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Aktualisiert: vor 11 Minuten 19 Sekunden

Arbeitszeiterfassung: Auch zusätzliche Minuten Mehrarbeit zählen für Arbeitnehmer voll mit

20. September 2026 - 10:39
Arbeitszeit erfassen: Warum auch die zusätzlichen Minuten zählen

Noch schnell den Kunden zurückrufen, nach Feierabend eine Bestellung korrigieren oder vor Schichtbeginn die Übergabe erledigen: Zusätzliche Arbeit verschwindet leicht zwischen Dienstplan und tatsächlichem Arbeitstag. Fünf Minuten wirken unbedeutend, bis daraus Monat für Monat mehrere Stunden werden. Wer diese Zeiten nicht festhält, erschwert sich die Durchsetzung möglicher Ansprüche.

Die Erfassungspflicht gilt längst

Arbeitgeber müssen grundsätzlich bereits heute ein System einführen und nutzen, das die gesamte Arbeitszeit erfasst. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss, Aktenzeichen 1 ABR 22/21, aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet. Nur Überstunden aufzuschreiben oder lediglich den vorgesehenen Dienstplan zu speichern, genügt dieser Pflicht nicht.

Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der tatsächlich geleisteten täglichen Arbeitszeit. Nach den Informationen des Bundesarbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassung besteht dafür derzeit keine allgemeine Formvorschrift; auch handschriftliche Aufzeichnungen sind möglich. Beschäftigte dürfen mit dem Eintragen beauftragt werden, verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.

Arbeit beginnt nicht erst mit der ersten vollen Viertelstunde

Aus der Pflicht zur vollständigen Erfassung folgt: Tatsächlich geleistete Arbeit darf nicht allein deshalb verschwinden, weil sie nur wenige Minuten dauert. Wer auf Anweisung nach dem Ausstempeln einen Kundenauftrag abschließt, arbeitet weiter. Die Buchung muss dann korrigiert oder der zusätzliche Einsatz nachgetragen werden.

Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die bloße Anwesenheit im Betrieb. Ein angeordneter Kassenabschluss oder eine verpflichtende Übergabe ist anders zu bewerten als ein privates Gespräch vor Arbeitsbeginn. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Angaben Beschäftigten später helfen können.

Situation Was festgehalten werden sollte Worauf es ankommt Die Schichtleitung verlangt eine Übergabe vor Dienstbeginn. Beginn und Ende der Übergabe sowie die Anweisung. Verpflichtende Arbeitsaufgaben gehören in die Erfassung. Nach dem Ausstempeln muss noch die Kasse abgerechnet werden. Dauer der Abrechnung und Grund des Nachtrags. Das Ausstempeln beendet die tatsächliche Arbeit nicht. Der Vorgesetzte verlangt abends eine sofortige Korrektur per E-Mail. Arbeitsbeginn, Arbeitsende und konkreter Auftrag. Auch ein kurzer Einsatz zu Hause ist zu dokumentieren. Ein dienstlicher Anruf unterbricht die Mittagspause. Dauer des Gesprächs und tatsächlich verbleibende Pausenabschnitte. Gearbeitete Minuten sind keine Ruhepause. Auch im Homeoffice zählt der tatsächliche Arbeitstag

Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit beseitigen die Erfassungspflicht nicht. Wer Beginn und Ende seiner Arbeit flexibel gestalten darf, muss die geleisteten Zeiten trotzdem nachvollziehbar dokumentieren. Das BMAS bestätigt ausdrücklich, dass Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitaufzeichnung miteinander vereinbar sind.

Ein zusätzlicher abendlicher Einsatz sollte mit seiner eigenen Zeitspanne eingetragen werden. Wer von 20.10 bis 20.18 Uhr einen angeforderten Bericht überarbeitet, sollte diese acht Minuten festhalten, ohne die Freizeit seit dem regulären Feierabend mitzuzählen. Dass eine Nachricht auf dem Handy eingeht, belegt dagegen für sich genommen noch keine ausgeführte Arbeit.

Erfasste Minuten bedeuten nicht automatisch mehr Geld

Arbeitszeiterfassung und Überstundenvergütung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Aufzeichnung dient dem Arbeitsschutz; ob zusätzliche Zeit bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen wird, hängt von den anwendbaren Vereinbarungen und den Umständen ab. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen kann zunächst auch ein Zeitguthaben innerhalb des vereinbarten Ausgleichszeitraums entstehen.

Wer Überstundenvergütung verlangt, muss grundsätzlich darlegen, wann er über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und weshalb diese Mehrarbeit dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Sie muss etwa angeordnet, nachträglich gebilligt, wissentlich geduldet oder zur Erledigung der übertragenen Arbeit notwendig gewesen sein. Die Erfassungspflicht allein ändert diese Anforderungen nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht am 4. Mai 2022, Aktenzeichen 5 AZR 359/21.

Deshalb hilft neben der Uhrzeit ein kurzer Vermerk zum Anlass der Mehrarbeit. Weitere Hintergründe erläutert der Gegen-Hartz-Beitrag „Überstunden ohne Bezahlung: Wann der Arbeitgeber trotzdem zahlen muss“.

Eine automatisch abgezogene Pause muss tatsächlich stattgefunden haben

Eine Softwarebuchung verschafft noch keine Erholung. Wer während einer vorgesehenen Pause auf Anweisung arbeitet, sollte diese Unterbrechung dokumentieren und eine falsche Zeitbuchung berichtigen lassen. Zugleich muss der Arbeitgeber die gesetzlich erforderlichen Ruhepausen ermöglichen.

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz sind bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Eine Aufteilung ist grundsätzlich in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten möglich. Mehrere kurze Unterbrechungen ersetzen daher nicht ohne Weiteres eine gesetzliche Ruhepause.

Fehlende Zeiten zeitnah beanstanden

Beschäftigte sollten ihre Einträge regelmäßig mit den tatsächlich geleisteten Zeiten vergleichen. Fehlen Minuten, ist eine zeitnahe, nachweisbare Korrekturanfrage sinnvoll, die Datum, Zeitspanne, Tätigkeit und gegebenenfalls die anweisende Person nennt. Eigene Aufzeichnungen ergänzen das betriebliche System, ersetzen aber nicht die Verantwortung des Arbeitgebers.

Bleiben Fehler bestehen oder fehlt ein Erfassungssystem vollständig, können Betriebsrat und zuständige Arbeitsschutzbehörde unterstützen. Den Zusammenhang zwischen Aufzeichnung und behördlicher Durchsetzung erläutert auch der Beitrag zur bereits geltenden Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Aufschreiben allein wahrt nicht jede Frist

Wer außerdem Geld verlangt, sollte mögliche Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen. Solche Fristen können verlangen, dass offene Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend gemacht werden; eine private Stundenliste genügt dafür nicht automatisch. Gerade beim Ausscheiden lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf offene Zahlungen und die Schlussabrechnung nach einer Kündigung.

Praxisbeispiel: Aus zwölf Minuten werden vier Stunden

Ein fiktives Beispiel: Verkäuferin Jana muss auf Anweisung ihrer Filialleitung an 20 Arbeitstagen jeweils zwölf Minuten nach Schichtende die Kasse abschließen. Im System steht trotzdem täglich nur das geplante Schichtende. Insgesamt fehlen dadurch 240 Minuten, also vier Stunden.

Jana dokumentiert die tatsächlichen Endzeiten und die Anweisung und verlangt eine Korrektur. Sieht ihre Vergütungsvereinbarung für diese zusätzlichen Stunden eine Bezahlung mit 16 Euro brutto vor, geht es um 64 Euro brutto. Ob Auszahlung oder Freizeitausgleich geschuldet ist, muss anhand der geltenden Regelungen geprüft werden.

Drei Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung Muss ich auch fünf zusätzliche Arbeitsminuten eintragen?

Ja, wenn Sie in dieser Zeit tatsächlich gearbeitet haben. Kurze Arbeitseinsätze gehören ebenfalls in die vollständige Erfassung; notieren Sie möglichst auch den Anlass.

Muss der Arbeitgeber jede erfasste Zusatzminute gesondert bezahlen?

Nein, das folgt nicht automatisch aus der Aufzeichnung. Für einen Vergütungsanspruch kommt es unter anderem auf die vereinbarte Arbeitszeit, die Veranlassung durch den Arbeitgeber und die geltenden Vergütungsregeln an.

Darf der Arbeitgeber mit der Erfassung auf ein neues Gesetz warten?

Nein, die grundsätzliche Pflicht besteht bereits nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Diskussion über eine gesetzliche Ausgestaltung der elektronischen Erfassung setzt diese Pflicht nicht aus.

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EM-Rente: Vier Regeln entscheiden jetzt über Kürzungen und Zuschüsse

20. September 2026 - 9:56
Erwerbsminderung: Diese vier Regeln entscheiden über Kürzungen und zusätzliche Hilfen

20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen und die volle Erwerbsminderungsrente behalten: Diese Grenze klingt nach Sicherheit, bietet sie aber nur bei der Einkommensanrechnung. Wer durch seine Arbeit ein höheres Leistungsvermögen zeigt, kann seinen Rentenanspruch auch bei geringerem Verdienst gefährden.

Daneben gibt es einen Schutz für die Rückkehr ins Arbeitsleben, mögliche Abzüge bei einer zusätzlichen Witwenrente und einen Mehrbedarf für bestimmte Menschen mit Gehbehinderung. Entscheidend ist, diese vier Regelungen auseinanderzuhalten: Nicht jeder zusätzliche Euro bleibt erhalten, und nicht jede Hilfe kommt von der Rentenversicherung.

Die Verdienstgrenze schützt nicht vor jedem Rentenverlust

Bei voller Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 20.763,75 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es mindestens 41.527,50 Euro; abhängig vom früheren Einkommen kann die persönliche Grenze höher liegen.

Diese Beträge sind keine allgemeine Erlaubnis, beliebig lange zu arbeiten. Bei einer medizinisch begründeten vollen Erwerbsminderung liegt das tägliche Leistungsvermögen unter drei Stunden, bei teilweiser Erwerbsminderung grundsätzlich bei drei bis unter sechs Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Ausschlaggebend ist damit auch, was die tatsächliche Beschäftigung über die gesundheitliche Belastbarkeit erkennen lässt.

Wer regelmäßig länger arbeitet, kann eine Überprüfung auslösen, obwohl der Jahresverdienst unter der Geldgrenze bleibt. Eine einzelne längere Schicht bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Rente entfällt; Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Einschränkungen müssen im Einzelfall beurteilt werden.

Die Unterscheidung zwischen Leistungsvermögen und Hinzuverdienst erläutern die rechtlichen Hinweise der DRV zu § 43 SGB VI.

Was bei zu hohem Einkommen abgezogen wird

Wird die persönliche Jahresgrenze überschritten, wird der darüberliegende Betrag durch zwölf geteilt und zu 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen. Beträgt die Überschreitung beispielsweise 3.000 Euro, ergibt sich rechnerisch eine monatliche Rentenminderung von 100 Euro. Die Berechnung regelt § 96a SGB VI.

Die Rentenversicherung berücksichtigt zunächst den erwarteten Jahresverdienst und gleicht ihn später mit den tatsächlichen Einkünften ab. Daraus können Nachzahlungen oder Rückforderungen entstehen. Eine vorläufig ungekürzte Überweisung ist deshalb noch kein Beleg dafür, dass die endgültige Abrechnung genauso ausfällt.

Sechs Monate arbeiten auf Probe: Der Anspruch kann geschützt bleiben

Seit 2024 können Bezieher einer bereits bewilligten EM-Rente erproben, ob sie wieder mehr arbeiten können. Überschreitet die Tätigkeit das bisher zugrunde gelegte zeitliche Leistungsvermögen, bleibt der Rentenanspruch wegen dieser Arbeitsaufnahme regelmäßig sechs Monate bestehen. Diese Arbeitserprobung kann im Einzelfall kürzer oder länger dauern.

Geschützt wird dabei der Anspruch, nicht zwingend die bisherige Auszahlung: Die Hinzuverdienstregeln gelten weiter. Wer zu viel verdient, muss deshalb auch während der Erprobung mit einer Kürzung rechnen. Weitere Einzelheiten erklärt der Beitrag zur Arbeitserprobung bei Erwerbsminderungsrente.

Die DRV sollte vor Beginn über Aufgaben, Arbeitszeit und voraussichtlichen Verdienst informiert werden. Gelingt der Wiedereinstieg dauerhaft, wird geprüft, ob die Rente anschließend weiter zusteht. Allein die erfolgreiche Erprobung führt nicht zur Rückforderung der geschützten Rentenmonate; eine Korrektur wegen tatsächlich höheren Einkommens bleibt davon unberührt.

Bei Arbeitsmarktrenten und befristeten Renten genau hinsehen

Eine volle Arbeitsmarktrente kann auch bei einem gesundheitlichen Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich bestehen, wenn ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz fehlt. Wird eine passende Beschäftigung aufgenommen, kann diese Grundlage entfallen. Nach den DRV-Hinweisen kommt aber auch für diese Rentenbezieher eine Arbeitserprobung in Betracht.

Eine befristete EM-Rente verlängert sich durch die Arbeitserprobung dagegen nicht automatisch. Endet der bewilligte Zeitraum, muss eine Weiterzahlung rechtzeitig beantragt und geprüft werden. Beide Besonderheiten sind in den DRV-Hinweisen zur Arbeitserprobung nach § 43 Absatz 7 SGB VI beschrieben.

EM-Rentenzuschlag: Warum weniger Witwenrente übrig bleiben kann

Der Zuschlag für bestimmte ältere EM-Renten wird seit Dezember 2025 als Bestandteil der laufenden Rente ausgezahlt. Wer zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente erhält, muss beachten, dass damit auch der Zuschlag in die Einkommensanrechnung einfließt. Solche Einkommenserhöhungen werden grundsätzlich zur jährlichen Überprüfung berücksichtigt und können sich seit Juli 2026 auswirken.

Eine Kürzung trifft deshalb nicht automatisch alle Zuschlagsberechtigten. Erst wenn das anzurechnende Gesamteinkommen den persönlichen Freibetrag übersteigt, kommt ein Abzug bei der Hinterbliebenenrente in Betracht. Diesen Zusammenhang bestätigt die DRV in ihren Fragen und Antworten zum EM-Rentenzuschlag.

Seit Juli 2026 beträgt der allgemeine monatliche Freibetrag 1.122,53 Euro; für jedes entsprechend waisenrentenberechtigte Kind kommen 238,11 Euro hinzu. Vom übersteigenden Einkommen werden 40 Prozent angerechnet, wobei die DRV ein nach gesetzlichen Regeln berechnetes Nettoeinkommen verwendet.

Es genügt deshalb nicht, die Bruttorente oder den überwiesenen Betrag mit dem Freibetrag zu vergleichen, wie die DRV zur Einkommensanrechnung erläutert.

Merkzeichen G: Wann 95,71 Euro monatlich hinzukommen

Wer vor der gesetzlichen Altersgrenze voll erwerbsgemindert ist, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhält und das Merkzeichen G nachweist, kann einen Mehrbedarf beanspruchen. Dieser beträgt grundsätzlich 17 Prozent der jeweils geltenden Regelbedarfsstufe. Grundlage ist § 30 Absatz 1 SGB XII.

Bei Regelbedarfsstufe 1 sind das 2026 monatlich 95,71 Euro, berechnet aus 563 Euro. Bei Regelbedarfsstufe 2 mit 506 Euro ergeben sich 86,02 Euro. Die Regelbedarfsbeträge für 2026 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Es handelt sich um einen zusätzlichen Sozialhilfebedarf und keinen pauschalen Zuschlag der Rentenversicherung. Ein hoher Grad der Behinderung allein ersetzt das Merkzeichen G nicht, und Einkommen sowie Vermögen werden bei der Leistungsberechnung berücksichtigt. Ausführlicher erklärt das Gegen-Hartz im Beitrag zum Mehrbedarf bei Gehbehinderung.

Die vier Regelungen im Überblick Regelung Wert oder Zeitraum 2026 Worauf es ankommt Hinzuverdienst bei EM-Rente Voll: 20.763,75 Euro; teilweise: mindestens 41.527,50 Euro jährlich Die tatsächliche Arbeitsleistung wird zusätzlich beurteilt. Arbeitserprobung Regelmäßig sechs Monate Der Anspruch wird geschützt; Einkommensanrechnung bleibt möglich. EM-Zuschlag und Witwenrente Allgemeiner Freibetrag seit Juli: 1.122,53 Euro monatlich Der integrierte Zuschlag kann die Anrechnung erhöhen. Mehrbedarf mit Merkzeichen G 17 Prozent; bei Regelbedarfsstufe 1: 95,71 Euro monatlich Die Voraussetzungen der Sozialhilfe müssen erfüllt sein. Beispiel aus der Praxis: Unter der Geldgrenze, aber über dem bisherigen Leistungsvermögen

Petra, 57, erhält eine medizinisch begründete volle EM-Rente und möchte an fünf Tagen pro Woche jeweils vier Stunden arbeiten. Der vereinbarte Bruttolohn beträgt 1.500 Euro monatlich, also selbst bei zwölf Beschäftigungsmonaten nur 18.000 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze 2026 wäre damit eingehalten.

Die tägliche Arbeitszeit überschreitet jedoch das Leistungsvermögen, auf dem ihre volle EM-Rente beruht. Petra informiert deshalb die DRV vorab und klärt den Zeitraum der Arbeitserprobung; setzt sie die Beschäftigung danach dauerhaft fort, kann die volle Rente nach Prüfung durch eine teilweise EM-Rente ersetzt werden. Die 18.000 Euro Jahresverdienst allein sichern ihr die bisherige Rente nicht.

Drei Fragen und Antworten zur EM-Rente Ist ein Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente immer unproblematisch?

Nein, denn auch bei einem geringen Verdienst kommt es auf die tatsächliche Arbeitsleistung an. Die Bezeichnung als Minijob ersetzt die Prüfung des Leistungsvermögens nicht.

Wird während der Arbeitserprobung immer die volle Rente ausgezahlt?

Nein, die Arbeitserprobung schützt den Anspruch vor einem Wegfall allein wegen der erprobten Tätigkeit. Übersteigt das Einkommen die persönliche Hinzuverdienstgrenze, kann die Auszahlung trotzdem sinken.

Erhalten alle EM-Rentner mit Merkzeichen G zusätzlich 95,71 Euro?

Nein, der hier beschriebene Mehrbedarf setzt einen entsprechenden Anspruch nach dem SGB XII voraus. Die 95,71 Euro ergeben sich aus Regelbedarfsstufe 1; bei einer anderen Regelbedarfsstufe fällt der reguläre Betrag anders aus.

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Krank und arbeitslos? Wer zahlt jetzt?

20. September 2026 - 9:42

Der Arbeitsplatz ist weg, die Gesundheit spielt nicht mit – und die Miete läuft weiter. Wer krank und arbeitslos ist, steht deshalb schnell vor einer existenziellen Frage: Zahlt die Arbeitsagentur, die Krankenkasse oder das Jobcenter?

Die Antwort hängt vor allem davon ab, wann die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat und welche Leistung vorher gezahlt wurde. Die oft gehörte Aussage „Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse“ stimmt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer diese Unterschiede übersieht, kann mit der falschen Zahlung rechnen.

Während des Arbeitslosengeldbezugs krank: Zunächst zahlt die Arbeitsagentur

Wer bereits Arbeitslosengeld I bezieht und dann arbeitsunfähig wird, erhält die Leistung grundsätzlich bis zu sechs Wochen weiter. Diese Absicherung steht in § 146 SGB III. Die Krankheit allein führt in diesem Zeitraum also nicht dazu, dass das Arbeitslosengeld wegfällt.

Allerdings entstehen durch die Krankschreibung keine zusätzlichen sechs Wochen Arbeitslosengeld. Die ausgezahlten Tage werden auf die vorhandene Anspruchsdauer angerechnet; ist der Anspruch vorher aufgebraucht, endet auch die Fortzahlung früher. Betroffene sollten dann rechtzeitig mit der Krankenkasse klären, ob Krankengeld unmittelbar anschließen kann.

Nach sechs Wochen kommt meist die Krankenkasse ins Spiel

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt bei gesetzlich versicherten Arbeitslosengeldbeziehern in der Regel ab der siebten Woche die Krankenkasse. Voraussetzung ist ein entsprechender Krankengeldanspruch. Für Menschen, die privat versichert bleiben, lässt sich diese Regel nicht einfach übertragen: Dort kommt es auf den vereinbarten Versicherungsschutz an.

Das Krankengeld wird in diesem Fall nach der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes berechnet, wie § 47b SGB V bestimmt. Es wird also nicht nochmals auf 70 Prozent des Arbeitslosengeldes gekürzt. Beim Auszahlungsbetrag kann allerdings der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren zu berücksichtigen sein.

Die Techniker Krankenkasse erläutert die Berechnung und die rückwirkende Auszahlung. Welche Besonderheiten beim Leistungswechsel bestehen, erklärt auch unser Beitrag zu Krankengeld während der Arbeitslosigkeit.

Schon vor dem Jobverlust krank: Eine andere Ausgangslage

Wer bereits während einer versicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitsunfähig geworden ist und anschließend den Arbeitsplatz verliert, fällt nicht automatisch in die sechswöchige Fortzahlung der Arbeitsagentur. Ein bestehender Krankengeldanspruch kann über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus fortbestehen. Die Mitgliedschaft gesetzlich Pflichtversicherter bleibt bei bestehendem Krankengeldanspruch nach § 192 SGB V erhalten.

Endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, kann daher die Krankenkasse zuständig sein. Bei einem aus der Beschäftigung entstandenen Anspruch wird das Krankengeld grundsätzlich anhand des früheren Arbeitsentgelts berechnet: regelmäßig 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos, begrenzt durch den gesetzlichen Höchstbetrag und vor den einschlägigen Sozialversicherungsabzügen. Das ist eine andere Berechnung als bei einer Erkrankung im laufenden Arbeitslosengeldbezug.

Wer dagegen erst nach dem Beschäftigungsende, aber noch vor dem Arbeitslosengeldbezug krank wird, muss den Versicherungsstatus und einen möglichen Krankengeldanspruch gesondert prüfen lassen. Auch bei einer Erkrankung während einer Sperrzeit besteht nicht einfach Anspruch auf sechs Wochen Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich auf diese Abgrenzung hin.

Wer zahlt in welcher Situation? Situation Wer kommt als Zahlstelle infrage? Worauf es ankommt Arbeitsunfähigkeit beginnt während des ALG-I-Bezugs Agentur für Arbeit Fortzahlung bis zu sechs Wochen, längstens im Rahmen des verbleibenden Anspruchs Arbeitsunfähigkeit dauert danach weiter an Gesetzliche Krankenkasse Krankengeldanspruch und fortlaufender ärztlicher Nachweis Arbeitsunfähigkeit begann bereits während der Beschäftigung Zunächst gegebenenfalls Arbeitgeber, anschließend Krankenkasse Ende der Entgeltfortzahlung und bestehender Krankengeldanspruch Ausschließlicher Bezug von Grundsicherungsgeld nach dem SGB II Jobcenter Kein Wechsel zum Krankengeld allein wegen längerer Krankheit Krankengeld ist ausgeschöpft, gesundheitliche Einschränkungen bestehen weiter Unter bestimmten Voraussetzungen Agentur für Arbeit Arbeitslosengeldanspruch und Prüfung der Nahtlosigkeitsregelung Beim Jobcenter gilt die Sechs-Wochen-Regel nicht

Wer ausschließlich Grundsicherungsgeld nach dem SGB II bezieht, bekommt nicht nach sechs Wochen automatisch Krankengeld. Allein aus dieser Absicherung entsteht kein Krankengeldanspruch. Die Leistungen des Jobcenters laufen bei fortbestehender Leistungsberechtigung auch während einer Arbeitsunfähigkeit weiter.

Arbeitsunfähigkeit ist außerdem nicht dasselbe wie fehlende Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II. Eine vorübergehende Erkrankung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das Jobcenter nicht mehr zuständig ist. Für die Erwerbsfähigkeit kommt es nach § 8 SGB II darauf an, ob jemand auf absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.

Fehlen Arbeitslosengeld und Krankengeld oder reicht die Zahlung zum Leben nicht aus, kann ein Antrag auf Grundsicherungsgeld erforderlich sein. Dabei werden unter anderem Einkommen, Vermögen und die Verhältnisse der Bedarfsgemeinschaft geprüft. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt die Voraussetzungen der Grundsicherung.

Krankmeldung: Die elektronische Bescheinigung erledigt nicht alles

Arbeitslosengeldbezieher müssen der Arbeitsagentur unverzüglich mitteilen, wenn sie arbeitsunfähig sind oder die Erkrankung länger dauert. Dass die Behörde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen kann, ersetzt diese Meldung nicht. Für bestimmte Fälle, etwa eine Krankschreibung im Ausland oder eine private Krankenversicherung, gelten weiterhin gesonderte Nachweispflichten.

Für die durchgehende Krankengeldzahlung muss auch die weitere Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig ärztlich festgestellt werden. Grundsätzlich ist dafür spätestens der nächste Werktag nach dem Ende der bisherigen Bescheinigung entscheidend; Samstage zählen dabei nicht als Werktage. Endet die Bescheinigung am Freitag, reicht deshalb regelmäßig der folgende Montag, sofern dieser kein Feiertag ist.

Diese Frist ergibt sich aus § 46 SGB V. Eine verspätete Feststellung kann die Zahlung unterbrechen; ob darüber hinaus der Anspruch gefährdet ist, hängt vom Einzelfall ab. Die AOK Niedersachsen erläutert den Nachweis und das Auszahlungsverfahren für Arbeitslose.

78 Wochen bedeuten nicht 78 zusätzliche Wochen Geld

Wegen derselben Krankheit ist Krankengeld grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Nach § 48 SGB V zählen dabei auch bestimmte Zeiten mit, in denen der Anspruch ruht. Dazu gehören insbesondere Zeiten, in denen noch Entgelt oder Arbeitslosengeld wegen der Arbeitsunfähigkeit fortgezahlt wird.

Nach sechs Wochen Fortzahlung bleiben bei einer durchgehenden Erkrankung deshalb häufig höchstens 72 Wochen tatsächliche Krankengeldzahlung. Anrechenbare frühere Krankheitszeiten können diesen Zeitraum zusätzlich verkürzen. Kommt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Erkrankung hinzu, beginnt dadurch nicht automatisch eine neue Bezugsdauer.

Krankengeld endet: Arbeitslosengeld kann trotzdem möglich sein

Das Ende des Krankengeldes wird als Aussteuerung bezeichnet. Wer dann weiterhin gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte frühzeitig Arbeitslosengeld beantragen und die Arbeitslosmeldung klären. Unter den Voraussetzungen des § 145 SGB III kann die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greifen.

Sie betrifft Menschen, deren Leistungsfähigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate so eingeschränkt ist, dass sie keine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden unter den üblichen Bedingungen ausüben können, und bei denen die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung noch nicht festgestellt hat. Auch die weiteren Voraussetzungen für Arbeitslosengeld müssen vorliegen. Eine Krankschreibung oder die Aussteuerung allein garantieren diese Leistung nicht.

Fordert die Arbeitsagentur zur Beantragung einer medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf, ist die gesetzliche Monatsfrist zu beachten. Andernfalls kann der Anspruch ruhen. Weitere Hintergründe bietet unser Ratgeber zur Nahtlosigkeitsregelung zwischen Krankengeld, Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungsrente.

Drei häufige Fragen und Antworten Bekomme ich bei Krankheit automatisch sechs Wochen länger Arbeitslosengeld?

Nein. Die Fortzahlung schützt bei einer Erkrankung während des Leistungsbezugs, schafft aber keine zusätzliche Anspruchsdauer. Die bezahlten Tage werden nach § 148 SGB III auf den vorhandenen Anspruch angerechnet.

Ist das Krankengeld immer höher als das Arbeitslosengeld?

Nein, entscheidend ist, aus welcher Versicherungssituation der Anspruch entstanden ist. Bei einer Erkrankung während des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich das Krankengeld nach dieser Leistung. Bei einem aus der Beschäftigung entstandenen Anspruch bildet grundsätzlich das frühere Arbeitsentgelt die Berechnungsgrundlage.

Muss ich mich nach einer längeren Krankheit erneut arbeitslos melden?

Ja, nach einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen verlangt die Bundesagentur für Arbeit bei wiederhergestellter Arbeitsfähigkeit eine erneute Arbeitslosmeldung. Sie ist online oder persönlich möglich. Die Mitteilung, wieder gesund zu sein, ersetzt diesen Schritt nicht.

Der Beitrag Krank und arbeitslos? Wer zahlt jetzt? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Pflegegeld gestrichen: 5 Gründe, warum die Pflegekasse jetzt weniger oder gar nicht mehr zahlt

20. September 2026 - 8:32

Die Pflege geht weiter, aber auf dem Konto fehlt plötzlich Geld: Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kann das die gesamte Versorgung ins Wanken bringen. Schon ein versäumter Beratungstermin kann eine Kürzung auslösen. In anderen Fällen entfällt das Pflegegeld, weil sich der Pflegebedarf oder die Art der Versorgung verändert hat.

Doch die Pflegekasse darf die Zahlung nicht nach Belieben einstellen. Eine Kürzung, ein vorübergehendes Ruhen und ein vollständiger Wegfall sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Wer den Unterschied kennt, kann Fehler im Bescheid erkennen und sich rechtzeitig wehren.

Ein verpflichtender Beratungseinsatz wird versäumt

Wer Pflegegeld bezieht, muss die vorgeschriebenen Beratungseinsätze abrufen. Seit 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Pflichttermin pro Halbjahr; bei Pflegegrad 4 und 5 sind zusätzliche vierteljährliche Beratungen freiwillig möglich. Die frühere vierteljährliche Pflicht für diese beiden Pflegegrade gilt nicht mehr.

Wird die verpflichtende Beratung nicht abgerufen, schreibt § 37 Absatz 6 SGB XI zunächst eine angemessene Kürzung vor. Im Wiederholungsfall ist das Pflegegeld zu entziehen. Ein einmal versäumter Termin rechtfertigt nach dieser Vorschrift also nicht sofort die vollständige Streichung.

Betroffene sollten Termine früh vereinbaren und den Nachweis aufbewahren. Hat die Beratung stattgefunden, fehlt aber die Bestätigung bei der Kasse, sollte genau dieser Übermittlungsfehler geklärt werden. Was sich beim Terminrhythmus geändert hat, erläutert unser Beitrag zu den Beratungseinsätzen beim Pflegegeld ab 2026.

Der Pflegegrad wird rechtmäßig herabgesetzt

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Wird eine pflegebedürftige Person rechtmäßig auf Pflegegrad 1 herabgestuft, entfällt dieser Anspruch; bei einer Herabstufung innerhalb der Pflegegrade 2 bis 5 sinkt der monatliche Betrag. Andere Pflegeleistungen können weiterhin zustehen.

Allerdings reicht es bei einer laufenden Bewilligung nicht ohne Weiteres, dass ein neuer Gutachter dieselbe Situation anders bewertet. Stützt sich die Kasse auf eine nachträgliche Verbesserung, muss eine erhebliche Veränderung gegenüber den früheren Verhältnissen vorliegen. Die rechtliche Grundlage für eine solche Änderung des Bescheids ist § 48 SGB X.

Deshalb sollten Betroffene das neue Gutachten mit der bisherigen Begutachtung vergleichen. Entscheidend ist, welche Hilfe im Alltag tatsächlich noch gebraucht wird und welche Verbesserung die Kasse konkret behauptet. Eine niedriger ausgefallene Punktzahl beantwortet diese Frage allein noch nicht.

Die häusliche Pflege ist tatsächlich nicht gesichert

Pflegegeld setzt voraus, dass die notwendige Versorgung zu Hause in geeigneter Weise organisiert ist. Bleiben erforderliche Hilfen dauerhaft aus, kann die Anspruchsvoraussetzung fehlen. Das kann etwa passieren, wenn die bisherige Pflegeperson ausfällt und niemand die Versorgung übernimmt.

Allein zu wohnen oder von einem berufstätigen Angehörigen unterstützt zu werden, bedeutet jedoch noch keine unzureichende Pflege. Es kommt darauf an, ob die benötigte Hilfe tatsächlich ankommt. Bei Versorgungslücken sollten Pflegeberatung und passende Hilfen frühzeitig eingeschaltet werden.

Auch ein verbreitetes Missverständnis ist falsch: Pflegebedürftige müssen das Geld nicht automatisch vollständig an einen Angehörigen weiterreichen. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert die freie Verwendung des Pflegegeldes, sofern die häusliche Pflege sichergestellt ist. Entscheidend ist die Versorgung, nicht eine pauschale Pflicht zur Weitergabe.

Ein Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt dauert länger

Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung wird das bisherige Pflegegeld seit 2026 grundsätzlich in den ersten acht Wochen weitergezahlt. Die Regelung erfasst auch entsprechende stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte. Wer noch mit einer allgemeinen Vier-Wochen-Frist rechnet, verwendet einen veralteten Stand.

Dauert der Aufenthalt länger, ruht die Zahlung grundsätzlich nach Ablauf der geschützten Zeit. Das ist kein automatischer Verlust des Pflegegrades. Wird die häusliche Pflege anschließend wieder aufgenommen und liegen die Voraussetzungen weiter vor, kann auch das Pflegegeld wieder gezahlt werden.

§ 34 Absatz 2 SGB XI enthält zudem eine Ausnahme für bestimmte Pflegebedürftige, die besondere Pflegekräfte selbst beschäftigen und unter die dort genannte Sozialhilferegelung fallen. Für sie kann die Zahlung über acht Wochen hinaus weiterlaufen. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur Acht-Wochen-Regel beim Krankenhausaufenthalt.

Die Versorgung wird auf andere Pflegeleistungen umgestellt

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst Hilfe und rechnet dafür Pflegesachleistungen ab, kann das bisherige Pflegegeld sinken. Bei einer Kombinationsleistung wird es um denselben Prozentsatz vermindert, zu dem das Sachleistungsbudget genutzt wird. Ist dieses Budget vollständig ausgeschöpft, bleibt für den betreffenden Monat kein anteiliges Pflegegeld übrig.

Das ist keine Bestrafung dafür, dass sich Angehörige Unterstützung holen, sondern die gesetzliche Verrechnung nach § 38 SGB XI. Deshalb lohnt es sich, die Abrechnung des Pflegedienstes und die Berechnung der Kasse nebeneinanderzulegen. Wie das funktioniert, zeigt unser Beitrag zum anteiligen Pflegegeld bei Kombinationsleistungen.

Auch beim dauerhaften Wechsel in vollstationäre Heimversorgung ändert sich die Leistungsart. Für diese Versorgung zahlt die Pflegekasse die vorgesehenen Leistungen nach § 43 SGB XI; das bisherige Pflegegeld für die häusliche Versorgung läuft nicht einfach unverändert weiter. Ein Heimaufenthalt darf dabei nicht mit dem Besuch einer Tagespflege verwechselt werden.

Die fünf Gründe und ihre Folgen im Überblick Auslöser Mögliche Folge Was geprüft werden sollte Pflichtberatung versäumt Angemessene Kürzung, im Wiederholungsfall Entzug War der Termin fällig und fehlt möglicherweise nur der Nachweis? Rechtmäßige Herabstufung Weniger Pflegegeld oder Wegfall unter Pflegegrad 2 Welche tatsächliche Veränderung belegt die Kasse? Häusliche Pflege nicht gesichert Anspruch auf Pflegegeld kann entfallen Welche Hilfe fehlt und wie lässt sich die Versorgung sichern? Längerer Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt Grundsätzlich Ruhen nach acht Wochen Stimmen die Zeiträume und greift eine Ausnahme? Andere Leistungen ersetzen die bisherige Versorgung Anteilige Minderung oder Ende des bisherigen Pflegegeldbezugs Welche Leistungen werden tatsächlich abgerechnet? Nicht jede Entlastung kostet Pflegegeld

Wer Tages- oder Nachtpflege nutzt, muss deshalb keine Kürzung seines Pflegegeldes hinnehmen. Diese Leistungen können nach § 41 Absatz 3 SGB XI zusätzlich beansprucht werden, ohne auf das Pflegegeld angerechnet zu werden. Familien sollten auf diese Unterstützung nicht aus unbegründeter Sorge um die monatliche Zahlung verzichten.

Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gelten wiederum eigene Regeln. Während dieser Leistungen wird das bisher bezogene Pflegegeld nach § 37 Absatz 2 SGB XI grundsätzlich zur Hälfte für jeweils bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr fortgezahlt. Ist die übliche Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, bleibt bei dieser stundenweisen Verhinderungspflege das volle Pflegegeld erhalten.

Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung begründen

Bleibt eine Überweisung aus, sollten Betroffene den bisherigen Bewilligungsbescheid und sämtliche neuen Schreiben prüfen. Eine fortbestehende Bewilligung darf die Kasse nicht einfach ignorieren. Welche Bedeutung das haben kann, zeigt unser Beitrag „Bewilligtes Pflegegeld darf nicht einfach gestoppt werden“.

Gegen einen belastenden Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Die Frist regelt § 84 SGG. Zur Fristwahrung kann zunächst ein kurzer Widerspruch eingereicht und die Begründung nach Prüfung der Unterlagen ergänzt werden.

Ein ausbleibender Zahlungseingang beweist noch nicht, dass der Anspruch verloren ist. Gerade bei einer laufenden Bewilligung sollten sich Betroffene die Rechtsgrundlage, den Beginn und die Berechnung einer Kürzung erklären lassen. Reicht das Geld für die notwendige Versorgung nicht mehr aus, sollte auch gerichtlicher Eilrechtsschutz geprüft werden.

Beispiel aus der Praxis: Der Pflegedienst kostet nicht das gesamte Pflegegeld

Ein fiktives Beispiel: Karin hat Pflegegrad 3 und erhält monatlich 599 Euro Pflegegeld. Um ihre Tochter zu entlasten, nutzt sie zusätzlich einen Pflegedienst, dessen abgerechnete Leistungen genau 40 Prozent ihres monatlichen Sachleistungsbudgets verbrauchen. Bei der Kombinationsleistung bleiben ihr deshalb 60 Prozent des Pflegegeldes, also 359,40 Euro.

Würde die Pflegekasse allein wegen dieses Pflegediensteinsatzes das gesamte Pflegegeld streichen, wäre die Berechnung falsch. Karin könnte eine Korrektur verlangen und gegen einen entsprechenden Bescheid Widerspruch einlegen. Ihre Tochter bekommt Unterstützung, ohne dass dadurch jeder Anspruch auf die Geldleistung entfällt.

Drei Fragen und Antworten zum Pflegegeld Darf die Pflegekasse nach einem vergessenen Beratungstermin sofort alles streichen?

Nach § 37 Absatz 6 SGB XI ist bei einem versäumten Pflichttermin zunächst eine angemessene Kürzung vorgesehen. Erst im Wiederholungsfall sieht die Vorschrift den Entzug vor. Hat der Termin stattgefunden, sollte ein fehlender Nachweis unverzüglich nachgereicht werden.

Ist mein Pflegegrad weg, wenn im Krankenhaus kein Pflegegeld mehr kommt?

Nein, das Ruhen der Zahlung nach einem längeren stationären Aufenthalt bedeutet nicht automatisch eine Herabstufung. Seit 2026 gilt grundsätzlich eine Weiterzahlung für die ersten acht Wochen. Nach der Rückkehr in die häusliche Pflege kann die Zahlung bei weiterhin erfüllten Voraussetzungen wieder einsetzen.

Verliere ich Pflegegeld, wenn ich Tagespflege nutze?

Nein, Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Anders ist es bei ambulanten Pflegesachleistungen innerhalb einer Kombinationsleistung: Hier mindert die Nutzung des Sachleistungsbudgets das Pflegegeld anteilig. Entscheidend ist deshalb, welche Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.

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Neue Wohngeld-Tabelle zeigt, wie viel Miete zählt

20. September 2026 - 8:12

Die Miete steigt, doch das Wohngeld wächst nicht automatisch mit. Auch 2026 begrenzt das Gesetz, welche Wohnkosten in die Berechnung eingehen. Die Wohngeld-Tabelle zeigt diese Grenzen – und damit auch, warum eine teure Wohnung allein noch keinen hohen Zuschuss garantiert.

Für Alleinstehende reicht der monatliche Grundhöchstbetrag je nach Wohnort von 361 bis 677 Euro, bei fünf berücksichtigten Haushaltsmitgliedern von 694 bis 1.302 Euro. Hinzu kommen eine Klimakomponente und eine pauschale Heizkostenentlastung.

Wohngeld-Tabelle 2026: Diese Miethöchstbeträge gelten

Die Tabelle enthält die monatlichen Grundhöchstbeträge für Miete beziehungsweise Belastung ohne Heizkosten- und Klimakomponente. Gemeint sind die bei der Berechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder. Sind einzelne Mitglieder vom Wohngeld ausgeschlossen, gelten besondere Regeln für die anteilige Berechnung.

Grundhöchstbeträge 2026 in Euro pro Monat Mietenstufe 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen Je weitere Person ab der 6. Person I 361 437 521 608 694 82 II 408 493 587 686 782 94 III 456 551 657 766 875 106 IV 511 619 737 858 982 119 V 562 680 809 946 1.080 129 VI 615 745 887 1.035 1.183 149 VII 677 820 975 1.139 1.302 163

Quelle: Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 WoGG, Stand: 20. September 2026.

Der Wohnort bestimmt die Mietenstufe

Die sieben Mietenstufen bilden Unterschiede beim örtlichen Mietenniveau ab. Stufe I steht für vergleichsweise günstige, Stufe VII für besonders teure Wohnorte. Welche Einstufung für die eigene Gemeinde gilt, erfahren Antragsteller bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Eine persönlich besonders hohe Miete führt nicht dazu, dass ein Haushalt in eine höhere Mietenstufe wechselt. Entscheidend ist die gesetzliche Zuordnung des Wohnorts. Wer in einer niedrig eingestuften Gemeinde teuer wohnt, kann deshalb mit einem größeren Teil seiner Miete außerhalb der Berechnung liegen.

Die Warmmiete ist nicht der richtige Vergleichswert

Bei Mietern wird grundsätzlich die Bruttokaltmiete betrachtet, also die Nettokaltmiete einschließlich kalter Betriebskosten. Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsstrom sowie Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz gehören nach § 9 WoGG nicht dazu. Wer die gesamte monatliche Überweisung an den Vermieter mit der Tabelle vergleicht, kann daher zu einem falschen Ergebnis kommen.

Auch eine Miete oberhalb des Höchstbetrags führt nicht automatisch zur Ablehnung des Antrags. Der über der Obergrenze einschließlich Klimakomponente liegende Teil bleibt lediglich bei der Berechnung unberücksichtigt. Liegt die wohngeldfähige Miete darunter, wird grundsätzlich nur dieser niedrigere tatsächliche Betrag angesetzt.

Heizkosten und Klima: Zwei Beträge mit unterschiedlicher Wirkung

Die Klimakomponente erweitert die Grenze, bis zu der die Bruttokaltmiete berücksichtigt werden kann. Die pauschale Heizkostenentlastung wird anschließend zum berücksichtigten Mietbetrag hinzugerechnet. Die Reihenfolge steht in § 11 WoGG.

Zusätzliche Berechnungswerte 2026 in Euro pro Monat Haushaltsmitglieder Heizkostenentlastung insgesamt Klimakomponente 1 Person 110,40 19,20 2 Personen 142,60 24,80 3 Personen 170,20 29,60 4 Personen 197,80 34,40 5 Personen 225,40 39,20 Je weitere Person ab der 6. Person 27,60 4,80

Die Beträge ergeben sich aus § 12 Absatz 6 und 7 WoGG. Die Heizkostenentlastung umfasst die dauerhafte Heizkostenkomponente und die Entlastung durch die CO₂-Bepreisung. Sie ersetzt keine Erstattung der tatsächlichen Heizkosten.

Die beiden Komponenten werden nicht zusätzlich zum errechneten Wohngeld ausgezahlt. Sie verändern die Berechnungsgrundlage, aus der zusammen mit dem Einkommen und der Haushaltsgröße der Zuschuss ermittelt wird. Liegt die tatsächliche Miete unter dem Grundhöchstbetrag, wird die Klimakomponente auch nicht einfach auf diese Miete aufgeschlagen.

Warum der Bruttolohn allein nichts über den Anspruch sagt

Die Tabelle ersetzt keine Einkommensprüfung. Beim Wohngeld zählt das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte Gesamteinkommen, das weder mit dem Bruttolohn noch automatisch mit dem Nettobetrag auf dem Konto übereinstimmt. Zwei Haushalte mit gleich hohem Bruttoeinkommen können deshalb unterschiedliche Ansprüche haben.

Nach § 16 WoGG sind jeweils zehn Prozent abzuziehen, wenn Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu leisten sind. Wer alle drei Voraussetzungen erfüllt, kommt auf einen pauschalen Abzug von insgesamt 30 Prozent vom zuvor wohngeldrechtlich ermittelten Einkommen. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zu den Einkommensgrenzen beim Wohngeld 2026.

Rentner sollten mögliche Freibeträge prüfen lassen

Auch für Rentner gibt es keine bundesweit einheitliche Rentenhöhe, ab der Wohngeld stets ausgeschlossen ist. Bei mindestens 33 Jahren mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden vergleichbaren Zeiten kann der Freibetrag nach § 17a WoGG das anzurechnende Einkommen senken. Ein tatsächlich ausgezahlter Grundrentenzuschlag ist dafür nicht erforderlich.

Wer allein wegen seiner Bruttorente auf einen Antrag verzichtet, kann einen möglichen Anspruch übersehen. Entscheidend sind auch die Miete, die Haushaltsgröße, weitere Einkünfte und die anwendbaren Abzüge. Mehr dazu im Beitrag Wohngeld für Rentner: So hoch darf die Rente 2026 sein.

Eine Mieterhöhung bringt nicht automatisch mehr Wohngeld

Während eines laufenden Bewilligungszeitraums kann eine höhere Miete einen Erhöhungsantrag rechtfertigen. Dafür muss der berücksichtigte Mietbetrag ohne die pauschale Heizkostenentlastung um mehr als zehn Prozent steigen und die Neuberechnung tatsächlich mehr Wohngeld ergeben. Genau zehn Prozent reichen nach § 27 Absatz 1 WoGG nicht aus.

Ist die Obergrenze bereits ausgeschöpft, kann eine weitere Mieterhöhung beim Wohngeld wirkungslos bleiben. Warum der Anstieg der Warmmiete allein nicht genügt, erläutert der Beitrag Höhere Miete, gleiches Wohngeld. Für die reguläre Bewilligung eines neuen Zeitraums gilt diese Zehn-Prozent-Hürde nicht.

Der Antrag entscheidet darüber, ab wann Geld fließt

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Nach § 25 WoGG beginnt der Bewilligungszeitraum grundsätzlich am ersten Tag des Antragsmonats, sofern die Voraussetzungen bereits vorliegen. Wer den Antrag erst im Folgemonat stellt, kann dadurch einen Monat Unterstützung verlieren.

Wer Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält und dessen Unterkunftskosten dabei berücksichtigt werden, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Ausnahmen und Besonderheiten ergeben sich aus § 7 WoGG. Die Tabelle allein begründet deshalb noch keinen Zahlungsanspruch.

Drei Fragen und Antworten zum Wohngeld 2026 Zeigt die Wohngeld-Tabelle, wie viel Geld ich ausgezahlt bekomme?

Nein, sie zeigt die Höchstbeträge für die bei der Berechnung berücksichtigte Miete beziehungsweise Belastung. Der tatsächliche Zuschuss hängt zusätzlich vom Einkommen, der Haushaltsgröße und weiteren Anspruchsvoraussetzungen ab.

Kann ich Wohngeld bekommen, wenn meine Miete über dem Tabellenwert liegt?

Ja, eine höhere Miete schließt Wohngeld nicht automatisch aus. Bei der Berechnung wird die wohngeldfähige Miete jedoch auf den Grundhöchstbetrag zuzüglich Klimakomponente begrenzt. Der darüber liegende Mietanteil erhöht den Zuschuss nicht.

Werden die 110,40 Euro Heizkostenentlastung für Alleinstehende zusätzlich überwiesen?

Nein, die Pauschale fließt in die Wohngeldberechnung ein und ist kein gesonderter Auszahlungsbetrag. Die tatsächliche Heizkostenrechnung wird dadurch ebenfalls nicht vollständig übernommen.

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Bei der Grundsicherung gibt es jetzt den Null-Euro-Schutz

20. September 2026 - 7:24

Ein Euro im Monat reicht für fast nichts. In der neuen Grundsicherung kann dieser Betrag dennoch darüber entscheiden, ob die Absicherung über das Jobcenter weiterläuft.

Der sogenannte Null-Euro-Schutz erhält bei bestimmten Leistungskürzungen einen minimalen Anspruch und damit die Grundlage für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz.

Die finanzielle Not einer Sanktion beseitigt diese Regelung allerdings nicht. Wer seinen gesamten Regelbedarf verliert, bekommt durch den einen Euro weder ausreichend Lebensmittel noch Geld für Strom oder Körperpflege. Und bei einem vollständigen Leistungsausschluss wegen fortdauernder Nichterreichbarkeit stößt auch dieser Schutz an seine Grenze.

Warum ein einziger Euro für die Versicherung wichtig ist

Die gesetzliche Krankenversicherungspflicht aufgrund des Grundsicherungsgeldes knüpft grundsätzlich an den Leistungsbezug an. Das ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V. Fällt dieser Bezug vollständig weg, kann damit auch die bisherige Grundlage der Versicherungspflicht entfallen.

Der Ein-Euro-Anspruch hält diese Verbindung in den gesetzlich erfassten Fällen aufrecht. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt in ihren Fachlichen Weisungen zu den Leistungsminderungen, Stand 1. Juli 2026, ausdrücklich, dass damit der Sozialversicherungsschutz gesichert wird. Besonders betroffen sind danach Menschen, die kostenlos wohnen und keine Mehrbedarfe erhalten.

Bei ihnen kann mit dem Regelbedarf die letzte laufende Geldleistung verschwinden. Wer dagegen weiterhin Leistungen für Unterkunft und Heizung erhält, bleibt darüber im Leistungsbezug. Die Unterscheidung zwischen Regelbedarf, Mehrbedarfen und Mietkosten ist deshalb auch für das Verständnis des Versicherungsschutzes wichtig.

Der Euro wird bewilligt – er ist keine Rechengröße

Die Vorschrift sieht einen tatsächlichen Leistungsanspruch von einem Euro monatlich vor. Es bleibt also nicht bei einem unverbindlichen Vermerk, jemand werde trotz einer Nullzahlung weiter als leistungsberechtigt behandelt. In den erfassten Fällen muss die Bewilligung den gesetzlichen Restanspruch berücksichtigen.

Das ist für Betroffene ein prüfbarer Anspruch: Steht im Bescheid wegen einer Sanktion ein Zahlbetrag von null Euro, sollte die Anwendung der Ein-Euro-Regel kontrolliert werden. Aus dem Schlagwort „Null-Euro-Schutz“ folgt jedoch kein allgemeiner Anspruch für jeden abgelehnten Antrag. Fehlen etwa die Voraussetzungen der Hilfebedürftigkeit, ersetzt diese Vorschrift sie nicht.

Wann der gesamte Regelbedarf entfallen kann

Beim vollständigen Regelbedarfsentzug wegen Arbeitsverweigerung gelten besondere Voraussetzungen. Nach § 31a Absatz 7 SGB II muss eine zumutbare Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar möglich sein und willentlich verweigert werden. Ein wichtiger Grund für das Verhalten oder eine außergewöhnliche Härte kann dem Entzug entgegenstehen.

Die bloße Feststellung, jemand habe sich nicht ausreichend beworben, erfüllt diese besonderen Voraussetzungen noch nicht. Auch ein abgelehnter Kurs darf nicht ohne Weiteres mit der willentlichen Ablehnung einer unmittelbar verfügbaren Arbeit gleichgesetzt werden. Der Ein-Euro-Anspruch erlaubt dem Jobcenter deshalb keine pauschale Streichung des Lebensunterhalts.

Die entscheidende Grenze: Nichterreichbarkeit nach drei Terminen

Ein anderer Mechanismus greift, wenn jemand drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen ohne nachgewiesenen wichtigen Grund fernbleibt und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 7b Absatz 4 SGB II gilt die Person dann als nicht erreichbar. Das kann schließlich den gesamten Leistungsanspruch einschließlich der Unterkunftskosten betreffen.

Zunächst gibt es jedoch einen Übergangsmonat, in dem bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Leistungen außer dem Regelbedarf weitergewährt werden. Für diesen Monat verweist das Gesetz ausdrücklich auch auf die Ein-Euro-Regel. Wer keine Unterkunftsleistungen oder andere verbleibende Leistungen erhält, kann dadurch zunächst ebenfalls im Leistungsbezug bleiben.

Meldet sich die betroffene Person innerhalb dieses Monats persönlich im Jobcenter, gilt sie als durchgehend erreichbar; eine Minderung wegen des Meldeversäumnisses kann trotzdem bestehen bleiben. Bleibt die persönliche Meldung aus, schützt die Ein-Euro-Regel nach Ablauf dieses Übergangsmonats nicht dauerhaft vor dem vollständigen Anspruchsverlust. Genau diese zeitliche Grenze darf in der Berichterstattung über den Null-Euro-Schutz nicht verschwinden.

Was der Schutz in verschiedenen Situationen bedeutet Situation Bedeutung der Ein-Euro-Regel Grenze des Schutzes Allein eine erfasste Sanktion würde den Anspruch rechnerisch auf null Euro drücken. Ein Euro monatlich wird für den betreffenden Zeitraum bewilligt. Der Betrag gleicht die Kürzung des Lebensunterhalts nicht aus. Der Regelbedarf entfällt, Unterkunftsleistungen laufen weiter. Der Leistungsbezug besteht bereits durch die verbleibenden Leistungen fort. Ein zusätzlicher Euro wird deshalb nicht automatisch gewährt. Erster Übergangsmonat nach festgestellter Nichterreichbarkeit aufgrund dreier Meldeversäumnisse. Die Ein-Euro-Regel gilt entsprechend, wenn sonst kein Anspruch verbleibt. Diese Absicherung ist auf den Übergangsmonat begrenzt. Nach dem Übergangsmonat besteht die angenommene Nichterreichbarkeit fort. Die Regel garantiert keinen fortlaufenden Ein-Euro-Anspruch. Leistungsbezug und Versicherungsstatus müssen umgehend geklärt werden. Ein Euro bezahlt kein Essen

Sozialpolitisch zeigt die Regelung, wie weit sich ein fortbestehender Leistungsstatus und die tatsächliche Sicherung des Alltags voneinander entfernen können. Die Krankenversicherung kann weiterlaufen, während für Lebensmittel praktisch kein Geld aus dem Regelbedarf übrig bleibt. Wer den Restanspruch als umfassende soziale Absicherung darstellt, verharmlost deshalb die Folgen des Entzugs.

Umgekehrt bedeutet ein Ende des Jobcenter-Bezugs nicht zwangsläufig, dass jemand sofort ohne jede Krankenversicherung dasteht. Unter den Voraussetzungen des § 188 Absatz 4 SGB V kann sich die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortsetzen. Dann muss jedoch geklärt werden, wer die Beiträge trägt; ohne Klärung können zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen.

Betroffene sollten den gesamten Bescheid prüfen lassen

Die Prüfung darf sich nicht darauf beschränken, ob wenigstens ein Euro bewilligt wurde. Ebenso wichtig sind der vorgeworfene Pflichtverstoß, die Belehrung über die Folgen sowie mögliche gesundheitliche Gründe und außergewöhnliche Härten. Hinweise dazu bietet der Beitrag über Möglichkeiten, gegen Sanktionen vorzugehen.

Für einen Widerspruch gilt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung im Regelfall die Monatsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids nach § 84 SGG. Er stoppt eine Leistungskürzung wegen § 39 SGB II allerdings grundsätzlich nicht automatisch. Bei akuter Not kommt zusätzlich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht infrage; erst eine entsprechende gerichtliche Entscheidung kann die Kürzung vorläufig stoppen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Martin, 42, wohnt kostenlos in einer Einliegerwohnung eines Bekannten und erhält weder Unterkunftsleistungen noch Mehrbedarfe. Er ist über den Grundsicherungsbezug gesetzlich krankenversichert. Angenommen, sein Regelbedarf wird wegen einer rechtmäßig festgestellten Arbeitsverweigerung für einen vollen Monat vollständig entzogen.

Ohne die Sonderregel bliebe in dieser Berechnung kein Leistungsanspruch übrig. Das Jobcenter muss für den betreffenden Monat jedoch einen Euro Grundsicherungsgeld bewilligen, wodurch die Versicherungspflicht aufgrund des Leistungsbezugs erhalten bleibt. Martins Lebensmittel und seine übrigen Alltagsausgaben sind mit diesem Euro weiterhin nicht finanziert.

Drei Fragen und Antworten zum Null-Euro-Schutz Gilt die Ein-Euro-Regel bereits?

Ja, sie gehört zu den seit dem 1. Juli 2026 geltenden Änderungen der Grundsicherung. Die Formulierung, der Schutz sei lediglich geplant, ist für den aktuellen Rechtsstand überholt.

Bekommt jeder Betroffene einer Sanktion zusätzlich einen Euro?

Nein. Die Regel greift, wenn sich allein wegen der erfassten Kürzung oder des Regelbedarfsentfalls rechnerisch kein Leistungsanspruch mehr ergeben würde. Bleiben beispielsweise Unterkunftsleistungen bestehen, entsteht daraus kein automatischer zusätzlicher Ein-Euro-Anspruch.

Verhindert der Null-Euro-Schutz jeden vollständigen Leistungsstopp?

Nein, insbesondere bei der angenommenen Nichterreichbarkeit nach drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen gilt die entsprechende Absicherung nur im ersten Übergangsmonat. Danach kann der Anspruch vollständig entfallen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür bestehen. Betroffene sollten deshalb den Kontakt zum Jobcenter und die Klärung ihres Versicherungsstatus nicht aufschieben.

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Zahlt man mehr ein, als man später an Rente ausgezahlt bekommt?

20. September 2026 - 7:16

Jahrzehntelang Rentenbeiträge zahlen und am Ende weniger zurückbekommen: Diese Sorge ist nicht aus der Luft gegriffen. Wer früh stirbt, kann tatsächlich weniger Altersrente erhalten, als für ihn eingezahlt wurde. Daraus folgt aber nicht, dass die gesetzliche Rente für alle ein Verlustgeschäft ist.

Anschauen sollten wir und erstmal, welche Beträge miteinander verglichen werden: der eigene Lohnabzug oder sämtliche Beiträge einschließlich des Arbeitgeberanteils. Ebenso verändert sich das Ergebnis, wenn statt der Bruttorente nur das Geld zählt, das nach Abgaben und Steuern übrig bleibt.

Schon diese Unterschiede können nämlich vermeintlich eindeutige Rechnungen auf den Kopf stellen.

Der Arbeitgeberbeitrag verändert es erheblich

In der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 2026 weiterhin 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns. Bei einer gewöhnlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon jeweils 9,3 Prozent.

Wer nur den eigenen Lohnabzug mit der späteren Rente vergleicht, erreicht deshalb deutlich früher einen rechnerischen Ausgleich. Wer wissen will, wie viel insgesamt für seine Beschäftigung eingezahlt wurde, muss den Arbeitgeberanteil hinzurechnen. Beide Betrachtungen beantworten unterschiedliche Fragen – problematisch wird es, wenn diese Unterscheidung verschwiegen wird.

Was ein Beitragsjahr 2026 an Rente bringt

Die Rechnung lässt sich an einem einzelnen Beitragsjahr zeigen. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 Euro brutto im Jahr. Wer genau diesen Betrag verdient, erwirbt auf dieser Berechnungsgrundlage einen Entgeltpunkt; bei späterem Rentenbeginn kann für das Beitragsjahr das endgültige Durchschnittsentgelt anzuwenden sein.

Ein Entgeltpunkt entspricht bei einer Altersrente ohne Abschläge oder Zuschläge seit Juli 2026 monatlich 42,52 Euro brutto. Das ergibt 510,24 Euro für zwölf volle Rentenmonate zum unveränderten Rentenwert. Grundlage sind die aktuellen Werte der Deutschen Rentenversicherung.

Position Berechnung Ergebnis Arbeitnehmerbeitrag für ein Jahr 51.944 Euro × 9,3 Prozent 4.830,79 Euro Arbeitgeberbeitrag für ein Jahr 51.944 Euro × 9,3 Prozent 4.830,79 Euro Gesamter Jahresbeitrag 51.944 Euro × 18,6 Prozent 9.661,58 Euro Monatliche Bruttorente aus diesem Beitragsjahr 1 Entgeltpunkt × 42,52 Euro 42,52 Euro Bruttorente aus diesem Beitragsjahr für zwölf Monate 42,52 Euro × 12 510,24 Euro Rechnerischer Ausgleich des Arbeitnehmerbeitrags 4.830,79 Euro ÷ 510,24 Euro Rund 9,5 Rentenjahre Rechnerischer Ausgleich beider Beitragsanteile 9.661,58 Euro ÷ 510,24 Euro Rund 18,9 Rentenjahre

Anmerkung vom Verfasser: Eigene, vereinfachte Bruttorechnung mit den Werten von September 2026 für ein einzelnes Beitragsjahr. Unterstellt werden ein Entgeltpunkt, eine Altersrente ohne Zu- oder Abschläge und ein unveränderter Rentenwert während des gesamten Bezugs. Steuern, Sozialabgaben, Kaufkraftveränderungen und weitere Versicherungsleistungen sind nicht eingerechnet.

Warum daraus keine allgemeine 19-Jahre-Regel wird

Die Tabelle zeigt einen Zusammenhang, aber keine persönliche Lebensbilanz. Bei einer tatsächlichen Erwerbsbiografie stammen Beiträge aus vielen Jahren mit unterschiedlichen Löhnen, Beitragssätzen und Durchschnittsentgelten. Es wäre deshalb falsch, den Jahresbeitrag von 2026 einfach mit 40 oder 45 zu multiplizieren und das Ergebnis als wirklich eingezahlte Summe auszugeben.

Hinzu kommt: Die genannten Zeiträume beginnen erst mit dem Bezug der entsprechenden Rente. Wer Jahrzehnte vor dem Ruhestand Beiträge zahlt, hat sein Geld also nicht schon nach 9,5 beziehungsweise 18,9 Jahren ab Einzahlung rechnerisch zurück. Die Zeit zwischen Beitragszahlung und Rentenbeginn bleibt in dieser einfachen Rechnung unberücksichtigt.

Auch der Rentenbeginn verändert das Verhältnis. Eine vorzeitig bezogene Altersrente kann dauerhaft niedriger ausfallen, wird dafür aber früher ausgezahlt. Wie Entgeltpunkte sowie Zu- und Abschläge zusammenwirken, erläutert die Deutsche Rentenversicherung anhand der Rentenformel.

Brutto zurückbekommen heißt noch nicht netto gewonnen

Von der gesetzlichen Rente gehen je nach Versicherungsstatus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; zusätzlich kann Einkommensteuer anfallen. Wer die Beiträge mit der tatsächlich verfügbaren Rente vergleichen möchte, muss diese Belastungen berücksichtigen. Mehr dazu erklärt unser Beitrag über die Unterschiede zwischen Bruttorente und Nettorente.

Eine faire Nettorechnung muss allerdings auch die Einzahlungsseite betrachten. Rentenbeiträge können als steuerlich abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen während des Erwerbslebens die Einkommensteuer mindern, sodass die tatsächliche Belastung geringer ausfällt als der ausgewiesene Beitrag. Wer später Steuern abzieht, frühere Steuerentlastungen aber ausblendet, vergleicht unvollständig.

Außerdem ist eine gleiche Euro-Summe noch keine gleiche Kaufkraft: Geld, das vor Jahrzehnten eingezahlt wurde, lässt sich wirtschaftlich nicht unverändert mit heutigen Zahlungen gleichsetzen. Künftige Rentenerhöhungen wiederum können dazu führen, dass die nominale Beitragssumme früher erreicht wird als in der Tabelle. Eine belastbare Renditeberechnung muss deshalb auch die Zahlungszeitpunkte berücksichtigen und bei einer Betrachtung der Kaufkraft die Inflation einbeziehen.

Wer früh stirbt, kann tatsächlich weniger erhalten

Die unangenehme Antwort gehört zur Debatte: Es gibt keine Garantie, dass jeder Versicherte seine Beiträge als eigene Altersrente wieder ausgezahlt bekommt. Wer vor dem Rentenbeginn oder kurz danach stirbt, kann in dieser persönlichen Gegenüberstellung deutlich im Minus bleiben.

Wer sehr lange lebt, erhält dagegen auch dann weiter Rente, wenn seine bisherigen Rentenzahlungen die eingezahlten Beiträge längst übersteigen.

Ein frei vererbbares Restguthaben entsteht aus den Beiträgen nicht. Für berechtigte Angehörige kommen stattdessen Hinterbliebenenleistungen infrage, etwa eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Welche Bedingungen dafür gelten, zeigt unser Überblick zur Witwenrente und ihren Anspruchsvoraussetzungen.

Die Beiträge finanzieren mehr als die Altersrente

Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Leistungen bei Erwerbsminderung und zur Rehabilitation. Wer wegen Krankheit schon vor dem Rentenalter dauerhaft eingeschränkt arbeiten kann, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Eine Rechnung, die sämtliche Beiträge ausschließlich der späteren Altersrente gegenüberstellt, lässt diesen Versicherungsschutz außen vor.

Dazu kommt das Finanzierungsprinzip: Die eigenen Beiträge werden nicht auf einem persönlichen Sparkonto für den Ruhestand angesammelt. Im Umlageverfahren finanzieren laufende Beiträge und Bundesmittel die laufenden Renten, während Versicherte Ansprüche für später erwerben.

Ob jemand persönlich mehr herausbekommt, als eingezahlt wurde, und ob das System langfristig ausreichend finanziert ist, sind deshalb zwei verschiedene Fragen.

Praxisbeispiel: Derselbe Beitrag, zwei unterschiedliche Ergebnisse

Der Arbeitnehmer Thomas verdient 2026 genau 51.944 Euro brutto und zahlt dafür rund 4.830,79 Euro Arbeitnehmerbeiträge; sein Arbeitgeber zahlt denselben Betrag. Für dieses einzelne Beitragsjahr ergibt sich auf der vorläufigen Berechnungsgrundlage ein Entgeltpunkt.

Würde dieser während des späteren Ruhestands unverändert 42,52 Euro monatlich bringen, wären nach zehn Rentenjahren insgesamt 5.102,40 Euro brutto zusammengekommen.

Damit wäre Thomas’ eigener Beitragsanteil nominal übertroffen, die gesamte Einzahlung einschließlich Arbeitgeberanteil jedoch noch lange nicht. Nach 20 Rentenjahren wären es 10.204,80 Euro brutto und damit mehr als die insgesamt eingezahlten 9.661,58 Euro.

Ob daraus nach Steuern, Abgaben und Kaufkraftverlusten ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, lässt sich aus dieser Summe allein nicht ableiten.

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GdB 100 und Merkzeichen aG und trotzdem kein Pflegegrad 4

20. September 2026 - 7:11

Ein Grad der Behinderung von 100 und das Merkzeichen aG zeigen erhebliche Einschränkungen. Einen bestimmten Pflegegrad sichern sie trotzdem nicht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg stellt klar: Schwerbehindertenrecht und Pflegeversicherung bewerten unterschiedliche Folgen einer Erkrankung.

Im entschiedenen Fall hatte der Betroffene einen GdB von 100 sowie die Merkzeichen G, B und aG. Trotzdem erhielt er nicht den verlangten Pflegegrad 4. Entscheidend war sein tatsächlicher Hilfebedarf im Alltag. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2025, L 4 P 2729/24.

Trotz GdB 100 reichten die Punkte nicht für Pflegegrad 4

Der Kläger litt unter schweren Erkrankungen und erheblichen Mobilitätseinschränkungen. Frühere Pflegegutachten kamen auf 38,75 beziehungsweise 37,5 gewichtete Punkte. Später verschlechterte sich sein Zustand. Die Versicherung erkannte deshalb ab September 2023 Pflegegrad 3 an.

Der Mann verlangte Pflegegrad 4. Eine gerichtlich beauftragte Pflegesachverständige ermittelte schließlich 63,75 gewichtete Punkte. Das reichte weiterhin nicht.

Pflegegrad 4 beginnt erst bei 70 Punkten. Das Gericht bestätigte deshalb die Ablehnung.

GdB und Pflegegrad prüfen etwas anderes

Der GdB beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Daraus ergeben sich der Grad der Behinderung und mögliche Merkzeichen wie G, aG oder B.

Die Pflegeversicherung fragt dagegen, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen er auf personelle Hilfe angewiesen ist.

Schwerbehindertenrecht Pflegeversicherung bewertet Einschränkungen der gesellschaftlichen Teilhabe bewertet Selbstständigkeit und Hilfebedarf führt zum GdB führt zum Pflegegrad kann Merkzeichen wie G, aG oder B begründen bewertet festgelegte Lebensbereiche GdB 100 legt keinen Pflegegrad fest Punkte entscheiden über den Pflegegrad

Ein hoher GdB lässt sich deshalb nicht in einen Pflegegrad umrechnen.

Auch das Merkzeichen aG reicht nicht aus

Das Merkzeichen aG steht für eine außergewöhnlich schwere Einschränkung der Fortbewegungsfähigkeit. Für die Pflegebegutachtung bildet Mobilität jedoch nur einen Teil der Gesamtbewertung.

Zusätzlich prüft die Pflegeversicherung kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags.

Ein Mensch kann beim Gehen extrem eingeschränkt sein und trotzdem viele andere Tätigkeiten noch teilweise selbst erledigen. Umgekehrt kann eine Person ohne aG wegen Demenz, psychischen Einschränkungen oder hohem Hilfebedarf bei der Selbstversorgung einen hohen Pflegegrad erreichen.

Diese Punktgrenzen entscheiden

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3 und ab 70 Punkten Pflegegrad 4. Für Pflegegrad 5 sind grundsätzlich mindestens 90 Punkte nötig.

Der Kläger erreichte 63,75 Punkte. Sein Pflegebedarf war damit erheblich, lag aber unter der Grenze für Pflegegrad 4.

Das Urteil zeigt deshalb sehr deutlich: Schwere Diagnosen, GdB 100 und auch mehrere Merkzeichen ersetzen nicht das Pflegegutachten.

Für den Pflegegrad zählt die Hilfe im Alltag

Wer einen höheren Pflegegrad beantragt, sollte sich darauf konzentrieren,  welche Hilfe im Alltag tatsächlich notwendig ist. Beschreiben Sie konkret, ob Sie allein aufstehen können, Hilfe beim Waschen oder Ankleiden brauchen, Unterstützung beim Toilettengang benötigen oder Medikamente und Therapien nicht selbst organisieren können.

Wichtig ist außerdem, ob Sie eine Tätigkeit zwar langsa, aber eigenständig ausführen oder ob regelmäßig eine andere Person eingreifen muss.

In diesem Fall konnte der Kläger nämlich einzelne Handlungen noch teilweise selbst erledigen. Das senkte seine Punktebewertung.

Der Schwerbehindertenbescheid bleibt trotzdem wichtig

Ein GdB-Bescheid oder Merkzeichen sind für einen Pflegeantrag allerdings auch nicht ohne Wert. Sie dokumentieren Einschränkungen dokumentieren und verweisen so auch auf entsprechenden Hilfebedarf.

Das Merkzeichen aG belegt schwere Probleme bei der Mobilität. Das Merkzeichen B weist darauf hin, dass eine Begleitung notwendig ist. All das ist auch für einen Pflegegrad von Bedeutung.

Die Pflegekasse muss aber trotzdem selbst prüfen, wie sich diese Einschränkungen beim Pflegebedarf auswirken.

Bei zu niedrigem Pflegegrad das Gutachten prüfen

Halten Sie den festgestellten Pflegegrad für zu niedrig, sollten Sie das Gutachten prüfen. Vergleichen Sie Ihren tatsächlichen Tagesablauf mit den dortigen Feststellungen zur Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Einnahme von Medikamenten, nächtlichen Hilfe und Alltagsgestaltung.

Fehlen Hilfen oder bewertet das Gutachten Tätigkeiten als selbstständig, obwohl Sie regelmäßig Unterstützung benötigen, sollten Sie diese Punkte im Widerspruch anfechten.

Entscheidend ist, welche Tätigkeit Sie nicht allein schaffen, welche Hilfe erforderlich ist und wie häufig Sie diese benötigen.

Eine Verschlechterung kann zur Höherstufung führen

Der Fall zeigt allerdings zugleich, dass sich ein Pflegegrad bei zunehmendem Hilfebedarf erhöhen kann. Beim Kläger lagen die früheren Gutachten noch deutlich niedriger. Später stieg die Bewertung auf 63,75 Punkte. Die Versicherung erkannte deshalb Pflegegrad 3 an.

Hat sich Ihr Zustand seit der letzten Begutachtung deutlich verschlechtert, kann ein Höherstufungsantrag sinnvoll sein. Maßgeblich bleiben jedoch die konkreten Auswirkungen auf Ihre Selbstständigkeit.

Häufige Fragen zu GdB und Pflegegrad Bekomme ich mit GdB 100 automatisch Pflegegrad 3 oder 4?

Nein. Der GdB legt keinen Mindestpflegegrad fest. Entscheidend sind die Einschränkungen der Selbstständigkeit und die daraus ermittelten Pflegepunkte.

Führt das Merkzeichen aG automatisch zu einem hohen Pflegegrad?

Nein. aG belegt eine besonders schwere Mobilitätseinschränkung. Der Pflegegrad bewertet jedoch mehrere Lebensbereiche.

Was sollte ich bei einem zu niedrigen Pflegegrad tun?

Fordern Sie das Pflegegutachten an und prüfen Sie die einzelnen Bewertungen. Im Widerspruch sollten Sie konkret darlegen, welche Hilfen fehlen oder zu niedrig angesetzt wurden.

Quellen

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.2025 – L 4 P 2729/24
Sozialgesetzbuch IX
Sozialgesetzbuch XI, § 15

 

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Schlechte Pflege im Pflegeheim: Dann können Pflegekosten gekürzt werden

20. September 2026 - 7:09
Schlechte Pflege trotz hoher Heimkosten: Wann Bewohner weniger zahlen dürfen

Die Heimrechnung wird vollständig abgebucht, doch notwendige Hilfe beim Essen bleibt aus, die Körperpflege fällt wiederholt weg und Beschwerden versanden. Bewohner müssen solche Zustände nicht als unvermeidlichen Pflegealltag hinnehmen. Werden geschuldete Leistungen nicht oder erheblich mangelhaft erbracht, kann eine Kürzung des Heimentgelts gerechtfertigt sein.

Der Anspruch ist allerdings kein pauschaler Preisnachlass für Unzufriedenheit. Wer weniger zahlen oder Geld zurückfordern will, muss die konkreten Leistungsmängel nachvollziehbar darlegen und die Kürzung begründen. Eine Beschwerde allein verändert die Rechnung noch nicht.

Gute Pflege ist eine vertragliche Pflicht

Nach § 7 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss das Heim die vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse erbringen.

Auch der Wohnraum muss während der Vertragsdauer für die vereinbarte Nutzung geeignet bleiben. Was geschuldet wird, ergibt sich aus dem Heimvertrag, den Leistungsvereinbarungen und den fachlichen Anforderungen an die Versorgung.

Ein Hinweis auf Personalmangel beseitigt diese Pflichten nicht. Für die individuelle Entgeltminderung muss allerdings erkennbar werden, welche geschuldete Versorgung beim betroffenen Bewohner tatsächlich ausgefallen oder mangelhaft gewesen ist. Eine knappe Personalbesetzung allein beziffert noch keinen persönlichen Erstattungsanspruch.

Welche Mängel eine Kürzung rechtfertigen können

Das Kürzungsrecht steht in § 10 WBVG: Es greift bei ganz oder teilweise ausgebliebenen Vertragsleistungen sowie bei nicht unerheblichen Mängeln. Entscheidend sind die tatsächlichen Einschränkungen des Bewohners. Hohe Heimkosten allein begründen keine Minderung.

Als Hinweise kommen etwa wiederholt unterlassene Körperpflege, fehlende Unterstützung bei Mahlzeiten oder dauerhaft unhygienische Räume in Betracht. Die Verbraucherzentrale nennt typische Probleme im Pflegeheim und empfiehlt, Auffälligkeiten frühzeitig festzuhalten. Auch ein einzelner schwerwiegender Vorfall kann relevant sein; es muss nicht erst eine Serie entstehen.

Beobachtung Was geklärt werden sollte Geeignete Nachweise Körperpflege unterbleibt Welche notwendige und geschuldete Hilfe fehlte wann? Datierte Notizen, Zeugen, Pflegedokumentation Hilfe beim Essen oder Trinken fehlt War Unterstützung erforderlich und wurde sie erbracht? Beobachtungsprotokoll, Dokumentation, ärztliche Befunde Zimmer bleibt erheblich verschmutzt Welche Reinigung war vereinbart und wie lange bestand der Zustand? Datierte Fotos, Zeugen, schriftliche Beschwerden Heizung oder Sanitäranlage funktioniert nicht Wie stark war die Nutzung eingeschränkt und wann erfuhr das Heim davon? Mängelanzeige, Empfangsnachweis, Fotos

Ein Sturz oder eine gesundheitliche Verschlechterung beweist für sich genommen noch keinen Pflegefehler. Zu prüfen ist, ob notwendige Maßnahmen unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt wurden. Bei Verletzungen oder auffälligen Veränderungen sollte die medizinische Abklärung deshalb auch festhalten, welche Ursachen in Betracht kommen.

Ein genaues Protokoll ist stärker als ein pauschaler Vorwurf

Hilfreich ist ein fortlaufendes Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Beobachtung und den Folgen für den Bewohner. Darin sollte auch stehen, wer informiert wurde und wie das Heim reagiert hat. Eine Notiz wie „notwendige Hilfe beim Mittagessen trotz Nachfrage ausgeblieben“ ist aussagekräftiger als „hier kümmert sich niemand“.

Zeugen und Fotos können die Angaben stützen, wobei die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Menschen zu beachten sind. Bewohner sowie berechtigte Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer können zudem Einsicht in die Pflegedokumentation verlangen. Das staatliche Gesundheitsportal gesund.bund.de erläutert, wie diese Unterlagen bei der Beweisführung helfen.

Abhilfe verlangen und die Geldforderung ausdrücklich erklären

Zunächst sollte das zuständige Personal angesprochen werden, bei wiederkehrenden oder organisatorischen Problemen auch die Pflegedienst- beziehungsweise Heimleitung. Der Heimbeirat kann die Beschwerde unterstützen. Vereinbarte Verbesserungen und einen Termin zur Überprüfung sollten Betroffene schriftlich festhalten.

Zusätzlich muss gegenüber dem Heim deutlich werden, dass wegen der beschriebenen Mängel eine Entgeltkürzung verlangt wird. Das Schreiben sollte die betroffenen Leistungen, den Zeitraum und den geforderten Betrag mit nachvollziehbarer Berechnung nennen. Der BIVA-Pflegeschutzbund erläutert dieses Vorgehen bei Pflegemängeln.

Für die Abhilfe sollte eine der Dringlichkeit angemessene Frist gesetzt werden; dringend benötigte Pflege darf nicht bis zu einem späteren Besprechungstermin ausbleiben. Bei Wohnraummängeln verlangt § 10 Absatz 2 WBVG eine unverzügliche Anzeige. Verhindert eine schuldhaft unterlassene Meldung die Reparatur, kann der Kürzungsanspruch insoweit entfallen.

Wie viel weniger gezahlt werden darf

Eine feste gesetzliche Rabattquote gibt es nicht. Die Kürzung muss zum Umfang, zur Dauer und zur Schwere der mangelhaften Leistung passen. Ein zeitweise nicht nutzbares Bad ist anders zu bewerten als über Wochen ausgefallene Hilfe bei der täglichen Versorgung.

Deshalb sollten Bewohner den Betrag vor einer Verrechnung fachkundig prüfen lassen, etwa durch eine Verbraucherzentrale, den BIVA-Pflegeschutzbund oder eine auf Heimrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Rechnung muss erkennen lassen, auf welche Entgeltbestandteile und Zeiträume sich die Forderung bezieht. Eine beliebige Prozentzahl auf den eigenen Überweisungsbetrag anzuwenden, genügt als Begründung nicht.

Auch bereits gezahltes Geld kann zurückverlangt werden

Eine angemessene Kürzung kann nach § 10 Absatz 1 WBVG bis zu sechs Monate rückwirkend verlangt werden. Das bedeutet keine automatische Erstattung von sechs Monatsrechnungen: Erfasst werden nur nachweisbare Leistungsausfälle oder erhebliche Mängel im betreffenden Zeitraum. Bei bereits beglichenen Rechnungen kommt eine entsprechende Rückzahlung in Betracht.

Wer monatelang nur mündlich protestiert, sollte seine Forderung deshalb zügig nachweisbar gegenüber dem Heim erheben. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur rückwirkenden Erstattung bei Pflegemängeln.

Warum ein vollständiger Zahlungsstopp riskant ist

Wer wegen einzelner Mängel die gesamte Heimrechnung zurückhält, riskiert erhebliche Zahlungsrückstände. Unter den Voraussetzungen des § 12 WBVG können solche Rückstände nach vorheriger Fristsetzung mit Kündigungsandrohung sogar eine Kündigung ermöglichen. Eine berechtigte Mängelbeschwerde rechtfertigt keinen beliebig hohen Einbehalt.

Ist die Kürzungshöhe noch umstritten, kann es sinnvoll sein, zunächst ausdrücklich unter Vorbehalt weiterzuzahlen und die Rückforderung gesondert zu verfolgen. Ob eine unmittelbare Verrechnung oder dieses Vorgehen günstiger ist, sollte anhand des konkreten Vertrags und der Nachweise geprüft werden.

Wem die Erstattung zusteht

Bei Bewohnern mit Leistungen der Pflegeversicherung steht der Kürzungsbetrag nach § 10 Absatz 5 WBVG bis zur Höhe ihres Eigenanteils ihnen selbst zu. Ein darüber hinausgehender Betrag geht an die Pflegekasse. Wird Hilfe in Einrichtungen nach dem SGB XII gewährt, hat hingegen der Sozialhilfeträger bis zur Höhe seiner Leistungen Vorrang.

Bewohner sollten Pflegekasse und gegebenenfalls Sozialamt deshalb in die Abrechnung einbeziehen. Wer den Heimplatz ohnehin nicht mehr finanzieren kann, sollte zusätzlich die Hilfe des Sozialamts bei zu hohen Pflegekosten prüfen lassen. Eine mögliche Minderung ersetzt keine gesicherte Finanzierung der verbleibenden Kosten.

Wann Heimaufsicht und Pflegekasse eingeschaltet werden sollten

Bleiben Beschwerden ohne Wirkung oder bestehen erhebliche Missstände, können Bewohner und Angehörige die zuständige Heimaufsicht informieren. Zuständigkeit, Bezeichnung und Befugnisse unterscheiden sich nach Bundesland; die Behörde kann Hinweisen nachgehen und die Beseitigung festgestellter Mängel verlangen. Bei akuter Gesundheitsgefahr muss sofort medizinische Hilfe organisiert werden, bei massiver Vernachlässigung kommt auch die Polizei infrage.

Die Pflegekasse ist ebenfalls eine Anlaufstelle, wenn notwendige Versorgung ausbleibt. Über die zuständigen Landesverbände kann eine Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst veranlasst werden. Wie Beschwerden zu kurzfristigen, unangekündigten Anlassprüfungen führen können, beschreibt beispielsweise der Medizinische Dienst Bayern.

Eine behördliche Prüfung und die persönliche Rückforderung sind jedoch unterschiedliche Verfahren. Nach § 115 Absatz 3 SGB XI können Pflichtverletzungen auch zu einer Kürzung der vereinbarten Pflegevergütung führen. Soweit wegen desselben Sachverhalts bereits eine solche Kürzung vereinbart oder festgesetzt wurde, ist eine zusätzliche Kürzung nach § 10 WBVG ausgeschlossen.

Praxisbeispiel: Dokumentierte Ausfälle führen zu einer Rückzahlung

Die 84-jährige Frau Berger benötigt Hilfe bei der Körperpflege, die innerhalb eines Monats wiederholt ausbleibt. Ihre bevollmächtigte Tochter hält die Vorfälle fest, fordert schriftlich Abhilfe und verlangt nach Beratung eine Entgeltminderung. Frau Berger erhält Leistungen der Pflegeversicherung und trägt die verbleibenden Heimkosten selbst.

Im Beispiel einigen sich Heim und Bewohnerin für den dokumentierten Zeitraum auf eine Rückzahlung von 180 Euro, die unter ihrem Eigenanteil liegt. Frau Berger erhält diesen Betrag, während das Heim zugleich die vereinbarte Versorgung sicherstellen muss. Die Summe veranschaulicht eine mögliche Einigung und ist keine allgemeine Minderungsquote.

Drei Fragen und Antworten zur Entgeltminderung im Pflegeheim Muss erst die Heimaufsicht einen Mangel bestätigen?

Nein, eine vorherige Feststellung durch die Heimaufsicht ist keine Voraussetzung des individuellen Kürzungsanspruchs. Bewohner müssen die ausgefallene oder erheblich mangelhafte Leistung aber nachvollziehbar darlegen und im Streitfall beweisen können.

Reicht eine Beschwerde, um künftig weniger zu überweisen?

Eine allgemeine Beschwerde reicht dafür nicht. Gegenüber dem Heim sollte ausdrücklich erklärt werden, welche Kürzung aus welchem Grund und für welchen Zeitraum verlangt wird; auch die Höhe muss begründet sein.

Entscheidet die Pflegekasse über meine persönliche Rückforderung?

Die Pflegekasse kann Beschwerden aufnehmen und eine Überprüfung der Versorgung anstoßen. Den individuellen Anspruch aus dem Heimvertrag müssen Bewohner gegenüber dem Heim geltend machen und bei ausbleibender Einigung gegebenenfalls zivilgerichtlich durchsetzen.

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Tagespflege nutzen und trotzdem das volle Pflegegeld behalten

19. September 2026 - 19:01
Tagespflege nutzen und trotzdem das volle Pflegegeld: Diese Kombination ist möglich

Wer Angehörige zu Hause pflegt, muss Entlastung durch eine Tagespflege nicht mit weniger Pflegegeld bezahlen. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gibt es ein eigenes monatliches Budget für Tages- und Nachtpflege, das zusätzlich genutzt werden kann. Trotzdem ist die Betreuung nicht automatisch kostenlos: Bei den Eigenanteilen müssen Familien genau hinsehen.

Allein der Besuch einer Tagespflege rechtfertigt keine Kürzung des Pflegegeldes. Wer bisher Anspruch auf das volle Pflegegeld hat und die übrigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt, behält diesen Anspruch auch mit Tagespflege.

Entlastung ist erlaubt, ohne das Pflegegeld anzutasten

Die Regelung steht ausdrücklich in § 41 Absatz 3 SGB XI: Tages- und Nachtpflege können neben Pflegegeld, ambulanten Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beiden beansprucht werden. Die teilstationären Leistungen werden auf diese Ansprüche nicht angerechnet.

Für Angehörige bedeutet das einen handfesten Unterschied im Alltag. Sie können Betreuung für bestimmte Tage organisieren, während die häusliche Versorgung außerhalb dieser Zeiten weiterläuft. Auch gegen-hartz.de erläutert, weshalb Pflegegeld bei Tagespflege grundsätzlich ungekürzt bleibt.

Bis zu 2.085 Euro zusätzlich – aber keine zusätzliche Überweisung

Je nach Pflegegrad stehen monatlich zwischen 721 und 2.085 Euro für die vorgesehenen Leistungen der Tages- und Nachtpflege bereit. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt diese Beträge mit Stand vom 15. September 2026. Daneben gelten folgende monatliche Pflegegeldbeträge, sofern Anspruch auf das volle Pflegegeld besteht:

Pflegegrad Volles Pflegegeld pro Monat Zusätzliches Budget für Tages- und Nachtpflege pro Monat Pflegegrad 2 347 Euro Bis zu 721 Euro Pflegegrad 3 599 Euro Bis zu 1.357 Euro Pflegegrad 4 800 Euro Bis zu 1.685 Euro Pflegegrad 5 990 Euro Bis zu 2.085 Euro

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt; das Tagespflegebudget dient dagegen der Finanzierung tatsächlich genutzter Leistungen. Üblicherweise rechnet die Einrichtung die erstattungsfähigen Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Wer weniger Betreuung nutzt, bekommt den verbleibenden Betrag nicht als zusätzliches Pflegegeld überwiesen.

Die Höchstbeträge gelten je Kalendermonat und gemeinsam für Tages- und Nachtpflege. Sie lassen sich weder durch die Nutzung beider Angebote verdoppeln noch als ungenutztes Tagespflegebudget für spätere Monate ansparen. Die Pflegegeldbeträge ergeben sich aus § 37 SGB XI.

Familien müssen nicht warten, bis die Pflege zusammenbricht

Ein Anspruch besteht bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder die teilstationäre Betreuung erforderlich ist, um sie zu ergänzen oder zu stärken. Das Gesetz verlangt damit nicht, dass Angehörige erst vollständig ausfallen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, richtet sich nach der konkreten Pflegesituation.

Gerade bei Berufstätigkeit können feste Betreuungstage helfen, Arbeitszeiten und Pflege zu vereinbaren. Auch regelmäßige Erholung kann eine häusliche Versorgung stabilisieren.

Bei der Auswahl sollten Familien deshalb nicht nur auf einen freien Platz achten, sondern ebenso auf Betreuungszeiten, Fahrwege und die Wünsche der pflegebedürftigen Person.

Nachtpflege kann beispielsweise bei einem gestörten Tag-Nacht-Rhythmus eine Entlastung sein. Die AOK beschreibt sie unter anderem als Unterstützung für Angehörige von Menschen mit Demenz. Welche Einrichtung eine passende Versorgung anbietet, muss vor Ort geklärt werden.

Diese Kosten übernimmt die Kasse – und diese bleiben übrig

Innerhalb des jeweiligen Höchstbetrags finanziert die Pflegekasse pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und die in der Einrichtung notwendige medizinische Behandlungspflege. Auch die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung gehört zum Leistungsumfang. Daraus folgt allerdings kein unbegrenztes zusätzliches Fahrtkostenbudget.

Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten sind grundsätzlich selbst zu finanzieren. Übersteigen die aus dem Tagespflegebudget zu bezahlenden Leistungen den monatlichen Höchstbetrag, ist auch dieser Mehrbetrag nicht durch das Budget gedeckt. Bei längeren Fahrstrecken sollten mögliche zusätzliche Transportkosten ausdrücklich erfragt werden.

Vor Vertragsabschluss hilft deshalb nur eine vollständige Kostenaufstellung für die tatsächlich geplanten Besuchstage. Ein genannter Tagessatz reicht nicht, wenn daraus weder die Kassenleistung noch sämtliche Eigenanteile hervorgehen. Erst die Monatsrechnung zeigt, ob das Angebot finanziell tragbar ist.

131 Euro Entlastungsbetrag können den Eigenanteil senken

Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege steht zusätzlich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er kann auch im Zusammenhang mit Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Nach den Hinweisen des Bundesgesundheitsministeriums zum Entlastungsbetrag können dabei auch Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung erstattet werden.

Das setzt voraus, dass noch entsprechendes Guthaben vorhanden ist und die Kosten nachgewiesen werden. Wer den Betrag bereits für andere anerkannte Unterstützung verbraucht hat, kann dieselben Mittel nicht nochmals für Tagespflege einsetzen. Weitere Hinweise zur Abrechnung enthält der Beitrag zum Entlastungsbetrag von jährlich bis zu 1.572 Euro.

Anders als beim Tagespflegebudget können nicht verbrauchte Entlastungsbeträge angesammelt und grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Das regelt § 45b SGB XI. Pflegegrad 1 vermittelt keinen Anspruch auf das eigene Tagespflegebudget und kein Pflegegeld; für Tagespflege kann hier aber der Entlastungsbetrag verwendet werden.

Der häufige Denkfehler: Tagespflege und Pflegedienst werden verwechselt

Anders ist die Rechnung, wenn ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich zu Hause tätig wird und dafür Pflegesachleistungen abrechnet. Dann vermindert sich das Pflegegeld bei einer Kombinationsleistung um den Prozentsatz, zu dem das ambulante Sachleistungsbudget ausgeschöpft wurde. Rechtsgrundlage ist § 38 SGB XI.

Wer beispielsweise 40 Prozent seines ambulanten Sachleistungsbudgets nutzt, erhält grundsätzlich noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Eine daneben genutzte Tagespflege führt zu keinem weiteren Abzug. Volles Pflegegeld, volle ambulante Pflegesachleistungen und Tagespflege lassen sich deshalb nicht pauschal zusammenzählen.

Vor dem ersten Besuch Antrag und Abrechnung klären

Pflegebedürftige oder ihre bevollmächtigten Angehörigen sollten Tages- oder Nachtpflege vor der ersten Nutzung bei der Pflegekasse beantragen und die Kostenübernahme klären. Die Pflegeberatung oder ein Pflegestützpunkt kann bei der Suche nach einer zugelassenen Einrichtung helfen. Mit der Einrichtung sollten außerdem Fahrdienst, Besuchstage und die Abrechnung des Entlastungsbetrags besprochen werden.

Die allgemeinen Voraussetzungen für das Pflegegeld gelten weiter: Die häusliche Pflege muss außerhalb der Betreuung sichergestellt bleiben. Wer Pflegegeld ohne ambulante Pflegesachleistungen bezieht, muss außerdem die vorgeschriebenen Beratungsbesuche wahrnehmen. Tagespflege ersetzt diese Beratung nicht.

Sieben Fragen und Antworten zu Tagespflege und Pflegegeld Bleibt das Pflegegeld auch bei mehreren Betreuungstagen pro Woche erhalten?

Ja, die Tagespflege selbst führt unabhängig von der Besuchshäufigkeit zu keiner Anrechnung auf das Pflegegeld. Die übrigen Voraussetzungen des Pflegegeldanspruchs müssen weiterhin erfüllt sein.

Wie viel zahlt die Pflegekasse monatlich für Tagespflege?

Der Höchstbetrag beträgt bei Pflegegrad 2 monatlich 721 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 sind es 2.085 Euro. Finanziert werden damit die vorgesehenen Leistungen, keine frei verfügbare Zusatzzahlung.

Werden Tagespflege und Nachtpflege getrennt bezahlt?

Beide Angebote greifen auf denselben monatlichen Höchstbetrag nach § 41 SGB XI zu. Für die Nachtpflege entsteht kein zweites Budget in gleicher Höhe.

Welche Kosten muss ich grundsätzlich selbst tragen?

Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten gehören grundsätzlich zum Eigenanteil. Auch Kosten oberhalb des monatlichen Leistungsbudgets müssen anderweitig finanziert werden.

Kann der Entlastungsbetrag bei den Eigenkosten helfen?

Ja, verfügbares Guthaben kann im Zusammenhang mit Tagespflege unter anderem zur Erstattung von Unterkunft und Verpflegung eingesetzt werden. Dafür sind entsprechende Belege erforderlich.

Was passiert, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst kommt?

Rechnet er ambulante Pflegesachleistungen ab, kann sich das Pflegegeld über die Kombinationsleistung anteilig vermindern. Die Tagespflege verursacht daneben keine zusätzliche Kürzung.

Kann ich mir ungenutztes Tagespflegebudget auszahlen lassen?

Nein, das Budget ist für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen vorgesehen. Ungenutzte Monatsbeträge werden weder ausgezahlt noch für spätere Tagespflegebesuche angespart.

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Arbeitslosengeld endet: 3 Dinge, die Du jetzt tun solltest

19. September 2026 - 17:52

Das Arbeitslosengeld läuft aus, die nächste Stelle ist noch nicht gefunden und die Miete wird trotzdem fällig. Wer jetzt auf einen automatischen Übergang zum Jobcenter vertraut, riskiert eine finanzielle Lücke. Auch die Krankenversicherung und die spätere Rente verdienen Aufmerksamkeit, bevor die letzte Zahlung verbraucht ist.

Besonders bitter: Ein Anspruch auf Unterstützung hilft wenig, wenn der erforderliche Antrag zu spät gestellt wird. Drei Schritte können verhindern, dass zur Arbeitslosigkeit noch vermeidbare Geldprobleme hinzukommen.

Anschlussleistung beantragen, bevor das Arbeitslosengeld ausläuft

Prüfe zuerst im aktuellen Bewilligungsbescheid, an welchem Tag dein Anspruch tatsächlich endet. Reicht das Geld anschließend nicht für den Lebensunterhalt, solltest du dich bereits einige Wochen vorher um die Anschlussleistung kümmern.

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige kommt das Grundsicherungsgeld beim Jobcenter infrage, das seit Juli 2026 das Bürgergeld ablöst.

Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Arbeitslosengeld nicht automatisch Grundsicherungsgeld gezahlt wird. Dafür ist ein eigener Antrag erforderlich. Die bisherige Arbeitslosmeldung ersetzt ihn nicht.

Außerdem ändert sich die Berechnung: Beim Jobcenter kommt es auf den gesetzlich anerkannten Bedarf sowie das anrechenbare Einkommen und Vermögen deiner Bedarfsgemeinschaft an. Das Einkommen eines Partners kann deshalb den Anspruch verringern oder ausschließen. Wie hoch dein Arbeitslosengeld zuvor war, bestimmt die neue Leistung dagegen nicht.

Warte mit dem Antrag nicht darauf, dass jede Bescheinigung vollständig vorliegt. Nach den Hinweisen der Bundesagentur zur Antragstellung ist der Antrag formfrei möglich; fehlende Nachweise können nachgereicht werden. Bewahre einen Beleg über den Eingang auf und liefere angeforderte Unterlagen möglichst schnell nach.

Bei Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II wirkt der Antrag grundsätzlich auf den ersten Tag des Antragsmonats zurück, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Für frühere Monate gibt es im Regelfall keine Nachzahlung, wenn damals kein Antrag gestellt wurde. Wer erst im November beantragt, obwohl das Geld bereits im Oktober fehlte, kann deshalb einen ganzen Monat Unterstützung verlieren.

Gibt es weiterhin Einkommen im Haushalt, können auch Wohngeld und bei Familien zusätzlich Kinderzuschlag infrage kommen.

Ob diese Leistungen ausreichen und tatsächlich zustehen, muss anhand der persönlichen Verhältnisse geprüft werden. Welche Unterschiede dabei zählen, erläutert unser Beitrag zum Wechsel zwischen Leistungen vom Jobcenter und Wohngeld.

Wenn die Bearbeitung dauert und das Konto leer ist

Steht der Anspruch dem Grunde nach fest, dauert aber die Berechnung der Höhe voraussichtlich länger, kommt ein Vorschuss nach § 42 SGB I infrage. Beantrage ihn ausdrücklich und belege deine finanzielle Notlage, etwa mit einem aktuellen Kontoauszug. Wie das funktioniert, beschreibt unser Ratgeber zum Vorschuss vom Jobcenter.

Krankenversicherung klären, bevor eigene Beiträge entstehen

Mit dem Ende des Arbeitslosengeldes endet grundsätzlich auch die Beitragszahlung der Arbeitsagentur für deine Kranken- und Pflegeversicherung. Informiere deine Krankenkasse deshalb frühzeitig und kläre, wie du anschließend versichert bist. Entscheidend ist dabei auch, wer die Beiträge bezahlt.

Erhältst du anschließend Grundsicherungsgeld als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person und bist gesetzlich pflichtversichert, zahlt grundsätzlich das Jobcenter die Beiträge. Besteht kein solcher Leistungsanspruch, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung möglich sein.

Andernfalls kommt häufig eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit eigenen Beiträgen infrage, wie die Techniker Krankenkasse erläutert.

Die gesetzliche Versicherung verschwindet also nicht einfach, weil kein Arbeitslosengeld mehr überwiesen wird. Nach § 188 Absatz 4 SGB V setzt sie sich unter den dort genannten Voraussetzungen automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort. Dadurch können eigene Beitragspflichten entstehen, auch wenn gerade kein Erwerbseinkommen vorhanden ist.

Wer Schreiben der Krankenkasse liegen lässt, riskiert deshalb Beitragsschulden. Teile auch mit, wenn dein Antrag beim Jobcenter noch bearbeitet wird, und lass dir den Versicherungsstatus für die Übergangszeit erläutern. Bei privater Krankenversicherung gelten andere Regeln zur Beitragsübernahme; diese solltest du gesondert mit Versicherung und Jobcenter klären.

Arbeitslos gemeldet bleiben und Rentenzeiten sichern

Kein Arbeitslosengeld mehr zu erhalten bedeutet nicht, dass die Arbeitsagentur keine Unterstützung mehr anbieten kann. Wenn du weiter eine Beschäftigung suchst und keine Leistungen vom Jobcenter erhältst, kläre mit der Arbeitsagentur ausdrücklich deine weitere Betreuung als arbeitslose Person ohne Leistungsbezug. Beratung und Vermittlung sind auch dann möglich.

Für die Rente kann diese Meldung ebenfalls wichtig sein: Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug kann unter weiteren Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert. Dafür genügt eine bloße Meldung als arbeitsuchend nicht. Du musst tatsächlich arbeitslos gemeldet sein, der Vermittlung zur Verfügung stehen und deinen Mitwirkungspflichten nachkommen.

Solche Anrechnungszeiten können für die Wartezeit von 35 Jahren zählen, ersetzen aber keine Beitragszahlungen. Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen reine Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug dagegen nicht. Auch das Jobcenter zahlt für den Bezug von Grundsicherungsgeld keine Rentenversicherungsbeiträge.

Gerade kurz vor dem Ruhestand lohnt sich deshalb eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bei der Deutschen Rentenversicherung. Eine vorgezogene Rente kann dauerhafte Abschläge bedeuten und sollte nicht allein aus Sorge vor dem nächsten Behördengang beantragt werden. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag darüber, wie sich Arbeitslosigkeit auf die spätere Rente auswirkt.

Diese drei Schritte verhindern vermeidbare Nachteile Was jetzt ansteht Zuständige Stelle Worauf du achten solltest Anschlussleistung beantragen Jobcenter; gegebenenfalls Wohngeldstelle und Familienkasse Antrag rechtzeitig stellen und den Eingang nachweisen. Versicherung und Beitragszahlung klären Krankenkasse beziehungsweise private Krankenversicherung Feststellen lassen, ob eigene Beiträge anfallen. Weitere Arbeitslosmeldung und Rentenzeiten prüfen Arbeitsagentur und Deutsche Rentenversicherung Auch ohne Geldleistung kann die Meldung für Rentenzeiten wichtig sein. Drei Fragen und Antworten zum Ende des Arbeitslosengeldes Bekomme ich nach dem Arbeitslosengeld automatisch Geld vom Jobcenter?

Nein, dafür musst du einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen. Das Jobcenter prüft unter anderem den Bedarf sowie anrechenbares Einkommen und Vermögen deiner Bedarfsgemeinschaft.

Bin ich ohne Arbeitslosengeld sofort nicht mehr krankenversichert?

Bei gesetzlich Versicherten besteht regelmäßig eine Anschlussabsicherung, deren Grundlage und Finanzierung geklärt werden müssen. Je nach Situation kommen die Absicherung über den Leistungsbezug beim Jobcenter, eine Familienversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft mit eigenen Beiträgen infrage.

Lohnt sich die Arbeitslosmeldung auch ohne Geldleistung?

Ja, wenn du weiterhin Arbeit suchst und die Voraussetzungen erfüllst. Neben der Unterstützung bei der Stellensuche kann die Meldung unter weiteren Bedingungen Anrechnungszeiten für die Rente ermöglichen; automatische zusätzliche Rentenpunkte entstehen dadurch nicht.

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Rentner: 5 Änderungen und Termine bei der Rente ab Oktober 2026

19. September 2026 - 17:31

Für einen Teil der Rentner kommt im Oktober weniger Geld auf dem Konto an, andere können erstmals eine Altersrente beziehen. Hinzu kommen feste Auszahlungstermine und ein wichtiger Nachweis für bestimmte Rentenbezieher im Ausland. Wer nur auf die Höhe seiner Bruttorente schaut, kann deshalb finanzielle Veränderungen übersehen.

Die fünf folgenden Punkte betreffen unterschiedliche Gruppen und sind nicht mit fünf neuen Rentengesetzen zum Monatsbeginn gleichzusetzen. Besonders konkret wird es bei der Krankenversicherung: Eine bereits im August wirksam gewordene Beitragserhöhung erreicht pflichtversicherte Rentner erst mit der Oktober-Rente.

Höherer Krankenversicherungsabzug: Bei der IKK classic bleibt weniger Rente übrig

Die IKK classic hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent erhöht. Das bestätigt die Krankenkasse in ihrer Übersicht der Beitragssätze. Bei pflichtversicherten Rentnern wird der neue Satz jedoch erst ab Oktober auf die gesetzliche Rente angewendet.

Der zeitliche Abstand folgt aus § 247 SGB V: Änderungen des Zusatzbeitrags werden bei diesen Renten erst zwei Kalendermonate später berücksichtigt. Die Bruttorente bleibt durch die Beitragserhöhung unverändert, der ausgezahlte Betrag sinkt. Betroffen sind Mitglieder dieser Krankenkasse, keine pauschal festgelegte Gruppe aller Rentner.

Rentenversicherung und pflichtversicherter Rentner tragen den Zusatzbeitrag aus der gesetzlichen Rente jeweils zur Hälfte. Von der Erhöhung um 0,45 Prozentpunkte entfallen deshalb 0,225 Prozentpunkte auf den Rentner; bei 2.000 Euro Bruttorente sind das rechnerisch 4,50 Euro weniger im Monat. Weitere Hintergründe erläutert unser Beitrag dazu, warum die Rentenauszahlung im Oktober sinken kann.

Auszahlung am 30. Oktober: Der Monatsletzte fällt auf einen Samstag

Wer seine gesetzliche Rente nachschüssig erhält, bekommt die Oktober-Rente am Freitag, dem 30. Oktober 2026. Der 31. Oktober ist ein Samstag, deshalb liegt der letzte Bankarbeitstag bereits einen Tag davor. Den Termin bestätigt die Deutsche Rentenversicherung in ihrem Auszahlungskalender für 2026.

Bei vorschüssiger Zahlung wird die Rente für Oktober dagegen schon am Mittwoch, dem 30. September 2026, überwiesen. Der Zahlungseingang am 30. Oktober gehört bei diesen Rentnern bereits zum November. Vorschüssige Zahlungen betreffen grundsätzlich Renten, die vor April 2004 begonnen haben; bei bestimmten nahtlos anschließenden Renten bleibt dieser Rhythmus erhalten.

Damit kann auch der höhere Krankenversicherungsabzug für Oktober bei vorschüssiger Zahlung bereits Ende September sichtbar werden. Der Monat des Zahlungseingangs und der Monat, für den die Rente bestimmt ist, müssen deshalb auseinandergehalten werden.

Abschlagsfreier Rentenbeginn für weitere Versicherte der Jahrgänge 1960 und 1962

Im Oktober erreichen weitere Versicherte die Voraussetzungen für einen Rentenbeginn ohne Abschläge. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Wer beispielsweise am 15. Mai 1960 geboren wurde und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, kann bei entsprechendem Antrag ab 1. Oktober 2026 eine Regelaltersrente beziehen.

Für besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1962 gilt eine andere Grenze: Sie können nach Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.

Bei einem Geburtstag am 15. Januar 1962 ist diese Altersgrenze im September erreicht, sodass die Rente zum 1. Oktober beginnen kann. Die Altersgrenze ergibt sich aus § 236b SGB VI.

Die oft verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ ist für diese Versicherten irreführend. Auch 45 anrechenbare Versicherungsjahre ermöglichen keinen beliebig frühen Beginn dieser abschlagsfreien Rentenart. Die geltenden Altersgrenzen führt die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Übersicht nach Geburtsjahr und Geburtsmonat auf.

Früher in Rente: Für neue Berechtigte können dauerhafte Abschläge entstehen

Wer im September 2026 seinen 63. Geburtstag feiert und mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht hat, kann grundsätzlich ab Oktober die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Für den Jahrgang 1963 beträgt der Abschlag bei diesem frühestmöglichen Beginn 13,8 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert diese Berechnung für 2026.

Dieser Abschlag fällt nicht weg, sobald später die Regelaltersgrenze erreicht ist. Wer den früheren Rentenbeginn erwägt, sollte deshalb den dauerhaft geringeren Monatsbetrag in seine Planung einbeziehen. Die Unterschiede erläutert auch unser Beitrag zur Altersrente für den Jahrgang 1963.

Ein eigener Zugang besteht für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964: Bei erfüllter Wartezeit von 35 Jahren ist die Altersrente ab 62 möglich.

Wer am 15. September 1964 geboren wurde und bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt ist, kann sie ab Oktober mit 10,8 Prozent Abschlag beziehen. Die Altersgrenzen stehen in § 37 SGB VI, die Berechnung der Abschläge in § 77 SGB VI.

Rentenart Geburtszeitraum für den hier beschriebenen Beginn am 1. Oktober 2026 Voraussetzungen und Abschlag Regelaltersrente 2. Mai bis 1. Juni 1960 66 Jahre und 4 Monate; 5 Jahre Wartezeit; kein Abschlag Altersrente für besonders langjährig Versicherte 2. Januar bis 1. Februar 1962 64 Jahre und 8 Monate; 45 Jahre Wartezeit; kein Abschlag Altersrente für langjährig Versicherte, frühester Beginn 2. September bis 1. Oktober 1963 63 Jahre; 35 Jahre Wartezeit; 13,8 Prozent Abschlag Altersrente für schwerbehinderte Menschen, frühester Beginn 2. September bis 1. Oktober 1964 62 Jahre; 35 Jahre Wartezeit; anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn; 10,8 Prozent Abschlag

Die Geburtszeiträume sind aus den gesetzlichen Altersgrenzen und den Regeln zum Rentenbeginn berechnet. Bei Geburt am Monatsersten wird das entsprechende Lebensalter bereits am letzten Tag des Vormonats vollendet, was den früheren Beginn erklärt.

Die Tabelle setzt einen rechtzeitigen Antrag und sämtliche weiteren Voraussetzungen voraus; sie erfasst nicht alle Personen, die eine bereits früher mögliche Rente erst im Oktober beginnen lassen.

Auslandsrente: Fehlender Lebensnachweis muss spätestens jetzt geklärt werden

Für bestimmte Bezieher einer deutschen Rente im Ausland ist vor dem Oktober eine wichtige Frist zu beachten. Nach den aktuellen Hinweisen des Renten Service zum Lebensnachweis 2026 muss der angeforderte Nachweis bis zum 25. September 2026 eingegangen sein. Wer ihn zu Beginn des Oktobers noch nicht erbracht hat, sollte unverzüglich den Renten Service kontaktieren und die Erledigung nachholen.

Diese Pflicht betrifft Menschen, die eine entsprechende Aufforderung erhalten haben. In vielen Fällen macht ein automatischer Datenaustausch einen zusätzlichen Nachweis überflüssig. Wer keine Aufforderung bekommen hat, muss nach den veröffentlichten Hinweisen nichts unternehmen.

Der Nachweis kann digital oder mit einer bestätigten Lebensbescheinigung auf Papier erbracht werden.

Bleibt er aus, ist die unterbrechungsfreie Auszahlung gefährdet; daraus folgt jedoch kein pauschaler Zahlungsstopp für alle Auslandsrentner am 1. Oktober. Entscheidend sind das persönliche Schreiben und der Bearbeitungsstand des eigenen Falls.

Praxisbeispiel: Gleiche Bruttorente, kleinerer Zahlungseingang

Der fiktive Rentner Klaus erhält seit 2021 eine gesetzliche Altersrente von derzeit 2.000 Euro brutto und ist bei der IKK classic pflichtversichert. Bleiben alle anderen Abzüge gleich, fällt seine Oktober-Auszahlung wegen des höheren Zusatzbeitrags um 4,50 Euro geringer aus. Die Zahlung ist für den 30. Oktober 2026 vorgesehen.

Klaus sollte deshalb den neuen Krankenversicherungsabzug mit dem bisherigen Betrag vergleichen. Bei unveränderter Bruttorente und unverändertem Beitragssatz summiert sich diese zusätzliche Belastung über zwölf Monate auf 54 Euro. Seine erworbenen Rentenansprüche wurden durch die Beitragserhöhung nicht gekürzt.

Drei Fragen und Antworten zur Rente im Oktober 2026 Bekommen im Oktober alle Rentner weniger Geld?

Nein. Die hier beschriebene Mehrbelastung durch den Zusatzbeitrag betrifft pflichtversicherte Rentner der IKK classic bei den Beiträgen aus ihrer gesetzlichen Rente. Bei anderen Krankenkassen kommt es auf deren eigene Beitragssätze an.

Wann wird die Oktober-Rente ausgezahlt?

Bei nachschüssiger Zahlung ist der Termin Freitag, der 30. Oktober 2026. Wer seine Rente vorschüssig erhält, bekommt die Zahlung für Oktober bereits am 30. September 2026.

Beginnt die Altersrente automatisch, wenn das erforderliche Alter erreicht ist?

Grundsätzlich muss eine Altersrente beantragt werden. Nach § 99 SGB VI kann ein verspäteter Antrag den Rentenbeginn verschieben und damit Geld kosten. Für den geplanten Start sollten deshalb sowohl der Antrag als auch die erforderlichen Versicherungszeiten rechtzeitig geklärt sein.

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Witwenrente: Steuervorteil endet und Witwen müssen mehr zahlen

19. September 2026 - 16:38

Die Rente bleibt gleich, doch das Finanzamt verlangt plötzlich deutlich mehr. Für Witwen und Witwer kann genau das nach dem Ende des Splittingvorteils passieren. Wer seinen Ehepartner 2024 verloren hat, wird für das Steuerjahr 2026 grundsätzlich bereits nach dem Grundtarif besteuert.

Bei einem Todesfall 2025 bleibt der besondere Splittingtarif noch für 2026 erhalten und endet anschließend.

Die finanzielle Belastung zeigt sich deshalb mitunter erst lange nach dem Todesfall. Ein Steuerbescheid ohne Nachzahlung im Vorjahr bietet keine Sicherheit für das nächste Jahr.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert ausdrücklich, dass das besondere Witwensplitting nur für das Kalenderjahr unmittelbar nach dem Todesjahr gilt.

Todesjahr und Folgejahr: Zwei unterschiedliche Regelungen

Im Todesjahr können Ehepaare unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Dabei werden die Einkünfte beider Ehepartner berücksichtigt und nach dem Splittingtarif besteuert. Diese letzte gemeinsame Veranlagung ist vom besonderen Witwensplitting des Folgejahres zu unterscheiden.

Im darauffolgenden Kalenderjahr wird die hinterbliebene Person grundsätzlich allein veranlagt, darf aber weiterhin den Splittingtarif nutzen. Die Finanzverwaltung NRW beschreibt diese Trennung zwischen Veranlagungsart und Steuerberechnung. Ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Todesjahr entfällt die besondere Vergünstigung.

Todesjahr Besonderes Witwensplitting Grundtarif grundsätzlich ab 2024 2025 2026 2025 2026 2027 2026 2027 2028

Die Übersicht setzt voraus, dass die Bedingungen für das Witwensplitting erfüllt sind und keine neue Ehe mit Anspruch auf Zusammenveranlagung hinzukommt. Es geht um Kalenderjahre, nicht um eine Frist von 24 Monaten ab dem Todestag. Auch ein Todesfall im Dezember verlängert den Vorteil daher nicht um zwei volle Jahre.

Nicht jede verwitwete Person erhält den Vorteil

Zum Todeszeitpunkt müssen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorgelegen haben. Dazu gehören grundsätzlich die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beider Ehepartner und die Bedingung, dass sie nicht dauernd getrennt gelebt haben. Eine bestehende Ehe allein genügt deshalb nicht in jedem Fall.

Die Regelung gilt ebenso für Witwer und entsprechend für hinterbliebene eingetragene Lebenspartner. Einen ergänzenden Überblick bietet unser Beitrag zum zeitlich begrenzten Steuervorteil nach dem Tod des Ehepartners.

Warum dieselben Einkünfte plötzlich stärker belastet werden

Beim Splitting wird das zu versteuernde Einkommen zunächst halbiert. Für diese Hälfte wird die tarifliche Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt. Dadurch wirken sich der Grundfreibetrag und die niedrigeren Tarifstufen günstiger aus.

Beim Grundtarif entfällt diese Halbierung. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro; beim Splitting bleibt ein zu versteuerndes Einkommen bis 24.696 Euro im normalen Tarif steuerfrei. Die Berechnung ergibt sich aus § 32a Einkommensteuergesetz.

Wer bislang durch das Splitting keine Einkommensteuer zahlen musste, kann deshalb nach dessen Ende steuerlich belastet werden, obwohl die Renten unverändert bleiben. Der Tarifwechsel allein kann ausreichen. Eine pauschale Steuererhöhung für sämtliche Witwen lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

Die Bruttorente ist nicht das zu versteuernde Einkommen

Die Grenze von 12.348 Euro darf nicht einfach mit der Summe der jährlichen Rentenzahlungen verglichen werden. Bei gesetzlichen Renten werden zunächst die steuerpflichtigen Beträge unter Berücksichtigung der persönlichen Rentenfreibeträge ermittelt.

Anschließend können etwa Werbungskosten sowie abzugsfähige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Berechnungsgrundlage mindern.

Auch weitere Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung oder einer Betriebsrente, sind einzubeziehen und nach den jeweils geltenden Regeln zu behandeln. Deshalb gibt es keinen einheitlichen monatlichen Rentenbetrag, ab dem jede Witwe Steuern zahlen muss. Die Hinweise der Finanzverwaltung zur Besteuerung gesetzlicher Renten erklären diese Unterschiede.

Bei einer Witwenrente ist außerdem zu prüfen, ob sie auf eine bereits bezogene Rente des verstorbenen Partners folgt. Dann kann die vorherige Rentenbezugszeit den Besteuerungsanteil beeinflussen. Allein aus dem Beginn der Witwenrente einen neuen, höheren Besteuerungsanteil abzuleiten, kann deshalb falsch sein.

Der Freibetrag bei der Witwenrente schützt nicht vor Steuern

Die Einkommensanrechnung durch die Rentenversicherung und die Besteuerung durch das Finanzamt sind unterschiedliche Berechnungen. Der rentenrechtliche Freibetrag bestimmt, in welchem Umfang eigenes Einkommen die Hinterbliebenenrente mindern kann. Er sagt nicht aus, wie viel Einkommen beim Finanzamt steuerfrei bleibt.

Daneben existieren der persönliche steuerfreie Rentenbetrag und der allgemeine Grundfreibetrag der Einkommensteuer. Diese Unterscheidung erläutert auch unser Beitrag zu den unterschiedlichen Freibeträgen bei der Witwenrente. Das Ende des Witwensplittings verändert für sich genommen weder die eigene Altersrente noch den Anspruch auf Witwenrente.

Eine Steuererklärung kann auch ohne spätere Zahlung Pflicht sein

Nach dem Wegfall des Splittings sollte auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung neu geprüft werden. Wer ausschließlich Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug bezieht, muss nach den allgemeinen Regeln eine Erklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den einschlägigen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser Gesamtbetrag ist eine andere Rechengröße als das zu versteuernde Einkommen.

Insbesondere Sonderausgaben werden erst in einem späteren Berechnungsschritt abgezogen. Deshalb kann eine Erklärung vorgeschrieben sein, obwohl anschließend keine Einkommensteuer festgesetzt wird. Die Fragen und Antworten der Finanzverwaltung NRW erläutern die Abgabepflicht sowie Besonderheiten bei Hinterbliebenenrenten.

Nachzahlung und Vorauszahlungen können zusammenkommen

Bei einem Todesfall 2024 betrifft der Wechsel zum Grundtarif bereits die Einkünfte des Jahres 2026. Wer die Steuererklärung dafür 2027 abgibt, erfährt die genaue Belastung möglicherweise erst mit dem anschließenden Bescheid. Bis dahin kann sich eine erhebliche Nachzahlung aufgebaut haben.

Zusätzlich kann das Finanzamt Vorauszahlungen für weitere Steuerjahre festsetzen. Laut den Informationen der Finanzverwaltung zu Vorauszahlungen werden diese regelmäßig zusammen mit der Jahressteuerfestsetzung mitgeteilt. Dann müssen Betroffene sowohl die zurückliegende Steuer als auch laufende Vorauszahlungen finanzieren.

Eine frühzeitige Berechnung hilft, eine passende Rücklage zu bilden. Bereits festgesetzte Vorauszahlungen lassen sich überprüfen und bei veränderter voraussichtlicher Steuerschuld anpassen. Dafür sollten Rentenmitteilungen, weitere Einkommensnachweise und Belege über abzugsfähige Ausgaben vorliegen.

Welche Ausgaben die Belastung senken können

Gerade nach dem Ende des Splittings sollten mögliche Steuerentlastungen vollständig berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere die selbst getragenen Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung. Krankheitskosten können sich als außergewöhnliche Belastungen auswirken, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die zumutbare Belastung überschritten wird.

Auch ein Behinderten-Pauschbetrag sowie Steuerermäßigungen für begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerarbeiten können infrage kommen. Welche Aufwendungen berücksichtigt werden können, erläutert unser Ratgeber zu absetzbaren Ausgaben für Rentner. Diese Entlastungen ersetzen den Splittingvorteil nicht automatisch, können die tatsächliche Steuer aber vermindern.

Praxisbeispiel: Aus null Euro werden 2.587 Euro Einkommensteuer

Das folgende Beispiel ist fiktiv und vereinfacht: Marianne hat ihren Mann 2024 verloren und erhält eine eigene Altersrente sowie eine Witwenrente. Nach Berücksichtigung der steuerfreien Rentenbeträge und sämtlicher hier angenommenen Abzüge beträgt ihr zu versteuerndes Einkommen sowohl 2025 als auch 2026 jeweils 24.000 Euro. Weitere steuerliche Besonderheiten und direkte Steuerermäßigungen liegen im Beispiel nicht vor.

Für 2025 ergibt sich mit Witwensplitting keine tarifliche Einkommensteuer, weil die rechnerische Hälfte von 12.000 Euro unter dem damaligen Grundfreibetrag von 12.096 Euro liegt. Für 2026 entstehen bei denselben 24.000 Euro nach dem Grundtarif 2.587 Euro tarifliche Einkommensteuer. Die Modellrechnung beruht auf dem gesetzlichen Einkommensteuertarif; eine mögliche Kirchensteuer ist nicht enthalten.

Marianne müsste damit für diese Einkommensteuer über zwölf Monate gerechnet rund 216 Euro monatlich zurücklegen. Hat sie bisher nichts angespart, verteilt sich die notwendige Rücklage auf entsprechend weniger Monate. Ihre Rentenzahlungen müssen für diese zusätzliche Belastung um keinen einzigen Euro gestiegen sein.

Drei Fragen und Antworten zum Witwensplitting Mein Ehepartner ist 2025 gestorben: Gilt das Splitting noch für 2026?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das besondere Witwensplitting gilt dann für das Steuerjahr 2026 und endet mit dessen Ablauf. Ab 2027 wird grundsätzlich nach dem Grundtarif gerechnet.

Muss nach dem Ende des Splittings jede Witwe Steuern zahlen?

Nein, das hängt von den Einkünften und den persönlichen Abzügen ab. Bleibt das zu versteuernde Einkommen 2026 innerhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro, entsteht im normalen Einkommensteuertarif keine Steuer. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann trotzdem bestehen.

Kann der Splittingvorteil wegen einer niedrigen Rente verlängert werden?

Eine Verlängerung des besonderen Witwensplittings wegen geringer Einkünfte ist gesetzlich nicht vorgesehen. Stattdessen greifen die allgemeinen Freibeträge, Abzugsmöglichkeiten und gegebenenfalls Steuerermäßigungen. Wer eine Nachzahlung erwartet, sollte die voraussichtliche Steuer rechtzeitig berechnen lassen.

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Sozialgerichte stoppen erste Jobcenter-Bescheide zum neuen Grundsicherungsgeld

19. September 2026 - 16:01
Jobcenter kürzt 669 Euro Wohnkosten: Gerichte stoppen Bescheide – aber nicht in jedem Fall

669,50 Euro weniger für die Wohnung, jeden Monat: Eine solche Kürzung wollte ein Jobcenter einem Leistungsbezieher ab Juli 2026 zumuten. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht stoppte den Einschnitt vorläufig.

Auch das Sozialgericht Duisburg bremste ein Jobcenter, das die neue Mietobergrenze trotz nachgewiesener erfolgloser Wohnungssuche anwenden wollte.

Die Entscheidungen zeigen, dass sich Betroffene gegen eine schematische Kürzung wehren können. Sie sind allerdings kein Versprechen, dass jede hohe Miete weiter vollständig übernommen wird. Eine weitere Entscheidung aus Baden-Württemberg macht deutlich, wie unterschiedlich die Gerichte die neue Vorschrift auslegen.

Die neue Mietgrenze kann schon im ersten Bezugsjahr Geld kosten

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Unterkunftskosten eine zusätzliche Obergrenze: Aufwendungen oberhalb des Eineinhalbfachen der örtlich als angemessen geltenden Kosten werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Die einjährige Karenzzeit besteht weiter, bietet aber keinen uneingeschränkten Schutz mehr. Das erläutert auch die Bundesagentur für Arbeit in ihren Hinweisen zur Gesetzesänderung.

Bei einem örtlichen Richtwert von 600 Euro liegt die 150-Prozent-Grenze beispielsweise bei 900 Euro. Für Mietwohnungen wird häufig die Bruttokaltmiete betrachtet, also die Grundmiete einschließlich kalter Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert auf Angemessenheit geprüft. Weitere Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur neuen Mietobergrenze beim Jobcenter.

669,50 Euro Kürzung: Warum das Landessozialgericht eingriff

Im schleswig-holsteinischen Verfahren befand sich der Betroffene bereits vor der Rechtsänderung in der Karenzzeit. Seine tatsächlichen Unterkunftskosten waren zuvor bewilligt worden, bevor das Jobcenter die Anerkennung ab Juli um monatlich 669,50 Euro verringern wollte. Das Gericht sicherte die bisherigen Kosten vorläufig bis Ende September 2026 ab.

Entscheidend war die Verbindung aus bestehendem Vertrauen, fehlender kurzfristiger Ausweichmöglichkeit und der Höhe des finanziellen Einschnitts. Der Mann konnte seine mietvertraglichen Verpflichtungen nicht einfach zum Inkrafttreten der neuen Vorschrift beenden.

Die gesetzliche Kündigungsfrist musste berücksichtigt werden, und die Mehrkosten waren ihm nicht zumutbar aus dem Regelbedarf aufzubringen.

Der veröffentlichte Leitsatz des Beschlusses vom 11. August 2026 beschreibt solche Kosten unter diesen Voraussetzungen als vorübergehend unabweisbar. Die Aktenzeichen lauten L 3 AS 224/26 B ER und L 3 AS 57/26 B PKH. Den konkreten Fall erläutert auch unser Bericht über die gestoppte Kürzung um 669,50 Euro.

Duisburg: Eine billigere Wohnung muss tatsächlich erreichbar sein

Vor dem Sozialgericht Duisburg ging es um einen alleinstehenden Mann, der nach der Trennung und dem Auszug der Kinder in einer 130 Quadratmeter großen Wohnung geblieben war. Seine Bruttokaltmiete betrug 984,90 Euro, während das Jobcenter ab Juli nur noch 650,25 Euro berücksichtigen wollte. Obwohl der Mann intensive, erfolglose Suchbemühungen nachgewiesen hatte, sollten damit monatlich 334,65 Euro entfallen.

Das Gericht ordnete mit Beschluss vom 31. Juli 2026, S 42 AS 2039/26 ER, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an und verpflichtete das Jobcenter zur vorläufigen Auszahlung des einbehaltenen Juli-Betrags. Nach seiner Auslegung bleibt die Schutzvorschrift bei unmöglicher oder unzumutbarer Kostensenkung anwendbar. Die neue Obergrenze verdränge diese Regelung nicht.

Aber: Ein anderes Landessozialgericht zieht engere Grenzen

Eine einheitliche Rechtsprechung ergibt sich daraus bislang nicht. Das LSG Baden-Württemberg entschied am 26. August 2026 unter dem Aktenzeichen L 9 AS 2644/26 ER-B, dass nach Ende der Karenzzeit auch während der anschließenden Übergangsfrist grundsätzlich die 150-Prozent-Begrenzung greift. Eine noch laufende Kündigungsfrist rechtfertige dann keine entsprechende Ausnahme.

Das Gericht grenzte diesen Fall ausdrücklich vom Schutz während einer laufenden Karenzzeit ab. Die strengere Auffassung lässt sich dem veröffentlichten Entscheidungsnachweis mit Auszügen entnehmen; gegen-hartz.de erläutert sie im Beitrag zur Deckelung der Mietkosten nach der Karenzzeit. Wer einen Bescheid angreifen will, muss deshalb genau begründen, welche Schutzvorschrift auf seine Situation passt.

Die Entscheidungen im Vergleich Gericht und Entscheidung Streitpunkt Ergebnis im Eilverfahren LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2026 669,50 Euro Kürzung während laufender Karenzzeit Tatsächliche Unterkunftskosten vorläufig bis Ende September berücksichtigt SG Duisburg, 31.07.2026 334,65 Euro Kürzung trotz belegter erfolgloser Wohnungssuche Kürzung vorläufig gestoppt; Nachzahlung für Juli angeordnet LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 Kosten oberhalb der Grenze nach Ende der Karenzzeit Keine volle Übernahme allein wegen der noch laufenden Kündigungsfrist Die Karenzzeit entscheidet über die rechtliche Begründung

Während der Karenzzeit eröffnet § 22 Absatz 1 Satz 7 SGB II eine Ausnahme für unabweisbare höhere Unterkunftskosten sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Ein Kind im Haushalt bedeutet allerdings keine automatische Bewilligung jeder Miethöhe. Die konkrete Situation muss geprüft werden.

Nach der Karenzzeit sieht Satz 9 eine weitere Anerkennung unangemessener Kosten vor, solange deren Senkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, in der Regel längstens sechs Monate. Wie dieser Schutz mit der neuen Obergrenze zusammenspielt, beurteilen die genannten Gerichte unterschiedlich. Gerade deshalb greift der pauschale Hinweis auf „150 Prozent“ als Erklärung für jeden denkbaren Fall zu kurz.

Ein alter Bewilligungsbescheid verschwindet nicht von selbst

Auch ein bereits erlassener Bewilligungsbescheid gehört zur Prüfung. Nach § 39 SGB X bleibt ein Verwaltungsakt grundsätzlich wirksam, solange und soweit er nicht aufgehoben wird oder sich anderweitig erledigt. Eine Gesetzesänderung ersetzt deshalb nicht automatisch den notwendigen Änderungsbescheid.

Betroffene sollten alte und neue Bewilligung nebeneinanderlegen und prüfen, ab welchem Monat welcher Betrag entfällt. Eine verbindliche Bewilligung garantiert zwar keinen unveränderlichen Anspruch für alle Zukunft. Das Jobcenter muss eine Änderung aber auf eine passende Rechtsgrundlage stützen und deren Voraussetzungen einhalten.

Widerspruch allein sichert die nächste Mietzahlung nicht

Gegen einen Kürzungsbescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; die Frist ergibt sich aus § 84 SGG.

Wer zunächst eine Erklärung beim Jobcenter anfordert, sollte darüber die Rechtsbehelfsfrist nicht verstreichen lassen. Ein bloßes Gespräch ersetzt den formgerecht eingereichten Widerspruch nicht.

Bei der teilweisen Aufhebung laufender SGB-II-Leistungen stoppt der Widerspruch die Kürzung grundsätzlich nicht automatisch. Zusätzlich kann deshalb ein Antrag auf gerichtlichen Eilrechtsschutz nach § 86b SGG erforderlich sein. Wird in eine bestehende Bewilligung eingegriffen, kommt insbesondere die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung in Betracht.

Konkrete Nachweise sind stärker als der Hinweis auf Wohnungsnot

Für die Begründung sollten Wohnungsanfragen mit Datum, Miethöhe und Ergebnis festgehalten sowie Anzeigen und Absagen aufbewahrt werden. Wer sich auf gesundheitliche oder familiäre Hindernisse beruft, sollte erklären und belegen, warum gerade diese einen Wohnungswechsel erschweren.

Auch Mietvertrag, Kündigungsfrist und bisherige Schreiben des Jobcenters helfen, die Situation nachvollziehbar darzustellen.

Die praktische Konsequenz lautet: Die rechnerische Grenze beantwortet noch nicht jede rechtliche Frage. Zugleich ersetzt ein günstiger Beschluss aus einem anderen Verfahren nicht die Begründung des eigenen Falls. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag zu den gerichtlichen Einwänden gegen pauschale Kürzungen.

Drei Fragen und Antworten zu gekürzten Wohnkosten Ist die neue 150-Prozent-Grenze durch die Beschlüsse aufgehoben?

Nein. Die Gerichte haben über einzelne Fälle im vorläufigen Rechtsschutz entschieden. Daraus folgt weder eine allgemeine Aufhebung der Vorschrift noch ein automatischer Zahlungsanspruch für alle Betroffenen.

Reicht eine erfolglose Wohnungssuche gegen die Kürzung?

Sie kann ein starkes Argument sein, muss aber nachvollziehbar dokumentiert werden. Zusätzlich kommt es darauf an, ob die Karenzzeit noch läuft und welche gesetzliche Ausnahme eingreift. Die unterschiedliche Rechtsprechung verhindert eine pauschale Erfolgsgarantie.

Was tun, wenn wegen der Kürzung sofort Geld für die Miete fehlt?

Die Widerspruchsfrist sollte gesichert und zusätzlich gerichtlicher Eilrechtsschutz geprüft werden. Dem Sozialgericht sollten der Kürzungsbescheid, die bisherige Bewilligung und die Belege zur Wohnsituation vorgelegt werden. Eine Sozialberatungsstelle oder eine im Sozialrecht tätige Kanzlei kann dabei unterstützen.

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Rentner aufgepasst: Neue Kennzeichnungen gelten ab 27. September im Einzelhandel

19. September 2026 - 16:00
Senioren aufgepasst: Neue Kennzeichnung ab 27. September – was Käufer über Garantie und Gewährleistung wissen müssen

Eine neue Waschmaschine, ein Fernseher oder ein Kühlschrank kann die Haushaltskasse erheblich belasten. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Gerät frühzeitig ausfällt und unklar bleibt, wer für die Reparatur aufkommen muss. Ab dem 27. September 2026 sollen einheitliche Hinweise in der Europäischen Union dabei helfen, gesetzliche Ansprüche und zusätzliche Herstellergarantien besser auseinanderzuhalten.

Für Rentnerinnen und Rentner mit begrenztem Einkommen kann das bares Geld bedeuten: Wer seine Rechte kennt, bezahlt eine berechtigte Reklamation nicht vorschnell selbst. Die Neuerung gilt allerdings für Verbraucher unabhängig vom Alter. Sie führt auch nicht automatisch zu einer längeren Garantie für jedes verkaufte Gerät.

Was sich ab dem 27. September 2026 ändert

Künftig müssen Händler mit einer einheitlichen Mitteilung auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen. Daneben gibt es das sogenannte GARAN-Label für bestimmte zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller. Den Beginn zum 27. September 2026 bestätigt auch die Bundesregierung in ihrer Übersicht zu den gesetzlichen Neuregelungen im September.

Die beiden Informationen erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Der allgemeine Hinweis erklärt Rechte, die beim Verbraucherkauf bereits gesetzlich bestehen.

Das produktbezogene GARAN-Label macht ein zusätzliches Garantieversprechen sichtbar. Eine Einordnung der beiden Zeichen bietet auch der Überblick auf gegen-hartz.de zur neuen Kennzeichnung für Käufer.

Der Gewährleistungshinweis gilt auch ohne zusätzliche Garantie

Die einheitliche Mitteilung soll im Geschäft und beim Onlinekauf gut sichtbar über die gesetzlichen Mängelrechte informieren. Im Laden kommt dafür beispielsweise ein Aushang an der Kasse infrage; es muss deshalb nicht auf jeder Waschmaschine ein eigener Gewährleistungsaufkleber kleben.

Die EU-Durchführungsverordnung zur Gestaltung der Hinweise sieht für die gedruckte Mitteilung mindestens das Format A4 vor.

Der Hinweis erläutert unter anderem, welche Abhilfe Käufer bei mangelhafter Ware verlangen können. Ein QR-Code führt zu ergänzenden Informationen über die Verbraucherrechte. Wer kein Smartphone verwendet, verliert dadurch selbstverständlich keine gesetzlichen Ansprüche.

Gewährleistung: Bei mangelhafter Ware ist der Verkäufer zuständig

Wer als Privatperson ein neues Haushaltsgerät bei einem gewerblichen Händler kauft, hat bei einem Mangel gesetzliche Rechte gegenüber diesem Verkäufer.

Die Ansprüche verjähren in Deutschland bei solchen Waren grundsätzlich nach zwei Jahren ab Ablieferung, wie § 438 BGB vorsieht. Besondere gesetzliche Regeln können den Fristablauf im Einzelfall verändern.

Entscheidend ist grundsätzlich, dass der Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden oder angelegt war. Die Gewährleistung ist deshalb keine Versicherung gegen jede Beschädigung, die irgendwann nach dem Kauf entsteht. Ein durch unsachgemäße Behandlung verursachter Schaden begründet normalerweise keinen entsprechenden Anspruch.

Auch ein abgelaufenes Herstellerversprechen beseitigt die gesetzlichen Rechte gegen den Händler nicht. Hat ein Hersteller beispielsweise nur ein Jahr Garantie eingeräumt, kann danach weiterhin ein Gewährleistungsanspruch bestehen. Der Verkäufer kann seine eigene gesetzliche Verantwortung nicht allein dadurch abstreifen, dass er auf den Kundendienst des Herstellers verweist.

Warum die ersten zwölf Monate besonders wichtig sind

Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit der Übergabe ein mangelhafter Zustand, wird beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Diese Beweiserleichterung ergibt sich aus § 477 BGB. Ausnahmen bestehen, wenn diese Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.

Fällt ein neuer Fernseher nach acht Monaten bei normaler Nutzung aus, kann diese Regel die Reklamation deutlich erleichtern. Nach Ablauf des ersten Jahres bestehen die Mängelrechte grundsätzlich weiter, der Nachweis eines schon bei Übergabe vorhandenen Mangels kann jedoch schwieriger werden. Die Zweijahresfrist und die einjährige Beweiserleichterung dürfen deshalb nicht verwechselt werden.

Wann Reparatur, Ersatz oder Geld zurück infrage kommen

Bei berechtigter Reklamation können Käufer zunächst grundsätzlich zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer darf die gewählte Form unter gesetzlichen Voraussetzungen verweigern, etwa wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Nach § 439 BGB trägt er die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Gerade bei einer schweren Waschmaschine sollte die Abwicklung deshalb vor einem eigenständig organisierten Transport mit dem Händler geklärt werden. Käufer müssen das Gerät zur Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Einfach eine beliebige Werkstatt zu beauftragen und anschließend die Rechnung weiterzureichen, kann dagegen zu Streit über die Kostenerstattung führen.

Ein Anspruch auf sofortige Auszahlung des Kaufpreises besteht nicht bei jedem Defekt.

Bleibt die Nacherfüllung aus, zeigt sich trotz eines Reparaturversuchs weiterhin ein Mangel oder liegen andere gesetzliche Voraussetzungen vor, kommen weitere Rechte in Betracht. Dazu zählen eine Kaufpreisminderung oder bei einem nicht nur unerheblichen Mangel ein Rücktritt; für Verbraucherkäufe enthält § 475d BGB besondere Regelungen.

Das GARAN-Label gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen

Das neue GARAN-Label kennzeichnet eine Herstellergarantie, die ohne zusätzliche Kosten angeboten wird, das gesamte Produkt erfasst und länger als zwei Jahre dauert. Bietet der Hersteller eine solche Haltbarkeitsgarantie an und stellt er dem Händler die entsprechenden Informationen zur Verfügung, muss dieser darüber mit der einheitlichen Kennzeichnung informieren. Eine Pflicht, überhaupt eine solche zusätzliche Garantie anzubieten, entsteht dadurch nicht.

Die Kennzeichnung nennt die Garantiedauer in Jahren und ordnet das Versprechen einer Marke und einem bestimmten Modell zu. Nach den Erläuterungen der Europäischen Union zum GARAN-Label reicht eine Garantie auf einzelne Bauteile dafür nicht aus. Zehn Jahre Garantie nur auf den Motor einer Waschmaschine sind daher etwas anderes als eine entsprechend lange Absicherung des vollständigen Geräts.

Auch eine kostenpflichtige Garantieverlängerung erfüllt diese Voraussetzungen nicht allein deshalb, weil sie mehrere Jahre läuft. Käufer sollten deshalb prüfen, ob das zusätzliche Angebot überhaupt einen Schutz enthält, den sie noch nicht haben. Eine lange Jahreszahl in der Werbung sagt für sich genommen wenig darüber aus, welche Schäden tatsächlich abgesichert sind.

Garantie und Gewährleistung im Vergleich Absicherung Wer ist zuständig? Was bedeutet sie beim Kauf? Gesetzliche Gewährleistung Der Verkäufer Gesetzliche Mängelrechte; bei neuen Haushaltsgeräten grundsätzlich zwei Jahre Verjährungsfrist ab Ablieferung. Zusätzliche Garantie Der jeweilige Garantiegeber Zusätzliches verbindliches Versprechen mit einem in der Garantie festgelegten Umfang. Haltbarkeitsgarantie mit GARAN-Label Der Hersteller Ohne Zusatzkosten, für das gesamte Produkt und länger als zwei Jahre; die Kennzeichnung zeigt die zugesagte Dauer. Kostenpflichtiger Geräteschutz Der vertraglich benannte Anbieter Leistungen, Ausschlüsse und mögliche Selbstbeteiligungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Fünf Jahre Garantie bedeuten nicht automatisch sieben Jahre Schutz

Gesetzliche Gewährleistung und zusätzliche Garantie können zeitlich nebeneinander bestehen. Aus einer fünfjährigen Herstellergarantie werden daher nicht automatisch sieben Jahre, indem die gesetzliche Zweijahresfrist hinzugerechnet wird. Beginn und Ende des Garantiezeitraums ergeben sich aus dem konkreten Versprechen.

Eine freiwillig angebotene Garantie ist nach ihrer Erteilung keineswegs unverbindlich. § 443 BGB gibt Käufern zusätzliche Rechte gegenüber dem Garantiegeber, ohne ihre gesetzlichen Ansprüche zu verdrängen. Bei einer Haltbarkeitsgarantie wird grundsätzlich vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Garantierechte auslöst.

Garantieunterlagen aufbewahren und Reklamationen dokumentieren

Die Garantieerklärung muss verständlich sein und beispielsweise den Garantiegeber, das betroffene Produkt sowie das Verfahren zur Geltendmachung nennen. Nach § 479 BGB muss sie spätestens bei der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das kann etwa ein Papierdokument oder eine speicherbare E-Mail sein.

Für Käufer ist es sinnvoll, Rechnung, Lieferdatum und Garantiebedingungen gemeinsam aufzubewahren. Tritt ein Fehler auf, helfen eine genaue Beschreibung und gegebenenfalls Fotos oder ein kurzes Video bei der Reklamation. Eine schriftliche Nachricht an den zuständigen Händler oder Garantiegeber macht außerdem nachvollziehbar, wann der Defekt gemeldet wurde.

Warum sich die Prüfung gerade bei kleiner Rente lohnt

Wer jeden Monat knapp kalkulieren muss, kann eine Reparatur oder einen Ersatzkauf oft nur schwer finanzieren. Vor einer neuen Ausgabe sollte deshalb geklärt werden, ob der Händler oder ein Garantiegeber den Defekt kostenfrei beheben muss. Auch bei vermeintlich günstigen Zusatzangeboten lohnt es sich, erst die bereits bestehenden Ansprüche zu prüfen.

Dass eine defekte Waschmaschine für Menschen mit wenig Einkommen schnell zum Streitfall werden kann, zeigt auch der Bericht über ein abgelehntes Waschmaschinen-Zuschussbegehren im Bürgergeld. Der dort behandelte sozialrechtliche Fall ersetzt keine Prüfung der eigenen Situation. Er verdeutlicht aber, weshalb Ansprüche aus einem Kaufvertrag nicht vorschnell aufgegeben werden sollten.

Praxisbeispiel: Eine Rentnerin reklamiert ihre Waschmaschine

Die 72-jährige Ingrid kauft im Oktober 2026 eine neue Waschmaschine für 549 Euro; der Hersteller bietet für das ganze Gerät eine kostenlose fünfjährige Haltbarkeitsgarantie mit GARAN-Label an. Nach acht Monaten heizt die Maschine bei normaler Nutzung nicht mehr. In diesem fiktiven Beispiel wendet sich Ingrid mit der Rechnung und einer Fehlerbeschreibung an den Händler und verlangt eine kostenlose Reparatur im Rahmen ihrer gesetzlichen Mängelrechte.

Weil der Fehler innerhalb des ersten Jahres auftritt, kommt ihr grundsätzlich die gesetzliche Beweiserleichterung zugute. Würde ein von der Haltbarkeitsgarantie erfasster Defekt erst im vierten Jahr auftreten, könnte sie sich stattdessen auf das zusätzliche Herstellerversprechen berufen. Das Beispiel zeigt, warum Rechnung und Garantieerklärung unterschiedliche, aber gleichermaßen nützliche Unterlagen sind.

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Jobcenter sollen jetzt KI einsetzen um Bürgergeld-Überzahlungen und Betrug aufzuspüren

19. September 2026 - 15:49
Neue Jobcenter-Kontrollen: KI soll verschwiegenes Einkommen und Sozialbetrug aufspüren

Jobcenter sollen Sozialdaten umfassender abgleichen und künstliche Intelligenz einsetzen können, um möglichen Leistungsmissbrauch zu erkennen. Der geplante Ausbau der Behördenvernetzung soll helfen, etwa verschwiegene Minijobs oder unzulässige Doppelzahlungen schneller aufzudecken.

Für Menschen, die Grundsicherung beziehen, stellt sich damit eine sehr konkrete Frage: Wie wird verhindert, dass aus falschen Daten ein falscher Verdacht entsteht?

Was der Aktionsplan für Jobcenter vorsieht

Der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung sieht einen möglichst umfassenden Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen vor. Genannt werden unter anderem Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen. Ausdrücklich vorgesehen ist der Einsatz „sicherer, vertrauenswürdiger und diskriminierungsfreier KI-gestützter Analysesysteme“.

Die steuerliche Identifikationsnummer soll in sozialleistungsrelevanten Registern hinterlegt werden, damit Behörden Datensätze derselben Person zuverlässiger zuordnen können.

Kommunale Jobcenter sollen zur Nutzung von IT-Schnittstellen und zum Datenaustausch verpflichtet werden. Für Leistungsberechtigte könnte das bedeuten, dass Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Behördenangaben schneller Rückfragen auslösen.

Ein politischer Zeitplan ist noch kein Starttermin für die KI

Nach dem Bericht der “Tagesschau” sollte das Bundeskabinett den von Arbeits- und Innenministerium erarbeiteten Aktionsplan noch im September beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird bis Jahresende angestrebt. Daraus ergibt sich jedoch kein verbindlicher Termin, ab dem bundesweit eine bestimmte KI-Software alle Grundsicherungsfälle prüft.

Das Papier benennt weder ein konkretes KI-Produkt noch detaillierte Prüfmerkmale oder nachgewiesene Fehlerquoten.

Wie die versprochene Diskriminierungsfreiheit überprüft werden soll, bleibt dort ebenfalls offen. Genau daran wird sich die praktische Ausgestaltung messen lassen müssen.

Minijobs werden schon heute mit Leistungsdaten abgeglichen

Der automatisierte Datenabgleich beginnt nicht erst mit diesem Aktionsplan. Bereits § 52 SGB II sieht regelmäßige Prüfungen vor, bei denen unter anderem Beschäftigungszeiten, geringfügige Beschäftigungen und Leistungen anderer Grundsicherungsträger abgeglichen werden.

Für Beschäftigungszeiten ist neben dem vierteljährlichen Abgleich auch eine monatliche Überprüfung möglich.

Diese Vorschrift erfasst schon heute sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch zugelassene kommunale Träger. Die angekündigte Verpflichtung kommunaler Jobcenter bedeutet deshalb nicht, dass diese bislang überhaupt keine Daten austauschen mussten. Der neue Plan zielt auf eine breitere Vernetzung und zusätzliche Analyseverfahren; über weitere Entwicklungen informiert auch unser Beitrag zum Datenaustausch zwischen Jobcentern und Ausländerbehörden.

Warum ein Datentreffer noch keine Pflichtverletzung beweist

Ein Datenabgleich kann zeigen, dass eine Beschäftigung gemeldet ist oder Angaben zweier Behörden voneinander abweichen.

Ob Einkommen verschwiegen wurde, bereits in der Berechnung steckt oder überhaupt im fraglichen Monat zu berücksichtigen ist, muss zusätzlich geprüft werden. Die folgenden Beispiele zeigen mögliche Erklärungen für Auffälligkeiten, keine nachgewiesenen Fehler eines bereits eingesetzten KI-Systems.

Ein Minijob ist erlaubt – verschwiegenes Einkommen kann Folgen haben

Wer Grundsicherung erhält, darf grundsätzlich hinzuverdienen. Wie viel davon angerechnet wird, richtet sich nach den Einkommensregeln und Freibeträgen; nach § 11 SGB II kommt es grundsätzlich auf den Monat des tatsächlichen Zuflusses an. Allein die Meldung einer Beschäftigung sagt deshalb noch nicht, um welchen Betrag ein Leistungsanspruch sinkt.

Eine neue Beschäftigung und leistungsrelevante Einkommensänderungen müssen nach § 60 SGB I unverzüglich mitgeteilt werden. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber ersetzt diese eigene Mitteilung nicht. Wer Unterlagen einreicht, sollte Kopien und einen Nachweis über die Übermittlung aufbewahren.

Auch eine tatsächliche Überzahlung ist nicht automatisch strafbarer Sozialbetrug. Für Betrug nach § 263 StGB müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, insbesondere eine vorsätzliche Täuschung und die Absicht, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen.

Eine Rückforderung kann dagegen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne nachgewiesenen Betrug zulässig sein.

Die Behörde bleibt für die Aufklärung verantwortlich

Nach § 20 SGB X muss das Jobcenter den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln und auch Umstände berücksichtigen, die für Betroffene sprechen. Ein maschineller Hinweis hebt diese Pflicht nicht auf. Bevor ein Bescheid in bestehende Rechte eingreift, ist nach § 24 SGB X grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht.

Allerdings wäre auch die Aussage falsch, ein Bescheid müsse ausnahmslos von einem Menschen erstellt werden. § 31a SGB X erlaubt vollständig automatisierte Verwaltungsakte, sofern kein Anlass zur Bearbeitung des Einzelfalls durch Beschäftigte besteht.

Die Behörde muss dabei bedeutsame tatsächliche Angaben berücksichtigen, die das automatische Verfahren selbst nicht ermitteln würde.

Zusätzlich setzt Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlichen oder ähnlich erheblichen Auswirkungen Grenzen und lässt sie nur unter bestimmten Voraussetzungen zu.

Eine KI, die einen Vorgang zur Prüfung markiert, ist deshalb von einer Software zu unterscheiden, die selbst über den Leistungsanspruch entscheidet. Welche Funktion ein System tatsächlich erfüllt, ist für seine rechtliche Bewertung entscheidend.

Datenschutz braucht mehr als ein Versprechen im Aktionsplan

Sozialdaten bleiben durch das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I geschützt. Auch innerhalb einer Behörde dürfen sie nicht beliebig zugänglich sein. Der politische Wunsch nach mehr Vernetzung ersetzt keine Rechtsgrundlage für eine konkrete Datenverarbeitung.

Wer Daten aus vielen Quellen zusammenführt, muss deshalb nachvollziehbar begrenzen, welche Stellen welche Angaben zu welchem Zweck erhalten. Für Gesundheitsdaten bestehen nach § 67b SGB X besondere Anforderungen an die Übermittlung. Die Erwähnung von Kranken- und Pflegekassen im Plan erlaubt Jobcentern keinen pauschalen Zugriff auf vollständige Krankenakten.

Aus redaktioneller Sicht muss die Regierung außerdem erklären, wie falsche Verdachtsmeldungen erkannt und korrigiert werden sollen. Eine Software wäre etwa dann problematisch, wenn sie Wohnort oder Herkunft ohne tragfähigen sachlichen Grund als Verdachtsmerkmal behandelte. Das ist ein zu prüfendes Risiko, keine belegte Eigenschaft der angekündigten Systeme.

Was Betroffene bei einem falschen Verdacht tun können

Bei einer Anhörung sollte zunächst geklärt werden, welche Beschäftigung, Zahlung oder Zeitspanne das Jobcenter beanstandet. Wer den Vorwurf bestreitet, sollte passende Belege nachweisbar einreichen und ausdrücklich auf frühere Mitteilungen verweisen. Zur Verteidigung rechtlicher Interessen kann nach § 25 SGB X Akteneinsicht verlangt werden; Einzelheiten erklärt unser Beitrag zur Akteneinsicht beim Jobcenter.

Unrichtige personenbezogene Daten können nach Artikel 16 DSGVO berichtigt werden; die Datenschutzaufsicht erläutert das Recht auf Berichtigung.

Praktisch empfiehlt es sich, den Fehler sowohl beim Jobcenter als auch bei der Stelle anzusprechen, von der die falsche Angabe stammt. Eine Korrektur im Register ersetzt jedoch keinen Rechtsbehelf gegen einen bereits erlassenen Bescheid.

Gegen einen belastenden Bescheid läuft nach § 84 SGG regelmäßig eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe. Wie Betroffene diese Frist wahren, erläutert unser Ratgeber zum Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid. Wer auf die Antwort auf einen Berichtigungsantrag wartet, sollte darüber die Widerspruchsfrist nicht verstreichen lassen.

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Der teuerste Fehler bei der Rente und fast jeder macht ihn

19. September 2026 - 15:33

Vier Jahre früher in Rente gehen und dafür 14,4 Prozent weniger bekommen: Diese Rechnung klingt überschaubar, kann aber eine erhebliche Versorgungslücke verdecken.

Wer seine hochgerechnete Rente mit 67 einfach um diesen Prozentsatz kürzt, vergisst möglicherweise vier Jahre fehlender Beiträge. Umgekehrt sagt eine niedrigere Monatsrente noch nicht, dass der frühere Rentenbeginn über die gesamte Bezugszeit weniger Geld bringt.

Eine vernünftige Entscheidung braucht deshalb zwei verschiedene Rechnungen: Wie viel Geld steht jeden Monat zur Verfügung, und wie unterscheiden sich die Einnahmen über längere Zeit?

Wer nur auf den Abschlag schaut, beantwortet keine dieser Fragen vollständig. Teuer wird es, wenn auf dieser Grundlage der Arbeitsplatz aufgegeben wird.

Die hochgerechnete Rente ist noch nicht vollständig erworben

Die Renteninformation unterscheidet zwischen bereits erworbenen Ansprüchen und einer Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze.

Für diese Hochrechnung unterstellt die Deutsche Rentenversicherung weitere Beiträge entsprechend dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre. Eine dort ausgewiesene Prognose von 2.000 Euro bedeutet deshalb nicht automatisch, dass dieser Betrag bereits heute als ungekürzte Altersrente erreicht ist.

Wer früher aus dem Beruf aussteigt und keine weiteren Rentenansprüche aufbaut, erreicht die unterstellte Punktesumme nicht. Der Abschlag wegen des vorgezogenen Rentenbeginns kommt anschließend hinzu. Die Grundlagen erläutert die Deutsche Rentenversicherung zur Renteninformation; auch Gegen-Hartz beschreibt den Denkfehler bei der Berechnung der Rente mit 63.

Für wen die 14,4 Prozent überhaupt gelten

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind mindestens 35 Versicherungsjahre erforderlich. Für Menschen ab Geburtsjahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze dieser Rentenart bei 67 Jahren; ein Beginn mit 63 bedeutet 48 Monate Vorziehung. Bei 0,3 Prozent je Monat ergibt das einen dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent.

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten andere Bedingungen: Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren ist für diese Jahrgänge ein abschlagsfreier Beginn mit 65 möglich. Diese Rentenart lässt sich nicht durch zusätzliche Abschläge auf 63 vorziehen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt die Unterschiede zwischen den beiden Altersrenten.

Aus 2.000 Euro werden im Modell nur 1.566 Euro

Eine vereinfachte Modellrechnung zeigt den Unterschied: Bei Weiterarbeit bis 67 wären 2.000 Euro monatliche Bruttorente erreichbar. Zwischen 63 und 67 käme jedes Jahr genau ein Entgeltpunkt hinzu, beim vollständigen Ausstieg mit 63 entfallen diese vier Punkte. Sämtliche Beträge werden mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt berechnet, ohne künftige Rentenanpassungen.

Die vier nicht mehr erworbenen Punkte entsprechen 170,08 Euro monatlicher Bruttorente.

Damit verbleiben vor dem Abschlag 1.829,92 Euro; nach einer Kürzung um 14,4 Prozent sind es rund 1.566,41 Euro.

Die tatsächliche Differenz zur angenommenen Rente mit 67 beträgt in diesem Modell also 433,59 Euro monatlich beziehungsweise rund 21,7 Prozent.

Berechnung im Modell Rente mit 63, Arbeitsende mit 63 Rente mit 67, Arbeit bis 67 Zusätzliche Entgeltpunkte zwischen 63 und 67 0 4 Monatliche Bruttorente vor Abschlag 1.829,92 Euro 2.000,00 Euro Dauerhafter Abschlag 14,4 Prozent 0 Prozent Monatliche Bruttorente nach Abschlag 1.566,41 Euro 2.000,00 Euro Bruttorentenzahlungen in den 48 Monaten bis 67 75.187,68 Euro 0 Euro

Die Tabelle vergleicht ausschließlich gesetzliche Bruttorenten bei konstantem Rentenwert, ohne Arbeitslohn, Sozialabgaben, Steuern, Inflation oder Verzinsung. Die 2.000 Euro sind eine Modellannahme ohne eingerechnete künftige Rentenerhöhungen. Wer davon lediglich 14,4 Prozent abzieht und mit 1.712 Euro plant, überschätzt die frühe Monatsrente hier um 145,59 Euro.

Der frühere Beginn bringt einen Vorsprung von rund 75.188 Euro

Die geringere Monatsrente ist allerdings nur eine Seite des Vergleichs. Wer mit 63 beginnt, erhält im Modell bereits 48 Monatszahlungen, bevor die spätere Variante überhaupt startet. Bis zum Alter von 67 summieren sich diese Zahlungen auf 75.187,68 Euro brutto.

Ab 67 zahlt die spätere Variante monatlich 433,59 Euro mehr. Teilt man den bisherigen Vorsprung durch diesen Unterschied, ergeben sich rund 173,4 Monate oder 14,5 Jahre.

Bei unveränderten Beträgen wäre die Summe der ausgezahlten Bruttorenten damit ungefähr im Alter von 81 Jahren und fünf Monaten gleich hoch.

Das ist ein Ergebnis der offengelegten Annahmen, keine allgemeine Altersgrenze für einen günstigen Rentenbeginn. Rentenanpassungen, Abgaben und die Bewertung früher verfügbarer Zahlungen verändern den Vergleich. Eine angenommene jährliche Rentenerhöhung muss deshalb in beiden Zahlungsreihen und bereits während der ersten vier Rentenjahre berücksichtigt werden.

Mehr Rentenzahlungen bedeuten nicht automatisch mehr Gesamteinkommen

Der größte Haken solcher Vergleiche: Wer bis 67 weiterarbeitet, lebt in den vier Jahren davor normalerweise vom Arbeitslohn. Dieser fehlt vollständig, wenn lediglich die Rentenzahlungen addiert werden. Ein Vorsprung bei der Rentensumme ist deshalb kein Beleg dafür, dass der frühere Berufsausstieg insgesamt mehr Geld bringt.

Für die persönliche Haushaltsrechnung müssen die verfügbaren Nettoeinnahmen beider Wege über denselben Zeitraum betrachtet werden. Dazu gehören auch andere Einkünfte und die Frage, ob Rücklagen für den früheren Ausstieg aufgebraucht werden.

Die gewonnenen freien Jahre haben ebenfalls einen Wert, lassen sich aber nicht durch eine vermeintlich eindeutige Gewinnrechnung ersetzen.

Warum pauschale Nettobeträge täuschen können

Aus einer bestimmten Bruttorente lässt sich ohne weitere Angaben keine verlässliche Nettorente ableiten. Krankenversicherungsstatus, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag und die persönliche Besteuerung beeinflussen den verfügbaren Betrag. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Abzüge für Versicherungen und die mögliche Steuerpflicht.

Gerade bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnern ist der überwiesene Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung nicht automatisch das endgültig verfügbare Einkommen nach Steuern.

Weitere Einkünfte und das Jahr des Rentenbeginns können die Steuerbelastung verändern. Ein Vergleich mit scheinbar präzisen Nettowerten bleibt ohne diese Angaben unvollständig.

Rentenbeginn und Arbeitsende müssen nicht zusammenfallen

Es gibt außerdem eine weitere Möglichkeit: eine vorgezogene Altersrente beziehen und trotzdem weiterarbeiten. Zu gesetzlichen Altersrenten darf unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass allein die Höhe des Verdienstes die Altersrente kürzt. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt dies in ihrer Information „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“.

Wer dabei weitere Rentenbeiträge zahlt, baut zusätzliche Ansprüche auf; die Annahme von vier vollständig fehlenden Beitragsjahren passt dann nicht mehr.

Die Abschläge auf die vorzeitig beanspruchte Rente verschwinden dadurch jedoch nicht. Was bei Steuern und Abgaben zu beachten ist, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zum Arbeiten neben der Rente.

Die Monatsrechnung muss auch mit 85 noch tragbar sein

Eine bis zu einem bestimmten Alter höhere Auszahlungssumme hilft wenig, wenn die laufende Rente später nicht für den Lebensunterhalt reicht. Umgekehrt kann ein früherer Ausstieg für jemanden mit gesundheitlichen Belastungen und ausreichenden Rücklagen eine bewusste Entscheidung sein.

Aus einer durchschnittlichen Lebenserwartung lässt sich weder die eigene Lebensdauer noch sicher ableiten, welche Variante persönlich günstiger sein wird.

Vor einer Kündigung sollte deshalb eine individuelle Rentenauskunft für den gewünschten Beginn vorliegen. Ebenso gehört geprüft, ob der Versicherungsverlauf vollständig ist und welche Rentenarten tatsächlich offenstehen. Entscheidend ist am Ende, ob der gewählte Weg den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft trägt.

Beispiel aus der Praxis: 146 Euro fehlen jeden Monat

Thomas, Jahrgang 1964, möchte mit 63 vollständig aufhören zu arbeiten und erfüllt die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte. Er sieht eine Hochrechnung von 2.000 Euro und plant nach Abzug von 14,4 Prozent mit 1.712 Euro brutto. Unter den Annahmen der Modellrechnung bleiben tatsächlich nur rund 1.566 Euro.

Die Differenz von rund 146 Euro im Monat summiert sich ohne Rentenanpassungen in zehn Jahren auf etwa 17.471 Euro brutto. Thomas lässt deshalb vor dem Ausstieg beide Rentenbeginne einschließlich der jeweiligen Nettoeinnahmen berechnen. Erst danach entscheidet er, ob seine Rücklagen den früheren Ruhestand tragen.

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Sozialgerichte warnen vor KI-Klagen: “Erfundene Urteile”

19. September 2026 - 15:06

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen meldet stark steigende Verfahrenseingänge und vermutet einen Zusammenhang mit KI-generierten Schriftsätzen.

Vizepräsidentin Lioba Huss kritisiert insbesondere “fehlenden Fallbezug und erfundene oder unpassende Gerichtsentscheidungen”. Das geht aus der Pressemitteilung vom 16. September 2026 hervor.

30 Prozent mehr Grundsicherungsverfahren: Worauf sich die Zahl bezieht

Der Anstieg um rund 30 Prozent betrifft die für Grundsicherung zuständigen Senate des Landessozialgerichts in Celle. Er beschreibt keine bundesweite Entwicklung und keine entsprechende Zunahme bei sämtlichen Sozialgerichten.

Neueingänge im ersten Halbjahr 2026 gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 laut Landessozialgericht Gericht und Verfahrensbereich Entwicklung Veränderung Sozialgerichte Niedersachsen: Klagen 11.685 auf 14.120 Rund +21 Prozent Sozialgerichte Niedersachsen: Eilanträge 1.495 auf 3.083 Rund +106 Prozent Landessozialgericht: Grundsicherungssenate in Celle Verfahrenseingänge Rund +30 Prozent Eine Klage braucht einen konkreten Streitgegenstand

Wer einen Jobcenter-Bescheid angreifen möchte, sollte zunächst verständlich beschreiben, welche Entscheidung aus welchem Grund überprüft werden soll. Nach § 92 Sozialgerichtsgesetz muss eine Klage die klagende Person, die beklagte Stelle und das Klagebegehren erkennen lassen. Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angegriffene Bescheid und der Widerspruchsbescheid als Kopien beigefügt werden. Eine Sammlung von Gerichtsurteilen gehört nicht zu diesen gesetzlichen Anforderungen.

Das Gericht ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen und zieht die Beteiligten dabei heran. Dies regelt § 103 des Sozialgerichtsgesetzes. Für Betroffene folgt daraus: Eine verständliche Darstellung des eigenen Falls ist auch ohne juristische Fachsprache möglich.

Praktisch empfiehlt sich eine einfache Ordnung nach Datum, Entscheidung und beanstandetem Punkt. Bei einem Streit über eine Berechnung sollten etwa der betroffene Monat, die angesetzten Beträge und die dazugehörigen Nachweise leicht auffindbar sein. Wer unterschiedliche Bescheide erhalten hat, sollte deutlich machen, gegen welchen davon sich sein Schreiben richtet.

Wofür KI beim Widerspruch hilfreich sein kann

Als Arbeitshilfe bietet sich KI vor allem für klar begrenzte Aufgaben an: einen selbst verfassten Text verständlicher machen, Wiederholungen entfernen oder eine bereits überprüfte zeitliche Abfolge übersichtlich darstellen. Der Entwurf sollte anschließend Satz für Satz mit den eigenen Unterlagen verglichen werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, ob das Programm Angaben ergänzt hat, die in den vorgegebenen Informationen gar nicht vorkommen.

Ein sinnvoller Arbeitsauftrag wäre beispielsweise, ausschließlich die mitgeteilten Tatsachen sprachlich zu ordnen und offene Fragen ausdrücklich offenzulassen. Das Ergebnis bleibt ein Entwurf, für dessen Inhalt die einreichende Person einstehen muss. Eine sprachlich überzeugende Formulierung beantwortet noch nicht die Frage, ob der geltend gemachte Anspruch im konkreten Fall besteht.

Aktenzeichen und Urteile müssen unabhängig geprüft werden

Wer eine Gerichtsentscheidung verwenden möchte, sollte sich den vollständigen Entscheidungstext beschaffen. Zu prüfen sind Gericht, Datum, Aktenzeichen und die tatsächlich behandelte Rechtsfrage. Anschließend muss geklärt werden, ob die Passage, auf die sich der Entwurf stützt, die behauptete Aussage überhaupt enthält.

Auch ein tatsächlich vorhandenes Urteil kann für den eigenen Fall ungeeignet sein. Denkbar sind andere tatsächliche Voraussetzungen, eine inzwischen geänderte Vorschrift oder eine Entscheidung, die lediglich eine Verfahrensfrage behandelt. Bei Zweifeln sollte eine fachkundige Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt den Bezug zum eigenen Fall prüfen.

Die bloße Rückfrage an denselben Chatbot, ob sein Zitat wirklich stimme, ist keine unabhängige Überprüfung. Lässt sich eine Fundstelle nicht nachvollziehen, sollte sie nicht ungeprüft in ein Schreiben übernommen werden. Für die Darstellung des eigenen Anliegens können die überprüfbaren Tatsachen und Unterlagen bereits eine tragfähige Ausgangsbasis bilden.

Die Frist hat Vorrang vor dem perfekten Text

Für einen Widerspruch gilt bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich eine Monatsfrist, wie § 84 SGG bestimmt. Betroffene sollten deshalb frühzeitig die Rechtsbehelfsbelehrung und den Zeitpunkt der Bekanntgabe prüfen. Ein Widerspruch kann zunächst fristwahrend eingelegt und später begründet werden. Hinweise dazu enthält unser Ratgeber zum Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid.

Wird der Widerspruch zurückgewiesen, läuft grundsätzlich eine neue Monatsfrist für die Klage ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids. Ausnahmen können beispielsweise bei einer fehlenden oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung bestehen. Die konkrete Frist sollte deshalb anhand der Unterlagen geprüft werden; das Ausstellungsdatum allein genügt dafür nicht.

Ein fertiger KI-Text ist noch keine eingereichte Klage

Die Klage kann schriftlich beim zuständigen Sozialgericht erhoben oder dort zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Für die elektronische Einreichung gelten besondere Anforderungen. Eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür nicht, worauf das Landessozialgericht in seinen Hinweisen zum elektronischen Rechtsverkehr ausdrücklich aufmerksam macht.

Wer einen digitalen Übermittlungsweg nutzen möchte, sollte die aktuellen Vorgaben des zuständigen Gerichts beachten und die Eingangsbestätigung aufbewahren. Der gespeicherte Entwurf auf dem Computer belegt keine Einreichung. Bei einer bevorstehenden Frist sollte deshalb genügend Zeit für einen zulässigen und nachweisbaren Übermittlungsweg bleiben.

Bei einer akuten Notlage kann ein Eilantrag nötig sein

Wenn das Geld für den notwendigen Lebensunterhalt fehlt, kann zusätzlich zum Vorgehen gegen den Bescheid vorläufiger gerichtlicher Rechtsschutz in Betracht kommen. § 86b SGG ermöglicht je nach Fall unter anderem eine einstweilige Anordnung oder die Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Ein solcher Antrag ist auch schon vor einer Klage möglich.

Bei einer begehrten vorläufigen Zahlung müssen der behauptete Anspruch und die Dringlichkeit nachvollziehbar dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Dafür können aktuelle Kontoauszüge, fällige Zahlungen und Schreiben über drohende Nachteile bedeutsam sein. Welche Unterlagen passen, richtet sich nach der jeweiligen Notlage. Weitere Hinweise bietet unser Beitrag zum Eilverfahren vor dem Sozialgericht.

Unterstützung ist auch ohne großes Einkommen möglich

Vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht können Betroffene ihr Verfahren grundsätzlich selbst führen. Eine anwaltliche Vertretung ist dort nicht zwingend vorgeschrieben. Je nach Mitgliedschaft und Angebot kommt auch Unterstützung durch Sozialverbände oder Gewerkschaften infrage, wie das niedersächsische Justizportal zum Sozialgerichtsprozess erläutert.

Für Leistungsberechtigte fallen in Verfahren über ihre Sozialleistungen regelmäßig keine Gerichtskosten an. Ein selbst beauftragter Anwalt ist damit aber nicht automatisch bezahlt. Für das Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden; geprüft werden unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse und hinreichende Erfolgsaussichten. Auch Ratenzahlungen können angeordnet werden.

Sechs Fragen und Antworten zu KI, Widerspruch und Sozialgericht Muss eine selbst verfasste Klage Gerichtsurteile enthalten?

Nein. Entscheidend sind insbesondere die Beteiligten und das erkennbare Klagebegehren. Die gesetzlichen Anforderungen enthalten keine Pflicht, Urteile zu zitieren.

Wie lässt sich ein KI-Entwurf sinnvoll kontrollieren?

Gleichen Sie Namen, Daten, Beträge und behauptete Vorgänge mit Ihren Unterlagen ab. Prüfen Sie Rechtsquellen unabhängig und lassen Sie offene rechtliche Fragen bei Bedarf fachkundig klären.

Kann die Begründung eines Widerspruchs nachgereicht werden?

Grundsätzlich ja. Der Widerspruch selbst muss aber innerhalb der geltenden Frist und in zulässiger Form eingehen und erkennen lassen, welche Entscheidung angegriffen wird.

Reicht eine E-Mail mit dem Klageschreiben als Anhang?

Eine gewöhnliche E-Mail ist kein zulässiger Ersatz für die vorgeschriebene Einreichungsform. Beachten Sie die Hinweise des zuständigen Gerichts zum elektronischen Rechtsverkehr oder nutzen Sie eine zulässige schriftliche Einreichung.

Muss ich in einer akuten Notlage erst das Klageverfahren abwarten?

Nein. Vorläufiger Rechtsschutz kann schon vor einer Klage beantragt werden. Ob er gewährt wird, hängt von den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen und den glaubhaft gemachten Umständen ab.

Brauche ich für das Sozialgericht zwingend einen Anwalt?

Vor dem Sozialgericht besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Bei schwierigen Rechtsfragen kann fachkundige Unterstützung dennoch sinnvoll sein; für eine anwaltliche Vertretung kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe in Betracht.

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Schwerbehinderung: Dieses Merkzeichen ist das Wichtigste

19. September 2026 - 15:05
Warum dieses Merkzeichen besonders wichtig sein kann

7.400 Euro Behinderten-Pauschbetrag, eine kostenlose Wertmarke für den Nahverkehr und eine mögliche Befreiung von der Kfz-Steuer: Das Merkzeichen H eröffnet besonders weitreichende Entlastungen.

Wer beim Schwerbehindertenausweis ausschließlich auf den Grad der Behinderung schaut, kann deshalb wichtige Ansprüche übersehen. Ein hoher GdB allein ersetzt dieses Merkzeichen nicht.

Ist H damit das wichtigste Merkzeichen? Für Menschen mit erheblichem täglichem Hilfebedarf kann es besonders viel bewirken, eine allgemeingültige Rangfolge gibt es jedoch nicht. Wer auf eine Begleitperson angewiesen ist oder einen Behindertenparkplatz benötigt, muss andere Voraussetzungen beachten.

Wofür das Merkzeichen H steht

Das H steht für „hilflos“ und bezeichnet einen gesetzlich bestimmten Hilfebedarf. Gemeint sind Menschen, die wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft bei zahlreichen regelmäßig wiederkehrenden Alltagshandlungen erhebliche Unterstützung benötigen. Dazu gehören beispielsweise das Anziehen, die Körperpflege, das Essen und der Toilettengang.

Auch notwendige Anleitung und Überwachung können berücksichtigt werden, etwa wenn jemand diese Handlungen ohne Unterstützung nicht ausführen würde. Hilfe beim Putzen oder Einkaufen allein genügt dagegen nicht. Die Voraussetzungen beschreiben die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in Teil A Nummer 4.

7.400 Euro Pauschbetrag: Viel Entlastung, aber keine Auszahlung

Mit anerkanntem Merkzeichen H können Betroffene einen jährlichen Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro geltend machen. Zum Vergleich: Bei einem GdB von 100 beträgt der reguläre Pauschbetrag 2.840 Euro. Der erhöhte Betrag ersetzt den regulären Pauschbetrag; beide werden nicht zusammengerechnet, wie § 33b Einkommensteuergesetz festlegt.

Die 7.400 Euro werden allerdings nicht überwiesen, sondern mindern das zu versteuernde Einkommen. Wie viel Steuer tatsächlich entfällt, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Wer ohnehin keine Einkommensteuer zahlt, erhält daraus keine zusätzliche Auszahlung.

Hinzu kommen kann eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale von 4.500 Euro im Jahr. Hier wird allerdings die zumutbare Belastung berücksichtigt, sodass auch dieser Betrag keine garantierte Steuerersparnis darstellt. Die unterschiedlichen Berechnungsregeln stehen in § 33 Absatz 2a Einkommensteuergesetz.

Diese Entlastungen eröffnet das Merkzeichen H Nachteilsausgleich Umfang Worauf es ankommt Behinderten-Pauschbetrag 7.400 Euro jährlich Steuerlicher Abzug, keine direkte Geldleistung Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale 4.500 Euro jährlich Berücksichtigung innerhalb der außergewöhnlichen Belastungen mit zumutbarer Belastung Unentgeltlicher Nahverkehr Wertmarke ohne Eigenbeteiligung Beiblatt mit gültiger Wertmarke beantragen Kfz-Steuer Vollständige Befreiung für ein Fahrzeug Antrag, Zulassung auf die berechtigte Person und Einhaltung der Nutzungsregeln Pflege-Pauschbetrag für eine Pflegeperson Bis zu 1.800 Euro jährlich Persönliche häusliche Pflege und grundsätzlich keine Einnahmen dafür; gegebenenfalls Aufteilung

Eine ergänzende Übersicht bietet der Beitrag zu den Ausgleichen und Ansprüchen beim Merkzeichen H. Die einzelnen Vergünstigungen müssen bei der jeweils zuständigen Stelle geltend gemacht werden.

Kostenloser Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung lassen sich verbinden

Menschen mit dem Merkzeichen H erhalten die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr auf Antrag kostenlos. Dafür müssen der entsprechend gekennzeichnete Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit gültiger Wertmarke vorliegen. Eine allgemeine kostenlose Nutzung von ICE und IC folgt daraus nicht; die gesetzliche Grundlage ist § 228 SGB IX.

Zusätzlich kann ein auf die schwerbehinderte Person zugelassenes Fahrzeug vollständig von der Kfz-Steuer befreit werden. Die Nutzung durch andere Personen muss mit ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung zusammenhängen; die übrigen gesetzlichen Nutzungsbeschränkungen gelten ebenfalls. Bei H können Wertmarke und vollständige Steuerbefreiung gleichzeitig genutzt werden, wie sich aus § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz ergibt.

Auch pflegende Angehörige können steuerlich profitieren

Wer einen Menschen mit Merkzeichen H persönlich zu Hause pflegt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag von 1.800 Euro beanspruchen. Dafür dürfen grundsätzlich keine Einnahmen für die Pflege entstehen; die Wohnung muss im EU- oder EWR-Raum liegen. Erfüllen mehrere Pflegepersonen die Voraussetzungen, wird der Betrag zwischen ihnen aufgeteilt.

Auch hier handelt es sich um eine steuerliche Entlastung und nicht um Pflegegeld. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert die Voraussetzungen und Ausnahmen.

Warum H keinen Behindertenparkplatz garantiert

So umfangreich die Entlastungen sind: Das Merkzeichen H allein berechtigt nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Dafür ist grundsätzlich der blaue EU-Parkausweis erforderlich, der insbesondere bei den Merkzeichen aG oder Bl sowie für bestimmte weitere Personengruppen ausgestellt wird. Die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis sind gesondert zu prüfen.

Für die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist wiederum der entsprechende Nachweis mit Merkzeichen B vorgesehen. Gegen-Hartz erläutert, wann eine Begleitperson kostenlos mitfahren darf. Welches Merkzeichen im Alltag am meisten hilft, hängt deshalb von der konkreten Einschränkung ab.

Pflegegrad und Merkzeichen sind nicht dasselbe

Ein Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem entsprechenden Eintrag im Schwerbehindertenausweis. Pflegebedürftigkeit und die Voraussetzungen eines Merkzeichens werden in unterschiedlichen Verfahren geprüft. Auch ein GdB von 100 belegt für sich genommen noch keinen Anspruch auf H, wie ein Gerichtsfall zur Ablehnung des Merkzeichens trotz GdB 100 zeigt.

Für den steuerlichen Nachweis gilt jedoch eine wichtige Besonderheit: Pflegegrad 4 oder 5 wird dem Merkzeichen H nach § 65 Absatz 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung gleichgestellt. Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag kann dann auch ohne eingetragenes H beansprucht werden. Diese steuerliche Gleichstellung ersetzt nicht die Feststellung des Merkzeichens für andere Nachteilsausgleiche.

Beim Antrag zählt der tatsächliche Hilfebedarf

Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte beim zuständigen Versorgungsamt oder der entsprechenden Landesbehörde ausdrücklich die Feststellung des Merkzeichens H beantragen. Aussagekräftig sind ärztliche Berichte und Pflegeunterlagen, die den täglichen Unterstützungsbedarf beschreiben. Eine bloße Aufzählung von Diagnosen erklärt noch nicht, bei welchen Handlungen Hilfe erforderlich ist.

Hilfreich ist eine Dokumentation darüber, wobei, wie häufig und in welchem Umfang andere Menschen unterstützen müssen. Wird H abgelehnt, besteht bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Frist und die zulässige Form ergeben sich aus § 84 Sozialgerichtsgesetz und der Rechtsbehelfsbelehrung.

Praxisbeispiel: Ein Buchstabe verändert die Ansprüche

Martina, 62, hat einen GdB von 100 und benötigt nach einer schweren neurologischen Erkrankung täglich umfangreiche Hilfe bei mehreren persönlichen Verrichtungen. Nach Prüfung ihrer medizinischen Unterlagen wird zusätzlich das Merkzeichen H festgestellt. Ihr Behinderten-Pauschbetrag steigt dadurch von 2.840 auf 7.400 Euro, sofern nicht bereits zuvor ein anderer entsprechender Nachweis vorlag.

Martina beantragt außerdem die kostenlose Wertmarke und die Steuerbefreiung für ihr auf sie zugelassenes Auto. Die Differenz von 4.560 Euro beim Pauschbetrag bekommt sie nicht ausgezahlt; ihre tatsächliche Steuerentlastung ergibt sich erst aus der Steuerberechnung. Einen Behindertenparkplatz darf sie mit H allein weiterhin nicht nutzen.

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Rente mit 63, Arbeitslosengeld bis 65: Ein Faktencheck, bevor du irgendetwas unterschreibst

19. September 2026 - 14:55

Mit 63 Jahren den Job beenden, zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen und anschließend mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen: Für Beschäftigte mit langem Versicherungsleben klingt das verlockend. Doch ohne eine genaue Rechung wartet vielleicht eine böse Überraschung.

Entscheidend sind die 45 Versicherungsjahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer die erforderlichen 540 Monate bereits vor der Arbeitslosigkeit erfüllt, kann die Brücke nutzen. Wer dagegen erst mit dem Arbeitslosengeld die letzten Monate sammeln will, kann seinen Anspruch auf die abschlagsfreie Rente verlieren.

Den Grund nennt § 51 Absatz 3a SGB VI: Arbeitslosengeld zählt grundsätzlich für die 45-jährige Wartezeit. In den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn gilt jedoch eine Sperre. Nur bei eng begrenzten Ausnahmen zählen diese Monate trotzdem.

Beispiel 1: Bei Ludger aus Oldenburg funktioniert der Plan

Ludger aus Oldenburg gehört zum Jahrgang 1964. Für ihn liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren.

Er möchte mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten und anschließend Arbeitslosengeld beziehen. Entscheidend ist aber nicht allein sein Alter. Ludger prüft vorher seine Rentenauskunft.

Dort stehen bereits 540 anrechenbare Monate. Er hat die erforderlichen 45 Jahre also schon erreicht, bevor er seinen Arbeitsplatz verlässt.

Damit benötigt Ludger die Monate mit Arbeitslosengeld gar nicht mehr, um die Wartezeit zu erfüllen. Dass diese Zeiten nicht angerechnet werden, spielt für ihn keine Rolle.

Hat Ludger einen Arbeitslosengeldanspruch von bis zu 24 Monaten erfüllt, bildet Arbeitslosengeld für ihn tatsächlich eine finanzielle Brücke bis zum Rentenbeginn.

Nicht das Arbeitslosengeld sichert Ludgers Weg in die Rente. Die bereits vorher erfüllten 540 Monate sind entscheidend .

Beispiel 2: Theresa aus Ingolstadt tappt in die Falle

Theresa aus Ingolstadt verfolgt denselben Plan. Auch sie möchte mit 63 Jahren aus dem Beruf ausscheiden und mit 65 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen.

Doch Theresa hat an ihrem letzten Arbeitstag erst 522 anrechenbare Monate gesammelt. Ihr fehlen damit 18 Monate bis zu den erforderlichen 540 Monaten.

Sie rechnet damit, dass die anschließende Zeit mit Arbeitslosengeld diese Lücke schließt. Und jetzt schnappt die Falle zu. Innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem geplanten Beginn dieser Altersrente zählt Arbeitslosengeld nicht für die Wartezeit.

Die Deutsche Rentenversicherung wird die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte dann ablehnen.

Theresa verliert 36.000 Euro

Nehmen wir für eine Modellrechnung an, Theresa hat 49 Entgeltpunkte erworben. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Daraus ergeben sich zunächst rund 2.083,48 Euro monatliche Bruttorente.

Erfüllt Theresa die 45-jährige Wartezeit nicht, kann sie bei mindestens 35 Versicherungsjahren zwar auf die Altersrente für langjährig Versicherte ausweichen. Beginnt diese bei einem Jahrgang ab 1964 schon mit 65 statt regulär mit 67, entstehen jedoch Abschläge.

Für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Bei 24 Monaten ergibt das 7,2 Prozent.

Von 2.083,48 Euro gehen damit rund 150,01 Euro monatlich verloren. Theresa erhält in dieser vereinfachten Modellrechnung nur noch etwa 1.933,47 Euro brutto. 150,01 Euro weniger im Monat ergeben über 20 Jahre rund 36.000 Euro.

Dabei unterstellt unsere vereinfachte Rechnung einen unveränderten Rentenwert. Tatsächlich wirkt der prozentuale Abschlag dauerhaft. Steigen die Renten, wächst deshalb der Unterschied in Euro sogar noch.

Arbeitslosengeld zählt – aber nicht direkt vor der Rente

Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt das Gesetz 45 Jahre beziehungsweise 540 anrechenbare Monate.

Dazu gehören Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, aber auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Krankengeld und Arbeitslosengeld.

Für Leistungen der Arbeitsförderung enthält § 51 Absatz 3a SGB VI jedoch eine Sonderregel. Liegt der Bezug innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn, lässt die Rentenversicherung diese Zeiten grundsätzlich außen vor.

Die Regel soll verhindern, dass Arbeitgeber und Beschäftigte gezielt einen Übergang vom Arbeitsverhältnis über Arbeitslosengeld in eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente organisieren.

Insolvenz und vollständige Geschäftsaufgabe sind Ausnahmen

Die Zwei-Jahres-Sperre gilt nicht ausnahmslos. Entsteht die Arbeitslosigkeit wegen einer Insolvenz oder einer vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers, können die Zeiten trotzdem zählen.

Auf diese Ausnahme sollten sich Betroffene jedoch nicht vorschnell verlassen.

Das Bundessozialgericht legt die vollständige Geschäftsaufgabe eng aus. Es reicht nicht automatisch, dass ein einzelner Betrieb oder Standort schließt. Grundsätzlich muss das gesamte Unternehmen schließen und damit die Arbeitsgrundlage wegfallen.

Auch die Aufgabe des einzigen früheren Standorts nach einer Unternehmensfusion reicht dann nicht aus, wenn der neue Arbeitgeber an anderen Standorten weiterarbeitet (BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 – B 13 R 23/18 R).

Eine gewöhnliche betriebsbedingte Kündigung führt also nicht zwingend dazu, dass Ihnen Arbeitslosengeld in den letzten beiden Jahren für die abschlagsfreie Frührente angerechnet wird.

Aufhebungsvertrag kann noch ein zweites Problem schaffen

Noch riskanter kann ein Aufhebungsvertrag werden. Wer an der Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses mitwirkt, riskiert beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

Dann entfällt nicht nur die Wartezeit bei der Rentenversicherung, sondern das Einkommen im Übergang zur Rente sinkt zusätzlich. Sie sollten deshalb weder kündigen noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor sie die Folgen für Rente und Arbeitslosengeld geprüft haben.

Mit Minijob die Rente retten

Wer kurz vor den 540 Monaten steht, sollte einen weiteren Punkt prüfen: Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung zählen auch innerhalb des kritischen Zwei-Jahres-Zeitraums.

Das kann ein Minijob sein, denn bei den gezählten Rentenzeiten geht es nicht um die Höhe des Einkommens. Wer sich im Minijob nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, erwirbt dadurch vollwertige Pflichtbeitragszeiten.

Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass solche Beschäftigungszeiten für die Wartezeiten berücksichtigt werden. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine bereits erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sogar einmalig für die Zukunft widerrufen.

Ein solcher Nebenjob lässt sich grundsätzlich auch mit Arbeitslosengeld verbinden. Allerdings müssen Arbeitslose die Tätigkeit der Arbeitsagentur melden und unter 15 Wochenstunden bleiben.

Beim Nebeneinkommen gilt grundsätzlich ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro. Einkommen oberhalb des Freibetrags mindert das Arbeitslosengeld. Entscheidend für die Rente ist jedoch nicht die Höhe des Verdienstes, sondern die Versicherungspflicht.

Prüfen Sie vor dem letzten Arbeitstag die Zahl 540

Wer Arbeitslosigkeit als Brücke zur abschlagsfreien Altersrente plant, sollte nicht nur auf die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes schauen.

Fordern Sie vorher eine aktuelle Rentenauskunft oder einen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung an. Prüfen Sie, wie viele Monate für die 45-jährige Wartezeit bereits anerkannt sind.

Besonders wichtig ist die Rechnung ohne die geplanten Arbeitslosengeldmonate unmittelbar vor Rentenbeginn.

Stehen dort bereits 540 Monate, ähnelt Ihre Situation der von Ludger Fall. Fehlen Ihnen jedoch Monate, sollten Sie nicht versuchen, diese Lücke mit  Arbeitslosengeld zu schließen.

Lassen Sie ungeklärte Zeiten vorher berichtigen. Prüfen Sie, ob anrechenbare Phasen fehlen oder eine Beschäftigung die Wartezeit erfüllen kann.

Prüfen Sie vor eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag – danach kann es zu spät sein.

FAQ: Arbeitslosengeld und abschlagfreie Frührente Zählt Arbeitslosengeld grundsätzlich zu den 45 Versicherungsjahren?

Ja. Arbeitslosengeld kann grundsätzlich für die Wartezeit von 45 Jahren zählen. Zeiten innerhalb der letzten zwei Jahre vor Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleiben jedoch normalerweise unberücksichtigt.

Wann zählt Arbeitslosengeld auch in den letzten zwei Jahren?

Das Gesetz nennt als Ausnahmen vor allem eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Die Rechtsprechung legt diese Voraussetzungen eng aus.

Kann ein Minijob die fehlenden Monate liefern?

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann Pflichtbeitragszeiten schaffen, die für die Wartezeit berücksichtigt werden. Betroffene dürfen sich dafür nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Seit Juli 2026 können Sie eine bestehende Befreiung einmalig für die Zukunft widerrufen.

Quellen

Bundesagentur für Arbeit: Nebenjob und Arbeitslosengeld (Bundesagentur für Arbeit)
Bundessozialgericht: Urteil vom 28. Juni 2018 – B 5 R 25/17 R (Bundesstelle für Schiedsgerichtsbarkeit)
Bundessozialgericht: Urteil vom 20. Mai 2020 – B 13 R 23/18 R (Bundesstelle für Schiedsgerichtsbarkeit)
Deutsche Rentenversicherung: Aktueller Rentenwert ab 1. Juli 2026 (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: Minijob – Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht seit 1. Juli 2026 (Deutsche Rentenversicherung)
Deutsche Rentenversicherung: Wartezeit von 45 Jahren (Deutsche Rentenversicherung)
Sozialgesetzbuch VI: § 51 Absatz 3a – Anrechenbare Zeiten (Gesetze im Internet)

 

Der Beitrag Rente mit 63, Arbeitslosengeld bis 65: Ein Faktencheck, bevor du irgendetwas unterschreibst erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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