«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
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Bundestag stimmt Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu
Wie erwartet, hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung «zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005, IGV) vom 23. Mai 2005» (21/1508, 21/1905) zugestimmt.
In namentlicher Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete für und 131 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/2602).
Dringende Appelle, die beispielsweise von der Juristin Dr. Beate Pfeil an Bundestag und Bundesrat gerichtet wurden, diesem Gesetz eine klare Absage zu erteilen, blieben offensichtlich ungehört.
Pfeil hatte bereits im vergangenen Oktober als Sachverständige bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zum Thema Stellung bezogen (wir berichteten). Damals äußerte sie sich hinterher schockiert angesichts der oberflächlichen Argumentation der meisten der geladenen Fachleute.
Während WHO-affine Experten behaupten, die neuen IGV würden die Souveränität der Nationalstaaten nicht aushebeln, warnen Pfeil und andere Kritiker vor Willkür und Verlust der Souveränität der Mitgliedstaaten. Geldinteressen würden über Gesundheitsinteressen gestellt. Die Weltgesundheitsorganisation werde auf Kernelemente des Grundgesetzes wie Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit Einfluss nehmen.
Das bestehende «schier unermessliche Vertrauen in die Expertise der WHO» durch staatliche Institutionen sei wegen der eklatanten Strukturfehler der Organisation nicht mehr gerechtfertigt. WHO und IGV würden ein Dauer-Spannungsverhältnis zu freiheitlichen Verfassungen etablieren.
About 500 Syrian refugees return home from Lebanon
The al-Arida border crossing in Syria’s coastal Tartous province received the third convoy of Syrians returning voluntarily from Lebanon on Thursday, border authorities said.
The convoy comprised about 90 families, roughly 500 people, who had previously been displaced to Lebanon during the country’s conflict. The movement is part of a “voluntary return” program coordinated by Syria’s General Authority for Land and Sea Ports and the U.N. refugee agency (UNHCR), aimed at ensuring a safe and dignified repatriation.
The General Authority for Land and Sea Ports said in a statement on its Telegram channel that all necessary procedures were taken to facilitate the returnees’ entry and provide essential services, including free transportation to their hometowns across several provinces.
Filippo Grandi, the U.N. High Commissioner for Refugees, told the Third Committee of the U.N. General Assembly on Thursday that since Dec. 8, 2024, more than 1.1 million refugees have returned to Syria from neighboring countries.
Cookie-Manager: Ohne Pflicht zum Scheitern verurteilt
Einwilligungsdienste sollen es Menschen erlauben, selbst darüber zu bestimmen, wer im Internet ihre Daten nutzt. Doch die Bundesregierung stellt es Websites und Tracking-Firmen frei, ob sie die Dienste anerkennen. Macht sie keine Verpflichtung daraus, bleibt es Pseudo-Selbstbestimmung. Ein Kommentar.
Einwilligungsmanager sollen Datenschutz einfacher machen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com elnaz asadiIn einer an Datenschutznachrichten nicht gerade armen Woche wäre die Meldung fast untergegangen: Deutschland hat seinen ersten offiziellen Einwilligungs-Manager! Das teilte die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider am Dienstag mit. Ihre Behörde hat den Dienst zertifiziert.
Mit Consenter sollen Menschen einfach und übersichtlich darüber entscheiden können, wem sie im Internet eine Erlaubnis zur Nutzung ihrer Daten erteilen und wem nicht. Das gilt insbesondere für Cookies, die auf Computern und Telefonen gespeichert werden und dafür verwendet werden können, das Online-Verhalten von Menschen zu verfolgen.
Menschen wollen selber bestimmenCookies bleiben ein leidiges, aber wichtiges Thema. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt: 83 Prozent der Menschen in Deutschland wollen selbst festlegen können, ob und wofür ihre Daten im Internet verwendet werden. Doch nur 43 Prozent der Internetnutzer:innen wissen überhaupt, was genau Cookies sind und wofür sie eingesetzt werden.
Dabei kann es weitreichende Folgen haben, ob wir zustimmen oder nicht. Firmen sehen die Einwilligung oft als Freifahrtschein für sie und ihre 845 Partner, die behaupten, den Datenschutz sehr ernst zu nehmen, aber uns komplett durchleuchten wollen. Wir können aufgrund unseres Online-Verhaltens in eine von hunderttausenden Kategorien gesteckt werden, zum Beispiel in „Moms who shop like crazy“, „Spielsüchtig“ oder „LGBTQ“. Unsere Standortdaten können bei Datenhändlern landen und Fremden unsere Bewegungsmuster offenbaren. Der Umgang mit unseren Daten ist vollkommen außer Kontrolle geraten.
Gegen Kontrollverlust und EinwilligungsmüdigkeitEinwilligungsmanager sollen nicht nur diesem Kontrollverlust ein Ende bereiten, sondern auch der sogenannten Einwilligungsmüdigkeit. Die hat sich im Laufe all der Jahre bei vielen einstellt, die tagein tagaus scheinbar sinnlose Cookie-Banner wegklicken mussten, die einerseits das Wegklicken mit manipulativen Design erschweren und andererseits nicht gut informieren, was mit den Daten passiert. Es nervt einfach: Ich möchte nicht jeden Tag auf jeder Webseite immer wieder aufs Neue klicken müssen, wenn doch klar ist, dass ich immer die für mich datenschutzfreundlichste Variante haben will. Wieviele Stunden meines Lebens habe ich mit sinnlosem Klicken verbracht?
Hier könnten Einwilligungsmanager eigentlich helfen. Deutschland ist auf dem Feld Pionier, denn es ist das erste Land in der EU, das dem schon lange bestehenden Konzept einen rechtlichen Rahmen gegeben hat. Es gibt gesetzliche Anforderungen an die Consent-Manager und eine Prüfung durch die BfDI, an deren Ende eine offizielle Zertifizierung stehen kann. Geregelt wird das vom Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und von der Einwilligungsverwaltungsverordnung. Innovation made in Germany halt.
Spaß beiseite: Es ist natürlich richtig, dass die Dienste klaren Regeln folgen, schließlich sollen die Menschen ihnen vertrauen. So schreibt das TDDDG zum Beispiel vor, dass Einwilligungsmanager „kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung und an den verwalteten Daten haben und unabhängig von Unternehmen sind, die ein solches Interesse haben können“.
Ausgerechnet vom guten Willen der Tracking-Industrie abhängigDie Sache hat nur einen Haken, und zwar einen ziemlich großen, der das ganze Konzept zum Scheitern verurteilt: Die Einwilligungsverwaltungsverordnung regelt auch, dass die „Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter von digitalen Diensten“ freiwillig erfolgen soll.
Mit anderen Worten: Nutzer:innen können so viel managen wie sie wollen – keine Website und keine Tracking-Firma muss die Einwilligungsdienste anerkennen.
Webseiten und Medien leben aber vom Cookie-Werbezirkus, sie setzen auf dieses invasive Erlösmodell auf Kosten unserer Privatsphäre. Hunderte Datenunternehmen profitieren von der Ausleuchtung der Internetnutzer:innen per Cookie und Tracking, sie existieren nur, weil es dieses Modell gibt. Und sie handeln völlig schamlos mit den Daten, wie unsere Recherchen immer wieder zeigen.
Ausgerechnet diesen Firmen wollen wir mit Freiwilligkeit beikommen? Das ist lächerlich: Es gibt keinen Grund dafür, warum sie sich freiwillig dem Regime eines Einwilligungsmanagers unterwerfen sollten, der letztlich ihr Geschäftsmodell angreifen würde. Ohne Verpflichtung bleibt das Modell ein Papiertiger.
Bundesregierung könnte es einfach ändernMan kann darüber streiten, ob Einwilligungsmanager wirklich ein gutes Werkzeug sind. Ich habe das mit einem der Köpfe hinter Consenter, Maximilian von Grafenstein, neulich in unserem Podcast Off/On getan. Was man nicht tun kann: Einwilligungsmanager als Lösung für ein Problem darstellen und dann darauf hoffen, dass die Tracking-Industrie schon freiwillig den Willen der Nutzer:innen akzeptieren wird.
Wenn die Bundesregierung wollen würde, dass Einwilligungsmanager überhaupt eine Chance haben und nicht zu noch mehr Pseudo-Selbstbestimmung führen, dann müsste sie ihre Anerkennung schnellstmöglich verpflichtend machen. Sie kann das jederzeit und einfach zu tun, wenn sie wollte – denn die Verordnung muss nicht einmal vom Bundestag beschlossen werden.
Tut sie es nicht, verurteilt sie die Dienste zum Scheitern, bevor diese überhaupt ihre Arbeit aufnehmen können.
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Amed plant Modellprojekt als „Frauenstadt“
Die Stadt Amed (tr. Diyarbakır) will gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Fraueninitiativen ein Modell für sogenannte „Frauenstädte“ entwickeln. Ziel ist es, Städte sicherer, zugänglicher und inklusiver zu gestalten – insbesondere für Frauen, Kinder, ältere Menschen und andere benachteiligte Gruppen.
Unter dem Motto „Auf dem Weg zu Frauenstädten“ plant die Stadtverwaltung in den kommenden Wochen erste Treffen mit Akteur:innen vor Ort. Neben Amed sollen auch Nisêbîn (Nusaybin), Gever (Yüksekova), Cizîr (Cizre) und Ertemêtan (Edremit) in das Projekt einbezogen werden. Die erste offizielle Zusammenkunft ist für den 8. November angesetzt.
Fokus auf Sicherheit, Teilhabe und Gleichstellung
„Wir wollen Städte schaffen, in denen Frauen sich sicher bewegen können, aktiv am öffentlichen Leben teilhaben und ihre Umgebung mitgestalten“, sagt Özden Gürbüz, Leiterin der Abteilung für Frauenpolitik bei der Stadt Amed. Es gehe darum, urbane Räume aus weiblicher Perspektive zu denken und strukturell zu verändern.
„Die Idee der Frauenstadt ist nicht neu“, so Gürbüz weiter. Bereits zwischen 2011 und 2014 habe es in mehreren kurdischen Städten ähnliche Ansätze gegeben – diese seien jedoch durch politische Eingriffe wie die Einsetzung staatlicher Zwangsverwalter häufig unterbrochen worden. Nun solle auf diesen Erfahrungen aufgebaut und ein nachhaltigeres Modell entwickelt werden.
Kritik an männlich geprägter Stadtplanung
Gürbüz kritisiert, dass Städte häufig unter einem männlich dominierten Blickwinkel geplant und strukturiert würden – mit spürbaren Folgen für Frauen: „In den vergangenen Jahren wurden öffentliche Räume durch Sicherheitsdiskurse zunehmend eingeschränkt. Frauen fühlen sich verdrängt und unsichtbar.“ Hinzu kämen wirtschaftliche Krisen und soziale Belastungen, die sich besonders auf Frauen auswirkten.
Eine frauenfreundliche Stadt müsse dem entgegenwirken – durch neue Infrastruktur, barrierefreie Räume, sichere Verkehrskonzepte, sozialräumliche Teilhabe und den Abbau struktureller Diskriminierung.
Beteiligung der gesamten Stadtgesellschaft
Die Initiative sei nicht auf Frauenorganisationen beschränkt, betont Gürbüz. Vielmehr solle die gesamte Stadtgesellschaft einbezogen werden: „Wir arbeiten mit Vereinen, Berufsverbänden, politischen Parteien, Umwelt- und Kulturinitiativen zusammen. Es geht um ein ganzheitliches Verständnis von Stadt, Gerechtigkeit und Teilhabe.“
Ziel sei es, gemeinsam mit den Menschen vor Ort ein tragfähiges Konzept auf Basis früherer Erfahrungen zu entwickeln, aber angepasst an die heutigen Herausforderungen. „Wir lernen von den Frauen, hören zu und entwickeln mit ihnen gemeinsam“, so Gürbüz.
Einladung an die Frauen der Stadt
Im Zentrum des Projekts stehen die beiden Kernziele Sicherheit und Zugänglichkeit. „Eine Frauenstadt bedeutet nicht nur eine Stadt für Frauen“, sagt Gürbüz. „Sie ist auch ein sicherer Ort für Kinder, Ältere, Menschen mit Behinderung und alle, die gesellschaftlich benachteiligt sind.“
Zum Auftakttreffen am 8. November ruft die Stadt alle Frauen Ameds zur Beteiligung auf. „Ihre Stimmen, Ideen und Erfahrungen sind essenziell für den Erfolg des Projekts“, so Gürbüz. Das Projekt solle mit der Beteiligung, Unterstützung und Kraft der Frauen vor Ort wachsen.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/payas-startet-aktionsplan-gegen-feminizide-47458 https://deutsch.anf-news.com/frauen/erklarung-der-kurdischen-frauenbewegung-zum-25-november-48661 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/amed-wahlt-drei-burgerprojekte-fur-partizipativen-haushalt-aus-48523 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/fachworkshop-in-amed-zu-stadtentwicklung-migration-und-katastrophenschutz-48620 https://deutsch.anf-news.com/frauen/bereits-als-380-femizide-in-der-turkei-in-diesem-jahr-48626
Molina: PKK hat politische Verantwortung gezeigt, jetzt ist die Türkei am Zug
Der Schweizer Nationalrat Fabian Molina sieht im Rückzug der PKK-Guerilla aus der Türkei ein wichtiges Signal für einen möglichen Neubeginn im festgefahrenen Friedensprozess. Gegenüber ANF sprach sich der SP-Politiker dafür aus, dass nun die türkische Regierung gefordert sei, konkrete Schritte zur Deeskalation zu unternehmen.
„Die Entscheidung der PKK, ihre Kräfte aus der Türkei zurückzuziehen, ist aus meiner Sicht ein deutliches Zeichen für die Entschlossenheit von Abdullah Öcalan und der kurdischen Bewegung, den Weg des Dialogs ernsthaft weiterzugehen“, so Molina. Damit zeige die Organisation „große politische Verantwortung und eine klare Friedensabsicht“.
„Türkischer Staat muss jetzt handeln“
Nach Einschätzung Molinas ist es nun an der türkischen Regierung, Vertrauen aufzubauen und mit glaubwürdigen politischen Maßnahmen auf die Entwicklungen zu reagieren. „Es braucht Schritte, die Deeskalation fördern und eine Grundlage für ein dauerhaftes Vertrauen schaffen“, sagte er.
Molina betonte, dass eine politische Lösung nur gelingen könne, wenn die türkische Regierung auch gesetzgeberisch aktiv werde. „Das Ziel dieses Friedensprozesses ist klar: demokratische Defizite abbauen und den kurdischen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Selbstverwaltung garantieren“, so der Abgeordnete. Die bisherigen Äußerungen aus kurdischen Reihen deuteten eindeutig in diese Richtung.
„Damit dieser Prozess erfolgreich sein kann, sind rechtsverbindliche Garantien notwendig – bestätigt durch die zuständigen Institutionen der Türkei“, sagte Molina. „Leider sind wir davon derzeit noch weit entfernt.“
Instabile Region braucht verantwortungsvolle Akteure
Angesichts der zunehmenden Instabilität im Nahen Osten – mit Konflikten in Gaza, Jemen und Syrien – sieht Molina die Bedeutung eines stabilen Friedens in der Türkei auch im regionalen Kontext. „Die Region braucht verantwortungsvolle Kräfte, die auf Entspannung setzen und dem Frieden eine echte Chance geben“, betonte er. Der Vorschlag der kurdischen Seite müsse deshalb auch international ernst genommen werden.
Kritik an Öcalans Haftbedingungen
Mit scharfen Worten kritisierte Molina die anhaltende Isolationshaft des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan. „Seine Haftbedingungen sind mit internationalen Menschenrechtsstandards unvereinbar“, sagte er. Auch internationale Institutionen wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hätten dies in der Vergangenheit bestätigt. „Öcalan und andere politische Gefangene müssen freigelassen werden.“
Sorge über Angriffe auf die Opposition
Molina äußerte sich zudem besorgt über Angriffe auf oppositionelle Parteien in der Türkei. „Gerade in einer Phase, in der über Frieden und Demokratie gesprochen wird, sind Attacken auf oppositionelle Kräfte wie die CHP völlig inakzeptabel“, sagte er. Er warf der Regierung vor, gezielt die Opposition spalten zu wollen, um ihre Macht zu sichern. Umso wichtiger sei es, dass demokratische Kräfte geschlossen für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Frieden einträten.
„Internationale Gemeinschaft muss aktiv werden“
Der Schweizer Abgeordnete rief abschließend die internationale Gemeinschaft zum Handeln auf. „Ein demokratischer Frieden in der Türkei liegt nicht nur im Interesse der Menschen dort, sondern auch im Interesse der gesamten Region und der internationalen Staatengemeinschaft“, sagte Molina. Die internationale Politik habe den Konflikt über Jahre hinweg weitgehend ignoriert. „Jetzt ist es an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sollten ihre Rolle ernst nehmen, aktiv auf eine Lösung hinwirken und gegenüber der Türkei deutlich machen, dass sie diesen Prozess unterstützen und begleiten wollen“, so Molina.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-phase-im-dialogprozess-auf-48672 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hrw-frieden-braucht-gerechtigkeit-und-rechtsreformen-48717 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/bakirhan-politische-gefangene-freilassen-demokratie-starken-48677
Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Ramazan Yildirim in Stuttgart
Vor dem 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat am Donnerstag die Hauptverhandlung gegen den Kurden Ramazan Yildirim begonnen. Nach der Feststellung der Personalien des Angeklagten wurde die Anklageschrift verlesen. Danach endete bereits der erste Prozesstag und die Verhandlung wurde vertagt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wirft Yildirim vor, von Mitte 2021 bis März 2024 als hauptamtlicher Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verschiedene PKK-Gebiete geleitet zu haben, unter anderem die Gebiete Freiburg und Berlin, sowie für den PKK-Sektor Nord verantwortlich gewesen zu sein. Nach einem Aufenthalt im Ausland soll der 38-Jährige dann von Dezember 2024 bis zu seiner Festnahme im März das Gebiet Stuttgart und den Sektor Süd 2 geleitet haben. Deshalb wird er wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB angeklagt.
Ramazan Yildirim war am 19. März dieses Jahres im baden-württembergischen Ludwigsburg festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in der JVA Stuttgart in Untersuchungshaft. Er ist einer von fünf Angeklagten, gegen die zurzeit Gerichtsverhandlungen wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der PKK vor deutschen Gerichten geführt werden. Zudem ist er einer von zehn Kurd:innen, die aktuell wegen des Vorwurfs, Mitglied in der PKK (gewesen) zu sein, in deutschen Gefängnissen in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen.
Weitere Verhandlungstermine finden nach Angaben des Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. voraussichtlich am 13. und 19. November, 3., 10., 11., 17. und 18. Dezember 2025, 7., 8., 13., 14., 20., 21., 27. und 28. Januar, 3., 4., 10., 11., 17., 18., 24. und 25. Februar sowie 3., 4., 10., 11., 17., 18., 24., 25. und 31. März 2026 jeweils um 9.30 Uhr im Saal 2 des Prozessgebäudes Stammheim (OPS) des OLG Stuttgart statt. Kurzfristige Terminänderung sind jederzeit möglich.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurdischer-aktivist-aziz-k-in-hamburg-festgenommen-48688 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/nihat-asut-aus-u-haft-in-hamburg-entlassen-48427 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/azadi-info-nr-262-ist-erschienen-48701
Syria, Azerbaijan explore stronger ties in social services at Doha Summit
Syria and Azerbaijan are seeking to deepen cooperation in social and labor affairs, with a focus on digital transformation and support for people with disabilities.
Minister of Social Affairs and Labor Hind Kabawat met with Azerbaijani Deputy Minister of Labor and Social Protection of the Population Hidayat Abdullayev, on the sidelines of the World Summit for Social Development in Doha, to discuss expanding collaboration and sharing best practices between the two countries.
According to a statement from the Ministry of Social Affairs and Labor, the talks focused on exchanging successful experiences in social welfare programs and improving service delivery through technology.
Kabawat led Syria’s delegation to the summit, held in Doha from November 4–6. The event brought together more than 8,000 participants, including heads of state, ministers, UN officials, civil society representatives, academics, private sector leaders, and youth advocates.
Kurzmeldungen aus Klima und Energie – Ausgabe 40 / 2025
Eine Meldung vom 30. Oktober 2025:
MJO-Schwingung, La Niña, winterliche KälteeinbrücheEine starke Phase der Madden-Julian-Oszillation (MJO) hat sich vom Indischen Ozean über den maritimen Kontinent bewegt und wird voraussichtlich auf den Westpazifik übertreten.
Dieser Vorgang führt tendenziell zu einem positiven Southern Oscillation Index (SOI), wodurch die Passatwinde verstärkt werden und kühleres Wasser aus der Unterströmung im äquatorialen Pazifik nach oben gezogen wird – was eine schwache La Niña für 2025-26 verstärkt.
Noch wichtiger ist, dass eine erneute Verstärkung der MJO im Westpazifik im November einen Rossby-Wellenimpuls in die polare Stratosphäre senden und eine plötzliche stratosphärische Erwärmung (SSW) auslösen könnte – ein Effekt, der durch den jüngsten Wechsel der Quasi-Biennialen Oszillation (QBO) in ihre östliche Phase noch wahrscheinlicher wird.
Eine SSW stört häufig den Polarwirbel und geht stärkeren Kälte- und Schneeereignissen (Arktische Ausbrüche) in den mittleren Breiten voraus.
Während also ein schwaches La Niña-Phänomen möglich erscheint, ist der größere Beobachtungspunkt ein potenzieller Auslöser für winterliche Kälte über die Stratosphäre.
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Meldungen vom 31. Oktober 2025:
Erwärmung natürlichen Ursprungs, nicht durch CO₂Eine neue Studie des niederländischen Forschers Ad Huijser in Science of Climate Change zeigt erneut, dass der größte Teil der heutigen Erwärmung auf natürliche Veränderungen der Sonneneinstrahlung zurückzuführen ist und nicht auf Treibhausgase.
Anhand der CERES-Satellitendaten der NASA und der ARGO-Ozeanmessungen stellte Huijser fest, dass die Erde mehr Energie aufnimmt, als durch CO₂ erklärt werden kann. Das gemessene Energieungleichgewicht des Planeten zeigt einen Aufwärtstrend von etwa 0,049 Watt pro Quadratmeter und Jahr, während der gesamte Treibhausgas-Antrieb unter Einbeziehung der Wolken nur etwa 0,019 beträgt.
Huijser führt die zusätzliche Wärme auf einen erhöhten Sonneneintrag zurück – mehr Sonnenlicht erreicht die Oberfläche, da die Wolkendecke dünner geworden ist.
Auch der Zeitpunkt passt. Die moderne Erwärmungsphase begann Mitte der 1970er Jahre, obwohl der CO₂-Gehalt bereits seit Jahrzehnten stetig gestiegen war. Die Daten zeigen einen natürlichen Wechsel von Abkühlung zu Erwärmung, als der Sonneneintrag zunahm.
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Neue Studie: Abkühlung der Antarktis seit dem Jahr 2003Eine neue Studie in JGR Atmospheres hat eine starke Abkühlung auf der gesamten Antarktischen Halbinsel festgestellt – etwa 2,2 °C seit 2003.
Mithilfe des hochauflösenden AntAir ICE-Satellitendatensatzes unterteilten die Forscher die Antarktis in 12 Temperaturregionen. Zwischen 2003 und 2021 kühlte sich die Hälfte ab, die andere Hälfte erwärmte sich – wobei die Abkühlung stärker ausfiel als die Erwärmung.
Die Halbinsel zeigte die stärkste Veränderung: einen signifikanten Trend von -0,12 °C pro Jahr oder etwa -2,2 °C über 18 Jahre. Der westliche Teil des Festlandes kühlte sich am stärksten ab, während die östlichen Schelfeise, einschließlich Larsen, eine geringe, unbedeutende Erwärmung aufwiesen.
Der Sektor Rossmeer/Victorialand verzeichnete eine moderate Erwärmung von etwa +0,07 °C pro Jahr, während der Rest des Kontinents schwache oder statistisch gesehen flache Trends aufwies. Die Halbinsel, die weitaus größer ist als die Rossmeer-Region, bestimmt den allgemeinen Trend des Kontinents.
Eine sich abkühlende Antarktis stellt die Theorie der „polaren Verstärkung“ direkt in Frage. Wenn CO₂ der Haupttreiber wäre, müsste sich die Antarktis natürlich umfassend und kontinuierlich erwärmen. Stattdessen hat sich der Kontinent in den letzten zwei Jahrzehnten abgekühlt.
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Meldung vom 3. November 2025:
Neue Studie: Erwärmung in Grönland in den 1920er und 1990er Jahren wurde durch Abkühlung ausgeglichenEine neue Studie zeigt, dass das Klima Grönlands Schwankungen und Umkehrungen unterliegt – und nicht einer geradlinigen, vom Menschen verursachten Erwärmung folgt.
Anhand von Aufzeichnungen des Dänischen Meteorologischen Instituts aus mehr als einem Jahrhundert fanden Forscher zwei kurze, gleich starke Erwärmungsschübe – etwa 2,9 °C von 1922 bis 1932 und etwa 3,1 °C von 1993 bis 2007 –, die durch eine lange Abkühlung von etwa 3 °C zwischen 1933 und 1992 voneinander getrennt waren.
Das Ergebnis: Seit den 1920er Jahren gab es im Grunde genommen keine Nettoerwärmung.
Die Graphik in deutscher Übersetzung (Google Translate):
Die Studie mit dem Titel „Weather and Climate Dynamics” zeigt, dass beide Erwärmungsphasen durch Veränderungen in großräumigen Strömungsmustern ausgelöst worden sind und nicht durch steigende CO₂-Werte.
In den 1920er Jahren brachten häufigere Zyklonen und südliche Luftströmungen milde Luft nach Grönland; in den 1990er Jahren trat eine ähnliche Konstellation erneut auf. Als diese Muster nachließen, sanken die Temperaturen wieder.
Das Klima Grönlands folgt nicht der glatten Aufwärtskurve, die globale Modelle vermuten lassen – es schwankt als Reaktion auf Veränderungen in der atmosphärischen Zirkulation. Die Forscher fanden heraus, dass Südwinde immer Wärme bringen, Nordwinde Kälte, und dass die allgemeinen Zusammenhänge in den 100 Jahren, für die Daten vorliegen, stabil geblieben sind.
Die Ergebnisse zeigen die Schwäche der gängigen Erzählung auf. Heute hat sich Grönland gegenüber vor einem Jahrhundert kaum verändert. Und nun deuten die Anzeichen wieder auf eine Abkühlung hin, da in sechs der letzten acht Jahre überdurchschnittliche Schnee- und Eisgewinne (DMI) für die Eisdecke zu verzeichnen waren.
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Eine Meldung vom 5. November 2025:
CBS feuert seine „Klima-Sparte“CBS News hat seine „Klima-Sparte“ abgeschafft, nachdem die leitende Produzentin Tracy Wholf eine netzwerkweite E-Mail verschickt hatte, in der sie die Argumente von Climate Central – einer politischen Interessenvertretung – nachplapperte.
Wholf drängte ihre Reporter zu behaupten, dass der Hurrikan Melissa durch einen „übermäßig heißen Atlantik“ „aufgeladen“ worden sei, wodurch aus einem „Sturm der Kategorie 4 ein Sturm der Kategorie 5“ geworden sei. Zwei Tage später war sie weg – zusammen mit fast dem gesamten Team, das für die Klima-Berichterstattung von CBS verantwortlich war.
Die Säuberungsaktion folgte auf die Ankunft des neuen Paramount Skydance-CEO David Ellison und Chefredakteurin Bari Weiss, die schnell daran gingen, das zu demontieren, was Insider als die „radikal linken“ Berichterstattungsabteilungen von CBS bezeichnen. Die Entlassungen betrafen auch die Mitarbeiter der Abteilung „Rasse und Kultur“ des Senders.
Jahrelang stützte sich die Klima-Berichterstattung von CBS auf Climate Central und Covering Climate Now – Aktivisten-Netzwerke, die finanziert wurden, um CO₂-Narrative in die Mainstream-Nachrichten zu bringen. Jetzt ist nur noch ein CBS-Korrespondent für „Klima“ zuständig, ohne Produzenten oder Team – ein symbolisches Ende für jahrelange, vom Steuerzahler finanzierte Klimapropaganda.
Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Kurzmeldungen aus Klima und Energie – Ausgabe 40 / 2025 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Syria welcomes UN Security Council’s resolution on President Ahmad al-Sharaa
Syria’s Foreign Ministry welcomed a new United Nations Security Council resolution on Friday, describing it as a sign of renewed international unity in support of the country’s stability, sovereignty, and territorial integrity.
In a statement, the ministry called the resolution-the first adopted by the Council since the fall of the former regime – a recognition of the Syrian government’s “positive and active role” in strengthening regional security and creating conditions for reconstruction and sustainable development.
‘
The ministry also highlighted the decision to remove the names of President Ahmad al-Sharaa and Interior Minister Anas Khattab from international sanctions lists, saying the move reflected “growing confidence” in Syria’s leadership.
According to the statement, lifting the sanctions represents both a legal and political reaffirmation of the government’s commitment to protecting citizens’ rights, maintaining civil peace, promoting international stability, and combating drug trafficking and terrorism.
The ministry said the consensus among Security Council members to pass a Syria-related resolution for the first time in years underscored global support for Damascus’ efforts to usher in a new phase of security, stability, and prosperity.
The statement concluded by thanking Security Council members for their unified stance and reiterated Syria’s readiness to work with the international community to achieve peace, reconstruction, and long-term development.
Bürgergeld: Minijob trotz Weiterbildung?
Ein Minijob ermöglicht, während des Bürgergeld-Bezugs zu verdienen und so ein wenig Geld über den kargen Regelsatz hinaus zu haben. Die Hürden liegen dabei für Arbeitssuchende niedriger, eine geringfügige Beschäftigung zu bekommen, als in eine Vollzeitstelle zu gelangen.
Nicht zuletzt ermöglichen viele Minijobs, den Kontakt zum Arbeitsmarkt aufrecht zu erhalten, und bisweilen bieten sie eine echte Chance, sich wieder in der Arbeitswelt zu etablieren.
Vorteile einer WeiterbildungEine vom Jobcenter geförderte Weiterbildung ist oft eine nachhaltige Alternative zu einer geringfügigen Beschäftigung. Eine gezielte Qualifizierung kann Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt klar verbessern und bietet sogar eine Möglichkeit, um nicht nur einen Job, sondern langfristig auch ein höheres Einkommen zu erzielen.
Entweder oder? Sowohl als auch?Leser bei gegen-hartz.de fragen, ob sie als Bürgergeld-Bezieher parallel eine Weiterbildung durchführen und einen Minijob ausüben können, oder ob sich dies gegenseitig ausschließt. Minijob wie Weiterbildung bieten beide spezielle Vorteile, und viele Betroffene möchten diese beiden Möglichkeiten verbinden. Das ist grundsätzlich möglich. Sie müssen dabei jedoch einige Punkte beachten.
Keine Beeinträchtigung der WeiterbildungEine Weiterbildung dient Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt. Entscheidend dafür, ob Sie parallel zu dieser Förderung einen Minijob ausüben können, ist also, dass die geringfügige Beschäftigung den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme nicht gefährdet.
Ein Leser schilderte uns seine Situation. Er beginnt eine mit Bildungsgutschein geförderte Weiterbildung in Teilzeit für 20 Stunden die Woche.
Laut Vereinbarung steht er dafür von Montag bis Freitag vormittags zur Verfügung. Die Weiterbildung findet allerdings online statt und ist zeitlich flexibel (innerhalb des Rahmens von 20 Stunden pro Woche).
Können Sie einen Nebenjob annehmen, ohne dass die Weiterbildung abgesagt wird?Unser Leser fragt jetzt: „Gibt es eine feste Regelung zu Weiterbildung und Minijob? Kann ich ohne weiteres einen Nebenjob annehmen, um etwas dazu zu verdienen, ohne dass mir die Weiterbildung abgesagt wird? Oder brauche ich die Zustimmung meiner Beraterin?“ Anhand seiner Frage lassen sich wesentliche Kriterien zeigen, die Sie unbedingt beachten müssen.
Informationspflicht und Absprache mit dem JobcenterDie Frage nach der Zustimmung der Beraterin lässt sich glasklar beantworten. Ja, Sie müssen bei einem Minijob während einer Weiterbildung die Beraterin / den Berater nach deren Zustimmung fragen und die Angelegenheit mit diesen absprechen, und das gleich aus zwei Gründen.
Erst einmal sind Sie generell verpflichtet, dem Jobcenter zu melden, wenn Sie einen Minijob aufnehmen, und das, bevor Sie die Tätigkeit beginnen. Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Möglichkeit, Ihnen die Bezüge zu kürzen, weil Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen sind.
Wenn Sie parallel zum Minijob eine Weiterbildung absolvieren, sollten Sie die geplante Nebentätigkeit dringend mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter absprechen.
Es reicht nicht aus, dass Sie davon ausgehen, die geringfügige Beschäftigung mit Ihrer Weiterbildung vereinbaren zu können. Auch der Sachbearbeiter muss das so sehen. In einem konstruktiven Austausch können Sie absprechen, wie Sie die beiden Tätigkeiten am besten so organisieren, das alles glatt läuft.
In jedem Fall vermeiden Sie durch diese Absprache Probleme mit der Behörde. Im besten Fall führt die Absprache dazu, dass Sie wertvolle Tipps erhalten, um Ihre Tagesstruktur zu organisieren.
Was müssen Sie noch beachten?Ihren Verdienst aus dem Minijob rechnet das Jobcenter auf den Bürgergeld-Anspruch an und berücksichtigt dabei bestimmte Freibeträge. Die ersten 100 Euro aus dem Minijob-Einkommen bleiben anrechnungsfrei, darüber hinaus staffelt die Behörde die Anrechnung.
Zwischen mehr als 100 Euro bis zu 520 Euro dürfen Sie 20 Prozent behalten, zwischen 520 Euro und 1.000 Euro 30 Prozent. Bei einem Minijob mit zum Beispiel 556 Euro pro Monat bleiben Ihnen dann 194,80 Euro zusätzlich zum Bürgergeld.
Weiterbildung und BildungsgutscheinWeiterbildungen gehören zu den vom Jobcenter angebotenen Förderungen. Mit einem Bildungsgutschein werden Ihnen die Kosten dieser Maßnahme komplett finanziert. Wenn die Maßnahme dazu dient, einen Abschluss der Industrie- und Handelskammer zu absolvieren, bekommen Sie sogar zusätzlich zum Bürgergeld noch 150 Euro Weiterbildungsgeld.
Der Beitrag Bürgergeld: Minijob trotz Weiterbildung? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Weltwoche: Macrons ehemaliger Mentor Alain Minc: Er ist der «schlechteste» Präsident der Fünften Republik
Berliner Zeitung: „Gerechteres System für alle Autofahrer“: Großbritannien erwägt neue Steuer für E-Autos
Grundsatzurteil: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht vor Ablauf der Schwerbehinderteneigenschaft
Mit Urteil (Az. B 9 SB 2/15 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) eine Weichenstellung vorgenommen, die das Schwerbehindertenrecht bis heute prägt.
Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass ein unbefristet ausgestellter Schwerbehindertenausweis keinen schützenswerten Vertrauenstatbestand begründet. Die Schwerbehinderteneigenschaft bleibt an den tatsächlichen Gesundheitszustand gebunden und kann – auch viele Jahre nach Ausstellung – aufgehoben werden, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben.
Rechtmäßigkeit, so das Gericht, geht dem Vertrauensschutz vor. Der Ausweis zeigt demnach lediglich eine bestehende Feststellung; er garantiert keinen Dauerstatus.
Der Leitsatz in KlartextPrägnant brachte das BSG seine Linie im Leitsatz zum Ausdruck: „Die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises begründet kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der Schwerbehinderteneigenschaft.“
Der Ausweis ist damit nicht mehr und nicht weniger als ein Nachweisdokument. Er belegt den aktuell festgestellten Grad der Behinderung, ersetzt aber nicht die rechtliche Prüfung, ob die Voraussetzungen fortbestehen.
Der konkrete Fall: Von der Heilungsbewährung zur NachprüfungAusgangspunkt der Entscheidung war die Krankheitsgeschichte eines Klägers, der 1992 an einer schweren Erkrankung litt. Im Jahr 1993 wurde bei ihm ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt.
Nach erfolgreicher Operation und Ablauf der sogenannten Heilungsbewährung – im Regelfall fünf Jahre – blieb eine Nachprüfung zunächst aus.
Der Schwerbehindertenausweis wurde wiederholt verlängert und 2007 schließlich unbefristet ausgestellt. Erst 2011 leitete das zuständige Landratsamt eine erneute Überprüfung ein.
Angesichts eines stabilen, gesunden Zustands des Betroffenen hob die Behörde die Schwerbehinderteneigenschaft auf, da ein GdB nicht mehr vorlag.
Der Kläger berief sich auf Vertrauensschutz: Die langjährige Untätigkeit der Verwaltung und die unbefristete Verlängerung rechtfertigten aus seiner Sicht die Annahme, der Status bestehe fort. Das BSG folgte dem nicht und wies die Revision zurück.
Dauerverwaltungsakt unter dem Vorbehalt der ÄnderungDie Entscheidung fußt auf dem System der Verwaltungsakte mit Dauerwirkung. Ein festgestellter GdB bildet einen solchen Dauerverwaltungsakt, der der Entwicklung der gesundheitlichen Verhältnisse unterliegt. Ändern sich diese wesentlich, ist die Behörde verpflichtet, den Verwaltungsakt für die Zukunft aufzuheben.
Die einschlägige Norm konstruiert kein Ermessen: Bei einer wesentlichen Änderung ist die Korrektur zwingend. Entscheidend ist damit nicht die Frage, ob die Verwaltung zuvor untätig war oder einen Ausweis unbefristet ausgestellt hat, sondern ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Feststellung noch vorliegen.
Der Ausweis als Nachweisdokument – keine rechtsbegründende WirkungDas Schwerbehindertenrecht unterscheidet klar zwischen der materiell-rechtlichen Feststellung des GdB und dem Ausweis als Ausstellungsdokument. Der Ausweis dient dem Nachweis, ist aber nicht die rechtliche Grundlage der Eigenschaft.
Im Umkehrschluss bedeutet dies: Selbst ein unbefristeter Ausweis entfaltet keine Sperrwirkung gegenüber einer späteren Aufhebung. Die unbefristete Ausstellung ist zulässig, wenn keine Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten ist.
Dieser Prognosecharakter schließt Änderungen für die Zukunft nicht aus. Kommt es anders als erwartet, bleibt die Behörde zur Korrektur verpflichtet.
Vertrauensschutz mit Grenzen: Zehnjahresfrist schützt nur vor RückwirkungDas BSG hat zugleich die Reichweite des Vertrauensschutzes konturiert. Nach zehn Jahren ist die rückwirkende Aufhebung eines begünstigenden Dauerverwaltungsakts grundsätzlich ausgeschlossen.
Dieser Schutzschild wirkt jedoch ausschließlich gegen Rückabwicklungen in die Vergangenheit. Die Aufhebung für die Zukunft bleibt zulässig, sobald eine wesentliche Änderung feststeht.
Damit ist der Vertrauensschutz nicht aufgehoben, aber klar begrenzt: Er verhindert nicht die Herstellung der Gesetzmäßigkeit für künftige Zeiträume.
Heilungsbewährung als ZäsurBesondere Bedeutung misst die Entscheidung dem Instrument der Heilungsbewährung bei. Gerade bei Krebserkrankungen markiert der Ablauf dieser Frist eine Zäsur, nach der die gesundheitliche Entwicklung neu bewertet werden muss. Stabilisiert sich der Zustand dauerhaft und liegen die Voraussetzungen für einen bestimmten GdB nicht mehr vor, ist die Fortführung einer früheren Einstufung rechtlich nicht zu halten.
Die Nachprüfung ist dann keine Sanktion zeitlicher Versäumnisse, sondern Ausdruck der am aktuellen Befund ausgerichteten Leistungsgewährung.
Verwaltungspraxis: Pflicht zur Korrektur und GleichbehandlungDie Entscheidung stärkt die Gesetzesbindung der Verwaltung. Sie darf an rechtswidrigen Begünstigungen nicht festhalten, nur weil frühere Untätigkeit oder eine unbefristete Ausstellung den gegenteiligen Eindruck erweckt haben könnten. Das BSG betont damit die Gleichbehandlung: Wer die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt, kann sich nicht auf formale Aspekte des Ausweises berufen. Die Konsequenz ist ein dynamisches System, in dem der tatsächliche Gesundheitszustand der Maßstab bleibt.
Was Betroffene wissen solltenFür Betroffene bedeutet das Urteil Klarheit und Erwartungsmanagement. Die Schwerbehinderteneigenschaft ist kein Lebenszeitstatus, sondern eine an aktuelle Verhältnisse gebundene Feststellung.
Wer eine deutliche gesundheitliche Besserung erfährt, muss damit rechnen, dass die Behörde den GdB überprüft und anpasst.
Zugleich bleibt die Mitwirkungspflicht bedeutsam: Ärztliche Unterlagen, Reha-Berichte und aktuelle Befunde sind der Schlüssel zu einer sachgerechten Entscheidung – in beide Richtungen. Bleiben Beeinträchtigungen bestehen oder treten neue hinzu, sollten diese ebenso dokumentiert werden wie Verbesserungen, um eine realitätsnahe Einstufung zu ermöglichen.
Signalwirkung für Arbeitgebende und LeistungsträgerDie Klarstellung des BSG wirkt über das Individualverhältnis hinaus. Arbeitgebende und Leistungsträger gewinnen Rechtssicherheit, weil die Bindung an den aktuellen Gesundheitszustand Missbrauchs- und Fehlanreizrisiken begrenzt.
Nachteilsausgleiche stehen weiterhin all jenen zu, die die Voraussetzungen tatsächlich erfüllen. Endet die Schwerbehinderteneigenschaft, entfallen perspektivisch auch daran geknüpfte Rechte und Pflichten. Das schafft Transparenz, verlangt in der Praxis aber eine vorausschauende Personal- und Leistungsplanung.
Kurzes Praxisbeispiel um das Urteil und seine Folgen zu erläuternHerr L., 46, erkrankte 2014 an einem Lymphom. 2015 stellte das Versorgungsamt einen GdB von 60 fest; wegen der erwarteten Stabilisierung und mehrerer Verlängerungen erhielt er 2019 einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Nach erfolgreicher Behandlung und fünfjähriger Heilungsbewährung zeigten die Nachsorgebefunde ab 2022 keine wesentlichen Beeinträchtigungen mehr.
2024 leitete die Behörde eine turnusfreie Überprüfung ein, holte aktuelle Arztberichte ein und kam zu dem Ergebnis, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen GdB von 50 oder mehr nicht mehr vorliegen. Mit Bescheid nach § 48 SGB X hob sie die Schwerbehinderteneigenschaft für die Zukunft auf und stellte nur noch einen GdB von 20 fest.
Herr L. wandte ein, er habe auf den Fortbestand vertraut, zumal der Ausweis unbefristet ausgestellt worden sei.
Die Behörde blieb gleichwohl bei der Aufhebung: Der Ausweis sei lediglich Nachweis der Feststellung und begründe kein Dauerrecht. Leistungen und Nachteilsausgleiche (z. B. Zusatzurlaub, vorgezogener Rentenbeginn nach SGB VI, besondere Kündigungsschutzregelungen) endeten mit Wirkung ab dem Datum des neuen Bescheids.
Rückwirkend wurden keine Vorteile zurückgefordert, weil die über Jahre gewährten Vergünstigungen auf damals wirksamen Feststellungen beruhten und die Zehnjahresfrist einer rückwirkenden Korrektur entgegenstand.
Für die Zukunft musste Herr L. seine Statusangaben beim Arbeitgeber und gegenüber Leistungsträgern anpassen; eine Gleichstellung kam mangels GdB 30 nicht in Betracht. Das Beispiel zeigt: Auch „unbefristet“ schützt nicht vor Aberkennung, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert.
Fazit: Unbefristet heißt nicht ewigDas BSG-Urteil vom 11. August 2015 ist ein Grundpfeiler des Schwerbehindertenrechts. Es rückt die Gegenwart in den Mittelpunkt und ordnet den Vertrauensschutz der Gesetzmäßigkeit unter. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis kann die Nachprüfung nicht ausschließen. Verbessert sich die gesundheitliche Lage wesentlich, muss die Verwaltung handeln und den Status für die Zukunft aufheben. Der Ausweis bleibt damit, was er rechtlich ist: der Nachweis einer Feststellung, nicht ihr Garant auf Dauer.
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Lost in Europe: Austerität und Drohnen: Belgien rutscht in die Doppelkrise
Suspect arrested in Lattakia with more than 140,000 Captagon pills
Anti-Narcotics units in Lattakia have arrested a man found in possession of more than 140,000 Captagon pills, the Interior Ministry said Friday.
In a statement posted on its Telegram channel, the ministry said the Anti-Narcotics Department, working with the Internal Security Command, seized about 140,000 Captagon tablets and 30,000 controlled prescription pills that were intended for illegal sale and distribution.
The suspect has been taken into custody, and the seized drugs have been confiscated pending judicial action, the ministry added.
Medical Education Conference 2025 kicks off in Damascus
The Syrian Society for Medical Education Conference 2025 opened Friday at the National University Hospital in Damascus, bringing together leading doctors and researchers from Syria and abroad under the theme “Toward New Beginnings in Syrian Medical Education.”
According to a statement from the Syrian Society for Medical Education, the two-day conference aims to reform health professions education in Syria by addressing current challenges and opportunities, with the goal of developing a system capable of meeting the nation’s growing medical workforce needs.
Den Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto so erhöhen – Neue Beträge für 2025/2026
Zum 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland turnusgemäß angehoben worden. Grundlage ist die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025“ des Bundesjustizministeriums, die die unpfändbaren Beträge für Einkommen festlegt und damit auch den P-Konto-Schutzrahmen bestimmt. Die jetzt gültigen Werte gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026.
Der neue Grundfreibetrag und seine Auswirkungen auf das P-KontoDer monatlich unpfändbare Grundbetrag wurde zum 1. Juli 2025 auf 1.555,00 Euro angehoben. Dieser Betrag ist der zentrale Referenzwert für Lohn- und Kontopfändungen. Für P-Konten wird dieser Wert in der Praxis häufig als „Sockelbetrag“ auf 1.560 Euro dargestellt, weil viele Institute auf volle Zehnerbeträge runden.
Entscheidend ist: Mindestens dieser Sockel steht Ihnen bei bestehender Kontopfändung pro Kalendermonat als Guthaben zur freien Verfügung, sofern er als Guthaben auf dem P-Konto vorhanden ist.
Zusätzliche Freibeträge bei UnterhaltspflichtenDer Schutz lässt sich über den Grundfreibetrag hinaus erhöhen, wenn Unterhaltspflichten bestehen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag seit 1. Juli 2025 um 585,23 Euro. Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person kommen jeweils 326,04 Euro hinzu.
Damit verfügt beispielsweise eine Schuldnerin oder ein Schuldner mit zwei Unterhaltspflichten über einen monatlich geschützten Betrag von 2.466,27 Euro (1.555,00 Euro zuzüglich 585,23 Euro und 326,04 Euro).
Diese Werte sind identisch mit den Anhebungen in der Pfändungstabelle und werden bei korrekter Bescheinigung auf dem P-Konto abgebildet.
So erhöhen Sie den Freibetrag auf Ihrem P-KontoDer erhöhte Schutz wird nicht automatisch hinterlegt. Er wird wirksam, wenn Sie Ihrer Bank eine Bescheinigung zu Ihrer individuellen Situation vorlegen. Ausstellen dürfen eine solche P-Konto-Bescheinigung insbesondere anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Familienkassen, Arbeitgeber sowie Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Steuerberatende.
Falls keine dieser Stellen eine Bescheinigung ausstellt, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag festsetzen. Einheitliche, mit der Kreditwirtschaft abgestimmte Musterformulare stehen bundesweit zur Verfügung; sie verweisen seit der P-Konto-Reform auf die einschlägigen ZPO-Vorschriften (§§ 902, 903, 904 ZPO).
Tabelle 2025/2026: Dann kann der Freibetrag auf dem P-Konto erhöht werden Hebel zur Erhöhung des geschützten Betrags Wirkung ab 01.07.2025 und Vorgehen Unterhaltspflichten Erhöhung des Freibetrags um +585,23 € für die erste unterhaltsberechtigte Person sowie um jeweils +326,04 € für die 2.–5. Person; Nachweis per P-Konto-Bescheinigung (z. B. Schuldnerberatung, Jobcenter, Familienkasse, Anwalt, Arbeitgeber). Kindergeld Kindergeld wird zusätzlich freigestellt; Bestätigung in der P-Konto-Bescheinigung durch Familienkasse/Leistungsträger vermerken lassen. Weitere privilegierte Sozialleistungen Zuschläge/Leistungen (z. B. Pflegegeld, bestimmte Mehrbedarfe) zusätzlich schützen lassen; genaue Leistung in der Bescheinigung aufführen. Einmalzahlungen und Nachzahlungen Sozialleistungs-Nachzahlungen oder zweckgebundene Einmalbeträge (z. B. Heizkosten- oder Mietenhilfe) per Bescheinigung als einmalig unpfändbar kennzeichnen lassen, damit sie nicht den Monatsfreibetrag aufbrauchen. Gerichtliche Erhöhung (Härtefall) Bei besonderen Mehrbedarfen (z. B. krankheitsbedingte Kosten) befristete Anhebung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts beantragen; Belege beifügen. 3-Monats-Übertrag (Ansparen) Nicht verbrauchtes, bereits geschütztes Guthaben bis zu drei Monate in Folgemonate mitnehmen; ermöglicht höhere Ausgaben in einem späteren Monat ohne zusätzliche Pfändung. Korrekte und aktuelle Bescheinigung Bescheinigung nach Ereignissen wie Geburt/Trennung, Schul-/Kita-Nachweisen oder Leistungsänderungen zeitnah aktualisieren, damit alle Erhöhungen berücksichtigt werden. Unpfändbare Lohnbestandteile Vom Arbeitgeber bestätigte unpfändbare Bestandteile (z. B. echte Aufwandsentschädigungen, Reisekostenersatz) in der Bescheinigung aufführen lassen, damit sie zusätzlich freigestellt werden. Kindergeld, Sozialleistungen und Einmalzahlungen richtig absichernAuch bestimmte Sozialleistungen – etwa Kindergeld oder Pflegegeld – können den monatlichen Schutzbetrag erhöhen. Maßgeblich ist, dass diese Leistungen in der Bescheinigung ausdrücklich bestätigt werden, damit die Bank sie zusätzlich zum Grundbetrag freistellt.
Für Nachzahlungen und einmalige Leistungen greifen besondere Schutzmechanismen; zuständige Leistungsträger können dies bescheinigen, damit die Gutschrift nicht in die Pfändung fällt.
Wer die Bescheinigung rechtzeitig vorlegt, verhindert, dass solche Zahlungen den laufenden monatlichen Freibetrag ungewollt „aufzehren“.
Drei-Monats-Übertrag und das „First-in-First-out“-PrinzipNicht verbrauchtes, pfändungsgeschütztes Guthaben verfällt nicht sofort. Grundsätzlich können Beträge aus dem monatlichen Freibetrag bis zu drei Monate in die Folgemonate mitgenommen werden. In der Praxis wendet die Bank das „First-in-First-out“-Prinzip an, das heißt: Ältere geschützte Beträge werden zuerst verbraucht.
Wer größere Ausgaben plant, kann so in begrenztem Umfang ansparen – wichtig ist aber, die Frist einzuhalten, damit der Schutz nicht erlischt.
Lohnpfändung und P-Konto: Wie beides zusammenwirktDer P-Konto-Schutz betrifft ausschließlich das tatsächlich vorhandene Kontoguthaben im Kalendermonat. Er ist von einer eventuellen Lohnpfändung zu unterscheiden, bei der der Arbeitgeber schon vor der Auszahlung nur den unpfändbaren Teil überweist.
Kommt dennoch eine höhere Zahlung auf dem Konto an – etwa weil unterschiedliche Gläubiger beteiligt sind oder weil neben Lohn auch Sozialleistungen eingehen – orientiert sich die Bank einzig am für das P-Konto hinterlegten Freibetrag. Um Doppelbelastungen zu vermeiden, ist eine passgenaue Bescheinigung mit Unterhaltspflichten und Sozialleistungen entscheidend.
Wenn der Freibetrag trotz Bescheinigung nicht reichtIn besonderen Härtefällen – etwa bei außergewöhnlichen Mehrbedarfen – kann das Vollstreckungsgericht den P-Konto-Freibetrag zeitlich befristet höher festsetzen.
Der Antrag ist formlos möglich, sollte aber begründet und mit Belegen untermauert werden. Diese gerichtliche Festsetzung ist das Auffangnetz, wenn eine Bescheinigung nicht ausreicht oder nicht rechtzeitig zu bekommen ist.
Was Sie jetzt konkret prüfen solltenWer bereits ein P-Konto führt, sollte kontrollieren, ob die Bank die Juli-Anpassung des Grundschutzes korrekt umgesetzt hat und ob der individuell höhere Schutz – etwa wegen Unterhaltspflichten oder Kindergeld – als Bescheinigung hinterlegt ist.
Fällt Ihnen auf, dass Ihr Institut mit einem Sockel von 1.560 Euro rechnet, ist das kein Widerspruch zur gesetzlichen Freigrenze von 1.555 Euro; viele Banken runden nach oben und weisen den „Sockelbetrag“ so kundenfreundlich aus. Im Zweifel hilft die Nachfrage bei der Bank, welche Beträge konkret hinterlegt sind.
Nächste Anpassung und laufende SorgfaltDie Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli überprüft und angepasst. Für Schuldnerinnen und Schuldner lohnt es sich deshalb, jeweils zum Sommerwechsel die eigenen Bescheinigungen zu aktualisieren – insbesondere, wenn sich Unterhaltspflichten, Leistungsbescheide oder die familiäre Situation geändert haben.
Kurz zusammengefasst: Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 1.555,00 Euro pro Monat; Banken weisen auf dem P-Konto häufig 1.560 Euro als Sockel aus. Unterhaltspflichten erhöhen den Schutz spürbar – um 585,23 Euro für die erste und um je 326,04 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Die Erhöhung erfolgt durch Vorlage einer Bescheinigung bei der Bank; nicht verbrauchte geschützte Beträge können grundsätzlich bis zu drei Monate in die Folgemonate übertragen werden.
Der Beitrag Den Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto so erhöhen – Neue Beträge für 2025/2026 erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
UN Security Council removes president Ahmad al-Sharaa’s name from sanctions list
The UN Security Council late Thursday adopted a resolution removing the name of President Ahmad al-Sharaa from the international sanctions list. The draft, submitted by the United States, passed with 14 votes in favor and one abstention from China. The measure also lifts sanctions on Syrian Interior Minister Anas Khattab.
Following the vote, Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ambassador Ibrahim Olabi, said that Syria welcomes the decision as evidence of “growing international confidence in the new Syria, its people, and its sincere and constructive approach” in engaging with the Security Council and the international community.
“The draft resolution is consistent with the historic and courageous decision of U.S. President Donald Trump to support Syria in seizing this opportunity,” Olabi said.
He thanked Council members for their “positive engagement” and for their unified support of Syria and its people. Olabi emphasized that the decision carries “added importance” as it reaffirms the Council’s strong commitment to “respecting Syria’s sovereignty, independence, territorial integrity, and national unity.”
He added that Syria’s national strategy is based on “closing the chapter of war and suffering,” overcoming the “catastrophic effects of decades of oppression and tyranny,” and “building a modern state founded on the rule of law.”
He further stated that the new Syria aims in its foreign policy to be a “state of peace and partnership-not a battleground for conflicts or rivalries,” and a “bridge for development and prosperity-not a source of threat or instability.”
Arab Group: A Turning Point in Strengthening Syria’s National Institutions
On behalf of the Arab Group, Majda Moutchou, Deputy Permanent Representative of Morocco to the United Nations, welcomed the adoption of Resolution 2799, describing it as “a major turning point toward strengthening the national institutions of the Syrian Arab Republic and establishing a new phase based on the rule of law.”
“This positive momentum provides an opportunity to reaffirm that the Arab Group stands with Syria and its people on their path toward progress and prosperity,” she said.
Moutchou reiterated the Arab Group’s commitment to Syria’s unity, sovereignty, independence, and territorial integrity, and rejected “any external interference” in Syria’s internal affairs. She also called for the “lifting of all economic restrictions imposed on Syria,” which she said deepen suffering and hinder reconstruction and development.
Algeria: Reflects Commitment to Syria’s Security and Stability
Algeria’s Permanent Representative to the UN, Amar Bendjama, stated that voting for the resolution demonstrates the international community’s commitment to Syria’s security and stability and its support for rebuilding national institutions.
He reaffirmed Algeria’s backing of a “Syrian-led and Syrian-owned political process” in line with Resolution 2254, describing it as “the only path toward building an inclusive, new Syria.” He reiterated Algeria’s readiness to contribute to any international efforts that promote stability and development.
United States: Syria’s Government Is Working to Fulfill Its Commitments
U.S. Permanent Representative to the UN, Mike Waltz, said that adopting the resolution sends a “strong political signal” that Syria has begun a new chapter in its history since the fall of the Assad regime.
He noted that the “new Syrian government” is working diligently to meet its commitments to “combat terrorism and narcotics,” eliminate remaining “chemical weapons,” enhance “security and regional stability,” and lead an “inclusive, Syrian-owned political process.”
The resolution, he added, “gives the Syrian people a great opportunity to rise again.”
United Kingdom: A Defining Moment in Syria’s History
Britain’s Permanent Representative to the UN, James Kariuki, called the resolution as “a defining moment one year after the fall of the former regime.”
He welcomed the progress made by the Syrian government in the political transition process and in “counterterrorism efforts,” affirming that the UK will continue to support Syria’s pursuit of stability and prosperity.
France: A Step Toward Supporting Economic Recovery
France’s Permanent Representative to the UN, Jérôme Bonnafont, welcomed the adoption of the resolution, calling it “a key step toward supporting Syria’s economic recovery and enabling it to meet the needs of its people.”
He added that it “opens a new chapter of hope for rebuilding a sovereign, unified Syria free of terrorism and drugs.”
Russia: Resolution Meets the Aspirations of the Syrian People
Russia’s Permanent Representative to the UN, Vasily Nebenzya, said his country voted in favor of the resolution because it “reflects the interests and aspirations of the Syrian people.”
He expressed hope that the measure will “strengthen economic recovery and development during the current transitional phase,” and reaffirmed Russia’s support for Syria’s unity, sovereignty, and territorial integrity.