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Kinder sind kein Eigentum

Die Schule und die Tatsache, dass Kinder sie in Deutschland besuchen müssen, darf hinterfragt werden, denn auch die kleinen Bürger gehören nicht dem Staat.
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Vermieter verlangt Renovierung: Die Unterschrift im Mietvertrag verpflichtet nicht immer

Die Wohnung ist gekündigt, der Umzug organisiert – dann verlangt der Vermieter frisch gestrichene Wände und renovierte Türen. Für Mieter kann diese Forderung teuer werden, obwohl längst nicht jede Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist.

Auch 2026 müssen Mieter nicht automatisch renovieren, weil sie ausziehen. Ob Schönheitsreparaturen fällig sind, hängt vom Mietvertrag, dem Zustand beim Einzug und dem tatsächlichen Renovierungsbedarf ab.

Wer muss die Mietwohnung renovieren?

Grundsätzlich muss der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Diese Pflicht aus § 535 BGB umfasst auch Schönheitsreparaturen, sofern sie nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde.

Eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag kann Mieter zum Renovieren verpflichten. Die Unterschrift allein macht aber nicht jede Klausel wirksam.

Vorformulierte Vertragsbedingungen dürfen Mieter nicht unangemessen benachteiligen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag, bevor Farbe gekauft oder ein Malerbetrieb beauftragt wird.

Was zählt zu Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen beseitigen vor allem gewöhnliche Gebrauchsspuren an Wänden, Decken und anderen gestrichenen Flächen. Dazu gehören beispielsweise Tapezieren und Streichen sowie Anstriche an Heizkörpern, Innentüren und den Innenseiten von Fenstern.

Der Austausch verschlissener Fenster oder die Reparatur einer defekten Heizung gehört nicht dazu. Solche Arbeiten lassen sich nicht über eine gewöhnliche Schönheitsreparaturklausel auf den Mieter übertragen.

Verlangt der Vermieter eine „Renovierung“, sollte er die einzelnen Arbeiten benennen. Erst dann lässt sich prüfen, was tatsächlich geschuldet ist.

Renovieren nach drei, fünf oder sieben Jahren: Sind feste Fristen erlaubt?

Ein Fristenplan im Mietvertrag löst nicht automatisch eine Renovierungspflicht aus. Verlangt eine vorformulierte Klausel Arbeiten nach festen Zeitabständen, ohne den Zustand der Wohnung zu berücksichtigen, ist sie unwirksam.

Der Bundesgerichtshof hat solche starren Renovierungsfristen verworfen (Urteil vom 23. Juni 2004 – VIII ZR 361/03). Mieter dürfen nicht allein deshalb zum Streichen verpflichtet werden, weil eine bestimmte Zahl von Jahren vergangen ist.

Flexible Regelungen können dagegen zulässig sein, wenn sie den tatsächlichen Bedarf berücksichtigen. Formulierungen wie „im Allgemeinen“ sind dafür ein Anhaltspunkt, garantieren aber noch keine wirksame Vertragsregelung.

Entscheidend bleibt der vollständige Wortlaut. Auch das Zusammenspiel mit anderen Renovierungsklauseln muss geprüft werden.

Müssen Mieter beim Auszug streichen?

Der Auszug allein verpflichtet nicht zu einem vollständigen Neuanstrich. Eine vorformulierte Klausel, die bei jedem Mietende eine Renovierung verlangt, unabhängig vom Zustand und der letzten Renovierung, ist unwirksam.

Das stellte der BGH unter anderem im Urteil vom 12. September 2007 klar, Aktenzeichen VIII ZR 316/06. Wer erst kürzlich fachgerecht gestrichen hat, muss deshalb nicht allein wegen der Schlüsselübergabe erneut zum Pinsel greifen.

Besteht hingegen eine wirksame Vereinbarung und sind Schönheitsreparaturen tatsächlich fällig, können diese auch beim Auszug verlangt werden. Welche Arbeiten erforderlich sind, muss anhand des konkreten Wohnungszustands geprüft werden.

Unrenoviert eingezogen: Was gilt beim Auszug?

Wer eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung übernimmt, muss nicht ohne Weiteres auch die Gebrauchsspuren früherer Bewohner beseitigen. Eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen ist in diesem Fall grundsätzlich unwirksam, wenn der Vermieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt.

Das folgt aus dem BGH-Urteil vom 18. März 2015, Aktenzeichen VIII ZR 185/14. Eine kleine Vergünstigung reicht nicht zwangsläufig aus: Der Ausgleich muss zum übernommenen Renovierungsaufwand passen.

Die Wohnung muss beim Einzug nicht völlig abgewohnt gewesen sein. Es kommt auf den Gesamteindruck an; einzelne unerhebliche Gebrauchsspuren machen sie allerdings noch nicht zu einer unrenovierten Wohnung.

Im Streitfall müssen Mieter den damaligen unrenovierten Zustand darlegen und beweisen. Fotos vom Einzug, das Übergabeprotokoll und alte Nachrichten an die Hausverwaltung können dabei helfen.

Renovierungsklauseln im Mietvertrag: Was ist wirksam?

Die folgende Übersicht hilft bei einer ersten Einordnung typischer vorformulierter Vertragsbedingungen. Tatsächlich individuell ausgehandelte Vereinbarungen können anders zu beurteilen sein.

Regelung im Mietvertrag Was für Mieter gilt Renovierung nach festen Jahren, unabhängig vom Zustand Starre Fristen sind unwirksam. Vollständige Renovierung bei jedem Auszug Als zustandsunabhängige Formularklausel unwirksam. Schönheitsreparaturen bei tatsächlichem Bedarf Können bei wirksamer Übertragung verlangt werden. Renovierungspflicht trotz unrenovierter Übergabe ohne angemessenen Ausgleich Formularmäßige Übertragung grundsätzlich unwirksam. Renovierung ausschließlich durch einen Fachbetrieb Formularmäßiger Ausschluss fachgerechter Eigenleistung ist unwirksam. Anteilige Zahlung für noch nicht fällige Renovierungen Formularmäßige Quotenabgeltungsklauseln sind unwirksam.

Bei sogenannten Quotenabgeltungsklauseln sollen Mieter einen Anteil künftiger Renovierungskosten bezahlen, obwohl die Arbeiten noch nicht fällig sind. Solche vorformulierten Regelungen hat der BGH ebenfalls für unwirksam erklärt (Urteil vom 18. März 2015 – VIII ZR 242/13).

Dürfen Mieter selbst renovieren?

Wenn Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart und erforderlich sind, dürfen Mieter diese grundsätzlich selbst ausführen. Auch die Hilfe von Freunden oder Angehörigen ist möglich, solange fachgerecht gearbeitet wird.

Ein Vermieter darf diese Möglichkeit nicht durch eine Formularklausel ausschließen und zwingend einen Fachbetrieb verlangen. Das entschied der BGH am 9. Juni 2010, Aktenzeichen VIII ZR 294/09.

Für Menschen mit wenig Einkommen macht das einen erheblichen Unterschied. Wer wegen Krankheit oder eingeschränkter Beweglichkeit nicht selbst renovieren kann, sollte die Verpflichtung und mögliche Unterstützung frühzeitig klären.

Müssen bunte Wände beim Auszug weiß gestrichen werden?

Eine allgemeine Pflicht, jede Mietwohnung vollständig weiß zurückzugeben, gibt es nicht. Eine ungewöhnliche Farbgestaltung kann trotzdem zu einer berechtigten Forderung führen.

Der BGH bejahte einen Schadensersatzanspruch, nachdem Mieter eine neutral übernommene Wohnung mit kräftig farbigen Wänden zurückgegeben hatten. Entscheidend war, dass die Gestaltung für viele Mietinteressenten nicht akzeptabel war und dadurch zusätzliche Kosten entstanden.

Das Urteil vom 6. November 2013, Aktenzeichen VIII ZR 416/12, betrifft damit einen besonderen Rückgabezustand. Es begründet keine pauschale Pflicht, bei jedem Auszug sämtliche Räume neu zu streichen.

Auch selbst verursachte Beschädigungen sind gesondert zu betrachten. Eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel befreit nicht automatisch von der Verantwortung für Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Wann muss der Vermieter renovieren?

Wurde die Renovierungspflicht nicht wirksam übertragen, bleibt grundsätzlich der Vermieter zuständig. Bei einer bereits unrenoviert übernommenen Wohnung bedeutet das allerdings nicht, dass Mieter sofort einen kostenlosen Neuanstrich verlangen können.

Hat sich der anfängliche Dekorationszustand wesentlich verschlechtert, kann ein Renovierungsanspruch entstehen. Weil eine frisch renovierte Wohnung dann besser wäre als beim Einzug, müssen sich Mieter nach der BGH-Rechtsprechung regelmäßig zur Hälfte an den erforderlichen Kosten beteiligen (Urteile vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18).

Diese Kostenaufteilung gilt für die beschriebene besondere Ausgangslage. Sie ist keine allgemeine Regel, nach der Mieter und Vermieter jede Renovierung gemeinsam bezahlen müssen.

Übernimmt das Jobcenter Renovierungskosten?

Wer Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhält, sollte notwendige Renovierungsarbeiten vorab dort ansprechen. Eine Aufforderung des Vermieters allein garantiert noch keine Kostenübernahme.

Für die Prüfung sind der Mietvertrag, die konkrete Forderung und Angaben zum Wohnungszustand hilfreich. Ist Eigenarbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, sollte auch das vor der Beauftragung eines Betriebs erläutert werden.

Weitere Hinweise enthält der Beitrag Bürgergeld: Renovierungskosten vom Jobcenter erstatten lassen. Zunächst bleibt zu klären, ob die verlangten Arbeiten überhaupt vom Mieter geschuldet werden.

Wohnungsübergabe: Renovierungsforderungen rechtzeitig prüfen

Am besten wird eine Renovierungsforderung geprüft, bevor der Übergabetermin unmittelbar bevorsteht. Dazu gehören der vollständige Mietvertrag, mögliche Zusatzvereinbarungen und die Unterlagen zum Zustand beim Einzug.

Aktuelle Fotos sollten den Zustand der einzelnen Räume nachvollziehbar festhalten. Verlangt der Vermieter bestimmte Arbeiten, hilft eine schriftliche Aufstellung dabei, die Forderung zu überprüfen.

Vorsicht ist geboten, wenn im Übergabeprotokoll eine zusätzliche Renovierungszusage oder Kostenübernahme steht. Eine solche Erklärung sollte niemand ungeprüft unterschreiben, nur um die Schlüsselübergabe schnell abzuschließen.

Bei Unklarheiten kann ein Mieterverein oder eine mietrechtliche Beratung den Vertrag prüfen. Das ist meist leichter, solange noch keine Arbeiten beauftragt und keine Zahlungen zugesagt wurden.

Quellen: § 535 BGB; Bundesgerichtshof, Urteile vom 23. Juni 2004 – VIII ZR 361/03, vom 12. September 2007 – VIII ZR 316/06, vom 9. Juni 2010 – VIII ZR 294/09, vom 6. November 2013 – VIII ZR 416/12, vom 18. März 2015 – VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13 sowie vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18.

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Höhere Energiekosten, gleicher Regelbedarf: Was Alleinstehenden zum Leben fehlt

Energie kostet im September 2026 nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes 14,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Regelbedarf für Alleinstehende bleibt dagegen auch 2026 bei 563 Euro monatlich – und damit auf dem Stand von 2024.

Für Menschen mit Grundsicherung verschärfen steigende Lebenshaltungskosten den Druck auf ein ohnehin knappes Budget. Dabei muss genau unterschieden werden: Haushaltsstrom wird grundsätzlich aus dem Regelbedarf bezahlt, für Heizung und Warmwasser gelten dagegen andere Regeln.

Die Inflation treibt die Energiepreise nach oben

Nach der am 30. September veröffentlichten vorläufigen Berechnung von Destatis liegen die Verbraucherpreise im September 2026 insgesamt 3,3 Prozent über dem Vorjahresmonat. Gegenüber August steigen sie voraussichtlich um 0,6 Prozent.

Besonders deutlich fällt der Anstieg bei Energie aus: Hier beträgt die vorläufige Jahresrate 14,9 Prozent. Im August lag sie noch bei 10,5 Prozent, im Juli bei 8,3 Prozent.

Die endgültigen Septemberergebnisse sollen am 13. Oktober veröffentlicht werden. Bis dahin gelten die aktuellen Werte ausdrücklich als vorläufig.

14,9 Prozent mehr für Energie heißt nicht 14,9 Prozent mehr für jeden Stromvertrag

Der statistische Energiepreisindex umfasst verschiedene Energieträger, darunter Haushaltsenergie und Kraftstoffe. Aus seinem Anstieg lässt sich deshalb nicht ableiten, dass die Stromrechnung jedes Haushalts ebenfalls um 14,9 Prozent steigt.

Wie sich die persönliche Rechnung entwickelt, hängt unter anderem vom Tarif, einer möglichen Preisbindung und dem Verbrauch ab. Auch eine höhere Abschlagsforderung kann unterschiedliche Ursachen haben und sollte anhand der Vertrags- und Verbrauchsdaten geprüft werden.

Die amtliche Zahl beschreibt einen deutlichen Preisanstieg bei Energie insgesamt. Sie ersetzt aber weder die Prüfung einer konkreten Stromrechnung noch belegt sie eine gleich hohe Mehrbelastung aller Leistungsberechtigten.

563 Euro müssen weiterhin für den laufenden Alltag reichen

Für Alleinstehende beträgt der monatliche Regelbedarf 2026 weiterhin 563 Euro. Das betrifft sowohl die Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch grundsätzlich die Regelbedarfsstufe 1 in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Aus diesem Betrag müssen unter anderem Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsstrom und zahlreiche weitere Alltagsausgaben finanziert werden. Unterkunft und anerkannte Heizkosten kommen grundsätzlich gesondert hinzu.

Die 563 Euro sind deshalb nicht mit der gesamten monatlichen Grundsicherungsleistung gleichzusetzen. Für die Frage, was nach dem Bezahlen der Stromrechnung zum Leben bleibt, ist der unveränderte Regelbedarf dennoch unmittelbar entscheidend.

Warum der Regelbedarf trotz Inflation nicht automatisch steigt

Die Regelbedarfe werden nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren angepasst. Dabei fließen bestimmte Preis- und Lohnentwicklungen ein; eine monatliche Erhöhung entsprechend der jeweils neuesten Inflationsrate ist nicht vorgesehen.

Für 2026 ergab die gesetzliche Berechnung nach Angaben der Bundesregierung einen Betrag unterhalb der bereits geltenden 563 Euro. Eine Besitzschutzregelung verhinderte die Absenkung, weshalb der bisherige Betrag bestehen blieb.

Damit lässt sich die Nullrunde rechtlich erklären, die zusätzliche Belastung im Alltag verschwindet dadurch aber nicht. Wer mehr für notwendige Ausgaben zahlen muss, hat bei gleichbleibendem Regelbedarf weniger Geld für andere Bedürfnisse.

Strom, Heizung und Warmwasser werden unterschiedlich behandelt

Für Leistungsberechtigte ist entscheidend, wofür die Energie verbraucht wird. Allein die Tatsache, dass eine Forderung vom Stromversorger kommt, beantwortet noch nicht, aus welchem Teil der Grundsicherung sie zu finanzieren ist.

Energiekosten Grundsätzliche Behandlung Haushaltsstrom für Licht, Kühlschrank, Waschmaschine und gewöhnliches Kochen Aus dem Regelbedarf zu bezahlen Raumheizung, etwa mit Gas oder Fernwärme Gesonderte Berücksichtigung als Heizkosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen Strom für eine elektrische Raumheizung Der nachgewiesene Heizstromanteil ist grundsätzlich den Heizkosten zuzuordnen Warmwasser über die gemeinsame Heizungsanlage des Gebäudes Grundsätzlich gesonderte Berücksichtigung im Rahmen der Unterkunfts- und Heizkosten Warmwasser durch Durchlauferhitzer oder Boiler in der Wohnung Bei erfüllten Voraussetzungen zusätzlicher Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Gesonderte Berücksichtigung bedeutet allerdings keine unbegrenzte Übernahme jeder Forderung. Insbesondere bei Heizkosten werden die gesetzlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit geprüft.

Durchlauferhitzer: Ein zusätzlicher Mehrbedarf kann bestehen

Wer sein Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer oder Boiler in der Wohnung erzeugt, sollte den Leistungsbescheid prüfen. Für diese dezentrale Warmwasserbereitung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein zusätzlicher Mehrbedarf vorgesehen.

Bei einem Regelbedarf von 563 Euro beträgt die übliche Pauschale für eine alleinstehende erwachsene Person 2,3 Prozent, also 12,95 Euro monatlich. Höhere Aufwendungen können nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden, wenn sie durch eine separate Messeinrichtung nachgewiesen werden.

Der Zuschlag darf nicht mit einem allgemeinen Ausgleich für steigende Haushaltsstrompreise verwechselt werden. Wie Betroffene ihren Anspruch geltend machen können, erläutert unser Beitrag zum Warmwasser-Mehrbedarf nach dem SGB XII.

Eine höhere Stromrechnung führt nicht automatisch zu mehr Grundsicherung

Steigt der Abschlag für gewöhnlichen Haushaltsstrom, wird der Regelbedarf nicht automatisch entsprechend erhöht. Auch eine Nachforderung wird nicht allein wegen gestiegener Energiepreise zu einem zusätzlichen Zuschuss.

Betroffene sollten zunächst kontrollieren, ob Zählerstand, Verbrauch, Arbeitspreis und bereits gezahlte Abschläge richtig erfasst wurden. Bei einer Schätzung kann es sinnvoll sein, einen aktuellen Zählerstand mitzuteilen und eine nachvollziehbare Berechnung zu verlangen.

Bleibt eine berechtigte Forderung unbezahlbar, sollte frühzeitig eine tragbare Ratenzahlung vereinbart werden. Einfach weniger zu überweisen, ohne die Angelegenheit mit dem Versorger zu klären, kann neue Rückstände verursachen.

Bei einer drohenden Stromsperre zählt schnelles Handeln

Eine Stromsperre wegen Zahlungsrückständen ist an Voraussetzungen gebunden. Bei vereinbarten Monatsabschlägen muss der Rückstand grundsätzlich mindestens zwei Abschläge und zugleich mindestens 100 Euro betragen.

Zwischen der ersten Sperrandrohung und der Unterbrechung müssen mindestens vier Wochen liegen; der konkrete Sperrtermin muss außerdem acht Werktage vorher angekündigt werden. Eine unverhältnismäßige Sperre ist unzulässig, etwa wenn besondere persönliche Umstände eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben begründen.

Wer in der Grundversorgung beliefert wird, hat bei drohender Sperre Anspruch auf eine Abwendungsvereinbarung mit zinsfreien Raten für die Rückstände. Die laufenden Abschläge müssen daneben weiter bezahlt werden.

Gesundheitliche Gefahren sollten dem Versorger unverzüglich und möglichst mit Nachweisen mitgeteilt werden. Verbraucherberatung und anerkannte Schuldnerberatung können bei der Prüfung der Forderung und bei Verhandlungen helfen.

Jobcenter oder Sozialamt müssen die konkrete Notlage prüfen

Droht wegen Stromschulden eine Versorgungssperre, kommt im SGB II insbesondere eine darlehensweise Schuldenübernahme nach § 22 Absatz 8 infrage. Voraussetzung ist eine Prüfung des Einzelfalls; einen automatischen Anspruch auf Übernahme jeder Stromschuld gibt es nicht.

Menschen mit Grundsicherung im Alter sollten sich wegen einer solchen Notlage an das zuständige Sozialamt wenden. Für die Entscheidung werden insbesondere die Rechnung, die Sperrandrohung, Angaben zur finanziellen Situation und Nachweise über eigene Lösungsversuche benötigt.

Ein Darlehen kann die akute Sperre verhindern, muss aber grundsätzlich zurückgezahlt werden. Es löst damit nicht das dauerhafte Problem, wenn die laufenden Ausgaben das verfügbare Geld übersteigen.

Welche Hilfe möglich ist, erläutert unser Beitrag zur Unterstützung durch das Jobcenter bei drohender Stromsperre. Bei unmittelbar bevorstehender Abschaltung und einer ablehnenden Behördenentscheidung kann zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz beim Sozialgericht infrage kommen.

Praxisbeispiel: Zehn Euro mehr Stromkosten fehlen an anderer Stelle

Ein fiktives Beispiel: Eine alleinstehende Frau erhält 563 Euro Regelbedarf und zahlt bisher 50 Euro monatlich für Haushaltsstrom. Steigt ihr berechtigter Abschlag bei unverändertem Verbrauch auf 60 Euro, bleiben ihr nach dieser Zahlung statt 513 Euro nur noch 503 Euro für die übrigen Ausgaben.

Die zusätzlichen zehn Euro werden nicht automatisch als Heizkosten übernommen, weil es sich um gewöhnlichen Haushaltsstrom handelt. Ihre über die Gebäudeheizung abgerechneten Heiz- und Warmwasserkosten werden dagegen gesondert nach den dafür geltenden Regeln geprüft.

Das Beispiel beschreibt eine angenommene individuelle Abschlagserhöhung und leitet sie ausdrücklich nicht aus dem Energiepreisindex von 14,9 Prozent ab. Es zeigt aber, was ein unveränderter Regelbedarf bei steigenden Stromkosten bedeutet: Die Rechnung wird bezahlt, indem an anderer Stelle Geld fehlt.

Stand: 1. Oktober 2026; die September-Inflationswerte sind vorläufig. Quellen: Statistisches Bundesamt zu den Verbraucherpreisen im September 2026, Bundesregierung zu den Regelbedarfen 2026, BMAS zu Regelbedarf und Energiekosten, Bundesnetzagentur zu Rechnungen und Versorgungssperren sowie § 22 SGB II und § 30 SGB XII.

Der Beitrag Höhere Energiekosten, gleicher Regelbedarf: Was Alleinstehenden zum Leben fehlt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Top-Spion im Unruhestand: Ex-BND-Chef entdeckt das Homeoffice für sich

Wer sagt denn, dass man im Alter zum alten Eisen gehört? Während normale 80-Jährige ihren Lebensabend mit Bingo, Kamillentee oder dem Beschimpfen von Falschparkern verbringen, beweist der ehemalige BND-Chef August Hanning beeindruckende Vitalität und ausgeprägten Unternehmergeist. Wenn die staatliche Pension wegen unglücklicher Altlasten aus baltischen Banken-Abenteuern gepfändet ist, muss man auf dem freien Markt eben […]

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CO₂ um 33% gestiegen – Das Leben florierte!

Cap Allon

Der CO₂-Gehalt in der Atmosphäre ist seit 1960 um etwa 33 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum haben sich viele der Indikatoren, die herangezogen werden, um eine planetarische Katastrophe zu propagieren, deutlich in die entgegengesetzte Richtung entwickelt.

Der CO₂-Gehalt am Mauna Loa stieg von etwa 317 ppm im Jahr 1960 auf rund 423 ppm im Jahr 2024.

Die weltweite Getreideproduktion stieg unterdessen von 877 Millionen Tonnen im Jahr 1961 auf heute rund 3 Milliarden Tonnen.

Und der Planet selbst ist grüner geworden.

Satellitenbeobachtungen zeigen eine weit reichende globale Begrünung.

Eine Analyse aus dem Jahr 2024 von vier Datensätzen zur Blattfläche ergab, dass sich die Begrünung zwischen 2001 und 2020 auf 55 % der Erdoberfläche beschleunigte, während sich die Verbraunung nur auf 7 % beschleunigte. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass die CO₂-Veränderung den langfristigen Trend der Blattfläche dominierte.

Das Wohlergehen der Menschen verbesserte sich sogar noch dramatischer.

Die weltweite Lebenserwartung stieg von rund 51 Jahren im Jahr 1960 auf mehr als 73 Jahre. Die extreme Armut ging drastisch zurück. Die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren sank drastisch. Die Zahl der Todesfälle durch Hungersnöte sank von mehreren zehn Millionen pro Jahrzehnt zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf einen winzigen Bruchteil davon heute.

Auch das Wetter wurde weitaus weniger tödlich.

Die dokumentierte Sterblichkeit durch Naturkatastrophen ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts pro Kopf um etwa zwei Größenordnungen gesunken. Die Sterberaten durch Überschwemmungen, Stürme und andere wetterbedingte Katastrophen sind trotz einer weitaus größeren Weltbevölkerung drastisch zurückgegangen.

Auch Waldbrände.

Historische Brandstatistiken aus den USA zeigen, dass im Jahr 1930 mehr als 50 Millionen Acres verbrannten, wobei die jährliche Brandfläche während Teilen der 1930er Jahre über 40 Millionen Acres blieb. Die heutigen Gesamtzahlen betragen nur einen Bruchteil dieser Werte.

Weltweit ist die rekonstruierte Brandfläche seit 1900 um etwa die Hälfte zurückgegangen, wobei Satellitendaten seit etwa 2000 einen weiteren Rückgang von etwa 20–25 % zeigen.

Und das Jahr 2026 vergrößert diese Diskrepanz noch weiter. Bis zum 30. September lag die weltweite Brandfläche laut Daten des Global Wildfire Information System um 41 % unter dem Durchschnitt – der niedrigste Wert im Vergleichszeitraum 2012–2025:

Weltweit kumulierte Brandfläche bis zum 30. September 2026 (rot), die im Vergleichszeitraum 2012–2025 deutlich unter den Werten aller anderen Jahre liegt. [GWIS/NASA MODIS]

Auf allen Kontinenten lagen die Werte unter dem Durchschnitt: Afrika -43 %, Asien -27 %, Südamerika -60 %, Nordamerika -45 %, Ozeanien -20 % und Europa -20 %. Afrika, Südamerika und Nordamerika verzeichneten allesamt eine Rekordtiefstand bei der Brandfläche. Und selbst Europa – das im Mittelpunkt des wiederholten Gejammers über die „Klimakrise“ steht – lag Ende September 20 % unter dem Durchschnitt.

All dies zusammen genommen ist eine Beobachtungsbilanz, die sich nur schwer mit dem endlos wiederholten Bild eines Planeten vereinbaren lässt, der immer weniger bewohnbar wird.

Medizin, sanitäre Versorgung, Agrartechnologie, günstige und zuverlässige Energie, Infrastruktur, Vorhersagemöglichkeiten, Handel und wachsender Wohlstand haben ebenfalls das Überleben der Menschheit verändert. Doch CO₂ hat eine direkte biologische Wirkung: Es hat dazu beigetragen, den Planeten zu begrünen und die Produktivität der Pflanzen, einschließlich der Nutzpflanzen, zu steigern. Und die industrielle Entwicklung, die einen Großteil des CO₂-Anstiegs vorangetrieben hat, hat auch dazu beigetragen, Milliarden Menschen aus der Armut zu befreien.

Link: https://electroverse.substack.com/p/blizzards-hit-inner-mongolia-antarctic?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke. Die verlinkten Beiträge sind aber alle frei verfügbar)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag CO₂ um 33% gestiegen – Das Leben florierte! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Politische Gefangene in Sincan warten weiter auf ihre Freilassung

Im geschlossenen Frauengefängnis Sincan bei Ankara wird die Entlassung von mindestens neun politischen Gefangenen immer wieder durch Entscheidungen der Verwaltungs- und Beobachtungskommission verhindert. Einige der Frauen befinden sich seit mehr als drei Jahrzehnten in Haft.

Besonders häufig betroffen ist Nedime Yaklav. Sie sitzt seit 34 Jahren im Gefängnis, ihre Entlassung wurde inzwischen sieben Mal aufgeschoben. Hicran Binici befindet sich seit 33 Jahren in Haft, die Schwestern Nuriye und Devrim Adet seit 32 Jahren. Ihre Entlassungen wurden jeweils fünf Mal verhindert. Bei Zeliha Ustabaş wurde die Freilassung vier Mal aufgeschoben, bei Fatma Aslan und Melike Göksu jeweils drei Mal. Auch Emine Abiş, die sich seit 2021 in Haft befindet, wurde bereits drei Mal nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt entlassen.

Sihan Kaya von der Ankara-Vertretung des Dachverbands der Gefangenen- und Angehörigenvereine TUHAD-FED bezeichnete die Praxis insbesondere für politische Gefangene als gravierendes Problem. Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2021 werde die Entlassung zahlreicher Gefangener durch die Verwaltungs- und Beobachtungskommissionen verhindert, obwohl der Zeitpunkt ihrer Freilassung erreicht sei. „TUHAD-FED fordert ein Ende dieser willkürlichen Praxis und die Freilassung der Gefangenen.“

Praxis nicht auf Sincan beschränkt

Die Rechtsanwältin Fatma Sürücü vom Vorstand des Verbands freiheitlicher Jurist:innen (ÖHD) erklärte, dass die Entlassungsblockaden längst nicht mehr auf das Frauengefängnis Sincan beschränkt sind. Die Praxis habe sich faktisch auf alle Gefängnisse ausgeweitet, in denen Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten inhaftiert sind. „Die Entscheidungen der Verwaltungs- und Beobachtungskommissionen führen dazu, dass das Recht auf Entlassung in der Praxis außer Kraft gesetzt wird. Selbst Gefangene, die die Voraussetzungen für ihre Freilassung erfüllen, werden weiter in Haft gehalten“, so Sürücü. TUHAD-FED und ÖHD fordern, die wiederholte Verlängerung der Haft zu beenden und insbesondere die seit Jahrzehnten inhaftierten Frauen unverzüglich freizulassen.

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51701 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-49533 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-neue-gefangnistypen-schaffen-isolation-innerhalb-der-isolation-52676

 

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YRK geben Tod von Guerillakämpfer Çekdar Paytext bekannt

Die Verteidigungseinheiten Ostkurdistans (YRK) haben den Tod ihres Kämpfers Çekdar Paytext bekanntgegeben. Der Guerillakämpfer kam demnach am 2. September 2026 bei einem Unfall in der Region Pêncewîn in Südkurdistan ums Leben. In einer über ihr Presse- und Kommunikationszentrum veröffentlichten Erklärung sprachen die YRK der Familie Akan und der Bevölkerung Kurdistans ihr Beileid aus und erinnerten an seinen Werdegang.

Çekdar Paytext hieß mit bürgerlichem Namen Barış Akan. Er wurde in der nordkurdischen Provinz Amed (tr. Diyarbakır) in einer patriotischen Familie geboren und wuchs in einem Umfeld auf, das eng mit der kurdischen Freiheitsbewegung verbunden war. Sein älterer Bruder Nizam Akan, der den Codenamen Çekdar trug, war 1994 ums Leben gekommen. Als Çekdar Paytext sich 2023 der Guerilla anschloss, nahm er in Erinnerung an seinen Bruder dessen Namen an.

 


Die YRK würdigten ihn als engagierten Kämpfer, dessen Leben von einer tiefen Verbundenheit mit seinen Genoss:innen, seiner Heimat und der Philosophie des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan geprägt gewesen sei. Aus seinen eigenen Aufzeichnungen zitierte die Organisation einen Satz über sein Verständnis des Guerillalebens: „Entscheidend ist die Organisation. Alle Freund:innen sind bereit, füreinander ihr Leben zu geben.“

„Çekdar Paytext wird uns als Symbol der Genossenschaftlichkeit in Erinnerung bleiben“, erklärten die YRK. „Die Träume unserer Gefallenen von einem freien Leben zu verwirklichen, ist unsere grundlegendste Aufgabe. Unsere Verbundenheit gilt dem Versprechen, die von den Gefallenen an uns übergebene Fahne in den Sieg zu tragen“, heißt es in der Erklärung.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52994 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52425

 

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Bakırhan fordert Beginn der Arbeit unter Öcalans Koordination

Der Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tuncer Bakırhan, hat zum Beginn des neuen parlamentarischen Jahres konkrete Schritte im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft gefordert. Der Rat für Entwaffnung und strategische Koordination müsse unter der Koordination des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan seine Arbeit aufnehmen. Gleichzeitig müssten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Öcalan frei arbeiten, Gespräche führen und kommunizieren könne.

Bakırhan äußerte sich auf der ersten Fraktionssitzung der DEM-Partei im neuen parlamentarischen Jahr. Einen wesentlichen Teil seiner Rede widmete er dem Friedensprozess und den aus seiner Sicht nun notwendigen politischen und rechtlichen Schritten. „Eine konkrete Handlung ist besser als tausend Worte“, sagte Bakırhan. Gegenseitiges Vertrauen könne nur entstehen, wenn den bisherigen Entwicklungen nun praktische Schritte folgten.

Entwaffnung braucht eine rechtliche Entsprechung

Bakırhan beschrieb den Friedensprozess als eine Waage mit zwei Seiten. Der Entwaffnung müsse eine rechtliche Absicherung gegenüberstehen. „Wenn auf eine Waagschale die Niederlegung der Waffen gelegt wurde, muss auf die andere das Recht gelegt werden. Denn Entwaffnung ist eine Angelegenheit, die eine rechtliche Entsprechung braucht“, sagte der kurdische Politiker. Dasselbe gelte für die Auflösung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Hindernisse für die Anerkennung demokratischer Rechte und rechtliche Garantien müssten beseitigt werden. „Wenn auf einer Seite die Auflösung steht, müssen auf der anderen rechtliche Garantien und Politik stehen.“ Damit müsse die politische und rechtliche Seite des Prozesses nun ebenso konkret werden wie die bereits vollzogenen Schritte der kurdischen Freiheitsbewegung.

Koordinierungsrat soll unter Öcalans Leitung arbeiten

Eine zentrale Rolle misst Bakırhan dem Rat für Entwaffnung und strategische Koordination bei. Die für den Prozess geschaffenen Gremien und Kommissionen müssten ihre Aufgaben nun praktisch wahrnehmen. „Dieser Rat muss so schnell wie möglich unter der Koordination von Herrn Öcalan seine Arbeit aufnehmen“, erklärte Bakırhan. Dafür müssten Öcalans Bedingungen für „freies Arbeiten, Gespräche und Kommunikation“ gewährleistet werden. Zugleich müsse ihm ermöglicht werden, regelmäßig mit den für den Prozess relevanten Seiten in Kontakt zu treten.

Die Forderung nach entsprechenden Arbeits- und Kommunikationsbedingungen für Öcalan gehört seit längerem zu den zentralen Punkten der DEM-Partei im Friedensprozess. Seine Rolle dürfe nicht lediglich anerkannt werden, ohne zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er diese praktisch wahrnehmen könne.

Monitoring-Kommission muss ihre Arbeit aufnehmen

Bakırhan nahm zugleich das Parlament in die Verantwortung. Die im Rahmengesetz vorgesehene Monitoring-Kommission müsse unverzüglich eingerichtet werden. Sie soll die Umsetzung des Prozesses verfolgen, auftretende Probleme aufgreifen, Gespräche mit den beteiligten Seiten führen und notwendige gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen. „Wir als DEM-Partei sind bereit, Verantwortung zu übernehmen“, sagte Bakırhan. Auch alle anderen Parteien seien aufgerufen, in diesem historischen Prozess Verantwortung zu übernehmen.

„Niemand hat das Recht, die Hoffnung auf Frieden aufzubrauchen“

Bakırhan ging außerdem auf den zwölften Jahrestag der Ereignisse vom 6. bis 8. Oktober 2014 ein. Er bezeichnete diese Zeit als „sehr dunkle Periode“ und forderte, die Verantwortlichen für die damaligen Todesfälle zu ermitteln. Zwölf Jahre später seien die Ereignisse noch immer nicht aufgeklärt. Gleichzeitig müssten die im Kobanê-Verfahren inhaftierten Politiker:innen freigelassen werden. „Unsere Freund:innen, gegen die im Kobanê-Komplottverfahren vorgegangen wurde, müssen endlich ihre Freiheit zurückerlangen.“

Weitere Kritik richtete Bakırhan an die Regierung wegen Korruptionsvorwürfen, Zugangssperren gegen Medien, der Inhaftierung von Journalist:innen, Feminiziden und des fortdauernden Unrechts infolge der Notstandsdekrete (KHK). Entscheidend sei nun, den Friedensprozess so voranzubringen, dass er den Erwartungen der Gesellschaft gerecht werde. Bakırhan warnte davor, die gegenwärtige Phase in Ungewissheit verharren zu lassen: „Niemand hat das Recht, die Hoffnung auf Frieden in der Ungewissheit aufzubrauchen und die Erwartungen der Gesellschaft immer weiter aufzuschieben.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52956 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52940 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52955
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Tod von Mercan Kaplan: Anwältin kritisiert schwere Ermittlungsmängel

Mehr als ein Jahr nach dem verdächtigen Tod der 22-jährigen Mercan Kaplan in Amed (tr. Diyarbakır) sind zentrale Fragen noch immer ungeklärt. Obwohl an ihrem Körper und ihrer Kleidung Sperma, Blut und DNA-Profile mehrerer Männer festgestellt wurden, konzentrierten sich die Ermittlungen von Beginn an auf die Darstellung eines Mannes, der Kaplans Tod als Unfall bezeichnete. Seine DNA wurde erst elf Monate später für einen Vergleich entnommen.

Die Anwältin Dicle Gencan vom Vorstand des Frauenrechtszentrums der Anwaltskammer Amed kritisiert schwere Versäumnisse bei den Ermittlungen. Notwendige Untersuchungen seien entweder mit erheblicher Verzögerung erfolgt oder bis heute nicht vorgenommen worden. „Es gibt in der Akte keine ordentlichen Fortschritte und keine effektive Untersuchung“, erklärte Gencan.

Mercan Kaplan wurde einen Tag nach ihrem Verschwinden tot gefunden

Mercan Kaplan lebte in Amed und hatte eine diagnostizierte geistige Behinderung von 50 Prozent. Nach Angaben ihrer Familie konnte sie alltägliche Bedürfnisse wie Essen, Ankleiden und Körperpflege nicht selbstständig bewältigen und hatte Schwierigkeiten, sich auszudrücken. Am 5. September 2025 war die damals 22-Jährige gemeinsam mit ihrem Vater zum Haus ihrer Tante im Bezirk Bajarê Nû (Yenişehir) gefahren. Danach verschwand sie. Einen Tag später wurde ihr Körper in einem Auto in einem Bewässerungskanal in der Nähe von Gêl (Eğil) gefunden.

Die Leiche wurde zur Obduktion in die Rechtsmedizin gebracht. Im Zuge der Ermittlungen wurde H.I. festgenommen, nachdem festgestellt worden war, dass er sich mit Kaplan in demselben Fahrzeug befunden hatte. Nach seiner Vernehmung kam er wieder frei. H.I. erklärte, der Tod der jungen Frau sei ein „Verkehrsunfall“ gewesen. Die zunächst von der Staatsanwaltschaft Diyarbakır geführten Ermittlungen wurden wegen Unzuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Eğil abgegeben.

Dicle Gencan

Sperma, Blut und männliche DNA

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen brachten jedoch Befunde hervor, die erhebliche Fragen zur Unfallthese aufwerfen. In vaginalen und analen Abstrichen von Mercan Kaplan wurden Sperma und Samenflüssigkeit festgestellt. Die Untersuchungen weisen auf biologische Profile von mehr als einem Mann hin. Auch unter ihren Fingernägeln wurde männliche DNA gefunden. An ihrer Kleidung befanden sich Samenflüssigkeit und Blut, zudem waren einige Kleidungsstücke zerrissen. Ein inzwischen vorliegender Bericht der biologischen Fachabteilung der Rechtsmedizin in Amed hält DNA-Spuren von zwei Männern am Körper der jungen Frau fest.

Für Gencan hätten diese Befunde von Beginn an Anlass geben müssen, auch einen möglichen sexualisierten Übergriff zu untersuchen. „Wenn bei dem verdächtigen Tod einer Frau – noch dazu einer Frau mit geistiger Behinderung – solche Befunde an ihrem Körper festgestellt werden, kann die Möglichkeit sexualisierter Gewalt nicht ignoriert werden“, erklärte die Anwältin. „Was hätte es noch gebraucht, damit die Ermittlungen auch in Richtung eines sexualisierten Übergriffs ausgeweitet werden?“

Ermittlungen folgten der Unfallthese des Verdächtigen

Genau das geschah jedoch nicht. Nach Angaben Gencans wurde das Verfahren von Beginn an im Wesentlichen auf Grundlage der Aussage des Verdächtigen geführt und unter dem Tatbestand der fahrlässigen Tötung behandelt. Dabei werfen auch weitere Spuren Fragen auf. Am Körper des Verdächtigen wurden am Tag des Geschehens Verletzungen festgestellt. Ungeklärt blieb, wie diese entstanden waren und woher das an ihm festgestellte Blut stammte. Ebenso sei nicht ausreichend untersucht worden, ob diese Befunde überhaupt mit seiner Schilderung des Geschehens vereinbar sind. Auch technische Untersuchungsergebnisse stimmen nach Angaben der Anwältin nicht mit der Darstellung des Verdächtigen über den Ablauf von Kaplans Tod überein. Trotzdem wurde das Verfahren nicht entsprechend ausgeweitet. Gegen den Mann wurde weder Untersuchungshaft noch eine gerichtliche Kontrollmaßnahme angeordnet.

DNA-Probe erst elf Monate nach Mercan Kaplans Tod

Besonders schwer wiegt für Gencan der Umgang mit den DNA-Spuren. Mercan Kaplan starb am 6. September 2025. Eine Vergleichsprobe des Verdächtigen wurde jedoch erst am 17. August 2026 genommen – üb elf Monate später. Zu diesem Zeitpunkt lagen die rechtsmedizinischen Erkenntnisse über sexuellen Kontakt und männliche DNA bereits seit Langem vor. „Warum wurde die DNA-Probe des Verdächtigen monatelang nicht genommen?“, fragt Gencan. Zwischenzeitlich konnte der Mann für die Entnahme einer biologischen Probe nicht erreicht werden, sodass schließlich nach ihm gesucht werden musste. Auch darin sieht die Anwältin eine Folge davon, dass zuvor keine gerichtlichen Maßnahmen gegen ihn verhängt worden waren.

Weitere DNA-Spuren bis heute nicht zugeordnet

Damit sind die offenen Fragen nicht beendet. Neben den verschiedenen männlichen DNA-Profilen am Körper Kaplans wurden auch in dem untersuchten Fahrzeug männliche DNA-Spuren gefunden. Wem sie gehören und ob die betreffenden Personen mit dem Geschehen in Verbindung stehen, ist bislang nicht geklärt. Gencan kritisiert, dass selbst grundlegende Ermittlungsansätze nicht verfolgt worden seien. Dazu gehören auch mögliche Zeug:innen. Der Verdächtige selbst hatte ausgesagt, dass sich weitere Menschen in der Umgebung befunden hätten, der Notruf 112 verständigt worden sei und mehrere Personen Mercan Kaplan aus dem Wasser gezogen hätten. Aussagen dieser Personen befinden sich laut Gencan jedoch nicht in der Ermittlungsakte. Das zentrale Problem bestehe deshalb nicht lediglich darin, dass die Untersuchung bereits mehr als ein Jahr dauere. Vielmehr sei entscheidenden Verdachtsmomenten nicht nachgegangen worden.

„Für Mercan müssen heute die Beweise sprechen“

Gerade bei einem verdächtigen Todesfall sei der Faktor Zeit entscheidend, betonte Gencan. Mit jedem Monat könnten Beweise verloren gehen, Kameraaufzeichnungen gelöscht werden und Erinnerungen von Zeug:innen verblassen. Auch physisches Beweismaterial könne verschwinden. Dass ausgerechnet der zentrale DNA-Abgleich erst fast elf Monate nach Kaplans Tod vorgenommen wurde, zeige exemplarisch, wie die Ermittlungen geführt worden seien. Mercan Kaplan selbst könne nicht mehr erzählen, was ihr am 5. und 6. September 2025 widerfahren ist. Umso größer sei die Verantwortung der Ermittlungsbehörden, die vorhandenen Spuren konsequent auszuwerten. „Mercan ist nicht mehr am Leben und kann heute nicht selbst erzählen, was sie erlebt hat“, erklärte Gencan. „Deshalb müssen die Beweise für sie sprechen und die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, diese Beweise zu sammeln.“ 

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52962 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52976 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52932

 

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Zeit der Maschinen

Die Chancen der Digitalisierung können wir nur konstruktiv nutzen, wenn wir auch die Vorzüge des Analogen und vor allem unsere Menschlichkeit zu schätzen wissen.
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Ex-BND-Chef festgenommen

Transition News - 6. Oktober 2026 - 14:42

Wie die Medien berichten, ist der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, festgenommen worden. Laut der Zeit ermittelt der Generalbundesanwalt gegen den 80-Jährigen und einen BND‑Mitarbeiter. Die Vorwürfe seien: landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat und geheimdienstliche Agententätigkeit. Sein ehemaliger Büroleiter stehe zudem im Verdacht, Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung geleistet zu haben. «Wegen der laufenden Ermittlungen» habe die Bundesregierung laut einem Sprecher den Fall nicht kommentieren wollen.

Parallel zu den Verhaftungen der Verdächtigen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Bayern und im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen seien in Berlin Räume durchsucht worden. Der Zeit zufolge war Hanning im Rahmen des sogenannten «Block-Prozesses» von den Ermittlern ins Visier genommen worden. Dabei handelt es sich um Ermittlungen rund um die Entführung der Kinder der Steakhouse-Erbin Christina Block. Im Zuge derer seien unter anderem im September 2025 Räume von Hanning durchsucht worden. Objekte, die dabei gefunden worden seien, hätten zu Ermittlungen gegen Hanning wegen Spionage geführt.

Gemäß Informationen, die der Zeit vorliegen, hat sich Hanning als Pensionär die Briefings des BND für eine streng vertrauliche wöchentliche Sitzung im Kanzleramt liefern lassen, die sogenannte ND‑Lage. Demnach wurde dafür ein Mitarbeiter im Leitungsstab des Nachrichtendienstes, der das Dokument weiterleitete, bezahlt. Der Bundesanwaltschaft zufolge soll er Hanning auf diese Weise über die Jahre gut 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben.

Die Ermittler würden der Spur nachgehen, wonach Hanning die Dokumentationen für seine Tätigkeiten als Berater mehrerer Firmen verwendete und möglicherweise sogar verkaufen wollte. In mindestens einem Fall geht es auch um die Weitergabe von Informationen an einen ausländischen Nachrichtendienst. Ob diese Informationen ihr Ziel erreicht haben, konnte dem Generalbundesanwalt zufolge bislang nicht festgestellt werden. Laut Reuters soll Hanning für einen Mitarbeiter eines fremden Geheimdienstes sogar eine Analyse erstellt haben. Zudem soll er einem anderen Geheimdienstmitarbeiter eines weiteren Landes jahrelang politische Auskünfte geliefert haben. Gemäß der Nachrichtenagentur AFP handelt es sich dabei allerdings um dieselbe Person.

Konstantin von Notz von den Grünen, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, forderte laut der Zeit von der Bundesregierung eine schnellstmögliche Klärung des womöglich entstandenen nachrichtendienstlichen Schadens. Gegenüber dem Spiegel sprach er von einer «eisenharten und abgründigen Geschichte». Er äußerte auch die Ansicht, dass die privaten Geschäfte von früheren Nachrichtendienstchefs nach ihrer Amtszeit eingeschränkt werden müssten.

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Rente: Auch für Bestandsrentner soll die geplante Rentenreform Auswirkungen haben

Wer bereits Rente bezieht, kann die Reformdebatte nicht einfach abhaken. Nach dem Konzept der Alterssicherungskommission soll der heutige Rentenbestand zwar nicht in die neue gesetzliche Kapitalrente einbezogen werden, Änderungen an der Rentenanpassung könnten aber auch laufende Renten betreffen.

Für heutige Rentner geht es deshalb vor allem um eine Frage: Wie kräftig wächst ihre Rente künftig noch? Eine zusätzliche Leistung aus dem geplanten Kapitaltopf wäre für sie nicht vorgesehen, während gedämpfte Erhöhungen über viele Jahre finanziell ins Gewicht fallen können.

Warum heutige Rentner keine neue Kapitalrente bekommen sollen

Die geplante Kapitalrente soll die gesetzliche Rente um einen kapitalgedeckten Bestandteil ergänzen. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen dafür zusätzliche Beiträge aufbringen, die angelegt werden und später eine weitere Rentenleistung finanzieren.

Die Bundesregierung beschreibt dafür individuelle Kapitalkonten und einen zusätzlichen Beitrag von insgesamt zwei Prozent des Bruttolohns, je zur Hälfte getragen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Für Menschen kurz vor dem Ruhestand ist eine steuerfinanzierte Übergangsregelung vorgesehen, weil ihnen wenig Zeit zum Ansparen bleibt.

Für den heutigen Rentenbestand sieht das Bundesarbeitsministerium dagegen keine Einbeziehung in die neue Kapitalrente vor. Eine bereits laufende Rente würde damit nicht automatisch um einen monatlichen Betrag aus diesem System aufgestockt.

Das unterscheidet heutige Rentner von Menschen, die erst später in den Ruhestand gehen. Die geplante Absicherung rentennaher Jahrgänge darf deshalb nicht mit einer Zusage zusätzlicher Zahlungen an alle heutigen Rentenbezieher verwechselt werden.

Bis 2031 gilt die Haltelinie – danach kehren Dämpfungsfaktoren zurück

Bereits geltendes Recht ist die Absicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis einschließlich 2031. In dieser Zeit wird der Rentenwert so angepasst, dass dieses Sicherungsniveau erreicht wird; berücksichtigt werden die Lohnentwicklung und die Entwicklung der Sozialabgaben.

Ab der Rentenanpassung zum 1. Juli 2032 sollen nach der bestehenden Rechtslage wieder die regulären Dämpfungsfaktoren berücksichtigt werden. Das Ende der befristeten Haltelinie ist deshalb nicht erst eine Folge des neuen Kommissionskonzepts.

Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden, der Beitragssatzfaktor die Veränderungen der Aufwendungen für die Altersvorsorge. Wie diese Mechanismen wirken, erläutert auch unser Beitrag zur Rückkehr der beiden Dämpfungsfaktoren bei der Rente.

Was die Kommission zusätzlich verändern will

Die Kommission will die dämpfende Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors verstärken. Außerdem soll der Beitrag zur neuen Kapitalrente bei der Anpassung der umlagefinanzierten Rente berücksichtigt werden.

Hier liegt der politisch heikle Punkt für heutige Rentner: Sie würden aus ihrer bestehenden Rente keinen eigenen Kapitalrentenanspruch erhalten, könnten aber von der veränderten Berechnung späterer Erhöhungen betroffen sein. Wer lediglich auf das unveränderte Startdatum seiner Altersrente schaut, übersieht diese mögliche Folge.

Allerdings enthält das Konzept eine wichtige Gegenbedingung: Das Rentenniveau soll unter Berücksichtigung des gesamten Reformpakets weder für bestehende noch für künftige Renten niedriger ausfallen als nach dem geltenden Recht ohne diese Reform. Weitere Maßnahmen sollen die zusätzlichen Dämpfungen ausgleichen.

Deshalb wäre die Behauptung zu pauschal, die Reform mache heutige Rentner zwangsläufig ärmer als ein unverändertes Rentenrecht. Ebenso wenig lässt sich daraus eine dauerhaft unveränderte 48-Prozent-Haltelinie für ihre laufenden Renten ableiten.

Heutige und künftige Rentner: Die Unterschiede im Überblick Bereich Menschen, die bereits Rente beziehen Menschen mit künftigem Rentenbeginn Gesetzliche Kapitalrente Keine Einbeziehung des heutigen Rentenbestands vorgesehen Zusätzlicher Rentenbestandteil durch vorherige Beitragszahlung geplant Übergangsregelung Keine pauschale neue Zusatzleistung für bestehende Renten Ausgleich für rentennahe Jahrgänge mit kurzer Ansparzeit vorgesehen Jährliche Rentenanpassung Veränderte Formel könnte spätere Erhöhungen betreffen Veränderte Formel wäre auch für den umlagefinanzierten Rententeil relevant Höheres Renteneintrittsalter Keine Rückkehr aus einer laufenden Altersrente ins Erwerbsleben vorgesehen Je nach Jahrgang und späterer Übergangsregelung betroffen Verbindlichkeit der neuen Vorschläge Erst ein wirksames Gesetz schafft neue Regeln Erst ein wirksames Gesetz schafft neue Regeln Weniger Erhöhung bedeutet nicht automatisch weniger Euro

Nach geltendem Recht verhindert die Rentengarantie, dass der aktuelle Rentenwert bei der jährlichen Anpassung sinkt. Diese Absicherung bedeutet allerdings weder eine garantierte jährliche Erhöhung noch einen garantierten Kaufkrafterhalt.

Eine Rente kann in Euro steigen und dennoch weniger zum Leben reichen, wenn die persönlichen Ausgaben schneller wachsen. Bleibt ihre Erhöhung hinter der Lohnentwicklung zurück, wächst außerdem der Abstand zu den Arbeitseinkommen.

Auch die oft genannten 48 Prozent sind keine Zusage, dass jeder 48 Prozent seines letzten Gehalts erhält. Das Rentenniveau vergleicht eine Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst mit dem Durchschnittsentgelt, jeweils unter Berücksichtigung bestimmter Sozialabgaben und vor Steuern.

Die entscheidende Frage ist die Entwicklung über viele Jahre

Gerade wer erst seit Kurzem Rente bezieht, sollte auf die langfristige Entwicklung achten. Kleine Unterschiede bei der jährlichen Anpassung summieren sich, weil jede weitere Erhöhung auf dem zuvor erreichten Betrag aufbaut.

Eine seriöse Bewertung muss deshalb drei Dinge auseinanderhalten: den bereits ausgezahlten Rentenbetrag, künftige Erhöhungen und die Kaufkraft. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag zu den möglichen Folgen der Rentenreform für Bestandsrentner.

Beispiel aus der Praxis: Ein Prozentpunkt macht auf Dauer viel aus

Die Rentnerin Sabine erhält monatlich 1.500 Euro brutto. Würde ihre Rente zehnmal hintereinander um drei Prozent steigen, läge sie anschließend bei rund 2.016 Euro; bei jeweils zwei Prozent wären es rund 1.828 Euro.

Der Unterschied betrüge dann etwa 187 Euro brutto im Monat, obwohl die Rente in beiden Varianten gestiegen wäre. Diese Modellrechnung ist keine Prognose zur Reform, sondern zeigt ausschließlich, wie sich unterschiedlich hohe Anpassungen über längere Zeit auswirken.

Sechs Fragen und Antworten zur Rentenreform Bekommen heutige Rentner die neue Kapitalrente?

Nach dem Kommissionskonzept soll der heutige Rentenbestand nicht einbezogen werden. Eine automatische zusätzliche Zahlung zur bereits laufenden Rente ist daraus nicht vorgesehen.

Wird meine jetzige Rente durch den Kommissionsbericht gekürzt?

Nein, der Bericht verändert keinen Rentenbescheid. Die diskutierten Änderungen betreffen unter anderem die Berechnung künftiger Anpassungen und benötigen eine gesetzliche Grundlage.

Ab wann könnten die Rentenerhöhungen stärker gedämpft werden?

Die zusätzlichen Änderungen der Dämpfungsfaktoren sind für die Zeit nach 2031 vorgeschlagen. Die Rückkehr zur regulären Anpassungsformel ab Juli 2032 ist jedoch bereits in der bestehenden Rechtslage angelegt.

Bedeutet ein sinkendes Rentenniveau eine niedrigere Monatsrente?

Nicht automatisch, denn das Rentenniveau beschreibt ein Verhältnis zwischen Renten und Arbeitseinkommen. Es kann sinken, obwohl die Rente in Euro steigt.

Müssen Menschen mit laufender Altersrente wieder arbeiten?

Eine solche Verpflichtung ist in den beschriebenen Vorschlägen nicht vorgesehen. Die Debatte über höhere Altersgrenzen betrifft den künftigen Zugang zur Rente.

Wie viel Geld würde mir durch die Reform fehlen?

Ein persönlicher Verlust lässt sich aus dem Konzept nicht seriös beziffern. Dafür fehlen die endgültigen gesetzlichen Regeln und die künftigen Wirtschafts- und Versicherungsdaten; zudem soll das Gesamtpaket das Rentenniveau gegenüber dem geltenden Recht ohne Reform absichern.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Empfehlungen zur Rentenreform, Bundesarbeitsministerium: Fragen und Antworten zur Rentenkommission, Bundesregierung: 33 Empfehlungen für eine große Rentenreform, Bundesarbeitsministerium: Grundlagen der Rentenanpassung.

Der Beitrag Rente: Auch für Bestandsrentner soll die geplante Rentenreform Auswirkungen haben erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Greetings on the opening of the 3rd Council of Regions of Russia and Uzbekistan

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. Oktober 2026 - 14:30

Vladimir Putin sent a message of greetings to the participants, organisers, and guests of the 3rd Council of Regions of Russia and Uzbekistan.

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Autoritäre Zuspitzung: Militarismus, Rechtsruck und Klassenkampf von oben

——————————————————————–——————————————————————–——————————————————————–——————————————————————–Hier findet sich das Programm (enthalten sind noch einige wenige Arbeitstitel) des diesjährigen IMI-Kongresses (und weitere wichtige Infos). In den nächsten Tagen füllen wir auch noch Banner, Sharepics etc. auf. Bei Fragen gerne an uns wenden: imi@imi-online.de ——————————————————————–——————————————————————–——————————————————————– IMI-Kongress 2026:Autoritäre (…)

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Sozialamt muss auch ohne Grundsicherung bei der Wohnungssuche helfen

Treppen werden zur täglichen Hürde, die Wohnung lässt sich mit dem Rollator kaum nutzen, und die Suche nach einem neuen Zuhause überfordert: Ältere Menschen müssen damit nicht allein bleiben.

Wenn altersbedingte Schwierigkeiten Beratung und Unterstützung erforderlich machen, soll das Sozialamt im Rahmen der Altenhilfe helfen.

Einen Anspruch auf eine bestimmte freie Wohnung oder einen sofortigen Mietvertrag bedeutet das allerdings nicht.

Altenhilfe umfasst auch das Wohnen

§ 71 SGB XII nennt ausdrücklich Leistungen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen älterer Menschen entspricht. Es geht darum, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten.

Ein Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis gehört nicht zu den gesetzlichen Voraussetzungen dieser Altenhilfe.

Die Regelung ist eine Soll-Vorschrift: Bei erfüllten Voraussetzungen muss die Behörde im Regelfall tätig werden. Welche Unterstützung erforderlich ist, hängt vom persönlichen Bedarf ab.

Altenhilfe gehört zu den Hilfen der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen.

Auch ohne Grundsicherung ist Beratung möglich

§ 71 Absatz 4 SGB XII sieht notwendige Beratung und Unterstützung ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen vor. Eine Rente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs ist deshalb allein kein Grund, diese Hilfe abzulehnen. Die Übernahme von Miete, Kaution oder Umzugskosten folgt dagegen eigenen Voraussetzungen.

Verwechseln Sie die persönliche Unterstützung deshalb nicht mit einem pauschalen Geldanspruch. Einen Überblick über die unterschiedlichen Leistungen bietet der Ratgeber zu Anspruch und Antrag bei der Sozialhilfe.

Fiktives Beispiel: Beatrix, 74 Jahre, aus Lübeck

Beatrix ist 74 Jahre alt und wohnt in Lübeck im dritten Stock eines Hauses ohne Aufzug. Nach einer deutlichen Verschlechterung ihrer Gehfähigkeit schafft sie die Treppen nur noch mit langen Pausen. Ihre Rente deckt den bisherigen Lebensunterhalt; laufende Grundsicherung erhält sie nicht.

Bei der Suche nach einer erreichbaren Wohnung scheitert Beatrix an digitalen Bewerbungsportalen und umfangreichen Formularen. Ihre Tochter lebt weit entfernt. Beatrix bittet deshalb den Bereich Soziale Sicherung um Hilfe und beschreibt konkret, welche Schritte sie nicht mehr allein bewältigen kann.

Für sie kommen ein Beratungsgespräch, die Klärung geeigneter Wohnformen und Unterstützung bei den nächsten Kontakten infrage. Im Beispiel wird zunächst festgehalten, dass Beatrix einen stufenarmen Zugang und ausreichend Platz für ihren Rollator benötigt.

Ob und wann eine passende Wohnung frei wird, bleibt offen.

Welche praktische Unterstützung Sie ansprechen können

Bitten Sie nicht nur allgemein um eine Wohnung. Erklären Sie, ob Sie Angebote nicht finden, Unterlagen nicht zusammenstellen oder Kontakte zu Beratungsstellen nicht selbst herstellen können. § 11 SGB XII sieht neben Beratung auch notwendige Unterstützung vor, etwa die Vorbereitung von Kontakten und die Begleitung zu sozialen Diensten.

Je nach Einzelfall können Sie Hilfe beim Ordnen der nächsten Schritte, beim Zusammenstellen von Antragsunterlagen oder bei der Kontaktaufnahme mit Wohnberatungsstellen ansprechen.

Eine bloße Adressliste kann unzureichend sein, wenn Sie diese wegen Ihrer Einschränkungen nicht nutzen können. Umgekehrt muss das Amt nicht jede Tätigkeit übernehmen, die Sie selbst bewältigen können.

Wenn das Amt eine günstigere Wohnung verlangt

Besonders bedeutsam ist Unterstützung, wenn das Sozialamt bereits Unterkunftskosten trägt und eine Kostensenkung verlangt. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Bei individuellen Zugangshemmnissen darf der Sozialhilfeträger Betroffene nicht ohne Weiteres auf den allgemeinen Wohnungsmarkt verweisen, sondern muss bedarfsgerecht unterstützen.

Das Urteil vom 6. Oktober 2022 trägt das Aktenzeichen B 8 SO 7/21 R. Das BSG verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück; es sprach keine bestimmte Ersatzwohnung zu.

Gegen-Hartz erläutert diese Unterstützungspflicht bei erschwerter Wohnungssuche. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.

Sozialamt hilft bei Wohnungssuche / Sozialamt hilft nicht bei Wohnungssuche

Die rechte Spalte beschreibt Grenzen eines Anspruchs auf die jeweils verlangte Hilfe. Sie bedeutet nicht, dass das Amt jede Beratung verweigern darf.

Sozialamt hilft bei Wohnungssuche Sozialamt hilft nicht bei Wohnungssuche Altersbedingte Einschränkungen machen notwendige Beratung oder Unterstützung bei der Suche erforderlich. Allein der Wunsch nach einer schöneren Wohnung begründet ohne entsprechenden Hilfebedarf keinen Anspruch auf persönliche Suchhilfe nach § 71 SGB XII. Betroffene können notwendige Kontakte oder Unterlagen nicht allein organisieren; passende Unterstützung ist zu prüfen. Die vollständige Übernahme aller Suchschritte lässt sich nicht allein mit dem Lebensalter verlangen. Notwendige Beratung und Unterstützung kommen auch bei ausreichender Rente oder vorhandenem Vermögen infrage. Aus dieser einkommensunabhängigen Beratung folgt keine automatische Finanzierung von Miete und Umzug. Das Amt kann geeignete Beratungsangebote erschließen und nächste Schritte unterstützen. Es muss keine Wunschwohnung beschaffen und kann private Vermieter nicht zum Vertragsabschluss verpflichten. In Lübeck gibt es konkrete Anlaufstellen

Für Beatrix bietet sich der Pflegestützpunkt im Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck an. Er berät auch Menschen, die sich mit dem Älterwerden beschäftigen, informiert über Wohnen im Alter und hilft bei der Organisation benötigter Leistungen. Nach Angaben der Stadt sind bei Bedarf Hausbesuche möglich.

Die Beratungsstelle befindet sich im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2–6. Daneben gibt es die Wohnberatung „Wohnen im Alter“ am Kolberger Platz 1.

Ein Beratungstermin kann klären, ob Anpassungen in der bisherigen Wohnung ausreichen oder eine andere Wohnform sinnvoll ist.

Wohnform und Finanzierung gemeinsam prüfen

Eine Servicewohnung kann zum Bedarf passen, verursacht aber häufig zusätzliche Kosten. Prüfen Sie deshalb Mietvertrag und Servicevereinbarung getrennt. Auch im betreuten Wohnen kann Wohngeld infrage kommen. Sollte stattdessen eine stationäre Versorgung erforderlich werden, gelten eigene Regeln zum Wohngeld für Pflegeheimbewohner.

Ist die Wohnung noch geeignet und vor allem zu teuer, sollten Sie finanzielle Alternativen beraten lassen. Eine Untervermietung kann Kosten senken, aber auch die Wohngeldberechnung verändern.

Bei einer hohen Abrechnung kann außerdem eine Übernahme der Nebenkostennachzahlung durch das Sozialamt zu prüfen sein.

Umzugskosten vor einer Verpflichtung klären

Wer Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB XII benötigt, sollte dem zuständigen Sozialhilfeträger das neue Mietangebot vor Vertragsabschluss vorlegen. § 35a Absatz 2 SGB XII regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung der neuen Wohnkosten und die mögliche Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Kaution, Genossenschaftsanteilen und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung.

Rechnen Sie auch mit Übergangskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können unvermeidbare doppelte Mietzahlungen oder erforderliche Kosten einer Endrenovierung berücksichtigt werden.

Eine Zusage zur Beratung ersetzt keine Entscheidung über solche Ausgaben.

So schildern Sie Ihren Hilfebedarf

Beschreiben Sie Ihre Wohnsituation, die konkreten Hindernisse und Ihre bisherigen Suchversuche schriftlich. Für Beatrix wären der fehlende Aufzug, ihre eingeschränkte Gehfähigkeit und die Schwierigkeiten mit Bewerbungsunterlagen entscheidend.

Eine ärztliche Stellungnahme kann die notwendigen Wohnungsmerkmale erklären, ohne die gesamte Krankengeschichte offenzulegen.

Bitten Sie ausdrücklich um Beratung und bedarfsgerechte Unterstützung nach § 71 SGB XII sowie um eine Rückmeldung zu den nächsten Schritten. Lehnt die Behörde eine beantragte Leistung ab, verlangen Sie eine schriftliche Entscheidung mit Begründung.

Bei einem ablehnenden Bescheid beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung; die Widerspruchsfrist beträgt bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich einen Monat.

FAQ: Hilfe bei der Wohnungssuche im Alter Muss ich Grundsicherung beziehen?

Nein. Notwendige Beratung und Unterstützung im Rahmen der Altenhilfe sollen nach § 71 Absatz 4 SGB XII unabhängig von Einkommen und Vermögen erfolgen.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. Entscheidend ist der konkrete altersbedingte Hilfebedarf. Ein Pflegegrad kann für andere Leistungen wichtig sein, ist aber keine allgemeine Voraussetzung der Altenhilfe.

Muss das Sozialamt mir eine Wohnung zuweisen?

Nein. Der Anspruch auf Unterstützung ist keine Garantie für eine freie Wohnung oder einen Mietvertrag. Gesonderte Hilfen bei drohender Wohnungslosigkeit bleiben davon unberührt.

Quellen

Bundessozialgericht: Urteil vom 06.10.2022 – B 8 SO 7/21 R
Gesetze im Internet: § 11 SGB XII – Beratung und Unterstützung
Gesetze im Internet: § 35a SGB XII – Aufwendungen bei Wohnungswechsel
Gesetze im Internet: § 71 SGB XII – Altenhilfe
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Widerspruch
Hansestadt Lübeck: Pflegestützpunkt, Beratung und Wohnen im Alter

Der Beitrag Sozialamt muss auch ohne Grundsicherung bei der Wohnungssuche helfen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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DEM-Partei: Ereignisse vom 6. bis 8. Oktober müssen aufgeklärt werden

Die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) hat zum zwölften Jahrestag der Proteste vom 6. bis 8. Oktober 2014 an die dabei ums Leben gekommenen Menschen erinnert und eine vollständige Aufklärung der damaligen Ereignisse gefordert. Zugleich verlangte die Partei die sofortige Freilassung der im Kobanê-Verfahren verurteilten Politiker:innen.

Die Proteste hatten sich im Oktober 2014 während des Angriffs der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf Kobanê entwickelt. In zahlreichen Städten gingen Menschen auf die Straße, um sich mit dem Widerstand der Bevölkerung von Kobanê gegen den IS zu solidarisieren und gegen die Unterstützung der türkischen Regierung für die Dschihadistenmiliz zu protestieren. Die Demonstrationen und die darauf folgenden gewaltsamen Ereignisse forderten zahlreiche Todesopfer.

Nach Angaben verschiedener Menschenrechtsorganisationen kamen während der Proteste und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstrierenden, der Polizei, dem Militär und IS-nahen Organisationen 54 Menschen ums Leben, darunter 47 Mitglieder der HDP. „Wir gedenken mit Respekt unserer Bürger:innen, die bei den Protesten vom 6. bis 8. Oktober ihr Leben verloren haben“, erklärte die DEM-Partei. Auch zwölf Jahre später seien die Forderungen nach einer umfassenden Aufklärung der damaligen Ereignisse unbeantwortet geblieben.

Statt die Hintergründe aufzuklären, sei die Wahrheit verschleiert und gegen führende Politiker der damaligen HDP das von der DEM-Partei als „Kobanê-Komplottprozess“ bezeichnete Verfahren geführt worden. Zu den Angeklagten gehörten die früheren Ko-Vorsitzenden der HDP, Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, sowie damalige Mitglieder des Parteivorstands. Gegen sie wurden zum Teil jahrzehntelange Freiheitsstrafen verhängt, ein Berufungsverfahren ist weiter anhängig.

Die DEM-Partei stellte ihre Forderung nach ihrer Freilassung ausdrücklich in den Zusammenhang mit dem laufenden Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zur Lösung der kurdischen Frage. Gesellschaftlicher Frieden erfordere auch ein Ende ungerechter und rechtswidriger Gerichtsverfahren. „Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen umgesetzt werden und unsere im Kobanê-Komplottverfahren angeklagten Freund:innen unverzüglich ihre Freiheit zurückerlangen“, erklärte die Partei.

Die Aufklärung der Ereignisse vom 6. bis 8. Oktober und die Herstellung von Gerechtigkeit seien für gesellschaftlichen Frieden und eine demokratische Zukunft von entscheidender Bedeutung. „Wir werden unseren Kampf für Wahrheit, Gerechtigkeit und Freiheit fortsetzen“, hieß es zum Abschluss.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-48261 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/dem-partei-fordert-freilassung-aller-kobane-gefangenen-48214 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52785 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/urteile-im-kobane-verfahren-gesprochen-42213 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-kobane-gefangene-stellen-glaubwurdigkeit-des-friedensprozesses-infrage-51606

 

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Greetings to the participants, organisers and guests of the You’re Super! International Singing Competition

PRESIDENT OF RUSSIA - 6. Oktober 2026 - 14:00

Vladimir Putin sent greetings to the participants, organisers and guests of the You’re Super! International Singing Competition on its 10th anniversary.

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Postalischer Stimmverlust

Die Briefwahl ist weniger sicher als die Faktenchecker behaupten.
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PCR On Target and Dialogue Works Explores the Claim that the Strait of Hormuz Is Open and that Oil Flows have Returned to Normal

PCR On Target and Dialogue Works Explores the Claim that the Strait of Hormuz Is Open and that Oil Flows […]
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