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Remothballing. USA reaktiviert stillgelegte Kernkraftwerke

Von Günter Keil

In den USA gibt es etliche stillgelegte, eingemottete Kernkraftwerke, die jetzt eine neue Chance bekommen. Sie sind vor etlichen Jahren wegen Unrentabilität außer Dienst gestellt worden – und es war absolut nicht so wie in Deutschland, wo eine Frau Merkel nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima den kompletten Ausstieg aus der Kernkraft anordnete. Und die Ampelregierung hat das brav fortgesetzt, weshalb nun sämtliche deutschen Kernkraftwerke vom Netz genommen wurden; einige sind bereits zerstört worden. In den Vereinigten Staaten schaltet man keine Kraftwerke ab, weil „die Leute Angst haben“, sondern da entscheidet die Wirtschaftlichkeit – und die billiger Strom produzierenden Kohle- und Gaskraftwerke führten zu den Stilllegungsentscheidungen der Energieunternehmen. Die Regierung nahm das bislang zur Kenntnis.

Jedoch jetzt gibt es in dieser Angelegenheit eine Wende: Die von Mottenkugeln befreiten (remothballed) Anlagen bekommen eine neue Chance, denn man braucht sie – und ihre Wiederbelebung kostet weniger als Neubauten, die es selbstverständlich auch gibt. Über diese sowohl von den Energieunternehmen als auch von den Bundesstaaten und der Regierung in Washington eingeleitete Initiative hat Edward Kee einen Artikel mit der Überschrift „Neustart von Three Mile Island. Ein US Nuklearkraftwerk, das außer Dienst gestellt wurde“ veröffentlicht. Er erschien jetzt im Januar in dem deutschen „atw -Internationalen Journal für Nuklearenergie“. Der hier präsentierte Artikel ist eine verkürzte Übersetzung der Originalveröffentlichung von Edward Kee durch den oben genannten Autor. Der Titel bezieht sich zwar auf die jüngste Entscheidung für die erneute Instandsetzung und Inbetriebnahme von „Three Mile Island“ in Pennsylvania; der Artikel behandelt jedoch die bislang einbezogenen Kraftwerke – seien die Arbeiten schon im Gange oder geplant.

Restarting Three Mile Island, a US nuclear power plant that closed for decommissioning

Edward Kee

atw Vol.70 (2025)

Der Neustart von TMI-1 Microsoft und Constellation Energy kündigten am 20. September 2024 ein 20-jähriges Leistungskauf-Abkommen (PAA) für das Three Mile Island Kernkraftwerk zur Versorgung von Microsofts Daten Centers an. Dieses PPA würde das Wiederanfahren dieses Kernkraftwerks erfordern, das zur Außerdienststellung stillgelegt worden war. Der Standort für Three Mile Island befindet sich im US-Staat Pennsylvania auf einer Insel im Susquehanna-Fluss und war bis 2019 in Betrieb, während Anlage 2 (TMI-2) nach einer Kernschmelzung 1979 geschlossen worden ist. Constellation Energy wird TMI-1 erneut starten, aber nicht TMI-2. TMI-1 ist ein 800 MW Kernkraftwerk nach dem Babcock&Wilcox-Design, das seinen Betrieb im September 1974 aufnahm. Obwohl TMI-1 eine Betriebsgenehmigung bis 2034 hatte, beschloss Exelon Generation – der Besitzer vor Constellation – 2019 die Stilllegung wegen finanzieller Verluste.

Einige US-Staaten – z.B. Illinois, New Jersey und New York – beschlossen ein Null-Emissionen-Kreditprogramm (ZEC), um Kernkraftwerken, die ähnlich wie TMI-1 ökonomische Probleme hatten, den weiteren Betrieb zu ermöglichen. Constellation erwartet, dass TMI-1 2028 mit einer 20-jährigen Betriebserlaubnis wieder beginnen wird. Der Re-Start ist ein komplizierter Vorgang, der mehrere Jahre dauert. Das ist der zweite derartige Re-Start in den USA nach dem Kraftwerk Palisades – von dem noch bei der Zusammenstellung dieser weiteren Fälle die Rede sein wird. Es ist noch unklar, wo sich die zu versorgenden Microsoft-Datenzentren befinden werden, weshalb TMI-1 seine Leistung ins Übertragungsnetz einspeisen wird, wobei dann Microsoft auch für die Übertragung und Netzgebühren aufkommt.

Weshalb ein Neustart von TMI-1 ?

Die Notwendigkeit für einen Neustart von TMI-1 und anderen Kernkraftwerken hat zwei hauptsächliche Gründe. Erstens ist die Kernkraft eine besonders große Chance für die Erzeugung Kohlenstoff-freier elektrischer Energie zu einer Zeit, wenn in der die Reduzierung von Kohlenstoffemissionen wichtig ist. Zweitens steigt der Bedarf an Elektroenergie, was eine zuverlässige, stets verfügbare Stromerzeugung notwendig macht, um die Stabilität des Stromnetzes zu unterstützen. Der Plan für den TMI-1 Neustart widerspiegelt die neue Anerkennung des Wertes, den die Kernenergie darstellt – einschließlich sauberen Stroms, zuverlässiger Betriebsweise, wichtiger Netzstabilität sowie eines langfristigen Ertragswerts.

Saubere Elektrizität

Es gab in den letzten Wochen viele Erklärungen von Unternehmen, Kernenergie für ihre Datencenter einzusetzen. Etliche erklärten ihre Verpflichtung, in wenigen Jahren Kohlenstoff-frei zu sein, beispielsweise Microsoft und Google um 2030, Amazon um 2040.

Zuverlässiger Betrieb

Kernkraft ist zuverlässig. In den meisten Anwendungen arbeiten Kernkraftwerke als Grundlastquelle – mit einem 90-prozentigen oder höheren Kapazitätsfaktor. Sie arbeiten, wenn es nötig ist, weshalb sie keine Backuplösungen benötigen – wie es bei der stark schwankenden Stromerzeugung von Solar- und Windkraft der Fall ist. Gleichzeitig, auch im Grundlastbetrieb, können sie eine wichtige Rolle für die Erhaltung der Netzstabilität spielen, so zum Beispiel für die Sicherung der Frequenzstabilität mit der Rotations-Energiereserve ihrer Generatoren.

Wachsende Bedeutung

Die Fähigkeit, große Energiemengen zu liefern, wird für den steigenden US-Strombedarf eine wichtige Rolle spielen, zum Beispiel für Datenzentren, für elektrische Fahrzeuge sowie die Elektrifizierung kommerzieller und industrieller Prozesse. Anmerkung: Dieser Artikel beschreibt die vorsorgende US-Energiepolitik, aber in Deutschland stellen dies steigenden Anforderungen ein Riesenproblem dar. Hier wurden bislang Kernkraftwerke nicht nur stillgelegt, sondern sie werden anschließend zerstört, Kohlekraftwerke werden gleichfalls stillgelegt, womit jegliche sichere Grundlast-Stromversorgung unmöglich wird. Teurer Stromimport aus den Nachbarländern stellt nur provisorische Rettungsmaßnahmen dar – insbesondere bei harten Wintern, wenn dort der eigene Bedarf steigt.

Der erneute Start der Kernkraftwerke

Wo Kernkraftwerke den Marktstrukturen und Bedingungen nicht genügten, mussten etliche von ihnen – wie das TMI-1 – aus wirtschaftlichen Gründen vorzeitig schließen. Die Eigentümer hatten nur zwei realistische Optionen: – Weiterer Betrieb mit Verlusten für Jahre oder Dekaden in der Hoffnung auf wiederkehrende Profitabilität – oder Schließung des Kraftwerks, um die finanziellen Verluste zu beenden.

Der Langzeit-Wert

Der Neustart von Kernkraftwerken zeigt eine neue Einschätzung ihres langzeitigen Werts, da Kraftwerke wie das TMI-1 für einen jahrzehntelangen Betrieb konstruiert und gebaut worden sind. Die meisten von ihnen sogar für 60 bis 100 Jahre. Der gegenwärtige Kraftwerkspark aktiver Anlagen kann schließlich noch Dekaden nach ihrem originalen, festgelegten 40-jährigen Betriebsende zuverlässig und sicher laufen. Kernkraftwerke unterliegen regelmäßigen Erhaltungs- und Reparaturarbeiten, ferner auch wesentliche Modernisierungen, die ihnen einen rentablen und sicheren Betrieb gewährleisten. Fast alle aktiven Kernreaktoren einschließlich TMI-1 haben ihre 40-jährigr Betriebslizenz für weitere 20 Jahre erneuert; also auf 60 Jahre. Einige von ihnen haben die Genehmigung für einen 80-jährigen Betrieb. Es wird erwartet, dass die meisten Kernkraftwerke eine derartige „Subsequent License Renewal“ beantragen werden. Die Langlebigkeit dieser Technologie kann als einzigartig bezeichnet werden.

Das Hinzufügen der „Entmottungs-Option“

Das Konzept der „Einmottung“ eines laufenden KKW mochte für deren Eigentümer attraktiv sein, aber deren Kosten und Anforderungen waren unbekannt. Die Lektionen, die man während der Arbeiten für den Neustart von TMI-1, Palisades und weiterer KKW gelernt hat, könnten der NRC (US Nuclear Regulatory Commission) und den Kraftwerkseigentümern dabei helfen, eine erfolgversprechende Einmottungsoption zu entwickeln. Kanada hat dafür bereits ein Beispiel geliefert, als es 4 zwischen 1970 und 1987 gebaute Schwerwasser-Reaktoren zwischen 1995 und 1988 stilllegte – und sie zwischen 2003 und 2012 wieder startete. TMI-1 und Palisades , die zwei ersten US-Kernkraftwerke, die nach Außerbetriebnahme neu gestartet werden, können für weitere stillgelegte KKW beispielhaft für die Möglichkeit einer Wiederinbetriebnahme sein. Für einen Neustart muss die NRC es formell genehmigen. Die technischen Anforderungen können recht umfangreich sein: Die Überholung oder auch der Ersatz von Komponenten, insbesondere wenn die Instandhaltung vor Ende des Betriebs aufgegeben worden ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn eine Demontage erfolgt war. Der Neustart erfordert selbstverständlich die Einstellung und das Training der Mannschaft, die die Anlage instand zu setzen und zu betreiben hat, durch die NRC. Auch Simulationen werden dafür eingesetzt.

Weitere Neustarts von Kernkraftwerken Palisades

Palisades ist ein ab 1973 betriebenes KKW mit einem 805 MWe-Reaktor; es befindet sich an der Ostküste des Lake Michigan, 75 Meilen von Chicago entfernt. Sein Betrieb endete am Ende der genehmigten Laufzeit im Jahre 2022. Der neue Eigentümer Holtec beschloss den Neustart. Das Energieministerium DOE bewilligte im Oktober 2024 eine Anleihe von 1,52 Milliarden US-Dollar; der Staat Michigan stellte 300 Millionen Dollar zur Verfügung. Der Neustart ist für Oktober 2025 geplant. Unklar ist dieser Termin, weil der schlechten Zustands des Dampfgenerators 500 Millionen Dollar und zwei Jahre an Verzögerung kosten würde. Man prüft das nun…

Duane Arnold

Iowas Dune Arnold-KKW, mit 601 MWe, wird als ein weiterer Kandidat für einen Restart genannt. Dessen Betrieb begann 1975. Es wurde 2020 wegen Unrentabilität geschlossen. Das Unternehmen NextEra ist an einem Neustart interessiert – falls er „risikofrei“ sei.

Weitere Kandidaten

Dazu gehören Kraftwerke, die nicht vollständig fertiggestellt wurden und daher keine kommerzielle Anwendung hatten. Sogar die nicht fertiggestellten, und 2017 aufgegebenen V.C.Summer 2&3-Neubauten werden als potenzielle Kandidaten für ihre Komplettierung genannt. Es wird angenommen, dass trotz der erheblichen Projektkosten und Verzögerungen ein Neustart der Konstruktion möglich wäre.

Browns Ferry

Das Browns Ferry Kernkraftwerk bestand aus 3 Einheiten. Sie wurden 1985 geschlossen und dann später wiedergestartet: Sechs Jahre später BF-2, 10 Jahre später BF-3 und 22 Jahre später BF-1. Im Gegensatz zu Palisades und TMI-1 behielten sie ihre Betriebslizenz während ihrer langen Stilllegung und man sorgte für die Erhaltung wichtiger Systemteile – in der Erwartung einer Rückkehr zu einem Betrieb. Die Kosten dieser Variante waren jedoch höher als bei der oben beschriebenen „Einmottungs“-Lösung.

Watts Bar

Das Kraftwerk Watts Bar in Tennessee besaß Anlagen, die seinen Bau um einen langen Zeitraum verzögerten, woraufhin dessen Konstruktion von neuem startete, um Anlagenteile zu komplettieren. WB-1 startete seinen kommerziellen Betrieb 1996, 23 Jahre nach dem Baubeginn in 1973. WB-2 begann den Betrieb 2016, 43 Jahre nach dem Baubeginn von 1973. Anmerkung: Ob das überhaupt ein Kandidat für einen Neuanfang sein kann, ist die Frage.

Onagawa (Japan)

Im Oktober 2024 nahm das 825 MWe-Kernkraftwerk Onagawa-2 wieder seinen Betrieb auf. Es liegt an der Ostküste Japans; 72 Meilen nördlich der Fukushima Dai-Ichi Kernkraftwerke. Onagawa-2 wurde 2011 außer Betrieb genommen. Es war das Kernkraftwerk, das dem Epizentrum des großen Erdbebens der Stärke 9 in Japans Osten im Jahre 2011 am nächsten war. Es blieb unbeschädigt, wurde jedoch nach dem Tsunami, der das Kernkraftwerk Fukushima vernichtete, von Tuhoku Electric in eine ausgesetzte Betriebsphase gestellt, um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen einzubauen. Das dauerte 13 Jahre.

Anmerkung: Onagawa blieb unbeschädigt, obwohl es von dem Tsunami mindestens so stark getroffen wurde wie Fukushima. Aber es wurde durch eine ausreichend hohe Sperrmauer auf der Meeresseite geschützt. Schließlich war nach den zahlreichen Tsunamis, die etwa im 30-Jahres-Rhythmus Japan treffen, bekannt, wie hoch die Flutwelle sein kann. In Fukushima war diese Mauer viel zu niedrig; die Flutwelle traf das Kraftwerk, zerstörte das in keiner Weise widerstandsfähige Tor zu den im Untergeschoß befindlichen Notstromdieseln, die absoffen. Das beendete die Kühlung des Reaktors und seine Restwärme erzeugte das Knallgas, das dann den Reaktor sprengte. Diese unverständlichen Unterlassungen bei der Konstruktion, beim Bau und bei der Endkontrolle (falls es sie gab) waren die Garantie für die Zerstörung des Kraftwerks.

2. Anmerkung: Edward Kees Artikel vermittelt einen Eindruck von den sehr unterschiedlichen Gründen, wegen denen die beschriebenen Kernkraftwerke teilweise sehr lange Aus-Zeiten erfahre hatten. Technisches Versagen war offensichtlich nicht dafür verantwortlich. Erstaunlich ist die zum Teil sehr lange Stillstandszeit, nach der offenbar eine Wiederinbetriebnahme möglich ist – falls es die Kosten gestatten. Die inzwischen in den USA geradezu üblich gewordene Betriebsgenehmigung von 40 plus 20 Jahren zeigt die Langlebigkeit der Technologie. Und eine Bemerkung zur Kernkraftpolitik Deutschlands: Hier kann kein stillgelegtes Kernkraftwerk nach etlichen Jahren wieder in Betrieb genommen werden. Weil es zerstört wird.

Abschließende Bemerkungen

Der Artikel von Edward Kee beschreibt die geradezu extremen Unterschiede zwischen der deutschen Energiepolitik und der amerikanischen Praxis. In den USA wird die Stromversorgung des Landes von den Bundesstaaten kontrolliert, wozu auch die Restrukturierung der Industrie gehört. Deren Vorgehensweise ist unterschiedlich, so gibt es den traditionellen regulierten Betrieb, ebenso Kraftwerke in ungeregelten Anbindungen und auch die Genehmigung zur Teilnahme am Großhandelsmarkt. Für jeden Einzelfall die beste Lösung, das ist das Prinzip. Wenn Verluste anfielen und lokale Handelsunternehmen bei Strompreisen oberhalb des Großhandels-Niveaus keine Verträge mehr abschlossen, wurden Kraftwerke eben geschlossen. Das waren meist ältere Anlagen mit oft nur einem Reaktor und höheren Betriebskosten. Einige US-Staaten führten Null-Emissions-Kredite als Mittel gegen Stilllegungen ein. Bei dem ersten hier beschriebenen Beispiel des Neustarts von Three Miles Island TMI-1 wird der wohl künftig wieder über dem Marktpreis liegende Strompreis vom Großverbraucher Microsoft akzeptiert. Die zunehmende Tendenz von energieintensiven Großunternehmen, sich ein eigenes Kraftwerk zuzulegen, dient der Versorgungssicherheit.

Die US-Methode, aus einer Vielzahl von Möglichkeiten die beste Variante herauszupicken, führt zu jeweils optimalen Ergebnissen – und ist jeglicher zentraler Energiepolitik mit politisch begründeten Planungen, zahllosen Vorschriften, Berichtspflichten und Einschränkungen weit überlegen; vom Zeitaufwand zwischen Planung und Fertigstellung gar nicht zu reden. Es ist dort schlicht unvorstellbar, dass – wie in unserem Lande – ideologische Vorlieben und Abneigungen gegen bestimmte Technologien zum Dogma erhoben und dann Unbrauchbares mit hohen Subventionen in einen dafür nicht existierenden Markt gedrückt wird. Zusammen mit Erziehungs- und Belehrungsmethoden. Es besonders absurd, dass hier zugleich mit der Prognose einer angeblichen Klimakatastrophe durch CO2-Emissionen die beste und stärkste CO2-freie Energietechnik, die Kernkraft, vollständig zerstört wird. In den USA sind die CO2-Freiheit der Kernkraft zusammen mit der Sicherstellung des stark steigenden Strombedarfs die Haupt-Antriebe für den Neubau sowohl großer als auch deutlich kleinerer Reaktoren – die SMS. Ergänzt wird das nun durch die erneute Nutzung und Verbesserung stillgelegter Anlagen – siehe Mr. Kee`s Papier. Die Regierung Merkel hat nach dem Unglück in Fukushima im Gegensatz zu allen anderen Industrieländern, die neue Kernkraftwerke bauen, die Zerstörung aller Kernkraftwerke beschlossen – nicht etwa nur deren Stilllegung. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das im Artikel von Mr. Kee erwähnte 70 km an der gleichen Küste befindliche Kernkraftwerk Onagawa, das vom Tsunami noch stärker getroffen wurde, vollkommen unbeschädigt blieb und weiterarbeitete. Frau Merkel begründete ihre Entscheidung auch nicht etwa mit einer angeblichen Gefahr durch alle deutschen Kernkraftwerke; sie erklärte vielmehr, dass sie das „wegen der Leute“ tun müsse. Es ging somit um die von den Medien verbreitete Angst. „Le Angst“, wie man das in Frankreich nennt. Das sich das mit einer neuen deutschen Regierung noch ändern könnte, da es noch einige stillgelegte, aber noch nicht zerstörte KKW gibt, kann man vergessen: Es war der bayerische Ministerpräsident Söder, der mit Nachdruck und erfolgreich die Zerstörung des modernsten und sichersten Kernkraftwerks „Isar 2“ forderte. Leider sind Trümmer weder nachhaltig noch erneuerbar.

 

 

 

Der Beitrag Remothballing. USA reaktiviert stillgelegte Kernkraftwerke erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Drohnenangriffe der Guerilla gegen Besatzer

Türkische Besatzungstruppen in Südkurdistan sind am Wochenende mehrfach von einer Luftverteidigungseinheit der PKK-Guerilla ins Visier genommen worden. Wie die Pressestelle der Volksverteidigungskräfte (HPG) am Dienstag mitteilte, richteten sich die zwischen dem 24. und 26. Januar an der Westfront der Zap-Region mit Drohnen durchgeführten Aktionen der „Şehîd Axîn Mûş“-Einheit gegen Technik und Ausrüstung des Militärs.

Unter anderem sei ein unweit des Widerstandmassivs Girê Bahar aufgestellter Artillerieortungsradar vernichtet worden, heißt es. Zudem wird von der Zerstörung zweier Armeezelte im selben Gebiet berichtet. Ob sich darin zum Zeitpunkt des Beschusses Soldaten befunden haben, geht aus der Erklärung der HPG nicht hervor. Am nahegelegenen Girê Amêdî wurde den Angaben zufolge ein Container zerstört.

Die HPG äußerten sich auch zu zwei Aktionen der Verbände freier Frauen (YJA Star), die bereits am Donnerstag und Freitag im Zap stattfanden. Am Girê Bahar wurden demnach Besatzer in offenem Gelände mit schweren Waffen unter Beschuss gesetzt. In Girê Amêdî stoppten die Kämpferinnen Militärbewegungen durch den Einsatz von Sturmgewehren.

 

Vom Portal Gerîla TV gestern veröffentlichtes Video zeigt Szenen von Drohnenangriffen gegen Besatzungstruppen zwischen dem 5. und 16. Januar in verschiedenen Gebieten der Regionen Metîna und Zap.

Angriffe der türkischen Armee

Zu den Angriffen der türkischen Armee auf Guerillagebiete in Südkurdistan teilten die HPG mit, dass ihre Tunnelanlagen in Girê Cûdî und Girê Amêdî am Sonntag und Mittwoch jeweils einmal mit geächteten Waffen bombardiert wurden. Darüber hinaus seien im Zeitraum zwischen dem 23. und 27. Januar Dutzende Luftangriffe erfasst worden. Mindestens 38-mal seien Kampfjets der türkischen Luftwaffe im Einsatz gewesen, bombardiert wurden demnach Ziele in Xakurke, Gare, Metîna und Zap. 13 weitere Attacken verübten Kampfhubschrauber am 25. Januar gegen das Bahar-Massiv.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerilla-schlagt-aus-der-luft-und-am-boden-zu-45086

 

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CDC muss Zusammenarbeit mit der WHO sofort einstellen

Transition News - 28. Januar 2025 - 10:37

Letzte Woche leitete der US-Präsident Donald Trump den Austritt seines Landes aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein. Laut Associated Press (AP) hat nun John Nkengasong, Beamter der U.S. Centers for Disease Control and Prevention (CDC), ein Memo an leitende Mitarbeiter der Behörde geschickt, in dem er ihnen mitteilt, dass alle Mitarbeiter ihre Zusammenarbeit mit der WHO sofort einstellen und „weitere Anweisungen abwarten“ müssen.

AP hat eine Kopie von Nkengasongs Memo eingesehen. Darin heiße es, die Arbeitseinstellung gelte für „alle CDC-Mitarbeiter, die mit der WHO über technische Arbeitsgruppen, Koordinierungszentren, Beratungsgremien, Kooperationsvereinbarungen oder andere Mittel – persönlich oder virtuell – zusammenarbeiten“. Außerdem sollen die CDC-Mitarbeiter keine WHO-Büros besuchen dürfen.

Die Presseagentur erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Trump-Regierung letzte Woche die Bundesgesundheitsämter angewiesen hat, die meisten Mitteilungen an die Öffentlichkeit bis mindestens Ende des Monats einzustellen. Jeffrey Klausner, ein Experte für öffentliche Gesundheit an der University of Southern California, der mit der WHO bei der Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten zusammenarbeitet, erklärte:

«Die Einstellung der Kommunikation und der Treffen mit der WHO ist ein großes Problem. Die Leute dachten, es würde einen langsamen Rückzug geben. Das hat wirklich jeden mit heruntergelassenen Hosen erwischt. Die Gespräche mit der WHO beruhen auf Gegenseitigkeit.»

Klausner wies darauf hin, dass die beiden Behörden vom Fachwissen des jeweils anderen profitieren. Die Zusammenarbeit ermögliche es den USA, sich über neue Tests, neue Behandlungsmethoden und neue Ausbrüche zu informieren – Informationen, «die uns helfen können, die Amerikaner im Ausland und zu Hause zu schützen», so Klausner.

Wie AP mitteilt, teilen die CDC fast 30 Mitarbeiter der WHO zu. Die US-Behörde stelle der WHO im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zudem viele Millionen Dollar zur Verfügung.

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Ein Träumchen: Binnen einer Woche hat Trump den kompletten woken Spuk abgeräumt

Man hatte so etwas zwar kühn ersehnt (und ersehnt es sich für Deutschland immer noch) – aber dass es tatsächlich so schnell ginge und möglich wäre, das hätte wohl keiner erwartet: Gestern vor einer Woche erst hat Donald Trump seine zweite US-Präsidentschaft angetreten – und es bereits geschafft, den gesamten woken Wahnsinn, der die USA […]

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Ways of developing health activities in a meeting with the organization” Save the Children”

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. Januar 2025 - 10:29

Damascus, SANA- The Acting Health Minister in caretaker government, Dr. Maher Al-Sharaa, met with the organization “Save the Children” to discuss developing health activities across Syria.

The discussions focused on strengthening primary care, mental health and nutrition, emphasizing the importance of these areas in improving the level of health services in various regions.

 

Nisreen Othman / Manar Salameh

 

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German Foreign Ministry Spokesperson: Suspending EU Sanctions Provides Space to Support the Syrian People

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. Januar 2025 - 10:08

Berlin, SANA- Annika Clasen-Edris, Spokesperson for the German Foreign Office for the Middle East and North Africa, affirmed that the European Union’s decision to suspend some sanctions imposed on Syria provides space to support the Syrian people.

“The European Union has decided to suspend sanctions on Syria in the areas of energy, aviation and finance, and thus we are providing a large space for recovery and support for the Syrian people,” Edris said in a post on her official account on the X platform.

Edris added: “Germany had called for and pushed for this step, and thus the European Union shows its unity and determination in an important political file.”

Manar Salameh

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IAKR fordert Aufklärung nach Gewalttat in Kiel

Nach den Messerstichen auf einen Kurden in Kiel dringt die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR) auf eine umfassende und transparente Aufklärung unter Einbeziehung möglicher politischer und rassistischer Motive. Insbesondere müsse der Verdacht eines islamistischen Motivs ernst genommen werden, forderte der Duisburger Verein am Montagabend.

Am Samstag war es abseits einer Kundgebung anlässlich des zehnten Jahrestags der Befreiung der kurdischen Stadt Kobanê von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu einer Messerattacke auf einen 28-Jährigen gekommen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich laut Polizei um einen arabischen Syrer. Er und ein Begleiter sollen im Vorfeld der Tat mehrere Teilnehmende der Kundgebung provoziert und ihnen typische IS-Parolen zugerufen haben, äußerten Zeug:innen. Die verbale Auseinandersetzung endete abrupt, als ein 25-Jähriger ein Messer zückte und zustach, bevor er flüchtete.

Die IAKR äußerte Besorgnis darüber, dass die Tat verharmlost werden könnte. Entgegen der bisherigen Annahme der Ermittlungsbehörden, wonach es einen Streit „zwischen Syrern und einem Türken“ gegeben habe, der „eskaliert“ sei, und die Angreifer „zufällig vor Ort gewesen“ seien, könnte es sich durchaus um eine gezielte Provokation durch radikalisierte Islamisten gehandelt haben. Dieser Verdacht ergebe sich bei der Einordnung der Ereignisse in ihren zeitlichen und räumlichen Kontext.

„Der Fall darf deshalb weder entpolitisiert noch verharmlost werden“, betont die IAKR. „Eine Entpolitisierung solcher Angriffe verschleiert die Realität von antikurdischem Rassismus und trägt zur Unsichtbarmachung dieser Problematik in der öffentlichen Wahrnehmung bei.“ Gegen den Tatverdächtigen wird wegen schwerer Körperverletzung ermittelt, er befindet sich auf freiem Fuß. Das Opfer war nach der Messerattacke in einem Krankenhaus operiert worden und befand sich nicht in Lebensgefahr.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/messerattacke-in-kiel-mutmasslicher-tater-stellt-sich-polizei-45117 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kon-med-zeigt-sich-erschuttert-von-gewalttat-in-kiel-45125 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kurdischer-aktivist-in-kiel-niedergestochen-45111

 

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Schwerbehinderung: Bei halber EM-Rente trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld

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In Deutschland bestehen verschiedene Lohnersatzleistungen, die Menschen mit schwerer oder chronischer Erkrankung vor einem kompletten Einkommensverlust schützen sollen. Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist dabei eine Option, wenn Betroffene länger als sechs Monate nicht in der Lage sind, ihren Beruf oder auch andere Tätigkeiten auszuüben.

Allerdings wird diese Rente häufig nur in halber Höhe gewährt, sobald die tägliche Leistungsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden liegt. Oft stellt sich dann die Frage, welche ergänzenden Leistungen in Anspruch genommen werden können, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Gesetzliche Hintergründe: Die 5-5-3-Regel bei der EM-Rente

Die Rente wegen Erwerbsminderung orientiert sich nicht allein am Gesundheitszustand. Zusätzlich müssen bestimmte versicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sein. Der gebräuchliche Begriff „5-5-3-Regel“ beschreibt diese Voraussetzungen: Zum einen verlangt die Deutsche Rentenversicherung mindestens fünf Beitragsjahre, zum anderen müssen in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Pflichtbeitragsjahre liegen.

Abgesehen davon wird die tatsächliche Arbeitsfähigkeit ärztlich geprüft. Liegt sie unter drei Stunden täglich, kommt eine volle EM-Rente in Betracht. Zwischen drei und sechs Stunden wird nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass vor allem Menschen unterstützt werden, die durch chronische oder schwere Krankheiten in ihrer Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sind und gleichzeitig Beiträge in das Rentensystem geleistet haben.

Denn obwohl die gesundheitliche Komponente im Vordergrund steht, erfüllt nicht jede schwerwiegende Erkrankung automatisch die strengen Anforderungen, um eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen zu können.

Finanzielle Engpässe: Warum die halbe EM-Rente oft zu wenig ist

Im Jahr 2022 lag der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag für eine volle EM-Rente bei rund 950,27 Euro. Wer lediglich eine halbe EM-Rente bezieht, muss mit einem entsprechend geringeren Beitrag auskommen und benötigt häufig ergänzende Einkommensquellen.

Nach sechs Wochen der Lohnfortzahlung springt zwar die Krankenkasse für maximal 78 Wochen mit Krankengeld ein, doch auch diese Leistung hat ein Ablaufdatum. Läuft das Krankengeld aus, übernimmt normalerweise die Agentur für Arbeit die weitere finanzielle Absicherung.

Entscheidend ist hier jedoch der Gesundheitszustand. Wer weder eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, noch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen kann, steht schnell vor einer komplizierten Gemengelage verschiedener Leistungsansprüche.

Denn neben einer möglichen Teilrente kommen unter Umständen Arbeitslosengeld oder — falls gar keine Erwerbsfähigkeit mehr gegeben ist — das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) in Betracht.

Aufstockung der halben EM-Rente: Möglichkeiten von Teilzeit bis ALG

Oft ist es durchaus erwünscht, weiter in Teilzeit zu arbeiten, um das eigene Einkommen zu stabilisieren. Ein bestehender Arbeitsplatz kann in diesem Fall beibehalten werden, solange gesundheitlich eine Beschäftigung von drei bis unter sechs Stunden täglich möglich bleibt.

Dann fließt zusätzlich zur halben EM-Rente ein Teilzeitgehalt. In der Praxis wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zunächst befristet bewilligt. Am Ende dieser Frist prüft die Rentenversicherung, ob weiterhin Anspruch besteht.

Wer hingegen keinen Arbeitsplatz mehr hat, sucht häufig nach Alternativen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Befindet sich jemand noch im Krankengeld-Bezug, wird die halbe EM-Rente nicht vollständig addiert, sondern als Hinzuverdienst gewertet. Ein vergleichbares Prinzip gilt auch beim Arbeitslosengeld.

Steht Betroffenen der Arbeitsmarkt nur in Teilzeit offen, zahlt die Agentur für Arbeit das ALG lediglich in halber Höhe. Aus Sicht der Behörde ist dies eine logische Konsequenz, da eine volle ALG-Leistung nur Personen zugutekommt, die den Arbeitsmarkt in vollem Umfang bedienen können.

Letzte Option: Bürgergeld als Auffangnetz

Wenn neben der halben Erwerbsminderungsrente weder ein Teilzeitarbeitsplatz noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld das Existenzminimum abdecken, bleibt in Deutschland das Bürgergeld als letztes Sicherungsinstrument. Hierbei übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und zahlt einen Regelsatz (aktuell 563 Euro), von dem allerdings die halbe EM-Rente abgezogen wird.

Das Ziel dieses Modells besteht darin, dass niemand trotz Krankheit vollständig mittellos bleibt, gleichzeitig jedoch kein höheres Gesamteinkommen entsteht als bei Personen ohne Erwerbsminderungsrente.

Christian Schultz vom Sozialverband in Kiel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Kombination aus halber EM-Rente und halbem Arbeitslosengeld sinnvoll sein kann, um sich zumindest eine Teilabsicherung zu sichern.

Der wichtige Unterschied zur vollen EM-Rente besteht darin, dass bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit noch eine gewisse Restarbeitskapazität vorliegt, die entsprechend honoriert — oder eben begrenzt — wird.

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Krankengeld: AU darf von der Krankenkasse nicht pauschal abgelehnt werden

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Wenn eine Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellt, kann das für viele Versicherte zu erheblichen Problemen führen. Daher ist es umso wichtiger zu wissen, wie man sich gegen eine unrechtmäßige Einstellung wehren kann. Ein aktuelles Beispiel liefert ein Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg  (Aktenzeichen: L 5 KR 3444/24 ER-B).

Dort wurde eine Krankenkasse verpflichtet, einem Versicherten vorläufig weiter Krankengeld auszuzahlen, nachdem die Zahlung zuvor eingestellt worden war. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte erläutert.

Was war der Grund des Verfahrens?

Im konkreten Fall war ein Versicherter wegen psychischer Beschwerden arbeitsunfähig geschrieben. Der Medizinische Dienst (MD) bestätigte im April 2024 nach persönlicher Untersuchung zunächst die Arbeitsunfähigkeit.

Monate später, im September, kam der MD auf Anfrage der Krankenkasse jedoch zu einer gegenteiligen Einschätzung – ohne den Betroffenen erneut zu untersuchen.

Warum kommt es häufig zur Einstellung des Krankengeldes?

In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen die Krankenkasse das Krankengeld einstellt, obwohl die Betroffenen sich noch arbeitsunfähig fühlen. Die Gründe dafür sind vielfältig und lassen sich oft auf Zweifel der Krankenkasse oder des Medizinischen Dienstes zurückführen. Insbesondere können folgende Punkte eine Rolle spielen:

  • Zweifelhafte oder fehlende Nachweise über die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit.
  • Zweifel an der formellen Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigungen).
  • Unzureichende Mitwirkung des Versicherten bei der Aufklärung des Sachverhalts, beispielsweise wenn geforderte Unterlagen nicht beigebracht werden.
  • Bewertungen des MD, die auf Aktenlage basieren, ohne dass eine erneute persönliche Untersuchung durchgeführt wird.

Im genannten Fall stellt sich zudem heraus, dass die Krankenkasse nicht ausreichend versucht hatte, den Sachverhalt genauer zu ermitteln. Stattdessen verließ sie sich auf eine kurze Stellungnahme des MD, in der unterstellt wurde, dass keine wesentlichen Gründe für eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit bestünden.

Welche Rolle spielt der Medizinische Dienst (MD) bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit?

Der MD muss medizinische Fragestellungen für die Krankenkasse zu bewerten. Oft zieht die Krankenkasse den MD hinzu, wenn Unklarheiten über die Arbeitsunfähigkeit bestehen oder wenn sie eine zweite Meinung benötigt. Dabei sollte der MD den Patienten persönlich untersuchen und sich ein eigenes Bild vom Gesundheitszustand machen. Im vorgestellten Fall hatte der MD jedoch beim zweiten Mal lediglich die Aktenlage geprüft, was das LSG Baden-Württemberg als „vollkommen unbrauchbar“ bezeichnet hat.

Wann und wie kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden?

Wer als Versicherter der Meinung ist, dass die Krankengeldzahlung zu Unrecht eingestellt wurde, kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Zugleich kann beim Sozialgericht ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden, sofern eine akute finanzielle Notlage droht.

Im konkreten Fall hatte der Versicherte den Eilantrag zunächst beim Sozialgericht Freiburg gestellt, das den Antrag ablehnte, weil es eine ausreichende finanzielle Absicherung durch Ehegattenunterhalt sah. Erst durch eine Beschwerde beim Landessozialgericht Stuttgart wurde dem Antrag stattgegeben, sodass die Krankenkasse verpflichtet wurde, das Krankengeld vorläufig weiter zu zahlen.

Welche Besonderheiten zeigt das Beispiel des LSG Baden-Württemberg?

Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 18.12.2024 hebt besonders hervor, dass Krankenkassen und der MD eine ordnungsgemäß durchgeführte Untersuchung vorweisen müssen, bevor sie die Zahlung von Krankengeld einstellen. Dies gilt vor allem in Fällen, in denen eine langwierige psychische Erkrankung wie Depression im Raum steht.

Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass AU-Bescheinigungen nicht an ein bestimmtes Formular gebunden sind. Es genügt, dass ein Arzt – auch wenn er nicht Vertragsarzt ist – die Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar bescheinigt. Die Krankenkasse hatte hier Zweifel angemeldet, die jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurden.

Der Einwand der Krankenkasse, die Bescheinigungen entsprächen nicht den formalen Vorgaben, wurde verworfen.

Das LSG betonte, dass die Krankenkasse erst dann an der Wirksamkeit der AU-Bescheinigung zweifeln könne, wenn tatsächlich wesentliche Mängel vorlägen oder keine medizinische Begründung ersichtlich sei.

Wie werden die Mitwirkungspflichten des Versicherten und die Aufklärungspflichten der Krankenkasse beurteilt?

Der Versicherte ist verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und die für die Leistungsgewährung erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass er ärztliche Atteste beschaffen und gegebenenfalls Zusatzinformationen einholen muss, sofern dies zumutbar ist.

Gleichzeitig entbindet diese Mitwirkungspflicht die Krankenkasse jedoch nicht davon, den Sachverhalt selbst aufzuklären. Insbesondere muss der MD bei Unklarheiten eine persönliche Untersuchung veranlassen, bevor eine Entscheidung zum Nachteil des Versicherten getroffen wird.

Gerade wenn die behandelnden Ärzte ihrer Pflicht zur Vorlage von Befunden nicht nachkommen, kann dies nicht zu Lasten des Versicherten gehen. Ein ergänzendes medizinisches Gutachten muss dann vonseiten der Krankenkasse in Auftrag gegeben werden.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Beschluss für Versicherte?

Der Beschluss des LSG Baden-Württemberg zeigt, dass die Gerichte hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung stellen. Versicherte sollten wissen, dass sie:

  • Sich gegen eine voreilige Einstellung des Krankengeldes zur Wehr setzen können.
  • Auch formlos erstellte ärztliche Bescheinigungen als Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit nutzen können.
  • Nicht alleine die Beweislast tragen, sondern auch die Krankenkasse aktiv aufklären muss.
  • Bei einer drohenden finanziellen Notlage eine einstweilige Anordnung beantragen sollten.
Wie lässt sich die Krankengeldzahlung effektiv sichern?

Eine gute Vorbereitung ist ausschlaggebend: Wer längerfristig erkrankt ist, sollte regelmäßig mit dem behandelnden Arzt die notwendigen Unterlagen abstimmen und auf eine lückenlose Dokumentation achten. Befindet sich der Versicherte bereits im Streit mit der Krankenkasse, kann der Gang zum Fachanwalt für Sozialrecht helfen. Dieser begleitet den Prozess des Widerspruchs oder die Beantragung einer einstweiligen Anordnung vor dem Sozialgericht.

So zeigt das Beispiel aus Baden-Württemberg, dass sich Versicherte keinesfalls mit einer schnellen Ablehnung des Eilantrags zufriedengeben müssen. Ein weiterführender Beschwerdeweg kann durchaus erfolgreich sein und zur vorläufigen Weiterzahlung von Krankengeld führen.

Fazit aus dem Urteil

Der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg verdeutlicht, dass eine sorgfältige medizinische Prüfung notwendig ist, bevor eine Krankengeldzahlung eingestellt wird. Weder eine auf bloßer Aktenlage beruhende Stellungnahme des Medizinischen Dienstes noch formale Einwände gegen AU-Bescheinigungen genügen, um das Krankengeld zu entziehen.

Für Versicherte, die von einer unberechtigten Leistungseinstellung bedroht sind, bleibt festzuhalten, dass rechtliche Schritte durchaus erfolgversprechend sein können. Wer konsequent Widerspruch einlegt und gegebenenfalls die Gerichte anruft, wahrt seine Chance auf eine faire Prüfung des eigenen Leistungsanspruchs.

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Schwerbehinderung: Alle Vorteile bei Grad der Behinderung ab 20 bis 100

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Nachteilsausgleiche sind besondere Leistungen und Vergünstigungen, die Menschen mit Behinderungen gewährt werden, um die Benachteiligungen auszugleichen, die sich aus ihrer Behinderung ergeben.

Diese Ausgleiche (aktualisiert 2024), manchmal auch Vorteile genannt, variieren je nach Grad der Behinderung (GdB), der in Deutschland in Abstufungen von 20 bis 100 festgelegt wird.

Ab welchem Grad der Behinderung gelten welche Nachteilsausgleiche? GdB 20 – Anerkennung der Behinderung

Bereits ab einem GdB von 20 wird eine Funktionsbeeinträchtigung als Behinderung anerkannt.

Dies bedeutet, dass Betroffene grundsätzlich Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen haben können, die bei höheren GdB ebenfalls gelten.

Hierzu zählen etwa Hilfen im Straßenverkehr wie die Kraftfahrzeughilfe oder kommunale Fahrdienste, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

GdB 30/40 – Gleichstellung und erste steuerliche Erleichterungen

Bei einem GdB von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Dies bringt Vorteile wie den Kündigungsschutz (§§ 168 ff. i.V.m. § 151 Abs. 3 SGB IX) und ermöglicht den Erhalt eines Behinderten-Pauschbetrags bei der Steuer.

Dieser beträgt 620 Euro bei einem GdB von 30 und 860 Euro bei einem GdB von 40 (§ 33b EStG).

Zudem können Betroffene von einem ermäßigten Rundfunkbeitrag profitieren, wenn eine Sehbehinderung vorliegt und das Merkzeichen RF zuerkannt wurde (§ 4 RBeitrStV).

Lesen Sie auch:

– Rente bei Schwerbehinderung Tabelle 2024

GdB 50 – Schwerbehinderteneigenschaft und mehr umfassende Rechte

Ab einem GdB von 50 gelten Personen als schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Hiermit verbunden sind zahlreiche Nachteilsausgleiche:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.140 Euro (§ 33b EStG)
  • Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung: (§§ 164, 205 SGB IX)
  • Kündigungsschutz: (§§ 168 ff. SGB IX)
  • Freistellung von Mehrarbeit: (§ 207 SGB IX)
  • Zusätzlicher Urlaub: Eine Arbeitswoche pro Jahr (§ 208 SGB IX)
  • Abschlagsfreie Altersrente: Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen, oder eine vorzeitige Altersrente um bis zu fünf Jahre mit Abschlägen (§§ 37, 236a SGB VI)
  • Vergünstigungen bei Automobilclubs und Beitragsermäßigungen bei bestimmten Mitgliedschaften
GdB 60 – Weitere finanzielle und rechtliche Vorteile

Ein GdB von 60 ermöglicht zusätzliche Erleichterungen:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (§ 33b EStG)
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (§ 185 SGB IX)
  • Oranger Parkausweis: Bei bestimmten Behinderungen oder Erkrankungen
GdB 70 – Erhöhung der steuerlichen und sozialen Vorteile

Menschen mit einem GdB von 70 können weitere Vorteile in Anspruch nehmen:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.780 Euro (§ 33b EStG)
  • Wahlweise steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten: Entweder Entfernungspauschale oder tatsächliche Aufwendungen (§ 9 EStG)
  • Ermäßigte BahnCard: Ermäßigungen bei der Deutschen Bahn
  • Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung:4.500 Euro (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
  • Ermäßigter Rundfunkbeitrag: Bei eingeschränkter Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (§ 4 RBeitrStV)
  • Sozialtarif bei der Telekom: Bei Vorliegen zusätzlicher Merkzeichen (Bl oder Gl)
GdB 80 – Umfangreiche finanzielle Unterstützung

Mit einem GdB von 80 profitieren Betroffene von:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 1.440 Euro (§ 33b EStG)
  • Freibetrag beim Wohngeld: 1.800 Euro (§ 17 Wohngeldgesetz)
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: (§ 185 SGB IX)
GdB 90 und 100 – Höchstmaß an Unterstützung

Bei einem GdB von 90 oder 100 erhöhen sich die Nachteilsausgleiche weiter:

  • Behinderten-Pauschbetrag: 2.120 Euro (GdB 90), 2.460 Euro (GdB 100) (§ 33b EStG)
  • Zusätzliche Preisnachlässe: Bei mehreren Festnetz- und Mobilfunkbetreibern
  • Abzug eines Freibetrags bei der sozialen Wohnraumförderung: 2.100 Euro bei Pflegebedürftigkeit (§ 24 Wohnraumförderungsgesetz)
  • Ermäßigung oder Befreiung bei Kurtaxen: Abhängig von den Ortssatzungen
Welche speziellen Regelungen gelten bei Pflegebedürftigkeit?

Unabhängig vom GdB können Pflegepersonen einen Pflegepauschbetrag bei der Steuer geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG):

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro
  • Merkzeichen H: 1.800 Euro

Hier könnt ihr eine Tabelle kostenfrei downloaden, in der ihr alle Nachteilsausgleiche in der Übersicht habt: Tabelle: Alle Ausgleiche ab 2024 bei Schwerbehinderung.

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Krankengeld nach dem Krankengeld beziehen

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Krankengeld wird für Arbeitnehmer gezahlt, die aufgrund einer längeren Krankheit nicht arbeiten können. Es ist dafür da, um den Einkommensausfall auszugleichen, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.

Aber: kann das Krankengeld erneut bezogen werden, wenn die Höchstdauer überschritten ist? Das ist machbar, aber schwierig.

Wie lange kann man Krankengeld beziehen?

Laut Gesetz können Arbeitnehmer bis zu 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit beziehen.

Dies entspricht ungefähr eineinhalb Jahren. In der Praxis erhalten die meisten Arbeitnehmer jedoch nur 72 Wochen Krankengeld.

Dies liegt daran, dass die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber angerechnet werden.

Was passiert nach Ablauf des Krankengeldes?

Nach Ablauf des Krankengeldes übernimmt in der Regel die Krankenkasse keine weiteren Zahlungen.

Betroffene können dann verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ab einem bestimmten Alter kann auch die Altersrente eine Option sein.

Wann zahlt die Krankenkasse erneut Krankengeld?

Es gibt zwei Szenarien, in denen die Krankenkasse erneut Krankengeld zahlt:

1. Neue Erkrankung

Handelt es sich um eine völlig neue Erkrankung, die mit der vorherigen Krankheit nichts zu tun hat, kann der Anspruch auf Krankengeld erneut bis zu 78 Wochen bestehen. Zum Beispiel könnte jemand, der nach einer Depression wieder gesund ist und dann an Krebs erkrankt, erneut Krankengeld beziehen.

2. Wiederauftreten oder Fortbestehen der bisherigen Erkrankung

Wenn die ursprüngliche Erkrankung zurückkehrt oder fortbesteht, wird es komplizierter. Hier sind zwei wichtige Bedingungen zu beachten:

Dreijährige Blockfrist

Bei der ersten Krankschreibung wegen einer bestimmten Erkrankung beginnt eine dreijährige Blockfrist. Innerhalb dieser Zeit können bis zu 78 Wochen Krankengeld für diese Erkrankung bezogen werden.

Nach Ablauf dieser Frist kann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen.

Sechsmonatige Unterbrechung

Zusätzlich muss eine sechsmonatige Phase vorliegen, in der der Betroffene nicht krankgeschrieben war.

Diese Zeitspanne muss nicht am Stück sein, es reicht, wenn insgesamt sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit bestand.

Außerdem muss der Betroffene während dieser Zeit entweder gearbeitet haben oder Arbeitslosengeld bezogen und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.

Lesen Sie auch:

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Nahtlosigkeitsregelung greift, wenn jemand nach dem Krankengeldbezug weiterhin arbeitsunfähig ist.

Der medizinische Dienst der Arbeitsagentur prüft dann den Gesundheitszustand und stellt fest, ob der Betroffene mindestens für die nächsten sechs Monate nicht arbeitsfähig sein wird.

In diesem Fall erhält der Betroffene Arbeitslosengeld, obwohl er nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Diese Zeit zählt jedoch nicht zu den sechs Monaten, die für einen erneuten Anspruch auf Krankengeld benötigt werden.

Wie wird das Arbeitslosengeld nach Krankengeld berechnet?

Nach dem Bezug von Krankengeld stellt sich oft die Frage, wie sich das Arbeitslosengeld berechnet.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem vorherigen Einkommen.

Wie lange und wie viel Arbeitslosengeld bezogen werden kann, erfahrt ihr in diesem Artikel.

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Rente: Der Rentenzuschlag steigt ab 2025 – viele Rentner profitieren sogar doppelt

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Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen bei der Rente in Kraft, die für viele Rentnerinnen und Rentner gelten.

Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Einkommensfreibeträge bei der Grundrente. Der Hintergrund dieser Neuerungen liegt in der Anpassung des Rentenwerts, die bereits seit dem 1. Juli 2024 gilt und somit die Berechnungsgrundlage für die neuen Einkommensfreigrenzen bildet.

Warum werden die Einkommensfreibeträge erhöht?

Der Hauptgrund für die Erhöhung der Einkommensfreibeträge ist der gestiegene Rentenwert.

Dieser Anstieg bedeutet, dass ab Januar 2025 auch die Einkommensfreigrenzen angehoben werden.

Die Erhöhung soll gewährleisten, dass Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, von den erhöhten Freibeträgen profitieren und somit möglicherweise höhere Zuschläge erhalten können.

Was bedeutet dies für Rentnerinnen und Rentner mit Grundrentenzuschlag?

Für viele Rentnerinnen und Rentner, die derzeit einen Grundrentenzuschlag erhalten oder in der Vergangenheit erhalten haben, könnte die Anpassung eine positive Nachricht sein.

Die Erhöhung der Einkommensfreibeträge bedeutet, dass mehr Rentnerinnen und Rentner von einem höheren Grundrentenzuschlag haben könnten.

Und ganz wichtig: Die Anpassung könnte es zudem dazu führen, dass einige Menschen, die aufgrund einer Anrechnung von Einkommen bisher keinen Grundrentenzuschlag bekommen haben, diesen ab Januar 2025 erstmals ausgezahlt bekommen.

Wie wirkt sich die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag aus?

Die Berechnung des Grundrentenzuschlags basiert auf der Einkommensanrechnung. Wenn das Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird, zu hoch ist, kann dies dazu führen, dass der Grundrentenzuschlag reduziert oder gar nicht ausgezahlt wird.

Dies führte Anfang 2024 nämlich zu Ärger bei vielen Rentnerinnen und Rentnern, als zuvor bewilligte Zuschläge gekürzt oder gestrichen wurden.

Doch ab Januar 2025 könnte sich dies ändern: Durch den gestiegenen Einkommensfreibetrag und die damit einhergehenden neuen Anrechnungsgrenzen könnte der Grundrentenzuschlag für viele Rentnerinnen und Rentner wieder ansteigen.

Änderung Details Erhöhung der Einkommensfreibeträge Die Freibeträge steigen auf 1.437 € pro Monat für Alleinstehende und 2.242 € pro Monat für Ehepaare. Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird zu 60 % auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Nichtberücksichtigung früherer Einkommen Einkommen aus Vorjahren wird bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags nicht mehr angerechnet, was dazu führen kann, dass Rentnerinnen und Rentner, die zuvor keinen Anspruch hatten, ab 2025 erstmals einen Zuschlag erhalten. Anpassung des Rentenwerts Der Wert eines Rentenpunkts wird voraussichtlich auf 40,70 € steigen, was zu einer allgemeinen Rentenerhöhung führt. Was ist mit dem zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Anrechnung auf den Grundrentenzuschlag.

Im Jahr 2025 können einige Rentnerinnen und Rentner erstmals wieder einen Zuschlag erhalten, den sie in der Vergangenheit aufgrund einer höheren Einkommensanrechnung nicht bekommen haben.

Dies kann eintreten, wenn das zu versteuernde Einkommen aus den vergangenen Jahren im Jahr 2025 bei der Anrechnung nicht mehr berücksichtigt wird oder wenn es signifikant gesunken ist.

Die Rentenversicherung führt einmal jährlich am 30. September eine Datenabfrage durch, um die Einkommensverhältnisse der Rentnerinnen und Rentner zu erfassen.

Falls sich herausstellt, dass das Einkommen aus den relevanten Vorjahren gesunken ist oder nicht mehr angerechnet werden muss, kann dies dazu führen, dass ab Januar 2025 der Grundrentenzuschlag ausgezahlt wird.

Welche Auswirkungen hatten die bisherigen Regelungen?

Anfang 2024 kam es zu zahlreichen Beschwerden, da viele Rentnerinnen und Rentner überrascht feststellten, dass ihr Grundrentenzuschlag gekürzt oder komplett gestrichen wurde.

Der Grund hierfür lag in der Einkommensanrechnung, die ergab, dass die Einkommen der Betroffenen zu hoch waren, um weiterhin Anspruch auf den Zuschlag zu haben. Diese Erfahrung führte zu erheblichem Unmut und zahlreichen Rückfragen bei Rentenberatern und der Rentenversicherung.

Was können Rentnerinnen und Rentner ab Januar 2025 erwarten?

Ab Januar 2025 könnte sich die Lage für viele Rentnerinnen und Rentner deutlich verbessern. Zum einen gibt es höhere Einkommensfreibeträge, die zu einem höheren Grundrentenzuschlag führen können. Zum anderen kann es bei manchen Rentnerinnen und Rentnern dazu kommen, dass Einkommen aus den Vorjahren nicht mehr angerechnet wird, was ebenfalls die Auszahlung eines Grundrentenzuschlags begünstigt.

Diese Kombination von Faktoren – ein höherer Einkommensfreibetrag und die mögliche Nichtberücksichtigung früherer Einkommen – könnte für viele Betroffene ab Januar 2025 eine spürbare finanzielle doppelte Entlastung bedeuten.

Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben oder hatten, sollten die Änderungen ab Januar 2025 genau im Blick behalten.

Es kann sich lohnen, die Einkommensentwicklung und die Anrechnungsregeln zu prüfen und gegebenenfalls Rat bei Experten wie Rentenberatern einzuholen.

Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel von Rentenbescheid24.de rät dazu, die persönliche Rentensituation im Auge zu behalten und mögliche Veränderungen zu berücksichtigen.

„Ich hoffe, dass alle Anspruchsberechtigten den Grundrentenzuschlag bekommen, den sie verdienen“, betont auch der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel und verweist auf die Bedeutung dieser zusätzlichen Leistungen für die finanzielle Stabilität vieler Rentnerinnen und Rentner.

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Rentenversicherer kürzt plötzlich die Rente

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Der Schock kommt meist per Brief: Seit einigen Jahren erhalten zahlreiche Menschen in Deutschland Post von ihren Versicherern mit der Nachricht, dass die ursprünglich vereinbarte private Rente stark gekürzt werden muss.

In vielen Fällen sind die Kürzungen so massiv, dass sie einen vier- bis fünfstelligen Verlust über die gesamte Rentenlaufzeit bedeuten können. Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener sehen sich plötzlich mit Beträgen konfrontiert, die um bis zu 25 Prozent geringer ausfallen als ursprünglich geplant.

Das kann nach einer langjährigen Beitragszahlung in eine private Renten- oder Lebensversicherung die gesamte Altersplanung ins Wanken bringen und große finanzielle Lücken aufreißen.

Was steckt hinter den drohenden Rentenkürzungen?

Grundlage für die Höhe einer monatlichen privaten Rente ist oft der sogenannte Rentenfaktor. Dieser Wert legt fest, wie viel monatliche Auszahlung für einen bestimmten Betrag an angespartem Kapital gezahlt wird. Wenn der Versicherer diesen Rentenfaktor einseitig nach unten anpasst, sinkt die Rente entsprechend.

Wer beispielsweise im Rentenbezug für 100.000 Euro Kapital bisher einen monatlichen Betrag von 400 Euro erwarten konnte, würde nach einer Kürzung um 25 Prozent nur noch 300 Euro erhalten.

Diese Differenz summiert sich über die Jahre schnell zu einem Betrag, der die persönliche Finanzplanung empfindlich stört. Angesichts der Tatsache, dass viele Menschen mit solch einer Versicherung einen wesentlichen Teil ihrer Altersvorsorge abdecken, führen derartige Einschnitte zu großen Unsicherheiten.

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– Rentner können bis zu 6 Jahre früher in Rente gehen

Warum können Versicherer den Rentenfaktor reduzieren?

Versicherer verweisen häufig auf das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld, das die Renditen der Versicherungsportfolios und Kapitalanlagen jahrelang stark gedrückt hat.

Da die Kapitalerträge geringer ausfallen als ursprünglich kalkuliert, wollen manche Anbieter diese Verluste durch eine Reduzierung des Rentenfaktors an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Rechtlich argumentieren sie mit Klauseln, die in den Verträgen eine Anpassung des Rentenfaktors ermöglichen. Immer mehr Gerichte befassen sich jedoch kritisch mit dieser Vorgehensweise.

Das Landgericht Köln stellte im Jahr 2023 in einem Urteil klar, dass nachlassende Renditen und niedrige Zinsen ein unternehmerisches Risiko der Versicherer sind und nicht einfach auf die Versicherten abgewälzt werden dürfen.

Ob und in welchem Umfang Kürzungen überhaupt zulässig sind, wird letztlich erst der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden.

Welche Versicherungsprodukte sind besonders betroffen?

Während manche Verträge einen vertraglich garantierten Rentenfaktor einschließen, enthält ein großer Teil der fondsgebundenen Rentenversicherungen und einiger Riester- oder Rürup-Produkte lediglich variable Zusagen.

Das bedeutet, dass Versicherer sich in den Bedingungen vorbehalten, den vereinbarten Rentenfaktor anzupassen. Ebenfalls betroffen sein kann die betriebliche Altersvorsorge in Form bestimmter Direktversicherungen oder Pensionskassen, sofern auch dort die garantierten Leistungen nicht eindeutig im Vertrag festgesetzt sind.

Welche Rolle spielt die aktuelle Rechtsprechung?

Inzwischen haben mehrere Gerichte die Praxis der einseitigen Anpassung infrage gestellt. Das bereits erwähnte Urteil aus Köln verdeutlicht den Trend, dass zumindest die Erstinstanzen zuungunsten der Versicherer entscheiden können, wenn eine Kürzung ohne eindeutige vertragliche Grundlage oder unter Umgehung der Interessen der Versicherten vorgenommen wird.

Noch ist allerdings nicht abschließend geklärt, ob höhere Instanzen dieser Auffassung folgen. Betroffene sollten die Entwicklungen beobachten, um zu sehen, wie der Bundesgerichtshof das Thema bewertet.

Falls dieser ebenfalls urteilt, dass die Versicherer zu Unrecht kürzen, könnten die Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich steigen, verlorene Ansprüche zurückzuerlangen oder Kürzungen abzuwenden.

Was sollten betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher unternehmen?

Obwohl eine endgültige Entscheidung derzeit noch aussteht, ist es wenig ratsam, als Versicherter abzuwarten, ob sich das Problem von selbst erledigt. Wer eine Mitteilung über eine geplante oder bereits erfolgte Rentenkürzung erhält, sollte die entsprechenden Unterlagen genau überprüfen lassen.

Die Unterstützung durch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte oder Verbraucherzentralen kann wertvolle Hinweise liefern. Fachleute, die sich auf Versicherungsrecht konzentrieren, kennen die typischen Argumentationslinien der Versicherer und wissen, welche Vertragspassagen besonders kritisch zu bewerten sind.

Eine frühzeitige Prüfung ist nicht nur ratsam, um Rechtsansprüche zu wahren, sondern auch, um mögliche Verjährungsfristen nicht zu versäumen.

Dabei empfiehlt es sich, alle Schriftwechsel und Vertragsunterlagen strukturiert zu sammeln.

Auch sollte vor einer übereilten Kündigung oder dem Abschluss eines Vergleichs genau abgewogen werden, ob das eigene Recht damit möglicherweise verspielt wird. Insbesondere in Fällen, in denen es um existenzielle Teile der privaten Altersabsicherung geht, ist es sinnvoll, professionellen Rat einzuholen, bevor irreversible Schritte eingeleitet werden.

Wann ist mit klaren Entscheidungen zu rechnen?

Das endgültige Wort in dieser Auseinandersetzung wird voraussichtlich erst dann gesprochen, wenn höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen. Bis dahin können sich laufende Gerichtsprozesse in die eine oder andere Richtung bewegen.

Die aktuelle Tendenz zeigt, dass Versicherte in etlichen Fällen erfolgreich Einspruch erheben und zumindest vorläufige Teilerfolge verzeichnen. Dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen, solange keine klärenden Urteile des Bundesgerichtshofs vorliegen.

Währenddessen bemühen sich auch Verbraucherzentralen und Initiativen, Sammelklagen oder gemeinsame Strategien zu entwickeln, um den versicherten Personen mehr Schlagkraft gegenüber den großen Versicherungskonzernen zu verschaffen.

Ob sich daraus ein stärkerer Druck auf die Versicherungswirtschaft ergibt, wird davon abhängen, wie geschlossen die Geschädigten auftreten und wie deutlich die Gerichte die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.

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Bürgergeld: Jobcenter muss Bank-Provision als Teil der Unterkunftskosten zahlen

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Das Jobcenter muss jährlich wiederkehrende Avalprovision von der Bank als Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung für eine Bürgergeldempfängerin übernehmen.

Kosten, die für eine zu Wohnzwecken tatsächlich genutzte Unterkunft anfallen, sind tatsächliche Aufwendungen i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.

Bei der auf eine Mietkautionsbürgschaft jährlich wiederkehrend zu entrichtenden Avalprovision handelt es sich um laufende Kosten einer Dienstleistung zur Aufrechterhaltung der Wohnung, welche als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen ist.

Es handelt sich dabei nicht um Wohnungsbeschaffungskosten ( LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.11.2019 – L 11 AS 814/18 – ).

Spontanberatungspflicht des Jobcenters § 14 SGB I

Dem Jobcenter treffen Hinweis- und Beratungspflichten, sofern es kostengünstigere Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. durch Übernahme der Mietkaution als Darlehen) gibt ( vgl. zur Pflicht des Jobcenters zur sog Spontanberatung bei naheliegenden Gestaltungsmöglichkeiten: § 14 SGB I, und vgl zu Hinweispflichten des Jobcenters zB bei zivilrechtlich unwirksamen Vereinbarungen: BSG, Urteil vom 22. September 2009 – B 4 AS 8/09 R -).

Fazit:

1. Kosten, die für eine zu Wohnzwecken tatsächlich genutzte Unterkunft anfallen, sind Aufwendungen iSd § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II, weil hierzu im Grundsatz alle tatsächlichen Aufwendungen fallen .

Hierunter fallen nicht nur Kosten, die nach dem Mietvertrag geschuldet werden, sondern auch Kosten, die der Leistungsempfänger an Dritte (hier: die Bank), klassischerweise etwa einem Energieversorgungsunternehmen für die Versorgung mit zB Gas, zu zahlen hat. Maßgeblich ist allein, dass die Kosten dem Zweck dienen, die Unterkunft zu sichern.

2. Die Zahlung der Avalprovision dient dem durch § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II sicherzustellenden Grundbedürfnis Wohnen, weil die Nichtzahlung der Provision zur Kündigung der Mietkautionsbürgschaft führen kann.

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Bürgergeld-Bezieherin hilft Obdachlosem: Und dann nimmt ihr das Jobcenter alles

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter sind sehr schnell dabei, Menschen, die Bürgergeld beziehen, die Leistungen zu streichen und sich die Gründe dafür aus den Fingern zu saugen.

Denunzianten haben bei einer solchen Bereitschaft, Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen leichtes Spiel, und manche Jobcenter glauben bösartigen Gerüchten nur allzu gerne.

Helena Steinhaus von der Initiative Sanktionsfrei e.V. schildert einen aktuellen Fall, der an Zynismus des Jobcenters schwer zu überbieten ist.

Eine Leistungsberechtigte lebt mit ihrem Sohn vom Bürgergeld. Sie schrieb an Sanktionsfrei e.V.:

“Anfang April hat das Jobcenter unsere kompletten Leistungen eingestellt. Jemand hat beim Amt gemeldet, dass mein Freund bei mir lebt. Dies tat er vorübergehend und kurzfristig weil er wohnungslos wurde.”

Mahnung für die Miete

Der Entzug der Existenzbasis durch das Jobcenter führte dazu, dass die Drangsalierte ihre Miete für April nicht zahlen konnte und dafür bereits die Mahnung bekam. Nicht nur ihr Freund war vorübergehend kurzfristig wohnungslos – auch der Leistungsrechtlichen und ihrem Sohn droht jetzt Obdachlosigkeit.

Widerspruch und Verzweiflung

Die Denunzierte berichtet, so Steinhaus: “Auf die Streichung der Leistungen hatte ich einen Widerspruch geschrieben. Abgelehnt. Ich weiß nicht weiter und meine gesundheitlichen Probleme werden größer durch den ganzen Stress.”

Treiben ins psychosoziale Elend

Zwar wurde bei der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld vollmundig angekündigt, dass im Unterschied zum menschenfeindlichen Hartz IV System die psychosoziale Betreuung der Leistungsberechtigten, die diese benötigen, berücksichtigt werden sollte.

Jobcenter schadet der Gesundheit

Die Betroffene ist jedoch kein Einzelfall. Immwer wieder zeigt sich, dass Jobcenter, statt die gesundheitlichen Probleme von Leistungsberechtigten ernst zu nehmen, diese Probleme verstärken oder sogar erst erzeugen.

Auch der psychisch und physisch gesündeste Mensch kann krank werden an Leib und Seele, wenn die Behörde ihm über Nacht die Grundlage einer menschlichen Existenz entzieht.

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“An Zynismus nicht zu überbieten”

Helena Steinhaus fasst zusammen: “(Der) Freund lebte 14 Tage bei ihr, da er seine Wohnung verlor und vorübergehend obdachlos war. Die Leistungseinstellung ist an Zynismus kaum zu überbieten.”

Wie geht es weiter?

Sanktionsfrei hat dem Opfer Geld zur Überbrückung überwiesen und unterstützt die Geschädigte juristisch.

Private Unterstützung ist keine Lösung

Es ist extrem wichtig, dass es private Organisationen wie Sanktionsfrei gibt, die Opfern solcher Brutalität von Jobcentern helfen. Es kann aber keine Lösung sein, dass engagierte Privatmenschen auf der Basis von Spenden willkürliche Grausamkeiten von Behörden auffangen.

Jobcenter verhöhnt unser Grundgesetz

Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, die Existenzgrundlage seiner Bürger zu sichern und es ihnen zu ermöglichen, selbstverantwortlich ihr Leben zu gestalten.

Das Grundgesetz als Basis eines menschlichen Zusammenlebens wurde hier von einem Jobcenter -wie schon so oft- in den Dreck geworfen.

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Commission of Inquiry on Syria confirms former regime committed crimes against humanity

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. Januar 2025 - 8:36

Geneva – SANA-The United Nations’ Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic has confirmed that the former Syrian regime’s systematic arbitrary arrests, torture, and enforced disappearances of Syrians constitute crimes against humanity and war crimes, representing some of the worst systematic violations of international law ever committed.

According to the UN News Center, the commission revealed in a report titled “Web of Agony: Arbitrary Detention, Torture, and Ill-Treatment in the Syrian Arab Republic,” based on over 2,000 witness testimonies, including more than 550 interviews with torture survivors, horrifying details of the patterns of torture, cruel, inhuman, and degrading treatment inflicted by the former regime’s forces on detained men, women, and children.

These acts included severe beatings, electric shocks, burning, pulling out nails, tooth damage, rape, sexual violence, mutilation, prolonged stress positions, deliberate neglect, and denial of medical care, exacerbating wounds, and psychological torture.

The commission asserted that what it observed during its visits to detention facilities in Syria aligns with the descriptions provided by hundreds of survivors and defectors to the commission over the past 14 years.

It clarified that the small windowless basement isolation cells were still filled with stench and marked by unimaginable suffering when the Commission initiated its first on-site investigations. The locations visited were consistent with descriptions that hundreds of survivors and defectors have provided to the Commission over the past 14 years.

The commission emphasized that the suffering of tens of thousands of families who have not found their missing relatives among the released prisoners continues, affirming that the discovery of additional mass graves has led many families to conclude the worst.

The report underscored the urgent need for decisive action to safeguard evidence, archives, and crime sites, including mass graves, until experts can examine them and where needed conduct forensic exhumations.

The commission explained that it plans to conduct in-depth investigations in the coming months after the current Syrian government allowed it access to the country for the first time since 2011 and after it was granted unprecedented access to sites and survivors who no longer fear reprisals for testifying.

The report comes after the commission visited mass graves and former detention centers in Damascus, including Saydnaya Military Prison, Branch 235 of Military Intelligence (Palestine Branch), and the Air Force Intelligence Branches in Mezzeh and Harasta, after years of being barred access by the former regime’s authorities.

Nisreen Othman /Manar Salameh

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