Sammlung von Newsfeeds

Higher Election Committee: Supplementary Elections are for 3 Parliamentary Seats

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 10 Stunden 5 Minuten

Chairman of the Higher Committee for People’s Assembly Elections, Mohamed Taha al-Ahmad, stated that the supplementary elections taking place on Thursday will select 3 members of the People’s Council for the Ras Al-Ain district in Hasakah governorate and Tal Abyad in Raqqa governorate.

Al-Ahmad told SANA that the previous major election process, which took place on October 5, was conducted in 49 centers. “Once today’s elections are completed in both Ras Al-Ain and Tal Abyad, the total will rise to 51 centers.”

He also pointed out that elections have been postponed in 9 other centers in Hasakah, Raqqa, Sweida, and the Aleppo countryside (Ain Al-Arab district).

Al-Ahmad noted that preliminary results for the two districts (Ras Al-Ain and Tal Abyad) will be announced on Thursday, while the final results will be released after reviewing any appeals. These results are expected to be announced next Sunday or Monday.

Kategorien: Externe Ticker

Ob Klingbeil da mitmacht? Dobrindt kürzt Förderung für linksextreme Amadeu-Antonio-Stiftung drastisch

Wenn es ausnahmsweise etwas Gutes über diese Bundesregierung zu berichten gibt, dann dass die öffentliche finanzielle Förderung für die linksradikale Amadeu-Antonio-Stiftung (AAS) nun zumindest stark zusammengestrichen wird. Das von vom linksgrünen CDU-U-Boot Karin Prien geführte Familienministerin zahlt in der laufenden Förderperiode des unsäglichen linken Programms „Demokratie leben“ zwar immer noch 622.917 Euro für das Projekt […]

<p>The post Ob Klingbeil da mitmacht? Dobrindt kürzt Förderung für linksextreme Amadeu-Antonio-Stiftung drastisch first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Prozess wegen PKK-Mitgliedschaft in Stuttgart

Die Hauptverhandlung in einem Strafprozess wegen „mitgliedschaftlicher Beteiligung“ an der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) startet am 6. November am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG). Angeklagt ist ein 38 Jahre alter Kurde türkischer Staatsangehörigkeit, der bereits im März dieses Jahres festgenommen worden ist.

Übliche „Tatvorwürfe“

In dem unter Vorsitz der Richterin Manuela Haußmann geführten Staatsschutzverfahren wird dem kurdischen Aktivisten vorgeworfen, von Mitte 2021 bis März 2024 verschiedene „Gebiete“ der PKK in Deutschland geleitet zu haben, so beispielsweise Freiburg. Auch für Berlin und den „PKK-Sektor Nord“ soll er von Juli 2023 bis März 2024 verantwortlich gewesen sein.

In der Anklageschrift vom 7. Juli dieses Jahres wird aufgeführt, dass der 38-Jährige schließlich nach einem Auslandsaufenthalt seit Dezember 2024 bis zu seiner Festnahme in leitender Funktion in Stuttgart sowie im „Sektor Süd 2“ aktiv gewesen sein soll. Die konkreten Taten, die ihm hierbei vorgeworfen werden, sind aus anderen Verfahren wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft bereits bekannt: Er soll Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert haben.

Vom Grundrecht zum kriminellen Akt

Diese konkreten Taten sind in Deutschland – eigentlich – durch das Grundgesetz garantierte politische Freiheiten: die Versammlungsfreiheit (GG Art. 8) und die Organisationsfreiheit (GG Art. 9). Da dem Angeklagten jedoch unterstellt wird, diese Tätigkeiten „im Namen der PKK“ ausgeführt zu haben, wird sein vermeintliches Handeln vom Grundrecht zum kriminellen Akt.

Diese Form der Kriminalisierung kurdischen Engagements in Deutschland wird seit dem Inkrafttreten des Betätigungsverbots der PKK 1993 von der Justiz mit besonderer Hingabe verfolgt und seit jeher von linken Aktivist:innen als diskriminierendes Vorgehen scharf kritisiert.

Prozesseröffnung

Der 7. Strafsenat des OLG hat die Anklage jedenfalls am 3. September zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozess soll am 6. November um 9.30 Uhr im OLG Stuttgart (Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 2, Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart) beginnen. Bis Ende März kommenden Jahres sind 32 weitere Verhandlungstermine angesetzt. Für dieses Jahr sind sind dies: 13.11., 19.11., 3.12., 10.12, 11.12., 17.12. und 18.12. um je 9.30 Uhr.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/nihat-asut-aus-u-haft-in-hamburg-entlassen-48427 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/pkk-prozess-in-hamburg-entscheidung-zur-haftprufung-verschoben-48401 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kurdischer-aktivist-abdullah-Ocalan-in-heilbronn-freigelassen-48258 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/der-fall-kenan-ayaz-ist-ein-fall-transnationaler-unterdruckung-48238

 

Kategorien: Externe Ticker

Mahnwache in Genf geht in die 248.

Die Mahnwache vor dem Gebäude der Vereinten Nationen (UN) für die physische Freiheit von Abdullah Öcalan geht in die 248. Woche. Aktivist:innen riefen zu einer starken Beteiligung an der Demonstration auf, die am 8. November in Köln stattfinden soll.

Die Demokratische Kurdische Gemeinde in der Schweiz (CDK-S) ruft jeden Mittwoch zu einem Protest vor dem Gebäude der Vereinten Nationen (UN) in Genf auf. Die seit dem 25. Januar 2021 wöchentlich stattfindende Mahnwache geht mit ihrer Forderung nach der physischen Freiheit des Gründers der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, nun in die 248. Woche.

Die Versammlung dieser Woche, die in einem Zelt auf dem Platz der Nationen, wo sich das UN-Büro befindet, abgehalten wurde, ist mit einer Schweigeminute zum Gedenken an Bêrîtan Hêvî (Gülnaz Karataş), Stêrk Serdar (Zozan Dozdar Haran), Xebat Karaz (M. Yusuf Şık) und Rizgar Serhildan (Reşit Çetinkaya), die im kurdischen Freiheitskampf gefallen sind, eröffnet.


Ramazan Kızılkurt erklärte im Namen des Aktionskomitees, dass Abdullah Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar ein Aufruf zur Verantwortung sei, und fügte hinzu: „Wir bekräftigen hiermit unser Versprechen, dieser Verantwortung nachzukommen.“

„Die Angriffe gehen weiter“

Auch der Ko-Vorsitzende des Demokratischen Kurdischen Gemeindezentrums in Genf (CDK-GE), Osman Tekin, richtete seine Worte an die versammelten Menschen. Er erläuterte hierbei das anhaltende Isolations- und Folterregime auf Imrali, der türkischen Gefängnisinsel, auf der der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan seit 27 Jahren in politischer Geiselhaft gefangen gehalten wird.

Der Aktivist forderte internationale Institutionen auf, „ihrer Verantwortung nachzukommen“ und sagte: „Trotz des Aufrufs von Rêber Öcalan zu Frieden und einer demokratischen Lösung gehen die Angriffe weiter. Diese Angriffe richten sich sowohl gegen sein Manifest als auch gegen die Hoffnung der Menschen auf Frieden.“

Tekin erklärte abschließend, dass auch die in Genf lebenden Kurd:innenen sich in großer Zahl an der Demonstration „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ am 8. November in Köln beteiligen werden.

Die Dauermahnwache in Genf

Jeden Mittwoch veranstalten Aktivist:innen vor dem UN-Gebäude in Genf eine Protestaktion, um die Freilassung des inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zu fordern. Die Aktion wird im Rahmen der „Zeit für Freiheit“-Kampagne (ku. Dem dema azadiyê ye) durchgeführt und richtet sich gegen die Isolation der kurdischen Führungspersönlichkeit auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali, die türkischen Besatzungsangriffe auf Kurdistan, die Massaker in kurdischen Gebieten und das Schweigen der UN.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demo-am-8-november-in-koln-freiheit-fur-Ocalan-als-schlussel-fur-frieden-48474 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnwache-in-genf-Ocalans-freiheit-ist-voraussetzung-fur-frieden-47807 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnwache-in-genf-fordert-dialogprozess-46920

 

Kategorien: Externe Ticker

Die komplizierten Interessen im Kampf um die Dominanz im östlichen Mittelmeer (und weit darüber hinaus)

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - vor 10 Stunden 39 Minuten
Ich habe einen Artikel übersetzt, der bei The Cradle erschienen ist und der mich auf Zusammenhänge hingewiesen hat, die zwar offensichtlich sind, die ich aber trotzdem bisher nicht in dem Umfang gesehen habe. Der Grund dafür ist banal und liegt darin, dass ich mit anderen Themen beschäftigt bin. Hätte ich mir die Zeit genommen, die […]
Kategorien: Externe Ticker

Ballots Open for People’s Assembly Supplementary Elections in Tal Abyad and Ras al-Ain

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 10 Stunden 49 Minuten

Members of the electoral bodies began casting their votes to elect representatives to the People’s Assembly from the Ras al-Ain and Tel Abyad electoral districts, located in Raqqa and Hasakah governorates.

The election centers opened at 9 a.m. at the border crossing hall in Tal Abyad, the cultural center in Ras al-Ain, and the People’s Assembly headquarters in Damascus.

The electoral bodies in Tal Abyad consist of 100 members, who will elect two representatives to the council. Ras al-Ain’s electoral body consists of 50 members, who will elect one representative to the council.

The Syrian parliamentary elections were held on October 5 across most electoral districts in the country.

Nawar Najmeh, spokesperson for the Higher Committee for People’s Assembly Elections, confirmed that the remaining seats in Raqqa and Hasakah governorates, along with those in Sweida governorate, will remain vacant until the appropriate security and political conditions are met for by-elections.

Kategorien: Externe Ticker

Syrian Network for Human Rights: Mass Graves as Proof of the Former Regime’s Crimes

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 11 Stunden 9 Minuten

Fadel Abdulghany, director of the Syrian Network for Human Rights (SNHR), stated that the discovery of mass graves and human remains in various locations, including Damascus countryside, al-Kadam, and Homs, represents an “additional crime” committed by the former regime.

In a statement to SANA, he emphasized that these graves are “tangible evidence of a systematic and organized policy pursued by the previous regime,” noting that killings under torture, enforced disappearances, and mass burials constitute “crimes against humanity and war crimes” under Articles 7 and 8 of the Rome Statute.

He stressed that the widespread massacres documented in various Syrian provinces serve as tangible evidence of the responsibility of the “criminal Bashar al-Assad.”

Abdulghany argued that the continued uncertainty about the fate of those arrested by the former regime is part of a systematic policy that perpetuates the suffering of the families of the disappeared.

Since the liberation in December 2024, many mass graves have been uncovered, the most recent being the discovery of a burial site in al-Otaiba, in the Damascus countryside, and another in the northeastern Homs countryside.

Kategorien: Externe Ticker

Greetings to the 9th International Scientific and Practical Conference “Problems of Human Rights Protection: Exchange of Best Practices of Ombudsmen”

PRESIDENT OF RUSSIA - vor 11 Stunden 39 Minuten

Vladimir Putin sent greetings to participants in the 9th International Scientific and Practical Conference “Problems of Human Rights Protection: Exchange of Best Practices of Ombudsmen.”

Kategorien: Externe Ticker

Egyptian President Urges for Strengthening Gaza Ceasefire and Ensuring Aid Entry

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 11 Stunden 42 Minuten

Egyptian President Abdel Fattah El-Sisi has urged the world to exert efforts to strengthen the ceasefire in the Gaza Strip, ensure the regular entry of humanitarian aid, and initiate the reconstruction process in the region.

Egypt’s presidential spokesperson, Mohamed El-Shenawy, stated in a statement published Wednesday on the presidency’s website that President Sisi expressed, during his meeting in Brussels with EU High Representative for Foreign Affairs and Security Policy, Kaja Kallas, Egypt’s desire to enhance cooperation with the EU to implement the Gaza ceasefire agreement and U.S. President Donald Trump’s plan.

The spokesperson also noted that during the meeting, Sisi outlined the upcoming conference Egypt will host next month focused on reconstruction and recovery in Gaza.

For her part, Kallas affirmed that the European Union looks forward to actively participating in implementing the ceasefire agreement in Gaza and expressed its readiness to support reconstruction efforts in the Strip.

The ceasefire agreement in Gaza went into effect on the 10th of this month, aimed at ending the two-year Israeli war on the Strip.

Kategorien: Externe Ticker

Jordan Condemns Israeli Knesset’s Move to Annex the West Bank

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 11 Stunden 57 Minuten

Jordan has condemned the Israeli Knesset’s approval of a preliminary bill to annex the West Bank, asserting that this action represents a blatant violation of international law and the Palestinian people’s right to establish an independent state based on the June 4, 1967 lines.

In a statement, Jordanian Foreign Ministry spokesman Fuad Majali emphasized the Kingdom’s “absolute rejection and strong condemnation of any Israeli attempts to impose sovereignty over the occupied West Bank.” He described this move as a “flagrant violation of international law and United Nations Security Council resolutions, particularly Resolution 2334.”

Majali referred to the advisory opinion of the International Court of Justice, which confirmed the illegality of Israel’s occupation of Palestinian land, as well as the nullity of settlement construction and annexation measures in the occupied West Bank.

He also warned against the continuation of Israel’s illegal unilateral policies that violate international law and relevant UN resolutions. Majali reaffirmed that all Israeli actions in the West Bank, as well as violations of Islamic and Christian sanctities in occupied Jerusalem, are illegal and unlawful.

The spokesperson called on the international community to uphold its legal and moral responsibilities, urging it to compel Israel to halt its dangerous escalation and unlawful actions in the West Bank and to respect the Palestinian people’s legitimate rights.

Kategorien: Externe Ticker

Mütterrente: Duldung kürzt Rente

Kindererziehungszeiten erhöhen die Entgeltpunkte und können fehlende Wartezeitmonate schließen. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg zeigt jedoch: Ob diese Zeiten angerechnet werden, hängt nicht nur davon ab, dass Kinder tatsächlich erzogen wurden, sondern auch davon, unter welchem aufenthaltsrechtlichen Status die Erziehung im Inland stattfand.

Eine Duldung reicht in der Regel nicht aus, um Kindererziehungszeiten (KEZ) rentenrechtlich zu berücksichtigen.

Der Fall: Ein Leben zwischen Aufenthalt auf Zeit und späterer Einbürgerung

Die Klägerin wurde 1952 im Libanon geboren und reiste 1974 mit Ehemann und zwei Kindern nach Deutschland ein. Ihr Asylantrag wurde 1976 rechtskräftig abgelehnt; in den folgenden Jahren lebte sie mehrfach nur mit befristeten Duldungen hier, kehrte zwischenzeitlich in den Libanon zurück, reiste 1983 erneut ein und erhielt 1991 die deutsche Staatsangehörigkeit.

Als sie 2017 die Regelaltersrente beantragte, verlangte sie die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für die Jahre 1974 bis 1980. Die Rentenversicherung lehnte ab – maßgeblich mit der Begründung, es habe in diesem Zeitraum kein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestanden.

Das LSG wies die Berufung der Klägerin zurück; die Revision ließ es nicht zu.

Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und der „gewöhnliche Aufenthalt“

Rentnerinnen und Rentner erhalten Kindererziehungszeiten für die ersten Lebensjahre eines Kindes; bei vor 1992 geborenen Kindern werden nach den Reformen („Mütterrente I und II“) bis zu 30 Kalendermonate bzw. 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben, bei ab 1992 geborenen Kindern 36 Monate bzw. 3 Entgeltpunkte. Diese Zeiten erhöhen die Rente unmittelbar.

Zwingende Voraussetzung ist, dass die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen Erziehung gleichsteht. Das ist im Gesetz über die gesetzliche Rentenversicherung ausdrücklich geregelt.

Die Erziehung gilt als im Inland erfolgt, wenn sich der erziehende Elternteil zusammen mit dem Kind gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat. Was als gewöhnlicher Aufenthalt gilt, definiert das Sozialgesetzbuch I: Es handelt sich um einen Aufenthalt unter Umständen, die erkennen lassen, dass man nicht nur vorübergehend verweilt – es braucht also einen zukunftsoffenen, rechtlich gesicherten Verbleib.

Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes) setzen die gleichen Grundvoraussetzungen voraus wie die KEZ; sie ergänzen die rentenrechtliche Bewertung, ändern aber nichts am Erfordernis eines gewöhnlichen Aufenthalts während der Erziehung.

Warum das Gericht die Anrechnung verneinte

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht das Merkmal des gewöhnlichen Aufenthalts. Das LSG betont, dass bei ausländischen Elternteilen deren aufenthaltsrechtliche Position in die notwendige Prognose einzubeziehen ist: Ein Aufenthalt gilt nur dann als gewöhnlich, wenn er rechtlich zukunftsoffen ist.

Eine Duldung ist demgegenüber lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – kein Aufenthaltstitel und keine belastbare Grundlage für einen dauerhaften Verbleib. Wer lediglich geduldet ist, muss jederzeit mit der Beendigung des Aufenthalts rechnen; damit fehlt es regelmäßig an der erforderlichen rechtlichen Beständigkeit. Genau daran scheiterte die Klägerin.

Das Gericht setzte sich zudem mit dem Einwand auseinander, Schwangerschaften und die tatsächliche Betreuung kleiner Kinder hätten eine Abschiebung ohnehin verhindert.

Auch diese Umstände begründen nach der Rechtsprechung für sich genommen keinen gewöhnlichen Aufenthalt; entscheidend bleibt die rechtliche Aufenthaltsposition. In der Sache sah das LSG schließlich weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht, dass die maßgebliche Erziehung im Sinne des Gesetzes in Deutschland erfolgt ist.

Was heißt „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Rentenrecht?

Die Vorgaben kommen aus § 56 SGB VI in Verbindung mit § 30 SGB I. Maßgeblich ist eine vorausschauende Betrachtung der Gesamtumstände: Ist der Aufenthalt rechtlich auf Dauer angelegt? Bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern oder in ausdrücklich geregelten Konstellationen kann sich ein Aufenthaltsrecht unmittelbar aus EU-Recht ergeben; für Drittstaatsangehörige verlangt die Verwaltungspraxis für die Anerkennung von KEZ regelmäßig einen Aufenthaltstitel, der den Verbleib nicht nur vorübergehend gestattet.

Genau diese Linie wiederholt die Bundesregierung in einer Antwort an den Deutschen Bundestag: Kindererziehungszeiten werden anerkannt, wenn Erziehende und Kind sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten; „gewöhnlich“ setzt rechtlich beständigen Aufenthalt voraus.

Auslandserziehung, EU-Koordinierung und Gleichstellungen

Kindererziehungszeiten im Ausland können anerkannt werden, wenn sie einer Inlandserziehung gleichstehen. Dafür verlangt das Gesetz und die Praxis der Rentenversicherung in der Regel eine Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt während der Erziehung oder unmittelbar zuvor; innerhalb der EU/EWR/Schweiz greifen zudem die Koordinierungsregeln der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 sowie die Rechtsprechung des EuGH (u. a. „Reichel-Albert“). Für Drittstaatsangehörige ohne entsprechenden Integrationssachverhalt – insbesondere bei rein geduldetem Aufenthalt – fehlt diese Gleichstellung.

Konsequenzen für Betroffene: Kontenklärung und Nachweise sind entscheidend

Das Urteil ist keine bloße Einzelfallentscheidung, sondern bestätigt eine klare Linie: Kindererziehungszeiten zählen nur, wenn die Erziehung im Inland unter einem rechtlich gesicherten, zukunftsoffenen Aufenthalt erfolgt.

Wer sich im maßgeblichen Zeitraum lediglich geduldet hier aufgehalten hat, kann entsprechende Zeiten in der Regel nicht anrechnen lassen – selbst wenn die Kinder tatsächlich in Deutschland gelebt haben.

Auch für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung gilt nichts anderes. Frühzeitige Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, das Sichten von Melde-, Aufenthalts- und Familienunterlagen sowie – wo einschlägig – von Schul- oder Kita-Nachweisen erhöht die Chance, anrechenbare Zeiten korrekt zu erfassen.

Was die „Mütterrente“ konkret bringt – und wie viel ein Entgeltpunkt wert ist

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden seit der „Mütterrente II“ bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt; das entspricht 2,5 Entgeltpunkten. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, bleiben es 36 Monate bzw. 3 Entgeltpunkte.

Ein Entgeltpunkt ist bares Geld: Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro pro Monat. Schon wenige zusätzliche Punkte können daher die Rente deutlich erhöhen – rund 30 bis 50 Euro monatlich entsprechen etwa 0,75 bis 1,25 Entgeltpunkten.

Fazit

Kindererziehungszeiten werden in Deutschland nicht automatisch berücksichtigt. Sie setzen eine Erziehung im Inland oder eine anerkannte Gleichstellung und einen gewöhnlichen, rechtlich gesicherten Aufenthalt voraus. Eine Duldung genügt hierfür regelmäßig nicht.

Das LSG Berlin-Brandenburg hat diese Grundsätze am 03. April 2025 noch einmal deutlich hervorgehoben und damit die Ablehnung zusätzlicher Entgeltpunkte im konkreten Fall bestätigt.

Wer Unsicherheiten in seinem Versicherungskonto hat, sollte die Kontenklärung veranlassen und die Anerkennung von Kindererziehungszeiten frühzeitig und umfassend belegen.

Quellen (Auswahl):

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2025 – L 22 R 684/22; § 56 und § 57 SGB VI; § 30 SGB I; § 60a AufenthG; Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur „Mütterrente“; BMAS/Verordnung zum aktuellen Rentenwert 2025.

Der Beitrag Mütterrente: Duldung kürzt Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Höhere EM-Rente: Der richtige Zeitpunkt ist sehr wichtig

Die Frage, wann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sinnvoll ist, entscheidet in vielen Fällen darüber, wie hoch das verfügbare Einkommen in den kommenden Jahren ausfällt. Eine zu frühe Antragstellung kann ebenso teuer werden wie ein verspäteter Schritt. 

Warum der Monat des Rentenbeginns über Dauer und Höhe entscheidet

Für befristete EM-Renten gilt eine feste Karenzzeit: Sie starten frühestens mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Wer also im Januar arbeitsunfähig wird, kann erst ab August eine Zahlung erwarten. Unbefristete Renten dürfen rückwirkend gezahlt werden, wenn der Antrag binnen drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung eingereicht wird; in der Praxis bewilligt die Deutsche Rentenversicherung solche unbefristeten Leistungen aber nur in Ausnahmefällen.

Ein späterer Rentenbeginn wirkt sich zudem positiv auf den sogenannten Zugangsfaktor aus. Jede aufgeschobene Zahlungs­phase erhöht die Zahl der Entgeltpunkte geringfügig: Ein Jahr Aufschub bringt derzeit ein Plus von etwa sechs Prozent gegenüber einer sofort beginnenden Rente.

Höhere Einkommen vor der Rente: Krankengeld, Verletztengeld und Arbeitslosengeld

Wer nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld bezieht oder nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld erhält, kommt netto häufig besser weg als mit einer EM-Rente.

Gleiches gilt in vielen Fällen für das – ebenfalls zeitlich befristete – Arbeitslosengeld. Dass Krankengeld grundsätzlich höher ausfällt als Arbeitslosengeld und häufig auch als die spätere Rente, ist in der Praxis gut dokumentiert.

Mit einem zu frühen EM-Antrag endet das Krankengeld; bei einer nur teilweisen EM-Rente wird es um den Rentenbetrag gekürzt. Das gleiche Prinzip gilt beim Arbeitslosengeld.

Lesen Sie auch:

– Rente: Gleich 2 mal Rentenerhöhung im Juli plus Rentenzuschläge

Behördlicher Druck: Reha-Aufforderung und Umdeutung des Antrags

Krankenkassen dürfen Versicherte verpflichten, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen; unterbleibt er, ruht das Krankengeld. Die Bundesagentur für Arbeit setzt bei Arbeitslosen eine Monatsfrist.

Ein solcher Reha-Antrag kann automatisch in einen Rentenantrag „umgedeutet“ werden, wenn der Renten­versicherungsträger eine Reha für aussichtslos hält (§ 116 Abs. 2 SGB VI). Nach einer behördlichen Aufforderung lässt sich diese Umdeutung nur noch mit Zustimmung von Krankenkasse oder Arbeitsagentur verhindern – damit kann man gegen seinen Willen früher als geplant in die Rente gedrängt werden.

Der optimale Zeitpunkt: frühestens wenn die letzte höhere Leistung endet

Finanziell am günstigsten ist es, den EM-Rentenantrag erst dann zu stellen, wenn die letzte besser dotierte Leistung – in der Regel das Arbeitslosengeld – ausläuft oder die Behörde bereits eine Reha-Aufforderung ausgesprochen hat. So lässt sich verhindern, dass Krankengeld oder Arbeitslosengeld vorzeitig wegfallen und dass die spätere Altersrente durch einen zu frühen EM-Beginn dauerhaft sinkt.

Überbrücken bis zum Rentenbescheid: Bürgergeld, Sozialhilfe und Nahtlosigkeitsregelung

Zwischen Antrag und Bewilligung vergehen meist Monate, bei Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren sogar Jahre. Wer in dieser Zeit weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, gilt grundsätzlich als nicht erwerbsfähig und scheidet aus dem Bürgergeld hinaus.

Ist aber abzusehen, dass die gesundheitliche Einschränkung binnen sechs Monaten wieder wegfällt, bleibt das Jobcenter zuständig.

Hält die Einschränkung voraussichtlich länger an, greifen zwei Varianten der Sozialhilfe nach SGB XII: die Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und – wenn eine Besserung wahrscheinlich ist – die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Wer wegen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) weiterhin Arbeitslosengeld bezieht, kann damit die Renten­entscheidung überbrücken; der Anspruch endet aber spätestens nach Erschöpfung der persönlichen ALG-Bezugsdauer.

Familien und Wohnen: Alternativen Wohngeld und Kinderzuschlag

Fällt die Bedarfsgemeinschaft wegen höherer Einkommen oder Vermögen aus dem Bürgergeld, kommen weiterhin Wohngeld – erhältlich für Mieter und Eigentümer – und der Kinderzuschlag von derzeit bis zu 297 Euro pro Kind in Betracht. Beide Leistungen haben großzügigere Vermögensfreibeträge als das Bürgergeld.

Arbeiten trotz Antrag: Grenzen bei Stunden und Einkommen

Eine Erwerbsminderung bedeutet nicht zwingend ein Arbeitsverbot. Entscheidend sind zwei Kriterien. Erstens darf die tägliche Arbeitszeit das vom Renten­versicherungsträger festgestellte Restleistungs­vermögen nicht überschreiten: Bei voller EM-Rente sind das weniger als drei Stunden, bei teilweiser weniger als sechs Stunden.

Zweitens gilt für 2025 eine jährliche Hinzuverdienst­grenze von 19 661,25 Euro bei voller und mindestens 39 322,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung; über­schreitende Beträge werden zu vierzig Prozent auf die Rente angerechnet.

Wer diese Regeln beachtet, kann eine Teilzeit­beschäftigung fortführen oder neu aufnehmen, ohne den Rentenanspruch zu verlieren.

Fazit

Die EM-Rente ist eine Absicherung, doch ihr Nutzen hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Antrags ab. Zu frühes Handeln mindert die Rente und beendet Übergangsleistungen; zu spätes Handeln lässt wertvolle Anspruchsmonate ungenutzt verstreichen.

Wer die gesetzlichen Fristen, die behördlichen Aufforderungen und die Alternativen zur Überbrückung kennt, verschafft sich Handlungs­spielraum. Im Zweifel lohnt ein Beratungsgespräch bei Rentenversicherung, Sozialverband oder Fachanwalt, um die individuelle Strategie abzusichern.

Der Beitrag Höhere EM-Rente: Der richtige Zeitpunkt ist sehr wichtig erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Dublin: Schwere Krawalle nach Vergewaltigung von 10-jährigem Mädchen durch illegalen Migranten

Schwere Ausschreitungen in der irischen Hauptstadt Dublin: Migrationskritische Aktivisten haben am Dienstag in der Nähe eines Hotels, in dem Asylbewerber untergebracht sind, ein Polizeifahrzeug in Brand gesetzt und Beamte angegriffen. Einen Tag zuvor war ein Mann wegen eines sexuellen Übergriffs auf ein 10-jähriges Mädchen in der Nähe festgenommen worden. Der Vorfall ereignete sich zwei Jahre, […]

<p>The post Dublin: Schwere Krawalle nach Vergewaltigung von 10-jährigem Mädchen durch illegalen Migranten first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Israeli Forces carry out aggression on Daraa Countryside and Quneitra

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 12 Stunden 12 Minuten

Israeli forces shelled the outskirts of the town of Koya in the Yarmouk Basin area of southern Daraa countryside on Wednesday night.

A SANA reporter in Daraa stated that the Israeli attacks coincided with the sound of explosions heard throughout the city.

 In the same context ,Israeli forces carried out an incursion into Saida al-Hanout village in southern Quneitra Countryside.

According to SANA reporter in Quneitra, a force consisting of 5 military vehicles penetrated center of the village and left shortly afterward.

Israeli forces continue their aggressions against Syrian territory, in violation of the 1974 disengagement agreement, international law, and United Nations resolutions. Syria condemns these aggressions and calls on the international community to take a firm stand to stop them.

Kategorien: Externe Ticker

Grad der Behinderung 30 – Was das jetzt für die Rente bedeutet

Rund um den Grad der Behinderung kursieren immer wieder vermeintliche Expertentipps, nach denen bereits ein GdB von 30 zu rentenrechtlichen Vorteilen führe.

Vorweg: Sozialrechtlichist ist das unzutreffend. Die Schwelle zur Schwerbehinderung verläuft klar und eindeutig bei einem GdB von 50 nach § 2 Absatz 2 SGB IX. Erst mit dieser Einstufung entstehen die speziellen Rechte im Rentenrecht, insbesondere die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI.

Aber: Ein GdB 30 kann gleichwohl Wirkung entfalten – jedoch vor allem im Arbeitsrecht, im Kündigungsschutz und bei der Beweislage rund um eine Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Wer seriös planen will, muss diese Trennlinien kennen und die Rechtsfolgen präzise unterscheiden.

Rechte mit GdB 30: Gleichstellung als arbeitsrechtlicher Schutzschirm

Wer einen GdB 30 hat, kann sich von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, wenn der Arbeitsplatz ohne diesen Schutz ernsthaft gefährdet ist.

Die Grundlage dafür bildet § 2 Absatz 3 SGB IX in Verbindung mit weiteren Vorschriften des SGB IX. Diese Gleichstellung entfaltet ihre Wirkung im Arbeitsleben. Sie stärkt den Kündigungsschutz, kann Ansprüche auf betrieblichen Nachteilsausgleich begründen und erleichtert die Durchsetzung angemessener Beschäftigungsbedingungen.

Für die gesetzliche Rentenversicherung ändert die Gleichstellung hingegen nichts. Weder das Renteneintrittsalter noch die Rentenhöhe noch der Zugang zu einer besonderen Altersrente werden durch eine Gleichstellung beeinflusst, weil sie – anders als die Schwerbehinderteneigenschaft – kein rentenrechtliches Tatbestandsmerkmal ist.

Steuerliche Entlastung: Der Pauschbetrag als unmittelbarer Vorteil

Finanziell spürbar wird der GdB 30 im Steuerrecht. Nach § 33b EStG steht Menschen mit Behinderung ein Behinderten-Pauschbetrag zu, der Verwaltungsaufwand erspart und die steuerliche Belastung mindert. Bereits ab GdB 20 greift dieser Pauschbetrag; bei GdB 30 beläuft er sich aktuell auf 620 Euro jährlich (Stand 2025).

Diese Werte wurden im Zuge der Reform 2021 deutlich angehoben und seither fortgeschrieben. Für Betroffene kann das die jährliche Steuerlast merklich reduzieren – unabhängig davon, ob weitere außergewöhnliche Belastungen im Einzelnen nachgewiesen werden.

GdB 30 und Erwerbsminderungsrente: Die Leistungsfähigkeit ist ausschlaggebend

Im Kontext der Erwerbsminderungsrente zählt nicht der GdB, sondern die verbliebene Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, wie sie § 43 SGB VI zugrunde legt. Wer nur noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt – bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – die Bedingungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Sinkt die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden, kommt die volle Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Ein höherer GdB kann in der Praxis die medizinische Beweislage stützen, ist aber keine formale Voraussetzung.

Entscheidend bleibt, welche Tätigkeiten in welchem Umfang noch ausgeübt werden können, und ob die Wartezeit sowie die Pflichtbeitragszeiten erfüllt sind. Der GdB 30 wirkt hier daher eher mittelbar: Er dokumentiert eine gesundheitliche Beeinträchtigung, ersetzt aber keine leistungsmedizinische Begutachtung.

GdB 30 hat keine Vorteile bei der Altersrente

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen – abhängig vom Geburtsjahr und mit oder ohne Abschläge. Rechtsgrundlage ist § 236a SGB VI. Zwingende Zugangsvoraussetzung ist die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch, also ein GdB von mindestens 50 nach § 2 Absatz 2 SGB IX. Daran führt kein Weg vorbei.

Ein GdB 30 verändert weder die maßgeblichen Altersgrenzen noch die Berechnungsparameter der Rente. Selbst die erwähnte Gleichstellung im Arbeitsrecht kann diese rentenrechtliche Schwelle nicht ersetzen, denn ihre Wirkungen sind auf den Beschäftigungsschutz begrenzt und entfalten keine rentenversicherungsrechtliche Bindungswirkung.

Wann ein GdB 30 dennoch entscheidend helfen kann

Auch ohne direkten Rentenbonus kann ein GdB 30 strategisch sinnvoll sein. Zum einen ist er häufig Ausgangspunkt für weitere medizinische Begutachtungen.

Zum anderen bildet er die Basis, auf der mehrere Leiden im Sinne der versorgungsmedizinischen Grundsätze zusammenwirken können. Verschlimmern sich Beschwerden oder kommen weitere Funktionsbeeinträchtigungen hinzu, kann dies in einem höheren GdB resultieren.

Erreicht die Summe der Einschränkungen die Schwelle von 50, besteht die Chance auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung – mit den dann eröffneten rentenrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Parallel kann eine dokumentierte gesundheitliche Entwicklung die Bewertung der Erwerbsfähigkeit beeinflussen und so den Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtern, wenn sich die tägliche Belastbarkeit dauerhaft unter sechs beziehungsweise drei Stunden reduziert.

Praxisrelevanz: Planungssicherheit statt Phantomversprechen

Für Betroffene bedeutet das: Ein GdB 30 ist ein wichtiges Signal an Arbeitgeber, Behörden und Finanzamt – allerdings ohne die rentenrechtlichen Effekte der Schwerbehinderung. Er verschafft arbeitsrechtliche Stabilität, insbesondere in angespannten Beschäftigungssituationen, und bringt messbare steuerliche Vorteile.

Er ersetzt jedoch keine Schwerbehinderteneigenschaft und bietet keinen Abkürzungsweg in eine vorgezogene Altersrente. Seriöse Beratung wird darum stets darauf hinweisen, dass rentenrechtliche Privilegien erst ab GdB 50 greifen und die Gleichstellung dieses Kriterium nicht ersetzt.

Wer seine Erwerbsbiografie planen will, sollte die Unterschiede zwischen Arbeits-, Steuer- und Rentenrecht strikt auseinanderhalten und seine Schritte darauf abstimmen.

Was bedeutet ein GdB 30?

Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 festgestellt. Ein GdB 30 markiert eine mittelgradige Beeinträchtigung, die den Alltag spürbar, aber nicht gravierend einschränkt. Diese Feststellung bescheinigt eine Behinderung im Sinne des § 152 Absatz 1 SGB IX, begründet jedoch ausdrücklich keine Schwerbehinderung.

Damit sind zwar bestimmte Nachteilsausgleiche und Erleichterungen erreichbar, die rentenrechtlichen Privilegien einer Schwerbehinderung bleiben aber unberührt.

FAQ: Alle Fragen und Antworten zum GdB 30 und Rente

Bringt ein GdB 30 rentenrechtliche Vorteile?
Nein. Rentenrechtliche Privilegien – insbesondere die Altersrente für schwerbehinderte Menschen – setzen zwingend einen GdB von mindestens 50 voraus. Ein GdB 30 verändert weder Renteneintrittsalter noch Rentenhöhe.

Kann ich mit GdB 30 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen?
Das ist ausgeschlossen. Für diese besondere Altersrente ist die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch erforderlich. Ein GdB 30 reicht dafür nicht aus.

Welche Bedeutung hat die Gleichstellung bei GdB 30?
Bei gefährdetem Arbeitsplatz kann die Agentur für Arbeit Betroffene mit GdB 30 schwerbehinderten Menschen gleichstellen. Diese Gleichstellung wirkt im Arbeitsrecht, etwa beim Kündigungsschutz, hat aber keine rentenrechtlichen Effekte.

Gibt es durch die Gleichstellung Zusatzurlaub wie bei Schwerbehinderten?
Zusatzurlaub ist ein Recht schwerbehinderter Menschen. Eine Gleichstellung vermittelt regelmäßig keinen Anspruch auf diesen Zusatzurlaub. Sie dient vor allem dem Schutz des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Welche Vorteile habe ich steuerlich mit GdB 30?
Ab GdB 20 steht der Behinderten-Pauschbetrag zu. Bei GdB 30 beträgt er derzeit 620 Euro jährlich (Stand 2025). Er mindert das zu versteuernde Einkommen ohne Einzelnachweise außergewöhnlicher Belastungen.

Hilft der GdB 30 bei der Erwerbsminderungsrente?
Der GdB ist kein Anspruchskriterium. Maßgeblich ist die tatsächliche Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein GdB 30 kann die gesundheitliche Situation dokumentieren und damit die Beweisführung unterstützen, ersetzt aber keine medizinische Leistungsbeurteilung.

Wann liegt eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vor?
Als grobe Orientierung gilt: Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich führt – bei erfüllten Versicherungszeiten – zur teilweisen Erwerbsminderungsrente; unter drei Stunden zur vollen Erwerbsminderungsrente. Diese Feststellung erfolgt unabhängig vom GdB.

Verändert ein GdB 30 das gesetzliche Renteneintrittsalter?
Nein. Weder das reguläre Rentenalter noch die Zugangsfaktoren werden durch einen GdB 30 beeinflusst. Erst die Schwerbehinderteneigenschaft kann – je nach Jahrgang – einen früheren Rentenbeginn eröffnen.

Spielt der GdB 30 bei der Berechnung der Rentenhöhe eine Rolle?
Nein. Rentenansprüche und -höhe ergeben sich aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren und weiteren rentenrechtlichen Zeiten. Ein GdB 30 ändert diese Parameter nicht.

Welche arbeitsrechtlichen Wirkungen sind mit GdB 30 realistisch?
Mit Gleichstellung lassen sich ein besonderer Kündigungsschutz und betriebliche Nachteilsausgleiche erreichen. Das kann die Beschäftigungssituation stabilisieren, insbesondere wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Kann ein GdB 30 später zu einem GdB 50 werden?
Ja. Verschlimmern sich Gesundheitsstörungen oder summieren sich mehrere anerkannte Leiden, kann eine Höherstufung erfolgen. Ab GdB 50 bestünde dann die Schwerbehinderteneigenschaft mit weitergehenden Rechten.

Sollte ich bei Verschlechterung meines Gesundheitszustands aktiv werden?
Ja. Eine Verschlimmerungsanzeige oder ein neuer Antrag kann sinnvoll sein, wenn sich die gesundheitliche Lage dauerhaft verschlechtert. Ärztliche Befunde und Reha-Berichte erhöhen die Aussagekraft.

Hat ein GdB 30 Einfluss auf Reha, Hilfen oder Arbeitsplatzgestaltung?
Er kann Türen zu begleitenden Hilfen öffnen und die Notwendigkeit von Anpassungen am Arbeitsplatz unterstreichen. Konkrete Leistungen hängen vom Einzelfall und den jeweiligen Leistungsträgern ab.

Wie weise ich meine Rechte mit GdB 30 nach?
Grundlage ist der Bescheid des Versorgungsamts mit Angabe des GdB. Für arbeitsrechtliche Gleichstellung ist zusätzlich ein Bescheid der Agentur für Arbeit erforderlich. Für steuerliche Vorteile genügt der Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Gilt die Gleichstellung auch für das Rentenrecht?
Nein. Die Gleichstellung entfaltet keine rentenrechtliche Wirkung. Sie ersetzt die Schwerbehinderteneigenschaft nicht und eröffnet keinen Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Was ist die häufigste Fehlannahme rund um GdB 30?
Weit verbreitet ist der Irrtum, ein GdB 30 ermögliche eine frühere Altersrente. Tatsächlich ist dafür ausnahmslos ein GdB von mindestens 50 notwendig.

Welche nächsten Schritte sind sinnvoll, wenn ich GdB 30 habe?
Sichern Sie arbeitsrechtliche Vorteile durch die Prüfung einer Gleichstellung, nutzen Sie den steuerlichen Pauschbetrag und halten Sie Ihre medizinische Dokumentation aktuell. Bei anhaltender oder zunehmender Einschränkung prüfen Sie eine Höherstufung oder – bei deutlich reduzierter Leistungsfähigkeit – die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.

Klarheit über Schwellenwerte ist der beste Schutz

Ein GdB 30 bedeutet Anerkennung einer Behinderung, aber keine Schwerbehinderung. Er verleiht robusten arbeitsrechtlichen Schutz und bringt steuerliche Entlastung, verändert jedoch weder das Renteneintrittsalter noch den Zugang zu der speziellen Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für die Erwerbsminderungsrente bleibt die tatsächliche Leistungsfähigkeit das zentrale Kriterium, der GdB kann dabei lediglich die Beweisführung stützen.

Wer langfristig denkt, nutzt den GdB 30 als solide Basis, beobachtet die gesundheitliche Entwicklung sorgfältig und prüft bei Verschlimmerungen die Voraussetzungen für eine Höherstufung oder eine Erwerbsminderungsrente.

Lassen Sie sich nicht von nebulösen Ratschlägen leiten – maßgeblich sind die klaren gesetzlichen Vorgaben des SGB IX und SGB VI. Nur mit einem GdB von 50 oder mehr gilt man rentenrechtlich als schwerbehindert und erhält Zugang zu den entsprechenden Altersrentenregelungen.

Der Beitrag Grad der Behinderung 30 – Was das jetzt für die Rente bedeutet erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Jordan and the Netherlands Discuss Developments in Syria and the Region

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 12 Stunden 21 Minuten

Jordanian Deputy Prime Minister and Foreign Minister Ayman Safadi met on Wednesday in Amman with Dutch Foreign Minister David van Weel to discuss the latest developments in Syria and the region.

Jordan’s state news agency (Petra) reported that Safadi reaffirmed the Kingdom’s support for Syria’s reconstruction efforts, based on principles that preserve its unity, stability, sovereignty, and territorial integrity, and ensure benefits for the Syrian people.

The two ministers also reviewed regional developments, emphasizing the need to uphold the Gaza ceasefire, fully implement its provisions, end the conflict, and ensure the timely and adequate delivery of humanitarian aid to alleviate the suffering in the Strip.

Safadi also stressed the importance of halting the dangerous escalation in the West Bank, as well as ending Israeli violations against Islamic and Christian holy sites in occupied Jerusalem.

The Jordanian official praised the Netherlands’ firm support for the two-state solution and the Palestinian people’s right to establish an independent state in accordance with international law.

The ministers underscored the importance of enhancing bilateral cooperation in education, tourism, trade, industry, and water within the Jordan–EU partnership and agreed on a joint plan to expand collaboration across key sectors.

Kategorien: Externe Ticker

EM-Rente kann vor Abschlägen bei der Altersrente schützen

Viele Betroffene fragen sich, ob und warum ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt wird – und ab wann sie vor Abschlägen sicher sind. Hinter diesen Fragen stecken sowohl rechtliche Regeln als auch praktische Fallstricke.

Dr. Utz Anhalt ordnet die wichtigsten Punkte: Wie Abschläge entstehen, wann sie entfallen, warum die Erwerbsminderungsrente oft höher ist als die spätere Altersrente und wieso der gesetzliche Bestandsschutz beim Übergang in die Altersrente so bedeutsam ist.

Warum es überhaupt Abschläge gibt – und wie sie berechnet werden

Auch bei der Rente wegen Erwerbsminderung werden Abschläge erhoben, wenn der Rentenbeginn vor einer maßgeblichen Altersgrenze liegt. Der Mechanismus entspricht dem der vorgezogenen Altersrente: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns mindert sich die Rente um 0,3 Prozentpunkte; der Abschlag ist auf 10,8 Prozent gedeckelt. Seit 2024 gilt für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente grundsätzlich die Altersgrenze 65.

Damit ergibt sich rechnerisch ein maximaler Minderungskorridor von 36 Monaten × 0,3 Prozentpunkten. Diese Grundsätze sind in Praxisinformationen und gesetzlichen Erläuterungen bestätigt.

Die wichtige Ausnahme: Abschlagsfreie EM-Rente ab 63 bei 40 Versicherungsjahren

Neben der Grundregel existiert eine Vertrauensschutz- und Ausnahmeregelung: Liegen bestimmte Wartezeiten vor, kann eine Erwerbsminderungsrente bereits ab 63 ohne Abschläge beginnen. Seit dem Auslaufen der Übergangsregel zum 31. Dezember 2023 verlangt das Gesetz dafür 40 Jahre relevanter Zeiten.

Zuvor reichten in einem zeitlich befristeten Übergangszeitraum 35 Jahre, was seit 2024 nicht mehr gilt. Rechtsgrundlage ist § 77 SGB VI in Verbindung mit der beendeten Übergangsnorm § 264d SGB VI; einschlägige Auslegungen der Deutschen Rentenversicherung erläutern, dass für den Abschlagsmechanismus bei EM-Renten in diesen Fällen auf die früheren Altersmarken 60/63 abgestellt werden kann – womit der Abschlag entfällt. Dr. Utz Anhalt  bestätigt die jetzt maßgebliche „40-Jahre-Schwelle“.

Zurechnungszeit: Warum die EM-Rente oft höher ist als die spätere Altersrente

Ein entscheidender Grund, weshalb die Erwerbsminderungsrente in vielen Fällen höher ausfällt als die spätere Altersrente, ist die Zurechnungszeit. Sie rechnet – stark vereinfacht – Zeiten bis zur regulären Altersgrenze so an, als hätte die versicherte Person weitergearbeitet.

Gesetzlich ist die Zurechnungszeit in § 59 SGB VI definiert; die Deutsche Rentenversicherung erläutert, dass sie vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur maßgeblichen Altersgrenze reicht. Dadurch kann die EM-Rente trotz begrenzter Erwerbsbiografie relativ hoch ausfallen, während die Altersrente keine neue Zurechnungszeit erhält.

Bestandsschutz beim Wechsel in die Altersrente: Was § 88 SGB VI garantiert

Beim Übergang von der EM-Rente in eine Altersrente greift der gesetzliche Besitz- bzw. Bestandsschutz. Kern der Regel: Beginnt innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der EM-Rente eine Altersrente, müssen der neuen Rente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte der bisherigen Rente zugrunde gelegt werden.

Praktisch bedeutet das, dass die Altersrente nicht niedriger sein darf als die zuvor bezogene EM-Rente, sofern der Wechsel fristgerecht erfolgt. Die Norm findet sich ausdrücklich in § 88 SGB VI; die Deutsche Rentenversicherung und seriöse Fachquellen weisen auf diese 24-Monats-Schranke hin.

Vorzeitig in die Altersrente wechseln – trotz regulärer Abschläge?

Viele Versicherte erfüllen mit 35 Versicherungsjahren die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63, allerdings normalerweise mit deutlichen dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent.

Wer jedoch bereits eine EM-Rente bezieht und innerhalb von 24 Monaten in eine Altersrente wechselt, profitiert vom Besitzschutz: Auch wenn die vorgezogene Altersrente rechnerisch niedriger wäre, darf sie den Betrag der EM-Rente nicht unterschreiten.

Das macht den vorzeitigen Wechsel in Einzelfällen finanziell neutral – unabhängig davon, dass die Altersrente „auf dem Papier“ Abschläge trägt.

Ab wann keine Abschläge mehr drohen

Absolute Sicherheit vor Abschlägen besteht, wenn die EM-Rente erst mit oder nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Seit 2024 ist das grundsätzlich das 65. Lebensjahr; für die Ausnahme ab 63 ohne Abschläge sind 40 Wartejahre erforderlich. In allen anderen Fällen wirken die genannten 0,3 Prozentpunkte pro Monat bis maximal 10,8 Prozent – solange die Rente vor der maßgeblichen Grenze beginnt.

Was Betroffene praktisch beachten sollten

Wer heute Anfang 60 ist und krankheitsbedingt eine EM-Rente beantragen muss, sollte zunächst prüfen, ob die 40 Jahre Wartezeit erreicht werden und damit ein abschlagsfreier Bezug ab 63 möglich ist.

Wer bereits eine EM-Rente erhält und über den Wechsel in eine Altersrente nachdenkt, sollte die 24-Monats-Frist für den Bestandsschutz im Blick behalten und im Zweifel vorab eine Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

So lässt sich klären, ob und wann der Wechsel sinnvoll ist, ohne den bisherigen Zahlbetrag zu riskieren. Dass die EM-Rente häufig höher als die spätere Altersrente ausfällt, ist kein Rechenfehler, sondern Folge der Zurechnungszeit – der Bestandsschutz verhindert in diesen Fällen spürbare Einbußen beim Übergang.

Fazit

Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sind die Regel, nicht die Ausnahme – 0,3 Prozentpunkte je Monat Vorverlagerung, gedeckelt auf 10,8 Prozent. Zwei Stellschrauben entschärfen das jedoch spürbar: Zum einen die Ausnahmeregel für einen abschlagsfreien EM-Renteneintritt ab 63 bei 40 Versicherungsjahren, zum anderen der gesetzliche Bestandsschutz, der beim fristgerechten Wechsel in die Altersrente einen niedrigeren Zahlbetrag verhindert.

Wer seine individuelle Situation entlang dieser Regeln prüft, kann unfaire Einbußen vermeiden und den Übergang in die Altersrente planvoll gestalten.

Der Beitrag EM-Rente kann vor Abschlägen bei der Altersrente schützen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker