Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Transition News
«Das könnte eine SP-Initiative sein» | Ex-SP-Mitglied & -EDA-Vize Georges Martin zur Neutralität
Fast 40 Jahre vertrat Georges Martin die Schweiz als Diplomat, Botschafter und stellvertretender Staatssekretär im EDA. Heute warnt er davor, dass die Schweiz eines ihrer wertvollsten Instrumente preisgibt: ihre Neutralität.
Nach der Medienkonferenz des Neutralitätsrates vom 20. August sprach Martin mit Transition TV über die zunehmende Annäherung an NATO und EU. Aus seiner diplomatischen Erfahrung weiss er, wie wichtig die neutrale Rolle der Schweiz international war. Ohne sie drohe das Land zum «Luxemburg der Alpen» zu werden.
Kritisch äussert sich Martin auch zur Bürgenstock-Konferenz: Gute Dienste seien nur glaubwürdig, wenn die Schweiz mit allen Konfliktparteien spreche. Der frühere SP-Mann hält die Neutralitätsinitiative ihrem friedenspolitischen Gehalt nach sogar für etwas, das «eine SP-Initiative» sein könnte.
Seine Botschaft vor der Abstimmung vom 27. September 2026: «Wir haben kein Recht, die Neutralität fertigzumachen.»
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«Die Europäer haben den Verstand verloren»
Lawrence Wilkerson, pensionierter Oberst der US-Armee sowie ehemaliger hochrangiger Mitarbeiter des US-Außenministeriums, hat in einem Gespräch mit dem norwegischen Politologen Glenn Diesen Informationen preisgegeben, die jeden europäischen Bürger, der noch in der Lage ist, selbstständig zu denken, schockieren sollten.
So erklärte Wilkerson, dass die USA den europäischen Kontinent nicht nur beeinflusst, sondern absichtlich so aufgebaut haben, wie wir ihn heute sehen. Er konstatierte: «Wir haben das Europa, das jetzt existiert, absichtlich geschaffen.»
Die CIA habe mit Hilfe des Special Intelligence Service (SIS) und dem britischen MI6, später auch dem israelischen Mossad, die politische Landschaft Europas mühsam genau in das Bild geformt, das Washington wollte. «Das war kein organischer Bündnisaufbau. Es war eine langfristige Operation.»
Die USA hätten Zeitungsredakteure, Gewerkschaftschefs und Abgeordnete gekauft. Sie hätten auch zwei NATO-Generalsekretäre gekauft: Jens Stoltenberg und Mark Rutte. Sie hätten ganze Länder in Bezug auf ihre politischen Apparate gekauft.
So funktionierte die Maschinerie: Ab 2002 seien Milliarden Dollar durch die CIA und USAID geflossen. Die liberale Demokratie selbst sei zur Waffe geworden. Ein Asien-Experte hat einmal gesagt, Amerika habe den Hunden das Bellen gelehrt – und laut Wilkerson waren die US-amerikanischen Geheimdienste die Trainer. Europa belle gegen Russland, gegen Diplomatie und gegen seine eigenen Interessen, weil es genau dafür trainiert und bezahlt worden sei.
Der ehemalige Mitarbeiter des US-Außenministeriums offenbarte zudem, dass Donald Trump einen Nuklearkrieg gegen den Iran in Erwägung zieht. Auch könnte er sich vorstellen, dass Russland möglicherweise Atomwaffen einsetzen könnte, sollten die Europäer und die NATO das Kriegsgeschehen weiter eskalieren. Laut Wilkerson zeigen die Europäer jeden Tag, dass sie den Verstand verloren haben.
CDC-Daten: Über 185.000 Menschen berichten von langfristigen Gesundheitsproblemen nach COVID-19-«Impfung»
Eine neue Preprint-Studie, die Daten des Überwachungssystems V-Safe der Seuchenbehörde CDC analysiert hat, identifizierte 185.285 Personen, deren Gesundheitszustand sich drei Monate oder länger nach der COVID-19-«Impfung» verschlechtert hatte. Ihre Gesundheitsbeschwerden führten die Teilnehmer auf die Injektionen zurück.
Wie Focal Points berichtet, stammen die Ergebnisse aus einer Analyse der MIT-Forscher Retsef Levi und Nelson Lu, die einen der größten jemals zusammengestellten aktiven Datensätze zur Überwachung von COVID-19-«Impfstoffen» auswerteten.
V-Safe erfasste über 10 Millionen «COVID-19-Geimpfte» und kontaktierte die Teilnehmer nach der Verabreichung der Spritzen wiederholt, um nach Symptomen, Alltagsbewältigung, Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Veränderungen ihres Gesundheitszustands zu fragen. Im Gegensatz zu VAERS, das sich hauptsächlich auf Spontanmeldungen von Nebenwirkungen stützt, forderte V-Safe die eingeschriebenen Impfstoffempfänger aktiv auf, im Laufe der Zeit, unter anderem nach drei, sechs und zwölf Monaten, Nachbeobachtungsdaten zu liefern.
Von den 9.904.924 V-Safe-Teilnehmern ab 16 Jahren, die in die Analyse einbezogen wurden, berichteten 185.285 (1,87 %) über eine anhaltende Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, die ihrer Ansicht nach mit der «Impfung» zusammenhing. Frauen berichteten besonders häufig über Probleme: 137.430 von 6.141.800 Frauen (2,24 %) klagten über Gesundheitsbeschwerden.
Bei der obligatorischen V-Safe-Untersuchung, die mindestens drei Monate nach der «Impfung» durchgeführt wurde, berichtete etwa die Hälfte derjenigen, die über eine anhaltende, impfstoffbedingte Gesundheitsverschlechterung berichteten, auch über mindestens eine schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigung.
- 19,98 % bis 22,70 % gaben an, nicht arbeiten oder zur Schule gehen zu können
- 39,88 % bis 41,70 % erklärten, ihren normalen Alltag nicht bewältigen zu können
- 3,61 % bis 4,05 % hatten einen Krankenhausaufenthalt
- 16,74 % bis 20,27 % wurden als Fälle schwerwiegender unerwünschter Ereignisse eingestuft
- Insgesamt berichteten 49,52 % bis 50,87 % von mindestens einem dieser Ergebnisse
Die Autoren schätzen, dass dies etwa 1 % aller bei V-Safe registrierten Personen entspricht, die sowohl eine anhaltende, auf die «Impfung» zurückzuführende Verschlechterung ihres Gesundheitszustands als auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen melden. Eine Hochrechnung dieser Schätzung auf nationaler Ebene könnte bedeuten, dass mehrere Millionen Menschen an chronischen COVID-19-Impfschäden leiden.
Neurologische, kardiovaskuläre und systemische ProblemeZu den am häufigsten berichteten Symptomen zählten:
- Müdigkeit: 27 %
- Kopfschmerzen: 23 %
- Gelenkschmerzen: ca. 15 %
- Schwindel: ca. 13 %
- Atemnot: 9,8 %
- Muskelschmerzen: 7,1 %
- Brustschmerzen: 5,5 %
- Herzklopfen: 4,6 %
- Tinnitus: 3,7 % – In der Gruppe mit verlängerter Nebenwirkung wurde auch häufiger über neurologische, muskuloskelettale, kardiale, vaskuläre, Ohr-, Augen- und reproduktive Erkrankungen berichtet.
Herzerkrankungen mit verlängerter Nebenwirkung wurden von 10,29 % der Gruppe angegeben, im Vergleich zu 0,67 % der Kontrollgruppe. Berichtet wurde über Herzklopfen, Vorhofflimmern, Tachykardie, Herzerkrankungen und Arrhythmien.
Meldungen zu Krebs und Neubildungen waren erhöhtIn der Kohorte mit anhaltenden Nebenwirkungen wurden 2.708 Meldungen unter «gutartige, bösartige und nicht näher bezeichnete Neubildungen» (1,46 %) erfasst, verglichen mit 15.474 Meldungen (0,16 %) in der Kontrollgruppe – ein etwa neunfacher Unterschied in der Meldehäufigkeit.
Zu den gemeldeten Erkrankungen gehörten:
- Brustkrebs: 0,24 %
- Bösartige Neubildung: 0,15 %
- Lymphom: 0,05 %
- Hautkrebs: 0,04 %
Focal Points zieht ein Fazit:
Mehr als 185.000 Personen berichteten dem Überwachungssystem der CDC, dass sich ihr Gesundheitszustand Monate nach der «Impfung» verschlechtert hatte und dass sie die «Impfung» dafür verantwortlich machten. Etwa die Hälfte informierte über Behinderung, Krankenhausaufenthalt oder schwere Nebenwirkungen. Dies bedeutet laut dem Portal, dass Millionen von US-Amerikanern wahrscheinlich dasselbe Schicksal erlitten haben.
Die CDC habe ihre Aufgabe nicht erfüllt und diese enorme chronische Gesundheitsbelastung nie ausreichend untersucht. Leider deute diese neue Studie darauf hin, dass die Epidemie chronischer Krankheiten in den USA aufgrund der massenhaft angeordneten Geninjektionen noch jahrelang wüten werde.
Neue Studie: Tamiflu tötet
Seit fast drei Jahrzehnten ist Tamiflu ein Eckpfeiler der weltweiten Pandemie-Planung. Regierungen gaben während der sogenannten Schweinegrippe-«Pandemie» Milliarden für die Bevorratung des Medikaments aus, die WHO nahm es in ihre Liste der unentbehrlichen Arzneimittel auf und Ärzte verschrieben es routinemäßig schwer erkrankten Grippepatienten in der Annahme, dass es Komplikationen verhindern und Leben retten könnte.
Bislang gab es jedoch keine randomisierte Studie, in der Tamiflu bei kritisch erkrankten Patienten mit einer Behandlung ohne antivirale Medikamente verglichen wurde. Die internationale REMAP-CAP-Studie hat das Medikament nun auf den Prüfstand gestellt – und kam zu erschreckenden Ergebnissen: Das Sterberisiko bei hospitalisierten Patienten, die es erhielten, war mehr als doppelt so hoch.
Wie der Journalist Alex Berenson informiert, starben etwa 20 Prozent der Patienten, die das Medikament Oseltamivir erhielten, das sowohl als Generikum als auch unter dem Namen Tamiflu verkauft wird. Ihr Tod trat in 90 Tagen nach der Verabreichung des Medikaments ein. Oseltamivir habe sich als so tödlich erwiesen, dass die Forscher seine Anwendung in der Studie vorzeitig abgebrochen hätten, betont der Journalist. Unverblümt schrieben die Wissenschaftler:
«Die Behandlung mit Oseltamivir ist unwirksam und erhöht bei kritisch kranken Patienten mit Influenza mit hoher Wahrscheinlichkeit die 90-Tage-Mortalität.»
Der Befund legt laut Berenson nahe, dass Tamiflu seit seiner Einführung durch den Schweizer Arzneimittelhersteller Roche vor 27 Jahren wahrscheinlich Zehntausende ältere US-Amerikaner getötet hat, sehr wahrscheinlich sogar mehr als 100.000. Dennoch hätten die Gesundheitsreporter der etablierten Medien die Studie vollständig ignoriert.
Die Ergebnisse der Studie seien besonders beunruhigend, weil es das erste Mal gewesen sei, dass Forscher überhaupt eine randomisierte Studie nach Goldstandard durchgeführt hätten, um zu untersuchen, ob Tamiflu schwerkranken Grippepatienten, die im Allgemeinen älter seien, helfe oder schade.
Roche hatte die Zulassung für das Medikament ursprünglich aufgrund der Tatsache erhalten, dass es bei jüngeren und gesünderen Patienten die Dauer von Grippeerkrankungen offenbar leicht verkürzte – nicht jedoch, weil es Menschen mit hohem Gesundheitsrisiko half.
Mit Tamiflu hat Roche von 1999 bis 2016, als das US-amerikanische Patent auf das Medikament auslief, weltweit etwa 20 Milliarden Dollar umgesetzt. Die Verkäufe erreichten 2009 – während der Schweinegrippen-Hysterie – mit drei Milliarden Dollar ihren Höhepunkt, weil Regierungen das Medikament horteten.
Heute, da das US-Patent abgelaufen sei, würden die Tamiflu-Umsätze für Roche nur noch einen Rundungsfehler darstellen, betont Berenson. Oseltamivir werde jedoch nach wie vor häufig eingesetzt und sei im Jahr 2024 fast zwei Millionen US-Amerikanern verschrieben worden.
Tamiflu ist «aktiv gefährlich»In der REMAP-CAP-Studie erhielten 442 hospitalisierte und kritisch kranke Patienten entweder eine fünf- oder zehntägige Behandlung mit Oseltamivir oder ein Placebo, zusätzlich zu Standardbehandlungen wie nasaler Sauerstoffgabe. Im Durchschnitt waren die Patienten etwa 60 Jahre alt und allgemein gesundheitlich angeschlagen, mit Diabetes oder anderen Vorerkrankungen.
Die Forscher beobachteten die Patienten anschließend 90 Tage lang, um festzustellen, ob sie überlebten. Etwa 14 Prozent der Patienten, die kein Oseltamivir erhielten, starben, verglichen mit 20 Prozent derjenigen, die es erhielten. Aber der tatsächliche Unterschied war laut Berenson noch größer, weil die Patienten, denen das Medikament nicht verabreicht wurde, zu Beginn älter und kränker waren als diejenigen, die es erhielten.
Als die Forscher diese Unterschiede bereinigten, stellten sie fest, dass Oseltamivir das Sterberisiko bei den Patienten, die es erhielten, tatsächlich mehr als verdoppelt hatte. Sie bezifferten die Wahrscheinlichkeit, dass das Medikament den Patienten aktiv schadete, auf 98 Prozent.
Angesichts der relativ kurzen Nachbeobachtungszeit und der Größe der Studie sei dieser zweifache Anstieg der Todesfälle ein erstaunlich robuster Befund, konstatiert Berenson. Er lege nahe, dass Tamiflu aktiv gefährlich sei – und dass seine weit verbreitete fortgesetzte Anwendung eine beträchtliche Zahl älterer und medizinisch gebrechlicher US-Amerikaner getötet habe.
Die Forscher vermuteten, dass Oseltamivir die Immunantwort bei Patienten beeinträchtige, weil das Enzym, auf das es abziele, die Neuraminidase, in menschlichen Zellen weit verbreitet sei und nicht nur in Grippevirionen. Sie schlussfolgerten, die Wirkung von Oseltamivir auf die Neuraminidasen des Wirts könne die beobachteten schlechteren Ergebnisse erklären.
In dieser Studie hätten Patienten, denen Oseltamivir verabreicht wurde, einen höheren Anteil an Todesfällen aufgrund eines fortschreitenden Multiorganversagens und höhere Raten von Aspergillus-Infektionen gezeigt, was mit diesen Hypothesen übereinstimme, so Berenson.
Trotzdem hätten Journalisten der etablierten Medien Oseltamivir als eine Wunderpille angepriesen, die für die Eindämmung einer Grippe-Pandemie unerlässlich sei. Auch Gesundheitsbürokraten hätten seine Anwendung gefördert, obwohl unabhängige Forscher schon früh Alarm geschlagen hätten. Berenson resümiert:
«Wenn dich das an COVID und die mRNAs erinnert… das sollte es. Und das ist vielleicht der Grund dafür, dass die Medien sich weigern, über die neue Studie zu berichten.»
Angebliche neue SARS-CoV-2-Stämme sollen neue Symptome verursachen
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Für die angeblich neuen Krankheiten «COVID» und «Long COVID» gibt es keine spezifischen Symptome. Die Diagnose erfolgt ausschließlich aufgrund eines PCR-Tests, der für die Diagnostik ungeeignet ist. So schreiben Ärzte und Forscher diesen «Krankheiten» regelmäßig neue Symptome zu.
Nun berichtet The Independent, dass sich in den USA derzeit «eine vertraute COVID-Variante» mit einem neuen Stamm ausbreitet. Nebenbei: Was das britische Portal eigentlich meint, ist eine SARS-CoV-2-Variante. Das ist eine gängige Verwechslung, die offenbart, wie unwissenschaftlich solche Medien vorgehen. Jedenfalls würden sich die Symptome, die Ärzte beobachten, leicht vom «Gewohnten» unterscheiden, so The Independent.
Diesen Sommer sei der dominante Stamm ein Ableger der Variante namens XFG oder «Stratus», die erstmals im Januar 2025 nachgewiesen worden sei. Solche Infektionen würden mit den «typischen Folgen von COVID wie Husten und Fieber» einhergehen. Allerdings würden vermehrt auch Magen-Darm-Beschwerden auftreten, darunter Übelkeit, Erbrechen und entwässernder Durchfall, wie Dr. James Black, medizinischer Leiter der Notfalldienste am Phoebe Putney Memorial Hospital in Albany (New York), am Dienstag gegenüber WALB erklärte. Er ergänzte:
«Es ist schwer zu sagen, aber wie die meisten Viren mutiert es nun einmal. Ich bin mir also sicher, dass es sich im Vergleich zu dem verändert hat, was wir in der Vergangenheit gesehen haben.»
Die Warnung komme zu einem Zeitpunkt, an dem die «Coronavirus-Fallzahlen» – also positive SARS-CoV-2-Testergebnisse – in den USA laut Bundesdaten gegen Ende des Sommers wieder ansteigen würden. Auch der Prozentsatz «positiver COVID-Tests» – erneut die Verwechslung – nehme seit Juni stetig zu.
Obwohl der aktuelle Anstieg der Neufälle kleiner sei als in vergangenen Sommerwellen, erklärte Jodie Guest, stellvertretende Vorsitzende der Epidemiologie-Abteilung an der Rollins School of Public Health der Emory University, gegenüber der Vereinigung der Ruheständler AARP: Wenn die Entwicklung «auf diesem Kurs bleibt, könnten wir damit rechnen, dass in dieser speziellen Welle 10 bis 15 Prozent der Menschen in den Vereinigten Staaten an Covid erkranken».
Wenn die Kinder in den nächsten zwei Monaten in die Schule zurückkehren, könnte sie das laut The Independent diesem Virusstamm besonders aussetzen – obwohl gesunde Kinder in der Regel ein geringeres Risiko für eine schwere Infektion hätten. Black meinte:
«Ich möchte nicht, dass jemand Angst hat. Man behandelt die Symptome, kontrolliert das Fieber und stellt sicher, dass die Betroffenen ausreichend Flüssigkeit und Nahrung zu sich nehmen.»
Black betonte, dass sich die meisten Symptome dieses Virus zu Hause mit Flüssigkeitszufuhr und Schmerzmitteln behandeln lassen.
The Independent weist darauf hin, dass Stratus jedoch nicht die einzige Variante ist, über die Experten in diesem Jahr gesprochen haben. Ein Omicron-Stamm namens BA 3.2 mit dem Spitznamen «Cicada» sei im Dezember und Januar mit Krankenhauseinweisungen in Verbindung gebracht worden. Dieser Stamm gehe mit Symptomen einher, von denen das American Journal of Managed Care warnte, «sie könnten mit einer normalen Erkältung, Allergien oder der Grippe verwechselt werden».
Zudem seien in den Jahren 2025/26 weitere neue Symptome mit COVID-Fällen in Verbindung gebracht worden, etwa «rote und juckende Augen sowie Halschmerzen, die sich wie Rasierklingen anfühlen». Wissenschaftler würden warnen, dass «COVID weiterhin mutieren» und neue Wege finden wird, um den Abwehrkräften des menschlichen Immunsystems zu entgehen.
Doch Rettung ist in Sicht: Denn «glücklicherweise werden für diesen Herbst aktualisierte Impfstoffe erwartet», wie Dr. William Schaffner, Professor für Infektionskrankheiten bei Vanderbilt Health, diesen Monat gegenüber CIDRAP News mitteilte. Guest bekräftigte:
«Wir müssen uns daran erinnern, dass COVID immer noch unter uns ist und dass es bei Impfstoffen und aktualisierten Impfstoffen wirklich darum geht, unseren Schutz zu stärken.»
Abschließend stellt The Independent fest, dass die Zahl der «COVID-Todesfälle» seit letztem Jahr gesunken ist, ebenso wie die Zahl positiver «COVID-Tests» und Notaufnahmen-Besuche aufgrund von «Infektionen». Dennoch würden weiterhin Tausende von Menschen sterben, laut Daten der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) in diesem Jahr bisher mehr als 5.800.
US-Krieg gegen den Iran und das zunehmende Ausbluten des Dollars
Wie von mir vermutet, hat die US-Regierung in der derzeitigen Festgefahrenheit des Konflikts mit dem Iran auf den Wirtschaftskrieg gegen Teheran gesetzt, um den Willen des Regimes der Ayatollahs zu brechen. Es muss sofort klargestellt werden, dass die Vereinigten Staaten – zumindest vorerst – keine Sekundärsanktionen gegen Länder verhängt haben, die weiterhin Handelsbeziehungen mit dem Iran unterhalten wollen und damit faktisch den von Washington verhängten Boykott unterlaufen.
Bevor jedoch die möglichen Auswirkungen dieser US-Verschärfung erläutert werden, soll die Operation erklärt werden, die vom US-Finanzministerium ausgetüftelt und von seinem Minister Scott Bessent erst gestern der Weltpresse vorgestellt wurde. Der gewählte Name lautet zunächst «Operation Economic Outcast» (Operation wirtschaftlich Ausgestoßener) – was verdeutlichen soll, dass diese Aktion darauf abzielt, die iranische Wirtschaft vom Rest der Welt zu isolieren und ihr den Lebensnerv abzuschneiden.
Zu den von den USA getroffenen Sektoren der iranischen Wirtschaft gehören insbesondere digitale Ressourcen, Technologie, Gold, Luftfahrt und Seetransport. Darüber hinaus betonte Scott Bessent ausdrücklich, dass Washington mehr als 60 Einheiten, Einzelpersonen und Schiffe weltweit sanktioniert, die es dem Iran ermöglichen, Nuklear- und Raketentechnologie zu beschaffen, Cyberkrieg-Operationen durchzuführen und Einnahmen aus dem Erdölsektor zu generieren.
Wie man sieht, handelt es sich um sehr weitgehende Sanktionen, die der iranischen Wirtschaft tatsächlich schweren Schaden zufügen könnten. Gleichzeitig sind es jedoch Maßnahmen, die schwer durchzusetzen sind und die loyale Zusammenarbeit aller Länder der Welt voraussetzen. Ein Umstand, der sich leichter sagen als umsetzen lässt – insbesondere in einer energiehungrigen Welt, die auf jedes auf dem Markt verfügbare Öl und Gas angewiesen ist, einschließlich des iranischen.
Möglicherweise wären diese Sanktionen für die USA in ihren goldenen Zeiten um die Jahrtausendwende leicht durchzusetzen gewesen; damals genügte ein Hochziehen der Augenbraue durch ein Mitglied der Regierung in Washington, um Regierungsvertreter überall auf der Welt strammstehen zu lassen. Doch heute haben sich die Dinge grundlegend geändert. Erstens, weil die Welt extrem auf jeden Energielieferanten angewiesen ist und ein Ausschluss des Irans automatisch die ohnehin schon exorbitanten Öl- und Gaspreise weiter in die Höhe treiben würde. Zweitens sind in den letzten Jahren andere Wirtschafts- und Militärmächte aufgetaucht, die keinerlei Ehrfurcht mehr vor den USA zu haben scheinen.
Diese Situation ist entstanden, weil die USA durch Jahrzehnte unüberlegter Kriege geschwächt sind. Diese dienten nur dazu, die Taschen des Rüstungskartells zu füllen, während sie den Staatshaushalt zerrütteten. Darüber hinaus haben Jahrzehnte der Auslagerung – begünstigt durch eine wahnwitzige ideologische Haltung zur Globalisierung – lediglich dazu geführt, die US-Leistungsbilanz zu ruinieren. Das Land hat sich produktionsseitig in eine Ödnis verwandelt, in der Ingenieure gezwungen sind, sich als Börsenexperten neu zu erfinden, da ein Großteil der Produktionsstätten auf der Suche nach Kostenvorteilen beim Arbeitslohn ins Ausland verlagert wurde.
Und genau am Montag, an dem Tag, an dem Scott Bessent der Welt seinen Plan zur Zerschlagung des Irans präsentierte, trafen die USA eine Entscheidung, die dem Rest der Welt anschaulich demonstriert, dass sich das Land in einem schweren wirtschaftlichen Niedergang befindet.
Vorausgeschickt sei, dass sich die Zinssätze für zehnjährige US-Staatsanleihen immer weiter der psychologischen Marke von fünf Prozent nähern (die von 30-jährigen Anleihen ohnehin schon längst überschritten wurde). Es handelt sich um ein Zinsniveau, das den Schuldendienst für die Finanzen Washingtons extrem belastet – ein ökonomisches Phänomen, das man in Italien nur zu gut kennt und das uns seit mindestens zwei Jahrzehnten plagt.
Es muss gesagt werden, dass ein so drastischer Anstieg der Zinssätze für das, was einst als der Safe Haven der weltweiten Finanzwelt galt (also jener Vermögenswert, der Investoren mehr Sicherheit garantierte als jeder andere auf der Welt), zeigt, dass Dollar-Anlagen von internationalen Investoren nicht mehr als sicher angesehen werden. Infolgedessen muss das US-Finanzministerium einen höheren Zins garantieren, um für das Risiko zu bezahlen – fast bis zur Selbstaufgabe.
Genau im Zusammenhang mit dieser mittlerweile unhaltbaren Situation hat die US-Regierung eine Ankündigung gemacht, die meines Wissens ohne Präzedenzfall ist: Das US-Finanzministerium kann US-Anleihen (zurück-)kaufen und dafür Dollars aus dem TGA-Fonds (Treasury General Account) nutzen, den das Finanzministerium bei der Federal Reserve führt. Im Grunde handelt es sich dabei um das Girokonto der US-Regierung.
Geld vom eigenen Konto für den Rückkauf von Anleihen abzuziehen, um den Anstieg der Zinssätze zu deckeln, klingt wie eine Notfallmaßnahme an der Grenze zur Verzweiflung und belegt unerbittlich die enormen Schwierigkeiten der US-Regierung bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Eine Überbrückungsmaßnahme, die nur den Zweck hat, das Problem vor sich herzuschieben und ein nächstes (und wie ich meine unumgängliches) Quantitative Easing der Federal Reserve hinauszuzögern.
Es ist klar, dass in einem so alarmierenden Umfeld der angebliche Plan zur Zerstörung der iranischen Wirtschaft eher wie der hilflose Schrei eines angeschlagenen Boxers wirkt als wie etwas, das sein Ziel tatsächlich erreichen kann.
Erschwerend kommt eine weitere Nachricht hinzu, die die Notlage der ehemaligen Supermacht belegt und fast schon wie eine Demütigung klingt: Deutschland, seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs ein Vasallenstaat der USA, baut seine Beziehungen zu China immer weiter aus. Dies geschieht nicht nur auf industrieller Ebene – wie die unzähligen Meldungen belegen, wonach Chinesen große Teile der deutschen Industrie aufkaufen, angefangen beim Automobilsektor –, sondern nun auch in finanzieller und monetärer Hinsicht: Die Deutsche Bank wurde von der chinesischen Zentralbank autorisiert, die erste Clearingstelle für Yuan auf europäischem Boden zu eröffnen.
Eine Clearingstelle ist – zur Erinnerung – eine Art «multilaterales Girokonto», auf dem Guthaben und Verbindlichkeiten in einer bestimmten Währung zwischen allen Teilnehmern verrechnet werden, wodurch teure Bargeldtransaktionen vermieden werden. Eine solche Einrichtung macht natürlich nur dann Sinn, wenn man davon ausgeht, dass die Nutzung dieser Währung massiv zunehmen wird. Andernfalls wäre es eine unnütze Geldverschwendung.
Es ist also leicht zu erahnen, dass das deutsche Finanzsystem beabsichtigt, den Yuan bei Transaktionen mit China in großem Stil einzusetzen und dabei offenbar den US-Dollar zu verlassen. Eine Nachricht von enormer Tragweite, über die in Zukunft ausführlicher gesprochen werden muss. Doch im Kontext unserer Überlegung zeigt sich: Die Position des Dollars und der USA wird immer prekärer, und das Vertrauen in die Wirtschaft und die Regierung des nordamerikanischen Landes sinkt in den Augen anderer Staaten zusehends – selbst bei jenen, die seit jeher auf den Rang eines Vasallen degradiert waren.
Es liegt auf der Hand, dass die Ayatollahs in einem solchen Umfeld leichtes Spiel haben werden, die von Bessent organisierten Maßnahmen zu umgehen. Das Problem ist nur: Die USA sind nicht in der Lage zu verlieren.
Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von l'AntiDiplomatico übersetzt und übernommen.
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Giuseppe Masala , geboren in Sardinien, hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften und spezialisierte sich auf «ethische Finanzen». Er hat unter anderem den preisgekrönten Roman «Una semplice formalità» («Eine reine Formalität») veröffentlicht, der auch in Frankreich unter dem Titel «Une simple formalité» erschienen ist.
Oswald Grübel: Neutralität als Zukunftsfrage für die Schweiz
Oswald Grübel, ehemaliger Chef der Credit Suisse und der UBS, spricht sich deutlich für eine konsequente Schweizer Neutralität aus. Die Neutralitätsinitiative, über die am 27. September abgestimmt wird, sei für die Zukunft des Landes von grundlegender Bedeutung.
Grübel argumentiert, dass die Schweiz ihre Sicherheit gerade ihrer neutralen Stellung verdanke. Nach seiner Einschätzung habe die Neutralität das Land in den vergangenen Weltkriegen vor einer direkten Verwicklung bewahrt. Er geht davon aus, dass ein großer Staat keinen Anlass habe, die Schweiz anzugreifen, solange diese ihre Neutralität glaubwürdig wahre.
Kritisch beurteilt Grübel zugleich eine stärkere institutionelle Annäherung der Schweiz an die Europäische Union. Ein EU-Beitritt wäre aus seiner Sicht ein grundlegender Fehler. In Kombination mit einer Nato-Mitgliedschaft würde die Schweiz nach seiner Einschätzung einen Teil ihrer eigenständigen Position aufgeben. Langfristig bestehe sogar die Gefahr, dass das Land seine politische Eigenständigkeit verliere und zunehmend in den umliegenden Staaten aufgehe. Die Schweiz solle ihre außenpolitische Handlungsfreiheit bewahren und sich nicht dauerhaft an internationale Bündnisse binden, die mit einer umfassenden Neutralität schwer vereinbar wären.
Grübels Position fällt insofern auf, als der ehemalige DDR-Bürger nicht aus dem klassischen politischen Umfeld der Neutralitätsbewegung stammt, sondern jahrzehntelang zu den prägenden Figuren des Schweizer Finanzplatzes gehörte. Seine Argumentation stellt die Neutralität weniger als historische Tradition denn als strategisches Instrument zur Sicherung der Eigenständigkeit der Schweiz dar.
«West-Nil-Virus: Man belügt euch schon wieder»
Auch nach dem Corona-Desaster hören die «Virus-Panikmacher» nicht auf, die Alarmtrommel zu schlagen. Am Montag zum Beispiel berief sich das Deutsche Ärzteblatt auf das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), dem zufolge sich «das von Stechmücken übertragene West-Nil-Virus in Europa weiter ausbreitet». Das habe die Behörde mit Sitz in Stockholm in einer Pressemitteilung vermeldet. Und weiter:
«Demnach gab es seit Jahresbeginn bereits in zwölf europäischen Ländern vor Ort übertragene Fälle. Neben Deutschland, Frankreich und Österreich sind demnach auch Albanien, Griechenland, Italien, die Niederlande, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, der Kosovo und Spanien betroffen.
Infektionen wurden aus 99 Regionen gemeldet. Die meisten Fälle gab es laut dem ECDC in Italien mit 311 und Griechenland mit 157 Infektionen. In 21 Regionen in ganz Europa trat das West-Nil-Virus zum ersten Mal auf. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres hatten 67 Regionen in neun europäischen Ländern West-Nil-Virusinfektionen gemeldet.»
Das Schweizer Nachrichtenportal Nau.ch schreibt dazu gar, das «West-Nil-Virus fordert fünf Todesopfer in Nordmazedonien». Ins gleiche Panikhorn bläst N-TV.
Donnerstag vergangener Woche war auch noch der sogenannte «World Mosquito Day 2026». Da scheint man sich besonders auskunftsfreudig zu geben. Laut dem ECDC breitet sich auch die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die Dengue- und Chikungunya-Viren übertragen könne, immer weiter aus. Sie gelte inzwischen in 16 europäischen Ländern als etabliert – also in doppelt so vielen wie vor zwölf Jahren.
ECDC nennt wertlose Primärstudie zum «West-Nil-Virus»Klingt dramatisch, doch bereits im August 2012 schrieb der investigative Journalist Jon Rappoport unter dem Titel «West Nile: They're lying to you again» (West-Nil-Virus: Man belügt euch schon wieder) eine scharfe Kritik. Die Behörden hätten die PR-Maschine auf Hochtouren gebracht und von einem «nationalen Ausbruch» gesprochen – 1.138 Fälle in 38 US-Bundesstaaten, 41 Todesfälle, Flugzeuge sprühten giftige Pestizide. Dabei würden laut CDC jährlich 36.000 Menschen an der gewöhnlichen Saisongrippe sterben, ohne dass von einer Epidemie die Rede sei. Rappoport stellte die entscheidende Frage:
«Haben Forscher das West-Nil-Virus jemals tatsächlich isoliert (gefunden)? Diese Frage sollten Sie stellen.»
Die tiefste Form medizinischer Forschungsschwindelei bestehe darin, dass Wissenschaftler behaupten, ein neues Virus gefunden zu haben, ohne es wirklich isoliert zu haben. Beim West-Nil-Virus wurde laut Rappoport 1999 ein Filter mit 0,22 Mikrometern Porenweite verwendet, während das Virus angeblich nur 0,04 Mikrometer groß ist – der Filter war also «fast sechsmal größer als das Virus». Robert McLean, Direktor des National Wildlife Center des US Geological Survey, habe gegenüber dem ABC-Reporter Nick Regush unumwunden zugegeben:
«Wir haben keine gereinigte Form des [West-Nil-]Virus.» Regush selbst folgerte: «Ich finde nirgendwo in der wissenschaftlichen Literatur Belege dafür, dass die Regeln der Virusreinigung und -isolation im Fall des West-Nil-Virus gründlich befolgt wurden.»
Transition News hat das ECDC daher gefragt, in welcher Studie das West-Nil-Virus isoliert und nachgewiesen wurde. In ihrer Antwort verwies die Behörde auf die Primärpublikation zum West-Nil-Virus von Smithburn et al. aus dem Jahr 1940. Die Wissenschaftsplattform NEXT LEVEL hat die Studie nun unter die Lupe genommen und schreibt dazu in ihrem Telegram-Kanal:
«Nichts wurde isoliert. ‹Isolated› bedeutet hier: Mäusehirnbrei wurde 53-mal weiterverimpft. Kein ‹Virus› wurde sauber isoliert, keines direkt beobachtet. Auch hier also – wie in der Virologie üblich – wurde nicht das getan, was man unter ‹isolieren› versteht.
Zudem findet sich keine einzige Negativkontrolle. Nirgends wurde derselbe Ablauf mit Hirnmaterial GESUNDER Mäuse durchgeführt. Was den Tieren angetan wurde: Gewebehomogenat wurde ihnen unter Äthernarkose direkt ins Gehirn injiziert. Ob sie am ‹Virus› oder an den Folgen des Eingriffs starben, ist ohne entsprechende Kontrolle nicht unterscheidbar.»
Erschwerend komme hinzu, dass ein echter Ansteckungsversuch durchgeführt worden sei, den aber niemand erwähne (zum Thema Ansteckung siehe auch den TN-Beitrag «Auch neue Studie kann Ansteckungstheorie nicht belegen» und die TN-Rezension des Buches «Ist eine Erkältung ansteckend?»):
«Die Autoren brachten experimentell inokulierte Mäuse mit nicht inokulierten Mäusen in direkten Kontakt. Ergebnis: NEGATIV. Sprich, bei den Kontaktmäusen wurde keine ‹Infektion› festgestellt. Über das niederschmetternde Ergebnis wird aber lediglich in einem Nebensatz berichtet.
Auch hier also ist keine Ansteckung nachweisbar – wie in allen kontrollierten virologischen Ansteckungsexperimenten durch natürlichen Kontakt. Bevor über Konzepte wie ‹Ausbreitung›, ‹Ansteckung› und ‹Infektion› berichtet wird, sollte zuerst diese Frage beantwortet werden: WO IST DER NACHWEIS?»
Vier Jahre vor Rappoport formulierte es der Autor Rami Nagel auf der Newsplattform Natural News wie folgt:
«Glauben Sie an die Zahnfee und den Weihnachtsmann? Sind das wirklich Menschen, die herumfliegen und Zauberei vollbringen? Hoffentlich nicht. Ja, es sind schöne Geschichten, etwas, woran man als Kind glauben kann; vielleicht sind es auch Geister oder Energiewesen. Aber sie existieren nicht aus Fleisch und Blut.
Dieser Artikel erklärt, warum das West-Nil-Virus genauso ein Märchen ist, an das die sogenannten ‹Behörden› Sie glauben lassen wollen. Es ist nicht realer als der Osterhase. Verinnerlichen Sie diese Wahrheit: Das West-Nil-Virus gibt es nicht!»
Das Schauermärchen sei von Pestizidherstellern, der Pharmaindustrie, der US-Seuchenbehörde CDC, staatlichen Behörden und Wissenschaftlern verbreitet worden, um Angst zu schüren. Diese Angst diene dazu, die Bevölkerung dazu zu bewegen, chemische Mückenbekämpfung und Impfungen zu akzeptieren.
Nagel beginnt mit Robert Koch und dessen Postulaten aus dem späten 19. Jahrhundert. Demnach müsse ein Krankheitserreger isoliert und anschließend auf ein gesundes Tier übertragen werden können, um die Krankheit zu erzeugen. Genau das sei bei Viren nie gelungen. Trotz fortschreitender Technik habe niemand ein Virus unter dem Mikroskop isolieren und seine krankheitsverursachende Wirkung nachweisen können.
Nicht nur beim «West-Nil-Virus» wird der Begriff «isoliert» missbrauchtStattdessen würden Wissenschaftler den Begriff «isoliert» bewusst missbrauchen. Die angebliche Isolierung des West-Nil-Virus erfolge durch das Zerkleinern von Mücken und Krähengehirnen, anschließendes Zentrifugieren und Filtern mit Poren, die weit größer seien als ein mögliches Virus. Wenn diese unsaubere Mischung in einer Petrischale Zellen abtötet, werde das Virus dafür verantwortlich gemacht – obwohl zahlreiche andere Substanzen im Gemisch enthalten seien. Gefundene RNA-Sequenzen stammten womöglich einfach aus dem Mückengehirn.
Der Autor stützt sich stark auf den deutschen Virologen und Molekularbiologen Stefan Lanka. Dieser habe erkannt, dass die angeblich gefährlichen Viren in Wahrheit überhaupt nicht existieren. Fotos, die als Viren von Influenza, Herpes, HIV, Masern oder anderen Krankheiten präsentiert würden, zeigten lediglich Zellpartikel oder anderes zelluläres Material.
Nagel fasst zusammen, dass krankheitsverursachende Viren eine bewusste Desinformationsstrategie seien. Bakterien und Pilze gebe es in kranken Organismen, krankmachende Viren jedoch nicht. Das lateinische Wort «virus» bedeute ohnehin Gift oder Giftstoff – und genau das sei die eigentliche Ursache vieler Symptome: die Reaktion des Körpers auf Umweltgifte.
Die Tests auf West-Nil-Virus wiesen laut Nagel keine echten Viren nach, sondern lediglich Antikörper, die auch eher auf Umweltvergiftungen hindeuteten. Die meisten positiv Getesteten zeigten überhaupt keine Symptome, ein kleinerer Teil leichte Beschwerden wie Ausschlag oder Müdigkeit, und weniger als ein Prozent eine schwere Gehirnentzündung.
Diese Kritik an fehlender Isolation, Reinigung und Kontrollversuchen findet sich im Übrigen nicht zuletzt auch bei SARS-CoV-2/Corona (siehe dazu den TN-Artikelzweiteiler «Virusnachweis – wo bist du?» von meinem Redaktionskollegen Konstantin Demeter, Marvin Haberland und mir). Darin argumentieren wir, dass Partikel, von denen behauptet wird, es handele sich um Viren, nie vollständig gereinigt («purified»), mit einem Elektronenmikroskop aufgenommen und biochemisch charakterisiert worden seien. Auch wurden weder bei SARS-CoV-2 noch bei anderen behaupteten Viren die ebenso unabdingbar erforderlichen Kontrollversuche durchgeführt.
Zudem betonen wir, dass die eigentliche Beweislast klar bei denjenigen liegt, die die Existenz pathogener Viren behaupten. In diesem Zusammenhang zitieren wir die Virologin Beverly E. Griffin, die bereits 1989 in Nature schrieb:
«Es wird sicherlich zu einer wissenschaftlich gesünderen Gesellschaft führen, wenn die Beweislast für HIV als tödlicher Krankheitserreger dorthin zurückkehrt, wo sie hingehört – zu denjenigen, die behaupten, dass HIV AIDS verursacht.»
Rappoport: Fälle korrelieren unter anderem mit IndustrieverschmutzungUm die Bevölkerung vor dieser angeblichen Gefahr zu schützen, versprühten Behörden Insektizide in Wohngebieten – ohne Einwilligung der Betroffenen. Das sei ein Verstoß gegen Gesetze und den Nürnberger Kodex. Solche Sprühaktionen töteten nicht nur Mücken, sondern auch deren natürliche Feinde. Die Mückenpopulation erhole sich danach umso stärker, was neue Sprühaktionen rechtfertige. Die eingesetzten Mittel enthielten hormonstörende und krebserregende Stoffe wie Piperonylbutoxid und Pyrethrine, die noch Wochen in der Umwelt blieben.
Rappoport argumentierte unterdessen auch, dass Menschen krank werden und sterben, ohne dass dies zwingend mit dem behaupteten Virus zusammenhängen müsse. In Dallas und anderen Hotspots korrelierten die Fälle sowohl bei Menschen als auch bei Vögeln mit mehreren Faktoren; darunter nahegelegene umweltbelastende Ölraffinerien, andere Luftverschmutzungen (die sicherlich durch heißes Sommerwetter verschärft worden seien) und das Vorhandensein des giftigen MTBE, eines Zusatzstoffs, der dafür sorgt, dass Benzin in Autos sauberer verbrennt. Rappoport:
«Im Großraum Dallas sind mindestens acht Raffinerien verzeichnet. Es gibt außerdem Berichte über eine erhöhte Luftverschmutzung durch die Erdgasförderung im Barnett Shale. Der Sommer 2012 war heiß. Im Jahr 2000 produzierten texanische Raffinerien 75 Prozent des gesamten MTBE in den Vereinigten Staaten.
Und da es in anderen Teilen der USA ein sehr heißer und trockener Sommer war, haben sich die Gebiete mit hoher Luftverschmutzung verschärft. Will ich damit sagen, dass das nie isolierte ‹West-Nil-Virus› als Deckmantel dienen könnte, um zu verschleiern, was die Menschen wirklich krank macht? Absolut.»
Nagel wiederum weist zudem darauf hin, dass es keinen Zusammenhang zwischen hoher Mückendichte und West-Nil-Fällen gebe. In waldreichen Gebieten mit Millionen von Mücken trete das Phänomen kaum auf, während in städtischen Gebieten mit wenigen Mücken tote Vögel gefunden würden. Die eigentliche Gefahr seien vielmehr Chemikalien wie DEET, die neurologische Symptome hervorrufen könnten, die dem angeblichen Virus zugeschrieben würden. Der Autor fordert sichere, natürliche Methoden der Mückenkontrolle statt giftiger Sprühaktionen.
Zu bedenken ist auch die Tatsache, dass Exosomen und andere Zellpartikel von angeblichen Viren kaum zu unterscheiden sind. Die Keimtheorie selbst, schreiben Demeter, Haberland und ich in unserem besagten Artikel weiter, steht auf wackligen Fundamenten: Historische Selbstversuche wie der von Max von Pettenkofer, der Cholerabakterien schluckte und nicht erkrankte, sowie zahlreiche Studien zeigen, dass Mikroorganismen sowohl bei Gesunden als auch bei Kranken vorkämen. Antoine Béchamps Satz «Die Mikrobe ist nichts, der Nährboden ist alles» gewinnt dadurch neue Aktualität.
Finanzielle Hilfe für die Ukraine: Ein Fass ohne Boden
Die EU hat der Ukraine zum Nationalfeiertag am vergangenen Montag fortgesetzte Hilfe zugesichert. Dabei wurden Rüstungshilfen im Umfang von 6,1 Milliarden Euro freigegeben. «Wir werden die Ukraine weiter so lange und so umfassend wie nötig unterstützen», erklärte Ratspräsident António Costa. Schon in den bisher viereinhalb Kriegsjahren habe man mehr als 220 Milliarden Euro mobilisiert. Zugleich drohte Costa Kremlchef Wladimir Putin mit neuen Sanktionen:
«Wir werden den Druck erhöhen, bis Russland das Töten beendet, ernsthaften Friedenswillen zeigt und an den Verhandlungstisch kommt».
In diesem Sommer habe man deutlicher als je zuvor gesehen, dass der Krieg Russlands Ressourcen aufzehre, behauptete Costa. Die bereits verhängten beispiellosen EU-Sanktionen hätten Wirkung gezeigt. Den angestrebten EU-Beitritt bezeichnete er als «die beste Garantie für Sicherheit und langfristige demokratische Stabilität für die Ukraine und für Europa insgesamt». Dass die EU-Kommission bisher keine ernsthaften diplomatischen Schritte für Friedensgespräche eingeleitet – und stattdessen eher Eskalation der Lage angeheizt hat, erwähnte Costa nicht.
Derzeit wird laut Costa das neue von den Staats- und Regierungschefs im Dezember vereinbarte Ukraine-Unterstützungsdarlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro umgesetzt. Mit den Mitteln würden Vorbereitungen auf den nächsten Kriegswinter, die Beschaffung von Drohnen und die Stärkung der ukrainischen Luftverteidigung finanziert.
Norwegen hat der Ukraine für 2027 ebenfalls weitere Finanzhilfen in Höhe von 7,8 Milliarden Euro zugesichert. Die Summe entspreche den Zuwendungen des Jahres 2026 und sei für militärische sowie humanitäre Zwecke vorgesehen, teilte Ministerpräsident Jonas Gahr Støre mit. Unabhängig davon vereinbarten Finnland und die Ukraine eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Produktion von unbemannten Systemen. Geplant ist unter anderem ein Gemeinschaftsunternehmen für unbemannte Überwasserschiffe.
Auch Großbritannien sicherte weitere Unterstützung zu: Premierminister Andy Burnham kündigte vor seinem Antrittsbesuch in der Ukraine Unterstützung für die dortige Produktion von Langstreckenraketen an. «Die Sicherheit der Ukraine ist unsere Sicherheit», propagierte Burnham. Großbritannien erlaube dem europäischen Raketenhersteller MBDA, geheime Informationen über britische Bauteile des Marschflugkörpers Scalp weiterzugeben. Dies solle Frankreich und der Ukraine helfen, lokale Produktionslinien für die Waffe aufzubauen.
Stellungnahme von Fuellmich zur Ablehnung seiner Revision
Vor wenigen Tagen wurde öffentlich, dass der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 17. März 2026 die Revision des Anwalts und Mitgründers des sogenannten Corona-Ausschusses Reiner Fuellmich verworfen hat. Damit wurde das Urteil des Landgerichts Göttingen über drei Jahren und neun Monaten wegen Untreue vom 24. April 2025 bestätigt. Hinzu kommen fünf Monate Untersuchungshaft, die merkwürdigerweise nicht auf die eigentliche Haft angerechnet werden.
Der Jurist Martin Schwab kritisierte den Beschluss scharf (wir berichteten). Fuellmich selbst hat sich dazu in einer Audio-Botschaft auf Englisch geäußert. Das Portal Fassadenkratzer hat die Stellungnahme dankenswerterweise übersetzt. Wir geben den Text hier wieder.
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Liebe Freunde,vielleicht habt Ihr schon gehört, dass wir am 18. August vom Bundesgerichtshof über dessen Beschluss informiert wurden, mit dem unsere Revision zurückgewiesen wurde. Das spielt keine Rolle. Es spielt keine Rolle.
Wie Ihr Euch sicherlich auch erinnert, hatten wir drei Angriffslinien verfolgt. Diese hier war die am wenigsten vielversprechende, da niemand, der nicht zu 100 % mit der Regierung des «Deep State» auf einer Linie liegt, es bis zum Richter am Bundesgerichtshof schafft.
Und denken Sie auch daran, dass selbst der letzte hoch angesehene Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, der eine umfassende und detaillierte Untersuchung der Kontroverse gefordert hat, sagte, das gesamte deutsche Rechtssystem, einschließlich seines Verfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, habe die Deutschen im Stich gelassen, als es die Verfassung außer Kraft setzte, anstatt sie zu schützen.
Wir hatten jedoch gehofft, dass nicht alle Mitglieder dieses fünfköpfigen Richtergremiums korrupt sind. Und es gibt Grund zu der Annahme, dass dies tatsächlich der Fall ist und dass diejenigen, die zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren wollten, indem sie dieser ganz offensichtlichen Justizfarce ein Ende setzten, schließlich auf Anordnung der Regierung des «Deep State» zum Schweigen gebracht wurden.
Und hier ist der Grund dafür. Es ist nicht nur das korrupte Strafrechtssystem in Göttingen, das aus den Fugen geraten wird, wenn ich gewinne – und ich werde gewinnen –, sondern es ist die deutsche Regierung, die durch ihre ehemalige Innenministerin, die ehemalige Präsidentin des deutschen Bundesnachrichtendienstes, die ehemalige Außenministerin, die es gerade noch geschafft hat, in ihren letzten Tagen als Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen für weitere negative Schlagzeilen zu sorgen, indem sie sowohl die USA als auch Russland gegen sich aufbrachte, sowie den Direktor der deutschen Version des FBI, die alle ins Abseits geraten werden, wenn die Wahrheit ans Licht kommt. Sie sind sich dessen alle voll und ganz bewusst, und deshalb machen sie die seltsamsten Fehler.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs trägt das Datum 17. März 2026, nicht den 17. August, wie wir zunächst dachten, da wir am 18. August über den Beschluss informiert wurden. Das kann jedoch nicht stimmen, da alle an meinem Fall beteiligten Vorinstanzen, zum Beispiel das Oberlandesgericht Braunschweig, das Landgericht in Göttingen sowie natürlich Staatsanwalt John und die Verteidigung, uns allen wurde vom Obersten Gerichtshof noch im Juli 2026 mitgeteilt, dass der Oberste Gerichtshof mehr Zeit benötige und über unseren Fall noch nicht entschieden habe. Dies deutet für uns darauf hin, dass es, wie oben beschrieben, interne Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs gegeben hatte.
Ein oder mehrere Richter wollten unserer Meinung nach ihrem Abstieg in die totale Gesetzlosigkeit und dem Abstieg der Regierung in den Totalitarismus ein Ende setzen. Deshalb hat das Gericht so lange gebraucht, um in diesem Fall zu entscheiden. Und dann wurde ihnen befohlen, unsere Revision zurückzuweisen, da jede andere Entscheidung die gesamte Regierung zu Fall gebracht hätte und noch bringen wird. In gewisser Weise sind diese fünf Richter – oder zumindest ein oder zwei von ihnen – also buchstäblich die Sündenböcke der Regierung, nur ohne Colt Seavers, Howie und Jody. Die Sache ist die:
Hätten sie das tatsächliche Datum des Beschlusses – nämlich August 2026 – darauf vermerkt, wäre dies ein schwerwiegender Verstoß gegen den Grundsatz des zügigen Verfahrens gewesen, der laut dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof besagt, dass Untersuchungshaft, die ohnehin nicht länger als sechs Monate dauern sollte, nur in Ausnahmefällen länger als ein Jahr dauern darf.
Und wenn man jemanden länger als zwei Jahre in Untersuchungshaft halten will, muss es sich um sehr schwerwiegende Fälle handeln, wie zum Beispiel Mordfälle. Außerdem sind dafür außergewöhnliche Gründe erforderlich. Das sind die Voraussetzungen, um jemanden länger als zwei Jahre in Untersuchungshaft zu halten. Nun, dies könnte unter diese Voraussetzungen fallen, da es sich um politische Verfolgung handelt, aber das werden sie niemals zugeben. Natürlich werden wir es ihnen beweisen.
Nun, ich befinde mich seit mehr als zwei Jahren und neuneinhalb Monaten in Untersuchungshaft – oder besser gesagt, ich war bereits so lange in Haft, als sie uns die Entscheidung mitteilten. Das ist viel zu lang. Und deshalb haben sie den Beschluss auf den 17. März rückdatiert und sich damit ein neues, sehr ernstes Problem geschaffen – ganz abgesehen davon, dass das Rückdatieren einer Entscheidung natürlich strafbar und an sich schon ein Skandal ist, denn nun besteht eine Lücke von fünf Monaten zwischen dem angeblichen Datum des Beschlusses, dem 17. März, und dem Datum, an dem wir darüber informiert wurden, dem 18. August.
Und das nächste Problem, das diese Rückdatierung für das Gericht mit sich bringt, ganz abgesehen von dem oben genannten Problem: Es darf keine Verzögerung geben, es darf keine Verzögerung zwischen dem Datum des Beschlusses und der Benachrichtigung der Parteien geben. Selbst sechs Wochen sind viel zu lang. Hier sind es nun ganze fünf Monate.
Werfen wir einen Blick auf die elfseitige Entscheidung selbst. Das ist ein Witz. Unsere Revision wird darin überhaupt nicht behandelt. Vielmehr wird auf den ersten dreieinhalb Seiten lediglich erläutert, warum meine Frau Inka dazu verpflichtet werden soll, mehr als 500.000 an genau jene Kriminellen zu zahlen, die in Zusammenarbeit mit Staatsanwalt John mehr als 1,158 Milliarden von uns gestohlen haben. Warum ist das so? Nun, das liegt an der zentralen Regel des «Deep State», dass jedes Familienmitglied eines Angeklagten finanziell ruiniert werden soll – oder, was das betrifft, jeder, der der «Deep-State»-Regierung kritisch gegenübersteht, wie zum Beispiel Jacques Baud aus der Schweiz. Denken Sie daran: Inka hatte mit all dem nichts zu tun. Dennoch pfänden diese Monster jeden einzelnen Monat ihre Invaliditätsrente.
Der Rest dieser lächerlichen Entscheidung befasst sich ausschließlich mit den verzweifelten Versuchen des Gerichts, Schindlers vorsätzliche und willkürliche Verlängerung der mir auferlegten Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten um weitere 5 Monate zu rechtfertigen, was bedeutet, dass die Gesamtstrafe natürlich 4 Jahre und 2 Monate beträgt. Der Grund dafür, so behaupten sie – und sie behaupten, dieser Grund sei völlig in Ordnung –, sei, dass ich für die Strategie der Verteidigung verantwortlich war. Nun, warum sollte ich das nicht tun? Ich bin der Angeklagte und ich bin Rechtsanwalt. Außerdem bin ich der Erfahrenste in unserem Verteidigungsteam. Und gerade deshalb reichte die Verteidigung einen Antrag nach dem anderen ein, um endlich auch unsere Zeugen anhören zu können und nicht nur die Zeugen der Anklage, um beispielsweise zu zeigen, dass ich tatsächlich von der deutschen Regierung in Mexiko aus politischen Gründen entführt wurde.
Das, so sagen sie natürlich, sei völlig lächerlich und habe nichts mit dem Fall zu tun. Es sei also völlig in Ordnung, sagen sie, weitere fünf Monate zu den drei Jahren und neun Monaten Haft hinzuzufügen. Nun, entgegen der Aussage des Gerichts in Leipzig hat das natürlich sehr wohl alles mit dem Fall zu tun, und es hätte die gesamte deutsche Marionettenregierung ins Wanken gebracht – und wird sie auch ins Wanken bringen –, denn – und das ist die gute Nachricht – was diese korrupten Scheingerichte in Göttingen und Leipzig ebenso wie Fauci bei den Senatsanhörungen zu unterdrücken versuchten, ist die Wahrheit über die Plandemie.
Warum? Weil dies nicht nur die deutsche Außenstelle des Deep State dieser Monster zu Fall bringen wird, sondern den gesamten transnationalen Deep State, und es wird die Türen zu vielen weiteren Fragen über den 11. September, den Klimaschwindel, die Überflutung unserer Länder mit illegalen und kriminellen Migranten usw. usw. öffnen.
Aber diese Wahrheit lässt sich in dem Zivilverfahren auf Schadensersatz, das wir vor kurzem zusammen mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung eingereicht haben, nicht unterdrücken; dieser Fall ist unzerstörbar. Er enthält den Antrag, den Staat Niedersachsen anzuweisen, mich unverzüglich freizulassen, denn dies ist in der Tat ein eindeutiger Fall einer Entführung zum Zwecke der politischen Verfolgung durch die deutsche Regierung. Deshalb wollten sie davon nichts hören. Und dies stellt einen Verstoß gegen Artikel 16 des Grundgesetzes dar. Und es handelt sich dabei sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als auch des Bundesverfassungsgerichts um einen extremen Ausnahmefall, einen extremen Sonderfall, der direkt zu Schadenersatzansprüchen nach dem zivilrechtlichen Deliktsrecht führt, einschließlich einer dauerhaften und sofortigen Entscheidung zu meiner Freilassung.
Ich werde mich natürlich auf diesen Fall konzentrieren, den sie aus offensichtlichen Gründen zumindest bis jetzt hinausgezögert haben, und ich werde diesen Fall, wie man so schön sagt, auf meinem heimischen Terrain verhandeln.
Noch eine Sache, und dies ist ein Hinweis auf die überaus wichtige Synchronizität der Ereignisse. Die (Partei der) deutschen Marionettenregierung – denken Sie daran, Merz ist der Nächste – bricht nun definitiv als die mit Abstand beliebteste politische Partei in Deutschland zusammen. Die AfD steht selbst nach den Umfragen der Mainstream-Medien kurz davor, jede einzelne der bevorstehenden Landtagswahlen in allen östlichen Bundesländern Deutschlands, beginnend am 6. September, zu gewinnen. Sicher, die Parteien des Deep-State-Kartells, darunter die regierende Koalitionspartei von Merz, die CDU, und die so gut wie irrelevante SPD, tun alles in ihrer Macht Stehende, um sie zu dämonisieren und zu stoppen, zum Beispiel, indem sie extreme juristische Maßnahmen gegen sie ergreifen und es vielen ihrer Kandidaten sogar verbieten, für ein Amt zu kandidieren.
Und die Mainstream-Medien, angeführt vom Fake-News-Magazin Der Spiegel, das die Bemühungen zur Dämonisierung und Entmenschlichung der führenden Politiker der Partei anführt, haben gerade eine Ausgabe des Magazins Spiegel herausgebracht, in der ein Bild eines jungen und energiegeladenen AfD-Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten eines der ostdeutschen Bundesländer zu sehen ist und er als der gefährlichste Mann Deutschlands bezeichnet wird. – Ich dachte, das wäre ich. – Und dieser ziemlich coole Typ zuckt einfach nur mit den Schultern, kauft Dutzende Ausgaben dieser Zeitschrift mit diesem Titelbild, signiert sie und verteilt sie an seine Anhänger, deren Zahl infolge dieser gewaltigen Demonstration von purem Bösen und Dummheit buchstäblich in die Höhe schießt.
Ich erzähle Euch das, weil ich schon seit geraumer Zeit weiß – und ich glaube, ich habe es Euch auch schon gesagt –, dass ich hier rauskomme, sobald das System, das mich hierher gebracht hat, zusammenbricht. Und genau das passiert gerade, während wir es in Echtzeit, aber wie in Zeitlupe, beobachten, als wäre es ein Autounfall. Die Lage für die falsche Marionettenregierung des Bundes, zumindest in den ostdeutschen Bundesländern, ist unhaltbar geworden. Sie ist fast buchstäblich lebensgefährlich geworden.
Und das liegt daran, dass die Koalitionsregierung von Bundeskanzler Merz unter der Führung seiner CDU die niedrigste Zustimmung genießt, die jemals für eine deutsche Regierung und einen deutschen Bundeskanzler verzeichnet wurde. Er steht in den Umfragen an letzter Stelle. Seine Zustimmungswerte und die seiner Regierung sind auf 12 % gesunken, 12 %.
Hinzu kommt, dass vorgestern ein CDU-Bürgermeister einer Stadt in einem der östlichen Bundesländer 10.000 Euro (Anm. d. Red.: 5.000) und anschließend weitere 5.000 Euro spendete – nicht an die CDU, sondern an die AfD – und die Menschen dazu aufrief, nicht für seine CDU, sondern für die AfD zu stimmen und Merz wegen seiner linken, völligen Inkompetenz zu entlassen. Das hat alles den Anschein einer Meuterei auf Merz' schnell sinkendem Schiff. Denn selbst die Mainstream-Medien konnten nicht länger ignorieren, dass fast 50 % der Mitglieder seiner eigenen Partei ihn loswerden wollen. Sein fast nicht vorhandener Koalitionspartner, die SPD, hat dort das gleiche Problem. Sogar eine Mehrheit der Parteimitglieder will, dass ihre Führung abtritt.
Es gibt noch mehr gute Nachrichten, aber ich belasse es dabei und hebe mir diese anderen guten Nachrichten für die nächste Stellungnahme auf, die sehr bald erscheinen wird. Ich füge jedoch eine Zusammenfassung eines neuen Buches bei, das meine Freundin Vera Sharav über die Plandemie veröffentlicht hat, zusammen mit meiner Arbeit, die durch Tausende von Stunden an Video-Interviews mit Hunderten von Experten belegt ist, sowie RFK Juniors Buch «The Real Anthony Fauci». Das sind alles Beweise, die wir brauchen, um die Monster und ihre Marionetten zu entlarven und sie vor einem Gericht vom Typ «Nürnberg 2.0» zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich bin nach wie vor und jetzt sogar noch sicherer, dass ich euch alle sehr bald wiedersehen werde, meine Freunde.
***
Der Fassadenkratzer weist auch auf ein Interview mit Roger Bittel vom 23. August hin, in dem Fuellmich ergänzt:
«Aber noch was Irres ist passiert. Und zwar hat mich einer der Anwälte darüber informiert, dass er auf seine Anfrage beim BGH, was denn das soll, wie kann das sein, dass das erst am 18. August mitgeteilt wird, aber schon am 17. März entschieden worden ist. Da haben die gesagt, nee, nee, nee, das ist am 17. März entschieden worden, aber nur im Tenor. Das heißt, der Tenor lautet ja faktisch, dass die Revision zurückgewiesen worden ist, mehr nicht.
So, also das bedeutet, dass die danach dann erst über die Gründe für diese Entscheidung nachgedacht haben und zwar fünf Monate lang. Mit anderen Worten, wir machen jetzt mal eine Entscheidung und warum wir sie gemacht haben, darüber denken wir danach mal fünf Monate nach, bis uns jemand sagt, jetzt ist aber mal gut.»
Dem Portal zufolge zeigt das, dass es bei dem Prozess nicht darum gegangen sei, die Wahrheit zu ermitteln. Stattdessen sei von vorneherein festgestanden, wie die Entscheidung lauten müsse:
«Zurückweisung der Revision. Erst dann sucht man nach geeigneten Gründen. Völlig korrupt. Eine vollkommene Selbstentlarvung des höchsten Gerichts.»
Verstorbene Dolly Parton finanzierte COVID-«Impfung»
Am 25. August starb die 80-jährige US-amerikanische Country-Sängerin und Schauspielerin Dolly Parton an Krebs. Viele Medien heben nun ihr umfangreiches philanthropisches Engagement hervor, so auch die BBC. Zu ihren wohltätigen Initiativen zählte demnach die Gründung der Imagination Library, die über 300 Millionen kostenlose Bücher an Kinder weltweit verschickte, um deren Lese- und Schreibfähigkeit sowie ihr Selbstwertgefühl zu stärken.
Zudem finanzierte Parton laut der BBC Bildungsprogramme, die die Schulabbrecherquote in ihrem Heimatbezirk in Tennessee deutlich gesenkt hätten. Auch habe sie Millionen für die Katastrophenhilfe nach regionalen Waldbränden und Hurrikanen gespendet und ein Schutzgebiet für Weißkopfseeadler gegründet. Darüber hinaus habe sie unter anderem Programme zur Behandlung von Kinderkrebs unterstützt.
Kritisch zu betrachten ist allerdings ihr Engagement für die «Impfungen» gegen «COVID». Der BBC zufolge rief Parton im Jahr 2020 die Menschen zu dieser Injektion auf. Und sie habe eine Million US-Dollar an das Vanderbilt University Medical Center in Nashville gespendet, das die Entwicklung des Moderna-«Impfstoffs» mitfinanzierte. Ein Teil des Geldes sei in die Finanzierung einer frühen klinischen Studie des Moderna-Präparats geflossen.
Wie der Sender berichtet, änderte Parton zudem in einer Neuinterpretation ihres Hits «Jolene» den Text in:
«Vaccine, vaccine, vaccine, vaccine,
I'm begging of you, please don't hesitate.
Vaccine, vaccine, vaccine, vaccine,
cause once you're dead, then that's a bit too late»
(Impfung, Impfung, Impfung, Impfung,
ich flehe dich an, bitte zögere nicht.
Impfung, Impfung, Impfung, Impfung,
denn wenn du tot bist,
ist es ein bisschen zu spät.)
In dem Video stellte Parton auch fest, dass sie «alt genug und klug genug» für die Injektion sei. Obendrein rief sie die Bürger nach dem Song erneut ebenfalls dazu auf, um «zur Normalität zurückzukehren». Sie erklärte, sie versuche gerade, witzig zu sein, aber mit dem «Impfstoff» meine sie es todernst, und ergänzte:
«Deshalb möchte ich all den Angsthasen da draußen sagen: Seid nicht solche Feiglinge, geht raus und lasst euch spritzen!»
Danach zeigte sich die Sängerin öffentlich bei ihrer COVID-«Impfung». Es ist nicht bekannt, wann bei Parton die Diagnose Krebs gestellt wurde. Nicht auszuschließen ist also, dass die Injektion damit zu tun hatte.
Der letzte unverbaute Weg nach Bern soll dem «Klimaschutz» geopfert werden
Wenn man von Bern Richtung Seeland fährt, gibt es mehrere Wege. Zwei davon sehen heute völlig anders aus als noch in den 1960er-Jahren. Siedlungen, Gewerbebauten, Straßen und Beton haben sich tief in die Landschaft gefressen. Verdichtung nennt man das inzwischen, manchmal auch Fortschritt.
Eine Route ist erstaunlich gleich geblieben: Zollikofen, Kirchlindach, Frienisberg. Wer hier unterwegs ist, fährt noch durch eine Landschaft, die nicht vollständig nach dem Raster von Bauzonen, Verkehr und Infrastruktur funktioniert. Wald, Felder und Dörfer liegen noch dort, wo sie seit Generationen liegen. Das soll sich ändern.
Oberhalb von Kirchlindach plant Windenergie Schweiz einen Windpark mit fünf Anlagen. Rund 200 Meter hoch sollen die Turbinen werden, mit Rotoren von etwa 140 Metern Durchmesser. Der geplante Standort liegt im Bereich Lindechwald, Leuchtschewald und Kohlholz – also ausgerechnet dort, wo die Landschaft bislang ihre Ruhe bewahrt hat. Die Windmessungen laufen derzeit.
Doch inzwischen geht es um mehr als fünf Windräder. Es geht um die Frage, ob eine Gemeinde über ein Projekt dieser Größenordnung überhaupt noch selbst entscheiden darf. Der Kanton Bern will nämlich das Zustimmungsrecht der Standortgemeinden für Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse abschaffen. Besonders brisant ist dabei das Vorgehen: Der entsprechende Passus soll nicht zuerst auf dem ordentlichen Gesetzesweg geändert werden, sondern per Verordnung. Im Entwurf steht unmissverständlich, die Zustimmung der Standortgemeinde sei nicht erforderlich.
Aline Trede wurde, als sie noch grüne Nationalrätin war, als linkste Politikerin der eidgenössischen Räte geratet. Nun ist sie Regierungsrätin, das heißt kantonalbernische Ministerin. Als solche will sie nun den letzten unberührten Weg von Bern ins Seeland verschandeln.
Für Kirchlindach ist das ein Affront. Die Gemeinde hat sich erst im Juni vorsorglich darauf vorbereitet, dass ihre Bevölkerung über den Windpark an der Urne befinden soll. Rund 80 Prozent der Stimmberechtigten stimmten der entsprechenden Anpassung der Gemeindeordnung zu. Nun könnte genau dieses demokratische Instrument kurzerhand bedeutungslos werden.
Man muss kein grundsätzlicher Gegner der Energiewende sein, um darin ein Problem zu erkennen: Wenn die Bevölkerung vor Ort bei einem Projekt, das ihre Landschaft dauerhaft verändert, nichts mehr zu sagen hat, stellt sich die Frage, was von der viel beschworenen Gemeindeautonomie übrig bleibt.
Der Regierungsrat argumentiert mit der Dringlichkeit der Energiewende. Verfahren müssten beschleunigt werden, der Kanton müsse beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorwärtsmachen. Bern will bis 2035 jährlich 600 Gigawattstunden Windstrom produzieren – dafür wären rund 100 Anlagen nötig. Das ist das große energiepolitische Ziel.
Kirchlindach ist der konkrete Preis dafür. Und dieser Preis besteht nicht aus einer Zahl in einer Energiestrategie, sondern aus Wald, Landschaft und einem Ortsbild, das nicht beliebig wiederhergestellt werden kann. Wer fünf Industrieanlagen von 200 Metern Höhe in einen Wald oberhalb eines Dorfes stellen will, verändert die Umgebung nicht ein bisschen. Er verändert ihren Maßstab.
Die Kritiker des Projekts sprechen deshalb von einer Industrialisierung der Landschaft. Sie befürchten Eingriffe in den Wald, Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse sowie Belastungen für die Bevölkerung. Auch die Bedeutung des Frienisbergs als Landschafts- und Erholungsraum wird ins Feld geführt. Die Region wurde von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz als Landschaft des Jahres 2024 ausgezeichnet.
Nicht jede Befürchtung der Windparkgegner ist damit automatisch bewiesen. Genau das müsste in den weiteren Planungs- und Umweltverträglichkeitsverfahren geklärt werden. Aber der Einwand, dass eine Landschaft mit fünf riesigen Windindustrieanlagen nicht mehr dieselbe sein wird, ist keine komplizierte wissenschaftliche These. Man muss nur hinschauen und -hören.
Auch politisch wächst der Widerstand. Der Verband Bernischer Gemeinden hält die geplante Änderung auf dem Verordnungsweg für rechtlich höchst problematisch. VBG-Präsident Daniel Bichsel spricht sogar von verfassungsrechtlichen Bedenken. Wenn das Mitspracherecht tatsächlich geändert werden soll, müsse dies über den ordentlichen Gesetzgebungsprozess geschehen – mit dem Großen Rat und letztlich der Möglichkeit eines Referendums.
Damit bekommt das Kirchlindacher Projekt eine zweite Ebene. Die Frage lautet nicht mehr nur: Braucht die Schweiz Windstrom? Sie lautet auch: Wie weit darf der Staat gehen, um seine energiepolitischen Ziele durchzusetzen?
Denn ausgerechnet dort, wo die Akzeptanz entstehen müsste, droht sie politisch abgebaut zu werden. Erst soll eine Gemeinde über ein Projekt abstimmen können. Dann wird ihr erklärt, dass diese Zustimmung nicht mehr nötig sei. Das mag ein Verfahren beschleunigen. Es macht das Projekt aber nicht automatisch besser – und schon gar nicht demokratischer.
Dabei ist Kirchlindach längst nicht allein betroffen. Das im Richtplan ausgeschiedene Windenergiegebiet reicht teilweise bis nach Münchenbuchsee. Dort wurden laut Gemeindepräsident Manfred Waibel sogar Vorverträge mit Landwirten für mögliche Standorte abgeschlossen. Auch dort wird deshalb genau beobachtet, was der Kanton entscheidet.
Die Ironie ist kaum zu übersehen: Der Staat will den Ausbau der Windkraft beschleunigen, weil er beim bisherigen Tempo nicht ans Ziel kommt. Und statt zunächst die Gründe für den Widerstand ernsthaft auszuräumen, soll nun offenbar das Hindernis beseitigt werden, das am offensichtlichsten im Weg steht: die Mitsprache derjenigen, die vor Ort leben.
So wird aus der Energiewende schnell eine Machtfrage. Kirchlindach steht deshalb exemplarisch für einen Konflikt, der weit über fünf Windräder hinausgeht. Auf der einen Seite steht das nationale Energieziel. Auf der anderen eine konkrete Landschaft und eine konkrete Gemeinde, die nicht einfach austauschbar sind.
Die Straße zwischen Zollikofen und dem Frienisberg hat die vergangenen Jahrzehnte erstaunlich gut überstanden. Noch führt sie durch eine Landschaft, die nicht überall von Beton, Gewerbe und Verkehr dominiert wird. Wenn der Windpark kommt, wird auch diese letzte Konstante verschwinden.
Und vielleicht ist genau das die eigentliche Frage, die sich die Politik stellen müsste: Ob wirklich jede Landschaft, die noch nicht verbaut ist, irgendwann als ungenutzte Fläche betrachtet werden muss.
Immer wichtiger werden deshalb zwei Initiativen: Die Gemeindeschutz-Initiative will den Gemeinden das letzte Wort bei Windkraftprojekten geben, die Waldschutz-Initiative Windkraftanlagen in geschützten Wäldern grundsätzlich verbieten.
Der gute Schwede, der böse Russe
Wer in den letzten Wochen die Zeitungen des Tamedia-Konzerns (Tages-Anzeiger & Co.) gelesen hat, kennt das Muster: Fast im Wochentakt wirft man Russland vor, sich in die Abstimmung vom 27. September über die Neutralitätsinitiative einzumischen.
Marco Diener hat die Sache bei Infosperber in verdankenswerter Gründlichkeit aufgearbeitet. Ende Juli wurde ein russisches Positionspapier zur Demokratie süffisant kommentiert, Anfang August ein Bericht über Desinformation durch den Sender Russia Today, Mitte August drohender parlamentarischer Widerstand gegen russische Propaganda. Selbst Bundesrat Cassis' gelassene Reaktion, die Stimmbevölkerung sei reif genug, solche Kommentare einzuordnen, galt als Enttäuschung. Ende August geriet der frühere Andermatter Gemeindepräsident ins Visier, der wegen der Pflege des Suworow-Denkmals in der Schöllenenschlucht schon vor Jahrzehnten gute Beziehungen zu Russland aufgebaut hatte.
Ganz anders die Tonlage, wenn die Ratschläge aus Schweden kommen. Der frühere Ministerpräsident Carl Bildt durfte im ganzseitigen Interview unwidersprochen erklären, die Schweiz solle sich (mit einem Ja zur Neutralitätsinitiative) für die Zukunft nicht die Hände binden und brauche glaubwürdige Streitkräfte, und er nannte das Munitions-Exportverbot an die Ukraine peinlich. Von ausländischer Einmischung war keine Rede.
Publizist Marco Diener bringt die Schieflage in seiner Medienkritik für Infosperber auf den Punkt: Man wünsche sich von den Tamedia-Redaktionen «ein bisschen mehr Vertrauen in die Urteilsfähigkeit der Stimmberechtigten». Wer Einmischung nur bei einer Seite anprangert, schwächt die eigene Glaubwürdigkeit. Eine Schweiz, die ihre Neutralität ernst nimmt, verdient eine Debatte mit gleichem Maßstab für alle auswärtigen Stimmen.
80,5 Prozent beschuldigt – und die Politik schaut weiter zu
Die Zahl ist derart drastisch, dass man sie zweimal lesen muss: 80,5 Prozent der Asylsuchenden aus Algerien, Marokko und Tunesien wurden 2024 während ihres Verfahrens in der Schweiz oder danach mindestens einmal als Beschuldigte in einem Strafverfahren erfasst. Bei Asylsuchenden aus allen anderen Herkunftsstaaten lag der Anteil bei gerade einmal 12,3 Prozent.
Doch statt diese Dimension endlich mit der nötigen Konsequenz zu diskutieren, wirkt die Schweizer Asylpolitik seit Jahren wie gefangen zwischen Problemanalyse und Ankündigungen. Die Behörden kennen die auffälligen Deliktsmuster, die Politik kennt die Zahlen – und trotzdem bleibt die entscheidende Frage ungelöst: Was geschieht mit Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die aber dennoch nicht ausreisen?
Dabei ist die Ausgangslage bemerkenswert eindeutig. Rund 99 Prozent der Asylgesuche aus Algerien, Marokko und Tunesien werden abgelehnt. Gleichzeitig weist diese Gruppe eine Beschuldigtenquote auf, die um ein Vielfaches über jener der übrigen Asylbevölkerung liegt.
Natürlich darf aus der Zahl von 80,5 Prozent nicht der Kurzschluss gezogen werden, 80,5 Prozent seien verurteilte Straftäter. Das sind sie nicht. Die Statistik erfasst Beschuldigte, nicht rechtskräftig Verurteilte. Genau diese Unterscheidung ist wichtig. Sie macht den Befund allerdings keineswegs belanglos – im Gegenteil: Schon die Häufigkeit, mit der Angehörige dieser Gruppe überhaupt in Strafverfahren auftauchen, ist alarmierend.
Und dann ist da noch die schmerzhafte Erkenntnis, dass schnelle Asylverfahren allein das Problem nicht lösen. Die Schweiz hat für nordafrikanische Gesuche beschleunigte Verfahren eingeführt. Mit Erfolg: Die Zahl der entsprechenden Asylsuchenden in den Bundesasylzentren ging laut Bundesrat um 42 Prozent zurück, ebenso die sicherheitsrelevanten Vorfälle.
Aber was nützt der schnellste Entscheid, wenn am Ende niemand die Rückführung durchsetzen kann? Genau hier klafft die politische Lücke. Ein negativer Asylentscheid ist zunächst ein Stück Papier. Eine Wegweisung ist eine Anordnung. Entscheidend ist jedoch, ob die betroffene Person tatsächlich das Land verlässt. Fehlende Papiere, ungeklärte Identitäten und mangelnde Kooperation können Rückführungen massiv erschweren. Und selbst wenn die Schweiz ihren Teil erledigt hat, braucht es die Bereitschaft des Herkunftsstaates, seine Staatsangehörigen zurückzunehmen.
Der Maghreb-Experte Beat Stauffer beschreibt zudem ein soziales Umfeld, in dem Perspektivlosigkeit, zerrüttete Familienverhältnisse und die Verlockungen sozialer Medien aufeinandertreffen. Junge Männer sehen Bilder von Wohlstand, Freiheit und schnellem Geld – und machen sich auf den Weg, obwohl sie wissen, dass ihre Chancen auf einen positiven Asylentscheid verschwindend gering sind.
Das ist keine Entschuldigung für Kriminalität. Im Gegenteil: Wer stiehlt, einbricht oder andere schädigt, muss dafür Verantwortung übernehmen. Aber eine Politik, die sich mit der Feststellung des Problems begnügt, hat ihren Auftrag ebenfalls nicht erfüllt.
Besonders bitter ist deshalb die Erkenntnis, dass offenbar durchaus Instrumente funktionieren. Wenn beschleunigte Verfahren zu einem deutlichen Rückgang der Zahl der Asylsuchenden und der sicherheitsrelevanten Vorfälle führen, drängt sich die Frage auf, weshalb solche Erfahrungen nicht konsequenter genutzt werden.
FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann fordert inzwischen sogar eine Einschränkung des Asylrechts für Menschen aus dem Maghreb. Er räumt dabei selbst ein, dass ein solcher Schritt mit internationalen Verpflichtungen kollidieren würde.
Das zeigt, wie aufgeheizt die Debatte inzwischen ist. Wenn ein Schweizer Parlamentarier bereit ist, einen Konflikt mit fundamentalen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Kauf zu nehmen, sollte das nicht einfach als nächste Schlagzeile abgeheftet werden. Es ist vielmehr ein Warnsignal dafür, wie sehr das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Systems erodiert.
Denn eines ist inzwischen kaum noch zu bestreiten: Ein Asylsystem verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn ein negativer Entscheid zwar ausgesprochen wird, seine Konsequenz aber in der Realität häufig ausbleibt.
Die Lösung liegt allerdings nicht in pauschaler Verachtung einer Herkunftsregion. Auch das wäre politisch bequem und sachlich falsch. Stauffer weist ausdrücklich darauf hin, dass kulturelle oder religiöse Faktoren die hohe Delinquenz nicht ausreichend erklären. Er nennt stattdessen soziale Verwahrlosung, Perspektivlosigkeit und irreguläre Migration als zentrale Probleme.
Gerade deshalb braucht es endlich eine Politik, die beides gleichzeitig schafft: konsequente Rückführungen abgelehnter Asylsuchender und laut Stauffer legale, kontrollierte Wege für jene, die tatsächlich arbeiten und sich integrieren wollen. Stauffer plädiert zudem für eine engere Zusammenarbeit mit den Maghrebstaaten und für Investitionen in Ausbildung und Perspektiven vor Ort. Was nicht mehr reicht, sind Betroffenheit, neue Arbeitsgruppen und die nächste Sonntagsrede.
US-Drogenbehörde beschlagnahmte 2025 über 47 Millionen gefälschte Fentanyl-Pillen und fast 10.000 Pfund Fentanylpulver
Wie beispielsweise bei Heroin und Kokain wurden auch bei den synthetischen Opioiden Oxycodon und Fentanyl Pharmaprodukte zu einem gravierenden gesellschaftlichen Suchtproblem. Laut der US-Drogenbehörde DEA hat das Schmerzmittel Fentanyl eine 50-mal stärkere Wirkung als Heroin und eine 100-mal stärkere als Morphium. In vielen US-Städten sieht man Menschen, die sich unter dessen Wirkung wie Halbtote bewegen. So wurde in den USA der 21. August zum National Fentanyl Prevention and Awareness Day (Nationalen Fentanyl-Präventions- und Aufklärungstag) ernannt.
Aus diesem Anlass teilte die DEA mit, dass sie im Jahr 2025 mehr als 47 Millionen mit Fentanyl versetzte, gefälschte Pillen und fast 10.000 Pfund Fentanylpulver beschlagnahmte. Der Behörde zufolge entsprechen die beschlagnahmten Betäubungsmittel 369 Millionen tödlichen Dosen Fentanyl. Im bisherigen Jahresverlauf reiche das sichergestellte Fentanyl für mehr als 239 Millionen tödliche Dosen. Laut dem US-Justizministerium können schon zwei Milligramm des Stoffes – «weniger als ein Salzkorn» – tödlich sein.
In einer Erklärung vom 21. August, auf die The Epoch Times hinweist, rief die DEA die Öffentlichkeit dazu auf, sich der Bedrohung bewusst zu bleiben, die Fentanyl für die US-amerikanischen Gemeinden darstellt. Laut der Behörde pressen die mexikanischen Kartelle CJNG und Sinaloa Fentanyl in gefälschte Pillen, die Ähnlichkeit mit rezeptpflichtigen Medikamenten wie Xanax, Oxycodon und Percocet haben. Zudem würden die kriminellen Gruppen Fentanyl unter Kokain, Methamphetamin und Heroin mischen. Sowohl das Sinaloa-Kartell als auch CJNG seien im vergangenen Jahr als ausländische Terrororganisationen eingestuft worden.
Nach Angaben der DEA wussten viele Menschen, die eine Fentanyl-Vergiftung erlitten, nicht einmal, dass sie die Substanz zu sich nahmen. Die Behörde betonte, dass die einzigen sicheren Medikamente diejenigen sind, die von akkreditierten und zugelassenen medizinischen Fachkräften stammen. Farhana Islam, Leiterin der DEA-Niederlassung in New York, erklärte in der Stellungnahme:
«Eltern sind oft die erste Verteidigungslinie, wenn es darum geht, unsere Kinder vor den Gefahren von Fentanyl und gefälschten Pillen zu schützen. Ein einziges Gespräch kann das Wissen vermitteln, das ein Leben rettet.»
In einer Erklärung vom 13. Mai teilten die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) mit, dass synthetische Opioide wie Fentanyl im vergangenen Jahr den größten Anteil an den Drogenüberdosis-Todesfällen in den Vereinigten Staaten ausmachten. Psychostimulanzien, einschließlich Methamphetamin, lagen demnach an zweiter Stelle.
The Epoch Times erwähnt auch einen Bericht des Rechnungshofs der US-Regierung vom September 2025, laut dem der Großteil des in die USA geschmuggelten Fentanyls aus Mexiko stammt, während die zur Herstellung der Rauschgifte verwendeten Chemikalien und Gerätschaften aus China kommen.
Die Trump-Regierung habe Maßnahmen ergriffen, um den Export von Fentanyl-Vorläuferstoffen aus China einzudämmen. Im November 2025 habe FBI-Direktor Kash Patel auf einer Pressekonferenz erklärt, dass Peking sich Berichten zufolge verpflichtet habe, die Ausfuhr von 13 Fentanyl-Vorläuferchemikalien nach Mexiko, Kanada und in die Vereinigten Staaten einzuschränken.
Im Dezember 2025 habe Präsident Donald Trump eine Verordnung unterzeichnet, die Fentanyl als Massenvernichtungswaffe einstuft. Er habe gewarnt, dass Gegner Fentanyl unter anderem als Waffe gegen US-Amerikaner einsetzen. Dabei erinnerte er implizit an die Opiumkriege, als er erklärte:
«Sie versuchen, unser Land unter Drogen zu setzen. Man kann in der Geschichte zurückblicken: Schauen Sie sich China an, als dort alles voller Drogen war; sie haben enorm gelitten und andere konnten sie überwältigen. Keine Bombe richtet das an, was dieses Zeug tut.»
Trump zufolge ist die Menge an Fentanyl, die über die US-Grenze gelangt, inzwischen um 50 Prozent zurückgegangen. Peking und Washington würden zusammenarbeiten, um den Schmuggel dieser Betäubungsmittel einzudämmen.
Gemäß dem brasilianischen Journalisten Lucas Leiroz kann die Fentanyl-Krise in den USA allerdings nicht länger als ein ausschließlich externes Phänomen betrachtet werden, das nur mit internationalen Handelsrouten oder den Machenschaften ausländischer Organisationen in Verbindung steht. Tatsächlich gebe es stichhaltige Belege, die auf interne strukturelle Versäumnisse hindeuten, die tief im US-amerikanischen Regulierungs- und politischen System selbst verwurzelt sind. Diese innenpolitischen Faktoren zu ignorieren, verzerre nicht nur die Diagnose, sondern untergrabe auch jeden ernsthaften Lösungsversuch.
100.000 Franken für einen Regierungsratskandidaten – wie unabhängig sind politische Auszeichnungen?
Die Bonny-Stiftung verlieh dem jungen Züricher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt den mit 100.000 Franken dotierten Freiheitspreis. Der Zeitpunkt ist bemerkenswert: Andri Silberschmidt ist nicht einfach irgendeine Privatperson, die für ein Lebenswerk ausgezeichnet wird. Er ist Nationalrat, FDP-Politiker und inzwischen Kandidat für die Zürcher Regierungsratswahlen 2027. Eine mit 100.000 Franken dotierte Auszeichnung erhält damit eine Person, deren politische Bekanntheit und öffentliche Präsenz unmittelbar mit einem bevorstehenden Wahlkampf verbunden sind. Und das Geld kommt sehr gelegen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass der Preis politisch motiviert ist. Aber der Gedanke liegt nahe. Wer entscheidet über die Auszeichnung? Nach welchen Kriterien? Welche Personen waren an der Auswahl beteiligt? Gab es weitere Kandidatinnen und Kandidaten? Wurden politische Ämter und aktuelle Kandidaturen bei der Entscheidung berücksichtigt? Und welche Regeln gelten für den Fall, dass eine ausgezeichnete Person gleichzeitig mitten in einem Wahlkampf steht? Die Webseite der Bonny-Stiftung zeigt nur, dass der Stiftungsrat sehr prominent besetzt ist.
Das sind Fragen, die sich bei einer sechsstelligen Auszeichnung an einen aktiven Politiker geradezu aufdrängen. Zumal politische Netzwerke in der Schweiz häufig weniger über formelle Parteistrukturen funktionieren als über persönliche Bekanntschaften, Stiftungen, Verbände, Medienkontakte, Wirtschaftsbeziehungen und gesellschaftliche Kreise. Das muss weder illegal noch abgesprochen sein. Aber gerade deshalb kann Transparenz darüber entscheiden, ob die Öffentlichkeit einen Vorgang als unabhängig wahrnimmt.
Auch Silberschmidts politische Leistungen dürfen selbstverständlich gewürdigt werden. Ob diese Leistungen einen Freiheitspreis von 100.000 Franken rechtfertigen, ist eine Frage, die das zuständige Gremium beantworten muss. Allerdings darf man die Frage stellen, ob ein weniger vernetzter, aber gleich engagierter Politiker ebenso ausgezeichnet worden wäre und wie unabhängig der FDP-Jungspund noch ist.
Wie unabhängig muss eine politische Auszeichnung sein, damit sie auch dann als unabhängig wahrgenommen wird, wenn der Preisträger gerade um ein politisches Spitzenamt kämpft? Denn Unabhängigkeit ist nicht nur eine Frage der Absicht. Sie ist auch eine Frage der nachvollziehbaren Distanz.
Wer einem amtierenden Politiker kurz vor einem wichtigen Wahlkampf 100.000 Franken überreicht, muss deshalb mit kritischen Nachfragen rechnen. Nicht weil ein Preis automatisch Wahlkampf ist – sondern weil demokratische Institutionen und Stiftungen gerade bei solchen Konstellationen zeigen müssen, dass ihre Entscheidungen nachvollziehbar, transparent und frei von persönlichen Netzwerken zustande kommen. Und genau diese Fakten sollte die Öffentlichkeit kennen.
Fingerabdrücke können gefälscht werden, warnt die deutsche Cyber-Sicherheitsbehörde
Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Warnung vor der ausschließlichen Verwendung von Fingerabdrücken zum Entsperren von Smartphones oder zum Einloggen in sensible Anwendungen ausgesprochen. Aus einem Foto könne ein gefälschter Fingerabdruck hergestellt werden, so das BSI am Montag in einem Social-Media-Beitrag.
Künstliche Intelligenz in Kombination mit 3D-Druckern stellten ein Risiko dar, weil hochauflösende Online-Fotos weit verbreitet sind und sich deren Qualität stetig verbessert. Angreifer könnten mithilfe von KI-Tools Fingerabdrücke extrahieren und sie mit einem 3D-Drucker nachbilden. Ein solcher synthetischer Abdruck könne dem echten so ähnlich sein, dass er die biometrischen Authentifizierungsmechanismen eines Mobiltelefons umgehen und es entsperren könne.
Selbst ein Foto von jemandem, der eine harmlose «Peace»-Geste zeigt, könne genügend visuelle Informationen für den Missbrauch liefern, betont die Behörde für Cyber-Sicherheit. Daher werde geraten, auf hochgeladenen Bildern keine Details von Fingerkuppen zu zeigen oder die Auflösung der Fotos und Videos zu reduzieren, um das Auslesen der Bilder zu erschweren.
Für den Zugriff auf Smartphones, Banking-Apps oder Passwortmanager sei die alleinige Nutzung von Biometrie entsprechend risikoreich. Das BSI empfiehlt die Verwendung einer Multifaktor-Authentifizierung zusammen mit Passwörtern. Im Gegensatz zu Fingerabdrücken können Passwörter oder PINs geändert werden, falls sie gestohlen werden.
Ganz allgemein ist die Biometrie als Schutzmaßnahme keineswegs so sicher, wie sie vielleicht erscheint oder wie sie oft propagiert wird. Darauf weist die Website BankInfoSecurity in diesem Zusammenhang hin. Sicherheitsforschern ist es schon seit Jahren verschiedentlich gelungen, biometrische Sicherheitssysteme zu überlisten.
Bereits vor fast zwei Jahrzehnten sorgte das Hacker-Kollektiv vom Chaos Computer Club für Aufsehen, als es einen Fingerabdruck des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble kopierte – damals noch ohne 3D-Drucker. Wenige Jahre später, 2014, war die damalige deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen das Ziel einer Demonstration. Anhand von wenigen hochauflösenden Fotos und mit handelsüblicher Software konnte ihr Abdruck rekonstruiert werden.
Schon lange können auch Gesichtserkennungs-Software und Systeme für Iris-Scans hintergangen werden. Man kann sich leicht vorstellen, was mit Hilfe von Werkzeugen auf heutigem KI-Niveau alles möglich sein dürfte. Das führt letztlich auch zu der Frage, ob der Grund für das politische Pushen von biometrischen Verfahren und Datenbanken tatsächlich immer die vorgebliche Sicherheit ist.
Schottland: Polizei fordert Maskierungsverbot zugunsten von Gesichtserkennung
Wenn die schottische Polizei in der Öffentlichkeit Live-Gesichtserkennung (LFR) einsetzen darf, dann sollte das Tragen von Masken verboten sein, erklärte jüngst die schottische Polizeiföderation laut Biometric Update. Diese Forderung komme zeitgleich mit dem Start eines neuen Projekts, das die Regulierung des Einsatzes von Echtzeit-Gesichtserkennung durch die schottische Polizei untersucht.
Es mache wenig Sinn, Millionen von Pfund in hochentwickelte Technologie zu investieren, die in der Lage ist, ein Gesicht zu erkennen, wenn eine Person, die ein Verbrechen begehen wolle, ihr Gesicht einfach hinter einer Maske verbergen könne, wird der Generalsekretär der Föderation, David Kennedy, zitiert. Kennedy wünsche sich das kürzlich verabschiedete englische Modell, welches der Polizei die Einrichtung von 24-stündigen «maskenfreien Zonen» erlaubt, auch für Schottland.
Die schottische Polizei habe letztes Jahr ihre Absicht bekräftigt, LFR einzuführen, so Biometric Update. Das habe eine Reihe von Reaktionen ausgelöst, von Forderungen nach einem Verbot der Technologie bis zu Zusicherungen hinsichtlich von Vorschriften.
Während Echtzeit-Gesichtserkennung in England und Wales bereits seit Jahren eingesetzt werde, verfolge Schottland insgesamt einen besonnenen Ansatz bei der Festlegung der Regulierung dieser Technologie, so das Portal. Diesem Zweck diene auch eine kürzlich gestartete Studie zur Anwendung von Live-Gesichtserkennung bei der Polizei.
Das Projekt «Face[REC]» kombiniere juristische Analysen mit Workshops, um Erkenntnisse von Polizeibeamten und Bürgern zu gewinnen. Die Forschung konzentriere sich auf die ethischen Implikationen von LFR und geeignete Regulierungen.
Unabhängig davon werden sicher bei der «nächsten Pandemie» auch in Schottland ähnliche Maskenregeln gelten wie bei der «letzten». Vorsorglich hat jedenfalls David Kennedy seine Forderungen bereits dahingehend eingeschränkt, dass Ausnahmen von dem Verbot aus religiösen, kulturellen, medizinischen und beruflichen Gründen gemacht werden müssten.
Meta erzielt Vergleich über fast 17 Milliarden Dollar wegen Schäden durch soziale Medien bei Kindern
Mark Zuckerbergs Firma Meta hat laut Reuters zugestimmt, maximal 16,68 Milliarden Dollar zu zahlen und wesentliche Änderungen an Facebook und Instagram vorzunehmen. Damit lege das Unternehmen Klagen von 29 US-Bundesstaaten bei, die ihm vorwarfen, diese Plattformen so gestaltet zu haben, dass sie Kinder süchtig machen, Verbraucher über deren Sicherheit getäuscht und personenbezogene Daten von Kindern unrechtmäßig gesammelt zu haben.
Der Presseagentur zufolge wird Meta nun tägliche Nutzungslimits einführen, die nächtliche Nutzung für Kinder auf Facebook und Instagram einschränken sowie die Maßnahmen verstärken, um Kinder vor dem Zugriff auf altersbeschränkte Inhalte zu schützen.
Das Unternehmen habe allerdings jegliches Fehlverhalten im Rahmen der Vergleichsvereinbarung zurückgewiesen.
Der Vergleich vom Mittwoch lege zudem Klagen aus Kalifornien, Illinois, New Mexico und Washington, D.C. über Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Skandal bei. Die Beratungsfirma hatte damals personenbezogene Daten von Millionen Facebook-Nutzern gesammelt. Diese Staaten erhalten demnach zur Beilegung dieser Klagen 459,3 Millionen Dollar.
Trotz des erfolgreichen Abschlusses dieses aufsehenerregenden Bundesprozesses in Oakland sieht sich Meta Reuters zufolge weiterhin Tausenden von Klagen im ganzen Land ausgesetzt. Diese würden auch Konkurrenten wie Snap, Alphabet und ByteDance betreffen und seien von Einzelpersonen, Schulbezirken und Landesregierungen eingereicht worden, die behaupten, dass Funktionen sozialer Medien eine Krise der psychischen Gesundheit unter Jugendlichen ausgelöst haben.
Der Einigung seien schwere juristische Rückschläge Anfang des Jahres vorausgegangen, darunter Strafzahlungen in Höhe von fast einer Milliarde Dollar in einem Prozess in New Mexico und ein Juryurteil über sechs Millionen Dollar zugunsten eines Klägers, der an Depressionen und Angstzuständen im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien leidet.
Fuellmich scheitert vor höchstem Gericht – Beschluss atmet «Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaats»
Seit wenigen Tagen ist klar: Die Verurteilung von Reiner Fuellmich ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 17. März 2026 (6 StR 359/25) die Revision des früheren Anwalts und Mitgründers des sogenannten Corona-Ausschusses verworfen. Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich am 24. April 2025 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt (TN berichtete).
Der BGH-Beschluss ist seit gestern auf der Homepage des Gerichts abrufbar und war der Verteidigung vergangene Woche zugestellt worden. Was bleibt, sind grundlegende kritische Fragen – nicht nur zur Schuldfeststellung, sondern vor allem zur Handhabung der Untersuchungshaft und zur Begründungspraxis der Revisionsgerichte.
Das Göttinger Urteil stützte sich auf die Feststellung, dass von den Spendengeldern des Corona-Ausschusses 700.000 Euro in Fuellmichs Privatvermögen geflossen seien. Unstreitig scheint zu sein, dass das Geld dorthin gelangte; streitig war und bleibt, ob es dorthin fließen durfte. Der BGH beschränkte sich in seinen Entscheidungsgründen weitgehend auf die knappe Feststellung, die Verfahrensrüge müsse erfolglos bleiben und die Überprüfung des Schuldspruchs habe keinen Rechtsfehler ergeben. Längere Ausführungen widmete das höchste Strafgericht allein der Entscheidung des Landgerichts, fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die Strafhaft anzurechnen.
Gerade diese Nicht-Anrechnung wirft schwere rechtsstaatliche Bedenken auf. Durch sie verlängert sich die tatsächliche Haftdauer Fuellmichs auf insgesamt vier Jahre und zwei Monate – fünf Monate länger, als das Landgericht selbst als tat- und schuldangemessen angesehen hatte. Die gesetzliche Grundlage bildet § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB. Danach kann das Gericht die Anrechnung ganz oder teilweise unterbleiben lassen, «wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist». Die Nicht-Anrechnung ist damit eine Sanktion nicht für die Tat selbst, sondern für das Nachtatverhalten.
Der Jurist Martin Schwab, der die Entscheidung in einer ausführlichen Stellungnahme analysiert hat, sieht darin erhebliche verfassungsrechtliche Probleme und kritisiert die Handhabung durch die Gerichte scharf. In seinem Telegram-Kanal schreibt er heute:
«Die Nicht-Anrechnung der U-Haft ist eine zusätzliche Strafe für den Angeklagten, die er nicht etwa deshalb bekommt, weil er den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllt hat, sondern weil er sich – salopp gesprochen – auch hinterher noch benommen hat wie die Axt im Walde»
Art. 103 Abs. 2 Grundgesetz verlange Bestimmtheit: Niemand dürfe bestraft werden, wenn die Strafe nicht vor dem inkriminierten Verhalten im Gesetz bestimmt war. Ein Gesetz des Inhalts, dass sich jemand «nicht wenigstens nach der Tat anständig benimmt» oder «den dicken Max markieren» müsse, erfülle diese Anforderung nicht und sei verfassungswidrig. Schwab fordert daher die ersatzlose Abschaffung der Vorschrift:
«Die U-Haft muss immer und ausnahmslos vollständig auf die Strafhaft angerechnet werden.»
Auch die Art und Weise, wie der BGH mit den Revisionsrügen umging, stößt auf seine Kritik. Die Verteidigung hatte umfangreich vorgetragen, Fuellmichs Verhalten erfülle den Tatbestand der Untreue nicht, und hatte Verfahrensrügen erhoben. Der BGH hielt dem kaum mehr als den Hinweis entgegen, die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, und verwies bei der Verfahrensrüge lediglich auf die Gegenargumente der Staatsanwaltschaft – ohne mitzuteilen, was genau gerügt worden war oder warum die Auffassung der Staatsanwaltschaft überzeuge. Schwab moniert:
«Mich ärgert zunehmend die unter Revisionsgerichten – vor allem in Strafsachen – verbreitete Praxis, Revisionsangriffe, mit welcher Mühe und welcher Substanz sie auch vorgetragen sein mögen, ohne jede Begründung abzuschmettern.»
Die Botschaft an das rechtsuchende Publikum atme «den Ungeist eines autoritären Obrigkeitsstaats». Rechtsanwendung ohne Begründung sei keine Rechtsanwendung – eine Maxime, die Jurastudenten vom ersten Semester an eingeprägt werde. Was sollten Studenten glauben, wenn ausgerechnet der BGH jede Begründung schuldig bleibe?
Der BGH billigte die Nicht-Anrechnung ausdrücklich, weil er das Verteidigungsverhalten als missbräuchlich bewertete. Fuellmich und seine Verteidiger, darunter Katja Wörmer, hätten seit Mitte 2024 fortgesetzt sinnlose Anträge gestellt, den Schlussvortrag zunächst verweigert und das Verfahren verschleppt, um es als Bühne für verfahrensfremde Themen zu nutzen – darunter «ritueller Kindesmissbrauch», «Klimawandelpolitik» oder «satanische Rituale und Olympia». Der BGH griff ausgerechnet die Themen «ritueller Kindesmissbrauch» und «Kinderorganhandel» exemplarisch heraus.
Schwab warnt vor den möglichen Wirkungen dieser Auswahl: Gerade in einer Zeit, in der einzelne Fälle von Richtern mit kinderpornografischem Material das Vertrauen in die Justiz belastet hätten, könne der Eindruck entstehen, das Phänomen sei weiter verbreitet. Er betont zugleich ausdrücklich, dass die überwältigende Mehrheit der rund 22.000 Berufsrichterinnen und -richter mit solchen Verbrechen nichts zu tun habe.
Darüber hinaus moniert Schwab, dass die Richter, die über die Nicht-Anrechnung entscheiden, zugleich Zeugen des beanstandeten Verteidigungsverhaltens seien. Dies stelle ihre Objektivität in Frage und stehe im Spannungsverhältnis zu § 22 Nr. 5 StPO sowie zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Recht auf den gesetzlichen Richter). Die Verärgerung des Göttinger Gerichts über das Verhalten der Verteidigung trete in der Begründung klar hervor – menschlich verständlich, aber der Objektivität abträglich.
Die Kernpunkte der Kritik von Martin Schwab im Überblick:
- Die Nicht-Anrechnung von fünf Monaten U-Haft verlängert die tatsächliche Haftdauer über das vom Landgericht als angemessen erachtete Maß hinaus und stellt eine zusätzliche Strafe für Nachtatverhalten dar.
- § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB genügt nicht den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG und ist daher verfassungswidrig; die Vorschrift sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Der BGH hat die umfangreichen Revisionsrügen der Verteidigung (Sach- und Verfahrensrügen) ohne inhaltliche Auseinandersetzung und ohne ausreichende Begründung abgewiesen – eine verbreitete und zu kritisierende Praxis der Revisionsgerichte.
- Die Entscheidung über die Nicht-Anrechnung erfolgt durch Richter, die selbst Zeugen (und möglicherweise Betroffene) des beanstandeten Verhaltens waren; dies gefährdet die Unvoreingenommenheit und verstößt gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters.
- Die exemplarische Herausstellung der Themen «ritueller Kindesmissbrauch» und «Kinderorganhandel» durch den BGH ist unglücklich und kann bestehende Misstrauensgefühle gegenüber der Justiz unnötig verstärken.
- Die Begründung der Gerichte ist nicht geeignet, den Eindruck politischer Verfolgung auszuräumen.
Fuellmich selbst hatte sich vor wenigen Monaten aus der JVA Bremervörde zu Wort gemeldet. In einer ausführlichen Botschaft, die TN dokumentiert hat, argumentierte er, Aussagen seiner früheren Mitstreiterin Viviane Fischer zögen dem Urteil den Boden unter den Füßen weg. Fischer habe in einem Artikel geschrieben, die Darlehensverträge seien «ausdrücklich» als Scheingeschäfte ausgestaltet gewesen. Genau auf der Annahme einer stillschweigenden Treuhandabrede habe das Göttinger Urteil jedoch maßgeblich beruht.
Fuellmich sieht darin Widersprüche zu früheren Aussagen und fordert Konsequenzen bis hin zu Ermittlungen wegen Falschaussage und Rechtsbeugung. Er bezeichnet das Verfahren weiterhin als «Scheinverfahren» und betont, er habe keine Straftat begangen.
Während «alternative» Medien und juristische Beobachter wie Schwab die Begründungsdefizite und verfassungsrechtlichen Fragen ausführlich thematisieren, bleibt die Berichterstattung großer Mainstream-Medien auffallend knapp und unkritisch. T-Online etwa meldete die Rechtskraft des Urteils in einem kurzen Beitrag. Es referierte die Feststellung des Gerichts zu den 700.000 Euro, die Fuellmich «für eigene Zwecke abgezweigt» habe, und die Bestätigung der Nicht-Anrechnung der Untersuchungshaft wegen Prozessverschleppung.
Eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Bedenken gegen § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB, mit der knappen Begründungspraxis des BGH oder mit den von Fuellmich vorgetragenen Widersprüchen findet sich dort nicht. Der Tenor beschränkt sich auf die Bestätigung der Haft und die Einordnung Fuellmichs als «vermeintlichen Corona-Aufklärer».
Dabei wirft die Art und Weise, wie die Gerichte mit der Revision und der Nicht-Anrechnung der Untersuchungshaft umgegangen sind, offenkundig Fragen auf, die über den Einzelfall hinausreichen. Schwab fasst es so zusammen:
«Sollte es das Anliegen des Landgerichts Göttingen gewesen sein, den Eindruck, Reiner Fuellmich werde politisch verfolgt, zu zerstreuen, ist dies jedenfalls mit der von beiden Gerichten gegebenen Begründung nicht gelungen.»