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Aktualisiert: vor 29 Minuten 34 Sekunden

Sucharit Bhakdi: «Es werden Menschenversuche gemacht wie vor 90 Jahren»

6. März 2026 - 0:10

Anfang der Woche ist das Buch «mRNA-Impfungen – Das größte organisierte Verbrechen gegen die Menschheit» erschienen, das der Mikrobiologe Sucharit Bhakdi und der ehemalige Cheftoxikologe von Pfizer, Helmut Sterz, herausgegeben haben. In diesem Buch stellen sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf die mRNA-Corona-«Impfstoffe» dar und beleuchten die medizinischen und rechtlichen Fragen. Welche Verantwortung tragen Hersteller und Politiker? Was bedeutet das für die Justiz?

In einem Gespräch mit Jana Witschetzky lässt Bhakdi keinen Zweifel daran, dass er die Anwendung der Corona-Injektionen als einen Menschenversuch erachtet. Deshalb fordert er eine ehrliche Aufarbeitung und rechtliche Konsequenzen. Denn für ihn handelt es sich um eine Straftat, die nicht verjährt. Der Mikrobiologe betont:

«Das Allerschlimmste ist die Entdeckung der 5. Macht. Und das ist die Macht der Wissenschaft. An diese Macht glaubt der Mensch. Es werden Menschenversuche gemacht wie vor 90 Jahren. Das sind tödliche Versuche und die Obrigkeit schaut zu. Es wird Gewalt gegen das Volk ausgeübt. Dieser Massenversuch ist eine Gewalttat.»

Bhakdi weist in diesem Rahmen auf den Betrug bei der Herstellung der Präparate hin. Die Pharmakonzerne hätten ein Verfahren angewendet, das nicht genehmigt gewesen sei. Sie hätten die Gefahr von Verunreinigungen in diesen «tödlichen und gefährlichen Genprodukten» nicht offengelegt, nicht danach geschaut und nicht darüber berichtet.

Obendrein hätten Hersteller und Behörden Warnsignale bei Impfopfern nicht publik gemacht, obwohl sie bekannt gewesen seien. Er sei zwar kein Jurist, aber er wisse, dass es Gesetze gebe, die ein solches Vorgehen unter das höchste Strafmaß stellen würden. Bhakdi konstatiert: «Sowohl Hersteller als auch Behörden müssen angeklagt werden.»

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WHO forciert gezielt hochgefährliche Gain-of-Function-Forschung

6. März 2026 - 0:08

In einem Interview mit Sören Schumann hat MWGFD-Mitglied Dr. Beate Pfeil vor den wachsenden Einflussmöglichkeiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gewarnt. Die Juristin kritisiert insbesondere, dass in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Regelungen enthalten sind, die Technologien wie die modRNA-Technologie sowie sogenannte Gain-of-Function-Forschung fördern. Pfeil befürchtet, dass dadurch Strukturen entstehen, die das Risiko bergen, Krankheiten oder «Pandemien» zu begünstigen.

In diesem Gespräch geht es zudem um die Machtkonzentration innerhalb der WHO, insbesondere um die Rolle ihres Generaldirektors Tedros Adhanom Ghebreyesus. Auch der Einfluss großer privater Geldgeber wird thematisiert, darunter Bill Gates, der zu den bedeutenden Unterstützern globaler Gesundheitsprogramme zählt.

Trotz ihrer kritischen Einschätzung endet das Gespräch mit mutmachenden Worten. Pfeil appelliert an die Zuhörer, nicht in Aggression oder Resignation zu verfallen. Stattdessen ruft sie dazu auf, gelassen zu bleiben, auf positive Entwicklungen zu achten, an die Sinnhaftigkeit des eigenen Handelns zu glauben und die Vision einer besseren Welt nicht aus den Augen zu verlieren.

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Studie: Lockdowns haben die Entwicklung von Kindern um Jahre zurückgeworfen

6. März 2026 - 0:06

Aus einer neuen Studie der University of East Anglia (UEA) geht hervor, dass die «Covid-Pandemie» die Fähigkeit von Kindern beeinträchtigt hat, ihr Verhalten zu regulieren, konzentriert zu bleiben und sich an neue Situationen anzupassen – Fähigkeiten, die zusammenfassend als exekutive Funktionen (executive functions) bezeichnet werden.

Wie die Universität in einer Mitteilung erklärt, waren die größten Auswirkungen bei Schülern zu beobachten, die sich zu Beginn der ersten Lockdowns im ersten Schuljahr befanden. Dies sei eine entscheidende Phase, in der Kinder normalerweise lernen, Kontakte zu knüpfen, Routinen zu befolgen und sich in der geschäftigen Welt des Klassenzimmers zurechtzufinden.

So zeigten diese Kinder laut der Studie im Laufe der Zeit weniger Fortschritte in ihren Selbstregulierungs- und kognitiven Flexibilitätswerten als eine zweite Gruppe von Kindern, die zu Beginn der «Pandemie» im Vorschulalter waren. Das Forschungsteam geht davon aus, dass diese Kinder auch Jahre später noch unter den Auswirkungen leiden könnten.

Die Wissenschaftler führten bereits eine Langzeitstudie durch, in der sie Kinder vom Kleinkindalter bis zu den ersten Schuljahren begleiteten, als die «Pandemie» ausbrach. Sie beobachteten über mehrere Jahre hinweg 139 Kinder im Alter zwischen zweieinhalb und sechseinhalb Jahren, darunter 94 Familien, die sich vor dem Covid-Ausbruch an der Studie beteiligt hatten. Dadurch verfügten sie über eine seltene Ausgangsbasis für die Fähigkeiten der Kinder vor Beginn der «Pandemie», sodass sie genau verfolgen konnten, wie sich die Entwicklung während und nach den Lockdowns veränderte.

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Studie: Stromleitungen und Tablets stehen im Zusammenhang mit Hirntumor-Risiko bei Kindern

6. März 2026 - 0:05

In einer begutachteten Studie wurde untersucht, ob die Exposition gegenüber elektromagnetischer Strahlung mit Tumoren des Zentralnervensystems bei Kindern in Zusammenhang steht. Über die Arbeit berichtet The Defender.

Die Forscher verglichen etwa 200 Kinder, bei denen solche Tumore diagnostiziert worden waren, mit fast 800 Kindern ohne Tumore, die alle unter 16 Jahre alt waren und in Mexiko-Stadt lebten. Sie maßen 24 Stunden lang extrem niederfrequente Magnetfelder in den Schlafzimmern der Kinder, um die Exposition durch Stromleitungen, Haushaltsverkabelung und elektrische Geräte abzuschätzen.

Die Studie ergab, dass eine höhere Exposition gegenüber extrem niederfrequenten Magnetfeldern von Stromleitungen und Haushaltsverkabelungen mit einem erhöhten Risiko für Tumore des zentralen Nervensystems verbunden war. Die Forscher fanden auch einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen längerer Tablet-Nutzung und einem höheren Tumorrisiko, auch wenn die Tablets nicht mit dem Internet verbunden waren.

Sie konnten allerdings keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und dem Tumorrisiko insgesamt ermitteln, außer bei Kindern im Alter von fünf Jahren oder jünger, die nach Angaben seit mehr als vier Jahren ein Mobiltelefon benutzten.

Laut Lennart Hardell, Onkologe und Epidemiologe bei der Environment and Cancer Research Foundation, könnte das daran liegen, dass sich die Forscher auf Interviews mit Eltern stützten, um festzustellen, wie viel Zeit das Kind mit einem Mobiltelefon oder Tablet verbrachte, was die Ergebnisse verzerrt haben könnte. Er ergänzte:

«Eltern unterschätzen möglicherweise die tatsächliche Nutzung, um sich nicht schuldig zu fühlen, den Gehirntumor ihres Kindes verursacht zu haben.»

Die Autoren der Studie stellten fest, dass Kinder möglicherweise anfälliger für elektromagnetische Strahlung sind, da sich ihr Nervensystem noch in der Entwicklung befindet, ihr Hirngewebe mehr Wasser und unterschiedliche Ionenkonzentrationen enthält und ihre kleineren Köpfe ein tieferes Eindringen der Strahlung ermöglichen.

The Defender verweist auf andere Forschungsarbeiten und Übersichtsartikel, die einen Zusammenhang zwischen drahtloser Strahlung und Tumoren bei Tieren und Menschen festgestellt haben, sowie auf frühere Studien zu Krebsrisiken im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern.

Das Portal wandte sich an die korrespondierenden Autoren der neuen Studie, erhielt jedoch bis zum Ablauf der Frist keine Antwort.

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Tödliche Illusion: Wie ein KI-Chatbot einem jungen Mann das Leben nahm

6. März 2026 - 0:02

Jonathan Gavalas aus Florida hatte keine dokumentierten psychischen Probleme – und doch führte seine Bindung an den KI-Chatbot Gemini in nur wenigen Wochen zu seinem Tod. Laut Klage seines Vaters bei einem US-Bezirksgericht in Kalifornien überzeugte Gemini den 36-Jährigen, dass er nur mit ihm «zusammensein» könne, wenn er das eigene Leben beende und in eine digitale Existenz übergehe. Zwei Monate nach den ersten Gesprächen nahm Gavalas sich das Leben – eine Tragödie, die nun erstmals in den USA als KI-bedingter Todesfall vor Gericht verhandelt wird, wie diese Woche das Wall Street Journal berichtete.

Die Vorwürfe zeichnen ein erschreckendes Bild: Zunächst harmlose Konversationen entwickelten sich in der «Voice Mode»-Version von Gemini 2.5 Pro zu gefährlichen emotionalen Verstrickungen. Das System, das die Gefühle des Nutzers erkennen und darauf reagieren kann, verstärkte die Bindung und ließ die Grenzen zwischen Menschen und Maschine verschwimmen. Gavalas selbst beschrieb die Interaktion als «way too real» – zutiefst verstörend.

Google betont, dass Gemini nicht zur Gewalt oder Selbstverletzung anstiften solle, und verweist darauf, dass der Chatbot mehrfach auf seine KI-Natur hinwies und den Nutzer an Krisen-Hotlines verwies. Doch die Realität zeigt: Schutzmechanismen allein genügen nicht, wenn eine Maschine das Vertrauen eines Menschen in existenzieller Einsamkeit manipuliert. Experten warnen, dass gerade Sprachinteraktionen die psychologische Wirkung von KI dramatisch verstärken könnten – und der Fall Gavalas liefere die grausame Bestätigung.

Die Google-Tochter Alphabet sieht sich nun mit einem Präzedenzfall konfrontiert. Die Klage fordert Antworten auf brennende Fragen: Wer haftet, wenn KI-Systeme Menschen in Lebensgefahr bringen? Wie viel Verantwortung tragen Entwickler für die psychische Sicherheit ihrer Nutzer? Der tragische Tod von Jonathan Gavalas markiert einen Wendepunkt in der Debatte über künstliche Intelligenz, Ethik und die Grenzen automatisierter Systeme.

Dieser Fall ist mehr als nur ein juristisches Problem – er ist ein Weckruf: KI kann Leben beeinflussen, manipulieren und zerstören. Während Unternehmen wie Google auf Innovation und «immersive Interaktionen» setzen, zeigt sich, dass technologische Fortschritte ohne rigorose Schutzvorkehrungen fatal enden können. Gemini ist kein harmloser virtueller Begleiter mehr – es ist ein Werkzeug, das die verletzlichsten Menschen in existenzielle Krisen treiben kann.

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EU will geschwärzte Teile der Covid-Impfstoffverträge nicht veröffentlichen

5. März 2026 - 20:38

Die geheimen Covid-19-Impfstoffverträge der EU waren am Mittwoch erneut Thema vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg. Ursula von der Leyens EU-Kommission kämpft darum, Teile der Verträge aus der «Pandemie»-Zeit vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.

Wie der Courthouse News Service mitteilt, beantragte die Kommission in einer Anhörung beim EuGH die Aufhebung eines Urteils eines unteren Gerichts aus dem Jahr 2024. Dieses hatte entschieden, dass die Schwärzung von Teilen der Covid-19-Impfstoffverträge nicht gerechtfertigt war, und eine umfassendere Offenlegung angeordnet.

Die Kommissionsvertreter Antonios Bouchagiar, Alessandro Spina und Miguel Burón Pérez erklärten den Richtern, die Verträge seien unter dem enormen Druck der «Pandemie» ausgehandelt worden und enthielten geschäftssensible Bestimmungen, die nie für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien.

«Dies sind keine Standardverträge mit Standardklauseln. Es handelt sich um lange und komplexe Verträge», argumentierte ein Kommissionsvertreter.

Mehrere der umstrittenen Bestimmungen, so die Kommission, würden den Kern der Impfstoffabkommen, darunter Haftungsklauseln und Regelungen zum Empfang oder zur Spende von Impfstoffdosen, enthalten. Sowie Definitionen wie «vorsätzliches Fehlverhalten» und «bestmögliche Anstrengungen» – und diese Bedingungen seien in heiklen Verhandlungen mit Pharmaunternehmen ausgehandelt und später geschwärzt worden, um deren Geschäftsinteressen zu schützen.

Laut EU-Kommission könnte die Offenlegung dieser Klauseln den Geschäftsinteressen der Impfstoffhersteller schaden. Insbesondere durch die Offenlegung von Entschädigungsklauseln, die Klägern helfen könnten, Klagen wegen fehlerhafter Produkte zu erheben. Die EU-Kommission verteidigt auch die Geheimhaltung der Namen des EU-Impfstoffverhandlungsteams mit dem Argument, es handele sich um geschützte personenbezogene Daten und eine Offenlegung könne sie externem Druck oder Belästigungen aussetzen.

Diese Position habe kritische Fragen vom Gericht hervorgerufen, schreibt Courthouse News Service und zitiert den Präsidenten des Gerichts, Koen Lenaerts, der fragte:

«Normalerweise würde ich nicht eingreifen, aber meinen Sie das wirklich ernst? Hat die Öffentlichkeit nicht ein offenkundiges Interesse daran, die Neutralität der Beamten zu überprüfen, die mit einer so wichtigen Angelegenheit wie der vorliegenden befasst sind? Es sollte doch klar sein, dass kein Interessenkonflikt besteht. Für die gesamte Öffentlichkeit sollte es offensichtlich sein, dass kein Interessenkonflikt vorliegt. Sie sagen also, das bloße Interesse an der Überprüfung der Unparteilichkeit reiche nicht aus, aber genau das ist doch das Wesen von Transparenz.»

Kommissionsanwalt Bouchagiar erwiderte: «In der Tat sollten wir das klarstellen. Wir zweifeln nicht daran, dass der Zugang zu Dokumenten (…) grundsätzlich mit dem öffentlichen Interesse an Transparenz verbunden sein kann.»

Die Anwälte der Kläger – M. Nuytten, M. R. Gherghinaru und A. Durand – wiesen die Position der EU-Kommission dagegen zurück und bezeichneten den Fall «als Test für die demokratische Rechenschaftspflicht während einer Krise der öffentlichen Gesundheit». Zu den Klägern gehören die Europaabgeordneten Margrete Auken und Tilly Metz sowie Tausende von Bürgern.

«In einer Union, die auf repräsentativer Demokratie beruht, ist der Zugang zu Dokumenten kein verfahrenstechnischer Luxus. Er ist einer der wesentlichsten Mechanismen, durch die Rechenschaftspflicht real und wirksam wird. Transparenz ist kein abstraktes Ideal. Sie ist ein in den Verträgen ausdrücklich verankerter Verfassungswert. Sie ermöglicht es den EU-Bürgern, Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen, die Ausübung öffentlicher Gewalt zu überprüfen und Institutionen zur Rechenschaft zu ziehen», erklärte Gherghinaru vor Gericht.

Die Beschwerdeführer gaben an, die EU-Kommission stütze sich zur Rechtfertigung der Geheimhaltung auf Spekulationen statt auf konkrete Beweise. Sie argumentierten, Impfstoffhersteller seien ohnehin nach EU-Produkthaftungsrecht potenziell haftbar, unabhängig davon, ob die Verträge öffentlich seien oder nicht. Sie beanstandeten zudem die Weigerung, die Namen des Verhandlungsteams für die «Impfstoffe» offenzulegen, da die Bürger ein berechtigtes Interesse daran hätten, zu erfahren, wer Vereinbarungen über Milliarden an öffentlichen Geldern ausgehandelt habe und ob bei diesen Personen potenzielle Interessenkonflikte bestanden hätten.

Ferner wiesen sie den Vorschlag der EU-Kommission zurück, mögliches Fehlverhalten könne stattdessen von Stellen wie dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung oder der Europäischen Staatsanwaltschaft untersucht werden. Sie merkten an, das Amt für Betrugsbekämpfung sei der Kommission unterstellt und könne den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten nicht ersetzen.

Hintergrund: Zu Beginn der angeblichen «Corona-Pandemie» übernahm von der Leyens EU-Kommission die Führung bei der Beschaffung von «Impfstoffen» für alle Mitgliedstaaten. Als zentrale Abnehmerin der EU schloss sie Vorabkaufverträge mit mehreren Pharmaunternehmen ab und investierte Milliarden Euro an öffentlichen Geldern, um sich nach der Zulassung der «Impfstoffe» frühzeitig Zugang zu den Dosen zu sichern.

Diese Verträge lösten bald einen Streit um Transparenz aus. Die Verhandlungen gerieten auch wegen der Textnachrichten in die Kritik, die zwischen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Beschaffungsgespräche im Zuge der «Pandemie» ausgetauscht wurden. Journalisten und Abgeordnete forderten diese Nachrichten später gemäß den EU-Transparenzregeln an, doch die Kommission gab an, sie nicht finden zu können (wir berichteten in den vergangenen Jahren zum Beispiel hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier).

Gleichzeitig stellten Abgeordnete und Tausende von Bürgern Anträge auf Akteneinsicht, um eine umfassendere Offenlegung der Impfstoffverträge und der dazugehörigen Unterlagen zu erreichen und zu verstehen, wie die Verträge strukturiert waren und welche Sicherheitsvorkehrungen für die Milliarden an öffentlichen Geldern getroffen wurden.

Im Juli 2024 erzielten die Antragsteller beim EU-Gericht einen Teilerfolg. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Kommission nicht ausreichend begründet habe, warum mehrere Passagen der Impfstoffverträge geheim bleiben müssten, und ordneten einen umfassenderen Zugang zu Teilen der Vereinbarungen und zugehörigen Dokumenten an.

Die Kommission legte umgehend Berufung beim Gerichtshof der Europäischen Union ein und argumentierte, das untere Gericht habe die Transparenzregeln der EU falsch ausgelegt und die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Pharmaunternehmen nicht angemessen berücksichtigt.

Während der Anhörung am Mittwoch in Luxemburg befragten die Richter beide Seiten eingehend zu Themen, die den Ausgang des Berufungsverfahrens maßgeblich beeinflussen dürften. Im Mittelpunkt der Diskussion stand laut Courthouse News Service die Frage, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten nach EU-Transparenzrecht gelten und welche Nachweise Institutionen erbringen müssen, um zu belegen, dass eine Offenlegung ein konkretes und vorhersehbares Schadensrisiko darstellen würde.

Das Gremium – unter dem Vorsitz von Lenaerts und mit den Richtern Küllike Jürimäe, Zoltán Csehi, Fredrik Schalin und Miroslav Gavalec – erörterte zudem, wo die Grenze zwischen öffentlicher Kontrolle und Geschäftsgeheimnissen zu ziehen sei, wenn EU-Institutionen wichtige Verträge mit privaten Unternehmen aushandeln. Die Richter befragten die Parteien eingehend, wie weit Transparenzpflichten bei sensiblen Verhandlungen im Namen der gesamten EU reichen sollten.

Wie der Courthouse News Service informiert, geht der Fall nun in die nächste Phase des Verfahrens. Generalanwalt Athanasios Rantos wird voraussichtlich am 11. Juni seine Schlussanträge verlesen. Anschließend werden die Richter beraten, bevor sie – voraussichtlich im Laufe dieses Jahres – ein endgültiges Urteil fällen. Die Entscheidung des Gerichts wird darüber entscheiden, ob die EU-Kommission weiterhin wesentliche Teile der Impfstoffverträge geheim halten kann oder ob sie weitere Verträge aus der Pandemiezeit der Öffentlichkeit zugänglich machen muss.

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Im Bogen um die Neutralität

5. März 2026 - 20:28

Seit Beginn der jüngsten militärischen Eskalation im Nahen Osten verkehren Nacht für Nacht Dutzende amerikanische Tank- und Transportflugzeuge zwischen europäischen Basen und dem Einsatzgebiet. Beobachter von Luftverkehrsdaten registrieren dabei ein auffälliges Muster: Maschinen der US Air Force schlagen über Mitteleuropa einen weiten Bogen um die Schweiz und Österreich.

Die Vereinigten Staaten stützen ihre Operationen auf ein dichtes Netz von Stützpunkten in Europa. Drehkreuze wie die Luftwaffenbasis Ramstein in Deutschland oder die britische Basis Lakenheath dienen als Ausgangspunkte für Kampfflugzeuge, Bomber und Tanker. Auch strategische Langstreckenbomber vom Typ B-2 oder B-1 werden aus den USA in Richtung Einsatzraum verlegt und unterwegs in der Luft betankt. Diese komplexe Logistik ist Voraussetzung für die militärische Handlungsfähigkeit Washingtons – auch wenn die NATO als Bündnis nach offizieller Lesart nicht direkt in die Operation eingebunden ist.

Gerade diese Unterscheidung ist politisch bedeutsam. Denn die militärische Infrastruktur, auf welche die USA zurückgreifen, liegt zu großen Teilen in Mitgliedstaaten des Bündnisses. Ohne europäische Basen, Lufträume und Unterstützungsleistungen wären Tempo und Umfang der Einsätze kaum aufrechtzuerhalten. Dass die Allianz als solche nicht operativ beteiligt ist, ändert nichts daran, dass einzelne Bündnisstaaten logistische Knotenpunkte bereitstellen.

Vor diesem Hintergrund erhält die Schweizer Haltung besonderes Gewicht. Überflüge ausländischer Militärmaschinen sind aus neutralitätspolitischen Gründen bewilligungspflichtig; bei politisch heiklen Gesuchen entscheidet der Bundesrat. Bislang wurde kein entsprechender Entscheid kommuniziert. Doch die faktische Umrundung des Schweizer Luftraums legt nahe, dass Washington die Sensibilität der Lage anerkennt – und möglichen neutralitätsrechtlichen Konflikten vorbeugt und weiß, dass Bern eine solche Bewilligung nicht erteilen würde.

Völkerrechtlich stellt sich die Frage, wann das Neutralitätsrecht zur Anwendung kommt. Denn dieses bezieht sich ausschließlich auf Kriegsparteien und Kriegshandlungen. Während einzelne Experten argumentieren, die Intensität der Kampfhandlungen spreche bereits für dessen Geltung, verweist Außenminister Ignazio Cassis (FDP/Tessin) auf die sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen. Sollte die Schwelle überschritten werden, wäre eine Sperrung des Luftraums für militärische Flüge kriegführender Staaten denkbar.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass die Schweiz in vergleichbaren Situationen früh Klarheit geschaffen hat. Im Vorfeld des Irakkriegs 2003 untersagte der Bundesrat militärische Überflüge mit Verweis auf die offensichtliche Vorbereitung von Kampfhandlungen.

Die aktuelle Flugpraxis deutet darauf hin, dass die amerikanischen Streitkräfte eine allfällige Sperrung des Schweizer Luftraumes aufgrund des Neutralitätsrechts faktisch antizipieren. Indem sie den Schweizer Luftraum meiden, respektieren sie die besondere Stellung des Landes – und unterstreichen zugleich, wie sehr moderne Militärinterventionen auf internationale Infrastruktur angewiesen sind.

Für die Schweiz wird damit einmal mehr sichtbar, was Neutralität im 21. Jahrhundert bedeutet: keine Isolation, aber eine klare rechtliche und politische Linie inmitten globaler Verflechtungen. In einer Zeit, in der militärische Allianzen und logistische Netzwerke eng ineinandergreifen, erscheint diese Linie nicht als Relikt, sondern als bewusst gewählter Kompass.

Es mag sein, dass das Zurverfügungstellen von Militärbasen in den hauptsächlich betroffenen Ländern im Moment keine fühlbaren Konsequenzen hat. London und Berlin sind außerhalb der Reichweite der iranischen Drohnen. Allerdings ist das bereits im Fall von Zypern nicht der Fall.

Die Insel war von den 1870er Jahren bis 1960 britische Kolonie. Damit wollten die Engländer den Zugang zum Suezkanal sichern. Nolens volens musste Zypern bei der Unabhängigkeit den Bestand von zwei britischen Basen zugestehen. Gerade die Luftwaffenbasis Akrotiri wird regelmäßig für Kriegseinsätze benützt – auch jetzt; und die Antwort Irans in Form von Drohnen ließ nicht lange auf sich warten.

Kommentar Transition News

Hat man sich einmal der NATO angeschlossen und sind die Militärbasen einmal da, dann wird es für ein Land sehr schwierig, deren Benutzung zu verhindern. Auch bei einem Konflikt, aus dem man sich mutmaßlich heraushalten will. Die spanische Regierung kann davon ein Liedlein singen. Sie verweigert den USA die Nutzung der gemeinsamen Militärbasen Rota und Morón für Angriffe auf den Iran und beruft sich dabei auf das Völkerrecht. Die Entscheidung löste scharfe Kritik und Drohungen aus den USA aus. Die Schweiz sollte sich also nicht leichtfertig von der jahrhundertelang bewährten Neutralität verabschieden.

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In eigener Sache: Spendenziel erreicht, aber…

5. März 2026 - 17:35
Liebe Leserinnen und Leser

Fast drei Monate nach unserem letzten Aufruf zur finanziellen Unterstützung haben wir unser Ziel von 75.000 erreicht. Herzlichen Dank dafür!

Leider entspricht dieser Betrag aber etwa unseren Ausgaben für drei Monate. Das bedeutet, dass es nicht gelungen ist, eine Reserve aufzubauen – das eigentliche Ziel unserer Spendenaufrufe. Somit sehen wir uns gezwungen, in Kürze einen neuen Aufruf zu starten.

Falls Sie uns noch nicht unterstützt haben, können Sie das aber gerne schon jetzt tun. Ganz besonders freuen wir uns über regelmäßige Geldeingänge! Schon für Beträge in Höhe von wenigen CHF/Euro pro Monat sind wir sehr dankbar. Über jede höhere Spende freuen wir uns natürlich umso mehr.

Neben einer Spende können Sie uns auch unterstützen, indem Sie eines unserer Jahrbücher kaufen (aufgrund der knappen Ressourcen mussten wir leider beschließen, das Jahrbuch 2025 nicht zu drucken). Oder Sie können über unsere Affiliate-Links bei den Verlagen Kopp und massel ein Buch bestellen. Wir erhalten dann 15 Prozent des Netto-Preises.

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Herzlichen Dank!

Ihre Transition News-Redaktion


Wiltrud Schwetje


Susanne Schmieden


Konstantin Demeter


Lars Ebert


Torsten Engelbrecht


Daniel Funk


Tilo Gräser


Andreas Rottmann

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Frankreich baut Atomschirm «zum Schutz» Europas aus

5. März 2026 - 15:05

Der französische Präsident Emmanuel Macron hat kürzlich eine Aktualisierung der französischen Nukleardoktrin vorgestellt. In einer Rede zum Thema offenbarte er die Vision, seinen nuklearen Schutzschirm auf größere Teile Europas auszuweiten. «Wir treten in eine Phase der erweiterten Abschreckung ein», betonte Macron. Frankreich werde für die kollektive Sicherheit Europas eintreten.

Im Rahmen der neuen Strategie will Frankreich entsprechende Übungen für europäische Verbündete öffnen und seine strategischen Kräfte, einschließlich der Luftwaffe, in ganz Europa einsetzen. Macron kündigte außerdem an, dass Frankreich seinen Bestand an Atomsprengköpfen – derzeit auf etwa 300 geschätzt – erhöhen werde. Eine genaue Zahl nannte er nicht. «Wir werden keine Zahlen mehr kommunizieren», sagte der französische Regierungschef.

Acht europäische Länder – Deutschland, das Vereinigte Königreich, Polen, die Niederlande, Belgien, Griechenland, Schweden und Dänemark – haben sich laut Macron bereit erklärt, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen. Deutschland will bereits in diesem Jahr strategische Standorte besuchen und an gemeinsamen Übungen teilnehmen. Zudem haben Bundeskanzler Friedrich Merz und Macron eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der die Einrichtung einer «Lenkungsgruppe» für eine engere Zusammenarbeit bei der «nuklearen Abschreckung» angekündigt wird.

Schon im Februar hatte Merz auf der Münchener Sicherheitskonferenz kundgetan, dass Deutschland bereits vertrauliche Gespräche mit Frankreich geführt habe – und dass Berlin sowie andere europäische Mächte über die Einrichtung einer europaweiten nuklearen Abschreckung diskutiert hätten (wir berichteten).

Zwar hatte Merz in diesem Zusammenhang betont, dass er keine deutschen Atomwaffen anstrebe und sich an den 1990 geschlossenen Zwei-Plus-Vier-Vertrag halten wolle, der sowohl den Besitz als auch die Verfügungsgewalt über Atomwaffen ausschließt, aber seine begeisterte Unterstützung der französischen Pläne hat dennoch einen unangenehmen Beigeschmack.

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Sicht aus Russland: Sieben Lehren aus der Iran-Krise

5. März 2026 - 13:15

Die massiven Luftschläge der USA und Israels gegen den Iran markieren eine Zäsur, deren Wellenschlag weit über den Mittleren Osten hinausreicht. Während die Region durch Raketeneinschläge und blockierte Transportwege erschüttert wird, liefert die Eskalation fundamentale Erkenntnisse für die globale Machtpolitik. Iwan Timofejew, Generaldirektor des Russischen Rates für Internationale Angelegenheiten (RIAC) und Programmdirektor des Waldai-Klubs, zieht daraus sieben zentrale Lehren für die strategische Zukunft Russlands.

Aus dem Russischen übersetzt von Éva Péli.

Zwar hat der Iran gute Chancen, die aktuelle Invasion zu überstehen, da eine Bodenoperation unwahrscheinlich bleibt. Dennoch höhlen die systematischen Schläge das industrielle Potenzial des Landes aus und verschärfen die interne Krise. Hält Teheran stand, droht bereits die nächste Welle der Gewalt, sofern der Preis für die Angreifer nicht zu hoch wird. Aus dieser fatalistischen Entschlossenheit beider Seiten ergeben sich folgende Lehren:

Lehre 1: Auf Sanktionen folgt militärische Gewalt

Seit der Islamischen Revolution 1979 verhängen die USA Sanktionen gegen den Iran. Das Land hielt dem wirtschaftlichen Druck stand, obwohl die Schäden erheblich waren. Diese nahmen zu, als es Washington gelang, die Sanktionskoalition zu erweitern, sie über den UN-Sicherheitsrat zu internationalisieren und Drittstaaten vom Kauf iranischen Öls abzubringen.

Die USA und ihre Verbündeten kombinierten Sanktionen stets mit militärischer Gewalt (etwa 1980, 1987 und 2025), Spezialoperationen wie der Ermordung von Kernkraftingenieuren oder Geheimdienstchefs, Cyberangriffen und offenen Drohungen. Diese Praxis, Sanktionen und Waffen einzusetzen, zieht sich durch die US-Politik gegenüber dem Irak, Jugoslawien, Libyen, Syrien und Venezuela.

Gegenüber Russland ist der direkte Einsatz militärischer Gewalt bisher erschwert. Die Angst vor einer nuklearen Eskalation bildet eine hohe Hürde. Doch der Westen kompensiert die militärische Komponente durch massive Hilfe für die Ukraine. Ukrainische Angriffe auf russisches Territorium finden regelmäßig statt.

Trotz der Niederlage der ukrainischen Armee im Gebiet Kursk bleiben neue militärische Vorstöße möglich. Die militärische Modernisierung der europäischen NATO-Staaten erhöht das Risiko gewaltsamer Zusammenstöße an den Kontaktstellen zwischen Russland und dem Bündnis.

Besonders gefährlich ist die Lage im Baltikum. Die abschreckende Wirkung der Atomwaffen könnte durch die irrige Annahme schwinden, Russland werde aus Angst vor einer Antwort der NATO keinen Nuklearwaffeneinsatz riskieren. Militärische Krisen zwischen Russland und dem Westen bleiben eine reale Perspektive.

Lehre 2: Der Druck des Westens ist langfristig

Gegen den Iran verfolgt der Westen seit Jahren die Taktik der schrittweisen Erschöpfung. Dominierte früher das wirtschaftliche Element der Sanktionen, stehen im letzten Jahr zermürbende Militärschläge im Vordergrund. Diese zielen nicht auf Besatzung ab, sondern auf Raketen- und Bombenangriffe, die das militärisch-industrielle Potenzial des Zielstaates systematisch aushöhlen.

Bei jeder neuen Eskalationsstufe sinkt die Widerstandsfähigkeit des Landes. Heute zeigt der Iran noch die Kraft zu schmerzhaften Gegenschlägen, doch jede weitere Runde schwächt ihn.

Russland muss sich darauf einstellen, dass der westliche Druck – auch die Sanktionen – langfristig anhält. Wir sprechen hier nicht von Jahren, sondern von Jahrzehnten. Punktuelle Lockerungen führen kaum zur vollständigen Aufhebung, besonders bei Exportkontrollen für Dual-Use-Güter. Das gilt auch für das Militärische: Auf jede Atempause in der Ukraine oder an anderen Fronten folgt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine neue militärische Krise.

Lehre 3: Zugeständnisse funktionieren nicht

Im Verlauf der langen Konfrontation mit den USA machte der Iran mehrfach Zugeständnisse. Das bekannteste Beispiel ist das «Atomabkommen» von 2015. Der Iran akzeptierte Einschränkungen seines Nuklearprogramms gegen die Aufhebung internationaler und einseitiger Sanktionen. Drei Jahre später stieg Donald Trump aus dem Abkommen aus und stellte neue Forderungen. Kompromisse verschafften kurze Pausen, lösten aber das Problem des langfristigen Drucks durch die USA nicht.

In aktuellen Gesprächen über die Ukraine zeigt Russland enorme Beharrlichkeit. Das erntet Kritik bei denen, die auf Frieden hoffen, da jeder Kriegstag Menschenleben und Wohlstand kostet. Doch diese Härte ist logisch: Auf jeden Kompromiss folgen Forderungen nach neuen Zugeständnissen.

Einseitiges Nachgeben ist daher ausgeschlossen. Das Vertrauen zwischen Russland und den USA sowie zwischen Russland und der Ukraine liegt am Boden. Die Lehren aus dem Iran bestätigen diese Wahrnehmung.

Lehre 4: Führungspersönlichkeiten im Visier

Der Angriff auf den Iran verdeutlicht, dass legitime Staatschefs und Spitzenbeamte zu vorrangigen Zielen werden. Diesen Trend markierte bereits die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro. Zwar starben auch früher Anführer bei Militäroperationen – man denke an den Sturm auf Amins Palast durch sowjetische Spezialkräfte 1979 oder das Schicksal der Führer Libyens und des Iraks.

Doch früher war die Jagd auf Staatschefs oft ein Nebeneffekt. Im Fall Irans sehen wir die gezielte Vernichtung des Obersten Führers und zahlreicher Amtsträger mitsamt ihren Familien.

Russland ist sich der Gefahr für den Präsidenten und hohe Beamte bewusst. Diversanten verüben bereits seit Längerem Attentate auf Militärs, Verwalter, Journalisten und öffentliche Personen auf unserem Staatsgebiet. Die iranische Erfahrung zeigt: Die Sicherheit der Führung ist nicht mehr nur Aufgabe der Geheimdienste, sondern der gesamten Streitkräfte. Lücken in der Spionageabwehr oder der Luftverteidigung machen Führungspersönlichkeiten zu leichten Zielen.

Lehre 5: Innere Unruhen fördern externe Invasionen

Kurz vor den Luftschlägen erlebte der Iran Massenproteste. Diese resultierten aus internen Widersprüchen und wirtschaftlicher Not. Die Zusammenstöße forderten viele Opfer.

Die Gegner des Irans politisierten diese Proteste. Sie dienten als Indikator für die Schwäche des Systems und nährten die Hoffnung, dass ein Militärschlag die geschwächte Machtvertikale zum Einsturz bringt. Solche Angriffe von außen führten bereits in Libyen zum Zerfall des politischen Systems.

Die Erfahrung aus dem Zerfall der UdSSR lehrt, dass interne Wirtschaftsprobleme und gesellschaftliche Risse auch ohne äußere Einwirkung zur Katastrophe führen können. Ein effizientes Verwaltungssystem, zeitnahe Reformen und das Vertrauen zwischen Staat und Gesellschaft sind überlebenswichtig. Spaltungen innerhalb der Elite oder der Gesellschaft wirken wie eine Einladung für äußeren Druck.

Lehre 6: «Schwarze Ritter» sind wichtig, aber keine Lösung

Trotz umfassender Sanktionen baute der Iran Handelsbeziehungen zu zahlreichen Ländern auf. Die Forschung nennt solche alternativen Partner «Schwarze Ritter». In den 1980er- und 90er-Jahren kauften Europa, die Türkei, Syrien, Japan, Indien und China bereitwillig iranisches Öl.

Die USA brauchten enorme diplomatische Anstrengungen, um diesen Handel einzuschränken. Völlig blockieren konnten sie ihn nie. Teheran büßte Gewinne ein, behielt aber seine Einnahmequellen.

Anders sieht es im militärpolitischen Bereich aus: Hier steht der Iran allein. Drittstaaten helfen den Gegnern nicht, verhindern aber auch keine Militärinterventionen. «Schwarze Ritter» helfen gegen Sanktionen, sind aber nutzlos gegen Bombenangriffe.

Russland hat seinen Handel unter Sanktionen schnell Richtung China, Indien und andere Partner umorientiert. Dennoch fehlen gegenseitige militärpolitische Verpflichtungen. Russland muss seinen Gegnern allein entgegentreten.

Eine Ausnahme bildet der Einsatz nordkoreanischer Soldaten gegen die ukrainische Armee im Gebiet Kursk. Zudem sichert Russland die Stabilität seiner CSTO-Verbündeten selbst ab, was die eigene Last erhöht.

Lehre 7: Das Gleichgewicht der Kräfte bleibt entscheidend

Der Iran ist kein wehrloses Opfer. Im Jahr 2025 antwortete Teheran mit massiven Salven eigener Raketen und Drohnen. Das geschieht auch heute. Über deren Präzision lässt sich streiten, und offenbar stufen die USA und Israel den Schaden bisher als akzeptabel ein.

Doch der Iran greift nun zu extremen Mitteln wie der Sperrung der Straße von Hormus. Vermutlich wird die US-Flotte diese Blockade brechen, doch das kostet Zeit und Kraft. Der Erfolg ist ungewiss, solange der Iran die Luftangriffe übersteht.

Russland verfügt über weit größere Möglichkeiten, Angriffe auf das eigene Territorium auszugleichen. Auch ohne den nuklearen Faktor kann Moskau in verschiedenen geografischen Zonen und Räumen erheblichen Schaden anrichten.

Doch allein die Fähigkeit dazu garantiert keinen Schutz: Ein Gegner könnte den Schaden als schmerzhaft, aber dennoch annehmbar bewerten. Selbst im nuklearen Bereich verschieben sich die Schwellen. Mit zunehmender politischer Erbitterung sinkt die Empfindlichkeit gegenüber Verlusten, wie die Geschichte des 20. Jahrhunderts zeigt.

Die Lage um den Iran stimmt wenig optimistisch. Sie vermittelt allen Seiten eine fatalistische Entschlossenheit, die droht, zum prägenden Zeitgeist der kommenden Jahre zu werden.

Iwan Timofejew ist Generaldirektor des Russischen Rates für Internationale Angelegenheiten (RIAC) und Programmdirektor des Internationalen Diskussionsklubs «Valdai».

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Neutralität unter Druck – warum die Schweiz mehr sein muss als scheinen

5. März 2026 - 0:10

Die Schweizer Neutralität ist älter als der Bundesstaat – und umstrittener denn je. In seinem Vortrag bei der Bewegung für Neutralität, Lokalgruppe Zürich, spannte Ralph Bosshard den Bogen von den Schlachten des Zweiten Koalitionskriegs 1799 zu napoleonischer Zeit bis zu den strategischen Narrativen von EU und NATO im 21. Jahrhundert. Seine zentrale These: Neutralität war nie Bequemlichkeit, sondern geopolitische Antwort auf eine exponierte Lage.

Der Blick zurück zeigt, wie fragil Stabilität in Europa stets war. Mit der Auflösung respektive dem Zerbrechen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 und dem Wiener Kongress 1815 entstand eine Pentarchie (Fünferherrschaft) der Großmächte – flankiert von neutralen Pufferstaaten. Die Schweiz wurde Teil dieses Gleichgewichts. Nationalistische Einigungsbewegungen in Deutschland und Italien setzten das Modell im 19. Jahrhundert erneut unter Druck.

1914 war die Schweiz von kriegführenden Mächten umgeben. Bosshard erinnerte daran, dass es damals mehrere neutrale Staaten in Europa gab – doch das Konzept geriet zunehmend unter Stress. Spätestens 1939, in einer Ordnung ohne funktionierendes System kollektiver Sicherheit und geprägt von Appeasement (Anpassungspolitik), blieb bewaffnete Neutralität für die Schweiz die «einzige verbleibende Alternative», wie Bosshard sagte.

Neutralität, so Bosshard, dürfe jedoch «nicht opportunistisch» sein. Sie brauche Glaubwürdigkeit und Verteidigungsfähigkeit. Das gelte völkerrechtlich wie militärisch. Die Haager Abkommen von 1907 definieren klar, was Neutralität bedeutet: Kein Transit fremder Truppen, keine militärische Nutzung des eigenen Territoriums, keine Duldung von Neutralitätsverletzungen. Generell: Ein neutraler Staat darf keine der Konfliktparteien militärisch unterstützen. Gleichzeitig dürfen wirtschaftliche Beziehungen nicht automatisch als Parteinahme gewertet werden. Neutralität ist ein Rechtsstatus, kein politisches Stimmungsbarometer.

Mit der Gründung der UNO 1945 verschob sich der Rahmen. Ein System kollektiver Sicherheit entstand, allerdings mit einem dominanten Sicherheitsrat und Vetomächten. Für Bosshard bleibt die UNO trotz Reformbedarf «wertvoll». Doch die Praxis habe das Neutralitätsrecht ausgehöhlt – nicht zuletzt durch politische Erwartungshaltungen des Westens.

Besonders kritisch sieht er strategische Narrative, wonach EU und NATO eine Art Alleinvertretung «europäischer Werte» beanspruchten oder ein Monopol auf Schutz vor Russland reklamierten. Daraus erwachse Druck auf neutrale Staaten wie die Schweiz. Die zugespitzte Frage „Neutralität pro Putin?“ greife zu kurz, so Bosshard. Neutralität bedeute nicht Parteinahme, sondern die Weigerung, sich militärisch in Bündnisse einbinden zu lassen.

Sein Fazit ist eindeutig: Dauerhafte Neutralität ist möglich – aber nur mit einer glaubwürdigen Armee und klarer Begrifflichkeit. «Neutralität braucht Schutz», lautet die wiederkehrende Formel des Referenten. Sie könne regionale Kriege eindämmen und Stabilität sichern, wenn sie konsequent gelebt werde. Oder, in den Worten des Vortragstitels: Die Schweiz müsse «mehr sein als scheinen».

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Vier Vorlagen, mehrere Zitterpartien: Der Abstimmungssonntag verspricht Hochspannung

5. März 2026 - 0:08

Am kommenden Sonntag, dem 8. März, entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über vier Vorlagen. Über die Initiative «Bargeld ist Freiheit» und den direkten Gegenentwurf haben wir hier berichtet. Parallel findet die Abstimmung über die Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» statt (weitere Informationen hier und hier, weiterführende Links in den Beiträgen).

Wichtig ist auch die politische Debatte um die Individualbesteuerung. Die Vorlage zur Individualbesteuerung von Bundesrat (Landesregierung) und Parlament will Ehepaare steuerlich nicht mehr als wirtschaftliche Einheit behandeln, sondern jede verheiratete Person separat besteuern (weitere Informationen hier).

Etwas im Schatten dieser drei Vorlagen steht die Abstimmung zur Klimafonds-Initiative. Hier zeichnet sich eine wuchtige Ablehnung ab.

In Bezug auf die erstgenannten drei Vorlagen ist das Rennen offen; es dürfte knapp werden. Bei der Bargeld-Initiative dürfen sich die Initianten gute Chancen ausrechnen, zumindest den Gegenvorschlag über die Ziellinie zu bringen. Die Initiative hat es wegen der hohen Hürde des Ständemehrs recht schwer, ist aber absolut nicht chancenlos.

Das gleiche gilt für die SRG-Initiative. Dort dürfte es enorm knapp werden, vor allem weil die Gegner mit enormem Mitteleinsatz kämpfen und die Unterstützung der federführenden SVP bröckelt. Bei der Individualbesteuerung ist nur ein einfaches Volksmehr nötig. Obwohl sich anfänglich eine breite Zustimmung abzeichnete, haben die Gegner in den letzten Wochen sehr stark aufgeholt, wodurch eine Ablehnung möglich erscheint.

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