Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Transition News
Grönlands Eiskappe ist dieses Jahr leicht gewachsen
Offiziell schmilzt Grönlands Eiskappe durch die globale Erwärmung dahin. Laut dem Bericht«European State of the Climate 2025» der EU hat der Eisschild im vergangenen Jahr 139 Gigatonnen (Gt) verloren. Das soll etwa dem 1,5-Fachen der Eismenge entsprechen, die in allen Gletschern der europäischen Alpen gespeichert ist, und dazu geführt haben, dass der globale mittlere Meeresspiegel um 0,4 mm angestiegen ist. Seit 1972 belaufen sich die Verluste demnach auf 5.747 Gt. Die Rate des Eisverlusts habe sich seit den 1980er-Jahren etwa verfünffacht und werde voraussichtlich bis über das Ende des Jahrhunderts hinaus weiter ansteigen.
Der Daily Sceptic setzt diese Daten in Kontext und weist zuerst darauf hin, dass Grönland bei der derzeitigen Geschwindigkeit 27.000 Jahre brauchen würde, um komplett abzuschmelzen. Auch sei Skepsis angebracht, wenn Wissenschaftler Trends seit den 1970er-Jahren präsentieren. Zu der Zeit hatte die Erde nämlich drei Jahrzehnte der Abkühlung hinter sich und sowohl unter Wissenschaftlern als auch unter Politikern herrschten echte Ängste vor einer Rückkehr der Kleinen Eiszeit. Zudem weist der Autor Paul Homewood auf offizielle Daten über den grönländischen Eisschild hin, die bis ins Jahr 1840 zurückreichen.
So berechneten Forscher im Jahr 2021 in einer begutachteten Studie die jährlichen Veränderungen der Eisschildmasse seit 1840. Die entsprechende Grafik bestätigt, dass der Eisschild seit den 1980er-Jahren an Masse verliert. Allerdings begann die Schmelze bereits um 1900. Im Zeitraum von 1920 bis 1970 bewegte sich der Eisverlust auf einem ähnlichen Niveau wie in den letzten drei Jahrzehnten. Laut Homewood ist das kaum überraschend, da Temperaturaufzeichnungen in ganz Grönland zeigen würden, dass es damals genauso «warm» war wie heute. Dazwischen habe es in den 1970er- und 80er-Jahren einen scharfen Temperaturrückgang gegeben. Homewood kommentiert:
«Mit anderen Worten: Dies ist kein neues Phänomen, wie man uns glauben machen will. Es ist Teil eines viel längeren Prozesses, der lange vor dem Beginn der sogenannten menschengemachten globalen Erwärmung einsetzte. Wissenschaftler haben mithilfe von Eisbohrkernen und anderen Belegen längst nachgewiesen, dass das 19. Jahrhundert wahrscheinlich die kälteste Epoche in Grönland seit der Eiszeit war. In warmen Epochen wie dem Mittelalter, der Römerzeit und früheren Jahrtausenden war die Eiskappe kleiner als heute. Jeder Rückgang der Eiskappe im letzten Jahrhundert muss als Teil dieser längerfristigen Zyklen betrachtet werden.»
Nun liegen für das im August 2026 endende Jahr vorläufige Daten vor. Grönländische Eisdaten werden nämlich gewöhnlich nach dem «hydrologischen Jahr» von September bis August dargestellt. Seit der Studie von 2021 hat sich der Eisverlust weiter verlangsamt und ist wieder auf dem Niveau der 1920er-Jahre angelangt. Und in der Saison 2025/26 gab es einen kleinen Zuwachs der Eismasse um sechs Gt.
Homewood stellt fest, dass Grönland in diesem Jahr keinen wirklichen Sommer hatte. Während die Sommerschmelze gewöhnlich Anfang Juni beginne, habe das kalte, verschneite Wetter bis weit in den Juli hinein angehalten. Infolgedessen sei die Sommerschmelze um rund 200 Gt unter dem Normalwert geblieben.
Der Autor erwähnt in diesem Zusammenhang, dass der schlechte Sommer in Grönland Teil der umfassenderen Jetstream-Konstellation war, die uns unseren heißen Sommer bescherte. Während unser Sommer von Hochdruckgebieten dominiert worden sei, sei das regnerische Wetter draußen im Atlantik geblieben und habe Grönland voll getroffen. Homewood resümiert:
«Sechs Gt sind natürlich eine winzige Menge, wenn man die enorme Unsicherheit bedenkt, wie diese Dinge berechnet werden. Es gibt keine Möglichkeit, Veränderungen der Eiskappe direkt zu messen; stattdessen werden die Zahlen aus Computermodellen errechnet, die mit Daten wie Niederschlag und Temperatur gefüttert werden. Die Experten räumen ein, dass sie oft um bis zu 100 Gt danebenliegen können.
Dennoch ist völlig klar, dass es der Eiskappe Grönlands bestens geht. Sie ist nach wie vor viel größer als meistens in den letzten 10.000 Jahren, und wenn sie überhaupt schrumpft, dann keineswegs schneller als vor einem Jahrhundert.»
US-Ärztin: Fauci hat den ärztlichen Eid verletzt
Anthony Fauci habe «seinen Eid als Arzt verletzt», als er während der «Pandemie» für flächendeckende Lockdowns eintrat und Impfstoffe als «Lösung für alles» vorantrieb. Dies warf die Ärztin Monique Yohanan in einem Interview für den «Pod Force One»-Podcast der New York Post dem ehemaligen Regierungsberater in Sachen COVID vor.
Yohanan, Fellow beim International Women's Forum, der das Weiße Haus beim neuen Impfplan beriet, erklärte gegenüber Miranda Devine von der Post, dass es Fauci «sicherlich nicht an Ego mangelt».
«Während seiner gesamten Karriere war er sehr auf den Gedanken fixiert, dass Impfstoffe gewissermaßen die Lösung für alles sind», stellte sie fest. Der Post zufolge geriet Fauci stark in die Kritik, weil er sich für die öffentliche Schließung von Schulen und Geschäften einsetzte, damit die Menschen während der «Pandemie» Abstand halten konnten. «Er wollte den Ruhm dafür ernten, hatte aber keinerlei Interesse an jeglicher Rechenschaftspflicht», so Yohanan in dem Podcast.
Gemäß der Zeitung hat Fauci sein Vorgehen verteidigt und erklärt, dass sich die Ereignisse während einer «Pandemie» rasch ändern und sich die Reaktion im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Yohanan, eine Verfechterin individueller Entscheidungen im Gesundheitswesen, ist hingegen der Ansicht, dass Fauci «einfach seinen Eid als Arzt verletzt» hat, und ergänzte:
«Das sollte eigentlich etwas bedeuten. Als Ärztin und als Mutter bin ich wütend. Ich bin wütend darüber, was er meinem Berufsstand angetan hat, und ich bin als Mutter wütend darüber, dass er es immer noch nicht begreift. Dass die Kinder, die geschädigt wurden und nicht zur Schule gehen konnten, nicht bloß Unannehmlichkeiten hatten. Dass die Menschen, die ihre Existenz verloren haben, nicht bloß Unannehmlichkeiten hatten. Was wir bei COVID getan haben, sollte eine Warnung sein.»
Die Post weist auf die Folgen der Lockdowns hin: Millionen von Kindern hätten Lücken in ihrer Bildung und ihren sozialen Fähigkeiten davongetragen, die Arbeitslosigkeit habe Rekordhöhen erreicht und das Congressional Budget Office habe einen geschätzten Gesamtausfall der Wirtschaftsleistung von 7,6 Billionen Dollar über das nächste Jahrzehnt prognostiziert.
In dem Interview mit Devine sprach Yohanan auch über ihre Arbeit am neuen US-Impfplan. Dieser schlägt vor, den Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) getrennt zu verabreichen, um das ihrer Ansicht nach erhöhte Autismusrisiko zu senken. Die Ärztin erklärte:
«Es ist einfach ein vernünftigerer Plan. Es ist ein Plan, der besagt, dass wir nicht jeden einzelnen Impfstoff über Bord werfen müssen – und die anderen kann man immer noch bekommen. Man sollte einfach ein Gespräch mit seinem Arzt darüber führen. Es wird Zeit, dass Eltern Respekt einfordern und verlangen, als Partner in der Gesundheit ihrer Kinder und in ihrer eigenen Gesundheit behandelt zu werden. Ich halte das langfristig für eine wirklich gute Entwicklung.»
«Bild»-Kritik: Prinz Reuß «hat kein Blut vergossen und sitzt seit Jahren im Knast» – Enise Ö. hingegen «ist auf freiem Fuß»
Nachdem sich kürzlich Gisela Friedrichsen in einem Beitrag für die Welt (wir berichteten) sehr kritisch zum Fall um Heinrich XIII. Prinz Reuß geäußert hatte, hat dies heute mit der Bild das nächste große Mainstream-Medium getan. In seiner Kolumne «Mail von Martenstein» wendet sich Harald Martenstein direkt an den 74-jährigen Angeklagten und übt zwar keine explizite Kritik im Stil von «staatlich verordnetem Terror», wie es Frank Großenbach, Wahlverteidiger im Reuß-Prozess, im Transition News-Interview tut, doch seine Worte sind wuchtig, auch wenn sie relativ sanft und mit durchaus ironischem Unterton daherkommen.
Der Prozess gegen die sogenannte «Reichsbürger-Gruppe» um Prinz Reuß läuft seit Mai 2023. Die Angeklagten sitzen seit ihrer Verhaftung am 7. Dezember 2022 in Untersuchungshaft – also bald vier Jahre –, ohne dass es bisher zu einem Urteil gekommen ist. Zwei Angeklagte sind bereits verstorben:
- Norbert G.: Er starb im März 2024, kurz vor Prozessbeginn. Er war einer der ursprünglich Angeklagten, hatte längere Zeit in Untersuchungshaft gesessen und war später aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen worden.
- Hildegard Leiding: selbsternannte Astrologin. Sie starb Ende September 2025. Ihr Verfahren war zuvor aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden.
Martenstein greift dies pointiert auf und fragt:
«Allmählich stellt sich die Frage, ob das mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu vereinbaren ist: lebenslang U-Haft?»
Er beschreibt die Gruppe ironisch als «Rollator-Gang», eine nicht mehr ganz junge Truppe, die einen Putsch geplant haben soll, und hält fest:
«Das Ganze lief, so weit bekannt, recht dilettantisch ab, obwohl Sie immerhin bewaffnet waren. Unter anderem mit Schwertern und Bajonetten.»
Besonders scharf wird der Kontrast durch den Vergleich, den Martenstein zieht, nämlich mit dem Fall der 34-jährigen Enise Ö., die in einen Mordfall in Stade verstrickt ist. Martenstein schreibt:
«Enise Ö. ist erst 34. Bei ihrem Baby wurden Hirnblutungen festgestellt, vielleicht Folge von Misshandlung. Das Kind und Enise kamen in Stade in eine Mutter-Kind-Einrichtung. Der Vater Fatih G. wurde zu einem Gespräch gebeten. Er nutzte diesen Termin zu einem Massaker. Sechs städtische Mitarbeiter sind tot. Einer Frau gelang zunächst schwerverletzt die Flucht. Enise verfolgte sie, schlug auf sie ein und beschimpfte sie als ‹Hure›. Die Frau starb.»
Dabei soll es so abgelaufen sein: Eine Sozialarbeiterin wurde von Fatih G. (dem Kindsvater) angeschossen und war bereits schwer verletzt/sterbend, als sie aus dem Gebäude floh. Enise Ö. (die Mutter) soll die schwer verletzte Frau draußen verfolgt, auf sie eingeschlagen und sie angebrüllt haben – unter anderem mit den Worten: «Ihr habt mir das Kind genommen!». Eine Zeugin (eine Mitarbeiterin, die das Baby in Sicherheit gebracht hatte) hat laut Akte gehört, dass Enise Ö. vor dem Gebäude «Halt die Fresse» und «Hure» gerufen hat. Enise Ö. hat die Schläge bei ihrer Vernehmung nicht bestritten, behauptete aber, die schweren Schussverletzungen der Frau zunächst nicht bemerkt zu haben. Die Frau ist später an den (Schuss-)Verletzungen gestorben (siehe etwa hier).
«Was ist der größte Unterschied zwischen Ihnen, Prinz, und Enise Ö.?», fragt er daraufhin und antwortet selbst:
«Sie haben keinen Tropfen Blut vergossen und sitzen, ohne Urteil, seit Jahren im Knast. Enise ist in einen Mordfall verstrickt und war laut Ermittlungsakten womöglich selbst gewalttätig. Sie befindet sich auf freiem Fuß.»
Sein Fazit:
«Wir leben in einem seltsamen Land. Habe die Ehre!»
Diese Kritik aus dem Mainstream fügt sich in eine wachsende Debatte ein, die auch alternative Medien schon länger führen. In besagtem Interview mit dem Wahlverteidiger Großenbach wird der Prozess als Beispiel dafür dargestellt, wie Gedanken und hypothetische Überlegungen zu schweren Straftaten erklärt werden, ohne dass konkrete Taten stattgefunden hätten. Der Vorwurf lautet auf Bildung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens – obwohl keine konkreten Taten ausgeführt wurden.
Großenbach kritisiert, dass Paragraph 129a StGB, ursprünglich für die RAF gedacht, hier so angewendet werde, dass «Mittäter zu Taten geschaffen [werden], die niemals stattgefunden haben. Stattdessen werden Gedanken über vermeintliche Verbrechen, die vielleicht in der Zukunft hätten liegen können, sanktioniert.»
Die Motive der Angeklagten seien vor allem der Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen und die Sehnsucht nach Wiederherstellung der Grundrechte gewesen; Waffen und Ausrüstung hätten eher der Selbstverteidigung oder der Unterstützung einer imaginierten «Allianz» gedient, nicht einem realen Sturm auf den Bundestag.
Ähnliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Prozesses äußert die eingangs erwähnte Gerichtsreporterin Friedrichsen. Sie konstatiert: «Im ‹Reichsbürger›-Prozess stimmt etwas nicht.» Seit Jahren werde «jedes Mosaiksteinchen hin- und hergewendet», um terroristische Absichten zu belegen. Die Anklage stütze sich vor allem auf Chats, Gespräche und Gedankenspiele, während konkrete Vorbereitungshandlungen für einen gewaltsamen Umsturz schwer erkennbar seien. Das Gericht halte die Erfolgsaussichten eines möglichen Angriffs für unerheblich – eine problematische Ausweitung des Terrorismusstrafrechts.
Friedrichsen wirft grundsätzliche rechtsstaatliche Fragen auf: Wann werden radikale Vorstellungen zu einer strafbaren terroristischen Vereinigung? Wo verläuft die Grenze zwischen Fantasien und konkreter Tatvorbereitung? Auch hier werden die außergewöhnlich lange Untersuchungshaft und die Dauer des Verfahrens kritisiert.
Urteil mit Folgen: Kontokündigung seitens der Sparkasse wegen ungeprüften Anfangsverdachts ist unrechtmäßig
Im August 2024 kündigte die Sparkasse Pforzheim Calw Herbert Ludwig, Betreiber des Blogs Fassadenkratzer, das Konto auf den Oktober 2024 – ohne Begründung. Dies nach 50 Jahren Kundenbeziehung. Wie der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring berichtet, verweigerte die Sparkasse ein Gespräch mit Ludwig. So erfuhr dieser den Kündigungsgrund erst im Zuge eines Gerichtsverfahrens, in dem Mitte Juli 2026 das inzwischen rechtskräftige Urteil verkündet wurde.
Ludwig zufolge gaben die Anwälte der Sparkasse als Grund für die Kündigung einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nach dem GWG (Geldwäschegesetz) an. Die zahlreichen Spenden für Fassadenkratzer in Verbindung mit einer Spende Ludwigs an den österreichischen Internetsender AUF1 auf dessen Konto in Ungarn über 200 € mit dem Verwendungszweck «Spende für Corona-Helden» seien auffällige Transaktionen nach dem GWG.
Laut den Anwälten der Sparkasse sind Anforderungen für die Annahme eines derartigen Verdachts nach dem Gesetz gering. Die Sparkasse müsse dafür keinen besonderen Rechercheaufwand erbringen. Sie sei nach § 43 GWG verpflichtet und berechtigt gewesen, eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu senden und das Konto zu kündigen. Damit liege ein sachlicher Kündigungsgrund nach Nr. 26 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Dem widersprach nun jedoch das Landgericht Karlsruhe. So sei die Begründung viel zu weit hergeholt. Es könne von der beklagten Sparkasse «ohne besonders vertiefte Prüfung der Angelegenheit von der Beklagten erkannt werden», dass die erwähnten Spenden «den Verdacht der Terrorismusfinanzierung bzw. der Geldwäsche» nicht tragen können.
Häring erläutert, dass der letzte Satz wichtig sei. Das Gericht habe zwar anerkannt, dass die gesetzlichen Anforderungen an eine Verdachtsmeldung niedrig seien. Aber der Sparkasse sei «eine einfache Prüfung der Stichhaltigkeit und Plausibilität algorithmisch ermittelter Anhaltspunkte für mögliche Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung» zumutbar und müsse «vor Maßnahmen zulasten des Kunden stattfinden».
Der Wirtschaftsjournalist weist darauf hin, dass selbst der von der Sparkasse im Verfahren angeführte Newsletter der Financial Intelligence Unit (FIU) des Bundeskriminalamts dazu auffordert, Anhaltspunkte über mögliche Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung zu überprüfen. Dort stehe nämlich:
«Nicht jeder Anhaltspunkt muss ein Indikator für Geldwäsche sein, da auch plausible Erklärungen für die angeführten Verhaltensweisen vorliegen können. Soweit Mitarbeiter jedoch entsprechende Anhaltspunkte in Lebenssachverhalten feststellen, sollten diese dahingehend überprüft werden, ob es sich um ein verdächtiges Verhalten handelt. (...) Im Falle eines solchen Verdachts ist seitens des Verpflichteten zwecks Verifizierung eine Prüfung vorzunehmen, zu dokumentieren und zu melden.»
Selbst wenn die Sparkasse davon ausgegangen sei, dass AUF1 unter Beobachtung steht, ist das dem Gericht zufolge kein Kündigungsgrund: Ein offizielles Verbot des Senders existiere nicht und sei von der Bank auch nicht behauptet worden. Zudem habe es keinerlei Beziehung des Senders zu terroristischen Aktivitäten gegeben. Auch das Sammeln von Spenden für den eigenen Blog rechtfertige keinen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung, solange keine weiteren Beweise vorliegen. Die Kontokündigung durch die Sparkasse sei daher nicht nachvollziehbar und unangemessen.
Häring stellt fest, dass Sparkassen öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind. Anders als Banken seien sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet und dürften ein Konto nicht ohne Begründung kündigen. Gemäß einer Entscheidung des Landgerichts Göttingen vom 16. Januar 2026 im Fall Rote Hilfe gegen Sparkasse Göttingen könnten sie auch nicht die Befürchtung einer Rufschädigung durch eine Geschäftsbeziehung als Grund für eine Kontokündigung anführen. Aus der Führung eines laufenden Kontos könne nach diesem Urteil nicht geschlussfolgert werden, dass sich die Sparkasse die politischen Auffassungen des Kunden zu eigen macht. Der Wirtschaftsjournalist leitet daraus folgende Empfehlungen ab:
- Menschen und Organisationen, die politisch motivierte Schikanen zu befürchten haben, und alle, die viele kleine Unterstützungszahlungen erhalten wollen oder könnten, sollten ein Konto bei einer Sparkasse nutzen, am besten ein Geschäftskonto.
- Wer (mutmaßlich) wegen einer Vielzahl solcher Einzahlungen Ärger mit seiner Bank oder Sparkasse bekommt, sollte das Institut auf das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hinweisen.
- Wer von einer Sparkasse (mutmaßlich) wegen solcher Kleinzahlungen oder anderen schlechten Gründen übermäßig ausgeforscht wird (z.B. Höhe und Herkunft des gesamten Vermögens), kann sich dem mit Aussicht auf Erfolg widersetzen und sollte dies zur Herbeiführung eines Grundsatzurteils auch gern tun, wenn er es sich leisten kann.
- Vertreter von Parteien und Organisationen, die sich für Verbraucher- und Bürgerrechte einsetzen, sollten die Rechtslage, wonach Banken ohne Begründung willkürlich Konten kündigen können, dringend öffentlich problematisieren und angreifen.
Häring schließt:
«Da Banken und Sparkassen den Kunden nicht einmal die Tatsache eines Verdachts, geschweige denn dessen Grund nennen dürfen, erfährt man die Gründe erst in einem Gerichtsverfahren. Wenn man sie nicht einmal erahnen kann, ist davon auszugehen, dass ein Algorithmus Fehlalarm geschlagen hat und kein Mensch dies überprüft hat. Es ist wichtig, dass den Regierungen, die die Bürger auf dem Umweg über die Banken umfassend ausforschen wollen, möglichst viel juristischer Sand in das demokratieferne öffentlich-private Getriebe geworfen wird.»
Geimpfte verbreiten Masern: CDC, WHO und Johns Hopkins bestätigen dies in einer Übersichtsarbeit
In einer neuen systematischen Übersichtsarbeit, an der führende Experten von den CDC, der WHO und der Johns Hopkins Universität beteiligt waren, wird festgestellt, dass geimpfte Personen Masern weitergeben können. Sayer Ji berichtet ausführlich über die Studie auf Substack und betont, dass nicht Aktivisten oder Skeptiker, sondern genau jene Personen die Arbeit verfasst haben, die jahrzehntelang das globale Masern-Eliminationsprogramm aufgebaut haben.
Zu den Autoren gehören:
- Walter Orenstein, der 16 Jahre lang das US-Immunisierungsprogramm bei den CDC leitete und Assistant Surgeon General war.
- Paul Rota, der Supervisory Microbiologist der Masern-Virus-Sektion der CDC und Erbauer des globalen WHO-Genotypisierungsnetzwerks.
- William Moss, Executive Director des International Vaccine Access Center an der Johns Hopkins University.
- Natasha Crowcroft, ehemalige Senior Technical Adviser für Masern und Röteln bei der WHO und inzwischen Acting Chief Public Health Officer Kanadas.
- David Durrheim, der seit 2012 die WHO-Verifikationskommission für die Masern- und Röteln-Elimination im Westpazifik vorsitzt.
Ji schreibt dazu:
«Das sind keine Außenseiter, die Zweifel anmelden. Die Menschen, die ihre Karriere damit verbracht haben, den Masern-Eliminationsrahmen bei den CDC, der Johns Hopkins University, der Pan American Health Organization PAHO, beim [niederländischen] National Institute for Public Health and the Environment RIVM und den regionalen WHO-Verifikationskommissionen aufzubauen – genau diese Menschen haben diese Arbeit unterschrieben.»
Die zentrale Aussage der Studie lautet laut Ji:
«Insgesamt übertrugen 70 von 890 (7,9 %) geimpften Personen mit Masern in den eingeschlossenen Studien das Virus auf andere, was zu 237 direkten Sekundärfällen führte (medianer Übertragungswert: 2).»
Fast ein Drittel dieser Überträger – 22 von 70 (31,4 Prozent) – hatte zwei oder mehr Impfdosen erhalten. Zwei Dosen gelten in der öffentlichen Gesundheitskommunikation als «vollständig geimpft». Diese 70 geimpften Indexfälle lösten, wie es heißt, in den untersuchten «Ausbrüchen» insgesamt 812 nachgelagerte Masernfälle aus. Die Übertragung habe dann in Gesundheitseinrichtungen, Schulen und im Gemeindeumfeld stattgefunden, teilweise nach nur kurzen Begegnungen ohne direkten Kontakt.
Besonders brisant ist für Ji der Befund zur wissenschaftlichen Grundlage der Behauptung, die Impfung verhindere die Weitergabe. Wright und Kollegen durchsuchten 11.911 begutachtete und 22 Grauliteratur-Einträge. Unter allen Studien, die die Einschlusskriterien erfüllten, gab es nur eine einzige, die jemals versucht hat, eine adjustierte Wirksamkeit der Impfung gegen die Weitergabe durch eine bereits infizierte geimpfte Person zu schätzen. Diese eine Studie umfasste lediglich 137 Personen. Ji betont:
«Das ist die gesamte Evidenzbasis in dieser preregistrierten systematischen Übersicht für die spezifische quantitative Behauptung, wie stark die MMR-Impfung die Weitergabe durch eine bereits infizierte geimpfte Person tatsächlich verringert. Eine Studie. 137 Personen.»
In der Arbeit wird zudem festgestellt, dass es in den vergangenen 25 Jahren immer wieder «Ausbrüche» in Populationen mit 95 Prozent und mehr Impfquote gegeben habe – etwa in Corpus Christi (Texas) 1985 mit 99 Prozent geimpften Schülern, in Montana 1985 mit 98,7 Prozent Impfquote oder an einem College in Colorado 1988 mit über 98 Prozent dokumentierter Immunität.
Und es gibt noch mehr solcher Befunde. Wie ich für mein Buch «Virus-Wahn» recherchiert habe, war 2008 im Fachmagazin European Surveillance zu lesen, dass in der Tschechischen Republik, obwohl dort seit 1987 ein Programm für eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) gestartet worden war, im Jahr 2002 und noch mal verstärkt 2005 tausende Menschen an Mumps erkrankten. Dabei gab es die höchsten Fallzahlen in der Gruppe der 15- bis 19-Jährigen, von denen wohlgemerkt fast 90 Prozent zweifach geimpft worden waren.
Darin schreibe ich auch, dass es viele Fälle von Gehirnhautentzündung gibt – der sogenannten subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) –, bei denen die Betroffenen ein- oder sogar mehrfach geimpft worden waren, und zwar kurz bevor bei ihnen eine SSPE diagnostiziert wurde. Angelika Müller von der Organisation Eltern für Impfaufklärung
(EFI) im Fachmagazin Impf-Report macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass sogar ein Hersteller eines Masernimpfstoffes konzedierte:
«Es gab Berichte über SSPE bei Kindern, die sich laut Anamnese nicht
mit dem Masern-Wildvirus infiziert, jedoch einen Masernimpfstoff erhalten hatten. Einige
dieser Fälle könnten die Folge einer unerkannten Maserninfektion während des ersten
Lebensjahres oder auch auf die Masernimpfung zurückzuführen sein.»
Ji kommentiert in diesem Zusammenhang:
«Was Wright et al. 2026 quantifizieren, ist der Mechanismus, der diese Ausbrüche von vornherein nicht zu Anomalien machte. Wenn 7,9 Prozent der geimpften Masernfälle weitergeben und 31 Prozent dieser Überträger zwei Dosen hatten und die Evidenzbasis für die Reduktion der Weitergabe eine einzige kleine Studie mit 137 Personen ist – dann ist eine hochgeimpfte Bevölkerung nicht die undurchdringliche Barriere, als die sie in der öffentlichen Kommunikation behandelt wurde. Sie war es nie.»
Ji hebt auch hervor, dass die Autoren explizit schreiben, sie könnten «nicht sicher sein» über die Übertragungsketten.
Diese Befunde rücken die behördliche Durchsetzung der Masern-Nachweispflicht in Deutschland in ein noch fragwürdigeres Licht. Wie wir erst kürzlich berichteten, wurden weitere Verfahren ausgesetzt: eines bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Zwangsgeldverfahren, Az. 14 KRA W 030/26) und eines vor dem Amtsgericht Grevenbroich (Bußgeldbescheid, Az. 12E OWi 168/26). Die Betroffenen wurden von der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL begleitet, die bislang rund 20 solcher Fälle erfolgreich unterstützt hat. Der Pressesprecher Marvin Haberland erklärte:
«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen.»
Während das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht für Kita-Kinder 2022 für verfassungsgemäß erklärte, steht eine abschließende Entscheidung für Schulkinder weiterhin aus. Mehrere Gerichte setzen deshalb vergleichbare Verfahren aus. Gleichzeitig verweisen Kritiker auf die Nutzen-Schaden-Relation: Der Mediziner Andreas Sönnichsen, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, betont:
«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»
In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen.
Auch gibt es keine placebokontrollierte Studie, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist. Zusätzlich stehen begründete Zweifel am Nachweis des Masernvirus im Raum (siehe zum Beispiel hier).
Großbritannien: Mehr als 60.000 Festnahmen in fünf Jahren wegen «Kommunikationsdelikten»
Obwohl Großbritannien die totalitär angehauchte EU verlassen hat, ist das Land an vorderster Front, wenn es um die Unterdrückung der freien Meinungsäußerung geht. So wurde letzte Woche bekannt, dass dort in den vergangenen fünf Jahren mehr als 60.000 Menschen wegen «Kommunikationsdelikten» festgenommen wurden.
Wie die Daily Mail berichtet, geschah dies zum Teil aus so banal wirkenden Gründen wie dem bloßen Ansehen «herabwürdigender» TikTok-Videos. Diese erstaunliche Zahl sei als «orwellisch» bezeichnet worden und als Entwicklung, die eine «einschüchternde Wirkung» ausübt und Online-Meinungen erstickt.
Der Bericht der Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch verdeutlicht laut der Daily Mail die «chaotische» Umsetzung der Regeln zu «böswilligen» Nachrichten. Einige Polizeidienststellen hätten im Rahmen dieser Befugnisse 14-mal mehr Festnahmen vorgenommen als andere.
Von den 62.199 in den letzten fünf Jahren wegen solcher Delikte festgenommenen Personen wurden 18.510 angeklagt und 12.292 verurteilt.
Aktivisten betonen der Daily Mail zufolge, dass ein Teil der Festnahmen zwar gerechtfertigt sei, so etwa Interventionen im Zusammenhang mit bedrohlichen Nachrichten von gewalttätigen Partnern im Kontext häuslicher Gewalt. Der weite Anwendungsbereich der Gesetze habe jedoch zu einer Welle von übereifriger Polizeiarbeit bei der alltäglichen Kommunikation geführt.
Der Bericht zitiert etwa den Fall der Polizei von West Midlands, die ein schutzbedürftiges Mädchen im Teenageralter zu Hause aufsuchte, um sie wegen eines TikTok-Beitrags zu beschuldigen, der ein Foto einer Lehrkraft mit negativen Kommentaren enthielt. Die Beamten verlangten demnach, dass das Mädchen all seine Geräte übergibt und sich entweder freiwillig einer Vernehmung stellt oder mit der Festnahme rechnen muss. Dabei habe es das Video weder erstellt, geteilt noch kommentiert.
Die Ermittlung sei später mit der formalen Mitteilung an die Jugendliche beendet worden, dass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Die Polizeibehörde habe ihr Vorgehen mit der Begründung verteidigt, man habe «wegen mutmaßlicher böswilliger Kommunikationsdelikte ermittelt».
Toby Young, Direktor der Free Speech Union, schrieb in der Mail on Sunday:
«Warum verbringen die Behörden so viel Zeit damit, unsere Tweets zu überwachen, anstatt unsere Straßen zu bestreifen? Ladendiebstahl, Handyraub und Sexualdelikte nehmen zu, dennoch scheint die Polizei zunehmend besessen davon zu sein, Gedankenverbrecher zu jagen.
Die schiere Anzahl von Menschen, die wegen Online-Delikten festgenommen werden – obwohl am Ende nur jeder Fünfte verurteilt wird –, muss zwangsläufig eine einschüchternde Wirkung auf die Meinungsfreiheit haben.
Menschen im ganzen Land trauen sich bei einer ganzen Reihe von Themen nicht mehr zu sagen, was sie denken, aus Angst, dass morgens um vier Uhr zwei Zivilpolizisten mit Regenbogen-Schlüsselbändern an ihrer Tür klopfen.»
Ein weiteres Beispiel: Im vergangenen Jahr sei ein Ehepaar aus Hertfordshire festgenommen worden, nachdem es sich in einer WhatsApp-Gruppe über die Grundschule seiner Tochter beschwert hatte. Die beiden seien elf Stunden lang wegen des Verdachts auf Belästigung und böswillige Kommunikation festgehalten worden. Nach einem öffentlichen Aufschrei hätten sie später 20.000 Pfund Schadensersatz erhalten.
Zu 31 Monaten Haft wurde hingegen Lucy Connolly verurteilt, nachdem sie nach den Morden an Kindern in Southport im Juli 2024 dazu aufgerufen hatte, Hotels für Asylbewerber in Brand zu stecken. Sie wurde zu 31 Monaten Haft verurteilt. Der Polizei zufolge handelt es sich beim verurteilten Täter um den Sohn von Einwanderern aus Ruanda.
Big Brother Watch erklärte gemäß der Zeitung, dass «die Dehnbarkeit vage definierter Rededelikte» in Gesetzen wie dem Online Safety Act auch zu extremen Abweichungen bei den Festnahmeraten im Land geführt habe. Während die Polizei in Cumbria über fünf Jahre hinweg 25,7 Festnahmen pro 10.000 Einwohner verzeichnet habe – etwa das 2,5-Fache des Landesdurchschnitts –, habe der Wert im benachbarten Northumbria bei lediglich 1,9 Personen pro 10.000 Einwohner gelegen.
Die Gesetze wurden laut dem Bericht auch genutzt, um Internetforen über politische Parteien, britische Geschichte und sogar berühmte Kunstwerke zu sperren oder mit Altersbeschränkungen zu versehen. Eine Analyse von Gemeinschaften auf der Plattform Reddit hätten gezeigt, dass so unterschiedliche Diskussionen wie Poster von Horrorfilmen, Ratschläge zur Unterstützung von Freunden bei einer Chemotherapie, Punkbands der 1970er-Jahre und selbst «nervige Scherenschnitte» hinter digitalen Altersbarrieren platziert wurden.
Big Brother Watch fordert nun eine unabhängige nationale Überprüfung der Gesetze zur Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich sowie Maßnahmen, um «Britanniens Gesetze und Kultur der freien Meinungsäußerung wiederherzustellen». Silkie Carlo, Direktorin der Organisation, teilte mit:
«In der Öffentlichkeit wächst die Sorge, dass die Überwachung der Meinungsäußerung in Großbritannien außer Kontrolle geraten ist, und es ist längst überfällig, dass die Regierung handelt.
Andy Burnham muss nun einen Neustart der Meinungsfreiheit einleiten und eine unabhängige Überprüfung unserer Gesetze sowie der Polizeiausbildung im Bereich der Meinungsfreiheit anordnen, um dieses orwellsche Chaos zu beseitigen.
Tausende Menschen werden wegen kontroverser Aussagen, Online-Witzen und gewaltlosem Protest festgenommen. Menschen wurden sogar festgenommen, weil sie leere Blätter Papier hochhielten, und von der Polizei dazu gedrängt, Kurse für ‹Denkkompetenzen im Netz› zu absolvieren. Es reicht.»
Pfizers Virustatikum Paxlovid bei «Long COVID» wirkungslos
Laut einer neuen Studie hat eine mehrwöchige Behandlung mit dem Virustatikum Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid) bei «Long COVID» keine Wirkung gezeigt. Dabei sei daran erinnert, dass es für die angeblich neue Krankheit, wie auch für «COVID», keine spezifischen Symptome gibt, und dass die Diagnose einzig auf einem für die Diagnostik ungeeigneten SARS-CoV-2-«Test» beruht.
So überrascht es nicht, dass sich die Probanden in der Placebo-Gruppe ebenso schnell von den unterschiedlichen Symptomen erholten wie nach einer 15- oder 25-tägigen Behandlung mit dem von Pfizer hergestellten Paxlovid. Überraschend ist eher, dass die Teilnehmer, die Paxlovid eingenommen haben, nicht länger krank blieben als die anderen. Über die Arbeit berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Microsoft will noch mehr biometrische Spionage durch Geräte
Windows-Computer sollen künftig biometrische Verfahren einsetzen, um nicht nur den Benutzer, sondern auch die Personen in der Nähe eines Bildschirms im Rahmen der Zugriffskontrolle zu erfassen. Microsoft hat für diese Vorgehensweise ein Patent angemeldet, das kürzlich veröffentlicht wurde. Damit sollen angeblich sensible digitale Inhalte besser geschützt werden.
Das vorgeschlagene biometrische Authentifizierungssystem berücksichtige hierzu drei Faktoren, schreibt Biometric Update: die Vertraulichkeit des angezeigten Inhalts, den Standort des Geräts und die Leseberechtigungen von Personen in der Nähe. Zur Risikobestimmung könne das System Metadaten über die jeweils betroffenen Dokumente auslesen, um angepasste Sicherheitsmaßnahmen zu aktivieren.
Die Grundidee sei, eine flexible biometrische Reauthentifizierung einzubauen, die auf den angezeigten Inhalt und den Ort der Betrachtung reagiere. So könne in einer «Hochrisikosituation» zum Beispiel alle 30 Sekunden oder alle paar Minuten eine Überprüfung erfolgen, in anderen Situationen dagegen nur stündlich.
Wird eine biometrische Überprüfung ausgelöst, sollen Kameras die Personen vor dem Bildschirm erfassen, so das Portal. Zudem könne das System Sprach- und andere Audiodaten analysieren, um die Anwesenden zu identifizieren oder festzustellen, ob sie sich in ausreichender Nähe befinden, um den Bildschirm einzusehen.
In der Patentanmeldung heiße es, dass so erfasste Gesichts-, Stimm-, Fingerabdruck- oder andere biometrische Daten gespeichert und mit neu gewonnenen Proben verglichen werden könnten. Die Informationen würden verschlüsselt, um zu verhindern, dass Daten außerhalb der «geschützten Umgebung» offengelegt würden.
Bereits heute beeinflusse die physische An- oder Abwesenheit eines Computerbenutzers bei kompatibler Hardware das Verhalten einiger Windows 11-Geräte, erklärt das Portal. Das jetzt patentierte System sei eine zusätzliche Ebene zu diesem Framework. Es würde versuchen, einen Beobachter biometrisch zu identifizieren und dessen Zugriffsrechte mit den erforderlichen Berechtigungen für die spezifischen Informationen auf dem Bildschirm zu vergleichen.
Ebenfalls nicht neu ist, dass diverse «intelligente» Geräte mit ihren vielfältigen Sensoren und der Logik dahinter alles mögliche ausspionieren. Allen voran unser Smartphone, das in erster Linie ein Überwachungsgerät ist.
Laut Microsoft sind nun die Benutzer scheinbar nicht mehr in der Lage, eigenständig ihre digitalen Inhalte zu schützen, an denen sie gerade arbeiten. Auch hier muss die Maschine helfen beziehungsweise die Entscheidung gleich ganz abnehmen. Dass dabei ständig die gesamte Umgebung mitgescannt und biometrisch erfasst wird, soll die Allgemeinheit vermutlich «im Namen der Sicherheit» akzeptieren.
Weitere Sprengvorrichtungen in Sachsen entdeckt
In Sachsen hat die Polizei neun weitere selbst hergestellte Sprengvorrichtungen im unmittelbaren Bereich von Hochspannungstraßen südlich des Umspannwerkes Graustein im Landkreis Görlitz entdeckt. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit. Damit erhöht sich die Zahl gefundener Sprengvorrichtungen in Sachsen auf 21. Die Landeszentralstelle für Extremismus und das Landeskriminalamt Sachsen haben Ermittlungen aufgenommen.
In den vergangenen Wochen hatte es in mehreren Bundesländern Angriffsversuche auf die elektronische Infrastruktur gegeben. In der Nacht zum Montag ist es zudem zu einem Brand am Umspannwerk in Berlin-Mitte gekommen. Die Ursachen sind noch unklar. Laut Bundeskriminalamt wurden im laufenden Jahr rund 160 Sabotageverdachtsfälle registriert.
Es ist nicht auszuschließen, dass dahinter die Geheimdienste stecken. Derartige Vorfälle werden oftmals als Vorwand genommen, um aufgrund einer angeblich erhöhten Gefahrenlage strengere Gesetze zu machen, die Sicherheitsbehörden mit mehr Befugnissen auszustatten und staatliche Rüstungsaufträge zu legitimieren.
VW-Werk in Osnabrück soll Rüstungsstandort werden
Der deutsche Automobilhersteller Volkswagen verkauft sein Werk in Osnabrück an das Bundesland Niedersachsen und einen Finanzinvestor aus Israel. Wie der Konzern mitteilte, soll dieses zu einem Standort der Rüstungsindustrie umfunktioniert werden.
Die Auto-Produktion endet demnach im nächsten Jahr. Danach übernehmen Niedersachsen und der israelische Investor Aurelius Capital die Anlage, um den Standort schrittweise zu einem «Kompetenzzentrum für die Verteidigungsindustrie» auszubauen. Als erstes Projekt ist die Produktion von Luftverteidigungssystemen des israelischen Iron-Dome-Herstellers Rafael geplant.
Die deutsche Autoindustrie befindet sich schon seit Längerem in einer tiefen Krise. Aufgrund von Absatzeinbrüchen stoßen Hersteller und Zulieferer zunehmend in die Rüstungsindustrie vor oder verkaufen ihre Produktionsanlagen an Rüstungsunternehmen wie Rheinmetall oder KNDS.
Haushoher AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt – aber keine absolute Mehrheit
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt siegt die AfD mit 43,8 Prozent deutlich. Weit abgeschlagen folgt die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze mit 17,2 Prozent. Die SPD erreicht 9,3 Prozent, während die Grünen auf 8,9 Prozent und die Linke auf 8,6 Prozent kommen. Mit 2,6 Prozent schafft die FDP die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Landtag nicht. Entscheidend ist aber, dass dies dem BSW mit 5,3 Prozent gelingt. Die Wahlbeteiligung stellt mit 77,8 Prozent einen Rekordwert in Sachsen-Anhalt dar.
Der Einzug des BSW bedeutet, dass der AfD und ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund mit 39 Mandaten drei Sitze zur absoluten Mehrheit fehlen. Er bedeutet auch, dass die CDU nur durch ein Bündnis mit allen anderen Parteien außer der AfD eine Mehrheit erreichen könnte, inklusive der Linken und des BSW. Allerdings hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag 2018 den sogenannten Unvereinbarkeitsbeschluss verabschiedet, der Koalitionen sowohl mit der AfD als auch mit der Linken untersagt.
Für eine Zusammenarbeit mit der AfD zeigt sich hingegen lediglich das BSW offen, allerdings nur in Sachfragen. Das von Sahra Wagenknecht gegründete Bündnis bevorzugt einen «überparteilichen Ministerpräsidenten», also weder Siegmund noch Schulze. Diese Option bezeichnete Siegmund im ZDF am Sonntagabend jedoch als «Gewurschtel». «Im Notfall wird es halt Neuwahlen geben», stellte er klar. Seine Partei werde dann «50 oder 55 Prozent» erreichen.
AfD-Parteichefin Alice Weidel nannte das Ergebnis ihrer Partei «historisch» und «sensationell». Laut der WELT wird Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittag mit Wahlverlierer Schulze vor die Presse treten.
AfD gewinnt in Sachsen-Anhalt haushoch, verpasst aber die absolute Mehrheit
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt siegt die AfD mit 43,8 Prozent deutlich. Weit abgeschlagen folgt die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze mit 17,2 Prozent. Die SPD erreicht 9,3 Prozent, während die Grünen auf 8,9 Prozent und die Linke auf 8,6 Prozent kommen. Mit 2,6 Prozent schafft die FDP die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Landtag nicht. Entscheidend ist aber, dass dies dem BSW mit 5,3 Prozent gelingt. Die Wahlbeteiligung stellt mit 77,8 Prozent einen Rekordwert in Sachsen-Anhalt dar.
Der Einzug des BSW bedeutet, dass der AfD und ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund mit 39 Mandaten drei Sitze zur absoluten Mehrheit fehlen. Er bedeutet auch, dass die CDU nur durch ein Bündnis mit allen anderen Parteien außer der AfD eine Mehrheit erreichen könnte, inklusive der Linken und des BSW. Allerdings hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag 2018 den sogenannten Unvereinbarkeitsbeschluss verabschiedet, der Koalitionen sowohl mit der AfD als auch mit der Linken untersagt.
Für eine Zusammenarbeit mit der AfD zeigt sich hingegen lediglich das BSW offen, allerdings nur in Sachfragen. Das von Sahra Wagenknecht gegründete Bündnis bevorzugt einen «überparteilichen Ministerpräsidenten», also weder Siegmund noch Schulze. Diese Option bezeichnete Siegmund im ZDF am Sonntagabend jedoch als «Gewurschtel». «Im Notfall wird es halt Neuwahlen geben», stellte er klar. Seine Partei werde dann «50 oder 55 Prozent» erreichen.
AfD-Parteichefin Alice Weidel nannte das Ergebnis ihrer Partei «historisch» und «sensationell». Laut der WELT wird Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittag mit Wahlverlierer Schulze vor die Presse treten.
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD gewinnt haushoch, verpasst aber die absolute Mehrheit
Nach dem vorläufigen Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt siegt die AfD mit 43,8 Prozent deutlich. Weit abgeschlagen folgt die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze mit 17,2 Prozent. Die SPD erreicht 9,3 Prozent, während die Grünen auf 8,9 Prozent und die Linke auf 8,6 Prozent kommen. Mit 2,6 Prozent schafft die FDP die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Landtag nicht. Entscheidend ist aber, dass dies dem BSW mit 5,3 Prozent gelingt. Die Wahlbeteiligung stellt mit 77,8 Prozent einen Rekordwert in Sachsen-Anhalt dar.
Der Einzug des BSW bedeutet, dass der AfD und ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund mit 39 Mandaten drei Sitze zur absoluten Mehrheit fehlen. Er bedeutet auch, dass die CDU nur durch ein Bündnis mit allen anderen Parteien außer der AfD eine Mehrheit erreichen könnte, inklusive der Linken und des BSW. Allerdings hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag 2018 den sogenannten Unvereinbarkeitsbeschluss verabschiedet, der Koalitionen sowohl mit der AfD als auch mit der Linken untersagt.
Für eine Zusammenarbeit mit der AfD zeigt sich hingegen lediglich das BSW offen, allerdings nur in Sachfragen. Das von Sahra Wagenknecht gegründete Bündnis bevorzugt einen «überparteilichen Ministerpräsidenten», also weder Siegmund noch Schulze. Diese Option bezeichnete Siegmund im ZDF am Sonntagabend jedoch als «Gewurschtel». «Im Notfall wird es halt Neuwahlen geben», stellte er klar. Seine Partei werde dann «50 oder 55 Prozent» erreichen.
AfD-Parteichefin Alice Weidel nannte das Ergebnis ihrer Partei «historisch» und «sensationell». Laut der WELT wird Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittag mit Wahlverlierer Schulze vor die Presse treten.
BlackRock & Co: Wer uns in Zukunft wirklich besitzt
Der renommierte Politikwissenschaftler und Autor Hermann Ploppa hat in diesem tiefgründigen Gespräch mit dem Journalisten Patrik Baab die schleichende Transformation unserer Gesellschaft in einen «neuen Feudalismus» analysiert. Im Fokus steht die Frage, wie eine kleine Schicht von Superreichen und globalen Finanzakteuren wie BlackRock und Vanguard die demokratischen Strukturen aushöhlt, um eine Herrschaftsform zu etablieren, die frappierende Ähnlichkeiten mit dem mittelalterlichen Lehnswesen aufweist – jedoch mit den Mitteln modernster Überwachung und technologischer Kontrolle.
Im Gespräch mit Hermann Ploppa geht es um:
- Der neue Feudalismus: Warum der moderne Kapitalismus in eine Phase der Refeudalisierung kippt, in der leistungsloses Einkommen der Eliten und eine neue Form der Leibeigenschaft für die breite Masse zum Alltag werden.
- Die Macht der Schattenbanken: Wie Institutionen wie BlackRock ganze Staaten in die Schuldknechtschaft treiben und die Infrastruktur der Daseinsvorsorge nach reiner Profitlogik «ausweiden».
- Privatisierung des Krieges: Eine Analyse darüber, warum Kriege heute oft als reine Geschäftsmodelle geführt werden und wie die Rüstungsindustrie von der Zerstörung und dem anschließenden Wiederaufbau profitiert.
- Überwachungsstaat und Palantir: Die Rolle von Peter Thiels Überwachungssoftware und warum die Verschmelzung von zivilen und militärischen Daten das Fundament der Freiheit zersetzt.
- Angst als Herrschaftsinstrument: Wie durch die Mobilisierung von Ängsten – sei es vor Viren oder äußeren Feinden – ein «Einschüchterungsstaat» geschaffen wird, der die Rechtsstaatlichkeit schrittweise außer Kraft setzt.
- Zerstörung der Vernunft: Warum das Bildungssystem und die digitale Medienwelt in einen «unhierarchischen Brei» aus Desinformation steuern und wie die künstliche Intelligenz die geistige Spaltung der Gesellschaft vorantreibt.
«Freiheit und Demokratie sind für die neuen Eliten nicht mehr mit ihrem Profitstreben vereinbar.»
Der Politikwissenschaftler plädiert für eine Rückbesinnung auf genossenschaftliche und öffentlich-rechtliche Strukturen. Er sieht in der «Instandbesetzung» demokratischer Institutionen und der informationellen Selbstbestimmung den einzigen Weg, um der Übergriffigkeit der globalen Oligarchie wirksam entgegenzutreten.
Ein Gespräch über die Anatomie der modernen Macht, den Verlust der staatlichen Souveränität und die Vision einer Wirtschaft, die wieder den Bedürfnissen der Menschen dient statt der Rendite der Superreichen.
Das Buch von Ploppa «Der neue Feudalismus» kann bei Amazon oder auch direkt beim Autor direkt bestellt werden – Auf Wunsch mit persönlicher Signatur: liepsenverlag@gmail.com
Kapitel00:00 – Einstieg: Die globale Enteignung
01:21 – Überwachung & Palantir
02:08 – Was ist Neofeudalismus?
04:29 – Bill Gates & Kontrolle
06:55 – Die neue Feudalklasse
09:12 – BlackRock & Renditegier
11:05 – Neue Leibeigenschaft?
13:41 – Politik als Wettbörse
15:14 – Die neue Kriegerkaste
18:10 – Ressourcenkriege (Ukraine/Gaza)
21:29 – Privateigentum vs. Lehen
23:24 – Refeudalisierung der Medien
24:40 – Schattenbanken & Staatsmacht
27:19 – Privatisierung des Staates
31:46 – BlackRock in der Ukraine
33:57 – Eugenik & Optimierung
37:16 – Zugriff auf den Körper
40:12 – Zeitalter der Unvernunft
45:18 – KI & geistige Spaltung
48:02 – Biofaschistische Technokratie?
50:30 – Interregnum & neue Wege
52:10 – Krieg gegen die Bevölkerung
54:42 – Strategien zum Widerstand
Hinweis: Dieses Interview dient der politischen Meinungsbildung und freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 GG.
KI-Unternehmen greifen immer aggressiver nach Kulturgut
KI-generierte Songs fluten die Plattformen. Bei Spotify & Co. vervielfältigen sie sich nahezu täglich. Das liegt auch daran, dass die KI-Programme immer leistungsfähiger werden. Für Schlagzeilen gesorgt hat zuletzt das US-amerikanische Unternehmen Suno.
Dessen gleichnamiges Programm ist in der Lage, aus einer Mischung aus Gesang und instrumentalem Beiwerk Lieder zu generieren, die bis zu acht Minuten dauern können. Viele, die es nutzen, erstellen mit nur wenig Aufwand eigene Musik, ohne dass die Hörer erkennen, es mit einem KI-Stück zu tun zu haben.
Doch der Service erfolgte jahrelang auf Kosten echter Künstler, Komponisten, Sänger und Textschreiber, die Schweiß und Blut investiert hatten. Wie in anderen Bereichen, wo KI-Firmen reichlich kulturelles Kapital abzapfen, verstieß auch Suno in der Musikbranche gegen Urheberrechte.
Dabei wendete das US-Unternehmen einen Trick an: Eigentlich haben einschlägige Musik-Plattformen sogenannte technische Schutzmaßnahmen, mit denen das Herunterladen von Musik-Inhalten verhindert werden soll. Um die eigene KI zu trainieren, umging Suno diese Schranken, indem es die jeweiligen Lieder von Portalen wie YouTube holte. Dabei standen vor allem die Stücke deutscher Komponisten im Vordergrund, solche wie «Daddy Cool» (Frank Farian) oder «Atemlos» (Kristina Bach).
Rechtsstreit mit GEMAAn dieser Praxis stören sich nicht nur die betroffenen Künstler, sondern auch die GEMA. Ihr Chefjustiziar Kai Welp spricht sogar vom «größten Raubzug in der Geschichte der Musikindustrie». Wenig verwunderlich ist daher, dass die GEMA gerichtlich gegen Suno vorging.
Das KI-Unternehmen hielt dagegen, mit dem Argument, dass die angezapften Originalstücke weder urheberrechtlich geschützt noch im Output wiedererkennbar seien. Es war ein netter Versuch, sich aus der Affäre zu ziehen. Er scheiterte jedoch, weil die GEMA nachweisen konnte, dass die KI-generierten Werke wie die jeweiligen Originale klangen.
Dies sei ein Beleg dafür, dass durch das Training nicht nur ganze Stücke, sondern auch Liedfragmente im KI-Modell abgespeichert worden seien. An diesem Punkt gibt es immer wieder Streitfragen, bei denen Musikindustrie und KI-Firmen aneinandergeraten. Sind Trainingsdaten lediglich statistische Muster? Oder bleiben sie in einer rechtlich relevanten Weise mit geschützten Werken verknüpft?
Das Landgericht München hat diese Fragen Anfang August fürs Erste beantwortet und zugunsten der GEMA entschieden. Suno habe Urheberrechte verletzt, lautete das Urteil, das viele für wegweisend halten. Mit einem ähnlichen Fall hatte sich zuvor die Zivilkammer des Münchner Landgerichts befasst. Dabei ging es nicht um Kompositionsfragmente, sondern um die Reproduktion von Liedtexten durch das KI-System ChatGPT.
Die GEMA konnte sich auch bei diesem Rechtsstreit durchsetzen und beweisen, dass der Betreiber OpenAI gegen Urheberrecht verstoßen hatte. Die betroffenen Liedtexte seien zum Training verwendet und auf einfache Anfragen an das KI-System weitestgehend identisch wieder ausgegeben worden, lautete die Argumentation, der das Gericht stattgab.
Wirklich ein Sieg?Der Jubel in der Musikbranche ist groß. Aber kann man hier wirklich von einem Sieg sprechen? Das Portal IT Boltwise wählt da die richtigen Worte. Das Münchner Landgericht habe einen zentralen Konflikt der KI-Musik-Ökonomie lediglich «entschärft». Doch der könnte schon bald wieder entflammen. KI-Unternehmen sind dafür bekannt, nach neuen Lücken zu suchen. Sie sind umtriebig und greifen gerne zu unlauteren Methoden, ohne sich um ethische Grundsätze oder das kulturelle Erbe zu kümmern.
Bestes Beispiel dafür ist der Massenaufkauf von Sachbüchern und Romanen aus Antiquariaten. Dahinter stehen erneut überwiegend KI-Unternehmen aus den USA, die sich vorwiegend in Europa tummeln. Um ihre Sprachmodelle zu trainieren, nutzen sie gedruckte Bücher, wobei sie diese einscannen und danach wegwerfen.
Dass sie dabei Kulturgut vernichten, interessiert sie nicht. Ihnen geht es um Profit und technologischen Vorsprung. Der Wettbewerb ist hart, weshalb sich KI-Unternehmen wie Raubtiere das nehmen, was sie brauchen.
Solche Urteile wie in München sind bloß kleine Hindernisse, die sie zu überwinden wissen. Die KI-Entwicklung ist so rasant, dass sich schon bald Firmen finden werden, die auch diese Schranken durchbrechen, möglicherweise mit anderen perfiden Tricks. Während sie im Turbogang voranschreiten, mahlen die Mühlen der Behörden langsam. Sie kommen kaum hinterher, die technischen Lücken zu stopfen.
Die Verantwortung müssen Nutzer übernehmenDass KI-Unternehmen Künstler ausbeuten und sie ruinieren, ja, dass sie Kunst an sich eintönig machen, sollte jeder wissen, der solche Programme bedient. Kunst bemisst sich nämlich nach dem Grad der Innovation, sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht. Die KI hingegen greift nur auf Bestehendes zurück und reproduziert lediglich. Wenn sie in der Kunst-Produktion die Oberhand gewinnt, kommt nur noch Recycling-Ware auf den Markt.
Deswegen sind nicht die KI-Unternehmen gefragt, sondern die Nutzer. Sie müssen sich selbst fragen, ob sie künstlerische Werke mit derlei Programmen herstellen wollen oder eigenständig, im Prozess der Kreativität, in dem die eigene Persönlichkeit in die Produkte einfließt, in dem man sich in den Stücken selbst verwirklicht.
Dafür muss man hart arbeiten, dafür muss man Zeit investieren und sich abquälen. Aber das lohnt sich. Es gibt nichts Schöneres, als auf ein Produkt zu schauen, das dem eigenen Kopf entsprungen ist. Wenn KI-Unternehmen dann diese Werke stehlen, kommen Unmut und Resignation auf.
Peter Maffay, der in der Corona-Zeit nicht die richtigen Worte gewählt hatte, fand sie schließlich bei der Urteilsverkündung im Landgericht München: «KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine humane Qualität», sagte er, um dann zu betonen: «Die Künstler müssen für ihre Leistungen bezahlt werden». Man möge ergänzen: Sie dürfen auch nicht kopiert werden.
Österreich: Linke Lehrer und SPÖ-Jugend mobilisieren gegen Kopftuchverbot an Schulen
Letzte Woche haben wir über das geplante Kopftuchverbot in Schulen in Zürich und Bern berichtet (hier und hier). In Ostösterreich beginnt das neue Schuljahr am 7. September, also heute. Damit wird auch das im Dezember 2025 vom österreichischen Nationalrat beschlossene Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres praktisch relevant. Die Regelung wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen und von der FPÖ unterstützt. Die Grünen stimmten dagegen.
Nun regt sich innerhalb des linken politischen Spektrums Widerstand gegen das Gesetz. Neben islamischen Verbänden engagieren sich die Lehrerinitiative «Schule brennt» und die Sozialistische Jugend (SJ), die Jugendorganisation der SPÖ, gegen die neue Regelung.
Das Gesetz untersagt Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag das Tragen eines Kopftuchs, das den Kopf nach islamischer Tradition bedeckt. Das Verbot gilt im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände, also auch während Pausen und in ganztägigen Schulformen. Unterricht und schulbezogene Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sind von der Regelung ausgenommen.
Für die Umsetzung sind sowohl die Eltern als auch die Schulen verantwortlich. Stellt eine Lehrkraft einen Verstoß fest, muss sie die betreffende Schülerin auffordern, das Kopftuch abzunehmen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet oder trägt die Schülerin das Kopftuch am selben Tag erneut, muss die Schulleitung informiert werden.
Bei weiteren Verstößen sieht das Gesetz Gespräche mit den Eltern und der Schülerin sowie eine Einbindung der Bildungsdirektion vor. Bei anhaltender Missachtung können Verwaltungsstrafverfahren gegen die Erziehungsberechtigten eingeleitet werden. Die Bundesregierung begründet die Regelung unter anderem mit dem Schutz von Kinderrechten sowie mit der Freiheit und Selbstbestimmung von Mädchen.
Gegen das Gesetz mobilisiert unter anderem die 2023 gegründete Initiative «Schule brennt». Die Gruppe versteht sich als Zusammenschluss politisch engagierter Lehrkräfte und hat bereits bei anderen bildungspolitischen Themen Stellung bezogen.
Inzwischen wirbt die Initiative gezielt für Unterstützung von Schülerinnen, die vom Kopftuchverbot betroffen sind. Auf ihrer Website kündigt sie unter anderem Informationsangebote zu den rechtlichen Möglichkeiten und praktische Hinweise für Lehrkräfte an, mit dem Ziel, die Regelung zu unterlaufen. Ziel sei es, Solidarität und Widerstand innerhalb der Kollegien zu organisieren.
Damit stellt sich die Initiative gegen eine gesetzliche Vorgabe, deren Umsetzung ausdrücklich zu den Aufgaben der Schulen gehört. Für Lehrkräfte stellt sich damit die Frage, wie sie mit dem Konflikt zwischen persönlicher politischer Überzeugung und dienstlichen Pflichten umgehen.
Unterstützung erhält «Schule brennt» von der Sozialistischen Jugend. Die SPÖ-Jugendorganisation kritisiert das Kopftuchverbot ebenfalls und beteiligt sich an der Mobilisierung dagegen.Das ist politisch bemerkenswert: Die SPÖ selbst hat dem Gesetz als Teil der Bundesregierung und der Parlamentsmehrheit zugestimmt. Innerhalb der Partei besteht allerdings seit längerem keine einheitliche Haltung zur Frage.
Mehrere SPÖ-Landesorganisationen unterstützen das Verbot. Besonders deutlich positioniert sich die burgenländische SPÖ unter Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Auch in Niederösterreich, der Steiermark, Kärnten und Oberösterreich gibt es Unterstützung für die Regelung.
Auf Bundesebene war das Thema dagegen umstritten. Insbesondere innerhalb der Parteiführung gab es Vorbehalte gegen ein Verbot. Im Zuge der Regierungsverhandlungen wurde schliesslich ein Kompromiss gefunden, der die Zustimmung der SPÖ zum Gesetz ermöglichte.
Die Aktivitäten der Sozialistischen Jugend verdeutlichen damit die Spannungen innerhalb der Partei: Während die SPÖ auf Bundesebene die gesetzliche Regelung mitträgt, kämpft ihre Jugendorganisation öffentlich dagegen.
Die Auseinandersetzung dürfte sich in den kommenden Wochen auch auf die Schulen verlagern. Im Umfeld der Kampagne wird zudem mit Widerstand gegen die praktische Umsetzung des Gesetzes gerechnet. Islamische Verbände haben bereits Kritik an der Regelung geäussert beziehungsweise zur Nichtbefolgung aufgerufen. Damit könnte es zu Konflikten zwischen betroffenen Familien, Schulen und Behörden kommen.
Besonders heikel ist die Situation für Lehrkräfte. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Verstöße festgestellt und an die Schulleitung weitergeleitet werden. Wer eine entsprechende Meldung bewusst unterlässt, könnte damit seine dienstrechtlichen Pflichten verletzen.
Wie konsequent die Vorschriften tatsächlich umgesetzt werden, dürfte deshalb wesentlich davon abhängen, wie Schulleitungen und Lehrkräfte mit solchen Situationen umgehen. Der Konflikt um das Kopftuchverbot zeigt zugleich die unterschiedlichen politischen Strömungen innerhalb der SPÖ. Während Teile der Partei die Regelung mit dem Schutz von Mädchen und deren Selbstbestimmung begründen, lehnt das linke Parteimilieu um den linksextremen SPÖ-Chef Babler sie als Eingriff in die Religionsfreiheit beziehungsweise als diskriminierend ab.
Damit steht die SPÖ vor einem politischen Spagat: Sie trägt das Gesetz auf Regierungs- und Parlamentsebene mit, muss gleichzeitig aber mit einer Jugendorganisation umgehen, die öffentlich dagegen mobilisiert.
Für die Schulen bedeutet dies, dass eine bereits politisch kontroverse Regelung nun auch zum Gegenstand von Aktivismus und Protest werden könnte. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich der Konflikt auf einzelne Einzelfälle beschränkt oder zu einer breiteren Auseinandersetzung über das Verhältnis von Religionsfreiheit, Kinderrechten, staatlicher Neutralität und Integration entwickelt.
Deutschland verzichtet auf Nominierung für den WHO-Generaldirektor-Posten
Deutschland hat darauf verzichtet, einen Kandidaten für die Wahl des nächsten WHO-Generaldirektors vorzuschlagen. Das hat Health Policy Watch vom Auswärtigen Amt erfahren. Da Berichten zufolge auch Spanien eine Kandidatur ausgeschlossen hat, gibt es weltweit nur noch vier offizielle Kandidaten, und das nur wenige Wochen vor Ablauf der Frist.
Das Auswärtige Amt lehnte es ab, sich zu den Gründen für diese Entscheidung zu äußern, ebenso wie das für diese Angelegenheit zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ein Sprecher des BMG erklärte auf Anfrage: «Grundsätzlich äußern wir uns nicht zu Personalangelegenheiten.»
Zuvor war der ehemalige Leiter des Bundeskanzleramts, Helge Braun, laut Health Policy Watch als wahrscheinlicher Kandidat gehandelt worden. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach und der Gesundheitsdiplomat Paul Zubeil waren als mögliche Kandidaten genannt worden.
Dieser Schritt kommt für Health Policy Watch überraschend, da Deutschland nach dem Austritt der Vereinigten Staaten zum größten Beitragszahler der WHO geworden ist. Führende deutsche Gesundheitspolitiker hatten gefordert, dass die Bundesrepublik auf der globalen Bühne eine stärkere Rolle spielen solle.
Hersteller zieht digitale ID-App aus Spanien zurück – Schneeballeffekt für EUDI-Wallet befürchtet
Der britische Hersteller von Software für digitale Ausweise und Altersverifizierung, Yoti Ltd, will seine mobile App «Yoti ID» vom spanischen Markt zurückziehen. Medienberichten zufolge wird das Unternehmen die Anwendung dort zum 10. September aus den App Stores von Google und Apple entfernen.
Yoti habe sich zu dieser Maßnahme entschlossen, nachdem die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) im vergangenen März eine Geldbuße in Höhe von 950.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt hatte. Grund für die Strafe war der Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Umgang mit biometrischen Daten.
Artikel 9 der DSGVO ordnet biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung in «besondere Kategorien personenbezogener Daten» ein, deren Verarbeitung prinzipiell untersagt ist. Laut AEPD benutzt Yoti solche Daten, wie beispielsweise Gesichtsmuster, ohne gültige Einwilligung der betroffenen Personen und somit ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Die Behörde erwartet eine nicht-biometrische Authentifizierungsalternative, damit diese Einwilligung gültig sei.
Bis zur Entscheidung über seine Berufung vor dem Nationalen Gerichtshof zieht das Unternehmen seine digitale ID-App aus Spanien zurück. Die geforderten Änderungen würden dem Wesen der App widersprechen, habe man in einer Stellungnahme gegenüber der Website Applicantes erklärt.
Alternativen wie PINs oder Passwörter könnten leicht kompromittiert werden, es gebe keine gleichwertigen Alternativen zur biometrischen Authentifizierung. Die Biometrie sei der Grundstein, um Identitäten und Alter präzise und sicher verifizieren zu können, habe Yoti betont.
Der Verband der Anbieter von Altersverifizierungssystemen (AVPA) gehe noch weiter, berichtet Biometric Update. Die Position der spanischen Behörde impliziere, dass die europäischen EUDI-Wallets ihren Zweck nicht erfüllen könnten, habe er gewarnt. Die AEPD habe sich nicht mit dem Risiko eines Schneeballeffekts auseinandergesetzt, bei dem «die uninformierten Entscheidungen einer kleinen Minderheit die Regel für alle bestimmen».
Der Ausgang des Verfahrens könne tiefgreifende Konsequenzen für die digitale EU-Geldbörse haben, die jeder Mitgliedstaat seinen Bürgern bis Ende 2026 anbieten muss, urteilt der Branchenverband. Die Entscheidung der AEPD erfordere faktisch, dass Verbraucher niemals gezwungen werden dürften, Biometrie als einzigen Mechanismus zu akzeptieren, um ihre gespeicherten Identitätsdaten zu bestätigen.
Dieses Szenario kann man indes auch positiv bewerten. So hat das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erst kürzlich die alleinige Nutzung von Biometrie als risikoreich bezeichnet und eine Multifaktor-Authentifizierung zusammen mit Passwörtern empfohlen (wir berichteten).
Studie: Psilocybin verbindet das Gehirn stärker mit der Umgebung
Eine neue Studie liefert neue Erkenntnisse für die laufende Diskussion über die mentalen Wirkungen von Psychedelika wie Psilocybin und deren Einsatzmöglichkeiten in der Therapie. Dabei wurden 62 gesunde Erwachsene ohne vorherige Psychedelika-Erfahrung untersucht. Jeder erhielt 19 Milligramm Psilocybin, was laut den Forschern einer moderaten Dosis entspricht, wie sie auch in klinischen Studien verwendet wird. Auf The Conversation fassten die Autoren der Monash University in Melbourne die Studie zusammen.
Bei den Teilnehmern wurden Gehirnscans durchgeführt, um zu analysieren, wie die Substanz Bewusstsein und Hirnaktivität in verschiedenen Kontexten wie Ruhe, Meditation, Musikhören und dem Beobachten von Wolken beeinflusst. Die Ergebnisse stellen die langjährige wissenschaftliche Annahme infrage, dass der psychedelische Zustand im Gehirn lediglich aus Unordnung und einer reinen Entkopplung von der Umwelt besteht.
Früher wurden Daten meist durch Mittelwertbildung über mehrere Minuten erfasst, wodurch zeitliche Details verloren gingen. Durch die sekundengenaue Analyse der Gehirnaktivität mithilfe künstlicher Intelligenz entdeckten die Forscher jedoch, dass das Gehirn unter dem Einfluss von Psilocybin in unterschiedlichen Situationen überraschend geordnete Muster bildet. Der Algorithmus konnte die verschiedenen Kontexte (wie das Hören von Musik) anhand der Gehirnsignale klar voneinander unterscheiden. Bei Personen, die eine besonders tiefgreifende, positive Verschmelzung mit ihrer Umwelt erlebten, war diese spezifische Gehirnstruktur am stärksten ausgeprägt.
Die Studie zeigt laut den Autoren also, dass das Gehirn unter dem Einfluss von Psilocybin bei positiv empfundenen Erfahrungen keineswegs nur in Unordnung gerät, sondern eine spezifische Gehirnstruktur ausbildet, die mit einem Gefühl tiefer Eingebundenheit in die Umwelt einhergeht.
Zu den Einschränkungen der Arbeit gehören das Fehlen einer Kontrollgruppe mit einem Placebo, und dass die Untersuchung an gesunden Erwachsenen, also keinen Patienten, durchgeführt wurde. Zudem variierten die Reaktionen trotz gleicher Dosierung individuell stark.
Historischer AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist die AfD um ihren Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund klar als stärkste Kraft aus der Landtagswahl hervorgegangen. Die Wahlbeteiligung ist die höchste, die es bei einer Landtagswahl in Sachsen-Anhalt jemals gab.
Laut ersten Hochrechnungen gewinnt die AfD die Landtagswahl mit 44,5 Prozent. Ob daraus ein absolute Mehrheit werden könnte, ist noch offen. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund erklärte: «Wir haben Geschichte geschrieben.»
Laut den Prognosen erreichte die SPD 9,0 %, die Linke 9,0 %, die Grünen 8,5 %, die FDP 2,5 %, das BSW 4,8 % und andere 3,7 %. Den größten Verlust musste die CDU um ihren Ministerpräsidenten Sven Schulze hinnehmen. Sie kommt nur auf 18,5 Prozent. Bei der Landtagswahl 2021 kam die CDU, damals noch mit Ministerpräsident Reiner Haseloff, auf 37,1 Prozent.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner ist außer sich und schrieb auf X: «Wenn das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt den Prognosen entspricht, müssen die demokratischen Parteien dafür sorgen, dass Faschisten keine Regierungsverantwortung bekommen! Das ist demokratische Pflicht! Erst das Land, dann die Parteien! Nie wieder ist jetzt!»