«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Bürgergeld: Abschaffung der Karenzzeit – Jobcenter-Druck statt Jobsuche
Sozialverbände schlagen Alarm gegen die Abschaffung des Bürgergeldes. Sie warnen, dass die geplanten Sanktionen das im Grundgesetz garantierte Existenzminimum außer Kraft setzen. Der Sozialverband Deutschland weist jetzt auf eine weitere Gefahr hin, die für Leistungsberechtigte Katastrophen bedeuten kann.
Höheres Schonvermögen und volle Übernahme der MietkostenSo lehnt die Leiterin des Verbands, Michaela Engelmeier, die geplante Abschaffung der Karenzzeit ab. Im Bürgergeld gilt nämlich, dass diejenigen, die frisch in die Grundsicherung rutschen, im ersten Jahr erstens ein höheres Schonvermögen behalten können.
Das Jobcenter gewährt ihnen zweitens die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (KdU), ohne diese auf Angemessenheit zu prüfen. Heizkosten werden jedoch auch in der Karenzzeit nur in angemessener Höhe anerkannt. Wenn die neuen Regelungen in Kraft treten, gibt es diese Karenzzeit nicht mehr.
Zur Einordnung der Vermögensgrenzen in der Karenzzeit: Regelung Betrag Schonvermögen in den ersten 12 Monaten 40.000 € für die erste Person + 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft Nach Ablauf der Karenzzeit (Regel-Schonvermögen) 15.000 € pro Person Leerer Kühlschrank um die Miete zu zahlenEngelmeier befürchtet ernsthafte Schwierigkeiten für die betroffenen Leistungsberechtigten. Zwar hält sie es für nachvollziehbar, dass die Jobcenter keine Luxuswohnungen bezahlen. In der Praxis zeige sich aber, dass schnelle Umzüge schwierig seien, besonders auf dem angespannten Wohnungsmarkt.
Wenn die tatsächlichen Kosten höher seien, müssten die Betroffenen die Differenz vom Regelsatz abziehen. Das bedeute leere Kühlschränke am Monatsende.
Wozu dient die Karenzzeit?Die bestehende Karenzzeit ist nicht eine „milde Gabe“, sondern hinter dem Konzept stehen sinnvolle Gedanken. Denn die Ampel-Koalition ging davon aus, dass in dieser ersten Zeit des Bürgergeld-Bezugs die Chancen noch hoch sind, schnell wieder in Arbeit zu kommen.
Die Karenzzeit dauert 12 Monate; Unterbrechungen im Leistungsbezug können dazu führen, dass die Frist neu bzw. anteilig läuft – ein wichtiger Praxispunkt für Betroffene.
Am Anfang ist noch ein guter Kontakt zum Arbeitsmarkt vorhandenDie Leistungsberechtigten stehen noch auf Tuchfühlung zu ehemaligen Kollegen, sind in ihrem Bereich fachlich noch auf dem laufenden Stand und können leichter an den Arbeitsmarkt anknüpfen als bei längerem Bezug von Grundsicherung.
Konzentration auf JobsucheDie Karenzzeit stärkt die Leistungsberechtigten in dieser kritischen Phase. Sie können sich voll auf die Jobsuche konzentrieren und müssen ihre Energie nicht für die sofortige Suche nach einer günstigeren Wohnung verbringen.
Wohnkosten senken geht für viele nicht von heute auf morgenZudem verhindert die Karenzzeit, in dieser Krisensituation übereilt umzuziehen. Sich auf die neue Situation am Existenzminimum einzustellen, geht für viele Betroffene nicht von heute auf morgen. Gerade wer pflegebedürftig ist, psychische Probleme hat oder alleinerziehend ist, braucht Zeit – und das sind viele Menschen im Bürgergeld-Bezug.
Eine barrierefreie Wohnung ist schwer zu finden, eine andere Unterkunft muss sich mit dem Schulweg der Kinder vereinbaren lassen, und Pflegebedürftige müssen die Versorgung am neuen Wohnort organisieren.
Wichtig: Auch außerhalb der Karenzzeit können besondere Bedarfe (z. B. Barrierefreiheit, Pflege, schulische Belange der Kinder) dazu führen, dass höhere Wohnkosten ausnahmsweise anerkannt werden.
Entlastung der JobcenterNicht zuletzt entlastet die Karenzzeit auch die Mitarbeiter der Jobcenter. Diese können sich so gerade bei neu ins Bürgergeld gerutschten Menschen auf ihre Kernaufgabe konzentrieren und versuchen, diese wieder in Erwerbsbeschäftigung zu vermitteln.
Je mehr Kostensenkungsverfahren die Mitarbeiter einleiten müssen, umso mehr Widersprüche der Leistungsberechtigten müssen sie bearbeiten. Oft genug urteilen Sozialgerichte dann zugunsten der Leistungsberechtigten, und am Ende müssen die Mitarbeiter dann doch die vollen Kosten der Unterkunft gewähren.
Das erfordert eine Menge Zeit und Arbeit, Zeit und Arbeit, die Mitarbeiter wie Leistungsberechtigte sinnvoll in Arbeitssuche investieren könnten.
Was folgt aus der Abschaffung der Karenzzeit?Wer frisch von Grundsicherung abhängig wird, müsste sich in Zukunft sofort um eine günstigere Wohnung kümmern, obwohl der Markt kaum solche bezahlbaren Wohnungen bietet. Im Gegenteil: Die Mietpreise explodieren, besonders in Großstädten, aber nicht nur da.
Rechtspraktisch wichtig: Fällt die Karenzzeit weg, prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Unterkunftskosten sofort. In der Regel wird zunächst ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet – mit Fristsetzung (typischerweise mehrere Monate).
Erst nach Ablauf dieser Frist werden nur noch die angemessenen Kosten anerkannt; bis dahin können tatsächliche (höhere) KdU übergangsweise getragen werden.
Für die Leistungsberechtigten mindert die Abschaffung der Karenzzeit ihre Chancen, schnell wieder einen Job zu bekommen, der den Lebensunterhalt sichert. Denn günstigere Wohnungen gibt es vor allem da, wo die Infrastruktur schlecht ist.
Günstige Wohnung und keine StellenangeboteIn abgelegenen Dörfern, in denen selten Busse fahren, ist Wohnraum noch erschwinglich. Zugleich gibt es in solchen strukturschwachen Regionen aber auch kaum freie Stellen. In den Ballungszentren, in denen es Jobangebote gibt, sind die Mieten jedoch hoch.
Wer jetzt in die Grundsicherung kommt, und auf das Land ziehen muss, damit das Jobcenter die Unterkunft bezahlt, entfernt sich so vom Arbeitsmarkt.
Politischer und verfassungsrechtlicher KontextParallel werden härtere Sanktionen und eine massive Einschränkung der Karenzzeit diskutiert. Sozialverbände wie der SoVD warnen, dass eine vollständige oder weitgehende Leistungskürzung das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum berühren kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit klare Grenzen für Sanktionen gezogen – ein Punkt, der die aktuelle Debatte maßgeblich prägt.
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Bürgergeld: Jobcenter holt sich Geld vom Erben zurück – Urteil sorgt für großes Aufsehen
Der Sohn eines verstorbenen Bürgergeld-Beziehers muss 1.468 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied: Nur die verstorbene Person hatte Anspruch auf die Leistung.
Erben haften für zu viel gezahltes Geld, auch wenn sie es bereits für Miete, Strom oder Beerdigung ausgegeben haben. Vertrauensschutz greift nur, wenn die Zahlungen objektiv plausibel erscheinen – das war hier nicht der Fall.
Erben in der Pflicht: Warum das Jobcenter Geld zurückfordertStirbt eine leistungsberechtigte Person, endet ihr Anspruch auf Bürgergeld sofort. Gehen dennoch Zahlungen auf das Konto des Verstorbenen ein, bewertet die Behörde diese Beträge als „Leistung ohne Rechtsgrund“. § 50 Sozialgesetzbuch X verpflichtet das Jobcenter, irrtümlich überwiesene Summen einzuziehen.
Weil Angehörige nach § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers übernehmen, richtet sich die Rückforderung automatisch an sie.
Der Streitfall im ÜberblickDer Vater des Klägers starb 2016. Das Jobcenter überwies noch zwei Monate lang Regelsatz und Mehrbedarfe. Nachdem der Sohn den Sterbefall meldete, verlangte die Behörde 1.468 Euro zurück. Der Kläger verweigerte die Zahlung. Begründung:
- Er habe erst mit dem Erbschein Zugriff aufs Konto erhalten.
- Das Geld sei bereits für laufende Kosten und die Bestattung verbraucht gewesen.
Der Erbe argumentierte, er sei nicht bereichert worden. Zudem habe er darauf vertrauen dürfen, dass die Eingänge korrekt waren. Für alltägliche Ausgaben wie Miete oder Strom müsse er nicht jede Buchung hinterfragen.
LSG Sachsen-Anhalt: Kein Anspruch, keine AusnahmeDas Landessozialgericht wies die Klage ab. Entscheidend für die Richter war:
Der Leistungsanspruch endet mit dem Tod. Überweisungen nach diesem Zeitpunkt sind eindeutig rechtswidrig. Deshalb durfte das Jobcenter den Betrag in voller Höhe zurückfordern. (Az: L 5 AS 514/22)
Der sogenannte Vertrauensschutz schützt Bürgergeld-Bezieher nur, wenn sie auf die Rechtmäßigkeit einer Zahlung vertrauen durften. Laut Urteil hätte der Sohn jedoch erkennen können, dass Leistungen nach dem Tod unbegründet sind. Dass er das Geld bereits ausgegeben hatte, änderte nichts. Die zivilrechtliche Einrede der Entreicherung gilt im Sozialrecht nicht.
Rechtlicher Hintergrund kompakt- § 1922 BGB: Erben übernehmen Vermögen und Schulden.
- § 50 SGB X: Behörden müssen zu viel gezahlte Sozialleistungen erstatten lassen.
- § 44 SGB II (Bürgergeld): Ansprüche enden mit dem Tod.
Behalten Sie Ihr Bankkonto im Blick, wenn Angehörige Bürgergeld beziehen. Prüfen Sie nach einem Sterbefall jede eingehende Zahlung.
- Melden Sie das Ableben sofort schriftlich beim Jobcenter.
- Überweisen Sie irrtümliche Beträge umgehend zurück oder informieren Sie die Sachbearbeitung.
Ein Widerspruch kann Erfolg haben, wenn
- das Jobcenter trotz fristgerechter Meldung weiterhin Zahlungen anweist, und
- Sie nachweislich nicht erkennen konnten, dass es sich um Bürgergeld handelt (etwa bei Sammelüberweisungen).In den meisten Fällen überwiegt jedoch das öffentliche Interesse an Rückforderung.
Viele glauben, Sozialleistungen würden „mitvererbt“. Tatsächlich erlischt jeder Anspruch sofort. Ebenfalls falsch: „Verbrauchtes Geld muss ich nicht ersetzen.“ Die Rechtsprechung macht klar, dass die Kasse nicht auf Entreicherung verzichten darf.
So reagieren Sie richtigSie können freiwillig eine Ratenzahlung vereinbaren. Das Jobcenter zeigt sich bei einmaligen Überzahlungen oft flexibel, solange Sie aktiv kooperieren. Warten Sie jedoch ab, drohen Zwangsvollstreckung und Säumniszuschläge.
Bedeutung des Urteils für alle Bürgergeld-HaushalteDas LSG-Urteil betont die Sorgfaltspflicht von Erben und die strikte Anwendung sozialrechtlicher Rückzahlungsnormen. Für Betroffene heißt das: Jede ungeklärte Zahlung kann zur Schuldenfalle werden. Wer zeitnah kommuniziert, vermeidet lange Verfahren und Mahngebühren.
Handeln schützt vor SchuldenSie profitieren, wenn Sie sich sofort an das Jobcenter wenden, sobald ein Leistungsbezieher verstirbt. So verhindern Sie Rückforderungen und schonen Ihr Erbe.
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Der finale Exodus der Industrie
Was sich in diesen Wochen in Deutschland abspielt, ist kein Konjunkturtal, kein vorübergehendes Tief, kein Teil eines normalen Zyklus, wie ihn Optimisten so gern beschwören. Es ist der Anfang vom Endes. Die deutsche Industrie, über Jahrzehnte Fundament des Wohlstands, zieht ab. Nicht in einzelnen Branchen, sondern quer durch alle Sektoren. Was früher ein schwacher Rinnsal […]
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Klimarettung Plan A: Nichtstun, im Zweifel anpassen Teil 4
Mein verhindertes Video-Gespräch mit Prof. Gerd Ganteför
Die Treibhaushypothese wird Stück für Stück mit Beweisen, Fakten und Logik widerlegt. Das mag nicht jedem gefallen, ist aber, bis zum Gegenbeweis, korrekt. Es wird nachgewiesen, dass dieses nur hypothetische Gebäude – bildlich gesprochen- ein Fundament hat, was auf Sand ruht, der seinerseits im Sumpf liegt.
Von Michael Limburg
Videoausschnitt ca. 3 Minuten lang, aus dem Gespräch mit Herrn Model mit Prof. Gerd Ganteför, zum Thema Klimawandel und Treibhauseffekt. Von Herrn Model vorgestellt mit den Worten: „In dieser Folge im Modelhof begrüßen wir Prof. Dr. Gerd Ganteför – Physiker, Autor und einer der unbequemsten Stimmen in der Klimadebatte“. ALLE ZEITANGABEN IM FOLGENDEN BEZIEHEN SICH DAS HIESIGE VIDEO, FALLS DAS GELÖSCHT WERDEN SOLLTE IN KLAMMERN, AUF DAS ORIGINAL.
Anmerkung. Alle Klimamodelle bedienen sich der Gleichungen, die man zur Berechnung des Wetters verwendet. Im Normalfall läuft ein System über alle oder einen Teil der Gitterboxen der Erde über 20 Minuten. Damit die nicht „in den Wald laufen“, werden Parametrisierungen (so nennt man den Eingriff von Hand der Programmierer) vorgegeben, Das zwingt das Programm innerhalb bestimmter vorgegebener Grenzen zu bleiben. Niemand weiß, warum das Modell, das tut, aber es ist so.
Um also zu verhindern, dass das Modell eine zu hohe oder zu niedrige Temperatur auf Grund dieser oder jener CO2 Vorgabe errechnet, werden viele der Vorgaben berechnet und deren Ergebnis dann einer Mittelwertbildung unterzogen. Die folgende Grafik zeigt, was dabei herauskommt, und – nicht vergessen – niemand weiß warum!
Abbildung 12: Darstellung der Ausgabe eines Klimamodells für die Berechnung der Wintermonate der USA, die sich mit einer Eingabe deren Starttemperatur um 3 x 10-14 K unterscheiden. Die Ausgabe schwankt dann von + 5 K bis zu + 1 K. Die Eingangstemperatur wäre vergleichbar mit dem Durchmesser eines Atomkerne (z. B. von Uran). Die haben einen Durchmesser bis zu Metern.
Doch das ist noch längst nicht alles. Wir sprachen vorhin über die systematischen Fehler. Die sind natürlich auch bei diesen Modellrechnungen vorhanden, und bauen sich dann alle 20 Minuten weiter auf. Nehmern wir also an, dass die bisherige „Mitteltemperatur“ hinreichend fehlerfrei (also mit der dem ca. ± 0,1 bis ± 0,2 Unsicherheitsband versehen) als Eingabe in dieses Modell vorgesehen ist. Jede 20 Minuten kommen weitere systematische Fehler dazu. Am Tage dann 72 x, im Monat dann 2.160 mal (bei 30 Tagen) und im Jahr sind das dann schon 25.920 mal.
Das Ergebnis sähe dann so aus.
Abbildung 13, Je nach IPCC Modell A1 bis AB1 und den angegebenen Werten für CO2 Forcing, würde das Ergebnis irgendwo in den roten bis blauen Fehlerbereich liegen. Der Gesamtfehler ist dann 114 x größer als die Eingangsvariable.
Das kann es also nicht sein. Und trotzdem wird es so gemacht, selbst gestandene Wissenschaftler wie Ganteför, Peitgen und viele andere mehr, springen auf diesen Zug auf und fahren damit ab. Wie soll man so etwas nennen?
Doch eine Sache möchte ich auch noch beleuchten. Es ist die Aussage von Ganteför mit dem äußerst geringen Anteil des CO2 in der Atmosphäre mit der Promillegrenze von Alkohol. Er sagte in Minute 2:12 (YT 17:43)
..part per millions, also knapp das doppelte, das sind 0,5 Promille. So und jetzt gibt es die Leute, die sagen, das ist doch Quatsch, CO2 kann doch jetzt nicht so eine Erwärmung erzeugen. Dann sage ich immer, okay Leute, aber 0,5 Promille Alkohol im Blut bedeutet, ich sollte besser nicht mehr Auto Auto fahren, obwohl ja immer noch 99,9% meines Blutes Blut sind und nicht Alkohol. Aber das bisschen Alkohol macht für unser Gehirn eben einen großen Unterschied…
Nun ist nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, aber dieser Vergleich hinkt besonders. Denn CO2 ist kein Nervengift wie Alkohol, der schon in ganz geringen Mengen auf das Gehirn Einfluss ausübt, sondern ein Gas, dass sich fast wie ein Edelgas verhält. Also fast inert ist, wie man in der Chemie dazu sagt. Es kann sich nur mit hohem Energieeinsatz, so wie ihn die Sonnenstrahlen liefern, mit anderen Stoffen verbinden. Man nennt das Photosynthese, und das ist die Grundlage allen Lebens auf diesem Planeten. Weil viel CO2 schon in den Gesteinen und im Ozean gebunden ist, in sehr viel früheren Zeiten war es nicht nur warm auf der Erde, sondern der CO2 Gehalt war auch bei mehreren 1000 ppm. Das Ergebnis war, das Leben quoll über. So gesehen haben wir auf dieser Erde viel zu wenig CO2, Und die Natur gleicht das mit steter Zunahme aus. Politisch gesehen, sollten daher all jene die CO2 erzeugen und damit die CO2 Zunahme antreiben einen Bonus bekommen, statt eines vielfältigen Malus, wie bspw. einen decarbonisierten Kontinent zu haben, wie es ihn der Green Deal ohne Rücksicht auf (unsere) Verluste vorschreibt. Wer also der Dekarbonisierung das Wort redet, tut genau das.
Alle C3 und auch C4 Gräser wachsen mit mehr CO2 besser, und zu diesen Gräsern gehören sämtliche Getreide und auch alle Reissorten. Tatsache ist, wir brauchen mehr CO2, deutlich mehr.
Abbildung 14: Ab ca, 180 ppm bis 200 ppm an CO2 sind alle Pflanzen in dieser Welt verhungert. Und mit ihnen alles Leben. Das sollte keiner wollen, oder?
7. Weiter Unstimmigkeiten in der „Klimaforschung“ Die Mitteltemperatur wurde gesenkt.Auch bei der normalen Klimaforschung ist nicht alles Gold was glänzt. Da ist zum Beispiel die wichtige Frage, wie hoch denn die Idealtemperatur, dank des Treibhauseffektes sei? Bis Anfang 2000 war man sich einig, dass das 15 ° C sind. Sven Plöger, bekannter ARD Wettermoderator, sagte noch am 22.10.2011 den erstaunten Zuschauern, dass es 15° C seien, und ein paar Jahre später (11.04.2019) in einer Sendung vom wdr, mit Frau Böttiger und anderen Frauen wie Luisa Neubauer, sagte er mit gleicher Überzeugung, dass es nun 14 ° seien. Er hat mit voller Inbrunst und Überzeugung, die gesamte Erwärmung des vorigen Jahrhunderts ausradiert.. Gründe sind dafür nicht bekannt, nur die Wettermoderatoren sprechen mit gleicher Inbrunst dann vom „wärmsten Jahr“ das „seit Beginn der Wetteraufzeichnung“ gemessen wurde und sagen dann es seien 14,8 °C gewesen. So Benjamin Stöwe am 19.1.2017, zum Jahr 2016, was die WMO uns so erklärt hatte. Doch bei Ganteför und vielen anderen ist das bisher angekommen.
Die Temperaturen der Vergangenheit wurden weltweit gesenkt, um die Gegenwart wärmer zu erscheinen zu lassen.Es ist das unsterbliche Verdienst meines Freundes und Kollegen, des Prof. und Geologen Friedrich-Karl Ewert, leider inzwischen verstorben, der sich mit den Global Historical Temperature Network beschäftigte. Dabei fiel ihm auf, dass etwa ab 2010 alle Daten dieses Netzwerkes einer gründlichen Überarbeitung unterzogen wurde. Offziell nannte man das Homogenisierung, aber es war weit mehr als das. So gut wie sämtlichen Wetterstationen, wurde die Vergangenheit kühler gemacht, um die Gegenwart wärmer erscheinen zu lassen. Besonders fiel ihm dabei die Station Mallorca auf, bei dem eine Abkühlung von -1 K bis 2010 vorhanden war, dies aber nach der „Homogenisierung“ + 1 K waren. In den USA ist es u.a. Tony Heller der sich damit beschäftigte. Von ihm stammte die folgende Grafik
Abbildung 15. Grafik von Tony Heller die zeigt die wie Daten der USA (die plötzlich zu Rohdaten geändert wurden) von einer Abkühlung zu einer Erwärmung wurden. Quelle Website „Real Climate Science“ https://realclimatescience.com/data-tampering-at-ushcngiss/#gsc.tab=0
Climate Gate FilesVielleicht erinnert man sich noch an die Climate Gate Files, die im Jahr 2009 für Aufsehen sorgte. Ein unbekannter Hacker hat viel 1000 eMails der Universität von East Anglia der dortigen Climate Research Unit.
Hier ein Ausschnitt aus einer Bericht von EIKE
Im November 2009 gelangte eine große Zahl von eMails aus der Climate Research Unit (CRU)der University of East Anglia an die Öffentlichkeit. Die kompletten Climategate eMails können hier nachgelesen werden. Wer in die Abgründe wissenschaftlicher Korruption eintauchen will, dem sei der Link empfohlen.
Die eMails haben in einer Weise das Bild einer korrupten, konspirativen Gruppe von Wissenschaftlern gezeichnet, die mit gefälschten und manipulierten Daten, mit Modellen, die erstellt werden, um ein bestimmtes Ergebnis zu produzieren, nicht, um etwas vorherzusagen, der Welt vorgaukeln wollen, es gebe eine auf menschliche Aktivitäten zurückführbare globale Erwärmung.
Christopher Booker hat am 28. November 2009 in Telegraph vom schlimmsten Wissenschaftsskandal unserer Generation gesprochen. Selbst linke Kommentatoren befänden sich im totalen Schock, und zwar deshalb, weil die Wissenschaftler, die bis zum Haaransatz im Sumpf aus Korruption und Fälschung stecken, nicht irgendwelche Wissenschaftler sind, sondern
“the small group of scientists who have for years been more influential in driving the worldwide alarm over global warming than any others, not least throuh the role they play at the heart of the UN’s Intergovernmental Panel of Climate Change”.
Und es geht immer weiter..
Klimawandel durch Datenlöschen, -manipulieren, -fälschen: Jahrzehnte des Lügens – Climategate-Files
Daraus: Im August letzten Jahres machte der Daily Sceptic darauf aufmerksam, dass das britische Wetteramt Temperaturdaten an seiner fiktiven „offenen“ Wetterstation in Lowestoft erfunden hatte. Die Zahlen sollten angeblich von „gut korrelierten Nachbarstationen” zusammengestellt worden sein, aber Recherchen des Bürgerdetektivs Ray Sanders ergaben, dass es im Umkreis von 60 km keine solchen Stationen gab. Damals bezeichnete der Daily Sceptic die Angelegenheit als „rauchende Pistole” und erklärte, dass, sofern das Met Office nicht endlich seine Berechnungen offenlegen würde, „die einzige realistische Schlussfolgerung lautet, dass die Daten erfunden sind”. Es wurde keine Erklärung abgegeben, aber in einer überraschenden, unangekündigten Maßnahme hat das Met Office nun alle Daten aus Lowestoft aus seinen historischen Aufzeichnungen zurück bis zur Schließung des Standorts im Jahr 2010 entfernt. Ähnliche Datenentfernungen gab es auch bei den Stationen in Nairm Druim und Paisley.
und „Das britische Wetteramt löscht große Teile historischer Temperaturdaten nach Vorwürfen der FälschungDaraus.
Ray Sanders, ein Citizen Journalist, hat herausgefunden, dass eine von der MET Office gerne verwendete und wegen ihrer Höchstwerte zitierte Messstation „Lowestoft“, gar nicht existiert, bereits 2010 geschlossen wurde. Angesprochen darauf, dass Daten einer Messstation berichtet werden, die es gar nicht gibt, hat man sich bei der MET Office darauf zurückgezogen, die Daten würden von nahegelegenen gut korrelierten Messstationen interpoliert. Interpolieren ist ein anderes Wort für das Erfinden von Daten. Sanders, mit dieser Angabe nicht zufrieden, hat weiter gegraben und herausgefunden, dass im Umkreis von 40 Meilen um die ehemalige Messstation „Lowestoft“ KEINE weitere Messstation zu finden ist, die nützliche Daten zum Înterpolieren bereitstellt, und dass die Messstation, die sich in geringster Entfernung zu Lowestoft befinden, nach den eigenen Kriterien der MET OFFICE Junk Daten liefert, auf die man sich nicht verlassen kann:
„… Cromer, a Class 4 junk site with possible unnatural errors up to 2°C at 35 miles distance, and Class 2 Weybourne, 41 miles away. Well-correlated except for the fact they are too far away to provide a monthly estimate for Lowestoft to one tenth of a degree centigrade
… Es ließe sich endlos fortsetzen. Damit wird einmal mehr die kluge Lebenserfahrung eines der größten Physikers des letzten Jahrhunderts perpetuiert »Egal, wie bedeutend der Mensch ist, der eine Theorie vorstellt, egal, wie elegant sie ist, egal wie plausibel sie klingt, egal wer sie unterstützt, wenn sie nicht durch Beobachtungen bewiesen wird, dann ist sie falsch.« Physik-Nobelpreisträger Richard Feynman.
Die Treibhaustheorie ist falsch. Freispruch für CO2Wer also leider aktuell bleiben möchte sei auf unserer Webseite verwiesen, Sie finden sie hier
Wer sich den ganzen Bericht herunterladen möchte kann das hier tun Limburg Mein verhindertes Video 3
Teil 1 finden Sie hier
Teil 2 finden Sie hier
Teil 3 finden Sie hier
Und hier ein etwas älteres Buch von mir zum Thema, dass Teile des oben genannten, aber noch viel mehr aus anderen Bereichen dazu erzählt.
Der Beitrag Klimarettung Plan A: Nichtstun, im Zweifel anpassen Teil 4 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Syrian-Jordanian Talks to Enhance Cooperation in Educational Field
Syrian Minister of Higher Education and Scientific Research, Marwan Al-Halabi met on Monday with his Jordanian counterpart, Azmi Mahafzah, to discuss ways to develop bilateral cooperation in the fields of higher education and scientific research.
This came during an official meeting held Monday in the Jordanian capital, Amman, where the ministers reviewed academic, scientific and research cooperation.
The two sides expressed their desire to exchange expertise, research projects, and joint educational programs.
Meeting with Ulyanovsk Region Governor Alexei Russkikh
Alexei Russkikh briefed the President on the region’s socio-economic development.
Abfindung nach Kündigung: Leicht die beim Arbeitslosengeld verhindern
Für die Bundesagentur für Arbeit gilt die Abfindung als „Entlassungsentschädigung“. Sie soll einzig den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen und wird deshalb nicht als laufendes Arbeitsentgelt behandelt.
Wer nach einer betriebs‑ oder verhaltensbedingten Kündigung eine Abfindung erhält, darf in aller Regel unmittelbar im Anschluss Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen, ohne dass die Zahlung auf die Höhe des Leistungsanspruchs angerechnet wird.
Wichtig ist allerdings der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis rechtlich endet; hier entscheidet sich, ob zusätzlich eine sogenannte Ruhenszeit fällig wird.
Gesetzliche Kündigungsfrist beim Aufhebungsvertrag beachtenKommt es nicht zu einer Kündigung, sondern zu einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, muss der vereinbarte Austrittstermin zumindest die gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfrist respektieren.
Verkürzen die Parteien diese Frist, betrachtet die Agentur für Arbeit den Teil der Abfindung, der rechnerisch die ausgefallenen Monatsgehälter abdeckt, als „versteckten Lohn“. Genau für diesen Zeitraum ruht dann der Anspruch auf ALG I; die Leistung beginnt erst nach Ablauf der eigentlich geschuldeten Frist.
Damit soll ausgeschlossen werden, dass Arbeitgeber Lohnkosten sparen, indem sie Gehaltsansprüche in eine steuerbegünstigte Abfindung umetikettieren.
Was bedeutet die Ruhenszeit nach § 158 SGB III und wann tritt sie ein?Die Ruhephase knüpft ausschließlich an die Missachtung der Kündigungsfrist an. Sie wird tage‑ oder monatsgenau berechnet: Je nachdem, wie viele Monate zwischen dem tatsächlichen und dem fiktiven Beendigungsdatum liegen, ruht der Anspruch bis zu diesem Zeitpunkt.
In der Praxis kann das dazu führen, dass ein Beschäftigter zwar bereits abgemeldet ist, aber zunächst weder Gehalt noch Arbeitslosengeld bezieht.
Erst wenn die „fehlende“ Frist vollständig überbrückt ist, fließt ALG I in voller Höhe.
Die Abfindung selbst bleibt dabei unberührt; sie wird nur zur Längenbestimmung der Ruhenszeit herangezogen.
Wann droht eine Sperrzeit – und worin unterscheidet sie sich von der Ruhenszeit?Neben der Ruhenszeit kennt das Gesetz die Sperrzeit nach § 159 SGB III. Sie tritt ein, wenn die Agentur für Arbeit feststellt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst (mit‑)verursacht hat, etwa durch Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag ohne „wichtigen Grund“.
Die Regel‑Sperrzeit beträgt zwölf Wochen; in dieser Phase ruht nicht nur die Zahlung, sondern die gesamte Anspruchsdauer verkürzt sich rechnerisch um ein Viertel. Während die Ruhenszeit also primär eine zeitliche Verschiebung wegen verkürzter Kündigungsfristen darstellt, sanktioniert die Sperrzeit ein als versicherungswidrig eingestuftes Verhalten.
Wie funktioniert die Turboklausel – Chance oder Risiko für das Arbeitslosengeld?Turboklauseln, häufig auch Sprinterprämien genannt, erlauben es Beschäftigten, in einem später datierten Aufhebungsvertrag vorzeitig auszuscheiden.
Für jeden vorgezogenen Monat winkt eine Zusatzabfindung. Wer jedoch von dieser Option Gebrauch macht, muss wissen, dass das frühere Ausscheiden erneut die Kündigungsfristen‑Problematik aufwirft.
Wird der rechtliche Endtermin durch die „Sprinterbewegung“ nach vorn verlegt, prüft die Agentur für Arbeit erneut, ob darin versteckter Lohn liegt. Gelingt kein stimmiges Vertragskonzept, können sowohl Ruhens‑ als auch Sperrzeiten anfallen.
Warum ist die Vertragsformulierung wichtig sindSeit Ende 2021 genügt bereits eine Abfindung von bis zu 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, damit die Agentur für Arbeit bei Aufhebungsverträgen auf die vertiefte Prüfung einer ansonsten drohenden Kündigung verzichtet.
Das erleichtert zwar schnelle Einigungen, erhöht aber zugleich die Verantwortung der Parteien, alle Fristen und Folgen penibel zu regeln. Schon kleine sprachliche Ungenauigkeiten – etwa ein falsches Datum oder der fehlende Bezug auf die ordentliche Kündigungsfrist – können eine Sperrzeit auslösen oder die Ruhenszeit verlängern.
Welche Handlungsschritte sollten Arbeitnehmer vor der Unterschrift prüfen?Wer ein Aufhebungs‑ oder Vergleichsangebot mit Abfindung erhält, sollte vor der Unterschrift fachkundigen Rat einholen. Arbeitsrechts‑ oder Fachanwältinnen klären, ob die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten wird, wie sich Turboklauseln sauber ausgestalten lassen und wann ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der eine Sperrzeit verhindert.
Fazit
Eine Abfindung schließt Arbeitslosengeld nicht aus, kann den Leistungsbeginn jedoch verschieben oder im ungünstigsten Fall zu einer Sperre führen.
Entscheidend ist die Vertragsarchitektur: Wer Kündigungsfristen wahrt, versteckte Lohnzahlungen vermeidet und die eigenen Motive klar darlegt, sichert sich den vollen ALG‑I‑Anspruch – und behält die Abfindung ungekürzt.
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Israeli Forces Conduct New Incursion in Southern Quneitra Countryside
A unit of Israeli forces carried out an incursion on Monday near the town of Saida al-Hanout, located in the western part of the southern Quneitra countryside.
According to a SANA reporter, five Israeli military vehicles advanced toward the town before withdrawing shortly afterward.
Israeli forces continue to carry out near-daily incursions into Syrian territory, in violation of the 1974 Disengagement Agreement, international law, and relevant United Nations resolutions. Syria regularly condemns these actions and calls on the international community to take a firm stance to halt them
SRF: Hamas übergibt Israel 20 Geiseln
Witwenrente im Schnitt um 208 Euro pro Monat gekürzt: 750.000 Frauen betroffen
Die Witwenrente soll Hinterbliebene in einer ohnehin belastenden Lebenssituation vor einem abrupten finanziellen Absturz schützen. Für viele Frauen in Deutschland ist sie nicht bloß eine Beihilfe, sondern ein elementarer Bestandteil der Existenzsicherung. Umso gravierender wirkt es, wenn gesetzlich zugesagte Leistungen spürbar gekürzt werden.
Nach vorliegenden Zahlen erhalten je nach Zählweise und Stichtag rund fünfeinhalb bis sechs Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente.
Innerhalb dieser großen Gruppe sind mehr als 750.000 Frauen von Abschlägen betroffen, die im Durchschnitt 208 Euro pro Monat ausmachen. Aufs Jahr hochgerechnet fehlen ihnen damit etwa 2.500 Euro – eine Summe, die Budgets spürbar belastet und Spielräume in Alltag und Altersplanung empfindlich einengt.
Logik der EinkommensanrechnungRechtsgrundlage der Kürzungen ist § 97 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Dahinter steht das Prinzip, eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags anteilig auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen. Erfasst werden insbesondere Erwerbseinkommen aus Arbeit, Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – einmalige Zahlungen wie Abfindungen.
Der Freibetrag soll sicherstellen, dass ein Grundniveau der Absicherung erhalten bleibt und berufliche Tätigkeit nicht grundsätzlich entwertet wird.
In der praktischen Anwendung führt dies allerdings dazu, dass jede zusätzliche Einnahme oberhalb der Freigrenze die Witwenrente sinken lässt. Für Betroffene entsteht so ein Spannungsfeld aus dem legitimen Wunsch, weiterzuarbeiten oder eine betriebliche Rente zu nutzen, und der Gefahr, die eigene Hinterbliebenenleistung zu schmälern.
Wer besonders hart getroffen istBesonders deutlich spürbar sind Abzüge bei Witwen, die nach dem Verlust des Partners im Erwerbsleben bleiben oder dorthin zurückkehren. Regelmäßige Lohnzahlungen überschreiten die Freibetragsgrenzen schneller und wirken sich Monat für Monat direkt auf die Rentenhöhe aus.
Ebenso können Leistungen aus einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung die Anrechnung auslösen. Verschärft wird die Lage, wenn zu laufenden Einkünften einmalige Beträge hinzukommen.
Abfindungen etwa, die im Zuge eines Arbeitsplatzverlustes gezahlt werden, können – abhängig von Zeitpunkt, Ausgestaltung und rechtlichem Rahmen – die Hinterbliebenenrente zusätzlich drücken. Die Folge ist nicht selten eine schwer planbare Einkommenssituation, in der sich Erwerbsarbeit, Abfindung und Rente gegenseitig beeinflussen.
Zahlen, die eine Entwicklung sichtbar machenDie durchschnittlichen Rentenwerte zeichnen ein klares Bild. Ohne Einkommensanrechnung liegt die Witwenrente im Mittel bei rund 738 Euro monatlich. Greift die Anrechnung, fällt sie auf etwa 530 Euro.
Hinter diesen Mittelwerten stehen sehr unterschiedliche Lebensläufe und Einkommensbiografien, doch die Tendenz ist eindeutig: Zusätzliche Einkünfte oberhalb des Freibetrags reduzieren die Hinterbliebenenrente in einem Ausmaß, das für viele Haushalte spürbar ist.
Für mehr als 750.000 Frauen summiert sich der individuelle Abzug im Schnitt auf 208 Euro pro Monat – und damit auf eine Einbuße, die sich in Mieten, Energiekosten, Gesundheitsausgaben und der Bewältigung unvermeidlicher Preissteigerungen niederschlägt.
Einmalzahlungen als StolpersteinBesondere Aufmerksamkeit verdient der Umgang mit Einmalzahlungen. Abfindungen oder ähnliche Leistungen können je nach Ausgestaltung und Zuflusszeitpunkt zu Anrechnungen führen, die über Monate oder sogar länger nachwirken. Für Betroffene ist entscheidend, ob und wie solche Beträge in das anrechenbare Einkommen einfließen.
Da die Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung rechtstechnisch anspruchsvoll ist, zahlt sich genaue Planung aus. Wer den Zeitpunkt des Zuflusses, die vertragliche Gestaltung und die steuer- sowie sozialversicherungsrechtliche Behandlung im Blick behält, kann vermeidbare Nachteile oft reduzieren.
Was Betroffene konkret tun könnenDer erste Schritt ist eine sorgfältige Prüfung der Rentenbescheide. Maßgeblich ist, ob das anrechenbare Einkommen korrekt ermittelt wurde, die Freibeträge zutreffend berücksichtigt sind und Pauschalen für Steuern und Sozialbeiträge sachgerecht abgezogen wurden. Schon kleine Rechen- oder Zuordnungsfehler können die monatliche Leistung merklich verändern.
Im Zweifel empfiehlt es sich, innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch einzulegen und eine Überprüfung zu veranlassen. Wer Einmalzahlungen erwartet oder Veränderungen im Erwerbseinkommen absehen kann, sollte die voraussichtlichen Auswirkungen vorab durchspielen.
Fachkundiger Rat von unabhängigen Rentenberatern, Lohnsteuerhilfevereinen oder Sozialverbänden hilft, die eigene Situation richtig einzuordnen, Gestaltungsspielräume zu erkennen und unberechtigte Abzüge abzuwehren. Ebenso sinnvoll ist es, relevante Nachweise geordnet zu sammeln, etwa zu Lohn, Betriebsrente oder Abfindungsmodalitäten, damit die Anrechnung transparent und überprüfbar bleibt.
Zwischen sozialpolitischem Ziel und AlltagsrealitätDie Einkommensanrechnung verfolgt ein sozialpolitisches Ziel, das in sich nachvollziehbar ist: Hinterbliebenenrenten sollen dort sichern, wo Bedarf besteht, ohne Erwerbsarbeit zu entmutigen und Doppelabsicherungen zu verfestigen.
In der Praxis kollidiert dieses Ziel jedoch mit der Alltagsrealität vieler Frauen, die nach dem Verlust des Partners auf zwei Beine gestellt sein müssen: auf eine verlässliche Rente und auf eigenes Einkommen.
Wenn zusätzliche Arbeitseinkünfte oder betriebliche Vorsorgeleistungen die Witwenrente spürbar schmälern, entsteht ein Effekt, der Beschäftigung entwerten kann und die Planbarkeit des Lebensabends beeinträchtigt. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten trifft dies Haushalte, die ohnehin wenig Puffer haben.
Reformbaustellen und politische OptionenAus Sicht vieler Betroffener stellen sich zwei Fragen: Sind die Freibeträge ausreichend, und ist die Mechanik der Anrechnung zeitgemäß? Diskutiert wird, ob Freibeträge dynamischer und vor allem spürbarer angehoben werden sollten, damit Erwerbsarbeit nicht faktisch bestraft wird.
Ebenso steht die Frage im Raum, ob Einmalzahlungen differenzierter behandelt werden können, um Härten zu vermeiden, die nicht dem Schutzgedanken der Hinterbliebenenversorgung entsprechen.
Transparenz und Verständlichkeit wären ein weiterer Hebel: Je klarer Bescheide, Berechnungswege und Anknüpfungspunkte der Anrechnung kommuniziert werden, desto geringer ist das Risiko von Fehlern – auf beiden Seiten.
Und was heißt das für die Praxis?Wer aktuell betroffen ist, sollte Bescheide lückenlos prüfen, Veränderungen beim eigenen Einkommen frühzeitig melden und die Wirkung auf den Zahlbetrag realistisch kalkulieren.
Es hilft, Szenarien zu bilden: Wie verändert sich die Rente, wenn eine Teilzeit aufgestockt wird? Welche Wirkung hat der Start einer betrieblichen Zusatzrente? Wie lange würde eine Einmalzahlung nachwirken?
Eine nüchterne Bestandsaufnahme, ergänzt um fachliche Beratung, schafft Klarheit und verhindert, dass finanzielle Nachteile übersehen werden. Wichtig ist außerdem, Fristen zu beachten und bei Unklarheiten eine schriftliche Klärung zu veranlassen, damit Entscheidungen überprüfbar bleiben.
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ICRC Receives Second Group of Israelis in Prisoner Swap with Hamas
The International Committee of the Red Cross (ICRC) announced that it has received a second group of Israeli prisoners from the Gaza Strip, totaling 13 individuals, as part of the first phase of the ceasefire agreement.
Earlier on Monday, the Committee received the first group of seven Israeli prisoners from Gaza and transferred them to the Israeli authorities.
In a statement, Hamas confirmed that it had handed over a total of 20 living Israeli prisoners to the Red Cross in Gaza, reaffirming its commitment to the terms and timeline of the agreement, provided the Israeli side fulfills its obligations.
According to the first phase of the agreement, announced by U.S. President Donald Trump on October 9 as part of his plan to end the war in Gaza, all living Israeli prisoners held in the Gaza Strip-numbering 20-will be released.
Additionally, 28 bodies are to be returned gradually, depending on the progress of recovery efforts from beneath the rubble in Gaza.
In exchange, the Israeli authorities will release 250 Palestinian prisoners serving life sentences, along with 1,718 detainees from Gaza who were arrested following the outbreak of the war on October 7, 2023. The entire exchange is to be completed within a 72-hour window beginning on Friday, as stipulated in the agreement.
Kaum zu glauben – Trotz 25 Ehejahren kein Anspruch auf eine Witwenrente
Das Urteil einer Witwe, die trotz einer 25 Jahre andauernden Ehe keinen Anspruch auf eine betriebliche Witwenrente hat, sorgt für Verwunderung.
Das Arbeitsgericht Hamburg (Az: 4 Ca 313/22) urteilte, wie wichtig der Zeitpunkt des Renteneintritts für die Beurteilung einer Hinterbliebenenversorgung sein kann. Das Urteil zeigt zudem, dass selbst langjährige Ehen nicht zwangsläufig zu einem Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente führen müssen.
Wie begann der Fall?Die Witwe und ihr inzwischen verstorbener Ehemann waren bereits im Jahr 1996 den Bund der Ehe eingegangen. Drei Jahre später, im Jahr 1998, trat der Ehemann seinen Ruhestand an und bezog ab diesem Zeitpunkt eine Betriebsrente von seinem ehemaligen Arbeitgeber.
Ganze 25 Jahre nach der Eheschließung verstarb er schließlich. Seine Ehefrau stellte daraufhin einen Antrag auf Hinterbliebenenversorgung. Das Unternehmen lehnte diesen ab.
Fünf-Jahres-GrenzeDer Arbeitgeber begründete seine Ablehnung mit einer Klausel, die in vielen betrieblichen Versorgungswerken zu finden ist. Sie legt fest, dass eine Ehe zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens fünf Jahre bestanden haben muss, damit die Hinterbliebene oder der Hinterbliebene einen Anspruch auf die betriebliche Rente geltend machen kann.
Da das Ehepaar zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts erst drei Jahre verheiratet war, griff die Klausel und verhinderte so den Rentenanspruch der Witwe.
Die Witwe empfand diese Regelung als Benachteiligung. Sie sah sich persönlich und möglicherweise auch als Frau diskriminiert, da sie über viele Jahre verheiratet war und nun trotz der langen Ehe keinen Anspruch auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente erhalten sollte.
In ihrer Argumentation berief sie sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union. Nach ihrer Auffassung führe die Fünf-Jahres-Grenze zu einer Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt sei.
So urteilte das Arbeitsgericht HamburgDas Arbeitsgericht Hamburg folgte der Argumentation der Klägerin nicht. Es kam zu dem Schluss, dass die Fünf-Jahres-Klausel in der betrieblichen Versorgungsordnung sachlich gerechtfertigt sei.
Die Richter führten an, dass Unternehmen durch diese Regelung eine bessere finanzielle Planungssicherheit erhalten, da derartige Hinterbliebenenrenten mitunter über viele Jahre hinweg gezahlt werden müssten.
Die Klausel gelte zudem für Männer und Frauen gleichermaßen und verstoße somit weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch gegen europäische Diskriminierungsverbote.
Welche Bedeutung hat das Urteil für andere Betroffene?Das Urteil zeigt, dass betriebliche Versorgungsordnungen mit einer zeitlich festgelegten Mindestdauer der Ehe rechtlich Bestand haben können.
Wer erst kurz vor dem Ruhestand heiratet oder dessen Ehe zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nur wenige Jahre bestanden hat, muss damit rechnen, keinen Anspruch auf eine betriebliche Witwenrente zu erhalten.
Entscheidend ist also nicht allein die tatsächliche Ehejahre, sondern der genaue Zeitpunkt, an dem der Rentenbezieher in den Ruhestand getreten ist. Für Betroffene ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren und zu prüfen, welche Vorgaben das jeweilige Versorgungswerk enthält.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Fall?Der Fall zeigt, dass langes Eheleben allein keine Garantie für den Bezug einer Hinterbliebenenleistung aus einer Betriebsrente ist. Unternehmen haben ein legitimes Interesse, ihre finanziellen Verpflichtungen zu kalkulieren und Verträge entsprechend zu gestalten.
Aus Sicht der Witwe wirkt das Urteil hart und mag Unverständnis hervorrufen, vor allem weil die Ehe im Zeitpunkt ihres Endes immerhin 25 Jahre bestanden hatte. Doch rechtlich betrachtet stützte sich das Gericht auf bestehende betriebliche Klauseln und stellte klar, dass diese nicht gegen übergeordnete Diskriminierungs- oder Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen.
Die Quintessenz des Urteils bleibt, dass das Arbeitsgericht Hamburg dem Arbeitgeber Recht gab und die Fünf-Jahres-Grenze für zulässig erklärte.
Für die betroffene Witwe bedeutet das, dass sie trotz einer Vierteljahrhundert-Ehe keine betriebliche Witwenrente erhält, weil die Ehe beim Renteneintritt ihres Mannes nur drei Jahre bestanden hatte.
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Krankengeld: Wann beginnt die zweite Blockfrist? Darum ist das wichtig
Wer in Deutschland wegen derselben Krankheit länger als eineinhalb Jahre arbeitsunfähig ist, erhält keine Zahlungen mehr von der gesetzlichen Krankenkasse i Form von Krankengeld. Genauer gesagt endet der Anspruch nach 78 Wochen – umgerechnet 546 Kalendertagen – innerhalb eines dreijährigen Bezugsrahmens.
Dabei werden die ersten sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber noch Lohnfortzahlung leistet, bereits eingerechnet.
Für die meisten Betroffenen verbleibt unter dem Strich ein Zeitraum von höchstens 72 Wochen, in dem die Kasse Krankengeld auszahlt. Die zeitliche Obergrenze ist in § 48 SGB V verankert und seit Jahren unverändert.
Die unsichtbare Dreijahres-BlockfristEntscheidend ist nicht allein die Zahl von 78 Wochen, sondern der zeitliche Rahmen, die sogenannte Blockfrist. Sie beginnt an dem Tag, an dem der Arzt die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen der betreffenden Krankheit ausstellt und die Krankenkasse die Behandlung übernimmt.
Von diesem Ausgangsdatum an läuft – für die Versicherten ohne sichtbare Markierung – ein exakt dreijähriger Zeitraum. Innerhalb dieser drei Jahre können maximal 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Erkrankung in Anspruch genommen werden.
Vergehen die drei Jahre, endet die Blockfrist automatisch, ganz gleich, ob die Betroffenen noch krankgeschrieben sind oder längst wieder arbeiten.
Nahtloser Übergang zur nächsten BlockfristIst die erste Dreijahresfrist abgelaufen, beginnt am folgenden Kalendertag sofort eine neue Blockfrist. Ein künstlicher ”Reset-Knopf“, den man durch eine längere Arbeitsphase drücken könnte, existiert nicht.
Die Folge: Wer nach Beendigung der ersten Frist erneut oder weiterhin mit derselben Diagnose arbeitsunfähig wird, kann erst dann wieder Krankengeld erhalten, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind.
Erstens müssen seit dem Ende der Leistungen mindestens sechs Monate vergangen sein, in denen kein Krankengeld wegen dieser Diagnose floss.
Zweitens müssen während dieser Zeit wenigstens sechs Monate Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung entrichtet worden sein – etwa durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder den Bezug von Arbeitslosengeld I. Erfüllen Versicherte beide Bedingungen, öffnet sich erneut das Zeitfenster von bis zu 78 Wochen.
Wenn ein Unfall dazwischenkommtKomplizierter wird es, sobald eine neue Krankheit in Erscheinung tritt. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Patientin bezieht Krankengeld wegen einer schweren Erkrankung und nimmt nach erfolgreicher Therapie ihre Arbeit wieder auf. Monate später erleidet sie einen schweren Autounfall.
Da zwischen den beiden Diagnosen eine arbeitsfähige Phase ohne Krankengeld lag, handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungsfall – die Unfallfolgen lösen eine neue Blockfrist aus, und die Patientin hat erneut bis zu 78 Wochen Anspruch.
Wäre der Unfall während des laufenden Bezugs wegen Krebs passiert, hätte die Kasse die Erkrankungen zusammengefasst; ein zusätzlicher Anspruch wäre nicht entstanden.
Aussteuerung und der Weg zur ArbeitsagenturIst die Höchstdauer ausgeschöpft, spricht man von der „Aussteuerung“. Für die Versicherten ist damit keineswegs jede finanzielle Hilfe beendet.
In vielen Fällen springt nahtlos die Bundesagentur für Arbeit ein. Wer dem Arbeitsmarkt – zumindest theoretisch – zur Verfügung steht, kann Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III beziehen; die Leistungshöhe richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen.
Für Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen kommt zudem eine medizinische Rehabilitation oder – falls Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist – eine Erwerbsminderungsrente in Betracht. Private Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen können eventuelle Lücken schließen, sofern entsprechende Policen abgeschlossen wurden.
Beratung ist unverzichtbarOb Überschreiten der Blockfrist, Rückkehr an den Arbeitsplatz, Antrag auf Reha oder die Klärung rentenrechtlicher Fragen – jeder Fall weist individuelle Besonderheiten auf. Fachkundige Beratung durch Sozialverbände, Gewerkschaften oder spezialisierte Anwälte hilft, Fristen im Blick zu behalten, notwendige Anträge rechtzeitig zu stellen und drohende Versorgungslücken zu vermeiden.
Schon der Status „arbeitsunfähig“ kann im Zusammenspiel mit Arbeitgeber, Krankenkasse und Arbeitsagentur unterschiedliche rechtliche Konsequenzen haben. Wer Dokumente strukturiert archiviert, ärztliche Atteste lückenlos vorweist und sich frühzeitig Rat holt, erhöht die Chancen auf einen reibungslosen Übergang zwischen den Leistungssystemen.
FazitDas deutsche Krankengeldsystem verfolgt ein doppeltes Ziel: Es soll Erkrankten ausreichend Zeit zur Genesung geben und gleichzeitig ausschließen, dass Versicherte ohne Perspektive dauerhaft in der Lohnersatzleistung verharren. Die starre 78-Wochen-Grenze innerhalb der Blockfrist ist dabei der Dreh- und Angelpunkt.
Wer sich rechtzeitig mit den Regeln vertraut macht, profitiert von mehr Planungssicherheit und kann im Ernstfall schneller reagieren – sei es bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses, einer neuen Erkrankung oder beim Übergang zur Arbeitsagentur.
Wichtig: Nach eineinhalb Jahren endet der Anspruch auf Krankengeld – es sei denn, eine neue Blockfrist eröffnet unter den genannten Bedingungen einen neuen Anspruch.
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Krankengeld: Wie kann ich die Reha verhindern? Zehn Wochen, die es in sich haben
Wer Krankengeld bezieht, erhält nicht selten schon früh einen Brief der Krankenkasse: Innerhalb einer Frist soll ein Antrag auf medizinische Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Diese Aufforderung ist kein bloßes „Angebot“, sondern hat eine klare rechtliche Grundlage.
Ziel ist zudem zu klären, ob eine Reha Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann – oder ob eine Erwerbsminderung vorliegt und damit die Zuständigkeit von der Krankenkasse zur Rentenversicherung wechselt.
Rechtsgrundlage ist § 51 SGB V, der den Kassen erlaubt, eine Frist von zehn Wochen für die Antragstellung zu setzen. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, kann das Krankengeld entfallen.
Warum die Krankenkasse das darfDas Krankengeld gibt es, solange Sie wegen Krankheit Ihren bisherigen Beruf vorübergehend nicht ausüben können.
Besteht aber der Verdacht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit grundsätzlich gemindert ist, greift das Prinzip „Reha vor Rente“: Zunächst soll eine medizinische Rehabilitation prüfen, ob und wie sich Ihre Leistungsfähigkeit verbessern lässt.
Organisiert und finanziert wird diese Leistung – je nach Versicherungsverlauf – in aller Regel von der Deutschen Rentenversicherung. Die DRV beschreibt die Reha als regelhaft dreiwöchige Maßnahme, stationär oder ganztägig ambulant, mit dem Ziel, Erwerbsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen.
Die Frist und ihre Folgen: Zehn Wochen, die es in sich habenErhalten Sie eine wirksame Aufforderung nach § 51 SGB V, läuft eine zehnwöchige Frist. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie den Reha-Antrag stellen.
Verstreicht die Frist ohne Antrag, darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. In der Praxis ist deshalb dringend zu raten, den Antrag rechtzeitig zu stellen oder – falls Sie die Aufforderung für rechtsfehlerhaft halten – fristwahrend Widerspruch gegen die Aufforderung einzulegen.
Was die Reha klärt: Der Entlassungsbericht entscheidet über die WeichenstellungAm Ende einer Reha steht immer ein Entlassungsbericht. Dort schätzt die Einrichtung Ihr „quantitatives Leistungsvermögen“ ein, also wie viele Stunden täglich Sie unter den gegebenen Bedingungen arbeiten können: unter drei Stunden, drei bis unter sechs Stunden oder sechs Stunden und mehr.
Wichtig ist zudem die Prognose, ob dieser Zustand länger als sechs Monate andauert. Diese Kategorien sind sozialrechtlich relevant, weil sie mit den Kriterien der Erwerbsminderungsrente korrespondieren.
Kann jemand auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens sechs Stunden arbeiten, liegt keine Erwerbsminderung vor; unter drei Stunden täglich spricht vieles für eine volle Erwerbsminderung.
Wenn aus Reha Rente wird: Die „Umdeutung“ nach § 116 SGB VIErgibt die Reha oder die sozialmedizinische Beurteilung, dass Erwerbsminderung vorliegt, kommt ein weiterer Mechanismus ins Spiel: Ein Reha-Antrag kann als Rentenantrag „umgedeutet“ werden.
Die Deutsche Rentenversicherung hält fest, dass diese Umdeutung nach § 116 SGB VI vorzunehmen ist, wenn die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente erfüllt erscheinen. Damit wird die Leistungszuständigkeit von der Krankenkasse auf die Rentenversicherung verlagert.
Wie lange es Krankengeld gibt – und wann es endetUnabhängig von Reha und Rente ist das Krankengeld für dieselbe Krankheit grundsätzlich auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Diese Grenze ist wichtig, weil viele Betroffene gegen Ende der Anspruchsdauer – der sogenannten „Aussteuerung“ – parallel mit Reha, Wiedereingliederung, Arbeitsagentur-Leistungen oder Rentenfragen konfrontiert sind.
Darf man „aus der Nummer raus“? Medizinische Gegenanzeigen und AttesteDie Teilnahme an einer Reha ist keine bloße Formalität, sondern eine Mitwirkungspflicht. Gleichwohl darf eine Maßnahme nicht erzwungen werden, wenn sie medizinisch kontraindiziert ist. In solchen Konstellationen kommt es auf belastbare ärztliche Stellungnahmen an, aus denen hervorgeht, dass eine Reha aktuell gesundheitlich nicht vertretbar ist.
Die Rentenversicherung benennt selbst Voraussetzungen und Ausschlussgründe für Rehaleistungen; zugleich ist zu beachten, dass nach einer Aufforderung gemäß § 51 SGB V Ihr „Dispositionsrecht“ eingeschränkt ist, also Rücknahmen oder Nichtantritte ohne Zustimmung der Kasse das Krankengeld gefährden können.
Häufig fußt die Reha-Aufforderung auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Die Medizinischen Dienste prüfen, ob die sozialmedizinischen Voraussetzungen für Rehaleistungen vorliegen.
Wer die Aufforderung für fehlerhaft hält, kann Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen und sollte dies idealerweise mit ärztlichen Unterlagen untermauern. Auch gegen abgelehnte Reha-Anträge gibt es den Rechtsweg über Widerspruch und Klage.
Was Sie in der Praxis erwartet: Dauer, Ort, Bericht – und die Zeit dazwischenZwischen Antragstellung und Antritt der Maßnahme vergehen nicht selten mehrere Wochen. Die Reha selbst dauert üblicherweise drei Wochen; je nach Bedarf kann sie verkürzt oder verlängert werden.
Am Ende erstellt die Klinik den Entlassungsbericht, der für die weitere Leistungskette wichtig ist: Bleiben Sie im Krankengeld, beginnen Sie eine stufenweise Wiedereingliederung, oder wird ein Rentenverfahren angestoßen? Diese Weichenstellung beruht auf den im Bericht dokumentierten Befunden und Leistungseinschätzungen.
Typische Stolpersteine vermeiden: Fristen, Kommunikation, DokumentationEntscheidend ist, Fristen ernst zu nehmen und alles Wesentliche schriftlich zu dokumentieren. Stellen Sie den Reha-Antrag innerhalb der gesetzten Zehn-Wochen-Frist oder sichern Sie sich mit einem Widerspruch gegen die Aufforderung ab, wenn Sie diese für rechtswidrig halten. Stimmen Sie Rücknahmen, Terminverschiebungen oder Klinikwechsel mit der Krankenkasse ab, wenn die Aufforderung nach § 51 SGB V ergangen ist.
Halten Sie engen Kontakt zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten, damit medizinische Einschätzungen, insbesondere zu Rehafähigkeit und Prognose, aktuell und widerspruchsfest vorliegen.
Wenn das Krankengeld ausläuft: Der kritische Punkt nach 78 WochenSchwierig wird es häufig, wenn die 78 Wochen nahezu ausgeschöpft sind. Dann treffen mehrere Systeme aufeinander: Krankenkasse, Arbeitsagentur und gegebenenfalls Rentenversicherung.
Ein realistischer Blick auf die Einschätzung im Entlassungsbericht, die Planung einer Wiedereingliederung oder – falls geboten – die zeitgerechte Einleitung eines Rentenverfahrens verhindern finanzielle Lücken und Doppelwege. Wer hier frühzeitig plant und Bescheide prüft, reduziert das Risiko von Leistungsunterbrechungen.
Fazit: Aktiv bleiben, sauber begründen – und die Weichen bewusst stellenDie Reha-Aufforderung während des Krankengeldbezugs ist kein Schreckgespenst, sondern ein Mechanismus, der klären soll, ob Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann oder eine Erwerbsminderung vorliegt.
Entscheidend sind Fristtreue, medizinisch gut belegte Stellungnahmen und ein wacher Blick auf die rechtlichen Folgen. Wer rechtzeitig beantragt, gut dokumentiert und die Inhalte des Entlassungsberichts versteht, behält die Kontrolle über den weiteren Verlauf – ob zurück in den Job, über eine Wiedereingliederung, oder in Richtung Rentenverfahren.
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Zivilrat in Dair Hafir treibt kommunalen Aufbau voran
Der neu gebildete Zivilrat von Dair Hafir arbeitet an der Reorganisation des öffentlichen Lebens und dem Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur. Zu den Maßnahmen zählen die Einrichtung von Kommunalkomitees, die Wiederaufnahme des Schulbetriebs, die Gründung von Gemeindeverwaltungen sowie erste Projekte im Bereich der Wasser- und Stromversorgung.
Die Kleinstadt Dair Hafir gehört zur Region Tabqa und war nach der Vertreibung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) im Jahr 2017 zunächst wieder unter Kontrolle des Assad-Regimes. Nach dem Rückzug der Regierungstruppen Ende 2024 übernahmen die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) die Kontrolle. Seit dem 1. März dieses Jahres liegt die Verwaltung in den Händen eines zivilen Rates, der unter Beteiligung der Bevölkerung gebildet wurde.
Nachbarschaftskomitees mit genderparitätischen Doppelspitze
Wie der Ko-Vorsitzende des Zivilrats, Adnan Mohammed, gegenüber ANHA erklärte, wurden seitdem 66 nachbarschaftsbasierte Komitees mit jeweils einer genderparitätischen Doppelspitze gewählt. Diese sollen die Belange der Anwohnenden aufnehmen und in den Rat einbringen. Ziel sei es, eine lokale Selbstverwaltung aufzubauen, die auf demokratischer Mitbestimmung basiert.
Adnan Mohammed | Foto: ANHA
Parallel dazu wurden zwei Kommunen gegründet – eine in Dair Hafir selbst, die andere im nahegelegenen Dorf al-Maamoura (auch al-Mahdoum). Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Müllentsorgung, die Regulierung des Straßenhandels, die Organisation von Märkten sowie ein Straßenbeleuchtungsprojekt mit 450 solarbetriebenen Lichtanlagen.
Infrastruktur im Fokus
Besondere Dringlichkeit hat laut Mohammed die Sanierung der maroden Abwassernetze. Die Kanalisation sei über 40 Jahre alt, obwohl sie ursprünglich nur auf 14 Jahre ausgelegt war. In mehreren Stadtvierteln seien daher Austauschprojekte geplant. Zudem wurde der Bau einer neuen Wasserleitung mit einem Durchmesser von 160 Millimetern und einer Länge von 450 Metern für den unterversorgten Norden der Stadt angekündigt.
Darüber hinaus plant der Zivilrat die Anschaffung dringend benötigter Fahrzeuge und Geräte für die Kommunalarbeit, darunter Müllpressen, Tankwagen, Feuerwehrausrüstung sowie mehrere Traktoren und Laster.
Zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft sollen 22 Stände auf dem Suq wiedereröffnet werden. Zwei Straßenbauprojekte wurden ebenfalls angekündigt: die Asphaltierung der Zugangsstraße zum Markt (1.100 Meter) sowie die Sanierung einer Nebenstraße entlang der Hauptverbindung zwischen Aleppo und Raqqa (1.300 Meter).
Wiederaufbau in Bildung und Energieversorgung
Im Bildungsbereich wurde eine Schulbehörde eingerichtet, die den Unterricht in der Stadt und den umliegenden Dörfern koordiniert. Insgesamt wurden 75 Lehrkräfte eingestellt, der Unterricht hat mit 1.265 Schülerinnen und Schülern offiziell begonnen.
Für die Stromversorgung wurde eine eigene Elektrizitätsbehörde gegründet. Diese plant die Instandsetzung einer Mittelspannungsleitung über 20 Kilometer zwischen der Rinderstation in Maskana und der Gemeinde al-Maamoura. Ziel ist der Anschluss an das Hauptstromnetz von Dair Hafir.
Zur Organisation der Wasserversorgung wurde außerdem ein entsprechendes Amt bei der Volkskommune eingerichtet. Der Zivilrat kündigte an, dass innerhalb von zwei Wochen mit der Verteilung von Heizmaterial über spezielle Versorgungskarten begonnen werden solle – vorausgesetzt, es treten keine logistischen Hürden auf.
Die lokale Verwaltung hofft, mit diesen Maßnahmen die Lebensbedingungen der Bevölkerung nach Jahren schwerer Vernachlässigung und weitgehender Selbstorganisation spürbar zu verbessern.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/dair-hafir-sieben-angehorige-von-qsd-und-asayis-bei-angriffen-verletzt-48253 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/strassensperre-der-syrischen-regierung-behindert-reiseverkehr-im-nordosten-48245 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zahl-der-toten-nach-angriff-auf-dair-hafir-auf-acht-gestiegen-48069
Handelskrieg mit China und eine Chance auf Frieden in Gaza
Syria’s Foreign Ministry Enhances Consular Services with New Digital Initiatives
Mohammad Al-Omar, Director of the Consular Department at the Syrian Ministry of Foreign Affairs, affirmed that the ministry is steadily working to develop and expand consular services in several Syrian provinces.
In a statement to SANA, Al-Omar noted that the ministry has begun using electronic sticker verification service in Aleppo province as part of the state’s broader digital transformation initiative and efforts to enhance public services.
He added that the ministry is preparing to open new consular offices in Idlib and Deir Ezzor, representing a significant milestone as the first such offices in these provinces.
The Consular Department has also recently launched a Quality Department to monitor and improve the performance of diplomatic missions and consular offices nationwide, Al-Omar added.
He confirmed that these initiatives represent a significant transformation in Syrian consular services, combining technological modernization, human resource development, and geographic expansion to better serve Syrian citizens everywhere.
Trump Heads to Middle East, Says Gaza War “Over”
U.S. President Donald Trump expressed confidence that the ceasefire in Gaza “will hold,” describing his trip to the Middle East as “very special.”
“The war is over, okay?” Trump told reporters aboard Air Force One on Sunday, en route to the region, according to Agence France-Presse (AFP). He added that the ceasefire agreement would “definitely hold.”
Trump said he had received verbal “assurances” from both Israel and Hamas, as well as other key regional actors, regarding the first phase of the agreement. He added that he did not believe anyone “wants to let him down.”
He also expressed a desire to visit Gaza, or at least “set foot on its soil” and pledged to establish a new peace council focused on the Strip, which he would lead. He said the council would be formed “very quickly.”
Trump announced last Thursday that Israel and Hamas had reached an agreement on the first phase of his plan for a ceasefire in Gaza and a prisoner exchange.
Antifa-Angriffe auf Besucher bei Landesparteitag der Berliner AfD
Am Wochenende begann der Landesparteitag der AfD im brandenburgischen Jüterbog, der vor allem von der Aufstellungsversammlung für die Liste zur Abgeordnetenwahl geprägt war. Bereits im Vorfeld kam es bei der Anreise der Teilnehmer zu heftigen linksextremen Protesten, die versuchten den Parteitag zu verhindern. Im Großen und Ganzen erfolgreich war die Polizei bemüht, die Zugänge für […]
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NAVEGANTES” Giant Cargo Ship Docks at Lattakia Port
The giant cargo ship “NAVEGANTES”, operated by the global company CMA CGM, has docked at Lattakia Port, marking a new milestone in the port’s growing role as a major logistics hub on the eastern Mediterranean coast.
The General Authority of Land and Sea Ports stated on its Telegram channel that “NAVEGANTES” is one of the largest vessels ever to dock at Lattakia, measuring approximately 222 meters in length. “This confirms the readiness of Syrian ports to accommodate large vessels in accordance with the highest technical and logistical standards,” the statement added.
The ship is carrying a diverse shipment of goods and essential commodities intended to meet the needs of the local market and to support commercial and economic activity across the country.
Syria is exerting significant efforts to restore the role of its seaports as strategic hubs in maritime trade.