«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Teilrente bei Schwerbehinderung: Warum das jetzt Sinn macht
Die Flexirente eröffnet schwerbehinderten Menschen einen bisher ungekannten Gestaltungsspielraum. Wer eine Altersrente anstrebt oder bereits bezieht, kann entscheiden, ob die Leistung als Voll- oder als Teilrente ausgezahlt wird.
Dieses Wahlrecht – sozialrechtlich als Dispositionsrecht bezeichnet – besteht nicht nur zu Rentenbeginn, sondern auch fortlaufend während des Bezuges. Es handelt sich also nicht um eine einmalige Schicksalsentscheidung, sondern um ein dynamisches Instrument, das sich an veränderte Lebenslagen anpassen lässt, etwa wenn Beschäftigung und Ruhestand miteinander kombiniert werden sollen.
Klarstellung zum Rechtsrahmen: Kein Verzicht, klarer ZahlungsbeginnDie Wahl einer Teilrente ist rechtlich kein Verzicht auf Ansprüche. Das ergibt sich aus der Systematik des Sozialrechts und dem Grundsatz, dass das Dispositionsrecht der Versicherten gerade die flexible Auszahlungsform schützen soll.
Der Beginn der Zahlung ist geregelt: Eine bewilligte Teilrente fließt ab dem Monat, der auf den Rentenantrag folgt. Für Betroffene bedeutet das Planbarkeit – Wer rechtzeitig beantragt, kann den Übergang zwischen Erwerbsarbeit und Rente auch finanziell sauber orchestrieren.
Teilrente und Schwerbehinderung: Wann sie Sinn macht und wann nicht Situation Warum die Teilrente sinnvoll ist Schutzfrist nach unanfechtbarer Aberkennung der Schwerbehinderung läuft (§ 199 SGB IX) Sichert innerhalb der 3-Monats-Frist den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit günstigeren Abschlägen. Rentenbeginn steuerlich günstig festschreiben Eine früh beginnende kleine Teilrente fixiert den niedrigeren Besteuerungsanteil des Erstbezugsjahres dauerhaft. Weiterarbeit mit geplantem Hinzuverdienst Einkommen aus Arbeit und Rente kombinieren, Kürzungen vermeiden, Anspruch auf Krankengeld kann erhalten bleiben. Über (oder nahe) der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt Versicherungspflicht kann fortbestehen; zusätzliche Entgeltpunkte aus Beschäftigung erhöhen die spätere Rentenhöhe. Pflege naher Angehöriger Anerkannte Pflegezeiten führen zu zusätzlichen Entgeltpunkten, während die Teilrente laufende Absicherung bietet. Stufenweiser Übergang in den Ruhestand gewünscht Arbeitsumfang schrittweise reduzieren, ohne Einkommens- und Versicherungslücken zu riskieren. Wegfall des Schwerbehindertenstatus absehbar oder erfolgt Durch rechtzeitigen Teilrentenantrag bleiben Zugang und günstigere Abschläge der Schwerbehindertenrente gesichert. Gesundheitliche Unsicherheiten mit möglicher Arbeitsunfähigkeit Kombination aus Teilrente und Beschäftigung kann Krankengeld- und Lohnfortzahlungsansprüche stabilisieren. Unklare Erwerbsplanung in den nächsten Jahren Dispositionsrecht erlaubt späteren Wechsel der Rentenhöhe bis hin zur Vollrente – maximale Flexibilität. Kurzfristiger Liquiditätsbedarf ohne vollständigen Ausstieg Früher Teilrentenbezug schafft zusätzliche Mittel, während Erwerbstätigkeit fortgesetzt wird. Hinzuverdienst schwankt (z. B. projektbezogene Arbeit) Teilrentenquote lässt sich anpassen, um Anrechnungen zu steuern und Nettoeffekte zu optimieren. Überbrückung bis zur Regelaltersrente Teilrente bereits vorher nutzen und parallel weitere Entgeltpunkte durch Arbeit oder Pflege sammeln. Steuerprogression glätten Einkünfte aus Rente und Arbeit zeitlich strecken, um Spitzen in der Progression abzumildern. Arbeitsplatz- und Betriebsrentenansprüche erhalten Beschäftigungsverhältnis bleibt bestehen; betriebliche Ansprüche und soziale Einbindung werden gewahrt. Krankenversicherungsschutz stabil halten Kontinuität in der gesetzlichen Absicherung wird gefördert; Wechselrisiken werden reduziert. Schutzfrist nach § 199 SGB IX: Drei Monate, die alles entscheiden könnenBesondere Bedeutung hat die Flexibilität für schwerbehinderte Menschen. Wird der Schwerbehindertenstatus durch das Versorgungsamt unanfechtbar aufgehoben, läuft eine Schutzfrist von drei Monaten. Unanfechtbar bedeutet, dass gegen den Änderungs- oder Aufhebungsbescheid keine Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage mehr möglich sind.
Innerhalb dieser Frist gelten die Rechtsvorteile der Schwerbehinderung fort. Wer in diesem Zeitfenster die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt – und die weiteren Voraussetzungen wie das maßgebliche Lebensalter sowie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt –, kann die günstige Rentenart dennoch sichern.
Genau hier kann die Teilrente zum Hebel werden, um in letzter Minute die Weichen richtig zu stellen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Teilrente als StrategieSchwerbehinderte Versicherte dürfen – wie alle anderen – zwischen Voll- und Teilrente wählen. In der Praxis ist die Teilrente dabei weniger ein „abgespecktes“ Produkt als vielmehr ein strategisches Instrument. Wer in der Schutzfrist aktiv wird und eine Teilrente beantragt, fixiert damit den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen und schützt günstigere Abschläge.
Das ist besonders relevant, wenn die Anerkennung der Schwerbehinderung wegfällt, der Antrag auf die Rente für schwerbehinderte Menschen aber noch innerhalb der Frist gestellt werden kann.
Arbeiten, Hinzuverdienst und Krankenversicherung: Warum Teilrente oft die klügere Brücke istDie Idee der Flexirente ist nicht der abrupte Schnitt, sondern der gleitende Übergang. Wer eine Teilrente bezieht und weiterarbeitet, bleibt in der Regel in Beschäftigung eingebunden.
Das kann den Krankenversicherungsschutz stabil halten und – je nach individueller Konstellation – sogar den Anspruch auf Krankengeld sichern. Gleichzeitig ermöglicht der Hinzuverdienst, Einkommen und Rentenzahlung sinnvoll zu kombinieren. So wird die Teilrente zur Brücke, die finanzielle Sicherheit schafft, ohne die Verbindung zum Erwerbsleben zu kappen.
Steuerlicher Effekt: Den günstigeren Besteuerungsanteil rechtzeitig sichernSteuerlich kann die Teilrente ein zusätzlicher Trumpf sein. Maßgeblich für den sogenannten Besteuerungsanteil ist das Jahr, in dem erstmals eine gesetzliche Altersrente zufließt. Wer frühzeitig – auch mit einer kleinen Teilrente – den Erstbezug herstellt, fixiert den für dieses Jahr geltenden, meist günstigeren Besteuerungsanteil dauerhaft.
Kommt später eine höhere Teil- oder Vollrente hinzu, bleibt die steuerliche Basis am Erstbezugsjahr ausgerichtet. Für viele Haushalte ist das ein spürbarer Vorteil über die gesamte Rentenlaufzeit.
Mehr Entgeltpunkte: Versicherungspflicht und Zusatzrente trotz RentenbezugDie Kombination aus Teilrente und Erwerbstätigkeit kann darüber hinaus zu zusätzlichen Entgeltpunkten führen. Wer weiter arbeitet oder nahe Angehörige pflegt, kann durch Beiträge beziehungsweise Pflegezeiten weitere Rentenansprüche aufbauen.
Gerade im Umfeld der Regelaltersgrenze lohnt der genaue Blick: Es geht nicht nur um den heutigen Zahlungsbetrag, sondern um die Höhe der lebenslangen Rente, die durch zusätzliche Punkte anwachsen kann. Die Teilrente hält diese Tür offen und macht aus dem Rentenbeginn keinen Endpunkt, sondern einen Entwicklungsschritt.
Antrag und Timing: So gelingt der rechtssichere WegFormal ist die Teilrente kein Sonderweg, sondern ein normaler Altersrentenantrag mit der Maßgabe, dass nicht die Vollrente, sondern eine Teilrente begehrt wird. Entscheidend ist das Timing. Wer in der dreimonatigen Schutzfrist nach unanfechtbarer Aufhebung der Schwerbehinderung handelt, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sichern, sofern Alter und Wartezeit erfüllt sind.
Ebenso wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag sollte so platziert werden, dass der gewünschte Zahlungsbeginn – und damit die steuerliche Festlegung des Erstbezugs – erreicht wird. Da das Dispositionsrecht auch später noch genutzt werden kann, ist ein späterer Wechsel des Rentenumfangs möglich, ohne die Grundentscheidung für die Rentenart zu verlieren.
Ein Beispiel aus der Praxis: In letzter Minute richtig entschiedenAngenommen, eine Versicherte erhält im April einen unanfechtbaren Bescheid, der ihren Schwerbehindertenstatus aufhebt. Die dreimonatige Schutzfrist läuft bis Ende Juli.
Erfüllt sie das maßgebliche Alter und die 35-jährige Wartezeit, kann sie bis Juli die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als Teilrente beantragen.
Der Zugang zur günstigeren Rentenart ist damit gesichert, auch wenn die Anerkennung als schwerbehindert bereits gefallen ist. Später kann sie – je nach Lebenssituation – die Teilrente anpassen oder in die Vollrente wechseln. Gleichzeitig bleibt sie in Beschäftigung, stabilisiert ihren Krankenversicherungsschutz, erzielt Hinzuverdienst und sammelt möglicherweise weitere Entgeltpunkte. Zudem ist der steuerliche Erstbezug fest verankert.
Fazit: Ja, es gibt sie – die „Schwerbehinderten-Teilrente“ als wirkungsvolles GestaltungsmittelRechtsanwalt Peter Knöppel bringt es auf den Punkt: Wer die Spielräume der Flexirente nutzt, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sichern, auch wenn die Schwerbehinderung kurz zuvor unanfechtbar aufgehoben wurde.
Die Teilrente ist dabei kein Verzicht, sondern eine kluge Option mit gleich mehreren positiven Nebenwirkungen – vom möglichen Erhalt eines Krankengeldanspruchs über steuerliche Vorteile bis hin zu zusätzlichen Entgeltpunkten durch fortgesetzte Erwerbstätigkeit oder Pflege.
Entscheidend sind Timing, formale Sorgfalt und ein Blick auf das große Ganze: Die Teilrente macht den Übergang in den Ruhestand nicht nur flexibler, sondern oft auch finanziell und rechtlich nachhaltiger.
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The World That Was
The World That Was
Paul Craig Roberts
With every Western country experiencing social collapse from a variety of unaddressed causes, such as the rapid loss of jobs to Artificial Intelligence, exhaustion of environmental and natural resources, feminization’s replacement of the male role with sentiment and destruction of the male/female relationship, the loss of integrity and moral behavior to money, and the aggression inherent in the Zionist Neoconservative doctrine of hegemony, I am going to skip writing for today’s posting another dire assessment of our multitude of unaddressed challenges.
Instead, remembering my previous essay some time ago about English murder mysteries and the authors, I am returning for this morning’s posting to a civilized time in which all was in control. In the 1920s and 1930s, Great Britain, despite Sir Edward Grey stupidly involving Britain in World War I, Britain was still a great power in control of the seas and international trade. The British pound was the world currency. The American President, Franklin D. Roosevelt, looked upon British power with envy.
Perhaps Wilkie Collins with his books The Moonstone and The Woman In White was the first English mystery novelist. But it was Agatha Christie’s 66 murder mysteries, most solved not by the British police but by private detective Hercule Poirot and private citizen, Miss Marple. With Agatha Christie you get a murder mystery, not a novel full of character development and psychological theories of crime.
In my view, Christie’s only rival is Dorothy Sayers. Her sleuth, Lord Peter Whimsey, is one up on Christie’s super sleuths. Sayers only wrote a few murder mysteries before moving on to serious work. A couple are simply murder mysteries, but a love interest appears. Lord Peter sees injustice in the case of Harriet Vane, an Oxford University educated woman living in sin with a disreputable character who is murdered, for which Harriet is arrested, convicted, and sentenced to death by hanging. Lord Peter takes up her case, proves her innocence, secures her release and spends five years over, if memory serves, two books, until she finally accepts him to the disgust of his sister-in-law the Duchess of Denver.
Lord Peter, the second son of the Duke of Denver, the richest aristocrat in Britain, is rich by his own ability. Lord Peter is a favorite of the Foreign Office and is sent everywhere in the world to maintain the British position. He is the most desirable batchelor in the realm, and he marries what is perceived as an Oxford educated slut. Remember, this was a century ago before female sexual liberation.
I have always been puzzled by accounts of male promiscuity. Sexual intercourse between heterosexuals requires a male and a female. If only males are libertines, who do they have affairs with?
But to get back on track. Once Harriet Vane appears, Sayers’ murder mysteries become also the development of the relationship between Lord Peter and Harriet. And more subject matter enters. Whey Sayers places a murder in an advertising, or perhaps it was a publishing, corporation, she first goes to the trouble of learning how these businesses operate. In what I think is her mystery masterpiece, The Nine Tailors, she first masters the art of bell ringing. So, a Sayers mystery can be more rewarding that a Christie mystery as it is a richer tale, not just a murder mystery.
My delight in the books is not the murders. Indeed, I can reread many times Christe’s mysteries, because I don’t remember the plots. Wondering about my memory, I realized that I don’t read the books for the mysteries. I read them in order to escape current reality into a civilize time.
One wonders if the picture of police behavior in the mystery novels is correct. I assume it is, because the writers are addressing audiences in their own time and cannot present them with a fantasy. The police are very restrained not only by their own behavior but by what the suspects will accept from the police. Politeness and respect for privacy rule. Police have to be very careful in their questioning not to be impertinent. When have you last heard that word used? Do you know what it means? It means not showing proper respect. The police do not merely want a suspect with which, guilty or innocent, to close the case. The police only want the one who is guilty. Today they could not care less. They just want cases closed. The prosecutor just wants another conviction. The judge just wants a clear docket.
It is so different from today when suspects are browbeat both by their attorney and by the prosecutor to accept a plea bargain, whether innocent or guilty, that quickly disposes of the case, gives the prosecutor another conviction, and keeps the judge’s court docket free.
The limits on the police in the British mystery novels of the 1920s and 1930s are unbelievable today. So is the behavior of characters in the story who refuse to help the police because it would require them to diverge a confidence. Imagine the contrast with today when no one can wait to incriminate someone else.
My conclusion is that I wish I had been born long ago and had passed on before our uncivilized time. Sitting at night reading before bed, I wonder at the civilized world that is lost to us.
Doğan: „Jetzt ist die Zeit, Abdullah Öcalan zuzuhören“
Die Sprecherin der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Ayşegül Doğan, hat die türkische Regierung und das Parlament zu konkreten Schritten im festgefahrenen Dialog mit der kurdischen Bewegung aufgerufen. In einer Pressekonferenz in Ankara forderte sie unter anderem eine Neubewertung der Rolle des PKK-Begründers Abdullah Öcalan und kritisierte die ausbleibende Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Inhaftierung des ehemaligen HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş.
Umsetzung des EGMR-Urteils gefordert
Doğan bezog sich auf die jüngste Entscheidung des EGMR, das den Einspruch der Türkei gegen das Urteil zur Freilassung von Demirtaş abgewiesen hatte. Damit ist die Entscheidung vom 8. Juli rechtskräftig. Das Straßburger Gericht hatte damals festgestellt, dass der kurdische Politiker aus politischen Gründen inhaftiert sei und seine Freilassung gefordert. Die türkische Regierung hatte beantragt, das Urteil vor der Großen Kammer des EGMR erneut prüfen zu lassen. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab.
„Das Urteil ist eindeutig, doch seine Umsetzung lässt auf sich warten. Was fehlt noch, damit diese Entscheidung befolgt wird? Warum kommt es trotz klarer Rechtslage nicht zur Freilassung?“ fragte Doğan. Die Justiz in der Türkei handle weiterhin politisch, so die DEM-Sprecherin. „Das ist kein rechtlicher, sondern ein politischer Prozess. Und dieser Zustand wird immer offensichtlicher.“
Gerechtigkeit als Voraussetzung für Normalisierung
Doğan sprach sich für eine grundlegende Rückkehr zum Rechtsstaat aus. „Es geht darum, Gerechtigkeit wiederherzustellen – nicht nur für einzelne Personen, sondern für die demokratische Entwicklung unseres Landes“, sagte sie. Die Einhaltung rechtlicher Standards sei auch die Voraussetzung für gesellschaftliche Normalisierung und politischen Ausgleich: „Wer Frieden und Demokratie will, muss bei der Justiz anfangen.“
Stillstand trotz Friedenssignalen
Mit Blick auf die Bemühungen der kurdischen Befreiungsbewegung in den vergangenen Monaten, etwa der Friedensaufruf Abdullah Öcalans, die Auflösung und interne Neuorientierung der PKK und der Rückzug ihrer Guerillaeinheiten aus der Türkei zeigte sich Doğan enttäuscht über das Ausbleiben politischer Reaktionen. „Es ist viel gesagt und getan worden – aber auf politischer Ebene bewegt sich nichts“, sagte sie. Weder das Parlament noch die dort zur Lösung der kurdischen Frage eingerichtete Kommission hätten sich bislang mit der Lage befasst. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, ob und wie an einer politischen Lösung gearbeitet werde: „Statt Klarheit herrscht Schweigen.“
Öcalan als Schlüsselakteur – direkte Kommunikation gefordert
Ayşegül Doğan betonte in ihrer Erklärung auch die Rolle von Abdullah Öcalan, der seit über zwei Jahrzehnten auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftiert ist. Öcalan sei nicht nur eine historische Figur, sondern ein Akteur mit Einfluss und strategischem Denken: „Er hat mehrfach signalisiert, dass er bereit ist, an einer friedlichen Lösung mitzuwirken – auf Grundlage von Gleichberechtigung und politischem Dialog“, so Doğan. Sie forderte daher, Möglichkeiten für direkte Kommunikation zu schaffen. Der zuständigen Parlamentskommission solle der Zugang zu Öcalan ermöglicht werden: „Ein Prozess, in dem der wichtigste Akteur nicht zu Wort kommt, bleibt stecken. Wer den Dialog ernst meint, muss auch den Gesprächspartner anerkennen.“
Aufruf an die Regierung: Verantwortung übernehmen
Die DEM-Partei rief insbesondere die Regierungspartei AKP dazu auf, ihren politischen Kurs klar zu benennen. „Die Regierung muss sich eindeutig äußern – ohne taktisches Schweigen oder Ausweichmanöver“, sagte Doğan. „Die Gesellschaft wartet auf klare Signale, auf den Mut zur Veränderung.“ Gleichzeitig forderte sie, die Bedingungen der Inhaftierung Öcalans zu überprüfen. Das Ziel müsse sein, auf politischem Weg eine dauerhafte Entwaffnung und friedliche Koexistenz zu ermöglichen: „Jetzt ist die Zeit, Abdullah Öcalan zuzuhören.“
Das Ding und sein Mensch
Dumbshit Democrats Advocate Dictatorship for Trump
Dumbshit Democrats Advocate Dictatorship for Trump
Look at the many Democrats, who by keeping government closed prevent congressional authorization of SNAP payments, demanding that Trump assume dictatorial power and spend money without congressional authorization. The Democrats who are advocating a Trump Dictatorship include dumbshit federal judge John McConnell, dumnbshit Democrat US Senator Chris Murphy, and dumbshit Skye Perryman, president and CEO of Democracy Forward. Amazing that Democrats prefer a Trump Dictatorship to reopening the government. Trump should take them up on their offer of dictatorship and dispense with the unneeded and dysfunctional US Congress.
Trump Says SNAP Benefits Won’t Be Paid Until Government Reopens
The government had said in filings food stamps would be going out soon.
White House on Oct. 7, 2025. Madalina Kilroy/The Epoch Times
Zachary Stieber
Senior Reporter Epoch Times
11/4/2025|Updated: 11/4/2025
President Donald Trump on Nov. 4 said that benefits will not go to federal food stamp recipients until the government is reopened, as a coalition of plaintiffs urged a judge to take action.
Benefits for participants in the Supplemental Nutrition Assistance Program (SNAP) “will be given only when the Radical Left Democrats open up government, which they can easily do, and not before!” Trump wrote on Truth Social.
A federal judge recently ordered the Trump administration to partially or fully fund SNAP benefits for November.
White House press secretary Karoline Leavitt told reporters in Washington later Tuesday that the Trump administration “is fully complying with the court order.”
“The recipients of these SNAP benefits need to understand it’s going to take some time to receive this money, because the Democrats have forced the administration into a very untenable position. We are digging into a contingency fund that is supposed to be for emergencies, catastrophes, for war, and the president does not want to have to tap into this fund in the future, and that’s what he was referring to in his Truth Social post,” she stated.
Trump administration officials told the judge, U.S. District Judge John McConnell Jr., on Monday that they would spend approximately $4.6 billion in contingency money to partially fund the November benefits for the approximately 42 million SNAP enrollees.
USDA Warns Grocery Stores Against Illegal Discounts for SNAP Recipients
Trump Admin Will Partially Fund November Food Stamps: Filing
U.S. Department of Agriculture officials said that states must recode their systems to adjust for the reduced benefits and that it could take states from a few weeks to several months to do so.
Agriculture Secretary Brooke Rollins said on X on Tuesday that “this will be a cumbersome process, including revised eligibility systems, State notification procedures, and ultimately, delayed benefits for weeks, but we will help States navigate those challenges.”
She also urged Democrats to reopen the government.
Democrats in Congress have largely voted against measures that would end the government shutdown, which started on Oct. 1. Republicans on Nov. 3 blocked a resolution from Sen. Jeff Merkley (D-Ore.) that would require the government to fully fund November SNAP payments.
In a Nov. 4 motion to U.S. District Judge John J. McConnell Jr., who recently ordered the administration to at least partially fund the November payments, the Rhode Island State Council of Churches and other plaintiffs in the case said that McConnell should enforce his order, which stated that officials needed to “expeditiously resolve the administrative and clerical burdens” with partial payments if they chose to go that route, and “under no circumstances shall the partial payments be made later than Wednesday, November 5.”
“Because it is now clear that due to Defendants’ course of conduct, and by their own admission, undertaking a partial payment plan at this point cannot meet the Court’s directives or adequately remedy the harm Plaintiffs are suffering, the Court should grant Plaintiffs’ motion to enforce and should temporarily enjoin and compel Defendants to release the withheld funding, in its entirety, for November SNAP benefits,” the plaintiffs wrote.
A woman walks by a sign advertising the acceptance of food stamps, in Miami, Fla., on Oct. 31, 2025. Joe Raedle/Getty Images
Skye Perryman, president and CEO of Democracy Forward, which is representing the plaintiffs, said in a statement that the administration needs to fully fund SNAP benefits.
“We should not need to go to court to force the administration to provide food all people are entitled to in this country, but here we are—back in court to demand that the administration acts consistent with the judge’s order,” Perryman said in a statement.
McConnell on Tuesday scheduled a hearing on the motion for the afternoon of Nov. 6. He also said the government must respond to the motion by the end of Wednesday.
“The President doesn’t get to pick and choose which court orders he complies with,” Sen. Chris Murphy (D-Conn.) told reporters on Capitol Hill on Tuesday after seeing Trump’s post. “The court said he has to start paying SNAP benefits, and he has to start paying SNAP benefits.”
Nathan Worcester contributed to this report.
Immigrant-invaders are taking over Democrat political jurisdictions
Immigrant-invaders are taking over Democrat political jurisdictions
Krankengeld und Erwerbsminderungsrente: Wann besteht ein Anspruch – und wann nicht?
Wer längere Zeit krank ist, erhält nach dem Ende der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in der Regel Krankengeld. Wird später eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt, stellt sich jedoch die heikle Frage: Gibt es dann weiter Krankengeld – oder schließt die EM-Rente den Anspruch aus?
Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, zu welchem Zeitpunkt sie beginnt und ob sie rückwirkend bewilligt wurde.
Was das Krankengeld istKrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es folgt in der Regel auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung und kann – bei derselben Krankheit – bis zu 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums gezahlt werden. Damit soll der Lebensunterhalt gesichert werden, solange eine Rückkehr in die Arbeit noch erwartet werden kann oder medizinische/berufliche Reha ansteht.
Volle Erwerbsminderungsrente: Krankengeldanspruch endetWird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt, endet ein bestehender Krankengeldanspruch mit Beginn der Rente. Gleichzeitig entsteht – solange die volle Rente läuft – kein neuer Anspruch auf Krankengeld.
Das regelt § 50 Abs. 1 SGB V ausdrücklich und eindeutig. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (zuletzt am 12. Dezember 2024) bestätigt diese Linie und stellt klar: Krankengeld als Entgeltersatz gibt es nicht neben einer vollen EM-Rente, auch nicht bei zusätzlicher versicherungspflichtiger Beschäftigung.
In der Praxis bedeutet das oft auch einen Wechsel in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Diese Mitgliedschaft umfasst die regulären Leistungen der GKV, kennt aber grundsätzlich kein Krankengeld, weil die laufende Rente die Funktion der Einkommenssicherung übernimmt.
Teilweise Erwerbsminderungsrente: Krankengeld ist möglich – häufig aber gekürztAnders liegt es bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Hier bleibt Krankengeld dem Grunde nach möglich, etwa wenn die versicherte Person weiterhin in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht.
Allerdings greift § 50 Abs. 2 SGB V: Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag der (Teil-)Rente gekürzt, wenn die Rente erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuerkannt wird.
Wird die Teilrente bereits vor dem Krankengeldbezug gezahlt, kommt eine Kürzung nach dem Gesetzeswortlaut nicht in Betracht – diese Auslegung hat die Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.
Parallel auf der Rentenseite gilt: Bezüge wie Krankengeld zählen bei Erwerbsminderungsrenten regelmäßig als Hinzuverdienst und können die Rentenhöhe beeinflussen. Das betrifft insbesondere Teil-EM-Rentnerinnen und -Rentner, die noch erwerbstätig sind.
Rückwirkende Rentenbewilligung: Verrechnung statt „Doppelzahlung“#Häufig bewilligt die Rentenversicherung eine EM-Rente rückwirkend – also für Zeiträume, in denen bereits Krankengeld geflossen ist. In solchen Fällen greifen Erstattungs- und Verrechnungsmechanismen zwischen den Trägern: Die Krankenkasse kann aus der Rentennachzahlung den Teil erhalten, der rückwirkend das Krankengeld „ersetzt“.
Das bereits gezahlte Krankengeld gilt dann als rechtmäßig bezogen; die Ausgleichung erfolgt zwischen den Trägern.
Überzahlungen, die über die Rentenhöhe hinausgehen, kann die Krankenkasse nicht vom Versicherten zurückfordern. Dies ergibt sich aus § 50 SGB V und den Erstattungsregeln des § 103 SGB X und wird von Praxisinformationen der Träger gestützt.
Tabelle: Wann ein Anspruch trotz EM-Rente besteht und wann nicht Konstellation Anspruch (Krankengeld / EM-Rente) Arbeitsunfähigkeit im laufenden Beschäftigungsverhältnis, keine EM-Rente Krankengeld nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis zu 78 Wochen möglich; EM-Rente: nein Volle EM-Rente bereits bewilligt und laufend Krankengeld nicht möglich; EM-Rente: ja (volle Rente) Volle EM-Rente rückwirkend für Zeitraum mit bestehendem Krankengeld bewilligt Krankengeld entfällt ab Rentenbeginn; Verrechnung aus Rentennachzahlung; EM-Rente: ja Teilweise EM-Rente bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bewilligt Krankengeld möglich, in der Regel ohne Kürzung; EM-Rente: ja (teilweise) Teilweise EM-Rente erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bewilligt Krankengeld möglich, aber um den Zahlbetrag der Rente gekürzt; EM-Rente: ja (teilweise) Beschäftigung trotz voller EM-Rente; Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld nicht möglich; EM-Rente: ja (volle Rente) Volle EM-Zeitrente endet; erneute versicherungspflichtige Beschäftigung; neue Arbeitsunfähigkeit Krankengeld wieder möglich; EM-Rente: nein (endet), ggf. neuer Antrag nötig Aussteuerung nach 78 Wochen Krankengeld; EM-Antrag noch nicht entschieden Krankengeld nicht mehr möglich; EM-Rente: offen; Überbrückung regelmäßig ALG I nach § 145 SGB III Krankenkasse fordert Reha/Rentenantrag (§ 51 SGB V); Frist eingehalten Krankengeld bis Entscheidung grundsätzlich weiter möglich; EM-Rente: offen Krankenkasse fordert Reha/Rentenantrag (§ 51 SGB V); Frist versäumt/Antrag verweigert Krankengeld kann ruhen oder enden; EM-Rente: offen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bei voller EM-Rente Krankengeld grundsätzlich nicht vorgesehen; EM-Rente: ja Freiwillige GKV ohne Krankengeld-Wahltarif; arbeitsunfähig; keine EM-Rente Krankengeld nicht möglich; EM-Rente: nein Freiwillige GKV mit Krankengeld-Wahltarif; arbeitsunfähig; keine EM-Rente Krankengeld nach Tarifbedingungen möglich; EM-Rente: nein Geringfügige Beschäftigung (Minijob) ohne Krankengeld-Anspruch; keine EM-Rente Krankengeld nicht möglich; EM-Rente: nein EM-Antrag gestellt; Entscheidung steht aus; arbeitsunfähig Krankengeld (innerhalb der Höchstdauer) möglich; EM-Rente: noch nicht „Nahtlosigkeitsregelung“: Wenn Krankengeld endet, die Rente aber noch nicht feststehtEndet das Krankengeld – etwa nach 78 Wochen – und ist die Erwerbsfähigkeit weiter erheblich gemindert, greift die Nahtlosigkeitsregelung der Arbeitslosenversicherung (§ 145 SGB III). Sie soll Versorgungslücken überbrücken, bis über Reha oder Rente entschieden ist. Betroffene erhalten dann Arbeitslosengeld I nach besonderen Kriterien, obwohl sie objektiv nicht arbeitsfähig sind.
Aufforderung zum Reha-/Rentenantrag: Fristen und Folgen für das KrankengeldKrankenkassen dürfen Versicherte auffordern, binnen Frist Reha zu beantragen; wird deutlich, dass Erwerbsminderung vorliegt, kann daraus ein Rentenantrag fingiert werden.
Diese Verfahrensschritte sind in § 51 SGB V geregelt und haben unmittelbare Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch: Bei versäumter Mitwirkung kann Krankengeld entfallen; bei fristgerechter Antragstellung wird bis zur Entscheidung weitergezahlt – soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Beschäftigt trotz Rente? Wichtige KonstellationenWer volle EM-Rente bezieht und gleichwohl arbeitet, hat trotz Beschäftigung keinen Anspruch auf Krankengeld; das hat das Bundessozialgericht aus Gründen der Systemlogik ausdrücklich bestätigt. Bei Teil-EM-Rente ist Erwerbstätigkeit üblich; tritt dann Arbeitsunfähigkeit ein, kann Krankengeld fließen, wird aber – je nach zeitlichem Verhältnis – um die Rente gekürzt.
In beiden Richtungen gilt: Die konkrete Zeitlage von Arbeitsunfähigkeit, Rentenbeginn und Bewilligungsdatum entscheidet über Ausschluss, Kürzung oder ungekürzte Zahlung.
Wenn die volle Rente endet: Chance auf neuen KrankengeldanspruchWird eine volle Erwerbsminderungsrente nicht mehr gezahlt (etwa nach Ablauf einer Zeitrente) und besteht zwischenzeitlich wieder eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld – zum Beispiel durch erneute versicherungspflichtige Beschäftigung – kann bei neuer Arbeitsunfähigkeit ein neuer Krankengeldanspruch entstehen. § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V regelt diese „Wiedereröffnung“ ausdrücklich.
FazitDie Regelungen sind klar: Volle Erwerbsminderungsrente schließt Krankengeld aus, teilweise Erwerbsminderungsrente kann Krankengeld zulassen, häufig aber nur gekürzt – und alles hängt an der Zeitachse von Arbeitsunfähigkeit und Rentenbeginn.
Bei rückwirkenden Entscheidungen wird zwischen den Leistungsträgern verrechnet; Versorgungslücken sollen die Nahtlosigkeit und – falls die volle Rente endet – neue Versicherungsverhältnisse schließen. Wer betroffen ist, sollte Bescheide auf die genauen Daten und Rechtsgrundlagen prüfen und bei Unklarheiten fachkundigen Rat einholen.
Quellenhinweise: § 50 SGB V; BSG, Urteil vom 12.12.2024 (B 3 KR 4/23 R); Informationen der Deutschen Rentenversicherung und der Krankenkassen zur KVdR, zur Verrechnung bei rückwirkender Rentenbewilligung und zu den Anspruchsdauern beim Krankengeld.
Der Beitrag Krankengeld und Erwerbsminderungsrente: Wann besteht ein Anspruch – und wann nicht? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
European SFS Award: VLC-Mitentwickler erhält Preis für Freie Software
Jean-Baptiste Kempf, Mitentwickler des VLC Media Players, erhält eine Auszeichnung für seinen besonderen Beitrag zur Einführung Freier Software in Europa. Die Veranstalter einer Konferenz zu Open Source sehen ihn als „Ritter der Freien Software“.
Der diesjährige European SFS Award ging an Jean-Baptiste Kempf. – CC-BY 4.0 NOI Tech Park – Marco ParisiJean-Baptiste Kempf erhält den Europäischen South Tyrol Free Software Award (European SFS Award) 2025. Der Preis für besondere Beiträge zur „Kultur der Freien Software“ wird seit 2023 jährlich auf der South Tyrol Free Software Conference (SFSCon) im NOI Techpark in Bozen, Südtirol, vergeben.
Kempf wird ausgezeichnet für seine Mitentwicklung des VLC Media Players und die Gründung des zugehörigen Vereins und Unternehmens VideoLAN und Videolabs. Der VLC Player ist eine quelloffene Anwendung, die viele Multimedia-Formate abspielen kann.
Die Entwicklung begann als Studenten-Projekt an der École Centrale Paris. Jean-Baptiste Kempf erhielt die Software nach dem Abschluss der Hauptgründer am Leben überführte die Entwicklung später in die beiden oben genannten Organisationen. „Für viele Menschen, die herstellergebundene Betriebssysteme verwendeten, war es die allererste Freie Software, die sie jemals installiert haben“, sagt einer der Laudatoren über das Programm.
Verteidiger der Freien SoftwareDer Europäische SFS Award ist ein Ableger des SFS Awards, der seit 2004 von der Linux User Group Bozen-Bolzano-Bulsan vergeben wird. Der SFS Award hebt besondere Beiträge zur Einführung Freier Software in der Bozen-Region hervor und ging dieses Jahr an Adrian Kuntner. Der Europäische SFS Award erweitert diesen Wirkraum auf ganz Europa und wird von der Linux User Group Bozen-Bolzano-Bulsan in Zusammenarbeit mit der Free Software Foundation Europe (FSFE) seit 2023 vergeben.
Beide Preise werden auf der SFSCon vergeben, einer internationale Open-Source-Konferenz, die dieses Jahr zum 25. Mal Entwickler*innen, Forschende und Interessierte zusammenbringt. Die SFSCon 2025 dreht sich um Gesundheit, digitale Souveränität, IT-Sicherheit und mehr, immer mit Bezug zu Freier Software. Insgesamt 150 Expert*innen versammeln sich zu Vorträgen und Workshops.
Dieses Jahr sprechen dort unter anderem Karen Sandler, Direktorin der Software Freedom Conservancy, Martin Häuer, der Wissenschaftliche Direktor der deutschen Martin-Luther-Universität und Preisträger Jean-Baptiste Kempf selbst. Zu den Workshops zählen ein Hackathon und die Weiterbelebung von ausrangierten Rechnern, die nicht für ein Windows-11-Update geeignet sind, durch die Installation von Linux-Betriebssystemen.
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Karolina-Burger-Realschule Plus in Ludwigshafen: Willkommen im Bootcamp für Extrempädagogen!
Willkommen im Überlebenscamp von Ludwigshafen, auch Karolina-Burger-Realschule Plus genannt. Wer durch diese buchstäblich harte Schule geht, dem macht anschließend keiner mehr was vor – allerdings ist dies kein Drill für Schüler, sondern für Pädagogen, die diese psychische und physische Herausforderung erst einmal meistern müssen. Unter den deutschen Problemschulen gehört diese pfälzische “Bildungsanstalt” zu denen, in […]
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Jordan welcomes U.N.’s removal of President al-Sharaa’s name from sanctions list
Jordan on Friday welcomed a U.N. Security Council resolution lifting the names of President Ahmad al-Sharaa and Interior Minister Anas Khattab from the international sanctions list, calling it a sign of growing international support for Syria’s sovereignty and stability.
In a statement posted on X, Foreign Ministry spokesperson Fouad al-Majali said the resolution “affirms full respect for the sovereignty, independence, territorial integrity, and national unity of the Syrian Arab Republic,” adding that it reflects “the will of the international community” to support Syria.
Al-Majali reiterated Jordan’s support for Syria’s reconstruction and recovery efforts, stressing that such initiatives must uphold the country’s unity and sovereignty while ensuring the safety of its territory and people.
The U.N. Security Council late Thursday adopted the U.S.-drafted resolution with 14 votes in favor and one abstention from China.
Schwerbehinderung: Teilweiser Entzug des Sorgerechts bei Überforderung durch die Mutter
Wenn eine Mutter das Wohl ihres lernbehinderten Kindes gefährdet, indem sie dieses in der Schule überfordert, ist es rechtlich möglich, ihr teilweise das Sorgerecht zu entziehen. Es handelt sich dabei nicht um eine Verletzung von Grundrechten der Mutter. Dies entschied in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1525/20).
Kindeswohl und SorgerechtDas Kindeswohl ist ein hohes Rechtsgut und ebenso das Sorgerecht einer Mutter für ihr Kind. Um einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen, liegen die Hürden hoch. Dies ist nur möglich, wenn Eltern schwerwiegend gegen ihre Sorge verstoßen.
Was sind Gründe, um das Sorgerecht zu entziehen?Solche Gründe sind zum Beispiel Gewalt und Misshandlung, das Gefährden der Gesundheit durch unzureichende Ernährung, oder das Verweigern medizinischer Behandlungen. Substanzmissbrauch und damit einhergehende Unzurechnungsfähigkeit der Eltern und Verwahrlosung des Kindes können ebenso ein Grund sein, das Sorgerecht zu entziehen wie ein Vernachlässigen der Schulpflicht oder das Veruntreuen des Vermögens des Kindes.
Auch das Ausüben von Leistungsdruck kann den Entzug des Sorgerechts rechtfertigenAuch ein starker Ehrgeiz einer Mutter, die die Tochter in der Schule damit überfordert, Leistungen erreichen zu wollen, die das Kind nicht erreichen kann, rechtfertigt es, das Sorgerecht zu entziehen, allerdings nur auf den konkreten Bereich schulischer Belange bezogen.
Sonderpädagogische Förderung ist nötigDie Tochter hat seit der Grundschule einen anerkannten sonderschulpädagogischen Förderbedarf. Ein IQ-Test ergab einen Wert zwischen 63 und 74. Trotzdem und gegen den Rat der Fachkräfte meldete die Mutter ihr Kind auf einem Gymnasium an.
Tochter fliegt von der SchuleDie Tochter hatte dort erhebliche Konflikte mit Mitschülern und wurde wegen Übergriffen auf diese auf Dauer von der Schule ausgeschlossen. Danach besuchte sie drei Stunden täglich eine Realschule Plus. Wider kam es zu erheblichen Auseinandersetzungen mit Lehrern und Mitschülern.
Familiengericht entzieht der Mutter teilweise das SorgerechtDer Fall kam vor das Familiengericht. Dieses erkannte in den wiederkehrenden Konflikten vor allem eine Schuld der Mutter. Denn diese setze die Tochter derart unter Druck, schulische Leistungen zu erbringen, dass das körperliche und seelische Wohl der Tochter nachhaltig gefährdet sei. Zudem fehle bei der Mutter Einsicht, ihr Verhalten zu korrigieren.
Beschwerde vor dem BundesverfassungsgerichtDie Mutter legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, und dieses wies die Beschwerde zurück. Daraufhin legten Mutter und Tochter Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese nicht zur Entscheidung an, sondern erklärte vorab, warum die Beschwerde unbegründet sei.
Keine Verletzung des ElternrechtsEine Verletzung des Elternrechts der Mutter sei nicht zu erkennen. Die Mutter setze ihre Tochter durch überhöhte Erwartungen unter einen permanenten Leistungsdruck, und dieser belaste das Kind dauerhaft.
Diese Belastung finde ihren Ausdruck in aggressivem Verhalten in der Schule, Traurigkeit, Verzweiflung und fehlender Lebenslust bis zu Suizidgedanken.
Verfassungsrechtlich sei nichts zu beanstanden. Die Gerichte hätten das Verhalten der Mutter als nicht mehr angemessenen Leistungsdruck bewertet, der das Wohl der Tochter gefährde. Es sei kein Auslegungsfehler bei der gerichtlichen Entscheidung zum festgestellten Sachverhalt zu erkennen.
Das Kindeswohl ist schwerwiegend beeinträchtigt und der Staat zum Schutz verpflichtetDer teilweise Sorge-Entzug ergebe sich aus dem Anspruch auf staatlichen Schutz. Er sei in diesem Fall ebenso verhältnismäßig wie erforderlich. Die Mutter überfordere ihre Tochter und lehne vorhandene Hilfsangebote ab.
Das Kindeswohl der Tochter sei schwerwiegend beeinträchtigt, und die Ursache dafür sei vor allem das Verhalten der Mutter. Ein Entzug von Teilen des Sorgerechts stelle in einem solchen Fall keinen Verstoß gegen das Verfassungsrecht dar.
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Rente: Kommt die Rentenabzugssteuer 2026 und ist diese eine “versteckte Rentensteuer”?
Viele Rentnerinnen und Rentner sorgen sich derzeit, ihre monatliche Rente könne ab 2026 spürbar geringer ausfallen – nicht wegen einer nominalen Rentenkürzung, sondern weil der Staat die Einkommensteuer direkt von der Rente einbehalten könnte. Vielen ist dies als „Rentenabzugssteuer“ bekannt: eine Quellenbesteuerung der gesetzlichen Rente nach Vorbild der Lohnsteuer.
In verschiedenen Videos auf der Plattform “YouTube” wird davon gesprochen, dass “viele Millionen Rentner Geld verlieren” würden. Was wirklich geplant ist und was sich Rentnerinnen und Rentner einstellen sollten, erklären wir hier.
Steuerabzug an der Quelle statt jährlicher ErklärungMit der Rentenabzugssteuer wird die Abschaffung der Pflicht zur jährlichen Steuererklärung für viele Ruheständler in Aussicht gestellt.
Stattdessen soll die Deutsche Rentenversicherung künftig eine pauschal-individuelle Einkommensteuer direkt von der Bruttorente abziehen und an das Finanzamt abführen.
Maßstab wäre ein vom Finanzamt ermittelter persönlicher Abzugssatz, basierend auf den Vorjahreseinkünften; ausgezahlt würde nur noch die Nettorente. Dieses Prinzip entspräche einer Quellensteuer ähnlich der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern und zielt auf Bürokratieabbau. Genau dieses Funktionsmodell – inklusive eines Abzugssatzes auf Grundlage der Vorjahresdaten – wird in der aktuellen Debatte von Befürwortern skizziert.
Bürokratieabbau ja – Gesetz zur Renten-Quellensteuer noch keinesSeit dem 6. Mai 2025 führt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine schwarz-rote Koalition. Der Koalitionsvertrag kündigt an, Steuerbürokratie zu reduzieren und Bürgerinnen und Bürger durch vorbefüllte, stärker automatisierte Verfahren zu entlasten.
Eine explizite „Quellensteuer auf Renten“ wird dort jedoch nicht als beschlossene Maßnahme genannt. Entsprechende Berichte sind bisher vor allem als gewerkschaftliche oder fachliche Vorschläge in der Diskussion.
Was wirklich beschlossen ist – und was nichtDie Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in einem Faktencheck am 26. Juni 2025 ausdrücklich klargestellt: Es gibt derzeit weder ein Gesetz noch einen Gesetzentwurf und auch keine konkreten Pläne zur Einführung einer Quellensteuer auf Renten.
Damit bleibt das bestehende Verfahren – Bruttorente wird ausgezahlt, die steuerliche Pflicht wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geprüft – bis auf Weiteres maßgeblich. Mehrere redaktionelle Berichte beziehen sich auf diese Klarstellung.
Wer betroffen wäre – und warum Kritiker von „versteckter Rentenkürzung“ sprechenSollte ein Quellenabzug eingeführt werden, verlagerte sich die Steuerzahlung zeitlich nach vorn: Statt möglicher Erstattungen nach einer Veranlagung würde die Steuer monatlich direkt einbehalten. Menschen mit hohen absetzbaren Ausgaben – etwa für Gesundheit, Pflege, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen – könnten dadurch zunächst stärker belastet sein, weil individuelle Besonderheiten im pauschal-individuellen Abzugssatz nicht immer vollständig abgebildet würden.
Kritiker wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nennen das eine „versteckte Rentenkürzung“, weil nominal die Bruttorente gleich bliebe, netto jedoch weniger ankäme, solange keine Korrektur per (weiterhin möglicher) freiwilliger Steuererklärung erfolgt.
Die Diskussion wird zusätzlich dadurch befeuert, dass Schätzungen teils von mehreren Dutzend Euro weniger pro Monat ausgehen; die tatsächliche Wirkung hinge jedoch von Einkommen, Abzugsmöglichkeiten und Haushaltskonstellation ab.
Das Argument der Befürworter: Entlastung von Millionen und planbare Netto-RentenBefürworter – unter anderem die Deutsche Steuer-Gewerkschaft – verweisen auf den Bürokratieabbau und die Aussicht, dass nach einem solchen Modell bis zu rund 4,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Pflicht zur jährlichen Steuererklärung befreit werden könnten.
Außerdem böte ein laufender Abzug mehr Planungssicherheit, weil die verfügbare Nettorente schon im Monat feststünde. Diese Zahl und das Verfahren stammen aus der Arbeit einer Kommission zur „bürgernahen Einkommensteuer“, die ein an das Lohnsteuerverfahren angelehntes Quellenmodell skizziert.
Technische und rechtliche Hürden: Datenlage, Gerechtigkeit, UmsetzungSelbst Befürworter räumen ein, dass zentrale Daten für einen präzisen Abzug heute nicht bei der Rentenversicherung liegen. Dazu zählen etwa Familienstand, Steuerklasse und individuelle Freibeträge.
Ohne gesicherten und rechtssicheren Datenaustausch bestünde die Gefahr, dass zu viel oder zu wenig einbehalten wird – mit dem Ergebnis nachträglicher Korrekturen. Verbände und die DRV mahnen deshalb zur Vorsicht und warnen vor einer übereilten Einführung. Auch verfassungsrechtliche Fragen stellen sich, wenn pauschalierende Elemente zu Ungleichbehandlungen führen.
Tipp: Weiterhin freiwillig eine Steuererklärung abgebenDer Hinweis, weiterhin freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, bleibt im Fall eines künftigen Quellenabzugs wichtig. Nur so ließen sich außergewöhnliche Belastungen und individuelle Situationen vollständig berücksichtigen und mögliche Überzahlungen zurückholen.
Ebenso sinnvoll ist es, Belege für abzugsfähige Ausgaben geordnet bereitzuhalten und Rentenabrechnungen sorgfältig zu prüfen. Diese Empfehlungen sind konsistent mit dem aktuellen Stand der Debatte und der Funktionslogik des vorgeschlagenen Modells.
Was 2026 konkret zu erwarten istFür 2026 stehen nach heutiger Nachrichtenlage vor allem andere steuerliche Weichenstellungen im Vordergrund – etwa Anpassungen bei Grund- und Rentenfreibeträgen sowie die politisch beworbene „Aktivrente“. Ein beschlossenes Gesetz zur Quellensteuer auf Renten liegt hingegen nicht vor.
Ob und in welcher Form ein solches Verfahren kommt, hängt von politischen Entscheidungen und der Klärung technischer Voraussetzungen ab. Bis dahin bleibt es bei der bekannten nachgelagerten Besteuerung über die Einkommensteuererklärung.
FazitDas Quellensteuermodell würde das Steuernzahlen vieler Rentnerinnen und Rentner grundlegend verändern: weniger Papierkram im Idealfall, aber auch die Gefahr spürbarer Liquiditätsbelastungen im Monat und ein größerer Prüfbedarf, ob der Abzug tatsächlich die individuelle Lage abbildet.
Der Bürokratieabbau erklärtes Ziel der Koalition, eine gesetzliche Regelung zur Renten-Quellensteuer gibt es Stand heute jedoch nicht. Wer sich vorbereiten möchte, hält Belege konsequent vor, prüft seine Abzüge genau und nutzt – falls nötig – die freiwillige Steuererklärung, um Korrekturen zu erreichen
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Studie zu Corona-PCR-Tests: Nur jeder siebte Positive war tatsächlich infiziert
Will uns die IEA jetzt etwa sagen, dass wir längerfristig mehr Öl brauchen?
WUWT, 01.11.2025, Von Neil Atkinson, Gastautor,
In ihrem jüngsten Bericht „Die Auswirkungen des Rückgangs der Öl- und Gasfelder“ erinnerte die Internationale Energieagentur (IEA) daran, dass jährlich Hunderte Milliarden Dollar investiert werden müssen, um die weltweite Öl- und Gasproduktion stabil zu halten. Dies ist die jüngste einer Reihe von Kurskorrekturen der IEA hin zur Anerkennung der Bedeutung von Öl und Gas für die langfristige Energiebilanz.
Bekanntermaßen schlug die Internationale Energieagentur (IEA) in ihrem wegweisenden Bericht „Netto-Null bis 2050 – Ein Fahrplan für den globalen Energiesektor “ von 2021 vor, dass Investitionen in neue Öl- und Gasförderprojekte überflüssig seien. Die IEA wurde dafür, unter anderem vom National Center for Energy Analytics, scharf kritisiert, da sie ihr Szenario zugunsten der aktuellen Politik (Current Policies Scenario, CPS) aufgegeben hatte, was den Erwartungen der politischen Entscheidungsträger am ehesten entsprach. In ihrem kommenden Weltenergieausblick 2025 wird die IEA voraussichtlich wieder ein CPS einführen. Es ist anzunehmen, dass dieses Szenario eine längerfristig höhere Ölnachfrage mit wichtigen Auswirkungen auf das zukünftige Angebot suggerieren wird. Exxon Mobil und BP veröffentlichten kürzlich Prognosen, die eine Ölnachfrage von nahezu 100 Millionen Barrel pro Tag bis in die 2040er-Jahre hinein voraussagen.
In den letzten Jahren lag der Fokus verstärkt auf Investitionen in saubere Energie. Die Internationale Energieagentur (IEA) spiegelte dies in ihrem Bericht „ World Energy Investment 2025“ wider: Sie prognostizierte einen Anstieg der Ausgaben um 78 % von 1,2 Billionen US-Dollar im Jahr 2015 auf 2,2 Billionen US-Dollar im Jahr 2025, wobei der Anteil sauberer Energie an den gesamten Energieinvestitionen von 45 % im Jahr 2015 auf 65 % heute stieg. Im gleichen Zeitraum sanken die Investitionen in die Öl- und Gasförderung um 35 % von 869 Milliarden US-Dollar im Jahr 2015 auf nur noch 567 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025.
Die hohen Investitionen in saubere Energie bedeuten nicht, dass wir einen nennenswerten Energiewandel erlebt haben. Im Jahr 2024 deckten Öl, Kohle und Gas fast 82 % des weltweiten Energiebedarfs ab – ein leichter Rückgang gegenüber den 85 % im Jahr 1974. Fakt ist: Wir leben in einer Welt, in der alle Energiequellen genutzt werden, und der Rückgang der Investitionen in die Öl- und Gasförderung sollte uns Sorgen bereiten, gerade in einer Zeit, in der die Nachfrage Rekordwerte erreicht und weiter steigt.
Die Herausforderungen für höhere Investitionen in die Öl- und Gasförderung sind vielfältig: Vor allem beschleunigt sich der Produktionsrückgang in den Ölfeldern. Weltweit beobachtete jährliche Rückgangsraten zeigen einen durchschnittlichen Produktionsrückgang von fast 6 % nach Erreichen des Produktionsmaximums. Natürliche Rückgangsraten – von der IEA definiert als das, was eintreten würde, wenn alle Investitionen in die Öl- und Gasförderung ab heute eingestellt würden – zeigen einen durchschnittlichen Rückgang der globalen Ölproduktion um 8 % pro Jahr, wobei diese Rate in den letzten Jahren gestiegen ist. Dies entspricht einem Verlust von etwa 5,6 Millionen Barrel pro Tag und Jahr, was in etwa der aktuellen kombinierten Fördermenge von Brasilien und Norwegen entspricht. Ein vollständiger Investitionsstopp ist natürlich ein extremes und unwahrscheinliches Szenario. Allerdings würde bereits ein geringer Rückgang der Investitionen in die Öl- und Gasförderung gegenüber dem aktuellen Niveau ausreichen, um die Produktion aufgrund der beschleunigten Produktionsrückgänge potenziell deutlich zu senken.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den die IEA hervorhebt, ist die zunehmende Dauer des Zeitraums zwischen der Erteilung einer Explorationslizenz und der ersten kommerziellen Förderung, der mittlerweile durchschnittlich 20 Jahre beträgt. Eine bemerkenswerte Ausnahme bildete Guyana, wo das Öl- und Gasfeld Liza von Beginn der Exploration bis zur ersten Förderung nur fünf Jahre benötigte. Um eine zeitnahe Steigerung der Ölförderung zu gewährleisten, muss dieser Prozess in vielen Ländern beschleunigt werden.
Um die Ölproduktion bis 2050 auf dem aktuellen Niveau zu halten, schätzt die IEA, dass täglich 45 Millionen Barrel aus neuen konventionellen Ölfeldern benötigt werden. Auch die Investitionen in unkonventionelle Ressourcen wie Schieferöl werden fortgesetzt. Dennoch, so die IEA, „bleibt damit eine große Lücke, die durch neue konventionelle Öl- und Gasprojekte geschlossen werden müsste…“. Leider wird diese Aussage durch die nächste Klausel relativiert, die besagt, dass „die benötigten Mengen reduziert werden könnten, wenn die Öl- und Gasnachfrage sinken würde“. Das mag zwar stimmen, ist aber Wunschdenken!
Da sich die öffentliche Meinung allmählich dahingehend wandelt, die Notwendigkeit einer größeren Rolle des Öls im globalen Energiemix anzuerkennen, mahnt uns dieser Bericht, dass dringend Investitionen benötigt werden, um die in den letzten Jahren entstandenen Verluste aufzuholen. Leider haben viele Öl- und Gasunternehmen die Realität des Energiesektors aus den Augen verloren und sich, teilweise unter dem Druck von politischen ESG-Kriterien, von ihrem Kerngeschäft abgewandt und sich Sektoren zugewandt, von denen sie wenig Ahnung hatten. Dieser Bericht erinnert die Öl- und Gasunternehmen auch daran, dass ihre Branche alles andere als aussterbend ist und ihnen noch immer eine vielversprechende Zukunft bevorsteht. Die IEA sagt uns: Wir brauchen mehr Öl!
Neil Atkinson ist ein unabhängiger Energieanalyst und ehemaliger Leiter der Ölabteilung der IEA. Abteilung für Industrie und Märkte sowie Gastwissenschaftler am National Center for Energy Analytics. Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit diesem Thema lesen Sie bitte das Positionspapier der NCEA zu Rückgangsraten .
Dieser Artikel wurde ursprünglich von RealClearEnergy veröffentlicht und über RealClearWire zur Verfügung gestellt.
https://wattsupwiththat.com/2025/11/01/is-the-iea-now-telling-us-that-we-need-more-oil-for-longer/
Der Beitrag Will uns die IEA jetzt etwa sagen, dass wir längerfristig mehr Öl brauchen? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
USA arbeiten an Luftwaffenstützpunkt in Syrien
Die Vereinigten Staaten bereiten nach Informationen aus diplomatischen und militärischen Kreisen den Aufbau einer Militärpräsenz auf einem Luftwaffenstützpunkt in der Nähe von Damaskus vor. Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf mehrere mit der Angelegenheit vertraute Personen berichtet, soll die Maßnahme im Zusammenhang mit einem Sicherheitspakt zwischen Syrien und Israel stehen.
Der Stützpunkt, an dem die USA ihre Präsenz aufbauen wollen, bietet Zugang zu Teilen Südsyriens, die im Rahmen eines Nichtangriffspaktes zwischen Israel und Syrien zu einer entmilitarisierten Zone werden sollen. Washington vermittelt bei dem Abkommen.
Gespräche auf technischer Ebene
Zwei syrische Militärvertreter bestätigten gegenüber Reuters, dass es technische Gespräche über eine künftige Nutzung des Stützpunkts gegeben habe. Dabei gehe es um logistische Unterstützung, Überwachungsflüge, Betankung und mögliche humanitäre Einsätze. Die syrische Seite betone jedoch, dass die volle Souveränität über die Anlage beim syrischen Staat verbleiben werde.
Eine westliche Militärquelle erklärte, das Pentagon habe in den vergangenen zwei Monaten mehrere Erkundungsmissionen durchgeführt, um die Eignung der Anlage zu bewerten. Die lange Start- und Landebahn des Stützpunkts sei demnach sofort betriebsbereit. Ein Vertreter des syrischen Verteidigungsministeriums gab an, dass US-Militärtransportflugzeuge des Typs C-130 kürzlich auf dem Stützpunkt gelandet seien, um die Funktionstüchtigkeit der Start- und Landebahn zu überprüfen.
Sicherheitsarchitektur nach dem Krieg
Beobachter:innen sehen in der möglichen US-Präsenz in Damaskus ein weiteres Zeichen für die tiefgreifenden Veränderungen in der regionalen Sicherheitsarchitektur nach dem Sturz von Ex-Präsident Baschar al-Assad. Die Pläne wurden bekannt, kurz bevor Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa am Montag zu Gesprächen mit US-Präsident Donald Trump erwartet wird. Es wäre der erste offizielle Besuch eines syrischen Präsidenten im Weißen Haus seit der Unabhängigkeit des Landes.
Titelbild: US-Soldaten bei einer gemeinsamen Patrouillefahrt mit den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) in Nordsyrien, 2023 | Staff Sgt. Julio Hernandez | Combined Joint Task Force | Gemeinfrei
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/un-sicherheitsrat-hebt-sanktionen-gegen-syriens-Ubergangsprasidenten-auf-48724 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/syrischer-Ubergangsprasident-reist-nach-washington-48649 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/merz-ladt-syrischen-machthaber-nach-deutschland-ein-48686
UN-Sicherheitsrat hebt Sanktionen gegen Syriens Übergangspräsidenten auf
Der UN-Sicherheitsrat hat die internationalen Sanktionen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa aufgehoben. Die Entscheidung erfolgte auf Initiative der USA – nur China enthielt sich bei der Abstimmung, alle übrigen Mitglieder stimmten zu. Mit dem Beschluss werden sowohl der Islamist al-Scharaa als auch dessen Innenminister Anas Hasan Chattab von der Liste jener Personen gestrichen, denen Verbindungen zu terroristischen Gruppen wie dem „Islamischen Staat“ (IS) oder al-Qaida vorgeworfen wurden. Die Aufhebung betrifft ein bislang geltendes Reiseverbot, das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Waffenembargo.
Besuch im Weißen Haus angekündigt
Die Resolution wurde wenige Tage vor einem Besuch al-Scharaas in Washington verabschiedet. US-Präsident Donald Trump will den selbsternannten Interimspräsidenten Syriens am kommenden Montag zu Gesprächen im Weißen Haus empfangen. „Präsident Trump setzt seinen diplomatischen Kurs fort, weltweit mit unterschiedlichsten Akteuren in den Dialog zu treten, um Frieden zu fördern“, sagte Regierungssprecherin Karoline Leavitt am Dienstag.
Bereits im Mai hatte Trump bei einem Besuch im Nahen Osten die Aufhebung bilateraler US-Sanktionen angekündigt, um den Menschen in Syrien „eine echte Chance auf Frieden zu geben“. Die Regierung in Damaskus habe in dieser Hinsicht „gute Fortschritte“ erzielt.
Signal für Annäherung – und Anti-Terror-Koalition?
Mit dem Besuch al-Scharaas in Washington könnte ein neuer Abschnitt in den syrisch-amerikanischen Beziehungen beginnen. Beobachter:innen erwarten, dass sich Syrien in diesem Rahmen der internationalen Koalition gegen den IS anschließt, die unter US-Führung rund 80 Staaten vereint. Es wäre al-Scharaas erster offizieller Besuch in der US-Hauptstadt. Bereits im September hatte er an der Generaldebatte der UN-Vollversammlung in New York teilgenommen – eine Premiere für einen Dschihadisten, der vor seinem Amt als Übergangspräsident der Anführer der islamistischen Miliz „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) war.
Imagekorrektur mit westlicher Unterstützung
Al-Scharaa hatte Ende 2024 maßgeblich zur Einnahme von Damaskus beigetragen, als dessen HTS eine Offensive gegen die Truppen des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad führte. Assad floh nach Russland, der Bürgerkrieg kam faktisch zum Erliegen. Seither führt al-Scharaa eine Übergangsregierung und präsentiert sich als pragmatischer Staatsmann – ein Kurswechsel, der auch in westlichen Hauptstädten wohlwollend aufgenommen wird.
Diplomatische Erklärungen und mediale Berichterstattung betonen verstärkt seine Distanz zu früheren extremistischen Positionen und rücken seine Rolle im politischen Übergangsprozess in den Vordergrund. Doch Beobachter:innen verweisen darauf, dass dieser Imagewandel nicht allein von Damaskus ausgeht. Vielmehr sind es auch westliche Regierungen und Medien, die aktiv daran mitwirken, al-Scharaa als akzeptablen Gesprächspartner zu etablieren.
Hintergrund ist offenbar der strategische Wunsch, Syrien nach dem Ende der Assad-Ära schrittweise wieder in internationale Strukturen zu integrieren – trotz anhaltender Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen und der Repression gegen Minderheiten. Bei Massakern an der alawitisch geprägten Westküste Syriens sowie in der drusischen Provinz Suweida im Süden waren in den vergangenen Monaten mehrere tausend Menschen von al-Scharaas Truppen und verbündeten Milizen getötet worden.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/merz-ladt-syrischen-machthaber-nach-deutschland-ein-48686 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/die-historische-schuld-der-weltgemeinschaft-48713 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/syrischer-Ubergangsprasident-reist-nach-washington-48649
Ali Öcalan berichtet über Besuch auf Imrali
Der seit 1999 auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali inhaftierte PKK-Begründer Abdullah Öcalan hat am 31. Oktober erstmals seit über einem Jahrzehnt wieder direkten Kontakt zu seiner Schwester Fatma Öcalan gehabt. Der Besuch wurde von weiteren Familienmitgliedern begleitet, darunter Öcalans Neffe Ali Öcalan, dessen Tochter Berfin sowie der Parlamentsabgeordnete Ömer Öcalan von der DEM-Partei.
Wie Ali Öcalan gegenüber der Nachrichtenagentur Mezopotamya erklärte, war das Treffen auf ausdrücklichen Wunsch Abdullah Öcalans zustande gekommen. Die Zusammenkunft dauerte rund 50 Minuten und fand in einer vorbereiteten Besuchszone innerhalb der Hochsicherheitsanlage statt. Für die Schwester des kurdischen Repräsentanten war es das erste persönliche Wiedersehen seit rund elf Jahren. Die zehnjährige Berfin Öcalan traf ihren Großonkel erstmals überhaupt.
Emotionales Wiedersehen
Laut Ali Öcalan sei die Stimmung während des Besuchs positiv und emotional gewesen. Abdullah Öcalan habe seine Schwester mit einer herzlichen Umarmung begrüßt und sichtlich bewegt auf das Wiedersehen reagiert. Auch zwischen den übrigen Familienmitgliedern habe ein reger Austausch stattgefunden – über gesundheitliche Entwicklungen, familiäre Themen, aber auch über gemeinsame Erinnerungen aus der Kindheit.
„Er fragte nach alten Freunden, nach den Menschen aus unserem Heimatdorf und sprach ausführlich über frühe Erlebnisse mit seinen Geschwistern und seinem Vater“, berichtete Ali Öcalan. So habe Abdullah Öcalan etwa geschildert, wie sein erstes kindliches „Aufbegehren“ gegen Vater und Bruder mit einer Steinschlacht unter einem Feigenbaum geendet habe und wie diese Erlebnisse für ihn prägend gewesen seien.
Stifte für die syrisch-orthodoxe und ezidische Gemeinde
Ein besonderes Detail des Treffens war die Übergabe mehrerer symbolischer Geschenke. Abdullah Öcalan hatte zwei kleine Geschenkboxen vorbereitet. In einer davon befand sich ein Tintenstift, den er seiner Großnichte Berfin überreichte – offenbar ein persönliches Schreibgerät, das er selbst verwendet hatte. In der zweiten Schachtel befanden sich drei weitere Stifte, die er an Ömer Öcalan mit der Bitte übergab, sie als Geste des Respekts an bestimmte Gemeinschaften weiterzuleiten.
„Ein Stift soll den Suryoye übergeben werden, einer den Ezid:innen. Der dritte soll einer bestimmten Persönlichkeit überreicht werden“, habe Abdullah Öcalan laut Ali Öcalan gesagt. Die Geste gelte als Zeichen der Anerkennung und Verbundenheit mit den religiösen und ethnischen Minderheiten.
Gesundheitlich stabil, emotional gestärkt
Abdullah Öcalan sei während des Treffens in körperlich guter Verfassung gewesen, teilte die Familie mit. Im Vergleich zu einem früheren Besuch im Juni habe er an Gewicht verloren, wirke aber energiegeladen und geistig präsent. Besonders der Besuch seiner Schwester habe seine Stimmung merklich gehoben. Auch Fatma Öcalan habe sich über das Wiedersehen tief bewegt gezeigt und wiederholt betont, dass sie auf jeden Fall erneut anreisen werde, notfalls auch zu Fuß.
Erinnerungen an Riha
Während des Treffens erinnerte sich Öcalan nicht nur an seine Kindheit, sondern fragte auch nach der aktuellen Lage in seinem Heimatdorf Amara sowie in benachbarten Ortschaften wie Cibin. Er erkundigte sich nach der Zahl gefallener Dorfbewohner:innen, sprach über alte Bekannte und äußerte den Wunsch, seinen Gruß an deren Familien zu übermitteln.
Zudem übermittelte er eine politische Botschaft an zwei turkmenische Dörfer im Landkreis Xelfetî (tr. Halfeti) – Eyno und Elgir –, in denen aus seiner Sicht die Unterstützung für die demokratisch-kurdische Politik nachgelassen habe. „Warum haben wir dort nicht genug Stimmen?“, habe er gefragt, so Ali Öcalan. „Geht dorthin, sucht das Gespräch, gewinnt das Vertrauen zurück.“
Auch zur Provinzhauptstadt Riha (Urfa) äußerte Öcalan sich und betonte, dass er – wäre er nicht inhaftiert – innerhalb eines Monats dort Strukturen aufbauen und organisieren könne. Insbesondere in Bezug auf die großen Familienclans wie Bucak und Izol forderte er mehr politische Initiative.
Forderung nach mehr Familienkontakt
Abschließend äußerte Ali Öcalan den Wunsch, dass Familienangehörige künftig leichter die Möglichkeit bekommen sollten, Abdullah Öcalan zu besuchen. „Er ist seit fast 27 Jahren auf der Insel. Es wäre wichtig, wenn auch andere Familienmitglieder ihn sehen und sich mit ihm austauschen könnten“, sagte er. Öcalans physische Freiheit bleibe eine politische und menschenrechtliche Forderung, betonte er.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/abdullah-Ocalan-ruft-zur-starkung-lokaler-organisierung-auf-48633 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunen-als-antwort-auf-repression-und-verwaltungshoheit-48703 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/busfahrplan-fur-die-demonstration-in-koln-48680
Krankengeld für Rentner mit Arbeitsvertrag zusätzlich zur Rente
Immer mehr Rentner bleiben erwerbstätig – vom Minijob bis zur regulären Teilzeit. Spätestens bei einer längeren Erkrankung stellt sich dann die heikle Frage: Fließt nach sechs Wochen weiterhin Geld aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Form von Krankengeld – oder endet die Lohnersatzleistung trotz laufendem Arbeitsvertrag?
Die Antwort hängt davon ab, welche Rente bezogen wird und wie der Krankenversicherungsschutz ausgestaltet ist.
Entgeltfortzahlung und KrankengeldZunächst gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch für beschäftigte Rentner –, dass der Arbeitgeber bei Krankheit grundsätzlich bis zu sechs Wochen das Entgelt fortzahlt. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz verankert und gilt unabhängig davon, ob jemand bereits eine Rente bezieht. Erst nach Ablauf dieser Frist kommt – falls vorhanden – die Kasse mit Krankengeld ins Spiel.
Vollrente schließt Krankengeld ausWer eine Vollrente wegen Alters bezieht, hat in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld. Der Gesetzgeber ordnet ausdrücklich an, dass ein eventuell bestehender Anspruch mit Beginn der Vollrente endet und ein neuer Anspruch nicht mehr entsteht. Das gilt unabhängig davon, ob daneben ein versicherungspflichtiger Job ausgeübt wird.
Die Vorschrift soll Doppelversorgungen vermeiden und wurde durch die Rechtsprechung bestätigt. Praktisch heißt das: Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung endet die Lohnersatzleistung, obwohl der Arbeitsvertrag weiter besteht.
Die wichtige Ausnahme: Teilrente kann den Krankengeldzugang erhaltenAnders liegt der Fall bei einer Altersteilrente. Beziehen Beschäftigte keine Voll-, sondern eine Teilrente, besteht – bei krankenversicherungspflichtiger Beschäftigung – weiterhin ein Zugang zum Krankengeld.
Rechtlicher Hintergrund: Der strikte Ausschluss in § 50 Abs. 1 SGB V erfasst Vollrenten, nicht jedoch Teilrenten; bei Teilrenten greifen im Krankheitsfall die allgemeinen Krankengeldregeln, gegebenenfalls mit Kürzungen, wenn eine Rente erst nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bewilligt wird (§ 50 Abs. 2 SGB V). In der Praxis wird deshalb häufig darauf hingewiesen, dass eine geringe Teilrente – selbst 99,99 % – den Anspruch dem Grunde nach sichern kann, solange das Beschäftigungsverhältnis krankenversicherungspflichtig ist.
Ob und in welcher Höhe gekürzt wird, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rentenbewilligung. Eine individuelle Beratung ist hier dringend angeraten.
KVdR, Beitragssatz und MinijobViele Altersrentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Für Beschäftigte mit Vollrente gilt: Weil ein Krankengeldanspruch ausgeschlossen ist, wird in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt; die Absicherung einer Krankengeldleistung ist dort nicht vorgesehen.
Wer hingegen mit Teilrente beschäftigt ist, fällt – je nach Konstellation – unter den allgemeinen Beitragssatz mit Krankengeldanspruch.
Wichtig ist außerdem die Art des Jobs: Im Minijob besteht zwar Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, aber regelmäßig kein Krankengeldzugang, weil keine eigene GKV-Mitgliedschaft mit Krankengeld entsteht.
Was bleibt nach sechs Wochen? Typische SzenarienBezieht eine beschäftigte Person eine Vollrente und wird länger krank, trägt zunächst der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen. Danach endet die Zahlung – ein Übergang ins gesetzliche Krankengeld findet nicht statt, auch wenn der Arbeitsvertrag fortbesteht.
Bei Teilrentenbezug kann die Krankenkasse nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld leisten; hierbei sind Anrechnungen und zeitliche Konstellationen (z. B. nachträgliche Rentenbewilligung) zu beachten. In beiden Fällen empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitgeber, um Einkommenslücken zu vermeiden.
Private Krankenversicherung: Krankentagegeld und RenteWer privat krankenversichert ist, sollte wissen: Die private Krankentagegeldversicherung endet in der Regel mit Beginn der Altersrente – häufig sogar ausdrücklich in den Bedingungen. Das gilt selbst dann, wenn neben der Rente weiter gearbeitet wird. Ohne gesonderte Vereinbarung entfällt damit die private Lohnersatzleistung für längere Krankheitszeiten.
Fazit: Arbeitsvertrag allein genügt nichtOb es für arbeitende Rentnerinnen und Rentner Krankengeld gibt, entscheidet nicht der Arbeitsvertrag, sondern der Renten- und Versicherungsstatus. Die klare Linie lautet: Vollrente schließt gesetzliches Krankengeld aus; Teilrente kann den Anspruch – bei versicherungspflichtiger Beschäftigung – erhalten. Wer im Ruhestand auf regelmäßiges Erwerbseinkommen angewiesen ist, sollte die Weichen früh stellen und den eigenen Status vorab mit Kasse und Rentenversicherung prüfen. Das vermeidet unliebsame Überraschungen, wenn aus Wochen plötzlich Monate der Arbeitsunfähigkeit werden.
Der Beitrag Krankengeld für Rentner mit Arbeitsvertrag zusätzlich zur Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
U.S. strike on suspected drug-smuggling boat in Caribbean kills three
The U.S. military carried out a strike on a vessel in the Caribbean on Thursday, killing three people suspected of smuggling narcotics, War Secretary Pete Hegseth said.
“At the direction of President Trump, the Department of War conducted a lethal kinetic strike on a vessel operated by a designated terrorist organization,” Hegseth said in a post on X. “The vessel was trafficking narcotics in the Caribbean and was struck in international waters.”
The United States has conducted a series of strikes in the Caribbean since early September as part of what Washington describes as a campaign to curb drug trafficking into the country. The latest attack brings the reported death toll from the campaign to at least 70.
Nach Databroker Files: Rundmail warnt EU-Angestellte vor Gefahr durch Tracking
Tracking zum Schutz für alle verbieten? Das will die EU nicht. Aber das eigene Personal soll sich schützen. Wir veröffentlichen die interne Rundmail, die nach unseren Veröffentlichungen zur Spionage-Gefahr durch Handy-Standortdaten verschickt wurde.
Ratschlag: Personalisierte Werbung abschalten. – Gebäude: IMAGO/Zoonar; Handy-Symbol und Nebel: Vecteezy; Montage: netzpolitik.orgDieser Text ist Teil der Recherche-Reihe zu den Databroker Files.
Handy-Standortdaten bedrohen nicht nur die Privatsphäre, sondern auch die Sicherheit der Europäischen Union. Angeblich ausschließlich für Werbezwecke erhoben, fließen sie über Smartphone-Apps in die Hände von Databrokern und von dort an alle, die sich dafür interessieren. Anhand von zwei kostenlosen Vorschau-Datensätzen mit 278 Millionen Handy-Ortungen konnte ein Recherche-Team um netzpolitik.org demonstrieren, wie leicht sich solche Daten für Spionage nutzen lassen.
Gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk, Le Monde aus Frankreich, L’Echo aus Belgien und BNR aus den Niederlanden fanden wir Bewegungsprofile von teils hochrangigem EU-Personal in den Daten. So konnte das Team etwa die Bewegungen einer Person verfolgen, die in einem Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) unterstellten Bereich tätig ist – vom Arbeitsplatz bis zur Privatadresse.
Die EU-Kommission teilte mit: „Wir sind besorgt.“ Abgeordnete des EU-Parlaments forderten mit Nachdruck Konsequenzen, gerade mit Blick auf eine militärische Bedrohung durch Russland. In Reaktion auf unsere Presseanfragen zur Recherche habe die Kommission ihren Mitarbeitenden am 23. Oktober neue Richtlinien für Werbe-Tracking auf Dienst- und Privatgeräten vorgelegt. Außerdem habe sie weitere Einrichtungen der EU informiert.
Eine zentrale Anlaufstelle für Fragen der IT-Sicherheit in der EU ist der Cybersicherheitsdienst CERT-EU. Er soll dazu beitragen, die IT „aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU“ sicherer zu machen. Am 4. November, einige Stunden nach Veröffentlichung der Recherchen, erhielten mindestens Angestellte des EU-Parlaments eine Rundmail mit Empfehlungen des CERT-EU auf Englisch und Französisch. Thema: „Bewährte Verfahren für die Sicherheit mobiler Geräte“.
Die Empfehlungen handeln davon, wie sich Werbe-Tracking und Standortzugriffe am Handy einschränken lassen. Ausdrücklich werden auch private Geräte erwähnt. Hier veröffentlichten wir die E-Mail im Volltext.
Alle sollen personalisierte Werbung abschaltenDie Empfehlungen des Cybersicherheitsdiensts enthalten keine Hinweise auf die jüngsten Recherchen von netzpolitik.org und Partnermedien. Sie gehen nicht darauf ein, welche konkreten Gefahren hinter Standort-Tracking stecken – etwa, dass sich mit Handy-Standortdaten metergenaue Bewegungsprofile erstellen lassen. Aus solchen Profilen lassen sich oftmals mühelos Arbeitsplatz und Privatadressen ablesen, ebenso private Ausflüge sowie Besuche in Arztpraxen, Kitas, Restaurants oder gar Bordellen. Entsprechend hoch sind die Gefahren für Spionage sowie die Privatsphäre.
Stattdessen weist die E-Mail unscheinbar darauf hin, die Empfehlungen wurden „zur Unterstützung der IT-Sicherheit“ herausgegeben. Unsere Fragen zum Zusammenhang der E-Mail des CERT-EU mit den Databroker Files ließ die EU-Kommission unbeantwortet. Sie wollte auch nicht offenlegen, welche Rundmail zuvor Angestellte der EU-Kommission erhalten haben.
Sieben Wege, um deinen Standort vor Databrokern zu schützen
Im Wesentlichen decken sich die Empfehlungen des CERT-EU mit denen, die etwa netzpolitik.org im Zuge der Recherchen zu den Databroker Files veröffentlicht hat. Es geht darum, so wenigen Apps wie möglich Zugriff auf Standortdaten zu gewähren, und das nur, wenn es nötig ist. Mit wenigen Klicks sollen EU-Mitarbeitende zudem personalisierte Werbung abschalten, indem sie ihre Werbe-ID tilgen.
Diese sogenannte Mobile Advertising ID (MAID) ist wie ein Nummernschild fürs Handy. Von Databrokern verbreitete Handy-Standortdaten sind oftmals mit einer solchen Werbe-ID versehen, wodurch sich Geräte – und ihre Besitzer*innen – einfach ausspionieren lassen. Von der ursprünglich für Werbetreibende gedachten Kennung profitieren also auch Überwachungsfirmen. Google und Apple sind dafür verantwortlich, dass die verräterischen Werbe-IDs ab Werk aktiv sind.
Berechtigungen nach jedem Update prüfenGeht es nach dem Cybersicherheitsdienst der EU, sollten sich EU-Mitarbeitende zudem kontinuierlich und regelmäßig der IT-Sicherheit ihrer Handys widmen. Insgesamt sieben Empfehlungen handeln davon, etwas zu blockieren oder abzulehnen („disable“, „block“, „deny“, „turn off“). Nutzende sollten „monatlich und möglichst nach jedem Update“ die Zugriffsberechtigungen von Apps prüfen.
Nach eigenen Angaben arbeiten für die EU rund 60.000 Beamt*innen und sonstige Angestellte. Wie realistisch ist es, dass die meisten diesen Empfehlungen folgen?
Doch nicht nur EU-Personal ist von der Massenüberwachung durch Handy-Standortdaten betroffen, sondern potenziell alle, die ein Smartphone nutzen. Insgesamt leben in der Europäischen Union rund 450 Millionen Menschen. Sollten nicht auch sie „monatlich und möglichst nach jedem Update“ die Zugriffsberechtigungen ihrer Apps prüfen?
Fachleute aus Politik und Zivilgesellschaft fordern seit Jahren ein Verbot von Tracking und Profilbildung für Werbezwecke. Auf diese Weise würde Databrokern der Nachschub an Daten ausgehen und Nutzer*innen müssten nicht zu Expert*innen für digitale Selbstverteidigung werden, um ihr Grundrecht auf Privatsphäre zu schützen.
In Deutschland setzt sich etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband für ein solches Verbot ein und verlangt entsprechende Regeln im kommenden Digital Fairness Act. In der Vergangenheit hatten sich Bestrebungen zur wirksameren Eindämmung von Tracking in der EU-Gesetzgebung nicht durchsetzen können. Nach wie vor sprechen sich EU-Abgeordnete vehement für ein Tracking-Verbot aus, zuletzt Alexandra Geese (Greens/EFA) gegenüber netzpolitik.org.
EU-Kommission will Datenschutz eher schwächen als stärkenDie EU-Kommission sieht mit Blick auf unsere Recherchen jedoch keinen Bedarf für strengere Gesetze. Vielmehr droht, dass die Kommission im Rahmen der Vereinfachung von Digitalgesetzen den europäischen Datenschutz weiter schwächt. Wenn es um den illegalen Handel mit Standortdaten geht, sollen Mitgliedstaaten die Datenschutzgrundverordnung über ihre Aufsichtsbehörden durchsetzen, wie die Kommission mitteilt.
Das Wichtigste zur Spionage-Gefahr durch Handy-Standortdaten in der EU
Unsere Recherchen zeigen jedoch, wie Datenschutzbehörden mit ihren bisherigen Bemühungen zum Datenhandel allenfalls an der Oberfläche kratzen. Im Ökosystem der Werbeindustrie können Daten auf so vielen Wegen abfließen, dass Behörden und Nutzer*innen wie vor einem dichten Dschungel stehen. Selbst auf Privatsphäre bedachte Nutzer*innen können sich nur bedingt schützen, wenn sie nicht auf einen Großteil populärer Dienste verzichten wollen.
Ein Verbot von Tracking und Profilbildung für Werbezwecke würde auch EU-Mitarbeitende vor Spionage schützen. Stattdessen haben sie eine Rundmail bekommen. Sie und andere Nutzer*innen müssen sich demnach selbst helfen – „monatlich und möglichst nach jedem Update“.
Rundmail: „Mobile device security good practice“Dear colleague,
Mobile devices are now the main way in which we communicate, shop, bank, or check out social media. Increasingly, EU entities rely on services that staff can access from their personal devices. This complicates the enforcement of cybersecurity best practices and allows for the possibility of staff exposing personal data or accidentally leaking corporate data.
To help with IT security, the Cybersecurity Service for the Union institutions, bodies, offices and agencies (CERT-EU) has issued advice to staff for protecting their data and privacy. Therefore, we would like to bring to your attention the following recommendations addressing tracking prevention on mobile devices.
Location permissions and metadata
- Disable location services when not needed and limit location tracking, including options like Significant Locations and Precise Location on iOS or Location accuracy on Android
- Review app permissions regularly and cancel unnecessary permissions. Only allow location access for apps that need it to function, like maps or traffic apps, and only while using the app
- Use Allow Once function: audit monthly and, if possible, after every update
- Block all location requests to browsers
- Block unnecessary notification requests from websites
- Disable location history and geotagging. Clear your existing location history
- Disable geotagging on your photos and videos to prevent apps from storing or sharing your location data. If geotagging is needed for personal use, then read the vendor’s documentation on how to clean GPS metadata from photos before sharing
Ad-tracking limiters
- Turn off personalised ads. For iOS: Settings > Privacy & Security > Tracking. For Android: Setting > Security and privacy > More privacy settings > Ads (some versions or models may differ)
Fitness/social apps
- Deny location to running, cycling or social apps if possible. Set exercise routes to private
- Be cautious about social-media posts: avoid real-time location or check-ins and check the picture for any unintended background detail before you share
Bonnes pratiques en matière de sécurité des appareils mobiles
Cher collègue,
Les appareils mobiles sont désormais le principal moyen que nous utilisons pour communiquer, faire des achats, effectuer des opérations bancaires ou consulter les réseaux sociaux. Les entités de l’UE s’appuient de plus en plus sur des services auxquels le personnel peut accéder à partir de ses appareils personnels. Cela complique l’application des bonnes pratiques en matière de cybersécurité et augmente le risque que le personnel expose des données à caractère personnel ou divulgue accidentellement des données d’entreprise.
Afin de contribuer à la sécurité informatique, le service de cybersécurité des institutions, organes et organismes de l’Union (CERT-EU) a émis des conseils à l’intention du personnel pour protéger leurs données et leur vie privée. Nous souhaitons donc attirer votre attention sur les recommandations suivantes concernant la prévention du suivi sur les appareils mobiles.
Autorisations de localisation et métadonnées
- Désactivez les services de localisation lorsque vous n’en avez pas besoin et limitez le suivi de localisation, notamment les options telles que «Lieux importants» et «Localisation précise» sur iOS ou «Précision de la localisation» sur Android.
- Vérifiez régulièrement les autorisations des applications et supprimez celles qui ne sont pas nécessaires. N’autorisez l’accès à la localisation qu’aux applications qui en ont besoin pour fonctionner, comme les applications de cartographie ou de trafic, et uniquement pendant l’utilisation de l’application.
- Utilisez la fonction «Autoriser une fois»: vérifiez-la tous les mois et, si possible, après chaque mise à jour
- Bloquez toutes les demandes de localisation adressées aux navigateurs.
- Bloquez les demandes de notification inutiles provenant de sites web.
- Désactivez l’historique de localisation et la géolocalisation. Effacez votre historique de localisation existant.
- Désactivez la géolocalisation sur vos photos et vidéos afin d’empêcher les applications de stocker ou de partager vos données de localisation. Si la géolocalisation est nécessaire pour un usage personnel, lisez la documentation du vendeur sur la manière de nettoyer les métadonnées GPS des photos avant de les partager.
Limiteurs de suivi publicitaire
- Désactivez les annonces personnalisées. Pour iOS: Paramètres > Confidentialité et sécurité > Suivi. Pour Android: Paramètres > Sécurité et confidentialité > Plus de paramètres de confidentialité > Publicités (certaines versions ou certains modèles peuvent différer)
Applications de fitness/réseaux sociaux
- Si possible, refusez de partager votre position avec les applications de course à pied, de cyclisme ou les réseaux sociaux. Définissez vos itinéraires d’entraînement comme privés.
- Soyez prudent lorsque vous publiez sur les réseaux sociaux: évitez de partager votre position en temps réel ou de vous enregistrer à un endroit, et vérifiez qu’il n’y a pas de détail d’arrière-plan involontaire sur les photos avant de les partager.
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