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Zur kriminellen Polizeistatistik

So Kinners, es geht voran! Eine Positivschlagzeile jagt die nächste. Die “taz” macht aus ihrem Herzen keine Mördergrube und teilt mit, dass sich der „international wenig bekannte“, aber ungemein progressive Lars Klingbeil jetzt in Barcelona mit den Kommunisten aller Länder vereinigt hat und dort vom Gastgeber sogar als „wahrer Anführer“ gelobt wurde. Dann sehen unsere […]

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Bürgergeld ab Juli 2026: Wer die Mietpreisbremse nicht nutzt, zahlt drauf

Ab dem 1. Juli 2026 gilt eine neue Regel im Bürgergeld. Wer in einem Gebiet mit Mietpreisbremse lebt und mehr als zehn Prozent über dem erlaubten Mietpreis zahlt, muss seinen Vermieter schriftlich auf diesen Verstoß hinweisen. Tut er das nicht, erkennt das Jobcenter die Mehrkosten nicht an. Was Mieter seit Jahren als freiwilliges Recht kennen, wird damit zur Mitwirkungspflicht im Leistungsbezug. Wer nicht rügt, zahlt drauf.

Das ist keine Kleinigkeit. In Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt ein erheblicher Teil der Mieten über der erlaubten Grenze – oft wissen Mieter das nicht. Nun sollen es ausgerechnet jene herausfinden und ihren Vermieter damit konfrontieren, die am wenigsten in der Position sind, Konflikte zu suchen: Menschen auf Grundsicherung, die Angst haben, die Wohnung zu verlieren.

Aus einem Mieterrecht wird eine Bürgergeld-Pflicht

Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. In Gebieten, die per Landesverordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen sind, darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob ein Mieter dieses Recht nutzt oder nicht, war bislang seine Sache. Das Jobcenter hatte damit nichts zu tun.

Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz, das der Bundestag am 5. März 2026 beschlossen hat, ändert sich diese Trennung. Ab dem 1. Juli 2026 verknüpft § 22 SGB II das zivilrechtliche Instrument direkt mit der sozialrechtlichen Angemessenheitsprüfung. Die Regelung lautet sinngemäß: Überschreitet die vereinbarte Miete die nach der Mietpreisbremse zulässige Höhe um mehr als zehn Prozent, ist die leistungsberechtigte Person verpflichtet, den Verstoß gegenüber dem Vermieter förmlich zu rügen.

Das ist ein weitreichender Schritt. Der Gesetzgeber greift in ein zivilrechtliches Verhältnis ein: Dieses Recht steht dir nicht nur zu – du musst es nutzen, sonst übernehmen wir deine Wohnkosten nicht mehr in voller Höhe. Vertragspartner des Vermieters ist nach wie vor der Mieter, nicht das Jobcenter. Den Konflikt austragen soll trotzdem der Mieter – ob er will oder nicht.

10-Prozent-Schwelle: Wann das Jobcenter die Rüge verlangen kann

Die neue Rügepflicht greift nicht bei jeder teuren Wohnung, sondern nur dann, wenn zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Erstens muss die Wohnung in einem Gebiet liegen, in dem eine Mietpreisbremse per Landesverordnung gilt. Zweitens muss die vereinbarte Miete die nach den Mietpreisbremsen-Regeln zulässige Höhe um mehr als zehn Prozent überschreiten.

Die zulässige Höhe nach der Mietpreisbremse ist: ortsübliche Vergleichsmiete plus höchstens zehn Prozent. Eine Rüge wird also verlangt, wenn die tatsächliche Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt – denn erst dann ist die Zehn-Prozent-Schwelle gegenüber dem bereits um zehn Prozent erhöhten Ausgangswert überschritten. Wer den Mietspiegel seiner Stadt nicht kennt, weiß nicht, ob er in der Pflicht steht oder nicht.

Hinzu kommt die neue KdU-Deckelung. Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt das Jobcenter Unterkunftskosten nur noch bis zur 1,5-fachen örtlichen Mietobergrenze – bereits ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs, auch innerhalb der bisherigen Karenzzeit. Wer bislang darauf vertraut hat, im ersten Jahr keine Kostensenkungsaufforderung zu bekommen, muss ab Juli 2026 umdenken.

Karin T., 47, lebt in Hannover und bezieht seit März 2026 Bürgergeld. Ihre Kaltmiete beträgt 720 Euro für eine 60-Quadratmeter-Wohnung. Der kommunale Richtwert für eine Einzelperson liegt bei 480 Euro – das 1,5-Fache wären 720 Euro, also genau die Grenze. Die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel beträgt 11 Euro pro Quadratmeter, also 660 Euro.

Die Mietpreisbremse erlaubt maximal 726 Euro. Karin liegt darunter – keine Rügepflicht. Wäre die Miete 810 Euro, wäre die Schwelle überschritten. Sie müsste ihren Vermieter rügen, sonst gelten die Mehrkosten als unangemessen und sie zahlt die Differenz aus dem Regelsatz von 563 Euro.

Mietpreisbremse gilt nicht überall – so prüfen Sie Ihre Stadt

Ein wichtiger Vorab-Check: Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit. Nur in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung per Verordnung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen wurden, greift die Regelung. 13 der 16 Bundesländer haben solche Verordnungen erlassen. Das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bislang nicht.

Seit Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in rund 627 Städten und Gemeinden – etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist betroffen. Dazu gehören flächendeckend die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen, außerdem Großstädte wie München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Hannover, Dresden, Leipzig und Nürnberg sowie zahlreiche weitere Kommunen in Bayern (285), Baden-Württemberg (130), NRW (57) und Niedersachsen (57).

Die jeweiligen Landesverordnungen sind bei der Wohnungsbehörde des Bundeslandes oder beim Mieterverein vor Ort zu erfragen.

Wer in einer dieser Städte wohnt, muss zusätzlich prüfen, ob die eigene Wohnung unter die Mietpreisbremse fällt. Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sind ausgenommen. Das gilt auch für umfassend modernisierte Wohnungen – wenn dabei mindestens ein Drittel der vergleichbaren Neubaukosten investiert wurde.

Und wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete zahlte, darf der Vermieter diese Vormiete an neue Mieter weitergeben. In diesen Fällen schützt die Mietpreisbremse nicht – die Rügepflicht läuft dann ins Leere.

So rügen Sie Ihren Vermieter: Schritt für Schritt

Die Rüge ist das formale Herzstück des neuen Systems. Wer sie richtig aufsetzt, schützt seinen Wohnkostenbescheid und kann gleichzeitig zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Wer sie falsch aufsetzt – oder gar nicht – verliert auf beiden Seiten.

Schritt 1: Mietspiegel besorgen. Den aktuellen Mietspiegel gibt es auf der Website der Gemeinde oder beim Mieterverein. Abhängig von Lage, Baujahr und Ausstattung lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete für die eigene Wohnung ablesen. Zehn Prozent darüber ist die gesetzliche Obergrenze nach der Mietpreisbremse.

Schritt 2: Ausnahmen prüfen. Hat der Vermieter beim Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt, dass die Wohnung nach 2014 erstmals vermietet wurde, umfassend modernisiert wurde oder die Vormiete höher lag? Wenn ja, muss die Rüge auf diese mitgeteilte Ausnahme Bezug nehmen – sonst ist sie nicht wirksam.

Schritt 3: Rügeschreiben in Textform. Die Rüge muss schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen. Sie muss nicht ausführlich sein. Es reicht, dass der Mieter klar formuliert, er beanstande die vereinbarte Miete als überhöht im Sinne der Mietpreisbremse und fordere den Vermieter auf, die Miete auf die zulässige Höhe abzusenken. Versand per Einschreiben oder mit Zugangsnachweis ist empfehlenswert.

Schritt 4: Miete weiter zahlen, aber unter Vorbehalt. Solange der Vermieter die Miete nicht angepasst hat, sollte die bisherige Miete pünktlich gezahlt werden – ausdrücklich unter Vorbehalt. So bleibt der Rückforderungsanspruch erhalten, ohne das Mietverhältnis zu gefährden.

Schritt 5: Reaktion des Vermieters abwarten. Stimmt der Vermieter einer Mietsenkung zu, gilt das Kostensenkungsverfahren als erledigt. Bleibt die Miethöhe strittig, werden die tatsächlichen Wohnkosten durch das Jobcenter vorläufig weiter in voller Höhe als Bedarf anerkannt – bis zur gerichtlichen Klärung.

Was passiert, wenn Sie nicht rügen?

Überschreitet die Miete die Mietpreisbremse um mehr als zehn Prozent und wird nicht gerügt, gelten die überschießenden Aufwendungen als unangemessen. Das Jobcenter verweigert die Übernahme des überhöhten Mietanteils. Die Differenz muss der Mieter aus dem Regelsatz tragen – aktuell 563 Euro monatlich für Alleinstehende.

Ein Beispiel: Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 600 Euro, die Mietpreisbremsen-Grenze damit bei 660 Euro. Liegt die tatsächliche Miete bei 760 Euro, übersteigt das die erlaubte Höhe um mehr als zehn Prozent. Das Jobcenter könnte die Übernahme der 100 Euro – also des über die Mietpreisbremsen-Grenze von 660 Euro hinausgehenden Betrags – verweigern. Hundert Euro monatlich aus dem Regelsatz – das entspricht fast einem Fünftel des gesamten Lebensunterhalts.

Was das Gesetz offen lässt: Wie das Jobcenter die Rügepflicht konkret durchsetzen wird. Wann schickt es eine Aufforderung? Wie lange hat der Mieter Zeit zu reagieren? Diese Fragen beantwortet der Gesetzentwurf nicht abschließend. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat in seiner Stellungnahme gefordert, die Rügepflicht zumindest mit mietrechtlicher Beratungsinfrastruktur zu flankieren. Ob das geschieht, ist offen.

Neubau, Modernisierung, hohe Vormiete: Wenn die Rüge ins Leere läuft

Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn die Wohnung ein Neubau nach Oktober 2014 ist, umfassend modernisiert wurde oder der Vormieter bereits eine höhere Miete zahlte. In diesen Fällen gibt es keine Rügepflicht – weil es nichts zu rügen gibt. Aber das löst das Problem für Betroffene nicht.

Die 1,5-fache KdU-Deckelung gilt unabhängig davon. Wer in einem Neubau lebt, dessen Miete das 1,5-Fache des kommunalen Richtwertes übersteigt, bekommt den Differenzbetrag nicht übernommen – ganz ohne Rüge. Das Instrument der Mietpreisbremse fehlt, aber der finanzielle Druck bleibt. Für diese Gruppe gibt es keinen zivilrechtlichen Weg zur Entlastung: kein Rügerecht, keine Rückforderung, kein Forderungsübergang. Nur die Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters.

Forderungsübergang: Das Jobcenter kassiert Ihren Rückzahlungsanspruch

Wer erfolgreich rügt und dessen Vermieter daraufhin überzahlte Beträge erstatten muss, wird eine unerwartete Entdeckung machen: Das Geld kommt nicht zwingend beim Mieter an. Rückforderungsansprüche gegen den Vermieter, die durch die Rüge entstehen, gehen nach § 33 SGB II auf den kommunalen Träger über. Das Jobcenter übernimmt den Anspruch und verfolgt ihn selbst weiter.

Das ist aus Sicht des Gesetzgebers folgerichtig: Wer die Wohnkosten übernimmt, soll auch die Erstattungsansprüche einfordern können. Aus Sicht des Mieters bedeutet es: Er macht den unangenehmen Teil – den Konflikt mit dem Vermieter – und der finanzielle Ertrag fließt an die Behörde. Für den selbst getragenen Mietanteil, den das Jobcenter nicht übernommen hat, bleibt der Rückforderungsanspruch beim Mieter.

Was Mieter jetzt noch vor Juli 2026 tun sollten

Wer bereits im Leistungsbezug ist und einen laufenden Bewilligungszeitraum hat, der vor dem 1. Juli 2026 begonnen hat, profitiert von einer Übergangsregelung: Der aktuelle Bewilligungsabschnitt wird noch nach altem Recht zu Ende geführt. Die neuen Regeln greifen erst ab dem nächsten Abschnitt. Das gibt Zeit – aber keine unbegrenzte.

Wer diese Zeit nutzen will, sollte drei Dinge klären. Gilt in der eigenen Stadt überhaupt eine Mietpreisbremse? Liegt die Miete mehr als zehn Prozent über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Höhe? Und: Welche Ausnahmen könnte der Vermieter geltend machen? Das lässt sich über den Mieterverein, die Verbraucherzentrale oder das Online-Portal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) klären.

Wer feststellt, dass eine Rügepflicht ab Juli auf ihn zukommt, hat jetzt noch die Möglichkeit, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, bevor das Jobcenter es verlangt. Eine einvernehmliche Mietsenkung ist juristisch komfortabler als eine erzwungene Rüge unter Druck.

Zusätzlicher Anreiz: Bei Mietverträgen, die nach dem 1. April 2020 abgeschlossen wurden, können Mieter überzahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend geltend machen – unabhängig von der neuen Pflicht ein eigenes finanzielles Interesse.

Mietervereine und Verbraucherzentralen bieten Mietspiegel-Prüfungen und Musterschreiben für die Rüge an. Wer sich unsicher ist, sollte diese Beratung jetzt nutzen – und nicht warten, bis das Jobcenter die Kostensenkungsaufforderung schickt.

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse-Pflicht im Bürgergeld ab Juli 2026

Muss ich meinen Vermieter rügen, wenn meine Miete generell zu hoch ist?
Nein. Die Rügepflicht greift nur, wenn in Ihrer Stadt eine Mietpreisbremse per Landesverordnung gilt und Ihre Miete die danach zulässige Höhe um mehr als zehn Prozent überschreitet. Eine zu hohe Miete ohne Mietpreisbremse löst keine Rügepflicht aus – dann kann das Jobcenter allerdings eine Kostensenkungsaufforderung nach den allgemeinen Angemessenheitsregeln schicken.

Was passiert, wenn mein Vermieter nach der Rüge nicht reagiert?
Bleibt die Miethöhe strittig, werden die tatsächlichen Wohnkosten vorläufig weiter in voller Höhe als Bedarf anerkannt, bis die Frage gerichtlich geklärt ist. Das Jobcenter kann dabei den Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter geltend machen. Der Konflikt läuft unter Ihrem Namen, aber Sie tragen das finanzielle Risiko in dieser Phase nicht allein.

Gilt die neue Pflicht auch, wenn ich erst nach dem 1. Juli 2026 Bürgergeld beantrage?
Ja. Für alle Neuzugänge ins Leistungssystem ab dem 1. Juli 2026 gelten die neuen Regeln sofort – einschließlich der Rügepflicht und der 1,5-fachen KdU-Deckelung. Eine persönliche Übergangsfrist gibt es nicht.

Kann das Jobcenter die Rüge auch selbst durchführen?
Nein. Die Pflicht liegt beim Leistungsbeziehenden. Das Jobcenter kann auffordern und die Kostenübernahme einschränken – aber die förmliche Rüge kann nur der Mieter selbst oder ein von ihm beauftragter Dritter aussprechen.

Was, wenn ich in einer Sozialwohnung lebe?
Sozialwohnungen mit gebundener Miete unterliegen einer anderen Preisregulierung. Die Miethöhe ist durch Belegungs- und Förderrecht festgelegt – die Mietpreisbremse als zivilrechtliches Instrument greift dort nicht. Ob trotzdem eine KdU-Kürzung wegen der 1,5-fachen Deckelung droht, hängt vom Einzelfall ab – beim Mieterverein nachfragen.

Quellen

Gesetze im Internet (BMJV): § 556g BGB – Rechtsfolgen bei überhöhter Miete

Berliner Mieterverein: Info 169: Die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze – Bundesweiter Überblick

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Stellungnahme zum Referentenentwurf 13. SGB II-ÄndG (DV-24-25)

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Neue Studie: Seit den 1980er Jahren gibt es entlang der nördlichen Antarktischen Halbinsel weder eine lineare Erwärmung noch einen Gletscherschwund

Kenneth Richard

Die Ursachen für die Erwärmung und den Gletscherschwund im antarktischen Klima stehen nicht im Einklang mit einem linear ansteigenden Trend des atmosphärischen CO₂-Gehalts.

Wissenschaftler (Park et al., 2026) haben festgestellt, dass die Muster der Lufttemperatur, der Meerestemperatur und des Gletscherschwunds in der Nähe der King-George-Insel (nördlich der nördlichsten Spitze der Antarktischen Halbinsel) in den letzten vier Jahrzehnten mit den negativen bis positiven Phasen des Southern Annual Mode (SAM) und natürlichen Wechselwirkungen zwischen Ozean und Atmosphäre übereinstimmen.

Phasen der Abkühlung und des Gletschervorstoßes wechseln sich mit Phasen der Erwärmung und eines deutlichen Gletscherrückgangs ab, folgen jedoch weder einem linear ansteigenden Muster noch den Trends bei den Treibhausgasemissionen.

Die Wissenschaftler stellen einen allgemeinen Rückgang der Gletscherrückgangsraten von Mitte der 1990er Jahre bis 2015 fest, als „kühlere Phasen den Rückgang verlangsamten“.

Die Studie „zeigt, wie gekoppelte Wechselwirkungen zwischen Fjordgeometrie, Ozean und Atmosphäre das Rückzugsverhalten bestimmen“.

Menschliche Aktivitäten beeinflussen weder die Erwärmung noch den Gletscherrückzug.

Quelle: Park et al., 2026

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Elephant Island liegt nur 130 km nordöstlich von King George Island. Dort leben zahlreiche Pinguine und Robben.

Eine aktuelle Studie (Atkinson et al., 2022) berichtet von einer signifikanten (ca. -0,75 °C) Abkühlung auf Elephant Island (lila) seit den 1990er Jahren, was mit der Abkühlung entlang Südgeorgiens, der Scotia-See und der gesamten Westantarktischen Halbinsel in den letzten Jahrzehnten übereinstimmt.

Quelle: Atkinson et al., 2022

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Link: https://notrickszone.com/2026/04/11/new-study-no-linear-warming-or-glacier-retreat-along-northern-antarctic-peninsula-since-1980s/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform

netzpolitik.org - vor 7 Stunden 39 Minuten

Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.

Innenminister Herbert Reul (73, CDU) am Redepult im Landtag Nordrhein-Westfalen. – Alle Rechte vorbehalten Landtag NRW, Bernd Schälte

Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

„Sogar noch einmal verschärft“

Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Was der Amtsschimmel hier meint, sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

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Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agenda damit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

Software-Training

Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

Umdenken bei Herbert Reul

Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.

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Das darf man bei Pflegegrad 2 nicht mehr können – Tabelle

Die Frage wird oft so gestellt, als gäbe es bei Pflegegrad 2 eine feste Liste von Fähigkeiten, die jemand „nicht mehr können“ darf. So ist das deutsche Pflegerecht jedoch nicht aufgebaut. Entscheidend ist vielmehr, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt und in welchen Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung nötig wird.

Pflegegrad 2 bedeutet also nicht, dass jemand vollständig hilflos sein muss. Viele Betroffene können noch einzelne Tätigkeiten allein ausführen, brauchen aber bei mehreren alltäglichen Anforderungen spürbare Hilfe. Genau diese Mischung aus noch vorhandenen Fähigkeiten und regelmäßigem Unterstützungsbedarf ist für die Einstufung typisch.

Worauf bei der Begutachtung geschaut wird

Bei der Begutachtung wird nicht nur gefragt, was eine Person überhaupt nicht mehr kann. Es geht ebenso darum, was nur noch teilweise, nur mit Erinnerung, nur sehr langsam oder nur unter Aufsicht gelingt. Auch geistige, psychische und krankheitsbedingte Einschränkungen zählen mit.

Geprüft werden mehrere Lebensbereiche des Alltags. Dazu gehören die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Gerade dieser breite Blick ist wichtig. Wer sich zum Beispiel noch alleine waschen kann, aber Medikamente nicht zuverlässig einnimmt, Termine nicht versteht, nachts Orientierung verliert oder den Tagesablauf nicht mehr selbst organisiert, kann dennoch einen anerkannten Pflegebedarf haben.

Was bei Pflegegrad 2 häufig nicht mehr zuverlässig gelingt

Typisch für Pflegegrad 2 ist, dass alltägliche Dinge nicht mehr durchgehend sicher, selbstständig und ohne Hilfe bewältigt werden können. Das betrifft oft das Aufstehen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen oder das selbstständige Umlagern im Bett. Auch das Duschen, Anziehen, die Körperpflege oder das mundgerechte Vorbereiten von Mahlzeiten bereiten häufig Schwierigkeiten.

Hinzu kommen Fälle, in denen körperliche Bewegungen noch teilweise möglich sind, die eigenständige Organisation des Alltags aber nachlässt. Dann erinnern Betroffene sich etwa nicht mehr zuverlässig an Medikamente, verwechseln Tageszeiten, können Anweisungen nur eingeschränkt verstehen oder brauchen Begleitung bei Arztbesuchen und bei der Behandlung einer Erkrankung.

Auch psychische Belastungen können zur Einstufung beitragen. Wer wegen Ängsten, Unruhe, Antriebslosigkeit oder Verwirrtheit im Alltag regelmäßig Unterstützung braucht, fällt ebenfalls in den Blick der Begutachtung. Pflegegrad 2 ist deshalb keineswegs nur ein Thema für Menschen mit reinen Geh- oder Waschproblemen.

Es geht nicht um einzelne Ausfälle, sondern um das Gesamtbild

Ein einzelnes Problem reicht in der Regel nicht aus. Wer nur beim Putzen Hilfe braucht, erfüllt die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 meist noch nicht. Anders sieht es aus, wenn in mehreren Bereichen des täglichen Lebens spürbare Einschränkungen zusammenkommen.

Wichtig ist auch, ob Hilfe regelmäßig nötig ist. Eine vorübergehende Schwäche nach einer kurzen Erkrankung genügt meist nicht. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen, damit Leistungen der Pflegeversicherung in Betracht kommen.

Welche Einordnung hinter Pflegegrad 2 steckt

Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. In der Begutachtung entspricht das einem Gesamtpunktwert von 27 bis unter 47,5 Punkten. Damit liegt die Einstufung deutlich über einer nur leichten Einschränkung, aber noch unter den Bereichen, in denen eine schwere oder schwerste Pflegebedürftigkeit angenommen wird.

Diese Einordnung zeigt, dass Betroffene noch nicht alles verloren haben müssen. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit im Alltag bereits spürbar eingeschränkt ist und Hilfe nicht nur ausnahmsweise, sondern wiederkehrend gebraucht wird.

Typische Beispiele aus dem Alltag

Pflegegrad 2 kommt oft bei älteren Menschen vor, die sich in der Wohnung noch bewegen können, aber beim Duschen, Anziehen und bei der Medikamenteneinnahme Hilfe brauchen. Ebenso betrifft er Menschen nach einem Schlaganfall, mit beginnender Demenz, mit neurologischen Erkrankungen oder mit chronischen Leiden, die den Alltag dauerhaft erschweren.

Nicht selten wirken Betroffene auf den ersten Blick noch recht selbstständig. Im näheren Hinsehen zeigt sich dann aber, dass viele Tätigkeiten nur mit Anleitung, Kontrolle oder Unterstützung gelingen. Genau deshalb ist die Selbsteinschätzung vieler Familien zunächst unsicher.

Eine kurze Übersicht Bereich Was bei Pflegegrad 2 häufig nicht mehr ohne Hilfe gelingt Mobilität Sicheres Aufstehen, Umsetzen, längeres Gehen oder Treppensteigen Selbstversorgung Duschen, Anziehen, Körperpflege, Essen vorbereiten oder Getränke richten Kognition und Kommunikation Orientierung im Alltag, Verstehen von Situationen, eigenständige Entscheidungen Krankheitsbedingte Anforderungen Medikamente richtig einnehmen, Messwerte beachten, Therapien einhalten Alltagsgestaltung Tagesablauf planen, Kontakte pflegen, Aufgaben regelmäßig und verlässlich erledigen Welche Leistungen häufig mit Pflegegrad 2 verbunden sind

Wer Pflegegrad 2 erhält, hat in der häuslichen Pflege unter anderem Anspruch auf Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen sowie auf den Entlastungsbetrag. Das ist für viele Familien wichtig, weil die Einstufung nicht nur eine formale Anerkennung darstellt, sondern auch konkrete Unterstützung im Alltag eröffnet.

Für Pflegegrad 2 nennt das Bundesgesundheitsministerium derzeit 347 Euro Pflegegeld pro Monat, bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen und einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat. Welche Leistung im Einzelfall passt, hängt davon ab, ob Angehörige pflegen, ein Pflegedienst eingebunden ist oder beides miteinander kombiniert wird.

Beispiel aus der Praxis

Eine 79-jährige Frau lebt allein und kann sich in ihrer Wohnung noch fortbewegen. Beim Duschen fühlt sie sich unsicher, das Anziehen dauert sehr lange, und ihre Tabletten nimmt sie ohne Erinnerung nicht zuverlässig ein. Außerdem verwechselt sie häufiger Wochentage und braucht Hilfe, um Arzttermine und den Tagesablauf zu ordnen.

In so einem Fall ist nicht entscheidend, dass sie noch einzelne Dinge selbst kann. Ausschlaggebend ist, dass in mehreren Bereichen des Alltags regelmäßig Unterstützung nötig wird. Genau ein solches Gesamtbild passt häufig zu Pflegegrad 2.

1. Was bedeutet Pflegegrad 2 genau?
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Betroffene können viele Dinge nicht mehr vollständig allein und sicher im Alltag bewältigen.

2. Muss man bei Pflegegrad 2 vollständig hilflos sein?
Nein, das ist nicht erforderlich. Viele Menschen mit Pflegegrad 2 können noch einzelne Aufgaben selbst erledigen, brauchen aber in mehreren Bereichen regelmäßig Unterstützung.

3. Welche Fähigkeiten sind bei Pflegegrad 2 oft eingeschränkt?
Häufig geht es um Probleme bei der Mobilität, der Körperpflege, dem Anziehen, der Medikamenteneinnahme oder der Alltagsorganisation. Auch Orientierungsschwierigkeiten oder psychische Belastungen können eine Rolle spielen.

4. Reicht eine einzige Einschränkung für Pflegegrad 2 aus?
In der Regel nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild, also ob in mehreren Lebensbereichen eine spürbare und wiederkehrende Hilfe nötig ist.

5. Wird bei der Einstufung nur auf körperliche Probleme geschaut?
Nein, es werden auch geistige, psychische und krankheitsbedingte Einschränkungen berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Vergesslichkeit, Unsicherheit im Alltag, Ängste oder Probleme bei der Organisation von Therapien.

6. Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 können Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Entlastungsbetrag. Welche Hilfe genutzt wird, hängt von der persönlichen Situation und dem Unterstützungsbedarf ab.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zur Pflegebedürftigkeit und zur Systematik der fünf Pflegegrade. Dort wird erläutert, dass die Pflegegrade nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten eingeteilt werden und dass für Leistungen in der Regel eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten vorliegen muss.

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EM-Rente: 5-Jahres-Zeitraum kann die Erwerbsminderungsrente verhindern

Ein 48-jähriger Kfz-Mechaniker, der bereits mehrere Jahre lang eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen hatte, beantragte die Weitergewährung der EM-Rente.

Die Antwort der Deutschen Rentenversicherung war ein doppeltes Nein. Zum einen sah ein aktuelles Gutachten den Mann wieder in der Lage, leichte Tätigkeiten mehr als sechs Stunden täglich auszuüben.

Zum anderen aber fehlte ihm – fast beiläufig, aber mit gravierenden Folgen – exakt ein Kalendermonat an Pflichtbeitragszeit im maßgeblichen Fünf-Jahres-Zeitraum vor dem Eintritt der Erwerbsminderung. Damit war der Versicherte sowohl medizinisch als auch versicherungsrechtlich aus dem Rentenanspruch herausgefallen.

36 Pflichtbeitragsmonate

Das deutsche Rentenrecht verlangt von Erwerbsgeminderten nicht nur gesundheitliche, sondern auch strenge versicherungsrechtliche Nachweise. § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI schreibt vor, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen liegen müssen – die sogenannte „Drei-Fünftel-Belegung“.

Jeder Monat, der in diesem Zeitfenster fehlt, kann daher den gesamten Anspruch zu Fall bringen, selbst wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Freiwillige Beiträge ersetzen Pflichtbeiträge in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht, es sei denn, es greift eine enge Ausnahme über § 240 SGB VI.

Rechtlich betrachtet war die fehlende Pflichtbeitragszeit bereits ein K.-o.-Kriterium. Dennoch prüfte das Gericht die gesundheitliche Seite des Falles sorgfältig weiter.

Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder mehr als sechs Stunden pro Tag einfache Tätigkeiten verrichten könne. Damit lag definitionsgemäß keine volle Erwerbsminderung mehr vor.

Das Urteil zeigt: Selbst wenn die Beitragszeiten lückenlos gewesen wären, hätte der Mann wegen der attestierten Leistungsfähigkeit nur geringe Chancen auf eine erneute Rentengewährung gehabt.

Kann das Fünf-Jahres-Fenster verlängert werden – und wenn ja, wie?

Grundsätzlich lassen sich bestimmte Zeiten, in denen bereits eine Rente bezogen wurde, Arbeitsunfähigkeit bestand oder Leistungen der Arbeitsförderung flossen, aus dem Prüfzeitraum herausnehmen. Dadurch „rutscht“ das Fünf-Jahres-Fenster um die entsprechende Zahl von Monaten weiter in die Vergangenheit.

Im vorliegenden Fall hatte das Gericht den Zeitraum um 111 Kalendermonate verschoben, weil der Kläger zuvor bereits eine befristete Erwerbsminderungsrente bezogen hatte.

Trotzdem blieb am Ende ein Rest von einem einzigen fehlenden Pflichtbeitragsmonat – und dieser genügte für die Ablehnung.

Welche Möglichkeiten bleiben Versicherten, drohende Lücken zu schließen?

Der Fall zeigt, wie wertvoll auch kleine Beitragsmonate sein können. Wer beispielsweise einen Minijob ausübt, kann durch die Option „Aufstockung“ auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag Pflichtbeitragszeiten erwerben, die für die Drei-Fünftel-Belegung zählen. Solche Minijobbeiträge sind oft die schnellste Möglichkeit, kurzfristig eine drohende Lücke zu füllen, weil sie auch noch rückwirkend für den laufenden Monat entrichtet werden können.

Freiwillige Beiträge helfen, wenn überhaupt, nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen – und dafür muss der Antrag ebenfalls rechtzeitig gestellt werden.

Rentensystem folgt dem Grundsatz der strikten Gleichbehandlung

Das deutsche Rentensystem folgt dem Grundsatz der strikten Gleichbehandlung. Die Regeln zur Beitragspflicht sind deshalb bewusst mechanisch gestaltet: Ein fehlender Kalendermonat führt zum Verlust des Anspruchs, ohne dass die individuelle Schicksalslage Berücksichtigung findet.

Das mag hart erscheinen, soll aber verhindern, dass Grauzonen entstehen, die wiederum neue Ungerechtigkeiten schaffen würden. Für Betroffene bedeutet das, dass sie neben allen gesundheitlichen Hürden auch die Beitragsbürokratie jederzeit fest im Blick behalten müssen.

Wie lässt sich der eigene Versicherungsverlauf frühzeitig sichern?

Versicherten steht jederzeit das Recht zu, bei der Deutschen Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf anzufordern. Wer diesen mindestens einmal jährlich prüft, erkennt fehlende Zeiten rechtzeitig und kann noch handeln.

Lücken lassen sich häufig durch Nachverbeitragung geschlossener Minijob-Monate, den zügigen Wiedereinstieg in versicherungspflichtige Beschäftigungen oder – unter den engen Voraussetzungen des § 240 SGB VI – durch freiwillige Monatsbeiträge schließen. Entscheidend ist, dass diese Schritte vor Eintritt einer Erwerbsminderung erfolgen: Sobald der Leistungsfall eingetreten ist, zählt jeder vergangene Kalendermonat unwiderruflich.

Der Fall des Kfz-Mechanikers ist ein Lehrstück für Prävention. Ein einziger nicht beitragspflichtiger Monat genügte, um den Rentenanspruch zu vernichten. Wer gesundheitlich angeschlagen ist oder befristete Leistungen bezieht, sollte deshalb regelmäßig seine Versicherungszeiten kontrollieren und schon kleinste Lücken schließen. Denn das Rentenrecht kennt an dieser Stelle keine Kulanz – und manchmal hängt eine Leistung buchstäblich am Kalenderblatt. (AZ: L 11 R 471/23)

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EM-Rente: So hoch ist die Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli 2026 – Tabelle

Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können zum 1. Juli 2026 mit einem spürbaren Plus rechnen. Die gesetzlichen Renten steigen in Deutschland zu diesem Termin um 4,24 Prozent. Davon profitieren nicht nur Altersrentner, sondern ebenso Menschen mit voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente.

Für die Betroffenen bedeutet das: Die bisherige Monatsrente wird mit dem Anpassungssatz von 4,24 Prozent erhöht. Grundlage dafür ist die reguläre jährliche Rentenanpassung, die sich an der Lohnentwicklung orientiert. Der aktuelle Rentenwert steigt dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

Warum die Renten auch 2026 wieder steigen

Die Rentenanpassung folgt dem gesetzlichen Mechanismus der Rentenversicherung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Anfang März 2026 mitgeteilt, dass sich aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Erhöhung um 4,24 Prozent ergibt. Damit fällt die Anpassung 2026 sogar etwas stärker aus als frühere Modellrechnungen aus dem Rentenversicherungsbericht erwarten ließen.

Für Menschen mit Erwerbsminderungsrente ist dabei wichtig, dass keine gesonderte Sonderregel für die Juli-Anpassung gilt. Die Erhöhung erfasst die gesetzlichen Rentenarten grundsätzlich einheitlich, also auch Erwerbsminderungsrenten. Wer zusätzlich einen Zuschlag aus den Verbesserungen für ältere Erwerbsminderungsrenten erhält, muss diese Regelung getrennt von der allgemeinen Rentenanpassung betrachten.

Was die Erhöhung konkret bedeutet

In der Praxis fällt der monatliche Zuwachs je nach Höhe der bisherigen Rente unterschiedlich aus. Eine Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro brutto steigt ab Juli 2026 auf 1.042,40 Euro. Bei 1.200 Euro brutto sind es 1.250,88 Euro, bei 1.400 Euro brutto 1.459,36 Euro.

Wichtig ist, dass es sich zunächst um Bruttobeträge handelt. Was am Ende netto auf dem Konto ankommt, kann durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie durch steuerliche Faktoren abweichen. Die Erhöhung selbst wird jedoch auf die Bruttorente angewendet.

Tabelle: So viel mehr gibt es ab 1. Juli 2026 Bisherige monatliche Erwerbsminderungsrente (brutto) Neue monatliche Rente ab 1. Juli 2026 800,00 Euro 833,92 Euro (+33,92 Euro) 900,00 Euro 938,16 Euro (+38,16 Euro) 1.000,00 Euro 1.042,40 Euro (+42,40 Euro) 1.100,00 Euro 1.146,64 Euro (+46,64 Euro) 1.200,00 Euro 1.250,88 Euro (+50,88 Euro) 1.300,00 Euro 1.355,12 Euro (+55,12 Euro) 1.400,00 Euro 1.459,36 Euro (+59,36 Euro)

Die Tabelle zeigt, dass selbst bei kleineren Renten ein merklicher Zuwachs zusammenkommt. Gerade für Haushalte mit engem Budget kann das im Monat einen Unterschied machen. Zugleich bleibt festzuhalten, dass die allgemeine Preisentwicklung darüber entscheidet, wie stark die Erhöhung im Alltag tatsächlich entlastet.

Worauf Betroffene jetzt achten sollten

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss für die Rentenanpassung keinen gesonderten Antrag stellen. Die Erhöhung erfolgt automatisch zum Stichtag 1. Juli 2026. Üblicherweise informiert die Rentenversicherung die Betroffenen schriftlich über die neue Rentenhöhe.

Für manche Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente ist daneben noch ein anderer Punkt relevant. Bereits seit Juli 2024 gibt es für bestimmte ältere Erwerbsminderungsrenten einen Zuschlag, und seit Dezember 2025 wurde dabei das Auszahlungsverfahren verändert. Dieser Zuschlag kommt zur allgemeinen Rentenanpassung hinzu, folgt aber eigenen Regeln.

Beispiel aus der Praxis

Ein 58-jähriger Mann bezieht wegen voller Erwerbsminderung bislang 1.100 Euro brutto im Monat. Ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Betrag durch die Rentenanpassung um 46,64 Euro auf 1.146,64 Euro brutto. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich damit ein Plus von rund 559,68 Euro brutto, sofern sich an den übrigen Abzügen nichts ändert.

Fragen und Antworten zur Erwerbsminderungsrente ab 1. Juli 2026

Frage 1: Um wie viel steigt die Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2026?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente steigt zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Das gilt für Renten wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Erhöhung erfolgt automatisch zusammen mit der allgemeinen Rentenanpassung.

Frage 2: Muss ich die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente beantragen?

Nein, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Die Deutsche Rentenversicherung passt die Rente automatisch an. Betroffene erhalten in der Regel einen schriftlichen Bescheid mit der neuen Rentenhöhe.

Frage 3: Wie viel mehr Geld gibt es bei einer Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro?

Bei einer bisherigen monatlichen Erwerbsminderungsrente von 1.000 Euro brutto ergibt sich ab dem 1. Juli 2026 ein Plus von 42,40 Euro. Die neue monatliche Bruttorente liegt dann bei 1.042,40 Euro. Wie viel netto ausgezahlt wird, kann im Einzelfall abweichen.

Frage 4: Gilt die Rentenerhöhung auch für ältere Erwerbsminderungsrentner mit Zuschlag?

Ja, die allgemeine Rentenerhöhung gilt auch dann. Der Zuschlag für bestimmte ältere Erwerbsminderungsrenten ist davon aber getrennt zu betrachten. Beide Regelungen können zusammenwirken, folgen aber unterschiedlichen Vorgaben.

Frage 5: Warum steigt die Erwerbsminderungsrente überhaupt?

Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der gesetzlichen Berechnungsformel und an der Entwicklung der Löhne. Dadurch werden die gesetzlichen Renten regelmäßig angepasst. Zum 1. Juli 2026 führt das zu einer Erhöhung um 4,24 Prozent.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung Bund: „Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent“, veröffentlicht am 5. März 2026.

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Integration statt Dominanz: KURD-AKAD veranstaltet Symposium zu Syrien

Auf einem Symposium in Köln haben kurdische Politiker:innen und Intellektuelle den Anspruch auf eine gleichberechtigte politische Ordnung in Syrien und darüber hinaus bekräftigt. Im Zentrum stand die Auseinandersetzung um den Begriff der Integration und die klare Abgrenzung gegenüber Versuchen, diese als Instrument von Kontrolle und Dominanz durchzusetzen.

Die Veranstaltung unter dem Titel „Den Friedens- und Demokratisierungsprozess im zweiten Jahr neu denken“ wurde vom Netzwerk kurdischer Akademiker:innen (KURD-AKAD) in der Volkshochschule Köln ausgerichtet. Zu den Teilnehmer:innen zählten unter anderem die aus Rojava zugeschaltete Politikerin Foza Yûsif, der DEM-Abgeordnete Mithat Sancar sowie zahlreiche Wissenschaftler:innen und Aktivist:innen.

„Integration bedeutet nicht, dass eine Seite die andere beherrscht“

Yûsif, die Mitglied des Präsidialrats der Partei PYD ist, stellte die Entwicklungen in Nord- und Ostsyrien in den Mittelpunkt. Mit Blick auf die Auseinandersetzungen mit der HTS-geführten syrischen Übergangsregierung und das Abkommen vom 29. Januar zog sie eine klare Linie: „Integration bedeutet für uns nicht, dass eine Seite die andere beherrscht, sondern dass die bestehenden Strukturen und die Bevölkerung in ein gemeinsames System eingebunden werden.“

Damit wandte sie sich gegen Ansätze, die auf eine einseitige Kontrolle abzielen. Teile der Führung in Damaskus würden den Prozess als Mittel zur Machtausweitung begreifen, während die Selbstverwaltung auf ein Modell des Zusammenlebens setze.

 


Besonders deutlich wurde Yûsif in der Frage der Frauenrechte. Die Integration der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ) sei weiterhin ungeklärt. „Die Freiheit der Frauen ist für uns eine rote Linie“, sagte sie. Zugleich verwies sie auf Provokationsversuche innerhalb der Übergangsregierung und warnte vor neuen Eskalationen. Ein stabiler politischer Rahmen in Syrien könne nur entstehen, wenn alle gesellschaftlichen Gruppen einbezogen würden.

Sancar: Klarer Fahrplan für Frieden nötig

Mit Blick auf den Friedensprozess in der Türkei zeichnete Mithat Sancar ein ernüchterndes Bild. Zwar sei die frühzeitige Diskussion über eine Entwaffnung der PKK-Guerilla im internationalen Vergleich ein ungewöhnlicher Schritt gewesen, doch fehle es weiterhin an einer tragfähigen rechtlichen und politischen Grundlage. „Ein Friedensprozess kann ohne umfassende gesetzliche und politische Reformen nicht vorankommen“, betonte er.

Sancar kritisierte zudem, dass Entscheidungen von Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und dem türkischen Verfassungsgericht nicht umgesetzt würden. Dies untergrabe das Vertrauen, auch wenn der Prozess bislang nicht vollständig zum Stillstand gekommen sei. Für einen nachhaltigen Frieden seien ein klarer Fahrplan und verbindliche Schritte notwendig.

„Weder echter Frieden noch offener Krieg“

Der Soziologe Adnan Çelik beschrieb die aktuelle Situation als einen Zwischenzustand: „Wir befinden uns weder in einem echten Frieden noch in einem offenen Krieg.“ Dieser Zustand sei von widersprüchlichen Dynamiken geprägt. Die kurdische Bewegung habe sich seit 2014 in einem Transformationsprozess befunden, der neue gemeinsame Strategien hervorgebracht habe.

Auch die Diskussion um eine mögliche Entwaffnung der PKK müsse in diesem Kontext verstanden werden. Çelik betonte, dass es sich dabei nicht lediglich um eine erzwungene Maßnahme handele, sondern um eine strategische Entscheidung mit weitreichenden Folgen. Diese habe den politischen Druck auf den Staat erhöht und neue Handlungsspielräume geschaffen.

Göral: Frieden braucht Auseinandersetzung mit Vergangenheit

Der Anwalt Mahmut Şakar zog Parallelen zur Phase von 2013 bis 2014 und sprach von einem „Déjà-vu“. Die Entwicklungen im Nahen Osten richteten sich gegen kurdische Errungenschaften und hätten gleichzeitig eine erzwungene Form von Einheit unter Kurd:innen hervorgebracht. Während Abdullah Öcalan und die kurdische Bewegung versuchten, den politischen Prozess voranzutreiben, gehe es dem Staat darum, die Kontrolle zu behalten und die Kosten möglichst gering zu halten.

Die Politikwissenschaftlerin Özgür Sevgi Göral weitete den Blick und ordnete die Entwicklungen in einen globalen Kontext ein. Sie sprach von einer Phase multipler Krisen, in der sich politische, ökonomische und gesellschaftliche Spannungen überlagern. Besonders scharf kritisierte sie die Entwicklung des türkischen Staates, der sich zunehmend durch Repression und die Kontrolle von Institutionen auszeichne.

Ein nachhaltiger Frieden könne nur durch gesellschaftliche Aufarbeitung erreicht werden, betonte Göral. „Der Aufbau von Frieden erfordert eine umfassende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit“, sagte sie. Übergangsjustiz spiele dabei eine zentrale Rolle, dürfe jedoch nicht allein vom Staat erwartet werden. Auch die Gesellschaft selbst müsse eigene Formen der Aufarbeitung entwickeln.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/ehmed-kurd-innen-mussen-neue-verfassung-syriens-mitgestalten-51243 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/damaskus-rojava-integration-tritt-in-entscheidende-phase-51239 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-initiative-zur-starkung-der-einheit-und-integration-gestartet-51228

 

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Does Iran Comprehend Who Iran is Negotiating with and about what?

Does Iran Comprehend Who Iran is Negotiating with and about what? Paul Craig Roberts Iran thinks Iran is negotiating with […]
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Are Insiders Trading on Trump’s Announcements?

Are Insiders Trading on Trump’s Announcements? Paul Craig Roberts Someone is making money on Trump’s announcements.  Moon of Alabama reports […]
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Be a Proud American: US Navy Put on Starvation Rations while Trump sends billions of dollars to Israel with which to slaughter women and children in Gaza and Lebanon.

Trump’s troops served grey meat and a few boiled carrots on near-empty trays     US Navy Put on Starvation […]
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Polizeiliche Kriminalstatistik: Kriminalitätsrate sinkt um fast sechs Prozent

netzpolitik.org - vor 9 Stunden 2 Minuten

Die von der Polizei erfasste Kriminalität geht in vielen Feldern deutlich herunter. Dennoch will CSU-Innenminister Dobrindt mehr Überwachungmaßnahmen und schärfere Gesetze.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung der Statistik. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Die von der Polizei registrierte Kriminalität ist laut der heute veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent gesunken, bei Zuwanderern sogar um 7,2 Prozent. Dennoch versendete das Bundesinnenministerium eine Pressemitteilung, welche das Thema nicht-deutsche Straftaten in den Mittelpunkt stellt.

Die jährliche Statistik, hier die Zusammenfassung, steht wegen wegen ihrer Anfälligkeit zur Instrumentalisierung und auch rassistischen Stimmungsmache schon länger in der Kritik. Bei grober Betrachtung der polizeilichen Zahlen fallen sowohl demographische als auch soziale Faktoren unter den Tisch. Auch dass die Polizei einen verstärkten Fokus auf bestimmte Tätergruppen hat und die Bevölkerung je nach Tätergruppe unterschiedliches Anzeigeverhalten zeigt, bleibt dabei unbeachtet.

Daneben ist die Kriminalstatistik auch nur ein Ausschnitt der Kriminalitätsentwicklung, die nicht zeigt, wie viele Straftaten später tatsächlich zu einer Verurteilung durch ein Gericht führen. Sie ist deshalb immer mit Vorsicht zu genießen, wie wir im Vorfeld der Veröffentlichung beschrieben haben.

Mit Vorsicht zu genießen

Das Bundesinnenministerium weist darauf hin, dass ein Teil des Rückgangs auf die Teillegalisierung von Cannabis zurückgeht, doch auch ohne diese ist die erfasste Kriminalität um 4,7 Prozent zurückgegangen. Auch der Anteil an Kindern (-6,4 Prozent) und Jugendlichen (-10,4 Prozent) an Tatverdächtigen ist zurückgegangen. Auch die Gewaltkriminalität ist laut Bundeskriminalamt (BKA) um 2,3 Prozent rückläufig. Die Aufklärungsquote aller Straftaten bleibt mit 57,9 Prozent stabil (Vorjahr 58 Prozent).

Angestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte um etwa 2,8 Prozent. Hier erklärt das BKA den Anstieg mit veränderten Gesetzen, die den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung verbessern, sowie mit einer steigenden Bereitschaft, Sexualdelikte auch zur Anzeige zu bringen. Sexualdelikte haben in der Regel ein hohes Dunkelfeld, die Steigerung der registrierten Fälle muss nicht heißen, dass es mehr Fälle insgesamt gibt.

Im Bereich der Internet- und Betrugskriminalität weist das BKA auf einen Rückgang von Taten aus Deutschland hin, aber eine Steigerung von solchen, die aus dem Ausland heraus in Deutschland begangen werden. Die Fallzahlen glichen sich mittlerweile an.

Dobrindt will es trotzdem härter

BKA-Präsident Holger Münch spricht von einem „differenzierten Bild“, das die Statistik wiedergebe. „Die registrierte Kriminalität ist 2025 gesunken, wir sehen Rückgänge bei Gewaltkriminalität und bei der Zahl der Tatverdächtigen.“ Gleichzeitig verändere sich Kriminalität, sie würde digitaler, internationaler und in manchen Bereichen auch brutaler, so Münch weiter.

Der insgesamt starke Rückgang der polizeilich erfassten Kriminalität führt nicht dazu, dass sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zufrieden zeigt. In einem verbreiteten Statement verweist er stattdessen auf die „gefühlte Sicherheit“ und fordert weitere Maßnahmen wie einen „harten Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ sowie „konsequente Abschiebungen von Intensivtätern“ und „klare, unmissverständliche Gesetze zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten“.

In der Pressekonferenz kündigte er laut Tagesschau an, die Ermittlungsbefugnisse der Polizei deutlich ausbauen zu wollen. Hierzu gehören sowohl die automatisierte Datenanalyse a la Palantir sowie die biometrische Fahndung im Internet.

Beide Projekte stehen in der Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Amnesty International, die GFF und AlgorithmWatch weisen daraufhin, dass die Gesetzespläne verfassungswidrig seien und eine neue Form der Massenüberwachung darstellen. Sie alle warnen vor massiven Grundrechtseingriffen.

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Neue schwarz-grüne Regierung in Baden-Württemberg hält am CO2-Wahn fest: Ist „klimaneutral“ auch wissenschaftsneutral?

Die Regierungsbildung des Landes Baden-Württemberg liegt in den letzten Zügen oder besser gesagt Zuckungen. Die Grünen werden trotz der Stimmenverluste mit Cem Özdemir weiterhin den Ministerpräsidenten stellen; der eigentliche Gewinner nach Stimmzuwächsen, die CDU, bleibt dank der „Unterstützung“ aus Berlin Juniorpartner. Dass die Grünen mit ihrem bisherigen Ministerpräsidenten Kretschmann an der Spitze bei der Landtagswahl […]

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Ehmed: Kurd:innen müssen neue Verfassung Syriens mitgestalten

Nach Gesprächen mit der syrischen Übergangsregierung hat die Ko-Außenbeauftragte der Selbstverwaltung Ilham Ehmed den Anspruch der Kurd:innen auf eine zentrale Rolle im politischen Neuaufbau Syriens bekräftigt. „Die Kurd:innen sind grundlegende Partner beim Aufbau dieses Landes“, sagte sie gegenüber der Nachrichtenagentur ANHA. Entsprechend müssten sie auch einen festen Platz in der Kommission zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung erhalten.

An dem Treffen am 15. April in Damaskus mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa und seinem Außenminister nahmen neben Ehmed auch der Oberkommandierende der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), Mazlum Abdi, teil. Im Mittelpunkt standen der Stand des Integrationsprozesses zwischen der nordostsyrischen Autonomieverwaltung und den staatlichen Strukturen sowie bestehende Hindernisse.

Prozess schreitet nur langsam voran

Ehmed zufolge wurden zwar erste Schritte unternommen, insgesamt verläuft der Integrationsprozess jedoch schleppend. „Es sind einige Schritte erfolgt, aber der Prozess schreitet nur langsam voran“, erklärte die kurdische Politikerin. Fortschritte gebe es insbesondere bei Fragen der regionalen Repräsentation, während zentrale Entscheidungen auf Ebene von Ministerien und Behörden weiterhin ausstehen.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt das Bildungssystem. Diplome aus den Gebieten der Autonomieverwaltung sind bislang nicht anerkannt. „Seit dem Abkommen vom 29. Januar ist viel Zeit vergangen, doch dieses Problem ist noch immer nicht gelöst“, sagte Ehmed. Geplant sei nun ein Gespräch zwischen den Bildungs- und Hochschulministern und der Provinzverwaltung in Hesekê, um einen Mechanismus zur Lösung dieser Frage zu entwickeln. Auch die Struktur des Bildungssystems und die Unterrichtssprache sollen Gegenstand weiterer Gespräche sein.

Frage der Beschäftigten der Selbstverwaltung

Konflikte bestehen zudem bei der Besetzung von Verwaltungsstellen. Nach dem Sturz des Assad-Regimes wurden Positionen durch die Übergangsregierung besetzt, während die Autonomieverwaltung im Zuge der Rojava-Revolution eigene Strukturen aufgebaut hatte. „Die Selbstverwaltung verfügt über zahlreiche Beschäftigte, und diese dürfen nicht arbeitslos werden“, betonte Ehmed. Notwendig sei eine Einigung, die sowohl die Erfahrung der bisherigen Verwaltungen als auch die Repräsentation der Bevölkerung berücksichtigt. In der Region leben Kurd:innen, Araber:innen, Suryoye und weitere Bevölkerungsgruppen gemeinsam.

Auch die Organisation der Grenzübergänge gehört zu den zentralen Themen des Integrationsprozesses. Für Übergänge wie Sêmalka sei bereits ein Mechanismus geschaffen worden, erklärte Ehmed. Beschäftigte der Autonomieverwaltung würden demnach ihre Arbeit fortsetzen, jedoch im Rahmen neuer Strukturen.

Als weiterhin ungeklärt bezeichnete Ehmed den Status der Frauenverteidigungseinheiten (YPJ). „Die Frage der offiziellen Anerkennung der YPJ steht weiterhin auf der Tagesordnung“, sagte sie. Eine endgültige Entscheidung sei bislang nicht getroffen worden.

Geringe Beteiligung von Frauen

Deutliche Kritik äußerte Ehmed an der geringen Beteiligung von Frauen in den bisherigen Integrationsschritten. „Bislang wurden im Bildungs- und Gesundheitsbereich Leitungspositionen besetzt, beide allerdings mit Männern“, sagte sie. Die Beteiligung von Frauen müsse gezielt gestärkt werden, da hier weiterhin „ernsthafte Hindernisse und Probleme“ bestünden. Parallel dazu laufen Vorbereitungen für die Entsendung von Vertreter:innen aus Hesekê und Kobanê in das syrische Parlament. Die Auswahl erfolgt über zentrale sowie regionale Komitees, wobei lokale Strukturen eine wichtige Rolle spielen.

Mit Blick auf die kommunale Ebene verwies Ehmed auf die Bedeutung der Selbstverwaltungsstrukturen in Nord- und Ostsyrien. Diese müssten im neuen politischen System so weiterentwickelt werden, dass sie weiterhin eine funktionierende Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Neben institutionellen Fragen bleibt auch die Situation der Geiseln und Gefangenen Gegenstand der Gespräche. Ehmed betonte, dass deren Freilassung weiterhin gefordert werde.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/damaskus-rojava-integration-tritt-in-entscheidende-phase-51239 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-und-ehmed-schliessen-gesprache-in-damaskus-ab-51190 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/verschleppte-journalist-innen-werden-wohl-in-aleppo-gefangnis-festgehalten-51233 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kobane-initiative-zur-starkung-der-einheit-und-integration-gestartet-51228

 

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Gericht setzt Frist im Streit um Geothermieprojekt in Gimgim

Im Konflikt um ein geplantes Geothermieprojekt in der nordkurdischen Provinz Mûş (tr. Muş) hat das zuständige Verwaltungsgericht eine Zwischenentscheidung getroffen. Demnach muss die beklagte Behörde innerhalb von zehn Tagen umfassende Unterlagen zur Beschaffenheit des Geländes und zu den bisherigen Untersuchungen vorlegen.

Hintergrund ist ein Projekt des US-Unternehmens IGNIS H2, das im Dorf Xwarik im Landkreis Gimgim (Varto) eine Geothermieanlage errichten will. Nach einer Genehmigung durch die Provinzverwaltung bereitet das Unternehmen seit längerer Zeit erste Bohrungen für Mai vor.

Gegen das Vorhaben hatten die Ökologieplattform Gimgim sowie Bewohner:innen mehrerer umliegender Dörfer Klage eingereicht. Sie verlangen die Aussetzung des Projekts und verweisen auf mögliche ökologische und soziale Folgen.

Das Gericht ordnete nun an, dass die zuständige Verwaltung ihre Stellungnahme sowie die angeforderten Dokumente fristgerecht einreichen muss. Erst danach soll über den Antrag auf Aussetzung des Projekts entschieden werden. Sollte die Behörde die Unterlagen nicht vollständig oder fristgerecht vorlegen, kann das Gericht auf Grundlage der vorhandenen Akten entscheiden.

https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/gunes-ein-umfassender-krieg-gegen-die-natur-51230 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/widerstand-in-gimgim-lieber-hier-sterben-als-erneut-vertrieben-werden-51168 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/klage-gegen-bohrplane-in-gimgim-eingereicht-51087

 

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Kurdisches Filmfestival Düsseldorf endet mit Preisverleihung

Das 3. Kurdische Filmfestival Düsseldorf ist mit einer Preisverleihung zu Ende gegangen. Unter dem Motto „Einheit und Widerstand“ brachte das Festival Produktionen aus allen vier Teilen Kurdistans zusammen. Insgesamt wurden 29 Filme gezeigt, darunter drei Langfilme, neun Dokumentationen und 17 Kurzfilme. Die Beiträge stammten aus Rojava, Bakur, Rojhilat und Başûr sowie aus dem internationalen Bereich. Neun der Filme wurden von Regisseurinnen realisiert.

Auffällig war die Struktur des Wettbewerbs: Filme traten jeweils innerhalb ihrer Herkunftsregion gegeneinander an. Nach Angaben des Organisationskomitees sollte dieses Format gezielt junge Filmschaffende in allen Teilen Kurdistans zur Produktion eigener Werke motivieren. Die Jury setzte sich aus Vertreter:innen aus allen Teilen Kurdistans sowie aus der europäischen Diaspora zusammen. Ein Mitglied der Filmkommune Rojava war als Ehrenjuror beteiligt.

 


Ausgezeichnet wurden vor allem Kurzfilme. Für Bakur erhielt Dilan Toftik mit „Sitav“ einen Preis. Aus Başûr wurde „Triangle“ von Zhino Hadi Hasan prämiert. Für Rojhilat wurde ebenfalls ein Film von Hasan („Giso and Darya“) ausgezeichnet. In der Kategorie Rojava ging die Auszeichnung an die Filmkommune Rojava, die zusätzlich eine Sonderauszeichnung des Organisationskomitees erhielt, die als Unterstützung ihrer Arbeit verstanden wurde.

Weitere Preise gingen an verschiedene Produktionen: Der Yılmaz-Güney-Preis wurde an „All the Mountains Give“ vergeben, der Jina-Amini-Preis an „Hemo“. Der Halil-Dağ-Preis für widerständiges Kino ging an „Sibe Dereng e“, während „Threads of a Revolution“ mit dem Menschenrechtspreis ausgezeichnet wurde.

Auch in der Programmauswahl setzte das Festival klare inhaltliche Schwerpunkte: Zur Eröffnung wurde der Film „Heval Brako“ der Filmkommune Rojava gezeigt. Der Abschluss war einem Werk des Regisseurs Shahram Alidi gewidmet und stellte damit die Entwicklungen in Rojhilat in den Fokus.

https://deutsch.anf-news.com/kultur/3-kurdisches-filmfestival-in-dusseldorf-gestartet-51215 https://deutsch.anf-news.com/kultur/3-kurdische-filmfestival-dusseldorf-startet-51138

 

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Iran richtet zwei Oppositionelle hin

Das Regime in Iran hat zwei Oppositionelle hingerichtet, denen eine Zusammenarbeit mit dem israelischen Geheimdienst Mossad vorgeworfen wurde. Nach Angaben der justiznahen Nachrichtenagentur Mizan sollen die beiden Männer Teil eines Spionagenetzwerks gewesen sein, das mit dem Mossad in Verbindung steht. Ihnen wurde zudem vorgeworfen, Anschläge geplant zu haben.

Laut der Regimejustiz hätten die beiden Männer im Ausland, unter anderem in der Kurdistan-Region des Irak, eine Ausbildung erhalten. Das Gericht verurteilte sie unter anderem wegen „Feindschaft gegen Gott“ sowie der Zusammenarbeit mit feindlichen Gruppen zum Tode. Das Urteil sei vom Obersten Gericht bestätigt worden. Die Hinrichtung wurde demnach im Morgengrauen vollstreckt.

Die oppositionelle Organisation der Volksmudschahedin verurteilte die Exekutionen scharf und sprach von einem politisch motivierten Vorgehen. Nach ihren Angaben handelt es sich bei den Hingerichteten um den 45-jährigen Bauingenieur Hamed Validi und den 38-jährigen Techniker Nima Shahi. Beide seien bereits im Mai 2025 in Teheran gemeinsam mit Angehörigen festgenommen und in Haft wiederholt gefoltert worden.

Zweifel an den Vorwürfen

Laut den Volksmudschahedin seien die Spionagevorwürfe im Zusammenhang mit dem 12-Tage-Krieg zwischen Iran und Israel konstruiert worden. So habe die Regimejustiz den Vorwurf der Spionage erst im September erhoben, obwohl sie bereits einen Monat vor Beginn des Krieges festgenommen wurden. Die Organisation gab an, die Fälle frühzeitig an die Vereinten Nationen und internationale Menschenrechtsorganisationen weitergeleitet zu haben.

Über 1.600 Hinrichtungen in 2025

Menschenrechtsgruppen kritisieren seit Jahren die rigorose Anwendung der Todesstrafe in Iran und werfen den Behörden vor, Hinrichtungen auch als Mittel der Einschüchterung zu nutzen. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der in Norwegen ansässigen Organisation Iran Human Rights (IHR) mindestens 1.639 Menschen hingerichtet, so viele wie seit 35 Jahren nicht mehr.
 

https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-vier-politische-gefangene-in-einzelhaft-initiative-warnt-vor-lebensgefahr-51128 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjar-warnt-vor-hinrichtungswelle-in-iran-51062 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-todesurteil-gegen-jungen-kurden-wegen-teilnahme-an-jin-jiyan-azadi-protesten-51049 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/oberster-richter-irans-ruft-gerichte-zu-beschleunigten-todesurteilen-auf-51060

 

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Rente bei Schwerbehinderung: Begehe nicht diese Fehler beim Antrag

Wer eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen will, steht oft vor einem Verfahren, das auf den ersten Blick einfacher wirkt, als es tatsächlich ist. Schon kleine Versäumnisse können dazu führen, dass der Rentenbeginn später startet, Abschläge höher ausfallen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen. Gerade weil es bei dieser Rentenart auf Fristen, anerkannte Nachweise und die richtige zeitliche Reihenfolge ankommt, lohnt sich ein genauer Blick vor dem Antrag.

Viele Betroffene gehen davon aus, dass allein eine gesundheitliche Einschränkung genügt, um diese Altersrente zu erhalten. Tatsächlich verlangt die gesetzliche Rentenversicherung bestimmte Bedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen. Dazu gehören die anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft, eine Wartezeit von 35 Jahren und das Erreichen der jeweils geltenden Altersgrenze.

Der häufigste Irrtum: Schwerbehindert ist nicht automatisch schwerbehindert im Rentenrecht

Ein besonders häufiger Fehler besteht darin, die medizinische Situation mit der rentenrechtlichen Anerkennung gleichzusetzen. Für die Altersrente zählt nicht das persönliche Empfinden und auch nicht allein eine ärztliche Diagnose, sondern der formell festgestellte Grad der Behinderung. Als schwerbehindert gilt in diesem Zusammenhang nur, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat.

Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss nach den Vorgaben der Rentenversicherung bei Rentenbeginn vorliegen. Wer den Antrag auf Feststellung oder auf Verlängerung des Schwerbehindertenstatus zu spät stellt, riskiert daher, dass die gewünschte Rentenart zum geplanten Termin nicht bewilligt wird.

Zu spät geprüft: Der anerkannte Status muss zum richtigen Zeitpunkt bestehen

In der Praxis entsteht oft Ärger, weil Betroffene zwar früher einen anerkannten Grad der Behinderung hatten, dieser aber befristet war oder sich der Bescheid im entscheidenden Zeitraum geändert hat. Dann kann es passieren, dass der Rentenantrag gestellt wurde, die Voraussetzungen zum Start der Rente aber nicht mehr eindeutig erfüllt sind. Wer hier nicht früh genug prüft, verliert wertvolle Zeit.

Sinnvoll ist deshalb, den aktuellen Bescheid mehrere Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu kontrollieren. Das gilt besonders dann, wenn ein Überprüfungsverfahren läuft oder eine Neufeststellung ansteht. Auch ein laufender Widerspruch ersetzt nicht automatisch einen gültigen Status für den Rentenstart.

Die 35 Versicherungsjahre werden oft falsch eingeschätzt

Viele Antragsteller glauben, dass 35 Versicherungsjahre nur aus durchgehender Erwerbsarbeit bestehen müssen. Das stimmt so nicht. Bei der Wartezeit können unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Zeiten aus Pflege sowie bestimmte Anrechnungszeiten mitgezählt werden.

Gerade an dieser Stelle entstehen jedoch Fehlannahmen. Nicht jede Lücke im Versicherungsverlauf ist harmlos, und nicht jede Zeit wird automatisch berücksichtigt. Wer seinen Verlauf nicht rechtzeitig klären lässt, merkt unter Umständen erst beim Antrag, dass Monate oder sogar Jahre fehlen.

Ungeklärte Konten führen oft zu Verzögerungen

Ein weiterer klassischer Fehler ist ein ungeklärtes Rentenkonto. Fehlende Schulzeiten, nicht gespeicherte Kindererziehungszeiten oder Lücken bei früheren Beschäftigungen können dazu führen, dass der Antrag nicht zügig bearbeitet wird. Im ungünstigen Fall steht am Ende fest, dass die 35 Jahre doch noch nicht vollständig erreicht sind.

Deshalb ist es klug, den Versicherungsverlauf frühzeitig zu prüfen und eine Kontenklärung anzustoßen, wenn Einträge fehlen. Wer wartet, bis der eigentliche Rentenantrag bereits läuft, bringt sich oft selbst unter Zeitdruck. Gerade bei älteren Versicherungsverläufen dauert die Beschaffung von Nachweisen häufig länger als erwartet.

Die Altersgrenze wird häufig missverstanden

Rund um den frühestmöglichen Rentenbeginn herrscht besonders viel Unsicherheit. Die Altersgrenze für diese Rentenart hängt vom Geburtsjahr ab. Für jüngere Jahrgänge liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren, ein vorgezogener Beginn ist ab 62 Jahren möglich, dann jedoch mit Abschlägen.

Wer die eigene Altersgrenze nur grob schätzt, macht schnell einen teuren Fehler. Schon wenige Monate können über die Höhe des dauerhaften Abschlags entscheiden. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich die Grenzen für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1963 stufenweise verschieben.

Prüfpunkt Worauf Sie achten sollten Grad der Behinderung Zum Rentenbeginn muss in der Regel ein anerkannter GdB von mindestens 50 vorliegen. Wartezeit Es müssen 35 Versicherungsjahre erfüllt sein; dabei zählen nicht nur Beschäftigungszeiten. Altersgrenze Der mögliche Beginn richtet sich nach dem Geburtsjahr; ein früherer Start kann dauerhafte Abschläge auslösen. Kontenklärung Fehlende Zeiten sollten vor dem Rentenantrag geklärt werden, damit keine Verzögerungen entstehen. Antragszeitpunkt Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, damit der gewünschte Rentenbeginn nicht verpasst wird. Abschläge werden oft unterschätzt

Ein vorgezogener Rentenbeginn klingt für viele zunächst nach einer naheliegenden Lösung. Was häufig übersehen wird: Der Abschlag bleibt in der Regel dauerhaft bestehen. Pro Monat einer vorzeitigen Inanspruchnahme beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, maximal also 10,8 Prozent bei 36 Monaten.

Gerade deshalb sollte die Entscheidung nicht nur aus einer momentanen Belastung heraus getroffen werden. Wer finanziell plant, muss bedenken, dass sich die Minderung langfristig auf die monatliche Rente auswirkt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Beginn zu verschieben oder zu prüfen, ob Ausgleichszahlungen für Abschläge infrage kommen.

Der Antrag wird oft zu spät gestellt

Auch beim Zeitpunkt des Antrags passieren viele Fehler. Die Rente beginnt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Wer zu lange wartet, riskiert Unsicherheit beim Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand und muss unter Umständen mit einer verspäteten Bearbeitung rechnen.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Das ist kein bloßer Formalhinweis, sondern in der Praxis oft entscheidend. Denn wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen entstehen, bleibt noch genug Zeit für Nachreichungen.

Falsche Erwartungen an Hinzuverdienst und Nebenfragen

Nicht selten konzentrieren sich Antragsteller nur auf die Bewilligung und übersehen die Folgen für ihre weitere Lebensplanung. Wer neben der Rente weiterarbeiten möchte oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte die Auswirkungen vorher prüfen.

Zwar gelten bei vorgezogenen Altersrenten heute andere Regeln als früher, doch die persönliche Situation kann dennoch eine individuelle Prüfung erforderlich machen.

Auch steuerliche Fragen und der Krankenversicherungsstatus werden häufig erst sehr spät bedacht. Das ändert zwar nichts an der grundsätzlichen Rentenberechtigung, kann aber die tatsächliche finanzielle Lage nach Rentenbeginn spürbar beeinflussen. Ein sauber vorbereiteter Antrag schaut deshalb nicht nur auf den Rentenbescheid, sondern auf das Gesamtbild.

Warum gute Vorbereitung mehr bringt als ein schneller Antrag

Viele Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Zeitdruck. Wer sich früh mit Bescheiden, Versicherungsverlauf und Altersgrenzen beschäftigt, hat deutlich bessere Chancen auf einen reibungslosen Start. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag schützt vor unnötigen Rückfragen, langen Bearbeitungszeiten und finanziellen Nachteilen.

Gerade bei gesundheitlich belastenden Lebenssituationen ist der Wunsch verständlich, das Verfahren möglichst schnell hinter sich zu bringen. Doch Geschwindigkeit ersetzt keine Prüfung. Bei dieser Rentenart lohnt sich Genauigkeit fast immer mehr als Eile.

Beispiel aus der Praxis

Eine 62-jährige Versicherte möchte möglichst früh in Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Sie geht davon aus, dass ihr alter Bescheid mit einem Grad der Behinderung von 50 ausreicht, und stellt den Rentenantrag kurzfristig. Erst im Verfahren fällt auf, dass der Bescheid befristet war und der Versicherungsverlauf noch ungeklärte Lücken enthält.

Dadurch verzögert sich die Bearbeitung, und der geplante Rentenstart gerät ins Wanken. Hätte sie einige Monate früher sowohl den aktuellen Schwerbehindertenstatus als auch ihr Rentenkonto prüfen lassen, wäre der Antrag deutlich sicherer und ohne unnötigen Zeitverlust vorbereitet gewesen.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen, mit Angaben zu Voraussetzungen, Wartezeit von 35 Jahren sowie den Altersgrenzen für abschlagsfreie und vorgezogene Inanspruchnahme

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Erneuerbare Energien kosten uns ein Vermögen – Justin Rowlatt

Paul Homewood, NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT

h/t Ian Cunningham

WOW! Justin Rowlatt hat die Erleuchtung gefunden!

„Ich bin ein Early Adopter, wenn es um neue Technologien geht“, sagt Gavin Tait, ein 69-Jähriger aus Glasgow, mit einem Anflug von Stolz.

Als er vor etwa zehn Jahren bei seiner Pensionierung eine Pauschalsumme erhielt, investierte er daher in erneuerbare Energien: Sonnenkollektoren auf dem Dach, eine Hausbatterie und eine Wärmepumpe. „Das schien mir ein Kinderspiel zu sein“, erinnert er sich. „Ich konnte Geld sparen und der Umwelt helfen – warum sollte ich das nicht tun?“

Zunächst funktionierte es. Sein gut isoliertes Haus blieb warm und seine Energiekosten sanken. Doch in den letzten beiden Wintern begann sich die Lage zu ändern. „Ich bemerkte, dass meine Stromrechnungen in die Höhe schossen“, sagt er.

In diesem Winter schalteten er und seine Frau die Anlage aus und kehrten zu ihrem Gasboiler zurück, den sie als Reserve aufbewahrt hatten.

Gavin – der sich bei „BBC Your Voice“ über seine Erfahrungen gemeldet hat – sagt, er wisse, worin das Problem lag. Im besten Fall liefert Gas fast eine Wärmeeinheit pro eingesetzter Energieeinheit; seine Wärmepumpe kann bis zu drei oder vier Wärmeeinheiten pro Energieeinheit liefern. Da Wärmepumpen jedoch mit Strom betrieben werden, zahlt er nun etwa 27 Pence pro Kilowattstunde, verglichen mit weniger als 6 Pence für Gas, das einen Heizkessel antreibt – mehr als viermal so viel.

Gavin Tait und seine Frau schalteten ihre Wärmepumpe aus und kehrten zu ihrem Gaskessel zurück, nachdem steigende Stromkosten den Betrieb zu teuer gemacht hatten.

„Es ist ganz einfach“, sagt er. „Wirtschaftlich gesehen rechnet es sich einfach nicht.“

Seine Erfahrung ist kein Einzelfall. Eine Umfrage unter 1.000 Wärmepumpenbesitzern, die Censuswide im vergangenen Sommer im Auftrag von Ecotricity durchgeführt hatte ergab, dass zwei Drittel angaben, das Heizen ihrer Häuser sei teurer geworden als zuvor.

Für Kritiker der Regierungspolitik deuten Geschichten wie die von Gavin auf ein tiefer liegendes Problem hin.

Heizung und Verkehr machen über 40 % der Emissionen in UK aus, doch sie sagen, dass die Fortschritte beim Austausch von Gasheizkesseln und Benzinfahrzeugen weit hinter den Zielen zurückbleiben, weil die Minister den falschen Schwerpunkt setzten.

Ihrer Ansicht nach ist die Regierung darauf fixiert, die Stromerzeugung umweltfreundlicher zu gestalten, obwohl diese nur einen weitaus geringeren Anteil an unseren Gesamtemissionen ausmacht – etwa 10 %. Diese Fixierung treibt die Strompreise in die Höhe und verteuert den Umstieg auf Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge für die Bürger.

Das Thema hat an Dringlichkeit gewonnen, weil der Konflikt im Nahen Osten die Öl- und Gaspreise in die Höhe treibt und Befürchtungen weckt, dass die hohen Energiekosten anhalten könnten.

Die Regierung beharrt darauf, dass die Konzentration auf erneuerbare Energien letztendlich zu mehr Energiesicherheit führen wird, indem sie die Abhängigkeit von importiertem Gas verringert, die Emissionen senkt und – was entscheidend ist – die Kosten senkt.

Haben sie recht? Oder verfolgt die Regierung die falschen Ziele, indem sie saubererem Strom Vorrang einräumt, während die Fortschritte bei Heizung und Verkehr hinterherhinken?

Die versteckten Kosten „sauberer“ Energie

Das Problem ist, dass die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zwar kostengünstig sein kann, das für seine Einspeisung erforderliche System jedoch nicht. Als ich Sir Dieter Helm, Professor für Wirtschaftspolitik an der Universität Oxford, nach seiner endgültigen Antwort auf die Frage nach den Kosten erneuerbarer Energien frage, lacht er.

„Es kommt ganz darauf an, was man misst“, sagt er. Sir Dieter erklärt, dass man einen wichtigen Aspekt übersieht, wenn man sich nur auf die Kosten der Stromerzeugung konzentriert: die Kosten des Gesamtsystems.

Strom muss jederzeit verfügbar sein – nicht nur, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint. Das bedeutet Reserveerzeugung, zusätzliche Kapazitäten und ein ausgedehnteres Netz.

Sir Dieter gibt mir ein vereinfachtes Beispiel. Der Spitzenstrombedarf in UK liege bei etwa 45 Gigawatt (GW), sagt er. In der Vergangenheit konnte dieser Bedarf mit rund 60 GW Kapazität aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken gedeckt werden.

Da sich das System zunehmend auf erneuerbare Energien verlagert, wird weitaus mehr Kapazität benötigt – nicht nur für Wind- und Solarenergie, sondern auch für Reservekapazitäten für Zeiten, in denen diese keine Energie liefern. Nach Schätzungen von Sir Dieter bewegt sich Großbritannien auf einen Wert von etwa 120 GW zu. Gleichzeitig muss auch das Stromnetz ausgebaut werden, um den Strom aus Offshore-Windparks dorthin zu leiten, wo er benötigt wird.

Über die genauen Zahlen wird diskutiert, aber die Richtung ist klar: Teilweise aufgrund der erneuerbaren Energien wird das System größer, komplexer und teurer. Ein Teil dieser Kosten schlägt sich bereits in den Rechnungen nieder. Der Ausbau des Netzes – der Bau neuer Masten und Stromleitungen – treibt die Netzentgelte in die Höhe.

Hinzu kommen „Ausgleichskosten“, darunter Zahlungen an Windparks, damit diese abschalten, wenn das System nicht den gesamten von ihnen erzeugten Strom aufnehmen kann. Und bis vor kurzem machte ein Subventionsprogramm rund 10 % der durchschnittlichen Haushaltsrechnung aus.

Es gibt noch einen weiteren Punkt. UK verfügt über besonders große Vorkommen einer der kostspieligeren erneuerbaren Energiequellen – der Offshore-Windenergie.

Dank der Massenproduktion sind die Kosten für Solarenergie drastisch gesunken. Doch der oft bewölkte Himmel in Großbritannien – insbesondere im Winter, wenn der Bedarf am höchsten ist – schränkt die Leistungsfähigkeit des Systems ein.

Offshore-Windenergie ist zuverlässiger, erfordert jedoch große, standortspezifische Ingenieurprojekte, die sich nicht auf die gleiche Weise reproduzieren lassen und daher nicht den gleichen nachhaltigen Kostenrückgang verzeichnen konnten. Gleichzeitig haben steigende Preise für Materialien wie Stahl und Seltene Erden – zusammen mit höheren Zinssätzen – die Kosten weiter in die Höhe getrieben.

Der Preis des Fortschritts

Auf dem Papier hat Großbritannien erhebliche Fortschritte bei der Ökologisierung gemacht – die Emissionen des Landes sind seit 1990 um rund 50 % gesunken. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sich der globale Fußabdruck Großbritanniens insgesamt um den gleichen Prozentsatz verringert hat.

Viele früher in Großbritannien hergestellte und dort verbrauchte Güter werden heute im Ausland produziert und dann hierher importiert, wobei diese Produktion oft in Ländern mit einem höheren CO₂-Fußabdruck stattfindet.

China beispielsweise deckt nach wie vor mehr als die Hälfte seines Energiebedarfs mit Kohle, was bedeutet, dass die Emissionen lediglich ins Ausland verlagert und nicht insgesamt reduziert wurden.

Darauf weisen führende Klimaforscher hin, darunter Prof. Kevin Anderson von der Universität Manchester, der argumentiert, dass die Zahl von 50 % „den internationalen Luft- und Seeverkehr sowie unsere Importe und Exporte nicht berücksichtigt“.

Er fügt hinzu: „Bezieht man diese mit ein – was beim Klima natürlich der Fall ist –, dann beträgt der Rückgang seit 1990 etwa 20 %.“ Die Regierung erklärt, sie halte sich an die Richtlinien der Vereinten Nationen zur Emissionsberichterstattung.

China deckt nach wie vor mehr als die Hälfte seines Energiebedarfs mit Kohle, was die Befürchtung aufkommen lässt, dass die mit dem britischen Verbrauch verbundenen Emissionen lediglich ins Ausland verlagert wurden.

Gleichzeitig schlagen sich die höheren Systemkosten nicht nur in den Stromrechnungen der Haushalte nieder – sie wirken sich auf die gesamte Wirtschaft aus. Britische Haushalte haben mit einigen der höchsten Stromrechnungen in Europa zu kämpfen. Für Unternehmen sieht die Lage noch düsterer aus.

https://www.bbc.co.uk/news/articles/c86ey5n9vx9o

Willkommen auf der dunklen Seite, Justin!

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/04/18/renewables-are-costing-us-a-fortune-justin-rowlatt/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Erneuerbare Energien kosten uns ein Vermögen – Justin Rowlatt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Meeting with Penza Region Governor Oleg Melnichenko

PRESIDENT OF RUSSIA - vor 10 Stunden 53 Minuten

Vladimir Putin had a working meeting with Governor of the Penza Region Oleg Melnichenko.

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