Sammlung von Newsfeeds

Anatomie eines Staatsfehlers: Quebecs „grünes“ Gas-Fiasko

WUWT, Robert Girouard

Zuerst auf Französisch auf der Website der Association des climato-réalistes veröffentlicht. Übersetzt mit Hilfe von Google Gemini.

Weil es versprach, den Klimawandel zu bekämpfen und gleichzeitig das bestehende Gasnetz zu erhalten, wurde „erneuerbares“ Erdgas (RNG) – von Kommunikationsprofis strategisch als „grünes Gas“ umbenannt – und als das ultimative Wunder für die Energiewende in Quebec angepriesen.

Die unter der Regierung der Coalition Avenir Québec entwickelte und 2019 in einer Verordnung verankerte Strategie erschien auf den ersten Blick eindeutig. Sie zielte darauf ab, Gasversorger, allen voran Énergir, zu verpflichten, einen steigenden Anteil an erneuerbarem Erdgas (RNG) aus der Zersetzung organischer Abfälle – sei es Gülle, Kompost oder Klärschlamm – in ihre Verteilungsnetze einzuspeisen. Die formulierten Ziele waren zwar fortschrittlich, aber dennoch ambitioniert: 1 % Integration bis 2020, 5 % bis 2025 und 10 % bis 2030.

Bündnissen wie Sortons le gaz! (einem Zusammenschluss von Équiterre, der David Suzuki Foundation, Nature Québec und anderen wichtigen Akteuren) verabschiedet. Indem sie einen sofortigen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen forderten und utopische Dekarbonisierungsziele festlegten, trugen diese Organisationen dazu bei, den Druck auf unmittelbare Ergebnisse zu verstärken und eine rationale Kosten-Nutzen-Debatte mit Unterstützung der Politik zu umgehen.

Einige Jahre später ist das Urteil eindeutig. Die Produktion der Biogasanlagen in Quebec stagniert weiterhin auf einem minimalen Niveau, die Produktionskosten haben sich als astronomisch erwiesen, und die Regierung musste ihre eigenen regulatorischen Fristen offiziell verschieben. Abgesehen von einem einfachen Lieferkettenversagen bietet dieser Fall ein Paradebeispiel für institutionelles Fehlverhalten, bei dem ideologische Blindheit, Aktivismus, Korporatismus und Technokratie zusammenwirkten, um die Gesetze der Arithmetik und Physik außer Kraft zu setzen – zum Nachteil von Steuerzahlern und Unternehmen.

Leugnung grundlegender Physik und Wirtschaftswissenschaften

Eine Politik wird dann unklug, wenn sie der Gemeinschaft insgesamt einen Wertverlust beschert, ohne einen wirklichen Nutzen zu bringen und dann auch noch auf realitätsfernen Annahmen beruht. Genau das ist hier der Fall.

Die erste fehlerhafte Prämisse betrifft die thermodynamische Absurdität des Modells. Québec verfügt bereits über ein nahezu vollständig dekarbonisiertes Stromnetz zur Beheizung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Moderne Wärmepumpen zeichnen sich durch einen außergewöhnlichen Wirkungsgrad aus und können eine Kilowattstunde Strom in drei bis vier Kilowattstunden Wärme umwandeln. Die Biomethanproduktion hingegen erfordert das Sammeln von Biomasse aus allen Teilen der Provinz, den Bau komplexer und teurer Aufbereitungsanlagen und die anschließende unterirdische Verlegung des Gases zur Verbrennung in Kesseln mit erheblichen Wärmeverlusten. Eine knappe organische Ressource für eine Anwendung zu nutzen, die mit Strom zu einem Bruchteil der Energiekosten erreicht wird, ist völlig unsinnig.

Die zweite Prämisse betrifft die Illusion der Versorgung. Die per Verordnung festgelegte Quote von 10 % für Biogas im Stromnetz bis 2030 setzte das fast schon magische Entstehen dutzender Verarbeitungsanlagen voraus. Allerdings ist das Angebot an organischen Abfällen in Québec physisch begrenzt und logistisch schwer zu handhaben. Da die Provinz nicht genügend Mengen produzierte, war der Verteiler gezwungen, Biogas aus den USA oder anderen kanadischen Provinzen zu importieren, um seine Quoten zu erfüllen.

Erzählung statt Realität

Laut mehreren Berichten handelte die Regierung entgegen dem Rat zahlreicher Experten, unabhängiger Energieforscher und Ökonomen des Kohlenstoffmarktes. Deren Analysen zeigten, dass die Biomasse in Québec physisch zu knapp war und die Kosten pro vermiedener Tonne CO₂ jede Vernunft überstiegen.

Stattdessen entschied sich die Führungsriege, dem Märchen von der Kreislaufwirtschaft zu glauben, das von Beratungsfirmen propagiert und von PR-Agenturen verbreitet wurde, die den Auftrag hatten, der Öffentlichkeit „biophysikalische Grundversorgung“ schmackhaft zu machen. Die Regierung ließ sich von einem verlockenden, politisch opportunen, aber völlig unrealistischen Versprechen blenden.

Ein finanzielles Desaster

Für die Bürger und die lokale Wirtschaft sind die Folgen dieser grünen Selbstzufriedenheit außerordentlich schwerwiegend, da die Kosten des Fiaskos sowohl über ihre Steuern als auch über ihre Energierechnungen getragen werden.

Als Steuerzahler mussten die Einwohner Québecs mitansehen, wie Hunderte Millionen Dollar an öffentlichen Geldern im Rahmen des Plans für eine grüne Wirtschaft in den Bau kommunaler Biogasanlagen flossen. Viele dieser Infrastrukturprojekte verzeichneten erhebliche Verzögerungen, Kostenüberschreitungen und technische Pannen, bevor sie überhaupt den ersten Kubikmeter Gas produzierten.

Als Verbraucher tragen diese Bürger den Aufschlag für „erneuerbares“ Erdgas auf ihren monatlichen Gasrechnungen. Da die Régie de l’énergie die Einbeziehung der Umstellungskosten in die allgemeinen Tarife durch einen Mechanismus der „Kostenvergesellschaftung“ genehmigt hat, steigen die Rechnungen automatisch für alle Nutzer, obwohl „erneuerbares“ Erdgas drei- bis fünfmal so viel kostet wie konventionelles Erdgas.

Industrieunternehmen geraten in eine wirtschaftliche Zwickmühle. Gezwungen, überteuerte Energie zu akzeptieren oder Ausgleichszahlungen zu leisten, verlieren sie ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Konkurrenten in Ontario oder den USA, die direkten Zugang zu günstigem konventionellem Gas haben. Wollen diese Anlagen zudem vom Gasnetz auf Strom umsteigen, kommt es häufig zu Anschlussverzögerungen und einem Mangel an verfügbaren Stromkapazitäten von Hydro-Québec.

Im politischen Kampf gegen den Klimawandel bleibt der Kostenfaktor pro vermiedener Tonne Kohlendioxid die einzig verlässliche Messgröße. Während direkte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz – wie Gebäudedämmung oder Umstellung auf Strom – eine Tonne CO₂ für 50 bis 100 US-Dollar einsparen, kostet der Ersatz von fossilem Gas durch Ökogas im öffentlichen Stromnetz regelmäßig zwischen 200 und 400 US-Dollar. Es ist eine der ineffizientesten Verwendungen öffentlicher Gelder, die man sich vorstellen kann.

Die funktionale Dummheit von Institutionen

Wie konnte sich eine so wirtschaftlich mangelhafte Idee durchsetzen, ohne auf erheblichen institutionellen Widerstand zu stoßen? Die Organisationssoziologie erklärt dieses Phänomen mit dem Konzept der funktionalen Dummheit – der Fähigkeit eines Systems, das kritische Denken seiner eigenen Akteure zu lähmen, um ein Dogma oder eine Fassade des Konsenses aufrechtzuerhalten.

Im Falle von Ökogas bildete sich ein stillschweigendes Interessenbündnis zwischen verschiedenen Organisationen. Für das Gasmonopol bot das Konzept des Ökogases eine ideale ökologische Rechtfertigung, den Wert seines unterirdischen Pipeline-Netzes zu erhalten und den endgültigen Gasausstieg hinauszuzögern. Für politische und kommunale Entscheidungsträger ergab sich eine befriedigende techno-ökologische Erzählung ohne erkennbare Nachteile, da sie den Forderungen von Umweltgruppen nachkamen und den Wählern gleichzeitig versprachen, ihre Küchenabfälle würden die Häuser in der Nachbarschaft beheizen. Schließlich ermöglichte die Festlegung numerischer Ziele dem technokratischen Apparat, auf internationaler Ebene politische Entschlossenheit zu demonstrieren.

Jahrelang wurden alle, die auf die Widersprüchlichkeit des Modells hinwiesen, im Namen des Klimakonsenses zum Schweigen gebracht. Das Wort „grün“ wirkte wie ein intellektuelles Betäubungsmittel und verschleierte völlig das Prinzip der optimalen Ressourcenverteilung. Einmal mehr hatte das Gebot, „den Planeten zu retten“, Vorrang vor rationaler Politik.

Eine Lehre für die Zukunft?

Der Rückzug der Regierung von Québec markiert (hoffentlich) das Ende einer technokratischen Illusion. Die Umstellung des Gasnetzes auf „erneuerbare“ Energien wird nicht stattfinden. Erdgas ist keine und wird niemals eine Massenenergiequelle für die Beheizung von Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben (in Quebec) sein.

Abgesehen vom Energie- und Bilanzierungsversagen liegt die wahre Lehre aus diesem Fiasko in der Politik und der Demokratie. Sie unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die Blockade der öffentlichen Debatte aufzubrechen. Wenn eine Gesellschaft Umweltziele zu unumstößlichen Glaubenssätzen erhebt, beraubt sie sich selbst der Möglichkeit rationaler Debatten, Kosten-Nutzen-Analysen und der Fähigkeit, auf Warnsignale zu reagieren.

Dieser Fehler hat Steuerzahler und Unternehmen teuer zu stehen gekommen: Die Zwänge der wirtschaftlichen und physischen Realität zu ignorieren, um eine ideologische Erzählung zu schützen, endet immer schlecht. Um solche Fehler nicht zu wiederholen, muss Québec wieder lernen, sachlich zu debattieren: Fakten über Symbole stellen, wissenschaftliche Debatten zulassen und Haushaltsdisziplin wieder in den Mittelpunkt aller gemeinsamen Entscheidungen rücken. Leider erfordert dies einen Mentalitätswandel, der kurz- und mittelfristig unwahrscheinlich ist. Ideologien sind schwer auszurotten.

https://wattsupwiththat.com/2026/07/30/anatomy-of-a-state-blunder-quebecs-green-gas-fiasco/

 

Der Beitrag Anatomie eines Staatsfehlers: Quebecs „grünes“ Gas-Fiasko erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Trip to Buryatia

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. August 2026 - 19:00

In Ulan-Ude Vladimir Putin had a meeting with leading representatives of urban planning and spatial development at the Dorzhi Banzarov Buryat State University, which also hosted an exhibition titled Far East – From a People-Friendly Urban Environment to a Master Plan.

Vladimir Putin also chaired a meeting of the State Council Presidium on the development of public transport in the Russian Federation and launched the Yermakovsky Mining and Processing Plant, via videoconference.

Concluding his trip, the President held a meeting with Head of the Republic of Buryatia Alexei Tsydenov.

Kategorien: Externe Ticker

A dubious PA election could be the political opening Palestine needs

Driven by international pressure that lets Israel off the hook, the upcoming vote still gives Palestinian a rare chance to confront an obstinate leadership.

The post A dubious PA election could be the political opening Palestine needs appeared first on +972 Magazine.

Kategorien: Externe Ticker

EM-Rente abgelehnt: Die Akte zeigt entscheidende Lücken

Wer eine Ablehnung der Erwerbsminderungsrente erhält, erfährt aus dem Bescheid häufig nur das Ergebnis. Die Deutsche Rentenversicherung geht dann etwa von einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich aus oder sieht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen als nicht erfüllt an.

Die verfahrensbezogene Verwaltungsakte kann die Begründung sichtbar machen. Sie zeigt, welche medizinischen und versicherungsrechtlichen Unterlagen ausgewertet wurden, welche Einschätzung den Ausschlag gab und ob wichtige Befunde fehlen.

Wichtig ist: Gesundheitsdaten dürfen nicht allein deshalb zurückgehalten werden, weil sie sensibel sind. Das Gesetz erlaubt in besonderen Fällen zwar eine Vermittlung des Inhalts durch einen Arzt, rechtfertigt aber keine pauschale Sperre ärztlicher Unterlagen.

Warum der Ablehnungsbescheid oft nicht die ganze Begründung zeigt

Eine Erwerbsminderungsrente hängt nicht allein von einer Diagnose ab. Entscheidend sind das verbliebene Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und die erforderlichen Versicherungszeiten.

Nach § 43 SGB VI ist die medizinische Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderungsrente grundsätzlich erfüllt, wenn Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei drei bis unter sechs Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderung in Betracht. Wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt nach § 43 Absatz 3 SGB VI grundsätzlich nicht als erwerbsgemindert.

Im Bescheid steht häufig nur die angenommene Stundenzahl. Erst die Akte zeigt, wer diese Einschätzung abgegeben hat, welche Befunde berücksichtigt wurden und ob neuere Berichte vorlagen.

Eine Ablehnung muss sich nicht auf ein ausführliches externes Gutachten stützen. Mitunter genügt der DRV eine kurze sozialmedizinische Auswertung vorhandener Unterlagen, die ebenfalls zur einsehbaren Akte gehört.

Welche Unterlagen den Ablehnungsgrund erkennen lassen

Nach der Gemeinsamen Rechtlichen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung zu § 25 SGB X erfasst die Akte sämtliche für das Verfahren angefertigten oder beigezogenen Schriftstücke. Dazu gehören Gutachten, Berichte, Aktenvermerke, eingeholte Auskünfte und Ergebnisse der Beweiserhebung.

Die DRV darf entscheidungsbezogene Unterlagen nicht durch eine gesonderte Ablage der Einsicht entziehen. Unfertige Entscheidungsentwürfe und unmittelbare Vorarbeiten können allerdings bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ausgenommen sein.

Bei einer medizinisch begründeten Ablehnung ist besonders wichtig, wie die DRV aus den festgestellten Beschwerden eine tägliche Arbeitszeit ableitet. Die folgende Übersicht zeigt, wo sich diese Bewertung finden lässt.

Unterlage in der DRV-Akte Was daraus hervorgehen kann Sozialmedizinische Stellungnahme Angenommene Leistungsdauer, qualitative Einschränkungen, Prognose und medizinische Begründung der Ablehnung Externes ärztliches Gutachten Untersuchungsbefunde, beobachtetes Verhalten, berücksichtigte Diagnosen und Bewertung der Arbeitsfähigkeit Reha-Entlassungsbericht Leistungsbeurteilung bei Entlassung, Belastbarkeit, Behandlungserfolg und Unterschiede zwischen bisherigem Beruf und allgemeinem Arbeitsmarkt Befundberichte behandelnder Ärzte Ob aktuelle Erkrankungen, Therapien, Nebenwirkungen und Funktionsverluste vollständig erfasst wurden Antragsformulare und Selbstauskünfte Welche Angaben zum Alltag, zu Beschwerden und zur bisherigen Arbeit in die Bewertung eingeflossen sind Versicherungsverlauf und interne Prüfung Ob Pflichtbeiträge, Wartezeit oder der angenommene Zeitpunkt der Erwerbsminderung zur Ablehnung geführt haben

Besonders aufschlussreich sind Widersprüche zwischen den Unterlagen. Bescheinigt ein Reha-Bericht weniger als drei Stunden Leistungsvermögen, während eine spätere Stellungnahme ohne neue Untersuchung von sechs Stunden ausgeht, muss die Abweichung nachvollziehbar erklärt werden.

Auch der zeitliche Abstand ist wichtig. Ein älterer Befund bildet die heutige Belastbarkeit nur begrenzt ab, wenn sich der Gesundheitszustand inzwischen deutlich verschlechtert hat.

Welche Anforderungen eine medizinische Bewertung erfüllen sollte, erklärt der interne Ratgeber „Erwerbsminderungsrente: Diese Kriterien beim Gutachten haben besonderen Einfluss“.

Wann ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht

Die rechtliche Grundlage ist § 25 SGB X. Danach muss die Behörde Beteiligten Einsicht in die Akten des Verfahrens gestatten, soweit die Kenntnis zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Nach einem fristgerechten Widerspruch gilt § 25 SGB X auch im Widerspruchsverfahren.

Der Antrag auf Akteneinsicht sollte ausdrücklich mit der Prüfung und Begründung des Widerspruchs verbunden werden. In der Regel genügt der Hinweis, dass die medizinischen und versicherungsrechtlichen Entscheidungsgrundlagen geprüft werden müssen.

Ist bereits eine Klage beim Sozialgericht anhängig, richtet sich die gerichtliche Akteneinsicht nach § 120 SGG. Daneben besteht ein eigenständiger Auskunftsanspruch zu gespeicherten personenbezogenen Daten nach Artikel 15 DSGVO in Verbindung mit § 83 SGB X, der jedoch nicht mit der Einsicht in die gesamte Verwaltungsakte gleichzusetzen ist.

Wann Gesundheitsdaten geschützt oder geschwärzt werden dürfen

Ärztliche Gutachten und Befundberichte enthalten besonders persönliche Angaben. Daraus folgt jedoch kein allgemeines Verbot der direkten Akteneinsicht.

§ 25 Absatz 2 SGB X erlaubt der Behörde, medizinische Inhalte durch einen Arzt vermitteln zu lassen. Das ist vor allem vorgesehen, wenn die unmittelbare Kenntnis dem Betroffenen einen unverhältnismäßigen gesundheitlichen Nachteil zufügen könnte.

Die DRV-Anweisung stellt ausdrücklich klar, dass diese Fürsorge das Einsichtsrecht nicht beschränkt. Besteht der Betroffene auf persönlicher Einsicht oder auf Einsicht durch einen Bevollmächtigten, muss diesem Wunsch auch bei einer befürchteten Gesundheitsgefährdung entsprochen werden.

Der bloße Wunsch eines Gutachters, sein Gutachten nicht offenzulegen, reicht ebenfalls nicht aus. Erst konkrete schutzwürdige Interessen, etwa glaubhafte Gefahren für den Gutachter, können einen vollständigen oder teilweisen Ausschluss dieses Gutachtens von der Akteneinsicht rechtfertigen.

Anders ist es bei fremden Gesundheitsdaten, privaten Angaben zu Angehörigen oder Informationen, durch die eine geschützte Person identifiziert würde. Solche Stellen dürfen nach § 25 Absatz 3 SGB X ausgenommen oder geschwärzt werden.

Die Einschränkung darf nur so weit reichen, wie der Schutz tatsächlich nötig ist. Betroffene sollten eine schriftliche Erklärung verlangen, welche Teile aus welchem gesetzlichen Grund nicht zugänglich gemacht werden.

Warum Akteneinsicht nicht automatisch eine vollständige PDF bedeutet

Das Gesetz gewährt zunächst die Einsicht. Es verpflichtet die DRV nicht in jedem Fall dazu, die Originalakte an eine Privatperson zu versenden oder die gesamte elektronische Akte als vollständige PDF-Datei bereitzustellen.

Bei einer elektronischen Akte darf die Behörde Dokumente ausdrucken, auf einem Bildschirm anzeigen, elektronisch zur Verfügung stellen oder einen elektronischen Zugriff eröffnen. Welche Form gewählt wird, steht nach der DRV-Anweisung im Ermessen des Rentenversicherungsträgers.

Nach § 25 Absatz 5 SGB X können Beteiligte Abschriften anfertigen oder sich Ablichtungen erteilen lassen. Das Bundessozialgericht entschied mit Urteil vom 30. November 1994, Az. 11 RAr 89/94, dass die gewünschten Aktenteile genau bezeichnet werden müssen.

In dem Verfahren hatte der Kläger seine Kopierwünsche nur durch abstrakte Merkmale beschrieben. Dadurch hätte die Behörde die Akte selbst durchsuchen und passende Dokumente auswählen müssen, wozu sie nach dem Urteil nicht verpflichtet war.

Das Urteil verbietet der DRV nicht, die komplette elektronische Akte auf Anfrage bereitzustellen. Praktisch empfiehlt sich deshalb ein Antrag auf Einsicht in die gesamte verfahrensbezogene Akte, verbunden mit der Bitte um digitale Übermittlung der vorhandenen Dokumente.

So sollte der Antrag formuliert sein

Der Antrag sollte die Versicherungsnummer, das Datum des Ablehnungsbescheids und das betroffene Rentenverfahren nennen. Außerdem sollte er ausdrücklich auf § 25 SGB X Bezug nehmen.

Eine passende Formulierung lautet: „Zur Prüfung und Begründung meines Widerspruchs beantrage ich Einsicht in die vollständige Verwaltungsakte meines Verfahrens über die Rente wegen Erwerbsminderung. Die Einsicht soll insbesondere sämtliche ärztlichen Befundberichte, Gutachten, Reha-Unterlagen, sozialmedizinischen Stellungnahmen, Auskünfte, Ergebnisse der Beweiserhebung und entscheidungsbezogenen Aktenvermerke umfassen.“

Ergänzend kann um digitale Bereitstellung der elektronisch geführten Dokumente gebeten werden. Begrenzt die DRV die Einsicht, sollte sie die ausgenommenen Teile und die jeweilige Rechtsgrundlage schriftlich benennen.

Ein bevollmächtigter Rechtsanwalt oder zugelassener Rentenberater darf die Einsicht ebenfalls beantragen. Mitglieder eines hierzu befugten Sozialverbandes können sich außerdem an dessen Rechtsberatung wenden.

Die Widerspruchsfrist läuft trotz Aktenantrag weiter

Der Antrag auf Akteneinsicht stoppt die Widerspruchsfrist nicht. Nach § 84 SGG muss der Widerspruch im Regelfall innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingehen.

Liegt die Akte noch nicht vor, sollte zunächst fristgerecht Widerspruch eingelegt werden. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden, sobald die Entscheidungsunterlagen geprüft wurden.

Ein anpassbares Schreiben enthält der interne Musterwiderspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente. Weitere Hinweise bietet der Beitrag „EM-Rente abgelehnt: So kann der Anspruch weiterverfolgt werden“.

Was nach der Akteneinsicht geprüft werden sollte

Die Akte sollte nicht nur nach Diagnosen durchsucht werden. Wichtiger ist, ob die Beschwerden in konkrete Einschränkungen beim Sitzen, Stehen, Gehen, Heben, Konzentrieren, Durchhalten und beim Umgang mit Stress übersetzt wurden.

Zu prüfen ist außerdem, ob alle behandelnden Ärzte angefragt wurden, neuere Befunde fehlen oder die DRV älteren Unterlagen mehr Gewicht als aktuellen Erkenntnissen beigemessen hat. Eine abweichende medizinische Einschätzung beweist noch keinen Fehler, verlangt aber eine nachvollziehbare Begründung.

Ergeben sich Lücken oder Widersprüche, sollte die Widerspruchsbegründung diese konkret benennen. Aktuelle fachärztliche Befunde sind besonders hilfreich, wenn sie neben den Diagnosen auch die Funktionsverluste und deren voraussichtliche Dauer beschreiben.

Wie Gerichte widersprüchliche medizinische Bewertungen prüfen, zeigt der interne Beitrag „Erwerbsminderung: Volle Rente trotz widersprüchlicher Gutachten“.

Was tun, wenn die DRV die Einsicht verweigert?

Eine telefonische Ablehnung genügt nicht. Betroffene sollten eine schriftliche, begründete Entscheidung verlangen und um Mitteilung bitten, welche Unterlagen betroffen sind.

Nach der DRV-Anweisung ist eine Versagung während des laufenden Verwaltungsverfahrens nicht isoliert anfechtbar, sondern nur zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache. Der verweigerte Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen kann daher im laufenden Widerspruch und gegebenenfalls in einer späteren Klage als Verfahrensfehler gerügt werden.

Bei einer teilweisen Verweigerung ist zu prüfen, ob eine Schwärzung ausgereicht hätte. Fachkundige Unterstützung kann helfen, medizinische Einwände und Verfahrensfehler sauber voneinander zu trennen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 55-jährige Verkäuferin erhält die Ablehnung ihrer EM-Rente, weil die DRV von einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich ausgeht. In der Akte entdeckt sie, dass die sozialmedizinische Stellungnahme auf einem älteren Reha-Bericht beruht, während ein späterer fachärztlicher Befund mit deutlich verschlechterter Belastbarkeit nicht ausgewertet wurde.

Sie legt fristgerecht Widerspruch ein, benennt den fehlenden Befund und bittet um eine neue medizinische Prüfung. Die Akteneinsicht ersetzt nicht den Nachweis der Erwerbsminderung, zeigt aber, an welcher Stelle die bisherige Bewertung angegriffen und ergänzt werden muss.

Fragen und Antworten zur DRV-Akte Darf jeder Antragsteller seine vollständige Rentenakte einsehen?

Antragsteller haben grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Akte des konkreten Verfahrens, soweit dies zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Geschützte Daten anderer Personen und bestimmte unfertige Entscheidungsentwürfe können ausgenommen sein.

Muss ein Arzt die Einsicht in medizinische Unterlagen genehmigen?

Nein. Die DRV kann medizinische Inhalte zunächst durch einen Arzt vermitteln lassen, muss einem ausdrücklich erklärten Wunsch nach persönlicher Einsicht nach ihrer Anweisung jedoch entsprechen.

Besteht ein Anspruch auf eine vollständige PDF?

Nicht zwingend. Die DRV muss Einsicht ermöglichen, darf bei elektronischen Akten aber zwischen mehreren gesetzlich vorgesehenen Formen wählen.

Darf die DRV Geld für Kopien verlangen?

Ja. § 25 Absatz 5 SGB X erlaubt einen angemessenen Ersatz der Aufwendungen für angefertigte Ablichtungen.

Verlängert der Antrag auf Akteneinsicht die Widerspruchsfrist?

Nein. Der Widerspruch muss im Regelfall innerhalb eines Monats eingehen; seine ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden.

Was gilt, wenn bereits eine Klage beim Sozialgericht läuft?

Dann richtet sich die Akteneinsicht nach § 120 SGG. Die Beteiligten dürfen die Gerichtsakte einsehen und auf eigene Kosten Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke oder Abschriften erhalten.

Der Beitrag EM-Rente abgelehnt: Die Akte zeigt entscheidende Lücken erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Pflegegrad 3 Update: Alle Leistungen, Pflegegeld und Steuervorteile clever nutzen

Menschen mit Pflegegrad 3 können 2026 auf ein umfangreiches Paket aus Pflegegeld, professioneller Hilfe, Entlastungsleistungen und Zuschüssen zurückgreifen. Beim Pflegegeld selbst gibt es gegenüber 2025 allerdings keine weitere Erhöhung: Es bleibt bei 599 Euro monatlich. Auch viele andere Beträge gelten 2026 in der seit Anfang 2025 erhöhten Höhe weiter.

Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Leistungen, die neben dem Pflegegeld beantragt oder abgerechnet werden können. Wer nur auf die 599 Euro schaut, kann Ansprüche auf Entlastung, Pflegehilfsmittel, Ersatzpflege, Tagespflege oder einen Wohnungsumbau übersehen.

Eine Übersicht zu den aktuellen Beträgen bietet auch der Beitrag Pflegeleistungen 2026: Wer welchen Anspruch hat und wo Familien am häufigsten Geld verlieren.

Ansprüche beim Pflegegrad 3 im Jahr 2026

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht erwerbsmäßig Pflegende zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro Pflegegeld. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 7.188 Euro. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann von ihr grundsätzlich frei verwendet werden. Weitere Informationen enthält die Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegegeld.

Das Pflegegeld ist aber nur eine Möglichkeit. Wird ein zugelassener ambulanter Pflegedienst eingesetzt, stehen bei Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro monatlich zur Verfügung. Pflegegeld und Pflegesachleistung können zudem miteinander verbunden werden.

Leistung bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 Betrag beziehungsweise Anspruch Pflegegeld 599 Euro monatlich Ambulante Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro monatlich Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise 1.572 Euro jährlich Tages- und Nachtpflege bis zu 1.357 Euro monatlich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Digitale Pflegeanwendungen bis zu 40 Euro monatlich plus bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützung Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich bei erfüllten Voraussetzungen Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person Vollstationäre Pflege 1.319 Euro monatlich für pflegebedingte Aufwendungen Pflege-Pauschbetrag für eine unentgeltliche Pflegeperson 1.100 Euro pro Kalenderjahr

Die Beträge zeigen, warum Pflegegrad 3 nicht mit 599 Euro Pflegegeld gleichgesetzt werden sollte. Mehrere Leistungen können nebeneinander eingesetzt werden, während andere miteinander verrechnet werden. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt deshalb von der tatsächlichen Versorgung zu Hause ab.

599 Euro Pflegegeld: Für wen die Geldleistung gedacht ist

Pflegegeld kommt infrage, wenn die notwendige häusliche Pflege ohne vollständige Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt wird. Häufig übernehmen Angehörige einen großen Teil der Unterstützung. Die Pflegekasse überweist das Geld direkt an die pflegebedürftige Person.

Die pflegebedürftige Person darf das Pflegegeld beispielsweise an einen Angehörigen weitergeben. Steuerrechtlich sollte dabei jedoch zwischen der Steuerfreiheit des weitergegebenen Pflegegeldes und dem Anspruch der Pflegeperson auf den Pflege-Pauschbetrag unterschieden werden. Einzelheiten zu den steuerlichen Voraussetzungen erläutern die Einkommensteuer-Hinweise des Bundesfinanzministeriums zu § 33b EStG.

Kombinationsleistung kann Pflegegeld und Pflegedienst verbinden

Viele Familien benötigen nicht jeden Tag einen Pflegedienst, möchten auf professionelle Hilfe aber auch nicht völlig verzichten. Dann kann die Kombinationsleistung interessant sein. Das Pflegegeld sinkt dabei in demselben prozentualen Umfang, in dem das Budget der Pflegesachleistung genutzt wird.

Rechnet der Pflegedienst beispielsweise 30 Prozent des Sachleistungsbudgets von 1.497 Euro ab, bleiben 70 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Bei Pflegegrad 3 wären das 419,30 Euro Pflegegeld. Wie sich unterschiedliche Prozentsätze auswirken, zeigt ausführlicher die Kombinationsleistungstabelle für Pflegegeld 2026.

Zusätzlich 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat

Neben dem Pflegegeld steht bei häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Im gesamten Jahr 2026 können damit bis zu 1.572 Euro finanziert werden. Anders als das Pflegegeld wird dieser Betrag normalerweise nicht als frei verfügbares Geld überwiesen.

Er kann unter anderem für anerkannte Unterstützung im Alltag, Betreuung oder Hilfen im Haushalt genutzt werden. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf er bei ambulanten Diensten allerdings nicht einfach für körperbezogene Selbstversorgung wie Waschen oder Duschen verwendet werden. Ausführliche Informationen finden sich beim Bundesgesundheitsministerium zu Unterstützungsangeboten im Alltag.

Nicht verbrauchte Beträge können angespart werden. Guthaben aus einem Kalenderjahr kann grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres genutzt werden. Ausführliche Hinweise dazu finden Betroffene im Beitrag 1.572 Euro Entlastungsbetrag 2026: Anspruch, Abrechnung und typische Fehler.

Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung anders einsetzen

Zusätzlich existiert der sogenannte Umwandlungsanspruch. Bis zu 40 Prozent des nicht verbrauchten monatlichen Sachleistungsbetrags können für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 3 entsprechen 40 Prozent von 1.497 Euro höchstens 598,80 Euro im Monat.

Diese 598,80 Euro sind jedoch kein zusätzlicher Geldtopf neben Pflegegeld und Sachleistung. Der umgewandelte Betrag gilt bei der Berechnung so, als wäre in entsprechender Höhe eine Sachleistung genutzt worden. Wer die vollen 40 Prozent umwandelt und ansonsten keine Pflegesachleistungen beansprucht, erhält daher noch 60 Prozent des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 3 also 359,40 Euro.

Gerade für Haushalte mit hohem Bedarf an Betreuung oder Alltagshilfe kann diese Variante interessant sein. Vorher sollte aber geprüft werden, ob der Anbieter nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Weitere Einzelheiten erläutert der Beitrag Pflegesachleistungen 2026 umwandeln: So funktioniert der 40-Prozent-Anspruch.

3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Seit Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag finanziert. Im Jahr 2026 steht dafür während des gesamten Kalenderjahres ein Budget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Hintergründe zu den Änderungen enthält das Bundesgesundheitsministerium zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.

Die Verhinderungspflege hilft beispielsweise, wenn die private Pflegeperson krank ist, Urlaub benötigt oder aus anderen Gründen zeitweise ausfällt. Die Kurzzeitpflege ermöglicht dagegen eine vorübergehende stationäre Versorgung. Beide Leistungen können jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Betracht kommen.

Während Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege kann das zuvor bezogene Pflegegeld für bis zu acht Wochen jeweils zur Hälfte weitergezahlt werden. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen aus demselben Haushalt gelten für die reine Pflegevergütung besondere Begrenzungen. Nachgewiesene weitere Aufwendungen können je nach Fall zusätzlich berücksichtigt werden, soweit die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.

Tages- und Nachtpflege bringt zusätzlich Entlastung

Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege stehen bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro monatlich zur Verfügung. Diese Leistung ist besonders interessant, wenn eine pflegebedürftige Person tagsüber betreut werden muss oder Angehörige regelmäßig feste Entlastungszeiten benötigen. Sie kann grundsätzlich zusätzlich zu Leistungen der häuslichen Pflege genutzt werden.

Zu beachten ist, dass die Pflegeversicherung nicht sämtliche Kosten einer Einrichtung übernimmt. Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung können weiterhin beim Pflegebedürftigen verbleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für entsprechende Eigenanteile auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

42 Euro Pflegehilfsmittel jeden Monat nicht vergessen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können 2026 bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten. Dazu gehören je nach Bedarf beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder bestimmte Schutzprodukte. Über zwölf Monate entspricht der Höchstbetrag 504 Euro.

Dieser Anspruch wird leicht übersehen, weil er nicht automatisch zusammen mit dem Pflegegeld ausgezahlt wird. Wie die Erstattung oder direkte Abrechnung funktionieren kann, erklärt der Beitrag Pflegehilfsmittel-Pauschale: 42 Euro monatlich, die viele nicht abrufen. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett werden nach anderen Regeln bereitgestellt.

Bis zu 4.180 Euro für den Umbau der Wohnung

Wenn Umbauten die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme übernehmen. Denkbar sind beispielsweise Veränderungen im Badezimmer, Türanpassungen oder andere Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren. Vor größeren Arbeiten sollte die Bewilligung der Pflegekasse eingeholt werden.

Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Zuschuss erhöhen. Die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums nennt für eine gemeinsame Maßnahme einen Gesamtbetrag von bis zu 16.720 Euro. Der Zuschuss ist nicht auf Pflegegrad 3 beschränkt.

Auch digitale Unterstützung und Pflege-WGs werden gefördert

Für zugelassene digitale Pflegeanwendungen können 2026 bis zu 40 Euro monatlich erstattet werden. Werden zusätzlich Unterstützungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes benötigt, können hierfür bis zu weitere 30 Euro monatlich zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die digitale Anwendung ist insbesondere eine Aufnahme in das entsprechende Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen.

In ambulant betreuten Wohngruppen kann zusätzlich ein monatlicher Wohngruppenzuschlag von 224 Euro beansprucht werden, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Für die Gründung einer solchen Wohngruppe sind außerdem einmalig bis zu 2.613 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich. Die Gesamtförderung der Anschubfinanzierung ist pro Wohngruppe begrenzt.

Pflegende Angehörige können Rentenansprüche erwerben

Die Pflegeversicherung unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen auch die soziale Absicherung einer nicht erwerbsmäßigen Pflegeperson.

Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause wenigstens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und daneben regelmäßig höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitet, kann Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse erhalten. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Pflegegrad und bezogener Leistungsart ab.

Für Pflegegrad 3 können je nach Leistungsart Rentenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse gezahlt werden. Daneben können unter den jeweiligen Voraussetzungen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bestehen.

Bei einem akuten Pflegefall kann Pflegeunterstützungsgeld helfen

Beschäftigte können sich in einer akut aufgetretenen Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernhalten, um die Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann dafür Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die Leistung kann seit 2024 pro Kalenderjahr und je pflegebedürftiger Person beansprucht werden.

Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Unter bestimmten Voraussetzungen mit beitragspflichtigen Einmalzahlungen kann die Berechnung bis zu 100 Prozent erreichen. Es handelt sich um eine eigene Leistung und nicht um einen Abzug vom Pflegegeld des Pflegebedürftigen.

Pflegegrad 3 im Heim: 1.319 Euro im Monat

Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 monatlich pauschal 1.319 Euro zu den pflegebedingten Aufwendungen. Unterkunft, Verpflegung und weitere Kosten sind damit nicht vollständig abgedeckt. Deshalb verbleibt regelmäßig ein Eigenanteil.

Zusätzlich übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil des pflegebedingten Eigenanteils, wobei der Zuschuss mit der Aufenthaltsdauer steigt. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach 24 Monaten 50 Prozent und nach 36 Monaten 75 Prozent. Die Prozentsätze beziehen sich auf den pflegebedingten Eigenanteil und nicht auf die gesamte Heimrechnung.

Steuervorteil: 1.100 Euro Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 3

Wer eine Person mit Pflegegrad 3 persönlich und unentgeltlich in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen pflegt, kann einen Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro geltend machen. Einzelne Pflegeausgaben müssen dafür nicht nachgewiesen werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 33b Einkommensteuergesetz.

Pflegen mehrere Personen denselben Menschen und erfüllen mehrere von ihnen die Voraussetzungen, wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Erhält die Pflegeperson Einnahmen für die Pflege, kann der Pauschbetrag grundsätzlich ausgeschlossen sein. Eine genauere Einordnung bietet der Beitrag Pflegegrad: Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?.

Wichtig ist außerdem, dass 1.100 Euro Pflege-Pauschbetrag nicht 1.100 Euro Steuererstattung bedeuten. Der Pauschbetrag wird bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt. Wie hoch der tatsächliche finanzielle Effekt ausfällt, hängt deshalb von den persönlichen steuerlichen Verhältnissen ab.

Tatsächliche Pflegekosten können steuerlich günstiger sein

Wer selbst hohe Pflegekosten trägt, sollte prüfen, ob statt des Pflege-Pauschbetrags ein Abzug tatsächlicher Kosten als außergewöhnliche Belastungen günstiger ist. Dabei werden Erstattungen von Pflegekasse, Krankenkasse oder anderen Stellen gegengerechnet. Zusätzlich wirkt sich die vom Steuerrecht vorgesehene zumutbare Belastung aus.

Daneben können Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt unter § 35a Einkommensteuergesetz fallen. Hier können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung und eine unbare Zahlung an den Leistungserbringer.

Dies kann beispielsweise bei einem selbst bezahlten Pflegedienst oder bestimmten haushaltsnahen Betreuungsleistungen interessant sein. Dieselben Kosten dürfen allerdings nicht mehrfach steuerlich verwertet werden. Deshalb sollte bei größeren Beträgen verglichen werden, welcher steuerliche Weg tatsächlich die höchste Entlastung bringt.

Ein Pflegegrad allein bringt keinen Behinderten-Pauschbetrag

Pflegegrad 3 und ein anerkannter Grad der Behinderung sind rechtlich unterschiedliche Feststellungen. Ein Pflegegrad 3 führt deshalb nicht automatisch zu einem Behinderten-Pauschbetrag. Liegt zusätzlich ein entsprechender Grad der Behinderung oder ein begünstigendes Merkzeichen vor, können nach § 33b EStG weitere steuerliche Vergünstigungen hinzukommen.

Für Familien lohnt sich deshalb eine getrennte Prüfung von Pflegeversicherung und Schwerbehindertenrecht. Unter Umständen können ein eigener Behinderten-Pauschbetrag der pflegebedürftigen Person und ein Pflege-Pauschbetrag der unentgeltlich pflegenden Person nebeneinander bestehen. Welche Entlastungen tatsächlich möglich sind, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.

Das Pflegegeld bleibt 2026 unverändert – geplante Reform ist noch kein geltendes Recht

Für 2026 gilt weiterhin das Pflegegeld von 599 Euro bei Pflegegrad 3 sowie die derzeit geltenden Leistungsbeträge. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über aktuelle Gesetzgebungsverfahren auf seiner Seite zum Pflegeneuordnungsgesetz. Geplante Änderungen dürfen nicht mit bereits geltendem Recht verwechselt werden.

Wer 2026 einen Antrag stellt oder Leistungen abrechnet, sollte sich deshalb an der aktuell geltenden Rechtslage orientieren. Zugleich empfiehlt es sich, spätere Gesetzesänderungen im Blick zu behalten. Bestehende Ansprüche werden erst dann verändert, wenn entsprechende gesetzliche Neuregelungen tatsächlich in Kraft treten.

Praxisbeispiel: So kann eine Familie Pflegegrad 3 besser ausschöpfen

Frau M. hat Pflegegrad 3 und wird überwiegend von ihrer Tochter zu Hause versorgt. Frau M. erhält deshalb monatlich 599 Euro Pflegegeld, also 7.188 Euro im Jahr. Zusätzlich nutzt sie jeden Monat eine anerkannte Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro.

Damit kommen bereits Leistungen im rechnerischen Wert von bis zu 9.264 Euro im Jahr zusammen, ohne dass Verhinderungspflege, Wohnungsumbau oder andere Ansprüche eingerechnet sind. Muss die Tochter für einige Tage aussetzen, kann zusätzlich das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Während einer entsprechenden Ersatzpflege kann das Pflegegeld unter den gesetzlichen Voraussetzungen teilweise weiterlaufen.

Die Tochter erhält für ihre regelmäßige Pflege keine Vergütung. Erfüllt sie auch die übrigen steuerlichen Voraussetzungen, kann sie daher in ihrer Steuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro geltend machen. Gleichzeitig kann sie von der Pflegekasse prüfen lassen, ob wegen ihres wöchentlichen Pflegeumfangs Rentenversicherungsbeiträge für sie gezahlt werden.

Das Beispiel zeigt, dass der finanzielle Nutzen von Pflegegrad 3 weit über das monatliche Pflegegeld hinausgehen kann. Viele Ansprüche werden jedoch nur genutzt, wenn sie bekannt sind, beantragt werden oder Rechnungen und Nachweise rechtzeitig bei der Pflegekasse eingehen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3 im Jahr 2026 1. Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?

Das Pflegegeld beträgt 599 Euro monatlich und damit 7.188 Euro bei zwölf Monaten Leistungsbezug. Gegenüber 2025 gibt es 2026 keine weitere allgemeine Erhöhung. Die aktuellen Beträge veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.

2. Kann ich die 599 Euro Pflegegeld und zusätzlich 1.497 Euro Pflegesachleistung vollständig bekommen?

Nein. Werden Pflegesachleistungen genutzt, wird das Pflegegeld bei der Kombinationsleistung anteilig gekürzt. Die Kürzung richtet sich nach dem prozentual verbrauchten Anteil des Sachleistungsbudgets. Eine ausführliche Berechnung zeigt die Kombinationsleistungstabelle für 2026.

3. Gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro zusätzlich zum Pflegegeld?

Ja. Bei häuslicher Pflege steht der Entlastungsbetrag grundsätzlich zusätzlich zur Verfügung. Er ist allerdings zweckgebunden und wird normalerweise nur für zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Leistungen erstattet.

4. Wie viel Geld steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung?

2026 beträgt der gemeinsame Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro. Dieses Budget wird gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verwendet, sodass die Verteilung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben flexibel erfolgen kann.

5. Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 3?

Eine unentgeltlich persönlich pflegende Person kann bei erfüllten Voraussetzungen 1.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Die gesetzlichen Bedingungen finden sich in § 33b Einkommensteuergesetz.

6. Ändert eine geplante Pflegereform bereits die Leistungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026?

Eine geplante Gesetzesänderung verändert bestehende Ansprüche nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Vorschriften tatsächlich in Kraft getreten sind. Informationen zu laufenden Vorhaben veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium.

Der Beitrag Pflegegrad 3 Update: Alle Leistungen, Pflegegeld und Steuervorteile clever nutzen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Meeting with Head of the Republic of Buryatia Alexei Tsydenov

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. August 2026 - 18:10

The discussion focused on the republic’s socio-economic development over the period 2021–2025.

Kategorien: Externe Ticker

Europa am Abgrund: Der Frieden ist tot, lang lebe die Kriegstüchtigkeit!

Allerorten wird die Angst vor den Russen geschürt. Egal, was passiert: Der Russe war’s! Die Wahrheit ist eine andere: Nein, die Russen werden nicht einfach so kommen – es sei denn, man provoziert sie so lange und drängt sie in eine Ecke, in der es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Dann allerdings haben wir den […]

<p>The post Europa am Abgrund: Der Frieden ist tot, lang lebe die Kriegstüchtigkeit! first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Grundsicherung: Bis Ende Juni festgestellte Terminverstöße zählen seit Juli nicht mehr

Meldeversäumnisse, die bis zum 30. Juni 2026 festgestellt wurden, werden für die neue Sanktionsfolge nicht als frühere Verstöße berücksichtigt. Ab dem zweiten grundlos versäumten Termin nach der Neuregelung droht jedoch eine Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent – bei Alleinstehenden sind das 168,90 Euro für einen Monat.

Die Übergangsregel schützt Betroffene vor einer nachträglichen Verschärfung. Eine bereits nach früherem Recht festgestellte Leistungsminderung wird dadurch allerdings nicht aufgehoben.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei Jobcenter-Terminen neue Vorgaben. Was als erstes, wiederholtes oder unmittelbar aufeinanderfolgendes Meldeversäumnis gilt, kann über eine bloße Feststellung, eine Kürzung oder im äußersten Fall den zeitweisen Wegfall des Anspruchs entscheiden.

Warum beginnt die Zählung am 1. Juli 2026 neu?

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 65a Absatz 2 SGB II. Für Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse vor dem 1. Juli 2026 gelten danach weiterhin die bis zum 30. Juni vorgesehenen Rechtsfolgen.

Die seit Juli geltenden Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 32 SGB II formulieren zusätzlich: Bis zum 30. Juni 2026 festgestellte Meldeversäumnisse zählen bei späteren Fällen nicht als vorausgegangene Verstöße nach neuem Recht.

Ein früheres Versäumnis kann somit noch nach den damaligen Regeln geahndet werden. Es darf aber nicht ohne Weiteres als Vorstufe für die ab Juli geltende 30-Prozent-Minderung oder das Verfahren wegen Nichterreichbarkeit verwendet werden.

Was gilt seit Juli bei verpassten Jobcenter-Terminen?

Der neu gefasste § 32 SGB II setzt eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung oder die nachweisbare Kenntnis der Folgen voraus. Eine Minderung scheidet aus, wenn ein wichtiger Grund für das Fernbleiben nachgewiesen wird.

Beim ersten Meldeversäumnis nach neuem Recht wird der Regelbedarf noch nicht gekürzt. Das Jobcenter muss den Verstoß aber durch einen Feststellungsbescheid dokumentieren und die Person über mögliche Folgen eines weiteren Versäumnisses informieren.

Ab dem zweiten Meldeversäumnis ohne wichtigen Grund kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent sinken. Bei einem alleinstehenden Erwachsenen mit 563 Euro Regelbedarf im Jahr 2026 entspricht das 168,90 Euro.

Situation Folge seit dem 1. Juli 2026 Verhalten vor dem 1. Juli 2026 Die damaligen Rechtsfolgen gelten weiter Bis 30. Juni festgestelltes Meldeversäumnis Keine Berücksichtigung als früherer Verstoß in der neuen Zählung Erstes Meldeversäumnis ab 1. Juli 2026 Keine Kürzung, aber Feststellungsbescheid und Beginn der neuen Zählung Weiteres Meldeversäumnis im ununterbrochenen Leistungsbezug Kürzung um 30 Prozent des persönlichen Regelbedarfs für einen Monat möglich Drei Termine ohne wichtigen Grund unmittelbar nacheinander versäumt Prüfung der Nichterreichbarkeit und Beginn eines gestuften Verfahrens Wichtiger Grund Kein Meldeversäumnis und deshalb keine Zählwirkung Außergewöhnliche Härte Keine Minderung, das festgestellte Versäumnis kann aber weiterzählen Wiederholt und aufeinanderfolgend sind nicht dasselbe

Rechtlich sind ein wiederholtes Meldeversäumnis und drei unmittelbar aufeinanderfolgende Versäumnisse nicht dasselbe. Die Unterscheidung betrifft sowohl die Höhe der Kürzung als auch einen möglichen Anspruchsverlust.

Ein wiederholtes Meldeversäumnis liegt im ununterbrochenen Leistungsbezug grundsätzlich ab dem zweiten Fall vor. Ein zwischenzeitlich wahrgenommener Termin setzt diese Zählung für die 30-Prozent-Minderung nicht wieder auf null.

Für den möglichen Wegfall des Anspruchs muss eine ununterbrochene Folge von drei grundlos versäumten Meldeterminen vorliegen. Ein wahrgenommener Termin oder ein Versäumnis mit anerkanntem wichtigem Grund unterbricht diese Folge.

Auch eine Unterbrechung des Leistungsbezugs lässt die allgemeine Zählung neu beginnen. Die Dauer der Unterbrechung ist nach den Weisungen der Bundesagentur unerheblich.

Nach drei versäumten Terminen entfällt das Geld nicht sofort

Drei Termine ohne wichtigen Grund in direkter Folge führen nicht am selben Tag zu einem vollständigen Zahlungsstopp. Das Jobcenter muss zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Nichterreichbarkeit erfüllt sind, und eine persönliche Anhörung ermöglichen.

Im ersten Monat des gestuften Verfahrens werden die Unterkunftskosten sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter übernommen. Meldet sich die betroffene Person in diesem Zeitraum persönlich beim Jobcenter, wird der zunächst nicht ausgezahlte Regelbedarf rückwirkend erbracht, allerdings um 30 Prozent gemindert.

Erfolgt auch innerhalb dieses Monats keine persönliche Meldung, wird ab dem zweiten Monat kein Grundsicherungsgeld mehr gezahlt. Nach § 7b Absatz 4 SGB II gilt die Nichterreichbarkeit ohne eine vorherige persönliche Meldung bis zum Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums.

Vor einer solchen Entscheidung müssen gesundheitliche Gründe, bekannte psychische Erkrankungen und besondere Belastungen beachtet werden. Eine bloße Vermutung, jemand verweigere dauerhaft den Kontakt, genügt nicht.

Wichtiger Grund und Härtefall haben unterschiedliche Folgen

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Erscheinen unter Abwägung der Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar war. Dazu können eine nachgewiesene Erkrankung, ein nicht vorhersehbarer Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel, ein Vorstellungsgespräch oder ein Termin während der Arbeitszeit ohne Freistellung gehören.

Wird ein wichtiger Grund anerkannt, liegt kein Meldeversäumnis vor. Der Termin darf deshalb weder eine Kürzung auslösen noch für spätere Verstöße mitgezählt werden.

Anders ist es bei einer außergewöhnlichen Härte. Sie verhindert die Leistungsminderung, obwohl ein Meldeversäumnis festgestellt wurde; nach den Weisungen der Bundesagentur kann dieses Versäumnis seine Zählwirkung behalten.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird grundsätzlich als Nachweis für eine Erkrankung anerkannt. Hat das Jobcenter vorher ausdrücklich ein zusätzliches ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens verlangt, kann eine einfache Krankschreibung im Einzelfall nicht ausreichen.

Wer krankheitsbedingt fehlt, sollte das Jobcenter möglichst vor dem Termin informieren und Nachweise schnell einreichen. Weitere Hinweise zu dieser Prüfung enthält unser Beitrag „Wenn der gelbe Schein dem Jobcenter nicht reicht“.

Auch die Einladung selbst muss rechtmäßig sein. Fehlen ein zulässiger Meldezweck, eine verständliche Rechtsfolgenbelehrung oder eine nachvollziehbare Entscheidung über die Einladung, kann die darauf gestützte Sanktion angreifbar sein; mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber über fehlerhafte Einladungen des Jobcenters.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16, verhältnismäßige Mitwirkungspflichten grundsätzlich gebilligt. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass Teile der Entscheidung auf Meldeversäumnisse zu übertragen sind, obwohl das damalige Verfahren § 32 SGB II nicht unmittelbar betraf.

Warum bereits der Feststellungsbescheid geprüft werden sollte

Das erste unentschuldigte Meldeversäumnis nach dem 1. Juli kostet zunächst kein Geld. Der dazu erlassene Feststellungsbescheid ist aber Voraussetzung dafür, dass ein späteres Fernbleiben als Wiederholungsfall behandelt werden kann.

Betroffene sollten deshalb nicht warten, bis tatsächlich 30 Prozent abgezogen werden. Zu prüfen sind das Datum des Termins, die Rechtmäßigkeit der Einladung, die Rechtsfolgenbelehrung, ein möglicher wichtiger Grund und die vorherige Anhörung.

Ärztliche Unterlagen, Mitteilungen über Fahrtausfälle und Nachrichten an das Jobcenter sollten in Kopie aufbewahrt werden. Ist der erste Termin zu Unrecht als versäumt gewertet worden, kann bereits gegen den Feststellungsbescheid vorgegangen werden.

Für einen Widerspruch gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Eine praktische Anleitung bietet unser Beitrag zum Widerspruch gegen fehlerhafte Jobcenter-Bescheide.

Ein Widerspruch stoppt eine bereits angeordnete Leistungsminderung nicht automatisch. Wenn Geld einbehalten wird und der Lebensunterhalt gefährdet ist, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig sein.

Welche Folgen für Kommunen und Verwaltung absehbar sind

Die neue Zählung kann den Eintritt der strengsten Folge zeitlich nach hinten verschieben. Wie viele zusätzliche Leistungsmonate oder Verfahren daraus entstehen, lässt sich kurz nach dem Start der Reform nicht belastbar beziffern.

Bei gemeinsamen Jobcentern finanziert der Bund nach § 46 Absatz 3 SGB II 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten. Die kommunalen Träger übernehmen die übrigen 15,2 Prozent.

Nach der Bundesratsdrucksache 288/26 lagen die kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung 2025 bundesweit bei rund 17,39 Milliarden Euro. Der Bund beteiligt sich 2026 im Durchschnitt mit 72,4 Prozent.

Legt man das Ausgabenvolumen von 2025 zugrunde, liegen rechnerisch rund 4,8 Milliarden Euro außerhalb der durchschnittlichen Bundesbeteiligung. Daraus lässt sich keine tatsächliche Nettobelastung einzelner Kommunen ableiten, weil die Quoten nach Bundesland abweichen und weitere Ausgleichsregeln hinzukommen.

Zusätzliche Feststellungsbescheide können weiteren Prüfaufwand verursachen. Bereits 2025 gingen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 501.667 Widersprüche und 53.164 Klagen bei den Jobcentern ein; diese Zahlen belegen jedoch noch keinen durch die Reform ausgelösten Anstieg.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Herr M. hat am 3. Juni 2026 einen ordnungsgemäß angesetzten Termin ohne wichtigen Grund versäumt. Das Jobcenter stellt den Verstoß noch vor dem 1. Juli fest und kann die damalige Rechtsfolge von zehn Prozent des Regelbedarfs für einen Monat anwenden.

Am 22. Juli 2026 verpasst Herr M. erneut einen Termin ohne Entschuldigung. Der bereits im Juni festgestellte Verstoß zählt nach den Fachlichen Weisungen nicht als früherer Fall der neuen Sanktionsfolge, weshalb der Juli-Termin noch keine 30-Prozent-Minderung auslöst.

Das Jobcenter kann aber einen Feststellungsbescheid erlassen. Versäumt Herr M. später im ununterbrochenen Leistungsbezug einen weiteren Termin ohne wichtigen Grund, kann dieser zweite neue Fall eine Kürzung um 30 Prozent für einen Monat auslösen.

Fragen und Antworten zur neuen Zählung Was kosten der erste und der zweite versäumte Termin?

Beim ersten Meldeversäumnis nach neuem Recht erfolgt noch keine Kürzung, das Jobcenter erlässt aber einen Feststellungsbescheid. Ab dem zweiten Fall kann der persönliche Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent sinken; bei 563 Euro sind das 168,90 Euro.

Zählen ein wichtiger Grund und ein Härtefall gleich?

Nein. Bei einem wichtigen Grund liegt kein Meldeversäumnis vor, während ein Härtefall nur die Minderung verhindern kann und das festgestellte Versäumnis grundsätzlich weiterzählt.

Werden Miete und Heizkosten bei der 30-Prozent-Minderung ebenfalls gekürzt?

Nein. Die Minderung nach § 32 SGB II darf nicht auf die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung erstreckt werden.

Anders kann es nach drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Versäumnissen sein, wenn die Person auch im anschließenden Monat keinen Kontakt aufnimmt und der Anspruch wegen Nichterreichbarkeit entfällt.

Setzt ein wahrgenommener Termin die Zählung zurück?

Für die Frage, ob ein späteres Versäumnis wiederholt ist und eine 30-Prozent-Minderung auslösen kann, setzt ein wahrgenommener Termin die Zählung im ununterbrochenen Leistungsbezug nicht zurück.

Er unterbricht aber die Folge von drei unmittelbar nacheinander versäumten Terminen, die für das Verfahren wegen Nichterreichbarkeit erforderlich ist.

Was kann ich gegen einen falschen Feststellungsbescheid tun?

In der Regel kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Betroffene sollten den wichtigen Grund und alle Nachweise möglichst konkret beifügen und bei einer bereits laufenden Kürzung zusätzlich prüfen lassen, ob Eilrechtsschutz beim Sozialgericht erforderlich ist.

Der Beitrag Grundsicherung: Bis Ende Juni festgestellte Terminverstöße zählen seit Juli nicht mehr erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Pflegegeld ist unpfändbar – P-Konto kann trotzdem gesperrt werden

Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist grundsätzlich unpfändbar. Der Bundesgerichtshof hat diesen Schutz auch für Pflegepersonen bestätigt, an die eine pflegebedürftige Person das Geld weitergibt.

Auf einem gepfändeten Konto ist das Geld trotzdem nicht immer sofort verfügbar. Seit dem 1. Juli 2026 schützt ein P-Konto monatlich 1.590 Euro ohne weiteren Nachweis; liegen die gesamten Gutschriften darüber, kann die Bank den überschießenden Betrag zunächst sperren.

Wichtig ist: Die Unpfändbarkeit des Pflegegeldes und der Zugriff auf das Kontoguthaben sind zwei verschiedene Fragen. Auf dem Konto der Pflegeperson lässt sich gerade das weitergeleitete Pflegegeld nicht mit der gewöhnlichen P-Konto-Bescheinigung absichern. Dafür ist im Regelfall eine Entscheidung nach § 906 ZPO nötig.

Warum weitergeleitetes Pflegegeld unpfändbar bleibt

Der Bundesgerichtshof entschied mit Beschluss vom 20. Oktober 2022, Az. IX ZB 12/22, dass Gläubiger der Pflegeperson nicht auf weitergeleitetes Pflegegeld zugreifen dürfen. Im entschiedenen Fall wollte ein Insolvenzverwalter das Pflegegeld einer Mutter mit ihrem Arbeitseinkommen zusammenrechnen.

Die Frau pflegte ihren bei ihr lebenden autistischen Sohn. Der Pflegegeldanspruch stand dem Sohn zu, der das Geld an seine Mutter weitergab.

Nach Auffassung des BGH ist Pflegegeld kein Lohn für geleistete Pflegestunden. Es soll dem Pflegebedürftigen ermöglichen, die häusliche Pflege selbst zu gestalten und Angehörigen, Freunden oder Nachbarn eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

Die Pflegeperson hat dabei keinen eigenen Anspruch auf Zahlung gegen die Pflegekasse oder den Pflegebedürftigen. Der Schutz folgt bei ihr deshalb nicht unmittelbar aus dem Sozialrecht, sondern aus § 851 Absatz 1 ZPO in Verbindung mit § 399 BGB.

Weitere Einzelheiten enthält die interne Einordnung zum Pfändungsschutz für weitergegebenes Pflegegeld. Die aktuellen Beträge nach Pflegegrad zeigt der Ratgeber Pflegegeld 2026: Höhe, Pflegegrade und Antrag.

Warum die Bank das Geld dennoch sperren kann

Bei der Kontofreigabe arbeitet die Bank zunächst mit dem auf dem P-Konto hinterlegten Monatsfreibetrag. Arbeitslohn, Rente, Sozialleistungen und Pflegegeld werden als Gutschriften auf demselben Konto erfasst.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische P-Konto-Schutz 1.590 Euro pro Kalendermonat. Der gesetzliche Ausgangsbetrag liegt bei 1.587,40 Euro und wird nach § 899 Absatz 1 ZPO auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag aufgerundet.

Die Sperre eines darüber liegenden Guthabens bedeutet nicht, dass das Pflegegeld seinen gesetzlichen Schutz verloren hat. Der Bank fehlt in diesem Fall der Nachweis, den sie für die Freigabe über den Grundschutz hinaus benötigt.

Die aktuellen Werte und weitere Erhöhungsmöglichkeiten erläutert der interne Beitrag P-Konto-Freibetrag ab Juli 2026. Auch die Verbraucherzentrale NRW informiert über die seit Juli 2026 geltenden Pfändungsfreigrenzen.

Auf wessen Konto geht das Pflegegeld ein?

Der richtige Nachweisweg hängt davon ab, wer Kontoinhaber ist. Der Anspruch nach § 37 SGB XI steht stets der pflegebedürftigen Person zu, auch wenn sie das Geld später an ihre Pflegeperson weitergibt.

Konstellation Weg zum Kontoschutz Das Pflegegeld geht auf dem P-Konto der pflegebedürftigen Person ein Die Leistung ist nach § 54 Absatz 3 Nummer 3 SGB I unpfändbar. Übersteigen die gesamten monatlichen Gutschriften 1.590 Euro, lässt sich das Pflegegeld als Erhöhungsbetrag nach §§ 902 und 903 ZPO bescheinigen. Die pflegebedürftige Person gibt das Geld an die Pflegeperson weiter Der Schutz folgt nach dem BGH aus § 851 ZPO und § 399 BGB. Das weitergegebene Pflegegeld gehört nicht zu den Erhöhungsbeträgen, die für die Pflegeperson mit einer gewöhnlichen Bescheinigung nach § 903 ZPO nachgewiesen werden können.

Liegt das gesamte Guthaben des Pflegebedürftigen innerhalb des Grundschutzes, ist kein zusätzlicher Nachweis nötig. Erst wenn dieser Monatsbetrag überschritten wird, muss der Schutz für weitere Beträge gegenüber der Bank belegt werden.

Die Abgrenzung betrifft Pflegegeld nach § 37 SGB XI. Leistungen für Pflegeeltern nach dem SGB VIII oder Pflegegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung folgen anderen Vorschriften.

Wann die P-Konto-Bescheinigung nicht ausreicht

Eine Bescheinigung nach § 903 ZPO weist nur die in § 902 ZPO genannten Erhöhungsbeträge und bestimmte Nachzahlungen aus. Beim Pflegebedürftigen kann die Pflegekasse das von ihr gezahlte Pflegegeld in diesem System bescheinigen.

Die Pflegeperson erhält dagegen keine eigene Sozialleistung der Pflegekasse. Ein Pflegegeldbescheid oder ein formloses Schreiben über die Weitergabe reicht auf ihrem Konto nicht aus. Für die Freigabe des weitergeleiteten Pflegegeldes ist regelmäßig eine Entscheidung der zuständigen Vollstreckungsstelle erforderlich.

Der BGH entschied nur über die Unpfändbarkeit des Geldes, nicht über das Verfahren auf einem P-Konto. Aus dem Beschluss und den P-Konto-Vorschriften folgt nach der fachlichen Einordnung der LAG Schuldnerberatung Hamburg, dass die Pflegeperson den Kontoschutz für diese Zahlung über einen Antrag nach § 906 ZPO erreichen muss.

So wird der abweichende Freibetrag beantragt

Nach § 906 Absatz 2 ZPO setzt das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen abweichenden pfändungsfreien Betrag fest, wenn sich der zusätzliche Schutz aus einer Vorschrift des Bundes- oder Landesrechts ergibt. Beim weitergegebenen Pflegegeld sind § 851 ZPO, § 399 BGB und der BGH-Beschluss IX ZB 12/22 anzuführen.

Der Antrag sollte einen bezifferten Gesamtfreibetrag nennen und die Berechnung nachvollziehbar erklären. Außerdem gehören die Daten des P-Kontos, die beteiligte Bank und die Aktenzeichen aller betroffenen Pfändungen in den Antrag.

Als Nachweise kommen der Pflegegeldbescheid, Kontoauszüge mit den Gutschriften und Unterlagen über die Weitergabe an die Pflegeperson in Betracht. Aus den Belegen sollte hervorgehen, für welche pflegebedürftige Person und für welchen Monat das Geld bestimmt war.

Droht eine Auszahlung an den Gläubiger, muss die Eilbedürftigkeit deutlich werden. Nach § 906 Absatz 3 ZPO prüft das Gericht, ob eine vorläufige Anordnung nötig ist, damit das Guthaben nicht vor der abschließenden Entscheidung abfließt.

Bei der Pfändung durch einen privaten Gläubiger entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. In der Verwaltungsvollstreckung nach Bundesrecht tritt gemäß § 910 ZPO die Vollstreckungsbehörde an die Stelle des Gerichts. In einem Insolvenzverfahren kann nach § 36 Absatz 4 InsO das Insolvenzgericht zuständig sein.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Ein Hinweis am Bankschalter auf die BGH-Entscheidung genügt meist nicht. Betroffene sollten sich schriftlich bestätigen lassen, welchen Freibetrag die Bank berücksichtigt und welcher Teil des Guthabens gesperrt ist.

Danach kann die zuständige Schuldnerberatung oder eine im Zwangsvollstreckungsrecht tätige Kanzlei den Antrag und die Zuständigkeit prüfen. Wer regelmäßige Zahlungen erhält, sollte den Antrag möglichst vor der nächsten Gutschrift stellen.

Nach Vorlage einer wirksamen Entscheidung muss die Bank den festgesetzten Freibetrag beachten. Aus dem Beschluss sollte eindeutig hervorgehen, ob die Freigabe einmalig, für einen bestimmten Zeitraum oder für fortlaufende monatliche Zahlungen gilt.

Für spätere Nachweise empfiehlt sich ein aussagekräftiger Verwendungszweck bei der Überweisung. Er sollte die Bezeichnung „weitergegebenes Pflegegeld“, den betroffenen Monat und möglichst die pflegebedürftige Person erkennen lassen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Mara erhält monatlich 1.450 Euro Arbeitseinkommen auf ihr P-Konto und pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 3. Der Vater gibt ihr das Pflegegeld von 599 Euro weiter, sodass in diesem Monat insgesamt 2.049 Euro eingehen.

Ohne eine weitere Entscheidung kann Mara nur über den automatischen Freibetrag von 1.590 Euro verfügen. Die Bank hält 459 Euro zurück, obwohl dieser Teil des weitergegebenen Pflegegeldes nach der BGH-Rechtsprechung unpfändbar ist.

Mara legt den Pflegegeldbescheid, die Kontoauszüge und den Nachweis über die Weitergabe vor. Sie beantragt nach § 906 Absatz 2 ZPO einen bezifferten Gesamtfreibetrag, der das unpfändbare Pflegegeld berücksichtigt. Der genaue Betrag hängt von sämtlichen Gutschriften und der jeweiligen Pfändung ab.

Fragen und Antworten zum Pflegegeld auf dem P-Konto Ist weitergegebenes Pflegegeld bei der Pflegeperson pfändbar?

Nein, wenn es sich um Pflegegeld nach § 37 SGB XI für eine nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege handelt. Der BGH hat den Schutz mit Beschluss vom 20. Oktober 2022, Az. IX ZB 12/22, bestätigt.

Warum kann die Bank das Geld trotzdem sperren?

Die Bank berücksichtigt zunächst den auf dem P-Konto gespeicherten Freibetrag. Fehlt für einen höheren Betrag ein geeigneter Nachweis oder eine Entscheidung, kann sie den Überschuss zurückhalten.

Reicht bei der Pflegeperson eine P-Konto-Bescheinigung?

Für das weitergegebene Pflegegeld selbst reicht sie nicht. Dieser Schutz muss im Regelfall nach § 906 Absatz 2 ZPO bei der zuständigen Vollstreckungsstelle beantragt werden.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Benötigt werden vor allem der Pflegegeldbescheid, Kontoauszüge, Nachweise über die Weitergabe, die Daten des P-Kontos und die Aktenzeichen der Pfändungen. Die zuständige Stelle kann weitere Belege verlangen.

Was ist zu tun, wenn das Geld bereits gesperrt ist?

Betroffene sollten den berücksichtigten Freibetrag schriftlich erfragen und den Antrag sofort bei der zuständigen Stelle einreichen. Steht die Auszahlung an den Gläubiger bevor, sollte zugleich um vorläufigen Schutz bis zur Entscheidung gebeten werden.

Der Beitrag Pflegegeld ist unpfändbar – P-Konto kann trotzdem gesperrt werden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Einheitliche EU-Regeln: Wie weit ist Deutschland beim digitalen Gewaltschutz?

netzpolitik.org - 10. August 2026 - 17:00

Noch zehn Monate Zeit bleiben der Bundesregierung, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. EU-Vorgaben verlangen Mindeststandards, auch im Digitalen. Inzwischen sind neue Tatbestände auf dem Weg, doch in anderen Punkten plant die Koalition bisher wenig.

Die Pläne der Bundesregierung zum Schutz vor Gewalt: Im Strafrecht klar, der Rest etwas schwammig. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / photothek

Im Frühjahr 2024 geschah in Brüssel ein kleiner menschenrechtlicher Wumms. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erstmals auf gemeinsame Regeln zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt geeinigt. Zwar waren Vergewaltigungen am Ende nicht Teil der Richtlinie – für Feminist*innen eine Enttäuschung. Doch immerhin schrieb das Regelwerk den Staaten jetzt einheitlich vor, nicht nur Zwangsverheiratungen und Stalking unter Strafe zu stellen, sondern auch Gewalt im Digitalen.

Künftig sollen Cyberstalking, Belästigung und das Weiterleiten von intimen Bildern ohne Einverständnis im Strafrecht verankert werden. Die Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie endet am 14. Juni 2027. Somit bleiben der Bundesregierung noch rund zehn Monate, um umzusetzen, worauf sich Europaparlament und Rat geeinigt haben.

Eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken zeigt jetzt: Während einiges bereits auf dem Weg ist, sieht die Regierung an anderen Stellen gar keinen Handlungsbedarf oder die Verantwortung bei den Bundesländern.

Bildbasierte Gewalt: Was Hubigs Gesetzentwurf vorsieht

Die Richtlinie verpflichtet Staaten etwa dazu, bildbasierte Gewalt einheitlich unter Strafe zu stellen. Ein intimes Bild, das jemand ohne Einverständnis im Netz oder in einer Chatgruppe teilt, oder ein sexualisierter Deepfake mit dem eigenen Gesicht – das ist in Deutschland bislang nur auf Umwegen strafbar. So etwa als Nachstellung, Beleidigung oder Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.

Das soll sich mit einem Gesetzentwurf ändern, den Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Frühjahr vorgestellt hat. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sieht zwei Säulen vor. Die eine soll Betroffenen helfen, ihre Rechte auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen – also selbst zu klagen. Die andere Säule betrifft das Strafrecht und sieht dort mehrere neue Tatbestände vor.

So soll etwa strafbar werden, intime Aufnahmen einer Person ohne deren Zustimmung zu erstellen und zu verbreiten. Mit bis zu zwei Jahren Haftstrafe muss rechnen, „wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die eine sexuelle Handlung einer anderen Person abbildet“ oder „die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“, heißt es dazu im Entwurf.

Gegen Ausweiskontrollen im Netz.

Wir kämpfen für ein offenes Internet. Mit deiner Unterstützung.

Jetzt spenden

Das gilt auch dann, wenn diese Bilder oder Videos nicht echt sind, sondern mit Hilfe von KI-Generatoren erstellt, also Deepfakes.

Auf Nachfrage der Linken zum Zeitplan will die Bundesregierung sich nicht festlegen. Sollte der Entwurf jedoch im Herbst im Bundestag debattiert und noch im kommenden Jahr verabschiedet werden, wären diese Punkte aus der EU-Richtlinie umgesetzt. Der Schutz in Deutschland würde sogar über die europäischen Standards hinausgehen, denn der Entwurf sieht derzeit vor, schon die Erstellung solchen Materials unter Strafe zu stellen, etwa den Prompt in einem Online-Generator. Die EU-Richtlinie setzt erst bei der Verbreitung an.

Keine neuen Regeln zum Schutz vor Belästigung

Strafbar soll laut Hubigs Plänen auch werden, andere heimlich mit einem GPS-Tracker oder anderen vergleichbaren Ortungstechnologien zu verfolgen. Das soll in den bereits existierenden Nachstellungsparagrafen eingehen, wo bereits der Einsatz von heimlichen Überwachungsapps auf dem Handy strafverschärfend wirkt.

Auch damit setzt die Regierung ein Stück der EU-Richtlinie um, die Mitgliedstaaten verpflichtet, die „wiederholte oder ständige Überwachung einer Person mittels Informations- und Kommunikationstechnologie” unter Strafe zu stellen.

An anderen Punkten sieht die Regierung aber offenbar keinen Handlungsbedarf. Die Linke weist in ihrer Anfrage auf diese Stellen hin.

So schreibt das EU-Regelwerk Staaten auch vor, Cyberbelästigung unter Strafe zu stellen, etwa das unaufgeforderte Zusenden sexuell expliziter Bilder oder koordinierte Kampagnen. In Deutschland ist das Zusenden solchen Materials an eine erwachsene Person kein eigener Straftatbestand und wird auch nicht als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung behandelt.

Es steht allerdings als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ unter Strafe. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf diesen Umstand und hält das für ausreichend. „Es ist anerkannt, dass die Pornographiedelikte neben ihrer primären Schutzrichtung, dem Kinder- und Jugendschutz, auch die sexuelle Selbstbestimmung der Personen schützen, die pornographische Inhalte empfangen.“

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Jetzt abonnieren

Außerdem soll die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aus Gründen des Geschlechts in der EU künftig unter Strafe stehen. Der Volkverhetzungsparagraf nennt diese Kategorie aber bisher nicht. Hierzu ist im aktuellen Gesetzentwurf auch nichts vorgesehen.

Vorbeugen, Unterstützen und Zahlen erfassen

Die EU-Richtlinie betrachtet Gewalt als gesellschaftliches Problem. Neben dem Strafrecht geht es darin auch um Hilfsangebote für Betroffene und Maßnahmen zur Prävention, etwa an Schulen oder in der Arbeit mit Täter*innen. Auf die Nachfrage, was in diesen Bereichen geplant sei, verweist Bundesregierung einerseits auf das Gewalthilfegesetz. Es wurde bereits Anfang 2025 verabschiedet und sieht auch ein Recht auf Beratung in Fällen digitaler Gewalt vor, allerdings erst ab 2032. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den Bundesländern.

Außerdem erarbeite das Bundesfamilienministerium derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, „insbesondere in den Bereichen Schule und Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und digitale Gewalt“. Dazu seien Modellprojekte geplant.

Das EU-Regelwerk schreibt den Staaten auch vor, systematisch Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu sammeln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Merkmalen. In Deutschland herrschte hier lange Unkenntnis. Die polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur angezeigte Taten. Wie häufig bestimmte Taten tatsächlich vorkommen, ließ sich damit nicht sagen.

Diese Lücke sollte eine Dunkelfeldstudie schließen, die das Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Regierung Anfang des Jahres vorstellte. Für die Lebenssituationsbefragung (LeSuBiA = Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) befragte das BKA eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu ihrer Gewalterfahrung, auch im Netz. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Daten zu wenig aussagekräftig seien, da sie verschiedene Gewaltformen in einer Kategorie vermengen.

Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.

Kategorien: Externe Ticker

Ömer Öcalan veröffentlicht erstmals Familienfoto von Imrali-Besuch

Der DEM-Abgeordnete Ömer Öcalan hat erstmals ein Foto vom Familienbesuch bei dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali veröffentlicht.

Die Aufnahme entstand während des Familienbesuchs am 31. Oktober 2025 und wurde von Ömer Öcalan über seinen Account in den sozialen Medien veröffentlicht.

An dem Besuch damals nahmen Abdullah Öcalans Schwester Fatma Öcalan sowie seine Neffen und Nichten Ömer Öcalan, Berfin Öcalan und Ali Öcalan teil.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/Ocalan-ein-tausend-kilometer-langer-weg-beginnt-mit-einem-einzigen-schritt-52347 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/debatte-uber-rahmengesetz-im-parlament-begonnen-52406 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/aufruf-von-abdullah-Ocalan-fur-frieden-und-eine-demokratische-gesellschaft-45431

 

Kategorien: Externe Ticker

The launch of the Yermakovsky Mining and Processing Plant

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. August 2026 - 17:00

Vladimir Putin launched the Yermakovsky Mining and Processing Plant, via videoconference. The new plant is based at the Yermakovsky fluorite and beryllium deposit and will have a capacity of up to 30,000 tonnes of ore per year.

Kategorien: Externe Ticker

Meeting of the State Council Presidium on the development of public transport

PRESIDENT OF RUSSIA - 10. August 2026 - 16:20

Vladimir Putin chaired a meeting of the State Council Presidium on the development of public transport in the Russian Federation held in Ulan-Ude.

Kategorien: Externe Ticker

Medikamente selbst bezahlen: Mit diesen Tricks spart man viel Geld

Wer rezeptfreie Medikamente benötigt, muss sie häufig selbst bezahlen. Gerade bei regelmäßig gekauften Schmerzmitteln, Erkältungspräparaten oder anderen apothekenpflichtigen Arzneien können sich die Ausgaben schnell summieren.

Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Besonders Generika, Preisvergleiche und die Wahl einfacher Präparate können den Geldbeutel entlasten.

Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es keine einheitlich vorgeschriebenen Verkaufspreise. Apotheken können ihre Preise in diesem Bereich selbst kalkulieren. Deshalb kann dasselbe oder ein vergleichbares Medikament je nach Anbieter unterschiedlich viel kosten.

Vittoria aus Koblenz zahlt für Medikamente immer mehr

Vittoria aus Koblenz kauft regelmäßig Medikamente gegen Kopfschmerzen, Erkältungsbeschwerden und Magenprobleme. Weil die Mittel ohne Rezept erhältlich sind, bezahlt sie die Kosten selbst.

Lange greift sie automatisch zu den Markenprodukten, die sie aus der Werbung kennt. Erst als sie feststellt, wie stark ihre Ausgaben gestiegen sind, fragt sie in ihrer Apotheke nach einer günstigeren Alternative.

Der Apotheker bietet ihr ein Generikum mit demselben Wirkstoff an. Das Präparat sieht anders aus und trägt einen anderen Namen, kostet aber deutlich weniger.

Generika können deutlich günstiger sein

Ist der Patentschutz eines Arzneimittels abgelaufen, dürfen andere Hersteller Medikamente mit demselben Wirkstoff auf den Markt bringen. Diese Nachahmerpräparate werden als Generika bezeichnet.

Generika sind häufig günstiger als das ursprüngliche Markenpräparat. Einer der Gründe besteht darin, dass die Hersteller nicht mehr sämtliche ursprünglichen Forschungs- und Entwicklungskosten tragen müssen.

Patienten können deshalb in der Apotheke gezielt nach einem preiswerten Generikum fragen. Unterschiede können allerdings bei Hilfsstoffen, Konservierungsstoffen oder Geschmacksstoffen bestehen.

Wer bestimmte Stoffe nicht verträgt oder Allergien hat, sollte deshalb nicht ausschließlich auf den Preis achten.

Sind Generika genauso wirksam?

Grundsätzlich müssen Generika nachweisen, dass sie mit dem jeweiligen Originalpräparat vergleichbar sind. Bevor ein Medikament zugelassen wird, muss der Hersteller unter anderem belegen, dass sich die Aufnahme und Verfügbarkeit des Wirkstoffs nicht in unvertretbarer Weise vom Original unterscheidet.

Deshalb können Patienten nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Markenprodukt wirksamer oder qualitativ besser ist als ein Generikum.

Gerade gesetzlich Versicherte kennen solche Präparate häufig bereits aus der Apotheke. Aufgrund von Rabattverträgen der Krankenkassen kann es vorkommen, dass Patienten bei gleicher Verordnung Präparate unterschiedlicher Hersteller erhalten.

Nicht jedes Austauschpräparat ist für jeden geeignet

Ein Wechsel ist in den meisten Fällen unproblematisch. Trotzdem können Ausnahmen bestehen, etwa wenn ein Patient bestimmte Hilfsstoffe nicht verträgt.

Auch Lieferengpässe oder dringende medizinische Situationen können dazu führen, dass die Apotheke von einem eigentlich vorgesehenen Präparat abweicht.

Vittoria sollte deshalb bei bekannten Allergien oder Unverträglichkeiten immer darauf hinweisen. Auch bei Unsicherheiten über einen Präparatewechsel kann sie in der Apotheke nachfragen.

Auch Re-Importe können günstiger sein

Eine weitere Sparmöglichkeit können sogenannte Re-Importe sein. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die ursprünglich in Deutschland hergestellt, ins Ausland verkauft und anschließend wieder nach Deutschland eingeführt wurden.

Preisunterschiede zwischen verschiedenen Märkten können dazu führen, dass solche Arzneimittel günstiger angeboten werden als das entsprechende Präparat aus dem direkten deutschen Vertrieb.

Ob ein Re-Import im konkreten Fall verfügbar und tatsächlich günstiger ist, kann in der Apotheke geklärt werden.

Versandapotheken bieten oft niedrigere Preise

Auch Internetapotheken können bei rezeptfreien Medikamenten Preisvorteile bieten. Sonderangebote und Rabatte machen den Versand insbesondere dann interessant, wenn Arzneimittel nicht sofort benötigt werden.

Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, ausschließlich bei zugelassenen und seriösen Versandapotheken zu bestellen. Auch Versandkosten müssen in den Preisvergleich einbezogen werden, denn sie können einen vermeintlichen Preisvorteil schnell zunichtemachen.

Für Medikamente, die akut benötigt werden, ist der Versandhandel dagegen häufig weniger geeignet. Eine günstige Bestellung hilft wenig, wenn das Arzneimittel erst mehrere Tage später eintrifft.

Auch die Apotheke vor Ort kann günstig sein

Vittoria muss für günstige Medikamente nicht zwangsläufig im Internet bestellen. Auch Vor-Ort-Apotheken können rezeptfreie Arzneimittel zu unterschiedlichen Preisen anbieten.

Ein Preisvergleich ist dort zwar teilweise schwieriger, dennoch lohnt sich die Nachfrage nach günstigeren Alternativen oder Sonderangeboten. Manche Apotheken bieten für rezeptfreie Produkte zudem Kundenkarten, Bonusmodelle oder andere Rabattmöglichkeiten an.

Wer regelmäßig bestimmte Medikamente benötigt, kann deshalb auch in seiner Stamm-Apotheke gezielt nach preiswerteren Varianten fragen.

Kombinationspräparate sind oft unnötig teuer

Ein weiterer Kostenfaktor sind Arzneimittel mit mehreren Wirkstoffen. Gerade bei Erkältungs- oder Grippemitteln werden häufig verschiedene Wirkstoffe in einem Produkt kombiniert.

Das muss nicht immer sinnvoll sein. Wer beispielsweise nur Kopf- und Halsschmerzen hat, benötigt möglicherweise kein Präparat, das gleichzeitig gegen Fieber, Husten und eine verstopfte Nase wirken soll.

Solche Kombinationspräparate können teurer sein als Medikamente mit nur einem Wirkstoff. Außerdem können zusätzliche Wirkstoffe auch zusätzliche Nebenwirkungen verursachen.

Vittoria sollte deshalb nicht automatisch zum vermeintlichen All-in-one-Medikament greifen, sondern in der Apotheke fragen, welches Präparat tatsächlich zu ihren Beschwerden passt.

Rezeptfreie Medikamente können trotzdem Kassenleistung sein

Dass ein Arzneimittel ohne Rezept gekauft werden kann, bedeutet nicht in jedem Fall, dass Patienten die Kosten zwingend selbst tragen müssen.

Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr können bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden. Das kann auch für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelten.

Darüber hinaus können bestimmte rezeptfreie Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen Bestandteil einer anerkannten Standardtherapie sein. Welche Präparate darunterfallen, wird über die Arzneimittel-Richtlinie geregelt.

Auch freiwillige Leistungen der Krankenkasse prüfen

Krankenkassen können darüber hinaus freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Ob und in welchem Umfang solche Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Krankenkasse und deren Satzung ab.

Vittoria sollte deshalb vor allem bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben prüfen, welche freiwilligen Leistungen ihre Krankenkasse anbietet. Schon kleinere Erstattungen können sich über das Jahr summieren.

Wer nachfragt, kann bei Arzneimitteln sparen

Für Vittoria aus Koblenz zeigt sich, dass beim Kauf rezeptfreier Medikamente nicht automatisch das bekannte Markenprodukt die beste Wahl sein muss.

Wer nach Generika fragt, Preise vergleicht, unnötige Kombinationspräparate vermeidet und mögliche Leistungen der Krankenkasse prüft, kann seine Ausgaben deutlich reduzieren.

Wichtig bleibt jedoch, bei Arzneimitteln nicht ausschließlich nach dem niedrigsten Preis zu entscheiden. Verträglichkeit, notwendige Wirkstoffe und eine fachliche Beratung sollten ebenso berücksichtigt werden.

FAQ zum Sparen bei Medikamenten Sind Generika genauso wirksam wie Markenmedikamente?

Generika müssen nachweisen, dass sie hinsichtlich des Wirkstoffs und seiner Verfügbarkeit mit dem Original vergleichbar sind. Unterschiede können allerdings bei Hilfsstoffen bestehen.

Sind rezeptfreie Medikamente überall gleich teuer?

Nein. Für viele nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es keine einheitlich vorgeschriebenen Verkaufspreise. Deshalb können sich Preisvergleiche lohnen.

Kann die Krankenkasse auch rezeptfreie Medikamente bezahlen?

Ja, in bestimmten Fällen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Medikamente für Kinder sowie Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen zum anerkannten Therapiestandard gehören.

Quellenverzeichnis

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Informationen zur Zulassung von Arzneimitteln und Generika.
Gemeinsamer Bundesausschuss: Arzneimittel-Richtlinie zur Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Verbraucherzentrale: Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten, Stand 15. Dezember 2020.

Der Beitrag Medikamente selbst bezahlen: Mit diesen Tricks spart man viel Geld erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Frankreich versinkt im Schuldensumpf und reißt Deutschland mit

Das süße Leben wie Gott in Frankreich geht zu Ende, wenn das Portemonnaie leer ist und neues Schuldenmachen nicht mehr funktioniert wie bisher. Frankreich steht bereits an der Klippe und wäre es nur ein national begrenztes Problem, dann wäre das die Sache der Franzosen. Durch den Euro sind wir jedoch aneinander gekettet. Ertrinkt einer, ertrinken […]

<p>The post Frankreich versinkt im Schuldensumpf und reißt Deutschland mit first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Drohnenalarm in Leipzig und die Gründung der „Mekka-NATO“

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 10. August 2026 - 15:44
In deutschen Medien war der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig in dieser Woche eines der beherrschenden Themen, weshalb wir uns den Vorfall im Anti-Spiegel-Podcast näher angeschaut haben. Außerdem ging es natürlich wieder um die Ukraine, wo – unbeachtet von den deutschen Medien – der „Papp-Maidan“ stattfindet – und wir haben uns angeschaut, was die „Mekka-NATO“ ist. […]
Kategorien: Externe Ticker

Rentner aufgepasst: Auto-Start-Stopp-Automatik spart Benzin aber dauerhaftes Abschalten wird teuer

Viele Rentnerinnen und Rentner kennen das Verhalten: Das Auto hält an einer roten Ampel, der Motor geht aus und springt beim Weiterfahren automatisch wieder an. Was manche Fahrer als lästig empfinden, kann den Kraftstoffverbrauch gerade im Stadtverkehr deutlich reduzieren.

Wer die Start-Stopp-Automatik jedoch dauerhaft außer Betrieb setzt, geht unter Umständen ein erheblich größeres finanzielles Risiko ein als gedacht.

Nach Angaben des ADAC sind bei häufigem Stadtverkehr Einsparungen von bis zu 15 Prozent möglich. Gleichzeitig warnt der Automobilclub davor, das System mit Apps, Diagnose-Dongles oder einer nicht genehmigten Programmierung dauerhaft abzuschalten. Im ungünstigsten Fall kann dadurch sogar die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs betroffen sein.

Warum die Start-Stopp-Automatik überhaupt eingebaut wird

Die Technik soll verhindern, dass der Verbrennungsmotor an Ampeln, Bahnübergängen oder im stockenden Verkehr unnötig Kraftstoff verbraucht. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, schaltet das Fahrzeug den Motor selbstständig aus. Beim Weiterfahren wird er automatisch wieder gestartet.

Vor allem Fahrer, die häufig in Städten unterwegs sind, können davon profitieren. Nach Angaben des ADAC zur Start-Stopp-Automatik sind im reinen Stadtverkehr Kraftstoffeinsparungen von bis zu 15 Prozent möglich. Wer überwiegend auf Landstraßen oder Autobahnen fährt, erreicht dagegen deutlich geringere Einsparungen.

Gerade für Rentner mit knapp kalkuliertem Haushaltsbudget können auch kleinere Einsparungen interessant sein. Hinzu kommt, dass Kraftstoffkosten weiterhin einen erheblichen Teil der laufenden Autokosten ausmachen. Gegen-Hartz hat bereits erläutert, warum Rentner die Entwicklung der Benzin- und Dieselpreise 2026 besonders im Auge behalten sollten.

Das Auto entscheidet selbst, wann der Motor ausgeht

Die Start-Stopp-Automatik schaltet den Motor nicht bei jedem Halt aus. Das Fahrzeug prüft unter anderem den Ladezustand der Batterie, die Temperatur des Motors und den Energiebedarf elektrischer Verbraucher. Auch starke Hitze oder niedrige Außentemperaturen können dazu führen, dass das System vorübergehend nicht arbeitet.

Laufen beispielsweise Klimaanlage, Sitzheizung oder Scheibenheizung mit hoher Leistung, kann das Fahrzeug den Motor bewusst weiterlaufen lassen. Dass die Start-Stopp-Funktion an einer Ampel nicht reagiert, muss deshalb nicht automatisch auf einen Defekt hinweisen.

Die Batterie ist bei Start-Stopp-Fahrzeugen besonders wichtig

Fahrzeuge mit Start-Stopp-Technik verwenden in der Regel besonders zyklenfeste Starterbatterien. Häufig kommen sogenannte EFB- oder AGM-Batterien zum Einsatz, weil sie wesentlich häufiger belastet werden als herkömmliche Starterbatterien. Das Energiemanagement überwacht dabei laufend den Zustand des Akkus.

Beim Austausch darf deshalb nicht einfach irgendeine Batterie eingebaut werden. Der ADAC weist darauf hin, dass eine für das Fahrzeug freigegebene Batterie verwendet werden sollte, damit Batteriesensor und Energiemanagement korrekt arbeiten. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann sich deshalb eine Prüfung in einer Fachwerkstatt lohnen, bevor vorschnell eine neue Batterie gekauft wird.

Start-Stopp bedeutet laut ADAC nicht automatisch höheren Verschleiß

Eine verbreitete Sorge lautet, dass das häufige Starten Anlasser und Batterie besonders schnell verschleißen lässt. Nach Einschätzung des ADAC sind Starter und Starterbatterien bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen jedoch für die höheren Anforderungen ausgelegt. Ein vorzeitiger Verschleiß allein durch die bestimmungsgemäße Nutzung der Start-Stopp-Funktion ist demnach nicht zu erwarten.

Probleme mit einer schwachen Batterie sollten dennoch nicht ignoriert werden. Dreht der Anlasser auffällig langsam oder treten wiederholt Startprobleme auf, empfiehlt sich eine fachgerechte Prüfung. Bei Start-Stopp-Fahrzeugen sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass beim Austausch der richtige Batterietyp eingesetzt wird.

Die Taste im Auto ist etwas anderes als eine dauerhafte Abschaltung

Viele Fahrzeuge besitzen eine Taste, mit der Fahrer die Start-Stopp-Funktion vorübergehend deaktivieren können. Diese Möglichkeit ist vom Hersteller vorgesehen und gilt normalerweise nur bis zum nächsten Motorstart beziehungsweise bis zum erneuten Einschalten der Zündung. Eine solche Nutzung ist nicht mit einer dauerhaften technischen Manipulation gleichzusetzen.

Wer die Funktion beispielsweise im Stop-and-Go-Verkehr kurzfristig als störend empfindet, kann daher die vom Hersteller vorgesehene Taste benutzen. Beim nächsten Fahrzeugstart ist die Automatik bei vielen Modellen wieder aktiviert.

Warum die dauerhafte Abschaltung problematisch werden kann

Im Internet werden Adapter für die Diagnoseschnittstelle, Apps und Programmierungen angeboten, mit denen sich das Start-Stopp-System dauerhaft deaktivieren lässt. Genau davor warnt der ADAC. Eine solche Änderung ist nur dann unproblematisch, wenn sie für das betreffende Fahrzeug ausdrücklich von der Betriebserlaubnis gedeckt ist.

Nach Angaben des ADAC trifft das nur auf wenige Fahrzeuge zu und lässt sich zuverlässig nur beim Hersteller klären. Wird durch die Veränderung das Abgasverhalten verschlechtert, kann die dauerhafte Abschaltung zu Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung führen. Im ungünstigen Fall kann auch die Betriebserlaubnis des Autos erlöschen.

Damit können weitere Probleme verbunden sein, beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall. Auch versicherungsrechtliche Folgen sind nicht ausgeschlossen. Ein vermeintlich preiswerter Adapter kann deshalb erhebliche Folgekosten verursachen.

Was Rentner bei älteren Fahrzeugen beachten sollten

Bei Rentnerinnen und Rentnern befindet sich das Fahrzeug häufig bereits seit vielen Jahren im Besitz. Gerade dann lohnt es sich, technische Veränderungen nicht allein danach zu beurteilen, ob sie bequem oder günstig erscheinen. Eine nicht genehmigte Änderung kann bei der nächsten Hauptuntersuchung wesentlich teurer werden als die erhoffte Ersparnis.

2026 kommen für Autofahrer ohnehin verschiedene Kosten und Fristen zusammen. Eine Übersicht dazu finden Betroffene im Gegen-Hartz-Beitrag über die Kfz-Neuerungen für Rentner im Jahr 2026. Auch bei der Kfz-Versicherung können ältere Fahrer mit höheren Beiträgen konfrontiert werden.

Was bei Start-Stopp erlaubt und was riskant ist Situation Was Autofahrer wissen sollten Start-Stopp-Automatik eingeschaltet Im Stadtverkehr sind laut ADAC Kraftstoffeinsparungen von bis zu 15 Prozent möglich. Abschaltung über die Fahrzeugtaste Ist diese Möglichkeit vom Hersteller vorgesehen, kann die Funktion für die jeweilige Fahrt vorübergehend ausgeschaltet werden. Dauerhafte Abschaltung per App oder Dongle Die Veränderung kann problematisch sein und unter Umständen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Start-Stopp funktioniert zeitweise nicht Eine schwache Batterie, extreme Temperaturen oder hoher Strombedarf können das automatische Abschalten verhindern. Batterie muss ersetzt werden Es sollte eine vom Fahrzeughersteller freigegebene und zur Start-Stopp-Technik passende Batterie verwendet werden. Rentner sollten nicht aus Angst vor Reparaturkosten manipulieren

Wer die Start-Stopp-Technik dauerhaft abschalten möchte, weil er einen schnellen Verschleiß von Batterie oder Anlasser befürchtet, sollte diese Entscheidung nicht allein auf Vermutungen stützen. Der ADAC verweist darauf, dass die entsprechenden Bauteile für die häufigeren Startvorgänge konstruiert sind. Bei konkreten Problemen ist eine Diagnose sinnvoller als eine dauerhafte technische Abschaltung.

Das gilt insbesondere dann, wenn bereits Startprobleme auftreten. Häufig kann eine Werkstatt oder ein Pannendienst feststellen, ob tatsächlich die Batterie schwach ist oder eine andere Ursache vorliegt. Eine Manipulation der Fahrzeugsoftware behebt einen vorhandenen technischen Defekt dagegen nicht.

Für Rentner mit Grundsicherung kann auch die Kfz-Haftpflicht interessant sein

Wer im Alter Grundsicherung bezieht, sollte neben Kraftstoff- und Reparaturkosten auch die sozialrechtliche Behandlung der Kfz-Haftpflicht kennen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge zur vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden. Gegen-Hartz erläutert ausführlich, welchen Vorteil Rentner mit Grundsicherung bei der Kfz-Haftpflicht haben können.

Das bedeutet zwar nicht, dass das Sozialamt sämtliche Autokosten übernimmt. Die Berücksichtigung des Versicherungsbeitrags kann jedoch das anrechenbare Einkommen reduzieren. Gerade bei einer niedrigen Rente lohnt es sich deshalb, den eigenen Bescheid und die angesetzten Versicherungsbeiträge genau zu prüfen.

Beispiel aus der Praxis

Eine Rentnerin fährt mit ihrem Benziner jährlich etwa 5.000 Kilometer überwiegend im Stadtverkehr und benötigt dabei durchschnittlich acht Liter auf 100 Kilometer. Damit verbraucht sie für diese Fahrten rund 400 Liter Kraftstoff im Jahr. Würde die Start-Stopp-Technik in ihrem persönlichen Fahrprofil beispielsweise zehn Prozent einsparen, wären das rund 40 Liter weniger.

Bei einem angenommenen Kraftstoffpreis von 1,80 Euro je Liter entspräche das etwa 72 Euro im Jahr. Die tatsächliche Ersparnis kann je nach Fahrzeug, Verkehr, Temperatur und Fahrweise deutlich höher oder niedriger ausfallen. Eine dauerhafte Manipulation der Technik für einige Euro würde sich dagegen kaum rechnen, wenn anschließend Probleme bei Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis entstehen.

Fazit: Abschalten per Taste ist nicht dasselbe wie Manipulieren

Die Start-Stopp-Automatik kann besonders im Stadtverkehr Kraftstoff sparen und arbeitet nur dann, wenn das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen dafür als erfüllt bewertet. Wer sie gelegentlich mit der vorgesehenen Taste abschaltet, muss dies nicht mit einer dauerhaften Deaktivierung gleichsetzen.

Von Apps, Diagnose-Adaptern oder Codierungen zur dauerhaften Stilllegung sollten Autofahrer dagegen Abstand nehmen, solange der Fahrzeughersteller eine solche Änderung nicht ausdrücklich erlaubt. Für Rentner kann eine vermeintliche Sparmaßnahme sonst ausgerechnet zusätzliche Kosten verursachen.

Der Beitrag Rentner aufgepasst: Auto-Start-Stopp-Automatik spart Benzin aber dauerhaftes Abschalten wird teuer erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Uni Hamburg spricht Brosius-Gersdorf von Plagiatsvorwürfen frei – de facto ohne Begründung

Transition News - 10. August 2026 - 15:12

Vor rund einem Jahr brachte das Plagiatsgutachten des österreichischen Forschers Stefan Weber die Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht zum Scheitern. Weber deckte dabei frappierende Übereinstimmungen zwischen der 1997 eingereichten Dissertation der Juristin und der Habilitation ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf auf – Sätze, Textpassagen und sogar Zitierfehler, die einen Zufall ausschließen.

«Stefan Webers Plagiats-Gutachten brachte Frauke Brosius-Gersdorfs Verfassungsrichter-Kandidatur zu Fall», schreibt Tichys Einblick gestern dazu. Tatsächlich veröffentlichte Weber bereits unmittelbar vor der für den 11. Juli 2025 geplanten Wahl erste Plagiatsvorwürfe. Die Unionsfraktion griff die kurz zuvor bekannt gewordenen Befunde auf und verlangte die Absetzung der Wahl; die Welt berichtete am 11. Juli ausdrücklich, dass die Weber-Vorwürfe erheblichen Einfluss auf die an diesem Tag vorgesehene Abstimmung hatten.

Sein ausführliches, 86-seitiges Gutachten erschien allerdings erst am 4. August – fast vier Wochen nach der gescheiterten Wahl. Drei Tage später zog die SPD-Kandidatin ihre Bewerbung zurück. Die zuvor geäußerte Kritik an ihren Positionen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einem möglichen AfD-Verbot hatte sie hingegen noch nicht zum Rückzug bewogen.

Ein Jahr später kommt die Universität Hamburg, an der Brosius-Gersdorf promoviert wurde, in einem bemerkenswert knappen Statement zu dem Ergebnis, die Vorwürfe seien praktisch erledigt. Die zuständigen Gremien sähen den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an. Der Tichys-Einblick-Beitrag, den Weber in seinem X-Account gepostet hat, kritisiert scharf die Intransparenz:

Die Uni erkläre die Vorwürfe «praktisch für erledigt ohne nachvollziehbar offenzulegen, wie sie angesichts der dokumentierten Übereinstimmungen zu diesem Ergebnis gelangt ist». Man stehe vor einem «höchst sonderbaren Ergebnis der Untersuchungskommission und bekommt es nicht erklärt».

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die Universität Hamburg veröffentlicht nur eine äußerst knappe Erklärung, ohne die konkreten Prüfschritte, angewandten Kriterien oder die Bewertung der dokumentierten Textübereinstimmungen offenzulegen.
  • Stefan Webers Gutachten listet zahlreiche frappierende Übereinstimmungen (wörtliche oder nahezu wörtliche Passagen, identische Formulierungen und gemeinsame Zitierfehler) zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitation ihres Ehemanns auf – Zufall erscheint ausgeschlossen, doch die Uni erklärt nicht, wie sie diese Indizien entkräftet hat.
  • Trotz des hohen öffentlichen Interesses an einer Person, die kurz vor einem Amt am Bundesverfassungsgericht stand, bleibt das Ergebnis intransparent und nicht nachvollziehbar begründet.
  • Mit der zeitlichen Abfolge (Dissertation 1997, Habilitation des Ehemanns kurz danach) und mit dem Ghostwriting-Verdacht wird sich in der öffentlichen Mitteilung nicht substanziiert auseinandergesetzt. Hintergrund hier: Wenn zahlreiche wörtliche oder nahezu wörtliche Übereinstimmungen, identische Formulierungen und sogar gemeinsame Zitierfehler existieren (wie Weber dokumentiert hat), bleibt als plausible Erklärung dafür, dass ihre Dissertation vor seiner Habilitation erschien, vor allem übrig: Entweder hat der Ehemann bereits vor oder während der Entstehung ihrer Dissertation an deren Text mitgewirkt (Ghostwriting / kollusive Autorschaft) oder beide haben aus gemeinsamen Vorarbeiten, Entwürfen oder früheren Publikationen des Mannes geschöpft, ohne dies kenntlich zu machen.
  • Die Uni stuft den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens pauschal als «nicht gerechtfertigt» ein, ohne zu erläutern, warum die dokumentierten Parallelen keine entsprechenden Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenige Tage nach dieser Entlastung wurde zudem Martin Hecht, der Kanzler der Universität Hamburg, überraschend abgewählt – ein ungewöhnlicher Vorgang, dessen Gründe die Hochschule ebenfalls nicht offenlegt und der Spekulationen über mögliche Zusammenhänge nährt. Parallel prüft die Uni nun die Habilitation des Ehemanns; Beobachter erwarten angesichts des bisherigen Verfahrensausgangs wenig Überraschungen.

Brosius-Gersdorf selbst ließ die Causa nicht ruhen. Bereits im Sommer 2025 wehrte sie sich gegen Kritik und bezeichnete Angriffe auf ihre Person als «diffamierend» und «realitätsfern». Bemerkenswert ist dabei auch, was ich in einem Beitrag für TN herausgearbeitet habe, nämlich dass sie sich dabei auf Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Kopftuchverbot und Paritätsmodelle konzentrierte, ihre Haltung zur COVID-«Impf»pflicht jedoch vollständig ausklammerte.

Gerade dies ist aber (auch) skandalös, wenn man bedenkt, dass das gesamte COVID-Narrativ ohne faktische Substanz war (siehe dazu etwa meinen TN-Artikel «US-Ausschuss des Repräsentantenhauses: Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt»).

So erklärte sie in einem Interview vom April 2021:

«Gut, wer ein Impfangebot erhält vom Staat und das nicht in Anspruch nehmen möchte, der kann das so entscheiden für sich, aber der muss auch mit den Konsequenzen leben. Das heißt, für solche Personen muss der Staat die Freiheitsrechte nicht so rasch zurückgewähren.»

Ende 2021 argumentierte sie gemeinsam mit ihrem Mann sogar, eine allgemeine COVID-«Impf»pflicht sei verfassungsrechtlich möglich und möglicherweise geboten. Noch 2023 forderte sie in einem Fachbeitrag finanzielle Beteiligung Ungeimpfter an Behandlungskosten.

Inzwischen fordert die Rechtsprofessorin weitere weitreichende Maßnahmen. In einem Interview mit ZDFheute, über das die Weltwoche berichtet, spricht sie sich für eine Reform der Verfassungsrichterwahl aus: Alle im Bundestag vertretenen Fraktionen – einschließlich AfD und Linke – sollten Kandidaten vorschlagen dürfen, und die Wahl solle wieder dem Richterwahlausschuss übertragen werden, weil das Richteramt ein juristisches und kein politisches sei.

Diese Idee, die Wahl der Verfassungsrichter von allzu direktem politischem Einfluss zu befreien, ist natürlich grundsätzlich zu begrüßen. Doch wenn sie im selben Atemzug erneut gegen ein Medium wie Nius «schießt» und sich für eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Klarnamenpflicht sowie eine Behördenaufsicht über neue und soziale Medien ausspricht, zeigt sie wieder ihr «COVID-Gesicht» – und es spricht nicht gerade dafür, dass ihr an einer Stärkung von Demokratie und Meinungsfreiheit gelegen ist.

In der Tat wäre eine solche Klarnamenpflicht ein fatales Signal, gefährdet sie doch Whistleblower und kritische Stimmen, öffnet sie Türen zur Überwachung und steht sie im Widerspruch zu den Grundsätzen der Meinungsfreiheit, die das Bundesverfassungsgericht selbst immer wieder betont hat (siehe hier).

Kategorien: Externe Ticker

Behauptungen des Met. Office bzgl. Todesopfer durch die Hitzewelle waren unwahr

Paul Homewood, NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT

Quelle

Die New York Times meldet:

Die Europäer leiden unter lebensbedrohlichen Temperaturen.

Rekordverdächtige Hitzewellen in weiten Teilen des Kontinents haben Tausende Menschenleben gefordert und die perfekten Voraussetzungen für verheerende Waldbrände geschaffen, wie die „New York Times“ berichtet.

Eine erschreckend hohe Zahl dieser Todesfälle, so betonen Experten, steht im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Die britische Wetterbehörde Met Office gab an, dass von den 2.700 Todesfällen in England und Wales, die bislang in dieser Saison vermutlich auf extreme Hitze zurückzuführen sind – und wir haben gerade erst die Hälfte des Sommers hinter uns –, rund 42 Prozent wahrscheinlich die Folge des „vom Menschen verursachten“ Klimawandels waren.

„Es ist jedoch klar, dass der vom Menschen verursachte Klimawandel zu häufigeren und intensiveren Hitzewellen im Sommer führt“, sagte Mark McCarthy, Leiter der Abteilung für Klimazuschreibung beim Met Office, in einer Erklärung. „Diese Zunahme hat zahlreiche Auswirkungen, darunter solche, die die menschliche Gesundheit und Sterblichkeit betreffen, sowie weitere Bereiche wie die Landwirtschaft, die Verkehrsinfrastruktur und die Artenvielfalt.“

Zusätzlich zu den Tausenden von Todesfällen in England und Wales schätzt Frankreich, dass etwa tausend zusätzliche Todesfälle und Hunderte von Krankenhausaufenthalten durch die extreme Hitze verursacht wurden, während Deutschland letzte Woche bekannt gab, dass die beispiellosen Temperaturen bislang mit etwa 5.100 Todesfällen in Verbindung gebracht wurden.

Die Behauptung des Met. Office stammt von vor ein paar Wochen:

Quelle

Die Behauptung war falsch.

Wie ich damals bereits betont habe, lagen uns zu diesem Zeitpunkt keine Sterblichkeitsdaten vor, um eine solch unverantwortliche Behauptung aufzustellen. Die „Schätzung“ stammte aus einer Modellrechnung des Imperial College.

Mittlerweile liegen uns die tatsächlichen Daten vor, und diese stützen die abwegigen Behauptungen des Met Office in keiner Weise:

Quelle

Ich habe die wöchentlichen kumulierten Sterbefälle grafisch dargestellt, beginnend mit Woche 18, also der ersten Maiwoche, bis einschließlich Woche 30, die in diesem Jahr auf den 24. Juli fiel – dies sind die aktuellsten vom ONS verfügbaren Daten.

In diesem Dreimonatszeitraum ist zu keinem Zeitpunkt ein Anstieg der Todesfälle zu verzeichnen. Kumulativ gab es im letzten Jahr 136.066 Todesfälle und in diesem Jahr 135.466.

Was die Todesfälle in Europa betrifft, lohnt es sich, noch einmal auf die Lancet-Studie aus dem Jahr 2021 zurückzukommen, die ergab, dass die Zahl der kältebedingten Todesfälle in Westeuropa viermal so hoch war wie die der hitzebedingten.

Quelle

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/08/08/met-office-heatwave-death-claim-was-fake-news/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Behauptungen des Met. Office bzgl. Todesopfer durch die Hitzewelle waren unwahr erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

HPG korrigieren Darstellung zu tödlichem Vorfall im Cûdî-Gebirge

Die Volksverteidigungskräfte (HPG) haben ihre Darstellung eines Vorfalls vom Juli 2020 im Cûdî-Gebirge in der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) korrigiert. Nach Angaben des HPG-Pressezentrums ergab eine inzwischen abgeschlossene interne Untersuchung, dass zwei damals getötete Männer irrtümlich als Informanten des türkischen Staates eingestuft wurden. In einer Erklärung teilten die HPG am Montag mit, bereits unmittelbar nach dem Vorfall eine Untersuchung eingeleitet zu haben. Deren Abschluss habe sich jedoch verzögert, weil mehrere Personen mit unmittelbaren Kenntnissen des Geschehens im weiteren Kriegsverlauf ums Leben gekommen seien und die anhaltenden Kampfbedingungen eine Aufklärung erschwert hätten.

Identität der Getöteten berichtigt

Die HPG erklärten zudem, dass auch die Namen der beiden Getöteten in der damaligen Mitteilung falsch angegeben wurden. Nach den Ergebnissen der Untersuchung handelte es sich nicht um Sebahattin Güngör und Hejar Batmaz, sondern um Selahattin Güngen und Izzet Batmaz. Nach Angaben der HPG hielten sich beide Männer am 5. Juli 2020 zum Jagen im Cûdî-Gebirge auf. Sie hätten sich dabei in einem Gebiet bewegt, das sowohl als Operationsgebiet der Guerilla als auch als Kontaktzone mit der türkischen Armee galt und dessen Betreten für Zivilpersonen in der Region als gefährlich bekannt gewesen sei.

Frühzeitige Fehleinschätzung unter Kriegsbedingungen

Die Erklärung führt aus, dass Selahattin Güngen und Izzet Batmaz Waffen, Ferngläser und Funkgeräte bei sich getragen haben. „Unter den damaligen Bedingungen intensiver Kriegshandlungen sind die vor Ort eingesetzten Guerillaeinheiten deshalb zu der Einschätzung gelangt, es handle sich um Personen, die Informationen an den türkischen Staat weitergaben. Nach Abschluss der Untersuchung ist jedoch eindeutig festgestellt worden, dass die beiden Männer ausschließlich zur Jagd in dem Gebiet gewesen sind und keine Aktivitäten gegen die Guerilla ausgeübt haben.“ Die HPG bewerten den Vorfall rückblickend als Folge einer voreiligen Beurteilung unter den Bedingungen des heißen Krieges.

Beileid an die Familien

Der Guerillaverband erklärte weiter, er sehe es als seine Verantwortung gegenüber der patriotischen Bevölkerung Kurdistans und der Geschichte an, den Sachverhalt richtigzustellen – auch wenn seit dem Vorfall mehrere Jahre vergangen seien. Abschließend sprachen die HPG den Familien von Selahattin Güngen und Izzet Batmaz sowie der Bevölkerung von Şirnex ihr Beileid aus und erklärten, sie teilten den Schmerz über den Vorfall.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/yja-star-schlaegt-in-heftanin-zu-14-soldaten-getoetet-20273

 

Kategorien: Externe Ticker