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Zwei Minijobs gleichzeitig? Alle Änderungen ab 2026

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Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich automatisch die Verdienstgrenze für Minijobs („geringfügig entlohnte Beschäftigung“) auf 603 Euro im Monat; zugleich beginnt der Midijob-Übergangsbereich ab 603,01 Euro bis 2.000 Euro.

Zwei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung

Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf auch 2026 mehrere Minijobs parallel ausüben, solange der gesamte regelmäßige Monatsverdienst aller Minijobs zusammen die neue Grenze von 603 Euro nicht übersteigt. Liegt die Summe darüber, werden alle Beschäftigungen versicherungspflichtig – der Minijob-Status entfällt.

Wichtig ist immer der vorausschauend ermittelte „regelmäßige“ Verdienst, verteilt auf einen Prüfzeitraum von maximal zwölf Monaten.

Für 2026 entspricht das einer Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro.

Bei unvorhersehbaren Ausnahmen darf die Grenze höchstens zweimal im Jahr bis zum Doppelten des Monatswerts überschritten werden, ohne dass sofort Sozialversicherungspflicht eintritt.

Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob

Wer bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann daneben grundsätzlich nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – voll sozialversicherungspflichtig, selbst wenn die addierten Minijob-Entgelte für sich genommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Angaben zu Nebentätigkeiten schriftlich zu erheben und in den Entgeltunterlagen zu dokumentieren.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Minijob 2026

Minijobs bleiben sozialversicherungsrechtlich privilegiert. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht; Minijobber zahlen regelmäßig einen Eigenanteil von 3,6 Prozent, können sich davon aber auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen.

Arbeitgeber tragen pauschale Beiträge – in gewerblichen Minijobs typischerweise 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung – sowie Umlagen und Unfallversicherung.

Steuerlich können Arbeitgeber den Lohn mit 2 Prozent pauschal versteuern (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) oder nach individuellen Lohnsteuermerkmalen abrechnen. An diesen Mechanismen ändert die Anhebung der Verdienstgrenze nichts.

Rentnerinnen und Rentner: Mehr Spielraum – und die neue „Aktivrente“

Für Altersrentnerinnen und -rentner gilt: Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten sind seit 1. Januar 2023 aufgehoben; Minijobs und auch höhere Verdienste beeinflussen die Rentenhöhe an sich nicht mehr. Zusätzlich soll ab 1. Januar 2026 die Aktivrente starten: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Das ist ein steuerlicher Anreiz und ändert nichts daran, dass die Minijob-Regeln (603 Euro Grenze, sonst Midijob) weiterhin gelten.

Wer als Altersvollrentner einen Minijob ausübt, ist in der Regel in der Rentenversicherung versicherungsfrei, kann aber auf Wunsch freiwillig Beiträge zahlen, um die eigene Rente leicht zu erhöhen.

Studierende, Schüler und Auszubildende

Für Studierende gilt die sozialversicherungsrechtliche 20-Stunden-Regel im Werkstudentenstatus. Wer mehrere Jobs kombiniert, muss die wöchentliche Arbeitszeit über alle Beschäftigungen hinweg zusammenrechnen.

Ein zusätzlicher Minijob neben einer Werkstudententätigkeit ist möglich; die Summen aus allen Jobs dürfen jedoch die zeitlichen Grenzen nicht dauerhaft sprengen – in den Semesterferien oder bei überwiegender Arbeit am Abend/Wochenende gibt es Erleichterungen. Unabhängig davon gelten für Minijobs 2026 die finanziellen Grenzen wie für alle anderen.

Arbeitszeit, Ruhezeiten und mehrere Arbeitgeber

Die Arbeitszeitvorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten arbeitgeberübergreifend: Tägliche Arbeitszeit grundsätzlich bis acht Stunden, ausnahmsweise bis zu zehn Stunden mit Ausgleich; wöchentlich im Ergebnis höchstens 48 Stunden im Durchschnitt.

Zwischen zwei Arbeitstagen sind mindestens elf Stunden Ruhezeit einzuhalten. Wer zwei Minijobs kombiniert – oder Minijob und Hauptjob –, muss diese Grenzen ebenfalls beachten; auch die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass keine Überschreitungen auftreten.

Was zum „regelmäßigen Verdienst“ zählt

Für die Beurteilung der Geringfügigkeit kommt es auf den regelmäßigen Monatsverdienst an. Planbare Einmalzahlungen wie regelmäßig gewährtes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Prognose berücksichtigt und können dazu führen, dass die 603-Euro-Grenze überschritten wird.

Unvorhersehbare Mehrarbeit oder Vertretungen sind im engen Rahmen zulässig, ohne dass der Minijob-Status sofort verloren geht; sie dürfen aber nur gelegentlich auftreten und den doppelten Monatswert nicht überschreiten.

Bürgergeld: Anrechnungsregeln beim Zuverdienst

Auch 2026 gelten beim Bürgergeld die bekannten Freibeträge: 100 Euro Grundfreibetrag bleiben anrechnungsfrei; 20 Prozent des Bruttoeinkommens zwischen 100 und 520 Euro sowie 30 Prozent des Anteils zwischen 520 und 1.000 Euro werden nicht angerechnet; darüber hinaus gelten reduzierte Prozentsätze (mit höheren Grenzen bei Kindern im Haushalt).

In der Praxis heißt das: Ein Minijob bis 603 Euro führt je nach Höhe zu einer spürbaren, aber begrenzten Kürzung der Leistung. Die Minijob-Grenze und die Bürgergeld-Freibeträge sind verschiedene Systeme und bewegen sich nicht automatisch im Gleichschritt.

Praxis: Zwei Minijobs rechtssicher kombinieren

Wer 2026 zwei Minijobs kombinieren will, sollte die Stunden so planen, dass der monatsdurchschnittliche Gesamtverdienst unter 603 Euro bleibt. Arbeitgeber benötigen eine schriftliche Erklärung über weitere Beschäftigungen; Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, sollte wissen, dass nur ein zusätzlicher Minijob begünstigt bleibt.

Steuerlich ist die 2-Prozent-Pauschsteuer oft der einfache Weg; in Einzelfällen kann die individuelle Besteuerung günstiger sein, etwa wenn der Grundfreibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Bei der Rentenversicherung lohnt es, den Verbleib in der Versicherungspflicht gegen eine Befreiung abzuwägen: Der Eigenbeitrag ist gering, verhindert Lücken und kann die spätere Rente etwas erhöhen.

Alle Änderungen beim Minijob 2026 in der Übersicht Änderung ab 2026 Regel / Wert Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € pro Stunde ab 1. Januar 2026; 14,60 € ab 1. Januar 2027. Minijob-Verdienstgrenze (monatlich) 603 € (2025: 556 €); voraussichtlich 633 € ab 2027. Jahresverdienstgrenze Minijob 7.236 € (12 × 603 €); voraussichtlich 7.596 € ab 2027 (12 × 633 €). „Unvorhersehbares Überschreiten“ der Monatsgrenze Maximal 1.206 € in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr; darüber hinaus tritt regelmäßig Versicherungspflicht ein. Maximal möglicher Jahresverdienst bei zwei unvorhersehbaren Überschreitungen 8.442 € (Berechnung: 12 × 603 € + 2 × 603 €). Untergrenze Midijob („Übergangsbereich“) 603,01 € bis 2.000 € ab 1. Januar 2026; voraussichtlich 633,01 € bis 2.000 € ab 2027. Faktor F im Übergangsbereich (für die Beitragsberechnung) 2026: 0,6619 (2025: 0,6683). Neuer steuerlicher Rahmen für Altersvollrentner („Aktivrente“) Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen; Minijob-Regeln (z. B. 603-€-Grenze) gelten daneben unverändert.

Hinweis: Die „Aktivrente“ ist per 15. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen; der steuerfreie Zuverdienst bis 2.000 € soll ab 1. Januar 2026 gelten.

Ausblick auf 2027

Nach dem aktuellen Beschlussfahrplan steigt der Mindestlohn am 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro; die Geringfügigkeitsgrenze würde dann – nach der geltenden Formel – voraussichtlich auf 633 Euro klettern. Für die meisten Beschäftigten bleibt das System aus Minijob-Grenze und Midijob-Übergangsbereich damit planbar.

Hinweis: Dieser Beitrag bildet den Rechtsstand per 9. November 2025 ab. Für Einzelfälle – etwa bei Erwerbsminderungs-, Teilrenten, Mutterschutz, Elternzeit oder besonderen Branchen-Tarifverträgen – gelten zusätzliche Besonderheiten. Wenn du möchtest, rechne ich dir deine konkrete Konstellation (zwei Minijobs, Stunden- und Lohnplanung) sofort durch.

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The Russian Media So Often Misses the American Story

The Russian Media So Often Misses the American Story

RT asks, “What does a ‘socialist’ in charge of New York really mean?” 

The real question is, “What does an Immigrant-Invader from Uganda in charge of New York really mean?”

It means that the NY City electorate has a concept of America as a land without borders in which American ethnicity is over-ridden by whoever walks in.

Here is Mamdani with his constituency:

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Bundessozialgericht streicht Rentenabschläge aus gekürzter Altersrente

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Dürfen Abschläge aus einer vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrente die spätere Regelaltersrente mindern, wenn ein Haftpflichtversicherer der Rentenversicherung die vorzeitigen Rentenzahlungen vollständig erstattet hat?

Der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat diese Frage am 13. Dezember 2017 zugunsten der Versicherten beantwortet: Nein, in dieser Konstellation darf die Regelaltersrente nicht mehr mit Abschlägen belastet werden.

Die Richter stützten sich auf eine analoge Anwendung des § 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 SGB VI, weil der Gesetzgeber die vollständige Erstattung durch Dritte nicht ausdrücklich geregelt hatte.

Der entschiedene Fall von 2017

Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde. Der Kläger bezog von März 2006 bis Mai 2010 eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen. Beim Übergang in die Regelaltersrente setzte die Rentenversicherung dennoch einen abgesenkten Zugangsfaktor von 0,847 an, statt den ungekürzten Faktor 1,0 zu verwenden – obwohl der Haftpflichtversicherer die vorzeitig gezahlte Altersrente vollständig an die Rentenkasse erstattet hatte.

Das Sozialgericht Braunschweig gab der Klage statt; das BSG bestätigte dieses Urteil und verpflichtete die Rentenversicherung, die Regelaltersrente abschlagsfrei zu berechnen.

Was der Zugangsfaktor bedeutet

Der Zugangsfaktor ist ein zentraler Stellhebel der Rentenberechnung. Er beträgt grundsätzlich 1,0. Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss Abschläge hinnehmen; pro Monat der Vorverlagerung sinkt der Zugangsfaktor um 0,003.

Dieser abgesenkte Faktor „wandert“ normalerweise in die anschließende Regelaltersrente mit, weil die zugrundeliegenden Entgeltpunkte bereits in einer früheren Rente verwendet wurden.

Genau an dieser Stelle greift der Gedanke des § 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 SGB VI: Haben Versicherte eine Altersrente „nicht vorzeitig in Anspruch genommen“, wird der Zugangsfaktor schrittweise angehoben.

Das BSG hat diesen Gedanken analog angewandt, wenn die vorzeitigen Zahlungen der Altersrente der Rentenversicherung vollständig ersetzt wurden – so, als wäre die Rente wirtschaftlich nie in Anspruch genommen worden.

Die dogmatische Begründung: Planwidrige Regelungslücke

Der Gesetzestext spricht ausdrücklich vom Fall, dass eine Rente „nicht vorzeitig in Anspruch genommen“ wurde. Eine Konstellation, in der die Rente zwar tatsächlich gezahlt, der Rentenversicherungsträger aber im Wege des Regresses vollständig schadlos gestellt wurde, erwähnt das Gesetz nicht.

Das BSG sah darin eine planwidrige Lücke. Wird die Rentenkasse durch Dritte vollständig kompensiert, fehlt der sachliche Grund, den abgesenkten Zugangsfaktor fortzuschreiben.

Mit anderen Worten: Wo der Versicherungszweig wirtschaftlich nicht belastet wurde, gibt es keinen Anlass, die lebenslange Kürzung mitzunehmen. Das Gericht hob daher den Zugangsfaktor auf 1,0 an.

Wichtiges Abgrenzungskriterium: „Vollständige Erstattung“

Der Ausgang 2017 steht und fällt mit der vollständigen Erstattung der vorzeitig gezahlten Altersrente. Ersetzt der Haftpflichtversicherer nur Beiträge oder nur einen Teil der Leistungen, kann von einer vollständigen Kompensation der Rentenkasse keine Rede sein. Das BSG hat ausdrücklich die volle Erstattung der Leistungen als Voraussetzung betont. Nur dann gilt die vorzeitige Altersrente für den Übergang in die Regelaltersrente als „wirtschaftlich nicht in Anspruch genommen“.

Die Entscheidung von 2024: Abschläge aus der EM-Rente bleiben ohne Erstattung bestehen

Am 19. Dezember 2024 hat der 5. Senat des BSG einen anderen, häufigen Praxisfall entschieden: Geht eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen in eine Regelaltersrente über, folgt daraus nicht automatisch eine abschlagsfreie Rente. Im entschiedenen Fall fehlte die vollständige Erstattung der zuvor gezahlten Erwerbsminderungsrente durch einen Dritten.

Das Gericht stellte klar, dass ohne eine solche Erstattung die frühere, tatsächlich bezogene Rente in der Rentenbiografie fortwirkt und der reduzierte Zugangsfaktor in der Regelaltersrente bestehen bleibt.

Warum Altersrente vorzeitig und Erwerbsminderungsrente auseinanderfallen

Die Differenz der Ergebnisse erklärt sich aus der Rechtsgrundlage. Bei der Erwerbsminderungsrente bestimmt § 77 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 SGB VI, dass für Entgeltpunkte, die bereits Grundlage der EM-Rente waren, der frühere Zugangsfaktor maßgeblich bleibt.

Eine Ausnahme nach dem Muster kommt nur dann in Betracht, wenn die Rentenkasse für die gezahlte EM-Rente vollständig schadlos gehalten wurde.

Fehlt diese Erstattung, besteht der Abschlag fort. Damit markiert das Urteil von 2024 die Grenze der 2017 anerkannten Analogie: Ohne vollständigen Ausgleich durch Dritte gibt es kein „Zurück auf 1,0“.

Praxisrelevanz für Betroffene

Für Geschädigte eines Unfalls, deren Haftpflichtgegner beziehungsweise dessen Versicherer die vorzeitig gezahlte Altersrente vollständig an die Rentenversicherung erstattet haben, ist die Botschaft eindeutig: Beim Übergang in die Regelaltersrente ist der Zugangsfaktor auf 1,0 zu setzen; Abschläge dürfen nicht fortgeschrieben werden.

Entscheidend ist, dass die Rentenkasse die Zahlungen für die vorgezogene Altersrente lückenlos zurückerhalten hat. Wer hingegen zuvor eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bezogen hat, muss damit rechnen, dass die Abschläge in der Regelaltersrente fortgelten, solange die gezahlten EM-Leistungen nicht vollständig von dritter Seite erstattet worden sind. Das hat das BSG Ende 2024 ausdrücklich bestätigt.

Wie man vorgeht, wenn der Bescheid nicht passt

Betroffene sollten die Rentenbescheide genau prüfen. Entscheidend ist die Dokumentation des Regresses: Wurden tatsächlich die Rentenleistungen vollständig erstattet, oder flossen lediglich Beitragserstattungen? Nur im ersten Fall lässt sich die Linie von 2017 fruchtbar machen.

Liegt ein Widerspruch nahe, ist die Frist zu beachten, die in der Regel einen Monat beträgt; außerdem empfiehlt sich die Beiziehung der Regressakten oder entsprechender Nachweise, um die vollständige Kompensation substantiiert darzulegen.

Eine qualifizierte Rentenberatung kann helfen, den Sachverhalt aufzubereiten und die juristisch richtige Argumentation zu wählen; entscheidend ist dabei die Unabhängigkeit und die strenge Orientierung an der Rechtsprechung des BSG.

Einordnung und Ausblick

Die Rechtsprechung bringt Systematik in ein Grenzgebiet des Rentenrechts. Das Urteil verhindert, dass die Versichertengemeinschaft doppelt profitiert – einmal durch Erstattung der vorzeitigen Leistungen und zusätzlich durch lebenslange Abschläge zulasten des Einzelnen.

Umgekehrt sichert die Entscheidung von 2024 die Beitragsgerechtigkeit dort, wo die Rentenkasse reale Vorleistungen erbracht hat, die nicht ausgeglichen wurden.

Beide Urteile schaffen damit Klarheit für die Praxis: Abschläge fallen nur, wenn die wirtschaftliche Belastung der Rentenversicherung tatsächlich beseitigt wurde; bleiben Zahlungen der Rentenversicherung unkompensiert, bleiben auch die Abschläge.

Fazit

„Von wegen Rentenabschlag“ gilt dort, wo der Haftpflichtversicherer die vorzeitig gezahlte Altersrente vollständig erstattet hat. In diesen Fällen ist die spätere Regelaltersrente abschlagsfrei zu berechnen. Das BSG hat dies 2017 grundlegend entschieden.

Die Leitlinie hat der 5. Senat 2024 gezogen: Ohne vollständige Erstattung – insbesondere nach einer Erwerbsminderungsrente – fehlt die Grundlage für eine analoge Anwendung, und die Abschläge werden in der Regelaltersrente fortgeführt. Diese Zweiteilung schafft Rechtssicherheit, verpflichtet aber alle Beteiligten zu genauer Sachverhaltsaufklärung und sorgfältiger Bescheidprüfung.

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President al-Sharaa meets Syrian-American organization’s representatives in Washington

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 13:12

President Ahmad al-Sharaa met with representatives of Syrian-American organizations in Washington on Sunday, according to a statement by the Presidency on its Telegram channel. Minister of Foreign Affairs and Expatriates Asaad Hassan al-Shaibani attended the meeting.

The President praised the organizations’ contributions to raising awareness of Syrian issues and strengthening Syria’s active presence within American society. He emphasized the importance of their role in supporting national causes and deepening ties with the homeland.

President al-Sharaa arrived in the United States late on Saturday (local time) for an official visit and is scheduled to meet with President Donald Trump on Monday, November 10, at the White House.

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Gaga-Reichinnek entdeckt die Opferrolle: Strafanzeige gegen Juraprofessor wegen Foto von Kühlschrank-Tür

Die Linkspartei, die in Sachen Intoleranz, Bevormundung, Verboten und Übergriffigkeit Vorreiterin ist, erweist sich einmal mehr als geradezu neurotisch dünnhäutig, wenn es um harmloseste Kritik oder Ablehnung geht: Die von ihren Anhängern kultisch verehrte Partei-Megäre Heidi Reichinnek zeigte allen Ernstes den Leipziger Jura-Professor Tim Drygala an, der gemeinsam mit Ex-AfD-Chefin Frauke Petry Mitbegründer der konservativen […]

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Sprengsatz explodiert bei Patrouille der QSD in Deir ez-Zor

In der ostsyrischen Region Deir ez-Zor ist ein Fahrzeug der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) bei einer Minenexplosion am Samstagabend leicht beschädigt worden. Nach Angaben des QSD-Pressezentrums wurde der Sprengsatz von mutmaßlichen IS-Zellen in der Nähe der Ortschaft al-Susa am Straßenrand platziert und detonierte beim Passieren des Fahrzeugs.

Verletzte gab es laut offiziellen Angaben keine. Das betroffene Fahrzeug trug lediglich leichte Schäden davon. Der Vorfall reiht sich ein in eine Serie gezielter Angriffe durch verbliebene Strukturen des sogenannten Islamischen Staats (IS), die insbesondere in den ländlichen Gebieten von Deir ez-Zor weiterhin aktiv sind.

Die QSD kündigten an, ihre Sicherheitsoperationen zur Aufklärung und Eindämmung solcher Zellen fortzusetzen.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/is-kommandeur-bei-spezialoperation-in-camp-hol-festgenommen-48753 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/us-terrorabwehrchef-joe-kent-zu-besuch-in-nordostsyrien-48744 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-fast-80-is-mitglieder-im-oktober-festgenommen-48673

 

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Irak-Wahlen im Schatten geopolitischer Rivalitäten

Am 11. November wählt der Irak ein neues Parlament. Mehr als 21 Millionen Menschen sind zur Stimmabgabe aufgerufen. Doch statt politischer Programme bestimmen Misstrauen, Blockdenken und geopolitische Spannungen die Stimmung. 7.768 Kandidat:innen – darunter über 2.200 Frauen – bewerben sich um 329 Sitze. Die Wahlen werden unter biometrischer Kontrolle und internationaler Beobachtung durchgeführt. Dennoch lastet auf ihnen ein schweres Erbe: gescheiterte Regierungen, Korruption, sektiererische Gewalt, der Schatten des IS – und die ungebrochene Macht der Milizen.

Besonders heikel: Der einflussreiche Schiitenführer Moktada al-Sadr boykottiert die Wahl. Seine Entscheidung untergräbt die Legitimität des Prozesses und öffnet pro-iranischen Kräften Raum zur Ausdehnung. Gleichzeitig positionieren sich sunnitische und kurdische Kräfte neu – zwischen innerer Zerstrittenheit und regionalem Druck.

Kurdische Parteien: Zwischen Selbstbehauptung und Machtvakuum

Ein Jahr nach den Regionalwahlen ist die Regierung der Autonomen Kurdistan-Region des Irak (KRI) weiterhin nicht gebildet. Die Spannungen zwischen der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK) und der Patriotischen Union Kurdistans (YNK) lähmen politische Prozesse. Obwohl beide Seiten mehrfach verhandelten, gelang keine Einigung – was sich auch auf das Verhältnis zu Bagdad auswirkt.

YNK-Politbüromitglied Sêîd Ehmed Pîr warf der PDK offen vor, kein Interesse an echter Machtteilung zu haben. In Kerkûk (Kirkuk), einem der umstrittenen Gebiete gemäß Artikel 140 der irakischen Verfassung, konkurrieren beide Lager getrennt – was ihre Position schwächt. Die YNK strebt sechs Sitze an und will den Gouverneursposten behaupten.

Trotz politischer Fragmentierung rechnen Beobachter:innen damit, dass kurdische Parteien gemeinsam 60 bis 70 Sitze im Parlament erringen könnten – ein strategischer Hebel in der nächsten Regierungsbildung. Die hohe Beteiligung in der Region bei früheren Wahlen nährt diese Hoffnung.

Sunnit:innen: Zwischen Spaltung und Repräsentationsdefizit

Das sunnitische Lager ist traditionell durch Spaltung geprägt. Zwar wurde mit dem „Souveränitätsbündnis“ (Al-Siyada) unter Führung von Khamis al-Khanjar nach den Wahlen 2021 ein großer Block gebildet, doch der Austritt des einflussreichen Politikers Muhammad al-Halbusi schwächte diesen erheblich. Halbusi verfolgt nun eine eigenständige Linie mit der „Taqaddum“-Bewegung.

Trotzdem fehlt eine gemeinsame Strategie. Vier große sunnitische Listen konkurrieren ohne Koordination. Forderungen nach der Präsidentschaft – die bislang traditionell den Kurd:innen zukam – bleiben Symbolik. Realpolitisch ist das sunnitische Lager isoliert und innenpolitisch geschwächt.

Schiitisches Lager: Zwischen Boykott und Konsolidierung

Das schiitische Lager ist in Bewegung. Moktada al-Sadr, lange Zeit dominierender Akteur, hat sich zurückgezogen und ruft zum Boykott auf. Seine politische Abwesenheit ermöglicht eine Konsolidierung des „Koordinierungsrahmens“, eines pro-iranischen Bündnisses schiitischer Parteien und Milizen.

Diese Gruppen – darunter viele mit direkter Verbindung zur iranischen Revolutionsgarde – versuchen, durch Mobilisierung niedriger Wahlbeteiligung ihre Position auszubauen. Ihre Kampagne warnt vor einem „Comeback der Baath-Partei“, falls die Wahlbeteiligung zu gering ausfällt.

Iran: Schattenmacht in Warteposition

Teheran verfolgt einen zweigleisigen Kurs. Einerseits verzichtet es aktuell auf offene Interventionen, andererseits intensiviert es seinen Einfluss durch das Netzwerk der Hashd al-Shaabi (Volksmobilisierungskräfte) und den „Koordinierungsrahmen“. Letzterer soll arabischen Medienberichten zufolge auf direkten Befehl von Revolutionsführer Ali Chamenei hin zusammengehalten werden.

Iran betrachtet den Irak als strategischen Vorhof, insbesondere angesichts der Spannungen mit Israel, Saudi-Arabien und den USA. Die Kontrolle über Bagdad ist für Teheran ein geostrategischer Imperativ – militärisch, politisch, wirtschaftlich.

USA: Selektive Einflussnahme, keine Bodenpräsenz

Die USA setzen im aktuellen Wahlkampf auf „gezielte Diplomatie“. Mit der Aufnahme mehrerer pro-iranischer Milizen – darunter al-Nujaba, Imam Ali und Sayyid al-Shuhada – in die Liste ausländischer Terrororganisationen, wurde ein klares Signal an Teheran gesendet. Gleichzeitig arbeitet Washington an der Integration militanter Gruppen in Iraks offizielle Sicherheitsarchitektur.

Der neue US-Sondergesandte Mark Savaya, ein Vertrauter von Premier al-Sudani, verhandelte bereits erfolgreich über die Freilassung der israelischen Forscherin Elizabeth Tsurkov – entführt von Hisbollah-nahen Milizen. Savaya will schrittweise die „Entwaffnung oder Eingliederung“ nicht-staatlicher Akteure forcieren – mit Unterstützung sunnitischer und kurdischer Fraktionen.

Israel und der Sicherheitskorridor

Israel sieht die Ausweitung iranischen Einflusses im Irak – besonders nach dem jüngsten Konflikt mit Hamas und Hisbollah – mit großer Sorge. Der Irak könnte im Ernstfall als Versorgungs- oder Abschussbasis für iranische Milizen dienen. Die israelische Regierung betrachtet die Entwicklungen in Bagdad nicht länger als rein „irakisches Thema“, sondern als Teil des regionalen Sicherheitsgefüges.

Die Türkei: Einfluss über Wasser, Militär und Minderheiten

Auch Ankara verfolgt klare Interessen. Mit militärischen Stützpunkten in der Kurdistan-Region, strategischer Kooperation mit der PDK und einer gezielten Förderung turkmenischer Gruppen, versucht die Türkei, ihren Einfluss auszubauen – insbesondere in Kerkûk und entlang der Wasserressourcen. Der Druck auf Bagdad erfolgt zunehmend auch über Wasserpolitik, Grenzsicherheit und Energiemärkte.

Die Türkei instrumentalisiert dabei Spannungen zwischen Kurd:innen, Araber:innen und Turkmen:innen, um ein Gegengewicht zu iranischem Einfluss aufzubauen und zugleich kurdische Autonomiegrenzen einzuhegen.

Ausblick: Wahl zwischen Stillstand und Neuordnung

Obwohl viele Beobachter:innen keine tiefgreifende Erneuerung erwarten, bleibt das Wahlergebnis entscheidend für die regionale Balance. Ein starkes kurdisches Ergebnis könnte neue Allianzen ermöglichen. Eine schiitische Mehrheit ohne al-Sadr könnte Iran langfristig stärken. Und eine sunnitische Einigung könnte überraschende Verschiebungen erzeugen – auch in Richtung USA.

Die eigentliche Frage aber bleibt: Wird der Irak es schaffen, aus der Wahl heraus eine Regierung zu bilden, die mehr ist als das Produkt von Blocklogik und ausländischer Einflussnahme?

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/fidan-wirbt-in-bagdad-fur-zusammenarbeit-gegen-kurd-innen-48646 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/usa-ziehen-einige-truppen-aus-dem-irak-ab-47655 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/irak-erlebt-schwerste-wasserkrise-seit-80-jahren-46446 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/ankara-und-bagdad-unterzeichnen-militarisches-memorandum-43264 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/analyse-demokratische-nation-ist-die-einzige-losung-fur-den-irak-40299

 

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Zwangsvollstreckung gegen Jobcenter: Bürgergeld-Bezieher pfänden Behörde

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Verweigert ein Jobcenter trotz einer sozialgerichtlichen einstweiligen Anordnung rechtswidrig die vorläufige Zahlung von Bürgergeld, müssen die Betroffenen vor dem Amtsgericht die Zwangsvollstreckung beantragen.

Dem steht hier auch nicht entgegen, dass zuvor das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg den Antrag auf Vollstreckung geprüft und an das Sozialgericht weitergeleitet hat, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2025 (Az.: S 12 AS 1569/25 ER).

Ein „Gerichts-Ping-Pong“ müsse angesichts der Eilbedürftigkeit beim Anspruch auf Bürgergeld vermieden werden.

Jobcenter verweigert Bürgergeld

Den Antragstellern wurde vom Jobcenter Baden-Baden die Zahlung von Bürgergeld verweigert. Diese zogen daraufhin vor Gericht und beantragten bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens eine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zahlung der Hilfeleistung.

Das Sozialgericht Karlsruhe gab ihnen recht und verpflichtete das Jobcenter, den Antragstellern vorläufig Bürgergeld in Höhe von mittlerweile aufgelaufenen 26.222 Euro zu zahlen. Über die dagegen eingelegte Beschwerde hat das LSG noch nicht entschieden.

Trotz der einstweiligen Anordnung zur verpflichtenden vorläufigen Zahlung von Bürgergeld, mit dem das Existenzminimum gesichert werden soll, stellte sich das Jobcenter taub und kam seiner Zahlungspflicht nicht nach.

Die Antragsteller beantragten daher beim LSG die Zwangsvollstreckung beim Jobcenter. Die Stuttgarter Richter hielten sich für unzuständig und leiteten den Vollstreckungsantrag ohne förmlichen Beschluss an das Sozialgericht weiter.

Dieses entschied, dass das Amtsgericht Baden-Baden „sachlich und örtlich“ zuständig sei.

Sozialgericht Karlsruhe: Bürgergeldbezieher müssen zum Amtsgericht

„Falls ein gegenüber dem Gesetz und der Rechtsprechung ungehorsames Jobcenter seiner Verpflichtung zur Zahlung einer bezifferten Geldforderung aus einer einstweiligen Anordnung eines Sozialgerichts nicht erfüllt, muss der hiervon betroffene Bürgergeldempfänger zur Zwangsvollstreckung das Amtsgericht anrufen, in dessen Bezirk der Hauptsitz des Jobcenters liegt“, so der Beschluss.

Dem stehe auch nicht entgegen, dass das LSG bereits die Frage der Zuständigkeit richterlich geprüft und den Zwangsvollstreckungsantrag an das Sozialgericht weitergeleitet hat.

Da das LSG hierzu keinen förmlichen richterlichen Verweisungsbeschluss gefasst hat, sei eine erneute Prüfung durch das Sozialgericht zulässig, so die Karlsruher Richter. Sachlich zuständig sei danach das Amtsgericht.

„Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht dafür da, sich nur miteinander und gegenseitig zu befassen; sie wurden eingerichtet, um den sie anrufenden Personen einen effektiven und schnellen Rechtsschutz zu gewährleisten.“

Es müsse ein „viel zu lange dauerndes Gerichts-Ping-Pong der drei Sozialgerichtsbarkeitsinstanzen tunlichst“ vermieden werden. Schließlich bestehe hier bei der Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums eine besondere Eilbedürftigkeit.

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Wieviel Rentenpunkte bekommt man beim Krankengeld?

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Wer länger krank ist, fragt sich schnell, wie sich das auf die spätere Rente auswirkt.

Die kurze Antwort: Während des Krankengeldbezugs entstehen weiter Rentenpunkte – allerdings auf Basis eines reduzierten, fiktiven Einkommens.

Entscheidend ist eine 80-Prozent-Regel, die dafür sorgt, dass die Entgeltpunkte in dieser Phase merklich niedriger ausfallen als im regulären Job. Wie das genau berechnet wird, welche Grenzen gelten und worauf Betroffene achten sollten, erklärt dieser Beitrag.

Krankengeld erzeugt weiter Rentenansprüche – aber auf 80 Prozent der früheren Basis

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein – und zwar für dieselbe Krankheit bis zu 72 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Während der Lohnfortzahlung laufen Rentenbeiträge wie gewohnt weiter; mit Beginn des Krankengelds werden Rentenbeiträge aus einem verminderten Bemessungsentgelt gezahlt.

Dieses Bemessungsentgelt beträgt 80 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Krankengeldberechnung zugrunde liegt. Die Folge ist, dass die während des Krankengelds gutgeschriebenen Rentenpunkte systematisch niedriger sind als im aktiven Beschäftigungsmonat.

Wer zahlt die Beiträge während des Krankengelds?

Die Rentenversicherungsbeiträge werden während des Krankengeldbezugs grundsätzlich hälftig von der Krankenkasse und von der versicherten Person getragen; der Versichertenanteil wird regelmäßig direkt vom Krankengeld einbehalten.

Bei Arbeitslosen werden in der Praxis Abzüge oft vermieden, weil der Leistungsträger den Versichertenanteil übernimmt.

Wichtig ist: Für Sie entstehen dadurch weiterhin Pflichtbeitragszeiten – sie zählen voll für Wartezeiten und die Erwerbsminderungsrente.

Die Rentenpunkt-Logik in einem Satz

Ein Kalenderjahr in Krankengeld ergibt Rentenpunkte aus der Formel: Entgeltpunkte = 0,8 × Bruttojahresentgelt vor der Arbeitsunfähigkeit ÷ Durchschnittsentgelt des Jahres (jeweils begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze). Für 2025 liegt das maßgebliche Durchschnittsentgelt bei 50.493 € (vorläufiger Wert).

Was bedeutet das in Euro?

Rentenpunkte sind die „Währung“ der gesetzlichen Rente. Seit dem 1. Juli 2025 ist ein Rentenpunkt 40,79 € pro Monat wert. Damit lässt sich aus den zusätzlich erworbenen Punkten während einer Krankengeldphase die spätere Monatsrente ableiten.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Wer 2025 vor der Erkrankung 50.493 € brutto im Jahr verdient hat, bekäme im Normalfall 1,0 Rentenpunkt pro Jahr. Fällt die Person ein volles Jahr in den Krankengeldbezug, werden die Beiträge nur aus 80 Prozent davon berechnet – das ergibt 0,8 Rentenpunkte.

Bei 45.000 € Vorjahresentgelt wären es rund 0,713 Punkte; bei 60.000 € etwa 0,951 Punkte. Typisch ist eine längere Erkrankung innerhalb eines Jahres: sechs Wochen Lohnfortzahlung (volle Beitragsbasis) und anschließend Krankengeld.

Eine Durchschnittsverdienerin erreicht in diesem Fall rund 0,823 Punkte im Jahr, statt der 1,0 Punkte bei durchgängiger Beschäftigung. Hintergrund ist die 80-Prozent-Bemessung während des Krankengelds.

Obergrenzen dämpfen hohe Einkommen zusätzlich

Auch während des Krankengelds wirkt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. 2025 liegt sie bei 96.600 € jährlich. Wer auf diesem Niveau verdient, sammelt im Arbeitsjahr maximal rund 1,91 Rentenpunkte. Im Krankengeldjahr sind es wegen der 80-Prozent-Regel höchstens etwa 1,53 Punkte – ein deutlicher Unterschied.

Gesetzlicher Rahmen und Rechenbasis

Die 80-Prozent-Bemessung leitet sich aus den Vorgaben zur Beitragsberechnung bei Entgeltersatzleistungen her; maßgeblich ist das „Regelentgelt“, das auch der Krankengeldhöhe zugrunde liegt.

Fachkommentierungen bestätigen, dass die beitragspflichtige Einnahme für die Rentenversicherung bei Krankengeld 80 Prozent dieses Bemessungsentgelts beträgt; berücksichtigt wird dabei maximal die tägliche Beitragsbemessungsgrenze, erst danach erfolgt die Kürzung.

Sonderfälle: Privat versichert oder ohne Krankengeld

Wer privat krankenversichert ist und Krankentagegeld bezieht, zahlt nicht automatisch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Um Versicherungslücken zu vermeiden, kommt – je nach Konstellation – eine beitragspflichtige Weiterversicherung auf Antrag in Betracht; die Bemessung orientiert sich auch hier an 80 Prozent des letzten versicherten Arbeitsentgelts. Lassen Sie sich dazu frühzeitig beraten, damit Wartezeiten und Erwerbsminderungsschutz erhalten bleiben.

Krank ohne Leistung: Anrechnungszeiten statt Punkte

Phasen der Arbeitsunfähigkeit ohne Leistungsbezug – etwa zwischen Beschäftigungen – können als Anrechnungszeiten gelten. Sie bringen keine Rentenpunkte, zählen aber zur Erfüllung bestimmter Wartezeiten, etwa für die Altersrente für langjährig Versicherte. Das ist für die Gesamtbiografie wichtig, ersetzt jedoch die fehlenden Entgeltpunkte nicht.

Fazit

Krankengeld schützt die Rente – aber mit gedrosseltem Tempo. Weil die Beiträge nur aus 80 Prozent des früheren Bruttogehalts berechnet werden, fallen die Entgeltpunkte pro Jahr spürbar geringer aus als im regulären Job.

Wer länger krank ist, sollte die Auswirkungen anhand des eigenen Bruttojahresentgelts und des jeweils gültigen Durchschnittsentgelts durchrechnen und die Meldungen der Krankenkasse im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Bei besonderen Konstellationen wie privater Krankenversicherung lohnt sich eine Beratung, um Lücken zu vermeiden und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu sichern.

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UAE businessman Al Habtoor begins visit to Syria to enhance economic cooperation

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 12:21

Emirati businessman Khalaf Al Habtoor, chairman of Al Habtoor Group, began a working visit to Syria on Sunday to discuss a number of economic issues with relevant Syrian authorities.

Upon his arrival at Damascus International Airport, where he was received by Talal al-Hilali, director general of the Syrian Investment Authority, Al Habtoor told SANA that the goal of his visit is to cooperate in creating job opportunities for Syrian youth and to provide support that leads to positive outcomes in production and business, stressing that the UAE has always stood by the Syrian people.

He noted that there are many ideas for cooperation with Syrian partners, explaining that these ideas can currently be described as “initiatives” that will later develop into practical projects of greater value than any formal agreement, with the ultimate objective of achieving tangible results on the ground.

Al Habtoor expressed confidence that Syria is poised to become one of the region’s key economic hubs within a few years, noting that Syrians possess a remarkable entrepreneurial mindset and are entering “a new chapter of economic recovery and success.”

He emphasized that the Syrian people are productive and creative in all fields, reaffirming that relations between the UAE and Syria remain strong and deep-rooted, and that economic cooperation must remain the cornerstone of these ties.

Al Habtoor last visited Syria in September, during which he held several meetings with Syrian officials and noted that Syria’s promising potential makes it a fertile ground for investment and a destination for Arab and Gulf capital.

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Fake News: BBC schlägt wieder einmal die Riff-Alarmtrommel

Paul Homewood, NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT

Genau pünktlich zur COP30 kommt das hier von der BBC – was für ein Zufall!

Das Great Barrier Reef steht vor einer „düsteren Zukunft“ und wird bis 2050 einen „raschen Rückgang der Korallen“ erleiden, aber Teile davon könnten sich erholen, wenn die globale Erwärmung unter 2 °C gehalten wird, wie eine neue Studie ergab.

Forscher der University of Queensland (UQ) simulierten mithilfe von Modellen den Lebenszyklus bestimmter Korallenarten und stellten fest, dass einige sich besser an wärmere Ozeane anpassen und das Wachstum neuer Korallen fördern können.

Riffe in der Nähe von kühleren Meeresströmungen waren ebenfalls widerstandsfähiger, was diesem Naturwunder, das in den letzten Jahren unter starkem klimabedingtem Hitzestress gelitten hat, einen „Funken Hoffnung“ gibt.

Die Studie warnte, dass die Eindämmung der CO2-Emissionen entscheidend sei, um eine Erholung der Korallen zu ermöglichen und einen „beinahe vollständigen Zusammenbruch“ des Riffs zu vermeiden.

Dr. Yves-Marie Bozec, der die Forschung leitete sagte, dass bei der Modellierung von mehr als 3.800 einzelnen Riffen, aus denen das Great Barrier Reef besteht, deren „ökologisch-evolutionäre Dynamik” untersucht worden sei. Dazu gehörte auch, wie Korallen miteinander interagieren, wie sie mit wärmerem Wasser umgehen und wie Korallen in natürlich kühleren Gebieten reagieren.

„Wir haben all diese Faktoren mit den aktuellsten Klimaprognosen durchgespielt – und die Nachrichten waren nicht gut”, sagte er.

„Wir prognostizieren einen raschen Rückgang der Korallen vor der Mitte dieses Jahrhunderts, unabhängig vom Emissionsszenario.”

Das Great Barrier Reef ist eines der artenreichsten Ökosysteme der Welt und erstreckt sich über mehr als 2.300 km vor der Nordostküste Australiens.

Zwischen 2016 und 2022 hat es vier bedeutende maritime Hitzewellen erlebt, wodurch ein Großteil seiner Korallen die Algen abgestoßen hat, die ihnen Leben und Farbe verleihen – ein Prozess, der als Bleiche bezeichnet wird und oft tödlich ist.

Einem aktuellen Bericht zufolge haben Teile des Great Barrier Reef den größten jährlichen Rückgang der Korallenbedeckung seit Beginn der Aufzeichnungen vor fast 40 Jahren erlitten.

Dr. Bozec sagte, dass sich einige Teile des Riffs „nach 2050 teilweise erholen könnten, aber nur, wenn die Erwärmung der Ozeane langsam genug voranschreitet, damit sich die Natur an die Temperaturveränderungen anpassen kann“.

„Die Anpassung könnte Schritt halten, wenn die globale Erwärmung bis 2100 zwei Grad nicht überschreitet. Damit dies geschieht, sind weltweit mehr Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen erforderlich, die den Klimawandel vorantreiben.“

Dr. Bozec sagte: „Das Zeitfenster für sinnvolle Maßnahmen schließt sich schnell, aber es ist noch nicht ganz zu.“

Im Rahmen des Paris-Abkommens haben sich fast 200 Nationen verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen und ihn „deutlich unter“ 2 °C über den Werten der vorindustriellen Zeit zu halten, die allgemein als das späte 19. Jahrhundert angesehen wird. – Quelle: https://www.bbc.co.uk/news/articles/cx274lj661lo

Nun frage ich mich, warum 2°C so wichtig sind? Oder 2050? Könnte es sein, dass sie entscheidende Elemente des Pariser Abkommens sind?

Warum nicht 2060 oder 2070 oder 2045?

Und angesichts der Tatsache, dass wir seit dem 19. Jahrhundert angeblich bereits eine Erwärmung um 1,5 °C erlebt haben und die Korallenriffe weltweit nach wie vor reichlich vorhanden sind, glaube ich kaum, dass ein weiteres halbes Grad den geringsten Unterschied machen wird.

Diese neue Studie analysiert, wie es derzeit bei allen alarmistischen Studien der Fall zu sein scheint, keine historischen Daten. Stattdessen simuliert sie, wie sie selbst sagt, die ökologisch-evolutionäre Dynamik der Korallen in 3800 Riffen des australischen Great Barrier Reef unter den aktuellen Klimaprognosen. Mit anderen Worten: gute alte Computermodellierung!

Man könnte meinen, dass es, wenn die Korallen der Welt oder das Great Barrier Reef selbst bereits so stark belastet wären, leicht verfügbare Daten gäbe, die dies belegen. Schließlich gab es allein in den letzten zehn Jahren vier bedeutende maritime Hitzewellen am GBR.

Die Studie versucht jedoch nicht, diese Daten zu analysieren oder darzustellen, da die Autoren genau wissen, dass die Antworten ihre Agenda zunichte machen würden – ganz zu schweigen von der Chance auf weitere Fördergelder.

Die gesamte Grundlage ihrer Argumentation ist ohnehin unlogisch. Die Korallen der Welt existieren seit Tausenden von Jahren. Das GBR beispielsweise soll vor etwa 8000 bis 10000 Jahren entstanden sein, als der Meeresspiegel am Ende der Eiszeit gestiegen war. Es befindet sich tatsächlich auf älteren Kalksteinplattformen aus Riffen aus dem Pleistozän.

Das Riff ist bemerkenswert widerstandsfähig, hat es doch mehrere Zyklen der Bleiche und Erholung sowie Klimaschwankungen überstanden. Das Gleiche gilt natürlich auch für Riffe in anderen Teilen der Welt.

Korallen würden in einer wärmeren Welt sogar besser gedeihen und sich in Meere ausbreiten, die derzeit zu kalt sind.

Diese Studie missversteht jedoch die Wissenschaft der Ozeanerwärmung. Meere werden nicht durch die Atmosphäre erwärmt, sondern durch die Sonne. Deshalb sind tropische Meere wärmer als die Nordsee – weil die Sonnenenergie in den Tropen stärker konzentriert ist. Tatsächlich erwärmen Meere die Atmosphäre und nicht umgekehrt.

Außerdem würde der prognostizierte Anstieg des Meeresspiegels die höheren Meerestemperaturen ausgleichen. Korallen sind am stärksten von Hitze betroffen, wenn sie bei sinkendem Meeresspiegel der Sonne ausgesetzt sind, was während El Niño am GBR der Fall ist. Ein höherer Meeresspiegel würde das Riff daher vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen.

Ich überlasse es Dr. Peter Ridd, die Fakten zusammenzufassen, anstatt den Mythos, den die BBC verbreitet:

Inschrift [Google translate]: Zusammenfassung Korallendaten

Die zuverlässigsten Langzeitdaten zur Korallenbedeckung eines großen Gebiets stammen vom Great Barrier Reef. Seine Bedeckung variiert stark von Jahr zu Jahr, erreichte aber 2022 den höchsten Stand seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1985 und war doppelt so hoch wie 2011.

Von den 3000 einzelnen Riffen des Great Barrier Reef ist keines verloren gegangen, und alle weisen ausgezeichnete Korallen auf, obwohl es von Jahr zu Jahr große Schwankungen in der Bedeckung gibt, hauptsächlich aufgrund von Zyklonen und Seesternfraß.

Daten für andere Teile der Welt sind weniger zuverlässig und nur für die letzten zwei Jahrzehnte nützlich

Weltweit betrachtet stützen die Daten nicht die Annahme eines starken Rückgangs der Korallenbedeckung. Im schlimmsten Fall könnte es von 2000 bis 2019 einen Rückgang von 7 % gegeben haben, aber die angegebene Fehlermarge ist ähnlich groß wie die Differenz. Darüber hinaus liegt die natürliche Variabilität der Daten bei etwa 10 % – höher als die Differenz zwischen 2000 und 2019.

Daten für die Korallenbioregion der ostasiatischen Meere mit 30 % der weltweiten Korallenriffe, die das besonders artenreiche „Korallendreieck“ umfasst, zeigen seit Beginn der Aufzeichnungen keinen statistisch signifikanten Nettoverlust an Korallen.

Außerhalb Australiens besteht Bedarf an einer verbesserten Standardisierung und Randomisierung der Datensätze.

Inschrift [Google translate]: Korallenbleiche

Die mit Abstand umfassendsten Daten zur Korallenbleiche aufgrund hoher Wassertemperaturen stammen vom Great Barrier Reef. Dies deutet darauf hin, dass die Gesamtauswirkungen sehr gering sind. Die derzeitige Rekordkorallenbedeckung kommt trotz vier angeblich katastrophaler Bleichereignisse in den sechs Jahren vor 2022 zustande.

Korallen benötigen normalerweise mindestens 5-10 Jahre, um sich von einem größeren Sterbeereignis zu erholen. Daher deuten die Rekordwerte der Korallen im Jahr 2022 darauf hin, dass Berichte über massive Sterbeereignisse fehlerhaft waren. Dies wirft ernsthafte Fragen zur Integrität wissenschaftlicher Institutionen und der Medien auf.

Korallenbleiche tritt auf, wenn Korallen die symbiotischen Algen (Zooxanthellen), die in ihnen leben, ausstoßen und diese nach ihrer Erholung oft durch eine andere Art ersetzen. Dieser Prozess macht sie sehr anpassungsfähig an wechselnde Temperaturen.

Die meisten Korallen, die bleichen, sterben nicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zukunft der Korallenriffe weltweit viel weniger düster ist, als oft angenommen wird, zumindest was die Auswirkungen klimatischer Temperaturschwankungen betrifft. Es ist nun klar, dass viele der institutionellen Behauptungen über massive, dauerhafte Korallenverluste stark übertrieben wurden. Es erscheint wahrscheinlich, dass sich in großen Teilen der Korallenriff-Wissenschaftsgemeinschaft ein pessimistisches Gruppendenken breitgemacht hat, das die Klarheit beeinträchtigt, mit der einige in dieser Gemeinschaft die Korallenriffe der Welt beobachten.

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/11/07/fake-news-bbc-push-reef-scare-again/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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IS-Kommandeur bei Spezialoperation in Camp Hol festgenommen

Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben in Zusammenarbeit mit der Internationalen Anti-IS-Koalition einen hochrangigen Kommandeur der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Camp al-Hol in Nordostsyrien festgenommen. Wie das Pressezentrum der QSD mitteilte, handelt es sich bei dem Festgenommenen um den Iraker Baha al-Maseeri, bekannt unter dem Decknamen „Abu Abdulrahman“. Er gilt als einer der zentralen Drahtzieher der verbliebenen IS-Strukturen innerhalb des Lagers. Die Festnahme erfolgte am Samstag im Rahmen einer gezielten Spezialoperation, durchgeführt von der Spezialeinheit TOL. Der Zugriff war Ergebnis monatelanger Aufklärungsarbeit im Inneren des Camps, das seit Jahren als Rückzugs- und Rekrutierungsraum für islamistische Netzwerke gilt.

Schlüsselrolle bei Logistik und Mobilisierung

Laut den QSD hatte der Festgenommene eine koordinierende Rolle beim Aufbau von Zellen im Camp inne. Er war für die ideologische Schulung neuer Mitglieder ebenso verantwortlich wie für logistische Aufgaben – darunter die Herstellung und Verteilung von Sprengsätzen, die gezielt gegen Sicherheitskräfte, Zivilist:innen und Institutionen eingesetzt werden sollten. Die QSD sprachen in ihrer Erklärung von einer strategischen Schwächung der Organisation: „Mit der Festnahme dieses Kommandeurs wurde eine zentrale Schnittstelle zwischen interner Radikalisierung und externer Anschlagsplanung zerschlagen.“ Man habe damit einen empfindlichen Schlag gegen die Infrastruktur des IS innerhalb und außerhalb des Lagers erzielt.

Hol-Camp als Brennpunkt und Risiko

Das Camp al-Hol nahe der irakischen Grenze beherbergt rund 25.000 Menschen, darunter IS-Anhänger:innen sowie deren Angehörige, Geflüchtete und Vertriebene aus ganz Syrien und dem Irak. Die Selbstverwaltung und Sicherheitskräfte warnen seit Jahren davor, dass das Lager ein idealer Nährboden für eine neue Generation militanter Islamisten sei – vor allem durch radikale Frauen- und Jugendstrukturen. Die QSD kündigten an, ihre Operationen gegen geheime Netzwerke im Lager weiter zu intensivieren. Ziel sei es, das Camp nicht zu einem Rückzugsraum für Terrorismus verkommen zu lassen. Man wolle sowohl den zivilen Schutz gewährleisten als auch verhindern, dass soziale Notlagen von Extremisten ausgenutzt werden.

Verteidigung unserer Gesellschaft

In der offiziellen Erklärung heißt es weiter: „Die Verteidigung unserer Gesellschaft ist keine Verhandlungsmasse, sondern ein legitimes Recht. Wer versucht, Instabilität, Terror oder Angst zu säen, wird auf den vereinten Widerstand von Gesellschaft, Recht und Ordnung stoßen.“ Die QSD unterstrichen, dass der gemeinsame Kampf gegen den IS weiterhin systematisch in Kooperation mit internationalen Partnern geführt werde. Der Fokus liege dabei auf nachhaltiger Sicherheit und der Umwandlung ehemals besetzter Gebiete in stabile Lebensräume.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/anti-terror-einsatz-drei-is-verdachtige-in-deir-ez-zor-gefasst-48730 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/us-terrorabwehrchef-joe-kent-zu-besuch-in-nordostsyrien-48744 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-fast-80-is-mitglieder-im-oktober-festgenommen-48673

 

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Warum die Abspaltung der Krim und der ehemals ukrainischen Gebiete völkerrechtlich nicht „illegal“ war

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 9. November 2025 - 12:00
Westliche Medien und Politiker behaupten ständig, dass die Abspaltung der Krim 2014 von der Ukraine, das Referendum und auch die Vereinigung mit Russland ein Bruch des Völkerrechts – und damit „illegal“ – gewesen sei. Gleiches behaupten sie auch über die Abspaltung der Gebiete Lugansk, Donezk, Saporoschje und Cherson 2022, über die dortigen Referenden und deren […]
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Chinese startup develops pills that could extend human lifespan to 120 years

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 11:28

Lonvi Biosciences, a Chinese startup specializing in longevity medicine, has developed anti-aging pills that could extend human lifespan to 100-120 years.

According to a report by The New York Times, the pills are based on a compound found in grape seed extract. The company claims that specific molecules in the seeds target and eliminate senescent cells, which refuse to die and can damage healthy cells.

Lonvi claims to have developed a method for producing capsules with a high concentration of these molecules. Combined with a healthy lifestyle and quality medical care, the pills could help people live well beyond a century.

Grape seeds have long been used as a health food in the West and are also popular in traditional Chinese medicine.

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Four injured in two separate traffic accidents in Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 9. November 2025 - 11:17

Four people were injured on Sunday in two separate traffic accidents in Damascus and its countryside, according to the Syrian Civil Defense.

The Civil Defense reported on its Telegram channel that an accident occurred on the Damascus International Airport road, injuring a young man. He was transported to Al-Mujtahid Hospital in Damascus for treatment.

In a second accident, two cars collided on the Zamalka bridge road in the Damascus countryside, injuring three civilians. Emergency teams transported one person, who had lost consciousness, to Harasta Hospital, while bystanders helped the other two injured individuals before rescue teams arrived. The Civil Defense urged drivers to act responsibly and follow traffic regulations to reduce accidents and protect lives

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