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Aktualisiert: vor 29 Minuten 9 Sekunden

Bill Gates fordert globale KI-Maßnahmen

2. September 2026 - 9:56

Der Mann, dessen Ziel es war, der gesamten Weltbevölkerung experimentelle mRNA-«Impfstoffe» zu verabreichen, fordert nun von den Regierungen weltweit einen Plan im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). In einem Essay und einem Video, über die zum Beispiel die Tagesschau und 20 Minuten berichteten, erkennt Gates zwar den potenziellen Nutzen von KI, warnt aber vor dessen Gefahren.

Laut dem Multimilliardär wird KI «entweder das größte Werkzeug für Chancengleichheit sein, das je erfunden wurde, oder die schlimmste Quelle von Ungerechtigkeit». Der Übergang in das KI-Zeitalter werde «eine der turbulentesten Phasen der Menschheitsgeschichte sein». Im Moment würden wir uns nicht ausreichend darauf vorbereiten. Durch die richtigen Schritte könne KI jedoch «eine Kraft für das Gute sein und das Leben aller verbessern».

Auf der negativen Seite sieht Gates den Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen, zuerst im Büro-, Handels- und Dienstleistungsbereich, was schon geschehe, später durch fortschrittliche Robotik auch in der Produktion. Zudem könnten Kriminelle durch KI zum Beispiel Bomben bauen und Computerviren entwickeln. Wie schon in einem Interview mit CNN warnt er auch vor KI-Bioterrorismus. Außerdem macht er sich Sorgen, dass KI die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen und zwischenmenschliche Beziehungen ersetzen könnte.

Um die positiven Aspekte von KI zu fördern und die negativen zu verhindern oder zu verzögern, schlägt Gates unter anderem vor, bestimmte Arbeiten für Menschen zu reservieren, selbst wenn sie von einer KI billiger oder besser gemacht werden können. Um ihr Kostenvorteil gegenüber Menschen zu senken, ist er der Ansicht, dass auf KI und Roboter Steuern erhoben werden sollten.

Um den KI-Wandel zu steuern, fordert Gates nationale Zentralstellen und globale Abkommen nach dem Muster der internationalen Luftfahrt. Diese Gestaltung könne man nicht den Tech-Konzernen überlassen. Gates weiter:

«Stattdessen sollten Lösungen durch einen öffentlichen demokratischen Prozess entwickelt werden, der gewählte Amtsträger, politische Entscheidungsträger, Pädagogen, Gesundheitspersonal, lokale Beamte und Gemeindevorsteher einbezieht.»

Gates zufolge können die positiven Aspekte von KI die negativen «bei weitem überwiegen», sofern der Übergang gut bewältigt wird. Er vermisst jedoch eine ausreichende Vorbereitung:

«Es gibt keinen Plan, um den Einstieg in das KI-Zeitalter zu erleichtern, und nicht einmal einen Plan, einen Plan zu erstellen.»

Der Microsoft-Gründer stellt klar:

«Diese beispiellose Technologie erfordert eine beispiellose globale Reaktion.»

Gates plädiert an die Verantwortlichen, die aktuelle Chance zu nutzen, «bevor die Arbeitslosigkeit rapide ansteigt, Gemeinschaften leiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit schwindet». Sie könnten dafür sorgen, dass «ihre Regierung das Problem ganzheitlich angeht, anstatt es in unzählige bürokratische Bereiche aufzuteilen» und dass «KI allen zugutekommt».

Fazit: Manches, was Gates schreibt, ist durchaus sinnvoll. Doch wenn der vermeintliche Philanthrop die Regierungen weltweit auf den Plan ruft, ist Vorsicht geboten.

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Merz und die CDU vor dem Offenbarungseid im Osten

2. September 2026 - 0:05

Der Kanzler reist durch den Osten und tut so, als ginge ihn das alles nichts an. Friedrich Merz kommt nach Kühlungsborn und Quedlinburg in Mecklenburg-Vorpommern, während seine CDU in Sachsen-Anhalt bei 22 Prozent feststeckt und die AfD über 40 Prozent liegt. Die AfD könnte mit Ulrich Siegmund erstmals in einem Bundesland die absolute Mehrheit und den Ministerpräsidentenposten holen. Merz will das verhindern, indem er nach der Wahl einfach so weitermacht wie Voigt und Kretschmer, ohne die Wähler zu fragen.

Gewitter, Beschimpfungen und ein Fischbrötchen an der Ostsee

Die Strategen der CDU-Zentrale hatten sich für den Auftakt des Ostwahlkampfs sonnige Bilder vom Strand in Kühlungsborn gewünscht. Stattdessen zogen dunkle Gewitterwolken auf, Regen und Donner bestimmten die Szenerie. Aus der Menge wurden Merz Beschimpfungen wie «Pinocchio» und «Kriegstreiber» zugerufen, auf einem Plakat wurde sogar sein Rücktritt gefordert. Einige Anhänger applaudierten und versuchten vergeblich, die Gegendemonstranten zu mehr Anstand aufzurufen. Der Kanzler nahm es nach außen gelassen hin und kam über Absperrgitter hinweg mit vereinzelten Passanten ins Gespräch.

Merz in Kühlungsborn ausgebuht.

Selbst sein Versuch "Volksnähe" zu demonstrieren scheitert nach nur 6 Sekunden...

Kein Kanzler war je so fertig wie Merz.#MerzKannEsNicht pic.twitter.com/aIEyZi0ONS

— Dr. David Lütke (@DrLuetke) August 31, 2026

Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei zehn Prozent, die AfD bei 36 Prozent. Eine Regierungsbeteiligung der Union nach dem 20. September ist nicht in Sicht, weil der Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundespartei jede Zusammenarbeit mit AfD oder Linkspartei verbietet. Merz betonte die wirtschaftliche Stärke des Landes, dessen Chancen besser genutzt werden könnten, und bedauerte, dass sich die SPD vor fünf Jahren für die Linkspartei und gegen die CDU entschieden habe. Im Restaurant Fisch-Hus direkt an der Strandpromenade biss er in ein Fischbrötchen mit Sherry-Bismarckhering, Zwiebeln und Salat und bescheinigte dem Produkt nach den ersten drei Bissen eine besondere Qualität. Merz:

«Die Brötchen sind klasse, der Fisch ist toll, also eine tolle Kombination»

Danach spazierte er ein paar Meter über die Strandpromenade, grüßte freundlich, wünschte Schaulustigen gute Erholung und gewährte dem kleinen Kai ein Selfie. Die Rufe einzelner AfD-Anhänger ignorierte er. Es blieb friedlich.

Fischer rechnen dem Kanzler die Realität vor

Im selben Restaurant stellten Robert und Paul Keppler den Kanzler zur Rede. Die Behörden bräuchten zuweilen viel zu lange für einen Stempel. Bürokratieabbau sei das zentrale Thema des CDU-Wahlkampfs, beschwichtigte Spitzenkandidat Daniel Peters. Merz versprach, die Bundesregierung werde noch im Laufe des Jahres eine Reihe von Dokumentationspflichten für den Mittelstand abschaffen. Dann kam die Fangquote. Vor ein paar Jahren habe der Kutter noch 250 Tonnen Hering anlanden dürfen, in diesem Jahr seien es noch sieben Tonnen. Die Kepplers:

«Wir haben doch Schwierigkeiten. Davon kann keiner leben.»

Der Kanzler verwies darauf, dass die Politik die Verantwortung für den Erhalt der Fischbestände habe. Paul Keppler ließ das nicht gelten und verwies auf 50.000 bis 60.000 geschützte Kegelrobben, von denen jede pro Tag fünf Kilo Fisch fresse. Die Politik müsse sich jetzt entscheiden, entweder sie unterstütze die Ostseefischer oder diese machten endgültig Feierabend. Selbst in vergleichsweise freundlicher Gesellschaft ist der Unmut über die Politik des Kanzlers und seiner Bundesregierung zu spüren.

Ankunft in Quedlinburg ohne Begrüßung

Nach den Szenen am Ostseestrand fuhr Merz hinter verdunkelten Scheiben seiner Limousine direkt auf den Innenhof des Schlosses in Quedlinburg. Am Straßenrand blieben wenige Demonstranten zurück.

Die Merz-Kritiker aus der AfD sind fast umsonst gekommen. Der Kanzler lässt sich am Montagabend in seiner Limousine auf den Stiftsberg in Quedlinburg fahren, steigt nicht aus, schüttelt keine Hände. Unterstützer aus der CDU? Nicht sichtbar. @Tagesspiegel pic.twitter.com/Y9G5RqHbl8

— Daniel Sturm (@SturmDaniel) August 31, 2026

Obwohl der CDU-Kreisverband Harz mehr als 600 Mitglieder zählt, fand sich niemand zur Begrüßung ein. Auch Plakate, die für den Auftritt des Kanzlers warben, suchte man vergebens. Parteiintern wurde schon länger gemunkelt, dass die örtliche CDU den in Beliebtheitsumfragen abgeschlagenen Kanzler gar nicht als Wahlkampflokomotive sieht.

Ministerpräsident Sven Schulze erweckt den Eindruck, als grenze er sich von Berlin ab. Im Sommer stellte er sich gemeinsam mit den anderen beiden ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten «gegen ein Kernelement des schwarz-roten Rentenreformkonzepts», die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Auch beim Besuch von Friedrich Merz in Sachsen-Anhalt hielt sich die Landes-CDU auffallend zurück.

Ursprünglich waren größere öffentliche Wahlkampfauftritte des Kanzlers im Gespräch. Am Ende wurde daraus ein möglichst kleiner und unauffälliger Termin in Quedlinburg: kein klassischer Auftritt vor größerem Publikum, sondern eine Gesprächsrunde mit Landtagskandidaten, ein Rundgang durch den Schlossgarten und anschließend ein gemeinsames Statement vor Kameras. Die CDU rechnete offenbar mit Störungen und vermied einen großen öffentlichen Auftritt. Während Merz sich im Schloss «ins Goldene Buch der Stadt eintrug», einen Blick in die Stiftskirche warf und anschließend rund 30 Minuten mit Harzer CDU-Funktionären sprach, wartete die angereiste Hauptstadtpresse im Gewitterregen auf den Auftritt des Kanzlers. Schulze sagte dennoch unbeirrt:

«Genauso haben wir uns den Termin gewünscht.»

Er freue sich, Merz zum ersten Mal in seinem Geburtsort Quedlinburg zu begrüßen.

Das Machtmodell aus Thüringen und Sachsen soll nach Magdeburg

Der Besuch in Quedlinburg machte damit ein grundlegendes Problem des Merz-Wahlkampfs sichtbar: Der Kanzler versucht, die CDU im Osten als Kraft der Mitte zu präsentieren, während seine eigene Landespartei erkennbar auf Distanz zu Berlin geht und die AfD gleichzeitig immer näher an die absolute Mehrheit rückt. Je schwieriger die Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl werden, desto entscheidender wird deshalb eine andere Frage: Wie will die CDU in Magdeburg überhaupt regieren, wenn es für eine eigene Mehrheit nicht reicht?

Die Antwort darauf gab Merz wenige Tage vor der Wahl in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung. Sollte es zu einer CDU-geführten Minderheitsregierung kommen, lohne ein Blick zu den Nachbarn. Für die CDU gilt eigentlich ein Bundesparteitagsbeschluss aus dem Jahr 2018, der Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linkspartei ablehnt.

«Wir sehen, wie in Thüringen und Sachsen regiert werden kann. Aber es muss auch klar sein, dass es Grenzen gibt. Der Kern einer Zusammenarbeit ist eine Regierungsbeteiligung und die Erarbeitung eines Regierungsprogramms. Das sehe ich weder mit der AfD noch mit der Linkspartei.»

Doch in Thüringen und Sachsen haben die Ministerpräsidenten Mario Voigt und Michael Kretschmer bereits vorgemacht, wie sich eine Regierung auch ohne klassische Koalitionsmehrheit durch das Parlament bringen lässt. Regelmäßige Mehrheiten werden dort mit Stimmen der Linken organisiert, ohne dass daraus eine formelle Regierungsbeteiligung entsteht.

Die Linke hat sich mit Blick auf Sachsen-Anhalt bereits offen für ein solches Modell gezeigt. Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann forderte gegenüber der Rheinischen Post, dass die Partei im Gegenzug inhaltlich mitreden könne.

«Ein Tolerierungsmodell wie in Thüringen oder Sachsen wäre denkbar. Wir werden nicht um jeden Preis einem CDU-Ministerpräsidenten ins Amt verhelfen. Dann wollen wir inhaltlich mitreden – etwa in der Innenpolitik, in der Bildungspolitik oder bei der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum.»

Damit würde ausgerechnet jene Partei zum möglichen Mehrheitsbeschaffer, die aus der SED hervorgegangen ist und deren politische Vergangenheit die CDU jahrzehntelang als unvereinbar mit ihrer eigenen politischen Identität bezeichnet hat.

Merz' pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern

Während Merz in Quedlinburg und Kühlungsborn den Unmut der Bürger und die Distanz der eigenen Landespartei spürte, wies er jede persönliche Verantwortung für ein mögliches Desaster bei den Ostwahlen von sich. Auf die Frage, ob er um sein Amt fürchte, sollten die Ostwahlen zum Desaster für die CDU werden, sagte Merz:

«Nein. Da wird von außen versucht, einen Keil in die Union zu treiben. Das Ergebnis einer Landtagswahl gefährdet nicht die Stabilität der Bundesregierung.»

Innenminister Alexander Dobrindt warnte derweil im Stern flankierend vor Personaldebatten auf Bundesebene. Diese lenkten davon ab, dass man an einem historischen Reformwerk für Deutschland arbeite. Man arbeite in der Spitze der Koalition sehr gut und vertrauensvoll zusammen.

Merz bemüht sich damit, ein schwaches Abschneiden seiner CDU von seiner Arbeit als Kanzler zu entkoppeln. Ein schlechtes Ergebnis bei einer Landtagswahl, so seine Botschaft, soll nicht automatisch zu einer Debatte über die Stabilität der Bundesregierung oder seine politische Zukunft führen.

Während der Bundeskanzler die politische Verantwortung für das Wahlergebnis auf Landesebene belassen will, zeichnet er zugleich ein düsteres Bild davon, was den Menschen im Land drohen könnte, wenn sie sich gegen die CDU entscheiden. Aus der Abgrenzung der Wahl von seiner eigenen politischen Zukunft wird so eine Warnung vor den möglichen Folgen der Wahl für Sachsen-Anhalt. Um die drohende Schlappe im Osten abzuwenden, greift Merz zu immer drastischeren Warnungen. Bei seinem Auftritt im Harz stempelte Merz die von der bisherigen Politik frustrierten Bürger pauschal ab und drohte dem Wähler unverhohlen mit wirtschaftlichen Konsequenzen, indem er den Anwesenden zurief:

«Sachsen-Anhalt darf kein Experimentierfeld für Wutbürger werden. Das geht am Ende zulasten der Bürger von Sachsen-Anhalt.»

Aus diesen Äußerungen spricht die pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen den bisherigen politischen Kurs auflehnen.

Der eigentliche Machtverlust

Die entscheidende Frage ist längst nicht mehr, wie die CDU ihre Abgrenzungen erklärt. Entscheidend ist, ob diese Abgrenzungen politisch noch funktionieren. Wer keine Mehrheit besitzt, muss Mehrheiten organisieren. Und wer den Wähler für die Folgen seiner Entscheidung verantwortlich macht, statt deren Ursache zu verstehen, verliert genau das, was eine demokratische Partei braucht: Vertrauen.

Am Ende geht es deshalb nicht um die AfD allein. Es geht um eine CDU, die zwischen politischem Anspruch, parlamentarischer Realität und eigener Verantwortung zunehmend auseinanderfällt.

***

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von Haintz.media übernommen.

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Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?

2. September 2026 - 0:03

In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.

Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.

In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).

NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.

Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:

«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»

Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:

«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»

Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.

Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.

Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-Überlegenheit

Derweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).

Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:

«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»

In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:

«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»

Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).

Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:

92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.

Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.

Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).

Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.

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Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?

2. September 2026 - 0:03

In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.

Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.

In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).

NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.

Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:

«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»

Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:

«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»

Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.

Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.

Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-Überlegenheit

Derweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).

Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:

«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»

In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:

«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»

Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).

Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:

92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.

Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.

Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).

Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.

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Top-Sicherheitsbeamtin interveniert gegen Buch des ehemaligen «TN»-Redakteurs Lutz

1. September 2026 - 14:40

Das neue Buch des freischaffenden Weltwoche-Autors und ehemaligen Transition-News-Redakteurs Rafael Lutz ist kaum erschienen und schon fliegen die Fetzen. Offensichtlich hat Lutz in ein Wespennest gestochen. Der Titel des Werks ist Programm: «Das NATO-Netzwerk in der Schweiz – Wer die Neutralität globalen Machtinteressen opfert».

Im Kapitel «Liebschaft als Karrierebooster» befasst sich Lutz mit Pälvi Pulli, noch bis Ende Oktober Vizechefin des zum Verteidigungsdepartement (VBS) gehörenden Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (Sepos). Der Autor fragt darin, wie es möglich sei, dass eine Finnin, die aufgrund der Geschichte ihres Landes über «ausgeprägte antirussische Ressentiments verfügt», eine solche Machtposition in der Sicherheitsstruktur der neutralen Schweiz innehat. Lutz erklärt das mit Pullis Liebschaften innerhalb des VBS: Sie habe sich «hochgeschlafen». Der Autor nennt auch die Namen ihrer Partner.

Das goutierte die Diplomatin gar nicht und beauftragte die bekannte Medienanwältin Rena Zulauf mit dem Fall (wir berichteten). Diese schickte Lutz und seinem Verleger Christoph Pfluger, Gründer von Transition News, eine erste Abmahnung. Darin wird die umgehende Entfernung des erwähnten Kapitels gefordert sowie ein entsprechendes «Korrigendum» auf der Webseite des Verlags edition Zeitpunkt. Der Vorwurf lautet, dass Lutz sexistische, persönlichkeits- und ehrverletzende sowie unlautere Aussagen zu Pulli veröffentlicht hat.

Wie Inside Paradeplatz berichtet, erachteten die Angeschriebenen die Frist als zu kurz, woraufhin ihnen Zulauf eine weniger weit reichende zweite Abmahnung zukommen ließ, mit dem Vorschlag, dass Pulli auf der Website des Verlags einen selbst verfassten Text veröffentlicht. Die Anwältin verlangt aber weiterhin, dass das beanstandete Kapitel gelöscht wird.

Gegenüber Inside Paradeplatz erklärte Zulauf, sie hätten «die Buchhandlungen über deren Verantwortung informiert». In der Tat sei das Werk «schnell» aus den Buchhandlungen verschwunden, so das Portal. Lutz hat das überrascht, wie er Transition News mitteilte. Er weist darauf hin, dass es keinen richterlichen Beschluss gibt, der die Entfernung des Buches aus dem Sortiment vorschreibt. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem ein Buch allein aufgrund des Drucks von «ganz oben in Bundesbern» nicht mehr zum Verkauf angeboten werde. Lutz meinte:

«Der Rechtsstaat existiert in diesem Fall nicht mehr»

Der Verleger Pfluger erklärte gegenüber Transition News, mit den von Pullis Anwältin vorgelegten Argumenten in Teilen einverstanden zu sein. Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, seien die entsprechenden Abschnitte in den Büchern eingeschwärzt worden. Zur Stunde werde noch über eine korrigierte Fassung verhandelt, die bis zur Buchvernissage von morgen Mittwoch, 2. September, vorliegen soll.

Der Publizist sieht in der Abmahnung eher keinen Versuch der Zensur. Es gehe vielmehr um die Sprache, die als persönlichkeitsverletzend beurteilt worden sei. Auf eine entsprechende Frage teilte er mit, dass die Diplomatin vor der Veröffentlichung des Buches nicht mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Er ergänzte:

«Die Angaben des Autors beruhen ja größtenteils auf bereits veröffentlichten Informationen, die vom Autor allerdings zu einer Gesamtschau zusammengefügt wurden.»

Auf die Frage, ob ihn Pullis Intervention überrascht hat, antwortete Pfluger:

«Ja und nein. Die Passage war mir beim Lektorat bereits unangenehm aufgefallen. Wir haben dann aber aus Gründen des Zeitdrucks auf eine Neufassung verzichtet. Das bedaure ich rückblickend. Unsere Aufgabe als Verlag besteht darin, die Fakten sprechen zu lassen und nicht die Emotionalisierung.»

Lutz will sich zum Inhalt des kritisierten Kapitels nicht äußern. Er teilte Transition News aber mit, dass ihn Pullis Vorgehen teilweise überrascht hat. Er räumte allerdings ein, etwas «naiv» gewesen zu sein.

Lutz' Buch erscheint jedenfalls zum perfekten Zeitpunkt. Es liefert den Befürwortern der Neutralitätsinitiative, über die am 27. September abgestimmt wird, gute Argumente. Und womöglich stellt sich Pullis Eingreifen als Bumerang heraus, der dem Werk unverhofft zusätzliche Werbung verschafft. Zu hoffen ist allerdings, dass künftig der wesentliche Inhalt des Buchs thematisiert wird: die weitverzweigten Aktivitäten dieses NATO-Netzwerks in der Schweiz.

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Hier finden Sie ein Transition-TV-Interview von Christoph Pfluger mit Rafael Lutz über sein Buch, das vor Pullis Abmahnung geführt wurde.

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Top-Sicherheitsbeamtin des Bundes interveniert gegen Buch des ehemaligen «TN»-Redakteurs Lutz

1. September 2026 - 14:40

Das neue Buch des freischaffenden Weltwoche-Autors und ehemaligen Transition-News-Redakteurs Rafael Lutz ist kaum erschienen und schon fliegen die Fetzen. Offensichtlich hat Lutz in ein Wespennest gestochen. Der Titel des Werks ist Programm: «Das NATO-Netzwerk in der Schweiz – Wer die Neutralität globalen Machtinteressen opfert».

Im Kapitel «Liebschaft als Karrierebooster» befasst sich Lutz mit Pälvi Pulli, noch bis Ende Oktober Vizechefin des zum Verteidigungsdepartement (VBS) gehörenden Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (Sepos). Der Autor fragt darin, wie es möglich sei, dass eine Finnin, die aufgrund der Geschichte ihres Landes über «ausgeprägte antirussische Ressentiments verfügt», eine solche Machtposition in der Sicherheitsstruktur der neutralen Schweiz innehat. Lutz erklärt das mit Pullis Liebschaften innerhalb des VBS: Sie habe sich «hochgeschlafen». Der Autor nennt auch die Namen ihrer Partner.

Das goutierte die Diplomatin gar nicht und beauftragte die bekannte Medienanwältin Rena Zulauf mit dem Fall (wir berichteten). Diese schickte Lutz und seinem Verleger Christoph Pfluger, Gründer von Transition News, eine erste Abmahnung. Darin wird die umgehende Entfernung des erwähnten Kapitels gefordert sowie ein entsprechendes «Korrigendum» auf der Webseite des Verlags edition.zeitpunkt.ch. Der Vorwurf lautet, dass Lutz sexistische, persönlichkeits- und ehrverletzende sowie unlautere Aussagen zu Pulli veröffentlicht hat.

Wie Inside Paradeplatz berichtet, erachteten die Angeschriebenen die Frist als zu kurz, woraufhin ihnen Zulauf eine weniger weit reichende zweite Abmahnung zukommen ließ, mit dem Vorschlag, dass Pulli auf der Website des Verlags einen selbst verfassten Text veröffentlicht. Die Anwältin verlangt aber weiterhin, dass das beanstandete Kapitel gelöscht wird.

Gegenüber Inside Paradeplatz erklärte Zulauf, sie hätten «die Buchhandlungen über deren Verantwortung informiert». In der Tat sei das Werk «schnell» aus den Buchhandlungen verschwunden, so das Portal. Lutz hat das überrascht, wie er Transition News mitteilte. Er weist darauf hin, dass es keinen richterlichen Beschluss gibt, der die Entfernung des Buches aus dem Sortiment vorschreibt. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem ein Buch allein aufgrund des Drucks von «ganz oben in Bundesbern» nicht mehr zum Verkauf angeboten werde.

Der Verleger Pfluger erklärte gegenüber Transition News, mit den von Pullis Anwältin vorgelegten Argumenten in Teilen einverstanden zu sein. Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, seien die entsprechenden Abschnitte in den Büchern eingeschwärzt worden. Zur Stunde werde noch über eine korrigierte Fassung verhandelt, die bis zur Buchvernissage von morgen Mittwoch, 2. September, vorliegen soll.

Der Publizist sieht in der Abmahnung eher keinen Versuch der Zensur. Es gehe vielmehr um die Sprache, die als persönlichkeitsverletzend beurteilt worden sei. Auf eine entsprechende Frage teilte er mit, dass die Diplomatin vor der Veröffentlichung des Buches nicht mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Er ergänzte:

«Die Angaben des Autors beruhen ja größtenteils auf bereits veröffentlichten Informationen, die vom Autor allerdings zu einer Gesamtschau zusammengefügt wurden.»

Auf die Frage, ob ihn Pullis Intervention überrascht hat, antwortete Pfluger:

«Ja und nein. Die Passage war mir beim Lektorat bereits unangenehm aufgefallen. Wir haben dann aber aus Gründen des Zeitdrucks auf eine Neufassung verzichtet. Das bedaure ich rückblickend. Unsere Aufgabe als Verlag besteht darin, die Fakten sprechen zu lassen und nicht die Emotionalisierung.»

Lutz will sich zum Inhalt des kritisierten Kapitels nicht äußern. Er teilte Transition News aber mit, dass ihn Pullis Vorgehen teilweise überrascht hat. Er räumte allerdings ein, etwas «naiv» gewesen zu sein.

Lutz' Buch erscheint jedenfalls zum perfekten Zeitpunkt. Es liefert den Befürwortern der Neutralitätsinitiative, über die am 27. September abgestimmt wird, gute Argumente. Und womöglich stellt sich Pullis Eingreifen als Bumerang heraus, der dem Werk unverhofft zusätzliche Werbung verschafft. Zu hoffen ist allerdings, dass künftig der wesentliche Inhalt des Buchs thematisiert wird: die weitverzweigten Aktivitäten dieses NATO-Netzwerks in der Schweiz.

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Hier finden Sie ein Transition-TV-Interview von Christoph Pfluger mit Rafael Lutz über sein Buch, das vor Pullis Abmahnung geführt wurde.

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Lawrow: Die NATO errichtet eine neue Arktisfront gegen Russland

1. September 2026 - 0:11

Die NATO versuche, den Arktisraum durch ihre aktive militärische Aufrüstung in der Region in einen neuen «Gefahrenherd» von Spannungen zu verwandeln, warnte der russische Außenminister Sergej Lawrow. Die Aktivitäten des Bündnisses würden ein Klima des Misstrauens säen und das Risiko bergen, eine bewaffnete Konfrontation auszulösen, die nicht nur für Moskau, sondern auch für andere Nationen potenziell gefährlich ist, mahnte er in einem am Montag von Arctic.ru veröffentlichten Artikel.

Das von den USA geführte Militärbündnis hat seine militärischen Aktivitäten im hohen Norden Anfang dieses Jahres mit der Lancierung der Initiative «Arctic Sentry» intensiviert. Der Schritt wurde als Reaktion auf den Versuch des US-Präsidenten Donald Trump dargestellt, das autonome dänische Territorium Grönland zu annektieren, mit der Begründung, dieses sei von Russland und China bedroht.

Die Militarisierung der Arktis und die NATO-Manöver

«In unmittelbarer Nähe unserer nördlichen Grenzen laufen intensive militärische Vorbereitungen. Die NATO führt groß angelegte Militärübungen unter Beteiligung nicht-regionaler Staaten durch und führt neue Komponenten ihres Führungs- und Kontrollsystems ein», erklärte der Minister.

Bereits im Februar hatten die NATO-Staaten Manöver mit Schwerpunkt auf Grönland und der Arktis im Allgemeinen organisiert, an denen insbesondere schwedische und dänische Kampfflugzeuge beteiligt waren. Im März veranstaltete das Bündnis eine massive Militärübung in Norwegen und Finnland – zwei nordische Staaten, die an Russland grenzen – mit insgesamt 32.500 Soldaten aus 14 Nationen. Die Truppen trainierten auf dem Territorium beider Länder sowie «zur See und in der Luft» unter «extremen arktischen Bedingungen» in dem, was die norwegischen Streitkräfte als die «größte Militärübung des Landes im Jahr 2026» bezeichneten.

In der vergangenen Woche gaben US-amerikanische, britische und norwegische Streitkräfte den Startschuss für ein weiteres Manöver auf der norwegischen Insel Jan Mayen. Die Operation zielt laut einer Mitteilung des US Marine Corps darauf ab, «multinationale Sensoren, Führungs- und Kontrollknotenpunkte sowie Präzisionsfeuer in ein gemeinsames Angriffsnetzwerk» zu integrieren.

Jan Mayen – eine abgelegene Vulkaninsel 1.000 Kilometer vom norwegischen Festland entfernt – wird vom Thinktank US Naval Institute als Schlüsselposition im Grönland-Island-Vereinigtes-Königreich-Korridor beschrieben: ein «Nadelöhr gegen den Eintritt russischer Seestreitkräfte in den Atlantischen Ozean», insbesondere jener der Nordmeerflotte.

Lawrows Warnung und die westlichen Sanktionen

«Die NATO-Mitglieder und andere westliche Staaten machen keinen Hehl aus ihren wahren Beweggründen und erklären offen ihre Absicht, die Arktis in eine neue Front zu verwandeln, um die Entwicklung Russlands und seiner gleichgesinnten Partner einzudämmen», erklärte Lawrow mit Blick auf die Lage und warnte, dass ein solcher Ansatz «das Risiko von Zwischenfällen erhöht, die einen bewaffneten Konflikt mit potenziell verheerenden Folgen auslösen könnten».

Der Minister erklärte ferner, dass die NATO und die EU nicht nur eine «direkte Bedrohung» für die russische Sicherheit darstellen, sondern auch versuchen, «die legitimen Rechte Russlands in der internationalen Zusammenarbeit zu untergraben», indem sie dessen Partner mit Sanktionen belegen, die sich insbesondere auf Arktisprojekte auswirken. Zudem bezeichnete er China und Indien als Schlüsselpartner Moskaus in der Region.

Die EU hat zahlreiche Sanktionswellen gegen Russland verhängt, darunter Beschränkungen, die gezielt auf die Entwicklung des Erdöl- und Erdgassektors des Landes in der Arktis abzielen. Die Maßnahmen wurden konzipiert, um Moskaus Zugang zu den für Tiefseebohrungen und die Ausbeutung arktischer Ressourcen erforderlichen Technologien zu beschränken sowie die Finanzierung dieser Projekte einzuschränken. Laut einem im April vom Institute for China-America Studies veröffentlichten Bericht haben die Sanktionen die arktische Zusammenarbeit zwischen Moskau und Peking erschwert, da chinesische Unternehmen befürchten, bei Investitionen in Großprojekte von Sekundärsanktionen betroffen zu sein.

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Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico übersetzt und übernommen.

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Kundgebung am 5. September: «Schluss der Kriegslogik – Für eine friedliche und solidarische Schweiz»

1. September 2026 - 0:09

Diesen Sommer wurde das pazifistische und internationalistische Komitee für die Neutralität gegründet, mit dem Zweck, linke Stimmbürger für die Neutralitätsinitiative zu gewinnen (wir berichteten). Mit dabei sind neben Vertreterinnen und Vertretern linker Parteien auch Friedensorganisationen, Gewerkschaften und Solidaritätsvereinigungen.

Nun hat das Bündnis für den 5. September eine Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern organisiert, um seine Stimme gegen Aufrüstung und für den Frieden zu erheben. Auf der Website des Vereins Linksbündig, der dem Komitee angehört, heißt es dazu:

«Schläft die Welt? Krieg ist kein Naturgesetz. Es gibt immer Alternativen, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Menschen können sich für Frieden entscheiden und Konflikte mit diplomatischen Mitteln lösen.

Doch auch die Schweiz folgt zunehmend der Kriegslogik: Sie kauft modernste Waffen und Kampfflugzeuge und rüstet nach dem Vorbild der NATO-Staaten auf. Aufrüstung schafft jedoch keinen dauerhaften Frieden, sondern erhöht das Risiko weiterer Eskalationen und Kriege. Schluss damit!

Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für unseren Friedenswillen und für friedliche Lösungen weltweit.»

Unter anderem werden Tove Soiland und Lydia Elmer von Linksbündig sprechen. Eine prominente internationale Rednerin wird die irische Politikerin und Friedensaktivistin Clare Daly sein. Sie wird auch am Vorabend, dem 4. September, um 19 Uhr im Volkshaus in Zürich auftreten.

Ablauf der Veranstaltung:

  • 14:30 Uhr: Eröffnungsrede
  • 14:40 Uhr: Hauptrede von Clare Daly
  • 15:00 Uhr: Pause mit Musik sowie einem Stand mit Flyern und Informationsmaterial
  • 15:15 Uhr: Weitere Reden
  • Tove Soiland / Lydia Elmer (Linksbündig)
  • Alexander Eniline (PdAS/PST-POP)
  • Lea Ferrari (Partito Comunista)
  • Ismael Camozzi (Gewerkschaft SISA)

16:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

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Ehemaliger CDC-Wissenschaftler wird sich wegen Betrugs und Geldwäsche schuldig bekennen

1. September 2026 - 0:08

Ein ehemaliger Wissenschaftler der US-Centers for Disease Control and Prevention (CDC) wird sich voraussichtlich kommende Woche wegen Überweisungsbetrugs und Geldwäsche schuldig bekennen. Das ist umso wichtiger, als der 65-jährige Poul Thorsen eine entscheidende Rolle bei Forschungen spielte, die angeblich jeglichen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus widerlegten.

Thorsen befinde sich in der Endphase von Vergleichsverhandlungen mit der Staatsanwaltschaft bezüglich der Anklagepunkte aus einer Bundesschrift von 2011, erklärte Nathan Kitchens, stellvertretender US-Staatsanwalt für den nördlichen Bezirk von Georgia, gegenüber The Defender.

Thorsen, der Ende der 1990er Jahre seine Arbeit für die CDC aufnahm, sehe sich mit zwei Anklagepunkten wegen Überweisungsbetrugs und neun Anklagepunkten wegen Geldwäsche konfrontiert, die sich auf mehr als eine Million US-Dollar an CDC-Fördergeldern beziehen würden, so das Portal. Die Mittel seien für die Autismus- und öffentliche Gesundheitsforschung bestimmt gewesen. Thorsen soll sie jedoch genutzt haben, um ein Haus, zwei Autos und ein Motorrad zu kaufen. Kitchens habe eine Stellungnahme dazu abgelehnt, ob Thorsen sich in allen oder nur in einigen Anklagepunkten schuldig bekennen wird.

Dem Defender zufolge befindet sich der Wissenschaftler seit seiner Auslieferung von Deutschland in die USA im Mai ohne Möglichkeit auf Kaution in Bundeshaft. Der Fall werde vor einem Bundesgericht in Georgia verhandelt, wo die CDC ihren Hauptsitz hat.

Der Forscher James Grundvig, Vater eines angeblich durch eine Impfung geschädigten Kindes mit Autismus, nannte das erwartete Schuldeingeständnis eine «sehr große Sache». Grundvig, der das Buch «Master Manipulator: The Explosive True Story of Fraud, Embezzlement, and Government Betrayal at the CDC» verfasste, das sich auf den Fall Thorsen konzentriert, habe US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. dafür gelobt, dass er Thorsen «in Rekordzeit» ausgeliefert habe. Er sagte, Thorsen verstehe wahrscheinlich, dass das FBI und das US-Justizministerium «alle Beweise in der Hand haben», um ihn zu belangen, und deshalb einen Vergleich anstrebe.

Dr. Dave Weldon, ein Arzt und republikanisches Mitglied des US-Repräsentantenhauses zwischen 1994 und 2009 – den Präsident Donald Trump Ende 2024 für die Leitung der CDC nominierte, bevor er seine Nominierung im März 2025 zurückzog –, begrüßte die Absprache zum Schuldeingeständnis, sagte jedoch, dies reiche nicht aus. Er stellte klar:

«Es wäre ein Justizirrtum, wenn eine Absprache zum Schuldeingeständnis eine gründliche Untersuchung der Vorwürfe des wissenschaftlichen Betrugs nicht beinhalten würde.»

Weldon zufolge ist das eigentliche Verbrechen nicht das Entwenden von Forschungsgeldern, sondern die ungelösten Vorwürfe bezüglich seiner Forschung, die der CDC und der US-Regierung als Grundlage dienten, um Entschädigungsansprüche von Tausenden geschädigten Kindern abzuweisen. Diese Handlungen hätten die Impfstoffsicherheitsforschung um mehr als zwei Jahrzehnte zurückgeworfen.

Auch gemäß der dänischen unabhängigen Impfstoffsicherheitsforscherin Dr. Vibeke Manniche stellt Thorsens Schuldeingeständnis auch seine Forschung infrage:

«Eine naheliegende Frage ist, ob er auch bei Daten geschummelt hat, um die von ihm angestrebten Ergebnisse zu erzielen. Das wissen wir nicht. Eine gute Regel in der Spitzenforschung ist die Replikation, und es wäre aus so vielen Gründen klug, seine Arbeit unabhängig von den Institutionen zu replizieren, mit denen Thorsen verbunden war.»

Grundvig merkte an, dass die Anklageschrift gegen Thorsen unbenannte Mitverschwörer enthielt. Das deute darauf hin, dass die Untersuchung weitere Personen belasten könnte und auch Thorsens kontroverse Autismusforschung. Grundvig meinte:

«Ich denke, das wird der zweite Teil der Geschichte sein. Es könnte eine Lawine schlechter Nachrichten sowohl für die Pharmaindustrie als auch für die CDC werden.»

Thorsen-Studien bei der Abweisung von über 5.000 Entschädigungsansprüchen wegen Impfschäden zitiert

Trotz der Fragen bezüglich der Durchführung dieser Studien wurden Thorsens Arbeiten laut The Defender 2011 genutzt, um mehr als 5.000 Anträge abzuweisen, die von Eltern autistischer, impfgeschädigter Kinder eingereicht worden waren.

In «Master Manipulator» habe Grundvig Thorsen als einen «Schurken von Weltrang» bezeichnet, «dessen Manipulation von Gesundheitsdaten der CDC und der Big Pharma das gab, was sie wollten: einen Bericht, der Thimerosal von jeglicher möglicher Rolle in der Autismus-Krise freisprach».

Gemäß Grundvig könnten die Ermittlungen gegen Thorsen und sein Schuldeingeständnis die Abweisung aller Fälle infrage stellen, weil sie auf einem Betrug basierten. Die Fälle sollten somit wieder geöffnet werden.

Brian Hooker, wissenschaftlicher Leiter von Children's Health Defense, dessen Antrag für seinen Sohn ebenfalls abgewiesen wurde, erklärte ebenfalls, Thorsen habe beim Missbrauch von Bundesgeldern oder bei der falschen Darstellung der Impfstoff-Autismus-Forschung wahrscheinlich nicht allein gehandelt – und dass die Rolle einiger seiner wichtigsten Mitarbeiter untersucht werden sollte. Er erwähnte dabei explizit Dr. Diana Schendel, die Thorsens direkte Vorgesetzte für Fördergelder sowie seine Geliebte war und alle seine Rechnungen für Ausgaben aus seinen CDC-Fördergeldern genehmigte.

Schendel führte demnach eine unangemessene romantische Beziehung mit Thorsen und nahm später eine Stelle an der dänischen Universität Aarhus an, um dort die Autismusforschung zu leiten. Sie sei bis heute an der Universität Aarhus – und an der Drexel University in den USA – angestellt. Auch Thorsen habe nach der US-Anklage von 2011 jahrelang in Dänemark gelebt. Er habe dort als Gynäkologe gearbeitet, obwohl ein Auslieferungsabkommen zwischen den beiden Ländern und ein INTERPOL-Haftbefehl gegen ihn vorlagen.

Hooker behauptet, dass weitere ehemalige CDC-Beamte während der Förderperiode von der unzulässigen Beziehung zwischen Thorsen und Schendel wussten und von den Behörden befragt werden sollten. Er wirft ihnen außerdem vor, Daten aus einer Studie aus dem Jahr 2004 zum Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus bei schwarzen Jungen unterdrückt zu haben.

Children's Health Defense kritisiert, dass wichtige Forschungsarbeiten Thorsens bezüglich des Zusammenhangs zwischen Impfungen und Autismus auf unvollständigen Patientenakten, veränderten Diagnosegruppen und unbereinigten Daten beruhten, die einen kausalen Zusammenhang nicht eindeutig ausschließen konnten. Darüber hinaus wird vermutet, dass diese Studien die obligatorischen Genehmigungen der Ethikkommissionen umgingen – ein Versäumnis, das die CDC angeblich vertuschte, anstatt die Studien zurückzuziehen.

Angesichts seines bevorstehenden Schuldbekenntnisses wegen Finanzbetrugs vermuten Beobachter und Forscher laut Children's Health Defense, dass Thorsen gegen ehemalige CDC-Beamte aussagen und damit möglicherweise ein umfassenderes wissenschaftliches Fehlverhalten und organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit dem Umgang mit Impfstoffsicherheitsdaten aus den frühen 2000er Jahren aufdecken könnte.

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Der kleineWELTENverlag – Innere Darstellung statt Politisierung

1. September 2026 - 0:04

In den letzten Jahren ist die Welt aus den Fugen geraten. Von oben befeuerte Krisen, Verstöße gegen demokratische wie rechtsstaatliche Prinzipien und mediale Hetzkampagnen haben das Leben verändert, weswegen die Gesellschaft gespaltener denn je erscheint. Aus dieser Gemengelage sind viele Akteure hervorgegangen, die die Verhältnisse anprangern und sie verändern wollen, unter anderem Verlage.

proMedia, etica.media oder massel sind nur einige Vertreter dieser Branche. Sie alle nehmen in ihren Publikationen Bezug auf aktuelle Ereignisse, indem sie diese mal nüchtern, mal polemisch thematisieren, indem sie Hintergrundinformationen liefern oder den Kontext ausweiten.

Eine Ausnahme stellt der Berliner kleineWELTENverlag dar. Auch er will die gesellschaftliche Spaltung überwinden, aber mit einem anderen Ansatz: Politische, sozialkritische oder religiöse Aspekte sollen soweit minimiert werden, dass nur noch der menschliche Kern übrigbleibt. Dieses verbindende Glied steckt bereits im Namen.

Mit den kleinen Welten ist das Innenleben aller Individuen gemeint, denen der Verlag einerseits eine Stimme gibt und die er andererseits zusammenbringt. Es geht also nicht um äußere Prozesse, sondern darum, wie diese jeweils wahrgenommen und erlebt werden. «Auf diese Weise ist es möglich, Missstände in einer Form zu kritisieren, die zugleich verbindend wirkt», erklärt Mitherausgeber Enrico Neumann den Ansatz. «Das Innere triumphiert über das Äußere», lautet sein Motto.

Kunst als Möglichkeit der Rückkopplung

Neumann hat den kleineWELTENverlag 2018 zusammen mit drei Mitstreitern gegründet, um mit künstlerischen Produkten etwas zu bewirken, wie er sagt: «Kunst bedeutet, Erfahrungen zu verarbeiten und anderen zur Verfügung zu stellen, damit sie daraus lernen.» Neumann, der als Schriftsteller und Schauspieler tätig ist, sieht in der Kunst die Möglichkeit der Rückkoppelung. «Man fühlt sich nicht allein», sagt er, ob nun als Produzent oder Rezipient.

Diese Philosophie prägt den Inhalt des Kunstmagazins INNEN WELTEN, das Neumann als das Herzstück des Verlags bezeichnet. Das vierteljährlich erscheinende Periodikum geht mittlerweile in die 36. Ausgabe und will nach wie vor einen «wettbewerbsfreien Raum schaffen, in dem sich jeder Mensch, unabhängig von persönlicher Wirtschaftskraft, religiösen Orientierungen, politischem Denken und sexueller Identität wiederfinden kann».

In den jeweiligen Heften werden die unterschiedlichsten Textsorten gebündelt, von Roman-Auszügen und Gedichten bis hin zu Reflexionen und Beschreibungen, außerdem Bildmalereien, Skizzen und Cartoons. Manchmal enthalten die Ausgaben kleine Zugaben wie eine CD oder einen Anhänger.

Jeder kann seine Beiträge einreichen. Der Verlag öffnet sich jedem Angebot, wenn die Grundsätze des Manifests nicht verletzt werden. «Am besten ist es, wenn die äußeren formalen Etiketten überhaupt außen vor bleiben und ein inhaltlicher Austausch zwischen Sender und Empfänger auf der psychischen Ebene stattfindet», lautet einer von ihnen. Und dieser gilt auch für das zweite Produkt: die kleineWELTENhefte.

Dabei handelt es sich um kleinformatige Druckerzeugnisse unterschiedlichen Inhalts, Theaterstücke etwa, Kurzgeschichten, Roman-Auskopplungen oder Reiseberichte, wobei auch hier die inneren Prozesse im Vordergrund stehen. Garniert werden sie mit Fotografien, die die Autoren vor Ort machen. «Bilder aus dem Äußeren, Geschichten aus dem Inneren», so der Untertitel, mit dem der Verlag seiner Philosophie treu bleibt.

Nicht am Profit interessiert

Weil er aber keine Gewinnerzielungsabsichten hat, können die Publikationen nicht gekauft werden. Das Team rund um Neumann verschenkt sie jedoch, allen voran am Tag der Erscheinung. Zu diesem Anlass organisieren die Verlagsmitglieder eine «Release-Veranstaltung», auf der die jeweilige Ausgabe vorgestellt wird. Der Ort wechselt oftmals, auch weil das Team Kontakte zu diversen Vereinen hat. Bisweilen gibt es ein Rahmenprogramm mit Musik oder Literatur.

Die «Release»-Veranstaltung sei eine Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen, sagt Neumann, der es als wichtig bezeichnet, analoge Räume für den Austausch zu schaffen. Das Magazin bietet dafür eine ideale Grundlage.

So offen wie gegenüber Beiträgen ist das Verlagsteam auch im Hinblick auf neue Mitglieder. Wer mag, kann sich redaktionell einbringen, sofern die Absichten zum Manifest passen. «Zeitgeistgeprägte Haltungen und Ausdrucksweisen sind unerwünscht», heißt es darin. Neumann begründet diesen Grundsatz so: «Einen realen Blick auf aktuelle politische Ereignisse gewinnt man nur durch Abstand. Sobald man sich dazu äußert, beteiligt man sich an der Spaltung.»

Während Politisierung unerwünscht ist, soll Spiritualität umso stärker zur Geltung kommen. Warum der Verlag ihr so viel Bedeutung zumisst, erklärt Neumann so nüchtern wie einfühlsam: «Spiritualität ermöglicht es, Dinge frei von Definitionen intuitiv zu verstehen oder neu zu verstehen. Das bietet ein unabhängiges eigenes Begreifen der persönlichen Umwelt, aus der heraus eine eigene Kreativität entsteht – eben die der Innenwelt.» Die Leser sind eingeladen, diese Kreativität im Magazin zu suchen und zu finden.

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Eugen Zentner ist Kulturjournalist und Autor. Zuletzt sind von ihm das Sachbuch «Kunst und Kultur gegen den Strom», der Kurzgeschichtenband «Corona-Schicksale» und der Gedichtband «Die Welt steht Kopf» erschienen.

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Israel und Griechenland bauen Zusammenarbeit im Rüstungsbereich aus

1. September 2026 - 0:01

Die weltweite Aufrüstung schreitet weiter voran. Nun haben Griechenland und Israel Verträge für den Aufbau eines neuen, mehrschichtigen Luftverteidigungssystems unterzeichnet. Als Auftraggeber fungiert Athen.

Wie das israelische Verteidigungsministerium mitteilte, soll das Projekt mit dem Namen «Achilles-Schild» rund drei Milliarden Euro kosten. Dieses wird bereits vorhandene griechische Systeme wie das US-amerikanische Patriot und unbemannte Fluggeräte mit israelischen Luftabwehrsystemen unterschiedlicher Reichweite verbinden.

Nach eigenen Aussagen besteht das Ziel darin, ein einheitliches Netzwerk zur Abwehr von Flugzeugen, Drohnen, Raketen und ballistischen Flugkörpern aufzubauen. Eine zentrale Software soll mit Hilfe künstlicher Intelligenz die Daten der verschiedenen Systeme auswerten und Bedrohungen klassifizieren.

Das israelische Verteidigungsministerium bezeichnete das Projekt als das «größte Rüstungsexportabkommen in der Geschichte der israelisch-griechischen Beziehungen». Beide Länder haben ihre Zusammenarbeit im Militär- und Rüstungsbereich in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Begründet wird dies mit den jeweils angespannten Beziehungen zur Türkei im östlichen Mittelmeer.

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Defizit in der deutschen Pflegeversicherung auf Rekordhoch

31. August 2026 - 16:19

Die Finanznot in der deutschen Pflegeversicherung wächst weiter. Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mitteilte, betrug das Defizit in der ersten Hälfte des laufenden Jahres bereits 770 Millionen Euro. Nach Aussagen des Verbandschefs Oliver Blatt sind vor allem die hohen Ausgaben für die Misere verantwortlich.

Demnach werden die Einnahmen schon im Oktober nicht ausreichen, um die Pflegeleistungen vollumfänglich zu finanzieren. Bis zum Jahresende sind weitere 500 Millionen erforderlich. Damit ist trotz eines Darlehens des Bundes von 3,2 Milliarden Euro mit einem Gesamtdefizit von 1,2 Milliarden Euro zu rechnen.

Blatt bezeichnete die Situation als «Alarmstufe Rot» und forderte die Bundesregierung zum raschen Handeln auf. Ursprünglich war für diesen Herbst seine Pflegereform geplant. Diese sieht sowohl Ausgabenbremsen als auch Mehreinnahmen vor. Mit der Reform will der neue Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) verhindern, dass die allgemeinen Beiträge erneut steigen. Von den Sozialverbänden kommt jedoch Kritik. Bemängelt wird, dass der Leistungskatalog dünner und die Entlastungsbeträge zu gering ausfallen.

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Wien nimmt russische Spione ins Visier

31. August 2026 - 9:16

Die Regierung in Wien will künftig aktiver gegen russische Agenten vorgehen. Im Visier sind nach eigenen Aussagen Spione, die von Österreich aus gegen Deutschland arbeiten. Wie Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) ankündigte, soll dafür auch der Rechtsrahmen geändert werden.

Es gehe dabei um den richtigen Umgang mit Spionage und Geheimdiensten, sagte er der Bild-Zeitung. Man habe aus der Vergangenheit eine Bestimmung, dass eine Angelegenheit nur dann verfolgbar sei, wenn sich diese Aktivitäten gegen Österreich richten, so der Bundeskanzler. Nach seinen Worten ist sein Kabinett gerade dabei, diese Regelung zu ändern und auszuweiten.

Stockers Regierung betrachtet die russische Botschaft in Wien als «Agenten-Nest», von dem aus aktiv gegen Deutschland und Tschechien gearbeitet werden kann. Die Hauptstadt gilt seit jeher als Drehscheibe für Agenten. Das liegt unter anderem an der zentralen Lage in Mitteleuropa. Dadurch ergeben sich kurze Wege in insgesamt acht Nachbarstaaten. Ein weiterer Grund ist die militärische Neutralität. Aber auch diese steht derzeit auf dem Prüfstand.

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Impfschäden: Von Behörden und Gerichten ignoriert

31. August 2026 - 0:08

Transition News: Welche Chance haben Bürger, die durch eine sogenannte Impfung gegen Covid-19 geschädigt wurden, laut Ihren Erfahrungen vor Gericht?

Wilfried Schmitz: Überhaupt keine, egal, ob es Zivil- oder Strafgerichte sind, und das war spätestens schon Ende 2024 offensichtlich. Wer etwas anderes behauptet, hat entweder keine Ahnung oder er verschweigt den Menschen vorsätzlich die Wahrheit, und dafür fallen mir keine redlichen Motive ein.

Die Anwälte von BioNTech und Moderna berufen sich in den Zivilverfahren stets unter Vorlage von langen Listen von Gerichtsentscheidungen darauf, dass sie beziehungsweise die Pharmahersteller bislang ausnahmslos alle Verfahren vor den Zivilgerichten gewonnen haben, in denen sie auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt worden sind. Und diese Klageabweisungen wurden – ungeachtet der Faktenlage – regelmäßig auf die Behauptung gestützt, dass das Nutzen-Risiko dieser modRNA-Plörren doch positiv sei, denn schließlich hätten das die zuständigen Behörden mitsamt ihren Gremien so behauptet.

Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der sogenannten «Anti-Corona-Maßnahmen» und der Covid-19-Injektionsschäden bringen überhaupt nichts, und das muss jedem Juristen bekannt sein, der die Rechtsprechung der letzten Jahre verfolgt oder sogar eigene Erfahrungen mit der «Corona-Rechtsprechung» gemacht hat. Ich habe das bis Ende 2024 in ausgewählten, eindeutigen Fällen so erlebt. Sonst hätte ich für weitere Mandate geworben, wenn ich auch nur mit einem dieser Fälle eine Anklage erlebt hätte. Das habe ich aber nicht, und das habe ich auch bereits Ende 2024 öffentlich bekannt gemacht, dass solche Strafanzeigen aktuell nichts bringen. Es wird einfach nicht ernsthaft ermittelt, alles wird mit hohlen Standardfloskeln eingestellt, zuweilen auch so schnell, dass offensichtlich ist, dass die Behörden in so kurzer Zeit unmöglich die Anlagen zu diesen Anzeigen gelesen haben können.

Noch nie wurde darüber berichtet, dass gegen einen Verantwortlichen der Covid-19-Injektionsschäden auch nur Anklage erhoben, geschweige denn, dass so jemand verurteilt worden wäre. Wer will den Menschen denn erzählen, dass Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Covid-19-Injektionsschäden was bringen könnten, wenn schon Zivilverfahren nichts bringen?! Strafrechtliche Sanktionen gegen solche Tatverdächtige würden doch noch viel größere Schockwellen unter den Mitverantwortlichen auslösen als eine bloß zivilrechtliche Haftung.

So sieht die Realität bislang aus, und die muss man allen Geschädigten und gegebenenfalls ihren Rechtsschutzversicherungen nicht nur aus Gründen des Anstands offenbaren, bevor man überhaupt neue vergleichbare Klageverfahren beginnt oder zu Strafanzeigen beziehungsweise zur Beteiligung an Strafanzeigen einlädt. Alles andere halte ich für absolut unredlich.

Und wer mich dafür kritisiert, dass ich den Menschen die Wahrheit sage, sollte sich fragen, was mit ihm nicht stimmt und warum auch er die Wahrheit unterdrücken will. Etwa, damit sich noch möglichst viele Opfer für sinnlos hinausgeschmissenes Geld an einer Aktion beteiligen, die aktuell mit hoher Gewissheit keine Erfolgsaussicht haben kann?

Aber es hat doch erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Pharmaunternehmen gegeben.

Es gibt lediglich ein paar erfolgreiche zivilrechtliche Stufen-Klagen gegen Pharmahersteller auf Auskunft gemäß Paragraf 84a Arzneimittelgesetz, aber ob diese Auskünfte dann am Ende auch zur Ausurteilung von Zahlungsansprüchen führen – für die dann der Bund die Haftung übernehmen würde –, das ist eine ganz andere Frage.

Angesichts der bisherigen Bilanz ist mit sehr hoher Gewissheit zu erwarten, dass auch die Daten, die durch diese Auskunftsklagen herausgegeben wurden, nichts daran ändern werden, dass die Zivilgerichte das in Wahrheit evident negative Nutzen-Risiko-Verhältnis der modRNA-Injektionen Spikevax und Comirnaty auch weiterhin einfach positiv beurteilen und auch weiterhin letztlich alle Zahlungsklagen als unbegründet abweisen werden.

Man sollte also nicht so tun, als hätte sich an dieser zynischen Rechtsprechung nunmehr etwas grundlegend geändert oder als wäre nun endlich ein Durchbruch erzielt worden, nur weil Zivilgerichte solchen Klagen auf Auskunft aufgrund der zwingenden Rechtslage stattgeben mussten.

Warum sind Sie so überzeugt, dass die neu herausgegebenen Daten nichts ändern werden?

Dr. Hans-Joachim Kremer hat in seinen beiden Gutachten zu Comirnaty und Spikevax schon einleitend ausdrücklich klargestellt, warum die jeweils in Rede stehende Placebo-kontrollierte Studie zu Comirnaty und Spikevax im Prinzip, also wegen Designs und Umfangs, die bestmögliche Evidenz darstellt, die ein «Impfstoff» haben kann. Spätere Beobachtungsstudien, auch solche mit erheblich größerer Fallzahl, können Schlussfolgerungen zur Wirksamkeit und Nutzen, die auf Basis dieser Zulassungsstudien getroffen wurden, keinesfalls in Frage stellen. Und das gilt im Grunde auch für alle Daten, die von den Pharmaherstellern nach der Marktzulassung ihrer modRNA-Plörren erhoben wurden.

Mit anderen Worten: Wenn die Zivilgerichte solche Zahlungsklagen bislang sogar trotz der hervorragenden Analysen und Gutachten von Dr. Kremer, die auf der eigenen Datengrundlage der Zulassungsstudien der Hersteller basieren, abgewiesen haben – unter anderen mit der Behauptung, dass es ja angeblich bloß «Einzelne» seien, die es «wagen», die angeblich alles überragende fachliche Kompetenz des Paul-Ehrlich-Instituts und der Europäischen Arzneimittel-Agentur mitsamt ihrer Gremien in Frage zu stellen –, dann wird sich an dieser Gerichtspraxis sicherlich nichts ändern, nur weil bei der Neubeurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses der modRNA-Injektionen jetzt Daten von zweit- oder drittklassiger Aussagekraft mitberücksichtigt werden.

Selbst wenn die Gerichte zu dieser Frage Sachverständige beauftragen würden: Zu welchem Ergebnis werden diese wohl kommen, wenn es sich nicht um vollkommen unabhängige, mutige und kritikfähige Sachverständige handelt?

Zudem habe ich bis heute keine einzige «Erfolgsmeldung» unter Angabe des Gerichts, des Urteilsdatums und des Aktenzeichens erhalten, dass ein Covid-19-Injektionsgeschädigter vor Gericht mit Erfolg auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld geklagt oder dass eine Staatsanwaltschaft gegen einen Covid-19-Injektionsarzt oder einen sonstigen Verantwortlichen der Covid-19-Injektionskampagne eine Anklage erhoben hätte oder ein Strafgericht gar auf der Grundlage einer solchen Anklage nach erfolgter Beweisaufnahme eine Verurteilung ausgesprochen hätte. Dabei habe ich schon öfters öffentlich dazu aufgerufen, mir solche «Erfolgsmeldungen» – falls es sie geben sollte – doch mitzuteilen. Erwartungsgemäß kam da nichts.


Bei einer Demonstration in Kassel im März 2021; Foto: Sophia-Maria Antonulas

Fazit: Es gibt lediglich ein paar erfolgreiche Klagen gegen Pharmahersteller auf Auskunft gemäß Paragraf 84a Arzneimittelgesetz, die aber absehbar nichts an der Tatsache ändern werden, dass die Zivil- und Strafgerichte den Covid-19-Injektionsgeschädigten jeglichen Rechtsschutz verweigern werden.

Das sollte auch niemanden mehr überraschen, der die skandalöse «Corona-Rechtsprechung» seit 2020 verfolgt hat, durch die faktisch alle Menschen in Deutschland rechtlos gestellt wurden. Diese sechs bis sieben Ausnahme-Entscheidungen haben letztlich gar nichts bewirkt – die Politik macht einfach weiter wie bisher. Wer also behauptet, die Justiz hätte seit 2020 «eingeschränkt» funktioniert, der hat entweder keine Ahnung oder ist ein Lügner.

Es kommen doch immer mehr Studien heraus, die nachweisen, wie schädlich mRNA-Injektionen eigentlich sind. Könnte das nicht einen Unterschied machen? Es muss doch inzwischen möglich sein, den Verantwortlichen Fahrlässigkeit nachzuweisen?

Nein, das macht in der Prozesspraxis eben faktisch überhaupt keinen Unterschied. Schon ab Dezember 2020 war bekannt, dass Spikevax und Comirnaty ohne klinisch relevanten Nutzen sind. Und spätestens ab Frühjahr 2021 war offensichtlich, dass die Nebenwirkungen dieser modRNA-Injektionen nach Schwere und Anzahl so katastrophal sind, dass diese Plörren sofort vom Markt genommen werden müssen.

Seitdem ist die Fakten- und Studienlage immer besser geworden. Aber solange die zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichte faktisch alle Erkenntnisse beziehungsweise Fakten, Studien und Aussagen von Experten ignorieren, macht es für das Schicksal der Opfer dieser «Maßnahmen» letztlich keinen Unterschied, was noch alles an Erkenntnissen dazu gekommen ist. Selbst wenn ein Anwalt mit der Offenbarungskraft und Sprachgewalt eines Erzengels Gabriel vortragen, 5.000 Beweisanträge und 10.000 Sachverständige benennen würde: Die deutsche Justiz würde sich nicht ernsthaft damit befassen.

Die Verantwortlichen der modRNA-Hersteller und der Arzneimittelaufsichtsbehörden und ihrer Gremien, die ebenfalls und sogar noch vor allen anderen über diese katastrophalen Daten und Erkenntnisse verfügten und dennoch der Öffentlichkeit vorgegaukelt haben, diese Plörren wären «wirksam» und «sicher», haben angesichts dieses Wissens definitiv nicht mehr nur fahrlässig gehandelt.

Alles spricht dafür, dass diese Verantwortlichen vorsätzlich – also mit Wissen und Wollen – gehandelt haben. Und das bedeutet: Die haben wissentlich und willentlich Leben und Gesundheit von Millionen Menschen aufs Spiel gesetzt, indem sie diese modRNA-Injektionen trotz aller Warnsignale auf den Markt gebracht und – bis heute – nicht vom Markt genommen haben. Mir fällt kaum ein Mordmerkmal ein, dass da nicht in Betracht kommt.

Die Verantwortlichen müssten allesamt sofort in den Knast und sich vor Gericht wegen schwerster Verbrechen verantworten. Aber bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden passiert bislang überhaupt nichts. Und keiner kann mir sagen, dass niemand von denen die offiziellen Daten aus den amtlichen Nebenwirkungsdatenbanken, die RKI-Files oder zumindest einige der kritischen Portale kennt. Die hätten schon in 2021 von Amts wegen ermitteln müssen.

Tatsache ist: Gegen die Haupt-Verantwortlichen des schwersten medizinischen Verbrechens aller Zeiten wurde bislang nicht einmal ermittelt, während gleichzeitig Ärzte und Ärztinnen, die in dunkelster Zeit und unter äußerstem Druck noch an ihrem hippokratischen Eid und ihren Berufspflichten festhalten wollten, bis heute – im siebten Jahr seit Beginn der Inszenierung der Fake-Pandemie – wie Schwerstkriminelle strafrechtlich verfolgt und behandelt werden. Ein Beispiel dafür ist Frau Dr. Bianca Witzschel, deren Verteidigung ich übernommen habe.

Also soll doch niemand den Menschen weismachen, dass die Strafverfolgungsbehörden jetzt plötzlich anders ticken und gegen Impfärzte oder Verantwortliche des Paul-Ehrlich-Instituts und so weiter strafrechtlich ermitteln würden. Das ist unseriös.


Forderung eines Teilnehmers bei der Augustdemonstration 2024 in Berlin; Foto: Sophia-Maria Antonulas

Es muss doch inzwischen mehr Fachleute geben, die diese vernichtenden Ergebnisse zu mRNA anerkennen und bereit sind, vor Gericht auszusagen?

Kann sein, dass seit Anfang 2023 ein paar mehr Fachleute den Mut haben, auch vor Gericht auszusagen, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass neue Erkenntnisse und weitere Expertenaussagen faktisch von den Gerichten abgeblockt werden. Man kann natürlich Beweisanträge stellen, aber die werden abgewiesen. Und von Amts wegen macht kein Verwaltungsgericht oder Strafgericht irgendetwas, was die offiziellen Narrative zu den sogenannten «Anti-Corona-Maßnahmen» oder zu den angeblich ach so wirksamen und sicheren Covid-19-Injektionen in Frage stellen könnte. Spätestens seit dem Schicksal des ehemaligen Richters Christian Dettmar ist doch allen klar: Wer diese Narrative widerlegt oder auch nur in Frage stellt, dessen Karriere ist vorbei.

Wie würden Sie das Ausmaß dieses Verbrechens beschreiben und bildet das deutsche Strafrecht so ein Unrecht überhaupt ab?

Wir sprechen über schwerste Verbrechen, über Völkerrechtsverbrechen wie Völkermord, Mord, Totschlag, gefährliche und schwere Körperverletzung. Und bei allen «Geimpften», die nicht gestorben oder schwerwiegend krank wurden, sprechen wir von Versuchsstraftaten.

Wir sprechen also über Verbrechen, die lebenslange Haftstrafen vorsehen. Wer will und kann den Geschädigten also erzählen, dass solche Verbrechen aktiv aufgearbeitet werden, solange die für diese Verbrechen Verantwortlichen sowie die Mitverantwortlichen noch in ihren Ämtern sitzen?

Welchen Zusammenhang sehen Sie zwischen dem Rücktritt von Jens Spahn als CDU-Parteivorsitzender und seiner Rolle als Gesundheitsminister in den ersten eineinhalb Jahren der Pandemie-Täuschung?

Auch in der CDU werden nur die allerwenigsten gewusst haben, in welchem Ausmaß sie durch die Anti-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und danach Karl Lauterbach (SPD) – Klabauterbach – getäuscht, belogen und betrogen worden sind. Das dürfte sich mittlerweile grundlegend geändert haben, da einfach zu viel rausgekommen ist und kaum noch ein Mensch mit einem IQ über 70 ausschließlich auf die sogenannten Mainstream- beziehungsweise Altmedien vertrauen dürfte.

Da alle Altparteien mitgemacht haben, konnte man Spahns Karriere als Fraktionsvorsitzender jetzt natürlich nicht offiziell mit der Begründung beenden, dass er in den «Corona»-Jahren alle Menschen in zentralen Fragen, wie der Berechtigung der sogenannten «Anti-Corona-Maßnahmen» und der Sicherheit und Wirksamkeit der modRNA-Injektionen, angelogen und betrogen hat. Also hat man irgendeinen Skandal ohne Bezug zu diesen «Corona»-Skandalen abgewartet, der dann einen hinreichenden Grund dafür abgeben würde, Spahn zum Rücktritt vom Parteivorsitz zu nötigen.

Gesundheit darf keine Verpflichtung zur Systementlastung sein, sondern muss das bedingungslose Recht auf ein unversehrtes, unoptimiertes und unangepasstes Leben bleiben. Wie kann es sein, dass der Einzelne vom Zugang zum Recht dermaßen ausgeschlossen wird?

Solange diejenigen, die in fast allen Ländern die Institutionen wie Regierung, Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung beherrschen – also genau die Einrichtungen, die die Freiheiten und die Rechte der Menschen schützen sollten – auf diese Rechte und Freiheiten pfeifen und auch die Macht haben, diese Institutionen zum ausschließlichen Vorteil von nicht demokratisch gewählten Global Playern zu missbrauchen, kann der Einzelne nichts dagegen machen.

Die Menschen sind doch in Wahrheit von jeder echten demokratischen Teilhabe und jedem effektiven Rechtsschutz abgeschnitten, wenn die Regierung über die regierungshörigen Medien auf der Basis von Fake News Angst und Hysterie schürt, die Menschen gegeneinander ausspielt und effektiven Rechtsschutz über opportunistische Richter faktisch suspendiert.

In einem Satz: Wenn es keine effektive Kontrolle jeglicher Machtausübung durch und für das Volk gibt und deshalb Akteure mitsamt ihren Marionetten am Werk sind, die genau wissen, dass sie überhaupt keine Strafe fürchten müssen, ganz egal, was sie zum Leidwesen vieler oder gar aller veranstalten – Kriegstreiberei und immer höhere Schulden und Lasten eingeschlossen –, dann fällt ein Volk früher oder später in die Hölle.

Alle Menschen in diesem Land sollten sich also fragen, welche Strukturen für diese Zustände verantwortlich sind. Kann das alles nur mit Korruption, feigem Opportunismus oder naivem Glauben an die guten Absichten der eigenen Regierung erklärt werden? Oder gibt es Seilschaften, die alle Institutionen infiltriert haben und die das geschriebene Recht nach Belieben außer Kraft setzen können? Etwa auch solche Verbindungen, die durch geheime Eide und Schwüre verpflichtet sind, die Agenda ihrer Logenführer umzusetzen, um ihren Logenbrüdern im Notfall beizustehen?

Fragen Sie nicht mich nach meinen Antworten. Die Menschen in diesem Land sollten selbst darauf drängen, dass diese Fragen öffentlich gestellt werden. Aber dass dies nicht schon längst geschehen ist, liegt daran, dass die Urheber der «Corona»-Verbrechen immer noch die Macht haben, einen solchen öffentlichen Diskus zu unterbinden. In den «Corona»-Jahren ist ja offensichtlich geworden, dass kritische Beiträge überall zensiert und unterdrückt werden, obschon das Grundgesetz sagt, dass keine Zensur statthaft ist.

Das Vermessen, Aussortieren und Designen von Menschen wird erneut gesellschaftlich anschlussfähig gemacht. Die Gesundheit des Einzelnen wird zum Schutz des Volkskörpers geopfert. Das alles schließt an die Rassen- und Sozialhygiene des 20. Jahrhunderts an. Wenn der Staat Rechte oder Pflichten an ein unbestimmtes Verhaltensmodell knüpft, bricht er dann nicht das Rechtsstaatsprinzip? Und wie kann dagegen vorgegangen werden?

Natürlich wird das Rechtsstaatsprinzip dadurch mit Füßen getreten. Der Einzelne muss sich nicht einem fiktiven «Volkswohl» opfern und zum Objekt obrigkeitlichen Handelns machen lassen. Sogar die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat lange vor «Corona» – zum Beispiel in der Entscheidung zum Flugsicherheitsgesetz – klargestellt, dass niemand verpflichtet werden kann, sein Leben für andere zu opfern. Dass ein Mensch nicht verpflichtet sein kann, sein Leben einem gentechnischen Experiment mit einer Plörre auszusetzen, die ohne jeden Nutzen ist, versteht sich von selbst.

Die Macher der «Corona»-Politiken haben vollkommen ignoriert, was ein Mensch mit Würde eigentlich ist, und Menschen, die von solchen empathielosen Politikern regiert werden, sind stets in äußerster Gefahr. Solange solche Politiker das Sagen haben, wird es nicht besser, sondern nur immer schlimmer.

Wie gesagt: Solange die, die das System missbrauchen, nicht effektiv – und das heißt: durch unabhängige Vertreter und Institutionen des Volkes – kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen werden können, kann man letztlich auf juristischem Wege gar nichts dagegen machen.

Die allermeisten Menschen in diesem Land müssten eigentlich längst verstanden haben, wie korrumpiert die Politik und insbesondere die sogenannte «Gesundheitspolitik» ist. Aber die Masse läuft immer noch zu den Spritzen, wenn im Herbst die nächste Werbekampagne zu Grippe- und «Corona»-Impfungen ausgerollt wird.


Bei der «Woche der Demokratie» im August 2022; Foto: Sophia-Maria Antonulas

Der Rechtsstaat ist also mithilfe einer vorgetäuschten Pandemie zugunsten des präventiven Erziehungsstaates abgeschafft worden. Das Konzept der «Gesundheitskompetenz als sozialer Impfstoff» diente als Einfallstor, um die Gesetzgebung durch Verhaltensvorgaben zu ersetzen. Wie können die Urheber dieser Konzepte haftbar gemacht werden?

Aktuell gar nicht, da diese Urheber Kreisen angehören, die mit ihren Marionetten alle Institutionen der Gesellschaft kontrollieren.

Ich kann das Buch «Verborgene Geschichte» von Gerry Docherty und Jim Macgregor zur Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs empfehlen. Darin wird lehrbuchmäßig dargestellt, wie das schon vor mehr als hundert Jahren perfekt funktioniert hat. Damals wurde am eigenen Volk und Parlament, ja sogar an der eigenen Regierung vorbei, ein Weltkrieg vorbereitet.

Warum also nicht auch rund ein Jahrhundert später an allen redlichen Menschen vorbei eine Fake-Pandemie vorbereiten und durchsetzen, damit es in der Kasse der Pharmariesen nur so klingelt, nebst anderen Effekten, die so ein gigantisches Verbrechen mit sich bringen soll. Es soll doch niemand behaupten, dass man alle arzneimittelrechtlichen Schutzmechanismen suspendiert hat, weil man die Gesundheit der Menschen schützen wollte, oder dass man alte Menschen durch totale Isolation in die Verzweiflung getrieben und damit faktisch getötet hat, um ihr Leben beziehungsweise «vulnerable Gruppen» zu schützen.

Niemand bringt Menschen durch grausame Maßnahmen um, wenn er um ihr Wohl besorgt ist.

Warum wir das dennoch genauso so erlebt haben? Mal fiktiv formuliert: Wenn in allen Institutionen bestimmte Netzwerke beziehungsweise Freimaurer-Logen das Sagen hätten, die schon lange im Verdacht stehen, dass sie ihre geheimen Eide über das geschriebene Recht stellen, dann kann niemand wirklich erwarten, dass er zum Beispiel bei einem Richter, der sich solchen Logen und ihren Eiden verpflichtet fühlt, Gehör findet, wenn er einen Politiker oder Pharmaunternehmer, der ebenfalls solchen Logen angehört, Beistand schuldet. In dem Moment, wo Eide geleistet werden, die jeden Amtseid faktisch suspendieren, ist es unmöglich geworden, solche Urheber zivil- oder strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen beziehungsweise in die Haftung zu nehmen.

Die Urheber der sogenannten «Anti-Corona-Maßnahmen» und der Covid-19-Injektionskampagne hätten sich nie an diesen Verbrechen beteiligt, wenn sie nicht genau gewusst hätten, dass sie dafür juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Diese Urheber müssen also schon vor Beginn dieser Verbrechen darauf vertraut haben können, dass ihnen keine strafrechtliche Verfolgung droht, ganz egal, was wann rauskommt. Wer verstanden hat, was das bedeutet, hat erkannt, wie schlimm es wirklich ist:

Einige stehen außerhalb des Gesetzes, und so benehmen sie sich auch. Das «System» wurde so eingerichtet, dass sich die Menschen überhaupt nicht mehr gegen Willkür beziehungsweise gegen eine Agenda wehren können, die von nicht demokratisch legitimierten, selbsternannten «Eliten» beschlossen wurde.

Es hat ein verfassungswidriger Umbau des Staates in eine biopolitische Kontrollgesellschaft, in einen Präventivstaat stattgefunden. Wie Sie oben dargestellt haben, ist zivil- und strafrechtlich in Deutschland nichts mehr zu machen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 sieht den Menschen als freies, rationales Vernunftwesen und spricht sich eindeutig dagegen aus, dass er seines verfassungsmäßigen Subjektstatus beraubt und zum steuerbaren Biosphären-Tier degradiert wird. Sehen Sie hier einen Ansatz, um gegen die Entmenschlichung in diesem Libertären Paternalismus vorzugehen?

Nein, solche Erklärungen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte reichen nicht mehr aus, um gegen den Wahnsinn und den Rechtsnihilismus in dieser Welt vorzugehen, auch keine anderen Rechtsquellen, die – wenn es wie in den «Corona»-Jahren hart auf hart kommt – nicht mehr das Papier wert sind, auf dem sie stehen.

Das Einzige, was helfen kann, ist eine Ordnung, die jedem Amtsträger die absolute Gewissheit vermittelt: «Wenn ich das Recht breche, mein Amt missbrauche oder das Volk in Kriegsabenteuer und ins Elend stürze, dann verliere ich jeglichen Schutz und dann droht mir mit absoluter Gewissheit die größtmögliche Strafe.»

Ich glaube – und dieser Glaube wird durch historische Erfahrungen bestätigt –, dass sich am Ende jede Gesellschaft selbst zerstört, wenn die Menschen den Glauben an Gott – nicht zu verwechseln mit dem Glauben an eine Kirche – erst einmal verloren haben. Denn damit verschwindet irgendwann auch die Kraft, die die Ethik der Berufstätigen und die Rechtspflege mit dem Geist der Menschlichkeit erfüllt. So, wie die Dinge jetzt stehen, kann die Errichtung einer gerechten Ordnung, die die Rechte der Menschen schützt, wohl nur noch durch einen allmächtigen Gott durchgesetzt werden.

Ich höre immer wieder, dass kein «Befreier» kommen wird, kenne aber keinen Menschen, der den Tod und das Leid aus der Welt bannen und das Paradies auf die Erde ziehen kann. Niemand wird durch neue Ideologien oder Parteien befreit. Redliche Menschen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten durchaus – im Kleinen wie im Großen – Gutes bewirken und noch Schlimmeres verhindern, das mag so sein. Aber der Mensch muss wissen, dass sein Wirken Grenzen hat und er ohne Gottes Beistand und Segen letztlich gar nichts bewirken kann.

Über einige meiner spirituellen Erfahrungen habe ich in meinem Buch «Warum Gott der beste Freund des Menschen ist» berichtet. Ich habe keinen Zweifel: In den letzten Jahren hat sich vor uns allen die Realität entschleiert, und diese Realität ist so menschenverachtend und grausam, dass die Welt jetzt unbedingt die Kraft braucht, die diese Realität so umgestaltet, dass die Menschen wieder in Würde, Frieden und Freude leben können.

Mithilfe von Ethik und Moral werden die Menschenrechte ausgehöhlt. Bevor jetzt noch mehr enttäuschte Bürger in Parallelstrukturen untertauchen, anstatt für ihre verfassungsmäßigen Rechte einzutreten: Unter welchen Voraussetzungen sollten Impfgeschädigte, trotz der geringen Chance, vor Gericht Recht zu bekommen, in so ein Verfahren gehen?

Sie sollten aktuell gar nicht in solche Verfahren gehen, sondern alle Daten und Belege zu ihrer Krankengeschichte sammeln und auf den meines Erachtens nicht mehr fernen Tag warten, wo sie Recht auf Anerkennung ihrer Impfschäden und der dadurch entstandenen Folgeschäden ohne Anwälte, Gerichtsverfahren und Rechtsschutzversicherungen aufarbeiten können. Mord und versuchter Mord verjähren nicht. Und zivilrechtlich gilt bei Vorsatz des Schädigers gemäß Paragraf 197 Absatz 1 Nummer 1 Bürgerliches Gesetzbuch eine 30-jährige Verjährungsfrist.

Es gibt also ohnehin keinen anderen Zeitdruck als den, der durch die Sorge des Geschädigten um seine Gesundheit begründet wird. Denn welcher schwerwiegend gesundheitlich Geschädigte kann darauf vertrauen, dass er den nächsten Tag noch erleben wird?

Jedenfalls sollte jeder das Unrecht, das er erlebt oder auch nur als Zeuge wahrgenommen hat, dokumentieren und – soweit möglich – alle verfügbaren Beweise sichern, eben für die Zeit der echten Aufarbeitung, die mit Gewissheit kommen wird. Genau das habe ich mit meinen Sachbüchern wie «Die Entschleierung der Machenschaften der Pharmaindustrie» auch getan.

Die Aufarbeitung dieser Verbrechen, zu denen eben gerade auch diese Impfschäden zählen, ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eben die Aufgabe aller Redlichen. Was den Menschen bisher als «Aufarbeitung» verkauft wurde, ist ein schlechter Witz, denn eine Aufarbeitung ohne juristische Konsequenzen für die Täter ist nur eine billige Ablenkungsshow.

Es gibt nur eine echte Form der Aufarbeitung: Dabei kommt die ganze Wahrheit zur Sprache und die Täter werden auch tatsächlich angemessen zur Verantwortung gezogen. Ein Rücktritt von einem politischen Amt ist jedenfalls keine Strafe, sondern eher eine Erlaubnis zum schönen Privaturlaub.

Wenn die Welt neu geordnet wird, dann muss und wird es sicherlich auch eine Einrichtung geben, die dafür zuständig ist, allen Opfern bei der Aufarbeitung des erlittenen Unrechts zu helfen und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen – eben auch durch eine angemessene Entschädigung, die insbesondere durch das beschlagnahmte Vermögen der Urheber ihrer Leiden finanziert wird.

Bis dahin soll sich niemand mehr für dumm verkaufen lassen. Den entscheidenden Beitrag zur Durchsetzung der Gerechtigkeit können nicht mehr einzelne Menschen leisten, auch nicht noch so redliche und engagierte Kämpfer für die Freiheiten und Rechte der Menschen.

Übrigens: Wer immer noch auf die Versprechen von US-Politikern vertraut, trotz all der Verbrechen weltweit, für die die US-Politik verantwortlich ist, ist entweder unfassbar naiv oder schlicht korrumpiert. Ein anständiger Mensch macht doch keine PR für Völkerrechtsverbrecher, ein anständiger Mensch dementiert auch nicht die Realität eines Völkermordes. Wer will denn irgendwann vor Gott stehen und dann bekennen müssen, dass er solche Freunde hat?

Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.

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«Es geht um Freiheit und Selbstbestimmung»: VAERS-Expertin Jessica Rose über Erkenntnisse aus der «Pandemie»

31. August 2026 - 0:05

«Die mRNA-Gentherapie ist die CBDC der Pharmaindustrie: eine gefährliche Technologie, der niemand zugestimmt hat, zwangsweise verbreitet durch Institutionen.» Dies schreibt die freie Journalistin Efrat Fenigson nach einem kürzlichen Talk über die Ansichten ihrer Gesprächspartnerin, der als VAERS-Expertin bekannten Dr. Jessica Rose.

«You're The Voice»-Podcast: They Did to Your Body What They Did to Your Money

In einer spannenden Ausgabe des Podcasts «You're The Voice» hat die Bioinformatikerin, Molekularbiologin, Immunologin und Mathematikerin über ihre – in diesem Kontext ehrenamtliche – Arbeit und ihre Sicht auf die Auswirkungen der sogenannten COVID-«Pandemie» gesprochen. Seit 2021 habe sie ihre alarmierenden Untersuchungsergebnisse zu «Impfstoff»-Nebenwirkungen Parlamentariern und Gesundheitsbehörden in vielen Ländern weltweit vorstellen können.

Erstaunlicherweise gebe es weiterhin wenig Interesse daran, und oft stoße sie auf Ablehnung. Ihre Reaktion: «Je mehr man mir den Mund verbietet, desto mehr rede ich, denn es ist klar, dass hier etwas verheimlicht wird.» Auch im EU-Parlament habe sie vorgesprochen. Das sei «ein interessanter Ort», urteilte Rose, irgendwie «satanisch», nicht human.

Besonders erschreckend findet die Wissenschaftlerin, dass vielen Ärzten bis heute nicht klar sei, dass die COVID-Injektionen keine konventionellen Impfstoffe sind, sondern Gentherapien. Oft seien also weder der Verabreicher noch der Empfänger wirklich informiert.

Dies habe man mit einer Art Gehirnwäsche erreicht, bei der die Sprache eine wichtige Rolle spiele. Die konsequente Verwendung des Begriffs «Impfung» und die hartnäckige Vermeidung des Wortes «Gen» hätten zum Ziel der Etablierung von mRNA-Technologie durch den simulierten Bedarf einer schnellen globalen Lösung beigetragen.

Die Injektionen seien vor allem ein Mechanismus gewesen, um etwas viel Größeres zu erreichen: eine Öffentlichkeit, die eine Plattform akzeptiert, welche sie nicht versteht. Derartige Hebel seien auch nach der «Pandemie» nicht beseitigt worden. In dem Gespräch geht es zum Beispiel auch um Transhumanismus, digitale IDs, Biometrie und künstliche Intelligenz.

Bei der Frage nach den tieferen Ursachen dieser Ereignisse zogen beide Frauen auch Parallelen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere zum Geldsystem. Der gemeinsame Nenner zwischen Medizin und Geld seien die fehlende aufgeklärte Einwilligung und der Zwang. Auch die Nutzung des staatlichen Geldes ist obligatorisch, aber die meisten Menschen verstehen nicht, wie es funktioniert.

Das Geld, unser Fiat-Geld, stehe ganz oben in dem System, und alles andere laufe davon ausgehend ab, behauptet die Journalistin. Gesundheit, Bildung, Justiz, Medien: Jeder dieser Bereiche verfüge über eine Anreizstruktur. Sobald das sichtbar werde, erscheine Korruption nicht mehr als Skandal, sondern als Leistung.

An dieser Stelle des Gesprächs stellte Fenigson die Frage, warum viele Menschen, die das medizinische Establishment anzweifeln – und vermutlich wüssten, dass die Institutionen gelegentlich lügen –, in Bitcoin immer noch etwas Schreckliches sähen. Rose hatte einen Erklärungsansatz und führte dann ihre Sichtweise aus:

«Es geht um nichts Geringeres als Freiheit und Selbstbestimmung. Wer medizinische Freiheit fordert, sollte auch das ganze System verstehen können, dass wir zu dieser Lebensweise und diesem Steuersystem gezwungen werden. (...)

Ich brauche keinen Babysitter. Das ganze Bankenkonzept ist wie auf Drogen. Wie kann es sein, dass ich als 50-Jährige eine Erlaubnis einholen muss, um mein eigenes verdammtes Geld auszugeben, in dem meine Zeit, meine Energie steckt? Das ist erniedrigend. (...)

Etwas ist falsch mit der Welt. Es macht micht traurig, weil ich ganz klar sehe, wie wir leben könnten, und das ist ganz anders, als wir es momentan tun. Bitcoin, das gesamt Konzept des Peer-to-Peer-Transfers, entspricht dem viel besser.»

Fenigson schließt ihre Zusammenfassung mit dem Hinweis, dass man gar nichts «falsch» machen müsse, um ins Visier des Systems zu geraten. Störend für ein Geschäftsmodell zu sein, reiche bereits. Jeder, der glaube, Konformität würde Sicherheit erkaufen, solle eine Weile in Ruhe darüber nachdenken.

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Wie Science Media Center den Wissenschaftsjournalismus formen

31. August 2026 - 0:04

Journalismus ist ein schnelllebiges Geschäft geworden. Da bleibt nicht viel Zeit für fundierte, tiefgreifende Recherchen, wie viele Bürger in den letzten Jahren gemerkt haben. Allerdings gehen noch immer viele Menschen davon aus, dass die meisten Journalisten quasi investigativ vorgehen, sich also durch ein Thema durchgraben, als wäre es eine Dissertation.

Im Bereich des Wissenschaftsjournalismus wäre das tatsächlich angebracht, schließlich geht es dabei nicht darum, bloß den derzeitigen Konsens abzubilden. Man muss schon selbst ein gewisses Maß an Wissenschaftlichkeit an den Tag legen, methodisch korrekt arbeiten, nach Abweichungen von der Norm suchen, sich um Falsifikation bemühen. Doch genau das wird heutzutage unterlassen, aus Gründen des Zeitmanagements.

Das wiederum nutzen Instanzen aus, die die herrschende Meinung stützen. Mit Norbert Häring gesprochen, handelt es sich um Vertreter des «Wahrheitskomplexes». In seinem gleichnamigen Buch hat der Publizist und Journalist auf eine raffinierte Methode verwiesen, mit der die Medienberichterstattung über wissenschaftliche und medizinische Themen im Sinne der Regierungen und der (Pharma-)Konzerne gleichgeschaltet wird.

Wichtigstes Werkzeug sind dabei sogenannte «Science Media Center», kurz: SMC. Solche gibt es mittlerweile in allen Ländern, die als «liberale Demokratien» daherkommen. Die Finanzierung erfolgt meistens über Fördermittel der jeweiligen Regierung oder über unternehmensnahe Stiftungen. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing – so auch in diesem Fall.

Vorgekaufte Informationen und mundgerechte Statements

Die Funktionsweise ist simpel: Jene Science Media Center bieten Journalisten eine Dienstleistung an, eine so lukrative, dass sie nicht widerstehen können. Sie erhalten mundgerecht aufbereitete Fachinformationen zu Wissenschaftsthemen samt Aussagen diverser Experten, sodass die Schreiberlinge in den Redaktionsstuben in Minuten einen kompetent wirkenden Bericht produzieren können.

Mit dieser Methode fördert man die Bequemlichkeit der heutigen Journalisten. Sie brauchen nicht mehr selber zu recherchieren, müssen keine Fakten prüfen und auch nicht selber die Experten auswählen, sondern können das übernehmen, was ihnen serviert wird, im Vertrauen darauf, dass es sich um valide wissenschaftliche Aussagen handelt.

Anders ausgedrückt: Man wendet sich wie im Zeitalter der Voraufklärung an eine Autorität, ohne sich des eigenen Verstandes zu bedienen. Wie formulierte es Kant doch so schön:

«Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen, dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein.»

Studie zum angeblichen Rückgang der allgemeinen Impfskepsis

Die machthungrige Elite macht sich diese Faulheit zunutze. «Denn es ist leicht für diejenigen», bringt es Norbert Häring auf den Punkt, «die die Auswahl treffen, aus der Vielzahl der angeschlossenen Wissenschaftler solche auszuwählen, von denen sie wissen, dass sie ihre präferierte Sichtweise stützen oder mit Kritik mindestens im verträglichen Rahmen bleiben.»

Schaut man sich das Angebot des SMC Germany an, finden sich Rubriken zu «Klima und Umwelt», «Medizin und Lebenswissenschaften», «Energie und Mobilität», «Digitales und Technologie» sowie zu «Soziales und Geisteswissenschaften». Wer eine dieser Rubriken anklickt, erhält Angebote zu untergeordneten Themen, beispielsweise zu «Impfstoffen».

Dort wird unter anderem eine neue Studie zur «Impfskepsis» vorgestellt, mit dem Ergebnis, dass es angeblich einen allgemeinen Rückgang gebe. «Härtefälle» blieben aber unerreicht, heißt es. Wie seriös die Studie und das Angebot an die Journalisten sind, wird schon in dem ersten Satz deutlich, mit dem das SMC Germany die Informationen schmackhaft macht:

«Die meisten Menschen mit anfänglichen Vorbehalten gegenüber der COVID-19-Impfung ließen sich im Laufe der Impfkampagne doch noch impfen.»

Verzerrte Realität

Auf diesem Niveau geht es weiter. Was da als Erkenntnis präsentiert wird, wirkt geradezu weltfremd. Wer in den letzten Jahren nicht geschlafen hat, nahm gerade das Gegenteil wahr. Viele, sehr viele, die sich haben impfen lassen, bereuen es heute oder sind seitdem kritisch gegenüber solchen politisierten Pharma-Narrativen.

Der Verein MWGFD betreibt sogar eine eigene Video-Reihe mit dem Titel «geimpft, geschädigt, geleugnet», in der Betroffene über gesundheitliche Schäden nach Injektion des mRNA-Vakzins sprechen. Dieses Format nehmen die Mainstream-Journalisten jedoch nicht wahr und auch nicht die Aussagen der im Verein tätigen Mitglieder. Sucharit Bhakdi, Martin Haditsch, Ulrike Kämmerer, Claus Köhnlein und Andreas Sönnichsen sind nur die bekanntesten Namen unter ihnen.

Stattdessen bekommen die bei MSC Germany akkreditierten Journalisten die Statements eigener «Experten» präsentiert. Klaus Überla, Direktor des Harald-zur-Hausen-Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Erlangen, gibt zu der angepriesenen neuen Impfskepsis-Studie unter anderem das zum Besten:

«Rückblickend gibt es vieles, was wir aus der Kommunikation zur Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe lernen können und die Studie weist darauf hin, dass auch viele Impfskeptische offen für neue Erkenntnisse sind. Obwohl die COVID-19-Impfung Millionen von Todesfällen verhindert hat, wird die Diskussion heute dominiert von begrenzter Wirkdauer der COVID-19-Impfung und überwiegend spekulativen Sicherheitsrisiken von mRNA-Impfstoffen.»

Das MCS Germany bewirbt derlei Produkte als «Wissen für eine aufgeklärte Gesellschaft». Das Gegenteil ist der Fall. Mit Aufklärung hat das nichts mehr zu tun – und mit vierter Gewalt schon gar nicht.

***

Eugen Zentner ist Kulturjournalist und Autor. Zuletzt sind von ihm das Sachbuch «Kunst und Kultur gegen den Strom», der Kurzgeschichtenband «Corona-Schicksale» und der Gedichtband «Die Welt steht Kopf» erschienen.

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Zwei biologische Geschlechter – trotz biologischer Vielfalt

31. August 2026 - 0:02

Der amerikanische Evolutionsbiologe Colin Wright widerspricht der Vorstellung, die biologische Geschlechtszugehörigkeit bilde ein beliebig ausgedehntes Spektrum. In einem Fachbeitrag setzt er sich mit Argumenten auseinander, die aus Chromosomenvarianten, hormonellen Besonderheiten oder unterschiedlichen Formen der Geschlechtsentwicklung zusätzliche biologische Geschlechter ableiten.

Wrights Ausgangspunkt ist die Fortpflanzungsbiologie. Bei Menschen und anderen Arten mit sogenannter anisogamer Fortpflanzung gibt es zwei unterschiedliche Typen von Keimzellen: große Eizellen und kleine Spermien. Wright definiert weiblich und männlich deshalb über die jeweilige Fortpflanzungsfunktion: Das weibliche Fortpflanzungssystem ist auf die Produktion großer Gameten ausgerichtet, das männliche auf die Produktion kleiner Gameten.

Entscheidend ist für ihn, dass daraus keine dritte biologische Fortpflanzungsklasse folgt. Unterschiede bei anderen körperlichen Merkmalen ändern nach seiner Argumentation nichts an dieser grundlegenden Einteilung.

Damit bestreitet Wright keineswegs, dass Menschen biologisch sehr unterschiedlich sein können. Nicht jeder Mensch produziert tatsächlich Keimzellen – Kinder sind vor der Pubertät nicht fortpflanzungsfähig, manche Menschen sind unfruchtbar und Frauen produzieren nach der Menopause keine reifen Eizellen mehr.

Für Wright folgt daraus jedoch nicht, dass die Kategorien männlich und weiblich verschwinden. Entscheidend sei vielmehr, auf welche Fortpflanzungsfunktion ein biologisches System grundsätzlich ausgerichtet ist.

Auch bei den Chromosomen gibt es zahlreiche Varianten. Neben den häufigen Konstellationen XX und XY kommen beispielsweise XXY oder X vor; zudem existieren seltene Fälle, in denen die Entwicklung der Geschlechtsmerkmale nicht dem typischen Verlauf entspricht. Wright wertet solche Befunde als biologische Variationen beziehungsweise Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung – nicht als Beleg für weitere Geschlechter.

Chromosomen, Gene und Hormone spielen demnach eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Körpers. Sie definieren für Wright aber nicht jeweils ein eigenes Geschlecht. Besonders kontrovers ist die Diskussion bei Menschen mit sogenannten Differences of Sex Development (DSD). Dabei können Chromosomen, Keimdrüsen, Hormone oder anatomische Geschlechtsmerkmale in unterschiedlichen Kombinationen auftreten.

Wright räumt ein, dass solche Fälle eine eindeutige Zuordnung im Einzelfall erschweren können. Er trennt diese Frage jedoch von der grundsätzlichen Definition des biologischen Geschlechts. Eine atypische Entwicklung bedeute nicht automatisch, dass eine neue Fortpflanzungsklasse entstanden sei.

Sein Argument lautet damit vereinfacht: Biologische Vielfalt innerhalb der Geschlechtsentwicklung ist nicht dasselbe wie eine Vielfalt biologischer Geschlechter. Ein weiteres Argument in der Debatte sind Pilze und andere Organismen, bei denen zahlreiche sogenannte Paarungstypen vorkommen. Wright hält den Vergleich mit dem menschlichen Geschlecht für irreführend.

Bei solchen Organismen bestimmen Paarungstypen, welche Zellen miteinander kompatibel sind. Das sei nicht mit den beiden unterschiedlichen Gametentypen bei anisogamer Fortpflanzung gleichzusetzen. Die Existenz zahlreicher Paarungstypen bedeute daher nicht automatisch die Existenz zahlreicher biologischer Geschlechter im menschlichen Sinn.

Besonders kritisch sieht Wright Modelle, die Geschlecht als Zusammenspiel vieler einzelner Eigenschaften definieren. Dazu können Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen, Genitalien, sekundäre Geschlechtsmerkmale und weitere körperliche Eigenschaften gezählt werden.

Ein solches Modell könne zwar die biologische Vielfalt einzelner Menschen beschreiben, löse für Wright aber ein grundlegendes Definitionsproblem nicht. Denn wenn bestimmte Eigenschaften als «männlich» oder «weiblich» bezeichnet würden, müsse zunächst feststehen, was männlich und weiblich überhaupt bedeutet.

Wrights Gegenentwurf ist deshalb eine engere biologische Definition: Nicht jedes geschlechtstypische Merkmal muss eindeutig ausgeprägt sein, damit die beiden Fortpflanzungsklassen bestehen bleiben.

Die Kontroverse dreht sich damit weniger um die Frage, ob biologische Unterschiede und Ausnahmen existieren. Dass menschliche Körper nicht ausnahmslos nach einem vollkommen einheitlichen Schema entwickelt sind, ist unbestritten.

Der Streit beginnt bei der Schlussfolgerung daraus. Während Vertreter eines Geschlechtsspektrums die Vielfalt körperlicher Merkmale als Argument für mehr als zwei biologische Geschlechter verstehen, sieht Wright darin Variationen innerhalb eines grundsätzlich zweigeschlechtlichen Fortpflanzungssystems.

Seine zentrale These lautet daher: Aus der Tatsache, dass biologische Geschlechtsmerkmale vielfältig und in Einzelfällen uneindeutig sein können, folgt für ihn nicht, dass es mehr als zwei biologische Geschlechter gibt.

Wrights Position kann einerseits als Frage der Definition abgetan werden: Er macht die Art der menschlichen Fortpflanzung zum entscheidenden Kriterium und ordnet Chromosomen, Hormone und anatomische Merkmale diesem grundlegenden biologischen Prinzip unter. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Erst die Gegenposition zu Wright unterfüttert die weitreichenden und größtenteils kontraintuitiven gesellschaftlichen Forderung der Woke-Bewegung.

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Island sagt Nein zur EU – ein klares Signal gegen den Verlust nationaler Kontrolle

30. August 2026 - 20:02

Island bleibt auf Distanz zur Europäischen Union. In einer Volksabstimmung haben sich 52,8 Prozent der Stimmberechtigten gegen eine Wiederaufnahme der vor Jahren unterbrochenen Beitrittsverhandlungen ausgesprochen. 47,2 Prozent wollten den Prozess hingegen wieder in Gang setzen. Die Entscheidung fiel damit knapp aus, aber politisch ist ihre Botschaft eindeutig.

Für die Regierung ist das Ergebnis bindend. Ministerpräsidentin Kristrún Frostadóttir hatte angekündigt, den Volksentscheid zu respektieren. Damit bleibt der EU-Beitritt des rund 400.000 Einwohner zählenden Inselstaates vorerst vom Tisch.

Das Votum ist bemerkenswert, weil Island wirtschaftlich längst eng mit der EU verflochten ist. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) profitiert das Land vom europäischen Binnenmarkt, ohne Mitglied der Union zu sein. Genau darin sehen viele Isländer offenbar einen Vorteil: wirtschaftliche Zusammenarbeit, ohne sämtliche politischen Entscheidungen an Brüssel abzugeben.

Besonders deutlich zeigt sich dieser Konflikt bei der Fischerei. Für Island ist die Kontrolle über seine Fischbestände nicht irgendeine Detailfrage, sondern eine Frage wirtschaftlicher Selbstbestimmung und nationaler Identität. Bereits die früheren Beitrittsverhandlungen gerieten unter anderem wegen dieses Themas ins Stocken.

Auch diesmal vermochte das Versprechen der Regierung, notfalls aus den Verhandlungen auszusteigen, die Kontrolle über die eigenen Ressourcen zu bewahren, die Skepsis nicht auszuräumen.

Die Befürworter eines neuen Anlaufs hatten vor allem mit der veränderten Sicherheitslage argumentiert. In einer zunehmend unsicheren Welt könne es für einen Kleinstaat sinnvoll sein, sich enger an größere europäische Partner anzulehnen. Die Spannungen rund um Grönland und die Drohungen aus Washington verliehen dieser Argumentation zusätzlich Gewicht.

Doch die Gegenseite verwies auf bestehende Sicherheitsgarantien. Island ist Gründungsmitglied der NATO und verfügt über ein Verteidigungsabkommen mit den USA. Eine EU-Mitgliedschaft ist deshalb keineswegs die einzige denkbare Antwort auf geopolitische Unsicherheit.

Gerade hier liegt die grundsätzliche Bedeutung des Volksentscheids: Die Isländer haben sich nicht gegen Europa als Kontinent oder gegen wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgesprochen. Sie haben vielmehr die Frage verneint, ob daraus zwingend eine politische Mitgliedschaft folgen muss. Das ist ein Unterschied, der in der europäischen Debatte häufig verwischt wird.

Kooperation und Mitgliedschaft sind nicht dasselbe. Ein Land kann mit seinen europäischen Nachbarn Handel treiben, gemeinsame Interessen verfolgen und internationale Verträge abschließen, ohne seine politischen Entscheidungskompetenzen einer supranationalen Institution zu übertragen. Das isländische Modell macht diesen Spielraum sichtbar.

Natürlich hat die Konstruktion ihren Preis. Als EWR-Staat ist Island am europäischen Binnenmarkt beteiligt, hat aber bei zahlreichen Entscheidungen der EU kein Stimmrecht. Dieses Demokratiedefizit der Sonderlösung ist ein berechtigtes Argument der Beitrittsbefürworter. Umgekehrt zeigt das Votum jedoch, dass viele Isländer die politische Eigenständigkeit höher gewichten als den Wunsch nach vollständiger institutioneller Einbindung.

Und genau deshalb verdient das Ergebnis auch außerhalb Islands Aufmerksamkeit. In einer Zeit, in der die EU ihre Integration vertiefen und ihren Einfluss ausweiten möchte, erinnert der Volksentscheid daran, dass nationale Souveränität für viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin einen hohen Wert besitzt.

Die knappe Mehrheit ist kein Freibrief für eine Politik der Abschottung. Sie ist vielmehr ein Plädoyer für ein Europa der Zusammenarbeit, in dem nicht jede Kooperation automatisch mit politischer Zentralisierung verbunden sein muss.

Island hat die Tür zur EU vorerst geschlossen. Ob sie später wieder geöffnet wird, bleibt offen. Für den Moment aber haben die Isländer entschieden: Zusammenarbeit ja – Beitritt nein.

Lehren aus der Finanzkrise – und wie mir diese unverhofft Pralinés bescherte

Im Herbst 2008 muss es gewesen sein, als sich eine Bürokollegin über die unattraktiven Zinsen in der Schweiz beschwerte und mir Informationen über ein isländisches Institut unter die Nase hielt, das sage und schreibe 4 % Zins für ein Sparkonto in Schweizer Franken anbot. Was ich darüber denke, fragte sie.

In einem Satz sagte ich: «Finger weg!» «Warum?» fragte sie.

Ich erklärte der Kollegin, dass auf den Finanzmärkten der Ertrag und das Risiko siamesische Zwillinge seien, und dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, Erträge zu erwirtschaften: den von der Zentralbank gewährten risikolosen Zins und das Eingehen von Risiken. Ich vermutete, dass die Refinanzierung eines derart hohen Zinses durch risikoreiche, kurzfristige Finanzierungen an den Finanzmärkten zustande gekommen war.

Kurz später brach die Finanzkrise aus, die Interbankenmärkte trockneten aus und das gesamte isländische Bankensystem war pleite. Die Regierung reagierte, indem sie das inländische Geschäft der bankrotten Banken in eine Auffanggesellschaft überführte. Die inländischen Guthaben sollten durch den Einlagesicherungsfonds garantiert werden.

Gleichzeitig wertete die Regierung die Landeswährung ab und führte Kapitalverkehrskontrollen ein, damit der Kapitalexport und das Wechseln in harte Währung unterbunden würde. Diese Maßnahme sollte die einbrechende Wirtschaft wieder ankurbeln.

Großbritannien, die Niederlande und Dänemark bestanden aber darauf, dass Island auch deren Kontoinhaber entschädigen würde. Nach einigen Hin und Her schloss dann die Regierung eine Darlehensvereinbarung ab. Die Vereinbarung hätte die Schulden der Banken dem Staat überbürdet. Die ausländischen Geldgeber versuchten also, Island zu zwingen, für die Schulden der privaten Banken geradezustehen, so, wie sie das mit Irland gemacht hatten.

Die Bevölkerung protestierte heftig gegen den Plan, der vom Parlament knapp angenommen wurde. In Island kann der Staatspräsident, ansonsten ein zeremonielles Amt, gegen Gesetze das Veto einlegen, was diese einer Volksabstimmung unterstellt. Und Präsident Ólafur Grimsson machte von seinem Recht Gebrauch – zum ersten Mal seit Erlangung der Unabhängigkeit im Jahr 1944. Bei der Volksabstimmung im Jahr 2010 wurde die Darlehensvereinbarung dann mit einer über 90-prozentigen Mehrheit regelrecht im Atlantik versenkt.

Länder wie Großbritannien versuchten es mit Repressalien. London wendete sogar die Antiterror-Gesetzgebung auf Island an und bezeichnete das Land offiziell als «Schurkenstaat». Die Regierung in Reykjavik handelte eine neue Vereinbarung aus. Das Vertragswerk war aber nur mäßig besser als das erste. Wiederum weigerte sich Präsident Grimsson, das Gesetz gegenzuzeichnen. Und wiederum ging es in der Volksabstimmung bachab, oder besser eben: in den Atlantik.

Der Fall landete vor Gericht. Island ist ein EWR-Land und deshalb ist der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone (EFTA) zuständig. Der EFTA-Gerichtshof gab den Isländern Recht. Er bestimmte, die Regierung in Reykjavik sei in keiner Art und Weise verpflichtet, Gläubiger einer bankrotten privaten Bank zu entschädigen. Auch die Tatsache, dass in Island wohnhafte Bankgläubiger vom isländischen Bankensicherungsfonds profitieren würden, sei kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, da dieser Fonds privatwirtschaftlich organisiert sei. Die NZZ kommentierte am 29. Januar 2013 den Gerichtsentscheid sehr negativ und argumentierte, der Reputationsverlust für das Land im hohen Norden sei groß und dieses sei gut beraten, die Gläubiger in irgendeiner Weise zu entschädigen. Die Zeitung vergaß offensichtlich ihr marktwirtschaftliches Credo.

Die Wikinger hatten sich aber durchgesetzt: Sie konnten den harten Bankrott der Banken durchziehen und eine Abwertung von in der Summe 80 % der Landeswährung gepaart mit Kapitalverkehrskontrollen führten dazu, dass die Krise schnell überwunden war.

Als ich eines Morgens ins Büro kam, lag eine riesige Schachtel Pralinés auf meinem Pult. Von der Kollegin, die es sich im letzten Moment anders überlegt und die Finger vom unmoralischen Angebot aus dem hohen Norden gelassen hatte.

Die Isländer scheinen ein gutes Gedächtnis zu haben. Würden sie einer EU-Mitgliedschaft zustimmen, dann wäre der Europäische Gerichtshof und nicht mehr der EFTA-Gerichtshof für solche Fälle zuständig.

Für Island gibt es keinen Grund, der EU beizutreten. Das Land kann über den EWR voll vom Binnenmarkt profitieren. Landwirtschaft und Fischerei sind ausgeklammert und Reykjavik kann, soweit diese Politikbereiche nicht vom EWR abgedeckt sind, weiterhin eine eigenständige Politik betreiben.

Auch die Gesetze über die Namensgebung in Island wären wohl bei einer EU-Mitgliedschaft nicht mehr möglich. Island hat vergleichsweise strenge Regeln für die Namensgebung von Kindern.

Vornamen müssen grundsätzlich den isländischen Sprach- und Grammatikregeln entsprechen und es gibt eine abschließende Liste von zugelassenen Namen. Es handelt sich dabei um ausschließlich traditionell in Island gebräuchliche Namen. Nicht zugelassene Namen müssen vom Namenskomitee genehmigt werden. Auch bei Nachnamen gelten besondere Regeln: Traditionell werden Patronyme oder Matronyme verwendet. Bei einer Frau wird obligatorisch die Endung «-dóttir» angehängt, bei einem Mann die Endung «-son».

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Ein starkes Zeichen für die Neutralität: Bern erlebt eine eindrucksvolle Kundgebung für Frieden und Freiheit

30. August 2026 - 15:37

Der Bundesplatz in Bern wurde am Samstag zum Treffpunkt für Menschen, die ein klares Anliegen verbindet: Die Schweiz soll ihre Neutralität bewahren und sich nicht in internationale Machtblöcke hineinziehen lassen. Die Demonstration fand zur Unterstützung der Neutralitätsinitiative statt, über die am 27. September abgestimmt wird.

Wer die Kundgebung lediglich als Ansammlung von «Nato-Gegnern» und «Maßnahmenkritikern» beschreibt, wird dem Anlass nicht gerecht. Auf dem Platz begegneten sich Menschen aus unterschiedlichen Regionen, politischen Richtungen und gesellschaftlichen Hintergründen. Gerade diese Vielfalt war eine der auffälligsten Seiten der Veranstaltung. Auch die im verlinkten Artikel genannte Teilnehmerzahl von 2000 ist heftig untertrieben – das zeigen die zirkulierenden Videos unschwer (hier, hier und hier).

Die Atmosphäre war nach den Eindrücken von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgesprochen positiv. Es gab keine Störungen, dafür zahlreiche Gespräche, Begegnungen und spontane Diskussionen. Menschen aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin kamen zusammen – ein bemerkenswertes Zeichen in einem Land, dessen politische Debatten nicht selten entlang des Röstigrabens verlaufen.

Auch die Organisation überzeugte. Technik und Übertragung funktionierten professionell, die Redebeiträge waren gut verständlich und die Veranstaltung verlief strukturiert. Wer vor Ort war, erlebte keinen chaotischen Protest, sondern eine Kundgebung, bei der politische Inhalte im Mittelpunkt standen. Das im krassen Gegensatz zu den Beiträgen der Leitmedien, die in den letzten Tagen in Bezug auf die Neutralitätsinitiative ständig «auf den Mann spielten».

Besonders eindrücklich war die zugeschaltete Rede von Jacques Baud. Weil ihm die Einreise in die Schweiz nach eigener Darstellung nicht möglich war, wandte er sich aus Brüssel an die Teilnehmenden. Seine Übertragung wurde auf dem Bundesplatz aufmerksam verfolgt und mit großem Applaus aufgenommen.

Dass einzelne Referenten politisch umstritten sind, ist kein Gegenargument gegen eine solche Veranstaltung. Im Gegenteil: Eine Demokratie muss auch kontroverse Stimmen aushalten. Entscheidend ist nicht, ob ein Redner dem politischen Mainstream entspricht, sondern ob Menschen das Recht haben, ihm zuzuhören und sich anschließend selbst eine Meinung zu bilden.

Genau dieses Recht wurde in Bern sichtbar gelebt. Auffällig war zudem das große Interesse an den Rednerinnen und Rednern. Nach den Beiträgen suchten zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer das persönliche Gespräch. Viele der Referenten wurden regelrecht von Menschen umringt, die Fragen stellen, diskutieren oder ein Interview führen wollten.

Auch medial war das Interesse entsprechend groß. Es entstanden zahlreiche Gespräche und Interviews. Filmteams dokumentierten die Veranstaltung und sammelten Eindrücke, die ein differenzierteres Bild des Tages vermitteln können als eine kurze Zusammenfassung anhand einiger besonders auffälliger Transparente.

Natürlich gab es auch zugespitzte Botschaften. Eine Kundgebung ist kein Seminarraum und politische Demonstrationen leben von pointierten Aussagen. Wer daraus jedoch ein Gesamtbild der Veranstaltung konstruiert, läuft Gefahr, die Realität auf einzelne plakative Elemente zu reduzieren.

Die zentrale Botschaft des Tages war wesentlich breiter: Frieden, Neutralität, Eigenständigkeit und die Forderung, dass die Schweiz ihre sicherheitspolitischen Entscheidungen selbstbestimmt treffen soll.

Gerade deshalb verdient die Kundgebung Aufmerksamkeit. Sie zeigte, dass die Neutralitätsfrage keineswegs nur ein Thema politischer Parteien oder institutioneller Debatten ist. Sie bewegt Menschen ganz unmittelbar – und sie verbindet offenbar auch über sprachliche und regionale Grenzen hinweg.

Das vielleicht stärkste Signal kam deshalb nicht von einem einzelnen Redner und auch nicht von einem Transparent. Es kam aus der Menge selbst: Menschen aus verschiedenen Teilen der Schweiz standen gemeinsam auf dem Bundesplatz und diskutierten über die Zukunft ihres Landes. Das ist Demokratie. Und eine Demokratie sollte solche Bilder nicht kleinreden, sondern ernst nehmen.

Die Kundgebung in Bern war damit vor allem eines: ein friedliches und deutliches Zeichen dafür, dass der Wunsch nach Neutralität, Frieden und politischer Eigenständigkeit in der Schweiz sichtbar und hörbar ist.

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Maulkorb für ein Buch: Wenn die Anwältin zur Zensurbehörde wird

30. August 2026 - 15:01

Der Streit um das Buch Das NATO-Netzwerk in der Schweiz des Weltwoche-Autors und früheren Transition News-Redaktors Rafael Lutz entwickelt sich zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über Meinungsfreiheit und den Umgang mit unbequemen politischen Recherchen.

Im Zentrum steht Pälvi Pulli, eine hochrangige Schweizer Sicherheitsbeamtin, die im Buch kritisch porträtiert wird. Pulli hat sich gegen die Darstellung gewehrt und die bekannte Medienanwältin Rena Zulauf eingeschaltet.

Zulaufs Vorgehen geht dabei weit über eine bloße Gegendarstellung hinaus. Nach den vorliegenden Schreiben soll eine Passage des Buches entfernt werden. Zudem wurde vom Verlag eine Veröffentlichung verlangt, in der die Sichtweise der Betroffenen dargestellt wird.

Besonders brisant ist jedoch die Wirkung solcher Interventionen: Ein juristisches Schreiben kann ausreichen, um ein Buch aus dem Handel zu drängen – noch bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat, ob die beanstandeten Aussagen tatsächlich rechtswidrig sind.

Genau hier liegt das demokratische Problem. Wer sich durch eine Veröffentlichung in seiner Ehre oder Persönlichkeit verletzt fühlt, hat selbstverständlich das Recht, sich juristisch zu wehren. Dieses Recht darf aber nicht mit einem Anspruch auf Vorzensur verwechselt werden.

Denn kritische Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens gehört zum Kern einer offenen Gesellschaft. Das gilt gerade dann, wenn es um Macht, Politik, Armee, internationale Bündnisse und die sicherheitspolitische Ausrichtung der Schweiz geht.

Lutz' Buch stellt die These auf, dass die Schweizer Neutralität zunehmend unter internationalen Einfluss gerät. Ob man diese These teilt oder sie für falsch hält, ist eine politische und publizistische Frage. Sie sollte durch Gegenargumente beantwortet werden – nicht dadurch, dass das betreffende Buch möglichst schnell aus den Verkaufsregalen verschwindet.

Auch der Vorwurf, einzelne Passagen seien sexistisch oder falsch, verdient eine Prüfung. Aber zwischen einer begründeten juristischen Beanstandung und dem faktischen Verschwinden eines Werkes aus dem Handel besteht ein erheblicher Unterschied.

Besonders problematisch wäre es, wenn Verlage und Buchhandlungen aus Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen kritische Titel vorsorglich aus dem Verkehr ziehen. Dann entscheidet am Ende nicht mehr ein Gericht über die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung, sondern die Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos. Das wäre eine gefährliche Entwicklung.

Gerade prominente Persönlichkeiten und hohe Staatsangestellte müssen sich öffentlicher Kritik stellen können. Das bedeutet nicht, dass sie schutzlos sind. Falsche Tatsachenbehauptungen oder persönlichkeitsverletzende Aussagen können selbstverständlich rechtliche Konsequenzen haben. Doch zwischen Schutz der Persönlichkeit und Unterdrückung unliebsamer Meinungen muss sorgfältig unterschieden werden.

Der Fall Pulli gegen Lutz zeigt deshalb weit mehr als einen Streit um einige Seiten eines Buches. Er berührt die Frage, wie viel unbequeme Recherche eine Demokratie aushält. Die Antwort sollte eigentlich klar sein: Eine freie Gesellschaft muss auch jene Texte aushalten, die ihre politischen Eliten scharf kritisieren.

Wer eine Darstellung für falsch hält, sollte sie widerlegen können. Wer sich persönlich verletzt fühlt, kann den Rechtsweg beschreiten. Aber ein Buch aus dem Handel zu drängen, bevor die strittigen Aussagen unabhängig beurteilt worden sind, ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Die Meinungsfreiheit wird schließlich nicht daran gemessen, wie problemlos wir Aussagen akzeptieren, die uns gefallen. Sie zeigt sich dort, wo auch unbequeme, polemische und widersprechende Stimmen ihren Platz behalten.

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