GEGEN HARTZ IV: ALG II Ratgeber und Hartz 4 Tipp

GEGEN HARTZ IV: ALG II Ratgeber und Hartz 4 Tipp Feed abonnieren GEGEN HARTZ IV: ALG II Ratgeber und Hartz 4 Tipp
Hier finden Sie wichtige Informationen und Nachrichten zum Arbeitslosengeld II / Bürgergeld. Ein unabhängiges Redaktionsteam stellt die Nachrichten und Ratgeberseiten zusammen. Wir möchten eine Art Gegenöffentlichkeit schaffen, damit Betroffene unabhängige Informationen kostenlos erhalten können.
Aktualisiert: vor 51 Minuten 7 Sekunden

Jobcenter müssen Bürgergeld-Beziehern Härtefallmehrbedarf für Zahnbehandlungen zahlen bei unterlassener Beratung

10. September 2024 - 14:05
Lesedauer 5 Minuten

Das Jobcenter muss Kosten der Zahnbehandlung für eine Bürgergeld – Empfängerin in Höhe von ca. 1500,00 Euro als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II übernehmen.

Kosten von Krankenbehandlungen oder wie hier Zahnbehandlungen , die ein Empfänger von Bürgergeld aufgrund seiner privaten Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung selbst zu bezahlen hat, können als Härtefallmehrbedarf vorübergehend vom Jobcenter zu übernehmen sein bei unterlassener Beratung und Hilfestellung durch das Jobcenter ( Orientierungssatz Detlef Brock von gegen-hartz)

Eine Bürgergeld – Empfängerin hat gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf einen Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für bereits durch geführte Zahnbehandlungen, soweit sie medizinisch notwendig und von der Krankenversicherung nicht übernommen worden sind.

Jobcenter sind gemäß § 14 SGB I verpflichtet gegenüber Leistungsempfängern zu beraten und Hilfestellung zu geben.

Solange es an einer solchen Beratung durch das Jobcenter fehlt und ein Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung darum noch unterblieben ist, bilden die wegen eines fortbestehenden Selbstbehalts in der privaten Krankenversicherung ungedeckten Kosten der medizinischen Versorgung einen besonderen Bedarf im Sinn des § 21 Abs. 6 SGB II – Härtefallmehrbedarf.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann angesichts der schwer überschaubaren Rechtslage vom Leistungsbeziehern des Bürgergeldes nicht verlangt werden, in einen Basistarif zu wechseln.

Solange sich dem Leistungsempfänger nicht aufdrängt, dass der Wechsel in den Basistarif vom Gesetzgeber trotz möglicherweise höherer Beitragskosten erwünscht ist und auch die höheren Beiträge voll übernommen werden, ist dieser auf eine hinreichende Belehrung der Jobcenter angewiesen, die ihn in die Lage versetzt, Mehrkosten der medizinischen Versorgung zu vermeiden.

Dies gilt umso mehr, als die Schutzlücke für die Jobcenter bei Antragstellung regelmäßig ohne Weiteres erkennbar ist und die Absicherung von Krankheitsrisiken elementare Schutzbedürfnisse betrifft, sodass Beratungspflichten in gesteigerter Weise bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2015 – B 14 AS 8/14 R – ).

Das hat das LSG München, Urteil v. 09.04.2024 – L 7 AS 76/23 – Bundessozialgericht hat mit Beschluss vom 19.08.2024 – B 4 AS 48/24 B – Revision nicht zugelassen.

Wann ist ein medizinischer Bedarf unabweisbar

Unabweisbar im Sinne des Grundsicherungsrechts kann wegen der Subsidiarität dieses Leistungssystems ein medizinischer Bedarf grundsätzlich nur dann sein, wenn nicht die gesetzliche Krankenversicherung oder Dritte (als solche kommt eine private Krankenversicherung in Betracht) zur Leistungserbringung, also zur Bedarfsdeckung verpflichtet sind.

Werden Aufwendungen für eine notwendige Behandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen, kann grundsätzlich ein Anspruch auf eine Mehrbedarfsleistung entstehen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 – B 4 AS 6/13 R -).

Auch Leistungsempfänger, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (im Rahmen eines Versicherungsvertrages, der der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 des VVG genügt) versichert sind, müssen sich zunächst auf die Erstattung ihrer Behandlungskosten durch ihre private Krankenversicherung verweisen lassen

Denn Ansprüche zur Krankenversorgung Leistungsberechtigter, die für den Fall der Krankheit Versicherungsschutz bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen unterhalten, richten sich (zunächst) nach § 26 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 29.4.2015 – B 14 AS 8/14 R – )

Das Bundessozialgericht hatte zu Selbsterhaltungskosten geurteilt

Beratungspflicht Jobcenter – Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.

Dass Selbstbehaltskosten bis zum Zeitpunkt eines möglichen Wechsels in den PKV-Basistarif nach Beratung des Grundsicherungsträgers über die Möglichkeit und die Folgen eines Verbleibs im Selbstbehaltstarif bis zur Höhe eines entsprechenden Aufwands in der gesetzlichen Krankenversicherung übergangsweise einen Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II bilden können (vgl. BSG, Urteil vom 29.4.2015 – B 14 AS 8/14 R – ).

Medizinischer Bedarf besteht ausnahmsweise bei fehlender Beratung durch das Jobcenter

Ein unabweisbarer Bedarf bestehe bei Kosten der medizinischen Versorgung ausnahmsweise, solange es an einer ausreichenden Beratung des Grundsicherungsträgers über die Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif der privaten Krankenversicherung gefehlt hat.

Und der Wechsel deshalb zunächst unterblieben ist, soweit die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung in entsprechender Höhe angefallen wären.

Bei möglichem Wechsel in den Basistarif der Krankenversicherung ist der medizinische Bedarf – nicht mehr unabweisbar

Grundsätzlich sind allerdings in einen Selbstbehalt fallende Kosten der medizinischen Versorgung nach dem mit der Einführung des Basistarifs in der gesetzlichen Krankenversicherung verfolgten Regelungskonzept ab dem Zeitpunkt nicht mehr im Sinn von § 21 Abs. 6 SGB II unabweisbar, ab dem einem privat krankenversicherten Leistungsberechtigten der Wechsel in den Basistarif ohne Selbstbehalt zumutbar möglich ist.

Wechsel in den Basistarif zumutbar – BSG Rechtsprechung

Insbesondere wurde bereits entschieden, dass nach dem SGB II Leistungsberechtigten der Wechsel in den Basistarif zumutbar ist (vgl BSG, Urteil vom 16.10.2012 – B 14 AS 11/12 R).

Beim erstmaligen Angewiesensein auf Bürgergeld kann vom Hilfebedürftigem keine Kenntnis dieser Rechtslage vorausgesetzt werden

Allerdings kann vom Bezieher von Bürgergeld beim erstmaligen Angewiesensein auf existenzsichernde Leistungen regelmäßig nicht verlangt werden, diese Rechtslage zutreffend einzuschätzen.

Und deshalb schon aus eigener Initiative in einen Basistarif der privaten Krankenversicherung ohne Selbstbehalt zu wechseln (BSG, Urteil vom 29.4.2015 – B 14 AS 8/14 R -)

Diese Kenntnislücke zu füllen obliegt dem zuständigen Grundsicherungsträger/ Jobcenter.

§ 14 SGB I- Beratung und Hilfestellung vom Jobcenter

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.

Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind

Dem Jobcenter erwachse auch insoweit aus dem Sozialrechtsverhältnis (§ 14 SGB I) zwischen den Leistungsberechtigten und den Leistungsträgern eine Verpflichtung zu Beratung und Hilfestellung, wie sie von der bundesobergerichtlichen Rechtsprechung bereits in verschiedener Hinsicht angenommen worden ist ( Anmerkung Redakteur – vgl. BSG Urteil vom 24.11.2011 – B 14 AS 15/11 R – )

Leistungsempfänger sind auf die Hilfestellung und Beratungspflicht vom Jobcenter angewiesen

Denn solange sich den Bürgergeld- Beziehern nicht aufdränge, dass der Wechsel in den Basistarif vom Gesetzgeber trotz unter Umständen höherer Beiträge im Hinblick auf die damit verbundene Entlastung des Verwaltungsaufwands erwünscht ist und auch die höheren Beiträge voll übernommen werden, sind sie auf eine hinreichende Belehrung der Träger angewiesen, die sie in die Lage versetzt, Mehrkosten der medizinischen Versorgung zu vermeiden.

Bei fehlender ausreichender Beratung besteht Anspruch auf den Härtefallmehrbedarf

Solange es an einer solchen Beratung fehle und ein Wechsel in den Basistarif daher noch unterblieben ist, bildeten die wegen eines fortbestehenden Selbstbehalts in der privaten Krankenversicherung ungedeckten Kosten der medizinischen Versorgung einen besonderen Bedarf im Sinn des § 21 Abs. 6 SGB II.

Prägend ist, dass eine andere, weitergehende Bedarfslage vorliege als bei typischen Empfängern von Grundsicherungsleistungen.

Kosten von Krankenbehandlungen, die ein Empfänger von Arbeitslosengeld II aufgrund seiner privaten Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung selbst zu bezahlen hat, können als Härtefallmehrbedarf vorübergehend vom Jobcenter zu übernehmen sein

Ein solcher Mehrbedarf falle an bei der Belastung durch Kosten der Krankenversorgung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung oder nach einem Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung vergleichbar nicht bestünden (BSG, Urteil vom 29.4.2015 – B 14 AS 8/14 R – ).

Fazit des LSG Bayern:

Diese Überlegungen des Bundessozialgerichts zum Härtefallmehrbedarf bei medizinischen Kosten sind auf die Kosten der Zahnbehandlung, die der Zahnarzt der Klägerin in Rechnung stellte und deren Erstattung die Krankenversicherung allein deshalb ablehnte, weil der von der Klägerin vereinbarte Tarif die Kosten für Zahnersatz lediglich im Umfang von 50% vorsieht, anzuwenden.

Hinweis

Rechtsmittelinstanz: BSG Kassel, Beschluss vom 19.08.2024 – B 4 AS 48/24 B –

Die Beschwerde des Beklagten ( Jobcenter ) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. April 2024 wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerde wirft als Frage von grundsätzlicher Bedeutung auf, “ob eine uneingeschränkte Pflicht des Trägers nach dem SGB II zur Beratung über die Tarife der Krankenkassen besteht

Und ob ein Unterlassen dieser Beratung regelmäßig zu einem Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II führt, der vom Träger nach dem SGB II zu decken wäre”.

Dieser – sehr weiten – Formulierung lässt sich bereits nicht entnehmen, zu welchem Tatbestandsmerkmal des § 21 Abs 6 SGB II eine Entscheidung des Revisionsgerichts herbeigeführt werden soll. Auch die Klärungsbedürftigkeit dieser Frage wird nicht dargelegt.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten von gegen-hartz.de Detlef Brock

Fehlt es an der Beratung des Jobcenters über den nach der Vorstellung des Gesetzgebers gegebenen Weg zur ausreichenden medizinischen Versorgung, dann kann einem Leistungsberechtigten nach dem SGB 2 nicht zugemutet werden, die Mittel für die dann auf andere Weise zu erlangenden Leistungen zur Krankenbehandlung aus dem Regelbedarf zu bestreiten oder hierfür ein Darlehen aufzunehmen.

Soweit gesetzlich Krankenversicherte einen Härtefallmehrbedarf wegen gesundheitsbedingter Aufwendungen geltend machen können, die vom Leistungskatalog des SGB V nicht umfasst sind, besteht ein solcher Anspruch für PKV-Versicherte nach Art 3 Abs 1 GG in gleicher Weise.

In diese Richtung hat der erkennende Senat einen solchen Anspruch bejaht insbesondere für den Hygienemehrbedarf bei Aids-Erkrankung (BSG Urteil vom 19.8.2010 – B 14 AS 13/10 R -).

Der 4. Senat des BSG hat erwogen, dass ein solcher Anspruch bestehen könnte, wenn dem Leistungsberechtigten durch eine medizinisch notwendige Behandlung deswegen regelmäßig Kosten entstehen.

Weil Leistungen der Krankenversicherung etwa wegen ihres geringen Abgabepreises, aus sonstigen Kostengründen oder aus systematischen/sozialpolitischen Gründen von der Versorgung nach dem SGB V ausgenommen werden (BSG Urteil vom 12.12.2013 – B 4 AS 6/13 R – ).

Der Beitrag Jobcenter müssen Bürgergeld-Beziehern Härtefallmehrbedarf für Zahnbehandlungen zahlen bei unterlassener Beratung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung GdB 50 bei Depressionen – Schwierig aber machbar

10. September 2024 - 12:31
Lesedauer 2 Minuten

Wussten Sie, dass Menschen mit einer Depression einen Grad der Behinderung (GdB) und sogar einen Schwerbehindertenausweis beantragen können?

Die Feststellung und Einstufung psychischer Krankheiten ist jedoch schwierig und erfordert oft umfangreiche Nachweise. Wie läuft dieser Prozess ab, und welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis mit sich?

Welche Vorteile bringt ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis bietet vielfältige Vorteile, die die Lebensqualität und den Gesundheitszustand der Betroffenen positiv beeinflussen können.

Dazu gehören spezielle Schutzrechte im Arbeitsverhältnis, wie ein besonderer Kündigungsschutz. Zudem stellt die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst berufliche Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.

Diese Maßnahmen und Beratungen durch Inklusionsberater unterstützen Menschen mit Behinderungen dabei, ihren Arbeitsplatz zu sichern und ihre berufliche Integration zu fördern.

Es gibt darüberhinaus noch weitere Vorteile als Nachteilsausgleich, die wir hier zusammengefasst haben:

Wann wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt?

Ein Schwerbehindertenausweis wird ab einem GdB von 50 ausgestellt. Doch auch eine Einstufung ab einem GdB von 30 kann nützlich sein, da ab diesem Wert eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Personen auf dem Arbeitsmarkt beantragt werden kann.

Diese Gleichstellung bietet Schutzrechte im Arbeitsverhältnis, aber keine weiteren Ansprüche, die erst ab einem GdB von 50 gelten. Eine Tabelle für den Grad der Behinderung finden Sie hier.

 

Wie läuft die Antragstellung bei Depressionen ab?

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen ist oft kompliziert. Psychische Erkrankungen sind nicht sofort sichtbar und erfordern daher eine detaillierte ärztliche Begutachtung.

Fachärzte erstellen Gutachten, die die Auswirkungen der Erkrankung auf das tägliche Leben der Betroffenen beschreiben. Der zentrale Bewertungsfaktor ist dabei die „soziale Anpassungsschwierigkeit“, zu der auch Symptome wie Antriebsschwäche und Erschöpfungszustände gehören.

Wichtig: Entscheidend ist, dass diese Beschwerden länger als sechs Monate andauern.

Welche rechtlichen Grundlagen?

Die rechtliche Grundlage für die Einstufung von Depressionen als Behinderung sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Diese enthalten keine expliziten Kapitel für Depressionen, sondern fallen unter die Kategorien „Schizophrene und affektive Psychosen“ sowie „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen“.

Die Einstufung des GdB basiert auf den Auswirkungen der Erkrankung auf das tägliche Leben, nicht allein auf der Diagnose.

Was tun, wenn die Einstufung nicht korrekt ist?

Oft werden GdB-Einstufungen von den zuständigen Behörden bei psychischen Erkrankungen zu niedrig angesetzt.

In solchen Fällen sollten Betroffene nicht zögern, Widerspruch einzulegen oder gegebenenfalls vor dem Sozialgericht zu klagen. Ein korrekt eingestufter GdB ist entscheidend für die Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte und Leistungen. Hilfe dabei leisten u.a. Sozialverbände oder spezialisierte Anwälte.

Wichtige Unterstützung durch rechtzeitige Antragstellung

Betroffene sollten sich über ihre Rechte und die Möglichkeit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises informieren. Trotz der komplizierten Antragstellung und der oft notwendigen rechtlichen Schritte kann die Einstufung als schwerbehindert viele Vorteile und Schutzrechte mit sich bringen, die zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.

Der Beitrag Schwerbehinderung GdB 50 bei Depressionen – Schwierig aber machbar erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld: Jobcenter-Darlehen für Mietkaution kann nach auch 3 Jahren verjähren

10. September 2024 - 10:23
Lesedauer 2 Minuten

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass ein Darlehen an einen Bürgergeld-Bezieher nach 3 Jahren verjähren kann.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Detmold ist damit die erste bekannte gerichtliche Entscheidung außerhalb der sogenannten “30-Jahres-Regelung”.

Darlehen für Mietkaution per Abtretungserklärung

Bis zu einer Gesetzesänderung im SGB II mussten Leistungsberechtigte einen Antrag auf Gewährung eines Mietkautionsdarlehens beim Jobcenter stellen. Dabei wurde eine Abtretungserklärung verlangt, so dass eine Tilgung des Darlehens aus den Regelleistungen nicht erfolgte.

Nach einem Auszug aus der bisherigen Wohnung kommt es jedoch nicht selten vor, dass das Jobcenter die Mietkaution nicht zurückfordert. In anderen Fällen verweigert der bisherige Vermieter die Auszahlung der Mietkaution wegen vorhandener Wohnungsmängel oder aus anderen, meist vorgeschobenen Gründen.

Rückforderung des Mietkautions-Darlehens nach vielen Jahren

Wie Rechtsanwalt Kay Füßlein berichtet, forderte das Jobcenter von einer Betroffenen nach vielen Jahren per Mahnung die Rückzahlung des Mietkautionsdarlehens.

Häufig ist die alte Wohnung jedoch bereits anderweitig verkauft oder der ehemalige Vermieter nicht mehr erreichbar. Nicht selten wendet der ehemalige Vermieter ein, dass der Anspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren verjährt sei. Für Bürgergeldempfänger ist es in solchen Situationen faktisch unmöglich, die Kaution für das Jobcenter zurückzubekommen.

Kein Anspruch auf Zurückzahlung des Mietkautionsdarlehens nach mehr als 3 Jahren

Das Sozialgericht Detmold hat in einem Gerichtsbeschluss (Az: S 35 AS 520/21) entschieden, dass das Jobcenter keinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens für eine Mietkaution hat, wenn die Behörde bei einer auf Darlehensbasis gewährten Kaution und gleichzeitiger unwiderruflicher Abtretungserklärung, die Rückzahlung der Kaution nicht innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis über die Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter gefordert hat.

Somit gilt der Anspruch auf Rückerstattung gegen den Leistungsberechtigten analog zur gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195 BGB). Wörtlich heißt es in dem Urteil:

“Der Geldendmachung steht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens entgegen. Gemäß § 242 BGB ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Über den Wortlaut hinaus enthält § 242 BGB einen allgemeinen Rechtsgedanken, wonach ein Verhalten jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn sich der andere Teil in Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten setzt (venire contra factum proprium) und der andere darauf vertrauen konnte, dass er ein Recht nicht mehr geltend machen werde. Der Beklagte hat den ihm unwiderruflich übertragenen Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter innerhalb der maßgeblichen Verjährungsfrist nicht geltend gemacht. Der Klägerin war und ist eine Geltendmachung aufgrund der Abtretung nicht möglich.”

Der Beitrag Bürgergeld: Jobcenter-Darlehen für Mietkaution kann nach auch 3 Jahren verjähren erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Die Rente spät ab 50 erhöhen: Das kannst Du tun

10. September 2024 - 8:26
Lesedauer 3 Minuten

Das Gerücht hält sich hartnäckig: Rentenbeiträge in höherem Alter sollen mehr zählen als zu Berufsbeginn? Das ist falsch! Beiträge im Alter von 20 oder von 60 Jahren in gleicher Höhe zählen gleich – ebenso Versicherungszeiten.

Tatsächlich haben Pflichtversicherte aber ab 50 Jahren eine besondere Möglichkeit, die spätere Rente zu erhöhen, und die zeigen wir in diesem Beitrag.

Woher kommt das Gerücht, Beiträge würden im Alter mehr zählen?

Es lässt sich nur vermuten, warum viele denken, Rentenbeiträge würden im späteren Berufsleben höher bewertet.

Wer viele Jahre im selben Betrieb arbeitet, bekommt in der Regel für seine Arbeitserfahrung ein höheres Gehalt. Mit dem höheren Gehalt steigen auch die Rentenbeiträge. Die Beiträge werden also nicht schwerer gewichtet, sondern sie selbst sind höher.

Zudem denken junge Menschen gewöhnlich wenig an eine Altersrente, die für sie scheinbar in ferner Zukunft liegt. Auch deshalb könnte sich die Idee verbreitet haben, dass die Rentenbeiträge im späteren Berufsleben mehr zählen.

Der (mögliche) Rentenschock

Ab dem 55. Geburtstag bekommen Versicherte alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft von der Rentenversicherung. Darin enthalten ist eine Übersicht sämtlicher gespeicherter Versicherungszeiten und die Angabe der zu erwartenden Rentenhöhe.

Manche Betroffene erhalten dann erst einmal einen Schock, wenn sie sehen, dass ihre Rente niedrig ausfällt.

Lesen Sie auch:

Turbulente Erwerbsleben sind die Regel

Wer heute 50 Jahre alt ist, kennt meist die „klassische“ Erwerbsbiografie kaum noch, in der Menschen von der Ausbildung bis zur Rente im selben Unternehmen tätig waren. Umschulungen, freiberufliche Tätigkeit oder Scheinselbstständigkeit, Teilzeit und auch Zeiten der Arbeitslosigkeit – viele kennen das nur zu gut. Das alles wirkt sich auf die Rente aus.

Freiwillige Rentenbeiträge

Ist die Rente gering, weil während des Arbeitslebens nicht genug Beiträge gezahlt wurden, dann können Sie entweder private Altersvorsorge betreiben oder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Freiwillige Beiträge kann grundsätzlich jeder Bürger über 16 Jahren für die gesetzliche Rentenversicherung leisten, der nicht in dieser pflichtversichert ist – zum Beispiel Freiberufler. Bisweilen entsteht über solche freiwilligen Beiträge erst ein Rentenanspruch.

Freiwillige Ausgleichszahlungen für Pflichtversicherte

Heißt das für Sie als Pflichtversicherter, dass Sie eine kleine Rente akzeptieren müssen? Nicht unbedingt!

Es gibt eine Möglichkeit, die erstens nur Pflichtversicherte, und auch diese zweitens erst ab 50 Jahren haben, um die gesetzliche Rente zu erhöhen. Ab diesem Alter können Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls freiwillige Rentenbeiträge leisten.

Diese sind als Ausgleichszahlungen dazu gedacht, das Minus zu lindern, dass anfällt, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und dafür Abschläge zahlen müssen. Die Abschläge bleiben zwar weiter bestehen, doch durch die zusätzlichen Zahlungen erhöhen Sie die Rente, von der diese abgezogen werden.

Die Zusatzbeiträge gelten auch für reguläre Rente

Was ist jetzt, wenn Sie gar nicht vorhaben, vorzeitig mit Abschlägen in den Ruhestand einzutreten? Die gute Nachricht ist: Die freiwilligen Beiträge gelten auch, wenn Sie nicht vorzeitig in Rente gehen.

Sie erklären zwar, dass Sie voraussichtlich in die vorgezogene Rente mit Abschlägen gehen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Sie können ohne Nachteile regulär in Rente gehen und profitieren dann von den zusätzlichen Beiträgen, denn diese erhöhen jetzt die normale Altersrente.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Um eine solche Sonderzahlung leisten zu können, schreiben Sie eine Erklärung an die gesetzliche Rentenversicherung, dass Sie voraussichtlich eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen wollen.

Für diese Rentenform müssen Sie allerdings als langjährig Versicherter mindestens 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse nachweisen, genauer gesagt: Sie müssen zum Zeitpunkt der Erklärung die realistische Möglichkeit haben, diese Wartezeit zum genannten Termin voll zu bekommen.

Kurz gesagt: Wenn Sie 50 Jahre alt sind und nur zum Beispiel sechs Jahre Wartezeit nachweisen können, dann haben Sie zwar einen Anspruch auf eine Rente, können aber bis bis zum Rentenalter die 35 Jahre nicht mehr erfüllen, um als langjährig Versicherter gezählt zu werden.

Da Sie also voraussichtlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Rente mit Abschlägen haben, wird die Rentenversicherung keine freiwilligen Zahlungen genehmigen, um diese auszugleichen.

Für wen kommen die freiwilligen Ausgleichszahlungen in Frage?

Diese freiwilligen Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr kommen also für alle die in Frage, die lange pflichtversichert sind, trotzdem eine zu niedrige Rente erwarten und diese aufstocken wollen.

Wie wird die Sonderzahlung berechnet?

Eine gesetzlich festgelegte Formel berechnet, in welcher Höhe Beiträge zum Ausgleich von Rentenzahlungen maximal gezahlt werden können. Die drei Faktoren sind der Durchschnittsverdienst aller Versicherten, der voraussichtliche Prozentsatz, um den die Rente gekürzt werden würde, sowie der Beitragssatz der Rentenkasse.

Lassen Sie sich beraten

Es ist mehr als verständlich, wenn Sie im fünften Lebensjahrzehnt in Unruhe geraten, weil die Rente zu niedrig ausfallen wird. Überstürzen Sie dennoch (oder gerade deswegen!) keine Aktionen gegenüber der Rentenkasse.

Wenn Sie nach Wegen suchen, um die Rente zu erhöhen, dann setzen Sie sich am besten mit einem Versichertenberater in Verbindung. Sozialverbände wie der SoVD haben die Kompetenz und die Fachleute, die Unterstützung bieten. Auf gegen-hartz.de finden Sie hilfreiche Informationen zur Rente.

Der Beitrag Die Rente spät ab 50 erhöhen: Das kannst Du tun erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld: Bundessozialgericht lässt Regelsatzklage nicht zu

10. September 2024 - 8:12
Lesedauer 2 Minuten

Das Bundessozialgericht lässt eine Regelsatzklage von Bürgergeld-Empfänger nicht zu. Mit BSG, Beschluss vom 05.07.2023 – B 4 AS 36/23 B – hat das Bundessozialgericht keinen Grund gesehen, die Revision in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs u.a. für die Jahre 2020 bis 2021 zuzulassen.

Denn eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung nur, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.

Verneint hier für Rechtsfragen zur Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II aufgrund der Covid-19-Pandemie.

War der Regelbedarf für Bürgergeld – Empfänger 2020/2021 verfassungsgemäß

Was die aufgeworfene Frage angeht, ob der Regelbedarf im hier streitigen Zeitraum (März 2020 bis April 2021) verfassungsgemäß war, setzt sich die Beschwerdebegründung nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua – BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr 12; BVerfG vom 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua – BVerfGE 137, 34 = SozR 4-4200 § 20 Nr 20) zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Bemessung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auseinander.

Hinweis:

Die Vorinstanz LSG Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 21.09.2022 – L 12 AS 1567/22 – wie folgt:

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hielt in der Vorinstanz L 12 AS 1567/22 an einer älteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 fest, die allerdings die COVID-Pandemie nicht berücksichtigte und wies die Klage zurück.

Wichtiger Hinweis der Redaktion von gegen-hartz.de

Gleich zwei Sozialhilfe-Regelsatz-Klagen sind beim 8. Senat des Bundessozialgerichts – zuständig für Fragen der Sozialhilfe – anhängig

1. B 8 SO 4/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 1468/22, 17.11.2022: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 1. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?

2. B 8 SO 5/24 R
Vorinstanz: Landessozialgericht Baden-Württemberg, L 7 SO 296/23, 27.04.2023: Waren die nach § 29 SGB XII bestimmten Regelsätze in der 2. Hälfte des Jahres 2022 verfassungskonform?

Der Beitrag Bürgergeld: Bundessozialgericht lässt Regelsatzklage nicht zu erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Sozialhilfe: Ohne Einkünfte keine Absetzung von Versicherungsbeiträgen

10. September 2024 - 7:51
Lesedauer 3 Minuten

Ohne Einkünfte können Sozialhilfe Bezieher keine Absetzung von Versicherungsbeiträgen verlangen. Dem Gesetzgeber kann zudem laut Urteil nicht vorgeworfen werden,  gegen das Verfassungsrecht zu verstoßen.

Tenor des Urteil

1. Kosten für eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat – und eine Haushaltsglasversicherung sind bei Nicht-Vorhandensein von Einkommen nicht absetzbar nach (§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII).

2. Eine gesonderte Übernahme von Kosten für eine Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Haushaltsglasversicherung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

3. Die Sozialhilfeempfängerin muss die Beiträge aus der Regelleistung bestreiten.

4. Dem Gesetzgeber kann nicht vorgeworfen werden mit dieser Systematik gegen Verfassungsrecht zu verstoßen.

So entschieden vom 4. Senat des LSG Hamburg in einem aktuellem Urteil zur Sozialhilfe.

Ebenso kommt nach Auffassung des Gerichts eine analoge Anwendung des § 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII nicht in Betracht, da nicht von einer planwidrigen Regelungslücke auszugehen ist.

Insbesondere zählten Versicherungsbeiträge nicht zu dem für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendigen Lebensunterhalt i.S.d. § 27a SGB XII

So sinnvoll die Versicherungen der Klägerin, insbesondere die private Haftpflichtversicherung, auch sein mögen, so handele es sich bei den hierfür anfallenden Versicherungsbeiträgen dennoch nicht um existenznotwendige Ausgaben.

Es steht jedem frei, derartige Versicherung abzuschließen oder auch nicht

Es könne daher nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die Beiträge generell regelbedarfserhöhend berücksichtigten wollte und lediglich vergessen habe, eine Anspruchsgrundlage hierfür zu schaffen.

Sofern sich Leistungsberechtigte für den Abschluss von privaten Versicherungen entschieden, müssten die Kosten daher aus der Regelleistung aufgewendet werden.

Auch unter Berücksichtigung von Gleichheitsaspekten

Es ist auch unter Gleichheitsaspekten nicht zu beanstanden, dass Versicherungsbeiträge u.U. zwar von Einkünften abgesetzt werden dürfen, nicht jedoch bei Einkommenslosigkeit vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Denn es handelt sich beim Bezug von Leistungen nach §§ 41 ff. SGB XII und beim Einkommensbezug nämlich um zwei verschiedene Sachverhalte, an die der Gesetzgeber unterschiedliche Rechtfolgen knüpfen darf (so ausdrücklich auch BayLSG, Beschluss vom 14.7.2005 – L 11 B 290/05 SO ER; zustimmend SG Detmold, Gerichtsbescheid vom 4.4.2022 – S 35 SO 228/20).

Diese Versicherungen sind auch nicht unausweichlich und derart dem soziokulturellen Existenzminimum zuzurechnen, dass sie auch ohne konkrete gesetzliche Grundlage beansprucht werden könnten.

Denn sie betreffen nicht die gegenwärtige konkrete Notlage der leistungsberechtigten Person, sondern möglicherweise zukünftig eintretende Schadensfälle, die überdies hinsichtlich von Haftpflichtschäden nicht die leistungsberechtigte Person selbst unmittelbar beeinträchtigen und hinsichtlich von Hausrat und Haushaltsglas durch Leistung von Darlehen und Erstausstattung abgesichert werden können.

Der Gesetzgeber unterscheidet, ob Leistungsbezieher Einkommen beziehen – dann ist eine Absetzung von Versicherungsprämien möglich.

Oder ob sie keine Einkünfte und allein Leistungen nach dem SGB XII beziehen – dann pauschalierte Leistungen und Unterkunftskosten, also keine Leistungen für Versicherungsprämien.

Das ist auf Ebene des einfachen Gesetzesrechts auch nicht nach § 27a Abs. 4 SGB XII anders zu lösen, weil etwa ein durch die Regelbedarfe abgedeckter Bedarf unausweichlich oberhalb durchschnittlicher Bedarfe liegt.

Denn unabhängig von der Frage, ob hier eine regelbedarfsrelevante Aufwendung vorliegt, sind die Versicherungsprämien doch nicht unausweichlich.

Hinsichtlich der Haftpflichtversicherung stehen primär Risiken von Dritten in Rede, die einen oder eine Leistungsempfängerin in Anspruch nehmen könnten und bei dessen oder deren Illiquidität leer ausgingen.

Das indes ist nicht Angelegenheit des Sozialhilfeträgers, der sich allein um das Existenzsicherung des oder der Leistungsempfängerin zu kümmern hat.

Hinsichtlich Hausrat – und Haushaltsglasversicherung sind zwar Risiken des oder der Leistungsempfängerin selbst betroffen, aber mittels darlehensweiser Hilfe oder Leistungen der Erstausstattung kann Abhilfe geschaffen werden auch ohne Versicherungsschutz.

Die Kosten der Versicherungen sind auch nicht etwa den Bedarfen von Unterkunft und Heizung zuzuordnen, schon weil es an einer Verknüpfung mit dem Mietvertrag fehlt.

Auch kann dem Gesetzgeber nicht vorgeworfen werden, mit dieser Systematik gegen Verfassungsrecht zu verstoßen.

Hinweis zum SGB II/ Bürgergeld:

Müssen Jobcenter eine Hausratversicherung oder Privathaftpflicht übernehmen. Die Antwort findet ihr hier.

Der Beitrag Sozialhilfe: Ohne Einkünfte keine Absetzung von Versicherungsbeiträgen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Kein Bürgergeld-Zuschlag für das Inflationsjahr 2022 – Urteil

9. September 2024 - 21:07
Lesedauer < 1 Minute

Für das von hoher Inflation und der Corona-Pandemie geprägte Jahr 2022 können Bezieher von Bürgergeld keinen Nachschlag verlangen. Der Gesetzgeber habe „angemessen schnell“ reagiert, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Montag, 9. September 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 12 AS 1814/22). Dagegen hatte der Kläger bereits Revision beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel eingelegt.

Der Kläger hatte für das Jahr 2022 einen „pandemiebedingten Mehrbedarf“ geltend gemacht und zudem auf die damals hohe Inflation verwiesen. Wie schon das Sozialgericht Münster wies nun auch das LSG die Klage ab. Die Höhe des Regelbedarfs sei nicht verfassungswidrig niedrig.

Kein Bürgergeldzuschlag für das Inflations- und Coronajahr 2022

Zur Begründung verwies das LSG auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und das „komplexe demokratische Gesetzgebungsverfahren“.

Auf die Coronapandemie und die hohe Inflation von 6,9 Prozent im Jahr 2022 habe der Gesetzgeber „angemessen schnell“ reagiert. So hätten Bezieher von Bürgergeld und auch Sozialhilfe im Juli 2022 eine Einmalzahlung zum Inflationsausgleich in Höhe von 200 Euro erhalten. Zum Jahresbeginn 2023 seien die Leistungen dann deutlich erhöht worden – für Alleinstehende um 53 auf 502 Euro.

LSG Essen: Gesetzgeber hat schnell genug reagiert

Für die Sozialhilfe hatte das LSG Niedersachsen-Bremen in Celle bereits 2022 ähnlich entschieden und dabei auch auf das im August 2022 eingeführte 9-Euro-Ticket verwiesen (Beschluss vom 24. August 2022, Az.: L 8 SO 56/22 B ER; JurAgentur-Meldung vom 1. September 2022).

Gegen das ebenfalls bereits schriftlich veröffentlichte Urteil zum Bürgergeld vom 13. Dezember 2023 hat das LSG die Revision nicht zugelassen. Dagegen hat der Kläger eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG eingelegt (dort Az.: B 7 AS 56/24 B).

Der Beitrag Kein Bürgergeld-Zuschlag für das Inflationsjahr 2022 – Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld: Jobcenter stoppt rechtswidrig Mietzahlungen

9. September 2024 - 18:28
Lesedauer 3 Minuten

Wir sind bei gegen-hartz.de leider vertraut mit fragwürdigen Praktiken von Jobcentern, die Mieten nur teilweise übernehmen, oder Angemessenheitsgrenzen viel zu niedrig ansetzen.

Das Jobcenter Rotenburg / Wümme ging über derlei Methoden aber weit hinaus. Es stoppte Leistungsberechtigten die Mietzahlungen, sodass diese die Gesamtmiete aus dem Regelsatz leisten mussten.

Als die Behörde dann die Miete doch wieder überwies, schickte sie diese gegen die ausdrückliche Aufforderung der Leistungsberechtigten rückwirkend an den Vermieter. Der Vermieter bekam also eine Doppelzahlung, und die Leistungsberechtigten, die die Miete bereits bezahlt hatten, bekamen die von ihnen geleisteten Kosten nicht zurück.

Unwirksame Kündigung nach Versäumnissen des Vermieters

Wir nennen die Betroffene Stefanie Behrens, was nicht ihr wirklicher Name ist.
Frau Behrens und ihr Partner waren im Bürgergeld-Bezug. Sie mieteten ein Haus in Rotenburg-Wümme. Frau Behrens zufolge kam der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, worauf sie als Mieter die Miete minderten.

Der Vermieter habe sie fristlos kündigen lassen. Die Kündigung kam aber nicht durch. Frau Behrens und ihr Partner leben weiter in dem Haus.

Das Jobcenter stoppt die Mietzahlungen

Das Jobcenter stoppte die Mietüberweisungen an die Familie Behrens, obwohl die Kündigung bis heute nicht rechtskräftig ist, und die Betroffenen nach wie vor in dem Haus wohnen und Miete zahlen. Stefanie Behrens musste deshalb die Miete aus dem Regelsatz bezahlen.

“Unterdeckung der Miete durch Zahlungsstopp des Jobcenters”

Stefanie Behrens zufolge kam es durch die Einstellung der Mietzahlungen zur Unterversorgung, da sie die Miete aus den Mitteln für den Lebensunterhalt zahlen musste. Sie und ihr Mann klagten gegen das Jobcenter.

Die Gründe für die Klage waren: Unberechtigtes Einbehalten der Leistungen und deren Nicht Ausbezahlen durch das Jobcenter. Dieses Vorgehen hätte die Behörde mit falschen Begründungen wie einer nicht vorhandenen rechtsgültigen Kündigung und einem nicht existierendem Räumungsurteil begründet.

Frau Behrens zufolge handle es sich bei der Begründung des Jobcenters für das Einstellen der Mietzahlungen um erfundene Szenarien. Diese hätte, in Behrens Augen, das Jobcenter bewusst und gezielt aufgebaut, um Leistungsberechtigten zu schädigen.

Sie sieht beim Jobcenter deshalb die Tatbestände der “Verleumdung, Nötigung, Unterschlagung und des Diebstahls”. Ihr und ihrem Partner sei nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein persönlicher Schaden zugefügt worden.

Überzahlung an den Vermieter, Unterdeckung der Leistungsberechtigten

Zwar bewilligte das Jobcenter letztlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im April 2024. Gegen die ausdrückliche Aufforderung der Familie Behrens leistete die Behörde diese Zahlungen aber direkt an den Vermieter.

Familie Behrens hatte hingegen, so ihre Aussage, diese Mietzahlungen bereits selbst an den Vermieter geleistet. Die zusätzliche Direktzahlung an den Vermieter wäre faktisch eine Unterdeckung der Mietkosten von Familie Behrens und eine Überzahlung beim Vermieter.

Der Anwalt der Familie Behrens fordert deshalb beim Landessozialgericht eine Auszahlung der Mietkosten in Höhe von 260,00 Euro monatlich an die Familie für die Monate zumindest für April bis Juni 2024.

Klage vor dem Sozialgericht

Die Begründung der Klage vor dem Sozialgericht lautete „rechtswidrige Direktzahlung der Miete an den Vermieter ohne Zustimmung der Mieter und unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen“.

Die Rechtswidrigkeit der Handlung des Jobcenters erklärte der Anwalt folgendermaßen: Weder hätten die Mieter eine Direktzahlung an den Vermieter beantragt noch stehe die Sicherung der Mietzahlungen infrage, denn die Leistungsberechtigten hätten diese nachweislich erbracht.

Bewusste Verzögerungstaktiken

Frau Behrens sieht ein strukturelles Ungleichgewicht im Rechtssystem. Berechtigte Ansprüche würden durch bewusste Verzögerungstaktiken systematisch unterlaufen. Sie schreibt: „Besonders alarmierend ist, dass das Jobcenter (…) Erfolgsaussichten einer Klage infrage stellt, um die Prozesskostenhilfe zu verhindern, obwohl ein Anwalt den Erfolg auf Grundlage der geltenden Gesetze bereits bestätigt hat.“

Sie sieht Anzeichen für eine bewusste Manipulation des Verfahrens, für Rechtsverletzung und Amtsmissbrauch.

Widerstand gegen Missstände ist notwendig

Das Fazit der Betroffenen geht über ihre eigene Situation weit hinaus. Sie schließt: „Ein aktiver Widerstand gegen solche Missstände ist dringend erforderlich. Derartige Verstöße gegen fundamentale Rechtsprinzipien dürfen nicht zugelassen werden.“

Wir bei Gegen Hartz stimmen diesem Fazit zu und sehen es als unsere Aufgabe an, genau die Rechtsverstöße der Jobcenter an die Öffentlichkeit zu bringen.

Der Beitrag Bürgergeld: Jobcenter stoppt rechtswidrig Mietzahlungen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Diese Vorteile bietet das Merkzeichen H

9. September 2024 - 17:20
Lesedauer 3 Minuten

Das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis kennzeichnet die Hilflosigkeit einer Person. Es wird auf der Rückseite des Ausweises vermerkt und bringt Betroffenen eine Reihe von Nachteilsausgleichen.

Was bedeutet das Merkzeichen H?

Das Merkzeichen H steht für “hilflos” und wird Personen zuerkannt, die dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies betrifft alltägliche Aufgaben, die ohne fremde Unterstützung nicht oder nur unzureichend ausgeführt werden können.

Die Hilfestellung muss regelmäßig und dauerhaft benötigt werden und umfasst grundlegende Tätigkeiten wie das An- und Auskleiden, die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme. Auch die Überwachung und Anleitung bei diesen Aufgaben kann als notwendige Unterstützung gelten.

Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) werden Menschen als hilflos eingestuft, wenn sie bei diesen Tätigkeiten aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung ist oftmals nicht nur körperlicher Natur, sondern kann auch geistiger oder psychischer Beistand sein, beispielsweise bei Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Voraussetzungen für das Merkzeichen H

Das Merkzeichen H wird in der Regel zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) vom zuständigen Versorgungsamt auf Basis eines ärztlichen Gutachtens vergeben. Dabei ist eine medizinische Feststellung der Hilflosigkeit erforderlich, die durch die Behörde im Feststellungsbescheid bestätigt wird.

Die Betroffenen müssen nachweisen, dass ihre Behinderung so schwerwiegend ist, dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Wann wird das Merkzeichen H erteilt?

Das Merkzeichen H wird in folgenden Fällen immer vergeben:

  • Blindheit und hochgradige Sehbehinderung (auch Merkzeichen Bl genannt)
  • Hochgradige Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100, ohne dass das Merkzeichen Bl vergeben wird
  • Querschnittslähmung oder vergleichbare Behinderungen, die den dauerhaften Gebrauch eines Rollstuhls erforderlich machen
  • Behinderungen, die mit andauernder Bettlägerigkeit einhergehen

In bestimmten anderen Fällen wird das Merkzeichen H häufig vergeben, unter anderem bei:

  • Hirnschäden, Epilepsie oder geistiger Behinderung in Verbindung mit einem GdB von 100
  • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputationen auf beiden Seiten
Welche Nachteilsausgleiche gewährt das Merkzeichen H?

Menschen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf zahlreiche finanzielle und praktische Nachteilsausgleiche. Diese sollen die Mehrbelastungen durch die Behinderung ausgleichen und den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
Menschen mit dem Merkzeichen H können sich kostenfrei im öffentlichen Nahverkehr bewegen, wenn sie eine entsprechende Wertmarke besitzen. Dies gilt für Straßenbahnen, Busse sowie U- und S-Bahnen.

Steuerliche Erleichterungen
Betroffene können von einer Reihe von steuerlichen Vergünstigungen profitieren:

  • Behinderten-Pauschbetrag: Menschen mit dem Merkzeichen H steht ein erhöhter Pauschbetrag zu, der ihre außergewöhnlichen Belastungen durch die Behinderung steuerlich berücksichtigt.
  • Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige: Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 beträgt dieser 1.800 €.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die durch die Pflege oder spezielle Krankheitskosten entstehen, können steuerlich abgesetzt werden.
  • KfZ-Steuerbefreiung: Betroffene sind in der Regel von der KfZ-Steuer befreit.

Unterstützung bei Mobilität und Transport
Das Merkzeichen H eröffnet Betroffenen zudem verschiedene Mobilitätshilfen:

  • Fahrdienste: Menschen mit Hilflosigkeit haben Anspruch auf Fahrdienste, die sie zu medizinischen Terminen oder anderen notwendigen Einrichtungen transportieren.
  • Kraftfahrzeughilfe: Sollte die Person selbst fahren können, gibt es Unterstützung bei der Anschaffung oder dem Umbau eines Fahrzeugs.
  • Krankenbeförderung: Die Kosten für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus werden oft von der Krankenkasse übernommen.

Weitere Vorteile und Befreiungen
Neben den oben genannten Vergünstigungen gibt es noch weitere Nachteilsausgleiche, die sich je nach Gemeinde unterscheiden können:

  • Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Dies gilt sowohl für die betroffenen Personen als Fahrerinnen als auch als Beifahrerinnen.
  • Hundesteuerbefreiung: In einigen Gemeinden besteht die Möglichkeit, von der Hundesteuer befreit zu werden, wenn ein Blinden- oder Schutzhund benötigt wird.
Pflegeversicherung und Merkzeichen H

Personen mit dem Merkzeichen H erfüllen häufig die Voraussetzungen für einen hohen Pflegegrad, in der Regel Pflegegrad 4 oder 5. Dies bedeutet, dass sie auf eine umfangreiche und dauerhafte Unterstützung in fast allen Lebensbereichen angewiesen sind.

Die Pflegeversicherung gewährt bei einem so hohen Pflegegrad zusätzliche finanzielle Leistungen, um die notwendige Betreuung sicherzustellen. Angehörige oder Pflegedienste, die diese Pflege übernehmen, können ebenfalls steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Diese Vorteile bietet das Merkzeichen H erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Rente: So erkennt man, ob man von der Doppelbesteuerung betroffen ist

9. September 2024 - 17:17
Lesedauer 3 Minuten

Eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente ist problematisch, wenn Rentner sowohl auf die Rentenbeiträge während des Erwerbslebens als auch auf die später ausgezahlte Rente Steuern zahlen müssen. Das ist verfassungswidrig, weshalb die Politik in den vergangenen Jahren einige Reformen auf den Weg gebracht hat.

Was versteht man unter Doppelbesteuerung bei der Rente?

Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn Rentner auf ihre Rentenzahlungen Steuern entrichten müssen, obwohl sie bereits auf die eingezahlten Rentenbeiträge während des Erwerbslebens Steuern gezahlt haben.

Diese zwei Summen muss man dazu vergleichen:

  • Der steuerfreie Teil der Rente: Dies ist der Anteil der Rentenzahlungen, der während des Rentenbezugs steuerfrei bleibt.
  • Die versteuerten Rentenbeiträge: Dies sind die Beiträge zur Rentenversicherung, die während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden.

Wenn der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die versteuerten Rentenbeiträge, liegt eine Doppelbesteuerung vor.

Warum kommt es zu einer Doppelbesteuerung?

Der Ursprung des Problems liegt in der Veränderung des Rentenbesteuerungssystems ab 2005. Vor diesem Jahr zahlten Arbeitnehmer ihre Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen, während die Rente selbst weitgehend steuerfrei war.

Dieses System wurde schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt, bei der die Rentenbeiträge steuerlich absetzbar sind, dafür aber die Rentenzahlungen im Ruhestand besteuert werden.

Der Übergang erfolgt jedoch über viele Jahrzehnte, was zu der Problematik führt, dass Rentner in der Übergangszeit sowohl auf die Rentenbeiträge als auch auf die Rentenzahlungen Steuern zahlen könnten.

Wer ist von einer Doppelbesteuerung betroffen?

Obwohl die Mehrheit der Rentner keine Doppelbesteuerung fürchten muss, gibt es einige Risikogruppen, die betroffen sein könnten. Dazu gehören:

  • Rentner, die erst seit kurzer Zeit in Rente sind: Je später der Rentenbeginn, desto größer ist der steuerpflichtige Anteil der Rente.
  • Ehemalige Selbstständige: Sie haben häufig den Großteil ihrer Rentenversicherungsbeiträge selbst gezahlt, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
  • Alleinstehende Rentner: Sie erhalten keine Hinterbliebenenrente, was die steuerfreie Rentensumme reduziert.
  • Männer: Aufgrund ihrer statistisch niedrigeren Lebenserwartung erhalten sie insgesamt weniger Rente, was zu einer höheren Besteuerung führen kann.

Vor allem ehemalige Selbstständige sind häufig betroffen, da sie ihre Altersvorsorge ohne Arbeitgeberzuschüsse aufgebaut haben. Dagegen sind Rentner, die ihr Arbeitsleben in einem Angestelltenverhältnis verbracht haben, eher seltener von Doppelbesteuerung betroffen.

Die Reformen zur Rentenbesteuerung

Um das Problem der Doppelbesteuerung zu entschärfen, hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 in zwei Urteilen konkrete Berechnungsgrundlagen für die Doppelbesteuerung festgelegt. Die Politik reagierte daraufhin mit Gesetzesänderungen, die bereits seit 2022 in Kraft sind.

Zwei wesentliche Änderungen wurden umgesetzt:

  1. Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen: Seit 2023 können die Rentenversicherungsbeiträge zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Langsamere Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils: Statt jährlich um 1 Prozent steigt der steuerpflichtige Rentenanteil seit 2023 nur noch um 0,5 Prozent. Das bedeutet, dass die vollständige Besteuerung der Rente erst 2058 erreicht wird, statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2040.
Wie können Sie eine mögliche Doppelbesteuerung selbst berechnen?

Die Berechnung einer Doppelbesteuerung ist sehr aufwändig und erfordert umfangreiche Unterlagen. Hierzu müssen Sie Ihre steuerfreie Rente und die Summe der versteuerten Rentenbeiträge ermitteln.

Schritt 1: Berechnung des steuerfreien Rentenzuflusses

Der steuerfreie Anteil der Rente wird einmalig festgelegt und bleibt für den gesamten Rentenbezug konstant. Er basiert auf dem Renteneintrittsjahr und der statistischen Lebenserwartung.

Zum Beispiel könnte ein Rentner, der im Jahr 2021 mit 66 Jahren in Rente geht, jährlich 19 Prozent seiner Bruttorente steuerfrei erhalten. Multipliziert mit seiner statistischen Lebenserwartung ergibt sich der steuerfreie Rentenzufluss.

Schritt 2: Ermittlung der versteuerten Rentenbeiträge

Hier müssen Sie alle während des Erwerbslebens gezahlten Rentenbeiträge berücksichtigen. Diese müssen in zwei Zeiträume unterteilt werden:

  1. Beträge ab 2005: Ab diesem Jahr wurden Rentenbeiträge schrittweise steuerlich absetzbar. Der nicht absetzbare Teil gilt als versteuerter Rentenbeitrag.
  2. Beiträge vor 2005: Hier wird es kompliziert, da Sie alle Lohnabrechnungen und Steuerbescheide der vergangenen Jahrzehnte benötigen. Falls diese nicht mehr vorliegen, kann die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge aus dem Versicherungsverlauf ermittelt werden.
Was tun, wenn eine Doppelbesteuerung vorliegt?

Wenn Sie anhand Ihrer Berechnungen den Verdacht haben, dass Sie von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, sollten Sie Ihre Unterlagen an das Finanzamt senden und um Überprüfung bitten. Das Finanzamt wird Ihre Angaben prüfen, wenn Sie alle erforderlichen Belege vorlegen können.

Falls das Finanzamt Ihre Berechnung ablehnt und Sie weiterhin überzeugt sind, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und notfalls vor dem Finanzgericht zu klagen. Allerdings ist dies mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.

Zukünftige Entwicklungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Trotz der bereits umgesetzten Änderungen wird erwartet, dass weitere Reformen folgen werden, um die Doppelbesteuerung vollständig zu vermeiden. Laut aktuellem Stand plant die Bundesregierung, die bestehenden Regelungen weiter anzupassen. Ziel ist es, sowohl zukünftige Rentner als auch Bestandsrentner vor einer Doppelbesteuerung zu schützen.

Der Beitrag Rente: So erkennt man, ob man von der Doppelbesteuerung betroffen ist erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Höhere Erwerbsminderungsrente bei Schwerbehinderung? Rentenexperte antwortet

9. September 2024 - 17:15
Lesedauer 2 Minuten

Schwerbehinderung bedeutet nicht notwendig auch eine Erwerbsminderung. Der Grad der Behinderung hat erst einmal nichts zu tun mit der Arbeitsfähigkeit. Der Anspruch auf eine Erwerbsminderung ist unabhängig von der Schwerbehinderung.

Wie wird die Erwerbsfähigkeit geprüft?

Ein Grad der Behinderung von 50 bedeutet nicht notwendig, einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben. Dafür ist vielmehr eine körperliche Untersuchung durch die Sozialmedizin gefordert.

Mit dieser wird das berufliche Leistungsvermögen bestimmt, auf dessen Basis die Rentenversicherung entscheidet.

Wer hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Menschen können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beanspruchen, wenn sie wegen einer Erkrankung oder Behinderung mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können.

Volle Erwerbsminderung als Rentenanspruch haben diejenigen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Erwerbsminderung und Behinderung

Eine Behinderung kann die Ursache für eine Erwerbsminderung sein. Insofern ist es sinnvoll, die ärztlichen Dokumente über die Behinderung bei einem Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung einzureichen.

Lesen Sie auch:
Rente bei Schwerbehinderung oder reguläre Altersrente? Alle Infos

Voll erwerbsgemindert sind Sie prinzipiell, wenn Sie in einer geschützten Einrichtung / einer anerkannten Werkstatt für Behinderte tätig sind und wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, wie alt sie zu Beginn ihrer Erwerbsminderung sind und davon, wieviel sie zuvor in die Ŕentenkasse eingezahlt haben. Aus den Beiträgen ergeben sich die Entgeltpunkte, und diese definieren die an Sie geleisteten Rentenzahlungen.

Haben Sie in den Jahren zuvor gut verdient und entsprechend in die Kasse eingezahlt, sammeln Sie Entgeltpunkte und können eine höhere Rente erwarten.

Erwerbsminderungsrente gibt es nur bei Einzahlungen

Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, müssen Sie mindestens fünf Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sein. In diesen fünf Jahren müssen Sie zumindest 36 Monate Pflichtbeiträge in die Kasse gezahlt haben.

Steigt die Erwerbsminderungsrente durch die Schwerbehinderung?

Nein, das ist nicht so. Zwar sind viele Menschen mit Behinderungen erwerbsgemindert. Für die Höhe der Erwwerbsminderungsrente ist es aber egal, ob dieser Erwerbsminderung eine Behinderung zugrunde liegt oder ob sie eine andere Ursache hat.

Unterschiedliche Gesetze

Tatsächlich sind für die Bestimmung des Grades der Behinderung und die Rente (auch die Erwerbsminderungsrente) unterschiedliche Gesetze zuständig. Der Schwerbehindertenausweis fällt juristisch unter das Sozialgesetzbuch 9. Die Erwerbsminderungsrente ist hingegen im Sozialgesetzbuch VI erfasst.

Wie hoch sind Erwerbsminderungsrenten im Schnitt?

Erwerbsgeminderte, die von ihrer Rente leben, gehören zu den Menschen in Deutschland mit dem größten Armutsrisiko. Im Durchschnitt betrug die Erwerbsminderungsrente 2022 ganze 950,27 Euro.

Schwerbehinderung und Altersrente

Im Unterschied zur Rente wegen Erwerbsminderung gelten bei einer Altersrente automatisch Sonderregeln bei Schwerbehinderung. Ein Grad der Behinderung oder mehr berechtigt dazu, bei einer Wartezeit von 35 Jahren bereits vor der Altersgrenze für Nicht-Behinderten in Rente zu gehen.

Dafür reicht der Nachweis im Schwerbehindertenausweis.

Der Beitrag Höhere Erwerbsminderungsrente bei Schwerbehinderung? Rentenexperte antwortet erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Mit 61 Jahren in Rente gehen

9. September 2024 - 13:41
Lesedauer 2 Minuten

Wer berechtigt ist, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beziehen, der oder die kann vorzeitig in Rente gehen, und das ohne Abschläge. Nehmen Berechtigte Abschläge in Kauf, dannn können sie sogar noch früher in den Ruhestand eintreten.

Wir wurden bei Gegen Hartz mehrfach gefragt, ob eine “Rente mit 61” bei Schwerbehinderung möglich ist. In diesem Beitrag beantworten wir die Frage ausführlich.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer zu Beginn der entsprechenden Rente anerkannt schwerbehindert ist, hat als gesetzlich Rentenversicherter einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Voraussetzung für diese Rentenform ist zudem, dass die Betroffenen 35 Jahre Wartezeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung für die volle Gültigkeit dieser Rentenform nachweisen müssen.

Kurz gesagt: Wer nur wenige Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse versichert war, kann (auch bei einem generellen Rentenanspruch nach fünf Jahren Wartezeit) keine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen, auch wenn er schwerbehindert ist.

Welchen Vorteil hat die Altersrente für schwerbehindete Menschen?

Der Vorteil dieser Rentenform besteht darin, vorzeitig in Rente gehen zu können, ohne Abschläge zahlen zu müssen. Betroffene können zwei Jahre früher in den Ruhestand eintreten als Versicherte ohne diese Beeinträchtigung.

Dies ist ein Nachteilsausgleich dafür, dass Menschen mit Schwerbehinderung durch Arbeit stärker belastet werden als diejenigen, die keine derartige Behinderung haben.

Ohne Abschläge bedeutete das, bei einem regulären Renteneintritt mit 65 Jahren, mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. Jedoch wird das reguläre Alter des Renteneintritts jährlich angehoben, und die Regelaltersgrenze liegt heute nicht mehr bei 65 Jahren, sondern bei 66 Jahren.

Wer 1964 oder später zur Welt kam, wird dann erst mit 67 in die Regelaltersrente gehen können. Die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzüge verschiebt sich damit auf 65.

Mit Abschlägen in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer die Bedindungen der Altersrente fü schwerbehinderte Menschen erfüllt, kann sogar noch früher in den Ruhestand eintreten, muss dann aber Abschläge von seiner Rente in Kauf nehmen.

Die Abschläge betragen, wie bei der vorzeitigen Rente für langjährig Versicherte, 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Betroffenen früher in den Ruhestand eintreten.

Mit Abschlägen können Empfänger einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen noch einmal bis zu drei Jahre früher in Rente gehen. Sie zahlen dann maximal 10,8 Prozent Abschlag von ihrer Gesamtrente.

Ab dem Jahrgang 1964 bedeutet dies: Die reguläre Rente beginnt mit 67, minus zwei Jahre ohne Abschläge, geht es also mit 65 Jahren in den Ruhestand. Mit Abschlägen sind es dann noch einmal bis zu drei Jahre früher, also insgesamt fünf Jahre.

Ab dem Jahrgang 1964 gilt die Altersrente für Schwerbehinderte mit 62

Auch mit Abschlägen ist bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur ein Rentenbeginn mit 62 Jahren möglich, und nicht mehr mit 61.

Bei einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren konnten Empfänger einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen jedoch mit Abschlägen sogar schon mit 60 Jahren in Rente gehen.

Gibt es die “Rente mit 61” also noch?

Ja, mit Abschlägen ist eine Rente mit 61 Jahren möglich für Rentenversicherte mit Schwerbehinderungen, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Das gilt für dienjenigen, die 1958 zur Welt kamen.

Beim Jahrgang 1959 sind es dann schon 61 Jahre und zwei Monate, und beim Jahrgang 1960 61 Jahre und vier Monate. Jedes Jahr steigt die Altersgrenze dann um zwei Monate an, bis 1964 die Endhöhe von 67 Jahren für reguläre Renten und 62 Jahren für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen erreicht ist.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Mit 61 Jahren in Rente gehen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Änderungsbescheid im Bürgergeld: Darauf solltest Du achten

9. September 2024 - 13:28
Lesedauer 2 Minuten

In bestimmten Fällen erlässt das Jobcenter einen Änderungsbescheid, z.B. wenn die Bürgergeld-Leistungen bisher nur vorläufig bewilligt wurden. In einem Änderungsbescheid werden die Leistungen gekürzt, erhöht oder inhaltlich geändert. Änderungsbescheide sind jedoch nicht immer endgültig.

Durch den Erlass von Änderungsbescheiden kann die Unübersichtlichkeit der Bescheide durch die Jobcenter weiter zunehmen. Auch seit Umsetzung des Bürgergeldgesetzes herrscht oft Verwirrung und Unklarheit.

Änderung oder Aufhebung des Bescheids?

Ein Änderungsbescheid ist ein Schreiben, das einen bereits ergangenen Leistungsbescheid oder einen anderen Bescheid ändert.

Er kann auch einen vorläufigen Bescheid ändern. Verringert der Bescheid jedoch die Leistungen, handelt es sich eigentlich um einen Aufhebungsbescheid, dessen Rechtmäßigkeit sich nach den §§ 45 ff SGB X richtet.

Änderungsbescheid vor oder nach Widerspruch?

Ergeht ein Änderungsbescheid nach Einlegen eines Widerspruchs, wird er automatisch Teil des Widerspruchsverfahrens.

Ergeht er dagegen vorher, ist es nach Auskunft der Würzburger Rechtsanwaltskanzlei am Theater sehr umstritten, ob gegen diesen Bescheid ein zusätzlicher gesonderter Widerspruch möglich ist (noch nicht abschließend geklärt, vgl. Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen Az.: L 19 AS 1358/21 B).

Erledigung und Wiederaufleben von Bescheiden

Der Erlass eines Änderungsbescheides kann auch dazu führen, dass ein zuvor ergangener Bescheid nach § 39 Abs. 2 SGB X als erledigt gilt. Ist jedoch ein Widerspruch gegen den Änderungsbescheid erfolgreich, kann der als erledigt geltende Bescheid wieder aufleben (siehe Entscheidung des Bundessozialgerichts Az.: 11 RA 2/84).

Widerspruch gegen den Änderungsbescheid

Wenn man sich gegen einen Änderungsbescheid des Jobcenters wehrt, kann man nach Auskunft der Kanzlei wahrscheinlich nur den Inhalt des Änderungsbescheids angreifen, nicht aber den Inhalt des Bescheids, den er ändert.

Wendet man sich sowohl gegen den Änderungsbescheid als auch gegen den vorherigen Leistungsbescheid, laufen zwei getrennte Widerspruchsverfahren.

Wie reagiert das Jobcenter?

Offen ist, ob eine neue Widerspruchsfrist beginnt, wenn der ursprüngliche Leistungsbescheid wieder wirksam wird (wahrscheinlich nicht).

Das Jobcenter müsste das Widerspruchsverfahren gegen den als erledigt geltenden Leistungsbescheid aussetzen, solange der Änderungsbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Weist das Jobcenter den Widerspruch vorher zurück, wäre dies unzulässig, da das Verfahren gegen den Änderungsbescheid präjudiziell ist.

Der Beitrag Änderungsbescheid im Bürgergeld: Darauf solltest Du achten erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Bürgergeld: Jobcenter muss Fahrrad-Fahrtkosten erstatten

9. September 2024 - 13:24
Lesedauer 3 Minuten

Bürgergeld-Bezieher haben einen Anspruch, Fahrtkosten zu Meldeterminen vom Jobcenter erstattet zu bekommen. Ein solcher Antrag gilt für Fahrten mit Kraftfahrzeug, Bus oder Bahn. Das Sozialgericht Leipzig stellte klar, dass der Anspruch auf Erstattung auch bei Fahrten mit dem Fahrrad gilt. (Az.: S 17 AS 405/19).

Leistungsbezieher klagt erfolgreich

Geklagt hatte ein Leipziger Leistungsbezieher, dieser bezog seinerzeit Leistungen nach Hartz IV. Er musste einen Meldetermin wahrnehmen, zu dem ihn das Jobcenter Leipzig bestellt hatte, damit er seiner Mitwirkungspflicht nachkam.

Der Leistungsbezieher fuhr mit seinem Fahrrad zum Jobcenter und beantragte dafür eine Fahrtkostenerstattung. Das Jobcenter lehnte diese ab. Auch nach einem Widerspruch des Leistungsbeziehers bestand die Behörde darauf, dass Fahrtkosten für eine Anreise mit dem Fahrrad nicht erstattet würden.

Das Jobcenter begründete dies damit, dass dem Mann durch die Fahrradfahrt keine nennenswerten Kosten entstanden seien. Dies sei jedoch bei öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso der Fall wie bei einer Fahrt mit dem Auto.

Der Mann akzeptierte diese Begründung nicht und klagte vor dem Sozialgericht Leipzig.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrrad und anderen Verkehrsmitteln?

Tatsächlich gibt es bei Fahrten mit dem Pkw oder den öffentlichen Verkehrsmitteln Kosten, die bei einer Fahrradtour nicht anfallen. Für das Auto fallen Spritkosten an und für die öffentlichen Verkehrsmittel muss ein Ticket bezahlt werden. Beim Fahrrad können Kosten für den Verschleiß der Reifen oder der Bremsen entstehen.

Das Gericht gibt dem Kläger Recht

Trotzdem urteilte das Gericht im Sinne des Fahrradfahrers. Das Jobcenter hatte nicht behauptet, dass die Fahrradtour überhaupt keine Kosten verursache, sondern “keine nennenswerten” Kosten.

Die genaue Formulierung lässt es als möglich erscheinen, dass zwar Kosten anfielen, diese aber geringfügig waren. Das Gericht argumentierte jetzt, dass auch geringe Mehrkosten einen Einfluss auf das Existenzminimum eines Empfängers von Grundsicherung hätten.

Die Bagatellgrenzen der Verwaltungsvorschriften zum Bundesreisekostengesetz dürften bei dem Existenzminimum nicht zur Anwendung kommen.

Die Höhe der Erstattung bleibt offen

Wie hoch diese Ausstattung bei Fahrradfahrten ausfällt, blieb im Gerichtsverfahren offen.

Die gleiche Kostenerstattung wie bei Fahrten mit dem Auto sei jedoch nicht gerechtfertigt. Auch müsste das Jobcenter keine Kosten tragen, die der individuellen Lebensführung zuzuschreiben seien, wie eine Dusche nach der Fahrradtour oder der Kauf wetterfester Kleidung.

Das Gericht betonte jedoch auch, dass es im Ermessen des Jobcenters liege, welche Kosten in welchem Umfang erstattet würden. Diesbezüglich gebe es bereits Verwaltungsvorschriften, die eine Selbstbindung der Behörde darstellen. Diese Vorschriften könnten nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden. Somit hatte der Kläger zwar teilweise Erfolg, jedoch ohne eine abschließende Lösung, welche konkreten Fahrradkosten das Jobcenter übernehmen muss.

Welche Kosten entstehen beim Radfahren?

Welche Kosten kommen infrage, die nicht “der individuellen Lebensführung” zuzuschreiben sind? Hier lassen sich Rückschlüsse aus den Kilometerpauschalen für Fahrten mit Kraftfahrzeugen schließen.

Diese sollen nämlich nicht nur die Spritkosten decken, sondern sind auch als Zuschuss gedacht, um Verschleißkosten zu tragen. Kurz gesagt: Je mehr ich ein Auto fahre, desto mehr Reparaturen werden fällig durch Verschleiß der Reifen oder der Bremsen, und auch ein Ölwechsel kostet.

Dies lässt sich, im Unterschied zu den Spritkosten, auf Anreisen mit dem Fahrrad übertragen. Auch hier verschleißen die Reifen, auch hier müssen bei häufigem Fahren Teile ersetzt werden.

Tarifliche Regelungen zur Fahrtkostenerstattung: Nicht für Arbeitslose anwendbar

Es existieren zwar tarifliche Regelungen zur Fahrtkostenerstattung, die auch die Nutzung von Fahrrädern betreffen, doch gelten diese ausschließlich für Arbeitsverhältnisse. So gibt es z. B. in bestimmten Tarifverträgen Regelungen, wonach Fahrradnutzern eine Kilometerpauschale zusteht. Für Empfänger von Bürgergeld sind solche Regelungen jedoch nicht anwendbar, da sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Bei Armut gibt es keine geringen Kosten

Insofern fallen tatsächlich Kosten an. Ob diese gering sind, hat etwas mit der finanziellen Situation zu tun. Für jemand, der am Existenzminimum lebt und oft nicht weiß, ob er sich in der letzten Monatswoche noch etwas zu essen leisten kann, gibt es keine geringen Kosten.

Der Beitrag Bürgergeld: Jobcenter muss Fahrrad-Fahrtkosten erstatten erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Anspruch auf das Arbeitslosengeld mit dem Krankengeld verlängern

9. September 2024 - 12:12
Lesedauer 2 Minuten

Wer seinen Job verloren hat, hat Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Die Regeln und Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes sind sehr komplex.

Oft ist vielen Betroffenen die Möglichkeit nicht bekannt, den Anspruch auf Arbeitslosengeld durch den Bezug von Krankengeld zu verlängern. Darauf weist der Sozialverband Deutschland SoVD hin.

Anspruch auf das Arbeitslosengeld

Schauen wir uns zunächst die Grundlagen an. Das Arbeitslosengeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig Beiträge einzahlen.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist primär abhängig von der Dauer der geleisteten Beitragszahlungen vor der Arbeitslosigkeit.

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss ein Berechtigter mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt haben.

Dauer ist abhängig von Versicherungszeit und Alter

Die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges hängt ebenfalls von der vorherigen Beitragszeit und dem Alter des Arbeitslosengeld-Berechtigten ab. Beispielsweise erhöht sich die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ab einem Alter von 50 Jahren.

Wer bereits seinen 58. Geburtstag gefeiert hat, kann das Arbeitslosengeld sogar bis zu zwei Jahre lang beziehen. Wer noch älter ist, kann sich sogar – mit oder ohne Abschläge – in die Rente retten.

Einfluss von Krankengeld auf den Arbeitslosengeldanspruch

Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann und die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bereits ausgelaufen ist.

Die Zahlung von Krankengeld ist jedoch mehr als nur eine Einkommenssicherung; sie hat auch Auswirkungen auf den Anspruch und die Dauer des Arbeitslosengeldes.

Lesen Sie auch:
– Kann ich Krankengeld beziehen, wenn ich in Rente bin?

Beitragszahlungen während des Krankengeldbezugs

Während des Bezugs von Krankengeld führt die Krankenkasse nämlich weiterhin Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab. Dies ist wichtig zu wissen, denn es ermöglicht, die sogenannte Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld zu verlängern, auch wenn der Versicherte krankheitsbedingt nicht arbeitet.

Somit kann der Bezug von Krankengeld den späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld positiv beeinflussen, indem die notwendige Beitragszeit “künstlich” verlängert wird.

Praktisches Beispiel: Der Fall von Thomas

Nehmen wir das Beispiel von Thomas, der nach seinem Studium begann zu arbeiten, aber kurz darauf schwer erkrankte. Michael hatte zunächst nur vier Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, bevor er Krankengeld bezog.

Durch die Krankheit und den anschließenden langen Krankengeldbezug über fast zwei Jahre, wurden weiterhin Beiträge für ihn entrichtet. Nach Ablauf des Krankengeldes hatte Michael somit die erforderliche Mindestbeitragszeit erreicht und konnte Arbeitslosengeld beanspruchen.

Hinweis: Das Krankengeld kann maximal 78 Wochen lang innerhalb von drei Jahren pro Erkrankung (§ 48 SGB V) bezogen werden.

Mehr Anspruch auf Arbeitslosengeld

Der Bezug von Krankengeld kann demnach einseits überhaupt den Anspruch auf Arbeitslosengeld ermöglichen. Zum anderen kann der Bezug von Krankengeld auch die Berechtigungszeit des Arbeitslosengeldes verlängern, da das Krankengeld nicht nur temporär für den Lebensunterhalt aufkommt, sondern auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld verlängert.

Der Beitrag Anspruch auf das Arbeitslosengeld mit dem Krankengeld verlängern erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Kann ich Krankengeld beziehen, wenn ich in Rente bin?

9. September 2024 - 12:11
Lesedauer 2 Minuten

Wer eine Rente bezieht kann auch das Krankengeld beziehen? Diese Frage erreichte unsere Redaktion. Daher gehen wir in diesem Artikel einmal auf diese Fragestellung ein.

Krankengeld dient in der Regel dazu, erwerbstätige Menschen finanziell abzusichern, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Doch wie verhält es sich, wenn jemand bereits im Ruhestand ist und eine Rente bezieht?

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Erwerbstätige, die gesetzlich krankenversichert sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld.

In der Regel tritt der Krankengeldanspruch nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ein, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet. Die Krankenkasse übernimmt dann die finanzielle Unterstützung und zahlt Krankengeld, um Einkommensausfälle zu kompensieren.

Wie verhält es sich für Rentner?

Für Rentnerinnen und Rentner ändert sich die Situation. Obwohl sie weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, haben sie in den meisten Fällen keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

Dies gilt insbesondere für die gängigen Rentenarten wie die Altersrente und auch die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sobald der Rentenbezug beginnt, endet in der Regel auch der Anspruch auf Krankengeld.

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 50). Hier ist festgelegt, dass der Anspruch auf Krankengeld mit dem Beginn des Rentenbezugs erlischt.

Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass das Krankengeld dazu dient, Verdienstausfälle zu kompensieren – eine Situation, die für Rentnerinnen und Rentner, die nicht mehr erwerbstätig sind, nicht mehr zutrifft.

Lesen Sie auch:

Gibt es Ausnahmen?

Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen Rentner weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben. Dazu zählen spezielle Konstellationen wie befristete Renten oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

In solchen Fällen kann der Anspruch auf Krankengeld unter Umständen fortbestehen. Jedoch gilt dies nur für einen begrenzten Zeitraum und unter strengen gesetzlichen Vorgaben.

Auch bei Personen, die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder eine Teilrente wegen Alters erhalten, kann das Krankengeld in bestimmten Fällen gekürzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hier wird die Rentenzahlung mit dem Krankengeld verrechnet, um eine Doppelleistung zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Krankengeldanspruch und die Rente zusammenfallen?

Sollte der Krankengeldanspruch zeitgleich mit dem Rentenbeginn eintreten, besteht laut § 50 SGB V kein Anspruch mehr auf Krankengeld. In solchen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass die Krankenkasse das bereits gezahlte Krankengeld zurückfordert, sofern sich die Auszahlung mit dem Rentenbeginn überschneidet.

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht dies: Wenn ein Versicherter am 15. März krankgeschrieben wird und Krankengeld bezieht, aber ab dem 1. April seine Altersrente antritt, endet der Krankengeldanspruch mit dem 31. März.

Wurde Krankengeld dennoch über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt, kann dieses nicht zurückgefordert werden, da der Anspruch auf Krankengeld an dem Tag endet, an dem die Rente beginnt.

Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung

Die rechtlichen Grundlagen zum Krankengeld und seiner Verrechnung mit Rentenleistungen sind klar geregelt.

Der Ausschluss oder die Kürzung des Krankengeldes basiert auf § 50 SGB V. Dieser regelt, dass der Krankengeldanspruch mit dem Beginn bestimmter Renten endet. Eine Ausnahme besteht, wenn die Rente befristet ist, etwa bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente.

Hier endet der Krankengeldanspruch, sobald die befristete Rente gezahlt wird. Zudem müssen Versicherte bei Rentenzahlungen aus dem Ausland oder vergleichbaren ausländischen Rentenleistungen aufpassen, da diese ebenfalls das Krankengeld beeinträchtigen können.

Ergebnis: Nur in seltenen Konstellationen Anspruch auf Krankengeld bei einer Rente

Für die meisten Rentnerinnen und Rentner gilt: Mit Beginn des Rentenbezugs endet der Anspruch auf Krankengeld.

Auch wenn weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, greift das Krankengeld nicht mehr, da es vorrangig eine Leistung für Erwerbstätige ist. In wenigen Ausnahmefällen, wie bei befristeten Renten oder teilweiser Erwerbsminderung, kann es zu einer Kürzung des Krankengeldes kommen, doch auch hier ist die Leistung stark eingeschränkt.

Der Beitrag Kann ich Krankengeld beziehen, wenn ich in Rente bin? erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Kündigung beim Minijob: Eine Abfindung ist auch hier möglich

9. September 2024 - 9:44
Lesedauer 2 Minuten

Gilt der Kündigungsschutz auch bei einem Minijob und wenn ja, gibt es dann eine Abfindung? Diese und ähnliche Fragen haben unsere Redaktion erreicht.

Vorab: Auch im Minijob gelten die Regeln des Kündigungsschutzes und des Arbeitsrechts. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Lange aus Hannover erklärt, in welchen Konstellationen eine Abfindung möglich ist.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht besonders
  • Bei Schwangerschaft
  • Auszubildende
  • Beschäftigte in Elternteilzeit
  • Arbeitnehmer die schwerbehindert sind

Für diese Arbeitnehmer besteht entweder ein Kündigungsverbot oder eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die von einem Fachanwalt geprüft werden sollten.

Aber auch für Arbeitnehmer, die nicht zu den genannten Gruppen gehören, gilt in bestimmten Konstellationen der Kündigungsschutz.

Betrieb sollte mehr als 10 Mitarbeiter haben

In dem Betrieb, in dem Sie arbeiten, sind mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt § 23 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Als Minijobber müssen Sie außerdem länger als sechs Monate im selben Betrieb beschäftigt sein (§ 1 Abs. 1 KSchG). Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz.

In Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitarbeitsplätzen gilt das Kündigungsschutzgesetz natürlich auch für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate dort beschäftigt sind“, sagt Arbeitsrechtler Lange.

Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, greift der Kündigungsschutz leider nicht.

Das bedeutet, dass nur in sehr seltenen Konstellationen tatsächlich eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann.

“Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift, sind Arbeitnehmer nicht wehrlos”, betont Rechtsanwalt der Anwalt.

Denn auch für Minijobber und reguläre Arbeitnehmer gelten bei Kündigungen grundsätzlich die arbeitsrechtlichen Grundsätze.

Eine Kündigung darf nicht treuwidrig, sittenwidrig, diskriminierend sein oder gegen das Maßregelungsverbot verstoßen.

Lesen Sie auch:

Kündigungsgrund muss nachgewiesen sein

Arbeitgeber müssen also glaubhaft begründen können, warum eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen soll.

Eine ordentliche Kündigung kann der Arbeitgeber nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen und mit entsprechender Begründung aussprechen.

Kündigungsfrist bei Minijobs abhängig von Beschäftigungsdauer

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Beschäftigung des Minijobs ab. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen.

Die Kündigungsfrist gilt,
– 2 Jahre: 1 Monat
– 5 Jahre: 2 Monate
– 8 Jahre: 3 Monate

Aber Achtung: In Tarifverträgen können auch längere oder kürzere Kündigungsfristen für Minijobs gelten.

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Eine Kündigung kann wirksam sein, wenn der Kündigungsgrund in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegt oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.

Befristung des Minijobs

Auch Minijobs können befristet sein. Läuft die vertraglich vereinbarte Zeit ab, endet das Arbeitsverhältnis.

Aber auch bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das Kündigungsrecht. Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber vorzeitig gekündigt, sollte die Kündigung von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Im Ergebnis gilt für Minijobberinnen und Minijobber das gleiche Arbeitsrecht wie für regulär Beschäftigte.

Ein besonderer Kündigungsschutz besteht bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung und nach dem Kündigungsschutzgesetz, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird eine Kündigung ausgesprochen, sollte innerhalb der ersten drei Wochen mit anwaltlicher Hilfe Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst ist die Kündigung unwirksam”, so der Rechtsanwalt.

Auf eine Abfindung bestehe kein Rechtsanspruch, “sie kann aber auch bei Minijobs in der Regel ausgehandelt werden”.

Prüfen einer Kündigungsschutzklage

Die Chancen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen auch bei Minijobs gut. Viele Arbeitgeber begehen Fehler bei Aussprache einer Kündigung, womit die Kündigung ihre Wirksamkeit verliert.

Der Beitrag Kündigung beim Minijob: Eine Abfindung ist auch hier möglich erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Mit der Rente sparen: 8 Steuertipps vom Experten

9. September 2024 - 9:40
Lesedauer 3 Minuten

Es gibt zahlreiche Abzugsmöglichkeiten, die Rentner in ihrer Steuererklärung nutzen können, um bei der Rentensteuer zu sparen. Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt zeigt 8 Tipps, wie Rentner ihre Steuerlast senken können.

1. Krankheitskosten: Außergewöhnliche Belastungen absetzen

Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Hierzu zählen auch rezeptfreie Medikamente, für die ein Rezept vorliegen muss, sowie verordnete Heilmittel wie Massagen oder Krankengymnastik. Auch Kosten für Heilpraktiker können steuerlich abgesetzt werden.

Bei einem Krankenhausaufenthalt, bei dem Patienten eine Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag leisten müssen, können diese Beträge ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.

Auch für Kuren oder Reha-Maßnahmen, die von der Krankenkasse genehmigt wurden, gilt das.

Bei freiwilligen Kuren können die Eigenanteile für medizinische Maßnahmen abgesetzt werden, dafür wird ein amtsärztliches Attest benötigt.

2. Kapitalerträge: Freistellungsaufträge und Altersentlastung optimal nutzen

Kapitalerträge sollten immer vollständig in der Steuererklärung angegeben werden.

Nur so kann das Finanzamt prüfen, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht, etwa wenn zu viel Kapitalertragsteuer abgeführt wurde. Da die Bank den Altersentlastungsbetrag nicht automatisch berücksichtigt, kann dieser nur im Rahmen der Steuererklärung über das Finanzamt gewährt werden.

Rentner sollten auch darauf achten, ihre Freistellungsaufträge korrekt zu setzen:

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Ledige maximal 1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro.

3. Werbungskosten: Höhere Ausgaben nachweisen und profitieren

Vom steuerpflichtigen Teil der Rente wird vom Finanzamt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro automatisch abgezogen. Fallen die Ausgaben höher aus, sollten diese in der Anlage R der Steuererklärung nachgewiesen werden.

Hierzu zählen Steuerberatungskosten, Beiträge zu Gewerkschaften, Rechtsberatungskosten sowie Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen.

Auch die pauschalen Kosten für die Kontoführungsgebühren eines Girokontos, auf das die Rente überwiesen wird, können abgesetzt werden.

4. Haushaltshilfen und Handwerker: Steuerermäßigungen clever nutzen

Hausarbeiten wie Putzen, Waschen, Kochen oder Gartenpflege, aber auch Pflege- und Betreuungsleistungen, die erbracht werden, können steuerlich geltend gemacht werden.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 4.000 Euro im Jahr. Wird die Haushaltshilfe oder der Gärtner jedoch als Minijobber beschäftigt, reduziert sich der absetzbare Höchstbetrag auf 510 Euro.

Zusätzlich können Sie Handwerkerleistungen, die Renovierungs-, Instandsetzungs- oder Erhaltungsmaßnahmen betreffen, steuerlich absetzen. Auch hier sind 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten absetzbar, allerdings bis maximal 1.200 Euro jährlich. Barzahlungen erkennt das Finanzamt hierbei jedoch nicht an.

5. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung: Steuererklärung vereinfachen

Für Menschen mit Behinderung gibt es spezielle Pauschbeträge, die den Aufwand der Einzelnachweise in der Steuererklärung reduzieren.

Diese Pauschbeträge wurden seit 2021 verdoppelt und richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB).

Ab einem GdB von 20 beträgt der Pauschbetrag 384 Euro. Personen, die aufgrund ihrer Behinderung als hilflos gelten, können einen besonders hohen Pauschbetrag von 7.400 Euro beantragen. Dieser gilt auch für Blinde und Taubblinde, betont Anhalt.

6. Altersentlastungsbetrag: Ein zusätzlicher Steuerfreibetrag für Senioren

Rentner, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, können den Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser Freibetrag gilt nur für Einkünfte wie Mieten, Kapitalerträge oder Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung, nicht aber für Renten oder Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten.

Die Höhe des Entlastungsbetrags richtet sich nach dem Jahr, in dem das 64. Lebensjahr vollendet wurde. Für das Jahr 2024 beträgt der Entlastungsbetrag 13,6 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal jedoch 646 Euro, so Anhalt.

7. Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherungen absetzen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Diese Posten lassen sich in der Regel direkt dem Rentenbescheid entnehmen.

Auch Beiträge zu privaten Krankenversicherungen, Sterbegeldversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen (z.B. für PKW, Haustiere oder den privaten Bereich) können geltend gemacht werden.

8. Kirchensteuer und Spenden: Vorteile für Spender

Die gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung abgesetzt werden, rät der Sozialrechtsexperte.

Ebenso sind Spenden an kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen steuerlich absetzbar. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Bei höheren Beträgen ist eine Spendenbescheinigung erforderlich.

Der Beitrag Mit der Rente sparen: 8 Steuertipps vom Experten erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Pflegegeld und Bürgergeld – Anspruch, Anrechnung und Antrag

9. September 2024 - 9:33
Lesedauer 3 Minuten

Pflegegeld ist eine Leistung, die zuhause lebende Pflegebedürftige, erhalten können und die von der Pflegekasse gezahlt wird.

Bei dem Pflegebedürftigen kann es sich beispielsweise um ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen, aber auch Kinder handeln. Bei Kindern, die sowieso noch unterstützungsbedürftig sind, wird der erhöhte Aufwand im Vergleich zu einem gesundem Kind betrachtet.

Bei Pflegegrad 2 gibt es 332 Euro pro Monat (2024) darüber steigen die Beträge an.

Tabelle der Pflegegeld nach Pflegegrad 2024 Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegeld — 332 € 573 € 765 € 947 € Pflegesachleistung — bis zu 761 € bis zu 1.432 € bis zu 1.778 € bis zu 2.200 € Tages- und Nachtpflege — 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 € Entlastungsbetrag 125 € 125 €* 125 €* 125 €* 125 €* Vollstationäre Pflege — 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 € Pflege in Einrichtungen für Behinderte — bis zu 266 € bis zu 266 € bis zu 266 € bis zu 266 € Ersatzpflege durch Fachkräfte — bis zu 1.612 € bis zu 1.612 € bis zu 1.612 € bis zu 1.612 € Ersatzpflege durch Angehörige — bis zu 498 € bis zu 859,50 € bis zu 1.147,50 € bis zu 1.420,50 € Kurzzeitpflege — bis zu 1.774 € bis zu 1.774 € bis zu 1.774 € bis zu 1.774 € Gemeinsamer Jahresbetrag (Kinder/Jugendliche) — — — bis zu 3.386 € bis zu 3.386 € Pflegehilfsmittel bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € bis zu 40 € Digitale Pflegeanwendungen bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 € bis zu 50 € Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.000 € bis zu 4.000 € bis zu 4.000 € bis zu 4.000 € bis zu 4.000 € Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €

*In den Pflegegraden 2–5 nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (z.B. Waschen, Ankleiden, etc.). Stand: August 2024

Voraussetzungen beim Pflegebedürftigen

Die Gründe können dabei in allen Altersgruppen physisch oder psychisch sein.

Der Partner kann wegen seiner Ängste nicht das Haus verlassen? Das Kind ist entwicklungsverzögert? Die Mutter ist dement? Alles denkbare Gründe!

Für den Bezug von Pflegegeld ist es notwendig, dass der Pflegebedürftige zuhause von Angehörigen oder anderen Nicht-Profis gepflegt wird. Er erhält dann Pflegegeld, mit dem er Pflegende “bezahlen” kann. Diese können aber müssen nicht im gleichen Haushalt leben.

Online-Einschätzung ob ein Antrag Sinn macht

Es gibt Online-Pflegegeldrechner, mit denen bei der Pflege Erwachsener eine erste Orientierung möglich ist. Hier ein Beispiel.

Anrechnung des Pflegegeld auf Sozialleistungen beim Pflegebedürftigen

Bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung und anderen Sozialleistungen wird gezahlt, als gebe es das Pflegegeld gar nicht.

Das Pflegegeld ist in allen Sozialleistungen komplett anrechnungsfrei! Ein Antrag lohnt sich somit.

Folgen für den Pflegenden

Wird Pflegegeld gezahlt, kann der Pflegende hierüber rentenversichert werden. Dafür ist ein extra Antrag erforderlich.

Anrechnung von Einkommen aus der Pflege auf Sozialleistungen beim Pfleger

Der Pflegende erhält Geld aus dem Pflegegeld für die Pflege. Damit stellt sich die Frage der Anrechnung beim Pfleger: Auch bei diesem ist es bei Angehörigen oder enger sozialer Bindung anrechnungsfrei, auch wenn man nicht im gleichen Haushalt lebt. §1 Abs1 Nr4 Alg II-VO

Rentenversicherung bei Pflegegeld

Wird Pflegegeld gezahlt, kann der Pflegende hierüber rentenversichert werden. Dafür ist allerdings ein extra Antrag erforderlich.

Urlaub für Pflegende

Auch der Pflegende hat Anspruch auf Urlaub oder kann erkranken – dafür gibt es die “Verhinderungspflege”.

Für bis zu 6 Wochen/Jahr werden insgesamt bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr übernommen. Für diese Zeit wird dann aber nur noch das halbe Pflegegeld überwiesen.

Antragsstellung auf Pflegegeld

Der Antrag auf eine Pflegeeinstufung kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse(=Krankenkasse) gestellt werden.

Formulierungsvorschlag:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich fristwahrend Leistungen der Pflegeversicherung (für ….).
Ich bitte um die Einstufung in einen Pflegegrad und eine kurzfristige Begutachtung.

Bitte bestätigen Sie mir den Antragseingang.

Mit freundlichen Grüßen”

Weiterer Ablauf nach dem Antrag

Zunächst werden üblicherweise Unterlagen über die Erkrankung und betreuende Ärzte angefordert und es erfolgt ein Hausbesuche zur Begutachtung.

Bei der Begutachtung ist wichtig, die Einschränkungen und Unterstützungsbedarfe realistisch darzustellen, nichts zu beschönigen und sich nicht mehr Mühe zu geben als sonst. Danach kommt das Gutachten und die Einstufung per Post.

Nicht einverstanden mit der Einstufung?

Wenn diese Einstufung nicht in Ordnung ist, ist es möglich in Widerspruch zu gehen. Dafür sollte man sich dann aber fachkundig z.B. von einem Pflegestützpunkt unterstützen lassen.

Rechtsgrundlage

§37 SGB XI

Der Beitrag Pflegegeld und Bürgergeld – Anspruch, Anrechnung und Antrag erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Jobcenter forderte Bürgergeld zurück und verlor gnadenlos

9. September 2024 - 9:25
Lesedauer 2 Minuten

Ein Jobcenter forderte aufgrund “sozialwidrigem Verhalten” bereits gezahlte SGBII-Leistungen (Bürgergeld) zurück, weil ein Job nicht angetreten wurde. Der Fall landete vor Gericht.

Mündlich vereinbartes Arbeitsverhältnis sorgt für Probleme

Nach einer mündlichen Absprache trat ein von Leistungsbezieher seine Arbeitsstelle nicht an, weil er von einem späteren Arbeitsbeginn ausging.

Da das Jobcenter keine Sanktionen verhängen konnte, forderte es bereits gezahlte Arbeitslosengeld II Leistungen zurück.

Im Streitfall ging es um einen Betroffenen, der nach einem Vorstellungsgespräch beim Bauhof einer Gemeinde eine Stelle antreten sollte und dafür bereits Arbeitskleidung erhalten hatte.

Am 2. März meldete die Gemeinde an das Jobcenter, dass der Betroffene die Stelle nicht angetreten habe und nicht zu erreichen sei.

Betroffener ging von einem späteren Beginn aus

Daraufhin hörte das Jobcenter den Betroffenen an. Dieser war wohl davon ausgegangen, dass als Arbeitsbeginn der 1. April vereinbart worden war.

Da dem Jobcenter kein Arbeitsvertrag vorlag und es keine Rechtsfolgenbelehrung mit der Einladung verschickt hatte, sah es von einer Kürzung der Leistungen ab.

Jobcenter fordert Rückzahlung von Betroffenem

Da das Jobcenter einen Lohnkostenzuschuss an die Gemeinde gezahlt hatte und aus einem Antragsvordruck der 1. März als Arbeitsbeginn hervorging, machte das Jobcenter gegenüber dem Betroffenen einen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II vom  1. März bis 1. August geltend.

Schließlich forderte es den Betroffenen ein Jahr später dazu auf, alle bis dato gezahlten Bürgergeld-Leistungen zurück zu zahlen.

Lesen Sie auch:

Es lag kein Arbeitsvertrag vor

Der Betroffene wehrte sich und verwies darauf, dass ihm kein Arbeitsvertrag vorgelegen habe, da die Gemeinde noch Fördergelder beantragen musste, und er davon ausgegangen sei, dass die Stelle ab 1. April zu besetzen wäre.

Das Jobcenter beharrte darauf, ihm wie die Gemeinde den 1. März als Arbeitsbeginn telefonisch mitgeteilt zu haben. Es lehnte daher den Widerspruch ab.

Der Betroffene klagte schließlich vor dem Sozialgericht Aurich. Dieses hob den Rückforderungsbescheid in Teilen auf, da die Leistungen zwar sozialwidrig bezogen worden seien, aber das Jobcenter formal gegen die Anhörungserfordernis verstoßen habe, sodass eine Rückforderung über den Gesamtzeitraum nicht möglich sei.

Jobcenter schenkte Aussagen des Betroffenen keinen Glauben

Ansonsten seien nach der Befragung von Gemeinde- und Jobcentervertretern die Aussagen des Betroffenen unglaubwürdig.

Es ging sogar so weit, anzumerken, dass der Betroffene nach Eindruck des Gerichts höchstens drei Monate lang in der Lage gewesen wäre, den Job überhaupt wahrzunehmen.

Auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen schloss sich diesem Urteil im Berufungsverfahren grundsätzlich an (L 13 AS 161/20). Es verwies jedoch darauf, dass nicht jeder sozialwidrige Tatbestand nach § 31 SGB II gleich eine Rückforderung nach § 34 SGB II rechtfertige.

Andererseits könnten sowohl eine Sanktion als auch ein Ersatzanspruch gleichzeitig geltend gemacht werden, wenn ein entsprechend schwerer Verstoß vorliege.

Kein Verstoß nach § 31 SGB II

Im konkreten Fall folge jedenfalls aus der Aufhebung der rechtswidrigen Sanktion kein Ersatzanspruch an deren Stelle. Ein besonders harter Verstoß im Sinne des § 31 SGB II liege gerade nicht vor.

Es sei nämlich bereits fraglich, ob der Arbeitsvertrag überhaupt zustande gekommen sei.

Ein solcher liege nicht vor. Außerdem habe die Gemeinde keine Kündigung ausgesprochen. Es sei nachvollziehbar, dass der Betroffene aufgrund der Förderung auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag gewartet habe, zudem sei nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Rechts ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben.

Der Beitrag Jobcenter forderte Bürgergeld zurück und verlor gnadenlos erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker