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Opening metallurgical plants in the regions

PRESIDENT OF RUSSIA - 15. Juli 2024 - 13:10

In the run-up to Steelworker Day, which is marked on July 21 this year, Vladimir Putin took part, via video link, in opening metallurgical plants in the Donetsk People’s Republic, and the Nizhny Novgorod and Chelyabinsk regions.

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Verschwörungstheorien zu Trump: Irgendetwas ist seltsam…

Schon spannend: Die Leute, die normalerweise Verschwörungstheoretiker aus dem Internet verbannen wollen, mutieren gerade zu welchen… und diejenigen, die sonst strikt auf der Freiheit bestehen, so etwas hinterfragen zu dürfen – etwa das US-Komikerduo “Hodgetwins“, fordern plötzlich, dass Verschwörungstheorien rund ums Thema Trump-Attentat so bestraft werden sollten, wie Alex Jones bei Sandy Hook bestraft wurde […]

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„Grenzenlose Solidarität“ in Istanbul

Während, angeheizt durch die AKP/MHP-Diktatur, Rassismus und Ausgrenzung in der Türkei grassieren, versuchen Initiativen wie „Grenzenlose Solidarität“ in Istanbul Fatih gegenzuhalten. Seit etwa einem Jahr arbeitet „Grenzenlose Solidarität“ in dem von vielen Problemen belasteten Stadtteil Istanbuls.

Begonnen hatte die Gruppe ihre Arbeit vor etwa zehn Jahren unter dem Namen „Tarlabaşı Solidarität“ in dem gleichnamigen von kurdischer Binnenmigration, Flucht und Migration, Illegalisierung und Obdachlosigkeit geprägten Stadtteil. Die Initiative agiert vollständig unabhängig von jeder Unterstützung von außen.

Impfungen und andere Gesundheitsangebote

Die Initiative betreibt eine Einrichtung in einem vierstöckigen Gebäude in Fatih. Dabei steht auch hier die Unterstützung von Migrant:innen, Obdachlosen und anderen sozial benachteiligten Gruppen im Mittelpunkt. Im Erdgeschoss des Gebäudes gibt es eine Suppenküche, wo einmal wöchentlich Essen und Lebensmittel an Obdachlose und Arme ausgegeben wird. Darüber befindet sich ein Gesundheitszentrum, wo ehrenamtliche Ärzt:innen Menschen, die keinen Zugang zur medizinischen Versorgung haben, Hilfe anbieten. Eine weitere Etage des Gebäudes steht freien Journalist:innen, Anwält:innen und anderen zur Verfügung, die ein Büro brauchen. Dabei verlangt die Initiative keine Miete oder ähnliches, sondern, dass sie stattdessen Arme, Obdachlose und Migrant:innen unterstützen.

Die Mitarbeiter:innen von „Grenzenlose Solidarität“ arbeiten vollständig ehrenamtlich. Es handelt sich um Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kurd:innen, Araber:innen und Türk:innen und unterschiedlicher politischer Identität.


Kadir Bal ist einer der Gründer von „Grenzenlose Solidarität“

Menschen, die in Istanbul noch nicht einmal das Meer gesehen haben

Die Geschichte von Kadir Bal, einem der Gründer von „Grenzenlose Solidarität“ und zuvor von „Tarlabaşı Solidarität“, begann mit seiner Begegnung mit Straßenkindern in Istanbul. Der aus Mersin stammende Bal, der während seiner Tätigkeit als Softwareentwickler und Redakteur in Istanbul mit Straßenkindern in Berührung kam, begann, Obdachlose, illegale Einwanderer, Geflüchtete und andere benachteiligte Gruppen zu treffen und in ihr Leben einzutauchen. Bal begann sich aufgrund dieser Erfahrung mit der Situation von Obdachlosen, Geflüchteten und Illegalisierten zu beschäftigen.

Als er begriff, dass in Istanbul Menschen leben, die noch nicht einmal das Meer gesehen haben, begann er den Aufbau eines Solidaritätsnetzwerkes und gründete „Grenzenlose Solidarität“.

Im ANF-Gespräch berichtete er über die Geschichte der Initiative: „Unsere Solidaritätsaktivitäten umfasst nicht nur gesundheitliche, juristische und soziale Unterstützung für Migrant:innen und Geflüchtete, sondern auch für alle benachteiligten Gruppen, Menschen in Not, ob aus der Türkei oder nicht.“

Rassistische Angriffe sind keine Überraschung“

Bal erklärte, dass die jüngsten rassistischen Angriffe keine Überraschung seien. Denn die Migrationspolitik der Regierung sei vollkommen unzureichend und fehlerhaft. Die Angriffe seien Ausdruck der immer aggressiver werdenden Migrant:innenfeindlichkeit im rechten Spektrum.

Bal fuhr fort: „Zu den Zielen unserer Solidarität gehört in erster Linie die Gesundheitsberatung für Migrant:innen, um ihnen den Zugang zu Dienstleistungen im Gesundheitsbereich zu erleichtern. Im juristischen Bereich gibt es ebenfalls Beratung, um den Zugang zu rechtlicher Unterstützung, insbesondere für Migrant:innen, zu gewährleisten. Darüber hinaus organisieren wir die Menschen um uns herum, um den Bedürftigen zu helfen. Mit anderen Worten, es gibt nicht nur Solidarität mit den im Sinne der Menschenrechte Unterdrückten, den Armen trotz Arbeit, sondern auch direkte Unterstützungsarbeit.“

Es wird versucht, Istanbul von Armen und Obdachlosen zu säubern“

Bal berichtete, dass die Beziehungen zu den Kommunalverwaltungen in Istanbul zum schwierigsten Bereich ihrer Arbeiten gehörten, denn diese hätten vor allem das Interesse, Istanbul von Armen und Obdachlosen „zu säubern“. Er fügte an: „Unsere Solidaritätsarbeit in Istanbul stößt in erster Linie auf die Mauer der kommunalen Verwaltungen. Diese werfen uns vor, Istanbul zu einem Anziehungspunkt für Arme, Obdachlose und benachteiligte Gruppen zu machen.“

Die Solidarität findet ihre eigenen Wege“

Während der Staat und die Kommunalverwaltungen Ausgrenzung und Hetze betreiben, finde das aber in der Bevölkerung in Fatih keinen größeren Widerhall. Bal berichtete, dass aus der Bevölkerung kein Widerspruch gegen die Solidaritätsarbeit käme, vielmehr engagierten sich sogar viele und sammelten ebenfalls Spenden. Er schloss mit den Worten: „So findet die Solidarität ihren eigenen Weg, indem sie jedes Mal mit neuen Gesichtern und neuen Menschen wächst.“

https://anfdeutsch.com/aktuelles/angriffe-auf-syrische-gefluchtete-in-kayseri-42751 https://anfdeutsch.com/aktuelles/kck-stellt-euch-gegen-die-rassistischen-angriffe-42771

 

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Guerilla führt sieben Luftangriffe durch

Wie das Pressezentrum der HPG (Volksverteidigungkräfte) mitteilt, hat die „Şehîd Doğan Zinar“-Einheit sieben Luftangriffe auf türkische Truppen in der südkurdischen Zap-Region durchgeführt.

Zwischen dem 3. und dem 11. Juli griff die Guerillaeinheit türkische Basen in der westlichen Zap-Region „Şehîd Delîl“ mit Drohnen an. Zweimal wurden türkische Basen am Girê Amêdî, einmal am Girê Bahar und viermal im Widerstandsgebiet Sergelê aus der Luft getroffen. Bei diesen Aktionen wurden fünf türkische Soldaten getötet, acht verletzt und zwei Panzerfahrzeuge vom Typ Kirpi zerstört. Auch an den Basen wurde schwerer Schaden verursacht.

Die HPG brachten die Aktion mit dem Gedenken an die Widerstandskämpfer vom großen Hungerstreik 1982 in Zusammenhang. Der Hungerstreik, während dem die Revolutionäre Kemal Pir, Mehmet Hayri Durmuş, Akif Yılmaz und Ali Çiçek fielen, startete damals am 14. Juli 1982.

Das HPG-Pressezentrum erklärte weiter: „Die Freiheitsguerilla Kurdistans hat durch die ständige Durchführung von Luftangriffen eine wichtige neue Dimension in Bezug auf Intensität, Kreativität, Vielfältigkeit und Beherrschung von Technik und Taktik erreicht. Der türkische Staat behauptet, er habe keine Verluste erlitten. Er will damit verbergen, dass die Guerilla das Niveau erreicht hat, überall dort, wo er es nicht erwartet, plötzlich aus der Luft zuzuschlagen und ihm schwere Schläge zu versetzen. Als Freiheitsguerilla Kurdistans werden wir, wie bisher geschehen, die Aufnahmen der Luftangriffe unserer ‚Şehîd Doğan Zinar‘-Einheit mit unserem patriotischen Volk und der Öffentlichkeit teilen.“

https://anfdeutsch.com/hintergrund/kck-der-gefangniswiderstand-hat-den-freiheitskampf-gepragt-42881 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-in-gever-abgesturzte-drohne-von-guerilla-abgeschossen-42887 https://anfdeutsch.com/kurdistan/hpg-informieren-uber-den-krieg-in-kurdistan-42885 https://anfdeutsch.com/kurdistan/videodokumentation-von-guerillaaktion-in-sergele-42883

 

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Minbic: Mehrere Dörfer unter Beschuss

Der türkische Terror gegen die Zivilbevölkerung in Nord- und Ostsyrien dauert an. In den gestrigen Abendstunden wurden mindestens fünf Dörfer mit türkischen Mörsergranaten beschossen. Es wurden allein in den Dörfern Tokhar und Derec mindestens 26 Detonationen gezählt. Aus Arab Hasan und Umm al-Julud wurden 20 Einschläge gemeldet. Dort wurden auch fünf Leuchtgranaten über den Orten abgeschossen. Auch das Dorf Awn al-Dadat wurde mit einer unbekannten Anzahl von Granaten beschossen. Die Schäden sind noch nicht erfasst.

Angriffe wie diese sind als ausgedehnte Angriffe auf die Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen qualifiziert. Dennoch drückt die internationale Staatengemeinschaft beide Augen zu, wenn es um den NATO-Partner Türkei geht.

Titelbild: Symbolbild (c) ANHA

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zivilist-bei-angriff-auf-ain-issa-getotet-42902 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/schwere-angriffe-auf-dorf-in-til-temir-42744 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/24-jahriger-bei-drohnenattacke-in-kobane-verletzt-42745 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zivilist-bei-artillerieangriff-in-minbic-getotet-42717

 

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Witwenrente: So wird jetzt das Einkommen angerechnet – Rechenbeispiele

Lesedauer 2 Minuten

Bei der Berechnung der Witwenrente spielt die Einkommensanrechnung eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erklären wir, wie dieses in drei Schritten erfolgt und geben ein passendes und nachvollziehbares Rechenbeispiel.

  1. Prüfung der Anrechenbarkeit des Einkommens:
    Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen werden sowohl nach altem als auch nach neuem Recht angerechnet.
    Es wird geprüft, ob das Einkommen überhaupt anrechenbar ist, wobei zwischen Altrecht und Neurecht unterschieden wird. Altrecht gilt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Datum geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. In diesem Fall werden nur Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen angerechnet.Nach neuem Recht, das ab dem 1. Januar 2002 gilt, werden zusätzlich Vermögenseinkommen, Elterngeld sowie Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz angerechnet.
  2. Bereinigung des Einkommens:
    Das Einkommen wird pauschal auf Netto bereinigt. Zum Beispiel wird Renteneinkommen, das nach 2010 begonnen hat, pauschal um 14% bereinigt.Dies ist in § 18b Abs. 5 SGB IV geregelt. Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Betriebsrenten können andere Pauschalabzüge gelten, die in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen definiert sind.
  3. Anrechnung auf die Witwenrente:
    Nach Abzug des Einkommensfreibetrages erfolgt eine 40%ige Anrechnung des bereinigten Einkommens auf die Witwenrente.Der Freibetrag berechnet sich aus dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst und beträgt seit dem 1. Juli 2021 im Westen Deutschlands 992,64 EUR und im Osten Deutschlands etwas weniger.
Rechenbeispiel Einkommensanrechnung Witwenrente

In einem Beispiel geht Rentenberater Peter Knöppel von einer Witwenrente von 600 EUR und einem Altersrenteneinkommen von 1500 EUR aus. Die Berechnung geht wie folgt:

  1. Bereinigung des Altersrenteneinkommens:
    1500 EUR minus 14% Pauschalabzug (210 EUR) = 1290 EUR. Diese Bereinigungspauschale ist gesetzlich festgelegt und dient dazu, das Bruttoeinkommen auf ein fiktives Nettoeinkommen zu reduzieren, das dann für die Anrechnung herangezogen wird.
  2. Abzug des Freibetrags:
    Der Freibetrag beträgt 992,64 EUR und wird von dem bereinigten Einkommen abgezogen. Der Freibetrag errechnet sich aus dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts (37,60 EUR). 1290 EUR minus 992,64 EUR = 297,36 EUR. Dieser Betrag ist das anrechenbare Einkommen, das nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt.
  3. 40% Anrechnung:
    297,36 EUR minus 40% = 118,94 EUR. Diese 40% Anrechnung ist der Anteil des anrechenbaren Einkommens, der letztlich auf die Witwenrente angerechnet wird. Diese 118,94 EUR werden von der ursprünglichen Witwenrente (600 EUR) abgezogen. Die neue Witwenrente beträgt somit 481,06 EUR monatlich. Diese Berechnung zeigt, wie sich das Einkommen des Hinterbliebenen auf die Höhe der Witwenrente auswirkt.
Rechenbeispiel in Zahlen

mtl. Witwenrente = 600€
Renteneinkommen = 1.500€

  • 1.500€ x 14% = 210€
  • 1.500€ – 210€ = 1.290€
  • Abzug Freibetrag 26,4 x 37,60€ = 992,64€
  • 1.290€ – 992,64€ = 297,36€
  • 40 Prozent-Anrechnung: 297,36€ x 40% = 118,94€
  • Kürzung Witwenrente 600€ – 118,94 = 481,06€
  • Witwenrente mtl.: 481,06€
Berechnung funktioniert auch für andere Einkommensarten

Dieses Berechnungsmodell lässt sich auch auf andere Einkommensarten wie Arbeitseinkommen oder Betriebsrenten anwenden. Wichtig ist stets die Unterscheidung, ob das Einkommen nach altem oder neuem Recht behandelt wird.

Lesen Sie auch:

Bei der Berechnung sind die gesetzlichen Freibeträge und Pauschalen stets zu beachten. Zum Beispiel gelten bei Erwerbseinkommen andere Bereinigungspauschalen und Freibeträge, die in den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften definiert sind.

Ein Beispiel für Arbeitseinkommen:

Wenn ein Witwer ein monatliches Erwerbseinkommen von 2000 EUR erzielt, muss dieses zunächst um eine Pauschale von 30% bereinigt werden, um das fiktive Nettoeinkommen zu bestimmen.

Danach wird der Freibetrag abgezogen und der verbleibende Betrag zu 40% auf die Witwenoder Witwerrente angerechnet.

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Schwerbehinderung: Sozialgerichte entscheiden über den Grad der Behinderung

Lesedauer 3 Minuten

Der festgestellte Grad der Behinderung entscheidet, welche Nachteilsausgleiche Betroffene bekommen. Einen Schwerbehindertenausweis gibt es erst ab einem Grad der Behinderung von 50, und das gilt auch für die damit verbundenen Vergünstigungen bei der Steuer, bei der Arbeit, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei der Finanzierung von Hilfsmitteln.

Addieren sich verschiedene Beschwerden?

Kompliziert wird es, wenn Betroffene verschiedene Beschwerden haben, die jeweils für sich genommen, einem Grad der Behinderung entsprechen. Diese werden dann nicht einfach zusammen gezählt.

Sie müssen vielmehr daraufhin geprüft werden, wie weit sie insgesamt die Betroffenen im gesellschaftlichen Leben einschränken. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz erörterte in einem konkreten Fall , was Gerichte bei dieser Einschätzung beachten müssen (Az: L 4 SB 127/18).

Der Tatbestand

Die Betroffene klagte vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wegen des Grades ihrer Behinderung. Sie litt unter diversen Beschwerden, im Rücken, in den Knie- und Sprunggelenken. Hinzu kamen eine Gesichtslähmung, eine Augenmigräne, Depressionen und weitere Krankheiten.

Das Landesamt lehnte eine Anerkennung eines Grades der Behinderung ab. Die Frau legte erfolglos Widerspruch ein und ging vor das Sozialgericht Speyer. Dieses holte ein chirurgisch-orthopädisches Gutachten ein und las Befundberichte.

Ein Gutachter bewertete die Beschwerden an der Wirbelsäule mit einem Grad der Behinderung von 30 und die Beeinträchtigung der Kniegelenke mit einem Grad der Behinderung von 20. Insgesamt, so der Gutachter, liege ein Grad der Behinderung von 40 vor. Das Sozialgericht gab der Klage statt und stellte einen Grad der Behinderung von 30 fest.

Berufung und neues Gutachten

Das Landesamt lehnte diese Entscheidung ab und ging vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Berufung. Die Betroffene holte hier ein Eigengutachten ein, diesmal ein neurologisch-psychiatrisches.

Der selbst gewählte Gutachter kam indessen zu dem Ergebnis, dass sie einige ihrer Beschwerden simuliere. Die neurologischen Symptome bewertete er mit einem Grad der Behinderung von 20, das Wirbelsäulenleiden nur mit einem Grad der Behinderung von 10.

Insgesamt stellte er einen Grad der Behinderung von 20 fest. Das Landessozialgericht folgte diesem Gutachten und erkannte lediglich einen Grad der Behinderung von 20 an.

Das Gericht erörtet die Bewertung

Wichtig in diesem Verfahren war jetzt, dass das Landessozialgericht die Grundlagen der Bewertung erklärte, um einen Grad der Behinderung festzustellen.

Verschiedene Erkrankungen geben in unterschiedlichen Körperfunktionen Einzelgrade einer Behinderung vor. Diese Grade der Behinderung sind definiert nach dem Ausmaß, in dem die jeweiligen Beschwerden Funktionen stören – und für die geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen dieser Störungen.

Eine für Grade der Behinderung wesentliche Beeinträchtigung ergibt sich, laut dem Landessozialgericht, wenn der Zustand von Körper und Gesundheit negativ von demjenigen abweicht, der typisch für das Lebensalter ist.

Eine Feststellung müsse nur dann getroffen werden, wenn der Grad der Behinderung mindestens 20 betrage. Das Regelwerk für diese Feststellungen seien die Versorgungsmedizinischen Grundlagen.

Drei Schritte sind notwendig

Dabei würde in drei Schritten vorgegangen: Erstens würden die einzelnen Gesundheitsstörungen notiert, wenn diese nicht vorüber gingen, und auch die daraus abgeleiteten Beeinträchtigungen an der Teilhabe.

Zweitens würden diese Gesundheitsstörungen dann den einzelnen Funktionssystemen zugeordnet, wie sie in den Versorgungsmedizinischen Grundlagen erwähnt seien.

Drittens würden diese dann in ihren wechselseitigen Beziehungen betrachtet und eine Gesamtschau erstellt, die einen Gesamtgrad der Behinderung zuließe.

Kein bloßes Addieren

Dabei ließen sich die einzelnen Störungen nicht schlicht zusammen zählen. Sie könnten sich decken, sich überschneiden, sich gegenseitig verstärken oder auch nebeneinander stehen. Die Diagnose der Einzelstörungen liefe ausschließlich über medizinische Bewertungen.

Den Gesamtgrad der Behinderung stelle aber nicht der Arzt fest, sondern das Gericht. Hier ginge es nämlich nicht um die medizinische Ebene, sondern um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Grad der Behinderung hängt von einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ab

Wenn jetzt mehrere Beeinträchtigungen vorlägen, so das Landessozialgericht, dann müsse der Grad der Behinderung nach den einzelnen Beeinträchtigungen beurteilt werden. Diese müssten insgesamt zugrunde gelegt und in ihren Wechselbeziehungen betrachtet werden. In der Gesamtschau ginge es um alle Auswirkungen.

Verschiedene Beeinträchtigungen bedeuten nicht immer eine stärkere Behinderung

Zunächst werde die Behinderung betrachtet, die für sich genommen den höchsten Einzelgrad verursache. Dann würden alle weiteren Beeinträchtigungen einbezogen und geprüft, ob diese den Grad der Behinderung insgesamt erhöhten.

Im konkreten Fall hätte der Einzelgrad die Gesamteinschätzung eines Grades der Behinderung von 20 nicht geändert. Es gebe auch keine weiteren Beeinträchtigungen, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zusätzlich minderten. Ein Grad der Behinderung von 20 sei also angemessen.

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Offener Brief an Ursula von der Leyen: EU-Lobbyregeln brauchen dringend Biss

Ein Bündnis aus Transparenz-Organisationen fordert Ursula von der Leyen auf, die Bedrohung der europäischen Demokratie durch Korruption und unzulässigen Lobbyeinfluss ernst zu nehmen. Im Falle ihrer Wiederwahl sollte sie als eine ihrer ersten Amtshandlungen für die Durchsetzung der Lobbyregeln sorgen, so Corporate Europe Observatory, LobbyControl, Transparency International EU und The Good Lobby in ihrem offenen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin.

Im offenen Brief des Bündnisses, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Europa, heißt es:

„Die europäische Demokratie ist in Gefahr. Autoritäre Staaten zielen darauf ab, die EU-Institutionen zu destabilisieren. Rechtsextreme Parteien mit einer autoritären Agenda verfügen über ein Viertel der Sitze im Europäischen Parlament. Gleichzeitig profitieren Lobbyist:innen mit fragwürdigen Absichten von den unzureichend durchgesetzten EU-Lobbyregeln.”

“Korruptionsskandale wie Katargate haben überdeutlich gemacht, dass Europa nicht ausreichend gegen eine derartige Einflussnahme gewappnet ist. Das EU-Transparenzregister weist nicht nur große Schlupflöcher auf, sondern ist aufgrund mangelnder Überwachung, Ressourcen und Durchsetzung faktisch ungeeignet, unzulässige Einflussnahme auf den politischen Prozess zu erkennen. Ursula von der Leyen muss endlich handeln, sobald ihr Kabinett im Amt ist!”

“Nur mit der Durchsetzung strenger Lobbyregeln kann sich die EU davor schützen, dass ihre Entscheidungen unzulässig von außen oder innen beeinflusst werden. Das von der EU-Kommission neu eingerichtete Ethikgremium ist mit der Schaffung eines Ethikrahmens für neun EU-Institutionen beauftragt. Es muss über die notwendigen Ressourcen und Befugnisse verfügen, um die Einhaltung dieser Regeln zu überwachen und durchzusetzen.”

“Schließlich gibt es alarmierende Anzeichen dafür, dass in einer Zeit heftiger geopolitischer Auseinandersetzungen und Machtkämpfe das Wohlergehen von Unternehmen über das Gemeinwohl gestellt wird. Wir fordern daher die neue Kommissionspräsidentin auf, sicherzustellen, dass die demokratische Politikgestaltung in Bezug auf den Europäischen Green Deal und andere wichtige Themen von öffentlichem Interesse geschützt wird. Wir dürfen Politik, die unseren langfristigen Wohlstand sichern soll, nicht für kurzsichtige Gewinne aufs Spiel setzen.”

Hintergrund

Die Organisationen werden diesen offenen Brief auch an die Mitglieder des Europäischen Parlaments weiterleiten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, diese Transparenzforderungen zu einer Bedingung für die Wiederwahl von Ursula von der Leyen zu machen.

Den offenen Brief können Sie hier herunterladen.

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Bis zu 600 Euro Rückerstattung der Krankenkassen – auch bei Rente oder Bürgergeld

Lesedauer 3 Minuten

Für gesetzlich Versicherte gibt es den Wahltarif mit Beitragsrückerstattung. Einige Krankenkassen ermöglichen es ihren Mitgliedern, bei einem Jahr ohne Leistungsanspruch, einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Dieser Tarif schließt Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nicht aus, welche weiterhin beansprucht werden können. Profitieren können davon alle gesetzlich Versicherten – auch Bürgergeld und Renten-Bezieher.

Werden diese Bonus- und Prämienzahlungen auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet? Wir geben Antworten.

Was ist ein Bonus und was sind Rückerstattungen der Krankenkassen?

Die Kassen wollen sparen. Wer ein Jahr lang nicht zum Arzt geht, weil er oder sie nicht krank ist, bekommt bei einigen Krankenkassen sogenannte Rückersattungen der Beiträge.

Andere Kassen haben ein so genanntes Bonussystem eingeführt. Dabei geht es um die Einhaltung bestimmter Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, die entsprechend nachgewiesen werden müssen. Auch hier kann der Versicherte einen Betrag von seiner Krankenkasse erhalten.

Einjährige Bindung mit Option auf Erstattung

Die Mitgliedschaft in diesem Tarif erfordert jedoch eine Bindung von mindestens einem Jahr.

Wichtig: Einige Krankenkassen fordern auch für familienversicherte Angehörige über 18 Jahre eine Leistungsfreiheit, um die Rückerstattung zu erhalten.

Höhe der Rückerstattung: Bis zu 600 Euro pro Jahr

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse, kann jedoch bis zu einem Monatsbeitrag betragen, mit einer gesetzlichen Obergrenze von 600 Euro. Die Auszahlung erfolgt meist im darauf folgenden Jahr.

Kein Risiko im Krankheitsfall

Der Vorteil dieser Tarife liegt darin, dass im Gegensatz zu Wahltarifen mit Selbstbehalt, kein finanzielles Risiko besteht. Bei Bedarf an ärztlicher oder stationärer Behandlung werden diese ohne zusätzliche Kosten gewährt. Lediglich die Rückerstattung entfällt. Im Gegensatz dazu steht der Tarif mit Selbstbehalt, der zwar höhere Prämien verspricht, jedoch im Krankheitsfall mit einem Eigenrisiko verbunden ist.

Zum Bürgergeld-Rechner

Teilnahme an Bonusprogrammen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können von Bonusprogrammen profitieren. Wer an einem Sportkurs teilnimmt oder regelmäßig zum Gesundheits-Check-up geht, kann finanzielle Vorteile erhalten. Manche Krankenversicherungen honorieren solche Maßnahmen sogar mit der Kostenübernahme für Fitness-Gadgets oder Studio-Mitgliedschaften.

Unterschiedliche Höhen der Bonus-Zahlungen

Die Höhe der Rückerstattung variiert von Kasse zu Kasse. Manche nutzen Bonushefte, andere setzen auf digitale Lösungen. Es sind Beträge bis zu 400 Euro möglich, wenn alle Bedingungen erfüllt werden.

Krankenkassen, die einen Bonus anbieten

Hier eine Liste von einigen Krankenkassen, die einen solche Rückerstattung als Bonus anbieten:

Krankenkasse: Höchster Bonus für Gesundheitsleistungen: BKK Herkules 600 Euro IKK – Die Innovationskasse 500 Euro DAK Gesundheit 500 Euro Continentale BKK 380 Euro Techniker Krankenkasse (TK) 320 Euro BKK Gildemeister Seidensticker 300 Euro Bonus der Krankenkassen wird nicht an das Bürgergeld angerechnet

Einige Krankenkassen bieten daneben auch einen Bonus für postives Gesundheitsverhalten an. Dafür zahlen die Kassen einen sogenannten jährlichen Bonus.

Bürgergeld-Bezieher, die von ihrer Krankenkasse einen Gesundheitsbonus erhalten, dürfen diesen behalten, ohne dass dieser an das Bürgergeld angerechnet wird.

Dieser Bonus wird nach § 65a SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, vorausgesetzt, der Versicherte kann nachweisen, dass er bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen ergreift.

Beispielsweise zählt dazu der regelmäßige Besuch eines Fitnessstudios oder die Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen. Dabei variiert die Höhe des Bonus je nach Krankenkasse und den individuellen Nachweisen des Versicherten. Es handelt sich hierbei um eine zweckbestimmte Einnahme, die nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Beitragsrückerstattungen als zweckbestimmte Einnahmen

Beitragsrückerstattungen, die sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen gewährt werden, werden ebenfalls nicht an das Bürgergeld als Einkommen angerechnet.

Die Bedingung für diese Rückerstattungen ist, dass der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht der Vorsorge dienen, wie zum Beispiel Arztbesuche aus anderen Gründen.

Die Prämienzahlungen von privaten Versicherungsunternehmen und gesetzlichen Krankenkassen, die auf diesem Prinzip beruhen, haben das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zu fördern. Damit fallen sie ebenfalls unter die Kategorie zweckbestimmter Einnahmen gemäß § 11a Absatz 3 Satz 1.

Prämien und Bonuszahlungen nach § 53 Absatz 2 SGB V

Die gesetzlichen Grundlagen für diese zweckbestimmten Einnahmen sind im § 53 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) festgelegt. Dieser Paragraph behandelt Prämienzahlungen von privaten Versicherungsunternehmen und gesetzlichen Krankenkassen in Form von Beitragsrückerstattungen.

Ebenso relevant sind Bonuszahlungen nach § 65a SGB V, die von den Krankenkassen gewährt werden, wenn Versicherte sich gesundheitsbewusst verhalten, beispielsweise durch regelmäßige Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen. Auch diese Bonuszahlungen sind zweckbestimmte Einnahmen im Sinne des § 11a Absatz 3 Satz 1.

Anrechnung beim Bürgergeld von Prämien der Krankenkassen

Aber: Prämien, die aufgrund einer guten Wirtschaftslage der Krankenkasse (siehe § 242 Absatz 2 SGB V) an die Mitglieder gezahlt werden, sind als einmalige Einnahme vom Jobcenter zu berücksichtigen, da mit dieser Zahlung die Versicherten ohne weitere Zweckverfolgung an den Überschüssen der Krankenkasse beteiligt werden. Das bedeutet, diese Art von Prämien werden beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet.

Jobcenter rechnet dennoch Bonus oder Rückerstattung an?

Werden Bonus oder Rückerstattung dennoch seitens des Jobcenters als Einkommen angerechnet, so sollten Betroffene einen Widerspruch einlegen und auf die zweckbestimmte Einnahme verweisen.

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President Assad casts his vote in the People’s Assembly elections for the 4th legislative term at a polling station, Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Juli 2024 - 10:57

Damascus, SANA- President Bashar al-Assad cast his vote in the People’s Assembly elections for the 4th legislative term at one of the polling stations in Damascus.

More to come… 

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Nach Trump-Attentat: Ultimativer Offenbarungseid der Linksmedien

Seit Donald Trump in der Nacht zum Sonntag bei einer Wahlkampfveranstaltung in Pennsylvania buchstäblich nur um Haaresbreite einem tödlichen Kopfschuss durch die Kugel des 20-jährigen Attentäters Thomas Matthew Crooks , der kurz darauf vom Secret Service erschossen wurde, laufen linke Hetzjournalisten und linksfaschistische Hassprediger, die sich ansonsten “gegen Hass und Hetze” starkmachen,  verbal Amok. Vor […]

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People’s Assembly elections are important constitutional entitlement, essential stage to build a modern Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Juli 2024 - 10:25

Damascus, SANA- Prime Minister Eng. Hussein Arnous cast his vote in the elections for the members of the People’s Assembly for the 4th legislative term, at the joint electoral center at the Cabinet and the Foreign and Expatriates Ministry.

Arnous stressed in a statement to journalists that the Syrian state always respects the constitution and constitutional entitlements, noting that all entitlements were held on time under the most difficult circumstances and more difficult than these times from the 1st term in 2012 to the 2nd and 3rd terms and up to the 4th term, and all these entitlements were held on time, whether for the People’s Assembly or the local administration and the presidential elections.

Arnous stressed that the People’s Assembly elections are an important constitutional entitlement and Syria has completed all constitutional entitlements on time to enable all segments of society to select their representatives.

We are in a new stage looking forward to building modern Syria and we wish the elected council success and that it will be able to carry out all the tasks assigned to it in the next stage, which is the reconstruction stage, Arnous said.

In turn, Foreign and Expatriates Minister, Fayssal Mikdad said we are entering a new stage in the history of Syria, which represents a continuation of the achievements achieved under the leadership of President Bashar al-Assad and the People’s Assembly elections are genuine expression of the Syrian people’s faith in democracy.

Mikdad pointed out the importance of the Council’s role, as its members represent all segments of society and express their aspirations and directions.

Nisreen Othman

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Solidarität mit der „Ganzen Bäckerei“ in Augsburg

Polizisten der Abteilung Staatsschutz zerstörten am Morgen des 2. Juli eine Fensterscheibe der „Ganzen Bäckerei“ in Augsburg, um sich Zugang zu den Räumlichkeiten des antifaschistischen Zentrums zu verschaffen. Sie vermuteten dort Symbole der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. „Gefunden wurde nichts. Das Ergebnis der Durchsuchung ist ein kaputtes Fenster und eine unbenutzbare Tür. Was bleibt, ist die Frage, wohin diese Politik gegenüber linken Räumen führen soll“, heißt es dazu in einer Solidaritätserklärung, die von vielen lokalen Organisationen und Vereinen unterzeichnet wurde. Die Unterzeichnenden, darunter auch die Rote Hilfe Augsburg, das Klimacamp Augsburg, das Frauenzentrum Augsburg e.V., die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Augsburg, erklären sich solidarisch mit den Aktiven der „Ganzen Bäckerei“ und setzen sich für das Fortbestehen der wichtigen Institution in der Augsburger Stadtgesellschaft ein.

Um der Solidarität Praxis zu zeigen und sich schützend vor „Die Ganze Bäckerei“ als Ort der gelebten Solidarität zu stellen, ist für den 21. Juli eine Demonstration geplant, auf der es um die Bedeutung selbstorganisierter Freiräume für den politischen Diskurs in Augsburg gehen soll.

In der Solidaritätserklärung heißt es weiter:

Die Europawahl und der Erfolg der AfD sind deutliche Beweise für eine besorgniserregende Entwicklung. Es geht nicht nur um Rassismus, sondern um die Unterwerfung gesellschaftlicher Bereiche unter kapitalistische, rassistische, letztlich menschenfeindliche Maßstäbe. Das Recht auf Asyl wurde faktisch ausgehebelt. Ein gesichertes Einkommen garantiert schon lange nicht mehr, dass sich Menschen auch eine Wohnung leisten können. Grundlegende Rechte sind vom Ein- kommen und sozialem Status abhängig.

Gerade jetzt ist der Einsatz zivilgesellschaftlicher Organisationen wichtiger den je. Doch genau dieser Einsatz mündet immer häufiger in der Konfrontation mit staatlichen Institutionen. Das geschieht in Form von Hausdurchsuchungen, Strafanzeigen und körperlicher Gewalt durch Polizist*innen.

Die Kriminalisierung kurdischer Selbstorganisation ist ein eindringliches Beispiel für den staatlichen Umgang mit dem Engagement für eine freie Gesellschaft. Genauso wie das Vorgehen gegen die Aktivist*innen der Letzten Generation oder die unrechtmäßige Auslieferung der Antifaschist*in Maja an das autoritäre Ungarn.

Auch in Augsburg ist die ergebnislose Durchsuchung der Ganzen Bäckerei in einem Kontext überzogener und unverständlicher Aktionen gegen die Zivilgesellschaft zu betrachten. Die Versuche der Stadt, dem Augsburger Klimacamp den Versammlungsstatus abzuerkennen, die unrechtmäßige Razzia des Hans-Beimler-Zentrums sowie letztlich die Durchsuchung der Ganzen Bäckerei sind für uns klare Grenzüberschreitungen, aber wenig überraschend.

Die Ganze ckerei

Die Ganze Bäckerei ist seit Jahrzehnten ein Raum der gelebten Solidarität und der antifaschistischen Arbeit in Augsburg. Für die Aktiven ist sie darüber hinaus auch ein Ort des Zusammenkommens und der Politisierung. Sie ist ein Ort für theoretische Auseinandersetzung mit politischen Themen und für ausgelassene Feiern. Aber auch ein Ort des Rückzugs, der Reflexion und der Sicherheit.

In Augsburg gibt es nur sehr wenig Räume, die auf eine ähnliche Art und Weise funktionieren. Ohne Konsumzwang, mit der Idee der Offenheit, dem Anspruch der Kritik und Selbstkritik und einem kollektiven Grundgedanken. Die Gruppen im Umfeld der Ganzen Bäckerei arbeiten gemeinsam an einer besseren Stadtgesellschaft, gegen Unterdrückung und für Freiräume!

https://anfdeutsch.com/aktuelles/kon-med-antikurdischer-rassismus-im-bayerischen-verfassungsschutzbericht-41991 https://anfdeutsch.com/aktuelles/todestag-von-halim-dener-1-600-menschen-bei-kampfe-verbinden-demonstration-42822 https://anfdeutsch.com/aktuelles/free-kurdistan-grafitti-vor-turkei-spiel-in-hamburg-entfernt-42698 https://anfdeutsch.com/aktuelles/neue-ausgabe-des-azadI-info-erschienen-42487 https://anfdeutsch.com/aktuelles/vdj-30-jahre-pkk-verbot-kein-ruhmesblatt-fur-den-rechtsstaat-39680

 

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Guerillakämpfer Herekol Şiyar beigesetzt

Der Leichnam des HPG-Kämpfers Taner Öğmen (Herokol Şiyar) wurde in seiner nordkurdischen Heimatstadt Gever (tr. Yüksekova) beigesetzt. Herokol Şiyar war bei einem Luftangriff der türkischen Armee im nordkurdischen Landkreis Kerboran (Dargeçit) in der Provinz Mêrdîn (Mardin) gefallen. Bei dem Angriff sind offenbar zwei Guerillakämpfer ums Leben gekommen. Die HPG (Volksverteidigungskräfte) haben sich noch nicht dazu geäußert. Der Leichnam von Herekol Şiyar wurde von Angehörigen identifiziert und aus Mêrdîn nach Gever überführt.

Beerdigung des HPG-Kämpfers Herokol Şiyar in Gever (c) MA

Dort verhinderte die Polizei, dass die Angehörigen die Leiche, wie es religiöser Brauch ist, in einem Gebäude der Moschee waschen. Die Familie musste den Toten zu Hause waschen. Anschließend wurde er auf dem Bajêrge-Friedhof beigesetzt. Trotz Polizeirepression und später Stunde nahmen viele Menschen an der Beerdigung teil und riefen immer wieder „Die Gefallenen sind unsterblich“.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/versehrte-leichen-von-hpg-kampfern-im-krankenhaus-in-merdin-42896

 

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Bürgergeld: Unzumutbare Pendelzeiten sind ein Umzugsgrund

Lesedauer 5 MinutenEine Stunde Fahrtzeitverkürzung stellt einen plausiblen Umzugsgrund dar

Ein Umzug ist erforderlich, wenn er notwendig in dem Sinne ist, dass die bisherige Wohnung den Unterkunftsbedarf des Hilfebedürftigen nicht (mehr) zudecken vermag. Hierunter fallen etwa gesundheitliche Gründe, die einen Verbleib in der bisherigen Wohnung nicht zulassen, aber auch etwa ein Umzug zur Beseitigung unzumutbarer Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Leitsatz Gericht).

Ein Umzug ist auch dann erforderlich, wenn er zwar nicht zwingend notwendig war, jedoch ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfebedürftiger leiten lassen würde (vgl BSG vom 24.11.2011 – B 14 AS 107/10 R), sofern die neue Wohnung nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist ( Leitsatz Gericht ).

So entschieden vom LSG Berlin – Brandenburg, Urt. v. 30.04.2020 – L 19 AS 2352/19 –

So argumentierte das LSG BB, dass ein Umzug immer erforderlich dann ist, wenn der Umzug in eine andere Wohnung notwendig in dem Sinne ist, dass die bisherige Wohnung den Unterkunftsbedarf des Hilfebedürftigen nicht (mehr) zu decken vermag.

Hierunter fallen z. Beispiel gesundheitliche Gründe, die einen Verbleib in der bisherigen Wohnung nicht zulassen, aber auch etwa ein Umzug, um unzumutbare Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu beseitigen (vgl. § 140 Abs. 4 Satz 2 SGB III).

Verdacht auf Schimmelbefall

Das der Umzug notwendig war auf Grund des – erneuten – Schimmelbefalls der Wohnung, dafür bestanden zwar Anhaltspunkte, ob während des Umzugs aber auch noch gesundheitsgefährdende Zustände vorlagen, kann nicht genauer Sicherheit beantwortet werden.

Ein Umzug kann auch aus sonstigen, nachvollziehbaren Gründen erforderlich sein

Der § 22 Abs 1 Satz 2 SGB II umfasst aber auch die Fälle, in denen der Umzug zwar nicht zwingend notwendig ist, aber aus sonstigen Gründen erforderlich erscheint ( BSG, Urt. v. 24. November 2011 – B 14 AS 107/10 R –

Ein Umzug ist aber (auch) dann erforderlich, wenn er zwar nicht „zwingend notwendig“ war, jedoch ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorlag, von dem sich auch ein Nichtleistungsempfänger leiten lassen würde (BSG, Urteil vom 24. November 2011 – B 14 AS 107/10 R; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. November 2009 – L 29 AS 1196/09 B ER – sofern die neue Wohnung nicht unverhältnismäßig teuer ist – sprich die Mehrkosten müssen sich im Rahmen halten.

Die Kosten der neuen Wohnung dürfen nach einem Umzug, der aus sonstigen Gründen erforderlich erscheint, in Anbetracht der mit dem Umzug gewonnenen Vorteile nicht unverhältnismäßig steigen und überdies die abstrakte Angemessenheitsgrenze nicht überschreiten, so dass BSG – B 14 AS 107/10 R -.

Diese Voraussetzungen lagen hier nach Auffassung des Gerichts vor.

Für den Umzug gab es einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund. Denn er führte bei der Klägerin zu – einer erheblichen Zeiteinsparung!

Die Unzumutbarkeitsgrenzen des § 140 Abs. 4 Satz 2 SGB III können auf die vorliegende Konstellation nicht übertragen werden – so aber das Jobcenter!

Dem ist das Landessozialgericht entgegen getreten, indem es die Auffassung des Jobcenters nicht teile und urteilte:

Heranzuziehen ist, was würde ein Nichthilfebedürftiger tun würde

„Ein Nichthilfebedürftiger zieht nicht erst dann um, wenn Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden oder von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden überschritten sind.

Fahrtzeitverkürzung stellt einen plausiblen Umzugsgrund da

Je nach den Umständen des Einzelfalls kann vielmehr eine Fahrtzeitverkürzung einen plausiblen, nachvollziehbaren und verständlichen Grund für einen Umzug darstellen, wenn der zu erreichende Ort nach – im Vergleich – geringerer Pendelzeit erreichbar ist.

Ausschlaggebend ist, wie hoch durch den Umzug die Zeitersparnis insgesamt ist

Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, wie hoch durch den Umzug die Zeitersparnis insgesamt ist, nicht das Unterschreiten einer starren Pendelzeit.

Eine Stunde Fahrtzeitverkürzung machen den Umzug erforderlich in diesem Einzelfall

Eine Stunde Fahrtzeitverkürzung stellt eine beachtliche Reduzierung dar, so die Richter, auch ein Nicht- Leistungsbezieher würde in diesem Fall aus der alten Wohnung ausziehen.

Höhere Kosten der Unterkunft nach dem Umzug sind im Vergleich zu den Vorteilen auch nicht unverhältnismäßig hoch

Die höheren Kosten der Unterkunft sind in Ansehung der mit dem Umzug gewonnenen sehr erheblichen Vorteile auch nicht unverhältnismäßig.

Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Detlef Brock von Tacheles e.V.
Geniale Entscheidung des 19. Senats des LSG BB. Die Begründung gefällt mir besonders, denn auch schon die Vorinstanz hatte den Umzug als – erforderlich angesehen und das Jobcenter in die Schranken gewiesen!

Schlusswort

Wann ist ein Umzug für Bürgergeld – Empfänger erforderlich bzw. unzumutbar. Auf jeden Fall, wenn ein Umzug zur Beseitigung unzumutbarer Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beiträgt.

Ein Umzug ist auch dann erforderlich, wenn er zwar nicht zwingend notwendig war, jedoch ein plausibler, nachvollziehbarer und verständlicher Grund für den Wohnungswechsel vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfebedürftiger leiten lassen würde, sofern die neue Wohnung nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Was können solche Gründe sein? Beispiele

Kann eine alleinerziehende Mutter ihr eineinhalbjähriges Kleinkind aus gesundheitlichen Gründen nicht in den 4. Stock ihrer Wohnung tragen, kann dies ein solcher sachlicher Grund für einen Umzug sein.

Zieht Jemand in die Nähe eines Pflegebedürftigen, welcher von ihm seit Jahren gepflegt wird, kann dies ein Umzugsgrund sein, wovon sich auch ein Nicht- Leistungsempfänger leiten lässt.

Bei Streitigkeiten innerhalb einer Wohngemeinschaft und Zerrüttung der Wohnverhältnisse kann ein Umzugsgrund gegeben sein.

Hinsichtlich der Wohnungsgröße kann ein Umzug als erforderlich gelten bei der Unterschreitung der Untergrenzen.

Kranke und schwerbehinderte Menschen

Sind Leistungsberechtigte langfristig in erheblichem Umfange erkrankt oder liegt eine Schwerbehinderung vor, kann ein Umzug unzumutbar sein. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen eingetragen ist. Zudem kann ein Gutachten des Gesundheitsamtes/des ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden.

Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kind/ern

Für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kind/ern kann ein Umzug unzumutbar sein, wenn der Sozialdienst einen Umzug aufgrund von familiären Problemlagen für nicht vertretbar hält.

Ausschlussgründe – wann wurde es nicht genehmigt vom Jobcenters

Wünschenswerte Umzüge werden nicht genehmigt

Unter Berücksichtigung dieser Kriterien macht allein der Wunsch zweier erwachsener Personen, die mit einem zweijährigen Kleinkind in einer 55 qm großen Wohnung wohnen nach mehr Wohnraum den Umzug nicht erforderlich, lässt diesen vielmehr nur als wünschenswert erscheinen ( LSG NRW,,Beschlüsse vom 21.05.2012,- L 12 AS 609/12 B ER – und – L 12 AS 610/12 B – ).

Schlussbemerkung:
In den Verwaltungsvorschriften zur Erforderlichkeit beim Umzug verweisen die Jobcenter immer wieder auf § 140 Abs. 4 SGB III, gerade welchen das Landessozialgericht nicht gefolgt t ist.

Diese internen Anweisungen haben nur Bestimmung für die Mitarbeiter, für das Gericht sind sie nicht bindend!

Ein Umzug zur Beseitigung unzumutbarer Pendelzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist erforderlich im Sinne des § 22 SGB 2, sofern die neuen Kosten der Unterkunft im Verhältnis zum Vorteil nicht unverhältnismäßig hoch sind, eine Kostensteigerung bei den KdUH um 170% ist nicht angemessen und die Umzugserforderlichkeit somit hinfällig!( Hinweis BSG B 14 AS 107/10 R ).

Lesetipp

Die Ampel möchte wohl am Liebsten Hartz IV – vielleicht auch Hartz V oder wenn nicht sogar die Sozialhilfe zurück – Was planen die Macher da oben?

Zumutbarkeit verschärft: Bürgergeld-Bezieher sollen 3 Stunden pendeln – sonst Sanktionen – Ein Beitrag meiner Kollegin Carolin-Jana Klose.

Hinweis
Wissen ist Macht liebe Bürger und Leser! Vielleicht konnte ich Euch bei euren Problemen etwas helfen, denn ich kann ein Wissen im Sozialrecht (Bürgergeld, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 1) von 20 Jahren aufweisen.

Ein Richter sagte mal bei einer Verhandlung wegen Kosten des Umgangsrechts zu mir: Ah, Sozialrechtsexperte unter der Führung von Harald Thome, Verfasser des Rechtsprechungstickers – das merkt man, was man nicht merkt, dass sie kein Jura Studium haben, denn ihr Wissen ist all umfassend! Er selbst lese des öfteren meine Kommentierungen zum Sozialrecht! Setzen wir uns zur Wehr, denn unserem Wissen sind Behörden nicht immer gewachsen!

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Syrians head to polling stations to cast their votes in People’s Assembly elections

SANA - Syrian Arab News Agency - 15. Juli 2024 - 9:40

Provinces, SANA- Citizens headed to polling stations in the provinces with the opening of ballot boxes at 7:00 a.m. to cast their votes in the People’s Assembly elections for the 4th legislative term.

The number of candidates has reached to 1,516, competing for 250 seats in the People’s Assembly, as well as 8,151 polling stations have been designated in all provinces.

In Deir Ezzor, voters headed to the polling stations in the province to select 14 members to represent the province from among 43 candidates for membership in the new Cabinet.

The head of the Judicial Sub-Committee for Elections, Judge Hussein al-Zaghir, stated that the number of polling stations in the province is 275, in addition to a center designated for the people of Raqqa province and another for the people of Quneitra province.

In Aleppo province and its countryside, head of Judicial Sub-Committee for Elections for Aleppo city, Judge Counselor Hassan Nasser noted that the number of polling stations reached 1105 centers, as the ballot boxes were distributed to all the polling stations and equipped with all the necessary supplies for the electoral process.

In Quneitra, the Secretary-General of the province, Maher al-Asaad, pointed out that the number of polling stations reached 170, distributed across the provinces of Damascus, its countryside, and Daraa, in addition to Quneitra province.

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GEZ: Klagen gegen den Rundfunkbeitrag kann durchaus erfolgreich sein

Lesedauer 3 Minuten

Der Rundfunkbeitrag hat bereits 2013 die damalige GEZ-Gebühr abgelöst. Mit der Umbenennung gingen jedoch auch Regelungen einher, die bei vielen Haushalten, aber auch Unternehmen auf Kritik stießen.

Denn insbesondere für kleine Betriebe wie Bäckereien stieg der Beitrag teilweise um beachtliche 600 Prozent. Doch welche Konsequenzen hat es, wenn sich Haushalte oder Unternehmen entscheiden, die Zahlung an den Beitragsservice zu verweigern? Die Deutsche Anwaltauskunft klärt auf.

Ignorieren der Anschreiben: Der Weg zum Gerichtsvollzieher

Die Konsequenzen beginnen mit dem Ignorieren der Anschreiben des Beitragsservices.

Erste Schreiben dienen lediglich der Datenabfrage, während spätere Beitragsbescheide die Höhe der Zahlung festlegen. Ignoriert man diese Schreiben und legt keinen Widerspruch ein, wird der Bescheid nach einem Monat rechtlich bindend.

Rechtskräftige Bescheide: Zwangsvollstreckungen als letztes Mittel

Ein rechtskräftiger Bescheid ermöglicht den Rundfunkanstalten, ihre Forderungen wie jeder andere Gläubiger durchzusetzen.

Von Lohnpfändungen bis zum Gerichtsvollzieher greifen sie dabei auf verschiedene Mittel zurück, wobei Zwangsvollstreckungen das letzte Mittel darstellen.

Weitere Strafen: Ordnungswidrigkeit und mögliche Bußgelder

Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und könnte theoretisch mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis sehen die Landesrundfunkanstalten jedoch oft von Bußgeldern ab.

Rechtliche Gegenwehr: Widerspruch und Klage

Die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr besteht durch einen fristgerechten Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Versäumt man diese Frist, wird es schwer, sich gegen die Zahlung zu wehren.

Selbst im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs bietet dies nur einen kurzfristigen Aufschub, da Widersprüche oft abgelehnt werden. In solchen Fällen bleibt nur die Wahl zwischen zahlen oder klagen.

Klageaussichten: Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

Klagen gegen den Rundfunkbeitrag starten in der Regel vor dem Verwaltungsgericht und können bis vor das Bundesverfassungsgericht führen.

Allerdings sind die Erfolgsaussichten momentan sehr gering, insbesondere wenn die Klage die Unrechtmäßigkeit des gesamten Gebührenmodells anführt.

Landesverfassungsgerichte haben kürzlich die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt, indem sie grundlegende Einwände als unbegründet abwiesen.

Klage gegen fehlerhafte Gebührenbescheide: Bessere Chancen

Die Aussichten einer Klage verbessern sich, wenn es um fehlerhafte Gebührenbescheide geht. Fehlerhafte Ermittlungen der Adresse oder falsche Bescheide für Verstorbene können gute Argumente für eine erfolgreiche Klage darstellen.

Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hannover, insbesondere im Fall des Hörgeräteherstellers Kind und der Drogeriemarktkette Rossmann, verdeutlichen die juristischen Herausforderungen.

Während Rossmann bereits einen Gang vors Oberverwaltungsgericht angekündigt hat, überlegt Kind, ein großer Handwerksbetrieb, in Berufung zu gehen.

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, betonte in einem Interview, dass die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags nicht darüber hinwegtäusche, dass einige Regelungen objektiv ungerecht und kaum praktikabel seien.

Wer kann sich grundsätzlich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Der Jahresbetrag für die Rundfunkgebühren beträgt aktuelle insgesamt 220,32 € für Haushalte. Für Menschen, die ein sehr geringes Einkommen haben, ist dies eine hohe Summe. Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, können sich folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen:

  • Bürgergeld-Beziehende (Befreiungsgrund 403 b)
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) beziehen (Befreiungsgrund 401)
  • Menschen, die auf eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII angewiesen sind (Befreiungsgrund 402)
  • BaföG-Beziehende sowie Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III erhalten, insofern die Empfangenden nicht mehr bei den Eltern wohnen (Befreiungsgründe 405 a, b, c)
  • Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (Befreiungsgrund 404)
  • Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) (Befreiungsgrund 410)
  • Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze, Befreiungsgrund 407)
  • Personen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG erhalten (Befreiungsgrund 407)
  • Leistungsempfangende von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) (Befreiungsgrund 408)
  • Menschen, denen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag anerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) (Befreiungsgrund 408)
  • Volljährige Personen, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) (Befreiungsgrund 409)

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Erhöhung des Renteneintrittsalters: Viele erleben die eigene Rente nicht

Lesedauer 2 Minuten

In der aktuellen Debatte um die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung macht Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linken, darauf aufmerksam, dass viele Menschen das Renteneintrittsalter nicht mehr erleben werden.

Der Vorschlag der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, stößt bei Birkwald auf deutliche Kritik.

Stattdessen: Die Menschen sollten nicht gezwungen werden, bis ins hohe Alter zu arbeiten, sondern durch attraktive Anreize motiviert werden, länger zu arbeiten, sagt der Rentensprecher.

Statistische Fakten verweisen sogar auf einen Rückgang der Lebenserwartung

Birkwald verweist auf statistische Fakten. Er betont, dass bereits heute ein erheblicher Teil der Bevölkerung vor dem heutigen Renteneintrittsalter stirbt. 20 Prozent der Menschen sterben vor dem 69. Lebensjahr. 17 Prozent sterben vor dem 67. Lebensjahr und 15 Prozent erreichen nicht einmal das 65. Lebensjahr.

Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde für diese Menschen bedeuten, keine Rentenansprüche mehr zu haben. Zudem sei “die durchschnittliche Lebenserwartung zuletzt sogar leicht gesunken” – ein Faktor, der für Birkwald gegen eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung spricht.

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Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren: Es gibt auch einige Nachteile

Soziale Ungleichheit bei der Lebenserwartung

Ein weiteres zentrales Problem ist die soziale Ungleichheit in der Lebenserwartung. Die ärmeren Bevölkerungsschichten leben im Durchschnitt kürzer als die wohlhabenderen.

Diese Diskrepanz würde bei einem an die Lebenserwartung gekoppelten Rentensystem zu einer noch stärkeren finanziellen Benachteiligung der Ärmeren führen. Zudem mache der Gesundheitszustand vieler Menschen eine späte Erwerbstätigkeit unmöglich – für sie würde die Rentenerhöhung zu einem erzwungenen “Maloche bis zum Tode” führen, so der Rentenexperte.

Seine Partei stehe daher für eine klare Absage an jede Erhöhung des Renteneintrittsalters. Birkwald macht deutlich, dass eine solche Maßnahme faktisch eine massive Rentenkürzung für diejenigen bedeuten würde, die in ihrem Arbeitsleben ohnehin schon die größten physischen und psychischen Belastungen zu tragen hatten.

Er denkt dabei an Berufsgruppen wie Fliesenleger, Straßenbauer, Altenpfleger, Krankenschwestern und viele andere, die oft im Schichtdienst oder in körperlich anstrengenden Tätigkeiten arbeiten.

Anreize statt Erhöhung des Renteneintrittsalters

Birkwald plädiert dafür, diejenigen finanziell zu belohnen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Schon nach geltendem Recht erhalten sie nach einigen Jahren eine höhere Rente, die bis zum Lebensende reicht.

Diese Option des freiwilligen Weiterarbeitens sollte durch attraktive Angebote der Arbeitgeber unterstützt werden, um die Entscheidung für eine längere Erwerbstätigkeit zu erleichtern. “Zuckerbrot statt Peitsche” lautet Birkwalds Leitmotiv.

“Seit Anfang dieses Jahres dürfen Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt dazu verdienen. Darum sehe ich die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in der Pflicht, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eben auch gute Arbeit anzubieten, sodass sie die Möglichkeit, länger zu arbeiten, auch freiwillig nutzen wollen”, so Birkwald.

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Türkisch-deutsche Beziehungen von der Vergangenheit bis heute

Die Außenbeziehungskommission von Nav-Berlin organisierte ein Panel, das sich auf die historischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei konzentrierte. Die Veranstaltung, die in der Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte stattfand, wurde in zwei Sitzungen abgehalten und von Tim Krüger moderiert.

In der ersten Sitzung wurde der aktuelle Zustand in Kurdistan beleuchtet, wobei insbesondere die Besetzungen und Angriffe der faschistischen türkischen Regierung auf Südkurdistan thematisiert wurden. Die Teilnehmenden wurden über die unaufhörlichen und brutalen Kriegsverbrechen der türkischen Armee gegen die freien und autonomen Regionen Kurdistans informiert, die gegen das internationale Recht verstoßen. Das faschistische Regime Erdogans setzt im Norden des Iraks chemische Waffen ein und führt Besetzungsangriffe auf kurdische Gebiete durch. In Nord- und Ostsyrien (Rojava) führt die türkische Luftwaffe fast täglich Angriffe durch, die sich auf die zivile Infrastruktur konzentrieren und verheerende Auswirkungen auf die Bevölkerung haben. Die Türkei hat massive Staudämme errichtet, um die Flüsse Euphrat und Tigris zu kontrollieren und Druck auf die irakische Regierung auszuüben, was zu großen Umweltproblemen und humanitären Krisen im Irak geführt hat.

Besondere Aufmerksamkeit unter den aktuellen Projekten erregte das als Irak Development Road oder „Trockener Kanal“ bekannte Projekt. Dieses neue Handelskoridor-Projekt, das stark von der Türkei unterstützt wird, zielt darauf ab, ihre imperialistische Hegemonie auszuweiten. Die Türkei benutzt jedoch die politische Instabilität im Irak als Vorwand, um ihre Besetzungsangriffe zu rechtfertigen. Tatsächlich wird die Ernennung der PKK im Jahr 2024 zur verbotenen Organisation in Südkurdistan als Beweis für den Druck des faschistischen türkischen Staates angesehen. Die erzwungene Vertreibung der Menschen aus ihren Dörfern in Kurdistan, der Bau von Kontrollpunkten durch den faschistischen türkischen Staat zwischen den Dörfern und die Errichtung von Stützpunkten an strategischen Punkten mit Unterstützung der südkurdischen Regierungspartei PDK (Demokratische Partei Kurdistans) wurden als Beweise für das Ziel der dauerhaften Präsenz in der Region hervorgehoben.

Die Teilnehmenden stellten verschiedene Fragen zur aktuellen Situation und zur Haltung der Weltmächte gegenüber diesen „geheimen“ Angriffen in Kurdistan.

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Eine lange Geschichte der Waffenbruderschaft

Im zweiten Teil wurde die historische Waffenbruderschaft zwischen Deutschland und der Türkei thematisiert. Die Stille der deutschen Regierung gegenüber den Besetzungsangriffen wurde kritisiert, und die Gründe für diese Stille im historischen Kontext wurden aufgedeckt. Deutschland steht als NATO-Partner an der Seite der Türkei und ignoriert offensichtliche Menschenrechtsverletzungen. Die Teilnehmenden lernten in einer detaillierten Zeitreise, wie und warum sich diese enge Zusammenarbeit vom 18. Jahrhundert bis heute entwickelt hat. Es wurde klar aufgezeigt, wie diese enge Zusammenarbeit strategisch in militärischen und wirtschaftlichen Bereichen genutzt wurde.

Es wurde erläutert, dass die intensiven deutsch-türkischen Beziehungen, die während der Tanzimat-Periode im Osmanischen Reich begannen, auch im nationalsozialistischen Deutschland deutlich sichtbar waren. Die Heuchelei des faschistischen türkischen Staates, der in den Gesprächen mit Hitler seine Achtung und Bewunderung für den deutschen Faschismus zum Ausdruck brachte, wurde ebenfalls betont. Der Völkermord an den Armeniern zwischen 1915 und 1923 wurde in Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland durchgeführt, und es wurde erklärt, dass der Völkermord durch die Zusammenarbeit deutscher und türkischer Kommandanten durchgeführt wurde. Es wurde auch betont, dass der deutsche Faschismus von der panturanischen Ideologie, also vom türkischen Faschismus, beeinflusst wurde. Während der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde erklärt, wie der faschistische türkische Staat Hitler die für die Waffenproduktion erforderlichen Rohstoffe lieferte und im Gegenzug Waffen erhielt.

Ein wichtiger Teil der Präsentation war, wie die Maschinenpistole G3, der Leopard-2-Panzer und andere militärische Ausrüstungen im Wert von Milliarden Euro dem Inventar des faschistischen türkischen Staates beigefügt wurden. Es wurde auch mit genauen Zahlen angegeben, dass das Budget für den Waffenhandel zwischen dem faschistischen türkischen Staat und Deutschland im Laufe der Jahre weiter gestiegen ist.

Am Ende der Präsentation wurden die historischen Verbindungen zwischen der Türkei und Deutschland, insbesondere die Beziehungen zwischen den Grauen Wölfen und der SPD, mit den Teilnehmenden diskutiert. Der Aktivist und unabhängige Journalist Tim Krüger bot in seiner Präsentation tiefgehende Einblicke in die komplexen und oft problematischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei. Krügers Erklärungen zeigten deutlich, dass die historischen und aktuellen Verbindungen zwischen den beiden Ländern nicht nur militärische, sondern auch große wirtschaftliche Dimensionen haben.

Diese Veranstaltung war ein wichtiger Schritt, um die Verbrechen der türkischen Regierung und das stille Einverständnis Deutschlands ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Sie bot eine breite Diskussionsplattform und förderte ein besseres Verständnis der geopolitischen Dynamiken, die das Schicksal des kurdischen Volkes und die allgemeine Stabilität der Region beeinflussen. Die deutsch-türkischen Beziehungen haben eine lange Geschichte der Waffenbruderschaft und wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die trotz offensichtlicher Menschenrechtsverletzungen fortgesetzt wird. Die internationale Gemeinschaft, insbesondere Deutschland, muss die Augen öffnen und aktiv gegen die Aggressionen der türkischen Regierung vorgehen.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/hamburger-linke-fordert-verbot-und-entwaffnung-der-grauen-wolfe-42813 https://anfdeutsch.com/aktuelles/bundesregierung-weiss-nichts-uber-turkische-invasion-in-sudkurdistan-42449 https://anfdeutsch.com/hintergrund/also-lasst-deutschland-sie-festnehmen-41864 https://anfdeutsch.com/hintergrund/kriegsprojekt-im-irak-42115 https://anfdeutsch.com/hintergrund/turkei-torpediert-eine-losung-fur-syrien-42699

 

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81 Großstädte: Kirchenmitglieder Ende 2023

Für 81 Städte in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern („Großstädte“) stehen jetzt die Daten mit den Religionsmerkmalen Römisch-Katholisch, EKD-Evangelisch (= Kirchenmitglieder) sowie „Andere“ am Jahresende 2023 zur Verfügung. In 13 dieser Großstädte (= 16 Prozent) stellen die Kirchenmitglieder 2023 noch die Mehrheit. 2027 wird es voraussichtlich keine Großstadt in Deutschland mit einer Mehrheit von Kirchenmitgliedern geben.

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