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Aktualisiert: vor 33 Minuten 12 Sekunden

Deutsche Polizei soll Überwachungs-Software mit persönlichen Daten der Bürger füttern dürfen

14. November 2025 - 0:12

Die Polizei in deutschen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg soll künftig personenbezogene Daten wie Klarnamen oder Gesichtsbilder nutzen dürfen, um damit kommerzielle Überwachungs-Software wie zum Beispiel die von Palantir zu füttern. Auch das Training von Verhaltens- oder Gesichtserkennungs-Software wäre dadurch möglich.

Wie Reclaim The Net berichtet, werden in beiden Bundesländern derzeit entsprechende Gesetzesänderungen vorangetrieben. Vorreiter bei diesen Überwachungsmethoden, die den Datenschutz außen vor lassen, war Bayern.

Das Bundesland hat Überwachungssoftware von Palantir bereits mit den Daten echter Menschen getestet und wurde dafür Anfang 2024 von der Landesdatenschutzaufsicht gerügt. Im Januar 2025 folgte Hamburg und verabschiedete eine Gesetzesänderung, die es der Landespolizei erlaubt, «lernende IT-Systeme» mit persönlichen Daten von Unbeteiligten zu trainieren.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen schreibt die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk: «Die vorgesehene Regelung begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.» So sei die Verwendung der Daten von Menschen, die als Zeugen, Opfer oder Anzeigenerstattende in der Polizeidatenbank landeten, unverhältnismäßig. Als problematisch erachtet sie außerdem, wenn «mit Hilfe der staatlich erhobenen und gespeicherten Daten Produkte kommerzieller Anbieter verbessert werden».

Die jeweiligen Gesetzesänderungen von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg ähneln sich laut Reclaim The Net stark. Demnach dürfen personenbezogene Daten in allen drei Ländern künftig auch ohne Anonymisierung oder Pseudonymisierung zum Training von Überwachungs-Software genutzt werden, sobald eine entsprechende Anonymisierung oder Pseudonymisierung unmöglich oder nur mit «unverhältnismäßigem Aufwand» möglich ist.

Ob Letzteres zutreffe, werde dann wohl durch «eine subjektive Einschätzung der Polizeien» festgelegt, vermutet das Portal Netzpolitik. Die dürften auch dann identifizierende Informationen verwenden, «wenn für den Trainingszweck unveränderte Daten nötig sind».

Laut der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen sind die Ausnahmen von der Anonymisierungs- und Pseudonymisierungspflicht so weit gefasst, dass sie «in der Praxis letztlich zu keiner Einschränkung führen werden». Gayk fordert deshalb, die Nutzung von nicht-anonymisierten oder -pseudonymisierten Daten gänzlich auszuschließen.

Baden-Württemberg hat laut Reclaim The Net bereits für über 25 Millionen Euro Überwachungs-Software erworben, die sie mit personenbezogenen Daten von Bürgerinnen und Bürgern trainieren wolle, unabhängig davon, ob diese verdächtigt werden oder nicht. Der dortige Gesetzentwurf besage, dass die Daten «zur Entwicklung, Erprobung und Validierung» von informationstechnischen Systemen verarbeitet werden dürfen.

Tobias Keber, der Datenschutzbeauftragte des Landes, habe ausdrücklich gefordert, dass vor der Verwendung identifizierbarer Daten geprüft werden müsse, ob eine Anonymisierung tatsächlich unmöglich sei. Zudem habe er betont, dass seine Behörde frühzeitig in den Prozess einbezogen werden müsse, um Missbrauch zu verhindern.

In Hamburg gibt es bereits ein System, das es der Polizei erlaubt, «KI-Modelle mit echten Namen und Gesichtsaufnahmen zu trainieren und diese Informationen mit Dritten zu teilen, wenn eine Anonymisierung als zu aufwendig gilt». Die Änderung stehe im Einklang mit dem breiteren Ziel der Stadt, die Videoüberwachung zu automatisieren, heißt es.

Reclaim The Net weist zudem darauf hin, dass ein 2023 in Hamburg gestartetes Pilotprojekt KI genutzt habe, um öffentliche Kameras nach «atypischem Verhalten» wie Schlägereien oder Menschenansammlungen zu durchsuchen. Innensenator Andy Grote habe damals erklärt: «Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass wir dank der Software gefährliche Situationen sehr frühzeitig erkennen und sofort eingreifen können.»

Trotz dieser Behauptung habe der Test jedoch nur zu einem einzigen Strafverfahren geführt, informiert Reclaim The Net. Die Hamburger Datenschutzbehörde räume derweil ein, dass Videoüberwachung mit echten Daten rechtlich möglich sein könne, mahne aber, dass die vage Formulierung des Gesetzes – insbesondere im Hinblick auf den «unverhältnismäßigen Aufwand» – zu viel Interpretationsspielraum lasse. Zudem warne sie vor einer zunehmenden Abhängigkeit von kommerziellen Überwachungsanbietern.

In allen betroffenen Bundesländern würden die Regierungen die langjährigen Datenschutzgrundsätze Deutschlands stillschweigend umschreiben, kritisiert Reclaim The Net. Die Polizei erhalte die Befugnis, echte personenbezogene Daten in private KI-Systeme einzuspeisen – und verwandele damit gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger in Rohmaterial für technologische Entwicklung.

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Werden Corona-Impfschäden in Niedersachen vertuscht?

14. November 2025 - 0:10

Versuchen Versorgungsämter in Niedersachsen, Corona-Impfschäden zu vertuschen? Der Verdacht verdichtet sich. So berichtet der Anwalt Tobias Ulbrich darüber, dass in den Akten dieser Behörden vermehrt «grüne Zettel» auftauchen, bei denen es sich um einfarbige, behördlich gestaltete Seiten mit medizinischer Bewertung handelt, die auf den ersten Blick nach interner Handreichung aussehen.

Im Wesentlichen geben die «grünen Zettel» den Mitarbeitern die Anweisung, dass die «Post-Vac»-Symptomatik nach aktuellem Wissensstand nicht als Impffolge der Corona-Spritzen anzuerkennen sei. Die Rechtsprechung habe bisher bestätigt, dass Ansprüche nicht gerechtfertigt seien, neue Anträge sollten erst bei «künftig neuen Erkenntnissen» akzeptiert werden. Ulbrich zu dieser Vorgehensweise:

«Wenn diese Seiten flächendeckend in Akten landeten – und zwar einseitig zulasten Betroffener –, dann reden wir nicht über Bürokratiekosmetik, sondern über die Frage, ob Verwaltungspraxis sich vom Gebot der Gesetzes- und Rechtsbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) entfernt.»


Screenshot: «Grüne Zettel», die in den Akten der Behörden zu finden sind

Der Jurist warnt, dass die einseitige Grundthese «Post-Vac» sei «derzeit» nicht als Impffolge anzuerkennen, eine Generalklausel sei, die in der konkreten Einzelfallprüfung leicht zur Negativschablone werden könne. Auf Seite 1 des «grünen Blatts» werde dies ausdrücklich als Bewertung vorangestellt. Einzelfallmedizin finde so kaum statt, wenn die Schablone über allem liege.

Inakzeptabel sei auch, dass die Behörde auf den «grünen Blättern» selektive Rechtsverweise gebe: Auf Seite 2 würde sie gerichtliche Entscheidungen zitieren, die Ansprüche verneinen – positive sozialgerichtliche Entscheidungen oder differenzierende Beschlüsse würden vollständig fehlen. Der Eindruck entstehe, dass nur ablehnende Rechtsprechung maßgeblich sei, positive Rechtsprechung hingegen nicht.

Behörden-Argumentation «en bloc»: Seite 2/3 referiert Statistiken und internationale Bewertungen (PEI/EMA/ICMRA etc.) mit dem Fazit, dass nicht Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zählten, die nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts maßgeblich seien, «sondern Behördenmeinungen, die durch keinerlei Fakten selbst unterlegt sind».

So müssten die Mitarbeiter der Behörden mit Plattitüden antworten, dass es keinen «belastbaren Nachweis für bestimmte Kausalverläufe gebe – ohne die hierzu geführten wissenschaftlichen Kontroversen oder gegenläufige Auffassungen in den wissenschaftlichen Publikationen auch nur zu erwähnen». Kurzum:

«Wer dieses Blatt als erste Lesehilfe in der Akte findet, wird auf Ablehnung gepolt – nicht auf ergebnisoffene Sachverhaltsaufklärung.»

In diesem Rahmen weist Ulbrich darauf hin, dass es umfangreiche, aktenreife Ausarbeitungen zu Wirkmechanismen und Schadpotenzial der mRNA-Technologie, der Produktionsumstellung («Process 2»), Rest-DNA-Thematik und LNP-Verteilung gebe, unabhängig davon, wie man diese bewerte.

Das gerichtliche Sachverständigengutachen «Fakten zu Comirnaty» (18.12.2024) bündele genau solche Punkte (Herstellung, SV40-Elemente im Produktionsplasmid, dsRNA/Fragment-Thematik, Aufreinigung, immunologische Effekte) und sei geeignet, sachverständige Aufklärung in Einzelfällen zu stützen. Dass ein behördlicher «Leitfaden-Zettel» solche Materialien nicht einmal erwähne, sei – gelinde gesagt – erstaunlich.

Ulbrich fordert deshalb ein Transparenzgebot statt Akten-Triage:

«Wer nur negatives Material systematisch in die Akte legt, aber entlastende oder differenzierende Erkenntnisse nicht einmal zur Kenntnis bringt, verschiebt das Gewicht der Beweiswürdigung – und zwar ex ante, noch bevor der Einzelfall geprüft ist.»

Der Anwalt verweist diesbezüglich auf den verfassungsrechtlichen Kompass, der in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegt ist:

«Der Staat ist an Gesetz und Recht gebunden. Dazu gehören: Einzelfallgerechtigkeit (keine pauschale Vorfestlegung), objektive Amtsaufklärung (auch zugunsten der Betroffenen), faire Verfahrensführung (Transparenz über verwendete Quellen).»

Sollte das niedersächsische Landesamt – fiktiv unterstellt – die Versorgungsämter per «grünem Zettel» auf generelles Ablehnen einstimmen, wäre das laut Ulbrich «nichts weniger als ein Paradigmenwechsel weg von Art. 20 Abs. 3 GG: Verwaltung ersetzt Recht durch Richtlinie, Einzelfallprüfung durch Textbausteine».

Genau das dürfe ein Rechtsstaat jedoch nicht zulassen, so Ulbrich. Jeder habe es vermutet, aber dass die Behörden so offen manipulieren, findet er erstaunlich. Er betont:

«Dass Behörden sich ‹von oben› einnorden lassen, ist eine Stammtischthese. Neu (und verstörend) wäre, wenn es so offen, aktenkundig und ohne Korrektiv geschieht – ohne den Versuch, vor Akteneinsicht ‹grüne Zettel› zu entsorgen. Sollte sich dieses Muster bestätigen, reden wir über ein Systemproblem, nicht über ‹Ausrutscher›.»

Das niedersächsische Innen- und Sozialministerium müsste deshalb umgehend erklären, woher der «grüne Zettel» stammt, wer ihn freigegeben und welchen Verbindlichkeitsgrad er habe.

Wenn ein behördliches Blatt einen möglichen Impfschaden pauschal ablehne, gehöre gleichberechtigt eine Pro-Aufklärung-Notiz in jede Akte – mit Verweis auf einschlägige Gutachtensammlungen z. B. «Fakten zu Comirnaty» (Pfizer/BioNTech), J.M. Sabatie et al, Forchette et al. etc. Auch sei es eine Pflicht, positive Gerichtsentscheidungen und gerichtliche Gutachten zu würdigen.

Medizinische Bewertung sei individualmedizinisch, konstatiert der Anwalt. Aber der «grüne Zettel» könne «gleichermaßen als Schablone über jeden gleichgelagerten Fall gelegt werden».

Aus diesem Grund fordert er den Sozialausschuss des Landtags in Niedersachsen auf, Aktenstichproben anzufordern, um folgende Fragen zu beantworten: «Wie oft liegt das Blatt in den Akten? Welche ablehnenden Bescheide beziehen sich erkennbar exakt auf diese Argumentationslinie? Welche entlastenden Unterlagen wurden nicht beigezogen»? Ulbrichs Fazit:

«Wenn sich bestätigt, dass dieser «grüne Zettel» generell als Weisungssignal gegen Geschädigte dient, dann verabschiedet sich die Verwaltungspraxis von der Verfassungsbindung – leise in der Form, laut in der Wirkung. Wir hoffen, dass wir uns irren. Die Probe aufs Exempel ist einfach: vollständige Transparenz, Einzelfallprüfung ohne Schablone, beidseitige wissenschaftliche und rechtliche Würdigung in jeder Akte.»

Bedauerlicherweise würden die Zahlen für ein solches Weisungsgebaren in allen Bundesländern sprechen, erklärt der Anwalt. Denn man könne über 90 Prozent der Geschädigten mit immer den gleichen Schadensbildern und den gleichen verabreichten Chargen in Verbindung bringen. Dabei gehe es um die Chargen, die in der Top 20-Liste des Paul Ehrlich-Instituts aufgeführt seien:

  • EX8679 10579
  • FD7958 9760
  • FC3095 9388
  • EX3510 8866
  • FE6975 7820
  • EW8904 7817
  • ER9480 7801
  • ET3045 7251
  • FD9234 7170
  • EX3599 6765
  • EX8680 5826
  • EM0477 4864
  • FC1440 4754
  • FF0900 4474
  • EX7823 4450
  • FE7011 4270
  • 1F1024A 4181
  • FA5833 4164
  • ER7812 4090
  • 1F1023A 4036

Um Klarheit über die Vorfälle zu erhalten, schlägt Ulbrich vor, die Versorgungsämter mit Anträgen zu überhäufen. Denn inzwischen sollte auch dort die Uniformität der Ereignisse und vor allem die Schadensträchtigkeit weniger Chargen eklatant ins Auge springen. Würde man Eingänge aber nicht nach Chargennummern bearbeiten, könne sich natürlich auch kein einheitliches, klares Bild zur Wahrscheinlichkeit der Verursachung etablieren.

Wenn Behörden dann auch noch jedes Mal möglichst extrem Fachfremde als Sachverständige für eine immunologische Problematik heranziehen würden, wie Kinderärzte oder Psychiater, dann manifestiere sich das Ergebnis immer weiter, da ein Gutachter nur dann wieder angefragt werde, wenn er die wunschgemäßen Ergebnisse liefere. Ulbrich dazu:

«Je fachferner desto besser, ist mein derzeitiges Beobachtungsergebnis. Der ‹grüne Zettel› entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an die Darlegung der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Der ‹grüne Zettel› ist in weiten Teilen inhaltlich grob falsch und gibt das Gegenteil des aktuell belegten wissenschaftlichen Diskurses an. »

Ulbrich schlägt anderen Anwälten deshalb vor, «deutlich mehr» Akteneinsicht zu nehmen, um die «grünen Zettel» in Akten zu finden.

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«Stille und beharrliche Bevölkerungsumsiedlung» im Westjordanland

14. November 2025 - 0:08

Während radikale israelische Siedler im Westjordanland mit großem Eifer so viele Palästinenser wie möglich von ihrem Land vertreiben, findet laut der israelischen Zeitung Haaretz eine andere, stillere Vertreibung abseits der Schlagzeilen statt. Die Gewalt werde dabei nicht mit Eisenstangen oder scharfer Munition ausgeübt, «sondern mit Anordnungen und Vorschriften, die von namenlosen, gut gekleideten Rechtsexperten ausgearbeitet, von Armeegenerälen unterzeichnet und vom Obersten Gerichtshof Israels genehmigt wurden».

Diese Bevölkerungsumsiedlung sei unter dem Namen «Seam Zone» bekannt: ein riesiges Gebiet von etwa 320 Quadratkilometern, das zwischen der Trennmauer tief im Westjordanland und der Grünen Linie liege – «offen für Israelis und geschlossen für Palästinenser».

Israelis und Touristen könnten sich dort frei bewegen und ihre Vorort-Siedlungen ausbauen, die nach internationalem Recht illegal sind, so Haaretz. Für die Palästinenser, die in dem 1967 von Israel besetzten Gebiet leben, sei dieses überwiegend ländliche Gebiet ihr natürliches Landreservoir, das nun hinter die sprichwörtlichen Berge der Dunkelheit verdrängt worden sei. Die Zeitung weiter:

«Die Minderheit unter ihnen – Bauern aus Dörfern zwischen Qalqilya und Ya'bad, denen Einreiseerlaubnisse erteilt worden waren – durfte seit zwei Jahren nicht mehr auf ihre Ländereien dort zugreifen. Nach Petitionen der israelischen Menschenrechtsgruppe HaMoked erhielten einige Bauern kürzlich die Erlaubnis, nur zwei oder drei Tage lang Oliven zu ernten. Sie bereuten es jedoch bald, hingefahren zu sein: Der Anblick der verdorrten Bäume und der lange vernachlässigten Haine brach ihnen das Herz.»

Als die Palästinenser, die Linke und Menschenrechtsorganisationen Anfang der 2000er Jahre davor gewarnt hätten, dass die Route der Trennmauer darauf ausgelegt sei, mehr fruchtbares Land zu beschlagnahmen, hätten das Staatsbeamte verspottet.

Unterdessen hätten die Siedler nur wenige Meter von palästinensischen Olivenhainen entfernt illegale Wohnwagen und Viehställe errichtet und dann behauptet, die Ernte stelle eine Sicherheitsbedrohung dar. Es sei daher ihr gottgegebenes Recht, die Erntehelfer anzugreifen, «bis sie bluten». Haaretz ergänzt:

«Der Staat seinerseits verurteilt die Bevölkerung, die er 1967 besetzt hat, zu einem ewigen Schicksal als rechtlose Untertanen und behandelt jeden Brunnen, jeden Markt und jede organisierte Tour in dem künstlich ausgewiesenen Gebiet C als strafbare Handlung. In der Seam Zone (…) sind die Beschränkungen so drakonisch, dass die wenigen tausend Palästinenser, die in den darin eingeschlossenen Dörfern leben, nur dann in ihren eigenen Häusern wohnen dürfen, wenn Israel ihnen eine Sondergenehmigung erteilt.»

Kürzlich seien die Bewohner von drei Dörfern nordwestlich von Jerusalem – Beit Iksa, Nabi Samwil und Khalaila – zu dieser eingeschlossenen Bevölkerung hinzugekommen. Für sie sei dies keine dramatische Veränderung, denn sie seien seit langem vollständig von ihren Verwandten, Freunden und Arbeitsplätzen abgeschnitten. Seit 20 Jahren würden sie strengen Bewegungs- und Baubeschränkungen unterliegen. Einst habe ein lebhaftes Gebiet diese Dörfer miteinander und mit ihren Feldern und Obstgärten verbunden. Nun sei es von Palästinensern «gesäubert» und faktisch an Israel angegliedert worden. Die Zeitung schließt:

«Heute müssen die Bewohner dieser drei Dörfer jedoch auch israelische Genehmigungen einholen, um in ihren eigenen Häusern leben zu dürfen. Mehrere Hundert haben keine solche Genehmigung erhalten, mehreren Dutzend wurde mitgeteilt, dass sie niemals eine erhalten werden. Israelische Bürokraten, die pflichtbewusst Befehle befolgen, werden entscheiden, wessen Genehmigungen in Zukunft widerrufen werden, und können nach Bedarf neue ‹Wohnbedingungen› erfinden.

Es handelt sich um eine stille, fortlaufende Vertreibung, die unter dem Radar stattfindet. Das erklärt, warum die meisten Israelis von den blutigen, hemmungslosen Vertreibungen durch die ‹Gesandten des Allmächtigen› nicht wirklich schockiert sind und warum sie nicht auf die Straße gehen, um dagegen zu protestieren. Letztendlich unterstützen alle eine Immobilien-Bonanza für Juden.»

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Griechenland deckt Altersbetrug unter Asylbewerbern auf: Mehr als die Hälfte sind keine Minderjährigen

14. November 2025 - 0:06

Seit Jahren gibt es Zweifel an den Altersangaben vieler Asylsuchender, die behaupten, minderjährig zu sein, um von rechtlichen Vorteilen zu profitieren. Nun hat die griechische Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis ein neues Verfahren eingeführt, das diese Zweifel bestätigt: Mehr als die Hälfte der getesteten Personen sind in Wahrheit volljährig.

Laut Migrationsminister Thanos Plevris wurden 104 Personen einer kombinierten medizinischen und psychologischen Altersprüfung unterzogen. Das Ergebnis fiel deutlich aus – 59 von ihnen waren über 18 Jahre alt. Diese Männer hatten sich bewusst als Jugendliche ausgegeben, um einer Abschiebung zu entgehen und Zugang zu besonderen Schutzmaßnahmen, Unterkünften und Sozialleistungen zu erhalten. „Die Konsequenzen sind selbsterklärend“, kommentierte Plevris. Mit anderen Worten: Wer beim Lügen ertappt wird, verliert seinen Aufenthaltsstatus und wird abgeschoben.

Das Verfahren, das Griechenland nun anwendet, gilt als effizient und transparent. Die Altersbestimmung erfolgt innerhalb eines Tages und basiert auf medizinischen Untersuchungen, psychologischen Einschätzungen sowie radiologischen Methoden wie Handgelenksröntgen. Wer sich der Prüfung verweigert, wird automatisch als volljährig eingestuft.

Athen setzt damit auf eine klare Linie, die in anderen EU-Staaten oft vermieden wird. Während in weiten Teilen Europas Diskussionen über den Umgang mit angeblich minderjährigen Migranten andauern, setzt Griechenland auf Fakten und Kontrolle. Die Regierung folgt damit dem Wunsch vieler Bürger, die seit Jahren eine striktere Einwanderungspolitik fordern.

Das Land steht seit über einem Jahrzehnt im Zentrum der europäischen Migrationsbewegung. Seine geografische Lage macht es zu einem Hauptzugangspunkt für Menschen, die aus Asien und Afrika in die EU gelangen wollen. Nach Jahren politischer Nachlässigkeit hat Athen nun einen Kurswechsel vollzogen – hin zu mehr Überprüfung, Transparenz und Konsequenz.

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Ukrainische Truppen verlassen in großer Zahl die Front

14. November 2025 - 0:05

Dieser Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung des Autors übersetzt und übernommen.

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Die Zahl der Desertionen in der Ukraine steigt seit langem. Als natürliche Folge des brutalen Prozesses der Zwangsmobilisierung und der hohen Intensität der Feindseligkeiten auf dem Schlachtfeld fliehen immer mehr Ukrainer einfach aus ihren Reihen, sobald sie die Möglichkeit haben, sich den Behörden zu entziehen. Dies ist ein klares Zeichen für den Niedergang des ukrainischen Militärs und die Unfähigkeit des neonazistischen Regimes in Kiew, die Kriegsanstrengungen langfristig aufrechtzuerhalten.

Kürzlich berichteten westliche Medien, dass allein im Oktober mehr als 21.000 ukrainische Soldaten die Streitkräfte ihres Landes verlassen haben. Diese Zahl ist für einen so kurzen Zeitraum enorm und zeigt das Ausmaß der Krise innerhalb des ukrainischen Militärs. Tatsächlich ist dies die höchste Zahl von Desertionen, die seit Beginn des Konflikts in einem einzigen Monat gemeldet wurde, was auch darauf hindeutet, dass die Kriegsbedingungen für viele Soldaten in letzter Zeit zunehmend unerträglich geworden sind.

Darüber hinaus gibt es auch Befürchtungen, dass es zu noch mehr Desertionen kommen könnte. Igor Lutsenko, ein ehemaliger ukrainischer Abgeordneter, der derzeit in den Streitkräften dient, erklärte, dass es angesichts der schwierigen Umstände des Konflikts, die eine vollständige Kontrolle über die Truppen und eine genaue Datenüberprüfung verhindern, möglicherweise noch mehr nicht gemeldete Desertionen gibt. Er glaubt, dass die tatsächliche Zahl der Deserteure viel höher ist als die offiziellen Zahlen, da es häufig Fälle von ungerechtfertigter Abwesenheit von Soldaten während Armeeoperationen gibt.

Lutsenko erklärte auch, dass die ukrainischen Streitkräfte aufgrund der Desertionen enorme Verluste auf dem Schlachtfeld erleiden. Er führt aus, dass jeder Soldat, der sich gegen die Desertion entscheidet, zusätzliche Aufgaben übernehmen muss, was einen großen Druck auf die verbleibenden Truppen ausübt. Dennoch ist es unmöglich, die durch die Deserteure entstandenen «Lücken» in der ukrainischen Verteidigung vollständig zu schließen, was die Armee des Landes bei Konfrontationen mit den Russen schwächt. Lutsenko teilte mit:

«21.602 im Oktober... Das ist ein Rekord. Das ist ein sehr schlechter Rekord (...) Das sind nur die offiziellen Daten. In Wirklichkeit werden viele Fälle von unerlaubter Abwesenheit oder Desertion nicht registriert (...) [Wir stehen unter] enormem Druck, weil auf jeden Soldaten, der nicht geflohen ist, eine doppelte, dreifache Belastung zukommt (...) Dadurch haben wir riesige Lücken in unserer Verteidigung an der Front.»

Die massive Zahl der Desertionen erleichtert zwar tatsächlich den russischen Vormarsch und erklärt teilweise die Ausweitung der russischen Territorialkontrolle in den letzten Wochen. Aber es muss klargestellt werden, dass die Ukraine den Krieg nicht deshalb verliert, weil so viele Soldaten den Kampf aufgeben. Die Ukrainer glauben nicht mehr an den Sieg ihres Landes, und deshalb desertieren sie.

Diese Krise hat nicht erst vor kurzem begonnen, sondern entwickelt sich seit 2023, als die Ukraine es versäumte, eine «Gegenoffensive» zur Rückeroberung von Gebieten zu starten. Seitdem zeigen die Zahlen deutlich, dass das Land auf dem Schlachtfeld zum Scheitern verurteilt ist, weshalb viele Soldaten desertieren, da sie einfach nicht ihr Leben in einem Krieg verlieren wollen, der nicht zu gewinnen ist.

In den letzten Monaten hat sich dieser Prozess erheblich beschleunigt, da es den Russen gelungen ist, mehrere wichtige Städte einzunehmen und bedeutende Gebietsgewinne zu erzielen. Dies hat der Ukraine nicht nur auf dem Schlachtfeld, sondern auch psychologisch und moralisch geschadet. Mit anderen Worten: Die Ukrainer sind demoralisiert und glauben nicht mehr daran, dass es sich noch lohnt, zu kämpfen. Dies erklärt die massive Zahl von Desertionen im letzten Monat und wirft auch Fragen darüber auf, wie die Realität in naher Zukunft aussehen wird, da zu erwarten ist, dass immer mehr Soldaten aus ihren Reihen fliehen werden.

Ein weiterer interessanter Faktor, der analysiert werden muss, ist der Einfluss der Zwangsmobilisierungspolitik. In jüngster Zeit hat die Ukraine ihre Wehrpflicht verschärft und schickt nun unvorbereitete Menschen ohne entsprechende militärische Ausbildung an die Front. Diese neuen Soldaten wissen einfach nicht, wie man kämpft, weshalb die Teilnahme an Feindseligkeiten für sie Selbstmord wäre. Daher kapitulieren oder desertieren viele von ihnen – sie verschwinden und fliehen, wenn möglich, aus dem Land.

Die Ukraine hat keine Möglichkeit, diesen Prozess umzukehren. Bis zum Ende des Krieges wird es immer mehr Desertionen geben. Dies ist eine natürliche Folge der Tatsache, dass Kiew die Teilnahme am Konflikt für die meisten Soldaten zu einem Todesurteil gemacht hat. Die lokalen Soldaten glauben nicht mehr an einen Sieg und halten es für sinnlos, weiterzukämpfen, weshalb sie versuchen, zu fliehen.

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Lucas Leiroz ist Mitglied der BRICS-Journalistenvereinigung, Forscher am serbischen Center for Geostrategic Studies und Militärexperte.

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Wertedebatte mit Tiefgang: Der Kongress «Zukunft+Werte» in Winterthur

14. November 2025 - 0:05

Der Kongress «Zukunft+Werte» der Stiftung Zukunft CH Ende Oktober wurde charmant durch die Geschäftsführerin Beatrice Gall eröffnet. Sie war es auch, die durch den Tag führte und Gäste befragte. Die Wurzeln dieser Stiftung liegen im Abstimmungskampf über das Minarettverbot. Diese Volksinitiative wurde schließlich angenommen und das Minarettverbot gilt heute in der Schweiz – ohne dass es die Probleme gäbe, die deren Gegner damals beschworen. Die Stiftung orientiert sich an der Erklärung der Menschenrechte der UNO, die unter dem Eindruck der Gräuel des 2. Weltkriegs erarbeitet wurde.

Der erste Redner war der bekannte Publizist und frühere ZDF-Moderator Peter Hahne. Er wartete mit vielen pointierten Aussagen auf, mit Schenkelklopfern und Reminiszenzen aus seinem Leben als Journalist und Fernsehmacher. Enttäuschenderweise fehlten dem Referat der rote Faden und die gerade Linie. Dabei wäre das Thema, das er behandelte, durchaus bedenkenswert. In der Tat haben junge, wache Leute in Europa Angst um die Zukunft. Hahne untermauerte allerdings seine Thesen mit Zitaten und Bonmots, ohne dass der Zusammenhang immer klar wurde.

Auch Präzision war nicht sein Ding. So gab er zu verstehen, dass in der EU ab 2028 ein Kind sein Geschlecht ab dem Alter von 14 frei wählen könne. Das stellte er als rechtskräftigen Beschluss dar. Allerdings handelt es sich bislang nur um Entwürfe bzw. strategische Zielsetzungen. Es liegt kein fertiger, verbindlicher Rechtsakt mit fixem Datum (z. B. 2028) vor, der EU-weit eine Regelung ab «14 Jahren» mit freier Wahl des Geschlechts vorsieht.

Ähnlich verfuhr er mit einem angeblichen Zitat von Otto von Habsburg, der gesagt haben soll, Europa gäbe es nur unter dem Kreuz von Jesus Christus oder gar nicht. Es gibt keinen belegten Nachweis, dass Otto von Habsburg das so gesagt hat. Zwar sprach er oft von Europas christlichen Wurzeln, doch das konkrete Zitat lässt sich in keiner verlässlichen Quelle finden. Es handelt sich wahrscheinlich um eine spätere Zuspitzung oder sinngemäße Paraphrase, nicht um ein authentisches Wort von ihm.

Auf diese Art ist der Wertedebatte nicht gedient. Ähnlich kritisch ist das Referat des Weltwoche-Verlegers Roger Köppel zu sehen. Köppel argumentierte mit viel Humor, die Meinungsfreiheit sei in Gefahr, verzettelte sich aber in persönlichen Erinnerungen und Pointen, die zwar dazu führten, dass er die Lacher auf seiner Seite hatte, aber kein belastbares Argumentarium bot.

Ganz anders M. Hikmat. Der frühere Imam, heute Christ und Islam-Experte, warnte im Interview mit Transition News und auf der Bühne vor Europas Naivität gegenüber dem Islam. In Winterthur sprach er offen über Glauben, Freiheit und seine Flucht aus Marokko (hier mehr dazu).

Ebenso Chris Brönimann. Seine Botschaft war ebenso schlicht wie berührend. Die einst gefeierte Trans-Ikone, die heute wieder als Mann lebt, sprach auf der Bühne und im Interview mit Transition News offen über Irrwege, Schuldgefühle und seine Mission, Jugendliche vor Fehlentscheidungen zu bewahren (hier mehr dazu).

Besonders spannend und eindrücklich waren die Referate von Gabriele und Sophia Kuby – Mutter und Tochter. Die beiden Referate waren wohl deshalb besonders interessant, weil sie inhaltlich recht umstritten, aber brillant vorgetragen wurden. Gabriele Kuby ist Soziologin, Buchautorin und international tätige Vortragsrednerin. Ihre Tochter, Sophia Kuby, leitet bei ADF International (Alliance Defending Freedom) in Wien den Bereich «Strategische Beziehungen & Trainingsprogramme». Beide Frauen setzen sich in unterschiedlichen Rollen – aber mit gemeinsamem Anliegen – für die Würde des Menschen, den Schutz des Lebens und die Stärkung der Familie ein.

Gabriele Kuby schilderte, wie sie durch ihr Studium an der Freien Universität Berlin in den 1968er Jahren geprägt wurde – einer Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs, in der im Namen der Freiheit letztlich vieles zerstört wurde, was Freiheit eigentlich ermöglichen sollte. Dennoch betonte sie: «Wir sind nicht machtlos».

Das «Feuer der Liebe» in der Familie habe eine Strahlkraft nach außen, sagte sie, und könne gesellschaftliche Heilungsprozesse anstoßen. Wenn hingegen alles als gleichwertig gelehrt werde, ohne Maßstab und Orientierung, führe das zu Zerfallsformen der Familie. In der Familie selbst jedoch könne das Gute wachsen. Vater und Mutter, so Kuby, bildeten eine unauflösliche Einheit. Leihmutterschaft bezeichnete sie als Form des Menschenhandels; jedes Kind sei ein Geschenk Gottes.

Sie warnte vor einem «toxischen Feminismus», der Frauen entfremde, wenn Mutterschaft nicht mehr als wesentlicher Teil weiblicher Identität gesehen werde. Auch die heutige Sexualerziehung, so ihre Kritik, beruhe oft auf einer Unwahrheit – nämlich der Annahme, Kinder bräuchten sexuelle Befriedigung. Diese Haltung habe weitreichende Folgen: Bindungsunfähigkeit, Identitätsverwirrung und die Auflösung stabiler Beziehungen.

Kuby plädierte nicht für eine Rückkehr in vergangene Zustände, sondern für eine Umkehr zu Gott. Denn auch früher sei nicht alles gut gewesen – das Vakuum an Sinn und Orientierung sei jedoch durch die Ideale der 1968er gefüllt worden. Sie erinnerte daran, dass frühere Generationen zwar die sexuellen Normen anerkannten, sie aber nur unvollkommen lebten. Dennoch blieb die Ehe als heiliges Ideal bestehen, und die meisten Kinder wünschten sich bis heute nichts mehr als eine Familie voller Liebe und Eltern, die einander treu bleiben.

Auch persönliche Erfahrungen, wie der Tod von Charlie Kirk, hätten in ihr die Bedeutung der Familie von Mann und Frau in Liebe neu bewusst gemacht. Zugleich stellte sie die Frage, wie es kommen könne, dass selbst in kirchlichen Institutionen Missbrauch vorkomme – ein Zeichen, dass Umkehr immer wieder nötig sei.

An das Referat der Mutter knüpfte Sophia Kuby an. Sie sprach über die Herausforderungen und Repressalien, denen Menschen heute begegnen, wenn sie Positionen vertreten, die nicht dem Mainstream entsprechen – etwa, wenn sie sich für den Lebensschutz einsetzen. ADF International setze sich weltweit für die Verteidigung solcher Positionen ein, unter anderem im Fall der ehemaligen finnischen Innenministerin Päivi Räsänen.

Sophia Kuby zeigte auf, dass Toleranz und Lebensschutz einander nicht ausschließen, wie oft behauptet wird, sondern sich bei genauerer Betrachtung ergänzen. Lebensschutz bedeute, dass niemand über das Leben eines anderen verfügen dürfe – auch nicht über das ungeborene. Leben beginne unbestreitbar mit der Verschmelzung von Ei und Samen.

Echte Toleranz, so Kuby, heiße, dass jeder seine Meinung äußern dürfe. Daraus folge die staatliche Neutralitätspflicht. Doch Neutralität dürfe nicht mit Gleichgültigkeit verwechselt werden: Der Staat müsse seine Gesetze auf alle gleich anwenden, doch jedes Gesetz spiegle immer auch eine bestimmte Sichtweise wider.

Die Frage, ob menschliches Leben ab der Empfängnis schützenswert sei, könne nicht neutral beantwortet werden. Wer die Entscheidung über Leben oder Tod allein der Frau überlasse, positioniere sich damit bereits.

Gerechtigkeit, so argumentierte sie, brauche einen Maßstab außerhalb der Sache selbst. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erkenne das Recht auf Leben ausdrücklich an. Toleranz finde dort ihre Grenze, wo anderen Schaden zugefügt werde. In der Praxis betonte sie, seien viele Schwangere gar nicht frei in ihrer Entscheidung – sie stünden unter Druck, oft auch von Männern. Wenn Frauen wirklich frei entscheiden könnten, entschieden sie sich in den meisten Fällen für das Leben. Unterstützung und Hilfe für Schwangere dürften daher nicht kriminalisiert werden.

Wenn das Leben der Kleinsten zur Disposition gestellt werde, so Kuby, öffne das die Tür dazu, auch das Leben der Alten oder psychisch Kranken infrage zu stellen. Doch sie schloss ihr Referat hoffnungsvoll: «Wir sind nicht machtlos.»

In der Slowakei etwa wurde Leihmutterschaft inzwischen verboten. Hoffnung, so erinnerte sie, komme für Christen nicht aus den Umständen, sondern aus dem Glauben. Der Wind beginne sich zu drehen – auch in der Genderfrage. Der Weg sei nicht linear, sondern verlaufe in Zickzackbewegungen, doch die Richtung bleibe: hin zu einer Kultur des Lebens.

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Spanien: Stallzwang für Hühner wegen Vogelgrippe – «Es handelt sich um ein Virus wie COVID»

14. November 2025 - 0:02

Die links-sozialistische spanische Regierung hat einen Stallzwang für Hühner angeordnet und mithilfe der Leitmedien im Stil der «Corona-Pandemie» die Angstmaschinerie in Schwung gebracht. So titelte El Mundo: «Nach der Tötung von 2,5 Millionen Hühnern aufgrund der Vogelgrippe beginnt die Quarantäne in Geflügelzuchtbetrieben: ‹Es handelt sich um ein Virus wie COVID›.»

Zudem teilte die Zeitung mit, dass sich «das bislang unaufhaltsame Virus» nicht nur in Spanien, sondern in ganz Europa «unaufhörlich» ausbreite. Nachdem in Spanien Mitte Juli ein erster Fall entdeckt worden sei, habe man bereits 2,5 Millionen Legehennen getötet.

«Die Vogelgrippe ist wie das Coronavirus», wird der Landwirt Eloy Ureña zitiert, der zwar keine wissenschaftliche Expertise hat, aber in einer 1.400 Quadratmeter großen Hühnerproduktion in Zaragoza arbeitet. Die Branche «zittert», betont El Mundo. Deshalb habe das Landwirtschaftsministerium so strenge Anordnungen eingeführt.

Das Ergebnis: In 1.199 Gemeinden, die als Hochrisikogebiete eingestuft wurden und sich über fast das gesamte Land verteilen, wurde das Geflügel unter Stallzwang gestellt. Kaum eine Region bleibt verschont: «Die Maßnahme der Regierung ist logisch», darf Ureña zum Besten geben, «denn man muss das irgendwie stoppen – und bisher ist es den autonomen Regionen nicht gelungen.»

Zu den strengsten Maßnahmen der Sánchez-Regierung gehört das Verbot der Freilandhaltung von Geflügel. Wenn dies nicht möglich ist, «können Betriebe die Installation von Netzen oder anderen Vorrichtungen genehmigt bekommen, die verhindern, dass Wildvögel eindringen und den Bereich kontaminieren».

Außerdem darf Geflügel kein Wasser aus Reservoirs erhalten, auf die Wildvögel Zugang haben. Ebenso ist die Anwesenheit von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in den Bereichen untersagt, in denen die Tiere konzentriert sind. Enten und Gänse dürfen nicht gemeinsam mit anderen Geflügelarten gehalten werden.

Das Ergebnis dieser angeblichen «Schutzmaßnahmen» hat natürlich eine Auswirkung auf den Verbraucher: In Spanien ist der Eierpreis laut El Mundo im letzten Jahr um 32,3 Prozent gestiegen – und in den letzten sieben Tagen um mehr als einen Euro pro Dutzend. El Mundo propagiert zudem, «dass der Trend auf eine Verschlechterung der Lage hinweist, mit entsprechend steigendem Risiko».

Das Blatt lässt obendrein wissen, dass seit dem 1. Juli bis heute in Europa insgesamt 139 Ausbrüche «der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI)» bei Nutzgeflügel (davon 14 in Spanien) festgestellt worden seien. Zudem habe es 708 Fälle bei Wildvögeln (68 in Spanien) und 33 bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (5 in Spanien) gegeben. Deutschland sei das Land mit den meisten Fällen, und von dort aus seien Infektionen nach Spanien eingeschleppt worden, zum Beispiel nach Zaragoza.

In einigen spanischen Gemeinden schüren Politiker die Angst in der Bevölkerung gnadenlos. So hat der Bürgermeister von Badajoz in der Extremadura die Bevölkerung aufgefordert, Abstand zu den Gänsen und Enten am Fluss Guadiana zu halten. Man solle so wenig wie möglich «mit diesen Vögeln interagieren, um angesichts der aktuellen Lage der Krankheit Risiken zu vermeiden».

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Wehrdienstgesetz: «Bild» wertet den Kompromiss als Erfolg – Kritiker lehnen ihn als «verfassungswidrig» ab

13. November 2025 - 18:40

«Sie kriegen es doch noch hin!», frohlockt die Bild. Damit bezieht sich das Boulevardmedium darauf, dass der seit Monaten schwelende Streit um das neue Wehrdienstgesetz nun beigelegt ist. Hauptergebnis:

«Künftig müssen alle 18-jährigen Männer nun doch zur Musterung! Finden sich aus den ‹wehrtauglich› gemusterten nicht genügend Freiwillige für den Wehrdienst, wird gelost, wer zum Bund kommt!»

In einem weiteren Beitrag erläutert die Bild die Einigung der Bundesregierung in Kompaktform:

  • Es wird ein «neuer, moderner Wehrdienst» eingeführt. Grundgedanke: «Freiwilligkeit», aber: Reicht die nicht, kommt die Pflicht!
  • Ein kompletter Jahrgang bekommt einen Fragebogen (Interesse am Wehrdienst, ja oder nein?) – Männlein und Weiblein!
  • Grund: «Damit die Bundeswehr im Verteidigungsfall weiß, auf wen sie bei einer dann wieder geltenden allgemeinen Wehrpflicht zurückgreifen kann.»
  • Ablauf: Fragebogen kommt. «Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend.»
  • Musterung: «Mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt zudem die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer, die schrittweise entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten auf den gesamten Jahrgang ausgeweitet wird.»
  • Dienen soll sich auch lohnen! Im Papier heißt es dazu: «Der neue Wehrdienst setzt auf Freiwilligkeit durch gesteigerte Attraktivität: Wer freiwillig dient, erhält rund 2600 Euro brutto monatlich. Ab einer Verpflichtungszeit von einem Jahr wird ein Führerscheinzuschuss für Pkw oder Lkw gewährt.»

Es erfolgt also zunächst eine flächendeckende, freiwillige Musterung für junge Männer (mit optionaler Beteiligung von Frauen), gefolgt von einem sechsmonatigen Basisdienst für Freiwillige. Bei unzureichender Beteiligung kann die Regierung per Rechtsverordnung eine «Bedarfswehrpflicht» aktivieren, die der Bundestag billigen muss – inklusive eines möglichen Losverfahrens als letzter Schritt.

Was die Bild hier als ein «Hingekriegthaben» hochjazzt, werteten Kritiker bereits im August als «vermurksten Kompromiss» und kanzeln es jetzt als «Verschlimmbesserung» ab.

So wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf vom August als «vermurkster Kompromiss» kritisiert, weil er Freiwilligkeit mit einer Hintertür zur Wehrpflicht verband. Der aktuelle Kompromiss (mit verpflichtender Musterung ab 2026, verbindlichen Zielzahlen und Option auf Bedarfswehrpflicht inklusive Losverfahren) wird nun als «Verschlimmbesserung» gesehen, da er diese Zwangselemente sogar verschärft.

Kritiker sehen darin nicht nur eine Tarnung für eine schrittweise Rückkehr zur Wehrpflicht, sondern eine grundsätzlich untaugliche und gefährliche Politik. Die zentralen Kritikpunkte sind:

  • Förderung von Militarisierung und Imperialismus: Der Kompromiss wird als ein zentraler Baustein der gegenwärtigen Militarisierungsstrategie Deutschlands gesehen. Er stärkt das Militär als Institution der staatsübergreifenden Gewalt gegen Menschen und treibt Wettrüsten voran, anstatt diplomatische Lösungen zu priorisieren. Das Grundrechtekomitee etwa konstatiert dazu:

«Die militaristische Politik der Bundesregierung ist auch in der Epoche des Krisenimperialismus nicht alternativlos. Sie ist ein falsches politisches Programm, nur eine Option unter anderen. Um aus der Eskalationsspirale auszusteigen, müssten Deutschland und andere EU-Staaten eine Politik von Abrüstung, Diplomatie und Konfliktlösung betreiben.»

  • Förderung patriarchal-soldatischer und gewaltbereiter Normen: Aus feministischer Sicht zementiert der Plan «patriarchal-soldatische Tugenden» wie Gehorsam, Härte, Verachtung von Schwäche und Gewaltbereitschaft. Die Abschaffung der Wehrpflicht 2011 war ein emanzipatorischer Fortschritt hin zu einer «zivilisierten» Gesellschaft – dieser Kompromiss dreht das zurück und militarisiert die Jugend.
  • Verfassungs- und Demokratieprobleme: Die Möglichkeit, die Wehrpflicht per einfacher Rechtsverordnung der Regierung zu überlassen (mit nachträglicher Bundestagsbilligung), ist verfassungswidrig. Solche Eingriffe in Grundrechte müssen vom Gesetzgeber substantiiert werden – nicht von der Exekutive. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) und dem Prinzip der Wehrgerechtigkeit.
  • Das Losverfahren als «letzter Ausweg» ist willkürlich und diskriminierend: Es wird auch als «verfassungswidrig» eingestuft. Es benachteiligt junge Männer und wirkt als «verheerendes Signal», das Jugendliche misstrauisch macht. Die Debatte läuft losgelöst von der Mehrheitsmeinung, denn viele junge Menschen fühlen sich bevormundet und lehnen die Wehrpflicht ab; der Kompromiss ist eine «Misstrauenserklärung» gegenüber der Jugend.
  • Reproduktion von Ungleichheit: Historisch war die Wehrpflicht im Frieden «nie gerecht»: Sie traf disproportional Arme, Minderheiten und Benachteiligte, während Reiche Ausnahmen fanden. Der Kompromiss reproduziert diese Ungleichheit unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit. Die «Freiwilligkeit» ist illusorisch, wird argumentiert, denn das zustande gekommene Konstrukt führt de facto dazu, dass sozial Schwächere eher einwilligen, um finanzielle Anreize zu nutzen, während Besserverdienende Alternativen haben. Das verstärkt bestehende Spaltungen.
  • Praktische Unwägbarkeit und gesellschaftliche Schäden: Der Plan erzeugt «Null-Bock-Rekruten»: Zwangsdienste führen zu unmotivierten Soldaten, was die Bundeswehr schwächt, statt sie zu stärken. Besser wären Investitionen in Freiwilligendienste (zum Beispiel Soziales, Umweltschutz) ohne militärischen Zwang.

Wahrscheinlich wird es entsprechende Klagen geben gegen die jüngste Einigung der Bundesregierung zum «Neuen Wehrdienst» sobald das Gesetz verabschiedet und umgesetzt wird. Die Debatte um verfassungsrechtliche Bedenken ist hochaktuell und wird von Experten, Opposition und zivilgesellschaftlichen Gruppen bereits als «Klagenflut» erwartet. Die Zeit etwa schrieb am 8. November:

«Denn eines ist abzusehen: Was auch immer die Koalition entscheidet, es wird umgehend Klagen gegen den neuen Wehrdienst geben.»

Bemerkenswert ist im Übrigen auch: Von den vier Politikern, die auf der Pressekonferenz den Kompromiss vorgestellt haben – Alexander Hoffmann (50, CSU), Matthias Miersch (56, SPD), Jens Spahn (45, CDU) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (65, SPD) – haben zwei nie «gedient». Nämlich Miersch und Spahn.

Miersch leistete seinen Ersatzdienst ab 1988 bei den Johannitern, anschließend arbeitete er dort weiter im Rettungsdienst und Katastrophenschutz (bis 1996). Spahn wiederum wurde ausgemustert und leistete weder Wehrdienst noch Wehrersatzdienst.

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Stefan Aust: Merz mache «das weiter, was der Märchenonkel Habeck von Märchentante Merkel übernommen hat»

13. November 2025 - 11:40

Stefan Aust, ehemaliger Herausgeber der Tageszeitung «Die Welt», kritisiert den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz scharf für mangelnde Führung und den Verrat an Wahlversprechen. Statt eine klare Linie zu fahren, lasse sich Merz von SPD-Chef Lars Klingbeil und der «Windpartei» SPD an der Nase herumführen, so Aust im Interview mit seinem ehemaligen Blatt.

Er beanstandet die sofortige Verfassungsänderung nach der Wahl, um «gigantische Schuldenberge» aufzunehmen. Das möge verfassungsrechtlich noch möglich sein, sei aber «verfassungsmoralisch der Sündenfall schlechthin», zumal Merz zuvor gegen die Lockerung der Schuldenbremse gewesen sei. Damit habe er die Grünen «geschmiert».

In der Migrationspolitik überlasse Merz Innenminister Alexander Dobrindt das Feld, ohne klare Haltung. Bei der Energiepolitik mache er «im Wesentlichen das weiter, was der Märchenonkel Habeck von Märchentante Merkel übernommen hat». Merz drücke sich vor dem Green Deal und ignoriere, dass das Verbrennerverbot die deutsche Autoindustrie bedrohe, während China günstigere E-Autos und Strom biete. Aust zufolge bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet:

«Wer zahlt eigentlich für den Straßenbau, wenn das Verbot der Verbrennerautos dazu führt, dass an den Tankstellen nicht mehr … insgesamt ungefähr 30 Milliarden an Spritsteuer zusammenkommen? Und ich bin sehr vergnügt, mir anzugucken, wie der Verkauf von Elektroautos ist, wenn man den Strom so belasten wird mit Steuern, wie man heute Benzin und Diesel belastet. Dann kostet nämlich 100 km mit dem Stromauto ungefähr doppelt so viel – oder es kommt aus irgendeiner anderen Ecke. Da stimmt doch alles nicht mehr.»

Aust sieht die Koalition mit der SPD als «großes Problem» und fordert Merz auf, seine im Wahlkampf gepriesene Klarheit endlich umzusetzen. Er schlägt zum Beispiel die Wiedereinführung der ausgesetzten Wehrpflicht inklusive Wehrersatzdienst für alle jungen Männer vor, auch Migranten. Der ehemalige Welt-Herausgeber schließt:

«Was meinen Sie, wie schnell die Zahl der Migranten, die nichts zu tun haben, wieder zurückgehen würde, wenn man sie verpflichten würde, was zu tun? Und so gibt es ganz viele Themen. Und ich meine, wir fangen jetzt gar nicht mal an, über Klima und allen möglichen anderen Kram zu reden. Ich glaube, wir haben so viel zu tun und so große Probleme in diesem Land, dass der Bundeskanzler Merz sich wirklich mal dringend anstrengen müsste, tatsächlich die Probleme anzugehen, statt irgendwie Nebensächlichkeiten.»

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Online-Petition: «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung»

13. November 2025 - 11:22

Seriöse Aufarbeitung der Corona-Politik in der Schweiz? Fehlanzeige. Dennoch stellt die Politik die Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) als «Lehre aus der Pandemie» dar. Tatsächlich jedoch soll damit der Ausnahmezustand dauerhaft im Recht verankert werden (wir berichteten). Deshalb hat das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) eine Online-Petition lanciert.

Die Organisation beanstandet zum Beispiel, dass der Vorentwurf des EpG, der im November 2023 in die Vernehmlassung geschickt wurde, entscheidende Studien unberücksichtigt ließ. Der Entwurf wird nun im Parlament beraten. 2028 soll das revidierte Epidemiengesetz in Kraft treten.

Mit der Petition will ABF erreichen, dass zentrale Maßnahmen der Corona-Zeit aufgearbeitet werden – zum Beispiel die Maskenpflicht, Lockdowns, Demonstrationsverbote, Social Distancing, Contract Tracing oder Schnellzulassungen von «Impfstoffen». Ohne eine solche Aufarbeitung würde das neue Epidemiengesetz dem Bundesrat noch mehr Macht verleihen. Damit könnte er laut ABF beispielsweise eine Impfpflicht für bestimmte Personen vorsehen. Die Organisation schreibt:

«Fordern Sie mit Unterzeichnung dieser Petition, dass das Schweizer Parlament seine Verantwortung wahrnimmt und eine umfassende, auf den neusten Erkenntnissen der Wissenschaft basierende Aufarbeitung vornimmt. Gestützt darauf haben Nationalrat und Ständerat zu diskutieren, welche ‹notwendigen Optimierungen› im EpG letztlich verankert werden sollen.»

Die Petition unterschreiben können alle, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort.

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