Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
EM-Rente entzogen: Versicherung fordert 10.000 Euro zurück
Die volle Erwerbsminderungsrente verlieren und rund 10.000 Euro zurückzahlen: Damit konfrontierte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd einen Versicherten. Er klagte und erreichte, dass die Rente weiterläuft und die Rückforderung entfällt.
Ein Gerichtsgutachten bestätigte seine fortbestehende volle Erwerbsminderung.
Rentenversicherung behauptete eine gesundheitliche BesserungDer Mann leidet laut Kanzleibericht an wiederkehrenden Depressionen und einer chronischen Schmerzstörung mit psychischen und körperlichen Faktoren. Mit Bescheid vom 25. März 2025 hob die Rentenversicherung seine Rentenbewilligung rückwirkend auf.
Sie begründete dies mit einer wesentlichen gesundheitlichen Besserung.
Nach erfolglosem Widerspruch klagte der Versicherte vor dem Sozialgericht Regensburg (S 10 R 477/25, keine Vollveröffentlichung). Der neurologisch-psychiatrische Gerichtsgutachter bestätigte weiterhin Einschränkungen, die eine volle Erwerbsminderung begründen.
Anerkenntnis statt UrteilDie Rentenversicherung kritisierte zunächst das Gutachten. Die Kanzlei trat ihren Einwänden entgegen. Schließlich gab die Versicherung ein Anerkenntnis ab: Rentenentzug und Rückforderung waren damit abgewehrt.
Es handelt sich um einen Prozesserfolg durch Anerkenntnis, nicht um ein Urteil mit gerichtlichen Entscheidungsgründen. Ein dauerhafter Schutz vor jeder späteren Überprüfung folgt daraus nicht.
Eine andere Einschätzung ist noch keine wesentliche ÄnderungWill die Rentenversicherung eine laufende Bewilligung wegen veränderter Verhältnisse aufheben, ist § 48 SGB X maßgeblich. Dafür muss tatsächlich eine wesentliche Änderung eingetreten sein. Eine bloß andere Bewertung unveränderter gesundheitlicher Verhältnisse genügt für diesen Aufhebungsgrund nicht.
Für Betroffene lautet die entscheidende Frage deshalb: Welche gesundheitliche Verbesserung soll seit der maßgeblichen Bewilligung eingetreten sein, und wie verändert sie das Leistungsvermögen?
Dass eine Untersuchung günstiger ausfällt oder einzelne Beschwerden nachlassen, beantwortet diese Frage noch nicht.
Entscheidend ist die tägliche BelastbarkeitVolle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen liegt nach § 43 SGB VI vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Diagnosen ein Arzt nennt.
Wenn Sie einen Rentenentzug angreifen, sollten Ihre medizinischen Unterlagen die konkreten Einschränkungen erklären. Die Befunde sollten erkennen lassen, wie sich die Beschwerden auf eine regelmäßige Erwerbstätigkeit auswirken.
Rückwirkend aufheben darf die Rentenversicherung nicht automatischSelbst eine nachgewiesene wesentliche Besserung rechtfertigt nicht ohne Weiteres eine Aufhebung für die Vergangenheit. § 48 SGB X verlangt dafür zusätzliche Voraussetzungen.
In Betracht kommt, dass jemand eine vorgeschriebene Mitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat oder vom Wegfall des Anspruchs wusste beziehungsweise ihn grob fahrlässig nicht erkannte.
Eine Rückforderung nach § 50 Absatz 1 SGB X setzt voraus, dass die zugrunde liegende Bewilligung für den betreffenden Zeitraum wirksam aufgehoben wurde. Prüfen Sie deshalb sowohl den Rentenentzug als auch die Erstattungsforderung.
Widerspruch und Klage: Beide Entscheidungen angreifenRichtet sich Ihr Rechtsbehelf gegen den gesamten Bescheid, sollte daraus klar hervorgehen, dass Sie sowohl die Aufhebung der Rente als auch die Rückzahlung angreifen.
Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und lassen Sie die Frist nicht verstreichen, während Sie weitere Befunde beschaffen.
Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid beträgt die Klagefrist bei Bekanntgabe im Inland grundsätzlich einen Monat. Eine bereits erfolgte Ablehnung im Widerspruchsverfahren schließt einen Erfolg vor dem Sozialgericht nicht aus.
Die laufende Zahlung im Blick behaltenBei der Entziehung einer laufenden Rente hat der Widerspruch grundsätzlich aufschiebende Wirkung, sofern keine Ausnahme greift, etwa eine gesondert angeordnete sofortige Vollziehung.
Für die anschließende Anfechtungsklage entfällt diese Wirkung hinsichtlich des Entzugs der laufenden Sozialversicherungsleistung grundsätzlich.
Bei einem drohenden Zahlungsstopp kommt ein Antrag beim Sozialgericht nach § 86b SGG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung in Betracht.
FAQ: Rentenentzug und Rückforderung Darf die Rentenversicherung meine Erwerbsminderungsrente überprüfen?Ja. Eine Bewilligung verhindert spätere Überprüfungen nicht. Will die Rentenversicherung die Rente wegen einer gesundheitlichen Besserung aufheben, muss sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Muss ich bei einer gesundheitlichen Besserung bisherige Rentenzahlungen zurückzahlen?Nicht automatisch. Für eine rückwirkende Aufhebung gelten zusätzliche Voraussetzungen. Eine zulässige Änderung für die Zukunft bedeutet deshalb noch keine rechtmäßige Rückforderung für vergangene Monate.
Garantiert ein günstiges Gerichtsgutachten den Erfolg?Nein. Ein Gutachten ist ein Beweismittel, dessen Aussagekraft das Gericht prüft. Im beschriebenen Verfahren erkannte die Rentenversicherung den Anspruch schließlich an; andere Verfahren können anders ausgehen.
QuellenGesetze im Internet: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung
Gesetze im Internet: § 48 SGB X – Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
Gesetze im Internet: § 50 SGB X – Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Gesetze im Internet: § 86a SGG – Aufschiebende Wirkung
Gesetze im Internet: § 86b SGG – Einstweiliger Rechtsschutz
Gesetze im Internet: § 87 SGG – Klagefrist
Rechtsanwaltskanzlei Klose: Anerkenntnis der DRV im Rentenprozess – Mandant erhält Erwerbsminderungsrente weiter, 6. August 2026; SG Regensburg, S 10 R 477/25
“`
Der Beitrag EM-Rente entzogen: Versicherung fordert 10.000 Euro zurück erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Der Drohnenangriff auf die saudische Pipeline zeigt, wie autark die USA sind, während Australien wie ein Skorpion an einem Felsen hängt.
Von Jo Nova
Wir haben uns selbst in diese Ecke manövriert.
Der Grund für den stabilen Ölpreis der letzten Monate liegt darin, dass Schiffe unbemerkt die Straße von Hormus passierten und Saudi-Arabien über eine große Pipeline verfügt. Doch vor wenigen Tagen zerstörten iranische Drohnen eine große Pumpstation in Saudi-Arabien, und zumindest vorübergehend wird die weltweite Ölversorgung täglich um fünf Millionen Barrel sinken. (Fünf Millionen Barrel weniger als zuvor.)
Es wird spekuliert, dass es nur wenige Wochen oder sogar nur wenige Tage dauern wird, bis die Pipeline wieder flüssig ist . Doch selbst wenn das stimmt, könnte der nächste Drohnenangriff unmittelbar bevorstehen.
Es gibt einen Grund, warum unser australischer Minister für perfektes Wetter und unbeständige Energieversorgung nächste Woche plötzlich nach Saudi-Arabien fliegt – unsere nationale Wirtschaft steht kurz vor dem Aus. Aufgrund der enormen Entfernungen und unserer auf Schwerindustrie basierenden Wirtschaft sind wir stärker von Diesel- und Ölimporten abhängig als jedes andere Land, und dennoch verfügen wir nur über zwei Raffinerien (2!) und einen der kleinsten Dieselvorräte.
Vielleicht dachte unser Minister, wir könnten die 100-Tonnen-Lkw mit Rapsöl betreiben? Und wie wäre es mit den A380ern mit Bundy Overproof?
Die Vereinigten Staaten sind der größte Öl- und Gasproduzent der Welt und werden daher die einzige große Volkswirtschaft sein, die nicht von Öl aus dem Nahen Osten abhängig ist.
Australien hätte darauf hinarbeiten können. Wir hätten Kernkraftwerke bauen und ein Kohleverflüssigungsprogramm auflegen können, um Dieselknappheit zu vermeiden. China verarbeitet gigantische 380 Millionen Tonnen Kohle zu Diesel, Kerosin, Dünger und Plastik . Bereitet sich China etwa auf eine Belagerung vor? Australien hingegen bereitet sich lediglich auf die Armut vor.
Ein paar tausend Dollar für Drohnen haben die weltweiten Ölpreise neu berechnet.
Von Phoenix Capital Research, ZeroHedge
Die Ost-West-Pipeline war in den letzten sechs Monaten die mit Abstand wichtigste Energieinfrastruktur weltweit. Der Iran hatte die Straße von Hormus im März faktisch blockiert. Vor dem Krieg wurde rund ein Fünftel des weltweiten Öls durch diese Pipeline transportiert. Saudi-Arabien reagierte darauf, indem es täglich etwa 5 Millionen Barrel Öl durch die Ost-West-Pipeline leitete, eine 1.200 Kilometer lange Leitung von Abqaiq zum Hafen von Yanbu am Roten Meer mit einer Kapazität von 7 Millionen Barrel. Der CEO von Aramco erklärte letzten Monat, dass das Unternehmen mehr zur Kompensation der Blockade der Straße von Hormus beigetragen habe als alle Notfallreservefreigaben zusammen.
Einfach ausgedrückt: Diese Pipeline war der Grund dafür, dass der Ölpreis bei 95 Dollar und nicht bei 150 Dollar lag.
Es reichte eine Handvoll Drohnen, um die Anlage lahmzulegen. Kein Raketenangriff. Keine Luftkampagne. Drohnen, gestartet von einer Miliz aus einem Land, das sich nicht im Krieg mit Saudi-Arabien befindet, mit Kosten zwischen einigen Tausend und einigen Zehntausend Dollar pro Stück.
Der Gewinner ist hier nicht das Land, das die meisten Windkraftanlagen gebaut hat…
Eine große Volkswirtschaft schneidet unterm Strich besser ab: die Vereinigten Staaten. Sie sind der größte Öl- und Gasproduzent der Welt und gleichzeitig Nettoexporteur von Erdöl. Unter den drei größten Volkswirtschaften der Welt produzieren sie als einzige mehr Energie, als sie verbrauchen. Sie benötigen weder Hormuz noch die Ost-West-Pipeline oder Bab al-Mandab, um ihre Energieversorgung aufrechtzuerhalten, und importieren nur sehr wenig aus dem Golf.
Und so muss Australien einmal mehr feststellen, dass Selbstversorgung nicht wirklich etwas bedeutet. Solange man auf Lieferungen über Schifffahrtswege oder Pipelines angewiesen ist oder mit Leuten zusammenarbeiten muss, denen man nicht vertraut, bleibt man angreifbar. Befürworter erneuerbarer Energien werden diesen Vorfall nutzen, um uns zu erklären, wie wir das Problem lösen können, indem wir magische Infrastruktur mit ferngesteuerten elektronischen Chips aus Xinjiang importieren. Wir sollten ihnen sagen: Solange wir die Solarmodule nicht hier selbst und ohne Subventionen herstellen, sieht unabhängige Energieversorgung nicht so aus.
Nach dem letzten Schock sind unsere Vorräte auf etwa 45 Tage angewachsen… „Wie lange soll Ihre Zivilisation noch bestehen?“ So lange.
…
Der Beitrag Der Drohnenangriff auf die saudische Pipeline zeigt, wie autark die USA sind, während Australien wie ein Skorpion an einem Felsen hängt. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Order on special decision on execution of transactions by Credit Bank of Moscow
Vladimir Putin signed Order On the Special Decision On the Execution of Transactions (Operations) by Credit Bank of Moscow (Public Joint-Stock Company).
Ministerin bei Öl- und Gaslobby: Kleine Anfrage, großes Schweigen
Nicht nur uns, auch Bundestagsabgeordneten verweigert das Wirtschaftsministerium Informationen zur USA-Reise von Katherina Reiche. „Rechtswidrig“, sagt ein Jurist. Die Grünen fordern Zugang zu allen Dokumenten.
Das Wirtschaftsministerium (BMWE) missachtet nicht nur Auskunftsrechte von Bürger*innen und Journalist*innen, sondern laut zwei Juristen auch die Rechte des Parlaments. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die FragDenStaat vorab vorlag.
In der Anfrage geht es um die USA-Reise von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im März 2026. Auf der Konferenz in Texas stellte Reiche die EU-Klimaziele in Frage. Außerdem kritisiert sie seit ihrer Rückkehr ein wichtiges Klimaschutzgesetz in der EU. Die EU-Methanverordnung begrenzt Emissionen des klimaschädlichen Treibhausgases Methan im Energiesektor. Reiche will eine Verschiebung um drei Jahre erreichen.
Deshalb wollten wir wissen: Was hat Reiche mit Öl- und Gasbossen in Texas besprochen? Doch nach mehreren Monaten schickte uns das Ministerium auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nur stark geschwärzte und unvollständige Dokumente. Gemeinsam mit Umweltorganisationen gehen wir dagegen vor.
Auf Grundlage unserer Recherche hat die Grünen-Fraktion im Bundestag 19 Fragen an die Bundesregierung gestellt, eine sogenannte Kleine Anfrage. Mit diesem parlamentarischen Instrument kontrollieren Bundestagsabgeordnete die Arbeit der Bundesregierung. Die Grünen-Abgeordneten wollten wissen, warum entscheidende Stellen in den Dokumenten geschwärzt wurden oder warum das Ministerium nur Vorbereitungsunterlagen, nicht aber Protokolle und Auswertung der Treffen geschickt hat. So kann man nur sehen, was besprochen werden sollte - nicht aber, was tatsächlich vor Ort in Texas passiert ist.
Die Antworten der Bundesregierung sind ernüchternd. Mehrfach verweist das BMWE auf dieselben Ablehnungsgründe wie im Bescheid zu unserer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Auf entscheidende Fragen, etwa was die Ministerin mit dem Energiekonzern ExxonMobil vor Ort tatsächlich besprochen hat, schreibt das Ministerium: „Hierzu liegen keine Informationen vor.“
Treffen mit Ölkonzern ExxonMobil Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Grünen vom 21.9.2026 Im Zweifel Ministerin Reiche befragenDavid Werdermann, auf Verfassungsrecht und Informationszugangsrechte spezialisierter Jurist der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält solche Antworten für offensichtlich rechtswidrig. „Die Bundesregierung macht es sich zu einfach“, sagt er. Man könne die Fragen nicht mit einem pauschalen Verweis auf einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz abräumen. „Für das parlamentarische Fragerecht gelten andere Maßstäbe, denn es folgt unmittelbar aus der Verfassung.“ Die Bundesregierung müsse Geheimhaltungsinteressen am besonderen Gewicht des parlamentarischen Informationsinteresses messen und eine Verweigerung konkret und nachvollziehbar begründen. „Genau daran fehlt es“, sagt Werdermann.
Besonders deutlich werde das bei der Frage zum Treffen mit ExxonMobil. Das parlamentarische Fragerecht erfasse ausdrücklich auch das persönliche Wissen der Beteiligten. „Die Bundesregierung muss auch bei der Ministerin und ihren Mitarbeiter*innen nachfragen, statt nur in die Akten zu schauen“, so Werdermann. Dass sich niemand mehr an die Themen eines erst im März geführten Gesprächs mit ExxonMobil erinnern könne, erscheine fernliegend.
Die Intransparenz im BMWE hat SystemAuch für Bernhard Wegener, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, ist die Antwort ungenügend. Er verweist gegenüber FragDenStaat auf eine weitere kleine Anfrage, die das Wirtschaftsministerium unzureichend beantwortet habe. Erst vor zwei Wochen verweigerte das Ministerium eine umfassende Antwort darauf, welche Lobbygespräche es zum Heizungsgesetz geführt hat, das Recherchezentrum Correctiv berichtete.
Damals sagte Wegener: „Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche weicht Antworten systematisch aus.“ Die Intransparenz des BMWE sei besonders auffällig, das Ministerium schwäche die Auskunftsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung. Seine Aussagen gelten für diese Anfrage ganz entsprechend, schreibt Wegener.
Das Bundeswirtschaftsministerium weist die Kritik der Juristen zurück, geht jedoch auf unsere konkreten Fragen nicht ein. „Das BMWE achtet das Fragerecht des Parlaments und gibt in seinen Antworten auf Kleine Anfragen und schriftliche und mündliche Fragen der Abgeordneten umfassend Auskunft über sein Regierungshandeln“, schreibt ein Sprecher. Parlament und Abgeordnete könnten jederzeit Ergänzungen zu gegebenen Antworten erfragen. Ob das Ministerium Katherina Reiche oder andere Anwesende zum Treffen mit ExxonMobil befragt hat, darauf antwortet das BMWE nicht.
Grüne fordern: Alle Unterlagen ungeschwärzt freigebenJulia Verlinden, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, ist empört über die knappen Antworten der Bundesregierung. „Was hat Ministerin Reiche über ihre Gespräche mit der Gas- und Öllobby in Texas zu vertuschen?“, fragt sie. Die Art und Weise, wie das Ministerium Fragen zu dem Thema abblockt, missachte das parlamentarische Fragerecht. „Dass Abgeordnete die Bundesregierung mit kritischen Fragen kontrollieren können, ist ein hohes demokratisches Gut und das Ministerium hat nicht zeigen können, dass es stichhaltige Gründe gibt, wieso es keine Transparenz herstellen muss“, sagt Verlinden. Die Ministerin müsse endlich reinen Tisch machen und alle Unterlagen ungeschwärzt freigeben.
von Jonas Seufert❤️ Hilf mit! Stärke die Informationsfreiheit mit Deiner Spende.
EU-Kommission will russische und weißrussische Sportler sanktionieren
Die EU-Kommission erwägt Sanktionen gegen russische und weißrussische Sportler. Wie die Weltwoche berichtet, prüft Brüssel unter anderem Einreisesperren und finanzielle Druckmittel gegen die Teilnehmer aus beiden Ländern. Zudem beabsichtigt die EU, Fördergelder für Organisationen zu kürzen, die den Sportlern Auftritte unter ihrer Nationalflagge ermöglichen.
Im Rahmen der Sanktionen soll nach Möglichkeit auch auf Drittstaaten Druck ausgeübt werden. Hintergrund ist die Entscheidung des olympischen Komitees, die Suspendierung der Sportler beider Länder vorläufig aufzuheben. Damit besteht die Möglichkeit, dass diese an den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles teilnehmen.
Bei den Spielen in Paris 2024 hatten sie nur unter Auflagen auftreten dürfen. Dazu gehörte der Verzicht auf Nationalflagge, Hymne und andere nationale Kennzeichen.
Serbiens Präsident Vučić zurückgetreten
Der serbische Präsident Aleksandar Vučić ist zurückgetreten. Er verkündete die Entscheidung bei einer Versammlung seiner Anhänger vor dem Präsidentenpalast und erklärte in diesem Zuge, dass die Parlamentspräsidentin Ana Brnabić die Amtsgeschäfte bis zur vorgezogenen Neuwahl am 25. Oktober kommissarisch übernehmen werde.
Gleichzeitig kündigte Vučić an, dass er für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren wolle. Die Wahlen waren ursprünglich für Dezember 2027 vorgesehen. Auf Druck der Opposition löste Vučić jedoch Anfang September das Parlament auf. Hintergrund sind regelmäßige Proteste wegen des Einsturzes eines Bahnhofsdaches in der Stadt Novi Sad im November 2024. Sechzehn Menschen kamen dabei ums Leben.
Die Proteste richten sich gegen die Regierung, der Korruption vorgeworfen wird. Vor seinem Rücktritt hatte Vučić 49 Menschen begnadigt oder deren Strafverfolgung einstellen lassen. Darunter waren 23 Personen, die im Zuge der Proteste aufgefallen waren.
Amendments to list of property, securities, shares in equity capital of Russian legal entities, and property rights subject to temporary administration
The President signed Executive Order On Amendments to the List of Movable and Immovable Assets, Securities, Stakes in the Equity (Joint Stock) Capital of Russian Legal Entities and Ownership Rights Subject to Temporary Administration, as Approved by Presidential Executive Order No. 302 of April 25, 2023.
Kirill Dmitriev appointed CEO of Russian Direct Investment Fund Management Company
Vladimir Putin signed Executive Order On CEO of the Russian Direct Investment Fund Management Company.
Die Erfahrungen eines Geflüchteten in Nürnberger Behörden
Deutschland definiert sich als eines der Länder, die für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz der Menschenwürde stehen. Der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig: „Die Menschenwürde ist unantastbar.“ Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, diese Würde zu achten und zu schützen. Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund seiner Herkunft, seiner Sprache oder seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Doch gilt das auch für einen Asylbewerber, der eine deutsche Behörde aufsucht?
Die Antwort darauf erschließt sich nicht allein durch den Wortlaut der Verfassung. Vielmehr sollten wir uns die alltäglichen Erfahrungen in den Amtsstuben genauer ansehen. Was Asylsuchende mit staatlichen Institutionen erleben, offenbart eine starke Diskrepanz zwischen rechtsstaatlichen Grundsätzen und der Praxis im Verwaltungsapparat.
Für Schutzsuchende, die aus politischen Gründen nach Deutschland geflohen sind, ist das Leben ohnehin nicht einfach: Gerichtstermine, Anhörungen, das Warten auf eine Arbeitserlaubnis und unzählige Unterlagen sind Teil des Alltags.
Wer von einer Behörde zur nächsten weitergereicht wird, bekommt mit der Zeit das Gefühl, sein Leben werde auf eine Aktennummer reduziert. Wer kein Deutsch spricht, keinen Reisepass besitzt oder bestimmte Dokumente aus dem Herkunftsland nicht vorlegen kann, dessen Glaubwürdigkeit wird nicht selten in Frage gestellt. Ein Asylbewerber zu sein bedeutet jedoch nicht, sich strafbar gemacht zu haben.
Eine Behörde in Nürnberg
Ein konkretes Beispiel hierfür liefert ein Vorfall in Nürnberg. Das kommunale Jugendamt hat eine Abteilung „Beistandschaft“, die Unterstützung bei der offiziellen Feststellung der Vaterschaft leistet.
Eine öffentliche Einrichtung.
Eine Familie.
Eine schwangere Frau.
Ein Kind, das bald zur Welt kommen wird.
Und der Antrag auf offizielle Anerkennung des noch Ungeborenen als leibliches Kind des Vaters.
Der werdende Vater, ein Asylbewerber, der sein Anliegen geltend machen möchte, sieht sich schon beim ersten Gespräch mit verschiedenen Hindernissen konfrontiert. Zunächst wird ein Dolmetscher verlangt. Das ist noch nachvollziehbar. Doch dann kommt es zu Problemen mit dem vom Ausländeramt ausgestellten Ausweis. Die Angaben zum Familienstand werden angezweifelt. Der Antragsteller begibt sich daraufhin zur Ausländerbehörde und erfährt, dass die erforderlichen Informationen bereits im System gespeichert sind. Danach werden die Unterlagen vervollständigt, ein Dolmetscher wird organisiert, und der Asylbewerber macht sich erneut auf den Weg zum Jugendamt. Dieses Mal kommt es zu unangenehmen Szenen. Während des Gesprächs fallen Äußerungen der Sachbearbeiterin wie „In diesem Raum riecht es nach Betrug“.
Genau hier stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen Verwaltungshandeln und faschistischer Übergriffigkeit verläuft. Denn wenn eine Beamtin das gesamte Leben, die politische Vergangenheit und den Asylstatus der Person vor sich zu einer Quelle des Verdachts macht, lässt sich dies nicht einfach mit übertrieben bürokratischem Vorgehen erklären. Es geht auch nicht um eine Verzögerung des Vorgangs. Hat ein Amtsträger das Recht, jemanden von vornherein als verdächtig einzustufen?
Faschismus kommt nicht nur in Uniformen daher
Wenn wir von Faschismus sprechen, haben wir meist Bilder aus der Vergangenheit im Kopf: Uniformen, überfüllte Plätze, Propagandaplakate und Diktatoren… Doch Autoritarismus zeigt sich nicht immer so offensichtlich und unverhohlen.
Manchmal ist es die Art und Weise, wie ein Beamter in einer Behörde mit uns spricht. Manchmal ist es der herablassende Blick, eine Haltung, die dem Gegenüber ständig das Gefühl vermittelt, wertlos zu sein. Manchmal wird unterschwellig das Gefühl vermittelt: „Wer glaubst du eigentlich, wer du bist?“
Wenn der Staat die dem verliehene Autorität nicht benutzt, um die Probleme der Menschen zu lösen, sondern dazu, sie einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen oder ihnen das Gefühl der Hilflosigkeit vermittelt, ist dies kein bloßes Problem der Bürokratie. Es geht dann nicht mehr darum, wie ein Vorgang abgewickelt wird, sondern, wie sich die Staatsmacht auf Menschen auswirkt.
Selbstverständlich ist es nicht richtig, aus dem Verhalten eines einzelnen Beamten den Schluss zu ziehen, ganz Deutschland sei faschistisch. Faschistisches Verhalten einzelner zu kritisieren bedeutet nicht, Deutschland pauschal zu verurteilen. Im Gegenteil: In einer Gesellschaft, die sich zur Demokratie bekennt, ist es Teil der demokratischen Kontrolle, solche Verhaltensweisen sichtbar zu machen. Denn wenn Faschismus nur in großen politischen Strukturen gesucht wird, bleiben die kleinen autoritären Tendenzen im Alltag unsichtbar.
Was bedeutet die Aussage „Das riecht nach Betrug“?
Bei fehlenden Unterlagen in einer Behörde muss klar angegeben werden, welche Dokumente benötigt werden. Wenn ein Vorgang nicht durchgeführt werden kann, muss der Rechtsgrund dafür dargelegt werden. Besteht ein konkreter Verdacht, muss dessen Grundlage offengelegt werden. Wird stattdessen eine Sprache verwendet, die den Betroffenen herabwürdigt oder ihn unter einen Betrugsverdacht stellt, ist dies mehr als nur ein administratives Problem.
Der Beamte verlangt ein Dokument.
Der Asylbewerber legt das Dokument vor.
Ein weiteres Dokument wird verlangt.
Der Asylbewerber begibt sich erneut zur Behörde.
Am Ende beginnt der Mensch, sich weniger als ein vor dem Gesetz gleichberechtigtes Individuum zu fühlen, sondern als jemand, der ständig seine Existenz unter Beweis stellen muss.
Es reicht nicht aus, dass sich Deutschland mit seiner Vergangenheit auseinandersetzt
Deutschlands nationalsozialistische Vergangenheit ist wichtig, um zu verstehen, warum die Grundsätze der Menschenwürde und der Gleichheit in der Verfassung solch einen hohen Stellenwert haben. Aus diesem Grund müssen Fälle ernst genommen werden, wenn Menschen in öffentlichen Einrichtungen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Migrationsstatus das Gefühl haben, verdächtigt oder nicht wertgeschätzt zu werden. Denn der Prüfstein für einen demokratischen Staat besteht nicht darin, wie er mit Menschen umgeht, die stark und privilegiert sind. Vielmehr zeigt sich die entscheidende Bewährungsprobe darin, wie der Staat Menschen behandelt, die ihm gegenüber in einer schwächeren Position sind:
Asylsuchende.
Wer die Sprache nicht beherrscht.
Wer keine Papiere hat.
Wer sich gegenüber dem Staat nicht verteidigen kann.
In unserem Fall geht es jedoch nicht nur um die Schwierigkeiten eines Asylbewerbers im Rahmen eines bürokratischen Aktes. Es geht um eine schwangere Frau, ein ungeborenes Kind und einen Vater, der die Vaterschaft des Kindes offiziell anerkennen möchte. Daher stellt sich ganz einfach die Frage:
Ist die Person, die in einer Behörde vorstellig wird, in erster Linie ein Asylbewerber, ein Ausländer, eine Akte – oder der Vater eines ungeborenen Kindes?
Aus Sicht des Rechtsstaats ist die Antwort eindeutig: Der Aufenthaltsstatus einer Person hebt die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde nicht auf.
Wenn ein Asylbewerber eine Behörde betritt, sollte er dort rechtsstaatliche Behandlung erwarten können. Fehlen Unterlagen, muss eine verständliche Erklärung gegeben werden; kann der Vorgang nicht bearbeitet werden, braucht es eine rechtliche Begründung. Eine Beleidigung, Herabwürdigung oder eine Behandlung, als sei er von vornherein schuldig, darf es niemals geben. Demokratie darf nicht nur in der Verfassung festgeschrieben sein, sie muss sich auch in den Behörden wiederfinden. Und vielleicht lautet die eigentliche Frage: Wenn ein Asylsuchender eine Behörde betritt, begegnet ihm der Staat dann als Rechtsstaat oder als Machtinstanz?
Frauen in Amed rufen zum gemeinsamen Kampf gegen Feminizide auf
Nach dem Feminizid an Ayfer Çakmak haben Frauen in Amed (tr. Diyarbakır) zum gemeinsamen Kampf gegen patriarchale Gewalt aufgerufen. Auf Initiative des Frauenrats der DEM-Partei versammelten sich zahlreiche Frauen an einer vielbefahrenen Kreuzung im Stadtteil Rezan (Bağlar). Die 32-jährige Ayfer Çakmak war am 25. September im Viertel 5 Nisan in Rezan von ihrem Ehemann O.Ç. getötet worden. Der 37-Jährige wurde nach der Tat festgenommen. Die Ermittlungen zu dem Feminizid dauern an.
An der Kundgebung beteiligten sich neben der Sprecherin des DEM-Frauenrats, Halide Türkoğlu, Vertreterinnen politischer Parteien und Frauenorganisationen sowie die Ko-Oberbürgermeisterin von Amed, Serra Bucak. Ruçem Vefa Elyakut, Ko-Vorsitzende des Provinzverbands der DBP in Amed, verwies darauf, dass Frauen vielfach von Männern aus ihrem unmittelbaren Umfeld getötet werden. „Es reicht. Angesichts dieser Massaker werden wir nicht schweigen“, sagte Elyakut.
Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem
Serra Bucak wandte sich dagegen, Feminizide als voneinander losgelöste Einzelfälle zu behandeln. Gewalt gegen Frauen sei ein strukturelles Problem und müsse entsprechend bekämpft werden. Bucak kritisierte insbesondere Defizite bei der Justiz und bei der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes Nr. 6284. Die Kommunen hätten verschiedene Strukturen zum Schutz von Frauen vor Gewalt aufgebaut, könnten das Problem jedoch nicht allein lösen. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang auch an Rojin Kabaiş und Gülistan Doku. Frauen und Familien dürften bei ihrem Kampf um Aufklärung und Gerechtigkeit nicht allein gelassen werden.
Frauen werden häufig im eigenen Zuhause getötet
Halide Türkoğlu erklärte, Anlass der Kundgebung sei insbesondere der Feminizid an Ayfer Çakmak, zugleich richte sich der Protest gegen die anhaltende Gewalt gegen Frauen insgesamt. Frauen würden ausgerechnet dort getötet, wo sie eigentlich sicher sein sollten, und häufig von den Männern, die ihnen am nächsten stehen. Zugleich kämpften Frauen sowohl gegen männliche Gewalt als auch gegen staatliche Politiken, die diese Gewalt begünstigten, sagte Türkoğlu.
Für Amed formulierte sie einen klaren Anspruch: Frauen hätten das Recht, frei und gleichberechtigt zu leben, statt um ihr Leben fürchten zu müssen. „Kann es eine größere Schande geben, als dass eine Frau ermordet wird?“, fragte Türkoğlu und betonte, die Überwindung patriarchaler Gewalt könne nicht allein den Frauen überlassen werden. Gleichberechtigung sei eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
Aufruf an die gesamte Gesellschaft
Türkoğlu richtete sich deshalb ausdrücklich auch an Männer und forderte sie auf, Verantwortung im Kampf gegen patriarchale Gewalt zu übernehmen. Zugleich appellierte sie an die DEM-Partei, Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger:innen sowie an Gewerbetreibende und Taxifahrer:innen, sich dem gemeinsamen Kampf anzuschließen. „Kommt, lasst uns alle gemeinsam gegen Gewalt Stellung beziehen. Kommt, lasst uns diesen Kampf gemeinsam stärken.“
Die Kundgebung endete mit der Parole „Jin, Jiyan, Azadî“.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/zwei-jahre-ohne-aufklarung-frauen-fordern-gerechtigkeit-fur-rojin-kabais-52892 https://deutsch.anf-news.com/frauen/saygi-muttersprachliche-hilfe-im-kampf-gegen-gewalt-an-frauen-ist-lebenswichtig-52885 https://deutsch.anf-news.com/frauen/feminizide-in-Elih-und-osmaniye-zwei-frauen-getotet-drei-kinder-ebenfalls-tot-52781
Executive Order approving a list of information in fuel and energy sector subject to restricted access
The President signed Executive Order On Approving the List of Information in the Fuel and Energy Sector Subject to Restricted Access and the Procedure for Its Use.
Executive Order on celebrating in 2032 the 1170th anniversary of the origins of Russian statehood
Vladimir Putin signed Executive Order On Celebrating the 1170th Anniversary of the Origins of Russian Statehood.
Grundsicherung: Über 1.200 Euro Leasingrate für Audi SQ5 – Gericht gab zuerst recht
Das Sozialgericht Gelsenkirchen berücksichtigte im Eilverfahren die angegebenen monatlichen Leasingraten von 1.223,31 Euro für einen Audi SQ5 als Betriebsausgaben. Das Landessozialgericht NRW hob den Beschluss später auf: Der Antragsteller hatte nicht ausreichend belegt, dass er hilfebedürftig war. Zudem beanstandete das Gericht wesentliche Angaben zu seinen Einnahmen und den Leasingkosten.
Nach Auffassung des Sozialgerichts Gelsenkirchen waren die monatlichen Leasingraten entgegen der Ansicht des Jobcenters als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Das entschied das Gericht nach vorläufiger Prüfung mit Beschluss vom 13. März 2026 – S 38 AS 275/26 ER.
Dabei ging es um die Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit: Werden Leasingraten als Betriebsausgaben anerkannt, verringern sie das Einkommen, das das Jobcenter auf die Leistungen anrechnet.
Allerdings ist nicht jede betriebliche Ausgabe absetzbar. Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der im Verfahren maßgeblichen Bürgergeld-Verordnung sollen Ausgaben unberücksichtigt bleiben, wenn sie ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht zu den Lebensumständen während des Leistungsbezugs passen.
Eidesstattliche Versicherung überzeugte zunächst das SozialgerichtDer Antragsteller hatte eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Damit versicherte er die Richtigkeit seiner Angaben. Das Sozialgericht hielt es daraufhin zunächst für ausreichend glaubhaft, dass Leasingraten für ein Fahrzeug anfallen, das er überwiegend für seine selbstständige Tätigkeit nutzt.
Das LSG kam im späteren Beschwerdeverfahren jedoch zu anderen Feststellungen. Es beanstandete unter anderem die angegebene Höhe der Leasingrate und unzutreffende Angaben zu weiteren Einnahmen. (LSG NRW, Randnummer 19)
Die Leasingraten waren aus Sicht des SG nicht vermeidbarDas Sozialgericht berücksichtigte, dass der Leasingvertrag bereits vor Beginn des Leistungsbezugs abgeschlossen worden war. Außerdem benötigte der Antragsteller das Fahrzeug nach seinen Angaben für seine selbstständige Tätigkeit.
Nach der vorläufigen Prüfung des Gerichts passten die Leasingkosten auch nicht offensichtlich unangemessen zu seinen Lebensumständen. Ob eine Ausgabe aus diesem Grund abgelehnt werden darf, muss nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Einzelfall geprüft werden.
Grundsätzlich können dabei auch Leasingraten für ein Fahrzeug der unteren Mittelklasse absetzbar sein. Außerdem kommt es darauf an, ob ein günstigeres Fahrzeug tatsächlich verfügbar wäre und ein Wechsel möglich ist (BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 – B 4 AS 31/13 R).
Keine offensichtlich unangemessene Ausgabe aus Sicht des SGEine günstigere Alternative war nach Einschätzung des Sozialgerichts zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Auch stand die Leasingrate aus seiner Sicht nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den erwarteten Betriebseinnahmen.
Das Gericht entschied allerdings nur im Eilverfahren. Eine abschließende Prüfung der Leasingkosten sollte gegebenenfalls im regulären Gerichtsverfahren, dem sogenannten Hauptsacheverfahren, erfolgen. (SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13. März 2026 – S 38 AS 275/26 ER)
Was die Entscheidung des Sozialgerichts bedeuteteDas Sozialgericht hielt die Leasingraten unter den zunächst angenommenen Umständen für absetzbar. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Anerkennung teurer Fahrzeuge im Leistungsbezug. Auch die konkreten Leasingkosten waren damit noch nicht abschließend bestätigt.
LSG NRW hob den Beschluss aufDas Jobcenter legte Beschwerde ein und hatte damit Erfolg. Das Landessozialgericht NRW hob den Beschluss des Sozialgerichts auf und lehnte den Eilantrag ab. Auch diese Entscheidung gehörte zum Eilverfahren; sie war keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Nach der vorläufigen Prüfung des LSG hatte der Antragsteller genügend Einkommen aus seiner selbstständigen Tätigkeit und aus abhängiger Beschäftigung, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Er hatte deshalb nicht ausreichend glaubhaft gemacht, dass er auf Grundsicherungsleistungen angewiesen war.
Das LSG korrigierte außerdem die angegebene Leasingrate: Nach Leasingvertrag und Zahlungsnachweis betrug sie laut Randnummer 19 des Beschlusses monatlich 1.166,66 Euro statt 1.223,31 Euro. (LSG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2026 – L 21 AS 631/26 B ER)
Leasingkosten blieben ungeklärt – Zweifel an der eigenen ZahlungspflichtOb die Leasingraten für den Audi SQ5 als notwendige Betriebsausgaben absetzbar waren, musste das LSG nicht abschließend entscheiden. Denn selbst nach Abzug der angegebenen Betriebsausgaben blieb genügend Einkommen übrig.
Das bedeutet jedoch nicht, dass das LSG die Leasingkosten anerkannte. Der Antragsteller hatte erklärt, ein nicht benannter Dritter habe die Raten übernommen. Nach dieser Darstellung handelte es sich aus Sicht des Gerichts nicht um eine notwendige Betriebsausgabe, die der Antragsteller selbst tragen musste. (LSG NRW, Randnummern 14 und 19)
Welche Regeln für Kfz-Leasing im Bürgergeld geltenDas Bundessozialgericht hat grundsätzlich bestätigt, dass selbstständige Aufstocker Leasingraten absetzen können. Gemeint sind Selbstständige, die zusätzlich zu ihrem Einkommen Grundsicherungsleistungen erhalten. Für den Abzug gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.
Die steuerliche Anerkennung reicht nicht aus: Das Jobcenter berechnet das Einkommen nach sozialrechtlichen Regeln. Dass das Finanzamt eine Leasingrate als Betriebsausgabe akzeptiert, verpflichtet das Jobcenter deshalb nicht zur gleichen Entscheidung.
Die Ausgabe muss notwendig sein: Nach § 3 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung sind grundsätzlich notwendige Ausgaben abzusetzen, die im Bewilligungszeitraum tatsächlich bezahlt wurden.
Auch Höhe und Vermeidbarkeit werden geprüft: Einschränkungen gelten insbesondere bei vermeidbaren oder offensichtlich unangemessenen Ausgaben. Dasselbe gilt, wenn die Kosten in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen stehen. Ob das zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden. Der bloße Hinweis auf ein teures Fahrzeug reicht dafür nicht aus. (BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 – B 4 AS 31/13 R)
Bei der Prüfung offensichtlich unangemessener Ausgaben geht es darum, Missbrauch zu verhindern. Entscheidend ist, ob ein verständiger und wirtschaftlich handelnder Selbstständiger die Ausgabe für vertretbar halten durfte.
Das Jobcenter darf daher nicht ohne Weiteres eigene Sparvorstellungen an die Stelle unternehmerischer Entscheidungen setzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abzug müssen trotzdem erfüllt sein (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juni 2014 – B 4 AS 31/13 R; SG Berlin, Urteil vom 28. November 2014 – S 37 AS 11431/14).
Ergänzender Hinweis: Besonderheit bei gemischten BedarfsgemeinschaftenUnabhängig vom Audi-Fall gibt es eine Besonderheit bei sogenannten gemischten Bedarfsgemeinschaften. Dabei hat ein Mitglied selbst keinen Anspruch auf SGB-II-Leistungen. Sein Einkommen kann aber den Leistungsanspruch des Partners beeinflussen.
Für dieses Mitglied gelten bei der Frage, ob Betriebsausgaben vermeidbar sind, weniger strenge Maßstäbe als für jemanden, der selbst Leistungen bezieht. Darauf hat das Sozialgericht Altenburg hingewiesen (Urteil vom 20. März 2023 – S 42 AS 1098/19).
Weiß die betreffende Person, dass ihr Ehepartner Grundsicherungsleistungen erhält, muss sie sich dennoch an üblichen Wirtschaftlichkeitskriterien orientieren. Sie darf also keine offensichtlich unnötigen oder überhöhten Betriebsausgaben tätigen.
Dieser besondere Maßstab lässt sich nicht ohne Weiteres auf Selbstständige übertragen, die selbst Grundsicherungsleistungen beziehen.
Der Beitrag Grundsicherung: Über 1.200 Euro Leasingrate für Audi SQ5 – Gericht gab zuerst recht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Pflegegeld: Schon 3.364 Euro Eigenanteil: Jetzt droht der nächste Sparkurs bei der Pflege
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will Milliarden bei der Pflegeversicherung einsparen. Die SPD droht deshalb, die Reform zu blockieren. Für Heimbewohner steht viel auf dem Spiel: Sie zahlen im ersten Aufenthaltsjahr inzwischen durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst.
Was bedeutet er diskutierte Pflegedeckel von 1.500 Euro?
SPD will Kürzungen nicht mittragenSPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat sich gegen Leistungseinschnitte bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gestellt. „Wir akzeptieren keine Leistungskürzung in der Pflege“, erklärte er laut ZDFheute.
Stattdessen verlangt die SPD eine finanzielle Entlastung der Heimbewohner und eine andere Verteilung der Finanzierungslasten.
Linnemann wollte die Reform am Mittwoch, dem 30. September 2026, durch das Bundeskabinett bringen. Ob dieser Zeitplan hält, bleibt angesichts des Koalitionsstreits offen.
Ein Kabinettsbeschluss wäre zudem noch kein geltendes Gesetz: Die parlamentarischen Beratungen müssten erst folgen.
Acht Milliarden Euro einsparen – aber bei wem?Linnemann bezifffert die jährlichen Ausgaben der Pflegeversicherung auf rund 74 Milliarden Euro. Für 2027 nannte er einen Einsparbedarf von acht Milliarden Euro. Eine zusätzliche Kommission soll Vorschläge für die längerfristige Finanzierung erarbeiten.
Wer trägt die Kosten, die die Versicherung nicht mehr übernimmt? Weniger Ausgaben der Pflegekasse bedeuten nicht weniger Pflegebedarf. Wenn Leistungen sinken, müssen Betroffene zusätzliche Hilfe selbst bezahlen oder Angehörige mehr übernehmen.
Welche konkreten Einschnitte am Ende tatsächlich kommen, steht mit der politischen Auseinandersetzung noch nicht fest.
1.500 Euro sind keine Obergrenze für die HeimrechnungDie saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) fordert einen Pflegedeckel von 1.500 Euro. Linnemann wandte dagegen ein, dass sich dieser Vorschlag auf den Eigenanteil für die Pflege beziehe. Andere Bestandteile der Heimrechnung blieben daneben bestehen.
Ein Deckel für den Pflegeanteil begrenzt nicht zugleich die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Wer den Vorschlag mit einer Begrenzung der gesamten Heimkosten verwechselt, erwartet eine Entlastung, die er so nicht verspricht.
Schon heute bleiben durchschnittlich 3.364 Euro zu zahlenWie groß die Belastung bereits ist, zeigt die Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026. Im ersten Heimjahr zahlen Bewohner bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor.
Davon entfallen nach der Auswertung 1.775 Euro auf den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil einschließlich Ausbildungskosten. Hinzu kommen durchschnittlich 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 521 Euro für Investitionskosten. (Die Beträge unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland).
Der Verband fordert deshalb auch eine Entlastung bei Investitionen und Ausbildung. Übernähmen die Länder diese Kosten, könnten Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt 649 Euro sparen. pro Monat.
Angehörigen drohte ein Einschnitt bei der AlterssicherungEin weiterer Streitpunkt betrifft die Rentenabsicherung pflegender Angehöriger. Nach dem Bericht der Tagesschau sah der ursprüngliche Reformvorschlag Kürzungen für diese Gruppe vor. Linnemann will diesen Punkt zurücknehmen; die Gegenfinanzierung bleibt allerdings umstritten.
Die SPD fordert außerdem ein gemeinsames solidarisches Versicherungssystem oder zumindest einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Das trifft wiederum auf Widerstand der privaten Pflegeversicherer.
Dahinter steht die Frage, ob die gesetzlich Versicherten die wachsenden Lasten weiterhin weitgehend innerhalb ihres eigenen Systems schultern sollen.
Welche Entlastung im Pflegeheim bereits giltDie Pflegeversicherung übernimmt auch heute nicht die gesamte Heimrechnung. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zahlt sie neben den festen Leistungen einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Dieser steigt mit der Aufenthaltsdauer: Im ersten Jahr übernimmt die Kasse 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und anschließend 75 Prozent.
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten erfasst dieser Zuschlag nicht. Wenn Sie Ihre Heimabrechnung prüfen, sollten Sie deshalb die einzelnen Kostenblöcke und den berücksichtigten Zuschlag getrennt betrachten.
FAQ: Was bedeutet der Streit für Pflegebedürftige? Gilt der Pflegedeckel von 1.500 Euro bereits?Nein. Es handelt sich um einen politischen Vorschlag. Daraus können Sie derzeit keine Begrenzung Ihrer Heimrechnung verlangen.
Würde der Deckel sämtliche Heimkosten erfassen?Nach der aktuell diskutierten Ausgestaltung betrifft er den Pflegeanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kämen weiterhin hinzu; entscheidend wäre die konkrete gesetzliche Regelung.
Sind die angekündigten Kürzungen schon beschlossen?Die Berichte beschreiben einen Streit über Reformpläne, keine bereits in Kraft getretenen Leistungskürzungen. Aus den politischen Ankündigungen allein folgt daher keine Änderung Ihrer bisherigen Ansprüche.
QuellenBundesgesundheitsministerium: Vollstationäre Pflege im Heim, Stand 15. September 2026
Tagesschau: Linnemann lehnt von SPD geforderten „Pflegedeckel“ ab, 27. September 2026
Verband der Ersatzkassen: Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, 14. Juli 2026
Der Beitrag Pflegegeld: Schon 3.364 Euro Eigenanteil: Jetzt droht der nächste Sparkurs bei der Pflege erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Vitaly Savelyev relieved of his duties as Deputy Prime Minister
Vladimir Putin signed Executive Order On Vitaly Savelyev.
Malta versus Lilith Wittmann: Gerichtsurteil stärkt Meinungs- und Pressefreiheit
Die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann leitete Daten der maltesischen Glücksspielbehörde an Medien und Ermittlungsbehörden weiter, wonach diese mutmaßlich illegales Glücksspiel ermöglichte. Die Behörde ging daraufhin gerichtlich gegen Wittmann vor. Nun liegt ein Urteil vor, das die Meinungs- und Pressefreiheit stärkt.
Lilith Wittmann nach der öffentlichen Verhandlung beim Landgericht II Berlin – CC-BY-SA 4.0: Lilith Wittmann vorm Landgericht II Berlin Tegeler Weg: netzpolitik.org; Bearbeitung: netzpolitik.orgWie viel Steuern entgehen dem deutschen Staat durch illegales Glücksspiel? Unter anderem zu dieser Frage recherchiert die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann und wurde dabei auf die maltesische Glücksspielbehörde, die Malta Gaming Authority (MGA), aufmerksam. Sie beschaffte sich Dokumente und gab diese an Medien sowie Ermittlungsbehörden weiter. Daraufhin beantragte die MGA am Landgericht II in Berlin gegen Wittmann eine einstweilige Verfügung.
Die bestand im Wesentlichen aus zwei Forderungen: Wittmann sollte sich erstens nicht erneut ein Tarnkonto im Webportal der MGA erstellen und sich keinen Zugang mehr zu dort gespeicherten Dokumenten verschaffen dürfen. Dazu zählen etwa Jahresabschlüsse, Finanzberichte und Steuerunterlagen. Zudem forderte die MGA, dass Wittmann diese Dokumente nicht an Dritte wie Journalist*innen weitergeben darf.
Zweitens sollte Wittmann laut Verfügungsantrag der MGA nicht mehr öffentlich sagen dürfen, die MGA unterstütze „Netzwerke organisierter Kriminalität“ und habe „Strukturen geschaffen, die organisierte Kriminalität ermöglichen“ („organized crime enablement schemes you created“). Das postete Wittmann im März auf LinkedIn.
Am 24. September urteilte das Gericht. Es bestätigt die einstweilige Verfügung in Teilen: Wittmann darf demnach das Webportal der MGA nicht erneut „hacken“. In Teilen hat das Gericht die Verfügung aufgehoben: Wittmann darf die Dokumente an Presse und Ermittlungsbehörden weitergeben. Und sie darf sich über die MGA so äußern, wie sie es auf LinkedIn getan hat.
Firmenstandort MaltaWittmann recherchiert zu illegalem Glücksspiel. Teile ihrer Recherche hat sie in ihrem Blog und in Kooperation mit RTL Extra veröffentlicht. In einem im Juli ausgestrahlten Beitrag des TV-Magazins berichtete Wittmann über ihre Recherchen zur Lottoland-Gruppe. Die Gruppe bietet in Deutschland über die Websites lottoland.com und lottohelden.de sogenannte Zweitlotterien an. Spieler*innen schließen hier Wetten auf die Ziehung der Lottozahlen ab, setzen also nicht selbst Lottozahlen. Zweitlotterien sind in Deutschland verboten.
Dass Spieler*innen damit an illegalem Glücksspiel teilnehmen, ist für sie nicht ohne Weiteres erkennbar. Da die Websites unter anderem denen der staatlichen Lotterie ähneln, wirken sie auf den ersten Blick seriös. Auch können Nutzer*innen nur dem Kleingedruckten entnehmen, dass sie wetten, statt an einer Lotterie teilzunehmen.
Im Impressum der beiden Websites ist die „Deutsche Lotto- & Toto-Agentur“ angegeben und als Firmenstandort Malta. Unten auf der Website findet sich zudem das Logo der MGA. Die Behörde hat die Glücksspiel-Lizenz an Lottoland vergeben.
Was steckt in den Dokumenten?Die Geschäftspraktiken der Lottoland-Gruppe hätten den deutschen Staat zwischen 2019 und 2023 um Steuereinnahmen in Höhe von rund 400 Millionen Euro gebracht, schätzt Wittmann. Dabei stützt sie sich auf interne Dokumente wie Jahresabschlüsse der auf Malta ansässigen European Lotto and Betting Limited, die das Deutschlandgeschäft von Lottoland betreibt. Die Dokumente konnte Wittmann vom Portal der maltesischen Glücksspielbehörde extrahieren. Sie enthalten Zahlen zu den Umsätzen, die Lottoland in Deutschland erwirtschaftet hat.
Deutsche Ermittlungsbehörden haben Lottoland offenbar schon länger im Visier. Um steuerrechtlich gegen die Unternehmen hinter dem Angebot vorgehen zu können, hätten bisher aber Belege über die in Deutschland generierten Einnahmen gefehlt, sagt Thomas Dünchheim im RTL-Beitrag. Er ist Jurist und Experte für Glücksspielrecht. Diese Information sei wichtig, um die Höhe der Steuern bestimmen zu können, die Lottoland hätte zahlen müssen.
Unklar bleibt, ob die MGA Kenntnis von dem Vorgehen der Lottoland-Gruppe hatte. Auf unsere Nachfrage gab die Behörde lediglich an, „in Deutschland entstehende Steuerverbindlichkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen deutschen Behörden“. Es ist bislang kein Urteil in dieser Angelegenheit ergangen.
–––
Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.
–––
Im Sinne der Pressefreiheit„Die MGA als Klägerin wollte ein möglichst umfassendes Verbot umsetzen. Das ist ihnen im Beschlusswege zunächst auch geglückt“, sagt Jonas Kahl gegenüber netzpolitik.org. Nach der öffentlichen Verhandlung sei davon aber wenig übrig geblieben. Der Rechtsanwalt von der Kanzlei Spirit Legal vertrat Wittmann vor Gericht.
„Das Gericht stellt jetzt im Urteil klar, dass sämtliche angegriffenen Äußerungen von Lilith Wittmann zulässige Meinungsäußerungen und keine unwahren Tatsachenbehauptungen sind“, sagt Kahl. Auch Wittmann zeigt sich erleichtert. „Ich darf sagen, dass die MGA unter Umständen das organisierte Verbrechen ermöglicht und das ist extrem wichtig für die Berichterstattung“, sagt die Sicherheitsexpertin gegenüber netzpolitik.org.
Die MGA hat zudem ein weiteres wesentliches Ziel verfehlt, das sie mit ihrer einstweiligen Verfügung angestrebt hatte. Denn laut dem Urteil dürfen Journalist*innen die Dokumente verwerten, die Wittmann aus dem System der Behörde extrahiert hat.
Die maltesische Glücksspielbehörde hatte argumentiert, dass Hacken auch umfasst, Dritten – zum Beispiel Journalist*innen – Zugang zu Dokumenten zu verschaffen. Das Gericht stellt nun klar: Dritten den Zugang zu Dokumenten ermöglichen, ist nicht das Gleiche wie Dritten den Zugang zum System ermöglichen.
Sicherheitsexpertin bleibt auf Kosten sitzenAus Sicht von Rechtsanwalt Jonas Kahl war die MGA in einer Hinsicht indirekt erfolgreich. „Das Vorgehen der Gegenseite spricht dafür, dass es ihr nicht in erster Linie darum geht, ihr Recht durchzusetzen, sondern dass sie es Lilith Wittmann möglichst schwer machen und viele Verfahrenskosten verursachen will“, sagt Kahl. Die werden sich vermutlich auf 15.000 bis 20.000 Euro belaufen.
Neben Anwaltskosten fallen auch Kosten für das Verfahren bei der Zivilkammer an. Wegen der Besonderheiten im zivilrechtlichen Verfahren trägt Wittmann diese Kosten größtenteils selbst, auch wenn das Urteil des Gerichts zum Teil zu ihren Gunsten ausgefallen ist.
Weitere Kosten kämen hinzu, wenn die MGA in Berufung gehen würde. Ob sie solche Pläne verfolgt, wollte die Behörde auf Anfrage nicht kommentieren. Aus Sicht von Wittmann ist es das eigentliche Ziel der Behörde, „mich davon abzuhalten, weiter zu recherchieren und zu berichten. Deswegen gehe ich auch nicht davon aus, dass sie von mir ablassen wird.“
MGA hat Detektei eingeschaltetIm Vorfeld der einstweiligen Verfügung beauftragte die MGA eine Detektei damit, Wittmann zu beobachten. Ein Bericht der Detektei ist den Verfahrensakten beigefügt. Auf Anfrage begründete die MGA die Beauftragung gegenüber netzpolitik.org damit, dass sie die „physische Adresse von Wittmann“ ermitteln wollte, um „relevante Rechtsdokumente“ zustellen zu können.
Daneben führte die Detektei Gespräche mit ehemaligen Arbeitgebern von Wittmann. „Wenn du da auf einmal einen Bericht über mehrere Seiten siehst, wo jemand mit deinen alten Arbeitgebern gesprochen, alte Adressen von dir abgeklappert hat – das ist einschüchternd“, sagt Wittmann.
Klagen, um einzuschüchternSie und ihre Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es sich bei dem Vorgehen der MGA um SLAPP handelt.
SLAPP bezeichnet das Vorgehen, wenn etwa Unternehmen Journalist*innen mit inhaltlich unbegründeten Klagen an ihrer Arbeit hindern. Die Abkürzung steht für „strategic lawsuit against public participation“, also strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Um Journalist*innen vor solchen Klagen zu schützen, hat die EU 2024 die Anti-SLAPP-Richtlinie beschlossen.
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
–––
Die Richtlinie sieht vor, dass Beklagte potenzielle Einschüchterungsklagen frühzeitig von einem Gericht prüfen lassen können. Die Klägerin muss dann begründen, warum das Verfahren fortgesetzt werden muss. Zudem schützt die Richtlinie vor hohen Verfahrenskosten und soll Parteien mittels drohender Sanktionen von SLAPP-Klagen abhalten.
Wittmann und ihre Anwälte konnten sich jedoch nicht auf die Richtlinie stützen, weil sie in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Deutsche Gerichte könnten die darin enthaltenen Bestimmungen noch nicht ohne Weiteres anwenden.
Gegenüber netzpolitik.org weist die MGA den SLAPP-Vorwurf zurück. Das Ziel ihrer einstweiligen Verfügung sei es, die ihr anvertrauten Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Von öffentlichem InteresseLaut Gericht kann die Art und Weise, wie Wittmann sich Informationen von der Behörde beschafft hat, als Verstoß gegen den sogenannten Hackerparagrafen 202a Strafgesetzbuch gewertet werden. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn eine Person Sicherheitshürden überwinden muss, um sich unberechtigterweise Zugang zu einem IT-System zu verschaffen.
Um an die Dokumente im Portal der MGA zu kommen, gab Wittmann eine andere Identität vor. Und sie fand zufällig eine Schnittstelle, über die sie Zugang zu den Organisationen der MGA erhielt, wo sie dann Dokumente herunterladen konnte. Das Vorgehen beschreibt die Sicherheitsexpertin in einem Blog-Beitrag. Die Sicherheitslücke hat die MGA inzwischen geschlossen.
Ihr Vorgehen begründet Wittmann damit, dass die Dokumente von öffentlichem Interesse seien. Sie beruft sich auf das „Lex Wallraff“, das nach dem Investigativjournalisten Günther Wallraff benannt ist. Wallraff ließ sich für eine Recherche mit gefälschter Identität bei der Bild-Zeitung anstellen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfen Journalist:innen in begründeten Einzelfällen Informationen auch mit verbotenen Mitteln beschaffen und verbreiten, sofern es darum geht, Missstände aufzudecken, die der Öffentlichkeit schaden. In solchen Fällen wiege die Pressefreiheit schwerer als die Interessen der Betroffenen, so der BGH.
Ist das Hacking?Das Landgericht II in Berlin erachtet die „Sicherheitsvorkehrungen“, die die MGA für ihre Website getroffen habe, als „hinreichend“. Bei „ordnungsgemäßer Nutzung“ des Portals sei der Zugang zu Organisationen sowie Dokumenten nicht gegeben. Dagegen argumentieren Wittmanns Anwälte, dass das System offen gewesen sei und nicht die unionsrechtlichen Vorgaben an IT-Sicherheit erfüllt habe. „Behörden müssen ihre Systeme per Gesetz schützen“, so Peter Hense, der ebenfalls Wittmanns Rechtsanwalt ist. Da die MGA personenbezogene Daten verarbeite, unterliege sie der Datenschutzgrundverordnung, die diesbezüglich strenge Vorgaben macht.
Diese Einschätzung stützt ein Prüfbericht der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers aus dem Jahr 2024, den die MGA eingereicht hat. Der größtenteils geschwärzte Bericht lässt aus Sicht von Wittmanns Anwälten den Schluss zu, dass die MGA ihr IT-System nicht ausreichend vor fremdem Zugriff geschützt habe.
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Here We Remain: A World That Abides Slaughter
Atop all the others inflicted on us came last week's sickening spectacle of two vengeful, lying, broken old men - one a longtime killer of children, one a petty useful idiot abetting him - alternately celebrating and threatening genocide before "we the peoples of the United Nations." It was created to halt "the scourge of war" and enable us to "live together in peace with one another." Instead, today, we get unspeakable atrocities. Omar El Akkad: "One day everyone will have always been against this."
Even before war criminals spoke at the U.N., everyone was already against everything Trump's done, from his insane, drone-packed arch to the other $1.8 billion vanity projects to his latest tantrum over bad press. Despite multiple court rulings against it, the ensuing press ban is still partly, messily in place, with CNN, MS NOW and Politico facing dubious access, other major media finally finding their spine and solidarity, and the havoc offering us the droll sight of a needy guy who never met a camera he didn’t like in one farcical silent movie, a “shrinking figure gesticulating wildly into the wind.” The attention whore has tried to compensate with wildly weird and illegal PR stunts: Claiming an entire hemisphere, boasting, "Only Trump" and an ad pleading "Love Me" on the taxpayer dime in "an astonishing misuse of public resources more fitting for North Korea."
The final own goal of his attack on the press, teased by a frantic promo, was the launch of Trump TV: The Essentials Station, the White House YouTube channel recast as a 24/7 livestream of Trump's "greatest hits." Cue aJuly speech at Mt. Rushmore about "the communist menace," last year's speech at dinner with King Charles, a 2016 speech in Kentucky recalling the wet stairs he overcame. YouTube's real-time data let the "king of ratings" see it quickly crash and burn, from a paltry 8,000 viewers to half that to 1,000 to 704 as J.D. announced stripping health care from 760,000 people, way below the 2,000-plus watching birds snack on seeds and nuts. Many relished the flop - "Fascism is awesome!" - or suggested new slots: "Wake Up & Rage Tweet, Ketchup-Throwing, They’re Eating our Pets, The Great MAGA Crypto Scam, Wheel of Pardons" and, from 2:01 to 2:02 a.m., “Covfefe.”
Then came a clumsy, swooning welcome - "the deference was deafening" - for his strongman soulmate Chinese President Xi Jinping, the world's biggest jailer of journalists and never mind the "communist menace," with its empty pomp, cartoonish tour of a hole-in-the-ground ballroom and million-year helipad - "He has a great interest in granite" - and zero substance. The next day, with his approval rating "somewhere between Ebola and Ed Sheeran," he waddled into the 81st session of the UN General Assembly and threatened one of its130 participants with war crimes, musing, "Do I annihilate the Islamic Republic quickly and drive them into hell?" Iran's delegation swiftly walked out. Mehdi Hasan: "For shame. The president of the United States goes to the United Nations and threatens genocide against a member state in front of the world. This is where we’re at."
Slurring, stumbling, wandering at unhinged, white nationalist length - details here - Trump also boasted about murdering at least 234 people “at war with civilization” in illegal boat strikes, claimed trans people were a national security risk, celebrated (and inflated) the theft of Venezuela’s oil, inanely declaimed “to the (raping and plundering) victor belong the spoils,” again made up wars he'd "ended," etc. The speech, a "sad and dangerous national embarrassment" with its "ridiculous braggadocio, narcissistic puffery, absurd demonstrable lies, open criminality and deranged, murderous threats" landed "with silence inside the hall and a pile of fact checks outside it, (the) death rattle of a rapist president and what’s left of America’s reputation on the world stage," after which "world leaders went back to making plans that don't include the United States."
Or, in the case of Denmark, subtly mocks them. Trump also created a non-existent backstory for a "deal" on Greenland - "This was long in the making - you could go back many, many decades, probably centuries" - that basically repackages an existing deal signed in 1951; ahead of their meeting held later at the U.N., officials played the Sondheim song Send In The Clowns. At this point, writes Paul Krugman, it may be "Underwear on the Outside” time, a callback to Woody Allen's 1971 film Bananas about a fictional third-world nation's absurd strongman. Most reporting on the U.N. focused on Trump's belligerent rejection of global cooperation or the fact almost everything he said was a lie. The bigger story: "The leader of what used to be the world’s most powerful nation, now collapsing before our eyes, has clearly, undeniably lost his mind."
Other speakers tried to steer the conversation back to reality. Secretary-General António Guterres stressed the primacy of international law, especially in Palestine, calling the birth of the U.N. "an act of defiance (by) people who refuse to surrender the future to fear...who know our futures are bound together." But with accountability: The U.N. deems Gaza "a collective crime," a "live-streamed atrocity...sustained by the complicity of influential third states"; their complicity must be confronted for the rule of law to survive. Holding photos of Iranian children killed in U. S. strikes, Iran's president Masoud Pezeshkian argued it is Trump who has defied international law, while Iran has remained committed to negotiations. “We have only defended ourselves. We are not terrorists." He also called for accountability on all sides, asking "why Israel kills, yet Iran is subject to sanction.”
Israel kills. And Benjamin Netanyahu offered a bellicose "potpourri of lies and incitement." In his "furious, ugly and disgraceful" diatribe, he called universal charges of genocide "the biggest lie of the century," summoning the chutzpah to call the carnage in Gaza "the opposite of genocide." Anyone who disagreed, he raved, was "a moral coward" - About half the Assembly, who walked out as Zionist allies chanted “Am Yisrael Chai," "the Nation of Israel lives"; Hundreds of protesters outside, with about 100 arrested; including Brooklyn Council Member Chi Ossé, who later posted a selfie in handcuffs with “Free Palestine. Netanyahu burn in hell"; and world leaders "spreading lies about my country and our brave soldiers," "tyrants (in) a global anti-Jewish conspiracy (to) erase us from the face of the Earth. Instead of collapsing, we delivered devastating blows to all of them with our great American friends."
There was much more. He brandished a pager in tribute to Israel's 2024 operation targeting Hezbollah in Lebanon that killed 12 and wounded over 3,000. He dismissed settler violence against Palestinians in the occupied West Bank as the work of "juvenile delinquents." He said bombing Iran was "’one of the easiest decisions I’ve ever had to make." Shameless, he claimed Israel still has "the most moral army in the world.” He denied a Haaretz report, confirmed by the New York Times, that Egypt's intel chief warned him in September 2023 Hamas was planning "a major attack," but he declined to pass the tip on to his intelligence agencies. He called the duly elected mayor of his host city, who deems him a war criminal and wants the ICC's arrest warrant issued, anti-Semitic," claiming "many Jews no longer feel safe in New York." He evidently doesn't; he flew into New Jersey.
He ended his speech with a Bible verse from Samuel that describes the genocide of the Amalek, enemies of Israel, after God orders King Saul, "‘Go and completely destroy those wicked people." Saul mostly does, but spares their king and “the best of the sheep and cattle. Then the prophet Samuel admonishes him: "(God) sent you on a mission, but you have rejected the word of the Lord, and the Lord has rejected you as king over Israel." Samuel's murderous gist: “Nezah Israel lo yeshaker,” or "the eternity of Israel will not falter.” Bibi's lesson: "We have no choice but genocide." And so they made it: Over 73,900 direct deaths, about half women and children. Over 175,000 wounded, often gravely. Roughly 641,000 ultimately dead, from destruction of the healthcare system, malnutrition, disease. The bodies of perhaps 10,000 more still remain under the rubble.
And the devastation goes on. Under Israel's blockade, there is widespread hunger, 90% of Gazans remain homeless, trauma and illness go untreated. More than 900 wheelchairs donated by two Australian non-profits for over 11,000 disabled children - Gaza has the most child amputees per capita in the world - are held hostage in Jordan warehouses by preposterous Israeli restrictions on anything that could "serve a military purpose." Other victims of insane "dual-use" rules: Portable toilets, sleeping bags, tarps. bandages, diapers, shampoo, tent poles. And presumably kites, after Bibi announced "targeted strikes”against the launch of any kites, balloons or drones, with the IDF ordered to "act forcefully" against perps. What else to expect from a place where a government official calls Palestinian children “explosives of the future." "What a childhood in Gaza teaches: Want less."
The cruelty, madness, loss continue to spark palpable rage. Actor Mandy Patinkin, a Jew aware of history, on the corrosive effect of "the revenge business": "How could it be done to you and your ancestors, and you turn around and do it to someone else?!” Omar El Akkad - born in Egypt, raised in Qatar and Canada, a US citizen - on "what it means to live under an ordering of the world that abides slaughter, and whether any ordering ever stood for anything at all." He wrote the book One Day Everyone Will Have Always Been Against This, though its full title is One day, when it’s safe, when there’s no personal downside to calling a thing what it is, when it’s too late to hold anyone accountable, everyone will always have been against this,” what one critic calls "a cathartic savaging" of empire, Western hypocrisy on Gaza, selective empathy in "the most privileged sliver of global society."
"When the unspeakable happens, the world should stop but it doesn't," he writes of a comfortable world run by broken old men that "shrugs at one kind of slaughter," having developed "a terrible immunity...When it mattered, who sided with justice and who sided with power?” The time to choose is now, he adds, and there is no true solidarity in hindsight: "At the time they say, 'Yes, this is tragic, but necessary'...The alternative to the countless killed and maimed and orphaned... screaming from under the rubble (is) barbarism.” " There is no way to finish the sentence, 'It is unfortunate that tens of thousands of children are dead but...'" he movingly writes. Ultimately, "There is no such thing as someone else’s children."
The evening after Netanyahu assailed Zohran Mamdani as anti-Semitic - he dismissed the speech as "baseless lies meant to sanitize his genocide against Palestinians" - the good mayor was home at Gracie Mansion. He was hosting Palestinian families from Gaza who have lost family members there or have made their way to America as refugees to "honor their contributions to the city and acknowledge the losses they have endured." They ate a meal; a smiling Mamdani glided around the table, filling water glasses. And they planted an olive tree - for Palestinians, source of food, wood, fuel, symbol of peace, hope, resilience, a deep connection to their heritage and ancestral land. Palestinian poet Mahmoud Darwish: ‘"Here we remain, as long as thyme and olives remain." Zohran Mamdani: "May peace be our future."
A young boy in Gaza mourns his murdered mother Getty Image
Autistici / Inventati: Es ist immer noch viel zu still
Anne Roth hat vor 19 Jahren ein Blog bei NoBlogs.org gestartet. Jetzt hat die unkommerzielle Plattform dicht gemacht, weil die USA das dahinter stehende Tech-Kollektiv als Terrorismus eingestuft haben. Die USA greifen damit direkt und ohne jedes Verfahren die Meinungs- und Internetfreiheit in anderen Ländern an.
Die Terror-Sanktionen der USA gegen das Tech-Kollektiv sind eine besondere Form internationaler Zensur. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mick HauptIm Spätsommer 2007 suchte ich nach einem Blog, um eine ziemlich ungewöhnliche Geschichte aufzuschreiben. Mein Freund war früh am Morgen in der Wohnung unserer Familie in Berlin von SEK-Einheiten der Polizei festgenommen worden. In diesem Moment erfuhren wir, dass er verdächtigt wurde, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Seit einem Jahr stand er unter Anti-Terror-Überwachung und ich war, gewissermaßen als Kollateralschaden, auch davon betroffen.
Er ist kein Terrorist und war es nie. Er wurde schließlich nach einigen Wochen freigelassen. Das Ermittlungsverfahren wurde später eingestellt. Das ist eine andere Geschichte.
Blogs ohne TrackingIch wollte im Netz darüber schreiben, was die Überwachung mit uns gemacht hat und wie sie sich auf unseren Alltag ausgewirkt hat. Ich hatte von einem noch recht neuen Phänomen namens „Blogs“, oder Weblogs, gehört, mit denen Texte veröffentlicht werden konnten, ohne gleich selbst eine komplette Website einrichten zu müssen. Genau das brauchte ich: die Möglichkeit zu veröffentlichen, ohne mich um Software-Updates, Sicherheit oder Domain-Registrierung kümmern zu müssen.
Ich war schon vor diesem Vorfall als Netzaktivistin aktiv und wollte ganz bestimmt nicht dazu beitragen, dass meine Leser*innen irgendeiner Form von Tracking ausgesetzt wären, sei es kommerziell oder staatlich. Es war schwierig genug, über unsere Situation zu informieren, ohne dabei andere der Gefahr auszusetzen, durch den Kontakt zu uns selbst ins Visier zu geraten. Ich war also sehr froh, als ich auf die Blog-Plattform stieß, die von Autistici/Inventati (A/I) betrieben wurde, dem italienischen Tech-Kollektiv, das versprach, all das nicht zuzulassen.
Während ich dies schreibe, ist noch lesbar, für wen sie noblogs.org betrieben. Dort heißt es:
Noblogs.org ist ein Projekt des Kollektivs A/I, das seit über zehn Jahren Dienste zur Kommunikation und Konspiration für Aktivist*innen und generell für alle bereitstellt, die sich mit den Grundsätzen unseres Manifests identifizieren: für eine gerechtere, gleichere und freiere Gesellschaft zu kämpfen; uns der allgegenwärtigen Kontrolle einer Gesellschaft zu entziehen, die sich zu sehr dafür interessiert, wer du bist, und nicht dafür, was du denkst und was du liebst oder hasst; sich der Vorstellung zu entziehen, dass jeder Moment unseres Lebens in irgendeiner Weise Geld und wirtschaftlichen Transaktionen entspricht.
Ich kannte A/I schon seit ein paar Jahren. Einige von ihnen hatte ich 2001 während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Genua im unabhängigen Medienzentrum kennengelernt. Dort berichteten Hunderte von Aktivist*innen über die Proteste, lange bevor es Social Media gab. Gemeinsam haben wir entsetzt zusehen müssen, als die Polizei eine Schule auf der anderen Straßenseite angriff und viele Aktivist*innen brutal verprügelte, die dort nach den Demonstrationen übernachteten.
Einstufung als Terror-UnterstützerWenn ihr das hier lest, ist noblogs.org nicht mehr online.
Am 26. August veröffentlichte A/I eine Mitteilung, dass die US-Regierung die Organisation als Unterstützer von Terrorismus eingestuft hat. Laut einer Pressemitteilung des Außenministeriums sei „Autistici/Inventati (A/I‑Kollektiv) eine in Italien ansässige extremistische Gruppe, die digitale Infrastruktur für gewalttätige Antifa-Zellen und andere militante Linksextreme auf der ganzen Welt aufbaut und betreibt.“
Das Kollektiv wies die Vorwürfe umgehend zurück und schrieb, dass es „sein Engagement für die Bereitstellung einer Plattform mit Werkzeugen zur digitalen Selbstverteidigung nachdrücklich bekräftigt, um dem Bedarf an freier Kommunikation für Aktivist*innen und andere Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen gerecht zu werden.“
–––
Die Hütte brennt! Wir gehen rein.
Wir treten der Faschisierung entgegen. Wir kämpfen für eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir verteidigen die Grundrechte für alle. Das geht nur mit deiner Unterstützung.
–––
Domain wegZwei Tage später verschwand ihre Domain „autistici.org“. Zunächst war unklar, was passiert war, da sich niemand sich die Mühe gemacht hatte, A/I zu informieren. Laut einer Pressemitteilung von A/I wurde die Entscheidung, die Domain unzugänglich zu machen, von der Public Interest Registry (PIR) getroffen, einer gemeinnützigen Organisation, die von der Internet Society (ISOC) gegründet wurde, um die .org-Domain zu verwalten und „dem öffentlichen Interesse im Internet zu dienen“.
Die italienische Sektion der ISOC protestierte heftig in einem offenen Brief, der sich nicht nur an PIR und ISOC richtete, sondern auch an die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) und deren europäische Sektion, die European Regional At-Large Organization (EURALO).
In dem Brief erklärt ISOC Italien, dass keine Beweise dafür vorliegen, dass A/I terroristische Aktivitäten betrieben oder unterstützt habe.
Mit den Worten von A/I:
Die US-Regierung hat beschlossen, ein außergerichtliches Verfahren anzuwenden, das eine Berufung im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens unmöglich macht und sowohl diejenigen, die Dienstleistungen für A/I erbringen, als auch diejenigen, die A/I‑Dienste innerhalb der USA nutzen, dem Risiko aussetzt, als Terrorist*innen eingestuft zu werden.
ISOC Italien führte weiter aus, dass ihre Sorge der Rolle der PIR gelte:
.org ist weder Eigentum der USA noch ein gewinnorientiertes Unternehmensvorhaben, sondern vielmehr eine globale, supranationale Ressource, die für die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit im Internet von entscheidender Bedeutung ist. Seine Verwaltung muss diesem Ziel Rechnung tragen, wie es bei der Vergabe auf unbegrenzte Zeit an die Internet Society und deren hundertprozentige Tochtergesellschaft Public Internet Registry vereinbart wurde.
Die Verwalter von „.org“ sollten sich dafür einsetzen, dass keine Regierung die Kontrolle über die Online-Präsenz von gemeinnützigen Organisationen hat, die nicht zu ihrem Hoheitsgebiet gehören oder dort tätig sind, und ganz allgemein, dass keine einzelne Regierung entscheiden kann, wer weltweit einen „.org“-Domainnamen behalten darf oder verlieren muss.
Und das sollte in der Tat ein Anliegen der gesamten Internet-Governance-Community sein. Wenn die Registrierung von .org-Domains faktisch den willkürlichen Entscheidungen der US-Regierung unterliegt, müssen wir uns überlegen, ob und wie dies geändert werden kann.
Konto wegWiederum einige Tage nach der Einstufung teilte die Bank von A/I, die italienische Banca Etica, dem Kollektiv mit, dass sie beabsichtige, ihr Konto zu schließen. Das PayPal-Konto war bereits am ersten Tag ohne Vorankündigung gesperrt worden.
Die Schließung von Bankkonten von Organisationen, denen Terror oder Terrorunterstützung vorgeworfen wird, ist nicht ungewöhnlich. Doch auch hier gab es keinerlei juristisches Verfahren, das die Bank zur Schließung des Kontos zwang oder aufforderte. Hintergrund ist, dass die Aufnahme einer Organisation in eine Terrorliste durch die US-Regierung weitere Sanktionen nach sich ziehen kann.
Die Bank entschied sich aus Angst vor der Möglichkeit solcher weiteren Sanktionen, das Konto von A/I zu sperren. Seit dem 4. September hat A/I keinen Zugriff mehr auf die eigenen Gelder, die durch Spenden ihrer Nutzer*innen zusammengekommen waren.
Alessandro Messina, ehemaliger Direktor der Banca Etica, kommentierte:
Es ist plausibel, dass viele Banken sich dafür entscheiden würden, das Konto von A/I zu schließen. Von einer Organisation, die zur Förderung ethischer Finanzgeschäfte gegründet wurde, würde man jedoch etwas anderes erwarten, wenn sie mit einer Einstufung von so ausgeprägt politischer Natur konfrontiert ist.
A/I hört aufWeitere zwei Tage später kündigte A/I an, den Betrieb vollständig einzustellen:
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
–––
„Bleibt menschlich“ ist für uns keine leere Floskel.
Es bedeutet vor allem, dass wir eine Verantwortung haben, unsere Nutzer*innen zu schützen und die, die die menschlichen Netzwerke bilden, auf die wir uns verlassen, sowie die Communitys, die uns mit Botschaften der Unterstützung und Solidarität überschüttet haben.
Wir können uns nicht auf einen Kampf einlassen oder uns Manipulationen aussetzen, die das Leben dieser Menschen und ihrer Liebsten bedrohen und sie der Gnade von Autokrat*innen, Faschist*innen und Behörden ausliefern, die extralegale Maßnahmen ergreifen.
Angriff auf politische GegnerEin Schock ging durch die Community der Nutzer*innen der Dienste von A/I. Diese Community ist riesig: A/I besteht seit 25 Jahren und gibt an, 20.000 Blogs, 20.000 E‑Mail-Konten, 5.000 Mailinglisten und 1.500 Websites zu hosten.
Während ich dies schreibe, Mitte September, ist mein Blog noch online – allerdings nur im Read-Only-Modus. Ich habe keinen Zugriff mehr auf die Administration. Bald wird es verschwunden sein, und mit ihm 19 Jahre meiner Texte zu digitaler Politik und digitalen Rechten.
Das Gleiche gilt für die vielen anderen Blogs und Websites aus zahlreichen Ländern zu einer Vielzahl von Themen, darunter Klimawandel, Antimilitarismus, Rechte indigener Völker, Gesundheitsreformen oder Antifaschismus.
Wenn sie verschwinden, werden viele, viele Links von Websites im gesamten Internet ins Leere führen. Und ich bin wieder zum Kollateralschaden eines Terrorvorwurfs geworden. So wie auch viele andere.
Es braucht einen AufschreiDie britische Menschenrechts-Organisation Artikel 19 warnt: „Abgesehen davon, dass dies gegen die Standards der Meinungsfreiheit verstößt, hat schon diese Einstufung einen Chilling Effect“, also eine abschreckende Wirkung.
20.000 Blogs werden geschlossen, und es gab keinen Aufschrei. Weil sich die Menschen fragen, ob es klug ist, eine Organisation zu verteidigen, die von den USA als terroristisch eingestuft wurde.
Wenn autoritäre Regierungen nichtkommerzielle, unabhängige digitale Kommunikationsinfrastrukturen angreifen wie in diesem Fall, dürfen wir die Auswirkungen nicht unterschätzen. Diesmal war es Italien, aber das nächste Mal könnte es näher bei euch sein.
Es ist immer noch viel zu still.
–––
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Von zwei Seiten in den Untergang – öffentlich-rechtlich und alternativ
Es war das Jahr 1945, als sich die Menschen Folgendes in die Präambel der UNESCO-Verfassung schrieben: “Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.” Einer der Gründe dafür mag das Wissen gewesen sein, dass Kriege nicht erst auf dem Schlachtfeld entschieden werden, sondern bereits vorher in […]
<p>The post Von zwei Seiten in den Untergang – öffentlich-rechtlich und alternativ first appeared on ANSAGE.</p>