«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Zenobiya: Ein demokratisches Syrien braucht aktive Frauen
Die Frauenunion Zenobiya in Tabqa hat vor ihrem lokalen Hauptsitz eine Presseerklärung bezüglich der aktuellen Situation und Zukunftsperspektiven für ein demokratisches Syrien abgehalten. Verschiedene Vertreterinnen der Institutionen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES), der Stiftung der Freien Frauen in Syrien (WJAS), des Jineolojî-Forschungszentrums und sowie Zenobiya-Mitglieder haben an der Verkündung teilgenommen.
Der Dachverband arabischer Frauen „Zenobiya“, der bisher schwerpunktmäßig in den Gebieten der DAANES arbeitet, hat am 12. Oktober in Kooperation mit der kurdischen Frauenbewegung Kongra Star eine globale Frauenkampagne unter dem Titel „Mit der Einheit der Frauen bauen wir ein freies, demokratisches und dezentralisiertes Syrien auf“ ausgerufen.
Die Frauenrevolution schützen
Ziel der neuen Kampagne ist es, die Welt auf das basisdemokratische, geschlechtergerechte und ökologische Gesellschaftsmodell aufmerksam zu machen, dass in der DAANES praktiziert wird. Dies soll zeigen, „dass ein demokratisches und dezentralisiertes Syrien, geführt von Frauen und nicht von ausländischen Plänen geprägt, der Weg zu echtem Frieden ist“, heißt es in dem Kampagnen-Aufruf und weiter:
„Denn Frauen überall wissen, dass das Patriarchat Gesellschaften zerstört und dass weibliche Führung Leben, Gleichheit und Frieden bringt. Wenn wir gemeinsam und über Grenzen hinweg unsere Stimme erheben, stärken wir die Frauen in Rojava und Syrien und schützen ihre Revolution. Denn globale Solidarität macht es Regimen und Besatzungsmächten schwerer, die Stimmen der Frauen zum Schweigen zu bringen.“
Die Kampagne ist nach einem dreistufigen Plan aufgebaut und zielt darauf ab, ein pluralistisches, demokratisches und dezentralisiertes Syrien unter aktiver Beteiligung von Frauen aufzubauen.
Im Andenken Hevrîn Xelefs
Im Rahmen der öffentlichen Verlesung der Presseerklärung bekräftigte Zenobiya, dass die aktive Beteiligung von Frauen eine Notwendigkeit für den Aufbau einer demokratischen Zukunft Syriens darstelle. Necah El Hisên, Zenobiya-Mitglied in Tabqa, erklärte:
„Die Stimme der Frauen ist die Stimme des Friedens. Ein neues Syrien kann ohne die aktive Beteiligung von Frauen nicht aufgebaut werden. Wir verneigen uns voller Respekt vor dem Geist von Hevrîn Xelef, einer Gefallenen für den Frieden, die für ein gerechtes und demokratisches Land gekämpft hat, und vor allen syrischen Frauen.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/frauenbewegungen-in-syrien-einigen-sich-auf-gemeinsame-agenda-48042 https://deutsch.anf-news.com/frauen/frieden-schaffen-patriarchat-entwaffnen-bundesweites-treffen-von-women-defend-rojava-48353 https://deutsch.anf-news.com/frauen/1-800-briefe-an-abdullah-Ocalan-aus-cizire-48383
Wer im Glashaus sitzt: Irrwitzige Russland-Unterstellungen von Thüringens SPD-Innenminister gegen die AfD
Der thüringische SPD-Innenminister Georg Maier hat final den Vogel in puncto politischer Heuchelei abgeschossen. Seine absurden Attacken auf die AfD – im “Handelsblatt” wirft er der AfD “landesverräterische” Aktivitäten vor und unterstellt ihr offen, für Moskau zu spionieren – markieren einen neuen Tiefpunkt der kaum mehr vorhandenen politischen Kultur in diesem Land. Das Demokratieverständnis Maiers […]
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Sozialamt: Sozialamt darf Recherchen zum Einkommen der Kinder für Elternunterhalt unternehmen
Sozialhilfeträger dürfen für die Pflicht zur Zahlung von Elternunterhalt das Einkommen der vermeintlich gut verdienenden erwachsenen Kinder aus öffentlich zugänglichen Quellen abschätzen und den Anstieg der Nominallöhne dabei berücksichtigen.
Gut verdienende Kinder bei Elternunterhalt in der PflichtErgibt sich daraus, dass ein Kind möglicherweise über den jährlichen Freibetrag von 100.000 Euro liegen könnte, liegen „hinreichende Anhaltspunkte“ vor, die das Kind zur konkreten Auskunft über dessen Einkommensverhältnisse verpflichtet, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 8. Oktober 2025 (Az.: L 8 SO 119/25 B ER).
Seit 2020 sind Kinder nur noch dann zum Unterhalt ihrer mittellosen Eltern verpflichtet, wenn sie mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Kinder mit geringerem Einkommen sollten so von Unterhaltszahlungen entlastet und von einer langwierigen Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse verschont werden.
Erst bei „hinreichenden Anhaltspunkten“ müssen Kinder laut Gesetz den Sozialhilfeträgern Auskunft über ihr Brutto-Einkommen geben und gegebenenfalls Elternunterhalt zahlen.
Im konkreten Fall ging es um eine mittellose, 1945 geborene erwerbsgeminderte Frau, die seit Dezember 2023 Grundsicherung im Alter erhält. Ihr erwachsener Sohn ist der einzige weitere Angehörige.
Als der Sozialhilfeträger erfuhr, dass der Sohn als „Sales Manager“ tätig ist, nahm die Behörde Ermittlungen über das mögliche Einkommen auf. Internet-Job-Portalen zufolge kann danach bei einer entsprechenden Berufserfahrung das Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegen. Die Behörde forderte vom Arbeitgeber Auskunft über die Einzelheiten des Beschäftigungsverhältnisses.
Erlass einer einstweiligen AnordnungDer Sohn beantragte daraufhin den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Er verlangte, dass es der Behörde bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird, weitere Auskünfte und Einkommensbelege bei seinem Arbeitgeber, dem Finanzamt oder anderen Sozialleistungsträgern einzuholen.
Das Sozialamt dürfe nur bei „hinreichenden Anhaltspunkten“ für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze Ermittlungen über eine Pflicht zum Elternunterhalt anstellen. Allein die allgemeine Berufsbezeichnung „Sales Manager“ sei aber noch kein „hinreichender Anhaltspunkt“ über hohe Einkünfte.
Im Laufe des Verfahrens gab er noch an, dass er im Jahr 2022 ein Bruttoarbeitseinkommen von 92.500 Euro gehabt habe.
LSG München: Kinder können zur Einkommensauskunft verpflichtet seinDas LSG lehnte den Antrag des Sohnes auf einstweilige Anordnung ab. Zum einen dürfe ein Sozialhilfeträger in öffentlich zugänglichen Quellen Ermittlungen zum Einkommen bestimmter, gut bezahlter Berufe anstellen, hier in Job-Portalen. Daraus habe sich ergeben, dass ein Sales-Manager durchaus ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro haben könne.
Zudem habe der Sohn selbst auf sein Einkommen von über 92.000 Euro im Jahr 2022 hingewiesen. Unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt angegebenen Entwicklung der Nominallöhne seit 2022 müsste rechnerisch die Jahreseinkommensgrenze mittlerweile überschritten worden sein. Damit bestünden „hinreichende Anhaltspunkte“ für einen Auskunftsanspruch.
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hatte am 21. November 2024 geurteilt, dass für den Auskunftsanspruch eine „gewisse Wahrscheinlichkeit“ für über den Freibetrag liegende Einkommensverhältnisse ausreiche (Az.: B 8 SO 5/23 R).
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Schwarz auf Weiß: Qualitätspresse machte in den 1970ern Klima-Panik mit Eiszeit-Warnung
Ein aufmerksamer Leser machte uns auf einen sensationellen SPIEGEL-Artikel von 1974 aufmerksam.
Titel:
Im Artikel wird klar gesagt, was Klimaforscher aus der PIK-Ecke heute gar nicht gern mitteilen: Das 20. Jahrhundert erwärmte sich von 1900 bis etwa 1940, dann stagnierten die weltweiten Temperaturen, um dann spätestens in den 70ern ordentlich abzufallen. Ob die Abkühlung durch die heftigen Emissionen von Ruß und Schwefel-Dioxid und die damit verbundene Erhöhung der Erd-Albedo verursacht wurde, und/oder durch astronomische Effekte wie die solaren oder Milankowitsch-Zyklen und den Svensmark-Shaviv-Effekt, sei dahingestellt. Im Artikel wird die „Schuld des Menschen“ erstaunlicherweise gar nicht thematisiert, obwohl Luftreinhaltung damals ein großes Thema war.
Aber man liest Sätze, die man nicht für möglich gehalten hätte:
„Spätestens seit 1960 wächst bei den Meteorologen und Klimaforschern die Überzeugung, daß etwas faul ist im umfassenden System des Weltwetters: Das irdische Klima, glauben sie, sei im Begriff umzuschlagen — Symptome dafür entdeckten die Experten nicht nur in Europa, sondern inzwischen in fast allen Weltregionen. Am Anfang standen Meßdaten über eine fortschreitende Abkühlung des Nordatlantiks. Dort sank während der letzten 20 Jahre die Meerestemperatur von zwölf Grad Celsius im Jahresdurchschnitt auf 11,5 Grad. Seither wanderten die Eisberge weiter südwärts und wurden, etwa im Winter 1972/73, schon auf der Höhe von Lissabon gesichtet (…)“
Ein grüner Kommentator meinte dazu auf unserer Facebook-Seite, einen solch alten Artikel zu beachten sei nicht sinnvoll, da 50 Jahre Forschung ignoriert würden.
Wirklich? Die 1974 im Spiegel erwähnten Daten sind echt und wurden nicht „durch 50 Jahre Forschung“ revidiert. Allerdings von PIK, ARD & Co. ignoriert – man würde heute nie einen Schellnhuber oder Rahmstorf darüber in der ARD philosophieren hören, wieso ihre Vorgänger trotz Treibhauseffekt seit 1960 eine neue Eiszeit kommen sehen.
Dafür schwadronieren Rahmstorf, Lesch & Co. gern öffentlich darüber, daß „seit dem späten 19. Jahrhundert“ durchgehend bekannt sei, daß die Erde wegen CO2 immer heißer werde.
Wie der vorliegende SPIEGEL-Artikel beweist, ist dem keineswegs so – eine reine „Wir sind die Wissenschaft“-Behauptung. #wirsindmehr
Tatsächlich gab es Berechnungen und darauf basierende Theorien von Callendar oder Arrhenius – aber die waren unter Meteorologen und Klimaforschern keineswegs allgemeiner Konsens. Im Gegenteil: Zwischen den 60ern und 1979 herrschte die Eiszeit-Warnung vor. Die damalige Kälte mit dem Jahrhundertwinter 1979 schienen diese Panikmache zu bestätigen. Als es um 1980 deutlich wärmer wurde, und Politiker oder die DPG eine Medien-Keule brauchten, um die in den 70ern verteufelte Kernkraft wieder populär zu machen, bot sich die bislang im Schatten stehende CO2-Theorie an. Daß CO2 asymptotisch wirkt, also oberhalb eines bestimmten Konzentrationsbereichs kaum noch zusätzlich heizt, war bekannt, wurde aber unter den Teppich gekehrt.
Daß in den 70ern trotz historisch enormem CO2-Ausstoß Gletscher gewaltig wuchsen und Eisberge bis an die Algarve schwammen, wurde ab 1980 im Spiegel und all den anderen westlichen Quantitätsmedien einfach nicht mehr berichtet. Zitat 1974:
„Zugleich wuchs auf der nördlichen Halbkugel die mit Gletschern und Packeis bedeckte Fläche um rund zwölf Prozent, am Polarkreis wurden die kältesten
Wintertemperaturen seit 200 Jahren gemessen.“
Zwar reagieren grüne Klimatologen heute auf solche unpassenden Pressemeldungen, wenn sie damit konfrontiert werden – aber von sich aus verschweigen sie die Tatsachen. Läßt sich das Kälte-Thema in der Debatte nicht vermeiden, wird behauptet, daß der gleichzeitige starke Ruß- und SO2-Ausstoß an der Kälte schuld gewesen sei. Wie dann das CO2 der stärkste Klimafaktor sein kann, auf dem alle Klimasimulationen der Forscher beruhen, wird nicht beantwortet.
Pikant ist aber, daß die Eiszeit-Panikmache der 70er mit fast exakt denselben Vorhersagen arbeitet wie heute die Heißzeit-Panikmache. Zitat 1974:
Die sich in den letzten Jahren häufenden Meldungen über Naturkatastrophen und extreme Wetteränderungen in aller Welt glichen anfangs eher den Bruchstücken eines Puzzle- Spiels: Ein Orkan, der heftigste seit einem Jahrhundert, verwüstete im November 1972 weite Teile Niedersachsens.(…)
Ein Schneesturm ruinierte im August 1973 große Getreideanbaugebiete im Weizengürtel Kanadas. Und im November und Dezember letzten Jahres brandeten innerhalb von fünf Wochen sechs schwere Sturmfluten gegen die norddeutschen Küsten — die dichteste Sturmflut-Folge seit rund 50 Jahren.
Also: Fluten, Extremwetter, Ernteeinbrüche! Aber sind das nicht genau die Unbilden, die uns wegen der Hitze drohen? Wie können Hitze und Kälte dieselben Folgen haben?
Und „Dürre“ darf auch nicht fehlen:
Dort, in der sogenannten Sahelzone, verdorrte die Vegetation, sind die Brunnen versiegt, die Viehherden zugrunde gegangen und Millionen Einwohner vom Hungertod bedroht. Mißernten, Hungersnot und Wassermangel gab es seit Ende
der sechziger Jahre auch immer häufiger in anderen Regionen der Subtropen, in Mexiko, auf den Kapverdischen Inseln im Atlantik sowie im Norden Indiens und Pakistans, wo der Monsunregen neuerdings spärlicher fällt.
Aber wenn heute wegen der „Hitze“ Dürre, Extremwetter und Fluten vermehrt um sich greifen – wie konnte das Problem dann schon um 1960 bestehen? Ganz einfach: Manche Probleme wie „häufiger Extremwetter“ sind schlicht erfunden und werden nur in ARD, ZDF usw. behauptet. Der 6. Sachstandsbericht des Weltklimarates sagt genau das nicht, wie Marcel Crok hier eindrücklich darlegt. Eine andere Methode ist das Rosinenpicken oder das Aufblähen – typisches Beispiel ist die Ahrtalflut mit über 130 Toten. Als Merkel im Dorfe Schuld in der Eifel vom Klimakollaps sprach, schnappte sich der Bürgermeister das Mikro und betonte, daß Flutkatastrophen in der Gegend historisch seit langer Zeit bestens belegt seien.
Am Ende des 1974er Artikels halten die ungenannten Spiegel-Autoren noch ein besonderes Schmankerl bereit, das einen fast vom Stuhl fallen läßt:
„Nach Studium des beunruhigenden Datenmosaiks halten es viele Klimaforscher für wahrscheinlich, daß der Erde eine neue Großwetter-Ära bevorsteht, daß der Trend, der den Erdbewohnern in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die — klimatisch — besten Jahre seit langem bescherte, sich nun umkehrt. (…)
Die Gesamtfläche fruchtbaren Ackerlands auf der Erde nahm in diesen Jahren beständig zu. (…) Eine anhaltende Schönwetter-Ära vergleichbar der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts, gab es nach Ansicht der Klimaforscher etwa in den Jahren 1080 bis 1200 nach der Zeitrechnung. Damals florierte überall in England der Weinbau. Und auf Grönland („Grünland“), wo die Wikinger Kolonien unterhielten, gedieh um das Jahr 800 eine üppige Vegetation.“
Fazit: Wenn es politisch (und wirtschaftlich) paßt, vor Kälte zu warnen, ist die Erderwärmung das Paradies. Wenn es politisch (und wirtschaftlich) paßt, vor Hitze zu warnen, ist die Abkühlung das Paradies.
Dieser Spiegel-Artikel von 1974 ist ein zeithistorisch hervorragendes Beispiel dafür, wie seit den 1960er Jahren mithilfe wissenschaftlicher Daten und deren Verdrehung in „Qualitätsmedien“ Propaganda für profitierende Lobby-Gruppen gemacht wird.
Dazu gehören: schlechte Wissenschaftler, schlechte Journalisten, schlechte Politiker und linke Aktivisten.
Der Beitrag Schwarz auf Weiß: Qualitätspresse machte in den 1970ern Klima-Panik mit Eiszeit-Warnung erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Hohe Selbstmordrate in Mûsil und Şengal
Das Institut für Rechtsmedizin in Mûsil (Mosul) hat seinen aktuellen Neun-Monats-Bericht veröffentlicht, in dem es 84 Fälle von Suizid aufführt. Demnach haben zwischen Januar und September 2025 in Mûsil 40 Frauen und 44 Männer Selbstmord begangen haben. Von den Suizidierten seien 18 ezidischer Glaubenszugehörigkeit gewesen, acht Frauen und zehn Männer. Inwiefern die ezidischen Opfer aus einem Teil des Distrikts Mûsil stammten oder aus Şengal, bleibt in dem Bericht unklar.
Währenddessen berichtet die Nachrichtenagentur Rojnews für denselben Zeitraum über 16 Suizide in Şengal und beruft sich hierbei auf Informationen aus ezidischen Sicherheitskreisen. Die zehn Männer und sechs Frauen sollen mehrheitlich im Alter zwischen 16 und 25 Jahren gewesen sein.
Während der Bericht des rechtsmedizinischen Instituts keine detaillierten Angaben zu den Gründen für die Selbstmorde enthält, halten ezidische Quellen laut Rojnews sozialen Druck, psychische Probleme und die negativen Auswirkungen digitaler Medien für die Hauptursachen.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/un-sonderbeauftragte-in-Sengal-26681 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/autonomierat-ruft-zur-ruckkehr-nach-Sengal-auf-26586 https://deutsch.anf-news.com/frauen/gewalt-gegen-frauen-in-suedkurdistan-steigt-16343 https://deutsch.anf-news.com/frauen/vortrag-zu-suizid-pravention-in-ain-issa-46824
Dair Hafir: Übergangsregierung greift mit Selbstmorddrohne an
Die Kleinstadt Dair Hafir gehört zur Region Tabqa. Nach dem Rückzug des Assad-Regimes Ende 2024 übernahmen die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) die Kontrolle und ein Zivilrat übernahm am 1. März dieses Jahres die Reorganisation und Verwaltung. Immer wieder ist es in den vergangenen Wochen in der Umgebung zu Angriffen durch die selbsternannte syrische Übergangsregierung gekommen. Die QSD werfen ihr vor, hiermit gegen die Vereinbarungen des 10.-März-Abkommens zu verstoßen.
Nun haben der Interimsregierung zugehörige bewaffnete Gruppen die Kleinstadt erneut ins Visier genommen. Wie die Nachrichtenagentur Hawarnews (ANHA) berichtet, ist in der Umgebung der Waffenstillstandslinie zwischen den von der QSD und den von Damaskus kontrollierten Gebieten eine Selbstmorddrohne eingeschlagen. Diese neue Eskalation gegen die Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) soll heute in den Morgenstunden stattgefunden haben und nach bisherigen Meldungen ausschließlich Sachschaden verursacht haben.
Destabilisierungsversuche
Der Angriff auf den Grenzübergang Dair Hafir erfolgt inmitten wiederholter Eskalationen in den Gebieten der DAANES. Die sporadischen Angriffe auf die Regionen zielen augenscheinlich darauf ab, die Sicherheit und Stabilität zu destabilisieren.
Der Grenzübergang Dair Hafir gilt als strategischer Punkt, der die Städte Raqqa und Aleppo verbindet. In den vergangenen Monaten war er bereits Ziel von Bombardierungen und Angriffen, die zu Opfern und Verletzten unter der Zivilbevölkerung, den QSD sowie den Kräften der inneren Sicherheit von Nord- und Ostsyrien (Asayîş) führten.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zivilrat-in-dair-hafir-treibt-kommunalen-aufbau-voran-48355 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-dialog-mit-damaskus-und-turkei-dauert-an-48352 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-kommandant-von-den-qsd-gehen-keine-angriffe-aus-48295
Manifest für eine freiheitliche, bürgernahe und solidarische Politik und einen effizienten Staat
Deutschland ist verkommen. Aus einer vorbildlichen Idee der demokratischen sozialen Marktwirtschaft ist über die Jahrzehnte ein korrupter und asozialer Parteienstaat planwirtschaftlicher Prägung geworden. Im Umverteilerstaat Deutschland profitieren die am meisten, welche den von der Mehrheit der Bürger und Unternehmen geschaffenen Mehrwert umverteilen. Eine Symptombekämpfung mit oberflächlichen Reformen birgt wenig Hoffnung auf Erfolg. Das sieht auch eine […]
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Syria Reclaims its Voice: UN Session Marks Turning Point in Global Support
New York-SANA
Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ibrahim Al-Olabi, said on Wednesday that Syria is present and active — it listens, engages in dialogue, and makes decisions,
For the first time in decades, there is an opportunity for political participation through the recent elections.
“Syria continues its international and regional cooperation in combating drugs, terrorism which reflects its commitment not to be a source of threat to any country in the world,” Al-Olabi added in a speech at the United Nations Security Council session on the situation in Syria.
Al-Olabi stressed that more than one million refugees have returned to Syria — this is a message of confidence in the government’s policies, achievements and efforts. It is a message we are proud of and will not relinquish.
“For the return of Syrian refugees to be permanent, the international community must support Syria and its people through genuine partnership and put an end to Israeli attacks,” Al-Olabi added.
“We are working to heal the wounds of Sweida and have reaffirmed our commitment to accountability. We granted the international investigation committee unrestricted access, in addition to restoring villages and compensating damages,” Al-Olabi said.
He added that Syrians have raised over 14 million dollars in a popular campaign called ‘Sweida Is Part of Us.’ Today, we place our trust in our people in Sweida not to be drawn into reckless ventures with no clear horizon.
Deputy Special Envoy of the United Nations for Syria, Najat Rochdi said that the People’s Assembly elections in Syria were conducted in a right and organized environment, sanctions must be lifted more broadly and swiftly to give the transitional phase a real chance to succeed.
Meanwhile, U.S. representative Mike Waltz said “We call on Security Council to support efforts to ease sanctions on Syria to ensure the well-being of the Syrian people and give Syria a chance to achieve its aspired-for development,”
He added “We appreciate the Syrian government for its cooperation with the Organization for the Prohibition of Chemical Weapons, and we welcome the efforts of Saudi Arabia, Qatar, Jordan and Turkey to support the political process in Syria.”
French Representative to Security Council, Jérôme Bonnafont, for his part, said the diversity of the Syrian people is Syria’s greatest asset, and the transitional process in Syria offers hope. The United Nations must support this process.
He added the Syrian government seeks to build a reconciled state, and we bear the responsibility to help make that a success, to fulfill our commitment and to confront the challenges
In a similar context, the British representative said that the United Kingdom supports the Syrian government during the transitional phase, and we must collectively consider additional steps the international community should take to support Syria toward a more stable and peaceful future.
As for the Chinese representative, he affirmed that restoring calm and peace in Syria must be a goal for the international community, and we hope to accelerate humanitarian aid for all Syrians to support the economic recovery process.
Russian Representative Vasily Nebenzya added “We call on Israel to cease its attacks on Syrian territory, and we affirm that Syria’s internal affairs must be resolved by the Syrians themselves without external interference.”
He said “We stress the need to lift sanctions on Syria, as they hinder the reconstruction process and efforts toward recovery and sustainable development.”
The Turkish representative said “we have to support efforts aimed at preserving the unity and territorial integrity of Syria, and we call for Israel’s withdrawal from Syrian territory.”
Mazen Eyon
Sozialhilfe: Erbengemeinschaft hat kein Anspruch auf Mietforderung vom Sozialamt
Wenn die Verjährungsfrist für die Mietforderung abgelaufen ist, kann die Erbengemeinschaft sie nicht mehr beim Sozialamt durchsetzen, da der Anspruch erloschen ist.
Mietforderungen verjähren gem. § 195 BGB innerhalb von drei JahrenMit wegweisendem Urteil zur Geltendmachung von Unterkunftskosten gegenüber dem Sozialamt bei einer Erbengemeinschaft hat das Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen ( LSG NRW, Urt. v. 05.06.2025 – L 9 SO 351/23 – ) festgestellt, dass bei Verjährung die Erbengemeinschaft kein Anspruch auf Mietforderung vom Sozialamt hat.
Das Gericht führt dazu aus:Wenn der geltend gemachte Sozialhilfeanspruch des Vaters bestanden hätte, wäre die Klägerin prozessführungsbefugt und aktivlegitimiert. Die Ansprüche des Vaters wären, wenn sie bestünden, auf die Erbengemeinschaft übergegangen.
Sozialhilfeansprüche sind nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (BSG Urteile vom 23.07.2014 – B 8 SO 14/13 R und vom 21.09.2017 – B 8 SO 4/16 R).
Das gilt auch, wenn Bedarf nicht durch eine Geldleistung, sondern durch die Sachleistung eines Dritten gedeckt worden ist. Entscheidend ist allein, dass wegen der zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung noch Schulden gegen den Nachlass behauptet werden bzw. bestehen (BSG Urteil vom 12.05.2017 – B 8 SO 14/16 R).
Diese Voraussetzungen liegen vor. Die Klägerin behauptet, sie habe den Unterkunftsbedarf des Vaters durch die Zurverfügungstellung einer Wohnung gedeckt und habe offene Forderungen aus dem Mietverhältnis gegenüber der Erbengemeinschaft.”
Übernahme von Unterkunftskosten setzt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) eine wirksame Mietzinsforderung vorausDenn bei Nichtzahlung der Miete droht regelmäßig Kündigung und Räumung, die mit Grundsicherungsleistungen verhindert werden soll (BSG Urteil vom 02.09.2021 – B 8 SO 13/19 R). Hieran bestehen aber Zweifel.
Zwar ist das Wohnrecht nicht in das Grundbuch eingetragen und damit als dingliches Wohnrecht iSd § 1093 BGB nicht wirksam geworden (zum Verhältnis von dinglichem Wohnrecht und Mietvertrag LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 02.03.2017 – L 19 AS 1458/16; LSG Sachsen Urteil vom 29.06.2023 – L 7 AS 573/19).
Es spricht allerdings viel dafür, den notariellen Vertrag so zu verstehen, dass damit der Mietvertrag aus dem Jahr 1977 aufgehoben werden sollte, weil der Vater ursprünglich erbbauberechtigt an den Grundstücken war und die Klägerin und ihr Ehemann ihm daher redlicherweise die Möglichkeit einräumen wollten, dort weiterhin mietfrei zu wohnen.
Nicht abschließend hat das Gericht die FrageOb die Mietforderung – wenn sie zunächst bestanden haben sollte – ab dem Jahr 2016 dauerhaft gestundet worden ist. Hierfür spricht viel. Grundsätzlich ist von einer ggf. stillschweigenden Stundung auszugehen, wenn die Mietforderung über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wird und auch eine Kündigung wegen der Mietrückstände nicht erfolgt.
Die Erbengemeinschaft war hier aber keiner Mietforderung mehr ausgesetzt bzw. sie kann sich davon befreien, da die Ansprüche mittlerweile verjährt sind
Mietforderungen verjähren gem. § 195 BGB innerhalb von drei Jahren. Die Verjährung beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Die Klägerin wusste um die ihre angeblichen Mietforderungen gegen den Vater bzw. die Erbengemeinschaft, so dass die Ansprüche für das Jahr 2020 mit Ablauf des Jahres 2023 und die Ansprüche für das Jahr 2021 mit Ablauf des Jahres 2024 verjährt waren. Umstände oder Handlungen, die zu einer Hemmung oder einem Neubeginn der Verjährung führen, liegen nicht vor.
Der Erbengemeinschaft ist es zumutbar sich auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu berufenEs ist zumutbar, sich gegenüber der Klägerin als Vermieterin auf die Verjährung zu berufen. Dabei kann offen bleiben, ob Leistungsberechtigte sich dann grundsätzlich nicht zugunsten des Sozialhilfeträgers gegenüber Dritten auf Verjährung berufen müssen, wenn es sich um eine bestehende vertragliche Beziehung handelt, die nicht belastet werden soll (so im Ergebnis BSG Urteil vom 13.07.2017 – B 8 SO 1/16 R gegenüber einem Leistungserbringer der Eingliederungshilfe; LSG Sachsen Urteil vom 17.03.2022 – L 3 AS 568/21; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 25.03.2014 – L 3 AS 343/10 ZVW bei einem bestehenden Mietverhältnis).
Im vorliegenden Fall ist nicht ein bestehendes Vertragsverhältnis betroffen und der ursprünglich Leistungsberechtigte ist verstorben.
Jedenfalls in einer solchen Konstellation ist die Erhebung der Einrede der Verjährung zumutbar. Der Anspruchsausschluss aufgrund der Möglichkeit für die Erbengemeinschaft, die Einrede der Verjährung zu erheben, ist für die Klägerin nicht unbillig. Sie hätte die Möglichkeit gehabt, ihre mietrechtlichen Ansprüche gegen die Erbengemeinschaft titulieren zu lassen.
Anmerkung vom Verfasser:Fristen beachten: Um sicherzustellen, dass die Erbengemeinschaft keine Ansprüche verliert, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen.
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Forschung: Neue Gentechnik lässt sich nachweisen
Die wichtigsten Bedingungen: Unternehmen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Organismen vermarkten wollen, müssen genau angeben, was sie geändert haben. Ferner müssen sie Referenzmaterial für Untersuchungen bereitstellen, wie es das bestehende EU-Gentechnikrecht für klassische gentechnische Verfahren vorschreibt. Das würde „die Entwicklung robuster, wissenschaftlich fundierter Überwachungssysteme beschleunigen“ und die Kosten für Vollzugsbehörden sowie Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen erheblich reduzieren, schrieben die Darwin-Forscher:innen im September in einem „policy brief“, also einer Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger:innen.
In dem Projekt arbeiten Wissenschaftler:innen aus mehreren europäischen Ländern mit finanzieller Unterstützung der EU daran, Nachweismethoden für NGT-Pflanzen zu entwickeln. Als Modell dienen ihnen dabei Reis- und Tomatenpflanzen, sowie daraus hergestellte Reisnudeln und Ketchup. Die Forschenden stellten fest, dass bestehende Nachweismethoden, die auf der Polymerase Kettenreaktion (PCR) basieren, so angepasst und weiterentwickelt werden können, dass sie auch NGT-Pflanzen erkennen können. Allerdings gilt dies nur, wenn die gentechnische Veränderung bekannt ist, die Labore also wissen, wonach sie suchen müssen. An ihre Grenzen kommen die Methoden bei sehr kleinen Eingriffen, wenn etwa in einem Gen nur ein einzelner Erbgutbaustein ersetzt wird.
Doch auch solch winzige Änderungen lassen sich aufspüren, wie die Wissenschaftler:innen an einer eigens dafür entwickelten NGT-Reispflanze zeigten. Sie kombinierten Methoden zur vollständigen Analyse des Erbguts (Whole-Genome-Sequencing), künstliche Intelligenz und öffentlich zugängliche Genom-Datenbanken. Daraus entwickelten sie eine Art genetischen Fingerabdruck der veränderten Reispflanzen. Nach diesem Fingerabdruck suchten sie dann erfolgreich mit Hilfe neuester Techniken wie der Hochdurchsatz-Sequenzierung, mit der sich viele Stellen im Erbgut gleichzeitig untersuchen lassen. Mit solchen genetischen Fingerabdrücken ließen sich auch andere NGT-Pflanzen eindeutig identifizieren, heißt es in dem Briefing. Zwar müssten die Methoden noch weiterentwickelt und validiert werden, „doch stellt dieser Ansatz einen bedeutenden Schritt dar, um gentechnisch veränderte Organismen zuverlässig zu erkennen“.
Damit solche neuen Methoden möglichst bald zur Verfügung stehen, brauche es zunächst kontinuierliche öffentliche und private Investitionen, lautet eine weitere Empfehlung an die Politik. Wie bei früheren Fortschritten in der Sequenzierungstechnologie sei zu erwarten, dass die Kosten für die Verfahren im Laufe der Zeit deutlich sinken werden. Explizit erinnern die Darwin-Expert:innen die Politik daran, warum die Ergebnisse ihres Projekts wichtig sind: „Zuverlässige Nachweismethoden sind unerlässlich, um dokumentationsbasierte Rückverfolgbarkeitssysteme zu ergänzen, Transparenz in der Lebensmittelkette zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten.“
Dass die Forschenden ihre ersten Ergebnisse in der für solche Projekte unüblichen Form eines politischen Briefings veröffentlichen, hat einen Grund: Vertreter:innen von EU-Parlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission verhandeln seit Monaten im Trilog hinter verschlossenen Türen über die verbleibenden Streitpunkte der geplanten NGT-Verordnung der EU. Diese soll NGT-Pflanzen weitgehend von Zulassung und Risikoprüfung freistellen. Auch müssten Unternehmen, die NGT-Pflanzen herstellen, keine Nachweisverfahren, kein Referenzmaterial und keine detaillierten Informationen zur genetischen Veränderung hinterlegen. Gentechnik-Befürworter:innen rechtfertigten dies damit, dass NGT-Verfahren nicht nachweisbar seien, erläuterte der Verein Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Die Darwin-Ergebnisse dagegen untermauerten, dass nur fehlende Informationen die Entwicklung von Nachweisverfahren unnötig verkomplizierten. „Erst-Inverkehrbringer müssen auch bei einem geänderten Zulassungsverfahren verpflichtet werden, detaillierte Informationen über die gentechnischen Veränderungen zu veröffentlichen“, forderte deshalb VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.
Ähnlich formulierte es die Europäische Vereinigung der gentechnikfreien Wirtschaft, ENGA: „Jetzt liegt es an den politischen Entscheidungsträgern. Die neue Gesetzgebung muss von den Entwicklern verlangen, dass sie Daten zu genetischen Veränderungen offenlegen.“ Auch seien öffentliche Investitionen von entscheidender Bedeutung, um umfassende Genomdatenbanken aufzubauen und Nachweismethoden zu entwickeln. Ob die Darwin-Erkenntnisse die laufenden Trilogverhandlungen noch beeinflussen werden, wird sich zeigen müssen. Derzeit wird in technischen Treffen an Kompromisse zu Punkten wie Gleichwertigkeit, Nachhaltigkeit und Patente gearbeitet. Im November oder Dezember soll es einen zweiten und letzten Trilogtermin unter dänischer Ratspräsidentschaft geben. Einigen sich Rat, Parlament und EU-Kommission dann nicht auf einen gemeinsamen Entwurf, wird das Dossier an die zypriotische Präsidentschaft weitergereicht. [lf]
Krankengeld: Kasse fordert zur Reha auf – der erste Schritt in Richtung Rente
Viele Versicherte in Deutschland erleben es früher oder später: Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kommt Post von der Krankenkasse. Der Inhalt wirkt auf den ersten Blick nüchtern, die Folgen können es nicht sein.
Hinter der „Aufforderung zur Reha“ verbirgt sich mitunter der erste formelle Schritt in Richtung Erwerbsminderungsrente – ob gewollt oder nicht. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte dessen Bedeutung kennen, Fristen beachten und die nächsten Schritte mit kühlem Kopf planen.
Vom Krankengeld zur Reha: was die Aufforderung bedeutetNach sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit endet in der Regel die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bleibt die Arbeitsunfähigkeit bestehen, prüfen Krankenkassen regelmäßig, ob eine medizinische Rehabilitation angezeigt ist.
Kommt die Kasse zu diesem Ergebnis, fordert sie die oder den Versicherten schriftlich auf, einen Reha-Antrag zu stellen – nicht bei der Krankenkasse selbst, sondern bei der Deutschen Rentenversicherung als zuständigem Kostenträger.
Wesentlich ist die Frist: In der Regel räumt das Schreiben zehn Wochen ab Zugang ein, um den Antrag zu stellen. Diese Frist ist verbindlich.
Wird sie verpasst, darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Das ist keine Drohung, sondern gelebte Praxis. Die Botschaft lautet daher: Der Brief ist keine Einladung, sondern eine Anordnung mit klaren Konsequenzen.
Ablauf und Ziel der Reha: mehr als „Kur“Viele Betroffene verbinden mit Reha das Bild einer Kur. Tatsächlich handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, die üblicherweise drei Wochen dauert und meist stationär in einer Fachklinik erfolgt.
In dieser Zeit finden diagnostische Untersuchungen, therapeutische Behandlungen und ärztliche Gespräche statt. Ziel ist es, die gesundheitliche Leistungsfähigkeit zu stabilisieren oder zu verbessern und eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.
Am Ende steht der Entlassungsbericht der Rehaklinik. Dieses Dokument hat Gewicht. Es enthält Befunde, eine Therapieauswertung und – besonders relevant – eine Prognose zur weiteren Erwerbsfähigkeit. Genau an dieser Stelle entscheidet sich häufig, wie es in den kommenden Monaten weitergeht.
Der Entlassungsbericht als WeichenstellerBescheinigt die Rehaklinik, dass die oder der Versicherte dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht zur Verfügung steht, verändert sich die sozialrechtliche Lage spürbar. Die Krankenkasse bewertet einen solchen Befund als Hinweis auf mögliche Erwerbsminderung.
In der Praxis bedeutet das: Sie wird darauf drängen, dass ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wird. Bis über diesen Antrag entschieden ist, kann das Krankengeld zwar weiterlaufen, der Kurs ist jedoch gesetzt.
Die Reha fungiert damit als Türöffner in das Rentenverfahren – und dieser Mechanismus ist gewollt: „Reha vor Rente“ lautet der Grundsatz, aber wenn Reha die fehlende Erwerbsfähigkeit bestätigt, folgt konsequent der Rentenpfad.
Kein bloßes Wahlrecht: das eingeschränkte DispositionsrechtIn vielen Aufforderungsschreiben schränkt die Krankenkasse zugleich das sogenannte Gestaltungs- oder Dispositionsrecht ein. Praktisch heißt das: Ergibt sich aus der medizinischen Einschätzung die Notwendigkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Versicherte dies auch tun.
Ein „Abwarten“ oder „Ablehnen“ ist dann nicht vorgesehen. Fehlt diese Klausel ausnahmsweise im Schreiben, kann theoretisch noch abgewogen werden, ob ein Rentenantrag gestellt wird. In der Regel wird die Einschränkung jedoch ausgesprochen, und wenn sie zunächst fehlt, wird sie nicht selten nachgereicht. Wer also auf ein „Kann“ hofft, findet im Regelfall ein „Muss“.
Wenn die Reha organisatorisch kaum machbar scheintDie Realität ist oft komplizierter als der Bescheid. Wer kleine Kinder betreut, Angehörige pflegt oder aus psychischen Gründen kaum das Haus verlassen kann, steht vor praktischen Hürden. Diese Situationen entbinden nicht von der Pflicht, den Antrag zu stellen, eröffnen aber Spielräume bei der Ausgestaltung.
Es ist möglich, mit der Krankenkasse und der Rentenversicherung über geeignete Kliniken zu sprechen, die eine Mitaufnahme von Kindern vorsehen oder wohnortnah liegen. Wenn eine stationäre Maßnahme partout nicht in Betracht kommt, kann in begründeten Fällen eine ganztägig ambulante Reha – gewissermaßen eine Tagesklinik – in Frage kommen.
Entscheidend ist, die Hindernisse frühzeitig und nachvollziehbar zu dokumentieren und die Träger einzubinden, anstatt die Fristen verstreichen zu lassen.
Zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Reha als Chance oder als ZäsurNicht alle Betroffenen bewerten den möglichen Übergang in die Erwerbsminderungsrente gleich. Für manche ist er ein Ausweg aus dem zermürbenden Wechsel aus Krankenstand, Wiedereinstieg und Rückfall.
Für andere steht der Wunsch im Vordergrund, beruflich nochmals Fuß zu fassen, vielleicht angepasst oder stufenweise. Die Reha versucht, diesen Spagat auszuhalten, indem sie Leistungsfähigkeit prüft und – wo möglich – wiederherstellt.
Ihr Ergebnis bleibt dennoch bindend für die nächsten Verfahrensschritte. Wer die Rente nicht anstrebt, sollte das in der Maßnahme offen ansprechen und seine Motivation, Belastbarkeit und Ziele klar benennen.
Verlässliche, gut dokumentierte medizinische Fakten sind dabei ausschlaggebender als subjektive Hoffnungen – umgekehrt gilt das ebenso.
Was die Krankenkasse nicht darfSo weitreichend die Reha-Aufforderung ist, so klar sind auch ihre Grenzen. Eine Verpflichtung, eine Altersrente zu beantragen – weder regulär noch vorgezogen oder wegen Schwerbehinderung – kann die Krankenkasse nicht aussprechen.
Die Logik der Reha-Aufforderung bezieht sich auf die Erwerbsfähigkeit im Hier und Jetzt, nicht auf die Inanspruchnahme von Altersrentenregelungen. Wer ein entsprechendes Ansinnen liest, sollte genau hinsehen; in seriösen Schreiben findet sich eine solche Forderung nicht.
Was jetzt wichtig ist: Handeln, dokumentieren, abstimmenNach Erhalt der Reha-Aufforderung zählt strukturiertes Vorgehen mehr als Bauchgefühl. Zunächst gehört der Eingang des Schreibens zur eigenen Absicherung vermerkt, um die Frist sicher im Blick zu behalten. Parallel ist zu prüfen, welche Unterlagen die Rentenversicherung benötigt, und diese vollständig zusammenzustellen – Arztberichte, Befunde, Medikation, Rehapläne aus der Vergangenheit und Angaben zum beruflichen Werdegang.
Hilfreich ist es, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen und eine aktuelle Einschätzung beizufügen, die Befunde und Leistungsbild konsistent darstellt.
Wer familiäre oder psychische Belastungen hat, sollte diese mit Belegen anführen, um bei der Klinikwahl oder der Frage stationär versus ambulant zielgenau planen zu können.
Genauso wichtig ist die frühzeitige Abstimmung mit der Rentenversicherung über Wunsch- und Wahlrechte hinsichtlich der Einrichtung, damit die Maßnahme medizinisch passend und organisatorisch machbar wird.
Der Blick auf das Verfahren: klar, aber nicht gnadenlosDas System ist regelgebunden und zugleich auf Einzelfälle anwendbar. Die Regeln sind strikt, doch sie lassen Begründungen zu. Wer sie kennt und nutzt, vermeidet unnötige Brüche im Leistungsbezug.
Wird die Reha bewilligt und durchgeführt, entscheidet der Entlassungsbericht über den Fortgang: Bestätigt er eine längerfristige Erwerbsminderung, folgt der Rentenantrag – häufig unter dem weiterlaufenden Schutz des Krankengeldes bis zur Bescheidung.
Deutet er eine zeitnahe Wiederherstellung an, kommt eine stufenweise Wiedereingliederung oder eine Rückkehr in den Beruf in den Blick. In beiden Richtungen entstehen Verpflichtungen und Chancen; entscheidend ist, die eigenen Schritte an den medizinischen Feststellungen auszurichten, nicht umgekehrt.
FAQ: Aufforderung zur Reha, Krankengeld und möglicher Übergang in die ErwerbsminderungsrenteWas bedeutet die Aufforderung zur Reha konkret?
Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, einen Reha-Antrag zu stellen. Adressat des Antrags ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Es handelt sich nicht um eine unverbindliche Empfehlung, sondern um eine verbindliche Aufforderung mit Frist und Folgen.
Welche Frist gilt und was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Üblich ist eine Frist von zehn Wochen ab Zugang des Schreibens. Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, darf die Krankenkasse das Krankengeld einstellen. Dokumentieren Sie daher den Eingangszeitpunkt und handeln Sie rechtzeitig.
Warum verlangt die Krankenkasse eine Reha?
Krankengeld soll eine Rückkehr ins Erwerbsleben überbrücken. Die Reha prüft und fördert die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit. Bestätigt die Reha, dass Sie längerfristig nicht arbeiten können, wird der Weg in das Rentenverfahren eröffnet.
Wo stelle ich den Reha-Antrag?
Formell bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Antragsunterlagen finden sich online oder in Auskunfts- und Beratungsstellen. Legen Sie medizinische Befunde, Arztberichte und Angaben zu Ihrem beruflichen Weg strukturiert bei.
Muss ich der Aufforderung immer folgen?
Grundsätzlich ja. Die Krankenkasse kann zugleich Ihr sogenanntes Dispositions- bzw. Gestaltungsrecht einschränken. Ergibt sich aus der Reha eine voraussichtliche Erwerbsminderung, müssen Sie anschließend einen Rentenantrag stellen. Fehlt diese Einschränkung ausnahmsweise im Schreiben, besteht mehr Entscheidungsspielraum – in der Praxis wird sie jedoch meist ausgesprochen oder nachgereicht.
Wie läuft eine Reha ab und wie lange dauert sie?
In der Regel dauert eine medizinische Reha drei Wochen, meist stationär in einer Fachklinik, alternativ ganztägig ambulant. Es finden Untersuchungen, Therapien und ärztliche Gespräche statt. Am Ende erstellt die Klinik einen Entlassungsbericht mit Befunden und einer Prognose zur Erwerbsfähigkeit.
Welche Bedeutung hat der Entlassungsbericht?
Er ist weichenstellend. Bescheinigt die Klinik, dass Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht zur Verfügung stehen, wird regelmäßig ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gefordert. Bis zur Entscheidung kann Krankengeld weitergezahlt werden, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.
Erhalte ich während der Reha weiterhin Krankengeld?
Während einer von der Rentenversicherung getragenen Reha wird üblicherweise Übergangsgeld gezahlt. Nach der Reha richtet sich der Leistungsanspruch wieder nach Ihrer individuellen Situation, dem Entlassungsbericht und dem Stand des Rentenverfahrens.
Kann mich die Krankenkasse in eine Altersrente drängen?
Nein. Eine Aufforderung zur Altersrente – ob regulär, vorgezogen oder wegen Schwerbehinderung – kann die Krankenkasse nicht aussprechen. Die Aufforderung bezieht sich ausschließlich auf Reha und gegebenenfalls auf eine Erwerbsminderungsrente.
Was, wenn ich kleine Kinder habe, Angehörige pflege oder psychische Hürden bestehen?
Weisen Sie die Krankenkasse und die Rentenversicherung frühzeitig auf Ihre Situation hin. Es gibt Kliniken mit Mitaufnahme-Möglichkeit für Kinder sowie wohnortnahe oder ganztägig ambulante Reha-Formen. Belegen Sie organisatorische oder gesundheitliche Hindernisse nachvollziehbar, damit eine passende Maßnahme gewählt werden kann.
Habe ich Einfluss auf die Klinikwahl?
Ja, im Rahmen des medizinisch Notwendigen haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Begründen Sie Ihren Klinikwunsch (Fachrichtung, besondere Therapieangebote, Nähe zum Wohnort, familiäre Situation) schriftlich und fügen Sie Nachweise bei.
Was, wenn die Reha abgelehnt wird?
Prüfen Sie den Bescheid und legen Sie – falls begründet – fristgerecht Widerspruch ein. Ergänzen Sie fehlende Befunde und medizinische Stellungnahmen. Unterstützung bieten Sozialverbände, Rentenberatungen oder Rechtsanwältinnen und -anwälte mit Sozialrechtsfokus.
Was, wenn ich die Erwerbsminderungsrente eigentlich nicht will?
Ihre Präferenz ist legitim, aber ausschlaggebend sind die medizinischen Feststellungen. Machen Sie in der Reha Ihre Ziele transparent, arbeiten Sie an der Belastungssteigerung und bringen Sie realistische berufliche Perspektiven ein. Bestätigt der Entlassungsbericht dennoch eine längere Leistungsminderung, müssen Sie sich am Verfahren ausrichten.
Kann eine stufenweise Wiedereingliederung helfen?
Ja. Ergibt die Reha eine teilweise Belastbarkeit, kommt eine stufenweise Wiedereingliederung in Betracht. Diese wird ärztlich begleitet, steigert die Arbeitszeit schrittweise und kann den Übergang in den Job erleichtern. Sie setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus.
Wie sichere ich meine Ansprüche praktisch ab?
Bewahren Sie das Aufforderungsschreiben auf und notieren Sie den Eingangszeitpunkt. Stellen Sie den Reha-Antrag innerhalb der Frist. Fügen Sie aktuelle Befunde und ärztliche Stellungnahmen bei und halten Sie Rückfragen der Rentenversicherung zeitnah ein. Dokumentieren Sie Telefonate schriftlich per Gesprächsvermerk.
Welche Rolle spielen behandelnde Ärztinnen und Ärzte?
Sie liefern die medizinische Basis. Bitten Sie um eine aktuelle, aussagekräftige Einschätzung zu Diagnosen, Funktions- und Leistungsbild, Therapieerfolg und Prognose. Konsistente Unterlagen erleichtern die Entscheidungsfindung und erhöhen die Passgenauigkeit der Reha.
Kann ein Reha-Antrag in einen Rentenantrag „umgedeutet“ werden?
Ja, wenn während des Verfahrens erkennbar wird, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, kann der Reha-Antrag als Rentenantrag gewertet werden. Das geschieht insbesondere dann, wenn die Reha keine ausreichende Besserung erwarten lässt.
Was tue ich bei Fristproblemen oder fehlenden Unterlagen?
Stellen Sie den Antrag fristwahrend und reichen Sie Unterlagen nach. Ein kurzer Hinweis an die Krankenkasse, dass der Antrag gestellt wurde, verhindert Missverständnisse. Fordern Sie Arztberichte parallel an und reichen Sie sie nach Eingang ein.
Wer unterstützt mich im Verfahren?
Anlaufstellen sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände wie SoVD und VdK, unabhängige Rentenberatungen sowie Fachanwältinnen und -anwälte für Sozialrecht. Auch Betriebs- und Personalräte können interne Abläufe erleichtern.
Was ist das häufigste Missverständnis?
Viele halten die Reha-Aufforderung für eine Option. Tatsächlich ist sie eine verbindliche Mitwirkungspflicht mit klaren Fristen. Wer sie ernst nimmt, sorgfältig vorbereitet und aktiv kommuniziert, wahrt Ansprüche und Gestaltungsspielräume – unabhängig davon, ob am Ende die Rückkehr in den Beruf oder die Erwerbsminderungsrente steht.
Fazit: Ein formeller Brief – und viele FolgenDie Aufforderung zur Reha ist mehr als eine Formalie. Sie markiert einen Wendepunkt im Krankheits- und Erwerbsverlauf, der innerhalb enger Fristen entschiedenes Handeln verlangt. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, die Maßnahme vorbereitet und sie mit aussagekräftigen Unterlagen begleitet, wahrt seine Ansprüche und behält Gestaltungsspielräume. Zugleich ist klar:
Der Entlassungsbericht der Rehaklinik stellt die Weichen. Er kann die Tür zur Erwerbsminderungsrente öffnen oder den Weg zurück ins Arbeitsleben bahnen. Beides ist legitim, beides ist möglich. Wichtig ist, den Prozess aktiv und informiert zu gestalten – mit einem nüchternen Blick auf Fristen, Fakten und die eigene gesundheitliche Realität.
Der Beitrag Krankengeld: Kasse fordert zur Reha auf – der erste Schritt in Richtung Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Krankengeld: Krankenkasse stellen Fallen – jetzt musst Du aufpassen
Wer länger arbeitsunfähig ist, erlebt neben der medizinischen Seite schnell eine zweite Realität: Formulare, Fristen, Telefonate und die beharrliche Aufmerksamkeit der Krankenkasse.
Mit dem Krankengeld hat man gesetzlich klar verankert Ansprüche, aber man ist auch mit Praktiken der Kassen konfrontiert, die stark verunsichern können. Die Sozialverbände kritisieren die Vorgehensweisen einiger Kassen auch als “Fallen”.
Der Ablauf: Von der Lohnfortzahlung zum KrankengeldAm Anfang steht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In den ersten sechs Wochen trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung.
Ab der siebten Woche springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Von dieser Leistung werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten, wodurch der Auszahlungsbetrag geringer ausfällt als erwartet.
Für dieselbe Erkrankung ist die Zahlung auf maximal 78 Wochen innerhalb einer dreijährigen Blockfrist begrenzt; danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung – unabhängig davon, ob die Erkrankung fortbesteht.
Wenn Kontakt zur Kasse „hilfreich“ wirktAuffällig häufig beginnt die Interaktion nicht mit einem Bescheid, sondern mit einem Anruf. Der Tenor ist freundlich: Man wolle „beim Übergang ins Krankengeld helfen“ und kündige Unterlagen an. Gerade in einer gesundheitlich belastenden Lage klingt das nach Unterstützung.
Tatsächlich ist die spontane telefonische Kontaktaufnahme ohne vorliegende Einwilligung datenschutzrechtlich heikel. Spätestens an diesem Punkt sollten Versicherte wissen: Telefonate sind nicht verpflichtend, und schriftliche Kommunikation schafft Klarheit und Nachweisbarkeit.
Der Papierstapel: Fragebögen, Einwilligungen und FallmanagementMit der Post kommen meist mehrere Dokumente, teils gemischt zwischen notwendigen Angaben und freiwilligen Einwilligungen. Dazu gehören häufig ein Fragebogen zu geplanten medizinischen Schritten, Formulare zum sogenannten Fallmanagement und die Erlaubnis zur telefonischen Kontaktaufnahme.
Die Aufmachung suggeriert nicht selten Dringlichkeit. In der Praxis führt genau diese Bündelung dazu, dass Betroffene „zur Sicherheit“ alles unterschreiben. Das ist nicht erforderlich.
Zulässig und notwendig ist, was zur Feststellung des Leistungsanspruchs dient; darüber hinausgehende Blanko-Einwilligungen – etwa zur umfassenden Datenerhebung oder zu regelmäßigen Telefonaten – sind freiwillig.
Versprochene Hilfe, tatsächliche Steuerung„Wir wollen Sie auf dem Weg zurück in den Beruf begleiten“ – so wird Fallmanagement häufig beschrieben. Aus Sicht der Kassen ist es ein Instrument zur Steuerung von Fällen, zur Verdichtung von Informationen und zur Beschleunigung interner Prüfprozesse.
Wer sich darauf einlässt, erlaubt Rückfragen, Datensammlungen und oft eine enge Taktung der Kommunikation. Das kann in Einzelfällen sinnvoll sein. Es bedeutet aber auch, dass Formulierungen aus Gesprächen oder Fragebögen als Ansatz dienen können, den Medizinischen Dienst einzuschalten. Wichtig bleibt: Die Teilnahme am Fallmanagement ist kein gesetzlicher Zwang. Eine Unterschrift ist freiwillig.
Mitwirkungspflichten: Was Sie wirklich beantworten müssenVersicherte haben nach den allgemeinen Mitwirkungspflichten Auskünfte zu geben, soweit sie für die Leistungsprüfung erforderlich sind. In der Praxis reduzieren Kassen die Anforderung oft auf zwei Kernpunkte: ob eine Rückkehr in die Arbeit absehbar ist und ob konkrete medizinische Maßnahmen bevorstehen.
Detaillierte Angaben zu Diagnosen, familiären Umständen, psychischen Belastungen oder Konflikten am Arbeitsplatz sind keine Voraussetzung für die Auszahlung von Krankengeld. Wer medizinische Einschätzungen nicht geben kann, darf das sagen.
Es ist legitim zu erklären, dass der weitere Verlauf vom Gesundheitszustand abhängt und geplante Schritte der behandelnde Arzt beurteilt.
Der Medizinische Dienst: Prüfen darf nur, wer Gründe hatDie Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst einschalten, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit oder am Umfang der Leistung bestehen. Dafür muss es nachvollziehbare Anhaltspunkte geben. Unbedachte Auskünfte im Telefonat oder weitreichende Einwilligungen können die Schwelle für eine solche Prüfung senken.
Deshalb empfiehlt sich zurückhaltende, präzise und vor allem schriftliche Kommunikation. Der behandelnde Arzt bleibt die maßgebliche Instanz für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; der Medizinische Dienst erstellt eine unabhängige gutachtliche Bewertung für die Kasse.
Drucksituationen: Wenn Höflichkeit nicht vor Drohungen schütztViele Betroffene berichten von einer Eskalationsspirale aus wiederholten Anrufen, widersprüchlichen Aussagen und unterschwelligen Drohungen, bis hin zu Anhörungsschreiben mit der Ankündigung eines möglichen Krankengeldentzugs.
Solche Schreiben entfalten psychischen Druck, zumal die finanzielle Existenz auf dem Spiel steht. Entscheidend ist, die Form zu wahren: Telefonate ablehnen, auf Schriftform bestehen, Fristen prüfen, Antworten knapp und sachlich halten, gegebenenfalls Rückfragen anfordern, auf welche Rechtsgrundlage sich einzelne Forderungen stützen. Gegen fehlerhafte oder unzulässige Schritte gibt es Beschwerdewege – intern gegenüber dem Vorstand der Kasse und extern über Rechtsbeistand.
Datenschutz und Kommunikation: Souverän bleiben, Spuren sichernGesundheitsdaten sind besonders sensibel. Eine Schweigepflichtentbindung sollte nie pauschal und unbegrenzt erteilt werden, sondern – wenn überhaupt – eng auf bestimmte Behandler, Zeiträume und Fragestellungen begrenzt sein. Die telefonische Erreichbarkeit ist keine Voraussetzung für den Leistungsbezug.
Wer Anrufe nicht wünscht, erklärt das ausdrücklich und verweist auf die Schriftform. Jede relevante Kommunikation sollte archiviert werden. Wer sich unsicher ist, kann Auskünfte des Sachbearbeiters in einem kurzen Schreiben zusammenfassen und um Bestätigung bitten. So entsteht eine belastbare Aktenlage.
Hintergründe: Warum Kassen so handelnKrankengeld ist für die gesetzlichen Kassen ein großer Kostenblock. Steigende Fallzahlen und längere Verläufe erhöhen den Druck, frühzeitig zu steuern. Daraus erwachsen Prozesse, Zielvorgaben und eine Kultur des „aktiven Fallmanagements“.
Das erklärt, nicht entschuldigt, warum Grenzen überschritten werden können. Betroffene müssen das nicht persönlich nehmen – aber sie sollten es professionell beantworten. Wer seine Rolle kennt und seine Rechte nutzt, nimmt den Druck aus dem Verfahren.
Handlungsprinzipien für Betroffene: Klarheit statt KonfrontationDie ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Grundlage. Die Krankenkasse prüft, aber entscheidet nicht über Diagnosen. Telefonate sind freiwillig; wer sie nicht möchte, bleibt bei der Schriftform. Fallmanagement kann abgelehnt werden, ohne dass das Krankengeld automatisch gefährdet ist.
Erforderlich sind sachliche, knappe Antworten auf leistungserhebliche Fragen. Unklare oder weitreichende Formulare sollten nicht „vorsorglich“ unterschrieben werden. Wenn Frist- und Rechtsdruck aufgebaut wird, helfen kühle Dokumentation, Nachfrage nach der konkreten Rechtsgrundlage und – falls nötig – fachkundiger Rat.
Selbstbestimmung bewahrenKrankengeld ist ein Rechtsanspruch mit klaren Voraussetzungen. Zwischen Fürsorge-Rhetorik und Steuerungsinteresse der Kassen steht der Versicherte, der seine Gesundheit schützen und seine Existenz sichern will.
Wer freiwillige von verpflichtenden Schritten trennt, wer Telefonate begründet verweigert und schriftlich antwortet, wer nur das Nötige preisgibt und die Rolle des Arztes betont, reduziert Angriffsflächen.
Die Kasse darf prüfen, der Medizinische Dienst darf begutachten, und Sie dürfen souverän bleiben. So entsteht ein Gleichgewicht, in dem das System tut, was es soll – ohne dass der Mensch dahinter unter die Räder gerät.
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So hoch ist jetzt das Pflegegeld für Pflegekinder
„Pflegegeld“ ist die alltagstaugliche Kurzform für die laufenden Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII. Der Anspruch umfasst zwei Bausteine: den Sachaufwand (Essen, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Mobilität u. a.) und die Kosten der Pflege und Erziehung (der sogenannte Erziehungsbeitrag als Anerkennung der Erziehungsleistung).
Die Beträge werden üblicherweise als monatliche Pauschalen gezahlt; Abweichungen nach individuellem Bedarf sind möglich. Maßstab sind in der Praxis die jährlich fortgeschriebenen Empfehlungen des Deutschen Vereins; die Bundesländer leiten daraus ihre landesweiten Sätze ab.
Warum die Höhe variiertDie konkreten Pauschalen legt jedes Bundesland – teils sogar jede Kommune – per Erlass oder Rundschreiben fest.
Darum unterscheiden sich die Zahlen regional und ändern sich regelmäßig, um Preisentwicklungen auszugleichen. Neben dem Grundbetrag können besondere Bedarfe (z. B. bei erhöhtem Förderbedarf, Eingewöhnungsphasen, Umgangskosten) zusätzlich berücksichtigt werden.
Aktuelle Beispiele 2025 aus drei BundesländernIn Nordrhein-Westfalen gelten seit 1. Januar 2025 folgende monatliche Richtwerte: 748 € Sachaufwand (0–6 Jahre), 884 € (6–12), 1.050 € (12–18). Der Erziehungsbeitrag liegt altersunabhängig bei 430 €. Für Erziehungsstellen empfiehlt das Land einen 3,35-fachen Erziehungsbeitrag.
Baden-Württemberg setzt zum 1. Januar 2025 identische Monatswerte an: 748 € / 884 € / 1.050 € Sachaufwand je nach Altersstufe plus 430 € Erziehungsbeitrag; damit ergeben sich Gesamtbeträge von 1.178 €, 1.314 € bzw. 1.480 €.
In Rheinland-Pfalz gelten – ab 1. Juli 2025 – dieselben Pauschalen und Gesamtsummen (1.178 € / 1.314 € / 1.480 €). Zusätzlich weist das Land die Erstattungsfähigkeit von Unfall- und Altersvorsorgebeiträgen aus (Details siehe unten).
Tabelle: So hoch ist das Pflegegeld für Pflegekinder Pflegegeld in der Vollzeitpflege – Orientierungswerte 2025 (monatliche Gesamtsummen vor Kindergeld-Anrechnung) Altersstufe des Pflegekindes Monatlicher Gesamtbetrag* 0 bis unter 6 Jahre 1.178 € 6 bis unter 12 Jahre 1.314 € 12 bis unter 18 Jahre 1.480 €*Gesamtsumme = Sachaufwand + Erziehungsbeitrag. Diese Werte entsprechen den Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2025 und wurden u. a. in Baden-Württemberg (ab 01.01.2025), Nordrhein-Westfalen (ab 01.01.2025) und Rheinland-Pfalz (ab 01.07.2025) so festgesetzt. Regionale Abweichungen sind möglich.
Was zusätzlich erstattet werden kannNeben den Monatsbeträgen erstatten Jugendämter Beiträge zur Unfallversicherung der Pflegeperson und hälftig angemessene Aufwendungen zur Altersvorsorge (Orientierung am Mindestbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung).
Beispiel Rheinland-Pfalz 2025: bis zu 192 € pro Jahr für die Unfallversicherung und 50,10 € pro Monat Altersvorsorge (für einen Pflegeelternteil). Vergleichbare Hinweise enthält Baden-Württemberg.
Kindergeld: Anrechnung – aber kein Nachteil für das KindErhalten Pflegeeltern Kindergeld, muss dieses auf die laufenden Leistungen angerechnet werden. Üblich ist die Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes, wenn das Pflegekind das älteste Kind der Familie ist; ein Viertel wird angerechnet, wenn es nicht das älteste ist.
Diese Praxis stützt § 39 Abs. 6 SGB VIII sowie Verwaltungspraxis und Fachgutachten. Wichtig ist: Dem Pflegekind darf dadurch kein Nachteil im Bedarf entstehen – das Kindergeld soll lediglich Doppelförderung vermeiden.
Steuerliche BehandlungDie Zahlungen nach § 39 SGB VIII – insbesondere der Erziehungsbeitrag – gelten als steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Nr. 11 EStG). Pflegeeltern müssen das Pflegegeld daher nicht versteuern. Auch das Familienportal des Bundes weist auf die Steuerfreiheit hin.
Altersspannen, Verlängerungen und EinzelfälleGrundsätzlich wird Pflegegeld bis zur Volljährigkeit gezahlt. In vielen Fällen besteht der Anspruch bei weiterem Hilfebedarf bis 21 Jahre, ausnahmsweise sogar darüber hinaus (z. B. bis 27 Jahre), wenn der individuelle Unterhalt dies erfordert und das Jugendamt zustimmt.
Was über die Pauschale hinaus oft geregelt istNeben den Standardpauschalen gibt es vielerorts einmalige oder zweckgebundene Leistungen, etwa für Erstausstattung, wichtige persönliche Anlässe, Klassenfahrten, besondere Schul- oder Ausbildungsbedarfe oder Fahrtkosten im Rahmen von Hilfeplanung und Umgangskontakten. Kreise und Städte regeln so etwas in eigenen Richtlinien; ein Beispiel liefert der Landkreis Heilbronn (Stand 02/2025).
Ausblick: Fortlaufende AnpassungenDie Empfehlungen des Deutschen Vereins werden jährlich überprüft. Für 2026 ist u. a. eine Erhöhung des Erziehungsbeitrags auf 439 € empfohlen; die Sachaufwands-Pauschalen sollen entsprechend der Preisentwicklung steigen. Länder setzen solche Empfehlungen erfahrungsgemäß zeitversetzt um. Pflegefamilien sollten daher die aktuellen Bekanntmachungen ihres Landesjugendamts im Blick behalten.
FAQ: Pflegegeld in der VollzeitpflegeWas genau ist mit „Pflegegeld“ gemeint?
Pflegegeld sind die laufenden Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege nach § 39 SGB VIII. Es umfasst den Sachaufwand (z. B. Ernährung, Kleidung, Wohnen, Freizeit, Mobilität) und einen Erziehungsbeitrag als Anerkennung der Erziehungsleistung. Die Pauschalen werden in der Regel monatlich gezahlt.
Wie hoch ist das Pflegegeld 2025 typischerweise?
Als bundesweiter Orientierungsrahmen empfiehlt der Deutsche Verein monatlich 748 € / 884 € / 1.050 € Sachaufwand (je nach Altersstufe) plus 430 € Erziehungsbeitrag. Mehrere Länder haben diese Werte 2025 übernommen; deshalb ergeben sich häufig 1.178 €, 1.314 € und 1.480 € pro Monat.
Warum unterscheiden sich die Beträge je nach Wohnort?
Die konkrete Festsetzung erfolgt durch Länder bzw. Kommunen; viele orientieren sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins, setzen sie aber per Landesrundschreiben oder kommunalen Richtlinien um. Daher gibt es regionale Unterschiede und Stichtage (z. B. RLP ab 1. Juli).
Wie wirkt sich das Kindergeld aus?
Erhalten Pflegeeltern Kindergeld, wird es nach § 39 Abs. 6 SGB VIII anteilig auf die laufenden Leistungen angerechnet: Ist das Pflegekind das älteste kindergeldberechtigte Kind im Haushalt, wird die Hälfte des Erst-Kindergeldes angerechnet; ist es nicht das älteste, ein Viertel. Das dient der Vermeidung einer Doppelförderung und darf den Bedarf des Kindes nicht mindern.
Gibt es zusätzlich Erstattungen (Unfallversicherung, Altersvorsorge)?
Ja. Üblich sind die Erstattung nachgewiesener Beiträge zur Unfallversicherung der Pflegeperson (2025 bis zu 192 €/Jahr je betreuendem Elternteil) sowie die hälftige Erstattung angemessener Altersvorsorge mindestens in Höhe von 50,10 €/Monat pro Kind.
Muss das Pflegegeld versteuert werden?
Zahlungen nach § 39 SGB VIII – insbesondere der Erziehungsbeitrag – gelten als steuerfreie Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Nr. 11 EStG). Das bestätigen Verwaltungshinweise und Rechtsprechung.
Wie lange wird Pflegegeld gezahlt – auch über den 18. Geburtstag hinaus?
Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. Besteht weiter Hilfebedarf, können Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII gewährt werden – in der Regel bis 21 Jahre; in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Dann beantragt der junge Volljährige die Hilfe selbst; das Geld fließt weiterhin an die Pflegeeltern.
Gelten die Werte auch in Niedersachsen (z. B. Hannover)?
In Niedersachsen setzen Jugendämter die pauschalen Leistungen auf Basis landesweiter Empfehlungen um; die Beträge orientieren sich regelmäßig am Deutschen Verein, werden aber kommunal festgelegt. Prüfen Sie die aktuelle Praxis Ihres Jugendamts (z. B. Region Hannover).
Was ist mit einmaligen oder zweckgebundenen Leistungen?
Zusätzlich zu den Monatspauschalen sind je nach Richtlinie u. a. Erstausstattung, Klassenfahrten, besondere Schul-/Ausbildungsbedarfe oder Umgangs- und Fahrtkosten möglich. Details regeln die Jugendämter bzw. Landkreise.
Ändern sich die Beträge regelmäßig?
Ja. Der Deutsche Verein überprüft jährlich und empfiehlt neue Werte; Länder übernehmen diese zeitversetzt. Für 2026 sind weitere Erhöhungen empfohlen worden.
Wie viel Pflegegeld Pflegeeltern erhalten, hängt in Deutschland vor allem vom Bundesland, der Altersstufe des Kindes und individuellem Bedarf ab. Als grobe Orientierung 2025 liegen die monatlichen Gesamtsummen in vielen Ländern bei rund 1.180 € (0–6 Jahre), 1.314 € (6–12 Jahre) und 1.480 € (12–18 Jahre), zuzüglich erstattungsfähiger Unfall- und Altersvorsorgebeiträge und abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Kindergeld-Anrechnung.
Wer ein Pflegekind aufnimmt (oder dies plant), sollte die aktuelle Landesregelung prüfen und sich beim zuständigen Jugendamt die individuellen Ansprüche – inklusive möglicher Zusatzleistungen – schriftlich bestätigen lassen.
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Kündigung: Abfindung verhandeln – Diesen Hebel fürchten die Arbeitgeber
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist oft eine Krise für Sie als Arbeitnehmer. Der Verlust des Arbeitsplatzes verunsichert und die Gedanken kreisen. Gerade jetzt dürfen Sie sich nicht zu Kurzschlussreaktionen verleiten lassen, sondern müssen einen kühlen Kopf bewahren und außerdem schnell handeln.
Warum müssen Sie schnell handeln?Sie müssen sich erstens arbeitsuchend melden – spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie erst später vom Beendigungszeitpunkt (z. B. bei fristloser Kündigung), müssen Sie sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntnis arbeitsuchend melden.
Eigenständig davon getrennt: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie sich arbeitslos melden. Zweitens müssen Sie innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen, wenn Sie sich gegen die Kündigung abwehren wollen.
Diese 3-Wochen-Frist gilt auch bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen.
Fristen & Schwellenwerte auf einen Blick Thema Kurzinfo Arbeitsuchendmeldung Spätestens 3 Monate vor Ende; sonst binnen 3 Tagen nach Kenntnis Arbeitslosmeldung Spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit Klagefrist 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (auch bei fristloser Kündigung) Zugang der Kündigung Fristen laufen ab Zugang (z. B. Einwurf in den Hausbriefkasten) KSchG-Schwellenwert Gilt regelmäßig ab >10 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern; Teilzeit anteilig, Azubis unberücksichtigt Das Wichtigste zuerstEine Kündigung beendet erstens das Arbeitsverhältnis. Dies geschieht entweder fristlos (außerordentliche Kündigung) oder nach einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung). Eine Kündigung bedarf zweitens nur dann eines Kündigungsgrundes im Sinne einer „sozialen Rechtfertigung“, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist.
Für bestimmte Gruppen gilt drittens ein besonderer Kündigungsschutz, vor allem für Menschen mit Schwerbehinderung, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit. Viertens muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen – auf Papier mit Originalunterschrift; E-Mail, Fax oder SMS reichen nicht.
Eine Abfindung nach einer Kündigung ist keine Verpflichtung, sondern wird ausgehandelt. Fünftens gilt bei der Kündigungsschutzklage eine 3-Wochen-Frist. Sechstens: Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung ordnungsgemäß angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam.
Wann lohnt sich eine Klage?Bei einer ordentlichen Kündigung kommt es darauf an, ob das Kündigungsschutzgesetz gilt. Dafür müssen Sie mehr als sechs Monate in diesem Arbeitsverhältnis gestanden haben. Außerdem muss der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen; Teilzeitkräfte zählen anteilig (Azubis werden nicht mitgezählt).
Falls dem nicht so ist (Kleinbetrieb), kann Ihre Klage dennoch erfolgreich sein. Dann kommt es aber auf den Einzelfall an (z. B. Willkür, Sittenwidrigkeit, Maßregelungsverbot), und Sie sollten die Sache von einem Anwalt prüfen und mit diesem durchkämpfen lassen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung spielt die Betriebsgröße allerdings keine Rolle. Die Kriterien sind härter, und eine Klage ist fast immer sinnvoll – schon um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden und den Sachverhalt prüfen zu lassen.
Kündigung muss sozial gerechtfertigt seinAuch eine ordentliche Kündigung benötigt – sofern das KSchG anwendbar ist – einen Grund des Arbeitgebers. Dieser kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein.
Er muss sich sozial rechtfertigen lassen, denn Ihr Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes und das Interesse des Arbeitgebers sind beide zu berücksichtigen.
Das bedeutet: Wenn Kündigungsschutz vorliegt, dann hat eine Klage immer Aussicht auf Erfolg, wenn der Arbeitgeber sie sozial nicht rechtfertigen kann. Existiert ein Betriebsrat, prüfen Gerichte außerdem, ob dieser ordnungsgemäß angehört wurde.
Die betriebsbedingte KündigungBetriebsbedingte Kündigungen liegen im Bereich des Arbeitgebers, des Unternehmens, der Firma. Bei betrieblichen Änderungen wie dem Schließen eines Standortes, wirtschaftlichen Problemen oder einer neuen Arbeitsorganisation können Arbeitsplätze entfallen.
Bevor der Arbeitgeber hier eine Kündigung aussprechen darf, muss er eine Sozialauswahl vornehmen und den Mitarbeitern, denen er kündigen will, zuvor alle derzeit freien Arbeitsplätze im Unternehmen anbieten, die gleichwertig oder geringerwertig sind als die Stelle, die er auflösen will.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer sich innerhalb eines zumutbaren Zeitplans in diesen Stellen einarbeiten kann.
Zur Sozialauswahl gehören typischerweise: Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Außerdem gilt das Vorrangprinzip milderer Mittel: Der Arbeitgeber muss Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten prüfen (ggf. Änderungskündigung statt Beendigung) und Versetzungen in Betracht ziehen.
Ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat, ist oft juristisches „Kleinklein“. Bei einer Klage gegen eine betriebliche Kündigung ist deshalb ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt meist unverzichtbar.
Verhaltensbedingte KündigungEine verhaltensbedingte Kündigung setzt die schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus. Beispiele dafür sind, wenn Sie häufig alkoholisiert zur Arbeit kommen, Firmengelder veruntreuen, Kollegen körperlich angreifen und grundsätzlich arbeitsvertragliche Pflichten nicht einhalten.
Der Arbeitgeber muss Sie im Normalfall vorher wegen eines vergleichbaren Verstoßes bereits abgemahnt haben. Die Abmahnung ist prinzipiell erforderlich (negative Prognose); sie ist nur ausnahmsweise entbehrlich, etwa bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder wenn erkennbar keine Verhaltensänderung zu erwarten ist.
Eine Kündigung gilt also nicht automatisch erst im Wiederholungsfall, sondern hängt von der Schwere des Verstoßes und den Umständen ab.
Anders sieht es bei einem massiven Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten, bei dem es für den Arbeitgeber unter allen Umständen unzumutbar ist, Sie weiter zu beschäftigen. Dies gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Straftat zum Nachteil des Arbeitgebers begangen haben. Klassische Fälle sind Betrug oder Diebstahl von Firmeneigentum.
Warum lohnt sich eine Klage?Der Arbeitgeber ist in der Beweislast. Selbst wenn er den Pflichtverstoß beweisen kann, ist nicht unbedingt klar, ob der Verstoß schwerwiegend genug ist, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Ein guter Anwalt und eine geschickte Argumentation vor dem Arbeitsgericht führen deshalb in vielen Fällen zum Erfolg.
Eine Klage ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung auch deshalb sinnvoll, weil diese Form der Kündigung in aller Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedeutet.
Denn der Erwerbslose hat bei einer wirksamen Kündigung die Erwerbslosigkeit selbst herbeigeführt. Die Agentur prüft jedoch den Einzelfall; wichtige Gründe oder geringere Vorwerfbarkeit können die Sperrzeit verkürzen oder entfallen lassen.
Personenbedingte KündigungEine personenbedingte Kündigung hat ebenfalls mit dem Arbeitnehmer selbst zu tun, diesen trifft hier aber keine Schuld. Die Gründe für die Kündigung kann er nicht willentlich steuern. Die gängigste personenbedingte Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung.
Klagen vor den Arbeitsgerichten beschäftigen sich oft damit, ob die Folgen der Erkrankung am Arbeitsplatz eine Kündigung rechtfertigen. Dabei geht es um Fragen wie die Prognose, und die Richter nehmen Einsicht in ärztliche Befunde.
Regelmäßig wird das an einem dreistufigen Prüfprogramm gemessen: (1) negative Gesundheitsprognose, (2) erhebliche betriebliche Beeinträchtigung (z. B. Produktionsausfälle, Störungen im Betriebsablauf, Entgeltfortzahlungskosten) und (3) Interessenabwägung. Zudem muss der Arbeitgeber mildere Mittel prüfen, etwa leidensgerechte Beschäftigung, Umsetzung oder Qualifizierung.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) ist kein Wirksamkeitserfordernis, wird von Gerichten aber als starkes Indiz für die Zumutbarkeit milderer Mittel gewertet.
Kommen Ärzte zum Beispiel zum Ergebnis, dass die Arbeitsfähigkeit in absehbarer Zeit wieder voll vorhanden ist, dann fällt es dem Arbeitgeber schwer, eine Kündigung zu rechtfertigen. Lange Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und häufige Fehlzeiten in den letzten fünf Jahren sprechen hingegen für die Kündigung.
Gegen eine Kündigung spricht hingegen, wenn die Gründe für die Erkrankung oder für ihre Verschlimmerung auch beim Arbeitgeber liegen. Solche Gründe könnten sein, dass der Arbeitgeber kein bEM angeboten hat, dem Arbeitnehmer Aufgaben zugewiesen hat, die sein Leiden förderten oder Einwände des Arbeitnehmers wegen dessen Beschwerden ignoriert oder diesen deshalb sogar bedroht hat.
Besonderer KündigungsschutzSchwangere genießen grundsätzlich ein Kündigungsverbot (Mutterschutz). Elternzeit steht ebenfalls unter einem Kündigungsverbot. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Integrations-/Inklusionsamts gekündigt werden. Ohne diese Schritte ist die Kündigung unwirksam.
Form und Zugang der Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen: eigenhändige Unterschrift auf Papier, keine elektronische Form. Für den Beginn der Fristen ist der Zugang maßgeblich – etwa der Einwurf in den Hausbriefkasten. Praxistipp: Den Umschlag zeitnah sichern oder den Zustellzeitpunkt dokumentieren; beim Erhalt im Betrieb nicht voreilig gegenzeichnen, wenn Unklarheiten bestehen.
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Wahl in Nordzypern: Hoffnung auf neue Gespräche zur Wiedervereinigung
Bei den Wahlen zum Präsidenten der international nicht anerkannten Türkischen Republik Nordzypern (TRNC) hat der gemäßigte Politiker Tufan Erhürman am Sonntag einen deutlichen Sieg errungen, wie die griechischen Medien meldeten. Der Jurist erhielt 62,8 Prozent der Stimmen und setzte sich damit klar gegen den bisherigen Amtsinhaber Ersin Tatar durch, der lediglich auf 35,8 Prozent kam. Die Wahlbeteiligung erfolgte unter rund 218.000 registrierten Wählerinnen und Wählern.
Erhürman vertritt einen zentristisch-linken Kurs und kündigte an, neue Impulse in die seit Jahren stagnierenden Gespräche über die Wiedervereinigung der seit 1974 geteilten Insel zu bringen. Im Gegensatz zu Tatar, der gemeinsam mit der Türkei eine Zwei-Staaten-Lösung favorisierte, setzt Erhürman auf eine föderale Lösung – eine Linie, die auch von den Vereinten Nationen unterstützt wird.
Zypern ist seit 1974 geteilt, nachdem ein von Griechenland unterstützter Putsch zur türkischen Militärintervention im Norden führte. Dieser Einmarsch des NATO-Landes Türkei fand nicht ohne das implizite grüne Licht der USA statt, die dem neutralitätsorientierten Kurs der zypriotischen Regierung unter Erzbischof Makarios nicht trauten. Die TRNC wurde 1983 einseitig ausgerufen und wird international nur von der Türkei anerkannt. Friedensgespräche zwischen den beiden Teilen der Insel sind seit 2017 zum Erliegen gekommen. Die praktisch fertig ausverhandelte Lösung scheiterte 2017 am türkischen Veto.
Der zypriotische Präsident Nikos Christodoulides begrüßte Erhürmans Wahlsieg und erklärte, er sei bereit, die Gespräche wieder aufzunehmen. Auch der frühere türkisch-zypriotische Volksgruppenführer Mehmet Ali Talat äußerte sich optimistisch, dass Ankara seine Haltung überdenken und bei einem möglichen neuen Kompromiss auf ein Veto verzichten würde.
Mit dem Wahlsieg Erhürmans eröffnet sich nun ein Zeitfenster für diplomatische Bewegung – vorausgesetzt, alle Seiten zeigen die notwendige Bereitschaft zum Dialog.
Damit eine Lösung zustande kommt, braucht es gemäß Verfassung von 1960 das Einverständnis der Garantiemächte Großbritannien, Griechenland und Türkei.
Weiterführende Beiträge über das Zypernproblem finden Sie hier, hier, hier, hier hier und hier.
Berliner Zeitung: Kreml widerspricht: Putin hält an Trump-Treffen fest, sagt aber G20-Gipfel ab
tkp: Die WHO beobachtet dich
Wie „Erneuerbare“ das Stromnetz in den Niederlanden in die Knie zwingen
Cap Allon
Die Niederlande sind eine der fortschrittlichsten Volkswirtschaften Europas, doch derzeit laufen dort staatliche Fernsehspots, in denen die Bürger gebeten werden, ihre Autos zwischen 16 und 21 Uhr nicht aufzuladen und keine Haushaltsgeräte zu betreiben, da das Stromnetz zusammenbrechen könnte.
Dies ist das unvermeidliche Ergebnis einer auf Ideologie basierenden Energiepolitik. Der niederländische Staat hat ein robustes, auf Gas basierendes System abgebaut und durch ein chaotisches Flickwerk aus Sonnenkollektoren und Windkraftanlagen ersetzt – und nun werden die Folgen davon geerntet.
Die wetterabhängige Stromerzeugung ist nicht nur unregelmäßig, sondern grundsätzlich mit der Physik des Stromnetzes unvereinbar. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kraftwerken, die einen konstanten, regelbaren Strom und die für die Frequenzstabilisierung wichtige Rotationsenergie liefern, schwankt die Leistung von Solar- und Windkraftanlagen je nach Wetterlage stark. Sie liefern keine Rotationsenergie, keine gespeicherte kinetische Energie und keine zuverlässige Grundlast.
Das Stromnetz selbst wurde nie dafür ausgelegt: Es wurde um einige wenige große zentrale Kraftwerke herum aufgebaut und wird nun mit Strom aus Millionen kleiner, verstreuter Erzeugungsstellen überflutet. Die Verteilungsleitungen in Vororten und ländlichen Gebieten, die nie für große Lasten ausgelegt waren, sind überlastet, was zu einer so starken „Netzüberlastung” führt, dass selbst grundlegende Modernisierungen mittlerweile unmöglich sind.
Rund 8.000 Unternehmen in den Niederlanden warten darauf, neue Stromerzeugungsprojekte an das Netz anzuschließen, während weitere 12.000 Unternehmen in der Schwebe sind und ihren Stromverbrauch nicht ausweiten können. Neue Häuser können nicht angeschlossen werden. Unternehmen können nicht wachsen. Selbst Haushalte, die Wärmepumpen oder Ladegeräte für Elektroautos installieren wollen, werden abgewiesen. Das niederländische System ist mittlerweile so anfällig, dass Netzbetreiber regelmäßig die Stromerzeugung drosseln, Windparks abschalten und Solaranlagen stilllegen, um Stromausfälle zu vermeiden. Verbraucher, die einer Reduzierung ihrer Stromversorgung während der Spitzenlastzeiten zustimmen, erhalten Rabatte, während diejenigen, die Solarstrom exportieren, möglicherweise bald dafür bezahlen müssen, ihn ins Netz einzuspeisen.
Die wirtschaftlichen Folgen sind bereits enorm. Die Überlastung des Netzes kostet die niederländische Wirtschaft schätzungsweise bis zu 35 Milliarden Euro pro Jahr. Die Behebung dieses Chaos‘ wird weitere Hunderte Milliarden kosten und Jahrzehnte dauern – wobei der größte Teil dieser Zeit durch Rechtsstreitigkeiten über Genehmigungen und Landrechte in Anspruch genommen werden wird.
Was in den Niederlanden geschieht, ist eine Warnung für alle Länder, die blindlings auf erneuerbare Energien setzen, also fast alle westlichen Länder, von Kanada über Europa bis hin nach Australien. Die Physik hat sich nicht geändert, sie wurde nur ignoriert: Solar- und Windenergie können keine zuverlässige Energie auf Abruf liefern oder ein Stromnetz stabilisieren. Ohne regelbare Erzeugung und ausreichende Trägheit macht jedes zusätzliche Panel und jede zusätzliche Turbine das System nur schwächer, volatiler und teurer.
Die „grüne Wende” versprach eine Zukunft mit reichlich vorhandener, sauberer Energie. Stattdessen fordert eines der reichsten Länder der Welt die Menschen auf, ihren Stromverbrauch nach Feierabend zu begrenzen, und die Wartelisten für den Anschluss an das Stromnetz reichen bis ins nächste Jahrzehnt.
Die Bürger wachen endlich auf – und die Wut wächst schnell.
Link: https://electroverse.substack.com/p/cold-deepens-in-south-korea-sao-paulo?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Wie „Erneuerbare“ das Stromnetz in den Niederlanden in die Knie zwingen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.