«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Transition News
«BGH verhöhnt mit seinem Urteil Geschädigte der Corona-Injektionen bitterlich»
Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte noch im Februar 2022, die Corona-Injektionen seien «mehr oder weniger nebenwirkungsfrei» (TN berichtete). Dass das für die Geninjektionen nicht stimmen konnte, musste im Grunde sogar Laien klar sein, denn nicht einmal normale Impfungen sind frei von Nebenwirkungen, wie jetzt sogar die CDC betonen.
Tatsächlich wusste die US-Gesundheitsbehörde bereits im Herbst 2021 von Studien über schwerwiegende Schäden durch Covid-19-«Impfstoffe».
Und Biontech und Pfizer selbst mussten um die Schädlichkeit ihres Genpräparats schon weit vor der Einführung derselben gewusst haben. So ergab die «Forensische Analyse der 38 Todesfälle im 6-Monats-Zwischenbericht der klinischen Studie zum mRNA-Impfstoff BNT162b2 von Pfizer/BioNTech», die vom «DailyClout Pfizer/BioNTech Documents Investigations Team» zusammengestellt wurde unter anderem, dass «von den 38 Todesfällen, die im 6-Monats-Zwischenbericht über unerwünschte Ereignisse gemeldet wurden, 21 auf diejenigen entfielen, die die Pfizer/Biontech BNT162b2-Injektion erhielten, aber nur 17 auf die Placebo-Gruppe».
Entsprechend groß war auch der Protest nicht nur gegen Lockdowns und Maskenpflicht, sondern auch den unbedingten Willen der Politik, dass sich die Menschen gegen Corona «impfen» lassen. Bill Gates wollte ja gar die ganze Menschheit mit den Genspritzen «beglücken».
Das Ganze hat derlei verheerende Ausmaße angenommen, dass kürzlich etwa in Japan Wissenschaftler unter Beisein des Gesundheitsministeriums öffentlich einen «sofortigen Rückruf der Covid-mRNA-‹Impfstoffe›» gefordert haben.
Die Gefährlichkeit der Präparate kann also an «impfenden» Ärztinnen und Ärzten auch nicht komplett vorbeigegangen sein. Und doch hat der Bundesgerichtshof nun in einem wegweisenden Urteil klargestellt: «Für Schäden durch sogenannte Corona-«Impfungen» bis zum 7. April 2023 haften behandelnde Ärzte nicht privat. Es kommt gemäß Artikel 34, Satz 1 des Grundgesetzes nur eine Amtshaftung des Staates in Betracht», so der Rechtsanwalt Markus Haintz in seinem Telegram-Kanal (siehe dazu auch die Pressemitteilung des BGHs). Haintz weiter:
Mit diesem Urteil hat der 3. Zivilsenat die Revision von Björn Wetter aus Hamm zurückgewiesen, der seine Hausärztin für eine Corona-Injektion im Dezember 2021 haftbar machen wollte. Der Kläger, der nach der dritten Dosis eine schwere Herzkrankheit und berufliche Einschränkungen erlitten hatte, forderte rund 800.000 Euro Schmerzensgeld. Er sah in der «Impfung» und mangelnder Aufklärung den Grund für seine Leiden.
Wie Tagesschau.de dazu berichtet, habe Wetter sogar um sein Leben gekämpft:
«Vor vier Jahren trat bei ihm eine akute Herzschwäche auf. So schlimm, dass er kurzfristig mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Berlin geflogen werden musste. Unter den Folgen leidet er bis heute: Er kann nicht mehr arbeiten, muss täglich viele Tabletten nehmen. ‹Mein Alltag ist sehr belastend›, sagt der 36-Jährige ...
Seine Hausärztin habe bei der Impfung Fehler gemacht. Sie habe ihn vor der Booster-Impfung nicht richtig aufgeklärt und der Zeitabstand zur zweiten Impfung sei zu kurz gewesen.»
Doch der BGH folgte den Vorinstanzen: Die Impfungen waren Teil der staatlichen Pandemie-Bekämpfung und fielen unter die Corona-Impfverordnung. Ärzte handelten als «Werkzeuge» des Staates mit engem Entscheidungsspielraum – von Aufklärung bis Nachsorge streng vorgeschrieben.
Dazu kommentiert Haintz:
«Dieses Urteil überrascht mich in keiner Weise. Es war klar, dass die vielfach grob fahrlässig und in reiner Profitgier impfenden Ärzte keine Haftungsrisiken zu befürchten haben.»
Haintz geht auch noch weiter und zitiert in einem weiteren Telegram-Post einen Anwaltskollegen, der das BGH-Urteil scharf kritisiert:
«Die Begründung des BGH KANN nicht richtig sein, denn die angebliche Hoheitlichkeit hätte im Aufklärungsbogen stehen müssen, da sie sich nicht unmittelbar für den Patienten im Arztzimmer erschlossen hat.
Zudem ist die in Bezug genommene Impfverordnung eine Verwaltungsregelung, kein Gesetz. Sie begründete nur einen Anspruch, regelte aber nichts im Arzt-Patienten-Verhältnis. Der Aufklärungsbogen ist von einer privaten GmbH gestaltet worden, nicht vom Staat selbst ... Es wäre besser gewesen, wenn sich der Arzthaftungssenat des BGH damit beschäftigt hätte. Das wäre der 6. Senat.»
Nach Auffassungs des Rechtswissenschaftlers Martin Schwab werden «diejenigen, die einen Schaden von der COVID-Injektion davongetragen haben, mit diesem BGH-Urteil ein weiteres Mal bitterlich verhöhnt», wie er auf Haintz.media schreibt. «Impfen sei ein Zeichen der Solidarität, hieß es damals. Den Opfern der Impfkampagne blieb diese Solidarität von Anfang an verwehrt und bleibt es weiterhin.»
Seine Begründung: «Das Urteil des BGH verschlechtert die Chancen, Schadensersatz wegen fehlerhafter Impfaufklärung durchzusetzen, massiv». Denn:
1. Der Staat haftet nach § 839 Absatz 1 Satz 2 BGB nur, wenn es keine anderweitige Ersatzmöglichkeit gibt. Zuerst muss ein COVID-Impfgeschädigter also den Hersteller verklagen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Hersteller sämtliche Kosten inklusive Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat ersetzt bekommt. Erst wenn diese Klage gescheitert ist, kann die Bundesrepublik Deutschland verklagt werden.
2. Wenn darüber gestritten wird, über welche Risiken der Arzt wie aufgeklärt hat, ist er nicht mehr Beklagter, sondern Zeuge. Als Beklagter müsste er nach § 630h Absatz 2 Satz 1 BGB beweisen, dass er den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Nun da allein der Staat kraft Amtshaftung verantwortlich ist, muss der Geschädigte die Amtspflichtverletzung (also den Aufklärungsfehler) beweisen, und der Arzt wird natürlich als Zeuge beteuern, die Aufklärung ordnungsgemäß geleistet zu haben. Wenn ein Gericht keinen greifbaren Anhaltspunkt dafür findet, dass der Arzt lügt oder irrt, wird es dem Arzt glauben und die Staatshaftungsklage des Impfgeschädigten abweisen.»
Zeitpunkt/Christoph Pfluger: Eine Schweiz der guten Dienste braucht einen starken Zivildienst
Berliner Zeitung: Bürokratie-Irrsinn in der EU: Müssen Europäer bald kalt duschen?
Apolut: apolut fragt. KI antwortet: Freie Presse zum Abschuss freigegeben – mit Schalldämpfer
Reitschuster: Schwulenberatung Berlin eröffnet Wohnheime für LSBTI-Kinder
Apollo News: Nur 54 Prozent Anwesenheitsquote: Strack-Zimmermann zählt zu den Top-Schwänzern im EU-Parlament
Weltwoche: Verteidigung aus dem All: Bundesrat will die Weltraum-Kompetenz der Schweizer Armee mit 850 Millionen Franken ausbauen
«Europas Identität erodiert» – Putins schonungslose Diagnose zur EU-Krise
Aus dem Russischen übersetzte Éva Péli.
Gábor Stier: Wladimir Wladimirowitsch, vielen Dank, dass Sie uns die russische Position und Ihre eigenen Visionen zur Transformation der Welt und zur zukünftigen Weltordnung mitgeteilt haben. Ich komme aus Ungarn, dem Land, das heutzutage oft als «schwarzes Schaf» Europas bezeichnet wird. In den letzten Tagen haben wir im Waldai-Klub viel darüber gesprochen, was in der Welt vor sich geht, ob der Westen auf die Transformation vorbereitet ist und welchen Platz er in der sich formierenden neuen Weltordnung einnehmen könnte. Wir haben auch über den gegenwärtigen beklagenswerten Zustand Europas gesprochen.
Es ist völlig unklar, was mit der Europäischen Union geschehen wird. Viele glauben – und ich teile diese Ansicht –, dass die Integration der Ukraine in die Europäische Union den letzten Nagel in den Sarg schlagen würde. Teilen Sie die Ansicht, dass sich die EU in einer tiefen Krise befindet? Wie stehen Sie zu dieser Situation? Und was den Beitritt der Ukraine betrifft: Sie sagten kürzlich, dass Russland nicht dagegen sei. Das verstehen viele nicht. Ja, die Aufnahme der Ukraine würde die EU schwächen, und das wäre für viele von Vorteil. Aber wenn Europa zu schwach wird, würde dies ein Risiko für den gesamten eurasischen Raum darstellen. Hinzu kommt, dass die Europäische Union der NATO immer ähnlicher wird. Dies zeigt sich besonders in ihrer Haltung zur Ukraine-Krise. Ich sehe die Ukraine als die Faust des Westens, die auch als EU-Mitglied Russland bedrohen würde. Was ist Ihre Meinung dazu?
Wladimir Putin: Zunächst einmal hat sich die Europäische Union natürlich von Anfang an, von der Zeit der Gründerväter, der Schaffung der Kohle- und Stahlgemeinschaft, wie wir uns erinnern, und dann immer weiter, in erster Linie als Wirtschaftsgemeinschaft entwickelt.
Ich habe es bereits öffentlich gesagt, aber ich kann mir nicht die Freude verwehren, es erneut in Erinnerung zu rufen: Ich war 1993 mit dem damaligen Bürgermeister von St. Petersburg, Anatoli Sobtschak, in Hamburg. Er hatte ein Treffen und ein Gespräch mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl, und Kohl sagte, wenn Europa eines der unabhängigen Zentren der Weltzivilisation bleiben wolle, müsse es zwangsläufig mit Russland zusammen sein, und Russland müsse zwangsläufig mit der Europäischen Union, mit Europa zusammen sein, sie ergänzen sich sehr stark, zumal dieselbe Grundlage letztlich mit den traditionellen Werten verbunden ist, die damals in Europa noch hoch geschätzt wurden.
Wie steht es also um die heutige Situation? Das ist nur meine allgemeine Einschätzung. Ich habe hier und jetzt bereits gesprochen, Puschkin ist mir in den Sinn gekommen. Aber im Ernst: Dies ist natürlich eine sehr starke Vereinigung, groß, mit enormem Potenzial, ein starkes zivilisatorisches Zentrum. Aber es ist ein verblassendes Zentrum. Das scheint mir eine offensichtliche Sache zu sein.
Es liegt nicht einmal daran, dass wir in der Lokomotive der europäischen Wirtschaft, in Deutschland, eine Stagnation sehen, nicht im ersten Jahr, und nächstes Jahr scheint auch Stagnation bevorzustehen. Und es liegt nicht daran, dass die französische Wirtschaft mit enormen Problemen, einem Haushaltsdefizit und steigenden Schulden kämpft. Sondern daran, dass diese grundlegenden Dinge der europäischen Identität verschwinden. Darum geht es. Diese Erosion findet von innen statt, die unkontrollierte Migration zehrt sie von innen auf.
Ich werde jetzt nicht ins Detail gehen, Sie wissen es besser als ich. Was soll Europa sein – eine quasi-staatliche Einheit? Oder ein Europa der Nationen, Europa – ein unabhängiger Staat? Das ist nicht unsere Sache, das ist eine innereuropäische Debatte. Aber so oder so muss die Grundlage der Werte erhalten bleiben. Wenn sie nicht existiert, wenn sie verschwindet, dann verschwindet das Europa, das wir alle so sehr geliebt haben.
Was bedeutet das? Das ist die Erosion der Wertorientierungen und Wertgrundlagen. Wenn das so weitergeht, dann natürlich... Ich habe gesagt, dass es ein verblassendes Zentrum ist, es schrumpft und verblasst allmählich. Diese Erosion der Wertgrundlage wird auch in der Wirtschaft Probleme verursachen und es wird nicht besser werden, wenn die Dinge so laufen.
Warum? Weil dann die Wertesouveränität verloren geht. Wenn aber die Souveränität verloren geht, dann kommen die Probleme in der Wirtschaft. Wie? Wir haben gerade über Uran gesprochen, das ein Energieträger ist und in die Vereinigten Staaten geliefert werden kann, aber Gas und Öl können nicht nach Europa geliefert werden. Warum nicht, wenn es rentabel ist? Es ist nicht möglich, weil es bestimmte Überlegungen gibt. Was sind diese? Wenn man sich nicht auf die nationalen Interessen konzentriert, kann man ein Dutzend davon aufzählen. Und wenn wir uns auf die nationalen Interessen konzentrieren, wenn wir souverän sind, dann gibt es keinen anderen Grund, darauf zu verzichten. Die Souveränität geht verloren, und alles fällt auseinander.
Jetzt gewinnen in Europa die national orientierten politischen Kräfte an Schwung – in Frankreich, ich nenne sie nicht, und in Deutschland. Ungarn, natürlich unter der Führung von Viktor Orbán, vertritt diesen Standpunkt schon seit langem.
Ich weiß nicht, ich verfolge die innenpolitischen Entwicklungen in Ungarn nicht, aber ich denke, die Mehrheit der Ungarn will Ungarn bleiben und wird Orbán unterstützen. Denn wenn sie keine Ungarn bleiben wollen, dann sollen sie von der Leyen unterstützen. Aber dann werden sie alle von der Leyens sein, verstehen Sie?
Wenn diese Kräfte in Europa also weiter gestärkt werden, dann wird sich Europa erneuern. Aber das hängt nicht von uns ab, sondern von Europa selbst.
Globale Gesundheitsverträge: Wenn Bürokratie Vorrang vor Vernunft hat
Am 19. September 2025 traten die überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in Kraft, gefolgt von einem neuen Pandemieabkommen, das im Mai verabschiedet worden war und bald zur Unterzeichnung freigegeben wird. Diese sogenannten WHO-Pandemieabkommen sind Ausdruck eines globalen Governance-Ansatzes, der von technokratischen Eliten weitgehend unterstützt wird, jedoch auf wachsenden Widerstand in der Bevölkerung stößt.
Kritiker wie Ramesh Thakur, ehemaliger UN-Untergeneralsekretär, sehen darin eine gefährliche Ausweitung bürokratischer Macht, die auf wissenschaftlich schwachen Fundamenten ruht. Das schrieb Thakur vor einigen Tagen in einem Artikel für das Brownstone Institute.
Zentrale Annahme der Abkommen ist, dass Pandemien häufiger und gefährlicher werden. Dabei zeigen Analysen, etwa von der Universität Leeds, dass diese Einschätzung nicht den tatsächlichen Entwicklungen entspricht. Im Jahrzehnt vor der vermeintlichen COVID-Pandemie gingen sowohl Ausbruchszahlen als auch Todesraten bei Infektionskrankheiten zurück. Was nach einer Häufung von Krankheitsfällen aussieht, ist häufig schlicht das Ergebnis besserer Diagnostik – nicht realer Zunahmen.
Vergleicht man die Todeszahlen, wird die Unverhältnismäßigkeit deutlich: Zwischen 2020 und 2024 sollen weltweit rund 7,1 Millionen Menschen an oder mit COVID gestorben sein. Im gleichen Zeitraum waren es etwa 35 Millionen an anderen Infektionskrankheiten und über 220 Millionen an chronischen, nicht übertragbaren Erkrankungen. Dennoch sollen künftig gewaltige Ressourcen in die Vorbereitung auf seltene Pandemieereignisse fließen – zulasten anderer, dringlicherer Gesundheitsprobleme.
Das neue Abkommen stattet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit weitreichenden Befugnissen aus: Sie kann sogar schon ein nur befürchtetes Gesundheitsrisiko zur internationalen Notlage erklären und daraufhin Ressourcen von Mitgliedstaaten umverteilen. Der WHO-Generaldirektor allein entscheidet, ob eine Bedrohung vorliegt – eine gefährliche Zentralisierung in der globalen Gesundheitspolitik.
Kritisch wird zudem im Artikel gesehen, dass über sogenannte pandemische Ereignisse hinaus auch Themen wie Klimawandel oder soziale Ungleichheit in den Gesundheitsbegriff einfließen könnten. Damit drohe die WHO, ihre Kompetenzen stetig auszubauen – ein Trend, der vielen Regierungen und Bürgern zunehmend Unbehagen bereite. Das Abkommen verlangt von den Staaten unter anderem:
- Einrichtung nationaler Koordinierungsstellen
- Regelmäßige Berichterstattung über Umsetzungsmaßnahmen
- Erhöhung der Pandemie-Finanzierung
- Beschleunigte Zulassungsverfahren für Impfstoffe und Medikamente
- Maßnahmen gegen «Fehlinformationen» – mit möglichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit
Besonders problematisch ist die vorgesehene Regulierung von Informationsflüssen. Während der Corona-Krise wurden abweichende wissenschaftliche Meinungen oft unterdrückt – nun soll ein ähnlicher Kurs institutionalisiert werden. Die WHO will «Infodemie-Management» betreiben, also gezielt steuern, welche Informationen als «richtig» gelten.
Doch wie Thakur betont: Das Hauptproblem war sei nie ein Zuviel an Informationen gewesen, sondern ein Vertrauensverlust durch intransparente Kommunikation und einseitige Narrative. Die Gleichsetzung von Kritik mit Desinformation untergrabe die freie Debatte – eine Grundvoraussetzung wissenschaftlichen Fortschritts und demokratischer Entscheidungsfindung.
Jay Bhattacharya, Leiter der National Institutes of Health (NIH), erinnerte gemäß Thakur kürzlich daran, dass es in den Jahren 2020 und 2021 durchaus viele verschiedene wissenschaftliche Meinungen gab – sie wurden nur nicht öffentlich zugelassen.
«Die wissenschaftliche Debatte, die Sie verdient hätten, wurde Ihnen verweigert», sagte er.
Die Einschränkung der Meinungsfreiheit sei ein folgenschwerer Fehler gewesen. Während kritische Stimmen zum Teil diffamiert, zensiert oder aus dem Berufsleben gedrängt worden seien, erhielten viele der Architekten der Corona-Politik Auszeichnungen, Beförderungen und öffentliche Anerkennung. Diese Personen seien es auch gewesen, die die neuen WHO-Abkommen verhandelten – nicht selten in Eigeninteresse, so Thakur: Wer einmal Macht geschmeckt habe, wolle sie nicht wieder abgeben.
Das Narrativ von der wachsenden Pandemiegefahr rechtfertigt mehr Geld, mehr Einfluss und mehr Kontrolle. Dass viele Gesundheitsprobleme mit bestehenden Mitteln und Strukturen besser zu bekämpfen wären, findet in diesen Kreisen kaum Gehör. Ein nüchterner Kosten-Nutzen-Vergleich fällt entsprechend schlecht aus.
Die WHO-Pandemieabkommen beruhen gemäß Thakur auf übertriebenen Risiken, ignorieren grundlegende Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und drohen, nationale Gesundheitskompetenzen dauerhaft an eine zentrale, nicht gewählte Instanz zu übertragen. Anstatt aus der COVID-Krise zu lernen, institutionalisiere man deren Fehler – Zensur, Machtkonzentration und das Ausblenden wissenschaftlicher Debatten.
Wenn die internationale Gesundheitspolitik nicht wieder stärker auf Transparenz, Vertrauen und lokale Verantwortlichkeit setzt, könnte der Schaden an Demokratie und Wissenschaft langfristig größer sein als der Nutzen, den solche Verträge jemals versprechen können.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will eine «beispiellose dritte Amtszeit»
Wie verrottet manche aktuelle politische Systeme sind, zeigt eine Nachricht, die das EU-affine Portal Euractiv gerade veröffentlicht hat. Sitzen Politiker der Systemparteien einmal auf einem wichtigen Posten, wollen sie diesen auch nicht mehr verlassen. So will sich die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, die wie EU-Chefin Ursula von der Leyen der Europäischen Volkspartei (EVP) angehört, eine «beispiellose dritte Amtszeit sichern».
Dies ist laut Euractiv möglich, weil die Mitte-Links-Fraktion schwächelt. Zwar hätten die Sozialisten nach einer informellen «Gentlemen's Agreement»-Regelung das Recht, Anfang 2027 den nächsten Parlamentspräsidenten für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren zu nominieren, doch angesichts der zuletzt schlechten Wahlergebnisse der Sozialisten in ganz Europa könnte die EVP Metsola erneut ins Rennen schicken.
Wie bei der Verteilung solcher wichtigen Posten gemauschelt wird, enthüllt Euractiv auch: Um den Sozialisten die bittere Pille zu versüßen, könnte die EVP dem sozialistischen Präsidenten des Europäischen Rates, dem Portugiesen António Costa, erlauben, seine volle fünfjährige Amtszeit zu absolvieren.
Dieser Plan klinge «etwas machiavellistisch», gibt Euractiv zu. Das liege daran, dass der deutsche Chef der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber, im Zentrum der Geschehnisse stehe. Weber unterstütze Metsolas Wiederwahl «nachdrücklich, um seinen Einfluss auf die EVP-Fraktionsführung zu wahren». Denn die Frage sei: «Wenn Metsola das Parlament verlässt, wohin sollte sie gehen?» Die einzige verfügbare Position wäre die Leitung der EVP-Fraktion, und Weber habe nicht die Absicht, diese aufzugeben.
Immerhin leite Weber die EVP-Fraktion seit mehr als einem Jahrzehnt und stehe seit 2022 auch an der Spitze der Partei selbst. Seine Doppelrolle präge weiterhin «die strategische Richtung innerhalb der größten politischen Familie Europas».
Spanien: Verfassungswidrige Corona-Lockdowns – bisher wurden 92.000 Bußgelder zurückgezahlt
Kritische Juristen hatten seit März 2020 darauf hingewiesen: Die beiden spanischen Corona-Lockdowns, die Regierungschef Pedro Sánchez auf Basis des «Alarmzustands» ausgerufen hatte, waren illegal und verfassungswidrig. Doch erst im Juli und Oktober 2021 hatte auch das Oberste Verfassungsgericht diese Sichtweise bestätigt und die Lockdowns als illegal und verfassungswidrig eingestuft. Das hatte zur Folge, dass auch die Anzeigen und Bußgelder nichtig waren – rückwirkend.
Das Urteil des Verfassungsgerichts hat eine Welle von Aufhebungen von Sanktionen ausgelöst. Nach offiziellen Angaben des Ministeriums für territoriale Politik und demokratisches Gedächtnis, aktualisiert am 3. September 2025, beläuft sich die Zahl der ausdrücklich aufgehobenen Bußgelder derzeit allerdings nur auf 92.278.
Das ist nur die Spitze des Eisbergs: Denn während der härtesten Monate des Lockdowns hatten die Sicherheitskräfte und -organe des spanischen Staates über eine Million Strafanzeigen wegen Verstößen gegen die Mobilitätsbeschränkungen zur Anzeige gebracht. Angeblich zum Wohl der Bürger. Hinzu kamen die Sanktionen während des zweiten «Alarmzustands», was die Gesamtzahl der eröffneten Verfahren auf über 1,3 Millionen Personen erhöhte.
Die Urteile des Verfassungsgerichts von 2021 hatten festgestellt, dass einige Abschnitte des Artikels 7 des Königlichen Dekrets 463/2020, die die uneingeschränkte Bewegung untersagten, eine verfassungswidrige Aussetzung des Grundrechts auf Freizügigkeit bedeuteten – und keine bloße Einschränkung.
Dieser technische Unterschied ist entscheidend: Denn eine solche Aussetzung hätte nicht im Rahmen eines «Alarmzustands», sondern nur im «Ausnahmezustand» erfolgen dürfen, der eine parlamentarische Kontrolle und ein wesentlich strengeres Verfahren erfordert hätte.
Das Oberste Gericht hatte dementsprechend klargestellt, dass die Regierung ihre verfassungsmäßigen Befugnisse überschritten und das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit zugunsten der angeblichen Sicherheit verschoben hatte.
Da die Entscheidung rückwirkend galt, fehlte den auf Grundlage dieser Normen erlassenen Verwaltungsakten die rechtliche Grundlage. In der Praxis sind die verhängten Sanktionen damit «von Anfang an» ungültig. Dies eröffnet die Möglichkeit, über eine Million Verfahren in ganz Spanien für nichtig zu erklären – eine beispiellose Herausforderung für die Regierungsdelegationen.
Bereits im Jahr 2020 hatten einige Richter damit begonnen, Sanktionen, die auf Basis des sogenannten «Maulkorbgesetzes» ausgesprochen worden waren, aufzuheben. In mehreren Urteilen kam man zu dem Schluss, dass es keine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Sanktionen gab. Auch wurde die mangelnde Klarheit der Tatbestände in den Lockdown-Dekreten kritisiert. Diese richterliche Linie hatte bereits das Ergebnis angedeutet, das 2021 vom Verfassungsgericht bestätigt worden war.
Die Sánchez-Regierung ordnete später die generelle Rückzahlung der Bußgelder aus dem ersten Alarmzustand an, doch die Umsetzung verlief und verläuft je nach Region langsam und ungleichmäßig. Manche Bußen wurden im Rahmen einer Frühzahlung beglichen, andere nach erfolglosen Rechtsmitteln, und wiederum andere wurden von autonomen oder lokalen Behörden bearbeitet. Jeder Fall erfordert eine individuelle Bearbeitung – eine enorme Belastung für die Regierungsdelegationen.
Doch die Sanktionen sind nur ein Teil des Schadens, den das juristische Management des Lockdowns verursacht hat. Wie das Portal La Iberia betont, «fehlen Entschädigungen, Verantwortlichkeiten und ein echter nationaler Aufarbeitungsprozess». Denn zehntausende Unternehmen mussten monatelang schließen – aufgrund von Entscheidungen, die später für verfassungswidrig erklärt wurden.
Millionen Bürger wurden in ihren Rechten auf Arbeit, freie Berufsausübung und Freizügigkeit eingeschränkt, ohne dass ein allgemeines Entschädigungsverfahren eingeleitet wurde. Dies, obwohl der Freiheitsentzug in Form des «Hausarrests», dem die gesamte spanische Bevölkerung unterworfen wurde, nach Ansicht des Verfassungsgerichts keine ausreichende gesetzliche Grundlage hatte.
Trotzdem wurden weder Entschädigungen festgesetzt noch strafrechtliche oder politische Verantwortlichkeiten geklärt. Kein Regierungsmitglied – weder die Minister, die die Dekrete entwarfen, noch jene, die die allgemeinen Lockdown-Anordnungen unterzeichneten – hat Schuld oder Konsequenzen übernommen.
«Der Staat hat Bußgelder zurückgezahlt, aber die wirtschaftlichen und moralischen Schäden, die Unternehmen, Selbständigen und ganzen Familien entstanden, nicht wiedergutgemacht», konstatiert La Iberia.
Das Beispiel der Gastronomen und Kleinhändler sei besonders bezeichnend. Tausende Betriebe seien nach wochenlanger Zwangsschließung ohne Einnahmen und ohne wirksame Hilfen in die Insolvenz gegangen. Die beim Staatsrat oder bei Verwaltungsgerichten eingereichten Schadensersatzklagen seien größtenteils mit der Begründung abgewiesen worden, es fehle an einem «direkten Schadensnachweis» – eine Formulierung, die den Bürger schutzlos gegenüber institutionellem Missbrauch zurücklasse.
«Beunruhigender Präzedenzfall»La Iberia bezeichnet diese Geschehnisse als «beunruhigenden Präzedenzfall». Der Vorfall zeige, dass eine Regierung Grundrechte verletzen und die Freiheit von Millionen Menschen einschränken könne, ohne dass dies strafrechtliche Folgen habe.
Die spanische Verfassungsordnung sehe bislang keinen wirksamen Mechanismus vor, um Verantwortlichkeiten einzufordern, wenn die Exekutive ihre Befugnisse im Namen von Dringlichkeit oder öffentlicher Gesundheit überschreite. Der Rechtsstaat messe sich nicht nur an seiner Fähigkeit, Bußgelder aufzuheben, sondern auch an seiner Bereitschaft, die durch eigene Entscheidungen verursachten Schäden anzuerkennen und zu beheben, so La Iberia. In diesem Bereich stehe Spanien seinen Bürgern weiterhin in der Schuld.
Zu dieser Schuld geselle sich eine weitere offene Frage, befindet das Portal: die Überprüfung der indirekten Impfpflicht. In «jenen dunklen Jahren» seien Tausende Arbeitnehmer und Beamte unter Druck gesetzt oder suspendiert worden, weil sie sich geweigert hätten, sich eine experimentelle Substanz verabreichen zu lassen. Oft sei dies aufgrund regionaler Vorschriften oder betrieblicher Protokolle geschehen, die Rechte ohne klare gesetzliche Grundlage eingeschränkt hätten.
Das juristische Prinzip sei dasselbe wie bei den Lockdowns: Keine gesundheitliche Maßnahme dürfe ohne verfassungsmäßige Grundlage oder wirksame parlamentarische Kontrolle auferlegt werden. Wenn die Einsperrung von Millionen verfassungswidrig gewesen sei, müsse auch geprüft werden, ob die als «kollektiver Schutz getarnte Zwangsausübung» Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit oder die Gewissensfreiheit verletzt habe.
Das Urteil des Verfassungsgerichts zum «Alarmzustand» schaffe einen Präzedenzfall, der auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden müsste, urteilt La Iberia. Die Justiz dürfe nicht bei den Bußgeldern stehenbleiben – sie müsse auch jene erreichen, die unter Druck, Entlassung oder Diskriminierung gelitten hätten.
Digitale Identität und Zensur: Kanadas Gesetzesvorstoß als Blaupause für globale Kontrollsysteme
Kanada plant ein neues Gesetz, das nicht nur im eigenen Land für Diskussionen sorgt, sondern auch international als Signal gewertet wird: Die Verknüpfung von digitaler Identität, Kommunikationsüberwachung und staatlicher Eingriffsgewalt könnte ein neues Zeitalter einläuten – nicht etwa in einem autoritären Staat, sondern im demokratisch verfassten Westen.
Am 1. Oktober wurde im kanadischen Parlament ein Gesetzesentwurf eingebracht, der dem Industrieminister weitreichende Befugnisse verleiht. Der Minister könnte demnach Telekommunikationsanbietern anordnen, bestimmten Personen den Zugang zu Telefon und Internet zu verweigern – ohne richterlichen Beschluss, allein auf Grundlage eines «hinreichenden Verdachts». Der genaue Wortlaut erlaubt das Eingreifen bei jeder «Bedrohung des kanadischen Telekommunikationssystems» – ein schwammiger Begriff mit weitreichenden Implikationen.
Was wie eine technokratische Schutzmaßnahme klingt, könnte sich als Türöffner für willkürliche Zensur entpuppen. Experten und Bürgerrechtsorganisationen warnen, dass mit derart unklaren Formulierungen nahezu jede Form der Kritik oder Opposition als Bedrohung eingestuft werden kann – bis hin zu Kommentaren in sozialen Medien oder regierungskritischen Blogbeiträgen.
Besonders brisant: Das Gesetz sieht vor, dass solche Abschaltungen geheim bleiben dürfen. Betroffene dürfen nicht nur nicht darüber sprechen – sie dürfen nicht einmal bestätigen, dass sie abgeschaltet wurden. Damit wäre öffentlicher Widerspruch praktisch ausgeschlossen.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft bedeutet der Ausschluss vom Internet und von Telekommunikation weit mehr als den Verlust eines Kommunikationsmittels. Ohne digitalen Zugang können Bürger keine Rechnungen mehr zahlen, keine Bankgeschäfte tätigen, sich nicht mehr online identifizieren oder Behördendienste nutzen. Der Verlust der digitalen Existenz käme einer sozialen Auslöschung gleich.
Das Gesetz fällt zeitlich zusammen mit Kanadas fortgeschrittener Entwicklung einer nationalen digitalen Identität, die künftig mit allen staatlichen und privaten Dienstleistungen verknüpft werden soll. Unterstützt wird dieses Vorhaben unter anderem vom World Economic Forum, das in digitalen Identitäten ein Schlüsselelement der kommenden «vierten industriellen Revolution» sieht. Laut einem WEF-Bericht sollen digitale IDs künftig über Zugang zu Bildung, Mobilität, Gesundheit, Energieversorgung und sogar Meinungsäußerung mitentscheiden.
Kanada ist nicht allein. Auch Australien, das Vereinigte Königreich und Teile der USA arbeiten an vergleichbaren Systemen. In Australien sollen Internetnutzer künftig ihre Identität gegenüber Plattformen wie Google oder Facebook staatlich verifizieren. In den USA warnt Senator Rand Paul bereits seit Jahren vor der Ausweitung des sogenannten Real ID Acts, der aus einem Führerschein ein potenzielles Überwachungsinstrument machen könnte. Paul sagte in einem Interview mit Fox News:
«Kein Mensch in einer freien Gesellschaft sollte eine Erlaubnis brauchen, um sich zu äußern oder sich zu bewegen. Das ist ein gefährlicher Weg in Richtung totaler Kontrolle.»
Auch Thailand setzt auf Kontrolle durch biometrische Daten. Und in Vietnam wurden sogar 86 Millionen Bankkonten, die nicht durch biometrische Daten verifiziert werden konnten, gelöscht und/oder eingefroren.
Die geplanten Maßnahmen in Kanada könnten somit als Blaupause für eine internationale Architektur digitaler Überwachung dienen – offiziell im Namen von Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit, de facto jedoch mit massiven Eingriffen in Grundrechte.
Bürgerrechtler und Digitalexperten warnen, dass sich hinter dem Begriff «digitale Identität» längst mehr verbirgt als nur eine praktische Vereinfachung von Verwaltungsakten. In Verbindung mit Meinungsregulierung und Zugriffsbeschränkungen auf Infrastruktur wird sie zum Hebel eines umfassenden Kontrollsystems. Kritiker sprechen von einem «smarten Totalitarismus»: technologisch fortgeschritten, effizient, aber demokratieschädlich.
Das Gesetz, so warnen Beobachter, könnte der erste Schritt in eine Zukunft sein, in der Dissens nicht mehr unterdrückt, sondern technisch unmöglich gemacht wird. Wer von seiner digitalen Identität abgekoppelt wird, verliert nicht nur Zugang – er verliert Teilhabe.
Ob dieser Kurs aufgehalten wird, hängt nicht nur vom Protest in Kanada ab, sondern von einer breiten gesellschaftlichen Debatte darüber, welchen Preis wir bereit sind zu zahlen – für ein vermeintliches Plus an Sicherheit, das auf Kosten der Freiheit geht.
Tunesien: Mann nach Todesstrafe für Online-Kritik am Präsidenten begnadigt
Nicht nur in der EU wird die Zensur von Meinungen, die nicht mit denen der Regierungspolitiker übereinstimmen, immer drastischer. Das zeigt ein dramatischer Fall in Tunesien. Dort wurde ein Mann sogar zum Tode verurteilt, weil er in den sozialen Medien den Präsidenten Kais Saied und andere Staatsbeamte beleidigt haben soll.
Dass er nach seiner Verurteilung jetzt begnadigt wurde, verschafft den Menschen in Tunesien zwar Erleichterung. Doch das Vorgehen von Politik und Justiz verdeutlicht, dass der Raum für die freie Meinungsäußerung überall auf der Welt schrumpft. Auffällig ist, dass das Gesetz, das diese drastische «Rechtsprechung» zuließ, während der sogenannten «Corona-Pandemie» erlassen wurde.
Saber Ben Chouchane wurde, wie Reclaim The Net berichtet, Anfang 2024 nach Dekret 54 verurteilt, einem umfassenden Cybercrime-Gesetz von 2022, das die Verbreitung «falscher Nachrichten» und Beleidigungen gegen öffentliche Amtsträger kriminalisiert.
Die Behörden warfen ihm vor, den Präsidenten, den Justizminister und die Justiz in Facebook-Beiträgen beleidigt zu haben. Der tatsächliche Inhalt dieser Beiträge wurde laut Reclaim The Net jedoch nie veröffentlicht. Es wurden keine Beweise vorgelegt, dass seine Worte irgendeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die nationale Sicherheit darstellten.
Die Entscheidung des Gerichts, die Todesstrafe zu verhängen, habe Beobachter sowohl innerhalb als auch außerhalb Tunesiens schockiert, schreibt das Portal. Hinrichtungen seien in Tunesien zwar gesetzlich noch vorgesehen, doch seit über drei Jahrzehnten sei keine mehr vollstreckt worden. Man müsse die Strafe deshalb als einen beispiellosen Schritt in der Nutzung juristischer Mittel zur Unterdrückung anderer Meinungen sehen.
Der Fall von Ben Chouchane zeige deutlich, wie weit die Politisierung der Justiz in Tunesien fortgeschritten sei. Dekret 54 sei zu einem scharfen Instrument geworden, um jeden zu treffen, der die staatliche Autorität herausfordere – von Journalisten und Anwälten bis hin zu gewöhnlichen Bürgern, die ihren Frust online äußern.
Die Aufhebung des Urteils gegen den 51-Jährigen wurde erst möglich, nachdem er seinen Berufungsantrag zurückgezogen hatte, was den Weg für eine Präsidialbegnadigung ebnete.
Ursula von der Leyen übersteht problemlos doppelte Misstrauensabstimmung
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die beiden Misstrauensanträge, über die am 9. Oktober im Parlament abgestimmt wurde, wie erwartet problemlos überstanden. Schon vor der Abstimmung war klar, dass die Systemparteien ihren Sturz verhindern werden, um ihre «Pfründe zu sichern», wie der österreichische EU-Parlamentarier Gerald Hauser dies bereits prognostiziert hatte. Auch hatte die Linksfraktion, eine der Antragstellerinnen, bereits angekündigt, dass sie das zweite Misstrauensvotum der rechtsgerichteten Patriots for Europe auf keinen Fall unterstützen werde (wir berichteten hier und hier).
Wie die Nachrichtenagentur AP mitgeteilt hat, stimmten 383 Abgeordnete gegen das Misstrauensvotum der Linken, 133 dafür und 78 enthielten sich. Der Misstrauensantrag der Patriots for Europe wurde von 378 Abgeordneten abgeschmettert, während 179 dafür stimmten und 37 sich enthielten.
Von der Leyen hat nun innerhalb eines Jahres seit Beginn ihrer zweiten fünfjährigen Amtszeit an der Spitze der mächtigen EU-Kommission bereits drei Misstrauensvoten überstanden. Sie ist die erste Kommissionspräsidentin seit über einem Jahrzehnt, die sich solchen Abstimmungen überhaupt stellen musste.
Die Mitglieder von Patriots for Europe werfen von der Leyen unter anderem fehlende Transparenz bei ihrem dubiosen Impfstoff-Deal mit Pfizer-CEO Albert Bourla vor, bei dem es um die Verschwendung von 35 Milliarden Euro Steuergeldern geht. Auch sind sie der Meinung, dass von der Leyen Politik gegen die Bürger betreibt.
So sei unter ihrer Führung die Migration explodiert, was die Identität und Sicherheit der Mitgliedsländer bedrohe. Zudem wird der EU-Chefin angelastet, dass sie Landwirte und Verbraucher im Stich lasse und durch angeblich «nachhaltige» Maßnahmen im Rahmen der Agenda 2030 die Lebensmittelsicherheit gefährde.
Die Linksfraktion macht von der Leyen verantwortlich für «eine Reihe schädlicher Handelsabkommen» und dafür, dass sie «nicht gegen die systematischen Verstöße der israelischen Regierung gegen das Völkerrecht in Gaza» vorgegangen sei.