SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles: „In die Fresse“ im Unternehmensinteresse

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SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles: „In die Fresse“ im Unternehmensinteresse
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SPD-Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles

„In die Fresse“ im Unternehmensinteresse

von Marcus Schwarzbach / Gastautor des isw München e.V.

spd_ausbeuter_billigloehne_hartz_iv_agenda_2010_jobwunder_leiharbeit_massenarmut_andrea_nahles_arbeitsarmut_jobwunder_sozialabbau_sozialdumping_martin_schulz_neoliberalismus.jpg Kurz nach der Wahl zur Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag verkündete die vormalige Bundesarbeitsministerium Andrea Nahles: Nun werde sie „den Schalter umlegen“. Und kündigte an: „Aber ab morgen kriegen sie in die Fresse“. (Manche hofften, damit sei Kanzlerin Merkel gemeint, die nun zumindest verbal von der SPD unter Druck gesetzt wird. Einige Stichpunkte der „Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD“ zeigen aber, wer „in die Fresse“ bekommt.

► „Wettbewerbsfähigkeit“

Einleitend wird „Wettbewerbsfähigkeit“ gefordert – für Neoliberale ein ideales Stichwort, um Lohnkürzungen und Steuersenkungen zu fordern. In Österreich will die neue Regierung das gesamte Arbeitsrecht im Sinne der Unternehmen überprüfen, Arbeitslose analog Hartz 4 unter Druck setzen. Forderungen, im Sinne einer „Wettbewerbsfähigkeit“ auch hierzulande Arbeiterrechte abzubauen, werden nicht lange auf sich warten lassen. Ähnlich auch das Verhalten gegenüber US-Präsident Donald Trump. So lobt nicht nur der Siemens-Boss Joe Kaeser die Steuersenkungspolitik Trumps im Interesse von Unternehmen und Reichen: „Glückwunsch zur Steuerreform“, sagte Kaeser in Davos. Forderungen, sich hierzulande an dieser Politik zu orientieren, folgend der Logik der „Wettbewerbsfähigkeit“.

► Arbeit auf Abruf

Ein Satz zeigt den Zynismus der angehenden Regierungskoalition auf: „Die Arbeit auf Abruf nimmt zu, wir wollen jedoch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform hat“.(>klick)

Diese auch KAPOVAZ ("Kapazitätsorientierte variable Arbeitsverhältnisse") genannte Vertragsgestaltungen sind im Einzelhandel weit verbreitet. Dabei wird vom Unternehmen der Umfang der zu leistenden Arbeitszeit im Einzelfall festgelegt. Der Beschäftigte weiß also erst kurzfristig, wann er zu arbeiten hat. Oft schwankt das Einkommen je nach Umfang der geleisteten Stunden.

Wie sollen die Beschäftigten „Planungssicherheit“ erhalten bei der Logik der Arbeit auf Abruf? Die neue Koalition sagt nichts dazu. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es aber bereits – denn das Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) lässt diese Form der Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf die Belegschaften zu – und gleichzeitig sagt § 12 Abs. 2 TzBfG: Der Beschäftigte ist bei Arbeit auf Abruf nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

abrufarbeit_arbeit_auf_abruf_arbeitsmarktpolitik_flexible_arbeitszeit_kapovaz_niedriglohnsektor_prekarisierung_teilzeitarbeit_kritisches_netzwerk_ausbeutung_stress_lohndumping_zusatzjob.jpg Die Praxis zeigt aber, dass die Arbeitenden häufig vom Unternehmen unter Druck gesetzt werden, auch kurzfristiger zu arbeiten, etwa beim Anruf frühmorgens, ab 10 Uhr bereit zu stehen. Oder zusagen, da andernfalls der Lohn geringer ausfällt, wenn diese Stunden fehlen. Ein Gespräch mit Betriebsräten aus betroffenen Betrieben hätte deutlich gemacht: diese Arbeitsform kann nicht im Sinne der Beschäftigten reguliert werden, vielmehr ist sie ein ideales Herrschaftsinstrument für Unternehmen. Nur ein Verbot sichert Belegschaftsinteressen.

► Arbeitszeit – „Rahmen schaffen“ für wen?

Eine weiteres „Ergebnis der Sondierungsgespräche“ (siehe PDF im Anhang!) widmet sich der Arbeitszeit: „Wir wollen einen Rahmen schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können. Wir wollen Familien in ihrem Anliegen unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden kann“. Das klingt wie Changemanagement im Interesse aller – dass die Unternehmen ganz klar sagen, das jetzige Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sei abzuschaffen, bleibt unerwähnt.

Dabei ist die zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit bereits heute ein gravierendes Problem. Das machen Zahlen deutlich, die das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage der Linkspartei vorlegte: So hätten 2016 mehr als 1,7 Millionen Arbeitnehmer (4,8 Prozent) länger als 48 Stunden pro Woche gearbeitet, während 1995 nur 1,3 Millionen Menschen (4,2 Prozent) diese Wochenarbeitszeit regelmäßig überschritten hätten. Auch seien damals rund sechs Millionen Beschäftigte gewohnheitsmäßig samstags oder sonntags ihrem Beruf nachgegangen, während aktuell bereits 8,8 Millionen Menschen regelmäßig am Wochenende arbeiten, also jeder vierte Erwerbstätige. „Immer mehr Deutsche arbeiten nicht nur zu normalen Zeiten“, meldet auch die Süddeutsche Zeitung. Ein Arbeitsalltag mit „Acht-Stunden-Tagen von Montag bis Freitag“ sei für viele nicht mehr Realität: Knapp ein Viertel arbeitete „ständig oder regelmäßig“ am Wochenende, knapp 14 Prozent an Sonn- und Feiertagen, knapp jeder Vierte abends und knapp neun Prozent nachts. Schichtarbeit gehört für 15,6 Prozent zum Alltag.

Diese Entwicklung ist keine Folge eines fehlenden „Rahmens“ oder fehlender Modelle, sondern wird von Unternehmen so durchgesetzt. Die zuständige Arbeitsministerin der letzten Amtsperiode, Andrea Nahles, hat hier in keiner Weise gegengesteuert.

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► „Experimentierklausel“ von Frau Nahles als akute Gefahr

Dabei versuchen Unternehmen zunehmend die Digitalisierung als Argument für die Ausweitung der Arbeitszeit zu nutzen. Unterstützung erhielten sie dabei von Nahles, die mit dem von ihr vorgelegten „Weißbuch Arbeiten 4.0“ (siehe PDF im Anhang!)  eine „Experimentierklausel“ vorschlug: Rechtzeitig vor der Bundestagswahl hat Nahles ihre „Experimentierklausel“, nach der vom Arbeitszeitgesetz verschlechternd abgewichen werden kann, in den Bundesanzeiger aufnehmen lassen. Voraussetzung für dieses Unterlaufen des Gesetzes soll die Zustimmung der Tarifvertragsparteien und des Betriebsrats sein, gleichzeitig wird eine wissenschaftliche Begleitung verlangt („Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“).

Unternehmer und Ministerium leiten die Notwendigkeit weiterer Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts unmittelbar aus der Digitalisierung ab. Der Druck auf Gewerkschaften und Betriebsräte wird in den nächsten Monaten zunehmen. In Österreich werden FPÖ und ÖVP den 12-Stunden-Tag umsetzen. (hier und hier). Hierzulande hat die SPD durch diese „Experimentierklausel“ Voraussetzungen für den Abschied von der 10-Stunden-Höchstarbeitszeitgrenze geschaffen – ohne dass die Medien ausreichend darüber berichtet haben.

Dass Nahles sich in ihrer Rhetorik wieder an ihre JUSO-Zeiten erinnert, kann nicht verdecken, wer von dieser Großmäuligkeit profitiert: Es gibt keine grundlegende Umkehr von der Agenda 2010-Logik der SPD unter Gerhard Schröder. Die abhängig Beschäftigten bekommen „in die Fresse“, wie Frau Nahles zu sagen pflegt. Wenn die SPD das unter Erneuerung versteht, muss sie sich vor den nächsten Wahlen fürchten.

Marcus Schwarzbach



► Quelle: Erstveröffentlicht am 27. Januar 2018 bei isw-München >> Artikel. Marcus Schwarzbach ist Gastautor bei isw-München. Die Bilder im Artikel sind nicht Bestandteil des Originalartikels und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. andere Lizenzen, s.u..

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isw – Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V.

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► Bild- und Grafikquellen:

1. Satire-Plakat der SPD: "Ausbeuter fordern Billiglöhne. Wir fordern Billiglöhne". Tschüss SPD.  Grafik: Elias Schwerdtfeger. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication - Kein Urheberrechtsschutz.

2. Arbeit auf Abruf: Diese aus den USA übernommene Form der Teilzeitarbeit wird KAPOVAZ (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit) genannt und wurde bisher vor allem im Einzelhandel angewandt. Die offiziell niedrigeren Arbeitslosenzahlen wurden dadurch erkauft, dass die Arbeitsmarktpolitik einen Graubereich im Niedriglohnsektor offenlässt, in dem Menschen auf Arbeitsplätzen zweiter und dritter Klasse arbeiten. So kann man auf sie auch komplett das betriebswirtschaftliche Risiko abwälzen. Foto: geralt / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: Pixabay. Alle bereitgestellten Bilder und Videos auf Pixabay sind gemeinfrei (Public Domain) entsprechend der Verzichtserklärung Creative Commons CC0. Das Bild unterliegt damit keinem Kopierrecht und kann - verändert oder unverändert - kostenlos für kommerzielle und nicht kommerzielle Anwendungen in digitaler oder gedruckter Form ohne Bildnachweis oder Quellenangabe verwendet werden.

3. Andrea Nahles während der re:publica 17, (8.–10. Mai 2017) in Berlin.. Foto: Sandro Halank. Quelle: Wikimedia Commons. Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 nicht portiert“ lizenziert.

Andrea Nahles (SPD), (* 20. Juni 1970 in Mendig) war vom 17. Dezember 2013 bis 28. September 2017 Bundesministerin für Arbeit und Soziales. In der zweiten Großen Koalition verschärfte Arbeitsministerin Andrea Nahles unter anderem die Sanktionen für Hartz IV-Empfänger. Auf Länder- und kommunaler Ebene organisieren die SPD und die Linkspartei ebenso wie CDU, CSU und FDP den Sozialabbau und sozialen Niedergang. Nach Parteiangaben wählte die SPD-Fraktion im Bundestag mit 137 von 152 abgegebenen Stimmen Andrea Nahles zur neuen Fraktionsvorsitzenden. 14 Abgeordnete stimmten gegen Nahles, es gab eine Enthaltung. Das entspricht einer Zustimmung von rund 90 %.