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Aktualisiert: vor 1 Stunde 24 Minuten

Zweiklassenjustiz bei Masken: Spahn straffrei – Ärzte und Patienten weiter verfolgt

10. März 2026 - 21:58

Die Einstellung der Ermittlungen gegen Jens Spahn durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wirkt wie ein weiteres Kapitel in einem Muster, das viele Bürger längst kennen: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. So teilte die Behörde gestern mit, dass nach Prüfung von mehr als 170 Strafanzeigen – vor allem wegen Vorwürfen der Untreue und Vorteilsannahme – «keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat» vorlägen. Das Verfahren wurde daher ohne Aufnahme echter Ermittlungen eingestellt, wie etwa Legal Tribune Online berichtet.

Der gesunde Menschen- und Rechtsverstand schüttelt hier nur mit dem Kopf, wurden doch unter Spahn als Bundesgesundheitsminister 5,8 Milliarden Schutzmasken für rund 5,9 Milliarden Euro beschafft. Ein erheblicher Teil der Masken erwies sich später als unbrauchbar oder musste vernichtet werden und über zwei Drittel wurden nie verwendet – mehr als die Hälfte davon bereits vernichtet oder dafür vorgesehen. Zusätzliche Folgekosten für Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfungen und Beratung beliefen sich bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro, mit Prognosen bis zu weiteren 534 Millionen Euro im Jahr 2024. Der Bundesrechnungshof kritisierte massiv:

«Es fehlte jegliche Mengensteuerung. Der Nutzen für die Pandemiebekämpfung war entsprechend gering.»

Ein bei Tichys Einblick heute erschienener Beitrag fasst die Absurdität treffend zusammen: Trotz massiver Kritik und bestätigter Verschwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe bleibt alles straffrei. Leserkommentare spitzen es zu – einer spricht von einem «fatalen Signal, das jeglicher Verantwortung spottet», ein anderer rechnet vor, dass Spahn «umgerechnet jedem Bürger sozusagen 47,62 € aus dem Portemonnaie gestohlen hat», ohne dass je ein strafrechtliches Verfahren daraus erwächst.

Ein Artikel von Haintz.media, ebenfalls heute publiziert, vertieft einige Aspekte. So wird darin das Open-House-Verfahren erwähnt, das unbegrenzt Lieferungen zu festen Preisen ermöglichte und zu einer «wirtschaftlich unsinnigen» Überflutung der Lager führte (bis zu 1,4 Milliarden Euro Selbstverpflichtung des Staates). Der Marktpreis für FFP2-Masken hatte bei circa 2,83 € (netto) gelegen, doch Spahn fixierte 4,50 € – was allein über eine halbe Milliarde Euro Mehrkosten verursachte.

Besonders kritisch: Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta) betont, öffentliche Aufträge müssten grundsätzlich wettbewerblich vergeben werden – doch «das BMG hat sich hieran nicht gehalten». Speziell umstritten war ein Geschäft mit der Schweizer Firma Emix-Trading. Spahn genehmigte persönlich einen Auftrag über 100 Millionen Masken zum Stückpreis von 5,40 Euro. Mit 9,90 Euro für eine FFP2-Maske zahlte NRW sogar einen Spitzenpreis über diese Firma. Zuvor waren Verhandlungen über günstigere Angebote zu 4,50 Euro abgebrochen worden.

Die Vermittlung dieses Deals wiederum erfolgte über Andrea Tandler, Tochter des verstorbenen CSU-Politikers Gerold Tandler, die wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung im Jahr 2023 verurteilt wurde. Parallel dazu traf Spahn eine weitere Entscheidung, die bis heute für Kopfschütteln sorgt. Der Logistikauftrag für die Lagerung und Verteilung der Masken ging an das Unternehmen Fiege aus dem Münsterland, Spahns Heimatregion. Eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt. Der damalige Minister habe diese Entscheidung erstaunlich offen mit persönlichen Kontakten zum Firmenchef erklärt, so Haintz.media, nämlich wie folgt:

«Ja klar habe ich in der Notlage zuerst mit Leuten geredet, die ich kannte, um zu fragen, wer helfen kann. Und ja, wir haben alles ohne Ausschreibung gemacht. Wie hätte das gehen sollen mit einem Ausschreibungsverfahren, das drei oder sechs Monate dauert? Fiege hatte damals ein fertiges Konzept für den Umgang mit der Pandemie.»

Dabei waren aus anderen Behörden andere Logistikunternehmen vorgeschlagen worden. «Das Ergebnis dieser Personalentscheidung war ein organisatorisches Chaos bei der Lagerung und Verteilung der Maskenbestände», stellt Haintz.media fest und ergänzt: «Die politische Aufarbeitung dieser Affäre bleibt jedoch lückenhaft. Der Bericht der Sonderermittlerin Sudhof liegt vor, doch er soll nicht vollständig veröffentlicht werden.» Der Text schließt ernüchternd: Solche «politischen Fehlentscheidungen in historischer Größenordnung» bleiben straffrei, was das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.

Noch krasser wirkt das alles, wenn man die Härte betrachtet, mit der gegen Ärzte und Patienten vorgegangen wurde (und auch noch wird), die Maskenatteste ausstellten oder nutzten. Während Spahn trotz dokumentierter Milliardenverschwendung unbehelligt bleibt, wurden zahlreiche niedergelassene Ärzte wie Walter Weber und Betroffene in den vergangenen Jahren zu Geld- und sogar Bewährungsstrafen verurteilt – oft mit vergleichsweise dünner beziehungsweise nicht existierender Beweislage (fehlende solide staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!) und ohne dass die Gerichte den wissenschaftlichen Nutzen der Maskenpflicht je wirklich hinterfragt hätten oder hätten wissenschaftlich solide darlegen können (siehe zum Beispiel den TN-Artikel «UNrechtssprechung der Gerichte in Sachen Masken(atteste) setzt sich fort!»).

Vor diesem Hintergrund erscheint die Einstellung der Ermittlungen gegen Spahn vielen als Schlag ins Gesicht genau jener Menschen, die unter dem damaligen Regime diszipliniert wurden. Es entsteht der Eindruck eines Zweiklassenrechtssystems: Für politisch Verantwortliche mit Milliardenentscheidungen gilt offenbar ein anderer Maßstab als für normale Bürger oder Ärzte, die in Gewissenskonflikten handelten.

Dass dieser Eindruck nicht nur subjektiv ist, wird auch dadurch deutlich, dass das US-Gesundheitsministerium (Department of Health and Human Services, kurz HHS) unter Leitung von Robert F. Kennedy Jr. offenbar eine Art Clearingstelle oder Anlaufstelle für deutsche Ärzte und Patienten eingerichtet hat, die wegen Ausstellung von Maskenattesten oder Impfbescheinigungen strafrechtlich verfolgt wurden oder noch werden. Das jedenfalls berichtete die NZZ am 23. Februar in einem Artikel, den Elke Bodderas verfasste, die lange bei der Welt investigativ unterwegs war und sich dabei durchaus auch Corona-kritisch äußerte.

So äußerte sie Ende 2024 Zweifel an der Unabhängigkeit des Ethikrats und meinte, er sei «eher Sprachrohr der Regierung». Nicht weniger bemerkenswert ihr Artikel, der kurz danach erschien und die Headline hatte: «Für keine der Maßnahmen ergeben sich belastbare Effekte»

Was die Clearingstelle angeht, so sollen sich bei dieser Betroffene melden können, um juristische Unterstützung erhalten zu können – ein Vorgang, der international Aufsehen erregt und das Vertrauen in die deutsche Justiz weiter untergräbt. Kontakt-Email soll sein: OCRMail@hhs.gov (TN berichtete).

Kategorien: Externe Ticker

Zweiklassenjustiz bei Masken: Spahn straffrei – Ärzte und Patienten weiter verfolgt

10. März 2026 - 21:58

Die Einstellung der Ermittlungen gegen Jens Spahn durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wirkt wie ein weiteres Kapitel in einem Muster, das viele Bürger längst kennen: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. So teilte die Behörde gestern mit, dass nach Prüfung von mehr als 170 Strafanzeigen – vor allem wegen Vorwürfen der Untreue und Vorteilsannahme – «keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat» vorlägen. Das Verfahren wurde daher ohne Aufnahme echter Ermittlungen eingestellt, wie etwa Legal Tribune Online berichtet.

Der gesunde Menschen- und Rechtsverstand schüttelt hier nur mit dem Kopf, wurden doch unter Spahn als Bundesgesundheitsminister 5,8 Milliarden Schutzmasken für rund 5,9 Milliarden Euro beschafft. Ein erheblicher Teil der Masken erwies sich später als unbrauchbar oder musste vernichtet werden und über zwei Drittel wurden nie verwendet – mehr als die Hälfte davon bereits vernichtet oder dafür vorgesehen. Zusätzliche Folgekosten für Lagerung, Logistik, Qualitätsprüfungen und Beratung beliefen sich bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro, mit Prognosen bis zu weiteren 534 Millionen Euro im Jahr 2024. Der Bundesrechnungshof kritisierte massiv:

«Es fehlte jegliche Mengensteuerung. Der Nutzen für die Pandemiebekämpfung war entsprechend gering.»

Ein bei Tichys Einblick heute erschienener Beitrag fasst die Absurdität treffend zusammen: Trotz massiver Kritik und bestätigter Verschwendung von Steuergeldern in Milliardenhöhe bleibt alles straffrei. Leserkommentare spitzen es zu – einer spricht von einem «fatalen Signal, das jeglicher Verantwortung spottet», ein anderer rechnet vor, dass Spahn «umgerechnet jedem Bürger sozusagen 47,62 € aus dem Portemonnaie gestohlen hat», ohne dass je ein strafrechtliches Verfahren daraus erwächst.

Ein Artikel von Haintz.media, ebenfalls heute publiziert, vertieft einige Aspekte. So wird darin das Open-House-Verfahren erwähnt, das unbegrenzt Lieferungen zu festen Preisen ermöglichte und zu einer «wirtschaftlich unsinnigen» Überflutung der Lager führte (bis zu 1,4 Milliarden Euro Selbstverpflichtung des Staates). Der Marktpreis für FFP2-Masken hatte bei circa 2,83 € (netto) gelegen, doch Spahn fixierte 4,50 € – was allein über eine halbe Milliarde Euro Mehrkosten verursachte.

Besonders kritisch: Das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta) betont, öffentliche Aufträge müssten grundsätzlich wettbewerblich vergeben werden – doch «das BMG hat sich hieran nicht gehalten». Speziell umstritten war ein Geschäft mit der Schweizer Firma Emix-Trading. Spahn genehmigte persönlich einen Auftrag über 100 Millionen Masken zum Stückpreis von 5,40 Euro. Mit 9,90 Euro für eine FFP2-Maske zahlte NRW sogar einen Spitzenpreis über diese Firma. Zuvor waren Verhandlungen über günstigere Angebote zu 4,50 Euro abgebrochen worden.

Die Vermittlung dieses Deals wiederum erfolgte über Andrea Tandler, Tochter des verstorbenen CSU-Politikers Gerold Tandler, die wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung im Jahr 2023 verurteilt wurde. Parallel dazu traf Spahn eine weitere Entscheidung, die bis heute für Kopfschütteln sorgt. Der Logistikauftrag für die Lagerung und Verteilung der Masken ging an das Unternehmen Fiege aus dem Münsterland, Spahns Heimatregion. Eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt. Der damalige Minister habe diese Entscheidung erstaunlich offen mit persönlichen Kontakten zum Firmenchef erklärt, so Haintz.media, nämlich wie folgt:

«Ja klar habe ich in der Notlage zuerst mit Leuten geredet, die ich kannte, um zu fragen, wer helfen kann. Und ja, wir haben alles ohne Ausschreibung gemacht. Wie hätte das gehen sollen mit einem Ausschreibungsverfahren, das drei oder sechs Monate dauert? Fiege hatte damals ein fertiges Konzept für den Umgang mit der Pandemie.»

Dabei waren aus anderen Behörden andere Logistikunternehmen vorgeschlagen worden. «Das Ergebnis dieser Personalentscheidung war ein organisatorisches Chaos bei der Lagerung und Verteilung der Maskenbestände», stellt Haintz.media fest und ergänzt: «Die politische Aufarbeitung dieser Affäre bleibt jedoch lückenhaft. Der Bericht der Sonderermittlerin Sudhof liegt vor, doch er soll nicht vollständig veröffentlicht werden.» Der Text schließt ernüchternd: Solche «politischen Fehlentscheidungen in historischer Größenordnung» bleiben straffrei, was das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert.

Noch krasser wirkt das alles, wenn man die Härte betrachtet, mit der gegen Ärzte und Patienten vorgegangen wurde (und auch noch wird), die Maskenatteste ausstellten oder nutzten. Während Spahn trotz dokumentierter Milliardenverschwendung unbehelligt bleibt, wurden zahlreiche niedergelassene Ärzte und Betroffene in den vergangenen Jahren zu Geld- und sogar Bewährungsstrafen verurteilt – oft mit vergleichsweise dünner beziehungsweise nicht existierender Beweislage (fehlende solide staatsanwaltschaftliche Ermittlungen!) und ohne dass die Gerichte den wissenschaftlichen Nutzen der Maskenpflicht je wirklich hinterfragt hätten oder hätten wissenschaftlich solide darlegen können (siehe zum Beispiel den TN-Artikel «UNrechtssprechung der Gerichte in Sachen Masken(atteste) setzt sich fort!»).

Vor diesem Hintergrund erscheint die Einstellung der Ermittlungen gegen Spahn vielen als Schlag ins Gesicht genau jener Menschen, die unter dem damaligen Regime diszipliniert wurden. Es entsteht der Eindruck eines Zweiklassenrechtssystems: Für politisch Verantwortliche mit Milliardenentscheidungen gilt offenbar ein anderer Maßstab als für normale Bürger oder Ärzte, die in Gewissenskonflikten handelten.

Dass dieser Eindruck nicht nur subjektiv ist, wird auch dadurch deutlich, dass das US-Gesundheitsministerium (Department of Health and Human Services, kurz HHS) unter Leitung von Robert F. Kennedy Jr. offenbar eine Art Clearingstelle oder Anlaufstelle für deutsche Ärzte und Patienten eingerichtet hat, die wegen Ausstellung von Maskenattesten oder Impfbescheinigungen strafrechtlich verfolgt wurden oder noch werden. Das jedenfalls berichtete die NZZ am 23. Februar in einem Artikel, den Elke Bodderas verfasste, die lange bei der Welt investigativ unterwegs war und sich dabei durchaus auch Corona-kritisch äußerte.

So äußerte sie Ende 2024 Zweifel an der Unabhängigkeit des Ethikrats und meinte, er sei «eher Sprachrohr der Regierung». Nicht weniger bemerkenswert ihr Artikel, der kurz danach erschien und die Headline hatte: «Für keine der Maßnahmen ergeben sich belastbare Effekte»

Was die Clearingstelle angeht, so sollen sich bei dieser Betroffene melden können, um juristische Unterstützung erhalten zu können – ein Vorgang, der international Aufsehen erregt und das Vertrauen in die deutsche Justiz weiter untergräbt. Kontakt-Email soll sein: OCRMail@hhs.gov (TN berichtete).

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Januskopf Wolfram Weimer: Vom angeblichen Verfechter der Freiheit zum Nutzer des Überwachungsstaats

10. März 2026 - 21:24

Als Herausgeber des Magazins Cicero positionierte sich Wolfram Weimer jahrelang als einer der schärfsten Kritiker staatlicher Übergriffe und als leidenschaftlicher Verteidiger der Meinungsfreiheit. Gerade auch in den Corona-Jahren veröffentlichte das Blatt viele Beiträge, die die offizielle Politik frontal attackierten. So wurde in einem Gastbeitrag die Formel von der «Pandemie der Ungeimpften» als verfassungswidriges Narrativ eingestuft und 2G- und 3G-Regeln sowie Impfpflichten als Angriff auf Grundrechte gebrandmarkt.

Ein weiteres Beispiel ist die Veröffentlichung eines Streitgesprächs zwischen Sucharit Bhakdi und Ulrich Mansmann unter dem Titel «Zwei Epidemiologen im Streitgespräch – Haben wir wirklich die richtige Corona-Politik?». Darin wurde die Sinnhaftigkeit von Lockdowns, Maskenpflicht und der gesamten Krisenkommunikation der Bundesregierung massiv infrage gestellt – eine Linie, die Cicero unter Weimer bewusst als Gegenstimme zum medialen Mainstream pflegte.

Noch grundsätzlicher wurde die Haltung in dem großen Rückblick zum 10. Jahrestag des berühmten Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017. In dem Beitrag mit dem Titel «10 Jahre Cicero-Urteil – ‹Ich würde es wieder tun›» spricht Weimer selbst von dem «Gefühl», dass wir «in einem Überwachungsstaat» leben. Auch attackierte er den Verfassungsschutz – eine Institution, bei der aus gutem Grund bezweifelt werden darf, dass sie wirklich die Verfassung schützt (siehe dazu den TN-Artikel «Anschläge der ‹Vulkangruppe›: Ist der Staat nur «blind» – auf beiden Augen?») – wegen seiner Rolle bei Geheimnisverratsvorwürfen und früheren Skandalen, und feierte das Gerichtsurteil als Bollwerk gegen staatliche Willkür.

Der Tenor war klar: Der Verfassungsschutz dürfe niemals zum Instrument politischer Kontrolle oder zur Einschüchterung kritischer Journalisten werden. Pressefreiheit und Meinungsfreiheit galten unter Weimer als unverhandelbares Gut – auch und gerade dann, wenn sie unbequem für die Mächtigen waren.

Heute, als Kultur- und Medienstaatsminister, handelt derselbe Wolfram Weimer exakt gegenteilig – und das mit einer Chuzpe, die selbst langjährige Beobachter fassungslos zurücklässt. Im Februar 2026 strich Weimer drei linksorientierte Buchhandlungen (darunter die «Schwankende Weltkugel» in Berlin) von der Nominiertenliste des Deutschen Buchhandlungspreises. Begründung: «verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse». Er hatte die Läden sogar zuvor beim Bundesamt für Verfassungsschutz abfragen lassen – genau jenes Verfahren nutzend, das er einst als Bedrohung der Pressefreiheit gegeißelt hatte.

Als daraufhin die Debatte um Cancel Culture und staatliche Zensur hochkochte, sagte Weimer die gesamte Preisverleihung auf der Leipziger Buchmesse kurzerhand ab, wie etwa die Berliner Zeitung heute berichtet. Der offizielle Grund: Die Kontroverse überlagere den eigentlichen Sinn der Ehrung. In Wirklichkeit war es aber der verzweifelte Versuch, die eigene Verstrickung in genau die Überwachungsmechanismen zu kaschieren, die er früher als «unsäglich» gebrandmarkt hatte.

Nicht weniger schwer wiegt der Skandal um den Ludwig-Erhard-Gipfel am Tegernsee, der im November 2025 explodierte und Weimer arg in Bedrängnis brachte. Dabei ging es darum, dass die von Weimer gegründete und von seiner Frau Christiane Goetz-Weimer geführte Weimer Media Group Unternehmen teure Sponsoring-Pakete angeboten hatte – darunter das sogenannte «Mont-Blanc-Paket», das etwa 80.000 Euro netto kostete und einen besonders exklusiven Zugang zur Veranstaltung sowie zu politischen Gästen versprach.

In der Werbung wurde explizit mit «Premiumvernetzung», «exklusivem Zugang zu Bundesministern» und «Einfluss auf politische Entscheidungsträger» geworben. Damit saßen ausgerechnet jene Regierungsmitglieder, deren Kollege Weimer inzwischen selbst war, als Redner auf der Bühne, während zahlende Kunden teuren Zugang erhielten. Der Eindruck, der entstand: Hier wurden Regierungsnähe und politischer Einfluss gegen Cash verkauft – ein klassischer Interessenkonflikt. Es folgten Rücktrittsforderungen, Strafanzeigen und sogar Debatten im Bundestag.

Weimer wies alle Vorwürfe als «Lüge» und «rechte Kampagne» zurück. Zur Schadensbegrenzung übertrug er seine Anteile an der Weimer Media Group treuhänderisch – ohne Gewinnbeteiligung während der Amtszeit. Bis März 2026 gab es keine staatsanwaltlichen Ermittlungen (die Anzeigen wurden abgelehnt), doch der Makel bleibt haften. Denn der ehemalige vermeintliche Freiheitsverteidiger nutzt nun genau jene Machtstrukturen, die er früher anprangerte, um privaten Profit und politischen Einfluss zu vermischen. Wer früher den Verfassungsschutz als Gefahr für die Demokratie darstellte, die Meinungsfreiheit als heiliges Gut feierte und den Überwachungsstaat geißelte, der sollte heute nicht denselben Dienst zur Ausgrenzung missliebiger Buchhändler einspannen – und schon gar nicht seine eigene Medienfirma als Zugangshändler zur Bundesregierung vermarkten.

Wolfram Weimer hat nicht nur seine alten Prinzipien verraten. Er hat sie in ihr Gegenteil verkehrt. Und das ist keine bloße Kehrtwende – das ist blanke, dokumentierte Verlogenheit. Sein Fall erinnert stark an den der Grünen, die in vielen Positionen ebenfalls eine 180-Grad-Wendung vollzogen haben (siehe den TN-Newsletter «Als die Grünen systemkritisch und lustig waren»). Und er sollte allen als warnendes Beispiel dafür dienen, Politikern – egal welcher Couleur – einfach so Glauben zu schenken.

Dies gilt auch für die der AfD, in der nicht wenige aus der «kritischen Bewegung» nach wie vor eine Art politischen Rettungsanker sehen, weil sie so Corona-kritisch daherreden (siehe hier und hier). Zwar kann man Jakob Augstein durchaus beipflichten, als er sagte, der Umgang mit der vermeintlichen «Alternative für Deutschland» sei eine «Vollkatastrophe». Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die AfD, sollte sie mal in Regierungsverantwortung kommen, nicht genau so zum Wendehals wird wie auch die sich in der Opposition gerne rebellisch gebenden Grünen und Linken.

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BGH-Urteil zu «Vaxzevria» erzwingt auch Neubewertung des behaupteten positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses

10. März 2026 - 13:46

Gestern ist gewissermaßen das eingetreten, was der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller im Interview, das TTV und TN Anfang März mit ihm geführt hatten, vorhergesagt hatte: dass der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil (Az. VI ZR 335/24) «am 9. März eine Zeitenwende für Corona-Impfgeschädigte einläuten dürfte».

Bereits im Oktober 2022 hatte TN mit Cäsar-Preller ein Interview zum Thema gemacht. Sein Tenor damals: «Bei unserer Impfschaden-Klage gegen AstraZeneca gibt es gute Hoffnung, die Ansprüche durchzusetzen.» Seinerzeit betreute er 550 Mandate von Menschen, die gesundheitlich «schwer für ihr Leben gezeichnet sind» oder gar den Tod von Angehörigen beklagen – und dies auf die COVID-«Impfungen» zurückführen. Inzwischen sind es rund 1.200.

In diesem Interview hatte er erläutert, wie Betroffene vorgehen und warum sie «bitte nicht aufgeben» sollten. Eine dieser Betroffenen ist die Zahnärztin Pia Aksoy aus Mainz, die wenige Tage nach der Verabreichung des sogenannten «Vektorimpfstoffs» «Vaxzevria» von AstraZeneca einen Hörsturz erlitten hatte und dann 150.000 Euro Schmerzensgeld verlangte.

«Auf der rechten Seite, da hör ich gar nichts!», berichtet Aksoy. Sie sei auf dem rechten Ohr taub:

«Ich kann zwar meinen Alltag bewältigen, aber es ist eine Einschränkung, die immer da ist und die auch nicht mehr verschwinden wird.»

Als die ersten Corona-Injektionen zum Jahreswechsel 2020/2021 auf den Markt gekommen waren, ließ sich Aksoy schnell impfen, und zwar bereits im März 2021. Als Zahnärztin war es für sie jedoch natürlich wichtig, dass sie bei der Behandlung ihrer Patienten einen direkten Austausch pflegen kann.

«Dann habe ich mich impfen lassen, und ich habe gleich im Impfzentrum die Nebenwirkungen gespürt. Mit Kribbeln im kleinen Finger und im Ringfinger, mit Taubheitsgefühlen im Arm. Im Anschluss habe ich dann Nebenwirkungen bekommen wie Fieber und Schmerzen.»

Diese Nebenwirkungen habe sie noch in Kauf genommen, wie es auf Tagesschau.de heißt. Doch den Hörsturz mit dauerhaftem Hörverlust nicht. Und nichts anderes als die «Impfung» komme für sie als Ursache in Frage.

Am 18. September vergangenen Jahres wies das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 1139/23) jedoch ihre Klage zurück. Doch sie gab nicht auf, und so landete ihr Fall schließlich bei besagtem BGH. Und der BGH hob in seinem gestrigen Entscheid das Berufungsurteil des OLG Koblenz auf und verwies die Sache dorthin zur neuen Verhandlung.

Wichtig: Das OLG hatte die Klage der Zahnärztin vor allem auch mit der Begründung zurückgewiesen, dass «Vaxzevria» nach Einschätzung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise – und dass dies praktisch so sicher nachgewiesen sei, dass man darüber gar nicht mehr zu diskutieren brauche. Auf Juristendeutsch formuliert behauptete das OLG, dass hier eine sogenannte Tatbestandsbindung vorliege. Dadurch würden de facto alle Klagen ohne Aussicht auf Erfolg sein. «Doch der BGH hat sich hier dahingehend geäußert, dass es so nicht gehen könne», wie Cäsar-Preller im Interview mit TTV und TN betonte.

Dabei habe der BGH unter anderem vorgetragen, so Cäsar-Preller, dass das Gutachten, auf dessen Basis seinerzeit die Europäische Arzneimittelagentur die bedingte Zulassung erteilt habe, schon fünf Jahre alt sei – und daher im Grunde nicht mehr zu gebrauchen sei, um zu argumentieren, neue Gutachten zum Nutzen-Risiko-Verhältnis könnten nicht mehr zugelassen werden. Besonders auch deshalb lautete eben die Prognose des Wiesbadener Anwalts:

«Der BGH dürfte AstraZeneca-Urteil des OLG Koblenz am 9. März aufheben und eine Zeitenwende für Corona-Impfgeschädigte einläuten.»

Zusammen mit seiner Mandantin, der Zahnärztin, hatte Cäsar-Preller sogar vorgetragen, der «Impfstoff» habe kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt und die Produktinformationen hätten nicht dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprochen. Genau diese Kernfrage – ob die schädlichen Wirkungen des «Impfstoffs» ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß überschritten haben – lässt der BGH in seinem gestern ergangenen Urteil bewusst offen und überträgt sie dem OLG Koblenz für die erneute Prüfung.

Der Senat betont dabei, dass eine solche Abwägung erst auf der Grundlage umfassender Auskünfte des Herstellers über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, Verdachtsfälle und alle relevanten Erkenntnisse möglich ist. Die bloße Berufung auf die EMA-Zulassung reicht dem BGH also offenkundig nicht aus, um eine Haftung pauschal auszuschließen. Dadurch muss das Nutzen-Risiko-Verhältnis nun gerichtlich substantiiert und datenbasiert neu bewertet werden – ein entscheidender Unterschied zur bisherigen Praxis der Vorinstanzen.

Der Entscheid des OLG verwundert derweil auch deswegen, weil es gar keine solide placebokontrollierte Langzeitstudie gibt, die unmissverständlich aufzeigt, dass auch nur bei einer der Corona-Injektionen Nichtstun überlegen ist. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist auch eine wissenschaftliche Analyse des Psychologieprofessors Harald Walach aus dem Herbst 2022, in der er zu dem Ergebnis kommt, wir hätten es jetzt «schwarz auf weiß», dass die COVID-19-«Impfungen» mehr schaden, als sie nutzen. Das Risiko-Nutzen-Verhältnis der Injektionen sei «eine Katastrophe» (TN berichtete).

Schwab: «Vielleicht gelingt jetzt jene Aufklärung des Schadenspotenzials der C-Spritzen»

Der Juraprofessor Martin Schwab schreibt zum gestern ergangenen Urteil des BGH Folgendes (Haintz.media veröffentlichte seinen Kommentar):

«Liebe Community! Das verkündete Urteil des BGH erleichtert es potenziellen Opfern von Nebenwirkungen der COVID-Injektionen, Auskunftsansprüche gegen die Hersteller gerichtlich durchzusetzen.

Der Auskunftsanspruch aus § 84a Abs. 1 Arzneimittelgesetz richtet sich auf die Offenlegung von folgenden Informationen: dem pharmazeutischen Unternehmer bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie ihm bekannt gewordene Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen und sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen von Bedeutung sein können.»

Spannend werde die Frage sein, ob der Anspruch von jenen, die 2021 und 2022 mutmaßliche gesundheitliche Schäden durch die COVID-Injektionen erlitten haben, mittlerweile (soweit sie nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht wurden) verjährt sei. Die Verjährungsfrist betrage drei Jahre (§ 195 BGB) und beginne mit dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Tatsachen und von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.

Die Person des Schuldners sei im Ausgangspunkt zumindest jenen bekannt, die nur eine einzige Injektion erhalten hätten oder aber bei denen alle Injektionen vom selben Hersteller stammten. Wie aber sehe es bei sogenannten Kreuzimpfungen aus, also bei einer Zweitimpfung mit einer anderen Corona-Injektion? «Muss dann der Anspruch vorsorglich gegen alle beteiligten Hersteller rechtzeitig eingeklagt werden?», so Schwab. Und weiter:

«Noch wichtiger: Der Auskunftsanspruch aus § 84a AMG dient dazu, ein Informationsgefälle zwischen Hersteller und Geschädigtem auszugleichen. Der Geschädigte soll auf diese Weise also überhaupt erst an die Informationen gelangen, die ihm Aufschluss darüber geben, ob ihm ein Ersatzanspruch zusteht, die ihm also die Kenntnis vom Ersatzanspruch überhaupt erst vermitteln sollen.

Man kann die Verjährung des Auskunftsanspruchs dann nur noch mit der Überlegung begründen, dass die anspruchsbegründende Tatsache für diesen Anspruch sich im bloßen Verdacht einer Impfkomplikation erschöpfe und dieser bereits 2021 bzw. 2022 bekannt gewesen sei.

Vielleicht gelingt auf dem Zivilrechtsweg jene Aufklärung des Schadenspotenzials der Corona-Spritzen, die das Paul-Ehrlich-Institut – unter dem Beifall der hessischen Verwaltungsgerichte – dem Journalisten Bastian Barucker bislang beharrlich verweigert.»

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Die Ablehnung der Halbierungsinitiative ist auch eine Niederlage der Bürgerrechtsbewegung

10. März 2026 - 10:49

Die skeptische Schweiz umfasst rund die Hälfte des Stimmvolks. Geeint und mit guten Kampagnen kann die Bürgerrechtsbewegung den Vormarsch der Classe politique stoppen., meint Christoph Pfluger

Es stehen mit der Neutralitätsinitiative und den EU-Verträgen wichtige Abstimmungen an. Um sich für diese wichtigen Entscheidungen fit zu machen, sollte die Bürgerrechtsbewegung bereits in den nächsten Abstimmungen vom 14. Juni zur zehn-Millionen Schweiz und zum revidierten Zivildienstgesetz mitmischen.

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Michael Hudson: «Angriff auf den Iran ist eigentlicher Auslöser des Dritten Weltkriegs»

10. März 2026 - 0:10

«Eine friedliche Lösung hätte den langfristigen Plan der USA verhindert, ihre Kontrolle über das Öl im Nahen Osten, dessen Transport und die Investition ihrer Ölexport-Einnahmen zu festigen und zu militarisieren, und Israel und Al-Qaida/ISIS als ihre Stellvertreterarmeen einzusetzen, um unabhängige Ölförderländer daran zu hindern, in ihrem eigenen souveränen Interesse zu handeln.»

Das stellte der US-Ökonom Michael Hudson in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag zum Angriff der USA und Israels auf den Iran fest. Dieser zeige, «dass es nichts gibt, was der Iran hätte zugestehen können, um die langjährigen Bestrebungen der USA, die Kontrolle über das Öl im Nahen Osten zu erlangen, zu verhindern».

Hudson verwies darauf, dass noch am 27. Februar der Vermittler der US-amerikanisch-iranischen Atomverhandlungen in Oman, der Außenminister dieses Landes, Badr Albusaidi, US-Präsident Donald Trump den Boden unter den Füßen weggezogen hat. Trump hatte dem Iran mit Krieg gedroht, wenn dieser sein angebliches Atomwaffenprogramm nicht aufgeben würde.

Der Außenminister Omans erklärte in der Sendung «Face the Nation» des Senders CBS, dass das iranische Team zugestimmt habe, kein angereichertes Uran anzuhäufen, und «eine vollständige und umfassende Überprüfung durch die IAEO» angeboten habe. Diese neue Konzession sei ein «Durchbruch, der noch nie zuvor erreicht wurde».

Albusaidi sah «eine Einigung in greifbarer Nähe», um «eine Vereinbarung zu erzielen, dass der Iran niemals über nukleares Material verfügen wird, mit dem eine Bombe hergestellt werden kann. Das ist meiner Meinung nach eine große Errungenschaft.»

Er wies darauf hin, dass dieser Durchbruch «von den Medien weitgehend übersehen wurde». Der Minister betonte, dass das Zugeständnis von «null Lagerbeständen» weit über das hinausgehe, was während der Amtszeit von Präsident Obama ausgehandelt worden sei. Damit sei jegliche Möglichkeit zum Bau einer Atombombe unterbunden worden.

Ayatollah Ali Khamenei – der bereits eine Fatwa gegen den Bau von Atomwaffen erlassen und diese Position Jahr für Jahr wiederholt hatte – habe daraufhin die schiitischen Führer und Militärchefs des Iran zusammengerufen. Sie sollten über die Ratifizierung des Abkommens zur Abgabe der Kontrolle über das angereicherte Uran diskutieren, um einen Krieg zu verhindern.

«Aber genau diese Kapitulation war es, die weder die Vereinigten Staaten noch Israel akzeptieren konnten.»

Der israelische Geheimdienst alarmierte offenbar das US-Militär, da das Treffen im Anwesen des Ayatollahs eine großartige Gelegenheit biete, die führenden Entscheidungsträger alle auf einmal zu enthaupten, so Hudson. Dies sei dem Ratschlag aus dem Handbuch des US-Militärs gefolgt, dass die Tötung eines politischen Führers, den die USA als undemokratisch betrachten, die Träume der Bevölkerung von einem Regimewechsel beflügeln würde.

Der Ökonom wies darauf hin, dass die Kontrolle über den Öl-Transport aus dem Mittleren Osten «ein wesentlicher Bestandteil der US-Außenpolitik» bleibe. Sie sei «der Schlüssel zur Fähigkeit der USA, anderen Volkswirtschaften zu schaden, indem sie ihnen den Zugang zu Energie verweigern, wenn sie sich nicht an die Außenpolitik der USA halten».

«Dieses Beharren darauf, den Zugang der Welt zu Energiequellen zu blockieren, die nicht unter amerikanischer Kontrolle stehen, ist der Grund, warum die USA Venezuela, Syrien, Irak, Libyen und Russland angegriffen haben.»

Der zweite Angriff der USA und Israels auf die iranischen Verhandlungsführer ist für Hudson «eine Perfidie, die in die Geschichte eingehen wird. Damit sollte der beabsichtigte Schritt des Iran in Richtung Frieden verhindert werden, bevor seine Führer Trumps falsche Behauptung widerlegen konnten, der Iran habe sich geweigert, seinen Wunsch nach einer eigenen Atombombe aufzugeben.»

Der Ökonom schrieb, «es wäre interessant zu wissen, wie viele von Trumps Insidern große Wetten darauf abgeschlossen haben, dass die Ölpreise am Montagmorgen bei Eröffnung der Märkte in die Höhe schnellen werden». Die Märkte hätten zuvor das Risiko einer Schließung des Öl-Golfs massiv unterschätzt.

Die US-Ölkonzerne mit ihrer größtenteils inländischen Produktion werden einen Riesengewinn machen, ist sich Hudson sicher. China und andere Ölimporteure würden darunter leiden. Auch die US-Finanzspekulanten würden einen Riesengewinn machen.

«Diese Tatsache könnte sogar eine Rolle bei der Entscheidung der USA gespielt haben, den Zugang der Welt zu Öl aus dem Nahen Osten für einen voraussichtlich langen Zeitraum zu unterbinden.»

Die Handels- und Finanzstörungen werden nach Einschätzung des US-Ökonomen weltweit so gravierend sein, «dass wir meiner Meinung nach den Angriff auf den Iran am Samstag, den 28. Februar, als den eigentlichen Auslöser des Dritten Weltkriegs betrachten können». Für den größten Teil der Welt werde die bevorstehende Finanzkrise das nächste Jahrzehnt der internationalen politischen und wirtschaftlichen Umstrukturierung bestimmen.

Die Länder Europas, Asiens und des globalen Südens würden nur noch zu Preisen Öl beziehen können, die viele Industriezweige unrentabel und für viele Familien unerschwinglich machen. Der Anstieg der Ölpreise werde es den Ländern des globalen Südens unmöglich machen, ihre fälligen Dollarschulden gegenüber westlichen Anleihegläubigern, Banken und dem IWF zu bedienen.

«Die Länder könnten sich nur dann vor innenpolitischen Sparmaßnahmen, Währungsabwertungen und Inflation bewahren, wenn sie erkennen, dass der Angriff der USA (unterstützt von Großbritannien und Saudi-Arabien, mit zweideutiger Zustimmung der Türkei) die unipolare Ordnung der USA beendet hat – und damit auch das dollarisierte internationale Finanzsystem. Wenn dies nicht erkannt wird, wird die Zustimmung so lange fortgesetzt, bis sie ohnehin unhaltbar wird.»

Diese «erste echte Schlacht des Dritten Weltkriegs» sei zugleich «in vielerlei Hinsicht eine letzte Schlacht, in der entschieden wird, worum es im Zweiten Weltkrieg eigentlich ging». Hudson fragt, ob das Völkerrecht zusammenbricht. Das könne geschehen, «weil nicht genügend Länder bereit sind, die Regeln des zivilisierten Rechts zu schützen, die die Prinzipien der nationalen Souveränität ohne ausländische Einmischung und Zwang vom Westfälischen Frieden von 1648 bis zur UN-Charta stützen».

Werden Kriege, «die unvermeidlich geführt werden müssen», Zivilisten und Nichtkombattanten verschonen?, fragt Hudson. Er verwies darauf, dass «der Angriff der Ukraine auf ihre russischsprachige Bevölkerung in den östlichen Provinzen, Israels Völkermord an ethnischen Palästinensern, die religiöse Säuberung nicht-sunnitischer arabischer Bevölkerungsgruppen durch die Wahhabiten» vom Gegenteil künden, das auch iranische, kubanische und andere Bevölkerungsgruppen bedrohe. Eine weitere Frage sei:

«Kann die UNO gerettet werden, ohne sich selbst und ihre Mitgliedsländer aus der Kontrolle der USA zu befreien? Ein erster Lackmustest dafür, wie sich die Allianzen entwickeln, wird sein, welche Länder sich der rechtlichen Initiative anschließen, Donald Trump und sein Kabinett zu Kriegsverbrechern zu erklären.»

Hudson hält einen «Prozess im Stil von Nürnberg» für notwendig, «gegen die westliche Militärpolitik, die darauf abzielt, die ganze Welt in politisches und wirtschaftliches Chaos zu stürzen, wenn sie sich nicht der unipolaren, auf Herrschaft basierenden Ordnung der USA unterwirft». Wenn andere Länder keine Alternative zur Offensive der USA, Europas, Japans und der Wahhabiten schaffen, würden sie unter dem leiden, was US-Außenminister Marco Rubio auf der jüngsten Münchner Sicherheitskonferenz als Wiederaufleben der westlichen Geschichte der Eroberung und des Kolonialismus einforderte.

Eine Alternative erfordere eine Umstrukturierung der Vereinten Nationen, um die Möglichkeit der USA zu beenden, Mehrheitsbeschlüsse zu blockieren, so der Ökonom. Angesichts der Tatsache, dass UN-Generalsekretär Antonio Guterres erklärt hat, dass die Organisation bis August bankrott sei und ihren Hauptsitz in New York City schließen könnte, sei das ein günstiger Zeitpunkt, um die UNO aus den Vereinigten Staaten selbst zu verlegen.

«Solange die Kontrolle über die UNO und ihre Organisationen in den Händen der USA und ihrer europäischen Satellitenstaaten bleibt, kann es keine Rechtsstaatlichkeit geben.»

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Wie lange werden die Kurden noch für die Kriege des Westens kämpfen

10. März 2026 - 0:08

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

***

In den letzten Tagen haben neue Berichte über Versuche der Vereinigten Staaten, kurdische Milizen gegen den Iran zu mobilisieren, eine alte geopolitische Frage im Nahen Osten wiederbelebt: Wie lange werden die Kurden noch als Stoßtruppen für westliche Strategien dienen? Die jüngste Geschichte zeigt, dass diese Rolle für die Kurden selbst wiederholt in einer Tragödie endete.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Kurden von Washington und seinen Verbündeten oft als «natürliche Partner» im Nahen Osten dargestellt. In der Praxis war diese Beziehung jedoch zutiefst instrumentell. Immer wenn eine neue regionale Krise auftritt, sehen Teile des westlichen Establishments erneut in kurdischen bewaffneten Gruppen ein geeignetes Mittel, um Druck auf als feindlich geltende Regierungen auszuüben. Heute taucht dieselbe Logik im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Iran wieder auf.

Die Idee, kurdische Aufstände auf iranischem Territorium zu schüren, folgt dem gleichen Muster wie in anderen Szenarien. Das Problem ist, dass diese Strategie die militärischen und politischen Realitäten der Region völlig außer Acht lässt. Kurdische Milizen verfügen einfach nicht über die strategischen Kapazitäten, um einem konsolidierten Staat wie der Islamischen Republik Iran entgegenzutreten. Im Gegensatz zu Konflikten geringer Intensität würde eine direkte Konfrontation mit Teheran bedeuten, sich einem hochentwickelten Militärapparat, einem effizienten internen Sicherheitsnetzwerk und einer äußerst widerstandsfähigen Staatsstruktur zu stellen.

Praktisch gesehen würde jeder Versuch, einen bewaffneten Aufstand im Iran zu starten, wahrscheinlich schnell neutralisiert werden. Das vorhersehbare Ergebnis wäre die Zerschlagung der beteiligten Milizen und das Leiden der lokalen kurdischen Bevölkerung. Tatsächlich zeigen die jüngsten Erfahrungen in anderen Ländern bereits die Grenzen solcher Projekte auf.

In Syrien gewannen kurdische Milizen während des Bürgerkriegs an Bedeutung und erhielten umfangreiche militärische Unterstützung von den Vereinigten Staaten. Diese Partnerschaft erwies sich jedoch als äußerst fragil. Als sich die strategischen Interessen Washingtons verschoben, waren die kurdischen Streitkräfte externen Offensiven und regionalen Druckausübungen ausgesetzt, denen sie nicht standhalten konnten, wie kürzlich bei den Angriffen der HTS-Regierung auf kurdische Regionen zu sehen war.

In der Türkei ist die Situation noch deutlicher. Dort haben jahrzehntelange bewaffnete Auseinandersetzungen mit kurdischen Organisationen zu wiederholten militärischen Niederlagen geführt. Der türkische Staat hat wiederholt gezeigt, dass er in der Lage ist, ethnische Aufstände innerhalb seines Territoriums niederzuschlagen. Anstatt Fortschritte in Richtung Autonomie oder politische Anerkennung zu erzielen, hat der Kreislauf der Konfrontation die Marginalisierung dieser Gemeinschaften nur noch verstärkt.

Diese Präzedenzfälle werfen eine grundlegende Frage auf: Warum denselben Fehler in Bezug auf den Iran wiederholen?

Die strategische Realität legt nahe, dass jedes militärische Abenteuer gegen Teheran ein vorhersehbares Ergebnis hätte. Der iranische Staat verfügt über ausreichende militärische Ressourcen, Mobilisierungskapazitäten und interne Legitimität, um aufständische Milizen schnell zu zerschlagen. Der Versuch, die Kurden zu einem vom Westen unterstützten Instrument des Krieges gegen den Iran zu machen, würde dieser Bevölkerung nur unnötiges Leid zufügen.

Über die militärische Dimension hinaus gibt es auch eine ideologische und kulturelle Frage, die oft ignoriert wird. In mehreren zeitgenössischen kurdischen politischen Kreisen – insbesondere in denen, die von westlich unterstützten Strukturen beeinflusst sind – ist es üblich geworden, kulturelle Agenden zu übernehmen, die mit dem westlichen liberalen Diskurs übereinstimmen, darunter progressive Identitätspolitik und Konzepte, die mit der sogenannten «Woke»-Kultur verbunden sind, wie sie in den feministischen und «queeren» Bataillonen in Syrien zu beobachten sind.

Diese Agenden mögen zwar in bestimmten westlichen politischen Kreisen Anklang finden, entfernen kurdische Bewegungen jedoch oft von den soziopolitischen Realitäten des Nahen Ostens. Anstatt ihre regionale Position zu stärken, vertieft diese Ausrichtung den Eindruck, dass einige kurdische Gruppen als verlängerter Arm externer geopolitischer Projekte agieren. Wenn das eigentliche Ziel darin besteht, eine dauerhafte politische Vertretung und Stabilität für kurdische Gemeinschaften zu erreichen, dürfte der Weg dorthin ein anderer sein.

Historisch gesehen haben staatenlose Völker Anerkennung und politische Rechte durch institutionelle Integration und Verhandlungen innerhalb der Staaten, in denen sie lebten, erreicht – nicht durch Separatismus, die Einfuhr fremder Ideen und permanente Aufstände, die von externen Mächten angeheizt wurden.

In diesem Sinne wäre es für die Kurden am rationalsten, ihre Rolle als Hilfstruppe für westliche Agenden aufzugeben. Anstatt als Kanonenfutter in Konflikten zu dienen, die anderen Akteuren zugutekommen, sollten kurdische Bewegungen ihre Bemühungen auf interne politische Prozesse konzentrieren und sich für kulturelle Rechte, institutionelle Teilhabe und friedliche Koexistenz einsetzen.

Stabilität im Nahen Osten lässt sich kaum durch die dauerhafte Fragmentierung der Staaten in der Region erreichen. Im Gegenteil, Frieden entsteht in der Regel dann, wenn verschiedene Gemeinschaften Wege finden, innerhalb der bestehenden nationalen Strukturen zu koexistieren.

Wenn die kurdischen Führer diese strategische Realität verstehen, können sie endlich den historischen Kreislauf der Instrumentalisierung durch externe Kräfte durchbrechen. Nur dann wird es Raum für eine Zukunft geben, in der die Kurden aufhören, als Wegwerf-Figuren in geopolitischen Spielen zu dienen, und beginnen, als legitime politische Akteure in ihren eigenen Ländern zu agieren.

***

Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

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Wie lange werden die Kurden noch für die Kriege des Westens kämpfen

10. März 2026 - 0:08

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

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In den letzten Tagen haben neue Berichte über Versuche der Vereinigten Staaten, kurdische Milizen gegen den Iran zu mobilisieren, eine alte geopolitische Frage im Nahen Osten wiederbelebt: Wie lange werden die Kurden noch als Stoßtruppen für westliche Strategien dienen? Die jüngste Geschichte zeigt, dass diese Rolle für die Kurden selbst wiederholt in einer Tragödie endete.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Kurden von Washington und seinen Verbündeten oft als «natürliche Partner» im Nahen Osten dargestellt. In der Praxis war diese Beziehung jedoch zutiefst instrumentell. Immer wenn eine neue regionale Krise auftritt, sehen Teile des westlichen Establishments erneut in kurdischen bewaffneten Gruppen ein geeignetes Mittel, um Druck auf als feindlich geltende Regierungen auszuüben. Heute taucht dieselbe Logik im Zusammenhang mit dem Krieg gegen den Iran wieder auf.

Die Idee, kurdische Aufstände auf iranischem Territorium zu schüren, folgt dem gleichen Muster wie in anderen Szenarien. Das Problem ist, dass diese Strategie die militärischen und politischen Realitäten der Region völlig außer Acht lässt. Kurdische Milizen verfügen einfach nicht über die strategischen Kapazitäten, um einem konsolidierten Staat wie der Islamischen Republik Iran entgegenzutreten. Im Gegensatz zu Konflikten geringer Intensität würde eine direkte Konfrontation mit Teheran bedeuten, sich einem hochentwickelten Militärapparat, einem effizienten internen Sicherheitsnetzwerk und einer äußerst widerstandsfähigen Staatsstruktur zu stellen.

Praktisch gesehen würde jeder Versuch, einen bewaffneten Aufstand im Iran zu starten, wahrscheinlich schnell neutralisiert werden. Das vorhersehbare Ergebnis wäre die Zerschlagung der beteiligten Milizen und das Leiden der lokalen kurdischen Bevölkerung. Tatsächlich zeigen die jüngsten Erfahrungen in anderen Ländern bereits die Grenzen solcher Projekte auf.

In Syrien gewannen kurdische Milizen während des Bürgerkriegs an Bedeutung und erhielten umfangreiche militärische Unterstützung von den Vereinigten Staaten. Diese Partnerschaft erwies sich jedoch als äußerst fragil. Als sich die strategischen Interessen Washingtons verschoben, waren die kurdischen Streitkräfte externen Offensiven und regionalen Druckausübungen ausgesetzt, denen sie nicht standhalten konnten, wie kürzlich bei den Angriffen der HTS-Regierung auf kurdische Regionen zu sehen war.

In der Türkei ist die Situation noch deutlicher. Dort haben jahrzehntelange bewaffnete Auseinandersetzungen mit kurdischen Organisationen zu wiederholten militärischen Niederlagen geführt. Der türkische Staat hat wiederholt gezeigt, dass er in der Lage ist, ethnische Aufstände innerhalb seines Territoriums niederzuschlagen. Anstatt Fortschritte in Richtung Autonomie oder politische Anerkennung zu erzielen, hat der Kreislauf der Konfrontation die Marginalisierung dieser Gemeinschaften nur noch verstärkt.

Diese Präzedenzfälle werfen eine grundlegende Frage auf: Warum denselben Fehler in Bezug auf den Iran wiederholen?

Die strategische Realität legt nahe, dass jedes militärische Abenteuer gegen Teheran ein vorhersehbares Ergebnis hätte. Der iranische Staat verfügt über ausreichende militärische Ressourcen, Mobilisierungskapazitäten und interne Legitimität, um aufständische Milizen schnell zu zerschlagen. Der Versuch, die Kurden zu einem vom Westen unterstützten Instrument des Krieges gegen den Iran zu machen, würde dieser Bevölkerung nur unnötiges Leid zufügen.

Über die militärische Dimension hinaus gibt es auch eine ideologische und kulturelle Frage, die oft ignoriert wird. In mehreren zeitgenössischen kurdischen politischen Kreisen – insbesondere in denen, die von westlich unterstützten Strukturen beeinflusst sind – ist es üblich geworden, kulturelle Agenden zu übernehmen, die mit dem westlichen liberalen Diskurs übereinstimmen, darunter progressive Identitätspolitik und Konzepte, die mit der sogenannten «Woke»-Kultur verbunden sind, wie sie in den feministischen und «queeren» Bataillonen in Syrien zu beobachten sind.

Diese Agenden mögen zwar in bestimmten westlichen politischen Kreisen Anklang finden, entfernen kurdische Bewegungen jedoch oft von den soziopolitischen Realitäten des Nahen Ostens. Anstatt ihre regionale Position zu stärken, vertieft diese Ausrichtung den Eindruck, dass einige kurdische Gruppen als verlängerter Arm externer geopolitischer Projekte agieren. Wenn das eigentliche Ziel darin besteht, eine dauerhafte politische Vertretung und Stabilität für kurdische Gemeinschaften zu erreichen, dürfte der Weg dorthin ein anderer sein.

Historisch gesehen haben staatenlose Völker Anerkennung und politische Rechte durch institutionelle Integration und Verhandlungen innerhalb der Staaten, in denen sie lebten, erreicht – nicht durch Separatismus, die Einfuhr fremder Ideen und permanente Aufstände, die von externen Mächten angeheizt wurden.

In diesem Sinne wäre es für die Kurden am rationalsten, ihre Rolle als Hilfstruppe für westliche Agenden aufzugeben. Anstatt als Kanonenfutter in Konflikten zu dienen, die anderen Akteuren zugutekommen, sollten kurdische Bewegungen ihre Bemühungen auf interne politische Prozesse konzentrieren und sich für kulturelle Rechte, institutionelle Teilhabe und friedliche Koexistenz einsetzen.

Stabilität im Nahen Osten lässt sich kaum durch die dauerhafte Fragmentierung der Staaten in der Region erreichen. Im Gegenteil, Frieden entsteht in der Regel dann, wenn verschiedene Gemeinschaften Wege finden, innerhalb der bestehenden nationalen Strukturen zu koexistieren.

Wenn die kurdischen Führer diese strategische Realität verstehen, können sie endlich den historischen Kreislauf der Instrumentalisierung durch externe Kräfte durchbrechen. Nur dann wird es Raum für eine Zukunft geben, in der die Kurden aufhören, als Wegwerf-Figuren in geopolitischen Spielen zu dienen, und beginnen, als legitime politische Akteure in ihren eigenen Ländern zu agieren.

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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

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Dieter Nuhr: «Der Verstand ist nicht links oder rechts – er funktioniert oder eben nicht»

10. März 2026 - 0:07

Der bekannte Kabarettist Dieter Nuhr reiht sich in eine illustre Schar von Denkern ein, die das starre Links-Rechts-Schema der Politik für viel zu kurz gegriffen halten. Dazu zählen der Spiegel-Erbe Jakob Augstein und der Künstler Ralph Boes (siehe hier), Yanis Varoufakis (siehe hier) oder auch der Bild-Kolumnist Harald Martenstein, der im Februar 2026 schrieb:

«Links ist gut, rechts ist böse: So einfach ist es nicht – aber ein schlichtes Weltbild ist nun mal bequemer als ein etwas komplizierteres.»

Nuhr zieht in einem gestern auf Welt.de veröffentlichten Gastbeitrag mit dem Titel «Warum ich nicht mehr links bin» eine persönliche Bilanz – und begründet seinen Abschied vom linken Lager nicht mit Trotz, sondern mit Erfahrung und nüchterner Analyse. Nuhr, der durch seine Reisen die Welt aus nächster Nähe kennengelernt hat, stellt klar: Die üblichen Lagerkämpfe bei uns greifen zu kurz. Er führt aus:

«Rechts und links sind nicht die zentralen Orientierungspunkte der Weltbevölkerung, wenn es um die Orientierung geht, wie ein richtiges Leben zu führen sei. Diese Kämpfe werden von Eliten geführt, denen es nicht um links und rechts geht, sondern um Macht oder Ohnmacht.»

Er habe auf seinen Reisen gelernt, dass die Realität weit facettenreicher ist:

«Ich habe auf meinen Reisen gelernt: Die Welt ist weit komplexer, als die Lagerbildung bei uns vermuten lässt. Neben links und rechts spielen auch noch oben und unten eine wichtige Rolle.»

Am Ende zähle nur die Wahrheit, nicht die ideologische Schublade:

«So lernte ich: Es ist nicht wichtig, in welcher Ecke man verortet wird, es zählt nur, ob etwas wahr ist oder falsch. Der Verstand ist nicht links oder rechts. Er funktioniert – oder eben nicht. Letzteres ist leider nicht selten.»

Besonders deutlich wird Nuhr bei den Themen Migration und kulturelle Konflikte. Hier plädiert er für Pragmatismus statt Ideologie:

«Will man dies [Gewalt] vermeiden, sollte man das Zusammenleben unvereinbarer Kulturen möglichst gut dosieren. Wenn eine muslimische Parallelgesellschaft auf eine bayerische Dorfgemeinschaft trifft, sollte man sich nicht wundern, wenn es schwierig wird. Migration sollte deshalb, wenn möglich, mit Augenmaß erfolgen. Dies auszusprechen ist nicht rechts. Es ist vernünftig.»

Das alles klingt nach einem Aufruf zu mehr Realismus und weniger Schubladendenken – und genau darin liegt die Stärke von Nuhrs Text. Er entlarvt, wie sehr das Links-Rechts-Denken heute vor allem den Eliten dient, um Macht zu sichern und Kritik mundtot zu machen.

Doch nicht nur vergisst Nuhr in Bezug auf das Thema Migration zu erwähnen, dass es vor allem die Ausbeutung der armen Länder durch die hochentwickelten Industriestaaten ist, welche die Migration verursacht. Migrationspolitik sollte also nicht nur, wie der 65-Jährige meint, «wenn möglich, mit Augenmaß erfolgen» – sie sollte vor allem die primären Ursachen beseitigen, also die Ausbeutung. Wenn diese nicht mehr da wäre und es dazu käme, dass aus den sogenannten «armen» Ländern gerechte und lebenswerte werden würden, wer hätte dann noch Interesse, zum Beispiel aus dem schönen Syrien ins graukalte Deutschland zu fliehen, wo ein nicht geringer Teil der Menschen auch noch der Sinn für Lebensfreude abhanden gekommen ist?

Doch damit nicht genug. Nuhr selbst verfällt in Bezug auf einen Punkt in genau dasselbe Muster, das er sonst so scharf kritisiert. So greift er ausgerechnet beim Nahost-Konflikt zu einer pauschalen Einordnung, die jede differenzierte Debatte im Keim erstickt. Er schreibt:

«Dass der Kampf um Palästina kein Freiheitskampf ist, sondern nur – wie es Hamas, Hisbollah, Huthis und die Mullahs im Iran völlig offen zugeben – ein weiterer Versuch der Judenvernichtung.»

Damit kanzelt er praktisch jegliche Kritik an dem Vorgehen der israelischen Regierung (!) gegen die Palästinenser (vor allem in Gaza und im Westjordanland) pauschal als antisemitisch ab. Dem ist aber natürlich nicht so. Denn Kritik an der israelischen Regierung bedeutet ja nicht automatisch Solidarität mit den von ihm Aufgezählten (Hamas, Hisbollah, Huthis und die Mullahs im Iran).

Mitte 2025 forderten sogar etwa 1000 Rabbiner Israel dazu auf, die Massentötung von Zivilisten zu beenden und Hunger nicht mehr als Kriegswaffe einzusetzen (wir berichteten). Auch hat Francesca Albanese, die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, das Vorgehen der israelischen Regierung in Gaza als Völkermord (Genocide) bezeichnet. Das Gleiche gilt für die UN Independent International Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory, die im September 2025 in einem offiziellen Bericht feststellte, dass Israel in Gaza Genozid begehe und höchste israelische Politiker (einschließlich Netanyahu) diese Taten angestiftet hätten.

Hier wird Nuhr also selbst zum Opfer der binären Logik, die er ansonsten so treffend entlarvt – schade, denn gerade an dieser Stelle hätte sein Plädoyer für Komplexität und Wahrheit besonders gut gepasst.

Dass gerade auch der Begriff «links» ohnehin längst seinen ursprünglichen Inhalt verloren hat, zeigt sich nirgends deutlicher als bei den Grünen. Die systemkritischen, lustigen und basisdemokratischen Grünen der 80er und 90er Jahre haben mit der heutigen Partei so gut wie nichts mehr gemein – eine Entwicklung, die ich in meinem Newsletter «Als die Grünen systemkritisch und lustig waren» ausführlich beleuchtet habe.

Und genau hier schließt sich der Kreis zu einer weiteren scharfsinnigen Beobachterin: Juli Zeh. In einem ebenfalls gestern auf Welt.de publizierten Beitrag wird skizziert, wie ungerechtfertigt sie es findet, dass Menschen, die sich über Politik beschweren, weil sie sich arg benachteiligt fühlen, einfach das Etikett «rechtsextrem» übergestülpt wird. Auch hier wirkt das Rechts-Links-Schema wie ein billiger Kleber, der echte Probleme zukleistert.

Wenn wir endlich von diesem Schubladendenken wegkämen, würde es viel schwieriger werden, jemandem pauschal ein Etikett anzuheften, entsprechend zu framen und ihn oder sie damit mir nichts, dir nichts ins politische oder gesellschaftliche Abseits zu bugsieren. Denn dann wäre klar: Es geht nicht um rechts gegen links, sondern um oben gegen unten – um Machtcliquen gegen die Masse. Nuhrs Text ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Bedauerlich nur, dass er selbst nicht immer konsequent bleibt.

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OpenAI-Hardwarechefin tritt nach Deal mit Pentagon zurück

10. März 2026 - 0:03

Caitlin Kalinowski, die bei OpenAI für den Bereich Hardware verantwortlich war, gab ihren Rücktritt bekannt. Wie Reuters berichtete, begründete sie dies mit Bedenken hinsichtlich der Vereinbarung des Unternehmens mit dem Verteidigungsministerium. Kalinowski kam 2024 zu OpenAI, nachdem sie bei Meta Platforms die Entwicklung von Augmented-Reality-Hardware geleitet hatte.

In einem Social-Media-Beitrag auf X schrieb Kalinowski, dass OpenAI sich nicht genügend Zeit genommen habe, bevor es zugestimmt habe, seine KI-Modelle in den geheimen Cloud-Netzwerken des Pentagon einzusetzen. Sie erklärte:

«Ich habe bei OpenAI gekündigt. Das Robotik-Team und die Arbeit, die wir gemeinsam aufgebaut haben, liegen mir sehr am Herzen. Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen. KI spielt eine wichtige Rolle für die nationale Sicherheit. Aber die Überwachung von US-Bürgern ohne gerichtliche Kontrolle und die tödliche Autonomie ohne menschliche Autorisierung sind Themen, die mehr Überlegung verdient hätten, als ihnen zuteil wurde. Hier ging es um Prinzipien, nicht um Menschen. Ich habe großen Respekt vor Sam [Altman] und dem Team und bin stolz auf das, was wir gemeinsam aufgebaut haben.»

In einem nachfolgenden Beitrag auf X schrieb Kalinowski:

«Es handelt sich in erster Linie um ein Problem der Unternehmensführung. Diese Themen sind zu wichtig, als dass Verträge oder Ankündigungen übereilt getroffen werden sollten.»

Reuters zufolge erklärte OpenAI am Tag nach Abschluss der Vereinbarung, dass diese zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz ihrer Anwendungsfälle enthalte. Am Samstag habe das Unternehmen bekräftigt, dass seine «roten Linien» den Einsatz seiner Technologie für die Überwachung im Inland oder für autonome Waffen ausschließen. In einer Stellungnahme gegenüber der Presseagentur teilte das Unternehmen mit:

«Wir sind uns bewusst, dass die Menschen zu diesen Themen eine klare Meinung haben, und wir werden weiterhin mit Mitarbeitern, Regierungen, der Zivilgesellschaft und Gemeinschaften auf der ganzen Welt in Dialog treten.»

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New York könnte Altersnachweise auf Geräteebene erzwingen

10. März 2026 - 0:02

Der Bundesstaat New York hat den wohl weitreichendsten Gesetzentwurf zur Altersverifizierung in den USA vorgelegt, wie Reclaim The Net berichtet. Die Initiative des Senats würde diese Anforderungen bis auf das Endgerät selbst ausdehnen. Damit würde die Identitätsprüfung stattfinden, bevor der Benutzer überhaupt eine App öffnet.

Anbieter von internetfähigen Geräten, Betriebssystemen und App-Stores wären künftig verpflichtet, eine sogenannte «Altersbestätigung» zu implementieren, bevor Nutzer Zugriff auf ihre Hardware- und Software-Ökosysteme erhalten. Das ist mehr als nur eine Social Media-Plattform, die nach ihrem Geburtsdatum fragt, kommentiert das Portal. Es sind ihr Smartphone, ihr Laptop und ihr Betriebssystem, die einen Identitätsnachweis verlangen, bevor sie sie normal benutzen dürfen.

Die vorgesehenen Bestimmungen verpflichten alle entsprechenden Hersteller, bei der Aktivierung des Geräts eine «wirtschaftlich angemessene und technisch machbare» Altersüberprüfung der Nutzer durchzuführen und deren Alterskategorie zu ermitteln. Ziel sei es, eine Möglichkeit zu schaffen, «alle anderen Gesetze zu digitalem Datenschutz und Sicherheit für minderjährige Nutzer durchzusetzen».

Anwendungen müssten dann beim Herunterladen und Starten durch einen Nutzer das «Alterssignal» anfordern (gemeint sind das Ergebnis der Prüfung sowie die ermittelte Altersgruppe). Selbiges würde laut dem Entwurf für Websites und Online-Dienste gelten. Diese Information soll über eine Echtzeit-Programmierschnittstelle (API) verschlüsselt an die App oder den Dienst übermittelt werden.

Die weit gefasste Formulierung der geforderten «Altersbestätigung» verleihe der New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James beträchtliche Macht, betont Reclaim The Net. Deren Büro werde die konkreten Regelungen ausarbeiten, und der Generalstaatsanwalt werde sie später auch durchsetzen.

Bezüglich der Methoden zur Altersüberprüfung verweist der Gesetzentwurf explizit auf bereits für den sogenannten SAFE for Kids Act benannte. Die Mittel, die James dort vorgeschlagen hat und deren Endfassung aktuell erstellt wird, ließen deutlich erkennen, wohin die Reise gehe, so das Portal: biometrische Erfassung und Überprüfung anhand von staatlich ausgestellten Ausweisdokumenten.

Gesetzesinitiativen zur Ausweitung der Alterserkennung auf die Ebene des Betriebssystems gibt es derzeit auch in Kalifornien und Colorado. Während sich diese jedoch auf die Angaben der Nutzer verlassen, geht New York einen Schritt weiter: Zu den «wirtschaftlich angemessenen» Methoden gehören biometrische Analysen und das Hochladen von amtlichen Dokumenten. Reclaim The Net schreibt:

«Kalifornien bittet Sie, Ihr Alter anzugeben. New York möchte es anhand Ihres Gesichts oder Ihres Ausweises überprüfen.»

Das System verknüpfe so die Gerätenutzung der Bürger mit ihrer rechtlichen Identität, also die App-Aktivitäten auf jedem internetfähigen Gerät mit ihrem echten Namen. Dadurch entstehe ein Datensatz, warnt das Portal, der irgendwo gespeichert werde und anfällig sei für Datenlecks, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden sowie für Zwecke, die der Staat noch gar nicht genau definiert habe.

Das Argument des Kinderschutzes für die Maßnahme sei nachvollziehbar, räumt das Portal ein. Die in seinem Namen errichtete Überwachungsinfrastruktur reiche jedoch weit über Kinder hinaus. Das Gleiche gilt sicher für eine Klarnamenpflicht im Internet, wie sie neuerdings in Deutschland debattiert wird.

Eine interessante Frage für New York ist derweil auch, wie man dort zum Beispiel mit Reisenden umzugehen gedenkt. In der aktuellen Fassung würde das geplante Gesetz nämlich gelten, «wenn Nutzer innerhalb des Bundesstaates New York auf ein Gerät, ein Betriebssystem oder einen App-Store zugreifen».

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