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Wahlumfragen in Uruguay: Linke Opposition führt

Montevideo. Laut einer Umfrage des Instituts für Meinungsforschung Cifra zu den Wahlabsichten für die Präsidentschaftswahlen in Uruguay im Oktober 2024 liegt das Linksbündnis Breite Front (Frente Amplio) in Führung. Demnach wollen 47 Prozent der Befragten für die Breite Front... weiter 26.04.2024 Artikel von zu Uruguay, Politik
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Dringen Putins Warnungen vor einem Atomkrieg zu den Amerikanern durch?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 26. April 2024 - 5:00
Man kann durchaus sagen, dass in russischen Expertenkreisen eine gewissen Verzweiflung vorherrscht, weil die westlichen Eliten offenbar nicht verstehen, mit welchem atomaren Feuer sie spielen. Wer meint, eine Nuklearmacht sei militärisch besiegbar, der scheint vergessen zu haben, dass auch die zurückhaltendste Atommacht Gegner im Falle des eigenen Untergangs seine Gegner mit in den Untergang reißen […]
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Der Kampf um Moldawien wird nun vollkommen offen ausgetragen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 26. April 2024 - 2:33
Es war einigermaßen überraschend, dass sich die moldawische Opposition ausgerechnet in Moskau getroffen hat, um für die im Herbst anstehenden Wahlen ein Bündnis gegen die pro-westliche Regierung von Präsidentin Sandu zu schmieden. Aber eigentlich war es nur auf den ersten Blick überraschend, denn die aktuelle moldawische Regierung wurde vor und nach den letzten Wahlen nicht […]
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Das Pentagon sagt offen, dass die Ukraine-Hilfen für die US-Industrie sind Die Ereignisse des 25. April

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 25. April 2024 - 23:23
Die russische Nachrichtenagentur TASS veröffentlicht fast jeden Abend eine Zusammenfassung der Ereignisse des Tages in und um die Ukraine. Ich versuche, möglichst jede Zusammenfassung zu übersetzen, auch wenn ich nicht garantieren kann, dass ich das jeden Tag leisten kann, zumal die Zusammenfassung mal am frühen Abend, mal spät in der Nacht erscheint. Hier übersetze ich […]
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Major Brazilian Mobilization Demands Indigenous Land Rights in the Face of Mounting Threats

Thousands of Indigenous leaders and representatives and their allies converged on Brazil’s capital this week for the 20th Free Land Camp (Acampamento Terra Livre – ATL), a major annual mobilization to advance the struggle for Indigenous rights to land demarcation and sovereignty. Organized by the Association of Brazil’s Indigenous Peoples (APIB), this year’s gathering is entitled “Our Existence is Ancestral: We Have Always Been Here!” to counter the virulent anti-Indigenous narratives that underpin spiraling attacks waged principally by agribusiness and mining interests in Brazil’s Congress.

Today’s march through Brasilia’s Esplanade of Ministries displayed the strength of the country’s Indigenous movement and focused on threats emblematic of the current assault upon constitutional land rights. To symbolize these threats, a large vehicle entitled “Tracks of Destruction” showcased drivers of human rights violations and environmental devastation, from agribusiness efforts to cut the Ferrogrão mega-railway through the heart of the Amazon rainforest to the relentless push to open Indigenous lands to industrial mining. The action also denounced the scourge of illegal mining on native lands, which continues to flourish despite federal efforts to crack down on the activity.

“Ferrogrão is the train of death, of deforestation,” said Goldman Prize winner Alessandra Korap Munduruku. “The railroad is not going to carry people, as they claim, but grain production of international companies that are financing this project. It’s a project that will affect not only Indigenous people, but also traditional communities and the people who live in the towns alongside its route. In addition, it is a project that will affect people all over the world because it would exacerbate climate change with the massive deforestation it would cause.”

“Since Ferrogrão’s inception, hearings have only been held in cities, none in Indigenous villages,” said Kleber Karipuna, an Executive Coordinator at APIB. “Once again, we demand that the protocols for consulting Indigenous peoples be respected. Additionally, the absence of a consultation protocol should not be used as an excuse to deny consultation of peoples affected by the project.”

“The mere announcement of Ferrogrão has increased deforestation around our Indigenous lands,” said Doto Takak Ire, President of the Kayapó people’s Kabu Institute. “Land grabbing has increased, risks of land invasion have increased, and we have been forced to increase the monitoring of our territories. Soy cultivation has encroached to the edge of Menkragnoti Indigenous Land. It dirties the rivers that pass through our villages. We can already see all this. And Ferrogrão will only make it worse.”

“Ferrogrão represents the death of kilometers and kilometers of forest,” said Takakpe Tapayuna Metuktire, from the Raoni Institute. “While we should be thinking about how to preserve what remains and think about alternative infrastructure projects that respect our rights, nature and Indigenous and traditional peoples. We are fighting to prevent yet another project of death and destruction from prevailing in the Amazon. With Ferrogrão all that will be left is scorched earth.”

The Free Land Camp’s closing march prioritized Ferrogrão and mining on native lands because of the centrality of these threads to Indigenous land rights and the ecosystems sustained by Indigenous land defenders. Ferrogrão would impact at least 16 Indigenous lands and 104 rural settlements, threatening 4.9 million hectares of protected areas. Meanwhile, Brazil’s mining sector is projecting a new mineral boom in the Amazon and is openly seeking to prospect on Indigenous lands.

“Through today’s powerful action and protest, Brazil’s Indigenous movement denounced the trails of destruction left by illegal miners, multinational mining interests, and agribusiness companies in the Amazon and on Indigenous territories,” said Paula Vargas, Amazon Watch Brazil Program Director. “These companies and their political backers must be stopped and held accountable, and Brazilian authorities must defend the rights of Indigenous peoples and traditional communities.”

Notably absent from this year’s ATL was President Lula, who had attended the two previous mobilizations. APIB has criticized his government’s failure to fulfill a campaign promise to swiftly demarcate Indigenous lands, as well as its weak response to congressional attacks on Indigenous rights. Lula’s announcement that his government would only title 10 of 14 promised Indigenous territories has also sparked denunciations from Brazil’s Indigenous movement. Yet despite his absence at the mobilization, Lula received a group of leaders at the presidential palace today.

The ATL mobilization occurs within a backdrop of the most severe political rollacks on Indigenous rights since the ratification of Brazil’s constitution in 1988. Last year’s passage of Federal Law 14,701 which enshrined the “Marco Temporal” (time limit thesis) into law after overriding President Lula’s partial vetoes to the legislation, has effectively frozen Indigenous land demarcations while opening federally-titled territories to industrial activity, which could potentially include mining and agribusiness projects.

While the constitutional basis for Marco Temporal had been roundly rejected by Brazil’s Supreme Court (STF), this week STF justice Gilmar Mendes signaled the court would not rule on the constitutionality of Law 14,701, opening the possibility of negotiating away fundamental Indigenous rights in a major setback to the country’s Indigenous movement.

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Redacted

UNLIMITED HANGOUT - 25. April 2024 - 21:25

Whitney will be on Redacted tonight. Show starts at 4pm ET. Will update with timestamp after the interview airs. Available on Rumble and YouTube.

Redacted.

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Corona-Aufarbeitung: Im Knast ist noch ein Zimmer frei…

Manchmal ist es gar nicht so einfach, Schuldige von Unschuldigen, Täter von ihren Opfern zu unterscheiden. Wenn aber die Täter plötzlich um Gnade flehen, die Schuldigen anfangen, sich zu entschuldigen, die Angeklagten sich freiwillig dem richterlichen Schuldspruch unterwerfen und die Reumütigen bereit sind Wiedergutmachung zu leisten, dann erkennt man ziemlich leicht, wer die Täter und […]

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Why human agency is still central to Israel’s AI-powered warfare

Following +972’s 'Lavender' exposé, international law and AI experts explain how Israel's top brass and global tech firms are implicated in the slaughter.

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In Historic Vote, the FCC Reasserts Its Authority to Protect the Open Internet and Safeguard Online Users

On Thursday, in a 3–2 vote, the Federal Communications Commission voted to restore Net Neutrality protections and reclassify high-speed-internet access services as telecom services subject to Title II of the Communications Act.

The decision is a major victory for the public interest: Title II authority empowers the FCC to hold companies like AT&T, Comcast, Spectrum and Verizon accountable for a wide range of harms to internet users across the United States. Prior to the historic vote, FCC Chairwoman Jessica Rosenworcel said: “[We] take this action today to help ensure that broadband is fast, open and fair for all of us.”

Since the Trump FCC repealed open-internet protections in 2017, people from across the political spectrum have called on the agency to reinstate Net Neutrality and assert the agency’s authority to prevent broadband providers from harming online users.

Free Press Co-CEO Craig Aaron said:

“Everyone should celebrate today’s FCC vote. Public support for Net Neutrality is overwhelming, and people understand why we need a federal watchdog to protect everyone’s access to the most essential communications platform of our time. The FCC heard the outcry and did its job: delivering on promises to stand with internet users and against big telecom companies and their trade groups, which have spent untold millions of dollars to spread lies about Net Neutrality and thwart any oversight or regulation.

“We’ve been fighting for this moment since well before the Trump FCC threw out strong Title II rules in 2017. It’s been nearly 20 years since Net Neutrality first came under threat. In the time since, the debate over Net Neutrality, like the internet itself, has evolved. But the central concern remains the same: Does the FCC have the authority, vested in Title II of the Communications Act, to step in when internet service providers treat their customers unjustly by blocking or interfering with the free flow of information online? Today, the FCC answered that question with a resounding yes.

“Chairwoman Rosenworcel and Commissioners Geoffrey Starks and Anna Gomez today reversed the Trump FCC’s gutting of these essential protections, and ensured that the agency can once again protect internet users whenever big phone and cable companies like AT&T, Comcast, Spectrum and Verizon attempt to harm them. By restoring the essential safeguards that millions fought so hard to make a reality, the FCC will once again follow the law that Congress wrote for modern internet-access service, reestablishing its oversight of the vital telecommunications service that connects all of us.

“This is common sense: The nation’s communications regulator must be able to oversee the nation’s communications infrastructure. Congress has already given the FCC the tools it needs to make the internet work better for everyone. After today’s vote, the FCC can actually use them. Under the agency’s strong but flexible rules, every ISP will be responsible for making resilient networks available to people on just and reasonable terms. The agency now has the ability to protect internet users from ISPs’ privacy invasions, promote broadband competition and deployment, and take action against hidden junk fees, data caps and billing rip-offs.

“Big cable and phone companies won’t be able to pick and choose what any of us can say or see online. Net Neutrality is a guarantee that these companies will carry our data across the internet without undue interference or unreasonable discrimination. Without this clear authority over broadband access, the FCC was vastly weakened, having to implore broadband providers during the peak of the COVID-19 pandemic to agree to voluntary and toothless pledges to protect internet users — pledges many of these companies failed to uphold.

“We’re especially grateful to Chairwoman Rosenworcel and her staff for leading this effort to restore these essential rights to internet users, as well as for the strong support of Commissioners Starks and Gomez. Today’s decision shows a government agency doing what it’s supposed to do: Listen to the public and stand up for them against rich and powerful companies that for too long have called all the shots in D.C.

“Despite the many obstacles Net Neutrality advocates have faced, we are celebrating today’s vote. This is what democracy should look like: public servants responding to public sentiment, taking steps to protect just and reasonable services and free expression, and showing that the government is capable of defending the public interest.”

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FCC Votes to Restore Net Neutrality

Today, the Federal Communications Commission (FCC) voted to restore Net Neutrality. The move restores the FCC’s authority under Title II of the Communications Act to oversee broadband providers and enforce the open-internet protections. The Open Internet Order was repealed during the Trump Administration in the face of widespread public opposition – including comments filed during the proceedings opposing the controversial reversal by the agency.

Common Cause, along with its partners, delivered a petition with over 126,000 signatures, thanking the Commissioners for their vote today, showing the continued widespread public support for Net Neutrality.

Statement of Michael Copps, Former FCC Chair and Common Cause Special Adviser

If I weren’t out of the country today, I would be personally at the FCC jumping up and down, saluting the majority for reinstituting the network neutrality rules that were so foolishly eliminated by the previous Commission. I have been personally and deeply involved in the battle for an open internet for more than 20 years, both as a Commissioner and more recently as a public interest advocate. Today’s action brings back moderate rules that have already passed court muster and are essential building blocks for a consumer-friendly and citizen-friendly internet. Congratulations to Chair Rosenworcel, Commissioner Starks, and Commissioner Gomez for getting us here today.

Our communications technologies are evolving so swiftly, affecting so many important aspects of our individual lives, that they must be available to all of us on a non-discriminatory basis. And they must advance the public interest, protecting consumers, fostering competition, and providing us all the news and information we need as we fight to maintain our democracy. We still have much to do; but today, let’s celebrate a huge step forward.

Statement of Ishan Mehta, Common Cause Media and Democracy Program Director

The restoration of Net Neutrality is a victory for every American household, and it is a victory for democracy. Today’s vote returns control of the Internet to the American people instead of corporate interests. The Internet is crucial to civic engagement in the United States today. It functions as a virtual public square where social justice movements organize and garner support.

Since the repeal of Net Neutrality during the Trump Administration broadband access has been unregulated and consumers have been left at the mercy of Internet providers. Americans have seen those providers throttle popular video streaming services, offer service plans that favor their own services over competitors, and degrade video quality in order extract higher prices for improved quality.

This Internet today is an essential public utility and in recent years, service providers proved themselves incapable of delivering that service without supervision.

The FCC’s vote today returns the Internet to the American people.

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Gedenken an die Qereçox-Gefallenen

Zahlreiche Menschen erinnerten am Donnerstag mit einem Gedenkmarsch auf den Qereçox-Berg bei Dêrik an die zwanzig Kämpferinnen und Kämpfer der YPG und YPJ, die heute vor sieben Jahren bei Luftangriffen des türkischen Staates ermordet wurden. Auf der Spitze des Massivs wurde eine Trauerzeremonie abgehalten, an der sich Jung und Alt beteiligten. Unter ihnen waren neben Menschen aus der Bevölkerung auch Beauftragte der Demokratischen Selbstverwaltung der Region Nord- und Ostsyrien (DAANES), Mitglieder der Zivilgesellschaft und Handelnde politischer Parteien.

Am 25. April 2017, als die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) mit ihrer Befreiungsoffensive „Zorn des Euphrats“ auf dem Vormarsch nach Raqqa waren – und die Terrorgruppe IS immer weiter zurückdrängten – drangen um etwa 2 Uhr in der Nacht mehr als zwei Dutzend Kampfbomber der türkischen Luftwaffe in den von der internationalen Koalition gegen den IS kontrollierten syrischen Luftraum ein. Das Ziel der Angriffe war ein Geländekomplex auf dem Qereçox, auf dem neben dem Hauptquartier der Generalkommandanturen von YPG und YPJ auch das Gebäude des YPG-Pressezentrums, der Radiosender Dengê Rojava, eine Druckerei sowie weitere militärische Einrichtungen untergebracht waren.

Vierzehn YPJ-Kämpferinnen und sechs YPG-Kämpfer kamen ums Leben – drei von ihnen waren Medienschaffende, achtzehn weitere wurden teils schwer verletzt. In Nord- und Ostsyrien, aber auch international wurden die vom türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan befehligten Luftschläge als Entlastungsangriff für den unter Druck geratenen Verbündeten, die Terrororganisation „Islamischer Staat” (IS), gewertet. Seit 2021 gilt der 25. April als „Gedenktag für die Gefallenen von Nord- und Ostsyrien”.

Die Gedenkzeremonie auf dem Qereçox wurde mit einer Schweigeminute eingeleitet, danach wurden Reden gehalten. Cewahir Osman vom Rat der Angehörigen von Gefallenen sagte in einer ersten Ansprache: „Damals wie heute gilt: Es sind der Aggressor Erdoğan und der Faschismus seiner AKP, unter deren Schirmherrschaft die IS-Barbarei steht, genährt und bewaffnet wird. Erdoğan ist der Schutzpatron des Terrors. Er hat es abgesehen auf den Willen der Völker und die Errungenschaften, die dank der Ideen des kurdischen Vordenkers Abdullah Öcalan und der Opfer unserer Gefallenen erzielt wurden.“

Die YPJ-Sprecherin Ruksen Mihemed war ebenfalls unter den Anwesenden, die einige Worte sprachen. Sie würdigte zunächst alle Gefallenen, die bei der Verteidigung Nord- und Ostsyriens ihr Leben ließen. Die Gefallenen vom Qereçox bezeichnete Mihemed als „Symbol“ für die Geschichte des Widerstands von Rojava. „Es waren intellektuelle Menschen, die mit Größe und moralischer Kraft für den Aufbau einer demokratischen Nation, für das geschwisterliche Leben der Völker kämpften und ihr eigenes Leben dieser Sache opferten. Nur dank des selbstlosen Handelns von Menschen wie ihnen sind wir heute da, wo wir sind. Und wir sind entschlossen, den Widerstand gegen den türkischen Aggressor und seine Verbündeten ungebrochen fortzusetzen, um die Verteidigung unserer Bevölkerung und unserer Errungenschaften zu gewährleisten.“

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/25-april-gedenktag-fur-die-gefallenen-von-rojava-37207 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/rojava-erklart-25-april-zum-gefallenen-gedenktag-25845 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/gedenkmarsch-auf-dem-qerecox-37219

 

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Offenes Internet: USA führen Netzneutralität wieder ein

netzpolitik.org - 25. April 2024 - 18:44

Die USA bekommen wieder Regeln zur Netzneutralität. Die lange Zeit blockierte Regulierungsbehörde FCC verpflichtet Internetanbieter, alle Daten im Netz gleich zu behandeln. Sorgen bereiten aber neue Technologien, die womöglich doch noch „Überholspuren“ schaffen könnten – auch in Europa.

Die demokratische FCC-Vorsitzende Jessica Rosenworcel, hier bei einer Anhörung im US-Kongress, setzt sich für Netzneutralität ein. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / SOPA Images

US-Internetnutzer:innen können sich wieder über Regeln zur Netzneutralität freuen. Heute hat die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) erneut Richtlinien erlassen, die unter Ex-Präsident Barack Obama eingeführt und von seinem Nachfolger Donald Trump wieder zurückgenommen wurden.

Die Corona-Pandemie habe ein für alle Mal gezeigt, dass Breitband „essenziell“ ist, sagte die demokratische FCC-Vorsitzende Jessica Rosenworcel im Vorfeld. Doch ohne entsprechende Regeln habe die FCC nicht sicherstellen können, dass Verbraucher:innen von einem „schnellen, offenen und fairen“ Internet profitieren könnten. „Eine Rückkehr zum überwältigend beliebten Standard der Netzneutralität wird es der FCC ermöglichen, erneut als starke Anwältin für ein offenes Internet aufzutreten.“

Das Prinzip der Netzneutralität schreibt fest, dass alle Datenströme im Internet gleich behandelt werden müssen, unabhängig vom Absender oder Empfänger. Es genießt breite Unterstützung, Umfragen in den USA zeigen immer wieder, dass Verletzungen der Netzneutralität wie künstlich gedrosselte oder blockierte Internetverbindungen ausgesprochen unbeliebt sind.

Dennoch hat es mehr als drei Jahre nach dem Amtsantritt von US-Präsident Joe Biden gedauert, bis die Demokraten die Regeln wieder erlassen konnten. Schuld war eine politisch motivierte Blockade der FCC, mit der die Republikaner die Behörde bis zuletzt lahmgelegt hatten.

Netzbetreiber erbringen grundlegende Dienste

Erst im vergangenen Oktober konnte eine vollständig besetzte FCC unter Mehrheit der Demokraten einen ersten Vorschlag beschließen und zur Debatte stellen. Im Kern gleicht das Regelwerk der Open Internet Order aus dem Jahr 2015. Demnach gelten Netzbetreiber als „Common Carrier“, erbringen also eine grundlegende Dienstleistung wie die Versorgung mit Wasser und sind entsprechend streng zu regulieren.

Ihnen ist es grundsätzlich verboten, den Zugang zu Online-Diensten zu drosseln oder zu sperren. Netzbetreiberverbände haben bereits angekündigt, die Regeln vor Gericht zu zerren. Vergleichbare juristische Auseinandersetzungen haben sie in der Vergangenheit jedoch verloren.

Selbst ohne bundesweite Auflagen scheuten sich Betreiber in den letzten Jahren vor krassen Verletzungen der Netzneutralität. Zum einen waren die Augen der Öffentlichkeit auf sie gerichtet, zum anderen hatte eine Reihe an Bundesstaaten, darunter Kalifornien und Washington, zwischenzeitlich eigene Gesetze erlassen.

Diese haben etwa den Mobilfunkriesen AT&T dazu gebracht, ein sogenanntes „Zero Rating“-Produkt einzustellen – nicht nur in diesen Bundesstaaten, sondern landesweit. Solche Angebote nehmen den Zugriff auf ausgewählte Partnerdienste vom monatlichen Datenvolumen aus, behandeln sie also notwendigerweise unterschiedlich.

Vom Experimentieren hat das die Betreiber indes nicht abgehalten. Manche lassen sich etwa den Zugriff auf hochaufgelöste Videos extra bezahlen, während sie alle anderen Videos künstlich in einer schlechteren Auflösung ausliefern. Solche Praktiken könnten künftig zunehmen, auch weil sie technisch leichter umsetzbar werden.

Überholspuren im Fokus

Der neue 5G-Mobilfunkstandard sieht sogenannte „Network Slices“ vor, mit denen sich Netze in Scheibchen schneiden und unterschiedlich gut behandeln lassen. Weltweit schielen Netzbetreiber auf diese Technik, die Deutsche Telekom sieht sie etwa als „Schlüssel zu 5G“. Nur damit seien industrielle Anwendungen umsetzbar, etwa Industrieroboter oder selbstfahrende Autos, gibt der Konzern an.

Genau solche Überholspuren erfassen die neuen FCC-Regeln jedoch nicht vollständig. Zwar dürfen sich Netzbetreiber von den jeweiligen Online-Anbietern für eine Vorfahrt nicht bezahlen lassen. Außerdem beteuert die FCC, solche Angebote einzeln prüfen zu wollen. Dennoch könnte dies letztlich dazu führen, dass Netzbetreiber bestimmten Online-Diensten Vorfahrt gestatten, während sich die restlichen Internet-Dienste samt ihrer Nutzer:innen mit zunehmend verstopften Straßen begnügen müssten. Davor warnt etwa die Stanford-Professorin Barbara van Schewick.

So könnte ein Angebot eines fiktiven Netzbetreibers aussehen, sollten schwach regulierte Überholspuren zur Normalität werden. - CC-BY 3.0 Elaine Adolfo

Mit der Netzneutralität kompatibel wäre hingegen eine Ausgestaltung, mit der Netzbetreiber Überholspuren nicht nutzen könnten, um den Wettbewerb zu verzerren, erklärt die Expertin gegenüber netzpolitik.org. Dabei müsste gesichert sein, dass die Überholspur offen ist für alle Anwendungen; die Nutzer:innen entscheiden, ob, wenn, und für welche Anwendungen sie die Überholspur verwenden; keine Gebühren für den Dienste-Anbieter selbst entstehen; und die Überholspur die Qualität des regulären Internets nicht verschlechtert.

Zu strenger Kontrolle ruft deshalb auch die Nichtregierungsorganisation Public Knowledge auf, die sich für ein offenes Internet einsetzt. Es sei zu erwarten, dass Netzbetreiber ihre alten Tarife in neuem Gewand auf den Markt bringen und weiterhin versuchen werden, das Internet in langsame und schnelle Spuren aufzuteilen, schreibt John Bergmayer nach der FCC-Abstimmung. Dabei müsse die FCC sicherstellen, dass Breitbandanbieter nicht einfach Allerwelts-Apps nehmen und sie als separaten „Nicht-Breitband“-Dienst bündeln.

Gefahr eines Zwei-Klassen-Internets

Auch in Europa weckt die Technik Begehrlichkeiten. Einem „5G-Manifest“ der Industrie war vor Jahren etwa die Unterstützung des damaligen Digital-Kommissars Günther Oettinger gewiss. Darin warb die Branche unter anderem für vertikal integrierte Dienste, die Vorschläge reichen von autonomem Fahren bis hin zu virtueller Realität. Dies trage nicht nur zu besseren Anwendungen bei, sondern helfe auch bei der Finanzierung der Netze, so das Lobbypapier.

Bislang haben solche Vorstöße jedoch kaum gefruchtet, weil die EU-Regeln zur Netzneutralität eklatante Verstöße untersagen und solche Spezialdienste nur unter strengen Auflagen möglich sind. Insbesondere dürfen Spezialdienste nicht zu Lasten anderer Nutzer:innen gehen und damit das offene Internet einschränken. Auch EU-Regulierer hatten wiederholt klargestellt, dass sich damit kein Zwei-Klassen-Internet durch die Hintertür schaffen lässt.

Allerdings zeichnet sich kein Ende der Debatte ab. Zuletzt forderte der italienische Ex-Ministerpräsident Enrico Letta in einem Bericht über den EU-Binnenmarkt eine umfassende Überarbeitung der europäischen Regeln. Betreiber sollen demnach einfacher Überholspuren für bestimmte Dienste anbieten können, denkbar seien beispielsweise „KI-gestützte Anwendungen wie autonomes Fahren“.

Auf eine grundlegende Reform des Telekommunikationssektors drängt auch der amtierende Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Er will Netzbetreibern künftig einträgliche, aber bislang verbotene oder fragwürdige Zusatzgeschäfte ermöglichen, etwa mittels einer Datenmaut für Online-Dienste.

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Ambassador Dahhak: The West prevents Security Council from putting an end to the genocide war in Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. April 2024 - 18:35

New York, SANA-Syria’s Permanent Representative to the United Nations, Ambassador Qusay Al-Dahhak,, said that the three permanent Western member states diverted Security Council from its mandate, kept it silent regarding their violations and their allies, and used it as a platform to target other countries, turn against them, and promote baseless allegations.

“The continuing barbaric Israeli aggression against the Palestinian people in Gaza Strip proves once again the falsity and hypocrisy of polices of western countries regarding concern for human rights and their lack of the minimum elements that qualify them to contribute to maintaining international peace and security,” Ambassador al-Dahhak said Thursday during a Security Council session on the situation in Syria.

He added that the United States and the West continue to prevent the Security Council from halting the genocidal war committed by the Israeli occupation in Gaza Strip and obstructs the Council’s efforts to put an end to the repeated Zionist attacks on Syrian territory and ensure that they are not repeated.

Al-Dahhak went on to say that Western illegal coercive economic measures increase the suffering of the Syrian people, deprive them of basic services, escalate inflation, poverty and unemployment rates, and hinder development financing and the implementation of early recovery projects.

The Syrian diplomat called for ending the illegal foreign presence on Syrian territory, the immediate, complete and unconditional lifting of coercive measures, and the necessity of reviewing the structure of the United Nations’ work in Syria and limiting its mandate and activities to the organization’s offices in Damascus.

Mazen Eyon

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Die Weg in die Verblödung findet ein Ende – wir sind angekommen!

Die intellektuelle Flaggschiff-Sparte der Öffentlich-Linklichen-Verbildungsanstalten des privaten Parteienrechts ist die Disziplin “Unterhaltung für die Generation Z“. Wer einst dachte, der Bodensatz der TV-Verblödung sei in den 1990er Jahren mit der anatomisch anregenden Mopswackelsendung “Tutti Frutti” erreicht oder mit Spieleshows des italienischen Fernsehens erreicht, der wird angesichts des aktuellen Programms des “Zentrums der Finsternis” (ZDF) für […]

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Polen und Litauen wollen ukrainische Flüchtlinge an die Front abschieben

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 25. April 2024 - 18:13
Dass die Lage Kiews verzweifelt ist, ist nicht neu. Während sich in Russland jeden Monat 30.000 Freiwillige zum Dienst an der Front melden, gelingt es der Ukraine nicht einmal mit gewaltsamen Verschleppungen von Männern auf offener Straße, auch nur annährend genug Soldaten für die Front zu rekrutieren. Kiew hat gerade erst die Einberufungsregeln verschärft und […]
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Kein Bürgergeld nach Geldgeschenk für Pilgerreise nach Mekka – Urteil

Lesedauer 2 Minuten

Bürgergeldbezieher müssen ein größeres Geldgeschenk für eine Pilgerreise nach Mekka für ihren Lebensunterhalt verwenden.

Das Jobcenter ist verpflichtet, die Zuwendung als einmalige Einnahme beziehungsweise Vermögen mindernd auf das Bürgergeld anzurechnen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam in einem am Donnerstag, 25. April 2024, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: L 18 AS 684/22). Bürgergeldbezieher könnten aber Vermögensfreibeträge geltend machen.

Nachbarin schenkte insgesamt 65.250 Euro Geld für Pilgerreise

Im konkreten Fall ging es um ein in Berlin lebendes muslimisches Ehepaar und dessen minderjährigen Sohn. Sie bezogen im Streitzeitraum Juni 2018 bis einschließlich Dezember 2019 Hartz IV, das heutige Bürgergeld.

Da sich die Ehefrau regelmäßig um die pflegebedürftige Nachbarin der Familie gekümmert hatte, wollte diese sich dafür erkenntlich zeigen und der Familie einen Herzenswunsch erfüllen.

Sie überwies der Ehefrau im Mai 2018 insgesamt 65.250 Euro. Das Geld sollte der Familie eine Pilgerreise nach Mekka ermöglichen. Das Jobcenter wurde über das Geldgeschenk nicht informiert.

Als ein Pflegehelfer der inzwischen verstorbenen Frau die Kontoabbuchung bemerkte, informierte er die Polizei. Das Landeskriminalamt leitete ein Ermittlungsverfahren ein und unterrichtete Anfang 2020 auch das Jobcenter über das Geldgeschenk.

Jobcenter forderte Hilfeleistungen zurück

Die Behörde forderte daraufhin das im Streitzeitraum gezahlte Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 22.600 Euro von der Familie zurück. Wegen des Geldgeschenks seien sie nicht hilfebedürftig gewesen.

Die Familie klagte. Es habe sich um eine zweckgebundene Schenkung gehandelt, mit der sich die alte Frau für die jahrelange liebevolle Pflege habe bedanken wollen. Sie hätten das Geld auch zweckentsprechend verwendet.

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In Bürgergeld-Bescheiden wird das Einkommen häufig falsch angerechnet

So seien für die Mekkareise rund 55.000 Euro angefallen. Darin seien Aufwendungen für Flug, Schiff, Übernachtung, Verpflegung und die Kosten für einen religiösen Guide enthalten gewesen.

Belege könnten sie nicht vorlegen, da üblicherweise alles in bar ohne Quittung bezahlt worden sei. Schließlich habe sich die Mutter noch für 7.000 Euro „die Zähne machen lassen“. Mit dem restlichen Geld seien in Absprache mit der Schenkerin Schulden beglichen und ein Teil gespendet worden.

Deckung des Lebensunterhalts hat Vorrang vor Pilgerreise nach Mekka

Sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das LSG hielten die Rückforderung des Jobcenters für rechtmäßig. Die Kläger seien wegen des Geldgeschenks nicht hilfebedürftig gewesen, urteilte das LSG. Für die Zeit Juni bis November 2018 sei das Geld als Einkommen zu berücksichtigen.

Für die Monate Dezember 2018 bis Dezember 2019 stelle der verbleibene Betrag Vermögen dar. Die Familie hätte das Geld „im Rahmen der Selbsthilfe“ für ihren Lebensunterhalt aufwenden müssen.

Dass die Familie rund 55.600 Euro für die Pilgerreise ausgegeben habe, sei auch nicht belegt, rügte das Gericht. Es fehlten Quittungen und es widerspreche der Lebenserfahrung, dass etwa eine Flugreise mit Kosten von mehr als 5.000 Euro in bar bezahlt werde.

LSG Potsdam: Jobcenter darf Geldgeschenk mindernd berücksichtigen

Zwar müssten zweckgebundene Einnahmen nicht immer für den Lebensunterhalt verwendet werden. Die Familie könne dann aber nur einen Vermögensfreibetrag geltend machen, hier insgesamt 16.500 Euro.

Nach damaligem Recht gab es als Freibetrag für jedes Lebensjahr einer Person 150 Euro sowie einmalig weitere 750 Euro. Mit dem Bürgergeld steht nun jeder Person pauschal 15.000 Euro als Vermögensfreibetrag zu. fle

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Gesetzesentwurf: Geplantes Bundespolizeigesetz auf „verfassungsrechtlich dünnem Eis“

netzpolitik.org - 25. April 2024 - 17:30

Der Entwurf des Bundespolizeigesetzes sieht weitere Überwachungsbefugnisse vor. Sachverständige haben das kritisiert, da die geplante Reform verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe, anstatt Probleme zu lösen.

Nicht immer sind Einsätze der Polizei nur sichtbar, wenn die Polizei vor Ort ist. – CC0 generiert mit Stable Diffusion Image Generator

Im Dezember 2023 hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Nun berät der Bundestag über die geplante Neustrukturierung. Am 22. April wurden der Gesetzentwurf und die Befugnisse der Bundespolizei in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat mit Sachverständigen besprochen.

Die Bundespolizei hat mehrere Aufgaben: Sie soll die Grenzen schützen, den Bahn- und Luftverkehr sicher machen, aber auch staatliche Einrichtungen vor Gefahren schützen. Neben präventiven Maßnahmen übernimmt die Bundespolizei auch Strafverfolgungsaufgaben. So verfolgt sie beispielsweise Verstöße gegen die Vorschriften des Pass- oder Aufenthaltsgesetzes.

Nun soll die gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit, das Bundespolizeigesetz (BPolG), erneuert werden. Die Bundesregierung fürchtet, dass das 30 Jahre alte Bundespolizeigesetz nicht so aktuell sei, dass die Bundespolizei ihre Aufgaben entsprechend den technischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen durchführen könne. Sie erhofft sich von der Neustrukturierung, das Gesetz wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Mehr Befugnisse, weniger unabhängige Kontrolle

Im BPolG gibt es derzeit eine sogenannte allgemeine Befugnisnorm. Sie ermöglicht es der Bundespolizei schon jetzt, weitreichende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzusetzen. Sie darf die „notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren“, wenn es nicht speziell geregelt ist. Eine solche Regelung bleibt in der geplanten Neuregelung bestehen.

Mehrere Vorschriften des Entwurfs zeigen aber: Etwa bei Überwachungsmaßnahmen will die Regierung der Bundespolizei mehr Befugnisse geben. Die Bereiche betreffen Abfragen von Daten bei den Telekommunikationsanbietern bis hin zur erleichterten Ausstellung von Meldeauflagen, also die Verpflichtung, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Kontrolle bei der Polizei zu melden.

Auch bei der Telekommunikationsüberwachung sind Erweiterungen geplant. Eine Befugnis zur Überwachung von Kommunikation mit Staatstrojanern, also Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Onlinedurchsuchung, ist nicht vorgesehen.

Keine zusätzliche Rechtssicherheit

Nahezu alle Sachverständige äußerten Kritik am Inhalt und an den Formulierungen im Gesetz. Etwa dass Situationen, in denen die Polizei eine Maßnahme ergreifen kann, zu unkonkret blieben. Die Gesetzgeberin habe entscheidende Gefahrensituationen nicht konkret genug definiert. Dies sei aus Sicht des angehörten Juristen Felix Ruppert von der Ludwig-Maximilians-Universität Münchenaber wichtig. Beamt:innen könnten sonst den Anwendungsbereich von besonders eingriffsintensiven Maßnahmen ausdehnen.

Dieses Problem betreffe unter anderem die Regelungen zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten und zur Telekommunikationsüberwachung. Bei ersterem kann die Polizeibehörde bei Telekommunikationsanbietern und Netzwerkbetreibern beispielsweise abfragen, wer wann an einem Anrufbeteiligt ist oder war.

Der Entwurf des Bundespolizeigesetzes würde solche Abfragen zur Abwehr einer dringenden Gefahr erlauben, ohne Wissen der Betroffenen. Genauso verhält es sich auch mit dem neuen Paragrafen zur Überwachung der Telekommunikation. Das würde bedeuten, dass in Situationen eingegriffen werden könne, in denen üblicherweise noch kein Tatverdacht begründet ist, schreibt der Sachverständige Ruppert in seiner Stellungnahme.

In der Entwurfsbegründung zur Überwachung der Telekommunikation heißt es dazu, dass damit eine Erkenntnislücke geschlossen werden solle. Vorgesehen sei die Überwachung von weiteren Beteiligten, die eine im Vergleich dazu strengere Regelung aus der Strafprozessordnung noch nicht zulasse.

Die Definition aus dem Entwurf regele dagegen nicht konkret genug, wann eine dringende Gefahr vorliege, kritisiert Ruppert. Gefahrensituationen werden daran festgemacht, ob „bedeutende Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Freiheit“ oder „wesentliche Vermögenswerte“ gefährdet sind oder es wahrscheinlich ist, dass sie gefährdet werden.

Auf verfassungsrechtlich dünnem Eis

Dass neue Bundespolizeigesetz soll nicht nur die alte Rechtsgrundlage modernisieren, es soll auch verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg schaffen. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im April 2016 Teile des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz) für verfassungswidrig erklärte.

Die Richter:innen haben in ihrem Urteil neue Anforderungen an die Durchführung von besonders eingriffsintensiven Überwachungsmaßnahmen aufgestellt, die sich so auch im Bundespolizeigesetz wiederfänden. Auf sie seien die verfassungsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes anzuwenden. Das gelingt nach Ansicht des Sachverständigen Ruppert aber nicht vollständig.

Manche Anforderungen an eingriffsintensive Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung seien sogar herabgesetzt worden. In sämtlichen Normen brauche es keine konkrete Gefahr mehr, sondern nur noch eine „unbestimmte drohende Gefahr“. Der vorliegende Gesetzentwurf begebe sich so auf „verfassungsrechtlich bestenfalls dünnes Eis“.

Nach negativen bundes- und landesverfassungsrechtlichen Entscheidungen über ausgeweitete Überwachungsbefugnisse der Landespolizeien und des BKA hält Ruppert es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht auch das BPolG in ein paar Monaten für verfassungswidrig erklären könnte. Neben dem BKA-Gesetz wurden auch Überwachungsbefugnisse des mecklenburg-vorpommerschen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und einige sächsische Überwachungsbefugnisse für verfassungswidrig erklärt.

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist rechtlich geboten

Immerhin: Außerhalb der Strafprozessordnung und des BKA-Gesetzes wird es vorerst keine weitere nationale Rechtsgrundlage für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, der Online-Durchsuchung und der Wohnraumüberwachung im BPolG geben.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßte diese Entscheidung. Einmal geschaffene Überwachungsbefugnisse würden im Regelfall nicht mehr zurückgenommen, sondern eher noch ausgeweitet.

Polizeivertreter:innen, die im Ausschuss ebenfalls als Sachverständige sprachen, haben das Gesetz ebenfalls kritisiert. Sie sprachen sich jedoch grundsätzlich für mehr Befugnisse aus, etwa für automatisierte Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen. Außerdem äußerten sie den Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung für den Einsatz von Gummigeschossen, von Tasern und dem sogenannten finalen Rettungsschuss.

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Mamlouk: Preserving National Identity is basic factor for safety of countries

SANA - Syrian Arab News Agency - 25. April 2024 - 17:12

Moscow, SANA-National Security Advisor at the General Secretariat of the Presidency of the Republic, Major General Ali Mamlouk, said Thursday that national identity and values ​​are the first line of defense possessed by society to maintain social unity and its internal immunity in the face of foreign agendas.

“Preserving national identity and traditional values ​​for the sake of security, peace and international stability is an important issue at a time when some countries seek to tear apart other countries and invade them by targeting their national identity and attacking their social values to achieve their political agenda under misleading slogans and titles,” Mamlouk said in a speech before the 12th International Meeting of the High-Level officials of Security issues, held in the Russian city of St. Petersburg.

Mamlouk went on to say that the terrorist war on Syria was targeting identity and Belonging, which means targeting the first line of defense for the community responsible for preserving social unity in the face of foreign agendas and culture invasion attempts, expressing Syria’s appreciation for Russia’s support to Syria in counter-terrorism.

 Mazen Eyon

 

 

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Êlih: Ko-Vorsitzender von DEM-Verband festgenommen

Der kurdische Lokalpolitiker Mustafa Mesut Tekik ist in Êlih (tr. Batman) festgenommen worden. Der Ko-Vorsitzende des Provinzverbands der DEM-Partei war am Donnerstag einer Vorladung der türkischen Polizei als angeblicher Beschuldigter gefolgt, als im Präsidium die Handschellen klickten. Der Schritt steht nach Angaben seiner Partei im Zusammenhang mit den Durchsuchungen vom Mittwoch in den Räumlichkeiten des Provinzverbands und der Wohnung Tekiks. Er wird vermutlich am Freitag an die Staatsanwaltschaft überstellt werden. Diese entscheide dann über Ermittlungen wegen „Terrorverdachts“, hieß es.

Der Provinzverband der DEM-Partei in Êlih war am Vortag von einem polizeilichen Großaufgebot durchsucht worden. Die Razzia wurde mit einer vermeintlichen Anzeige gegen den Jugendrat der DEM begründet, beschlagnahmt wurden Kalender der Frauenbewegung und legale Publikationen. Bei der stundenlangen Durchsuchung hatten Polizisten Bilder von Ipek Er, Deniz Poyraz und weiterer getöteter Frauen auf den Boden geworfen. Etwa zeitgleich war auch die Wohnung von Tekik durchsucht worden.

Was der Jugendorganisation der DEM-Partei vorgeworfen wird, ist derweil weiter unklar. Die Polizei hatte bereits gestern keine Auskunft erteilt und weigerte sich auch heute, Informationen preiszugeben.  Anwesende Parteimitglieder hatten gegen die Maßnahme protestiert und erklärt, dass eine Durchsuchung ohne die Verbandsvorsitzenden und Rechtsanwalt illegal sei. Die Polizei erwiderte darauf: „Wir machen die Durchsuchung, ihr könnt euch ja irgendwo darüber beschweren.“

Die DEM sieht in dem Vorgehen der Behörden eine Masche, die als Blaupause für eine landesweite Strategie in den Provinzen steht, die von der Partei bei der Kommunalwahl gewonnen wurden. Bei der Abstimmung Ende März hatte die DEM-Partei in Êlih 64 Prozent der Stimmen erzielt. Die islamistische Hüda Par kam auf 15 Prozent, die regierende AKP nur auf zwölf Prozent. Die neue Bürgermeisterin Gülistan Sönük erklärte bei der Wahlfeier, dass die „Jin Jiyan Azadî“-Philosophie über die IS-Mentalität gesiegt habe.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/Elih-schulter-an-schulter-gegen-den-faschismus-41940 https://anfdeutsch.com/kurdistan/razzia-im-dem-verband-in-Elih-41933 https://anfdeutsch.com/kurdistan/Elih-jin-jiyan-azadi-hat-uber-is-mentalitat-gesiegt-41630

 

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