«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Mike Farris, Gary Heavin, and PCR discuss if Charlie Kirk might have been assassinated by the American establishment because he was a rising leader not under their control or if Kirk might have been assassinated by Israel because he was rescuing the…
Attention Readers: The official narrative of Charlie Kirk’s assassination is unraveling faster than it can be put back together. The latest is that the alleged 30-06 caliber bullet that hit Charlie Kirk in the neck did not exit Kirk’s neck. This is an impossibility. A 30-06 qualifies as a large animal caliber for moose, elk, and grizzly bear. The surgeon who said the missing bullet made no exit wound said that Charlie was so healthy that he was “a man of steel” and his bone density stopped the bullet. What bone density does the neck have?
The narrative controllers must be laughing their heads off. They have Charlie Kirk’s Christian supporters off focus and enraptured with God’s miracle of Kirk’s bone density which saved the lives of those standing behind Kirk. https://www.theepochtimes.com/us/tpusa-spokesperson-says-absolute-miracle-may-have-saved-lives-during-charlie-kirk-assassination-5918148?utm_source=rtnewsnoe&src_src=rtnewsnoe&utm_campaign=rtbreaking-2025-09-21-3&src_cmp=rtbreaking-2025-09-21-3&utm_medium=email&utm_content=access0&est=bTCW8KzoFhju4nzvjamG1tCBYJj4Umjucbtie07fGIZhsyjoLw6D21MqZQ%3D%3D
How is it possible that it took so long for anyone to realize that there was no exit wound? Why were they talking about a missing bullet when there is no exit wound? Moreover, if the surgeon found a bullet in Kirk’s neck, who can we trust to ascertain that it was fired from a 30-06? That has to be the finding or the narrative again has to be revised.
The whore media has implanted the idea that Kirk was killed from a shot from the high-powered rifle found or planted in the woods. As of this time we don’t know what caliber the bullet that killed Kirk is or whether it was shot by the rifle that was found or planted. The assumption is that the bullet is a 30-06 because that is the caliber of the rifle allegedly found in the woods and alleged without any evidence to be the murder weapon. The surgeon speaks of a 30-06 bullet, but if he has removed the bullet from Kirk’s neck it most certainly is not a 30-06 bullet. The basic fact is that if Kirk was professionally assassinated by the CIA or Israel, those responsible can control the explanation.
https://headlineusa.com/bullet-that-hit-charlie-kirk-purportedly-made-no-exit-wound/
If the report is true that the bullet did not exit Charlie Kirk’s neck, the bullet was not a high powered rifle bullet. It was a bullet from a palm pistol as suggested by the video below. If it was a bullet from a palm pistol, it will be a .17 caliber, a .22 caliber, at most a .25 caliber. The recoil from the palm pistol in the shooters hand is slight, certainly not 30-06.
On Coffee and a Mike, Gary Heavin and I discuss if Israel or the American Establishment might be responsible for Kirk’s assassination. Gary Heavin pointed out that the shot to Kirk’s neck appears to be a shot from a palm pistol from a very close bystander. The video at the bottom of this page shows the shooter with the palm pistol. It is very clear as is the face of the shooter who was not the person on the roof. The shooter then jumps over the railing and rushes to Kirk’s aid–a clever way to escape. It should be easy to find, identify, and question this suspect. Will they?
Tyler Robinson has not confessed as of September 21. In place of a confession, what the whore media offers is “Kirk suspect appears to confess in online chat;” “Kirk suspect confessed in hidden note to roommate.” In other words, the whore media is planting the story that was planted on them that there is a confession when there is not. Without a bullet, without an exit wound, there is no evidence that the rifle that allegedly belongs to Tyler Robinson is the murder weapon. Indeed, what is the evidence for Tyler Robinson’s arrest? How soon before Tyler Robinson is assassinated like Oswald, and the case declared closed?
We will never get the true story. The best bet is to disbelieve any and all official narratives. Everyone of them is a lie. There is no one in the American Establishment or the Israel Lobby that Americans can trust.
Mike Farris, Gary Heavin, and PCR discuss if Charlie Kirk might have been assassinated by the American establishment because he was a rising leader not under their control or if Kirk might have been assassinated by Israel because he was rescuing the rising American generation from its pro-Israeli indoctrination.
https://www.youtube.com/watch?v=IArYc6LJ19s
The Palm Pistol Video:
Below is the video that Gary Heavin speaks of in the program about Charlie Kirk’s assassination with a palm gun. It was an up close professional assassination, or so it looks like. It is obvious from the official narrative that we are not getting a truthful account. Watch this video and decide for yourself:
Meeting with permanent members of the Security Council
Vladimir Putin held a meeting with permanent members of the Security Council in the Kremlin.
Wenn Nutzwälder zu Urwäldern werden
Mitte September veröffentlichten einige Zeitungen des SPD-nahen “Redaktionsnetzwerks Deutschland” eine Sonderseite über immer mehr sogenannte „Bannwälder“: Bisherige Nutzwälder von und für die Menschen werden sich selbst und den Waldtieren überlassen und so wieder zu Urwäldern, die für Menschen tabu sind. Abzüglich der nichtssagenden überdimensionierten Bilder auf eigenen Sonderseiten zum Thema wurde dabei auf einer halben […]
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Bürgergeld: Wutanfall reicht für Hausverbot im Jobcenter
Als Bürgergeld-Bezieher kann es immer wieder zu Konflikten mit den Mitarbeitern des Jobcenters kommen, und es fällt oft schwer, bei unangenehmen Situationen ruhig zu bleiben. Trotz möglicherweise berechtigter Wut ist es jedoch ratsam, sich stets höflich und besonnen zu verhalten und bei unzumutbaren Entscheidungen der Behörde den Rechtsweg zu nutzen, anstatt die persönliche Konfrontation zu suchen.
Nachhaltiges Stören und schwierige BesucherEin vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verhandelter Fall zeigt, dass Sie sich bei aggressivem Verhalten im Jobcenter hauptsächlich selbst schaden. Ist die Grenze zwischen “nachhaltigem Stören” und “schwierigem Besucher” überschritten, darf laut Gerichtsurteil, das Jobcenter ein Hausverbot erteilen. (L 11 AS 190/19 B ER)
Aggression nach Ablehnung von HeizkostenhilfeDer Betroffene bezieht Bürgergeld, und der zuständige Sachbearbeiter teilte ihm mit, dass das Jobcenter keine vom Leistungsberechtigten begehrte Heizkostenbeihilfe zahle. Der Bürgergeld-Bezieher reagierte verbal aggressiv, und dann eskalierte die Situation. Er warf ein Telefon in Richtung des Mitarbeiters, beschädigte die Einrichtung und verschob dessen Schreibtisch.
Das Jobcenter erteilte dem Betroffenen deshalb ein Hausverbot für 14 Monate und legte ihm auf, seine Angelegenheiten mit der Behörde per Telefon, Post oder E-Mail zu erledigen.
Betroffener akzeptiert Entscheidung nichtDer Bürgergeld-Bezieher akzeptierte diese Entscheidung nicht. Erst einmal, so behauptete er, sei sein Verhalten nicht so gravierend gewesen, dass es eine dauerhafte Ausgrenzung nach sich ziehen dürfte. Außerdem meinte er, das Jobcenter wolle in Wirklichkeit ein Exempel an ihm statuieren, da er sich zuvor bereits mehrmals beschwert hätte.
Er zog vor das Sozialgericht und dann vor das Landessozialgericht, und beide wiesen die Klage ab.
Gericht: Störung des HausfriedensDie Richter beim Landessozialgericht sah durch sein Verhalten den Hausfrieden erheblich gestört, und er habe damit nachhaltig den Dienstbetrieb gestört. Dabei hätte er deutlich die Schwelle von problematischem Verhalten hin zu strafbaren Handlungen überschritten.
Während der Betroffene meinte, das Jobcenter wolle ihn bestrafen, weil er sich zuvor mehrfach beschwert hätte, also gewissermaßen einen kritischen Leistungsberechtigten mundtot machen wollte, bewertete das Gericht die vorherigen Handlungen anders.
Laut Gericht hätte er bereits zuvor Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und sei bekannt wegen Aggressionen im Jobcenter. Diese Vorgeschichte unterstreiche noch die Notwendigkeit eines Hausverbots, da weitere Störungen nicht auszuschließen seien.
Kommunikation nicht mehr vor Ort möglichDer Betroffene hatte zudem argumentiert, dass durch das Hausverbot seine Kommunikation mit dem Jobcenter eingeschränkt sei. Auch dies ließ das Gericht nicht gelten. Es sei für ihn zumutbar, seine Angelegenheiten per E-Mail, über das Telefon oder im Schriftverkehr zu regeln. Eine persönliche Vorsprache sei unter den gegebenen Umständen nicht nötig.
Demgegenüber müssten die Jobcenter-Mitarbeiter ohne Störungen und in einem sicheren Umfeld arbeiten können.
FazitAls Bürgergeld-Berechtigte sind sie in einer schwierigen Lebenssituation. Sie leben finanziell am Existenzminimum, und die kleinste Anforderung im Alltagsleben kann zu Problemen mit den Mitarbeitern der Jobcenter führen.
Wegen dieser Probleme aber im persönlichen Gespräch „auf den Tisch zu hauen“, mit harten Worten oder gar körperlich die angestauten Aggressionen herauszulassen, löst diese Probleme nicht, sondern verschärft sie enorm.
Ihnen steht offen, gegen Bescheide des Jobcenters Widerspruch einzulegen, und, wenn dieser abgelehnt wird, vor das Sozialgericht zu ziehen. Damit haben Sie eine Chance auf Erfolg, und die ist nicht gerade klein.
Wenn Sie jedoch Ihrer Wut vor Ort freien Lauf lassen, dann sind Sie derjenige, der den Kürzeren zieht. In diesem Fall verhängte das Jobcenter ein Hausverbot, doch auch eine Anzeige wegen Beleidigung, Sachbeschädigung oder Bedrohung wäre möglich gewesen. Und das ist das Letzte, was Hilfebedürftige benötigen.
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20 Minuten: Schweiz und Liechtenstein: Autozulieferer Thyssenkrupp Presta baut 570 Stellen ab
Falle bei der Witwenrente durch die Mütterrente III
Die sogenannte „Mütterrente III“ gilt als Schlusspunkt der jahrzehntelangen Ungleichbehandlung bei Kindererziehungszeiten: Künftig sollen für alle Kinder – ob vor oder nach 1992 geboren – 36 Kalendermonate in der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden.
Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 3. Juli 2025 und der spätere Kabinettsbeschluss vom 6. August 2025 sehen die Gleichstellung zum 1. Januar 2027 vor.
Die Umsetzung und die Nachzahlungen für 2027 sollen jedoch erst 2028 anlaufen. Damit ist der Wille klar – die praktische Wirkung aber zweistufig angelegt. Für Bezieher und Bezieherinnen der sog. Witwenrente könnte dies jedoch zur Rentenfalle werden.
Zeitplan und Verfahren: Auszahlung ab 2028Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bestätigt: Die Koalition strebt den Start zum 1. Januar 2027 an. Wegen des immensen IT-Aufwands könnten die tatsächlichen Auszahlungen jedoch erst 2028 erfolgen – dann rückwirkend für 2027.
Wichtig ist: Die DRV stellt zugleich klar, dass die Mütterrente keine eigene Leistung neben der Alters- oder Erwerbsminderungsrente ist, sondern als Teil dieser Rente läuft.
Genau dadurch entsteht die Brisanz für Hinterbliebene, denn der Zuschlag erhöht die eigene Versichertenrente und kann deshalb auf die Witwenrente angerechnet werden. Auch andere Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld können betroffen sein.
Rechtsgrundlage: Mehr Erziehungszeit, mehr Entgeltpunkte – und mehr anrechenbares EinkommenDie Gleichstellung wird rentenrechtlich über Anpassungen im SGB VI umgesetzt. Kern ist die vollständige Anerkennung von 36 Monaten Kindererziehungszeit je Kind, einschließlich zusätzlicher Entgeltpunkte für Geburten vor 1992.
Für Bestandsrentnerinnen greifen pauschale Zuschläge, für künftige Rentenzugänge werden die längeren Erziehungszeiten in der Rentenformel abgebildet.
Das politische Ziel ist unstrittig: Gleichbehandlung und ein messbarer Rentenanstieg für rund zehn Millionen Betroffene.
Dass der Zuschlag aber als Bestandteil der eigenen Rente gilt, ist zugleich der Grund, warum er bei Hinterbliebenenleistungen und bedarfsabhängigen Sozialleistungen einkommensseitig ins Gewicht fällt.
Der Mechanismus der Kürzung: Wie die Einkommensanrechnung wirktWitwen- und Witwerrenten werden nach § 97 SGB VI gekürzt, wenn eigenes Einkommen – dazu zählt auch die eigene gesetzliche Rente – bestimmte Freibeträge übersteigt. Vom übersteigenden Netto-Einkommen werden 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Steigt also die eigene Rente durch zusätzliche Entgeltpunkte aus der Mütterrente III, erhöht sich das anrechenbare Einkommen und die Witwenrente kann sinken.
Diese Logik ist keine Besonderheit der Reform, sondern systemimmanent: Die Hinterbliebenenrente ergänzt die eigene Versorgung, sie soll sie nicht doppelt abdecken. Deshalb führt ein höheres eigenes Renteneinkommen regelmäßig zu einer Anrechnung und damit potentiell zu einer Kürzung der Hinterbliebenenleistung.
Übergang 2027 und der Knick ab 2028: Der politisch gewollte Puffer – und sein EndeDer Gesetzentwurf regelt ausdrücklich eine Entlastung für das Jahr 2027: Der damals gewährte Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten wird bei der Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten zunächst außen vor gelassen.
So sollen millionenfache rückwirkende Neuberechnungen vermieden werden. Ab 2028 gelten dann wieder die regulären Regeln der Einkommensanrechnung – mit der Folge, dass die zusätzlich gutgeschriebene eigene Rente als Einkommen zählt und Hinterbliebenenrenten entsprechend niedriger ausfallen können.
Der Entwurf beziffert selbst die Größenordnung: In rund 1,5 Millionen Fällen treffen eine eigene Rente mit Zuschlag und eine Hinterbliebenenrente zusammen.
Grundsicherung im Alter: Höhere Rente, geringere SozialleistungAuch bei der Grundsicherung im Alter wirkt der gleiche Mechanismus: Da die Mütterrente III Teil der eigenen gesetzlichen Rente ist, erhöht sie das zu berücksichtigende Einkommen.
Bei gleichbleibendem Bedarf sinkt die ergänzende Sozialleistung entsprechend. Für Betroffene heißt das: Ein Plus bei der Rente kann eins zu eins zu einem Minus bei der Grundsicherung führen – je nach individueller Lage. Die DRV weist explizit darauf hin, dass solche Anrechnungen möglich sind.
Wer profitiert – und wer verliert? Eine differenzierte BilanzGesamtgesellschaftlich schließt die Reform eine Gerechtigkeitslücke: Kindererziehung wird künftig in allen Jahrgängen gleich honoriert. Für viele Mütter – und Väter, denn Kindererziehungszeiten können zugeordnet werden – bedeutet das auf Lebenszeit höhere Rentenansprüche. Gleichzeitig entsteht für Hinterbliebene ein „Drehtüreffekt“: Die eigene Rente steigt, die Hinterbliebenenrente sinkt.
Ob unter dem Strich mehr oder weniger Geld ankommt, hängt vom individuellen Verhältnis aus eigener Rente, Höhe der Witwenrente, Freibetrag und weiterem Einkommen ab.
Dass die Auszahlung der Nachberechnungen erst 2028 erfolgt, verschiebt die spürbaren Effekte – beseitigt sie aber nicht.
Praxisrelevanz: Was Betroffene jetzt tun solltenFür viele Frauen ist 2028 der entscheidende Einschnitt, weil dann die Anrechnung vollständig greift. Betroffene sollten ihre Versicherungskonten frühzeitig klären, die Zuordnung der Kindererziehungszeiten überprüfen und – insbesondere bei bestehender Hinterbliebenenrente – die eigene Einkommenssituation gegenüber dem Freibetrag durchrechnen.
Wer Grundsicherung bezieht, sollte wissen, dass zusätzliche Rentenbeträge die Leistung mindern können.
Grundsätzlich kündigt die DRV eine weitgehend automatische Umsetzung an; ein Antrag ist in Standardfällen nicht nötig, Sonderfälle – etwa spätere Adoptionen oder Auslandszeiten – können jedoch ein Antragsrecht erfordern. Beratungsgespräche bei der DRV helfen, individuelle Konstellationen vorab zu bewerten.
Einordnung: Mehr Gerechtigkeit – aber nicht für alleDie Mütterrente III ist sozialpolitisch richtig, weil sie die Erziehungsleistung unabhängig vom Geburtsjahr gleichstellt. Sie bringt aber für Hinterbliebene eine stille Verschiebung: Ein staatlich gewolltes Plus in der eigenen Rente kann gleichzeitig ein Minus bei der Witwenrente oder in der Grundsicherung nach sich ziehen.
Das ist juristisch folgerichtig, politisch jedoch erklärungsbedürftig – zumal die spürbaren Kürzungen erst ab 2028 auftreten und deshalb leicht übersehen werden.
Wer betroffen ist, sollte die Regelungen nicht als Schicksal hinnehmen, sondern aktiv prüfen, welche Zuordnungen, Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall bestehen. Die Reform schafft damit mehr Gerechtigkeit in der Sache – ihre Verteilungswirkungen bleiben jedoch ambivalent.
Hinweis zur Rechtslage: Das Gesetzgebungsverfahren war am 21. Juli 2025 laut DRV-FAQ noch nicht abgeschlossen; der Kabinettsbeschluss datiert vom 6. August 2025. Konkrete Details – etwa Übergangsregelungen und Umsetzungsfristen – ergeben sich aus dem laufenden Verfahren und den endgültigen Gesetzesformulierungen. Maßgeblich sind die veröffentlichten Gesetzestexte und Bekanntmachungen des BMAS sowie die amtlichen Informationen der DRV.
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Rente: Anspruch auf Rentenabfindung wenn die Witwenrente wegfällt
Bei Wiederverheiratung entfällt die bisherige Witwenrente. Es gibt jedoch eine Starthilfe für die neue Ehe, um den Verlust der Hinterbliebenenrente auszugleichen. Wer hat Anspruch auf eine Rentenabfindung und wie hoch ist diese? Diese und andere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.
Bei der Rentenabfindung handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung nach einer Witwen- oder Witwerrente, wenn der Bund der Ehe erneut geschlossen wird. Hier bietet der deutsche Gesetzgeber eine einmalige Abfindung als “Starthilfe” an. Viele Berechtigte lassen diesen Anspruch jedoch verfallen, weil sie ihn nicht kennen.
Voraussetzungen für den Erhalt einer RentenabfindungDie Grundlage für den Anspruch auf eine Rentenabfindung ist der Wegfall einer bestehenden Geschiedenen- oder Witwenrente durch eine erneute Heirat.
Dies betrifft sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen.
Wichtig: der Anspruch auf diese Rentenabfindung besteht nicht, wenn die Rente nach dem vorletzten Ehegatten oder eine Erziehungsrente bezogen wurde.
Antragstellung und benötigte UnterlagenDer Antrag auf die Rentenabfindung erfolgt formlos. Notwendig für die Bearbeitung sind die Versicherungsnummer des verstorbenen Partners und eine Kopie der neuen Heiratsurkunde.
Die Unterlagen können es der Rentenversicherung ermöglichen, den Anspruch zügig zu prüfen und über die Gewährung der Abfindung zu entscheiden. Die Unterlagen sollten also gleich mit dem formlosen Antrag anbei gesendet werden, um keine Zeit zu verlieren.
Lesen Sie auch:
– Rente: Anspruch auf Witwenrente auch nach der Scheidung
Die Höhe der Rentenabfindung ist grundsätzlich das 24-Fache der durchschnittlichen monatlichen (Geschiedenen-)Witwen- oder Witwerrente, die im letzten Jahr vor dem Wegfall der Rente bezogen wurde. Dabei wird der Rentenbetrag nach Einkommensanrechnung, jedoch vor Abzug der Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.
Wie hoch ist die Rentenabfindung?Ein praktisches Beispiel zeigt die Berechnung: Lea K., Witwe seit Oktober 2021, erhielt bis März 2023 eine große Witwenrente. Bei ihrer Wiederheirat im März 2023 endete der Rentenanspruch, und die Abfindung wurde auf Basis der letzten zwölf Monate berechnet, in denen sie eine durchschnittliche Witwenrente von 540 Euro bezog. Ihre Abfindung errechnete sich somit auf 12.960 Euro.
Sonderfall: Kleine WitwenrenteDie kleine Witwenrente, die maximal für 24 Monate gezahlt wird, hat besondere Regelungen bezüglich der Abfindung. Hier wird der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der regulären Bezugsdauer als Abfindung ausgezahlt.
Ein Beispiel: Rosa P. erhält seit 1. Oktober 2021 eine kleine Witwenrente. Am 30. September 2023 endet die 24-monatige Bezugsdauer. Rosa P. heiratet aber am 4. Mai 2023 wieder.
Damit hatte sie 20 Monate Anspruch auf ihre kleine Witwenrente. Ihre Abfindung beträgt somit das Vierfache der monatlichen Durchschnittsrente des letzten Jahres.
Keine automatisch gewährte AbfindungDie Rentenabfindung muss beantragt werden, da die Deutsche Rentenversicherung die “kleine Starthilfe” nicht automatisch zahlt. Bei der Berechnung muss zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden werden. Weitere Informationen zur Gewährung der sog. Rentenabfindung erteilt die Deutsche Rentenversicherung.
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Berliner Zeitung: Trauerfeier für Charlie Kirk: Trump sitzt neben Musk, Erika Kirk vergibt dem Schützen
Syrian Army dismantle more than 5,000 landmines in Deir ez-Zor
Deir ez-Zor – SANA
Syrian Arab Army’ engineering units have successfully dismantled more than 5,000 anti-tank and anti-personnel landmines, along Deir ez-Zor – Al-Mayadin road, Agricultural fields in Al-Bukamal and the desert regions in Al-Mayadin and Al-Asharah.
The work is underway to fully clear the desert off mines as part of a broader campaign to secure liberated territories and facilitate the safe return of civilians to their areas.
Schauspiel: Wie sich das Endspiel des Energie-Wahnsinns in New York anbahnt
Francis Menton, Manhattan Contrarian
Wie ich schon oft geschrieben habe, ist es bei den unrealistischen „Netto-Null“-Energieplänen New Yorks nicht die Frage, ob sie scheitern werden, sondern nur wann und wie. Die Demokraten, welche die Politik des Bundesstaates dominieren, und ihre Verbündeten aus der Umweltbewegung haben sich fest auf das Unmögliche festgelegt. Damit stecken sie in einer Falle, die sie selbst gestellt haben und aus der es keinen guten Ausweg gibt. Dass sie in dieser Falle gefangen sind, ist für jeden mit grundlegenden Rechenkenntnissen offensichtlich, aber fast allen unseren Politikern und Umweltschützern fehlen diese. Eine kleine Handvoll von ihnen beginnt jedoch, den bevorstehenden Zusammenbruch zu ahnen. Das sorgt für ein amüsantes Wechselspiel.
Das Klimagesetz des Bundesstaates aus dem Jahr 2019 richtet sich in jeder Hinsicht gegen fossile Brennstoffe. Im Bereich der Stromversorgung schreibt das Gesetz vor, dass bis 2030 70 % des Stroms aus „erneuerbaren Energien” und bis 2040 100 % aus „emissionsfreien” Quellen stammen müssen. Der offizielle Plan zur Erreichung dieser Vorgaben läuft im Wesentlichen darauf hinaus, viele Windkraftanlagen und Sonnenkollektoren zu bauen und dann noch viel mehr davon – vor allem Offshore-Windkraftanlagen –, bis eine Flut von unendlich „kostenlosem“ Wind und Sonne über uns hereinbricht und uns ins Energie-Nirwana führt. Unterdessen soll auf dem Weg zur „Netto-Null“ auch der Ausbau der Erdgasinfrastruktur gestoppt und rückgängig gemacht werden. Mehr als die Hälfte der Zeit bis zur Frist 2030 ist bereits vergangen, doch die Fortschritte beim Erreichen des Ziels von 70 % erneuerbarer Energie sind tatsächlich negativ (aufgrund der vorzeitigen Stilllegung von zwei großen Kernkraftwerken). Im Bereich Erdgas wurden zwei große Pipeline-Projekte von der staatlichen Umweltbehörde (DEC) unter dem Vorwand der „Wasserqualität“ blockiert. Gleichzeitig gibt es Pläne für große neue Stromverbraucher (Chipfabriken und Rechenzentren) im Hinterland.
Zeit, die Windkraftanlagen anzukurbeln! Doch dann kehrte Präsident Trump ins Amt zurück und stoppte als eine seiner ersten Amtshandlungen die Offshore-Windprojekte.
Im vergangenen Frühjahr war die Lage also wie folgt: Es gab einen hohen neuen Strombedarf, alle neuen Erdgasinfrastrukturen (einschließlich zweier großer neuer Pipelines) wurden blockiert, und auch die geplanten Windkraftanlagen (die ohnehin nicht funktionieren würden) wurden blockiert. Sieht hier jemand ein potenzielles Problem?
Ich habe unsere Gouverneurin Kathy Hochul als „Luftikus“ bezeichnet, was vielleicht unfair ist, aber selbst ein Luftikus hätte erkennen können, dass hier etwas nicht funktionieren würde. Am 29. Mai berichtete die New York Times, dass die beiden blockierten Erdgasleitungen eine „zweite Chance“ bekommen würden. Anscheinend gab es eine Art informelle, mündliche Vereinbarung zwischen Gouverneurin Hochul und Präsident Trump, wonach Hochul die beiden Erdgasleitungen freigeben würde, im Gegenzug dafür, dass Trump mindestens einen der großen Offshore-Windparks freigeben würde, die Hochul bauen möchte. Dieses Thema wurde am 4. Juni hier bei Manhattan Contrarian behandelt.
Aber war diese offensichtliche „Einigung“ echt oder nicht? In den vergangenen drei Monaten habe ich Ausschau nach konkreten Entwicklungen gehalten. In den letzten Tagen gab es endlich einige.
Spectrum News berichtet hier am 4. September, dass das Department of Environmental Conservation – eine Behörde unter der Kontrolle des Gouverneurs – nachdem es die beiden Erdgasleitungen bereits 2020 abgelehnt hatte, eine „kurze“ Wiederaufnahme der „Kommentierungsfrist“ zu diesem Thema veranlasst hat:
Die Northeast Supply Enhancement Pipeline (NESE) und die Constitution Pipelines wurden beide wiederholt vom staatlichen Umweltministerium abgelehnt, aber nach Gesprächen zwischen Hochul und Präsident Donald Trump Anfang dieses Jahres wurden ihre Anträge wieder aufgenommen. NESE ist weiter fortgeschritten und hat kürzlich nach einer kurzen Verlängerung die öffentliche Kommentierungsfrist abgeschlossen. . . .
Dies sieht nach einem Hinweis darauf aus, dass die Genehmigung der Pipelines durch die staatliche Regulierungsbehörde unmittelbar bevorstehen könnte. Dies löste sofort eine Flut von Reaktionen seitens der radikalen Linken im Parlament aus. Liz Krueger, die Senatorin, die den Upper East Side von Manhattan vertritt, führte die Angriffe an. Sie sagte:
„Wir können das in New York nicht zulassen“, sagte die Senatorin Liz Krueger am Donnerstagmorgen in einer virtuellen Pressekonferenz. „Sie sind gefährlich und werden Menschen in zahlreichen Gemeinden im ganzen Bundesstaat Schaden zufügen. Sie sind nicht notwendig und werden uns bei der Erreichung unserer Ziele zurückwerfen. Die Bundesstaaten müssen sich wehren und sagen: ‚Nein, wir werden das nicht zulassen. Es gibt für uns kein besseres Beispiel als New York, das sagen muss: ‚Nein, wir werden keine Pipelines genehmigen, die wir bereits aus unzähligen Umweltgründen abgelehnt haben‘.“
Und wie genau sieht Frau Kreugers Plan zur Stromversorgung unserer Wirtschaft im 21. Jahrhundert aus? Sie hielt es nicht für angebracht, auf diese Frage einzugehen. Sie gehört zu der Gruppe von Menschen, die glauben, dass Strom aus der Steckdose kommt.
Auch andere Mitglieder der verrückten Linken in der staatlichen Legislative schalteten sich in die Debatte ein. So meldete sich beispielsweise die Abgeordnete Anna Kelles – die Vertreterin des extrem verrückten Ithaca – zu Wort:
Die Abgeordnete Anna Kelles fügte hinzu, dass sie davon ausgeht, dass der Staat wegen Verstoßes gegen sein eigenes Klimagesetz verklagt wird, wenn die Pipelines genehmigt werden.
Hier ist eine Antwort eines Vertreters des Gouverneurs namens Ken Lovett:
Da das Weiße Haus keine neuen Genehmigungen für Offshore-Windprojekte erteilt und die Republikaner im Kongress die Subventionen für erneuerbare Energien um Milliarden gekürzt haben, hoffen wir, dass diese Gesetzgeber und Befürworter sich dem Gouverneur anschließen und einen umfassenden Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass die New Yorker weiterhin mit Strom versorgt werden. . . .
Tut mir leid, Ken, aber ich glaube nicht, dass es mit diesen Leuten einen Kompromiss geben kann, wenn sie glauben, dass Energie durch Zauberei erzeugt wird. Ich bin gespannt darauf, wie sich die Fraktionen der New Yorker Demokratischen Partei in den kommenden Monaten darüber streiten werden. Ich hoffe irgendwie, dass die Verrückten zumindest anfangs gewinnen und wir ein paar gute Stromausfälle erleben, um uns eine Lektion zu erteilen.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Besuch bei Kenan Ayaz im Gefängnis von Nikosia
Seit Dienstag halten sich Vertreter:innen der Solidaritätsgruppe #FreeKenan in Nikosia auf Nordzypern auf, um sich ein Bild von der aktuellen Situation des kurdischen Aktivisten und Politikers Kenan Ayaz zu machen. Am heutigen Montag konnten sie ihn im Zentralgefängnis von Nikosia besuchen.
Ayaz war im März 2023 auf Betreiben deutscher Behörden in Larnaka festgenommen und drei Monate später an Deutschland ausgeliefert worden. Im September 2024 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Hamburg wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Ihm wurden keine individuellen Straftaten vorgeworfen. Menschenrechtsorganisationen und seine Verteidigung kritisierten das Verfahren als politisch motiviert.
Teilnahme an PYD-Veranstaltung in Limassol
Bereits am Samstagabend nahm die Delegation an einer Veranstaltung zum 22. Jahrestag der Gründung der Partei der Demokratischen Union (PYD) in Limassol teil. Dort trafen sie auch auf den kurdischen Aktivisten Çerkez Korkmaz, dessen Auslieferung nach Deutschland 2019 – ebenfalls auf Antrag des OLG Hamburg – damals noch verhindert werden konnte. Korkmaz kritisierte die anhaltende Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für das autoritäre Vorgehen der Türkei und äußerte seine Sorge über die drohende Auslieferung weiterer kurdischer Aktivisten wie Mehmet Çakas.
Begegnung im Gefängnis
Die beiden Vertreter:innen von #FreeKenan konnten Ayaz am Montag für etwa eineinhalb Stunden im offenen Besuchsbereich des Zentralgefängnisses von Nikosia treffen. Ayaz ist dort im sogenannten offenen Teil der Haftanstalt untergebracht, nachdem er nur in den ersten drei Tagen im geschlossenen Bereich festgehalten worden war.
Kenan Ayaz zeigte sich während des Gesprächs gefasst und dankbar über den Besuch. Er erinnerte sich an die Haftbedingungen in Deutschland: „Das Gefängnis am Dammtor war wie Folter. Man war 23 Stunden am Tag allein in einer fensterlosen Zelle eingesperrt. Innerhalb weniger Jahre haben sich dort 20 Personen das Leben genommen – doch in der Öffentlichkeit ist das kein Thema.“
Kenan Ayaz beim Prozess am OLG Hamburg | Foto: ANF
Im Vergleich dazu beschrieb Ayaz die Haftbedingungen in Nikosia als deutlich menschenwürdiger: „Hier gibt es kaum Unterschiede zwischen dem geschlossenen und dem offenen Bereich. Die Zellen sind rund um die Uhr offen, es gibt Zweibettzimmer, und die Gefangenen können sich tagsüber frei im Hof bewegen oder arbeiten.“ Auch im Gefängnis Billwerder sei es besser gewesen als im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis, jedoch sei das dortige Personal sehr unangenehm gewesen: „Ich habe ihnen gesagt: Ich bin kein Terrorist. Ich habe mich für unsere Bevölkerung eingesetzt. Offenbar hatten sie Angst.“ Er habe von der Aktivistin Clara W. gehört, die dort ebenfalls inhaftiert gewesen sei. Sehen konnte er sie nicht, ließ ihr aber Grüße ausrichten.
Ayaz berichtete weiter, dass ihm viele Menschen aus Deutschland geschrieben hätten – einige auch mit dem Ausdruck von Scham über die Rolle ihres Landes in seiner Inhaftierung. Besonders empörte ihn der Umgang der deutschen Justiz mit einem Mitinsassen in Billwerder: ein verurteilter Söldner der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS), der trotz Beteiligung an Morden dieselbe Haftstrafe erhielt wie er – ein politischer Aktivist. „Das zeigt, wo Deutschland steht“, so Ayaz.
Dank und Warnung
Kenan Ayaz bedankte sich ausdrücklich bei der Unterstützer:innengruppe und sandte Grüße an alle, die seine Freilassung gefordert hatten. Er warnte erneut eindringlich vor der drohenden Auslieferung von Mehmet Çakas und weiteren kurdischen Aktivist:innen aus Deutschland an die Türkei. Dies stelle nicht nur eine konkrete Gefahr für die Betroffenen dar, sondern zeige auch, dass der deutsche Staat versuche, den politischen Druck auf die kurdische Befreiungsbewegung durch Repression und Abschiebung weiter zu erhöhen.
„Ein ganz anderer Mensch“
Die Vertreter:innen von #FreeKenan zeigten sich bewegt vom Besuch: „Es wurde viel gelacht. Kenan war fröhlich und gelöst – ein himmelweiter Unterschied zu dem, wie wir ihn vor Gericht erlebt haben. Dort wirkte er angespannt und ernst. Hier haben wir einen ganz anderen Kenan Ayaz gesehen.“
Die Delegation wird noch einige Tage in Nikosia bleiben, Unterstützer:innen und Anwält:innen von Ayaz treffen und ihn ein weiteres Mal im Gefängnis besuchen.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/free-kenan-nikosia-die-letzte-geteilte-stadt-europas-48001 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/kenan-ayaz-vor-ruckfuhrung-nach-zypern-klage-vor-egmr-angekundigt-47662 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/azadI-kritisiert-urteil-gegen-kenan-ayaz-43464
Damaskus kündigt Parlamentswahl in Syrien für Oktober an
Die selbsternannte syrische Übergangsregierung hat einen Termin für die erste Parlamentswahl seit dem Sturz des ehemaligen Präsidenten Baschar al-Assad angekündigt. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Sana mitteilte, soll am 5. Oktober die neue Versammlung gewählt werden. Demnach soll die Wahl in allen Bezirken des Landes stattfinden.
Wahl erfolgt ausschließlich indirekt
Im neuen und vergrößerten Parlament sollen 210 Abgeordnete sitzen. 140 der Abgeordneten sollen von regionalen Wahlgremien bestimmt werden, die restlichen 70 will der selbsternannte Übergangspräsident Ahmad al-Scharaa selbst ernennen. Zuletzt hatte Syriens Parlament 150 Sitze gehabt.
Im Juli hatte die syrische Wahlbehörde mitgeteilt, dass die Abstimmung im September stattfinden soll. Drei Regionen wurden allerdings von der Wahl ausgenommen: die drusische Provinz Suweida im Süden, wo es im Juli zu Massakern an der Zivilbevölkerung kam, sowie Raqqa und Hesekê im Norden beziehungsweise im Nordosten des Landes.
Die Übergangsregierung begründete den Schritt damals mit „sicherheitsrelevanten Umständen“ und hatte die dortigen Wahlen zunächst verschoben. Die nordostsyrische Autonomieverwaltung hatte die geplante Parlamentswahl scharf kritisiert und ihre internationale Anerkennung abgelehnt. Eine Abstimmung wie von Damaskus vorgesehen sei weder repräsentativ noch demokratisch und ignoriere die politische Realität großer Teile der Bevölkerung.
Dschihadistenregierung in Damaskus
Syrien wird seit Januar von dem Dschihadisten Ahmed al-Scharaa für eine mehrjährige Übergangszeit regiert. Zuvor hatten Söldner seiner Islamistenkoalition „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) und verbündete Gruppen Anfang Dezember das Assad-Regime gestürzt, das Parlament und die ehemalige Regierungspartei Baath aufgelöst sowie die bestehende Verfassung außer Kraft gesetzt. Einer im März von al-Scharaa unterschriebenen vorläufigen Verfassung zufolge soll Syriens politisches System innerhalb einer auf fünf Jahre angesetzten Übergangsphase reformiert werden.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nord-und-ostsyrien-kritisiert-ausschluss-von-wahlen-47959 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/undemokratisch-daanes-lehnt-parlamentswahl-in-syrien-ab-47647 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/syrien-will-neues-parlament-im-september-wahlen-47291
Israel continues offensive on Gaza; 15 Palestinians killed
Gaza City – SANA
Israeli airstrikes on Gaza killed 15 Palestinians and wounded others Sunday, as the humanitarian crisis deepened and the health system faced collapse, local media reported.
Warplanes targeted several neighborhoods in Gaza City — including Sabra, Zeitoun, Tel al-Hawa and areas near al-Ahly Hospital — killing 11 people, according to the Palestinian official news agency WAFA.
Four more Palestinians were killed in separate attacks on a vehicle in al-Zawaida and tents sheltering displaced families in Khan Younis and the Nuseirat camp, WAFA said.
Hospitals in southern Gaza were overwhelmed by the influx of residents fleeing northern areas. Sohaib al-Hommos, director of the Kuwaiti Hospital, warned the facility may be forced to shut outpatient clinics within days because of dwindling supplies, noting no aid has arrived since March.
“There are no safe zones in the south. Every area is overcrowded, dangerous and lacking basic services,” al-Hommos told WAFA.
Assem al-Nabeeh, a spokesperson for Gaza’s municipality, reported a severe shortage of essentials and a growing water crisis after 75% of central wells were destroyed.
Despite the risks, tens of thousands remain in Gaza City, with some families moving eastward out of desperation.
Local Palestinian sources said the Israeli government approved Prime Minister Benjamin Netanyahu’s plan in August to gradually reoccupy Gaza, beginning with Gaza City, which is home to about 1 million people.
Aid convoy heads to Sweida with food, relief supplies
A humanitarian aid convoy of 17 trucks carrying food and relief supplies left Damascus on Monday for Sweida province, raising the number of aid shipments to 35 since August.
Omar al-Malki, Head of the Media and Communication Unit at the Syrian Arab Red Crescent, which organized the convoy, told SANA the shipment included 5,225 food baskets, 24 professional kits for solar energy installation, 38 tons of cleaning supplies, 500 health baskets and other relief items.
A commercial convoy of 95 trucks entered Sweida on Sunday with food, vegetables, poultry, fodder, water tanks, wood and industrial materials.
Pflegegeld: Ab dem Pflegegrad 1: Mehr Zuschuss für Umzug auf 4 180 Euro erhöht
Wer an einen Pflegegrad von mindestens 1 hat, wird gepflegt. Verkürzt sich der Weg für die helfende Person von stundenlangen Autofahrten auf wenige Geh‑Minuten, steigen Zuverlässigkeit, Spontaneität und Entlastung spürbar.
Für Pflegebedürftige bedeutet das mehr Sicherheit im Alltag, für pflegende Angehörige sinkt der Zeit‑ und Kostenaufwand erheblich. Genau dann gewährt die Pflegeversicherung mit einem einmaligen Zuschuss für den Umzug – vorausgesetzt, der Umzug erleichtert die häusliche Pflege oder macht sie überhaupt erst möglich.
Zuschuss für den Umzug erhöht sichDie Rechtsgrundlage liegt in § 40 SGB XI. Danach kann die Pflegekasse pro Maßnahme bis zu 4 000 Euro beisteuern; seit dem 1. Januar 2025 wurde der Höchstbetrag inflationsbedingt auf 4 180 Euro angehoben.
Der Zuschuss gilt für alle Pflegegrade ab 1, er wird unabhängig vom Einkommen gewährt und kann auch reine Umzugskosten abdecken, wenn der Wechsel in eine andere Wohnung die Pflege erheblich vereinfacht. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, vervielfacht sich der Rahmen bis zu 16 720 Euro.
Muss die Pflegeperson der Kasse namentlich benannt werden?
Nein. Entscheidend ist nicht, wer pflegt, sondern ob der Wohnortwechsel die Versorgung nachweislich verbessert.
Antragstellende können gegenüber der Kasse erklären, dass eine Pflegeperson existiert, ohne deren Identität oder Anschrift preiszugeben. Diese Praxis soll die Privatsphäre schützen und macht den bürokratischen Weg besonders niedrigschwellig.
Was zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – und wie läuft der Antrag?Als „Maßnahme“ gilt jeder Eingriff, der Barrieren abbaut oder logistische Hürden verringert: vom Umzug in eine barrierearme Wohnung über Bad‑Umbauten bis hin zu Türverbreiterungen.
Wer den Zuschuss nutzen will, reicht bei der Pflegekasse formlos einen Antrag ein, legt einen Kostenvoranschlag bei und begründet, warum die Veränderung Pflegetätigkeiten erleichtert. Die Kasse muss binnen drei Wochen entscheiden; bei komplexen Vorhaben holt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein.
Wie können technische Hilfsmittel die Selbstständigkeit fördern?Technik ergänzt bauliche Maßnahmen. Intelligente Türöffner, sprachgesteuerte Assistenzsysteme oder App‑gesteuerte Schlösser geben auch Menschen mit Gedächtnis‑ und Aufmerksamkeitsproblemen die Freiheit zurück, die Haustür ohne Schlüssel zu bedienen.
Gerade Betroffene mit Aufmerksamkeitsdefizit‑Syndrom (ADS) profitieren, weil der häufige „Schlüssel‑Stress“ entfällt und Einkaufstüten nicht mehr vor verschlossener Tür landen.
Bezahlt die Pflegekasse intelligente Türöffner und ähnliche Systeme?Elektrische Türantriebe gelten als Teil des barrierefreien Umbaus. Wird der Einbau zur Pflegeerleichterung begründet, kann er aus demselben 4 000‑Euro‑Topf finanziert werden – inklusive Montage und Steuerelektronik. Fachhändler verweisen ausdrücklich auf diese Fördermöglichkeit und raten, vorab eine Kostenübernahmezusage der Pflegekasse einzuholen.
Welche Besonderheiten gelten für Menschen mit ADS und erhöhter Vergesslichkeit?Bei kognitiven Einschränkungen steht die möglichst selbstständige Lebensführung im Vordergrund. Hilfsmittel, die ungewolltes Aussperren verhindern oder den Betroffenen im Ernstfall Zugang zur eigenen Wohnung sichern, erfüllen genau diesen Zweck.
Deshalb sind sie nicht nur als Komfort‑, sondern als Sicherheitsmaßnahme anerkannt – ein wichtiges Argument im Antrag.
Wann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege – und welche Fristen gelten?Verhinderungspflege ersetzt die Hauptpflegeperson zeitweise, etwa bei Urlaub oder Krankheit. Anspruch besteht erst ab Pflegegrad 2. In der Praxis sollte ein Antrag deshalb ab dem Datum gestellt werden, ab dem dieser Grad gilt. Wer zunächst Pflegegrad 1 (Januar 2025) und ab Juni 2025 Pflegegrad 2 erhält, wählt als Beginn der Leistungsperiode den 1. Juni 2025. So gehen keine Tage verloren, und es bleibt Spielraum, um die Budgets vollständig auszuschöpfen.
Was ändert sich 2025 bei der Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege?Zum 1. Juli 2025 verschmelzen beide Leistungsarten zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3 539 Euro. Die bislang verpflichtende sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt, die maximale Dauer der Ersatzpflege steigt von sechs auf acht Wochen, und das Pflegegeld wird in dieser Zeit weiterhin hälftig gezahlt. Pflegebedürftige und Angehörige können damit flexibler planen und kurzfristiger Ersatz organisieren.
Wo erhalten Betroffene Beratung und Unterstützung?Erster Ansprechpartner bleibt die eigene Pflegekasse. Darüber hinaus bieten kommunale Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen und zertifizierte Pflegeberater kostenlose Orientierung, prüfen Anträge vorab und helfen, Kostenvoranschläge einzuholen.
Gerade bei digitalen Assistenzsystemen lohnt sich ein Blick auf mögliche Mehrfachförderungen – etwa durch KfW‑Programme oder regionale Technik‑Zuschüsse – damit Pflege und Selbstständigkeit auch technisch auf dem neuesten Stand bleiben.
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Demonstrationen: Wie Lärmschutz die Versammlungsfreiheit beschränkt
Immer wieder machen Polizeien bei Demonstrationen Auflagen zur Lautstärke. Das greift tief in die Grundrechte ein. Die Berliner Polizei argumentiert neuerdings mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizisten, um Demos leiser zu drehen.
Menschen tanzen mit ordentlich Bass und Lautstärke vor dem Brandenburger Tor während einer Demonstration gegen die AfD im Jahr 2018. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Emmanuele ContiniEr ist seit einer Protestaktion beim ARD-Sommerinterview bundesweit bekannt, aber Ordnungshütern wohl ein Dorn im Auge: Die Berliner Polizei nimmt offenbar die Anwesenheit des Protestbusses „Adenauer SRP+“ bei Versammlungen zum Anlass, diesen Demonstrationen besondere Lärmauflagen zu machen. So hatte die Berliner Versammlungsbehörde zuletzt am 2. August einer Demo gegen Rechtsextremismus und Verschwörungsideologie eine Lautstärkebegrenzung auferlegt. Im Auflagenbescheid an den Veranstalter hieß es:
Ein Lautstärkepegel von maximal 90 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort (MIO) darf durch die zum Einsatz kommende Lautsprecheranlage nicht überschritten werden.
Diese Auflage hatte Auswirkungen auf die Teilnahme des Protestfahrzeuges vom Zentrum für politische Schönheit, das die Polizei – nicht nur in Berlin – seit Längerem auf dem Kieker hat. Im Verlauf der Versammlung stellte die Polizei mit ihrem Messgerät einen Verstoß gegen die Lärmauflage fest – und versuchte, die Lautsprecher des Fahrzeuges zu beschlagnahmen.
Später teilte die Polizei mit, dass ein Polizist durch die Lautstärke leicht verletzt worden sei. Insgesamt seien in den letzten Monaten durch das „Tatmittel Adenauer SRP+“ schon 26 Polizist:innen leicht verletzt worden, Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung würden laufen.
Nicht nur in BerlinDie Maßnahme gegen den antifaschistischen Protestbus steht exemplarisch für die neueste Hürde für Veranstalter:innen von Demonstrationen. So berichtete auch das Bündnis „MyGruni“, das immer wieder Demos mit Tausenden Menschen im Berliner Villenviertel Grunewald abhält, dass die Polizei bei Aktionen angeordnet habe, dass die Lautsprecherwagen beispielsweise beim Vorbeifahren an Seniorenheimen heruntergedreht werden müssten. Warum ausgerechnet Senior:innen, die in der Regel ja schlechter hören, von den Inhalten eines Protestes abgeschirmt werden sollen, bleibt das Geheimnis der Polizei.
Um die Lautsprecher zu beschlagnahmen, fuhr die Berliner Polizei schweres Gerät auf. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische SchönheitBerlin steht als Bundesland nicht allein, wenn es um solche Auflagen geht. Auch im sächsischen Dresden gilt seit vergangenem Jahr ein Richtwert von 90 Dezibel, in Bayern gibt es ähnliche Auflagen. Im nordrhein-westfälischen Düsseldorf setzte die Polizei bei einer Kundgebung – es war wieder der Adenauer-Protestbus – sogar die Lautstärke auf maximal 70dB fest, in Spitzen durfte sie 90dB nicht übersteigen. Um das abzusichern, erließ die Polizei sogar die Auflage (Dokument 1, Dokument 2), dass drei Polizeibeamte permanent im Bus sein sollten und zuvor vom Veranstalter in der technischen Bedienung des Fahrzeuges eingewiesen werden sollten.
Soweit so absurd und einschränkend. Doch was heißen eigentlich die Dezibel-Zahlen?
Wer in einer Diskothek feiert, ist auf der Tanzfläche oft Lautstärken von 90 bis 100 Dezibel ausgesetzt, manchmal auch mehr. Auf Dauer sind solche Lautstärken schädlich für das Gehör. Doch Lärmschutzauflagen auf 90 oder gar 70 Dezibel beschränken letztlich die Versammlungsfreiheit massiv.
Dazu muss man sich etwas näher anschauen, was es mit Dezibel auf sich hat und wie der Schall mit der Entfernung zu- beziehungsweise abnimmt: Die Skala, die den sogenannten Schalldruckpegel abbildet, verhält sich nicht linear, sondern logarithmisch. 10 Dezibel entsprechen etwa einer Verdopplung der empfundenen Lautstärke, gleichzeitig nimmt die Lautstärke bei einer Verdopplung des Abstandes zur Schallquelle um jeweils 6 Dezibel ab.
Etwas weiter entfernt nur noch ein FlüsternStehe ich bei einem Demo-Lautsprecher – der bei einem Meter Abstand die polizeilich erlaubten 90 Dezibel laut ist – in 64 Meter Entfernung, dann bleiben von den vorn lauten 90 Dezibel gerade noch 54 Dezibel übrig, was deutlich leiser ist als ein Fernseher auf Zimmerlautstärke oder die Geräuschkulisse in einem Büro – und in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs zwischen zwei Menschen entspricht.
Bei der extremen Düsseldorfer Auflage mit den 70 Dezibel ist der Klang des Lautsprecherwagens in schon 32 Metern Entfernung nur noch als Flüstern mit etwa 40 Dezibel wahrzunehmen. Bei Umgebungsgeräuschen durch Verkehr oder dem Geraschel und Gemurmel von vielen versammelten Menschen, wird es dann schon schwierig, etwas von den politischen Inhalten zu verstehen.
Alles netzpolitisch Relevante Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox. Jetzt abonnierenDas hat Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit: Demonstrationen haben, gerade wenn sie laufen, oftmals eine Ausdehnung über mehrere Hundert Meter. Bei einer Lautstärkebeschränkung auf 90 Dezibel am Lautsprecher haben so viele der Teilnehmenden gar keine Chance, die Inhalte eines Lautsprecherwagens zu hören.
Und auch die Adressaten des Protests dürften durch so eine Regelung davon verschont werden, die Redebeiträge inhaltlich mitzubekommen. Demonstriere ich gegen eine Institution oder eine Veranstaltung, von der die Polizei den Lautsprecherwagen auf mehr als 50 Meter Abstand hält, dann dürfte der Adressat des Protests bei geschlossenen Fenstern nichts mehr vom Protest hören.
Eine allgemeine Beschränkung der Lautstärke widerspricht dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Proteste laut Rechtsprechung in „Hör- und Sichtweite“ zum Adressaten ermöglichen soll. Proteste in Hörweite sind bei den üblichen Lautstärkebeschränkungen dann schon deutlich erschwert bis unmöglich.
So laut sind verschiedene Lärmquellen – es kommt aber auf die Entfernung an. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Zoonar Flüsterdemo wegen Arbeitsschutz der Polizei?Der Lärmvorfall bei der Demo gegen Rechtextremismus in Berlin hat es nun bis ins Berliner Abgeordnetenhaus geschafft. Der grüne Innenpolitiker Vasili Franco hat eine parlamentarische Anfrage (PDF) mit vielen Fragen gestellt.
Spannend ist an der Antwort unter anderem, dass die Berliner Landesregierung die Lärmschutzauflagen in erster Linie mit dem Arbeitsschutz der eingesetzten Polizeibeamt:innen begründet, denn in der Regel dürften Demoteilnehmende oder Passant:innen gar nicht so nahe an den etwa drei Meter hoch hängenden Lautsprecher herankommen wie die messenden Polizist:innen.
Drei Polizisten messen die Lautstärke am Adenauer-Bus. Einer von ihnen soll sich laut Polizeiangaben dabei wegen der hohen Lautstärke leicht verletzt haben. - Alle Rechte vorbehalten Zentrum für politische SchönheitIn der Antwort auf die parlamentarische Anfrage heißt es: Es habe die Gefahr bestanden, dass durch den Einsatz von Lautsprechern mit einer über 90 Dezibel A-Bewertung (dB(A)) hinausgehenden Lautstärke „Belange des Schutzes Dritter vor Lärm, des Schutzes der Gesundheit und der körperliche Unversehrtheit der Versammlungsteilnehmenden, der eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin und unbeteiligter Dritter sowie zu berücksichtigende Belange des Arbeitsschutzes“ verletzt würden. Eine längere Konfrontation mit einem Schalldruckpegel von mehr als 90 dB(A) könne Gehörschäden verursachen.
In der Anfrage an die Landesregierung hat Vasili Franco auch gefragt, warum denn die Polizeibeamt:innen beim Messen direkt am Lautsprecher keinen Gehörschutz getragen hätten. Hierzu antwortet die Innensenatorin:
Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen ist es nicht möglich, dass Polizeibeamtinnen und -beamte während der Begleitung des Aufzuges einen über die Impulsschallgehörschutzstöpsel hinausgehenden Gehörschutz tragen. […] Das Tragen eines umfassenden Gehörschutzes ist daher mangels Effektivität nicht als milderes Mittel in Betracht zu ziehen (vgl. Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 24. Juli 2013 – 7 K 13.2850). Bei Versammlungen kann daher im Wege der Beschränkung eine Höchstlautstärke vorgegeben werden (siehe Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 2010 – 11 LA 298/10; Oberverwaltunsggericht Magdeburg, Beschluss vom 13. Februar 2012 – 3 L 257/10).
Den gesetzten Grenzwert von 90 Dezibel sieht die Berliner Innenverwaltung in Sachen Versammlungsfreiheit als unproblematisch an: Nach Meinung der Innenverwaltung würde der auferlegte Maximalwert das Schutzgut des Versammlungsgrundrechts aus Art. 8 GG als Recht zur kollektiven Meinungskundgabe wahren. Mit der angesetzten Lautstärke könnten laut der Landesregierung sowohl die eigenen Teilnehmenden als auch unbeteiligte Dritte erreicht werden, so dass die Binnen- und die Außenkommunikation gewährleistet war. Die Einwirkung auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess, die das Wesen einer jeden Versammlung ausmacht, sei damit möglich gewesen.
„Unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit“Das sieht der grüne Innenpolitiker Franco anders. Er kritisiert, dass „Versammlungen von der Polizei nicht als demokratische Wahrnehmung von Grundrechten, sondern als Hort von Gefahren betrachtet werden“. Im Falle des Protestbusses dränge sich mittlerweile der Eindruck auf, dass die Berliner Polizei nach Vorwänden suche, den Bus aus dem Verkehr zu ziehen, so Franco weiter.
„Lärmauflagen und penible Kontrollen muten in der Gesamtschau als unverhältnismäßige Einschränkung der Versammlungsfreiheit an. Es ist schon verwunderlich, dass wiederholt Verletzungen von Polizist:innen durch die überschrittene Lautstärke angeführt werden, gleichzeitig jedoch keinerlei Beschwerden oder Verletzungen von Dritten oder Demonstrationsteilnehmenden zu verzeichnen sind“, sagt Franco gegenüber netzpolitik.org.
Die Polizei schaffe durch ihren Einsatz faktisch mutwillig selbst den Grund, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. „Der Protest auf der Straße wird im Ergebnis unterdrückt, während die rechtsextreme Propaganda im Netz lauter als jeder Demobus den politischen Diskurs verschiebt.“
„Mittel, um Versammlungsleitungen zu gängeln“Stefan Pelzer vom Zentrum für politischen Schönheit sagt gegenüber netzpolitik.org, dass er die Lautstärkebeschränkungen als willkürlich empfinde. „Sie dienen letztlich nur dazu, Demonstrationen jederzeit behindern zu können und Fahrzeuge wie unseren Bus von Demonstrationen ausschließen zu können.“
Kritik an Lärmauflagen hat auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV): „Versammlungen müssen wahrgenommen werden können. Lautstärkeauflagen erschweren die Außenwahrnehmung. Sie sind ein Mittel, um Versammlungsleitungen unnötig zu gängeln“, erklärt auch Rechtsanwalt Peer Stolle, Vorstandsmitglied des RAV.
„Derartige Auflagen sind Ausdruck eines behördlichen Verständnisses, Versammlungen als Störung wahrzunehmen und nicht als elementaren Ausdruck einer lebendigen Demokratie“, so Stolle weiter.
Nehmen die Lärmschutzauflagen in Berlin zu?Wie oft die Berliner Versammlungsbehörde Demonstrationen in der Hauptstadt Lärmauflagen macht, ist nicht so leicht herauszubekommen. Die Berliner Polizei kann nach eigener Auskunft keine Angaben zur Entwicklung der Lärmschutzauflagen in den letzten Jahren machen oder sagen, ob es mehr werden. Bei der Polizei Berlin erfolge keine automatisierte Erfassung von Beschränkungen bei Versammlungen. „Deshalb ist ein Überblick dazu nicht möglich“, sagt ein Sprecher der Polizei gegenüber netzpolitik.org. In einer früheren kleinen Anfrage zum Thema antwortete die Senatsverwaltung, dass Lärmschutzauflagen immer eine Einzelfallbewertung voraussetzen würden.
Bei der Berliner Lauti-Gruppe, die seit vier Jahrzehnten etwa 50 Demonstrationen im Jahr mit einem Lautsprecherwagen unterstützt, heißt es, dass Lautstärkeauflagen bei Demonstrationen in Berlin noch die „absolute Ausnahme“ seien, aber immer wieder vorkämen.
„Wenn es dann aber doch willkürlich diese Auflagen gibt, stellt es eine starke Einschränkung der Demo dar, die ja den Zweck hat, gehört zu werden“, sagt Toni*, 39, die in der Gruppe mitarbeitet. „Sind solche Auflagen im Vorfeld bekannt, sollte man unbedingt rechtlich dagegen vorgehen“, so Toni weiter.
Lautstärkeauflagen in der VergangenheitEs ist nicht das erste Mal, dass die Frage von Lautstärke und Versammlungsfreiheit das Berliner Abgeordnetenhaus erreicht. Im Jahr 2023 gab es eine schriftliche Anfrage der Linkspartei (PDF) zum Thema. Schon damals wurde gefragt, auf welcher Grundlage eigentlich Lärmauflagen erteilt würden.
Hier antwortete die Senatsinnenverwaltung, dass der Behörde eine „einzelfallbezogene Bewertung der Zumutbarkeit“ vorbehalten bleibe. Die Versammlungsfreiheit beinhalte kein Recht, „musikalische Vorträge oder Redebeiträge in beliebiger Lautstärke abzuspielen“, hieß es dort weiter. Bei der Festsetzung von Grenzwerten würden „bei dem vorzunehmenden Rechtsgüterausgleich in praktischer Konkordanz die Zeit, Örtlichkeit und Teilnehmendenzahl der Versammlung und gegebenenfalls weitere Variablen miteinbezogen“.
Weiterhin wurde damals mit der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasse laut dem Innensenat u.a. die Individualrechtsgüter Leben und Gesundheit. Außerdem seien grundrechtlich relevante Belange wie beispielsweise Lärmschutz von Anwohnenden, Passantinnen und Passanten, aber auch die negative Versammlungsfreiheit anderer Personen in den Blick zu nehmen. Insgesamt sei es immer eine Einzelfallprüfung.
Fuckparade 2006. - CC-BY 2.0 Nicor Streitpunkt Musik- und TanzdemosIm Visier von Versammlungsbehörden und Polizeien sind seit Jahren Versammlungen, bei denen viel Musik gespielt wird. Hier gibt es immer wieder Auseinandersetzungen, ob Musik eine politische Meinungsbekundung ist. Der bekannteste Fall ist die „Fuckparade“, eine Demonstration, die gegen die Kommerzialisierung der Loveparade gestartet war. Hier stufte die Polizei im Jahr 2001 die Fuckparade nicht als Demonstration ein und verbot sie. Die Veranstalter:innen zogen bis vor das Bundesverwaltungsgericht, das ihnen im Jahr 2007 Recht gab und die Fuckparade als politische Versammlung anerkannte.
Ebenjener Fuckparade hatte die Berliner Polizei im Jahr 2023 allerdings strenge Lärmschutzauflagen gemacht, die den Charakter der politischen Musikparade stark veränderten, weil diese plötzlich ganz leise war. Unklar ist hier auch der unterschiedliche Umgang im Einzelfall. Während die Fuckparade starke Beschränkungen hinnehmen musste, sind bei der Musikdemo „Rave the Planet“, die seit 2022 in Berlin stattfindet, keine Lautstärkeeinschränkungen bekannt. Bei der Techno-Demo „Zug der Liebe“ hingegen setzte die Polizei wieder einen Höchstwert von 90 Dezibel fest.
Musik als Meinungskundgabe hat sich trotz mittlerweile längerer Tradition und zahlreichen Musik-Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet noch nicht durchgesetzt. Jüngst hatte die Polizei Aachen der „Krachparade Aachen“, einer Demonstration aus Nachtleben und Subkultur, den Status als Demonstration abgesprochen und sie verboten. Die Veranstalter:innen hatten sich daraufhin gewehrt, waren aber sowohl vor dem Verwaltungsgericht Aachen als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert.
Augsburg schießt den Vogel abIm bayerischen Augsburg hingegen reglementiert man Musik und Lautstärke maximal versammlungsfeindlich. Bei einer Demo zum Frauentag 2022 durften Lautsprecheranlagen und Megafone „nicht für reine Unterhaltungs-/Vergnügungszwecke, sondern nur für direkte Versammlungszwecke“ verwendet werden.
Weiterhin verfügte die Versammlungsbehörde, durch das „Rufen von Parolen, Benutzen von Lärm- und ähnlichen Geräten darf es zu keiner unzumutbaren Lärmbelästigung von Passanten und Anwohnern oder Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen“. Zudem sollten „alle Reden und auch von Ton-/Bildträgern abgespielte Texte, Videos und Musikstücke“ den „öffentlichen Frieden“ wahren. So dürfe nicht zum „Hass gegen Bevölkerungsteile aufgestachelt werden oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen aufgerufen werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden“.
Die Veranstalterinnen fingen sich nach der Demo einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro ein, weil sie die Auflagen missachtet hätten. RAV-Vorstandsmitglied Peer Stolle sagte damals gegenüber netzpolitik.org, solche rigiden Auflagen seien „mit einer liberalen Demokratie nicht zu vereinbaren“.
* Name der Redaktion bekannt
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Bürgergeld: Ist Pflegegeld beim Jobcenter meldepflichtig?
Wer Bürgergeld nach dem SGB II bezieht und zusätzlich Pflegegeld erhält – sei es als pflegebedürftige Person aus der Pflegeversicherung (SGB XI) oder als pflegende Angehörige/r, dem Pflegegeld weitergereicht wird –, steht vor zwei Fragen: Muss das dem Jobcenter gemeldet werden? Und mindert es das Bürgergeld?
Die kurze Antwort lautet: Ja, melden – und meist nein, keine Anrechnung. Die lange Antwort folgt – mit Rechtsgrundlagen, Besonderheiten und Fallstricken.
Meldepflicht: Änderungen „unverzüglich“ anzeigenLeistungsberechtigte müssen dem Jobcenter alle leistungsrelevanten Änderungen unverzüglich mitteilen. Diese allgemeine Mitwirkungspflicht ergibt sich aus § 60 SGB I.
Dazu zählen neue oder geänderte Geldleistungen ebenso wie Veränderungen in Haushalt, Bedarfsgemeinschaft oder Erwerbssituation. In der Praxis geschieht das über die „Veränderungsmitteilung“.
Auch wenn das Pflegegeld später nicht angerechnet wird, ist es formell als neue Einnahme bzw. Leistungsbewilligung dem Jobcenter anzuzeigen; die Bundesagentur für Arbeit betont die Pflicht zur zeitnahen Dokumentation solcher Änderungen.
Zweckbindung schütz vor AnrechnungNach § 11a Abs. 3 SGB II sind zweckbestimmte Leistungen, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur insoweit als Einkommen zu berücksichtigen, wie sie demselben Zweck wie das Bürgergeld dienen.
Pflegegeld nach SGB XI verfolgt den Zweck, häusliche Pflege sicherzustellen – nicht den allgemeinen Lebensunterhalt. Daher ist es regelmäßig nicht als Einkommen anzurechnen.
Das gilt sowohl beim pflegebedürftigen Menschen als auch beim weitergereichten Pflegegeld an private Pflegepersonen, solange der Pflegezweck gewahrt bleibt.
Pflegeperson: ausdrücklich privilegiert in der Bürgergeld-VerordnungFür pflegende Angehörige enthält die Bürgergeld-Verordnung eine klare Privilegierung: „Nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung“ sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-V).
Das erfasst typischerweise das aus dem SGB-XI-Pflegegeld weitergereichte Entgelt für die nicht erwerbsmäßige Pflege. Achtung: Erfolgt die Pflege erwerbsmäßig und sind die Einnahmen steuerpflichtig, greift die Privilegierung nicht.
Pflegegeld der Pflegeversicherung (SGB XI): keine Minderung des BürgergeldesDas Pflegegeld nach § 37 SGB XI dient der Sicherstellung der häuslichen Pflege. Aufgrund dieser Zweckbindung wird es im SGB II nicht auf den Regelsatz angerechnet.
Das gilt sowohl für den Bezug durch die pflegebedürftige Person als auch bei weitergeleiteten Beträgen an private Pflegepersonen, soweit der Pflegezweck erkennbar bleibt und keine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit vorliegt. Diese Linie entspricht Gesetz und Verwaltungspraxis zur Zweckbestimmung im SGB II.
Nicht verwechseln: Pflegegeld der Jugendhilfe (SGB VIII)Vom Pflegegeld der Pflegeversicherung klar zu trennen sind Leistungen der Jugendhilfe für Pflegekinder (SGB VIII). Der Gesetzgeber ordnet hier Ausnahmen an: Teile dieser Leistungen können – je nach Konstellation – als Einkommen zu berücksichtigen sein (etwa für den „erzieherischen Einsatz“, gestaffelt ab dem dritten Pflegekind). Für klassische Angehörigenpflege nach SGB XI ist diese Sonderregel nicht einschlägig.
Bayerisches Landespflegegeld: melden – im SGB II grundsätzlich keine AnrechnungBesonderheit in Bayern: Das Landespflegegeld (jährlich 1.000 €) ist eine landesrechtliche Zusatzleistung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Auch hier gilt die Meldepflicht.
Zur Anrechnung im SGB II haben sich Freistaat und Träger seit Einführung 2018 festgelegt: Grundsätzlich keine Anrechnung auf Bürgergeld, da zweckbestimmt. Verwaltungsschreiben und Hinweise des bayerischen Sozialressorts stellen das klar; jüngst wurde das „Pflegegeldjahr“ zudem kalenderjährlich neu geordnet, was den Auszahlungszeitpunkt beeinflusst – nicht aber die Anrechnungslogik im SGB II.
Was das Jobcenter sehen will: Bescheide und NachweiseZur formgerechten Meldung sollten Leistungsberechtigte den Bewilligungsbescheid der Pflegekasse bzw. beim Landespflegegeld den Bescheid des Landesamts für Pflege vorlegen.
Die BA-Weisungen zu den Mitwirkungspflichten betonen, dass Änderungen schriftlich zu dokumentieren sind; Nachweise helfen, die Zweckbindung und den nicht erwerbsmäßigen Charakter der Pflegeleistungen zu belegen.
Typische Missverständnisse und FallstrickeImmer wieder kommt es vor, dass Pflegegeld irrtümlich als „normales Einkommen“ behandelt wird. Rechtsgrundlagen sprechen dagegen; Widersprüche haben in solchen Fällen regelmäßig Erfolg.
Die wichtigsten Stolpersteine sind eine unterlassene Meldung, das Fehlen von Nachweisen zur Zweckbindung sowie Konstellationen, in denen Pflegeleistungen erwerbsmäßig und damit steuerpflichtig sind – hier kann eine Anrechnung in Betracht kommen. Die klare Trennung zwischen SGB XI-Pflegegeld und SGB VIII-Leistungen vermeidet Zusatzkonflikte.
FazitPflegegeld ist beim Jobcenter meldepflichtig. Das folgt aus den allgemeinen Mitwirkungspflichten des § 60 SGB I. Eine Anrechnung auf das Bürgergeld findet in der Regel nicht statt, weil das Pflegegeld zweckbestimmt ist (§ 11a Abs. 3 SGB II) und weil Einnahmen nicht erwerbsmäßiger Pflegepersonen ausdrücklich privilegiert sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-V).
Bescheide vorlegen, Zweckbindung dokumentieren, und im Zweifel schriftlich widersprechen – so lässt sich vermeiden, dass Pflegeleistungen fälschlich den Bürgergeld-Anspruch mindern
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Mit Schwerbehinderung deutlich früher zur vorzeitigen EM-Rente
Wer seit der Kindheit stark eingeschränkt ist, kann früher abgesichert sein. Nach 20 Jahren mit Rentenbeiträgen ist eine volle Erwerbsminderungsrente möglich. Das gilt, wenn die Erwerbsminderung schon vor der üblichen Wartezeit eingetreten ist. Sie erfahren hier, welche Zeiten zählen, wie die Rente berechnet wird und was beim Weiterarbeiten gilt.
Wer die Sonderregel nutztVoraussetzung ist volle Erwerbsminderung bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit. Die Erwerbsminderung muss ohne Unterbrechung vorgelegen haben. Betroffen sind häufig Menschen, die nie regulär in den Arbeitsmarkt wechseln konnten. Viele arbeiten in anerkannten Werkstätten oder bei anderen Leistungserbringern. Auch dort zahlen sie Beiträge in die Rentenversicherung.
Welche Zeiten auf die 20 Jahre zählenFür die 20 Jahre zählen grundsätzlich Monate mit Beiträgen. Das umfasst Pflichtbeiträge aus Beschäftigung in Werkstätten. Freiwillige Beiträge können die Wartezeit ergänzen. Zusätzlich können bestimmte rentenrechtliche Zeiten die 20 Jahre füllen. Dazu gehören anerkannte Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation. Wer sich unsicher ist, lässt das Rentenkonto prüfen.
Beiträge aus Werkstätten werden hoch bewertetBeschäftigte in Werkstätten verdienen meist nur geringe Löhne. Für die Rente setzt die Versicherung jedoch eine höhere Bemessungsgrundlage an. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten mindestens 80 Prozent der gesetzlichen Bezugsgröße. So entstehen mehr Entgeltpunkte als es der reale Lohn erwarten ließe. Diese Aufwertung stabilisiert die spätere Rentenhöhe. Sie greift unabhängig vom individuellen Werkstattentgelt.
Zurechnungszeit erhöht die RentenpunkteNeben den tatsächlichen Beitragsjahren zählt eine Zurechnungszeit. Dabei rechnet die Rentenversicherung so, als hätte die betroffene Person weitergearbeitet. Die Grenze steigt schrittweise an. Für 2025 endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten. Das erhöht die Entgeltpunkte und damit die Rente. Je früher die Erwerbsminderung festgestellt wird, desto stärker wirkt dieser Zuschlag.
Weiterarbeiten trotz voller EM-RenteViele möchten den vertrauten Arbeitsplatz nicht verlieren. Weiterarbeit kann möglich sein. Maßgeblich sind die Hinzuverdienstgrenzen der vollen EM-Rente. Sie schützen den Rentenanspruch und verhindern Rückforderungen. Werkstattträger und Rentenversicherung beraten zur passenden Stundenzahl. So bleibt die soziale Struktur erhalten, ohne den Leistungsanspruch zu gefährden.
Antrag, Nachweise und typische HürdenDer Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung. Benötigt werden medizinische Unterlagen zur dauerhaften Erwerbsminderung. Werkstätten stellen Beschäftigungs- und Entgeltnachweise bereit. Prüfen Sie vorab das Rentenkonto auf Lücken. Fehlende Zeiten lassen sich oft mit Bescheinigungen schließen. Wer Fristen verpasst, verliert Geld. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig und schriftlich. Eine Beratung hilft bei Unklarheiten.
Praxisbeispiel: 20 Jahre Werkstatt, Rente ab Mitte 40Eine Frau arbeitet seit dem Schulende in einer Werkstatt. Die Erwerbsminderung bestand bereits zuvor. Nach 20 Jahren Pflichtbeiträgen erfüllt sie die besondere Wartezeit. Die Rente enthält Entgeltpunkte aus der Werkstattbewertung. Zusätzlich zählen Punkte aus der Zurechnungszeit bis zur jeweiligen Altersgrenze. Sie kann weiterhin stundenweise tätig bleiben, solange die Grenzen passen.
Was Betroffene jetzt konkret tun solltenSichern Sie Ihre Unterlagen und prüfen Sie das Konto online. Lassen Sie die 20-Jahres-Wartezeit schriftlich bestätigen. Klären Sie die Frage freiwilliger Beiträge, wenn Monate fehlen. Vereinbaren Sie eine unabhängige Beratung. Sprechen Sie mit der Werkstatt über den künftigen Umfang der Tätigkeit. So vermeiden Sie Leistungslücken und unnötige Verzögerungen.
FazitDie 20-Jahres-Regel öffnet schwerbehinderten Menschen den Weg in die vorzeitige EM-Rente. Werkstattzeiten zählen voll und werden rentenrechtlich aufgewertet. Die Zurechnungszeit erhöht die Punkte zusätzlich. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Anspruch prüfen und den Antrag stellen. So entsteht finanzielle Sicherheit, ohne das soziale Umfeld aufzugeben.
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Schwerbehinderung: Frührente ab 62 – Diese Regel kennen nur sehr wenige
Wenn Sie 35 Jahre als Versicherter und mindestens einen Grad der Behinderung von 50 vorweisen können, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für diejenigen Berechtigten zu dieser Rente, die nach dem Februar 1964 zur Welt kamen, gelten neue Regelungen. Denn dann endet die Übergangsregelung bei der Erhöhung des Rentenalters.
Die Altersgrenze für schwerbehinderte MenschenEine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bedeutet: Sie können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten und weitere drei Jahre mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat. Insgesamt sind also bis zu fünf Jahre möglich, die Sie Ihre Rente vorziehen können.
Ab dem Jahrgang 1964 ist diese Rente nur noch ab 62 Jahren möglichAb dem Jahrgang 1964 gilt dann eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Sie können also auch bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Abschlägen erst mit dem vollendeten 62. Lebensjahr in Rente gehen, aber nicht noch früher.
Ohne Abschläge gilt weiterhin: Sie können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze das Erwerbsleben beenden und eine volle Altersrente erhalten. Das ist dann beim Regelalter von 67 Jahren das vollendete 65. Lebensjahr.
Was ändert sich nicht?Die Grundregeln der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ändern sich also nicht, und sie heißen: zwei Jahre früher in den Ruhestand ohne Abschläge und bis zu insgesamt fünf Jahre früher in Rente mit Abschlägen.
Erhöhung des Alters bei der Rente für schwerbehinderte MenschenDiese Regelung bleibt bestehen, allerdings im Rahmen der generellen Erhöhung des Renteneintritts. Das bedeutet, das Eintrittsalter bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird nicht gesondert erhöht, sondern das Regelalter steigt generell für alle Altersrenten.
Dazu zählen die reguläre Altersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Die gesetzliche Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für den Jahrgang 1947 galt noch eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Die Anhebung erfolgte stufenweise, monatlich für die Jahrgänge 1947 bis 1958 und zweimonatlich für die Jahrgänge 1959 bis 1963. Für den Jahrgang 1960 erhöht sich zum Beispiel die Altersgrenze im Jahr 2025 auf 66 Jahre und vier Monate, für die 1961er auf 66 Jahre und sechs Monate.
Diese stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze wurde am 20. April 2007 beschlossen und ist festgelegt im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Begründet ist es mit steigender Lebenserwartung und sinkenden Geburtenzahlen.
Warum erfolgt die Erhöhung des Rentenalters schrittweise?Die Anpassung verläuft in Stufen, damit Erwerbstätige genug Zeit haben, sich auf die Veränderungen einzustellen und entsprechend für die Zukunft zu planen. So ist es auch möglich, sich individuelle Konzepte zu entwerfen, zum Beispiel durch eine Flexirente oder alternative Formen der Altersvorsorge.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen?Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen zu können, müssen Sie erstens 35 Jahre bei der Rentenversicherung nachweisen und zweitens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
Wartezeit bedeutet nicht nur ErwerbszeitZu den Wartezeiten zählt nicht nur die Erwerbszeit, in der Sie in die Rentenkasse einzahlen, sondern auch die sogenannten Anrechnungszeiten: Freiwillige Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Phasen im Krankengeldbezug, Arbeitslosengeld und Bürgergeld, in gewissem Maß auch Schule und Ausbildung sowie Versorgungsausgleich und Rentensplitting.
Auch Wehrdienst und Zivildienst werden als Wartezeiten angerechnet. Für Menschen, die bereits in ihrer Jugend schwerbehindert waren, spielt das keine Rolle, da sie diese nicht leisteten. Wer aber diese Dienste leistete und seine Einschränkungen erst später erwarb, kann diese als Versichertenzeiten verbuchen.
Voraussetzungen auf einen Blick- Versicherungszeit: Mindestens 35 Jahre – zählt Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge & Anrechnungszeiten (Kinder, Pflege, ALG I/II, Krankengeld u. a.).
- Grad der Behinderung: Anerkannter GdB ≥ 50; muss beim Rentenbeginn vorliegen (Bescheid/Schwerbehindertenausweis).
- Geburtsjahr: Höhere Altersgrenzen gelten für alle ab 1. Januar 1964 Geborenen.
- Abschlagsfreier Rentenstart: 65 Jahre (2 Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67 J.).
- Frühestmöglicher Rentenstart mit Abschlag: 62 Jahre (max. 36 Monate × 0,3 % = 10,8 % Abschlag).
- Antragsfrist: Antrag mind. 3 Monate vor geplantem Rentenbeginn stellen (online oder bei der DRV).
- Hinzuverdienst: Seit 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Zuverdienst ist unbegrenzt möglich.
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Wan: Dorfbevölkerung in Sorge um Verfall historischer Stätten
In der Provinz Wan (tr. Van) im nördlichen Kurdistan hat die Gemeinschaft des Dorfes Varagê (Yukarı Bakraçlı) den schlechten Zustand zweier bedeutender historischer Bauwerke beklagt. Sowohl das armenisch-apostolische Varagavank-Kloster als auch die urartäische Festung Yoncatepe sind laut Angaben der Anwohnenden akut vom Verfall bedroht. Sie fordern, dass die Kulturerbestätten unter Schutz gestellt und restauriert werden.
Jahrhunderte Geschichte dem Verfall preisgegeben
Das Varagavank-Kloster, auch als Surp Haç (Heiliges Kreuz) bekannt, wurde im 11. Jahrhundert an den Hängen des Berges Varag errichtet und zählt zu den ältesten armenischen Klosteranlagen in der Region. In der Bevölkerung ist es auch unter dem Namen „Siebenkirchen“ bekannt. Große Teile des Klosters sind im Zuge des Völkermords an den Armenier:innen 1915 sowie durch Erdbeben, Vernachlässigung und Vandalismus zerstört worden. Inschriften und Fresken sind übermalt oder beschädigt, Dächer eingestürzt.
Trotz der Schäden besuchen jedes Jahr ehemalige Bewohner:innen armenischer Herkunft aus dem Ausland das Kloster, um dort religiöse Zeremonien abzuhalten. Ein Gästebuch im Inneren dokumentiert ihre Eindrücke. Die Wände sind teils noch mit religiösen Symbolen und Bildern aus vorosmanischer Zeit geschmückt, darunter Darstellungen der Madonna mit Kind.
Die Anlage steht derzeit nicht unter offiziellem Denkmalschutz. Der Einheimische Mehmet Çoban, der inoffiziell als Wächter des Geländes fungiert, setzt sich seit Jahren für den Erhalt der Stätte ein. Die Gemeinde fordert nun von den Behörden, dass rasch mit Restaurierungsarbeiten begonnen wird.
Yoncatepe-Festung: Urartäisches Erbe verschwindet im Müll
Etwa 1,5 Kilometer vom Kloster entfernt befindet sich die Yoncatepe-Festung, deren Ursprünge auf das 7. Jahrhundert v. Chr. zurückgehen. Archäolog:innen gehen davon aus, dass die Festung einst als Palast diente. Entdeckt wurde sie 1997 eher zufällig, als Çoban auf dem Berg ein Haus bauen wollte und auf Mauerreste stieß. In Folge wurde zwischen 1997 und 2009 gegraben.
Die Ausgrabungen förderten bemerkenswerte Funde zutage: Keramik, landwirtschaftliche Werkzeuge, Getreidereste und sogar Massengräber. Viele der Fundstücke sind heute im Van-Museum ausgestellt. Doch auch diese Stätte ist inzwischen weitgehend ungeschützt. Der Hügel ist zum Ziel von Grabräubern geworden. Die Anlage wurde stellenweise mit Metallplatten notdürftig abgedeckt, Müll sammelt sich rund um das Gelände, und durch ungenehmigte Grabungen ist die Struktur schwer beschädigt.
Ein weiterer Aspekt beunruhigt die Anwohner:innen: Der Bach, der sich vom schmelzenden Schnee der umliegenden Berge in die Ebene zieht und einst die Siedlung mit Wasser versorgte, beginnt infolge klimatischer Veränderungen bereits im Juni zu versiegen. Die Bewohner:innen fürchten, dass Wasserknappheit sie zur Aufgabe des Dorfes zwingen könnte.
Forderung nach Schutzstatus
Sowohl für das Varagavank-Kloster als auch für die Yoncatepe-Festung fordert die Dorfbevölkerung nun eine offizielle Unterschutzstellung, um weitere Zerstörung zu verhindern. „Wenn nicht bald gehandelt wird, verlieren wir zwei der bedeutendsten Zeugen unserer Geschichte“, sagte Mehmet Çoban.
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