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Only 49% of Americans Support Designating Antifa a Terrorist Organization

Only 49% of Americans Support Designating Antifa a Terrorist Organization

Paul Craig Roberts

If the report is correct, a poll found that only 49% of American voters support the violent anti-white organization Antifa’s designation as a terrorist organization.  30% oppose and 21% are unsure. 80% of Democrats oppose.  https://headlineusa.com/poll-americans-support-antifa-terror-designation/?utm_source=HUSA_EMAIL_NSP_AM&utm_medium=email&utm_campaign=HUSAemail 

Antifa is the group that looted and burned the business districts in many American cities with full enablement and protection by Democrats.  The limp excuse was that back George Floyd, a fentanyl addict, was killed by a white cop, Derek Chauvin.

The charge was based on a black girl’s cell phone video that experts proved due to the angle it was taken suffered from perspective distortion.  The close up police videos showed that Chauvin’s knee was on Floyd’s shoulder, correct police procedure, not on his neck.  The coroner’s report said that Floyd died from fentanyl overdone and that there were no signs of strangling.  But the Democrats wanted a white cop victim, and so Floyd was framed despite being cleared by the hard evidence. As Floyd was convicted by the whore media long before his trial, the jury had no choice but to find him guilty or Antifa and Black Lives Matter would have been on jury members’ lawns treating to burn them out. Floyd was recently stabbed 21 times in prison. This is Democrat “justice” in America today.  The Republicans, of course, did nothing about the frame up of Chauvin, and Trump, busy at work pardoning financial criminals, has not dared to pardon Chauvin, a truly innocent person.

The fact that only 49% of Americans are capable of understanding that Antifa is a terrorist organization is more proof in support of my reluctant conclusion that Americans are too stupid of a people to survive.  That only 20% of Democrats see Antifa as a terrorist organization tells us that the Democrat party is lost to America.  Indeed, the Democrat Party is now actively engaged in insurrection against the government of the United States.  It is pointless to deny this fact.

What are we going to do about it?  Indeed, can we do anything about it?

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Don Lemon Designates Illegal Aliens “Citizens” and calls on People of Color to Arm Themselves Against Federal Agents

Don Lemon Designates Illegal Aliens “Citizens” and calls on People of Color to Arm Themselves Against Federal Agents

“Take up arms,” urges Lemon.  This is an act of insurrection.  Why isn’t Lemon arrested?

https://headlineusa.com/don-lemon-urges-black-and-brown-americans-to-arm-themselves-against-ice/?utm_source=HUSA_EMAIL_NSP_AM&utm_medium=email&utm_campaign=HUSAemail 

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Warum eine Kältewelle zu einer Katastrophe führen könnte

Andrew Montford

[Weil das hierzulande kaum anders sein dürfte, wird dieser Beitrag hier übersetzt, obwohl nur UK gemeint ist. A. d. Übers.]

Im Jahr 2012 wurde ein Großteil Europas von einer extremen Kältewelle heimgesucht, die im Osten begann und sich allmählich nach Westen ausbreitete, bis selbst in UK Temperaturen bis minus 11 °C gemessen worden sind. Sollte sich dies heute wiederholen, würde es meiner Meinung nach zu rotationsbedingten Netzausfällen und Stromausfällen in ganz UK und möglicherweise auch in weiten Teilen Westeuropas kommen.

NESO scheint gefährlich selbstgefällig zu sein. Das Problem liegt darin begründet, dass NESO die maximale Nachfrage im System anhand einer „durchschnittlichen Kälteperiode” ermittelt und anhand der sogenannten „derated capacity” (reduzierte Kapazität) feststellt, ob die verfügbare Erzeugungskapazität ausreicht, um diese Nachfrage zu decken.

Aufgrund der steigenden Nachfrage durch Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge führt eine sehr kalte Periode zu einem Anstieg der Nachfrage, der über den Wert einer „durchschnittlichen” Kälteperiode hinausgeht.

Das große Problem liegt jedoch auf der Nachfrageseite. Bei der Leistungsreduzierung von Generatoren werden in der Regel „durchschnittliche” Wetterbedingungen berücksichtigt, möglicherweise auch unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit von Wartungsausfällen. Windparks werden natürlich auf einen viel geringeren Prozentsatz ihrer Kapazität heruntergeregelt als Gaskraftwerke, was die Tatsache reflektiert, dass der Wind möglicherweise nicht weht.

Bei einer Kältewelle wie 2012 wäre jedoch davon auszugehen, dass unsere erneuerbaren Energien überhaupt nichts beitragen würden – solche Perioden sind durch Windstille und winterliche Düsternis gekennzeichnet. Das würde bedeuten, dass die thermischen Kraftwerke (Gas und Kernkraft) die gesamte Last der Lieferung von 60 GW oder mehr an UK sowie einen erheblichen Bedarf an Exporten über die Verbindungsleitungen nach Frankreich tragen müssten. Aber würde das ausreichen? Anders ausgedrückt: Sind die Leistungsreduzierungsfaktoren für thermische Kraftwerke angemessen?

Unter durchschnittlichen Bedingungen mag das der Fall sein. Unter den extrem kalten Bedingungen des Jahres 2012 gab es jedoch beispielsweise Probleme mit dem Einfrieren von Gasversorgungsventilen, dem Einfrieren oder nur teilweisen Öffnen von Versorgungspumpen und Reglern sowie dem Einfrieren von Kühlsystemen. Das bedeutete, dass viele Generatoren, die sich als verfügbar gemeldet hatten, nicht ansprangen. Andere starteten zwar, aber aufgrund von Ausfällen entweder in der Gasversorgung oder im Kühlsystem stieg ihre Leistung nicht an und sie wurden schnell wieder vollständig abgeschaltet. Andere Anlagen liefen sechs oder acht Stunden lang einwandfrei und fielen dann aus – alte Anlagen vertragen es nicht, stundenlang unter maximaler Belastung zu laufen.

Überlegen Sie, was dies heute bedeuten könnte. Am ersten Tag der Kältewelle könnten wir Folgendes erwarten:

• Wind: 1 % der Kapazität

• Thermisch: 70 % der Kapazität.

Das allein wäre schon schlimm genug, aber da auch die Verbindungsleitungen exportieren wollen, würde dies zu einem ernsthaften Problem werden.

Am zweiten Tag wäre die Verfügbarkeit der thermischen Stromerzeugung auf etwa 40 % gesunken, da wir mit dem Problem konfrontiert waren, dass veraltete Gaskraftwerke nicht mehr in der Lage waren, über Stunden hinweg mit maximaler Leistung zu laufen. Dann hätten wir schwierige Entscheidungen treffen müssen. Wir hätten wahrscheinlich die Verbindungsleitungen gekappt und müssten anschließend entscheiden, ob wir die Versorgung mit Erdgas für die Heizung von Haushalten oder für die Stromerzeugung priorisieren wollten.

Am dritten Tag müssten wir mit ziemlicher Sicherheit die Nachfrage drosseln – mit anderen Worten: rollende Stromausfälle verhängen. Dies müsste möglicherweise im gesamten Land gleichzeitig erfolgen. Und da Zentralheizungen und Wärmepumpen ohne Stromversorgung nicht genutzt werden können, würde dies zweifellos zu vielen Todesfällen durch Unterkühlung führen.

Der derzeitige Ansatz der NESO ist unzureichend. Sie muss dringend zu einer geeigneten szenariobasierten Modellierung für Kapazität, Zuverlässigkeit und Energiedauer übergehen und dabei auch die gegenseitigen Abhängigkeiten der Gas- und Stromnetze in ganz Europa berücksichtigen. Außerdem muss sie untersuchen, wie extreme Wetterereignisse und geopolitische Ereignisse die Strom- und Gasexporte und -importe einschränken oder in die Höhe treiben könnten. Sie berücksichtigt keine Ereignisse mit geringer Wahrscheinlichkeit, aber großen Auswirkungen, und dieses Versäumnis könnte katastrophale Folgen haben.

Andrew Montford is the director of Net Zero Watch.

Link: https://www.netzerowatch.com/all-news/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Warum eine Kältewelle zu einer Katastrophe führen könnte erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Koçyiğit: Auslandseinsätze vertiefen Krise statt sie zu lösen

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM), Gülistan Kılıç Koçyiğit, hat die geplante Verlängerung von Auslandseinsätzen der türkischen Armee in Syrien, Irak und Libanon scharf kritisiert. In einer Pressekonferenz im türkischen Parlament sprach sie sich gegen zwei Mandate aus, die der Nationalversammlung in Kürze zur Abstimmung vorgelegt werden sollen.

„Gerade in einer Zeit, in der wir über Entwaffnung, Deeskalation und Frieden sprechen, bringt die Regierung erneut ein Kriegsszenario ins Parlament“, erklärte Kılıç Koçyiğit. Die geplanten Mandate würden nicht nur bestehende Militärpräsenz verlängern, sondern möglicherweise neue Truppenbewegungen ermöglichen.

Die offizielle Begründung, es gehe um die nationale Sicherheit der Türkei, lasse sich nicht halten. „Tatsächlich handelt es sich um eine andauernde Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder“, sagte die Abgeordnete. Das sei weder rechtlich noch politisch legitimierbar.

Kritik an „sicherheitspolitischem Dogma“

Koçyiğit sprach von einem grundsätzlichen sicherheitspolitischen Paradigma, das die Regierung seit Jahren verfolge. „Dieses Sicherheitsverständnis wird der Bevölkerung ständig vermittelt, als gäbe es keine Alternative“, sagte die Politikerin. Dabei hätten weder militärische Mandate noch sicherheitspolitische Maßnahmen in den vergangenen Jahren zu einer Lösung innerstaatlicher oder regionaler Konflikte beigetragen – im Gegenteil: „Sie haben die Lage verschärft und die Region in einen Strudel aus Gewalt und Instabilität gestürzt.“

 


Demokratie statt Einflussnahme

Mit Blick auf Syrien betonte die DEM-Abgeordnete, die Zukunft des Landes dürften allein dessen Bewohner:innen bestimmen – einschließlich Kurd:innen, Araber:innen, Ezid:innen, Drus:innen und Alawit:innen. „Demokratische Einheit in Syrien ist aus unserer Sicht die einzig tragfähige Perspektive. Die Türkei ist davon derzeit jedoch weit entfernt“, sagte sie und warnte davor, der syrischen Gesellschaft „von außen Rezepte oder fertige Modelle“ aufzuzwingen – sei es aus Eigeninteresse, geopolitischen Gründen oder unter dem Vorwand der Sicherheit.

Auch die laufenden Gespräche zwischen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) und der syrischen Übergangsregierung sowie internationalen Akteuren, etwa zur Integration von Verwaltungsstrukturen, würden durch die widersprüchliche Haltung der Türkei untergraben. Einerseits beteilige man sich an diplomatischen Prozessen, andererseits setze man weiter auf militärisches Vorgehen. Diese Doppeldeutigkeit schade der Vertrauensbildung.

„Zeit für eine friedensorientierte Wende“

Koçyiğit forderte ein grundsätzliches Umdenken in der Außen- und Sicherheitspolitik: „Die Türkei steht an einem Scheideweg. Entweder sie entscheidet sich für eine demokratische und gleichberechtigte Außenpolitik im Dialog mit den Völkern – oder sie verharrt im alten sicherheitspolitischen Denken mit all seinen zerstörerischen Folgen.“

Nur ein innerlich befriedetes und demokratisches Land könne auch ein Stabilitätsfaktor für die Region sein. „Die Lösung der Kurdenfrage durch demokratische Mittel ist ein Schlüssel zu innerem und äußerem Frieden“, sagte sie. „Kriegsmandate“ und militärischer Expansionismus seien damit unvereinbar. Koçyiğit kündigte an, dass ihre Fraktion im Parlament gegen die Mandate stimmen werde – und rief auch andere Parteien auf, ihre Zustimmung zu verweigern: „Wer für Demokratie und Frieden eintritt, sollte diesen Vorlagen nicht zustimmen.“

Blick auf Haushalts- und Steuerpolitik, Kritik am Entwurf des 11. Justizpakets

Koçyiğit äußerte sich auch zur Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2026 und einem neuen Gesetzespaket zur Steuerpolitik. Sie kritisierte eine einseitige Belastung von Geringverdiener:innen und die anhaltende Bevorzugung von Großkapital und regierungsnahen Unternehmen. Der Haushalt sei aus ihrer Sicht kein „Haushalt für das Volk“, sondern für „Palast, Profite und Privilegien“.

Die Abgeordnete bemängelte insbesondere die hohe Steuerlast für Lohnabhängige und Rentner:innen. Eine umfassende Steuerreform sei notwendig, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen und Reichtum sowie Kapital stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzuziehen.

Zudem äußerte sich Koçyiğit besorgt über Inhalte eines geleakten Justizpakets. Auch wenn der Entwurf offiziell noch nicht vorliege, zeige der Umgang mit der Vorabveröffentlichung erneut die intransparente Gesetzgebungspraxis der Regierung.

Ausblick auf Kommissionsarbeit

Auf Nachfrage erklärte Gülistan Kılıç Koçyiğit, die weitere Arbeit in der „Kommission für Nationale Solidarität, Geschwisterlichkeit und Demokratie“ werde sich voraussichtlich um eine Woche verzögern, da geplante Anhörungen mit dem MIT-Chef, dem Außen- und dem Justizminister zeitlich verschoben werden müssten. Die Fraktionsvertreter:innen erwarteten eine baldige Fortsetzung der Sitzungen und die Ausarbeitung eines Abschlussberichts.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/turkei-will-militareinsatz-in-syrien-und-irak-bis-2028-verlangern-48419 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-zu-gesprachen-mit-damaskus-integration-heisst-nicht-unterwerfung-48453 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/abdi-grundsatzeinigung-mit-damaskus-uber-militarintegration-48418

 

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QSD: Die Befreiung Raqqas besiegelte unser Bündnis mit den Völkern

Acht Jahre nach der Befreiung Raqqas von der Herrschaft der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) hat die Generalkommandantur der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) an den historischen Sieg erinnert. In einer Mitteilung bezeichneten die QSD die Operation nicht nur als militärische Offensive, sondern als einen „bleibenden Pakt“ zwischen ihren Einheiten, der Bevölkerung Raqqas und den örtlichen Stämmen.

„Die Befreiung Raqqas war kein flüchtiger Kampf, sondern ein dauerhaftes Bündnis“, heißt es in der Erklärung. Der Einsatz der QSD und ihrer Mitgliedsverbände, darunter die Frauenverteidigungseinheiten YPJ, habe 2017 nicht nur das militärische Zentrum des IS zerschlagen, sondern auch Hoffnung und Würde in die Stadt zurückgebracht, die während der Herrschaft des IS zum Symbol von Angst und Unterdrückung geworden war.

Nachdem die nordirakische Stadt Mosul 2014 vom IS besetzt wurde, marschierten die Dschihadisten mit den dort erbeuteten Waffen in Raqqa ein. Die Stadt wurde de facto die Hauptstadt des Kalifats und das Herz des Bösen. | Foto: An der Befreiung der Raqqa-Universität Anfang September 2017 beteiligte YPJ-Kämpferin © ANF


Operation „Zorn des Euphrats“

Die QSD würdigten insbesondere die Rolle der Stämme in der Region, die bereits vor Beginn der Offensive, die unter dem Namen „Zorn des Euphrats“ lief, intensive Gespräche mit den Kommandierenden geführt hatten. Treffen in Städten wie Hesekê und Kobanê hatten laut QSD nicht nur organisatorischen Charakter gehabt, sondern legten die Grundlage für eine koordinierte Befreiungsstrategie. Der Schulterschluss zwischen Bevölkerung, Stämmen und Kampfverbänden sei entscheidend für den Erfolg der Offensive gewesen.

Blick auf das durch US-Luftangriffe schwer zerstörte Raqqa © ANF

„Straße um Straße, Gebäude um Gebäude haben unsere Kämpferinnen und Kämpfer Widerstand geleistet – unter hohen Verlusten“, wie die Erklärung betont. Die Namen der Gefallenen seien Teil des kollektiven Gedächtnisses Raqqas und stünden für den hohen Preis der Freiheit. Viele hätten für das Überleben der Bevölkerung gekämpft: für Mütter, die ihre Kinder verloren, für Frauen, die aus der Gewalt des IS befreit wurden, und für Kinder, denen das Recht auf Leben zurückgegeben wurde.

Die „Zorn des Euphrats“-Offensive begann im Mai 2016, mehr als 30.000 Kämpfer:innen waren beteiligt. Nach siebzehn Monaten schwerer Kämpfe – die letzten vier Monate der Operation konzentrierten sich auf den Stadtkern – gaben die QSD am 17. Oktober 2017 die Einnahme von Raqqa bekannt. | Foto: Mit der Befreiung vom IS ertönte in Raqqa auch erstmals wieder seit Jahren öffentlich Musik. YPJ/YJŞ-Kämpferinnen nahmen dies zum Anlass, kurdischen Govend zu tanzen © ANF


Die Befreiung Raqqas sei dabei nicht nur ein lokaler Sieg gewesen, sondern ein „weltweiter Schlag gegen den Terrorismus“. Die QSD bezeichneten sich in der Erklärung als jene Kraft, die dem IS am Boden entscheidend entgegentreten konnte, als viele andere versagten.

Keine Rückkehr des Terrors

Die Erklärung richtet sich auch gegen aktuelle Bedrohungen und weist darauf hin, dass es weiterhin Versuche gebe, die Stabilität in Raqqa zu untergraben. Man werde jedoch nicht zulassen, dass „der Terrorismus in irgendeiner Form zurückkehrt“, so die Generalkommandantur. Es gebe „keine Kompromisse beim Blut der Gefallenen“.

An der Raqqa-Offensive beteiligte Kämpfer © ANF

In der Mitteilung wird betont, dass der Schutz der Bevölkerung, der territoriale Zusammenhalt und der Wiederaufbau Priorität haben. Die Rolle der Stämme sei dabei unverzichtbar – sowohl für die Befreiung als auch für die langfristige Stabilisierung und Entwicklung der Region. „Raqqa, einst Hauptstadt des Terrors, ist heute Symbol für Befreiung und gesellschaftliches Miteinander“, heißt es weiter. Diese Errungenschaft sei nicht auslöschbar, denn sie sei mit dem Blut der Gefallenen geschrieben, durch den Einsatz der Kämpfer:innen errungen und durch die Einheit der Gesellschaft besiegelt worden.

Am 20. Oktober 2017 verkündeten die QSD die vollständige Befreiung der Stadt Raqqa von der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Die letzten Söldner wurden an diesem Datum aus der Stadt verdrängt, auch wenn die Kämpfe in den Tagen zuvor bereits fast beendet waren. © ANF


Kampf gegen Extremismus geht weiter

Die QSD bekräftigten abschließend ihren Anspruch, auch künftig alle Formen von Extremismus zu bekämpfen, das Erreichte zu verteidigen und ihre Bevölkerung zu schützen. Die Erklärung endet mit einem symbolischen Dank an die Gefallenen, die Kämpfer:innen und die Stämme, die „ihre Stimmen erhoben und zum Sieg beigetragen haben“.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/raqqa-findet-zuruck-zu-seinen-farben-43968 https://deutsch.anf-news.com/frauen/vom-abgrund-nach-oben-42962 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/zwolf-jahre-revolution-in-rojava-42937

 

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Syrian Information Minister Discusses Media Cooperation with Qatar’s QNA News Agency

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 13:54

Syrian Minister of Information, Hamza al-Mustafa, met with Ahmed Saeed Jabr Al Rumaihi, Director of the Qatari News Agency (QNA), on Monday to discuss ways to enhance media cooperation and exchange journalistic expertise between Syria and Qatar.

The discussion took place during al-Mustafa’s visit to QNA’s headquarters in Doha, where he toured its various departments and learned about its operational mechanisms.

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A Strong Turnout of Syrian Companies in TEXPO 2025

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 13:45

The first edition of TEXPO 2025, a technology and innovation exhibition, has witnessed a strong turnout from local companies operating in the fields of digital technology, internet services, and software.

The event aimed to showcase the companies’ services and products that support Syria’s digital transformation journey, enhance technological infrastructure, exchange expertise, and build partnerships to strengthen the local tech market.

Among the participating companies STC Company for Surveillance and Protection Systems, stated in a press release to SANA that the company offers advanced systems and services that meet the diverse needs of clients in the field of modern surveillance and cybersecurity.

While “Sawa”, internet service provider (ISP), pointed out that participating in the exhibition provides an opportunity to showcase the company’s services that meet market demands, including the wireless internet service designed to cover areas lacking full infrastructure.

RAR-It Design & Development, also spoke highlighted the company’s activities in the fields of digital transformation, artificial intelligence, and information security.

“The goal of participation is to identify competitors in the market and exchange experiences” Shift Software Company, another IT Company said

The online bookstore “Shamna,” which has been selling books online since 2016, aims through its participation to introduce the store and offer special promotions.

For Al-Tayseer Holding Group, it affirmed that their presence at the exhibition aims to strengthen collaboration with young talents and individuals with technological visions.

The first edition of TEXPO 2025, a technology and innovation exhibition, opened Saturday at the Damascus Fairgrounds with the participation of more than 80 local, regional, and international brands. The event serves as a key platform for showcasing the latest in digital solutions, smart technologies, and innovative services.

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Olive Production in Hama for the Current Season Drops to 51,000 Tons

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 13:27

The olive harvest in Syria’s Hama province for the current season is projected at 51,000 tons, a significant decrease compared to last year’s production of more than 85,000 tons, according to the Ministry of Agriculture.

In a statement to SANA, Hama’s Director of Agriculture, Safwan Al-Mudhi, explained that the decline in production this year is mainly due to a drought that occurred during the flowering period, coupled with lower-than-average rainfall.

Al-Mudhi noted that the total area planted with olive trees in Hama is approximately 72,000 hectares, making up 56% of the province’s total area of fruit-bearing trees.

The olive harvest for this year has seen a decline in production across most of Syria’s provinces due to climate fluctuations. In Tartous, the Agriculture Directorate estimated that olive production will reach around 25,000 tons, a sharp drop from the usual annual output, which ranges between 175,000 and 200,000 tons.

The current olive season is witnessing a decline in production across most Syrian provinces due to climate changes.

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Minister of Information Visits Al Jazeera Institute and Network to Discuss Cooperation

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 13:22

Syrian Minister of Information, Hamza Al-Mustafa, visited on Monday Al Jazeera Network HQ in the Qatari capital, Doha and met with Sheikh Nasser bin Faisal bin Khalifa Al Thani, Director General of the Network.

The meeting addressed ways to enhance media cooperation and exchange expertise between the Ministry of Information and Al Jazeera Network.

It also included a review of current developments in regional and international media landscape, reflecting the importance of coordination among media institutions in facing common challenges.

Minister Al-Mustafa toured the Al Jazeera Media Institute and was briefed on its key training programs and media initiatives.

He praised the institute’s active role in developing Arab media competencies and raising professional standards in this field.

The Minister is conducting a visit to the State of Qatar aimed at exploring leading institutional experiences and exchanging expertise to help improve media performance in both countries.

Mazen

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U.S. Envoy Calls on the House of Representatives to Repeal of the Caesar Act

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 13:20

The U.S. Special Envoy for Syria called on the House of Representatives to vote in favor of repealing the Caesar Act, stressing that such a step would contribute to Syria’s economic recovery and accelerate reconstruction efforts.

In an article on the X Platform, Barrack said, “The U.S. Senate has already demonstrated foresight by voting to repeal the Caesar Act, which once served its purpose against the Assad regime. Now, these sanctions suffocate a nation seeking to rebuild.”

“The House of Representatives must now follow suit, restoring the Syrian people’s rights to work, trade, and hope,” Barrack added.

Barrack hailed the new Syrian government’s efforts toward reconciliation, noting its restored ties with Türkiye, Saudi Arabia, the UAE, Egypt, and Europe. He referred to President Trump’s announcement to lift U.S. sanctions on Syria as a historic shift from coercion to cooperation, signaling to investors and allies that the U.S. now supports rebuilding, not restraining.

“Repealing sanctions is not charity; it’s strategy. It enables allies and private investors to rebuild Syria’s power grids, water systems, schools, and hospitals,” Barrack wrote. “Economic vitality remains the surest antidote to extremism; commerce bridges the gap from conflict to coexistence.”

He concluded by urging the House of Representatives to repeal the law, stressing that this would not erase history but reframes it with a message of renewal and hope.

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Pflegegeld-Stopp nach Klinik: Diese 28-Tage-Regel kennen die wenigsten

Wer zu Hause gepflegt wird, hat mit dem Pflegegeld nach § 37 SGB XI ein wichtiges Stück Selbstbestimmung in der Hand. Umso härter trifft es, wenn die Kasse kürzt oder das Geld komplett entzieht. Wann das passieren darf, welche Fristen laufen und wie Sie sich wehren – der Überblick mit Praxisbezug.

Wann darf die Pflegekasse kürzen oder streichen?

Pflegegeld gibt es nur, wenn häusliche Pflege tatsächlich gesichert ist. Bricht diese Voraussetzung weg oder werden gesetzliche Pflichten nicht erfüllt, darf die Kasse Leistungen reduzieren oder ruhen lassen. Besonders häufig sind vier Konstellationen:

1. Beratungseinsatz versäumt (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Pflegegrad 2–3 müssen halbjährlich, Pflegegrad 4–5 vierteljährlich eine Pflegeberatung zu Hause nachweisen. Fehlt der Nachweis, ist die Kasse berechtigt, das Pflegegeld „angemessen“ zu kürzen – im Wiederholungsfall auch vollständig zu entziehen. Das soll Qualität sichern und Überforderung verhindern.

2. Krankenhaus, Reha oder Kur.
Bei vollstationärer Krankenhaus-, Reha- oder Kurbehandlung wird das Pflegegeld längstens 28 Tage weitergezahlt; danach ruht der Anspruch bis zur Entlassung nach Hause. Wer früher heimkehrt, erhält ab diesem Zeitpunkt wieder die volle Leistung. Wichtig: Aufenthalte sollten der Pflegekasse zeitnah gemeldet werden.

3. Nutzung von Pflegesachleistungen/Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI).
Beauftragen Sie zusätzlich einen Pflegedienst (oder nutzen teilstationäre Tages-/Nachtpflege als Sachleistung), mindert sich das Pflegegeld anteilig in dem Prozentsatz, in dem Sachleistungen ausgeschöpft werden. Beispiel: 50 % Sachleistung genutzt = 50 % weniger Pflegegeld.

4. Auslandsaufenthalt und vollstationäre Pflege.
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt wird Pflegegeld bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr weitergezahlt; darüber hinaus ruht der Anspruch. Bei vollstationärer Pflege im Heim besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Was gilt fürs Pflegegeld?

Wird die Pflege zeitweise in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder durch Ersatzpflege organisiert, wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – und zwar für die Dauer der Inanspruchnahme.

Seit 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (3.539 €); die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden, währenddessen läuft das hälftige Pflegegeld mit.

Fristen und Mitwirkung: Was Betroffene beachten müssen

Bearbeitungsfristen der Kasse: Über einen Pflegeantrag muss spätestens innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden. Dauert es länger, lohnt schriftliches Nachhaken – notfalls mit Hinweis auf eine mögliche Untätigkeitsklage.

Zustellung und Fristbeginn: Seit 1. Januar 2025 gilt: Ein Bescheid der Pflegekasse gilt am vierten Tag nach Absendung als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt beginnen Rechtsbehelfsfristen zu laufen.

Widerspruchsfrist: Gegen belastende Bescheide (z. B. Kürzung/Entzug) haben Versicherte einen Monat Zeit für Widerspruch. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Anhörung vor Kürzung: Vor einem belastenden Bescheid ist die Kasse grundsätzlich verpflichtet, Betroffene anzuhören und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Rückforderung: Wurden Leistungen zu Unrecht erbracht, kann die Kasse per Erstattungsbescheid zurückfordern – rechtlich geregelt in § 50 SGB X. Prüfen Sie Bescheide auf Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit.

So wehren Sie sich wirksam – Schritt für Schritt
  1. Bescheid prüfen: Was genau wird gekürzt/entzogen? Ab wann? Welche Begründung? Ist die Anhörung erfolgt? Wurden Beratungseinsätze wirklich versäumt? Gibt es Belege (Termine, Nachweise des Pflegedienstes)?
  2. Widerspruch fristwahrend einlegen: Kurz und knapp „Hiermit lege ich Widerspruch ein…“. Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe; bei fehlender Belehrung 1 Jahr. Begründung kann nachgereicht werden, ggf. mit Pflegetagebuch, Arztberichten, Stellungnahmen der Pflegeberatung.
  3. Einstweiliger Rechtsschutz erwägen: Wenn die Kürzung existenzielle Folgen hat, kann beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt werden – damit die Leistung vorläufig weiterläuft, bis in der Hauptsache entschieden ist.
  4. Klage beim Sozialgericht: Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids zulässig (§ 87 SGG). Das Verfahren ist gerichtskostenfrei; Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe sind möglich.
Praxis-Check: Typische Fälle auf einen Blick Situation Folge fürs Pflegegeld Krankenhaus/Reha > 28 Tage am Stück Zahlung bis Tag 28, danach Ruhen bis Entlassung. Kurzzeit- oder Verhinderungspflege Hälftiges Pflegegeld für die Dauer; ab 01.07.2025 gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €. Pflegedienst/Tages- oder Nachtpflege zusätzlich Pflegegeld wird im Verhältnis der genutzten Sachleistung gekürzt (Kombinationsleistung). Auslandsaufenthalt Weiterzahlung bis 6 Wochen/Jahr, danach Ruhen (§ 34 SGB XI). Beratungseinsätze nicht nachgewiesen Kürzung; bei Wiederholung Entzug möglich.

 

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Begehe niemals diese 10 Pflegegeld Fallen: Es könnte dann plötzlich weg sein

Das Pflegegeld kann plötzlich eingestellt und ganz gestrichen werden. Die zehn wichtigsten Gründe sollten Pflegegeld Berechtigte kennen, um auf bestimmte Fehler nicht zu begehen.

Pflichtberatung verpasst: Kürzung bis hin zur Einstellung

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Besuch halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich vorgeschrieben.

Wird die Beratung trotz Aufforderung nicht fristgerecht nachgewiesen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und im Wiederholungsfall aussetzen. Die Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und ist für Versicherte kostenfrei; sie kann – mit vorgeschriebenen Präsenzintervallen – auch per Video erfolgen.

Wechsel in eine stationäre Einrichtung: Kein Pflegegeld mehr

Zieht die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim, greift die vollstationäre Leistung nach § 43 SGB XI. Pflegegeld als reine Geldleistung für häusliche Pflege entfällt, denn die Kasse beteiligt sich stattdessen pauschal an den pflegebedingten Heimkosten; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin selbst, ggf. gemildert durch Zuschläge nach § 43c SGB XI.

Auch in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe gibt es grundsätzlich kein Pflegegeld; hier gilt eine kleine Pauschalleistung nach § 43a SGB XI. Das hat die Rechtsprechung zuletzt bestätigt.

Langer Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt: Ruhen nach vier Wochen

Während einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären medizinischen Rehabilitation wird das Pflegegeld noch für die ersten vier Wochen weitergezahlt. Ab Tag 29 ruht der Anspruch, weil in dieser Zeit kein Bedarf an häuslicher Pflege besteht. Diese Vier-Wochen-Grenze ist gesetzlich in § 34 SGB XI geregelt und wurde durch die Sozialgerichtsbarkeit bestätigt.

Kurzzeit- oder Verhinderungspflege: Nur die Hälfte des Pflegegelds

Wird vorübergehend eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung genutzt oder die Pflegeperson durch Verhinderungspflege vertreten, läuft das Pflegegeld grundsätzlich weiter – allerdings nur zur Hälfte.

Bei Verhinderungspflege gilt die hälftige Fortzahlung bis zu sechs Wochen, bei Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr; der erste und der letzte Tag bleiben ungekürzt.

Auslandsaufenthalt: Grundsatz Ruhen, wichtige Ausnahmen

Leistungen der Pflegeversicherung ruhen grundsätzlich bei Aufenthalt im Ausland.

Für Pflegegeld gibt es zwei entscheidende Ausnahmen: Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr wird Pflegegeld weitergezahlt; außerdem ruht Pflegegeld nicht, wenn sich die pflegebedürftige Person in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz aufhält. Für längere Aufenthalte außerhalb dieser Staaten kann die Zahlung ruhen.

Pflegesachleistungen vollständig ausgeschöpft: Pflegegeld sinkt auf null

Wer ambulante Pflegesachleistungen eines Dienstes in Anspruch nimmt, kann daneben nur ein anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Verhältnis ist gesetzlich festgelegt: Je höher der Sachleistungsanteil, desto geringer das Pflegegeld; wird die Sachleistung zu 100 Prozent ausgeschöpft, entfällt das Pflegegeld vollständig.

An die gewählte Quote ist man in der Regel sechs Monate gebunden. In der Praxis kann es dadurch – etwa bei Umstellung auf Kombinationsleistungen – auch zu späteren Auszahlungen kommen, was wie ein „Wegfall“ wirken kann.

Herabstufung des Pflegegrades oder Verlust der Anspruchsvoraussetzungen

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Wird im Rahmen einer Neubegutachtung ein niedrigerer Pflegegrad festgestellt oder rutscht jemand auf Pflegegrad 1, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.

Voraussetzung bleibt stets, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist; ist das nicht der Fall, kann die Kasse die Leistung aufheben.

Fehlende Mitwirkung oder versäumte Termine

Leistungsberechtigte müssen an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, etwa Termine des Medizinischen Dienstes ermöglichen, Auskünfte geben und Änderungen mitteilen.

Kommt man diesen Pflichten trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach, dürfen Sozialleistungen versagt oder entzogen werden – auch das Pflegegeld. Grundlage ist § 66 SGB I.

Todesfall: Zahlung nur bis zum Ende des Sterbemonats

Mit dem Tod der pflegebedürftigen Person endet der Anspruch, allerdings wird das Pflegegeld noch bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Todesfall eingetreten ist.

Wurde für Folgemonate bereits überwiesen, kann die Kasse zu viel gezahlte Beträge zurückfordern; ausstehende Beträge für den Sterbemonat stehen den Erben zu, sofern im Sterbemonat mindestens ein Anspruchstag bestand.

Doppelleistungen aus anderen Systemen: Ruhen des Anspruchs

Erhält die pflegebedürftige Person Entschädigungsleistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus speziellen öffentlich-rechtlichen Versorgungssystemen, kann das Pflegegeld ruhen. Das Gesetz will Doppelleistungen vermeiden; die Ruhensregel ist in § 34 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI aufgeführt.

Was Sie bei plötzlichem Zahlungsausfall konkret prüfen sollten

Zunächst lohnt ein Blick auf die jüngsten Veränderungen: Gab es Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalte über vier Wochen, wurde Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt, oder ist ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt?

Ebenso wichtig sind formale Punkte wie der fristgerechte Nachweis des Beratungseinsatzes, die Mitteilungspflicht bei Auslandsaufenthalten und korrekte Bankdaten.

Bei Kombinationsleistungen kommt es häufig zu zeitversetzten Auszahlungen, weil die Pflegekasse erst die Sachleistungen des Pflegedienstes verrechnet und dann das anteilige Pflegegeld auszahlt; das ist regelmäßig kein echter Wegfall, sondern eine spätere Wertstellung.

Einordnen, widersprechen, nachfordern

Wer eine Kürzung oder Einstellung für unzutreffend hält, sollte den Bescheid prüfen lassen und fristgerecht Widerspruch einlegen

. Das gilt besonders bei Streit über Beratungspflichten, Begutachtungsergebnisse oder bei Rückforderungen. Gleichzeitig können fehlende Nachweise oder versäumte Mitwirkungshandlungen nachgeholt werden, wodurch Leistungen häufig wiederaufleben.

Rechtlich maßgeblich sind die Regelungen des SGB XI – etwa zu Ruhenstatbeständen, Kombinationsleistungen und Pflegegeldfortzahlung – sowie die allgemeinen Mitwirkungsregeln des SGB I.

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Teure Symbolpolitik: Charter-Abschiebeflüge

FragDenStaat - 20. Oktober 2025 - 13:12

Deutschland mietet ganze Flugzeuge, um Menschen abzuschieben. Das soll Härte in der Asylpolitik demonstrieren – und bringt enorme Ausgaben mit sich. Weil der Staat Details geheim hält, verklagen wir ihn.

Am Düsseldorfer Flughafen hebt im Februar 2025 ein Flugzeug mit 45 Sitzen ab. Das Ziel ist die bulgarische Hauptstadt Sofia. An Bord sind sieben Menschen aus Syrien und Afghanistan, begleitet von doppelt so vielen Bundespolizist*innen. Sie fliegen allerdings nicht in den Urlaub, sondern werden abgeschoben – mit einem eigens dafür gecharterten Flugzeug. Allein die Miete des Fliegers beträgt 63.000 Euro, Personalkosten nicht eingerechnet.

Die Bundesregierung predigt Sparsamkeit und Bürokratieabbau, doch in der Migrationspolitik scheint beides nicht zu gelten. Seit letztem Jahr hat sich der Ton verschärft: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wurde ausgesetzt, die Abschiebehaft ausgeweitet und Grenzkontrollen ausgedehnt. Selbst nach Afghanistan wird wieder abgeschoben und dafür mit den Taliban verhandelt. Diese Härte soll Entschlossenheit zeigen, doch diese Symbolpolitik ist teuer. Während über Kürzungen beim Bürgergeld gestritten wird, steigen die Ausgaben für Abschiebungen. Immer häufiger werden ganze Maschinen gechartert, um Asylsuchende außer Landes zu bringen. 

Die Kosten pro Charter-Abschiebeflug gehen schätzungsweise in die Hunderttausende – bezahlt aus Steuergeldern. Wie teuer ein Flug insgesamt ist, ist derzeit unklar: Das Bundesinnenministerium und die Bundespolizei weigern sich, Zahlen zu den Personalkosten zu nennen. Diese Intransparenz erschwert öffentliche Kontrolle – deshalb ziehen wir vor Gericht. 

Kosten steigen

Eine Abschiebung per Charterflug ist organisatorisch aufwändig, teuer und personalintensiver als per Linienflug. Nicht nur das Flugzeug muss gemietet werden, auch das Bodenpersonal, Dolmetscher*innen, Sanitäter*innen und Bundespolizist*innen müssen organisiert und bezahlt werden. 

Laut kleinen Anfragen der Linken gab die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2024 rund 12,7 Millionen Euro allein für die Miete von Flugzeugen aus. Ein Jahr später waren es für denselben Zeitraum fast 15 Millionen. Hinzu kommen Personalkosten für Dolmetscher*innen, Sanitäter*innen, Bodenpersonal und vor allem für die Bundespolizei. Teilweise sind es doppelt bis dreimal so viele Polizist*innen wie Abgeschobene, die mitfliegen. 

Im Haushaltsjahr 2024 hat das Innenministerium 7,25 Millionen Euro Personalkosten für die Begleitung von Abschiebungen durch Polizist*innen vorgesehen, tatsächlich beliefen sich die Kosten auf knapp 9 Millionen. Für 2026 sind 10,25 Millionen eingeplant – ein erneuter Sprung nach oben. Wie hoch die Kosten für die Beamt*innen pro Flug sind, dazu gibt die Bundespolizei keine Auskunft. Deshalb haben wir eine Klage auf Basis des Presserechts eingereicht. 

Juristisch fragwürdig

Doch es geht nicht nur ums Geld: Es geht auch um die Länder, in die abgeschoben wird – wie im Fall von Düsseldorf nach Bulgarien. In Behördensprache handelt es sich hierbei um eine „Rückführung“. Es greift also die Dublin-Verordnung. Somit ist jener EU-Staat für einen Asylsuchenden zuständig, in dem er als erstes registriert wurde. Doch das Dublin-System ist umstritten, nicht nur wegen der ungleichen Lastenverteilung, sondern auch wegen der Zustände an den EU-Außengrenzen. 

Ein aktueller Bericht eines Netzwerks kirchlicher Asylorganisationen vom Januar 2025 wirft Bulgarien vor, Geflüchtete nicht menschenrechtskonform zu versorgen. Es gebe keine ausreichende Grundversorgung, wie Wohnraum und Arbeitsplätze, dafür systematische Inhaftierung und Gewalt durch Behörden. 

Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium verweist auf Nachfrage zu dieser Einschätzung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von dort heißt es auf Anfrage, man dürfe „darauf vertrauen“, dass Geflüchtete in jedem EU-Mitgliedstaat nach entsprechenden menschenrechtlichen Standards behandelt werden. Auch Bulgarien erfülle aus Sicht des BAMF europarechtliche Standards, die materielle und medizinische Versorgung sei gewährleistet. 

So prallen zwei Erzählungen aufeinander: Auf dem Papier gilt Bulgarien als sicherer EU-Staat. Vor Ort aber berichten Hilfsorganisationen von Gewalt, Haft und fehlender Versorgung. Dass ausgerechnet dorthin nun teure Charterflüge starten, macht die Symbolpolitik kostspielig – und juristisch fragwürdig. 

Zur Klage 

 

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Der 7. Oktober 2023 und die geistige Krise des Abendlandes

Der 7. Oktober 2023 markiert mehr als ein politisches oder militärisches Ereignis. Er steht als Symbol für den Zusammenstoß zweier Weltbilder – jenes, das das Leben heiligt, und jenes, das es instrumentalisiert. Der Angriff der Hamas auf Israel war nicht nur ein Akt des Terrors, sondern eine Offenbarung: Er zeigte, wie tief die Feindschaft gegen […]

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Syrian, Saudi Officials Explore Riyadh’s Support in Railway Reconstruction

SANA - Syrian Arab News Agency - 20. Oktober 2025 - 12:22

Minister of Transport Yarub Badr discussed cooperation with Saudi officials in developing Syria’s railway network and exchanging technical expertise in operations and maintenance, the ministry said in a statement released on Monday.

The talks took place on the sidelines of the second edition of the Saudi International Rail Exhibition and Conference, held in Riyadh under the theme “Leading the Transformation, Creating the Path.”

The minister pointed out that Syria has a rich history in railways, dating back to the late 19th century. He noted that the ongoing conflict has caused significant damage to the network, which spans approximately 2,800 kilometers, with about 1,000 kilometers still in operation.

He stated that the ministry is prioritizing the rehabilitation of economically viable railway lines, particularly the phosphate transport line to the port of Tartous and the container line from Lattakia to Sheikh Najjar Industrial City.

Badr hailed the talks as “fruitful” and aimed at benefiting from Saudi experience in organizing freight transport and evaluating road paving. He highlighted an upcoming technical meeting of the Syrian-Saudi Transportation Committee next month, which will explore cooperation prospects and address existing obstacles.

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Neue Studie zeigt bittere Realität von Bürgergeld-Beziehern

Die jüngste Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage von Bürgergeldbeziehenden zeichnet ein Bild, das in seiner Konkretion erschüttert:

Entbehrung ist für viele nicht abstrakte Statistik, sondern tägliche Erfahrung. Die Befunde verdichten sich zu einer klaren Message: Trotz Erhöhungen der Regelbedarfe in den Jahren 2023 und 2024 können Millionen Menschen Grundbedürfnisse nicht zuverlässig decken.

Die Debatte über Sanktionen trifft damit auf eine soziale Wirklichkeit, in der selbst das zweite Paar Schuhe oder eine vollwertige Mahlzeit keine Selbstverständlichkeit sind.

Ein Befund mit Alltagsszenen statt abstrakter Quoten

Die Studie berichtet, dass 2024 etwa jede zweite Person im Bürgergeld in materieller Entbehrung lebt – ein Vielfaches im Vergleich zu Haushalten ohne Bürgergeldbezug. Sichtbar wird das in Alltagsszenen: Wer überraschende Ausgaben von 1.250 Euro nicht stemmen kann, verschiebt notwendige Reparaturen oder greift zu teuren Ratenkäufen.

Wenn mehr als die Hälfte kaputte Möbel nicht ersetzen kann, verliert ein Zuhause an Funktionalität und Würde. Wenn knapp ein Drittel nicht einmal gelegentlich mit Freundinnen und Freunden essen oder trinken gehen kann, wird soziale Teilhabe zur Ausnahme.

Besonders drastisch sind die Zahlen zur Grundversorgung: Rund 31 Prozent der Betroffenen können sich nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten; knapp 17 Prozent verfügen nicht über ein zweites Paar Schuhe. Diese Beispiele stehen für eine strukturelle Unterversorgung, die weit über individuelle Lebensstile hinausweist.

Die wachsende Armutslücke

Die Studie konzentriert sich besonders auf die wachsende Armutslücke – die Differenz zwischen verfügbarem Einkommen und der Armutsgrenze, die in Deutschland regelmäßig bei 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) veranschlagt wird.

Für Alleinlebende nennt die Studie eine Schwelle von 1.381 Euro monatlich; den Betroffenen fehlen dazu im Schnitt fast 500 Euro. Diese Lücke ist in den vergangenen Jahren gewachsen: Lag sie 2010 noch bei 308 Euro, betrug sie 2023 bereits 474 Euro.

Die Tendenz ist damit eindeutig aufwärts gerichtet – ein Hinweis darauf, dass das Sicherheitsnetz systematisch an Kaufkraft und gesellschaftliche Standards verliert.

Erhöhungen, die nicht ankommen: Inflation als stille Kürzung

Zwar wurden die Regelbedarfe 2023 und 2024 jeweils deutlich – um mehr als zehn Prozent – angehoben. Doch die Preisentwicklung der Jahre 2021 bis 2023 hat diese nominalen Zuwächse weitgehend aufgezehrt. Die Expertise beziffert den Kaufkraftverlust bei einem Singlehaushalt in dieser Zeit auf bis zu 1.012 Euro.

Real bedeutet das: Was auf dem Papier wie eine Entlastung aussieht, kompensiert lediglich die verteuerten Lebenshaltungskosten. Eine spürbare Verbesserung der finanziellen Spielräume ist nicht eingetreten. Wenn nun für 2025 und 2026 faktische Nullrunden im Raum stehen, droht die Armutslücke erneut größer zu werden – mit Konsequenzen für Ernährung, Wohnen und soziale Teilhabe.

„Skandal“ oder „Notwendigkeit“? Die politische Konfliktlinie

Die politische Debatte ist zugespitzt. Während die Bundesregierung Verschärfungen und strengere Sanktionsmöglichkeiten erörtert, mahnt der Paritätische an, die Realität der Betroffenen ernst zu nehmen. Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Rock spricht von einem „Skandal“, dass Millionen Menschen nicht einmal das Nötigste hätten.

Hinter dieser Wortwahl steht ein verfassungsrechtlicher Anspruch: Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern – nicht nur biologisch, sondern so, dass gesellschaftliche Teilhabe möglich bleibt. Die Studie bezweifelt, dass die aktuell bemessenen Leistungen diesem Auftrag gerecht werden.

Kinder in Armut: Verlorene Chancen im frühen Leben

Besonders gravierend ist der Blick auf Kinder und Jugendliche. Rund zwei Millionen Minderjährige wachsen nach Angaben des Paritätischen in Haushalten auf, in denen die Mittel für Ernährung, Kleidung, Bildung und soziale Aktivitäten nicht reichen.

Das hat Folgen, die über die Gegenwart hinausreichen: Wer früh Mangel erlebt, hat schlechtere Chancen in Schule und Ausbildung, verpasst Gelegenheiten und trägt das Risiko, Armut als Erwachsenenrealität fortzuschreiben. Bildungspakete und Einmalhilfen lindern Notlagen punktuell, ersetzen aber keine verlässliche Grundsicherung, die alltägliche Bedarfe abdeckt.

Was „materielle Entbehrung“ messbar macht

Materielle Entbehrung ist mehr als ein Einkommensindikator. Erfasst werden konkrete Einschränkungen im Lebensalltag: Kann ein Haushalt die Wohnung angemessen warm halten? Gibt es Rückstände bei Miete, Strom oder Heizung? Reicht das Geld für ausgewogene Ernährung, für notwendige Anschaffungen, für kleine soziale Aktivitäten?

Indem die Studie diese Dimensionen zusammenführt, zeigt sie, wo die Lücken tatsächlich aufklaffen. Die Aussagekraft liegt gerade in der Verbindung von Statistik und Lebenspraxis: Zahlen werden nicht abstrakt, sondern als verpasste Mahlzeiten, verschlissene Möbel oder unbeheizte Zimmer sichtbar.

Von der Ausnahme zur Regel: Das Abkoppeln vom Wohlstandszuwachs

Ein weiterer Befund betrifft die langfristige Entwicklung: Während die preisbereinigten Nettoeinkommen anderer Haushalte über Jahrzehnte gewachsen sind, verharren die Regelbedarfe real betrachtet nahe dem Niveau der späten 1990er Jahre.

Damit entsteht ein Auseinanderdriften zwischen gesellschaftlichem Standard und dem, was Grundsicherung leistet. Wer dauerhaft an der Untergrenze lebt, leidet nicht nur materiell, sondern auch symbolisch: Armut wird zur Erfahrung des Nicht-Dazugehörens. Dass Bürgergeldbeziehende nennenswert häufiger Zahlungsrückstände verzeichnen und die Wohnung nicht ausreichend heizen können, ist Ausdruck dieser Abkopplung.

Sanktionen in Zeiten des Mangels: Wirksamkeit und Nebenwirkungen

Die Diskussion über strengere Sanktionen setzt voraus, dass Fehlanreize das zentrale Problem seien.

Die Expertise hält dem entgegen, dass die Mittel vieler Haushalte schon für das Notwendige nicht reichen. Sanktionen, so die Kritik, könnten in dieser Lage vor allem destabilisierend wirken, weil sie ohnehin knappe Budgets weiter verknappen.

Auch integrationspolitisch ist fraglich, ob zusätzliche Druckinstrumente den Weg in Arbeit erleichtern, wenn parallel Mittel für Mobilität, Kleidung oder digitale Teilhabe fehlen. Dagegen steht das politische Argument, Verbindlichkeit im Leistungsbezug zu sichern. Beides lässt sich nicht gegeneinander ausspielen, ohne die empirische Ausgangslage zu beachten.

Was jetzt zu prüfen wäre: Bemessung, Indexierung, Teilhabe

Die Studie plädiert für eine strukturelle, dauerhafte Anhebung der Regelbedarfe. Der Prüfauftrag an die Politik reicht darüber hinaus. Erstens stellt sich die Frage einer robusteren, transparenten Bemessung, die reale Warenkörbe und Mindeststandards abbildet.

Zweitens rückt eine dynamische, inflationsfeste Indexierung in den Blick, die Kaufkraftschwankungen zeitnah ausgleicht.

Drittens geht es um die Architektur der Leistungen selbst: Wohnkosten, Energie, Gesundheit, Mobilität und digitale Infrastruktur haben sich verteuert – ohne angemessene Berücksichtigung drohen Lücken, die einzelne Erhöhungen wieder auffressen.

Viertens muss Kinderarmut als eigener Schwerpunkt verstanden werden; Investitionen in frühe Bildung, Ernährung und Teilhabe sind sozial- wie fiskalpolitisch rational.

Ein sozialstaatlicher Stresstest

Am Ende steht ein sozialstaatlicher Stresstest. Das Bürgergeld soll Menschen in schwierigen Lebenslagen Sicherheit und Perspektiven geben. Es sichert offenkundig das Überleben, aber nach Einschätzung der Expertise zu selten ein Leben in Würde und Teilhabe.

Das ist nicht nur eine Frage von Empathie, sondern von Verfassung und Vernunft. Wo Mangel an Basalem zur Regel wird, verliert der Sozialstaat an Legitimation. Die vorliegenden Zahlen liefern der Politik die Grundlage, gegen zu steuern.

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Keine Strandspaziergänge am Meer für Bürgergeld-Betroffene

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern. Es soll praktisch nur vor dem Verhungern bewahren. Aber wie sieht es mit der einfachen sozialen und soziokulturellen Teilhabe aus? Wer zum Beispiel an der Nordsee wohnt, kommt oft nicht an den Strand, ohne Eintritt zu zahlen. Davon berichtet eine Betroffene, die an der Nordsee wohnt.

Arme Menschen vom Strandspaziergang ausgeschlossen

An Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei hat sich eine Bürgergeld-Bezieherin gewandt. Sie wohnt an der Nordsee:

“Wenn ich an den Strand wollte, um am Wasser spazieren zu gehen, kostet es jedesmal 2,80€. Auch für „ Arme.“ Deshalb waren mein Hund und ich auch noch nie da. Bitte fassen Sie das nicht als Gejammer auf. Es ist nur eine der Realitäten, wie arme Menschen ausgeschlossen werden. Leise und subtil. Sie kennen das ja ganz genau, nur deshalb traue ich mich, es Ihnen zu schreiben. Natürlich ist ein Strandspaziergang nicht existenziell. Aber dass man nicht dazu gehört begegnet Armen eben sehr oft. Stellen Sie sich einmal vor, eine Bürgergeldfamilie die hier wohnt, möchte mit Ihren Kindern auch mal an den Strand. 10€ für einen Spaziergang am Wasser? Das kann sich keiner leisten.”

Natürlich gehört der Strandspaziergang nicht zu den existenziellen Lebensbedürfnissen. Aber es gehört zur Teilhabe am Leben, vor allem wenn man vor Ort wohnt.

Verweigerter Zugang ignoriert Urteil des Bundesverfassunsgerichts

Vielerorts, vor allem in touristischen Zentren, werden Gebühren erhoben. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 (AZ: 10 C 7.16) entschieden, dass der freie Zugang zum Strand gewährleistet sein muss. Auch für Menschen, die Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen.

Das Urteil besagt, dass wenn eine kommunale Tochtergesellschaft Menschen den Zugang zu Strandbereichen verweigert, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, diese Menschen von der Kommune verlangen können, dass sie die Tochtergesellschaft per Bescheid anweist, den Zugang zu gewähren.

Das Gericht betonte auch, dass das Grundgesetz das Recht des Einzelnen auf freien Zugang zum Strand schützt, z.B. zum Spazierengehen, Baden und Wattwandern. Dieses Recht kann durch Verordnungen eingeschränkt werden, allerdings nur auf bestimmten Wegen und in ungenutzten Strandbereichen.

Darüber hinaus wurde klargestellt, dass die Nutzung von Strandflächen als Strandbad mehrere zusammenhängende Einrichtungen erfordert, deren Nutzung durch das Eintrittsgeld abgegolten ist. Das Aufstellen einzelner sanitärer Anlagen oder Abfallbehälter reicht nicht aus.

An die Gemeinde wenden und notfalls verklagen

Betroffene, die in der Nähe des Meeres wohnen, können sich also an die Gemeinde wenden und auf das Urteil verweisen. Wird der kostenlose Zugang dennoch verweigert, haben die Betroffenen gute Chancen, ihr Recht einzuklagen.

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Wer 2026 in Rente gehen kann – Tabelle

Das Jahr 2025 biegt auf die Zielgerade ein. Damit stellt sich für viele die Frage, wer im kommenden Jahr 2026 den Schritt in die Altersrente gehen kann – und zu welchen Bedingungen. Wir erklären den maßgeblichen Stichtag für die eigene Rente für den Rentenbeginn und zeigen Beispiele, welche Jahrgänge 2026 anspruchsberechtigt sind und wann Abschläge anfallen.

Der Stichtag: Wann beginnt die Rente tatsächlich?

Die Altersrente beginnt immer mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Vollendung des maßgeblichen Lebensalters folgt. „Vollendung“ meint dabei den Tag vor dem Geburtstag. Wer beispielsweise am 15. Mai 1963 geboren ist, vollendet das 63. Lebensjahr am 14. Mai 2026 und kann folglich ab dem 1. Juni 2026 eine entsprechende Altersrente beziehen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine rechtliche Besonderheit gilt für Personen, die am ersten Tag eines Monats geboren wurden: Sie vollenden das maßgebliche Lebensjahr bereits am letzten Tag des Vormonats. Wer am 1. Mai 1963 geboren ist, erreicht das 63. Lebensjahr somit am 30. April 2026 und könnte die Rente bereits ab dem 1. Mai 2026 erhalten.

Diese Stichtags-Regelung ist für alle Rentenarten identisch – Unterschiede bestehen jedoch in der jeweiligen Altersgrenze und bei den erforderlichen Versicherungszeiten.

Regelaltersrente: ohne Abschläge, mit ansteigender Altersgrenze

Die Regelaltersrente ist die klassische, abschlagsfreie Altersrente. Sie setzt lediglich eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraus. Abschläge gibt es hier nicht. Allerdings steigt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahrgang schrittweise an.

Im Jahr 2026 erreichen jene Versicherten die Regelaltersgrenze, die zwischen dem 2. Oktober 1959 und dem 1. August 1960 geboren wurden. Für den Jahrgang 1959 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 2 Monaten, für 1960 geborene bei 66 Jahren und 4 Monaten.

Die Praxis zeigt, wie entscheidend der Monatswechsel ist: Wer im November 1959 Geburtstag hat (der 1. November ausgenommen), kann ab dem 1. Februar 2026 die Regelaltersrente beziehen.

Bei einem Geburtstag im Januar 1960 (ebenfalls nicht am 1.) ergibt sich ein Rentenbeginn zum 1. Juni 2026. Wer im August 1960 geboren wurde (den 1. August ausgenommen), erreicht das maßgebliche Alter zwar noch im Dezember 2026; die Zahlung der Regelaltersrente beginnt in diesem Fall aber erst am 1. Januar 2027, weil das maßgebliche Lebensalter bereits vor Monatsende erreicht sein muss.

Tabelle: Wer 2026 in Rente gehen kann Wer 2026 warum in Rente gehen kann Wer? Warum (Altersgrenze & Voraussetzungen) Regelaltersrente: Geburtsdaten 2.10.1959–1.8.1960 Erreichen 2026 die jeweilige Regelaltersgrenze (Jg. 1959: 66 Jahre + 2 Monate; Jg. 1960: 66 Jahre + 4 Monate). Mindestens 5 Beitragsjahre. Abschlagsfrei. Rentenbeginn jeweils ab dem Monat nach der Altersvollendung. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geburtsdaten 2.6.1961–1.4.1962 Erreichen 2026 die maßgebliche Altersgrenze (Jg. 1961: 64 Jahre + 6 Monate; Jg. 1962: 64 Jahre + 8 Monate). Mindestens 45 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei. Beispiel: 2.6.1961 → Rentenbeginn ab 1.1.2026; 1.4.1962 → ab 1.12.2026. Altersrente für langjährig Versicherte: Geburtsdaten 2.12.1962–1.12.1963 Vollenden 2026 das 63. Lebensjahr. Mindestens 35 Versicherungsjahre. Mit Abschlag bei Start mit 63 (Jg. 1962: 13,2 %; Jg. 1963: 13,8 %). Der Abschlag verringert sich um 0,3 Prozentpunkte pro späterem Monat. Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Geburtsdaten 1.1.1964–1.12.1964 Frühestmöglicher Beginn ab 62 Jahren ist ab 2026 erreicht. Mindestens 35 Versicherungsjahre und anerkannte Schwerbehinderung. Bei frühestem Start Abschlag 10,8 %. Reduktion um 0,3 Prozentpunkte je späterem Monat. Sonderfall: am 1. eines Monats Geborene (alle Rentenarten) Rechtliche Altersvollendung bereits am letzten Tag des Vormonats; dadurch kann der Rentenbeginn einen Monat früher liegen, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Altersrente für besonders langjährig Versicherte: früher, aber ohne Abschlag

Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat die Möglichkeit, zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze in Rente zu gehen – ebenfalls ohne Abschläge. 2026 erreichen dieses maßgebliche Lebensalter insbesondere die Jahrgänge vom 2. Juni 1961 bis zum 1. April 1962. Für 1961 Geborene liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und 6 Monaten, für 1962 Geborene bei 64 Jahren und 8 Monaten.

Auch hier gilt die Stichtagsregel: Eine Person mit Geburtstag am 2. Juni 1961 erreicht das maßgebliche Alter am 1. Dezember 2025 und kann die Rente ab dem 1. Januar 2026 beziehen.

Wer am 1. April 1962 geboren wurde, vollendet die erforderlichen 64 Jahre und 8 Monate am 30. November 2026; der Rentenbeginn fällt damit auf den 1. Dezember 2026. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten tatsächlich zusammenkommen.

Altersrente für langjährig Versicherte: ab 63 – mit spürbaren Abschlägen

Die Altersrente für langjährig Versicherte ermöglicht den Rentenbeginn bereits mit 63 Jahren, unabhängig vom Geburtsmonat. Vorausgesetzt sind 35 Versicherungsjahre. Anspruch auf diese Rentenart haben 2026 diejenigen, die zwischen dem 2. Dezember 1962 und dem 1. Dezember 1963 geboren wurden. Der Preis für den früheren Rentenstart sind jedoch dauerhafte Abschläge, deren Höhe sich nach dem Abstand zur jeweiligen Regelaltersgrenze richtet.

Für den Jahrgang 1962, der regulär mit 66 Jahren und 8 Monaten in die abschlagsfreie Regelaltersrente gehen würde, beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn exakt mit 63 Jahren 13,2 Prozent.

Für 1963 Geborene, deren Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten liegt, sind es 13,8 Prozent. Der Mechanismus dahinter ist linear: Pro Monat, den man vor der eigenen Regelaltersgrenze in Rente geht, fällt ein Abschlag von 0,3 Prozentpunkten an.

Wer den Start hinausschiebt – also etwa nicht genau mit 63, sondern einige Monate später beginnt –, reduziert den Abschlag entsprechend.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 2026 ist das Zielalter erreicht

Für Versicherte mit anerkanntem Grad der Behinderung und einer Wartezeit von 35 Jahren eröffnet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen den frühestmöglichen Weg in den Ruhestand. 2026 markiert hierbei eine Zäsur: Erstmals ist das sogenannte Zielalter erreicht.

Ab 2026 kann diese Rentenart frühestens mit 62 Jahren in Anspruch genommen werden. Damit kommen im Jahr 2026 diejenigen zum Zug, die zwischen dem 1. Januar 1964 und dem 1. Dezember 1964 geboren wurden.

Wer den frühestmöglichen Termin nutzt, muss mit einem Abschlag von 10,8 Prozent rechnen. Wird der Rentenbeginn hinausgeschoben, verringert sich der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte je Monat. Maßgeblich sind neben dem Alter die formalen Voraussetzungen der Schwerbehinderung sowie die anrechenbaren Versicherungszeiten.

Mehr als nur das Alter: Welche Voraussetzungen zusätzlich zählen

Der Zeitpunkt des Rentenbeginns hängt nicht allein vom Geburtstag ab. Ebenso entscheidend sind die erforderlichen Wartezeiten – fünf Jahre für die Regelaltersrente, 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen, 45 Jahre für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In die Wartezeiten fließen neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit häufig auch Zeiten ein, die nicht auf den ersten Blick präsent sind, etwa Kindererziehungszeiten oder bestimmte Zeiten der Pflege.

Welche Zeiten im Detail zählen und wie sie nachgewiesen werden, lässt sich der persönlichen Rentenauskunft entnehmen.

Hilfreich ist zudem ein Blick in den Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung. Er bildet die Stichtagslogik ab und zeigt den frühest- und spätestmöglichen Rentenbeginn für den individuellen Jahrgang. Wer seine Optionen belastbar bewerten möchte – insbesondere mit Blick auf Abschläge, Hinzuverdienst oder die Kombination unterschiedlicher Rentenarten –, sollte eine kostenfreie Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und die eigene Versicherungsbiografie prüfen.

2026 bringt Klarheit – die Strategie entscheidet

Ob Regelaltersrente ohne Abschläge, der abschlagsfreie Vorzug für besonders langjährig Versicherte, der flexible, aber abschlagsbewehrte Weg ab 63 oder der frühestmögliche Start für schwerbehinderte Menschen: 2026 eröffnet je nach Jahrgang und Versicherungsverlauf unterschiedliche Pfade in den Ruhestand. Ausschlaggebend sind der genaue Stichtag, die persönlichen Versicherungszeiten und die Bereitschaft, Abschläge in Kauf zu nehmen oder den Rentenbeginn zu verschieben.

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