Sammlung von Newsfeeds

Aus dem Maschinenraum

Hinter den Kulissen von Manova wurde in den vergangenen Wochen einiges umgebaut, vieles davon können Sie bereits selbst entdecken. Doch das war erst der Anfang: Weitere Verbesserungen und neue Funktionen sind bereits in Arbeit.
Kategorien: Externe Ticker

Rente: 45 Jahre gearbeitet – Können jüngere Jahrgänge noch früher abschlagsfrei in Rente?

45 Versicherungsjahre erreicht – und dann ohne Abschläge in Rente? Diese Möglichkeit gibt es weiterhin. Doch gerade jüngere Jahrgänge müssen länger warten als viele ältere Beschäftigte.

Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren bei 65 Jahren. Gleichzeitig wird politisch darüber diskutiert, diesen früheren Rentenzugang abzuschaffen. Beschlossen ist das nicht.

Für die eigene Rentenplanung ist deshalb wichtig, geltendes Recht und politische Empfehlungen auseinanderzuhalten.

Die Rente nach 45 Jahren gibt es weiterhin

Wer die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren erfüllt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Geregelt ist sie in § 38 SGB VI.

Die häufig verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen allerdings irreführend. Denn mit 63 Jahren können heutige rentennahe Jahrgänge diese abschlagsfreie Altersrente nicht mehr beginnen.

Die Altersgrenze wurde für die Jahrgänge ab 1953 schrittweise angehoben. Jahrgang 1962 erreicht sie mit 64 Jahren und acht Monaten, Jahrgang 1963 mit 64 Jahren und zehn Monaten.

Für alle ab 1964 Geborenen gilt nach heutigem Recht eine Altersgrenze von 65 Jahren.

Geburtsjahr Abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren 1960 64 Jahre und 4 Monate 1961 64 Jahre und 6 Monate 1962 64 Jahre und 8 Monate 1963 64 Jahre und 10 Monate ab 1964 65 Jahre

Damit können Versicherte ab Jahrgang 1964 bei erfüllten Voraussetzungen weiterhin zwei Jahre vor ihrer regulären Altersgrenze von 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Jüngere Jahrgänge müssen bis 65 warten

Für jemanden, der 1965, 1970 oder 1980 geboren wurde, sieht das geltende Rentenrecht bei dieser Rentenart dieselbe Altersgrenze vor. Sind die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erfüllt, ist die abschlagsfreie Altersrente mit 65 Jahren möglich.

Eine weitere automatische Anhebung über das 65. Lebensjahr hinaus sieht die derzeitige Regelung für diese Rentenart nicht vor. Das unterscheidet die aktuelle Rechtslage von der bereits abgeschlossenen stufenweisen Anhebung für ältere Jahrgänge.

Für jüngere Versicherte ist das durchaus relevant. Wer früh ins Berufsleben eingestiegen ist, kann seine 45 Versicherungsjahre möglicherweise schon deutlich vor dem 65. Geburtstag zusammenhaben.

Das allein ermöglicht aber noch keinen früheren Bezug dieser Altersrente.

45 Versicherungsjahre bedeuten nicht automatisch Rente mit 63

Ein häufiger Irrtum besteht darin, die 45 Versicherungsjahre mit einem frei wählbaren Rentenbeginn zu verbinden. Wer beispielsweise mit 18 Jahren angefangen hat zu arbeiten und mit 63 bereits auf 45 anrechenbare Versicherungsjahre kommt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte deshalb nicht automatisch mit 63 beziehen.

Für Jahrgänge ab 1964 bleibt die Altersgrenze von 65 Jahren bestehen. Das gilt auch dann, wenn die erforderliche Wartezeit schon vorher erfüllt ist.

Noch wichtiger: Diese konkrete Rentenart kann nicht einfach vorgezogen und dafür mit Abschlägen versehen werden. Die Altersgrenze muss erreicht sein.

Wer früher gehen möchte, muss prüfen, ob eine andere Altersrente infrage kommt.

Mit 63 in Rente bleibt unter anderen Voraussetzungen möglich

Hier kommt die Altersrente für langjährig Versicherte ins Spiel. Für sie genügen grundsätzlich 35 Versicherungsjahre, allerdings gelten beim vorzeitigen Rentenbeginn andere finanzielle Folgen.

Diese Altersrente kann derzeit weiterhin ab 63 Jahren beansprucht werden. Wer vor seiner persönlichen regulären Altersgrenze geht, muss jedoch dauerhafte Rentenabschläge hinnehmen.

Für ab 1964 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer die Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 63 beginnt, geht 48 Monate früher.

Pro Monat werden 0,3 Prozent abgezogen. Bei 48 Monaten ergibt das einen dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent.

Das ist etwas völlig anderes als die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Die Alterssicherungskommission hat zudem empfohlen, den frühesten Zugang für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Auch das ist bislang nur eine Empfehlung.

Nicht jedes Arbeitsjahr zählt für die 45 Jahre gleich

Auch die Formulierung „45 Jahre gearbeitet“ vereinfacht die Rechtslage. Entscheidend sind nicht ausschließlich 45 Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern die für diese Rentenart anrechenbaren Versicherungszeiten.

Berücksichtigt werden unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Auch Zeiten mit bestimmten Entgeltersatzleistungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zählen.

Für andere Zeiten gelten Einschränkungen. Besonders beim Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bestehen Sonderregeln.

Wer seinen Rentenbeginn plant, sollte deshalb nicht lediglich die Jahre seit dem ersten Arbeitstag zusammenzählen. Entscheidend ist der Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was die Empfehlung zur Abschaffung für jüngere Jahrgänge bedeutet

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Vorgezogene Altersrenten sollen demnach grundsätzlich wieder mit Abschlägen verbunden sein.

Nach Berichten soll bis Ende 2026 ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Eine solche Empfehlung ändert die bestehende Rechtslage jedoch noch nicht.

Für Versicherte entsteht eine veränderte Rechtslage erst, wenn der Gesetzgeber neue Vorschriften beschließt und diese in Kraft treten.

Für jüngere Jahrgänge wäre dann vor allem die Übergangsregel entscheidend. Der Gesetzgeber müsste festlegen, ab welchem Zeitpunkt und für welche Versicherten die neuen Bedingungen gelten. Die Kommission selbst spricht von einem Vertrauensschutz.

Denkbar wären beispielsweise Schutzregelungen für Menschen, die kurz vor dem bisherigen Renteneintritt stehen. Ebenso könnte eine Änderung schrittweise erfolgen.

Solange es keine entsprechende gesetzliche Neuregelung gibt, lässt sich daher kein Jahrgang seriös als erster Jahrgang benennen, der die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren verliert.

Für Jahrgang 1962 und 1963 rückt die Rente bereits näher

Für rentennahe Versicherte ist weniger die politische Debatte als der konkrete Rentenbeginn wichtig. Jahrgang 1962 erreicht die Altersgrenze für diese Rentenart mit 64 Jahren und acht Monaten.

Beim Jahrgang 1963 sind es 64 Jahre und zehn Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt dann die Altersgrenze von 65 Jahren.

Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, erreicht diese Altersgrenze im Jahr 2029. Abhängig vom Geburtsdatum und den gesetzlichen Regeln zum Rentenbeginn kann der tatsächliche Rentenstart entsprechend später liegen.

Jüngere Versicherte sollten zwei Daten kennen

Für die eigene Planung sind deshalb vor allem zwei Angaben wichtig: Wann sind die 45 anrechenbaren Versicherungsjahre erfüllt und wann wird die für den eigenen Jahrgang geltende Altersgrenze erreicht?

Wer ab 1964 geboren wurde, kann nach geltendem Recht bei erfüllten 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in diese Altersrente wechseln. Ein Beginn mit 63 oder 64 ist bei dieser Rentenart dagegen nicht möglich.

Wer tatsächlich früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, sollte deshalb die unterschiedlichen Rentenarten und mögliche Abschläge getrennt betrachten. Vor allem der persönliche Versicherungsverlauf zeigt, ob die Voraussetzungen für 35 oder 45 Versicherungsjahre tatsächlich erfüllt werden.

Die politische Diskussion kann für jüngere Jahrgänge langfristig wichtig werden. Für die aktuelle Rentenplanung gilt jedoch weiterhin das bestehende Recht: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist nicht abgeschafft.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung, Informationen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte und zur Altersrente für langjährig Versicherte; § 38 SGB VI; § 236b SGB VI; Alterssicherungskommission, Empfehlungen vom 23. Juni 2026 (Empfehlung, kein Gesetz); Bundesregierung, Informationen zur abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren.

Der Beitrag Rente: 45 Jahre gearbeitet – Können jüngere Jahrgänge noch früher abschlagsfrei in Rente? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Wohngeld: Nachzahlung der Mütterrente soll den Zuschuss nicht kürzen

Die Nachzahlung der Mütterrente III für das Jahr 2027 soll bei der Berechnung des Wohngeldes unberücksichtigt bleiben. Dafür sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes eine ausdrückliche Ausnahme vor. Rentnerinnen und Rentner sollen wegen dieses zusätzlichen Rentenbetrags keine rückwirkende Wohngeldkürzung befürchten müssen. Die Regelung ist allerdings noch nicht beschlossen.

Bei einer vollen Altersrente entspricht der zusätzliche halbe Rentenpunkt nach dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert einem monatlichen Plus von 21,26 Euro brutto je berücksichtigtem Kind. Für zwölf Monate wären das rechnerisch 255,12 Euro. Die tatsächliche Nachzahlung für 2027 steht noch nicht fest, weil sich der Rentenwert verändern kann und die Dauer des Rentenbezugs berücksichtigt werden muss.

Der Bundestag hat den Wohngeldentwurf am 8. Oktober 2026 erstmals beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Nach dem Bericht des Bundestages zur ersten Lesung steht die abschließende Entscheidung noch aus. Rechtsstand dieses Beitrags ist der 10. Oktober 2026.

Warum für 2027 eine Nachzahlung entsteht

Die Mütterrente III verbessert die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Wer bereits Rente bezieht, erhält dafür grundsätzlich einen zusätzlichen Zuschlag. Wer erst ab 2028 in Rente geht, erhält im Regelfall sechs weitere Monate Kindererziehungszeit. Damit wird die bisher unterschiedliche Anerkennung für vor und ab 1992 geborene Kinder angeglichen.

Die Verbesserungen gelten ab Januar 2027, die Auszahlung beginnt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zur Mütterrente III jedoch erst 2028. Grund dafür sind die umfangreichen technischen Anpassungen. Der zusätzliche Rentenbetrag für 2027 wird deshalb später nachgezahlt.

Beginnt die Rente erst während des Jahres 2027, entsteht keine Nachzahlung für das vollständige Jahr. Der Zuschlag wird frühestens ab dem jeweiligen Rentenbeginn berücksichtigt. Außerdem handelt es sich bei den genannten Beträgen um Bruttowerte; der tatsächliche Zahlungseingang kann durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geringer ausfallen.

Welcher Betrag beim Wohngeld geschützt werden soll

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes sieht einen neuen § 47 vor. Danach soll der zusätzliche Mütterrente-III-Zuschlag für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027 bei der Wohngeldberechnung nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Wegen dieses Zuschlags soll die Wohngeldstelle somit kein Geld zurückfordern dürfen. Die übrige gesetzliche Rente bleibt grundsätzlich Einkommen.

Mit der Ausnahme will die Bundesregierung aufwendige rückwirkende Änderungen von Wohngeldbescheiden vermeiden. Entscheidend ist der Zeitraum, für den der Zuschlag gezahlt wird: Der Betrag für 2027 soll auch dann unberücksichtigt bleiben, wenn er erst 2028 auf dem Konto eingeht. Enthält die Überweisung zusätzlich Zuschläge für Monate des Jahres 2028, werden diese von der Ausnahme nicht erfasst.

Zahlung Vorgesehene Behandlung beim Wohngeld Zusätzlicher Mütterrente-III-Zuschlag für 2027, später nachgezahlt Soll bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt bleiben Laufender oder nachgezahlter Zuschlag für Zeiträume ab Januar 2028 Soll nach den allgemeinen Einkommensregeln berücksichtigt werden Übrige gesetzliche Rente und gewöhnliche Rentenanpassungen Werden durch diese Ausnahme nicht von der Einkommensermittlung ausgenommen Ab 2028 kann die höhere Rente das Wohngeld verringern

Für den ab Januar 2028 laufend gewährten Zuschlag sieht der Entwurf keine entsprechende Freistellung vor. Die allgemeinen Regeln zur Anrechnung der Mütterrente bei Wohngeld und Grundsicherung sollen insoweit bestehen bleiben. Der zusätzliche Rentenanteil kann dann das berücksichtigte Einkommen erhöhen und den Wohngeldanspruch verringern.

Das Wohngeld wird allerdings nicht automatisch um jeden zusätzlichen Renteneuro gekürzt. Seine Höhe hängt vom Gesamteinkommen, der Haushaltsgröße und den berücksichtigten Wohnkosten ab. Die Berechnung richtet sich nach § 19 Wohngeldgesetz, der die Formel für die Höhe des Zuschusses vorgibt. Wie unterschiedlich die Ergebnisse ausfallen können, zeigt unser Beitrag über Wohngeldansprüche bei verschiedenen Rentenhöhen an konkreten Rechenbeispielen.

Eine höhere Rente verändert auch nicht zwangsläufig sofort einen laufenden Wohngeldbescheid. Ob und wann die Behörde neu rechnen muss, richtet sich nach den dann geltenden Vorschriften zur Änderung bewilligter Leistungen. Bei einer Weiterbewilligung ist das im neuen Bewilligungszeitraum zu erwartende Einkommen anzugeben.

Abzüge und Freibeträge können das berücksichtigte Einkommen zusätzlich vermindern. Bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten kommt beispielsweise der Freibetrag nach § 17a Wohngeldgesetz infrage. Ist dessen Höchstbetrag bereits erreicht, wächst er durch die höhere Rente nicht weiter. Die geplante Ausnahme für den Zuschlag des Jahres 2027 verlangt dagegen keine 33 Jahre Grundrentenzeiten.

Für die Grundsicherung gelten andere Vorschriften

Die geplante Ausnahme betrifft ausschließlich das Wohngeld. Bei der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wird die gesetzliche Rente grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Zulässige Abzüge und Freibeträge müssen dort gesondert geprüft werden.

Auch in der Grundsicherung kann bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten ein besonderer Rentenfreibetrag bestehen. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 82a SGB XII. Wer Grundsicherung erhält, bei deren Berechnung Unterkunftskosten berücksichtigt werden, ist zudem grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen.

Warum das Wohngeld trotzdem sinken könnte

Der Schutz der Nachzahlung wäre keine Garantie für ein dauerhaft unverändertes Wohngeld. Derselbe Gesetzentwurf enthält weitere Maßnahmen, die den Zuschuss verringern können. Geplant sind unter anderem die Aussetzung der nächsten Wohngeldfortschreibung, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und eine Änderung der Berechnungsformel. Die Bundesregierung beschreibt diese Vorhaben zur Neuordnung des Wohngeldes ausdrücklich als Einsparungen.

Allerdings sieht der Entwurf auch einen Schutz laufender Bewilligungen vor. Nach dem geplanten § 42e soll vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld grundsätzlich bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden. Gesetzlich vorgesehene Änderungen oder Aufhebungen bleiben möglich. Die Reform würde deshalb nicht automatisch sämtliche laufenden Wohngeldzahlungen zum Jahreswechsel verringern.

Worauf Betroffene beim Renten- und Wohngeldbescheid achten sollten

Sobald der Bescheid über die Mütterrente III vorliegt, sollte geprüft werden, für welche Monate die Nachzahlung bestimmt ist. Enthält die Abrechnung Beträge für mehrere Kalenderjahre, ist eine Aufteilung besonders hilfreich. Fehlt diese, kann eine Erläuterung beim Rentenversicherungsträger angefordert werden.

Bei einem Wohngeldantrag sollten Nachzahlung und laufende Rente getrennt angegeben und durch den Bescheid belegt werden. Wird der Zuschlag für 2027 trotz einer später beschlossenen Ausnahme als Einkommen berücksichtigt, sollte die Berechnung überprüft werden. Für einen Rechtsbehelf sind die Angaben und Fristen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Wohngeldbescheids zu beachten.

Praxisbeispiel: Zwei Kinder und eine spätere Nachzahlung

In einem fiktiven Rechenbeispiel bezieht eine 68-jährige Rentnerin während des gesamten Jahres 2027 eine volle Altersrente und zusätzlich Wohngeld. Sie erfüllt die Voraussetzungen für die Zuschläge zu zwei vor 1992 geborenen Kindern. Bei einem unveränderten Rentenwert von 42,52 Euro ergäbe sich für dieses Jahr ein zusätzlicher Bruttobetrag von insgesamt 510,24 Euro.

Wird die geplante Ausnahme beschlossen, soll dieser Betrag bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt bleiben, auch wenn er erst 2028 ausgezahlt wird. Die erhöhte laufende Rente für Zeiträume ab 2028 kann dagegen berücksichtigt werden. Wie sich das auf den künftigen Zuschuss auswirkt, hängt von ihrer gesamten Einkommens- und Wohnsituation ab.

Fragen und Antworten zur Mütterrente-Nachzahlung und zum Wohngeld Ist die Ausnahme beim Wohngeld bereits beschlossen?

Nein. Stand 10. Oktober 2026 befindet sich die Regelung im parlamentarischen Verfahren. Der Bundestag hat den Regierungsentwurf erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen.

Soll die gesamte Mütterrente beim Wohngeld anrechnungsfrei bleiben?

Nein. Die geplante Ausnahme betrifft nur den zusätzlichen Mütterrente-III-Zuschlag für 2027. Die übrige Rente und Zuschläge für Zeiträume ab 2028 werden davon nicht erfasst.

Ist die Nachzahlung für 2027 auch bei einer Auszahlung 2028 geschützt?

Nach dem vorgesehenen Wortlaut ja. Entscheidend ist der Zeitraum, für den der Zuschlag gewährt wird. Die Ausnahme muss dafür allerdings noch beschlossen werden.

Bekommen auch Väter die Mütterrente III?

Ja. Auch Väter können den Zuschlag erhalten, wenn die entsprechende Kindererziehung bei ihrer Rente berücksichtigt wird und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bezeichnung „Mütterrente“ schließt sie nicht aus.

Muss die Mütterrente III gesondert beantragt werden?

Bei bereits berücksichtigter Kindererziehung soll die Umsetzung grundsätzlich automatisch erfolgen. Besondere Fälle können eine Klärung mit der Rentenversicherung erfordern. Diese spricht deshalb von einer weitgehend automatischen Berechnung und Auszahlung.

Gilt die Wohngeld-Ausnahme auch für die Grundsicherung?

Nein. Dort gelten die Einkommensvorschriften des SGB XII. Ob und in welchem Umfang die zusätzliche Rente berücksichtigt wird, hängt unter anderem von zulässigen Abzügen und Freibeträgen ab.

Quellen

Die Bundestagsdrucksache 21/8284 enthält auf den Seiten 13, 14 und 91 die vorgesehenen Übergangsregelungen und deren Begründung. Der Bundestagsbericht vom 8. Oktober 2026 dokumentiert die erste Lesung. Die Informationen der Deutschen Rentenversicherung vom 29. Mai 2026 erläutern die Höhe des Zuschlags und die spätere Auszahlung.

Der Beitrag Wohngeld: Nachzahlung der Mütterrente soll den Zuschuss nicht kürzen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Fremdbestimmte Selbstbestimmung: Der Obrigkeitsstaat in der Fassaden-Demokratie

Mit der Demokratie des Grundgesetzes sei der Obrigkeitsstaat endlich überwunden, heißt es. Die Souveränität sei beim Volk selbst angekommen. Die freie, sich selbst bestimmende Individualität bilde die Grundlage der Demokratie. Alle Staatsgewalt gehe vom Volke aus, lege Artikel 20 des Grundgesetzes fest, und werde letztlich vom Volk ausgeübt. Doch wir erleben in letzter Zeit, in […]

<p>The post Fremdbestimmte Selbstbestimmung: Der Obrigkeitsstaat in der Fassaden-Demokratie first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Klima–„Wissenschaftler“ sagen: Die globale Erwärmung verschlimmert Hurrikane – doch wo sind die Beweise dafür?

Francis Menton

Die weltweiten Hurrikan-Daten zeigen keinen konsistenten Aufwärtstrend, während Behauptungen zur Ursachenzuordnung nach wie vor nicht in falsifizierbarer Form formuliert sind.

In meinem Beitrag vom 29. September [in deutscher Übersetzung hier] stellte ich die Frage, ob wir die Hypothese, dass die vom Menschen verursachte globale Erwärmung zu „immer mehr und immer heftigeren“ Hurrikanen führe, als „endgültig widerlegt“ betrachten könnten. [Hervorhebungen und Links hinzugefügt {vom Blog-Admin}]

Grund für diese Frage war, dass sich trotz der endlos wiederholten Vorhersage von „immer mehr und immer heftigeren“ Hurrikanen bis Anfang Oktober im Nordatlantikbecken kein einziger Hurrikan gebildet hatte.

Dies stellte eine Rekord-Minimum bei der Hurrikanbildung in dieser Region seit Beginn der Satellitenära im Jahr 1966 dar. (Seit diesem Beitrag sind weitere fünf Tage vergangen, und es gibt immer noch keinen Hurrikan im Nordatlantik. Mit jedem Tag, der verstreicht, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesem Jahr noch einer bildet.)

Als Reaktion auf diesen Beitrag erhielt ich einen Kommentar von einem Leser, der meiner Meinung nach eine ernsthafte Antwort verdient. Der Kommentar kam in Form einer E-Mail und nicht als Kommentar im Blog. Der Verfasser nannte seinen Namen, doch da er den Kommentar nicht im Blog gepostet hat, behandle ich seinen Namen aus Höflichkeit vertraulich.

Hier ist der Wortlaut des Kommentars:

Wenn Sie von den Gegnern in der Debatte um die globale Erwärmung Ehrlichkeit erwarten, dann sollten Sie sich selbst auch daran halten.

Warum haben Sie nur die akkumulierte zyklonale Energie (ACE) des nordatlantischen Hurrikanbeckens dargestellt, obwohl es zwei weitere große Becken auf der Nordhalbkugel gibt (den Nordost- und den Nordwestpazifik), die beide zu diesem Zeitpunkt der Hurrikansaison eine deutlich überdurchschnittliche ACE aufweisen? Auch die ACE der gesamten Nordhalbkugel liegt zu diesem Zeitpunkt der Saison deutlich über ihrem typischen Durchschnitt, was Ihren Behauptungen in dem Artikel widerspricht.

Das bedeutet nicht, dass die gesamte ACE der Hurrikane mit den globalen Temperaturen zunimmt: Das ist nicht der Fall, wie die Messungen der globalen ACE auf der gleichen Website der Colorado State University zeigen.

Aber die Zahlen eines einzigen Hurrikanbeckens herauszugreifen, um Ihre Hypothese zu unterstreichen, während die beiden anderen Becken das Gegenteil zeigen, ist etwas, das ich von unehrlichen Klima-Alarmisten erwarte, nicht von jemandem, der behauptet, offen für Fakten zu sein und nach der Wahrheit zu streben.

Auch wenn dies ein ernst gemeinter Kommentar ist, stehe ich zu meinem Beitrag, und zwar aus folgendem Grund:

Ich bin der Ansicht, dass es in der Verantwortung der Befürworter einer wissenschaftlichen Hypothese liegt, ihre Hypothese in einer Form zu formulieren, die widerlegbar ist; daraus folgt, dass die Befürworter auch die quantitativen Daten angeben müssen, die – sollten sie vorliegen – ausreichen würden, damit sie einräumen, dass die Hypothese widerlegt wurde.

Wie ich bereits mehrfach betont habe, besteht die klaffende Lücke im gesamten Kult um die „Klimawissenschaft“ darin, dass es versäumt und abgelehnt wird, Hypothesen in einer falsifizierbaren Form zu formulieren oder die quantitativen Kriterien für eine Falsifizierung anzugeben.

Das allgemeine Versäumnis der „Klimawissenschaft“-Gemeinschaft, ihre Hypothesen in einer falsifizierbaren Form zu formulieren, gilt insbesondere für jene Gruppe, die behauptet, die vom Menschen verursachte Erwärmung führe zu „immer mehr und immer heftigeren Stürmen“. (Tatsächlich behaupten Mitglieder dieser Gruppe, sie könnten bestimmte Stürme der vom Menschen verursachten Erwärmung „zuordnen“).

Welche konkreten Kriterien würden eine solche Hypothese widerlegen? Das werden sie niemals sagen. Ihre „Zuschreibungs“-Behauptungen konzentrieren sich jedoch überwiegend auf Hurrikane im Nordatlantik. Warum ist das so? Weil Hurrikane im Nordatlantik häufig in dicht besiedelten Gebieten auf Land treffen, was erhebliche Schäden verursacht.

Hurrikane im Pazifik ziehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, fast immer aufs offene Meer hinaus und lösen sich dort auf, ohne größere Schäden oder Todesopfer zu verursachen. Mit anderen Worten: Hurrikane im Pazifik eignen sich nicht dazu, den Menschen Angst einzujagen.

Befürworter der Panikmache bezüglich „immer zahlreicherer und heftigerer Hurrikane“ werden niemals zustimmen, den ACE-Index als Kriterium zur Widerlegung ihrer Hypothese heranzuziehen. Denn in jeder widerlegbaren Form, in der sie diese Hypothese formulieren könnten, hätten die ACE-Daten sie längst widerlegt.

Während der Erwärmungsphase der letzten Jahrzehnte haben die ACE-Daten keinen konsistenten Aufwärtstrend gezeigt. Es gibt zahlreiche Diagramme, die dies belegen. Hier ist eines von der Website global-tropical-cyclones.com, einem Projekt von Ryan Maue und Roger Pielke Jr.:

Graphik: Sie umfasst Zyklone sowohl aus dem Atlantik- als auch aus dem Pazifikbecken seit 1980.

Wenn die in dieser Graphik dargestellten ACE-Daten das Kriterium sind, anhand dessen die Theorie von den „immer zahlreicheren und heftigeren Stürmen“ widerlegt werden kann, dann sehe ich nicht, wie diese Hypothese Bestand haben könnte.

Anstatt eine objektive Messgröße wie den ACE heranzuziehen, wollen die Befürworter der Theorie von den „immer zahlreicheren und heftigeren Hurrikanen“ die jüngsten schweren und zerstörerischen Stürme im Nordatlantik (wie den Hurrikan Beryl im Jahr 2024 oder den Hurrikan Melissa im Jahr 2025) nutzen, um die Menschen davon zu überzeugen, dass ihre Theorie zutrifft.

Das liegt daran, dass diese Hurrikane in den Medien groß herausgebracht werden und Angst machen.

Wenn sich die Befürworter jedoch auf diese Daten stützen, ist es völlig gerechtfertigt, eine Hurrikansaison im Nordatlantik mit Rekordtief als schlüssigen Gegenbeweis anzuführen.

Mehr im Manhattan Contrarian

Link: https://climatechangedispatch.com/climate-attribution-scientists-say-global-warming-worsens-hurricanes-so-wheres-the-evidence/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Klima–„Wissenschaftler“ sagen: Die globale Erwärmung verschlimmert Hurrikane – doch wo sind die Beweise dafür? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

PYD warnt vor Gefährdung des inneren Friedens in Hesekê

Die Partei der Demokratischen Einheit (PYD) hat angesichts der jüngsten antikurdischen Ausschreitungen in Hesekê vor einer gezielten Verschärfung der Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen gewarnt. In einer Erklärung rief sie dazu auf, Provokationen zurückzuweisen, den inneren Frieden zu bewahren und die Verantwortlichen für die jüngsten Gewalttaten zur Rechenschaft zu ziehen. Zugleich warnte die Partei davor, die Auseinandersetzungen als Vorwand zu nutzen, um die verfassungsmäßigen Rechte der Kurd:innen einzuschränken und Syrien erneut einem zentralistischen Herrschaftssystem zu unterwerfen.

„Syrien befindet sich in einer sensiblen Übergangsphase, in der alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte ihrer historischen Verantwortung gerecht werden müssen“, erklärte die PYD. Notwendig seien die Stärkung des Dialogs zwischen den Bevölkerungsgruppen, gegenseitiges Vertrauen und gemeinsame Anstrengungen für den Aufbau eines demokratischen Syriens. Die Partei verwies in diesem Zusammenhang auf jüngste Fortschritte bei der Umsetzung des Integrationsabkommens zwischen der Selbstverwaltung und der Übergangsregierung. Diese Entwicklungen könnten dazu beitragen, die Stabilität zu festigen und die Voraussetzungen für eine gemeinsame demokratische Zukunft zu schaffen.

Warnung vor Hasskampagnen und gesellschaftlicher Spaltung

Die PYD ordnete die jüngsten Ausschreitungen in eine Reihe von Sicherheitsvorfällen und Gewalttaten ein. Dazu zählten der Tod von zwei Angehörigen der Brigade von Qamişlo, ein anschließender Angriff auf ein Fahrzeug der Sicherheitskräfte sowie die Ermordung von Sîpan Hiznî und weitere Vorfälle in Kobanê und anderen Regionen. Parallel dazu hätten Hassreden, Falschinformationen und gezielte Provokationen in den sozialen Medien deutlich zugenommen. Diese Entwicklung gefährde den inneren Frieden, verschärfe bestehende Spannungen und begünstige die Spaltung der Gesellschaft. „Wir verfolgen diese Ereignisse mit großer Sorge“, erklärte die PYD. Sie appellierte an die Bevölkerung, besonnen zu handeln, voreilige Reaktionen zu vermeiden und sich nicht von Gerüchten oder aufhetzenden Botschaften beeinflussen zu lassen.

„Kurdische Verfassungsrechte dürfen nicht verhindert werden“

Besonders eindringlich warnte die Partei vor den politischen Folgen einer weiteren Eskalation. „Die Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen gefährden nicht nur das gesellschaftliche Zusammenleben, sondern können auch von Kräften instrumentalisiert werden, die Syrien erneut in einen zentralistischen und auf Einheitlichkeit ausgerichteten Staat verwandeln wollen.“ Solche Bestrebungen könnten darauf abzielen, die verfassungsmäßige Anerkennung und Absicherung der Rechte des kurdischen Volkes zu verhindern.

Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass die Beteiligung der Kurd:innen und anderer Bevölkerungsgruppen am Aufbau des neuen Syriens unterbunden und bereits errungene Rechte und gesellschaftliche Errungenschaften unter dem Vorwand der Wiederherstellung staatlicher Autorität und Legitimität beseitigt würden. „Jeder Versuch, Ausgrenzung und politische Vorherrschaft durchzusetzen, wird letztlich allen Menschen in Syrien schaden und die angestrebte Stabilität sowie das friedliche Zusammenleben untergraben“, erklärte die PYD.

Aufklärung der Gewalttaten gefordert

Die Partei forderte sämtliche Verwaltungs- und Sicherheitsinstitutionen des Gouvernements Hesekê sowie die beteiligten politischen Akteur:innen auf, ihrer Verantwortung nachzukommen. Die Hintergründe der jüngsten Ereignisse müssten vollständig aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Gleichzeitig seien der Schutz der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Auch politische Organisationen, gesellschaftliche Initiativen und Medien rief die PYD dazu auf, zur Beruhigung der Lage beizutragen, Provokationen entschieden zurückzuweisen und das gesellschaftliche Gemeinwohl in den Vordergrund zu stellen.

„Der Schutz des inneren Friedens und des Zusammenlebens der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen ist eine gemeinsame Verantwortung“, betonte die Partei abschließend. „Dafür braucht es Besonnenheit, Solidarität und Dialog.“ Ziel müsse der Aufbau eines demokratischen und pluralistischen Syriens sein, das die Rechte aller Bürger:innen respektiere, ihre gleichberechtigte Mitgestaltung garantiere und ihnen ein freies und würdevolles Leben ermögliche.

PYD: Antikurdische Provokationen in Hesekê sollen ethnischen Konflikt auslösenNach den antikurdischen Ausschreitungen in Hesekê hat der Ko-Vorsitzende der Partei der Demokratischen Einheit (PYD), Xerîb Hiso, vor Versuchen gewarnt, einen ethnischen Konflikt zwischen der kurdi...ANF News Drei Verletzte durch Schüsse in HesekêBei einem bewaffneten Angriff im nordsyrischen Hesekê sind am Freitag drei Zivilisten verletzt worden. Die Betroffenen gerieten unter Beschuss, als sie den Sinaa-Kreisverkehr passierten. Sie wurden...ANF News Nach gewaltsamem Vorgehen gegen Proteste: Neun Tote in Gefängnis von KobanêBei einem Brand im Gefängnis von Kobanê sind neun Gefangene ums Leben gekommen und mehr als ein Dutzend weitere verletzt worden. Vorausgegangen waren am Freitagabend Massenproteste gegen die Entfüh...ANF News Tausende nehmen Abschied von Sîpan HiznîTausende Menschen aus der Region Cizîrê haben den ermordeten Kämpfer der Hesekê-Brigade Sîpan Hiznî (Samî Şêxmûs Hiso) zu Grabe getragen. Die Beisetzung fand am Sonnabend auf dem Şehîd-Dijwar-Fried...ANF News Zwei Kämpfer der Brigade von Qamişlo bei bewaffnetem Angriff getötetBei einem bewaffneten Angriff auf die Brigade von Qamişlo sind nach Angaben des Militärischen Pressezentrums der Ostregion zwei Kämpfer getötet und zwei weitere verletzt worden. Der Angriff ereigne...ANF News

 

Kategorien: Externe Ticker

Waldzerstörung in Besta durch Dorfschützer geht weiter

Die systematische Waldzerstörung in der nordkurdischen Provinz Şirnex (tr. Şırnak) setzt sich fort. Seit sieben Jahren werden in den Bergregionen Cûdî und Gabar sowie in Besta kontinuierlich Bäume gefällt. Die Abholzungen erfolgen durch sogenannte Dorfschützer unter Aufsicht des türkischen Militärs. Inzwischen sind weite Teile der Region Besta durch die anhaltende Zerstörung der Wälder verödet.

Mezopotamya Ajansı (@MAturkce) on XBesta korucuların eliyle çoraklaştırılıyor https://t.co/nJ3IMKOyvnX (formerly Twitter)

Neue Aufnahmen aus dem Gebiet Çemê Tahlo dokumentieren das Ausmaß der Abholzungen. Darauf sind Hunderte gefällte Bäume zu sehen. Die Rodungen werden von Dorfschützern durchgeführt, die aus dem Dorf Hosyan im Landkreis Xisxêr (Pervari) der Provinz Sêrt (Siirt) in die Region gebracht wurden.

Tonnenweise gefällte Bäume werden aus Besta abtransportiertNeue Aufnahmen aus der Region Besta in Şirnex (tr. Şırnak) dokumentieren den Abtransport großer Mengen gefällter Bäume. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) handelt es sich um Bäume...ANF News KNK fordert Maßnahmen gegen Umweltzerstörung in SüdkurdistanDie Umweltkommission des Nationalkongress Kurdistans (KNK) hat die systematische Zerstörung von Wäldern und natürlichen Lebensräumen durch das türkische Militär in Südkurdistan scharf verurteilt. A...ANF News Satellitenbilder dokumentieren ökologische Zerstörung in SüdkurdistanSatellitenaufnahmen aus zwanzig Gebieten der südkurdischen Provinz Duhok dokumentieren das Ausmaß der ökologischen Zerstörung im Zusammenhang mit der türkischen Besatzung. Die Bildvergleiche zeigen...ANF News

 

Kategorien: Externe Ticker

Samstagsmütter prangern Straflosigkeit im Mord an Abdülmecit Baskın an

Die Samstagsmütter haben bei ihrer 1124. Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz in Istanbul an Abdülmecit Baskın erinnert, der vor 33 Jahren verschleppt und ermordet wurde. Obwohl Aussagen eines ehemaligen Polizisten die Umstände seiner Ermordung und die mutmaßlichen Verantwortlichen offenlegten, blieb das Verbrechen bis heute straflos. Angehörige forderten am Samstag erneut die vollständige Aufklärung des Falls und ein Ende der staatlichen Straflosigkeit.

Sebla Arcan von der Kommission für Verschwundene des Menschenrechtsvereins IHD erinnerte an die Umstände der Ermordung Baskıns. Der 41-jährige Vater dreier Kinder stammte aus Colemêrg (tr. Hakkari) und leitete in Ankara das Einwohnermeldeamt im Bezirk Altındağ. Am 30. September 1993 wurde er nach Verlassen seines Arbeitsplatzes von paramilitärischen Spezialeinheiten der türkischen Polizei festgenommen. Die Behörden bestritten anschließend, ihn in Gewahrsam genommen zu haben.

Abdülmecit Baskın ist das erste Opfer einer Serie von Hinrichtungen von etwa hundert kurdischen Geschäftsleuten und Beamten, die zwischen den Jahren 1993 und 1996 in den Metropolen der Westtürkei stattfanden – verübt vom sogenannten tiefen Staat.


Drei Tage später, am 3. Oktober, wurde seine Leiche in einem verlassenen Gebäude in unmittelbarer Nähe vom Koordinationszentrum des türkischen Geheimdienstes MIT gefunden. Baskın war erschossen worden, seine Hände waren hinter dem Rücken gefesselt. Seine Familie kämpfte jahrelang um die Aufklärung des Verbrechens. Die Ermittlungen wurden jedoch verschleppt und nicht wirksam vorangetrieben.

Belastende Aussagen, dennoch Freisprüche

Eine neue Entwicklung ergab sich durch die Aussagen des Ex-Polizisten Ayhan Çarkın. Gegenüber der Staatsanwaltschaft Istanbul erklärte er, Baskın sei auf Anordnung des damaligen Chefs der Spezialeinheiten Ibrahim Şahin festgenommen und von den Polizisten Ziya Bandırmalıoğlu und Ayhan Akça ermordet worden. Çarkıns Schilderungen stimmten mit Erkenntnissen einer späteren Ortsbesichtigung und dem ursprünglichen Tatortprotokoll der Gendarmerie überein.

Auf Grundlage dieser Beweise wurde 2014 vor dem 13. Schwurgericht in Ankara Anklage gegen 19 Personen erhoben, darunter der frühere Innenminister Mehmet Ağar, Ibrahim Şahin und der MIT-Agent Korkut Eken. In dem als „JITEM-Prozess von Ankara“ bekannten Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, im Rahmen einer bewaffneten Organisation an der Ermordung von 19 Menschen beteiligt gewesen zu sein.

Trotz der Zeugenaussagen und weiterer belastender Erkenntnisse sprach das Gericht 2019 sämtliche Angeklagten frei. Nach einer Aufhebung der Urteile wurden sie 2023 erneut freigesprochen. Während des rund zehnjährigen Verfahrens wechselten 41 Richter:innen und acht Staatsanwält:innen. Schließlich wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. „Wir wollen alles über das gewaltsame Verschwindenlassen und die Ermordung von Abdülmecit Baskın erfahren. Wir wollen die Wahrheit wissen. Wir wollen Gerechtigkeit. Wir wollen, dass die Straflosigkeit endet“, erklärte Arcan.

Ohne die Wahrheit bleibt jeder Schritt unvollständig

Baskıns Tochter Melek erinnerte daran, dass ihre Familie seit 33 Jahren für Gerechtigkeit kämpft. „Solange die Wahrheit nicht ans Licht kommt und die Verantwortlichen nicht vor Gericht gestellt werden, bleibt jeder Schritt unvollständig – ganz gleich, wie viele Jahre vergehen“, sagte sie. Anschließend verlas IHD-Mitglied Nazım Dikbaş eine Botschaft von Baskıns Sohn Eren. Darin beschrieb dieser, welche Spuren die Ermordung seines Vaters über Generationen hinweg hinterlassen hat.

„In dieser Woche sind genau 33 Jahre seit der Ermordung meines Vaters Mecit Baskın vergangen. Ein ganzes Menschenleben, die gesamte Kindheit eines Kindes und eine Lücke im Leben einer Familie, die niemals geschlossen werden kann. Doch für uns hat die Zeit nichts hinter sich gelassen“, erklärte Eren Baskın. Trotz aller Zeugenaussagen und Erkenntnisse habe die türkische Justiz sämtliche Angeklagten freigesprochen und das Verfahren schließlich wegen Verjährung beendet.

„Für uns sind 33 Jahre nicht einfach nur vergangene Zeit. Sie erzählen von unbeantworteten Fragen, unvollendeten Leben, Müttern, die auf ihre Kinder warten, und Kindern, die die Stimme ihres Vaters nie wieder hören konnten.“ Er werde den Kampf um Gerechtigkeit fortsetzen, den sein Großvater Faris Baskın, seine Großmutter Meryem Baskın und seine Mutter Raife Baskın über Jahrzehnte geführt haben. „Wir werden an eurer Seite bleiben und Schulter an Schulter weiterkämpfen.“

Die Mahnwache endete mit der Niederlegung roter Nelken auf dem Galatasaray-Platz.

Samstagsmütter fordern Gerechtigkeit für Abdülmecit BaskınDie Istanbuler Initiative der Samstagsmütter hat bei ihrer 1070. Mahnwache auf dem Galatasaray-Platz erneut Gerechtigkeit für die Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens in der Türkei gefordert. ...ANF News JITEM-Prozess von Ankara wird neu aufgerolltDas als „JITEM-Prozess von Ankara” bekannte Verfahren um das „Verschwindenlassen“ von 19 kurdischen Geschäftsmännern zwischen den Jahren 1993 und 1996 wird neu aufgerollt. Ein Berufungsgericht in d...ANF News Ermordung dreier kurdischer Geschäftsleute soll neu untersucht werdenMehr als 32 Jahre nach der Ermordung der kurdischen Geschäftsleute Savaş Buldan, Adnan Yıldırım und Hacı Karay ist beim türkischen Justizministerium eine erneute Untersuchung des Falls beantragt wo...ANF News

 

Kategorien: Externe Ticker

Elf Jahre nach dem Massaker von Ankara: Angehörige fordern Gerechtigkeit

Elf Jahre nach dem Massaker am Bahnhof von Ankara haben Angehörige, Gewerkschaften und demokratische Organisationen der 103 Menschen gedacht, die am 10. Oktober 2015 bei einem Anschlag der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) auf eine Friedenskundgebung getötet wurden. Bei der Gedenkveranstaltung am Samstag forderten die Teilnehmer:innen die vollständige Aufklärung des Attentats und die strafrechtliche Verfolgung aller Verantwortlichen, darunter auch staatlicher Funktionsträger, deren Versäumnisse den Anschlag ermöglichten.

Zu dem Gedenken hatten die Gewerkschaftsdachverbände KESK und DISK, die Türkische Ärztekammer (TTB), die Kammervereinigung der Ingenieure und Architekten (TMMOB) sowie der Friedensverein 10. Oktober aufgerufen. Die Teilnehmer:innen versammelten sich zunächst an der Metrostation Ulus und zogen schweigend zum Bahnhof. Sie trugen Bilder der Getöteten und erinnerten an die Menschen, die vor elf Jahren für Frieden, Arbeit und Demokratie auf die Straße gegangen waren.

An dem Gedenken beteiligten sich neben den Angehörigen auch die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, der Yeni-Partei-Vorsitzende Özgür Özel sowie Vertreter:innen zahlreicher weiterer politischer Parteien und gesellschaftlicher Organisationen. Um 10.04 Uhr, dem Zeitpunkt des Anschlags, hielten die Anwesenden eine Schweigeminute ab. Immer wieder erklangen Parolen wie „Den 10. Oktober nicht vergessen und nicht vergessen lassen“, „Die Gefallenen sind unsterblich“ und „Mörderischer IS, kollaborierende AKP“.

„Dauerhafter Frieden braucht soziale Gerechtigkeit“

Nach Gedichtbeiträgen verlas Pınar Saip, Vorsitzende des Zentralrats der Türkischen Ärztekammer, die gemeinsame Erklärung der veranstaltenden Organisationen. Sie erinnerte daran, dass der Anschlag vom 10. Oktober nicht allein den Menschen auf der Friedenskundgebung gegolten habe, sondern zugleich ein Angriff auf die Bewegungen für Frieden, Demokratie und die Rechte der Beschäftigten gewesen sei.

Mit Blick auf den gegenwärtigen Prozess zur Beendigung des jahrzehntelangen Konflikts in der Türkei sprach Saip von einem historischen Wendepunkt. Die Schritte zur Niederlegung der Waffen und zur Lösung der kurdischen Frage seien für die demokratische Zukunft des Landes von großer Bedeutung. Ein dauerhafter Frieden könne jedoch nicht allein durch das Schweigen der Waffen entstehen. Saip erinnerte an einen Grundsatz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): „Ein universeller und dauerhafter Frieden kann nur auf sozialer Gerechtigkeit beruhen.“

Frieden müsse deshalb auf demokratischer Politik, gleichberechtigter Staatsbürgerschaft und der Gewährleistung grundlegender Rechte aufbauen. „Er darf nicht auf eine Frage der Sicherheit reduziert werden, sondern muss als gesellschaftlicher Demokratisierungsprozess verstanden werden, an dem alle Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt beteiligt sind.“

Das Massaker kam nicht überraschend

Im Mittelpunkt der Erklärung stand die weiterhin ausstehende juristische Aufarbeitung des Anschlags. Obwohl ein Teil der unmittelbaren Täter verurteilt wurde, seien die Hintergründe des Massakers und die Verantwortung staatlicher Stellen bis heute nicht vollständig aufgeklärt. „Das Massaker war absehbar. Trotz aller nachrichtendienstlichen Erkenntnisse wurden keine Schutzmaßnahmen ergriffen. Die Versäumnisse innerhalb der Sicherheitsbürokratie, die fehlende Kontrolle und die Verantwortungslosigkeit im Vorfeld des Massakers wurden nicht aufgearbeitet. Die wahren Verantwortlichen wurden nicht vor Gericht gestellt“, erklärte Saip.

Die Organisationen kritisierten insbesondere die Haltung der damaligen und heutigen politischen Führung, die jede eigene administrative, politische und juristische Verantwortung zurückgewiesen hatte. Diese Weigerung sei nicht nur eine Flucht vor der Verantwortung für die Vergangenheit, sondern habe auch schwerwiegende Folgen für die Zukunft. „Im Verfahren zum 10. Oktober wurde keine Gerechtigkeit hergestellt“, betonte Saip.

Angehörige setzen ihren Kampf um Aufklärung fort

Die Gewerkschaften und Berufsverbände bekräftigten, ihren Einsatz für die Aufklärung des Massakers fortzusetzen. Sämtliche Verantwortlichen müssten ermittelt und alle öffentlichen Bediensteten, die durch Unterlassungen oder Pflichtverletzungen zum Zustandekommen des Anschlags beigetragen hätten, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. „Frieden ist für uns kein bloßes Schlagwort. Er ist unser Wunsch, gleichberechtigt, frei und gemeinsam zu leben, und eine Lebensweise, die wir nach jedem Angriff aufs Neue verteidigen“, erklärte Saip. Zum Abschluss legten die Teilnehmer:innen Nelken am Denkmal „Schrei der Mütter des 10. Oktober“ nieder, das an die Opfer des Massakers erinnert.

Massaker-Gedenken in Ankara: Nichts ist mehr, wie es warZehn Jahre nach dem tödlichsten Terroranschlag in der Geschichte der Türkei haben zahlreiche Menschen in Ankara der mehr als hundert Opfer gedacht. Bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Hauptbahnho...ANF News Zehn Jahre nach dem Bahnhofsmassaker von Ankara: Eine offene WundeAm 10. Oktober 2015 sprengten sich zwei Selbstmordattentäter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) vor dem Hauptbahnhof von Ankara inmitten einer Friedensdemonstration in die Luft. 103 Menschen ...ANF News Lebenslange Haftstrafen nach Bahnhofsmassaker von AnkaraMehr als acht Jahre nach dem sogenannten Bahnhofsmassaker von Ankara mit mehr als hundert Toten sind zehn Angeklagte zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Neun von ihnen wurden wegen ...ANF News

 

Kategorien: Externe Ticker

Erneuter IS-Angriff auf irakischen Militärposten bei Hawîce

Die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) hat in der Nacht zum Samstag erneut einen Kontrollposten der irakischen Armee nahe Hawîce (al-Hawidscha) in der Provinz Kerkûk (Kirkuk) angegriffen. Der Angriff ereignete sich im Dorf Bur Xeliye im Gebiet Denaniş an der Grenze zu den Provinzen Kerkûk und Salahaddin.

Zwischen den Angreifern und den irakischen Soldaten kam es zu heftigen Gefechten. Beim anschließenden Rückzug gerieten die IS-Mitglieder in einen Hinterhalt der Sicherheitskräfte. Dabei wurden zahlreiche Angreifer getötet oder verletzt, während andere fliehen konnten. Genaue Opferzahlen liegen bislang nicht vor.

In den vergangenen Tagen haben die Aktivitäten des IS in mehreren Gebieten des Irak wieder zugenommen. Der Angriff bei Hawîce war bereits der dritte Vorstoß der Terrormiliz gegen irakische Armeestellungen in diesem Grenzgebiet.

 Beitragsbild: Irakische Sicherheitskräfte in Kerkûk | dvidshub.net | gemeinfrei

Erneuter IS-Angriff in HawîceIn Hawîce südwestlich von Kerkûk (Kirkuk) ist es innerhalb kurzer Zeit zu einem weiteren Angriff der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) gekommen. Am späten Dienstagabend griffen IS-Mitglieder ei...ANF News IS-Funktionär nach Angriff in Hawîce festgenommenNach dem Angriff auf einen Stützpunkt der irakischen Bundespolizei in Hawîce (al-Hawidscha) bei Kerkûk (Kirkuk) ist ein führendes Mitglied der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) festgenomm...ANF News IS-Angriff in Kerkûk: Zwei irakische Polizisten getötetBei einem Angriff der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf einen Stützpunkt der irakischen Bundespolizei in Hawîce (al-Hawidscha) bei Kerkûk (Kirkuk) sind zwei Polizisten ums Leben gekommen. Me...ANF News

 

Kategorien: Externe Ticker

Duma, Drohnen, Demokratie

Im Manova-Gespräch mit Walter van Rossum schildern Ulrich Heyden, Flo Osrainik und Nicolas Riedl ihre Beobachtungen der zurückliegenden Parlamentswahl Russlands und skizzieren das dortige Stimmungsbild hinsichtlich Krieg und Frieden.
Kategorien: Externe Ticker

EM-Rente zwei Monate früher: Dann zählt der Antrag

Ein Antrag auf Anschlussrehabilitation kann den Beginn einer Erwerbsminderungsrente vorverlegen, obwohl er zunächst nur im Krankenhaus abgegeben wurde. Eine Versicherte erstritt vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg einen Rentenbeginn ab Dezember 2021 statt Februar 2022. Damit stand ihr die volle Erwerbsminderungsrente für zwei zusätzliche Monate zu.

Für Betroffene kommt es darauf an, wann das Krankenhaus den Antrag tatsächlich entgegengenommen hat und ob es hierzu im AHB-Verfahren ermächtigt war. Der spätere Eingang bei der Deutschen Rentenversicherung muss dann nicht das entscheidende Datum sein. Allerdings wird nicht jeder Reha-Antrag zum Rentenantrag. Das Urteil wendet bestehendes Rentenrecht an.

Was ist eine Anschlussrehabilitation?

Eine Anschlussrehabilitation, häufig auch Anschlussheilbehandlung oder kurz AHB genannt, ist eine medizinische Rehabilitation im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Sie kann stationär oder ganztägig ambulant stattfinden. Nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur AHB stellt das Krankenhaus fest, ob die Behandlung erforderlich ist; der Sozialdienst unterstützt bei der Antragstellung.

Patienten wenden sich deshalb häufig zuerst an den Sozialdienst oder die Patientenkoordination. Diese organisieren den Übergang in die Rehaklinik.

Warum der Versicherten zwei zusätzliche Monatsrenten zustanden

Im Urteil vom 13. März 2026 (L 8 R 16/26) ging es um den Beginn einer bereits bewilligten vollen Erwerbsminderungsrente. Der schriftliche AHB-Antrag war auf den 10. Dezember 2021 datiert. Die Anmeldung und eine Reservierungsbestätigung der Rehaklinik belegten nach Überzeugung des Gerichts, dass der Antrag spätestens am 23. Dezember 2021 im Krankenhaus vorlag.

Die Rentenversicherung hatte die Rente zunächst erst ab Februar 2022 bewilligt. Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts stand sie der Versicherten auch für Dezember 2021 und Januar 2022 zu.

Die Klägerin hatte einen noch früheren Beginn ab September 2021 verlangt und damit vor dem Sozialgericht Heilbronn zunächst Erfolg gehabt. Das Landessozialgericht änderte diese Entscheidung teilweise: Eine Antragstellung vor Dezember war nicht ausreichend nachgewiesen. Doctrine

Wann der Antrag im Krankenhaus rechtlich zählt

Im entschiedenen Fall war das behandelnde Krankenhaus durch seine Einbindung in das AHB-Verfahren ermächtigt, den Antrag für die Rentenversicherung entgegenzunehmen. Deshalb zählte bereits der nachgewiesene Eingang dort als Antragstellung.

Wann ein Reha-Antrag zugleich als Rentenantrag gilt

Nach § 116 Absatz 2 SGB VI gilt ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter bestimmten Voraussetzungen als Rentenantrag. Der Reha-Antrag muss sich an einen Rentenversicherungsträger richten oder dieser muss am Rehabilitationsverfahren beteiligt sein. Die gesetzliche Wirkung als Rentenantrag wird als Rentenantragsfiktion bezeichnet.

Sie setzt voraus, dass Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg der Rehabilitation nicht zu erwarten ist. Sie greift auch, wenn eine durchgeführte Rehabilitation die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindern konnte. Bei der Klägerin bestand die volle Erwerbsminderung auch nach der AHB fort.

Eine lange Krankschreibung oder eine erfolglose Behandlung allein begründet noch keinen Rentenanspruch. Zusätzlich müssen die gesundheitlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente erfüllt sein. Ergänzende Rentenunterlagen können weiterhin erforderlich sein, obwohl für das Antragsdatum bereits der frühere Reha-Antrag zählt.

Warum die Rente ab dem ersten Tag des Antragsmonats begann

Der Tag der Antragstellung und der Beginn des Rentenanspruchs müssen nicht übereinstimmen. Nach § 99 Absatz 1 SGB VI kann eine Rente bei rechtzeitigem Antrag ab dem Kalendermonat gezahlt werden, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag muss dafür bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Voraussetzungen erfüllt wurden.

Bei späterer Antragstellung wird die Rente grundsätzlich erst ab dem Antragsmonat geleistet. Im entschiedenen Fall war die Erwerbsminderung am 13. August 2021 eingetreten; die Dreimonatsfrist endete somit am 30. November 2021. Weil erst ein Antrag im Dezember nachgewiesen war, begann der Anspruch am 1. Dezember 2021.

Die Rente war unbefristet bewilligt. Bei befristeten Erwerbsminderungsrenten ist zusätzlich § 101 SGB VI zu beachten: Sie werden im Regelfall nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Ein früher Reha-Antrag führt deshalb nicht in jedem Fall zu einer sofortigen Rentenzahlung.

Warum Gespräche über eine Reha noch keinen Antrag beweisen

Ein Antrag kann grundsätzlich auch mündlich gestellt werden oder sich aus eindeutigem Verhalten ergeben. Dabei muss für die zuständige oder ermächtigte Stelle klar sein, dass die betreffende Leistung beantragt wird. Ein Gespräch über Reha-Möglichkeiten allein belegt noch keine Antragstellung.

Welche Unterlagen Patienten sichern sollten

Patienten sollten sich bestätigen lassen, wann das Krankenhaus den AHB-Antrag entgegengenommen hat. In der Bestätigung sollten das Datum, die beantragte Leistung und die entgegennehmende Stelle stehen. Das gilt auch, wenn der Antrag mündlich gestellt wurde.

Eine Kopie des unterschriebenen Antrags zeigt das Unterschriftsdatum, beweist allein aber noch nicht den Eingang. Welche Unterlage als Nachweis ausreicht, hängt von ihrem Inhalt und den weiteren Umständen ab.

Unterlage Was sie für den Nachweis beitragen kann Kopie des unterschriebenen AHB-Antrags Dokumentiert die beantragte Leistung und das Unterschriftsdatum, jedoch nicht automatisch den Eingang. Empfangsbestätigung des Krankenhauses Kann unmittelbar belegen, wann der Antrag entgegengenommen wurde. E-Mails mit dem Sozialdienst Können ein konkretes Antragsbegehren oder die Bestätigung des Eingangs dokumentieren. Anmeldung und Reservierungsbestätigung der Rehaklinik Können als zusätzliche Hinweise den Ablauf und eine bereits erfolgte Antragstellung stützen. Vermerk in der Krankenhausdokumentation Kann auch die Entgegennahme eines mündlichen Antrags festhalten. Wie Betroffene den Rentenbeginn im Bescheid prüfen können

Wer eine Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommt, sollte auch den festgesetzten Beginn prüfen. Dazu gehört ein Vergleich mit früheren Reha- und AHB-Anträgen. Weicht das berücksichtigte Antragsdatum von den eigenen Unterlagen ab, sollte die Rentenversicherung konkret auf diese Nachweise hingewiesen werden.

Gegen einen Rentenbescheid kann bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden, wie § 84 SGG vorsieht. Fehlt die Belehrung oder ist sie unrichtig, gilt nach § 66 SGG regelmäßig eine Jahresfrist. Hinweise zum Vorgehen bietet auch unser Beitrag über Widerspruch und weitere Schritte bei der Erwerbsminderungsrente.

Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, kommt bei einem fehlerhaften Rentenbeginn ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Bei Renten reicht die Nachzahlung grundsätzlich höchstens bis zum Beginn des vierten Jahres vor dem Antragsjahr zurück. Bei einem Überprüfungsantrag im Jahr 2026 wäre das der 1. Januar 2022. Einzelnorm

Im entschiedenen Fall blieb der Rentenbeginn durch rechtzeitigen Widerspruch und anschließende Klage streitig. Die Vierjahresbegrenzung für Überprüfungsanträge griff deshalb nicht. Das Gericht konnte somit auch im Jahr 2026 einen Rentenanspruch für Dezember 2021 zusprechen. Für andere Versicherte löst das Urteil keine automatische Korrektur ihrer Bescheide aus.

Warum zusätzliche Rentenmonate nicht immer vollständig ausgezahlt werden

Wurden für die zusätzlichen Rentenmonate bereits andere Sozialleistungen gezahlt, können Erstattungsansprüche zwischen den Leistungsträgern bestehen. Soweit ein solcher Anspruch greift, gilt der Rentenanspruch nach § 107 SGB X als erfüllt.

Bei einer rückwirkend bewilligten vollen Erwerbsminderungsrente kann das beispielsweise gezahltes Krankengeld betreffen. Was dabei zu beachten ist, erläutert unser Beitrag Reha-Antrag mit Folgen: Erwerbsminderungsrente kann das Krankengeld beenden.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein fiktives Beispiel zeigt die finanzielle Wirkung: Eine Versicherte erfüllt die Voraussetzungen für eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bereits seit August. Ihr AHB-Antrag wird im Dezember vom hierzu ermächtigten Krankenhaus entgegengenommen, erreicht die Rentenversicherung jedoch erst im Februar. Nach der Reha steht fest, dass die Erwerbsminderung fortbesteht und der AHB-Antrag als Rentenantrag gilt.

Wird zunächst eine Rente erst ab Februar bewilligt, kann der belegte Antragseingang im Krankenhaus einen Beginn ab Dezember ermöglichen. Bei angenommenen 1.200 Euro Bruttorente pro Monat ergeben die zwei zusätzlichen Monate rechnerisch 2.400 Euro. Die tatsächliche Auszahlung kann durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie durch Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger geringer ausfallen.

Fragen und Antworten zum AHB-Antrag und zur Erwerbsminderungsrente Zählt ein AHB-Antrag im Krankenhaus immer als Rentenantrag?

Nein. Die Voraussetzungen des § 116 Absatz 2 SGB VI müssen erfüllt sein und die Rentenversicherung muss am Reha-Verfahren beteiligt sein. Das Krankenhaus muss zur Entgegennahme des Antrags für die Rentenversicherung ermächtigt sein.

Reicht das Datum meiner Unterschrift auf dem Antrag?

Das Unterschriftsdatum zeigt zunächst, wann Sie den Antrag unterschrieben haben. Für die Antragstellung muss zusätzlich nachvollziehbar sein, wann die zuständige oder ermächtigte Stelle ihn entgegengenommen hat.

Kann ich den AHB-Antrag auch mündlich stellen?

Grundsätzlich ja. Lassen Sie möglichst schriftlich festhalten, welche Leistung Sie an welchem Tag beantragt haben.

Beginnt die Erwerbsminderungsrente dann am Tag der Abgabe?

Das hängt von den Vorschriften zum Rentenbeginn ab. Bei verspäteter Antragstellung kann eine unbefristete Rente ab dem ersten Tag des Antragsmonats beginnen; bei befristeten Renten gelten zusätzliche Regeln.

Muss ich trotz des Reha-Antrags noch Rentenunterlagen einreichen?

Die Rentenversicherung kann ergänzende Formulare und Nachweise verlangen. Das frühere Antragsdatum bleibt bei einer wirksamen Rentenantragsfiktion dennoch erhalten.

Kann ich einen bereits bestandskräftigen Rentenbescheid noch prüfen lassen?

Bei einem fehlerhaften Rentenbeginn kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht. Ob daraus eine Nachzahlung folgt, hängt vom Fehler, den Nachweisen und den rückwirkenden Zahlungsgrenzen ab.

Quellen

Grundlage ist das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. März 2026, L 8 R 16/26, mit dem dort verlinkten Volltext. Für die Erläuterung des AHB-Verfahrens wurden die Informationen der Deutschen Rentenversicherung herangezogen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen sind im Text mit den jeweiligen Vorschriften verlinkt.

Der Beitrag EM-Rente zwei Monate früher: Dann zählt der Antrag erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Widerspruch gegen Jobcenter-Hausverbot: Einfache Nachricht genügt nicht

Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Eilantrags war zulässig, aber unbegründet. Nach der vorläufigen Prüfung des Gerichts war der Bescheid über das Hausverbot bestandskräftig geworden. Der Antragsteller hatte innerhalb der Widerspruchsfrist keinen formwirksamen Widerspruch eingelegt.

Das entschied der 6. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 05.10.2026 (Az. L 6 AS 1182/26 B ER).

Einfache Portalnachricht wahrt die vorgeschriebene Form nicht

Der Antragsteller hatte seinen Widerspruch lediglich als einfache Nachricht über die Postfachfunktion des Online-Kundenportals der Bundesagentur für Arbeit eingereicht. Damit erfüllte er die gesetzlichen Formanforderungen nicht.

Für die Einlegung über die dafür vorgesehene Portalfunktion „Widerspruch einlegen“ war ein elektronischer Identitätsnachweis erforderlich. Dieser konnte etwa mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, einer eID-Karte oder einem elektronischen Aufenthaltstitel erfolgen.

Auch ein elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur kann die Schriftform ersetzen. Es muss über einen von der Behörde dafür eröffneten elektronischen Zugang übermittelt werden.

Der Antragsteller war in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides ausdrücklich auf die erforderlichen Identitätsnachweise für den Widerspruch über das Kundenportal hingewiesen worden.

Rechtsbehelfsbelehrung muss verständlich und zutreffend sein

Die Rechtsbehelfsbelehrung soll Menschen ohne juristische Kenntnisse darüber informieren, auf welchem Weg sie eine Entscheidung anfechten können. Dafür muss sie zumindest die Angaben zutreffend wiedergeben, die § 66 Abs. 1 SGG ausdrücklich verlangt.

Gleichzeitig muss die Belehrung so einfach und klar wie möglich gehalten sein. Hierzu verwies das Landessozialgericht auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 09.03.2023 (Az. B 4 AS 104/22 BH).

Da die Belehrung im entschiedenen Fall nicht fehlerhaft war, verlängerte sich die Widerspruchsfrist nicht auf ein Jahr.

Hinweis auf De-Mail machte die Belehrung nicht fehlerhaft

Der inzwischen überflüssige Hinweis auf die Übermittlung per De-Mail machte die Rechtsbehelfsbelehrung im entschiedenen Fall nicht fehlerhaft. Zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses entsprach dieser Hinweis noch der geltenden Rechtslage.

Zudem beeinträchtigte er die Übersichtlichkeit der Belehrung nicht. Eine unzulässige „Überfrachtung“ erkannte das Gericht insbesondere wegen der übersichtlichen Gliederung durch Ziffern nicht.

Hinweispflicht nach § 36a SGB I erfasst diesen Formmangel nicht

Das Jobcenter war nach § 36a Abs. 3 SGB I nicht verpflichtet, den Antragsteller vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf den Formmangel hinzuweisen.

Die dort geregelte Hinweispflicht betrifft nach Auffassung des Gerichts Mängel der technischen Bearbeitbarkeit, etwa ein ungeeignetes Dateiformat. Sie erfasst nicht die fehlende Einhaltung gesetzlicher Formanforderungen, wie hier den fehlenden elektronischen Identitätsnachweis.

Überprüfung trotz Bestandskraft möglich

Eine nachträgliche Überprüfung des Hausverbots dürfte nach Einschätzung des Gerichts nur noch in einem Überprüfungsverfahren nach § 44 Abs. 2 SGB X möglich sein.

Der Senat äußerte nach vorläufiger Prüfung begründete Zweifel an der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des Hausverbots. Diese Zweifel könnten in einem gesonderten Überprüfungsverfahren aufgegriffen werden.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2026 – L 6 AS 1182/26 B ER.

Der Beitrag Widerspruch gegen Jobcenter-Hausverbot: Einfache Nachricht genügt nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Die schwerste Entscheidung

Abtreiben oder nicht? Gerade für sensible Frauen ist die Abwägung oft quälend, weil sie zwischen zwei Optionen wählen müssen, die beide eigentlich „nicht gehen“.
Kategorien: Externe Ticker

Krankengeld: Warum ein neuer Steuerbescheid nicht automatisch mehr Geld bringt

Eine Selbstständige verlangte 98,77 Euro Krankengeld pro Tag, zugesprochen wurden ihr 60,53 Euro. Ihre weitergehende Forderung blieb vor dem Bundessozialgericht am 1. Oktober 2026 ohne Erfolg. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen B 3 KR 6/25 R blieb es damit bei dem Betrag, den bereits das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bewilligt hatte.

Die Versicherte war 2020 arbeitsunfähig geworden. Bei der Ermittlung ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens wurde der Gewinn aus 2019 berücksichtigt, dem letzten vollständig abgeschlossenen Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Zeitraum ist nach der BSG-Rechtsprechung im Regelfall der passende Bezugspunkt.

Zwischen dem zugesprochenen und dem verlangten Krankengeld liegen 38,24 Euro täglich. Für 30 Kalendertage entspricht das einer Differenz von 1.147,20 Euro brutto. Der Fall zeigt, wie stark das herangezogene Einkommensjahr die Leistung beeinflussen kann.

Warum die Krankenkasse zunächst nur 36,06 Euro zahlte

Die Klägerin arbeitete als selbstständige Eventmanagerin und war freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ihr Versicherungsschutz umfasste Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Nach einem Unfall am 16. März 2020 erhielt sie die Leistung ab dem 27. April 2020.

Die Krankenkasse berechnete zunächst 36,06 Euro täglich anhand des Steuerbescheids für 2018. Später verlangte die Versicherte eine Berechnung anhand ihres höheren Gewinns aus 2019. Mit seinem Urteil vom 21. November 2024 – L 4 KR 392/22 sprach ihr das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 60,53 Euro brutto täglich zu.

Weshalb die Versicherte anschließend knapp 99 Euro verlangte

Ihre höhere Forderung leitete die Klägerin aus dem späteren Steuerbescheid für 2020 und der anschließenden endgültigen Beitragsfestsetzung ab. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 26. April 2020 hatte die Krankenkasse monatliche Einnahmen von 4.232,80 Euro angesetzt. Daraus errechnete die Versicherte ein Krankengeld von 98,77 Euro täglich.

Das LSG hielt die Forderung oberhalb von 60,53 Euro bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen für unzulässig. Die anwaltlich vertretene Klägerin hatte ihre ursprüngliche Klage ausdrücklich auf diesen Betrag beschränkt. Dadurch waren die angegriffenen Bescheide nach Auffassung des Gerichts hinsichtlich einer darüber hinausgehenden Leistung bestandskräftig geworden.

Zusätzlich erläuterte das LSG, weshalb es auch inhaltlich auf das Einkommen aus 2019 abstellte. Das Jahr 2020, in dem die Arbeitsunfähigkeit begann, war danach nicht der passende Berechnungszeitraum. Diese Begründung stammt aus dem veröffentlichten LSG-Urteil; das berichtete BSG-Ergebnis bestätigt zunächst den erfolglosen Ausgang der weitergehenden Forderung.

Herangezogenes Einkommensjahr Krankengeld pro Kalendertag 2018: ursprüngliche Berechnung der Krankenkasse 36,06 Euro brutto 2019: vom LSG zugesprochene Berechnung 60,53 Euro brutto 2020: Grundlage der weitergehenden Forderung 98,77 Euro brutto verlangt, nicht zugesprochen Warum das letzte abgeschlossene Kalenderjahr zählt

Krankengeld soll ausgefallenes Arbeitseinkommen ersetzen. Bei Selbstständigen können Einnahmen und Betriebsausgaben innerhalb eines Jahres erheblich schwanken. Ein längerer Zeitraum bildet die wirtschaftlichen Verhältnisse deshalb häufig verlässlicher ab als einzelne besonders ertragreiche Monate.

Bereits im Urteil vom 18. September 2025 – B 3 KR 3/24 R bezeichnete das Bundessozialgericht das letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgeschlossene Kalenderjahr als Bezugspunkt im Regelfall. Daraus folgt jedoch keine ausnahmslose Pflicht, jeden Krankengeldbescheid nachträglich anhand dieses Jahres neu zu berechnen. Die gesetzliche Ausgangsregel und die Umstände des jeweiligen Falls bleiben zu beachten.

Wann ein späterer Steuerbescheid helfen kann

Nach § 47 Absatz 4 Satz 2 SGB V geht die Krankenkasse bei Selbstständigen zunächst von dem kalendertäglichen Arbeitseinkommen aus, das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung angesetzt wurde. Sie muss somit nicht auf einen noch ausstehenden Steuerbescheid warten, bevor sie über die Krankengeldhöhe entscheidet.

Diese gesetzliche Annahme kann widerlegt werden. Ein später vorgelegter Nachweis kann zeigen, dass die bisherige Berechnungsgrundlage das tatsächliche Arbeitseinkommen vor der Arbeitsunfähigkeit nicht richtig wiedergibt. Ob daraus eine höhere Leistung folgt, hängt unter anderem vom belegten Zeitraum und vom Stand des Verfahrens ab.

Im vorliegenden Fall berücksichtigte das LSG den nachgereichten Steuerbescheid für 2019 zugunsten der Versicherten. Entscheidend war dabei, dass er das Einkommen des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit belegte. Im Beitrag Selbstständige können nachträglich ein höheres Krankengeld beziehen wird die Möglichkeit einer solchen Korrektur ebenfalls erläutert.

Die Einzelheiten zur Berücksichtigung des nachgereichten Steuerbescheids werden hier anhand des veröffentlichten LSG-Urteils dargestellt. Eine vollständige schriftliche Begründung des neuen BSG-Urteils liegt dieser Darstellung zum Stand 10. Oktober 2026 noch nicht zugrunde.

Beitragsnachzahlungen erhöhen das Krankengeld nicht automatisch

Die Beiträge freiwillig versicherter Selbstständiger werden nach § 240 Absatz 4a SGB V zunächst vorläufig und später anhand der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen endgültig festgesetzt. Ein neuer Steuerbescheid kann deshalb zu einer Nachzahlung oder Erstattung führen.

Für die Krankengeldhöhe gelten eigene Berechnungsvorschriften. Eine nachträgliche Änderung der Beiträge führt daher nicht automatisch zu einer entsprechenden Änderung der Leistung. Der Beitrag Selbstständige müssen Beiträge nachzahlen, doch das Krankengeld bleibt gleich erklärt die unterschiedlichen Folgen.

Für die Höhe zählt der Gewinn, nicht der Umsatz

Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen regelmäßigen Arbeitseinkommens, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitseinkommen ist nach § 15 SGB IV der nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Der Umsatz allein sagt deshalb wenig über die mögliche Krankengeldhöhe aus.

Auch die gesamte Beitragsbemessungsgrundlage einer freiwilligen Krankenversicherung lässt sich nicht ohne Weiteres auf das Krankengeld übertragen. Für die Beiträge können weitere Einnahmen berücksichtigt werden, während die Leistung an das zu ersetzende Arbeitseinkommen anknüpft. Die im Artikel genannten Tagessätze sind Bruttobeträge; mögliche Abzüge für andere Sozialversicherungszweige hängen vom jeweiligen Versicherungsverhältnis ab.

Was Selbstständige am Bescheid prüfen sollten

Betroffene sollten sich von ihrer Krankenkasse erläutern lassen, welches Arbeitseinkommen und welcher Zeitraum der Berechnung zugrunde liegen. Weicht der angesetzte Betrag vom nachgewiesenen Gewinn des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor der Arbeitsunfähigkeit ab, sollte die Abweichung geprüft werden. Dazu gehören der Steuerbescheid, die Beitragsbescheide und das Datum, an dem die Arbeitsunfähigkeit begann.

Wer die Krankengeldhöhe beanstanden will, sollte seinen Widerspruch ausdrücklich gegen den entsprechenden Leistungsbescheid richten. Ein Widerspruch gegen eine Beitragsfestsetzung erfasst einen gesonderten Krankengeldbescheid nicht automatisch. Die spätere Vorlage von Unterlagen ersetzt zudem nicht die Einhaltung der Rechtsbehelfsfrist.

Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung beträgt die Widerspruchsfrist nach § 84 SGG grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt nach § 66 SGG grundsätzlich eine Jahresfrist. Auf einen noch ausstehenden Steuerbescheid sollte deshalb nicht gewartet werden; Begründung und Nachweise können nachgereicht werden.

Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, kann bei einer rechtswidrig zu niedrigen Leistungsfestsetzung ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommen. Ein späterer Steuerbescheid begründet allerdings auch in diesem Verfahren nicht für sich allein einen Anspruch auf höheres Krankengeld.

Fiktives Beispiel aus der Praxis

Eine freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mit gesetzlichem Krankengeldanspruch wird im September 2026 arbeitsunfähig. Die Krankenkasse legt zunächst einen Jahresgewinn von 24.000 Euro zugrunde. Bei einer vereinfachten Berechnung für eine ganzjährig ausgeübte Tätigkeit ohne Besonderheiten bei den Beitragszeiten ergeben sich daraus 46,67 Euro brutto Krankengeld täglich: 24.000 Euro geteilt durch 360, davon 70 Prozent.

Während des Widerspruchsverfahrens legt die Versicherte den Steuerbescheid für 2025 vor, der einen Gewinn von 36.000 Euro ausweist. Zeigt dieser Nachweis, dass die bisherige Berechnungsgrundlage ihr tatsächliches Arbeitseinkommen vor der Arbeitsunfähigkeit nicht richtig wiedergibt, kommen unter denselben vereinfachten Voraussetzungen 70 Euro brutto täglich in Betracht. Die Rechnung lautet dann: 36.000 Euro geteilt durch 360, davon 70 Prozent.

Häufige Fragen zum Krankengeld für Selbstständige Welches Kalenderjahr ist für die Berechnung entscheidend?

Bei der Ermittlung des tatsächlichen Arbeitseinkommens ist im Regelfall das letzte vollständig abgeschlossene Kalenderjahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der passende Bezugspunkt. Gesetzlicher Ausgangspunkt bleibt jedoch das Arbeitseinkommen, das zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung angesetzt wurde.

Kann ein erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erlassener Steuerbescheid berücksichtigt werden?

Das kommt in Betracht, wenn der Bescheid das relevante frühere Einkommen belegt und eine Korrektur der bisherigen Berechnung rechtfertigt. Im beschriebenen Fall berücksichtigte das LSG den nachgereichten Steuerbescheid für 2019. Eine automatische Neuberechnung folgt aus der späteren Ausstellung eines Steuerbescheids nicht.

Warum erhielt die Versicherte keine 98,77 Euro täglich?

Ihre weitergehende Forderung blieb vor dem BSG erfolglos. Das LSG hatte den zusätzlichen Anspruch bereits wegen der Beschränkung der ursprünglichen Klage für unzulässig gehalten und ergänzend erläutert, weshalb es das Einkommen aus 2019 heranzog.

Führt eine Beitragsnachzahlung automatisch zu höherem Krankengeld?

Nein. Die endgültige Beitragsfestsetzung und die Berechnung des Krankengeldes folgen unterschiedlichen Vorschriften. Für eine höhere Leistung muss geprüft werden, ob die bisherige Krankengeldberechnung rechtlich zu korrigieren ist.

Gilt die Berechnung für alle Selbstständigen?

Das Verfahren betrifft eine freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige mit gesetzlichem Krankengeldanspruch aufgrund einer Wahlerklärung. Bei Krankengeld-Wahltarifen können nach § 53 Absatz 6 SGB V je nach Satzung der Krankenkasse abweichende Berechnungsregeln gelten. Für private Krankentagegeldversicherungen bestimmen die jeweiligen Vertragsbedingungen die Leistung.

Wie lange bleibt Zeit für einen Widerspruch?

Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Auch wenn der Steuerbescheid noch fehlt, sollte der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingelegt werden. Die fehlenden Nachweise können anschließend nachgereicht werden.

Quellen

Das berichtete BSG-Ergebnis beruht auf der Ergebnisberichterstattung vom 2. Oktober 2026, die den Ausgang des Verfahrens zusammenfasst. Sachverhalt und Begründung der Vorinstanz ergeben sich aus dem oben verlinkten LSG-Urteil; die allgemeine rechtliche Einordnung stützt sich auf das BSG-Urteil vom 18. September 2025 und die genannten gesetzlichen Vorschriften. Als weitere amtliche Fundstelle zum Verfahren ist der BSG-Terminbericht Nummer 30/26 verlinkt.

“`

Der Beitrag Krankengeld: Warum ein neuer Steuerbescheid nicht automatisch mehr Geld bringt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Grundsicherung: Vermieterin verlangt fast 3.000 Euro – Jobcenter muss vorerst nicht zahlen

Das Jobcenter muss die Nachforderung von 2.984,81 Euro aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung im Eilverfahren nicht übernehmen. Nach vorläufiger Prüfung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist der Leistungsbezieher keiner zivilrechtlich wirksamen Forderung ausgesetzt (LSG NRW, Beschluss vom 06.10.2026 – L 21 AS 1654/26 B ER).

Beschwerde des Jobcenters hat Erfolg

Die Vorinstanz, das Sozialgericht Gelsenkirchen, hatte das Jobcenter zur vorläufigen Übernahme der Nachforderung verpflichtet (S 30 AS 1708/26 ER). In Umsetzung dieses Beschlusses bewilligte und zahlte das Jobcenter den Betrag bereits am 10.09.2026 aus.

Die Beschwerde des Jobcenters gegen die Entscheidung hat jedoch Erfolg: Das LSG lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Die bereits erfolgte vorläufige Auszahlung stand der Beschwerde nicht entgegen. Der Senat erläutert hierzu, dass nach Aufhebung einer erstinstanzlichen einstweiligen Anordnung ein Anspruch auf Erstattung der vorläufig erbrachten Leistungen besteht.

Nach Ansicht des Senats wurde das Eilverfahren augenscheinlich von der Vermieterin oder den Vermietern des Antragstellers geführt. Dafür sprächen das Erscheinungsbild, die Wortwahl und der Ton der eingereichten Schreiben sowie die aus den Akten erkennbaren Gesamtumstände.

Weder der geltend gemachte Leistungsanspruch, der sogenannte Anordnungsanspruch, noch die besondere Eilbedürftigkeit seien glaubhaft gemacht worden.

Betriebskostennachforderungen gehören grundsätzlich zum Unterkunftsbedarf

Rechtsgrundlage für die geltend gemachte Leistung ist § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Betriebskostennachforderungen gehören zu den Bedarfen für Unterkunft und stellen einen einmaligen Bedarf im Monat der Fälligkeit dar (BSG, Urteil vom 22.03.2010 – B 4 AS 62/09 R).

Nach der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren ist der Antragsteller jedoch keiner zivilrechtlich wirksamen Nachforderung ausgesetzt, die das Jobcenter als Bedarf berücksichtigen müsste.

Abrechnung weicht von den mietvertraglichen Regelungen ab

Im Mietvertrag vom 27.06.2024 wurde für Heizung und Warmwasserversorgung eine Umlage nach Personenzahl vereinbart. Für die übrigen Betriebskosten war eine monatliche Pauschale von 81,20 Euro vorgesehen.

Die erstellte Abrechnung entsprach nach Einschätzung des Senats nicht diesen Regelungen. Stattdessen wurden die Betriebs- und Heizkosten des gesamten Hauses mit einer Fläche von 240 Quadratmetern zur Hälfte auf den Antragsteller umgelegt.

Ob die Abrechnung dadurch bereits formell unwirksam ist oder jedenfalls innerhalb der Jahresfrist nach Zugang am 20.07.2026 gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB vom Antragsteller angegriffen werden kann, ließ der Senat offen.

Rückdatierte Zusatzvereinbarung rechtfertigt die Abrechnung nicht

Nach Auffassung des Senats wurde der Mietvertrag weder durch eine einvernehmliche Vereinbarung noch durch eine einseitige Erklärung der Vermieterin wirksam geändert.

Insbesondere ergibt sich keine wirksame Änderung für den Abrechnungszeitraum 2025 aus der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag. Diese wurde dem Jobcenter am 24.08.2026 übersandt und ist auf den 01.01.2025 datiert.

Nach § 2 dieser Vereinbarung sollen sämtliche Betriebskosten einschließlich der Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der kalten Betriebskosten jeweils zur Hälfte auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Alle entgegenstehenden Klauseln des Mietvertrags sollen aufgehoben werden. Der neue Umlageschlüssel soll ab dem Abrechnungszeitraum 2025 dauerhaft gelten.

Unter Berücksichtigung der seit 2024 dokumentierten Kommunikation der Beteiligten hält der Senat diese Vereinbarung für offensichtlich rückdatiert. Sie sei deshalb nicht geeignet, für den Abrechnungszeitraum 2025 einen geänderten Umlageschlüssel zu begründen.

Keine besondere Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht

Der Antragsteller hat auch keinen Anordnungsgrund, also die besondere Eilbedürftigkeit, glaubhaft gemacht. Insbesondere droht nach Einschätzung des Senats keine Obdachlosigkeit.

Der Senat hält eine Räumungsklage der Vermieterin gegen den Mieter für überwiegend unwahrscheinlich. Nach seiner Einschätzung verfolge sie mit großer Vehemenz finanzielle Interessen.

Dem Mieter sind bereits für die Zeit bis einschließlich 31.05.2027 monatlich 783,33 Euro für Unterkunft und Heizung bestandskräftig bewilligt worden. Davon entfallen 433,33 Euro auf Nebenkosten.

Ebenso unwahrscheinlich sei es, dass die Vermieterin kurzfristig einen Nachmieter findet, der neben der Grundmiete die Hälfte der Nebenkosten für das gesamte Haus mit 240 Quadratmetern übernimmt beziehungsweise eine Gesamtmiete von 783,33 Euro zahlt. Die Wohnung ist lediglich 50 Quadratmeter groß und befindet sich nach Angaben der Vermieterin in einem unsanierten Altbau mit älteren Fenstern.

Frage eines versuchten Betrugs bleibt offen

Ob das Vorgehen der Vermieterin und des Antragstellers im konkreten Fall einen versuchten Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch zulasten des Jobcenters darstellt, ließ der Senat offen. Dies werde gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren zu klären sein.

Quelle: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2026 – L 21 AS 1654/26 B ER.

Der Beitrag Grundsicherung: Vermieterin verlangt fast 3.000 Euro – Jobcenter muss vorerst nicht zahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Steuervorteil für das Auto – auch für Angehörige

Ihre Tochter erledigt mit Ihrem steuerbefreiten Auto den Einkauf, während Sie zu Hause bleiben? Das kann erlaubt sein. Bei einem wegen Schwerbehinderung steuerbegünstigten Fahrzeug müssen Sie nicht auf jeder Fahrt dabei sein. Entscheidend ist, ob die Fahrt Ihrer Fortbewegung oder Ihrer Haushaltsführung dient.

Ein eigener Wochenendausflug der Angehörigen fällt dagegen nicht darunter und kann die volle Kfz-Steuer für mindestens einen Monat auslösen.

Der Zweck der Fahrt entscheidet

§ 3a Absatz 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz erlaubt keine uneingeschränkte Nutzung als Familienauto. Die Vorschrift schließt Fahrten anderer Personen von der Vergünstigung aus, wenn sie keinen Zusammenhang mit der Fortbewegung oder Haushaltsführung der schwerbehinderten Person haben.

Umgekehrt setzt eine zulässige Besorgungsfahrt nicht voraus, dass die berechtigte Person selbst im Wagen sitzt.

Das gilt sowohl bei einer vollständigen Befreiung als auch bei einer Ermäßigung der Kfz-Steuer. Angehörige dürfen Sie beispielsweise zum Arzt bringen oder Lebensmittel für Ihren Haushalt besorgen. Die Verwandtschaft allein verschafft ihnen jedoch kein eigenes Nutzungsrecht im Rahmen der Steuervergünstigung.

Einen Überblick über die Voraussetzungen bietet der Beitrag zur Befreiung oder 50-prozentigen Ermäßigung bei der Kfz-Steuer.

Fiktives Beispiel: Greta bleibt zu Hause, Ramona kauft ein

Greta ist 56 Jahre alt, lebt in Duderstadt und hat Multiple Sklerose. Ihre Erkrankung beeinträchtigt ihre Gehfähigkeit erheblich. Für dieses fiktive Beispiel nehmen wir an, dass ihr das Merkzeichen aG zuerkannt wurde und das Hauptzollamt ihr auf sie zugelassenes Auto vollständig von der Kfz-Steuer befreit hat.

Die Diagnose Multiple Sklerose allein würde dafür nicht ausreichen.

Ihre Tochter Ramona, 29 Jahre, unterstützt sie im Alltag. An einem Tag, an dem Greta stark erschöpft ist, fährt Ramona mit Gretas Auto zum Supermarkt. Sie kauft Lebensmittel für die Mutter, holt deren Medikamente in der Apotheke ab und bringt alles zu ihr nach Hause.

Diese Fahrten dienen Gretas Haushaltsführung. Greta muss dafür nicht mitfahren.

Anders wäre es, wenn Ramona das Auto anschließend für einen Wochenendausflug mit einer Freundin ausleiht und Greta zu Hause bleibt. Dieser Ausflug dient Ramonas eigener Freizeitgestaltung. Dass sie ihrer Mutter regelmäßig hilft, macht daraus keine begünstigte Fahrt.

Für die steuerliche Entlastung zählt der konkrete Nutzungszweck.

Welche Fahrten sind begünstigt? Grundsätzlich begünstigte Nutzung Nutzung außerhalb der Vergünstigung Ramona fährt Greta zum Arzt und bringt sie anschließend nach Hause. Ramona fährt ohne Bezug zu Gretas Versorgung zu ihrem eigenen Arzttermin. Ramona besorgt Lebensmittel und Medikamente für Greta. Ramona nutzt das Auto ausschließlich für Einkäufe für ihren eigenen, getrennten Haushalt. Ramona holt Greta nach einem Besuch bei einer Freundin ab. Ramona fährt allein zu einer Freundin, um dort das Wochenende zu verbringen. Ramona fährt Greta zu einem gemeinsam geplanten Ausflug. Ramona leiht sich den Wagen für einen eigenen Urlaub ohne Greta.

Die begünstigte Fortbewegung beschränkt sich nicht auf Arztbesuche oder Therapien. Auch Gretas soziale Kontakte und Freizeit können Anlass einer Fahrt sein. Das Auto soll ihre Mobilität ermöglichen.

Welche weiteren Hilfen damit zusammenhängen, erläutert der Überblick zu Merkzeichen, Pflegegrad und Nachteilsausgleichen.

Ein Einkauf macht nicht jeden privaten Umweg zulässig

Schwieriger wird die Abgrenzung, wenn Angehörige mehrere Zwecke verbinden. Ein Einkauf für Greta ist kein Freibrief, das Auto danach beliebig privat zu nutzen. Ebenso wenig wird ein eigener Wochenendurlaub dadurch zur Haushaltsfahrt, dass Ramona auf dem Rückweg eine Packung Kaffee für ihre Mutter mitbringt.

Bei regelmäßig gemischten Fahrten sollten Sie den tatsächlichen Ablauf vorab dem zuständigen Hauptzollamt schildern: Wer fährt wohin, für wen und aus welchem Anlass?

Halten Sie bei strittigen Besorgungsfahrten Zweck und Datum fest und bewahren Sie geeignete Belege auf. Das hilft, den Zusammenhang mit Ihrem Haushalt nachvollziehbar zu machen.

Welche Merkzeichen ermöglichen die Steuervergünstigung?

Eine vollständige Kfz-Steuerbefreiung kommt regelmäßig bei den Merkzeichen H, Bl oder aG in Betracht. Bei G oder Gl ist unter den weiteren Voraussetzungen eine Ermäßigung um 50 Prozent möglich. Ein hoher Grad der Behinderung allein genügt nicht.

Die Unterschiede zwischen G und aG sind deshalb auch finanziell wichtig.

Bei der hälftigen Ermäßigung müssen Sie auf die unentgeltliche Beförderung mit Wertmarke verzichten. Prüfen Sie daher, ob Ihnen die Steuerersparnis oder die Nutzung des Nahverkehrs mit einer Wertmarke mehr bringt. Weitere Rechte erklärt der Beitrag über die Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen G.

Bei einer vollständigen Befreiung wegen aG, H oder Bl besteht dieses Wahlrecht zwischen Steuerermäßigung und Wertmarke nicht: Kfz-Steuerbefreiung und unentgeltliche Beförderung können nebeneinander möglich sein. Ob die Wertmarke selbst kostenfrei ist, richtet sich nach zusätzlichen Voraussetzungen.

Auch bei mehreren Merkzeichen im Ausweis müssen Sie die Bedingungen des jeweiligen Nachteilsausgleichs getrennt prüfen.

Das Auto muss auf die berechtigte Person zugelassen sein

Die Steuervergünstigung setzt voraus, dass das Fahrzeug auf die schwerbehinderte Person zugelassen ist. Im Beispiel ist Greta die Halterin. Wäre der Wagen auf Ramona zugelassen, könnte Ramona Gretas Steuerbefreiung nicht einfach für ihr eigenes Auto beanspruchen.

Die Vergünstigung steht der berechtigten Person nur für ein Fahrzeug zu.

Sie müssen die Entlastung beantragen, etwa über das Zoll-Portal oder mit dem Formular 3809 beim Hauptzollamt. Der Schwerbehindertenausweis mit den maßgeblichen Merkzeichen gehört zu den erforderlichen Nachweisen. Bei einem Fahrzeugwechsel ist ein neuer Antrag erforderlich.

Ein privater Ausflug kann mindestens einen Monat Steuer kosten

Eine zweckfremde Nutzung müssen Sie dem Hauptzollamt unverzüglich mitteilen. Dafür bietet das Zoll-Portal eine eigene Funktion. Bei einer nur vorübergehenden Nutzung außerhalb der begünstigten Zwecke entfällt die Vergünstigung für deren Dauer, mindestens jedoch für einen Monat.

Die Behörde setzt die volle Kfz-Steuer für diesen Zeitraum fest.

Für Greta bedeutet das: Nutzt Ramona den Wagen nur an einem Wochenende für ihren eigenen Ausflug, beschränkt sich die Steuerpflicht nicht auf diese beiden Tage. Steuerschuldnerin bleibt Greta als Halterin.

Die Behörde wendet sich wegen der Steuer also an sie, auch wenn ihre Tochter gefahren ist.

Eine einzelne vorübergehende zweckfremde Nutzung beendet die Vergünstigung nicht automatisch für immer. Fallen die Voraussetzungen dauerhaft weg, müssen Sie dagegen auch dies unverzüglich anzeigen.

Beachten Sie diese Nutzungsgrenzen ebenso wie die Voraussetzungen anderer Befreiungen und Vergünstigungen bei Schwerbehinderung.

Steuerbefreiung ersetzt keinen Parkausweis

Die Erlaubnis, für Greta einzukaufen, beantwortet nur die Frage der steuerbegünstigten Fahrzeugnutzung. Sie verschafft Ramona keine allgemeine Berechtigung, Behindertenparkplätze zu benutzen. Dafür gelten eigenständige Regeln und Nachweise.

Verwechseln Sie deshalb die Kfz-Steuerbefreiung nicht mit den Voraussetzungen für einen Schwerbehinderten-Parkausweis.

Auch blauer und orangefarbener Parkausweis eröffnen unterschiedliche Rechte. Klären Sie bei Fahrten durch Angehörige daher getrennt, ob die Fahrt steuerlich begünstigt ist und welche Parkerleichterungen tatsächlich genutzt werden dürfen.

FAQ: Angehörige am Steuer Muss ich bei einer Einkaufsfahrt dabei sein?

Nein. Besorgt eine andere Person mit Ihrem begünstigten Fahrzeug Dinge für Ihre Haushaltsführung, müssen Sie nicht mitfahren. Eine ausschließlich eigene Besorgung dieser Person fällt dagegen nicht darunter.

Dürfen nur Familienmitglieder das Auto fahren?

Nein. Entscheidend ist der Zusammenhang mit Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung, nicht die Verwandtschaft. Auch die Fahrt einer anderen unterstützenden Person kann begünstigt sein.

Reicht meine Zustimmung für einen privaten Ausflug meiner Tochter?

Nein. Ihre Zustimmung zur Nutzung ersetzt die steuerlichen Voraussetzungen nicht. Ein eigener Ausflug Ihrer Tochter ohne entsprechenden Zusammenhang bleibt zweckfremd und muss angezeigt werden.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen, Bundesportal: Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen
Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz – Vergünstigungen für schwerbehinderte Personen
Generalzolldirektion: Steuervergünstigung beantragen
Generalzolldirektion: Steuervergünstigung beenden
Generalzolldirektion: Zweckfremde Benutzung / zweckwidrige Verwendung mitteilen

Der Beitrag Schwerbehinderung: Steuervorteil für das Auto – auch für Angehörige erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Pflegegeld: Nicht jeder Betrag darf den Beitrag erhöhen

Wer ein Pflegekind aufnimmt, übernimmt Verantwortung weit über feste Betreuungszeiten hinaus. Umso belastender ist es, wenn die Krankenkasse die finanzielle Anerkennung dafür wie gewöhnliches Einkommen behandelt und höhere Beiträge verlangt.

Für Pflegefamilien gibt es dazu eine wichtige Klarstellung: Der Erziehungsbeitrag bei Vollzeitpflege ohne Erwerbsabsicht gehört grundsätzlich nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig gesetzlich Versicherter. Der GKV-Spitzenverband berücksichtigt das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. März 2025 inzwischen ausdrücklich in seinem Einnahmenkatalog vom 26. Mai 2026.

Eine Pflegemutter wehrte sich gegen höhere Beiträge

Die Klägerin betreute drei Geschwister mit einem fetalen Alkoholsyndrom (FAS) unterschiedlicher Ausprägung. Zusätzlich zum Geld für den Lebensunterhalt der Kinder erhielt sie monatlich 1.896 Euro für ihre Erziehungsleistung.

Ihre Krankenkasse berücksichtigte diesen Betrag bei der Beitragsberechnung. Das BSG gab der Frau recht und hob die Beitragsfestsetzung für den streitigen Zeitraum von April bis August 2017 auf, soweit sie über die Mindestbeiträge hinausging, Aktenzeichen B 12 KR 2/23 R.

Welches Pflegegeld ist gemeint?

Hier geht es um Leistungen für Pflegefamilien nach § 39 SGB VIII. Dieses Pflegegeld ist von dem Geld zu unterscheiden, das die Pflegeversicherung Menschen mit einem Pflegegrad zahlt.

Bei der Vollzeitpflege lebt das Kind in einer Pflegefamilie. Die laufenden Leistungen sollen seinen Unterhalt sichern und die Pflege- und Erziehungsleistung anerkennen.

Im Bescheid werden deshalb unterschiedliche Bestandteile ausgewiesen: Geld für den Sachaufwand, beispielsweise Ernährung und Kleidung, sowie der Erziehungsbeitrag. Schon diese Aufteilung ist wichtig, wenn eine Krankenkasse Nachweise über die Einnahmen verlangt.

Wie sich die Leistungen zusammensetzen, erläutert auch der Beitrag zum Pflegegeld für Pflegekinder. Die dort aufgeführten regionalen Beispielbeträge beziehen sich auf 2025.

Warum der Erziehungsbeitrag kein gewöhnlicher Arbeitslohn ist

Das BSG stellt auf den Zweck der Zahlung ab: Sie soll die übernommene Erziehungsleistung anerkennen und einen Anreiz bieten, ein Kind in die Familie aufzunehmen. Dass Pflegeeltern diesen Anteil nicht ausschließlich für bestimmte Anschaffungen ausgeben müssen, macht ihn noch nicht zu beitragspflichtigem Einkommen.

Der Schutz gilt allerdings nicht für jede berufsmäßige Betreuung. Wird die Erziehung als Erwerbstätigkeit betrieben und dafür eine echte Vergütung gezahlt, kann die Bewertung anders ausfallen.

Für die Abgrenzung kommt es auf die tatsächliche Ausgestaltung an, insbesondere auf das Verhältnis zwischen dem Aufwand und der Zahlung. Ein hoher Unterstützungsbedarf des Kindes allein macht aus familiärer Pflege noch keine gewinnorientierte Tätigkeit.

Was der GKV-Spitzenverband 2026 festhält

Der aktuelle Einnahmenkatalog führt unter den Leistungen für Kinder in Vollzeitpflege sowohl die Unterhaltspauschalen als auch die Beträge zur Anerkennung der Erziehungskosten als nicht beitragspflichtig auf. Beim Erziehungsbeitrag verweist er ausdrücklich auf das BSG-Urteil.

Damit handelt es sich nicht um eine erst angekündigte Entlastung. Pflegeeltern können sich bei einer Überprüfung ihrer Beiträge auf die Entscheidung und die veröffentlichte Bewertung des Spitzenverbands berufen.

Allerdings enthält der Katalog eine wichtige Unterscheidung: Erstattungen von Vorsorgeaufwendungen werden gesondert als beitragspflichtig aufgeführt. Deshalb sollte die Krankenkasse die einzelnen Zahlungen prüfen, statt den gesamten Überweisungsbetrag des Jugendamts einheitlich einzuordnen.

Keine Beiträge auf den Erziehungsbeitrag heißt nicht kostenlos versichert

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss unter Umständen weiterhin Mindestbeiträge zahlen. Die Beitragsfreiheit einer bestimmten Einnahme beseitigt diese Mindestbelastung nicht automatisch.

Auch andere Einnahmen können für die Berechnung relevant bleiben. Das betrifft beispielsweise Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen.

Eine Korrektur führt deshalb nicht bei jeder Pflegeperson zu derselben Ersparnis. Wer ohnehin nur den Mindestbeitrag zahlt, erhält durch das Herausnehmen des Erziehungsbeitrags möglicherweise keine weitere Senkung.

Was gilt für die Familienversicherung?

Bei der beitragsfreien Familienversicherung wird geprüft, ob das regelmäßige Gesamteinkommen innerhalb der gesetzlichen Grenze liegt. Dafür gilt ein anderer Einkommensbegriff als bei der Beitragsberechnung freiwilliger Mitglieder.

Das BSG weist darauf hin, dass der Erziehungsbeitrag bei nicht erwerbsmäßiger Vollzeitpflege regelmäßig nicht zur Überschreitung dieser Einkommensgrenze führt. Auch hier darf die Zahlung also nicht einfach wie ein zusätzlicher Arbeitsverdienst behandelt werden.

Die übrigen Voraussetzungen der Familienversicherung müssen dennoch erfüllt sein, beispielsweise für eine Mitversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner. Weitere Einkünfte oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit können einer Familienversicherung entgegenstehen.

Wer bislang wegen des Erziehungsbeitrags von einer Familienversicherung ausgeschlossen wurde, sollte daher eine erneute Prüfung verlangen. Daraus folgt aber keine automatische rückwirkende Aufnahme für jede Pflegeperson.

Welche Unterlagen die Krankenkasse braucht

Für die Prüfung ist der vollständige Bewilligungsbescheid über das Pflegegeld hilfreicher als ein Kontoauszug. Daraus sollten die Rechtsgrundlage und die Aufteilung in Unterhalt, Erziehungsbeitrag und mögliche weitere Erstattungen hervorgehen.

Hinzu kommen der Beitragsbescheid der Krankenkasse und gegebenenfalls Unterlagen zur Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses. Betroffene können schriftlich verlangen, dass die Kasse erläutert, welche Bestandteile sie berücksichtigt und weshalb.

Ist die Aufteilung unklar, kann der Pflegekinderdienst beziehungsweise das Jugendamt um eine entsprechende Bescheinigung gebeten werden. Pflegepersonen haben nach § 37a SGB VIII bereits vor der Aufnahme eines Kindes und während des Pflegeverhältnisses einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

Lassen sich bereits gezahlte Beiträge zurückholen?

Bei einem noch anfechtbaren Beitragsbescheid kommt ein Widerspruch in Betracht. Ist die Entscheidung bereits bestandskräftig, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X der passende Weg sein.

Die Vorschrift erfasst ausdrücklich auch Fälle, in denen Beiträge zu Unrecht erhoben wurden. Im Antrag sollten die betroffenen Bescheide und Zeiträume benannt sowie die Nichtberücksichtigung des Erziehungsbeitrags, eine Neuberechnung und die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge verlangt werden.

Eine Erstattung für sämtliche zurückliegenden Jahre ist damit nicht garantiert. Für Beitragserstattungen gelten eigene Voraussetzungen und grundsätzlich eine vierjährige Verjährungsfrist nach Ablauf des Kalenderjahres der Beitragszahlung; ein Erstattungsantrag kann die Verjährung hemmen.

Anerkennung darf nicht mit Erwerbseinkommen verwechselt werden

Pflegefamilien gestalten Alltag, geben Kindern Orientierung und begleiten ihre Entwicklung. Gerade bei zusätzlichem Förderbedarf gehören dazu auch Absprachen mit Schulen, Beratungsstellen und therapeutischen Angeboten.

Die finanzielle Anerkennung dieser Verantwortung sollte deshalb nicht allein nach der Höhe des Kontoeingangs beurteilt werden. Für betroffene Pflegeeltern lohnt sich jetzt ein Blick in den Beitragsbescheid: Steht dort der Erziehungsbeitrag als Einkommen, sollte die Krankenkasse erklären, wie das mit der BSG-Rechtsprechung und dem aktuellen Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands vereinbar ist.

Quellen: Bundessozialgericht, Urteil vom 25. März 2025 – B 12 KR 2/23 R; GKV-Spitzenverband, Einnahmenkatalog zur Beitragsbewertung nach § 240 SGB V vom 26. Mai 2026; Familienportal des Bundes zum Pflegegeld für Pflegefamilien; § 10 SGB V und § 240 SGB V, § 37a SGB VIII und § 39 SGB VIII, § 44 SGB X sowie § 26 SGB IV und § 27 SGB IV.

Der Beitrag Pflegegeld: Nicht jeder Betrag darf den Beitrag erhöhen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Pflegegeld: Neue geplante 42-Euro-Regelung soll nun kommen

Pflegehilfsmittel sollen nicht mehr extra bezahlt werden: Das bedeutet die geplante 42-Euro-Regel

Pflegebedürftige können derzeit für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und andere zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro im Monat erhalten. Nach dem Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz soll dieser eigenständige Anspruch jedoch entfallen.

Die Ausgaben müssten künftig aus dem neuen Entlastungsbudget bestritten werden, das zugleich das bisherige Pflegegeld ersetzen soll. Vor allem bei den Pflegegraden 2 und 3 könnte die angekündigte Erhöhung dadurch vollständig aufgezehrt werden.

Wichtig ist allerdings: Die Änderung ist noch nicht beschlossen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gilt der bisherige Anspruch unverändert weiter.

Was Pflegebedürftige derzeit bekommen

Nach geltendem Recht übernimmt die Pflegekasse die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 42 Euro im Monat. Dabei handelt es sich nicht um eine Geldleistung, die allen Pflegebedürftigen automatisch zusammen mit dem Pflegegeld überwiesen wird.

Erstattet werden tatsächlich benötigte Produkte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Häufig rechnen Apotheken oder andere Anbieter die gelieferten Pflegehilfsmittel unmittelbar mit der Pflegekasse ab.

Zu den erfassten Produkten gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mund-Nasen-Schutz und Einmal-Bettschutzeinlagen. Der Anspruch kann bei häuslicher Pflege grundsätzlich bereits ab Pflegegrad 1 bestehen.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass derzeit Kosten von bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen werden nach anderen Regeln behandelt und sind von der geplanten Änderung nicht in gleicher Weise betroffen.

Der eigenständige Anspruch soll gestrichen werden

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. Juni 2026 sieht eine weitreichende Neuordnung der ambulanten Pflegeleistungen vor. Das bisherige Pflegegeld soll durch ein sogenanntes Entlastungsbudget ersetzt werden.

Gleichzeitig soll § 40 Absatz 2 SGB XI gestrichen werden. In dieser Vorschrift ist bislang der eigenständige Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel geregelt.

Nach der Begründung des Ministeriums seien Produkte wie Desinfektionsmittel oder Mund-Nasen-Schutz auf dem allgemeinen Markt leicht erhältlich. Pflegebedürftige sollen sie deshalb künftig selbst aus dem Entlastungsbudget bezahlen.

Die bisherigen Ausgaben für die Pflegehilfsmittel sollen nach Darstellung des Ministeriums in die neuen Budgets eingerechnet werden. Ein zusätzlicher Anspruch über bis zu 42 Euro im Monat wäre dann jedoch nicht mehr vorhanden.

Das neue Entlastungsbudget soll das Pflegegeld ersetzen

Das geplante Entlastungsbudget ist nicht mit dem derzeitigen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu verwechseln. Es handelt sich um eine neue monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

Vorgesehen sind 386 Euro bei Pflegegrad 2 und 638 Euro bei Pflegegrad 3. Bei Pflegegrad 4 soll das Budget 889 Euro und bei Pflegegrad 5 insgesamt 1.079 Euro im Monat betragen.

Damit lägen die neuen Beträge zunächst über dem Pflegegeld des Jahres 2026. Die Steigerung beträgt bei den Pflegegraden 2 und 3 allerdings lediglich 39 Euro, während der bisherige zusätzliche Pflegehilfsmittelanspruch bis zu 42 Euro ausmacht.

Bei Pflegegrad 2 und 3 kann aus dem Plus ein Minus werden

Die folgende Berechnung zeigt die Folgen für Pflegegeldbezieher, die den bisherigen Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel vollständig ausschöpfen. Weitere Leistungen und individuelle Besonderheiten sind dabei nicht berücksichtigt.

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Pflegehilfsmittel bisher zusätzlich Bisheriger Gesamtwert Geplantes Entlastungsbudget Rechnerische Veränderung Pflegegrad 2 347 Euro bis zu 42 Euro bis zu 389 Euro 386 Euro bis zu 3 Euro weniger Pflegegrad 3 599 Euro bis zu 42 Euro bis zu 641 Euro 638 Euro bis zu 3 Euro weniger Pflegegrad 4 800 Euro bis zu 42 Euro bis zu 842 Euro 889 Euro bis zu 47 Euro mehr Pflegegrad 5 990 Euro bis zu 42 Euro bis zu 1.032 Euro 1.079 Euro bis zu 47 Euro mehr

Bei Pflegegrad 2 steigt die monatliche Geldleistung auf dem Papier von 347 auf 386 Euro. Werden davon weiterhin Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro gekauft, verbleiben rechnerisch 344 Euro für die übrige Organisation der Pflege.

Bei Pflegegrad 3 ergibt sich ein vergleichbares Bild. Nach Ausgaben von 42 Euro für Pflegehilfsmittel würden von den geplanten 638 Euro noch 596 Euro verbleiben und damit drei Euro weniger als das heutige Pflegegeld.

Bei den Pflegegraden 4 und 5 fällt die geplante Erhöhung mit jeweils 89 Euro höher aus. Nach Abzug von 42 Euro bliebe dort rechnerisch noch ein Plus von 47 Euro gegenüber dem heutigen Pflegegeld.

Diese Berechnung gilt nur für Haushalte, die den Anspruch von 42 Euro tatsächlich vollständig nutzen. Wer derzeit weniger ausgibt, hätte eine entsprechend andere finanzielle Veränderung.

Verbände warnen vor einer verdeckten Kürzung

Die Verbände wir pflegen und Pflegende Angehörige kritisieren in ihrer beim Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Stellungnahme, dass die Einbeziehung der Pflegehilfsmittel bei den Pflegegraden 2 und 3 die gesamte geplante Erhöhung verbrauche. Aus ihrer Sicht entstehen finanzielle Einbußen, weil Leistungen künftig aus einem gemeinsamen Betrag bezahlt werden müssten, für die heute eigene Ansprüche bestehen.

Die Verbände weisen außerdem darauf hin, dass auch bestimmte Ausgaben für eine selbst organisierte Ersatzpflege das Entlastungsbudget mindern könnten. Der finanzielle Spielraum für die laufende häusliche Pflege könnte dadurch noch geringer ausfallen.

Auch der Bundesverband Medizintechnologie wendet sich gegen die Streichung. Er befürchtet, dass notwendige Hygieneprodukte künftig mit Betreuung, Haushaltshilfe und anderen Pflegeausgaben um dieselben Mittel konkurrieren.

Pflegebedürftige mit einem knappen Budget könnten versucht sein, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel seltener zu kaufen. Der Verband warnt deshalb vor möglichen Nachteilen für den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege.

Nicht alle Pflegehilfsmittel wären betroffen

Die geplante Streichung bezieht sich auf Pflegehilfsmittel, die regelmäßig verbraucht und anschließend ersetzt werden müssen. Dazu zählen vor allem Hygiene- und Schutzprodukte.

Technische Pflegehilfsmittel sollen weiterhin nach § 40 SGB XI beansprucht werden können. Hierzu gehören beispielsweise Pflegebetten, Bettgalgen, Lagerungshilfen und Hausnotrufsysteme.

Auch ärztlich verordnete Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung sind davon zu unterscheiden. Rollstühle, Gehhilfen oder bestimmte Inkontinenzprodukte können je nach medizinischer Notwendigkeit in die Zuständigkeit der Krankenkasse fallen.

Die Reform ist noch kein geltendes Recht

Bei dem PNOG handelt es sich derzeit um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Der Bundestag hat über die Regelungen noch nicht abschließend entschieden.

Nach dem Entwurf sollen die meisten Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin kann der Inhalt im weiteren Verfahren verändert, abgeschwächt oder vollständig gestrichen werden.

Pflegebedürftige sollten ihren laufenden Anspruch daher nicht vorsorglich aufgeben. Die Pflegekassen müssen die Kosten für anerkannte Verbrauchsprodukte weiterhin bis zu 42 Euro monatlich übernehmen, solange die aktuelle Rechtslage gilt.

Was Pflegebedürftige jetzt beachten sollten

Wer den Pflegehilfsmittelanspruch bislang nicht nutzt, kann prüfen, ob ein entsprechender Bedarf besteht. Eine Bewilligung kann besonders bei regelmäßig benötigten Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen sinnvoll sein.

Bereits bestehende Liefer- und Abrechnungsvereinbarungen laufen zunächst weiter. Eine Pflegekasse darf die Leistung nicht allein mit dem Hinweis auf den Referentenentwurf einstellen.

Betroffene sollten Bescheide und Mitteilungen ihrer Pflegekasse sorgfältig aufbewahren. Erst wenn ein beschlossenes Gesetz neue Vorgaben enthält, können sich die Leistungsansprüche verbindlich ändern.

Fragen und Antworten zu den geplanten Änderungen 1. Werden die 42 Euro für Pflegehilfsmittel bereits gestrichen?

Nein. Der Anspruch besteht weiterhin, weil bislang nur ein Referentenentwurf vorliegt und noch kein beschlossenes Gesetz.

2. Wann könnte die Änderung in Kraft treten?

Nach dem aktuellen Entwurf soll der eigenständige Anspruch zum 1. Januar 2027 entfallen. Voraussetzung ist, dass das Gesetz mit dieser Regelung verabschiedet wird.

3. Werden die 42 Euro derzeit automatisch ausgezahlt?

Nein. Die Pflegekasse übernimmt nachgewiesene oder direkt abgerechnete Kosten für anerkannte Verbrauchsprodukte bis zu 42 Euro im Monat.

4. Welche Produkte wären von der Änderung betroffen?

Betroffen wären unter anderem Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz und Einmal-Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel werden gesondert behandelt.

5. Warum sind Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 besonders betroffen?

Das geplante Entlastungsbudget liegt dort nur 39 Euro über dem bisherigen Pflegegeld. Da der heutige zusätzliche Pflegehilfsmittelanspruch bis zu 42 Euro beträgt, kann die Erhöhung vollständig verloren gehen.

6. Was sollten Pflegebedürftige jetzt tun?

Sie können ihren bisherigen Anspruch weiterhin beantragen und nutzen. Eine Pflegekasse darf eine geltende Leistung nicht wegen einer lediglich geplanten Gesetzesänderung verweigern.

Der Beitrag Pflegegeld: Neue geplante 42-Euro-Regelung soll nun kommen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Genau so und nicht anders: USA verhängen umfassende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof

Außenminister Marco Rubio gab gestern bekannt, dass die USA den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) als Institution mit umfassenden Blockadesanktionen belegen. Diese von den üblichen Anti-Trump-Empörungsmedien als Eskalation aufgefasste Maßnahme ist die überfällige und nur folgerichtige Reaktion auf sowohl bereits laufende als auch potenziell drohende Verfahren, die US-Staatsbürger und Militärangehörige sowie Verbündete wie Israel betreffen oder betreffen […]

<p>The post Genau so und nicht anders: USA verhängen umfassende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker