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Aktualisiert: vor 24 Minuten 55 Sekunden

Dr. Walter Weber hat schweren Schlaganfall erlitten

3. September 2026 - 16:30

Der Datenanalyst Tom Lausen hat mit Erlaubnis der Familie mitgeteilt, dass Dr. Walter Weber einen schweren Schlaganfall erlitten hat, von dem er sich gegenwärtig mit einem erfreulicherweise besser als zu erwartendem Erfolg erholt.

Inzwischen konnte er vom UKE Hamburg zu Reha-Maßnahmen in das St. Georg-Krankenhaus in der Lange Reihe in Hamburg verlegt werden. Da sein Sprachzentrum in Mitleidenschaft gezogen ist, wird gebeten, einen Besuch mit seiner Ehefrau Monika Weber zuvor abzusprechen. Es muss noch ärztlicherseits entschieden werden, was derzeit möglich und verträglich ist.

Über Genesungswünsche würde sich Dr. Weber natürlich freuen. Diese können an seine Privatanschrift geschickt werden. Seine Frau nimmt sie dann mit ins Krankenhaus. Anschrift: Dr. Walter Weber, Südring 14, 22303 Hamburg

Der 81-jährige Weber hatte während der «Pandemie» Maskenatteste ausgestellt und wurde deswegen zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (wir berichteten). Hier finden Sie ein Interview, das der TN-Redakteur Torsten Engelbrecht und der freie Journalist Dominik Paradies im April 2025 mit Weber geführt haben.

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Putin in Wladiwostok: «Sie haben die Büchse der Pandora geöffnet»

3. September 2026 - 15:16

«Das Kiewer Regime sieht das anders.» Mit diesen Worten bekräftigte Wladimir Putin am Donnerstag am Rande des Östlichen Wirtschaftsforums in der fernöstlichen russischen Stadt die Haltung Russlands zur Nutzung ziviler Infrastruktur in Kriegszeiten. Der Präsident betonte, dass zivile Einrichtungen selbst in einem bewaffneten Konflikt niemals Ziel von Angriffen sein sollten, die Ukraine dieses Prinzip jedoch gebrochen habe, was Moskau zu einer symmetrischen Antwort gezwungen habe.

«Wie Sie sehen, waren wir zu einer symmetrischen Antwort gezwungen, und anscheinend hat sich unsere Reaktion insgesamt als recht erheblich für diejenigen erwiesen, die diese Büchse der Pandora geöffnet haben», erklärte Putin in Anspielung auf die Vergeltungsangriffe, welche die russischen Streitkräfte in den letzten Wochen gegen die ukrainische Energieinfrastruktur intensiviert haben.

In den vergangenen Monaten hat Kiew seine Angriffe auf die zivile Energie- und Logistikinfrastruktur sowie auf Wohngebiete in Russland verstärkt, was zu Toten und Verletzten unter der Bevölkerung führte. Die Kräfte des Kiewer Regimes verüben systematisch gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung in verschiedenen russischen Provinzen und starten Wellen von Drohnen in Richtung der Region Moskau, wobei Wohngebäude und zivile Infrastruktur getroffen werden.

Systematische Angriffe werden auch gegen die Logistikinfrastruktur und Zivilschiffe in den Gewässern des Asowschen und des Schwarzen Meeres gerichtet, was den globalen Mangel an Getreide und Düngemitteln verschärft. Darüber hinaus sind zivile Logistikzentren, Gasanlagen und internationale Ölgesellschaften auf russischem Territorium sowie andere zivil genutzte Ziele Gegenstand von Angriffen.

Putin bekräftigte zudem seine Position zur Möglichkeit eines Dialogs mit Kiew und erklärte, dass man «nicht mit Terroristen verhandle», womit er auf die von Moskau so bezeichnete terroristische Strategie des Selenskyj-Regimes anspielte. Eine Haltung, die nahelegt, dass – zumindest vorerst – jede Perspektive auf einen Waffenstillstand oder eine diplomatische Verhandlung fern zu sein scheint, während sich beide Seiten weiterhin mit zunehmender Intensität gegenseitig beschießen.

Das Östliche Wirtschaftsforum: Kooperation und Entwicklung

Die Erklärungen des russischen Präsidenten erfolgten während des Östlichen Wirtschaftsforums in Wladiwostok, einer internationalen Plattform zur Stärkung der Bindungen und der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Investoren und Ländern der Asien-Pazifik-Region. Die Veranstaltung, die sich mittlerweile in ihrer elften Auflage befindet, dient auch als Plattform für die Entwicklung der Wirtschaft im Fernen Osten Russlands – einer strategischen Region für Moskaus Ambitionen, sich den asiatischen Märkten zu öffnen und den westlichen Sanktionen ein Gegengewicht zu bieten.

Dank des umfangreichen Veranstaltungsprogramms werden jedes Jahr während des Forums hunderte Vereinbarungen und dutzende internationale Verträge unterzeichnet. Es handelt sich um ein jährliches Event, das seit 2015 stattfindet und nur ein einziges Mal, im Jahr 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie, abgesagt wurde. Putins Präsenz in Wladiwostok in einem Moment, in dem der Krieg in der Ukraine die Welt in Atem hält, unterstreicht die Bedeutung, die der Kreml der asiatischen Dimension seiner wirtschaftlichen und geopolitischen Strategie beimisst.

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Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico übersetzt und übernommen.

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Deutschland genehmigte Rüstungsgüter an Israel für fast 800 Millionen Euro

3. September 2026 - 12:58

Zwischen Januar und Juni hat die Bundesregierung Rüstungsexporte nach Israel im Wert von knapp 800 Millionen Euro genehmigt. Der Großteil der Summe, 735,8 Millionen Euro, betrifft das zweite Quartal, also von April bis Juni. Das berichtet der Spiegel anhand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion, die der Zeitschrift vorliegt.

Laut dem Spiegel sind die Ausfuhrgenehmigungen in diesem Halbjahr bereits viermal so hoch wie im gesamten Vorjahr. 2025 seien Israel Rüstungsgüter im Wert von rund 201 Millionen Euro zugesagt worden. Allerdings seien die Zahlen nicht definitiv und könnten sich noch ändern. Zudem handle es sich um genehmigte Exporte, nicht um tatsächliche.

Ein Großteil der Summe betrifft demnach den Verkauf eines U-Boots. Der Bundesregierung zufolge würden 67 Prozent des Betrags im zweiten Quartal ein «Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich» betreffen. Der Spiegel ergänzt, dass damit das U-Boot INS «Drakon» des deutschen Marineschiffbauers TKMS gemeint ist. Besonders daran sei der von der Außenluft unabhängige AIP-Antrieb, dank dem es nichtnuklearen U-Booten möglich sei, wochenlang unter Wasser zu bleiben. Das U-Boot habe seine Werft in Kiel am Dienstag in Richtung Israel verlassen.

Gemäß der Bundesregierung entfielen weitere rund 21 Prozent der Rüstungsexporte im zweiten Quartal «auf Kooperationen deutscher und israelischer Firmen im Interesse der Bundeswehr». Der Rest der Summe betreffe Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter, aber keine Kriegswaffen.

Aus Sicherheitsgründen mache die Bundesregierung in ihrer Antwort keine genauen Angaben. Bei den bekanntgegebenen einzelnen Positionen, die genehmigt wurden, handle es sich aber unter anderem um Handfeuerwaffen, Munition, Explosivstoffe und Kriegsschiffe – das U-Boot – sowie möglicherweise Drohnen.

Gegenüber dem Spiegel bezeichnete Lea Reisner, Sprecherin für Internationale Beziehungen der Linksfraktion, die genehmigten Exporte als eine «grenzenlose Doppelmoral» der Regierung. Sie erklärte:

«Während sich Friedrich Merz gerade noch angeblich über die menschenverachtenden Aussagen von Ben-Gvir empört hat, treibt seine Bundesregierung die Kooperation mit einer Regierung und einer Armee voran, gegen die vor dem Internationalen Gerichtshof der Vorwurf des Genozids verhandelt wird, die Siedlergewalt im Westjordanland unterstützt und die weiterhin den Südlibanon besetzt.»

Reisner bezieht sich auf den rechtsextremen israelischen Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir, der gefordert hatte, in Gaza jede Nacht 30 bis 40 Palästinenser zu töten (wir berichteten). Es gebe Personen, die nicht einmal Menschen seien, begründete er seine Forderungen. Sie hätten es nicht verdient, zu leben. Die Bundesregierung hatte die Aussagen als völkerrechtswidrig bezeichnet und dezidiert verurteilt.

Gemäß dem Spiegel fordert Reisner nun einen vollständigen Exportstopp für alle Rüstungsgüter nach Israel. Auch soll das EU-Israel-Abkommen ausgesetzt werden. Sie verlange zudem endlich eine Aufarbeitung der ihrer Ansicht nach völkerrechtlichen Verbrechen im Gazastreifen, «auch jener, die mit deutschen Waffen begangen wurden».

Die Zeitschrift erinnert daran, dass es 2025 teilweise bereits einen Exportstopp von Rüstungsgütern nach Israel gab, nachdem der Bundeskanzler Friedrich Merz im August 2025 erklärt hatte, «bis auf Weiteres» keine Ausfuhren mehr zu genehmigen. Allerdings betraf das laut Merz lediglich Rüstungsgüter, «die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können», und nicht solche, die Israel zur Verteidigung gegen Angriffe von außen verwendet. Der Exportstopp dauerte bis Ende November 2025. Dem Spiegel zufolge dürfte die Exportpause einer der Gründe für die deutliche Zunahme der Genehmigungen im ersten Halbjahr 2026 sein.

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«NZZ» und Neutralität – einst und jetzt: Die «alte Tante» wird vergesslich

3. September 2026 - 0:10

Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) war einmal stolz darauf, die Welt aus der Perspektive eines neutralen Landes zu betrachten. Heute scheint sie zunehmend die Welt aus der Sicht des westlichen Machtblocks zu sehen – und die schweizerische Neutralität gleich mit.

Der eigentliche Skandal der Ära des abtretenden Chefredaktors Eric Gujer ist nicht, dass die NZZ Russland kritisiert. Nicht, dass sie für eine engere Zusammenarbeit mit Europa eintritt. Und auch nicht, dass sie eine Meinung zur NATO oder zur US-Außenpolitik hat. Das alles darf eine Zeitung. Das Problem beginnt dort, wo die Zeitung ihre eigene Schweizer Tradition umdeutet und aus der Neutralität eine moralisch fragwürdige Haltung macht.

Weltwoche -Autor Philipp Gut hat diesen Bruch in seinen beiden aktuellen Beiträgen (hier und hier) über die NZZ und die Neutralität präzise herausgearbeitet. Sein Ausgangspunkt ist die eigene Geschichte des Blattes. Und diese Geschichte fällt für die heutige NZZ ausgesprochen unbequem aus.

Willy Bretscher, NZZ-Chefredaktor von 1933 bis 1967, formulierte im Oktober 1939, unmittelbar nach Kriegsausbruch, in einem berühmten Leitartikel, die Neutralität der Schweiz sei «uneingeschränkt, absolut». Das war kein naiver Pazifismus und schon gar keine Sympathie für Hitler. Im Gegenteil: Der Aggressor war für Bretscher glasklar erkennbar. Gerade deshalb ist seine Position heute so interessant.

Bretscher unterschied zwischen der politischen Meinung des Bürgers und der Neutralität des Staates. Die Schweizer konnten einen Krieg moralisch beurteilen, sie konnten für die eine oder andere Seite Sympathien empfinden – großmehrheitlich für die Alliierten. Der Staat aber hatte neutral zu bleiben. Das war der entscheidende Punkt. Neutralität bedeutete nicht, keine Meinung zu haben. Sie bedeutete, nicht Partei zu werden. Und genau diese Unterscheidung scheint der heutigen NZZ zunehmend abhandenzukommen.

Aber Neutralität ist unbequem und schwierig. Gut erinnert daran, dass Bretscher bereits 1942 das «Martyrium der Neutralität» beschrieb: Die Schweiz könne es beim besten Willen keiner der Kriegsparteien recht machen. Genau das war der Preis der Neutralität. Sie bestand gerade darin, sich dem Druck der jeweiligen Machtblöcke nicht zu unterwerfen. Die historische NZZ verstand das. Die heutige scheint darin zunehmend ein Problem zu sehen.

Gujers neue Neutralität, die nicht als solche wahrgenommen wird

Eric Gujer hat 2024 selbst dargelegt, wie er eine moderne Schweizer Neutralität versteht: Keine Bündnisverpflichtungen, keine direkte Beteiligung an Kriegen, aber zugleich ein klares Bekenntnis zur «westlichen Gemeinschaft» und einen aktiven Beitrag dagegen, dass «Putin und Konsorten die Welt nicht nach ihrem autoritären Willen umgestalten können».

Hans Geiger hat diese Definition kürzlich scharf kritisiert. Seine Argumentation ist simpel: Wenn die Schweiz aktiv gegen eine Konfliktpartei Stellung bezieht, ist die Frage berechtigt, wie sich das noch mit dem klassischen Begriff der Neutralität verträgt. Denn Neutralität ist ihrem Wesen nach nicht «westliche Neutralität». Sie ist Unparteilichkeit. Das ist keine semantische Spitzfindigkeit. Es ist der Kern des Begriffs.

Wer sagt, die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und aktiv gegen deren geopolitischen Gegner auftreten, beschreibt eine politische Ausrichtung. Er kann diese Ausrichtung für richtig halten. Aber er sollte sie nicht als selbstverständliche Fortsetzung der traditionellen Schweizer Neutralität verkaufen. Genau hier liegt der Bruch.

Vom Neutralitätsgegner zum «Putin-Versteher»

Besonders problematisch wird es, wenn die Befürworter einer konsequenten Neutralität nicht mehr mit Argumenten bekämpft, sondern politisch etikettiert werden. Gut zitiert Gujers Attacken auf SVP-Übervater Christoph Blocher. Wer für eine umfassende Neutralität eintrete, werde bei Gujer in die Nähe von «Putin»-Positionen gerückt. Blocher werden Geschichtsklitterung und eine bewusste Legitimierung russischer Aggression vorgeworfen. Die Übereinstimmung einzelner Aussagen mit Positionen des Moskauer Außenministeriums wird zum Argument gegen ihn. Damit verändert sich die Debatte grundlegend. Denn die Frage, ob die Schweiz neutral bleiben soll, ist eine verfassungs- und staatspolitische Frage. Sie ist keine Gesinnungsprüfung.

Man kann Blocher politisch ablehnen. Man kann die SVP ablehnen. Man kann Russland scharf verurteilen. Aber daraus folgt nicht, dass die Forderung nach einer umfassenden Neutralität plötzlich russische Propaganda ist. Genau diese Verkürzung kritisiert Gut.

Und sie ist besonders befremdlich, weil die NZZ damit ausgerechnet jene politische Haltung diskreditiert, die einst zum festen Bestandteil ihres eigenen Selbstverständnisses gehörte.

Bretscher gegen Gujer

Hier wird der historische Vergleich geradezu brutal. Bretscher schrieb 1939, die Schweiz müsse die Kriegsparteien gleich behandeln. Gujer erklärt heute, die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und aktiv gegen deren Gegner handeln. Bretscher warnte vor einer «willkürlichen Ausweitung des Neutralitätsbegriffes». Gujer erweitert ihn um eine politische Westbindung.

Bretscher, der Schweizer Patriot, sah Neutralität als Voraussetzung schweizerischer Eigenständigkeit. Gujer, der Deutsche, scheint sie zunehmend mit einer politischen Grundorientierung des Westens verbinden zu wollen. Das ist mehr als ein Generationenwechsel. Es ist ein Paradigmenwechsel.

Die «alte Tante» geht nach Brüssel

Die Verschiebung zeigt sich nicht nur gegenüber Russland. Auch in der Europapolitik weist die NZZ immer häufiger in Richtung Brüssel. Die Schweiz soll die Chancen des EU-Pakets nutzen. Die Beziehungen zur EU werden als strategische Notwendigkeit dargestellt. Widerstand gegen weitere Integration erscheint nicht selten als Eigensinn oder als gefährliche Verweigerung.

Natürlich darf eine Zeitung für Europa sein. Aber die historische Besonderheit der Schweiz besteht gerade darin, dass sie sich nicht vollständig in einen europäischen oder atlantischen Block einordnet. Die Neutralität ist kein dekoratives Relikt. Sie ist ein Instrument schweizerischer Souveränität.

Und genau deshalb ist die Frage so wichtig, ob die NZZ noch aus der Perspektive eines neutralen Staates argumentiert – oder zunehmend aus der Perspektive jener westlichen Staaten und Institutionen, denen sie politisch nähersteht.

Die transatlantische Ausrichtung

Die transatlantische Ausrichtung des Blattes zeigt sich auch daran, dass Gujer 2010 gemeinsam mit dem früheren Vertreter des Project for the New American Century (PNAC), Gary J. Schmitt, und anderen Autoren ein Buch veröffentlichte, wie Transition News berichtete. Beim PNAC handelt es sich um einen neokonservativen, kriegstreiberischen US-Think-Tank.

TN offenbarte zudem im selben Beitrag, dass Felix Graf, CEO der NZZ-Gruppe, Mitglied des vom WEF-Gründer Klaus Schwab initiierten Netzwerks «Young Global Leaders» ist, dem auch zahlreiche bekannte Politiker und Wirtschaftsvertreter angehören. Damit besteht eine personelle Verbindung zwischen der NZZ-Spitze und dem WEF-Netzwerk. Solche Verbindungen beweisen selbstverständlich keine redaktionelle Steuerung. Sie sind aber vor dem Hintergrund der publizistischen Entwicklung der NZZ bemerkenswert.

Noch bemerkenswerter ist die sicherheitspolitische Vernetzung, die Gut in seinem zweiten Beitrag beschreibt. Gujer war demnach ehemaliges Präsidiumsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, einer transatlantisch ausgerichteten Organisation mit Verbindungen zu politischen Institutionen, der NATO und weiteren Akteuren. Gut stellt die Frage, ob solche Netzwerke und Funktionen nicht zumindest eine Erklärung dafür liefern könnten, weshalb die schweizerische Neutralität in Gujers publizistischer Welt eine zunehmend untergeordnete Rolle spielt. Das ist eine legitime journalistische Frage.

Denn die NZZ kann nicht gleichzeitig die Vorteile einer immer engeren Einbindung in westliche Sicherheitsstrukturen propagieren und den Eindruck erwecken, dies sei lediglich die zeitgemäße Fortsetzung ihrer traditionellen Neutralitätspolitik.

Der «Falke von der Falkenstrasse»

Philipp Gut nennt Gujer den «Falken von der Falkenstrasse». Das ist polemisch. Aber es trifft einen Punkt. Denn Gujer argumentiert nicht mehr nur aus der klassischen Rolle eines Schweizer Beobachters internationaler Konflikte. Er formuliert zunehmend eine politische Richtung. Die Schweiz müsse sich zur westlichen Gemeinschaft bekennen und zum Beispiel «Putin klar als Feind» benennen. Sie müsse aktiv dazu beitragen, dass Russland und andere autoritäre Mächte die Welt nicht nach ihrem Willen umgestalten. Das ist eine außenpolitische Haltung, die nicht von Neutralität zeugt.

Aber darf aus der Neutralität der Schweiz eine politische Westbindung gemacht werden, ohne dass man dies als Abkehr von der traditionellen Neutralität bezeichnet? Die Antwort sollte eine Zeitung wie die NZZ eigentlich selbst geben. Denn ihre eigene Geschichte liefert sie bereits.

Bretscher wusste, dass Neutralität gerade dann etwas wert ist, wenn sie unbequem wird. Wenn keiner der Kriegsparteien applaudiert. Wenn die Schweiz von allen Seiten unter Druck gesetzt wird. Wenn die Versuchung groß ist, sich moralisch auf die vermeintlich «richtige» Seite zu schlagen. Das war das «Martyrium der Neutralität».

Heute scheint das Gegenteil zu gelten: Applaus aus Brüssel, Berlin oder Washington wird zunehmend als Zeichen der richtigen Schweizer Politik verstanden – während jene, die an der traditionellen Neutralität festhalten, mit Begriffen wie «Putin-Versteher», «Appeaser» oder «Blocher-Anhänger» abgefertigt werden.

Gujer geht – aber nicht wirklich

Nun gibt Gujer die Chefredaktion ab. Am 1. Februar 2027 soll Schluss sein. Doch er wird Herausgeber Deutschland und soll weiterhin die großen Linien der deutschen und internationalen Politik begleiten. Der personelle Wechsel ist deshalb kein Kurswechsel, sondern back to the roots, in die deutsche Heimat. Die NZZ baut ihre internationale Positionierung weiter aus. Deutschland ist ein Wachstumsmarkt, und Gujer soll genau dort seine Erfahrung einbringen. Damit wird ausgerechnet jener Teil seines publizistischen Erbes institutionalisiert, der für die Frage nach der schweizerischen Identität des Blattes besonders relevant ist.

Die entscheidende Frage für die nächste Chefredaktion lautet deshalb nicht, ob die NZZ international und kritisch bleiben soll. Unter der Führung des legendären, dezidiert NS-kritischen NZZ-Chefredakteurs Willy Bretscher berichteten vor allem zwei Korrespondenten aus Berlin: Ernst Lemmer, vor 1933 Reichstagsabgeordneter (DDP). Er nutzte geschickt seine politischen Restkontakte im Berliner Regierungs- und Beamtenapparat, um kritische oder differenzierte Lageberichte an die Zürcher Redaktion zu übermitteln. Reto Caratsch stieß in den 1930er Jahren zum Berliner Büro der NZZ. Seine Berichterstattung wurde vom Auswärtigen Amt der Nationalsozialisten als «sehr kritisch» eingestuft.

Die «alte Tante» wird vergesslich

Philipp Guts historische Rückblende macht deutlich, wie weit der Weg inzwischen ist. Von Bretschers «uneingeschränkt, absoluter» Neutralität bis zu Gujers Bekenntnis zur westlichen Gemeinschaft liegt nicht einfach eine Modernisierung. Dazwischen liegt ein anderes Verständnis der Schweiz. Und vielleicht tatsächlich das Ende der «Alten Tante», wie sie einmal war. Nicht weil sie zu alt geworden wäre. Sondern vergesslich. Weil sie vergessen haben könnte, warum sie einst anders war als alle anderen.

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Vorstand der Journalistengewerkschaft verweigert Einsatz zugunsten des sanktionierten Journalisten Doğru

3. September 2026 - 0:08

Eine internationale Petition fordert seit Monaten, dass die EU ihre Sanktionen gegen den in Berlin lebenden deutschen Journalisten Hüseyin Doğru aufhebt. Über 9.000 Menschen haben unterzeichnet, darunter der griechische Ökonom Yanis Varoufakis, der britische Politiker Jeremy Corbyn und die deutschen Politiker Gregor Gysi und Günter Verheugen.

Wie Multipolar berichtete, hat sich kürzlich auch die Mitgliederversammlung des Landesverbands Berlin-Brandenburg der Deutschen Journalisten-Union (DJU) dieser Forderung angeschlossen. Sie appelliere dafür an die Gewerkschaftsspitze, die jedoch bremse. Gegenüber dem Portal erklärte ein Sprecher von Verdi im Namen des DJU-Bundesvorstands, dass es beim Fall Doğru gar nicht um Pressefreiheit gehe. Die Begründung lautet:

«Es ist fraglich, wie die anfangs im russischen Staatsmedien-Netzwerk platzierte Plattform des Betroffenen zuletzt finanziert wurde und ob es sich hier um unabhängigen Journalismus handelt. Nur dieser wird durch die Pressefreiheit geschützt. Der dju-Bundesvorstand sieht daher – auch in Abstimmung mit dem ver.di-Bundesvorstand – keine Veranlassung, seine Haltung in dieser Sache zu ändern.»

Multipolar weist deshalb Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, darauf hin, dass im entsprechenden Artikel 5 des Grundgesetzes nirgends stehe, dass nur unabhängiger Journalismus durch die Pressefreiheit geschützt wird. Dieser Schutz gelte explizit für jeden.

Dem Portal zufolge ist die Bezeichnung «unabhängiger Journalist» sowieso oft eine Fiktion. Denn angesichts der Medienfinanzierung seitens großer Unternehmen, Milliardären wie Bill Gates und der Regierung stelle sich die Frage, ob Medien tatsächlich unabhängig sind. Laut Multipolar dürfte diese Frage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sanktionen jedoch kaum von Bedeutung sein. Die Begründung:

«Denn wenn der von einer Regierungsbehörde hingeraunte Verdacht einer fragwürdigen Finanzierung es schon rechtfertigen soll, dass – abseits des Rechtssystems, ohne jedes Gerichtsurteil – einem Bürger sein Vermögen gesperrt und seine Reisefreiheit entzogen wird, dann ist das ein Rückfall ins Mittelalter. Ist dieser Bürger dazu noch Journalist, also jemand, dessen Arbeit andere Bürger nutzen, um sich frei eine Meinung bilden zu können, dann ist die Gewerkschaft gefragt. Umso mehr, wenn diese von sich selbst sagt, ‹der Schutz von Medienschaffenden und die Verteidigung der Pressefreiheit bestimmt unsere Agenda›.»

Das Portal fragt allerdings, ob sich diese Agenda gerade ändert. Es verweist auf eine Erklärung des von Fahimi geführten DGB von letztem Jahr, in der es hieß:

«Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften [sehen] die Notwendigkeit, in Deutschland und Europa verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um gemeinsam verteidigungsfähiger zu werden. (…) [Wir] begrüßen (…) es ausdrücklich, dass die nun geschaffenen neuen Möglichkeiten für schuldenfinanzierte Verteidigungsausgaben erweitert wurden und nicht mehr nur für eine bessere militärische Ausstattung der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Vielmehr können damit auch Maßnahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes, der Cybersicherheit, der Nachrichtendienste und zur Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten, wie der Ukraine, finanziert werden.»

«Mehr Geld für Rüstung mit dem Segen der Gewerkschaft?», fragt Multipolar und macht auf eine Erläuterung des Rechtsanwalts Juan Branco, der schon Julian Assange juristisch vertrat, bei einer Veranstaltung im EU-Parlament im Mai aufmerksam. Ihm zufolge ist die Sanktionspraxis eine «Form der hybriden Kriegsführung». Journalisten zu sanktionieren sei eine gezielte Kriegsvorbereitung gegen Russland. Dabei werde Rechtsstaatlichkeit durch Kriegsrecht ersetzt. So fragt das Portal abschließend:

«Nimmt der DGB diese Entwicklung hin und opfert die Pressefreiheit nun dem Krieg um die Ukraine?»

Die Redaktion merkt noch an, dass dieser Text auch per Brief an Frau Fahimi gesandt wurde. Bei einer Reaktion werde die Antwort ungekürzt veröffentlicht.

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Zürich: Ein Kopftuchverbot kann Integration fördern

3. September 2026 - 0:06

Die Berichterstattung über das geplante Zürcher Kopftuchverbot zeigt vor allem eines: Wie unterschiedlich ein und derselbe politische Entscheid gerahmt werden kann. SRF berichtet vergleichsweise nüchtern über den Beschluss des Kantonsrats. Beim Tages-Anzeiger und bei Tsüri wird dagegen bereits die Ausgangslage deutlich stärker aus der Perspektive der Kritikerinnen und Kritiker erzählt.

Das beginnt bei der Wortwahl. Während SRF zunächst schlicht festhält, dass der Kantonsrat mit 87 zu 82 Stimmen ein Verbot beschlossen und den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer verfassungskonformen Regelung beauftragt hat, stellt der Tages-Anzeiger die Frage nach den «juristischen Hürden» ins Zentrum. Bei Tsüri wird aus dem Beschluss schon im Titel eine Maßnahme, mit der «muslimische Mädchen» ausgeschlossen würden. Das ist keine neutrale Beschreibung der möglichen Folgen. Es ist eine Wertung.

Wer das Kopftuch ausschließlich als Ausdruck individueller Religionsfreiheit behandelt, blendet einen wesentlichen Teil der Debatte aus. Für die Befürworter eines Verbots geht es gerade darum, dass Kinder und Jugendliche in der Schule einen geschützten Raum haben sollen, in dem sie nicht aufgrund religiöser oder geschlechtsspezifischer Erwartungen unterschiedlich behandelt werden. Das Argument lautet nicht zwingend: Jede Frau mit Kopftuch sei unterdrückt.

Das Argument kann vielmehr lauten: Eine liberale Schule darf hinterfragen, welche sozialen Normen sie bei Kindern und Jugendlichen akzeptieren und reproduzieren will. Gerade bei Minderjährigen ist die Behauptung einer vollständig freien Entscheidung zudem an den Haaren herbeigezogen. Familiäre Erwartungen, religiöse Gemeinschaften, Gruppendruck und Geschlechterrollen können eine erhebliche Bedeutung haben. Ein staatlicher Rahmen, der in der Schule auf möglichst gleiche äußere Voraussetzungen setzt, kann deshalb auch als Schutz der individuellen Freiheit verstanden werden.

Besonders auffällig ist die Darstellung bei Tsüri. Dort wird die Aussage der SP-Kantonsrätin Mandy Abou Shoak, mit einem Verbot würden muslimische Mädchen «ausgeschlossen», prominent übernommen. Ebenso die Befürchtung, Mädchen könnten künftig Privatschulen besuchen und dadurch würden Parallelgesellschaften sogar verstärkt. Beides sind politische Prognosen – keine feststehenden Tatsachen.

Dasselbe gilt für die Behauptung, ein Verbot habe in Frankreich einen «gegenteiligen Effekt». Gerade hier wäre eine sorgfältige journalistische Einordnung besonders wichtig. Die Wirkung eines Kopftuchverbots auf Integration, Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe lässt sich nicht seriös mit einem einzelnen politischen Schlagwort erledigen. Wenn Medien solche Behauptungen aus der politischen Debatte übernehmen, sollten sie sie als solche kennzeichnen und prüfen – statt sie durch die Platzierung im Artikel faktisch zu privilegieren.

Integration bedeutet nicht, jede religiöse Praxis in der Schule zu akzeptieren. Im Gegenteil: Der vielleicht wichtigste Punkt wird in der Debatte erstaunlich selten ausgesprochen: Integration verlangt auch und vor allem Anpassung an gemeinsame Regeln. Die öffentliche Schule ist kein beliebiger privater Raum. Sie ist eine zentrale Institution, in der Kinder unterschiedlicher Herkunft zusammenkommen. Dort lernen sie nicht nur Mathematik und Deutsch, sondern auch, dass sie als Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nach denselben Regeln behandelt werden.

Ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen kann deshalb als Versuch verstanden werden, die Schule von sichtbaren religiösen Zugehörigkeiten freizuhalten. Das muss nicht religionsfeindlich gemeint sein. Es kann im Gegenteil Ausdruck eines säkularen Verständnisses staatlicher Institutionen sein.

Auch der Verweis auf Frankreich sollte deshalb nicht reflexartig als Argument gegen das Verbot abgetan werden. Frankreich verfolgt seit Jahren einen deutlich strengeren säkularen Ansatz als die Schweiz. Ob einzelne Ergebnisse dieses Modells auf Zürich übertragbar sind, ist eine offene empirische Frage. Genau darüber sollte diskutiert werden.

Der Zürcher Regierungsrat muss nun eine verfassungskonforme Vorlage ausarbeiten. Bei Lehrerinnen stellt sich noch eine andere Frage als bei Kindern: Sie treten als Vertreterinnen des Staates auf. Bei Schülerinnen geht es hingegen um Minderjährige und deren persönliche Freiheit. Eine seriöse Gesetzgebung muss diese Unterschiede berücksichtigen. Aber die Tatsache, dass ein Verbot juristisch anspruchsvoll ist, bedeutet noch lange nicht, dass das politische Anliegen falsch ist.

Die Gegner des Verbots argumentieren häufig mit Selbstbestimmung. Diese entsteht aber nicht nur dadurch, dass der Staat jede gesellschaftliche Erwartung unangetastet lässt. Sie kann auch dadurch entstehen, dass Kinder einen Ort haben, an dem bestimmte Erwartungen nicht gelten.

Die Schule könnte ein solcher Ort sein: kein Zwang, sich religiös zu bekleiden; kein Druck, bestimmte Geschlechterrollen sichtbar zu machen; keine Erwartung, die eigene Zugehörigkeit über ein religiöses Symbol zu demonstrieren. Wer darin einen Beitrag zur Integration sieht, vertritt deshalb keine grundsätzlich illiberale Position.

Im Gegenteil: Man kann ein Kopftuchverbot gerade mit dem Ziel verteidigen, Kindern möglichst viel individuelle Freiheit für ihre spätere Lebensentscheidung zu geben.

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Tesla präsentiert Robotaxi ohne Lenkrad und Pedale, gesteuert nur durch Kameras und KI

3. September 2026 - 0:04

Tesla will am 3. September offiziell sein neues Robotaxi-Modell «Cybercab» vorstellen. Zu dem Event am Firmensitz im texanischen Austin wird der US-Autobauer nur geladene Gäste empfangen. Beobachter gehen davon aus, dass Tesla die autonomen 2-Sitzer-Fahrzeuge direkt nach dieser Markteinführung in seinen betriebsbereiten Robotaxi-Service in Austin und Dallas aufnehmen wird.

Das Cybercab hat nicht nur keinen Fahrer, sondern nicht einmal Lenkrad und Pedale. Die Insassen können also nicht in den Betrieb eingreifen. Sie müssen sich vollständig auf die Steuerung durch Kameras und KI-Software verlassen, denn weitere Sensoren gibt es nicht. Für Ortung und Kommunikation stehen GPS, 5G und Starlink zur Verfügung.

Ein anderer Betreiber von fahrerlosen Taxidiensten, die Google-Schwester Waymo, äußerte im Vorfeld der Veranstaltung Kritik an dem technischen Konzept. Vollständig autonome Fahrzeuge ohne den Einsatz einer Kombination von Sensoren seien nicht möglich und reine KI-Systeme nicht sicher genug. Selbst die besten KI-Modelle hätten noch «Halluzinationen», zitiert TechCrunch den Waymo-Vizepräsidenten Thirumalai.

Der Waymo-Ansatz kombiniert dagegen Kameras, Radar und Lidar-Sensoren, also neben optischen Detektoren auch solche, die mit Funkwellen respektive Laserstrahlen arbeiten. Auf dieser Basis habe das Unternehmen eine Flotte von rund 4.000 Robotaxis in 14 Städten aufgebaut, die wöchentlich 500.000 bezahlte Fahrten anbieten würden, so das Portal.

Derweil ist die Sicherheit für alle Beteiligten beim Betrieb führerloser Vehikel auf öffentlichen Straßen so bedeutsam wie ungewiss. Die Hersteller und Betreiber sammeln Testkilometer und -daten dazu. Tesla habe mit autonomen Kilometern deutlich weniger Erfahrung als die Konkurrenz, schreibt Report24. Unternehmensangaben zufolge hätten seine unüberwachten Robotaxis rund 380.000 Meilen zurückgelegt, während Waymo auf mehr als 220 Millionen vollständig fahrerlose Meilen komme.

Das könnte sich bald ändern – womöglich auch mit Fahrgästen als Versuchspersonen. Tesla hat laut TechCrunch bereits vor der Produkteinführung am 3. September damit begonnen, Cybercabs beim texanischen Kraftfahrzeugamt zu registrieren. Nach eigenen Angaben will das Unternehmen jährlich mehr als 125.000 Fahrzeuge dieses Typs bauen.

Die Überlegungen zur Sensorik solcher Autos dürften unterdessen bei allen Herstellern bereits weiter reichen. Mit der nächsten Mobilfunkgeneration, 6G, wird aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit ein mächtiges neues Werkzeug zur Verfügung stehen. Dieses ist nicht nur noch hochfrequenter, sondern wird auch zusätzliche Möglichkeiten beinhalten.

Der neue Standard wird durch Wände «sehen» können – ganz ohne Kameras. Durch die sogenannte ISAC-Technologie (Integrated Sensing and Communication), die fester Bestandteil von 6G werden soll, wird der Mobilfunk zum Radar. Er kann dann Objekte und Vitaldaten allein durch Funkwellen erkennen.

Nach demselben Prinzip können heute schon einige WLAN-Router als Bewegungsmelder arbeiten. 6G wird das Ganze «auf die Straße» tragen und ihm eine viel größere Reichweite geben. Für Anbieter von autonomen Fahrdiensten dürfte das interessant sein. Wünschenswert für die Allgemeinheit vielleicht weniger, denn es sind auch andere Einsatzgebiete denkbar.

Die möglichen Risiken dieser Technologie beginnen nicht erst bei Gefahren für unsere Gesundheit durch elektromagnetische Felder (wir berichteten). Allein schon die permanente Erkennbarkeit und die Möglichkeit, Bewegungsprofile zu erstellen, sind ein ernstzunehmendes Problem. Wer zum Beispiel ein Wohngebiet derart unter Kontrolle hat, kommt leicht auf kriminelle Ideen.

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Griechenland: Wie aus einem Wassergesetz plötzlich die Lizenz für Luxus-Resorts wird

3. September 2026 - 0:02

Tinos ist weit mehr als eine griechische Ferieninsel. Sie gilt als eines der wichtigsten religiösen Zentren Griechenlands und ist vor allem für die berühmte Wallfahrtskirche Panagia Evangelistria in Tinos-Stadt bekannt. Jedes Jahr pilgern zahlreiche Gläubige auf die Kykladeninsel, um die Ikone der Gottesmutter von Tinos zu verehren. Zugleich ist die Insel für ihre traditionellen Dörfer, Taubenhäuser, Marmorarbeiten, Windmühlen und ihre weitgehend ursprüngliche kykladische Landschaft bekannt.

Gerade deshalb sorgt eine geplante Neuregelung für besondere Kritik. Ausgerechnet in einem Gesetzentwurf zur Wasserversorgung findet sich eine Regelung, die weit über das eigentliche Thema hinausreicht: Auf bewohnten griechischen Inseln soll die «Wiederbelebung» aufgegebener Siedlungen künftig mit einer weitreichenden Erschließung angrenzender Flächen verbunden werden können. Was die Regierung als Revitalisierung verkauft, könnte auf Tinos vor allem eines bedeuten: mehr Bauland für groß dimensionierte Tourismusprojekte.

Nach den vorliegenden Angaben soll die zulässige Fläche für solche Entwicklungen auf bis zu 200 Hektar ausgeweitet werden. Möglich würden damit nicht nur Wohnnutzungen, sondern auch Handel, Tourismus und Freizeitangebote. Kritiker sehen darin weniger eine behutsame Wiederherstellung alter Siedlungsstrukturen als eine Tür für neue, abgeschlossene Luxusquartiere und Resortanlagen.

Damit steht eine Insel, deren Identität stark von religiösem Erbe, traditionellen Siedlungen und einer charakteristischen Kulturlandschaft geprägt ist, vor einer grundsätzlichen Frage: Wie viel großflächige Luxusentwicklung verträgt Tinos, ohne seinen eigenen Charakter zu verlieren?

Besonders brisant ist der Zeitpunkt. Tinos kämpft mit zunehmender Wasserknappheit und wurde wegen der angespannten Versorgungslage bereits zum Notstandsgebiet erklärt. Während Kommunalvertreter angesichts der knappen Ressourcen Beschränkungen für neue Schwimmbäder und Brunnen fordern, könnte der Staat gleichzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für neue großflächige Tourismusentwicklungen schaffen.

Das ist der politische Widerspruch, den die Regierung erklären muss: Woher soll das zusätzliche Wasser für neue Luxusimmobilien kommen?

Noch schwerer wiegt der Vorwurf der Abgeordneten Peti Perka. Sie hat im Parlament Unterlagen und Pläne vorgelegt und behauptet, die Neuregelung stehe im Zusammenhang mit einem konkreten Investitionsprojekt auf Tinos. Im Mittelpunkt stehen dabei Flächen im Bereich Monastiria, einer verlassenen Siedlung, die nach den Angaben der Kritiker bereits von einem Immobilienunternehmen erworben wurden.

Sollten die neuen Vorschriften tatsächlich genau jene Hindernisse beseitigen, an denen ein konkretes Projekt bislang scheiterte, wäre das politisch hochproblematisch. Denn dann ginge es nicht mehr nur um allgemeine Raumordnungspolitik, sondern um die Frage, ob ein Gesetz nachträglich so verändert wird, dass ein bestimmtes Geschäftsmodell plötzlich möglich wird.

Die entscheidenden Änderungen sind dabei bemerkenswert: Aus einem engeren Anwendungsbereich für bestimmte größere Inseln soll ein Modell für sämtliche bewohnten Inseln werden. Gleichzeitig wächst der mögliche Entwicklungsrahmen auf bis zu 200 Hektar. Das Wort «Revitalisierung» klingt harmlos. Doch hinter dem Begriff können Straßen, Gebäude, touristische Anlagen, Pools und private Luxusquartiere stehen.

Und genau hier liegt das Problem: Ein verlassenes Dorf wiederzubeleben ist etwas anderes, als auf der grünen Wiese ein neues Luxusresort zu ermöglichen. Auf Tinos bekommt diese Debatte eine zusätzliche Dimension. Die Insel ist für ihre Wallfahrtskirche, ihre religiöse Bedeutung und ihre traditionelle Architektur bekannt – und genau dieses kulturelle Erbe ist Teil dessen, was Tinos für Besucher überhaupt attraktiv macht.

Eine großflächige Resortentwicklung könnte deshalb am Ende ausgerechnet jene Landschaft und Authentizität unter Druck setzen, von der der Tourismus auf der Insel lebt. Die Regierung muss daher offenlegen, wer von der neuen Regelung konkret profitieren könnte, welche Flächen betroffen sind und warum die Grenzen des bisherigen Rechts geändert werden sollen.

Denn wenn mitten in einer Wasserkrise die rechtlichen Grundlagen für neue großflächige Luxusentwicklungen geschaffen werden, reicht es nicht, das Ganze als «ökologische Aufwertung» oder «Wiederbelebung» zu etikettieren. Am Ende bleibt die entscheidende Frage: Wird hier ein verlassenes Dorf gerettet – oder ein Resort gerettet, das bislang nicht gebaut werden konnte?

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Drohnen-Vorfall in Leipzig: «Sollen wir wegen einer Spielzeugdrohne Deutschlands Zerstörung in Kauf nehmen?»

2. September 2026 - 17:56

Während Mainstreammedien wie die Bild die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung gegen Russland als entschlossene Antwort auf den Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle feiern und Ex-Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt bereits vor einer raschen Reaktion Moskaus warnt, meldet sich Sahra Wagenknecht auf Instagram mit einer scharfen Gegenstimme zu Wort (siehe unten den vollständigen Videobeitrag). Die BSW-Gründerin stellt die Eskalationspolitik von Bundeskanzler Friedrich Merz grundlegend in Frage und warnt vor den verheerenden Folgen einer weiteren Konfrontation mit der Atommacht Russland.

Ausgangspunkt ihrer Kritik ist die Ankündigung von Merz, die Bundesregierung habe eine «weitgehende Einigung» über die Reaktion auf den Vorfall erzielt und werde diese in den nächsten Tagen klar zum Ausdruck bringen. Geplant ist vor allem:

  • Das russische Generalkonsulat in Bonn soll zum 18. September geschlossen werden. Damit bleibt als einzige russische diplomatische Vertretung in Deutschland die Botschaft in Berlin.
  • Das «Russische Haus» in Berlin soll geschlossen beziehungsweise das entsprechende Kulturabkommen beendet werden.
  • Deutschland will auf EU-Ebene weitere Sanktionen und Einreisebeschränkungen gegen russische Personen vorantreiben. Außenminister Johann Wadephul sagte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Dobrindt ausdrücklich: «Wir werden in der Europäischen Union neue Listungen von Personen aus Russland im Kontext hybrider Angriffe vorschlagen.»

Die Partner in EU und NATO würden nicht überrascht sein, so die Bundesregierung. Für Wagenknecht klingt das nach einer gefährlichen Zuspitzung. Sie fragt:

«Erklärt Friedrich Merz jetzt Russland den Krieg? Ehrlich gesagt: Als ich dieses düstere Geraune [von Merz] gehört habe, da habe ich mich als Erstes gefragt, ob jetzt nicht der Zeitpunkt wäre, ein One-Way-Ticket irgendwohin ganz weit weg von Deutschland zu kaufen. Was hat der Mann vor?

Ich weiß auch nicht, wer die Spielzeugdrohne mit der Sprengstoffladung, die sich immerhin von einem Busfahrer mit einem Fußtritt außer Gefecht setzen ließ, auf dem Leipziger Flughafen deponiert hat. Ich weiß nur, dass bei den vielen Drohnenvorfällen, mit denen die deutschen Medien im letzten Jahr die Schlagzeilen gefüttert haben, bisher nicht ein einziges Mal Russland als Urheber nachgewiesen werden konnte.»

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In mehreren Fällen sei der Verdacht sogar eindeutig widerlegt worden. Und in dem einzigen Fall, in dem tatsächlich großer Schaden entstanden sei – dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines im Jahr 2022 –, steckten «nicht der böse Russe» dahinter, sondern «unsere lieben Freunde aus der Ukraine» dahinter. Dennoch habe man der Ukraine nicht den Krieg erklärt, sondern «zum Dank den nächsten Milliardencheck geschickt».

Multipolar berichtete in diesem Zusammenhang sogar, deutsche Stellen seien vorab über die Nord-Stream-Sprengung informiert gewesen:

«Laut eines Berichts der US-Zeitung Wall Street Journal wussten Verantwortliche des Bundesnachrichtendienstes (BND) bereits im Vorfeld von den geplanten Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines. Demnach habe der US-Geheimdienst CIA seine deutsche Partnerbehörde über die ukrainischen Planungen informiert, nachdem die CIA selbst vom niederländischen Militärgeheimdienst MIVD davon erfahren haben soll. Dies bestätigten der Zeitung sowohl deutsche als auch US-amerikanische Beamte, heißt es in dem Bericht.»

US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. wiederum hatte in einem Interview mit dem US-Sender CNBC in Sachen Pipeline-Sprengung erklärt, dass die USA für die Sabotage der Nord-Stream-Pipeline und die Deindustrialisierung Deutschlands verantwortlich seien. Tiefenrecherchen dazu betrieben hat der US-Journalist Seymour Hersh. Seine Schlussfolgerung: Die US-Regierung unter Joseph Biden hat den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines vorbereitet und durchführen lassen. Er bezeichnet die Erzählungen von ukrainischen Attentätern auf einer Segeljacht als «lächerlich» (TN berichtete).

Selbst wenn im Falle der Drohnenattacke Belege für eine russische Verantwortung vorlägen, hält Wagenknecht die angekündigte Reaktion für unverhältnismäßig:

«Sollen wir ernsthaft wegen einer dilettantisch gebauten Drohne, die keinerlei Schaden angerichtet hat, die Zerstörung Deutschlands in Kauf nehmen?»

Ein Krieg mit Russland würde Millionen Menschen das Leben kosten und große Teile des Landes unbewohnbar machen. Ein Anschlagversuch müsse zwar aufgeklärt und der Schutz vor ausländischer Einflussnahme, Spionage und möglichen Terroranschlägen verbessert werden. Doch:

«Friedrich Merz darf unser Land nicht mit geheimen Entscheidungen und nebulösen Drohungen immer tiefer in eine brandgefährliche Eskalation führen.»

Als Ausweg empfiehlt Wagenknecht den Wählern in Sachsen-Anhalt, am 6. September ihre Stimme dem BSW zu geben – «für Frieden, Vernunft und eine Politik, die Deutschland aus Kriegen heraushält, statt sie in unser Land zu tragen». Während die Regierungsmaßnahmen und die begleitende Berichterstattung auf Konfrontation setzen, plädiert die BSW-Chefin damit für deeskalierende Vernunft und warnt davor, das Land sehenden Auges in eine existenzielle Gefahr zu steuern.

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Gericht beanstandet Neutralitäts-Zeitung

2. September 2026 - 16:01

Obwohl die Neutralitätsinitiative in der Schweiz von der SVP-nahen Organisation Pro Schweiz lanciert wurde und die SVP offiziell die einzige größere Partei ist, die die Vorlage unterstützt, stehen auch linke Kreise hinter ihr. Das brachte das Ja-Komitee dazu, in seiner Abstimmungszeitung, von der über vier Millionen Exemplare in Briefkästen verteilt wurden, zu schreiben, dass «Linke und Grüne» Ja zur Initiative sagen. Weil das besonders in der französischen Version mit dem großgeschriebenen «les Verts» nicht nur als allgemeine Ideologiezugehörigkeit, sondern als die Partei selbst betreffend verstanden werden kann, hat die Grünen-Partei geklagt (wir berichteten).

Wie 20 Minuten nun informiert, ging ein Zivilgericht in Bern, wo die Partei ihren Sitz hat, mit den Klägern einig und stoppte die Abstimmungszeitung in der Westschweiz superprovisorisch. Die französischsprachige Version sei widerrechtlich und müsse online sofort angepasst werden. Im Urteil, das 20 Minuten vorliegt, wird mit einer Busse von bis zu 10.000 Franken gedroht.

Der Waadtländer Anwalt und Grünen-Nationalrat Raphaël Mahaim, der laut 20 Minuten federführend für die Klage war, erklärte gegenüber dem Portal:

«Es ist meines Wissens das erste Mal, dass so ein Entscheid in einer Abstimmungskampagne gefällt wurde. Mit diesem widerrechtlichen Satz hat das Ja-Komitee unsere Persönlichkeitsrechte verletzt.»

Der Politiker habe die Korrektur aller Versionen beantragt und hoffe, dass das Gericht in den nächsten Tagen dem ebenfalls zustimmen wird. Die Grünen planten, später auch auf Schadenersatz zu klagen.

Der Präsident des Ja-Komitees, Walter Wobmann, teilte 20 Minuten mit:

«Der Versand der Zeitungen ist komplett abgeschlossen. Wir nehmen dieses Urteil sehr gelassen und werden prüfen, wie weiter vorzugehen ist, wenn wir die Unterlagen dazu erhalten haben.»

Die Initianten haben aber reagiert und die Online-Version der Zeitung gleich in allen drei Sprachen korrigiert. Anstatt des beanstandeten Satzes ist dort nun auf Deutsch zu lesen: «Neutralität sichern – eine parteiübergreifende Aufgabe!». Die französische und die italienische Fassung lauten ähnlich.

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Bill Gates fordert globale KI-Maßnahmen

2. September 2026 - 9:56

Der Mann, dessen Ziel es war, der gesamten Weltbevölkerung experimentelle mRNA-«Impfstoffe» zu verabreichen, fordert nun von den Regierungen weltweit einen Plan im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). In einem Essay und einem Video, über die zum Beispiel die Tagesschau und 20 Minuten berichteten, erkennt Gates zwar den potenziellen Nutzen von KI, warnt aber vor dessen Gefahren.

Laut dem Multimilliardär wird KI «entweder das größte Werkzeug für Chancengleichheit sein, das je erfunden wurde, oder die schlimmste Quelle von Ungerechtigkeit». Der Übergang in das KI-Zeitalter werde «eine der turbulentesten Phasen der Menschheitsgeschichte sein». Im Moment würden wir uns nicht ausreichend darauf vorbereiten. Durch die richtigen Schritte könne KI jedoch «eine Kraft für das Gute sein und das Leben aller verbessern».

Auf der negativen Seite sieht Gates den Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen, zuerst im Büro-, Handels- und Dienstleistungsbereich, was schon geschehe, später durch fortschrittliche Robotik auch in der Produktion. Zudem könnten Kriminelle durch KI zum Beispiel Bomben bauen und Computerviren entwickeln. Wie schon in einem Interview mit CNN warnt er auch vor KI-Bioterrorismus. Außerdem macht er sich Sorgen, dass KI die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen und zwischenmenschliche Beziehungen ersetzen könnte.

Um die positiven Aspekte von KI zu fördern und die negativen zu verhindern oder zu verzögern, schlägt Gates unter anderem vor, bestimmte Arbeiten für Menschen zu reservieren, selbst wenn sie von einer KI billiger oder besser gemacht werden können. Um ihr Kostenvorteil gegenüber Menschen zu senken, ist er der Ansicht, dass auf KI und Roboter Steuern erhoben werden sollten.

Um den KI-Wandel zu steuern, fordert Gates nationale Zentralstellen und globale Abkommen nach dem Muster der internationalen Luftfahrt. Diese Gestaltung könne man nicht den Tech-Konzernen überlassen. Gates weiter:

«Stattdessen sollten Lösungen durch einen öffentlichen demokratischen Prozess entwickelt werden, der gewählte Amtsträger, politische Entscheidungsträger, Pädagogen, Gesundheitspersonal, lokale Beamte und Gemeindevorsteher einbezieht.»

Gates zufolge können die positiven Aspekte von KI die negativen «bei weitem überwiegen», sofern der Übergang gut bewältigt wird. Er vermisst jedoch eine ausreichende Vorbereitung:

«Es gibt keinen Plan, um den Einstieg in das KI-Zeitalter zu erleichtern, und nicht einmal einen Plan, einen Plan zu erstellen.»

Der Microsoft-Gründer stellt klar:

«Diese beispiellose Technologie erfordert eine beispiellose globale Reaktion.»

Gates plädiert an die Verantwortlichen, die aktuelle Chance zu nutzen, «bevor die Arbeitslosigkeit rapide ansteigt, Gemeinschaften leiden und das Vertrauen der Öffentlichkeit schwindet». Sie könnten dafür sorgen, dass «ihre Regierung das Problem ganzheitlich angeht, anstatt es in unzählige bürokratische Bereiche aufzuteilen» und dass «KI allen zugutekommt».

Fazit: Manches, was Gates schreibt, ist durchaus sinnvoll. Doch wenn der vermeintliche Philanthrop die Regierungen weltweit auf den Plan ruft, ist Vorsicht geboten.

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Merz und die CDU vor dem Offenbarungseid im Osten

2. September 2026 - 0:05

Der Kanzler reist durch den Osten und tut so, als ginge ihn das alles nichts an. Friedrich Merz kommt nach Kühlungsborn und Quedlinburg in Mecklenburg-Vorpommern, während seine CDU in Sachsen-Anhalt bei 22 Prozent feststeckt und die AfD über 40 Prozent liegt. Die AfD könnte mit Ulrich Siegmund erstmals in einem Bundesland die absolute Mehrheit und den Ministerpräsidentenposten holen. Merz will das verhindern, indem er nach der Wahl einfach so weitermacht wie Voigt und Kretschmer, ohne die Wähler zu fragen.

Gewitter, Beschimpfungen und ein Fischbrötchen an der Ostsee

Die Strategen der CDU-Zentrale hatten sich für den Auftakt des Ostwahlkampfs sonnige Bilder vom Strand in Kühlungsborn gewünscht. Stattdessen zogen dunkle Gewitterwolken auf, Regen und Donner bestimmten die Szenerie. Aus der Menge wurden Merz Beschimpfungen wie «Pinocchio» und «Kriegstreiber» zugerufen, auf einem Plakat wurde sogar sein Rücktritt gefordert. Einige Anhänger applaudierten und versuchten vergeblich, die Gegendemonstranten zu mehr Anstand aufzurufen. Der Kanzler nahm es nach außen gelassen hin und kam über Absperrgitter hinweg mit vereinzelten Passanten ins Gespräch.

Merz in Kühlungsborn ausgebuht.

Selbst sein Versuch "Volksnähe" zu demonstrieren scheitert nach nur 6 Sekunden...

Kein Kanzler war je so fertig wie Merz.#MerzKannEsNicht pic.twitter.com/aIEyZi0ONS

— Dr. David Lütke (@DrLuetke) August 31, 2026

Die CDU in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei zehn Prozent, die AfD bei 36 Prozent. Eine Regierungsbeteiligung der Union nach dem 20. September ist nicht in Sicht, weil der Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundespartei jede Zusammenarbeit mit AfD oder Linkspartei verbietet. Merz betonte die wirtschaftliche Stärke des Landes, dessen Chancen besser genutzt werden könnten, und bedauerte, dass sich die SPD vor fünf Jahren für die Linkspartei und gegen die CDU entschieden habe. Im Restaurant Fisch-Hus direkt an der Strandpromenade biss er in ein Fischbrötchen mit Sherry-Bismarckhering, Zwiebeln und Salat und bescheinigte dem Produkt nach den ersten drei Bissen eine besondere Qualität. Merz:

«Die Brötchen sind klasse, der Fisch ist toll, also eine tolle Kombination»

Danach spazierte er ein paar Meter über die Strandpromenade, grüßte freundlich, wünschte Schaulustigen gute Erholung und gewährte dem kleinen Kai ein Selfie. Die Rufe einzelner AfD-Anhänger ignorierte er. Es blieb friedlich.

Fischer rechnen dem Kanzler die Realität vor

Im selben Restaurant stellten Robert und Paul Keppler den Kanzler zur Rede. Die Behörden bräuchten zuweilen viel zu lange für einen Stempel. Bürokratieabbau sei das zentrale Thema des CDU-Wahlkampfs, beschwichtigte Spitzenkandidat Daniel Peters. Merz versprach, die Bundesregierung werde noch im Laufe des Jahres eine Reihe von Dokumentationspflichten für den Mittelstand abschaffen. Dann kam die Fangquote. Vor ein paar Jahren habe der Kutter noch 250 Tonnen Hering anlanden dürfen, in diesem Jahr seien es noch sieben Tonnen. Die Kepplers:

«Wir haben doch Schwierigkeiten. Davon kann keiner leben.»

Der Kanzler verwies darauf, dass die Politik die Verantwortung für den Erhalt der Fischbestände habe. Paul Keppler ließ das nicht gelten und verwies auf 50.000 bis 60.000 geschützte Kegelrobben, von denen jede pro Tag fünf Kilo Fisch fresse. Die Politik müsse sich jetzt entscheiden, entweder sie unterstütze die Ostseefischer oder diese machten endgültig Feierabend. Selbst in vergleichsweise freundlicher Gesellschaft ist der Unmut über die Politik des Kanzlers und seiner Bundesregierung zu spüren.

Ankunft in Quedlinburg ohne Begrüßung

Nach den Szenen am Ostseestrand fuhr Merz hinter verdunkelten Scheiben seiner Limousine direkt auf den Innenhof des Schlosses in Quedlinburg. Am Straßenrand blieben wenige Demonstranten zurück.

Die Merz-Kritiker aus der AfD sind fast umsonst gekommen. Der Kanzler lässt sich am Montagabend in seiner Limousine auf den Stiftsberg in Quedlinburg fahren, steigt nicht aus, schüttelt keine Hände. Unterstützer aus der CDU? Nicht sichtbar. @Tagesspiegel pic.twitter.com/Y9G5RqHbl8

— Daniel Sturm (@SturmDaniel) August 31, 2026

Obwohl der CDU-Kreisverband Harz mehr als 600 Mitglieder zählt, fand sich niemand zur Begrüßung ein. Auch Plakate, die für den Auftritt des Kanzlers warben, suchte man vergebens. Parteiintern wurde schon länger gemunkelt, dass die örtliche CDU den in Beliebtheitsumfragen abgeschlagenen Kanzler gar nicht als Wahlkampflokomotive sieht.

Ministerpräsident Sven Schulze erweckt den Eindruck, als grenze er sich von Berlin ab. Im Sommer stellte er sich gemeinsam mit den anderen beiden ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten «gegen ein Kernelement des schwarz-roten Rentenreformkonzepts», die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Auch beim Besuch von Friedrich Merz in Sachsen-Anhalt hielt sich die Landes-CDU auffallend zurück.

Ursprünglich waren größere öffentliche Wahlkampfauftritte des Kanzlers im Gespräch. Am Ende wurde daraus ein möglichst kleiner und unauffälliger Termin in Quedlinburg: kein klassischer Auftritt vor größerem Publikum, sondern eine Gesprächsrunde mit Landtagskandidaten, ein Rundgang durch den Schlossgarten und anschließend ein gemeinsames Statement vor Kameras. Die CDU rechnete offenbar mit Störungen und vermied einen großen öffentlichen Auftritt. Während Merz sich im Schloss «ins Goldene Buch der Stadt eintrug», einen Blick in die Stiftskirche warf und anschließend rund 30 Minuten mit Harzer CDU-Funktionären sprach, wartete die angereiste Hauptstadtpresse im Gewitterregen auf den Auftritt des Kanzlers. Schulze sagte dennoch unbeirrt:

«Genauso haben wir uns den Termin gewünscht.»

Er freue sich, Merz zum ersten Mal in seinem Geburtsort Quedlinburg zu begrüßen.

Das Machtmodell aus Thüringen und Sachsen soll nach Magdeburg

Der Besuch in Quedlinburg machte damit ein grundlegendes Problem des Merz-Wahlkampfs sichtbar: Der Kanzler versucht, die CDU im Osten als Kraft der Mitte zu präsentieren, während seine eigene Landespartei erkennbar auf Distanz zu Berlin geht und die AfD gleichzeitig immer näher an die absolute Mehrheit rückt. Je schwieriger die Mehrheitsverhältnisse nach der Wahl werden, desto entscheidender wird deshalb eine andere Frage: Wie will die CDU in Magdeburg überhaupt regieren, wenn es für eine eigene Mehrheit nicht reicht?

Die Antwort darauf gab Merz wenige Tage vor der Wahl in einem Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung. Sollte es zu einer CDU-geführten Minderheitsregierung kommen, lohne ein Blick zu den Nachbarn. Für die CDU gilt eigentlich ein Bundesparteitagsbeschluss aus dem Jahr 2018, der Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linkspartei ablehnt.

«Wir sehen, wie in Thüringen und Sachsen regiert werden kann. Aber es muss auch klar sein, dass es Grenzen gibt. Der Kern einer Zusammenarbeit ist eine Regierungsbeteiligung und die Erarbeitung eines Regierungsprogramms. Das sehe ich weder mit der AfD noch mit der Linkspartei.»

Doch in Thüringen und Sachsen haben die Ministerpräsidenten Mario Voigt und Michael Kretschmer bereits vorgemacht, wie sich eine Regierung auch ohne klassische Koalitionsmehrheit durch das Parlament bringen lässt. Regelmäßige Mehrheiten werden dort mit Stimmen der Linken organisiert, ohne dass daraus eine formelle Regierungsbeteiligung entsteht.

Die Linke hat sich mit Blick auf Sachsen-Anhalt bereits offen für ein solches Modell gezeigt. Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann forderte gegenüber der Rheinischen Post, dass die Partei im Gegenzug inhaltlich mitreden könne.

«Ein Tolerierungsmodell wie in Thüringen oder Sachsen wäre denkbar. Wir werden nicht um jeden Preis einem CDU-Ministerpräsidenten ins Amt verhelfen. Dann wollen wir inhaltlich mitreden – etwa in der Innenpolitik, in der Bildungspolitik oder bei der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum.»

Damit würde ausgerechnet jene Partei zum möglichen Mehrheitsbeschaffer, die aus der SED hervorgegangen ist und deren politische Vergangenheit die CDU jahrzehntelang als unvereinbar mit ihrer eigenen politischen Identität bezeichnet hat.

Merz' pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern

Während Merz in Quedlinburg und Kühlungsborn den Unmut der Bürger und die Distanz der eigenen Landespartei spürte, wies er jede persönliche Verantwortung für ein mögliches Desaster bei den Ostwahlen von sich. Auf die Frage, ob er um sein Amt fürchte, sollten die Ostwahlen zum Desaster für die CDU werden, sagte Merz:

«Nein. Da wird von außen versucht, einen Keil in die Union zu treiben. Das Ergebnis einer Landtagswahl gefährdet nicht die Stabilität der Bundesregierung.»

Innenminister Alexander Dobrindt warnte derweil im Stern flankierend vor Personaldebatten auf Bundesebene. Diese lenkten davon ab, dass man an einem historischen Reformwerk für Deutschland arbeite. Man arbeite in der Spitze der Koalition sehr gut und vertrauensvoll zusammen.

Merz bemüht sich damit, ein schwaches Abschneiden seiner CDU von seiner Arbeit als Kanzler zu entkoppeln. Ein schlechtes Ergebnis bei einer Landtagswahl, so seine Botschaft, soll nicht automatisch zu einer Debatte über die Stabilität der Bundesregierung oder seine politische Zukunft führen.

Während der Bundeskanzler die politische Verantwortung für das Wahlergebnis auf Landesebene belassen will, zeichnet er zugleich ein düsteres Bild davon, was den Menschen im Land drohen könnte, wenn sie sich gegen die CDU entscheiden. Aus der Abgrenzung der Wahl von seiner eigenen politischen Zukunft wird so eine Warnung vor den möglichen Folgen der Wahl für Sachsen-Anhalt. Um die drohende Schlappe im Osten abzuwenden, greift Merz zu immer drastischeren Warnungen. Bei seinem Auftritt im Harz stempelte Merz die von der bisherigen Politik frustrierten Bürger pauschal ab und drohte dem Wähler unverhohlen mit wirtschaftlichen Konsequenzen, indem er den Anwesenden zurief:

«Sachsen-Anhalt darf kein Experimentierfeld für Wutbürger werden. Das geht am Ende zulasten der Bürger von Sachsen-Anhalt.»

Aus diesen Äußerungen spricht die pure Verachtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sich gegen den bisherigen politischen Kurs auflehnen.

Der eigentliche Machtverlust

Die entscheidende Frage ist längst nicht mehr, wie die CDU ihre Abgrenzungen erklärt. Entscheidend ist, ob diese Abgrenzungen politisch noch funktionieren. Wer keine Mehrheit besitzt, muss Mehrheiten organisieren. Und wer den Wähler für die Folgen seiner Entscheidung verantwortlich macht, statt deren Ursache zu verstehen, verliert genau das, was eine demokratische Partei braucht: Vertrauen.

Am Ende geht es deshalb nicht um die AfD allein. Es geht um eine CDU, die zwischen politischem Anspruch, parlamentarischer Realität und eigener Verantwortung zunehmend auseinanderfällt.

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Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von Haintz.media übernommen.

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Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?

2. September 2026 - 0:03

In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.

Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.

In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).

NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.

Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:

«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»

Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:

«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»

Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.

Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.

Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-Überlegenheit

Derweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).

Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:

«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»

In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:

«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»

Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).

Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:

92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.

Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.

Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).

Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.

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Masern-Nachweispflicht: Weitere Verfahren ausgesetzt – warum landen solche Fälle überhaupt vor Gericht?

2. September 2026 - 0:03

In zwei weiteren Verfahren rund um die Nachweispflichten nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Behörden und Gerichte die laufenden Verfahren ausgesetzt. Die Betroffenen wurden vom Team der Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL rechtlich begleitet (siehe deren Telegram-Post dazu). Angesichts der offenen verfassungsrechtlichen Lage und der kritischen wissenschaftlichen Einschätzungen zur Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung erscheint es jedoch erstaunlich, dass solche Fälle überhaupt vor Gericht landen und behördlich vorangetrieben werden.

Eines der Verfahren betrifft die Kreisverwaltung Altenkirchen. Dort ging es um ein Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Nachweispflicht. «Nach einer Anhörung, an der auch Vertreter von NEXT LEVEL teilnahmen, wurde das Verfahren ausgesetzt», so Marvin Haberland, Pressesprecher von NEXT LEVEL, gegenüber Transition News. Das Aktenzeichen lautet 14 KRA W 030/26.

In einem weiteren Fall vor dem Amtsgericht Grevenbroich stand ein Bußgeldbescheid wegen eines nach Auffassung der Behörde fehlenden Masernnachweises im Raum. Auch dieses Verfahren wurde ausgesetzt (Az. 12E OWi 168/26, 282 Js 115/26 OWi).

NEXT LEVEL hatte in den betreuten Verfahren insbesondere darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtliche Bewertung der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder weiterhin nicht abschließend geklärt und vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsprechung beziehungsweise eine höchstrichterliche Klärung abzuwarten sei. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser konkreten Frage steht ja weiterhin aus.

Bereits mehrere Gerichte haben vergleichbare Verfahren bis zu einer höchstrichterlichen Klärung ausgesetzt. Dazu zählt auch ein Verfahren vor dem OLG Oldenburg, das ebenfalls von NEXT LEVEL betreut wurde (Az. 2 ORBs 25/25, Beschluss vom 25. März 2025). Haberland:

«Die von NEXT LEVEL eingebrachte Argumentation zur noch ausstehenden verfassungsrechtlichen Klärung und zur Bedeutung einer einheitlichen Rechtsprechung hat damit auch in den nun ausgesetzten Verfahren zum erzielten Ergebnis beigetragen. Insgesamt haben wir rund 20 Fälle erfolgreich begleiten können.»

Bereits im Februar 2024 hatte das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass Bußgeldverfahren wegen fehlenden Masernimpfnachweises bei Schulkindern auszusetzen seien, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig zu § 20 IfSG entschieden habe (TN berichtete). Die Anwältin Ellen Rohring betonte damals:

«In Bezug auf die Masern-Bußgeldverfahren gab es leider bis jetzt noch keine obergerichtlichen Hinweise. Die Rechtsprechung zu diesen Verfahren ist noch uneinheitlich. Ein aktuelles Problem besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht noch keinen maßgeblichen Beschluss bezüglich der Masernimpfpflicht für Schulkinder gefällt hat.»

Ohne eine solche Klärung drohe Willkür, da Bußgelder für eine möglicherweise rechtlich erlaubte Entscheidung unzulässig seien.

Während das Bundesverfassungsgericht am 21. Juli 2022 die Masernimpfpflicht für Kita-Kinder als verfassungsgemäß eingestuft hat, steht die Einschätzung für Schulkinder noch aus. Die Juristin Beate Bahner bezeichnete die Entscheidung zu den Kita-Kindern in einem Interview mit Transition News als «absolut inakzeptabel». Dadurch werde individuelle Autonomie und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) einem kollektiven Zwang geopfert. Bis zu einer Klärung für schulpflichtige Kinder müssten Behörden und Gerichte Zurückhaltung üben – ein Grundsatz, den nun weitere Verfahren bestätigen.

Negative Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung – und keine Placebo-Überlegenheit

Derweil bringt NEXT LEVEL weitere rechtliche und tatsächliche Einwände vor. Dazu zählt unter anderem die Frage, ob die wissenschaftlichen Anforderungen an den Nachweis eines Krankheitserregers im Sinne des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Masernvirus erfüllt sind. Die Plattform verweist auf Verstöße gegen die Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und fordert die Prüfung, ob ein Erreger gemäß wissenschaftlicher Methode nachgewiesen wurde (TN berichtete).

Ergänzt wird die rechtliche Unsicherheit durch wissenschaftliche Kritik an der Nutzen-Schaden-Relation der Impfung selbst. Der Mediziner und ehemalige Vorsitzende des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, Andreas Sönnichsen, erklärt pointiert:

«Für ein deutsches Kind ist die Nutzen-Schaden-Relation der Masernimpfung eindeutig negativ.»

In Deutschland gebe es im langjährigen Mittel nur etwa 330 Masernfälle pro Jahr, zuletzt 230, bei null Todesfällen und keinen schweren Komplikationen. Dem stünden Risiken der Impfung gegenüber. Sönnichsen positioniert sich als Impfkritiker und Verfechter evidenzbasierter Medizin und fordert die Abschaffung der Impfpflicht:

«Wie kann es sein, dass es dann eine Masern-Impfpflicht gibt? Das ist eben nicht Patientenautonomie.»

Nahrung erhält diese Forderung auch durch den Umstand, dass es keine Placebo-kontrollierte Studie gibt, in der anhand klinischer Endpunkte (wie Symptomreduktion, Funktionsverbesserung oder Sterblichkeitsrückgang) aufgezeigt wird, dass die Masernimpfung einem Placebo überlegen ist.

Zwar gibt es eine israelische Studie aus dem Jahr 1968, die von Impfstoffbefürwortern als Beleg angeführt wird. Darin erhielten Kinder verschiedene sogenannte Lebendimpfstoffe oder ein Placebo (Kochsalzlösung). Die Ergebnisse zeigten jedoch deutlich mehr Symptome in den Impfgruppen als in der Placebogruppe: Fieber (≥ 37,5 °C) trat bei 63 bis 86 Prozent der Geimpften auf, gegenüber 51 Prozent in der Placebo-Gruppe. Auch Hautausschlag war bei Geimpften (20 bis 37 %) häufiger als in der Placebo-Gruppe (12 %).

Die einzige Möglichkeit, die zu der Schlussfolgerung geführt haben kann, der Masernimpfstoff sei «sicher und wirksam im Vergleich zum Placebo», ist ihre Bezugnahme auf die Serokonversion. Dies ist die Phase einer Impfung oder Infektion, in der erstmals spezifische Antikörper gegen Antigene eines Fremdkörpers (zum Beispiel des behaupteten Virus) im Blutserum nachweisbar sind. Eine hohe Serokonversion gilt als gutes Zeichen. Und die in der Studie ermittelten Zahlen der Serokonversionen sind:

92,7 Prozent nach Beckenham-Impfung, 97,1 Prozent nach Schwarz-Impfung und 100 Prozent nach Enders-Edmonston- und Moraten-Impfstoff. In jedem Fall einer Serokonversion wurde ein mindestens vierfacher Anstieg des Antikörpertiters beobachtet. Darüber hinaus reagierten drei der 37 Kinder, die Placebo erhielten, mit hohen Serokonversionstitern. Da in diesen Fällen keine klinischen Masern beobachtet wurden und Masern zu diesem Zeitpunkt noch nicht verbreitet waren, ist eine mögliche Erklärung, dass diese Kinder versehentlich mit dem Impfstoff geimpft und die Ergebnisse falsch erfasst wurden.

Eine andere Erklärung für die Beobachtung, dass drei der 37 Kinder, denen ein Placebo verabreicht wurde, mit hohen Serokonversionstitern reagierten, wäre jedoch, dass sogenannte Surrogatmarker wie Antikörpertests nicht zuverlässig sind und auf alles Mögliche reagieren.

Tatsächlich stellte das Magazin Impf-Report fest, dass selbst die Bundesbehörden keinen Nachweis erbringen konnten, dass Menschen mit einem hohen Antikörpertiter einen gesundheitlichen Nutzen haben. Und selbst verschiedene orthodoxe Quellen bestätigen, dass die Menge sogenannter Antikörper im Blut keinen zuverlässigen Hinweis auf die Immunität einer Person gibt (siehe den TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist, Teil 3: ‹Masern, Surrogatmarker, ideale Studie›»).

Vor diesem Hintergrund – einer noch ausstehenden höchstrichterlichen Entscheidung für Schulkinder, der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung und der medizinischen Faktenlage – mutet es bemerkenswert an, dass Behörden weiterhin Zwangsgelder und Bußgelder androhen und Verfahren anstrengen. Die jüngsten Aussetzungen in Altenkirchen und Grevenbroich zeigen, dass die Argumentation von NEXT LEVEL und die Vorgreiflichkeit der Verfassungsfrage zunehmend Gehör finden.

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Top-Sicherheitsbeamtin interveniert gegen Buch des ehemaligen «TN»-Redakteurs Lutz

1. September 2026 - 14:40

Das neue Buch des freischaffenden Weltwoche-Autors und ehemaligen Transition-News-Redakteurs Rafael Lutz ist kaum erschienen und schon fliegen die Fetzen. Offensichtlich hat Lutz in ein Wespennest gestochen. Der Titel des Werks ist Programm: «Das NATO-Netzwerk in der Schweiz – Wer die Neutralität globalen Machtinteressen opfert».

Im Kapitel «Liebschaft als Karrierebooster» befasst sich Lutz mit Pälvi Pulli, noch bis Ende Oktober Vizechefin des zum Verteidigungsdepartement (VBS) gehörenden Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (Sepos). Der Autor fragt darin, wie es möglich sei, dass eine Finnin, die aufgrund der Geschichte ihres Landes über «ausgeprägte antirussische Ressentiments verfügt», eine solche Machtposition in der Sicherheitsstruktur der neutralen Schweiz innehat. Lutz erklärt das mit Pullis Liebschaften innerhalb des VBS: Sie habe sich «hochgeschlafen». Der Autor nennt auch die Namen ihrer Partner.

Das goutierte die Diplomatin gar nicht und beauftragte die bekannte Medienanwältin Rena Zulauf mit dem Fall (wir berichteten). Diese schickte Lutz und seinem Verleger Christoph Pfluger, Gründer von Transition News, eine erste Abmahnung. Darin wird die umgehende Entfernung des erwähnten Kapitels gefordert sowie ein entsprechendes «Korrigendum» auf der Webseite des Verlags edition Zeitpunkt. Der Vorwurf lautet, dass Lutz sexistische, persönlichkeits- und ehrverletzende sowie unlautere Aussagen zu Pulli veröffentlicht hat.

Wie Inside Paradeplatz berichtet, erachteten die Angeschriebenen die Frist als zu kurz, woraufhin ihnen Zulauf eine weniger weit reichende zweite Abmahnung zukommen ließ, mit dem Vorschlag, dass Pulli auf der Website des Verlags einen selbst verfassten Text veröffentlicht. Die Anwältin verlangt aber weiterhin, dass das beanstandete Kapitel gelöscht wird.

Gegenüber Inside Paradeplatz erklärte Zulauf, sie hätten «die Buchhandlungen über deren Verantwortung informiert». In der Tat sei das Werk «schnell» aus den Buchhandlungen verschwunden, so das Portal. Lutz hat das überrascht, wie er Transition News mitteilte. Er weist darauf hin, dass es keinen richterlichen Beschluss gibt, der die Entfernung des Buches aus dem Sortiment vorschreibt. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem ein Buch allein aufgrund des Drucks von «ganz oben in Bundesbern» nicht mehr zum Verkauf angeboten werde. Lutz meinte:

«Der Rechtsstaat existiert in diesem Fall nicht mehr»

Der Verleger Pfluger erklärte gegenüber Transition News, mit den von Pullis Anwältin vorgelegten Argumenten in Teilen einverstanden zu sein. Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, seien die entsprechenden Abschnitte in den Büchern eingeschwärzt worden. Zur Stunde werde noch über eine korrigierte Fassung verhandelt, die bis zur Buchvernissage von morgen Mittwoch, 2. September, vorliegen soll.

Der Publizist sieht in der Abmahnung eher keinen Versuch der Zensur. Es gehe vielmehr um die Sprache, die als persönlichkeitsverletzend beurteilt worden sei. Auf eine entsprechende Frage teilte er mit, dass die Diplomatin vor der Veröffentlichung des Buches nicht mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Er ergänzte:

«Die Angaben des Autors beruhen ja größtenteils auf bereits veröffentlichten Informationen, die vom Autor allerdings zu einer Gesamtschau zusammengefügt wurden.»

Auf die Frage, ob ihn Pullis Intervention überrascht hat, antwortete Pfluger:

«Ja und nein. Die Passage war mir beim Lektorat bereits unangenehm aufgefallen. Wir haben dann aber aus Gründen des Zeitdrucks auf eine Neufassung verzichtet. Das bedaure ich rückblickend. Unsere Aufgabe als Verlag besteht darin, die Fakten sprechen zu lassen und nicht die Emotionalisierung.»

Lutz will sich zum Inhalt des kritisierten Kapitels nicht äußern. Er teilte Transition News aber mit, dass ihn Pullis Vorgehen teilweise überrascht hat. Er räumte allerdings ein, etwas «naiv» gewesen zu sein.

Lutz' Buch erscheint jedenfalls zum perfekten Zeitpunkt. Es liefert den Befürwortern der Neutralitätsinitiative, über die am 27. September abgestimmt wird, gute Argumente. Und womöglich stellt sich Pullis Eingreifen als Bumerang heraus, der dem Werk unverhofft zusätzliche Werbung verschafft. Zu hoffen ist allerdings, dass künftig der wesentliche Inhalt des Buchs thematisiert wird: die weitverzweigten Aktivitäten dieses NATO-Netzwerks in der Schweiz.

***

Hier finden Sie ein Transition-TV-Interview von Christoph Pfluger mit Rafael Lutz über sein Buch, das vor Pullis Abmahnung geführt wurde.

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Top-Sicherheitsbeamtin des Bundes interveniert gegen Buch des ehemaligen «TN»-Redakteurs Lutz

1. September 2026 - 14:40

Das neue Buch des freischaffenden Weltwoche-Autors und ehemaligen Transition-News-Redakteurs Rafael Lutz ist kaum erschienen und schon fliegen die Fetzen. Offensichtlich hat Lutz in ein Wespennest gestochen. Der Titel des Werks ist Programm: «Das NATO-Netzwerk in der Schweiz – Wer die Neutralität globalen Machtinteressen opfert».

Im Kapitel «Liebschaft als Karrierebooster» befasst sich Lutz mit Pälvi Pulli, noch bis Ende Oktober Vizechefin des zum Verteidigungsdepartement (VBS) gehörenden Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (Sepos). Der Autor fragt darin, wie es möglich sei, dass eine Finnin, die aufgrund der Geschichte ihres Landes über «ausgeprägte antirussische Ressentiments verfügt», eine solche Machtposition in der Sicherheitsstruktur der neutralen Schweiz innehat. Lutz erklärt das mit Pullis Liebschaften innerhalb des VBS: Sie habe sich «hochgeschlafen». Der Autor nennt auch die Namen ihrer Partner.

Das goutierte die Diplomatin gar nicht und beauftragte die bekannte Medienanwältin Rena Zulauf mit dem Fall (wir berichteten). Diese schickte Lutz und seinem Verleger Christoph Pfluger, Gründer von Transition News, eine erste Abmahnung. Darin wird die umgehende Entfernung des erwähnten Kapitels gefordert sowie ein entsprechendes «Korrigendum» auf der Webseite des Verlags edition.zeitpunkt.ch. Der Vorwurf lautet, dass Lutz sexistische, persönlichkeits- und ehrverletzende sowie unlautere Aussagen zu Pulli veröffentlicht hat.

Wie Inside Paradeplatz berichtet, erachteten die Angeschriebenen die Frist als zu kurz, woraufhin ihnen Zulauf eine weniger weit reichende zweite Abmahnung zukommen ließ, mit dem Vorschlag, dass Pulli auf der Website des Verlags einen selbst verfassten Text veröffentlicht. Die Anwältin verlangt aber weiterhin, dass das beanstandete Kapitel gelöscht wird.

Gegenüber Inside Paradeplatz erklärte Zulauf, sie hätten «die Buchhandlungen über deren Verantwortung informiert». In der Tat sei das Werk «schnell» aus den Buchhandlungen verschwunden, so das Portal. Lutz hat das überrascht, wie er Transition News mitteilte. Er weist darauf hin, dass es keinen richterlichen Beschluss gibt, der die Entfernung des Buches aus dem Sortiment vorschreibt. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem ein Buch allein aufgrund des Drucks von «ganz oben in Bundesbern» nicht mehr zum Verkauf angeboten werde.

Der Verleger Pfluger erklärte gegenüber Transition News, mit den von Pullis Anwältin vorgelegten Argumenten in Teilen einverstanden zu sein. Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, seien die entsprechenden Abschnitte in den Büchern eingeschwärzt worden. Zur Stunde werde noch über eine korrigierte Fassung verhandelt, die bis zur Buchvernissage von morgen Mittwoch, 2. September, vorliegen soll.

Der Publizist sieht in der Abmahnung eher keinen Versuch der Zensur. Es gehe vielmehr um die Sprache, die als persönlichkeitsverletzend beurteilt worden sei. Auf eine entsprechende Frage teilte er mit, dass die Diplomatin vor der Veröffentlichung des Buches nicht mit den Vorwürfen konfrontiert wurde. Er ergänzte:

«Die Angaben des Autors beruhen ja größtenteils auf bereits veröffentlichten Informationen, die vom Autor allerdings zu einer Gesamtschau zusammengefügt wurden.»

Auf die Frage, ob ihn Pullis Intervention überrascht hat, antwortete Pfluger:

«Ja und nein. Die Passage war mir beim Lektorat bereits unangenehm aufgefallen. Wir haben dann aber aus Gründen des Zeitdrucks auf eine Neufassung verzichtet. Das bedaure ich rückblickend. Unsere Aufgabe als Verlag besteht darin, die Fakten sprechen zu lassen und nicht die Emotionalisierung.»

Lutz will sich zum Inhalt des kritisierten Kapitels nicht äußern. Er teilte Transition News aber mit, dass ihn Pullis Vorgehen teilweise überrascht hat. Er räumte allerdings ein, etwas «naiv» gewesen zu sein.

Lutz' Buch erscheint jedenfalls zum perfekten Zeitpunkt. Es liefert den Befürwortern der Neutralitätsinitiative, über die am 27. September abgestimmt wird, gute Argumente. Und womöglich stellt sich Pullis Eingreifen als Bumerang heraus, der dem Werk unverhofft zusätzliche Werbung verschafft. Zu hoffen ist allerdings, dass künftig der wesentliche Inhalt des Buchs thematisiert wird: die weitverzweigten Aktivitäten dieses NATO-Netzwerks in der Schweiz.

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Hier finden Sie ein Transition-TV-Interview von Christoph Pfluger mit Rafael Lutz über sein Buch, das vor Pullis Abmahnung geführt wurde.

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Lawrow: Die NATO errichtet eine neue Arktisfront gegen Russland

1. September 2026 - 0:11

Die NATO versuche, den Arktisraum durch ihre aktive militärische Aufrüstung in der Region in einen neuen «Gefahrenherd» von Spannungen zu verwandeln, warnte der russische Außenminister Sergej Lawrow. Die Aktivitäten des Bündnisses würden ein Klima des Misstrauens säen und das Risiko bergen, eine bewaffnete Konfrontation auszulösen, die nicht nur für Moskau, sondern auch für andere Nationen potenziell gefährlich ist, mahnte er in einem am Montag von Arctic.ru veröffentlichten Artikel.

Das von den USA geführte Militärbündnis hat seine militärischen Aktivitäten im hohen Norden Anfang dieses Jahres mit der Lancierung der Initiative «Arctic Sentry» intensiviert. Der Schritt wurde als Reaktion auf den Versuch des US-Präsidenten Donald Trump dargestellt, das autonome dänische Territorium Grönland zu annektieren, mit der Begründung, dieses sei von Russland und China bedroht.

Die Militarisierung der Arktis und die NATO-Manöver

«In unmittelbarer Nähe unserer nördlichen Grenzen laufen intensive militärische Vorbereitungen. Die NATO führt groß angelegte Militärübungen unter Beteiligung nicht-regionaler Staaten durch und führt neue Komponenten ihres Führungs- und Kontrollsystems ein», erklärte der Minister.

Bereits im Februar hatten die NATO-Staaten Manöver mit Schwerpunkt auf Grönland und der Arktis im Allgemeinen organisiert, an denen insbesondere schwedische und dänische Kampfflugzeuge beteiligt waren. Im März veranstaltete das Bündnis eine massive Militärübung in Norwegen und Finnland – zwei nordische Staaten, die an Russland grenzen – mit insgesamt 32.500 Soldaten aus 14 Nationen. Die Truppen trainierten auf dem Territorium beider Länder sowie «zur See und in der Luft» unter «extremen arktischen Bedingungen» in dem, was die norwegischen Streitkräfte als die «größte Militärübung des Landes im Jahr 2026» bezeichneten.

In der vergangenen Woche gaben US-amerikanische, britische und norwegische Streitkräfte den Startschuss für ein weiteres Manöver auf der norwegischen Insel Jan Mayen. Die Operation zielt laut einer Mitteilung des US Marine Corps darauf ab, «multinationale Sensoren, Führungs- und Kontrollknotenpunkte sowie Präzisionsfeuer in ein gemeinsames Angriffsnetzwerk» zu integrieren.

Jan Mayen – eine abgelegene Vulkaninsel 1.000 Kilometer vom norwegischen Festland entfernt – wird vom Thinktank US Naval Institute als Schlüsselposition im Grönland-Island-Vereinigtes-Königreich-Korridor beschrieben: ein «Nadelöhr gegen den Eintritt russischer Seestreitkräfte in den Atlantischen Ozean», insbesondere jener der Nordmeerflotte.

Lawrows Warnung und die westlichen Sanktionen

«Die NATO-Mitglieder und andere westliche Staaten machen keinen Hehl aus ihren wahren Beweggründen und erklären offen ihre Absicht, die Arktis in eine neue Front zu verwandeln, um die Entwicklung Russlands und seiner gleichgesinnten Partner einzudämmen», erklärte Lawrow mit Blick auf die Lage und warnte, dass ein solcher Ansatz «das Risiko von Zwischenfällen erhöht, die einen bewaffneten Konflikt mit potenziell verheerenden Folgen auslösen könnten».

Der Minister erklärte ferner, dass die NATO und die EU nicht nur eine «direkte Bedrohung» für die russische Sicherheit darstellen, sondern auch versuchen, «die legitimen Rechte Russlands in der internationalen Zusammenarbeit zu untergraben», indem sie dessen Partner mit Sanktionen belegen, die sich insbesondere auf Arktisprojekte auswirken. Zudem bezeichnete er China und Indien als Schlüsselpartner Moskaus in der Region.

Die EU hat zahlreiche Sanktionswellen gegen Russland verhängt, darunter Beschränkungen, die gezielt auf die Entwicklung des Erdöl- und Erdgassektors des Landes in der Arktis abzielen. Die Maßnahmen wurden konzipiert, um Moskaus Zugang zu den für Tiefseebohrungen und die Ausbeutung arktischer Ressourcen erforderlichen Technologien zu beschränken sowie die Finanzierung dieser Projekte einzuschränken. Laut einem im April vom Institute for China-America Studies veröffentlichten Bericht haben die Sanktionen die arktische Zusammenarbeit zwischen Moskau und Peking erschwert, da chinesische Unternehmen befürchten, bei Investitionen in Großprojekte von Sekundärsanktionen betroffen zu sein.

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Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico übersetzt und übernommen.

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Kundgebung am 5. September: «Schluss der Kriegslogik – Für eine friedliche und solidarische Schweiz»

1. September 2026 - 0:09

Diesen Sommer wurde das pazifistische und internationalistische Komitee für die Neutralität gegründet, mit dem Zweck, linke Stimmbürger für die Neutralitätsinitiative zu gewinnen (wir berichteten). Mit dabei sind neben Vertreterinnen und Vertretern linker Parteien auch Friedensorganisationen, Gewerkschaften und Solidaritätsvereinigungen.

Nun hat das Bündnis für den 5. September eine Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern organisiert, um seine Stimme gegen Aufrüstung und für den Frieden zu erheben. Auf der Website des Vereins Linksbündig, der dem Komitee angehört, heißt es dazu:

«Schläft die Welt? Krieg ist kein Naturgesetz. Es gibt immer Alternativen, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Menschen können sich für Frieden entscheiden und Konflikte mit diplomatischen Mitteln lösen.

Doch auch die Schweiz folgt zunehmend der Kriegslogik: Sie kauft modernste Waffen und Kampfflugzeuge und rüstet nach dem Vorbild der NATO-Staaten auf. Aufrüstung schafft jedoch keinen dauerhaften Frieden, sondern erhöht das Risiko weiterer Eskalationen und Kriege. Schluss damit!

Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für unseren Friedenswillen und für friedliche Lösungen weltweit.»

Unter anderem werden Tove Soiland und Lydia Elmer von Linksbündig sprechen. Eine prominente internationale Rednerin wird die irische Politikerin und Friedensaktivistin Clare Daly sein. Sie wird auch am Vorabend, dem 4. September, um 19 Uhr im Volkshaus in Zürich auftreten.

Ablauf der Veranstaltung:

  • 14:30 Uhr: Eröffnungsrede
  • 14:40 Uhr: Hauptrede von Clare Daly
  • 15:00 Uhr: Pause mit Musik sowie einem Stand mit Flyern und Informationsmaterial
  • 15:15 Uhr: Weitere Reden
  • Tove Soiland / Lydia Elmer (Linksbündig)
  • Alexander Eniline (PdAS/PST-POP)
  • Lea Ferrari (Partito Comunista)
  • Ismael Camozzi (Gewerkschaft SISA)

16:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

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Ehemaliger CDC-Wissenschaftler wird sich wegen Betrugs und Geldwäsche schuldig bekennen

1. September 2026 - 0:08

Ein ehemaliger Wissenschaftler der US-Centers for Disease Control and Prevention (CDC) wird sich voraussichtlich kommende Woche wegen Überweisungsbetrugs und Geldwäsche schuldig bekennen. Das ist umso wichtiger, als der 65-jährige Poul Thorsen eine entscheidende Rolle bei Forschungen spielte, die angeblich jeglichen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus widerlegten.

Thorsen befinde sich in der Endphase von Vergleichsverhandlungen mit der Staatsanwaltschaft bezüglich der Anklagepunkte aus einer Bundesschrift von 2011, erklärte Nathan Kitchens, stellvertretender US-Staatsanwalt für den nördlichen Bezirk von Georgia, gegenüber The Defender.

Thorsen, der Ende der 1990er Jahre seine Arbeit für die CDC aufnahm, sehe sich mit zwei Anklagepunkten wegen Überweisungsbetrugs und neun Anklagepunkten wegen Geldwäsche konfrontiert, die sich auf mehr als eine Million US-Dollar an CDC-Fördergeldern beziehen würden, so das Portal. Die Mittel seien für die Autismus- und öffentliche Gesundheitsforschung bestimmt gewesen. Thorsen soll sie jedoch genutzt haben, um ein Haus, zwei Autos und ein Motorrad zu kaufen. Kitchens habe eine Stellungnahme dazu abgelehnt, ob Thorsen sich in allen oder nur in einigen Anklagepunkten schuldig bekennen wird.

Dem Defender zufolge befindet sich der Wissenschaftler seit seiner Auslieferung von Deutschland in die USA im Mai ohne Möglichkeit auf Kaution in Bundeshaft. Der Fall werde vor einem Bundesgericht in Georgia verhandelt, wo die CDC ihren Hauptsitz hat.

Der Forscher James Grundvig, Vater eines angeblich durch eine Impfung geschädigten Kindes mit Autismus, nannte das erwartete Schuldeingeständnis eine «sehr große Sache». Grundvig, der das Buch «Master Manipulator: The Explosive True Story of Fraud, Embezzlement, and Government Betrayal at the CDC» verfasste, das sich auf den Fall Thorsen konzentriert, habe US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. dafür gelobt, dass er Thorsen «in Rekordzeit» ausgeliefert habe. Er sagte, Thorsen verstehe wahrscheinlich, dass das FBI und das US-Justizministerium «alle Beweise in der Hand haben», um ihn zu belangen, und deshalb einen Vergleich anstrebe.

Dr. Dave Weldon, ein Arzt und republikanisches Mitglied des US-Repräsentantenhauses zwischen 1994 und 2009 – den Präsident Donald Trump Ende 2024 für die Leitung der CDC nominierte, bevor er seine Nominierung im März 2025 zurückzog –, begrüßte die Absprache zum Schuldeingeständnis, sagte jedoch, dies reiche nicht aus. Er stellte klar:

«Es wäre ein Justizirrtum, wenn eine Absprache zum Schuldeingeständnis eine gründliche Untersuchung der Vorwürfe des wissenschaftlichen Betrugs nicht beinhalten würde.»

Weldon zufolge ist das eigentliche Verbrechen nicht das Entwenden von Forschungsgeldern, sondern die ungelösten Vorwürfe bezüglich seiner Forschung, die der CDC und der US-Regierung als Grundlage dienten, um Entschädigungsansprüche von Tausenden geschädigten Kindern abzuweisen. Diese Handlungen hätten die Impfstoffsicherheitsforschung um mehr als zwei Jahrzehnte zurückgeworfen.

Auch gemäß der dänischen unabhängigen Impfstoffsicherheitsforscherin Dr. Vibeke Manniche stellt Thorsens Schuldeingeständnis auch seine Forschung infrage:

«Eine naheliegende Frage ist, ob er auch bei Daten geschummelt hat, um die von ihm angestrebten Ergebnisse zu erzielen. Das wissen wir nicht. Eine gute Regel in der Spitzenforschung ist die Replikation, und es wäre aus so vielen Gründen klug, seine Arbeit unabhängig von den Institutionen zu replizieren, mit denen Thorsen verbunden war.»

Grundvig merkte an, dass die Anklageschrift gegen Thorsen unbenannte Mitverschwörer enthielt. Das deute darauf hin, dass die Untersuchung weitere Personen belasten könnte und auch Thorsens kontroverse Autismusforschung. Grundvig meinte:

«Ich denke, das wird der zweite Teil der Geschichte sein. Es könnte eine Lawine schlechter Nachrichten sowohl für die Pharmaindustrie als auch für die CDC werden.»

Thorsen-Studien bei der Abweisung von über 5.000 Entschädigungsansprüchen wegen Impfschäden zitiert

Trotz der Fragen bezüglich der Durchführung dieser Studien wurden Thorsens Arbeiten laut The Defender 2011 genutzt, um mehr als 5.000 Anträge abzuweisen, die von Eltern autistischer, impfgeschädigter Kinder eingereicht worden waren.

In «Master Manipulator» habe Grundvig Thorsen als einen «Schurken von Weltrang» bezeichnet, «dessen Manipulation von Gesundheitsdaten der CDC und der Big Pharma das gab, was sie wollten: einen Bericht, der Thimerosal von jeglicher möglicher Rolle in der Autismus-Krise freisprach».

Gemäß Grundvig könnten die Ermittlungen gegen Thorsen und sein Schuldeingeständnis die Abweisung aller Fälle infrage stellen, weil sie auf einem Betrug basierten. Die Fälle sollten somit wieder geöffnet werden.

Brian Hooker, wissenschaftlicher Leiter von Children's Health Defense, dessen Antrag für seinen Sohn ebenfalls abgewiesen wurde, erklärte ebenfalls, Thorsen habe beim Missbrauch von Bundesgeldern oder bei der falschen Darstellung der Impfstoff-Autismus-Forschung wahrscheinlich nicht allein gehandelt – und dass die Rolle einiger seiner wichtigsten Mitarbeiter untersucht werden sollte. Er erwähnte dabei explizit Dr. Diana Schendel, die Thorsens direkte Vorgesetzte für Fördergelder sowie seine Geliebte war und alle seine Rechnungen für Ausgaben aus seinen CDC-Fördergeldern genehmigte.

Schendel führte demnach eine unangemessene romantische Beziehung mit Thorsen und nahm später eine Stelle an der dänischen Universität Aarhus an, um dort die Autismusforschung zu leiten. Sie sei bis heute an der Universität Aarhus – und an der Drexel University in den USA – angestellt. Auch Thorsen habe nach der US-Anklage von 2011 jahrelang in Dänemark gelebt. Er habe dort als Gynäkologe gearbeitet, obwohl ein Auslieferungsabkommen zwischen den beiden Ländern und ein INTERPOL-Haftbefehl gegen ihn vorlagen.

Hooker behauptet, dass weitere ehemalige CDC-Beamte während der Förderperiode von der unzulässigen Beziehung zwischen Thorsen und Schendel wussten und von den Behörden befragt werden sollten. Er wirft ihnen außerdem vor, Daten aus einer Studie aus dem Jahr 2004 zum Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus bei schwarzen Jungen unterdrückt zu haben.

Children's Health Defense kritisiert, dass wichtige Forschungsarbeiten Thorsens bezüglich des Zusammenhangs zwischen Impfungen und Autismus auf unvollständigen Patientenakten, veränderten Diagnosegruppen und unbereinigten Daten beruhten, die einen kausalen Zusammenhang nicht eindeutig ausschließen konnten. Darüber hinaus wird vermutet, dass diese Studien die obligatorischen Genehmigungen der Ethikkommissionen umgingen – ein Versäumnis, das die CDC angeblich vertuschte, anstatt die Studien zurückzuziehen.

Angesichts seines bevorstehenden Schuldbekenntnisses wegen Finanzbetrugs vermuten Beobachter und Forscher laut Children's Health Defense, dass Thorsen gegen ehemalige CDC-Beamte aussagen und damit möglicherweise ein umfassenderes wissenschaftliches Fehlverhalten und organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit dem Umgang mit Impfstoffsicherheitsdaten aus den frühen 2000er Jahren aufdecken könnte.

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Der kleineWELTENverlag – Innere Darstellung statt Politisierung

1. September 2026 - 0:04

In den letzten Jahren ist die Welt aus den Fugen geraten. Von oben befeuerte Krisen, Verstöße gegen demokratische wie rechtsstaatliche Prinzipien und mediale Hetzkampagnen haben das Leben verändert, weswegen die Gesellschaft gespaltener denn je erscheint. Aus dieser Gemengelage sind viele Akteure hervorgegangen, die die Verhältnisse anprangern und sie verändern wollen, unter anderem Verlage.

proMedia, etica.media oder massel sind nur einige Vertreter dieser Branche. Sie alle nehmen in ihren Publikationen Bezug auf aktuelle Ereignisse, indem sie diese mal nüchtern, mal polemisch thematisieren, indem sie Hintergrundinformationen liefern oder den Kontext ausweiten.

Eine Ausnahme stellt der Berliner kleineWELTENverlag dar. Auch er will die gesellschaftliche Spaltung überwinden, aber mit einem anderen Ansatz: Politische, sozialkritische oder religiöse Aspekte sollen soweit minimiert werden, dass nur noch der menschliche Kern übrigbleibt. Dieses verbindende Glied steckt bereits im Namen.

Mit den kleinen Welten ist das Innenleben aller Individuen gemeint, denen der Verlag einerseits eine Stimme gibt und die er andererseits zusammenbringt. Es geht also nicht um äußere Prozesse, sondern darum, wie diese jeweils wahrgenommen und erlebt werden. «Auf diese Weise ist es möglich, Missstände in einer Form zu kritisieren, die zugleich verbindend wirkt», erklärt Mitherausgeber Enrico Neumann den Ansatz. «Das Innere triumphiert über das Äußere», lautet sein Motto.

Kunst als Möglichkeit der Rückkopplung

Neumann hat den kleineWELTENverlag 2018 zusammen mit drei Mitstreitern gegründet, um mit künstlerischen Produkten etwas zu bewirken, wie er sagt: «Kunst bedeutet, Erfahrungen zu verarbeiten und anderen zur Verfügung zu stellen, damit sie daraus lernen.» Neumann, der als Schriftsteller und Schauspieler tätig ist, sieht in der Kunst die Möglichkeit der Rückkoppelung. «Man fühlt sich nicht allein», sagt er, ob nun als Produzent oder Rezipient.

Diese Philosophie prägt den Inhalt des Kunstmagazins INNEN WELTEN, das Neumann als das Herzstück des Verlags bezeichnet. Das vierteljährlich erscheinende Periodikum geht mittlerweile in die 36. Ausgabe und will nach wie vor einen «wettbewerbsfreien Raum schaffen, in dem sich jeder Mensch, unabhängig von persönlicher Wirtschaftskraft, religiösen Orientierungen, politischem Denken und sexueller Identität wiederfinden kann».

In den jeweiligen Heften werden die unterschiedlichsten Textsorten gebündelt, von Roman-Auszügen und Gedichten bis hin zu Reflexionen und Beschreibungen, außerdem Bildmalereien, Skizzen und Cartoons. Manchmal enthalten die Ausgaben kleine Zugaben wie eine CD oder einen Anhänger.

Jeder kann seine Beiträge einreichen. Der Verlag öffnet sich jedem Angebot, wenn die Grundsätze des Manifests nicht verletzt werden. «Am besten ist es, wenn die äußeren formalen Etiketten überhaupt außen vor bleiben und ein inhaltlicher Austausch zwischen Sender und Empfänger auf der psychischen Ebene stattfindet», lautet einer von ihnen. Und dieser gilt auch für das zweite Produkt: die kleineWELTENhefte.

Dabei handelt es sich um kleinformatige Druckerzeugnisse unterschiedlichen Inhalts, Theaterstücke etwa, Kurzgeschichten, Roman-Auskopplungen oder Reiseberichte, wobei auch hier die inneren Prozesse im Vordergrund stehen. Garniert werden sie mit Fotografien, die die Autoren vor Ort machen. «Bilder aus dem Äußeren, Geschichten aus dem Inneren», so der Untertitel, mit dem der Verlag seiner Philosophie treu bleibt.

Nicht am Profit interessiert

Weil er aber keine Gewinnerzielungsabsichten hat, können die Publikationen nicht gekauft werden. Das Team rund um Neumann verschenkt sie jedoch, allen voran am Tag der Erscheinung. Zu diesem Anlass organisieren die Verlagsmitglieder eine «Release-Veranstaltung», auf der die jeweilige Ausgabe vorgestellt wird. Der Ort wechselt oftmals, auch weil das Team Kontakte zu diversen Vereinen hat. Bisweilen gibt es ein Rahmenprogramm mit Musik oder Literatur.

Die «Release»-Veranstaltung sei eine Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen, sagt Neumann, der es als wichtig bezeichnet, analoge Räume für den Austausch zu schaffen. Das Magazin bietet dafür eine ideale Grundlage.

So offen wie gegenüber Beiträgen ist das Verlagsteam auch im Hinblick auf neue Mitglieder. Wer mag, kann sich redaktionell einbringen, sofern die Absichten zum Manifest passen. «Zeitgeistgeprägte Haltungen und Ausdrucksweisen sind unerwünscht», heißt es darin. Neumann begründet diesen Grundsatz so: «Einen realen Blick auf aktuelle politische Ereignisse gewinnt man nur durch Abstand. Sobald man sich dazu äußert, beteiligt man sich an der Spaltung.»

Während Politisierung unerwünscht ist, soll Spiritualität umso stärker zur Geltung kommen. Warum der Verlag ihr so viel Bedeutung zumisst, erklärt Neumann so nüchtern wie einfühlsam: «Spiritualität ermöglicht es, Dinge frei von Definitionen intuitiv zu verstehen oder neu zu verstehen. Das bietet ein unabhängiges eigenes Begreifen der persönlichen Umwelt, aus der heraus eine eigene Kreativität entsteht – eben die der Innenwelt.» Die Leser sind eingeladen, diese Kreativität im Magazin zu suchen und zu finden.

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Eugen Zentner ist Kulturjournalist und Autor. Zuletzt sind von ihm das Sachbuch «Kunst und Kultur gegen den Strom», der Kurzgeschichtenband «Corona-Schicksale» und der Gedichtband «Die Welt steht Kopf» erschienen.

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