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Aktualisiert: vor 9 Minuten 25 Sekunden

Hollywood-Schauspieler und Sport-Profis fordern Aussetzung der COVID-«Impfstoffe» in Großbritannien

4. September 2026 - 0:05

Hollywood-Schauspieler, die einen kritischen Geist und gleichzeitig den Mut haben, gegen den Strom zu schwimmen, sind selten. Einer davon ist Woody Harrelson. Nun fordert er zusammen mit zahlreichen Ärzten und Forschern sowie weiteren Personen des öffentlichen Lebens den neuen britischen Premierminister Andy Burnham in einem offenen Brief dazu auf, die COVID-19-«Impfungen» im Vereinigten Königreich auszusetzen, bis die Sicherheit und Wirksamkeit der Präparate unabhängig überprüft wurden.

Aus Hollywood oder der Filmbranche gesellen sich zu Harrelson der Schauspieler und Filmemacher Rob Schneider und die britische Regisseurin Gurinder Chadha. Unterzeichnet haben zum Beispiel auch der ehemalige US-Tennisspieler und heutige Tennistrainer Pat Cash und der Brite Peter Fleming, früher ebenfalls Tennisspieler und heute Sportkommentator.

In dem von dem britischen Kardiologen Dr. Aseem Malhotra koordinierten Schreiben, über das The Defender berichtet, wird argumentiert, dass zentrale Fragen zur Impfstoffsicherheit bislang nicht ausreichend beantwortet wurden. Gegenüber dem medizinischen Kommentator Dr. John Campbell erklärte Malhotra (sie auch Video oben):

«Den Ärzten und der Öffentlichkeit ist nicht bewusst, dass die Informationen, die sie erhalten – nicht nur zum COVID-Impfstoff, sondern mittlerweile zu so gut wie allen Medikamenten –, niemals unabhängig überprüft werden. Medizinisches Wissen steht unter kommerzieller Kontrolle.»

Malhotra machte darauf aufmerksam, dass die britische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (MHRA) 86 Prozent ihrer finanziellen Mittel von der Pharmaindustrie bezieht. Er stellte klar:

«Jeder muss das wissen. Wenn der Mensch auf der Straße, der Taxifahrer, der Barista im Café weiß (…), dass die Regulierungsbehörde die Daten nicht unabhängig prüft und dass die Patientensicherheit bedroht ist, erst dann werden wir Fortschritte machen.»

Wie The Defender mitteilt, folgt der Brief an Burnham auf einen früheren Appell, der von 160 Ärzten, Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten unterzeichnet wurde. In diesem Schreiben vom 27. August wird eine erneute Überprüfung der COVID-19-Maßnahmen der Regierung gefordert – einschließlich Lockdowns, Schul- und Betriebsschließungen, deren psychologischen Folgen sowie der Sicherheit von mRNA-Injektionen.

Die Briefe richten sich unter anderem deshalb an Burnham, weil er während der «Pandemie» kein Parlamentsmitglied war und somit eher in der Lage sein sollte, die Entscheidungen früherer Regierungen «unvoreingenommen neu zu bewerten«.

Laut Malhotra berührt der Brief den Kern der ungelösten Fragen rund um die COVID-19-«Impfstoffe», darunter Herz-Kreislauf-Probleme, ein Anstieg von Krebserkrankungen, die Ursachen der erhöhten Sterblichkeit und die Zunahme von Langzeiterkrankungen seit Beginn der «Pandemie». Er sagte:

«Die Hauptsorge ist eigentlich die Tatsache, dass (…) es nicht wirklich ein Moratorium für den COVID-Impfstoff gegeben hat.»

Das Schreiben richtet sich auch an Menschen, die glauben, durch die Impfstoffe geschädigt worden zu sein, aber bisher weder Antworten noch Behandlung oder Entschädigung erhalten haben.

«Es gab keine Aufarbeitung der Frage, wie wir das so gründlich falsch machen konnten», so Malhotra.

Er verwies auf eine unabhängige Neuanalyse der eigenen klinischen Studiendaten von Pfizer und Moderna, die in der Fachzeitschrift Vaccine veröffentlicht wurde (wir berichteten). Die Analyse ergab, dass das Risiko, eine schwere Nebenwirkung durch den Impfstoff zu erleiden, zwei- bis viermal höher war, als wegen «COVID-19» ins Krankenhaus eingeliefert zu werden. Der Kardiologe ist überzeugt:

«Meiner Ansicht nach bedeutet das, dass diese spezielle Technologie (…) nicht einem einzigen Menschen hätte gespritzt werden dürfen.»

Die Beteiligung prominenter Persönlichkeiten hat den Briefen zusätzliche Aufmerksamkeit verschafft. Allerdings erklärte Malhotra gegenüber Campbell, dass einige seiner bekannten Patienten besorgt über die COVID-Präparate seien, sich jedoch scheuen würden, an die Öffentlichkeit zu gehen. Selbst wohlhabende Prominente würden berufliche Konsequenzen befürchten, wenn sie die Injektionen öffentlich infrage stellen würden. Malhotra:

«Sie haben zu große Angst davor, gecancelt zu werden (…), wenn sie irgendein Thema im Zusammenhang mit dem COVID-Impfstoff ansprechen.»

Laut dem Kardiologen spiegelt diese Zurückhaltung, sich öffentlich zu äußern, den weit verbreiteten Versuch wider, Menschen zu diskreditieren, die Fragen zu den COVID-«Impfstoffen» aufwerfen. Ein Teil der PR-Maschinerie von Big Pharma bestehe darin, «diejenigen Verleumdungen auszusetzen, die ihren Blödsinn anprangern», und es «als Verschwörungstheorie abzutun».

Malhotra zufolge spielen Pharmaunternehmen eine zu große Rolle in der Forschung und bei der Gestaltung von Expertenmeinungen und Leitlinien, auf die sich Ärzte verlassen. Was als «Expertenmeinung» verkauft werde, sei in Wahrheit von der Pharmaindustrie zusammengestellt worden. Es gebe ein geschlossenes System, in dem Pharmaunternehmen Forschung finanzieren, die wiederum die Expertenmeinungen und Leitlinien präge, auf die sich Ärzte bei der Behandlung von Patienten stützen. Er machte unmissverständlich klar:

«Wir befinden uns unter einer Konzern-Tyrannei. Das ist die Wurzel des Problems.»

Laut dem Kardiologen sind für einen grundlegenden Wandel öffentlicher Druck und politisches Handeln nötig. Er ergänzte:

«Es braucht auch eine Bewegung an der Basis. Jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung in diesem System, jeder von uns hat eine Rolle zu spielen, und wir dürfen nicht gleichgültig sein und es einfach anderen überlassen.»

Als Reaktion auf den offenen Brief erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gegenüber GB News, die Covid-Untersuchung habe Impfstoffe evaluiert und festgestellt, dass diese vor ihrer Einführung strengen Sicherheitsprüfungen unterzogen worden seien. Malhotra wies diese Behauptung entschieden als völlig falsch zurück. Weltweit seien Millionen Menschen schwer geschädigt oder getötet worden und für einige «Geimpfte» bestünden weiterhin unerkannte Gesundheitsrisiken. Man müsse ermitteln, wer die Risikogruppen sind und was man dagegen tun könne. Das gelinge nur, «wenn sich die besten medizinischen Wissenschaftler diesem Thema widmen».

Gemäß Malhotra versteht Burnham einige Bedenken, benötigt aber zum Handeln die Unterstützung und den Druck der Öffentlichkeit. Er rief somit die Bevölkerung dazu auf, sich zu Wort zu melden und Gespräche zu führen, anstatt sich allein auf Politiker zu verlassen.

Den Widerstand gegen das Hinterfragen etablierter medizinischer Narrative führte er nicht auf mangelnde Intelligenz zurück, sondern auf psychologische Barrieren wie fehlenden Mut, Egozentrik oder die Angst vor Nonkonformität. Schließlich warnte Malhotra davor, so weiterzumachen wie bisher. Das füge der öffentlichen Gesundheit und der Gesellschaft massiven Schaden zu.

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EU plant massive Aufrüstung bis 2030

4. September 2026 - 0:05

Am 24. August 2026 hat die EU-Kommission weitere 6,1 Milliarden an Rüstungshilfen an die Ukraine bewilligt (wir berichteten). Wie der Journalist Bastian Barucker informiert, veröffentlichte die EU-Kommission im August dieses Jahres auch ein «Informationsblatt zur Friedenssicherung», in dem der Fahrplan für die «Verteidigungsbereitschaft» bis 2030 skizziert wird. Darin wird ein umfassender Aufrüstungsplan auf EU-Ebene beschrieben, der im vergangenen Jahr mit erstaunlich wenig medialer Aufmerksamkeit beschlossen wurde.

Der zum Plan gehörige EU-Bericht zeigt den bereits erfolgten enormen Anstieg an Rüstungsausgaben. Dort heißt es:

«Die Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten sind seit 2021 um mehr als 31 % gestiegen und erreichten im Jahr 2024 1,9 % des gesamten BIP (Bruttoinlandproduktes) der EU bzw. 326 Mrd. Euro. Konkret beliefen sich die Verteidigungsinvestitionen im Jahr 2024 auf beispiellose 102 Mrd. Euro, was fast einer Verdopplung der Ausgaben aus dem Jahr 2021 entspricht.»

Im Vergleich zu China, Russland und den USA sind diese Ausgaben nach Einschätzung der EU jedoch weiterhin zu gering. Dem Strategiepapier zufolge werden für den «Wiederaufbau der europäischen Verteidigung» massive Investitionen über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen.

Ein Blick auf die Verteidigungsausgaben Russlands bestätige die Argumentation der EU, so Barucker. Die Ausgaben für das Militär seien dort seit 2022 extrem angestiegen. Im Jahr 2025 hätten sie sich bereits auf 7,5 % des BIP belaufen. Das entspreche 162 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 hätten die 32 Staaten der NATO jedoch 1,352 Billionen Euro für Rüstung ausgegeben. Es finde also ein allseitiges, sich hochschaukelndes Hochrüsten statt.

Bemerkenswert ist dies für Barucker auch deshalb, weil der russische Präsident Wladimir Putin wiederholt die Schaffung einer gemeinsamen Sicherheitsarchitektur in Europa ins Gespräch gebracht hat, durch die gegenseitige Abschreckung und die damit verbundene Rüstung obsolet würden. In seiner berühmten Rede im Deutschen Bundestag im September 2001 sagte er beispielsweise: «Ohne eine moderne, dauerhafte und standfeste internationale Sicherheitsarchitektur schaffen wir auf diesem Kontinent nie ein Vertrauensklima, und ohne dieses Vertrauensklima ist kein einheitliches Großeuropa möglich.» Von einem Vertrauensklima in Europa könne aktuell jedoch keine Rede sein, konstatiert der Journalist.

Am 4. März 2025 habe die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Aufrüstungsinitiative vorgestellt. Bereits 2024 hätte sich die Kommission dazu entschlossen, «Verteidigung» als eine Priorität bis zum Jahr 2029 zu behandeln. Von der Leyen habe damals von historisch gefährlichen Zeiten und ernsthaften Bedrohungen für die EU gesprochen, die eine «Ära der Wiederaufrüstung» bedinge. Immer wieder stünden dabei Russland und der Ukrainekrieg im Zentrum der Argumentation hinsichtlich einer angenommenen Bedrohung für Europa.

Dass die NATO im März 2022 in Person von Boris Johnson eine diplomatische Lösung des Kriegs verhinderte und damit den Krieg verlängerte, passt für Barucker dabei nicht so recht ins Bild der einseitigen, nur durch Russland geschaffenen Bedrohungslage. Auch die Behauptung eines unprovozierten Angriffskriegs entspreche nicht den historischen Tatsachen, betont er. Interessanterweise sei es die US-amerikanische Rüstungsindustrie, die jetzt von der Aufrüstung massiv profitiere, die die NATO-Osterweiterung initiiert und dabei russische Sicherheitsinteressen missachtet habe.

Angesichts der absichtlichen Verlängerung des Ukraine-Krieges drängen sich für Barucker folgende Fragen auf: «Brauchen NATO und EU womöglich genau diesen langen Krieg, um die enorme Aufrüstung bis 2030 zu rechtfertigen? Gilt das Gleiche auch für Russland, das der Ukraine militärisch deutlich überlegen ist?»

Die Antworten auf diese Fragen liefert Barucker in seinem gut recherchierten Artikel. Auch beleuchtet der Journalist die Rolle Deutschlands bei diesem gefährlichen Aufrüstungsspiel.

Jedenfalls schlussfolgert der Journalist unter anderem, dass Friedenstüchtigkeit, Diplomatie und eine Sicherheitsarchitektur Europas unter Einbeziehung russischer Interessen keine angestrebten Ziele zu sein scheinen. Diese würden die beidseitige Aufrüstung nämlich obsolet machen. Er hält es somit für mehr als fraglich, ob diese im Namen und Interesse der Menschen in Europa geschieht.

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US-Senator Ron Johnson über die «Pandemie»: «Mir sind die Augen aufgegangen»

4. September 2026 - 0:04

US-Senator Ron Johnson hat viele Jahre in Washington verbracht, doch selbst er war schockiert über das, was er während der COVID-«Pandemie» sah. Im Gespräch mit Breitbart News, bei dem Johnson zu den Bemühungen befragt wurde, Beamte für ihr Handeln während der Corona-Zeit zur Rechenschaft zu ziehen, erklärte er, die «Pandemie» habe ihm die Augen dafür geöffnet, wie kaputt das System wirklich sei. Und das Problem gehe weit über Anthony Fauci, den ehemaligen Direktor des Nationalen Instituts für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) und COVID-Berater des Weißen Hauses, hinaus.

Laut Johnson ist es allgegenwärtig. Jede US-Bundesbehörde werde mittlerweile von denselben Großkonzernen kontrolliert, die sie eigentlich überwachen sollten. Der Staat reguliere die Großkonzerne nicht. Er arbeite mit ihnen zusammen. Riesige Unternehmen hätten herausgefunden, wie sie staatliche Vorschriften nutzen könnten, um kleinere Konkurrenten vom Markt zu verdrängen, und die Leidtragenden seien die Bürger.

Und dann sei da noch das Geld. Vor der «Pandemie» habe die Regierung jährlich rund 4,4 Billionen Dollar ausgegeben. Mittlerweile seien es fast 7,5 Billionen Dollar, und die USA würden jährlich Kredite in Höhe von über zwei Billionen Dollar aufnehmen, nur um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Johnson sei nach Washington gekommen, um den Staatsapparat zu verkleinern, schreibt Exposing The Darkness. Was er vorfand, habe ihn überzeugt, dass das Problem viel größer sei, als irgendjemand zugebe. Johnsons Fazit spreche für sich. So sagte der Senator: «Mit dem Wachstum des Staates schwinden zwangsläufig unsere Freiheiten» und «Wenn Sie verstehen wollen, worin das Problem besteht, dann ist es ganz einfach die Regierung.»

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Kopftuch an Schulen: Zürich hat es vorgemacht – nun kommt Bern

4. September 2026 - 0:02

Die politische Debatte über das Kopftuch an Schulen nimmt Fahrt auf: Zürich hat es vorgemacht, nun kommt Bern. Nach dem knappen Entscheid des Zürcher Kantonsrats fordert die SVP auch im Kanton Bern ein Verbot für Schülerinnen. Der reflexhafte Aufschrei der Gegner ließ gestern nicht lange auf sich warten: Kulturkampf, Ausgrenzung, Angriff auf die Religionsfreiheit. Auffällig ist dabei weniger, dass diese Argumente vorgebracht werden, als vielmehr, wie selbstverständlich sie in Teilen der Medienberichterstattung zur Ausgangslage gemacht werden.

Denn warum wird eigentlich so selten die andere Frage gestellt: Was ist mit der Freiheit eines zehnjährigen Mädchens, das nicht selbst entscheiden kann, welche Erwartungen seine Familie oder sein religiöses Umfeld an es stellt? Wer das Kopftuch bei Kindern ausschließlich als Ausdruck individueller Selbstbestimmung darstellt, macht es sich zu einfach. Ein zehnjähriges Mädchen ist keine erwachsene Frau, die ihre Lebensweise nach jahrelanger persönlicher Auseinandersetzung frei gewählt hat. Kinder können unter erheblichen familiären, sozialen und religiösen Erwartungen stehen.

Das Kopftuch ist zudem kein beliebiges Kleidungsstück. Es ist ein religiös oder kulturell aufgeladenes Symbol, das – unabhängig von der individuellen Motivation – fast ausschließlich Mädchen und Frauen betrifft. Genau deshalb darf eine liberale Gesellschaft darüber diskutieren, ob eine öffentliche Schule einen Raum schaffen soll, in dem solche geschlechtsspezifischen Erwartungen möglichst wenig Gewicht haben.

Das ist nicht zwingend religionsfeindlich. Im Gegenteil: Eine säkulare Schule kann gerade Kindern einen Freiraum bieten. Einen Ort, an dem nicht entscheidend ist, welcher Religion sie angehören, wie sie sich religiös kleiden oder welche Geschlechterrollen ihr Umfeld von ihnen erwartet. Integration bedeutet eben nicht, jede gesellschaftliche oder religiöse Norm unangetastet zu lassen – vor allem, wenn es sich um eine Norm einer Einwanderergruppe handelt, die potenziell mit Normen der Alteingesessenen kollidieren. Integration bedeutet auch, gemeinsame Regeln zu akzeptieren.

Umso bemerkenswerter ist die mediale Gewichtung. In der Berichterstattung werden die möglichen rechtlichen Schwierigkeiten und die Einwände des Lehrerverbandes ausführlich präsentiert; das Argument, ein Verbot könne gerade dem Schutz der kindlichen Freiheit dienen, erhält kaum Gewicht. Aus dem Kopftuchverbot wird schnell ein «Kulturkampf» gegen Muslime – als wäre bereits mit der Forderung nach einer säkularen Schule eine Diskriminierungsabsicht bewiesen.

Dabei ist eine sachliche Unterscheidung notwendig: Es geht nicht darum, erwachsenen Musliminnen vorzuschreiben, wie sie sich zu kleiden haben. Es geht um Minderjährige in einer staatlichen Schule. Das ist eine andere Ausgangslage und verdient eine andere Betrachtung.

Auch der Hinweis auf die Religionsfreiheit beendet die Debatte nicht. Grundrechte stehen miteinander in Spannung und müssen gegeneinander abgewogen werden. Ihr Kerngehalt darf nicht angetastet werden, auch wenn man das in der Coronazeit nicht so eng gesehen hat. Wenn der Staat Kindern einen möglichst freien Bildungsraum garantieren will, darf er durchaus prüfen, ob bestimmte religiöse Kleidervorschriften mit diesem Ziel vereinbar sind.

Natürlich muss eine solche Regelung rechtlich sauber ausgestaltet werden. Das Bundesgericht hat ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen 2015 als unverhältnismäßig beurteilt. Gerade deshalb braucht es eine ernsthafte politische und juristische Diskussion darüber, was sich seither gesellschaftlich verändert hat und welche Regelung dem Kindeswohl, der Gleichbehandlung und der Glaubensfreiheit tatsächlich am besten gerecht wird.

Wer jede Diskussion darüber bereits als Islamfeindlichkeit etikettiert, verhindert diese Auseinandersetzung. Und wer jedes Kopftuch bei einem Kind automatisch als Ausdruck vollkommen freier Selbstbestimmung betrachtet, verwechselt möglicherweise Toleranz mit Gleichgültigkeit gegenüber sozialem Druck.

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Zürich hat es vorgemacht – nun kommt Bern

4. September 2026 - 0:02

Die politische Debatte über das Kopftuch an Schulen nimmt Fahrt auf: Zürich hat es vorgemacht, nun kommt Bern. Nach dem knappen Entscheid des Zürcher Kantonsrats fordert die SVP auch im Kanton Bern ein Verbot für Schülerinnen. Der reflexhafte Aufschrei der Gegner ließ gestern nicht lange auf sich warten: Kulturkampf, Ausgrenzung, Angriff auf die Religionsfreiheit. Auffällig ist dabei weniger, dass diese Argumente vorgebracht werden, als vielmehr, wie selbstverständlich sie in Teilen der Medienberichterstattung zur Ausgangslage gemacht werden.

Denn warum wird eigentlich so selten die andere Frage gestellt: Was ist mit der Freiheit eines zehnjährigen Mädchens, das nicht selbst entscheiden kann, welche Erwartungen seine Familie oder sein religiöses Umfeld an es stellt? Wer das Kopftuch bei Kindern ausschließlich als Ausdruck individueller Selbstbestimmung darstellt, macht es sich zu einfach. Ein zehnjähriges Mädchen ist keine erwachsene Frau, die ihre Lebensweise nach jahrelanger persönlicher Auseinandersetzung frei gewählt hat. Kinder können unter erheblichen familiären, sozialen und religiösen Erwartungen stehen.

Das Kopftuch ist zudem kein beliebiges Kleidungsstück. Es ist ein religiös oder kulturell aufgeladenes Symbol, das – unabhängig von der individuellen Motivation – fast ausschließlich Mädchen und Frauen betrifft. Genau deshalb darf eine liberale Gesellschaft darüber diskutieren, ob eine öffentliche Schule einen Raum schaffen soll, in dem solche geschlechtsspezifischen Erwartungen möglichst wenig Gewicht haben.

Das ist nicht zwingend religionsfeindlich. Im Gegenteil: Eine säkulare Schule kann gerade Kindern einen Freiraum bieten. Einen Ort, an dem nicht entscheidend ist, welcher Religion sie angehören, wie sie sich religiös kleiden oder welche Geschlechterrollen ihr Umfeld von ihnen erwartet. Integration bedeutet eben nicht, jede gesellschaftliche oder religiöse Norm unangetastet zu lassen – vor allem, wenn es sich um eine Norm einer Einwanderergruppe handelt, die potenziell mit Normen der Alteingesessenen kollidieren. Integration bedeutet auch, gemeinsame Regeln zu akzeptieren.

Umso bemerkenswerter ist die mediale Gewichtung. In der Berichterstattung werden die möglichen rechtlichen Schwierigkeiten und die Einwände des Lehrerverbandes ausführlich präsentiert; das Argument, ein Verbot könne gerade dem Schutz der kindlichen Freiheit dienen, erhält kaum Gewicht. Aus dem Kopftuchverbot wird schnell ein «Kulturkampf» gegen Muslime – als wäre bereits mit der Forderung nach einer säkularen Schule eine Diskriminierungsabsicht bewiesen.

Dabei ist eine sachliche Unterscheidung notwendig: Es geht nicht darum, erwachsenen Musliminnen vorzuschreiben, wie sie sich zu kleiden haben. Es geht um Minderjährige in einer staatlichen Schule. Das ist eine andere Ausgangslage und verdient eine andere Betrachtung.

Auch der Hinweis auf die Religionsfreiheit beendet die Debatte nicht. Grundrechte stehen miteinander in Spannung und müssen gegeneinander abgewogen werden. Ihr Kerngehalt darf nicht angetastet werden, auch wenn man das in der Coronazeit nicht so eng gesehen hat. Wenn der Staat Kindern einen möglichst freien Bildungsraum garantieren will, darf er durchaus prüfen, ob bestimmte religiöse Kleidervorschriften mit diesem Ziel vereinbar sind.

Natürlich muss eine solche Regelung rechtlich sauber ausgestaltet werden. Das Bundesgericht hat ein generelles Kopftuchverbot für Schülerinnen 2015 als unverhältnismäßig beurteilt. Gerade deshalb braucht es eine ernsthafte politische und juristische Diskussion darüber, was sich seither gesellschaftlich verändert hat und welche Regelung dem Kindeswohl, der Gleichbehandlung und der Glaubensfreiheit tatsächlich am besten gerecht wird.

Wer jede Diskussion darüber bereits als Islamfeindlichkeit etikettiert, verhindert diese Auseinandersetzung. Und wer jedes Kopftuch bei einem Kind automatisch als Ausdruck vollkommen freier Selbstbestimmung betrachtet, verwechselt möglicherweise Toleranz mit Gleichgültigkeit gegenüber sozialem Druck.

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Buch «Transhumanismus – Krieg gegen die Menschheit» soll «de facto» verboten werden

4. September 2026 - 0:02

Die Zensur schreitet in Europa voran. Bücher, die der Politik nicht passen, werden aus dem Verkehr gezogen. So hat der Chefredakteur des österreichischen TV-Senders AUF1 ein Buch geschrieben, das in Deutschland jetzt auf den Index für jugendgefährdende Schriften gesetzt werden soll. Damit wird Magnets Werk «Transhumanismus – Krieg gegen die Menschheit» de facto verboten.

Über dieses Vorgehen erfuhr Magnet durch ein mehr als 20-seitiges Schreiben der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn, die Teil der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz ist. Magnet spricht in diesem Zusammenhang von einem bislang einmaligen Vorgang – und der Rückkehr der Bücherverbrennung. Denn eine solche Maßnahme sei eigentlich nur für Gewaltphantasien oder Kinderpornographie vorgesehen, aber nicht für ein Sachbuch wie das seine.

Zwar darf Magnets Buch noch verkauft werden, aber nur an Personen über 18 Jahre. «De facto handelt es sich allerdings um ein Verkaufsverbot», betont Magnet. Denn in der Praxis bedeute der Einzug auf dem Index, dass sein Buch nicht mehr in den sozialen Medien oder TV- und Radiosendungen besprochen und beworben werden darf – und aus den Regalen der Buchhandlungen verschwinden muss. Zwar könnten Kunden das Buch in Buchhandlungen noch bestellen, aber Magnet geht davon aus, dass der Verkauf einbrechen wird.

In seinem Buch «Transhumanismus – Krieg gegen die Menschheit» zeigt Magnet Punkt für Punkt auf, was die Transhumanisten anstreben, wann und wie sie die Menschheit abschaffen wollen und was an unsere Stelle treten soll – und wie wenig Zeit zur Gegenwehr bleibt. Die Corona-Panik war für den Auf1-Chefredakteur der Startschuss zur rasanten Transformation, die Covid-19-Spritze der Einstieg in den Transhumanismus.

Was laut Magnet geplant und vielfach bereits in Umsetzung ist: Nanoroboter im Blut, Mikrochips unter der Haut, Gedanken mittels Elektroden lenken, Mensch und Maschine verschmelzen, Cyborgs züchten und Gehirne mit der Cloud koppeln. Doch die bedrohlichste Aussicht: Die Menschheit wird unfruchtbar, stattdessen entstehen Babys künstlich im Labor.

Magnet ist überzeugt, dass Menschen für Transhumanisten keine Seele und keinen freien Willen haben. Dafür wollen sich die wenigen milliardenschweren Auserwählten selbst zu Göttern erheben. Sie reißen das Monopol der Schöpfung an sich. Was laut Magnet folgt, ist die totale Kontrolle. Doch der Auf1-Chefredakteur gibt auch einen positiven Ausblick und macht dem Leser Hoffnung. Denn er ist der festen Überzeugung:

«Dieser Frontalangriff mobilisiert die Kraftreserven der Völker! Er lässt die trägen Geister aus ihrem Dämmerschlaf aufschrecken und das Erwachen wird mächtig sein. Der Plan der totalen Knechtschaft geht nicht auf. Stattdessen schreitet der Mensch zur nächsten Bewusstseinsstufe und übernimmt endlich selbstbestimmt Verantwortung.»

Über die Zensur-Geschehnisse hat Magnet mit AUF1-Nachrichtenleiter Martin Müller-Mertens gesprochen.

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Dr. Walter Weber hat schweren Schlaganfall erlitten

3. September 2026 - 16:30

Der Datenanalyst Tom Lausen hat mit Erlaubnis der Familie mitgeteilt, dass Dr. Walter Weber einen schweren Schlaganfall erlitten hat, von dem er sich gegenwärtig mit einem erfreulicherweise besser als zu erwartendem Erfolg erholt.

Inzwischen konnte er vom UKE Hamburg zu Reha-Maßnahmen in das St. Georg-Krankenhaus in der Lange Reihe in Hamburg verlegt werden. Da sein Sprachzentrum in Mitleidenschaft gezogen ist, wird gebeten, einen Besuch mit seiner Ehefrau Monika Weber zuvor abzusprechen. Es muss noch ärztlicherseits entschieden werden, was derzeit möglich und verträglich ist.

Über Genesungswünsche würde sich Dr. Weber natürlich freuen. Diese können an seine Privatanschrift geschickt werden. Seine Frau nimmt sie dann mit ins Krankenhaus. Anschrift: Dr. Walter Weber, Südring 14, 22303 Hamburg

Der 81-jährige Weber hatte während der «Pandemie» Maskenatteste ausgestellt und wurde deswegen zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (wir berichteten). Hier finden Sie ein Interview, das der TN-Redakteur Torsten Engelbrecht und der freie Journalist Dominik Paradies im April 2025 mit Weber geführt haben.

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Putin in Wladiwostok: «Sie haben die Büchse der Pandora geöffnet»

3. September 2026 - 15:16

«Das Kiewer Regime sieht das anders.» Mit diesen Worten bekräftigte Wladimir Putin am Donnerstag am Rande des Östlichen Wirtschaftsforums in der fernöstlichen russischen Stadt die Haltung Russlands zur Nutzung ziviler Infrastruktur in Kriegszeiten. Der Präsident betonte, dass zivile Einrichtungen selbst in einem bewaffneten Konflikt niemals Ziel von Angriffen sein sollten, die Ukraine dieses Prinzip jedoch gebrochen habe, was Moskau zu einer symmetrischen Antwort gezwungen habe.

«Wie Sie sehen, waren wir zu einer symmetrischen Antwort gezwungen, und anscheinend hat sich unsere Reaktion insgesamt als recht erheblich für diejenigen erwiesen, die diese Büchse der Pandora geöffnet haben», erklärte Putin in Anspielung auf die Vergeltungsangriffe, welche die russischen Streitkräfte in den letzten Wochen gegen die ukrainische Energieinfrastruktur intensiviert haben.

In den vergangenen Monaten hat Kiew seine Angriffe auf die zivile Energie- und Logistikinfrastruktur sowie auf Wohngebiete in Russland verstärkt, was zu Toten und Verletzten unter der Bevölkerung führte. Die Kräfte des Kiewer Regimes verüben systematisch gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung in verschiedenen russischen Provinzen und starten Wellen von Drohnen in Richtung der Region Moskau, wobei Wohngebäude und zivile Infrastruktur getroffen werden.

Systematische Angriffe werden auch gegen die Logistikinfrastruktur und Zivilschiffe in den Gewässern des Asowschen und des Schwarzen Meeres gerichtet, was den globalen Mangel an Getreide und Düngemitteln verschärft. Darüber hinaus sind zivile Logistikzentren, Gasanlagen und internationale Ölgesellschaften auf russischem Territorium sowie andere zivil genutzte Ziele Gegenstand von Angriffen.

Putin bekräftigte zudem seine Position zur Möglichkeit eines Dialogs mit Kiew und erklärte, dass man «nicht mit Terroristen verhandle», womit er auf die von Moskau so bezeichnete terroristische Strategie des Selenskyj-Regimes anspielte. Eine Haltung, die nahelegt, dass – zumindest vorerst – jede Perspektive auf einen Waffenstillstand oder eine diplomatische Verhandlung fern zu sein scheint, während sich beide Seiten weiterhin mit zunehmender Intensität gegenseitig beschießen.

Das Östliche Wirtschaftsforum: Kooperation und Entwicklung

Die Erklärungen des russischen Präsidenten erfolgten während des Östlichen Wirtschaftsforums in Wladiwostok, einer internationalen Plattform zur Stärkung der Bindungen und der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Investoren und Ländern der Asien-Pazifik-Region. Die Veranstaltung, die sich mittlerweile in ihrer elften Auflage befindet, dient auch als Plattform für die Entwicklung der Wirtschaft im Fernen Osten Russlands – einer strategischen Region für Moskaus Ambitionen, sich den asiatischen Märkten zu öffnen und den westlichen Sanktionen ein Gegengewicht zu bieten.

Dank des umfangreichen Veranstaltungsprogramms werden jedes Jahr während des Forums hunderte Vereinbarungen und dutzende internationale Verträge unterzeichnet. Es handelt sich um ein jährliches Event, das seit 2015 stattfindet und nur ein einziges Mal, im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie, abgesagt wurde. Putins Präsenz in Wladiwostok in einem Moment, in dem der Krieg in der Ukraine die Welt in Atem hält, unterstreicht die Bedeutung, die der Kreml der asiatischen Dimension seiner wirtschaftlichen und geopolitischen Strategie beimisst.

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Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico übersetzt und übernommen.

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Deutschland genehmigte Rüstungsgüter an Israel für fast 800 Millionen Euro

3. September 2026 - 12:58

Zwischen Januar und Juni hat die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von knapp 800 Millionen Euro genehmigt. Der Großteil der Summe, 735,8 Millionen Euro, betrifft das zweite Quartal, also von April bis Juni. Das berichtet der Spiegel anhand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion, die der Zeitschrift vorliegt.

Laut dem Spiegel sind die Ausfuhrgenehmigungen in diesem Halbjahr bereits viermal so hoch wie im gesamten Vorjahr. 2025 seien Israel Rüstungsgüter im Wert von rund 201 Millionen Euro zugesagt worden. Allerdings seien die Zahlen nicht definitiv und könnten sich noch ändern. Zudem handle es sich um genehmigte Exporte, nicht um tatsächliche.

Ein Großteil der Summe betrifft demnach den Verkauf eines U-Boots. Der Bundesregierung zufolge würden 67 Prozent des Betrags im zweiten Quartal ein «Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich» betreffen. Der Spiegel ergänzt, dass damit das U-Boot INS «Drakon» des deutschen Marineschiffbauers TKMS gemeint ist. Besonders daran sei der von der Außenluft unabhängige AIP-Antrieb, dank dem es nichtnuklearen U-Booten möglich sei, wochenlang unter Wasser zu bleiben. Das U-Boot habe seine Werft in Kiel am Dienstag in Richtung Israel verlassen.

Gemäß der Bundesregierung entfielen weitere rund 21 Prozent der Rüstungsexporte im zweiten Quartal «auf Kooperationen deutscher und israelischer Firmen im Interesse der Bundeswehr». Der Rest der Summe betreffe Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter, aber keine Kriegswaffen.

Aus Sicherheitsgründen mache die Bundesregierung in ihrer Antwort keine genauen Angaben. Bei den bekanntgegebenen einzelnen Positionen, die genehmigt wurden, handle es sich aber unter anderem um Handfeuerwaffen, Munition, Explosivstoffe und Kriegsschiffe – das U-Boot – sowie möglicherweise Drohnen.

Gegenüber dem Spiegel bezeichnete Lea Reisner, Sprecherin für Internationale Beziehungen der Linksfraktion, die genehmigten Exporte als eine «grenzenlose Doppelmoral» der Regierung. Sie erklärte:

«Während sich Friedrich Merz gerade noch angeblich über die menschenverachtenden Aussagen von Ben-Gvir empört hat, treibt seine Bundesregierung die Kooperation mit einer Regierung und einer Armee voran, gegen die vor dem Internationalen Gerichtshof der Vorwurf des Genozids verhandelt wird, die Siedlergewalt im Westjordanland unterstützt und die weiterhin den Südlibanon besetzt.»

Reisner bezieht sich auf den rechtsextremen israelischen Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir, der gefordert hatte, in Gaza jede Nacht 30 bis 40 Palästinenser zu töten (wir berichteten). Es gebe Personen, die nicht einmal Menschen seien, begründete er seine Forderungen. Sie hätten es nicht verdient, zu leben. Die Bundesregierung hatte die Aussagen als völkerrechtswidrig bezeichnet und dezidiert verurteilt.

Gemäß dem Spiegel fordert Reisner nun einen vollständigen Exportstopp für alle Rüstungsgüter nach Israel. Auch soll das EU-Israel-Abkommen ausgesetzt werden. Sie verlange zudem endlich eine Aufarbeitung der ihrer Ansicht nach völkerrechtlichen Verbrechen im Gazastreifen, «auch jener, die mit deutschen Waffen begangen wurden».

Die Zeitschrift erinnert daran, dass es 2025 teilweise bereits einen Exportstopp von Rüstungsgütern nach Israel gab, nachdem der Bundeskanzler Friedrich Merz im August 2025 erklärt hatte, «bis auf Weiteres» keine Ausfuhren mehr zu genehmigen. Allerdings betraf das laut Merz lediglich Rüstungsgüter, «die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können», und nicht solche, die Israel zur Verteidigung gegen Angriffe von außen verwendet. Der Exportstopp dauerte bis Ende November 2025. Dem Spiegel zufolge dürfte die Exportpause einer der Gründe für die deutliche Zunahme der Genehmigungen im ersten Halbjahr 2026 sein.

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«NZZ» und Neutralität – einst und jetzt: Die «alte Tante» wird vergesslich

3. September 2026 - 0:10

Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) war einmal stolz darauf, die Welt aus der Perspektive eines neutralen Landes zu betrachten. Heute scheint sie zunehmend die Welt aus der Sicht des westlichen Machtblocks zu sehen – und die schweizerische Neutralität gleich mit.

Der eigentliche Skandal der Ära des abtretenden Chefredaktors Eric Gujer ist nicht, dass die NZZ Russland kritisiert. Nicht, dass sie für eine engere Zusammenarbeit mit Europa eintritt. Und auch nicht, dass sie eine Meinung zur NATO oder zur US-Außenpolitik hat. Das alles darf eine Zeitung. Das Problem beginnt dort, wo die Zeitung ihre eigene Schweizer Tradition umdeutet und aus der Neutralität eine moralisch fragwürdige Haltung macht.

Weltwoche -Autor Philipp Gut hat diesen Bruch in seinen beiden aktuellen Beiträgen (hier und hier) über die NZZ und die Neutralität präzise herausgearbeitet. Sein Ausgangspunkt ist die eigene Geschichte des Blattes. Und diese Geschichte fällt für die heutige NZZ ausgesprochen unbequem aus.

Willy Bretscher, NZZ-Chefredaktor von 1933 bis 1967, formulierte im Oktober 1939, unmittelbar nach Kriegsausbruch, in einem berühmten Leitartikel, die Neutralität der Schweiz sei «uneingeschränkt, absolut». Das war kein naiver Pazifismus und schon gar keine Sympathie für Hitler. Im Gegenteil: Der Aggressor war für Bretscher glasklar erkennbar. Gerade deshalb ist seine Position heute so interessant.

Bretscher unterschied zwischen der politischen Meinung des Bürgers und der Neutralität des Staates. Die Schweizer konnten einen Krieg moralisch beurteilen, sie konnten für die eine oder andere Seite Sympathien empfinden – großmehrheitlich für die Alliierten. Der Staat aber hatte neutral zu bleiben. Das war der entscheidende Punkt. Neutralität bedeutete nicht, keine Meinung zu haben. Sie bedeutete, nicht Partei zu werden. Und genau diese Unterscheidung scheint der heutigen NZZ zunehmend abhandenzukommen.

Aber Neutralität ist unbequem und schwierig. Gut erinnert daran, dass Bretscher bereits 1942 das «Martyrium der Neutralität» beschrieb: Die Schweiz könne es beim besten Willen keiner der Kriegsparteien recht machen. Genau das war der Preis der Neutralität. Sie bestand gerade darin, sich dem Druck der jeweiligen Machtblöcke nicht zu unterwerfen. Die historische NZZ verstand das. Die heutige scheint darin zunehmend ein Problem zu sehen.

Gujers neue Neutralität, die nicht als solche wahrgenommen wird

Eric Gujer hat 2024 selbst dargelegt, wie er eine moderne Schweizer Neutralität versteht: Keine Bündnisverpflichtungen, keine direkte Beteiligung an Kriegen, aber zugleich ein klares Bekenntnis zur «westlichen Gemeinschaft» und einen aktiven Beitrag dagegen, dass «Putin und Konsorten die Welt nicht nach ihrem autoritären Willen umgestalten können».

Hans Geiger hat diese Definition kürzlich scharf kritisiert. Seine Argumentation ist simpel: Wenn die Schweiz aktiv gegen eine Konfliktpartei Stellung bezieht, ist die Frage berechtigt, wie sich das noch mit dem klassischen Begriff der Neutralität verträgt. Denn Neutralität ist ihrem Wesen nach nicht «westliche Neutralität». Sie ist Unparteilichkeit. Das ist keine semantische Spitzfindigkeit. Es ist der Kern des Begriffs.

Wer sagt, die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und aktiv gegen deren geopolitischen Gegner auftreten, beschreibt eine politische Ausrichtung. Er kann diese Ausrichtung für richtig halten. Aber er sollte sie nicht als selbstverständliche Fortsetzung der traditionellen Schweizer Neutralität verkaufen. Genau hier liegt der Bruch.

Vom Neutralitätsgegner zum «Putin-Versteher»

Besonders problematisch wird es, wenn die Befürworter einer konsequenten Neutralität nicht mehr mit Argumenten bekämpft, sondern politisch etikettiert werden. Gut zitiert Gujers Attacken auf SVP-Übervater Christoph Blocher. Wer für eine umfassende Neutralität eintrete, werde bei Gujer in die Nähe von «Putin»-Positionen gerückt. Blocher werden Geschichtsklitterung und eine bewusste Legitimierung russischer Aggression vorgeworfen. Die Übereinstimmung einzelner Aussagen mit Positionen des Moskauer Außenministeriums wird zum Argument gegen ihn. Damit verändert sich die Debatte grundlegend. Denn die Frage, ob die Schweiz neutral bleiben soll, ist eine verfassungs- und staatspolitische Frage. Sie ist keine Gesinnungsprüfung.

Man kann Blocher politisch ablehnen. Man kann die SVP ablehnen. Man kann Russland scharf verurteilen. Aber daraus folgt nicht, dass die Forderung nach einer umfassenden Neutralität plötzlich russische Propaganda ist. Genau diese Verkürzung kritisiert Gut.

Und sie ist besonders befremdlich, weil die NZZ damit ausgerechnet jene politische Haltung diskreditiert, die einst zum festen Bestandteil ihres eigenen Selbstverständnisses gehörte.

Bretscher gegen Gujer

Hier wird der historische Vergleich geradezu brutal. Bretscher schrieb 1939, die Schweiz müsse die Kriegsparteien gleich behandeln. Gujer erklärt heute, die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und aktiv gegen deren Gegner handeln. Bretscher warnte vor einer «willkürlichen Ausweitung des Neutralitätsbegriffes». Gujer erweitert ihn um eine politische Westbindung.

Bretscher, der Schweizer Patriot, sah Neutralität als Voraussetzung schweizerischer Eigenständigkeit. Gujer, der Deutsche, scheint sie zunehmend mit einer politischen Grundorientierung des Westens verbinden zu wollen. Das ist mehr als ein Generationenwechsel. Es ist ein Paradigmenwechsel.

Die «alte Tante» geht nach Brüssel

Die Verschiebung zeigt sich nicht nur gegenüber Russland. Auch in der Europapolitik weist die NZZ immer häufiger in Richtung Brüssel. Die Schweiz soll die Chancen des EU-Pakets nutzen. Die Beziehungen zur EU werden als strategische Notwendigkeit dargestellt. Widerstand gegen weitere Integration erscheint nicht selten als Eigensinn oder als gefährliche Verweigerung.

Natürlich darf eine Zeitung für Europa sein. Aber die historische Besonderheit der Schweiz besteht gerade darin, dass sie sich nicht vollständig in einen europäischen oder atlantischen Block einordnet. Die Neutralität ist kein dekoratives Relikt. Sie ist ein Instrument schweizerischer Souveränität.

Und genau deshalb ist die Frage so wichtig, ob die NZZ noch aus der Perspektive eines neutralen Staates argumentiert – oder zunehmend aus der Perspektive jener westlichen Staaten und Institutionen, denen sie politisch nähersteht.

Die transatlantische Ausrichtung

Die transatlantische Ausrichtung des Blattes zeigt sich auch daran, dass Gujer 2010 gemeinsam mit dem früheren Vertreter des Project for the New American Century (PNAC), Gary J. Schmitt, und anderen Autoren ein Buch veröffentlichte, wie Transition News berichtete. Beim PNAC handelt es sich um einen neokonservativen, kriegstreiberischen US-Think-Tank.

TN offenbarte zudem im selben Beitrag, dass Felix Graf, CEO der NZZ-Gruppe, Mitglied des vom WEF-Gründer Klaus Schwab initiierten Netzwerks «Young Global Leaders» ist, dem auch zahlreiche bekannte Politiker und Wirtschaftsvertreter angehören. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen der NZZ-Spitze und dem WEF-Netzwerk. Solche Verbindungen beweisen selbstverständlich keine redaktionelle Steuerung. Sie sind aber vor dem Hintergrund der publizistischen Entwicklung der NZZ bemerkenswert.

Noch bemerkenswerter ist die sicherheitspolitische Vernetzung, die Gut in seinem zweiten Beitrag beschreibt. Gujer war demnach ehemaliges Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, einer transatlantisch ausgerichteten Organisation mit Verbindungen zu politischen Institutionen, der NATO und weiteren Akteuren. Gut stellt die Frage, ob solche Netzwerke und Funktionen nicht zumindest eine Erklärung dafür liefern könnten, weshalb die schweizerische Neutralität in Gujers publizistischer Welt eine zunehmend untergeordnete Rolle spielt. Das ist eine legitime journalistische Frage.

Denn die NZZ kann nicht gleichzeitig die Vorteile einer immer engeren Einbindung in westliche Sicherheitsstrukturen propagieren und den Eindruck erwecken, dies sei lediglich die zeitgemäße Fortsetzung ihrer traditionellen Neutralitätspolitik.

Der «Falke von der Falkenstrasse»

Philipp Gut nennt Gujer den «Falken von der Falkenstrasse». Das ist polemisch. Aber es trifft einen Punkt. Denn Gujer argumentiert nicht mehr nur aus der klassischen Rolle eines Schweizer Beobachters internationaler Konflikte. Er formuliert zunehmend eine politische Richtung. Die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und zum Beispiel «Putin klar als Feind» benennen. Sie müsse aktiv dazu beitragen, dass Russland und andere autoritäre Mächte die Welt nicht nach ihrem Willen umgestalten. Das ist eine außenpolitische Haltung, die nicht von Neutralität zeugt.

Aber darf aus der Neutralität der Schweiz eine politische Westbindung gemacht werden, ohne dass man dies als Abkehr von der traditionellen Neutralität bezeichnet? Die Antwort sollte eine Zeitung wie die NZZ eigentlich selbst geben. Denn ihre eigene Geschichte liefert sie bereits.

Bretscher wusste, dass Neutralität gerade dann etwas wert ist, wenn sie unbequem wird. Wenn keiner der Kriegsparteien applaudiert. Wenn die Schweiz von allen Seiten unter Druck gesetzt wird. Wenn die Versuchung groß ist, sich moralisch auf die vermeintlich «richtige» Seite zu schlagen. Das war das «Martyrium der Neutralität».

Heute scheint das Gegenteil zu gelten: Applaus aus Brüssel, Berlin oder Washington wird zunehmend als Zeichen der richtigen Schweizer Politik verstanden – während jene, die an der traditionellen Neutralität festhalten, mit Begriffen wie «Putin-Versteher», «Appeaser» oder «Blocher-Anhänger» abgefertigt werden.

Gujer geht – aber nicht wirklich

Nun gibt Gujer die Chefredaktion ab. Am 1. Februar 2027 soll Schluss sein. Doch er wird Herausgeber Deutschland und soll weiterhin die großen Linien der deutschen und internationalen Politik begleiten. Der personelle Wechsel ist deshalb kein Kurswechsel, sondern back to the roots, in die deutsche Heimat. Die NZZ baut ihre internationale Positionierung weiter aus. Deutschland ist ein Wachstumsmarkt, und Gujer soll genau dort seine Erfahrung einbringen. Damit wird ausgerechnet jener Teil seines publizistischen Erbes institutionalisiert, der für die Frage nach der schweizerischen Identität des Blattes besonders relevant ist.

Die entscheidende Frage für die nächste Chefredaktion lautet deshalb nicht, ob die NZZ international und kritisch bleiben soll. Unter der Führung des legendären, dezidiert NS-kritischen NZZ-Chefredakteurs Willy Bretscher berichteten vor allem zwei Korrespondenten aus Berlin: Ernst Lemmer, vor 1933 Reichstagsabgeordneter (DDP). Er nutzte geschickt seine politischen Restkontakte im Berliner Regierungs- und Beamtenapparat, um kritische oder differenzierte Lageberichte an die Zürcher Redaktion zu übermitteln. Reto Caratsch stieß in den 1930er Jahren zum Berliner Büro der NZZ. Seine Berichterstattung wurde vom Auswärtigen Amt der Nationalsozialisten als «sehr kritisch» eingestuft.

Die «alte Tante» wird vergesslich

Philipp Guts historische Rückblende macht deutlich, wie weit der Weg inzwischen ist. Von Bretschers «uneingeschränkt, absoluter» Neutralität bis zu Gujers Bekenntnis zur westlichen Gemeinschaft liegt nicht einfach eine Modernisierung. Dazwischen liegt ein anderes Verständnis der Schweiz. Und vielleicht tatsächlich das Ende der «Alten Tante», wie sie einmal war. Nicht weil sie zu alt geworden wäre. Sondern vergesslich. Weil sie vergessen haben könnte, warum sie einst anders war als alle anderen.

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Vorstand der Journalistengewerkschaft verweigert Einsatz zugunsten des sanktionierten Journalisten Doğru

3. September 2026 - 0:08

Eine internationale Petition fordert seit Monaten, dass die EU ihre Sanktionen gegen den in Berlin lebenden deutschen Journalisten Hüseyin Doğru aufhebt. Über 9.000 Menschen haben unterzeichnet, darunter der griechische Ökonom Yanis Varoufakis, der britische Politiker Jeremy Corbyn und die deutschen Politiker Gregor Gysi und Günter Verheugen.

Wie Multipolar berichtete, hat sich kürzlich auch die Mitgliederversammlung des Landesverbands Berlin-Brandenburg der Deutschen Journalisten-Union (DJU) dieser Forderung angeschlossen. Sie appelliere dafür an die Gewerkschaftsspitze, die jedoch bremse. Gegenüber dem Portal erklärte ein Sprecher von Verdi im Namen des DJU-Bundesvorstands, dass es beim Fall Doğru gar nicht um Pressefreiheit gehe. Die Begründung lautet:

«Es ist fraglich, wie die anfangs im russischen Staatsmedien-Netzwerk platzierte Plattform des Betroffenen zuletzt finanziert wurde und ob es sich hier um unabhängigen Journalismus handelt. Nur dieser wird durch die Pressefreiheit geschützt. Der dju-Bundesvorstand sieht daher – auch in Abstimmung mit dem ver.di-Bundesvorstand – keine Veranlassung, seine Haltung in dieser Sache zu ändern.»

Multipolar weist deshalb Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, darauf hin, dass im entsprechenden Artikel 5 des Grundgesetzes nirgends stehe, dass nur unabhängiger Journalismus durch die Pressefreiheit geschützt wird. Dieser Schutz gelte explizit für jeden.

Dem Portal zufolge ist die Bezeichnung «unabhängiger Journalist» sowieso oft eine Fiktion. Denn angesichts der Medienfinanzierung seitens großer Unternehmen, Milliardären wie Bill Gates und der Regierung stelle sich die Frage, ob Medien tatsächlich unabhängig sind. Laut Multipolar dürfte diese Frage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sanktionen jedoch kaum von Bedeutung sein. Die Begründung:

«Denn wenn der von einer Regierungsbehörde hingeraunte Verdacht einer fragwürdigen Finanzierung es schon rechtfertigen soll, dass – abseits des Rechtssystems, ohne jedes Gerichtsurteil – einem Bürger sein Vermögen gesperrt und seine Reisefreiheit entzogen wird, dann ist das ein Rückfall ins Mittelalter. Ist dieser Bürger dazu noch Journalist, also jemand, dessen Arbeit andere Bürger nutzen, um sich frei eine Meinung bilden zu können, dann ist die Gewerkschaft gefragt. Umso mehr, wenn diese von sich selbst sagt, ‹der Schutz von Medienschaffenden und die Verteidigung der Pressefreiheit bestimmt unsere Agenda›.»

Das Portal fragt allerdings, ob sich diese Agenda gerade ändert. Es verweist auf eine Erklärung des von Fahimi geführten DGB von letztem Jahr, in der es hieß:

«Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften [sehen] die Notwendigkeit, in Deutschland und Europa verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um gemeinsam verteidigungsfähiger zu werden. (…) [Wir] begrüßen (…) es ausdrücklich, dass die nun geschaffenen neuen Möglichkeiten für schuldenfinanzierte Verteidigungsausgaben erweitert wurden und nicht mehr nur für eine bessere militärische Ausstattung der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Vielmehr können damit auch Maßnahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes, der Cybersicherheit, der Nachrichtendienste und zur Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten, wie der Ukraine, finanziert werden.»

«Mehr Geld für Rüstung mit dem Segen der Gewerkschaft?», fragt Multipolar und macht auf eine Erläuterung des Rechtsanwalts Juan Branco, der schon Julian Assange juristisch vertrat, bei einer Veranstaltung im EU-Parlament im Mai aufmerksam. Ihm zufolge ist die Sanktionspraxis eine «Form der hybriden Kriegsführung». Journalisten zu sanktionieren sei eine gezielte Kriegsvorbereitung gegen Russland. Dabei werde Rechtsstaatlichkeit durch Kriegsrecht ersetzt. So fragt das Portal abschließend:

«Nimmt der DGB diese Entwicklung hin und opfert die Pressefreiheit nun dem Krieg um die Ukraine?»

Die Redaktion merkt noch an, dass dieser Text auch per Brief an Frau Fahimi gesandt wurde. Bei einer Reaktion werde die Antwort ungekürzt veröffentlicht.

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Zürich: Ein Kopftuchverbot kann Integration fördern

3. September 2026 - 0:06

Die Berichterstattung über das geplante Zürcher Kopftuchverbot zeigt vor allem eines: Wie unterschiedlich ein und derselbe politische Entscheid gerahmt werden kann. SRF berichtet vergleichsweise nüchtern über den Beschluss des Kantonsrats. Beim Tages-Anzeiger und bei Tsüri wird dagegen bereits die Ausgangslage deutlich stärker aus der Perspektive der Kritikerinnen und Kritiker erzählt.

Das beginnt bei der Wortwahl. Während SRF zunächst schlicht festhält, dass der Kantonsrat mit 87 zu 82 Stimmen ein Verbot beschlossen und den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer verfassungskonformen Regelung beauftragt hat, stellt der Tages-Anzeiger die Frage nach den «juristischen Hürden» ins Zentrum. Bei Tsüri wird aus dem Beschluss schon im Titel eine Maßnahme, mit der «muslimische Mädchen» ausgeschlossen würden. Das ist keine neutrale Beschreibung der möglichen Folgen. Es ist eine Wertung.

Wer das Kopftuch ausschließlich als Ausdruck individueller Religionsfreiheit behandelt, blendet einen wesentlichen Teil der Debatte aus. Für die Befürworter eines Verbots geht es gerade darum, dass Kinder und Jugendliche in der Schule einen geschützten Raum haben sollen, in dem sie nicht aufgrund religiöser oder geschlechtsspezifischer Erwartungen unterschiedlich behandelt werden. Das Argument lautet nicht zwingend: Jede Frau mit Kopftuch sei unterdrückt.

Das Argument kann vielmehr lauten: Eine liberale Schule darf hinterfragen, welche sozialen Normen sie bei Kindern und Jugendlichen akzeptieren und reproduzieren will. Gerade bei Minderjährigen ist die Behauptung einer vollständig freien Entscheidung zudem an den Haaren herbeigezogen. Familiäre Erwartungen, religiöse Gemeinschaften, Gruppendruck und Geschlechterrollen können eine erhebliche Bedeutung haben. Ein staatlicher Rahmen, der in der Schule auf möglichst gleiche äußere Voraussetzungen setzt, kann deshalb auch als Schutz der individuellen Freiheit verstanden werden.

Besonders auffällig ist die Darstellung bei Tsüri. Dort wird die Aussage der SP-Kantonsrätin Mandy Abou Shoak, mit einem Verbot würden muslimische Mädchen «ausgeschlossen», prominent übernommen. Ebenso die Befürchtung, Mädchen könnten künftig Privatschulen besuchen und dadurch würden Parallelgesellschaften sogar verstärkt. Beides sind politische Prognosen – keine feststehenden Tatsachen.

Dasselbe gilt für die Behauptung, ein Verbot habe in Frankreich einen «gegenteiligen Effekt». Gerade hier wäre eine sorgfältige journalistische Einordnung besonders wichtig. Die Wirkung eines Kopftuchverbots auf Integration, Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe lässt sich nicht seriös mit einem einzelnen politischen Schlagwort erledigen. Wenn Medien solche Behauptungen aus der politischen Debatte übernehmen, sollten sie sie als solche kennzeichnen und prüfen – statt sie durch die Platzierung im Artikel faktisch zu privilegieren.

Integration bedeutet nicht, jede religiöse Praxis in der Schule zu akzeptieren. Im Gegenteil: Der vielleicht wichtigste Punkt wird in der Debatte erstaunlich selten ausgesprochen: Integration verlangt auch und vor allem Anpassung an gemeinsame Regeln. Die öffentliche Schule ist kein beliebiger privater Raum. Sie ist eine zentrale Institution, in der Kinder unterschiedlicher Herkunft zusammenkommen. Dort lernen sie nicht nur Mathematik und Deutsch, sondern auch, dass sie als Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nach denselben Regeln behandelt werden.

Ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen kann deshalb als Versuch verstanden werden, die Schule von sichtbaren religiösen Zugehörigkeiten freizuhalten. Das muss nicht religionsfeindlich gemeint sein. Es kann im Gegenteil Ausdruck eines säkularen Verständnisses staatlicher Institutionen sein.

Auch der Verweis auf Frankreich sollte deshalb nicht reflexartig als Argument gegen das Verbot abgetan werden. Frankreich verfolgt seit Jahren einen deutlich strengeren säkularen Ansatz als die Schweiz. Ob einzelne Ergebnisse dieses Modells auf Zürich übertragbar sind, ist eine offene empirische Frage. Genau darüber sollte diskutiert werden.

Der Zürcher Regierungsrat muss nun eine verfassungskonforme Vorlage ausarbeiten. Bei Lehrerinnen stellt sich noch eine andere Frage als bei Kindern: Sie treten als Vertreterinnen des Staates auf. Bei Schülerinnen geht es hingegen um Minderjährige und deren persönliche Freiheit. Eine seriöse Gesetzgebung muss diese Unterschiede berücksichtigen. Aber die Tatsache, dass ein Verbot juristisch anspruchsvoll ist, bedeutet noch lange nicht, dass das politische Anliegen falsch ist.

Die Gegner des Verbots argumentieren häufig mit Selbstbestimmung. Diese entsteht aber nicht nur dadurch, dass der Staat jede gesellschaftliche Erwartung unangetastet lässt. Sie kann auch dadurch entstehen, dass Kinder einen Ort haben, an dem bestimmte Erwartungen nicht gelten.

Die Schule könnte ein solcher Ort sein: kein Zwang, sich religiös zu bekleiden; kein Druck, bestimmte Geschlechterrollen sichtbar zu machen; keine Erwartung, die eigene Zugehörigkeit über ein religiöses Symbol zu demonstrieren. Wer darin einen Beitrag zur Integration sieht, vertritt deshalb keine grundsätzlich illiberale Position.

Im Gegenteil: Man kann ein Kopftuchverbot gerade mit dem Ziel verteidigen, Kindern möglichst viel individuelle Freiheit für ihre spätere Lebensentscheidung zu geben.

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Tesla präsentiert Robotaxi ohne Lenkrad und Pedale, gesteuert nur durch Kameras und KI

3. September 2026 - 0:04

Tesla will am 3. September offiziell sein neues Robotaxi-Modell «Cybercab» vorstellen. Zu dem Event am Firmensitz im texanischen Austin wird der US-Autobauer nur geladene Gäste empfangen. Beobachter gehen davon aus, dass Tesla die autonomen 2-Sitzer-Fahrzeuge direkt nach dieser Markteinführung in seinen betriebsbereiten Robotaxi-Service in Austin und Dallas aufnehmen wird.

Das Cybercab hat nicht nur keinen Fahrer, sondern nicht einmal Lenkrad und Pedale. Die Insassen können also nicht in den Betrieb eingreifen. Sie müssen sich vollständig auf die Steuerung durch Kameras und KI-Software verlassen, denn weitere Sensoren gibt es nicht. Für Ortung und Kommunikation stehen GPS, 5G und Starlink zur Verfügung.

Ein anderer Betreiber von fahrerlosen Taxidiensten, die Google-Schwester Waymo, äußerte im Vorfeld der Veranstaltung Kritik an dem technischen Konzept. Vollständig autonome Fahrzeuge ohne den Einsatz einer Kombination von Sensoren seien nicht möglich und reine KI-Systeme nicht sicher genug. Selbst die besten KI-Modelle hätten noch «Halluzinationen», zitiert TechCrunch den Waymo-Vizepräsidenten Thirumalai.

Der Waymo-Ansatz kombiniert dagegen Kameras, Radar und Lidar-Sensoren, also neben optischen Detektoren auch solche, die mit Funkwellen respektive Laserstrahlen arbeiten. Auf dieser Basis habe das Unternehmen eine Flotte von rund 4.000 Robotaxis in 14 Städten aufgebaut, die wöchentlich 500.000 bezahlte Fahrten anbieten würden, so das Portal.

Derweil ist die Sicherheit für alle Beteiligten beim Betrieb führerloser Vehikel auf öffentlichen Straßen so bedeutsam wie ungewiss. Die Hersteller und Betreiber sammeln Testkilometer und -daten dazu. Tesla habe mit autonomen Kilometern deutlich weniger Erfahrung als die Konkurrenz, schreibt Report24. Unternehmensangaben zufolge hätten seine unüberwachten Robotaxis rund 380.000 Meilen zurückgelegt, während Waymo auf mehr als 220 Millionen vollständig fahrerlose Meilen komme.

Das könnte sich bald ändern – womöglich auch mit Fahrgästen als Versuchspersonen. Tesla hat laut TechCrunch bereits vor der Produkteinführung am 3. September damit begonnen, Cybercabs beim texanischen Kraftfahrzeugamt zu registrieren. Nach eigenen Angaben will das Unternehmen jährlich mehr als 125.000 Fahrzeuge dieses Typs bauen.

Die Überlegungen zur Sensorik solcher Autos dürften unterdessen bei allen Herstellern bereits weiter reichen. Mit der nächsten Mobilfunkgeneration, 6G, wird aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit ein mächtiges neues Werkzeug zur Verfügung stehen. Dieses ist nicht nur noch hochfrequenter, sondern wird auch zusätzliche Möglichkeiten beinhalten.

Der neue Standard wird durch Wände «sehen» können – ganz ohne Kameras. Durch die sogenannte ISAC-Technologie (Integrated Sensing and Communication), die fester Bestandteil von 6G werden soll, wird der Mobilfunk zum Radar. Er kann dann Objekte und Vitaldaten allein durch Funkwellen erkennen.

Nach demselben Prinzip können heute schon einige WLAN-Router als Bewegungsmelder arbeiten. 6G wird das Ganze «auf die Straße» tragen und ihm eine viel größere Reichweite geben. Für Anbieter von autonomen Fahrdiensten dürfte das interessant sein. Wünschenswert für die Allgemeinheit vielleicht weniger, denn es sind auch andere Einsatzgebiete denkbar.

Die möglichen Risiken dieser Technologie beginnen nicht erst bei Gefahren für unsere Gesundheit durch elektromagnetische Felder (wir berichteten). Allein schon die permanente Erkennbarkeit und die Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen, sind ein ernstzunehmendes Problem. Wer zum Beispiel ein Wohngebiet derart unter Kontrolle hat, kommt leicht auf kriminelle Ideen.

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Griechenland: Wie aus einem Wassergesetz plötzlich die Lizenz für Luxus-Resorts wird

3. September 2026 - 0:02

Tinos ist weit mehr als eine griechische Ferieninsel. Sie gilt als eines der wichtigsten religiösen Zentren Griechenlands und ist vor allem für die berühmte Wallfahrtskirche Panagia Evangelistria in Tinos-Stadt bekannt. Jedes Jahr pilgern zahlreiche Gläubige auf die Kykladeninsel, um die Ikone der Gottesmutter von Tinos zu verehren. Zugleich ist die Insel für ihre traditionellen Dörfer, Taubenhäuser, Marmorarbeiten, Windmühlen und ihre weitgehend ursprüngliche kykladische Landschaft bekannt.

Gerade deshalb sorgt eine geplante Neuregelung für besondere Kritik. Ausgerechnet in einem Gesetzentwurf zur Wasserversorgung findet sich eine Regelung, die weit über das eigentliche Thema hinausreicht: Auf bewohnten griechischen Inseln soll die «Wiederbelebung» aufgegebener Siedlungen künftig mit einer weitreichenden Erschließung angrenzender Flächen verbunden werden können. Was die Regierung als Revitalisierung verkauft, könnte auf Tinos vor allem eines bedeuten: mehr Bauland für groß dimensionierte Tourismusprojekte.

Nach den vorliegenden Angaben soll die zulässige Fläche für solche Entwicklungen auf bis zu 200 Hektar ausgeweitet werden. Möglich würden damit nicht nur Wohnnutzungen, sondern auch Handel, Tourismus und Freizeitangebote. Kritiker sehen darin weniger eine behutsame Wiederherstellung alter Siedlungsstrukturen als eine Tür für neue, abgeschlossene Luxusquartiere und Resortanlagen.

Damit steht eine Insel, deren Identität stark von religiösem Erbe, traditionellen Siedlungen und einer charakteristischen Kulturlandschaft geprägt ist, vor einer grundsätzlichen Frage: Wie viel großflächige Luxusentwicklung verträgt Tinos, ohne seinen eigenen Charakter zu verlieren?

Besonders brisant ist der Zeitpunkt. Tinos kämpft mit zunehmender Wasserknappheit und wurde wegen der angespannten Versorgungslage bereits zum Notstandsgebiet erklärt. Während Kommunalvertreter angesichts der knappen Ressourcen Beschränkungen für neue Schwimmbäder und Brunnen fordern, könnte der Staat gleichzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für neue großflächige Tourismusentwicklungen schaffen.

Das ist der politische Widerspruch, den die Regierung erklären muss: Woher soll das zusätzliche Wasser für neue Luxusimmobilien kommen?

Noch schwerer wiegt der Vorwurf der Abgeordneten Peti Perka. Sie hat im Parlament Unterlagen und Pläne vorgelegt und behauptet, die Neuregelung stehe im Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsprojekt auf Tinos. Im Mittelpunkt stehen dabei Flächen im Bereich Monastiria, einer verlassenen Siedlung, die nach den Angaben der Kritiker bereits von einem Immobilienunternehmen erworben wurden.

Sollten die neuen Vorschriften tatsächlich genau jene Hindernisse beseitigen, an denen ein konkretes Projekt bislang scheiterte, wäre das politisch hochproblematisch. Denn dann ginge es nicht mehr nur um allgemeine Raumordnungspolitik, sondern um die Frage, ob ein Gesetz nachträglich so verändert wird, dass ein bestimmtes Geschäftsmodell plötzlich möglich wird.

Die entscheidenden Änderungen sind dabei bemerkenswert: Aus einem engeren Anwendungsbereich für bestimmte größere Inseln soll ein Modell für sämtliche bewohnten Inseln werden. Gleichzeitig wächst der mögliche Entwicklungsrahmen auf bis zu 200 Hektar. Das Wort «Revitalisierung» klingt harmlos. Doch hinter dem Begriff können Straßen, Gebäude, touristische Anlagen, Pools und private Luxusquartiere stehen.

Und genau hier liegt das Problem: Ein verlassenes Dorf wiederzubeleben ist etwas anderes, als auf der grünen Wiese ein neues Luxusresort zu ermöglichen. Auf Tinos bekommt diese Debatte eine zusätzliche Dimension. Die Insel ist für ihre Wallfahrtskirche, ihre religiöse Bedeutung und ihre traditionelle Architektur bekannt – und genau dieses kulturelle Erbe ist Teil dessen, was Tinos für Besucher überhaupt attraktiv macht.

Eine großflächige Resortentwicklung könnte deshalb am Ende ausgerechnet jene Landschaft und Authentizität unter Druck setzen, von der der Tourismus auf der Insel lebt. Die Regierung muss daher offenlegen, wer von der neuen Regelung konkret profitieren könnte, welche Flächen betroffen sind und warum die Grenzen des bisherigen Rechts geändert werden sollen.

Denn wenn mitten in einer Wasserkrise die rechtlichen Grundlagen für neue großflächige Luxusentwicklungen geschaffen werden, reicht es nicht, das Ganze als «ökologische Aufwertung» oder «Wiederbelebung» zu etikettieren. Am Ende bleibt die entscheidende Frage: Wird hier ein verlassenes Dorf gerettet – oder ein Resort gerettet, das bislang nicht gebaut werden konnte?

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Drohnen-Vorfall in Leipzig: «Sollen wir wegen einer Spielzeugdrohne Deutschlands Zerstörung in Kauf nehmen?»

2. September 2026 - 17:56

Während Mainstreammedien wie die Bild die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung gegen Russland als entschlossene Antwort auf den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle feiern und Ex-Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt bereits vor einer raschen Reaktion Moskaus warnt, meldet sich Sahra Wagenknecht auf Instagram mit einer scharfen Gegenstimme zu Wort (siehe unten den vollständigen Videobeitrag). Die BSW-Gründerin stellt die Eskalationspolitik von Bundeskanzler Friedrich Merz grundlegend in Frage und warnt vor den verheerenden Folgen einer weiteren Konfrontation mit der Atommacht Russland.

Ausgangspunkt ihrer Kritik ist die Ankündigung von Merz, die Bundesregierung habe eine «weitgehende Einigung» über die Reaktion auf den Vorfall erzielt und werde diese in den nächsten Tagen klar zum Ausdruck bringen. Geplant ist vor allem:

  • Das russische Generalkonsulat in Bonn soll zum 18. September geschlossen werden. Damit bleibt als einzige russische diplomatische Vertretung in Deutschland die Botschaft in Berlin.
  • Das «Russische Haus» in Berlin soll geschlossen beziehungsweise das entsprechende Kulturabkommen beendet werden.
  • Deutschland will auf EU-Ebene weitere Sanktionen und Einreisebeschränkungen gegen russische Personen vorantreiben. Außenminister Johann Wadephul sagte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Dobrindt ausdrücklich: «Wir werden in der Europäischen Union neue Listungen von Personen aus Russland im Kontext hybrider Angriffe vorschlagen.»

Die Partner in EU und NATO würden nicht überrascht sein, so die Bundesregierung. Für Wagenknecht klingt das nach einer gefährlichen Zuspitzung. Sie fragt:

«Erklärt Friedrich Merz jetzt Russland den Krieg? Ehrlich gesagt: Als ich dieses düstere Geraune [von Merz] gehört habe, da habe ich mich als Erstes gefragt, ob jetzt nicht der Zeitpunkt wäre, ein One-Way-Ticket irgendwohin ganz weit weg von Deutschland zu kaufen. Was hat der Mann vor?

Ich weiß auch nicht, wer die Spielzeugdrohne mit der Sprengstoffladung, die sich immerhin von einem Busfahrer mit einem Fußtritt außer Gefecht setzen ließ, auf dem Leipziger Flughafen deponiert hat. Ich weiß nur, dass bei den vielen Drohnenvorfällen, mit denen die deutschen Medien im letzten Jahr die Schlagzeilen gefüttert haben, bisher nicht ein einziges Mal Russland als Urheber nachgewiesen werden konnte.»

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In mehreren Fällen sei der Verdacht sogar eindeutig widerlegt worden. Und in dem einzigen Fall, in dem tatsächlich großer Schaden entstanden sei – dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines im Jahr 2022 –, steckten «nicht der böse Russe» dahinter, sondern «unsere lieben Freunde aus der Ukraine» dahinter. Dennoch habe man der Ukraine nicht den Krieg erklärt, sondern «zum Dank den nächsten Milliardencheck geschickt».

Multipolar berichtete in diesem Zusammenhang sogar, deutsche Stellen seien vorab über die Nord-Stream-Sprengung informiert gewesen:

«Laut eines Berichts der US-Zeitung Wall Street Journal wussten Verantwortliche des Bundesnachrichtendienstes (BND) bereits im Vorfeld von den geplanten Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines. Demnach habe der US-Geheimdienst CIA seine deutsche Partnerbehörde über die ukrainischen Planungen informiert, nachdem die CIA selbst vom niederländischen Militärgeheimdienst MIVD davon erfahren haben soll. Dies bestätigten der Zeitung sowohl deutsche als auch US-amerikanische Beamte, heißt es in dem Bericht.»

US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. wiederum hatte in einem Interview mit dem US-Sender CNBC in Sachen Pipeline-Sprengung erklärt, dass die USA für die Sabotage der Nord-Stream-Pipeline und die Deindustrialisierung Deutschlands verantwortlich seien. Tiefenrecherchen dazu betrieben hat der US-Journalist Seymour Hersh. Seine Schlussfolgerung: Die US-Regierung unter Joseph Biden hat den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines vorbereitet und durchführen lassen. Er bezeichnet die Erzählungen von ukrainischen Attentätern auf einer Segeljacht als «lächerlich» (TN berichtete).

Selbst wenn im Falle der Drohnenattacke Belege für eine russische Verantwortung vorlägen, hält Wagenknecht die angekündigte Reaktion für unverhältnismäßig:

«Sollen wir ernsthaft wegen einer dilettantisch gebauten Drohne, die keinerlei Schaden angerichtet hat, die Zerstörung Deutschlands in Kauf nehmen?»

Ein Krieg mit Russland würde Millionen Menschen das Leben kosten und große Teile des Landes unbewohnbar machen. Ein Anschlagversuch müsse zwar aufgeklärt und der Schutz vor ausländischer Einflussnahme, Spionage und möglichen Terroranschlägen verbessert werden. Doch:

«Friedrich Merz darf unser Land nicht mit geheimen Entscheidungen und nebulösen Drohungen immer tiefer in eine brandgefährliche Eskalation führen.»

Als Ausweg empfiehlt Wagenknecht den Wählern in Sachsen-Anhalt, am 6. September ihre Stimme dem BSW zu geben – «für Frieden, Vernunft und eine Politik, die Deutschland aus Kriegen heraushält, statt sie in unser Land zu tragen». Während die Regierungsmaßnahmen und die begleitende Berichterstattung auf Konfrontation setzen, plädiert die BSW-Chefin damit für deeskalierende Vernunft und warnt davor, das Land sehenden Auges in eine existenzielle Gefahr zu steuern.

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Gericht beanstandet Neutralitäts-Zeitung

2. September 2026 - 16:01

Obwohl die Neutralitätsinitiative in der Schweiz von der SVP-nahen Organisation Pro Schweiz lanciert wurde und die SVP offiziell die einzige größere Partei ist, die die Vorlage unterstützt, stehen auch linke Kreise hinter ihr. Das brachte das Ja-Komitee dazu, in seiner Abstimmungszeitung, von der über vier Millionen Exemplare in Briefkästen verteilt wurden, zu schreiben, dass «Linke und Grüne» Ja zur Initiative sagen. Weil das besonders in der französischen Version mit dem großgeschriebenen «les Verts» nicht nur als allgemeine Ideologiezugehörigkeit, sondern als die Partei selbst betreffend verstanden werden kann, hat die Grünen-Partei geklagt (wir berichteten).

Wie 20 Minuten nun informiert, ging ein Zivilgericht in Bern, wo die Partei ihren Sitz hat, mit den Klägern einig und stoppte die Abstimmungszeitung in der Westschweiz superprovisorisch. Die französischsprachige Version sei widerrechtlich und müsse online sofort angepasst werden. Im Urteil, das 20 Minuten vorliegt, wird mit einer Busse von bis zu 10.000 Franken gedroht.

Der Waadtländer Anwalt und Grünen-Nationalrat Raphaël Mahaim, der laut 20 Minuten federführend für die Klage war, erklärte gegenüber dem Portal:

«Es ist meines Wissens das erste Mal, dass so ein Entscheid in einer Abstimmungskampagne gefällt wurde. Mit diesem widerrechtlichen Satz hat das Ja-Komitee unsere Persönlichkeitsrechte verletzt.»

Der Politiker habe die Korrektur aller Versionen beantragt und hoffe, dass das Gericht in den nächsten Tagen dem ebenfalls zustimmen wird. Die Grünen planten, später auch auf Schadenersatz zu klagen.

Der Präsident des Ja-Komitees, Walter Wobmann, teilte 20 Minuten mit:

«Der Versand der Zeitungen ist komplett abgeschlossen. Wir nehmen dieses Urteil sehr gelassen und werden prüfen, wie weiter vorzugehen ist, wenn wir die Unterlagen dazu erhalten haben.»

Die Initianten haben aber reagiert und die Online-Version der Zeitung gleich in allen drei Sprachen korrigiert. Anstatt des beanstandeten Satzes ist dort nun auf Deutsch zu lesen: «Neutralität sichern – eine parteiübergreifende Aufgabe!». Die französische und die italienische Fassung lauten ähnlich.

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Bill Gates fordert globale KI-Maßnahmen

2. September 2026 - 9:56

Der Mann, dessen Ziel es war, der gesamten Weltbevölkerung experimentelle mRNA-«Impfstoffe» zu verabreichen, fordert nun von den Regierungen weltweit einen Plan im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). In einem Essay und einem Video, über die zum Beispiel die Tagesschau und 20 Minuten berichteten, erkennt Gates zwar den potenziellen Nutzen von KI, warnt aber vor dessen Gefahren.

Laut dem Multimilliardär wird KI «entweder das größte Werkzeug für Chancengleichheit sein, das je erfunden wurde, oder die schlimmste Quelle von Ungerechtigkeit». Der Übergang in das KI-Zeitalter werde «eine der turbulentesten Phasen der Menschheitsgeschichte sein». Im Moment würden wir uns nicht ausreichend darauf vorbereiten. Durch die richtigen Schritte könne KI jedoch «eine Kraft für das Gute sein und das Leben aller verbessern».

Auf der negativen Seite sieht Gates den Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen, zuerst im Büro-, Handels- und Dienstleistungsbereich, was schon geschehe, später durch fortschrittliche Robotik auch in der Produktion. Zudem könnten Kriminelle durch KI zum Beispiel Bomben bauen und Computerviren entwickeln. Wie schon in einem Interview mit CNN warnt er auch vor KI-Bioterrorismus. Außerdem macht er sich Sorgen, dass KI die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen und zwischenmenschliche Beziehungen ersetzen könnte.

Um die positiven Aspekte von KI zu fördern und die negativen zu verhindern oder zu verzögern, schlägt Gates unter anderem vor, bestimmte Arbeiten für Menschen zu reservieren, selbst wenn sie von einer KI billiger oder besser gemacht werden können. Um ihr Kostenvorteil gegenüber Menschen zu senken, ist er der Ansicht, dass auf KI und Roboter Steuern erhoben werden sollten.

Um den KI-Wandel zu steuern, fordert Gates nationale Zentralstellen und globale Abkommen nach dem Muster der internationalen Luftfahrt. Diese Gestaltung könne man nicht den Tech-Konzernen überlassen. Gates weiter:

«Stattdessen sollten Lösungen durch einen öffentlichen demokratischen Prozess entwickelt werden, der gewählte Amtsträger, politische Entscheidungsträger, Pädagogen, Gesundheitspersonal, lokale Beamte und Gemeindevorsteher einbezieht.»

Gates zufolge können die positiven Aspekte von KI die negativen «bei weitem überwiegen», sofern der Übergang gut bewältigt wird. Er vermisst jedoch eine ausreichende Vorbereitung:

«Es gibt keinen Plan, um den Einstieg in das KI-Zeitalter zu erleichtern, und nicht einmal einen Plan, einen Plan zu erstellen.»

Der Microsoft-Gründer stellt klar:

«Diese beispiellose Technologie erfordert eine beispiellose globale Reaktion.»

Gates plädiert an die Verantwortlichen, die aktuelle Chance zu nutzen, «bevor die Arbeitslosigkeit rapide ansteigt, Gemeinschaften leiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit schwindet». Sie könnten dafür sorgen, dass «ihre Regierung das Problem ganzheitlich angeht, anstatt es in unzählige bürokratische Bereiche aufzuteilen» und dass «KI allen zugutekommt».

Fazit: Manches, was Gates schreibt, ist durchaus sinnvoll. Doch wenn der vermeintliche Philanthrop die Regierungen weltweit auf den Plan ruft, ist Vorsicht geboten.

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Merz und die CDU vor dem Offenbarungseid im Osten

2. September 2026 - 0:05

Der Kanzler reist durch den Osten und tut so, als ginge ihn das alles nichts an. Friedrich Merz kommt nach Kühlungsborn und Quedlinburg in Mecklenburg-Vorpommern, während seine CDU in Sachsen-Anhalt bei 22 Prozent feststeckt und die AfD über 40 Prozent liegt. Die AfD könnte mit Ulrich Siegmund erstmals in einem Bundesland die absolute Mehrheit und den Ministerpräsidentenposten holen. Merz will das verhindern, indem er nach der Wahl einfach so weitermacht wie Voigt und Kretschmer, ohne die Wähler zu fragen.

Gewitter, Beschimpfungen und ein Fischbrötchen an der Ostsee

Die Strategen der CDU-Zentrale hatten sich für den Auftakt des Ostwahlkampfs sonnige Bilder vom Strand in Kühlungsborn gewünscht. Stattdessen zogen dunkle Gewitterwolken auf, Regen und Donner bestimmten die Szenerie. Aus der Menge wurden Merz Beschimpfungen wie «Pinocchio» und «Kriegstreiber» zugerufen, auf einem Plakat wurde sogar sein Rücktritt gefordert. Einige Anhänger applaudierten und versuchten vergeblich, die Gegendemonstranten zu mehr Anstand aufzurufen. Der Kanzler nahm es nach außen gelassen hin und kam über Absperrgitter hinweg mit vereinzelten Passanten ins Gespräch.

Merz in Kühlungsborn ausgebuht.

Selbst sein Versuch "Volksnähe" zu demonstrieren scheitert nach nur 6 Sekunden...

Kein Kanzler war je so fertig wie Merz.#MerzKannEsNicht pic.twitter.com/aIEyZi0ONS

— Dr. David Lütke (@DrLuetke) August 31, 2026

Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei zehn Prozent, die AfD bei 36 Prozent. Eine Regierungsbeteiligung der Union nach dem 20. September ist nicht in Sicht, weil der Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundespartei jede Zusammenarbeit mit AfD oder Linkspartei verbietet. Merz betonte die wirtschaftliche Stärke des Landes, dessen Chancen besser genutzt werden könnten, und bedauerte, dass sich die SPD vor fünf Jahren für die Linkspartei und gegen die CDU entschieden habe. Im Restaurant Fisch-Hus direkt an der Strandpromenade biss er in ein Fischbrötchen mit Sherry-Bismarckhering, Zwiebeln und Salat und bescheinigte dem Produkt nach den ersten drei Bissen eine besondere Qualität. Merz:

«Die Brötchen sind klasse, der Fisch ist toll, also eine tolle Kombination»

Danach spazierte er ein paar Meter über die Strandpromenade, grüßte freundlich, wünschte Schaulustigen gute Erholung und gewährte dem kleinen Kai ein Selfie. Die Rufe einzelner AfD-Anhänger ignorierte er. Es blieb friedlich.

Fischer rechnen dem Kanzler die Realität vor

Im selben Restaurant stellten Robert und Paul Keppler den Kanzler zur Rede. Die Behörden bräuchten zuweilen viel zu lange für einen Stempel. Bürokratieabbau sei das zentrale Thema des CDU-Wahlkampfs, beschwichtigte Spitzenkandidat Daniel Peters. Merz versprach, die Bundesregierung werde noch im Laufe des Jahres eine Reihe von Dokumentationspflichten für den Mittelstand abschaffen. Dann kam die Fangquote. Vor ein paar Jahren habe der Kutter noch 250 Tonnen Hering anlanden dürfen, in diesem Jahr seien es noch sieben Tonnen. Die Kepplers:

«Wir haben doch Schwierigkeiten. Davon kann keiner leben.»

Der Kanzler verwies darauf, dass die Politik die Verantwortung für den Erhalt der Fischbestände habe. Paul Keppler ließ das nicht gelten und verwies auf 50.000 bis 60.000 geschützte Kegelrobben, von denen jede pro Tag fünf Kilo Fisch fresse. Die Politik müsse sich jetzt entscheiden, entweder sie unterstütze die Ostseefischer oder diese machten endgültig Feierabend. Selbst in vergleichsweise freundlicher Gesellschaft ist der Unmut über die Politik des Kanzlers und seiner Bundesregierung zu spüren.

Ankunft in Quedlinburg ohne Begrüßung

Nach den Szenen am Ostseestrand fuhr Merz hinter verdunkelten Scheiben seiner Limousine direkt auf den Innenhof des Schlosses in Quedlinburg. Am Straßenrand blieben wenige Demonstranten zurück.

Die Merz-Kritiker aus der AfD sind fast umsonst gekommen. Der Kanzler lässt sich am Montagabend in seiner Limousine auf den Stiftsberg in Quedlinburg fahren, steigt nicht aus, schüttelt keine Hände. Unterstützer aus der CDU? Nicht sichtbar. @Tagesspiegel pic.twitter.com/Y9G5RqHbl8

— Daniel Sturm (@SturmDaniel) August 31, 2026

Obwohl der CDU-Kreisverband Harz mehr als 600 Mitglieder zählt, fand sich niemand zur Begrüßung ein. Auch Plakate, die für den Auftritt des Kanzlers warben, suchte man vergebens. Parteiintern wurde schon länger gemunkelt, dass die örtliche CDU den in Beliebtheitsumfragen abgeschlagenen Kanzler gar nicht als Wahlkampflokomotive sieht.

Ministerpräsident Sven Schulze erweckt den Eindruck, als grenze er sich von Berlin ab. Im Sommer stellte er sich gemeinsam mit den anderen beiden ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten «gegen ein Kernelement des schwarz-roten Rentenreformkonzepts», die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Auch beim Besuch von Friedrich Merz in Sachsen-Anhalt hielt sich die Landes-CDU auffallend zurück.

Ursprünglich waren größere öffentliche Wahlkampfauftritte des Kanzlers im Gespräch. Am Ende wurde daraus ein möglichst kleiner und unauffälliger Termin in Quedlinburg: kein klassischer Auftritt vor größerem Publikum, sondern eine Gesprächsrunde mit Landtagskandidaten, ein Rundgang durch den Schlossgarten und anschließend ein gemeinsames Statement vor Kameras. Die CDU rechnete offenbar mit Störungen und vermied einen großen öffentlichen Auftritt. Während Merz sich im Schloss «ins Goldene Buch der Stadt eintrug», einen Blick in die Stiftskirche warf und anschließend rund 30 Minuten mit Harzer CDU-Funktionären sprach, wartete die angereiste Hauptstadtpresse im Gewitterregen auf den Auftritt des Kanzlers. Schulze sagte dennoch unbeirrt:

«Genauso haben wir uns den Termin gewünscht.»

Er freue sich, Merz zum ersten Mal in seinem Geburtsort Quedlinburg zu begrüßen.

Das Machtmodell aus Thüringen und Sachsen soll nach Magdeburg

Der Besuch in Quedlinburg machte damit ein grundlegendes Problem des Merz-Wahlkampfs sichtbar: Der Kanzler versucht, die CDU im Osten als Kraft der Mitte zu präsentieren, während seine eigene Landespartei erkennbar auf Distanz zu Berlin geht und die AfD gleichzeitig immer näher an die absolute Mehrheit rückt. Je schwieriger die Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl werden, desto entscheidender wird deshalb eine andere Frage: Wie will die CDU in Magdeburg überhaupt regieren, wenn es für eine eigene Mehrheit nicht reicht?

Die Antwort darauf gab Merz wenige Tage vor der Wahl in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung. Sollte es zu einer CDU-geführten Minderheitsregierung kommen, lohne ein Blick zu den Nachbarn. Für die CDU gilt eigentlich ein Bundesparteitagsbeschluss aus dem Jahr 2018, der Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linkspartei ablehnt.

«Wir sehen, wie in Thüringen und Sachsen regiert werden kann. Aber es muss auch klar sein, dass es Grenzen gibt. Der Kern einer Zusammenarbeit ist eine Regierungsbeteiligung und die Erarbeitung eines Regierungsprogramms. Das sehe ich weder mit der AfD noch mit der Linkspartei.»

Doch in Thüringen und Sachsen haben die Ministerpräsidenten Mario Voigt und Michael Kretschmer bereits vorgemacht, wie sich eine Regierung auch ohne klassische Koalitionsmehrheit durch das Parlament bringen lässt. Regelmäßige Mehrheiten werden dort mit Stimmen der Linken organisiert, ohne dass daraus eine formelle Regierungsbeteiligung entsteht.

Die Linke hat sich mit Blick auf Sachsen-Anhalt bereits offen für ein solches Modell gezeigt. Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann forderte gegenüber der Rheinischen Post, dass die Partei im Gegenzug inhaltlich mitreden könne.

«Ein Tolerierungsmodell wie in Thüringen oder Sachsen wäre denkbar. Wir werden nicht um jeden Preis einem CDU-Ministerpräsidenten ins Amt verhelfen. Dann wollen wir inhaltlich mitreden – etwa in der Innenpolitik, in der Bildungspolitik oder bei der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum.»

Damit würde ausgerechnet jene Partei zum möglichen Mehrheitsbeschaffer, die aus der SED hervorgegangen ist und deren politische Vergangenheit die CDU jahrzehntelang als unvereinbar mit ihrer eigenen politischen Identität bezeichnet hat.

Merz' pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern

Während Merz in Quedlinburg und Kühlungsborn den Unmut der Bürger und die Distanz der eigenen Landespartei spürte, wies er jede persönliche Verantwortung für ein mögliches Desaster bei den Ostwahlen von sich. Auf die Frage, ob er um sein Amt fürchte, sollten die Ostwahlen zum Desaster für die CDU werden, sagte Merz:

«Nein. Da wird von außen versucht, einen Keil in die Union zu treiben. Das Ergebnis einer Landtagswahl gefährdet nicht die Stabilität der Bundesregierung.»

Innenminister Alexander Dobrindt warnte derweil im Stern flankierend vor Personaldebatten auf Bundesebene. Diese lenkten davon ab, dass man an einem historischen Reformwerk für Deutschland arbeite. Man arbeite in der Spitze der Koalition sehr gut und vertrauensvoll zusammen.

Merz bemüht sich damit, ein schwaches Abschneiden seiner CDU von seiner Arbeit als Kanzler zu entkoppeln. Ein schlechtes Ergebnis bei einer Landtagswahl, so seine Botschaft, soll nicht automatisch zu einer Debatte über die Stabilität der Bundesregierung oder seine politische Zukunft führen.

Während der Bundeskanzler die politische Verantwortung für das Wahlergebnis auf Landesebene belassen will, zeichnet er zugleich ein düsteres Bild davon, was den Menschen im Land drohen könnte, wenn sie sich gegen die CDU entscheiden. Aus der Abgrenzung der Wahl von seiner eigenen politischen Zukunft wird so eine Warnung vor den möglichen Folgen der Wahl für Sachsen-Anhalt. Um die drohende Schlappe im Osten abzuwenden, greift Merz zu immer drastischeren Warnungen. Bei seinem Auftritt im Harz stempelte Merz die von der bisherigen Politik frustrierten Bürger pauschal ab und drohte dem Wähler unverhohlen mit wirtschaftlichen Konsequenzen, indem er den Anwesenden zurief:

«Sachsen-Anhalt darf kein Experimentierfeld für Wutbürger werden. Das geht am Ende zulasten der Bürger von Sachsen-Anhalt.»

Aus diesen Äußerungen spricht die pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen den bisherigen politischen Kurs auflehnen.

Der eigentliche Machtverlust

Die entscheidende Frage ist längst nicht mehr, wie die CDU ihre Abgrenzungen erklärt. Entscheidend ist, ob diese Abgrenzungen politisch noch funktionieren. Wer keine Mehrheit besitzt, muss Mehrheiten organisieren. Und wer den Wähler für die Folgen seiner Entscheidung verantwortlich macht, statt deren Ursache zu verstehen, verliert genau das, was eine demokratische Partei braucht: Vertrauen.

Am Ende geht es deshalb nicht um die AfD allein. Es geht um eine CDU, die zwischen politischem Anspruch, parlamentarischer Realität und eigener Verantwortung zunehmend auseinanderfällt.

***

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von Haintz.media übernommen.

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Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?

2. September 2026 - 0:03

In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.

Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.

In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).

NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.

Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:

«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»

Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:

«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»

Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.

Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.

Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-Überlegenheit

Derweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).

Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:

«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»

In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:

«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»

Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).

Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:

92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.

Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.

Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).

Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.

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Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?

2. September 2026 - 0:03

In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.

Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.

In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).

NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.

Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:

«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»

Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:

«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»

Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.

Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.

Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-Überlegenheit

Derweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).

Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:

«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»

In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:

«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»

Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).

Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:

92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.

Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.

Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).

Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.

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