«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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UN Rights Chief Urges Israel to Implement ICJ Ruling on Palestinian Rights
UN High Commissioner for Human Rights Volker Turk called on Israel to comply with Thursday’s International Court of Justice (ICJ) ruling, ensuring that residents of the Gaza Strip and other occupied Palestinian territories have access to essential life supplies.
In a statement cited by the Palestinian news agency WAFA, Turk said the ICJ reaffirmed the applicability of “international human rights law alongside international humanitarian law” in the occupied territories. He stressed that Israel must respect, protect, and guarantee the human rights of Palestinians.
“The Court highlighted fundamental rights, including the right to life; protection from torture; freedom of movement; family protection; adequate living standards; health; education; non-discrimination; and self-determination,” Turk said.
He urged Israel and all states to comply with the law as clarified by the Court and to act urgently to improve “human rights conditions and humanitarian situations” in the occupied Palestinian territories.
Schwerbehinderung: Blindengeld gilt auch im EU-Ausland
Blinde haben nach deutschem Recht Anspruch auf Blindengeld. Das Bundessozialgericht musste entscheiden, ob dieser Anspruch auch für Betroffene gilt, die früher in Deutschland lebten und inzwischen ihren Wohnsitz in einem anderen Land der Europäischen Union haben. Die Richter entschieden, dass dieser Anspruch besteht. (B 9 BL120 R)
Das LandesblindengeldLandesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung für blinde Menschen. Es gilt unabhängig vom Lebensalter, um die durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen auszugleichen. Landesblindengeld zahlen die Behörden der Bundesländer aus. Deshalb gibt es zum Beispiel ein Landesblindengeld Sachsen oder ein Landesblindengeld Niedersachsen.
Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Bundesland, beziehungsweise bei stationärem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, wenn die Betroffenen vor der Aufnahme im jeweiligen Bundesland lebten. Das Bundessozialgericht weitete diese Regelung anhand eines konkreten Falls deutlich aus.
Keine Leistungen trotz ErblindungDie Betroffene lebte in Sachsen. Wenige Jahre vor dem Gerichtsverfahren zog sie nach Österreich. Sie bezieht dort eine deutsche Rente und ist auch in Deutschland krankenversichert. Als sie nach Österreich gezogen war, erblindete sie.
Sie versuchte, nach österreichischem Recht Pflegegeld für Blinde zu erhalten. Die dort zuständigen Behörden lehnten das ab. Deshalb versuchte sie, Blindengeld als deutsche Staatsbürgerin zu erhalten.
Deutsche Behörden halten Österreich für verantwortlichDie Frau beantragte Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengesetz. Die zuständige Behörde in Deutschland lehnte dies jedoch ab und begründete dies damit, dass der EU-Mitgliedstaat, in dem sie wohne, zuständig für Leistungen wegen Blindheit sei.
Betroffene scheitert in den ersten Instanzen der SozialgerichteDie Erblindete klagte jetzt vor dem Sozialgericht. Doch dieses wies ihre Klage mit derselben Begründung ab. Sie ging in Berufung vor das Landessozialgericht Sachsen, doch auch hier war ihre Klage nicht erfolgreich. Die Richter ließen allerdings eine Revision vor dem Bundessozialgericht zu wegen der Bedeutung, die diese juristische Frage hatte. Vor der höchsten Instanz der Sozialgerichte hatte die Erblindete dann am Ende Erfolg.
Blindengeld entspricht Geldleistungen bei KrankheitDie Richter am Bundessozialgericht erklärten: Leistungen wegen Blindheit seien als Geldleistung bei Krankheit anzuerkennen. Solche seien grenzüberschreitend zu zahlen. Bei solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten koordiniere die Europäische Union das anwendbare nationale Recht so, dass Angehörige eines Mitgliedsstaats auch nur dem Recht eines Mitgliedsstaats unterliegen.
Was bedeutet das für das Blindengeld?Dies bedeute bei Geldleistungen wegen Krankheit an Rentner, dass diese nicht dem Wohnmitgliedsstaat unterlägen, sondern dem Mitgliedsstaat, in der der bei Krankheit zuständige Leistungsträger seinen Sitz habe.
Bei deutscher Rente gilt deutsches RentengeldDie Betroffene bezöge eine deutsche Rente und sei bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Rheinland / Hamburg krankenversichert. Deshalb sei in diesem Fall deutsches Recht anwendbar und es gelte das deutsche Landesblindengeld.
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Rente mit Schwerbehinderung: Änderung ab 1. Januar 2026 betrifft jetzt unmittelbar viele
Zum 1. Januar 2026 greift für die Altersrente schwerbehinderter Menschen eine neue Regel. Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 endet die bislang geltende Vertrauensschutz- und Übergangslogik. Künftig gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge erst mit 65 Jahren; eine vorgezogene Inanspruchnahme ist frühestens mit 62 Jahren möglich – dann dauerhaft mit Abschlägen.
Damit entfällt für die neuen Jahrgänge die Möglichkeit, vor dem 62. Geburtstag in diese Rentenart zu wechseln. Das ist mehr als eine Detailkorrektur: Es ist der Startpunkt einer einheitlichen Regel für alle nach dem 31. Dezember 1963 Geborenen.
Wer anspruchsberechtigt ist – die Voraussetzungen im ÜberblickAnspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat, wer bei Rentenbeginn einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweist und die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Diese 35 Jahre setzen sich aus rentenrechtlichen Zeiten zusammen; maßgeblich ist, dass die Schwerbehinderteneigenschaft im Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegt. Eine bloße Gleichstellung reicht nicht aus.
Abschläge verstehen: 0,3 Prozent pro Monat – lebenslangWer die Rente vor dem maßgeblichen Alter von 65 Jahren bezieht, akzeptiert einen festgeschriebenen Abschlag von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat – maximal 10,8 Prozent bei drei Jahren Vorziehung. Das ist keine temporäre Kürzung, sondern wirkt auf die gesamte Bezugsdauer.
Im Beispiel reduziert sich eine rechnerische Monatsrente von 1.750 Euro bei drei Jahren Vorziehung um 189 Euro auf rund 1.561 Euro. Über 20 Jahre summiert sich der Minderbezug auf mehr als 45.000 Euro.
Rechtlicher Rahmen: Von der Übergangsregel zum § 37 SGB VIDie Neuregelung beruht auf dem Übergang vom bisherigen Übergangsrecht (§ 236a SGB VI) zur dauerhaften Regelung des § 37 SGB VI. Für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene gilt ausschließlich § 37: abschlagsfreie Rente ab 65, vorzeitige Rente ab 62 mit Abschlägen.
Der zuvor gewährte Vertrauensschutz des § 236a – der in älteren Jahrgängen einen früheren Zugang ermöglichte – greift für diese Jahrgänge nicht mehr. Hintergrund ist die bereits 2007 beschlossene stufenweise Anhebung der Altersgrenzen im Zuge des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes.
Warum das viele jetzt unmittelbar betrifftDer Jahrgang 1964 vollendet 62 Jahre im Jahr 2026 und ist damit der erste, der vollständig unter die neue Logik fällt. Wer früher noch mittels Vertrauensschutz vor dem 62. Geburtstag oder mit geringeren Abschlägen in die Rente kam, hat diese Option künftig nicht mehr.
Für viele Betroffene, deren gesundheitliche Leistungsfähigkeit eine durchgehende Erwerbstätigkeit bis 65 erschwert, entsteht damit ein spürbares Planungsrisiko – entweder länger arbeiten oder geringere monatliche Leistungen hinnehmen.
Gestaltungsspielräume: Schrittweise aussteigen, weiterarbeiten, Rentenpunkte sichernTrotz strengerer Altersgrenzen bleibt der Übergang flexibel. Seit dem 1. Januar 2023 können Bezieher vorgezogener Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wer eine Teilrente wählt oder parallel weiterarbeitet, kann – sofern Beiträge gezahlt werden – zusätzliche Entgeltpunkte aufbauen und so die spätere Rentenhöhe steigern.
Für viele wird damit ein gestufter Ausstieg attraktiv: zuerst Teilrente plus Beschäftigung, später der vollständige Ruhestand. Die Entscheidung sollte immer die individuelle Steuer- und Beitragswirkung einbeziehen.
Abschläge dämpfen: Sonderzahlungen ab 50 und steuerliche EffekteAb dem 50. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, künftige Abschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Die Rentenversicherung erteilt dazu auf Antrag – Formular V0210 – eine verbindliche Auskunft über die zulässige Höhe und die zu erwartende Wirkung.
Solche Ausgleichszahlungen gelten grundsätzlich als begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen und können steuerlich geltend gemacht werden; beteiligt sich der Arbeitgeber, sind bis zur Hälfte der Beiträge sogar steuer- und beitragsfrei.
Ob, wann und in welcher Höhe sich diese Strategie lohnt, hängt von Einkommen, Steuersatz und geplantem Rentenbeginn ab und sollte rechnerisch sauber hinterlegt werden.
Konkrete Vorbereitung: Was jetzt sinnvoll istWer 1964 oder später geboren ist und einen Schwerbehindertenausweis mit GdB ≥ 50 besitzt oder anstrebt, sollte den persönlichen Zeitplan kritisch prüfen. Wichtig sind eine aktuelle Rentenauskunft, die Klärung offener Zeiten und die rechtzeitige Beratung zur optimalen Kombination aus Rentenbeginn, eventueller Teilrente, Hinzuverdienst und möglicher Sonderzahlung.
Weil die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn zwingend nachzuweisen ist, gehören auch Statusprüfung und gegebenenfalls Widerspruchs- oder Neufeststellungsverfahren in die Planung.
Offizielle Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und unabhängige Rentenberater können die finanziellen Auswirkungen eines vorgezogenen Bezugs mit und ohne Ausgleichszahlungen konkret beziffern und Alternativen gegenüberstellen.
Praxisbeispiel: Jahrgang 1964, Schwerbehindertenausweis, Rentenstart planenFrau K., geboren 1964, arbeitet seit mehr als 35 Jahren im öffentlichen Dienst und hat einen anerkannten Grad der Behinderung von 60. Ihre aktuelle Rentenauskunft weist für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine monatliche Bruttorente von 1.750 Euro aus – allerdings erst ohne Abschläge mit 65. Im Jahr 2026 vollendet sie ihr 62. Lebensjahr.
Nach der neuen Rechtslage könnte sie dann zwar in Rente gehen, müsste aber einen lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat hinnehmen. Bei 36 Monaten vorzeitigem Rentenbeginn ergibt das 10,8 Prozent. Aus 1.750 Euro würden 1.561 Euro werden; der dauerhafte Minderbetrag beträgt 189 Euro im Monat, über 20 Jahre gerechnet rund 45.360 Euro.
Nach Beratung entscheidet sich Frau K. gegen einen sofortigen Rentenbeginn mit 62. Stattdessen reduziert sie ab 2026 ihre Wochenarbeitszeit deutlich und bleibt bis 65 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. So vermeidet sie jeden Abschlag und sammelt weiter Entgeltpunkte, was ihre spätere Rente leicht erhöht. Parallel prüft sie eine mögliche Ausgleichszahlung, verwirft diese Option aber, weil der Kapitalbedarf in ihrem Fall hoch wäre.
Zum 65. Geburtstag wechselt sie 2029 in die abschlagsfreie Rente – mit einer etwas höheren Monatsrente als in der Auskunft von heute und ohne lebenslange Kürzung.
Fazit: Einheitliche Regeln – mehr EigenverantwortungMit 2026 beginnt für schwerbehinderte Versicherte der nach 1963 Geborenen eine neue Zeitrechnung: abschlagsfrei ab 65, vorgezogen ab 62 – und keine Ausnahmen über Vertrauensschutz mehr. Das erhöht die Planungsanforderungen, eröffnet über Hinzuverdienst und Teilrenten aber auch flexible Pfade in den Ruhestand.
Wer frühzeitig rechnet, seine Anspruchsvoraussetzungen prüft und ggf. Ausgleichszahlungen strategisch nutzt, kann die finanziellen Folgen deutlich abmildern – und vermeidet, dass die Weichen erst dann gestellt werden, wenn die Spielräume schon geschrumpft sind.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Rechtsstand und Zahlenangaben wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anhand amtlicher Quellen geprüft; im Einzelfall können abweichende Regelungen und Übergangstatbestände gelten.
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Apollo News: Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz: So arbeitet das Meldeportal „Hessen gegen Hetze“
Die Geschichte des Norbert B.
Jemand musste Norbert B. verleumdet haben. Denn ohne dass er – jedenfalls seiner eigenen falschen Meinung nach – irgendetwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet. Früh morgens um 6.30 Uhr saß der bis dato unbescholtene Norbert B., 72, der brav immer die FDPunter3Prozent gewählt hatte, im Bademantel in seinem Wohnzimmer und verfasste witzig-pointierte […]
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Ermittlungen gegen Journalistin Dilan Babat nach Beitrag zu Tod von Rojin Kabaiş
Gegen die kurdische Journalistin Dilan Babat von der Frauennachrichtenagentur JinNews ist ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Anlass ist ein Social-Media-Beitrag, in dem sie auf den ungeklärten Tod von Rojin Kabaiş hinwies – einer jungen Frau, die unter bislang nicht aufgeklärten Umständen ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft in Wan (tr. Van) wirft Babat vor, „öffentlich irreführende Informationen verbreitet“ zu haben.
Die Journalistin wurde am Donnerstag im Justizpalast in Amed vernommen. Ihre Aussage erfolgte über ein Videokonferenzsystem. Hintergrund der Ermittlungen ist ein von ihr am 21. Oktober geteilter Beitrag zu einem Artikel mit dem Titel: „Nicht untersuchte Behauptung: Gibt es Sicherheitskräfte, die ins Ausland geflohen sind?“
Laut ihrer Anwältin wurde Babat in der Vernehmung unter anderem gefragt, woher sie die Informationen habe, worauf sich ihre Einschätzung stütze, dass der Fall nicht untersucht werde, ob sie über eine Geheimhaltungsverfügung in der Causa informiert gewesen sei, und ob sie annehme, dass die Staatsanwaltschaft keine Aufklärung betreibe.
Babat erklärte, sie habe die Informationen ausdrücklich als unbelegte Behauptung veröffentlicht: „Ich habe klargemacht, dass es sich um eine zu untersuchende Aussage handelt. Wir haben die Meldung als Verdacht veröffentlicht. In einer Zeit, in der Femizide zunehmen, habe ich – auch als Frau – diese Information geteilt. Ich habe keine irreführenden Inhalte verbreitet“, sagte sie laut Aussageprotokoll. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe wies sie zurück.
Rojin Kabaiş, 21-jährige Studentin im Fach Kindheitsentwicklung in Wan, war vor einem Jahr ums Leben gekommen. Ihre Leiche war 18 Tage nach ihrem Verschwinden aus einem Wohnheim am Ufer des Wan-Sees aufgefunden worden. Die Ermittlungsbehörden stellten frühzeitig die These eines Suizids in den Raum – eine Deutung, die von der Familie von Beginn an in Zweifel gezogen wurde. Ein aktualisiertes forensisches Gutachten enthält Hinweise auf ein Gewaltverbrechen – zwei männliche DNA-Spuren wurden an sensiblen Körperstellen festgestellt.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/ihd-fordert-luckenlose-aufklarung-des-todes-von-rojin-kabais-48463 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/taxifahrer-in-wan-protestieren-fur-aufklarung-des-todes-von-rojin-kabais-48452 https://deutsch.anf-news.com/frauen/widerspruche-im-fall-rojin-kabais-dem-abgeordnete-fordert-unabhangige-untersuchung-48364
HPG berichten von Militäroperationen in Nordkurdistan
Die Volksverteidigungskräfte (HPG) haben eine Reihe von Operationen der türkischen Armee in Nordkurdistan gemeldet. Wie das HPG-Pressezentrum am Donnerstag mitteilte, fanden die Einsätze zwischen dem 14. und 19. Oktober statt.
Demnach hat das türkische Militär am 14. und 15. Oktober Operationen in der Region zwischen den Landkreisen Licê und Pasûr (tr. Kulp) in der Provinz Amed (Diyarbakır) sowie in Çewlîg (Bingöl) durchgeführt. Zeitgleich erfolgte eine großangelegte Militäroperation in der Herekol-Region in Botan.
Am 19. Oktober ereignete sich zudem eine weitere Offensive in der Besta-Region. In der Erklärung bezeichneten die HPG das Vorgehen als „Operationen gegen unsere Kräfte, die sich in einer Feuerpause befinden“. Sollte es infolge der Einsätze zu Auseinandersetzungen kommen, trage „die politische und militärische Führung der Türkei die Verantwortung für mögliche Konsequenzen“, hieß es.
Die HPG gedachten in der Mitteilung auch der Gefallenen Asya Ali und Rojger Hêlîn, die am 23. Oktober beim Anschlag Anschlag auf das türkische Rüstungsunternehmen TUSAŞ bei Ankara ums Leben kamen, sowie der Guerillakommandantin Bêrîtan Hêvî (Gülnaz Karataş), die am 25. Oktober 1992 im Südkrieg fiel. Sie bekräftigten, den eigenen Kurs „entschlossen im Sinne der Gefallenen“ fortzusetzen und deren Zielen weiterhin verpflichtet zu bleiben.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjk-im-gedenken-an-beritan-gemeinsam-kampfen-22358 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/nachruf-auf-asya-ali-und-rojger-helin-44043
Wie es dazu kam, dass der Westen die Globalisierung zurückdreht
The First European Pan-Arab Medical Congress 2025 Kicks Off in Damascus
The First European Pan-Arab Medical Congress 2025 began on Friday at the National University Hospital in Damascus, marking a major medical milestone for Syria and the wider region.
The event is organized in collaboration with the Union of Syrian Doctors and Pharmacists in France, the Union of Arab Doctors and Pharmacists in Austria, and the Arab-European Medical Association.
Over three days, the congress brings together doctors from Europe, the United States, the Gulf states, and other countries, with the majority of participants being Syrian.
The conference covers more than 30 medical specialties, including thoracic surgery, internal medicine, emergency medicine, urology, orthopedics, reconstructive and cosmetic surgery, dentistry, and pharmacy.
Participants will have access to around 300 lectures and more than 20 medical research presentations. In addition, about 15 workshops will be held across several governorates, including Damascus, Hama, Aleppo, Lattakia, and Deir Ezzor.
Wolfram Weimer: LobbyControl kritisiert Intransparenz bei Unternehmensanteilen
Wie durch Recherchen der Süddeutschen Zeitung gestern bekannt wurde, hält Kulturstaatsminister Wolfram Weimer weiterhin 50 Prozent der Anteile an der Weimar Media Group.
Timo Lange, Sprecher von LobbyControl, kommentiert:
„Es ist hochproblematisch, dass erst jetzt durch Medienrecherchen bekannt wird, wie stark Staatsminister Weimer weiterhin persönlich an der Weimer Media Group beteiligt ist. Weimer hat bisher gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, er habe sich vollständig aus der Verlagsgruppe zurückgezogen. Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hin gab die Bundesregierung zuletzt bekannt, Weimer habe die Geschäftsführung der Weimer Media Group mit seinem ersten Amtstag als Staatsminister niedergelegt und die Verlagsgruppe verlassen.
Dass er dennoch weiterhin die Hälfte der Anteile hält, ist eine relevante Information, die das Bild verändert. Weimers Entscheidungen als Kulturstaatsminister können erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation von Medienunternehmen haben. Seine Beteiligung kann deshalb immer wieder zu erheblichen Interessenkonflikten zwischen seinen Rollen als Staatsminister und Medienunternehmer führen. Der Fall zeigt klar: Wir brauchen allgemeinverbindliche Offenlegungspflichten für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre für Unternehmensbeteiligungen. Intransparenz über Investitionen und Beteiligungen von Personen in den höchsten Staatsämtern schadet dem Vertrauen in die Integrität der Bundesregierung.
Bereits zum Antritt der schwarz-roten Bundesregierung hatten wir vor Interessenkonflikten am Kabinettstisch gewarnt. Transparenz über Unternehmensbeteiligungen ist das Mindeste, um angemessen mit solchen Interessenkonflikten umgehen zu können. Die Weimer Media Group veranstaltet unter anderem das jährliche Lobby-Netzwerktreffen ‚Ludwig-Erhard-Gipfel‘. Eine angemessene Trennung von politischem Amt und privaten Geschäftsinteressen erscheint hier nur schwerlich möglich.“
Hintergrund
- „Der doppelte Weimer“ – Der Kulturstaatsminister und ehemalige Verleger habe sein Unternehmen „verlassen“, hieß es. Tatsächlich hält er nach wie vor 50 Prozent daran. Interessenkonflikte sind kaum vermeidbar. Artikel der Süddeutschen Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/medien/wolfram-weimer-unternehmen-verlag-interessenskonflikt-li.3329190
- Wegen der auch im internationalen Vergleich mangelhaften Regeln für Interessenkonflikte bei Mitgliedern der Bundesregierung wurde Deutschland zuletzt im August von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats gerügt. Die fehlende Offenlegungspflicht für Unternehmensbeteiligungen steht dabei im Vordergrund. Mehr dazu: https://www.lobbycontrol.de/aus-der-lobbywelt/ruege-fuer-die-bundesregierung-kaum-schutz-vor-interessenkonflikten-122212/
- LobbyControl fordert mit einem Unterschriften-Appell an Bundeskanzler Merz verbindliche Regeln zur Anzeige und Offenlegung für Aktienbesitz und Unternehmensbeteiligungen von Bundesminister*innen und Staatssekretär*innen, siehe dazu hier: https://www.lobbycontrol.de/aus-der-lobbywelt/merz-regierung-aktien-offenlegen-121595/
- Im Mai warnte LobbyControl bereits vor Interessenkonflikten am Kabinettstisch der Merz-Regierung und forderte die neue Bundesregierung auf, Transparenz und Integrität in der Politik voranzutreiben, siehe dazu hier: https://www.lobbycontrol.de/aus-der-lobbywelt/lobbypersonal-interessenkonflikte-am-kabinettstisch-121313/
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Syria Highlights Reconstruction Efforts at Arab Housing Council Meeting
Syria outlined its reconstruction efforts in the housing sector after years of war, calling for greater regional coordination to support recovery and rebuilding.
This came during the participation of Syria’s Ministry of Public Works and Housing in the 71st session of the Technical Advisory Committee and the 90th meeting of the Executive Bureau of the Council of Arab Ministers of Housing and Construction, held October 19–23 at the Arab League headquarters in Cairo.
The meetings brought together representatives from Arab states to discuss a range of housing and urban development issues ahead of the upcoming Council of Arab Ministers of Housing session.
As part of the exchange of experiences among Arab countries, Syria’s General Company for Engineering Studies presented a report on national reconstruction efforts, while the Public Housing Authority shared insights from its affordable and social housing programs. The Syrian delegation also outlined a standardized damage assessment methodology for areas affected by conflict and natural disasters, underscoring the importance of coordinated regional support for recovery and reconstruction.
The Syrian item on the agenda focused on providing technical support to improve urban conditions, address extensive damage, and ensure adequate housing in line with sustainable development goals.
Officials said Syria’s participation reflects its commitment to strengthening Arab cooperation in housing and urban development and its determination to contribute to sustainable reconstruction and recovery initiatives across the region.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wovon leben – und wie Sie die Lücke optimal überbrücken
Eine Sperrzeit tritt ein, wenn die Agentur für Arbeit ein „versicherungswidriges Verhalten“ feststellt – etwa bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, bei Ablehnung zumutbarer Arbeit, beim Abbruch einer Maßnahme, bei Meldeversäumnissen oder verspäteter Arbeitsuchendmeldung.
In dieser Zeit ruht der Anspruch auf ALG I, es fließt kein Geld. Die Dauer reicht je nach Anlass von einer Woche (z. B. Meldeversäumnis oder zu spät arbeitsuchend gemeldet) bis zu zwölf Wochen, insbesondere bei „Arbeitsaufgabe“ nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag.
Das regeln § 159 SGB III und die dort genannten Regeldauern; zugleich wird die spätere Anspruchsdauer gekürzt, bei einer 12-Wochen-Sperre mindestens um ein Viertel der gesamten ALG-Anspruchsdauer (§ 148 SGB III).
Wichtig ist die Frist zur Arbeitsuchendmeldung: Spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kurzfristiger Kenntnis innerhalb von drei Tagen, sonst droht eine einwöchige Sperrzeit. Das ergibt sich aus § 38 SGB III.
Wer wiederholt Sperrzeiten verursacht, riskiert mehr: Addieren sich Sperrzeiten innerhalb des relevanten Zeitraums auf mindestens 21 Wochen, kann der ALG-Anspruch vollständig erlöschen (§ 161 SGB III).
Sperrzeit ist nicht gleich „Ruhenstatbestand“: Warum das einen Unterschied machtNeben der Sperrzeit kennt das Gesetz weitere Ruhensgründe – etwa Abfindung/Entlassungsentschädigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (§ 158 SGB III) oder fortbestehende Entgelt-/Urlaubsabgeltungsansprüche (§ 157 SGB III).
Beim Ruhen verschiebt sich der Leistungsbeginn nach hinten, die Gesamtanspruchsdauer bleibt aber unangetastet; bei der Sperrzeit wird sie gekürzt.
Wovon leben in der Sperrzeit?Wer in der Sperrzeit kein ALG I erhält und hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld (SGB II) beim Jobcenter beantragen. Eine Sperrzeit im ALG I sperrt Bürgergeld nicht; Unterkunfts- und Heizkosten sowie Regelbedarf können übernommen werden, es gelten Vermögens- und Partnereinsatz-Regeln der Bedarfsgemeinschaft.
Für die ersten zwölf Monate des Bürgergeld-Bezugs gilt grundsätzlich die Karenzzeit: Angemessene Unterkunftskosten werden regelmäßig in tatsächlicher Höhe anerkannt; beim Vermögen gelten erhöhte Freibeträge (i. d. R. 40.000 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 € für jede weitere). Danach gelten die regulären Freibeträge (meist 15.000 € pro Person).
Hinzuverdienst kann sich lohnen: Beim Bürgergeld bleiben 100 € monatlich pauschal anrechnungsfrei, darüber gelten prozentuale Freibeträge; seit 2023 sind die Regeln vor allem zwischen 520 € und 1.000 € günstiger.
Wenn Entscheidungen dauern, sind vorläufige Bewilligungen nach § 41a SGB II möglich; zusätzlich lässt sich ein Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen – ein Instrument, das die BA in ihren Weisungen ausdrücklich vorsieht.
Wohngeld und Kinderzuschlag – wenn Bürgergeld nicht passtWer kein Bürgergeld erhält (z. B. wegen Vermögens), kann Wohngeld beantragen; es handelt sich um einen Zuschuss zu den Wohnkosten, nicht zum Lebensunterhalt. Ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld und Wohngeld ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 7 WoGG). Landes- und Bundesinfos weisen darauf hin.
Familien mit Erwerbseinkommen können zusätzlich Kinderzuschlag (bis zu 297 € pro Kind, Stand 2025) beantragen, wenn das Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht für die ganze Familie. Familienportal und Verbraucherzentrale erklären Voraussetzungen und Höhe.
Übergangseinkommen und Minijob – was während der Sperrzeit gehtEin Minijob kann die Lücke mindern. Die Entgeltgrenze liegt seit 2025 bei 556 € monatlich (dynamisch mit Mindestlohn), bestätigt durch Minijob-Zentrale und Bundesregierung. Beachten Sie: Wer mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos – das kann künftige Ansprüche berühren.
Krankenversicherung während der SperrzeitZu Beginn schützt oft der nachgehende Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung: Für einen Monat nach Ende der Pflichtmitgliedschaft bestehen weiter Sachleistungen, solange keine neue Versicherung greift (§ 19 Abs. 2 SGB V).
Danach müssen Sie den Schutz sicherstellen – etwa über Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Ehe-/Lebenspartner (Einkommensgrenzen 2025: 535 € monatlich bzw. 556 € bei Minijob) oder über eine freiwillige Mitgliedschaft. Offizielle Gesetzes- und Kasseninformationen führen dies aus.
Wichtig: Während der Sperrzeit ruht ein Krankengeld-Anspruch ausdrücklich (§ 49 Abs. 1 Nr. 3b SGB V). Erst nach Ende der Sperrzeit kann – bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit – Krankengeld einsetzen. BA-Merkblätter und Kommentierungen bestätigen das.
Bezieht man Bürgergeld, übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; tritt Hilfebedürftigkeit allein wegen der Beiträge ein, kann es ebenfalls Unterstützung geben.
Miete, Strom, Schulden: Wenn es eng wirdDroht der Verlust der Wohnung wegen Mietrückständen, kann das Jobcenter Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II übernehmen – in der Praxis meist als Darlehen; Rechtsprechung und Verwaltungshinweise konkretisieren die Voraussetzungen.
Sperrzeit vermeiden oder verkürzenEine Sperrzeit entfällt, wenn ein wichtiger Grund vorlag, etwa gesundheitliche Gründe oder unzumutbare Umstände; bei Aufhebungsverträgen lässt sich eine Sperrzeit oft vermeiden, wenn der Arbeitgeber ohnehin betriebsbedingt gekündigt hätte und Fristen eingehalten werden (§ 159 SGB III).
So gehen Sie konkret vorMelden Sie sich frühzeitig arbeitssuchend (spätestens drei Monate vor Vertragsende bzw. binnen drei Tagen nach Kenntnis), arbeitslos am ersten Tag ohne Beschäftigung, und prüfen Sie umgehend einen Bürgergeld-Antrag zur Überbrückung inklusive vorläufiger Bewilligung oder Vorschuss.
Prüfen Sie Wohngeld/Kinderzuschlag, wenn Bürgergeld nicht greift, und klären Sie sofort den Krankenversicherungsschutz. Bei Mietrückständen nehmen Sie früh Kontakt zum Jobcenter auf.
Rente und weitere FolgenWährend der Sperrzeit zahlt die BA keine Rentenbeiträge; der Zeitraum erhöht die Rente nicht. Bürgergeld-Zeiten sind keine Beitragszeiten, werden aber als Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet, was für Wartezeiten zählen kann.
FazitEine Sperrzeit reißt ein unmittelbares Loch in die Haushaltskasse – aber sie bedeutet nicht den Verlust jeder Absicherung. Bürgergeld ist die zentrale Brücke; daneben kommen Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht, und ein Minijob hilft, ohne Ansprüche zu gefährden.
Achten Sie auf die Melde- und Antragsfristen, sichern Sie Ihren Krankenversicherungsschutz und nutzen Sie vorläufige Bewilligungen bzw. Vorschüsse, damit der Lebensunterhalt gesichert bleibt. Die Weichenstellung gelingt, wenn Sie rechtzeitig handeln und die genannten Paragrafen als Werkzeugkasten verstehen.
Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf den Rechtsstand in Deutschland zum 24. Oktober 2025. Für Einzelfälle lohnt eine individuelle Beratung, etwa bei einer Sozialberatungsstelle, dem Jobcenter oder einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Der Beitrag Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wovon leben – und wie Sie die Lücke optimal überbrücken erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Syria Rejects Israeli “Pretexts” for Attacks, Calls for Respect of Its Sovereignty
Syria rejected on Thursday, the Israeli “pretexts” used to justify its repeated “crimes and acts of aggression on Syrian territory” aimed at undermining Syria’s security and stability.
Speaking at a UN Security Council session on the situation in the Middle East, including the Palestinian issue, Syria’s ambassador to the United Nations, Ibrahim Olabi, stressed that Syria completely “rejects any pretexts” that Israel uses to “justify its aggressions” and “holds the occupation fully responsible for these violations, which constitute a violation of Syrian sovereignty and a threat to the unity, integrity.”
He called on the United Nations and the Security Council to take firm action to stop Israeli practices, put an end to its attacks, and compel Israel to withdraw their forces from all Syrian territories, including the occupied Golan Heights.
Syria representative stated that Damascus “has been engaged in serious talks with Israel, thereby prioritizing peaceful and diplomatic means over confrontation” to address genuine security concerns for either side. However, he added, Israel continues its illegal military incursion into Syrian land in “blatant violation of Syrian sovereignty and international law”.
Olabi stressed that “true intentions for achieving security and stability” are not realized through force and domination but through dialogue noting that the Israeli practices can only lead to further tension and undermine the prospects for building peace.
He called to maintain the operations of both UNDOF and UNTSO in monitoring Israeli violations and reporting them to the Security Council in a timely manner.
On the Palestinian issue, Olabi said that Syria welcomes the announcement of a ceasefire in Gaza and hopes it will help end the “suffering of Palestinian civilians and allow the delivery of urgent humanitarian aid,”
He praised the mediation efforts of Qatar, Egypt, the United States, and Turkey, which helped broker the ceasefire, and urged Israel to maintain it rather than “return to aggression.”
Wird Krankengeld automatisch dem Finanzamt gemeldet?
Wird Krankengeld automatisch dem Finanzamt gemeldet? Ja. Gesetzliches Krankengeld wird von der Krankenkasse automatisch und elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
Diese Meldung ist aber keine „Versteuerung“ des Krankengeldes, denn die Leistung selbst ist steuerfrei. Sie wirkt aber beim sogenannten Progressionsvorbehalt mit – dadurch kann sich Ihr persönlicher Steuersatz auf andere, steuerpflichtige Einkünfte erhöhen. Was man also beachten sollte, beantworten wir in diesem Artikel.
Was die Krankenkasse übermittelt – und bis wannDie Krankenkasse überträgt in der Regel bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres den Zeitraum und den Bruttobetrag des gezahlten Krankengeldes an die Steuerverwaltung. Grundlage ist Ihre Steuer-Identifikationsnummer. Sie erhalten anschließend eine Mitteilung, welche Daten gemeldet wurden.
Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen Brutto und Netto: Von der Nettoauszahlung sind nämlich bereits Arbeitnehmeranteile zu Sozialversicherungen einbehalten, gemeldet wird aber der höhere Bruttobetrag. Zahlungen bis zum 10. Januar werden – nach dem Zuflussprinzip – dem Vorjahr zugerechnet.
Wo die Daten in der Steuererklärung auftauchenDie übermittelten Informationen stehen der Finanzverwaltung elektronisch zur Verfügung und lassen sich im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in Mein ELSTER abrufen.
Bei der Erfassung erfolgt der Eintrag – anders als beim Arbeitslohn – nicht in der Anlage N, sondern im Hauptvordruck unter „Sonstige Angaben und Anträge – Einkommensersatzleistungen“. In Papierformularen ist es die entsprechende Zeile des Hauptvordrucks ESt 1 A. Die elektronischen Meldedaten liegen der Verwaltung bereits vor; nur wenn Beträge unzutreffend sind, sollten Sie diese korrigieren.
Steuerliche Wirkung: steuerfrei, aber mit ProgressionsvorbehaltKrankengeld gehört zu den steuerfreien Lohnersatzleistungen, die nach § 32b EStG den Progressionsvorbehalt auslösen. Das heißt: Die Leistung selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz, mit dem Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen belastet wird. Das kann – je nach übrigen Einkünften, Steuerklasse und bereits gezahlter Lohnsteuer – zu einer Nachzahlung führen.
Abgabepflicht: die 410-Euro-GrenzeWer in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Lohn- oder Einkommensersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld) erhalten hat, ist grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Hintergrund ist, dass der Progressionsvorbehalt nicht bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden kann, sondern erst im Veranlagungsverfahren durch das Finanzamt.
Abgrenzung: privates KrankentagegeldVom gesetzlichen Krankengeld zu unterscheiden ist das private Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung. Dieses zählt nicht zu den progressionspflichtigen Entgelt-, Lohn- oder Einkommensersatzleistungen und unterliegt daher nicht dem Progressionsvorbehalt. Entsprechend erfolgt hierfür keine automatische Meldung wie beim gesetzlichen Krankengeld.
Auch relevant: Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld und weitere LeistungenNeben dem klassischen Krankengeld melden Krankenkassen – als sogenannte meldepflichtige Stellen – weitere Entgeltersatzleistungen wie Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld. Für diese gilt dieselbe steuerliche Logik: steuerfrei, aber progressionswirksam.
Korrekturen, Rückzahlungen und SonderfälleStellen Kassen nach der Meldung Fehler fest oder ändern sich Beträge, informieren sie sowohl Sie als auch das Finanzamt und übermitteln berichtigte Daten. Bei Rückzahlungen von Lohnersatzleistungen sieht die Einkommensteuer-Richtlinie zum § 32b EStG vor, dass solche Rückzahlungen im Jahr der Rückzahlung die für den Progressionsvorbehalt maßgeblichen Beträge mindern können; in bestimmten Konstellationen kommt sogar ein negativer Progressionsvorbehalt in Betracht.
Praxisblick: Was Sie konkret tun solltenPrüfen Sie die vorausgefüllten Daten in Mein ELSTER und gleichen Sie sie mit der Mitteilung Ihrer Krankenkasse ab. Weichen Werte ab, korrigieren Sie den Eintrag im Hauptvordruck.
Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt den Progressionsvorbehalt erst im Steuerbescheid umsetzt; deshalb können Nachzahlungen entstehen, obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei ist. Bewahren Sie die Bescheinigung der Krankenkasse auf, auch wenn Sie sie nicht einreichen müssen.
FazitGesetzliches Krankengeld wird automatisch an das Finanzamt gemeldet. Es bleibt zwar steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt Ihren Steuersatz auf andere Einkünfte.
Überschreiten die empfangenen Lohnersatzleistungen die 410-Euro-Marke, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung behalten Sie den Überblick und können Abweichungen berichtigen.
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Greetings to the 10th Congress of National Medical Chamber Medical Community Union
Vladimir Putin sent greetings to the participants in the 10th Congress of the National Medical Chamber Medical Community Union.
Krankengeld wegen Psyche: Jetzt musst Du aufpassen
Seelische Erkrankungen dauern besonders lang: Ein einzelner AU‑Fall wegen Depression oder Angststörung brachte 2023 im Schnitt 28,1 Fehltage, fast das Dreifache einer Atemwegserkrankung.
Gleichzeitig sind Symptome wie Antriebslosigkeit, Überforderung oder Vermeidungsverhalten schwer objektivierbar, was manche Krankenkassen offenkundig zu Misstrauen verleitet. Betroffene, die Krankengeld beziehen, berichten daher häufiger von Rückfragen, Nachuntersuchungen oder vorzeitigen Aussteuerungen als Patienten mit körperlichen Diagnosen.
Das Telefon klingelt – wenn Fürsorge zum Druckmittel wirdViele Versicherte erleben, dass die Kasse schon vor dem ersten Krankengeldtag anruft – angeblich, um sich nach dem Befinden zu erkundigen.
Steigert sich der freundliche Smalltalk jedoch zu einem regelrechten Anruf‑Dauerfeuer, wird aus Zuwendung rasch Druck: „Sind Sie immer noch krank?“ oder „Wann planen Sie die Rückkehr?“ Rechtlich ist niemand verpflichtet, solche Gespräche fortzusetzen.
Wer sich bedrängt fühlt, kann verlangen, dass jegliche Kommunikation künftig schriftlich erfolgt. Das lässt sich mit einem kurzen, formlosen Schreiben an die Kasse fixieren.
Der riskante Rat zur EigenkündigungEine besonders heikle Taktik besteht darin, Betroffene zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu ermuntern, wenn die Krankheit angeblich „am Betriebsklima“ liege.
Eine vorschnelle Eigenkündigung kann jedoch gravierende Folgen haben: Zum einen ruht das Krankengeld, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht nahtlos weiterbescheinigt wird; zum anderen drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, weil die Bundesagentur eigenverschuldete Arbeitslosigkeit unterstellt.
Erst eine unabhängige Beratungsstelle – Sozialverband, Gewerkschaft oder Fachanwalt – kann prüfen, ob eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen wirklich sinnvoll ist.
Nach 78 Wochen droht der Sprung zur ArbeitsagenturIst die Höchstdauer von 78 Wochen ausgeschöpft, endet das Krankengeld. Betroffene müssen sich arbeitslos melden, auch wenn das Arbeitsverhältnis formal noch besteht. Hier greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III), die Arbeitslosengeld gewährt, solange eine volle oder teilweise Erwerbsminderung noch nicht verbindlich festgestellt ist.
Greift die Regelung nicht, verlangt die Agentur eine uneingeschränkte Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt – ein Szenario, das selbst psychisch Gesunde unter enormen Druck setzt.
Nahtlosigkeitsregelung – juristische Sicherheitsleine mit TückenDie Fachlichen Weisungen (§ 146 SGB III) sehen vor, dass Krankenstandsdaten seit 2025 elektronisch von den Kassen an die Bundesagentur übermittelt werden; zugleich gilt eine strenge Drei‑Tage‑Frist für den Nachweis neuer Arbeitsunfähigkeiten.
Wer sie versäumt, riskiert Leistungslücken. Menschen mit Depression oder Angststörung scheitern daran überproportional oft – nicht aus Böswilligkeit, sondern weil Krankheitssymptome gerade die fristgerechte Antragstellung erschweren.
Wenn nichts mehr geht: Erwerbsminderungsrente als letzter AuswegLässt sich die Arbeitsfähigkeit auch mit Reha‑Maßnahmen nicht wiederherstellen, bleibt als letztes Netz die Erwerbsminderungsrente. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt und sorgfältig begründet sein; aussagekräftige Arzt‑ und Therapeutenberichte sind entscheidend.
Aus der Praxis ist bekannt, dass Anträge, die Betroffene ohne fachliche Begleitung einreichen, weit häufiger abgelehnt werden – oft wegen formaler Mängel oder lückenhafter Befundlage.
Rat und Hilfe – warum niemand allein kämpfen mussUnabhängige Beratung ist kein Luxus, sondern häufig die Voraussetzung dafür, dass Rechte nicht verloren gehen. Sozialverbände, Versichertenvertreter und spezialisierte Anwältinnen prüfen Bescheide, legen Widerspruch ein und begleiten zu Gutachten.
Das entlastet Betroffene und sorgt dafür, dass sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Genesung. Dass dieses Engagement nötig ist, zeigt eine AOK‑Analyse: 40 Prozent aller Fehlzeiten dauerten 2024 bereits länger als sechs Wochen und galten damit als Langzeiterkrankung.
FazitKrankengeld ist ein zentrales Element der sozialen Sicherung – doch genau hier erleben psychisch erkrankte Menschen die größten Hürden. Steigende Fallzahlen treffen auf Skepsis mancher Kostenträger und anspruchsvolle Fristen beim Übergang zum Arbeitslosengeld.
Wer sich frühzeitig unabhängige Hilfe holt, erhöht die Chance, dass finanzielle Ansprüche gewahrt bleiben und eine Rehabilitation ohne zusätzlichen Druck gelingt. Nur wenn Sozialversicherung, Arbeitsverwaltung und Beratungsstellen Hand in Hand arbeiten, kann der Schutzschirm Krankengeld auch wirklich vor sozialem Absturz bewahren.
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Bürgergeld: Gibt es einen Mehrbedarf für psychisch Erkrankte?
Überdurchschnittlich viele Menschen im Bürgergeld-Bezug leiden unter psychischen Erkrankungen. Diese Leiden sind häufig sogar der Grund dafür, warum die Betroffenen Bürgergeld beziehen und stellen zugleich eine Hürde dar, in Erwerbsarbeit zu kommen.
Die Behandlung dieser Erkrankungen erfordert oft teure Medikamente, die die Krankenkassen nicht immer übernehmen. Manche Betroffene lehnen aus psychischen Gründen bestimmte Nahrungsmittel ab. Viele psychisch Erkrankte haben einen anerkannten Grad der Behinderung.
Die Frage für diese Menschen lautet: Haben Sie wegen Ihrer psychischen Erkrankung einen Anspruch auf einen Mehrbedarf, der über den Regelsatz des Bürgergeldes hinausgeht?
Mehrbedarf wegen psychischer Erkrankungen?Zuerst einmal. Es gibt keinen speziellen Anspruch auf Mehrbedarf wegen einer psychischen Erkrankung gegenüber dem Jobcenter. Sie haben also zum Beispiel mit einer diagnostizierten Angststörung oder einer wiederkehrenden Depression keinen Anspruch auf Mehrbedarf wegen ihrer Diagnose.
Allerdings können Sie als Leistungsberechtiger mit einer psychischen Erkrankung dennoch Anspruch geltend machen auf einen der vom Jobcenter anerkannten Mehrbedarf.
Mehrbedarf wegen BehinderungWenn Ihre psychische Erkrankung zu einem Grad der Behinderung von mindestens 50 führt, dann haben Sie als erwerbsfähiger Bürgergeld-Bezieher Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung. Dieser beträgt 35 Prozent des Regelsatzes.
Dieser gilt allerdings erst einmal nur während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sonstigen Hilfen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen und bei Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Das Jobcenter kann die zusätzliche Zahlung aber auch über diese Maßnahmen hinaus gewähren.
Bei dem derzeit gültigen Regelbedarf von 563,00 Euro bekämen Sie als Alleinstehender 197,05 Euro zusätzlich. Voraussetzung ist der Nachweis durch Ihren Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid.
Mit dem Merkzeichen “G” für eine erhebliche Einschränkung der Beweglichkeit im Straßenverkehr oder dem Merkzeichen “aG” für eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben Sie generell Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelsatzes. Dabei spielt es keine Rolle, ob das jeweilige Merkzeichen aus psychischen oder körperlichen Gründen in Ihrem Ausweis steht.
Gilt der Mehraufwand für kostenaufwändige Ernährung?Haben Sie wegen einer psychischen Erkrankung beim Jobcenter einen Anspruch auf einen Mehraufwand wegen kostenaufwändiger Ernährung? Nein, und dazu gibt es einschlägige Gerichtsurteile. Wenn Sie aus psychischen Gründen nur bestimmte teure Nahrungsmittel zu sich nehmen, haben Sie deshalb keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung.
Dieser Mehraufwand gilt nur, wenn Sie aus körperlich-medizinischen Gründen eine besondere kostenaufwändige Ernährung benötigen, zum Beispiel bei einer Glutenunverträglichkeit, einer Nierenerkrankung mit Dialyse oder während eines konsumierenden Krebsleidens.
Der unabweisbare besondere BedarfIm Sozialgesetzbuch II gilt die Härtefallregelung. Unter diese fallen Bedarfe, die weder mit dem Regelsatz noch mit anderen Mehrbedarfen abgedeckt sind. Darüber entscheiden die Jobcenter im Einzelfall, und auch die Höhe dieses Bedarfes legen die Behörden individuell fest.
Voraussetzung ist: Der Bedarf wurde erstens in den Regelsätzen nicht berücksichtigt, und er fällt zweitens wegen einer besonderen Situation an. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten zu einem stationär untergebrachtem Ehepartner oder ein höherer Hygienebedarf bei Neurodermitis.
Eine psychische Erkrankung und deren Folgen im Alltag können eine besondere Situation darstellen, in denen die Härtefallregelung greift. Darüber entscheidet das Jobcenter dann in ihrem konkreten Einzelfall.
Wie beantragen Sie einen Mehrbedarf?Um einen Mehrbedarf zu erhalten, stellen Sie einen Antrag beim Jobcenter. In diesem beschreiben Sie Ihre besondere Situation und belegen diese durch Nachweise. Bei einer psychischen Erkrankung gehören dazu unbedingt die ärztlichen Bescheinigungen.
Dann stellen Sie alle zusätzlichen Kosten auf, die Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung anfallen. Die entsprechenden Formulare der Behörde füllen Sie aus und reichen den Antrag mitsamt der Nachweise beim Jobcenter ein.
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