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Aktualisiert: vor 13 Minuten 50 Sekunden

Mieterhöhung und Bürgergeld: Das können Sie jetzt tun

7. August 2024 - 16:52
Lesedauer 2 Minuten

Mieterhöhungen sind in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Vor allem in Zeiten steigender Energiepreise passen viele Vermieter ihre Mieten an.

Dies stellt besonders für Bürgergeld-Empfänger eine große Herausforderung dar, da die Kosten oft die ohnehin niedrigen Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie bei einer Mieterhöhung beachten müssen und wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Mieterhöhung?

Die Mietkosten steigen stetig an. Laut Statistischem Bundesamt gaben etwa 3,1 Millionen Haushalte 40 % ihres Einkommens für die Miete aus, während 1,5 Millionen Haushalte sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens aufbringen mussten.

Doch nicht jede Mieterhöhung ist rechtlich zulässig. Vermieter müssen sich an bestimmte Regeln halten:

  1. Ortsübliche Vergleichsmiete: Die Mieterhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten, die sich aus dem Mietspiegel ergibt. Zudem ist die Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren je nach Bundesland auf 15 bis 20 % begrenzt.
  2. Begründungspflicht: Vermieter dürfen die Miete nur erhöhen, wenn der Mietspiegel steigt oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die eine höhere Miete rechtfertigen.
  3. Zeitliche Begrenzung: Eine Mieterhöhung ist erst ab einem Jahr nach Einzug möglich.

Wichtig: Eine Mieterhöhung wird erst wirksam, wenn Sie als Mieter zustimmen. Das Gesetz gewährt Ihnen eine Bedenkzeit von drei Monaten, um die geplante Mieterhöhung zu prüfen. Ist die Mieterhöhung rechtmäßig, müssen Sie zustimmen. Dennoch sollten Sie jede Mieterhöhung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Ist eine Mieterhöhung wegen Inflation zulässig?

Eine Mieterhöhung aufgrund allgemeiner Preissteigerungen ist nicht zulässig. Vermieter dürfen lediglich die Nebenkosten in diesem Zusammenhang anpassen. Eine Mietpreiserhöhung darf also nicht auf die Inflation gestützt werden.

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Übernimmt das Jobcenter die Mieterhöhung?

Wenn die Mieterhöhung rechtmäßig ist, kann das Jobcenter die neue Miete übernehmen.

Die Miete gehört zu den Kosten der Unterkunft (KdU) und muss nicht vom Regelsatz bezahlt werden. Allerdings kann das Jobcenter die Kostenübernahme bei unangemessen hohen Kosten verweigern.

Wie hoch die Mietobergrenze in Ihrem Wohnort ist, hängt von den regionalen Bestimmungen ab.

Übersteigen die KdU die Angemessenheitsgrenze, übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten für die ersten sechs Monate vollständig.

In dieser Zeit leitet es jedoch ein Kostensenkungsverfahren ein. Innerhalb des nächsten halben Jahres sollten Sie versuchen, Ihre KdU zu senken. Falls dies nicht möglich ist, haben Sie drei Optionen:

  1. Sie zahlen die Differenz zwischen den übernommenen und tatsächlichen Kosten selbst.
  2. Sie vermieten ein Zimmer bzw. einen Teil Ihrer Wohnung unter.
  3. Sie suchen sich eine neue, angemessene Wohnung.
Tipp: Mieterhöhung dem Jobcenter immer anzeigen

Verheimlichen Sie eine Mieterhöhung nicht aus Angst vor einer Umzugsaufforderung. Das Jobcenter kann Sie nicht zwingen, umzuziehen. Melden Sie die Mieterhöhung immer rechtzeitig beim Jobcenter.

Was bedeutet die Karenzzeit beim Bürgergeld?

Bei einem Erstantrag auf Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Das bedeutet, dass das Jobcenter ein Jahr lang Ihre KdU in voller Höhe übernimmt, unabhängig davon, ob diese angemessen sind oder nicht.

Diese Regelung gibt Ihnen Zeit, sich an die neue finanzielle Situation anzupassen und gegebenenfalls Lösungen zu finden, um die Wohnkosten zu reduzieren.

Was tun bei einem ablehnenden Bescheid vom Jobcenter?

Haben Sie einen ablehnenden Bescheid vom Jobcenter erhalten? Lassen Sie diesen von unseren Partneranwältinnen und Partneranwälten kostenlos prüfen.

Sozialgerichte entscheiden oft im Sinne der Bürgergeld-Empfänger und heben fehlerhafte Bescheide auf. Es lohnt sich also, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Was sollten Bürgergeld-Empfänger bei einer Mieterhöhung tun?

Mieterhöhungen können für Bürgergeld-Empfänger eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Jede Mieterhöhung sollte sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu holen.

Informieren Sie das Jobcenter über jede Mieterhöhung und nutzen Sie die Karenzzeit, um sich finanziell anzupassen.

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Bürgergeld: Jobcenter stehen vermehrt unangemeldet vor der Tür

7. August 2024 - 15:56
Lesedauer 2 Minuten

Die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven haben in den letzten eineinhalb Jahren 2.500 Hausbesuche bei Bürgergeld-Beziehern durchgeführt, und das oft, ohne sich anzukündigen. Das belegt ein Bericht, der in der Bremer Politik diskutiert wurde.

Warum kontrollierten die Jobcenter?

Die Linken-Abgeordneten in der Bürgerschaft fragten, wie viele Hausbesuche die Jobcenter gemacht haben und was die Gründe waren.

Im Ergebnis zeigte sich, dass Mitarbeiter der Jobcenter in der Regel ungebeten vor der Hastür standen, um zu sehen, ob Wohnungen renoviert wurden oder dort Gemeldete wirklich am Ort lebten.

Ohne Ankündigung

Oft kündigten die Mitarbeiter ihren ungebetenen Besuch nicht vorher an. Das war vor allem der Fall, wenn sie Zweifel hatten, ob eheähnliche Verhältniss wirklich bestanden.

In Bremerhaven standen die Prüfer unangekündigt 350 mal vor Haushalten. Ob wirklich Sozialbetrug vorlag, ist unbekannt.

Wie ist die Rechtsgrundlage?

Die Jobcenter dürfen Hausbesuche durchführen, wenn ein “begründeter Verdacht” besteht. Umgekehrt bedeutet das ohne konkreten Anlass handelt das Jobcenter rechtswidrig, wenn es einen Hausbesuch abstattet.

Das Jobcenter darf nur mit eurer Erlaubnis eure Wohnung betreten

Jobcenter haben kein Zutrittsrecht zu eurer Wohnung. Ohne euren Willen dürfen sie die Türschwelle nicht übertreten. Hier gilt der Artikel 13 des Grundgesetzes, also die Unverletzlichkeit der Wohnung.

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Nur mit richtlerlichem Beschluss

Gegen Willen des Leistungsberechtigten muss ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegen, um in eure Wohnung einzudringen. Die Jobcenter haben hier keinerlei polizeiliche oder richtlerliche Befugnisse, egal, ob sich die Mitarbeiter so aufspielen, als ob sie diese hätten.

“Verletzung der Mitwirkungspflicht”

Es ist aber längst nicht alles in Butter, wenn die Jobcenter-Mitarbeiter bei euch klingeln, und ihr sie nach Hause schickt. Denn das Jobcenter hat hier das scharfe Schwert der Mitwirkungspflicht.

Wenn die Behörde einen Hausbesuch ansetzt, dann bedeutet dies, dass das Jobcenter dich im Zielfernrohr hat.

Verweigerst du den Außendienst-Mitarbeitern jetzt den Zutritt, dann kannst du ziemlich sicher davon asugehen, dass das Jobcenter dir eine Leistungsminderung wegen “Verletzung der Mitwirkungspflicht” rein drückt.

Handel schnell und professionell

Kündigt das Jobcenter also einen Hausbesuch an oder stehen gar die Angestellten der Behörde vor deiner Tür, dann musst du schnell handeln. Kläre gegenüber dem Jobcenter den Streitgegenstand schriftlich (und per Einschreiben). Such dir Rechtsbeistand.

Liegt ein Bescheid des Jobcenters vor, dann legt Widerspruch ein.

Wenn das Jobcenter bei dir auftaucht, dann sorg dafür, dass du einen Zeugen hast, der Falschaussagen, Übergriffe oder Rechtsbrüche der Angestellten bestätigt.

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P-Konto – keine Auszahlung trotz Guthaben auf dem Konto

7. August 2024 - 15:02
Lesedauer 2 Minuten

Ein Pfändungsschutzkonto, besser bekannt als P-Konto, bietet einen speziellen Schutzmechanismus für Kontoinhaber, die von einer Pfändung betroffen sind.

Es stellt sicher, dass ein bestimmter Betrag des Einkommens vor der Pfändung geschützt bleibt, damit der Kontoinhaber weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Der P-Konto-Freibetrag ermöglicht es, notwendige Ausgaben wie Miete, Strom und Lebensmittel weiterhin zu decken, auch wenn eine Pfändung auf dem Konto lastet.

Wie hoch ist der Freibetrag bei einem P-Konto?

Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der monatliche Freibetrag für Pfändungsschutzkonten 1.500 Euro.

Dieser Betrag wird jährlich angepasst und gilt derzeit bis zum 30. Juni 2025. Für Unterhaltspflichtige mit Kindern erhöht sich dieser Freibetrag entsprechend, wenn sie eine entsprechende Bescheinigung bei ihrer Bank oder Sparkasse vorlegen.

Beispielrechnung des Freibetrags:

Angenommen, Ihr monatliches Gesamteinkommen beträgt 1.800 Euro. Davon bleiben Ihnen 1.500 Euro als Freibetrag unangetastet. Die restlichen 300 Euro sind pfändbar.

Was passiert mit einem Überschuss auf dem P-Konto?

Ein nicht verbrauchter Teil des Freibetrags kann in den nächsten Monat übertragen werden.

Dieser Überschuss bleibt drei Monate lang unangetastet und kann innerhalb dieses Zeitraums frei verwendet werden. Nach Ablauf dieser drei Monate kann der überschüssige Betrag jedoch gepfändet werden.

Beispiel für die Nutzung des Überschusses:
  • Januar: Gesamte Ausgaben betragen 1.300 Euro. Der nicht verbrauchte Freibetrag von 200 Euro wird in den Februar übertragen.
  • Februar: Wieder betragen die Ausgaben 1.300 Euro, sodass im März 1.900 Euro zur Verfügung stehen (1.500 Euro Freibetrag + 200 Euro Überschuss aus Januar + 200 Euro Überschuss aus Februar).
  • Mai: Der Überschuss aus Januar verfällt.
  • Juni: Der Überschuss aus Februar verfällt.

Diese zusätzlichen Beträge unterliegen dann genauso der Pfändung wie jeder Betrag, der den Freibetrag übersteigt.

Warum kann ich mir kein Geld auszahlen lassen, obwohl ich Guthaben auf meinem P-Konto habe?

Der Zugriff auf das Guthaben eines P-Kontos ist streng geregelt. Obwohl Sie möglicherweise Guthaben auf Ihrem Konto haben, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie darüber frei verfügen können. Entscheidend ist der Freibetrag und eventuelle Überschüsse aus den letzten drei Monaten.

Faktoren, die den Zugriff auf das Guthaben beeinflussen:
  1. Verbrauch des Freibetrags: Sie können nur auf den monatlichen Freibetrag von 1.500 Euro zugreifen, unabhängig davon, wie hoch Ihr Kontostand ist.
  2. Zusätzliche Überweisungen oder Auszahlungen: Wenn Sie im aktuellen Monat bereits nahe am oder über dem Freibetrag liegen, können Sie keine weiteren Überweisungen tätigen oder Geld abheben, auch wenn das Konto Guthaben aufweist.
  3. Überschüsse aus den Vormonaten: Achten Sie darauf, ob Sie aus den letzten drei Monaten Überschüsse haben, die Sie noch verwenden können.
Praktischer Tipp:

Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Kontostand und die bereits getätigten Ausgaben des aktuellen Monats. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie den Ihnen zur Verfügung stehenden Freibetrag nicht überschreiten und verstehen, warum bestimmte Auszahlungen oder Überweisungen nicht möglich sind.

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Bürgergeld-Rückforderung dürfen nicht die Zukunft verbauen

7. August 2024 - 12:24
Lesedauer 2 Minuten

Die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen soll jungen Menschen nicht die Zukunft verbauen.

Eine Rückforderung von über 51.000 Euro wegen eines schon mehrere Jahre zurückliegenden „sozialwidrigen Verhaltens“ verstößt gegen das Übermaßverbot, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: L 11 AS 346/22).

Fristlose Kündigung durch Ausbildungsstätte

Der heute 30-jährige Kläger hatte nach der Schule eine Ausbildung zum Elektroniker für Automatisierungstechnik begonnen.

Im Februar 2012 verließ er unerlaubt seinen Arbeitsplatz, wenig später fehlte er zwei Wochen lang unentschuldigt, bis der Arbeitgeber am 16. März 2012 fristlos kündigte.

Nach einer Sperrzeit erhielt er zunächst Arbeitslosengeld I und danach SGB-II-Leistungen, das heutige Bürgergeld. Diese kürzte das Jobcenter wegen des Ausbildungsabbruchs um 30 Prozent.

Jobcenter stellte zehn Bescheide zu

Doch damit nicht genug: Im Mai 2013 stellte das Jobcenter fest, wegen seines„sozialwidrigen Verhaltens“ müsse er die Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen. Das Jobcenter zahlte zwar weiter, forderte aber in zehn Bescheiden für einzelne Zeitabschnitte bis Ende November 2019 das Geld dann wieder zurück – insgesamt über 51.000 Euro.

Der Arbeitslose wehrte sich zunächst nicht, stellte später mithilfe eines Anwalts aber einen Überprüfungsantrag.

Mit seinem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 26. Januar 2023 gab das LSG Celle dem nun statt.

Es sei völlig unklar, ob der Mann mit abgeschlossener Berufsausbildung tatsächlich durchgehend gearbeitet hätte.

Rückforderung soll jungen Menschen nicht Zukunft verbauen

Vor allem aber liege hier ein Härtefall vor. Das Verhalten, das zum Ende der Ausbildung führte, sei „eine typische ‚Jugendsünde‘ eines damals 20-Jährigen“ gewesen.

Zudem habe er als Gründe auf Mobbing und depressive Schübe verwiesen. Jedenfalls dürfte ihm damals „die Einsichtsfähigkeit zur Einschätzung etwaiger Spätfolgen seines Tuns oder Unterlassens gefehlt haben“.

LSG Celle: Rückforderung von 51.000 Euro ist übermäßig

Damit fehle der für die Rückforderung notwendige Zusammenhang mit seiner weiteren Hilfebedürftigkeit bis zu siebeneinhalb Jahre später, befand das LSG.

Durch die hohen Rückforderungen werde „jegliche Erwerbsperspektive des langzeitarbeitslosen, ungelernten und selbst am Ende des streitbefangenen Zeitraums erst 28-jährigen Klägers zerstört“.

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Rente mit 63 aber nur 18 Jahre eingezahlt: Experte antwortet

7. August 2024 - 12:12
Lesedauer 2 Minuten

Der Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel wurde gefragt: Darf ich mit 63 in die Rente gehen mit nur 18 Beitragsjahren, wenn ich den Abschlag von 13,8 % akzeptiere? Diese sehr interessante Rentenfrage erörtern wir in diesem Artikel.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie ohne Abschläge vorzeitig in Altersrente gehen. Diese Frührente ist immer noch als “Rente mit 63” bekannt, allerdings erhöht sich dieses Alter Schritt für Schritt bis auf 65 Jahre.

Vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte

Ohne Abschlag können Sie nur als besonders langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 45 oder mehr Jahren vorzeitig in Rente gehen.

Mit Abschlag ist eine vorgezogene Rente ab 35 Wartejahren möglich.

Für wen gilt die “Rente ab 63”?

Die wirkliche Rente ab 63 mit Abschlägen nach 35 Jahren Wartezeit gilt für diejenigen die am 01.06.1962 zur Welt kamen. Diese können tatsächlich am 01.06.2025 in Rente gehen und müssen dann einen monatlichen Abschlag von 13,2 Prozent in Kauf nehmen. Dieser Abschlag auf die Rente bleibt bis zum Lebensende bestehen.

Ohne Abschlag können langjährig Versicherte, die am 01.06.1962 zur Welt kamen, ihre Regelaltersrente ab dem 01.02.2029 in Empfang nehmen.

Die Wartezeit

Ein gesetzlicher Rentenanspruch entsteht erst, wenn eine Wartezeit erfüllt ist. Dies ist die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie beinhaltet die rentenrechtlich gezählten Lebenszeiten, besonders die Monate der eingezahlten Rentenbeiträge.

Diese Rentenzeit beträgt je nach Rentenart fünf Jahre, 20 Jahre, 25 Jahre, 35 Jahre oder 45 Jahre.

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Rentenabschlag bei der Witwenrente – Das ist bei dieser Rente beachten

Wartezeit von 35 Jahren

Eine Wartezeit von 35 Jahren gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Langjährig Versicherte können in die vorzeitige Rente mit Abzügen

Wer diese 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, der oder die kannn zwei Jahre vor der regulären Regelaltersgrenze seines Jahrgangs eine Rente beziehen, muss dann aber 0,3 Prozent Abschlag pro vorgezogenen Monat einplannen.

Wer ab 1964 geboren ist und demnach regulär mit 67 in die Rente gehen müsste, büßt bei der vorgezogenen Rente zum frühesten Zeitpunkt 14,4 Prozent ein.

Die Mindestwartezeit bei der Altersrente

Berechnet werden die Monate in der Rentenversicherung. Dabei werden Monate, die nur zum Teil rentenrechtlich in Frage kommen als volle Monate gezählt. Angerechnet werden vor allem die Zeiten, in denen Sie Rentenbeiträge zahlten – allerdings nicht nur.

Nicht nur Rentenbeiträge zählen

An Monaten, in denen Sie keine Rentenversicherungsbeiträge leisten konnten, werden in diversen Lebensbereichen Zeiten angerechnet: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, Krankheit, Schule, Ausbildung und Studium.

Ist also eine vorzeitige Rente möglich, ohne 35 Jahre Wartezeit zu erfüllen?

Die Deutsche Rentenversicherung ist in diesem Punkt strikt. Manche fragen, ob Sie beispielsweise durch zusätzliche Zahlungen oder das Hinnehmen weiterer Renteneinbußen die Wartezeit drastisch verkürzen könnten.

Doch diese Möglichkeit gibt es nicht.

Sonderzahlungen gleichen Abschläge aus

Zwar können Sie die mit der vorzeitigen Rente verbundenen Abschlage durch Sonderzahlungen mindern, wenn sie dies mit der Rentenversicheurng frühzeitig klären.

Die 35 Jahre Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente müssen Sie jedoch auf jeden Fall erfüllen.

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Schwerbehinderung: Was tun wenn der Schwerbehindertenausweis befristet ist

7. August 2024 - 11:57
Lesedauer 2 Minuten

Der Schwerbehindertenausweis erleichtert Betroffenen in vielerlei Hinsicht den Alltag, da sie so den Grad ihrer Behinderung nach außen bestätigt haben, ohne darauf hinweisen zu müssen, und die daraus folgenden Sonderregelungen nutzen können.

Ablaufen des befristeten Ausweises

Was passiert jetzt aber, wenn der befristete Ausweis bei Schwerbehinderung abläuft. Muss jetzt der Grad der Behinderung erneut ärztlich geprüft und anerkannt werden? Dauert es wieder Monate, bis die Prozedur erledigt ist und der neue Ausweis auf dem Tisch liegt?

Nur der Ausweis ist befristet, nicht der Grad der Behinderung

Das bedeutet es zum Glück nicht. Die Befristung gilt nur für das Dokument, nicht für den Grad der Behinderung.

Der registrierte Grad der Behinderung bleibt so lange bestehen, bis das Versorgungsamt per Bescheid den Grad der Behinderung ändert. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises hat damit nichts zu tun.

Einfach einen neuen Ausweis beantragen

Beim Ablaufen der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises müssen Sie also lediglich einen neuen Ausweis beim Versorgungsamt beantragen, und das ist in der Regel ein rein formaler Akt.

Wann sollten Sie einen Änderungsantrag stellen?

Von sich aus sollten Sie nur einen Änderungsantrag stellen, wenn Sie einen höheren Grad der Behinderung für real halten, festsetzen wollen oder, um mit einem neuen Merkzeichen notiert zu werden.

Vollständige Überprüfung

Eine Änderung des Grades der Behinderung bedeutet, dass ihre Beeinträchtigungen erneut vollständig überprüft werden. Dies kann dazu führen, dass Ihnen ein niedrigerer Grad der Behinderung festgesetzt wird. Oder aber, die Schwerbehinderung selbst kann in Frage stehen.

Bei einem Antrag sollten Sie sich also vorher vergewissern, ob vermutlich ein höherer Grad der Behinderung vorliegt.

Gibt es auch eine befristete Prüfung des Grads der Behinderung?

Eine regelmäßige Untersuchung des Grades der Behinderung gibt es nicht. Das Versorgungsamt kann aber jederzeit prüfen lassen, ob der festgestellte Grad der Behinderung noch zutrifft oder nicht.

Wann prüft das Versorgungsamt den Grad der Behinderung?

Das Versorgungsamt prüft vor allem dann den Grad der Behinderung, wenn sich bei Erkrankungen und Behinderungen die Gesundheit und der Allgemeinzustand verbessern können.

Besonders gilt dies bei Krebserkrankungen, die therapiert werden, wenn die Therapie erfolgreich verläuft. Auch bei einer Schwerbehinderung aufgrund psychischer Beeinträchtigungen können sich die Beschwerden erheblich verbessern.

Im Zweifel: Legen Sie Widerspruch ein!

Was können Sie tun, wenn Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid erhalten, in dem ihr Grad der Behinderung gesenkt oder ein Merkzeichen aberkannt wird?

Erst einmal können Sie selbst reflektieren, ob ihre Beeinträchtigungen sich verbessert haben, gleich geblieben sind oder sogar schlimmer wurden. Wenn Sie meinen, dass das Versorgungsamt falsch liegt, dann können Sie sich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zusammen setzen und diesen den Bescheid prüfen lassen.

Falls die Herabstufung unberechtigt erscheint, dann legen Sie Widerspruch ein und begründen diesen gut.

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Schwerbehinderung: Hat der Grad der Behinderung auch Nachteile?

7. August 2024 - 11:51
Lesedauer 3 Minuten

Viele Menschen scheuen sich, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, weil sie glauben, dass ein solcher Antrag oder die Einstufung als “schwerbehindert” auch Nachteile mit sich bringen kann.

Wir erklären, warum es wichtig ist, sich über die Vorteile eines anerkannten Grades der Behinderung (GdB) zu informieren und aufzuklären und räumen mit den Ängsten der Betroffenen auf.

Hat der Grad der Behinderung auch Nachteile?

Ein häufig geäußertes Bedenken ist, dass die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verringern könnte.

Viele befürchten, dass sie bei Bewerbungen benachteiligt werden oder der Arbeitgeber ihre Behinderung als Hinderungsgrund sieht.

Hierzu ist festzuhalten, dass Fragen nach der Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch unzulässig sind.

Ebenso wenig darf nach bestehenden oder geplanten Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gefragt werden, um Diskriminierung zu vermeiden.

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Was bedeutet der Grad der Behinderung?

Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr berechtigt zur Anerkennung als schwerbehinderter Mensch.

Wichtig: Der GdB ist nicht gleichbedeutend mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

Der GdB bezieht sich ausschließlich auf die Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und nicht auf die Arbeitsleistung oder Leistungsfähigkeit.

Welche Vorteile hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer mit einem GdB von 50 oder mehr genießt verschiedene Vorteile:

  1. Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann nur mit Zustimmung des Integrationsamtes erfolgen.
  2. Zusätzlicher Urlaub: Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  3. Keine Mehrarbeit: Sie sind von der Pflicht zur Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes befreit.
  4. Arbeitsplatzanpassungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz entsprechend den Bedürfnissen des schwerbehinderten Arbeitnehmers anzupassen. Dies kann bis zur Umgestaltung von Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung gehen.
  5. Früherer Renteneintritt: Schwerbehinderte können früher in Rente gehen, was eine erhebliche Entlastung darstellen kann.
Was ist mit der Diskriminierung im Bewerbungsprozess?

Ein häufig geäußerter Bedenkenpunkt ist die Angst, aufgrund der Schwerbehinderung keinen Arbeitsplatz zu finden.

Es ist jedoch gesetzlich verboten, im Bewerbungsgespräch nach einer Schwerbehinderung zu fragen.

Diese Frage ist genauso unzulässig wie die nach einer Schwangerschaft. Sollte ein Arbeitgeber dennoch eine derartige Frage stellen, so hat der Bewerber das Recht, diese nicht wahrheitsgemäß zu beantworten.

Wie wird der Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt?

Der Prozess zur Anerkennung einer Schwerbehinderung beginnt mit dem Antrag beim zuständigen Versorgungsamt.

Hierbei müssen verschiedene medizinische Unterlagen und Atteste eingereicht werden, die die Beeinträchtigungen im täglichen Leben dokumentieren.

Wichtig ist es, nicht nur die Diagnosen zu übermitteln, sondern auch deren Auswirkungen auf den Alltag detailliert zu beschreiben.

Welche Missverständnisse gibt es bei der Antragstellung?

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass eine Diagnose direkt zu einer Anerkennung als schwerbehinderter Mensch führt.

Dies ist jedoch nur in seltenen Fällen so. Vielmehr muss dargelegt werden, wie sich die Erkrankung auf das tägliche Leben auswirkt.

Beispielsweise spielt es eine Rolle, ob und wie weit man schmerzfrei gehen kann, ob Treppensteigen möglich ist oder wie die Erkrankung die persönliche Hygiene beeinflusst.

Welche besonderen Kennzeichen gibt es?

Neben dem allgemeinen GdB können auch spezielle Merkmale wie „G“ für gehbehindert oder „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert beantragt werden.

Diese Kennzeichen bringen zusätzliche Vorteile wie Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr oder das Recht auf einen Behindertenparkplatz.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sollte der Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls den Rechtsweg zu beschreiten.

Da solche Verfahren jedoch oft mehrere Jahre in Anspruch nehmen können, ist es ratsam, bereits im Vorfeld alle erforderlichen Informationen und Nachweise umfassend und detailliert zu liefern, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

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Gibt es Alternativen bei einem GdB unter 50?

Selbst bei einem GdB von 30 oder 40 gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Diese Gleichstellung bringt den besonderen Kündigungsschutz, jedoch nicht die zusätzlichen Urlaubstage oder die Möglichkeit des früheren Renteneintritts.

Fazit

Es gibt also keine Nachteile, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Im Gegenteil: Die Erteilung eines GdB gleicht die Nachteile aus, die man als Mensch mit einer Behinderung hat.

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Wieviel Entgeltpunkte brauche ich für die Rente ab 63? – Tabelle

7. August 2024 - 11:47
Lesedauer 4 Minuten

Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Trotz der damit verbundenen Abzüge entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, bereits ab 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. In diesem Artikel erklären wir, welche Abzüge bei einer vorgezogenen Rente anfallen, wie sie berechnet werden und welche Möglichkeiten es gibt, diese zu minimieren.

Wie berechnet die Rentenversicherung die Abzüge?

Je früher man in den Ruhestand geht, desto geringer fällt die Rente aus. Dies liegt daran, dass die Rentenversicherung für jeden Monat, den man vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente geht, 0,3 Prozent von der monatlichen Rente abzieht. Diese Abzüge können sich auf maximal 14,4 Prozent summieren, wenn man nach 35 Beitragsjahren mit 63 statt mit 67 Jahren in Rente geht.

  • Beispiel: Geht man 24 Monate früher in Rente, beträgt der Abschlag 7,2 Prozent (24 x 0,3%).
Das Geburtsjahr entscheidet über das Renteneintrittsalter

Das reguläre Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab. Wer vor 1947 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Für ab 1964 Geborene liegt das Eintrittsalter bei 67 Jahren. Dazwischen erfolgt eine schrittweise Anhebung. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, erhöht sich der Abschlag um 0,3 Prozent.

Wann kann man vorzeitig in Rente gehen?

Alle Versicherten, die vorzeitig in Altersrente gehen möchten, beispielsweise mit 63 Jahren, müssen 35 Versicherungsjahre angesammelt haben.

So können Beitragsjahre gesammelt werden

Neben den Arbeitsjahren zählen auch Zeiten der Ausbildung und Kindererziehung als Beitragsjahre. Hat man 45 Beitragsjahre angesammelt, kann man ohne Abzüge früher in Rente gehen. Bei 35 Beitragsjahren sind Abzüge unvermeidlich.

Wie Beitragsjahre gesammelt werden

  • Arbeitsjahre: Jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zählt.
  • Ausbildung: Auch Ausbildungszeiten können angerechnet werden.
  • Kindererziehung: Zeiten der Kindererziehung zählen ebenfalls als Beitragsjahre.
  • Pflegezeiten: Pflege von Angehörigen kann angerechnet werden.
  • Freiwillige Beiträge: Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erhöhen die Beitragsjahre.
Abzüge je nach Geburtsjahrgang

Der folgende Überblick zeigt die Abzüge bei einer Rente ab 63 Jahren abhängig vom Geburtsjahr:

Geburtsjahrgang reguläres
Renteneintrittsalter vorgezogener
Rentenbeginn Abzüge in Prozent 1947 65 Jahre, 1 Monat 25 Monate 7,5 1948 65 Jahre, 2 Monate 26 Monate 7,8 1949 65 Jahre, 3 Monate 27 Monate 8,1 1950 65 Jahre, 4 Monate 28 Monate 8,4 1951 65 Jahre, 5 Monate 29 Monate 8,7 1952 65 Jahre, 6 Monate 30 Monate 9 1953 65 Jahre, 7 Monate 31 Monate 9,3 1954 65 Jahre, 8 Monate 32 Monate 9,6 1955 65 Jahre, 9 Monate 33 Monate 9,9 1956 65 Jahre, 10 Monate 34 Monate 10,2 1957 65 Jahre, 11 Monate 35 Monate 10,5 1958 66 Jahre 36 Monate 10,8 1959 66 Jahre, 2 Monate 38 Monate 11,4 1960 66 Jahre, 4 Monate 40 Monate 12 1961 66 Jahre, 6 Monate 42 Monate 12,6 1962 66 Jahre, 8 Monate 44 Monate 13,2 1963 66 Jahre, 10 Monate 46 Monate 13,8 1964 67 Jahre 48 Monate 14,4

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Beispielrechnung für Abzüge bei der Rente mit 63

Fallbeispiel: Peter und Ralf

Die Zwillinge Peter und Ralf wurden am 1. Juli 1961 geboren und könnten regulär zum 1. Januar 2028 in Rente gehen. Beide haben 40 Jahre gearbeitet und 40 Entgeltpunkte gesammelt. Peter möchte jedoch bereits am 1. Juli 2024 in Rente gehen, was zu Abzügen von 12,6 Prozent führt. Statt 1.573 EUR erhält er 1.375 EUR monatlich.

Verpasste Erhöhung durch Rente ab 63

Früher in Rente zu gehen bedeutet nicht nur Abzüge, sondern auch eine niedrigere Rente aufgrund verpasster Rentenerhöhungen. Ralf, der regulär in Rente geht, würde durch zusätzliche Einzahlungen und Rentenerhöhungen eine deutlich höhere Rente erhalten. Im Vergleich bekommt Peter im Alter von 75 Jahren 1.683 EUR monatlich, während Justus 2.094 EUR erhält. Der Unterschied der monatlichen Auszahlung beträgt somit 411 EUR.

Langfristige Auswirkungen der Rente

Der Unterschied bei den Rentenauszahlungen von Peter und Ralf wird im Laufe der Jahre immer größer. Peter hat bei Rentenbeginn einen Vorsprung in der Auszahlung, bis Ralf in Rente geht, hat er bereits  ca. 59.000 EUR an Rente ausgezahlt bekommen.

Sollte Peter vor seinem 79. Geburtstag versterben, hätte er insgesamt mehr Geld aus der Rentenkasse erhalten als Ralf, und das bei dreieinhalb Jahren weniger Arbeit. Das klingt zunächst vorteilhaft. Allerdings funktioniert dieses Konzept nur, wenn die niedrigere monatliche Rentenzahlung für Peter kein Problem darstellt.

Dies könnte der Fall sein, wenn er zusätzlich privat vorgesorgt hat oder sehr geringe Ausgaben im Ruhestand hat, zum Beispiel durch eine eigene Immobilie. Laut dem interaktiven Konsumvergleich des Statistischen Bundesamts betragen die durchschnittlichen Ausgaben im Ruhestand für einen Alleinstehenden 1.735 EUR pro Monat (Stand: 2023).

Diese Summe könnte Peter allein aus seiner Rente nicht decken. Sollte Paul älter als 79 Jahre werden, wäre der finanzielle Vorteil gegenüber Ralf ohnehin hinfällig.

 

Berechnung der Entgeltpunkte 2024

Man kann die Entgeltpunkte für das Jahr 2024 selbst berechnen. Dazu teilt man das Brutto-Jahresgehalt durch das Durchschnittsgehalt. Für 2024 wird vorläufig für die alten Bundesländer ein Durchschnittsentgelt von 45.358 EUR und für die neuen Bundesländer von 44.732 EUR angegeben.

Die folgende Tabelle zeigt die (vorläufigen) Entgeltpunkte für verschiedene Jahresgehälter 2024:

Jahres­ge­halt Renten­punkte Alte Bundes­länder Renten­punkte Neue Bundes­länder 20.000 EUR 0,4409 0,4471 30.000 EUR 0,6614 0,6707 40.000 EUR 0,8819 0,8942 44.732 EUR 0,9862 1 45.358 EUR 1 1,014 50.000 EUR 1,1023 1,1178 60.000 EUR 1,3228 1,3413 70.000 EUR 1,5433 1,5649 80.000 EUR 1,7637 1,7884 Hilft der Kauf von Rentenpunkten?

Durch freiwillige Sonderzahlungen kann man Abzüge vermeiden. Diese Beiträge kann man von der Steuer absetzen. Ein Rentenpunkt kostet aktuell 8.436,59 EUR.

Der Kauf von Rentenpunkten bietet den Vorteil, dass Familienangehörige über die Hinterbliebenenrente abgesichert sind, was bei vielen privaten Altersvorsorgemodellen nicht der Fall ist. Zudem wird die Inflation durch jährliche Rentenerhöhungen berücksichtigt.

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Bürgergeld: Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung eines behinderten Kindes ist Härtefallmehrbedarf

7. August 2024 - 11:43
Lesedauer 4 Minuten

Bürgergeld-Urteil: Das Jobcenter muss die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung eines behinderten Kindes als Härtefallmehrbedarf übernehmen.

1. Fahrtkosten zur Reittherapie sind im Einzelfall als Mehrbedarf nach § 21. Abs. 6 SGB II vom JobCenter zu übernehmen ( entgegen SG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2017 – S 43 AS 40549/13, n.v. ).

2. Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung ( medizinisch erforderlichen Therapie) eines behinderten Kindes stellen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II dar, wenn die Benutzung eines Pkw und die Begleitung durch ein Elternteil notwendig ist.

3.In pauschalierter Betrachtungsweise sind entsprechend § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) 20 Cent je gefahrenen Kilometer anzusetzen ( vgl. (BSG, Urteil vom 04. Juni 2014 – B 14 AS 30/13 R -).

So entschieden vom Berlin, Urt. v. 18.01.2018 – S 179 AS 3988/16 –

Begründung:

Mehrbedarf – unabweisbarer laufender besonderer Bedarf – Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen – Notwendigkeit der Begleitung durch Elternteil und Nutzung eines Pkws

Ob es sich bei Fahrtkosten um einen besonderen unabweisbaren Bedarf handelt oder ob dieser vom Regelsatz umfasst ist und keinen besonderen Bedarf darstellen kann, wird nicht einheitlich in der Rechtsprechung und Literatur beurteilt .

Bejahend

Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung, wenn am Wohnort keine adäquaten Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, Bayerisches LSG, Beschluss vom 09. März 2017 – L 7 AS 167/17 B ER; Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung, LSG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2016 – L 7 AS 1681/15 B

Ablehnend:

Wenn die Fahrtkosten zu Ärzten den im Regelbedarf für Verkehr enthaltenen Anteil nicht deutlich übersteigen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 2017 – L 7 AS 3405/17; Fahrten zu ambulanten Behandlungen, Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. September 2013 – L 7 AS 83/12 NZB

Einzelfallprüfung ist entscheidend

Nach Auffassung des Gerichts stellen die Fahrkosten ungeachtet des Umstandes, dass im Regelbedarf ein Anteil für Fahrkosten enthalten ist, einen besonderen Bedarf des Einzelfalls (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 – B 4 AS 4/14 R) dar.

Fahrkosten begründen eine atypische Bedarfslage

Denn die Fahrkosten für die ambulante Therapie begründen in der vorliegenden Häufigkeit und Dauer wesentlich über das hinausgehen, was für normale” Empfänger von Grundsicherungsleistungen gilt.

Begleitperson ist erforderlich

Außerdem sind in die Betrachtung zusätzlich die Fahrtkosten des täglichen Bedarfs und die Fahrtkosten zu den weiteren Behandlungen der minderjährigen Klägerin, die zwingende Benutzung des Pkw und die zwingende Begleitung der minderjährigen Tochter durch die Mutter einzustellen.

Der Bedarf ist auch unabweisbar

Denn er ist insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Hilfebedürftigen gedeckt.

In zeitlicher Hinsicht muss es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf handeln

Die Therapie der minderjährigen Antragstellerin war unaufschiebbar, da die Entwicklungsverzögerung aktuell behandelt werden musste, um in der kindlichen Entwicklung Fortschritte zu fördert.

Zuwendungen Dritter waren nicht vorhanden

Denn Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmefällen übernommen.

Mutter des Kindes hatte keine Einsparmöglichkeiten

Weil es dem behinderten Kind nicht zu zumuten ist, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, um zur Reittherapie zu gelangen.

Keine Bagatellgrenze von 10% des Regelbedarfs

Der Bedarf der behinderten Klägerin für Fahrtkosten für die Reittherapie weicht seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf ab und unterfällt insofern nicht der speziellen Bagatellgrenze, die in § 21 Abs. 6 SGB II durch das Tatbestandsmerkmal erheblich festgelegt worden ist.

Anderer Auffassung das SG Berlin, 43.Kammer

SG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2017 – S 43 AS 40549/13 – im Fall der Klägerin bei nur einer Fahrt im Monat hat das SG Berlin, Urteil vom 16. Februar 2017, S 43 AS 40549/13 keine erhebliche Abweichung vom Durchschnitt erkannt

Dieser Auffassung folgt die 179. Kammer nicht, denn diese Entscheidung übersieht den neben den Fahrten zur Reittherapie anfallenden (Mehr)Aufwand für Mobilität bei einem minderjährigen behinderten Kind.

Ein behindertes Kind hat einen zusätzlichen Bedarf an Fahrten zu therapeutischen Maßnahmen – als ein normales Kind

Denn in Abweichung vom Regelfall der üblichen Arztbesuche bei Erkrankung eines gesunden Kindes, besteht hier ein zusätzlicher, neben den übliche Behandlung von Kinderkrankheiten oder Erkältungen tretender Bedarf für Fahrten zu therapeutischen Maßnahmen, wobei wegen der behinderungsbedingten Angst- und Panikzustände der Klägerin jeweils die Mutter als enge Bezugsperson die Klägerin begleiten muss.

Fazit

Das Jobcenter musste den Mehrbedarf für Fahrkosten zur medizinisch notwendigen Reittherapie bewilligen.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Solche Entscheidunge n berühren mich immer wieder, ich mag sie einfach.

Wissenswertes für Bürgergeld- Bezieher aber auch für Jobcentermitarbeiter

Mehrbedarf vorrangig durch alle verfügbaren Mittel zu decken

Zu berücksichtigen sind insbesondere gewährte Leistungen anderer Leistungsträger als der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen der Kranken und Pflegekassen), Zuwendungen Dritter (z.B. von Familienangehörigen) können in Form von Sach-, Geld- oder Dienstleistungen gewährt werden. Auf die rechtliche Einordnung als Einnahmen kommt es insoweit nicht an.

Einnahmen für die Deckung der in § 21 Abs. 6 SGB II vorgesehenen Sonderbedarfe können nur berücksichtigt werden,wenn eindeutig feststeht, dass und in welchem Umfang Geldleistungen und sonstige Zuwendungen Dritter tatsächlich zugeflossen sind.

Der Zufluss dieser Leistungen muss konkret nachgewiesen sein und darf nicht lediglich unterstellt oder vermutet werden. Es kommt allein auf den tatsächlichen Zufluss bereiter Mittel, also von Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II, an (Behrend in jurisPK-SGB II, Stand: 02.07.2020, § 21 Rn. 96).

Tipp

BSG, Urteil v. 26.01.2022 – B 4 AS 81/20 R –

Regelmäßig anfallende Fahrkosten für Arztbesuche können einen laufenden Bedarf gemäß § 21 Abs 6 SGB 2 darstellen.

Orientierungshilfe Detlef Brock

1. Fahrten zur Wahrnehmung von Arztterminen sind dem Bedarf Verkehr zuzurechnen.

Es konnte offenbleiben, ob zusätzlich auch die im Regelbedarf berücksichtigten Aufwendungen für Gesundheitspflege in die Beurteilung der Erheblichkeit einzubeziehen waren.

2. Regelmäßig anfallende Fahrkosten für Arztbesuche können im Einzelfall einen laufenden Bedarf gemäß § 21 Abs 6 SGB 2 darstellen, wenn sie den Regelbedarfsanteil für Verkehr erheblich übersteigen und vom Antragsteller nachgewiesen werden,

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Bürgergeld: Probleme mit Behördenpapieren verursachte 5000 Euro Erstattung

7. August 2024 - 9:41
Lesedauer 2 Minuten

Wer die Übersicht beim Papierberg der Bürokratie verliert, den erwarten schnell hohe Summen, die er dem Jobcenter zurückzahlen muss. Wie ein Urteil das Landessozialgerichts Hamburg zeigt, hat dieser Mensch auch vor Gericht schlechte Karten.

Das Landessozialgericht Hamburg “urteilte zur Erstattung vorläufig erbrachter Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des Leistungsempfängers zur Feststellung dessen Hilfebedürftigkeit.” (L 4 AS 90/23 D)

Keine Leistungen ohne Nachweis

Es gebe, so das Gericht keinen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen wenn die Hilfebedürftigkeit nicht nachgewiesen werde, unter anderem bei Weigerung, Kontoauszüge zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vorzulegen.

Ohne Erfüllung der Mitwirkungspflicht und durch Erschweren der Aufklärung des Sachverhalts, könne ein Kläger einen Verzicht des Gerichts auf weitere Maßnahmen der Amtsermittlung nicht rügen. Dann seien vorläufig erbrachte Leistungen zu erstatten.

Der Tatbestand

Der Kläger verlangte, eine Erstattungsforderung des Jobcenters von 5.053,44 Euro nicht zahlen zu müssen. Er arbeitete im Zeitraum, iin dem das Jobcenter ihm vorläufige Leistungen zahlte, selbstständig als Küchen- und Möbelmonteur und bekam vom 1. März 2018 bis zum 31. August 2018 Leistungen nach dem SGB II.

Das Jobcenter forderte eine abschließende Anlage EKS für die Zeit, dazu Nachweise über sämtliche betriebliche Einnahmen und Ausgaben, die Kontoauszüge aller privaten und geschäftlichen Konten und Nachweise für alle sonstigen Änderungen. Diese Unterlagen reichte er nicht ein.

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Kein Leistungsanspruch

Das Jobcenter stellte mit Bescheid fest, dass der Leistungsanspruch nicht bestanden hätte und begründete dies damit, dass der Kläger die angeforderten Unterlagen nicht eingereicht hätte. Die zu erstattenden Leistungen lagen, laut Jobcenter, bei 5.053,44 Euro.

“Nicht die richtigen Kontoauszüge”

Der Kläger schickte Kontoauszüge per E-Mail. Dabei handelte er sich, allerdings außerhalb des umstrittenen Zeitraums, eine Kapitalauszahlung von 40.000 Euro und eine zweite von 25.000 Euro, handschriftlich als Kredit gekennzeichnet. Eine weitere Überweisung von 25.000 Euro war mit “Stammkapital” vermerkt.

Telefonisch teilte der Kläger mit, die Kontoauszüge dienten dazu, dass die Erstattungsforderung nicht aufrecht erhalten werde. Einen Widerspruch wies das Jobcenter ab, da dieser nicht in der festgelegten Frist erfolgt sei.

Vor dem Sozialgericht

Die erste Instanz, das Sozialgericht, forderte vom Kläger die “Vorlage einer vollständig ausgefüllten Anlage EKS für den Zeitraum vom 1. März 2018 bis 31. August 2018, von Kopien sämtlicher betrieblicher Einnahme- und Ausgabebelege sowie von Kontoauszügen”, innerhalb eines Monats.

Das Gericht wies ihn außerdem darauf hin, dass “der vollständige Zugang der aufgeführten Unterlagen den Verwaltungsakten des Beklagten nicht zu entnehmen sei.”

Landessozialgericht bestätigt Jobcenter

Das Landessozialgericht bestätigte diese Einschätzung. Eine Hilfebedürftigkeit sei bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht nachgewiesen. Trotz mehrerer Aufforderungen hätte der Kläger weder die nötigen Kontobelege vorgelegt noch eine Erklärung Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Auf deren Notwendigkeit sei er bereits vor der Verhandlung schriftlich hingewiesen worden. Er hätte sie dennoch nicht einmal teilweise erbracht. Das Gericht schließt: “Er hat lediglich vorgetragen, dass für ihn der Umgang mit Papieren und Schreiben der Behörden und des Gerichts schwierig sei.”

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EU-Rente: Jobcenter stellte rechtswidrig Bürgergeld nach Ablehnung des Rentenantrags ein

7. August 2024 - 8:54
Lesedauer 2 Minuten

Im vorliegenden Fall berichtete Rechtsanwalt Kay Füßlein von einem schwerwiegenden Fehler seitens des Jobcenters.

Die Mandantin des Anwalts stellte bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente).

Dieser Antrag wurde jedoch aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt. Diese Information gelangte jedoch nur an das Jobcenter, das daraufhin die Leistungen nach § 5 SGB II (Bürgergeld) entzog.

Ist die Entziehung der Leistungen nach § 5 SGB II rechtens?

Nein, die Entziehung der Leistungen nach § 5 SGB II war in diesem Fall rechtswidrig.

Der Wortlaut des § 5 SGB II sieht eine Entziehung oder Versagung der Leistungen nur dann vor, wenn ein Antrag des JobCenters vorliegt. Dies setzt voraus, dass das JobCenter zur Antragstellung auffordert und dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird.

Im vorliegenden Fall hat die Mandantin jedoch den Antrag selbst bei der Rentenversicherung gestellt. Eine Ablehnung dieses selbst gestellten Antrags führt nicht zur Eröffnung des Anwendungsbereichs für eine Versagung oder Entziehung der Leistungen nach § 5 SGB II.

Was besagt das Sozialgericht Berlin dazu?

Das Sozialgericht Berlin hat in seinem Beschluss klar festgehalten, dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II nicht erfüllt sind, wenn der Antrag von der betroffenen Person selbst gestellt wurde. Das Gericht führte dazu aus:

„Nach § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ganz oder teilweise so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihren Mitwirkungsverpflichtungen gegenüber dem anderen Träger nachgekommen ist, wenn Leistungen aufgrund eines Antrages nach S. 1 von einem anderen Träger nach § 66 SGB I bestandskräftig entzogen oder versagt worden sind. Nach S. 1 der Vorschrift können Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen, wenn Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht stellen.“

Das Sozialgericht betonte, dass im vorliegenden Fall nicht der Antragsgegner, sondern die Antragstellerin selbst den Antrag bei der Rentenversicherung gestellt hatte. Somit finden die Regelungen des § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II keine Anwendung.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Aufgrund der Entscheidung des Sozialgerichts Berlin sind die Leistungen nach § 5 SGB II weiterhin zu zahlen.

Das Jobcenter darf in solchen Fällen nicht eigenmächtig die Leistungen entziehen, wenn der Antrag auf eine andere Sozialleistung (wie die Erwerbsunfähigkeitsrente) von der betroffenen Person selbst gestellt und abgelehnt wurde.

Dies schützt die Rechte der Leistungsempfänger und stellt sicher, dass ihnen die notwendigen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ohne rechtliche Grundlage entzogen werden.

Fazit: Was bedeutet dies für Betroffene?

Für Betroffene bedeutet dies, dass sie ihre Anträge auf Sozialleistungen selbst stellen können, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen bei einer Ablehnung dieser Anträge automatisch die Leistungen nach § 5 SGB II entzogen werden. Der Beschluss des Sozialgerichts Berlin stellt klar, dass eine solche Entziehung nur unter spezifischen Voraussetzungen erfolgen kann, die in diesem Fall nicht gegeben waren.

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Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt – Arbeitsrecht

7. August 2024 - 8:15
Lesedauer 3 Minuten

Die rechtzeitige Zahlung des Gehalts ist eine grundlegende Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Normalerweise ist das Gehalt nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, das heißt, es muss spätestens am ersten Tag des Folgemonats gezahlt werden.

Wichtig: Abweichungen können sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben. Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommt?

Im Folgenden werden verschiedene Optionen und rechtliche Schritte ausführlich dargestellt.

Zur Zahlung auffordern und Frist setzen

Der erste Schritt des Arbeitnehmers sollte sein, den Arbeitgeber zur Zahlung aufzufordern.

Diese Aufforderung kann schriftlich oder mündlich erfolgen, wobei schriftliche Aufforderungen dokumentiert und daher im Streitfall vorzuziehen sind. Der Arbeitnehmer sollte eine klare Frist setzen, innerhalb derer die Zahlung zu erfolgen hat.

Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Konsequenzen für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs androhen, wie zum Beispiel:

  • Verweigerung der Arbeitsleistung
  • Einschaltung eines Anwalts
  • Einleitung gerichtlicher Schritte
Abmahnung aussprechen

Eine weitere Möglichkeit ist die Abmahnung des Arbeitgebers. Diese Maßnahme ist besonders dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden möchte, beispielsweise weil er eine neue Anstellung gefunden hat.

Eine Abmahnung signalisiert dem Arbeitgeber, dass ernsthafte Konsequenzen drohen, wenn die ausstehende Zahlung nicht erfolgt.

Bleibt die Zahlung trotz Abmahnung aus, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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Arbeitsleistung verweigern

Befindet sich der Arbeitgeber mit den Gehaltszahlungen im Rückstand, hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht, seine Arbeitsleistung zu verweigern.

Dieses Zurückbehaltungsrecht greift jedoch nicht in allen Fällen. Der Arbeitnehmer kann die Arbeit nicht verweigern, wenn:

  • Der Rückstand nur gering ist (weniger als eineinhalb bis zwei Monatsgehälter)
  • Die Verzögerung absehbar kurzfristig ist
  • Dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig hoher Schaden droht
  • Der Lohnanspruch des Arbeitnehmers anderweitig gesichert ist
  • Es sich um bloße Insolvenzforderungen handelt

Verweigert der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit, darf der Arbeitgeber dies nicht sanktionieren. Für die Dauer der berechtigten Arbeitsverweigerung kann der Arbeitnehmer weiterhin Bezahlung verlangen.

Zinsen verlangen

Ist der Arbeitgeber im Zahlungsverzug, kann der Arbeitnehmer Verzugszinsen auf das ausstehende Gehalt verlangen.

Die Zinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei der Berechnung wird das Bruttogehalt zugrunde gelegt.

Ein Anspruch auf Verzugszinsen ist eine zusätzliche Belastung für den Arbeitgeber und kann als Druckmittel dienen, um die Zahlung zu beschleunigen.

Schadensersatz verlangen

Ein Arbeitnehmer kann auch Schadensersatz für finanzielle Nachteile verlangen, die durch die verspätete Gehaltszahlung entstanden sind.

Dies kann beispielsweise erhöhte Steuerbelastungen umfassen, die durch eine verspätete Gesamtnachzahlung entstehen.

Auch Kosten, die durch die Beauftragung eines Steuerberaters zur Schadensermittlung entstehen, können geltend gemacht werden. Der Schadensersatz umfasst:

  • Steuernachteile
  • Kosten für einen Steuerberater
Klage erheben beim Arbeitsgericht erheben

Sollten alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, kann der Arbeitnehmer seinen Lohn gerichtlich einfordern. Hierzu wird eine Klage beim Arbeitsgericht erhoben.

Ein positives Urteil ermöglicht es dem Arbeitnehmer, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber einzuleiten, wie etwa:

  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Pfändung des Arbeitgeberkontos
Arbeitslosengeld beantragen

Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beantragen, auch wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Dies ist möglich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der ausstehenden Gehaltszahlungen von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht oder vom Arbeitgeber nicht mehr eingesetzt wird.

Insolvenzgeld beantragen

Kann der Arbeitgeber die Gehälter nicht zahlen, weil er zahlungsunfähig ist, steht oft eine Insolvenz bevor. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen.

Wichtig: Der Anspruch umfasst das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis und setzt voraus, dass ein Insolvenzereignis vorliegt, wie:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse
  • Vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit
Fristlos kündigen und Schadensersatz fordern

Die außerordentliche, fristlose Kündigung ist das schärfste Mittel des Arbeitnehmers bei ausbleibender Gehaltszahlung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber erheblich im Verzug ist und eine Abmahnung erfolglos blieb.

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Gehaltsrückständen kann der Arbeitnehmer Schadensersatz für den Verdienstausfall bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und zusätzlich eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes fordern. Die Ansprüche umfassen:

  • Ersatz der entgangenen Vergütung
  • Zahlung einer Abfindung
Ausschlussfristen beachten!

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer Ausschlussfristen beachten. Diese Fristen können im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein und verlangen, dass Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit schriftlich geltend gemacht werden.

Werden diese Fristen versäumt, gehen die Ansprüche in der Regel unwiederbringlich verloren. Es ist daher ratsam:

  • Frühzeitig rechtlichen Rat einholen
  • Rechtzeitige Schritte einleiten

Insgesamt stehen dem Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um auf ausbleibende Gehaltszahlungen zu reagieren.

Die Wahl der geeigneten Maßnahme hängt von den spezifischen Umständen ab. Eine frühzeitige und gut dokumentierte Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie das Einhalten rechtlicher Fristen sind entscheidend, um die eigenen Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

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Sozialhilfe: Betreuungspauschalen sind Kosten der Unterkunft

7. August 2024 - 8:15
Lesedauer 2 Minuten

Die Sozialhilfeträger müssen eine mietvertraglich vereinbarte Betreuungspauschale bei der Übernahme der angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigen. Entschieden vom BSG, Urteil vom 14.04.2011 – AZ: B 8 SO 19/09 R -.

Bei der Betreuungspauschale handelt es sich um Kosten der Unterkunft im Sinne von § 29 SGB XII ( heute § 35 SGB XII ), weil es sich um eine zwingende Verpflichtung aus dem Mietvertrag handelt, die zudem als Auflage im Bescheid an den Vermieter über die Förderung des sozialen Wohnungsbaus enthalten ist.

Das BSG: Die monatliche Betreuungspauschale ist entgegen der Ansicht des Sozialhilfeträgers als Element der Unterkunftskosten anzusehen.

Begründung: Keine Erhöhung des Regelsatzes aufgrund der Betreuungspauschale – so aber das LSG.

Denn die Betreuungspauschale ist bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen gemäß § 42 Satz 1 SGB XII unter anderem die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entsprechend § 35 SGB XII ( damals § 29 SGB XII).

Kosten bei Mietwohnungen erfassen in der Regel nur die Mietnebenkosten

Aber zu den Kosten bei Mietwohnungen zählen zwar regelmäßig neben den tatsächlichen Mietkosten nur die Mietnebenkosten, wie sie sich aus dem Mietvertrag ergeben.

Betreuungspauschalen sind Kosten der Unterkunft

Dem Grunde nach sind aber auch Betreuungspauschalen, wenn sie – wie hier – als einheitliches Rechtsgeschäft zwingend mit Begründung und Fortführung des Mietverhältnisses verbunden sind, geeignet, als Teil des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 35 Abs 1 Satz 1 SGB XII angesehen zu werden.

Betreuungspauschalen sind keine Betriebskosten im Rahmen der Betriebskostenverordnung

Auch sind die Betreuungspauschalen nicht als teil der Mietnebenkosten anzusehen; denn sie sind keine Betriebskosten iS von § 556 Bürgerliches Gesetzbuch iVm § 2 Betriebskostenverordnung.

Unterkunftskosten sind nicht zwingend auf die Übernahme von (Kalt-)Miete und Betriebskosten beschränkt

Denn § 35 SGB XII bestimmt, dass Leistungen für die Unterkunft in Höhe der “tatsächlichen Aufwendungen” erbracht werden. Diese tatsächlichen Aufwendungen umfassen regelmäßig alle Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag für die Unterkunft ergeben.

Begrifflich können hierunter auch Aufwendungen für Sach- oder Dienstleistungen fallen, die zwar ihrer Art nach nicht dem Grundbedürfnis Wohnen dienen, aber mit den vertraglichen Vereinbarungen betreffend der Unterkunft derart verknüpft sind, dass die Unterkunft ohne diese Aufwendungen nicht erlangt oder erhalten werden kann.

Vor allem, wenn sie nicht zur Disposition des Leistungsberechtigten stehen und in diesem Sinne einen unausweichlichen Kostenfaktor der Wohnung darstellen.

BSG sieht in diesem Einzelfall die Betreuungspauschale als unausweichlich an

Weil die Vermieterin nur an Menschen vermietet, die im Mietvertrag zugleich eine Betreuungspauschale vereinbaren.

Keine Absenkung des Regelsatzes um die Betreuungspauschale – keine abweichende Festlegung des Regelbedarfs

Denn abzustellen ist im Rahmen einer erforderlichen Gesamtbetrachtung nur auf einem erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichenden Bedarf von nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang sowie auf nicht nur möglicherweise eintretende Ersparnisse.

Rechtstipp Sozialrechtsexperte Detlef Brock

SG Dresden, Urteil vom 22. März 2022 – S 21 SO 150/18 –

Betreutes Wohnen: Kosten für eine Betreuungspauschale sind vom Grundsicherungsträger als Kosten der Unterkunft zu übernehmen ( Orientierungssatz RA Dr.Jur. Jens- Torsten Lehmann )

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Die vorgezogene Rente soll ganz abgeschafft werden

7. August 2024 - 8:11
Lesedauer 2 Minuten

Der Rentenexperte Peter Knöppel warnt: “Die FDP würde gerne die Rente mit 63 abschaffen. Die Rente mit 63 meint die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte.”

Der volkstümliche Begriff “Rente mit 63” ist inzwischen wörtlich genommen falsch, weil diese abschlagsfreie um zwei Jahre vorgezogene Rente, beim Jahrgang 1961 eine Rente mit 64 Jahren und vier Monaten ist, und in den weiteren Rentenjahrgängen bis auf das 65. Lebensjahr steigen wird.

Warum denkt Knöppel, dass diese vorgezogene Rente unmittelbar auf der Abschussliste der FDP steht?

Der Finanzminister Christian Lindner (FDP) stopft das Loch im Haushalt mit Kürzungen bei Sozialleistungen und beschenkt die Kapitaleigner und Superreichen.

Sparen bei den Renten

Eine Vermögenssteuer oder eine stärkere Versteuerung von Erbe ist mit der FDP so wahrscheinlich wie Schnee in der Sahara. Und deshalb formuliert Knöppel seine Verdacht, dass die FDP der vorgezogenen Rente für besonders langjährig Versicherte den Hals umdrehen will.

Bürgergeld und vorgezogene Rente im Visier

Knöppel führt aus: “Finanzminister Lindner erklärte, dass auf Grund von einem Gutachten über den Haushalt 2025 noch 5 Milliarden Euro fehlen. Diese 5 Milliarden Euro müssten eingespart werden.

Lindner sagt, dass es mit ihm keinen weiteren verfassungswidrigen Haushalt wie Ende 2023 durch das Bundesverfassungsgericht entschieden geben wird. Es muss- so Lindner- im konsumtiven Bereich gespart werden. Er meint damit die Ausgaben für das Soziale sind zu hoch. Konkret geht es um das Bürgergeld und die Rente mit 63.”

Mit Grünen und SPD nicht zu machen

Knöppel sieht allerdings nicht, dass Lindner mit diesem Kahlschlag beim Bürgergeld und der vorgezogenen Rente durchkommt.

Er schreibt: “Klar ist, dass es mit der SPD und den Grünen wohl keine weiteren Kürzungen im Bereich des Sozialetats geben wird.

Die SPD hatte schon früher die Grenze klar gezogen, die Rente mit 63 steht nicht zur Disposition. Dies scheint Lindner aber nicht zu stören und geht sozusagen auf Attacke.”

Vorgezogene Rente von mehreren Seiten unter Feuer

Laut Knöppel wird die vorgezogene Rente gleich von mehreren Seiten angegriffen. Er erklärt:

“Die Rente mit 63 ist nicht nur der FDP ein Dorn im Auge. Arbeitgeberverbände und deren Lobbyisten und verschiedene Wirtschaftsweisen fordern (defacto im Dauerfeuer) die Abschaffung der Rente mit 63.”

Rente streichen spült nicht automatisch Geld in die Kasse

Die vorgezogene abschlagsfreie Rente würde, laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, jährlich 3,5 Milliarden Euro kosten. Knöppel geht aber davon aus, dass das Streichen dieser Rentenform nicht automatisch ein Plus in gleicher Höhe ergäbe.

Vielmehr würden mehr Rentner und Rentnerinnen die vorgezogene Rente mit Abschlägen nutzen, was ebenfalls Kosten verursache.

Reiche besteuern statt Rentner zu schröpfen

Die Idee, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu rauben, ist besonders zynisch. Denn mit dieser Rentenform werden all diejenigen honoriert, die über Jahrzehnte hinweg in die Versicherung eingezahlt und geschuftet haben.

Knöppel hat eine bessere Idee, um Geld in den Bundeshaushalt zu bringen: “Wie wäre es denn mit der Einführung einer Reichensteuer? Da könnte Lindner sicher auch viel Geld einnehmen und die Diskussion über den Bundeshaushalt wäre sofort beendet.”

Das wird Lindner selbstverständlich nicht tun, denn seine Klientel sind gerade die Millionenerben, die sich weder um eigene Arbeit noch um Rente Gedanken machen müssen.

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Rente: Rentenbescheid richtig lesen ist Bares wert

6. August 2024 - 17:35
Lesedauer 2 Minuten

Viele Menschen haben ihren Rentenbescheid schon einmal erhalten, ihn jedoch nie genauer betrachtet. Dies ist verständlich, denn der Blick auf dieses Dokument kann auf den ersten Blick nicht besonders aufregend erscheinen.

Dennoch ist es wichtig, sich mit dem Rentenbescheid auseinanderzusetzen, um die eigene finanzielle Zukunft besser planen zu können. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Bestandteile eines Rentenbescheids und was diese für Sie bedeuten.

Welche Informationen stehen ganz oben im Rentenbescheid?

Zu Beginn des Rentenbescheids finden Sie Ihre Versicherungsnummer. Diese Nummer ist essentiell für jede Kommunikation mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient als eine Art persönliche Identifikationsnummer und sollte stets griffbereit sein.

Was ist das wichtigste Datum im Rentenbescheid?

Im ersten Absatz Ihres Rentenbescheids finden Sie ein besonders wichtiges Datum: den frühestmöglichen Renteneintritt ohne Abschläge.

In unserem Beispiel ist dies der 1. Februar 2038. Ab diesem Zeitpunkt können Sie regulär in Rente gehen, ohne dass Ihnen finanzielle Einbußen entstehen.

Welche wichtigen Zahlen enthält der Rentenbescheid?

Ein besonders wichtiger Teil des Rentenbescheids sind die drei Zahlen, die in einem Kasten stehen. Diese Zahlen geben Auskunft über verschiedene Rentenansprüche:

  1. Rente wegen voller Erwerbsminderung: Sollte es passieren, dass Sie von jetzt auf gleich nicht mehr arbeiten können, weil Sie erwerbsgemindert sind, würde Ihnen in unserem Beispiel eine monatliche Rente von 1.191,72 Euro zustehen.
  2. Bisher erreichte Rentenanwartschaft: Diese Zahl zeigt, wie viel Rente Sie bereits angespart haben. In unserem Beispiel wären dies 779,60 Euro, selbst wenn Sie ab sofort nicht mehr arbeiten würden.
  3. Regelaltersrente: Dies ist die Rente, die Sie bei regulärem Renteneintritt ohne Zu- oder Abschläge erwarten können. In unserem Beispiel wären dies 1.218,59 Euro.
Wie beeinflussen Rentenanpassungen und Inflation die Rentenhöhe?

Zwei wichtige Faktoren beeinflussen die Höhe Ihrer späteren Rente:

  1. Rentenanpassung: Jedes Jahr steigt die Rente, da sie an das Durchschnittseinkommen gekoppelt ist. Diese Anpassungen können erheblich sein. In unserem Beispiel würde eine jährliche Steigerung um 1 % die Rente auf 1.440 Euro erhöhen, bei 2 % wären es sogar 1.700 Euro.
  2. Inflation: Die Inflation vermindert den realen Wert Ihrer Rente. Selbst eine moderate Inflation von 1,5 % jährlich kann über die Jahre hinweg den Wert Ihrer Rente erheblich schmälern. In unserem Beispiel würden aus 100 Euro in heutiger Kaufkraft bis 2038 nur noch 59 Euro übrig bleiben.
Wie sollten Sie Ihre Rentenlücke schließen?

Angesichts dieser Faktoren wird deutlich, dass es wichtig ist, privat vorzusorgen, um die sogenannte Rentenlücke zu schließen. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente eigene Ersparnisse oder Investitionen aufbauen sollten. Eine weitere Möglichkeit ist, Rentenpunkte zu kaufen. Wie das funktioniert, haben wir in diesem Beitrag genauer erläutert.

Fazit: Warum sollten Sie sich Ihren Rentenbescheid genau ansehen?

Ihr Rentenbescheid gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihre zukünftigen Rentenansprüche und zeigt auf, wo eventuell eine Versorgungslücke entstehen könnte.

Nehmen Sie sich die Zeit, dieses Dokument genau zu studieren und planen Sie rechtzeitig Ihre private Altersvorsorge. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Ruhestand finanziell abgesichert sind.

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Schwerbehinderung: Reha-Träger muss Taxikosten zahlen – Urteil

6. August 2024 - 17:16
Lesedauer 2 Minuten

Beantragt ein behinderter Mensch bei einem beruflichen Reha-Träger einen Zuschuss zum Kauf eines neuen Autos, kann er bis zur abschließenden Entscheidung zumindest die Taxikosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erstattet bekommen.

Dies hat das Sozialgericht Darmstadt in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: S 21 R 430/23 ER).

Antrag auf Investitionshilfe für den Kauf eines neuen Autos gestellt

Der Antragsteller, ein bei einem Reiseunternehmen beschäftigter schwerbehinderter Busfahrer, hatte bei seinem zuständigen beruflichen Reha-Träger einen Antrag auf Investitionshilfe für den Kauf eines neuen Autos gestellt. Sein altes Auto mit einem Kilometerstand von über 350.000 Kilometern verliere ständig Öl, sei reparaturanfällig und sei faktisch nicht mehr fahrbereit.

Dann, so der Busfahrer, könne er den acht Kilometer langen Arbeitsweg zu seinem Arbeitsplatz nicht mehr bewältigen.

Er beantragte daher im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine finanzielle Hilfe in Höhe von 22.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Autos.

Der Reha-Träger wollte unter anderem nach Vorlage eines verkehrspsychologischen Gutachtens, mehrerer medizinischer Befundberichte und Fahrplanauskünfte für die Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstelle noch nicht über den Antrag entscheiden.

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Es müsse noch geklärt werden, ob er angesichts seiner Schwerbehinderung und einer geplanten Knieoperation weiter als Busfahrer arbeiten könne. Am besten wäre eine erneute Begutachtung durch die Rentenversicherung.

So lange wollte der Mann nicht warten und beantragte beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung.

Reha-Träger kann Taxikosten für Arbeitsweg übernehmen

Das Sozialgericht entschied, dass der Reha-Träger für die Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe zuständig ist. Es handele sich um Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes.

Dazu könnten auch Leistungen zum Kauf eines Autos gehören. Voraussetzung hierfür sei, dass der behinderte Mensch „nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen“ ist und seine Teilhabe am Arbeitsleben nur auf diese Weise dauerhaft gesichert werden kann.

Im konkreten Fall könne der Antragsteller zwar grundsätzlich Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses zum Autokauf haben. Nach den vorliegenden medizinischen Unterlagen stehe aber noch nicht fest, „dass die Teilhabe am Arbeitsleben nur auf diese Weise dauerhaft gesichert werden kann“.

Es sei unklar, ob der Busfahrer auch nach der anstehenden Knieoperation seine Tätigkeit weiter ausüben könne.

Sozialgericht Darmstadt: Gilt bis zur Entscheidung über Kfz-Zuschuss

Bis zur Entscheidung in der Hauptsache könne der Antragsteller aber vorläufig einen Anspruch auf Übernahme der Taxikosten haben. Auf diese Weise könne er zur Arbeit gelangen, entschied das Sozialgericht. fle

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Große oder kleine Witwenrente? So gilt dann das!

6. August 2024 - 17:07
Lesedauer 2 Minuten

Witwen- oder Witwerrente gelten, wenn jemand bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft waren. Grundsätzlich muss dieses Verhältnis mindestens ein Jahr gehalen haben.

Eine Sonderstellung nimmt ein Unfallstod des Partners ein. Dann gilt auch bei einer Verbindung unter einem Jahre ein Anspruch.

Ohne Versicherung keine Rente

War der / die Verstorbene nicht verrentet und starb nicht bei einem Unfall, dann muss er / sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse versichert gewesen sein.

Große und kleine Witwenrente

Es gibt eine große und eine kleine Witwenrente. Die große liegt bei 55 oder 60 Prozent (je nachdem, ob die Betroffenen unter das alte oder neue Recht fallen) der Summe, die der verstorbene Partner als Rente erhalten hätte.

Eine kleine Witwenrente umfasst nur 25 Prozent der erwarteten Rente des Partners.

Zu kleinen und großen Renten kommt, wenn Kinder vorhanden sind, ein Kinderzuschlag.

Wann gilt die große Witwenrente?

Für die große Witwenrente müssen Hinterbliebene (je nach Todesjahr des Partners) das 45. bis 47. Lebensjahr vollendert haben, oder nach dem am 31. Dezember 2000 gültigem Recht berufs- oder erwersbunfähig sein.

Unter die großen Witwenrente fallen auch: Erziehung eines eigenen minderjährigen Kindes oder eines minderjährigen Kindes des oder der Verstorbenen. Darunter fallen im gegebenen Fall auch volljährige Kinder mit Behinderungen, Stief- und Pflegekinder, Enkel oder Geschwister.

Ohne erneute Heirat gilt die große Witwenrente bis zum Lebensende. Bei Heirat endet der Anspruch, jedoch besteht ein Anspruch auf eine Abfindung in Höhe zweier Jahreswitwenrenten.

Die kleine Witwenrente

Fallen die genannten Kriterien weg, dann gilt die kleine Witwenrente. Wer kein Kind erzieht, unter 45 Jahre alt und nicht erwerbsgemindert ist, erhält sie. Hier sind es nur noch 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Mensch hätte beanspruchen können.

Nach altem Recht gilt die kleine Witwenrente unbegrenzt, falls die Betroffenen nicht erneut heiraten. Nach neuem Recht endet sie 24 Monate nach dem Tod des Partners.

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Was wird angerechnet?

Auch hier gibt es Unterschiede zwischen der alten und der neuen Witwenrente. Bei beiden gilt:
Angerechnet werden anteilig Einkünfte des hinterbliebenen Menschen auf die Rente.

Nach altem Recht nicht anrechenbar waren Betriebsrenten, Einkünfte aus privaten Versicherungen, Miet- und Kapitaleinnahmen. Das hat sich mit dem neuen Recht zum Teil geändert. Nach diesem werden folgende Finanzen in die Rente einbezogen:

Gehalt aus Berufstätigkeit, Arbeitslosengeld I, gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Versicherungsrente, Elterngeld, Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalgewinne und Zinsen.

Wie hoch wird Einkommen angerechnet?

Bei der Witwenrente gilt das gleiche wie bei anderen gesetzlichen Renten. Zusätzliche Einkommen werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies gilt nicht für einen Freibetrag, der nicht abgezogen wird.

Es gibt jedoch einen Unterschied zu anderen Rente. Im Sterbevierteljahr nach dem Tod des Partners gilt eine Schonfrist, in der Einkommen nicht angerechnet wird.

Wer fällt unter das alte Recht?

2022 wurde die Witwenrente reformiert. Doch für manche, die diese Rente beziehen, gilt nach wie vor das alte Recht – nämlich für alle, bei dem Partner vor dem Jahr 2002 starb und für jene, die vor 2002 heirateten und auch wenn Hinterbliebene oder Versstorbene vor 1962 zur Welt kamen.

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Kündigung: Keine steuerliche Vergünstigungen bei Abfindungen wenn Rückkehrrecht besteht

6. August 2024 - 15:20
Lesedauer 2 Minuten

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat kürzlich ein Urteil zur steuerlichen Behandlung von Abfindungen im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen gefällt.

Im Mittelpunkt des Falles stand ein Kläger, der eine Abfindung aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung erhalten hatte.

Gleichzeitig hatte der Kläger jedoch ein unbefristetes Rückkehrrecht zu seinem früheren Arbeitgeber und setzte das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen unverändert fort.

Der Kläger beantragte die ermäßigte Besteuerung dieser Abfindung gemäß § 34 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), was vom Finanzamt abgelehnt wurde. Diese Entscheidung führte zu einem Rechtsstreit, der schließlich vor dem FG verhandelt wurde.

Welche Argumente führte das Finanzamt an?

Das Finanzamt argumentierte, dass die an den Kläger gezahlte Abfindung keine Entschädigung im Sinne von § 24 Nr. 1 EStG darstelle.

Da sich die persönliche Entgeltgruppe des Klägers nicht verändert habe und er durch die Rückkehr zu seinem früheren Arbeitgeber keinen Einnahmeverlust erlitten habe, sei keine Entschädigung erforderlich gewesen.

Das Finanzamt sah daher keine Grundlage für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG.

Warum lehnte das FG die Klage ab?

Das FG hat die Klage des Klägers als unbegründet zurückgewiesen. Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes sei das Vorliegen von außerordentlichen Einkünften erforderlich.

Laut ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) müsse der Wortlaut des § 34 Abs. 2 EStG entsprechend dem Normzweck, die Auswirkungen des progressiven Steuersatzes abzumildern, auf solche außerordentlichen Einkünfte beschränkt werden, die „zusammengeballt“ zugeflossen seien.

Warum fehlt eine neue Rechtsgrundlage?

Nach der Rechtsprechung des BFH sei eine neue Rechtsgrundlage, die die Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG rechtfertige, nicht gegeben, wenn unter Fortsetzung des bisherigen Rechtsverhältnisses ein bestehender Anspruch durch den Vertragspartner abgegolten werde.

Eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 34 Abs. 1 EStG und § 34 Abs. 2 EStG verlange, dass das zugrunde liegende Rechtsverhältnis beendet werde.

Im vorliegenden Fall wurde jedoch das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen unverändert fortgesetzt, was gegen die Annahme einer Entschädigung im steuerlichen Sinne spricht.

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Wie beurteilt der BFH Betriebsübergänge?

Der BFH hat zudem entschieden, dass eine nach § 34 Abs. 1 EStG begünstigte Entschädigung nicht vorliege, wenn im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Arbeitsverhältnis mit dem neuen Arbeitgeber im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werde.

Diese Rechtsprechung wurde vom FG bestätigt und auf den vorliegenden Fall angewendet.

Gibt es weitere relevante Fälle?

Das FG hat in ähnlichen Fällen gleichlautende Entscheidungen getroffen. Mehrere dieser Verfahren sind derzeit beim BFH anhängig.

Diese anhängigen Verfahren könnten möglicherweise weitere Klarheit in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Abfindungen bei betriebsbedingten Kündigungen mit Rückkehrrecht schaffen.

Fazit

Das Urteil des Niedersächsischen FG verdeutlicht, dass Abfindungen im Falle einer betriebsbedingten Kündigung bei gleichzeitigem unbefristetem Rückkehrrecht zum früheren Arbeitgeber und unveränderter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht ermäßigt besteuert werden können.

Entscheidend ist aber, dass eine steuerlich begünstigte Abfindung nur dann vorliegt, wenn das zugrunde liegende Rechtsverhältnis tatsächlich beendet wird.

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Bürgergeld: Aufrechnung eines Darlehens für Genossenschaftsanteile verfassungswidrig

6. August 2024 - 14:18
Lesedauer 5 MinutenAufrechnung eines Darlehens für Genossenschaftsanteile war verfassungsrechtlich zu beanstanden

Eine Aufrechnung eines Darlehens ist dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn sehr hohe Rückzahlungspflichten aus Darlehen und/oder zeitlich unmittelbar nacheinander folgende Aufrechnungen länger als drei Jahre in Folge jeweils monatlich i.H.v. 10 ( noch zu Hartz IV – Jetzt sind es 5% ) Prozent mit dem Regelbedarf aufgerechnet werden.

Es besteht eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei Aufrechnung des Darlehens für die Zahlung von Genossenschaftsanteilen mit einer Dauer von 6,33 Jahren.

Das Gericht sagt: Die Aufrechnung von Genossenschaftsanteilen war auf 3 Jahre zu begrenzen.

So entschieden vom SG Hamburg, Urt. v. 02.12.2022 – S 39 AS 11/20 – rechtskräftig – Berufung beim LSG Hamburg wurde vom Jobcenter zurück genommen – Az. L 4 AS 77/23 D.

Begründung: Hinreichende Bestimmtheit des Aufrechnungsbescheides war nicht gegeben

Die Aufrechnungserklärung war schon inhaltlich nicht hinreichend bestimmt, § 33 Abs. 1 SGB X.

Es muss im Aufrechnungsbescheid klar und unzweideutig zu erkennen sein, mit welchem Darlehensrückzahlungsanspruch aufgerechnet wird und ab wann sowie in welcher Höhe die Aufrechnung greift.

Es muss hinreichend deutlich werden, dass die Aufrechnung nicht allein auf die im Zeitpunkt ihrer Erklärung bereits bewilligten laufenden Leistungen Bezug nimmt und so auf den laufenden Bewilligungszeitraum begrenzt ist, sondern eine hiervon abgelöste Aufrechnung im Sinne eines Grundlagenverwaltungsakts über den laufenden Bewilligungszeitraum hinaus regelt (BSG, Urteil vom 28. November 2018 – B 14 AS 31/17 R ).

Gericht bejaht entgegen dem Jobcenter eine Grundrechtsverletzung Aufrechnungslagen sind unter Kontrolle zu halten aus Verfassungsgründen.

Die Aufrechnung des Darlehens für die Zahlung von Genossenschaftsanteilen mit einer Dauer von 6,33 Jahren führt bei Leistungsbezieher zu einer Grundrechtsverletzung des Leistungsbeziehers und war deshalb auf 3 Jahre zu begrenzen.

Gerichte sind nicht an die Fachanweisungen der Jobcenter gebunden
Das Gericht war nicht an die Regelungen der Fachanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg gebunden, gerade wenn diese eine Aufrechnung von Darlehen für Genossenschaftsanteile von bis zu fünf bzw. zehn Jahren vorsieht.

Fachanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Arbeit stand nicht im Einklang mit dem verfassungskonform auszulegenden einfachen Bundesrecht ( LSG Hamburg, Beschluss vom 27. Mai 2016 – L 4 AS 137/16 B ER – )

Die Verwaltung ist dazu verpflichtet, die Weisungen – sofern diese aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG gegenüber Leistungsempfängern angewendet werden – wegen der insoweit bestehenden Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) anzupassen.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock:

Als mich damals der Kläger mitteilte, dass die Berufung beim LSG Hamburg vom Jobcenter zurück genommen wurde, viel mir ein Stern vom Herzen. Der Kläger hatte eine schwere Zeit durch gemacht, so was hinterlässt Spuren!!!

Denn jahrelang wurde er Leistungsempfänger durch die Falsch – Ansicht des Jobcenters unter sein Existenzminimum gedrückt – eindeutig rechtswidrig sagt der Sozialrechtsexperte Detlef Brock
Das Jobcenter war in diesem Verfahren und 3 weiteren Klagen in die Berufung gegangen vor dem LSG Hamburg, am 16.11.2023 nahm das JobCenter die Klagen zurück auf Anraten des LSG Hamburg.

Folgendes teilte mir der Kläger damals mit:

Ich darf Ihnen heute über den endgültigen Ausgang der Verfahren um die überlange, nicht verfassungskonforme Aufrechnung von Darlehen für Genossenschaftsanteile berichten. Das JC hat hiergegen Beschwerde eingelegt.

Das Berufungsverfahren beim LSG Hamburg fand am 16.11.2023 statt. Der Senat war hier gegenüber dem JC sehr deutlich, woraufhin die Gegenseite die Berufung zurückgenommen hat. Damit sind die Urteile des SG vom 02.12.2022 rechtskräftig geworden. Das Geld ist gestern meinem Konto gutgeschrieben worden, mit einem relativ kleinen, offenen Restbetrag. Also „Ende gut, fast alles gut”, auch wenn das ganze so lange Jahre gedauert hat.

Hier noch ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll:
„Der Senat weist darauf hin, dass der Einschätzung des Sozialgerichts beigetreten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind Aufrechnungslagen unter Kontrolle zu halten aus Verfassungsgründen.
Dabei stehen grundsätzlich verschiedene Lösungsmöglichkeiten für den Beklagten zur Verfügung. Hier in der Rückschau dürfte lediglich die Rückzahlung der einbehaltenen Beträge sachgerecht sein können. […] Der Senat rät daher dringend zur Rücknahme der Berufung, zumal sich die Rechtslage nach Einführung des Bürgergeldes geändert hat.”
Az.: L 4 AS 75/23 D, S 39 AS 2085/19, L 4 AS 76/23 D, S 39 AS 3888/19, L 4 AS 77/23 D, S 39 AS 11/20, L 4 AS 78/23 D, S 39 AS 1716/21

Hinweis vom Sozialrechtsexperten

Die Höhe der Tilgung beträgt 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes (§ 42a Absatz 2 Satz 1).

Eine abweichende Aufrechnung ist unzulässig. Auch bei mehreren Darlehen ist die Tilgung durch Aufrechnung auf insgesamt 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

Soweit mehrere Rückzahlungsansprüche aus Darlehen mit Erstattungs- oder Ersatzansprüchen zusammentreffen (vergleiche § 43 Absatz 3), können die Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 42a Absatz 2 ebenfalls nur bis zur Höhe von insgesamt 5 Prozent des Regelbedarfs aufgerechnet werden.

Rechtstipp auch ergangen zu Hartz IV

SG Köln, Urt. v. 07.02.2023 – S 45 AS 3461/20 WA –

Verfassungsrechtliche Beanstandung des Gerichts bei zu langer Aufrechnung von Darlehen
Eine Aufrechnung eines Darlehens ist dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn sehr hohe Rückzahlungspflichten aus Darlehen und/oder zeitlich unmittelbar nacheinander folgende Aufrechnungen länger als drei Jahre in Folge jeweils monatlich i.H.v. 10 Prozent mit dem Regelbedarf aufgerechnet werden.

1. Ca 4 jährige Tilgung eines Mietkautionsdarlehen ist für den Leistungsempfänger unzumutbar, denn bei dieser Dauer der Rückzahlungsverpflichtung liegt eine nicht mehr nur vorübergehende Leistungskürzung vor.

2. Bei einem Zeitraum ab mehr als 3 Jahren ist entsprechend der Regelung des ( § 43 Abs. 4 S. 2 SGB II ) eine Kappungsgrenze entsprechend verfassungskonformer Auslegung zu setzen, 3 Jahre max. sind verfassungsgemäß ( vgl. dazu BSG, Urt. v. 28.11.2018 – B 14 AS 31/17 R ).

3. Das Jobcenter kann sich den noch nicht getilgten Beitrag des Mietkautionsdarlehens von der Hilfebedürftigen abtreten lassen.

Was gilt hier für Betroffenen?

Sollte eine Mietkaution bzw. Genossenschaftsanteile vom Jobcenter länger wie 3 Jahre aufgerechnet werden, ist Hilfe beim Rechtsanwalt zu suchen, denn das Jobcenter muss sich an die Regelung des § 43 Abs. 4 SGB II halten!

Dazu ein Rechtstipp: SG Potsdam, Urt. v. 14.06.2017 – S 49 AS 305/16 –

Durch die Aufrechnung nach § 42a SGB II ist das verfassungsrechtliche Existenzminimum nach Art. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) betroffen, so dass auch nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Aufrechnung der in dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) betonte Grundsatz zu beachten ist, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein muss (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 02. Januar 2014 – L 9 AS 1089/13 B –).

Daher ist im Einzelfall sicherzustellen, dass durch eine Aufrechnung nicht über einen längeren Zeitraum eine verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Bedarfsunterdeckung erfolgt, etwa weil außer Grundsicherungsleistungen kein weiteres einsetzbares Einkommen vorhanden ist. Dies gilt umso mehr, als es sich bei einem Mietkautionsdarlehen nicht um einen aus der Regelleistung anzusparenden Bedarf handelt.

Des weiten möchte ich darauf hinweisen, dass nur die Person, die im Mietvertrag steht, meistens die Eltern, 1. eine Mietkaution beantragen können und 2. im Darlehensvertrag nur die Personen stehen dürfen, welche auch im Mietvertrag stehen.

Auf jeden Fall dürfen Kinder nicht in Mit – Haftung gezogen werden, denn

Auf die Gewährung von Leistungen für eine Mietkaution findet das sog Kopfteilprinzip keine Anwendung. Leistungsberechtigt ist grundsätzlich nur derjenige, der nach dem Mietvertrag Schuldner der Mietsicherheit ist. Das Gleiche gilt für den Darlehensvertrag. Mehr dazu hier: https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-bei-mietkaution-stromschulden-und-mietschulden-keine-mithaftung-der-kinder

Schlusswort

Solche Urteile sind zu begrüßen, leider zu selten,doch für die Betroffenen war das schrecklich, denn sie mussten an lebensnotwendigen Dingen sparen, um die Raten aufzubringen.

Ich kann aber auch sagen, dass die Jobcenter aus ihren Fehlern gelernt haben und in der Regel die Aufrechnung nicht länger wie 3 Jahre betrifft.

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Bürgergeld: Geldgeschenk für Führerscheinerwerb ist kein Einkommen

6. August 2024 - 13:57
Lesedauer 3 MinutenJobcenter: Geldgeschenk der Mutter zum Führerscheinerwerb ist eine zweckbestimmte Einnahme und kein Einkommen

1. Auf privatrechtlicher Grundlage erbrachte Leistungen können zweckbestimmt sein, wenn ihnen eine bestimmte Zweckrichtung beigemessen wird.

2. Es muss aber objektiv erkennbar sein, dass die Leistung für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll (BSG, Urteil vom 3. März 2009 – B 4 AS 47/08 R – ).

3. Die Zuwendung der Mutter in Höhe von 3400,00 € für den Führerscheinerwerb stellt für ihre hilfebedürftige Tochter kein anrechenbares Einkommen dar.

Begründung des Gerichts

Die Alleinerziehende und ihr Sohn bezogen beide ALG 2. Die Tochter bekam von ihrer Mutter ein Geldgeschenk i.H.v. 3.400,00 EUR .

Geldgeschenk war für den Führerscheinerwerb des Sohnes gedacht

Das Jobcenter rechnete den Geldbetrag beim ALG II der Mutter an.

Gegen die Zweckbestimmung spreche der Umstand, dass das Geld an die Antragstellerin überwiesen wurde, so das Jobcenter

Die Antragstellerin stellte klar, dass ihre Mutter ihr das Geld auf ihr Konto überwiesen habe, um den Sohn zu überraschen.

Die Vorinstanz lehnte den Antrag der Mutter ab, auch Prozesskostenhilfe wurde nicht gewährt.

Die Mutter kämpfte weiter und bekam Recht vom Landessozialgericht

Sie bekam Prozesskostenhilfe, denn sie war hilfebedürftig

Geldgeschenk eine zweckbestimmte Einnahme?

Es ist nicht fernliegend, dass die Schenkung die Lage der Antragstellerin nicht so günstig beeinflusst hat, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt gewesen wären.

Das Geldgeschenk der Mutter war nur zu einem Zweck: Führerscheinerwerb

Es war nicht der Wille ihrer Mutter, das Geldgeschenk für denselben Zweck einzusetzen, für den das ALG II bestimmt ist

Die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfassen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilhabe am kulturellen Leben.

Der Erwerb eines LKW-Führerscheins fällt demnach nicht unter die Regelleistungen

Das LSG Sachsen war hier sehr zuversichtlich, dass das Geldgeschenk der Mutter für ihre Tochter zur Finanzierung des Führerscheinerwerbs gedacht war und daher kein anrechenbares Einkommen darstelle, denn es war zweckbestimmt.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Zweckbestimmt ist eine Leistung dann, wenn ihr eine bestimmte Zweckrichtung innewohnt, die für den Fall der Anrechnung als Einkommen nach dem SGB II vereitelt würde.

In der Rechtsprechung wird vertreten, dass nicht erforderlich ist, die Leistungen nur zu dem bestimmten Zweck verwenden zu dürfen.

Es soll vielmehr genügen, dass die Leistung nur unter einer bestimmten Erwartung gegeben wird und der Empfänger sie für den bestimmten Zweck erhalten soll, ohne jedoch zur zweckbestimmten Mittelverwendung gezwungen werden zu können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. November 2009 – L 5 AS 221/09 -).

Dieser Beschluss des LSG Sachsen erging zu Hartz IV Zeiten, hat aber seine Gültigkeit nicht verloren.

Hinweis:

Beim heutigem Bürgergeld wäre das Geldgeschenk der Mutter an die Tochter zur Finanzierung des Führerscheins kein anrechenbares Einkommen, weil das Geldgeschenk nicht zu einer Verbesserung der finanziellen Lage des Leistungsempfängerin geführt hat – 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II ( vgl. dazu BSG, Urt. v. 17.07.2024 – B 7 AS 10/23 R – ).

Beim Bürgergeld ist die Freistellung von Einnahmen von der Berücksichtigung ist in § 11a SGB II geregelt. Ergänzt wird die gesetzliche Aufzählung durch § 1 Bürgergeld-V.

Was wäre wenn ( also mal angenommen heißt das auf deutsch )

Einen Leistungsempfänger im Sinne des SGB II, in eine Ausbildung zu vermitteln, wie zum Bsp. den Sohn hier von der Mutter, denn wäre es auch kein Einkommen, denn das Jobcenter müsste denn wahrscheinlich die Kosten für den Führerscheinerwerb aus dem Vermittlungsbudget erbringen – § 16 SGB II i.V.m. § 44 SGB III ( SG Mainz, Urt. v. 14.03.2017 – S 14 AS 1063/15 – ).

Wann ist ein Geldgeschenk – Zuwendung nicht zweckbestimmt – mithin also anrechenbares Einkommen

Beispiel Zur Schenkung eines Pkw während des SGB II-Leistungsbezugs

Ein von Familienangehörigen während des SGB II-Leistungsbezugs geschenkter Sachwert (hier: Pkw im Wert von 22.000 EUR) ist Einkommen iSv § 11 Abs 1 SGB II.

Ist für diese Zuwendung kein besonderer Verwendungszweck vereinbart, sondern wird sie (auch) für die allgemeine Lebensführung des SGB II-Beziehers verwandt, handelt es sich nicht um eine zweckbestimmte Einnahme iSv § 11 Abs 3 Nr 1a SGB II aF.

Die Zuwendung ist als einmalige Einnahme gemäß § 11 Abs 3 SGB II zu berücksichtigen ( LSG Sachsen L 4 AS 83/14 – rechtskräftig –

Wann liegt eine grobe Unbilligkeit im Sinne des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II – nicht vor – wäre also anrechenbares Einkommen?

Beispiel:

Zur Schenkung von 5000, 00 € in Bar für die Beschaffung eines KFZ während des SGB II-Leistungsbezugs

Eine grobe Unbilligkeit im Sinne des § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II liegt nicht vor in einem Fall, in dem die Mutter eines SGB-II-Leistungsbeziehers ihrem 61-jährigen Sohn, ohne hierzu rechtlich oder sittlich verpflichtet zu sein, einen Betrag in Höhe von 5000 € in bar für die Beschaffung eines Kfz zuwendet ( LSG Mecklenburg – Vorpommern L 8 AS 9/13 B ER )

Detlef Brock ist Redakteur bei Gegen-Hartz.de und beim Sozialverein Tacheles e.V. Bekannt ist er aus dem Sozialticker und später aus dem Forum von Tacheles unter dem Namen “Willi2”. Er erstellt einmal wöchentlich den Rechtsticker bei Tacheles. Sein Wissen zum Sozialrecht hat er sich autodidaktisch seit nunmehr 17 Jahren angeeignet.

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