«Vielleicht ist es jemand der uns nie um Hilfe bitten würde. Jemand der jetzt gerade vor uns herläuft oder neben uns steht. Jemand der darauf verzichtet zu leben um an etwas glauben zu können. Aber vielleicht ist es genau das was wir alle wollen. An jemanden oder an etwas zu glauben, damit es uns gut geht. Um zu versuchen, glücklich zu sein.» (-Filmzitat)
Externe Ticker
Ein Jahr später in Rente gehen: Das lohnt sich doch nicht
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, ohne in Rente zu gehen, verzichtet auf Rentenzahlungen, erhält allerdings einen Zuschlag auf die spätere Rente. Lohnt sich das? Der Rentenanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel zeigt ein konkretes Beispiel.
Ein Jahr weiter arbeiten bei 1.500 Euro RenteNehmen wir an, eine Arbeitnehmerin könnte eine Rente von 1.500 Euro beziehen, will aber ein Jahr lang weiterarbeiten. In dem Jahr in dem sie weiter arbeitet, bekommt sie noch keine Altersrente. Für diese zwölf Monate bekommt sie sechs Prozent zusätzlich zu ihrer späteren monatlichen Rente.
Statt 1.500 Euro Rente pro Monat bekäme sie 1.590 Euro im Monat, jeden Monat 90 Euro mehr, und das für den Rest ihres Lebens.
18.000 Euro VerlustSie hätte zugleich in dem Jahr vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2025, in dem sie weiterarbeitete, aber bereits eine Altersrente hätte beziehen können, 18.000 Euro an Rente nicht bekommen. Wann gleicht sich dieser Verlust wieder durch die höhere Rente aus?
Mehr als 16 Jahre Rente, um den Verlust auszugleichenKnöppel teilt die 18.000 (Euro Verlust) jetzt durch 90,00 (Euro höhere Rente). Das ergibt 200 Kalendermonate, die die Betroffene Altersrente beziehen müsste, um den Rentenverlust auszugleichen. Durch 12 geteilt müsste sie also 16, 67 Jahre Rente beziehen, um die in dem Arbeitsjahr verlorene Rente wieder auszugleichen.
Erst mit über 80 gibt es ein PlusDas Regelalter für die gesetzliche Altersrente liegt 2025 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wenn die Betroffene ein Jahr weiterarbeitet, ohne Rente zu beziehen, wäre sie 67 Jahre, wenn sie in Rente geht.
Erst mit rund 83 Jahren hätte sie den Verlust durch den späteren Rentenbeginn wieder ausgeglichen, und erst in diesem hohen Alter könnte sie überhaupt von der höheren Rente profitieren.
Wirtschaftlich ohne SinnEs gibt also wenig Grund, als gesetzlich Versicherter über die Regelalterszeit hinaus zu arbeiten und die Altersrente mit einem Jahr Verspätung in Anspruch zu nehmen. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Frauen beträgt gegenwärtig 83,00 Jahre.
Die Betroffene hätte also, wenn sie nach dieser durchschnittlichen Lebenserwartung stirbt, gerade einmal den 16 Jahre zuvor gemachten Verlust ausgeglichen, und das ist eine schlechte Idee.
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– Rente: Der Rentenzuschlag steigt ab 2025 – viele Rentner profitieren sogar doppelt
Bei Männern ist der Verlust noch größerBei Männern in Deutschland liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 78,2 Jahren, also rund fünf Jahre niedriger als bei Frauen. Wäre Knöppels Beispiel ein Mann, der seine Rente erst ein Jahr nach der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, dann wären statistisch bei seinem Tod gerade erst rund 12 von 16,67 Jahren vergangen, in denen er seinen Verlust ausgleichen könnte.
Bei seinem Tod bliebe dann ein Minus von 5.043 Euro.
Was ist die Alternative?Wer in die Altersrente geht, darf inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen. Dann müssen Sie zwar sowohl Ihren Verdienst aus der Erwerbsarbeit wie Ihre Rente versteuern, doch immerhin bekommen Sie diese Rente, im von Peter Knöppel geschilderten Fall, ein Jahr lang 1.500 Euro pro Monat, und das zusätzlich zu Ihrem Arbeitseinkommen.
Auch Arbeiten plus Rente erhöht die RenteAußerdem bekommen Sie durch die Erwerbsarbeit plus Rente zwar keinen Extra-Rentenzuschlag wie bei der längeren Erwerbsarbeit ohne Rente, doch Sie zahlen weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung, und auch diese erhöhen Ihre Altersrente, die Sie bereits beziehen.
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Neues vom Beobachter des Völkischen
Washington: Donald Trump entzieht transnationalen Weltrettungsvereinen mit ihren apokalyptischen Drohkulissen aus steigenden Meeresspiegeln, Feuern, Fluten, Orkanen und mutierenden Viren die Kohle. Er ruft anstelle des Klimanotstands einen Notstand an den südlichen Landesgrenzen aus, lässt die Armee aufmarschieren, kriminelle Banden einsammeln und ausfliegen. Wer im Süden seine missratenen Kinder nicht zurücknehmen mag, erntet postwendend Sanktionen. Trump […]
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Schwerbehinderung: Widerspruch gegen Grad der Behinderung GdB erfolgreich machen
Wenn der Ihnen anerkannte Grad der Behinderung fälschlich zu niedrig angesetzt ist, können Sie sich wehren. Sie können Widerspruch einlegen und in weiteren Schritten vor das Sozialgericht ziehen.
Wann und wie das sinnvoll ist, erklären wir in diesem Beitrag. Außerdem findet ihr einen Musterwiderspruch.
Wozu dient ein Widerspruch?Bei einem Widerspruch wird Ihr Antrag neu geprüft. Sie können auch weitere Nachweise liefern, die einen höheren Grad der Behinderung rechtfertigen.
Wie teuer sind die Rechtskosten?Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt und Sie Klage beim Sozialgericht bleiben, müssen Sie gewöhnlich keine Gerichtskosten zahlen, denn diese trägt das Sozialgericht. Anders sieht es aus, wenn Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Anwalt und ProzesskostenhilfeBei einem Anwalt entstehen für Sie nur dann keine Kosten, wenn Ihre Klage erfolgreich ist. Ansonsten müssen Sie die Rechtsvertretung selbst bezahlen. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie das Recht auf Prozesskostenhilfe. Diese müssen Sie beantragen.
Halten Sie die Frist einGanz wichtig! Sowohl beim Widerspruch wie später bei einer Klage, müssen Sie unbedingt die gesetzliche Frist einhalten.
Beim Widerspruch ebenso wie beim Sozialgericht jeweils beträgt diese einen Monat (beim Widerspruch ab Erhalt des negativen Bescheids, bei der Klage ab der Ablehnung des Widerspruchs), also rechtlich ab dem dritten Tag nach Aufgabe bei der Post.
Erst einmal keine BegründungDer sofortige Widerspruch braucht noch keine Begründung. Diese können Sie bis spätestens nach einem weiteren Monat nachreichen.
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– Schwerbehindertenausweis läuft aus – Was passiert mit der Rente bei Schwerbehinderung?
Es reicht ein normaler Brief. Diesen sollten Sie auf jeden Fall als Einschreiben mit Rückschein versenden. Denn Sie müssen nachweisen, dass die Behörde den Widerspruch erhalten hat. Ein einfaches Einschreiben belegt lediglich, dass Sie das Schreiben eingeschickt haben.
Wo finden Sie Musterformulare?Sozialverbände bieten Ihnen Musterformulare für einen solchen Widerspruch an und weitere Muster zur Akteneinsicht beim Versorgungsamt, der Klageeinreichung beim Sozialgericht, dem Erstantrag zur Anerkennung von Schwerbehinderung und der Änderungsantrag zum GdB.
Was muss der Widerspruch enthalten?Der Widerspruch muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift, Adresse des Versorgungsamtes, das Aktenzeichen des Feststellungsbescheids, die Bitte um Akteneinsicht und das Zusenden aller nötigen Unterlagen, sowie den Hinweis darauf, dass die Begründung für den Widerspruch nachgereicht wird.
Vergessen Sie am Ende nicht Ihre Unterschrift, sonst ist der Widerspruch wertlos.
Akteneinsicht beim VersorgungsamtSie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, Anwalt oder Behindertenverband haben das Recht auf Akteneinsicht beim zuständigen Versorgungsamt sowie dem Amt für Grundsicherung oder dem Sozialamt. Dieses sollten Sie für die Begründung des Widerspruches wahrnehmen. Nach dem Antrag schickt das Amt Ihnen die Unterlagen zu. Die Versandkosten müssen Sie selbst tragen.
Musterwiderspruch gegen den zu niedrigen Grad der BehinderungHier ist ein Musterwiderspruch, basierend auf allgemeinen Empfehlungen und Informationen aus Artikeln zu diesem Thema:
Absender: [Vollständiger Name] [Adresse] [Postleitzahl, Ort] [Telefonnummer] [E-Mail-Adresse]
Empfänger:
[Name und Adresse der zuständigen Behörde]
Datum:
Betreff: Widerspruch gegen die Festsetzung des Grads der Behinderung (GdB) – Aktenzeichen: [Nummer einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheids] ein, in dem mir ein Grad der Behinderung von [GdB-Wert] zuerkannt wurde. Dieser Wert berücksichtigt meiner Ansicht nach nicht die tatsächliche Schwere und die Auswirkungen meiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Begründung: Die festgelegte GdB-Einstufung entspricht nicht der Gesamtheit meiner gesundheitlichen Einschränkungen, die sich folgendermaßen auswirken:
- [Kurze Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf den Alltag]
- [Zusätzliche medizinische Unterlagen und Nachweise, falls vorhanden]
Ich beantrage eine Neubewertung meines Gesundheitszustands unter Berücksichtigung der beigefügten medizinischen Gutachten und Berichte.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift] [Name]Bei einem Widerspruch gegen einen zu niedrig bewerteten Grad der Behinderung ist es wirklich wichtig, folgende Punkte zu beachten:
- Fristen: Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids eingereicht werden.
- Begründung: Führen Sie detailliert aus, warum der festgesetzte GdB Ihrer Meinung nach zu niedrig ist.
- Dokumentation: Fügen Sie alle relevanten ärztlichen Berichte, Gutachten und Nachweise bei, die Ihre Einschränkungen belegen.
- Vollständigkeit: Der Widerspruch sollte formgerecht sein und alle persönlichen Daten sowie das Aktenzeichen enthalten.
- Hilfe: Holen Sie sich Hilfe bei einem Sozialverband oder spezialisierten Anwalt!
Wenn die erneute Prüfung nach dem Widerspruch in Ihrem Sinne verläuft, dann bekommen Sie den angestrebten Grad der Schwerbehinderung. Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.
Sie können die Klage auch direkt beim Gericht mündlich vortragen.
Was gehört in die KlageschriftDie Klageschrift muss enthalten: Persönliche Daten des Klägers und die Angaben des zuständigen Sozialgerichts, Ausgangsbescheid und abgelehnter Widerspruchsbescheid, ärztliche Befunde und Unterlegen, die einen Einspruch gegen den Grad der Behinderung stützen sowie eine detalierte Begründung der Klage und Ihre Unterschrift mit Datum.
Zusätzliche GutachtenSind Sie mit dem gerichtlichen Gutachten nicht einverstanden, dann können Sie ein zweites Gutachten beantragen, um den Grad der Behinderung zu bestimmen.
Das Sozialgericht muss dem zustimmen, es sei denn, der Antrag dient lediglich dazu, das Verfahren bewusst zu verzögern.
Dieses weitere Gutachten müssen Sie jedoch erst einmal selbst zahlen und auch selbst einen geeigneten Gutachter finden, den das Sozialgericht dann beauftragt.
Urteil erfolglos? Was tun?Sind Sie mit dem Urteil nicht einvertanden, sind immer Berufung möglich, zumindest in der ersten Instanz.
Nur in Ausnahmen wird eine Berufung verwehrt. Das Landessozialgericht prüft den gesamten Sachverhalt noch einmal. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat nach dem Urteil, um die Berufung einzulegen.
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An Economic Lesson for President Trump
An Economic Lesson for President Trump
Paul Craig Roberts
President Trump’s economic proposals, with one exception, constitute a coherent package. I will address his proposals in a later column. Today I address his bad idea that would cause the failure of Trump’s renewal of the American economy. That bad idea is H-1B and L-1 work visas. For the past three decades, American manufacturing, engineering, and design jobs have been moved offshore. US corporations use foreign labor to design, engineer, and manufacture the products that they sell to Americans. The consequence is to deny Americans the income from producing the goods and services that they consume. Wall Street and the corporations have imposed deindustrialization on the United States, thereby putting it on the road to a third world economy.
H-1B and L-1 visas add to this loss of American employment and income from jobs offshoring. A minimum of 85,000 H-1B visas are granted each year. This means that 85,000 Americans are displaced from working in the IT and engineering sectors of the US economy. By the time the visas expire, the foreigners are integrated into the work force and are on their way to receiving green cards, Over a 10 year period, 850,000 American jobs have been given to non-citizens.
According to the US Bureau of Labor Statistics, in December 2024 there were only 1,083,000 people employed in the US in computer and electronic product manufacturing. Computer systems design and related services shows 2,545,000 US jobs. Obviously, of the jobs left in America, those on H-1B visas are taking a sizable chunk.
There is no annual limit on the number of L-1 visas. In 2019 there were 77,000 L-1 visas issued.
For three decades I have addressed the problem of the American work force being denied the income associated with the production of the goods and services that they consume. This policy was initially forced on American corporations by Wall Street. Today it is the source of high stock prices, executive “performance bonuses,” and the massive US trade deficit. Wall Street and a few executives have benefitted greatly at the expense of the American work force, city and state tax bases in former manufacturing states, and the US trade deficit. Trump mistakenly believes that America’s trade deficit is China’s fault. It is not. It is entirely the fault of the American corporations who offshore their production for the US market. When the US corporations bring their foreign produced goods and services back to America to sell, they come in as imports. Apparently, American corporations and Trump’s advisers have managed to keep the facts from Trump.
Part of the problem is that American economists are so incompetent that they think jobs offshoring is free trade from which everyone benefits. These economists would benefit from visiting the American cities from which manufacturing was moved offshore. Then they should go visit the cities hosting offshored manufacturing, and they will see who has benefitted. China’s rapid economic rise was caused by US corporations offshoring American jobs.
In actual fact American economists are as corrupt as all other professions, because they are paid to write the narratives for those with the money.
During the 30 years of American jobs offshoring, the large wage difference between the US and China, Vietnam, Indonesia, Mexico has accounted for the bulk of corporate reported earnings. To be clear, stockholders and executives have benefited from American corporations forcing the American work force into lowly paid jobs stocking shelves in big box stores with products made abroad.
There is no way that Trump is going to bring jobs back to America when he endorses work visas for foreigners that take away American jobs.
I have written endlessly about this to no effect. The political campaign donations from the offshoring corporations, every one a traitor to America, speaks more forcibly than my voice.
It is not only my voice that is not heard. It is also the voices of billionaires Sir James Goldsmith and Roger Milliken, both now deceased, and the voices of Ralph Gomery and Michael Teitelbaum of the Alfred P. Sloan Foundation. I think the reason facts could not be heard is that conservatives think in terms of business vs. government. Business is good and government is bad. Consequently, conservatives do not understand that government is what business uses to feather its own nest. Similarly, free market economists confuse free trade with business feathering its own nest. Thus, they dismiss opposition to jobs offshoring as an attack on free trade.
From my book, The Failure of Laissez Faire Capitalism (2013):
On November 6, 2006, Michael S. Teitelbaum, vice president of the Alfred P. Sloan Foundation, explained to a subcommittee of the House Committee on Science and Technology the difference between the conventional or false portrait that there is a shortage of US scientists and engineers and reality. The reality, Teitelbaum explained, is that the combination of offshoring, foreign guest workers, and educational subsidies have produced a surplus of US engineers and scientists that leaves many facing unstable and failed careers.
As two examples of the false portrait, Teitelbaum cited the 2005 report, Tapping America’s Potential, led by the Business Roundtable and signed onto by 14 other business associations and the 2006 National Academies report, Rising Above the Gathering Storm, “which was the basis for substantial parts of what eventually evolved into the American COMPETES Act.”
Teitelbaum posed the question to the US Representatives: “Why do you continue to hear energetic re-assertions of the conventional portrait of shortages, shortfalls, failures of K-12 science and math teaching, declining interest among US students [in science and engineering], and the necessity of importing more foreign scientists and engineers?”
Teitelbaum’s answer: “In my judgment what you are hearing is simply the expressions of interests by interest groups and their lobbyists. This phenomenon is, of course, very familiar to everyone on the Hill. Interest groups that are well organized and funded have the capacity to make their claims heard by you, either directly or via echoes in the mass press. Meanwhile those who are not well-organized and funded can express their views, but only as individuals.”
Using the biomedical research sector as an example, Teitelbaum explained to the congressmen how research funding creates an oversupply of scientists that requires ever larger funding to keep employed. Teitelbaum made it clear that it is nonsensical to simultaneously increase the supply of American scientists while forestalling their employment with a shortage myth that is used to import foreigners on work visas.
Integrity is so lacking in America that the shortage myth serves the short-term financial interests of universities, funding agencies, employers, and immigration attorneys at the expense of American students, whose economic prospects are harmed by their naive pursuit of professions in which their prospects are dim. Initially it was blue-collar factory workers who were abandoned by US corporations and politicians. Now its is white-collar employees and Americans trained in science and technology.
Congress has had a parade of CEOs ranging from Bill Gates of Microsoft and IBM executives on down the line to testify that they desperately need more H-1B work visas for foreign employees as they cannot find enough American software engineers and IT workers to grow their businesses. Yet, all the companies who sing this song have established records of replacing American employees with H-1B workers.
For example, in 2009 Microsoft, IBM, Texas Instruments, Sprint Nextel, Motorola, and scores of other corporations announced thousands of layoffs of the qualified American engineers who “are in short supply.”
IBM has offered to help to relocate its “redundant” but ”scarce” American engineers to its operations in India, China, Nigeria, and the United Arab Emirates at the salaries prevailing in those countries.
On January 28, 2009, USA Today reported: “In 2007, the last full year for which detailed employment numbers are available, 121,000 of IBM’s 387,000 workers (31%) were in the US. Meanwhile, staffing in India has jumped from just 9,000 workers in 2003 to 74,000 workers in 2007.”
In order to penetrate and serve foreign markets, US corporations need overseas operations. There is nothing unusual or unpatriotic about direct foreign investment in plant and equipment. However, many US companies use foreign labor to manufacture abroad the products that they sell in American markets. If Henry Ford had used Indian, Chinese, or Mexican workers to manufacture his cars, Indians, Chinese and Mexicans could possibly have purchased Fords, but not Americans.
. . .
The ruins of America’s once great manufacturing and industrial cities stand as monuments to the success that the US Chamber of Commerce and global corporations have had “in saving Americans from protectionism.” According to the 2010 US census data, the population of Detroit, Michigan, once America’s 4th largest city and a powerhouse of US manufacturing, declined by 25% in the first decade of the 21st century. With large areas of the one great city consisting of abandoned buildings and houses, the city is attempting to shrink its border by 40 square miles.
In the first decade of the 21st century, Gary, Indiana, lost 22% of its population. Flint, Michigan, lost 18%, Cleveland, Ohio, lost 17%, Pittsburgh, Pennsylvania lost 7%, South Bend, Indiana, lost 6%, and Rochester, New York, lost 4%. These cities were once the home of American manufacturing and industrial might.
Between 1990 and 2010, St. Louis, Missouri, lost 20% of its population, and 19% of its housing units stand vacant. As the United States’ ability to make things disappears, the hubris of America’s leaders rises as they fancy themselves to be a hegemonic superpower. Photographs of the ruins that now comprise what once were centers of US productive might are abundantly supplied on the Internet. See, for example, “The Ruins of Detroit.”
Blinken Was Israel’s Agent Operating Against the American People
Blinken Was Israel’s Agent Operating Against the American People
Bill Gates Needs To Be Arrested
Bill Gates Needs To Be Arrested
Failing that, maybe the Russians will assassinate him.
Grad der Behinderung 40 – Diese Vorteile und Ausgleiche gibt es jetzt
Wenn es um die Themen Behinderung und soziale Absicherung geht, fällt häufig der Begriff „GdB“ – der Grad der Behinderung. Dieser Wert wird in 10er-Schritten von 20 bis maximal 100 festgelegt und gibt an, wie stark eine Person durch eine Behinderung im Alltag beeinträchtigt ist.
Ab einem GdB von 50 liegt rechtlich eine Schwerbehinderung vor. Doch was genau heißt das für alle, deren GdB „nur“ bei 40 liegt? Welche Vorteile und Möglichkeiten stehen dennoch offen? Und ist es sinnvoll, eine Erhöhung anzustreben?
Wer legt den GdB fest?Der Grad der Behinderung wird nicht automatisch festgestellt. Er muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Nach Prüfung aller ärztlichen Unterlagen und Gutachten entscheidet das Amt dann über den Grad der Behinderung.
Bei einem GdB unter 50 liegt eine (noch) keine Schwerbehinderung vor – viele Betroffene fragen sich daher, ob sich ein GdB von 40 überhaupt lohnt. Um das zu klären, lohnt sich ein Blick auf die konkreten Vorteile.
Welche Vorteile bietet ein GdB von 40 konkret?Ein Vorteil bei dem GdB 40 ist der Behinderten-Pauschbetrag. Wer eine anerkannte Behinderung hat, kann pro Jahr einen pauschalen Betrag von der Steuer absetzen. Die Höhe dieses Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Bei einem GdB von 40 liegt der Behinderten-Pauschbetrag aktuell bei 860 Euro jährlich.
- Wichtig zu wissen: Dies bedeutet nicht, dass ihr 860 Euro direkt vom Finanzamt zurückbekommt. Vielmehr wird euer zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag reduziert. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt somit immer von eurer Steuerklasse, eurem Einkommen und dem jeweiligen Einkommenssteuersatz ab.
- Wer sowieso aufgrund eines sehr geringen Einkommens keine Steuern zahlt, kann leider nicht von diesem Pauschbetrag profitieren. Das betrifft euch typischerweise, wenn ihr etwa 1.000 Euro brutto oder weniger pro Monat verdient.
Obwohl ein GdB von 40 keine Schwerbehinderung darstellt, habt ihr die Möglichkeit, euch mit Menschen ab GdB 50 gleichstellen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass ihr ansonsten keine geeignete Arbeit oder Ausbildung bekommen würdet oder eure derzeitige Arbeitsstelle zu verlieren droht. Bei der Agentur für Arbeit könnt ihr dazu einen Antrag auf „Gleichstellung“ stellen.
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– Grad der Behinderung 30: Diese Vorteile gibt es jetzt
Welche Vorteile hat die Gleichstellung?- Besonderer Kündigungsschutz
Wie bei einer Schwerbehinderung genießt ihr mit einer Gleichstellung einen besonderen Kündigungsschutz. Das erleichtert es, euren Arbeitsplatz zu sichern. - Zuschüsse für den Arbeitgeber
Arbeitgeber können finanzielle Hilfen vom Integrations- bzw. Inklusionsamt erhalten, wenn sie einen behindertengerechten Arbeitsplatz schaffen oder anpassen. Das erleichtert es Betrieben, Beschäftigte mit (gleichgestellter) Behinderung einzustellen. - Ausgleichsabgabe
Unternehmen, die nicht genügend Menschen mit Behinderungen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabezahlen. Greift bei euch eine Gleichstellung, zählt ihr für den Betrieb bereits als „anzustellende Person mit Behinderung“. Das kann vor allem größeren Firmen einen Anreiz geben, euch zu behalten oder neu einzustellen. - Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Bei einer Gleichstellung habt ihr Zugang zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben durch den Integrations- oder Inklusionsfachdienst. Dazu können technische Hilfsmittel, eine persönliche Assistenz oder andere arbeitsplatzbezogene Unterstützungsleistungen gehören. - Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
Gerade wenn eure Tätigkeit zu stark beeinträchtigt wird, kann eine Gleichstellung die Tür zu Umschulungen oder beruflichen Weiterbildungsprogrammen öffnen, die speziell auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind.
- Achtung: Nicht jede Vergünstigung, die Schwerbehinderten zusteht, gilt gleichermaßen auch für Gleichgestellte. Zusatzurlaub oder eine abschlagsfreie vorgezogene Rente bleiben beispielsweise weiterhin Menschen mit einer tatsächlichen Schwerbehinderung (ab GdB 50) vorbehalten.
Manchmal kommt es vor, dass der anerkannte GdB als zu niedrig empfunden wird oder sich euer Gesundheitszustand geändert hat. In diesen Fällen habt ihr mehrere Optionen, um eure Rechte geltend zu machen.
Euer gesundheitlicher Zustand kann sich mit der Zeit verschlechtern oder es können neue Diagnosen hinzukommen. In einem solchen Fall könnt ihr einen Neufeststellungsantrag beim Versorgungsamt stellen (auch als Verschlimmerungs-oder Verschlechterungsantrag bekannt).
Dabei müsst ihr nachweisen, dass eure Alltagsbeeinträchtigung tatsächlich zugenommen hat und eure Gesundheitszustände so ausgeprägt sind, dass sie gemeinsam eine höhere Einstufung rechtfertigen.
- Vorsicht: Ein Neufeststellungsantrag kann auch das Gegenteil bewirken, wenn das Amt zu dem Schluss kommt, dass sich euer Gesundheitszustand gebessert hat. Dann könnte der GdB sogar herabgestuft werden.
Wenn das Amt euren GdB-Antrag ablehnt oder einen Ihrer Meinung nach zu niedrigen GdB festlegt, ist ein Neufeststellungsantrag oftmals nicht die erste Wahl. Stattdessen könnt ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
- Fristen beachten: Meist habt ihr einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
- Der Widerspruch ist kostenfrei und sollte gut begründet werden, am besten unter Vorlage aktueller ärztlicher Unterlagen.
- Wird der Widerspruch abgelehnt, habt ihr zusätzlich die Möglichkeit, kostenfrei vor dem Sozialgericht zu klagen.
Gerade für Personen mit einem GdB von 40 kann sich dieser Schritt lohnen, weil der Sprung auf einen GdB von 50 oder mehr eine ganze Palette an weiteren Vorteilen (z.B. zusätzliche Urlaubstage, früherer Rentenbezug) eröffnet.
In vielen Beratungsstellen und Foren tauchen genau diese beiden Fragen immer wieder auf: Welche praktischen Vorteile bietet mir eine „knapp unter der Schwerbehinderung“ liegende Einstufung? Und wie kann ich mich gegen einen vermeintlich falschen Bescheid wehren?
Wie ihr seht, bietet ein GdB von 40 durchaus steuerliche Vorteile und berufliche Sicherheiten durch die Gleichstellung. Wer jedoch mehr Leistungen oder Vergünstigungen braucht, sollte überprüfen, ob eine Erhöhung des GdB auf 50 realistisch ist und diese gegebenenfalls durchsetzen.
FazitEin GdB von 40 liegt unter der Schwelle zur Schwerbehinderung, kann aber dennoch spürbare Erleichterungenbringen, vor allem über den Behinderten-Pauschbetrag und die Möglichkeit zur Gleichstellung im Arbeitsleben.
Solltet ihr das Gefühl haben, falsch eingestuft zu sein oder sich euer Gesundheitszustand verändert haben, so gibt es klare Rechtswege (Widerspruch, Klage, Neufeststellungsantrag).
Gerade weil ab GdB 50 nochmal deutlich mehr Vergünstigungen greifen, lohnt es sich in vielen Fällen, ärztliche Befundesorgfältig zu sammeln, Fristen genau einzuhalten und ggf. Unterstützung durch Sozialverbände, Rechtsbeistände oder Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.
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Das Sterben der Kernkraft ist ein Mythos
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Ist die Volksbefragung in Kärnten für die Politik bindend?
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Hausratsversicherung bei Bürgergeld: Das zahlt das Jobcenter?
Eine Hausratsversicherung kostet, und wer Bürgergeld bezieht, ist äußerst knapp bei Kasse. Deshalb stellten uns bei gegen-hartz.de Leistungsberechtigte mehrfach die Frage, ob das Jobcenter die Kosten für eine Hausratsversicherung übernimmt.
Wir erklären, wie die Regelungen des Jobcenters über das Zahlen solcher Versicherungsbeiträge lauten, worauf Sie achten müssen und was Sie tun können.
Es gibt einen PauschalbetragDie Aufwendungen für private Versicherungen sind beim Bürgergeld lediglich im Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes enthalten, dem sogenannten Regelbedarf. Das Jobcenter zahlt private Versicherungsbeiträge nicht zusätzlich aus und auch nicht separat.
Da die Hausratsversicherung eine solche private Versicherung ist, gilt diese Regelung auch für die Übernahme von Prämien für die Hausratsversicherung. Leistungsbezieher müssen selbst zahlen.
Die Versicherung wird vom Einkommen abgezogenWenn das Jobcenter berechnet, ob Sie berechtigt sind, Bürgergeld zu erhalten, und wenn, dann in welcher Höhe, ermittelt die Behörde, über wieviel verwertbares Geldvermögen und / oder eigenes Einkommen sie verfügen.
Zum Bezug von Bürgergeld berechtigt sind Sie nämlich nur, wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln Ihren Lebensunterhalt nicht decken können.
Eine Hausratsversicherung bietet Ihnen bei der Anrechnung einen Vorteil. Für Versicherungen gibt es eine Pauschale von 30,00 Euro pro Monat, die Ihnen das Jobcenter vom angerechneten Einkommen abzieht. Pro Jahr haben Sie also 360 Euro, um damit die Versicherung zu bezahlen.
Ist Entschädigung Einkommen?Was passiert, wenn ein Schaden in Ihrer Wohnung entsteht, zum Beispiel durch Wasser oder Feuer, und die Hausratsversicherung zahlt Ihnen eine Entschädigung? Gilt diese Entschädigung beim Jobcenter auch als Einkommen und rechnet Ihnen die Entschädigung auf das Bürgergeld an, kürzt Ihnen also die Sozialleistung um die entsprechende Summe?
Die Auszahlung der Versicherung gilt nicht als anrechenbares Einkommen, und dies aus rechtlich gutem Grund. Durch die Entschädigung bekommen Sie keinen Profit, der Ihnen für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung steht, sondern sie ersetzt lediglich die zerstörte Einrichtung.
Trotz der Entschädigung erhalten Sie also weiter das volle Bürgergeld wie zuvor.
Wie können Sie bei der Hausratsversicherung sparen?Wenn Sie in den Bezug von Bürgergeld geraten, dann bedeutet das, mit sehr wenig Geld auskommen zu müssen. Deshalb müssen Sie notgedrungen prüfen, wo Sie Ausgaben einsparen können, damit Sie sich nicht verschulden.
Können Sie bei der Hausratsversicherung überhaupt sparen. Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten. Sie können in eine kleinere Wohnung umziehen, denn die Prämie für die Hausratsversicherung richtet sich nach der versicherten Wohnfläche.
Sie können zweitens prüfen, ob Sie zum Basistarif versichert sind. Hausratsversicherungen bieten in der Regel mehrere Tarifstufen an, Basis, Premium und Komfort. Die höheren Stufen bieten umfangreichere Leistungen an, zum Beispiel gilt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit. Sie sind aber auch wesentlich teurer. Wenn Sie einen teureren Tarif nutzen, dann wechseln sie in den günstigeren.
Drittens können Sie vergleichen. Falls eine andere Versicherung bessere Preise anbietet, dann kündigen Sie bei ihrem gegenwärtigen Anbieter und wechseln dorthin, wo Sie weniger zahlen.
Tipp: Müssen Jobcenter Hausratversicherung oder Privathaftpflicht zahlen?
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Das unauffindbare Gute
Bürgergeld-Bezieher zwingt Jobcenter in die Knie und erreicht Telefon- und Internetkosten
Das Sozialgericht Dortmund hat in einem Vergleich entschieden, dass die Kosten für die Umstellung von Telefon und Internet im Rahmen von Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II anzuerkennen sind. Dieser Fall zeigt deutlich, dass es sich für Bürgergeld-Bezieher lohnen kann, gegen ablehnende Bescheide von Jobcentern vorzugehen.
Jobcenter lehnt Kosten für Umstellung von Telefon und Internet abIm Verfahren AZ: S 56 AS 2129/23 hatte ein Kläger die Erstattung von 59,95 Euro für die Umstellung von Telefon- und Internetanschluss beantragt.
Diese Kosten seien im Zusammenhang mit einem durch das Jobcenter genehmigten Umzug entstanden, und der Kläger argumentierte, dass sie gemäß § 22 Abs. 6 SGB II als Umzugskosten zu erstatten seien.
Jobcenter stimmt Vergleich zu und will grundsätzliches Urteil vermeidenZunächst lehnte das Jobcenter Bochum die Erstattung der Kosten ab. Nachdem das Sozialgericht Dortmund jedoch seine Rechtsauffassung darlegte, lenkte das Jobcenter ein und stimmte einem Vergleich zu, wie die Sozialberatungsstelle Tacheles e.V. aus Wuppertal berichtet.
Der Kläger erhielt dadurch die beantragte Summe von 59,95 Euro für die Umstellung von Telefon und Internet erstattet.
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– Bürgergeld: Jobcenter dürfen Mitwirkungspflicht bei Gutachten nicht überspannen
Der Vergleich zeigt, dass es sich für Leistungsberechtigte lohnen kann, gegen ablehnende Entscheidungen der Jobcenter vorzugehen. Das Jobcenter Bochum wollte jedoch durch den Vergleich ein Urteil vermeiden, das den Anspruch auf Erstattung solcher Kosten in der Zukunft verbindlich festgelegt hätte.
Dann nämlich hätten sich andere Bürgergeld-Beziehende auf das Urteil beziehen können und ebenfalls die Kostenerstattung für Telefon und Internet verlangen können.
Erfolgreiche RechtsdurchsetzungDieser Fall verdeutlicht, dass die Anerkennung von Umzugskosten im Rahmen des SGB II auch Kosten für die Umstellung von Telekommunikationsdiensten umfassen kann.
Dieser Fall ist ein Beispiel dafür, dass es sich lohnt, rechtliche Schritte gegen ablehnende Bescheide der Jobcenter zu prüfen und durchzuführen.
Der Sozialrechtsexperte und Berater Harald Thomé von Tacheles e.V. hat die Kopie des Vergleichs hier veröffentlicht.
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Bürgergeld: Verfassungsgericht stoppt Willkür der Gerichte
Eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter ist keine „Treuwidrigkeit“. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor (1 BvR 311/22). Zuvor hatte jedoch ein Sozialgericht einer Bürgergeld-Bezieherin „Mutwilligkeit“ unterstellt, weil sie wegen Untätigkeit des Jobcenters vor Gericht gegangen war, ohne vorher noch einmal Kontakt zur untätigen Behörde zu suchen.
Mit dieser Begründung wollte das Sozialgericht der Betroffenen keine außergerichtlichen Kosten erstatten.
Widerspruch wegen falsch berechneter LeistungenEs ging um eine Situation, die Bürgergeld-Berechtigte nur allzu gut kennen. Das Jobcenter hatte Leistungen falsch berechnet, weil die zugrunde liegenden Daten falsch waren. Deshalb rechnete die Behörde der Betroffenen ein zu hohes Einkommen an, als tatsächlich vorhanden war. Die Betroffene musste folglich Widerspruch erheben und tat das auch. Dafür sollten ihr die Kosten des Widerspruchsverfahrens erstattet werden.
Die Betroffene wartet vergeblich auf ZahlungDie Betroffene wartete vergeblich darauf, dass die ihr zustehende Erstattung eintraf. Nach sechs Monaten hatte sich das Jobcenter immer noch nicht gerührt. Fristgerecht reichte die Betroffene darum eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht in Darmstadt ein.
Erst auf die Klage hin zahlte das Jobcenter den entsprechenden Betrag.
Sozialgericht schließt Zahlung der außergerichtlichen Kosten ausDie Frau beantragte jetzt, die außergerichtlichen Kosten für das Verfahren vor dem Sozialgericht ebenfalls erstattet zu bekommen. Doch das Sozialgericht Darmstadt verweigerte ihr dies mit einer abenteuerlichen Begründung.
Das Jobcenter hatte Fristen nicht eingehalten, die Betroffene hatte dies hingegen getan und sich an die Vorschriften gehalten. Trotzdem bezeichneten die Darmstädter Richter ihre Klage als „mutwillig“ (S 16 AS 333/21).
Dies begründete das Gericht damit, dass sie sich mit dem Jobcenter direkt hätte auseinandersetzen können, bevor sie die Klage einreichte. Sie hätte dies unterlassen und sei damit ihrer Obliegenheit zur Schadensminderung nicht nachgekommen.
Es geht vor das BundesverfassungsgerichtDie Betroffene ließ sich diese Begründung nicht bieten, sondern reichte eine Verfassungsbeschwerde ein. Dabei bezog sie sich auf das in Artikel 2, Absatz 1 unseres Grundgesetzes formulierte Willkürverbot: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Das Verfassungsgericht gab ihr Recht.
Klage war begründet und zulässigDie Verfassungsrichter erklärten ihre Untätigkeitsklage für begründet und für zulässig. Das Sozialgericht bekam hingegen einen Rüffel: „Hier hat das Sozialgericht das ihm eingeräumte Ermessen mit der Ablehnung der Kostenerstattung jedoch in nicht mehr nachvollziehbarer Weise gehandhabt.“
Das Sozialgericht hätte das Urteil nicht nachvollziehbar aus geltendem Recht abgeleitet. Mit anderen Worten: Der Frau die Erstattung der außergerichtlichen Kosten zu verweigern, war ein Akt der Willkür.
Das Verfassungsgericht stellte zudem klar, dass es keine Pflicht gibt, sich nach Ablauf der gesetzlichen Pflicht noch einmal an denjenigen zu wenden, der diese Frist nicht einhält. Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür, noch einmal nachfragen zu müssen.
Die Frau hätte, so die Verfassungsrichter, ihre „formale Rechtsposition ausgenutzt“, also treu nach Recht und Gesetz gehandelt, indem sie sich an die vom Gesetzgeber geregelte Frist gehalten hätte.
Was bedeutet das Urteil für Leistungsberechtigte?Bürgergeld-Berechtigte machen leider häufig die Erfahrung, dass manche Mitarbeiter der Jobcenter sich verhalten, als würden Gesetze und Vorschriften für Sozialleistungsempfänger in größtmöglicher Strenge gelten. Gleichzeitig erleben sie, dass dieselben Sachbearbeiter sich selbst nicht immer an die Regeln halten, indem sie unter anderem Fristen verstreichen lassen, falsche Auskünfte geben oder eigene Versäumnisse aussitzen.
Wenn zusätzlich noch ein Sozialgericht eine Leistungsberechtigte schikaniert, die sich buchstäblich an Recht und Gesetz hält, erschüttert das schnell das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dies kann zu einem Gefühl der Ohnmacht bei Menschen führen, die finanziell zu den Schwächsten dieser Gesellschaft gehören.
Die Betroffene hat jedoch genau richtig gehandelt. Statt zu resignieren, mit dem Gefühl „die machen doch sowieso, was sie wollen“ hat sie sich zu Recht darauf bezogen, dass solche Willkür von Behörden und Gerichten durch unser Grundgesetz verboten ist.
Das Bundesverfassungsgericht machte dem Sozialgericht Darmstadt unmissverständlich klar, dass es sich ebenso an Recht und Gesetz zu halten hat, wie die Bürgergeld-Bezieherin es tat, als sie ihre Untätigkeitsklage einreichte.
Wenn Sie selbst willkürlichen Schikanen durch Jobcenter oder Sozialgerichte ausgesetzt sind, ist dieses Urteil des Verfassungsgerichts eine gute Grundlage, um sich zur Wehr zu setzen.
Der Beitrag Bürgergeld: Verfassungsgericht stoppt Willkür der Gerichte erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Damascus University moves up to the 617 position in Webometrics Ranking
Damascus, SANA- Damascus University has moved up to the 617 position in the first edition 2025 of Webometrics Ranking of world Universities, ranking 2424 out of 32,000 universities and research centers in the ranking system.
The university stated on its website that this is the first time that a Syrian university has been among the top 8 percent of universities worldwide, according to this classification.
Webometrics ranking was based on three main standers for classifying universities around the world: “transparency, research excellence, and impact.”
It is the only scientific and cognitive classification in which all Syrian universities and research centers are present.
It is noteworthy that for the first time, Damascus University entered into the Times Higher Education World University Rankings on January 22nd, to be the first Syrian university to enter into this part of the ranking after achieving the conditions of the scientific, cognitive, and educational threshold.
Khadega/Shaza Qreima
Rojava: Tote und Verletzte bei Drohnenangriff auf Haus
Der türkische Bombenterror gegen die Zivilbevölkerung in der Autonomieregion Nord- und Ostsyrien ebbt nicht ab. In der Gemeinde Zirgan wurden drei Menschen getötet, als eine türkische Kampfdrohne in der Nacht zum Dienstag ein Haus bombardierte. Die Nachrichtenagentur Hawarnews berichtete mit Verweis auf die Behörde für innere Sicherheit (Asayîş), dass es sich bei den Opfern um zwei 50- und 35-jährige Männer sowie einen Jungen handelt, dessen Alter noch unbekannt ist. Mindestens acht weitere Personen seien infolge des Angriffs verletzt, hauptsächlich Frauen und Mädchen. Sie wurden den Angaben nach zunächst in ein Krankenhaus in Hesekê gebracht, drei Schwerverletzte mussten aber in eine besser ausgestattete Klinik in Qamişlo verlegt werden.
Die Opfer gehören offenbar zwei miteinander verwandten Familien an, die sich ein Haus in der Ortschaft Hermel (Umm Harmala) teilen. Das Dorf liegt wenige Autominuten nördlich von Zirgan. Den Angaben der Asayîş zufolge sei der tödliche Angriff gegen 2:30 Uhr Ortszeit (0:30 Uhr MEZ) verübt worden. Ein von Hawarnews veröffentlichtes Video zeigt die Zerstörung in dem Haus nach dem Drohneneinschlag.
Die Gemeinde Zirgan (auch Zarkan, ar. Abu Rasen) liegt östlich der Stadt Serêkaniyê (Ras al-Ain), die im Zuge einer Invasion im Oktober 2019 von der Türkei besetzt wurde, und grenzt damit unmittelbar an die von türkischen Militärs und islamistischen Milizen der Dschihadistentruppe „Syrische Nationalarmee“ (SNA) kontrollierte Besatzungszone im nördlichen Syrien. Etwa dreißig der mehr als 70 Dörfer der Gemeinde wurden seit dem Angriffskrieg vor über fünf Jahren von der Türkei und ihren SNA-Proxys besetzt. Um auch die übrigen Dörfer in die Besatzungszone zu integrieren, kommt es regelmäßig zu Zermürbungsangriffen.
Eskalation der Besatzungsangriffe
Auch die restlichen Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) befinden sich im Fokus der türkischen Aggression. Gestern waren in Ain Issa ein sechs Monate alter Säugling und seine 12-jährige Schwester durch einen Bombenangriff auf ihr Haus getötet worden. Im nordöstlich von Ain Issa gelegenen Siluk verzeichneten Sicherheitskräfte am Vortag ebenfalls Angriffe auf zivile Siedlungsgebiete. In Dörfern südlich von Kobanê sowie im Umland des Tişrîn-Damms kam es zu heftigen Explosionen, nachdem Kampfflugzeuge mehrere Angriffe flogen. Getroffen wurden unter anderem die zu Kobanê gehörenden Dörfer Bîr Heso, Xesîq und Sepet sowie das Gelände der Getreidesilo-Anlage in der Gemeinde Sirrîn.
https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/nord-und-ostsyrien-weiter-unter-beschuss-45134 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/nach-angriff-in-ain-issa-baby-verstorben-45131 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zwolfjahrige-bei-beschuss-von-ain-issa-getotet-45120 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/Uber-ein-dutzend-verletzte-bei-weiterem-angriff-auf-mahnwache-45128
Greetings to participants and guests of the 33rd International Educational Christmas Readings
Vladimir Putin sent his greetings to Patriarch Kirill of Moscow and All Russia and to the participants and guests of the 33rd International Educational Christmas Readings This year’s theme is the 80th Anniversary of the Great Victory: The Memory and Spiritual Experience of Generations.
Neue Einschätzung der CIA zu Corona: Labortheorie ohne Laborunfall?
Vorgestern wurde in alternativen Medien (siehe hier) über eine neue Einschätzung der CIA zum Ursprung von Covid-19 berichtet. US-Präsident Donald Trump sei davon überzeugt, dass der Erreger auf einen Laborunfall zurückgehe. Diese Einschätzung muss aber nicht zutreffen. Dies soll im vorliegenden Beitrag diskutiert werden. Bei der „Laborthese“ stellt sich allerdings zunächst einmal die Frage, was […]
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„Intimes Überwachungsinstrument“: Das wissen Autohersteller über Dich und Dein Fahrzeug
Im Rahmen einer Crowd-Recherche haben wir uns Datensätze von Mercedes, VW und BMW angeschaut. Die Fülle der gesammelten Informationen lässt Rückschlüsse auf das Privatleben der Autobesitzer:innen zu. Gespeichert wird viel und lange – die Besitzer:innen haben keinen Überblick darüber, was genau.
Moderne Autos eröffnen vollkommen neue Möglichkeiten der Überwachung. – Public Domain generiert mit MidjourneyChristophe Holzmann* fährt einen Mercedes-Benz der V-Klasse mit Elektroantrieb. Wir wissen, wo Herr Holzmann wohnt und dass er morgens meist um 5:30 Uhr zu arbeiten beginnt. Wir kennen seinen Arbeitgeber und wissen, wann er abends wieder nach Hause fährt. Herr Holzmann hat uns das nicht erzählt, sondern bei Mercedes-Benz nach sämtlichen Daten gefragt, die der Autohersteller über ihn abgespeichert hat. Und diese Daten hat er uns im Rahmen einer Crowd-Recherche zur Verfügung gestellt.
In den Daten unseres Lesers konnten wir noch weit mehr sehen: Wir konnten seine Autowerkstatt lokalisieren, und wir wissen, in welchen Supermärkten Herr Holzmann einkauft. Wir erfuhren durch die Daten auch, dass er wohl ein Tierhalter ist, weil er regelmäßig bei einem Tierfuttergeschäft vorfährt.
„Sie haben einen Hund, oder?“Außerdem fährt Herr Holzmann regelmäßig morgens und mittags zu einem Parkplatz nahe eines Kanals. Dort bleibt er meist etwa eine halbe Stunde. Auf Anfrage bestätigte uns Herr Holzmann, dass er an dem Kanal seinen Hund ausführt. Der Parkplatz am Kanal gehört außerdem zum Kindergarten seines Kindes.
Herr Holzmann hat beim Kauf seines Fahrzeugs im Jahr 2021 den Nutzungsbedingungen zugestimmt. Er möchte die digitalen Annehmlichkeiten wie die individuelle Verbrauchsanzeige, Fernabfrage oder Fernsteuerung seines Automobils nutzen. „Nicht zustimmen bedeutet, keine App mehr nutzen zu können“, sagt Herr Holzmann. Doch die Entscheidung hat weitreichende Folgen: Die netzpolitik.org vorliegenden Daten von Mercedes-Benz lassen darauf schließen, dass der schwäbische Hersteller bei unserem Leser ein komplettes auf GPS-Daten gestütztes Fahrtenbuch für die Dauer von drei Monaten speichert. Die Positionsdaten im Fahrtenbuch sind offenbar bis auf wenige Meter genau.
Mit einer einfachen Recherche konnten wir den Alltag eines Lesers rekonstruieren. Diese Karte ist fiktiv. - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime - Bearbeitung: netzpolitik.orgUm die Orte genauer zu bestimmen, kann man zunächst Annahmen treffen, wie das Standortprofil eines Menschen üblicherweise aussieht. So steht das Auto in der Regel über Nacht vor der eigenen Wohnung oder dem Wohnhaus der Besitzer. Unter der Woche parkt es tagsüber meist nahe ihrer Arbeitsstelle.
Mit einer digitalen Karte und einer Suchmaschine lassen sich weitere Positionen ermitteln. In der Gesamtschau erlauben sie detaillierte Rückschlüsse auf eine Person – und oftmals auch eine Identifizierung, wenn deren Name im Vorfeld nicht bekannt ist.
Christophe Holzmann fragt sich, warum Mercedes es für notwendig erachtet, derart viele Details über sein Leben zu erfassen und abzuspeichern. Was hat der Konzern damit vor? Herr Holzmann fürchtet unter anderem, dass die Daten bei einem Hackerangriff oder einem Leak an die Öffentlichkeit gelangen. Solche Sorgen sind nicht unbegründet, wie ein gewaltiges Datenleck beim VW-Konzern unlängst gezeigt hat. Doch dazu später mehr.
Was Daten aussagen könnenIm Rahmen einer Crowd-Recherche hat netzpolitik.org insgesamt fünf Datensätze von Mercedes-Benz, Volkswagen und BMW erhalten und ausgewertet. Wir wollten wissen, welche Daten an die Automobilhersteller fließen, wie oft diese übermittelt und gespeichert werden.
Dabei haben wir uns auf Datensätze aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gestützt, die uns Leser:innen auf unsere Bitte hin im Sommer und Herbst 2023 zugeschickt haben. Die Leser:innen erhielten die Datensätze wiederum von den Herstellern, nachdem sie zuvor Datenschutzanfragen gestellt hatten. Aufgrund der geringen Anzahl von Datensätzen können wir die Ergebnisse nicht auf die gesamte Flotte der einzelnen Hersteller übertragen. Dennoch geben sie Anhaltspunkte darüber, in welcher Fülle und Vielfalt die Konzerne Daten sammeln und was sich daraus im Einzelfall ableiten lässt.
Klar wird im Verlauf der Recherche: Die Automobilkonzerne speichern sehr viele Daten, sie bewahren sie teilweise sehr lange auf und versuchen über die Nutzung der Daten exklusiv zu bestimmen. Hinzu kommt, dass sie den Kund:innen keinen guten Überblick geben, welche Datenarten genau gespeichert werden und die Daten teilweise nicht aufgrund von informierter Einwilligung, sondern aufgrund von „berechtigtem Interesse“ speichern.
Schon ein erster Blick auf die uns zugesandten Daten zeigt ein grundsätzliches Problem moderner Autos: Was einst eine simple Gurtwarnleuchte war, gibt einem Hersteller heute Auskunft darüber, wie das Auto genutzt wird und wie viele Personen mitfahren. Denn bei den Gurtwarnleuchten steckt nicht nur ein Sensor im Gurtverschluss, sondern auch im Sitz. Und dieser Sensor lässt zum Beispiel Rückschlüsse auf die Anzahl der Beifahrer:innen zu.
Solche Sensorik gibt es an verschiedenen Stellen im Fahrzeug. Speichert das Auto etwa die Position und Neigung des Fahrersitzes, lässt sich daraus ableiten, wie viele unterschiedliche Personen das Auto nutzen und wie groß diese sind. Das Speichern dieser Einstellung ist bequem, bedeutet aber zugleich, dass private Daten über die Fahrenden an die Automobilhersteller übermittelt werden.
Etwa 100 Datenarten bei MercedesBeim Mercedes von Herrn Holzmann haben wir etwa 100 verschiedene Datenarten identifiziert. Sie geben unter anderem Auskunft über den Stand des Scheibenwischertanks, den Druck der Reifen oder dem Status der Handbremse. Diese Informationen können Fahrenden nützlich sein und etwa Hinweise darauf geben, ob sie die Reifen aufpumpen sollten. Einst genügte dafür ein Lämpchen im Wageninneren. Heute aber werden diese Informationen, sofern die Nutzer:innen dem zustimmen, an die Server der Hersteller übermittelt – und das erstaunlich häufig. Etwa achtzig Prozent der von uns analysierten Daten, die Mercedes-Benz über sein Auto und den Kunden speicherte, waren keine 90 Minuten alt.
Viele Sensoren erheben Daten, mit deren Hilfe weitgehende Rückschlüsse auf die Fahrenden möglich sind. So kann die Drehzahl ebenso Auskunft über den Fahrstil geben wie die Nutzung der Bremsen oder die Angabe, wie oft ein Gurt gestrafft wurde.
Daten zum Fahrstil fließen bei den Herstellern zusammen. Sie ermitteln dann sogenannte Scores. Bei Mercedes gibt es im uns vorliegenden Datensatz beispielsweise gleich vier dieser Scores namens „Bonus range (km)“, „Constancy“, „Acceleration“ und „Freewheel“. In dem vorliegenden BMW-Datensatz finden sich zwei Scores zum Fahrstil.
Für solche Datentypen interessieren sich auch Kfz-Versicherungen. Sie bieten sogenannte Telematik-Tarife an. Autofahrende, die der Versicherung gegenüber ihre Fahrdaten offenlegen, erhalten geringe Kostenersparnisse bei der Versicherung, wenn sie nachgewiesenermaßen risikoarm fahren. Die Daten kommen aber nicht von den Herstellern, sondern etwa von einem Telematikgerät, das die Kunden von den Versicherungen erhalten und in ihr Fahrzeug einbauen.
Echtzeit-Status der FlotteWährend bei Mercedes die Mehrheit der Daten alle 90 Minuten beim Hersteller aktualisiert wird, fanden wir bei BMW viele Datenarten, die etwa einmal in der Stunde hochgeladen wurden. Bei VW waren die meisten Datenarten auf den Servern sogar noch frischer. Ein uns vorliegender Datensatz wurde etwa alle zehn Minuten auf den Servern aktualisiert. Er gibt Auskunft darüber, wann ein Fenster geöffnet und die Heckklappe geschlossen wurde, ob der Tankdeckel verschlossen ist und wie viele Kilometer das Auto zurückgelegt hat. Einige wenige Datenarten, wie die nächste anstehende Inspektion des Fahrzeugs, werden seltener übermittelt.
Auch in einem uns vorliegenden VW-Datensatz wird ein Fahrtenbuch gespeichert, allerdings nur für die Dauer von zehn Tagen. Zudem wird bei VW – wenn man Online-Dienste wie VW Connect benutzt – zusätzlich gespeichert, wann welche:r Nutzer:in das Auto verwendet. Damit wäre es möglich, für unterschiedliche Fahrer:innen individuelle Profile zu erstellen.
Weder VW noch Mercedes oder BMW haben unsere Frage beantwortet, welche Datenarten konkret in den Autos erhoben und wie oft diese an die Server gesendet und für wie lange sie dort jeweils standardmäßig gespeichert werden. Alle drei Unternehmen verweisen auf ihre Datenschutzbestimmungen sowie auf die Möglichkeit der Kund:innen, diese Daten einzusehen und über die Privatsphäre-Einstellungen zu steuern, welche Daten erhoben werden.
Laut unseren Recherchen haben Mercedes und VW bei modernen Autos quasi den Echtzeit-Status des Fahrzeugs samt Positionsdaten vorliegen – sofern die Eigentümer:innen der Datenübermittlung zugestimmt haben. In den zugesandten Datensätzen, die nicht an VW Connect angeschlossen waren, gab es deutlich weniger Daten. Beim vorliegenden BMW-Datensatz gab es kein komplettes Fahrtenbuch, dafür speicherte der bayerische Hersteller in diesem Fall, wo der Akku des Autos geladen wurde sowie Einträge aus dem Navigationssystem.
VW preist über die Webseite fleet-interface.de, die sich gezielt an Unternehmen richtet, an, dass diese per Schnittstelle Zugriff auf die Fahrzeuge erhalten können – ohne dass die Dienstwagen dafür technisch aufgerüstet werden müssen. Die Autos bieten die Voraussetzungen dafür ab Werk: „Fleet Interface ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Ihre Fahrzeugdaten direkt aus dem Flottenmanagementsystem Ihrer Wahl. Sie müssen keine Telematiklösung nachrüsten.“ Über eine Datenschnittstelle können die Unternehmen hier Positionsdaten, Kilometerstand, Tankfüllstände, Reichweite, Warnlampen, Bremsverschleiß, Wischwasserstand, Ölwechsel und Service-Intervalle abrufen, heißt es auf der Webseite.
Werbeseite für das Flottenmanagement des VW-Konzerns. (Screenshot) - Screenshot „Kein Eigentümer weiß genau, was gesammelt wird“Der Automobilverband ADAC kritisiert, wie viele Daten moderne Autos für die Hersteller sammeln. ADAC-Sprecher Micha Gebhardt sagt gegenüber netzpolitik.org: „Eine Vielzahl von Daten, die ein modernes Autos sammelt, wird weder technisch gebraucht, noch sind sie sicherheitsrelevant.“ Aus datenschutzrechtlicher Sicht seien jene Daten bedenklich, die personenbezogen sind oder Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen.
Auch beim Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht man die Datenpraxis der Hersteller kritisch: „Kein Fahrer, Halter oder Eigentümer eines Fahrzeuges weiß derzeit genau, welche Daten in seinem Auto gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden“, sagt AvD-Sprecher Herbert Engelmohr.
„So haben wir uns die Datenautobahn nicht vorgestellt“, kommentiert Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft. Eine solche Datensammlung müsse für Kund:innen optional und klar erkennbar sein. „Wenn Daten erhoben werden, sind Grundsätze wie Datenminimierung und Datensicherheit zu beachten“, sagt Macher, „zum Beispiel indem Daten lokal gespeichert und verarbeitet werden und nur mit expliziter Zustimmung abgerufen werden können.“
Schwammige DatenschutzvereinbarungenAus den Datenschutzvereinbarungen aller drei untersuchten Automobilhersteller geht nicht hervor, welche Datenarten und Daten sie konkret erheben und auf ihren Servern speichern. Bei VW verstecken sich in der Datenschutzerklärung zu We Connect (PDF) und zur Volkswagen ID etwa hinter den Bezeichnungen „Kfz-Nutzungsdaten“ und „Daten zum Fahrzeug-Gesundheitszustand“ zahlreiche weitere konkrete Datenarten, die der Konzern an dieser Stelle nicht explizit benennt. Zur Verbesserung von Produkten kann VW auch „Standortdaten (z.B. gekürzte GPS Daten)“ speichern. Die Daten werden laut VW pseudonymisiert und bis zu sieben Jahre gespeichert.
Die beschriebene Datenverarbeitung erfolgt laut VW „aufgrund des berechtigten Interesses der Volkswagen AG ihren Kunden neu entwickelte und verbesserte Produkte und Dienste anzubieten.“ Die Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ ist im Datenschutz regelmäßig umstritten, sie erfordert keine explizite Zustimmung auf Basis einer informierten Einwilligung. Auf Anfrage sagt VW, dass alle Fahrzeuge mit Online-Funktionen die Möglichkeit böten, die Datenspeicherung jederzeit zu deaktivieren. Dies ist jedoch damit verbunden, dass bestimmte Dienste nicht mehr funktionieren.
Ähnlich unkonkret ist die Datenschutzvereinbarung von BMW. Der Automobilkonzern nennt einige Datenarten wie etwa „Fahrzeug Wartungsdaten (Fälligkeit nächster Service, Ölstand, Bremsenverschleiß, etc.)“ – sagt aber nicht, welche weiteren Datenarten unter „etc.“ fallen. Auch BMW macht für die Verarbeitung und Speicherung der erhobenen Daten ein „berechtigtes Interesse“ geltend. Laut der Datenschutzerklärung werden die „verarbeiteten personenbezogenen Daten“ automatisch nach vier Wochen gelöscht, „sofern Sie nicht für die Erbringung des speziellen Dienstes länger benötigt werden.“
Laut BMW können die Kunden ihre Einstellungen zur Privatsphäre im Datenschutzmenü im Fahrzeug, in der „My BMW App“ oder in ihrem BMW-Profil im Internet „granular anpassen“. Sofern Kunden nur das gesetzlich vorgeschrieben Minimum an Datenübertragung wünschten, könnten sie auch dies entsprechend festlegen, heißt es seitens eines Unternehmenssprechers. Auch bei BMW führen restriktive Datenschutzeinstellungen dazu, dass bestimmte Dienste und Funktionen nicht mehr benutzt werden können.
Bei Mercedes-Benz gibt es ausführlichere Datenschutzbestimmungen, die bislang nur im Kundenbereich verfügbar waren und die wir veröffentlichen (PDF). Zwar listen die Datenschutzbestimmungen viele einzelne Datenarten auf. Allerdings bleibt auch bei Mercedes unklar, welche weiteren Datenarten sich etwa hinter dem Begriff „Fahrzeugdaten“ verbergen. Für „Fahrzeugdaten“ und „Nutzungsdaten“ macht Mercedes ein „berechtigtes Interesse“ geltend. Mercedes-Benz speichert grundsätzlich „personenbezogene Daten der Kunden und Mitnutzer solange dies für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten – Bereitstellung der Digitalen Extras – erforderlich ist.“
Für einzelne Datenarten kann es wiederum eine individuelle Speicherdauer geben. Der Konzern sagt, dass die Kund:innen entscheiden könnten, welche sogenannten „Digital Extras“ sie nutzen und welche Daten sie weitergeben möchten. Die Übermittlung von Geopositionsdaten können Kund:innen laut Mercedes-Benz in den Einstellungen des Infotainmentsystems vollständig deaktivieren.
Verbände fordern Transparenz und informierte EinwilligungAlle Hersteller sagen auf Anfrage von netzpolitik.org, dass sie personenbezogene Daten nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften nutzen und verarbeiten. Automobilverbände wie der ADAC und der AvD kritisieren aber die Praxis des berechtigten Interesses. So tritt der AvD dafür ein, „dass der Fahrer, Halter oder Eigentümer nur nach informierter Einwilligung der Weitergabe zustimmt“, so AvD-Sprecher Herbert Engelmohr. Der ADAC sieht das genauso: Die Verarbeitung der Daten sollte „nur nach vorheriger, detaillierter Information der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie nur mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen – und nicht mit allgemeinen „Nutzungsverträgen“ oder AGBs, die pauschal alles einschließen“, sagt ADAC-Sprecher Gebhardt.
Der ADAC fordert schon seit längerem (PDF), dass die Hersteller eine detaillierte „Auto-Daten-Liste“ zu jedem Fahrzeug veröffentlichen müssen. Nur so könnten die Kunden Kenntnis darüber erlangen, welche Daten ihr Auto erhebt und an die Unternehmen weitergibt. Es lasse sich derzeit nicht sagen, welche Datenerhebung und -weitergabe als kritisch betrachtet werden müsse, weil die Unternehmen keine Transparenz über die gesammelten Daten herstellen, sagt ADAC-Sprecher Micha Gebhardt: „Die langjährige ADAC-Forderung einer Liste aller erfassten und verarbeiteten Daten für jedes Modell wurde von den Herstellern bis heute nicht erfüllt.“
Ein noch recht neues europäisches Gesetz verspricht in naher Zukunft ein wenig Besserung. Den EU Data Act, der vor gut einem Jahr in Kraft trat, muss die Bundesrepublik bis September 2025 umsetzen. Er sieht eine solch detaillierte Auto-Daten-Liste, wie sie dem ADAC vorschwebt, allerdings nicht verpflichtend vor, da das Gesetz das Thema Auto nicht gesondert abdeckt. Aber immerhin verlangt der Data Act deutlich mehr Transparenz seitens der Unternehmen gegenüber den Kunden, als es bisher der Fall ist. Dem ADAC reicht diese gesetzliche Regelung nicht aus.
Wir haben bei Mercedes, VW und BMW nachgefragt, welche weiteren Informationen sie ab September mit ihren Kund:innen teilen werden. Doch keines der drei Unternehmen hat diese Frage beantwortet oder uns gar eine solche Auto-Datenliste geschickt, sondern nurmehr auf die bestehenden Datenschutzbestimmungen verwiesen.
Wer Zugang zu den Daten eines Autos erhält, bestimmen und kontrollieren die Hersteller. (Symbolbild) - Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Filippo Carlot Wem gehören die Auto-Daten?Die Autohersteller sitzen wie Glucken auf den Daten, die sie von ihren Kund:innen erhalten. Sie entscheiden, wer diese Daten einsehen kann und wer auf diese Zugriff hat. Damit üben sie zum Beispiel auch Einfluss auf den Wettbewerb aus, kritisiert der ADAC.
Laut dem Automobilclub erhalten etwa freie Werkstätten nicht immer den vollen Zugriff auf die Daten, selbst der klassische OBD-Diagnosezugang werde beschränkt. Auch Unternehmen, die herstellerunabhängige Apps bauen wollen, haben damit das Nachsehen. Kund:innenfreundlich sei das nicht: „Konzepte, nach denen die Hersteller als exklusive Gatekeeper fungieren, dienen nicht den Interessen der Verbraucher:innen“, so ADAC-Sprecher Gebhardt.
Das datengetriebene Geschäftsmodell erschwert laut dem Verband den Kund:innen eine freie Wahl von Dienstleistern. Dieser Lock-in-Effekt ist etwa bei Betriebssystemen gang und gäbe: Ähnlich wie Microsoft oder Apple, die ihre Systeme an bestimmte Produkte und Dienstleistungen koppeln, gehen auch die Autohersteller vor: „In den Herstellerkonzepten können Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich vom Hersteller vorgefilterte Angebote und Anbieter nutzen“, so ADAC-Sprecher Gebhardt. Damit aber verfügen ihre Kund:innen nur über eine eingeschränkte Wahlfreiheit.
Daten von 800.000 Autos abgeflossenWenn Autokonzerne große Datenmengen ihrer Kund:innen sammeln, birgt dies die Gefahr, dass Daten durch Hacker oder Pannen abfließen können. Das Risiko wächst zusätzlich, wenn die Automobilhersteller die Daten mit Unterfirmen, Dienstleistern und Partnerfirmen in großem Umfang teilen. Ebendies ist der VW-Gruppe jüngst passiert. Cariad, eine Unterfirma des Wolfsburger Unternehmens, hatte rund 9,5 Terabyte an Daten weitgehend ungeschützt und unverschlüsselt auf einem Amazon-Cloudspeicher abgelegt. Das entspricht mehr als 2.000 Single-Layer-DVDs mit je 4,7 Gigabyte oder mehr als 60 Millionen ausgedruckten Dokumentenseiten.
Hacker des Chaos Computer Clubs erhielten so Daten von rund 800.000 Autos der VW-Gruppe, zu der Volkswagen, Audi, Skoda und Seat gehören. Die Ergebnisse ihrer Recherche mit dem Titel „Wir wissen, wo Dein Auto steht“ stellten Michael Kreil and Flüpke im vergangenen Dezember auf dem CCC-Kongress (Video) sowie im Spiegel vor.
Die Datensätze enthalten präzise Standortdaten von mehr als 460.000 VW- und Seat-Fahrzeugen. In seinen Datenschutzbestimmungen behauptet VW, nur vergleichsweise ungenaue Standortdaten zu erheben – sogenannte gekürzte GPS-Daten. Doch gekürzt waren die auf den Amazon-Servern vorgefundenen Daten nicht. Daher erlaubten sie eine Ortung der Fahrzeuge mit einer Genauigkeit von zehn Zentimetern, so Kreil und Flüpke.
Mit dem Datensatz konnten Flüpke und Kreil die Standortdaten von Fahrzeugen in ganz Europa einsehen. - CC-BY 4.0 Michael KreilAus den Daten geht außerdem nicht nur hervor, welche Fahrzeugidentifikationsnumme (FIN) das Auto hat, sondern – neben zahlreichen technischen Statusdaten des Autos – auch, wem es gehört und welche E-Mail-Adresse der oder die Besitzer:in hat.
Mit Hilfe der Daten konnten Flüpke und Michael Kreil unter anderem Angestellte deutscher Geheimdienste sowie mutmaßliche Regierungsfahrzeuge in Großbritannien identifizieren. Sie konnten einsehen, welche Fahrzeuge zu Bordellen fuhren, welche Autos auf die Polizei zugelassen sind und welche Einsätze Polizeifahrzeuge durchführten. Zu sehen war auch, welche Fahrzeughalter mutmaßlich bei einer bestimmten Redaktion arbeiten oder wer regelmäßig werktags zum Bundespräsidialamt fuhr.
Welche Gefahr von Standortdaten ausgehtDie Daten der Autokonzerne können – ähnlich wie die Werbedaten (ADINT) der Databroker Files – auch für ausländische Geheimdienste im Rahmen von MOBINT (Mobility Intelligence) von Interesse sein: Geht ein Mitarbeiter des BND in ein Bordell oder Freizeitaktivitäten nach, die ihn erpressbar machen? Wo kann ich einen Mitarbeiter des Militärs abpassen, um mittels Social Engineering Zugang zu gesicherten Orten zu bekommen?
Auch kriminelle Organisationen könnten derlei Daten für ihre Zwecke nutzen: Welche Lebensgewohnheiten hat eine Multimillionärin? Wo spielen ihre Angehörigen Golf? Wo hat die Familie weitere Anwesen oder Wochenendhäuser? Je detaillierter die Informationen sind, desto besser könnten Personen ausgeforscht, unter Druck gesetzt oder Opfer von Straftaten werden.
Doch es geht nicht nur um nationale Sicherheit und Kriminalität: Warum parkt das Auto meines Partners immer bei diesem Privathaus, wenn er doch angeblich auf Geschäftsreise ist? Wieso parkt der Wagen von Frau Schmidt mehrfach in der Woche nahe einer Suchtklinik? Wer sind die Kund:innen eines Konkurrenzunternehmens? Warum fährt Frau Schneider regelmäßig zum Gefängnis? Die Daten, die Automobilhersteller erheben, sind hochsensibel, denn sie geben viel über Menschen und ihr Umfeld preis.
„Eine beängstigende Entwicklung“Automobilverbände wie der ADAC und der AvD, aber auch Datenschutzorganisationen wie die Digitale Gesellschaft fordern deutlich mehr Rechte für die Fahrzeughalter:innen. Es müsse transparenter werden, welche Daten die Hersteller genau speichern. Eine Zustimmung zur Datenerhebung und Weitergabe müsse, entgegen der heutigen Praxis, nur nach informierter Einwilligung und ausdrücklicher Zustimmung erfolgen – „und nicht mit allgemeinen Nutzungsverträgen oder AGBs, die pauschal alles einschließen“, sagt ADAC-Sprecher Gebhardt.
Neben der Transparenz durch „Auto-Daten-Listen“ müsse auch die Eigentumsfrage an den Daten geklärt werden. „Die erzeugten Daten gehören klar den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie erzeugen diese durch ihre Nutzung der Fahrzeuge und sollten souverän über die Verwendung entscheiden können“, so Gebhardt. Der ADAC fordert zudem, dass es einen „neutralen Datentreuhänder“ brauche. „Wer Zugang zu den Daten erhält, sollte der Fahrzeughalter entscheiden. Nur so wird die Datenhoheit des Verbrauchers ebenso gewährleistet wie der faire Wettbewerb.“ Der AvD sieht das ähnlich: „Die Fahrer, Halter, Eigentümer sollten das Recht haben, ihren bevorzugten Dienstleister zu wählen und der Datenübertragung durch ihr Fahrzeug frei zuzustimmen“, sagt AvD-Sprecher Engelmohr gegenüber netzpolitik.org.
Unser Leser Christophe Holzmann findet es „eine sehr traurige und beängstigende Entwicklung, dass das Auto zu einem überaus intimen Überwachungsinstrument“ geworden ist. Er wünscht sich, dass die Automobilhersteller nur das sammeln, was sie auch wirklich benötigen. Holzmann möchte nicht mit „shady Nutzungsbedingungen“ dazu gebracht werden, im Kleingedruckten pauschal alles zu erlauben. Aus seiner Sicht wäre es bereits eine Verbesserung, wenn die Konzerne besser darüber informieren würden, was sie mit seinen Daten anstellen. Gerade nach der Datenpanne von VW stellt sich für Holzmann die Frage, ob die deutschen Hersteller den Datenschutz überhaupt noch ernst nehmen: „Da kann ich mir ja gleich ein günstigeres chinesisches Auto zulegen“.
Recherche-Hintergründe
I. Datenarten
Beispiel: Mercedes-Benz, V-Klasse, Elektrisch, Erstzulassung 2021
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II. Was passiert, wenn Kunden nach den Daten fragen?
Unsere Recherche basiert auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung, nach der alle Unternehmen und Stellen verpflichtet sind, bei einer Anfrage einer Person zu übermitteln, was sie über diese speichern. Fragt man beim Datenschutzbeauftragten eines Automobilherstellers an, was er über mich und mein Auto gespeichert hat, so muss er diese Informationen teilen. Manche Hersteller bieten diese Datenauskunft auch direkt in ihren Kundenbereichen an.
Die uns zugesandten Datensätze weisen mitunter selbst bei einzelnen Herstellern eine unterschiedliche Qualität und Detailtiefe auf. Das war etwa bei VW der Fall. Hier erhielten wir verschiedene Datensätze, die unterschiedlich viele Datenarten enthielten. Dies kann mit den Datenschutzeinstellungen der Fahrzeugbesitzer zusammenhängen oder damit, dass VW bei der Datenschutzanfrage unterschiedlich viele Daten zurückgeschickt hat. Da wir die Datenschutzeinstellungen der Menschen, die Daten einreichten, nicht ausgewertet haben, können wir das nicht beantworten.
Bei VW gibt es wenig aussagekräftige Dateinamen. Wir erhielten verschiedene Dokumentformate, einzelne Dokumente enthalten nur einen einzigen Datenpunkt; ein Zip-Archiv enthält nur ein paar HTML-Seiten, über die sich lokale JSON-files öffnen lassen. Eine JSON-Datei speichert in der Regel einfache Datenstrukturen und Objekte im Format JavaScript Object Notation. JSON ist Standardformat für den Datenaustausch. Die von der Datenschutzabteilung an uns übermittelten Datensätze waren aus unserer Sicht unzureichend strukturiert. Fahrzeughalter:innen ohne technisches Wissen können diese Daten im besten Fall wohl nur in Teilen verstehen und auswerten.
BMW schickte keinen Datensatz, sondern rund 50 Seiten Papier unter anderem mit ausgedruckten JSON-Dateien. Da wir die Inhalte dieser Dateien allerdings ausgedruckt erhielten, wurde uns eine maschinelle Auswertung immens erschwert. Für die meisten Kund:innen ist diese Form der Datenübermittlung wohl wenig hilfreich. Wir haben BMW gefragt, ob es übliche Praxis ist, die Daten ausgedruckt zu schicken. Das Unternehmen begründete den Papierversand damit, dass auch die Anfrage in postalischer Form erfolgt sei. Kund:innen könnten ihre Daten auch digital über das Mein BMW Kundenportal anfordern und herunterladen.
Deutlich besser sieht es bei Mercedes aus: Die relevanten Daten liegen in einer einzigen großen Excel-Datei vor. Aus unserer Sicht wären mehre Einzeltabellen mit ausführlicheren Beschreibungen sinnvoller. Aber immerhin sind die Daten einheitlich und unserer Einschätzung nach vollständig gewesen. Insgesamt war es bei Mercedes am einfachsten, die Daten zu sichten und zu bearbeiten.
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Trump wird Armeeangehörige, die wegen fehlender Covid-«Impfung» entlassen wurden, wieder in den Dienst aufnehmen
Nach Angaben des Weißen Hauses wird US-Präsident Donald Trump eine Durchführungsverordnung unterzeichnen, die die Wiedereinstellung von Soldaten vorsieht, die wegen ihrer Weigerung, sich gegen «Covid» «impfen» zu lassen, aus dem Militär entlassen wurden.
Wie Fox News berichtet, erhalten die wiedereingestellten Militärangehörigen ihren früheren Dienstgrad und rückwirkend ihren Sold sowie andere Leistungen zurück. In dem Merkblatt des Weißen Hauses stehe:
«Von 2021 bis 2023 entließen die Biden-Administration und der frühere Verteidigungsminister Lloyd Austin über 8000 Soldaten allein aufgrund ihres Covid-19-Impfstatus. Nachdem das Impfmandat im Jahr 2023 aufgehoben wurde, entschieden sich nur 43 der mehr als 8000 entlassenen Soldaten dafür, unter der Biden-Administration und Minister Austin in den Dienst zurückzukehren.»
Trump hatte die Wiedereinstellung im Wahlkampf und in seiner Antrittsrede versprochen.
Merz‘ Lobbynähe: LobbyControl wirft Merz Wählertäuschung vor
Eine neue Recherche von Correctiv beleuchtet die Verbindungen des CDU-Vorsitzenden und Kanzlerkandidaten Friedrich Merz zu Großkonzernen und Lobbynetzwerken. LobbyControl kritisiert bereits seit Jahren Merz’ einseitige Lobbynähe und seine früheren Positionen als Lobbyist. Doch Merz streitet immer wieder ab, als Lobbyist tätig gewesen zu sein. LobbyControl wirft Merz Wählertäuschung vor und fordert ihn auf, zu seinen Lobbytätigkeiten endlich Stellung zu beziehen. Christina Deckwirth, Sprecherin von LobbyControl, kommentiert:
„Merz pflegt schon seit Jahrzehnten einseitige Nähe zu Lobbynetzwerken, insbesondere zu Großkonzernen aus der Chemie- und Autobranche. Er war selbst als Lobbyist tätig und hatte mehrere Funktionen in Lobbyverbänden. Er täuscht die Wählerinnen und Wähler, wenn er diese Verbindungen immer wieder abstreitet. Das macht ihn wenig glaubwürdig. Kanzlerkandidat Merz muss nun klarstellen, dass er als Lobbyist im Interesse von Großkonzernen tätig war.
Diskreditierung zivilgesellschaftlicher AkteureFriedrich Merz macht zudem immer wieder Stimmung gegen zivilgesellschaftliche Akteure wie vor allem Umweltverbände. Es ist ein Spiel mit dem Feuer, die vielen dort ehrenamtlich Engagierten zu diffamieren und gegenläufige politische Akteure zu diskreditieren. Auch das stellt infrage, dass Merz tatsächlich verschiedene Perspektiven berücksichtigen kann.
Einseitige Nähe und LobbyschlagseiteKanzlerkandidat Merz muss den Wählerinnen und Wählern darstellen, wie er trotz dieser einseitigen Nähe unabhängig entscheiden kann. Eine neue Bundesregierung braucht Spitzenpolitiker:innen, die frei sind von einseitiger Lobbynähe und politische Entscheidungen ohne Lobbyschlagseite treffen können. Ob Merz dazu in der Lage ist, bleibt fraglich. Auch von Merz und der CDU erwarten wir ausgewogene Einbindung unterschiedlicher Interessen und gesellschaftlicher Gruppen – und nicht allein der ohnehin finanzstarken und einflussreichen Konzerne und Lobbyverbände.“
Hintergrund- Aktuelle Recherche zu Merz‘ Lobbytätigkeiten von Correctiv
- LobbyControl-Recherche zu Merz‘ Lobbykontakten
- Merz’ Diffamierung von zivilgesellschaftlichen Akteuren
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