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Assange Returns To Public Commentary, And Other Notes

Caitlin Johnstone - 19. September 2026 - 4:42

Video reading by Tim Foley:

Julian Assange is officially back on Twitter, restoring to the world an important voice we were robbed of by the US empire’s years-long campaign to silence the WikiLeaks founder via lifelong imprisonment for forbidden acts of journalism.

Not everyone will remember it but there was a time when this was almost impossible to imagine. It seemed almost certain that this man was going to die in Belmarsh Prison or spend his remaining years in some hellhole in America. 

Now whenever my nephew catches me or my husband expressing pessimism about something working out, he tells us “Hey. Assange is free now.” It’s become our family code for “Anything’s possible. Don’t give up hope.”

We should really try to appreciate this. Never let hope die. A better world is possible. Anything can be.

I'm back. https://t.co/2e58azeJkt

— Julian Assange (@JulianAssange) September 17, 2026

In other news, it’s good to see the world rejecting Ed Sheeran’s policy of feigned neutrality on the Gaza issue. “I don’t pick sides” is a fallacy when there’s a massive power imbalance and a clear aggressor, especially when your own country is partially responsible for what’s happening. If your husband is abusing your child and you do nothing, you’re not a neutral party in that scenario, and when your kid grows up you’ll probably be blamed just as much as the father. 

A modern military force hammering a giant concentration camp full of colonized people using high-tech weapons of mass murder with the help of your tax dollars is not a “war” that you get to be “neutral” towards. It’s a genocide, and you’re either for it or against it. There is no comfortable third option where you get to avoid picking a side and also avoid looking like an asshole.

One of the most idiotic talking points you’ll see these days is that it’s bad to criticize Israel without also criticizing Hamas. It’s like, what do you mean? You’re saying I can’t criticize a nuclear-armed high-tech military committing war crimes with the backing of my own country and its allies unless I also criticize a tiny group of besieged militants? You’re telling me I can’t say anything about the abuses of an apartheid state whose supporters are relentlessly assaulting my right to free speech and eroding civil liberties throughout the western world, unless I in the same breath also criticize a few thousand Palestinian resistance fighters who have done me no wrong? What the hell are you even talking about?

No I’m just going to criticize Israel, thank you very much. I am going to criticize the state whose genocidal atrocities are supported by the power structure under which I live and pay taxes, whose support network is systematically demolishing the rights of me and my countrymen. If you don’t like it, go fuck yourself.

If you want to enrage an Israel apologist, tell them you won't listen to the mountains upon mountains of verbiage they throw at you explaining why it's actually fine to drop bombs on buildings full of children. pic.twitter.com/61JI50IozZ

— Caitlin Johnstone (@caitoz) September 15, 2026

I have a few more thoughts for today.

Firstly, I love it when I see Israel apologists whining about people responding to their screeds with “I ain’t reading all that. Free Palestine.” All hasbarists have is endless mountains of verbiage explaining why it’s fine and normal to drop military explosives on buildings full of children, so it enrages them when someone takes away their only weapon. 

They don’t have truth and morality on their side, so all they have is words, words, words, words, words. Take that away from them and they’ve got nothing, and they know it.

Imagine if you will a world where every human rights group on earth is lying about one specific country. pic.twitter.com/QAQL24e6Dh

— Caitlin Johnstone (@caitoz) September 16, 2026

And finally, new rule: if you deny that Israel is guilty of genocide in Gaza, then the onus is on you to provide a convincing explanation for why every human rights group on earth (including the Israeli ones) agrees it’s a genocide.

If you hold that there’s an antisemitic conspiracy between all human rights groups, then the burden of proof is on you to show that conspiracy taking place.

If you hold that there’s been an Islamist conspiracy to infiltrate all human rights groups, then you need to provide proof of that conspiracy.

If you hold that there is no conspiracy and it’s just a coincidence that all human rights groups happen to think Israel is committing human rights abuses, then you need to provide a convincing argument why every institution of human rights experts coincidentally came to the same conclusion and are still incorrect.

You can’t just say “I disagree with their findings” or “That one group made an argument I find weak” or “It’s not a genocide because blah blah blah”. You need to address the unanimous consensus, because that’s part of the debate now.

Even flat earthers and climate deniers who claim all the experts are wrong at least try to provide arguments for why there’s a secret conspiracy to amplify faulty conclusions in the scientific community, but deniers of the Gaza genocide somehow seem to think they don’t need to address their dissent with the overwhelming consensus of experts in the relevant field.

You don’t get to do that, guys. That’s not a thing. If you’re claiming the experts are lying about one specific country, then you need to provide a detailed and believable explanation for why that might be.

I’ve yet to encounter a single genocide denier who can do this, online or otherwise. Not one.

P.S. Claiming you can’t accuse Israel of genocide until the ICJ rules it a genocide is exactly the same as claiming you can’t say Charlie Kirk was murdered until his killer has been officially convicted of murder.

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Feature image by Kacy Bao / WikiPortraits, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=166320976

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Himmel über Europa – Bilder sagen mehr als tausend Worte (Teil 3)

Transition News - 19. September 2026 - 0:10

Vor drei Wochen habe ich meine Fotoserie «Himmel über Europa – Bilder sagen mehr als tausend Worte» gestartet, um aufzuzeigen, dass über unseren Köpfen mysteriöse Dinge passieren, über die unsere Regierungen uns nicht informieren. Leser aus unterschiedlichen europäischen Ländern haben mir viele Fotos und Videos zugeschickt, die sie mit Wetter- und Klimamanipulationen in Verbindung bringen. Alle sind dankbar, dass ich dieses brisante Thema aufgegriffen habe, denn das, was sie am Himmel beobachten, macht ihnen Angst, sie fühlen sich schutzlos und ohnmächtig.

Die bisher bei mir eingegangenen Fotos legen eines nahe: Es kann sich nicht um vereinzelte nationale Operationen handeln, vielmehr macht es den Eindruck, als hätten unsere Regierungen ein europaweites Programm gestartet. Denn die seltsamen Phänomene am Himmel manifestieren sich in diversen Ländern auf dieselbe Art und Weise.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Ursula von der Leyens EU-Kommission für die Jahre 2021 bis 2027 insgesamt 95 Milliarden Euro Steuergelder für das Geoengineering-Projekt «Horizon Europe» zur Verfügung gestellt hat. Die Mitgliedsländer haben dabei kein Veto-Recht, was durch eine parlamentarische Anfrage in Deutschland bestätigt wurde. Für die Jahre 2028 bis 2034 sollen weitere 175 Milliarden Euro fließen – ohne dass die Bürger wüssten, was genau damit gemacht wird.

Nicht alle Menschen sind sich bewusst, dass an unserem Himmel nichts mehr stimmt. Obwohl man sich eigentlich nur an die Himmel seiner Kindheit erinnern müsste, um zu verstehen, dass über unseren Köpfen etwas sehr Beunruhigendes vor sich geht. Nach meinem ersten Teil, in dem ich nicht nur Fotos von ungewöhnlichen «Kondensstreifen» veröffentlichte, sondern auch Bilder von sehr extremen Wolken, die meines Erachten infolge der Wetter- und Klimamanipulationen entstehen, wiesen einige Leser zum Beispiel darauf hin, dass es schon immer höchst eigenartige Wolkenformationen gegeben habe.

Deshalb habe ich im zweiten Teil meiner Serie nur Fotos von höchst unnatürlichen «Kondensstreifen» präsentiert, sozusagen um das Auge der Zweifler zu schulen. Man könnte diese Fotoserie als eine Art Geoengineering-Einführungskurs bezeichnen. In meiner Wahlheimat Spanien werden solche Wetter- und Klimamanipulationen übrigens vom Militär ausgeführt, und ich gehe davon aus, dass das auch in anderen europäischen Ländern der Fall ist.

Die Operationen laufen so ab: Die Flugzeuge ziehen kilometerweite «Kondensstreifen» hinter sich her, gerne erzeugen sie Kreuze und geometrische Formen, die oft in Form von Gittern sichtbar werden. Die Streifen lösen sich nicht auf, wie das in der Regel bei «normalen» Kondensstreifen der Fall ist. Stattdessen breiten sie sich aus, und wenn die Substanzen mit der Luft reagieren, fasern diese Streifen aus.

In der Folge verschmieren die sich ausbreitenden Streifen den ganzen Himmel und im Laufe der Zeit entwickeln sich seltsame Wolkengebilde. Auch die Sonne wirkt verschleiert. In der letzten Zeit werden auch immer häufiger elektromagnetische Wellen in den Wolkengebilden sichtbar, die manche Beobachter mit dem Einsatz von HAARP (High-Frequency Active Auroral Research Program) in Verbindung bringen. Auf vielen Fotos, die mir unsere Leser zuschickten, vereinen sich etliche dieser Phänomene auf einem Bild. Mein Tipp: Zoomen Sie die Fotos heran, dann ist es leichter zu erkennen.

Ein gutes Beispiel dafür, wie diese Operationen ablaufen, zeigen folgende Aufnahmen, die eine Leserin aus Cazis im Schweizer Graubünden im Mai 2025 immer vom gleichen Standort aus gemacht hat, in einem Zeitraum von zwei Stunden. Auf dem vierten und fünften Bild sind auch diese elektromagnetischen Wellen sichtbar, die immer häufiger in den Wolkengebilden auftauchen.









Hier noch ein Beispiel, wie sich die Chemtrails, die unsere Leser eindeutig mit Wetter- und Klimamanipulationen in Verbindung bringen, entwickeln. Das erste Foto wurde am 31. Dezember 2023 um 17:49 Uhr in der Gemeinde Alajeró auf der Kanareninsel La Gomera aufgenommen, das zweite um 18:27 Uhr. Unsere Leserin schrieb: «Das Flugzeug flog direkt über mich rüber, in nur 40 Minuten hat sich der Streifen unglaublich ausgeweitet und den Himmel verschmiert.»


Foto: La Gomera, 17:49 Uhr


Foto: La Gomera, 18:27 Uhr

Auch das folgende Foto, das am 21. Dezember 2025 in Schaffhausen gemacht wurde, zeigt ein interessantes Detail. An einem Himmel, der durch Chemtrails bereits stark verschmiert ist, fliegt ein Flugzeug, das einen ganz normalen Kondensstreifen hinter sich herzieht, der sich nicht ausbreitet, sondern auflöst.


Flugzeug mit normalem Kondensstreifen, in der Mitte sichtbar

Chemtrails, bei denen die Piloten Kreise an den Himmel zeichnen, sind an unserem Himmel offensichtlich auch im Trend. Das erste Foto dieser Art erreichte mich gleich nach Beginn meiner Initiative, es kam von einer Leserin aus Bremen. In diesem Moment dachte ich noch, dass der Pilot vielleicht eine Freudenrunde gedreht hätte, doch weit gefehlt: Im Laufe der Wochen gesellten sich weitere runde «Kondensstreifen» zum ersten, aus unterschiedlichen Orten in Deutschland, aus der Schweiz und von Mallorca/Spanien. Einige unserer Leser fragten: «Was ist das?»


Bremen, 25. Februar 2021


Kirchheim am Neckar, Juni 2026


Esslingen, 18. Juni 2026


Stuttgart, 18. Juni 2026. Übrigens am gleichen Tag gemacht wie das Foto aus Esslingen (s. oben), allerdings von einem anderen Leser.


St. Gallen, Schweiz, 26. Februar 2026


Zürcher Oberland, Schweiz


Romoos, Kanton Luzern, Juni/Juli 2026


Region Linthebene, Schweiz


Playa Palmira, Paguera, Mallorca, April 2026

Geoengineering und das Narrativ vom menschengemachten Klimawandel

Mit den zunehmenden Wetter- und Klimamanipulationen hat sich der Journalist Tom-Oliver Regenauer schon 2023 beschäftigt. In seinem Artikel «Wetter als Waffe» gibt er seinen Lesern einen Überblick zu Geschichte und Status quo in puncto Geoengineering. Für ihn handelt es sich um ein hochrelevantes Thema, das öffentlich diskutiert werden sollte. Denn seit über 70 Jahren versuchen Menschen, sich das Wetter untertan zu machen, es zu kontrollieren und als geostrategische Waffe zu missbrauchen.

Auch Hopf & Kettner beschäftigten sich kürzlich mit dem Geoengineering und bezeichneten diese Machenschaften «als die größte Vertuschung unserer Zeit». In diesem Fall setzten sie sich mit den Erkenntnissen des Geoengineering-Aktivisten Dane Wigington auseinander, der diese erschreckenden Phänomene am Himmel seit über anderthalb Jahrzehnten dokumentiert: großflächige Wettermanipulation durch militärische und staatliche Akteure. Sein Dokumentarfilm «The Dimming» wurde über 26 Millionen Mal angesehen. Wigington behauptet nicht einfach – er liefert Labortests, Satellitenbilder, Regierungsdokumente und Aussagen vor staatlichen Kommissionen.

Unser Leser Reinhold Harder hat zum offiziellen Klima-Hype recherchiert und mir einen interessanten eigenen Beitrag mit dem Titel «Die Sonne wandelt das Klima, nicht das CO2» zugeschickt. Darin geht er zwangsläufig auch auf die geheimen Wetter- und Klimamanipulationen ein, über die wir nicht informiert werden. Denn letztendlich kann man nicht über den von ultrareichen «Philanthropen», dubiosen Weltorganisationen und Regierungen angeheizten Klima-Hype sprechen, ohne diese mysteriösen Geoengineering-Operationen in Betracht zu ziehen.

Harder hängte auch einen Beitrag von Prof. Paul Reiter vom Institut Pasteur in Paris an, in dem dieser die Klima-Propaganda unter die Lupe nimmt. Reiter konstatiert, dass der Global-Warming-Alarm im Gewand der Wissenschaft daherkomme, dass es sich allerdings nicht um Wissenschaft handele, sondern um pure Propaganda. Diese Gehirnwäsche wird – wie immer – mithilfe der Leitmedien unter die Leute gebracht.

Harder, der über 25.000 Fotos von Wetter- und Klimamanipulationen verfügt, merkte an, dass viele Menschen seinen Ausführungen gewöhnlich keinen Glauben schenken würden, deshalb verlinkte er zwei Vorträge von Prof. Philipp Zeller von der Universität Bern (hier und hier).

Unserer Leserinnen und Leser sind übrigens der Meinung, dass wir ein Recht auf einen «unzerstörten Himmel» haben und dass es den Eindruck erwecke, als wollten die Verantwortlichen ein Gewächshaus aus unserer Erde machen. Eine Leserin schrieb:

«Ich beobachte das schon seit Jahren. Es macht mich traurig und ich fühle mich total hilflos. Es wird bewusst verschleiert, wer dafür zuständig ist, damit man sich nicht dagegen aussprechen oder gar wehren kann. Die Verantwortlichen gehören meines Erachtens ins Gefängnis! Die Welt gehört uns allen – und wenn das Klima bzw. Wetter bewusst beeinflusst bzw. manipuliert wird, geht das uns alle an und setzt das Einverständnis aller Nationen voraus. Dies ist nicht der Fall!!»

Das war es für heute, liebe Leserinnen und Leser, ich hoffe, ich konnte zu Ihrem Erkenntnisgewinn beitragen. Und meine Fragen an alle Zweifler: Finden Sie, dass diese «Kondensstreifen» und Wolkenformationen normal aussehen? Möchten Sie nicht wissen, was mit diesen Operationen bezweckt wird – und wer sie in Auftrag gibt? Würden Sie es nicht für angemessen halten, dass uns unsere Regierungen transparente Erklärungen zu diesen geheimen Aktivitäten am Himmel liefern – vor allem angesichts all der Lügen, die sie und andere Akteure uns während der «Pandemie» aufgetischt haben?

Schreiben Sie mir, liebe Leserinnen und Leser – und schicken Sie mir gerne weiteres Foto- und Videomaterial. Und bitte haben Sie etwas Geduld, wenn Ihre Fotos nicht sofort erscheinen, denn mein Archiv wächst und wächst und wächst.

Die Fotos sollten eine Auflösung von 72 dpi haben, bei einer maximalen Höhe und Breite von 40 cm. Wenn Sie mir die Fotos schon in der richtigen Größe schicken, helfen Sie mir. Denn momentan verbringe ich viele freie Stunden damit, das gesamte Material zu archivieren. Bitte senden Sie Ihre Bilder und Videos an meine Redaktionsadresse: ws@corona-transition.org. Sollte diese aus irgendeinem Grund nicht funktionieren, was leider schon einmal passiert ist, können Sie alternativ diese Redaktionsadresse benutzen: info@transition-news.org

Weitere informationen zum Thema finden Sie in meinen vorherigen Beiträgen (hier, hier und hier).

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Von der Leyen will die EU «kriegstüchtig» machen

Transition News - 19. September 2026 - 0:07

In ihrer Rede zur Lage der Union hat die EU-Chefin diese Woche auch ihre Prioritäten für die Verteidigungspolitik erläutert – und dabei die Kernpunkte der europäischen Sicherheitsstrategie vorgestellt, die gemeinsam mit der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas ausgearbeitet wurden, die in der Vergangenheit schon klargestellt hat, dass sie Russland auf jeden Fall besiegen will. Von der Leyen lamentierte:

«Wir verfügen bereits über viele Instrumente. Und wir verstärken unsere Zusammenarbeit mit der NATO. Doch unsere Doktrin, unsere Institutionen und unsere Entscheidungsfindung haben mit der neuen Realität nicht Schritt gehalten.»

Zu ihren Vorschlägen gehört ein «Sicherheits-Notfallprotokoll», das sie als «Europas eigenen Artikel 4» bezeichnete und das auf einem «Handbuch für den Umgang mit hybriden Bedrohungen» basiert. Von der Leyen findet, dass die EU dringend einen Konsens darüber benötige, «wie auf bestimmte Vorfälle zu reagieren ist – auf solche, die zwar unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs liegen, aber unsere nationale Sicherheit eindeutig gefährden».

Ähnlich wie bei Artikel 4 des NATO-Vertrags würde dieses neue Protokoll – sofern es von einem Mitgliedstaat ausgelöst wird – ein Treffen der 27 Mitgliedstaaten einberufen, «um eine europäische Reaktion zu koordinieren, eine weitere Eskalation zu verhindern und die Auswirkungen abzumildern».

Ein weiterer zentraler Vorschlag in von der Leyens Sicherheitsstrategie ist die Schaffung eines Europäischen Sicherheitsrates. Diesbezüglich teilte sie mit:

«Wir diskutieren schon lange über ein Format auf Ebene der Staats- und Regierungschefs, das sich auf die Sicherheit unseres Kontinents konzentriert und Partner wie Kanada, die Ukraine, das Vereinigte Königreich, Norwegen und andere einbezieht. Angesichts der Art und des Ausmaßes der bestehenden Risiken ist dies nun noch dringlicher. Deshalb werden wir unsere Ideen vorstellen, wie ein Europäischer Sicherheitsrat Wirklichkeit werden kann. Die Dringlichkeit ist offensichtlich.»

Laut dem EU-affinen Portal Euractiv ist diese Idee keineswegs neu. Sie wurde erstmals 2017 zwischen dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron und der damaligen deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel erörtert. Ein solches Gremium könnte zehn bis zwölf wichtige sowie rotierende EU-Staaten – darunter das jeweilige Land mit der Ratspräsidentschaft – sowie die Präsidenten der EU-Kommission und des Europäischen Rates zusammenbringen. Bei Fragen zur umfassenderen europäischen Sicherheit wäre zudem das Vereinigte Königreich einzubeziehen.

Ziel des Gremiums wäre es, Entscheidungen zu den drängendsten Fragen der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu koordinieren und rasch vorzubereiten. Es bleibe abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten – von denen 23 auch NATO-Verbündete sind – sowohl das Notfallprotokoll als auch die Initiativen für einen Sicherheitsrat aufnehmen werden, erklärt Euractiv.

Von der Leyen kündigte zudem Pläne für ein neues europäisches Instrument für strategische Befähiger (Strategic Enablers) an. Sie betonte, der Krieg in der Ukraine habe gezeigt, wie wichtig kritische Unterstützungsmittel und sogenannte «Kraftmultiplikatoren» seien, auf die moderne Streitkräfte angewiesen seien. Die mächtigste Frau Europas verkündete: «Diese Systeme sind unverzichtbar, und wir brauchen mehr davon. Nur gemeinsam verfügt Europa über die nötige Größe, um sie bereitzustellen.» Dabei verwies sie auf Fähigkeiten wie Luft- und Raketenabwehr, strategischen Transport, Luftbetankung sowie Weltraum- und Cyberkapazitäten.

Strategische Befähiger zählen Euractiv zufolge bereits zu den neun Fähigkeitsprioritäten, die im Rahmen der «Readiness 2030»-Pläne der Kommission für Investitionen der EU-Staaten festgelegt wurden – unter anderem durch EU-Finanzierungsinstrumente wie das Kreditprogramm «Security Action for Europe» (SAFE), das Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Beschaffungen auffordert. Dennoch sei Europa bei vielen dieser hochmodernen Fähigkeiten weiterhin stark von den USA abhängig, auch während Washington seine militärische Aufstellung in Europa überprüfe, schreibt Euractiv.

In einem im Juli veröffentlichten Papier des Wilfried-Martens-Zentrums sei geschätzt worden, dass die Europäer fünf bis zehn Jahre benötigen könnten, um viele der derzeit von den USA bereitgestellten strategischen Funktionen zu übernehmen; das Schließen einiger Lücken könnte sogar noch länger dauern und Kosten in Höhe von rund einer Billion Dollar verursachen.

Von der Leyen propagiert zudem, dass die EU in gemeinsame Rüstungsprojekte mit ukrainischen Unternehmen investieren sollte. Trotz der dort grassierenden Korruption schlug sie vor, hierfür Restmittel aus dem SAFE-Instrument zu nutzen. Sie erklärte:

«Wir haben uns in den vergangenen Wochen erstmals auf den Kauf amerikanischer Patriot-Abwehrraketen verständigt. Diese müssen nun dringend geliefert werden. Wir müssen aber auch gemeinsam daran arbeiten, unsere Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten zu verringern.»

Das Herzstück dieser Zusammenarbeit ist für von der Leyen «Freyja», das Projekt zur Abwehr ballistischer Raketen, an dem Unternehmen wie Fire Point, Kongsberg, Weibel, Saab, Diehl Defence, Hensoldt und Thales beteiligt sind.

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Kehrtwende: EU-Bank finanziert ersten Miniatomreaktor

Transition News - 19. September 2026 - 0:07

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat ihre allererste Investition in ein Projekt für einen Miniatomreaktor getätigt. Über diesen Kurswechsel berichtet die Brussels Times, die nahelegt, dass diese Entscheidung für Europas Energiewende von Bedeutung sein könnte.

Die EIB gehört den 27 EU-Mitgliedstaaten und ihr Hauptziel ist es, Projekte zu finanzieren, die die wichtigsten politischen Prioritäten der Union unterstützen. Das sei einer der Gründe, warum sich der Kreditgeber bisher davor gescheut habe, Geld für Atomkraftprojekte bereitzustellen, weiß The Brussels Times. Windkraft, Wasserkraft, Speicher, sogar einige Gasprojekte hätten Millionen an Fördermitteln erhalten, aber nicht die Atomspaltung.

Einige Mittel sind zwar für Laufzeitverlängerungen von Reaktoren, Wartung, Sicherheitsschulungen und Abfallmanagement bereitgestellt worden, aber ansonsten war das Thema Atomkraft aufgrund der bisherigen EU-Politik tabu. Doch nun hat die EIB mit der bisherigen Praxis gebrochen und eine Investition von 40 Millionen Euro in ein finnisches Startup und dessen Pläne zum Bau eines kleinen modularen Atomreaktors (SMR) angekündigt. The Brussels Times lobt:

«SMRs sind viel kleiner als herkömmliche Atomreaktoren und sollten theoretisch viele der enormen Kosten und Genehmigungshürden vermeiden, die mit ihren größeren Verwandten verbunden sind.
In Zukunft verspricht die Massenproduktion von SMRs zudem noch größere Kostensenkungen, doch bisher ist es der Atomindustrie nicht gelungen, ein Design zu standardisieren oder die Art von Lieferketten aufzubauen, die erhebliche Einsparungen ermöglichen würden.»

Laut The Brussels Times behaupten Befürworter von SMRs, dass Mini-Atomkraftwerke, wenn die Herstellung und die Wirtschaftlichkeit der Technologie gelöst werden könnten, rund um die Uhr Grundlaststrom für die Schwerindustrie, energiehungrige Rechenzentren und Infrastruktur wie Häfen und Flughäfen liefern könnten. Kritiker von SMRs hätten jedoch auch darauf hingewiesen, dass die von diesen Stromerzeugern angebotene Leistung, in vielen Fällen von Wind, Solarenergie und Batterien, zu geringeren Kosten bereitgestellt werden könne, was Zweifel daran aufkommen lasse, welche Rolle SMRs tatsächlich im Energiesystem spielen könnten.

Genau hier greife das finnische Projekt und mache es «wirklich interessant», kommt The Brussels Times auf den Punkt. Denn der SMR-Plan sehe nicht die Erzeugung von Strom, sondern von Wärme vor, die in ein Fernwärmenetz aus unterirdischen Rohren eingespeist und mit Haushalten und Unternehmen verbunden würde.

Das sei «eine vielversprechende Anwendung für die Technologie», denn die Wärmeversorgung und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung seien nach wie vor ein hartnäckiges Hindernis, das die Energiewende der EU-Kommission überwinden müsse. Der finnische SMR-Plan beruhe stark auf bestehenden Reaktordesigns, so dass er theoretisch leichter zu bauen wäre, behauptet das Portal. Und dass der Reaktor unterirdisch vergraben würde, mildere das «durchaus die Sicherheitsbedenken». Dehalb sei es möglich, dass sich Atomkraft zur Wärmeerzeugung durchsetze.

Alles werde davon abhängen, ob die notwendige Forschung und Entwicklung, Erprobung und Zulassung abgeschlossen werden könnten und die Erwartungen erfüllten – und ob sich im Vergleich zu den anderen Lösungen, die eingesetzt werden könnten, tatsächlich ein Geschäftsmodell dafür aufstellen lasse. Die Tatsache, dass die EIB dem Projekt ihre deutliche Zustimmung gegeben habe, wiege allerdings schwer, so dass der lang erwartete Moment der Wahrheit für SMRs nun endlich bevorstehen könnte.

Die Zeit dränge, befindet The Brussels Times. Technologien wie Wärmepumpen würden mit der zunehmenden Elektrifizierung Europas an Bedeutung gewinnen, und da immer mehr Rechenzentren ans Netz gehen würden, werde es reichlich Abwärme geben, die man nutzen könnte.

Ein abgekartetes Spiel

Die Kehrtwende der Europäischen Investitionsbank überrascht nicht. Schon nach dem spanischen Blackout im April 2025 erhärtete sich der Verdacht, dass dieser bewusst initiiert wurde, um den bis dahin von der EU vorangetriebenen Ausstieg aus der Atomenergie rückgängig zu machen – und den nächsten Schritt der Globalisten einzuleiten (wir berichteten). Kritiker wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es von Anfang an klar gewesen sei, dass die angeblich nachhaltigen Energiequellen wie Sonne und Wind, die auf Basis des Green Deal von der EU vorangetrieben wurden, nicht für die KI-Pläne und die Digitalisierung des öffentlichen Lebens ausreichen würden.

Hinzu kommt: Schon 2022 hatte das Weltwirtschaftsforum (WEF) die «Schicksalswende für die Atomkraft» prophezeit. Zeitgleich hatte EU-Chefin Ursula von der Leyen die Nuklearenergie zur «grünen» Energiequelle gekürt – und seit 2023 wurden dem «Philanthropen» Bill Gates und seiner Stiftung Breakthrough Energy, in der sich viele seiner Milliardärs-Kollegen vereinen, in der EU der rote Teppich ausgerollt. Gates und das WEF hatten – wie es der Zufall wollte – Miniatomreaktoren als «Klimaretter» propagiert.

Nach dem spanischen Blackout lief dann alles wie geplant. Im Oktober 2025 leitete die EU die offizielle Rückkehr zur Atomenergie ein, insbesondere wurden Miniatomreaktoren als Lösung des europäischen Energieproblems bejubelt. Im März 2026 erklärte von der Leyen, der Ausstieg aus der Atomenergie sei ein «strategischer Fehler» gewesen. Auch Spanien und andere EU-Länder haben den Ausstieg aus der Nuklearenergie bereits revidiert. Für manche mag das überraschend sein, für andere riecht es nach Korruption.

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Analyst Tom Lausen: «Corona war ein krimineller Akt»

Transition News - 19. September 2026 - 0:04

Die Zukunft des Gesundheitszustandes der Deutschen sieht düster aus. Davon geht der Datenanalyst Tom Lausen aus, der am 15. September 2026 im Kurhaus in Bad Wurzach die Missstände angeprangert hat, die sich aus der politisch inszenierten Corona-«Pandemie» ergeben haben. Wie die stattZeitung berichtet, hat Lausen dabei einmal mehr die staatliche Corona-Lügenpolitik entlarvt. Mit zahlreichen Grafiken verdeutlichte er erneut das Lügengebilde um das offizielle «Pandemie»-Narrativ.

Gemäß Lausen schufen Modellierer eine Corona-Kunstblase, die keinen Bezug zur Realität hatte. Wer der staatlichen Einheitsmeinung nicht folgte, wurde diskriminiert und ausgegrenzt, so sein Fazit. Lausen sei eine Institution, vom Corona-Establishment gemieden, von den Kritikern der Corona-Politik verehrt, betont die stattZeitung. Er sei ein Mann der klaren Worte. Ein Mann, der Fakten, Zahlen und Daten sprechen lasse. Er hätte nicht viel sagen müssen, weil die Auswertung seiner digitalen Unterlagen eine eindeutige Sprache spreche. Trotzdem habe er viel gesagt – und die katastrophalen und desaströsen Lügen des Corona-Establishments aufgezeigt.

In seinem Vortrag «Fünf Jahre danach: Wie geht es Deutschland, seinen Erwachsenen, den Kindern und Neugeborenen?» sprach Lausen die Missstände an, die sich aus der politisch inszenierten «Pandemie» ergeben haben. Lausen scheute sich nicht, die Corona-Politik mit ihren schädigenden Maßnahmen als Kriminalfall zu bezeichnen. Obendrein «verdammte» er die Mainstream-Medien, die das Corona-Establishment gedeckt hätten. Er fügte zugleich an, dass sich alternative Medien der Lügenvirtuosität der Systemmedien entgegenstellten, um der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen.

In einem Gewaltmarsch durch das Konstrukt von staatlichen Falschinformationen, Bevormundung, Geboten, Verboten und einem regelrechten Bestrafungsfieber, dem sich selbst die Justiz beugte, verwies Lausen auf seine Funktion als Sachverständiger bei Untersuchungsausschüssen auf Länderebene und der Enquete-Kommission auf Bundesebene. Dort habe er Einblicke bekommen, die sich hinter der schöngefärbten Corona-Fassade abspielten.

Diese bislang der Öffentlichkeit verheimlichten Fakten hat er in seinem Buch «5 Minuten gegen die Macht – Was über Corona ans Licht kommt und was im Protokoll verschwinden soll» als Dokumentation für die Nachwelt festgehalten. Das Buch entstand in Zusammenarbeit mit seiner Frau Ulrike Lausen.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel.

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USA finanzieren finnisches Sprengstoff-Werk mit 20 Millionen Dollar

Transition News - 19. September 2026 - 0:03

In Pori (Finnland) wurde der Grundstein für eine neue TNT-Fabrik gelegt. Und obwohl US-Präsident Donald Trump gerne behauptet, er wolle die NATO nicht weiter unterstützen, steuerte seine Regierung 20 Millionen Dollar bei, «um die Versorgungssicherheit Finnlands und der NATO zu stärken und die weitere Unterstützung der Ukraine zu ermöglichen». Wie das Portal Nordic Defense Sector berichtet, soll die von Forcit betriebene Anlage die nationale Versorgungssicherheit sowie die Lieferketten der Verteidigungsindustrie festigen.

Nach Angaben des finnischen Verteidigungsministeriums wird das Werk «TNT für den Bedarf Finnlands und der NATO produzieren» sowie «eine langfristige Unterstützung der Ukraine ermöglichen». Der finnische Verteidigungsminister Antti Häkkänen erklärte, Finnland habe beschlossen, die TNT-Produktionsstätte zu errichten, um den kritischen Bedarf Finnlands und der NATO zu decken, und bezeichnete den US-Beitrag als «einen weiteren Beweis für die enge verteidigungspolitische Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern». Er fügte hinzu, Finnland habe zudem «Gespräche mit [seinen] Verbündeten über deren Beteiligung an dem Projekt geführt».

Forcit investiert in das Werk in Noormarkku – einem Stadtteil von Pori – und betreibt es. Nach Angaben von Forcit begannen die Bauarbeiten auf dem rund 50 Hektar großen Gelände bereits in diesem Sommer.

Forcit-Geschäftsführer Joakim Westerlund bezeichnete die Grundsteinlegung als «konkreten Schritt zur Fertigstellung der Produktionsstätte» und erklärte ebenfalls, sie werde «die nationale Versorgungssicherheit und die Leistungsfähigkeit der Verteidigungsindustrie stärken». Er fügte hinzu, die Anlage trage dem Bedarf Rechnung, die Produktionskapazitäten für Sprengstoffe zu erhöhen, «indem sie die Verfügbarkeit von TNT verbessert und die Zuverlässigkeit der Lieferketten in der Verteidigungsindustrie unterstützt».

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70.000 unbearbeitete Nebenwirkungsmeldungen der COVID-Impfung bei der CDC

Transition News - 19. September 2026 - 0:03

Am 9. September 2026 hat die US-Organisation Informed Consent Action Network (ICAN) den zweiten Teil einer Dokumentensammlung zum VAERS-Vertrag zwischen der US-Seuchenbehörde Center for Disease Control and Prevention (CDC) und dem Auftragnehmer General Dynamics Information Technology (GDIT) veröffentlicht. Diese Dokumente mussten im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (FOIA) freigegeben werden. VAERS ist das Meldesystem für Verdachtsfälle über unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen in den USA.

Aus den freigegebenen 478 Seiten ergibt sich laut der Molekularbiologin und Expertin für Proteindesign, Sabine Stebel, ein zentraler Befund: Am 10. Februar 2021, weniger als zwei Monate nach dem Start der Massen-Impfkampagnen in den USA, meldete GDIT der CDC einen wachsenden Rückstand von über 70.000 unbearbeiteten Meldungen zu COVID-19-Impfstoffnebenwirkungen.

Die Akten dokumentieren, wie die Seuchenbehörde daraufhin die Vertragskapazität auf 25.000 Meldungen pro Woche und ein Volumen von rund 21 Millionen Dollar aufstockte, wie Prioritäten per E-Mail statt per Vertragsänderung verschoben wurden, wie das Follow-up für nicht schwere COVID-Fälle ausgesetzt wurde – und wie die Weitergabe an die Bundesstaaten auf Todesfälle beschränkt blieb. Stebel schreibt:

«Dieser Befund ist deshalb wichtig, weil er das strukturelle Underreporting in Spontanmeldesystemen um eine sehr konkrete operative Dimension ergänzt. Was Pfizer in seinem freigeklagten Sicherheitsbericht 5.3.6 und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in seiner FAQ ohnehin einräumen, findet in den CDC-Akten seine praktische Entsprechung. Die vorliegende Ausarbeitung stellt deshalb die ICAN-Akten in den Mittelpunkt und ordnet Pfizer und PEI als flankierende Belege für dasselbe Muster ein.»

Stebel fasst das skandalöse Vorgehen bei der Bearbeitung der Verdachtsfälle von Impfschäden bei der CDC und dem PEI zusammen:

  • 30.12.2020: Die CDC weist den Auftragnehmer GDIT an, Meldungen an die US-Bundesstaaten über das Epi-X-System standardisiert nur für Todesfälle weiterzuleiten (Anaphylaxie-Fälle ausgenommen).
  • 10.02.2021: GDIT meldet der CDC einen Rückstand von über 70.000 unbearbeiteten Verdachtsmeldungen zu COVID-19-Impfstoffen.
  • 27.02.2021/11.05.2021: Die CDC verschiebt Bearbeitungsprioritäten per E-Mail (zuerst Janssen-Meldungen, später Pfizer-Fälle bei Jugendlichen unter 18 Jahren).
  • 28.02.2021: Pfizer erfasst kumulativ 42.086 Fallberichte (158.893 Ereignisse) und kündigt eine Personalaufstockung um bis zu 1.800 Mitarbeiter an, um der Meldungsflut zu begegnen.
  • 01.03.2021 und 26.03.2021: Die FDA-Expertin Ana Szarfman warnt intern die Behördenleitung, dass der Data-Mining-Algorithmus Sicherheitssignale maskiert, und legt 25 unmaskierte Signale vor. Sie wird intern aufgefordert, ihre Arbeit dazu einzustellen («cease and desist»).
  • 27.05.2021: Die amtierende FDA-Kommissarin Janet Woodcock räumt intern gegenüber Fauci und Collins ein, dass weder VAERS noch aktive Systeme wie BEST die neu gemeldeten Beschwerden adäquat erfassen können.
  • 16.06.2021: Ein ZDF-Bericht macht öffentlich, dass das PEI auf über 500.000 Berichten von SafeVac 2.0-App-Nutzern sitzt, diese aber wegen der Überlastung bei der Bearbeitung der Spontanerfassung nicht auswertet.
  • 08.12.2021: GDIT bestätigt auf Wunsch der CDC den gezielten Verzicht auf Nachverfolgungen (Follow-up) bei nicht-schwerwiegenden COVID-19-Fällen.
  • 01.10.2022: Das PEI beendet die Neuaufnahme von Teilnehmern für die Beobachtungsstudie SafeVac 2.0; Ergebnisse oder Rohdaten bleiben bis heute unveröffentlicht.
  • April–September 2026: Der US-Senatsbericht Unmasked, freigeklagte E-Mails sowie ein BMJ-Investigativbericht von Jennifer Block belegen, dass die Sicherheitslücken in den USA bereits bei Impfstart behördlich bekannt waren. Zeitgleich veröffentlicht ICAN die 478-seitigen VAERS-Vertragsakten (Part 2).

Lesen Sie hier den ganzen Artikel.

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Trump sperrt «CNN», «Politico» und «MS NOW» aus dem Weißen Haus aus

Transition News - 18. September 2026 - 22:52

Legendär sind inzwischen die Vorwürfe des US-Präsidenten Donald Trump bei Pressekonferenzen gegenüber CNN-Journalisten, Fake News zu verbreiten. Nun teilte Trump auf seiner Plattform Truth Social mit, dass den Medien CNN, MS NOW und Politico der Zugang zum Weißen Haus künftig verwehrt sei. Der Grund sei ihre «ständige ‹Berichterstattung› von FAKE NEWS». Wie NBC News berichtet, schrieb Trump, Medien sollten «nicht ständig Fiktion und Lügen verbreiten dürfen, wenn sie über den Präsidenten der Vereinigten Staaten berichten».

Zudem warnte Trump, dass «weitere Medien folgen» würden, nannte jedoch keine konkreten Namen. Ob Journalisten der betroffenen Medienhäuser bereits am Freitagnachmittag vom Gelände des Weißen Hauses verwiesen wurden, war laut NBC News zunächst unklar.

Die betroffenen Medien haben vorerst nicht auf Anfragen von NBC News für eine Stellungnahme reagiert. Aufgrund des 1. Zusatzartikels der US-Verfassung, der die Pressefreiheit garantiert, gilt es als wahrscheinlich, dass die Medienhäuser gerichtlich gegen das Verbot vorgehen werden.

Die Maßnahme sei der jüngste Schritt in Trumps anhaltenden Versuchen, Medienorganisationen und Sender für ihre Berichterstattung zu maßregeln, so NBC News. Kurz nach seinem Amtsantritt habe er die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) aus dem Oval Office, der Air Force One und von anderen Veranstaltungen ausgeschlossen. Vorausgegangen sei die Weigerung von AP, seiner Aufforderung zu folgen, den Golf von Mexiko in «Golf von Amerika» umzubenennen.

NBC News weist zudem auf Klagen Trumps gegen die BBC, die New York Times und das Wall Street Journal nach unvorteilhaften Berichten hin. Die Klagen gegen die NYT und das WSJ seien inzwischen abgewiesen worden. Die BBC habe ihrerseits beantragt, Trumps Klage abzuweisen. Allerdings geht es dabei um eine Sendung, in der die BBC eine Rede Trumps vom 6. Januar 2021 so geschnitten hat, dass der Eindruck entsteht, der US-Präsident habe am Tag des Sturms auf das Capitol zur Gewalt aufgerufen (wir berichteten).

NBC News erinnert auch an das Vorgehen der Trump-Regierung gegen den Sender ABC, nachdem «Late-Night»-Moderator Jimmy Kimmel einen Witz über First Lady Melania Trump gemacht hatte. Die Regierung habe Ermittlungen gegen den Sender eingeleitet und mit dem Entzug der Sendelizenzen gedroht. Der ABC-Mutterkonzern Disney habe die US-Fernmeldebehörde FCC nun wegen dieser Schritte verklagt.

Dem Sender zufolge hatte Trump bereits während seiner ersten Amtszeit dem damaligen Chef-Korrespondenten von CNN im Weißen Haus, Jim Acosta, die Akkreditierung entzogen. Der Sender habe dagegen geklagt, woraufhin das Weiße Haus die Zugangsrechte für Acosta wiederhergestellt habe.

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Congratulations on Gunsmith Day

PRESIDENT OF RUSSIA - 18. September 2026 - 22:00

Vladimir Putin congratulated current employees and veterans of Russia’s defence industry on their professional holiday, Gunsmith Day.

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Feminizide in Êlih und Osmaniye: Zwei Frauen getötet, drei Kinder ebenfalls tot

Bei zwei Fällen patriarchaler Gewalt in Êlih (tr. Batman) und Osmaniye sind zwei Frauen und drei Kinder getötet worden. In Êlih soll ein 29-jähriger Mann seine Ehefrau und die beiden gemeinsamen Kleinkinder erstochen und anschließend Suizid begangen haben. In Osmaniye wurde die im sechsten Monat schwangere Didar Filiz getötet.

Der erste Feminizid ereignete sich am Freitagnachmittag im Landkreis Hezo (Kozluk) in Êlih. Nach einem Notruf wurden Rettungskräfte und Polizei zu einer Wohnung in einem fünfstöckigen Gebäude gerufen. Dort fanden die Einsatzkräfte den 29-jährigen A.G. erhängt vor. Seine 27-jährige Ehefrau S.G. sowie die beiden Kinder E.G. und M.P.G. wiesen Stichverletzungen auf. Die Kinder waren zwei beziehungsweise ein Jahr alt. Für alle vier Personen kam jede Hilfe zu spät.

Nach Angaben des Gouverneursamts gehen die Ermittlungsbehörden aufgrund der bisherigen Spurenlage davon aus, dass A.G. seine Ehefrau und die beiden Kinder tötete und anschließend Suizid beging. Die Leichname wurden zur Autopsie gebracht. Die Behörden prüfen einen möglichen Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Streit um Gold. Ein Schwager von A.G. hatte demnach bereits im Mai Anzeige erstattet. Er gab an, A.G. rund 2,5 Kilogramm Feingold zur Aufbewahrung übergeben und ihn später nicht mehr erreicht zu haben. Das Gouverneursamt erklärte, es werde geprüft, ob der Streit im Zusammenhang mit der Tat steht.

Schwangere Didar Filiz in Osmaniye getötet

In Kadirli in der Mittelmeerprovinz Osmaniye wurde die 20-jährige Didar Filiz von ihrem Ehemann und drei seiner Angehörigen getötet. Filiz war Mutter von zwei Kindern und im sechsten Monat schwanger. Auch ihr ungeborenes Kind starb infolge des Angriffs.

Nach bisherigen Erkenntnissen kam es in der Nacht im Viertel Yeşiltepe zunächst zu einem Streit zwischen Filiz und ihrem 24-jährigen Ehemann K.F. Im weiteren Verlauf sollen K.F. und drei seiner Angehörigen gemeinsam auf die junge Frau eingeschlagen haben. Erst als andere Angehörige eingriffen, endete der Angriff.

Filiz wurde mit schweren Verletzungen, insbesondere am Kopf, in das staatliche Krankenhaus von Kadirli gebracht. Trotz medizinischer Behandlung konnten weder sie noch ihr ungeborenes Kind gerettet werden. K.F. und drei seiner Angehörigen wurden im Zusammenhang mit dem Feminizid festgenommen. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen und zur Beteiligung der einzelnen Tatverdächtigen dauern an.

Beitragsbild: Beyza Kural / csgorselarsiv.org

https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52672 https://deutsch.anf-news.com/frauen/nicht-alle-manner-aber-immer-manner-48968 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52666 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52705

 

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Rıdvan Karakoç: Protest gegen Einstellung der Ermittlungen nach 31 Jahren

Menschenrechtsorganisationen und Angehörige haben gegen die Einstellung der Ermittlungen zum gewaltsamen Verschwindenlassen und zur Tötung von Rıdvan Karakoç protestiert. Vor dem Justizpalast Anadolu in Istanbul forderten die Samstagsmütter und der Menschenrechtsverein IHD, die Entscheidung wegen Verjährung aufzuheben und die Ermittlungen nach 31 Jahren endlich wirksam zu führen. An der Kundgebung beteiligten sich auch Pervin Buldan von der Imrali-Delegation der DEM-Partei und der DEM-Abgeordnete Cengiz Çiçek.

Jahrelange Drohungen vor dem Verschwinden

Karakoç verschwand am 15. Februar 1995. Sein Leichnam wurde am 2. März bei Beykoz gefunden und zunächst als unbekannter Toter bestattet. Erst Monate später konnte seine Familie ihn identifizieren. Der damalige Autopsiebericht wies Spuren schwerer Gewalt auf. Die IHD-Vorsitzende Oya Ersoy erinnerte daran, dass Karakoç in der kurdischen Zivilpolitik aktiv gewesen und mehrfach festgenommen worden war. Vor seinem Verschwinden habe er seiner Familie und seiner Anwältin Eren Keskin wiederholt von Drohungen berichtet und befürchtet, erneut festgenommen zu werden. Kurz zuvor hatte er deshalb Keskin eine Vollmacht erteilt.

Nachdem die Familie tagelang nichts von ihm gehört hatte, begann sie nach ihm zu suchen. Sein Leichnam war zu diesem Zeitpunkt bereits gefunden worden, ohne dass die Behörden die Familie darüber informierten. Am 30. Mai 1995 identifizierte sein Bruder Mehmet Karakoç den Toten. Der Leichnam wurde daraufhin vom Friedhof für anonyme Tote in Altınşehir in das Familiengrab in Gaziosmanpaşa überführt.

Beweismittel blieben jahrelang unangetastet

Ersoy kritisierte erhebliche Versäumnisse in den Ermittlungen. Die Kleidung, die Karakoç beim Auffinden seines Leichnams getragen hatte, wurde beim Institut für Rechtsmedizin verwahrt. Obwohl sie ein wichtiges Beweismittel darstellte, sei sie weder kriminaltechnisch untersucht noch einer DNA-Analyse unterzogen worden. Auch habe die Familie wiederholt die Vernehmung von Zeug:innen beantragt. Die schließlich angehörten Personen hätten wichtige Angaben gemacht, die den Verdacht stützten, dass Karakoç nach seiner Festnahme gewaltsam verschwinden gelassen worden war. Trotz dieser Hinweise seien die Verantwortlichen nicht ermittelt worden.

Streit um die Verjährung

Im Zentrum des aktuellen Widerspruchs steht die Frage, ob die Ermittlungen nach Ablauf der Verjährungsfrist eingestellt werden dürfen. Der IHD weist dies zurück. Gewaltsames Verschwindenlassen sei ein fortdauerndes Verbrechen und müsse als Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt werden, erklärte Ersoy. „Verjährung wird bei gewaltsamem Verschwindenlassen geradezu als Decke benutzt, mit der das Verbrechen zugedeckt wird.“ Ersoy verwies auf das UN-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, das die Türkei bislang weder unterzeichnet noch ratifiziert hat. Der IHD fordert, den Widerspruch gegen die Einstellung anzunehmen, die Ermittlungen fortzuführen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Keskin: „Die Täter sind nicht unbekannt“

IHD-Vorstandsmitglied und Karakoçs Verteidigerin Eren Keskin warf den staatlichen Behörden vor, Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens über Jahrzehnte der Straflosigkeit überlassen zu haben. „Die Täter dieser Verbrechen sind nicht unbekannt, sie sind bekannt“, sagte Keskin. Im Fall Karakoç gebe es so viele Beweise, dass die Verantwortlichen bei ernsthaftem Ermittlungswillen festgestellt werden könnten. Keskin kritisierte auch, dass die Türkei das UN-Übereinkommen gegen gewaltsames Verschwindenlassen weiterhin nicht unterzeichnet habe. Sollte der Widerspruch gegen die Einstellung der Ermittlungen abgewiesen werden, wollen die Menschenrechtsorganisationen zunächst das türkische Verfassungsgericht und anschließend gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen. „Wir werden unseren Kampf bis zum Ende fortsetzen“, sagte Keskin.

Familie fordert seit 31 Jahren Aufklärung

Karakoçs Bruder Hasan berichtete von den jahrzehntelangen Bemühungen der Familie, Ermittlungen voranzubringen. Zeug:innen seien auf Initiative der Angehörigen zur Staatsanwaltschaft gebracht worden, ohne dass gegen Verdächtige ermittelt worden sei. Hasan Karakoç schilderte zugleich die Drohungen, denen die Familie bereits vor dem Verschwinden seines Bruders ausgesetzt gewesen sei. Als er 1994 selbst festgenommen und nach Rıdvan befragt worden sei, hätten Zivilpolizisten der politischen Abteilung gedroht: „Wenn wir wollen, bombardieren wir euer Haus und reißen es über euch ein. Ihr könnt niemals beweisen, dass wir es waren.“

Die Familie sei auch an ihren Arbeitsplätzen bedroht worden. Rıdvan Karakoç selbst sei wiederholt auf der Straße angehalten und eingeschüchtert worden. Hasan Karakoç erklärte, er habe der Staatsanwaltschaft die ihm bekannten Informationen über die beteiligten Beamten mitgeteilt. Seit 31 Jahren fordere die Familie gemeinsam mit den Samstagsmüttern Aufklärung. „Heute wird unsere Akte unter dem Vorwand der Verjährung geschlossen. Da muss man doch fragen: Was haben Sie getan, dass Sie das Verfahren jetzt beenden? Haben Sie gegen auch nur eine Person ermittelt? Haben Sie die Zeugen gehört?“ Die Familie und der IHD verlangen, dass die Ermittlungen fortgesetzt und die Verantwortlichen für das gewaltsame Verschwindenlassen und die Tötung Rıdvan Karakoçs zur Rechenschaft gezogen werden.

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Nach Rauswurf von Pro-Hamas-Rapper aus Vorprogramm: Linker Shitstorm gegen Ed Sheeran hält an

Der aktuelle Skandal um die US-Tour des britischen Sängers Ed Sheeran zeigt wieder einmal die ganze Arroganz, Unwissenheit und Anmaßung der westlichen Haltungskünstler. Nachdem der Rapper Macklemore nach zwei Auftritten in Sheerans Vorprogramm wegen seiner ständigen Palästina-Propaganda von der Promoterfirma der Tour von weiteren Auftritten ausgeschlossen wurde, brach ein Sturm der Entrüstung los. „Einer der […]

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Frühstartrente ab 2027 geplant: Diese Jahrgänge sollen zuerst profitieren

Die Bundesregierung will Kindern frühzeitig den Einstieg in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Bund monatlich zehn Euro für die spätere Versorgung im Alter bereitstellen. Für das erste Förderjahr 2026 ist ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen.

Das Programm soll am 1. Januar 2027 anlaufen und dann zugleich den Jahrgang 2021 einbeziehen. Für 2020 geborene Kinder ist eine rückwirkende Förderung für die anspruchsberechtigten Monate des Jahres 2026 geplant.

Der Entwurf trägt das Datum 7. September 2026 und wurde als Bundestagsdrucksache 21/7864 vorgelegt. Die erste Lesung ist für den 25. September 2026 angekündigt. Die Frühstartrente ist somit noch kein geltendes Recht.

Wer die staatliche Zahlung erhalten soll

Anspruchsberechtigt sollen Kinder der einbezogenen Jahrgänge sein, die das sechste Lebensjahr vollendet, das 18. Lebensjahr aber noch nicht erreicht haben. Zusätzlich müssen sie ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und über eine steuerliche Identifikationsnummer verfügen.

Die Zahlung beträgt zehn Euro für jeden förderfähigen Monat. Bei zwölf Monaten kommen 120 Euro pro Jahr zusammen. Im ersten Förderjahr kann der Betrag niedriger ausfallen, weil das Kind die Altersvoraussetzung möglicherweise erst im Jahresverlauf erfüllt.

Über einen vollständigen Förderzeitraum von zwölf Jahren wären insgesamt 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen möglich. Hinzu kämen gegebenenfalls Anlageerträge und freiwillige Beiträge. Die Höhe des späteren Guthabens steht damit jedoch nicht fest.

Das Geld wird nicht an die Familie ausgezahlt. Es soll in einen individuellen, zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen oder für Kinder ohne eigenen Vertrag gebündelt am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Voraussetzungen regeln insbesondere die §§ 1 bis 3 des Gesetzentwurfs zur Einführung der Frühstartrente.

Der Einstieg erfolgt nach Geburtsjahrgängen

Die Bundesregierung plant eine schrittweise Einführung. Für 2026 wird zunächst der Geburtsjahrgang 2020 berücksichtigt, für 2027 kommt der Jahrgang 2021 hinzu. Danach soll jährlich der Jahrgang aufgenommen werden, der im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt wird.

Für bereits einbezogene Kinder soll die Förderung weiterlaufen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie endet spätestens mit dem Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres.

Förderjahr Vorgesehene Einbeziehung 2026 Ausschließlich Geburtsjahrgang 2020; rückwirkende Berücksichtigung der anspruchsberechtigten Monate 2027 Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 2028 Zusätzlich Geburtsjahrgang 2022 2029 Zusätzlich Geburtsjahrgang 2023 Danach Jährlich kommt der jeweils sechs Jahre alt werdende Jahrgang hinzu Ältere Kinder erhalten keine monatliche Frühstartrente

Kinder, die vor 2020 geboren wurden, sollen nach dem aktuellen Entwurf keine monatlichen Frühstartrentenzahlungen erhalten. Für diese Minderjährigen kann ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zwar ebenfalls ein Standarddepot-Vertrag abgeschlossen werden. Die neue Zehn-Euro-Förderung würde dafür jedoch nicht gezahlt.

Dadurch können innerhalb einer Familie unterschiedliche Bedingungen entstehen. Ein 2020 geborenes Kind wäre förderfähig, sein älteres Geschwisterkind aus dem Jahrgang 2019 dagegen nicht. Eine besondere Ausgleichsregel für solche Fälle sieht der Entwurf nicht vor.

Das Bundesfinanzministerium begründet die Grenze unter anderem damit, dass begünstigte Kinder grundsätzlich über zwölf Jahre gefördert werden sollen. Bei älteren Kindern wäre die Zeit bis zur Volljährigkeit entsprechend kürzer. Für Familien bleibt damit das Geburtsjahr entscheidend, auch wenn sich die Lebensumstände der Geschwister kaum unterscheiden.

Unabhängig von der Frühstartrente können Eltern oder andere Sorgeberechtigte ein Depot für Kinder eröffnen. Ein gewöhnliches Kinderdepot erfüllt jedoch nicht die Anforderungen an den vorgesehenen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag.

So funktioniert der individuelle Vertrag

Eltern oder andere Sorgeberechtigte können für ein förderfähiges Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem entsprechenden Anbieter abschließen. Der Vertrag muss auf den Namen des Kindes lauten.

Nach dem Abschluss soll der Anbieter die staatliche Zahlung beantragen, sofern der dafür vorgesehenen Bevollmächtigung nicht widersprochen wird und die erforderlichen Angaben vorliegen. Ein zusätzlicher Förderantrag der Familie wäre dann nicht erforderlich.

Bis zur Volljährigkeit dürfen nach dem Entwurf keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Für Standarddepot-Verträge gilt zudem eine Begrenzung der Effektivkosten während der Ansparphase auf ein Prozent. Kostenfrei wären die Angebote dadurch nicht, weshalb ein Vergleich der Vertragsbedingungen sinnvoll bleibt.

Neben der staatlichen Förderung sind freiwillige Einzahlungen vorgesehen. Eltern, Großeltern und andere Personen dürfen zusammen bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr zusätzlich einzahlen. Solche Beiträge sind keine Voraussetzung für die monatlichen zehn Euro.

Für Familien stellt sich damit auch die Frage, welchem Zweck zusätzliche Ersparnisse dienen sollen. Wer etwa für Ausbildung oder Studium spart, sollte die Verfügbarkeit des Geldes mit anderen Anlageformen vergleichen. Dazu gehören beispielsweise die in unserem Beitrag zum ETF-Sparplan für Kinder erläuterten Möglichkeiten.

Was ohne eigenen Vertrag geschieht

Wird kein individueller Vertrag eröffnet, sollen die vorgesehenen Fördermittel gebündelt am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Deutsche Bundesbank soll diese gemeinschaftliche Anlage verwalten. Dafür ist zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ vorgesehen.

Die gemeinschaftliche Anlage beginnt zeitversetzt. Für den Jahrgang 2020 ist der Beginn 2028 geplant, damit Eltern zunächst Gelegenheit haben, einen individuellen Vertrag auszuwählen.

Innerhalb des Sondervermögens werden keine persönlichen Depots für die einzelnen Kinder geführt. Bei einem späteren geeigneten Vertragsabschluss soll ein Startkapital übertragen werden, das anhand der förderfähigen Monate und der Wertentwicklung der gemeinschaftlichen Anlage berechnet wird. Ein späterer Einstieg soll unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch noch im Erwachsenenalter vor dem 35. Geburtstag möglich sein.

Freiwillige Zuzahlungen in die gebündelte Anlage sind nicht vorgesehen. Wer zusätzlich für ein Kind sparen möchte, benötigt dafür einen individuellen Vertrag oder eine andere Anlageform.

Das staatlich geförderte Geld bleibt lange gebunden

Die Bundeszahlungen und die daraus entstandenen Erträge sind für die Altersvorsorge bestimmt. Eine reguläre Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Das geförderte Guthaben steht deshalb nicht frei für Studium, Führerschein oder die Einrichtung des ersten eigenen Haushalts zur Verfügung.

Gesetzlich geregelte Verwendungen für selbst genutztes Wohneigentum sollen allerdings möglich bleiben. Dafür müssen die jeweiligen Voraussetzungen der Eigenheimrenten-Förderung erfüllt sein. Eine allgemeine freie Entnahme lässt sich daraus nicht ableiten.

Für freiwillige Einzahlungen gelten andere Bedingungen. Diese Beiträge und die darauf entfallenden Erträge können nach den jeweiligen Vertragsregeln entnommen werden. Dabei sind die steuerlichen Folgen zu berücksichtigen.

Während der Ansparphase sollen die Erträge innerhalb des Vertrags zunächst unversteuert bleiben. Die späteren Leistungen werden nachgelagert besteuert, wobei die Behandlung auch davon abhängt, auf welchen Beiträgen sie beruhen. Weitere Erläuterungen enthalten die Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Frühstartrente.

Zehn Euro ersetzen keine umfassende Altersvorsorge

Die staatliche Zahlung soll einen Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen. Die 1.440 Euro aus zwölf vollständigen Förderjahren bilden dafür einen begrenzten Ausgangsbetrag. Ein höheres Guthaben kann durch Anlageerträge und zusätzliche eigene Einzahlungen entstehen.

Der lange Anlagezeitraum kann den Zinseszinseffekt begünstigen, garantiert aber keinen Gewinn. Kapitalmarktanlagen unterliegen Wertschwankungen und können Verluste verursachen. Für das spätere Ergebnis sind deshalb auch Kosten und Anlagestrategie von Bedeutung.

Offen bleibt, wie stark das Modell Vermögensunterschiede tatsächlich verringert. Familien mit höheren Einkommen können die Bundeszahlung durch umfangreiche private Beiträge ergänzen. Haushalten mit wenig finanziellem Spielraum wird dies häufig nicht möglich sein.

Alle förderfähigen Kinder sollen zwar denselben monatlichen staatlichen Betrag erhalten. Daraus entstehen jedoch nicht automatisch vergleichbare Guthaben im Erwachsenenalter.

Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen

Die erste Lesung im Bundestag ist für den 25. September 2026 vorgesehen. Anschließend soll der Finanzausschuss den Entwurf beraten. Das geplante Gesetz benötigt einen Beschluss des Bundestages und die Zustimmung des Bundesrates.

Änderungen an Jahrgängen, Fristen und Vertragsvorgaben sind während der Beratungen weiterhin möglich. Über das Verfahren informiert der Deutsche Bundestag auf seiner Themenseite zur Frühstartrente.

Familien müssen derzeit noch keinen Vertrag abschließen. Für eine Entscheidung sollten die endgültigen gesetzlichen Bedingungen und die konkreten Vertragsangebote vorliegen. Dann lassen sich Kosten, Anlagestrategien und Entnahmeregeln vergleichen.

Praxisbeispiel: Zwei Geschwister werden unterschiedlich behandelt

Mia wurde am 15. Juli 2020 geboren, ihr Bruder Paul bereits 2018. Wird der Entwurf unverändert verabschiedet und erfüllt Mia die weiteren Voraussetzungen, kämen für sie rückwirkend sechs Fördermonate von Juli bis Dezember 2026 infrage. Das wären 60 Euro; für ein vollständig förderfähiges Jahr 2027 wären es anschließend 120 Euro.

Paul erhielte keine monatliche Frühstartrente, obwohl er beim Programmstart noch minderjährig wäre. Seine Eltern könnten auch für ihn einen Standarddepot-Vertrag eröffnen, allerdings ohne diese staatlichen Einzahlungen. Das fiktive Beispiel zeigt damit sowohl die Grenze zwischen den Jahrgängen als auch den Unterschied zwischen einem vollen und einem anteiligen Förderjahr.

Fragen und Antworten zur Frühstartrente Ist die Frühstartrente bereits beschlossen?

Nein. Zum Stand vom 18. September 2026 liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Welche Kinder sollen zuerst gefördert werden?

Für das Förderjahr 2026 ist ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Beim geplanten Programmstart 2027 soll der Jahrgang 2021 hinzukommen.

Erhält jedes Kind des Jahrgangs 2020 für 2026 genau 120 Euro?

Nein. Vorgesehen sind zehn Euro je anspruchsberechtigtem Monat. Wer die Voraussetzungen erst im Laufe des Jahres erfüllt, erhält entsprechend weniger.

Müssen Familien eigenes Geld einzahlen?

Nein. Freiwillige Zuzahlungen sind möglich, aber keine Voraussetzung für die staatliche Förderung. Die zusätzliche Einzahlung soll auf insgesamt 6.840 Euro pro Kalenderjahr begrenzt sein.

Was gilt für Kinder, die vor 2020 geboren wurden?

Für sie sieht der Entwurf keine monatlichen Frühstartrentenzahlungen vor. Ein entsprechender Standarddepot-Vertrag soll für Minderjährige ab sechs Jahren dennoch möglich sein.

Was passiert ohne individuellen Vertrag?

Für die betreffenden Kinder sollen Fördermittel gebündelt am Kapitalmarkt angelegt werden. Bei einem späteren geeigneten Vertragsabschluss kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein daraus berechnetes Startkapital übertragen werden.

Kann das staatlich geförderte Guthaben für ein Studium verwendet werden?

Es ist für die Altersvorsorge vorgesehen und steht für ein Studium nicht frei zur Verfügung. Davon zu unterscheiden sind freiwillige Eigenbeiträge, für deren Entnahme eigene Vertrags- und Steuerregeln gelten.

Müssen Eltern bereits tätig werden?

Nein. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, besteht wegen der geplanten Frühstartrente kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Der Beitrag Frühstartrente ab 2027 geplant: Diese Jahrgänge sollen zuerst profitieren erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Press-Freedom Coalition Calls for the Immediate Release of ICE-Detained Journalist Luis Galeano

On Friday, a coalition of 15 civil-society and press-freedom organizations demanded that U.S. Immigration and Customs Enforcement (ICE) release renowned Miami-based journalist Luis Galeano. The letter’s signers include Free Press, the Committee to Protect Journalists, the Freedom of the Press Foundation, the National Association of Hispanic Journalists, PEN America, Reporters Without Borders and the Society of Professional Journalists, among others.

Read the letter.

ICE detained Galeano on Sept. 14, 2026, while he was working as a rideshare driver to support his primary role as director of the news outlet Café con Voz. Galeano came to the United States in 2018 from Nicaragua. His reporting in Nicaragua had exposed the government’s significant human-rights abuses. Later, the Ortega-Murillo regime stripped nearly 100 journalists of their Nicaraguan citizenship as a penalty for covering the government’s totalitarian tactics.

Since arriving in the United States, Galeano has conducted Spanish-language reporting for communities throughout Florida. He has a Social Security number and a work permit, with a pending asylum case filed nearly seven years ago.

“The U.S. government’s targeting and detention of Galeano are a troubling escalation of attacks on journalists and media workers, particularly immigrant journalists, who consistently provide much-needed journalism and civic information for their communities,” the letter reads. “In the case of Galeano, there are severe dangers should the U.S. government seek to ignore his asylum case and move to deport him. The Department of Homeland Security (DHS) withdrew temporary protected status (TPS) for Nicaraguan immigrants starting in July 2025. That would mean any unfounded punitive actions taken against Galeano that might lead to his deportation could very well place him in dire circumstances upon return to Nicaragua, where he was a vocal leader in the press community advocating for human rights.”

Free Press Senior Counsel Nora Benavidez said:

“When the government arrests and detains a journalist and prevents them from doing their work, it sends a chilling message to other reporters and civilians considering speaking truth to power. It’s horrifying that Luis Galeano is now the latest in a long line of journalists who came to the United States to report on issues of the day and instead face deportation.

“To be clear: These cases aren’t just about cracking down on immigration. They are about cutting off community access to vital coverage and scaring reporters from holding those in power accountable. If our government can close off channels of exchange and the free flow of ideas, it is no more than a dictatorship. This coalition has joined together to urge for Luis Galeano’s release — and we will continue to advocate for press freedom as essential to our democracy and collective dignity.”

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+972 condemns escalating threats against ‘NAZA’ directors

A campaign of incitement by government ministers and far-right activists only proves how much Israel fears the truth — whoever is speaking it.

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Meeting of the Military-Industrial Commission

PRESIDENT OF RUSSIA - 18. September 2026 - 19:30

Vladimir Putin held a meeting of the Military-Industrial Commission of the Russian Federation.

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Was genau hat uns der weltweite Ausgabenrausch für den Klimaschutz eigentlich gebracht?

Oder wie man 9 Billionen Dollar verschwendet, ohne dabei „den Planeten zu retten“.

Stephen Moore

Seit 2020 hat die Welt 9 Billionen Dollar für den Kampf gegen den Klimawandel ausgegeben. Das ist eine Summe, wie man sie aus dem Zweiten Weltkrieg kennt. Nur dass wir den Zweiten Weltkrieg gewonnen haben. Doch nun räumt sogar die Linke ein, dass diese Geldflut … nichts bewirkt hat. [Hervorhebungen und Links hinzugefügt {vom Blog Admin}]

Laut „ESG Today“, das sich auf einen Bericht der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2026 beruft, ist das „multinationale Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen – was als Schwelle zur Vermeidung der schwerwiegendsten Auswirkungen des Klimawandels gilt –, nun außer Reichweite“. Das „bestmögliche Szenario liegt nun bei 1,8 °C“.

Mit anderen Worten: Wir sind dem Untergang geweiht.

Nun, nicht unbedingt: Laut den UN schätzt die „Climate Policy Initiative“, dass bis 2030 durchschnittlich 7,8 Billionen US-Dollar pro Jahr benötigt werden, „um auf Kurs zu bleiben“, was den Klimaschutz angeht. Der Einsatz beim Poker – äh, bei der Rettung des Planeten – hat sich gerade verdreifacht.

Um diese von der UNO genannte Summe ins rechte Licht zu rücken: Diese Lösung für die globale Erwärmung wird etwa zehnmal so viel Geld kosten wie die 4 Billionen US-Dollar (nach heutigem Wert), welche die Amerikaner für den Sieg im Zweiten Weltkrieg ausgegeben haben.

Doch selbst wenn wir dieses Geld ausgeben, werden die Temperaturen weiter steigen.

Wäre es nicht klüger und kostengünstiger, einfach jeden Haushalt auf der Welt mit einer Klimaanlage auszustatten?

Das mag leichtfertig klingen, würde aber das Leid lindern, das durch höhere Temperaturen entsteht. Doch die UNO ist gegen Klimaanlagen, weil sie behauptet, diese würden den Klimawandel verursachen. Diese Leute wären auch gegen Strom, wenn wir ihn nicht bereits hätten.

Es klingt so, als befänden wir uns in einem Kreislauf aus Untergang und Elend, egal was wir tun.

Dennoch gibt es keinen Grund zur Verzweiflung. Erstens haben sich Klimamodelle in Bezug auf Temperaturveränderungen schon oft als falsch erwiesen. Zweitens haben sich sämtliche düsteren Umweltprognosen im vergangenen Jahrhundert als falsch erwiesen.

Seit den 1970er Jahren hat sich jede Studie als falsch erwiesen, die bis 2025 eine Apokalypse – einschließlich des Beginns einer neuen Eiszeit – vorhergesagt hat.

Dieses Mal könnte es anders sein.

Manchmal schlägt ein Baseball-Batter mit einer Trefferquote von 0,000 einen Homerun. Aber das kommt so gut wie nie vor.

Mehr bei The Epoch Times

Link: https://climatechangedispatch.com/climate-change-spending-trillions-wasted/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Schwerbehinderung: Gericht folgt GdB-Empfehlung nicht – Beschwerde beim BSG scheitert

Eine fachärztliche Sachverständige hält einen GdB von 80 und zusätzlich die Merkzeichen G, B und H für gerechtfertigt. Trotzdem entscheidet das Landessozialgericht: GdB 40, keine Merkzeichen. Der Fall zeigt drastisch, dass ein Gutachten noch keinen höheren Grad der Behinderung garantiert.

Das Bundessozialgericht ließ dieses Ergebnis mit Beschluss vom 20. August 2026 – B 9 SB 18/26 B – bestehen. Allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Das BSG bestätigte nicht, dass GdB 40 medizinisch richtig war. Es verwarf lediglich die Nichtzulassungsbeschwerde.

Von GdB 70 mit drei Merkzeichen auf GdB 40

Für den Kläger waren ein GdB von 70 sowie die Merkzeichen G, B und H festgestellt. Später wollte die zuständige Behörde den GdB herabsetzen und die Merkzeichen entziehen.

Der Kläger wehrte sich dagegen. Vor dem Sozialgericht Rostock hatte er zunächst Erfolg. Das Gericht holte ein kinderkardiologisches Gutachten ein und gab seiner Klage statt. Damit schien die Herabsetzung zunächst vom Tisch.

Doch die Behörde ging in Berufung. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern ließ daraufhin erneut medizinisch begutachten – diesmal durch eine fachpädiatrische Sachverständige.

Das Ergebnis fiel sogar noch günstiger für den Kläger aus: Die Gutachterin schlug einen GdB von 80 vor. Zudem sah sie die Voraussetzungen für die Merkzeichen G, B und H als erfüllt an. Trotzdem entschied das LSG anders.

Gutachterin sagt GdB 80 – LSG bleibt bei GdB 40

Das LSG änderte die Entscheidung des Sozialgerichts. Nach einem Teilanerkenntnis der Behörde blieb lediglich ein GdB von 40 bestehen. Auch die Merkzeichen G, B und H erhielt der Kläger nicht zurück.

Nach Auffassung des LSG lag ein stabiler gesundheitlicher Zustand vor. Das Gericht sah lediglich eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit bei mittelschwerer Belastung.

Damit lagen zwischen der Einschätzung der gerichtlich bestellten Sachverständigen und dem Ergebnis des Gerichts ganze 40 GdB-Punkte.

Genau hier liegt die Kern des Falls: Ein Sachverständiger liefert dem Gericht zwar eine fachliche Bewertung. Er entscheidet aber nicht selbst über den GdB.

Warum darf ein Gericht vom Gutachter abweichen?

Gerichte sind bei der Bewertung des GdB nicht an den vom Sachverständigen vorgeschlagenen Wert gebunden.

Ärzte klären, welche Gesundheitsstörungen bestehen, wie ausgeprägt diese sind und welche funktionellen Einschränkungen daraus folgen. Die rechtliche Bewertung dieser Auswirkungen und die Feststellung des GdB bleiben dagegen Aufgabe des Gerichts.

§ 152 SGB IX stellt nicht allein auf Diagnosen ab. Entscheidend sind die Auswirkungen der Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Das Bundessozialgericht hat schon mehrfach klargestellt: Bei der rechtlichen Bewertung der Auswirkungen einer Erkrankung ist das Gericht nicht an die GdB-Vorschläge eines medizinischen Sachverständigen gebunden.

Das bedeutet jedoch nicht umgekehrt, dass Richter medizinische Erkenntnisse nach Belieben beiseiteschieben dürfen.

Gutachten darf das Gericht nicht einfach ignorieren

Für die Feststellung der gesundheitlichen Tatsachen benötigen Gerichte medizinischen Sachverstand. Weicht ein Gericht von der Bewertung eines Gutachters ab, muss seine Entscheidung nachvollziehbar bleiben.

Gutachter Gericht stellt Erkrankungen, Befunde und funktionelle Einschränkungen medizinisch fest würdigt die erhobenen Beweise bewertet medizinische Leistungs- und Teilhabeeinschränkungen wendet die rechtlichen GdB-Maßstäbe an kann einen bestimmten Einzel- oder Gesamt-GdB vorschlagen entscheidet letztlich über den festzustellenden GdB kann Voraussetzungen für Merkzeichen medizinisch bejahen trifft die verbindliche gerichtliche Entscheidung

Für Betroffene heißt das: Selbst ein sehr günstiges Gutachten ist zwar ein starkes Beweismittel, aber noch kein Urteil.

GdB 40 statt 80 hat erhebliche Folgen

Die Differenz zwischen GdB 80 und GdB 40 ist nicht nur eine Zahl auf dem Bescheid. Erst ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch nach § 2 SGB IX als schwerbehindert. Bei einem GdB von 40 besteht diese Schwerbehinderteneigenschaft grundsätzlich nicht.

Für Beschäftigte kann bei einem GdB von 30 oder 40 unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung durch die Bundesagentur für Arbeit infrage kommen. Eine solche Gleichstellung ersetzt jedoch weder einen Schwerbehindertenausweis noch die mit Merkzeichen verbundenen Nachteilsausgleiche.

Im diesem Fall kam zusätzlich der Verlust von gleich drei Merkzeichen hinzu.

G steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. B betrifft die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, wenn wegen der Behinderung bei öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig Hilfe benötigt wird. H bezeichnet Hilflosigkeit.

Damit ging es in dem Verfahren um weitreichende Nachteilsausgleiche.

Warum das BSG den GdB 40 nicht inhaltlich bestätigt hat

Der Kläger griff die Entscheidung des LSG beim Bundessozialgericht an. Er argumentierte unter anderem, das Berufungsgericht sei ohne tragfähige Begründung von den Sachverständigengutachten abgewichen und habe praktisch eine eigene medizinische Bewertung vorgenommen.

Das BSG prüfte diese Kritik jedoch nicht wie eine weitere Berufungsinstanz. Der Kläger hatte eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das BSG stellte klar, dass eine Rüge gegen die freie richterliche Beweiswürdigung nicht ausreicht, um die Revision zu eröffnen.

Die Beschwerde scheiterte außerdem daran, dass der Sachverhalt nicht ausreichend dargestellt worden war.

„Der Gutachter sieht das anders“ reicht beim BSG nicht

Besonders wichtig ist ein weiterer Punkt des Beschlusses. Der Kläger machte hilfsweise geltend, das LSG hätte weitere medizinische Beweise erheben müssen, wenn es die Gutachten nicht für überzeugend hielt.

Doch auch damit kam er nicht weiter. Bei einer Rüge wegen unzureichender Sachaufklärung verlangt das Gesetz für eine Nichtzulassungsbeschwerde einen konkreten Beweisantrag, dem das LSG ohne ausreichende Begründung nicht gefolgt ist. Einen solchen Beweisantrag hatte der Kläger nicht aufgezeigt.

Wenn ein Gericht erkennen lässt, dass es einem günstigen Gutachten nicht folgen will, kann es entscheidend werden, Widersprüche und medizinische Fragen noch im Tatsachenverfahren konkret aufzugreifen.

Dazu können je nach Fall eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen, zusätzliche Befundunterlagen oder ein konkreter Antrag auf weitere Beweiserhebung gehören.

Das BSG sagt nicht: GdB 40 war richtig

Der Beschluss darf deshalb nicht falsch verstanden werden. Das Bundessozialgericht entschied nicht, dass die fachpädiatrische Gutachterin mit ihrem vorgeschlagenen GdB von 80 falsch lag. Ebenso wenig stellte das BSG selbst fest, dass der GdB 40 medizinisch und rechtlich zwingend war.

Es entschied lediglich, dass die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ausreichte, um ein Revisionsverfahren zu eröffnen.

Die Beweiswürdigung des LSG blieb damit bestehen, ohne dass das BSG sie inhaltlich neu bewertete.

Was Betroffene aus dem Beschluss mitnehmen können

Ein günstiges Gutachten verbessert Ihre Position erheblich. Es bindet das Gericht aber nicht an den vorgeschlagenen GdB.

Entscheidend bleibt deshalb, ob die medizinisch festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf die Teilhabe vollständig im Verfahren landen und ob das Gericht seine abweichende Bewertung nachvollziehbar begründet.

Besonders nachteilig kann es werden, erst vor dem Bundessozialgericht erstmals darauf zu setzen, dass die Vorinstanz ein Gutachten falsch gewürdigt habe. Eine Nichtzulassungsbeschwerde eröffnet keine allgemeine dritte Tatsacheninstanz.

FAQ: Gutachten, Gericht und GdB Muss ein Sozialgericht den GdB übernehmen, den ein Gutachter empfiehlt?

Nein. Die medizinischen Feststellungen des Sachverständigen sind für die Beweisaufnahme wichtig. Die rechtliche Bemessung des GdB übernimmt jedoch das Gericht unter Anwendung des SGB IX und der versorgungsmedizinischen Maßstäbe.

Kann ein Gericht trotz Gutachten mit GdB 80 nur GdB 40 feststellen?

Grundsätzlich kann ein Gericht zu einem anderen GdB gelangen. Es muss die medizinischen Tatsachen berücksichtigen und seine Beweiswürdigung nachvollziehbar begründen. Der aktuelle BSG-Beschluss sagt allerdings nicht, dass die konkrete Bewertung mit GdB 40 inhaltlich richtig war.

Hat das BSG dem LSG ausdrücklich recht gegeben?

Nein. Das BSG verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig. Es nahm deshalb keine neue inhaltliche Prüfung vor, ob GdB 40 oder GdB 80 die medizinisch und rechtlich zutreffende Bewertung darstellte.

Quellen

Bundessozialgericht, Beschluss vom 20.08.2026 – B 9 SB 18/26 B (Anwalt24)
Bundessozialgericht, Beschluss vom 15.03.2017 – B 9 SB 6/16 BH (Anwalt24)
Gesetze im Internet, § 2 SGB IX (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, § 152 SGB IX (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, § 229 SGB IX (Gesetze im Internet)
Gesetze im Internet, Versorgungsmedizinische Grundsätze (Gesetze im Internet)
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.07.2021 – L 13 SB 13/21 (Voris)

 

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