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Aktualisiert: vor 1 Stunde 18 Minuten

Schwerbehinderung: Dann wird ein Grad der Behinderung ab 50 zuerkannt

17. Juli 2024 - 17:19
Lesedauer 3 Minuten

Ein festgesetzter Grad der Behinderung ab 50 ist für Betroffene mit besonderen Nachteilsausgleichen verbunden. Ab diesem Grad gilt nämlich eine Schwerbehinderung, und damit treten die dafür vorgesehenen Sonderregelungen in Kraft.

Welche Einschränkungen führen aber zu diesem Grad der Behinderung?

Grad der Behinderung (GdB) von 20 bis 100

Die Behinderung eines Menschen wird auf einer Skala festgesetzt – von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Ursachen können Erkrankungen sein, Unfälle oder Verletzungen, angeboren oder erworben.

Geht es um Prozente?

Dieser Grad der Behinderung wird zwar von Null bis 100 definiert, es handelt sich aber nicht um eine Prozentangabe. Vielmehr bezeichnet der GdB die Einschränkungen an der gesellschaftlichen Teilhabe.

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Geht es um die Erkrankung?

Oft wird bei Vorstellungen über den Grad der Behinderung Ursache und Wirkung verwechselt. Zwar sind die spezifischen Krankheiten oder Unfälle immer Teil der Befundberichte.

Doch beim Grad der Behinderung geht es nicht primär um die Ursache, sondern um die Folgen. Entscheidend sind die Einschränkungen, die dieser Mensch im gesellschaftlichen Leben hat.

Welche Diagnosen führen zu einer festgesetzten Schwerbehinderung?

Ein Grad der Behinderung von 50 ist bei bestimmten Erkrankungen aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen wahrscheinlich, besonders bei schweren und chronischen Krankheiten. Dies trifft besonders auf die folgenden zu:

  • Herzerkrankungen;
  • versteifte Hüft- und Kniegelenke;
  • Verlust der Nase und starke Entstellung des Gesichtes;
  • schwere Migräne mit lang anhaltenden Anfällen und kurzen Pausen;
  • schwere Depressionen, die soziale Anpassung kaum möglich machen;
  • kompletter Verlust einer Hand;
  • totale Harninkontinenz;
  • Tinnitus, der das soziale Leben massiv beeinträchtigt;
  • Endprothesen im Kniegelenk auf beiden Seiten;
  • schwer einstellbare Diabetes vom Typ 1 (Brittle Diabetes);
  • schwere Endometriose;
  • erhebliche Störungen des Gleichgewichts mit Schwindel und Gehhilfen.

Chronische Darmerkrankungen, zum Beispiel Colitis Ulcerosa, werden mit einem GdB von 50 oder 60 festgesetzt, wenn die Beschwerden anhalten. Das gilt auch für eine chronische und dabei stark entzündliche Hepatitis.

Bei Multipler Sklerose, Parkinson oder einem Schlaganfall gilt eine GdB von mindestens 50, dieser kann aber auch 100 betragen.

Es kommt auf das Ausmaß der Einschränkungen an

Bei vielen Leiden kommt es auf das Ausmaß der Einschränkungen an, ob ein Status als schwerbehindert festgesetzt wird.

Bei Lähmungen reicht das Spektrum zum Beispiel von einem GdB von 30 bis 100, bei einem Schädel-Hirn-Trauma von 20 bis 80 und bei einer Muskeldystrophie von 30 bis 70. Schwerhörigkeit kann gar zu einem Null GdB führen, aber auch zu einem GdB von 80.

Besonders groß ist das Spektrum bei psychischen und neurologischen Erkrankungen. So reichen die Festsetzungen im Autismus-Spektrum von zehn bis 100, bei psychischen Erkrankungen sogar von Null bis 100.

Diabetes Typ 2 kann in schweren Fällen einen GdB von 50 verusachen, in leichteren Fällen liegt der GdB bei 30. Das gilt auch für eine rheumatoide Arthritis.

Welche Einschränkungen gelten nicht als Schwerbehinderung?

Manche Ursachen bedingen allein zwar einen Grad der Behinderung, doch dieser bleibt unter 50. Eine Hypersalvation, also ein verstärkter Speichelfluss führt zu einem GdB von zehn oder 20, eine Osteoporose von 20 bis 40, eine Arthrose von zehn bis 20, ebenso eine Farbenblindheit.

Welche gesetzlichen Nachteilsausgleiche gelten?

Alle Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 haben konkrete Nachteilsausgleiche.

Dazu gehören ein besonderer Kündigungsschutz (Arbeitgeber müssen bei Kündigung einen Antrag beim Integrationsamt stellen), eine auf 1.140 Euro reduzierte Einkommenssteuer; ein Zusatzurlaub von fünf Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche.

Menschen mit Schwerbehinderungen können zwei Jahre früher ohne Abschläge in die gesetzliche Altersrente gehen.

Freiwliige Nachteilsausgleiche

Außerdem geben Institutionen und Veranstalter bei Schwerbehinderung Ermäßigungen.

Dies reicht vom öffentlichen Nahverkehr über Museen, Theater, Zoologische Gärten bis zu Schwimmbädern, Saunen und Wellnesscentern. Diese Vergünstigungen sind nicht gesetzlich verpflichtend und unterscheiden sich von Veranstalter zu Veranstalter, von Region zu Region, von Kommune zu Kommune.

Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen

Nicht nur der Grad der Behinderung wird festgesetzt, hinzu kommen sogenannte Merkzeichen über die Art der Behinderung. Diese bedingen weitere Nachteilsausgleiche.

Zum Beispiel wird bei Gehbehinderung das Merkzeichen G im Behindertenausweis eingetragen, bei Blindheit Bl und bei Gehörlosigkeit GL.

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Sozialhilfe: Unzumutbarkeit eines Umzuges insbesondere aus gesundheitlichen Gründen

17. Juli 2024 - 13:31
Lesedauer 4 Minuten

Der vorliegende Fall rechtfertigt die Annahme eines seltenen Ausnahmefalles der Unzumutbarkeit eines Umzuges insbesondere aus gesundheitlichen Gründen.

An die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. auch zum Folgenden BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 – B 4 AS 30/08 R; Urteil vom 20. August 2009 – B 14 AS 41/08 R – Gerichtssatz ).”

Zumutbarkeit umgehender und nachzuweisender Kostensenkungsbemühungen – auch durch Umzug – sind in aller Regel anzunehmen.

Der Regelfall sieht nur 6 Monate vor

In der Regel sollen spätestens nach sechs Monaten nur noch die Aufwendungen in Höhe der Referenzmiete erstattet werden. Nichts Unmögliches oder Unzumutbares – kann vom Leistungsbezieher verlangt werden ( Rechtsprechung BSG zum SGB XII, aber auch zum SGB II )

An die Ausnahmen vom Regelfall sind strenge Anforderungen an die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit zu stellen, denn die Erstattung unangemessener Kosten der Unterkunft bleibt der Ausnahmefall. BSG, Urteil vom 23. März 2010 – B 8 SO 24/08 R –

Bei älteren, kranken Menschen erkennt das Bundessozialgericht aber an, dass sie typisierend immobiler als der Durchschnitt der Bevölkerung sind, weil mit zunehmendem Alter die Anpassungsfähigkeit weiter abnimmt und die Anfälligkeit für Erkrankungen zunimmt und dass wegen des erfahrungsgemäß veränderten Aktionsradius die Wohnung und Wohnumgebung für das körperliche und psychische Wohl des alten Menschen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Antragstellerin war in ihrer Konzentration deutlich eingeschränkt, auch Merkfähigkeit und Gedächtnis waren eingeschränkt nachweislich ärztliches Gutachten

Ältere Hilfebedürftige leidet unter unter einer Persönlichkeitsstörung, einer Dysthymie, einer Agoraphobie mit Panikstörung, einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren, einem HWS- und LWS-Syndrom bei degenerativen Veränderungen ohne neurologische Ausfälle, einer Migräne accompagne und einem Tinnitus aurium.

Nur mit Unterstützung in der Lage, sich eine Wohnung zu organisieren, einen Umzug zu planen und zu bewältigen.

Damit war die Antragstellerin nicht in der Lage, sich eigenständig um einen Wohnungswechsel (sei es im selben Ort oder in räumlicher/regionaler Nähe zur bisherigen Wohnung) zu bemühen.

Unmöglich war für die Hilfeempfängerin, die kostenfreien Wochenblätter, die Immobiliendatenbanken o.ä. nach Wohnungsanzeigen zu durchsuchen und umfangreiche Aktivitäten zur Wohnungssuche zu entwickeln

Kein Verweis bei der Wohnungssuche auf die Hilfe ihres Sohnes und dessen Frau

Denn beiden litten selbst unter gesundheitlichen Einschränkungen – ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 wurde festgestellt. So urteilte das LSG Baden- Württemberg mit Urteil vom 17.03.2022 – L 7 SO 1635/19 –

Die Sozialhilfeempfängerin hat danach einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung, sie konnte in ihrer Wohnung verbleiben, weil der Umzug auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen für die ältere Dame – unzumutbar – war.

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Die Entscheidung des BSG damals aus dem Jahre 2010 war schon ein Kracher, denn somit war geklärt, wann vom Regelfall für die Erbringung der Kosten der Unterkunft bei Unangemessenheit abzuweichen ist und vor allem, wann ein Umzug für ältere Menschen unzumutbar ist.

Neuere BSG- Rechtsprechung besagt zu diesem Thema folgendes

BSG Urteil vom 06.10.2022 – B 8 SO 7/21 R –

Beim SGB XII (Sozialhilfe), welches für ältere Menschen gilt, sind zu berücksichtigen besondere Umstände wie u.a. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, soweit diese Faktoren nach den Umständen des Einzelfalls Auswirkungen auf den Unterkunftsbedarf haben.

Der Träger der Sozialhilfe darf Hilfeempfänger, die individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt aufweisen, nicht ohne Weiteres auf den allgemeinen Wohnungsmarkt verweisen, sondern hat sie bei der Wohnungssuche bedarfsgerecht zu unterstützen.

Die Entscheidung des BSG lautet wie folgt: Orientierungssatz RA Niklas Sander, Moormerland:
1. Der Zugang zum Wohnungsmarkt gestaltet sich für Personen mit geistigen, psychischen oder seelischen Behinderungen grundsätzlich schwieriger. Vermieter können Vorbehalte gegenüber dieser Gruppe haben. Erkennbare Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten können daher die Chancen auf angemessenen Wohnraum mindern.

2. Wenn diese Beeinträchtigungen zu einer erheblichen Einschränkung oder Verschlossenheit des Wohnungsmarkts führen, ist in der Regel eine individuelle Unterstützung durch den Leistungsträger notwendig, um eine Wohnung zu finden.

3. Wenn der Leistungsträger dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist grundsätzlich von der konkreten Angemessenheit der Wohnung auszugehen. Die Betroffenen müssen dann keine konkreten Suchaktivitäten nachweisen.

Rechtstipp zum SGB XII

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2024 – L 2 SO 3252/22 –

1. Die beiden über siebzigjährigen chronisch kranken Klägern mit deutlicher Einschränkung der Mobilität und nachvollziehbarem Umzug in den Innenstadtbereich und Bestätigung des Gesundheitsamts, dass eine Erdgeschosswohnung notwendig gewesen ist, haben Anspruch auf Übernahme ihrer tatsächlichen Miete bei Verschlossenheit des Wohnungsmarkts.

2. Bei Verschlossenheit des Wohnungsmarkts ( Beschränkung auf Wohnungen im Erdgeschoss oder Parterre ) muss der Sozialhilfeträger im Einzelfall die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernehmen ( Anlehnung an BSG, Urteil vom 06.10.2022 – B 8 SO 7/21 R ).

Was können alte, kranke und behinderte Sozialhilfeempfänger tun, wenn von der Behörde ein Umzug gefordert wird – sind sie auf sich allein gestellt?

Definitiv nein, denn es liegt inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor, wie die ” Angemessenheit von Unterkunftskosten bei individuellen Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt zu behandeln ist”.

Was müssen die älteren Menschen nachweisen, vorbringen?

Auch das betrifft wieder den Einzelfall.

Vorlegen sollte man unbedingt:
1. Eine attestierte Notwendigkeit eines Verbleibs in ihrer Wohnung aus psychischen Gründen, Krankheitsgründen, Behinderung, Merkzeichen, Rollstuhl, – nicht abschließend – weitere Möglichkeiten denkbar.

2. Sozialhilfeträger verweisen gern darauf, dass Verwandte bei der Wohnungssuche helfen könnten – Könne diese das, ist das okay, aber wenn die Verwandten selbst gesundheitliche Einschränkungen haben, darf das Sozialamt nicht darauf verweisen, es muss natürlich Kenntnis davon haben.

Ist der Betroffene selbst aus individuellen Gründen nicht in der Lage nach Wohnungen suchen, Wohnungsanzeigen aufzugeben bzw. sich an zuschauen, muss das Sozialamt dem Leistungsbezieher dabei helfen, denn nach BSG – Rechtsprechung 8. Senat gilt:

Beim SGB XII ( Sozialhilfe ), welches für ältere Menschen gilt, sind zu berücksichtigen besondere Umstände wie u.a. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, soweit diese Faktoren nach den Umständen des Einzelfalls Auswirkungen auf den Unterkunftsbedarf haben.

Was muss das Sozialamt tun, um diesen Menschen zu helfen – Unterstützung ist angesagt!

Der Träger der Sozialhilfe darf Hilfeempfänger, die individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt aufweisen, nicht ohne Weiteres auf den allgemeinen Wohnungsmarkt verweisen, sondern hat sie bei der Wohnungssuche bedarfsgerecht zu unterstützen.

Ältere kranke Menschen haben oft ein Problem – sie haben Probleme bzw,´sind eingeschränkt bei der Konzentration, Merkfähigkei, Aufnahme von Dingen, ihr Gedächtnis ist auf Grund es Alters nicht mehr so aufnahmefähig, usw., wenn dies medizinisch attestiert wird, muss der Sozialhilfeträger tätig werden und den Hilfebedürftigen

1. Bei der Wohnungssuche, Sichten von Wohnungsanzeigen usw. behilflich sein

2. Oder den Verbleib in der alten Wohnung anerkennen, ein Verbleib ermöglichen auf Grund von Krankheit, Pflege oder Behinderung, sozialem Umfeld – Liste ist nicht abschließend!

Schlusswort
Inzwischen liegt eine gefestigte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vor, wie die Angemessenheit von Unterkunftskosten bei individuellen Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt zu behandeln ist.

Lesetipp: Schwerbehinderung: Das Sozialamt muss bei der Wohnungssuche helfen – Sozialhilfe-Urteil

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Witwenrente: Die eigene Rente ab 63 oder erst 65?

17. Juli 2024 - 13:30
Lesedauer 2 Minuten

In einem fiktiven Beispiel gehen wir heute der Frage nach, ob es sich lohnt, erst mit 65 in Rente zu gehen oder der frühere Eintritt in die Altersrente mit 63 sich bereits lohnt.

In unserem Beispiel ist wurde Frau Meyer 1964 geboren, sie ist verwitwet, bezieht eine Witwenrente und derzeit in Teilzeit erwerbstätig.

Frau Meyer steht vor der Wahl, entweder mit 63 Jahren in Rente zu gehen, jedoch mit einem Rentenabschlag von 14,4%, oder bis 65 Jahre weiterzuarbeiten, um eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten.

Doch was macht für sie mehr Sinn? Und mit wie viel Abschlag muss Frau Meyer rechnen?

Rentenbeginn und die Auswirkungen

Frau Meyer hat zwei Optionen:

  1. Rentenbeginn mit 63 Jahren: Mit einem Rentenabschlag von 14,4%.
  2. Rentenbeginn mit 65 Jahren: Abschlagsfreie Rente.

Es ist klar, dass Frau Meyer bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren insgesamt mehr Geld zur Verfügung haben wird als bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren, selbst nach Abzug der Steuern und der Anrechnung der eigenen Rente auf die Witwenrente.

Die entscheidende Frage ist jedoch, wie viel höher ihr Einkommen bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren tatsächlich sein wird und ob sich die zusätzlichen zwei Jahre Arbeit lohnen.

Berechnung des Rentenanspruchs
  • Rentenbeginn mit 65 Jahren:
    • Bruttorente: 1800 €
    • Betriebsrente: 450 €
    • Witwenrente nach Anrechnung: 1278 €
    • Gesamtbruttorente: 3528 €
    • Nach Abzug von 12% für Kranken- und Pflegeversicherung: 3092 €
  • Rentenbeginn mit 63 Jahren:
    • Bruttorente: 1515 € (nach Rentenabschlag)
    • Betriebsrente: 385 €
    • Witwenrente nach Anrechnung: 1378 €
    • Gesamtbruttorente: 3278 €
    • Nach Abzug von 12% für Kranken- und Pflegeversicherung: 2884 €
Nettorente und Steuerbelastung

Die Nettorente nach Steuern ist stark von der individuellen Steuerlast abhängig.

Frau Meyer zu versteuerndes Einkommen liegt bei etwa 42.000 € jährlich, was einen Grenzsteuersatz von ca. 34% bedeutet.

Von den zusätzlichen 217 €, die Frau Meyer bei einem späteren Rentenbeginn mehr hätte, bleiben nach Steuern etwa 143 € monatlich übrig, was auf das Jahr hochgerechnet rund 1716 € ausmacht.

Langfristige Perspektive

Entscheidet sie sich für den Rentenbeginn mit 63 Jahren, würde sie bereits 24 Monate lang jeden Monat mindestens 1230 € an Rentenzahlungen erhalten.

Nach 24 Monaten hätte sie somit rund 30.000 € mehr angespart als beim späteren Rentenbeginn.

Um diesen Vorsprung aufzuholen, würde sie ca. 17 bis 18 Jahre benötigen!

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Ergebnis

Sollte Frau Meyer deutlich älter als 83 Jahre werden, hätte sich der spätere Rentenbeginn rein finanziell betrachtet ausgezahlt.

Allerdings geht es bei der Entscheidung zwischen einem Rentenbeginn mit 63 oder 65 Jahren nicht nur um finanzielle Aspekte, sondern auch um die Lebensqualität.

Ein früherer Rentenbeginn könnte für sie ein deutliches Plus an Lebensqualität bieten, insbesondere wenn sie ihre Teilzeitbeschäftigung aufgeben kann, was sie ohnehin schon lange vorhat.

Wie so oft, gibt es keine klare Antwort, die für alle richtig ist. Die Entscheidung hängt von den individuellen Lebensumständen und Prioritäten ab. Diese Berechnung soll jedoch die Entscheidung erleichtern, wann der eigene Rentenbeginn mit einer Witwenrente Sinn machen könnte.

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Bittere Wahrheit über Bürgergeld-Bezieher

17. Juli 2024 - 13:14
Lesedauer 3 Minuten

Bürgergeld-Bezieher sind oft mit Vorurteilen konfrontiert. Nicht zuletzt die Diskussion um die Höhe der Bürgergeld-Regelsätze sowie Sanktionen bei abgelehnten Jobangeboten hat dazu geführt, dass von Leistungsbeziehenden in der Öffentlichkeit ein negatives Bild gezeichnet wird.

Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt: Bittere Wahrheit über Bürgergeld-Beziehende Kanzlei sammelte Daten

Die Kanzlei “Rightmart” aus Bremen prüft seit 2015 Hartz IV- und heute aktuelle Bürgergeldbescheide. Dabei legen sie bei Bedarf Widerspruch beim zuständigen Jobcenter ein, um beispielsweise Rückzahlungen zu erwirken oder laufende Zahlungen an die Lebenssituation der Leistungsberechtigten anzupassen.

Insgesamt sind im Laufe der Zeit mehr als 300.000 Bescheide bei der Kanzlei eingegangen. Jetzt gewähren die Juristinnen und Juristen der Kanzlei erstmals Einblick in die gesammelten Daten und gingen dabei auch den hartnäckigen Vorurteilen gegenüber Bürgergeldbeziehern auf den Grund.

Viele Vorurteile im Netz

Vor allem in sozialen Medien wie Facebook und Twitter sehen sich Leistungsbeziehende immer wieder regelrechten Hasstiraden ausgesetzt. Diese richten sich gegen Flüchtlinge, Arbeitslose und Kriegsflüchtlinge, also gegen Menschen, die staatliche Sozialleistungen beziehen.

Die Kommentatoren behaupten, diese Gruppen würden “auf Kosten der Steuerzahler leben” und sich “alles in den Hintern schieben lassen”.

Ironischerweise teilen einige der Kommentatoren dieselben Vorurteile wie diejenigen, die keine Sozialleistungen erhalten. In einer Zeit, in der verschiedene Krisen wie Gesundheit, Klima, Wirtschaft und Weltfrieden die Diskussionen dominieren, wird der Ton vor allem in den sozialen Medien immer rauer. Doch was steckt wirklich hinter dem Klischee des angeblich “faulen, arbeitsunwilligen Schmarotzers”? Wer sind die Bürgergeld-Betroffenen?

Die Mehrheit der Empfänger ist weiblich und häufig alleinerziehend

Der durchschnittliche Bürgergeldbezieher oder die durchschnittliche Bürgergeldbezieherin heißt weder Ahmed noch Ayse, sondern eher Nicole, Jennifer oder Andreas. Typisch deutsch sind auch die Familiennamen Müller, Schmidt und Schneider. Diese Namen gehören zu den häufigsten Familiennamen in Deutschland. Namen, die auf einen Migrationshintergrund hinweisen, sind in der Statistik eher selten vertreten.

Mit 62 Prozent ist die Mehrheit der Personen, die ihre Bescheide überprüfen lassen, weiblich. Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari erklärt den hohen Frauenanteil damit, dass Frauen, insbesondere Mütter, häufig alleinerziehend sind, wegen der Kinderbetreuung häufiger in Teilzeit arbeiten und immer noch weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen. Daher müssen sie ihr Einkommen teilweise mit Sozialleistungen aufstocken.

Im Durchschnitt alleinerziehend und zwei Kinder

Hinsichtlich der Haushaltszusammensetzung haben 77 Prozent derjenigen, die ihre Bescheide überprüfen ließen, durchschnittlich zwei Kinder und leben mit 2,43 Personen in einer Bedarfsgemeinschaft.

Dabei geben 40 Prozent an, alleinerziehend zu sein. Das durch Fernsehsendungen wie “Hartz und herzlich” vermittelte Bild der kinderreichen Familie scheint also nicht der Realität zu entsprechen.

Und wie wird gewohnt? In 97 Prozent der Fälle zur Miete, die sich inklusive Nebenkosten auf 748,03 Euro im Monat beläuft. Mehr als die Hälfte lebt ohne Partner in einem Haushalt, ist also alleinstehend.

Jeder fünfte Bürgergeld-Bezieher ist erwerbstätig

Ein weit verbreitetes Vorurteil über Bürgergeldbezieher ist, dass sie bei der Arbeitssuche zu wählerisch seien und jede Arbeit ablehnten. Dabei ist mehr als jeder Fünfte erwerbstätig, arbeitet im Durchschnitt fünf Tage die Woche und verdient rund 851 Euro brutto im Monat.

Diese Zahlen decken sich auch mit der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, wonach von den derzeit 3,9 Millionen Bürgergeldbeziehern gut 21 Prozent ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit aufstocken müssen.

Die durchschnittliche Entfernung zum Arbeitsplatz beträgt 12 Kilometer, die 90 Prozent der Betroffenen ohne eigenes Auto zurücklegen müssen.

Leben am Existenzminimum

Rechtsanwalt El-Zaatari betont, dass der Bezug von Bürgergeld ein Leben am Existenzminimum bedeute, oft sogar trotz Arbeit. Dies sei weder theoretisch noch praktisch wünschenswert.

Der Anwalt verweist auf zahlreiche Studien und Statistiken, die immer wieder belegten, dass das negative Bild vom “arbeitsunwilligen Sozialschmarotzer” schlicht nicht der Realität entspreche. Leider hält sich dieses Vorurteil auch bei Arbeitgebern hartnäckig. Dies erschwert es den Leistungsempfängern, der Abwärtsspirale zu entkommen und im Arbeitsleben wieder Fuß zu fassen.

Für die Studie wurden über 9.000 interne Datensätze aus den Jahren 2022 und 2023 ausgewertet. Die Daten sind zuverlässig, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Lesen Sie auch: 5 Gründe, warum der Bürgergeld-Bescheid überprüft werden sollte

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Rente: Kommt die 13. Monatsrente? SPD stellt Forderung auf

17. Juli 2024 - 13:04
Lesedauer 2 Minuten

Die SPD hat im Vorfeld der Landtagswahlen 2024 eine neue Rentenkampagne gestartet.

Die Forderung: Die Einführung einer 13. Monatsrente, die Rentner in Deutschland ein jährliches Weihnachtsgeld von mindestens 500 EUR extra bescheren soll.

Das SPD-Konzept, angelehnt an einem fast identischen Modell in der Schweiz, zielt insbesondere auf Rentner in Ostdeutschland ab.

Ähnlich wie das 13. Monatsgehalt sollen auch Rentnerinnen und Rentner eine weitere Extrazahlung erhalten, so die Forderung der Partei.

Hintergrund der 13. Monatsrente

In der Schweiz wurde kürzlich per Volksabstimmung eine 13. Monatsrente eingeführt, um Rentnern, die oft an der Armutsgrenze leben, ein finanzieller Ausgleich zu bieten.

Die Rentenreform fand große Zustimmung, da viele ältere Menschen trotz Rente auf zusätzliche staatliche Hilfen angewiesen sind.

Neben der Schweiz haben längst auch andere Länder wie Griechenland, Spanien, Portugal und Italien die 13. Monatsrente eingeführt. In Österreich sind es sogar 14 Zahlungen im Jahr.

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Umfrage und Zustimmung

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa ergab, dass zwei Drittel der Thüringer die Idee einer 13. Monatsrente unterstützen.

Besonders hohe Zustimmungsraten finden sich unter den Anhängern der AfD und der BSW. Auch Wähler der Linken und der SPD selbst zeigen große Zustimmung, während FDP-Anhänger die 13. Monatsrente ablehnen.

Starke Kritik an der SPD

Trotz der positiven Umfragewerte gibt es Kritik an der SPD. Viele Bürger in Ostdeutschland haben das Vertrauen in die SPD verloren, da sie die Partei für die soziale und wirtschaftliche Situation in den neuen Bundesländern mitverantwortlich machen.

Weitere Forderungen

Neben dem Weihnachtsgeld für Rentner stellt sich auch die Frage nach der Inflationsausgleichsprämie von 3000 EUR, die bisher nur bestimmten Gruppen zugutekommt, nicht jedoch den Rentnern. Eigens hierfür wurde eine Petition gestartet, um die Inflationsprämie für Rentner durchzusetzen.

Auch eine Erhöhung der Renten um 10% aufgrund der gestiegenen Inflation wird gefordert, um der Wertschätzung der Rentner gerecht zu werden.

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Schwerbehinderung: Merkzeichen G auch bei Adipositas – Aber nicht immer

17. Juli 2024 - 10:29
Lesedauer < 1 Minute

Das Sozialgericht Karlsruhe hatte über die Frage zu entscheiden, ob Adipositas einen Anspruch auf das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) begründet.

Was sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen G?

Das Merkzeichen G wird nach der Versorgungsmedizinverordnung an Personen vergeben, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist.

Diese Einschränkung kann durch Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule verursacht werden, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 bedingen.

Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen

Neben den genannten können auch andere gesundheitliche Beeinträchtigungen eine Rolle spielen.

Vor kurzem berichteten wir, dass auch psychische Beeinträchtigungen bei der Vergabe des Merkzeichens G berücksichtigt werden können.

Adipositas und das Merkzeichen G

Adipositas wird in der Versorgungsmedizinverordnung nicht explizit als Kriterium für das Merkzeichen G aufgeführt. Dennoch stellte das Sozialgericht Karlsruhe (Az: S 17 SB 3955/16) fest, dass Adipositas als Faktor bei der Beurteilung der Gehfähigkeit berücksichtigt werden kann.

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Die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Karlsruhe

Das Sozialgericht Karlsruhe argumentierte, dass erhebliches Übergewicht grundsätzlich als Faktor bei der Beurteilung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr zu berücksichtigen sei.

Dabei ist zu prüfen, in welchem Ausmaß die Adipositas die Gehfähigkeit beeinträchtigt. Es betonte, dass Adipositas im Zusammenspiel mit Beeinträchtigungen der Beine oder der Wirbelsäule dazu führen muss, dass übliche Wegstrecken nicht bewältigt werden können.

Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe

Im Fall des Klägers entschied das Sozialgericht Karlsruhe, dass die Gehfähigkeit des Klägers nicht im erforderlichen Maß eingeschränkt war, um das Merkzeichen G zu rechtfertigen.

Daher wurde die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Adipositas generell als unzureichend für die Anerkennung des Merkzeichens G gilt.

Vielmehr zeigt das Urteil, dass Adipositas unter bestimmten Umständen durchaus zur Begründung des Merkzeichens G herangezogen werden kann.

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Nur eingeschränktes Elterngeld für Ausländer aus Drittstaaten – Urteil

17. Juli 2024 - 10:12
Lesedauer 2 Minuten

Beantragen Ausländer aus Drittstaaten bei der Ausländerbehörde erstmals einen Aufenthaltstitel und dürfen sie bis zur Entscheidung darüber noch nicht arbeiten, haben sie keinen Anspruch auf Elterngeld.

Es ist zulässig, den Anspruch auf Elterngeld davon abhängig zu machen, dass der Ausländer arbeiten und sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten darf, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Dienstag, 16. Juli 2024, veröffentlichten Urteil (Az.:L 11 EG 3069/23).

Im konkreten Fall ging es um eine aus Albanien stammende Mutter, die im Raum Freiburg lebt. Sie hatte bei der Ausländerbehörde erstmals einen Aufenthaltstitel beantragt. Bis zur Entscheidung hierüber hatte ihr die Behörde eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt, die ihr vorläufig den Aufenthalt in Deutschland erlaubte. Eine Erwerbstätigkeit war ihr noch nicht gestattet.

Als die Frau für ihre 2021 geborene Tochter Elterngeld beantragte, wurde ihr Antrag abgelehnt. Die Fiktionsbescheinigung allein genüge nicht, um Elterngeld zu erhalten, so die Begründung der Elterngeldstelle.

LSG Stuttgart: Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis Voraussetzung

Das LSG wies die dagegen gerichtete Klage mit Urteil vom 23. Januar 2024 ab.

Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerinnen und Ausländer könnten Elterngeld erhalten, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit von mindestens sechs Monaten berechtigt.

Auch bei Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung kann ein Elterngeldanspruch bestehen, so das LSG. Dies gelte jedoch nur, wenn der Ausländer bereits zuvor einen Aufenthaltstitel besessen und rechtzeitig vor dessen Ablauf eine Verlängerung beantragt habe.

In diesem Fall gelte der bisherige Aufenthaltstitel einschließlich der Arbeitserlaubnis als fortbestehend. Es sei dann davon auszugehen, dass sich der Ausländer voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten werde.

Im Streitfall habe die Klägerin jedoch erstmals einen Aufenthaltstitel beantragt. Die bis zur Entscheidung ausgestellte Fiktionsbescheinigung bescheinigte ihr zwar vorläufig den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, berechtigte sie aber nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Da der dauerhafte Aufenthalt noch ungewiss sei und sie nicht arbeiten dürfe, habe der Gesetzgeber in diesem Fall das Elterngeld ausschließen dürfen. Denn das Elterngeld solle insbesondere Eltern fördern, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten des Kindes unterbrechen oder reduzieren.

Zudem habe der Gesetzgeber mit dem Elterngeld eine „nachhaltige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland fördern“ wollen. Es sei daher ein legitimer Zweck, die Leistung nur solchen, aus Drittstaaten stammenden Eltern zu gewähren, die sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten werden. fle

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Bürgergeld: Beim Jobcenter heißt es: Im Zweifel gegen den Angeklagten

17. Juli 2024 - 8:42
Lesedauer 3 Minuten

Frau S hat endlich einen Job gefunden. Die Freude ist groß und Frau S macht es auch nichts aus für den Job 150 km weit umzuziehen. Der Arbeitgeber vermietet ihr auch gleich ein Zimmer in der Angestelltenwohnung.

Das Jobcenter bewilligt tatsächlich Einstiegsgeld. Zwar nicht besonders lange, aber immerhin. Das Geld erleichtert den Start ins neue Berufsleben.

Chefin will dass zum Mindestlohn gearbeitet wird

Nach wenigen Wochen kommt die Chefin zu Frau S und erklärt, Frau S müsse zukünftig zum Mindestlohn arbeiten, sonst müsse sie in der Probezeit entlassen werden. Puh. Das ist schon eine nicht sehr wertschätzende Art der nachträglichen Gehaltsverhandlung.

Aber Frau S stimmt zu. Eigentlich ist der Mindestlohn weit unter ihrer Qualifikation, aber sie möchte lieber zum Mindestlohn arbeiten, als gar nicht. Schließlich ist sie extra für den Job umgezogen und eine andere Wohnung hat sie auch nicht. Ist der Job weg, ist sie plötzlich obdachlos.

Plötzlich gekündigt

Aber die Chefin meldet sich dann nochmal. Sie möchte nun gar niemanden mehr beschäftigen. Frau S soll die Angestelltenwohnung verlassen. Frau S macht noch ihren Urlaub geltend und informiert das Jobcenter über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie schreibt einen normalen Brief an das alte Jobcenter.

Frau S gibt nicht auf. Arbeitgeber gibt es bestimmt am neuen Wohnort einige mehr. Also sucht sie sich eine neue Wohnung und meldet sich erst einmal beim Jobcenter am neuen Wohnort.

Am nächsten Monatsanfang findet Frau S Einstiegsgeld auf Ihrem Konto. Ach, denkt sie sich, die arbeiten aber langsam beim Jobcenter. Als sie auch im Folgemonat wieder Einstiegsgeld erhält, reicht es ihr und sie schreibt dem alten Jobcenter nochmal, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und bittet darum, die Zahlungen nun wirklich einzustellen.

Das Jobcenter kommt dann ins Arbeiten und merkt, dass es zu viel Einstiegsgeld gezahlt hat. Es folgt: Ein Rückforderungsbescheid. Frau S zahlt natürlich das Geld zurück. Sogar sofort.

Dann erhält Frau S Post von der Ordnungswidrigkeitenstelle. Frau S habe das Ende der Beschäftigung zu spät angezeigt, dies sei eine Ordnungswidrigkeit. Frau S nimmt Stellung. Sie hat schließlich einen Brief geschrieben und mitgeteilt, dass sie gekündigt worden ist.

Aber das kann sie nicht beweisen. Zwar hat sie noch eine Kopie des Briefes, aber keinen Nachweis, dass das Jobcenter diesen auch bekommen hat.

Frau S erhält dann einen Bußgeldbescheid in Höhe von ca. 120 €. Verteidigung: zwecklos.

Beim Jobcenter heißt es: Im Zweifel gegen den Angeklagten

Beim Jobcenter heißt es: Im Zweifel gegen den Angeklagten. Wer den Postzugang und damit seine Unschuld nicht beweisen kann, kommt aus dem Bußgeld nicht mehr heraus.

Einige Jobcenter sind wahre Bermudadreiecke, was die Post angeht.

Schlecht: Der Betroffene muss beweisen, dass das Jobcenter die Post auch bekommen hat. Ein Einschreiben reicht dafür übrigens nicht. Einige Jobcenter behaupten dann leere Umschläge erhalten zu haben. Auch ein Fax reicht nur dann als Nachweis, wenn die erste Seite des gesendeten Schreibens als Minidruck auf dem Faxprotokoll abgedruckt ist.

Eine mail ist auch keine Alternative: Wer in seinen Mails die gesendeten Mails reproduzieren kann, kann nachweisen, dass das Jobcenter die Info erhalten hat? Falsch. Eine Mail mit Lesebestätigung sagt nur, dass der Adressat die Mail kurz angeklickt hat, nicht, dass das Jobcenter die Mail auch gelesen hat.

Wer das Onlineportal des Jobcenters nutzt, hat das Problem, dass dort hinterher ebenfalls nur der Name der Dateianhänge angezeigt wird, aber nicht, was wirklich abgesendet wurde.

Wer anruft, hat völlig verloren und kann nicht nachweisen, dass die Info angekommen ist. Auch wer den Brief persönlich einwirft, hat keinen Nachweis für das Ankommen der Post. Zeugen wird so gut wie nie geglaubt. Wer beim Einwurf ein Handyvideo macht, muss das Datum des Einwurfs nachweisen.

Bußgelder sanieren Haushalt der Jobcenter

Einige Jobcenter nutzen diese verzwickte Rechtslage aus und sanieren den Haushalt mit Bußgeldern.

Daher gilt immer höchste Vorsicht, wenn es um die Meldung wichtiger Veränderungen geht.

Es ist am sichersten, wenn die Informationen schriftlich im Jobcenter abgegeben werden und man am Empfang einen Nachweis verlangt.
Ein Fax mit Miniaturansicht der ersten Seite ist ebenfalls sicher. Mails mit Lesebestätigungen werden von den Gerichten nur teilweise akzeptiert.

Immer daran denken: Spätestens am ersten Tag der Arbeitsaufnahme und jeder anderen Veränderung muss das Jobcenter informiert werden! Man sollte derartig wichtige Informationen nur gegen Nachweis einreichen!

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Der Sozialstaat wird abgeschafft

17. Juli 2024 - 8:29
Lesedauer 2 Minuten

Der Gesundheitswissenschaftler Jens Holz schlägt in der Frankfurter Rundschau Alarm. Er sieht den Sozialstaat in großer Gefahr, wenn die Union die Regierung stellen sollte: “Merz würde Deutschland den Milliardären zum Fraß vorwerfen”, lautet der Titel seines Beitrags.

Haushalt auf Kosten des Sozialstaats sanieren

Holz schreibt: “Konservative und (Neo-)Liberale und ihre Sprachrohre wie FAZ und Bild haben einmal mehr den Sozialstaat als wesentliche Ursache der lahmenden Konjunktur und sein Zurechtstutzen als wichtigsten Ansatz zur Haushaltssanierung auserkoren.”

Das ist, so Holz, zwar nicht neu. In der gegenwärtigen politischen Lage sei es aber gefährlicher als je zuvor.

“Milliardäre Hindernis für die Demokratie

Der Generalsekretär der UN würde in der Macht der Multimilliardäre ein wesentliches Hindernis für die Demokratie sehen.

Global nehme die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen zu, und Multimilliardäre würden faktisch mitregieren, so Holz.

Holz gibt Beispiele dafür, wie bestimmte Milliardäre und rechte Politiker Hand in Hand arbeiten, um den Sozialstaat und die Demokratie zu zerschlagen.

Musk und Meloni

So unterstütze Elon Musk die italienische Neofaschistin Meloni sowie die deutsche AfD und der amerikanische Miliardär Peter Thiel behaupte, Freiheit und Demokratie passten nicht zusammen.

Den Multimilliardären ausgeliefert

Holz warnt: “Wenn die nächste Bundestagswahl konservative und reaktionäre Mehrheiten ergibt und Blackrocker Friedrich Merz die Regierung übernimmt, steht Deutschland endgültig wehrlos dem Zugriff von Multimilliardär:innen offen.”

Autoritarismus und Sozialabbau

Die Folgen ließen sich an der radikal wirtschaftsliberalen Regierung in Argentinien sehen: “Dann wird auch hierzulande greifbar, was Milei gerade in Argentinien als Exempel statuiert: radikale Privatisierung, Öffnung für transnationale Konzerne, Autoritarismus und Sozialabbau.”

Hetze gegen Hilfebedürftige

Tatsächlich lässt Merz keine Gelegenheit aus, gegen soziale Sicherungen für Bedürftige zu hetzen. Um den Haushalt zu sanieren, schlug er zum Beispiel vor, die Kindergrundsicherung zu streichen.

Im Mai diesen Jahres sagte er zu den Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II: „Schon der Name Bürgergeld klingt doch viel zu sehr nach einem bedingungslosen Grundeinkommen“

“Arbeitnehmerfeindliche Politik

Dierk Hirschel, Wirtschafstexperte bei Verdi erklärte: „Die CDU spielt Niedriglöhner gegen Bedürftige aus. Das ist weder christlich noch sozial. Das ist arbeitnehmerfeindliche Politik.“

“Es geht gegen die Lohnabhängigen

Jörg Schindler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sieht in der Hetze von Merz und anderen Politikern der CDU / CSU und deren Ankündigung, das Bürgergeld abzuschaffen einen Frontalangriff gegen die Rechte der Lohnabhängigen richtet.

Lohnabhängige sollen in Angst versetzt werden

Das Ziel der CDU / CSU, Bürgergeld-Bezieher noch härter zu schikanieren als bisher, soll, so Schindler diejenigen in Furcht versetzen, die erwerbstätig sind.

Hetze gegen Bedürftige, um Löhne zu drücken

Schindler schreibt: “Es geht um 46 Millionen Arbeitnehmer: Sanktionen, Sperrzeiten usw. verstärken deren Angst vor Jobverlust. Und das schwächt ihre Verhandlungssituation. Das Ziel ist, deren Lohn zu senken.”

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Schulden: 5 Tipps um Inkasso-Drohungen abzuwehren

17. Juli 2024 - 8:27
Lesedauer 2 Minuten

Inkassobüros sind für viele Menschen ein Schreckgespenst. Ihr Ruf ist miserabel, da sie oft aggressive Methoden anwenden, um Forderungen einzutreiben.

Doch sind diese Forderungen immer gerechtfertigt? Und wie können Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen? Hier sind detaillierte Antworten und praktische Tipps.

Wie erkennen Sie seriöse Inkassofirmen?

Bevor Sie auf eine Inkassoforderung reagieren, sollten Sie prüfen, ob das Inkassobüro seriös ist. In Deutschland müssen alle Inkassofirmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein.

Besuchen Sie die Website des Registers und überprüfen Sie, ob die Firma dort gelistet ist. Ist das Inkassobüro nicht registriert, handelt es sich vermutlich um ein unseriöses Unternehmen. Bei ausländischen Firmen ist zusätzliche Vorsicht geboten.

Inkasso-Forderungen genau prüfen

Erhalten Sie ein Inkassoschreiben, prüfen Sie die Forderung detailliert:
Ist der Grund der Forderung klar und nachvollziehbar? Überprüfen Sie, ob Sie die aufgeführte Ware oder Dienstleistung tatsächlich erhalten haben.

Sind alle Beträge korrekt aufgelistet? Seriöse Inkassobüros führen ausstehende Zahlungen und Zinsen exakt auf. Haben Sie bereits bezahlt oder widersprochen? Falls ja, sollten Sie dies dokumentieren und dem Inkassobüro mitteilen.

Nutzen sie die Verjährungsfristen

Forderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Prüfen Sie das Datum der Rechnung. Liegt es länger als drei Jahre zurück, können Sie die Einrede der Verjährung geltend machen. Dies muss schriftlich erfolgen. Ein Anruf genügt nicht, um die Verjährung durchzusetzen.

Vorsicht bei Ratenzahlungsvereinbarungen

Wenn die Forderung berechtigt, aber hoch ist, erscheint eine Ratenzahlung oft als Lösung.

Doch Vorsicht: Mit der Zustimmung zu einer Ratenzahlung erkennen Sie die Forderung an und verlieren das Recht, später dagegen vorzugehen.

Wenn Sie dennoch in Raten zahlen möchten, tun Sie dies unter Vorbehalt und unterschreiben Sie keine Dokumente, die als Anerkenntnis der Forderung gewertet werden können.

Wie sie mit Mahnbescheiden umgehen sollten

Erhalten Sie einen Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren. Widersprechen Sie dem Mahnbescheid schriftlich, um eine Vollstreckung zu verhindern.

Verpassen Sie die Frist, folgt ein Vollstreckungsbescheid, gegen den ebenfalls Einspruch eingelegt werden muss. Dieser Schritt ist entscheidend, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie finanzieren sich Inkassobüros?

Viele Inkassobüros kaufen Forderungen von Gläubigern auf. Sie zahlen dem Gläubiger einen geringeren Betrag und versuchen, die volle Summe vom Schuldner einzutreiben.

Das erklärt, warum Inkassobüros oft sehr hartnäckig sind. Ihr Gewinn entsteht aus der Differenz zwischen dem bezahlten Betrag und der eingetriebenen Summe. Daher ist es für Inkassobüros wirtschaftlich sinnvoll, aggressiv vorzugehen.

Zusammenfassung gegen Inkasso Forderungen
  1. Echtheit des Inkassounternehmens prüfen: Überprüfen Sie im Rechtsdienstleistungsregister, ob die Firma eingetragen ist.
  2. Forderung detailliert prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Forderung berechtigt und alle Beträge korrekt sind.
  3. Verjährung geltend machen: Forderungen, die älter als drei Jahre sind, können verjährt sein.
  4. Ratenzahlungen unter Vorbehalt leisten: Stimmen Sie nur zu, wenn Sie sicher sind, dass die Forderung gerechtfertigt ist.
  5. Mahnbescheiden fristgerecht widersprechen: Reagieren Sie innerhalb der 14-Tage-Frist, um Vollstreckungen zu vermeiden.

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Mit dem Krankengeld sowie Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rente überbrücken

16. Juli 2024 - 18:25
Lesedauer 2 Minuten

Viele Menschen merken mit Ende 50 oder Anfang 60, dass ihre Gesundheit nicht mehr mitspielt. Sie können den Arbeitsalltag nicht mehr bewältigen, werden entlassen oder kündigen selbst. Jetzt geht es darum, möglichst früh mit oder am besten ohne Abschläge in Rente zu gehen. Doch wie gehen Betroffene am besten vor? Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt klärt auf.

Arbeitslosengeld bis zu 2 Jahre beziehen

Die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn man älter als 58 Jahre ist, bietet zwar eine gewisse Unterstützung, reicht aber häufig nicht aus, um die Zeit bis zum frühestmöglichen Beginn zur Rente zu überbrücken.

Dr. Utz Anhalt zum Thema

Das Arbeitslosengeld könnte aber bei einem bestimmten Alter auch eine Brücke in die Altersrente sein. In der folgenden Tabelle ist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dargestellt.

Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld

Diese Tabelle zeigt, wie lange und in welchem Alter das Arbeitslosengeld bezogen werden kann:

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate)

Vollendetes Lebensjahr

Höchstanspruchsdauer (Monate)

12 6 16 8 20 10 24 12 30 50. 15 36 55. 18 48 58. 24 Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld als Lösung

Der früheste Eintritt in die Altersrente liegt je nach Geburtsjahr bei 62 Jahren, aber nur, wenn diese man als Schwerbehinderter beantragt. Wenn man also Ende 50 ist, reichen die zwei Jahre Arbeitslosengeld nicht aus. Die Lösung kann der Bezug von Krankengeld sein.

Eine Möglichkeit für Betroffene ist daher der Bezug von Krankengeld, das bis zu eineinhalb Jahre gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arzt eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Das Krankengeld beträgt in der Regel ca. 70 % des Bruttoentgelts, was einem Nettoentgelt von ca. 90 % entspricht. Die maximale Bezugsdauer von 72 Wochen beginnt nach den ersten sechs Wochen der Krankschreibung. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse.

Aber: Die Krankenkasse prüft sehr genau, ob der Bezug von Krankengeld gerechtfertigt ist. Betroffene müssen also nachweisen, dass sie tatsächlich wegen einer Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig sind.

Für viele Betroffene kann es eine realistische Strategie sein, die Zeit bis zur Rente mit einer Kombination aus Arbeitslosengeld und Krankengeld zu überbrücken.

Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf einer sorgfältigen Planung und Beratung.

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bis zu eineinhalb Jahren Krankengeld kann Arbeitslosengeld beantragt werden. Insgesamt kann diese Kombination bis zu dreieinhalb Jahre finanzielle Unterstützung bieten und so als Brücke in die Rente dienen.

Erst Arbeitslos und dann Krankengeld

Für Betroffene, die ihren Job bereits verloren haben und anschließend schwer erkranken, gestaltet sich der Weg in die Rente etwas komplizierter. In solchen Fällen kann der Bezug von Krankengeld nach einer Arbeitslosigkeit beantragt werden. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am vorherigen Arbeitslosengeld, und auch in dieser Konstellation kann das Krankengeld bis zu anderthalb Jahren bezogen werden.

Insbesondere der Bezug von Krankengeld kann zu erheblichen Problemen mit der Krankenkasse führen. Zudem erfordert die Bewältigung der bürokratischen Hürden und der Umgang mit den Behörden viel Kraft, die viele erkrankte Menschen nicht aufbringen können.

Zuvor beraten lassen

Um die schwierige Situation zu bewältigen und den besten Weg in die Rente zu finden, ist eine persönliche Beratung unerlässlich. Sozialverbände wie der SoVD bieten Unterstützung und beraten Betroffene individuell. Eine solche Beratung kann entscheidend sein, um die Zeit bis zur Rente bestmöglich und ohne hohe Einbußen zu überbrücken.

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Bürgergeld: Kein Härtefallmehrbedarf vom Jobcenter für Räumungsklage

16. Juli 2024 - 18:24
Lesedauer 4 Minuten

Erstattung von Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 4500,00 EUR, die ihm im Rahmen einer gegen den Leistungsempfänger gerichteten Räumungsklage entstanden sind, muss das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf – nicht – übernehmen ( § 21 Abs. 6 SGB II ).

Der Bedarf für Anwalts- und Prozesskosten, ist unabweisbar, wenn der Rechtsweg keine Aussicht auf Erfolg bietet – keine Gewährung von Prozesskostenhilfe ( Leitsatz Sozialrechtsexperte Detlef Brock ).

Begründung des Gerichts

Zu den Aufwendungen, die zu erstatten sind, gehören die Aufwendungen, die der Leistungsberechtigte in der Bedarfszeit für die Nutzung/Gebrauchsüberlassung einer bestimmten Unterkunft Dritten gegenüber kraft bürgerlichen oder öffentlichen Rechts aufzubringen hat. Dies bezieht sich auf den Mietzins, den der Leistungsempfänger dem Vermieter aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung schuldet (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2017 – L 9 AS 1742/14 -).

Kosten der Räumungsklage

Die Kosten einer Räumungsklage können ausnahmsweise zu übernehmen sein.

Voraussetzung der Übernahmegründe

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Räumungsklage für den Leistungsberechtigten nicht abwendbar ist, weil das Jobcenter ihm den Ausgleich des bestehenden Unterkunftsbedarfes durch die Versagung der Leistungen vorenthalten hat und es dadurch zur Räumungsklage kommt (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 30.01.2014 – L 7 AS 676/13).

Voraussetzungen sind hier nicht gegeben

Denn das Jobcenter hatte die Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen. Der Grund für die Räumungsklage des Vermieters beruht auf Streitigkeiten untereinander wegen Schimmelbefall und Sanierungsarbeiten, die der Vermieter vornehmen wollte. Zum Streit kam es wegen Besichtigung der Mietwohnung und den durch zu führende Instandhaltungsarbeiten.

Leistungsempfänger hat kein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Räumungsklage

Somit scheidet eine Übernahme der Kosten durch das Jobcenter als Kosten der Unterkunft aus. Auch keine Übernahme durch das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf – § 21 Abs. 6 SGB 2 -.

Der Bedarf ist nicht unabweisbar

Landgericht lehnt Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht ab. Denn damit auch Hilfeempfänger gerichtlichen Rechtsschutz und anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen können, gibt es das System der Prozesskostenhilfe. Der Leistungsempfänger hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Dieser ist aber vom Landgericht mangels Erfolgsaussicht der Berufung abgelehnt worden.

Bietet der Rechtsweg keine Aussicht auf Erfolg – ist der Mehrbedarf unabweisbar

Die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz ist in einem solchen Fall, in dem der Rechtsweg keine Aussicht auf Erfolg bietet, nicht unabweisbar. Denn der Antragsteller trägt das Alleinige finanzielle Risiko, den Rechtsstreit trotzdem weiterzuführen.

Im Übrigen würde das System der Prozesskostenhilfe unterlaufen, wenn ein dort abgelehnter Antrag über den Weg des § 21 Abs. 6 SGB II bewilligt würde.

Kosten der Räumungsklage sind keine Wohnungsbeschaffungskosten, aber auch keine Schulden der Unterkunft

Die Kosten stellen auch keine Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne des § 22 Abs. 6 SGB II dar und auch keine Schulden oder Forderungen, die mit Schulden im Zusammenhang stehen, so dass auch § 22 Abs. 8 SGB II nicht als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock
Kosten der Räumungsklage- Wann und wie vom Jobcenter? Wann sind Kosten der Räumungsklage ausnahmsweise vom Jobcenter zu übernehmen?

Kosten aufgrund einer Räumungsklage können grundsätzlich Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 1 SGB II darstellen ( LSG BW, Urt. v. 30.01.2014 -L 7 AS 676/13 -; BSG, Urteil vom 17.06.2010 – B 14 AS 58/09 R – ).

Das Jobcenter trägt die Kosten einer Räumungsklage, wenn es dem Leistungsberechtigten zu Unrecht Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt.

Die dann anfallenden Gerichtskosten sind als (einmalig anfallende) Bedarfe der Unterkunft im SGB II zu berücksichtigen ( LSG BW, Urt. v. 20.06.2017 – L 9 AS 1742/14 – nachgehend BSG, 22. November 2017 – B 14 AS 25/17 R, Beschluss: Verwerfung ).

Rechtstipp vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock

LSG Hamburg, Urt. v. 30.06.2023 – L 4 AS 132/22 D – Zur Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten, die anlässlich eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits mit der Vermieterin entstanden sind

Leitsatz

1. Die Kosten des amtsgerichtlichen Verfahrens gehören nicht zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II.

2. Eine Übernahme von Kosten der Zahlungs- und Räumungsklage als „Annex“ zu den Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II (zu dieser grundsätzlichen Möglichkeit vgl. BSG, Urteil vom 24.11.2011 – B 14 AS 15/11; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2017 – L 9 AS 1742/14) kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht.

Denn ein solcher Anspruch setzt voraus, dass der Leistungsempfänger diesen Kosten gerade aufgrund einer unrichtigen Sachbehandlung durch den Leistungsträger ausgesetzt ist und die Klage nicht selbst verschuldet hat. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.

3. Auch eine auf § 22 Abs. 8 SGB II gestützte Übernahme der Kosten des amtsgerichtlichen Verfahrens als Schulden des Klägers kommt nicht in Betracht.

Fazit

Entstehen infolge einer unberechtigten Versagung von SGB II-Leistungen Mietrückstände und erhebt der Vermieter deshalb in der Folge Räumungsklage, sind auch die dem Leistungsberechtigten auferlegten Gerichtskosten als einmalig anfallender Bedarf im Fälligkeitsmonat für die Unterkunft zu berücksichtigen.

vgl. LSG Berlin – Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2022 – L 32 AS 139/22 B ER WA; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.2014 – L 9 AS 1742/14 – unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.06.2010 – B 14 AS 58/09 R zur Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten zur Sicherung der Unterkunft im Falle der Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II a.F.; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.01.2014 – L 7 AS 676/13 ).

Hinweis für betroffene Leistungsempfänger

Wurde ihnen zum Beispiel die ALG II Leistung unrechtmäßig bzw. rechtswidrig versagt, sind dadurch Mietrückstände aufgelaufen und später kommt die Räumungsklage durch den Vermieter, haben sie gute Chancen, dass das Jobcenter die Kosten der Räumungsklage tragen muss, dazu zählen übrigens auch Rechtsanwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Diese Kostenübernahme durch das Jobcenter muss – ausnahmsweise zuschussweise – erfolgen, denn in der Regel handelt es sich bei Schulden um eine darlehensweise Übernahme ( § 22 Abs. 8 SGB 2 ).

Lesetipp: Jobcenter muss die Kosten für Räumungsklage zahlen

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Rente: Die Einkommensüberprüfung bei der Grundrente soll abgeschafft werden

16. Juli 2024 - 18:14
Lesedauer 2 Minuten

Grundrente erhalten Menschen, die zumindest 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, dabei aber so verdient haben, dass ihre reguläre Altersrente unter dem Existenzminimum liegt. Dabei wird das Einkommen der Betroffenen angerechnet.

Harte Kritik an der Einkommensprüfung

Diese Einkommensprüfung wird hart kritisiert – Sozialverbände lehnen sie sowieso ab, doch jetzt rüttelt selbst die SPD daran, die die Grundsicherung durchsetzte. Die FDP wendet sich ebenfalls gegen die Einkommensprüfung, möchte hingegen die Grundrente an sich abschaffen.

Betroffene protestieren

Das Thema kommt auf die Tagesordnung, weil tausende Rentner sich empörten, nachdem sie Anfang des Jahres ihre Rentenbescheide erhielten. Diversen Betroffenen war die Grundrente gekürzt worden.

Eine jährliche Prüfung

Bei der Grundrente wird das Einkommen jährlich geprüft. Um Grundrente zu erhalten darf das monatliche Einkommen höchstens bei 1375 Euro für Alleinstehende oder 2145 Euro für Ehepaare liegen.

Was gilt als Einkommen?

Angerechnet werden unter anderem das zu versteuernde Einkommen, Mieteinkünfte, Gewinne aus dem Betreiben einer Pension, Zahlungen aus privater und betrieblicher Altersvorsorge, der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente und Kapitalerträge, die außerhalb des gewährten Freibetrags liegen (der liegt bei 1.000 Euro für Ledige und bei 2.000 Euro für Verheiratete).

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60 Euro weniger Rente: Grundrente wurde ab Januar 2024 für viele Rentner gekürzt

Heftige Kritik von Sozialverbänden

Sozialverbände kritisieren diese Einkommensanrechnung scharf. Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschlands (SoVD) Michaela Engelmeier, erläutert „ wie unsinnig die Einkommensprüfung bei der Grundrente ist”, und fordert: “Gerade jetzt – in einer Phase der hohen Inflation – muss wenigstens die Einkommensprüfung bei der Grundrente ausgesetzt, am besten ganz gestrichen werden.”

“SPD war gegen Überprüfung”

Die Grundrente war vor allem ein SPD-Projekt unter der vorherigen schwarz-roten Regierung. Tanja Machalet von der SPD sagte, die turnusmäßige Einkommensprüfung vor Zahlung der Grundrente sei ein Kompromiss gewesen, damit die CDU / CSU die Grundrente überhaupt akzeptiert hätte.

“Unnötiger Aufwand und Probleme für die Betroffenen”

Machalet erläutert: „Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.“

Kritik auch aus der FDP

Auch Anja Schulz von der FDP wendet sich gegen die Einkommensprüfung: „Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten.“ So werde jeder vierte Euro des Budgets für die Grundrente für die Einkommensprüfung verbraucht.

Die FDP wendet sich indessen auch gegen die Grundrente insgesamt.

CDU will Einkommensprüfung behalten

Die CDU will hingegen an der Einkommensprüfung festhalten. Ihr sozialpolitischer Stephan Stracke behauptete, auf die Einkommensprüfung zu verzichten, bedeute, “Geld mit der Gießkanne zu verteilen”.

Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter erhalten alle Menschen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und deren Einkommen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Mehr als ein Drittel von ihnen haben nur ein Einkommen von unter 400 Euro, und jedem Fünften wird garkein Einkommen angerechnet.

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Mit Bürgergeld aufstocken – Wer hat einen Anspruch?

16. Juli 2024 - 18:13
Lesedauer 2 Minuten

Bürgergeld ist nicht nur für Erwerbslose verfügbar, sondern auch für Erwerbstätige, die sich mit ihrem Gehalt kein Existenzminimum sichern können. Diese erhalten ergänzende Leistungen vom Jobcenter, um ihr Gehalt aufzustocken. Deswegen heißen sie Aufstocker.

Sehr viele Bürgergeld-Bezieher arbeiten

Zu diesen Aufstockern gehören mehr als 25 Prozent der Leistungsberechtigten beim Bürgergeld. Angestellte fallen darunter und auch Selbstständige, Mini- und Midijobber.

Die Wahrheit über Bürgergeld-Bezieher Wer unter den Erwerbstätigen hat einen Anspruch

Menschen, deren Gehalt oder Honorar trotz einer Anstellung, Auftragsarbeit oder eines Gewerbes nicht ausreicht, um Miete und Lebenshaltung zu bezahlen, können zusätzliches Bürgergeld beantragen. Ein Zuschuss ist auch möglich bei Kurzarbeit oder in einer finanziellen Notlage.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Wie beim Bürgergeld für Erwerbslose wird das Einkommen der gesamten Familie berechnet, und ansonsten das des Alleinstehenden. Familienmitglieder gelten als Bedarfsgemeinschaft. Die Mitarbeiter des Jobcenters prüfen den Lebensbedarf der Familie und verrechnen diesen mit dem gesamten Familieneinkommen.

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Bürgergeld: Die Karenzzeit wird halbiert

Was gilt als Einkommen?

Vorsicht! Als Einkommen gilt beim Bürgergeld nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen. Als Einkommen zählt das Jobcenter auch Gehaltsnachzahlungen, Einkommen aus Selbstständigkeit, Arbeitslosengeld, Unterhaltsleistungen, Renten- und Krankengeld, Kinder- und Elterngeld, Zulagen für Eigenheime, das Einkommen des Partners, Zins- und Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Vermögensgrenze muss eingehalten werden

Ergänzendes Bürgergeld gibt es nur, wenn das Eigenvermögen unter 40.000 Euro liegt beziehungsweise bei Ehepaaren, eingetragenen Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften unter 55.000 Euro.

So wie als Einkommen nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen gerechnet wird, bedeutet Vermögen nicht nur Bargeld und Kontoguthaben. Darunter fallen auch Wertpapiere, Sparbriefe, Schmuck und Sammlerobjekte, Erschaften, Lebensversicherungen, Haus-, Wohn- und Grundeigentum, darüber hinaus Kraftfahrzeuge und technische Geräte.

Gibt es einen besonderen Antrag?

Beim Bürgergeld geht es um den Nachweis der Hilfebedürftigkeit. Der Antrag bei Aufstockern und Èrwerbslosen ist gleich. Er lässt sich als Ausdruck oder digital ausfüllen. Enthalten muss er Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen. Jobcenter wollen oft auch Kontoauszüge der letzten Monate sehen.

Um die akuten Kosten zu berechnen braucht die Behörde zudem Mietverträge, Heiz- und Betriebskostenabrechnungen.

Ergänzendes Bürgergeld für Selbstständige

Auch Selbstständige können ergänzendes Bürgergeld beanspruchen, wenn ihre Honorare nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Auch hier gilt der Nachweis der Hilfebedürftigkeit durch konkrete Nachweise wie Rechnungen und Kontoauszüge, Mietverträge und regelmäßige Zahlungen.

Wer kann kein ergänzendes Bürgergeld erwarten?

Wer nach den beim Bürgergeld gesetzten Grenzen genug verdient, um den Lebensunterhalt zu sichern, hat keinen Anspruch. Außerdem gibt es kein Bürgergeld, wenn Betroffene andere staatliche Untersützung bekommen (zum Beispiel Berufsausbildungshilfe bei Ausbildungen oder BAföG in Schule und Studium).

Wenn Sie die Regaltersgrenze zur Altersrente erreicht haben, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld, unabhängig davon, ob Sie weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Hier gilt dann die Grundsicherung im Alter.

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Die Witwenrente mit Grundsicherung aufstocken

16. Juli 2024 - 18:08
Lesedauer 2 MinutenFür wen gilt die Grundsicherung?

Laut dem Sozialgesetzbuch XII, Paragraf 41-46 besteht ein Anspruch auf Grundsicherung bei Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sich ihren Lebensunterhalt nicht selbst aus Einkommen und Vermögen sichern können und in Deutschland leben.

Der Grundrentenzuschlag gilt darüber hinaus für alle Rentenarten gezahlt, also nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten) sowie Erziehungsrenten und Erwerbsminderungsrenten.

Renten werden addiert

Dabei können Rentenformen addiert werden. Zum Beispiel würden bei einer Witwe, die dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente zusammen gerechnet werden, um zu beurteilen, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt – und somit ein Anspruch auf Grundsicherung.

Die Regelaltersgrenze

Diese Altersgrenze zur regulären Rente lag bei Menschen, die vor 1947 zur Welt kamen, bei 65 Jahren. Ab diesem Jahrgang und bis zum Jahrgang 1964 wird sie schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Bei Frührente gibt es keinen Anspruch auf Grundsicherung – möglicherweise aber auf andere Sozialleistungen.

Ebenso besteht ab Volljährigkeit ein Anspruch auf Grundsicherung für Menschen, die eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente beziehen, bei denen diese nicht den Lebensunterhalt sichert.

Grundsicherung für Witwen und Witwer

Bei vielen Witwen und Witwer ist die Grundsicherung höher als ihre Hinterbliebenenrente. Sie haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn ihr Einkommen unter der Bedürftigketsgrenze liegt.

Eas zählt als Einkommen?

Allerdings geht es hier nicht ausschließlich um ein Abrechnen zwischen Witwenrente und Grundsicherung, denn auch Einkünfte außer der Hinterbliebenenrente zählen zum Einkommen.

Berechnet werden als Einkommen:
– Alle Erwerbseinkommen,
– Zinsen,
– Pacht- und Mieteinnahmen,
– Renten und Pensionen,
– die Riester-Rente, das Elterngeld über 300 Euro,
– hinzu kommen Unterhaltszahlungen von Eltern und Leistungen wie Kindergeld und Krankengeld.

Was zählt nicht als Einkommen?

Abgezogen in der Berechnung werden Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern, angemessene wie vorgeschriebene Beiträge zu privaten Versicherungen, besonders für Hausrat und Haftpflicht. Pflegegeld wird nicht als Einkommen gewertet, bei Ehrenämtern bleiben 200 Euro pro Monat frei und beim Vermögen gilt für Alleinstehende ein Schonbetrag von 5.000 Euro.

Ein konkretes Beispiel

Der Paritätische Wohlfahrtsverband gibt ein Beispiel, wie Altersrente und Witwenrente mit der Grundsicherung verrechnet werden: ” Frau Martha Berger lebt in Bremen. Sie ist
70 Jahre alt, verwitwet und wohnt allein in ihrer Wohnung. Sie bekommt eine Witwenrente
und eine eigene kleine Altersrente. Sie konnte in ihrem Leben nichts ansparen, sie hat also kein Vermögen.”

Der Anspruch auf Grundsicherung berechnet sich jetzt wie folgt: “Soviel braucht Frau Berger – ihr Bedarf: Regelbedarf (fester Betrag) 404 €, Kaltmiete 300 €, Heizkosten und Nebenkosten 50 €, Gesamter Bedarf 754 €, Soviel hat Frau Berger im Monat –ihr Einkommen: Witwenrente 500 €
Eigene Altersrente 154 €, Gesamtes Einkommen 654 €.”

Der Bedarf liegt bei 754 Euro, und das Einkommen bei 654 Euro. Die Betroffene erhält also 100 Euro Grundsicherung.

Grundsicherung gibt es nur auf Antrag

Während viele Rentenformen automatisch berechnet werden, gibt es die Grundsicherung nur auf Antrag. Das kann ein formloser Brief sein, Sie können aber auch persönlich bei Rentenversicherung oder Sozialamt vorsprechen. Dort erhalten Sie dann ein Antragsformular, in dem Sie die nötigen Angaben zu Lebenssituation und Einkommen machen.

Ist die Grundsicherung unbegrenzt?

Nein, die Grundsicherung gilt immer jährlich. Wenn Ihr Einkommen die Grenze überschreitet, unter der Grundsicherung gewährt wird, bekommen Sie keine Grundsicherung mehr. Umgekehrt können Sie im nächsten Jahr Grundsicherung beziehen, wenn Ihr Einkommen derart sinkt, dass Sie unter die Grenze der Bedürftigkeit rutschen.

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Umwandlung in ein P-Konto wenn noch Minus auf dem Konto ist

16. Juli 2024 - 14:06
Lesedauer 3 Minuten

Wer ein Minus auf dem Konto hat, hatte es in der Vergangenheit schwer, sein Girokonto mit der Zusatzfunktion Pfändungsschutz (P-Konto) auszustatten. Banken dürfen die Einrichtung eines P-Kontos nicht mehr – wie in der Vergangenheit häufig geschehen – verweigern. Doch was passiert mit dem Minus?

Recht auf ein P-Konto auch wenn ein Minus besteht

Auch Konten im Minus können in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bundesregierung hat diese Regelung in §§ 850k Abs. 1 S. 2, 901 ZPO neu gefasst. Dabei ist es unerheblich, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder nicht.

Was passiert mit dem Minus, wenn das Konto in ein P-Konto umgewandelt wird?

Die Bank hat ein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot nach § 901 ZPO zu beachten. Wurde das Konto in ein P-Konto umgewandelt, dürfen Zahlungseingänge nicht mehr mit Forderungen verrechnet werden.

Das bedeutet, dem Schuldner muss ein Guthaben entsprechend seines Freibetrages zur Verfügung stehen. Den Zeitpunkt der Umwandlung bzw. Berechtigung (Siehe P-Konto Bescheinigung) sollte nachwiesen sein. Am besten die Erklärung wird kopiert!

Achtung: Kreditraten, die vor der Umwandlung mit der Bank vereinbart wurden, können nicht im Nachhinein geändert werden. Hier greift das Aufrechnungsverbot leider nicht.

Damit der volle Freibetrag dennoch genutzt werden kann, muss die Kreditraten-Vereinbarung aktiv beendet werden. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kann dabei helfen (Siehe Schuldnerberatung).

Wenn das Konto im Minus gepfändet wurde

Wenn das Konto bereits ein Minus aufweist, greift auch dann der § 901 ZPO. Damit der Freibetrag bei Gutschriften genutzt werden kann, sollte bei ein Kontopfändung innerhalb eines Monats das Konto in ein P-Konto umgewandelt sein.

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Was passiert mit dem Dispo?

Wer bisher ein Girokonto hatte, hat oft auch einen Dispo bei der Bank. Wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, endet auch der Dispo. Denn nach § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO ist ein P-Konto ein reines Guthabenkonto.

Kreditkarten werden ebenfalls gekündigt, sofern es sich nicht um Prepaid-Karten handelt.

Bei einem P-Konto lässt die Bank keine Überziehungen mehr zu. Das gilt auch bei kleinsten Beträgen.

Was aber geschieht mit dem zuvor genutztem Dispo-Kredit?

Wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, muss die Bank den bestehenden Soll-Betrag, der durch den Dispo entstanden ist, getrennt verbuchen, damit das P-Konto ein Guthabenkonto ist. Nur so kann das P-Konto auch als Guthabenkonto geführt werden.

Der Soll-Betrag wird auf ein zweites Buchungs-Konto verbucht. Wie die Banken diesen technischen Vorgang umsetzen, hat der Gesetzgeber auch nach einer Reform im Dezember 2021 nicht eindeutig geregelt. Daher sind die Regelungen hierfür von Bank zu Bank unterschiedlich.

Der Gesetzgeber hat auch nicht geregelt, in welcher Höhe Zinsen auf den Sollbetrag des Dispokredits zu zahlen sind.

Die Verbraucherzentrale NRW ist der Auffassung, dass die Dispozinsen nicht mehr gelten dürfen. Denn diese sind in der Regel deutlich höher als bei regulären Krediten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale handelt es sich nicht mehr um einen Verfügungsrahmen, den die Bank dem Kunden zur Verfügung stellt, sondern um eine ausgebuchte Forderung der Bank gegenüber dem Kunden.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss daher die gesetzliche Schadensminderungspflicht greifen, so dass nur noch der gesetzliche Verzugszins von der Bank in Rechnung gestellt werden darf.

Muss eine Rückzahlungsvereinbarung mit meiner Bank getroffen werden?

Bisher gab es nur einen sehr eingeschränkten Aufrechnungsschutz für P-Konten im Minus. Die Banken verlangten von den Kunden Zahlungsvereinbarungen, um den Sollbetrag eines Dispos zu reduzieren.

Nach einer Umwandlung des P-Kontos besteht dieses Recht der Bank nicht mehr. Es kann aber sinnvoll sein, eine solche Vereinbarung mit der Bank zu treffen, um die Schulden bei der Bank abzubauen.

Ob eine solche Vereinbarung sinnvoll ist, hängt von der Situation des Schuldners ab. Betroffene sollten sich daher vorher von einer Schuldnerberatungsstelle beraten lassen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn unpfändbares Einkommen zur Tilgung der Schulden verwendet werden soll oder gar ein neuer Kredit aufgenommen werden soll.

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Bei Schwerbehinderung gibt es einen Anspruch auf verkürzte Arbeitszeit – Urteil

16. Juli 2024 - 14:02
Lesedauer 3 Minuten

Menschen mit Schwerbehinderungen, und diejenigen, die ihnen bei der Arbeit gleichgestellt sind, haben einen außergewöhnlichen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung. Gerichte entschieden, was das konkret bedeutet.

Die gesetzlichen Regelungen

Das besondere Recht auf Teilzeitarbeit für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer ist gesetzlich festgelegt in Paragraf 164 Absatz 5 Satz 3 SGB IX: “Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.”

Gibt es Einschränkungen?

Dieser Anspruch wird weder durch die Größe des Betriebs noch durch die Dauer der Beschäftigung eingeschränkt. Auch die Antragsfristen sind nicht geregelt. Den Ausschlag gibt ausschließlich die Art oder die Schwere der Behinderung.

Arbeitszeitverkürzung ist gerichtsfest

Das Bundesarbeitsgericht stellte eindeutig klar, dass auch eine nur vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit möglich ist. (Az. 9 AZR 100/03). Ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung kann also jederzeit beanspruchen, nur noch in einem Stundenmaß beschäftigt zu werden, das seiner Behinderung angemessen ist.

Das ergibt sich daraus, dass ein Mensch mit Behinderungen die Möglichkeit haben muss, ohne Gefährdung seiner Gesundheit weiterhin aktiv am Berufsleben teilzuhaben und dies notwendigerweise in einem Rahmen, in dem er dies auch kann.

Wörtlich heißt es im Urteil: “Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen (…) bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung der vertraglichen Pflichten bedarf.”

Anspruch auch auf konkrete Verteilung der Arbeitszeit

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fasste dieses Recht der Betroffenen noch konkreter. Gegen das Bundesland Brandenburg entschied das Gericht, dass die betroffenen Arbeitnehmer das Recht haben, eine konkrete Verteilung der Arbeitszeit zu verlangen, die ihrer Behinderung entspricht.

In diesem Fall musste das Land dem Bedürfnis der Klägerin entsprechen, ihr Teilzeitarbeit von 19 Stunden verteilt auf drei Arbeitstage zu ermöglichen. (Az. 15 Sa 1021/18).

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Die Betroffene war beim Land Brandenburg seit über 30 Jahren beschäftigt, zuerst als Reinigungskraft und später als Pförtnerin mit 24,25 Stunden pro Woche. Ab Juli 2015 bezog sie eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente. Sie kann also mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten.

Sie hatte den Antrag auf 19 Stunden verteilt auf drei Tage gestellt, weil sie davon ausging, dass sie mit freien Tagen besser weiterarbeiten könnte als mit einer auf fünf Tage verteilten Arbeitszeit.

Das Land hatte dies abgelehnt mit der Begründung, dass mit der Aufteilung auf drei Tage mit sechs Stunden und einer drittel Stunde pro Tag die Obergrenze für eine teilweise Erwerbsminderungsrente überschritten sei.

Das Landesarbeitsgericht akzeptierte diese Begründung nicht, denn, so das LAG, diese Entscheidung liege in der Hand der Rentenversicherung und nicht in der des Landes.

Außerdem argumentierte das Land Brandenburg, dass ein von der Betroffenen gewollter Arbeitsplatz mit dieser Aufteilung nicht existiere. Das Landesarbeitsgericht sah dies anders. Es gebe, so das Gericht, 16 Teilzeitkräfte beim Land in ähnlichen Jobs, und es sei möglich “die vorhandenen 16 Teilzeitkräfte in Ergänzung zu den jeweiligen Stundenzahlen einzusetzen, die von der Klägerin zu leisten sind”.

Teilweise Erwerbsminderung und Arbeitszeitbegrenzung

Schwerbehinderung und Erwerbsminderung haben erst einmal nicht notwendig etwas miteinander zu tun. Es handelt sich um unterschiedliche Rechtsbereiche. Rentenrechtlich kann jemand einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ohne schwerbehindert zu sein, und viele Menschen mit Schwerbehinderungen haben keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Der Betroffenen könnte eine Auseinandersetzung mit der Rentenversicherung bevorstehen. Da ist nämlich klar geregelt, dass jemand, der eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht und mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitet, diesen Anspruch verliert.

Im Einzelfall kann das jedoch anders aussehen. Wenn nachgewiesen drei Tage mit sechs Stunden und einer Drittel Stunde für die Betroffene weniger belastend sind als fünf Tage mit weniger Stunden pro Tag, dann ist das ein Argument, die Erwerbsminderungsrente zu behalten.

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Früher in Rente für schwerbehinderte Menschen schon mit 62

16. Juli 2024 - 14:00
Lesedauer 3 Minuten

Menschen mit Schwerbehinderung, die in der Deutschen Rentenkasse versichert sind, können früher als Arbeitnehmer ohne Schwerbehinderung in Rente gehen. Sowohl die Rente ohne Abschläge wie die vorzeitige Rente mit Abschlägen verschiebt sich für sie um mehrere Jahre.

Vorgezogene Rente mit 62 oder früher

Das bedeutet für Menschen mit Schwerbehinderungen, so die Deutsche Rentenversicherung: “Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen.

Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre.”

Was bedeutet “vorzeitig mit Abschlägen”

Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen fällt geringer aus als deren reguläre Altersrente. Jeder Monat, den die Betroffenen früher in den Ruestand gehen, kostet 0,3 Prozent der Rente.

Dieses Minus besteht ein Leben lang und wird nicht etwa mit dem Erreichen der Altersgrenze aufgehoben. Bei Menschen mit Schwerbehinderungen ist ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent möglich.

Wenn die Betroffenen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft sind und vor dem Partner sterben, dann folgt aus dem Abzug für die vorzeitige Rente auch eine Kürzung der Hinterbliebenenrente.

Weitere Nachteile der vorzeitigen Rente mit Abschlägen

Wer in vorzeitige Rente geht, muss noch mit weiteren Einbußen rechnen. Dies gilt für Altersrenter mit Schwerbehinderungen ebenso wie für alle Altersrentner. Es fehlen vorzeitigen Altersrentnern mit Schwerbehinderung nicht nur jeden Monat bis zu 10, 8 Prozent von der vorzeitigen Rente.

Es fehlen auch die entsprechenden Monate an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sollten auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bedenken sowie die Steuern im Kopf haben.

Wann können Sie die vorgezogene Rente beanspruchen?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Betroffene bis zu drei Jahre vor der gültigen Altersgrenze in Anspruch nehmen. Da die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen seit 2015 Schritt für Schritt von 63 auf 65 Jahre angehoben wird, steigt das Mindestalter der vorgezogenen Rente mit Abzügen folglich von 60 auf 62 Jahre.

Wie groß ist der Verlust?

Die Stifung Warentest informierte 2023: “Für Beschäftigte mit Durchschnittsverdienst heißen zwei Jahre früherer Rentenbeginn nach derzeitigen Werten monatlich rund 75 Euro weniger brutto. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2023 liegt bei 43 142 Euro im Jahr.”

Die Stiftung gibt auch ein Rechenbeispiel für eine maximal vorgezogene Rente: Wer eine reguläre Schwerbehinderten-Rente ab 1. Oktober 2026 bezogen hätte und bereits am 1. Oktober 2023 in Rente gegangen wäre, der hätte statt 1.429 Euro pro Monat nur noch 1.174 Euro bekommen.

Rendite und monatliche Existenz

Insgesamt bedeutet eine vorgezogene Rente nicht notwendig einen Rentenverlust. Wer früher in Rente geht, bekommt zwar weniger Geld, dieses wird aber länger ausgezahlt – bis zu mehreren Jahren. Die Stiftung Warentest berechnet, dass der “Beispielversicherte” beim regulären Rentenalter bereits mehr als 70.000 Euro Rente bezogen hätte.

Unterm Strich bedeutet das: Wer als Mensch mit Schwerbehinderungen erst zum regulären Alter in Rente geht, hat zwar mehr Geld auf den Monat gesehen, braucht aber sehr lange, um insgesamt die vorzeitigen Zahlungen zu erreichen.

Wenn die durch Abschläge gekürzte vorzeitige Rente aber so niedrig ist, dass sie kaum zum Leben reicht, dann haben die Betroffenen von solchen Gesamtrechnungen herzlich wenig.

Lohnt sich die vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen?

Ob es sich für Sie lohnt, die Rente für schwerbehinderte Menschen vorzuziehen, das hängt sehr stark von der persönlichen Situation ab. Wenn Ihre zu erwartende Rente so hoch ist, dass Sie das monatliche Minus verkraften können, die Arbeit Sie zunehmend belastet und Sie in den Ruhestand wollen, dann spricht dies für eine vorzeitige Rente mit Abzügen.

Wenn die vorzeitige Rente aber gering ausfällt, dann sollten Sie eher über Modelle wie Job und Frührente nachdenken.

Rente und Lebenserwartung

Ein pikanter Punkt, über den Sie aber notwendig nachdenken sollten, ist die voraussichtliche Lebenserwartung bei ihrem Gesundheitszustand. Menschen, die sehr alt werden, profitieren davon, ihre volle Rente ab dem regulären Alter zu beziehen.

Wenn Sie Vorerkrankungen wie Krebsleiden, Herz- und Lungenkrankheiten haben oder an chronischen Krankheiten leiden, bei denen die persönliche Lebenserwartung geringer ist als der Durchschnitt, dann werden Sie die reguläre Altersrente nicht in vollem Ausmaß ausschöpfen können.

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Bürgergeld: Zurück zu Hartz IV- Die Rückkehr der Ein-Euro-Jobs

16. Juli 2024 - 11:05
Lesedauer 3 Minuten

Mit blumigen Worten kündigt die Bundesregierung an, anstelle des relativ humaneren Bürgergeldes wieder zur Hartz IV Keule zu greifen: “Seit Jahren werden die sozialen Transferleistungen kontinuierlich weiterentwickelt. Um die Akzeptanz der Leistungen zu erhalten und um mehr Betroffene in Arbeit zu bringen, ist es erforderlich, das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken.”

Rückkehr zu den Ein-Euro-Jobs

Auch ein besonders perfides Werkzeug der Hartz-IV Praxis soll wieder in den Vordergrund rücken – die sogenannten Ein-Euro-Jobs. Diese wurden zwar nie abgeschafft, es gibt sie aber inzwischen erheblich weniger.

Aus gutem Grund. Der Deutsche Gewerkschaftsbund klärt auf: “Die Zahl der sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ist allerdings in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen – im Vergleich mit dem Jahr 2006 auf rund 1/6. Mit einem weiteren Rückgang ist zu rechnen. Andere Instrumente haben sich als sinnvoller erwiesen, um den Schritt zurück ins Berufsleben zu erleichtern.”

“Ein-Euro-Jobs für Totalverweigerer”

Im Papier zur Wachstumsinitiative führt das Bundesfinanzministerium unter 24 e aus: “Das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II soll eine Brücke
in den regulären Arbeitsmarkt darstellen. Dies ist insbesondere für Personen
von besonderer Bedeutung, die sich Maßnahmen immer wieder verweigern
(Totalverweigerer).”

Wer als “Totalverweigerer” definiert ist, soll also in Ein-Euro-Jobs gepresst werden: “Bei dieser Personengruppe kann der schrittweise Einstieg in den Arbeitsmarkt befördert werden. Ein-Euro-Jobs werden wir verstärkt für diese Personengruppe nutzen.”

Ein-Euro-Jobs statt regulärer bezahlter Arbeit

Schon früh wurde bei Hartz-IV klar, dass die Ein-Euro-Jobs keine “Brücke in den regulären Arbeitsmarkt” darstellten, sondern in der Praxis das exakte Gegenteil waren. Reguläre bezahlte Arbeit wurde durch nahezu unbezahlte Arbeit ohne Arbeitsrechte ersetzt.

Kommunen sparten die Kosten für Gärtner, Behörden für Hausmeister. In Pflege, kommunaler Wirtschaft und Sozialeinrichtungen wurden Ein-Euro-Jobber zur Arbeit gezwungen – und so das Geld für bezahlte Fach- und Hilfskräfte gespart.

Das bedeutete nicht nur Ausbeutung der Hartz-IV-Empfänger, es förderte auch die Erwerbslosigkeit und bedrohte die regulär Beschäftigten. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver:di klärte bereits 2008 auf: “Laut Bundesrechnungshof bringen für drei von vier geförderten Hartz IV-Empfängern die Ein-Euro-Jobs „keine messbaren Integrationsfortschritte“.

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Abzocke statt Arbeitsförderung

Ver:di warf einen Blick in ein neues System der Ausbeutung und Entrechtung: “In zwei Dritteln dieser „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ seien die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt. Meistens handele es sich bei den geförderten Tätigkeiten um reguläre Aufgaben der öffentlichen Hand. Mit den Ein-Euro-Jobs würden reguläre Arbeitskräfte eingespart oder ein haushaltsbedingter Personalmangel ausgeglichen.”

Rechtswidrigkeit als gängige Praxis

Wolfgang Rose von Ver:di informierte 2008: „Es häufen sich die Beispiele, dass die Qualität der Dienstleistungen mit der Zunahme von 1-Euro-Beschäftigten sinkt, in der Pflege, in Sozialeinrichtungen, in kommunalen Wirtschaftsbetrieben. Viele Stellen verstoßen gegen die gesetzlichen Anforderungen: Die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse sind, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral. Für die Arbeitslosen bringt der 1-Euro-Job keine Aufstiegschancen.”

Wie sind Ein-Euro-Jobs definiert?

Ein-Euro-Jobs sind besondere Beschäftigungsverhältnisse ohne Arbeitsvertrag. Damit haben die Betroffenen auch nicht die mit diesem Vertrag verbundenen Arbeitsrechte, keine Ansprüche in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Statt dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es eine “Aufwandsentschädigung” von rund zwei bis drei Euro pro Stunde.

Zusätzliche Arbeiten

Ein-Euro-Jobs müssen per Gesetz zusätzliche Arbeiten sein, die ansonsten nicht durch regulär Beschäftigte erledigt würden. Dies ist folgendermaßen definiert: „Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. (…) Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.“

Zum Beispiel gelten Arbeiten nicht als zusätzlich, wenn sie in der Pflege durch den Pflegesatz für die Einrichtung abgedeckt werden, oder zur Verkehrssicherungspflicht gehören wie zum Beispiel Schneeräumen. Auch laufende Arbeiten zur Instandhaltung und Unterhalt, die sich nicht aufheben lassen, gelten nicht als zusätzlich.

Handelt es sich belegbar nicht um zusätzliche Tätigkeiten, dann kann -laut dem Bundessozialgericht- den vom Jobcenter eingesetzten Ein-Euro-Jobbern der ortsübliche Lohn für die Tätigkeit zustehen.

Widerspruch einlegen

Betroffene können Widerspruch gegen den Zuweisungsbescheid für einen Ein-Euro-Job einlegen und darin begründen, dass sie diesen nicht für zweckdienlich halten. Wenn die Jobcenter in Zukunft wieder vermehrt vom Instrument der Ein-Euro-Jobs Gebrauch machen sollten, dann wird es vermutlich Klagen vor den Sozialgerichten hageln.

Seit vielen Jahren ist nämlich bekannt, dass der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in hohem Ausmaß zu Rechtsbrüchen führt – auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Anwälte kennen diese miese Abzocke und wissen, was zu tun ist.

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Kündigung: So bekommt man die höchstmögliche Abfindung

16. Juli 2024 - 11:00
Lesedauer 3 Minuten

Arbeitgeber bieten häufig eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags an, obwohl gesetzlich keine Verpflichtung dazu besteht. Der Hauptgrund ist, das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden.

Ein Aufhebungsvertrag sichert dem Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer freiwillig ausscheidet, während eine Kündigung oft hohen gesetzlichen Hürden und langwierigen Prozessen unterliegt.

Aufhebungsverträge ohne Abfindung

In bestimmten Fällen kann ein Aufhebungsvertrag auch ohne Abfindung zustande kommen:

  • Initiative durch den Arbeitnehmer: Wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag selbst initiiert und der Arbeitgeber kein Interesse an einer Trennung hat, wie z.B. bei einem geplanten Ruhestand.
  • Eindeutiger Kündigungsgrund: Wenn der Arbeitgeber problemlos kündigen könnte, wie bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers.
Wie bekommt man die maximale Abfindung?

Um die höchstmögliche Abfindung zu erzielen, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Verhandlung durch Experten: Selbstverhandlungen sind meist weniger erfolgreich. Ein erfahrener Anwalt kann durch spezialisierte Kenntnisse und strategisches Vorgehen bessere Ergebnisse erzielen. Es ist wichtig, einen Anwalt zu wählen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und über umfassende Erfahrung in Verhandlungen mit Arbeitgebern verfügt.
  2. Einschätzung der Kündigungsaussichten: Je schwieriger eine Kündigung durchsetzbar ist, desto höher ist die angebotene Abfindung. Arbeitnehmer mit gutem Kündigungsschutz sollten höhere Forderungen stellen.
  3. Verhandlungstaktiken richtig wählen: Geschicktes Verhandeln und das Aufzeigen der Risiken eines Gerichtsverfahrens für den Arbeitgeber können die Abfindungssumme erhöhen. Dabei sollte die genaue Kenntnis der Schmerzgrenze des Arbeitgebers berücksichtigt werden.
Was ist eine typische Abfindungssumme?

Eine grobe Faustregel für die Abfindungshöhe lautet:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese kann jedoch je nach individuellen Umständen variieren.

Welche Gründe gibt es für eine hohe Abfindung?

Mehrere Faktoren können eine hohe Abfindung begünstigen:

  • Betriebsbedingte Kündigung:
    Fehler bei der Sozialauswahl: Der Arbeitgeber muss bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl durchführen und darf nicht einfach denjenigen kündigen, der ihm am wenigsten gefällt. Fehler in diesem Prozess können die Kündigung angreifbar machen.
    Frei werdende Stellen: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine andere zumutbare Beschäftigung im Unternehmen möglich ist, auch wenn eine Umschulung erforderlich wäre.
  • Verhaltensbedingte Kündigung:
    Abmahnungen: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen meist mehrere Abmahnungen ausgesprochen werden. Fehlen diese, ist die Kündigung oft unwirksam.
    Beweislast: Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers zweifelsfrei nachweisen können, was oft schwierig ist.
  • Krankheitsbedingte Kündigung:
    Eingliederungsmanagement: Vor einer Kündigung wegen Krankheit muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
    Fehlzeiten: Es gibt keine festen Grenzen für Fehlzeiten, ab denen gekündigt werden darf. Die Unsicherheit über zukünftige Fehlzeiten kann die Kündigung erschweren.
  • Besonderer Kündigungsschutz:
    Schwangere, Betriebsräte, Eltern in Elternzeit und Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist hier nur in Ausnahmefällen möglich und oft nur mit Zustimmung einer Behörde.
  • Strategische Verhandlungen:
    Psychologische Taktiken: Das gezielte Aufzeigen von Risiken und Konsequenzen für den Arbeitgeber kann helfen, die Abfindungssumme zu erhöhen. Dies umfasst das Aufdecken von Schwachstellen in der Kündigungsstrategie des Arbeitgebers und das Ausnutzen von Verhandlungsdynamiken.
    Juristische Hebel: Die Nutzung aller rechtlichen Mittel, einschließlich der Drohung mit einer Kündigungsschutzklage, kann den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen und zu einer höheren Abfindung führen.
    Individuelle Umstände des Arbeitnehmers:
    Langjährige Betriebszugehörigkeit: Arbeitnehmer, die lange im Unternehmen beschäftigt sind, haben oft einen besseren Kündigungsschutz und können daher höhere Abfindungen aushandeln.
  • Spezialisierte Fähigkeiten: Arbeitnehmer mit spezialisierten Fähigkeiten oder Kenntnissen, die schwer zu ersetzen sind, haben ebenfalls bessere Chancen auf eine hohe Abfindung.
Hat die Abfindung Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Eine Abfindung beeinflusst das Arbeitslosengeld I nicht direkt. Allerdings kann es zu einer Ruhenszeit kommen, wenn der Aufhebungsvertrag vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist endet.

Eine dreimonatige Sperrzeit droht, wenn der Arbeitnehmer freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, kann aber durch wichtige Gründe vermieden werden. Diese Gründe könnten etwa Mobbing am Arbeitsplatz oder eine drohende betriebsbedingte Kündigung sein.

Was ist bei Sozialabgaben und Steuern zu beachten?

Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Durch die Fünftelregelung kann die Steuerlast gemindert werden, indem die Abfindung so versteuert wird, als wäre sie über fünf Jahre verteilt ausgezahlt worden.

Dies glättet den progressiven Effekt der Einkommenssteuer und reduziert die Steuerbelastung erheblich.

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