«Mit Brigitte Bardot verschied eine starke und unabhängige Frau, die es nicht nötig hatte, sich dem Zeitgeist unterzuordnen oder sich gar – wie leider viele deutsche Prominente – zur Systemnutte machen zu lassen, und die solches auch in der Not nicht getan hätte. Die einfach zu sich stand und standhaft war. Ein schönes Zitat von ihr als Abschluss: ‹Früher habe ich mit meinem Hintern schockiert, jetzt schockiere ich mit meinen Büchern (Meinungen). Das ist das Gleiche!›» (– Nachruf der Seite https://publikum.net/).
Transition News
Berliner Zeitung: Ex-Lobbyist, der von der Leyen anzeigte: „EU steuert auf sozialen und wirtschaftlichen Kollaps zu“
Weltwoche: Unehrliche Europapolitik: Jetzt wollen die Unterwerfungspolitiker das Stromabkommen vom EU-Anbindungspaket trennen
Welt: Grippewelle beginnt früher – Mediziner fordern Impfung für Babys ab sechs Monaten
Studie: Nachweis von Pfizer-mRNA in Plazenten, Spermien, Blut der meisten Probanden und bei der Hälfte der «ungeimpften» Schwangeren
Der Öffentlichkeit wurde versichert, dass die Spike-Proteine der Injektionen gegen «COVID» im Arm bleiben und eine kurze genetische Botschaft übermitteln, bevor sie innerhalb weniger Stunden abgebaut werden. Schon 2023 hatte jedoch eine Studie gezeigt, dass diese Proteine, die mit Herz-, Gehirn- und Immunschäden in Verbindung gebracht werden, noch ein halbes Jahr nach der Injektion nachweisbar sind. Die Untersuchungen endeten zu diesem Zeitpunkt, doch die Autoren schließen nicht aus, dass die Produktion unbegrenzt weitergehen könnte (wir berichteten).
In einer anderen Studie wurden Impf-Spikes sogar noch nach 775 Tagen nachgewiesen, und zwar in allen Organen (wir berichteten). Dieses Jahr konnten dann Forscher den Mechanismus dahinter ermitteln: Diese mRNA-Injektionen liefern demnach nicht nur Anweisungen, sondern programmieren den Körper um, um die Lebensspanne der Spike-Proteine zu verlängern (wir berichteten).
Nun wurde die mRNA des «COVID-Impfstoffs» von Pfizer-BioNTech in einer neuen Studie im Blut, in der Plazenta und im Sperma gefunden, wie der Epidemiologe Nicolas Hulscher auf seinem Substack Focal Points berichtet. Die Ergebnisse seien «zutiefst besorgniserregend»:
«Bei 88% der schwangeren Frauen, die innerhalb der letzten 100 Tage geimpft wurden, war Pfizer-mRNA sowohl im Blut als auch im Plazentagewebe nachweisbar. Bei männlichen Samenspendern wiesen 100% derjenigen, die Spermien produzierten, Impfstoff-mRNA in ihren Spermien auf, und bei 50% war sie noch lange nach der Impfung im Ejakulat nachweisbar.
Noch beunruhigender ist, dass Pfizer-mRNA bei 50% der getesteten ungeimpften Frauen nachgewiesen wurde – bei zweien sowohl in der Plazenta als auch im Blut und bei einer nur im Blut. Dieses Ergebnis zwingt die Wissenschaft, sich mit der Realität der Virusausscheidung auseinanderzusetzen, die von offizieller Seite kategorisch bestritten wird. Am auffälligsten ist jedoch, dass die mRNA bei 50% der Probandinnen auch mehr als 200 Tage nach der Impfung noch vorhanden war.»
Dies ist laut Hulscher der bislang deutlichste Beweis dafür, dass der «Impfstoff» nicht innerhalb weniger Stunden abgebaut wird, sondern persistiert, im Blutkreislauf zirkuliert und sich in den menschlichen Fortpflanzungsorganen und im Gewebe des Fötus ablagert. Die Konsequenzen seien enorm.
Pfizer/BioNTech verheimlichte in der klinischen Studie zum mRNA-COVID-19-«Impfstoff» zwei Todesfälle
In ihrer Analyse zum Zulassungsverfahren des Pfizer/BioNTech-«Impfstoffs» haben die australische Ärztin Jeyanthi Kunadhasa und die emeritierte Professorin im Fachbereich Biologie, Corinne A. Michels, aufgedeckt, dass Pfizer/BioNTech zwei Todesfälle in ihrer klinischen Studie zum Covid-19-«Impfstoff» verschwiegen haben.
Hintergrund: Die mRNA-«Impfstoffe» von Pfizer/BioNTech und Moderna gegen COVID-19 erhielten im Dezember 2020 nach nur etwa 20 Wochen Testphase die Notfallzulassung (Emergency Use Authorization/EUA). In der klinischen Studie von Pfizer/BioNTech traten beunruhigende, aber nicht anerkannte schwerwiegende unerwünschte Ereignisse auf. Kunadhasa und Michels gehen davon aus, dass Mängel in den Verfahren der US-Regulierungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) zur Überprüfung klinischer Studien zu diesen Versäumnissen beigetragen haben könnten. Die Autorinnen schreiben:
«In der klinischen Phase-2/3-Studie 2020 zum mRNA-COVID-19-Impfstoff von Pfizer starb eine 63-jährige Studienteilnehmerin aus Kansas (Probandin 11141050), die in die Behandlungsgruppe aufgenommen worden war, am 19. Oktober 2020, 41 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis BNT162b2. Am selben Tag informierte ihre Notfallkontaktperson die klinische Studienstelle über ihren Tod. In der sechsmonatigen narrativen Dokumentation, die alle Todesfälle der Probanden in der Studie umfasst, wurde angegeben, dass sie einer Autopsie unterzogen worden war und dass als Todesursache ‹plötzlicher Herztod› festgestellt worden war.
Eine weitere US-Teilnehmerin aus Georgia (Probandin 11201050), 58 Jahre alt, die ebenfalls an der aktiven Gruppe der Studie teilnahm, starb am 7. November 2020 im Schlaf. Es wurde keine Autopsie durchgeführt, und der Gerichtsmediziner gab als Todesursache ‹Herzstillstand› an. Keiner der beiden Todesfälle wurde den Aufsichtsbehörden bei der Bewertung des Medikaments für die Zulassung gemeldet.»
Um zu verstehen, wie es zu dieser Datenlücke kommen konnte, müsse man den Prozess der FDA zur Bewertung und Zulassung von Impfstoffen kennen, so Kunadhasa und Michels. Der Hersteller, in diesem Fall Pfizer/BioNTech, habe die klinische Studie, das heißt die Rekrutierung der Probanden, die Verabreichung der Behandlung (Impfstoff oder Placebo), die Überwachung der Gesundheit der Probanden und die Aufzeichnung/Speicherung aller Gesundheits- und Testdaten der Probanden gemäß dem Studienprotokoll überwacht.
In der Regel würden die gesammelten Daten und Unterlagen am Ende der klinischen Studie dem Vaccine and Related Biological Products Advisory Committee (VRBPAC) der FDA vorgelegt, einem Ausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern mit Fachkenntnissen in den Bereichen Infektionskrankheiten und Impfstoffe sowie weiteren nicht stimmberechtigten und von Amts wegen berufenen Mitgliedern.
Der VRBPAC prüfe und bewerte wissenschaftliche Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen und berate den FDA-Kommissar unabhängig in diesen Fragen. Der FDA-Kommissar entscheide über die Zulassung des Impfstoffs, sei allerdings nicht verpflichtet, der Empfehlung des VRBPAC zu folgen.
Die klinische Studie zum COVID-19-mRNA-«Impfstoff» von Pfizer/BioNTech sei alles andere als typisch gewesen, betonen die Autorinnen. Das Studienprotokoll sei Teil von «Warp Speed» und einer «ausgerufenen Gesundheitskrise» gemäß der Definition des US-amerikanischen PREP-Gesetzes (Public Readiness and Emergency Preparedness Act) von 2005 gewesen. Die Bewertung durch das VRBPAC sei erfolgt, während die Studie noch lief und aktiv Daten gesammelt wurden.
Pfizer hatte die Erteilung einer Notfallzulassung für seinen Impfstoff als «Gegenmaßnahme» (in der Terminologie des PREP Act) angestrebt. Der Antrag von Pfizer auf eine Notfallzulassung für seinen Impfstoff berücksichtigte nur Daten, die vom Beginn der Studie am 27. Juli 2020 bis zum Stichtag am 14. November 2020 gesammelt wurden.
Der Antrag auf Notfallzulassung wurde am 20. November 2020 bei der FDA und dem VRBPAC eingereicht. Er umfasste nicht nur den EUA-Antrag, sondern auch die gesammelten Daten und Unterlagen zu den 44.060 teilnehmenden Probanden. Der VRBPAC trat 20 Tage später, am 10. Dezember, zusammen, um sich von Pfizer/BioNTech eine Zusammenfassung der Ergebnisse der klinischen Studie vorlegen zu lassen und Fragen zur Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs BNT162b2 zu erörtern.
Nach nur 20 Tagen unabhängiger Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der klinischen Studie gab der VRBPAC eine positive Empfehlung an die FDA ab. Die Notfallzulassung für das mRNA-Präparat von Pfizer/BioNTech wurde am 11. Dezember 2020 erteilt.
Kunadhasa und Michels waren Teil eines Teams, das eine forensische Überprüfung der 38 Todesfälle durchgeführt hat, die in den ersten sechs Monaten der klinischen Studie zum mRNA-«Impfstoff» von Pfizer/BioNTech auftraten. Dieses Team hat mehr als eine halbe Million Seiten der Originaldokumentation von Pfizer geprüft. Es handelt sich dabei um dieselben Dokumente und Datendateien, die der FDA vorgelegt wurden und die Grundlage für die Notfallzulassung des Impfstoffs bildeten.
Die FDA hatte versucht, die Offenlegung der Originalunterlagen von Pfizer/BioNTech zu den Studien um 75 Jahre zu verzögern. Diese Entscheidung wurde durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben, und die Dokumente wurden im Januar 2022 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (wir berichteten).
Die Auswertung der Unterlagen durch den VRBPAC müsse damals eine überwältigende Aufgabe gewesen sein, konstatieren Kunadhasa und Michels. Die Dokumentation zur klinischen Studie sei am 20. November 2020 eingereicht worden, und nur 20 Tage später sei der Ausschuss zusammengetreten, um über die Genehmigung der Notfallzulassung für Pfizer zu entscheiden. Angesichts dieses sehr engen Zeitrahmens sei es wahrscheinlich, dass sich der VRBPAC stark auf die Informationen gestützt habe, die Pfizer bei der Sitzung am 10. Dezember offengelegt habe.
Bei dieser Sitzung habe Pfizer berichtet, dass sechs Probanden während der ersten 20 Wochen der klinischen Studie (27. Juli bis 14. November 2020) verstorben seien, zwei in der Impfstoffgruppe und vier in der Placebogruppe. Diese Daten wurden auch hier und hier veröffentlicht. In einer forensischen Überprüfung wurden die Probanden-IDs aller sechs Patienten identifiziert.
Doch «zu unserer großen Überraschung», so Kunadhasa und Michels, seien die beiden oben genannten Todesfälle von geimpften Probanden aus Kansas und Georgia weder darin noch in der VRBPAC-Präsentation erwähnt worden, obwohl ihre Todesfälle eindeutig innerhalb des Berichtszeitraums vom 27. Juli bis 14. November 2020 aufgetreten seien. Somit seien zwei Todesfälle von Probanden zu einem kritischen Zeitpunkt, nämlich der Bewertung des EUA-Antrags, vor den FDA-Gutachtern «verheimlicht» worden.
Notwendige Reformen zur Wiederherstellung des öffentlichen VertrauensDas Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fähigkeit der Regierung, die Pharmaindustrie zu beaufsichtigen, müsse wiederhergestellt werden, fordern Kunadhasa und Michels. Denn klinische Studien seien ein notwendiges Instrument, um neue Wege zur Behandlung von Krankheiten zu finden und sicherzustellen, dass diese Behandlungen sicher und wirksam sind.
Wir würden uns darauf verlassen, dass die Arzneimittelbehörden dafür sorgten, dass die ethischen und sicherheitsrelevanten Belange der Teilnehmer an klinischen Studien und der breiten Öffentlichkeit geschützt werden. Die Teilnehmer an diesen Studien würden sich oft an solchen Studien beteiligen, um anderen zu helfen und einen Beitrag zum wissenschaftlichen Fortschritt zu leisten.
Die Hinweise auf «versteckte Todesfälle» in der klinischen Studie zum mRNA-COVID-19-«Impfstoff» von Pfizer/BioNTech würden zumindest für diese Studie ernsthafte Zweifel an der Integrität des Systems zur Meldung von Nachweisen aufkommen lassen. Die Autorinnen betonen:
«Bei der Untersuchung der von uns hier aufgeworfenen Bedenken sollte versucht werden, genaue Zeitangaben darüber zu ermitteln, wann die Meldungen über unerwünschte Ereignisse erfolgten. Verbesserte Systeme für die Eingabe, Aufzeichnung und Speicherung von Daten aus klinischen Studien, an denen nur wenige menschliche Vermittler beteiligt sind, würden einen großen Beitrag zur Behebung der derzeitigen Mängel in den Verfahren für klinische Studien leisten.»
Auch andere Faktoren müssten berücksichtigt werden. Die Struktur und Funktion der FDA-Beratungsausschüsse sollte mit besonderem Augenmerk auf die Verkürzung der Amtszeit der Mitglieder und die verstärkte Überprüfung von Interessenkonflikten der Mitglieder bewertet werden, fordern Kunadhasa und Michels. Darüber hinaus würde eine unvoreingenommene Entscheidungsfindung erheblich gewährleistet, wenn unabhängige Gutachter (die nicht Mitglieder des VRBPAC oder der FDA sind) vor der Sitzung des Beratungsausschusses uneingeschränkten Zugang zu den Daten klinischer Studien erhielten und aktiv am Überprüfungsprozess mitwirken dürften.
Die Methodik der Überwachung nach der Markteinführung zur Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen und anderen Behandlungen müsse ebenfalls kontinuierlich verbessert und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Deutschland forciert Umstellung der zivilen Wirtschaft auf Kriegsindustrie
«Aufrüstung um jeden Preis» lautet das Motto in Deutschland und der EU-Kommission, die vor allem von Deutschen dominiert wird. Schon im September hatten wir darauf hingewiesen, dass die Wirtschaft in Deutschland derzeit umgebaut wird: von zivil zu militärisch in Richtung Kriegstüchtigkeit. Damals hatten wir über eine neue Initiative informiert, die sich bemüht, die Standorte solcher Aktivitäten online sichtbar zu machen, um vor Ort Widerstand organisieren zu können.
Angesichts der deutschen Geschichte sind solche Entwicklungen beunruhigend – und sie sollten bei den Regierungschefs anderer europäischer Länder die Alarmglocken läuten lassen. Die Kriegstreiberei deutscher Politiker wird durch ihre Worte untermauert, wobei es keine Rolle spielt, ob sie aus dem sozialdemokratischen oder christdemokratischen Lager kommen. Das Kabinett von Friedrich Merz (CDU) ist hinsichtlich dieser Aufrüstungspläne auf Linie.
Belegt wird diese Haltung durch ein Video, das der Finanzjournalist Ernst Wolff auf X geteilt hat. Darin propagieren Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ihre Absichten, die zivile Industrie auf Rüstung umzustellen. In diesem Sinne erklärte Pistorius in einem ARD-Beitrag:
«Die Trennung zwischen Rüstungs- und ziviler Industrie macht keinen Sinn. Klar ist: Die Rüstungsindustrie wird in den kommenden Jahren deutlich mehr produzieren. Wir haben die Aufträge schon mit dem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro massiv erhöht und wir werden auch bis weit in die 2030er Jahre hinein hochmoderne Waffensysteme entwickeln und produzieren lassen – und beschaffen. Und wir müssen in der Lage sein, die Produktionslinien in kürzester Zeit hochzufahren. Das gilt für Massenfertigung von Drohnen und Munition, aber eben auch für Hochwert- und Hochtechnologieprodukte. Wie wollen und müssen die Produktionskapazitäten erhöhen.»
Reiche blies in die gleiche Kriegsfanfare:
«Wir haben gelernt, wo es schon heute technologische Überschneidungen gibt, wo industrielle Stärken, die wir im Land haben, zusammengeführt werden können mit den Bedarfen der klassischen Rüstungsindustrie. Die Automobilindustrie, um ein Beispiel zu nennen, verfügt über Kompetenzen, die derzeit im Verteidigungsbereich dringend gebraucht werden. Leichtbau, moderne Antriebstechnologien, Sensorik, Software, hochpräzise Qualitätssicherung – all das lässt sich gezielt auf militärische Anwendungen übertragen.»
Überzeugen Sie sich selbst. Zum Abspielen des Videos einfach auf das Bild klicken:
Die Minister Pistorius (SPD) und Reiche (CDU) - zynische Wegbereiter einer Kriegswirtschaft - hätten auch in Deutschlands dunkelsten Zeiten Regierungsämter ausüben können. pic.twitter.com/l8zjApkLdI
— Ernst Wolff (@wolff_ernst) December 3, 2025
Wolff kommentiert diese Aussagen so: «Die Minister Pistorius (SPD) und Reiche (CDU) – zynische Wegbereiter einer Kriegswirtschaft – hätten auch in Deutschlands dunkelsten Zeiten Regierungsämter ausüben können.»
Lockerere EU-Gentechnikregeln: Was die neue Linie für Europa – und die Schweiz – bedeutet
Die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben in Brüssel einen weitreichenden Kompromiss erzielt: Viele Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas verändert wurden, sollen künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten landen dürfen. Damit weicht die EU einen zentralen Pfeiler ihres bislang strengen Gentechnikrechts auf. Die politische Bestätigung durch Parlament und Mitgliedstaaten gilt als Formsache (wir berichteten).
Die neuen Regeln sehen vor, dass solche Pflanzen denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen wie herkömmlich gezüchtete Sorten. Da sich manche genomischen Veränderungen nicht zuverlässig von natürlichen Mutationen unterscheiden lassen, argumentieren Befürworter, eine Kennzeichnung sei ohnehin oft nicht praktikabel. Sie versprechen sich von der Reform widerstandsfähigere Pflanzen, bessere Erträge und eine Forschungslandschaft, die weniger Zeit und Ressourcen in Regulierungsprozesse investieren muss. Auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirtschaftsbetriebe gegenüber Regionen mit bereits liberaleren Regelwerken gilt als wichtiges Argument.
Gegner der Lockerung sehen hingegen zentrale Verbraucherrechte bedroht. Ohne Kennzeichnung falle die Möglichkeit weg, bewusst gentechnisch veränderte Lebensmittel zu meiden. Die Biolandwirtschaft soll zwar weiterhin gentechnikfrei bleiben, doch das «technisch unvermeidbare Vorhandensein» kleiner Mengen gentechnischer Veränderungen soll künftig nicht automatisch als Verstoß gelten. Für komplexere Eingriffe – etwa wenn fremde Gene in Pflanzen übertragen werden – bleiben die strengen Regeln jedoch bestehen.
Die Patentierung dieser Pflanzen erhöht außerdem die Abhängigkeit der Landwirtschaft vom Agrobusiness. Bei einer traditionellen Pflanze kann aus dem Produkt der Samen für eine neue Aussaat gewonnen werden. Bei NGT1-Pflanzen ist zu erwarten, dass man das Saatgut immer neu erwerben muss. Verdrängen diese Samen traditionelles Saatgut, dann kann das zu enormen Abhängigkeiten führen.
Für die Schweiz, die weiterhin einem Gentech-Moratorium untersteht und von der neuen Regelung nicht primär betroffen ist, hat die EU-Entscheidung gleich mehrere Konsequenzen. Erstens erhöht sie den politischen Druck, das eigene Regelwerk zu überprüfen. Die Diskussion über ein mögliches risikobasiertes Zulassungsverfahren für neue Züchtungstechnologien läuft bereits – und die EU-Reform könnte als Vergleichsmaßstab dienen.
Zweitens stellt sich die Frage, wie der Schweizer Detailhandel mit importierten Lebensmitteln umgehen soll, wenn diese in der EU künftig ohne Kennzeichnung verkauft werden. Je weniger Transparenz in der EU verlangt wird, desto schwieriger wird es für die Schweiz, strengere eigene Vorgaben durchzusetzen, ohne Handelskonflikte oder höhere Kontrollkosten zu riskieren.
Drittens gewinnt die Debatte über Verbraucherrechte an Schärfe. Wenn Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin Kennzeichnung oder strikte Abgrenzung wünschen, steht der Gesetzgeber vor der heiklen Aufgabe, zwischen internationaler Wettbewerbsfähigkeit, wissenschaftlicher Entwicklung und gesellschaftlicher Akzeptanz zu vermitteln.
Fest steht: Die Schweizer Politik kann die EU-Entscheidung ignorieren – aber nicht folgenlos. Die Weichen, die Brüssel gestellt hat, werden in Bern zwangsläufig neue Diskussionen auslösen.
Uni Bielefeld setzt Vorlesung von Martin Schwab ab
Martin Schwab ist nicht nur Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht an der Universität Bielefeld, sondern auch eines der bekanntesten Gesichter der Corona-Kritik im deutschsprachigen Raum. Mit öffentlicher Kritik hält er sich nicht zurück. Kürzlich erst konstatierte er:
«Der BGH verhöhnt mit seinem Urteil Geschädigte der Corona-Injektionen bitterlich.»
Damit bezog er sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, dem zufolge nicht Ärzte, die Fehler bei der Corona-Impfung gemacht haben, in der Haftung stehen, sondern der Staat (TN berichtete).
Jetzt gerät er nach eigenem Bekunden an seiner Uni unter erheblichen Druck, wie er auf Telegram in einem Post mit der Überschrift «Eigentlich wollte ich meinen Studis nur etwas Gutes tun. Aber man lässt mich nicht» schreibt. So hatte er einen Vortrag zum Thema «Meine Rechte als Prüfling im staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung» organisiert. Dabei handelt es sich um ein hilfreiches Angebot für Studierende zu Themen wie Fristen, Widerspruchsverfahren, Voreingenommenheit von Prüfern und Begründung von Noten.
Die Fachschaft Jura hatte das Event sogar beworben. Doch noch am selben Tag setzte diese den Vortrag plötzlich ab und sandte eine Rundmail an alle Studierenden der Fakultät:
«Liebe Kommiliton*innen, die für diesen Donnerstag angekündigte Veranstaltung ‹Meine Rechte als Prüfling im staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung› findet nicht statt. In den vergangenen Tagen haben uns mehrere Hinweise zu den aktuellen außeruniversitären Aktivitäten des Referenten erreicht. Dies hat uns veranlasst, seine Arbeit erneut kritisch zu prüfen. Dabei mussten wir feststellen, dass seine Tätigkeiten mit den in unserer Satzung festgelegten Grundsätzen unvereinbar sind.
Es war ein Fehler, dass wir diese kritische Auseinandersetzung erst im Nachhinein vorgenommen haben. Um solche Versäumnisse künftig zu vermeiden, werden wir in den kommenden Wochen verbindliche Richtlinien für die Auswahl von Referent:innen aufstellen und Euch transparent kommunizieren.»
Die Fachschaft Jura verstehe sich als offene studentische Interessenvertretung, die sich gegen jede Form von Diskriminierung einsetze und sich zugleich als überparteiliche Initiative der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet sehe. Man setze sich für eine kritische juristische Ausbildung ein, «in der rechtsstaatliche Prinzipien als grundlegende Norm eines funktionierenden Rechtswesens vermittelt» würden. Abschließend heißt es dann:
«Die Zusammenarbeit mit dem Referenten hat vor dem Hintergrund seiner außeruniversitären Tätigkeiten berechtigte Zweifel daran geweckt, ob wir diese Grundsätze in unserer Arbeit tatsächlich umsetzen. Dies war falsch, und dafür bitten wir aufrichtig um Entschuldigung. Viele Grüße. Eure Fachschaft Jura»
Schwab wurde darüber nicht informiert oder angehört – er erfuhr es nur indirekt. Der 58-Jährige reagierte mit einer Mail an seine Vorlesungsteilnehmer, die im Kern besagt, dass die Vorwürfe substanzlos seien. Wörtlich schreibt er:
«Liebe Studierende! (...) Inhaltlich sind die Vorwürfe ohne Substanz, ja noch nicht einmal einlassungsfähig. Denn es wird nicht erläutert, welche außeruniversitären Aktivitäten meinerseits auf welche Weise mit den dargestellten Bestrebungen der Fachschaft Jura im Widerspruch stehen.
Ich habe keine Erklärung für diesen plötzlichen Sinneswandel in der Fachschaft und noch weniger für die Nicht-Kommunikation mit mir. Ich wollte eigentlich nur darstellen, wie man sich gegen eine ungerechte (und insbesondere auch gegen eine diskriminierende) Behandlung in juristischen Staatsprüfungen wehrt. Also ein ganz und gar rechtsstaatliches Anliegen. Aber ich kann mich leider nur dann für Sie einsetzen, wenn man mich lässt.
Seit Jahren wird – auch in einigen Medien (Neue Westfälische, Taz) – versucht, von mir das völlig irregeleitete Zerrbild zu zeichnen, ich stünde dem Rechtsextremismus nahe. Meine Feinde haben gegen mich keine Argumente und sprechen daher die Sprache des Hasses und der Diffamierung. Jene Sprache, die auch aus der Rundmail spricht, die Sie heute früh von der Fachschaft bekommen haben.»
Schwab verweist dann auch noch darauf, dass die Studierenden ihn ja aus der Vorlesung kennen würden und daher wüssten, dass jede seiner Veranstaltungen «durch und durch den Geist des Rechtsstaats und insbesondere den Geist des kritischen Denkens atmet». Schwab:
«Sie wissen, dass ich ein Dozent bin, der intrinsisch an Ihrem Erfolg interessiert ist, und zwar um Ihrer selbst willen, und der versucht, Ihr Selbstbewusstsein zu stärken in einem Umfeld, in dem viele Akteure es Ihnen nehmen wollen. Ich habe immer darauf geachtet (und werde es auch weiterhin tun), Sie positiv für dieses Studium zu motivieren.
Ich bin für Sie da. Egal wer Sie sind und wo Sie herkommen. Und egal welche Meinung Sie auf welchem Politikfeld vertreten. Es liegt an Ihnen, zu entscheiden, wem Sie mehr vertrauen: Ihrer eigenen Wahrnehmung von meiner Person oder jenen, die mich verunglimpfen, ohne mich überhaupt je richtig kennengelernt zu haben.»
Mittlerweile sei er sogar mehrfach angeschrieben worden mit der Anfrage, ob er die Veranstaltung dann als eigene anbieten könne, ohne die Fachschaft einzubeziehen. Seine Antwort:
«Darüber werde ich sehr gerne nachdenken. Sobald es dazu etwas Neues gibt, werde ich Sie informieren.»
Auf Telegram schreibt er noch dazu, jetzt wolle er erst einmal abwarten, wie seine Studierenden auf seine Antwort reagieren. «Wenn es etwas Neues gibt, werde ich hier in diesem Kanal berichten», schließt der Jurist.
Als Kritiker von Corona-Maßnahmen steht Schwab seit 2022 im Fokus vom Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), einem sogenannten «Antifa»-Rechercheblog und der Uni-Leitung. Damals prüfte die Uni Bielefeld seine Reden auf Demos, was zu Distanzierungen führte, aber keine Konsequenzen (z. B. Entlassung) hatte. Die Taz brachte dazu am 10. Mai 2022 einen Beitrag mit der Ad-hominem-Überschrift «Querdenker an der Uni Bielefeld: Der abgedriftete Professor». Darin heißt es unter anderem, dass dabei die «Veröffentlichung eines Antifa-Rechercheblogs» eine aktive Rolle spielte.
Dass derlei und viele andere «Antifa»-Aktivitäten dem Wesen des Antifaschismus hohnsprechen, hatte ich derweil schon zuvor, nämlich am 19. Juni 2021, in meinem Artikel «Die große Unfreiheit», veröffentlicht auf Rubikon, dezidiert dargelegt.
WHO unter Beschuss: Wenn globale Gesundheitsrhetorik zur moralischen Bevormundung wird
Die jüngste Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, wonach es «keine gesundheitlich unbedenkliche Menge Alkohol» gebe, entfacht in der Schweiz eine politische und gesellschaftliche Kontroverse, wie heute bekannt wurde. Was die WHO als wissenschaftlichen Konsens verkauft, empfinden viele hierzulande als überzogene Warnung, die mehr mit moralischer Belehrung als mit pragmatischer Gesundheitspolitik zu tun hat.
Bei einem Medientermin der Lobbyallianz Gaudium Suisse wird der Unmut bei einem Glas Weißwein laut ausgesprochen: Vertreter der Schweizer Wein-, Bier- und Spirituosenbranche kritisieren, die WHO schüre pauschale Angst vor einem Kulturgut, das seit Jahrhunderten Teil europäischer Alltagskultur ist. Studien, die moderate Konsummuster in ein differenziertes Licht rücken, würden ausgeblendet – dafür dominiere eine Schwarz-Weiß-Logik, die jedweden Alkoholkonsum auf eine Stufe stellt.
Diese Zuspitzung hat inzwischen auch das Parlament erreicht. Mitte-Ständerat Benedikt Würth fordert einen Stopp bei der Übernahme der WHO-Vorgaben. Seine Motion, die parteiübergreifend Unterstützung findet, will verhindern, dass das Bundesamt für Gesundheit Empfehlungen übernimmt, die aus seiner Sicht wissenschaftlich nicht ausgereift und politisch unverhältnismäßig sind. Er warnt vor einem Automatismus, bei dem Länder die WHO-Linie ohne Prüfung übernehmen – mit Auswirkungen, die weit über Gesundheitsprävention hinausreichen.
Auch Stimmen aus der SP kritisieren den Alarmismus. Ständerätin Franziska Roth spricht von einer unterschwelligen «Prohibitionslogik», die Genussmittel mit moralischer Schwere belaste, statt verantwortungsvollen Umgang zu fördern. Selbst Kritikerinnen und Kritiker des übermäßigen Konsums weisen darauf hin, dass die WHO keineswegs einen differenzierten Umgang empfiehlt, sondern mit dem Schlagwort «No Safe Level» faktisch jede Menge als riskant einstuft.
Gleichzeitig betont die Gegenseite, etwa Sucht Schweiz oder einige SP-Nationalrätinnen, dass die Risiken kleiner Mengen wissenschaftlich belegbar seien und die Bevölkerung ein Recht auf klare Informationen habe. Doch auch hier bleibt Kritik an der WHO hängen: Statt die Bandbreite der Forschung abzubilden, werde eine einseitige Interpretation zur internationalen Norm erklärt – mit der Folge, dass nationalstaatliche Nuancen untergehen.
Für die Schweiz steht nun eine heikle Weichenstellung an. Während die bisherigen Orientierungshilfen aus dem Jahr 2018 moderaten Konsum als unbedenklich einstufen (zwei Gläser Wein pro Mann und Tag, ein Glas Wein pro Frau und Tag), arbeitet die eidgenössische Kommission für Suchtfragen an neuen Grundlagen. Ob diese sich der WHO-Linie annähern oder der Schweizer Realität Rechnung tragen, bleibt offen. Klar ist jedoch: Die WHO hat mit ihrer radikalen Botschaft eine Debatte ausgelöst, die weniger von nüchterner Wissenschaft als von der Frage geprägt ist, wie viel Einmischung eine globale Organisation sich in nationale Lebensgewohnheiten erlauben darf.
Was viele Parlamentarier umtreibt, ist letztlich das Misstrauen gegenüber einer Gesundheitsbehörde, die zunehmend nach pauschalen Leitlinien greift. Eine Organisation, die allzu schnell den moralischen Zeigefinger hebt, riskiert, jene Glaubwürdigkeit zu verlieren, die sie in echten Krisen dringend benötigt.
Plant Macron ein «Wahrheitsministerium»?
Der französische Präsident Emmanuel Macron sieht sich heftigem Widerstand konservativer Kreise in Frankreich ausgesetzt, nachdem er seine Bemühungen um weitreichende neue Zensurbefugnisse für den Staat verstärkt hat. Dies berichtet ZeroHedge mit Bezug auf Barron's.
Am Freitag habe Macron erneut vor der Verbreitung sogenannter «Desinformation» in den sozialen Medien gewarnt und gefordert, dass das Parlament den Behörden die Möglichkeit einräumt, als «Falschinformationen» eingestufte Inhalte umgehend zu sperren. Zusätzlich zu den bestehenden Zensurinstrumenten habe der Präsident nun eine «professionelle Zertifizierung» von Medien gefordert, die faktisch eine offizielle, staatlich anerkannte Klasse von Medienunternehmen schaffen würde. Damit würden diejenigen, die sich an die Vorgaben der Regierung halten, von denen getrennt, die sie ablehnen.
Die rechte Presse Frankreichs reagierte den Berichten zufolge empört. Vincent Bollorés Journal du Dimanche habe Macrons «totalitären Kurs» in Bezug auf die Meinungsfreiheit angeprangert und vor der «Verlockung eines Wahrheitsministeriums» gewarnt.
Bollorés Sender CNews und Europe 1 hätten sich gleichermaßen vernichtend geäußert. Der beliebte Moderator Pascal Praud habe dem Präsidenten vorgeworfen, aus persönlichem Groll zu handeln, und erklärt, die Initiative stamme von einem «Präsidenten, der mit der Behandlung durch die Medien unzufrieden ist und eine einseitige Darstellung durchsetzen will».
Auch Jordan Bardella, Vorsitzender des Rassemblement National, übte scharfe Kritik. In einer Stellungnahme erklärte er:
«Die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist eine autoritäre Versuchung, die der Einsamkeit eines Mannes entspricht, der seine Macht verloren hat und sie durch Informationskontrolle zu erhalten sucht.»
Bruno Retailleau, Fraktionsvorsitzender der Republikaner im Senat, bekräftigte die Warnung auf X:
«Keine Regierung hat das Recht, die Medien zu filtern oder die Wahrheit zu diktieren.»
In einem ungewöhnlichen Schritt reagierte der Élysée-Palast in den sozialen Medien und veröffentlichte Äußerungen von Praud und anderen konservativen Kommentatoren unter der sarkastischen Überschrift «Achtung, Falschinformationen!».
Bei der Kabinettssitzung am Mittwoch betonte Macron laut Barron's, dass keine Einschränkungen der Meinungsfreiheit geplant seien, und schloss jegliche staatliche Kennzeichnung von Medien ausdrücklich aus. Macrons Sprecher erklärte:
«Wie der Präsident der Republik zu Beginn der Kabinettssitzung feststellte, wird es keine staatliche Kennzeichnung und erst recht kein ‹Wahrheitsministerium› geben.»
Bewegung für Neutralität kritisiert Ständerat wegen möglicher Annäherung an die NATO
Die Bewegung für Neutralität (bene.swiss) hat heute eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der sie den jüngsten Entscheid des Ständerats und die Haltung des Bundesrats zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit der NATO scharf kritisiert. Die Organisation warnt vor einer «Gefährdung der Glaubwürdigkeit der Schweizer Neutralität» und fordert umfassende Transparenz.
Der Ständerat hatte den Bundesrat kürzlich aufgefordert, eine mögliche sicherheitspolitische Vereinbarung mit der NATO zu prüfen oder weiter voranzutreiben. Obwohl konkrete Inhalte einer solchen Vereinbarung noch nicht öffentlich bekannt sind, sieht bene.swiss bereits in der Art und Weise, wie Bundesrat und Ständerat mit der Frage umgehen, ein problematisches Signal für die internationale Wahrnehmung der Schweiz.
In ihrer Mitteilung schreibt die Organisation, allein die Tatsache, dass über Kooperationen mit militärischen Strukturen verhandelt werde, lasse Zweifel an der Verbindlichkeit der verfassungsmäßig verankerten Neutralität aufkommen. Die Bevölkerung habe ein «Recht auf Klarheit darüber, welche Verpflichtungen der Bundesrat eingehen will und ob diese mit der immerwährenden, bewaffneten Neutralität kompatibel sind». Bene.swiss verlangt in drei Punkten mehr Transparenz und Mitsprache:
- Offenlegung des Verhandlungsmandats des Bundesrats.
- Einen verbindlichen Neutralitätsvorbehalt, der jede militärische Einbindung in EU-Strukturen ausschließt.
- Eine öffentliche Debatte über die sicherheitspolitische Ausrichtung der Schweiz, bevor Zusagen gegenüber internationalen Organisationen gemacht werden.
Die Bewegung kündigt zudem an, alle verfügbaren politischen Mittel auszuschöpfen, um eine Verwässerung der Neutralität zu verhindern. Dazu gehört insbesondere ihr Engagement für die sogenannte Neutralitätsinitiative, über die Volk und Stände voraussichtlich im Herbst 2026 abstimmen werden.
Die Schweiz steht seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine unter verstärktem internationalem Druck, ihre sicherheitspolitische Kooperation mit europäischen und transatlantischen Partnern zu vertiefen. Dabei geht es unter anderem um den Informationsaustausch, eine mögliche engere Anbindung an NATO-Strukturen sowie den Umgang mit Sanktionen.
Während sicherheitspolitische Befürworter einer Annäherung an die NATO argumentieren, die Schweiz müsse angesichts globaler Bedrohungslagen enger kooperieren, befürchten neutrale Kreise eine schrittweise Abkehr von der traditionellen Neutralitätsdoktrin. Mit der Veröffentlichung ihrer Medienmitteilung positioniert sich bene.swiss klar in dieser laufenden, innenpolitisch stark aufgeladenen Debatte.