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Kriegsfall: Grüne fordern besonderen Schutz für politische Eliten

Dass die Grünen die Partei sind, die derzeit am stärksten nach einem Dritten Weltkrieg unter zentraler Beteiligung Deutschlands gieren, ist kein Geheimnis (und viele vermuten, dass die Politiker, die dies fordern, dem Massensterben im Ernstfall teilnahmslos bis sadistisch von ihren Villen aus zuschauen würden). Aber was jetzt in Sachen Kriegsplanung bekannt wurde, toppt alles bislang Bekannte. „Tichys […]

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Kurz vor der Rente krank und arbeitslos: So vermeiden Sie den Absturz ins Bürgergeld

Lesedauer 4 Minuten

Wer schwer krank ist, kurz vor der Altersrente steht und Angst vor dem Absturz ins Bürgergeld hat, braucht Klarheit. Die sogenannte Arbeitsmarktrente kann in genau diesen Fällen eine volle Erwerbsminderungsrente sichern, obwohl ärztlich nur eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt wurde.

 Was die „Arbeitsmarktrente“ wirklich ist

„Arbeitsmarktrente“ ist kein offizieller Gesetzesbegriff. Gemeint ist eine volle Rente wegen Erwerbsminderung, die ausnahmsweise gezahlt wird, obwohl medizinisch nur eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Grundlage ist die Rechtsprechung und die Auslegung von § 43 SGB VI durch die Rentenversicherung und die Sozialgerichte.

Wer nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber keinen passenden Teilzeitjob findet, kann so gestellt werden, als wäre er voll erwerbsgemindert.

Diese Konstruktion soll eine Lücke schließen. Sie schützt Menschen, deren gesundheitlich eingeschränkte Arbeitskraft auf dem realen Arbeitsmarkt nicht mehr nachgefragt wird und die sonst zwischen halber Erwerbsminderungsrente, auslaufendem Arbeitslosengeld und Bürgergeld zerrieben würden.

Medizinische Voraussetzungen: Wann gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert?

Entscheidend ist zuerst nicht der Arbeitsmarkt, sondern Ihr Gesundheitszustand. Die Rentenversicherung prüft, wie viele Stunden Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können.

Können Sie auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten, liegt in der Regel volle Erwerbsminderung vor. Können Sie noch drei bis unter sechs Stunden arbeiten, gilt das als teilweise Erwerbsminderung.

Die Einschränkung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen. Diese Grenzen und Zeiträume ergeben sich direkt aus den gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderungsrente und den fachlichen Hinweisen der Deutschen Rentenversicherung.

Es geht nicht um Ihren bisherigen Beruf. Entscheidend ist, was Sie insgesamt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch leisten könnten. Qualifikation, bisherige Tätigkeit oder Betriebszugehörigkeit spielen für die Einstufung nur eine untergeordnete Rolle.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Ohne Beiträge keine Arbeitsmarktrente

Die Arbeitsmarktrente ist immer an die allgemeinen Regeln der Erwerbsminderungsrente gebunden. Sie müssen im Regelfall

ausreichend lange versichert gewesen sein und in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Konkret bedeutet das in der typischen Konstellation: Fünf Jahre Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Zeiten mit Arbeitslosengeld oder Krankengeld können dabei unter bestimmten Voraussetzungen mitzählen, wenn sie beitragspflichtig waren.

Es gibt Sonderregelungen, etwa für ältere Versicherte mit lange erfüllter Wartezeit oder für bestimmte Konstellationen vor 1984. Wer betroffen ist, sollte das individuell prüfen lassen; pauschale Aussagen wären hier unzuverlässig.

Kern der Arbeitsmarktrente: Wenn der Teilzeitmarkt faktisch dicht ist

Die Arbeitsmarktrente setzt an einer klar umrissenen Situation an:

Medizinisch sind Sie nur teilweise erwerbsgemindert. Sie könnten also theoretisch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten. Normalerweise gäbe es dafür nur eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Diese halbe Rente reicht häufig nicht zum Leben. Deshalb greift das Institut der arbeitsmarktbedingten vollen Erwerbsminderungsrente. Diese wird gezahlt, wenn Ihr verbliebenes Leistungsvermögen praktisch nicht mehr genutzt werden kann, weil kein geeigneter Teilzeit-Arbeitsplatz verfügbar ist.

Nach aktueller Verwaltungspraxis und Rechtsprechung gilt besonders:

Sind Sie teilweise erwerbsgemindert, arbeitslos gemeldet und findet sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums – in der Praxis regelmäßig innerhalb eines Jahres – kein leidensgerechter Teilzeitjob, kann der Teilzeitarbeitsmarkt als „verschlossen“ gewertet werden. Dann wird aus der halben eine volle Erwerbsminderungsrente. ([Deutsche Rentenversicherung][1])

Wichtig ist: Die Prüfung orientiert sich nicht an der bloßen Behauptung „es gibt nichts“, sondern an Ihrer konkreten Lage, Ihrem Restleistungsvermögen und den arbeitsmarktbezogenen Informationen der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter.

Alter, Vorurteile, Realität: Warum „Mit 63 stellt Sie keiner ein“ nicht reicht

Viele Betroffene hören von Vermittlerinnen oder Bekannten Sätze wie „In Ihrem Alter nimmt Sie niemand mehr“. Das klingt realistisch, ist rechtlich aber unbrauchbar.

Allein das Alter oder eine schlechte Arbeitsmarktlage begründen keine Rente wegen Erwerbsminderung. Das stellen Rechtsprechung und Rentenversicherung immer wieder klar. Entscheidend bleibt die Kombination aus gesundheitlich eingeschränkter Leistungsfähigkeit und fehlender Möglichkeit, diese Restleistung in einem zumutbaren Teilzeitjob einzusetzen.

Ohne medizinisch festgestellte teilweise Erwerbsminderung gibt es keine Arbeitsmarktrente. Ohne versicherungsrechtliche Voraussetzungen ebenfalls nicht. Und ohne ernsthafte Prüfung, ob ein Teilzeitjob möglich wäre, fehlt die Grundlage für die volle arbeitsmarktbedingte Rente.

Typische Fallkonstellation: Krank, ausgesteuert, Arbeitslosengeld – und dann?

Besonders relevant ist die Arbeitsmarktrente für Menschen Ende 50 oder Anfang 60, die lange gearbeitet haben, schwer erkrankt sind und nach Aussteuerung durch die Krankenkasse Arbeitslosengeld I beziehen.

Ein typischer Weg sieht so aus: Nach langer Krankheit läuft das Krankengeld aus. Sie melden sich arbeitslos, obwohl klar ist, dass Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Agentur für Arbeit verlangt, dass Sie dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird deutlich, dass ein leidensgerechter Teilzeitjob realistisch kaum zu finden ist.

In dieser Situation kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Stellt die Rentenversicherung eine teilweise Erwerbsminderung fest und bestätigt die Arbeitsverwaltung faktisch fehlende Vermittlungschancen in passende Teilzeitstellen, kommt eine Arbeitsmarktrente in Betracht.

So lässt sich das Abrutschen ins Bürgergeld oft vermeiden und die Zeit bis zur regulären Altersrente finanziell stabil überbrücken.

Befristung und Übergang in die Altersrente

Arbeitsmarktrenten werden in der Regel befristet bewilligt. Meist für bis zu drei Jahre, mit der Möglichkeit der Verlängerung, solange die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Bei absehbar dauerhafter Erwerbsminderung sind auch unbefristete Renten möglich.

Spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Rente wegen Erwerbsminderung. Sie geht in die Altersrente über. Für Ihre finanzielle Planung ist wichtig: Die Höhe der späteren Altersrente hängt davon ab, welche Zeiten und Entgeltpunkte bis dahin berücksichtigt wurden.

Eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen sollte deshalb immer gegen die Option Erwerbsminderungsrente und Arbeitsmarktrente abgewogen werden.

Hinzuverdienst: Wie viel Arbeit ist noch erlaubt?

Wer eine volle Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente erhält, darf grundsätzlich hinzuverdienen, muss aber die geltenden Hinzuverdienstgrenzen beachten. Diese Grenzen wurden in den vergangenen Jahren gelockert und orientieren sich an individuellen Vergleichswerten aus dem bisherigen Einkommen. Überschreitungen können dazu führen, dass die Rente nur noch teilweise gezahlt wird.

Wer nur eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, hat entsprechend höhere Spielräume, muss aber genau prüfen, ob der tatsächliche Arbeitsumfang nicht der getroffenen Feststellung widerspricht. Auch hier gilt: Ohne belastbare, aktuelle Beratung sollten Sie keine riskanten Annahmen treffen.

Was Sie konkret tun sollten, wenn Sie betroffen sind

Wenn Sie gesundheitlich stark eingeschränkt sind, Arbeitslosengeld beziehen oder bald beziehen werden und das Risiko sehen, in das Bürgergeld zu rutschen, sollten Sie aktiv werden.

Lassen Sie Ihren Gesundheitszustand gründlich dokumentieren. Reha-Berichte, Facharztbefunde, Krankenhausunterlagen, Berichte über längere Krankschreibungen und bereits gestellte Anträge (zum Beispiel auf Schwerbehinderung) sind entscheidend. Eine saubere medizinische Aktenlage erhöht die Chance auf eine korrekte Beurteilung.

Prüfen Sie gemeinsam mit einer Beratungsstelle, einem Sozialverband oder einer spezialisierten Anwaltskanzlei, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen. Wenn die Rentenversicherung nur eine teilweise Erwerbsminderung feststellt, muss geprüft werden, ob Ihre reale Arbeitsmarktsituation eine Arbeitsmarktrente rechtfertigt.

Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen und anschließend Klage erheben. Viele Entscheidungen werden erst in diesen Verfahren korrigiert. Geben Sie deshalb nicht vorschnell auf, wenn Ihre gesundheitlichen Einschränkungen deutlich stärker sind, als es der Bescheid widerspiegelt.

Jede Entscheidung in dieser Phase beeinflusst, ob Sie Ihre letzten Berufsjahre und den Übergang in die Altersrente abgesichert gestalten oder ob Sie in eine Versorgungslücke geraten. Holen Sie sich Unterstützung, bevor Fristen verstreichen oder Sie übereilt eine vorgezogene Altersrente mit hohen Abschlägen wählen.

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Diese Jahrgänge können in 2026 in Rente gehen – aktuelle Tabelle

Lesedauer 5 Minuten

Die gestaffelte Anhebung der Altersgrenzen bei der Rente wirkt sich 2026 besonders deutlich aus. In diesem Jahr erreichen Teile des Jahrgangs 1960 ihre Regelaltersgrenze. Gleichzeitig öffnen sich je nach Versicherungsverlauf weitere Türen: Abschlagsfreie Früh­rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren, vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen ab 63 nach 35 Jahren sowie Altersrenten für schwerbehinderte Menschen.

Wer 2026 „erstmals“ in Rente gehen kann, hängt deshalb nicht nur am Geburtsjahr, sondern ebenso an Rentenart, Geburtsmonat und erfüllten Wartezeiten.

Tabelle: Wer darf 2026 in Rente gehen? Wer kann 2026 in Rente gehen? Wie ist der Renteneintritt möglich? Geburtsjahrgang 1960, frühe Geburtsmonate Regelaltersrente: Mit 66 Jahren und 4 Monaten; erste Rentenzahlungen ab Juni 2026 möglich (je nach Geburtsmonat) Geburtsjahrgang 1959, späte Geburtsmonate (z. B. Dezember 1959) Regelaltersrente: Altersgrenze schon 2025 erreicht, erste Rentenzahlung aber bis März 2026 verschoben (wegen Folgemonatsregel) Geburtsjahrgang 1961 (bei erfüllten 45 Versicherungsjahren) Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte: Altersgrenze 64 Jahre und 6 Monate; früheste Rentenzahlungen ab 2026 Geburtsjahrgang 1962, frühe Monate (bei erfüllten 45 Versicherungsjahren) Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte: Altersgrenze 64 Jahre und 8 Monate; erste Rentenzugänge ab Herbst 2026 Geburtsjahrgang 1963 (bei 35 Versicherungsjahren) Vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen: Erstmals ab 2026 möglich; Abschlag dauerhaft ca. 13,8 % Geburtsjahrgänge 1961 und 1962 (mit anerkannter Schwerbehinderung, Grad ≥ 50) Altersrente für schwerbehinderte Menschen: je nach Geburtsmonat zwischen 64 und 65 Jahren; teils erstmals 2026 abschlagsfrei möglich

Regelaltersrente: Jahrgang 1960 kann in die Rente

Für die reguläre Altersrente gilt im Übergang: Der Jahrgang 1960 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Entscheidend ist dabei der individuelle Geburtsmonat, denn der Anspruch auf die erste Zahlung entsteht jeweils zum Beginn des Folgemonats, nachdem die Altersgrenze erreicht wurde.

Damit kann ein Teil der 1960 Geborenen bereits 2026 regulär in Rente gehen, der spätere Teil erst 2027. Die DRV weist die gestaffelten Altersgrenzen nach Jahrgang und Monat aus; Beispielrechnungen zeigen: Wer im Januar 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze im Mai 2026 und bekommt die erste reguläre Monatsrente ab dem 1. Juni 2026.

Wer hingegen im August 1960 geboren ist, erreicht die Altersgrenze im Dezember 2026 und startet regulär erst am 1. Januar 2027.

Dass die Rentenzahlung grundsätzlich am ersten Tag des Folgemonats beginnt, ist keine Kleinigkeit: Sie erklärt, warum die ersten 1960er-Geburtsmonate schon 2026 Geld bekommen, während spätere 1960er-Monate trotz identischer Regelaltersgrenze erst 2027 dran sind. Die Logik ist in amtlichen Beispielen und Ratgebertexten erläutert.

Ein Blick zurück zeigt den Übergang: Der Jahrgang 1959 (Regelalter 66 Jahre und 2 Monate) trat überwiegend schon 2025 in die Regelaltersrente ein; die allerletzten 1959er – etwa Geborene im Dezember – starteten wegen des Folgemonatsprinzips erst im März 2026. „Erstmals“ möglich war die Regelaltersrente für diesen Jahrgang aber bereits 2025.

Abschlagsfreie Frührente mit 45 Versicherungsjahren: Wer 2026 die Tür erreicht

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die prominente abschlagsfreie Früh­rente – im Sprachgebrauch oft „Rente mit 63“ genannt, auch wenn die Altersgrenze seit Jahren ansteigt.

Für die Jahrgänge rund um 1960 gilt: 1961er erreichen diese Grenze mit 64 Jahren und 6 Monaten, 1962er mit 64 Jahren und 8 Monaten, 1963er mit 64 Jahren und 10 Monaten; ab Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Vorbezug mit Abschlägen ist bei dieser Rentenart nicht zulässig.

Auf das Kalenderjahr 2026 übertragen heißt das: Ein Teil des Jahrgangs 1961 erreicht die 45-Jahre-Grenze altersseitig im Laufe des Jahres und kann – bei erfüllter Wartezeit – ab Beginn des Folgemonats 2026 abschlagsfrei in Rente gehen.

Ebenso stoßen die ersten 1962er (frühe Geburtsmonate) ab Herbst 2026 in dieses Fenster vor. Für 1963 Geborene fällt der Erreichenszeitpunkt erst in das Jahr 2027. Die brancheneinheitlichen Tabellen bestätigen diese Stufen.

Wichtig ist dabei die Marke „45 Jahre“: Es zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, sondern auch bestimmte Zeiten der Kindererziehung, Pflege oder Krankheit; Details und Einzelfälle klärt die DRV in ihren Übersichten.

Achtung: Erst wenn die 45 Jahre tatsächlich zusammenkommen und die Altersgrenze erreicht ist, ist der abschlagsfreie Ausstieg 2026 möglich.

Vorgezogene Altersrente ab 63 mit Abschlägen: Jahrgang 1963 ist 2026 erstmals am Start

Die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) kann vorzeitig ab 63 bezogen werden – allerdings immer mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat, dauerhaft und auch bei späteren Hinterbliebenenrenten spürbar. Für alle ab 1964 Geborenen ist die reguläre Altersgrenze 67, sodass der maximale Abschlag bei 14,4 Prozent liegt.

Für den Jahrgang 1963 – regulär 66 Jahre und 10 Monate – bedeutet der frühestmögliche vorgezogene Start mit 63 eine Minderung von 13,8 Prozent. 2026 wird dieser Jahrgang 63 und kann damit erstmals diese vorgezogene Rente beanspruchen, sofern die 35 Jahre erfüllt sind.

Wer 1962 geboren wurde, hat die 63 bereits 2025 erreicht und konnte damit ein Jahr früher in die vorgezogene Rente starten; 1961er sogar schon 2024. 2026 ist also in dieser Rentenart vor allem das „Premierenjahr“ für 1963 Geborene.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Stufen zur 65

Für Versicherte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 gibt es eine eigene Altersrente. Deren abschlagsfreie Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 angehoben.

In der Übergangsphase liegen die Grenzen – je nach Jahrgang – zwischen 64 und 65 Jahren; parallel existiert ein vorgezogener, abschlagsbehafteter Zugang. 2026 erreichen Teile der Jahrgänge 1961 und 1962 die jeweiligen altersmäßigen Schwellen und können – bei erfüllter Wartezeit – in diese Rentenart wechseln. Ab Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65. Die DRV stellt die Stufen im Detail dar.

Stichtage, Folgemonat – und der Sonderfall „am 1. geboren“

Für alle Altersrenten gilt: Die Rente beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats, nachdem sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wer seinen maßgeblichen Geburtstag etwa Mitte des Monats erreicht, erhält die erste Zahlung ab dem Monatsersten darauf.

Ein Sonderfall betrifft Rentenversicherte, die am ersten Kalendertag eines Monats geboren sind: Sie gelten rechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats als „alterfüllt“, womit der Rentenbeginn um einen Monat nach vorn rücken kann. Solche Details können für Grenzfälle im Jahr 2026 das Zünglein an der Waage sein.

Damit der Übergang finanziell nahtlos gelingt, empfiehlt die DRV, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen.

Wer später beantragt, riskiert eine Verschiebung des Zahlungsstarts; maßgeblich ist zudem, dass alle Voraussetzungen spätestens im Vormonat erfüllt sind. Die amtlichen Hinweise nennen hierfür klare Fristen.

Was das für 2026 konkret bedeutet

Unter dem Strich ist 2026 das Jahr, in dem sich für verschiedene Gruppen erstmals die Rententür öffnet – allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Regulär betrifft dies die frühen Geburtsmonate des Jahrgangs 1960; sie erreichen 66 Jahre und 4 Monate und erhalten ihre erste reguläre Zahlung im Laufe des Jahres 2026.

Späte 1960er folgen ab Januar 2027. Bei der abschlagsfreien Früh­rente nach 45 Jahren stoßen Teile der Jahrgänge 1961 und – gegen Jahresende – 1962 in den Anspruch hinein.

Und bei der vorgezogenen Altersrente ab 63 mit Abschlägen tritt 2026 vor allem der Jahrgang 1963 erstmals auf den Plan.

Die jeweils letzten 1959er tauchen zwar noch im März 2026 in der Statistik der Regelaltersrenten auf, „erstmals“ möglich war ihr Eintritt indes bereits 2025. Diese Verteilung folgt exakt den von der DRV veröffentlichten Stufungen.

So prüfen Sie Ihren individuellen Termin – und was noch zu beachten ist

Die Aussage „kann 2026 in Rente gehen“ ist stets ein Zusammenspiel aus Alter, Rentenart und erfüllten Versicherungszeiten. Wer Klarheit für den eigenen Fall möchte, sollte zuerst die persönliche Altersgrenze aus Geburtsdatum und Rentenart bestimmen und anschließend die Wartezeiten prüfen.

Hilfreich sind der „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der DRV sowie ein Abgleich der hinterlegten Versicherungszeiten im Rentenkonto. Bei knapp erfüllten Bedingungen – etwa bei den 45-Jahres-Zeiten – lohnt sich die Klärung einzelner Zeitarten, da Kindererziehungs-, Pflege- oder bestimmte Anrechnungszeiten den Ausschlag geben können.

Ein Beratungstermin bei der DRV schafft zudem Sicherheit, zumal sich über den exakten Beginn Monat für Monat spürbare finanzielle Unterschiede ergeben können.

Abschläge sind dauerhaft – Planung schützt vor Überraschungen

Wer 2026 die vorgezogene Altersrente ab 63 nutzt, muss die Minderung von 0,3 Prozent je Vorbezugsmonat dauerhaft einkalkulieren; die Kürzung endet nicht, wenn die reguläre Altersgrenze später erreicht wird. Gerade beim Jahrgang 1963 summiert sich das auf 13,8 Prozent.

Umgekehrt ist der Weg über die 45-Jahres-Rente abschlagsfrei, setzt aber die volle Wartezeit voraus und lässt keinen Vorbezug zu. Auch die Rente für schwerbehinderte Menschen ist an feste Altersstufen gebunden, die 2026 weiter auf dem Weg zur einheitlichen 65 liegen.

Wer seinen Ruhestand um das Kalenderjahr 2026 herum plant, sollte daher frühzeitig rechnen, Unterlagen sichten und den Antrag rechtzeitig stellen – idealerweise mit einigen Monaten Vorlauf.

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Die Klimakirche verliert ihre Prediger bei CBS

WUWT, 07.11.2025, Charles Rotter

Die Abschaffung der Rubrik „Klima-Ressort“ bei Columbia Broadcasting System, kurz CBS war keine Zensur – sie war eine längst überfällige Korrektur jahrelanger Selbstgerechtigkeit.

Die größte Tragödie unserer Zeit, zumindest für die Vertreter der Klima-Alarmisten-Presse, sind nicht Hurrikane, Überschwemmungen oder Hungersnöte – sondern ein Fernsehsender, der seine Propagandaabteilung drastisch kürzt. Als CBS News den Großteil seiner Mitarbeiter im Bereich „Klimakrise“ entließ, reagierte die Medienelite, als sei die Meinungsfreiheit selbst verboten worden. Laut Truthout hat CBS News „den Großteil seiner Mitarbeiter in der Klimakrisen-Produktion entlassen“ und damit seine heilige Klimaredaktion „ausgehöhlt“. Die Geschichte wurde als Nachruf auf die Wahrheit selbst inszeniert, inklusive der Rede von „Blutbädern“ und einer „neuen konservativen Führung“.

Für alle außerhalb der Aktivisten-Echokammer wirkte es wie eine normale Umstrukturierung im Konzern. Die Muttergesellschaft von CBS hatte mit Skydance fusioniert, und die neue Führung tat, was Manager nach Fusionen immer tun: Doppelstrukturen abbauen, die Strategie ändern und versuchen, das Unternehmen wieder profitabel zu machen. Doch für diejenigen, die die Klimaberichterstattung mit einer heiligen Mission verwechselt hatten, war dies Blasphemie.

Im Zentrum des Dramas stand Tracy Wholf, die ehemalige Leiterin der Klimaredaktion von CBS. Sie hatte ihre Kollegen dazu gedrängt, in die Berichterstattung über Hurrikan folgenden Satz einzufügen: „Die überdurchschnittlich hohen Temperaturen im Atlantik, verschärft durch den Klimawandel, trugen dazu bei, dass sich Melissa rasch zu einem Hurrikan der Kategorie 5 entwickelte.“ Dieser Vorschlag wurde in Truthout als „korrekte Berichterstattung“ präsentiert. In Wirklichkeit handelte es sich um spekulative Meinungsäußerung – einen Satz moralischer Anmaßung, der einer Wettergeschichte aufgezwungen wurde.

Diese kleine Episode erzählt eine viel größere Geschichte über den Wandel im Journalismus. Vor ein, zwei Jahrzehnten ging es in der Umweltberichterstattung um Recherche – Fragen stellen, Daten abwägen, zwischen Fakten und Vermutungen unterscheiden. Heute ist das zur bloßen Ritualisierung geworden. Jeder Sturm, jede Dürre, jeder Waldbrand muss die ungeschriebene Regel enthalten, dass er „durch den Klimawandel verschlimmert“ wurde. Dass diese Behauptungen selten quantifizierbar und oft umstritten sind, spielt keine Rolle. Es geht nicht um Information, sondern darum, die Gläubigen in ihrer Überzeugung zu bestärken, dass die Erzählung weiterhin Gültigkeit hat.

Als die neue CBS-Führung beschloss, diese Praxis zu beenden, wurde die Wissenschaft nicht zum Schweigen gebracht – es wurde lediglich eine Form der Bevormundung unterbrochen. Bei den Entlassungen ging es nicht um Zensur der Wahrheit, sondern darum, ein Muster vorgefertigter Schlussfolgerungen zu beenden, die als Nachrichten getarnt waren. Deshalb fiel die Reaktion so heftig aus. Was die Presse beklagt, ist nicht der Verlust von Informationen, sondern der Verlust der Kontrolle über die Berichterstattung.

Die Ironie liegt darin, dass die Klimaredaktion selbst in ihrer Berichterstattung über den Hurrikan kaum konkrete Beweise lieferte. Sie stützte sich auf eine „Attributionsstudie“ des Imperial College, die behauptete, die Windstärke von Hurrikan Melissa sei sieben Prozent höher gewesen, als sie es ohne den Klimawandel gewesen wäre. Sieben Prozent – eine Schätzung, die auf einem Computermodell basiert, das auf unzähligen Annahmen fußt. Solche statistischen Winkelzüge werden dann als Gewissheit präsentiert, mit Formulierungen wie: „Wir wissen, dass die Erwärmung der Ozeane fast ausschließlich durch den Anstieg der Treibhausgase verursacht wird.“ Solche Aussagen sind von theologischen Behauptungen nicht zu unterscheiden: Die Schlussfolgerung steht fest, die Variablen werden so gewählt, dass sie die Überzeugung bestätigen, und abweichende Meinungen werden als Ketzerei behandelt.

Tatsächlich hat die Klimaberichterstattung der Medien längst aufgehört, journalistisch zu funktionieren. Ihr Zweck ist es geworden, zu moralisieren, zu tadeln und die Vorstellung zu bekräftigen, dass jeder Windstoß ein Beweis für die Klimasünde der Menschheit sei. Und wenn diese Art von Moralpredigten beim Publikum nicht mehr ankommt – wenn die Zuschauer abschalten –, legt die Redaktion noch eine Schippe drauf, überzeugt davon, dass das Problem nicht in der Botschaft selbst liegt, sondern in den Ungläubigen.

CBS scheint – ob absichtlich oder unabsichtlich – erkannt zu haben, dass das Publikum Nachrichten möglicherweise Erzählungen vorzieht. Die Auflösung einer Abteilung, die sich der Erstellung von Klimaerklärungen widmete, bedeutet nicht, die Wissenschaftsberichterstattung zu „zerstören“. Es ist eine Umstrukturierung. Ein Sender, der Spekulationen nicht länger als Offenbarungen behandelt, ist nicht vom rechten Weg abgekommen; er entdeckt den Unterschied zwischen Analyse und Interessenvertretung neu.

Und genau deshalb ist die Reaktion so übertrieben. Sobald eine Redaktion es wagt, das Klima als Thema und nicht als Religion zu behandeln, schreien die selbsternannten Hüter der Orthodoxie „Zensur“. Doch niemandem wurde verboten, über Wetter, Hurrikane oder Umwelttrends zu berichten. Das Einzige, was zum Schweigen gebracht wurde, ist die reflexartige Behauptung, dass jeder Datenpunkt dieselbe Geschichte bestätigt.

Das eigentliche Problem hat nichts mit CBS oder dem Klima zu tun. Es geht um den Verlust journalistischer Bescheidenheit. Journalisten kannten einst die Grenzen ihres Wissens. Sie wussten um den Unterschied zwischen Beweisen und Schlussfolgerungen, zwischen Daten und Doktrin. Heute verwechseln viele Überzeugung mit Wahrheit. Die Aufgabe besteht nicht mehr darin, die Wahrheit zu suchen, sondern die bereits gewählte Wahrheit zu verteidigen.

Wenn CBS von dieser Denkweise Abstand nimmt, ist das kein Akt der Unterdrückung, sondern eine Rückkehr zur Vernunft. Die Presse kann weiterhin über Umweltthemen berichten, sollte dies aber nun vielleicht tun, ohne die Schlussfolgerungen im Voraus festzulegen.

In diesem Sinne ist die Abschaffung der Klimaredaktion womöglich die sinnvollste redaktionelle Reform seit Jahren. Zu lange ging es im Klimajournalismus weniger um Entdeckungen als vielmehr um Wiederholungen. Wenn dies eine Rückkehr zu Skepsis, Fakten und Ausgewogenheit bedeutet, dann hat CBS den Journalismus nicht etwa ausgehöhlt, sondern ihn wiederbelebt.

Mit freundlicher Genehmigung von Mumbles McGuirck

https://wattsupwiththat.com/2025/11/07/cbs-turns-off-the-climate-alarm-clock/

 

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Diskussion in Silêmanî: Wie geht es weiter mit dem Friedensprozess in der Türkei?

In Silêmanî in der Kurdistan-Region des Irak (KRI) hat am Samstag ein Forum zum Stand des Friedensprozesses in der Türkei begonnen. Unter dem Titel „Ein Jahr danach – wohin steuert der Friedensprozess in der Türkei?“ versammelten sich rund 120 Personen aus Politik, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft im Konferenzsaal des Ramada-Hotels.

Organisiert wurde die Veranstaltung vom Forschungszentrum der Zeitung Sharpress, das mit Unterstützung lokaler Medienakteur:innen zur Debatte eingeladen hatte. Das Treffen begann mit einer Schweigeminute zum Gedenken an die Gefallenen des Befreiungskampfes in Kurdistan.

In seiner Eröffnungsrede sagte Hawkar Izat, Leiter des Forschungszentrums von Sharpress, die vergangenen zwölf Monate hätten eine neue Phase des Dialogs zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Seite eingeleitet. Zwar habe die kurdische Bewegung – insbesondere die PKK – durch Erklärungen ihres Vordenkers Abdullah Öcalan konkrete Vorschläge gemacht, doch sei auf türkischer Seite bislang kein praktischer Schritt erfolgt, so Izat.

Dies gelte insbesondere für rechtliche Maßnahmen wie die Herstellung des Rechts auf Frieden für lebenslängliche Gefangene oder die Freilassung von Politiker:innen, die weiterhin unter verschärften Bedingungen in türkischen Gefängnissen sitzen. „Die Bemühungen sind im Gange, auch wenn die Fortschritte begrenzt sind“, sagte Izat. Dennoch gebe es Hoffnung auf eine Wiederaufnahme des Dialogs.

Podien beleuchten politische und gesellschaftliche Aspekte

Das Forum ist in zwei inhaltliche Panels unterteilt. Im ersten Podium diskutieren die Parlamentsabgeordnete Newroz Uysal von der DEM-Partei, die zudem langjährige Rechtsanwältin Abdullah Öcalans ist, ihr Anwaltskollege Mazlum Dinç, der auch weiterhin zum Verteidigungsteam des kurdischen Repräsentanten gehört, sowie Kamaran Osman, Sprecher der Friedensinitiative Community Peacemaker Teams (CPT - Iraqi Kurdistan). Moderiert wird das Panel von dem Politikwissenschaftler und Publizisten Dr. Jafar Ali. Thematisiert werden unter anderem die juristischen und menschenrechtlichen Dimensionen der Isolation Öcalans sowie der politische Kontext eines möglichen Friedensdialogs.

Im zweiten Panel diskutieren: Dr. Talar Ali, Universitätsdozentin in Silêmanî; Dr. Salam Abdulkarim, Forscher und Hochschullehrer; und Mihemed Ala, Repräsentant der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in der Region Kurdistan-Irak.

Die Moderation übernimmt der Journalist und Politikbeobachter Hiwa Seyid Salim. Hier stehen gesellschaftliche Perspektiven, regionale Dynamiken und die Rolle der kurdischen Bevölkerung in Syrien im Mittelpunkt.

Pressegespräch angekündigt

Die Organisator:innen kündigten zudem ein Pressegespräch mit Newroz Uysal und Mazlum Dinç zum Abschluss der Zusammenkunft an. Beide wollen dabei ihre Einschätzungen zum Dialogprozess zwischen der kurdischen Bewegung und dem türkischen Staat und zur politischen Lage in der Türkei abgeben.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ruft-zu-positiver-phase-im-dialogprozess-auf-48672 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dogan-jetzt-ist-die-zeit-abdullah-Ocalan-zuzuhoren-48726 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/imrali-delegation-einigkeit-mit-erdogan-uber-nachste-schritte-48613

 

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Konferenz des Verbands der Journalistinnen in Nord- und Ostsyrien

In Qamişlo hat am Samstag die vierte Konferenz des Verbands der Journalistinnen in Nord- und Ostsyrien (YRJ) begonnen. Unter dem Motto „YRJ wachsen lassen – die Stimme der Frauenrevolution stärken“ kamen rund 150 Delegierte im Konferenzsaal der Rojava-Universität zusammen.

Der Saal war mit Bildern von Abdullah Öcalan sowie Porträts zahlreicher verstorbener Journalistinnen und Aktivistinnen geschmückt – darunter Gurbetelli Ersöz, Sakine Cansız, Deniz Fırat und Nûjiyan Erhan, die zu Symbolfiguren der kurdischen Frauenbewegung geworden sind.

Ein großflächiges Transparent zeigte ein Zitat Abdullah Öcalans, das dieser zur Verleihung der Gurbetelli-Ersöz-Preise im zurückliegenden Oktober verfasst hatte. Darin würdigt er Ersöz’ Lebenswerk als „wegweisendes Vermächtnis für alle“ und betont, es sei Aufgabe der Gesellschaft, „ihre Ideen und ihren Kampf an die nächste Generation weiterzugeben“.

Delegierte und Organisationen aus ganz Nordostsyrien vertreten

Neben den YRJ-Delegierten nahmen auch Vertreter:innen des Demokratischen Syrienrats (MSD), der zivilgesellschaftlichen Dachorganisation TEV-DEM, der Frauenbewegung Kongra Star, des Außenressorts der Selbstverwaltung sowie zahlreiche Autorinnen und Aktivistinnen an der Eröffnung teil.

In ihrer Eröffnungsrede betonte YRJ-Sprecherin Arîn Siwêd die wachsende Bedeutung von unabhängiger Frauenberichterstattung in einem zunehmend repressiven Umfeld: „Eigentlich hätte diese Konferenz bereits vor zwei Jahren stattfinden sollen, doch die Lage in der Region und in Syrien ließ das nicht zu. Heute erleben wir einen gezielten Angriff auf die Identität von Frauen – ein politischer, sozialer und medialer Femizid.“

„Wir sind nicht nur Journalistinnen – wir sind Frauen in der Revolution“

Sie verwies auf die Rolle der YRJ bei der Berichterstattung über Angriffe auf Alawit:innen und Drus:innen und unterstrich die doppelte Verantwortung von Medienschaffenden in bewaffneten Konflikten: „Wir sind nicht nur Journalistinnen, sondern Frauen mit einer politischen Stimme. Frauen können heute den Friedensprozess anführen – und zu seiner Stimme werden.“

Die YRJ sei mit 50 Journalistinnen gegründet worden. Heute zähle die Organisation 557 Mitglieder in Nord- und Ostsyrien. „Wir wachsen weiter und bleiben unserem Leitsatz treu: Jin, Jiyan, Azadî – Frau, Leben, Freiheit.“

Konferenzprogramm: Rückblick, Neuwahl und Perspektiven

Im weiteren Verlauf der Konferenz wurde ein fünfköpfiges Präsidium gewählt. Danach folgte ein Film zur bisherigen Arbeit der YRJ. Geplant sind zudem die Vorstellung des Tätigkeitsberichts der vergangenen vier Jahre, Diskussionen über organisatorische Weiterentwicklungen, Satzungsänderungen sowie die Wahl eines neuen Vorstands.

Die erste YRJ-Konferenz hatte im Juni 2020 stattgefunden. Damals wurde die Organisation offiziell gegründet – mit 86 Delegierten.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/yrj-initiiert-kampagne-fur-pakhshan-azizi-und-sharifeh-mohammadi-43386 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/wir-setzen-die-arbeit-unserer-gefallenen-kolleg-innen-fort-44715 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/journalistinnenverband-in-qamislo-gegruendet-20116

 

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“Der falsch diagnostizierte Patient liegt im Sterben”

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 8. November 2025 - 12:00
Der US-Thinktank Quincy Institute for Responsible Statecraft hat in einem Artikel die wohl realistische Beurteilung der Ursachen des Ukraine-Krieges veröffentlicht, die ich im Westen seit der Eskalation 2022 gesehen habe. Und da der Autor des Artikels die Ursachen des Krieges verstanden hat, konnte er auch einen gangbaren Weg aufzeigen, wie der Konflikt zu lösen wäre. […]
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Gaza Health Ministry receives bodies of 15 Palestinians released by Israel

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 11:56

The Palestinian Ministry of Health in Gaza said Saturday that it had received the bodies of 45 Palestinians from the Israeli authorities through the International Committee of the Red Cross (ICRC), bringing the total number of bodies received to 300 since the start of the process.

The ministry said in a statement that 89 of the 300 bodies have been identified so far, while forensic teams continue examinations and documentation before handing them over to the families.

The ministry affirmed that its medical and forensic teams are handling the remains in accordance with humanitarian and legal procedures, in coordination with the Red Cross.

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Reha statt Rente: Gericht lehnt Erwerbsminderungsrente wegen diesem Fehler ab

Lesedauer 4 Minuten

Dieses Urteil zeigt, wie hoch die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind – selbst bei langjährigen Rückenleiden, Dauerbeschwerden, gescheiterten Arbeitsverhältnissen und wiederholten Anträgen. (Az: L 14 R 1079/20)

Für Betroffene ist der Fall ein Lehrstück: Entscheidend sind nicht Leidensdruck und Lebensgeschichte, sondern die juristische Lesart von Leistungsfähigkeit, Berufsschutz, Gutachtenlage und Reha-Dokumentation.

Ausgangslage: Schwer krank, aber rechtlich „arbeitsfähig“

Der Kläger, Jahrgang 1966, ist ausgebildeter Verkäufer und Einzelhandelskaufmann. Nach seiner Ausbildung wechselt er in körperlich belastende Tätigkeiten, unter anderem als Produktions- und Imprägnierungsarbeiter. Seit dem Jahr 2000 leidet er unter erheblichen Rückenproblemen, Bandscheibenvorfällen, orthopädischen Beschwerden und später auch Schulterproblemen.

Es folgen Reha-Maßnahmen, langjährige Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung. Mehrfach stellt er Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung und versucht zudem, frühere Entscheidungen über Überprüfungsanträge zu kippen. Seine Argumentation:

Die Gutachten zeigten nur noch „zeitweise“ mögliche Haltungen, seine Leistungsfähigkeit sei deutlich eingeschränkt, seine frühere Tätigkeit entspreche einem höherwertigen Fachberuf, und der Reha-Antrag aus dem Jahr 2000 hätte als Rentenantrag gelten müssen.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt die Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf und weist die Berufung ab. Es sieht weder einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente noch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit noch einen Erfolg der Überprüfungsanträge. Die Revision wird nicht zugelassen.

Zentrale Prüfgröße: Die 6-Stunden-Grenze bei der Erwerbsminderungsrente

Im Mittelpunkt steht § 43 SGB VI. Für eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung genügt es nicht, den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Entscheidend ist, ob der oder die Betroffene auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch einsetzbar ist und wie viele Stunden täglich noch zumutbar sind.

Nach Auswertung zahlreicher Gutachten über viele Jahre kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Kläger trotz seiner orthopädischen Leiden und einer somatoformen Schmerzstörung leichte Tätigkeiten sechs Stunden und mehr täglich verrichten kann. Er sei nicht zu schwerem Heben, nicht zu Überkopfarbeiten, nicht zu Tätigkeiten mit Zwangshaltungen, nicht zu dauerndem Stehen oder langem starren Sitzen geeignet.

Gleichwohl seien ausreichend Tätigkeiten denkbar, bei denen Haltungswechsel möglich sind und die körperliche Belastung gering bleibt.

Dieser Befund führt rechtlich dazu, dass keine rentenrechtlich relevante Minderung der Erwerbsfähigkeit angenommen wird. Für Betroffene bedeutet das: Schwere Beschwerden und die Unfähigkeit, den bisherigen Beruf fortzuführen, reichen nicht aus, solange Gutachten eine vollschichtige Leistungsfähigkeit für andere leichte Tätigkeiten bestätigen.

Allgemeiner Arbeitsmarkt statt letzter Beruf: Die Zumutbarkeit spielt gegen Betroffene

Das Gericht stellt klar, dass der rechtliche Maßstab nicht an der letzten konkreten Tätigkeit ansetzt, sondern an allen Tätigkeiten, die den Kräften und Fähigkeiten der versicherten Person entsprechen und unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorkommen.

Die Tatsache, dass der Kläger seine frühere Tätigkeit als Imprägnierungsarbeiter nicht mehr ausüben kann, führt deshalb nicht automatisch zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Solange leichtere, weniger belastende Tätigkeiten mit Bewegungsmöglichkeiten, angepassten Anforderungen und ohne extreme körperliche Belastung theoretisch möglich sind, gilt er als erwerbsfähig.

Berufsschutz verloren: Warum der Kläger nicht als Facharbeiter zählt

Ein Streitpunkt betrifft den Berufsschutz. Der Kläger verweist auf seinen ursprünglich erlernten kaufmännischen Beruf und auf seine Tätigkeit bei der P. GmbH, die er als faktisch facharbeitergleich einstuft. Das Gericht folgt dem nicht. Es ordnet die Tätigkeit als Imprägnierungsarbeiter anhand der Arbeitgeberauskunft als angelernte Tätigkeit ein.

Eine sechsmonatige Einarbeitungszeit, Entlohnung unter Facharbeiterniveau und das Fehlen einer nachweislich facharbeitergleichen Qualifikation über längere Zeit reichen nicht, um Facharbeiterstatus zu begründen.

Zugleich stellt das Gericht fest, dass sich der Kläger von seinem Ausbildungsberuf als Einzelhandelskaufmann gelöst hat, indem er ihn nicht aus gesundheitlichen Gründen aufgab, sondern dauerhaft andere Tätigkeiten auf Helfer- beziehungsweise Angelerntenniveau ausübte.

Damit entfällt der Berufsschutz aus dem Ausbildungsberuf. Ohne Berufsschutz kann der Kläger auf nahezu jede leichte Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts verwiesen werden.

Für Betroffene ist das eine wesentliche Botschaft: Wer seinen erlernten Beruf dauerhaft verlässt und in niedrigeren Tätigkeitsbereichen arbeitet, schwächt seine Position im Rentenrecht erheblich. Berufsschutz lässt sich nicht nachträglich durch die eigene Bewertung der Tätigkeit „aufwerten“, sondern muss objektiv belegbar sein.

Reha-Antrag und Rentenantragsfiktion: Kein rückwirkender Anspruch

Der Kläger versucht, aus seinem im Jahr 2000 gestellten Reha-Antrag einen rückwirkenden Rentenbeginn herzuleiten. Nach der damals geltenden Fassung des § 116 SGB VI kann ein Reha-Antrag als Rentenantrag gelten, wenn bei Beendigung der Reha bereits Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit vorliegt und die Reha die Einschränkungen nicht behebt.

Das Gericht wertet den Reha-Entlassungsbericht aus dem Jahr 2001 als eindeutig: Zwar wird der Kläger als für die frühere schwere Tätigkeit nicht mehr geeignet beschrieben, zugleich aber als vollschichtig arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts.

Damit sind die Voraussetzungen für eine Rentenantragsfiktion nicht erfüllt. Der Reha-Antrag wandelt sich nicht automatisch in einen Rentenantrag, und ein rückwirkender Anspruch ab 2000 scheidet aus.

Für Betroffene ist das von großer praktischer Bedeutung. Reha-Berichte sind Schlüsselunterlagen. Wer eine Erwerbsminderungsrente anstrebt, muss den Inhalt des Entlassungsberichts sehr genau prüfen.

Wird dort eine vollschichtige Leistungsfähigkeit für leichte Tätigkeiten attestiert, erschwert das spätere Ansprüche erheblich. Korrekturen und Einwände sollten zeitnah erfolgen, nicht viele Jahre später.

Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X: Grenzen der Korrektur alter Bescheide

Der Kläger versucht außerdem, frühere Ablehnungsbescheide über einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X aufzuheben. Diese Norm ermöglicht die Rücknahme bestandskräftiger Bescheide, wenn bei Erlass Rechtsfehler oder falsche Tatsachengrundlagen vorlagen.

Das Gericht sieht jedoch keine Anhaltspunkte für eine falsche Rechtsanwendung oder einen unzutreffenden Sachverhalt. Die damaligen Entscheidungen stützten sich auf mehrere Gutachten und eine umfangreiche Sachverhaltsaufklärung. Dass der Kläger die Bewertung nachträglich anders sieht oder Gutachter kritisiert, reicht nicht aus.

Betroffene sollten daraus ableiten, dass Überprüfungsanträge dann sinnvoll sein können, wenn konkrete objektive Fehler vorliegen, etwa übersehene Beitragszeiten, unzutreffende Rechtsnormen oder gravierende Widersprüche in den medizinischen Feststellungen.

Als Mittel, um abgeschlossene Verfahren ohne neue belastbare Argumente „neu aufzurollen“, eignen sie sich nicht.

Mitwirkungspflicht im Verfahren: Verweigerte Begutachtung schwächt Ansprüche

Ein weiterer Aspekt betrifft die Mitwirkung. In einem der Verfahren erscheint der Kläger nicht zur angeordneten ärztlichen Untersuchung und beruft sich nur auf bereits vorliegende Gutachten. Die Rentenversicherung lehnt den Antrag wegen fehlender Mitwirkung ab, das Gericht bestätigt dies.

Wer Begutachtungen oder medizinische Untersuchungen unbegründet verweigert, riskiert damit die Ablehnung der Leistung.

Für Betroffene bedeutet das: Zweifel an der Neutralität eines Gutachters oder Kritik an einzelnen Stellen im Verfahren müssen rechtzeitig und formal korrekt geltend gemacht werden. Wer schlicht nicht erscheint, ohne alternative Lösungen zu beantragen, verschlechtert seine eigene Rechtsposition.

Kernaussagen für Betroffene: Was dieses Urteil praktisch bedeutet

Dieses Urteil verdeutlicht, dass die Schwelle zur Erwerbsminderungsrente hoch ist und streng nach gesetzlichen Kriterien geprüft wird. Arbeitsunfähigkeit, subjektive Erschöpfung oder der Verlust des letzten Arbeitsplatzes sind nicht entscheidend.

Faktoren sind ein unter sechs Stunden tägliches Leistungsvermögen für alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, ein klar begründeter Berufsschutz und stimmige medizinische Nachweise. Reha-Berichte und Gutachten haben ein enormes Gewicht und müssen früh kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert werden.

Wer seine Erwerbsminderungsrente durchsetzen will, braucht eine saubere Dokumentation, konsequente Mitwirkung, eine realistische Einschätzung der beruflichen Einordnung und – idealerweise frühzeitig – fachkundige Unterstützung im Sozialrecht, bevor sich das Verfahren so verfestigt wie im hier entschiedenen Fall.

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Urteil mit Folgen: Droht jetzt Ende der EM-Rente für Millionen mit Erwerbsminderung?

Lesedauer 2 Minuten

Am 18. März 2025 hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit dem Aktenzeichen L 13 R 276/22 eine Entscheidung gefällt, die den bisher geltenden Maßstab für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) bei psychischen Leiden grundlegend verschiebt.

Künftig, so das Gericht, genüge es nicht mehr, “eine krankheitsbedingte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit nachzuweisen; vielmehr müsse die psychische Erkrankung das gesamte private, soziale und alltägliche Leben „übernommen“ haben, um als rentenrechtlich relevant zu gelten”.

Der konkrete Fall

Geklagt hatte ein 1966 geborener Mann, der seit 2001 arbeitslos ist und wiederholt eine EM-Rente beantragt hatte. Trotz ärztlich attestierter Panik- und Angststörungen sowie Persönlichkeitsauffälligkeiten verneinten sowohl die Rentenversicherung als auch das Sozial- und schließlich das Berufungsgericht eine quantitative Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit.

Das LSG stützte sich im Berufungsurteil maßgeblich auf ein Sachverständigengutachten, das unter anderem einen „sekundären Krankheitsgewinn“ durch familiäre Fürsorge und fehlende Medikamentenspiegel festhielt.

Die neue Prüfgröße „gesamte Lebensführung“

In den Entscheidungsgründen formuliert der Senat wörtlich, eine quantitative Leistungsminderung liege erst dann vor, „wenn die psychische Störung die gesamte Lebensführung übernommen hat“.

Damit verknüpfen die Richter den arbeitsrechtlichen Leistungsbegriff des § 43 SGB VI mit einer sozial- und höchstpersönlichen Bewertung aller Lebensbereiche – ein Schritt, den es in dieser Deutlichkeit bislang nicht gab.

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– Höhere EM-Rente sticht Altersrente aus

Widerspruch zum Gesetzeswortlaut

§ 43 SGB VI stellt ausdrücklich auf die Fähigkeit ab, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei oder sechs Stunden täglich zu arbeiten.

Ob und wie stark Betroffene ihre Freizeit, Familie oder sozialen Kontakte noch bewältigen, spielt im Gesetzestext keine Rolle.

Das LSG schreibt die Norm damit faktisch fort, ohne dass der Gesetzgeber – dem allein diese Kompetenz zusteht – eine entsprechende Änderung beschlossen hätte.

Psychische Erkrankungen als häufigste Rentenursache

Die Tragweite des Urteils zeigt sich, wenn man die Zahlen betrachtet: Seit 2011 sind psychische Störungen der häufigste Grund für neu bewilligte EM-Renten; ihr Anteil liegt stabil bei über 40 Prozent.

Insgesamt bezogen Ende 2024 rund 1,26 Millionen Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Eine restriktivere Auslegung könnte daher potenziell Hunderttausende Betroffene treffen.

Kritik aus Fachwelt und Verbänden

Arbeits- und Sozialrechtlerinnen wie Henri Hofene sowie Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt sprechen von einer „Ungleichbehandlung psychisch Erkrankter“ und einer “unzulässigen Ausweitung richterlicher Kompetenzen”.

Die Entscheidung verlagere “die Beweislast auf eine kaum erfüllbare Ebene, weil Betroffene nun auch ihre intimsten Lebensbereiche offenlegen müssen, um eine Rente zu erhalten”, so Anhalt.

Mögliche Folgen für Antragsverfahren

Sollte sich der neue Maßstab bei anderen Landessozialgerichten durchsetzen, droht eine systematische Verschärfung der Begutachtungspraxis.

Schon jetzt lehnt die Deutsche Rentenversicherung etwa die Hälfte aller Erstanträge ab; künftig könnten Ablehnungsquoten bei psychischen Diagnosen weiter steigen, sofern Betroffene nicht alltagsbezogene Funktions- und Teilhabeeinschränkungen umfassend dokumentieren und – gegebenenfalls mit Gegengutachten – belegen.

Ausblick: Revision oder Gesetzgeber?

Ob das Bundessozialgericht (BSG) die Sache zur Klärung annimmt, hängt von einer möglichen Nichtzulassungsbeschwerde ab. Fachkreise halten es für wahrscheinlich, dass das BSG die neue Hürde überprüft, weil sie vom Wortlaut des Sozialgesetzbuchs abzuweichen scheint.

Unabhängig davon wächst der Druck auf den Gesetzgeber, den Schutz psychisch Erkrankter klarzustellen, um ein Auseinanderdriften von Rechtsprechung und Gesetzeszweck zu verhindern. Bis dahin bleibt das Urteil ein Menetekel: Wer psychisch erkrankt ist, muss künftig nicht nur seine Erwerbsfähigkeit, sondern sein ganzes Leben unter Beweis stellen.

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Tourism minister meets Jordanian counterpart in Riyadh on UN Tourism Assembly sidelines

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 10:47

Syrian Minister of Tourism, Mazen al-Salhani, met on Saturday with Jordanian Minister of Tourism and Antiquities, Imad Hijazin, on the sidelines of the 26th General Assembly of the World Tourism Organization in Riyadh.


The two officials discussed aspects of enhancing tourism cooperation between both countries and setting joint mechanisms to facilitate travel and tourism between Syria and Jordan.

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Miss-Germany-Wahl in Deutschland: Vom Schönheitswettberb zum Panoptikum

Wer sich noch wundert, warum Deutschland mittlerweile weltweit als Clownsland unter allen Nationen gilt, muss sich dazu nur einmal die woke Zeitgeistanpassung der Miss-Germany-Wahlen vergegenwärtigen. Für die Ausrichtung dieser einstmals hochrenommierten gesellschaftlichen Top-Veranstaltung gelten mittlerweile Kriterien, die mit deren früheren Charakter rein gar nichts mehr zu tun haben. So zählen beim Miss-Germany-Wettbewerb inzwischen völlig neue […]

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Alexander Sanchik appointed Deputy Minister of Defence

PRESIDENT OF RUSSIA - 8. November 2025 - 10:20

The President signed Executive Order On the Deputy Minister of Defence of the Russian Federation.

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Andrei Bulyga appointed Deputy Secretary of the Russian Security Council

PRESIDENT OF RUSSIA - 8. November 2025 - 10:15

The President signed Executive Order On the Deputy Secretary of the Security Council of the Russian Federation.

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President al-Sharaa meets Syrian Families residing in Belém, Brazil on COP30 sidelines

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 10:08

President Ahmad Al-Sharaa accepted an invitation from several Syrian families residing in the city of Belém, Brazil, to sit with them at a local café in the city center, on the sidelines of his participation in the COP30 Climate Summit.

The meeting took place in a friendly atmosphere as attendees expressed their great joy at meeting President Al-Sharaa, affirming their pride in their homeland despite years of living abroad.

Mazen

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US-Thinktank rechnet vor, warum Russland den Krieg finanziell noch lange durchhalten kann

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 8. November 2025 - 10:00
Ich weise immer wieder auf einen entscheidenden Unterschied zwischen der russischen und der westlichen Rüstungsindustrie hin, der dazu führt, dass beispielsweise eine russische Artilleriegranate etwa 500 Dollar kostet, während westliche Staaten für ihre Artilleriegranaten heute etwa 8.000 Dollar bezahlen. Das Gleiche gilt natürlich auch für alle anderen Waffensysteme wie Raketen, Flugzeuge, Panzer, Drohnen und so […]
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Turn It Up: Hero With A Hero Is Icing On the Cake



Hope glimmers. After an election that saw "democrats in array" rising up to thunderously repudiate "anyone and anything" associated with a doddering wannabe king - "Apparently Americans liked the East Wing more than anyone thought" - the final small sweet revenge was a jury acquitting D.C.'s intrepid Sandwich Guy for the crime of making it pellucidly clear, with mustard, he doesn't want stormtroopers in his town. One sage: "The only way this week could've been better for America was if Dick Cheney died again."

On Tuesday, voters came out in sometimes record numbers - New York saw its highest turnout in over 50 years - to reject MAGA cruelty, inequity and greed, and win "just everything." New Jersey and Virginia saw double-digit wins for women governors - a veteran and former CIA officer - reflecting a failure of anti-trans bigotry and resurgence of Democrats' big tent. There were comparable wins from Connecticut and Pennsylvania to Mississippi and Georgia. Maine overwhelmingly rejected an effort to restrict mail-in voting, Colorado willingly raised taxes on the rich to fund school lunches, California's re-districting Prop. 50 passed by an almost 2 to 1 margin; Newsom showed how to fight Trump - "After poking the bear, this bear roared” - and urged other states to also "meet this moment head-on."

Most thrillingly, New York's Mayor-elect Zohran Mamdani evinced "the way to win is to include everyone. All everyone," and he did in an off-off year yet. One analyst: "Republicans raved every Democrat was Zohran Mamdani, and Americans said, 'Sign me up.'" In Mamdani's electrifying speech - Eugene Debs! - to an exultant crowd, he rebuffed a politics that has "bowed at the altar of caution (and) paid a mighty price...Too many working people cannot recognize themselves in our party." "We chose hope together," he said. "We won because we insisted that no longer would politics be something that is done to us. Now, it is something that we do...New York will (be) a city built by immigrants, powered by immigrants and, as of tonight, led by an immigrant." To Trump: "To get to any of us, you will have to get through all of us."

He and his vassals will also have to exit the alternative reality bubble - and immense cognitive dissonance - revealed this week in Miami, where Trump spoke at an opulent America Business Forum to billionaires from Saudi Arabia to Silicon Valley. As Republicans lost every election in sight, the government shutdown became the longest in history, and 42 million people, including 3 million in Florida, faced hunger, the assembled tycoons paid $2,000 - but got a $50 gift card for food - to hear a vengeful old man babble, ramble, boast, confuse "Communist" South Africa with South America, and nonetheless gloat about the "economic miracle" he'd delivered to usher in a reeling America's "golden age." Like the tawdry Great Gatsby party he held, "They just can’t seem to stop doing things shockingly out of touch."

Meanwhile, per the advice of his ghoulish mentor Roy Cohn, Trump is using the courts as a "personal cudgel" against his perceived enemies. Along with terrorizing blue cities, prosecutors have gone after over 20 anti-ICE protesters, often with "impeding" charges. In Chicago, prosecutors charged primary candidate Kat Abughazaleh with "conspiracy" after roughing her up at a protest. In L.A., a goon shot Carlos Jimenez, absurdly claiming self-defense, after he tried to warn marauding troops that kids were coming out of a school. In Chicago, head Nazi Greg Bovino, who's told ICE thugs to arrest anyone who makes "hyperbolic" comments, charged a protester with giving him a groin injury purportedly requiring a two-week leave to recover; prosecutors just dropped the case after video, shockingly, showed they lied.

And so it goes. Mostly, the fascists, being inept, lose. (GOP) Judge Karin Immergut just permanently blocked Trump from inflicting "all necessary troops" on "war-ravaged" Portland OR after finding "no credible evidence" there was need for them and insisting "the facts - not the President’s political whims - guide how the law is applied." Ouch. Still, the most failures have been earned by laughably unqualified US Attorney Jeanine “Boxwine” Pirro, who keeps trying and failing to get grand juries - seven at this point - to indict the proverbial ham sandwich. Her latest and most public effort to "turn a gag-gift-worthy moment into a federal criminal offense" was the case of folk hero, Air Force veteran and former DOJ attorney Sean Dunn, 37, who "brought a sandwich to a fascism fight" - specifically, a salami sub - and won.

In the infamous case of "the hoagie heard around the world," Dunn, in a pink shirt and holding a just-bought, now-historic sub, confronted troops skulking on a downtown DC corner, reportedly about to raid a gay club there. He yelled they were fascists who should get out of his town; then he got in the face of 23-year-veteran Border Patrol agent Gregory Lairmore, yelled some more, hurled his sub at Lairmore's bullet-proof-vested chest, and took off running. Thugs gave chase, caught and handcuffed him, and released him without charges. But for the "retaliatory animus" of the thin-skinned toddler in power, it would've ended there. Instead, video of the encounter went viral, the toddler got pissed, and a SWAT team went to Dunn's apartment, complete with pulpy heavy-metal video of the action, to arrest him.

Insisting on the preposterous narrative Dunn was pretty much the Zodiac killer and not a guy who threw some bread, Pirro theatrically announced felony assault charges against him: "This guy thought it was funny. Well, he doesn’t think it’s funny today." An equally off-the-wall Pam Bondi chimed in, raving about "assault on a law enforcement officer" and claiming Dunn was "an example of the Deep State" (who worked at the DOJ). Pirro tried to get a grand jury to indict him; they (hilariously) declined, but she finally got a misdemeanor charge to stick. And so to the federal jury trial starting Tuesday - in rare poetic justice, the day after National Sandwich Day - to protect our brave troops from food fights and send the dubious message to a restive populace: "Mess with this government, and it will mess with you."

Presiding over what he called "the simplest case in the world" was US District Judge Carl Nichols. And it should have been, especially since the perp, at the scene of the crime, had already confessed, boldly proclaiming, "I did it. I threw a sandwich." Still, it took two days and much bickering as the jury of 12 of Sandwich Guy's peers struggled to remain straight-faced during what one observer called "a strange sort of performance art," both amusing and menacing. The opening statements clearly laid out both sides' differences. Defense: "He did it. He threw the sandwich." Also, so what: See First Amendment." The government: "No matter who you are, you can’t just go around throwing stuff at people if you’re mad.” Also poor traumatized Officer Lairmore, who was just protecting the public, from sandwiches.

There was squabbling over words in a charge that cites "forcibly opposing, impeding or interfering" with federal agents on duty. What's "forcibly"? Defense: A sandwich doesn't constitute force any more than "an eight-year-old throwing a stuffed animal in the middle of a temper tantrum." Prosecution, leaning hard into bellicose language: "Here we have the defendant throwing - it’s a sandwich, but throwing it hard...at point-blank range...He takes the sandwich, he cocks it back." There's the "impact" through the vest. Also, it's not just a sandwich; there was "screaming," "cussing," "attempting to instigate." (The judge reminds the jury speech isn't assault). And, like an IED in Fallujah, prosecutors note the victim's harrowing testimony the sandwich "kind of exploded. I could smell the onions and mustard." The horror! The horror!

Meanwhile, Sandwich Guy sits in the cafeteria on lunch break, eating soup. A friend's GoFundMe for him - "Help support the Sandwich Guy" - notes his ten years of service in Afghanistan, the Forest Service, the DOJ: "He is proud of his career serving the people of the United States." Back in the courtroom, defense attorney Sabrina Shroff shreds Lairmore's claim the sandwich "exploded" with video showing said sandwich still wrapped on the sidewalk. "Do you recognize that sandwich?" she asks. Lairmore waffles. Shroff: "You don’t see there’s mustard on it?” Lairmore wilts. No. “You can’t tell there’s ketchup on it?” No. "Mayonnaise? Lettuce? Tomato? No. "In fact, the sandwich hasn’t exploded at all has it?" Lairmore, helpfully, "It looks like a little bit is coming out towards the bottom."

Shroff also cited two "gag gifts" Lairmore said, sheepishly smiling, he got from co-workers: A plush sandwich he put on his shelf at work and a cartoon patch of Dunn throwing the sandwich, with the words “Felony Footlong,” he put on his lunchbox. So much for trauma, she suggested. Her closing argument was fiery. "This case, ladies and gentlemen of the jury, is about a sandwich," she declared. "A sandwich that, according to agent Lairmore, somehow both exploded on his chest in a spray of onions and mustard, but also landed intact on the ground still in its Subway wrapping." Most vitally, she argued, a sandwich cannot be a weapon worthy of federal charges, especially facing off against a bulletproof vest. Assistant U.S. Attorney Michael DiLorenzo glumly dissented: "We’re not just talking about a sandwich."

Social media lapped up the coverage. They “relished” the testimony, they argued it “didn’t pass mustard,” they called Lairmore’s claim “baloney.” They summoned “12 Hungry Men.” Asked, “Do you see the sandwich seated in the courtroom today?” Argued, “If the sub doesn’t fit, you must acquit.” Snarled, “Say hello to my foot-long friend.” Asked, “Show us on this doll where the sandwich touched you.” Mused, ”Not all gyros wear capes." Insisted, ”I did not have a relationship with that sandwich.“ Proclaimed, "Liberte! Egalite! Panini!" When the verdict came Thursday - with every juror voting for acquittal - they celebrated Sandwich Guy ”beat the wrap,“ "justice, like a good sandwich, was served,“ and, like them, an anti-fascist jury looked at the video, decided what mattered, and essentially said ”what sandwich?“

Outside the courthouse after the verdict, Shroff thanked jurors for their "affirmation" that dissent is "not just tolerated." "It is legal," she declared, "and it is welcome." Sandwich Guy also thanked the jurors, as well as "family and friends and strangers for all of their support, whether it was emotional or spiritual or artistic or financial." "I am so happy that justice prevails in spite of everything," he said. "That night I believed that I was protecting the rights of immigrants...Let us not forget that the great seal of the United States says ‘E pluribus unum.’ That means ‘from many, one.’ Every life matters no matter where you came from. No matter how you got here, no matter how you identify, you have the right to live a life that is free." A nation salutes you. Warren Zevon would have too: "Enjoy every sandwich."
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Shuyukh town displaced citizens protest against SDF practices, call for return

SANA - Syrian Arab News Agency - 8. November 2025 - 9:50

Displaced people of Shuyukh town, north of Aleppo, staged a sit-in on Saturday in Jarabulus city, protest against Syrian Democratic Forces (SDF) practices and demanding a safe return to their hometown


The protestors pointed out to the difficult conditions they have endured for many years as they were prevented from returning to their areas by the “SDF” forces, which led to their displacement to temporary housing complexes in the cities of Jarabulus and Manbij.


They also affirmed that the right to return is a legitimate issue, yet it is being confiscated by the “SDF” forces through a bitter deprivation that affects the lives of hundreds of displaced residents amid a dire humanitarian situation.


On October 31, thousands of citizens participated in protest rallies organized in several Syrian provinces, where they expressed their rejection of the practices of the “SDF” forces and their violations against the people of al- Jazira region.

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Schwerbehinderung: Unsichtbar und unterschätzt – so bekommt man Depression anerkannt

Lesedauer 4 Minuten

Depressionen zählen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen in Deutschland. Viele Betroffene leiden über Jahre – teils ohne adäquate Hilfe – unter den Folgen.

Eine Depression kann unter bestimmten Voraussetzungen als Behinderung anerkannt werden. Das kann sogar zu einer Schwerbehinderung führen. Doch der Weg dorthin ist steinig, voller Missverständnisse und juristischer Hürden.

Wann gilt eine Depression als Behinderung?

Nicht die Diagnose allein entscheidet – sondern die tatsächliche Beeinträchtigung im Alltag. Das ist der zentrale Punkt: Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich danach, wie stark die psychische Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Leben einschränkt.

Leichte depressive Episoden ohne erhebliche Funktionseinbußen führen in der Regel zu keinem oder nur einem niedrigen GdB (unter 20). Erst bei deutlich spürbaren Auswirkungen – etwa starker sozialer Rückzug, reduzierte Belastbarkeit oder erhebliche Einschränkungen im Berufsleben – kann ein höherer GdB festgestellt werden.

Wie hoch ist der GdB bei Depressionen?

Die Bewertung erfolgt nach den “Versorgungsmedizinischen Grundsätzen”. Dabei werden Depressionen keiner eigenen Kategorie zugeordnet, sondern unter den Bereichen “Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumata” oder “affektive Psychosen” eingeordnet. Hier eine grobe Orientierung:

Schweregrad GdB-Spanne Beschreibung Leichte Depression 0–20 Kaum Beeinträchtigung im Alltag, Beruf weiter möglich Mittelschwere Depression 30–40 Eingeschränkte Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, Rückzugstendenzen Schwere Depression 50–100 Massive soziale Anpassungsschwierigkeiten, Erwerbsunfähigkeit

Achtung: Eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor.

Antragstellung: Ohne Belege keine Chance

Der GdB wird nicht automatisch vergeben. Er muss beantragt werden – in der Regel beim zuständigen Versorgungsamt. Voraussetzung: Die psychische Erkrankung besteht seit mindestens sechs Monaten und beeinträchtigt das Leben dauerhaft. Der Antrag sollte gut vorbereitet sein. Denn: Je genauer die Beeinträchtigungen dokumentiert sind, desto höher die Erfolgschancen.

Ärztliche Befunde, Atteste und Gutachten sind das A und O. Sie müssen konkret beschreiben, wie sich die Depression auf Beruf, Familie, Freizeit, Alltagsbewältigung und soziale Beziehungen auswirkt. Allgemeine Diagnosen reichen nicht aus.

Das Versorgungsamt kann zusätzlich ein eigenes Gutachten anfordern, verlässt sich aber stark auf die Unterlagen der behandelnden Ärzt:innen.

Heilungsbewährung: Vorsicht bei Bipolaren Störungen

Bei lang andauernden depressiven Episoden mit früheren manischen oder bipolaren Phasen wird meist ein GdB von 50 gewährt – jedoch zunächst befristet. Grund: Die sogenannte “Heilungsbewährung”. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre. Danach erfolgt eine Neubewertung. Ziel ist es, den dauerhaften Verlauf der Erkrankung besser einzuschätzen.

Tritt eine schwere depressive Episode erstmals auf und liegt keine bipolare Störung vor, kann auch dann ein GdB zwischen 30 und 40 anerkannt werden. Eine Befristung erfolgt dann seltener, sofern keine Besserung absehbar ist.

Depression ist nicht gleich Depression

Ein häufiger Streitpunkt ist die Diskrepanz zwischen subjektivem Erleben und objektiver Einschätzung. Wer unter Depressionen leidet, empfindet das eigene Leben oft als massiv eingeschränkt – auch wenn Beruf und Alltag scheinbar weiterlaufen.

Doch das Versorgungsamt beurteilt: Funktioniert die betroffene Person noch im Job? Gibt es soziale Kontakte? Werden alltägliche Aufgaben bewältigt?

Beispiel: Eine Lehrerin mit Depression, die nicht mehr unterrichten kann, wird anders eingestuft als jemand in einem Beruf mit wenig Sozialkontakt, der trotz Leidensdruck weiterarbeitet.

Kombination mit anderen Erkrankungen

Wichtig: Der GdB ist ein Gesamtwert. Depressionen treten oft gemeinsam mit anderen psychischen oder körperlichen Leiden auf – z. B. Angststörungen, Suchterkrankungen, chronische Schmerzen oder Stoffwechselerkrankungen. Jede dieser Diagnosen kann zusätzlich berücksichtigt werden, wenn sie eigene Beeinträchtigungen verursacht.

Das Zusammenspiel verschiedener Erkrankungen kann sich gegenseitig verstärken – und damit auch den GdB erhöhen. Eine Depression allein führt selten zu einem GdB über 50. In Kombination mit anderen gravierenden Erkrankungen sieht das anders aus.

Muss man sich behandeln lassen?

Immer wieder versuchen Versorgungsämter, einen GdB mit Verweis auf eine mögliche Therapie abzulehnen. Doch das ist rechtlich nicht haltbar. Eine Entscheidung darf nicht davon abhängen, ob eine Behandlung begonnen wurde oder nicht.

Auch Menschen, die aus Angst oder Krankheitseinsicht keine Therapie beginnen können, haben Anspruch auf einen realistischen GdB. Das hat unter anderem das Landessozialgericht Baden-Württemberg klargestellt (Az. L 6 SB 486/2).

Die Schwerbehinderung ist meist befristet

Psychische Erkrankungen gelten im Unterschied zu vielen körperlichen Leiden als potenziell heilbar. Deshalb werden GdB-Bescheide bei Depressionen oft nur befristet ausgestellt – meist für zwei bis fünf Jahre. Danach prüft das Amt erneut, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat.

Was tun bei Ablehnung?

Viele Anträge auf Anerkennung eines höheren GdB werden abgelehnt oder zu niedrig bewertet. Doch Betroffene müssen das nicht hinnehmen. Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Hilfreich ist, den Widerspruch gut zu begründen und gegebenenfalls mit weiteren ärztlichen Unterlagen zu untermauern. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Praktische Tipps: So stärken Sie Ihren Antrag

Wer eine Depression als Behinderung anerkennen lassen möchte, sollte sorgfältig dokumentieren, wie sehr die Erkrankung das tägliche Leben beeinträchtigt. Ein Tagebuch kann dabei enorm helfen: Es hält fest, wann welche Symptome auftreten, wie stark sie sind und welche Auswirkungen sie auf Beruf, Haushalt, soziale Kontakte und Freizeitverhalten haben.

Diese Aufzeichnungen liefern wertvolle Hinweise für medizinische Gutachten und können entscheidend für die Anerkennung eines angemessenen GdB sein.

Ebenso wichtig ist das offene Gespräch mit den behandelnden Ärzt:innen. Nur wenn diese umfassend über die tatsächlichen Einschränkungen informiert sind, können sie aussagekräftige Stellungnahmen verfassen.

Dabei kommt es auf Konkretheit an. Allgemeine Formulierungen helfen wenig – entscheidend ist, wie stark die Depression die Lebensführung tatsächlich beeinträchtigt.

Außerdem ist es ratsam, sich Unterstützung zu holen – sei es durch Sozialverbände, Behindertenbeauftragte oder spezialisierte Anwält:innen im Sozialrecht. Sie kennen die Fallstricke des Antragsverfahrens und können helfen, die richtigen Formulierungen und Nachweise zusammenzustellen.

Eine Depression kann sehr wohl als Behinderung anerkannt werden – doch nur, wenn die Einschränkungen klar belegt sind. Der Weg zur Anerkennung ist selten leicht, aber mit guter Vorbereitung und juristischem Durchblick machbar.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Unsichtbar und unterschätzt – so bekommt man Depression anerkannt erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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