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Schwerbehinderung: Eltern behinderter Kinder werden mit EuGH Urteil gestärkt

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Arbeitgeber müssen nicht nur die Arbeitsbedingungen für Menschen mit Schwerbehinderungen anpassen, sondern auch die von Eltern, die ihre behinderten Kinder versorgen. Dies gilt, wenn eine solche Anpassung für den Arbeitgeber zumutbar ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Mitdiskriminierung der Eltern

Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot liegt auch dann vor, wenn Arbeitgeber Eltern behinderter Kinder nicht durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeit die notwendige Betreuung der Kinder ermöglichen. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof im September dieses Jahres (C 38/24)

Mutter braucht feste Arbeitszeiten für die Betreuung Ihres Sohnes

Der Entscheidung lag die Klage einer Mutter aus Italien zugrunde. Diese arbeitet als Stationsaufsicht und kümmert sich um ihren schwerbehinderten Sohn. Sie bat ihren Arbeitgeber wiederholt, ihr eine Arbeit mit festen Arbeitszeiten zu ermöglichen.

Dies begründete sie damit, eine feste Struktur zu benötigen, um ihren Sohn zu betreuen. Der Arbeitgeber passte die Arbeitszeiten nur vorübergehend an, lehnte es jedoch ab, dies dauerhaft zu ermöglichen.

Der Fall geht vor den Europäischen Gerichtshof

Die Klage ging erst einmal durch sämtliche Instanzen der italienischen Gerichte. Das oberste Gericht in Italien hielt die Frage dann für so wichtig, dass es den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegte. Dieser sollte vorab darüber entscheiden, ob hier eine mögliche Diskriminierung vorliegt.

Warum sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden?

An den Europäischen Gerichtshof kam der Fall, weil es sich hier um eine knifflige und grundsätzliche Rechtsfrage handelt. Das Diskriminierungsverbot (am Arbeitsplatz) bezieht sich nämlich auf Menschen mit Schwerbehinderung. Diese haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche, um eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung zu verhindern.

Zu diesen Nachteilsausgleichen gehören eine den Einschränkungen angepasste Gestaltung des Arbeitsplatzes und unter Umständen auch der Arbeitszeiten.

Die juristische Frage war jetzt, ob dieser Anspruch auf besondere Rücksichtnahme am Arbeitsplatz nur für Menschen mit Schwerbehinderung selbst gilt oder auch für Angehörige, die Menschen mit Schwerbehinderung versorgen.

Auch Mitdiskriminierung bedeutet Diskriminierung

Die Richter am Europäischen Gerichtshof entschieden eindeutig, dass auch eine „Mitdiskriminierung“ betroffener Elternteile unter das Diskriminierungsverbot fällt.

Eine solche Diskriminierung liege vor, wenn ein Arbeitgeber die besonderen Bedürfnisse von Eltern behinderter Kinder nicht berücksichtige, obwohl ihm dies möglich sei.

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht

Vielmehr sei der Arbeitgeber in der Pflicht, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit Arbeitnehmer ihre behinderten Kinder so unterstützen könnten, wie dies erforderlich sei. Der Arbeitgeber dürfe dies nur verweigern, wenn es unverhältnismäßig sei,  ihm also eine entsprechende Anpassung nicht zugemutet werden könne

Was bedeutet das für den konkreten Fall?

Der Europäische Gerichtshof hat damit kein abschließendes Urteil über den konkreten Fall getroffene, sondern die Rechtsgrundlage für ein solches Urteil geklärt. Die Richter in Italien müssen jetzt also bewerten, ob eine dauerhafte Anpassung der Arbeitszeiten der Beschäftigten den Arbeitgeber unverhältnismäßig belastet, oder ob er verpflichtet ist, diese zu gewährleisten.

Was bedeutet dieses Urteil grundsätzlich für betroffene Eltern?

Für betroffene Eltern spielt es indessen kaum eine Rolle, wie die Richter in Italien in diesem konkreten Fall entscheiden. Für sie ist in Deutschland und in jedem anderen Staat der Europäischen Union vielmehr maßgeblich, welche Weichen der Europäische Gerichtshof gestellt hat.

Sie haben als Eltern eines schwerbehinderten Kindes das Recht, vom Arbeitgeber zu verlangen, Ihre besonderen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf dieses nur ablehnen, wenn entsprechende Maßnahmen für ihn unzumutbar sind – also eine zu große Belastung darstellen.

Im Zweifelsfall müssen nicht Sie diese Belastung entkräften, sondern der Arbeitgeber muss diese nachweisen.

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EIN EIGENER SACHE: Ab sofort auch Krypto-Spenden zur Unterstützung von Ansage! möglich

Freie Medien sind in Deutschland – wie vielerorts in EU-Europa – inzwischen von zahlreichen staatlichen Repressionen und Vernichtungsversuchen bedroht. Zensur durch das “Netzwerkdurchsetzungsgesetz”, zweckentfremdete Strafvorschriften wie etwa der Volksverhetzungsparagraph 130 Strafgesetzbuch oder der neugefasste “Majestätsbeleidigungsparagraph” 188 speziell für Politiker-“Beleidigung”, staatlich finanzierte Diskreditierungs-NGOs (“Trusted Flagger” und “Faktenchecker„), Schikanen durch Medienaufsicht und Meldestellen,  immer mehr Shadowbanning, Kanallöschungen, […]

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Kommunen als Antwort auf Repression und Verwaltungshoheit

In seinem letzten Manifest hebt Abdullah Öcalan besonders hervor, dass Kommunalverwaltungen – insbesondere die Gemeindeverwaltungen – eine zentrale Rolle für die Etablierung und Ausgestaltung kommunaler Strukturen spielen. Eine gut geplante kommunale Selbstverwaltung könne, so Öcalan, ein entscheidender Hebel dafür sein, die kommunalistischen Transformationsprozesse der kurdischen Befreiungsbewegung in der Bevölkerung zu verankern.

Die Übernahme von Rathäusern und Stadtverwaltungen durch die kurdische politische Bewegung in Kurdistan stellt einen bedeutenden Erfolg des Freiheitskampfes dar. Eine einst aus dem Nichts entstandene Widerstandsbewegung hat ein Niveau erreicht, auf dem sie sich nicht mehr eliminieren lässt. Die Kommunen – lange Zeit als Instrument hegemonialer Kontrolle und als Orte der kolonialen Politik gegenüber der kurdischen Gesellschaft genutzt – sind heute vielerorts unter die Verwaltung der kurdischen Bewegung übergegangen. Diese Entwicklung kommt, im Sinne Öcalans, einer „Revolution“ gleich: Ein Volk, das einst nicht einmal den Mut hatte, seinen eigenen Namen auszusprechen, hat es verstanden, ohne die Gründung eines Staates, ohne territoriale Grenzen, eine Form der Selbstverwaltung zu etablieren – ein wesentlicher Schritt in Richtung gesellschaftlicher Befreiung.

Da das Ziel der kurdischen Freiheitsbewegung nicht in der Machtergreifung im klassischen Sinne liegt, sondern in der Etablierung eines Systems der Selbstregierung durch das Volk, lässt sich die kommunale Organisierung als konkrete Umsetzung eines zentralen Slogans aus den späten 1990er Jahren verstehen: „Die Wiedergeburt ist vollzogen, nun steht die Befreiung bevor.“

Trotz gewisser Fehlentwicklungen innerhalb der Gemeindeverwaltungen, etwa durch Führungspersonal, das nicht im Sinne der Bewegung handelte und dadurch Errungenschaften zurückwarf, blieb das Vertrauen des kurdischen Volkes in die Bewegung erhalten. Die von der Freiheitsbewegung vermittelte Kultur der Kritikfähigkeit erlaubte es der Gesellschaft, auch eigene Repräsentant:innen zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Fähigkeit zur Selbstkritik und Reflexion ist Ausdruck einer gesellschaftlichen Reifung und zugleich ein Beleg für die Tragfähigkeit der kommunalistischen Perspektive Öcalans. Inzwischen ist die kurdische Bevölkerung in der Lage, sich aus eigener Kraft zu organisieren, Fehler zu erkennen und diese zu korrigieren – ein Indikator dafür, dass der nächste Schritt der Kommunalisierung erfolgreich beschritten werden kann, vorausgesetzt, die gewählten Vertreter:innen in den Kommunalverwaltungen handeln entsprechend verantwortungsvoll.

Kommunalverwaltung und Kommune

Kommunen sind Organisationsformen, die den Alltag strukturieren und sämtliche Lebensbereiche im Sinne eines neuen, alternativen Gesellschaftsmodells gestalten sollen. In einem solchen Aufbau haben staatliche Strukturen oder politische Machtinstanzen keinen legitimen Platz. Das zentrale Anliegen besteht vielmehr darin, zu verhindern, dass staatliche oder machtpolitische Akteure das Volk in ihrem Sinne lenken, und stattdessen Wege zu eröffnen, auf denen sich die Gesellschaft eigenständig organisiert und verwaltet.

Im Gegensatz zu sowohl kapitalistischen Gesellschaftsmodellen als auch zum staatsfixierten Denken des realsozialistischen und wissenschaftlich-sozialistischen Verständnisses geht es um eine Organisation „von unten“, die ohne herrschende Kaste auskommt. Die lokale Ebene soll sich ausgehend von ihren eigenen Bedürfnissen und Eigenheiten selbst verwalten und zugleich eine gesunde Beziehung zur Gesamtheit der Gesellschaft aufbauen.

Öcalan beschreibt Kommunen als unbedingte Voraussetzung für den sozialistischen Kampf. In seinen Worten:

„Es ist möglich, die Kommune auf sämtliche Lebensbereiche auszuweiten – auf Bildung, Kultur, Kunst und Wissenschaft ebenso wie auf das soziale und politische Leben. Beides, die Kommunalisierung wie auch die Demokratisierung dieser Lebensbereiche, sind möglich. Der freie Bürger, die freie Bürgerin kann nur in diesem demokratisch-kommunalen Leben verwirklicht werden.“

Dementsprechend misst er den Kommunalverwaltungen große Bedeutung bei. Über diese, so betont er, lasse sich eine umfassende kommunale Struktur aufbauen. Er mahnt jedoch zugleich, dass es nicht ausreiche, einem Projekt oder einer Struktur den Namen „Kommune“ zu geben. Der Begriff allein verleiht noch keine Substanz. Solange die Prinzipien und Voraussetzungen kommunaler Organisation nicht auch praktisch umgesetzt werden, bleibt die Bezeichnung bedeutungslos. Entscheidend ist nicht die symbolische Form, sondern die reale Umsetzung der kommunalen Funktionsweise.

Ein zentraler Fehler vieler realsozialistischer Systeme bestand laut Öcalan darin, dass sie überall Institutionen und Plattformen schufen, diese jedoch entpolitisierten, vom Volk entfremdeten und somit zu einem „Friedhof der Organisationen“ machten. Aus dieser Kritik heraus ergibt sich für die kurdische Freiheitsbewegung der Anspruch, dass jede Institution in ihrer praktischen Wirkung überprüfbar sein und in engem Austausch mit der Gesellschaft stehen muss.

Im Sinne von Öcalans Ideologie verkörpern Kommunen ein horizontales Organisationsmodell, das sich explizit gegen jegliche Form von Kastendenken richtet. In einer solchen Struktur ist die Herausbildung von Befehlsketten und hierarchischen Ordnungen nahezu unmöglich. Alle Mitglieder sind gleichwertig repräsentiert und nehmen auf derselben Ebene an Entscheidungsprozessen teil.

Diese horizontale Struktur ist als bewusste Alternative zum leninistischen Parteimodell und zu den Defiziten klassisch realsozialistischer Organisationen konzipiert. Ziel ist es, Sozialismus neu und auf korrekten Grundlagen aufzubauen.

Die Bedeutung der Horizontalen Organisation in Kommunen

Einer der zentralen Grundpfeiler der horizontalen Organisation ist das Prinzip der verhandelnden Demokratie (auch dialogische bzw. deliberative Demokratie). Dieses Modell beruht auf dem Anspruch, dass alle Teile der Gesellschaft ohne Einschränkungen oder Hierarchien gleichberechtigt an Entscheidungsprozessen teilnehmen können. Die Idee der verhandelnden Demokratie – dass Wort, Entscheidung und Verantwortung bei der gesamten Gesellschaft liegen – setzt voraus, dass gemeinsames Leben nur durch Konsens und kollektive Verständigung möglich ist. Anstelle einer Mehrheitslogik („die Mehrheit entscheidet“) tritt hier der Anspruch, dass Lösungen durch Verständigung und gemeinsame Übereinkunft aller Beteiligten entstehen müssen.

Gerade unter diesem Gesichtspunkt wird deutlich, dass eine horizontale Organisationsform die einzig adäquate Struktur ist, um dieses demokratische Ideal verwirklichen zu können. Andere Modelle, insbesondere hierarchische oder zentralisierte, bieten keinen Raum für solch umfassende Teilhabe.

Öcalans Verständnis von Kommune beruht exakt auf diesen beiden Grundpfeilern: der verhandelnden Demokratie und der horizontalen Organisation. In dem von ihm entwickelten kommunalen System, das als demokratisch-sozialistische Alternative konzipiert ist, sollen alle gesellschaftlichen Gruppen, alle Individuen gleichberechtigt mitgestalten können. Zwar mag dieses Modell auf den ersten Blick utopisch erscheinen, doch ein historischer Blick auf die kurdische Freiheitsbewegung und ihre gesellschaftliche Entwicklung zeigt, dass gerade in Kurdistan eine solche Form der Organisation realisierbar ist.

Ein besonders anschauliches Beispiel dafür stellt die Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) dar, die bereits in den 1990er Jahren kommunale Prinzipien in der gesellschaftlichen Praxis verankern konnte.

Öcalan betont sowohl im Manifest der demokratischen Zivilisation als auch in seinem jüngsten Werk, dem Manifest für Frieden und eine demokratische Gesellschaft, die zentrale Rolle kommunaler Strukturen und insbesondere ihre Verankerung in den lokalen Selbstverwaltungen. Diese seien in der Lage, ohne Bindung an zentrale Machtstrukturen, auf Grundlage der Kommune das Volk in den Aufbau demokratischer Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse einzubinden.

Er beschreibt dieses Modell als „demokratische Selbstverwaltung“, in dem die kommunalen Strukturen in einer umgekehrten Pyramide organisiert sind: Entscheidungsprozesse beginnen an der Basis, in den Wohnungen, Häusern und Stadtteilen, und setzen sich bis auf die lokale Regierungsebene fort. In diesem Modell sind Kommunen nicht nur auf Stadt- oder Kreisebene relevant, sondern reichen bis in den intimsten Bereich der Gesellschaft – bis in die Wohnungen und Familien hinein.

Kommunen als Antwort auf Zwangsverwaltung und Repression

Im kommunalen Verständnis der kurdischen Freiheitsbewegung ist jedes Haus, jede Straße, jedes Stadtviertel ein Ort der Organisierung und ein Mittel zur Verbreitung des Sozialismus. Diese Denkweise ist gewissermaßen eine Weiterentwicklung des Konzepts des türkischen kommunistischen Revolutionärs Ibrahim Kaypakkaya, der einst formulierte: „Wir werden die Revolution Haus für Haus, Dorf für Dorf, Stadt für Stadt und Bezirk für Bezirk aufbauen.“ Die ideologische Struktur, die Kaypakkaya für die Verhältnisse der Türkei formulierte, ist heute in den Händen der kurdischen Freiheitsbewegung zu einem systematischen, weiterentwickelten Modell geworden – mit entsprechend weitreichenden organisatorischen Ergebnissen.

Das Prinzip, das der gefallene Guerillakommandant Atakan Mahir mit den Worten zum Ausdruck brachte: „Das Volk gehört uns, das Land gehört uns. Unser Ziel war nie, Bürgermeister zu werden. Dafür haben wir nicht gekämpft. Wenn ich einem Kind das Lesen beibringen kann, dann nehme ich dafür Käse – das reicht mir“, sollte zugleich die grundlegende Haltung für alle kommunalen Strukturen sein.

Lokale Selbstverwaltungen sollten ohne Machthunger und auf der richtigen Grundlage zu Räumen des Widerstands und des gesellschaftlichen Aufbaus werden. Dies setzt voraus, dass Organisation bis in die Privathaushalte hinein erfolgt. Nur durch kommunale Strukturen, die bis in die Lebensrealität der Menschen hineinreichen, wird es möglich, dass das Volk mit den gewählten Vertreter:innen in Austausch tritt, ihnen seine Anliegen mitteilt und sich aktiv an der Lösung der Probleme beteiligt.

Wenn Kommunen nicht tief in der Gesellschaft verankert sind und stattdessen die lokale Verwaltung auf die Gnade der Regierung angewiesen bleibt, wird diese durch die Einsetzung von Zwangsverwaltern jederzeit zerschlagen werden können. Der zentrale Zweck staatlicher Zwangsverwaltungen besteht nämlich darin, genau diese Demokratisierung und gesellschaftliche Selbstermächtigung zu verhindern.

Wo hingegen eine autonome kommunale Struktur vorhanden ist, die von den Haushalten ausgehend aufgebaut wurde, verliert eine politische Übernahme durch Zwangsverwalter ihre Wirksamkeit: Der demokratische Aufbauprozess lässt sich dann nicht mehr aufhalten. Wird jedoch die kommunale Selbstverwaltung an zentralstaatliche Bedingungen gebunden – nach dem Motto: „Sie lassen uns nicht, sie blockieren uns, deshalb können wir nichts tun“ –, dann unterscheiden sich progressive Kommunalverwaltungen letztlich nicht von den von der Regierung eingesetzten Zwangsverwaltern.

Demgegenüber lässt sich sagen: Beginnt man von der Basis aus – von den Häusern, Straßen und Stadtvierteln –, so können die lokalen Gemeinschaften ihre Probleme eigenständig lösen. In einem solchen Fall verlieren Repression und Verwaltungskontrolle an Wirkung.

Die gefährliche Abhängigkeit der Kommunen von Kommunalverwaltungen

Einer der größten Fehler, der bislang im Kontext der lokalen Selbstverwaltungen gemacht wurde, besteht darin, dass viele als „Kommunen“ bezeichnete Strukturen faktisch in völliger Abhängigkeit von den Kommunalverwaltungen operierten. In dem Moment jedoch, in dem Zwangsverwalter eingesetzt wurden, war es genau diese Abhängigkeit, die zu ihrer Zerschlagung führte.

Alle bislang in Verbindung mit den Rathäusern geschaffenen Organisationen – seien es Genossenschaften, Vereine oder andere Einrichtungen – wurden nach der Einsetzung eines Zwangsverwalters rasch aufgelöst. Wenn Kommunalpolitik auf Straßenbau oder die Organisation von Konzerten reduziert wird, führt das zwangsläufig dazu, dass erzielte Errungenschaften immer wieder zunichtegemacht werden.

Die kurdische Freiheitsbewegung setzt demgegenüber auf unabhängige Kommunen, nicht auf Kommunen, die den Kommunalverwaltungen unterstellt sind. Fehlende ökonomische Unabhängigkeit und das Fehlen autonomer Gründungsstrukturen führen unausweichlich dazu, dass jede Initiative früher oder später durch staatliche Repression oder Einschränkung behindert wird.

Im ideologischen Ansatz Abdullah Öcalans sind Kommunen keine von oben eingerichteten Strukturen, sondern Räume der unmittelbaren Selbstorganisierung durch das Volk selbst. In dem Maße, wie sich diese Räume aus eigener Kraft und in Unabhängigkeit konstituieren und ihre Probleme eigenständig lösen, verlieren die repressiven Instrumente der Machthaber im jeweiligen Gebiet an Wirkung.

Schlussfolgerung

In der Schaffung eines „freien Bürgers“, wie ihn Abdullah Öcalan beschreibt – also eines Menschen, der weder „den Sultanen dient, noch den Ideologien des Nationalstaates“ –, nehmen Kommunen eine zentrale Rolle ein. Öcalan lehnt sowohl die westlich-individualistische Vorstellung eines von der Gesellschaft losgelösten Individuums ab, als auch kollektivistische Modelle, die das Individuum der Gesellschaft unterordnen. Für ihn ist der freie Bürger / die freie Bürgerin ein Wesen der Balance, verankert in der Kultur und eingebettet in die demokratische Konföderation.

Die Kommunen, als institutioneller Ausdruck dieser Vision, dürfen daher weder abhängige noch untergeordnete Gebilde sein. Vielmehr müssen sie Ausdruck der freien Selbstorganisierung des Volkes selbst sein. In der Konzeption des Sozialismus, wie sie in der kurdischen Freiheitsbewegung vertreten wird, sind richtig konstruierte Kommunen ein Weg zur Errichtung des Sozialismus.

Öcalan und die kurdische Freiheitsbewegung lehnen jede Form von staatlich-zentralisiertem, machtorientiertem Sozialismus ab – ebenso wie Modelle, die sich auf eine herrschende Klasse oder ein administratives Kastensystem stützen. An ihre Stelle tritt ein System, in dem das Volk in seiner Gesamtheit frei und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligt ist – ein System, dessen Grundlage das kommunale Organisationsprinzip bildet.

Was es heute braucht, ist ein entschiedener Schritt auf diesem Weg: ohne Machtstreben, ohne Reproduktion von Herrschaftsstrukturen, auf der Basis richtiger Prinzipien. Jede Kommune, die in Kurdistan oder der Türkei auf dieser Grundlage entsteht, ist nicht nur ein Beitrag zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft, sondern auch ein Beweis dafür, dass Sozialismus in der Gegenwart wieder Hoffnung stiften kann – weltweit.

Wie Abdullah Öcalan sagt: „Hoffnung ist wertvoller als der Sieg.“

*Der Verfasser des Textes ist der Redaktion bekannt.

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunen-als-modell-sozialistischer-selbstorganisierung-48698 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/abdullah-Ocalans-verstandnis-von-kommune-48687 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunale-praxis-und-selbstorganisierung-in-der-geschichte-der-kurdischen-bewegung-48669 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/kommunale-selbstverwaltung-als-weg-zum-sozialismus-48652 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/die-geschichte-der-menschheit-ist-die-geschichte-der-kommunen-48639

 

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Erwerbsminderung: Neues Fallmanagement vor Reha und Rente – Chance oder Falle?

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Die Bundesregierung plant ein Fallmanagement der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte mit besonderem Unterstützungsbedarf. Diese Vorsorge soll Betroffene unterstützen, bevor diese eine Reha durchführen oder in Rente gehen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt dieses Modell.

Flexible Teilhabe

Jürgen Ritter von der Deutschen Rentenversicherung sieht in einem Fallmanagement Betroffener, bei denen das Risiko besteht, dass sie eine Reha durchführen müssen, um weiter in Beschäftigung zu bleiben, als „flexible und passgenaue Unterstützung im Teilhabeprozess“.

Die Rentenversicherung könnte bestimmte Teilaufgaben dieses Fallmanagements selbst erbringen und für andere Bereiche die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen.

Prävention und Integration

Die Einführung eines Fallmanagements würde das Prinzip „Prävention vor Reha und Rente stärken“. Das Fallmanagement setze zudem Impulse dafür, Betroffene mit vielfältigen Problemen besser zu integrieren.

Was bedeutet Fallmanagement?

Das Fallmanagement der Deutschen Rentenversicherung richtet sich am individuellen Bedarf aus, und die Rentenkasse ermittelt diesen im Einzelfall. Das Ziel ist, die Teilhabe der Versicherten am Arbeitsleben zu erhalten und wiederzuerlangen.

Persönliche Begleitung

Die Betroffenen haben dabei Anspruch auf eine Beratung, die sich an ihrer persönlichen Lebenssituation orientiert, ihre mögliche Teilhabe im Berufsleben läuft mit persönlicher Begleitung. Die Ansprechpartner der Rentenversicherung planen und koordinieren mit den Versicherten zusammen die Rückkehr in den Arbeitsprozess.

Koordination und selbstbestimmte Teilhabe

Das Fallmanagement soll sich dabei auf die besonderen beruflichen Probleme der Betroffenen konzentrieren, und je nach Situation unterstützen die Ansprechpartner der Rentenkasse die Versicherten in unterschiedlichem Ausmaß. Insbesondere geht es dabei darum, verschiedene Schnittstellen der Leistungen der Rentenkasse im Einzelfall zu vernetzten. Das wesentliche Ziel ist die selbstbestimmte Teilhabe der Versicherten.

Komplexe Situationen erfassen

Hugo Mennemann von der Deutschen Gesellschaft für Care and Case Management begrüßt den Plan der Bundesregierung, das Fallmanagement zu stärken.

Er sagt: „Es macht unbedingt Sinn, die komplexe Lebenssituation von Menschen, die in komplexen Hilfesituationen leben oder einen spezifischen Hilfebedarf haben, in den Blick zu nehmen und in das Versorgungssystem hinein vernetzt zu reagieren.“

Verpflichtung statt Option

Mennemann fordert zudem, dass eine Konzentration auf die individuelle Situation der Versicherten, Pflicht für die Rentenversicherung sein muss. Derzeit gebe es „Kann-Regelungen“, und die könnten die Rentenkasse zum Missverstehen einladen, so dass diese weiterhin die Verwaltung und die Interessen der Versicherung in den Vordergrund rückten.

Entstehen zusätzliche Hürden für die Rente?

Unkritisch begrüßen sollten Betroffene die Pläne eines verpflichtenden Fallmanagements allerdings nicht. Wenn Vertreter der Rentenversicherung von „Prävention vor Reha und Rente“ sprechen, ist insofern Vorsicht geboten, weil hier eine neue Hürde entstehen kann auf dem Weg zur Anerkennung einer Erwerbsminderung.

Fallmanagement als neue Bedingung für eine Erwerbsminderungsrente

„Reha statt Rente“ bedeutet nämlich auch, dass die Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erst anerkannt, wenn Betroffene zuvor eine Reha durchgeführt haben, die ihre Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen konnte.

„Prävention vor Reha und Rente“ kann also folgerichtig bedeuten, dass die Rentenkasse in Zukunft fordert, dass Betroffene nicht nur eine Reha, sondern auch ein Fallmanagement hinter sich haben müssen, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen zu können.

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Rente und Steuerbefreiung 2025: Diese Rentner müssen keine Steuererklärung abgeben

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Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich zum Jahreswechsel, ob sie 2025 überhaupt noch eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Antwort hängt an einigen wenigen, aber entscheidenden Stellschrauben: am steuerpflichtigen Teil der Rente, am Grundfreibetrag und daran, ob weitere Einkünfte hinzukommen.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt zeigt, wann Rentnerinnen und Rentner 2025 in der Regel von der Abgabepflicht befreit sind – und wo dennoch eine Erklärung nötig oder sinnvoll ist.

Grundfreibetrag 2025

Ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss, entscheidet zunächst das zu versteuernde Einkommen. Liegt es unter dem Grundfreibetrag, besteht in der Regel keine Abgabepflicht. Für das Jahr 2025 wurde der Grundfreibetrag auf 12.096 Euro angehoben; für zusammen veranlagte Ehe- oder Lebenspartner gilt der doppelte Betrag von 24.192 Euro.

Diese Anhebung stellt das Existenzminimum steuerfrei und gleicht zugleich Effekte der kalten Progression aus. Die Deutsche Rentenversicherung verweist ebenfalls darauf, dass eine Erklärung erst nötig wird, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem jeweiligen Grundfreibetrag liegt.

Wie viel der eigenen Rente überhaupt steuerpflichtig ist

Nicht die komplette Rente wird besteuert, sondern nur der sogenannte Besteuerungsanteil – abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Wer 2025 neu in Rente geht, versteuert 83,5 Prozent; 16,5 Prozent bleiben als individueller Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei.

Der Gesetzgeber hat 2024 den Anstieg entschärft: Seit 2023 erhöht sich der Besteuerungsanteil nur noch in 0,5-Prozentpunkten, die vollständige Besteuerung für Neurentner greift nach dem aktuellen Zeitplan erst ab 2058. Die Staffelung ist im Einkommensteuergesetz hinterlegt und wird in behördlichen Informationen entsprechend erläutert.

Für die Praxis heißt das: Entscheidend ist nicht die Bruttorente, sondern die Bruttorente abzüglich des persönlichen Rentenfreibetrags und weiterer Abzüge (etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Erst dieser steuerpflichtige Anteil der Rente fließt in die Prüfung gegen den Grundfreibetrag ein.

In diesen Fällen entfällt die Abgabepflicht in der Regel

Ruheständler, die ausschließlich eine gesetzliche Altersrente beziehen und mit ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil – zuzüglich etwaiger anderer steuerpflichtiger Einkünfte – unter dem Grundfreibetrag 2025 bleiben, müssen im Normalfall keine Steuererklärung abgeben.

Das gilt besonders bei niedrigen oder moderaten Renten und frühen Rentenbeginnjahren, die einen höheren dauerhaften Rentenfreibetrag sichern. Maßgeblich ist stets der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug der einschlägigen Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen.

Wichtig ist dabei: Finanzämter können trotzdem im Einzelfall zur Abgabe auffordern, etwa zur Sachverhaltsaufklärung. Eine solche Aufforderung hebt die generelle „Nicht-Pflicht“ auf; dann ist fristgerecht einzureichen.

Rentner die 2025 von der Abgabe der Steuererklärung befreit sind Rentner, die 2025 in der Regel keine Steuererklärung abgeben müssen Konstellation (2025) Abgabe erforderlich? Alleinstehende mit ausschließlich gesetzlicher Altersrente; steuerpflichtiger Rentenanteil zuzüglich weiterer steuerpflichtiger Einkünfte liegt insgesamt ≤ 12.096 € (Grundfreibetrag) Nein, keine Pflicht Verheiratete/Lebenspartner in Zusammenveranlagung mit ausschließlich Renteneinkünften; gesamte steuerpflichtige Einkünfte beider Partner ≤ 24.192 € (doppelter Grundfreibetrag) Nein, keine Pflicht Gesetzliche Rente plus Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung senken das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag Nein, keine Pflicht Früherer Rentenbeginn mit dauerhaft höherem individuellem Rentenfreibetrag; dadurch verbleibt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag Nein, keine Pflicht Gesetzliche Rente zuzüglich kleiner privater/betrieblicher Zusatzrenten; nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Pauschalen bleibt das zu versteuernde Einkommen ≤ Grundfreibetrag Nein, keine Pflicht Rente plus Kapitalerträge, auf die bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde; keine Günstigerprüfung beantragt und keine weiteren Pflichtgründe Nein, keine Pflicht Rente plus Kapitalerträge unter Nutzung einer gültigen NV-Bescheinigung; Gesamteinkünfte dauerhaft unter dem Grundfreibetrag Nein, keine Pflicht Rente plus Minijob, der pauschal versteuert wird (keine individuelle Lohnsteuer) und keine weiteren Pflichtgründe Nein, keine Pflicht Rente ohne Bezug von Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld/ALG I) über 410 € im Jahr; keine Progressionsvorbehalt-Pflicht Nein, keine Pflicht Rente zuzüglich kleiner Einkünfte aus Vermietung/sonstigen Einkünften; nach Werbungskosten/Abzügen bleiben die steuerpflichtigen Einkünfte insgesamt ≤ Grundfreibetrag Nein, keine Pflicht Einmalige Rentennachzahlung, die trotz Anrechnung (und nach Abzügen) das zu versteuernde Einkommen nicht über den Grundfreibetrag hebt und keine weiteren Pflichtgründe auslöst Nein, keine Pflicht Zusammenveranlagte Ehepaare, bei denen ein Partner keine eigenen Einkünfte hat und die gemeinsamen steuerpflichtigen Einkünfte ≤ 24.192 € bleiben Nein, keine Pflicht Wenn trotz Rente eine Pflicht entsteht

Eine Abgabepflicht ergibt sich, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt – etwa weil die Rente hoch ist oder weitere Einkünfte hinzukommen, zum Beispiel Vermietung, Betriebsrenten oder Renten aus privaten Leibrenten.

Auch bestimmte Konstellationen lösen per Gesetz eine Pflichtveranlagung aus. Dazu zählen vor allem Lohnersatzleistungen (etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld I), sofern sie im Kalenderjahr zusammen mehr als 410 Euro betragen. Sie sind zwar steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte und führen damit zur Pflichtveranlagung.

Kapitalerträge sind ein Sonderfall: Sind sie bereits mit Abgeltungsteuer belastet worden, entsteht allein daraus in der Regel keine Abgabepflicht. Wurden jedoch Kapitalerträge ohne Steuerabzug erzielt – zum Beispiel über ein Auslandsdepot oder private Darlehen –, greift eine Pflichtveranlagung.

Wer die Abgeltungsteuer freiwillig im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem persönlichen Steuersatz vergleichen lassen möchte, reicht ebenfalls eine Erklärung ein, allerdings aus eigenem Antrieb.

Altersentlastungsbetrag: Er hilft – aber nicht auf Renten

Der Altersentlastungsbetrag mindert bei über 64-Jährigen bestimmte Einkünfte zusätzlich. Für den Jahrgang, der 2024 das 64. Lebensjahr vollendet hat, beträgt er ab 2025 13,2 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal 627 Euro – ein Wert, der lebenslang festgeschrieben bleibt und schrittweise für spätere Jahrgänge weiter sinkt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Der Altersentlastungsbetrag gilt nicht für Renten aus der Basisversorgung selbst, sondern zum Beispiel für Arbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung. Das bestätigt die amtliche Einkommensteuer-Hinweise-Systematik und einschlägige Verbraucherinformationen.

Beispiele aus der Praxis

Eine Rentnerin mit Rentenbeginn 2015 erhält 2025 eine Jahresbruttorente von 18.000 Euro. Ihr individueller Rentenfreibetrag aus dem Erstjahr bleibt dauerhaft bestehen und mindert den steuerpflichtigen Anteil deutlich. Nach Abzug der Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt ihr zu versteuerndes Einkommen unter 12.096 Euro – eine Steuererklärung ist dann in der Regel nicht erforderlich.

Ein Ehepaar, zusammen veranlagt, bezieht ausschließlich Renten und kommt mit dem steuerpflichtigen Anteil gemeinsam auf 22.500 Euro. Da der gemeinsame Grundfreibetrag 24.192 Euro beträgt, besteht ebenfalls keine Pflicht.

Erst wenn zusätzliche Einkünfte – etwa aus Vermietung – hinzukommen oder hohe Lohnersatzleistungen zufließen, kann eine Abgabe zwingend werden.

Fristen 2025/2026: Wer muss, wann abgeben?

Wer 2025 zur Abgabe verpflichtet ist, richtet sich nach dem Steuerjahr 2025. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Wer durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten wird, hat regulär Zeit bis zum 28. Februar 2027.

Datenfluss und Nachweise: Was das Finanzamt ohnehin weiß

Die Daten der gesetzlichen Rente übermittelt die Deutsche Rentenversicherung automatisch an die Finanzverwaltung. Rentnerinnen und Rentner erhalten hierzu die sogenannte Rentenbezugsmitteilung, aus der hervorgeht, welche Beträge gemeldet wurden.

Dadurch entfällt in vielen Fällen das manuelle Eintragen der Anlage R in ELSTER; die Informationen können vorausgefüllt übernommen werden. Wer seine Steuer berechnen oder Angaben prüfen möchte, nutzt die Mitteilung trotzdem als Grundlage.

Kapitalerträge clever gestalten: NV-Bescheinigung prüfen

Wer mit seinen gesamten Einkünften – also einschließlich des steuerpflichtigen Rentenanteils – dauerhaft unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen.

Banken führen dann auf Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer mehr ab; eine Steuererklärung allein zum Rückholen der bereits einbehaltenen Steuer lässt sich so vermeiden. Die Bescheinigung gilt grundsätzlich befristet und muss bei der Bank hinterlegt werden.

Freiwillig abgeben – weil es sich lohnen kann

Auch ohne Pflicht kann sich eine freiwillige Abgabe rechnen, etwa wenn außergewöhnliche Belastungen (z. B. hohe Krankheitskosten), Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen die Steuerlast mindern oder bereits einbehaltene Steuern (z. B. Kapitalertragsteuer) erstattet werden sollen.

Für freiwillige Erklärungen gilt eine vierjährige Frist ab Ende des jeweiligen Steuerjahres; wer also für 2025 freiwillig abgibt, hat bis zum 31. Dezember 2029 Zeit. Die Pflichtfristen bleiben davon unberührt.

Fazit: Steuererklärung 2025 ist für viele Rentner entbehrlich – prüfen lohnt sich trotzdem

Kurz gesagt: Wer 2025 ausschließlich Rente bezieht, dessen steuerpflichtiger Anteil nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen unter dem Grundfreibetrag bleibt und der keine abgabepflichtigen Sonderfälle auslöst, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Steigen die Einkünfte darüber, kommen weitere Einnahmen hinzu oder greifen Progressions-Tatbestände, wird eine Erklärung erforderlich.

Die Schwellen und Regeln sind klar definiert – dennoch empfiehlt sich ein jährlicher Check, weil Rentenanpassungen, Freibeträge und individuelle Abzugspositionen den Ausschlag geben können.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des Einkommensteuergesetzes und die Auslegung durch die Finanzverwaltung.

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Bürgergeld: Mehrbedarf vom Jobcenter wegen Strompreiserhöhung? LSG urteilte

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Ein Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II wegen der Pandemie bleibt laut der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Einzelfallentscheidung. In dem vorliegenden Fall wurde kein Mehrbedarf wegen Strompreiserhöhungen und medizinischer Masken anerkannt (LSG NRW, AZ: L 19 AS 1015/24).

Kurzbegründung des 19. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen

Der Mehrbedarf für medizinische Masken kann ein besonderer Bedarf im Einzelfall i.S.d. § 21 Abs. 6 SGB II sein (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2024 – B 7 AS 17/23 R), hier aber verneinend.

Das der Kläger sich auf einen im Einzelfall unabweisbaren Bedarf beruft, ist seinem Vortrag zum einen nicht zu entnehmen (so auch LSG NRW Urteil vom 24.05.2024 – L 6 AS 725/22 – für den vorherigen Bewilligungszeitraum), insbesondere ist sein Verweis auf seine Eigenart als Brillenträger nicht nachvollziehbar vom Gericht.

Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für Oktober 2022 wegen einer Strompreiserhöhung liegen nicht vor, denn der Kläger hat sogar ein Strom-Guthaben erhalten

Die Härtefallklausel des § 21 Abs. 6 SGB II dient dazu, Bedarfe zu erfassen, die aufgrund ihres individuellen Charakters bei der pauschalierenden Regelbedarfsbemessung der Art oder der Höhe nach nicht erfasst werden können (vgl. BT-Drucks 17/1465, S. 8).

Sie hat nicht die Funktion, eine (vermeintlich oder tatsächlich) unzureichende Höhe des Regelbedarfs auszugleichen. Die Kosten für Strom sind im Regelsatz 2022 mit einem Anteil von 38,05 € enthalten. Zudem wird dem Kläger ein Mehrbedarf für die Warmwassererzeugung i.H.v. 10,33 € bereits gewährt.

Besondere Sachlage, die die Erhöhung der Stromkosten unvermeidbar gemacht hätte, liegt hier nicht vor

Mithin sind die über diesen Anteil hinausgehende Stromkosten grundsätzlich von den Leistungsberechtigten selbst zu tragen. Dass für den Kläger eine besondere Sachlage vorgelegen hat, die die Erhöhung der Stromkosten unvermeidbar gemacht hat, ist weder vorgetragen noch aus den vorgelegten Stromabrechnungen ersichtlich.

Vielmehr hat der Kläger seine Stromkosten durch das Entfallen der EEG-Umlage, der von ihm mit seinem Versorger vereinbarten Tarife sowie durch seinen zum 01.10.2022 vollzogenen Anbieterwechsel weitgehend stabil gehalten und sogar ein Guthaben erzielen können.

Fazit

Der Härtefall-Mehrbedarf wegen der Corona-Pandemie bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Anmerkung des Sozialrechtsexperten Detlef Brock:

Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Übernahme weiterer Stromkosten besteht nicht. Diese sind in dem pauschalierten Regelbedarf nach § 20 SGB II bereits enthalten.

Über diesen Anteil hinausgehende Stromkosten sind daher von den Leistungsempfängern grundsätzlich selbst zu tragen.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn die erhöhten Stromkosten aufgrund der besonderen Sachlage unvermeidbar sind, zum Beispiel krankheitsbedingt erhöhte Aufwendungen.

In einem solchen Fall kann – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – gemäß § 21 Abs. 6 SGB II ein Mehrbedarf für den Stromverbrauch in Betracht kommen (LSG NRW, L 6 AS 1651/17, Revision zugelassen).

Auch ein Mehrbedarf des Jobcenters, zum Beispiel für einen erhöhten Stromverbrauch, gehört zum Existenzminimum.

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The Genocide of Native Europeans, by F. Roger Devlin

Clare Ellis, The Blackening of Europe, Vol. 3: Critical Views, Arktos Media, Ltd., 244 pages, $22.95 paperback, $6.99 e-book Clare Ellis is a Scottish-born Canadian who earned a doctorate at the University of New Brunswick in 2017 with a dissertation on multiculturalism and mass immigration to Europe. Her thesis advisor was Ricardo Duchesne. The Blackening...
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Rejoinder to Nino on Zionism and the Cancel Culture of the Libertarian Movement, by Walter E. Block

I. Introduction Nino (2025)[1] is very critical of yours truly. But, they say, there is no such thing as bad publicity, as long as the
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Neues aus der ARD-Blase

Peds Ansichten - 7. November 2025 - 4:22

Verpflichtende Grundkurse in Demokratie wären in den ARD-Schreibstuben längst überfällig.

Aber bereits da ergäbe sich ein Problem: Wer sollte diese Grundkurse halten? Der Medienapparat der Öffentlich-rechtlichen wird in einer Blase, einer Echokammer gehalten und macht als Ganzes keinerlei Anschein, aus dieser Blase auszubrechen. Man könnte jeden Tag mit spitzen Fingern einen „herausragenden“ Befund aus der Echokammer von ARD und Co. entnehmen, um ihn dann nach Strich und Faden als das zu sezieren, was ihn auszeichnet: Propaganda.

Für ein gewieftes wie engagiertes Kollektiv echter Journalisten wäre es sogar ein äußerst interessantes Projekt, sich ganz und gar auf die Berichterstattung der ARD zu stürzen und diese täglich aufgearbeitet, quasiparallel, also leicht zeitversetzt als Alternativangebot an ein interessiertes Publikum weiterzureichen. Der hiesige Autor begnügt sich damit, den Sender mit offenen Briefen wie diesem hier „zu behelligen“ und, nicht ganz nebenbei, sich und den Leser in Medienkompetenz zu schulen.

Im konkreten Fall geht es um den Beitrag eines NDR-Kollektivs vom 27. Oktober — getitelt mit „Wie die AfD Anschluss in den USA sucht”.

Ist dieser der Versuch einer Analyse, die mit den Überzeugungen aus der Blase versucht wurde, ehrlich umzusetzen? Ist es ein Auftragswerk, welches gut mit dem Blasendenken harmonierte? Oder kann man tatsächlich so opportunistisch sein, dass man so etwas gegen seine Überzeugungen verfasst? Die letzte der drei Varianten hält der Autor — bezogen auf den im Weiteren untersuchten konkreten Fall — für nahezu ausgeschlossen. Das auch deshalb, weil es gar keine Analyse, also eine, die den Namen tatsächlich verdiente, darstellt. Denn hier wird Haltung gezeigt, Meinung gemacht, polarisiert. Vor allem wird auch kein Hehl daraus gemacht, wie man selbst zur untersuchten Sache steht. Man ist parteiisch und in dieser Verfassung handelt es sich um, wie soll man sagen, nun ja, Gegnereinschätzung, um Feindbildpflege. Und wie lässt sich das allgemeiner ausdrücken? Es ist Propaganda.

Propaganda — die Erste

Im Folgenden wird viel aus dem ARD-Beitrag zitiert und noch mehr kommentiert. Dem Leser empfehle ich das komplette Durchlesen des ARD-Beitrags, bevor er sich dann mit dem hier vor ihm liegenden Text befasst. Damit kann er prüfen, ob ihm gewisse Feinheiten tatsächlich auffielen — oder eben auch nicht. Gleich im Vortext lesen wir eine im Grunde Ungeheuerlichkeit. Zumindest, wenn wir an die deutsche Demokratie glauben:

„Der AfD-Politiker Paul wird wegen Verfassungstreue-Zweifeln von der Kommunalwahl ausgeschlossen.“ (1)

Man beachte: Weil ein Irgendjemand an seiner Verfassungstreue Zweifel hatte, wurde der Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz beauftragt, ein Dossier zu erstellen, das diesen Zweifel untermauern könnte. Der Verfassungsschutz tat wie befohlen und seine Expertise wurde als belastender Verdacht hergenommen, um den Politiker von einer Kommunalwahl auszuschließen. Man hat also Joachim Paul das passive Wahlrecht, das ihm laut Verfassung einzuräumen ist, einfach entzogen. Das ist undemokratisch.

Man hat Joachim Paul kein Vergehen juristisch nachweisen können — und nur das wäre auch relevant. Nein, es ist etwas anderes. Paul hat die Gesinnungsprüfung nicht bestanden. Die „rechte Gesinnung“ ist, ganz offensichtlich auch für Journalisten und Redakteure, das Maß der Dinge. So etwas hatten wir schon einmal. Wer ist nun verantwortlich und vor allem maßgebend für die „rechte Gesinnung“? Die Regeln die für einen funktionierenden demokratischen Rechtsstaat bindend sein sollen, sind es nicht.

Für Nils Altland, Ciara Cesaro-Tadic, Tamara Keller und Noura Mahdhaoui, die ihr Auskommen bei der ARD gefunden haben, sind diese Demokratiebrüche, wie wir noch sehen werden, offensichtlich nicht etwa lediglich irrelevant. In ihrem wohl woken, moralisch reglementierten Gesellschaftsbild begrüßen sie solche Ausgrenzungen sogar. Ein echter Journalismus würde hier aber an seine Grundaufgabe herangehen: Mit seiner Arbeit die Demokratie zu bewahren und auf ihre Verletzungen hinzuweisen. Nein, dieses Kollektiv von ARD-Angestellten mokiert sich über andere Dinge.

Propaganda — die Zweite

Auch noch in der Einleitung hält die NDR-Redaktion fest:

„Kurze Zeit später fällt sein Name [Joachim Paul] im Weißen Haus. Sein Fall zeigt, wie Desinformation zur transatlantischen Strategie wird.“ (1i)

Haben sie den Beitrag auf der ARD-Seite inzwischen komplett unter die Lupe genommen, liebe Leser? Ist Ihnen aufgefallen, wie der Nachweis erbracht wurde, dass „Desinformation zur transatlantischen Strategie wird“? Nicht? Mir auch nicht.

Von welcher transatlantischen Strategie redet man da eigentlich? Roderich Kiesewetter ist zum Beispiel Transatlantiker. Desinformiert uns dieser Transatlantiker und äußerst laute Bellizist etwa? Stehen Joachim Paul und Roderich Kiesewetter im gleichen politischen Lager? Wohl kaum. Was ist die transatlantische Strategie?

Drücken wir es anders aus. Das Zitat enthält nicht nur eine Unterstellung, die man überhaupt nicht belegt — weil man es auch gar nicht kann. Es ist darüber hinaus schlicht Nonsens. Aber so etwas passiert bei gelebter Feindbildpflege halt. Da es sich um einen AfD-Politiker handelt und der auch noch mit der Trump-Regierung kuschelt, muss erst einmal Desinformation untergeschoben werden. Und das, dieses Unterschieben, ist die wirkliche Desinformation.

Propaganda — die Dritte

Dann berichtet das NDR-Team von einem Presse-Briefing im Weißen Haus Anfang September:

„Der US-Blogger und Bestsellerautor Michael Shellenberger, bekannt aus dem Umfeld der Trump-nahen ‚MAGA‘-Bewegung, erhebt vor laufenden Kameras schwere Vorwürfe gegen Deutschland: Der Fall Joachim Paul aus Deutschland sei ein politischer Skandal. Dabei reiht Shellenberger den Fall in eine Mehrzahl von internationalen Ereignissen ein, die er mit Themen wie Meinungsfreiheit und Zensur verbindet.“ (1ii)

Und — ist das nur Geraune? Oder hat Shellenberger recht? Natürlich hat er recht. Joachim Paul aus Deutschland hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Er ist kein überführter Straftäter. Irgendein Verdacht oder gar Zweifel, den eine Behörde dazu verfasst, ersetzt mitnichten die Unschuldsvermutung — nicht in einer wahrhaftigen Demokratie. Tatsächlich wird Paul von der Wahl in ein politisches Amt ausgeschlossen, weil seine Vorstellungen nicht die der Etablierten sind. Das so etwas in Deutschland geschieht, ist ein politischer Skandal. Shellenberger sieht das. ARD-Mitarbeiter, gefällig in ihrer Blase hausierend, sehen es nicht.

Aber die NDR-Autoren staunen auch noch, warum der „Trump-Mann Shellenberger“ sich über Kleinigkeiten aus der Provinz so aufregt. Der Skandal ist für sie eben keiner. Weil in ihren Augen für die AfD kein Platz in der Demokratie — der obskuren Demokratie, an die sie selbst glauben — zur Verfügung steht. So wie auch für Putin-Versteher kein Platz in ihrer Demokratie bereit steht. Und das gilt natürlich auch für Klimaleugner. Und erst recht gilt das für Jene, die sich der Corona-Diktatur nicht gefällig unterwarfen. Wie sollen ARD-Angestellte ihrem Auftrag nachkommen können, wenn ihnen nicht eingeht, was tatsächlich gelebte Demokratie wirklich bedeutet?

Propaganda — die Vierte

„Shellenbergers Auftritt läuft live auf Fox News und wird in zahlreichen Kanälen geteilt.“ (1iii)

Beunruhigend, nicht wahr? Shellenbergers Auftritt zieht in den USA medial weite Kreise. Dabei tut es das auch in Deutschlands öffentlich-rechtlichen Sendern. Dort wurde doch das Ereignis ebenso ausführlich gewürdigt. Freilich tat man das unter anderen Vorzeichen. Moralisierend verurteilte man Paul und andere AfD-Politiker medial, stand aber derer Ausgrenzung unkritisch, vielmehr wohlwollend gegenüber.

Dabei geht es doch nur um einen Regionalpolitiker aus Rheinland-Pfalz. Warum ist es notwendig, wegen eines politischen Nebendarstellers einen derartigen Bohei zu machen, mag uns die ARD-Tagesschau vermitteln. Tja, wenn man es als völlig normal hinnimmt, es annimmt, dass AfD-Politiker auf jedem möglichen Weg bekämpft werden dürfen, und meint, dass das alles ja nur zum Schutz der Demokratie notwendig wäre. Dann macht man natürlich große Augen, wenn Leute von außerhalb der Blase sagen: „Hört mal, ihr in Deutschland. Mit Demokratie hat das aber nichts zu tun, wenn ihr einer inzwischen Volkspartei und damit indirekt auch deren Wählern, die Demokratie verwehrt“.

„Der Fall eines Regionalpolitikers aus Rheinland-Pfalz wird in rechten Blasen schnell zum Symbol angeblicher Unterdrückung der Opposition in Deutschland.“ (1iv)

Was sind „rechte Blasen“? Die ARD-Schriftgelehrten kann ich in deren eigener Blase erkennen. Eine, die gespeist wird von Opportunismus und ideologischer Unterwerfung. Die Konformität von ihren Insassen verlangt und sozusagen korrektes Denken. In der man nachplappert und im Glauben lebt. Innerhalb derer es nicht gewagt wird, die eigene Vergangenheit kritisch zu betrachten.

Nachdem die Insassen dieser Blase bei der PLandemie absolut unterwürfig beim Feldzug gegen die PLandemie-Opposition mitgemacht haben, tun sie das nun im Falle der AfD. Es gab keine Aufarbeitung, also macht man weiter wie bisher. Es hat sich nichts geändert. Und so fabuliert man von „rechten Blasen“. In die man diejenigen hineinsortiert, die nicht so sind, wie man selbst, wie die „Anständigen“ bei der ARD, wie die Masse. Wie man eben zu sein hat, wenn man weiterhin seinen Platz in der Demokratie-Simulation ausfüllen möchte.

„Rechte Blasen“ erlauben eine beliebige Zuordnung, ganz nach Gutdünken. „Rechte Blasen“ ist ein emotional aufgeladener Begriff und genau so soll er auch wirken, emotional. Er manipuliert. Wir haben damit ein weiteres Kleinod im Propaganda-Baukasten ausgemacht.

Da wir hier Propaganda auseinandernehmen (Hervorhebung durch Autor): Wir lasen gerade von „angeblicher Unterdrückung der Opposition in Deutschland“.

Möchte uns das NDR-Autorenkollektiv damit herüberbringen, dass die Opposition in Deutschland gar nicht unterdrückt würde und der Fall des Regionalpolitikers Joachim Paul allenfalls ein Einzelfall moderater politischer Unterdrückung aus triftigen Gründen und damit nicht repräsentativ wäre? Noch einmal die Frage an die ARD-Mitarbeiter: Handelt es sich im Falle des AfD-Politikers Paul um politische Unterdrückung oder nicht?

Propaganda — die Vierte

Die ARD fragt zu den Aktivitäten von AfD und alternativen Medien: „Eine orchestrierte Onlinekampagne?“ (1v). Dazu meint der Autor: Spieglein, Spieglein an der Wand.

Die politische Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien zeichnet sich unverkennbar durch Gleichschaltung, durch Konformismus, durch Orchestrierung aus. Deshalb ist auch ihre Berichterstattung zur größten parteipolitischen Opposition im Land Teil einer harmonisch orchestrierten Vorführung, die ihr Publikum mitreißen möchte. Bei der man dem Publikum mit der AfD einen weiteren schwarzen Mann vor die Nase hält, der angeblich vorhat, den Faschismus wiederauferstehen zu lassen.

Nun, den Lackmustest hat das Medienorchester bereits abgeliefert, als es schon einmal tatkräftig und Beifall klatschend mindestens zwei Jahre lang den Faschismus mit der Corona-Nummer probte.

Nur, um aufzuzeigen, dass das keine Übertreibung ist, sei an dieser Stelle ein klitzekleines Beweisstück noch einmal hervorgekramt (b1):

Faschismus beginnt in den Köpfen. Die drastische Maßnahme wurde mit Bedrohung der Volksgesundheit begründet — ganz so wie in den „alten Zeiten“, vor der die ARD nicht müde wird, zu warnen. Die ARD-Sparte MDR hat diese Meldung später kommentarlos entfernt. Kritik mit dieser von hohen politischen Funktionären gelebten Faschismusprobe lag ihr nie im Sinn. Sie verdingte sich einfach als Meldeorgan der Macht. Dass Medien mit der herrschenden Macht im Gleichschritt gehen, ist unbedingte Voraussetzung für das Wiederaufleben des Faschismus.

Propaganda — die Fünfte

„Orchestrierte Onlinekampagnen“, von denen die ARD-Leute raunen, sind ihnen selbst also sehr vertraut. Nun erfahren wir von ihnen etwas zum Hintergrund — sagen sie jedenfalls. Aber lesen wir erst einmal:

„Im August 2025 hatte der Wahlausschuss Ludwigshafen den AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen. Begründung waren Zweifel an seiner Verfassungstreue. Die Grundlage dafür bot ein Bericht des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz mit 16 Punkten, der der NDR-Medienredaktion ZAPP vorliegt. Von Kontakten zu rechtsextremen Gruppen über rassistische Äußerungen bis zur Unterstützung sogenannter Remigrationspläne. Pauls Eilanträge gegen den Ausschluss scheiterten bis zum Verfassungsgericht.“ (1vi)

Das ist also der Hintergrund? Ja, das ist der uns von der ARD angebotene — ein geframter Hintergrund. Was uns verschwiegen wird, ist so einiges. Die einzige Personalie zur Besetzung des Wahlausschusses, die auffindbar war, ist die inzwischen parteilose, davor SPD-Mitglied und bisherige Oberbürgermeisterin, Jutta Steinruck (2). Mehr hat der Autor trotz intensiver Suche nicht in Erfahrung bringen können, nicht einmal auf der Webseite der Stadt Ludwigshafen (3). Diese Intransparenz erlaubt es dem kritischen Beobachter natürlich nicht, Bedenken ob der Befangenheit der Mitglieder des Wahlausschusses auszuräumen.

Noch mehr fehlender Hintergrund: Die ARD erzählt uns von einem Bericht des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz (LfV RP), der dem Sender durchgesteckt wurde. Den Inhalt des Berichtes kennen wir nicht. Ich habe ihn auch nirgendwo gefunden, auch nicht auf der Webseite des LfV RP (4), auch nicht auf der Webseite der Stadt Ludwigshafen, auch nicht als einlesbare Kopie bei der ARD. Aber die ARD hat das Material, dessen Inhalt sie uns vorenthält, verarbeitet. Verarbeitet als Munition gegen einen Kandidaten der oppositionellen AfD. Das erzählt sie auch noch ganz stolz dem Konsumenten.

„Die Grundlage dafür bot ein Bericht des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz mit 16 Punkten, der der NDR-Medienredaktion ZAPP vorliegt. Von Kontakten zu rechtsextremen Gruppen über rassistische Äußerungen bis zur Unterstützung sogenannter Remigrationspläne.“ (1vii)

Sie hat sich das herausgefischt, was für ihre Feinbildpflege verwendbar war und damit ihrerseits einen politischen Auftrag umgesetzt. Was tatsächlich in dem Dokument steht und wie haltbar sich bei Einsicht die ARD-Behauptungen erweisen, bleibt völlig offen. Vielleicht handelt es sich ja auch „nur“ um Verleumdungen?

Wir erfahren von der ARD nicht, auf welchen Wegen ihr das Material zugespielt wurde, genauso wenig, warum es nicht veröffentlicht wird. Wir erfahren auch nicht von der ARD, von wem das LfV RP zur Erstellung des Berichts beauftragt wurde, was ja ein vorheriges systematisches Schnüffeln in der Arbeit des Politikers erforderte. Aber von mir können Sie es erfahren, liebe Leser. Es waren die politischen Eliten der Stadt Ludwigshafen selbst, die das Gutachten anforderte — als Auftragsarbeit (5)!

Propaganda — die Sechste

Dem geübten kritischen Mediennutzer sind Begriffe wie Schattenfechten und Strohmannargumente sicher geläufig. Mittels dieser wird gezielt vom eigentlichen Thema weggelenkt und eine Diskussion „um des Kaisers Bart“ ins Laufen gebracht, an der sich de Konsument aufreiben und schließlich erschöpft zurückbleiben darf. Wie absurd so etwas ausfallen kann, dafür gibt uns die ARD-Tagesschau im hier untersuchten Bericht ein leuchtendes Beispiel. Eines, das ich dem Leser nicht vorenthalten möchte.

Nachdem uns die Schreiber des Berichts darüber informiert haben, was sie angeblich im Bericht des LfV RP gelesen und vor allem, wie wir es zu interpretieren haben, uns aber tatsächlich über die Inhalte im Dunkeln lassen, beginnen diese ein abstruses Schattenfechten — und das liest sich so:

„Kurz darauf verbreitete sich in sozialen Netzwerken eine ganz bestimmte Geschichte. AfD-nahe Kanäle und rechte Influencer behaupteten, Paul sei Opfer »politischer Zensur« geworden, weil er den »Herr der Ringe«-Autoren J.R.R. Tolkien gelobt habe.“ (1viii)

Ja, ja, AfD-nahe Kanäle… Nun, ich kenne sich regierungsnah anschmiegende Kanäle, zum Beispiel die ARD-Tagesschau. Es ist sehr einfach, zu erfassen, dass Johannes Paul ohne Zweifel Opfer politischer Zensur geworden ist. Es ist ganz offensichtlich. Dieses Offensichtliche soll im Nebel des entfachten, bei Lichte besehenen, geradezu albernen Schattenfechtens verschwinden. Also wird der Autor von „Herr der Ringe“ gewissermaßen ins Boot geholt und diese phantasievolle Geschichte mit dem realen Sachverhalt der politischen Unterdrückung eines AfD-Politikers verwoben. Und dann trumpft der Scheinjournalismus der ARD-Schreiber auf — scheinbar, denn es ist entlarvend, was er von sich gibt, und nicht nur er.

Propaganda — die Siebente

„Der Verfassungsschutzbericht, auf den sich der Wahlausschuss stützte, zeichnet ein anderes Bild. Er erwähnt Tolkien nur in 3 von 16 Punkten und als Beispiel, wie Paul in einem rechtsextremen Magazin literarische Motive von Tolkien in ein völkisches Weltbild überführt.“ (1ix)

Allen Ernstes argumentiert der Verfassungsschutz damit, dass „Paul in einem rechtsextremen Magazin literarische Motive von Tolkin in ein völkisches Weltbild überführt“. Abgesehen davon, dass „rechtsextremes Magazin“ eine reine, willkürliche Klassifizierung der ideologisch fest gespurten ARD-Schreiber darstellt, ist das Argument in keiner Weise für den Entzug eines Grundrechtes geeignet — nicht in einer funktionierenden Demokratie. Doch dass ein Verfassungssschutz überhaupt solch einen Mist in seinen aufgetragenen Bericht, sozusagen ein Gefälligkeitsbericht hineinschreibt, lässt uns ahnen, dass hier überhaupt keine echten Gründe für den Ausschluss Pauls aus dem Wahlprozedere der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen vorliegen.

Propaganda — die Achte

Das Demokratieverständnis der ARD-Verantwortlichen reduziert sich ja nicht einmal auf das einer Fassadendemokratie. Wie darin die Dreierbeziehung Legislative – Exekutive – Judikative, und das für alle Gesellschaftsmitglieder als verbindliche Vorgabe funktioniert, scheint jenen fremd, die ihrem Auftrag nach unabhängig und unvoreingenommen berichten sollen. Obwohl es selbst zum Lehrstoff für Hauptschüler gehört.

Das Demokratieverständnis der ARD-Mitarbeiter Nils Altland, Ciara Cesaro-Tadic, Tamara Keller und Noura Mahdaoui macht sich an Kontaktschuldvorwürfen, willkürlichen Klassifizierungen, Vermutungen und allein schon juristisch völlig unhaltbaren Indizien fest. Von welcher Demokratie schwadronieren sie? Sie picken sich faule Rosinen aus dem Verfassungsschutzbericht, Rosinen, die nie und nimmer taugen, einem Politiker das Recht abzusprechen, gewählt zu werden:

„Neurechte Szene“, was soll das sein, nennt sich die „neurechte Szene“ selbst so, wer hat diesen Kampfbegriff eigentlich kreiert? Wer beansprucht über diese lancierten Begriffe die Deutungshoheit? „Soll [in Äußerungen] rassistische und verfassungsfeindliche Elemente enthalten“ — soll? Es ist also gar nicht nachgewiesen?

„Pauls Kontakte zu Martin Sellner“ — sind die verboten? Ist Kontaktschuld neuerdings juristisch relevant? Ist es natürlich nicht. „Vorträge zu Remigrationsplänen“ sind Argumente, um Grundrechte einzuschränken? Die Rückführung von Flüchtlingen darf also nicht diskutiert werden? Doch, selbstverständlich ist das nicht verboten. Es ist sogar notwendig, weil es eine Reihe von Konflikten im Kontext der Migranten (zuvor Emigranten) gibt. „Neurechtes Bildungsprojekt ‚GegenUni'“ — verboten? Was ist bei den ARD-Schreibern „neurechts“? Das, was sie im Verfassungsschutzbericht lasen und ihr Blasendenken bestätigte?

„Bei Instagram posierte Paul in diesem Sommer auch für ein Foto mit Sellner“ — das steht tatsächlich in dem Bericht, laut ARD. Ist das nicht furchtbar? Noch weitere „Argumente“: „Paul soll außerdem regelmäßig im österreichischen Freilich-Magazin veröffentlicht haben, das als rechtsextrem gilt“. Oder das: „Paul soll bei einer Veranstaltung das rassistische White-Power-Symbol gezeigt haben“. Das ist völlig hohl. Offen gesagt, genügt mir das Herausgepickte bereits, um den Spin des Berichts einordnen zu können.

Was den ARD-Angestellten aber außerdem völlig abgeht, ist das Gespür, die Achtsamkeit, um die unverhohlene Schnüffelpraxis einer von der Politik eingespannten Behörde zu erkennen. Als das in der DDR die „Stasi“ gemacht hat, war das natürlich ganz doll schlimm. Wo ist bitteschön der Unterschied zur Schnüffelei der Inlandsgeheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland? Es ist ganz einfach: Damals wie heute hat man mit dieser Praxis die politische Opposition unterdrückt.

Die Bundes- und Landesbehörden des Verfassungsschutzes dienen auffällig wenig der Demokratie, dazu wären sie eh ungeeignet. Aber herrschender Macht dienen sie ganz hervorragend.

Aufgegriffen

Zur Farce gegenüber dem AfD-Politiker, an dem sich die ARD, man möchte sagen, geradezu gewohnheitsmäßig beteiligt, fand ich einen bereichernden Kommentar:

„Kontakte zur Neuen Rechten dürfen in einem Rechtsstaat niemals ein relevantes Argument für den Entzug des passiven Wahlrechts sein. Die Neue Rechte ist keine verbotene politische Strömung […] und sie ist in ihrem Selbstverständnis nicht gegen die FDGO [freiheitlich-demokratische Grundordnung] gerichtet. Darüber hinaus wird Paul nicht einmal vorgeworfen, Teil dieser politischen Strömung zu sein — sondern lediglich ‚Kontakte‘ zu ihr zu haben. Eine solche Kontaktschuld widerspricht jeglicher moderner Ethik.“ (5i)

Der Kommentar setzt fort mit:

„Bei dem sogenannten White-Power-Gruß handelt es sich um das „Toll-Zeichen“ (?), also den Zeigefinger auf den Daumen und die restlichen drei Finger weit abgespreizt. Das dies ein politisches Zeichen sein soll, wurde vor wenigen Jahren von fragwürdigen linksextremen Medien ursprünglich aus dem Antifa-Umfeld verbreitet und seitdem in der rechten Szene vereinzelt scherzhaft als Akt der Verhöhnung dieser Medien reproduziert. […] Dementsprechend ist diese Geste natürlich nicht strafbar und sie benutzt jeder weiterhin in ihrem eigentlichen gesellschaftlichen Kontext — um eben mit einer Handgeste sein Wohlgefallen an irgendetwas auszudrücken.“ (5ii)

Schlussbemerkung

Die Bürger Ludwigshafens haben ihre eigene Methode gefunden, wie sie mit dem undemokratischen Gebaren etablierter Parteien und Politiker zur Ausgrenzung der Konkurrenz umgehen können. Die Wahlbeteiligung lag in der ersten Runde der Bürgermeisterwahl bei lediglich 29 Prozent (6). Klarer Gewinner der Stichwahl war der CDU-Kandidat Klaus Blettner. Lesen wir dazu den ARD-Bericht (Hervorhebung durch Autor):

„Das Wahlergebnis bei der Stichwahl in Ludwigshafen fiel mehr als deutlich aus: CDU-Kandidat und BWL-Hochschulprofessor Blettner konnte die Wähler am Sonntag für sich gewinnen. Der 57-Jährige wurde von der FWG unterstützt. SPD-Konkurrent Jens Peter Gotter bekam 41,5 Prozent der Wählerstimmen. Allerdings lag die Wahlbeteiligung lediglich bei 24,1 Prozent. Das heißt, von 118.000 Wahlberechtigten gaben nur 28.5 Prozent bei der Stichwahl ihre Stimme ab. Gültig waren 94,5 Prozent der Wahlzettel. 1.570 ungültige Stimmen wurden abgegeben.“ (2i)

Machen wir es noch deutlicher. Der „mehr als deutliche Gewinner“ der Stichwahl wurde dies mit sage und schreibe 15.761 Stimmen — bei 118.314 Wahlberechtigten. Prozentual stützt sich die Legitimität des „mehr als deutlichen Gewinners“ auf gerade einmal 13,3 Prozent der Wählerstimmen (7). Aus einer noch etwas anderen Sicht heraus betrachtet, hielten drei Viertel der Wahlberechtigten in Ludwigshafen diese Oberbürgermeisterwahl mehr oder weniger für eine Farce, eine Demokratie-Simulation, an der sie sich nicht mehr zu beteiligen gedachten.

Der „mehr als deutliche Gewinner“ der Wahl — Gewinner mit 13,3 Prozent der Wählerstimmen — zeigte auf den mehr als deutlichen Verlierer der Wahl: eine wahrhafte Demokratie.

Bitte bleiben Sie schön achtsam, liebe Leser.

Anmerkungen und Quellen

(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.

(1 bis 1ix) 27.10.2025; ARD, NDR; Nils Altland, Ciara Cesaro-Tadic, Tamara Keller, Noura Mahdhaoui; Wie die AfD Anschluss in den USA sucht; https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-vernetzung-usa-medien-100.html

(2, 2i) 12.10.2025; ARD-Tagesschau; Panja Schollbach, Heiko Wirtz-Walther, Laura Scanu, Frank Schumann; Klaus Blettner wird Oberbürgermeister in Ludwigshafen; https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/ludwigshafen-ob-stichwahl-100.html

(3) Ludwigshafen; Stadtverwaltung; Verwaltung & Politik; Oberbürgermeisterwahl 2025; https://ludwigshafen.de/verwaltung-politik/oberbuergermeisterinnenwahl-2025; https://ludwigshafen.de/verwaltung-politik/oberbuergermeisterinnenwahl-2025/bekanntmachungen; https://vgnw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/wahl-des-oberbuergermeisters-der-stadt-ludwigshafen-eilantrag-des-afd-kandidaten-bleibt-ohne-erfolg; abgerufen: 31.10.2025; Gendersprache wurde entfernt;

(4) Rheinland Pfalz; Ministerium des Innern und für Sport; Suche nach „Johannes Paul“; https://mdi.rlp.de/suche?tx_solr%5Bq%5D=Johannes+Paul&modal-search-submit=; abgerufen: 31.10.2025

(5 bis 5ii) Rechtliche Analyse: Ausschluss des AfD-Kandidaten von der OB-Wahl in Ludwigshafen; https://grafkerssenbrock.com/rechtliche-analyse-afd-kandidat-ob-wahl-ludwigshafen; abgerufen: 31.10.2025; (5i, 5ii) https://grafkerssenbrock.com/rechtliche-analyse-afd-kandidat-ob-wahl-ludwigshafen#comment-3495

(6) 12.10.2025; Deutschlandfunk; Stichwahl um Oberbürgermeisteramt in Ludwigshafen — Kontroverse um Ausschluss des AfD-Kandidaten; https://www.deutschlandfunk.de/stichwahl-um-oberbuergermeisteramt-in-ludwigshafen-kontroverse-um-ausschluss-des-afd-kandidaten-100.html

(7) 12.10.2025; RLP Wahlen; Stichwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen am Rhein, 12.10.2025; https://www.rlp-wahlen.de/M212/StOBWahl2025/ergebnisse.html

(b1) MDR-Teletext; Meldung über geplante Zwangszuführungen von Quarantäne-Verpflichteten; 20.04.2020; Mitteldeutscher Rundfunk

(Titelbild) ARD, öffentlich-rechtliche Medien, Schreibmaschine; Autor: Markus Winkler (Pixabay); 13.06.2020; https://pixabay.com/de/photos/mockup-schreibmaschine-deutsch-5282000/; Lizenz: Pixabay License

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Peru erklärt Mexikos Präsidentin zur persona non grata

Lima. Die peruanische Regierung hat am Montag bekanntgegeben, dass sie die diplomatischen Beziehungen zu Mexiko abbrechen wird. Auslöser ist, dass Mexiko der ehemaligen peruanischen Premierministerin Betssy Chávez Asyl gewährt. Chávez befand sich für über zwei Jahre in... weiter 07.11.2025 Artikel von zu Peru, Mexiko, Politik
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Bolivien vollzieht politische Kehrtwende

Am Samstag wird der neue Präsident Paz Pereira vereidigt. Beziehungen zu den USA wieder aufgenommen. ALBA schließt Bolivien aus La Paz/Washington. Der neu gewählte Präsident, Rodrigo Paz Pereira, hat die vergangenen Wochen genutzt, um Impulse für eine Neuausrichtung der bolivianischen Politik zu setzen. "Die Zeit, vom Staat zu leben, ist vorbei. Dieses Modell wurde von der Einheitspartei (MAS) gefördert und... weiter 07.11.2025 Artikel von zu Bolivien, Politik, Wirtschaft
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Richterin in El Salvador verlängert Untersuchungshaft für politische Gefangene

Santa Tecla/San Salvador. Bei einem Haftprüfungstermin vor dem Zweiten Untersuchungsgericht in Santa Tecla am 29. Oktober 2025 hat die Richterin für Alejandro Henríquez und José Ángel Pérez weitere Untersuchungshaft angeordnet. Haftersatzmaßnahmen oder Freilassung auf Kaution... weiter 07.11.2025 Artikel von zu El Salvador, Politik, Menschenrechte, Umwelt
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It Is Easy To Miss The Cloud Reflections

Caitlin Johnstone - 7. November 2025 - 2:13

Listen to a reading of this poem (reading by Tim Foley):

It is easy to miss the cloud reflections in the puddles
when the drones are perching on the telephone wires
and boats are exploding off the coast of Venezuela.

It’s easy not to notice the flirtatiousness of the wind
when there is black smoke over Palestine
and everything’s coated in oil.

It’s easy to overlook the electricality in our bodies
when the billionaires and bank boys
are trying to replace our minds with chatbots.

Don’t let them trick you into forgetting the moon,
or the dragon eggs incubating in your ribcage.
Don’t let them trick you into exchanging your heartbeat
for an algorithm and a memecoin.
There are still birds in the skies of this world.
There are accordion angels playing in the ruins.

Though at times it may feel like a giraffe bleeding to death
in an abandoned Presbyterian church
in a forgotten factory town
with faded billboards and faded eyes,
beneath the click clack marching of the robot dogs,
there is still birdsong.

There is still birdsong.

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