«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Sammlung von Newsfeeds
„Christliches Abendland“: Kampf- oder Ausfluchtsbegriff?
Wenn deutsche Bischöfe vor der „Konzeption eines christlichen Abendlands“ als “politischem Kampfbegriff” warnen, klingt das zunächst wie eine Selbstverständlichkeit: Religion soll nicht zur Waffe werden, christliche Symbolik nicht zur Ausgrenzung. Genau so begründet es die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) in ihrem Zwischenruf „Europa, zeig dich selbstbewusst!“ – Europa sei Friedens-, Freiheits- und Demokratieprojekt, und der Begriff […]
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Meeting with Head of the Chechen Republic Ramzan Kadyrov
Vladimir Putin held a working meeting with Head of the Chechen Republic Ramzan Kadyrov at the Kremlin.
Die „Energiewende“ ist ein perverses System der Selbstausplünderung – zum maximalen Schaden Deutschlands
Am vergangenen Wochenende offenbarte sich der ganze surreale Nonsens der deutschen “Energiewende” wieder einmal besonders drastisch: Da wegen des sommerlichen Wetters lange die Sonne schien, wurde nah wieder exorbitant mehr Strom produziert, als in Deutschland verbraucht wird. Wie üblich (und von der Politik wissentlich in Kauf genommen) führte auch hier wieder das Fehlen von auch […]
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AI Act: Trilog-Verhandlungen über gelockerte KI-Regeln gescheitert
Die EU will unter hohem Zeitdruck ihre Regeln für Künstliche Intelligenz aufweichen. Nun sind eigentlich abschließende Verhandlungen gescheitert. Alle Beteiligten machen sich gegenseitig Vorwürfe, am Ende könnten Regeln zum besseren Schutz vor KI-generierten Nacktbildern unter die Räder geraten.
Dem "Digitalen Omnibus" geht's nicht gut. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Arno RyserDie EU-Institutionen können sich weiter nicht auf eine abgeschwächte Fassung der KI-Verordnung einigen. Medienberichten zufolge sind gut zwölfstündige Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am Dienstag gescheitert.
Ein zentraler Streitpunkt war offenbar eine vorgeschlagene Ausnahme für risikoreiche KI-Systeme in der Industrie, wie Table Media [€] berichtet. Das Parlament hatte demzufolge vorgeschlagen, die sektorspezifischen Regelungen zu ändern: Industriemaschinen sollten demnach aus der Hochrisiko‑Kategorie herausfallen. Entscheidend für eine Einstufung als Hochrisiko sollte stattdessen die tatsächliche Sicherheitsfunktion der KI werden. Rat und Parlament sind sich in dieser Frage jedoch uneins.
Gestritten wurde dem Bericht zufolge zudem über ein Verbot sogenannte „Nudifier“-Anwendungen. Das sind generative KI‑Systeme, die Menschen auf Foto- oder Videomaterial entkleiden können. Das Parlament möchte nicht‑einvernehmliche intime Inhalte verhindern, es konnte jedoch keine Einigung darüber erzielt werden, welche Körperteile darunterfallen.
Das kritisiert unter anderem Eva Lejla Podgoršek, Senior Policy Managerin bei AlgorithmWatch. Es sei wichtig, „dass die wenigen guten Vorschläge nicht unter die Räder geraten.“ Das geplante Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes ermöglichen, sei ein wichtiger Baustein, um Betroffene wirksam zu schützen.
Wenn drei sich streiten, freut sich niemandDie Anpassungen der bereits im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung sollen im Rahmen des sogenannten Digitalen Omnibus erfolgen. Mit dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetzespaket sollen Vorschriften im digitalen Sektor vereinfacht werden, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen und Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Paket ist jedoch umstritten. Es enthält auch Lockerungen der Datenschutzgrundverordnung, etwa beim Training von KI mit personenbezogenen Daten oder einer Neudefinition personenbezogener Daten.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium. Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende. Jetzt spendenWährend die Verhandlungen über den Daten-Omnibus sich offenbar länger hinziehen, machten die Beratungen über den KI-Omnibus schnell Fortschritte. Die Zeit drängt: Zentrale Pflichten des AI Acts für besonders risikoreiche KI-Systeme werden ab dem 2. August 2026 wirksam. Diese Fristen sollen mit dem Omnibus aufgeschoben werden. Gestern sind die finalen Verhandlungen allerdings bereits zum zweiten Mal geplatzt.
Laut Table Briefings sieht die zypriotische Ratspräsidentschaft keine Schuld bei sich: „Wir sind mit einer sehr konstruktiven Haltung in die heutige Sitzung gegangen und haben konkrete Vorschläge zur Lösungsfindung unterbreitet“. Man habe während der Verhandlungen ein hohes Maß an Flexibilität gezeigt, aber keine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielen können. Das Ziel der Vereinfachung werde jedoch weiterhin verfolgt.
Stimmen aus dem Parlament sehen dies anders. Es sei „inakzeptabel, dass die Ratspräsidentschaft nicht bereit war, einen substanziellen Kompromiss zu machen, um die Überregulierung von KI zu beenden“, sagte die Europaabgeordnete Svenja Hahn (FDP). Michael McNamara (parteilos), Verhandlungsführer für das EU-Parlament, räumte in einem Interview mit Tech Policy Press jedoch selbst ein, dass die vorgeschlagene Verlagerung in sektorale Gesetze „eher zu Deregulierung als zu einer Vereinfachung führen könnte“.
Schwere Vorwürfe kommen von den Grünen im EU-Parlament, insbesondere gegenüber deutschen Konservativen, wie Euractiv berichtet. Sie werfen der Europäischen Volkspartei vor, das Omnibus-Gesetz bewusst zu verzögern und dabei auch die Hilfe von rechtsextremen Parteien im Parlament in Anspruch zu nehmen. Merz wolle noch weitergehende Lockerungen der KI-Regeln, als sie derzeit verhandelt würden. Das wiederholte Scheitern lassen der Verhandlungen sei ein Schachzug, um Zeit zu gewinnen und so die Positionen der EU-Mitgliedstaaten zu beeinflussen.
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Commentary by Aide to the President of Russia Yury Ushakov following Vladimir Putin’s telephone conversation with President of the United States Donald Trump
Aide to the President of Russia Yury Ushakov: Colleagues, good evening.
President Vladimir Putin held another telephone conversation with President of the United States Donald Trump. The call lasted for more than an hour and a half. The exchange between the two presidents was conducted in a friendly manner and was frank and businesslike.
Understandably, Vladimir Putin began by expressing his sympathy and support for the President of the United States in connection with the assassination attempt against him on April 25 at the Washington Hilton hotel. Fortunately, neither Donald Trump himself, nor his spouse, nor any members of his entourage were harmed. The secret service was quick to neutralise the assailant. The Russian leader strongly condemned this crime and stressed, in particular, that politically motivated violence was unacceptable in any forms and manifestations.
It was also mentioned during the conversation that this dangerous incident occurred on the eve of the US First Lady’s birthday on April 26. President Vladimir Putin asked to convey his best wishes and noted her contribution to efforts aimed at facilitating the reunification of Russian and Ukrainian children with their families.
When discussing the international agenda, the presidents focused on the developments surrounding Iran and the Persian Gulf.
Vladimir Putin believes that Donald Trump was right to extend the ceasefire for Iran. This, he believes, will give negotiations a further chance and help stabilise the overall situation.
At the same time, the President of Russia pointed out that if the United States and Israel resume military action, this would inevitably lead to extremely adverse consequences not only for Iran and its neighbours, but for the entire international community. He stressed that a ground operation on Iranian territory would be particularly unacceptable and dangerous.
Russia remains firmly committed to facilitating diplomatic efforts aimed at achieving a peaceful resolution of this crisis, and has put forward several proposals to help address differences over the Iranian nuclear programme. To this end, active contacts with Iranian representatives, leaders of the Gulf countries, as well as with Israel, and, naturally, the negotiating team of the United States will continue.
Donald Trump outlined his assessment of the outcome of the concluded phase of the armed confrontation, as well as his views on the current difficult situation facing Iran and its leadership.
Regarding a settlement in Ukraine, the US President emphasised the importance of an early cessation of hostilities and his readiness to do everything in his power to facilitate this. His authorised representatives will continue contacts with both Moscow and Kiev. Donald Trump said he believes that an agreement that would bring the conflict in Ukraine to an end is close.
Replying to a question from Trump, Vladimir Putin described the current situation along the line of contact, where Russian forces retain the strategic initiative and are pushing back the opposing side. It was also noted that since the beginning of 2025, Russia has handed over more than 20,000 bodies of fallen Ukrainian servicemen, while Ukraine has returned just over 500 bodies of Russian servicemen.
Both Vladimir Putin and Donald Trump expressed broadly similar views on the behaviour of the Kiev regime led by Zelensky, which, incited and supported by Europeans, is pursuing a course aimed at prolonging the conflict.
The Russian leader stated plainly that Kiev is resorting to overtly terrorist methods, targeting exclusively civilian facilities on Russian territory.
The President of Russia reaffirmed that the goals of the special military operation will be achieved in any event. At the same time, he noted that this outcome would preferably be reached through negotiations, for which Zelensky must respond constructively to the proposals that have been put forward repeatedly, including by the US side.
It is notable that Donald Trump expressed a positive view on the Easter ceasefire recently declared by Russia. In this connection, Vladimir Putin informed his American counterpart of Russia’s readiness to declare a ceasefire for the period of the Victory Day celebrations. President Trump actively supported this initiative, noting that the holiday marks the shared victory over Nazism in World War II.
When discussing Russian-US relations, both leaders pointed to the great potential for mutually beneficial cooperation in the economic and energy spheres. The presidents stated that their representatives are already engaged in substantive discussions on a number of large-scale economic projects.
The presidents agreed to maintain contacts going forward, both directly and at the level of their aides and representatives.
They concluded the conversation on a warm note, wishing each other all the best.
Question: On whose initiative was the telephone conversation held?
Yury Ushakov: I would like to note that it was initiated by the Russian side, by the President of Russia.
Thank you.
Einzelzimmer im Pflegeheim muss jetzt die Regel sein – OLG Urteil
Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müssen im Land Brandenburg grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden. Denn nach der brandenburgischen Strukturqualitätsverordnung dient das darin festgelegte Einzelzimmergebot „dem Schutz der Privat- und Intimsphäre gerade von hilfebedürftigen älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen im alltäglichen Leben in Heimen“, stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem am Mittwoch, 29. April 2026, verkündeten Urteil klar (Az.: OVG 6 B 12/25). Nur wenn fachliche Gründe einem Einzelzimmer entgegenstehen, etwa bei einem Wunsch nach gemeinsamem Wohnen oder einer drohenden Isolation, könnten ausnahmsweise auch Zimmer mit zwei Personen belegt werden, so die Berliner Richter.
Der konkrete FallOVG Berlin: Brandenburgische Regelung dient Schutz der Privatsphäre
Die Klägerin betreibt seit November 1995 im Raum Cottbus einen „Senioren-Wohnpark“. Die Einrichtung verfügt über 117 Pflegeplätze, aufgeteilt auf 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer. Doch ob die Belegung der Doppelzimmer mit zwei Personen seit der 2010 erlassenen Strukturqualitätsverordnung zulässig ist, da hatte die Heimbetreiberin Zweifel.
Denn die auf Grundlage des Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetzes erlassene Verordnung sieht vor, dass das „unmittelbare Wohnumfeld“ grundsätzlich einer Bewohnerin und einem Bewohner zur Verfügung stehen muss. „Die Nutzung durch mehr als zwei Personen ist unzulässig“.
Die Heimbetreiberin beantragte daher beim brandenburgischen Landesamt für Soziales und Versorgung die Feststellung, dass ihr Pflegebetrieb mit allen Doppelzimmern die Anforderung der Verordnung erfüllen. Das Landesamt lehnte dies jedoch ab.
OVG Berlin: Brandenburgische Regelung dient Schutz der PrivatsphäreSowohl das Verwaltungsgericht Cottbus als nun auch das OVG urteilten, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden müssen. Der damit verbundene Eingriff in die Grundrechte der Heimbetreiber sei „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, betonten die Berliner Richter.
Denn das Einzelzimmergebot diene dem Schutz der Privat- und Intimsphäre der hilfebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner und damit einem „legitimen Zweck“. Nur aus fachlichen Gründen könnten ausnahmsweise auch zwei Bewohner in einem Zimmer untergebracht werden. Das sei etwa bei einem Wunsch nach gemeinsamen Wohnen oder einer drohenden Isolation der Fall.
Auf mögliche rechtliche oder wirtschaftliche Umsetzungsschwierigkeiten der Verordnung aufseiten der Heimbetreiber habe das Land zudem mit angemessenen Übergangsregelungen reagiert, so das OVG. fle
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Auf den Punkt: Wandern geht auch mit Datenschutz.
Liebe Leser*innen, wer sich in der Natur verlieren will, wird dennoch geortet. Zahlreiche Navigations- und Wanderapps sammeln persönliche Daten. Und sie setzen auf Premium-Abos. Meine Kollegin Anna stellt Alternativen vor, die weder datenhungrig sind noch in die Irre führen. Dass gescheiterte Start-ups angehäufte Nutzungsdaten gerne mal fürs KI-Training verscherbeln, könnt ihr in unserem Ticker nachlesen. […]
Liebe Leser*innen,
wer sich in der Natur verlieren will, wird dennoch geortet. Zahlreiche Navigations- und Wanderapps sammeln persönliche Daten. Und sie setzen auf Premium-Abos. Meine Kollegin Anna stellt Alternativen vor, die weder datenhungrig sind noch in die Irre führen.
Dass gescheiterte Start-ups angehäufte Nutzungsdaten gerne mal fürs KI-Training verscherbeln, könnt ihr in unserem Ticker nachlesen.
Genießt das Summen und Brummen
Daniel
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Fehlgeleitete „Die Welt reparieren“–Klimaphilanthropie
Die Familie Bronfman baute die Seagram Company zu einem überaus erfolgreichen kanadischen Immobilien-, Getränke- und Unterhaltungskonzern aus. Nach dem Verkauf von Seagram an Vivendi im Jahr 2000 verstärkte sie ihr Engagement für Birthright Israel und andere jüdische Wohltätigkeitsorganisationen.
Wie sein Vater ist Stephen Bronfman seit langem in der Politik der Liberalen Partei Kanadas aktiv. Vor kurzem gründete er den Jewish Climate Trust, veröffentlichte den „Jewish Guide to Climate Philanthropy“ und erläuterte, warum er glaubt, dass „Klimaschutz die nächste große jüdische Verantwortung ist“.
Er ist der Ansicht, dass der Klimawandel die „entscheidende Herausforderung unserer Generation“ und die „nächste große jüdische Verantwortung“ ist, und präsentiert seinen Leitfaden als Zusammenfassung der „Klimarisiken“, denen die Menschheit und der Planet ausgesetzt sind – sowie als „klaren, strategischen Fahrplan“, der Spendern dabei helfen soll, zu entscheiden, wie sie zur Beendigung der „Krise“ beitragen können.
Herr Bronfman möchte „das, was wir als wichtig erachten“, mit „der Art und Weise, wie wir Ressourcen einsetzen“, in Einklang bringen. Leider wird es sich dabei nicht nur um die Ressourcen seiner Familie und die anderer Spender handeln, die er gewinnen kann. Millionen anderer Kanadier und Milliarden Menschen weltweit könnten gezwungen sein, die Kosten in Höhe von Billionen Dollar sowie den Verlust persönlicher Freiheiten und des Lebensstandards zu tragen, die jedes Streben nach „Netto-Null“-Emissionen von Kohlendioxid und Treibhausgasen unweigerlich mit sich bringen wird.
Mein Interesse am Klimawandel begann während meines Geologiestudiums an der Universität, als ich mich mit Plattentektonik und pleistozänen Gletschern beschäftigte. Es verstärkte sich mit dem Earth Summit der Vereinten Nationen 1992 und den darauf folgenden Bemühungen, moderne Klima- und Wetterveränderungen auf menschliche Ursachen zurückzuführen, insbesondere auf die Nutzung fossiler Brennstoffe und landwirtschaftliche Methoden.
Eine Kalksteinplatte auf meinem Schreibtisch stammt aus der Niagara-Formation und erinnert an das Silur vor 430 Millionen Jahren, als Korallenriffe das Gebiet bedeckten, das später zu meiner Heimat in Wisconsin wurde. Die Streifen auf ihrer Oberfläche stammen von den letzten einer Reihe kilometerhoher Gletscher, die zwischen den warmen Zwischeneiszeiten weite Teile Nordamerikas, Europas und Asiens abgeschliffen und zermalmt haben.
Der Gletscher des Pleistozäns entzog den Ozeanen so viel Wasser, dass der Meeresspiegel seit Beginn des Tauwetters vor 12.000 Jahren um 120 Meter gestiegen ist.
Das waren echte Klimaveränderungen, die weitaus bedeutender waren als die Erwärmung um 1 bis 2 Grad, welche die Erde seit dem Ende der Kleinen Eiszeit um 1850 erlebt hat, also zu Beginn des modernen Industriezeitalters.
Dieser Zufall macht es einfacher (aber falsch), lokale, regionale und globale Temperaturanstiege, extreme Wetterereignisse, Dürren und den Anstieg des Meeresspiegels nicht komplexen und mächtigen Naturkräften zuzuschreiben, die im Laufe der Geschichte Klima- und Wetterschwankungen verursacht haben, sondern fossilen Brennstoffen, die nach wie vor 80 % der gesamten Energie in den USA und weltweit sowie 100 % unserer petrochemischen Rohstoffe liefern.
Mr. Bronfman und ich teilen den Glauben an grundlegende jüdische Moralprinzipien, z. B. Tikkun Olam, das Gebot, die Welt für diese und künftige Generationen zu bewahren, zu schützen und zu heilen. Das Verbot, Lebensmittel, Wasser, Energie und andere Ressourcen zu verschwenden oder Güter oder Lebensräume unnötig zu zerstören, und somit die Nachhaltigkeit als Leitprinzip. Der Glaube, dass die Rettung eines einzigen Lebens die Rettung der ganzen Welt bedeutet.
Unsere Verpflichtung, Gutes zu tun, die Wissenschaft voranzubringen, Wissen zu teilen und zum Gedeihen der Menschheit beizutragen. Die These, dass wir nicht verpflichtet sind, diese Aufgabe zu erfüllen, aber auch nicht die Freiheit haben, sie aufzugeben.
Ich stimme jedoch vielen Aussagen nicht zu, die er als Fakten präsentiert – und auch nicht den Strategien, die er als Lösungen für Klima- und Wetterherausforderungen vorschlägt, die weder beispiellos noch katastrophal sind.
Zu viele Wissenschaftler widersprechen seinen „wichtigsten Erkenntnissen“, als dass man von einem „wissenschaftlichen Konsens“ sprechen könnte. Darüber hinaus funktioniert Wissenschaft dadurch, dass Hypothesen überprüft und widerlegt werden – nicht durch Konsens. Motto: „Wenn es Konsens ist, ist es keine Wissenschaft. Wenn es Wissenschaft ist, ist es kein Konsens.“
Würde Herr Bronfman sich mit Wissenschaftlern und anderen Experten treffen, die regelmäßig aus einer Perspektive des „Klimarealismus‚“ online, in Fachzeitschriften und auf Klimakonferenzen sprechen und veröffentlichen, würde er Beweise und Analysen entdecken, die sich stark von dem unterscheiden, was er gewohnt ist zu hören. Um nur einige Beispiele zu nennen:
Der „menschliche Einfluss“ hat die Erde nicht in einem Tempo erwärmt, das „in den letzten 2.000 Jahren beispiellos“ ist. Während der römischen (280 v. Chr. bis 400 n. Chr.) und der mittelalterlichen (950–1350) Warmzeit war es wärmer als heute. Die Kleine Eiszeit (1350–1850) brachte Gletscher, Ernteausfälle und Hungersnöte nach Europa und in andere Regionen.
Die Temperaturen nach der Kleinen Eiszeit steigen derzeit nur minimal, was auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist, und werden in erster Linie durch die Sonne und andere natürliche Kräfte gesteuert, darunter Tiefseevulkane und hydrothermale das Meerwasser erwärmende Quellen.
Weder Hurrikane noch Tornados nehmen an Häufigkeit oder Intensität zu. Der Meeresspiegel steigt nur um 20 bis 23 Zentimeter pro Jahrhundert, auch wenn dies durch Bodensenkungen stellenweise größer erscheinen mag.
Das im Pariser Klimaabkommen festgelegte „Ziel“, die Erwärmung nach der Kleinen Eiszeit bzw. seit Beginn des Industriezeitalters auf unter 2,0 Grad Celsius zu begrenzen, ist willkürlich und unerreichbar. Die Naturkräfte werden weiterhin den Ausschlag geben. Die Entwicklungsländer werden noch jahrzehntelang Öl, Gas und Kohle nutzen, um ihre Bevölkerung aus Elend, Krankheit und vorzeitigem Tod zu befreien, denn Wind- und Solarenergie reichen nicht aus, um die moderne Zivilisation mit Strom zu versorgen.
Das sind eine Milliarde gerettete Menschenleben, nicht nur eines.
Zudem emittieren China und Indien mittlerweile weit mehr Kohlendioxid als Kanada, die Vereinigten Staaten, Israel und Europa zusammen. Selbst wenn diese vier Länder eine „Netto-Null“-Bilanz zwischen Emissionen und Absorption erreichen würden – unter verheerenden Kosten für ihre Wirtschaft, Arbeitsplätze und ihren Lebensstandard –, würde dies global keinen Unterschied machen.
Zudem tragen steigende CO₂-Werte aus Kraftwerken, Fabriken, Öfen und Fahrzeugen dazu bei, dass Getreide und andere Pflanzen schneller, besser und mit weniger Wasser wachsen, wodurch trockene Gebiete grün werden. In Kombination mit modernen landwirtschaftlichen Praktiken sorgen sie in vielen Ländern für Rekorderträge bei den Ernten.
Erdöl, Erdgas und Kohle sind nach wie vor unverzichtbar für die weltweite Energieversorgung und Stromerzeugung. Sie bilden die Grundlage für Kraftstoffe und Düngemittel in der Landwirtschaft, um die Ernährungssicherheit zu verbessern; für stabilere Häuser und Frühwarnsysteme vor Unwettern und anderen Gefahren; sowie für lebensrettende Kleidung und Wärme bei eisiger Kälte. Die Zahl der weltweiten Todesfälle aufgrund von Kälte ist seit 1900 drastisch gesunken; Kälte fordert 20-mal mehr Todesopfer als Hitze, und Klimaanlagen reduzieren die Zahl der hitzebedingten Todesfälle erheblich.
Die größte Bedrohung für die Artenvielfalt ist nicht der Klimawandel, sondern die Wind- und Solarenergie sowie der beispiellose Umfang an Bergbau, der für den Bau dieser Anlagen sowie der dazugehörigen Batterien und Kraftwerke erforderlich ist. Das Mammoth-Solarprojekt in Indiana wird fast 50 km² Ackerland und Lebensraum für Wildtiere mit Solarmodulen bedecken, und das SunZia-Windprojekt in New Mexico wird sich über 2400 km² Wüsten- und Berggebiet erstrecken (das entspricht der Hälfte der Fläche von Delaware).
Windradflügel töten unzählige Adler, Falken, andere Vögel und Fledermäuse. Welche Zahlen die Befürworter von Wind- und Solarenergie auch immer über erzeugte Megawatt oder die von diesen Anlagen versorgten Haushalte vorlegen mögen – sie müssen um 60 bis 75 % reduziert werden, um den Anteil des Jahres zu ermitteln, in dem tatsächlich Strom erzeugt wird.
Deshalb muss jedes MW durch Kohle- oder Gasgeneratoren gedoppelt werden … oder durch Netzspeicherbatterien, welche die unangenehme Angewohnheit haben, zu tobenden chemischen Infernos werden zu können, die fast unmöglich zu löschen sind. Wind- und Solarenergie sind schlichtweg weder sauber, erneuerbar, nachhaltig noch bezahlbar.
Waldbrände sind das Ergebnis grober Misswirtschaft, insbesondere dadurch, dass Bäume und Gestrüpp ungehindert wachsen gelassen und abgestorbene Bäume nicht entfernt werden, die nur darauf warten, vom nächsten Blitzschlag, einem unachtsamen Camper oder einem Brandstifter getroffen zu werden – nicht durch den Klimawandel.
Wir müssen den hippokratischen Eid auf unsere Klima- und Energiepolitik anwenden. Zuallererst: Richte keinen Schaden an!
Stelle die richtige Diagnose und verschreibe die richtige Behandlung! Setze keine schädlichen Lösungen für übertriebene Probleme um, an die wir uns viel leichter anpassen können als unsere technologisch weit weniger fortgeschrittenen Vorfahren!
Link: https://www.cfact.org/2026/04/23/misguided-repair-the-world-climate-philanthropy/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Fehlgeleitete „Die Welt reparieren“–Klimaphilanthropie erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Supreme Court Eviscerates Last Remnants of Voting Rights Act, Opening Door ti Jim Crow Gerrymandering in Red States
Today, the Supreme Court issued a decision striking down a congressional map in Louisiana with a second majority-Black district. This decision guts Section 2 of the Voting Rights Act and turns the 14th and 15th Amendments against Black Americans.
Stand Up America’s Managing Director of Policy and Political Affairs, Brett Edkins, issued the following statement:
“This is a tragic day for the freedom to vote and representative democracy. The Supreme Court just eviscerated the last remnants of the Voting Rights Act of 1965 and opened the door to even more extreme gerrymandering that will try to drown out the voices of Black and brown voters, particularly in the South.
“The Court’s decision will escalate the arms race of partisan gerrymanders across the country and could lead to Republican-controlled states redrawing election maps to add an additional 19 GOP House seats. This partisan Court has handed a major election-year gift to Donald Trump and congressional Republicans who are trying to cling to power despite their growing unpopularity with voters.
“It’s time for Congress to act as a check on this rogue Court through major reforms, including term limits, an enforceable code of ethics, and adding more justices who will defend our fundamental freedoms once Trump leaves office.”
Since 2021, Stand Up America has been at the forefront of the fight for Supreme Court reform, mobilizing its members to take nearly one million actions in support of Supreme Court term limits, expansion, and a binding code of ethics. In 2025 and 2026, Stand Up America has been deeply engaged in efforts to oppose the White House’s mid-decade redistricting scheme, driving nearly 33,000 constituent calls, emails, and letters to state lawmakers in Indiana, Texas, Kansas, Nebraska, Missouri, Utah, and Florida. Stand Up America members have also made hundreds of thousands of constituent calls and emails in support of federal voting rights legislation.
Donald Trump als Symptom
Ungarn: Wahlsieger Magyar will von der EU blockierte Milliardenzahlungen loseisen
Krankengeld: Wohngeldstellen rechnen Krankengeld regelmäßig falsch an
Wer aus einem Vollzeitjob ins Krankengeld rutscht, verliert ab der siebten Woche 30 Prozent seines Bruttogehalts: Bei einem Brutto von 3.500 Euro bleiben rund 2.450 Euro. Das macht den Wohngeldanspruch oft erst auf. Doch hier liegt eine teure Falle, die seit dem 10. Februar 2026 noch deutlicher zu Tage tritt: Krankengeld zählt voll als Einkommen für das Wohngeld, doch die Pauschalabzüge fallen für Krankengeldbezieher deutlich geringer aus als für Vollzeit-Beschäftigte.
Wer den Erhöhungsantrag nicht rechtzeitig stellt, verschenkt jeden Monat bares Geld — denn rückwirkend wird hier nichts gezahlt.
Krankengeld als Einkommen beim Wohngeld — die GrundregelKrankengeld nach dem SGB V wird zwar steuerfrei ausgezahlt, doch wohngeldrechtlich gilt es als Einkommen. Lohn- und Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Wohngeldgesetz voll als Jahreseinkommen anzusetzen.
Das bedeutet: Jeder Euro Krankengeld fließt in die Wohngeldberechnung ein. Im Antrag wird das Bruttokrankengeld angegeben — der Betrag vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Das Krankengeld selbst beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Im Jahr 2026 liegt die Höchstgrenze bei 135,63 Euro pro Tag, also rund 4.069 Euro brutto im Monat.
Diese Obergrenze greift bei Bruttogehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. Wer darunter verdient hat, bekommt schlicht 70 Prozent seines bisherigen Bruttos. Genau diese Lücke zum bisherigen Einkommen löst den Wohngeldanspruch oft erst aus.
Neue 10-Prozent-Schwelle für den Erhöhungsantrag seit Februar 2026Bis zum 9. Februar 2026 musste das wohngeldanrechenbare Einkommen um mehr als 15 Prozent sinken, damit ein Erhöhungsantrag nach § 27 WoGG überhaupt erfolgreich sein konnte. Seit dem 10. Februar 2026 reicht ein Rückgang um mehr als 10 Prozent — eine Schwelle, die für Krankengeldbezieher praktisch immer überschritten wird, sobald die Lohnfortzahlung endet.
Diese Absenkung kam über einen Umweg ins Wohngeldgesetz. Das Standortfördergesetz vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33), eigentlich gedacht für die Förderung privater Investitionen und den Bürokratieabbau, änderte in seinem Artikel 62 auch das Wohngeldrecht.
In der Praxis ist es eine spürbare Verbesserung für Niedrigverdiener und für Menschen, die unverschuldet ins Krankengeld rutschen. Wer das nicht weiß, lässt jeden Monat dreistellige Eurobeträge liegen.
Die 10-Prozent-Schwelle gilt nur für den Erhöhungsantrag des Bürgers. Das Amtsverfahren bei Wohngeldkürzungen oder Rückforderungen bleibt bei 15 Prozent. Auch die Mitteilungspflicht bei Einkommenserhöhungen greift weiterhin erst ab 15 Prozent. Diese Asymmetrie wirkt zugunsten der Wohngeldbezieher: Mehr Wohngeld zu bekommen wird einfacher, das Risiko von Rückforderungen bleibt unverändert.
Die Pauschalabzug-Falle: Warum Krankengeldbezieher schlechter dastehenBei der Wohngeldberechnung werden vom Bruttoeinkommen pauschale Abzüge nach § 16 WoGG abgesetzt — jeweils 10 Prozent für Steuern, jeweils 10 Prozent für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und jeweils 10 Prozent für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bekommt damit in der Regel 30 Prozent Pauschalabzug. Die Logik dahinter: Das Bruttogehalt steht nicht in voller Höhe verfügbar, also wird ein Teil pauschal abgezogen.
Bei Krankengeldempfängern funktioniert dieser Mechanismus aber nicht symmetrisch. Der Pauschalabzug für die Kranken- und Pflegeversicherung wird nach der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift nur gewährt, wenn kumulativ Pflichtbeiträge zu beiden Versicherungen geleistet werden.
Beim Krankengeldbezug ist die versicherte Person in der Krankenversicherung beitragsfrei — die Krankenkasse übernimmt den Beitrag selbst. Lediglich die Beiträge zur Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden vom Krankengeld einbehalten.
Folge: Der 10-Prozent-Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung fällt weg, weil die Krankenversicherungs-Pflichtbeiträge fehlen. Auch der Steuerabzug entfällt, weil Krankengeld steuerfrei ist. Übrig bleibt nur der 10-Prozent-Abzug für die Rentenversicherung.
Was das praktisch bedeutet, zeigt die Rechnung an einem Beispiel. Eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit 3.500 Euro Bruttogehalt erhält 30 Prozent Pauschalabzug — ihr wohngeldanrechenbares Einkommen liegt bei rund 2.450 Euro. Bezieht dieselbe Person nun Krankengeld, sind es 70 Prozent des bisherigen Bruttos, also wieder 2.450 Euro brutto Krankengeld pro Monat.
Davon werden allerdings nur noch 10 Prozent Pauschalabzug gewährt. Wohngeldanrechenbar bleiben rund 2.205 Euro. Der Einkommensrückgang von 3.500 auf 2.450 Euro brutto sieht dramatisch aus, aber wohngeldrechtlich sinkt das Einkommen nur von 2.450 auf 2.205 Euro — also genau um die jetzt geltende 10-Prozent-Schwelle. Wer hier nicht aufpasst, denkt, der Einkommensrückgang sei klar und führe automatisch zu mehr Wohngeld. Beides ist falsch.
Übergang von Vollzeit ins Krankengeld: Mini-Case Martina K.Nehmen wir Martina K., 52, kaufmännische Angestellte aus Bochum. Sie verdient 3.500 Euro brutto im Monat und wohnt allein in einer Mietwohnung mit 720 Euro Bruttokaltmiete. Wegen einer schweren Bandscheibenoperation ist sie ab dem 5. März krankgeschrieben. Bis zum 15. April zahlt der Arbeitgeber Lohn fort, ab dem 16. April springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Vor der Krankheit hatte Martina K. nie über Wohngeld nachgedacht — ihr Bruttogehalt lag deutlich über der Einkommensgrenze. Die ersten Krankengeldzahlungen kommen Ende April auf ihr Konto. Sie schaut auf den Kontostand, sieht weniger Geld und denkt: Damit muss sie nun eben auskommen. Den Wohngeldantrag stellt sie erst Mitte Juni, als die Mieterhöhung im Briefkasten liegt und die Reserven aufgebraucht sind.
Der Antrag wirkt ab Juni. Die Monate April und Mai sind verloren — obwohl sie für beide rechnerisch Anspruch gehabt hätte. Bei einem geschätzten Wohngeld von 280 Euro im Monat sind das 560 Euro, die sie nicht mehr nachträglich bekommt.
Hätte sie den Antrag direkt im April nach dem ersten Krankengeld-Bescheid gestellt, wäre die Bewilligung ab April gelaufen. Genau das ist die typische Falle: Krankengeldbezieher warten ab, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie überhaupt anspruchsberechtigt sind. Der Wohngeldrechner des Bundeslandes ist die einfachste Probe — und kostet keine fünf Minuten.
Erhöhungsantrag stellen: Was jetzt zu tun istNiemand bekommt automatisch mehr Wohngeld, weil das Einkommen sinkt. Die Wohngeldstelle prüft die Verhältnisse nicht von sich aus nach. Wer aus Vollzeit ins Krankengeld rutscht und bereits Wohngeld bezieht, muss selbst aktiv werden und einen Erhöhungsantrag nach § 27 WoGG stellen. Dieser Antrag wirkt grundsätzlich erst ab dem 1. des Monats, in dem er bei der Wohngeldstelle eingeht. Eine Rückwirkung gibt es bei Einkommensrückgang nicht.
Praktisch bedeutet das: Wer am 15. März krank wird und am 27. April erstmals Krankengeld bekommt, sollte spätestens im Mai den Erhöhungsantrag stellen — sonst ist der Mai-Anspruch verloren. Jeder Monat, der ohne Antrag verstreicht, ist ein Monat ohne erhöhtes Wohngeld.
Bei einem Wohngeldbescheid, der ohnehin schon ausgereizt ist, kann das schnell mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Wer noch gar kein Wohngeld bezieht, weil das frühere Vollzeitgehalt zu hoch war, stellt einen ganz normalen Erstantrag — auch dieser wirkt nur ab dem Antragsmonat.
Für den Antrag braucht es: den Krankengeldbescheid der Krankenkasse mit Höhe und voraussichtlicher Dauer, die Mietbescheinigung des Vermieters, den letzten Lohnabrechnungsnachweis vor Krankheitsbeginn, sowie Nachweise über alle weiteren Einkommen im Haushalt.
Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt. In den meisten Bundesländern lässt sich der Antrag inzwischen auch online stellen. Wer sich unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, sollte vorab den Wohngeldrechner des Bundeslandes nutzen — dort wird das voraussichtliche Einkommen mit Abzügen vorberechnet.
Bei einem ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid lohnt sich oft der Widerspruch innerhalb eines Monats. Sachbearbeiter wenden die Verwaltungsvorschriften zur Pauschalabzug-Falle nicht immer korrekt an.
Wer einen Wohngeldbescheid bekommt, in dem das Krankengeld mit 30 Prozent Pauschalabzug verrechnet wurde, sollte das prüfen lassen — denn nach der Verwaltungsvorschrift sind dort nur 10 Prozent zulässig. Bei Unklarheiten lohnt sich eine Beratung beim Sozialverband, beim Mieterbund oder bei einer Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen zu Krankengeld und WohngeldZählt das Bruttokrankengeld oder das Nettokrankengeld als Einkommen?
Im Wohngeldantrag wird das Bruttokrankengeld angegeben, also der Betrag vor Abzug der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Wohngeldstelle wendet anschließend die Pauschalabzüge nach § 16 WoGG an — bei Krankengeld in der Regel nur 10 Prozent für die Rentenversicherung. Das Nettokrankengeld auf dem Konto ist also nicht der Wert, der direkt verglichen wird.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Innerhalb einer Drei-Jahres-Blockfrist gibt es für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen Krankengeld — davon sind 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Krankenkasse zahlt also maximal 72 Wochen. Danach folgt entweder die Rückkehr in den Beruf, das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld oder bei dauerhafter Erkrankung der Antrag auf Erwerbsminderungsrente. In jedem dieser Übergänge ändert sich das Einkommen erneut — und damit muss der Wohngeldanspruch neu bewertet werden.
Was ist, wenn ich vorher Arbeitslosengeld I bezogen habe?
Wer aus dem Arbeitslosengeld-I-Bezug heraus krank wird, bekommt Krankengeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes. Da das ALG I in der Regel niedriger ist als das frühere Vollzeitgehalt, wirkt sich das oft auf einen bereits laufenden Wohngeldbescheid aus. Auch hier gilt: Erhöhungsantrag prüfen und stellen.
Wirkt der Erhöhungsantrag rückwirkend, wenn ich ihn zu spät stelle?
Bei Einkommensrückgang nicht. Anders als bei rückwirkenden Mieterhöhungen, die bis zum Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums zurückgreifen können, wirkt der Erhöhungsantrag wegen Einkommensrückgang nur ab dem 1. des Monats, in dem er eingeht. Verlorene Monate sind verlorenes Geld.
Ich beziehe schon Bürgergeld — habe ich noch einen Wohngeldanspruch?
Nein. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen — die Unterkunftskosten sind dort bereits enthalten. Krankengeld dagegen schließt Wohngeld nicht aus, sondern macht es oft erst möglich.
Bundesministerium der Justiz: Wohngeldgesetz (WoGG), §§ 14, 16, 27, in der Fassung des Standortfördergesetzes vom 04.02.2026, BGBl. 2026 I Nr. 33
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), §§ 44 ff., 47, 47b, 48, 224
Verwaltungsvorschriften im Internet: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV) vom 28.06.2017, Nummer 16.12 Abs. 6
Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026)
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Diese Wohngeld-Antragsteller müssen im Herbst 2026 mit Rückforderungen rechnen
Renate K., 67, aus Hannover, hat im Mai einen Wohngeldantrag gestellt und bekommt 187 Euro im Monat zugesprochen. Sechs Monate später flattert ein Aufhebungsbescheid ins Haus, mit einer Rückforderung von 180 Euro. Der Grund: die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026, die ihre Altersrente um 4,24 Prozent angehoben hat.
Antragsteller, deren Bewilligungszeitraum zwischen April und Juni 2026 beginnt, laufen in genau diese Falle, weil die Wohngeldstelle die schon angekündigte Rentensteigerung im Bescheid meist nicht einrechnet.
Die Mechanik dahinter ist im Wohngeldgesetz angelegt und greift unabhängig vom Verschulden der wohngeldberechtigten Person. Sie trifft Antragsteller, die jetzt zum ersten Mal Wohngeld beziehen, ebenso wie alle, deren Bewilligungszeitraum kurz vor dem Juli endet und neu beantragt werden muss.
Das Resultat im Herbst: ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, der zur Rückzahlung des überzahlten Wohngeldes verpflichtet — bei höheren Renten oder Mehrpersonenhaushalten schnell vierstellige Beträge.
Warum die Wohngeldstelle die Rentenanpassung im Mai-Bescheid oft nicht einrechnetWohngeld wird auf Grundlage einer Prognose bewilligt. Maßgeblich ist nach § 24 Abs. 2 WoGG das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zu erwarten ist — und zwar aus Sicht des Antragszeitpunkts. Eine künftige Rentenanpassung darf erst dann in die Berechnung eingehen, wenn der Erhöhungsbetrag rechtsverbindlich feststeht.
Die Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz formuliert das eindeutig: Bei Rentenanpassungen ist das frühestens dann der Fall, wenn die Rentenwertbestimmungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Genau hier liegt das Problem im Frühjahr 2026. Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 Ende April beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen aber noch aus. Wer also in den Wochen vor diesem Verkündungstermin einen Wohngeldantrag stellt, bekommt einen Bescheid, in dem die Rente in der bisherigen Höhe steht.
Die Behörde handelt damit nicht falsch — sie folgt dem geltenden Prognoseprinzip. Das ist der entscheidende Punkt: Der Fehler entsteht nicht, der Bescheid ist von Anfang an korrekt. Falsch wird er erst durch den Eintritt der Anpassung am 1. Juli, und ab diesem Moment greift der nächste Mechanismus.
Renate K., 67, aus Hannover, steht beispielhaft für die Konstellation. Ihre Altersrente liegt bei 1.420 Euro brutto, ihre Miete wurde im Frühjahr erhöht. Der Wohngeldbescheid kommt Anfang Juni, der Bewilligungszeitraum läuft vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2027, das Wohngeld beträgt 187 Euro monatlich.
Was im Bescheid nicht steht: Ab 1. Juli steigt ihre Rente um 60,21 Euro auf 1.480,21 Euro. Diese Erhöhung erscheint nirgendwo in der Wohngeldberechnung — und genau das ist das Problem.
Was am 1. Juli passiert: Der Aufhebungsmechanismus nach § 27 WoGGSobald die Rente steigt, ändern sich die Verhältnisse im Sinne des Wohngeldgesetzes. § 27 Abs. 2 WoGG ordnet an, dass die Wohngeldbehörde den Bewilligungsbescheid von Amts wegen aufheben muss, sobald sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat und das Wohngeld dadurch wegfällt oder geringer ausfällt.
Die 4,24 Prozent Rentensteigerung allein erreichen diese Schwelle nicht — auch nicht bei Renten aus mehreren Rententrägern, weil sie alle proportional angepasst werden. Aber das ist nur die halbe Geschichte.
Denn die 15-Prozent-Marke betrifft nur die zwingende Mitteilungspflicht und die automatische Neuentscheidung von Amts wegen. Sie ist keine Schutzgrenze. Auch unterhalb dieser Schwelle darf die Behörde den Bescheid neu berechnen, sobald sie auf andere Weise von der Einkommensänderung erfährt.
Kritisch wird es, wenn parallel zur Rentenanpassung weitere Einkommensänderungen eintreten — eine neue Betriebsrente, ein höherer Hinzuverdienst, der Wegfall eines Freibetrags. In Kombination kann die 15-Prozent-Schwelle dann überschritten werden, und die Behörde muss neu entscheiden.
Die zweite Falle: Selbst wenn die 15 Prozent nicht überschritten werden, erfährt die Behörde die Einkommensänderung über den automatischen Datenabgleich, den das Wohngeldgesetz vorsieht. Die Deutsche Rentenversicherung meldet maschinell an die Kommune, dass sich die Rentenhöhe geändert hat.
Sobald die Wohngeldstelle Kenntnis hat, beginnt eine Jahresfrist zu laufen — innerhalb dieses Jahres muss die Behörde von Amts wegen neu entscheiden. Die Rückforderung wirkt dann rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Änderung, also bis zum 1. Juli 2026.
Aufhebung und Rückforderung: Was § 50 SGB X für Wohngeldempfänger bedeutetSobald die Aufhebung wirksam ist, greift § 50 SGB X. Die Norm bestimmt, dass bereits erbrachte Leistungen zu erstatten sind, soweit der Verwaltungsakt aufgehoben wurde. Ein eigener Vertrauensschutz wird im Rahmen dieser Erstattung nicht mehr geprüft.
Die Vertrauensschutzfrage stellt sich nur in der vorgelagerten Aufhebungsentscheidung — und dort hat sie bei Änderung der Verhältnisse, also bei einer Rentenanpassung mitten im Bewilligungszeitraum, nur sehr enge Anwendungsbereiche. Wer das Wohngeld bereits ausgegeben hat, kann sich darauf nicht berufen.
In Renate K.s Fall sieht die Rechnung so aus: Zwischen Juli 2026 und dem Zeitpunkt, an dem die Wohngeldstelle die Aufhebung verfügt — angenommen Ende Oktober — bekommt sie weiter 187 Euro Wohngeld. Tatsächlich hätte sie ab Juli wegen der höheren Rente nur noch 142 Euro zugestanden.
Die Differenz von 45 Euro pro Monat ergibt über vier Monate eine Rückforderung von 180 Euro. Bei höheren Renten oder Mehrpersonenhaushalten klettern die Beträge schnell ins Vierstellige.
Der Erstattungsanspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid unanfechtbar wurde. Wer den Rückforderungsbescheid einfach liegen lässt und nicht widerspricht, verlängert die Verjährung damit erheblich. Hinzu kommt: Das Wohngeldgesetz erlaubt der Behörde eine rückwirkende Aufhebung über drei Jahre — bei verletzter Mitteilungspflicht sogar über zehn Jahre.
Eine Rentenanpassung ist nicht mitteilungspflichtig, solange die 15-Prozent-Schwelle nicht erreicht ist. Aber wer eine andere Einkommensänderung verschweigt und gleichzeitig die Rentenanpassung übergeht, riskiert die volle Zehn-Jahres-Rückwirkung.
Was Antragsteller und Bestandsempfänger jetzt tun könnenWer in den nächsten Wochen einen neuen Wohngeldantrag stellt, sollte aktiv darauf hinwirken, dass die zu erwartende Rentenanpassung bereits im Bescheid berücksichtigt wird. Das Wohngeldgesetz lässt das ausdrücklich zu, sobald die Anpassung im Bundesgesetzblatt verkündet ist und damit feststeht.
Sobald die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 erschienen ist — voraussichtlich im Mai oder Juni 2026 —, kann die Behörde die Anpassung in die Berechnung einbeziehen. Antragsteller sollten ihre Wohngeldstelle in einem formlosen Schreiben ausdrücklich darum bitten und die voraussichtliche neue Rentenhöhe nennen. Wer noch wartet, kann seinen Antrag auch bewusst erst nach der BGBl-Verkündung einreichen.
Eine zweite Option ist die vorläufige Bewilligung. Wenn das endgültige Einkommen im Bewilligungszeitraum noch nicht feststeht, kann die Wohngeldstelle das Wohngeld nach § 26a WoGG vorläufig zahlen und nach Klärung endgültig festsetzen. Das verschiebt das Risiko auf einen späteren, klar definierten Abrechnungstermin und vermeidet eine spätere Rückforderung über mehrere Monate.
Bestandsempfänger, deren Bewilligungszeitraum bis in den Sommer hinein läuft, sollten nicht auf den Datenabgleich warten. Sinnvoller ist eine eigene Mitteilung an die Wohngeldstelle, sobald die neue Rentenhöhe bekannt ist — verbunden mit der Bitte um Neuberechnung.
Wer zusätzlich noch nicht alle Freibeträge ausgeschöpft hat, sollte das jetzt nachholen. Der Freibetrag für Grundrentenzeiten bleibt häufig ungenutzt; er kann das anrechenbare Einkommen so weit senken, dass die Rentenanpassung neutralisiert wird.
Wer einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid bereits in den Händen hält, hat einen Monat Zeit für den Widerspruch. Geprüft werden sollte: Hat die Behörde wirklich erst nach dem 1. Juli von der Anpassung erfahren — oder hätte sie sie bei korrekter Bearbeitung des Antrags schon im Bescheid berücksichtigen müssen?
Wurde der richtige Aufhebungsstichtag gewählt? Sind alle Freibeträge angesetzt? Im Zweifel hilft eine Beratung beim Sozialverband oder bei einer Sozialberatungsstelle. Die Rückforderung ist nicht in Stein gemeißelt — aber sie wird verbindlich, wenn der Widerspruch ungenutzt verstreicht.
Häufige Fragen zur Wohngeld-Rückforderung wegen RentenanpassungMuss ich die Rentenanpassung selbst der Wohngeldstelle melden?
Eine eigene Meldepflicht entsteht erst, wenn das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent steigt. Bei 4,24 Prozent ist das nicht der Fall. Die Behörde wird trotzdem über den Datenabgleich informiert und kann von Amts wegen neu entscheiden. Eine freiwillige Mitteilung ist trotzdem sinnvoll — sie verhindert spätere Rückforderungen, die kumulativ über mehrere Monate auflaufen.
Gilt die Falle auch bei Witwenrente und Erwerbsminderungsrente?
Ja. Das Wohngeldgesetz unterscheidet bei der Einkommensanrechnung nicht nach Rentenart. Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente und Betriebsrenten zählen gleichermaßen als Einkommen. Die Anpassung um 4,24 Prozent betrifft alle gesetzlichen Rentenarten gleich. Wer mehrere Renten parallel bezieht, ist also genauso von der Mechanik betroffen — die proportionale Anpassung verändert das Verhältnis aber nicht.
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsbescheid widerspruchslos akzeptiere?
Der Bescheid wird bestandskräftig. Die Behörde kann den überzahlten Betrag dann notfalls auch durch Aufrechnung mit künftigem Wohngeld zurückholen oder die Forderung vollstrecken. Ratenzahlungen sind möglich — aber nur, wenn man sie aktiv beantragt. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs beträgt vier Jahre und beginnt erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Bescheid unanfechtbar wurde.
Wie lange kann die Behörde rückwirkend zurückfordern?
Bei rechtzeitiger Mitteilung beträgt die Rückwirkungsfrist drei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem die wohngeldberechtigte Person von der Änderung Kenntnis erlangt hat. Wenn eine Mitteilungspflicht verletzt wurde — also wenn Einkommenssprünge über 15 Prozent verschwiegen wurden —, sind es bis zu zehn Jahre. Eine reine Rentenanpassung von 4,24 Prozent löst keine Mitteilungspflicht aus, daher bleibt es bei drei Jahren.
Kann ich verlangen, dass die Wohngeldstelle die zukünftige Rentenanpassung im Bescheid einrechnet?
Sobald die Rentenwertbestimmungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet ist, soll die Anpassung bei der Bewilligung berücksichtigt werden. Vor BGBl-Verkündung lehnen die meisten Wohngeldstellen die Einbeziehung ab. Wer den Antrag bewusst nach Verkündung einreicht, vermeidet die Rückforderungsfalle weitgehend.
Bundesministerium der Justiz: Wohngeldgesetz (WoGG), insbesondere §§ 24, 26a, 27, 33
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X), § 50
Deutsche Rentenversicherung Bund: Rentenanpassung 2026 — Pressemitteilung 05.03.2026
Bundesregierung: Renten sollen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen — Mitteilung 29.04.2026
Wolters Kluwer: Wohngeldantrag — Prognose und Entscheidung der Wohngeldbehörde
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz, Nr. 15.13
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Gaza’s disarmament trap
Israel’s continued attacks and aid restrictions made a mockery of the ceasefire. Now it is conditioning withdrawal on Hamas giving up every last weapon.
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YPJ-Kämpferin bei Militärunfall gestorben
Die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) haben die Identität einer Kämpferin bekanntgegeben, die am 20. April in der Stadt Dêrik ums Leben gekommen ist. Nach Angaben der Generalkommandantur des Kampfverbands starb Zîn Oso infolge eines Militärunfalls.
Zîn Oso, deren Nom de Guerre Zîlan Kobanê lautete, stammte aus der Stadt Kobanê. Die YPJ würdigen sie als Teil der kurdischen Frauenbewegung und als Kämpferin, die sich der Idee eines freien und selbstbestimmten Lebens verpflichtet sah. Angesichts ihres Verlusts sprachen die YPJ den Angehörigen und der kurdischen Bevölkerung ihr Beileid aus.
Codename: Zîlan Kobanê
Vor- und Nachname: Zîn Oso
Geburtsort: Kobanê
Name der Mutter: Fîdan
Name des Vaters: Osman
Todestag und -ort: 20. April 2026, Dêrik
In einem Nachruf gehen die YPJ ausführlich auf die politische Haltung und Rolle der Gefallenen ein. Zîn Oso sei nicht nur eine Kämpferin gewesen, sondern Teil einer Generation von Frauen, die ihre Identität im Kampf um Selbstbestimmung gefunden haben.
„Sie wuchs in einem Umfeld auf, das von kultureller Verbundenheit und ideologischen Bewusstsein geprägt war, und hat diese Grundlagen mit der Idee eines freien Lebens verbunden.“ Ihre Haltung habe sich aus der „Jin, Jiyan, Azadî“-Philosophie und der Überzeugung entwickelt, dass die Befreiung der Frauen eine Voraussetzung für gesellschaftliche Freiheit sei.
Mit Blick auf die Kämpfe um Kobanê erklärten die YPJ, Zîlan Oso habe in einer Zeit intensiver Auseinandersetzungen eine prägende Rolle gespielt. Ihr Engagement sei dabei nicht allein militärisch zu verstehen, sondern habe sich auch auf den Einsatz für die Freiheit anderer Frauen und die Zukunft kommender Generationen bezogen.
„Sie zeigte, dass Einsatz und Verantwortung über das unmittelbare Kampfgeschehen hinausgehen; hin zu einem Engagement für ein demokratisches und freies Leben“, heißt es in der Erklärung. Ihr Wirken habe viele junge Frauen sowohl in Kurdistan als auch darüber hinaus inspiriert.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kampagne-wir-sind-alle-ypj-gestartet-51339 https://deutsch.anf-news.com/frauen/nach-monaten-in-gefangenschaft-ich-bin-kurdin-und-kampferin-51144 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-verabschiedet-gefallene-ypj-kampferinnen-51097
Seminar meeting on implementing the State National Policy Strategy
Deputy Head of the Presidential Executive Office Magomedsalam Magomedov and Presidential Plenipotentiary Envoy to the Ural Federal District Artem Zhoga conducted an annual district seminar meeting, On the Practice and Tasks of Executive Authorities of the Constituent Entities of the Russian Federation in Implementing the State National Policy Strategy of the Russian Federation, in Surgut, the Khanty-Mansi Autonomous Area.
Ausflug der toten Mädchen
Bilanz zum Digital Markets Act: EU-Digitalgesetz ist kein Selbstläufer
Erstmals hat die EU-Kommission überprüft, wie sich der Digital Markets Act in der Praxis bewährt hat. In einem Bericht stellt sie dem EU-Digitalgesetz ein gutes Zeugnis aus. Ganz rosig ist die Lage jedoch nicht.
Der DMA soll die Macht großer Tech-Konzerne einschränken. Ganz gelingt dies dem EU-Digitalgesetz jedoch nicht. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / ZUMA Press WireDie EU-Kommission zieht eine überwiegend positive erste Bilanz zum Digital Markets Act (DMA). Das EU-Digitalgesetz erfülle seinen Zweck und habe sich positiv auf digitale Märkte ausgewirkt, heißt es in der ersten Evaluation des Gesetzes, die gestern veröffentlicht wurde.
Rund drei Jahre ist der DMA in Kraft, schrittweise mussten große Tech-Konzerne eine Reihe an Auflagen umsetzen, darunter Vorgaben zur Interoperabilität oder mehr Auswahlmöglichkeiten für Nutzer:innen. Das Gesetz soll die Macht großer Online-Dienste wie Amazon oder Apple begrenzen und so faire Verhältnisse in digitalen Märkten schaffen.
Besonders betroffen sind sogenannte Gatekeeper. Damit sind übermäßig große Online-Dienste gemeint, die in bestimmten Sektoren zu viel Marktmacht konzentrieren und damit funktionierenden Wettbewerb bedrohen. Bislang hat die Kommission sieben Unternehmen beziehungsweise 23 von deren Kernangeboten als Gatekeeper eingestuft. Darunter sind WhatsApp von Meta, der App Store von Apple oder die Google-Suchmaschine von Alphabet.
DMA öffnet GeschäftsfelderLaut EU-Kommission funktioniert der Ansatz: „Der DMA hat das Verhalten, technische Design-Entscheidungen und die vertraglichen Vereinbarungen von Gatekeepern maßgeblich verändert und damit neue Möglichkeiten für Unternehmen und Wettbewerber eröffnet“, resümiert die Kommission im Evaluationsbericht. Für Endnutzer:innen habe der DMA in wichtigen Bereichen für mehr Kontrolle und Wahlmöglichkeiten gesorgt.
Konkret hebt die Kommission eine Reihe an Punkten hervor, an denen sich der Erfolg des DMA messen lasse. Nutzer:innen könnten nun einfacher von einem Online-Dienst zu einem anderen wechseln und dabei ihre Daten mitnehmen; marktmächtige Dienste wie Meta könnten Daten ihrer Nutzer:innen nicht mehr so einfach zusammenführen und verwerten wie früher; zudem seien neue App Stores und Messenger entstanden, die Nutzer:innen mehr Wahlmöglichkeiten bieten würden.
Trotz dieser positiven Bilanz ist die Lage aber weiterhin nicht optimal. Im Vorjahr hagelte es millionenschwere Wettbewerbsstrafen für Apple und Meta, weil sie bestimmte DMA-Vorgaben nicht umgesetzt haben. Ein interoperables und florierendes Ökosystem aus Messengern ist bis heute nicht entstanden. Auch eigentlich verbotenes manipulatives Design ist nicht aus den Online-Auftritten der Gatekeeper verschwunden.
Alles netzpolitisch Relevante Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox. Jetzt abonnieren DMA kann bremsen, aber kaum verhindernEntsprechend gemischt beurteilt Aline Blankertz von der Nichtregierungsorganisation Rebalance Now den DMA. „Er war nicht dazu gemacht, die Macht der Tech-Konzerne einzuhegen, sondern er verlangsamt etwas die Geschwindigkeit, mit der sie weitere Macht erlangen, indem er teilweise verhindert, dass sie diese missbrauchen“, sagt die Wirtschaftswissenschaftlerin.
Zwar habe das Gesetz „kleine Verbesserungen“ bewirkt, etwa bei der Interoperabilität oder der Deinstallierbarkeit von Apps, so Blankertz. Auch habe der DMA dazu beigetragen, von der „sehr einzelfallbasierten Analyse unter dem klassischen Wettbewerbsrecht“ zu einer „etwas einfacheren, etwas schnelleren Bekämpfung besonders problematischer Verhaltensweisen“ der Tech-Konzerne zu kommen.
Gerade bei der Durchsetzung des DMA hapert es jedoch, schreibt nicht zuletzt die EU-Kommission selbst in ihrer Evaluation. Demnach habe das immer noch relativ junge Gesetz „noch nicht sein volles Potenzial“ ausschöpfen können. Allerdings halten sich die vorgeschlagenen Verbesserungen in Grenzen: So sollte es etwa mehr Transparenz und Informationsaustausch im Rahmen des „regulatorischen Dialogs“ mit Gatekeepern geben. Zudem will die Kommission mehr Bewusstsein bei betroffenen Online-Anbietern schaffen und sie verstärkt darüber aufklären, an welche Auflagen sie sich zu halten haben.
Angst vor TrumpDamit will sich Blankertz nicht begnügen, zumal sich europäische Digitalgesetze immer wieder als Zankapfel in den transatlantischen Beziehungen zwischen der EU und den USA erwiesen haben. Nur kurz nach seinem Amtsantritt hatte US-Präsident Donald Trump in einem Memorandum festgelegt, US-amerikanische Unternehmen vor „Erpressung und unfairen Geldbußen aus dem Ausland“ schützen zu wollen. Seitdem wurden immer wieder Gerüchte laut, dass die EU-Kommission, auch aus Angst vor Strafzöllen, Verfahren verschleppt und nicht so stark auftritt, wie es der DMA eigentlich verlangt.
Die Durchsetzung des DMA sei aufwändiger und langwieriger als diejenigen erhofft haben, die ihn als „self-enforcing“ bezeichnet hatten, so Blankertz. Hinzu komme, dass aufgrund der zunehmend EU-feindlichen Haltung der US-Regierung „selbst das bisherige, moderate Maß an Durchsetzung noch weiter zurückgefahren wird“.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium. Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende. Jetzt spendenDies geschehe auch mit Rückendeckung der deutschen Regierung, entgegen des Koalitionsvertrags. „Damit steht nicht nur die Wirksamkeit wettbewerbspolitischer Regeln zur Debatte, sondern auch Prinzipien von europäischer Rechtsstaatlichkeit“, warnt Blankertz.
Spielraum habe die Kommission jedenfalls genug, ohne das Gesetz aufschnüren zu müssen, sagt die Wirtschaftswissenschaftlerin. „Viele der Regeln sind auch drei Jahre später noch in Spezifikationsphasen und werden von den Torwächtern deutlich enger ausgelegt als im Sinne der im DMA artikulierten Ziele von Fairness und Bestreitbarkeit.“
Gemischte Signale aus BrüsselEntsprechend kritisch sei demnach die Ankündigung der Kommission zu bewerten, dass sie künftig den Fokus des DMA auf KI-Anwendungen und Cloud-Dienste ausweiten werde. Zum einen treibt die Kommission unter Ursula von der Leyen eine Deregulierungsagenda voran, mit der sie unter anderem eine „Überregulierung“ Künstlicher Intelligenz verhindern will.
Zum anderen weist Blankertz auf die jüngste und größte Firmenübernahme hin, die Google jemals angestoßen hatte. Erst im März hat der Tech-Riese knapp 28 Milliarden Euro auf den Tisch gelegt, um sich mit dem Segen der EU-Kommission und trotz zivilgesellschaftlicher Proteste das Sicherheits-Startup Wiz einzuverleiben.
„Es wäre illusorisch zu glauben, dass der DMA auch nur annähernd hinreichend wäre, um der weiteren Machtkonzentration in Cloud und KI effektiv entgegenzuwirken“, sagt Blankertz. Die Deregulierungsagenda und eine sich andeutende Aufweichung von Leitlinien zur Fusionskontrolle würden großen Konzernen in die Hände spielen, so die Expertin. „Selbst eine Ausweitung des DMA auf Cloud und KI sollte also nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele andere Hebel ebenfalls genutzt werden müssen, um die Macht der Tech-Konzerne einzuhegen.“
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Zwei Zimmer, Küche, Burnout: Ein Loblied auf die „Heilige Familie“
Es ist eine der größten Errungenschaften der westlichen Zivilisation: die Befreiung des Individuums aus dem klebrigen Sumpf der Sippe. Wer möchte schon in einer Großfamilie von einem Dutzend Menschen leben, wie es unsere Vorfahren, diese primitiven Homo sapiens, für lächerliche 300.000 Jahre taten? Zum Glück hat uns die christliche Tradition seit dem Frühmittelalter gelehrt, dass […]
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Bürgergeld: Kein Bürgergeld mehr, weil die Ex die Kontoauszüge nicht rausrückte
Ein 40-Jähriger zieht Anfang 2025 in das Haus seiner Expartnerin – in einen abgrenzbaren Bereich, für den er Miete zahlt. Das Jobcenter Reutlingen sieht das anders: Haushaltsgemeinschaft. Partnerschaft.
Folge: Ab Oktober 2025 kein Bürgergeld mehr – nicht weil der Mann Einkommen hätte, sondern weil er keine Kontoauszüge seiner Vermieterin vorlegen konnte. Kontoauszüge einer Frau, die diese schlicht nicht herausgeben wollte.
Das Sozialgericht Reutlingen hat diesen Beschluss gekippt. Zu Recht.
Was das Jobcenter verlangte – und warum das nicht gehtWer Bürgergeld bezieht, hat Mitwirkungspflichten. Das ist unbestritten. Aber diese Pflichten haben eine gesetzliche Grenze, die im § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I klar gezogen ist: Eine Mitwirkung kann nicht verlangt werden, wenn ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann.
Genau das war hier der Fall. Der Antragsteller und seine Vermieterin – die Expartnerin – hatten beide gegenüber dem Jobcenter erklärt, dass keine Partnerschaft mehr besteht und der Mann regulär Miete zahlt. Reichte dem Jobcenter nicht. Es forderte Unterlagen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Frau. Die Frau verweigerte die Herausgabe. Der Mann stand mit leeren Händen da.
Das Jobcenter stellte daraufhin sämtliche Leistungen ein. Die Begründung: nicht nachgewiesene Hilfebedürftigkeit.
Das ist rechtswidrig.
Das Gericht stellt klar: Unmögliches bleibt unmöglichDas Sozialgericht Reutlingen hat mit Beschluss vom 04.12.2025 (S 15 AS 2563/25 ER – rechtskräftig) das Jobcenter verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig den Regelbedarf nach dem SGB II in gesetzlicher Höhe zu gewähren – ohne Kosten der Unterkunft, aber immerhin.
Die Kammer war überzeugt, dass der Mann über keinerlei eigene Mittel verfügt. Und sie hält dem Jobcenter einen Satz entgegen, der eigentlich selbstverständlich sein sollte: Wenn tatsächlich keine Partnerschaft besteht und die andere Person sich weigert, irgendwelche Unterlagen herauszugeben, dann hat der Antragsteller schlicht keine Möglichkeit, seine Hilfebedürftigkeit nachzuweisen.
Das Jobcenter hatte damit eine Mitwirkung verlangt, die außerhalb seiner Einflusssphäre lag – und auf die er nicht einwirken konnte.
Die Kosten der Unterkunft blieben im einstweiligen Rechtsschutz zunächst außen vor, weil der Mann eine tatsächlich bestehende Mietforderung nicht ausreichend belegt hatte. Das ist der einzige Punkt, an dem das Gericht differenziert. Im Kern aber ist das Urteil eindeutig.
Was das Gesetz dazu sagt – und was in der Praxis gern übersehen wirdMitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 SGB I bestehen nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. § 65 SGB I zieht die Grenze: nicht erfüllbar, nicht zumutbar, nicht nötig – dann auch nicht verpflichtend. Das ist kein Schlupfloch. Das ist geltendes Recht.
Für den konkreten Fall bedeutet das: Auskunftspflichten gegenüber dem Jobcenter erstrecken sich ausschließlich auf Tatsachen, die dem Leistungsempfänger selbst bekannt sind.
Eine Pflicht, sich Informationen über Dritte zu beschaffen, besteht grundsätzlich nicht. Wer in einer Wohngemeinschaft oder als Untermieter lebt, muss keine Finanzermittlungen bei seinen Vermieterinnen oder Mitbewohnern betreiben.
Das Jobcenter sieht das naturgemäß anders – besonders dann, wenn es eine Beziehung vermutet, die es nicht beweisen kann.
In Rechtsprechung und Literatur ist man sich seit Jahren einig: Eine Versagung oder Entziehung von Bürgergeld ist immer rechtswidrig, wenn die Mitwirkungsgrenze des Leistungsempfängers überschritten wird.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das bereits unter dem Aktenzeichen L 7 AS 772/07 ER festgestellt. Reutlingen hat es jetzt wieder bestätigt.
Was Betroffene in dieser Situation tun müssenWer eine ähnliche Aufforderung vom Jobcenter erhält – Vorlage von Unterlagen einer dritten Person, die am Sozialleistungsverhältnis nicht beteiligt ist – sollte Folgendes schriftlich festhalten: dass man versucht hat, die Unterlagen zu beschaffen, dass die betreffende Person die Herausgabe verweigert hat, und dass man selbst keinen rechtlichen Anspruch auf diese Dokumente hat.
Diese Dokumentation ist entscheidend. Nicht weil man verpflichtet wäre, das Unmögliche zu versuchen – sondern weil sie im Widerspruchs- oder Klageverfahren den Nachweis liefert, dass man nicht untätig war, sondern schlicht keine Handhabe hatte.
Wer nach einer solchen Aufforderung keine Leistungen mehr erhält, sollte umgehend Widerspruch gegen den Ablehnungs- oder Einstellungsbescheid einlegen – und parallel einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim zuständigen Sozialgericht stellen.
Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es keine starre Frist, aber jede Woche ohne Einkommen zählt.
Wer jetzt schweigt und den Bescheid einfach hinnimmt, verschenkt seinen Anspruch – und läuft Gefahr, dass das Jobcenter seine fehlerhafte Einschätzung als bestätigt betrachtet.
Das FazitWas in Reutlingen passiert ist, passiert bundesweit. Jobcenter konstruieren Haushaltsgemeinschaften, leiten daraus Mitwirkungspflichten ab, die Betroffene faktisch nicht erfüllen können – und stellen dann Leistungen ein, wenn diese Pflichten erwartungsgemäß nicht erfüllt werden.
Das ist kein Einzelfall und kein Versehen. Es ist eine Praxis, die konsequent mit den Mitteln des Rechts angegangen werden muss.
Das Sozialgericht Reutlingen hat die Grenze klar gezogen. Sie stand schon vorher im Gesetz.
Quelle:
SG Reutlingen, Beschluss vom 04.12.2025 – S 15 AS 2563/25 ER – rechtskräftig; LSG Niedersachsen-Bremen, L 7 AS 772/07 ER; § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I; §§ 60–64 SGB I
Der Beitrag Bürgergeld: Kein Bürgergeld mehr, weil die Ex die Kontoauszüge nicht rausrückte erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.