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Israel violates Gaza ceasefire, kills one Palestinian and arrests nine in West Bank

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 10:58

Israeli forces killed one Palestinian on Sunday, continuing their violations of the Gaza ceasefire agreement. Palestinian media reported that the victim was killed by an Israeli drone strike in the town of Bani Suhaila, east of Khan Yunis in southern Gaza.

Meanwhile, Israeli warships continued to target Gaza’s port and eastern areas of Rafah.

Since the ceasefire on October 10, the death toll has risen to 242 Palestinians, with approximately 614 others injured.

Also on Sunday, Israeli forces arrested nine Palestinians during raids in the West Bank cities of Jenin, Hebron, Nablus, Bethlehem, and Ramallah. The forces stormed Palestinian villages and towns, raided homes, ransacked their contents, assaulted residents, and arrested nine individuals.

Meanwhile, dozens of Israeli settlers attacked the Bedouin community of al-Ma’azi, east of Jaba’a, north of Jerusalem, throwing stones at Palestinians, injuring seven, and causing extensive damage.

These Israeli attacks are part of a broader escalation of settlement expansion, with neighboring Bedouin villages experiencing ongoing violence and displacement, raising growing concerns for the future of Palestinian communities in the area.

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Irrweg „Energiewende“: Wenn man Ahnungslosigkeit Strom machen will

Der nächste große Energieversorger Deutschlands rechnet mit der “Energiewende” gnadenlos ab: Nun hat auch Leonhard Birnbaum, der Chef von E.ON, das getan, was man in Deutschland eigentlich nicht mehr darf: Er hat laut gedacht – und zwar mit Verstand. Das allein ist schon ein Affront gegen den Zeitgeist. Offen spricht Birnbaum aus, was jeder, der […]

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Dänemark: Macht Futterzusatzmittel Bovaer Kühe krank?

Transition News - 9. November 2025 - 10:22

In Dänemark werden Kühe krank, einige sterben. Woran liegt das? Landwirte vermuten, dass der Futtermittelzusatz Bovaer schuld ist, den sie auf Anordnung der Regierung zufüttern müssen, um Methanemissionen zu verringern, die angeblich zum Klimawandel beitragen. Betroffen sind Betriebe mit über 50 Tieren.

Schon Ende 2024 hatten wir darüber berichtet, dass das «Medikament» in den USA, Kanada, Mexiko und Großbritannien zugelassen wurde. Die Hersteller hatten versichert, das Mittel sei «sicher und wirksam». Behauptet wurde, dass die Fütterung von Bovaer «an eine Million Kühe über den Zeitraum von einem Jahr dem Verzicht auf mehr als 285.000 Autos entsprechen, die ein Jahr lang unterwegs sind».

Nachdem der dänisch-schwedische Molkereikonzern Arla Foods in Großbritannien letztes Jahr einen Versuch mit rund 30 Betrieben gestartet hatte, gab es jedoch einen öffentlichen Aufschrei. Kritiker meldeten sich in den sozialen Medien zu Wort, wo ihre Beiträge Millionen von Zuschauern erreichten. Videos zeigten, wie Konsumenten die Arla-Milch in den Ausguss kippten und im Klo runterspülten (wir berichteten hier und hier).
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Auch kritische Experten warnten vor den Gefahren für Tier und Mensch. Die Forschung habe bestätigt, dass Bovaer Krebs und Unfruchtbarkeit bei weiblichen Ratten verursachte. Mainstream-Medien wie BBC, The Guardian, The Spectator oder Top Agrar bemühten sich, diese Befürchtungen als Hirngespinste und Verschwörungstheorien darzustellen.

Doch nun hat sich bestätigt, dass Bovaer nicht so harmlos ist, wie Hersteller, Regierungspolitiker und Leitmedien behaupten. Das dänische Portal Jyllands Posten hat jedenfalls über sich häufende Fälle informiert, in denen Bauern berichten, dass ihre Kühe weniger Milch geben, zusammenbrechen und in manchen Fällen getötet werden mussten.

Gemeinsam sei all diesen Bauern, dass sie damit begonnen hätten, Bovaer beizumischen, schreibt SciFi. Die Symptome bei ihren Kühen würden verschwinden, sobald sie den Futtermittelzusatz aussetzten. Wie bei den Covid-Impfungen hätten Industrie und Politik das Mittel in unverantwortlicher Weise als «sicher und effektiv» propagiert.

Bovaer läuft in Europa als Futtermittelzusatzstoff, während es von der US-Regulierungsbehörde Food and Drug Adminstration (FDA) als Arzneimittel eingestuft wird. Und wie schon seit November 2024 berichtet wird, haben auch Bill Gates und BlackRock in Firmen investiert, die Bovaer auf den Markt bringen (hier und hier).

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Istanbul: Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Frauen gefordert

Mit einem Protest auf dem zentralen Hafenplatz im asiatischen Stadtteil Kadıköy hat die Istanbuler Frauenplattform 25. November die Aufklärung verdächtiger Todesfälle von Frauen gefordert. Unter dem Motto „Verdächtige Frauensterben müssen aufgeklärt werden“ versammelten sich am Sonnabend Dutzende Aktivist:innen, um Fälle wie den der Studentin Rojin Kabaiş öffentlich zu benennen und eine Kultur der Straflosigkeit anzuprangern.

Mit Porträts der Getöteten, einem großen Transparent und Sprechchören wie „Frauenmorde sind politisch“ oder „Nicht schützen, sondern anklagen“ machte die Plattform deutlich: Was in offiziellen Statistiken als „schicksalhafte Umstände“ oder „Selbstmorde“ erscheint, hat oft konkrete Täter und ein politisches Umfeld, das diese Taten ermöglicht oder vertuscht.

 


Namentlich genannt: Rojin, Gülistan, Nadira, Hande...

In einer Rede erinnerte Leyla Can, Sprecherin der Frauenplattform, an eine ganze Reihe von Fällen, deren Aufklärung bewusst verschleppt oder verhindert wurde. Darunter: Gülistan Doku, Nadira Kadirova, Hande Kader, Dina, Narin Güran – und zuletzt Rojin Kabaiş. Alle seien auf unterschiedliche Weise verschwunden, getötet oder unter verdächtigen Umständen tot aufgefunden worden. Gemeinsam sei ihnen, dass die Ermittlungen schleppend, intransparent oder gar nicht geführt wurden.

„Der Staat ist Mittäter“

„Der Staat ist für jede Frau, die er nicht schützt, und für jede Akte, die er schließt, mitverantwortlich“, sagte Can. Die Aktivistinnen werfen Polizei, Justiz und politischen Entscheidungsträger:innen vor, durch unterlassene Ermittlungen, die Verharmlosung von Gewalt und geschlechterfeindliche Justizpraktiken eine Atmosphäre zu schaffen, in der Frauenleben entwertet werden. Gerichtsmediziner:innen, Richter:innen und Ermittlungsbehörden würden bei Frauen systematisch nach persönlichen ‚Gründen‘ suchen – während Männer kaum befragt, gar geschützt würden.

Die Praxis, Femizid als „Schicksalsschläge“ oder „Selbstmorde“ zu deklarieren, obwohl zahlreiche Hinweise auf Gewalttaten oder Vertuschung vorliegen, sei Teil eines umfassenderen Problems: „Was wir sehen, ist kein Versagen – es ist System“, so Can. Die „männerzentrierte Justiz“ sei Teil eines Staates, der Gewalt gegen Frauen nicht nur dulde, sondern strukturell stabilisiere.

Staatlich gedeckte patriarchale Gewalt

Die Rednerin kritisierte auch die Versuche, im Zuge eines gesellschaftlichen Backlashs feministische Errungenschaften rückgängig zu machen. Statt Schutz vor Gewalt zu stärken, würden Frauenrechte abgebaut, konservative Rollenbilder gestärkt und feministische Initiativen kriminalisiert. Der Rückzug der Türkei aus der Istanbul-Konvention sei ein Beispiel dafür.

Gegen diese Entwicklung setze man weiterhin auf kollektiven Widerstand. „Wir werden nicht aufhören zu fragen, was mit den verschwundenen und getöteten Frauen passiert ist. Wir werden den Tätern Namen geben – und das System, das sie schützt, benennen“, so Can.

Aufruf zum 25. November

Abschließend rief die Plattform alle Frauen dazu auf, sich am 25. November – dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen – an einer geplanten Demonstration am Istanbuler Taksim-Platz zu beteiligen. Die Kundgebung endete mit der Losung: „Nicht eine weniger!“

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https://deutsch.anf-news.com/frauen/erklarung-der-kurdischen-frauenbewegung-zum-25-november-48661 https://deutsch.anf-news.com/frauen/bereits-als-380-femizide-in-der-turkei-in-diesem-jahr-48626 https://deutsch.anf-news.com/frauen/amed-plant-modellprojekt-als-frauenstadt-48722 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kurdische-frauenbewegung-legt-aktionsplan-fur-25-november-vor-48736

 

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Orban bekommt von Trump eine Ausnahmegenehmigung zum Kauf von russischem Öl und Gas

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 9. November 2025 - 10:00
Nach einem Treffen mit US-Präsident Donald Trump teilte der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban mit, die USA seien bereit, für Ungarn eine Ausnahme von den neuen US-Sanktionen zu machen, die die Trump-Regierung kürzlich gegen den russischen Öl- und Gassektor beschlossen haben. Orban sagte: „In Ungarn wird es weiterhin die niedrigsten Energiepreise geben. Im Fall von Turk […]
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Philippines evacuates over 100,000 as Typhoon Fung-wong strengthens

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 9:59

Philippine authorities evacuated more than 100,000 people from eastern and northern provinces on Sunday as Typhoon Fung-wong intensified while approaching the main island of Luzon, unleashing heavy rain and fierce winds.

According to local media, the government issued storm warnings across wide areas of the country. Signal No. 5, the highest alert, was raised over southeastern Luzon, including Catanduanes and the coastal provinces of Camarines Norte and Camarines Sur, while the capital Manila and surrounding regions were placed under Signal No. 3.

The typhoon, known locally as Uwan, is expected to make landfall in Aurora province in central Luzon late Sunday, with sustained winds of up to 230 kilometers per hour, the national meteorological agency said. It warned of rainfall exceeding 200 millimeters, likely to trigger widespread flooding and landslides.
The Civil Aviation Authority said more than 300 domestic and international flights were canceled.

The Philippine Coast Guard reported that 6,607 people, including passengers, crew, and cargo workers, were stranded at 86 ports nationwide. With wind signals raised to Level 5, maritime travel was suspended in all affected regions.

Fung-wong’s arrival comes only days after Typhoon Kalmaegi struck the country, killing 204 people and causing extensive damage before moving on to Vietnam, where it claimed five more lives and devastated coastal communities.

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Eigenverantwortliche Entscheidung führt zur Arbeitslosengeld Sperre

Lesedauer 2 Minuten

Unverschuldete Rechtsirrtümer des Arbeitslosen können nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 führen

Eine Sperrzeit von 12 Wochen ist rechtmäßig bei nicht hinreichend konkreten Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz, so aktuell das Sozialgericht Stuttgart Az. S 5 AL 3656/22 (rechtskräftig).

Kurzbegründung: Herbeiführung der Arbeitslosigkeit durch Eigenkündigung

Versicherungswidriges Verhalten liegt bei einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.

An hinreichend konkreten Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz fehlt es, wenn dem Bewerber keine konkrete Einstellungszusage gegeben wurde und eine positive Zusage noch von einer Zusage eines Geschäftspartners des potentiellen Arbeitgebers abhängig ist.

Die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort stellt jedenfalls dann keinen wichtigen Grund dar

Wenn diese ausschließlich auf den eigenverantwortlichen Entscheidungen des Arbeitslosen beruht, nämlich eine Beschäftigung abseits seines – Herkunftsortes – aufzunehmen, seine sodann am Beschäftigungsort gemietete Wohnung aufzugeben sowie nach dem Ende der Corona-Pandemie und der Rückkehr in die Präsenzarbeit nicht wieder einen Wohnsitz am Beschäftigungsort zu nehmen.

Diese Entscheidungen sind seiner privaten Risikosphäre zuzuordnen. Im Übrigen ist im Hinblick auf die vom Kläger angestrebten Beschäftigungen auswärts – nicht ansatzweise – nachvollziehbar, dass eine Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort für den Kläger eine relevante Belastung darstellen soll.

Keine Verkürzung der Sperrzeit auf 6 Wochen – Härtefallregelung – (§ 159 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2b SGB III)

Die Annahme einer besonderen Härte ist angemessen, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalles der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist.

Die gesetzliche Regelung entzieht sich aber einer generalisierenden Betrachtung; vielmehr ist insoweit eine Bewertung der Gesamtumstände des Einzelfalls vorzunehmen, wobei unverschuldete Rechtsirrtümer zu berücksichtigen sind (vgl. bspw. BSG 02.05.2012 – B 11 AL 18/11 R – ).

Eine solche besondere Härte ist vorliegend aus den dargelegten Gründen nicht zu erkennen.

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Rente: Verbot von Arbeitslosengeld 1 beziehen kurz vor der Rente?

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In Deutschland kursieren viele Mythen und Missverständnisse rund um das Thema gesetzliche Rente. Eines dieser Gerüchte besagt, dass es in den letzten zwei Jahren vor der Rente kein Arbeitslosengeld mehr gibt.

Doch was ist dran an dem Gerücht? Wir klären auf.

Was steckt hinter diesem Gerücht?

Wie so oft bei solchen Gerüchten, steckt auch hier ein Körnchen Wahrheit drin. Die wahrscheinlichste Erklärung hängt mit der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte zusammen.

Diese Rente ermöglicht es Versicherten, zwei Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, sofern sie eine Versicherungszeit von 45 Jahren nachweisen können.

Zählt Arbeitslosengeld zur Wartezeit?

Grundsätzlich zählt der Bezug von Arbeitslosengeld zur 45-jährigen Wartezeit für diese spezielle Rentenart mit. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme:

Die letzten zwei Jahre vor Beginn dieser Rente werden nicht in die Wartezeit eingerechnet, auch wenn man Arbeitslosengeld bezieht.

Diese Regelung könnte der Grund für das Missverständnis sein. Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass es in den letzten zwei Jahren vor der Rente generell kein Arbeitslosengeld mehr gibt. Das ist jedoch nicht korrekt.

Auch in dieser Phase haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine wichtige Ausnahme dieser Regelung ist, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit, die in den zwei Jahren vor Beginn der Rente aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Betriebsschließung des Arbeitgebers entstehen, zu berücksichtigen sind. Das ist insofern wichtig zu wissen, weil im Versichertenkonto diese Information nicht hinterlegt ist und gesondert ermittelt werden muss.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man zuvor mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Darüber hinaus darf man keine Schuld am Jobverlust tragen, da sonst eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden kann.

Während dieser Sperrzeit erhält man kein Arbeitslosengeld und die Anspruchsdauer kann sich verkürzen.

Sind all diese Bedingungen erfüllt, erhält man Arbeitslosengeld – auch in den letzten zwei Jahren vor der Rente. Es gibt kein Gesetz in Deutschland, das ein generelles Arbeitslosengeldverbot kurz vor der Rente vorsieht.

Was ist mit anderen Rentenarten?

Neben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es noch andere Formen der vorgezogenen Altersrente, beispielsweise die Rente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente ab 63. Bei beiden Rentenarten beträgt die notwendige Versicherungszeit 35 Jahre.

Auch hier zählt das Arbeitslosengeld zur Versicherungszeit und auch kurz vor dem Rentenbeginn besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Warum glauben trotzdem viele Menschen an das Gerücht?

Das Gerücht, dass es kurz vor der Rente kein Arbeitslosengeld mehr gibt, hält sich hartnäckig. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass bei der 45-jährigen Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht berücksichtigt werden.

Dies führt möglicherweise zu der Annahme, dass in dieser Phase auch kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Was tun, wenn man kurz vor der Rente arbeitslos wird?

Falls man kurz vor der Rente steht und arbeitslos wird, gibt es dennoch Möglichkeiten, die erforderliche Versicherungszeit zu erfüllen.

So kann man beispielsweise durch freiwillige Beitragszahlungen oder durch eine geringfügige Beschäftigung weiterhin Versicherungszeiten aufbauen.

Eine Ausnahme ist hier zu beachten: Wenn man Bürgergeld bezieht, werden die freiwilligen Zahlungen nicht berücksichtigt, da gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen der Arbeitslosigkeit vorliegen.

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Information Minister discusses media cooperation with Middle East Institute in Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 9:29

Information Minister Hamza al-Mustafa held discussions with a delegation from the Washington-based Middle East Institute, headed by Stuart Jones, on Saturday to explore ways to enhance cooperation in the media field and present an accurate image of Syria to American and international audiences.

The Minister reviewed the Ministry’s strategy to enhance the technical infrastructure of national media institutions and promote transparency and freedom of expression, while highlighting the challenges the sector faces due to technical and economic sanctions, as well as media disinformation campaigns.

He also mentioned the Ministry’s open policy towards foreign media, noting that more than 450 new media licenses have been issued to facilitate the work of both Arab and foreign journalists in Syria.

For his part, the Director of the Middle East Institute expressed his keenness to maintain coordination and cooperation with the Syrian government, inviting the Minister to take part in the institute’s programs to highlight political and media developments in Syria.
Founded in 1946, the Middle East Institute is the oldest Washington-based institution dedicated to the study of the Middle East. It is a non-partisan think tank offering expert policy analysis, educational services, and a platform for engaging with the region’s arts and culture.

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Schwerbehinderung: So hoch muss der Grad der Behinderung (GdB) für das Merkzeichen aG sein

Lesedauer 3 Minuten

Nach Feststellung einer Schwerbehinderung gibt es eine Reihe von Nachteilsausgleichen, die Menschen mit besonderen Einschränkungen zustehen. Doch nicht jeder Nachteilsausgleich ist allein mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden.

Speziell das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) eröffnet Zugangswege zu wichtigen Mobilitätsvorteilen – und diese gelten nur unter klar definierten Bedingungen. Doch was bedeutet „aG“ konkret, und wer erfüllt die Voraussetzungen dafür?

Was ist das Merkzeichen „aG“ und welche Vorteile bringt es?

Das Merkzeichen „aG“ steht für „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Es ist Voraussetzung für den sogenannten blauen Parkausweis, mit dem man auf speziellen Behindertenparkplätzen parken darf.

Zusätzlich erlaubt der Erwerb einer sogenannten Wertmarke mit „aG“ die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) deutschlandweit. Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen stellt das „aG“ daher einen entscheidenden Vorteil dar, besonders, wenn das selbstständige Fortbewegen schwerfällt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Person das Merkzeichen „aG“ erhält, reicht der bloße Status „Schwerbehinderung“ nicht aus. Es muss ein besonderer Grad der Behinderung (GdB) vorliegen – und dieser muss im Bereich der Mobilität zu schweren Einschränkungen führen.

Der Grad der Behinderung muss mindestens 80 betragen und muss die Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Dies bedeutet, dass nicht jede Ursache einer Behinderung für das Merkzeichen „aG“ infrage kommt. So haben beispielsweise Menschen mit einem GdB von 80 aufgrund einer Erkrankung oder eines psychischen Leidens allein keine Aussicht auf das „aG“, sofern ihre Beweglichkeit nicht ebenfalls stark eingeschränkt ist.

Was bedeutet es, eine mobilitätsbezogene Beeinträchtigung zu haben?

Das Kernkriterium für das Merkzeichen „aG“ ist die Einschränkung in der Fortbewegung. Nur wenn die Beweglichkeit so stark eingeschränkt ist, dass die Person sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen kann, wird das Merkzeichen in der Regel gewährt.

Typische Fälle, die in der Vergangenheit als anspruchsberechtigt galten, sind etwa Menschen mit einer Querschnittslähmung, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.

Auch Menschen mit besonders schweren Herz- oder Lungenerkrankungen könnten, wenn die Erkrankung ihre Gehfähigkeit stark beeinträchtigt, unter Umständen das „aG“ erhalten.

Warum sind die Voraussetzungen so hoch?

Die Vorgaben für das Merkzeichen „aG“ sind streng, um sicherzustellen, dass die damit verbundenen Vorteile tatsächlich nur Menschen zugutekommen, die aufgrund starker Mobilitätseinschränkungen darauf angewiesen sind. Das bedeutet, dass selbst ein hoher Grad der Behinderung nicht ausreicht, wenn die Beeinträchtigung nicht das Gehen betrifft.

Die Hürden für das Merkzeichen „aG“ bleiben daher bewusst hoch, um die Nutzung von Behindertenparkplätzen oder kostenlosen ÖPNV-Angeboten auf den Personenkreis zu beschränken, der wirklich darauf angewiesen ist.

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Gibt es Alternativen zum Merkzeichen „aG“?

Wer das Merkzeichen „aG“ hauptsächlich aufgrund des Parkausweises anstrebt, für den könnte das Merkzeichen „G“ (einfache Gehbehinderung) eine Alternative darstellen.

Mit dem Merkzeichen „G“ und einem GdB von 70 besteht die Möglichkeit, einen gelben Parkausweis zu erhalten. Dieser erlaubt es zwar nicht, auf offiziellen Behindertenparkplätzen zu parken, bietet aber dennoch Vorteile im Straßenverkehr, wie zum Beispiel kostenfreies Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen.

Voraussetzung für den gelben Parkausweis ist, dass die Person sich nicht mehr als 100 Meter am Stück fortbewegen kann und diese Einschränkung ärztlich bestätigt ist.

Zwei Beispiele aus der Praxis

1. Herr Müller: Eine typische „aG“-Berechtigung durch körperliche Mobilitätseinschränkung
Herr Müller ist 65 Jahre alt und hatte vor einigen Jahren einen schweren Unfall, der zu einer Querschnittslähmung führte. Seitdem ist er dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen und kann sich nicht ohne Hilfe fortbewegen. Sein Grad der Behinderung beträgt 90, und seine Beeinträchtigung betrifft vor allem seine Beweglichkeit. Aufgrund dieser erheblichen Einschränkung hat Herr Müller das Merkzeichen „aG“ beantragt und genehmigt bekommen.

Mit dem „aG“ ist Herr Müller berechtigt, einen blauen Parkausweis zu beantragen, mit dem er auf amtlich festgestellten Behindertenparkplätzen parken kann.

Da er auch regelmäßig Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternimmt, hat er zusätzlich eine Wertmarke erworben, mit der er deutschlandweit kostenfrei im ÖPNV fahren kann. Herr Müller nutzt diese Vorteile intensiv, da sie ihm eine deutlich höhere Mobilität im Alltag ermöglichen.

2. Frau Schmitt: Ein Fall, bei dem das Merkzeichen „aG“ nicht gewährt wird
Frau Schmitt ist 60 Jahre alt und leidet unter einem Herzleiden, die ihren GdB auf 80 festsetzt. Ihre Gesundheitszustand sorgt dafür, dass sie oft erschöpft ist und nur mit Mühe längere Strecken zurücklegen kann. Allerdings kann sie sich eigenständig und ohne Rollstuhl fortbewegen – wenn auch langsam und mit regelmäßigen Pausen. Aufgrund der Krankheit hat sie das Merkzeichen „G“ beantragt und genehmigt bekommen.

Da Frau Schmitt nicht die strengen Kriterien für das Merkzeichen „aG“ erfüllt, erhält sie keinen blauen Parkausweis und auch nicht die kostenfreie ÖPNV-Nutzung. Stattdessen kann sie jedoch mit ihrem Merkzeichen „G“ den gelben Parkausweis nutzen, der ihr ermöglicht, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei zu parken und in bestimmten Bereichen längere Parkzeiten in Anspruch zu nehmen. Auch wenn sie keinen Behindertenparkplatz nutzen darf, ist der gelbe Parkausweis für Frau Schmitt eine sinnvolle Erleichterung, da sie ihre Wege im Alltag damit besser organisieren kann.

Für wen ist das Merkzeichen „aG“ sinnvoll?

Das Merkzeichen „aG“ bietet wertvolle Mobilitätsvorteile, ist jedoch klar an strikte Voraussetzungen geknüpft. Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung profitieren von der Möglichkeit, auf Behindertenparkplätzen zu parken und den öffentlichen Nahverkehr kostenlos zu nutzen.

Wer diese Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt, kann gegebenenfalls auf das Merkzeichen „G“ und den gelben Parkausweis ausweichen, der ebenfalls einige Vorteile bietet.

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Rente: Viele Rentner sind von der Aktivrente ausgeschlossen

Lesedauer 4 Minuten

Zum 1. Januar 2026 soll eine neue Regelung in Kraft treten, die als „Aktivrente“ diskutiert wird. Sie verspricht älteren Erwerbstätigen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis arbeiten, bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen zu können. Auf das Jahr gerechnet entspricht das 24.000 Euro, die zusätzlich zum regulären Grundfreibetrag in der Einkommensteuer unversteuert bleiben sollen.

Nach derzeitigem Stand kann die steuerfreie Hinzuverdienstgrenze damit den steuerlichen Spielraum auf rund 36.000 Euro im Jahr ausweiten. Politisch verfolgt die Reform mehrere Ziele: Sie soll Anreize schaffen, länger im Beruf zu bleiben, dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Rentenversicherung entlasten, weil weiter Beiträge fließen statt allein Rentenleistungen zu beziehen.

Dr. Utz Anhalt: Wer bei der Aktivrente außen vor bleibt Wer außen vor bleibt

Die Aktivrente ist ausdrücklich auf abhängig Beschäftigte zugeschnitten, deren Tätigkeit der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Wer in dieser Konstellation nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeitet, kann die Steuerbefreiung nutzen. Ausgeschlossen sind jedoch alle, die nicht in einem solchen Beschäftigungsverhältnis stehen.

Dazu zählen Selbstständige und Freiberufler ebenso wie Beschäftigte in Minijobs. Ebenfalls keinen Anspruch haben Personen, die bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, etwa im Rahmen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen, als langjährig oder besonders langjährig Versicherte.

Diese Abgrenzung führt dazu, dass der Kreis der Begünstigten verhältnismäßig klein bleibt. Schätzungen zufolge könnten lediglich einige Hunderttausend Menschen – im Verhältnis zu den vielen Millionen Rentenberechtigten – die Voraussetzungen tatsächlich erfüllen. Die Reform ist damit kein universelles Instrument, sondern ein gezielter Anreiz für eine eng umrissene Gruppe.

Brutto ist nicht Netto: Abgaben bleiben fällig

Die Steuerfreiheit des Hinzuverdienstes ändert nichts daran, dass auf das entsprechende Einkommen weiterhin Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen. In der Praxis bedeutet dies: Der steuerliche Vorteil verbessert zwar die Ausgangslage, er verwandelt aber nicht jeden Euro brutto in einen Euro netto.

Wer die Aktivrente in Anspruch nehmen möchte, sollte deshalb genau prüfen, welche Abzüge im Einzelfall anfallen und wie sich das auf das verfügbare Einkommen auswirkt. Eine seriöse Kalkulation ist unerlässlich, um Enttäuschungen zu vermeiden und realistische Erwartungen zu formen.

Soziale Schieflagen und strukturelle Hürden

Die Anreizwirkung der Aktivrente dürfte vor allem dort greifen, wo Arbeitsbedingungen auch jenseits der Regelaltersgrenze als machbar empfunden werden. Besserverdienende in weniger körperlich belastenden Tätigkeiten werden eher die Möglichkeit haben, das Angebot zu nutzen. Wer hingegen jahrzehntelang körperlich hart gearbeitet hat, erreicht mitunter die Altersgrenze bereits erschöpft – und kann die steuerliche Begünstigung gar nicht mehr in Erwerbsarbeit übersetzen.

Hinzu kommen Lebenslagen, die typischerweise mit geringeren Einkommen einhergehen: Eigenes Gebrechen, Pflegebedürftigkeit oder die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige erschweren oder verhindern die Weiterarbeit. Gerade jenen, die von einer steuerfreien Hinzuverdienstmöglichkeit am stärksten profitieren würden, fehlt in der Praxis oft die Chance, sie zu nutzen. Die Folge ist eine Verzerrung zugunsten derjenigen, die ohnehin in vergleichsweise privilegierten Erwerbssituationen verbleiben können.

Geschlechterperspektive: Verstärkung bestehender Ungleichheiten

Frauen weisen im Durchschnitt niedrigere Rentenansprüche auf – ein Ergebnis unterschiedlicher Erwerbsbiografien, Teilzeitphasen und care-bedingter Erwerbsunterbrechungen.

Gleichzeitig arbeiten Männer statistisch häufiger über die Regelaltersgrenze hinaus. Vor diesem Hintergrund droht die Aktivrente bestehende Ungleichheiten zu verfestigen oder sogar zu vertiefen: Eine Förderung, die vor allem diejenigen erreicht, die ohnehin länger erwerbstätig bleiben, könnte die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern tendenziell vergrößern.

Steuerausfälle mit offenem Nutzen

Mit der vorgesehenen Steuerfreiheit sind spürbare Mindereinnahmen für den Staatshaushalt verbunden. Schätzungen veranschlagen die Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich.

Ob diese Mittel volkswirtschaftlich effizient eingesetzt sind, hängt entscheidend von der tatsächlichen Inanspruchnahme ab. Bleibt die Aktivrente ein Instrument für eine relativ kleine, ohnehin privilegierte Gruppe, steht der fiskalische Aufwand in einem fragwürdigen Verhältnis zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen.

Kritiker verweisen zudem darauf, dass dieselben Mittel in den Ausbau von Pflege, Gesundheit und Prävention fließen könnten – Bereiche, die unmittelbar darüber entscheiden, ob ältere Menschen gesundheitlich überhaupt in der Lage sind, länger zu arbeiten.

Freiwilligkeit und Debatte um das Rentenalter

Die Bundesregierung betont, die Aktivrente sei strikt freiwillig und kein Instrument, um das generelle Rentenalter anzuheben. In der politischen Debatte stehen dem jedoch Stimmen gegenüber, die perspektivisch eine weitere Anhebung des Rentenalters fordern.

Die Aktivrente bewegt sich somit in einem Spannungsfeld: Sie soll kurzfristig Anreize setzen, ohne die langfristige Alterssicherungsarchitektur festzulegen. Für die Betroffenen bleibt entscheidend, die individuelle Perspektive im Blick zu behalten und politische Signale nüchtern von der realen eigenen Situation zu trennen.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder sie bald erreicht und weiterarbeiten möchte oder muss, sollte zunächst den eigenen Status klären. Entscheidend ist, ob ein sozialversicherungspflichtiges, abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Im nächsten Schritt empfiehlt sich eine nüchterne Finanzrechnung: Wie hoch fällt der steuerfreie Hinzuverdienst aus, welche Sozialabgaben werden fällig, und wie verändert sich das monatliche Netto? Sinnvoll ist es, hierzu die Personalabteilung einzubinden oder fachkundigen Rat bei Lohnsteuerhilfe, Steuerberatung oder Rentenberatung einzuholen.

Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt – etwa als Selbstständiger, Minijobber, pflegender Angehöriger oder vorgezogener Rentenbezieher – sollte alternative Wege prüfen, um Einkünfte zu sichern und Vorsorge anzupassen. Dazu gehören etwa die Umstrukturierung der Erwerbstätigkeit, der Wechsel in SV-pflichtige Beschäftigung, oder spezifische Förder- und Beratungsangebote auf kommunaler und Landesebene.

Altersteilzeit als Alternative: Entlastung mit sozialer Absicherung

Für Personen, die die Aktivrente nicht nutzen können oder wollen, kann Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr eine Option sein. Das Modell reduziert die Arbeitszeit in der Regel auf fünfzig Prozent.

Der Lohn sinkt entsprechend, wird aber durch einen gesetzlichen Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers typischerweise um zwanzig Prozent ergänzt; dieser Zuschlag ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Zusätzlich leistet der Arbeitgeber weiter Beiträge zur Rentenversicherung, sodass die späteren Rentenansprüche weitgehend an das frühere Vollzeitniveau heranreichen. Altersteilzeit ist kein Allheilmittel, kann aber gesundheitliche Entlastung, planbare Übergänge und rentenrechtliche Kontinuität verbinden – besonders dort, wo eine volle Weiterarbeit über die Regelaltersgrenze hinaus nicht realistisch erscheint.

Vorbereitung und Beratung: Weichen richtig stellen

Unabhängig davon, ob die Aktivrente in Frage kommt, lohnt eine systematische Bestandsaufnahme. Dazu gehören die Prüfung des Arbeitsvertrags und eventueller Befristungen, die Klärung von Teilzeit- oder Verlängerungsoptionen, die Bewertung gesundheitlicher Belastungen sowie die erschöpfende Information über renten- und steuerrechtliche Folgen.

Wer pflegt oder selbst gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte frühzeitig Kontakt zu Pflegeberatung, Sozialdiensten und der Rentenversicherung aufnehmen, um Leistungen, Entlastungsangebote und mögliche Anrechnungen realistisch zu planen. Eine individuelle Beratung kann hier den entscheidenden Unterschied machen, weil sie nicht nur Gesetzestexte, sondern die tatsächliche Lebenslage berücksichtigt.

Fazit: Ein Instrument mit Nutzen – und mit Lücken

Die Aktivrente setzt einen klaren Anreiz für eine bestimmte Gruppe älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, länger zu arbeiten, und kann im Einzelfall spürbare finanzielle Entlastung bringen. Gleichzeitig bleibt sie selektiv, sozial ungleich wirksam und fiskalisch relevant. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Vorteil präzise durchrechnen.

Wer ausgeschlossen ist, braucht Alternativen und verlässliche Beratung – nicht nur, um kurzfristig Einkommen zu sichern, sondern um im Alter planbar und würdevoll leben zu können. Der eigentliche Prüfstein der Reform wird sein, ob sie über Einzelfälle hinaus einen fairen, gesundheitsverträglichen und gesellschaftlich ausgewogenen Beitrag zur Alterssicherung leistet.

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WHO: 16,500 Gaza patients await evacuation for treatment abroad

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 9:06

The World Health Organization announced that 16,500 Palestinian patients in Gaza are waiting to be evacuated for treatment abroad, calling for unrestricted humanitarian access through all crossings and for more countries to receive critical cases.

In a statement issued Saturday, the WHO said its medical supplies are ready at the border, stressing the need to urgently reopen the Rafah crossing and all entry points to the Gaza Strip.

The organization described Rafah as a vital corridor for medical evacuations and a main route for health supplies into the enclave.

Since the ceasefire agreement took effect on October 10, Israeli occupation authorities have allowed only limited quantities of humanitarian aid to enter through two of seven crossings, while keeping the Rafah border crossing closed until further notice, in what the WHO said constitutes a violation of the truce’s terms.

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„Klima-Wahrheit“ von Werner Huber. Eine Rezension

Klima-Wahrheit: Ewiger Wandel. Geschichtsmacht, Klimastreit, Klima- und Energiezukunft Klima und Menschheitsgeschichte – ein spannendes Buch!

Kennen Sie den Vortrag unseres Referenten Dominique Görlitz, „Menschliche Gesellschaften waren immer energieabhängig“?

Dann werden Sie Hubers Buch lieben!

Dr. Werner Huber ist Physiker und beleuchtet in seinem neuen Buch nicht nur die naturwissenschaftlichen Hintergründe des seit Jahrzehnten propagierten Klimakollapses, sondern auch die historischen Hintergründe des klimatischen Einflusses auf Gesellschaften und Zivilisationen.

Gerade der zweite Punkt zeigt sehr deutlich, daß die heutige Temperaturentwicklung fern jeder Katastrophe ist, von denen unsere Vorfahren mehrere erleben mußten.

Im ersten Teil von „Klima-Wahrheit“ beleuchtet Huber einzelne Stationen der vorantiken Geschichte und des Altertums. Er berichtet von „Ötzi“, einem Steinzeitjäger, der vor rund 5.300 Jahren getötet und dann eingefroren wurde, bis man ihn 1991 fand.

Aber noch älter sind Sintflut-Ereignisse, die auf Warmphasen während des Holozäns ab 10.000 vor Christus zurückzuführen sind – und die durch Gletscherschmelzen katastrophale Überschwemmungen auslösten, die als Vorlage für Teile der ältesten Bücher der Menschheit, die Bibel und das Gilgamesch-Epos, dienten.

Auch später machte das Klima Geschichte – so wird der zivilisatorische Zusammenbruch des östlichen Mittelmeeres um 1300 vor Christus mittlerweile auf eine Kühlphase mit Dürren zurückgeführt, die nur das mit seiner Lebensader Nil unabhängige Ägypten überstand. Auch frühe germanische Wanderungen, die das Römische Reich bedrohten, wurden durch klimatische Ereignisse ausgelöst. Hätten Sie gedacht, daß die Kimbern und Teutonen fast Rom erobert hätten, weil es in ihrer norddeutschen Heimat zu ungemütlich geworden war?

Im zweiten Teil wird Hubers Buch aktuell: Er beschreibt den Konflikt zwischen dem politisch berufenen Weltklimarat und unabhängigen Wissenschaftlern und beleuchtet die offiziöse Klima-„Wissenschaft“ à la PIK und Co. – Klimasensitivität, „Giftstoff“ Kohlendioxid und so weiter.

Im dritten Teil „Klima- und Energiepolitik“ wird Huber sogar hoch-aktuell – er analysiert den Wahnwitz der Wald-Abholzungspolitik unter dem laienhaften Wirtschaftsminister Habeck – und gibt im letzten Teil V „Blick vom Klimatunnel auf andere Probleme“ einen überhaupt nicht optimistischen Ausblick in unsere energiepolitische Zukuft unter diesen Voraussetzungen.
Im Anhang findet der faszinierte Leser außerdem die (übersetzen) Original-Erklärungen des Nobelpreisträgers John Clauser und seines Kollegen William Happer.

„Klima-Wahrheit“ von Werner Huber.

Gerhard-Hess-Verlag, GHV, erschien am 28. März 2025, 300 Seiten

ISBN-10: ‎3873368587, ISBN-13: ‎978-3873368583

Abmessungen: ‎ 14.8 x 2.1 x 21 cm

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Israeli forces intensify incursions into Quneitra countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 8:56

Israeli forces launched another incursion into the Quneitra countryside in southern Syria on Saturday, advancing into the villages of Joret al-Sheikh and al-Samdaniyah al-Gharbiyah, local sources in Quneitra told a SANA reporter.

According to the sources, the incursion began when nine Israeli military vehicles moved from the al-Hamidiyah checkpoint toward the town of al-Hurriya. The convoy continued toward the village of Ofania before advancing into the agricultural area between Joret al-Sheikh and Tell Ahmar.

In a separate maneuver, a smaller contingent of four Israeli military vehicles advanced from the al-Burj checkpoint in the destroyed city of Quneitra. This unit moved toward al-Samdaniyah al-Gharbiyah and established a checkpoint between the towns of al-Ajraf and al-Samdaniyah al-Sharqiyah in the southern part of the province.

These latest movements are part of an ongoing series of incursions that violate the 1974 Disengagement Agreement and relevant UN resolutions. Syria has called on the international community to intervene and stop these incursions

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Degitalisierung: Sei ein Esel

netzpolitik.org - 9. November 2025 - 8:41

Menschen sind irgendwie auch Herdentiere, die kopflos in eine Richtung mitlaufen. Im KI-Enthusiasmus müssen wir aber nicht blind aufgescheuchten Innovationsherdentieren folgen. Dafür brauchen wir vielleicht nur ein besseres Wappentier, das mehr Bewusstsein hat als jede sogenannte künstliche Intelligenz.

Ein einfacher Esel mit Bewusstsein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ansgar Scheffold

Die heutige Degitalisierung wird sehr tierisch. Denn manchmal lässt sich menschliches Verhalten besser beschreiben, wenn wir es mit tierischen Verhaltensweisen vergleichen. Denn irgendwie sind Menschen ja auch Herdentiere, mit oftmals frappierend ähnlichen Verhaltensweisen.

Bei Herdentieren wie Rindern, Schafen oder Pferden kann es – oftmals unerklärlich – eine unvermittelte Fluchtbewegung geben, die die ganze Herde umfasst. Eine Stampede. Ein paar wenige Mitglieder einer Herde versetzen so mittels einer positiven Rückkopplung die ganze Herde in Bewegung, die dann ziellos in irgendeine Richtung läuft. Die Positivität der Rückkopplung ist dabei weniger als Wertung des Effekts zu verstehen, sondern als eine Beschreibung, ob die Rückkopplung einen Effekt verstärkt. Was genau der Auslöser dieser Rückkopplung ist, ist am Ende gar nicht mehr so klar, am Ende bleibt aber oftmals Chaos und Verwüstung.

Positive Rückkopplung ist aber auch oftmals eine der Triebfedern von digitalen Anwendungen und Geschäftsmodellen. Der Informatiker Luis von Ahn etwa baute 2007 ein System zur Erkennung von Bots namens ReCAPTCHA, bei dem Menschen sich nicht durch bestimmte Handlungen von maschinellen Bots abgrenzen, sondern gleichzeitig auch Teile von Büchern digitalisieren. Wort für Wort, Boterkennung für Boterkennung.

2011 arbeitete von Ahn dann an Duolingo, einer Anwendung zum Erlernen von Sprachen. Duolingo ist dabei vor allem aufgebaut auf dem Prinzip der positiven Rückkopplung mittels Gamification. Das Lernen von Sprachen wird dabei nicht zum bloßen Pauken von Vokabeln und Erlernen von Grammatikregeln. Sondern es wird zum Spiel, bei dem es gilt, möglichst lange dabei zu bleiben, immer höhere Level zu erreichen und seinen Streak, eine möglichst lange Nutzungskontinuität, am Leben zu halten.

Flow und Stop

Psychologisch gesehen hat Duolingo das Prinzip des sogenannten Flow bestmöglich ausgenutzt. Flow wurde durch Mihály Csíkszentmihályi beschrieben als ein optimaler mentaler Zustand zwischen Unter- und Überforderung, der zur völligen Vertiefung und zum völligen Aufgehen in einer Tätigkeit führen kann, die ansonsten eigentlich eher nicht plausibel scheinen würde. War das Lernen von Sprachen früher vielleicht nerviges Pauken, das Jugendliche widerwillig machen mussten, führt der durch Gamification erzeugte Flow dazu, dass es plötzlich Spaß macht, Sprachen zu lernen.

Wahrscheinlich hätte dieses Prinzip der positiven Rückkopplung für Duolingo noch für Generationen weiter funktioniert und hätte das dahinterstehende Unternehmen lange finanziell erfolgreich gehalten, wäre da nicht ein Bruch im Flow entstanden. Wegen sogenannter künstlicher Intelligenz.

Am 28. April postete von Ahn als CEO von Duolingo die Inhalte einer E-Mail, die er gerade an alle Mitarbeitenden von Duolingo versendet hatte. Duolingo müsse nun eine „AI-first“-Organisation werden. Angekündigt wurden dann Maßnahmen wie Mitarbeiterbewertungen mittels KI, Auslagern von Arbeit an KI, die bisher von Unterauftragnehmern erledigt wurde, und so weiter. Die Reaktion auf diese Pläne folgte sofort: Langjährige Nutzer*innen beendeten ihre mühsam aufrechterhaltenen Streaks öffentlichkeitswirksam in den sozialen Netzwerken, in denen Duolingo eigentlich gut positioniert war. Die kostenpflichtigen Abos gingen zurück und am Ende konnte sich von Ahn gar nicht so genau erklären, wieso dieser Backlash jetzt genau entstand. Der Flow, der zu positiver Rückkopplung führt, kann auch genauso schnell wieder abrupt stoppen und die ganze Herde zum Stillstand bringen.

Aber vielleicht war „AI-first“ zumindest ja finanziell erfolgreich? Ja und Nein.

Herden marodierender Investments

Aktienmärkte und Investoren sind eine weitere seltsame Herde von Menschen, die oftmals eher impulsiv reagieren. Aktien steigen oft durch positive Rückkopplungseffekte noch weiter. Ist die generelle wirtschaftliche Lage gut, wird auf die vermeintlich richtigen Trends in der Zukunft gesetzt oder gibt es politisch gute Signale, wird der eigene wirtschaftliche Erfolg noch einmal weiter gesteigert. Ist die generelle wirtschaftliche Lage schlecht und erweisen sich die vermeintlich bislang als richtig angenommenen Trends als nicht so profitabel, geht es schnell nach unten.

In den vergangenen Jahren war KI der Indikator für eine gute wirtschaftliche Zukunftsaussicht. Trotz des Kanons von Problemen, in den ich jetzt routinemäßig einstimmen möchte: große Probleme wie Bias, digitaler Kolonialismus, immenser Ressourcen- und Energieverbrauch, hohe Machtkonzentration, ungehemmter Datenkonsum, Wegbereitung des Faschismus, Plagiarismus und Desinformation.

Da der Aktienmarkt aber selten eine besonders hohe Moral oder Bedenken diesbezüglich hat, ist das oftmals einerlei. Herden marodierender Investor-Konsortien oder eine ganze Kaste von Manager*innen, die sich von ihrem eigentlichen Produktsinn und dem damit entstehenden Wert immer weiter entfremden, sehen ihren Erfolg ja oftmals in kurz- bis mittelfristigen Quartalszahlen, nicht in der Schaffung von langfristigen Werten. Der Markt sah es in den letzten Jahren als unabdingbar an, KI in quasi jegliches Produkt zu integrieren, unabhängig davon, ob das irgendwie sinnvoll ist.

Kurzfristige Gefühlswallungen von vermeintlich erwachsenen Menschen, die mit sehr viel Geld die Ausrichtung des Wirtschaftssystems beeinflussen können, führen zu „AI-first“-Entscheidungen, die vor allem Menschen schaden. Einerseits durch Jobabbau, andererseits durch instabile, schädliche digitale Produkte. Chatbots, deren auch wirtschaftlich motivierte, besonders menschliche Anmutung Menschen in Psychosen oder den Suizid treiben. Immer weiter fortschreitende KI‑sierung der Bildung, die letztlich zu weniger kritischem Denken und Hirnaktivität führt.

Weil das aber oftmals wirtschaftlich noch nicht reicht, sich auch über solche moralischen Probleme hinwegzusetzen, braucht KI im Unternehmensumfeld heutzutage teils sehr spezielle Incentivierung. Wenn die Herde nicht von alleine läuft, muss sie getrieben werden. Ethan Marcotte listet in seinem Beitrag über KI als gescheiterte Technologie einige dieser Beispiele auf. Tech-Unternehmen wie Zapier, Shopify oder Microsoft, die KI auf Unternehmensebene mit teils absurden Maßnahmen durchdrücken (müssen).

Plop?

Gegen Ende dieser Kolumne ist es damit Zeit, die von KI-Enthusiasmus angesteckte Herde wieder einzuhegen.

Nun gibt es speziell in Europa immer noch Politiker*innen und Unternehmen, die der Herde von marodierenden Investments hinterherlaufen. Weil sie immer noch das Gefühl haben, den Anschluss zu verpassen. Da ist die Bundesregierung, die in der vergangenen Woche die Hightech-Agenda hyped, ein Digitalminister, der noch von Superintelligenz fabuliert bei der Eröffnung des ersten größeren KI-Rechenzentrums in München.

Dabei sind die Zeichen für ein Platzen der KI-Blase gerade durchaus häufiger zu finden. In Wirtschaftsnachrichten wird schon mal durchgedacht und gerechnet [€], was passiert, wenn. Ehemals angesehene Digitalexperten bringen schon mal die Schäfchen ins Trockene [€]. Parallelen zum Dotcom-Hype werden skizziert. Weil die erhofften immensen Renditen nicht so wirklich zu machen sind.

Entlassungen von Mitarbeitenden in AI-first-Unternehmen werden still und leise teilweise wieder zurückgenommen, oftmals aber dann mit neuen Mitarbeitenden zu schlechteren Löhnen anderswo. KI in der heutigen Form ist nichts anderes als eine andere Form der Unterdrückung der Mitarbeitenden, ein Mittel, um niedrigere Löhne durchzusetzen.

Sei ein Esel

Im Umgang mit Technologie, Digitalisierung und vermeintlicher Innovation brauchen wir dabei nicht hinter den anderen aufgescheuchten Innovationsherdentieren ohne eigenen Plan hinterherzulaufen, sondern vielleicht ein besseres Wappentier: den Esel.

Esel werden oftmals als störrisch und stur wahrgenommen, weil sie nicht sofort auf Anweisungen hören. Dabei sind Esel Tiere mit hoher Intelligenz und hohem Bewusstsein. Auch wenn Esel und Pferde beides Fluchttiere sind, reagieren sie in Gefahrensituationen jeweils anders. Im Moment der Gefahr bleibt der Esel erst mal stehen und analysiert die Situation, er läuft nicht einfach wild weg oder hinterher.

Ein einfacher Esel hat damit mehr Bewusstsein als jede noch so komplexe und teure KI, die in der heutigen Form ohnehin nie Bewusstsein erreichen wird. Ein einfacher Esel hat damit mehr Bewusstsein als die geradezu schreckhaft reagierende Geschäfts- und Aktienhandelswelt, die wild der Gefahr von verpassten zweifelhaften Chancen hinterherläuft. Zu gegebener Zeit ist es besser, eher wie ein Esel zu sein und dementsprechend zu handeln.

Was uns Menschen aber vom Esel hoffentlich noch weiter positiv abhebt: dass wir uns als Menschen gemeinsam für etwas Sinnvolles einsetzen können. Zum Schluss möchte ich auf Mike Monteiros Talk How to draw an orange verweisen. In einer zutiefst menschlichen und herzlichen Perspektive erinnert er uns daran, dass KI und technische Veränderungen zum Nachteil der Menschen keine unausweichliche Kraft sind, keine Stampede, bei der wir mitfliehen müssen. Es ist keine Kraft, vor der wir nicht ausweichen können. Wir können uns als Gruppe gegen Strukturen und Technologien gegen Menschen stellen, weil wir das schon mal in der Geschichte der Menschheit getan haben. Auch wenn es manchmal erst einmal schlimmer werden muss, damit Menschen sich aufraffen und sich der Unsinnigkeit des eigenen Handelns bewusst werden.

Manchmal ist es besser, ein Esel zu sein.

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Berufsfreiheit endlich für Menschen mit Schwerbehinderung gestärkt

Lesedauer 2 Minuten

Berufsrechtliche Vorgaben dürfen nur aus zwingenden Gemeinwohlgründen in die Berufsfreiheit von Menschen mit Behinderung eingreifen. Nach einem am Donnerstag, 6. November 2025, verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig soll daher das Land Hamburg einem Arzt mit Sehbeeinträchtigung eine Approbation mit Auflagen erteilen, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind (Az.: 3 C 17.23).

Behörde lehnte eine Approbation ab

Der Kläger hatte bereits sein Medizinstudium begonnen, als bei ihm eine Makuladegeneration diagnostiziert, eine Erkrankung der Netzhaut des Auges, die hier unter anderem zu einer Verringerung der zentralen Sehschärfe und Ausfällen im Gesichtsfeld führte. Nach Abschluss des Studiums bestand der Kläger die ärztliche Prüfung und beantragte die Erteilung der Approbation, also die allgemeine Zulassung zum Arztberuf.

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Hamburg lehnte dies ab. Der Kläger sei gesundheitlich ungeeignet. Ihm fehlten die für den Arztberuf unerlässlichen visuellen Fähigkeiten. Er könne eine Berufserlaubnis erhalten, die – anders als eine Approbation – mit Einschränkungen und Nebenbestimmungen versehen werden könne.

Allerdings erlaubt die Berufserlaubnis die Ausübung des Arztberufs nur unter Aufsicht eines approbierten Kollegen. Zudem ist sie zeitlich und auf ein Bundesland begrenzt.

Bundesverwaltungsgericht hilft sehbeeinträchtigtem Arzt

Der Arzt beharrte daher auf der Approbation und klagte. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab ihm recht. Der Arzt wolle im Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie tätig werden, für das er ausweislich mehrerer Sachverständigengutachten geeignet sei.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) dagegen wies die Klage ab. Die Eignung für nur ein Fachgebiet reiche nicht aus. Denn die Approbation berechtige zur umfassenden Ausübung des ärztlichen Berufs. Sie setze daher grundsätzlich voraus, dass ein Antragsteller gesundheitlich geeignet sei, ärztliche Tätigkeiten in allen Fachgebieten auszuüben.

Eingriff in die Berufsfreiheit

In oberster Instanz schloss sich das Bundesverwaltungsgericht nun dem Verwaltungsgericht an und hob das OVG-Urteil auf. Zur Begründung verwiesen die Leipziger Richter auf das im Grundgesetz verankerte Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung.

Ein Eingriff in die Berufsfreiheit dieser Menschen sei daher nur aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls zulässig. Es seien aber keine Gemeinwohlgründe ersichtlich, warum nicht auch eine Approbation mit Auflagen und Einschränkungen versehen werden könne.

Den Streit verwies das Bundesverwaltungsgericht an das OVG zurück. Grund ist, dass die Hamburger Richter wegen ihrer gegenteiligen Meinung keine abschließenden Feststellungen zur Eignung für das Fachgebiet der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie treffen mussten. Dies sollen sie nun nachholen. mwo

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Reha blieb erfolglos – Rentenkasse muss dann Umschulung zahlen

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Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen einen beruflichen Neubeginn startet und die Reha ohne Erfolg bleibt, muss die Rentenversicherung eine Umschulung bezahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und wies eine Beschwerde der Rentenversicherung zurück. (L 3 R 167/23 B ER)

Vom Bankkaufmann zum Erzieher

Der Betroffene hatte viele Jahre in einer Bank gearbeitet. Diese Tätigkeit führte bei ihm zu psychischen Belastungen, die ihn zwangen, diese Beschäftigung zu beenden. Er erhielt Krankengeld, begab sich in psychiatrische Behandlung und nahem an zwei Reha-Maßnahmen teil.
Die Reha blieb erfolglos, und er kam mit seinem Psychiater zusammen zu der Entscheidung, mit Kindern zu arbeiten und sich zum Erzieher umschulen zu lassen.

Praktikum als Erzieher und Zustimmung der Sozialmedizin

Die Agentur für Arbeit bewilligte dem ehemaligen Bankkaufmann ein Praktikum in einer Kindertageseinrichtung.
Dort sollte sich zeigen, ob er als Erzieher geeignet ist. Ein sozialmedizinisches Gutachten bestätigte, dass ihn zwar die Arbeit in der Bank psychisch belaste, dass jedoch mittelschwere Aufgaben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich seien, und dass er für den Beruf des Erziehers geeignet sei.

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

Der Mann beantragte bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, in diesem Fall eine Umschulung zum Erzieher. Die Agentur für Arbeit leitete den Antrag an die Rentenversicherung weiter, denn diese wäre als Träger der beruflichen Rehabilitation zuständig.

Die Rentenversicherung bestätigte auch, zuständig zu sein, behielt sich aber vor, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
Betroffene müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beanspruchen zu können.

Ist die Rentenversicherung zuständig, dann prüft sie, ob eine Umschulung geeignet ist, um Sie wieder ins Berufsleben zu integrieren. Wenn das zutrifft, übernimmt die Rentenkasse die vollständigen Kosten der Maßnahme werden, sodass für Sie keine finanziellen Belastungen entstehen.

Betroffener stellt Eilantrag

Zeit verstrich, der Beginn des Schuljahres rückte immer näher, und damit der Beginn der Umschulung. Doch der Betroffene bekam keine Nachricht von der Rentenkasse. Deshalb musste er einen Eilantrag bei Sozialgericht Detmold stellen.
Diesen begründete er damit, dass die gesetzliche Frist zur Entscheidung verstrichen sei. Damit liege eine sogenannte Genehmigungsfiktion vor. Darüber hinaus betonte er die Dringlichkeit seines Anliegens.

Sozialgericht bestätigt den Anspruch

Das Sozialgericht gab dem Eilantrag statt und verpflichtete die Rentenkasse, umgehend die Kosten der Umschulung zu übernehmen. Die Rentenversicherung legte Beschwerde beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ein.

Sie begründete diese damit, dass die Zuständigkeit ebensowenig abschließend geklärt sei wie Verpflichtung, die Kosten zu tragen.

Landessozialgericht sieht Dringlichkeit und Berechtigung gegeben

Das Landessozialgericht wies die Beschwerde der Rentenkasse ab und blieb bei der Entscheidung des Sozialgerichts. Die Angelegenheit sei dringlich, da die Umschulung bald beginne. Ohne Eilentscheidung entstehe für den Betroffenen ein erheblicher Nachteil.

Es sei zudem glaubhaft, dass der Mann seinen bisherigen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben könne und eine Umschulung zum Erzieher als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben geeignet sei.

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