Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Meral Çiçek in Hamburg: Rahmengesetz ist erst der Anfang
Bei einer Informationsveranstaltung in Hamburg hat die kurdische Aktivistin und Journalistin Meral Çiçek über den Stand des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft und dessen Auswirkungen auf die verschiedenen Teile Kurdistans gesprochen. Im Mittelpunkt standen das im August vom türkischen Parlament verabschiedete Rahmengesetz, die weiterhin ausstehenden Demokratisierungsschritte sowie die Entwicklungen in Rojava, Şengal und Mexmûr. Zu der gut besuchten Veranstaltung im Gängeviertel hatte am Mittwochabend das Bündnis „Hamburg für Kurdistan“ eingeladen. Çiçek, die in der Kurdischen Frauenbewegung in Europa (TJK-E) aktiv ist, diskutierte im Anschluss an ihren Vortrag mit Moderatorin Anja Flach und dem Publikum.
Das Gesetz ist notwendig, aber nicht ausreichend
Çiçek betonte, dass das Rahmengesetz selbst noch keine Lösung der Kurdistanfrage darstelle. Seine Funktion bestehe zunächst darin, den jahrzehntelangen Konflikt von der militärischen auf die rechtliche und politische Ebene zu überführen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Abdullah Öcalans Beschreibung des Gesetzes als ersten Schritt eines langen Weges. Zugleich gebe es aus der kurdischen Bewegung erhebliche Kritik. Das Gesetz kategorisiere die vom Prozess Betroffenen und schließe insbesondere Teile der Führungsebene der kurdischen Befreiungsbewegung und der Guerilla aus. Ein tragfähiger gesetzlicher Rahmen müsse dagegen inklusiv sein.
Das grundlegendere Problem sieht Çiçek darin, dass der Entwaffnungsprozess bislang nicht von einem entsprechenden Demokratisierungsprozess begleitet werde. „Der Prozess steht dadurch gewissermaßen nur auf einem Bein.“ Dennoch sei das Gesetz ein wichtiger erster Schritt – auch angesichts jener Kräfte innerhalb des türkischen Staates und der Regierung, die kein Interesse an einem erfolgreichen Friedensprozess hätten. Konkrete Verbesserungen wie die Freilassung politischer Gefangener könnten zugleich eine eigene gesellschaftliche Dynamik entwickeln. Weitergehende Veränderungen, etwa muttersprachlicher Unterricht auf Kurdisch, erforderten dagegen einen breiteren politischen und gesellschaftlichen Prozess.
Frieden und Demokratie dürfen nicht getrennt werden
Kritisch äußerte sich Çiçek zur Politik der AKP-Regierung. Diese verbinde den Friedensprozess bislang nicht mit einer allgemeinen Demokratisierung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Während gegenüber der kurdischen Bewegung bestimmte Repressionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Prozess ausgesetzt würden, setze sich der Druck auf Frauen- und Jugendorganisationen, Gewerkschaften und andere oppositionelle Kräfte fort. Darin sieht Çiçek auch den Versuch, Frieden und Demokratie voneinander zu trennen und die Opposition zu spalten. Ein dauerhafter Frieden könne jedoch nicht allein zwischen staatlichen Akteuren und der kurdischen Bewegung ausgehandelt werden.
Problematisch sei deshalb auch der Versuch der Regierung, wesentliche Teile des Prozesses hinter verschlossenen Türen zu halten. „Damit Frieden von Dauer sein kann, muss die Gesellschaft selbst zum handelnden Subjekt werden“, sagte Çiçek. Gerade jetzt bestehe dafür eine Chance, da sich die Zivilgesellschaft trotz anhaltender Repression verstärkt organisiere. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Situation politischer Gefangener. Von der Regierung als Freilassungen dargestellte Haftentlassungen seien teilweise erst nach Ablauf der regulären Haftzeit erfolgt und könnten daher nicht als Amnestie oder besonderes Entgegenkommen präsentiert werden. Zugleich würden gerichtliche Entscheidungen zugunsten politischer Gefangener weiterhin nicht umgesetzt.
Auswirkungen auf Rojava und Şengal
Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die regionalen Folgen der gegenwärtigen Neuordnung in Westasien. Çiçek warnte davor, Sicherheit ausschließlich über starke Zentralstaaten zu definieren. „Eine solche Politik bedroht Strukturen der Selbstverwaltung und Selbstverteidigung, die insbesondere in Rojava und Şengal entstanden sind.“ Angesichts der weiterhin vorhandenen Strukturen und Schläferzellen des IS könne deren Schwächung selbst neue Sicherheitsrisiken schaffen. Çiçek verwies auf Öcalans Vorschlag, die Selbstverteidigungskräfte in Rojava und Şengal kollektiv und an ihrem jeweiligen Ort in neue Sicherheits- und Militärstrukturen einzubinden. Dabei müsse zwischen gesellschaftlich organisierter Selbstverteidigung und Milizen unterschieden werden, die im Auftrag staatlicher Mächte handelten.
Auch die Situation im Flüchtlingscamp Mexmûr kam zur Sprache. Nach Çiçeks Angaben fordert der dortige Volksrat eine kollektive Lösung für die Bewohner:innen. Viele von ihnen stammen aus Dörfern in Nordkurdistan, die zerstört wurden oder in denen sich Dorfschützer festgesetzt haben. Eine Rückkehr könne deshalb nicht auf die individuelle Übersiedlung einzelner Menschen reduziert werden. „Gefordert werden die Anerkennung als Kriegsopfer, Reparationen und eine gesonderte Behandlung der Mexmûr-Frage im weiteren Verhandlungsprozess.“
Deutschland sollte Verantwortung übernehmen
Mit Blick auf die kommenden Wahlen in der Türkei warnte Çiçek zudem vor dem Narrativ, der gegenwärtige Friedensprozess sei allein an die Präsidentschaft Recep Tayyip Erdoğans gebunden. In der staatlich dominierten Öffentlichkeit werde der Eindruck erzeugt, Frieden sei nur unter Erdoğan möglich. Die Erfahrungen früherer Prozesse sprechen jedoch dagegen, dass insbesondere die DEM-Partei eine solche Argumentation akzeptieren wird, betonte sie.
Zum Abschluss richtete Çiçek den Blick auf die kurdische Diaspora und die internationale Solidaritätsbewegung. In einer von Kriegen und Zerstörung geprägten Region werde derzeit versucht, ein demokratisches Friedensprojekt voranzutreiben. Deutschland komme dabei aufgrund der großen kurdischen Diaspora eine besondere Verantwortung zu.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52907 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52919Every day that passes California becomes less American and more foreign
As I said would be the case, Putin’s never-ending, ever-widening war is leading to nuclear war
The Cowardly US Navy Attacks Unarmed Iranian Ship
Iran has published a naive letter to the American People
Merz fordert mehr Geld für die Ukraine
Bundeskanzler Friedrich Merz hat schon wieder mehr Geld für die Ukraine gefordert. Wie Lost in Europe berichtet, ist der CDU-Politiker der Ansicht, die EU müsse die Ukraine-Hilfe noch einmal aufstocken. Bei einem Treffen mit dem kasachischen Staatspräsidenten Tokajew in Berlin erklärte Merz, dass es vor dem nächsten EU-Gipfel im Oktober intensive Beratungen geben müsse, «wie wir unsere Hilfen auch noch einmal verbessern können».
Dass die Ukraine mit dem erst kürzlich gewährten schuldenfinanzierten EU-Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro nicht auskommt und ständig mehr Geld fordert, das erwähnte Merz nicht. Gerade letzte Woche informierte seine Parteikollegin, EU-Chefin Ursula von der Leyen, dass Kiew in diesem Jahr ein Haushaltsdefizit von 23,5 Milliarden Euro erwartet und für 2027 ein noch höheres. Deshalb will sie die Auszahlung von EU-Kreditgeldern vorziehen (wir berichteten).
Auch für den 90-Milliarden-Kriegskredit hatte sich der ehemalige BlackRock-Funktionär stark gemacht – vor einem Jahr. Damals hieß es, das Geld würde für zwei Jahre halten – bis Ende 2027. Davon ist nun keine Rede mehr. Lost in Europe konstatiert: «Denkt der Kanzler noch an Deutschland? Dieser Kanzler erweckt mehr und mehr den Eindruck, dass er zuerst an die Ukraine denkt, dann an Deutschland, und zuletzt an EUropa (…).»
In Kommentaren zum Beitrag von Lost in Europe wird Merz' Verhalten detailliert aufgeschlüsselt:
«Nun, er denkt zunächst ans Geld scheffeln für die Geldelite. Er gehört da nicht wirklich dazu, aber er ist der Mann an der richtigen Stelle – handelnd im Auftrag dieser Elite (…).»
«Es gibt inzwischen kaum einen anderen im aktuellen Polit-Panoptikum der EU, der so deutlich den Eindruck eines Auftragstäters verbreitet wie Merz. Die Amtseid-Diskussion kann man sich bekanntlich schenken, nicht einen einzigen Grundsatz wird man davon je wirksam einfordern können. Daher bleibt die Frage, mit welcher Aufgabe in wessen Auftrag er unterwegs ist. So wie er an seinem Stuhl klebt und so wie man ihn daran weiterkleben lässt, ist die Mission offenbar noch nicht accomplished. Wie viel irreparablen Schaden wird er den Menschen in Deutschland und Europa noch zufügen können, bevor ‹man› ihn fallenlässt?»
«Merz arbeitet für BlackRock und Co. und macht für sie die ‹Drecksarbeit›. Die Bevölkerung interessiert nur als Ausbeutungsobjekt: Privatisierung der Sozialsysteme im Innern (Rente auf Kapitalbasis, Gesundheitssystem usw.) sowie Schutz der ‹Investitionen› in der Ukraine. Das ist alles, dafür kann man schon mal den dritten Weltkrieg riskieren.»
Wer profitiert wirklich vom Krieg in der Ukraine?Schon im Januar 2024 hat US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. bei einem Vortrag in aller Deutlichkeit klargestellt, worum es beim Ukraine-Krieg geht. Dabei betonte er, dass nur wenige Menschen verstehen würden, was dieser Krieg für die Großkonzerne bedeute – nämlich eine Chance. Es gehe nicht nur um Waffen- und Wiederaufbauaufträge: Die riesigen landwirtschaftlichen Flächen der Ukraine – die zu den fruchtbarsten der Welt zählen – stünden zur Disposition, und US-Unternehmen wie BlackRock würden an vorderster Front mitmischen. Angesichts der zunehmenden Kriegstreiberei seitens der EU und Deutschlands sei hier noch einmal an Kennedys Worte erinnert:
«Dies ist ein Krieg, der nie hätte beginnen dürfen. Die Russen versuchten mehrfach, ihn zu verhindern, mit Bedingungen, die sehr günstig für die Ukraine und für uns waren. Was sie vor allem wollten: die NATO aus der Ukraine raushalten.
Aber die großen Rüstungsunternehmen wollen immer neue Länder in die NATO bringen, denn dann müssen diese Länder ihre Rüstungskäufe an die Bedingungen der NATO anpassen. Das bedeutet, dass bestimmte Unternehmen wie Northrop Grumman, Raytheon, General Dynamics, Boeing und Lockheed Martin einen abgeschotteten Markt haben.
Im März 2022 gewährte die US-Regierung 113 Milliarden Dollar für den Ukraine-Krieg. Für dieses Geld hätte man für fast jeden Obdachlosen in den USA eine Wohnung bauen können. Danach gab es weitere 24 Milliarden, und Biden hat nach weiteren 60 Milliarden gefragt. Aber die größten Ausgaben stehen nach dem Krieg an, wenn wir die Dinge wieder aufbauen müssen, die wir zerstört haben.
Mitch McConnell [Fraktionsvorsitzender der Republikaner] wurde gefragt, ob wir es uns erlauben können, 113 Milliarden für die Ukraine auszugeben. Er sagte: ‹Macht euch keine Sorgen, das Geld geht nicht wirklich in die Ukraine, es geht an amerikanische Rüstungsunternehmen.› Er hat also zugegeben, dass es ein Geldwäschesystem ist. Und was denken Sie, wer besitzt alle diese Unternehmen? BlackRock.
Tim Scott [republikanischer Senator] erklärte während einer öffentlichen Debatte: ‹Machen Sie sich keine Sorgen, es handelt sich nicht um ein Geschenk an die Ukraine, es ist ein Kredit.› Bitte heben Sie die Hand, wenn Sie glauben, dass dieser Kredit jemals zurückbezahlt wird. Warum nennen sie es Kredit? Wenn sie es Kredit nennen, können sie ihre Kreditauflagen durchdrücken.
Maßnahme Nummer 1: Ein extremes Sparprogramm. Das bedeutet: Wenn Sie arm sind in der Ukraine, bleiben Sie für immer arm. Aber Nummer 2 ist noch viel wichtiger: Die Ukraine muss ihr gesamtes staatliches Vermögen an multinationale Unternehmen verkaufen, darunter auch ihre gesamten landwirtschaftlichen Gebiete (…) Es ist mit das beste Ackerland der Welt, es ist der Brotkorb Europas. (…) Sie haben bereits 30 Prozent davon verkauft, die Käufer waren Dupont, Cargill und Monsanto. Was glauben Sie, wer besitzt alle diese Unternehmen? BlackRock. Und wem hat Präsident Biden im Dezember 2022 den Auftrag für den Wiederaufbau der Ukraine erteilt? BlackRock.
Sie tun das direkt vor unserer Nase, es ist ihnen sogar egal, dass wir es wissen, denn sie wissen, dass sie damit davonkommen werden. Sie wissen das, denn sie haben eine sehr alte Strategie: Sie halten uns im Krieg gegeneinander. Sie halten uns im Hass gegeneinander. Sie lassen die Republikaner gegen die Demokraten kämpfen, Schwarz gegen Weiß – und all diese anderen Spaltungen, die sie säen.»
Rekord: 2025 gab die Pharmaindustrie in den USA rund 457 Millionen Dollar für Lobbyarbeit aus
«Big Pharma» stellte 2025 einen neuen Rekord bei den Lobbying-Ausgaben in den USA auf – und auch 2026 zeichnet sich als ein weiteres Jahr hoher Ausgaben ab. So gab die Pharma- und Medizinproduktebranche 2025 in den USA insgesamt 456,9 Millionen Dollar für Lobbying aus, wie Daten von OpenSecrets zeigen, auf die The Defender verweist. Das entspricht einem Anstieg von 16,7 Prozent gegenüber 2024. Laut dem Boston Globe – unter Berufung auf das Branchenmagazin STAT – war dies der bisher größte Ausgabenanstieg beim Lobbying innerhalb eines einzelnen Jahres.
Diese Ausgaben sind Teil der Rekordausgaben für Lobbying im gesamten Gesundheitssektor, die sich laut OpenSecrets im Jahr 2025 auf 868 Millionen Dollar beliefen. Dabei sind auch Krankenhäuser, Krankenversicherungen und Ärzteverbände eingeschlossen.
An der Spitze lag der führende Branchenverband von «Big Pharma», die Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA). Im vergangenen Jahr gab der Verband fast 38 Millionen Dollar für Lobbying aus, was laut Politico einem Zuwachs von 22 Prozent gegenüber 2024 entspricht. Neben PhRMA verzeichneten auch «neun der 13 US-Arzneimittelhersteller aus den Fortune 500» ihre «höchsten Lobbying-Ausgaben seit mindestens einem Jahrzehnt».
Ein Anzeichen für eine Verlangsamung gibt es nicht: Daten von OpenSecrets zeigen, dass die Pharmaindustrie im laufenden Jahr bisher 245,7 Millionen Dollar an Lobbyausgaben gemeldet hat – Teil der insgesamt 459,3 Millionen Dollar, die der Gesundheitssektor im Jahr 2026 bereits aufgewendet hat.
Die Congressional Times beschrieb die Lobbyausgaben der Pharmaindustrie im Jahr 2025 nicht als «Ausnahmeerscheinung», sondern als «den Höhepunkt eines anhaltenden, institutionalisierten Ausgabenmusters, das mehr als zwei Jahrzehnte zurückreicht» und mit dem die Branche versucht habe, Entscheidungsträger und Bundesaufsichtsbehörden zu vereinnahmen.
Daniel O'Connor, Präsident und Gründer von TrialSite News, erklärte, die immensen Ausgaben deuteten auf ein tieferliegendes Problem der Repräsentanz und des Brancheneinflusses in Washington hin. Er erklärte:
«Das Problem ist größer als Big Pharma allein. Washington hat ein System geschaffen, in dem Geld Zugang kauft, Zugang Einfluss kauft und Einfluss die Regeln gestalten kann, die das US-Gesundheitswesen steuern.»
Für Leslie Manookian, Präsidentin und Gründerin des Health Freedom Defense Fund, zeigen die hohen Lobbyausgaben von Big Pharma, dass sich die Industrie durch Kennedys Präsenz im höchsten Gesundheitsamt des Landes und durch die wachsende Dynamik der Bewegung für gesundheitliche Selbstbestimmung bedroht fühlen könnte. Sie konstatierte:
«Erstens wird die Arzneimittelindustrie mit Minister Kennedy im Amt so streng beobachtet wie nie zuvor. Zweitens richtet sich der Fokus der wachsenden Bewegung für gesundheitliche Selbstbestimmung immer stärker auf die Produkte der Pharmaindustrie.»
Manookian verwies auf eine Umfrage aus dem Jahr 2025, wonach 90 Prozent der US-amerikanischen Wähler über den korrumpierenden Einfluss der Pharmaindustrie besorgt sind. Ihr zufolge spürt die Pharmaindustrie den Druck und nutzt ihre enormen Gewinne, um Einfluss auf die Politik zu nehmen.
Jeffrey Tucker, Präsident und Gründer des Brownstone Institute, stimmte dem zu. Er erklärte, die «COVID-Pandemie» sei für die Pharmaindustrie zwar der «Höhepunkt ihres politischen Einflusses gewesen – könnte sich aber auch als ihr Niedergang erweisen». Tucker fügte hinzu:
«Die Branche könnte angesichts des wachsenden Widerstands in der Bevölkerung in Panik geraten.»
Die finanzielle Stärke der Pharmaindustrie spiegelt sich deutlich in der wirtschaftlichen Lage ihres führenden Verbands PhRMA wider. Laut einem Bericht der Washington Post auf Basis der aktuellsten öffentlich zugänglichen Steuerunterlagen erzielte die Organisation im Jahr 2024 Einnahmen von über 520 Millionen Dollar, obwohl sie damals lediglich 30 Mitglieder zählte.
Derzeit sind dem Verband, der sich selbst als Interessenvertretung für zukunftsweisende Biopharmazie versteht, 34 Unternehmen angeschlossen, darunter AstraZeneca, Bayer, Eli Lilly, Gilead, GSK, Johnson & Johnson, Merck, Pfizer und Sanofi. Zudem hat er mehr als 40 Lobbying-Agenturen unter Vertrag.
Seine Absicht zur Einflussnahme auf die Gesundheitspolitik unterstrich der Verband mit der Ankündigung, den ehemaligen republikanischen Mehrheitsführer im US-Repräsentantenhaus, Eric Cantor, ab dem 9. November als neuen Präsidenten und CEO einzusetzen. Cantor war von 2000 bis 2014 im Repräsentantenhaus tätig, prägte in dieser Zeit die Gesundheitspolitik maßgeblich mit und wird vom PhRMA-Verwaltungsratsvorsitzenden Rob Davis wegen seiner Kombination aus Wirtschaftsexpertise und politischer Erfahrung gewürdigt.
Für O'Connor signalisiert diese Personalentscheidung hingegen eine Vereinnahmung der Gesetzgebung, gegen deren Einflussapparat Patienten, unabhängige Ärzte und kleinere Innovatoren kaum konkurrieren können. Cantors Einstellung unterstreiche einmal mehr «die Macht der Drehtürpolitik in Washington». O'Connor fragte:
«Irgendwann müssen sich die Amerikaner die Frage stellen: Wird die Gesundheitspolitik für die Patienten geschrieben – oder für diejenigen, die sich den größten Einfluss leisten können?»
PhRMA reagierte bislang nicht auf eine Anfrage von The Defender um eine Stellungnahme.
Pharmalobby in EuropaUncut-News hat sich auch mit den Lobbybudgets der Pharmaindustrie in Europa befasst. Die Zahlen lassen sich laut dem Portal allerdings nicht direkt mit den USA vergleichen. So verwende die EU ein Transparenzregister, in dem Lobbyisten ihre Ausgaben innerhalb bestimmter Bandbreiten angeben würden. Zudem könnten laut LobbyControl und Corporate Europe Observatory Lücken und unzureichende Angaben dazu führen, dass die tatsächlichen Ausgaben höher liegen.
Laut dem EU-Lobbyreport 2024 gehörte der europäische Pharmaverband EFPIA mit rund 5,5 Millionen Euro jährlich bereits damals zu den großen Pharma-Lobbyisten in Brüssel. Was einzelne Pharmakonzerne betrifft, betrug beispielsweise das EU-Lobbybudget von Bayer im selben Bericht rund sieben Millionen Euro. Uncut-News weist allerdings darauf hin, dass dessen Geschäft weit über Pharma hinausgeht. Das Portal merkt an:
«Damit geht es nicht nur um Geld, sondern vor allem um Zugang: Gespräche mit EU-Kommissaren, Abgeordneten und Beamten, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben sowie die Mitarbeit an politischen und regulatorischen Debatten.»
Uncut-News beruft sich auch auf eine Analyse von LobbyControl und Corporate Europe Observatory vom Juni 2026. Demnach geben 173 Unternehmen und Wirtschaftsverbände mit mindestens einer Million Euro Lobbybudget im Jahr gemeinsam mehr als 382 Millionen Euro jährlich für EU-Lobbyarbeit aus – etwa 28 Millionen Euro mehr als im Vorjahr und fast 50 Prozent mehr als 2020.
Das Portal betont, dass diese 382 Millionen Euro nicht ausschließlich Ausgaben für die Pharmabranche betreffen. Sie würden jedoch das Umfeld zeigen, in dem auch Big Pharma in Brüssel operiere:
«Unternehmen und Wirtschaftsverbände investieren immer größere Summen, um ihre Interessen gegenüber den EU-Institutionen zu vertreten.»
Impfpflicht durch die Hintertür? Zürichs 50.000-Franken-Problem
Das Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF) legt in seiner neusten Medienmitteilung den Finger auf einen bemerkenswerten Fehler bei der Totalrevision des Zürcher Gesundheitsgesetzes: Ausgerechnet jene Strafbestimmung, die ein Impfobligatorium mit einer Buße von bis zu 50.000 Franken absichert, fehlte in den offiziellen Unterlagen der Vernehmlassung.
Das ist mehr als eine juristische Fussnote. Denn ein Impfobligatorium ohne Sanktion ist etwas anderes als eine Verpflichtung, deren Missachtung mit einer potenziell existenzbedrohenden Geldstrafe geahndet werden kann. Und genau diese entscheidende Information fehlte den Vernehmlassungsteilnehmern.
Das ABF hatte die Gesundheitsdirektion auf die Lücke aufmerksam gemacht. Konkret fehlte in der Darstellung des geltenden Rechts die Bestimmung, wonach ein vorsätzlicher Verstoß gegen ein angeordnetes Impfobligatorium mit einer Buße von bis zu 50.000 Franken geahndet werden kann.
Auch im Vorentwurf für das neue Gesundheitsgesetz wurde die entsprechende Strafbestimmung nicht ausgewiesen. Das ABF spricht deshalb von einem gravierenden Fehler mit demokratiepolitischen Konsequenzen.
Bemerkenswert ist: Die Gesundheitsdirektion bestreitet den Fehler nicht. Nach Angaben des ABF bestätigte ihr Generalsekretariat, dass die Bestimmung «fälschlicherweise» weder bei der Darstellung des bisherigen Rechts noch beim Vorentwurf aufgeführt worden sei.
Ob es sich tatsächlich um ein Versehen handelte oder wie es dazu kommen konnte, ist eine andere Frage. Der politische Punkt bleibt: Wer Bürger, Verbände und Parteien zu einer Vernehmlassung einlädt, muss ihnen die entscheidenden Informationen vorlegen. Die Dimension der möglichen Sanktion macht die Sache besonders brisant.
Eine Buße von 50.000 Franken ist für die meisten Menschen kein gewöhnliches Verwaltungsärgernis. Für eine junge Familie, eine selbstständig erwerbende Person oder jemanden mit bescheidenem Einkommen kann eine solche Sanktion erhebliche finanzielle Folgen haben.
Damit verschiebt sich auch die politische Bedeutung des Wortes «Obligatorium». Auf dem Papier besteht kein physischer Zwang zur Impfung. Wer sich jedoch einer vorgeschriebenen Impfung verweigert und dafür eine massive Geldstrafe riskiert, steht unter einem erheblichen staatlichen Druck. Genau deshalb spricht das ABF von einem faktischen beziehungsweise indirekten Impfzwang und fordert die Streichung der entsprechenden Strafbestimmung.
Die Zürcher Auseinandersetzung findet nicht im luftleeren Raum statt. Parallel dazu beschäftigt sich das Bundesparlament mit der Frage, wie weit Impfobligatorien überhaupt gehen dürfen.
Die zuständige ständerätliche Kommission hat im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes bereits wichtige Leitplanken beschlossen. Ein Impfobligatorium soll nach ihrem Willen nur angeordnet werden dürfen, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen oder ungeeignet sind. Zudem soll es zeitlich begrenzt sein, medizinische Ausnahmen vorsehen und ausdrücklich nicht mit physischem Zwang durchgesetzt werden dürfen.
Noch brisanter ist ein weiterer Entscheid der Kommission: Mit 8 zu 5 Stimmen will sie im Gesetz ausdrücklich festhalten, dass die Nichtbefolgung eines Impfobligatoriums keine strafrechtlichen Folgen haben soll – weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene. Damit wird ausgerechnet jene Frage zum Gegenstand der Bundesdebatte, die das ABF in Zürich aufwirft: Darf ein Impfobligatorium mit Sanktionen durchgesetzt werden?
Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die geltende Rechtslage. Nach Artikel 22 des Epidemiengesetzes können die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen Impfungen für bestimmte Personengruppen obligatorisch erklären. Voraussetzung ist eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit.
Der Bundesrat hält ausdrücklich fest, dass ein Impfobligatorium rechtlich von einem Impfzwang zu unterscheiden sei. Eine Impfung darf demnach nicht mit physischem Zwang durchgeführt werden. Gleichzeitig verteidigt der Bundesrat die Möglichkeit eines Obligatoriums als Instrument für besondere Ausnahmesituationen.
Genau diese Konstruktion steht nun politisch zur Diskussion. Denn zwischen «Niemand wird körperlich zur Impfung gezwungen» und «Wer sich weigert, wird mit einer hohen Geldstrafe belegt» liegt eine erhebliche Grauzone. Juristisch mögen die Instrumente unterschiedlich sein. Für die betroffene Person kann die angedrohte Sanktion dennoch einen enormen Entscheidungsdruck erzeugen.
Das macht die laufende Revision des Epidemiengesetzes für die Kantone besonders interessant. Der Bund will die Grenzen des Impfobligatoriums transparenter und verbindlicher im Gesetz festschreiben. Dazu gehören die Ultima-Ratio-Regel, die zeitliche Begrenzung, medizinische Ausnahmen und der Ausschluss physischen Zwangs. Hinzu kommt der Vorschlag, strafrechtliche Konsequenzen für die Nichtbefolgung auszuschließen.
Der Ständerat hat die Revision in der Herbstsession 2026 in Angriff genommen; die Detailberatung ist damit Teil eines laufenden parlamentarischen Verfahrens. Noch handelt es sich also nicht um geltendes neues Recht. Für Zürich könnte die Entwicklung trotzdem von Bedeutung sein. Denn wenn Bern die Regeln für Impfobligatorien und Sanktionen neu definiert, dann müssen sich die Kantone anpassen. Wie explosiv das Thema politisch werden kann, zeigte sich in St. Gallen. Dort sah ein Entwurf für ein neues Gesundheitsgesetz zunächst ein Impfobligatorium für bestimmte Gruppen vor. Bei Verstößen waren Bußen von bis zu 20.000 Franken vorgesehen.
Der Vorschlag löste erheblichen Widerstand aus. Laut SRF gingen rund 2500 Rückmeldungen zum Gesetzesentwurf ein. Regierungsrat Bruno Damann räumte ein, die heftigen Reaktionen unterschätzt zu haben.
Inzwischen hat die St. Galler Regierung auf die umstrittene Impfregelung verzichtet. Das Beispiel zeigt: Solche Bestimmungen sind politisch keineswegs in Stein gemeißelt.
Die Totalrevision des Zürcher Gesundheitsgesetzes bietet nun die Gelegenheit, die Frage grundsätzlich zu klären. Soll der Staat Impfungen unter bestimmten Voraussetzungen obligatorisch erklären können? Und wenn ja: Was darf er tun, wenn jemand diese Verpflichtung nicht erfüllt?
Die Antwort auf die erste Frage ist im geltenden Bundesrecht grundsätzlich gegeben. Die zweite wird derzeit neu verhandelt – und zwar nicht nur in Zürich, sondern auch in Bern. Für das ABF ist die Position klar: Impfobligatorien samt Strafandrohungen gehören abgeschafft. Die Organisation fordert deshalb eine Petition und weitere politische Aktionen.
Und während Zürich darüber streitet, zieht Bern bereits die nächste Schraube an: weniger Spielraum für Impfobligatorien, klare Grenzen – und nach dem Willen der zuständigen Kommission keine strafrechtlichen Folgen für deren Nichtbefolgung.
Die eigentliche Frage lautet damit nicht mehr nur, ob es Impfobligatorien geben darf. Sondern auch, wie viel staatlichen Druck eine solche Pflicht überhaupt entfalten darf.
Dass das keine theoretischen Überlegungen sind, beweist ein Fall im Kanton Baselland. Im Rahmen eines Scheidungs- und Sorgerechtsstreits hatte damals das Bundesgericht angeordnet, eine Masernimpfung wenn nötig per Zwang zu verabreichen. Die Polizei weigerte sich dann aber, diesen Zwang auszuüben – aus übergeordneten, rechtsstaatlichen Überlegungen. Die neuen Bestimmungen auf Bundesebene würden, falls sie Rechtskraft erlangen, hier Klarheit schaffen: Impfobligatorien sind innerhalb klarer Grenzen möglich, Zwang darf nicht angewendet werden und Sanktionen sind auch nicht möglich.
«Amann [un]framed» – Wenn ein Gespräch zum Verhör wird
Der Philosoph Arthur Schopenhauer galt schon zu Lebzeiten als eigenwilliger Denker. Einige seiner Schriften lagen bis zu seinem Tod in der Schublade und erschienen erst posthum, unter anderem ein Büchlein mit dem schillernden Titel «Die Kunst, Recht zu behalten». Dieser passt hervorragend, um die jüngste Folge des Podcasts «[un]framed» von Melanie Amann zu umschreiben.
Die ehemalige stellvertretende Chefredakteurin des Spiegel hatte kürzlich Jasmin Kosubek zu Gast, eine Journalisten-Kollegin aus den alternativen Medien. Schon nach wenigen Minuten wird jedoch klar, dass Amann sie nicht zu einem Gespräch eingeladen hat, sondern zum Verhör.
Allein die Kommentare unter dem YouTube-Video sprechen Bände: «Frau Amman stellt eine Frage, um selbst darauf eine Antwort zu geben. UNERTRÄGLICH», «Unframed????? das ist das Paradebeispiel von Framing», «Ein abstoßender Stil, ein Interview zu führen. Von oben herab, dauerhaft anklagend, only finger pointing».
Das sind nur wenige Beispiele, die den Tenor der meisten Kommentatoren wiedergeben. Wer sich das Podcast-Video anschaut, wird ihnen Recht geben. Von Anfang an herrscht eine beklemmende Stimmung, die vor allem auf Kosubek irritierend wirkt, so irritierend, dass sie immer mehr in die Defensive gerät.
Amann will gewinnen«Man erlebt zwei Menschen, die offensichtlich mit einer völlig verschiedenen Haltung und Erwartung in die Begegnung gegangen sind», schreibt die Journalistin Maike Gosch, die die Podcast-Folge für die NachDenkSeiten ausführlich analysiert hat: «Jasmin Kosubek geht als Gast offensichtlich mit der Erwartung eines offenen, reflektierten Austauschs in dieses Format.»
Amann hingegen sei offensichtlich mit nur einem einzigen Ziel in das Gespräch gegangen: «Sie will Kosubek demontieren.» In ihrem Beitrag verweist Gosch auf einen Aspekt, der wieder zu Schopenhauer führt:
«Melanie Amann ist ausgebildete Juristin und war dazu noch Gründungsvorstand der Berlin Debating Union und Präsidentin des Verbandes der Debattierclubs an Hochschulen. Das merkt man der ganzen Gesprächsführung an – wenn sie auch teilweise inhaltlich nicht sehr sauber argumentiert (…). Aber sie ist sehr erfahren darin, einen Wortwechsel zu gewinnen, den ‹Gegner› in die Ecke zu treiben, vermeintliche Widersprüche aufzudecken, Schwächen zu finden, und so weiter. Sie will gewinnen.»
Schopenhauers «Die Kunst, Recht zu behalten» gilt als Grundlagenbuch für Politiker, Juristen und alle, die in Debattierclubs ihre rhetorischen Fähigkeiten trainieren. Es enthält 38 Kunstgriffe, die bei Rededuellen angewendet werden, um – wie Amann – zu gewinnen. Es geht eben, auch bei objektivem Unrecht, Recht zu behalten, ob mit rechten oder unrechten Mitteln. «Wer diskutiert, kämpft in der Regel nicht für die Wahrheit, sondern für seinen Satz», heißt es in der Vorbemerkung zum Buch.
Russische Propaganda – eine verhasste KategorieWie man sich das in der Praxis antrainieren kann, thematisiert der französische Film «Die brillante Mademoiselle Neïla». Die titelgebende Figur lernt dort Schopenhauers Kunstgriffe von ihrem Juraprofessor Pierre Mazard, der sie auf den jährlichen Rhetorikwettbewerb vorbereitet. «Scheiß auf die Wahrheit», fasst dieser die zentrale These zusammen. Schließlich gehe es nur darum, in einer Debatte als Sieger hervorzugehen.
Ein beliebter Kunstgriff ist heutzutage Nr. 32. Schopenhauer umschreibt ihn so:
«Eine uns entgegengesetzte Behauptung des Gegners können wir auf eine kurze Weise dadurch beseitigen oder wenigstens verdächtig machen, dass wir sie unter eine verhasste Kategorie bringen, wenn sie auch nur durch eine Ähnlichkeit oder sonst lose mit ihr zusammenhängt.»
Die verhasste Kategorie in Amanns Verhör ist die «russische Propaganda». Immer und immer wieder fragt sie Kosubek nach ihrer Arbeit bei RT Deutsch, die von 2014 bis 2022 dauerte. Amann fragt sie ständig nach alten Beiträgen, zitiert Überschriften, will von ihr wissen, was sie beim Vorstellungsgespräch gesagt, was sie gefragt hatte.
Wie eine Staatsanwältin ist sie gut vorbereitet, auf ihrem Tisch liegen Dutzende Blätter, etliche Notizen. Kosubek hat nichts außer ihren Erinnerungen, die nach zwölf Jahren jedoch stark verblasst sind. Sie hatte aber auch nicht gedacht, dass sie sich wie für einen Gerichtstermin vorbereiten musste.
Völkerrechtskonform oder völkerrechtswidrig?Das wird ihr schließlich zum Verhängnis. Amann ist nämlich nicht nur verbissen, sondern auch überheblich. Dass Kosubek nichts zu Ereignissen vor vielen, vielen Jahren sagen kann, quittiert sie immer wieder mit böswilligen Kommentaren. Wäre sie selbst derart gelöchert worden, mit Fragen zu ihren alten Artikeln etwa, könnte sie ohne ihre Notizen vermutlich auch nicht viel machen.
Alles, was Kosubek sagt, wird dann so umgelenkt, dass es am Ende in der Kategorie der russischen Propaganda landet. Amann kämpft also mit ungleichen Waffen – oder, um Schopenhauers Vokabular zu gebrauchen – mit unrechten Mitteln, auch dann, als sie Kunstgriff Nr. 12 anwendet:
«Ist die Rede über einen allgemeinen Begriff, der keinen eigenen Namen hat, sondern tropisch durch ein Gleichnis bezeichnet werden muß; so müssen wir das Gleichnis so wählen, daß es unserer Behauptung günstig ist.»
Schopenhauer gibt dazu ein paar Beispiele:
«Ein Redner verrät oft schon zum voraus seine Absicht durch die Namen, die er den Sachen gibt. Der Eine sagt ‹die Geistlichkeit› – der Andere ‹die Pfaffen›.»
Was Schopenhauer hier als Kniff erläutert, heißt auf Neudeutsch «Framing». Amann wendet ihn dann an, als beide auf die Beteiligung Russlands am Syrien-Krieg zu sprechen kommen. Während Kosubek sie als «völkerrechtskonform» bezeichnet, behauptet Amann vehement, dass sie «völkerrechtswidrig» war, obwohl dies nicht der Rechtslage entspricht. Denn Syrien hatte damals als souveräner Staat Russland um Hilfe im Krieg gebeten.
Amanns List fängt bereits bei der Bezeichnung ihres Formats an, mit der sie ihre Gäste aufs Glatteis lockt. Wer sie aber kennt, müsste wissen, wie sie arbeitet. Nicht zufällig ist sie in Sachen Unbeliebtheit der Friedrich Merz des deutschen Journalismus.
Daher ist es richtig, was Kolja Barghoorn in seinem Reaction-Video zu Amanns Folge mit Kosubek sagt: Entweder man nehme die Einladung nicht an oder bereite sich gründlich vor, weil von vornherein klar sei, was einen in einer solchen Sendung erwarte. Für die zweite Variante hatte Schopenhauer seine Schrift auch verfasst: «Man muss die Kunstgriffe kennen, um ihnen zu begegnen», schreibt er, «ja oft selbst welche brauchen, um den Gegner mit gleichen Waffen zu schlagen.»
US-Lebensmittelindustrie wehrt sich gegen «MAHA» – mithilfe von Social-Media-Influencern
Laut The Guardian finanzieren einige der größten US-Lebensmittel- und Agrarkonzerne eine Kampagne, bei der Social-Media-Influencer dafür bezahlt werden, gegen bestimmte Aspekte der «Make America Healthy Again»-Agenda (MAHA) von Robert F. Kennedy Jr. vorzugehen.
Nach seiner Ernennung zum Gesundheitsminister hatte Kennedy Jr. die MAHA-Bewegung gestartet, um chronische Krankheiten in den USA zu bekämpfen. Seiner Ansicht nach werden diese vor allem durch verarbeitete Lebensmittel, Farbstoffe, den Kontakt mit bestimmten Chemikalien und schlechte landwirtschaftliche Praktiken sowie durch den übermäßigen Einsatz von gefährlichen Impfstoffen verursacht. The Guardian schreibt:
«Die ‹MAHA›-Bewegung verbindet seit langem bestehende Mainstream-Bedenken hinsichtlich der Lebensmittel- und Agrarsicherheit mit Verschwörungstheorien zu den unterschiedlichsten Themen – von der Medizin bis hin zur Milch.»
Dass bestimmte Themen der MAHA-Bewegung bei vielen erwachsenen US-Bürgern Anklang finden, gefällt den Großkonzernen jedenfalls nicht. Bei einer Umfrage im Mai 2026 gaben vier von zehn Befragten an, die MAHA-Bewegung zu unterstützen. Zudem ist eine Mehrheit der Öffentlichkeit der Meinung, dass die Regulierung von Pestiziden in der Landwirtschaft (64 %) sowie von chemischen Lebensmittelzusatzstoffen (75 %) unzureichend sei.
Deshalb haben die Konzerne die Initiative «Center for Food Integrity» (CFI) ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine von der Industrie finanzierte gemeinnützige Organisation, die die öffentliche Stimmungslage zu zentralen Themen der «MAHA»-Bewegung beobachtet. Das Projekt trägt den Namen «GAHA» (Growing a Healthier America).
Wie The Guardian mitteilt, verfolgt diese koordinierte Aktion die «MAHA»-Bewegung genau und sucht nach Möglichkeiten, auf Kennedys Behauptungen zu reagieren, ohne die Anhänger der Bewegung zu verprellen. Der Fokus liegt dabei auf mehreren Schlüsselbereichen: Pflanzenöle, Pestizide, Maissirup mit hohem Fruktosegehalt, regenerative Landwirtschaft, ökologischer Landbau, Rohmilch und Milchprodukte sowie die Agrarindustrie («Big Ag»).
Teil der Kampagne ist der Einsatz von Social-Media-Influencern mit großer Online-Reichweite. Diese sollen das Vertrauen in die Industriezweige wiederherstellen, die von der «MAHA»-Bewegung ins Visier genommen wurden. Die «GAHA»-Influencer-Kampagne startete offiziell Ende letzten Jahres.
Im Februar erstellte das «Center for Food Integrity» einen Bericht, der Dutzende gesponserter Beiträge zu zentralen «GAHA»-Themen auf Plattformen wie Blogs, Facebook, TikTok und Instagram auflistete. Bislang haben sich mindestens sechs Influencer der «GAHA»-Kampagne angeschlossen und erreichen damit ein Gesamtpublikum von mehr als 2,6 Millionen Zuschauern.
Laut The Guardian wollen die an der bezahlten Kampagne beteiligten Influencer damit der «Desinformation durch MAHA-Anhänger entgegenwirken». Einige der bezahlten Beiträge beinhalteten Gespräche mit Landwirten über Pestizide oder regenerative Landwirtschaft – eine Methode zur Wiederherstellung der Bodengesundheit – oder erklärten, was Pflanzenöle eigentlich sind, um Behauptungen zu entkräften, sie würden eine Vielzahl von Gesundheitsproblemen verursachen.
In einem Schulungsvideo vom Juli 2025, das The Guardian erwähnt, erläuterte die Organisation zum Beispiel, ihr Ziel sei die Schaffung einer «Echokammer» innerhalb der Verbände der Lebensmittel- und Agrarindustrie, um diese hinter «derselben Kernbotschaft» zu vereinen. Kelly Leighton, die Geschäftsführerin des Zentrums, erklärte in dem Video:
«Ohne diese koordinierte Reaktion droht die Desinformation [von MAHA], das Vertrauen der Verbraucher zu untergraben, neue Regulierungen zu befeuern und das Vertrauen in die Landwirtschaft als Ganzes zu schwächen.»
Sozialistische Internationale suspendiert CHP und nimmt Yeni Parti auf
Die Sozialistische Internationale hat die Mitgliedschaft der Republikanischen Volkspartei (CHP) suspendiert und die von Özgür Özel gegründete Yeni Parti (Neue Partei) als Vollmitglied aufgenommen. Auf der aktuellen Mitgliederübersicht des internationalen Zusammenschlusses sozialdemokratischer und sozialistischer Parteien ist die CHP nicht mehr aufgeführt. An ihrer Stelle wird die Neue Partei als Vollmitglied aus der Türkei geführt. Die DEM-Partei besitzt weiterhin konsultativen Status.
Die Entscheidung beendet die seit 1978 bestehende Vollmitgliedschaft der CHP. Nach Informationen des Nachrichtenmediums Medyascope wurde die Suspendierung vom Ethikkomitee der Sozialistischen Internationale beschlossen. Eine gesonderte öffentliche Erklärung des Verbands liegt bislang nicht vor.
Hintergrund ist der seit Monaten andauernde Konflikt um die Führung der größten türkischen Oppositionspartei. Ein Gericht hatte im Mai den CHP-Parteitag von 2023 für nichtig erklärt, auf dem Özgür Özel den langjährigen Vorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu abgelöst hatte. Die gewählte Parteiführung wurde abgesetzt und Kılıçdaroğlu wieder ins Amt gebracht.
Die Sozialistische Internationale reagierte damals scharf. Sie bezeichnete die gerichtliche Annullierung von Özels Wahl als „eindeutigen und rechtswidrigen Akt“ und den Versuch, ihn durch die frühere Parteiführung zu ersetzen, als „inakzeptablen Schlag gegen das demokratische System der Türkei“. Wenige Tage später erklärte sie, Özel und die gewählte CHP-Führung weiterhin anzuerkennen, und forderte Kılıçdaroğlu zur Einberufung eines außerordentlichen Parteitags auf.
Özel verließ schließlich im Juli gemeinsam mit zahlreichen Abgeordneten die CHP und gründete die Yeni Parti. Die Sozialistische Internationale hielt auch danach an ihm fest und kündigte an, die Zusammenarbeit mit Özel in seiner neuen Partei fortzusetzen. Mit der Aufnahme der Yeni Parti als Vollmitglied erhält diese politische Positionierung nun auch eine organisatorische Konsequenz.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52409 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-46419 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51748
Iran richtet 30-jährige Mahrokh Mirzaei hin
In Iran ist die 30-jährige Mahrokh (Roghayeh) Mirzaei hingerichtet worden. Wie der Frauenausschuss des Nationalen Widerstandsrats Iran (NCRI) am Donnerstag berichtete, wurde das Todesurteil am 28. September im Gefängnis von Isfahan vollstreckt.
Mirzaei lebte in Isfahan und war vier Jahre zuvor wegen der Tötung ihres Ehemanns festgenommen und anschließend zum Tod verurteilt worden. Nach Angaben des NCRI-Frauenausschusses war ihre vierjährige Ehe von anhaltenden Konflikten und Spannungen geprägt, die ihre psychische Verfassung zunehmend belastet hätten. Nähere Angaben zu den Umständen der Tat und des Gerichtsverfahrens enthält der Bericht nicht.
Mit Mirzaeis Hinrichtung steigt die Zahl der seit Beginn dieses Jahres in iranischen Gefängnissen hingerichteten Frauen nach Zählung der Organisation auf mindestens 28.
Frauen besonders von Todesstrafe betroffen
Der NCRI-Frauenausschuss dokumentiert seit Jahren Hinrichtungen von Frauen in Iran. Nach Aufzeichnungen des Gremiums wurden seit 2007 mindestens 356 Frauen exekutiert. Die Organisation verweist dabei auf die besondere Situation von Frauen, die wegen der Tötung ihres Ehemanns oder anderer Familienangehöriger zum Tod verurteilt werden. Unter den Hingerichteten befänden sich Frauen, die zuvor häuslicher Gewalt ausgesetzt gewesen seien. Diskriminierende Familiengesetze und mangelnder Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt verschärften ihre Situation. In einigen dokumentierten Fällen hätten Frauen in Notwehr gehandelt. Seit dem Amtsantritt von Präsident Massud Peseschkian wurden nach Angaben des NCRI insgesamt 4.110 Gefangene hingerichtet, darunter 116 Frauen.
Hinrichtungszahlen massiv gestiegen
Die Zahl der Todesurteile und Hinrichtungen im Iran ist zuletzt massiv gestiegen. Der NCRI dokumentierte für 2025 mindestens 2.201 Hinrichtungen – mehr als doppelt so viele wie die von der Organisation für 2024 erfassten 1.006 Fälle. Amnesty International dokumentierte für 2025 mindestens 2.159 Hinrichtungen in Iran. Damit entfiel ein erheblicher Teil der weltweit registrierten Vollstreckungen von Todesurteilen auf die Islamische Republik. Der NCRI-Frauenausschuss fordert die Vereinten Nationen, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie Menschenrechtsorganisationen auf, wirksame Schritte gegen die Hinrichtungswelle in Iran einzuleiten.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52336 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52934 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/-52920
Şengal empfängt 25 Opfer des Genozids
Die sterblichen Überreste von 25 Ezid:innen, die beim Genozid der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) am 3. August 2014 ermordet wurden, sind nach Şengal zurückgebracht und ihren Familien übergeben worden. Hunderte Menschen empfingen die Toten am Genozid-Mahnmal im Dorf Solê. Anschließend wurden sie auf Friedhöfen in Şengal beigesetzt.
Es handelt sich um die neunte Gruppe identifizierter Opfer, deren sterbliche Überreste an ihre Familien zurückgegeben wurden. Sie waren seit 2019 aus Massengräbern exhumiert und nach ihrer Identifizierung in der Rechtsmedizin in Bagdad aufbewahrt worden. Vor zwei Tagen wurden die 25 Toten von Bagdad zunächst nach Mûsil (Mosul) gebracht. Von dort setzte sich der Konvoi am Donnerstagmorgen in Richtung Şengal in Bewegung.
Menschen empfangen die Toten in Solê
Am Genozid-Mahnmal in Solê versammelten sich zahlreiche Menschen zum Empfang. An der Zeremonie nahmen neben den Familien der Ermordeten auch Vertreter:innen politischer und gesellschaftlicher Organisationen sowie militärischer Strukturen teil.
Nach einer Schweigeminute wurden die religiösen Riten der ezidischen Gemeinschaft vollzogen. Begleitet von Def und Şibêb wurden die Namen der 25 Ermordeten einzeln verlesen und ihre sterblichen Überreste den jeweiligen Familien übergeben.
Die meisten der identifizierten Opfer stammten aus Koço, einem der Orte, an denen der IS im August 2014 Massaker an der ezidischen Bevölkerung verübte. Nach der Übergabe brachten die Familien ihre Angehörigen zu den jeweiligen Friedhöfen und setzten sie dort bei.
Die heute bestatteten Opfer des Genozids
321 Opfer inzwischen nach Şengal zurückgebracht
Die systematische Öffnung der Massengräber des Genozids begann am 15. März 2019 in Koço. In Şengal wurden bislang insgesamt 96 Massengräber sowie zahlreiche Einzelgräber registriert. Mit den heute übergebenen 25 Toten sind inzwischen die sterblichen Überreste von 321 identifizierten Opfern nach Şengal zurückgebracht und ihren Familien übergeben worden. Der Prozess ist damit noch lange nicht abgeschlossen. Mehr als 500 weitere geborgene sterbliche Überreste befinden sich weiterhin in Bagdad. Ihre Familien warten darauf, dass die Identifizierungsverfahren abgeschlossen werden und auch ihre Angehörigen nach Şengal zurückkehren können.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/25-ezidische-is-opfer-werden-nach-Sengal-uberfuhrt-52933 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52882 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52812
“Man kann sie halbieren“ 2.0: Wüst will AfD-Wahlerfolge “umkehren”
Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst, der in den vergangenen Wochen immer wieder als Kanzler in Wartestellung genannt wurde, bereiste kürzlich die Türkei und traf sich dort mit Staatspräsident Rayyip Erdoğan. Eigentlich müsste man sich mit seinem Besuch nicht weiter befassen, wenn Wüst nicht gegenüber der Zeitung „Hürriyet“ Bemerkenswertes gesagt hätte. Er zeigt sich dort nämlich sicher, […]
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Rente im Oktober 2026: 5 neue Änderungen sollten Rentner kennen
Die IKK classic hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,4 auf 3,85 Prozent erhöht. Bei Rentnern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung mit zwei Monaten Verzögerung aus. Deshalb fällt der Zahlbetrag der Oktoberrente niedriger aus.
Den Zusatzbeitrag aus der gesetzlichen Rente tragen Rentner und Rentenversicherung jeweils zur Hälfte. Die Erhöhung um 0,45 Prozentpunkte belastet Sie deshalb mit zusätzlichen 0,225 Prozent Ihrer Bruttorente.
Bei 2.000 Euro Bruttorente bedeutet das: Monatlich werden 4,50 Euro mehr Krankenversicherungsbeitrag einbehalten. Die Bruttorente bleibt gleich, aber auf Ihrem Konto kommen 4,50 Euro weniger an. Bei unveränderten Werten wären das über zwölf Monate 54 Euro.
Diese konkrete Erhöhung betrifft Versicherte der IKK classic. Sie lässt sich nicht auf sämtliche Rentner übertragen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Beitrag dazu, warum die ausgezahlte Rente im Oktober bei vielen Betroffenen sinkt.
2. Auszahlung: Die nachschüssige Oktoberrente kommt am 30. OktoberFreitag, der 30. Oktober 2026, ist der Auszahlungstermin für die nachschüssige Oktoberrente. Der 31. Oktober fällt auf einen Samstag. Deshalb erfolgt die Zahlung am letzten Bankarbeitstag davor.
Bei vorschüssiger Zahlung liegt der Termin früher: Die Rente für Oktober wird bereits am Mittwoch, dem 30. September 2026, ausgezahlt. Am 30. Oktober erhalten diese Rentner schon ihre Novemberrente.
Zahlungsweise Auszahlung der Rente für Oktober 2026 Nachschüssig: Zahlung am Ende des Rentenmonats Freitag, 30. Oktober 2026 Vorschüssig: Zahlung vor Beginn des Rentenmonats Mittwoch, 30. September 2026Renten mit einem Beginn ab April 2004 werden grundsätzlich nachschüssig gezahlt. Für ältere Renten gilt grundsätzlich die Vorauszahlung; bei unmittelbar anschließenden Folgerenten können Besonderheiten bestehen. Die weiteren Termine finden Sie in unserer Übersicht zur Rentenauszahlung 2026.
Für pflichtversicherte Rentner der IKK classic bedeutet das: Erhalten Sie Ihre Rente vorschüssig, macht sich der höhere Beitrag bereits bei der Überweisung am 30. September bemerkbar. Diese Zahlung gehört zum Rentenmonat Oktober.
3. Rentenstart im Oktober: Diese Altersgrenzen sind wichtigAuch im Oktober erreichen Versicherte die Altersgrenze für ihre jeweilige Rentenart. Entscheidend sind Ihr Geburtsdatum, die anrechenbaren Versicherungszeiten und gegebenenfalls eine anerkannte Schwerbehinderung. Die folgenden Werte gelten für die genannten Jahrgänge.
Rentenart und Jahrgang Altersgrenze und Voraussetzungen Regelaltersrente, Jahrgang 1960 66 Jahre und vier Monate; grundsätzlich mindestens fünf Jahre Wartezeit. Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Jahrgang 1962 64 Jahre und acht Monate; 45 Jahre anrechenbare Zeiten, ohne Abschlag. Altersrente für langjährig Versicherte, Jahrgang 1963 Frühestens mit 63 Jahren und 35 Jahren Wartezeit; beim Beginn mit 63 beträgt der dauerhafte Abschlag 13,8 Prozent. Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Jahrgang 1964 Frühestens mit 62 Jahren und 35 Jahren Wartezeit; anerkannter GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn. Beim frühestmöglichen Beginn beträgt der dauerhafte Abschlag 10,8 Prozent. 13,8 Prozent Abschlag gelten nicht für jeden JahrgangWer 1963 geboren wurde und die Altersrente für langjährig Versicherte genau mit 63 beginnt, zieht sie um 46 Monate vor. Bei 0,3 Prozent Abschlag pro Monat ergeben sich 13,8 Prozent. Diese Kürzung bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Bei einem späteren Rentenbeginn fällt der Abschlag geringer aus.
Die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren folgt anderen Regeln. Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Diese Rentenart lässt sich nicht gegen Abschläge noch früher beziehen. Außerdem zählt nicht jede Zeit für die erforderlichen 45 Jahre.
Das kann besonders bei Arbeitslosigkeit vor dem Rentenbeginn entscheidend werden.
Schwerbehinderung allein reicht nicht für die vorgezogene AltersrenteFür die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie zusätzlich zur Altersgrenze eine Wartezeit von 35 Jahren. Bei Rentenbeginn muss eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Eine Gleichstellung bei einem niedrigeren GdB genügt dafür nicht.
Für den Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze dieser Rentenart bei 65 Jahren. Wer bereits mit 62 beginnt, nimmt sie drei Jahre früher in Anspruch und erhält deshalb einen Abschlag von 10,8 Prozent. Warum die Versicherungszeiten dabei entscheidend sind, erläutert unser Beitrag zur Schwerbehindertenrente und der Wartezeit von 35 Jahren.
4. Renten- und Pflegereform: Eine Forderung ändert Ihren Anspruch noch nichtDie Debatte über Rente und Pflege geht weiter. Aus Empfehlungen folgt derzeit noch keine Änderung Ihres Rentenanspruchs.
Das Bundesgesundheitsministerium dokumentiert zum Pflegeneuordnungsgesetz ein Gesetzgebungsverfahren. Ein Entwurf allein verändert heute weder Ihren Pflegegrad noch die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Für Ihre Planung zählt, welche Regelung beschlossen und verkündet wurde, wann sie in Kraft tritt und ob Übergangsregeln gelten. Gerade bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sollten Sie bestehende Ansprüche und Reformvorschläge trennen.
5. Rentenbeginn im Januar 2027: Im Oktober den Antrag angehenWenn Sie zum 1. Januar 2027 in Altersrente gehen möchten, sollten Sie sich im Oktober um Ihren Antrag kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, ihn ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. So bleibt Zeit, fehlende Angaben nachzureichen und offene Fragen zu klären. Diese drei Monate sind eine Empfehlung für die Vorbereitung und Bearbeitung, keine allgemeine gesetzliche Ausschlussfrist.
Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist und die Wartezeit für Ihre gewünschte Rentenart erfüllt wird. Bei einer vorgezogenen Altersrente sollten Sie den dauerhaften Abschlag berechnen lassen.
Welche Folgen ein verspäteter Antrag haben kann, lesen Sie im Beitrag zu den Fristen beim Rentenantrag.
FAQ: Häufige Fragen zur Rente im Oktober 2026 Bekommen im Oktober alle Rentner weniger Geld?Nein. Die beschriebene Beitragserhöhung betrifft Versicherte der IKK classic. Bei pflichtversicherten Rentnern sinkt dadurch der Zahlbetrag ihrer gesetzlichen Rente. Die Bruttorente wird durch die Beitragserhöhung nicht gekürzt.
Warum ist der höhere Beitrag schon Ende September auf dem Konto erkennbar?Wer seine Rente im Voraus erhält, bekommt die Oktoberrente bereits am 30. September. Deshalb enthält diese Überweisung schon den höheren Krankenversicherungsabzug für Oktober.
Kann ich mit 35 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen?Für den hier behandelten Jahrgang 1963 ist das bei der Altersrente für langjährig Versicherte nicht möglich. Beim Beginn mit 63 beträgt der Abschlag 13,8 Prozent. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre anrechenbare Zeiten und die dafür geltende Altersgrenze voraus.
QuellenBundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz – Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Deutsche Rentenversicherung: Alterssicherungskommission: Einordnung der Reformvorschläge.
Deutsche Rentenversicherung: Auszahlungstermine der Rente 2026.
Deutsche Rentenversicherung: Neue Krankenkassenbeiträge wirken ab März – Erläuterung der zweimonatigen Verzögerung.
Deutsche Rentenversicherung: Wie beantrage ich meine Rente?
Gesetze im Internet: § 235 SGB VI – Regelaltersrente; § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte; § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
IKK classic: Beitragssätze und Rechengrößen 2026, Stand 1. August 2026.
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Eigenbedarf: BGH hebt Räumungsurteil gegen ältere Mieterin auf
Wer für später einen Umzug ins betreute Wohnen plant, verliert dadurch nicht den Schutz vor einem gesundheitlich gefährlichen Wohnungswechsel. Das zeigt ein Beschluss des Bundesgerichtshofs:
Das Landgericht durfte den Härteeinwand einer älteren Mieterin nicht mit dem Hinweis abweisen, sie wolle ohnehin in zwei bis vier Jahren umziehen. Es hätte die drohenden Folgen medizinisch begutachten lassen müssen.
Eigenbedarf für die Enkelin: Mieterin wehrt sich gegen RäumungDie 1938 geborene Frau wohnte seit 1993 in einer rund 100 Quadratmeter großen Wohnung in Kempten. Ihre Vermieter waren ihr Sohn und ihre Schwiegertochter. Diese kündigten im Dezember 2021 wegen Eigenbedarfs: Ihre Tochter benötige die Wohnung für sich, ihren Ehemann und die beiden minderjährigen Kinder.
Die Mieterin widersprach der Kündigung und berief sich auf ihre gesundheitliche Situation. Mehrere ärztliche und fachärztliche Atteste sollten ihren Härteeinwand belegen.
Das Amtsgericht verurteilte sie dennoch zur Räumung; auch vor dem Landgericht blieb sie zunächst erfolglos.
Das Gericht machte die Zukunftsplanung zum GegenargumentDas Landgericht hielt die Angaben der Frau für widersprüchlich. Einerseits berufe sie sich darauf, aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen zu können. Andererseits plane sie, in zwei bis vier Jahren ins betreute Wohnen zu wechseln. Sie wolle deshalb vermeiden, innerhalb weniger Jahre zweimal umzuziehen.
Aus diesem späteren Vorhaben leitete das Gericht eine entsprechende Umzugsfähigkeit ab. Eine medizinische Begutachtung hielt es deshalb nicht für erforderlich. Genau dieses Vorgehen beanstandete der BGH mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 – VIII ZR 17/25.
Ein späterer Umzug beantwortet nicht die aktuelle GesundheitsfrageEin Zukunftsplan ersetzt keine medizinische Einschätzung dazu, welche Folgen ein erzwungener Wohnungswechsel gegenwärtig hätte. Wer eine betreute Wohnform für spätere Jahre in Betracht zieht, erklärt damit nicht, dass jeder frühere Umzug gesundheitlich zumutbar wäre.
Zeitpunkt, Gesundheitszustand und konkrete Bedingungen des Wohnungswechsels müssen in die Prüfung einfließen.
Der BGH stellte außerdem klar: Selbst wenn Angaben einer Prozesspartei widersprüchlich erscheinen, darf ein Gericht deshalb nicht die Beweisaufnahme überspringen. Solche Widersprüche rechtfertigen keine vorweggenommene Entscheidung darüber, was ein Gutachten ergeben würde.
Auch eine drohende Verschlechterung kann vor dem Auszug schützenFür einen Härtegrund nach § 574 BGB müssen Sie nicht zwingend nachweisen, dass ein Umzug medizinisch vollständig unmöglich ist. Auch die ernsthafte Gefahr, dass sich eine schwere Erkrankung durch den Wohnungswechsel erheblich verschlechtert, kann einen Härtegrund bilden.
Ebenso können eine Erkrankung und weitere belastende Umstände zusammen entscheidend sein.
Das Gericht muss die konkreten Belastungen feststellen und anschließend gegen die berechtigten Interessen des Vermieters abwägen. Entscheidend ist nicht in erster Linie, sondern es kommt auf die voraussichtlichen Folgen an.
Die Atteste enthielten konkrete Hinweise auf GesundheitsgefahrenIm Kemptener Verfahren hatte die Mieterin eine depressive Erkrankung vorgetragen. Ein hausärztliches Attest beschrieb zunehmende Depressionen seit dem Tod ihres Ehemanns. Eine Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie berichtete über einen sehr schlechten und labilen psychischen Zustand sowie eine Verschlechterung des körperlichen Befindens durch eine Herzerkrankung.
Die Fachärztin hielt einen Umzug in nächster Zeit für unzumutbar. Nach Auffassung des BGH hatte die Frau die möglichen gesundheitlichen Nachteile ausreichend konkret dargelegt. Das Landgericht durfte diese Angaben nicht ohne die erforderliche medizinische Sachkunde beiseiteschieben.
Was ein medizinisches Gutachten klären mussDas Gutachten soll die Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf den Alltag erfassen. Es muss außerdem klären, welche zusätzlichen Beschwerden ein erzwungener Wohnungswechsel auslösen könnte, wie schwer diese voraussichtlich wären und mit welcher Wahrscheinlichkeit sie eintreten würden. Auch der Verlust der vertrauten Umgebung gehört zur Prüfung.
Ein ausführliches fachärztliches Attest kann ausreichen, um Ihren Vortrag zu untermauern und die gerichtliche Aufklärung erforderlich zu machen.
BGH verlangt neue PrüfungDer BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück. Damit muss das Landgericht erneut prüfen, ob und gegebenenfalls wie lange das Mietverhältnis fortzusetzen ist. Die Eigenbedarfskündigung selbst erklärte der BGH nicht für unwirksam.
Auch die Interessen der Vermieter bleiben erheblich: Ihre Tochter lebte mit ihrer Familie übergangsweise auf rund 40 Quadratmetern. Der BGH hielt dennoch für möglich, dass eine ordnungsgemäße medizinische Aufklärung und anschließende Abwägung zu einem anderen Ergebnis führen.
Der Beschluss belegt deshalb einen Erfolg gegen die unzureichende Prüfung, aber keinen abschließend gewonnenen Anspruch auf Verbleib in der Wohnung.
So begründen Sie einen gesundheitlichen HärteeinwandWenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten und ein Umzug Ihre Gesundheit gefährden könnte, sollten Sie die konkreten Risiken frühzeitig mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen. Hilfreich sind Unterlagen, die neben der Erkrankung auch deren Verlauf, die aktuellen Einschränkungen und die erwarteten Folgen des Wohnungsverlusts beschreiben.
Planen Sie später betreutes Wohnen, erläutern Sie auch den vorgesehenen Zeitraum und die Bedingungen dieses Plans. Für Ihren Härteeinwand kommt es darauf an, welche Belastungen der jetzt verlangte Auszug mit sich bringt.
Widerspruch rechtzeitig erklärenFür den Härtewiderspruch gilt nach § 574b BGB grundsätzlich eine Frist von spätestens zwei Monaten vor der vorgesehenen Beendigung des Mietverhältnisses. Nach geltendem Recht genügt Textform, etwa eine E-Mail; sichern Sie den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs.
Liegt bereits eine Räumungsklage vor, sollten Sie neben den gesundheitlichen Nachweisen auch die gerichtlichen Fristen mit einem Mieterverein oder einer mietrechtlichen Vertretung klären.
FAQ: Eigenbedarf und gesundheitliche Härte Verliere ich meinen Härteeinwand, wenn ich später ins betreute Wohnen möchte?Nein. Ein solcher Plan belegt für sich genommen nicht, dass ein aktuell erzwungener Umzug gesundheitlich zumutbar ist. Das Gericht muss die konkreten Risiken prüfen.
Genügt ein ärztliches Attest, damit ich bleiben darf?Ein aussagekräftiges Attest kann die medizinische Begutachtung erforderlich machen. Ob Sie bleiben dürfen, hängt von den festgestellten Gesundheitsgefahren und der Abwägung mit den Vermieterinteressen ab.
Hat die Mieterin vor dem BGH endgültig gewonnen?Nein. Der BGH beanstandete die fehlende Begutachtung und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Ob und wie lange das Mietverhältnis fortzusetzen ist, blieb offen.
QuellenBundesgerichtshof: Beschluss vom 28.10.2025 – VIII ZR 17/25, Volltext bei anwalt24
Gesetze im Internet: § 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
Gesetze im Internet: § 574a BGB – Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
Gesetze im Internet: § 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs
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Meeting of Valdai Discussion Club
Vladimir Putin addressed the plenary session of the 23rd annual meeting of the Valdai Discussion Club. This year’s theme is “Responsibility for the Future: Limits of the Possible, or Limitless Possibilities?”
On Israeli campuses, Palestinian students are guilty until proven innocent
A new report exposes disciplinary apartheid in Israeli academia: Arab students suspended for social media posts, while calls to annihilate Gaza go unpunished.
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Schwerbehinderung: Auch diese Gelder stehen in 2026 noch zu
Abhängig von Pflegebedarf, Einkommen und persönlichen Voraussetzungen können Menschen mit Schwerbehinderung auch 2026 laufende Zahlungen, Zuschüsse und steuerliche Entlastungen erhalten. Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Leistung ausgezahlt wird, bestimmte Kosten erstattet oder lediglich die Steuerlast senkt. Wer diese Unterschiede kennt, kann Ansprüche gezielt prüfen und vermeidet falsche Erwartungen an vermeintliche Tausende-Euro-Prämien.
Der Ausweis ist keine automatische ZahlungszusageAls schwerbehindert gelten grundsätzlich Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Welche Hilfen tatsächlich infrage kommen, hängt jedoch von den Voraussetzungen der jeweiligen Leistung ab.
Für Pflegegeld braucht es beispielsweise einen anerkannten Pflegegrad und eine gesicherte häusliche Versorgung. Ein hoher Grad der Behinderung ersetzt diese Prüfung ebenso wenig, wie er automatisch einen Mehrbedarf beim Sozialamt auslöst.
Bis zu 990 Euro Pflegegeld im MonatWer mindestens Pflegegrad 2 hat und seine häusliche Pflege selbst sicherstellt, etwa durch Angehörige, kann Pflegegeld erhalten. Es beträgt 2026 monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Das Geld geht an die pflegebedürftige Person und soll die selbst organisierte Versorgung ermöglichen. Werden zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen genutzt, kann eine Kombination infrage kommen, bei der das Pflegegeld anteilig geringer ausfällt.
Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit sind deshalb getrennt zu betrachten. Auch Menschen ohne Schwerbehindertenausweis können Pflegegeld bekommen, während ein Ausweis allein keinen Anspruch darauf begründet.
131 Euro für Entlastung: Hilfe ja, freie Auszahlung neinBereits ab Pflegegrad 1 stehen bei häuslicher Pflege bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich zur Verfügung. Bei ganzjährigem Anspruch sind das bis zu 1.572 Euro für erstattungsfähige Unterstützung.
Mit dem Betrag lässt sich beispielsweise Hilfe im Haushalt durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot finanzieren. Er wird jedoch nicht wie Pflegegeld zur freien Verwendung überwiesen, sondern dient der Erstattung bestimmter nachgewiesener Kosten.
Vor der Beauftragung sollte deshalb geklärt werden, ob das Angebot abrechnungsfähig ist. Gegen-Hartz erläutert die Voraussetzungen im Beitrag zum Entlastungsbetrag 2026 und zu typischen Fehlern bei der Abrechnung.
Weitere Pflegeleistungen können hohe Ausgaben abfedernFür Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Wer beide Leistungsarten nutzt, greift auf denselben Topf zu und erhält den Höchstbetrag nicht zweimal.
Das Budget ist an entsprechende Pflegekosten gebunden. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gelten besondere Begrenzungen, weshalb sich der verfügbare Betrag nicht pauschal mit der tatsächlich erstattungsfähigen Summe gleichsetzen lässt.
Auch eine notwendige Anpassung der Wohnung kann bezuschusst werden: Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme übernehmen. Voraussetzung ist beispielsweise, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.
Ein pflegegerechter Badumbau oder eine Türverbreiterung kann darunterfallen. Die Finanzierung sollte vor Beginn mit der Pflegekasse geklärt werden, damit Betroffene wissen, welchen Eigenanteil sie tragen müssen.
Beim Sozialamt können 95,71 Euro monatlich hinzukommenWer Leistungen nach dem SGB XII erhält, die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist und das Merkzeichen G nachweist, kann einen Mehrbedarf erhalten. Dieser beträgt grundsätzlich 17 Prozent der persönlichen Regelbedarfsstufe, soweit im Einzelfall kein abweichender Bedarf besteht.
Für Alleinstehende mit einem Regelbedarf von 563 Euro ergibt das 95,71 Euro im Monat. Über zwölf Monate erhöht dieser Mehrbedarf den anerkannten Bedarf um 1.148,52 Euro.
Ein GdB von 50 oder auch 100 genügt dafür allein nicht. Entscheidend sind die zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere das Merkzeichen G und das Alter beziehungsweise die volle Erwerbsminderung.
Beim Jobcenter gelten andere VoraussetzungenFür erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderung sieht § 21 Absatz 4 SGB II unter bestimmten Voraussetzungen einen Mehrbedarf von 35 Prozent vor. Dafür müssen bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, geeignete Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes oder die gesetzlich erfassten Eingliederungshilfen tatsächlich erbracht werden.
Bei einem Regelbedarf von 563 Euro sind das 197,05 Euro monatlich. Auch dieser Zuschlag ist keine allgemeine Zahlung für alle Menschen mit Schwerbehindertenausweis.
Bis zu 7.400 Euro Pauschbetrag sind keine 7.400 Euro AuszahlungDer Behinderten-Pauschbetrag beträgt bei GdB 50 jährlich 1.140 Euro und steigt bis auf 2.840 Euro bei GdB 100. Für Menschen, die im steuerrechtlichen Sinne hilflos, blind oder taubblind sind, beträgt er 7.400 Euro.
Diese Beträge mindern das zu versteuernde Einkommen, sie werden nicht in dieser Höhe ausgezahlt. Wer ohnehin keine Einkommensteuer schuldet, erhält dadurch regelmäßig auch keine zusätzliche finanzielle Entlastung.
Der Unterschied ist erheblich: Ein Pauschbetrag von 1.140 Euro kann bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent überschlägig rund 342 Euro Einkommensteuer sparen. Die tatsächliche Ersparnis hängt von der individuellen Steuerberechnung ab.
Die einzelnen Stufen und Hinweise zur Geltendmachung erklärt Gegen-Hartz im Beitrag zu den Behinderten-Pauschbeträgen 2026.
Wichtige Beträge 2026 im ÜberblickDie folgende Tabelle zeigt ausgewählte Leistungen und Entlastungen. Die Beträge lassen sich nicht einfach addieren, weil unterschiedliche Voraussetzungen und Verwendungszwecke gelten.
Ausgewählte Leistungen und Entlastungen bei Schwerbehinderung im Jahr 2026 Leistung Betrag 2026 Voraussetzung oder Einschränkung Pflegegeld 347 bis 990 Euro monatlich Pflegegrad 2 bis 5 und selbst sichergestellte häusliche Pflege; bei Kombination mit Sachleistungen anteilig Entlastungsbetrag Bis zu 131 Euro monatlich Pflegegrad 1 bis 5, häusliche Pflege und erstattungsfähige Leistungen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Zusammen bis zu 3.539 Euro jährlich Pflegegrad 2 bis 5; Kostenübernahme nach den jeweiligen Regeln Wohnumfeldverbesserung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Pflegegrad 1 bis 5 und eine förderfähige Anpassung Mehrbedarf nach § 30 Absatz 1 SGB XII Grundsätzlich 17 Prozent; bei 563 Euro Regelbedarf 95,71 Euro monatlich Leistungsberechtigung, Merkzeichen G und Altersgrenze oder volle Erwerbsminderung Mehrbedarf nach § 21 Absatz 4 SGB II 35 Prozent; bei 563 Euro Regelbedarf 197,05 Euro monatlich Erwerbsfähigkeit und bestimmte tatsächlich erbrachte Teilhabeleistungen Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 50 1.140 bis 2.840 Euro jährlich; in besonderen Fällen 7.400 Euro Steuerlicher Abzug, keine entsprechende AuszahlungGrundlagen sind die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026, die Mehrbedarfsregelungen in § 30 SGB XII und § 21 SGB II sowie § 33b Einkommensteuergesetz.
Das Persönliche Budget ist kein pauschaler ZuschussWer behinderungsbedingt Unterstützung benötigt, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen Teilhabeleistungen als Persönliches Budget erhalten. Damit lassen sich bewilligte Hilfen selbst organisieren und bezahlen.
Eine bundesweit feste Monatssumme gibt es dafür nicht, denn die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Bedarf. Das Persönliche Budget verändert die Form einer Leistung und schafft keinen zusätzlichen Geldanspruch neben derselben bereits finanzierten Hilfe.
Weitere Informationen zur Bewilligung und Verwendung bietet das Bundesarbeitsministerium in seinen Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget.
Beispiel aus der Praxis: Was tatsächlich auf dem Konto ankommtEin fiktives Beispiel: Eine alleinlebende 69-Jährige erhält Grundsicherung im Alter, hat einen GdB von 80 und das Merkzeichen G. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro ist unter den genannten Voraussetzungen zusätzlich ein Mehrbedarf von 95,71 Euro monatlich anzuerkennen.
Außerdem hat sie Pflegegrad 2 und wird zu Hause von ihrer Tochter versorgt, weshalb sie bei erfüllten Voraussetzungen 347 Euro Pflegegeld erhält. Nutzt sie eine anerkannte Haushaltshilfe, können zusätzlich bis zu 131 Euro monatlich über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Die 131 Euro sind dabei kein frei verfügbares zusätzliches Haushaltseinkommen. Und der steuerliche Pauschbetrag von 2.120 Euro für ihren GdB 80 bringt ihr keine Ersparnis, wenn sie keine Einkommensteuer schuldet.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Auch diese Gelder stehen in 2026 noch zu erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Mütterrente 3: So viel mehr Rente gibt es pro Kind – auch für Väter
Wer ein vor 1992 geborenes Kind erzogen hat, kann durch die Mütterrente III künftig mehr gesetzliche Rente erhalten. Nach dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert entspricht die Verbesserung bei vollständigem Anspruch 21,26 Euro brutto im Monat pro Kind.
Die gesetzliche Verbesserung gilt ab Januar 2027, das Geld wird allerdings erst 2028 ausgezahlt. Auch Väter können profitieren, sofern ihnen die entsprechenden Erziehungszeiten zustehen.
Sechs Monate mehr Anerkennung für dieselbe ErziehungsarbeitBisher können für vor 1992 geborene Kinder bis zu zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt werden, für ab 1992 geborene Kinder dagegen bis zu drei Jahre. Mit der bereits beschlossenen Mütterrente III wird dieser Unterschied beseitigt.
Für ältere Kinder kommen bis zu sechs Monate hinzu, was einem zusätzlichen halben Rentenpunkt entspricht. Die Reform korrigiert damit eine Ungleichbehandlung, die sich allein aus dem Geburtsjahr des Kindes ergibt.
Eine eigene Rentenart entsteht dadurch nicht: Die sogenannte Mütterrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rente. Wer noch keine Rente bezieht, erhält deshalb keine sofortige monatliche Überweisung, sondern eine Verbesserung seiner späteren Rentenansprüche.
So viel mehr Rente bringen ein, zwei oder mehrere KinderEin Rentenpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 monatlich 42,52 Euro wert. Ein halber zusätzlicher Punkt ergibt somit 21,26 Euro brutto.
Die Tabelle zeigt eine Modellrechnung für eine Altersrente und einen vollständigen zusätzlichen halben Rentenpunkt je Kind. Verwendet wird der aktuelle Rentenwert, nicht ein bereits feststehender Auszahlungsbetrag für 2028.
Kinder mit Geburt vor 1992 Zusätzliche Rentenpunkte insgesamt Monatliches Plus brutto nach aktuellem Rentenwert 1 Kind 0,5 21,26 Euro 2 Kinder 1,0 42,52 Euro 3 Kinder 1,5 63,78 Euro 4 Kinder 2,0 85,04 Euro 5 Kinder 2,5 106,30 EuroBei einem Kind steigt der rechnerische Rentenanteil für die Erziehungszeit damit von 106,30 Euro für zweieinhalb Punkte auf 127,56 Euro für drei Punkte. Die 127,56 Euro sind also der gesamte Rentenanteil aus drei Punkten und nicht die zusätzliche Erhöhung.
Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, bringt die Mütterrente III keine weiteren sechs Monate. Bei Familien mit unterschiedlichen Geburtsjahrgängen zählt für das zusätzliche Plus nur die Zahl der vor 1992 geborenen Kinder.
Anspruch ab 2027 – auf dem Konto erst 2028Die Verbesserung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, die technische Umsetzung durch die Rentenversicherung folgt erst 2028. Das Bundesarbeitsministerium nennt für bereits laufende Renten Januar 2028 als Zeitpunkt der rückwirkenden Auszahlung für 2027.
Wer schon das gesamte Jahr 2027 eine entsprechende Rente erhält, bekommt die Verbesserung für dieses Jahr nachgezahlt. Beginnt die Rente erst im Laufe des Jahres 2027, entsteht der zusätzliche Zahlungsanspruch erst ab diesem Rentenbeginn.
Bei unverändertem Rentenwert wären das für zwölf Monate 255,12 Euro brutto je Kind. Der tatsächliche Betrag kann durch die Rentenanpassung zum Juli 2027 höher ausfallen, deren Höhe Ende September 2026 noch nicht feststeht.
Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur Nachzahlung der Mütterrente III. Für Betroffene mit knappem Budget bleibt trotz Nachzahlung das Problem, dass die zusätzliche Rente 2027 noch nicht für laufende Ausgaben verfügbar ist.
Auch Väter können die Mütterrente erhaltenDer Name ist missverständlich: Kindererziehungszeiten stehen nicht ausschließlich Frauen zu. Hat ein Vater das Kind überwiegend erzogen, können die Zeiten ihm zugeordnet werden und seine Rente erhöhen.
Bei gemeinsamer Erziehung ohne überwiegenden Anteil des Vaters werden die Zeiten grundsätzlich der Mutter angerechnet, sofern keine wirksame gemeinsame Erklärung zugunsten des Vaters vorliegt. Dieselben Erziehungsmonate werden nicht beiden Eltern gleichzeitig gutgeschrieben.
Eine solche Erklärung wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate zurück. Eltern können deshalb heute nicht einfach Jahrzehnte zurückliegende Zeiten frei zwischen ihren Rentenkonten verschieben.
Davon zu unterscheiden ist die nachträgliche Anerkennung einer tatsächlich überwiegenden Erziehung durch den Vater, die anhand der damaligen Verhältnisse geprüft werden kann. Mehr zur Zuordnung erklärt unser Beitrag darüber, wie Väter von der Mütterrente profitieren.
Meist kein neuer Antrag – das Rentenkonto muss trotzdem stimmenBei bereits laufenden Renten soll die Mütterrente III grundsätzlich automatisch berechnet und ausgezahlt werden. Auch wer noch nicht in Rente ist, aber die Kindererziehungszeiten bereits feststellen ließ, braucht für die zusätzliche Anerkennung normalerweise keinen gesonderten Antrag.
Fehlen Kinder oder Erziehungszeiten im Versicherungsverlauf, sollte die Zuordnung rechtzeitig mit der Rentenversicherung geklärt werden. Die automatische Umsetzung einer Reform ersetzt keine Prüfung, ob die persönlichen Daten vollständig sind.
21,26 Euro brutto sind nicht 21,26 Euro mehr zum AusgebenDie genannten Beträge sind Bruttowerte. Bei gesetzlich pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern fallen auf die höhere Rente grundsätzlich auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Zusätzlich kann sich die Einkommensteuer verändern, abhängig von Rentenbeginn, Freibeträgen und den gesamten steuerpflichtigen Einkünften. Ein für alle Eltern gleicher Nettobetrag lässt sich deshalb nicht seriös nennen.
Bei Grundsicherung kann die Entlastung verpuffenBesonders ernüchternd kann die Verbesserung für Menschen sein, die ergänzend Grundsicherung im Alter beziehen. Wird die zusätzliche Nettorente vollständig als Einkommen berücksichtigt, sinkt die Grundsicherung entsprechend und das verfügbare Geld steigt nicht.
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt, kann jedoch einen Freibetrag auf seine gesetzliche Rente erhalten. Ob dadurch auch vom zusätzlichen Rentenbetrag etwas übrig bleibt, hängt unter anderem davon ab, ob die Obergrenze des Freibetrags bereits erreicht ist.
Wie diese Berechnung funktioniert, erläutert unser Beitrag zum Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung. Auch beim Wohngeld kann die höhere Rente den Leistungsanspruch beeinflussen.
Die bessere Anerkennung von Erziehungsarbeit ist ein berechtigter Schritt. Als pauschales Versprechen von mehr Geld für alle Eltern taugt die Reform trotzdem nicht, wenn ausgerechnet Menschen mit besonders niedrigen Renten kaum etwas davon behalten.
Beispiel aus der Praxis: Ein Vater bekommt für zwei Kinder mehr RenteEin Rentner hat seine beiden 1984 und 1988 geborenen Kinder überwiegend erzogen, die entsprechenden Zeiten sind bereits seinem Rentenkonto zugeordnet. Er bezieht das gesamte Jahr 2027 eine Altersrente und erfüllt für beide Kinder die Voraussetzungen für den vollständigen zusätzlichen halben Rentenpunkt.
Nach dem aktuellen Rentenwert erhöht sich seine Rente dadurch rechnerisch um insgesamt 42,52 Euro brutto monatlich. Ausgezahlt wird die Verbesserung erst 2028 mit der Nachzahlung für 2027; wie viel netto bleibt, hängt unter anderem von seinen Versicherungsbeiträgen und möglichen Steuern ab.
Sechs Fragen und Antworten zur Mütterrente III Wie viel mehr Rente gibt es pro Kind?Bei vollständigem Anspruch kommt ein halber Rentenpunkt hinzu, der nach dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert 21,26 Euro brutto monatlich entspricht. Spätere Rentenanpassungen können diesen Betrag erhöhen.
Für welche Kinder gilt die Verbesserung?Die zusätzlichen sechs Monate betreffen Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Für später geborene Kinder sind bereits bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit vorgesehen.
Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?Die Auszahlung beginnt 2028, obwohl die Verbesserung bereits ab Januar 2027 gilt. Wer 2027 schon eine entsprechende Rente bezieht, erhält die zustehenden Beträge rückwirkend.
Können Mutter und Vater für dasselbe Kind beide den vollen Zuschlag erhalten?Nein, dieselben Erziehungszeiten werden nicht doppelt angerechnet. Väter können profitieren, wenn ihnen die betreffenden Zeiten zugeordnet sind.
Muss ich einen besonderen Antrag auf Mütterrente III stellen?In den üblichen Fällen mit bereits erfassten Kindererziehungszeiten erfolgt die Berücksichtigung automatisch. Fehlende oder falsch zugeordnete Zeiten sollten jedoch mit der Rentenversicherung geklärt werden.
Bleibt das Rentenplus bei Grundsicherung vollständig erhalten?Nein, die höhere Rente kann zu einer niedrigeren Grundsicherung führen. Ein Rentenfreibetrag kann die Anrechnung begrenzen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und noch Spielraum bis zur Obergrenze besteht.
Stand: 30. September 2026. Fachliche Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung zur Mütterrente III, Rentenwert ab Juli 2026, Bundesarbeitsministerium zur Rentenreform, Erziehungszeiten für Väter, Rentenabzüge und Steuern sowie § 82a SGB XII.
Der Beitrag Mütterrente 3: So viel mehr Rente gibt es pro Kind – auch für Väter erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.