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Aktualisiert: vor 1 Stunde 48 Minuten

Englisches Dorf stimmt für Austritt aus dem Vereinigten Königreich

17. September 2026 - 0:03

Die Dorfbewohner von Piddington in der englischen Grafschaft Oxfordshire hielten ein symbolisches «Unabhängigkeitsreferendum» ab. Damit protestierte die Gemeinde gegen die Pläne des Innenministeriums, auf einem nahegelegenen Gelände des Verteidigungsministeriums in Bicester eine Asylunterkunft für über 1.000 männliche Migranten einzurichten.

Wie die BBC berichtet, sprachen sich 285 von 312 Wählern für die «Unabhängigkeit» vom Vereinigten Königreich aus. Das Dorf hat 350 Einwohner. Sie seien angetrieben vom Unmut über die mangelnde Einbindung bezüglich der geplanten Asylunterkunft seitens der Zentralregierung in London.

Laut Joe Marshall, einem Gemeinderat von Piddington, wurde die Abstimmung vom Fürstentum Sealand inspiriert. Dabei handelt es sich um eine ehemalige Militärplattform vor der Küste von East Anglia, die 1967 zu einem unabhängigen Staatsgebiet erklärt wurde. Ziel des symbolischen Protests sei es, Aufmerksamkeit bei der Regierung zu erzeugen und andere Gemeinden zu ermutigen, lokale Entscheidungen anzufechten.

Der Vorsitzende des Grafschaftsrats von Oxfordshire, Tim Bearder, lobte die Kampagne und erklärte, der vorgeschlagene Standort sei für Anwohner, Steuerzahler und Asylsuchende gleichermaßen ungeeignet. Die BBC weist darauf hin, dass ähnliche Pläne für diesen Standort bereits im Jahr 2005 aufgegeben worden waren.

Der Schatteninnenminister Chris Philp sagte, die Abstimmung müsse ein «Weckruf» für die Regierung sein. Sie sende «eine Botschaft im Namen des ganzen Landes», so der Politiker, der das Dorf Anfang dieser Woche besuchte. Er ergänzte:

«Das ganze Land hat es satt, dass illegale Immigranten in unser Land kommen dürfen und untergebracht werden – egal ob in Hotels, Wohnungen oder auf Militärgeländen.»

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Ständerat ist gegen PFAS-Deklarationspflicht und für Aussetzung des Vollzugs bei Grenzwerten

16. September 2026 - 9:52

Die schwer abbaubaren «Ewigkeitschemikalien» PFAS belasten die Umwelt und gelangen auch in die Nahrungskette. Auf manchen Produkten, wie zum Beispiel Pfannen, wird zwar bereits darauf hingewiesen, dass sie keine «Ewigkeitschemikalien» PFAS enthalten. Konsumentinnen und Konsumenten wünschen sich jedoch, dass PFAS auf allen Produkten, die sie enthalten, deklariert werden. Deshalb hatten Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP) und Ständerat Matthias Michel (FDP) zwei Vorstösse eingereicht, die eine rechtliche Grundlage für die Deklarationspflicht verlangen.

Gestern wurden die Vorstösse nun im Ständerat debattiert, wobei Michel seinen aus formalen Gründen zurückzog, wie SRF berichtet. Der Vorstoss von Vincenz-Stauffacher wurde hingegen abgelehnt. Es seien bereits andere Massnahmen bezüglich PFAS eingeleitet worden, so die Begründung der zuständigen Kommission. Der Nationalrat hatte die Motion angenommen, nun ist sie aber vom Tisch.

Gleichzeitig bremste der Ständerat diese Massnahmen jedoch wieder ab: Laut dem Tages-Anzeiger stimmte er einer Motion von Mitte-Ständerat Benedikt Würth zu, die einen Vollzugsaufschub bei PFAS-Grenzwerten fordert. Seit 2024 gelten in der Schweiz Höchstwerte für Fleisch, Eier und Fisch. Laut der Motion soll ein flächendeckender Vollzug erst dann erfolgen, wenn «die gesetzlichen Grundlagen, die Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen sowie die Vollzugsinstrumente geklärt» wurden. Der Ball liegt nun beim Nationalrat.

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Petition gegen Masernimpfpflicht: Weikl und Bahner im Petitionsausschuss des Bundestages

16. September 2026 - 0:10

Die Petition 189940 zur sofortigen Aufhebung des Masernschutzgesetzes und der darin verankerten faktischen Impfpflicht hat das erforderliche Quorum deutlich überschritten. Insgesamt 38.272 Menschen unterstützen das Anliegen, das von der Gesellschaft der «Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.» (MWGFD) und einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vorangetrieben wurde. Damit steht nun eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages an.

Diese Anhörung findet nun am kommenden Montag, den 21. September 2026, ab 12:00 Uhr statt. Dabei werden Ronald Weikl, stellvertretender Vorsitzender der MWGFD und Koordinator der Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz, sowie die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101) den 26 Ausschussmitgliedern die zusammengestellten Argumente vortragen. Das berichtet Bahner in ihrem Telegram-Kanal.

Interessierte Bürger und Medienvertreter können die Sitzung vor Ort verfolgen, sofern sie sich bis spätestens 18. September 2026, 12:00 Uhr, unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses unter vorzimmer.peta@bundestag.de anmelden. Journalisten können sich hier akkreditieren. Der Zuschauerbereich fasst rund 120 Plätze; zum Einlass ist ein gültiger Personalausweis erforderlich.

«Wir freuen uns über möglichst viele interessierte Zuschauer!», so Bahner in ihrem Telegram-Kanal. Wer nicht vor Ort sein kann, für den besteht die Möglichkeit, die Anhörung live auf www.bundestag.de anzusehen. In der Mediathek sowie im Parlamentsfernsehen wird sie auch als Aufzeichnung dauerhaft verfügbar sein.

Die Anhörung gewinnt vor dem Hintergrund der anhaltenden rechtlichen Unsicherheiten besondere Bedeutung. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Masernnachweispflicht für Kita-Kinder im Juli 2022 als verfassungsgemäß eingestuft. Doch Bahner bezeichnete diese Entscheidung in einem TN-Interview als «absolut inakzeptabel», weil sie individuelle Autonomie und das Recht auf körperliche Unversehrtheit einem kollektiven Zwang opfere. Dabei steht eine abschließende Entscheidung für schulpflichtige Kinder weiterhin aus.

Bereits 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu den Regelungen in § 20 Infektionsschutzgesetz Stellung genommen habe. Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals die uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Willkür, falls Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung verhängt würden.

Diese Linie bestätigt sich in jüngerer Zeit erneut. Mehrere Gerichte und Behörden haben weitere Verfahren ausgesetzt, darunter ein Zwangsgeldverfahren der Kreisverwaltung Altenkirchen und ein Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Grevenbroich. Die Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL, die rund 20 solcher Fälle begleitet hat, verweist auf die noch offene verfassungsrechtliche Klärung und fordert Zurückhaltung der Behörden, solange keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (TN berichtete).

Negativer Nutzen, keine Placebo-Studie, kein Virusnachweis

Kritiker der Nachweispflicht, darunter Mediziner wie Andreas Sönnichsen, argumentieren zudem mit einer negativen Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung in Deutschland, wo die Fallzahlen niedrig und schwere Verläufe selten seien.

Erschwerend kommt hinzu, dass es keine placebokontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Auch möge man sich an den «Masernvirusprozess» erinnern. Ausgangspunkt war hier, dass der Mikrobiologe Stefan Lanka 2011 eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro ausgelobt hatte, die derjenige erhalten sollte, der oder die mittels einer wissenschaftlichen Publikation die Existenz und Größe des Masernvirus beweisen könne. Davon bekam irgendwann der Arzt David Bardens Wind – und er reichte sechs Publikationen ein. Doch Stefan Lanka sah dadurch die Bedingungen seiner Ausschreibung nicht erfüllt, woraufhin Bardens Lanka verklagte.

Lanka gewann dann tatsächlich im Februar 2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Gegen dieses Urteil legte Bardens zwar beim BGH Revisionsbeschwerde ein, doch diese wurde im Dezember 2016 abgewiesen. Lanka verkündete daraufhin stolz:

«In den Prozess haben sich fünf Gutachter eingebracht und die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen vorgelegt. Alle fünf Gutachter, darunter der vom Erstgericht beauftragte Prof. Dr. Dr. Andreas Podbielski, haben übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs in dem Prozess eingebrachten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des behaupteten Masernvirus enthält.»

Damit sagte das Gerichtsurteil genau genommen freilich nicht, dass es keinerlei wissenschaftliche Beweise für die Existenz des Masernvirus gibt. Denn das Gericht entschied ja «nur», dass die von Bardens vorgelegten sechs wissenschaftlichen Publikationen die Auslobungsbedingungen Lankas nicht erfüllten – verlangten diese doch Vorlage «einer» wissenschaftlichen Publikation mit einer vollständigen Beweisführung.

Doch zu bedenken ist hier, dass man eigentlich erwarten darf, dass es zu einem Virus eine einzelne(!) beweisführende Studie gibt, denn auch sonst – ob nun bei HIV oder bei SARS-CoV-2 – werden in der Regel ja Einzelstudien genannt, mit denen man den Virusnachweis geführt haben will. Um die Prozesse, die notwendig sind oder wären, um ein Virus nachzuweisen, braucht es ja auch nicht mehr als eine Einzelstudie.

Und wieso wird nicht einfach eine Einzelstudie aufgelegt und in dieser dann das Masernvirus solide nachgewiesen, um auch die letzten Zweifel endgültig auszuräumen? Geldmittel und die Zeit wären auch hierfür ohne Frage mehr als genug vorhanden …

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Wenn die Kirche Staat und Bürger belehrt, verliert sie die Gläubigen

16. September 2026 - 0:08

Die katholische Kirche hat sich gegen die Neutralitätsinitiative ausgesprochen, über die das Schweizer Volk am 27. September abstimmt. Vox ethica, die wirtschafts- und sozialethische Fachstelle der Kirche, warnt vor einer Relativierung der Menschenrechte und stellt die Möglichkeit eigener Sanktionen als ethische Verpflichtung dar. Was als moralische Orientierung daherkommt, ist in Wahrheit eine politische Intervention, die sich anmaßt, den Stimmbürgern den richtigen Weg zu weisen.

Die katholische Kirche sollte sich fragen, ob sie damit ihrem Auftrag gerecht wird. Wer sich in Abstimmungskämpfen auf die Seite staatlicher Sanktionspolitik stellt, verlässt das Terrain der Seelsorge und begibt sich in die Niederungen geopolitischer Interessen. Gerade eine Kirche, die sich auf das Evangelium des Friedens beruft, müsste vorsichtig sein, wenn sie wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen als Ausdruck von Solidarität und Gerechtigkeit verkauft.

Die Gegner der kirchlichen Stellungnahme weisen zu Recht darauf hin, dass Sanktionen nicht nur Regierungen treffen. Sie belasten oft vor allem die Bevölkerung, die keinen Einfluss auf die Entscheidungen ihrer politischen Führung hat. Hunger, Armut und soziale Not sind keine abstrakten Kollateralschäden. Wer diese Folgen ausblendet, um die eigene politische Position moralisch zu verbrämen, macht es sich zu einfach. Und seine Motivation kommt aus der politischen Haltung, nicht vom Glauben her. Die katholische Kirche betreibt hier üblen Etikettenschwindel. Wer Politiker sein will, soll das tun, aber nicht in kirchlichem Gewand!

Noch problematischer ist die Haltung der katholischen Kirche gegenüber den Gläubigen. Vox ethica betont zwar, man schreibe niemandem vor, wie er abzustimmen habe. Doch dann tut sie im gleichen Atemzug genau das. Eine offizielle Stellungnahme der Kirche gegen eine Volksinitiative ist selbstverständlich eine politische Empfehlung – unabhängig davon, wie sie sprachlich verpackt wird. Sie beansprucht die Autorität der Kirche für eine konkrete politische Position und setzt damit die Gläubigen unter moralischen Druck.

Dass sich kirchliche Institutionen gesellschaftlich äußern dürfen, steht außer Frage. Aber es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen christlicher Ethik und politischer Parteinahme. Die Kirche kann Frieden, Menschenwürde und Gerechtigkeit verkünden, ohne daraus eine konkrete Abstimmungsempfehlung abzuleiten. Wenn sie hingegen ihre Fachstellen (braucht es die?) zu politischen Akteuren macht, verliert sie jene geistliche Unabhängigkeit, die sie eigentlich auszeichnen sollte.

Die Entwicklung der Schweizer Landeskirchen in Richtung Bedeutungslosigkeit zeigt, wohin eine solche Vermischung führen kann. In meinem Beitrag «Die Staatskirchen verlieren – der Glaube lebt» beschrieb ich den zunehmenden Bedeutungsverlust der staatlich organisierten Kirchen. Sinkende Mitgliederzahlen, leere Kirchen und eine schwindende gesellschaftliche Verankerung sind für den früheren Generalvikar des Bistums Chur, Martin Grichting, nicht nur Folgen der Säkularisierung. Er sieht auch eine Kirche, die sich dem gesellschaftlichen Mainstream anpasst, Menschen, die damit nicht konform gehen, ausgrenzt und ihre eigentliche Botschaft vernachlässigt.

Ich schilderte dort meine persönliche Abkehr von der reformierten Landeskirche. Meine Kritik richtet sich insbesondere gegen politische Stellungnahmen der Kirchenleitungen, die häufig links-grünen Positionen entsprechen. Eine solche Kirche verliert dadurch ihren religiösen Kern und wird zu einer Art sozial-ethischem Verein, einer Art staatlich finanzierter NGO mit Bibelmantel.

Die Parallelen zur aktuellen Kontroverse sind offensichtlich. Die katholische Kirche will, so sagt sie, mit ihrer Stellungnahme zur Neutralitätsinitiative ethische Verantwortung zeigen. Doch sie sollte sich fragen, ob sie damit tatsächlich Menschen für den Glauben gewinnt oder vielmehr jene unterstützt, die sich von den Landeskirchen längst abgewandt haben. Wer in der Kirche vor allem eine weitere politische Stimme sieht, wird kaum einen Grund finden, ihr beizutreten oder ihr treu zu bleiben.

Die katholische Kirche (und auch die evangelische Landeskirche) wäre gut beraten, ihre Kräfte auf das zu konzentrieren, was keine politische Partei und kein staatliches Gremium leisten kann: die Verkündigung des Evangeliums, die Begleitung von Menschen in Krisen, die Sorge um die Armen und die Vermittlung von Hoffnung. Der offene Brief gegen die Stellungnahme von Vox ethica, den zum Beispiel Katastrophenhelfer Marcel Helfenstein oder SVP-Nationalrätin Vroni Thalmann-Bieri unterschrieben haben, ist deshalb mehr als ein Protest gegen eine Abstimmungsempfehlung. Er ist ein Warnsignal an eine Kirche, die ihre geistliche Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt oder schon verloren hat.

Wenn die Kirche den Menschen vorschreibt, welche politische Haltung moralisch richtig ist, wird sie Teil des politischen Systems. Wenn sie hingegen den Menschen hilft, im Glauben Orientierung zu finden, bleibt sie Kirche.

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Dopaminverlust soll zu «Gehirnnebel» bei «Long-COVID»-Patienten führen

16. September 2026 - 0:06

Wie wir schon oft erklärt haben, gibt es für die angeblich neuen Krankheiten «COVID» und «Long COVID» keine spezifischen Symptome. Die Diagnose erfolgt ausschließlich aufgrund eines positiven SARS-CoV-2-Testresultats, wobei das dazu verwendete PCR-Verfahren für die Diagnostik ungeeignet ist, wie selbst dessen 2019 verstorbene Erfinder Kary Mullis feststellte. So werden «Long COVID» laufend neue Symptome zugeschrieben, unter anderem «Hirnnebel» (brain fog), Erschöpfung, Gedächtnislücken und anhaltender Motivationsverlust.

Nun wollen Forscher ermittelt haben, dass «Long-COVID»-Patienten in der gesamten Gehirnregion, die mit Motivation, Bewegung und Gedächtnis in Verbindung steht (dem Striatum), signifikant niedrigere VMAT2-Werte aufwiesen. Dabei handelt es sich um ein Protein, das an den Nervenenden vorkommt, die Dopamin freisetzen. Gegenüber Fortune, das über die Arbeit berichtet, erklärte der Hauptautor Jeffrey Meyer, Professor für Psychiatrie an der University of Toronto:

«Indem wir zeigen, dass es in diesen Bereichen zu einer Abnahme der Nerven kommt, die Dopamin freisetzen, und dann den Zusammenhang zwischen diesen Veränderungen und den Symptomen aufzeigen, liefern wir zwei Informationen, die einen starken Zusammenhang mit Long COVID herstellen.»

Fortune weist darauf hin, dass dieses Ergebnis an eine Studie von Meyers Team aus dem Jahr 2023 anknüpft, in der erhöhte Entzündungswerte in denselben Hirnregionen festgestellt wurden. In jener Studie sei ein anderes Protein gemessen worden, das auf Entzündungszellen vorkommt. Dem Forscher zufolge werden dabei «grundlegend unterschiedliche Prozesse gemessen», es könne jedoch sein, «dass das eine zum anderen führt.» So könnten Entzündungszellen die Enden der Dopamin freisetzenden Nerven schädigen, oder eine Schädigung der Nerven selbst könnte die Entzündung auslösen.

Was die neue Studie laut Meyer auszeichnet, ist, wie eng die Bildgebungsergebnisse mit bestimmten Symptomen korrelierten. Verringerte Dopaminmarker in der mit Apathie assoziierten Region (ventrales Striatum) gingen mit Gedächtnisproblemen einher. Marker in der Planungsregion (dorsales Putamen) korrelierten mit verlangsamten Bewegungen. Eine dritte Region korrelierte mit Motivationsverlust. Der Autor weiter:

«Weil wir nun eine Veränderung identifiziert haben, die auf einen Verlust von Dopamin-Nervenendigungen hindeutet und die mit den Symptomen zusammenhängt. Mit diesen Informationen sind wir in der Lage, viel mehr gezielte Studien in diesem Bereich durchzuführen und hoffentlich neue Heilungsmethoden zu entwickeln, die nicht mehr allzu fern sind.

Die eindeutige Stärke der Studie liegt in dem starken Zusammenhang mit wichtigen Symptomen, und es ist auch eine klare Schlussfolgerung, dass dieser Marker bei Menschen, die diese Symptome aufweisen, niedrig ist.»

Laut Meyer unterscheidet sich der Dopaminverlust von gewöhnlichen Stimmungsschwankungen oder Motivationsverlusten. Er spiegele eine tatsächliche Verringerung der Dichte der Nervenendigungen wider und nicht lediglich eine geringere Dopaminausschüttung durch intakte Nerven. Unklar sei, ob dies reversibel ist.

Gemäß Meyer könnten sich manche Patienten erholen, wenn beschädigte Nervenendigungen nachwachsen oder neue Verbindungen bilden. Dies könne insbesondere durch Bewegung oder Aktivitäten geschehen, die die betroffenen Hirnregionen beanspruchen. Bei anderen könnte eine anhaltende Entzündung diese Erholung vollständig blockieren, was einer gezielten Behandlung bedürfe.

So bereitet Meyers Team laut Fortune eine klinische Studie vor, in der ein bestehendes dopaminbezogenes Medikament, das nachweislich in das Gehirn gelangt, umfunktioniert werden soll. «Einige wenige Menschen haben darauf positiv reagiert, und zwar auf recht eindrucksvolle Weise», so Meyer. Allerdings sei ein Förderantrag für eine solche vollständige Studie in zwei Förderrunden knapp gescheitert.

Die Erkenntnisse der neuen Studie sagen allerdings nichts über die Ursache des beobachteten Mechanismus. Es wird einfach angenommen, dass er auf eine SARS-CoV-2-«Infektion» zurückzuführen ist. In der Arbeit wird jedoch beispielsweise nicht berücksichtigt, ob die Patienten Injektionen gegen «COVID» erhalten haben.

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Das Vereinigte Königreich bekommt Risse

16. September 2026 - 0:02

Die britische Union hat schon bessere Tage gesehen. In Cardiff haben die (nationalistischen) Regierungschefs von Schottland, Wales und Nordirland eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat, wie der Guardian meldet: Sie pochen auf das Recht ihrer Nationen, über die eigene Zukunft zu entscheiden, und sehen diese in der Europäischen Union. Drei Länder, drei unterschiedliche Wege – und ein gemeinsames Signal an die Regierung in Westminster.

Der Schulterschluss kommt zu einem bemerkenswerten Zeitpunkt. US-Präsident Donald Trump hatte am Wochenende eine Vereinigung der neutralen Republik Irland mit dem immer noch zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland als «etwas Fantastisches» bezeichnet. Michelle O'Neill, die nordirische Regierungschefin und stellvertretende Vorsitzende von Sinn Féin, sieht darin Rückenwind für die Debatte über ein vereintes Irland. Die Frage, die lange vor allem auf der Insel selbst verhandelt wurde, hat damit neue internationale Aufmerksamkeit bekommen.

In Schottland ist der Wunsch nach einem neuen Unabhängigkeitsreferendum besonders ausgeprägt. John Swinney, Regierungschef und Vorsitzender der Scottish National Party (SNP), hält eine Abstimmung innerhalb der kommenden fünf Jahre für wünschenswert. Das letzte Referendum von 2014 endete mit einer eher knappen Niederlage für die Unabhängigkeitsbefürworter: 55 Prozent stimmten damals gegen die Loslösung vom Vereinigten Königreich.

Seitdem hat sich die politische Landschaft verändert. Der Brexit, den eine Mehrheit der Schotten ablehnte, hat die Entfremdung von Westminster verstärkt. Die schottische Regionalregierung argumentiert, dass die Bevölkerung ihres Landes über eine Zukunft entscheiden können sollte, die nicht gegen ihren erklärten Willen gestaltet wird.

Wales geht einen vorsichtigeren Weg. Rhun ap Iorwerth, der (neue) Regierungschef und Vorsitzende der (walisisch-nationalistischen) Regierungspartei Plaid Cymru, bezeichnet die Unabhängigkeit als langfristiges Ziel. Ein konkretes Datum für ein Referendum nennt er nicht. Er will die Entscheidung dem walisischen Volk überlassen, sieht aber die Grenzen der gegenwärtigen Ordnung immer deutlicher. Die Regierung in Westminster, so seine Einschätzung, funktioniere für Wales nicht mehr so, wie sie sollte.

Auch Nordirland verfolgt seine eigenen Prioritäten. Die republikanische Sinn Féin, die Nordirland gegen die Unionisten seit einiger Zeit regiert, strebt ein Referendum über die Vereinigung mit der Republik Irland bis 2030 an. Michelle O'Neill betont, dass das Interesse an dieser Frage nicht nur in Nordirland, sondern auch international wachse. Die gemeinsame Erklärung mit Schottland und Wales gibt diesem Anliegen eine zusätzliche politische Bühne.

Die britische Regierung reagiert erwartungsgemäß zurückhaltend. Premierminister Andy Burnham, der zuvor Bürgermeister von Greater Manchester war, hatte eine stärkere Dezentralisierung zu einer seiner Prioritäten gemacht. Zugleich hält er an der Einheit des Vereinigten Königreichs fest. Ein neues schottisches Unabhängigkeitsreferendum lehnt die Regierung ab.

Das ist eine Haltung, die in Westminster vermutlich als vernünftig und staatstragend gilt. Aus Sicht der drei Regierungschefs wirkt sie allerdings zunehmend wie der Versuch, eine politische Debatte durch das bloße Wiederholen des Wortes «Union» zu beenden. Denn die Frage, ob der gegenwärtige Staatsaufbau den Bedürfnissen der einzelnen Nationen gerecht wird, lässt sich nicht dauerhaft mit einem Verweis auf die Einheit erledigen.

Rhun ap Iorwerth weist darauf hin, dass eine Region oder Stadt innerhalb Englands nicht dasselbe ist wie eine Nation mit eigener politischer Identität. Wales zum Beispiel verfügt über eine sehr lebendige keltische Sprache, die von Hunderttausenden von Menschen im Alltag als Muttersprache verwendet wird. Genau an diesem Punkt liegt eine der Schwächen des Westminster-Modells: Es behandelt die Übertragung von Zuständigkeiten («devolution») gern als Verwaltungsfrage, während es in Edinburgh, Cardiff und Belfast um die Frage geht, wer über die eigene Zukunft bestimmen darf.

Politisch bemerkenswert ist die Zusammenarbeit auch deshalb, weil die SNP und Plaid Cymru über Jahre Abstand zu Sinn Féin gehalten hatten. Die nordirische Partei war lange mit der republikanischen Bewegung und der IRA verbunden. Dass die drei Regierungschefs nun gemeinsam auftreten, zeigt, wie stark sich die politischen Prioritäten verschoben haben.

Michael Keating, Politikwissenschaftler an der Universität Aberdeen, hält die Erklärung für politisch bedeutsam. Er erwartet allerdings nicht, dass sie die Haltung der britischen Regierung kurzfristig ändern wird. Westminster dürfte also vorerst bei seiner Linie bleiben.

Die Erklärung von Cardiff muss also nicht unmittelbar zu einem Referendum führen, um Wirkung zu entfalten. Sie zeigt, dass die Forderung nach Selbstbestimmung nicht mehr nur aus einzelnen Hauptstädten kommt, sondern sich über mehrere Nationen des Vereinigten Königreichs hinweg artikuliert. Schottland, Wales und Nordirland gehen dabei nicht denselben Weg, aber sie haben ein gemeinsames Interesse: mehr Kontrolle über die eigene politische Zukunft.

Die Zentralregierung kann das als vorübergehende Unruhe abtun. Sie kann sich darauf berufen, dass die Union rechtlich besteht und dass Referenden nicht auf Zuruf stattfinden. Doch je länger Westminster die Debatte vertagt, desto stärker wird der Eindruck, dass die Einheit des Königreichs vor allem noch von der Beharrlichkeit seiner Zentralregierung zusammengehalten wird. Tatsache ist aber, dass England (Labour), Wales (Plaid Cymru), Schottland (SNP) und Nordirland (Sinn Féin) von je anderen Parteien regiert werden und dass Labour oder die lange regierenden Tories kaum Aussicht darauf haben, je wieder außerhalb Englands zu regieren.

Die drei Regierungschefs haben jedenfalls einen Anfang gemacht. Die Frage lautet: Warum sollte die Zukunft einer Nation nicht von ihrer eigenen Bevölkerung bestimmt werden?

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Bandenkriminalität in Deutschland bewaffneter und brutaler

15. September 2026 - 19:28

Exzessive Gewalt wird in Deutschland von kriminellen Banden immer häufiger angewendet, um Opfer einzuschüchtern und Machtansprüche durchzusetzen. Das zeigen die neuen Bundeslagebilder Organisierte Kriminalität und Rauschgiftkriminalität des BKA für das Jahr 2025, die am Dienstag von Behördenchef Holger Münch, Innenminister Alexander Dobrindt und dem Bundes-Drogenbeauftragten Hendrik Streeck vorgestellt wurden.

Wie unter anderem die WELT berichtet, gehen im vergangenen Jahr 20 vollendete Tötungsdelikte und 100 Fälle von vollendeter Körperverletzung auf das Konto der organisierten Kriminalität (OK). Im Vorjahr waren es demnach 13 vollendete Tötungsdelikte und 77 Fälle von Körperverletzung. So steht in dem OK-Lagebild:

«Insbesondere zur Durchsetzung von Interessen und Machtansprüchen sowie in Konfliktsituationen zeigen OK-Gruppierungen eine erhöhte Gewaltbereitschaft und -anwendung.»

Als Beispiel für die inzwischen weit verbreitete Brutalität wird eine Serie von Explosionen und Schussabgaben im Großraum Köln seit Sommer 2024 angeführt, deren Ursache offenbar der Diebstahl einer Rauschgiftlieferung ist. Es würden auch vermehrt Gewalttaten wie eine Dienstleistung bestellt oder durch spezifisch dafür rekrutierte Minderjährige verübt werden. Sogar 13-Jährige seien inzwischen darunter. Laut dem BKA ist ein fortlaufender Austausch mit Tech-Konzernen notwendig, weil Täter immer häufiger über soziale Medien angeworben werden.

Oft finde gar keine Begegnung zwischen Auftraggeber und ausführendem Täter statt. So wird laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU folgendes Prinzip angewandt:

«Einer plant, einer bezahlt, einer schlägt zu.»

Dem Lagebild zufolge stieg der Anteil der bewaffneten Tatverdächtigen 2025 bereits zum dritten Mal in Folge und lag bei 5,8 Prozent. Bei OK-Verfahren betraf das sogar 30,3 Prozent der Tatverdächtigen, im Gegensatz zu 28,4 Prozent im Vorjahr. Dabei besaßen die Verdächtigen für drei Viertel der insgesamt 556 im Rahmen der OK aufgefundenen Waffen keine Erlaubnis.

Das BKA führt die gewachsene Zahl illegaler Schusswaffen in Deutschland auch auf Fälschungen zurück. Diese werden demnach vor allem aus der Türkei eingeschmuggelt, wobei etwa Berlin als Zielort gilt.

2025 legte auch die Zahl der Ermittlungen gegen OK-Gruppen zu: Mit insgesamt 683 Verfahren erreichten sie den höchsten Stand seit 2021. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg um mehr als 13 Prozent auf einen Fünfjahreshöchststand. Unter den insgesamt 7.988 ermittelten Personen besaßen 2.722 die deutsche Staatsbürgerschaft, gefolgt von 664 türkischen, 402 syrischen, 281 albanischen und 258 polnischen Staatsangehörigen.

Wie in den Vorjahren dominierte der Drogenhandel die OK-Ermittlungen bei Weitem. Dahinter folgten Wirtschaftsstraftaten, Steuer- und Zolldelikte, Schleuserkriminalität, Eigentumsdelikte und Geldwäsche. Einen deutlichen Anstieg gab es bei der Gewaltkriminalität. So verdreifachten sich die Verfahren nahezu, von elf Ermittlungskomplexen im Vorjahr auf 31.

Die registrierten Drogentoten blieben mit 2.150 etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Allerdings wurde laut Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität ein Anstieg um knapp 15 Prozent der Todesfälle im Zusammenhang mit sogenannten Designerdrogen – oder Neue Psychoaktiven Substanzen (NPS) – auf 177 verzeichnet. Sehr viele davon würden über das Internet erworben werden, was vermehrt auch auf andere Drogen zutreffe.

Es wurde auch ein Anstieg des Reinheitsgehalts von Kokain festgestellt. Dessen hohe Verfügbarkeit hat laut BKA-Präsident Holger Münch den Preis hingegen um 20 Prozent gesenkt. Hendrik Streeck, Drogenbeauftragter der Bundesregierung, bemängelte, dass der Kokain-Konsum in Teilen der Gesellschaft leider als normal angesehen werde, ungeachtet der gesundheitlichen Risiken und der kriminellen Netzwerke, die dahinterstehen.

Bedenklich ist schließlich folgende Beobachtung des BKA:

«Während Abschottung lange ein Kennzeichen der OK war, inszenieren insbesondere jüngere kriminelle Akteure – die sogenannte ‹Gen-Z-Mafia› Macht, Status und Gewalt zunehmend in den sozialen Medien.»

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Nationalrat stimmt digitalem Opt-out-«Gesundheitsdossier» zu

15. September 2026 - 10:01

Lediglich knapp 143.000 Menschen haben bislang in der Schweiz ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnet – etwa 1,5 % der gesamten Schweizer Bevölkerung. So stellte die SRF-«Tagesschau» gestern fest, das Ganze komme «nicht so richtig in die Gänge». Um das zu ändern, wolle der Bund nun eine Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass man das Dossier aktiv ablehnen muss, ansonsten bekommt man es automatisch – die sogenannte Opt-out-Option. Zudem soll das EPD künftig «elektronisches Gesundheitsdossier» (E-GD) heißen.

Laut SRF ist der Grundtenor im Nationalrat, dass das E-GD nötig ist. Der Vorstoß fände bei den meisten Fraktionen Unterstützung, doch die Begeisterung sei unterschiedlich. Die Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt erklärte: «Die Grüne Fraktion unterstützt die Schaffung eines Bundesgesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier – nicht mit Euphorie, aber aus pragmatischer, staatspolitischer Verantwortung.»

Neben der Opt-out-Option soll das neue E-GD SRF zufolge einfacher aufgebaut sein. Grundlage sei eine einzige zentrale, technische Infrastruktur, die von Bund und Kantonen finanziert und weiterentwickelt werde. Um den Betrieb zu vereinfachen, würden sich die Patientinnen und Patienten an eine einzige, von den Kantonen getragene Anlaufstelle wenden können.

Neu ist zudem, dass Leistungserbringer wie Ärzte verpflichtet sind, das E-GD anzubieten und die Informationen einzutragen. Bei Zuwiderhandlung können sie gebüßt werden. Und es obliegt den Patienten, zu bestimmen, wer darauf Zugriff hat.

Die Verantwortung für den Schutz und die Sicherheit der Daten trägt der Bund. Somit sei für den Erfolg des E-GD entscheidend, ob die Patientinnen und Patienten ihm dort vertrauen, stellt SRF fest. Laut der SP-Nationalrätin Sarah Wyss wurden die Datensicherheit, die Übermittlung der Daten und deren Verschlüsselung «sorgfältig geprüft». Dem Sender zufolge hat die große Kammer auch einigen Verstärkungen beim Datenschutz zugestimmt. So ist vorgesehen, dass nur jene Personendaten bearbeitet werden dürfen, die notwendig für den Betrieb sind.

Dennoch stellte sich laut SRF eine Mehrheit der SVP gegen den Gesetzentwurf. Nationalrat Andreas Glarner habe vor vielen Problemen gewarnt, von ungeklärten Kosten bis hin zu möglichen Cyberangriffen. Auch die angebliche Vereinfachung habe keine Zustimmung gefunden. SRF räumt ein, dass einem bei der Aufzählung der einzelnen Projektschritte «tatsächlich schwindlig werden» konnte. So listete der SVP-Nationalrat auf:

«Wir haben das bisherige EPD, das künftige E-GD, den Swiss Health Data Space, eine Übergangsfinanzierung, eine neue zentrale Gemeinschaft und eine noch zu bestimmende technische Betreiberin.»

Glarner kritisierte demnach auch die geschätzten Kosten. Dabei handle es sich nicht um einen «Blankoscheck», sondern um eine «Dummheit». So weist SRF darauf hin, dass selbst die Finanzkommission des Nationalrats diese Kosten im Vorfeld als ungenau und zu wenig transparent bezeichnete. Das Parlament sehe sich vor der Aufgabe, etwas abzusegnen, ohne Kenntnis von den Kosten zu haben.

Die Digitale Gesellschaft hat sich schon Ende 2025, als der Gesetzentwurf für das E-GD veröffentlicht wurde, entschieden dagegen geäußert. Die Vorlage stelle «einen massiven Angriff auf den Datenschutz, die informationelle Selbstbestimmung und die digitale Freiheit in der Schweiz dar». Und weiter:

«Anstatt die bisherigen Fehler des Patientendossiers zu korrigieren, verschärft der Bundesrat genau diese Fehler in unverantwortlicher Weise: Der Bund schafft neu eine zentrale Datenbank, in der die Gesundheitsdaten der gesamten Bevölkerung verwaltet werden. Das bisherige EPD beruhte auf Freiwilligkeit (Opt-In). Nun soll jede Person automatisch ein E-GD erhalten. Wer kein E-GD wünscht, muss nachträglich aktiv widersprechen.

Diese Abschaffung der Freiwilligkeit steht im direkten Widerspruch zur informationellen Selbstbestimmung, die durch die Bundesverfassung garantiert ist. Ausserdem sollen Personen, die gar kein elektronisches Dossier wünschen, in einem zentralen Register unnötigerweise erfasst werden. Eine Ungleichbehandlung bei den Krankenkassenprämien ist zudem zu befürchten.»

Nach der Zustimmung des Nationalrats geht der Gesetzentwurf nun an den Ständerat.

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Was ist mit der Tiermedizin passiert? (Teil 2)

15. September 2026 - 0:10

Transition News: Nochmal kurz zum Impfregime: Für Haustiere sieht das anders aus als für Nutztiere. Welche Impfungen sind vorgeschrieben, wie hat sich die Impf-Technologie verändert und wie ist Ihre Einschätzung der weiteren Entwicklung?

Claudia Schoene: Es gibt für Geflügel und Pferde vorgeschriebene Impfungen. Für Rinder und Schweine gibt es ebenfalls Leitlinien mit Empfehlungen. Es können auch Impfungen angeordnet werden, wenn in einer Region zum Beispiel die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, dann kann für die angrenzenden Regionen die Impfung gegen den entsprechenden Erregertyp für große und kleine Wiederkäuer verbindlich vorgeschrieben werden.

Aber geht denn von Tieren tatsächlich eine Pandemiegefahr aus?

Wie ja weithin bekannt ist, hat die WHO 2009 im Rahmen der Schweinegrippe ihre Definition einer Pandemie geändert. Früher hieß es sinngemäß «mit ganz vielen Todesfällen und ganz schweren Krankheitsfällen». Das wurde rausgenommen.

Im Prinzip kann es praktisch gar keine Pandemien geben. Wir haben im Tiermedizinstudium gelernt: Ein Erreger ist entweder pathogen, dann ist er nicht virulent. Oder er ist virulent, dann ist er nicht pathogen. Pathogen heißt, ein Erreger richtet schlimmen Schaden an. Und virulent heißt, er verbreitet sich unheimlich schnell und weit.

Das bedeutet, wenn wir einen Erreger haben, der sich unheimlich schnell und weit verbreitet, dann ist er nicht gefährlich. Und wenn wir einen haben, der gefährlich ist, dann verbreitet er sich nicht unheimlich schnell und weit. Ebola ist relativ selbstbegrenzend, wenn es sich dabei tatsächlich um ein Virus handelt und nicht um mögliche Auswirkungen von den Stoffen, die zum Beispiel in Goldminen zum Einsatz kommen.

Starkes Immunsystem

In Uganda oder im Kongo können die Menschen damit umgehen. Solche Ereignisse bekommen sie relativ schnell in den Griff. Sie meiden diese Orte beziehungsweise verbleiben am Ort – solange die WHO sich nicht einmischt. Wenn die WHO dazukommt, kommt es oft zu einer Fluchtbewegung, weil die Leute eben Angst haben, dass sie sonst von den Mitarbeitern und Helfern der Organisation sehr drangsaliert werden.

Im Fall von Tuberkulose zum Beispiel, mit einer langen Inkubationszeit, kommt es vielleicht zuerst zu einigen Symptomen. Das Immunsystem des Körpers kann die Erreger aber zunächst abkapseln und das über Jahre. Erst wenn Sie an etwas anderem erkranken oder alt werden und das Immunsystem schwächer, bricht dieser Primär-Affekt-Komplex auf, die Tuberkel verteilen sich und dann sterben Sie 20 Jahre später an einer Tuberkulose. Davor gehen Sie hustend durch den Stall und können Ihre Kühe noch anstecken. Oder andersrum, die Kühe stecken Sie an – auch das kommt vor.

Bei Tuberkulose handelt es sich aber um Bakterien, die unter dem Mikroskop sichtbar und auch anzüchtbar sind: In Äthiopien zum Beispiel hatten wir einen Masterstudenten, der in einem Milchviehbetrieb sowohl das Sputum der Melker als auch die Milch der Kühe untersuchte und dann tatsächlich bei zwei oder drei denselben Erreger feststellen konnte – also die tatsächliche Übertragung einer Zoonose.

Ich möchte dazu auch auf folgende Publikation hinweisen: «Situation analysis on the roles and risks of wildlife in the emergence of human infectious diseases.» Die Autoren kommen zu dem Schluss: Nur 47, also 0,912 Prozent, der 5194 untersuchten Fälle von Infektionen beim Menschen wiesen wahrscheinlich auf ähnliche Infektionen beim Wildtier hin und könnten daher eventuell auf den Handel mit Wildtieren zurückzuführen sein.

Wenn von Tieren keine Pandemiegefahr ausgeht, wozu dann diese Überwachung, diese Surveillance, sogar Wildtiere werden aus dem All verfolgt?

Vielleicht mal den Tiefen Staat fragen. Aber es ist generell nicht schlecht, sich Gedanken darüber zu machen, ein krankes Tier nicht durch die ganze Welt zu führen. Ein Tier mit Eiter aus der Nase sollte nicht mit vielen anderen Tieren in Kontakt gebracht werden.

Natürlich gibt es übertragbare Krankheiten. Aber die Frage ist: Sterben alle daran oder können sie sich wieder erholen? Auch eine Kuh kann sich von Maul- und Klauenseuche erholen, bringt dann aber nicht mehr so gute Milchleistung oder kann auch nicht mehr als Fleischrind verkauft werden. Die Kuh kann aber durchaus weiterleben, ist aber natürlich für den Landwirt nicht mehr interessant, weil sich das einfach nicht mehr rechnet. Und der Landwirt möchte nicht den Nachbarn auch noch belasten, wenn er die Stiefel aus dem Stall nicht sauber macht und damit zum Nachbarn geht, der dann drei Tage später auch kranke Kühe hat.

Diese Biosecurity-Sachen – also einfache Hygiene, Reinigung, Desinfektion, Händewaschen – das ist alles sinnvoll.

Das haben Landwirte doch schon gemacht, als es noch nicht «Biosecurity» hieß.

Ich habe zum Beispiel eine gute Freundin, die vor dem Tiermedizinstudium in der DDR, in einem großen Milchviehbetrieb mit 1000 Kühen gearbeitet hat – weil ihr Bruder schon Medizin studierte. Sie hat mir erzählt: «Wir hatten kein Antibiotikum, aber auch keine Mastitis, weil wir uns immer morgens und abends gewaschen und alles gereinigt haben.»

Reinigung und Desinfektion, einfach Hygiene halten, das funktioniert. Viele Grundprinzipien reichen einfach aus.

Außerdem wird immer das Immunsystem vergessen. Es ist erschütternd, dass auch meine Zunft diesen Unsinn, dass ein pathogener Erreger virulent wäre, nicht sofort unterbunden hat. Schon die Änderung der Pandemie-Definition hätten wir nicht zulassen dürfen.

mod-RNA-Injektionen

Und dann diese Idee der mod-RNA-Injektionen – einer körpereigenen Zelle beizubringen, etwas Fremdes auf der Oberfläche darzustellen: Das Immunsystem erkennt darin einen Feind und zerstört diese Zelle. Dass das jetzt als wundervolle und tolle Impfmethode propagiert wird, ist unfassbar. Wir bringen unseren eigenen Körper bei, unser Feind zu werden. Das ist die Blaupause für eine Autoimmunerkrankung.

Wenn ich eine Atemwegsinfektion habe, dann kann ich mit einer intramuskulären Injektion sowieso nichts anfangen – damit bilde ich IgM und IgG. Ich brauche aber IgA, um meine Schleimhäute zu schützen.

Es ist unbegreiflich, warum wir Tiermediziner keine offene Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Impfungen führen können. Ich wollte das 2021 auf den Weg bringen, damals leitete ich noch die Fachgruppe Tropenveterinärmedizin und Internationale Tiergesundheit der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG). Aber das wurde verhindert.

Jetzt wollen wir dieselben Fehler in der Tiermedizin bei den Nutz-, Haus- und Heimtieren auch noch machen? Ich werde dann nicht mehr impfen. Ich verspritze dieses Zeug nicht. Und ich kenne genug Leute, die das mit ihren Tieren nicht machen lassen, weil sie am eigenen Körper erfahren haben, wie schädlich der Dreck ist.

Aber was soll denn ein Bauer machen, der von seinem Viehbetrieb lebt?

Das ist die Frage. Und was machen wir, wenn wir das dann essen sollen? Wir können dieses Fleisch nur so lange kochen, bis alles kaputtgeht. Ich habe darauf keine wirkliche Antwort.

Warum sind die offiziellen Stellen so auf Linie?

Weil ihre Projekte und damit sie selbst teilweise davon leben, dass sie Impfungen propagieren. Wir finden zum Beispiel beim Verein «Tierärzte ohne Grenzen» auch Mitarbeiter, die ihre Jobs durch Impfprojekte finanzieren. Solche Projekte werden eben eher unterstützt, als Projekte, bei denen ein paar homöopathische Kügelchen verteilt werden – dafür gibt es kein Geld. Man muss schon die Pharmaindustrie im Hintergrund haben, und dafür dient ja dieser One-Health-Ansatz.


Kühe bekommen ihre Ohrmarken, wenn sie eine Woche alt sind; Foto: Sophia-Maria Antonulas

Das heißt, welche Aufgabe hat die Tiermedizin im großen Schema «One Health»?

Es geht sicherlich um Tierseuchenbekämpfung, was auch sinnvoll ist. Es geht bestimmt auch um Zoonosen. Auch Reptilien können Zoonosen übertragen, zum Beispiel Tuberkelbakterien oder Parasiten. Dadurch, dass die Tiere gesund erhalten werden, soll natürlich die menschliche Gesundheit geschützt werden.

«Corona» hin oder her: Der Hund kann den Menschen anstecken oder umgekehrt, Stichwort Influenza – eine weitere spannende Sache. Es geht um die Gesunderhaltung der tierischen Populationen, Heimtiere, Nutztiere, Wildtiere sowie um den Tierschutz.

Also Tiergesundheitserhaltung im Rahmen der Weltgesundheitserhaltung. Menschen sollen gesund sein, Pflanzen sollen gesund sein, die Umwelt soll gesund sein, Tiere sollen gesund sein.

Das klingt doch eigentlich ganz gut, oder?

Ja, das klingt es auch. Auch die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNO klingen prima. Aber ich weise immer darauf hin, dass die Datenbanken in der Tiermedizin schon vorhanden sind. Wenn Menschen gechipt sind, brauchen sie nur noch darin aufgenommen zu werden. Wenn Kuh Erna eine Woche alt ist, muss sie spätestens ihre Ohrmarken bekommen. Wenn sie krank ist, kann ihr Weg zurückverfolgt und geprüft werden, ob auch auf den anderen Höfen eine Kuh krank ist.

Für mich ist das immer ein zweischneidiges Schwert. Denn diese Nachhaltigkeit bedeutet eben auch, Bewegungsüberwachung und genaue Registrierung, also Eigentumsüberwachung und Identitätsmarkierung.

Janusköpfe

Wenn Sie daran gewöhnt sind, dass Ihr Hund gechipt ist, finden Sie es vielleicht ganz klasse, wenn Sie auch gechipt sind, um ins Restaurant zu dürfen. Das ist bei Kühen im Rahmen der Netzwerkanalyse sinnvoll. Aber warum muss mein Auto, mein Elektroroller wissen, wann ich wohin fahre? Kann jemand beobachten, wo ich entlang gefahren bin? Warum muss er oder sie das wissen? Wenn ich nur noch digitales Geld habe, dann weiß jemand, wie viele Gummibärchen ich kaufe. Und wenn ich drei Tüten zu viel kaufen will, was dann? Warum will jemand über mich entscheiden?

Es geht um persönliche Freiheit. Und deshalb nehme ich zum Beispiel in meiner Praxis nur Bargeld an. Wenn ich dem Tier die Analdrüsen ausdrücke und den Gestank habe, möchte ich nicht, dass die Bank davon 50 Cent bekommt. Und außerdem geht das niemandem etwas an – nur den Patienten, seinen zweibeinigen Dosenöffner und mich.

Es ist alles positiv und negativ. Das sind alles Janusköpfe. Alles kann für Böses benutzt werden. Aber vor allen Dingen müssen wir plötzlich eine Autorität über uns akzeptieren, die besser wissen will, was für uns gut ist, als wir selbst.


Oktober 2019: menschenfeindliche Darstellungen im Auswärtigen Amt; Foto: Claudia Schoene

Auch beim One-Health-Dogma scheinen die Menschen im Wege zu stehen. Auf dieser Konferenz im Auswärtigen Amt stand auf einer Folie sinngemäß, die Menschheit störe die Ökosysteme dabei, lebenserhaltend zu wirken.

Warum dürfen wir nicht einfach mal für zehn Jahre ohne alle diese Regularien leben, und dann sehen wir mal, was passiert? Wie sind wir ins 21. Jahrhundert gekommen? Impfungen gibt es erst seit etwas mehr als 200 Jahren. Wenn die so wichtig wären, wichtiger als unser Immunsystem, dann wären wir schon ausgestorben – die Tiere übrigens auch.

Warum gibt es nur noch eine Wahrheit? Das hat nichts mit Wissenschaft zu tun und auch nichts mit Medizin. Nur weil jemand durch verbrecherische Tätigkeiten Geld angehäuft hat, weiß er es nicht besser. Es liegt an uns. Wir lassen das zu, dass man uns ein digitales Gefängnis baut.

One Health

Bei der Konferenz One Health, One Planet, One Future stellte Peter Daszak das Event 201 nur unter einem anderen Namen vor. Mit dabei waren unter anderem Chris Walzer von der Wildlife Conservation Society, Niels Annen (SPD), damals Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Sabine Grabytsch vom Potsdam Institute for Climate Research, Lothar Wieler vom RKI, Eckart von Hirschhausen und natürlich Christian Drosten. Und drei Monate später hatten wir die «Pandemie», die genauso abläuft, wie sie das in New York durchgespielt hatten. Und in New York sitzt übrigens auch die Wildlife Conservation Society, die die Konferenz im Auswärtigen Amt mitveranstaltet hat.

Und Vincent Munster, Leiter der Abteilung für Virusökologie beim US-amerikanischen Gesundheitsinstitut NIH, hielt einen Vortrag über Pandemic Preparedness, also Pandemievorsorge. Inzwischen ist er in den Vereinigten Staaten angeklagt, weil er mutmaßlich Affenpocken-Viren aus dem Kongo in die USA geschmuggelt hat.

In weiterer Folge brachte Niels Annen zusammen mit Cristián Samper einen Artikel über die ach so bösen Märkte mit den Fledermäusen heraus.

Bei dieser ganzen Geschichte wurde und wird nur immer vergessen, dass der Mensch ein Immunsystem hat. Wir kommen damit zurecht – außer wir sind anders angeschlagen.

Vorwegnahme des Pandemievertrags

Lassen die Berlin Principles, die auf dieser Konferenz im Auswärtigen Amt unterzeichnet wurden, darauf schließen, wie gegen die Menschheit vorgegangen werden soll – auch mit Rückblick auf die Scheinpandemie der 2020er-Jahre?

Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Manhattan Principles, die die Wildlife Conservation Society 2004 erarbeitet hatte. Praktisch geht es dabei um ein World Government – eine Weltregierung. Alles müsse weltweit durchgeführt, weltweit identifiziert und weltweit kontrolliert werden.

Für mich sind diese Berliner Prinzipien die Vorwegnahme des WHO-Pandemievertrags und der Änderung der internationalen Gesundheitsregularien. Damals war mir das gar nicht so klar. Wenn wir uns die Inhalte ganz neutral ansehen, hört sich das erst mal ganz sinnvoll an. Aber auch bei der Tierseuchenbekämpfungen muss die Umgebung mit einbezogen werden – bin ich am Meer oder auf den Bergen, gibt es hier viel Wald und so weiter. Wenn alles global durchgeführt wird, fällt das weg. Dafür gibt es dann eine Impfung, und Sie brauchen gar nichts mehr zu verstehen.

Informationen werden zusammengezogen und konzentriert, also typisches Herrschaftswissen.

Wir haben keine Entscheidungsmöglichkeiten mehr, weil eben alles zentralisiert wird. Und während der vorgetäuschten Pandemie haben wir ja gesehen, was mit denen passiert, die gewarnt haben: Wir wurden verhauen, die Praxen wurden gestürmt, wir wurden vor Gericht gezerrt, wir wurden auf Demos mit Pfefferspray besprüht, anstatt dass man einfach mal sagt: Lass uns mal zusammensetzen. Als ich eine wissenschaftliche Diskussion wollte, hieß es, ich wäre «unwissenschaftlich», und ich wurde rausgeschmissen.

Fauci sagte: «I'm Mr. Science.» Aber es gibt nicht «Die» Wissenschaft, die ändert sich jeden Tag. Und wenn wir etwas nicht offen diskutieren dürfen, ist es mit der Wissenschaft vorbei.

Jetzt sollen auch noch in der Tiermedizin vermehrt Leitlinien eingeführt werden. Mit Leitlinien erübrigt sich das Studium. Dann sagt uns die Pharma, heute nehmen Sie dieses Medikament, wenn die Rezeptpflicht abgelaufen ist, nehmen Sie jenes – weil das wieder mehr Geld einbringt.

Die KI versucht sich dann als «Tierarzt»?

Es gibt sogar schon die Möglichkeit, sich mithilfe von KI Diagnosen geben zu lassen. Und Boehringer Ingelheim hat jetzt ein Stethoskop auf den Markt gebracht, das mithilfe von KI das Herz abhört. Nur: Wenn ich als Tiermedizinerin ein Herzgeräusch höre, heißt das nicht, dass das Herz ein Problem hat. Dann schicke ich das Tier zum Ultraschall, um zu sehen, ob die Klappen korrekt schließen. Denn es kann auch zu einem Klappengeräusch kommen, weil das Tier einfach aufgeregt ist.

Mit einem KI-Stethoskop lernen Mediziner überhaupt nicht mehr, ihre Ohren zu trainieren. Wir verlernen, uns auf unsere fünf bis sechs Sinne zu verlassen und diese ständig zu trainieren. Wir werden systematisch verdummt und dann nicht mehr gebraucht – weil die KI das macht.

Die abschließende Frage: Was bleibt zu tun? Konkret: Wie kann sich denn ein Bauer wehren, wenn es heißt, seine Tiere müssten gekeult werden?

Das kann er nicht. Also gesetzlich geht das nicht. Er kann Widerspruch einlegen, das hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Wir sind abhängig von Menschen, mit denen wir nichts zu tun haben, die aber das System, so wie es ist, und wie es sich immer weiter ausbreitet, unterstützen.

Ihre Hühner müssen Sie anmelden. Und Herr Schwab hat ja schon gesagt, wenn Sie selber was im Garten züchten, sei das natürlich sehr viel umweltschädlicher, als das, was die Landwirtschaft produziert.

Solange Menschen diesen Schwachsinn glauben, müssen wir uns einfach widersetzen. Wir müssen stur bleiben. Und im Notfall eben untergehen, wenn wir uns nicht beugen wollen. Ich werde mich denen, die immer im Hintergrund bleiben, nicht unterwerfen, ganz bestimmt nicht.

Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.

Den ersten Teil des Interviews mit der Tierärztin Claudia Schoene finden Sie hier.

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Mehr Angst vor dem Heim als vor dem Tod

15. September 2026 - 0:08

Dieser Beitrag erschien am 11. September 2026 zuerst auf Globalbridge. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung der Autorin übernehmen.

Es gibt Themen, die erst dann sichtbar werden, wenn man lange genug über sie schweigt. Die Pflege von Menschen gehört dazu. Sie verschwindet im Lärm des öffentlichen Betriebs – zwischen Reformversprechen, Kostenstatistiken und Schlagzeilen, die den Alltag selten treffen. In Rheinland-Pfalz kam sie einen ganzen Tag lang selbst zu Wort: Ungeschminkt, widersprüchlich und dringlich. In Leutesdorf erzählten Angehörige, Ärztinnen und Helfende von Überforderung, Entmündigung und fehlender Unterstützung. Ihre Berichte über Pflege, Sterben und Selbstbestimmung zeigten, wie ein überfordertes System in Deutschland Menschen abhängig macht und warum Würde dort beginnt, wo Hilfe tatsächlich ankommt. Am Ende stand eine Frage, die weit über diesen Tag hinausweist. Wie wollen wir leben, wenn wir auf andere angewiesen sind?

Manchmal genügt ein einziger Satz, um eine Gesellschaft zu entlarven. An diesem Tag in Leutesdorf war es die Bemerkung einer Frau, die über Jahre gekämpft hatte. «Ich habe mehr Angst vor Pflegeeinrichtungen als vor dem Sterben.» Keine Übertreibung, sie hatte Erfahrung. Spätestens in diesem Moment wurde klar, weshalb die Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V. ihr zwanzigjähriges Bestehen nicht mit einer Festrede und Schulterklopfen beging. Dieser Tag war eine Zumutung. Er führte dorthin, wo das deutsche Pflegesystem seine freundlich anmutenden Prospekte verliert, an Krankenbetten, in Nachtdiensten, zu erschöpften Töchtern, überforderten Ehepartnern und alten Menschen, deren Wille hinter Diagnosen, Routinen und Zuständigkeiten verschwindet.

Der bundesweit tätige Verein mit Sitz in St. Katharinen (Rheinland-Pfalz) hatte Mitglieder, Fachleute und Interessierte eingeladen. Viele brachten Geschichten mit, die gewöhnlich hinter Wohnungstüren und Klinikmauern bleiben. Es ging um Sterben und Begleitung, um Vertrauen, medizinische Machbarkeit, die Erfahrungen der Corona-Zeit, die rechtliche Betreuung, den Personalmangel in Heimen und die Frage, ob Pflege wieder als Aufgabe einer Gemeinschaft verstanden werden kann. Im Zentrum stand ein Wort, das in Leitbildern oft harmlos wirkt und an diesem Tag sein ganzes Gewicht zurückerhielt: Ethik.

Verletzlichkeit anderer begegnen

Den ersten Teil des Tages trugen mehrere Frauen. Ihre Berichte führten aus unterschiedlichen Richtungen zu denselben Themen. Wie verändert eine schwere Erkrankung das Vertrauen in die Medizin? Was bedeutet es, Angehörige über Jahre zu begleiten? Und wie lässt sich Verantwortung übernehmen, ohne den eigenen Willen vollständig an Institutionen und Fachleute abzugeben? Moderiert wurde das Gespräch von Adelheid von Stösser, der Gründerin und Vorsitzenden des Vereins.

Dr. Fee Friese benannte ein Menschenbild, das viele der späteren Geschichten miteinander verband. Die moderne Medizin, sagte sie, neige dazu, den Tod als Störung zu behandeln. Als etwas, das beherrscht, hinausgezögert und technisch korrigiert werden müsse. Wo der Körper vor allem als Maschine erscheint, wird Sterben leicht zum Defekt. Selbst die Sprache verrät diese Sicht. Organe funktionieren oder versagen, Systeme werden stabilisiert und Werte optimiert. Am Beispiel der Transplantationsmedizin zeigte Friese, wie schnell ein Mensch in einer solchen Logik auf verwertbare Körperfunktionen reduziert werden kann. Entscheidend war das Dahinterliegende: Was geschieht mit unserer Haltung, wenn Machbarkeit zum wichtigsten Maßstab wird?

Friese stellte diesem Denken eine meditative Praxis entgegen, die sie seit Jahrzehnten begleitet. Zwei Sätze stehen für sie am Beginn. Die Dankbarkeit dafür, überhaupt als Mensch geboren worden zu sein, und die Gewissheit, dass der Tod wirklich ist und ohne Warnung kommen kann. Das sei keine Drohung, erklärte sie. Es sei eine Erinnerung an die Kostbarkeit des Lebens. Wer die eigene Endlichkeit nicht verdrängt, muss den Tod weniger als Niederlage behandeln. Und wer sich der eigenen Verletzlichkeit stellt, begegnet auch der Verletzlichkeit anderer anders.

Angst vor Gericht und Strafe

Von da an öffnete sich der Raum für Erfahrungen, die nicht in Pflegestatistiken erscheinen. Eine Frau berichtete, wie sie während der Corona-Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung arbeitete und den Beruf schließlich aufgab. Anordnungen, die von «oben» kamen, gerieten in Konflikt mit dem eigenen fachlichen und moralischen Urteil. Kolleginnen hätten vieles mitgetragen, weil sie auf ihr Einkommen angewiesen waren, Kinder versorgten oder keine Alternative sahen. Was in der Ausnahmesituation als Gehorsam erschien, laufe einem später nach, sagte sie – dann, wenn die äußere Hektik vorbei ist und die eigene Beteiligung sichtbar wird.

Eine andere Teilnehmerin widersprach der Vorstellung, Vertrauen sei das Problem. Ohne Vertrauen könne kein Mensch leben. Gefährlich werde es dort, wo Vertrauen durch unvollständige Information missbraucht werde. Wer krank, erschöpft oder verängstigt ist, kann kaum sämtliche Diagnosen, Leitlinien und Folgen selbst prüfen. Aus Vertrauen wird blindes Vertrauen, wenn entscheidende Informationen fehlen und Zweifel als Störung behandelt werden. Friese nahm diesen Gedanken auf. Sie habe zugelassen, was mit ihr geschehen sei, sagte sie rückblickend auf ihre eigene Behandlung. Nicht als Selbstanklage. Eher als Ausgangspunkt für eine neue Haltung, sich zu informieren, Fragen zu stellen und Verantwortung nicht vollständig an vermeintliche Experten abzugeben.

Im weiteren Gespräch fiel das Wort «Selbstgeborgenheit». Es bezeichnete etwas, das in einer überreizten Gesellschaft leicht verlorengeht. Eine innere Orientierung, die nicht bei jeder neuen Anweisung, Schlagzeile oder Drohung zusammenbricht. Manche Teilnehmer sprachen über Religion, die ihnen keine Zuversicht vermittelt hatte, nur Angst vor Gericht und Strafe. Andere beklagten eine Kultur, die den Tod in Unterhaltung und Halloween-Symbole verlagert, während das ernsthafte Gespräch über Sterben, Abschied und ein gutes Ende kaum stattfindet. Wo diese Sprache fehlt, bleiben Menschen mit ihren Entscheidungen allein.

Bis die Rippen brachen

Besonders deutlich wurde das in der Geschichte einer Frau, deren 88-jährige Mutter dreihundert Kilometer entfernt lebte. Eines Tages setzte sie sich ans Fenster und hörte auf zu essen und zu trinken. Sie wollte nicht mehr leben. Erst Nachbarn bemerkten, wie weit sie sich bereits zurückgezogen hatte, und verständigten die Tochter. Dann begann die Maschinerie. Hilfe, Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Untersuchungen, Medikamente und nächtliche Fixierung. Der Satz der Mutter blieb derselbe. Das System hatte dennoch nur eine Antwort: Stabilisieren, behandeln, verlängern.

Die Tochter und ihre Familie fanden schließlich eine Einrichtung, in der mehr Ruhe und Menschlichkeit möglich waren. Die Mutter bekam ein Einzelzimmer. Die Tochter blieb bei ihr, verließ den Raum für kurze Zeit und fand sie bei ihrer Rückkehr tot vor. Bis heute frage sie sich, ob sie hätte bleiben müssen, ob sie zu wenig getan oder den Abschied verpasst habe.

Eine anwesende Ärztin antwortete mit einer Sanftheit, die den Saal für einen Moment still werden ließ, «Sie haben alles richtig gemacht.» Als Ärztin kenne sie die Gedanken, die nach einem Tod zurückbleiben, selbst dann, wenn medizinisch alles korrekt verlaufen sei. Menschen sterben nicht nach einem Plan, den Angehörige vollständig kontrollieren können. Sie berichtete auch von einer Reanimation bei einer 96-jährigen Frau, die auf Wunsch der Familie durchgeführt werden musste. «Wir haben auf ihr herumgedrückt, bis die Rippen gebrochen sind», sagte sie. Der Satz schnitt durch jede abstrakte Debatte. Er führte zur eigentlichen Grenze. Wann ist es genug? Und wer darf diese Entscheidung treffen?

Hinter sauberen Akten

Am Nachmittag veränderte sich der Ton. Die persönlichen Berichte blieben im Raum, doch Adelheid von Stösser zog die politische und institutionelle Linie durch zwanzig Jahre Vereinsarbeit. Von Stösser ist Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe und seit Jahrzehnten eine der beharrlichsten Kritikerinnen des deutschen Pflegesystems. 2005 gründete sie mit Mitstreitern den Pflege-Selbsthilfeverband e.V., 2018 wurde daraus die Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V..

Am Anfang stand die Hoffnung, über die Politik verbindliche Maßstäbe zu schaffen. Von Stösser arbeitete in einer bundesweiten Gruppe an der «Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen» mit. Das Dokument übersetzte Grundrechte in den Pflegealltag. Selbstbestimmung, Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung, eine angemessene Versorgung, Achtung der Privatheit und das Recht, als Person behandelt zu werden. Nichts daran war revolutionär. Gerade darin lag die Brisanz.

Als die Charta fertig war, hätten Vertreter von Trägern und Verbänden eingewandt, ihre Umsetzung erfordere mehr Personal, andere Strukturen und zusätzliche Mittel. Von Stösser erinnerte an die Versprechen derselben Einrichtungen. Auf Webseiten, in Broschüren und Leitbildern wurde längst eine Pflege beschrieben, die den Maßstäben der Charta entsprach. Erst als diese Versprechen überprüfbar werden sollten, galten sie als unrealistisch. Die Charta blieb unverbindlich. Kein Heim, keine Aufsicht und kein Gericht musste sich an ihr messen lassen. Für von Stösser war sie am Ende ein «schönes» Papier für die Ablage.

Aus dieser Ernüchterung entstand die Einsicht, dass Veränderung nicht allein von Ministerien und Verbänden zu erwarten war. Die Initiative begann, eigene Kriterien zu entwickeln, Missstände öffentlich zu machen und Menschen in konkreten Konflikten zu unterstützen. Ein Gutachterteam besuchte Pflegeheime jeweils zwei Tage lang, sprach mit Bewohnern, Angehörigen und Beschäftigten und beobachtete das Klima im Haus. Es ging nicht nur um korrekt ausgefüllte Formulare. Es ging um den Tonfall, um Aufmerksamkeit, um die Sorge, ob jemand im Rollstuhl in die Sonne gebracht wird, obwohl dies Zeit kostet. Zwölf Einrichtungen erhielten eine Auszeichnung.

Doch auch diese Erfahrung hatte eine bittere Seite. In einem ausgezeichneten Heim wechselte die Leitung. Die Person, die eine menschliche Kultur getragen hatte, wurde aus dem Haus gedrängt. Die Atmosphäre veränderte sich. Das Prädikat blieb zunächst, die Wirklichkeit nicht. «Wenn die Haltung verschwindet, verschwindet die Qualität», fasste von Stösser das Problem zusammen. Regeln können Mindeststandards setzen. Sie können keine Menschlichkeit erzeugen, wenn jene fehlen, die sie täglich leben.

2012 stellte die Initiative ihre eigenen Auszeichnungen ein. Angesichts glänzender Pflegenoten wollte kaum eine Einrichtung das Risiko eingehen, bei einer realitätsnahen Prüfung schlechter abzuschneiden. Zur gleichen Zeit etablierte der Medizinische Dienst ein Prüfsystem, das vor allem Dokumentationen bewertete. Die Pflegenoten lagen bald in einem erstaunlich guten Durchschnittsbereich. Ob Menschen wundgelegen, isoliert oder medikamentös ruhiggestellt wurden, ließ sich hinter sauberen Akten verbergen. Wer richtig dokumentierte, konnte eine gute Note erhalten. Das Papier wurde zum Beweis für eine Wirklichkeit, die es nicht gab.

«Was nachts passiert, sieht keiner»

Seit 2014 gehört die Besetzung der Nachtdienste zu den Schwerpunkten der Initiative. Von Stösser schilderte eine Praxis, die außerhalb der Heime kaum vorstellbar ist. Eine einzige Pflegekraft ist nachts mitunter für vierzig oder fünfzig Menschen verantwortlich. In Bayern gilt nachts ein Mindestverhältnis von einer Pflegekraft zu vierzig Bewohnern, in Baden-Württemberg von einer beschäftigten Person zu fünfundvierzig Bewohnern. Schon diese Schlüssel zeigen, wie wenig Raum für individuelle Hilfe bleibt. Wer stürzt, Schmerzen hat, sterbend im Bett liegt oder in einer demenziellen Krise umherwandert, konkurriert mit allen anderen um dieselbe Person.

«Was nachts passiert, sieht keiner», sagte von Stösser. Der Satz erklärt, weshalb dieses Thema politisch so lange im Schatten blieb. In der Corona-Zeit wurde ausführlich über Besuchsverbote gesprochen. Weniger Beachtung fand, dass dieselbe Nachtwache durch viele Zimmer ging und damit zur unfreiwilligen Verbindung zwischen sämtlichen Bewohnern wurde. Schutz wurde über Isolation organisiert, während die strukturelle Unterbesetzung unangetastet blieb.

Auch das Betreuungsrecht wurde für die Initiative zu einem Feld praktischer Gegenwehr. Von Stösser berichtete von Menschen, die gegen ihren Willen unter rechtliche Betreuung gestellt oder in Einrichtungen gebracht worden waren, obwohl sie ihren Willen noch äußern konnten. Manchmal reichten Schwerhörigkeit, Verwirrung nach einem Krankenhausaufenthalt oder das Fehlen durchsetzungsfähiger Angehöriger, damit andere über Wohnung, Vermögen und Lebensort entschieden.

Die Initiative sammelte Fälle und veröffentlichte die Broschüre «Erfahrungen mit rechtlicher Betreuung im Pflegebereich». Von Stösser schickte sie an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages und wurde als Sachverständige zu einer Anhörung eingeladen. Die Reform, die 2023 in Kraft trat, stärkte den Vorrang des Willens der betreuten Person und die unterstützte Entscheidungsfindung. Sie beseitigte den Machtmissbrauch nicht. Sie veränderte jedoch den rechtlichen Maßstab.

Wie viel davon im Einzelfall abhängt, ob jemand genau hinsieht, zeigte die Geschichte einer über neunzigjährigen Frau. Nach einem Schlaganfall war sie halbseitig gelähmt, auf einen Rollstuhl angewiesen und konnte nur schwer sprechen. Geistig war sie klar. Trotzdem galt sie als dement, ein Berufsbetreuer und das Heim entschieden über ihr Leben. Zwei Freundinnen wandten sich an die Initiative. Von Stösser dokumentierte den Willen der Frau, ordnete Unterlagen und konfrontierte die Verantwortlichen mit den Rechtsverletzungen. Am Ende konnte die Frau die Einrichtung verlassen und wieder in einer von ihr gewünschten Umgebung leben. Für von Stösser gehört dieser Fall zu den wichtigsten Erfolgen der Vereinsgeschichte. Er zeigt, was «gelebte Ethik» bedeutet. Den Willen eines Menschen auch dann ernst zu nehmen, wenn er leise, mühsam oder unbequem geäußert wird.

Die Summe der Defizite

Nach der Bilanz der Konflikte rückte ein Projekt in den Mittelpunkt, das die Grundsätze des Vereins in den Alltag übersetzt: Das HelferNetz-daheim. Das Angebot der Pflegeethik-Initiative bringt Menschen mit Unterstützungsbedarf und geschulte Helfende aus der Region zusammen. Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und Angehörigen verlässliche Freiräume zu verschaffen.

Andrea Otten, Heilpraktikerin in Dattenberg und Alltagsbegleiterin, stellte bei der Veranstaltung die Arbeit des Netzwerks vor. Die Helfer erhalten eine Basisschulung, Erste-Hilfe-Kenntnisse und Versicherungsschutz. Ihre Arbeit wird im Rahmen einer Aufwandsentschädigung vergütet. Bei der Tagung berichtete Otten von 21 Helfenden, 40 Betreuungsverträgen und 22 Menschen, die regelmäßig begleitet wurden. Hinter den Zahlen stehen Spaziergänge, Arzttermine, Friedhofsbesuche, Einkäufe, gemeinsames Kochen und Stunden, in denen jemand einfach «nur» da ist.

Ursula Groteclaes erzählte von einem älteren Mann. Alle paar Wochen sollte jemand die Wäsche waschen und das Bett beziehen. Er sei bewusst gern allein gewesen und habe kein Bedürfnis nach Gesprächen gezeigt. Groteclaes hielt sich an die Vereinbarung. Nach einem halben Jahr begann er von seiner Familie, seinem Beruf und seinen Sorgen zu erzählen. Nähe war entstanden.

Eine hochbetagte Frau, fast hundert Jahre alt, kannte ihre Vergesslichkeit und schämte sich dafür. Fragen nach dem vergangenen Tag oder dem Mittagessen versetzten sie in Panik, weil sie die Antwort nicht wusste. Also stellte Groteclaes diese Fragen nicht mehr. Beide gingen denselben vertrauten Weg, besuchten bekannte Cafés und sprachen über frühere Jahre. Dort war vieles wach. Die Frau musste nicht vorgeführt bekommen, was ihr Gedächtnis verloren hatte. Mit ihr buk Groteclaes Kuchen. Namen und familiäre Zusammenhänge waren kaum noch abrufbar. Doch die Hände wussten, wie Teig gerührt und Äpfel geschält werden. Als der Kuchen aus dem Ofen kam, fragte die Frau, woher er stamme. Es gab keinen Grund, sie zu korrigieren. Entscheidend war, dass sie für eine Weile etwas tun konnte, das ihr vertraut war. Die Würde lag im Tun.

Solche Begegnungen zeigen, was im engen Takt eines normalen Pflegedienstes verloren geht. Der Mensch erscheint dort leicht als Summe seiner Defizite. Das HelferNetz-daheim setzt an Fähigkeiten, Gewohnheiten und Beziehungen an. Es ist organisierte Nähe – geschult, versichert und verlässlich.

Wochen im Daueradrenalin

Wie weit Deutschland von einer solchen Verlässlichkeit entfernt ist, zeigte der Bericht von Ingrid Brill aus St. Peter-Ording. Ihre Mutter erlitt im Alter von 89 Jahren eine Hirnblutung, wurde operiert und fiel ins Koma. Kaum war sie erwacht, begannen Diskussionen über künstliche Ernährung, PEG-Sonde und Rehabilitation, als handele es sich um eine junge Patientin mit absehbarer Erholung. Brill setzte später durch, dass die Sonde entfernt wurde, nachdem keine Besserung mehr zu erwarten war. Die Mutter lebte noch sechs Jahre in einem Heim.

Brill versuchte, Missstände über Beschwerden und Strafanzeigen verfolgen zu lassen. Verfahren endeten mit dem Hinweis, es bestehe kein öffentliches Interesse. Später pflegte sie ihren deutlich älteren Ehemann zu Hause. Das Haus wurde umgebaut, die Familie organisierte Tagespflege, Kurse und die Unterstützung der Kinder. Pflege bedeutete rund um die Uhr Verantwortung. Während der Corona-Zeit brachen Entlastungsmöglichkeiten zeitweise weg. Nach dem Tod ihres Mannes musste Brill erst selbst wieder zu Kräften kommen.

Dann stellte sie fest, dass es auf der Halbinsel keine Tagespflege mehr gab. Eine Einrichtung war verkauft worden, Brandschutzauflagen und wirtschaftliche Erwägungen führten zur Schließung. Manche Betroffene fanden Plätze im fünfzig Kilometer entfernten Husum. Andere blieben zu Hause. Im Gespräch mit Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden, Seniorenvertretungen und Kommunalpolitikern begegnete Brill überall demselben Muster. Alle sahen das Problem, doch niemand fühlte sich in der Lage, es zu lösen. Für Kinder werden Kitas, Krippen und Horte als kommunale Infrastruktur geplant, damit Familien leben und arbeiten können. Für alte Menschen fehlt vielerorts ein vergleichbares Selbstverständnis.

Den härtesten Einblick in den Alltag pflegender Angehöriger gab ein Brief von Elke Feit, die selbst nicht zur Tagung nach Leutesdorf kommen konnte. Ihr Vater war nach Komplikationen eines Krankenhausaufenthaltes mit einem Bauchdeckenkatheter nach Hause entlassen worden. Feit musste lernen, Sauerstoff zu geben, den Katheter zu spülen, Medikamente zu kontrollieren und die Ernährung zu organisieren. Zugleich stritt sie mit Klinik, Hausarzt, Pflegedienst, Pflegekasse und Medizinischem Dienst. Die Entlassung war zu früh erfolgt. Für das Krankenhaus war der Vater «kein Fall mehr». Für die Tochter begann der Fall erst.

«Eigentlich muss man als pflegende Angehörige Psychologin, Ärztin, Pflegekraft, Juristin, Kämpferin und Mensch sein. Wie soll das gehen?», schrieb Feit. Sie beschrieb die Müdigkeit nach Wochen im Daueradrenalin, das ständige Fordern, Prüfen, Lernen und Rechtfertigen. Sie wünsche sich keine weiteren Beratungsangebote, erklärte sie, sie brauche aktive Hilfe. Keine Bittstellerrolle und keine neuen Schleifen. Ihr letzter Satz fasste den Tag zusammen, «Ich wünsche mir, dass meine Angst, alt zu werden, nicht noch größer wird.»

Zurück in die Kommune

Aus diesen Geschichten ergab sich die politische Frage fast zwangsläufig. Adelheid von Stösser hält die deutsche Pflegeversicherung in ihrer gegenwärtigen Form für strukturell verfehlt. Zu bürokratisch, zu weit vom Alltag entfernt und zu stark auf die Verwaltung festgestellter Pflegebedürftigkeit sei sie ausgerichtet. Das System verteilt Leistungen über Pflegegrade, Kassen, Gutachten und Träger. Es schafft damit Ansprüche, aber noch kein verlässliches Netz. Angehörige bleiben trotz anerkannter Pflegebedürftigkeit oft die zentrale Versorgungsinstanz.

Von Stösser plädiert deshalb für einen grundlegenden Richtungswechsel. Langfristig hält sie die Abschaffung der Pflegeversicherung und eine steuerfinanzierte Versorgung in Verantwortung von Ländern und Kommunen für den konsequenten Weg. Pflege solle schrittweise dorthin zurückkehren, wo der konkrete Bedarf sichtbar wird. Sie verweist auf Dänemark und andere skandinavische Länder, in denen Städte und Gemeinden die Versorgung organisieren. Wer Hilfe benötigt, wendet sich an eine kommunale Stelle. Eine Fachkraft kommt ins Haus, ermittelt gemeinsam mit dem Betroffenen und der Familie den tatsächlichen Bedarf und erstellt einen Versorgungsplan. Ambulante Hilfe, Tagesbetreuung, Fahrdienste, Mahlzeiten, Kurzzeitpflege und stationäre Angebote gehören zu einem örtlichen Netz. Ein Heim wird erst dann notwendig, wenn andere Lösungen nicht mehr tragen.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Perspektive. Eine Kommune hat ein Interesse daran, dass ihre Bürger möglichst lange selbstständig bleiben und Angehörige nicht zusammenbrechen. Prävention, frühe Hilfe und soziale Einbindung sparen nicht nur Kosten. Sie verhindern, dass aus einer kleinen Einschränkung eine umfassende Pflegebedürftigkeit wird. Pflegefachkräfte müssten in einem solchen System weniger Zeit mit Abrechnung und Minutentakten verbringen. Ihre fachliche und soziale Kompetenz könnte wieder am Menschen ankommen.

Betroffene stoßen auf Wartelisten

Wie brandaktuell von Stössers Kritik ist, zeigt der aktuelle Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Vordergründig geht es – so das Ministerium – um Prävention und eine bessere Begleitung pflegebedürftiger Menschen. Tatsächlich soll zugleich der Zugang zu Leistungen erschwert werden. Die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 würden steigen. Nach den Berechnungen, auf die sich das Ministerium selbst beruft, könnten allein dadurch bei Erstbegutachtungen knapp zwölf Prozent weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt werden. Zusammen mit Änderungen bei der Bewertung einzelner Fähigkeiten wären es etwa 22 Prozent. Auch Höherstufungen könnten seltener werden.

Besonders einschneidend wäre die Veränderung bei Pflegegrad 1. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, mit dem bisher anerkannte Hilfen im Haushalt, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlt werden können, soll ab 2027 entfallen. An seine Stelle träte eine sogenannte «Pflegebegleitung». Sie soll den Bedarf feststellen, beraten, geeignete Angebote vermitteln und darauf achten, dass Empfehlungen zu Prävention und Rehabilitation umgesetzt werden. Menschen, die erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, sollen zudem in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des vorgesehenen Entlastungsbudgets erhalten.

Die Begründung des Ministeriums klingt zunächst schlüssig. Der Entlastungsbetrag werde von weniger als der Hälfte der Berechtigten genutzt und habe eine Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend verhindert. Eine feste Ansprechperson könne früher erkennen, was fehlt, Angehörige entlasten und Hilfen besser koordinieren. Auch Sozialverbände halten eine solche Begleitung grundsätzlich für sinnvoll. Eine bessere Pflegeberatung ist jedoch nicht das Problem. Problematisch wird sie dort, wo sie eine praktische Leistung ersetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, die neue Beratung könne die Lücke beim Pflegegrad 1 nicht schließen.

Denn aus der geringen Nutzung einer Leistung folgt noch nicht, dass sie überflüssig ist. Viele Betroffene finden keinen anerkannten Anbieter, stoßen auf Wartelisten oder wissen nicht, wie sie den Anspruch abrechnen können. Besonders in ländlichen Regionen fehlt es an Menschen, die regelmäßig ins Haus kommen, beim Einkauf helfen, einen Spaziergang ermöglichen oder Angehörige für einige Stunden ablösen. Die Bundesregierung löst damit ein Zugangs- und Angebotsproblem, indem sie den Anspruch streicht. Das ist ungefähr so, als würde man eine selten genutzte Buslinie abschaffen, ohne zu untersuchen, ob sie deshalb leer bleibt, weil sie nur zweimal am Tag fährt.

Rechtzeitig entlasten

Im Kreis Neuwied zeigt sich diese Trennung besonders deutlich. Dort gibt es Pflegestützpunkte und das rheinland-pfälzische Angebot «Gemeindeschwester plus». Die Fachkräfte beraten, führen präventive Gespräche und vermitteln vorhandene Hilfen. Sie übernehmen jedoch keine regelmäßige Alltagsbegleitung. Auch ambulante Pflegedienste sind in erster Linie für körperbezogene Pflege, medizinische Versorgung und Haushaltshilfe im vereinbarten Leistungsrahmen zuständig. Ein gemeinsamer Theaterbesuch, der Weg zum Fußball- oder Golfplatz oder einige Stunden Gesellschaft gehören meist nicht zu ihrem Alltag.

Genau diese Lücke schließt das Angebot «HelferNetz-daheim» der Pflegeethik-Initiative Deutschland. Die Helfer beraten nicht nur. Sie kommen ins Haus, verbringen Zeit mit den Menschen und verschaffen Angehörigen Freiraum. Sie werden durch den Verein geschult, versichert und können für ihre Tätigkeit eine Vergütung im Rahmen der Übungsleiterpauschale erhalten. Trotzdem finden sich nur begrenzt Menschen, die eine solche Aufgabe dauerhaft und verlässlich übernehmen. Denn Alltagsbegleitung ist mehr als eine gelegentliche Gefälligkeit. Sie verlangt Zeit, Verantwortung und die Bereitschaft, wiederzukommen.

Von Stössers Kritik richtet sich deshalb gegen einen grundlegenden Denkfehler. Der Staat formuliert einen finanziellen Anspruch, stellt jedoch kein flächendeckendes Angebot bereit. Vereine, Wohlfahrtsverbände oder engagierte Bürger müssen Helfer finden, schulen, versichern, Einsätze koordinieren und die Abrechnung organisieren. Fehlen solche Strukturen, bleibt der Anspruch ungenutzt. Seine geringe Nutzung wird anschließend als Beleg dafür angeführt, dass man ihn streichen könne.

Dass dabei auch ein Sparziel verfolgt wird, verschweigt der Entwurf nicht. Die veränderte Begutachtungssystematik soll die Pflegeversicherung bereits 2027 um 1,3 Milliarden Euro entlasten, bis 2030 werden 4,2 Milliarden Euro jährlich erwartet. Der Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 soll weitere 400 bis 500 Millionen Euro einsparen. Nur ein Teil der bisherigen Mittel fließt in die neue Pflegebegleitung. Prävention und Ausgabenkürzung werden damit in derselben Maßnahme verbunden.

Von Stösser bestreitet nicht den Wert guter Beratung. Sie bezweifelt, dass ein Gespräch jene Hilfe ersetzen kann, die Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag tatsächlich benötigen. Prävention beginnt für sie nicht mit einer weiteren Verwaltung der Zuständigkeit. Sie beginnt dort, wo jemand kommt und rechtzeitig entlastet. Das «HelferNetz-daheim» zeigt im Kleinen, wie eine solche Hilfe aussehen kann. Zugleich macht es sichtbar, was dem Pflegesystem fehlt. Die öffentliche Gewähr, dass aus einem gesetzlichen Anspruch auch ein erreichbares Angebot wird.

Eine andere Pflegekultur

Der Umbau muss nicht mit einem bundesweiten Großgesetz beginnen. Gemeinden könnten zunächst den tatsächlichen Bedarf erheben. Sie wissen, wie viele ältere Menschen vor Ort leben, verschicken Geburtstagsgrüße und Seniorenkalender. Sie könnten auch fragen, wer allein ist, wer einen Angehörigen pflegt, wo Tagespflege fehlt und an welcher Stelle wenige Stunden Entlastung eine Krise verhindern würden. Hausbesuche, Gespräche und lokale Pflegekonferenzen lieferten ein genaueres Bild als allgemeine Prognosen. Tagespflege könnte als kommunale Aufgabe verstanden werden, ähnlich selbstverständlich wie eine Kita. Bürgergenossenschaften könnten örtliche Pflegezentren, Demenz-Wohngemeinschaften und Begegnungsräume finanzieren. Entscheidend wäre, dass die Infrastruktur nicht bei jedem Betreiberwechsel oder Renditeproblem verschwindet.

Dahinter steht das Subsidiaritätsprinzip. Was eine Familie leisten kann, soll sie leisten können, jedoch ohne daran zu zerbrechen. Wo ihre Kräfte oder Möglichkeiten nicht reichen, ist die Gemeinde gefordert. Danach folgen Kreis und Land. Die gegenwärtige Pflege dreht dieses Verhältnis um. Entscheidungen werden weit entfernt getroffen, während die konkrete Verantwortung vor Ort liegen bleibt.

Die Angst vor dem Altwerden entsteht selten allein aus der Aussicht auf den Tod. Sie wächst aus dem Wissen, wie das Leben davor aussehen kann. Abhängig von überlasteten Diensten, wechselnden Bezugspersonen, anonymen Entscheidungen und Angehörigen, die für jede Entlastung kämpfen müssen. Entscheidend ist, ob Menschen in ihrem vertrauten Umfeld weiterhin am Leben teilhaben können.

Das «HelferNetz-daheim» im Kreis Neuwied zeigt, wie eine Antwort aussehen kann. Seine Bedeutung liegt nicht allein in den einzelnen Einsätzen. Das Projekt führt vor, was auch andernorts fehlt, eine verlässliche Verbindung zwischen professioneller Pflege, familiärer Verantwortung und dem Leben außerhalb der eigenen Wohnung. Ein Spaziergang, ein Theaterabend oder einige Stunden Gesellschaft erscheinen im Leistungssystem nebensächlich. Für einen pflegebedürftigen Menschen können sie den Unterschied zwischen Teilhabe und zunehmender Isolation bedeuten.

Das Beispiel ist regional, das Konzept dahinter reicht viel weiter. Überall, wo ältere Menschen zu Hause leben möchten, braucht es Personen und Strukturen, die zwischen medizinischer Versorgung und privater Aufopferung jene Lücke schließen, in der Alltag überhaupt erst möglich bleibt. Eine andere Pflegekultur beginnt deshalb nicht erst mit dem nächsten Reformgesetz. Sie beginnt dort, wo Gemeinden, Vereine und Bürger Verantwortung so organisieren, dass Hilfe nicht nur bewilligt wird, sondern tatsächlich ankommt.

Quellen und Anmerkungen: (abgerufen am 24.Juli 2026)

1.) Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V.: Bericht zur 20.Jahrestagung in Leutesdorf: https://pflegeethik-initiative.de/2025/11/23/was-am-ende-zaehlt/
2.) Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V.: Verein, Sitz und Arbeitsfelder: https://pflegeethik-initiative.de/
3.) Vorstand: Funktionen und beruflicher Hintergrund von Adelheid von Stösser, Dr. Fee Friese und Andrea Otten: https://pflegeethik-initiative.de/vorstand/
4.) Vereinsgeschichte: Umbenennung des Pflege-Selbsthilfeverbands zum 18. Januar 2018: https://pflegeethik-initiative.de/ueber-uns/
5.) Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/charta-der-rechte-hilfe-und-pflegebeduerftiger-menschen-77446
6.) Charta, vollständige Fassung: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93450/be474bfdb4016bbbca9bf87b4cb9264b/charta-der-rechte-hilfe-und-pflegebeduerftiger-menschen-data.pdf
7.) Pflege-Selbsthilfeverband: Historisches Projekt „Auszeichnung menschenwürdige Pflege“: https://www.heimauszeichnung.de/
8.) Pflege-Selbsthilfeverband: Kritik am früheren System der Pflegenoten: https://www.pflege-shv.de/index.php?page=pflegenoten
9.) Bayern: Gesetzlicher Mindestpersonaleinsatz im Nachtdienst, § 19 Abs. 5 AVPfleWoqG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVPfleWoqG-19
10.) Baden-Württemberg: Mindestbesetzung im Nachtdienst, § 10 LPersVO: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007CCCNN00000000022
11.) Pflegeethik-Initiative: Nachtdienst und personelle Unterbesetzung aus Sicht des Vereins: https://pflegeethik-initiative.de/initiativen/
12.) Bürgerliches Gesetzbuch: Bestellung eines Betreuers nur bei Erforderlichkeit und nicht gegen den freien Willen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1814.html
13.) Bürgerliches Gesetzbuch: Vorrang der Wünsche und unterstützte Entscheidungsfindung, § 1821 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html
14.) Pflegeethik-Initiative: Betreuungswillkür und Erfahrungen im Pflegebereich: https://pflegeethik-initiative.de/category/initiativen/
15.) HelferNetz-daheim: Aufgaben, Zielgruppe und Einsatzgebiet Kreis Neuwied: https://pflegeethik-initiative.de/2024/02/07/haeusliche-pflege-auf-mehrere-schultern-verteilen/
16.) Bundesfinanzministerium: Steuerliche Voraussetzungen der Übungsleiterpauschale bei Betreuung und Pflege: https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/2-Steuerfreie-Einnahmen/Paragraf-3-Druck/r-3-26.html
17.) Dänemark: Kommunale Zuständigkeit für Altenpflege, häusliche Pflege und Rehabilitation: https://lifeindenmark.borger.dk/healthcare/the-danish-healthcare-system/how-the-danish-healthcare-system-works
18.) Dänemark: Individuelle Bedarfsprüfung und kommunaler Versorgungsplan: https://lifeindenmark.borger.dk/healthcare/the-danish-healthcare-system/holistic-care
19.) Dänemark: Kommunale Prüfung des Bedarfs an betreutem Wohnen oder einem Pflegeheimplatz:
https://lifeindenmark.borger.dk/healthcare/nursing-homes-and-elder-care/nursing-homes
20.) Pflegeethik-Initiative: Adelheid von Stössers Stellungnahme zum Pflegereformvorhaben 2026: https://pflegeethik-initiative.de/2026/06/10/pflegereform-2026-weiter-in-die-falsche-richtung/
21.) Bundesgesundheitsministerium: Geltender Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/weitere-leistungen-und-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag
22.) Bundesgesundheitsministerium: Übersichtsseite zum Pflegeneuordnungsgesetz; derzeit laufendes Verfahren: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog
23.) Bundesgesundheitsministerium: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 5. Juni 2026; Schwellenwerte, Pflegegrade und Pflegebegleitung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
24.) Bundesgesundheitsministerium: Erläuterung der einzelnen Maßnahmen und Finanzwirkungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/PNOG/PNOG_Erlaeuterung_Massnahmen.pdf
25.) Bund-Länder-Arbeitsgruppen: Fachliche Eckpunkte und Begründung der Neuausrichtung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Z/Zukunftspakt_Pflege/20251211_Papier_der_Fachebenen.pdf
26.) Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag und zur geplanten Pflegebegleitung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog
27.) Verbraucherzentrale Bundesverband: Stellungnahme zum Referentenentwurf; Kritik an fehlenden Angeboten und der Kürzung bei Pflegegrad 1: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP21/Pflegeneuordnungsgesetz_-_PNOG/vzbv_Stellungnahme_PNOG_bf.pdf
28.) Landkreis Neuwied: Gemeindeschwesterplus; Beratung und Vermittlung, keine pflegerischen Tätigkeiten: https://www.kreis-neuwied.de/leben-im-landkreis/soziales/angebote-zur-pflege/gemeindeschwesterplus/2026-gs-flyer-drei-fk-pr-mit-impressum.pdf?cid=9uv
29.) Landkreis Neuwied: Pflegestützpunkte, Gemeindeschwesterplus und anerkannte Alltagsangebote: https://www.kreis-neuwied.de/leben-im-landkreis/soziales/angebote-zur-pflege/uebersicht-pflegeangebote/stadt-neuwied/
30.) Deutscher Bundestag: Regulärer Weg eines Regierungsentwurfs und drei parlamentarische Lesungen: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
31.) Bundesrat: Fristen im Gesetzgebungsverfahren; regulär sechs Wochen, in besonderen Fällen drei oder neun Wochen: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/verfahren/verfahren-node.html
32.) Deutscher Bundestag: Sitzungswochen 2026; mögliche Zeitfenster, keine PNOG-Terminierung: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/sitzungskalender/bt2026-1084980
33.) AOK: Fortlaufende Übersicht zum Verfahrensstand des Pflegeneuordnungsgesetzes: https://www.aok.de/pp/gesetz/pnog/

Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht weiterhin nur den Referentenentwurf. Ein Kabinettsbeschluss sowie verbindliche Termine für die erste, zweite oder dritte Lesung sind noch nicht ausgewiesen. Verbindliche Termine für die parlamentarische Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes stehen bislang nicht fest.

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«Keine gewöhnliche Geschichte über Blutgerinnsel»

15. September 2026 - 0:06

Seit 2021 berichten Bestatter von ungewöhnlichen Strukturen in Blutgefäßen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie durch die COVID-«Impfungen» verursacht wurden. Eine Anfang Juli veröffentlichte Studie dokumentiert das Phänomen (wir berichteten). Dabei wurden 808 Einbalsamierer in den USA nach solchen ungewöhnlichen Blutgerinnseln befragt. 75 Prozent von ihnen beobachteten zwischen 2022 und 2025 weiße Faserklumpen in Leichen. Der Anteil der Leichen, bei denen sie diese sahen, lag zwischen 19 und 27 Prozent.

In einer weiteren Studie, die ebenfalls im Juli publiziert wurde fanden die Forscher Hinweise darauf, dass es sich bei diesen Strukturen nicht einfach um gewöhnliche Blutgerinnsel handelt, sondern um abnormale Proteinaggregate, die mit der Zeit zunehmend organisierter und kompakter werden.

An beiden Arbeiten war Daniel Santiago, Pharmakologe aus Florida, beteiligt. An der zweiten Studie nahm auch der australische organische Chemiker Greg Harrison teil. Beide wurden nun vom medizinischen Kommentator John Campbell interviewt.

Wie The Defender berichtet, erklärten die beiden Forscher, dass weitere Untersuchungen erforderlich seien, um festzustellen, um welche Strukturen es sich handelt – und warum sich so wenige Pathologen damit befassen. «Ich möchte nicht, dass dies mit der Zeit als etwas Normales angesehen wird», sagte Santiago. Das sei «keine gewöhnliche Geschichte über Blutgerinnsel».

Den Experten zufolge unterscheiden sich diese Gerinnsel von normalen Blutgerinnseln aufgrund ihrer weißen, langen und gummiartigen Struktur. Sie wurden als «fibrinöse Abdrücke» (fibrous casts) bezeichnet, da sie schwer zu zerreißen seien und teilweise die Form der Blutgefäße beibehalten, in denen sie sich gebildet haben.

Harrison erklärte, dass die Gerinnsel gedehnt werden können und sogar das Gewicht einer Pinzette tragen. Er beschrieb sie eher wie künstlich hergestellten Kunststoff oder Gummi, «den der Körper erzeugt hat», als wie gewöhnliche Blutgerinnsel. Zudem würden die Strukturen den normalen Mechanismen des Körpers zum Abbau von Gerinnseln widerstehen.

Wie The Defender feststellt, fanden die Wissenschaftler Hunderte verschiedener Proteine in den Strukturen, darunter große Mengen an Fibrinogen – ein Protein, das an der normalen Blutgerinnung beteiligt ist. Sie fanden auch Hinweise darauf, dass einige der Proteine eine ungewöhnliche, fehlgefaltete Form aufweisen, die sie als «amyloid-ähnlich» beschrieben.

Amyloid sei eine Art abnormaler Proteinanlagerung, die mit mehreren Krankheiten in Verbindung gebracht wird, darunter Alzheimer. Harrison betonte jedoch, dass die Forscher nicht behaupten, definitiv bewiesen zu haben, dass die Strukturen Amyloid enthielten. In der Studie heiße es ausdrücklich, dass sie «amyloid-ähnlich» sind, betonte er. Laut den Forschern ist diese Unterscheidung wichtig, da sie damit beschreiben, wie die Proteine aussehen, und nicht festlegen, was sie exakt sind oder welche Rolle sie spielen.

Santiago merkte an, dass abnormale Veränderungen von Proteinen schwerwiegende Folgen haben können, da Proteine viele der essenziellen Funktionen des Körpers ausführen. Er stellte klar:

«Diese Proteine sind die Arbeitspferde des Körpers, und wenn mit diesen Proteinen etwas passiert, führt das zu einem Krankheitszustand.»

Die Wissenschaftler gaben auch an, dass sich die Strukturen offenbar sehr viel schneller bilden als die typischen Amyloid-Ablagerungen bei Krankheiten wie Alzheimer. Harrison bezeichnete dies als einen der besorgniserregendsten Aspekte der Ergebnisse. So dauere es Jahre, bis sich im Gehirn so viel Plaque angesammelt hat, dass es sich als Alzheimer manifestiert. Die weißen Gerinnsel treten hingegen «in großen Mengen auf».

Einige der Strukturen sind offenbar bemerkenswert groß. Campbell beschrieb Abdrücke, die groß genug gewesen seien, um die Aorta – die größte Schlagader des Körpers – vollständig zu blockieren. Er ergänzte:

«Und wenn man seine gesamte Aorta blockiert, werden die Beine ziemlich schnell schwarz. Für mich klang das also so, als müssten sie sich nach dem Tod bilden.»

Harrison bot eine andere Erklärung an. Er sagte, die Strukturen könnten als viel kleinere Gerinnsel oder Ablagerungen beginnen, die sich an beschädigten Stellen der Blutgefäße festsetzen und allmählich wachsen. Schließlich würden sie das Gefäß vollständig verschließen, sobald sie eine bestimmte Größe erreichen. Es könne aber Jahre dauern, bis dieser Zustand tatsächlich erreicht sei.

Die Forscher wissen noch nicht, wie schnell die Strukturen wachsen, warum einige wachsen und andere nicht, oder was bestimmt, wo sie sich bilden. Campbell brachte eine weitere Möglichkeit ins Spiel: dass viele Menschen kleinere Mikrogerinnsel entwickeln könnten, die noch nicht zu den großen Strukturen herangewachsen sind, welche von den Einbalsamierern gesehen werden könnten. Laut Harrison ist das der beängstigende Teil. Deshalb müsse das untersucht werden.

Die Wissenschaftler haben mindestens einen historischen Präzedenzfall für ungewöhnliche weiße, gummiartige Gerinnsel gefunden. Harrison identifizierte Berichte aus den Jahren 1988 bis 1992, die ein «White Clot Syndrome» (Weißes-Gerinnsel-Syndrom) beschreiben, das mit hochmolekularem Heparin in Verbindung gebracht wurde – einem Medikament zur Vorbeugung oder Behandlung von Blutgerinnseln. Krankenhäuser stiegen daraufhin auf niedermolekulares Heparin um.

Nach eigenen Angaben haben die Forscher seitdem keine weiteren vergleichbaren Dokumentationen über die weißen, faserigen Strukturen gefunden. Santiago sagte, die neuen Erkenntnisse könnten «eine neue Pathologie darstellen». Auch wenn solche Strukturen schon zuvor beobachtet worden seien, seien die jetzt gemeldeten Strukturen ungewöhnlich genug – und potenziell weit genug verbreitet –, um weitere Untersuchungen zu rechtfertigen.

Unklar bleibt laut den Wissenschaftlern die Häufigkeit dieser Gerinnsel in der Allgemeinbevölkerung. Campbell zitierte die anfangs erwähnte Studie, in der sie laut 808 Einbalsamierern in 19 bis 27 Prozent der Leichen vorkommen. Laut Harrison haben einige Einbalsamierer kürzlich berichtet, die Strukturen in bis zu 80 Prozent der Leichen zu sehen. Andere würden ihren Anteil auf 30 bis 40 Prozent schätzen.

Was könnte die Ursache sein?

Der zeitliche Ablauf des Phänomens bringt die COVID-«Impfstoffe» und SARS-CoV-2 selbst als Ursachen ins Spiel. Die Forscher nehmen nicht für sich in Anspruch, einen Zusammenhang zwischen den Injektionen und den weißen Gerinnseln nachgewiesen zu haben. Harrison warnte ausdrücklich davor, voreilig den Impfstoffen oder dem Spike-Protein die Schuld zu geben. Er stellte klar:

«Wir zeigen nicht mit dem Finger auf die Impfstoffe und wir zeigen sicherlich nicht mit dem Finger auf das Spike-Protein an sich. Aber was wir sagen, ist, dass es mit dem Virus selbst zusammenzuhängen scheint. Wir müssen hier sehr vorsichtig sein, weil wir uns im Rahmen der gesicherten Erkenntnisse bewegen wollen.»

Harrison zufolge deutet einiges darauf hin, dass SARS-CoV-2 selbst zur Bildung amyloid-ähnlicher Mikrogerinnsel beitragen könnte. Er verwies auf Ergebnisse, die zeigten, dass diese abnormalen, klebrigen Mikrogerinnsel bei einer lebenden Person gefunden wurden, die zuvor «mit COVID-19 infiziert war» – also ein positives SARS-CoV-2-Testresultat hatte –, aber keine Injektion gegen «COVID» erhalten hatte. Campbell warf die Möglichkeit auf, dass «Impfung» und Infektion einen kombinierten Effekt haben könnten.

Warum werden die Gerinnsel nicht näher untersucht?

Sowohl Santiago als auch Harrison erklärten, dass sie darum kämpfen mussten, Finanzierung und wissenschaftliche Unterstützung für ihre Arbeit zu erhalten. Sie hätten einen Großteil der Forschung selbst bezahlt, und bislang hätten sich wissenschaftliche Fachzeitschriften geweigert, ihre Ergebnisse zu prüfen oder zu veröffentlichen.

«Wir haben versucht, dies bei einem Pathologie-Journal einzureichen, und wir haben keine Antwort erhalten», so Santiago.

Harrison ergänzte, dass sich die Autoren somit an eine «etwas unterklassigere Zeitschrift wenden» mussten, um die Studie zu veröffentlichen.

Zudem berichtete er von einem Einbalsamierer, der anbot, Proben zur Verfügung zu stellen, aber nicht mehr reagierte, als die Forscher ein Treffen vereinbaren wollten. Campbell hat Ähnliches erlebt, was darauf hindeute, dass «einigen Leuten offenbar gesagt wurde, sie sollten den Mund halten». Er fügte hinzu:

«Es klingt, als gäbe es eine konzertierte Opposition gegen die Erforschung dieses Themas.»

Campbell hinterfragte auch, warum nicht mehr Gerichtsmediziner und Pathologen die Strukturen untersuchen:

«Warum laufen Pathologen auf der ganzen Welt nicht Sturm? Das Schweigen in der Fachwelt der Pathologie ist geradezu ohrenbetäubend.»

Die Wissenschaftler fordern somit Pathologen, Universitäten und Regierungsbehörden auf, die Gerinnsel unabhängig zu sammeln und zu untersuchen. Harrison konstatierte:

«Es ist eine sehr einfache Sache, mit der Erforschung der zusammensetzungsmäßigen Natur dieses Materials zu beginnen. Wenn man dem logisch folgt (...), wird man zum selben Schluss kommen wie wir. Es ist unausweichlich.»

Gemäß Campbell sollten Behörden wie die US-Gesundheitsbehörde CDC, die Arzneimittelbehörde FDA und die australische Therapeutic Goods Administration diese Strukturen untersuchen. Es sei «eine absolute internationale Schande, dass das nicht getan wird».

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Daten-Leak bei Revolut zeigt die Kosten der permanenten ID-Erfassung

15. September 2026 - 0:04

Auf eine gefälschte E-Mail hin hat die britische Online-Bank Revolut sensible Kundendaten an unbefugte Dritte herausgegeben. Wie das Unternehmen am Freitag bestätigte, hielt man das betrügerische Auskunftsersuchen für echt, da es von einer legitimen Mail-Domain einer Regierungsbehörde gekommen sei und mehrere technische Authentifizierungsprüfungen bestanden habe.

Die offengelegten Daten hätten Identitäts-, Kontakt- und Geschäftsdaten von Kunden umfasst. Das gehe aus einer Benachrichtigung hervor, die Revolut an betroffene Kunden gesandt habe, erklärt TechCrunch. Demnach seien in dem Leak Name, Geburtsdatum, Telefonnummern, Post- und E-Mail-Adressen sowie Kopien von amtlichen Ausweisdokumenten wie Reisepässen und Führerscheinen enthalten gewesen. Außerdem könnten auch Verifizierungs-Selfies, Kontoauszüge und Transaktionslisten (einschließlich Bitcoin) weitergeleitet worden sein. Geld sei nicht gestohlen worden.

Laut einem Sprecher von Revolut sei von dem «raffinierten externen Identitätsbetrug» eine begrenzte Anzahl von Kunden betroffen, so TechCrunch. Das Fintech-Unternehmen habe jedoch weder die genaue Anzahl der Geschädigten bekanntgegeben, noch die Frage beantwortet, ob der Vorfall auf einen bestimmten Markt beschränkt war. Auch die beteiligte Regierungsbehörde sei nicht genannt worden.

Bereits 2022 waren bei einem Hackerangriff auf Revolut sensible Daten von mehreren Tausend Kunden gestohlen worden. Der Grund, warum dies ein wiederkehrendes Problem ist, liegt für Reclaim The Net darin, dass Unternehmen hochsensible Informationen über die Identität und Transaktionen ihrer Kunden über einen langen Zeitraum speichern. Diese Daten könnten dann Dritten zugänglich gemacht werden – entweder aufgrund berechtigter oder eben aufgrund gefälschter Anfragen.

Das größere Problem sei daher die wachsende Zahl von Unternehmen, die dazu angehalten oder verpflichtet werden, Kopien unserer sensibelsten Dokumente aufzubewahren, so das Portal. Anlass dafür seien oft die Vorschriften zur Kundenidentifizierung (KYC) und zur angeblichen Bekämpfung der Geldwäsche (AML).

Der Vorfall bei Revolut habe sich zwar im Finanzsektor ereignet, sei aber bei Weitem nicht der einzige, bei dem Kunden heikle Identitätsdaten preisgeben mussten. Beispielsweise habe der Chatdienst Discord im Oktober 2025 bekanntgegeben, dass die Ausweisfotos von rund 70.000 Nutzern möglicherweise offengelegt wurden, nachdem ein externer Kundenservice-Anbieter gehackt worden war.

Obwohl das eine ganz andere Art von Angriff gewesen sei, habe er zu einem ähnlichen Ergebnis geführt, da der zugrunde liegende Geschäftsprozess derselbe gewesen sei: das Anfordern und Speichern sensibler Ausweisdokumente. Im Fall von Discord seien diese zur Prüfung des Alters verwendet worden.

Die kriminelle Verwendung einer Kopie des Reisepasses, eines Gesichtsfotos, einer Wohnadresse oder einer Transaktionshistorie lasse sich im Zweifel kaum verhindern, warnt Reclaim The Net. Diese Daten könnten zur Identifizierung und Profilerstellung einer Person sowie für gezielten Betrug missbraucht werden.

Je mehr Unternehmen gezwungen seien, solche Informationen zu sammeln und zu speichern, desto größer sei das Risiko eines Datenlecks – sei es durch das Unternehmen selbst oder durch Partner. Genau deshalb sei das Drängen der Regierungen auf mehr Identitäts- und Alterskontrollen, selbst für den Zugang zu alltäglichen Lebensbereichen, so leichtsinnig.

Unterdessen ist oft genug auch die öffentliche Verwaltung das Ziel derartiger Attacken. Hier gibt es ebenfalls immer mehr wertvolle und sehr private Daten über Personen und ihre Lebensumstände zu ergattern. Schwachstellen in digitalen Systemen zu finden und auszunutzen, ist heute nicht mehr extrem schwierig (wir berichteten hier und hier).

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Deutschland: Fast jeder dritte Freiwillige nicht fit genug für Wehrdienst

15. September 2026 - 0:03

Viele der Freiwilligen für den neuen Wehrdienst bei der Bundeswehr sind körperlich nicht geeignet. Laut einer internen Statistik des Verteidigungsministeriums wurden im zweiten Quartal dieses Jahres bei ärztlichen Untersuchungen gut 31 Prozent der Interessenten als wehrdienstunfähig ausgemustert.

Insgesamt hat die Bundeswehr von April bis Ende Juni knapp 170.000 junge Menschen angeschrieben und aufgefordert, online einen Fragebogen über ihr Interesse an der Bundeswehr auszufüllen. Während das für Männer verpflichtend war, konnten Frauen das Ersuchen ablehnen.

Die Zahlen der Ausmusterungen sind für die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium ein Dämpfer. Ressortleiter Boris Pistorius von der SPD war ursprünglich davon ausgegangen, dass sich hauptsächlich körperlich fitte Bewerber freiwillig melden würden, zumal die Bundeswehr im Zuge der Rekrutierung die Musterungen deutlich vereinfachte, um die Truppe möglichst schnell aufzustocken.

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Die USA bombardieren Somalia – zum 81. Mal in diesem Jahr

15. September 2026 - 0:01

Das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte (AFRICOM) gab am Freitag bekannt, dass seine Einheiten einen weiteren Luftangriff in Somalia durchgeführt haben. Somit setzt die Regierung von Donald Trump ihre rekordverdächtige Bombardierungskampagne in dem Land fort, über die in den Medien so gut wie nicht berichtet wird.

AFRICOM teilte mit, der Angriff sei am 8. September durchgeführt worden und habe sich gegen die islamistische Terrororganisation al-Shabaab in der Nähe von Quumbi gerichtet, einem Dorf etwa 50 Meilen nordöstlich der südlichen Hafenstadt Kismayo.

Antiwar.com stellt fest, dass AFRICOM wie üblich keine weiteren Einzelheiten zu dem Angriff bekanntgab. Es habe auch keine Erklärungen von den von den USA unterstützten Streitkräften zu militärischen Operationen in dem Gebiet an diesem Tag gegeben. «Konkrete Details zu Einheiten und Einsatzmitteln werden nicht veröffentlicht, um die Sicherheit der laufenden Operationen zu gewährleisten», erklärte AFRICOM.

Nach Angaben von AFRICOM erhöht sich durch diesen Angriff die Gesamtzahl der US-Luftangriffe in Somalia im laufenden Jahr auf 81. Das sind bereits mehr Angriffe als in jedem Jahr vor 2025 – jenem Rekordjahr, in dem Präsident Trump 124 AFRICOM-Luftangriffe anordnen ließ und damit den Höchststand von 63 aus seiner ersten Amtszeit im Jahr 2019 weit übertraf.

Laut Antiwar.com führen die USA zudem einen Luftkrieg gegen eine ISIS-nahe Gruppe in der nordöstlichen Region Puntland in Somalia. Zudem berichtete Drop Site News kürzlich, dass am 3. September ein US-Luftangriff in der Region durchgeführt wurde, obwohl dieser von AFRICOM nicht bestätigt wurde. Das deutet Antiwar.com zufolge darauf hin, dass nicht jeder US-Angriff bekanntgegeben wird.

Nach Angaben von New America, einer Organisation, die den Luftkrieg verfolgt und auch Luftangriffe erfasst, die zwar gemeldet, aber nicht von den USA beansprucht werden, würde der Angriff vom 8. September die Gesamtzahl der US-Luftangriffe in Somalia in diesem Jahr auf 83 erhöhen. Antiwar.com erklärt:

«Die USA sind seit Jahrzehnten in Somalia engagiert und bekämpfen al-Shabaab, seit die Regierung unter George W. Bush 2006 eine äthiopische Invasion unterstützte, durch die die Union islamischer Gerichte gestürzt wurde – eine muslimische Koalition, die kurzzeitig die Macht in Mogadischu innehatte, nachdem sie die Stadt von CIA-unterstützten Warlords erobert hatte.»

Das Portal erläutert, dass al-Shabaab der radikale Ableger der Union islamischer Gerichte war. Ihr erster dokumentierter Anschlag sei ein Selbstmordattentat im Jahr 2007 gewesen, das sich gegen die in Mogadischu stationierten äthiopischen Truppen richtete. Erst 2012 habe die Gruppe al-Qaida die Treue geschworen. Die ISIS-Zweigstelle in Puntland sei als Ableger von al-Shabaab entstanden und erstmals 2015 in Erscheinung getreten.

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Reservistenverband will wegen AfD Operationsplan Deutschland aus Sachsen-Anhalt zurückholen

14. September 2026 - 15:16

Der Reservistenverband der Bundeswehr will den Operationsplan Deutschland aus der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt zurückholen. Begründet wird dies mit einer möglichen Regierungsübernahme durch die AfD. Diese sei eine Gefahr für das Land, sagte der Verbandsleiter Bastian Ernst, der zugleich für die CDU im Bundestag sitzt.

Nach seinen Worten wird die AfD in Sachsen-Anhalt angeblich mit «ziemlicher Sicherheit» den Operationsplan Deutschland und weitere relevante Informationen an Russland weiterleiten.

Als Alternative zur Rückholung des Plans schlug Ernst vor, diesen «grundsätzlich im Verteidigungsministerium zu deponieren». Dann könnten ihn Personen oder Institutionen nur nach vorheriger Genehmigung einsehen, so der CDU-Politiker. Der mehr als 1.000 Seiten umfassende Operationsplan Deutschland liegt bei allen 16 Landesregierungen.

Das streng geheime Dokument enthält die zentralen Vorkehrungen für die Landes- und Bündnisverteidigung im Ernstfall und umfasst auch vorgesehene Nato-Bewegungen in Europa.

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Israel will Preisträgern von Venedig Staatsbürgerschaft entziehen

14. September 2026 - 15:15

Die israelische Regierung will gegen die Regisseure Rachel Szor und Yuval Abraham vorgehen. Diese hatten beim Filmfestival von Venedig die Gaza-Dokumentation «Naza» präsentiert. Darin berichten israelische Militärvertreter und Geheimdienstler anonym, wie die israelische Armee im Gazastreifen palästinensische Zivilisten tötete. Die Dokumentation erhielt den Spezialpreis der Jury und wurde bei ihrer Premiere mit 25 Minuten andauernden stehenden Ovationen gefeiert (wir berichteten).

Der israelische Kulturminister Miki Zohar reagierte mit dem Vorwurf des Staatsverrats und kündigte an, den beiden Regisseuren die israelische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Filmemacher seien bereit, «ihrem Heimatland zu schaden, um Beifall von Antisemiten auf der ganzen Welt zu erhalten», schrieb Zohar auf der Plattform X. Er werde daher unverzüglich Maßnahmen ergreifen.

Noch schärfer griff Israels Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir die beiden Filmemacher an: «Ihr seid eine Schande und eine Blamage für das gesamte israelische Volk», schrieb er ebenfalls auf X und forderte sie auf, zu «verschwinden».

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60.000 Namen von palästinensischen Todesopfern auf dem Bundesplatz

14. September 2026 - 9:54

Anfang August wurde am Locarno Film Festival ein 60 Meter langes Banner mit den Namen von 60.000 im Gazastreifen getöteten Palästinensern entrollt (wir berichteten). Zu Beginn der Herbstsession des Parlaments in Bern ist für heute, den 14. September, dieselbe Aktion auf dem Bundesplatz geplant. Die Namen sind nur ein Teil der bestätigten Opfer seit Oktober 2023.

Die Aktion wird vom Verein Swiss Healthcare Workers Against Genocide (SHWAG) organisiert, der auch in Locarno beteiligt war und bereits im September 2025 einen Hungerstreik vor dem Schweizer Parlament organisiert hatte.

Wie SHWAG mitteilt, zielt die Veranstaltung darauf ab, den Opfern – von denen die überwiegende Mehrheit Zivilisten sind, darunter Beschäftigte im Gesundheitswesen und in den Medien – ein Gesicht und eine Stimme zu geben. Es handle sich um einen der schwerwiegendsten Verstöße gegen das Völkerrecht unserer Zeit, dessen Normalisierung wir uns verweigern müssten.

Die Forderungen an die Regierung stammen demnach aus dem Appell an den Bundesrat, der am 18. Juni von Alt-Bundesrätin Ruth Dreifuss in Bern übergeben und von 600 namhaften Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft unterzeichnet wurde. Diese lauten:

  1. Die Grenzen von Gaza zu öffnen: Von Israels politischer und militärischer Führung zu fordern, die Grenzen von Gaza zu öffnen, um die Einfuhr von Hilfsgütern zu ermöglichen, die für das Überleben und die Gesundheit der Bevölkerung unerlässlich sind, sowie für unabhängige Medien.

  2. Zivile Opfer in der Schweiz aufzunehmen und zu behandeln: Die Aufnahme und medizinische Versorgung einer neuen Gruppe ziviler Opfer aus Gaza in der Schweiz zu organisieren und zu koordinieren, insbesondere von schwer verletzten oder kranken Frauen und Kindern, wie dies bereits Ende 2025 geschehen ist.

  3. Sanktionen anzukündigen, falls die Verletzungen anhalten : Zu erklären, dass die israelische Regierung – sollte sie Praktiken, die das humanitäre Völkerrecht in Gaza und den besetzten palästinensischen Gebieten verletzen, nicht beenden – Sanktionen unterworfen wird, die sich gegen die an der Umsetzung dieser Politik beteiligten Personen, Unternehmen und Institutionen richten. Dies steht im Einklang mit der Verpflichtung der Schweiz als Vertragsstaat, die Einhaltung der Genfer Konventionen zu gewährleisten (Gemeinsamer Artikel 1).

SHWAG ergänzt, dass die Initiative auch aus der Beobachtung resultiert, dass einige Schweizer Medien «einer humanitären und rechtlichen Tragödie von außergewöhnlicher Schwere nur begrenzte Aufmerksamkeit gewidmet haben». Die Organisatoren erinnern daran, dass eine umfassende und ausgewogene Berichterstattung eine wesentliche Voraussetzung für eine informierte öffentliche Debatte ist. Medienvertreterinnen und -vertreter seien somit herzlich eingeladen, teilzunehmen und im Voraus Kontakt aufzunehmen:

Dr. Mariam El Hadi · +41 76 445 5944 · mariam.elhadi@hin.ch (D/E/Arabic)
Prof. Dr med. Pietro Majno-Hurst · +41 79 220 4330 · pietro@majno.ch (I/F/E)
MSN Yvonne Willems Cavalli · +41 79 677 0018 · yvonne.willemsc@gmail.com (I/E/D/N)

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Was ist mit der Tiermedizin passiert? (Teil 1)

14. September 2026 - 0:07

Transition News: Sie sind nicht nur praktische Tierärztin, sondern auch Fachtierärztin für Epidemiologie und Tropenveterinärmedizin, haben einen Master of Science in Wildlife Management und ein Diploma in Animal Health Management. 2019 haben Sie im Auswärtigen Amt in Berlin an der Konferenz «One Health, One Planet, One Future» teilgenommen. Was ist Ihnen damals klargeworden?

Claudia Schoene: Dass es darum geht, die Leute daran zu gewöhnen, dass alles registriert, alles vermessen und alles in Datenbanken eingepflegt und beliebig ausgewertet wird. Und dass es eben ganz wichtig zu sein scheint, sogar Wildtiere zu impfen – was derzeit in Australien gemacht wird. Obwohl sich zum Beispiel laut den Büchern «Die Impf-Illusion» und «Ist eine Erkältung ansteckend?» die Frage stellt, ob eine solche Infektion tatsächlich möglich ist.

Und es gibt eigentlich gar keine Beweise dafür, dass die weltweiten Impfungen irgendetwas genutzt haben. Oder nehmen wir die Masern-Impfung: Masern gab es in Deutschland fast nicht mehr und erst dann wurde diese Impfung Pflicht. Es geht also nicht um die Gesundheit der Kinder, sondern um die Hersteller der Vakzine, die damit Geld verdienen.

Der One-Health-Ansatz stammt aus Überlegungen zur Arterhaltung, insbesondere durch Beteiligung der Tiermedizin. Daher basieren insbesondere in den Arterhaltungs-NGOs wie dem World Wildlife Fund (WWF) oder der Wildlife Conservation Society (WCS), seit rund 20 Jahren ein Großteil der Projekte auf dem One-Health-Credo.

Wo das Geld fließt

Als die Bill- und Melinda-Gates-Foundation begann – das war so Ende des 20., Anfang des 21. Jahrhunderts –, für HIV, Malaria und Tuberkulose Geld auszugeben, hat jedes Projekt – eben auch Projekte zur Arterhaltung oder zur landwirtschaftlichen Entwicklung in der «Dritten Welt» – versucht, eine dieser drei Krankheiten mit abzudecken, um an diese Fördertöpfe zu gelangen. Finanzierung, Forschung, Ergebnisse und Arzneimittel bilden ein Perpetuum mobile.

Etwa zur gleichen Zeit hat Gates GAVI, die Vaccine Alliance, gegründet, über die er in den Versuch involviert ist, die Tollwut auszurotten, da er eben auch in Firmen investiert, die Impfstoffe vertreiben.

Bei One Health geht es also unter anderem darum, dass einige wenige möglichst viel verdienen. Sie haben selbst viele Jahre in Afrika und Fernostrussland geforscht und waren zeitweise Teil dieser Maschinerie. Seit wann sind Sie wieder zurück in Deutschland?

Ende 2007 kam ich zurück nach Berlin und habe einige Jahre am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gearbeitet – das ist das Robert-Koch Institut (RKI) für Tiere – und danach war ich am RKI selbst, bei der Informationsstelle des Bundes für biologische Sicherheit (IBBS). Die unterstand damals dem ZBS, dem Zentrum für biologische Sicherheit, das Lars Schaade leitete. Ich war Mitglied der IBBS Einsatzgruppe. Wir haben zum Beispiel vor dem Staatsbesuch des Papstes biologische Proben in seinem Schlafzimmer in Erfurt genommen, haben die nach Berlin geschickt und untersuchen lassen. Im Oktober 2012 habe ich freiberuflich mit Praxisvertretungen angefangen, weil ich mich weder beim FLI noch beim RKI wohlgefühlt habe. Im September 2023 folgte dann die Eröffnung meiner eigenen Kleintierpraxis.

Gewöhnung an Kontrolle

Sie haben oben die Tollwut angesprochen: Wie sinnvoll ist denn eine Tollwut-Impfung? Und gibt es in Deutschland dafür eine Impfpflicht?

In Deutschland gibt es für Klein- und Heimtiere keine Impfpflicht, obwohl es viele Praxen gibt, die darauf bestehen, nur geimpfte Tiere aufzunehmen. Dabei geht der Impfstatus eines Tieres als Zugangserlaubnis zu seiner Praxis einen Tierarzt eigentlich gar nichts an.

Für Hunde, Katzen und Frettchen besteht dann eine Tollwutimpfpflicht, wenn man sein Tier EU-weit verbringen will – hier postuliert der EU-Gesetzgeber die Sinnhaftigkeit dieser Impfung einfach. Das Tier hat einen entsprechenden EU-Heimtierausweis, in dem seine Mikrochipnummer zur eineindeutigen Identifikation und die Impfung angeblich fälschungssicher hinterlegt werden. Dieser EU-Heimtierausweis hat eine Registriernummer und ich als Tierärztin, die den Ausweis ausstellt, muss bei HI-Tier, dem Herdeninformationssystem Tier, registriert sein und bekomme dort ebenfalls eine Nummer. Die Nummer auf dem Ausweis wird, wenn ich neue Heimtierausweise bestelle, mit meiner HIT-Nummer verbunden, so dass immer nachzuvollziehen ist, wer den Ausweis ausgestellt hat. Zusätzlich hinterlegt jeder Tierarzt das auch schriftlich, mit Stempel und Unterschrift, im Ausweis selbst.

Die digitale Erfassung in einer Datenbank ist also redundante Kontrolle und Überwachung.

Auch im Bereich der Veterinärmedizin gibt es neue Technologien – mRNA, RNA. Können Sie dazu etwas sagen? Und gibt es überhaupt neue Erreger, die dieses Vorgehen notwendig machen?

Ich halte nichts von den diesen neuartigen Technologien. Seit den frühen 2000er Jahren gibt es Forschungen und erste Versuche mit mRNA-Vakzinen, insbesondere bei Mäusen, Schweinen und Geflügel.

In der Medizin und eben auch der Tiermedizin gibt es den Bereich Emerging and Re-Emerging Diseases, also neue Krankheiten oder solche, die wiederauftauchen. Auch beim RKI besteht dazu ein WHO-Kooperationszentrum. Natürlich verändern sich Erreger, insbesondere Viren, fortlaufend. Und wenn Leute ständig nach irgendwas auf der Suche sind, finden sie auch etwas Neues. So sollen in den Jahren 2002 und 2003 etwa 5000 Gorillas an Ebola gestorben sein. Die Daten würden das nahelegen, so die Autoren.

Unbrauchbare PCR-Tests

Allerdings müssen wir uns die jeweilige Diagnostik immer ganz genau angucken. PCR-Tests zum Beispiel sind für mich als Virusnachweis unbrauchbar. Wenn wir dem Erfinder des PCR-Tests Kary Mullis glauben und ich mich an das erinnere, was ich im Studium gelernt habe, sind PCR-Tests für diagnostische Zwecke nicht geeignet. Und sie sind schon gar nicht in Ausbruchssituationen einzusetzen. Das lernt eigentlich jeder Tiermedizinstudent. PCR-Tests sind immer mit den Symptomen abzugleichen, wenn sie denn verwendet werden. Sie sind eine zusätzliche Untersuchungsmethode, die zu interpretieren ist. Differenzialdiagnose ist das Zauberwort.

Sich in einer Schlange anzustellen, einen Stab in die Nase bohren zu lassen und sich dann sagen zu lassen: «Sie sind positiv und, falls Sie es noch nicht gemerkt haben, Sie haben jetzt Schnupfen und sind eventuell symptomlos erkrankt.» Dieses Vorgehen hätte eigentlich nach einem halben Tag von sämtlichen Veterinärfakultäten und tiermedizinischen Organisationen untersagt und kritisiert werden müssen. Stattdessen haben sie überzeugt mitgemacht. Und leider hält die modRNA-Technologie auch immer mehr Einzug in die Tiermedizin.

Kann hier überhaupt von «Impfstoffen» gesprochen werden?

Nein, das sind modifizierte RNA-Injektionssubstanzen, die angeblich wie eine Impfung funktionieren sollen, das heißt, das Immunsystem dazu bringen sollen, spezifische Antikörper zu produzieren.

Dem Tierärzteblatt aus dem September 2026 lag ein Werbeblatt von MSD Tiergesundheit bei. Dort wird eine RNA-Partikel-Technologie angepriesen, die sich von den klassischen mRNA-Impfstoffen unterscheidet. In das Virus der Venezolanischen Equiden Enzephaltis (VEE), wird eine Sequenz für das gewünschte Impfantigen, hier das Feline Leukosevirus (FeLV), eingebaut, zusammen mit Replikase-Genen, die nach Aufnahme in die Zelle für eine Vermehrung des Impfantigens sorgen. Dies soll auch ohne die Zugabe von Adjuvanzien, wie Aluminiumhydroxyt, zu einer starken Immunantwort führen. Dieser RNA-Partikel-Impfstoff ist laut Paul-Ehrlich Institut (PEI) der erste Tierimpfstoff mit selbstvervielfältigender RNA (saRNA).

Eine FeLV-Infektion kann verschiedene Verlaufsformen haben. Ein Großteil der Katzenpopulation ist infiziert. Deshalb sollte vor einer Impfung ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Dieser weist aber nur bei der progressiven Infektion – mit permanenten Vorkommen des Virus im Blutstrom – dieses auch nach. Oft kommt es erst im Alter, bei nachlassendem Immunsystem, zu Symptomen, wie zum Beispiel Tumoren im Magen-Darm-Trakt.

Überhaupt impfen?


Viele Tierbesitzer lassen ihren vierbeinigen Liebling wegen der Hilfsstoffe, nicht impfen. Foto: Sophia-Maria Antonulas

Welche Impfungen braucht denn ein Hund oder eine Katze wirklich?

Wer mit seinem Tier in der EU oder auch in Drittländer reisen möchte, braucht – wie erläutert – auf jeden Fall eine gültige Tollwutimpfung. Innerhalb Deutschlands benötigt ein Haustier gar keine Impfung. Das wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) festgelegt. Sie kategorisiert Empfehlungen für verschiedene Krankheiten nach «unbedingt empfohlen», «unter bestimmten Bedingungen empfohlen», «in Ausnahmefällen empfohlen» und «nicht empfohlen».

Die Tollwutimpfung gilt als unter bestimmten Bedingungen empfohlene Impfung, da Deutschland seit 2008 frei von silvatischer Tollwut ist. Wenn ein Tier viel im Wald unterwegs ist, ist vielleicht eine Staupeimpfung ganz sinnvoll. Auch eine Impfung gegen Leptospirose und Parvovirose erachtet die StiKoVet als unbedingt empfehlenswert.

Ich möchte mir nicht verbieten lassen, Viren infrage zu stellen, aber tun wir mal so, als gäbe es Viren: Dann würde ich, wenn ich einen Jagdhund hätte, zu einer Staupeimpfung raten, weil zum Beispiel Marderhunde auch Staupe übertragen können oder auch Fuchs und Wolf – falls der Hund die Begegnung mit einem Wolf überlebt. Wenn Sie nur einen Stadthund haben, sieht das anders aus.

Bedenkliche Hilfstoffe

Viele lassen ihr Tier wegen der Adjuvanzien, der Hilfsstoffe, nicht impfen. Es gibt allerdings eine Firma, die auch herkömmliche Hundeimpfstoffe ohne Adjuvans herstellt. Sonst ist immer zumindest eine Aluminiumverbindung enthalten. Und Aluminium ist hirngängig.

Bei mir ist ein kleiner Dackel in Behandlung, der ohne familiäre Vorbelastung plötzlich epileptische Anfälle bekam. Der war mit seinen vier Jahren relativ ausführlich durchgeimpft. Wir haben dann die Aluminiumkonzentration im Blut bestimmen lassen. Für Tiere gibt es keine Grenzwerte. Der Wert musste daher in einem humanmedizinischen Labor bestimmt werden und lag bei über 250 Mikrogramm pro Liter. Für einen erwachsenen Menschen ergibt das die Diagnose Enzephalopathie – Hirnleiden.

Wir konnten das Aluminium gut ausleiten – der Wert lag fast bei Null – stieg danach aber wieder an. Vermutlich durch Aufnahme aus der Umwelt. Das sollte uns vielleicht alle aufhorchen lassen. Momentan ist der Dackel wieder bei einem Wert von etwa 100 Mikrogramm. Die Anfälle variieren in der Stärke, gehen aber auch unter Behandlung nie ganz weg. Zumindest als Differentialdiagnose kann eine aluminiumbedingte Hirnschädigung als Ursprung der Epilepsie nicht ausgeschlossen werden.

Wie stehen Sie zur Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin? Wer nimmt überhaupt Einfluss auf das Impfregime für Tiere?

Die neun Mitglieder der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin setzen sich aus sieben Professoren von vier der fünf Veterinärmedizinischen Fakultäten in Deutschland sowie zwei praktischen Tierärzten zusammen.

Zwei der Mitglieder sind ebenfalls Autoren der MSD Information zu dem neuartigen FeLV-Impfstoff. Die «Leitlinien zur Impfung von Kleintieren» beginnt mit dem Satz: «Die Impfung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zu Verhinderung von Infektionskrankheiten und deren Verbreitung.» Quellen werden für diese Behauptung nicht angegeben.

Das überzeugt mich persönlich nicht. Die Impfleitlinie gibt einen Überblick, welche Krankheiten relativ häufig bei Hunden und Katzen vorkommen. Dabei stellt sich jedoch die Frage der Diagnostik – mir kommen die Differenzialdiagnosen immer zu kurz.

Worauf spielen Sie an?

Jeder Körper hat nur eine bestimmte Anzahl von Symptomen, um zu zeigen, dass mit den Atemwegen, dem Magen-Darm-Trakt und so weiter etwas nicht stimmt. Wenn mit den Atemwegen etwas nicht in Ordnung ist, dann haben Sie vielleicht Nasenlaufen, Husten, Kopfschmerzen, Schmerzen beim Atmen, raue Stimme, Fieber. Das kann aber ganz verschiedene Ursachen haben.

Bei der Differenzialdiagnostik geht es darum, genau das rauszufinden, sich erstmal zu überlegen: Was könnte das denn sein? Und die einzelnen Möglichkeiten, entweder aus- oder einzuschließen. Das passiert durch weiterführende Untersuchungen, und dazu kann im Notfall auch ein PCR-Test dienen. Auch Mischinfektionen sind möglich.

Der Körper hat nur bestimmte Symptome, um zu zeigen: «Ihr müsst mal bitte hier gucken, da stimmt was nicht.» Die Ursache kann aber unterschiedlich sein, und das muss ich eben rausbekommen. Und das mache ich nicht dadurch, dass ich mich in einer Schlange anstelle und mir ein Stäbchen in die Nase drücken lasse und gucke, ob das positiv oder negativ wird.

Missbrauch

Schon die Teststatistik besagt: Je weniger verbreitet oder prävalent eine Krankheit ist, desto höher ist der Anteil der Falschpositiven. So wird eine Krankheit herbeigetestet, die gar nicht vorhanden ist. Da es keinen hundertprozentig akkuraten Test gibt, müssen nur genügend Tests durchgeführt werden, um etwas herbeizutesten.

Im Nutztierbereich kann also genauso Missbrauch getrieben und in weiterer Folge den Menschen ihre Protein-Nahrungsgrundlage genommen werden?

Wenn Sie bei 1000 Männern einen Schwangerschaftstest machen, finden Sie bestimmt drei Schwangere. Und bei 1000 Kühen ohne Maul- und Klauenseuche (MKS), finden Sie bestimmt auch drei mit MKS.

Wenn es dann eine Tierseuchengesetzgebung gibt, die besagt, dass alle Kühe, die zusammen mit den drei Testpositiven auf einem Hof leben, getötet werden müssen, dann ist das so. Drei haben einen positiven PCR-Tests, niemand weiß, warum der positiv ist, und 1000 Tiere sind tot. Keine Milch, kein Fleisch, keine Häute, alles wird vernichtet.

Aber ist die Regelung tatsächlich so streng?

Laut der deutschen Tierseuchengesetzgebung, die auf entsprechenden EU-Verordnungen basiert, schon. Wenn es auf einem Bauernhof oder in einem Stall sagen wir mal 3000 Kühe gibt und einige sind positiv, dann ist der ganze Stall weg – eigentlich der ganze Hof.

Teil 2. des Interviews mit tieferen Einblicken in das Dogam «One Health» finden Sie ab 15. September hier.

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«Vollinvasion» – Die Leitmedien haben einen neuen Kampfbegriff gefunden

14. September 2026 - 0:06

Das Wording in den Mainstreamartikeln ist vielsagend, bereits auf der Sprachoberfläche. «Putinversteher», «Klimaleugner», «Schwurbler»: Wenn es darum geht, Kampfbegriffe zu erfinden, kennt die Fantasie keine Grenzen. Derlei Kreationen dienen genauso als Propaganda-Instrumente wie beispielsweise die Zurückhaltung von Informationen.

Mit Begriffen kann die Bevölkerung gelenkt, aufgewiegelt oder narkotisiert werden, je nachdem, welche Agenda das jeweilige Blatt verfolgt. Im Ukraine-Krieg unterstützt die Mainstreampresse bekanntlich Kiew und damit die transatlantischen Akteure, die im Hintergrund die Fäden ziehen.

Folglich greift sie gerne zu deftigen Etiketten und Formulierungen, um Russland zu dämonisieren, als Aggressor darzustellen, als einen Staat also, der sich nicht an Recht und Gesetz hält. In der westlichen Berichterstattung hatte man lange Zeit von einem «völkerrechtswidrigen Angriff» Moskaus gesprochen.

Doch diese feste Wortwendung verschwand irgendwann, wie die deutsche Politikerin Sahra Wagenknecht im Podcast «ungeskriptet» richtig anmerkte. Warum? Wagenknecht gab eine plausible Erklärung ab: Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg bedeutet, dass ein Staat gegen das in der UN-Charta verankerte allgemeine Gewaltverbot verstößt. Das tat aber nicht nur Russland, sondern auch die USA, als sie gemeinsam mit Israel gegen den Iran vorzugehen begannen.

Bloß keine Vergleiche!

Auch dieser Krieg ist völkerrechtswidrig. Auch die USA halten sich nicht an Recht und Gesetz, doch das soll und darf sich nicht im kollektiven Bewusstsein festsetzen, weshalb der Begriff nicht mehr verwendet wird, auch nicht im Zusammenhang mit Russland. Warum? Damit keiner auf die Idee kommt, die USA mit Russland zu vergleichen.

Zwischen beiden soll weiterhin die Aufteilung in «Gut» und «Böse» bestehen, weshalb ein neuer Begriff aus dem Hut gezaubert wurde, um das Feindbild Russlands aufrechtzuerhalten: «Vollinvasion». Diese Sprachkreation ermöglicht nun wieder eine Unterscheidung: Anders als Russland sind die USA nicht in das Territorium des Kriegsgegners eingedrungen.

Dieser Aspekt steht nun im Vordergrund, während der Verstoß gegen das Völkerrecht keine Rolle mehr spielt. Und die transatlantischen Propaganda-Medien schießen aus allen Rohren, um es der Bevölkerung einzutrichtern: «Vier Jahre russische Vollinvasion in der Ukraine», titelt das Online-Portal kurz&knapp.

Auch die Tagesschau informiert in ihrer Beschreibung unter einer Karte, dass die russischen Streitkräfte am 24.2.2022 «ihre Vollinvasion in die Ukraine» begonnen hätten. Der Spiegel, in Sachen Propaganda immer vorne dabei, darf da natürlich nicht fehlen: «Mit 50,4 Milliarden Euro hat der Bund Verbraucher und Märkte in der Energiekrise nach Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine unterstützt», beginnt das Relotius-Blatt einen Beitrag, der die deutsche Regierung trotz ihrer katastrophalen Politik auch noch in den Schutz nimmt.

Agenten in den Redaktionen

Der Begriff selbst ist irreführend. Wer ihn erfunden hat, wollte bewusst eine Schippe drauflegen. Vermutlich ist in solchen Kreationsstuben bekannt, dass die Leitmedienredaktionen alles abnehmen, was ihnen serviert wird. Von einer «Vollinvasion» kann schon deswegen nicht gesprochen werden, weil Russland bislang nur in einen Teil der Ukraine eingedrungen ist. Auch hier wollte man sich wahrscheinlich für den Fall absichern, dass die USA zumindest einen Schritt auf das iranische Territorium macht.

So offensichtlich die verbale Manipulation ist, so blind zeigen sich Spiegel und Co. Da gebe es Abstimmungsmechanismen, erklärte Wagenknecht dieses Phänomen und verwies darauf, dass Geheimdienste seit geraumer Zeit Leitmedienredaktionen mit eigenen Leuten infiltrieren. Als Beispiel nannte sie die aufgeflogene «Operation Mockingbird».

Dabei handelt es sich um ein in den 1970er Jahren begonnenes Projekt des US-Außenministeriums zur Beeinflussung der Medien. Die CIA soll damals über 400 Agenten und kompromittierte Journalisten in die Redaktionen der größten Sender und Blätter eingeschleust haben.

Die Geheimdienstbehörde verfasste die Inhalte und übergab sie ihren Leuten, die sie wiederum in den Nachrichtenmedien veröffentlichten. Nicht wenige gehen davon aus, dass diese Vorgehensweise noch heute Bestand hat und sich nicht nur auf die USA beschränkt.

Am Beispiel von 9/11

Dafür gibt es teils sehr klare Indizien. Als etwa am 11. September 2001 die angeblich von Al-Qaida-Mitgliedern gekaperten Flugzeuge in die beiden Türme des World Trade Centers (WTC) rasten, stürzte auch das WTC-Gebäude Nummer 7 ein. Doch die Fernsehzuschauer erfuhren davon schon zwanzig Minuten früher.

Die BBC-Reporterin verkündete den Einsturz, obwohl WTC 7 noch stand. Als sie später darauf angesprochen wurde, rechtfertigte sie sich damit, dass sie diese Information der Nachrichtenagentur Reuters entnommen habe. Damit verschob sie die Frage lediglich, beantworte sie jedoch nicht. Woher wusste Reuters, dass WTC 7 einstürzen würde? Eben von einem jener CIA-Journalisten, der seine Informationen wohl etwas zu früh gestreut hatte.

Die manipulierenden Geostrategen halten sich stets bedeckt, aber in solchen Ereignissen sind sie genauso erkennbar wie in Kampfbegriffen. «Vollinvasion» wird nicht ihre letzte Kreation bleiben. Umso wichtiger ist es, die Sprachoberfläche genau zu beobachten, ohne sich von deren Rauschen berieseln zu lassen. Wer die verbalen Codes entschlüsselt, findet den Weg zur Agenda. Zur Sensibilisierung eignen sich die einschlägigen Periodika, vom Spiegel bis zur Süddeutschen Zeitung. Eine bessere Einstiegslektüre gibt es nicht.

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Eugen Zentner ist Kulturjournalist und Autor. Zuletzt sind von ihm das Sachbuch «Kunst und Kultur gegen den Strom», der Kurzgeschichtenband «Corona-Schicksale» und der Gedichtband «Die Welt steht Kopf» erschienen.

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Achtung, Satire! – Demokratiehilfe nach deutscher Art

14. September 2026 - 0:05

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Globalbridge. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung der Autorin übernehmen.

Man muss der deutschen Außenpolitik eines lassen, wenn sie Demokratie fördert, kennt sie keine halben Sachen. Russland wählt vom 18. bis 20. September sein Parlament. Deutschland schließt das letzte russische Generalkonsulat im Westen am 18. September. Timing kann man lernen. Oder haben. Das Bonner Wahllokal war bereits eingerichtet. Nummer 8322, Waldstraße 42. Am 20. September hätten dort russische Staatsbürger in Deutschland ihre Stimme zur Duma-Wahl abgeben können. Nun eben nicht.

Der demokratische Rechtsstaat Deutschland verbietet selbstverständlich niemandem zu wählen. Er entfernt nur rechtzeitig das Wahllokal. Das ist ein Unterschied. Wer im Rheinland wohnt, darf weiterhin frei entscheiden, ob er für die Ausübung seines Wahlrechts nach Berlin fährt. Aus Köln sind es schließlich nur einige hundert Kilometer. Demokratie darf auch einmal etwas kosten. Andere Menschen fliegen für ein Wochenende nach Mallorca.

Das Auswärtige Amt brachte den neuen Servicegedanken bereits auf seine kürzeste Formel: «Klar, das wird eingeschränkt.» (1) Schöner kann Verwaltung politische Philosophie kaum verdichten. Für etwa 5.000 Stimmen muss Russland nun etwas reisen. Bei der Präsidentenwahl 2024 kamen 5.071 Menschen nach Bonn. 75 Prozent stimmten für Putin. (2) Doch keine Sorge, 5.000 Menschen können eine russische Wahl mit mehr als hundert Millionen Wahlberechtigten nicht entscheiden. Das wäre also ein ausgesprochen ineffizienter Staatsstreich.

Als diplomatischer Kinderstreich wäre die Konstruktion deutlich plausibler. Man nimmt niemandem das Förmchen weg. Man verlegt nur den Sandkasten, nach Berlin. Interessant lediglich, wie präzise der deutsche Kalender arbeitet. Am 1. September wird die Schließung verkündet, am 18. September ist Schluss. Und am 18. September beginnt in Russland eben die Wahl.

2023 hatte Deutschland vier russischen Generalkonsulaten noch bis zum Jahresende Zeit gegeben – rund sieben Monate also. Diesmal reichen 17 Tage. (3) Offenbar ist auch deutsche Diplomatie inzwischen auf BonPrix-Expressversand umgestellt. Zum Glück gibt es Europa.

Die Sache hat allerdings einen Schönheitsfehler – russische Staatsbürger können ausweichen. Wer aus Nordrhein-Westfalen kommt, kann nach Brüssel fahren. Dort wartet Wahllokal Nr. 8039. Wer aus Rheinland-Pfalz oder dem Saarland kommt, fährt womöglich nach Luxemburg zu Nr. 8192. Und wem die Bundesregierung mit ihrer Russland-Unpolitik endgültig Lust auf skandinavische Gelassenheit gemacht hat, kann sogar in Stockholm wählen – Wahllokal Nr. 8336. Dort muss man nur den gültigen russischen Auslandspass im Original mitbringen, in Stockholm und Brüssel ist ausdrücklich keine Voranmeldung erforderlich. (4)

Denn das russische Wahlrecht besitzt an dieser Stelle eine kleine Bosheit gegenüber deutscher Symbolpolitik. Ein russischer Bürger darf auch an einem anderen Auslandswahllokal erscheinen, wenn er sich dort vorübergehend befindet. Die Wahlkommission kann ihn am Wahltag auf mündlichen Antrag in die Liste aufnehmen. Nur doppelt wählen darf er selbstverständlich nicht. (5)

Man schließt also Bonn, und der Wähler fährt möglicherweise nach Luxemburg. Das ist europäische Integration auf eine Weise, die vermutlich niemand – auch nicht in Brüssel – geplant hatte. Der russische Wähler als Sicherheitsrisiko?

Unterstellen wir nun tatsächlich, der Termin sei bewusst gewählt worden. Dann wollte Deutschland kaum das russische Gesamtergebnis der Duma-Wahl verändern. Selbst alle 8.359 Stimmen, die bei der Präsidentenwahl 2024 in den damals nur noch zwei deutschen Wahllokalen Bonn und Berlin abgegeben wurden, wären dafür mathematisch viel zu wenig.

Doch genau darum geht es womöglich gar nicht. Die 5.071 Bonner Wähler waren nur diejenigen, die 2024 tatsächlich bis zur Wahlurne kamen. Bonn war das Wahllokal für einen Konsularbezirk mit sechs Bundesländern. Die Schließung trifft damit nicht 5.000 Menschen, sie betrifft den Wahlzugang einer wesentlich größeren russischen Bevölkerung in West- und Süddeutschland.

Die Botschaft wäre eine andere: «Ihr dürft wählen. Nur bitte nicht hier!» Man könnte das kleinlich nennen oder diplomatische Schikane. Man könnte es für den politischen Reifegrad eines Schulhofs halten, auf dem ein Kind sagt: «Du darfst mitspielen, aber deinen Ball behalte ich». Die moderne deutsche Variante wäre wesentlich raffinierter. Das Wahlrecht bleibt unangetastet. Man erhöht lediglich die Entfernung zwischen Wähler und Wahlurne. Oder, wie es in der Sanktionssprache heißt, man erhöht den Preis. Grundrechte mit Kilometerpauschale.

Und damit endet auch schon der schwarze Humor. Denn hinter der Pointe bleibt eine vollkommen ernsthafte Frage. Die Wahltermine waren seit Juni bekannt. Das Bonner Wahllokal war offiziell eingerichtet. Die Bundesregierung wusste, dass ihre Entscheidung die konsularische Betreuung russischer Bürger im Westen einschränkt. Sie wählte trotzdem den 18. September als Stichtag. (6)

Warum? Wenn der Termin Zufall war, kann die Bundesregierung das leicht erklären. Wenn er keiner war, wäre die Erklärung noch interessanter. Merz selbst meinte am 7. September, er habe mit der öffentlichen Zuordnung des Anschlagsversuchs zu Russland «nicht länger warten» wollen. Gleichzeitig räumte er ein, die Hintergründe wahrscheinlich noch sehr viel ausführlicher erläutern und «durch mehr Fakten unterlegen» zu müssen.

Hinzu kommt inzwischen eine abweichende Darstellung des ukrainischen Journalisten Anatoli Scharij. (7) Er beruft sich auf einen anonymen Mitarbeiter des Flughafens Leipzig/Halle. Danach habe es sehr wohl eine kleine zivile Drohne gegeben, die ein Mitarbeiter selbst zu Boden gebracht habe. Fragen wirft diese Version beim angeblichen Sprengstoff und beim weiteren Ablauf auf – es gab offenbar überhaupt keinen Sprengstoff. Er beschreibt die Drohne als kleines, billiges ziviles Gerät für Foto- und Videoaufnahmen und bezweifelt, dass sie überhaupt eine zusätzliche Ladung hätte tragen können. Und es kommt etwas hinzu. Die Sicherheitskräfte, Bombenspezialisten, Feuerwehr und vor allem die Medien seien ungewöhnlich schnell vor Ort gewesen, so der Flughafenmitarbeiter. Damit stehen sich zwei sehr unterschiedliche Darstellungen gegenüber.

Und vermutlich werden Sie, liebe Leser, jetzt sagen: Dann ist noch immer nichts geklärt. Genau. Merkwürdig nur, wie schnell daraus eine außenpolitische Gewissheit und eine Konsulatsschließung werden konnten. Denn Demokratien unterscheiden sich von ihren Gegnern unter anderem dadurch, wie sie mit deren Bürgern umgehen. Auch dann, wenn deren Stimmzettel in die falsche Richtung zeigen könnten.

(Red.) Achtung:

Hier findet man alle Informationen, welche Wahllokale wo und wann offen sind.

Quellen und Anmerkungen: (abgerufen am 7. September 2026)

1.) https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-2-september-2026-2451314
2.) https://www.t.me/s/GK_RF_Bonn?after=319
3.) https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2599836#content_2
4.) https://rushouse.be/ru/novosti-2/
5.) https://pravo.ppt.ru/postanovlenie/tsik/n-6-66-9-338449
6.) https://base.garant.ru/414402159/
7.) https://freedert.online/inland/291027-scharij-stellt-darstellung-drohnenvorfalls-in/
8.) https://www-pp.afp.com/de/anschlagsversuch-von-leipzig-merz-bekraeftigt-entschlossenen-kurs-gegen-russland
9.) https://t.me/s/rusembdeu?before=7986
10.) https://t.me/s/MID_Russia?before=88335
11.) https://t.me/rusluxemb
12.) https://t.me/s/ambrusfrance?before=8682
13.) https://t.me/s/embrusnet
14.) https://t.me/s/MID_Russia?before=88136
15.) https://t.me/s/RusBotWien_RU?q=%23%D0%92%D1%8B%D0%B1%D0%BE%D1%80%D1%8B2026
16.) https://t.me/s/rusembswe?before=6651
17.) https://www.cikrf.ru/
18.) https://t.me/cikrossii

Wichtiger Hinweis für russische Staatsbürger

Nach der Auflösung des Bonner Wahllokals Nr. 8322 bleibt innerhalb Deutschlands nach aktuellem Stand nur das Wahllokal Nr. 8315 bei der russischen Botschaft in Berlin. Russische Staatsbürger können jedoch grundsätzlich auch ein Auslandswahllokal außerhalb Deutschlands nutzen.

Nach Punkt 4.5 der aktuellen Instruktion der Zentralen Wahlkommission Russlands können am Wahltag auch Wähler auf mündlichen Antrag in das Wählerverzeichnis eines im Ausland eingerichteten Wahllokals aufgenommen werden, wenn sie dauerhaft außerhalb Russlands leben oder sich privat, dienstlich, geschäftlich, persönlich oder touristisch im Ausland aufhalten. Wer bereits elektronisch oder in einem anderen Wahllokal abgestimmt hat, darf kein zweites Mal aufgenommen werden.

Wir empfehlen deshalb dringend, das gewünschte Wahllokal vor der Fahrt per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren und sich die Möglichkeit zur Stimmabgabe für den konkreten Fall bestätigen zu lassen. Nach der kurzfristigen Schließung des Generalkonsulats Bonn können sich organisatorische Einzelheiten noch ändern.

Bitte einen gültigen russischen Auslandspass im Original mitnehmen. Die offiziellen Wahlankündigungen mehrerer russischer Auslandsvertretungen nennen dieses Dokument ausdrücklich. In Brüssel, Stockholm und Österreich wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine vorherige Registrierung erforderlich ist.

Die folgende Übersicht nennt bestätigte Wahllokale und praktische Ausweichmöglichkeiten für russische Staatsbürger aus den bisher vom Generalkonsulat Bonn betreuten Bundesländern. Stand: 7. September 2026.

Важная информация для граждан Российской Федерации

После ликвидации избирательного участка № 8322 в Бонне на территории Германии, по состоянию на сегодняшний день,остается только избирательный участок № 8315 при Посольстве Российской Федерации в Берлине. Однако российскиеграждане в принципе могут воспользоваться и зарубежным избирательным участком за пределами Германии.

Согласно пункту 4.5 действующей Инструкции Центральной избирательной комиссии Российской Федерации, в деньголосования избиратель может быть включен в список избирателей на зарубежном избирательном участке по устномуобращению. Это относится как к гражданам, постоянно проживающим за пределами Российской Федерации, так и кгражданам, находящимся за рубежом по частным приглашениям, в служебных, деловых, личных или туристическихпоездках. Гражданин, уже проголосовавший на другом избирательном участке или получивший электронный бюллетень, повторно в список не включается.

Перед поездкой мы настоятельно рекомендуем заранее связаться с соответствующим избирательным участком поэлектронной почте или телефону и получить подтверждение возможности голосования в конкретном случае. Послекраткосрочного закрытия Генерального консульства России в Бонне возможны организационные изменения.

При себе необходимо иметь оригинал действующего заграничного паспорта гражданина Российской Федерации. Вофициальных объявлениях ряда российских загранучреждений это требование указано прямо. В Бельгии, Швеции иАвстрии также специально отмечено, что предварительная регистрация для участия в голосовании не требуется.

Ниже приведен перечень подтвержденных избирательных участков и возможных альтернатив для граждан России,проживающих в федеральных землях Германии, ранее относившихся к консульскому округу Генерального консульстваРоссии в Бонне.

Информация актуальна по состоянию на 7 сентября 2026 года.

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