«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Kombinationen im Pflegegeld: Rückwirkend, richtig kombinieren, Widerspruch sinnvoll nutzen
Wer Pflegeleistungen nicht, zu spät oder in falscher Kombination abgerufen hat, kann viele Ansprüche nachträglich geltend machen. Im Sozialrecht gilt für Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung eine regelmäßige Verjährungsfrist von vier Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Praktisch heißt das: Im Jahr 2025 lassen sich noch Leistungen für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 abrechnen – zusätzlich natürlich für das laufende Jahr. Voraussetzung ist stets, dass die Anspruchsvoraussetzungen in den betreffenden Jahren vorlagen und die Ausgaben nachweisbar sind.
Die rechtliche Grundlage ist die vierjährige Verjährungsregelung im Sozialversicherungsrecht; Ratgeber der Pflegeberatung und einschlägige Fachbeiträge erläutern diese Frist ausdrücklich für Pflegeleistungen.
Antrag „für 2023“ noch möglich: Kombination von Verhinderungs- und KurzzeitpflegeEine häufige Frage lautet: Lässt sich die Kombination aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege für ein zurückliegendes Jahr – etwa 2023 – noch beantragen? Ja, das ist möglich, sofern die pflegebedürftige Person in dem Jahr bereits mindestens Pflegegrad 2 hatte und die Ersatz- bzw. Kurzzeitpflege tatsächlich stattgefunden hat.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Man beantragt rückwirkend die Erstattung der entstandenen Kosten, nicht die Leistung „an sich“. Rechnungen, Quittungen und Zahlungsnachweise sind deshalb zentral. Offizielle Pflegewegweiser betonen, dass die Erstattung rückwirkend beansprucht werden kann, solange die vierjährige Frist eingehalten und die Durchführung belegt wird.
So funktionierte die Kombination in 2023 und 2024Für die Jahre bis einschließlich 2024 galten getrennte Jahresbudgets: Die Verhinderungspflege umfasste im Regelfall 1.612 Euro pro Kalenderjahr, die Kurzzeitpflege 1.774 Euro.
Die Kurzzeitpflege ließ sich um bis zu 1.612 Euro aus nicht genutzter Verhinderungspflege aufstocken, sodass maximal 3.386 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege zur Verfügung standen. Umgekehrt konnte die Verhinderungspflege aus der Kurzzeitpflege ergänzt werden; maßgeblich war hier die bis 2024 übliche Deckelung des auf die Verhinderungspflege übertragbaren Anteils.
Diese Beträge und die zulässigen Aufstockungen sind in amtlichen Übersichten und seriösen Ratgebern dokumentiert – entscheidend ist, dass für rückwirkende Anträge stets die im jeweiligen Jahr gültigen Regeln und Höchstbeträge anzuwenden sind.
Der Systemwechsel seit 1. Juli 2025: Gemeinsamer JahresbetragZum 1. Juli 2025 wurde die Trennung der Budgets aufgehoben. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seitdem einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Parallel wurde die Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen verlängert, und die früher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfiel vollständig.
Für rückwirkende Anträge auf Jahre vor dem 1. Juli 2025 gelten allerdings weiterhin die damaligen Einzelbudgets und Kombinationsregeln. Diese Umstellung hat das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich so kommuniziert.
Pflegegeld während Ersatz- und Kurzzeitpflege: Was bei der Auszahlung passiertWer Pflegegeld bezieht, erhält dieses während der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege nur anteilig weitergezahlt. Die hälftige Fortzahlung für den Zeitraum der Inanspruchnahme ist beibehalten worden; sie läuft über beide Leistungsarten parallel zum neuen gemeinsamen Jahresbetrag fort.
Für die Abrechnung rückwirkender Konstellationen ist deshalb zu prüfen, in welchem Zeitraum Ersatz- oder Kurzzeitpflege genutzt wurde und wie die Pflegekasse das Pflegegeld entsprechend gemindert hat. Das Bundesgesundheitsministerium weist auf diese fortgeltende Systematik hin.
„Fünf Anträge auf einmal“: Warum das rechnerisch stimmtWeil die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu laufen beginnt, lassen sich in einem laufenden Jahr faktisch fünf Jahreszeiträume in einem Sammelschritt aufarbeiten: die vier zurückliegenden Kalenderjahre innerhalb der Verjährung sowie das aktuelle Jahr.
Wer zum Beispiel im Herbst 2025 abrechnet, kann – bei erfüllten Voraussetzungen und vorhandenen Belegen – die Jahre 2021 bis 2024 sowie 2025 in einem Paket gegenüber der Pflegekasse geltend machen. Das ist sozialrechtlich zulässig, solange die Vierjahresfrist je Jahr gewahrt ist.
Nachweise und typische Stolpersteine bei rückwirkenden AnträgenRückwirkende Erstattungen setzen voraus, dass die Leistungen im jeweiligen Jahr tatsächlich erbracht wurden und die pflegebedürftige Person anspruchsberechtigt war.
Dazu gehören die Feststellung eines ausreichenden Pflegegrades im jeweiligen Zeitraum und eine ordentliche Beleglage für die erbrachten Stunden, Tage oder Aufenthalte. Nicht ausgegebene Jahrestöpfe verfallen grundsätzlich am Jahresende; es gibt keine automatische Übertragung des Budgets ins Folgejahr.
Der Unterschied zur rückwirkenden Erstattung liegt darin, dass Sie nicht „Budget ins neue Jahr mitnehmen“, sondern Leistungen vergangener Jahre innerhalb der Verjährungsfrist nachträglich zur Erstattung einreichen. Ratgeber der Lebenshilfe weisen ausdrücklich darauf hin, dass ungenutzte Beträge nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Wenn das Pflegegutachten widersprüchlich wirkt: Mobilität, Selbstversorgung und PunkteIm Pflegealltag führt gerade die Bewertung der Mobilität häufig zu Unmut. Muss jemand beim Umsetzen, beim Aufsuchen der Toilette oder beim Fortbewegen im Wohnbereich regelmäßig unterstützt werden, schlägt sich das grundsätzlich in den Modulen „Mobilität“ und „Selbstversorgung“ des Neuen Begutachtungsassessments nieder.
Das Modul 1 erfasst unter anderem den Positionswechsel, das Halten der Sitzposition und das Umsetzen; das Modul 4 die elementaren Verrichtungen der Körperpflege, zu denen auch Toilettengänge zählen.
Der Medizinische Dienst beschreibt die sechs Module und ihre Bewertungssystematik verbindlich; Pflegefach-Ratgeber führen die konkreten Kriterien aus. Wenn ein Gutachten Hilfebedarf attestiert, sich dies aber nicht in der Punktevergabe niederschlägt, lohnt eine genaue Prüfung auf innere Widersprüche.
So gehen Betroffene bei Zweifeln am Pflegegrad vorGegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Es empfiehlt sich, zusammen mit dem Widerspruch das vollständige Gutachten anzufordern, Widersprüche zwischen Befund und Bewertung zu benennen und aktuelle ärztliche Unterlagen sowie ein Pflegetagebuch beizufügen.
Im Widerspruchsverfahren wird die Entscheidung überprüft; oft erfolgt ein Zweitgutachten, entweder nach Aktenlage oder erneut vor Ort. Verbraucherzentralen und Pflegeportale erläutern Vorgehen, Fristen und Erfolgskriterien im Detail.
Fazit: Rückblick nutzen, Spielräume ausschöpfen, Entscheidungen prüfenWer Leistungen nicht rechtzeitig abgerufen hat, sollte die rückwirkenden Möglichkeiten systematisch nutzen. Für die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gilt für zurückliegende Jahre das alte, jahrgenaue Recht; seit 1. Juli 2025 sorgt der gemeinsame Jahresbetrag für mehr Flexibilität, ohne die Rückwirkungsfristen zu verkürzen.
Gleichzeitig bleibt es entscheidend, dass das Pflegegutachten schlüssig ist. Wo die Dokumentation Hilfe beim Umsetzen oder bei Toilettengängen bestätigt, aber die Punkte nicht passen, ist ein fristgerechter Widerspruch das richtige Mittel.
Wer Belege ordnet, Jahresgrenzen und Verjährung im Blick behält und Widersprüche fachlich belegt, verbessert seine Chancen, Leistungen in voller Höhe zu erhalten.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine sorgfältig recherchierte, allgemeine Orientierung. Im Einzelfall – insbesondere bei besonderen Konstellationen wie verspäteter Antragstellung, Streit über die Vorpflegezeit in früheren Jahren oder außergewöhnlichen Haushaltssituationen – kann eine individuelle Beratung durch Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder Fachanwälte sinnvoll sein.
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Homs governor discusses reconstruction support with German delegation
Homs Governor Abdul Rahman Al-Ama met with a German delegation comprising representatives from the German Ministries of Foreign Affairs and Economic Cooperation and Development to discuss ways to support recovery and reconstruction projects in the province.
Discussions dealt with the status of several projects funded by Germany and implemented by various United Nations organizations.
Chargé d’Affaires at the German Embassy in Damascus, Clemens Hach, highlighted the importance of addressing Homs’ challenges and praised the positive impact of UN-led projects in cooperation with local authorities.
Bashar Al-Sibai, Head of Homs City Council, emphasized the need to track implementation rates of German-funded initiatives and discussed priorities for reconstruction and the return of displaced residents. He presented statistical data on damage levels and population resettlement.
Earlier, the German delegation also visited the restoration site of Al-Rastan Bridge, reviewing the project’s progress and the technical and logistical challenges involved.
Kurdischer Musiker bei Ausländerbehörde in NRW festgenommen
In Nordrhein-Westfalen ist der kurdische Künstler Şerif Oğur festgenommen worden. Nach Angaben seiner Familie wurde Oğur bereits am 5. November bei einem Termin zur Verlängerung seines Aufenthaltstitels in der Ausländerbehörde der Stadt Olpe festgenommen und anschließend der Polizei übergeben.
Als Hintergrund gilt ein von der Türkei gestelltes Auslieferungsgesuch. Şerif Oğur war 2019 aus politischen Gründen aus der Türkei nach Deutschland geflüchtet und lebt seither im sauerländischen Attendorn. Er stammt aus der Kreisstadt Kanîreş (tr. Karlıova) in der Provinz Çewlîg (Bingöl).
Oğur ist als Musiker und Sänger in kurdischer Sprache bekannt und engagierte sich künstlerisch im Rahmen des kurdischen Kulturzentrums NÇM. Sein Bruder Renas Oğur war Mitglied der kurdischen Freiheitsbewegung und kam im Juni 2018 ums Leben.
Die Familie befürchtet, dass Şerif Oğur bei einer Auslieferung an die Türkei mit politisch motivierter Strafverfolgung und Haft rechnen muss. Nach Informationen aus seinem Umfeld laufen derzeit rechtliche Schritte gegen die drohende Überstellung. Der genaue Inhalt des türkischen Auslieferungsersuchens ist bislang nicht bekannt.
Türkei verlangt regelmäßig Auslieferungen politischer Oppositioneller
Die Türkei hat in den vergangenen Jahren wiederholt versucht, politisch missliebige Personen im Exil mit Hilfe internationaler Haftbefehle festnehmen und ausliefern zu lassen, auch über Interpol. Menschenrechtsorganisationen kritisieren dieses Vorgehen als Missbrauch internationaler Rechtsinstrumente zur Unterdrückung von Oppositionellen, Journalist:innen, Kulturschaffenden und Aktivist:innen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/die-abschiebung-ist-ein-angriff-auf-demokratische-rechte-48706 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/der-fall-kenan-ayaz-ist-ein-fall-transnationaler-unterdruckung-48238 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/maf-dad-abschiebung-von-Cakas-ware-verletzung-absoluter-grund-und-menschenrechte-48209
Demirtaş-Verfahren: Türkischer Justizminister relativiert EGMR-Urteil
Nach dem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall von Selahattin Demirtaş hat der türkische Justizminister Yılmaz Tunç erneut erklärt, dass die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei den nationalen Gerichten liege. Tunç äußerte sich bei einem Treffen mit Gerichtsreporter:innen in Antalya zur laufenden Diskussion um die Umsetzung des EGMR-Urteils.
Er sagte: „Die Entscheidung des EGMR liegt nun der 22. Strafkammer des regionalen Berufungsgerichts in Ankara vor. Was das Gericht entscheidet, werden wir gemeinsam sehen.“ Dabei bezog sich der Minister auf die laufende Berufung im sogenannten Kobanê-Verfahren, in dem Demirtaş und weitere Mitangeklagte im Mai 2024 in Ankara verurteilt worden waren – unter anderem wegen angeblicher Anstiftung zu Gewalt im Zusammenhang mit den Protesten im Oktober 2014.
Wichtig: Die Urteile in diesem Verfahren sind bislang nicht rechtskräftig. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Berufungsinstanz. Das bedeutet, dass Demirtaş, ehemaliger Ko-Vorsitzender der HDP, weiterhin ohne rechtskräftige Verurteilung inhaftiert ist.
Bindendes EGMR-Urteil verlangt Freilassung
Der EGMR hatte jedoch bereits 2020 festgestellt, dass die fortgesetzte Inhaftierung Demirtaş’ nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sei und gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit verstoße. Im Juli wurde diese Einschätzung erneut bestätigt und ein Antrag der Türkei auf eine erneute Prüfung durch die Große Kammer des EGMR abgewiesen. Das Urteil ist seitdem rechtskräftig und bindend.
Gemäß Artikel 46 der EMRK ist die Türkei als Mitglied des Europarats verpflichtet, EGMR-Urteile umzusetzen. Der Gerichtshof hatte ausdrücklich gefordert, dass Demirtaş freigelassen werden muss, da seine Inhaftierung politisch motiviert und nicht durch ausreichende strafrechtliche Gründe gedeckt sei.
Ein politisch motivierter Verweis auf nationale Instanzen
Juristisch ist der Verweis auf das Berufungsgericht daher nicht ausreichend, um der Umsetzungsverpflichtung der Türkei nachzukommen. Nationale Gerichte sind gebunden, das Urteil des EGMR zu berücksichtigen und entsprechend zu handeln. Die Einschätzung des Justizministers, man müsse erst „abwarten“, wie das Gericht entscheidet, wird von Fachleuten als Versuch der Verzögerung oder Umgehung gewertet.
Zahlreiche europäische Institutionen, darunter der Europarat, haben Ankara mehrfach zur sofortigen Umsetzung aufgefordert. Auch im Fall des türkischen Kulturmäzens Osman Kavala und hatte die Türkei trotz EGMR-Urteil die Freilassung verweigert – woraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demirtas-verteidigung-stellt-antrag-auf-haftentlassung-48676 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/egmr-verurteilt-turkei-erneut-wegen-inhaftierung-von-selahattin-demirtas-46995 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-legt-gegen-egmr-urteil-zu-demirtas-berufung-ein-48286 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/egmr-weist-einspruch-der-turkei-ab-demirtas-urteil-ist-rechtskraftig-48668
Zivilist in Efrîn von Islamisten getötet
In der Region Efrîn (Afrin) im Nordwesten von Syrien ist nach Angaben lokaler Quellen ein Zivilist von mit der Türkei verbündeten Dschihadisten getötet worden. Der Vorfall ereignete sich im Ort Sinara, der zur Stadt Cindirês gehört.
Demnach wurde der im Dorf Qermitliq lebende Kurde Mistefa Mihemed Îso – auch bekannt als Îskê – von Mitgliedern einer pro-türkischen Miliz unter dem Vorwand, eine Schuldenangelegenheit klären zu wollen, in die nahegelegene Ortschaft Sinara gebracht. Dort soll er in einem Olivenhain erschlagen und anschließend an Ort und Stelle begraben worden sein.
Zuerst berichtete die in Rojava ansässige Nachrichtenagentur Hawarnews (ANHA) über den Fall. Die Informationen dazu stammen demnach aus lokalen zivilen Netzwerken und Menschenrechtskreisen.
Efrîn steht seit dem Angriffskrieg der Türkei und verbündeter Milizen im Jahr 2018 unter deren Kontrolle. Seitdem berichten Menschenrechtsorganisationen immer wieder über systematische Übergriffe auf die Zivilbevölkerung – darunter Entführungen, Erpressung, Folter, willkürliche Tötungen und die Enteignung von Eigentum, insbesondere in ländlichen Gebieten wie Cindirês.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/elf-kurden-in-nordsyrien-von-pro-turkischen-milizen-entfuhrt-48757 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ngo-warnt-vor-gezielten-entfuhrungen-kurdischer-zivilist-innen-in-syrien-48048 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/Sehba-zwei-madchen-in-turkischer-besatzungszone-entfuhrt-48372
Karl Marx, der Godfather des Bullshit-Bingo
Heute sprechen wir einmal über Karl Marx. Den Mann, der das Geld abschaffen wollte und es sich dafür von jedem geliehen hat, der ihm über den Weg lief. Der Mann, der nie ein Unternehmen führte, nie jemanden beschäftigte, nie ein einziges Mal am Markt stand, sich aber anmaßte, das „wahre Wesen der Arbeit“ zu erklären. […]
<p>The post Karl Marx, der Godfather des Bullshit-Bingo first appeared on ANSAGE.</p>
Vladimir Putin wished Alexandra Pakhmutova a happy birthday
In a telephone conversation that happened during her concert at the Grand Kremlin Palace, the President extended best wishes to the composer, People's Artist of the USSR, and recipient of several Soviet and Russian State Prizes for her 96th birthday.
“Echoes of Rust” exhibition transforms war fragments into art
The National Museum of Damascus has launched Echoes of Rust, a solo exhibition by 18-year-old Syrian-Cuban artist Pedro Nadaf, organized by Syria’s Ministry of Culture in collaboration with the Cuban Embassy. The exhibition drew a wide audience of officials, diplomats, and art enthusiasts.
The exhibition featuring 37 mixed-media works made from war remnants—mortar shells, rocket fragments, and shrapnel—reimagines destruction as a source of beauty and resilience.
Cuban Ambassador Luis Mariano Fernández Rodríguez hailed the art as a symbol of unity and healing, and affirmed that: “Cultural cooperation between Syria and Cuba serves as a cornerstone for fostering human dialogue, and Pedro embodies a model of this artistic and cultural convergence.”
Part of a 2025 initiative to support emerging Syrian artists, the exhibition reflects a new generation’s ability to express hope and renewal through creative vision.
Gold prices drop in Syrian market
Gold prices in the Syrian market dropped Sunday by 40,000 SYP per gram of 21-karat gold, compared to Saturday’s price, which recorded 1,340,000 SYP.
The Goldsmiths Syndicate on Sunday set the selling price of the 21-karat gram of at 1,300 ,000 SYP and the buying price at 1,270,000 SYP.
The price of a gram of 18-karat gold reached 1,115 ,000 SYP for selling, and 1,085,000 SYP for buying.
Egypt and Qatar reaffirm coordination to sustain Gaza ceasefire
Egyptian Foreign Minister Badr Abdel Aaty and Qatari Foreign Minister Sheikh Mohammed bin Abdulrahman Al Thani agreed on Sunday to maintain full coordination between Cairo and Doha to strengthen the Gaza ceasefire.
During a phone call, the two ministers emphasized the importance of linking the West Bank and Gaza Strip to preserve the unity of Palestinian territories.
The talks were part of ongoing Egyptian-Qatari efforts, in cooperation with the United Nations, to sustain the truce despite continued Israeli violations.
Since the ceasefire took effect on October 10, Egypt and Qatar have taken the lead in efforts to maintain the truce and ensure Israeli compliance.
Die systemischen Verzerrungen des Endangerment Finding verschleiern – Politicos gescheiterter Angriff auf den Klimawissenschaftsbericht des DOE – Teil 2
Teil 1 steht hier (in deutscher Übersetzung hier)
Marlo Lewis, Ph.D.
Teil 2: Behauptungen und AntwortenDie Reporter von Politico behaupten, der DOE-Bericht „wähle Mainstream-Forschungsergebnisse selektiv aus und lasse den Kontext außer Acht“, „stütze sich auf veraltete Studien“, „zitiere Analysen, die nicht von Fachkollegen begutachtet wurden“ und „belebe widerlegte Argumente wieder“.
Die Reporter führen drei Beispiele für angebliche Rosinenpickerei an. Erstens behaupten die Autoren des DOE-Berichts laut den Reportern, dass in den letzten 100 Jahren „die USA in den 1930er Jahren die intensivste Hitze erlebt haben – und dass die Höchsttemperaturen seitdem nie wieder so hoch waren“. Die Reporter bestreiten nicht die Richtigkeit dieser Aussage. Sie betrachten sie jedoch als selektive Auswahl, da die Durchschnittstemperaturen in den USA und weltweit seit den 1950er Jahren „deutlich angestiegen“ sind.
Die Autoren des DOE-Berichts verheimlichen oder bestreiten diese Tatsache jedoch nicht. Tatsächlich zitieren sie genau zu diesem Punkt den Sechsten Sachstandsbericht des IPCC:
AR6: Es ist so gut wie sicher, dass seit den 1950er Jahren in den meisten Landregionen extreme Hitzeereignisse (einschließlich Hitzewellen) häufiger und intensiver geworden sind, während extreme Kälteereignisse (einschließlich Kältewellen) seltener und weniger stark geworden sind (SPM, A3.1).
Der DOE-Bericht zitiert auch eine relevante Passage aus der vierten nationalen Klimabewertung der USGCRP:
NCA4: Seit Mitte der 1960er Jahre ist nur ein sehr geringer Anstieg der höchsten Tagestemperatur des Jahres zu verzeichnen (bei großen Schwankungen zwischen den Jahren). Hitzewellen (6-Tage-Perioden mit einer Höchsttemperatur über dem 90. Perzentil für 1961–1990) nahmen bis Mitte der 1930er Jahre an Häufigkeit zu, wurden bis Mitte der 1960er Jahre deutlich seltener und nahmen danach wieder an Häufigkeit zu. Wie bei den täglichen Höchsttemperaturen erreichte auch die Intensität der Hitzewellen in den 1930er Jahren ein Maximum. (NCA4, Vol. 1, p. 191).
Die Hitzewellen und Höchsttemperaturen der letzten Jahrzehnte nehmen also zu, aber beide erreichten in den 1930er Jahren höhere Werte. Die Zusammenfassung der gesamten instrumentellen Aufzeichnungen von Hitzewellen und täglichen Höchsttemperaturen in den USA ist keine Rosinenpickerei. Es ist auch keine Rosinenpickerei, darauf hinzuweisen, in welchem Jahrzehnt die meisten US-Rekorde für extreme Hitzeereignisse aufgestellt wurden.
Die Reporter von Politico behaupten, dass die Erwärmung in den 1930er Jahren klimatologisch irrelevant sei, da „die meisten Wissenschaftler sagen, dass es sich um einen statistischen Ausreißer handelte, der die Hitzetrends für die folgenden Jahrzehnte verzerrt hat“. Die Bewertung von Klimaextremen bedeutet jedoch, Ausreißer zu betrachten. Es ist lächerlich, vergangene Episoden extremer Hitze aus den Aufzeichnungen zu streichen und dann die heutigen Hitzewellen als beispiellos darzustellen. Was auch immer die Hitzewellen der 1920er und 1930er Jahre verursacht hat, es waren offensichtlich nicht die Treibhausgase der Nachkriegszeit.
Eine weiterer angebliche Rosinenpickerei ist die Bedeutung, die der DOE-Bericht der langsamen Erwärmungsrate im US-amerikanischen Corn Belt beimisst. Die Reporter von Politico kritisieren dies, weil „außerhalb“ dieses „Wärmelochs“ das Land „zunehmende extreme Sommerhitze“ erlebt. Die Autoren des DOE-Berichts behaupten jedoch nicht, dass der Corn Belt für alle Regionen typisch ist oder zuverlässigere Temperaturdaten liefert als andere Regionen. Die Reporter von Politico behaupten, der DOE-Bericht „lässt den Kontext außer Acht”, aber genau das tun sie hier selbst. Der Kontext ist eine Diskussion darüber, wie gut Klimamodelle die Erwärmung der letzten Jahrzehnte reproduzieren.
Der DOE-Bericht zeigt, dass für eine klimatisch äußerst wichtige Region in den USA 36 in AR6 verwendete Klimamodelle eine deutlich stärkere Erwärmung prognostizieren als beobachtet wurde, wobei 30 Modelle eine zwei- bis achtmal stärkere Erwärmung prognostizieren als zwischen 1973 und 2022 tatsächlich eingetreten ist.
Der DOE-Bericht enthält weitere Beispiele für Modellversagen. Es ist nur vernünftig, die Gültigkeit von Klimamodellen anzuzweifeln, die nicht „vorhersagen“ können, was bereits geschehen ist.
Der dritte angebliche Cherry Picking-Vorwurf betrifft die Auswahl der DOE-Autoren, „welche Modellsimulationen und welche Beobachtungen sie zeigen“. Wie jedoch in Teil 1 erläutert, konzentrieren sich die DOE-Autoren auf Modellsimulationen der Temperaturen in der Troposphäre, liegen doch diese Daten außerhalb der Stichprobe und eignen sich daher für wissenschaftliche Modelltests. Die Auswahl der Simulationen und Beobachtungen durch die Autoren des DOE-Berichts ist ein solides Versuchsdesign und keine selektive Auswahl.
Was den ausgelassenen Kontext angeht, so werfen die Reporter von Politico dem DOE-Bericht vor, einen Satz aus AR6 über die Intensität von Hurrikanen zu zitieren, aber nicht den nächsten Satz. Diese Auslassung sei „eindeutig darauf ausgelegt, irrezuführen“, behaupten sie. Das ist nicht der Fall.
Hier ist der Satz aus AR6, den der DOE-Bericht zitiert:
Aufgrund von Änderungen in den Best-Track-Daten [?] ist das Vertrauen in die meisten gemeldeten langfristigen (mehrdekadischen bis hundertjährigen) Trends bei den auf der Häufigkeit oder Intensität tropischer Wirbelstürme basierenden Messgrößen gering.
Hier ist der nächste Satz aus dem AR6, den der DOE-Bericht angeblich verschweigt:
Dies sollte nicht so interpretiert werden, dass keine physikalischen (realen) Trends existieren, sondern vielmehr als Hinweis darauf, dass entweder die Qualität oder die zeitliche Länge der Daten nicht ausreicht, um robuste Aussagen zur Trenderkennung zu treffen, insbesondere angesichts der Variabilität über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Laut den Reportern von Politico ist das Weglassen des zweiten Satzes irreführend, da er „ausdrücklich davor warnt, Annahmen zu treffen, dass kein Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und stärkeren Stürmen besteht“. Dazu gibt es zwei Antworten:
Erstens impliziert der zitierte Satz nicht, dass es keinen Zusammenhang zwischen steigenden Temperaturen und stärkeren Stürmen gibt, und die in dem ausgelassenen Satz enthaltene Warnung, dass das Fehlen von Beweisen kein Beweis für das Nichtvorhandensein ist, trägt nichts zur inhaltlichen Diskussion darüber bei, warum die Erkennung von Trends nicht „robust” ist. Solche mahnenden Worte sind unnötig, außer vielleicht als politische Deckung, um die Klima-Gedankenpolizei zu besänftigen.
Zweitens zitiert der unmittelbar folgende Satz des DOE-Berichts den folgenden Satz aus AR6: „Es ist wahrscheinlich, dass der weltweite Anteil schwerer (Kategorie 3–5) tropischer Wirbelstürme in den letzten vier Jahrzehnten zugenommen hat …” Der DOE-Bericht verschweigt also nichts und führt niemanden in die Irre. Er zitiert die Schlussfolgerung von AR6, dass ein Zusammenhang zwischen Hurrikanstärke und Erwärmung „wahrscheinlich” ist. Die Reporter von Politico zitieren oder erwähnen diese Aussage nicht.
Es sind also die Reporter von Politico, die den Kontext auslassen, indem sie nur einen von zwei aufeinanderfolgenden Sätzen zitieren. Sie begehen genau den journalistischen Fehlgriff, den sie fälschlicherweise den Autoren des DOE-Berichts unterstellen.
Die Reporter von Politico bemängeln außerdem, dass der DOE-Bericht nicht auf Beweise eingeht, dass Hurrikane durch „stärkere Niederschläge“ zerstörerischer werden. Das sei ein „eindeutiger Hinweis“, erklärte ihnen der Hurrikanforscher Kerry Emanuel vom MIT. Lassen Sie mich eine weitere ebenso plausible Vermutung anstellen. Kurze Datenreihen und erhebliche natürliche Schwankungen behindern auch zwei Jahrzehnte nach Emanuels bahnbrechender Veröffentlichung zu diesem Thema weiterhin eine zuverlässige Erfassung der „zunehmenden Zerstörungskraft tropischer Wirbelstürme“. Die jüngste Betonung der Niederschläge durch langsam ziehende Hurrikane ist ein „eindeutiger Hinweis“ darauf, dass einige Wissenschaftler eine neue Begründung für ihre Klimawarnungen brauchen.
Ein Rechtsstreit wegen angeblicher Verfahrensverstöße, die nichts mit dem Inhalt des Berichts zu tun hatten, führte dazu, dass das DOE das fünfköpfige Autorenteam auflöste. Hätte man den Autoren gestattet, ihren Berichtsentwurf auf der Grundlage der zahlreichen inhaltlichen Kommentare fertigzustellen, die das DOE erhalten hatte, hätten sie sich wahrscheinlich ausführlicher mit dem Thema Hurrikan-Wasser befasst, wie es ihnen in den Kommentaren des Competitive Enterprise Institute empfohlen worden war.
Die Reporter von Politico behaupten, der DOE-Bericht „verstärkt vermeintliche Konflikte unter Klimawissenschaftlern – auch wenn es gar keine gibt“. Sie fahren fort: „Es ist beispielsweise nicht wahr, dass es innerhalb der Klimawissenschaft eine ‚substanzielle Debatte‘ darüber gibt, ob die Sonne ein Haupttreiber der globalen Erwärmung sein könnte.“
Der DOE-Bericht sagt jedoch nicht, dass die Sonne „ein Haupttreiber sein könnte“. Er stellt vielmehr zurückhaltend fest, dass „die Auswirkungen von Sonnenvariationen auf das Klima ungewiss sind und Gegenstand intensiver Debatten sind“. Dies ist eine vernünftige Schlussfolgerung aus Connolly et al. (2021), einer im DOE-Bericht zitierten Studie.
Die Reporter von Politico beschreiben die Studie als „[Willie] Soon-Studie“ und behaupten, die Autoren des DOE würden sie zitieren, „um zu suggerieren, dass es die Sonne und nicht die Verbrennung fossiler Brennstoffe ist, die zum globalen Temperaturanstieg beigetragen hat“. Das ist schlampige Berichterstattung. Der Hauptautor der Studie ist Ronan Connolly, zu dem Soon und 21 weitere Co-Autoren hinzukommen. Die Studie hat nicht zum Ziel, den Beitrag der Sonne zum „globalen Temperaturanstieg“ zu bewerten, sondern ihren Einfluss auf die „Temperaturtrends der nördlichen Hemisphäre“.
Die Studie untersucht 16 verschiedene Schätzungen in der begutachteten Literatur zu Veränderungen der gesamten Sonneneinstrahlung (TSI) seit mindestens 1850 und Rekonstruktionen der Temperaturtrends der nördlichen Hemisphäre unter Verwendung von fünf weitgehend unabhängigen Schätzmethoden. Connelly et al. kommen zu dem Schluss: „Für alle fünf Temperaturreihen der nördlichen Hemisphäre deuten unterschiedliche TSI-Schätzungen auf alles hin, von keiner Rolle der Sonne in den letzten Jahrzehnten (was bedeutet, dass die jüngste globale Erwärmung hauptsächlich vom Menschen verursacht ist) bis hin zu einer hauptsächlich durch Veränderungen der Sonnenaktivität verursachten globalen Erwärmung (das heißt, dass die jüngste globale Erwärmung hauptsächlich natürlichen Ursprungs ist).”
Ich fordere jeden fairen Menschen auf, den Artikel zu lesen und zu dem Schluss zu kommen, dass ein potenziell bedeutender Beitrag der Sonne zu den Temperaturtrends der nördlichen Hemisphäre „widerlegt” wurde oder dass es keine „substanzielle Debatte” über den Einfluss der Sonne auf diese Trends gibt.
Auf jeden Fall „legt der DOE-Bericht nicht nahe, dass es die Sonne und nicht die Verbrennung fossiler Brennstoffe ist, die zum globalen Temperaturanstieg beigetragen hat”. Darüber hinaus berichtet die sogenannte Soon-Studie zwar über Belege dafür, dass die Sonne eine große Rolle bei der globalen Erwärmung spielt, aber sie berichtet auch über Belege dafür, dass die Sonne keine Rolle spielt. Die Reporter von Politico verschweigen die Hälfte der Schlussfolgerungen der Studie. Das ist weder fair noch ausgewogen!
Was den DOE-Bericht angeht, der sich auf Analysen bezieht, die „nicht von Fachkollegen überprüft wurden“, so ist dies irreführend. Der DOE-Bericht enthält Analysen zu Temperaturen und Niederschlägen, die auf offiziellen Datensätzen der US-Regierung und von Fachkollegen überprüften Verfahren basieren. In vielen Fällen haben die Autoren die vor einigen Jahren veröffentlichten Analyseergebnisse aktualisiert, um Vorwürfe zu vermeiden, sie würden sich auf veraltete Erkenntnisse stützen. Bei der Aktualisierung früherer Analysen haben sie auch auf die zugrunde liegenden begutachteten Fachartikel verwiesen und die neuen Daten veröffentlicht. Darüber hinaus wurde der gesamte Bericht einer anonymen Begutachtung durch technische Mitarbeiter des DOE unterzogen. Die Unterstellung der Reporter von Politico, die Forschung sei unsachgemäß, ist unbegründet.
Die Reporter von Politico schüren auch die Angst vor „versteckten Verbindungen“ zwischen bestimmten Autoren des DOE und „konservativen Gruppen, die sich gegen die Bemühungen der Regierung zur Bekämpfung des Klimawandels aussprechen“, darunter auch Gruppen, die von der fossilen Brennstoffindustrie finanziert werden.
Kurzmeldung: Die Validität einer Studie hängt nicht von den „Verbindungen“ der Forscher ab. Unabhängig davon sind die Verbindungen von Ross McKitrick, Roy Spencer und Steve Koonin zu bestimmten konservativen Thinktanks nicht versteckt, sondern offen und bekannt.
Die Reporter würdigen die „akademische und staatliche Erfahrung” der Autoren, liefern jedoch kaum konkrete Details. Sie erwähnen weder Koonins Position als Unterstaatssekretär für Wissenschaft im Energieministerium der Obama-Regierung noch John Christys Arbeit als Hauptautor des 3. IPCC-Bewertungsberichts (2001), Ross McKitricks Arbeit als Fachgutachter für die letzten drei IPCC-Bewertungsberichte (Arbeitsgruppen I und II), Roy Spencers Arbeit als leitender Wissenschaftler für Klimastudien bei der NASA oder Judith Currys Tätigkeit in mehreren hochrangigen Beratungsgremien wie dem Space Studies Board und dem Climate Research Council des National Research Council. Warum werden diese „Verbindungen“ als weniger relevant angesehen als die Zugehörigkeit zu einem konservativen Think Tank?
Schließlich kommen wir zu der Behauptung der Politico-Reporter, dass der DOE-Bericht „offensichtlich politisch“ und keine echte „wissenschaftliche Untersuchung“ sei. Sie schreiben diese Ansicht dem Bundesrichter William Young aus Massachusetts zu. Der Richter verwendet diese Formulierungen jedoch nicht, und wenn sie ihn zitieren, nehmen sie seine Worte aus dem Zusammenhang.
Richter Young ist der Ansicht, dass der letzte Absatz des Berichts so „gestaltet“ ist, dass er „Ratschläge oder Empfehlungen für einen neuen Ansatz in der Klimapolitik“ enthält. Die Reporter von Politico behaupten, dies bedeute, dass der DOE-Bericht ein „politischer Plan“ sei. Der Richter befasst sich jedoch mit einer Frage des Verwaltungsrechts und nicht mit wissenschaftlicher Integrität. Sein Argument lautet lediglich, dass die „Ratschläge oder Empfehlungen“ im letzten Absatz die Autoren des DOE-Berichts zu einem „Beratungsausschuss“ machen und somit den Verfahrensvorschriften des Federal Advisory Committee Act (FACA) unterliegen.
Vor kurzem verkündete der Politico-Reporter Scott Waldman „die Enthüllung“, dass vier der Autoren des DOE-Berichts in der Vergangenheit die Gefährdungsfeststellung angefochten hätten. Das bedeute, dass der Bericht durch die „früheren Ansichten“ der Autoren „gefärbt“ sei, was seiner Meinung nach ein „weiterer Beweis“ dafür sei, dass der Bericht „kaum mehr als ein politisches Dokument“ sei.
Nein, nicht einmal annähernd. Die Gefährdungsfeststellung stützt sich ausdrücklich auf die „Mainstream“-Klimawissenschaft. Daher ist es für jeden Wissenschaftler, der schwerwiegende Mängel in dieser Wissenschaft feststellt, eine logische Notwendigkeit, auch die Gefährdungsfeststellung zu kritisieren. Nur Wissenschaftler, die umfangreiche Arbeiten vorgelegt haben, in denen sie die Mainstream-Klimawissenschaft kritisieren, konnten die breit gefächerten Literaturübersichten erstellen, die im DOE-Bericht zusammengestellt wurden. Es ist kaum eine Neuigkeit – geschweige denn eine Enthüllung –, dass vier der Autoren des DOE-Berichts bereits vor Beginn ihrer Arbeit an dem Bericht Einwände gegen die Gefährdungsfeststellung hatten.
Nach Ansicht von Waldman sind konträre Wissenschaftler, die den Mut haben, ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen und sich offen zu äußern, allein aufgrund dieser Tatsache ungeeignet, auf Einladung eines Kabinettssekretärs einen klimawissenschaftlichen Bericht zu erstellen.
Dieses Argument geht nach hinten los. Alle Mainstream-Wissenschaftler, die das Politico-Team zitiert, um den DOE-Bericht zu verreißen, haben sich in Wort und Schrift für die Mainstream-Klimawissenschaft, die Gefährdungsfeststellung oder die daraus resultierenden Treibhausgasvorschriften ausgesprochen, was bedeutet, dass auch sie „von früheren Ansichten beeinflusst“ sind. Das gilt übrigens auch für Waldman selbst, der sich eine Art Karriere daraus gemacht hat, konträre Wissenschaftler zu verunglimpfen und Rückschritte in der Klimapolitik anzuprangern.
Nach seiner Logik sind alle Wissenschaftler und Journalisten, die zu der Gefährdungsfeststellung Stellung genommen haben – ob dafür oder dagegen –, politisch voreingenommen und ungeeignet, Klimawissenschaftsberichte für die US-Regierung zu verfassen oder zu begutachten.
SchlussfolgerungenDas Politico-Team lehnt eine kritische Überprüfung der gängigen Klimawissenschaft ab, da die Behauptung, abweichende Meinungen würden unterdrückt, laut Camille Parmesan, koordinierende Autorin des IPCC, „bestenfalls absurd und arrogant und schlimmstenfalls ein bewusster Trick ist, um jahrzehntelange strenge wissenschaftliche Arbeit zu untergraben”. Sorry, aber das ist einfach lächerlich.
Die Mainstream-Klimawissenschaft ist ein milliardenschweres Unternehmen, das fast ausschließlich von der Regierung finanziert wird. Die Wahrnehmung einer „Klimakrise” ist entscheidend für die Pflege und Aufstockung der Budgets klimafokussierter Behörden, für Karrieren in klimabezogenen Behörden und für die Selbsttransformation von Umweltregulierungsbehörden zu industriepolitischen Zaren. Folglich haben Behörden ein massives organisatorisches Interesse daran, Klimaforschung zu finanzieren, welche die Krisennarrative vorantreibt.
Da die Klimaforschungsprogramme der Universitäten stark von Bundesmitteln abhängig sind, stellen die Fakultätsvorsitzenden bevorzugt Forscher ein und befördern sie, sofern sie sich an die Parteilinie halten. Die gleichen Forscher stellen den Großteil der Herausgeber und Gutachter von Fachzeitschriften, die entscheiden, welche Artikel veröffentlicht und welche abgelehnt werden. Wie der verstorbene Klimawissenschaftler Patrick Michaels feststellte, brauchen Gutachter, deren Karriere von der Großzügigkeit des Bundes abhängt, keine externe Anleitung oder Koordination hinter den Kulissen, um eine Studie abzulehnen, die suggeriert, dass „der Klimawandel etwas übertrieben ist“ oder dass „wir ohnehin nicht viel dagegen tun können“.
Und vergessen wir nicht das Offensichtliche. Der Großteil der Klimaforschung des Landes wird an renommierten Universitäten betrieben, wo politisches Gruppendenken und Intoleranz gegenüber anderen Standpunkten die Meinungs- und Gedankenfreiheit ständig gefährden.
Im Jahr 2019 veröffentlichte Nature Communications eine Studie, die das Unausgesprochene laut ausspricht. Die Studie rät Forschern mit „wissenschaftlicher Autorität“, nicht zu versuchen, Skeptiker zu widerlegen, da dies „den kontraproduktiven Eindruck hinterlassen würde, dass die gegenteiligen Argumente etwas Substanzielles enthalten, über das diskutiert werden muss“. Der Artikel enthält einen Link zu einer Liste mit 386 Gegnern, damit „professionelle Journalisten und Redakteure“ wissen, wen sie nicht interviewen oder veröffentlichen sollten.
Aber solche Überlegungen sind in gewisser Weise übertrieben. Die Reporter von Politico werden durch ihr eigenes Verhalten widerlegt. Was tun sie denn bitte anderes als die Falschmeldung zu verbreiten, dass die Autoren des DOE keine Argumente haben, die es wert wären, diskutiert zu werden? Und wie kann es kein Versuch sein, ihre Stimmen in der Öffentlichkeit zum Schweigen zu bringen, wenn man einen konträren Bericht aufgrund der „früheren Ansichten” seiner Autoren disqualifiziert?
Author: Marlo Lewis, Ph.D., Senior Fellow in Energy and Environmental Policy, Competitive Enterprise Institute
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Die systemischen Verzerrungen des <em>Endangerment Finding</em> verschleiern – Politicos gescheiterter Angriff auf den Klimawissenschaftsbericht des DOE – Teil 2 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Elf Kurden in Nordsyrien von pro-türkischen Milizen entführt
In der Ortschaft Tell Aran im südlichen Umland von Aleppo sind laut Angaben der Menschenrechtsorganisation „Rêxistina Mafên Mirovan li Efrînê-Sûriye“ (RMME) elf junge Männer von pro-türkischen Milizen entführt worden. Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend, als bewaffnete Dschihadisten in das Dorf eindrangen und die Gruppe aus Kurden vor einem Wohnhaus festnahmen.
Die Betroffenen seien anschließend in das sogenannte Al-Waha-Gefängnis im Bezirk Safira gebracht worden, die von Ankara-treuen Islamisten kontrolliert wird. Unter den Entführten befindet sich laut Angaben der Organisation auch ein 17-Jähriger. Die Namen der meisten Festgenommenen wurden veröffentlicht; die Identität einer weiteren Person ist bislang nicht bekannt.
Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich laut RMME um Söldner von Milizen, die unter dem Kommando der von der Türkei aufgebauten und kontrollierten Dschihadistenallianz „Syrische Nationalarmee“ operieren (SNA). Diese Gruppierungen stehen seit Jahren wegen Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen in türkisch besetzten Regionen wie Efrîn (Afrin), Serêkaniyê (Ras al-Ain) oder Girê Spî (Tall Abyad) international in der Kritik.
Die Organisation erklärte, dass die Entführungen Teil einer systematischen Praxis seien. Immer wieder würden Zivilpersonen – insbesondere junge Männer – unter Vorwänden wie angeblicher Zusammenarbeit mit der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) oder Besitzverhältnissen verschleppt, eingeschüchtert oder inhaftiert.
In den vergangenen Monaten sei es in der Region vermehrt zu ähnlichen Vorfällen gekommen, heißt es weiter. Die anhaltenden Repressionen und Sicherheitsbedrohungen hätten viele Jugendliche und junge Männer dazu veranlasst, die Region zu verlassen, unter anderem über inoffizielle Wege in den Libanon.
Warnung vor wachsender Unsicherheit
Die Menschenrechtsorganisation RMME warnte vor einer weiteren Eskalation in der Region. Die wiederholten Verstöße gegen Zivilrechte, willkürliche Inhaftierungen und Einschüchterungen durch bewaffnete Gruppen würden die Sicherheitslage zunehmend destabilisieren und zu einem Klima der Angst beitragen, das insbesondere junge Menschen zur Flucht treibe.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/olivenernte-im-besetzten-efrin-gestohlen-48588 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/Sehba-zwei-madchen-in-turkischer-besatzungszone-entfuhrt-48372 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ngo-warnt-vor-gezielten-entfuhrungen-kurdischer-zivilist-innen-in-syrien-48048
Farbenpracht im Munzur-Tal
Mit dem Einzug des Herbstes verwandelt sich die nordkurdische Provinz Dersim (tr. Tunceli) derzeit in ein spektakuläres Farbenspiel. Besonders entlang des Munzur-Tals und in Pilemor (Pülümür) zeigen sich die Hänge, Wälder und Flusstäler in satten Gelb-, Rot- und Brauntönen.
Während sich die Wälder in warmes Licht tauchen, sind auf den umliegenden Berggipfeln bereits die ersten Schneekappen des Jahres zu sehen. Die Kontraste zwischen goldenen Laubwäldern und weiß gepuderten Höhenzügen schaffen ein Panorama, das an Landschaftsgemälde erinnert und derzeit zahlreiche Fotograf:innen und Naturbegeisterte anzieht.
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Die Farben spiegeln sich besonders eindrucksvoll im klaren Wasser des Munzur-Flusses, der sich durch die Täler zieht und das Herz der Region bildet. Auch im benachbarten Pilemor-Tal kündigt sich der Winter an: Die Vegetation bereitet sich sichtbar auf die kälteren Monate vor.
Dersim, von vielen wegen seiner Ursprünglichkeit, spirituellen Bedeutung und unberührten Natur geschätzt, zeigt sich in dieser Jahreszeit von einer besonderen Seite. Die herbstliche Stimmung unterstreicht nicht nur die landschaftliche Vielfalt, sondern auch die fragile Schönheit einer Region, die jenseits politischer Debatten für viele ein Ort der inneren Ruhe ist.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/dersim-umweltbundnis-ruft-zu-grosskundgebung-fur-natur-und-lebensschutz-auf-48467 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/dersim-im-fokus-des-spezialkriegs-teil-1-47387 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/4-mai-gedenktag-des-tertele-genozids-in-dersim-46159
Schillers Schädel: Ein Trauerspiel mit Open End
Wo ist er denn, Schillers Schädel? Das fragen sich seit über zwei Jahrhunderten Kenner und Liebhaber des deutschen Geisteslebens. Ein von 2004 bis 2008 laufendes vierjähriges Großprojekt der Stiftung Weimarer Klassik und des “Mitteldeutschen Rundfunks” war, trotz reichlich Steuergeld und Störung so mancher Totenruhe, ein Schuss in den Ofen. Die Vorgänge lassen auch eine andere […]
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President al-Sharaa meets Syrian-American organization’s representatives in Washington
Syria participates in opening session of Group of 77+China in Brazil
A delegation from the Syrian Arab Republic participated on Sunday in the opening session of the Group of 77 + China, held in the city of Belém, northern Brazil. The meeting is part of the preparatory sessions for the upcoming Conference of the Parties to the United Nations Framework Convention on Climate Change (COP30).
Syria’s participation in the Climate Change Summit underscores its commitment to actively contributing to international efforts aimed at addressing the impacts of climate change and promoting the principles of climate justice.
The Group of 77 + China, founded in 1964, is the main bloc of developing countries at the United Nations working to promote shared economic and environmental interests, including climate action and sustainable development.
Jobcenter verlangte neue Schulden von Bürgergeld-Bezieher: Gericht stoppte Behörde
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem viel beachteten Urteil klargestellt, dass Jobcenter Bürgergeld-Beziehende nicht darauf verweisen dürfen, ihren Lebensunterhalt über neue Schulden zu sichern. Maßgeblich ist, ob Mittel dem oder der Leistungsberechtigten tatsächlich als „bereites Mittel“ zur Verfügung stehen.
Ein überzogenes Konto – und damit die bloße Möglichkeit, den Dispokredit weiter auszuschöpfen – erfüllt diese Voraussetzung nicht. Die Entscheidung (Az. B 4 AS 9/20 R) datiert vom 24. Juni 2020 und präzisiert die Grenzen der Anrechnung von Einkommen im Bürgergeld-System.
Der Ausgangsfall: Steuererstattung trifft auf rotes KontoIm Mittelpunkt stand ein alleinerziehender Vater, dessen Konto im Minus war. Er erhielt vom Finanzamt eine Steuererstattung von knapp 2.400 Euro. Das zuständige Jobcenter wertete diese Zahlung als einmaliges Einkommen, verteilte sie auf sechs Monate und minderte die Leistungen monatlich um 400 Euro abzüglich einer Versicherungspauschale von 30 Euro.
In der Praxis blieb dem Mann dennoch kein frei verfügbares Guthaben: Die Erstattung glich automatisch den Dispositionskredit aus, das Konto wies trotz Gutschrift weiterhin einen negativen Saldo von rund 360 Euro aus. Gleichzeitig fielen auf den Dispo Zinssätze von 12,55 Prozent an – eine spürbare Belastung, die den Lebensunterhalt zusätzlich erschwerte.
Der Rechtsstreit: Zuflussprinzip versus tatsächliche VerfügbarkeitRechtsdogmatisch berührte der Fall das sogenannte Zuflussprinzip im SGB II: Einkommen gilt grundsätzlich in dem Monat als zugeflossen, in dem es verfügbar wird. Die entscheidende Frage lautete daher, ob die Steuererstattung – trotz sofortiger Verrechnung mit dem Sollsaldo – als „bereites Mittel“ anzusehen war.
Denn nur dann dürfte sie leistungsmindernd berücksichtigt werden. Der Kläger argumentierte, er habe die Erstattung faktisch nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts einsetzen können. Das Jobcenter hielt dem entgegen, er hätte den eingeräumten Disporahmen nutzen können, um seinen Bedarf zu decken.
Die Instanzen: Korrektur eines zu engen BlicksDas Sozialgericht Gelsenkirchen wies die Klage zunächst ab. Erst das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen korrigierte diesen Ansatz und sprach dem Kläger höhere Leistungen zu. Es stellte klar, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht darauf verwiesen werden dürfen, zur Sicherung des Existenzminimums zusätzliche Schulden aufzunehmen, zumal unter der Last erhöhter Dispozinsen.
Dieser Linie folgte das Bundessozialgericht und wies die Revision des Jobcenters zurück. Damit setzte die höchste sozialgerichtliche Instanz einen deutlichen Akzent: Disposchulden und die Möglichkeit, sie auszuweiten, sind kein Einkommen.
„Bereite Mittel“ im Lichte der LebenswirklichkeitDas BSG bestätigte zwar den Grundsatz, dass Steuererstattungen regelmäßig als Einkommen zu berücksichtigen sind. Maßgeblich sei jedoch die reale Zugriffsmöglichkeit. Wo eine Gutschrift ausschließlich eine bestehende Verbindlichkeit ausgleicht und kein positives Kontoguthaben entsteht, fehlt es an der tatsächlichen Verfügbarkeit.
Der Wertzuwachs bleibt buchhalterisch, nicht lebenspraktisch. Die Annahme des Jobcenters, die laufende Inanspruchnahme eines Dispositionskredits zur Bestreitung der täglichen Lebensführung sei „lebensnah“, überzeugte das Gericht nicht. Das Existenzminimum darf nicht über die Aufnahme neuer Schulden gewährleistet werden.
Konsequenzen für die Verwaltungspraxis der JobcenterDie Entscheidung verpflichtet Jobcenter zu einer differenzierten Betrachtung von Geldeingängen auf überzogenen Konten. Es genügt nicht, auf abstrakte Kreditlinien oder formale Zuflüsse zu verweisen.
Erforderlich ist eine Prüfung, ob der Betrag in der Realität zur Deckung des Bedarfs eingesetzt werden konnte. Wird ein Minus lediglich reduziert oder ausgeglichen, fehlt es am „bereiten Mittel“. In der Folge scheidet eine Anrechnung als Einkommen aus.
Auch die Erwägung, Betroffene könnten den Dispo ausweiten oder erneut ausschöpfen, ist rechtlich unbeachtlich, weil damit eine Verschuldung erzwungen würde.
Bedeutung für Leistungsberechtigte: Recht auf schuldenfreien ExistenzschutzFür Bürgergeld-Beziehende stärkt das Urteil den Anspruch auf eine Schuldenfreiheit des Existenzminimums. Wer nachweislich keinen Zugriff auf ein aktives Guthaben hat, muss sich nicht auf teure Kredite verweisen lassen.
Praktisch empfiehlt es sich, Kontoauszüge, Zinsnachweise und Bankmitteilungen sorgfältig zu dokumentieren, um die tatsächliche Nichtverfügbarkeit eines Zuflusses belegen zu können. Wo Jobcenter dennoch anrechnen, eröffnet das Urteil substanzielle Chancen in Widerspruchs- und Klageverfahren.
Einordnung im System des SGB II/BürgergeldDas BSG bestätigt die lange gewachsene Linie, wonach nicht jeder Geldfluss rechtlich Einkommen ist. Der Schutz des soziokulturellen Existenzminimums verlangt eine Betrachtung der realen Verfügungsmacht statt einer rein formalen. Dabei bleibt das Zuflussprinzip bestehen, wird aber durch das Erfordernis der tatsächlichen Verfügbarkeit konturiert.
Das Urteil verhindert eine Aushöhlung des Grundsicherungsanspruchs durch Verschuldungsdruck und setzt Grenzen gegenüber einer Verwaltungspraxis, die auf Kreditlinien als Ersatz für staatliche Leistung setzt.
Missverständliche Überschriften und klare SachlageVereinzelt kursierende Überschriften zum Themenfeld Grundsicherung und „Lebensmittelspenden“ sind von diesem Fall zu unterscheiden. Im hier entschiedenen Verfahren ging es ausschließlich um die Anrechnung einer Steuererstattung bei einem überzogenen Konto und um die Frage, ob Dispokredite als „bereite Mittel“ gelten. Das BSG hat dies eindeutig verneint.
Fazit: Kein Existenzschutz auf PumpDas Urteil des Bundessozialgerichts setzt ein klares Signal: Das Existenzminimum darf nicht vom guten Willen der Banken und den Konditionen eines Dispokredits abhängen.
Wo eine Gutschrift lediglich ein Minus verringert und kein frei verfügbares Plus entsteht, fehlt es an „bereiten Mitteln“. Jobcenter dürfen in solchen Konstellationen Leistungen nicht kürzen und Leistungsberechtigte nicht in neue Schulden drängen. Der Schutz der Menschenwürde im Bürgergeld-System ist damit ein Stück weit praxistauglicher ausgestaltet.
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Schwerbehinderung: 10 Vorteile kommen mit dem neuen EU-Behindertenausweis
Mit der Einführung des europäischen Behindertenausweises und des europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen setzt die Europäische Union ein klares Zeichen: Inklusion und Barrierefreiheit werden auf gesamteuropäischer Ebene vorangetrieben. Aber was konkret bedeutet das für schwerbehinderte Menschen?
Was ist der europäische Behindertenausweis?Der europäische Behindertenausweis soll die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung in der gesamten EU stärken. Er ermöglicht beispielsweise bei Reisen innerhalb der EU gleiche Vorzugsbedingungen wie in den Heimatland. Dazu zählen:
- Ermäßigungen oder gebührenfreie Eintritte bei kulturellen und öffentlichen Einrichtungen.
- Bevorzugter Zugang zu Dienstleistungen oder Plätzen, beispielsweise in Museen oder bei Veranstaltungen.
- Reservierte Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Ziel ist es, die Diskriminierung und bürokratische Hürden, die Menschen mit Behinderungen bei Reisen innerhalb der EU häufig begegnen, abzubauen und die Mobilität und Teilhabe zu fördern.
Wie profitieren Menschen mit Behinderungen von den neuen Ausweisen? Gleiche Rechte bei Reisen innerhalb der EUDer Behindertenausweis schafft die Grundlage für eine einheitliche Anerkennung von Nachweisen für Behinderungen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Menschen mit Behinderungen sowie ihre Begleitpersonen und Assistentinnen können dieselben Vorzugsbedingungen nutzen wie nationale Ausweisinhaberinnen.
Erleichterung bei MobilitätsprogrammenFür Menschen, die aufgrund von Arbeit oder Studium in ein anderes EU-Land ziehen, gewährleistet die Richtlinie, dass sie weiterhin Zugang zu Leistungen erhalten, die sie in ihrem Heimatland in Anspruch nehmen können. Dies stärkt die berufliche und akademische Mobilität.
Barrierefreie Ausweise in physischer und digitaler FormDie nationalen Behörden sind verpflichtet, die Ausweise in einem barrierefreien Format auszustellen. Neben der physischen Form soll der Behindertenausweis, wenn möglich, auch digital verfügbar sein, um eine einfache Nutzung und Verwaltung zu gewährleisten. Diese Innovation erleichtert insbesondere Reisenden den Zugang zu Dienstleistungen.
Was ist die europäische Parkkarte für Menschen mit Behinderungen?Die Parkkarte ist eine Ergänzung zum Behindertenausweis und speziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert. Sie bietet unter anderem:
- Reservierte Parkplätze in der gesamten EU.
- Physische und optionale digitale Ausführung, je nach Entscheidung der Mitgliedsstaaten.
Mitgliedsstaaten können eine Verwaltungsgebühr für die Ausstellung und Erneuerung der Parkkarte erheben. Zudem können Karteninhaber*innen mit besonderen Assistenzbedarfen den Buchstaben „A“ auf ihrer Karte vermerken lassen.
Obwohl die Einführung des europäischen Behindertenausweises und der Parkkarte ein bedeutender Fortschritt ist, bleiben einige Herausforderungen bestehen:
- Bürokratische Umsetzung: Die Verpflichtung, die Karten innerhalb von 90 Tagen auszustellen, könnte durch administrative Hürden erschwert werden, insbesondere bei komplexen medizinischen Prüfungen.
- Nationale Unterschiede: Die EU-Mitgliedsstaaten haben Spielraum bei der Umsetzung, beispielsweise bei den Kosten für verlorene oder beschädigte Karten. Dies könnte zu Ungleichheiten führen.
- Digitale Barrierefreiheit: Nicht alle Mitgliedsstaaten sind technisch darauf vorbereitet, die digitale Version der Karten sofort bereitzustellen.
Der EU-Schwerbehindertenausweis bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die die Mobilität, Gleichberechtigung und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union erheblich verbessern. Hier eine Übersicht der wichtigsten Vorteile:
1. Einheitliche Anerkennung innerhalb der EU- Der EU-Schwerbehindertenausweis wird in allen Mitgliedstaaten als Nachweis einer Behinderung anerkannt. Das erleichtert Reisen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Ausland erheblich.
- Menschen mit Behinderungen erhalten gleiche Vorzugsbedingungen wie nationale Ausweisinhaber*innen, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie sich aufhalten.
- Der Ausweis ermöglicht ermäßigte oder kostenlose Eintritte in kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater und Sehenswürdigkeiten.
- Bevorzugter Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und Plätzen wird gewährleistet, was Wartezeiten minimiert und den Zugang zu notwendigen Ressourcen erleichtert.
- Mit der europäischen Parkkarte, die optional mit dem Behindertenausweis verknüpft werden kann, erhalten Menschen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu reservierten Parkplätzen in der gesamten EU.
- Nationale Unterschiede bei den Parkregelungen werden harmonisiert, was die Nutzung öffentlicher Räume erleichtert.
- Der Ausweis wird sowohl in physischer als auch in digitaler Form ausgestellt (sofern verfügbar). Das ermöglicht flexiblen Zugriff und einfache Erneuerung.
- Barrierefreie Gestaltung des digitalen Formats gewährleistet, dass auch Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen den Ausweis problemlos nutzen können.
- Der EU-Schwerbehindertenausweis wird kostenlos ausgestellt und verlängert. Lediglich bei Verlust oder Beschädigung können geringe Gebühren anfallen.
- Menschen mit besonderen Assistenzbedarfen können ihren Ausweis mit einem Hinweis auf persönliche Assistenz („A“-Kennzeichnung) versehen lassen.
- Schwerbehinderte, die im Rahmen von Studium, Arbeit oder Mobilitätsprogrammen in ein anderes EU-Land ziehen, profitieren von einem uneingeschränkten Zugang zu den ihnen zustehenden Rechten und Dienstleistungen.
- Dies fördert die berufliche und akademische Mobilität von Menschen mit Behinderungen.
- Der Ausweis unterstützt die Umsetzung des Rechts auf unabhängiges Leben und Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
- Er ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmter am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Barrieren abzubauen.
- Nationale Behörden übernehmen die Ausstellung des Ausweises und sorgen für eine barrierefreie Anwendung der Richtlinien. Das reduziert bürokratische Hürden für die Betroffenen.
- Harmonisierung innerhalb der EU erleichtert den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen.
- Auch Begleitpersonen oder Assistent*innen von Menschen mit Behinderungen profitieren von den Vorzugsbedingungen, was die Betreuung und Unterstützung erleichtert.
- Der Ausweis setzt ein Zeichen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in ganz Europa.
- Er trägt dazu bei, Sensibilisierung und Verständnis für die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
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Pflegegrad: Krankenkassen müssen diese Fahrtkosten übernehmen
Wer regelmäßig zu Ärztinnen, Ärzten oder in eine Klinik muss, steht schnell vor einer ganz praktischen Frage: Wer bezahlt die Fahrt?
Bei gesetzlich Versicherten regeln das zwei Systeme, die oft verwechselt werden. Für Fahrten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen ist grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig.
Der Pflegegrad kann dabei den Zugang zur Kostenübernahme erleichtern, vor allem wenn die Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist.
Für Fahrten im Zusammenhang mit Leistungen der Pflege – etwa zur Tagespflege – ist hingegen die soziale Pflegeversicherung (Pflegekasse) zuständig. Diese Trennung zieht sich durch alle Detailfragen und ist der rote Faden für Entscheidungen in der Praxis.
Tabelle: Wann die Krankenkasse die Fahrtkosten bei Pflegegrad übernehmen muss Situation Zahlt die Krankenkasse? (Voraussetzungen und Hinweise) Stationäre Krankenhausbehandlung (Aufnahme/Entlassung) Ja. Ärztliche Verordnung (Muster 4) und medizinische Notwendigkeit genügen; keine vorherige Genehmigung nötig. Beförderungsmittel nach Bedarf (Taxi/Mietwagen, Krankentransport). Zuzahlung: 10 % pro Fahrt, mind. 5 €, max. 10 €. Vor- oder nachstationäre Behandlung Ja. Verordnung erforderlich; keine Genehmigungspflicht für Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen) und Krankentransporte, wenn medizinisch notwendig. Zuzahlung wie oben. Ambulante Operation (§ 115b SGB V) inkl. Vor-/Nachbehandlung Ja. Verordnung erforderlich; Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen) sind genehmigungsfrei, Krankentransporte in diesem Zusammenhang ebenfalls genehmigungsfrei. Zuzahlung wie oben. Rettungsfahrten zum Krankenhaus (Notfall) Ja. Einsatz durch Rettungsleitstelle; medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt. Keine Genehmigung im Voraus; übliche Zuzahlungspflichten gelten. Ambulante Behandlung: hochfrequente Serienbehandlung Ja, wenn medizinisch notwendig. Gilt insbesondere bei Dialyse, onkologischer Strahlentherapie oder parenteraler Chemotherapie; in der Regel vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Zuzahlung wie oben. Ambulante Behandlung: schwere, dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung Ja. Bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG/Bl/H oder Pflegegrad 4–5 sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität kann der Arzt Krankenfahrten mit Taxi/Mietwagen verordnen; die Genehmigung gilt als erteilt. Für Krankentransporte bleibt eine Genehmigung regelmäßig erforderlich. Zuzahlung wie oben. Ambulante Behandlung: vergleichbare Mobilitätseinschränkung ohne Nachweise Ja, wenn die Einschränkung vergleichbar schwer ist und eine längerfristige ambulante Behandlung nötig ist; ärztliche Verordnung und vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Zuzahlung wie oben. Ambulante Behandlung ohne Ausnahmegrund Nur in besonderen, medizinisch zwingenden Ausnahmefällen nach ärztlicher Verordnung und vorheriger Genehmigung. Sonst keine Kostenübernahme. ÖPNV oder privater Pkw Erstattung möglich, wenn die oben genannten Voraussetzungen für eine Krankenfahrt erfüllt sind; keine Verordnung nötig, aber Antrag mit Belegen bei der Krankenkasse. Zuzahlung wie oben. Fahrten zu Leistungen der Pflege (z. B. Tages-/Nachtpflege) Nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse ist zuständig. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung; Abrechnung innerhalb der Pflegeversicherungs-Budgets.Rechtsgrundlagen/Orientierung: § 60 SGB V (Fahrkosten) und Krankentransport-Richtlinie des G-BA (u. a. §§ 6–8, Anlage 2) regeln Anspruch, Genehmigungspflichten und Ausnahmen; das BMG erläutert Ausnahmen und Zuzahlungen. Zuständigkeit der Pflegekasse für Fahrten zur Tagespflege ergibt sich aus § 41 SGB XI und wird durch Rechtsprechung bestätigt. Stand: 9. November 2025.
Rechtsgrundlagen: § 60 SGB V und die Krankentransport-RichtlinieDie zentrale Vorschrift der Krankenkassen ist § 60 SGB V. Danach übernimmt die Kasse Fahrkosten, wenn sie „im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig“ sind und verordnet wurden.
Die Details – etwa, welche Fahrten genehmigungspflichtig sind und welches Transportmittel infrage kommt – präzisiert die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Für stationäre Behandlungen sind Krankenfahrten bei medizinischer Notwendigkeit ohne vorherige Genehmigung möglich; für ambulante Behandlungen gilt der Grundsatz: Kostenübernahme nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und häufig mit Genehmigung.
Der Pflegegrad im GKV-System: Wann er die Fahrt erleichtertDer Pflegegrad selbst „finanziert“ keine Fahrtkosten der Krankenkasse. Er ist aber ein starkes Indiz für eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung – und genau darauf kommt es bei ambulanten Fahrten an.
Nach aktueller Auslegung dürfen Ärztinnen und Ärzte Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen zur ambulanten Behandlung ohne vorherige Genehmigung verordnen, wenn die versicherte Person Pflegegrad 4 oder 5 hat oder Pflegegrad 3 mit nachgewiesener dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung. Auch schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen aG, Bl oder H fallen in diese genehmigungsfreie Sondergruppe. Für einen Krankentransportwagen ist in diesen Fällen aber weiterhin eine Genehmigung nötig.
Kosten für Fahrten bei SerienbehandlungenUnabhängig vom Pflegegrad gelten für bestimmte, hochfrequente Therapien eigene Regeln. Bei Dialyse, onkologischer Chemotherapie und Strahlentherapie kann eine Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung verordnet werden; in der Praxis verlangen die Kassen hier meist eine vorherige Genehmigung. Je nach Krankenkasse sind pauschale oder längerfristige Genehmigungen für die gesamte Serie üblich, um den Aufwand zu reduzieren.
Stationär, vor- oder nachstationär: Was ohne Genehmigung gehtWird jemand stationär aufgenommen, gehören notwendige Fahrten zur Aufnahme und Entlassung grundsätzlich zum Leistungskatalog der Krankenkasse – die Verordnung erfolgt auf dem Muster 4 („Verordnung einer Krankenbeförderung“), ohne dass eine Genehmigung einzuholen ist. Das gilt gleichermaßen für vor- und nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus, wenn sie mit dem stationären Aufenthalt sachlich zusammenhängen.
Das passende Beförderungsmittel – und wer entscheidetOb Taxi, Mietwagen, Krankentransportwagen oder im Ausnahmefall Rettungsmittel: Maßgeblich ist stets die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall. Diese beurteilt die behandelnde Praxis und verordnet entsprechend.
Für öffentliche Verkehrsmittel oder den privaten Pkw gibt es keine ärztliche Verordnung; hier kann die Krankenkasse auf Antrag Kosten erstatten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In jedem Fall gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: gewählt wird das ausreichende, aber nicht „überhöhte“ Mittel.
Zuzahlungen, Befreiungen und BelastungsgrenzenFür erstattete Krankenfahrten fällt – unabhängig vom Alter – die gesetzliche Zuzahlung an: zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Einzelfahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt gelten jeweils als eigene Fahrt.
Diese Zuzahlungen addieren sich zu den übrigen GKV-Zuzahlungen und sind durch die jährliche Belastungsgrenze gedeckelt: in der Regel zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Wer seine Grenze erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen.
„Pflegekasse oder Krankenkasse?“ – Tagespflege, Verhinderungspflege & Co.Wichtig ist die Abgrenzung: Fahrten zu Leistungen der Pflege – etwa zur Tages- oder Nachtpflege – sind keine Leistungen der GKV, sondern Teil der teilstationären Pflege nach § 41 SGB XI.
Der Anspruch umfasst ausdrücklich auch die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück; abgerechnet wird innerhalb der Budgets der Pflegeversicherung.
Mehrere Gerichte haben klargestellt, dass solche Fahrten nicht zu Lasten der Krankenkasse erbracht werden dürfen. Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege können als Aufwendungen der Ersatzpflegeperson im Budget der Pflegekasse berücksichtigt werden; für Kurzzeitpflege lassen sich je nach Fall Konstellationen über den Entlastungsbetrag finanzieren.
So läuft es in der Praxis: Verordnung, Genehmigung, AbrechnungIm GKV-Bereich braucht es in aller Regel eine ärztliche Verordnung auf Muster 4, bevor die Fahrt stattfindet. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten – etwa Krankentransporten oder vielen ambulanten Fahrten außerhalb der Sondergruppen – wird die Verordnung zunächst der Krankenkasse zur Prüfung vorgelegt.
Genehmigungsfreie Fahrten, zum Beispiel Taxi/Mietwagen bei Pflegegrad 4/5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, können direkt mit einem zugelassenen Beförderer durchgeführt und abgerechnet werden. Private Pkw- oder ÖPNV-Fahrten werden nicht „verordnet“, sondern auf Antrag erstattet; Belege sind dann entscheidend.
Typische Stolperfallen – und wie man sie vermeidetIn der Beratungspraxis führen vor allem drei Missverständnisse zu Ablehnungen oder unnötigen Kosten. Erstens wird die medizinische Notwendigkeit unterschätzt: Eine reine Bequemlichkeit oder der bloße Wunsch nach Begleitung reicht nie aus.
Zweitens wird der Unterschied zwischen Krankenfahrten und Fahrten zu Pflegeleistungen übersehen, wodurch Kostenträger verwechselt werden. Drittens fehlt bei ambulanten Fahrten oft die rechtzeitige Genehmigung, obwohl sie erforderlich gewesen wäre.
Wer frühzeitig mit Praxis und Kasse spricht, die eigene Mobilitätslage dokumentiert und, wo möglich, längerfristige Genehmigungen für Serienbehandlungen beantragt, vermeidet diese Fallstricke.
Zwei Beispiele aus dem AlltagEine 82-jährige Versicherte mit Pflegegrad 4 muss zweimal wöchentlich zum Kardiologen. Die Praxis verordnet Krankenfahrten mit dem Taxi zur ambulanten Behandlung. Weil Pflegegrad 4 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung zur genehmigungsfreien Sondergruppe zählt, ist keine vorherige Kassenfreigabe nötig; pro Fahrt fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Ein anderer Fall: Ein 67-jähriger Dialysepatient ohne Pflegegrad benötigt dreimal pro Woche eine Fahrt zur Hämodialyse. Die Praxis verordnet die Krankenfahrt für die Serientherapie, die Kasse erteilt eine Seriengenehmigung, damit nicht jede einzelne Fahrt geprüft werden muss. In beiden Konstellationen entscheidet die medizinische Notwendigkeit das Beförderungsmittel, die Zuzahlungen zählen auf die persönliche Belastungsgrenze.
Fazit: Der Pflegegrad ist Schlüssel – aber nicht der KostenträgerOb die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt, hängt am Ende an zwei Voraussetzungen: medizinische Notwendigkeit und der richtige rechtliche Rahmen. Der Pflegegrad wirkt dabei als Türöffner für genehmigungsfreie ambulante Taxifahrten bei hoher Pflegebedürftigkeit, ersetzt aber nicht die Prüfung im Einzelfall.
Für Fahrten zu Pflegeangeboten gilt der Fokus der Pflegekasse, die teilstationäre Pflege einschließlich Transport abdeckt. Wer die Zuständigkeiten kennt, das richtige Formular nutzt und früh mit der Kasse spricht, kommt zuverlässig ans Ziel – und vermeidet, dass die Rechnung am Ende an der falschen Stelle landet.
Stand: 9. November 2025. Die genannten Regelungen beruhen auf § 60 SGB V, der Krankentransport-Richtlinie des G-BA sowie § 41 SGB XI; Einzelheiten können sich durch Kassenpraxis und regionale Verträge unterscheiden
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Israel airstrikes continue to hit Gaza despite ceasefire, killing one
The Palestinian Ministry of Health in Gaza reported on Sunday that hospitals have received seven bodies and treated five injured individuals over the past 24 hours, with one of the fatalities attributed to recent Israeli airstrikes.
In a statement, the ministry confirmed that “one of the victims was recently killed, while six bodies were recovered from under the rubble.” It added that rescue teams are still facing significant challenges in reaching those trapped under debris or stranded on the roads due to widespread destruction in several areas.
According to the ministry, since the ceasefire went into effect on October 11, 2025, 241 people have been killed and 619 others injured. During this period, 528 bodies have been recovered.
The ministry also reported that the overall death toll since October 7, 2023, has risen to 69,176, with 170,690 people injured in the ongoing Israeli military offensive.
Additionally, the ministry has urged the families of the deceased and missing persons to complete their information through the official registration platform available on its website.