«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Sammlung von Newsfeeds
Kohlendioxid ist Leben, Kohlendioxid ist Schöpfung!
Von Matthias Baritz und Josef Kowatsch.
- CO₂ ist ein sauberes Gas und lebensnotwendig.
- CO₂ ist Leben, CO₂ ist Schöpfung
- Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre
- Wir befinden uns in einer CO₂-Armut
- Der CO₂-gehalt ist über Jahrmillionen immer mehr gesunken
- Der Mensch hat die Schöpfung Erde vorerst gerettet
- CO₂ ist der Lebensmotor für die Schöpfung
- Schützt den Klimawandel
Im Allgemeinen gibt es unklare Vorstellungen darüber, was Kohlendioxid eigentlich ist. In den Medien zeigt man dann rauchende Schornsteine, Smog und qualmende Autos. Klimakiller und Klimakatastrophe sind weitere negative Attribute. Gewisse Nachrichtensprecher bezeichnen C02 sogar als Giftgas. Wer so etwas sagt, dem sollte man das Atmen verbieten, denn jeder von uns atmet dieses „Giftgas“ aus, etwas mehr als ein halbes Kilo täglich.
Genau das Gegenteil dieser Falschdarstellungen ist C02. Kohlendioxid ist ein farbloses, geruchloses völlig unsichtbares Gas, das 1,5mal schwerer als Luft ist. In der Atmosphäre ist es lediglich ein Spurengas mit einem Vorkommen von 0,043 Vol%. Physikalisch ist C02 so gut wie wirkungslos, chemisch hingegen ist sein Wirkung lebensnotwendig.
Ohne Luftdurchmischung konzentriert CO₂ sich in Senken oder Höhlen. In größeren Konzentration riecht es leicht säuerlich. Es wird im Feuerlöscher benutzt, genauso wie im sauren Mineralwasser. C02 ist das Endprodukt einer extrem sauberen Verbrennung. Je sauberer ein Motor oder eine Heizung arbeitet, desto höher ist der Wirkungsgrad und desto mehr CO₂ werden aus dem Brennstoff als „sauberes Abgas“ hergestellt. Wir atmen es gerade aus.
Kohlendioxid ist Leben, Kohlendioxid ist Schöpfung.CO₂ ist der notwendige Grundbaustein für das Leben auf der Erde. Wir Menschen wie auch Tiere und Pflanzen bestehen neben einigen anorganischen Komponenten aus unzähligen und ganz unterschiedlichen organischen Molekülen, die in hochkomplexer Weise interagieren als läge dem ein göttlicher Bauplan zugrunde. Sämtliche organische Verbindungen basieren dabei auf Kohlenstoff. Und jedes einzelne dieser C-atome stammt letztlich von dem Spurengas CO₂!!! Leider viel zu wenig vorhanden, nur 425 ppm in der Luft, das ist zu wenig CO₂ für eine optimale Lebensentfaltung auf diesem Planeten. Es muss erstaunen, dass diese relative geringe CO₂-Konzentration in der Luft überhaupt ausreicht, soviel pflanzliche Biomasse zu erzeugen. Tatsächlich müssen sich Pflanzen einige Tricks einfallen lassen, um ausreichend CO₂ bei der Fotosynthese zu kriegen. Die meisten Pflanzen sind C-3 Pflanzen, bei denen hängt die Bindung von einem Enzym, namens Rubisco ab. Sie haben gelernt, sich mit weniger CO₂ zurecht zu finden
Das Leben auf dem Raumschiff Erde ist auf Kohlenstoff aufgebaut und CO₂ ist das gasförmige Transportmittel, um den Wachstumsmotor Kohlenstoff zu transportieren. Wer CO₂ vermindern will, versündigt sich gegen die Schöpfung dieses Planeten.
Wir brauchen mehr CO₂ in der AtmosphäreDer Kohlendioxidgehalt hatte ein unteres Minimum erreicht.
Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid, Mineralien und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt etwa bei 800 bis 1200ppm, das sind etwa 0,1%. Das ist auch die Konzentration in den Gewächshäusern für den Gemüseanbau. Z.B. hier beschrieben.
Nicht nur für das Pflanzenwachstum, also auch für uns eine Art Wohlfühlfaktor. Von dieser Idealkonzentration sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier) Und vor allem dieser Versuchsbeweis.
Jeder, der CO₂ freisetzt, dürfte nicht ein Malus, sondern müsste einen Bonus bekommen. Und wir müssten uns auf das Grundgesetz berufen
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 20a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung
Zu den natürlichen Lebensgrundlagen dieses Planeten gehört eine ausreichende CO₂-Konzentration. Unter 290 ppm bekommt das Leben seine Schwierigkeiten.
Grafik 1: Noch ist die Flora und Fauna auf diesem Planeten nicht gerettet. Wir haben bisher erst die CO₂-Konzentrationsabnahme stoppen können. Ein deutlicher CO₂-Aufwärtstrend, eine Konzentrationszunahme auf den optimalen Wert für Flora und Fauna ist noch nicht erkennbar
Weshalb ist die CO₂-Konzentration der Atmosphäre im Laufe von Jahrmillionen überhaupt gefallen?Dafür sind geologische und biologische Prozesse die Ursache. Diese Prozesse entzogen der Atmosphäre kontinuierlich Kohlenstoff und speicherten ihn in verschiedenen Senken.
Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind:
- Auflösung in den Ozeanen: Ein Großteil des atmosphärischen CO₂ löste sich im Wasser und bildete Kohlensäure. Diese Säure reagierte dann mit Mineralien im Wasser, wodurch Karbonate und andere Verbindungen entstanden, die sich am Meeresboden ablagerten und so langfristig dem Kohlenstoffkreislauf entzogen wurden.
- Photosynthese und Entstehung fossiler Brennstoffe: Mit der Evolution und Ausbreitung von Pflanzen, insbesondere im Karbonzeitalter, wurde durch Photosynthese große Mengen CO₂ aus der Atmosphäre aufgenommen. Abgestorbene Pflanzenmaterie, die nicht vollständig zersetzt wurde, sammelte sich über Millionen von Jahren an und bildete die riesigen Lagerstätten fossiler Brennstoffe (Kohle, Öl, teilweise auch Gas), wodurch der Kohlenstoff dem kurzfristigen CO₂-Kreislauf dauerhaft entzogen und eingebunkert wurde.
- Chemische Verwitterung von Gesteinen (Silikatverwitterung): Atmosphärisches CO₂ (in Form von Kohlensäure im Regenwasser) reagierte mit Silikatgesteinen auf der Erdoberfläche. Bei dieser chemischen Verwitterung wird das CO₂ gebunden und über Flüsse in die Ozeane transportiert, wo es als Sedimentgestein (z.B. Kalkstein) abgelagert wird. Durch Anhebung des Meeresbodens sind ganze oberirdische Kalkgebirge entstanden.
- Einlagerung ins Knochenskelett und in den Kalkpanzer von Land- und Meereslebewesen: Nach dem Tode lagert sich der Kalk im Boden oder auf dem Meeresgrund ab. Die Folge all dieser Prozesse war eine schleichende Reduzierung des schöpfungsnotwendigen CO₂ in der Atmosphäre. Die Schöpfung war auf einem unteren Niveau angekommen, die Fotosynthese extrem behindert.
Der Kreislauf des Kohlendioxids zum Lebenserhalt auf der Erde
Abb. 2: Ein Teil des CO₂ wird auf dem Land ständig im Erdboden eingebunkert (siehe linke Hälfte der Abbildung) und somit aus der Luftkonzentration entzogen. Dasselbe geschieht im Meer, wenn Lebewesen absterben, ihr Knochengerüst absinkt und den Meeresboden als Sedimente auffüllt. Ganze unterirdische Kalkgebirge sind im Laufe der Jahrhundertmillionen entstanden, die nach Anhebung als Kalklandschaften die Landflächen bedecken.
Der Mensch hat die Schöpfung und das Leben auf der Erde vorerst gerettet.Es ist wohl eine wunderbare Vorsehung der Schöpfung, dass der Mensch berufen war, das Zugrundegehen der Vegetation auf diesem Planeten infolge immer weniger CO₂-Konzentration in der Atmosphäre durch das industrielle Zeitalter zu bekämpfen und zu beenden. Die CO₂-Zunahme durch vermehrte Verbrennung kohlenstoffhaltiger Energieträger hat diesen Planeten wieder lebensfähig gemacht, die 428 ppm CO₂ in der Atmosphäre sind aktuell noch zu wenig, die Photosynthese braucht für ein optimales Wachstum der Nahrungsmittelpflanzen etwa das doppelte.
Die Wüsten würden weiter zurückgehen und die Erde weiter ergrünen. Jede von der Politik verordnete CO₂-Einsparung ist eine Sünde gegen die lebende, grüne Erde. Den teuren CO₂-Einsparungsideen müssen wir entschieden widersprechen.
Nebenbei: CO₂ ist zwar klimawirksam, jedoch kein Treibhausgas – der Begriff ist eine Werbeerfindung- und bewirkt bei diesen geringen CO₂-Konzentrationsänderungen von 400 auf 800 ppm keine messbaren Temperaturerhöhungen. Das zeigen alle Versuche. Zuletzt im September 2022 der Großversuch mit dem zig-fach stärkeren „Treibhausgas“ Methan bei der Sprengung der Ostseepipeline. Jetzt weiß es alle Welt, – nur die Medien haben das nicht mitbekommen – dass Treibhausgase nichts wesentliches erwärmen, und die Behauptung ein weltweiter Schwindel ist mit dem alleinigen Ziel, eine Klimaangst und Panik zu erzeugen. Bei vielen Schulkindern zeigt diese irrsinnige Hysterie bereits psychische Angststörungen. Und nur mit einer CO₂-Ablaßhandelssteuer kann man sein Gewissen beruhigen. Dieses verwerflich sündige Geschäftsmodell kennen wir aus dem Mittelalter vom Sündenablasshandel. Wir dürfen diese CO₂-Panikmache nicht länger zulassen.
Und die hochverschuldeten westlichen Staaten haben nun einen Sündenbock gefunden, letztlich wird die Luft besteuert. Eine nie versiegende Geldquelle, um uns auszubeuten. Richtig gelesen, die Besteuerung der Luft.
Die Erde ist einzigartig wegen Kohlendioxid: Das Leben auf dem Raumschiff Erde ist auf Kohlenstoff aufgebaut und CO₂ ist das gasförmige Transportmittel, um den Wachstumsmotor Kohlenstoff zu transportieren. Wer CO₂ verteufelt und vermindern will, versündigt sich gegen die Schöpfung dieses Planeten. CO₂ ist kein Klimakiller, wer das behauptet, will das Leben auf dem Planeten Erde ausrotten. Und solchen Falschaussagen müssen wir offensiv entgegentreten. Wir wollen keine Schöpfungszerstörer auf diesem Planeten dulden.
Die Fotosynthese ist der Lebensmotor für die einzigartige Schöpfungsgeschichte der ErdeHier sollen nur in aller Kürze das Notwendige hervorgehoben werden. Wir verweisen auf die reichliche Literatur zu diesem Thema.
Abb. 3: Bei der Fotosynthese geht es eigentlich um 2 unterschiedliche Vorgänge, die zusammenwirken: die Fotolyse des Wassers und der Calvinzyklus. Ersterer liefert die im Calvinzyklus benötigte Energie und den reduzierenden Wasserstoff und setzt nebenbei noch Sauerstoff frei. Beim Calvinzyklus wird CO₂ unter Mitwirkung eines besonderen Enzyms assimiliert
Dabei ergibt sich folgende Fotosynthese-Bilanz
6 CO₂ + 12 H₂O ——— C₆H₁₂O₆ + 6 O₂ + 6 H₂O
Hierbei werden die energiearmen Stoffwechselendprodukte CO₂ und H2O verbraucht und unter Verwendung von physikalisch hochfrequenter Lichtenergie energiereiche Glucose hergestellt. Die ursprüngliche Lichtenergie ist in den Molekülverbindungen der Glucose gespeichert.
Sowohl der freigewordene Sauerstoff als auch das energiereiche Zuckermolekül steht dann am Anfang der Nahrungskette für die gesamte Fauna.
Wäre eine andere Schöpfungsentstehung möglich gewesen, auf der Grundlage eines anderen Elementes?Grundsätzlich bietet sich das vierwertige Silicium an oder auch Schwefel. Wasserstoff bestimmt nicht, da es einwertig ist und somit scheidet die Lebensvielfalt aus.
Ein Leben auf Siliziumbasis ist eher ein beliebtes Thema in der Science-Fiction, aber wissenschaftlich gilt es als extrem unwahrscheinlich, da Silizium im Vergleich zu Kohlenstoff deutlich weniger stabile und vielseitige Bindungen eingehen kann wegen der geringeren Elektronegativität des Siliziumatomes im Vergleich zu C-atom, was somit eine Entwicklung komplexer Lebensformen wie auf der Erde unmöglich macht. Ein Leben auf Si-Basiss ist eher ein hypothetisches Konzept für extrem andere Umgebungen mit sehr niedrigen Temperaturen und wenig Wasser, wo es vielleicht eine primitive Form ermöglichen könnte. Solches Leben bräuchte sehr kalte Umgebungen, vielleicht mit Lösungsmitteln wie flüssigem Methan oder Schwefelsäure, und wenig Wasser und Sauerstoff.
Und noch ein Grund: Silicium ist das zweithäufigste Element in der Erdkruste. Das Leben hat jedoch Kohlenstoff bevorzugt. Es gibt jedoch auf der Erde Mikroorganismen, die in den Siliziumkreislauf eingebunden sind und Siliziumverbindungen verstoffwechseln können, allerdings nicht als primäre Energiequelle im Sinne des „Fressens“ von reinem Silizium oder von Siliziumdioxid.
Schwefelbasis: ja, das gibt es, sogar auf der Erde, siehe hier. Leben auf Schwefelbasis existiert sogar in Form von Schwefelbakterien, die Schwefelwasserstoff zur Energiegewinnung nutzen und in extremen Umgebungen wie Tiefsee-Hydrothermalquellen vorkommen, wo sie Basis für Ökosysteme bilden; theoretisch könnten auch komplexere Lebensformen auf Schwefel basieren, da Schwefel ähnliche Bindungseigenschaften wie Kohlenstoff hat, aber Kohlenstoff ist wegen seiner größeren Vielfalt an Verbindungen überlegener.
Ist es momentan zu heiß auf der Erde? Antwort Nein
Auch die seit 1979 mit Satelliten gemessene globale Erwärmung ist erst recht kein Grund zur Beunruhigung, wenn man die Anstiegswerte nicht in Hundertstel-Grad aufträgt wie die uns ausraubende Klimakirche das gerne tut, sondern die Zehntelgrade ins Klimageschehen der Erdgeschichte einreiht. Und außerdem begannen die Satelliten-Messungen aus einer Abkühlungsphase heraus. – dem „Seventies Cooling“.
Grafik 4: Laut Satellitenmessungen haben die globalen Temperaturen gerade mal um 0,3 Grad seit 1979 zugenommen. Das ist unbedeutend, wenn man diese angebliche“ furchterregende Erwärmung“ in den Verlauf der Erdgeschichte einreiht. Und ob die angenehme 0,3 Grad Temperaturzunahme dauerhaft sein wird ist ebenso ungewiss.
Das Ergebnis dieser Erwärmung zeigt uns die nächste Grafik:
Grafik 5: Die momentan global ermittelten Temperaturen sind weit entfernt von einem Hitzetod der Erde. Die „letzte Generation“ und viele Deutsche Gutgläubige sind auch ein Opfer übertriebener und entstellter Grafiken. Das Geschäftsmodell Treibhaus betreibt nebst vielen anderen Klimalügen und Katastrophenübertreibungen auch eine ausgewählte „Grafikpanik“
Zwei Grundforderungen von uns Natur- und Umweltschützern:Die werbe- und geschäftsmäßig geplante und regierungsgewollte CO₂-Klimaangstmache vor einer angeblichen Erdüberhitzung und Lebensbedrohung muss sofort eingestellt werden.
Wir sind deshalb gegen teure technische CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt oft zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Luftbesprühung aus Flugzeugen mit weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren und die Albedo wieder zu vergrößern. (Vorschlag aus den USA). Das ist ebenfalls ein Geschäftsmodell für eine angebliche Klimarettung. Das derzeitige Klima braucht überhaupt nicht gerettet zu werden.
Jedoch zeigt die Erde aufgrund massiver menschlicher Eingriffe, die wir Naturschützer als Natur- und Umweltzerstörung bezeichnen, Anfälligkeiten für das tägliche Wettergeschehen, z.B. heiße Sommertage mit einer längeren Trockenperiode:
Was man gegen heiße Sommertage und gegen die Trockenlegung Deutschlands vorgehen sollte, haben wir in 15 Punkten beschrieben.
Aber diese Hilfsmaßnahmen, die tatsächlich helfen würden, würden der CO₂-Treibhaustheorie widersprechen, deshalb entscheidet sich die Politik lieber für die teure CO₂-Bodenverpressung oder CO₂ aus der Luft ausfiltern und andere vollkommen sinnlose CO₂-Reduzierungs-maßnahmen, die nur die grüne Ideologie befriedigen. Unsere Vorschläge im obigen link würden nicht nur helfen, sondern wären zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, die Vielfalt der Arten und die Ökologie der Landschaft würde sich wesentlich verbessern.
Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern über gesteuerte Panik- und Angstmache auf unser Geld zielt. Gegen die Terrorgruppe „letzte Generation“ muss mit allen gesetzlichen Mitteln vorgegangen werden, da die Gruppe keine Natur- und Umweltschützer sind, sondern bezahlte Chaosanstifter. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das Geschäftsmodell, das ähnlich wie das Sündenablassmodell der Kirche im Mittelalter funktioniert, nur raffinierter und durchdachter. Ausführlich hier beschrieben.
Diesem Geschäftsmodell Treibhauskirche, der Zerstörung der Schöpfung auf der Erde müssen wir vereint und offensiv entgegenwirken. Es gibt überhaupt keinen Klimanotstand, dieser ist erfunden. Wir verweisen auf das neue Buch von Axel Bojanowski, der gut am Schluss den Aufstieg der Klimalobby mit all ihren Seilschaften beschreibt, deren Angst machende Behauptungen nichts mehr mit Wissenschaft zu tun hat, obwohl man sich ständig auf die alimentierte CO₂-Klimawissenschaft beruft und diese als seriös bezeichnet. Wer an der Verbreitung der Klimaangst verdient, der kann überhaupt nicht seriös sein. Wir müssen mithelfen, diesem schlimmen, vor allem in den letzten 15 Jahren entstandenem Klimakartell ein Ende zu bereiten. Viele Wege führen nach Rom und jeder muss seinen Weg gehen und mit seinen Argumenten dem CO₂-Ablasshandel ein Ende bereiten.
Wer oder was hat dann die Erwärmung herbeigeführt?Zunächst mal: Die Klimaerwärmung in Mitteleuropa begann erst 1987/88
Grafik 6: Nicht nur Kinder springen – die Temperatur kann das auch – z.B. von 1987 auf 1988, ab 1988 wurde es plötzlich wärmer bei uns.
Zusammenfassend nochmals in Kürze die viele Gründe, weshalb es plötzlich ab 1987/88 wärmer wurde in Mittel- und Westeuropa. Hier 10 Gründe, es gibt sicherlich noch mehr.
1) Die Drehung der Wetterlagen, von NW auf mehr südliche Richtungen
2) Die Zunahme der Sonnenstunden, samt den verstärkend wirkenden Luftreinhaltemaßnahmen
3) Die Abnahme der Niederschläge
4) Die Zunahme der Wärmeinselflächen, städtisch und flächenhaft in der einst freien Natur
5) Die anhaltende Trockenlegung der deutschen Landschaften durch Sickerschläuche und Drainageröhren, und zwar in Feld, Wald, Wiesen und Fluren.
6) Die AMO-Warmphase, die aber auch zyklisch ein Ende finden wird. (Inselwetterstationen, siehe Helgoland)
7)Laut DWD und dem Physikochemiker Dr. Hans Rolf Dübal die Abnahme der Bewölkungsdichte, siehe: https://www.youtube.com/watch?v=ONZZGrw62SQ&t=1339s
8) Die Verringerung der Albedo seit 40 Jahren, dadurch wird weniger Sonnenenergie ins Weltall zurückreflektiert.
9) Die statistische Erwärmung der DWD Temperaturreihen durch Stationentausch.
10) Die gänzliche neue Erfassungsmethode der Tagestemperatur – Wetterhütte und Mannheimer Stunden seit 2000 allmählich abgeschafft- die digitale Einheit muss nun frei und ganztägig in der Sonne stehen mit einer genormten Abschirmung. Näheres hier
Was die plötzliche erwärmende Änderung des Klimas ab 1987/88 in Mittel- und Westeuropa herbeiführte, also die 10 Einzelpunkte, das haben wir öfters schon beschrieben, z.B. hier ganz ausführlich.
Für die Behauptung der Klimakirche, dass fast allein CO₂, ein Spurengas in der Atmosphäre diese plötzliche Erwärmung 1987/88 bewirkt haben soll, gibt es keine wissenschaftlichen Beweise, nur Modellrechnungen, die dem Geschäftsmodell Klimaabzocke zuarbeiten.
- Es gibt keinen Versuch, der die Klimasensitivität von CO₂ auch nur annähernd bestimmen kann. Behauptet werden 2° bis 5°C Erwärmung. Jeder Versuch liefert Null oder das Ergebnis verschwindet im Rauschen der Messfehler.
- Es gibt auch keinerlei technisches Anwendungsbeispiel, bei welchem wir Menschen uns den behaupteten CO₂-Treibhauseffekt positiv zunutze machen könnten.
- Bei der Sprengung der Nordstream-Pipeline am 26. Sept. 2022 entwichen 300 000 Tonnen des 25x stärkeren Treibhausgases Methan. Erhöhte Konzentrationen konnten gemessen werden, die dazugehörige Treibhauserwärmung gab es nicht. Damit ist bewiesen, dass die sog. Treibhausgase auch in überhöhten Konzentrationen allerhöchstens in homöopathischen Dosen wirken können.
- Schon bei der Elite der deutschen Physiker wie Einstein, Heisenberg, Hahn, Planck spielte der CO₂-Treibhauseffekt keine Rolle. Er existierte für sie schlichtweg nicht, obwohl die Hypothese dazu schon Jahrzehnte zuvor entwickelte wurde.
- Und in anderen Teilen der Welt wie in der Antarktis steigen die Temperaturen seit Jahrzehnten überhaupt nicht an, trotz CO₂-Zunahme. Wir zeigen das immer wieder anhand der Temperaturgraphiken der deutschen Neumayerstation.
- Und in Grönland ist die Erwärmung vor etwa 15 Jahren zu einem Stillstand auf dem jetzigen Niveau angelangt.
- In Mitteleuropa haben sich nur die Tagestemperaturen stark erwärmt seit 1987/88, die Nächte nicht. Bei ländlichen Stationen wurden die Nächte sogar leicht kälter. Und manche „Experten“ der CO₂-Theorie behauten doch genau das Gegenteil.
- Und im Zeitraum 1943 bis 1987 war es genau umgekehrt, die Tage tagsüber wurden kälter, die Nächte wärmer.
Schlussfolgerung: CO₂ ist zwar ein klimaaktives Gas, aber in diesen geringen Konzentrationen wirkt CO₂ allerhöchstens in homöopathischen Dosen bei der Temperaturgestaltung mit.
Also nicht nur Freispruch für CO₂, sondern wir müssen zu Kohlendioxid wieder die richtige wissenschaftliche und lebensbejahende positive Einstellung herstellen. CO₂ ist der Lebensmotor dieses Planeten. Und nicht der Temperaturregelknopf. Und wer zerstört schon freiwillig seinen Motor und behauptet, ohne Motor fährt das Auto besser.
Merke: CO₂ ist der Lebensmotor dieses Planeten. Und nicht der Temperaturregelknopf.
Wir sind deshalb gegen teure technische CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt oft zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Luftbesprühung aus Flugzeugen mit weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren und die Albedo wieder zu vergrößern. (Vorschlag aus den USA). Es könnte auch sein, dass der Schuss nach hinten losgeht und die Erwärmung verstärkt wird, siehe hier.
Nicht nur Freispruch für CO₂, sondern wir müssen zu Kohlendioxid wieder die richtige wissenschaftliche und positive Einstellung herstellen.
Schützt den bei uns seit 1988 wirkenden Klimawandel, schützt die seit 100 Jahren segensreich wirkende CO₂-Zunahme!Die angenehme Erwärmung seit 1987/88 bis heute in Mitteleuropa ist ein Glücksfall für Deutschland und seine Menschen. Dass zugleich auch das Lebens- und Schöpfungsgas Kohlendioxid seit 100 Jahren weltweit zunimmt ist ein weiterer segensreicher Umstand, der die Ernten ständig steigen ließ. Die Zeit des Hungerns ist seit gut 70 Jahren vorbei. Dank der CO₂-Zunahme.
Wir leben in Deutschland derzeit klimatisch in einer außerordentlich gesegneten Zeit, die noch lange anhalten möge. Das CO₂ meint es gut mit der Welt und das Klima meint es derzeit gut mit uns Deutschen und unserem Land. Mehr Ernte, weniger Kälte im Winter. Wir sollten positiv in die Zukunft blicken und dem Schöpfer dankbar sein für dieses tolle Klima, das sich bei uns seit 1988 eingestellt hat.
Wir alle sind aufgerufen, jeder auf seinem Weg und nach seinem Können die derzeitige Klima-Panikmache und die Verteufelung des lebensnotwendigen Kohlendioxids zu bekämpfen. Ein Umdenken in der Bevölkerung und bei den Kirchen ist schnellstens erforderlich, um den völlig unsinnigen CO₂-Reduzierungsmaßnahmen der linksgrünen Klimapolitik ein Ende zu bereiten. Weg mit der CO₂-Steuer, weg mit dem angeblichen Klimaschutz. Das ist eine geplante Zerstörung unseres Landes. Nicht das Klima ist bedroht, sondern unsere Freiheit.
Josef Kowatsch, Naturbeobachter, aktiver Naturschützer, unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher
Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Umweltschützer.
Literatur: uns zugesandtes Manuscript zu diesem Thema von Dr. Johannes Wildmann, Marburg.
Der Beitrag Kohlendioxid ist Leben, Kohlendioxid ist Schöpfung! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Neue Unterlagen zu Corona-Impfempfehlungen der STIKO veröffentlicht
Der Journalist Bastian Barucker hat neue Unterlagen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Erstellung der Corona-Impfempfehlungen veröffentlicht, die er mittels des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erhalten hat. Nach einer ersten Durchsicht der rund 700 Seiten, erscheint Barucker eine E-Mail vom 26. März 2021 zum AstraZeneca-Impfstoff als relevant.
Screenshot: STIKO; E-Mail vom 26. März 2021
Obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits etliche deutliche Alarmsignale bezüglich der Sicherheit dieses Präparats vorlagen, sahen der Deutscher Ethikrat (DER) und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina die Altersbegrenzung von 60 Jahren als nicht zwingend alternativlose Entscheidung. Das heißt, sie sprachen sich nicht eindeutig für eine strikte Altersbeschränkung (Empfehlung erst ab 60 Jahren durch die STIKO) aus, sondern betonten den Charakter einer Risiko-Nutzen-Abwägung im Einzelfall. Offensichtlich bestand der Wunsch, dass auch jüngere Menschen den Impfstoff verabreicht bekommen.
Norwegen und Dänemark hatten die Impfung mit AstraZeneca bereits am 11. März 2021 «nach Meldungen von schweren Thrombosen» ausgesetzt. Und der Impfstoff wies für jüngere Altersgruppen aufgrund des geringeren Gesundheitsrisikos durch Corona potenziell kein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis auf, wie Barucker betont.
Interessant: Auf Wunsch einer Person mit geschwärztem Namen sollte zu der neuen Impfempfehlung der STIKO keine Pressemitteilung veröffentlicht werden.
Barucker hat die gesamten Dokumente zur Verfügung gestellt, diese sind maschinell durchsuchbar. Hier können Sie die Unterlagen herunterladen.
Die dazugehörige IFG-Anfrage von Bastian Barucker ist hier zu finden.
‘Here is where hope lies’: Palestinians and Israelis mourn losses in joint ceremony
In a secret location due to right-wing attacks in previous years, bereaved families recognized each other's grief and called for a shared future.
The post ‘Here is where hope lies’: Palestinians and Israelis mourn losses in joint ceremony appeared first on +972 Magazine.
New report: Households pay $12 trillion a year in hidden fossil fuel costs – a $23 million a minute ‘gift to Big Oil’
New research by 350.org shows that on top of soaring energy bills, fossil fuels cost households an additional $12 trillion a year in taxpayer handouts, health impacts and extreme weather damage – equivalent to a $23 million a minute “gift to Big Oil” that costs each person on Earth $1,400 per year.
In the report “Out of Pocket: How Fossil Fuels are Draining Households and Economies,” 350.org recalculated IMF estimates on fossil fuel subsidies, uncovering what fossil fuels actually cost society and what governments spend to keep production flowing. These hidden costs – totalling $12 trillion annually [1] – are “silently siphoning trillions away from household budgets and draining state coffers” while a handful of big corporations make windfall profits from the war in South West Asia.
The report highlights that:
- Fossil fuels cause $9.3 trillion per year in climate damages and air pollution, higher than IMF estimates.[2] These are social costs that the fossil fuel industry should be charged with but pay nothing for, and which the public shoulders through taxes and out of pocket payments.
- The $4.1 trillion annual climate undervaluation [3] could finance more than 5,900 gigawatts of new solar capacity — enough to power every home in Africa, South Asia and Latin America combined.
- The $12 trillion owed by the fossil fuel industry annually in avoided costs is more than 100 times total global climate finance — or the money the world has committed to help countries respond to the climate crisis.
- In the first 50 days of the war, over $150 billion has been siphoned from ordinary people to oil and gas companies due to soaring energy prices alone. [4]
As decision-makers from over 50 countries gather for the first international conference on a fossil fuel phase-out in Santa Marta, Colombia this week, 350.org said that leaders have an unprecedented opportunity to put the world on the right path. “Decades of delay have turned every oil price spike into a household emergency and every climate‑fuelled disaster into another withdrawal from the savings of the world’s poorest communities,” the group said.
350.org is calling on governments to:
- Tax fossil fuel windfall and corporate excess profits to channel the revenues directly into lowering people’s energy bills.
- End fossil fuel subsidies and replace them with targeted household support; and invest public money in cheaper, reliable renewables that bring bills down for good.
- Protect families and businesses from future price shocks by ending fossil fuel expansion and building affordable 100% renewable energy.
Using case studies from Asia, Africa, and the Caribbean, the report also highlights how an alternative energy system is already being shaped. From community‑owned grids, Indigenous‑led wind projects, subnational 100% renewable commitments, and regional subsidy reforms, the great power shift from fossil fuels to people‑centered renewables has already begun.
Bill McKibben, climate activist and 350.org founder said:
“A building El Niño means 2026 and 2027 will set new global temperature records, and that will offer yet more chaos, and yet more reminders that it is the poorest people on earth who must bear most of the cost of this ongoing tragedy. We have a narrow path out of these crises, and that path has been illuminated by the bombs from this misbegotten war. It would be a waste and a sin not to seize this moment.”
Anne Jellema, 350.org Chief Executive said:
“The economic case for fossil fuels has not just weakened, it has collapsed. Climate chaos and volatile oil prices have pushed ordinary people to a breaking point: unable to afford food, transport, housing or healthcare. Leaders must acknowledge the real costs of fossil fuels and redirect public money where it belongs — into making clean energy a right, not a privilege.”
Hala Kilani, Head of Energy Diplomacy, REN21 said:
“Renewables are not controlled by a few fossil fuel exporting countries. It is abundant, distributed, and affordable. It can stabilize costs and be deployed locally, empowering communities rather than concentrating power. It is a peace, development, and justice solution. It’s high time we transition to reliable, affordable renewable energy.”
Hilda Flavia Nakabuye, Founder of Fridays for Future Uganda said:
“African families are paying for fossil fuels three times over: through taxes, through rising living costs, and through worsening climate disasters. The fossil fuel system is not a distant global issue; it is something people experience in their daily lives. Public resources are being drained to support this system, while wealth is extracted and exported. We must ensure that polluters pay for the damage they have caused to our communities over generations. We must shift investment towards a system that reduces costs for households, strengthens resilience, and prioritizes the people.
Jan Rosenow, Professor of Energy and Climate Policy at Oxford University said:
“This crisis is a stark reminder of just how risky it is to rely on fossil fuels, with around 80 percent of global energy still coming from them and driving the instability we see today. We should be focusing on long-term solutions rather than applying short-term sticking plasters to a much deeper problem. Price volatility is not a flaw in the fossil fuel system; it is a built-in feature. The real question is not what the energy transition will cost us, but what it will cost if we fail to act.”
Muhammad Mustafa Amjad, Program Manager for Renewables First Pakistan said:
“The system is structured in such a way that fossil fuels continue to benefit, even as cleaner and cheaper alternatives become available. Pakistan has imported less fossil fuel but ended up paying more, which shows how deeply flawed the system is. We learned how to build an energy system around fossil fuels, and now we must learn how to build one around renewables. This transition is no longer just about economic growth; it is about human survival.Solar energy is not only a source of clean power, but also a driver of economic stability.”
Executive summary of the report
Notes to Editor:
[1] (a) ~$11.4 trillion in underpriced fossil fuel costs — including explicit government subsidies, climate damages, air pollution, and road externalities — recalculated from IMF data using peer-reviewed US EPA damage models; plus (b) ~$700 billion in production-side support to fossil fuel producers tracked by the OECD across 52 countries.
[2] The IMF’s climate damage figure rests on a carbon price — US$85 per tonne of CO2 — that represents the cheapest possible price to keep warming below 2°C, not the actual damage fossil fuels cause. Using the peer-reviewed damage models that now underpin the US Environmental Protection Agency’s official social cost of carbon, 350.org recalculated those figures for 186 countries.
[3] Social costs of fossil fuels not accounted for by IMF estimates, as calculated by 350.org
[4] This 350.org analysis calculates the losses from price spikes using weighted oil and gas price averages for the period, combined with global consumption levels. It does not yet include wider knock-on effects such as inflation, decline in economic outputs and unemployment.
Das Manifest der Verstörten: Ein ehrliches Geständnis aus meiner Kindheit
Ich muss Abbitte leisten. Ich weiß, meine Ansichten wirken in der heutigen Welt der Soja-Lattes und Lastenfahrräder oft wie ein ausgestopfter Saurier im Waldorfkindergarten. Aber bevor ihr mich kollektiv auf dem Scheiterhaufen der politischen Korrektheit grillt, hört mich an: Ich hatte eine schwere Kindheit! Und wie wir alle wissen, ist ein traumatisches Aufwachsen die universelle […]
<p>The post Das Manifest der Verstörten: Ein ehrliches Geständnis aus meiner Kindheit first appeared on ANSAGE.</p>
EWG sues EPA for 7-year inaction on glyphosate in oats, citing risks to children’s health
The Environmental Working Group today filed a lawsuit in federal court claiming the Environmental Protection Agency is unlawfully delaying a response to the group’s petition seeking stricter limits in oats on the notorious herbicide glyphosate.
The petition also asks for a ban on use of glyphosate as a pre-harvest drying agent.
In its suit, EWG urges the U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit to compel the EPA to respond to the petition, which has languished at the agency for seven years.
EWG argues the agency’s inaction violates federal law, which requires a timely response to petitions. The delay leaves millions of Americans – especially infants and young children – potentially exposed to unsafe levels of the weedkiller in many foods marketed to kids.
“The EPA has a clear legal duty to act on this petition, and it has simply refused to do so,” said Caroline Leary, EWG’s general counsel and COO.
“This kind of delay has real consequences for families who rely on the agency to ensure children are not exposed to toxic farm chemical residues like glyphosate,” she added.
The suit comes ahead of oral arguments in the Supreme Court on April 27 in a case centered on allegations that Monsanto – which sold the glyphosate-based herbicide Roundup – failed to warn consumers about the health risks linked to exposure to the product.
That case could have sweeping implications for whether farmers and consumers can keep pursuing lawsuits for harms linked to glyphosate, and whether states can require warning labels on glyphosate products.
History of EWG’s requestEWG first filed its petition in 2018, under the Federal Food, Drug, and Cosmetic Act, later amending it in 2019.
The petition presents scientific evidence that the EPA’s current “tolerances” – or allowable levels – of glyphosate on oats do not adequately protect children’s health.
It also calls for an end to the practice of spraying glyphosate shortly before harvest, known as pre-harvest dessication, which greatly increases residue levels in final food products.
In 2018, two rounds of EWG-commissioned laboratory tests found widespread glyphosate contamination of oat-based foods. In the first round of tests, glyphosate was detected in nearly all non-organic oat products tested, with most samples exceeding EWG’s health benchmark of 160 parts per billion for children.
The second round of tests focused on popular kids’ cereals and found glyphosate in 100% of samples, again with the majority above EWG’s health benchmark.
Together the findings point to pervasive low-level exposure in everyday foods and raise concerns about current federal safety standards.
Glyphosate is the active ingredient in Roundup, the most widely used herbicide in the U.S. and around the world. While commonly applied to control weeds in farm fields, it is also used late in the growing season on crops like oats to accelerate drying before harvest. This practice leaves little time for the chemical to break down, resulting in higher residues in foods such as oat cereals, granola bars and snacks kids often eat.
Cancer riskEWG’s petition and supporting data say oat-based foods are a major source of dietary exposure to glyphosate, particularly for infants and toddlers. Because young children eat more food relative to their body weight than adults, they can face disproportionately higher exposure levels.
“Parents shouldn’t have to second-guess whether everyday foods like cereal and snack bars are putting their children at risk of cancer,” said EWG President and co-Founder Ken Cook. “The EPA’s silence leaves families in the dark and falls far short of its responsibility to protect public health.”
Under the 1996 Food Quality Protection Act, the EPA must ensure that pesticide residue limits in food are “safe” – that there’s a reasonable certainty of no harm, with special protections for infants and children.
The Administrative Procedure Act also guarantees the public the right to petition the agency and receive a timely, reasoned response. EWG contends that the EPA’s prolonged inaction violates both requirements.
The EPA avoiding responsibilityEWG further argues that the agency’s delay prevents judicial review of a final decision on the group’s requests, and undermines accountability. By failing to issue a final decision, the agency is falling short of its legal obligations while also blocking courts from evaluating whether those obligations have been satisfied.
“This is exactly the kind of situation where courts are meant to step in,” said Leary. “The EPA cannot avoid its responsibilities simply by doing nothing.”
EWG’s petition also raises concerns about how current glyphosate tolerance levels were established. The allowable limit for glyphosate on oats has increased dramatically over time, from 0.1 parts per million, or ppm, in the early 1990s, to 30 ppm today.
According to the petition, those increases were driven not by new safety data but by efforts to align U.S. standards with international trade standards.
At the same time as the EPA has increased the tolerance levels, scientific debate over glyphosate health effects has persisted.
In 2015, the International Agency for Research on Cancer classified glyphosate as “probably carcinogenic to humans,” citing evidence from animal studies and limited human data. While the EPA has reached different conclusions in some assessments, it has acknowledged data gaps and internal disagreements about the chemical’s potential risks.
‘Stop stalling’EWG’s lawsuit does not ask the court to determine whether glyphosate is safe or unsafe.
But it does seek a court order requiring the EPA to respond to the petition by a firm deadline, make the safety determination and explain its reasoning, as the law requires.
EWG argues that further delay would continue to expose families to potential risks. More inaction would also deny them transparency and accountability from an agency whose purpose is to protect the public from toxic chemicals like glyphosate.
“For seven years, the EPA has left this critical issue unresolved,” Cook said. “It’s time for the agency to stop stalling and do its job.”
Der notwendige Wandel
April’s Beige Book Reveals Trump’s War in Iran Is Devastating Economy At Home
The Federal Reserve released its April 2026 Beige Book, which provides economic commentary from each of the 12 Federal Reserve Districts. In this month’s report, the first since the start of Trump’s war in Iran, regional contacts reported painful price increases tied directly to the conflict, sustained consumer strain, and instability in the labor market.
Groundwork’s Chief of Policy and Advocacy, Alex Jacquez, offered his reaction:
“The Fed last week confirmed what working families already know to be true. Trump’s illegal war in Iran is driving up prices and squeezing wallets across the country, while businesses struggle to keep up with market instability. The Beige Book’s message couldn’t be clearer – as long as the president continues on this destructive path, workers and consumers will pay the price.”Background:
The Federal Reserve’s Beige Book contains critical economic indicators, including the risk of recession. It is compiled with firsthand reports from contacts at businesses, banks, and community organizations across each of the 12 Federal Reserve Districts to report regional economic conditions. April’s Beige Book reveals the following.
Trump’s war in Iran is directly responsible for driving up prices across the economy. Increased input costs for producers and tightened oil supply ballooned prices on everything from fertilizer to plastic products.
- Volunteers may have to cut back on delivering meals to homebound seniors due to exorbitant gas prices, according to a contact in Dallas.
- Business leaders in Atlanta admitted that should the war in Iran continue, they’ll be forced to reevaluate their pricing.
- Contacts at Richmond ports forecast that the longer Trump pursues the war in Iran, the greater impact the conflict will have across supply chains.
- Businesses are holding off on long-term hiring, instead turning to temporary and contract workers, according to a temporary employment agency in Chicago that has seen a surge in demand amidst the uncertainty, as well as contacts in Cleveland and Boston.
- A Chicago manufacturer said they have instituted a hiring freeze in anticipation of higher input costs related to the Iran war.
Energy costs are hitting everyone, everywhere. Higher freight and shipping costs hit producers and families face budget-shattering utility bills.
- In Cleveland, contacts reported that their fuel costs are ‘skyrocketing,’ and attributed the spike directly to the closure of the Strait of Hormuz.
- Atlanta energy contacts anticipate that crude oil prices will remain elevated or increase further into the summer due to infrastructure destruction in the Middle East.
- In New York, a contact reported that Trump’s war is pushing up utility prices for working and middle class families.
Low-income households are struggling while high earners pull away. The K-shaped economy is on display as high earners splurge and working families scrimp.
- A Kansas City report says that working families’ budgets don’t stand a chance against low wages, tariff fallout, and elevated inflation.
- Food bank lines are getting longer thanks to price increases at the grocery store and an uncertain economic outlook in the wake of the Trump administration’s attacks on the Supplemental Nutrition Assistance Program, according to contacts in Dallas and Atlanta.
- In St. Louis, a contact noted that increased overdraft fees reflect that budgets are strained and working families have been forced to make difficult choices to reduce discretionary spending.
Bundesgericht: Abstimmung über E-ID muss nicht wiederholt werden
Im September 2025 wurde das neue Gesetz über die digitale Identitätskarte von den Schweizer Stimmbürgern in einem Referendum mit lediglich 50,39 Prozent Ja-Stimmen angenommen (wir berichteten). Daraufhin hatten die Partei EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll und vier Personen in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Abstimmung eingereicht. Die Fälle gingen ans Bundesgericht weiter.
Die Beschwerdeführer beanstandeten insbesondere 30.000 Franken Unterstützung seitens der Swisscom für das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb. Auch kritisierten sie nichtmonetäre Zuwendungen von insgesamt 163.000 Franken seitens der Verlage Ringier und TX Group zugunsten der Allianz Pro E-ID.
Den Beschwerdeführern zufolge hat sich die Swisscom als bundesnahes Unternehmen unzulässig in den Abstimmungskampf eingemischt, obwohl sie zur politischen Neutralität verpflichtet sei. Die Zuwendungen von Ringier und TX Group hätten hingegen gegen die Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungsvorlagen verstoßen. Verlangt wurden die Aufhebung der Abstimmung oder die Feststellung durch das Bundesgericht einer Verletzung der politischen Rechte der Stimmberechtigten.
Wie SRF berichtet, hat das Bundesgericht in Lausanne nun die Beschwerden abgewiesen. Zwei Richter hätten zwar deutliche Kritik an der Swisscom-Spende geäußert un diese als indirekte Behördenpropaganda und verfassungswidrig bezeichnet. Eine Mehrheit der fünf Richter sei dieser Frage jedoch ausgewichen, «indem sie auf die entsprechenden Rügen wegen verpasster Frist nicht eintrat».
Das Gericht habe sich hingegen mit Zuwendungen von Ringier und TX Group befasst und festgestellt, dass es eine Unregelmäßigkeit war, diese erst kurz vor der Abstimmung transparent zu machen. Eine Irreführung der Stimmberechtigten sei jedoch nicht erkennbar und das Abstimmungsresultat werde dadurch nicht infrage gestellt.
Die Beschwerdeführer zeigen sich nach dem Beschluss gemäß 20 Minuten unzufrieden. «Unsäglich», habe Nils Fiechter, Chef der Jungen SVP, den Entscheid auf X kritisiert. Gegenüber dem Portal erklärte er:
«Wir sind sehr enttäuscht, vor allem weil das Urteil so zustande kam, dass es ein formaler Entscheid war – sprich, die Bundesrichter traten nicht darauf ein.»
Die Richter hätten die «Einmischung der Swisscom» zwar als unzulässig bezeichnet, doch die Beschwerden mit der Begründung abgewiesen, die Beschwerdeführer hätten zu spät reagiert.
Fiechter lobte allerdings den SP-Bundesrichter Lorenz Kneubühler, der hierzu eine andere Meinung hatte. Ihm zufolge bedeutet der Entscheid, dass sich der «Durchschnittsbürger künftig nicht mehr mittels Stimmrechtsbeschwerde überhaupt zur Wehr setzen kann». Dem SVP-Bundesrichter Thomas Müller warf Fiechter hingegen «Unprofessionalität» vor.
Monica Amgwerd, Generalsekretärin der Zürcher Piraten-Partei, bedauert ebenfalls, dass der Entscheid des Bundesgerichts an einer «reinen Verfahrensfrage» gescheitert ist.
Hinweise auf Öffnung des Grenzübergangs Qamişlo-Nisêbîn
Am syrisch-türkischen Grenzübergang zwischen Qamişlo in Rojava und Nisêbîn (tr. Nusaybin) in Nordkurdistan sind erstmals seit längerer Zeit wieder Fahrzeuge im Einsatz beobachtet worden. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur ANHA fuhren am Dienstag Servicefahrzeuge in den Bereich des Übergangs ein – ein mögliches Zeichen für laufende Vorbereitungen zur Wiederöffnung.
Der Grenzübergang Qamişlo-Nisêbîn gehört zu den wichtigsten Verbindungen zwischen West- und Nordkurdistan. In den vergangenen Jahren war er jedoch wiederholt geschlossen worden. Seit 2016 hält der türkische Staat den Übergang vollständig für zivilen und kommerziellen Verkehr geschlossen.
Ob die aktuellen Aktivitäten tatsächlich auf eine baldige Öffnung hindeuten, ist bislang unklar. Offizielle Stellungnahmen liegen nicht vor. Die Bewegungen werden dennoch als Hinweis darauf gewertet, dass hinter den Kulissen an einer möglichen Wiederinbetriebnahme gearbeitet wird. Geplant war zuletzt auch ein Besuch des Gouverneurs von Hesekê, Nûreddîn Îsa Ehmed, am Grenzübergang. Diese Visite wurde jedoch verschoben, ohne dass Gründe genannt wurden.
Eine Wiederöffnung des Übergangs hätte erhebliche politische und wirtschaftliche Bedeutung für die Region. Der Grenzpunkt verbindet nicht nur zwei Städte, sondern gilt als zentrale Schnittstelle zwischen Rojava und Nordkurdistan.
Kleines Abbild des geteilten Kurdistans: Nisêbîn und Qamişlo
Qamişlo und Nisêbîn, früher eine einzige Region, sind ein kleines Abbild des geteilten Kurdistans. Hier wird die Realität von Binxet und Serxet besonders deutlich. Binxet, also „unter der Linie“, wird verwendet, um kurdische Gebiete auf syrischem Staatsgebiet nahe der türkischen Grenze zu bezeichnen. Die auf türkischem Staatsgebiet liegenden kurdischen Gebiete in unmittelbarer Nähe zur Grenze Syriens werden als Serxet bezeichnet, was „über der Linie“ bedeutet. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde Anfang der 1920er Jahre das französische Mandatsgebiet des heutigen Syrien vom Osmanischen Reich abgeteilt. Die Grenze zur heutigen Türkei verläuft in diesem Bereich entlang der Bahnlinie. Damit wurden Qamişlo und Nisêbîn getrennt.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/damaskus-rojava-integration-tritt-in-entscheidende-phase-51239 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/nisebin-mahnwache-an-der-grenze-zu-rojava-von-polizei-angegriffen-49855 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/turkische-grenzsoldaten-setzen-tranengas-gegen-zivilist-innen-in-qamislo-ein-51107 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ehmed-kurd-innen-mussen-neue-verfassung-syriens-mitgestalten-51243
Istanbuler DEM-Verband mobilisiert zum 1. Mai
Der Istanbuler Provinzverband der DEM-Partei hat gemeinsam mit linken Parteien, Gewerkschaften und Frauenorganisationen zur Teilnahme an den Demonstrationen zum 1. Mai aufgerufen. Unter dem Motto „Brot, Frieden und Gerechtigkeit“ soll der Tag der Arbeit in diesem Jahr ein deutliches politisches Zeichen gegen Krieg, Armut und zunehmende Repression setzen.
Bei einer Pressekonferenz in Istanbul betonten die Beteiligten, dass sich soziale und politische Krisen zunehmend verschärfen. Vertreter:innen der Partei des Sozialistischen Wiederaufbaus (SYKP) erklärten, dass insbesondere im Zusammenhang mit dem Friedens- und Demokratisierungsprozess für eine Lösung der kurdischen Frage konkrete Schritte notwendig seien. Gleichzeitig riefen weitere Organisationen zur breiten Beteiligung an den Protesten auf.
„Geist von Newroz“ am 1. Mai auf die Straßen tragen
Die Istanbuler DEM-Vorsitzende Arife Çınar verwies auf die wachsende Armut und soziale Unsicherheit. „Wir werden unsere Stimme gegen Prekarisierung erheben und für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“, sagte sie. Die Mobilisierung erfolge bereits seit Wochen in Stadtteilen, Parks und bei Treffen mit Arbeiter:innen. Zugleich knüpfte Çınar an die jüngsten Newroz-Feiern an und rief dazu auf, den „Geist von Newroz“ am 1. Mai auf die Straßen zu tragen.
Im Zentrum der Erklärungen stand die enge Verbindung zwischen Krieg und sozialer Krise. Seyfettin Gülenyüz von der Arbeitskommission der DEM-Partei betonte, dass insbesondere Werktätige unter den aktuellen Entwicklungen leiden. „Frieden ist für Arbeiter:innen und Beschäftigte so lebensnotwendig wie Brot und Wasser“, sagte er. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und sinkender Kaufkraft machte Gülenyüz deutlich, dass wirtschaftliche Probleme nicht isoliert betrachtet werden könnten. „Wir wissen, dass Brot und Frieden untrennbar miteinander verbunden sind. Weder Armut noch Krieg“, erklärte der Politiker.
„Weder imperialistische Angriffe noch unterdrückerische Systeme“
Zugleich verwiesen die Beteiligten auf die anhaltenden Konflikte in der Region. Mit Blick auf den Nahen Osten kritisierten sie sowohl Kriege als auch autoritäre Regime. Entscheidend sei die gemeinsame Perspektive der Bevölkerung. „Weder imperialistische Angriffe noch unterdrückerische Systeme werden gewinnen, sondern der gemeinsame Widerstand der Völker“, hieß es.
Neben sozialen Fragen wurden auch politische Forderungen hervorgehoben. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne, Rechte von Frauen und behinderten Beschäftigten sowie der Schutz von Natur und Lebensgrundlagen. Gleichzeitig wurde kritisiert, dass die kurdische Frage weiterhin ungelöst sei und notwendige politische Schritte ausblieben.
Zentrale Demonstration in Kadıköy
Die Veranstalter:innen betonten zudem die zunehmende Repression gegen Oppositionelle und kritisierten antidemokratische Maßnahmen der Regierung. Viele gesellschaftliche Gruppen seien von Druck und Einschränkungen betroffen. Zum Abschluss riefen die Organisatoren zu einer breiten Beteiligung an den Demonstrationen auf. In Istanbul sollen die zentralen Aktionen in Kadıköy stattfinden. Ziel sei es, die verschiedenen sozialen und politischen Kämpfe zusammenzuführen und ein gemeinsames Zeichen zu setzen. „Um Ausbeutung und Unterdrückung ein Ende zu setzen, werden wir am 1. Mai auf den Straßen sein“, erklärte das Bündnis.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-ruft-zu-1-mai-unter-motto-brot-frieden-gerechtigkeit-auf-51142 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/gewerkschaften-kundigen-1-mai-programm-an-51063 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/dem-partei-fordert-Offnung-des-taksim-platzes-zum-1-mai-51081
Executive Order on the preparation and hosting of the Russia-ASEAN Summit in 2026
Vladimir Putin signed Executive Order On the Organising Committee for the Preparation and Hosting of the Russia-ASEAN Summit in the Russian Federation in 2026.
Mutter Erde, Vater Staat
Amnesty Report: „Bundesregierung bedient sich bewährter Instrumente autoritärer Politik“
Die Bundesregierung geht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vor, streicht Gelder und lässt Akteure durch den Verfassungsschutz überprüfen. Diese und andere Freiheitseinschränkungen sowie den Ausbau der Überwachung in Deutschland kritisiert der weltweite Menschenrechtsbericht von Amnesty International.
Amnesty International kritisiert die Bundesregierung von Kanzler Merz deutlich für Einschränkungen der Menschenrechte in Deutschland. (Archivbild) – CC-BY-NC-SA 4.0 Steffen PrößdorfAmnesty hat heute seinen jährlichen Bericht zur weltweiten Menschenrechtslage 2025/26 (PDF) veröffentlicht. Darin beklagt die Organisation eine „tiefgreifende globale Menschenrechtskrise“. Maßgeblich verantwortlich dafür seien Regierungen weltweit, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen. Der Report gibt einen Überblick zur Menschenrechtssituation auf der ganzen Welt.
Auch in Deutschland sieht Amnesty zunehmend Defizite, in der deutschen Version des Berichts kritisiert die Menschenrechtsorganisation unter anderem, dass Staatsvertreter:innen mit stigmatisierenden Aussagen Angst vor Hassverbrechen schürten, dass die deutsche Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Palästina-Proteste vorgehe, dass rechtswidrig nach Afghanistan abgeschoben wurde und dass Deutschland das Erreichen der Klimaziele aufs Spiel setze.
Die Menschenrechtsorganisation beklagt zudem einen Anstieg rassistischer, antisemitischer und antimuslimischer Hassverbrechen sowie Hassverbrechen gegen Frauen und lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) und andere marginalisierte Gruppen. Die Zahlen hätten sich im Vergleich zu Vor-Pandemie-Zeiten verdoppelt.
Bundesregierung in der KritikJulia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, kritisierte die Appeasement-Politik der Merz-Regierung gegenüber Menschrechtsverletzungen. Die Bundesregierung schweige zu oft, wo es Gegenwehr brauche.
Weiter sagte sie zur Menschenrechtssituation in Deutschland: „Auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit steht unter Druck, vor allem durch das Vorgehen gegen Palästina-solidarische Proteste.“ Hier listet Amnesty gleich eine ganze Reihe von polizeilichen Übergriffen auf sowie Einschränkungen von Pro-Palästina-Demonstrationen wie jene, dass Parolen nur auf Deutsch und Englisch skandiert werden durften. Die Verletzung dieser Demonstrationsauflage führte zu einer gewaltsamen Auflösung der Versammlung durch die Polizei.
Im Hinblick auf den Umgang der Bundesregierung mit zivilgesellschaftlichen Organisationen fand Duchrow deutliche Worte: „Die Bundesregierung bedient sich zudem bewährter Instrumente autoritärer Politik, um die kritische Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen: Zu diesen Schikanen gehören die Streichung der staatlichen Förderung von Demokratieprojekten, die Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz und parlamentarische Anfragen wie die 551 Fragen der CDU zur Arbeit von NGOs in Deutschland.“
Überwachung in der KritikAuch die ausufernde Überwachung ist Thema des Kapitels über Deutschland. Amnesty führt hierbei auf, dass das Bundesland Hessen im Jahr 2025 im Frankfurter Bahnhofsviertel ein biometrisches Gesichtserkennungssystem eingeführt hat. Die Überwachungskameras seien in der Lage, alle Passant:innen in Echtzeit zu erfassen, um Personen ausfindig zu machen, für die ein Gerichtsbeschluss vorlag.
Auch das geplante „Sicherheitspaket“ von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Amnesty auf dem Schirm. Neue Gesetzentwürfe auf Bundes- und teilweise auch auf Landesebene sähen vor, den Polizeibehörden weitreichende neue Befugnisse einzuräumen, um große Datenmengen automatisiert zu analysieren und alle öffentlich verfügbaren biometrischen Informationen aus dem Internet herauszuziehen, um gesuchte Personen zu identifizieren und zu orten.
Diese Projekte stehen in der Kritik. Nicht nur Amnesty International, sondern zivilgesellschaftliche Organisationen wie die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Eine Billion Euro für 9 Prozent: Der große Selbstbetrug der “Energiewende”
In der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und großer Teile der Presse wird regelmäßig von „rund 50 Prozent erneuerbarer Energien“ gesprochen. Technisch korrekt bezieht sich diese Zahl jedoch ausschließlich auf den Stromverbrauch. Der unaufmerksame Zuhörer oder Leser versteht sie hingegen fast zwangsläufig als Anteil an der gesamten in Deutschland verbrauchten Energie – also an Strom, Wärme, […]
<p>The post Eine Billion Euro für 9 Prozent: Der große Selbstbetrug der “Energiewende” first appeared on ANSAGE.</p>
Kündigung: Aufhebungsvertrag unterschrieben – drei Fallen lösen sofort aus
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, verliert nicht nur seinen Job. Er löst gleichzeitig drei Dinge aus: zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld, eine sofortige Kürzung des Bürgergelds um mehr als 56 Euro monatlich – und im häufigsten Fall den Verlust erheblicher Abfindungsverhandlungsmasse, weil er zu früh nachgegeben hat.
Jede dieser drei Fallen tritt automatisch ein, sobald die Unterschrift gesetzt ist. Die meisten Arbeitnehmer wissen das nicht, wenn der Personalleiter den Vertrag über den Tisch schiebt.
Der Arbeitgeber macht Druck, nennt Fristen, spricht von Umstrukturierungen oder droht mit einer schlechteren Alternative. Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht sofort unterschreiben. Das Recht gibt Arbeitnehmern Bedenkzeit, und wer vorschnell unterschreibt, zahlt dafür oft mit Monaten ohne staatliche Unterstützung.
Zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld: Die ALG-Sperre nach AufhebungsvertragDie Bundesagentur für Arbeit sieht einen Aufhebungsvertrag wie eine Eigenkündigung. Wer aktiv an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, hat aus Sicht der Behörde seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Die Konsequenz ist eine Sperrzeit nach § 159 SGB III von zwölf Wochen – drei Monate, in denen kein Cent Arbeitslosengeld fließt.
Das ist erst der Anfang. Wer einen längeren ALG-Anspruch aufgebaut hat, verliert durch die Sperrzeit noch mehr. Ein Arbeitnehmer mit 24 Monaten Anspruchsdauer – das ist der Höchstsatz für ältere Beschäftigte ab 58 Jahren nach mehr als vier Jahren Beschäftigung – verliert durch die Sperrzeit insgesamt 26 Wochen, also ein halbes Jahr seiner Leistungszeit.
Davon entfallen zwölf Wochen auf die Sperrzeit zu Beginn und weitere vierzehn Wochen durch die automatische Kürzung der Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel.
Thomas W., 54, Schlosser aus Mannheim, hatte nach 18 Betriebsjahren einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, nachdem ihm der Personalleiter erklärt hatte, das Unternehmen werde „in jedem Fall umstrukturieren”. Er rechnete mit 24 Monaten ALG.
Tatsächlich erhielt er erst nach der zwölfwöchigen Sperrzeit Leistungen – und sein Gesamtanspruch war bereits um sechs Monate geschrumpft, weil sein ursprünglicher Anspruch 24 Monate betrug.
Die Sperrzeit läuft automatisch ab, sobald die Bundesagentur feststellt, dass kein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag vorlag. Sie schreibt dem Betroffenen und wartet nicht auf eine Beschwerde. Wer Widerspruch einlegt, muss diesen aktiv begründen und belegen, dass ein wichtiger Grund vorlag – die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer.
Bürgergeld als Notlösung: Warum auch das Jobcenter sofort kürztWer die zwölf Wochen ohne ALG nicht aus Ersparnissen überbrücken kann, muss Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Doch auch dort beginnt die Leistungszeit mit einem Abzug. Das Jobcenter erkennt die ALG-Sperre als automatische Pflichtverletzung. Das bedeutet: Im ersten Monat des Bürgergeldbezugs wird der Regelbedarf um zehn Prozent gemindert.
Bei einem Alleinstehenden, der 2026 einen Regelbedarf von 563 Euro hat, sind das 56,30 Euro weniger – im ersten Monat. Wer weitere Pflichtverletzungen begeht, muss mit 20 Prozent im zweiten und 30 Prozent im dritten Monat rechnen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben von der Kürzung unberührt, der Regelbedarf selbst wird jedoch vom ersten Tag an gemindert.
Das Jobcenter entscheidet in solchen Fällen oft zunächst vorläufig, weil es die endgültige Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Sperrzeit abwarten muss. Praktisch heißt das: Wer Bürgergeld beantragt und die ALG-Sperre noch läuft, bekommt Leistungen – aber bereits mit dem Sanktionsabzug.
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, denn Bürgergeld wirkt nur auf den ersten des Antragsmonats zurück, nicht rückwirkend auf frühere Monate.
Für Paare in der Bedarfsgemeinschaft addieren sich die Abzüge. Beide Partner teilen sich den Status des versicherungswidrigen Verhaltens nicht – aber wenn der Antragsteller selbst die Pflichtverletzung begangen hat, wirkt die Kürzung auf seinen Anteil des Regelbedarfs. Das Ergebnis: Wer seine Familie mit Bürgergeld ernähren muss, weil er vorschnell unterschrieben hat, startet mit weniger Geld als jemand, der keine Pflichtverletzung begangen hat.
Abfindung und kein ALG: Wenn die Verkürzung der Kündigungsfrist noch mehr kostetEin weiterer Mechanismus, der häufig unterschätzt wird: das Ruhen des Arbeitslosengelds nach § 158 SGB III. Es tritt nicht wegen der Sperrzeit ein, sondern wegen der Abfindung – und zwar dann, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet, als die gesetzliche Kündigungsfrist es erlaubt hätte.
Konkret: Wer seit acht Jahren im Betrieb beschäftigt ist, hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Einigt er sich im Aufhebungsvertrag auf eine Beendigung schon nach einem Monat – was Arbeitgeber oft anstreben, um Personalkosten zu sparen – ruht der ALG-Anspruch für die eingesparten zwei Monate.
Die Abfindung gilt als Entlassungsentschädigung für diese verkürzte Zeit. Bis zu 60 Prozent der Abfindung werden bei der Berechnung des Ruhenszeitraums berücksichtigt. Wer also 18.000 Euro Abfindung erhält und ein Bruttogehalt von 4.000 Euro hatte, verliert durch das Ruhen noch einmal mehrere Wochen ALG – obendrauf zur Sperrzeit.
Das Ruhen schließt sich nahtlos an eine laufende Sperrzeit an – wer beides trifft, wartet unter Umständen fünf, sechs oder mehr Monate, bis das erste ALG kommt.
Die Bundesagentur hat ihre Fachlichen Weisungen zu § 158 SGB III und § 159 SGB III Anfang 2026 aktualisiert. Wer in dieser Zeit einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat oder noch unterzeichnen will, sollte nicht auf ältere Beratungsunterlagen vertrauen.
Dazu kommt der verdeckte Abfindungsverlust: Wer zu früh unterschreibt, gibt dem Arbeitgeber eine Verhandlungsposition ab. Arbeitgeber bieten in einer ersten Runde selten die maximale Abfindung an. Wer nicht wartet, nicht verhandelt und nicht prüft, ob die drohende Kündigung überhaupt rechtmäßig wäre, lässt Geld auf dem Tisch.
Die Bereitschaft des Arbeitgebers, mehr zu zahlen, steigt deutlich, wenn der Arbeitnehmer signalisiert, dass er die Kündigung abwartet oder rechtliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Der einzige echte Ausweg: Drohende Kündigung dokumentierenEs gibt eine Konstellation, in der ein Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit auslöst: wenn dem Arbeitnehmer ohnehin eine rechtmäßige, betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte.
Das Bundessozialgericht hat diese Ausnahme in mehreren Urteilen bestätigt, zuletzt im Urteil vom 12. Juli 2006 (Az. B 11a AL 47/05 R). Die Logik: Wer ohnedies gefeuert worden wäre, hat seine Arbeitslosigkeit nicht selbst herbeigeführt.
Die Voraussetzungen sind streng. Die Kündigung muss konkret, ernsthaft und objektiv rechtmäßig gewesen sein. Außerdem muss die Kündigungsfrist im Aufhebungsvertrag exakt eingehalten werden – wer früher ausscheidet als die Kündigung es erlaubt hätte, verliert auch den Schutz vor der Sperrzeit und riskiert zusätzlich das Ruhen wegen der Abfindung.
Und die Abfindung darf die Richtschnur von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr nicht deutlich überschreiten.
Das alles muss im Vertrag stehen – schwarz auf weiß. Ein typischer schützender Satz im Aufhebungsvertrag: „Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass er das Arbeitsverhältnis andernfalls aus betriebsbedingten Gründen zum [Datum] ordentlich gekündigt hätte.” Fehlt diese Dokumentation, verhängt die Bundesagentur fast automatisch die Sperre. Mündliche Zusagen des Arbeitgebers zählen nicht.
Wichtig: Auch personenbedingte Kündigungen – etwa wegen dauerhafter Krankheit – können als wichtiger Grund anerkannt werden, wenn die Kündigung zum selben Zeitpunkt und unter Einhaltung der Frist erfolgt wäre. Verhaltensbedingte Gründe hingegen helfen nicht weiter. Wenn im Vertrag steht, der Arbeitnehmer habe einen Fehler begangen oder eine Abmahnung erhalten, gilt das als Hinweis, dass er selbst Anlass für die Beendigung gegeben hat – was wiederum eine Sperrzeit begründet.
Was Betroffene jetzt tun müssenWer einen Aufhebungsvertrag erhalten hat und noch nicht unterschrieben hat: Unterschreiben Sie nicht sofort. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Aufhebungsvertrag am selben Tag zu unterschreiben, an dem er vorgelegt wird. Bitten Sie um mindestens zwei Wochen Bedenkzeit – ein seriöser Arbeitgeber wird das akzeptieren. In dieser Zeit können Sie prüfen, ob im Vertrag eine Klausel zur drohenden Kündigung steht und ob die Kündigungsfrist korrekt eingehalten wird. Fehlen diese Punkte, verhandeln Sie sie nach, bevor Sie unterschreiben. Ohne schriftliche Dokumentation der drohenden Kündigung ist die Sperrzeit nahezu sicher. Mit ihr – und bei Einhaltung der Frist und einer angemessenen Abfindung – besteht eine reale Chance, dass die Bundesagentur auf die Sperrzeit verzichtet.
Wer bereits unterschrieben hat und einen Sperrzeitbescheid erhalten hat, muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen – diese Frist ist nicht verlängerbar. Für den Widerspruch brauchen Sie alle Belege, die zeigen, dass eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte: interne E-Mails des Arbeitgebers, Betriebsratsprotokolle, Sozialplanunterlagen. Je konkreter die Dokumentation, desto höher die Erfolgsaussichten. Widersprüche gegen Sperrzeiten haben – wenn ein echter wichtiger Grund vorlag – vor den Sozialgerichten oft Erfolg.
Wenn die Sperrzeit läuft und die Ersparnisse nicht ausreichen, sollte der Bürgergeld-Antrag sofort gestellt werden – nicht am Ende des Monats. Der Antrag wirkt auf den ersten des Antragsmonats zurück, frühere Monate gehen verloren. Wer im April arbeitslos wird und den Antrag erst im Mai stellt, verliert den April-Anspruch vollständig.
Wer die Abfindung vor dem Monat der Bürgergeld-Antragstellung ausgezahlt bekommt, kann die Anrechnung als laufendes Einkommen vermeiden. Dann gilt die Abfindung als Vermögen, für das im ersten Jahr des Leistungsbezugs ein Schonvermögen von 15.000 Euro je Person der Bedarfsgemeinschaft gilt. Diese Konstruktion setzt sorgfältige zeitliche Abstimmung voraus, ist aber legal und lohnt sich bei größeren Abfindungen.
Häufige Fragen zum AufhebungsvertragLöst jeder Aufhebungsvertrag automatisch eine Sperrzeit aus?
Nicht automatisch, aber in der Praxis fast immer, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Bundesagentur für Arbeit behandelt den Aufhebungsvertrag wie eine Eigenkündigung. Nur wer eine konkret drohende, rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung schriftlich dokumentiert und die Kündigungsfrist einhält, kann die Sperrzeit vermeiden.
Muss ich während der Sperrzeit Bürgergeld beantragen?
Nur wenn Sie hilfebedürftig sind, also wenn Ihre Ersparnisse und sonstiges Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reichen. Den Antrag sollten Sie rechtzeitig stellen – er wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück. Für die Dauer der ersten Pflichtverletzung ist mit einer Bürgergeld-Kürzung von zehn Prozent des Regelbedarfs zu rechnen.
Was passiert mit der Abfindung, wenn ich Bürgergeld beziehe?
Wenn die Abfindung im Monat des Bürgergeld-Bezugs oder im Folgemonat auf Ihrem Konto eingeht, gilt sie als anrechenbares Einkommen und mindert den Anspruch. Wenn die Abfindung hingegen bereits vor dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wurde, gilt sie als Vermögen – mit deutlich höheren Freibeträgen.
Kann ich den Aufhebungsvertrag anfechten, wenn ich ihn unter Druck unterschrieben habe?
Ein Aufhebungsvertrag kann unter engen Voraussetzungen angefochten werden, etwa bei widerrechtlicher Drohung durch den Arbeitgeber. Das erfordert den Nachweis, dass die Drohung konkret und rechtswidrig war. Im Arbeitsrecht ist das eine hohe Hürde. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – die Frist für die Anfechtung beträgt nur wenige Wochen nach Kenntnis des Anfechtungsgrunds.
Wann beginnt das ALG nach der Sperrzeit?
Die zwölfwöchige Sperrzeit läuft kalendarisch ab dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Danach beginnt das ALG – sofern kein zusätzliches Ruhen nach § 158 SGB III eingetreten ist, weil die Kündigungsfrist unterschritten wurde. In diesem Fall schließt sich das Ruhen unmittelbar an die Sperrzeit an.
Quellen:
Gesetze im Internet: § 159 SGB III – Sperrzeit
Gesetze im Internet: § 158 SGB III – Ruhen bei Entlassungsentschädigung
Bundesagentur für Arbeit – Wissensdatenbank: § 31 SGB II – Pflichtverletzungen und Leistungsminderungen
Bundessozialgericht: Urteil vom 12.07.2006, Az. B 11a AL 47/05 R – Aufhebungsvertrag und Sperrzeit
Der Beitrag Kündigung: Aufhebungsvertrag unterschrieben – drei Fallen lösen sofort aus erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Was der Spiegel alles über die Einberufung des russischen Botschafters verschweigt
Bürgergeld: Jobcenter darf Geld auch ohne bestandskräftigen Bescheid zurückfordern
Das Jobcenter darf zu viel gezahlte Bürgergeld-Leistungen auch dann zurückverlangen, wenn der abschließende Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Das hat das Landessozialgericht Hessen mit Urteil zum Aktenzeichen L 9 AS 275/24 klargestellt und sich damit ausdrücklich gegen die Auffassung des Sozialgerichts Gießen gestellt.
Damit stärkt das Gericht die Position der Jobcenter in Fällen vorläufig bewilligter Leistungen. Für Leistungsbezieher ist die Entscheidung brisant, weil sie zeigt: Allein der Umstand, dass gegen einen endgültigen Bescheid noch Rechtsmittel möglich sind, schützt noch nicht vor einer Erstattungsforderung.
Landessozialgericht Hessen widerspricht dem Sozialgericht GießenIm Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Jobcenter eine Erstattungsforderung schon dann festsetzen darf, wenn zwar eine abschließende Entscheidung über die vorläufig bewilligten Leistungen vorliegt, diese aber noch nicht bestandskräftig ist.
Das Sozialgericht Gießen hatte dies verneint. Der 9. Senat des Landessozialgerichts Hessen sieht das anders. Nach seiner Auffassung ist die Bestandskraft der endgültigen Entscheidung keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erstattungsbescheid.
Zwar könne das Jobcenter ein Erstattungsverlangen erst geltend machen, wenn überhaupt eine abschließende Entscheidung ergangen sei. Dass diese Entscheidung bereits unanfechtbar geworden sein müsse, verlange das Gesetz aber nicht.
Überzahlungen müssen nach abschließender Entscheidung grundsätzlich erstattet werdenDas Gericht stützt sich zunächst auf § 41a Abs. 6 Satz 3 SGB II. Danach sind Überzahlungen zu erstatten, die auch nach der abschließenden Berechnung der Leistungen fortbestehen. Nach den Feststellungen des Senats lag eine solche Überzahlung vor.
Der Kläger hatte nach Auffassung des Gerichts im streitigen Zeitraum vom 1. September 2017 bis 13. Dezember 2017 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Deshalb durfte das Jobcenter die zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung, die das Landessozialgericht klar herausarbeitet: Erforderlich ist eine abschließende Entscheidung des Jobcenters. Nicht erforderlich ist hingegen, dass diese abschließende Entscheidung bereits bestandskräftig ist.
Auch der zweite Erstattungsbescheid ist nach Auffassung des Gerichts rechtmäßigDas Gericht hielt auch den zweiten Erstattungsbescheid des Jobcenters für rechtmäßig. Als Rechtsgrundlage zog der Senat insoweit § 50 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II heran.
Danach sind bereits erbrachte Leistungen zu erstatten, soweit ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist. Diese Voraussetzungen sah das Landessozialgericht als erfüllt an.
Besonders relevant: Das Jobcenter hatte seinen Bescheid ursprünglich insgesamt auf § 41a Abs. 6 SGB II gestützt. Das hielt der Senat aber nicht für schädlich. Ein sogenanntes Auswechseln der Rechtsgrundlage sei zulässig, wenn dieselbe Rechtsfolge bestehen bleibe und beide Normen eine gebundene Entscheidung vorsehen. Genau das sei hier der Fall.
Falsche Rechtsgrundlage macht den Bescheid nicht automatisch unwirksamNach Auffassung des Gerichts ist der Erstattungsbescheid auch formell nicht zu beanstanden. Dass das Jobcenter nicht die richtige Ermächtigungsgrundlage genannt habe, sei für die Begründung des Bescheides unschädlich.
Damit macht das Urteil deutlich: Nicht jeder rechtliche Fehler in der Begründung führt automatisch zur Rechtswidrigkeit eines Bescheides. Entscheidend ist vielmehr, ob die getroffene Regelung im Ergebnis auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestützt werden kann.
Bestandskräftige Aufhebung spielte im Verfahren eine wichtige RolleDas Jobcenter hatte die vorläufig bewilligten Leistungen zuvor nach § 48 SGB X aufgehoben. Dieser Bescheid war mangels Widerspruchs bestandskräftig geworden. Deshalb musste das Landessozialgericht nicht mehr vertieft prüfen, ob der Umzug des Klägers tatsächlich eine wesentliche Änderung der Verhältnisse darstellte.
Gerade dieser Punkt ist für Betroffene wichtig. Wird ein Aufhebungsbescheid nicht rechtzeitig angegriffen, kann das später erhebliche Folgen haben. Dann lassen sich spätere Erstattungsforderungen oft nicht mehr mit Erfolg damit abwehren, dass schon die ursprüngliche Aufhebung zweifelhaft gewesen sei.
Verjährung war hier noch kein ProblemAuch mit der Frage der Verjährung hat sich der Senat befasst. Er stellt klar, dass die Verjährung keine Frage der Rechtmäßigkeit des Erstattungsbescheides ist, sondern der Vollstreckbarkeit. Sie betrifft damit einen anderen Streitgegenstand.
Im konkreten Fall war eine Verjährung nach Auffassung des Gerichts noch nicht eingetreten. Denn die vierjährige Verjährungsfrist beginnt nach § 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Genau daran fehlte es hier noch.
Der Bescheid vom 9. Februar 2023 war nach den Feststellungen des Senats noch nicht unanfechtbar. Deshalb hatte die Verjährungsfrist noch nicht einmal begonnen zu laufen.
Was Bürgergeld-Bezieher aus dem Urteil lernen müssenDie Entscheidung ist für Leistungsbezieher unangenehm, aber lehrreich. Sie zeigt, dass eine Erstattungsforderung nicht schon deshalb rechtswidrig ist, weil über die endgültige Leistungsfestsetzung noch gestritten wird. Das Jobcenter darf also unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher die Rückzahlung verlangen.
Ebenso deutlich zeigt das Urteil aber auch, wie wichtig es ist, Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sofort zu prüfen und fristgerecht anzugreifen. Wer einen Bescheid bestandskräftig werden lässt, verliert oft entscheidende Verteidigungsmöglichkeiten.
Hinweis: Auch gegen vorläufige Entscheidungen muss Rechtsschutz möglich seinVon Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2026 zum Aktenzeichen L 2 AS 799/25. Danach muss Bürgergeld-Beziehern auch gegen vorläufige Entscheidungen des Jobcenters grundsätzlich gerichtlicher Rechtsschutz offenstehen.
Das knüpft an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an, wonach bereits aus dem Justizgewährungsanspruch nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz folgt, dass Betroffene sich gegen vorläufige belastende Entscheidungen wehren können.
FazitDas Landessozialgericht Hessen verschärft mit seiner Entscheidung die Rechtslage für Bürgergeld-Bezieher in Erstattungsfällen. Eine Rückforderung scheitert nicht schon daran, dass der endgültige Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Maßgeblich ist vielmehr, dass überhaupt eine abschließende Entscheidung vorliegt.
Für Betroffene heißt das: Wer vorläufig bewilligte Leistungen erhält, sollte spätere Aufhebungs-, Abschluss- und Erstattungsbescheide sehr genau prüfen lassen. Denn selbst wenn noch nicht alles unanfechtbar ist, kann das Jobcenter bereits Geld zurückverlangen.
QuellenLandessozialgericht Hessen: Urteil, Az. L 9 AS 275/24
Bundessozialgericht: Urteil vom 29.04.2015, Az. B 14 AS 31/14 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 17.12.2024, Az. B 7 AS 9/23 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 16.07.2025, Az. B 7 AS 19/24 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 04.03.2021, Az. B 11 AL 5/20 R
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 31.03.2026, Az. L 2 AS 799/25
Grundgesetz: Art. 19 Abs. 4 GG
Der Beitrag Bürgergeld: Jobcenter darf Geld auch ohne bestandskräftigen Bescheid zurückfordern erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Pflichtarbeit beim Bürgergeld nur mit neuem Namen
Die Debatte um das Bürgergeld bekommt erneut eine schärfere Richtung. Diesmal kommt der Impuls aus Sachsen, wo die CDU-Fraktion im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 fordert, Bürgergeld-Empfänger für kommunale Aufgaben stärker heranzuziehen.
Schon die Formulierung zeigt, worum es geht: Nicht bessere Förderung, nicht passgenaue Qualifizierung, sondern die Nutzung eines vermeintlich verfügbaren Arbeitskräftepools in Zeiten knapper Kassen.
Auffällig ist dabei vor allem der Zusammenhang, in dem der Vorschlag auftaucht. Er steht nicht in einem Konzept zur Eingliederung in Arbeit, sondern in einem Papier über Sparzwänge, Ausgabendruck und die Entlastung von Kommunen.
Haushaltsdruck als eigentlicher HintergrundWer den Vorstoß liest, erkennt schnell, dass hier finanzpolitische Überlegungen im Vordergrund stehen. Der Beschluss spricht von strukturellen Defiziten, steigenden Belastungen und der Notwendigkeit, Standards zu senken und Aufgaben neu zu gewichten.
In diesem Umfeld erscheint die „Aktivierung“ von Bürgergeld-Empfängern nicht als Hilfe für Betroffene, sondern als Instrument zur Entlastung klammer Städte und Gemeinden.
Damit verschiebt sich auch das Verständnis von Grundsicherung. Wo bisher der Schutz vor existenzieller Not und die Unterstützung auf dem Weg zurück in Beschäftigung standen, tritt nun stärker die Erwartung hervor, dass Leistungsbezieher als Gegenleistung für den Bezug öffentlicher Mittel verfügbar sein sollen. Das ist mehr als eine sprachliche Nuance, denn es verändert das soziale Leitbild hinter dem Bürgergeld.
Pflichtarbeit bleibt Pflichtarbeit – auch ohne dieses WortDie Sprache ist in solchen Fällen oft auffällig vorsichtig. Begriffe wie „Pflichtarbeit“ werden vermieden, stattdessen ist von Aktivierung, Mitarbeit oder Potenzialnutzung die Rede.
Für die Betroffenen macht diese Wortwahl jedoch kaum einen Unterschied, wenn am Ende faktisch ein Arbeitsdruck entsteht, der an die Sicherung des Lebensunterhalts gekoppelt ist.
Gerade darin liegt die Brisanz des Vorstoßes. Sobald Menschen unter dem Druck existenzsichernder Leistungen in bestimmte Tätigkeiten gedrängt werden, geht es nicht mehr nur um Unterstützung, sondern um ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Das verändert die Logik der Grundsicherung in eine Richtung, die seit Jahren vorbereitet wird.
Kommunen suchen Entlastung – auf dem Rücken von LeistungsbeziehernDer Verdacht liegt nahe, dass Bürgergeld-Empfänger in diesem Modell vor allem als günstige Reserve für öffentliche Aufgaben gedacht sind. Wenn Kommunen unter Personalnot und Finanzproblemen leiden, wächst der politische Reiz, auf bereits vorhandene Transferempfänger zuzugreifen. Doch gerade dieser Ansatz ist sozialpolitisch heikel.
Denn das Bürgergeld ist kein Instrument zur billigen Personalbeschaffung. Wird es dennoch so genutzt, entsteht ein System, in dem öffentliche Aufgaben nicht mehr regulär organisiert, sondern auf Menschen in prekären Lebenslagen verlagert werden. Aus sozialer Sicherung wird dann schrittweise ein Arbeitsprogramm für den Mangelhaushalt.
Die rechtlichen Grenzen sind enger, als die politische Debatte vermuten lässtBesonders problematisch ist, dass kommunale Tätigkeiten rechtlich nicht einfach in solche Modelle überführt werden können. Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sind an klare Voraussetzungen gebunden. Sie müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und dürfen reguläre Beschäftigung nicht verdrängen.
Gerade diese Hürden werden in Forderungen häufig unterschätzt oder bewusst ausgeblendet. Viele Aufgaben in Städten und Gemeinden sind keine freiwilligen Zusatzarbeiten, sondern laufende Verpflichtungen oder regelmäßig anfallende Arbeiten.
Wer dort Bürgergeld-Empfänger systematisch einsetzen will, bewegt sich schnell in einem Bereich, in dem die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.
Zwischen Eingliederung und Verdrängung regulärer ArbeitEigentlich sollen Arbeitsgelegenheiten Menschen unterstützen, deren Weg in den ersten Arbeitsmarkt erschwert ist. Sie sind als nachrangiges Mittel gedacht, wenn andere Formen der Förderung nicht greifen. Ihr Zweck liegt darin, Beschäftigungsfähigkeit zu stabilisieren und an Arbeit heranzuführen, nicht aber darin, kommunale Haushalte zu schonen.
Genau an diesem Punkt verschiebt sich mit dem sächsischen Vorstoß der Schwerpunkt. Nicht mehr der einzelne Mensch mit seinen Voraussetzungen und Hindernissen steht im Vordergrund, sondern der Bedarf der Kommune. Damit wird eine Grenze überschritten, weil aus individueller Unterstützung ein Modell öffentlicher Verwertung wird.
Ein pauschales Misstrauen prägt die DebatteHinter Forderungen nach Arbeitspflichten steckt oft ein bestimmtes Bild vom Bürgergeld-Bezug. Es unterstellt, dass vielen Betroffenen vor allem der Druck fehle und sie erst unter Zwang wieder „nützlich“ würden. Diese Sichtweise blendet die Lebensrealität vieler Menschen aus, die auf Leistungen angewiesen sind.
Langzeitarbeitslosigkeit hat in vielen Fällen komplexe Ursachen. Gesundheitliche Probleme, psychische Belastungen, fehlende Kinderbetreuung, geringe Qualifikation oder instabile Wohnverhältnisse lassen sich nicht durch einen kommunalen Arbeitseinsatz beseitigen. Wer dennoch so argumentiert, vereinfacht soziale Probleme zu einem moralischen Vorwurf.
Warum der Ansatz sogar kontraproduktiv sein kannEin solcher Kurs kann die Lage vieler Betroffener sogar verschärfen. Wer bereits mit Krankheit, familiären Verpflichtungen oder schwierigen Wohnverhältnissen kämpft, erlebt zusätzlichen Druck nicht als Hilfe, sondern als weitere Belastung.
Hinzu kommt die Gefahr, dass Sanktionen, Stigmatisierung und bürokratische Konflikte den Weg in reguläre Beschäftigung eher erschweren als erleichtern.
Auch arbeitsmarktpolitisch überzeugt das Modell nicht. Wer Menschen in schlecht bezahlte oder symbolisch vergütete Tätigkeiten drängt, verbessert nicht automatisch deren langfristige Chancen. Häufig werden dadurch andere Schritte verdrängt, etwa Weiterbildung, Qualifizierung oder eine intensivere soziale Begleitung.
Der Vorstoß aus Sachsen ist kein EinzelfallDie Diskussion steht nicht isoliert im Raum. Seit mehreren Jahren taucht in der CDU immer wieder die Forderung auf, Leistungsbezieher früher und verbindlicher zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen.
Frühere Aussagen von Parteivertretern, Debatten in ostdeutschen Ländern und einzelne kommunale Vorstöße zeigen, dass sich hier eine politische Linie abzeichnet.
Dabei fällt auf, dass solche Forderungen besonders dann lauter werden, wenn Haushaltsprobleme wachsen und das Bürgergeld politisch unter Druck steht. Die Debatte wird dann weniger von der Frage bestimmt, wie Menschen aus schwierigen Lebenslagen herausfinden, sondern stärker davon, wie sich öffentliche Lasten verteilen lassen. Das schafft ein Klima, in dem Bedürftigkeit schnell als mangelnde Gegenleistung gelesen wird.
Was diese Entwicklung für den Sozialstaat bedeutetDie eigentliche Tragweite dieses Kurses liegt deshalb tiefer als in der Frage einzelner Maßnahmen. Es geht um die schleichende Umdeutung der Grundsicherung. Wer Hilfe nur noch dann als legitim erscheinen lässt, wenn sie mit öffentlicher Verfügbarkeit verbunden wird, verändert das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern.
Aus einem sozialen Anspruch wird dann zunehmend ein Bewährungsmodell. Bedürftige müssen sich nicht nur gegenüber Jobcentern erklären, sondern auch gegenüber einer Öffentlichkeit, die sie als ungenutzte Ressource betrachtet. Das beschädigt nicht nur die Würde der Betroffenen, sondern auch die Idee des Sozialstaats selbst.
Worauf es stattdessen ankämeEine ernsthafte Arbeitsmarktpolitik würde nicht bei Symbolen und Druckmitteln ansetzen. Sie würde danach fragen, welche Hindernisse Menschen tatsächlich daran hindern, reguläre Arbeit aufzunehmen. Dazu gehören verlässliche Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, Weiterbildung, individuelle Beratung und realistische Integrationswege.
Kommunen brauchen ohne Zweifel Unterstützung. Doch diese Unterstützung darf nicht dadurch organisiert werden, dass Leistungsbezieher zu einer billigen Ersatzlösung für strukturelle Finanzprobleme gemacht werden. Wer öffentliche Aufgaben dauerhaft sichern will, muss sie regulär finanzieren und personell ordentlich ausstatten.
Einordnung der Debatte im Überblick Aspekt Einordnung Politischer Anlass Der Vorstoß entsteht im Zusammenhang mit Sparzwängen und der Entlastung kommunaler Haushalte. Offizielle Sprache Es ist von „Aktivierung“ und „Mitarbeit“ die Rede, obwohl die Wirkung in Richtung verpflichtender Arbeit weist. Rechtliche Lage Arbeitsgelegenheiten sind nur unter engen Bedingungen zulässig und dürfen reguläre Beschäftigung nicht verdrängen. Sozialpolitisches Problem Grundsicherung wird von einem Schutzsystem gegen Not schrittweise zu einem Modell mit Gegenleistungslogik umgedeutet. Folgen für Betroffene Es drohen zusätzlicher Druck, Stigmatisierung und eine Verschiebung weg von individueller Förderung.Der Beitrag Pflichtarbeit beim Bürgergeld nur mit neuem Namen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.