«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Transition News
Berliner Zeitung: Böhmermanns dubiose Geschäfte: Ist auch Steuergeld im Spiel?
Weltwoche: Fake-News-Propaganda: Wie die NZZ die Zuwanderung schönschreibt
T-Online: Nach Brosius-Gersdorf-Eklat: Ann-Katrin Kaufhold wird u.a. Verfassungsrichterin
Spende der Swisscom ans E-ID-Ja-Komitee löst Stimmrechtsbeschwerde aus
Im Vorfeld der eidgenössischen Abstimmung über das E-ID-Gesetz vom 28. September 2025 sorgt eine Spende der Swisscom für politische und rechtliche Diskussionen. Der mehrheitlich bundeseigene Telekomkonzern hat dem Ja-Komitee zur E-ID-Kampagne 30.000 Franken zukommen lassen – ein Vorgang, der vom Verein MASS-VOLL! als verfassungswidrig eingestuft wird.
Der Verein, vertreten durch Rechtsanwalt Artur Terekhov, hat beim Regierungsrat Zürich offiziell eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die zentrale Kritik: Die finanzielle Unterstützung eines privaten Abstimmungskomitees durch ein staatsnahes Unternehmen verletze die Abstimmungsfreiheit gemäß Artikel 34 der Bundesverfassung.
Laut Beschwerde war der Öffentlichkeit die Spende erst am 21. September durch Medienberichte bekannt geworden. Juristisch wird argumentiert, dass die Swisscom als zu 51% in Bundesbesitz stehendes Unternehmen an das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot gebunden sei – ähnlich wie staatliche Stellen. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Andreas Glaser bezeichnete die Spende in einem Interview mit 20 Minuten als «insgesamt unzulässig».
Die Beschwerdeführer fordern, dass die Abstimmung verschoben oder – falls bereits erfolgt – deren Resultat aufgehoben wird. Alternativ verlangen sie zumindest die Feststellung einer Verletzung der politischen Rechte. MASS-VOLL! sieht im Vorgehen der Swisscom einen schwerwiegenden Eingriff in die direkte Demokratie und warnt vor staatlicher Einflussnahme im Abstimmungskampf.
Swisscom verteidigt sich mit dem Argument, dass die E-ID zur digitalen Grundinfrastruktur gehöre und das Thema das Kerngeschäft betreffe. Ob diese Betroffenheit eine finanzielle Intervention rechtfertigt, wird nun juristisch geprüft. Die rechtliche Lage ist komplex – insbesondere weil es sich nicht um eine eigene Informationskampagne der Swisscom handelt, sondern um eine direkte Zahlung an ein externes Ja-Komitee.
Sollte das Abstimmungsergebnis knapp ausfallen, könnte der Fall auch vor Bundesgericht landen. Unabhängig vom Ausgang bleibt die Frage bestehen, wie weit staatsnahe Betriebe im politischen Meinungskampf gehen dürfen.
Europa liest mit – und die Schweiz bleibt nicht verschont
Der Abbau von Grundrechten erfolgt selten mit Getöse – er kommt leise, legitimiert durch angeblich hehre Ziele. Die geplante EU-Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz, bekannt unter dem Schlagwort «Chatkontrolle», ist genau so ein Fall. Unter dem Vorwand des Kinderschutzes droht die Einführung einer totalen Überwachung der digitalen Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger. Im letzten Jahr ging die Verordnung vom Parlament «zurück an den Absender», aber nun droht ein weiterer Anlauf.
Was die EU plant, ist technisch wie rechtlich ein Dammbruch: Alle Messenger – von WhatsApp bis Signal, von Telegram bis Threema – sollen verpflichtet werden, private Nachrichten, Bilder und Videos zu scannen. Und zwar automatisiert, durch Künstliche Intelligenz – auch bei verschlüsselten Inhalten. Damit wären Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und das Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation de facto abgeschafft.
Doch was bedeutet das für die Schweiz, ein Nicht-EU-Mitglied mit enger Anbindung an den europäischen Rechtsraum? Auf den ersten Blick wenig, auf den zweiten sehr viel. Denn Schweizer Diensteanbieter – etwa der verschlüsselnde Messenger Threema oder der E-Mail-Anbieter ProtonMail – haben viele Nutzer in der EU. Damit gelten für sie auch die Regeln aus Brüssel.
Das e-Evidence-Paket, bereits im EU-Recht verankert, erlaubt Ermittlungsbehörden in EU-Staaten, Schweizer Diensteanbieter direkt zur Herausgabe oder Sicherung von Nutzerdaten aufzufordern – ohne Rechtshilfeverfahren und damit ohne die Schutzmechanismen des Schweizer Rechts. Auch bei der geplanten Chatkontrolle – offiziell «CSA-Verordnung» – müssten Schweizer Firmen Überwachungs- und Erkennungssoftware einbauen, um ihre Dienste in der EU weiter anbieten zu dürfen. Tun sie es nicht, drohen ihnen Sanktionen oder ein Ausschluss vom EU-Markt.
Besonders heikel: Die Verantwortung zur rechtlichen Prüfung solcher Anordnungen wird auf die privaten Unternehmen abgewälzt. Ob eine Herausgabe gegen Schweizer Strafrecht verstößt, sollen künftig nicht mehr die Behörden beurteilen, sondern Firmenanwälte. Der Rechtsstaat wird so faktisch privatisiert.
Privatpersonen sind ebenfalls betroffen: Wer in der Schweiz lebt und eine App nutzt, die in der EU verfügbar ist, unterliegt den EU-Regeln. Wer also per WhatsApp oder Signal kommuniziert, dessen Nachrichten könnten bald algorithmisch gescannt werden – auch wenn alle Beteiligten sich in der Schweiz befinden. Geografie schützt nicht mehr, wenn Technik und Recht global wirken.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) äußerte sich in einem aktuellen Bericht zurückhaltend gegenüber den EU-Plänen. Zwar sei die Verordnung nicht automatisch auf die Schweiz anwendbar, doch sie entfalte aufgrund ihrer Konstruktion faktisch auch hier Wirkung. Die Unvereinbarkeit mit Schweizer Grundrechten ist offensichtlich – doch handeln will der Bundesrat bislang nicht.
Dabei warnt selbst das fedpol – eine Behörde, die sonst nicht für libertäre Grundrechtsromantik bekannt ist – vor der Chatkontrolle: Die vorgesehenen Maßnahmen seien mit dem Schweizer Recht nur schwer vereinbar, die angestrebte Totalüberwachung sei weder verhältnismäßig noch effektiv. Kriminelle würden ohnehin ausweichen, während die breite Bevölkerung flächendeckend überwacht würde.
Technische Details, etwa die verpflichtende Vorinstallation von Scansoftware auf jedem Gerät, sind sicherheitstechnisch katastrophal. Der niederländische Geheimdienst warnte, dies schaffe eine gigantische Angriffsfläche – und gefährde die digitale Resilienz Europas. Die Ironie: Im Namen der Sicherheit wird Unsicherheit institutionalisiert.
Der Druck auf Unternehmen wie Threema wächst. Die Entscheidung ist klar: Entweder sie passen sich den EU-Vorgaben an und schwächen die Sicherheit und Privatsphäre aller Nutzer – oder sie ziehen sich aus dem europäischen Markt zurück. Beide Szenarien wären ein Verlust. Für die Nutzer, für die Schweiz, für die Idee eines freien Internets.
Wenn die Schweiz nicht rasch handelt – gesetzlich, politisch und diplomatisch –, könnte sie zum Kollateralschaden eines europäischen Kontrollwahns werden. Die EMRK, die Bundesverfassung, das Recht auf Privatheit: All das ist bald nur noch auf dem Papier wirksam, wenn digitale Kommunikation durch die Hintertür zum offenen Buch wird.
Es ist höchste Zeit, dass auch hierzulande das Bewusstsein wächst: Was als Schutzmaßnahme verkauft wird, ist oft ein Angriff. Nicht auf Kriminelle – sondern auf unsere Freiheit.
Luftwaffenchef Merz: Angriffskrieg als Vorbild?
Die Schweiz als neutrales Land ist völkerrechtlich bindend verpflichtet, sich nicht an Kriegen – und schon gar nicht an Angriffskriegen – zu beteiligen. Die Schweizer Armee ist eine reine Verteidigungsarmee, deren militärische Ausrüstung einzig und allein der bewaffneten Verteidigung des Landes zu dienen hat. Das ist völkerrechtlich so klar und unumstößlich wie das Amen in der Kirche – sollte man meinen . . .
Weit gefehlt, aus dem VBS kommen Töne, die die schweizerische Neutralität massiv in Frage stellen und international weiter beschädigen. In einem Interview in der NZZ vom 12. September 25 mit der Schlagzeile «Wir kaufen keinen Flieger primär für die Luftpolizei» lobte der abtretende Kommandant der Schweizer Luftwaffe, Peter Merz, die Qualität der F-35-Kampfjets, die die Schweiz in den USA bestellt hat.
Der F-35 sei anderen Militärflugzeugen «haushoch überlegen». Das habe der Angriff von Israel auf den Iran bewiesen, schwärmt Merz. In kurzer Zeit habe Israel mit den F-35-Kampfjets bei 1500 km entfernten iranischen Zielen «die Luftüberlegenheit» erreicht. Der F-35 als «Mehrzweckkampfflugzeug» habe alle Qualitäten, die die Schweiz brauche, «offensive wie defensive». Der F-35 diene nicht in erster Linie der Luftpolizei, deren Dienste eine «Nebenaufgabe» seien. Der F-35 diene primär dem Schutz der Schweizer Bevölkerung, so Merz, «Angriff ist die beste Verteidigung.» Wer im Fußballspiel nicht angreife, erreiche höchstens ein 0:0, so das Fazit des Kommandanten der Luftwaffe.
Es ist nicht zu fassen. Der Kommandant der Schweizer Luftwaffe bejubelt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran und faselt über den Angriff als beste Verteidigung? Hat man im VBS den Verstand verloren? Kommandant Merz missachtet mit dieser Aussage die völkerrechtlich verbindlichen Nürnberger Prinzipien, die aufgrund der Verbrechen des Deutschen Reiches unter Adolf Hitler festgelegt worden sind. Dazu gehört auch der Angriffskrieg als Verbrechen gegen den Frieden. Das PRINZIP VI der Nürnberger Prinzipien lautet:
«Die nachstehend aufgeführten Verbrechen sind als Verbrechen nach dem Völkerrecht strafbar:
a. Verbrechen gegen den Frieden:
(i) Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen;
(ii) Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Durchführung einer der unter (i) genannten Handlungen.»
Ein Kommandant der Luftwaffe, der mit dem Völkerrecht nicht vertraut ist oder dieses bewusst missachtet, indem er mit «Verbrechen gegen den Frieden» liebäugelt, müsste entweder zu einer intensiven Schulung zum Völkerrecht abgeordnet oder fristlos entlassen werden. Anschließend bräuchte er eine intensive Schulung zum Thema, was eine Schweiz der Guten Dienste in der Vergangenheit zur Förderung des Friedens geleistet hat. Dem Schutz der Schweizer Bevölkerung dient die bewaffnete Neutralität. Fehlen dem Kommandanten der Luftwaffe die Kenntnisse zu den Zahlen der Toten und der Zerstörungen nach dem 1. und dem 2. Weltkrieg in den Ländern, die nicht neutral waren? Das wäre eine gewaltige Bildungslücke. Mit Verlaub, Herr Kommandant, nicht ein Angriffskrieg, sondern eine neutrale Schweiz der Guten Dienste schützt die Bevölkerung. . .
Ariet Güttinger ist Vorstandsmitglied der Bewegung für Neutralität (bene.swiss).
Was passiert in der Corona-Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag?
Der Datenanalyst Tom Lausen ist festes sachverständiges Mitglied in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, die zur «Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse» eingesetzt wurde. Denn die Geschehnisse seit März 2020 haben Deutschland in einer Weise geprägt, wie es seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr der Fall war. Schulen, Gesundheitssystem, Arbeitswelt, Kultur und Grundrechte – alles war betroffen.
Damit die Arbeit dieser Kommission nicht hinter verschlossenen Türen bleibt, wird Lausen gemeinsam mit Borris Brandt und Martin Nieswandt ab November im Rudolf-Steiner-Haus in Hamburg live über die Sitzungen und die dortigen Debatten berichten.
Bei diesen Veranstaltungen erfahren Sie aus erster Hand, welche Fragen im Bundestag untersucht werden – von Impfungen und Maskenpflicht bis zu wirtschaftlichen Folgen und Grundrechtsfragen. Zudem wird Hintergrundwissen vermittelt und aufgezeigt, welche Dokumente und Belege in die Aufarbeitung einfließen und welche Themen besonders kontrovers diskutiert werden.
«Wir nehmen die Präsidentin des Bundestags, Julia Klöckner, beim Wort, die zum Start der Kommission sagte: ‹Aufarbeitung ist Chance für die Demokratie›», schreibt Lausen. Die Enquete-Kommission habe ausdrücklich den Auftrag, auch die Sicht der Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, betont der Datenanalyst. Bei den Events im Rudolf-Steiner-Haus werde deshalb auf Dialog statt Monolog gesetzt. Im Anschluss an die Berichte über die Geschehnisse in der Kommission gebe es Raum für Fragen, Austausch und Diskussion – kritisch, respektvoll und offen.
Am 19. November 2025 ist in Hamburg Premiere. Wer beim «Enquete-Talk» mehr über Lausens erste Eindrücke, Einschätzungen und Erwartungen erfahren will, sollte sich schon jetzt seine Eintrittskarte sichern. Denn nur wenn das Format gut besucht ist, wird es regelmäßig einmal im Monat stattfinden. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags ist bis Mitte 2027 eingesetzt.
Lausen und seine Mitstreiter suchen auch nach Veranstaltern in Deutschland, die diese Veranstaltungen in ihrer Stadt durchführen möchten. Interessierte sollten die Organisatoren anschreiben: info@intensivstationen.net
Jubiläum: Fünf Jahre Mahnwache vor dem Robert Koch-Institut
Die Mahnwache vor dem Robert Koch-Institut (RKI) feiert Ende September 2025 ihr fünfjähriges Jubiläum. Seitdem sie ins Leben gerufen wurde, fordert die Mahnwache die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz vom RKI ein, die das Institut spätestens seit Beginn der Corona-Maßnahmen im März 2020 nicht erfüllt. Im Laufe der Zeit kamen als Motivation für die Mahnwache weitere Kritikpunkte hinzu, wie das fortgesetzte Vorgehen bezüglich neuer Pandemie-Simulationen und der Klima-Legende.
Das erste Treffen von systemkritischen Menschen wurde am 28. September 2020 organisiert. Ursprünglicher Anlass war damals eine Anfrage zur seinerzeit gerade vollendeten Studie zur Fehleranfälligkeit von PCR-Tests, deren Ergebnis der Öffentlichkeit bis heute vorenthalten wird, obwohl das RKI als Regierungsbehörde zur Auskunft gegenüber jedem Bürger verpflichtet ist.
Das RKI sei ein weisungsgebundenes Organ des sogenannten Gesundheitsministeriums und habe schon in der Zeit des Nationalsozialismus die Rolle einer Legitimationsmaschine unrechtmäßiger Maßnahmen der Regierung erfüllt, schreiben die Organisatoren. Eine umfassende Aufarbeitung der illegalen Corona-Maßnahmen stehe auch im RKI noch aus. Eine solche wäre aufgrund seiner Rolle von internationaler Bedeutung, um zu verhindern, dass sich solche Mechanismen wiederholten. Schließlich zeigen die RKI-Protokolle, dass die Corona-Maßnahmen nicht auf Wissenschaft beruhten.
Die Jubiläumsfeier wird am 29. September 2025 von 12 bis 14 Uhr vor dem RKI am Nordufer 20 in Berlin organisiert. Seit September 2020 fand sie an rund 250 Montagen für insgesamt 550 Stunden bei jedem Wetter statt. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Christian Drosten: «Ich habe keinen Lockdown empfohlen»
Der Virologe Christian Drosten hat während der «Corona-Pandemie» als wissenschaftlicher Berater der Bundesregierung eine besonders fragwürdige Rolle gespielt. Auch war er maßgeblich an der Entwicklung des betrügerischen Corona-PCR-Tests beteiligt.
Im Corona-Untersuchungsausschuss Sachsen fungiert er seit Monaten als Sachverständiger. Bei seinen Anhörungen fällt er allerdings durch seine wenig vertrauenswürdigen Aussagen auf. Wie die Journalistin Aya Velázquez informiert, prüft die Staatsanwaltschaft Dresden derzeit, ob es sich in einigen Fällen um Falschaussagen und damit um Straftaten handeln könnte. Velázquez schreibt:
«Der Sächsische Landtag war erneut gut besucht, als der Virologe Christian Drosten am 21. August zum zweiten Mal als Sachverständiger vor dem Corona-Untersuchungsausschuss auftrat. Wie bereits bei seiner ersten Anhörung im Mai war der Zutritt zum Plenarsaal für Pressevertreter untersagt, so dass keine Interviews mit Herrn Drosten möglich waren. In meiner Berichterstattung wies ich auf zwei mutmaßliche Falschaussagen Drostens hin - vor einem Untersuchungsausschuss kann das gemäß § 153 StGB eine Straftat darstellen, je nachdem, ob dabei Vorsatz vorlag.
Inzwischen prüft die Staatsanwaltschaft Dresden die beiden Aussagen von Drosten vor dem sächsischen Untersuchungsausschuss, wie Multipolar und die Berliner Zeitung berichteten. Nach einer gründlichen Analyse drängt sich der Verdacht weiterer Falschaussagen auf: Insgesamt vier Aussagen Drostens könnten ‹uneidliche falsche Aussagen› gemäß § 153 StGB darstellen – zwei sind neu hinzugekommen. Auf schriftliche Rückfrage zu den Widersprüchen hat sich Drosten nicht geäußert.»
Im ersten Teil ihres Berichts stellt Velázquez die vier mutmaßlichen Falschaussagen Drostens vor dem Ausschuss vor. Im zweiten Teil berichtet sie über weitere zentrale Punkte in Drostens Ausführungen, die teilweise ebenso diskussionswürdig sind. Hier können Sie weiterlesen.
Europäische Zentralbank rät, wegen «schwerer Instabilität» Bargeld zu Hause zu haben
Die Europäische Zentralbank (EZB) unter Christine Lagarde hat eine Empfehlung zum Thema «Bargeld» veröffentlicht. Darin rät sie den Bürgern, «einen bestimmten Betrag an Bargeld im Portemonnaie und zu Hause» aufzubewahren.
Darüber hinaus beginnt die Empfehlung mit den Worten «Bleiben Sie ruhig». In der Erklärung der EU-Zentralbank wird in diesem Rahmen vor Situationen «schwerer Instabilität» gewarnt. Es heißt: «Es ist besser, einen Bargeldbetrag zu Hause zu haben, der ausreicht, um die Grundbedürfnisse für etwa drei Tage zu decken.»
Zu diesem Schluss kamen die Analysten der Zentralbank, nachdem sie vier Krisen der letzten Jahre untersucht haben. Die sogenannte «Corona-Pandemie», den bewaffneten Konflikt in der Ukraine, den Ausfall des spanischen Stromnetzes und die Unfähigkeit Griechenlands, seine Staatsschulden ohne neue Kreditspritzen zu bedienen.
Es sei erwähnenswert, dass die EZB den europäischen Bürgern erst vor relativ kurzer Zeit empfohlen habe, kein Bargeld zu Hause aufzubewahren oder bei sich zu tragen, da dies «unsicher» sei, kritisiert das Portal Top War. Zudem habe die EZB darauf hingewiesen, Bargeld sei «für Zahlungen unpraktisch». Zahlreiche europäische Unternehmen, darunter auch der Einzelhandel, hätten deshalb bereits auf Bargeldzahlungen verzichtet. Zudem endet im Oktober die Vorbereitungsphase für die Einführung eines digitalen Euros. Danach wird laut der EZB ihr Rat entscheiden, wie es mit dem Projekt weitergeht.
«Reformation 2.0»: Europa steht auf
Der 31. Oktober 2025 markiert den Beginn einer neuen Bewegung für ein souveränes Deutschland und ein freies, selbstbestimmtes Europa. An diesem Tag vereinen sich Menschen in vielen Ländern Europas. Freiheitsbewegungen, Aktivisten und Bürger schließen sich zeitgleich in vielen Städten zusammen und organisieren Großdemonstrationen unter dem Motto «Wir füllen die Straßen. Wir füllen die Plätze. Wir sind die Reformation 2.0!».
Organisatoren und Unterstützer der Bewegung, zu denen in Deutschland Dr. Walter Weber, Professor Sucharit Bhakdi, Kayvan Soufi-Siavash vom Portal Apolut sowie andere Corona-Kritiker der ersten Stunde gehören, sind der Meinung, dass es wieder an der Zeit ist, aufzustehen. Ihre Forderungen:
- Frieden schaffen ohne Waffen
- Stärkung unabhängiger Medien und freier Meinungsäußerung
- Direkte Demokratie durch Volksentscheide
- Illegale Immigration stoppen
- Regionale Landwirtschaft und Mittelstand stärken
Zum Abspielen des Videos auf das Bild klicken.
In Deutschland sind bereits mehrere Demonstrationen geplant. Hier finden Sie zusätzliche Informationen und erfahren mehr über die Veranstaltungsorte (hier, hier und hier).
Neue «South Park»-Folge nimmt Netanjahu wegen des Gaza-Krieges ins Visier
Die neueste Folge von «South Park», die am Mittwoch in den USA ausgestrahlt wurde, richtete den Fokus auf den Gaza-Krieg, nahm den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu ins Visier und hinterfragte die Rolle der US-amerikanischen Juden im Konflikt. Die israelische Zeitung Haaretz berichtet darüber.
Die Folge mit dem Titel «Interessenkonflikt» ist laut Haaretz die erste, die sich mit dem aktuellen Konflikt im Nahen Osten befasst. Ihre Ausstrahlung habe sich nach der Ermordung von Charlie Kirk um eine Woche verzögert.
Die Episode beginnt mit Prognosemärkten, die zum neuesten Trend werden. Darunter ist eine Wette darauf, ob Kyles Mutter Gaza angreifen und ein palästinensisches Krankenhaus zerstören wird. Als Kyle Cartman fragt: «Warum sollte meine Mutter jemals ein palästinensisches Krankenhaus zerstören?», antwortet Cartman: «Weil sie Jüdin ist?»
Kyle versucht, die von ihm als «antisemitisch» bezeichnete Wette zu unterbinden, indem er betont, dass der Krieg kein Thema für Glücksspiele sei und dass «Juden und Palästinenser keine Fußballmannschaften sind, auf die man wetten kann». Cartman bemerkt dann, dass die Juden sofort «die Fassung verlieren», wenn Gaza erwähnt wird.
Schließlich wendet sich Kyle an die US-amerikanische Federal Communications Commission (FCC) unter dem Vorsitz von Brendan Carr, der nach einem Sturz die Treppe herunter im Krankenhaus landet. Dort entdecken die Ärzte einen Parasiten, der, sollte er sein Gehirn erreichen, dazu führen könnte, dass er «seine Meinungsfreiheit verliert» – eine Anspielung auf seine Suspendierung von Jimmy Kimmel.
Unterdessen wird Kyles Mutter, Sheila Broflovski, direkt involviert, nachdem sie zu ihrer Haltung zu Gaza gedrängt wurde. «Willst du damit sagen, dass Juden in den USA etwas dagegen tun müssen?» fragt sie. «Es geht nicht um Juden gegen Palästina; es geht um Israel gegen Palästina! Und vielleicht, wenn du Bücher lesen würdest, anstatt auf das zu hören, was Hollywood-Schauspieler sagen, würdest du den Unterschied erkennen.»
Die Episode endet damit, dass Sheila nach Israel reist und in Netanjahus Büro stürmt, um ihn zu konfrontieren: «Sie töten Tausende, zerstören ganze Viertel und hüllen sich dann in das Judentum, als würde Sie das vor Kritik schützen.» Sie wirft Netanjahu vor, «das Leben für Juden elend und das Leben für amerikanische Juden unmöglich» zu machen, und weigert sich, sein Büro zu verlassen.
SRF: Sarkozy in Libyen-Affäre zu fünf Jahren Haft verurteilt
Trump über den Klimawandel: «Der größte Schwindel aller Zeiten»
US-Präsident Donald Trump hat bei seiner Rede auf der Generalvollversammlung der UN am 23. September 2025 gegen den «Klimawandel-Kult» geschossen. Die globale Erwärmung finde nicht statt, behauptete er. Früher habe man vor einer globalen Abkühlung gewarnt. Unverblümt sagte er:
«Dieser ‹Klimawandel», das ist meiner Meinung nach der größte Schwindel, der jemals der Welt aufgetischt wurde (…) All diese Vorhersagen, die von den Vereinten Nationen und vielen anderen gemacht wurden – oft aus schlechten Gründen – waren falsch. Sie wurden von dummen Leuten gemacht, die ihre Länder ein Vermögen gekostet und ihnen keinerlei Chance auf Erfolg gegeben haben. Wenn ihr euch nicht von diesem grünen Betrug löst, wird euer Land scheitern.»
Hier unten können Sie einen Ausschnitt seiner Ansprache hören (auf Englisch). Zum Abspielen auf das Bild klicken.
Kommentar Transition News:
Selbstverständlich wandelt sich das Klima, das hat es schon immer getan. Die entscheidende Frage ist aber, ob der Mensch maßgeblich zur leichten Erwärmung der letzten etwa 170 Jahre beigetragen hat.
Deutschlandfunk: Israel: Mindestens 20 Verletzte nach Huthi-Angriff auf die Stadt Eilat
PABS: Ein heikles WHO-Abkommen – und die Schweiz bleibt intransparent
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht kurz vor dem Abschluss eines weitreichenden Pandemieabkommens. Ein zentraler Bestandteil: der Annex PABS – Pandemic Access and Benefit Sharing. Ziel des Abkommens ist es, einen Mechanismus zu schaffen, der den Zugang zu Krankheitserregern und genetischen Sequenzdaten mit einem verpflichtenden Vorteilsausgleich verknüpft.
Konkret bedeutet das: Staaten sollen Erregerdaten an ein zentrales WHO-System liefern – im Gegenzug erhalten sie im Pandemiefall bevorzugten Zugang zu Impfstoffen, Medikamenten oder finanziellen Ausgleichsleistungen. Die Idee entstand nach der COVID-19-«Pandemie», als viele Länder beklagten, dass ihnen trotz Datenlieferung kein fairer Zugang zu medizinischen Produkten gewährt worden sei.
PABS knüpft an das sogenannte PIP-Framework (Pandemic Influenza Preparedness Framework) aus dem Jahr 2011 an, das den Austausch von Grippeviren regelt. Doch während sich das PIP auf Influenza beschränkt, soll PABS für alle potenziell pandemierelevanten Erreger gelten – mit deutlich weitergehenden Verpflichtungen.
Neu ist auch, dass neben biologischem Material auch digitale genetische Sequenzdaten (GSD) erfasst und weitergegeben werden müssen – ein Bereich, der datenschutzrechtlich heikel ist und bislang weitgehend unreguliert war.
Brisant ist zudem die geplante Rolle der WHO: Sie soll nicht nur koordinieren, sondern auch eine eigene globale Daten- und Materialplattform betreiben. Kritiker sehen darin einen möglichen Machtzuwachs der Organisation auf Kosten nationaler Entscheidungsfreiheit.
Die Schweiz ist aktiv an den Verhandlungen beteiligt. Die Federführung liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), Sektion Gesundheit Global. Unterstützung kommt von der Ständigen Mission in Genf und weiteren Stellen wie Swissmedic oder universitären Fachleuten. Doch wer genau für die Schweiz verhandelt, ist unklar.
Eine formelle Anfrage der «Vereinigung Bürger fragen nach (VBfn)» vom 18. September 2025 zeigt das Ausmaß der Intransparenz:
- Es gibt keine öffentlich zugängliche Delegationsliste.
- Die institutionelle Herkunft der Verhandler bleibt offen.
- Auch die Verhandlungsposition der Schweiz ist nicht bekannt.
- Das Parlament wurde bislang offenbar nicht systematisch informiert.
Andere Staaten wie die USA oder die EU veröffentlichen zumindest teilweise Delegationsinformationen oder Positionspapiere. In der Schweiz hingegen bleibt die Öffentlichkeit bislang außen vor – trotz geltendem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), das den Zugang zu amtlichen Informationen garantiert, sofern keine zwingenden Geheimhaltungsinteressen bestehen.
Die rechtliche Grundlage für die Schweizer Teilnahme an internationalen Abkommen ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 54 und 184 BV). Diese verpflichtet den Bundesrat zur regelmäßigen Information des Parlaments. Auch aus demokratischer Perspektive ist die derzeitige Informationslage problematisch:
Verbindliche internationale Verpflichtungen – etwa zur Weitergabe von Daten, zur finanziellen Beteiligung an WHO-Fonds oder zur Lizenzierung medizinischer Produkte – könnten künftig ohne breite Debatte beschlossen werden. Eine öffentliche Diskussion über mögliche Eingriffe in Souveränität, Datenschutz oder Patentrechte hat bislang nicht stattgefunden.
Zivilgesellschaftliche Akteure fordern deshalb mehr Transparenz:
- die vollständige Offenlegung der Schweizer Delegation,
- die Veröffentlichung von Positionspapieren,
- sowie ein Stopp rechtlich bindender Zusagen ohne parlamentarische und öffentliche Debatte.
Solange diese Punkte ungeklärt bleiben, steht nicht nur die Legitimität der Schweizer Verhandlungsführung infrage – sondern auch das Vertrauen in den Umgang mit internationalen Gesundheitsabkommen.