Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Ein Leitfaden für Richter mit dem Titel [übersetzt] „Wie Wissenschaft geht“ liegt in Bezug auf die Klimawissenschaft völlig falsch!
Das neue „Reference Manual on Scientific Evidence: 4. Auflage“ des Federal Judicial Center enthält ein Kapitel mit dem Titel „How Science Works“, das von einem Klimaalarmisten verfasst worden ist – und das merkt man auch. Darin wird der Unsinn verbreitet, dass es in der Wissenschaft ausschließlich um Konsens gehe, obwohl es in Wirklichkeit um Debatte geht. Es gibt auch keinen Konsens, der den Klimaalarmismus stützt.
Ein weiteres Kapitel – „Reference Guide on Climate Science“ – wurde zurückgezogen, nachdem in einem Schreiben von 27 Generalstaatsanwälten darauf hingewiesen worden war, dass es sich um reine alarmistische Propaganda handele. Das Kapitel „How Science Works“ sollte aus dem gleichen Grund zurückgezogen werden.
Der Leitfaden steht hier.
Das Kapitel „Wie Wissenschaft funktioniert“ umfasst die Seiten 47 bis 111 in Band 1.
Einer der beiden Autoren, Professor Michael Weisberg, ist ein führender Aktivist der Alarmisten. Auf der Website seiner Universität wird er als „Klimadiplomat“ bezeichnet, weil er aktiv an den UN-Klimaverhandlungen mitwirkt, darunter auch an dem berüchtigten Entschädigungsmodell für „Verluste und Schäden“.
„How Science Works“ legt einen schlechten Start hin. Schon der allererste Absatz enthält dieses Juwel des Alarmismus: „… PR-Kampagnen haben die Öffentlichkeit über den tatsächlichen Stand des wissenschaftlichen Konsenses zu bestimmten wissenschaftlichen Themen in die Irre geführt.“ Quelle: Naomi Oreskes & Erik M. Conway, „Merchants of Doubt: How a Handful of Scientists Obscured the Truth on Issues from Tobacco Smoke to Global Warming“ (2010) [übersetzt: Händler des Zweifels: Wie eine Handvoll Wissenschaftler die Wahrheit zu Themen vom Tabakrauch bis zur globalen Erwärmung verschleiert haben]
Dieses lächerliche Buch von Oreskes ist ein Eckpfeiler des Klimaalarmismus’. Die falsche Kernaussage des Kapitels lautet also, dass der Klimaalarmismus auf einem Konsens beruht und Skepsis lediglich ein PR-Trick ist. Das ist reine Interessenvertretung.
Der größte Teil des restlichen Kapitels besteht aus einer langen, falschen Behauptung, dass Wissenschaft auf Konsens beruht. Sie funktioniert jedoch hauptsächlich durch Debatte, da Wissenschaftler darum ringen, die Funktionsweise der Natur zu erklären. Diese vorgeschlagenen Erklärungen werden von der wissenschaftlichen Gemeinschaft diskutiert, manchmal auf komplexe Weise und oft über einen langen Zeitraum hinweg, ohne dass eine Lösung gefunden wird.
Der Konsens spielt tatsächlich eine sehr langfristige Rolle, ist doch die Wissenschaft ein ständig wachsender Wissensbestand. Wissenschaftliches Handeln ist jedoch größtenteils ein lebhafter Marktplatz der Auseinandersetzung.
Die grundlegende wissenschaftliche Methode ist sehr einfach: Ausgehend von bestimmten Beobachtungen stellen Menschen verschiedene Hypothesen auf, um diese zu erklären. Diese Hypothesen werden dann anhand weiterer Beobachtungen überprüft. Theoretisch wird eine Hypothese verworfen, wenn die überprüfenden Beobachtungen sie nicht stützen oder ihr sogar widersprechen.
In der modernen Wissenschaft kann dieser scheinbar einfache Prozess sehr komplex werden, insbesondere wenn es darum geht, komplexe natürliche Systeme zu erklären. So kann es beispielsweise vorkommen, dass einzelne Wissenschaftler nur einen Teil des Prozesses durchführen. Zudem sind Beobachtungen oft „theorielastig“, so dass sie in Frage gestellt werden können. Darüber hinaus können Hypothesen sehr komplex sein, was es schwierig macht, den Fehler zu lokalisieren.
Hypothesen und Beobachtungen werden nicht nur oft diskutiert, sondern diese Debatten können auch lange dauern. In bedeutenden Fällen führen sie zu alternativen Denkschulen (wie es derzeit beim vom Menschen verursachten Klimawandel der Fall ist).
So dauerte beispielsweise die hitzige Debatte zwischen der Teilchen- und der Wellentheorie des Lichts über 200 Jahre. Die Debatte um den Klimawandel dauert nun schon weit über 40 Jahre.
Beachten Sie, dass Sie die Debatten nicht anhand der Fachliteratur nachvollziehen können, weil es in Fachartikeln in der Regel nicht erlaubt ist, einen anderen Wissenschaftler zu kritisieren oder ihm zu widersprechen. Artikel berichten lediglich über konkrete Forschungsergebnisse. Von den rund 3 Millionen Artikeln, die jährlich veröffentlicht werden, beziehen sich wahrscheinlich nur sehr wenige auf die laufenden Debatten.
Früher waren die weit verbreiteten Debatten für die Öffentlichkeit nicht sichtbar. Sie fanden meist während der Fragerunden bei Konferenzvorträgen oder im Rahmen persönlicher Korrespondenz statt. Der Aufstieg der Online-Debatten über wissenschaftliche Themen hat dies stark verändert. Chatbots könnten hilfreich sein, um diese Debatten aufzuspüren. So gibt es beispielsweise Hunderte unterschiedlicher Kontroversen in der Klimawissenschaft, von denen viele öffentlich diskutiert werden.
Der unwissenschaftliche Begriff „Konsens“ taucht in dem Kapitel „Wie Wissenschaft funktioniert“ über 70 mal auf. Das Schlüsselwort „Debatte“ kommt gegen Ende des Buches lediglich viermal vor. Ironischerweise handelt es sich bei einer dieser Stellen um die Aussage: „In der Wissenschaft ziehen sich Debatten über wissenschaftliche Beweise in der Regel über viele Jahre hin…“. Max Planck hat es sehr treffend formuliert: „Deine Ideen werden (erst) akzeptiert, wenn deine Studenten Herausgeber von Fachzeitschriften werden.“ Die Debatte in der Klimawissenschaft dauert sogar noch länger, so dass die Behauptung eines Konsens‘ völlig falsch ist.
Dieses Kapitel über „Wie Wissenschaft funktioniert“ ist im Grunde ein irreführender Versuch, die falsche Behauptung zu verbreiten, es gebe einen Konsens, der den Klimaalarmismus stütze. Als solches handelt es sich um politische Interessenvertretung und nicht um fundierte juristische Orientierung. Das Kapitel sollte entfernt werden, so wie auch das Kapitel zur Interessenvertretung in der Klimawissenschaft entfernt worden ist.
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
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Trumps „Anti-Antifa-Konferenz“: Deutscher Spitzenbeamter trat als Redner auf
Bei einer fragwürdigen Veranstaltung der US-Regierung spielte Deutschland eine größere Rolle als bisher bekannt. Interne Unterlagen zeigen, wie wichtig der Termin im Bundesinnenministerium auf höchster Ebene behandelt wurde.
Geht es nach den Worten von Marco Rubio, steht die Welt unmittelbar vor einem Rückfall in die Siebzigerjahre. In seiner Eröffnungsrede zieht der US-Außenminister eine Linie von aktuellen Antifa-Strukturen hin zum Terrorismus der RAF und zu südamerikanischen Guerillakämpfern. Derzeit könne man weltweit einen kaum vorstellbaren Anstieg linksterroristischer Anschläge verzeichnen, behauptet er. Europäische und US-amerikanische Antifa-Gruppen hätten ein Netzwerk gebildet mit dem kubanischen Geheimdienst und Proxys der Regime in Iran und Irak. Sie seien „Feinde der Zivilisation“, die bekämpft werden müssten. Belege für seine Behauptungen liefert Rubio nicht.
Vertreter*innen aus mehr als 60 Nationen sind Mitte Juli in Washington zu der Konferenz „Das Wiederaufleben des politischen Terrorismus“ gekommen. Sie hören die RAF-Vergleiche von Marco Rubio. Sie hören auch, wie Minuten später der rechte Hardliner Stephen Miller proklamiert, linksextremer Terror führe unweigerlich zu Gulags und fordert, man könne nicht zulassen, dass sich linke Gruppen auf Bürgerrechte berufen, um ihre Gewalt zu verschleiern. Und sie verfolgen die anschließende Podiumsrunde zur „Bedrohungslage durch linksextremistischen Terror“. In der Runde auf der Bühne sitzt: ein hochrangiger Beamter des deutschen Innenministeriums. Es ist Christian Klos, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit.
Dass Klos in dieser Runde auftritt, war offenbar ein dringendes Anliegen von höchsten Kreisen im Bundesinnenministerium (BMI). Auch Minister Dobrindt persönlich war vorab über den Auftritt informiert. Das zeigen interne Unterlagen, die wir durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) befreit haben. Bisher war lediglich bekannt, dass ein deutscher Beamter bei der Konferenz anwesend war, jedoch nicht klar, welche Rolle er dort gespielt hat. Das BMI will sich auf Nachfrage nicht dazu äußern.
Dobrindts Vize: „Wir sollten das machen“„Wir sollten das, auch wenn sehr kurzfristig, machen.“ Mit dieser knappen Nachricht leitet Staatssekretär Hans-Georg Engelke an einem frühen Dienstagabend Anfang Juli die Einladung, als Speaker an der Konferenz in Washington teilzunehmen, an Abteilungsleiter Klos weiter und bittet um einen Antwortentwurf. Nur 13 Minuten vorher hatte die Berliner US-Botschaft die Einladungsmail an Engelke verschickt.
Mail von Staatssekretär EngelkeEngelke ist direkt nach Dobrindt die Nummer Zwei im BMI. Manchen gilt er als der heimliche Chef des Ministeriums. Medienberichte nennen ihn „Deutschlands Sicherheitsarchitekt“ oder „Dobrindts loyalen Ermöglicher“. Kritiker*innen werfen Engelke vor, als Sonderermittler die Aktenvernichtung beim Verfassungsschutz nach Auffliegen des rechtsterroristischen NSU nicht ausreichend aufgeklärt und stattdessen kleingeredet zu haben.
Engelke persönlich sagt die Teilnahme eines BMI-Vertreters an der Konferenz zu. „Zweifellos ist gewalttätiger Linksextremismus eine wichtige Herausforderung, vor der unsere Länder gemeinsam stehen“, schreibt er der US-Botschaft. Angesichts der Bedeutung des Themas begrüße Engelke den fruchtbaren Austausch zwischen dem BMI und US-Partnern. Leider könnten aus Termingründen weder Minister Dobrindt noch Engelke persönlich an der Konferenz teilnehmen. Stattdessen freue sich Abteilungsleiter Klos darauf, in Washington auf dem Podium zu sitzen.
Zusage des BMI zur Teilnahme an dem Panel während der KonferenzInnenminister Dobrindt wird schriftlich über den geplanten Termin informiert. Auf seinem Schreibtisch landen mehrere sogenannte Ministervorlagen. Zwar hat das BMI die Infoschreiben an Dobrindt als „Verschlusssache“ eingestuft und deshalb nicht an uns herausgegeben. Aus anderen Unterlagen geht jedoch hervor, dass der Minister auf diesem Weg auf dem Laufenden gehalten wurde.
Was Abteilungsleiter Klos auf der Veranstaltung in Washington auf der Bühne gesagt hat, ist nicht öffentlich bekannt. Die Herausgabe mehrerer Vorbereitungsunterlagen für den Auftritt verweigert das BMI mit Verweis auf die Einstufung als Verschlusssache.
Trump-Regierung will weltweit gegen Linke vorgehenDer von uns veröffentlichte Austausch zwischen dem Ministerium und US-Behörden ist kurz und wirft zugleich große Fragen auf. Wie eng arbeitet das BMI bereits mit Trumps Sicherheitsbehörden zusammen, um gegen Linksextremismus vorzugehen? Und seit wann?
In seiner Eröffnungsrede auf der Konferenz kündigt US-Außenminister Rubio an, es werde eine Folgeveranstaltung mit Partnern in Deutschland geben. Das BMI erklärt später, es sei ein „Workshop von Fachexperten“ geplant. Die Veranstaltung soll im Herbst stattfinden und werde vom BMI gemeinsam mit Marco Rubios Außenministerium geplant. Weitere Details nennt das Ministerium auf Anfrage nicht. Die Opposition kritisiert die Zusammenarbeit deutlich. Es sei nicht davon auszugehen, dass durch diese Konferenz auch nur ansatzweise sinnvolle Ergebnisse erwartet werden können, sagte Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen gegenüber der taz. Die Bundesregierung drohe, auf diesem Weg die unterkomplexe Agitation der Trump-Bewegung gegen „die Antifa“ aufzuwerten.
Die US-Regierung unter Donald Trump geht seit einiger Zeit massiv gegen Antifa-Gruppen wie auch gegen linke zivilgesellschaftliche Akteure vor – auch außerhalb der USA. Erst Ende Juli haben die USA ein italienisches Internetkollektiv als „globale Terroristen“ eingestuft und mit Sanktionen belegt. Die spendenfinanzierte Gruppe existiert seit 2001 und stellt Blog-Plattformen, Mailadressen und weitere technische Infrastruktur zur Verfügung. Auf Druck der US-Regierung wurden auch in Deutschland zivilgesellschaftlichen Vereinen wie der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes oder dem Rechtshilfeverein Rote Hilfe die Konten gekündigt.
Hinter der verbalen und sicherheitspolitischen Aufrüstung scheint auch ein parteipolitisches Kalkül zu stecken. Während Trump vor einem weltweiten Kommunismus warnt und die „Rote Angst“ schürt, bezeichnet er die Demokratische Partei in den USA regelmäßig als radikale Linke oder Kommunisten und erklärt sie zu einer Bedrohung, die bekämpft werden müsse. Schon im Wahlkampf 2024 sagte Trump, gegen Linksradikale müsse man notfalls mit der Armee vorgehen. Ähnliche Bürgerkriegsbilder beschwor auch Stephen Miller bei der Konferenz in Washington herauf: „Wenn deine Zivilisation dein Zuhause ist, musst du sie mit derselben Leidenschaft und Kraft verteidigen, als ob ein feindlicher Eindringling in dein eigenes Haus eingedrungen wäre, in dem deine Familie lebt.“ Minuten später diskutierte ein deutscher Spitzenbeamter auf der Bühne, wie man diesen Kampf gemeinsam führen kann.
von Aiko Kempen
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Schwerbehinderung: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis nur im atypischem Fall wegen Hürden
Das Thüringer Landessozialgericht (LSG) hat in einem veröffentlichten Urteil entschieden, dass kein Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis besteht, selbst wenn ein Bescheid vorliegt, dass die Schwerbehinderung unbefristet besteht und keine Verbesserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist.
Warum wurde der Antrag auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis abgelehnt?Der Kläger beantragte einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis.
Der Antragsteller hatte bereits 1991 einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung (GdB) gestellt.
Ihm wurde ein GdB von 100 sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bestätigt. 2002 wurde zudem die Gehörlosigkeit festgestellt.
Im Jahr 2014 beantragte der Betroffene einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat, der den bisherigen Papierausweis ersetzen sollte. Dabei gab er an, dass sein alter Ausweis unbefristet gewesen sei.
Die Behörde lehnte jedoch einen unbefristeten Ausweis ab und stellte einen befristeten Ausweis für fünf Jahre aus. Ein Widerspruch gegen diese Befristung blieb erfolglos.
Im März 2019 stellte der schwerbehinderte Betroffene erneut einen Antrag auf einen unbefristeten Ausweis, welcher ebenfalls abgelehnt wurde.
Auch sein Widerspruch und die anschließende Klage vor dem Sozialgericht blieben ohne Erfolg.
Der Kläger argumentierte, dass ihm ein unzumutbarer Mehraufwand entstünde, wenn er den Ausweis immer wieder neu beantragen müsse, da keine Verbesserung seines Gesundheitszustands zu erwarten sei.
Was sagt das Gesetz zur Befristung des Schwerbehindertenausweises?Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die gesetzliche Regelung, die eine Befristung des Schwerbehindertenausweises vorsieht. Nach dem Gesetz soll die Gültigkeitsdauer des Ausweises im Regelfall befristet werden.
Ausnahmen davon sind möglich, aber nicht ausdrücklich im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) normiert.
Das Wort “soll” im Gesetzestext wird dabei so interpretiert, dass die Behörde im Regelfall zur Befristung verpflichtet ist, jedoch in atypischen Fällen davon abweichen kann.
Ein atypischer Fall liegt dann vor, wenn der Aufwand für den Antragsteller deutlich vom Normalfall abweicht und ihn stärker belastet als andere Schwerbehinderte, die ebenfalls regelmäßig neue Ausweise beantragen müssen.
Was bedeutet ein atypischer Fall bei einem Schwerbehindertenausweises?Das LSG stellte klar, dass die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, nicht im Ermessen der Behörde liegt, sondern von den Gerichten überprüft werden muss.
Ein atypischer Fall erfordert, dass der Mehraufwand für den Antragsteller signifikant höher ist als im Normalfall. In dem verhandelten Fall sah das Gericht keinen atypischen Umstand, der eine Ausnahme rechtfertigen würde.
Der Umstand, dass keine Änderung seines Gesundheitszustands zu erwarten sei, habe mit dem Aufwand beim Antrag nichts zu tun.
Welche Rolle spielt der vorherige unbefristete Ausweis?Der Betroffene argumentierte, dass er zuvor einen unbefristeten Ausweis besessen habe und deshalb ein Vertrauen auf den Fortbestand bestehe.
Das LSG wies jedoch darauf hin, dass dieser Umstand keine geeignete Grundlage für einen Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis darstelle.
Zudem seien seit der Ausstellung des letzten unbefristeten Ausweises sechs Jahre vergangen, was die Annahme eines fortbestehenden Vertrauens zusätzlich schwäche.
Fazit: Hohe Hürden für unbefristete SchwerbehindertenausweiseDas Urteil des LSG Thüringen zeigt, dass die Hürden für die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises hoch sind.
Selbst wenn eine unbefristete Schwerbehinderung vorliegt und keine gesundheitliche Verbesserung zu erwarten ist, besteht im Regelfall kein Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis.
Ausnahmen sind nur in atypischen Fällen möglich, bei denen der Aufwand für den Antragsteller deutlich höher ist als üblich. Die Entscheidung verdeutlicht die strikte Handhabung der gesetzlichen Vorgaben und den begrenzten Spielraum für Abweichungen im Einzelfall.
Der Beitrag Schwerbehinderung: Unbefristeter Schwerbehindertenausweis nur im atypischem Fall wegen Hürden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
13,3 Millionen erreichen das Rentenalter – für diese Jahrgänge wird die Planung schwierig
Bis 2040 werden rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen des Jahres 2025 das Alter von 67 Jahren überschritten haben. Das entspricht 30 Prozent aller Menschen, die dem Arbeitsmarkt 2025 zur Verfügung standen. Das zeigen Erstergebnisse des Mikrozensus, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht hat.
Besonders aufmerksam sollten die Geburtsjahrgänge 1962 bis 1964 sein. Nach geltendem Recht stehen ihre Altersgrenzen fest, doch die Alterssicherungskommission schlägt das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren vor. Betroffene sollten deshalb ihre Rente nach den heutigen Regeln und zusätzlich mit möglichen Änderungen berechnen lassen.
Wichtig ist: Die Vorschläge der Kommission sind noch kein Gesetz. Solange keine neue Regelung beschlossen und verkündet wurde, gelten die bisherigen Voraussetzungen und Altersgrenzen.
Was bedeutet die Zahl von 13,3 Millionen?Erwerbspersonen sind Erwerbstätige und Erwerbslose, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Statistik besagt daher nicht, dass alle 13,3 Millionen Menschen bis 2040 tatsächlich in Rente gehen oder ihre Arbeit sofort mit 67 beenden.
Im Jahr 2025 zählte die Gruppe der 55- bis 59-Jährigen rund 5,5 Millionen Erwerbspersonen. Ihre Erwerbsquote lag bei 85,3 Prozent. Bei den 60- bis 64-Jährigen waren es 4,5 Millionen Menschen und 69,5 Prozent.
Der Anteil der mindestens 65-Jährigen an allen Erwerbspersonen stieg von 2,5 Prozent im Jahr 2015 auf 4,3 Prozent im Jahr 2025. Mehr Ältere bleiben damit länger am Arbeitsmarkt. Die jüngeren Altersgruppen können die großen Jahrgänge zahlenmäßig dennoch nicht vollständig ersetzen.
Welche Altersgrenzen gelten heute?Die Regelaltersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr. Für die Jahrgänge 1960 bis 1963 steigt sie in Zweimonatsschritten, ab Jahrgang 1964 beträgt sie 67 Jahre. Grundlage sind Paragraf 35 SGB VI und die Übergangsregel in Paragraf 235 SGB VI.
Geburtsjahr Altersgrenzen nach geltendem Recht 1960 Regelaltersrente: 66 Jahre und 4 Monate; nach 45 Versicherungsjahren: 64 Jahre und 4 Monate 1961 Regelaltersrente: 66 Jahre und 6 Monate; nach 45 Versicherungsjahren: 64 Jahre und 6 Monate 1962 Regelaltersrente: 66 Jahre und 8 Monate; nach 45 Versicherungsjahren: 64 Jahre und 8 Monate 1963 Regelaltersrente: 66 Jahre und 10 Monate; nach 45 Versicherungsjahren: 64 Jahre und 10 Monate ab 1964 Regelaltersrente: 67 Jahre; nach 45 Versicherungsjahren: 65 JahreWer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte derzeit ab 63 beziehen. Für jeden Monat vor der persönlichen Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Wer 48 Monate früher beginnt, muss mit dem Höchstabschlag von 14,4 Prozent rechnen.
Nach mindestens 45 Versicherungsjahren kommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Sie ist abschlagsfrei, kann aber nicht noch früher mit Abschlägen bezogen werden. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag zur Rente für besonders langjährig Versicherte.
Warum 45 Jahre nicht automatisch für die Rente reichenFür die Wartezeit von 45 Jahren zählt nicht jeder Monat im Versicherungsverlauf. Berücksichtigt werden unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Zeiten der Kindererziehung und nicht erwerbsmäßigen Pflege sowie bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen.
Besonders heikel sind Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn. Sie zählen grundsätzlich nur, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstanden ist. Pflichtbeiträge aus früherem Arbeitslosengeld-II-Bezug und aus Arbeitslosenhilfe werden für diese Wartezeit nicht berücksichtigt.
Freiwillige Beiträge können mitzählen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind. Die genauen Regeln erklärt die Deutsche Rentenversicherung.
Wer kurz vor 45 Versicherungsjahren steht, sollte deshalb früh eine Kontenklärung beantragen. Fehlende Nachweise oder nicht anrechenbare Monate können den geplanten Rentenbeginn verschieben.
Was will die Alterssicherungskommission ändern?Die Kommission legte am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vor. Das sind Vorschläge und noch keine neuen Ansprüche oder Pflichten. Der Bericht der Alterssicherungskommission sieht mehrere Änderungen beim Rentenbeginn vor.
Für die Geburtsjahrgänge ab 1965 soll die Regelaltersgrenze nach 2031 an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach den derzeitigen Annahmen würde sie zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate auf 67 Jahre und 6 Monate steigen. Die jeweilige Altersgrenze soll mindestens fünf Jahre im Voraus festgelegt werden.
Zudem empfiehlt die Kommission, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen. Dies soll so früh geschehen, wie es der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz erlaubt. Der Bericht nennt aber weder einen festen Stichtag noch die Jahrgänge, die durch eine Übergangsregel geschützt würden.
Auch der früheste Beginn der Altersrente nach 35 Versicherungsjahren soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Danach soll sich diese Grenze parallel zur Regelaltersgrenze erhöhen. Für rentennahe Jahrgänge verlangt die Kommission einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, nennt dafür aber keine feste Dauer.
Für gesundheitlich stark belastete Menschen schlägt der Bericht einen neuen Rentenzugang vor. Voraussetzung sollen mindestens 35 Versicherungsjahre sein. Wer nach individueller Prüfung im letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld nicht mehr arbeiten kann, soll zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen können.
Ein Beginn bis zu fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze soll mit Abschlägen möglich sein. Noch offen ist, wie die Gesundheitsprüfung abläuft. Auch Begriffe wie „Berufsfeld“ oder „langjährig“ müssten erst gesetzlich definiert werden.
Wann könnten die Änderungen kommen?Der Koalitionsausschuss kündigte am 2. Juli 2026 an, die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen zu wollen. Nach dem politischen Ziel soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Das geht aus den Fragen und Antworten der Bundesregierung hervor.
Dieses Ziel ist noch kein verbindlicher Starttermin. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte, Übergangszeiten und Termine verändern. Zudem sollen einzelne Vorschläge zu unterschiedlichen Zeiten wirken.
Die neue Regelaltersgrenze soll nach dem Kommissionsmodell ab 2032 greifen. Beiträge zu einer gesetzlichen Kapitalrente sollen idealerweise ab 2028 erhoben werden. Einen einheitlichen Beginn für das gesamte Reformpaket gibt es daher nicht.
Entscheidend ist, welche gesetzlichen Regeln beim geplanten Rentenbeginn gelten. Das Datum des Rentenantrags allein schützt nicht vor späteren Änderungen. Ob ein rentennaher Jahrgang verschont bleibt, hängt von den noch unbekannten Übergangsregeln ab.
Was gilt bereits seit 2026?Das Rentenpaket 2025 trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Es hält das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent. Dieser Wert beschreibt das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst zum verfügbaren Durchschnittslohn und nicht den Anteil der individuellen Rente am letzten Gehalt.
Die Mütterrente III soll für vor 1992 geborene Kinder künftig bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigen. Sie soll grundsätzlich 2027 wirksam werden; bei einer späteren technischen Umsetzung sind rückwirkende Zahlungen vorgesehen. Die dargestellten Altersgrenzen ändern sich dadurch nicht, wie die Bundesregierung zum Rentenpaket 2025 erläutert.
Die Aktivrente gilt seit Anfang 2026 und ist keine zusätzliche Rentenzahlung, sondern ein Steuerfreibetrag. Ab dem Monat nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn monatlich steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist eine begünstigte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Selbstständige Einkünfte und Minijobs sind nicht begünstigt. Die Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen. Der Freibetrag kann auch ohne gleichzeitigen Bezug einer Altersrente genutzt werden.
Weitere Einzelheiten und Rechenbeispiele finden sich in unserem Beitrag zur Aktivrente seit 2026.
Was sollten Betroffene jetzt veranlassen?Der erste Schritt ist die Prüfung des Versicherungsverlaufs. Sind Zeiten nicht erfasst oder falsch gespeichert, sollte bei der Rentenversicherung eine Kontenklärung beantragt werden. Nachweise über Beschäftigung, Kindererziehung, Pflege, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sollten frühzeitig zusammengestellt werden.
Danach lohnt sich eine Rentenauskunft mit mehreren möglichen Beginnterminen. Eine Berechnung sollte das geltende Recht abbilden. Eine zweite Rechnung kann zeigen, welche Folgen der Wegfall der abschlagsfreien Rente oder ein späterer Rentenbeginn hätte.
Auch Arbeitsvertrag, Betriebsrente, Krankenversicherung und Steuern gehören in die Planung. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Arbeitslohn kann aber weiterhin Steuern und Sozialabgaben auslösen.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, einen vollständigen Antrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einzureichen. Das schafft Zeit für Rückfragen und mindert das Risiko einer Lücke bis zur ersten Zahlung.
Beispiel aus der Praxis: 122,40 Euro weniger im MonatEine Versicherte des Jahrgangs 1963 erreicht nach geltendem Recht mit 66 Jahren und 10 Monaten ihre Regelaltersgrenze. Hat sie 45 anrechenbare Versicherungsjahre, kann sie derzeit mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Zwischen beiden Terminen liegen 24 Monate.
Angenommen, diese Möglichkeit würde für sie ohne schützende Übergangsregel entfallen. Sie nähme stattdessen zum selben Zeitpunkt die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren. Nach der heutigen Abschlagsformel ergäben 24 Monate mal 0,3 Prozent einen dauerhaften Abschlag von 7,2 Prozent.
Bei einer errechneten Bruttorente von 1.700 Euro wären das 122,40 Euro weniger. Die monatliche Bruttorente würde auf 1.577,60 Euro sinken. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern sind dabei noch nicht abgezogen.
Das Beispiel ist keine Vorhersage. Es zeigt, welchen finanziellen Unterschied der Wegfall der abschlagsfreien Rentenart im Einzelfall verursachen könnte.
Häufige Fragen zur Rentenplanung Müssen die Jahrgänge 1962 bis 1964 jetzt länger arbeiten?Nein, nach der derzeitigen Rechtslage ändern sich ihre Altersgrenzen nicht. Erst ein neues Gesetz könnte andere Vorgaben schaffen. Dann wären der Stichtag und die Übergangsregeln entscheidend.
Gehen wirklich 13,3 Millionen Menschen bis 2040 in Rente?Die Zahl bedeutet, dass 13,3 Millionen Erwerbspersonen des Jahres 2025 bis 2040 das Alter von 67 überschritten haben werden. Einige können vorher ausscheiden. Andere werden über ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten.
Kann man weiterhin mit 63 in Altersrente gehen?Wer mindestens 35 Versicherungsjahre hat, kann die entsprechende Altersrente derzeit ab 63 mit dauerhaften Abschlägen beziehen. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beginnt erst mit der für den Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze.
Zählt Arbeitslosengeld immer zu den 45 Versicherungsjahren?Nein. Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen grundsätzlich nur bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Andere Zeiten der Arbeitslosigkeit können ebenfalls ausgeschlossen sein.
Schützt ein früher Rentenantrag vor einer Gesetzesänderung?Nicht automatisch. Entscheidend sind die Regelungen, die für den gewünschten Rentenbeginn gelten. Hinzu kommen mögliche Übergangsvorschriften für rentennahe Jahrgänge.
Ist die Aktivrente eine höhere gesetzliche Rente?Nein. Sie ist ein Steuerfreibetrag für begünstigten Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Der bestehende Rentenanspruch erhöht sich durch den Freibetrag nicht automatisch.
Wann sollte der Rentenantrag gestellt werden?Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt etwa drei Monate Vorlauf. Wer noch Lücken im Versicherungsverlauf klären muss, sollte deutlich früher mit der Kontenklärung beginnen.
QuellenGrundlagen dieses Beitrags sind die Angaben des Statistischen Bundesamts und der Bundesregierung zur geplanten Rentenreform. Ergänzend wurden Informationen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente verwendet.
Der Beitrag 13,3 Millionen erreichen das Rentenalter – für diese Jahrgänge wird die Planung schwierig erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Greetings to the Jews of Russia
Vladimir Putin sent his greetings to the Jews of Russia on Rosh Hashanah, the Jewish New Year.