«Wenn ich sagen soll, was mir neben dem Frieden wichtiger sei als alles andere, dann lautet meine Antwort ohne Wenn und Aber: Freiheit. Die Freiheit für viele, nicht nur für die wenigen. Freiheit des Gewissens und der Meinung. Auch Freiheit von Not und von Furcht.» (– Willy Brandt, 14. Juni 1987).
Externe Ticker
President al-Sharaa reveals new currency in Damascus ceremony
Damascus, Dec. 29 (SANA) President Ahmad al-Sharaa officially launched the new national currency Monday at the Conference Palace in Damascus, the ceremony was attended by Mrs. Latifa al-Droubi.
President al-Sharaa and the Governor of the Central Bank of Syria, Abdulkader Husrieh, unveiled the new banknotes during the event.
President al-Sharaa said the redenomination marks the end of an era and the start of a new stage for Syria, emphasizing that removing zeros from the old currency eases transactions but does not itself improve the economy. He stressed that economic growth depends on higher production, lower unemployment, and a stable banking sector.
President al-Sharaa called for calm during the transition, assuring citizens that old notes will be exchanged gradually according to a structured timeline. The new notes, reflecting Syria’s heritage, aim to simplify trade, reduce dollar dependence, and restore confidence in the Syrian pound.
Advisor Abdulah Al-Shamma noted that the reform strategy rests on five pillars: monetary stability, a transparent exchange market, a robust banking sector, secure digital payments, and sustainable international financial integration.
Deutsche Opfer von Migrantengewalt sind kein Thema: ARD-Reporterin hat noch nie von Maria Ladenburger gehört
Der als angeblicher „Rechtsextremist“ dauerdiffamierte britische Migrations- und Islamkritiker Tommy Robinson hat es in nur wenigen Sekunden geschafft, die ganze Arroganz und ideologische Einseitigkeit der ARD bloßzustellen. Dazu war nichts anderes nötig, als die neben ihm stehende Reporterin zu fragen, ob sie wisse, wer Maria Ladenburger sei – was diese verneinte; eine ebenso typische wie verräterische […]
<p>The post Deutsche Opfer von Migrantengewalt sind kein Thema: ARD-Reporterin hat noch nie von Maria Ladenburger gehört first appeared on ANSAGE.</p>
CBS Governor: Syrian currency redenomination will not affect the exchange rate
Damascus, Dec.29 (SANA) Governor of the Central Bank of Syria (CBS) Abdulkader Husrieh said on Monday that the banknotes redenomination will take place over 90 days, extendable if needed, adding the step helps stabilize prices as pricing during this phase will be in both the old and new currencies.
“Our vision is to make the Central Bank of Syria the national pillar of stability, and within this vision came the decision to replace the currency. It is a technical process that does not change the value of the currency, but is merely a redenomination,” Husrieh added during a dialogue panel at a celebration to launch the new Syrian banknotes.
CBS Governor affirmed that the Bank has benefited from the experiences of successful countries in currency redenomination, such as the French and German experiments, especially since they followed the end of a war or a major political change.
“We received the central bank in a catastrophic state because of the practices of the deposed regime, and despite the challenges, we succeeded in achieving stability,” Husrieh said.
He added that the currency redenomination will not affect the exchange rate, and it is expected to help people rely more on the Syrian pound in their daily transactions.
He called on citizens to boost confidence in the Syrian pound and to be reassured about the currency renomination process.
“We emphasize that the replacement deadlines we have set are essential to ensure the smooth progress of this process, and that there is no room for increased inflation or rising prices,” Husrieh added.
He demanded merchants and money change dealers to abide by the regulations and laws, and not to exploit the currency exchange process.
MZN
Großbanken nicht mehr an die Klima-Bilanzierungsvorschriften der US-Regierung gebunden
H. Sterling Burnett
In einem weiteren großen Schritt gegen den Klimaalarmismus unter der Trump-Regierung haben die Federal Reserve, die Federal Deposit Insurance Corporation und das Office of the Comptroller of the Currency am 16. Oktober stillschweigend eine Reihe von Vorschriften aufgehoben, die als „Grundsätze für das klimabezogene Finanzrisikomanagement für große Finanzinstitute” bezeichnet werden und 2023 unter der Biden-Regierung eingeführt worden waren.
Die Vorschriften verlangten von den Banken, dass sie offenlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um klimabezogene Finanzrisiken für ihre Institute zu berücksichtigen, zu steuern oder zu mindern. Die Vorschriften von 2023 waren speziell darauf zugeschnitten, Banken mit einem Vermögen von mehr als 100 Milliarden Dollar zu zwingen, „Klimabelange in die Unternehmensführung, Szenarioanalyse und Risikoüberwachung zu integrieren”, einschließlich des operativen Geschäfts und des Firmenkundengeschäfts, der Privatkredite und der Zeichnung öffentlicher Anleihen. In der gemeinsamen Erklärung der Behörden, in der die Aufhebung der Vorschriften bekannt gegeben wurde, hieß es:
Die Behörden halten Grundsätze für das Management klimabezogener Finanzrisiken nicht für erforderlich, da die bestehenden Sicherheits- und Soliditätsstandards der Behörden von allen beaufsichtigten Instituten ein wirksames Risikomanagement verlangen, das ihrer Größe, Komplexität und ihren Aktivitäten angemessen ist. Darüber hinaus wird von allen beaufsichtigten Instituten erwartet, dass sie alle wesentlichen Finanzrisiken berücksichtigen und angemessen behandeln und gegenüber einer Reihe von Risiken, einschließlich neu auftretender Risiken, widerstandsfähig sind.
Die Trump-Regierung, mehrere Bundesstaaten und viele republikanische Gesetzgeber hatten Einwände gegen die Vorschriften erhoben und argumentiert, dass sie die Banken davon abhielten, sich auf ihre Kernfunktionen zu konzentrieren, wie z. B. die Bereitstellung konkreter Dienstleistungen für Menschen und Unternehmen sowie die Versorgung des Marktes mit Liquidität, was auf Kosten der Rentabilität und geringerer Renditen für Aktionäre/Eigentümer ginge.
„Die Aufsichtsbehörden erklärten, die Rücknahme reflektiere eine Rückkehr zu den seit langem bestehenden Sicherheits- und Soliditätsstandards, die von den Banken bereits verlangen, alle wesentlichen Risiken zu managen – ohne dabei das Klima herauszugreifen“, schrieb The Epoch Times. „Michelle Bowman, die stellvertretende Vorsitzende der Federal Reserve für Aufsicht, … unterstützte die Rücknahme und sagte, … Banken sollten sich auf „Kernrisiken“ wie Kredite und Liquidität konzentrieren, anstatt auf spekulative langfristige Klimaszenarien, und dass die Vorschriften das Kreditangebot verringern und die Kreditkosten für amerikanische Haushalte erhöhen könnten.
„Eine mögliche Folge könnte sein, dass Banken davon abgehalten werden, Kredite zu vergeben und Finanzdienstleistungen für bestimmte Branchen anzubieten, so dass diese gezwungen wären, Kredite außerhalb des Bankensystems bei Nicht-Bank-Kreditgebern aufzunehmen“, berichtete The Epoch Times unter Berufung auf Bowman. „Dies könnte dazu führen, dass der Zugang zu Finanzdienstleistungen eingeschränkt oder ganz unterbunden wird und die Kreditkosten für diese Branchen steigen. Diese Kosten würden letztendlich von den Verbrauchern getragen werden.“
Die Epoch Times merkte an, dass die Maßnahme dieser Behörden nicht die erste Rücknahme von Finanz-Klimavorschriften durch Bundesbehörden war. Der US-Finanzstabilitätsrat unter dem Vorsitz von Finanzminister Scott Bessent löste zwei Gremien auf, die eingerichtet worden waren, um klimabezogene systemische Risiken für den gesamten Finanzsektor zu analysieren. Bessent merkte an, dass die Maßnahme im September für die Behörde von entscheidender Bedeutung war, um ihren Fokus wieder auf „zentrale Fragen der Finanzstabilität” zu richten, darunter Banksicherheit, Liquiditätsrisiken und die Aufsicht über Nichtbanken-Finanzunternehmen, anstatt knappe Ressourcen für unbekannte und unwahrscheinliche mögliche zukünftige klimabezogene Schäden abzuzweigen, die Finanzinstitute nicht mit hinreichender Genauigkeit berechnen könnten.
Quellen: The Epoch Times; U.S. Federal Reserve System
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Großbanken nicht mehr an die Klima-Bilanzierungsvorschriften der US-Regierung gebunden erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Kältewelle verschärft humanitäre Lage im Camp Waşokanî
Eine Kältewelle mit Schneefällen hat die Situation im Flüchtlingscamp Waşokanî in Nordostsyrien deutlich verschärft. Nach Angaben von Bewohner:innen sind mehrere Zelte unter der Schneelast eingestürzt, zahlreiche weitere wurden durch eindringendes Wasser unbewohnbar. Es mangele an Heizmaterial und humanitärer Hilfe, berichten Betroffene.
Das Camp nahe der Stadt Hesekê beherbergt seit Jahren tausende Vertriebene aus der Region um Serêkaniyê (Ras al-Ain), die während der türkischen Invasion im Jahr 2019 ihre Heimat verlassen mussten. Besonders ältere Zelte seien mittlerweile stark beschädigt und böten keinen ausreichenden Schutz mehr gegen die Witterung, erklärten Geflüchtete gegenüber einem Reporter von ANHA.
„Unsere Zelte halten dem Schnee und der Kälte nicht stand, das Wasser dringt ein und viele Menschen sind krank“, sagte die Camp-Bewohnerin Kamra Ibrahim Abdo. Die aus Serêkaniyê stammende Frau berichtete von Atemwegserkrankungen, Fieber und Unterkühlungen unter der Bevölkerung. „Die letzte Dieselration reicht nicht aus. Wir brauchen mindestens 15 Liter Heizöl pro Tag, aber es gibt kaum Nachschub“, erklärte sie.
Mehrere Personen mussten laut ihren Angaben bereits medizinisch versorgt werden. „Unsere Matratzen sind durchnässt, die Böden in den Zelten stehen unter Wasser“, so Abdo weiter. Ihr größter Wunsch sei es, in ihre Heimat zurückzukehren: „Wir wollen einfach nur in unsere Häuser zurück. Aber jetzt brauchen wir dringend neue Zelte.“
Auch Rami Khidr, ein Vertriebener aus der Region Til Temir, schilderte die schwierige Lage: „Die Heizmittel reichen nicht aus. Unsere Zelte sind beschädigt, es fehlt an Decken, Diesel und auch an humanitärer Hilfe insgesamt.“ Er rief Hilfsorganisationen und Behörden zum sofortigen Eingreifen auf: „Wir wollen nach Hause zurück, aber bis dahin brauchen wir Schutz und Unterstützung.“
Das Camp Waşokanî, das mehrere tausend Menschen beherbergt, gerät bei jeder Kältewelle erneut an seine Grenzen. Die Infrastruktur ist schwach, die humanitäre Versorgung unzureichend. Besonders in den Wintermonaten führt das regelmäßig zu dramatischen Notlagen. Auch in anderen Lagern für Vertriebene verschärfen Kältewellen jedes Jahr die humanitäre Lage.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/sechs-jahre-nach-turkischem-einmarsch-serekaniye-48292 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/hiso-fordert-ruckzug-der-turkei-aus-syrien-und-dialog-mit-autonomieverwaltung-49244 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/nordostsyrische-selbstverwaltung-fordert-ruckkehrrecht-fur-vertriebene-49073
Artilleriebeschuss bei Tişrîn-Staudamm verletzt drei QSD-Mitglieder
Die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) haben der islamistischen Übergangsregierung in Damaskus vorgeworfen, erneut gegen das bestehende Waffenstillstandsabkommen verstoßen zu haben. Nach Angaben des Medien- und Kommunikationszentrums der QSD kam es am Montagnachmittag gegen 16 Uhr Ortszeit zu einem Artillerieangriff auf ein Wohngebiet nahe dem Tişrîn-Staudamm südlich von Kobanê.
Bei dem Beschuss mit Artillerie und schweren Waffen seien drei Mitglieder verletzt worden, teilte das multiethnische Bündnis in einer Erklärung mit. Die Angreifer sollen bewaffnete Milizen sein, die dem Kommando des sogenannten Verteidigungsministeriums in Damaskus unterstehen.
Die QSD warfen den regierungstreuen Fraktionen vor, wiederholt Feuerpausen in verschiedenen Regionen Nord- und Ostsyriens zu brechen. Man übe jedoch das „legitime Recht auf Selbstverteidigung“ aus, um weitere Eskalationen zu verhindern und die Stabilität in der Region zu bewahren, hieß es weiter. Angaben zur Identität der Verwundeten und zur Schwere ihrer Verletzungen machte das Bündnis nicht.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/kind-getotet-drohnenangriff-auf-dorf-bei-dair-hafir-49412 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/sozdar-haci-das-10-marz-abkommen-ist-ein-wendepunkt-fur-syrien-49456 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/drei-qsd-kampfer-bei-einsatzen-in-nord-und-ostsyrien-gefallen-49448
Selensky rückt von wichtigen Teilen der Einigung mit Trump ab
Security forces arrest deposed regime remnant in Lattakia
Lattakia, Dec. 29 (SANA) Internal Security forces in the Jableh area arrested Zulfiqar Mahmoud Deeb, identified as a member of the deposed regime’s remnants, during a high-precision security operation carried out in Baabda village, the Interior Ministry said on Monday via Telegram.
The ministry said preliminary investigations indicate that the suspect was involved in terrorist attacks that targeted army and internal security positions along the coast on March 6. It added that the suspect is also implicated in acts of desecration of the bodies of martyrs who were killed during those attacks.
The Interior Ministry said the operation is part of ongoing efforts to pursue the deposed regime’s remnants and anyone who threatens the safety of the country and its citizens, emphasizing that justice will take its course and that security services will continue their work relentlessly to uproot all pockets of terrorism.
Zum Tod Brigitte Bardots fallen Deutschlands Gesinnungsspießern nur „rechtsnationale Eskapaden” ein
Mit Brigitte Bardot starb am Sonntag im Alter von 91 Jahre ein weiteres Symbol eines besseren Europas, das es nicht mehr gibt und nie wieder geben wird. Während dieser Verlust in Frankreich und dem Rest der Welt betrauert und Bardots Lebensleistung gewürdigt wird, fällt die linke Mainstream-Journaille in Deutschland gnadenlos über die Verstorbene her. Bardot hatte […]
<p>The post Zum Tod Brigitte Bardots fallen Deutschlands Gesinnungsspießern nur „rechtsnationale Eskapaden” ein first appeared on ANSAGE.</p>
Congratulations to Alexandra Goryachkina, winner of the 2025 World Rapid Chess Championship in Doha
Vladimir Putin sent congratulations to Alexandra Goryachkina, winner of the 2025 World Rapid Chess Championship in Doha, Qatar.
Burgum’s Offshore Wind Halt of Questionable Legality
The Secretary of the Department of the Interior’s (DOI) abrupt cessation of all leases for major offshore wind electric generation facilities under construction is not legally defensible and raises significant conflict of interest issues, according to a letter Public Employees for Environmental Responsibility (PEER) sent to congressional committees today.
Last week, DOI Secretary Doug Burgum announced that the administration was “pausing—effective immediately the leases for all large-scale offshore wind projects under construction in the United States” pending a national security review of the projects. This directive was in the form of five preemptory “orders” to five separate offshore wind projects issued by the Bureau of Ocean Energy Management (BOEM), an agency within DOI.
In its letter to the Chairs and Ranking Members of the Senate Energy and Natural Resource Committee and the House Committee on Natural Resources, PEER argues that the Congressional Review Act (CRA) stipulates that an agency action of this type must be submitted to Congress before it can take effect. Moreover, PEER argues that Burgum’s actions are a “major rule” which under the CRA cannot take effect for at least 60 days, during which Congress can move to block it.
“Burgum’s move is designed to bypass all Congressional and public input,” stated PEER’s Executive Director Tim Whitehouse, a former senior enforcement attorney with the U.S. Environmental Protection Agency. Whitehouse noted the irony of Republicans using the CRA to repeal the Biden administration’s administrative actions on offshore oil and gas drilling that they assert were not properly reported under the CRA while Burgum seeks to evade CRA review for his offshore wind moratorium.
In addition, PEER is raising conflict of interest concerns about Matthew Giacona’s — the acting director of BOEM — recent investments in the United States Natural Gas Fund, which will likely benefit from less offshore wind power generation. BOEM issues permits for offshore wind projects.
“Burgum’s actions on offshore wind appear to be motivated by the personal financial interests of those in the administration, not our collective national interests,” added Whitehouse. “This is another misguided step in transforming the federal government into a franchise of the fossil fuel industry.”
“On public lands across the United States, the Department of the Interior has tens of thousands of additional active leases related to oil, gas, wind, solar, and geothermal production and mining for energy-related minerals. If last week’s actions are allowed to stand, future presidents will have unchecked authority under the guise of national security to target federal leases related to entire disfavored energy industries for political purposes,” said Whitehouse.
Central bank illuminates building to mark new currency
Damascus, Dec. 29 (SANA) The Central Bank of Syria will illuminate its facade this evening in the colors of the Syrian national flag, before transitioning to a visual display of the new currency denominations, Central Bank Governor Abdulkader Husrieh said on Monday in a post on Facebook.
Husrieh said the lighting “brings together symbolism, identity and confidence in the future,” adding that it forms part of Syria’s celebrations marking the launch of the new currency. He said the display underscores continuity and steadfastness, linking the country’s history with steps toward stability and modernization, in a scene that “reflects a spirit of belonging and embodies a national moment that lights memory and inspires hope.”
The governor said the executive instructions for Decree No. 293 of 2025 on currency replacement represent an important organizational step, signaling the start of the practical phase of this national undertaking. He said the instructions clarify mechanisms and procedures, ensure smooth implementation, protect citizens’ rights, and strengthen confidence in the monetary system within a clear legal framework.
Husrieh added that issuing the executive instructions confirms readiness to move into a new phase based on stability and modernization, serving the public interest and the national economy.
Earlier today, the Central Bank of Syria issued some of the executive instructions for Decree No. 293 of 2025 related to the launch of the new Syrian currency, noting that full details will be published later alongside the decree.
Commentary by Aide to the President Yury Ushakov following a telephone conversation between Vladimir Putin and US President Donald Trump
Aide to the President Yury Ushakov: Colleagues,
Since it is December 29 today, and the New Year is just round the corner, an interesting – from a political point of view too – detail can be mentioned: in the outgoing year, President Vladimir Putin held 17 contacts with US representatives. This includes a visit to Alaska, ten telephone conversations with Donald Trump, and six meetings with his special envoys. What does this mean? You can draw your own conclusions. Now to the telephone conversation.
As agreed earlier, another telephone conversation took place today between the presidents of Russia and the United States. Donald Trump and his key advisers who were present during the call provided a detailed briefing on the main outcomes of yesterday’s talks with the Ukrainian delegation at Mar-a-Lago.
In their presentation, that is, the American presentation, during these talks the US side took an assertive stance in promoting the idea that Kiev needs to take real steps towards the final settlement of the conflict instead of using demands for a temporary ceasefire as cover. Zelensky was advised to not even try to secure a respite for his armed forces but instead focus on achieving a comprehensive agreement that would lead to the actual end to the armed conflict.
Donald Trump informed [the President of Russia] about certain results achieved by Zelensky’s team precisely in this direction, but which nevertheless, in our assessment, still leave the Kiev authorities room for various interpretations in order to evade fulfilment of their commitments.
And of course, Vladimir Putin drew attention of his counterpart Donald Trump to the fact that practically immediately after what the US side considers a successful round of talks at Mar-a-Lago, the Kiev regime carried out a terrorist attack involving a barrage of long-range unmanned aerial vehicles, an attack on the state residence of the President of Russia in the Novgorod Region.
The Russian side clearly stated that such reckless terrorist acts will, of course, not go unanswered and will meet with the most serious response.
The US President was shocked by this information, literally outraged. He said that he could not even imagine such irrational actions. And, as was stated, this will undoubtedly affect the approaches of the United States in the context of working with Zelensky, to whom the current administration, as Donald Trump himself said, did not, thankfully, give Tomahawks.
Vladimir Putin emphasised that the Russian side intends to continue close and productive work with its US partners in searching for ways to achieve peace. However, naturally, with regard to a number of agreements reached at the previous stage and the newly outlined solutions, Russia’s position will be revised. This was stated very clearly, and the Americans should treat this with understanding. Since Kiev is using the state terrorism, the Russian side cannot act otherwise.
Such was the nature of the conversation, at the end of which both presidents, in a very friendly manner, agreed to maintain dialogue onwards.
Thank you very much.
Syria’s foreign minister meets UNTSO head in Damascus
Damascus, Dec. 29 (SANA) Syrian Foreign and Expatriates Minister Asaad Hassan al-Shaibani received Maj. Gen. Patrick Gauchat, head of the United Nations Truce Supervision Organization (UNTSO) mission, in Damascus on Monday, the Foreign Ministry said.
During the meeting, both sides underscored the role of the UNTSO mission in documenting Israeli violations in southern Syria and discussed ways to enhance existing cooperation and coordination, in a manner that supports stability and helps maintain calm in the region.
The talks took place within the framework of respect for the sovereignty of the Syrian Arab Republic and its territorial integrity, officials said.
DEM-Partei warnt nach Einsatz in Yalova vor anhaltender IS-Bedrohung
Nach dem tödlichen Antiterroreinsatz in der nordwesttürkischen Stadt Yalova hat die DEM-Partei vor einer anhaltenden Bedrohung durch die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) und ähnliche Gruppen gewarnt. In einer Stellungnahme des Parteivorstands sprach die DEM-Partei den Angehörigen der getöteten Sicherheitskräfte ihr Beileid aus und wünschte den verletzten Polizisten eine rasche Genesung.
In dem Text heißt es, vergangene Fehler in der Türkei-Politik gegenüber Syrien, dem Irak und dem Nahen Osten hätten dazu beigetragen, dass dschihadistische Strukturen in das Landesinnere getragen wurden. Sowohl aktive als auch „schlafende“ Zellen des IS seien zu einem langfristigen Sicherheitsproblem geworden, betonte die Partei.
Die DEM-Partei kritisierte zugleich, dass der Kampf gegen den IS und verwandte Gruppierungen nicht ausschließlich mit sicherheitspolitischen Mitteln geführt werden könne. Er müsse vielmehr auch gesellschaftliche, politische und internationale Dimensionen berücksichtigen. Eine dauerhafte Lösung sei nur möglich, wenn sich die Politik mit den gesellschaftlichen Ursachen und den bisherigen staatlichen Maßnahmen kritisch auseinandersetze, hieß es weiter.
Besondere Sorge äußerte die Partei mit Blick auf die Entwicklungen in Syrien und im Irak. Diese dürften nicht erneut zur Grundlage für ein Erstarken dschihadistischer Kräfte werden. Schritte, die in der Vergangenheit im Kampf gegen den IS erfolgreiche Akteure schwächten, müssten im Interesse der Sicherheit der Türkei und der gesamten Region vermieden werden.
Der Kampf gegen den Terror müsse mit einem demokratischen, friedensorientierten und solidarischen Ansatz geführt werden, erklärte die DEM-Partei abschließend. Nur so könnten weitere tragische Vorfälle wie der in Yalova verhindert werden. Die Partei rief dazu auf, in gemeinsamer Verantwortung zu handeln.
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/neun-tote-bei-anti-is-operation-in-der-turkei-49458
Bericht: Systematische Internetzensur in der Türkei
In der Türkei sind im Jahr 2025 tausende Online-Inhalte gesperrt worden – besonders häufig traf es regierungskritische Berichterstattung, kurdische Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen. Das geht aus dem neuen Jahresbericht zur Internetzensur der Initiative „Free Web Turkey“ hervor, einem Projekt der Istanbuler Medienrechtsorganisation MLSA.
Demnach wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres insgesamt 1.306 Inhalte durch gerichtliche oder administrative Entscheidungen gesperrt, während 3.330 URLs aus der Türkei nicht mehr erreichbar waren. Besonders betroffen seien journalistische Inhalte, Beiträge in sozialen Netzwerken und unabhängige Medienangebote, heißt es in dem Bericht.
Zensur auf Grundlage diffuser Sicherheitsargumente
Am häufigsten wurde laut Free Web Turkey die Sperrung mit dem Verweis auf den Schutz der „nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung“ begründet. Allein unter diesem Vorwand wurden 496 Inhalte blockiert – das entspricht rund 38 Prozent aller dokumentierten Fälle. An zweiter Stelle folgen Sperren wegen angeblicher Verstöße gegen „Persönlichkeitsrechte“ oder „Markenschutz“. In 41 Fällen wurden Inhalte sogar ohne jegliche Begründung blockiert.
Kurdische Medien und soziale Bewegungen besonders im Visier
Besonders stark von der digitalen Repression betroffen seien laut Bericht kurdische Medien, darunter vor allem die Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), deren Berichterstattung gleich mehrfach Ziel sogenannter „Sammelentscheidungen“ zur Sperrung wurde. Auch die feministische Frauennachrichtenagentur Jin News und die Zeitung „Yeni Yaşam“ seien systematisch blockiert worden – in einigen Fällen wurden sowohl Haupt- als auch Backup-Konten auf Social Media gesperrt.
Die Plattform X (ehemals Twitter) habe auf Ersuchen der türkischen Behörden mehr als 700 Nutzerkonten eingeschränkt. Darunter befänden sich laut Free Web Turkey mindestens 53 Accounts von Jugendorganisationen, 30 von Journalist:innen sowie mehrere von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen.
Auch Inhalte zur Kritik an Zwangsverwaltungen, insbesondere in den kurdischen Provinzen Wan (tr. Van), Mêrdîn (Mardin) und Colemêrg (Hakkari), seien gezielt gelöscht oder blockiert worden. Allein in diesem Themenbereich dokumentierte der Bericht 174 Sperrungen. Livestreams von Protesten sowie Social-Media-Kampagnen gegen die Praxis der Zwangsverwaltung in kurdischen Kommunen seien ebenfalls entfernt oder zensiert worden, häufig mit dem Hinweis auf nationale Sicherheit oder angebliche „Provokation“.
Mehrheit der blockierten Inhalte betrifft Regierungspartei
Laut Bericht betraf ein Großteil der blockierten Beiträge Nachrichten über Mitglieder der Regierungspartei AKP, insbesondere in Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen oder Debatten über Vermögensverhältnisse. Insgesamt wurden 446 solcher Inhalte gesperrt.
Auch Beiträge von Evrensel und Bianet, zwei etablierten unabhängigen Nachrichtenportalen, waren Ziel von Sperrungen. Über 90 Artikel von Evrensel seien dabei unter dem Vorwurf der „Störung der öffentlichen Ordnung“ blockiert worden.
Zensur nimmt systematische Züge an
In der Auswertung des Berichts heißt es, die digitale Zensur in der Türkei habe inzwischen einen systematischen, umfassenden und mehrschichtigen Charakter angenommen. Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die breit angewandte Klausel 8/A des Internetgesetzes Nr. 5651, würden trotz Urteilen des Verfassungsgerichts weiterhin extensiv genutzt. Neben staatlicher Zensur kritisiert der Bericht auch globale Entwicklungen, etwa Veränderungen im Google-Algorithmus, die sich negativ auf die Sichtbarkeit unabhängiger Medien in der Türkei auswirkten.
Reformforderungen im Bericht
Free Web Turkey fordert unter anderem:
▪ Eine Einschränkung von Artikel 8/A auf akute Notfälle
▪ Stärkere gerichtliche Kontrolle der Sperrentscheidungen
▪ Rechtssichere und transparente Beschwerdemechanismen
▪ Ein Ende der standardisierten Begründungen durch Strafgerichte
▪ Eine Überarbeitung der Sperrpraxis im Einklang mit demokratischen Standards
Der Bericht von Free Web Turkey kann unter diesem Link eingesehen werden: https://tinyurl.com/bdxj939y
Foto: Gruppenausstellung „Fractured Spine – Widerstand durch Sichtbarkeit von Zensur in Journalismus und Kunst” des Vereins MigrArt, Zürich | ANF
https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/bericht-Uber-1-2-millionen-websites-in-der-turkei-gesperrt-47781 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdische-und-arabische-sender-kunftig-uber-myflix-tv-verfugbar-47276 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-kritisiert-zensur-kurdischer-medieninhalte-auf-sozialen-netzwerken-48568 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ihd-repression-gegen-medien-ist-zur-normalitat-geworden-47251
Schwerbehinderung: GdB zu früh gestellt – zu niedrig bewertet
Viele stellen den Antrag auf Schwerbehinderung direkt nach einer ernsten Diagnose – und erleben später, dass der GdB zu niedrig ausfällt oder jede Erhöhung mühsam wird. Der Knackpunkt ist selten die Diagnose selbst, sondern die Unterlagenlage zum Zeitpunkt des Antrags:
Ein Antrag ist stark, wenn Einschränkungen im Alltag nachvollziehbar, wiederkehrend und voraussichtlich dauerhaft belegt sind. Manchmal ist frühes Handeln trotzdem richtig – etwa, wenn Schutzrechte im Job oder dringende Nachteilsausgleiche gebraucht werden. Dann kommt es darauf an, von Beginn an „bewertbar“ zu liefern.
Warum der erste Bescheid praktisch so wichtig istDer Erstbescheid setzt den Ausgangspunkt, an dem spätere Verfahren in der Praxis häufig anknüpfen. Das heißt nicht, dass spätere Neubewertungen „gebunden“ wären – sie sind möglich.
Aber: Wenn der Startbescheid niedrig ist und die Akte damals wenig hergab, wird es später ohne deutlich stärkere Befunde und eine saubere Alltagsdarstellung oft zäh, weil das Amt neue Tatsachen, einen veränderten Funktionsstatus oder eine deutlich klarere Dokumentation sehen will.
Sofort stellen oder strategisch warten: eine praxistaugliche Entscheidungshilfe Situation Was meist sinnvoll ist – und warum Schutzrechte/Nachteilsausgleiche werden kurzfristig benötigt (z. B. im Job, bei akuter Konfliktlage) Eher nicht warten. Früh stellen kann sinnvoll sein – aber nur, wenn du Einschränkungen alltagsbezogen und fachärztlich untermauerst, statt nur die Diagnose zu nennen. Einschränkung ist voraussichtlich dauerhaft und bereits klar sichtbar (irreversible Funktionsausfälle) Früher Antrag ist oft möglich, weil der Funktionsverlust schon objektivierbar ist. Entscheidend bleibt: Alltagseffekte und Grenzen sauber beschreiben. Akutphase/Ersttherapie läuft, Belastbarkeit ist noch nicht einschätzbar Häufig warten, bis Verlauf, Therapiewirkung und typische Alltagsgrenzen erkennbar sind. Momentaufnahmen führen sonst leicht zu „vorsichtigen“ Bewertungen. Schub- oder verlaufsdynamische Erkrankung, aktuell keine stabile Verlaufslinie Meist dokumentieren und dann stellen: Schübe, Häufigkeit, Erholung, Leistungsabfall – das macht die Einschränkung nachvollziehbar. Onkologie/Behandlungslage (typisch: befristete Bewertungen/„Heilungsbewährung“) Oft früher Antrag sinnvoll, weil Behandlung, Nebenwirkungen und Teilhabe-Einschnitte Teil der Bewertung sind – meist mit Befristung und späterer Neubewertung. Warum frühe Anträge oft zu niedrig bewertet werdenIn frühen Krankheitsphasen fehlt häufig das, was Behörden am besten verwerten können: ein belastbares Bild davon, was im Alltag dauerhaft nicht mehr funktioniert. Therapien laufen an, gute und schlechte Tage wechseln, Belastungsgrenzen sind noch nicht stabil, Reha- oder Akutphasen verzerren den Eindruck.
Ein zweiter Klassiker: Viele beschreiben am Anfang, was noch geht – und sparen aus Stolz oder Gewohnheit aus, was regelmäßig scheitert, welche Hilfe nötig ist, welche Wege nicht mehr gelingen oder welche Teilhabe faktisch wegbricht. Das klingt in der Akte „besser“, senkt aber die Bewertung.
Prognose und Dauerhaftigkeit: was die Akte leisten mussFür die Einordnung zählt, ob Einschränkungen voraussichtlich länger bestehen und wie stark sie den Alltag prägen. Solange Arztberichte noch deutlich auf „Besserung zu erwarten“, „Therapieeffekt offen“ oder „Stabilisierung wahrscheinlich“ hinauslaufen, wird oft vorsichtiger bewertet.
Sobald Verlauf und Prognose die Dauerhaftigkeit stützen, wird die Alltagsbelastung in der Akte verständlicher – und damit häufig auch die Bewertung.
Nicht Symptome, sondern Folgen: so wird Alltag „bewertbar“Symptome erklären medizinisch, Folgen erklären Teilhabe. Bewertbar wird der Antrag, wenn er regelmäßig wiederkehrende Grenzen zeigt: Häufigkeit, Auslöser, Konsequenzen, Hilfen, Erholungszeiten.
Mini-Muster:
„Aufgrund von [Funktionsproblem, nicht Diagnose] kann ich [Aktivität] nur [Dauer/Distanz/Intensität] und muss anschließend [Erholungszeit/Folge] einplanen. Das tritt [Häufigkeit] auf, besonders bei [Auslöser]. Im Haushalt scheitert regelmäßig [konkrete Tätigkeit], weil [Folge].
Außer Haus sind [Wege/ÖPNV/Einkauf/Termine] nur möglich, wenn [Hilfsmittel/Begleitung/Pausen]. An guten Tagen gelingt [X] noch, an schlechten Tagen ist [Y] nicht möglich; im Monatsdurchschnitt sind es [Anzahl] stark eingeschränkte Tage. Therapien/Medikamente führen zu [Nebenwirkung/Restbeschwerde], sodass [Teilhabebereich] weiterhin eingeschränkt bleibt.“
Unterlagen, die den Antrag wirklich tragen Unterlage Was sie für die Bewertung leistet Facharztbericht mit Funktionsstatus (nicht nur Diagnose) Macht Einschränkungen objektiver und alltagsnäher. Reha-Entlassungsbericht/Leistungsbild Enthält oft konkrete Aussagen zu Belastbarkeit, Mobilität, Teilhabe. Therapieberichte (Physio/Ergo/Psychotherapie) Zeigen Verlauf, Persistenz und Grenzen über Zeit. Funktionsdiagnostik (z. B. Gehstrecke, Beweglichkeit, Kraft) Übersetzt „gefühlte“ Einschränkungen in nachvollziehbare Marker. Hilfsmittelverordnungen + tatsächliche Nutzung Belegt Kompensation – und was trotzdem nicht geht. Medikamentenplan + relevante Nebenwirkungen Zeigt zusätzliche Einschränkungen im Alltag. Eigene Alltagsdokumentation (repräsentative Wochen) Schließt die Lücke zwischen Arztbrief und Lebensrealität.Wichtig bei der eigenen Dokumentation: Nicht „jeden Tag alles“, sondern typische Situationen plus schlechte Tage – jeweils mit Häufigkeit und konkreter Folge.
Sonderfall Onkologie: warum frühes Stellen hier oft richtig istBei onkologischen Erkrankungen ist das Timing häufig anders als bei vielen anderen Diagnosen: Behandlung, Nebenwirkungen, Leistungseinbrüche und Teilhabe-Einschränkungen sind zentral – und werden in der Praxis oft zunächst befristet bewertet, weil der Verlauf beobachtet wird (Stichwort „Heilungsbewährung“).
Das ist kein Nachteil, sondern oft der normale Weg: Erst wird die akute Behandlungs- und Nachwirkungsphase abgebildet, später wird anhand aktueller Befunde geprüft, was geblieben ist. Wer hier „zu lange wartet“, verschenkt unter Umständen Zeit, in der die Einschränkungen bereits real sind und dokumentiert werden können.
Entscheidend ist, dass die Akte Behandlung, Nebenwirkungen, Belastbarkeit und Alltagseinschnitte konkret abbildet – nicht nur die Diagnose.
Sonderfall Schubkrankheiten: so machst du Verlauf belastbarBei schubförmigen Erkrankungen scheitert die Bewertung oft daran, dass die Akte nur einzelne Arztkontakte enthält und die Schwankung unsichtbar bleibt.
Hilfreich ist ein knapper, aber konsistenter Verlaufsnachweis: Schubtage (Datum/ Dauer), Funktionsverlust (z. B. Wege, Greifen, Konzentration), Erholungszeiten, Arztkontakte, Therapie- oder Medikationswechsel und das, was im Alltag in dieser Phase konkret ausfällt. Damit wird aus „wechselhaft“ ein nachvollziehbares Muster.
Wenn du bereits „zu früh“ gestellt hast: so gehst du sauber weiterEin früher Bescheid ist nicht endgültig. Entscheidend ist, den nächsten Schritt passend zu wählen und die Akte zu stärken.
Lage Nächster Schritt in der Praxis Bescheid ist neu, die Frist läuft noch Widerspruch ist häufig der direkteste Weg. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang/Bekanntgabe des Bescheids. Im Widerspruch zählt: gezielt nachreichen (Facharzt, Reha, Therapien, Alltag). Bescheid ist älter oder es gibt neue Befunde/Verlauf Änderungs-/Neufeststellungsantrag: nicht „es ist schlimmer“, sondern „so ist der Funktionsstatus jetzt – mit Verlauf und Unterlagen“. Akte war dünn, Alltag wurde zu „optimistisch“ beschrieben Nachreichen mit Fokus auf Folgen: Häufigkeit, Grenzen, Hilfen, Erholung – plus Berichte, die das Funktionsniveau klarer machen. Zwei Fälle, die den Unterschied zeigenRodrigo stellte kurz nach der Diagnose einer Autoimmunerkrankung. Therapie und Belastbarkeit waren noch offen, die Akte enthielt vor allem Diagnosen und wenige funktionsbezogene Aussagen. Im Antrag überwogen Formulierungen wie „geht noch“ – die typischen Ausfälle, Erholungszeiten und Einschränkungen in Mobilität und Alltag fehlten.
Der Bescheid fiel entsprechend niedrig aus. Erst später, mit Therapieverlauf, klarer Schub-/Belastungsdokumentation und fachärztlichen Funktionsangaben, ließ sich das tatsächliche Niveau belegen – der Weg war möglich, aber deutlich aufwendiger.
Susanne brauchte früh Nachteilsausgleiche im Job und stellte deshalb zügig – allerdings vorbereitet: Der Facharzt beschrieb konkrete Grenzen, ein Leistungsbild (u. a. aus Reha/therapeutischer Einschätzung) machte Belastbarkeit greifbar, und ihre Alltagsdarstellung zeigte wiederkehrende Ausfälle mit Häufigkeit und Konsequenz.
Der Erstbescheid wurde realistischer, und spätere Anpassungen ließen sich klarer begründen, weil die Akte von Beginn an ein belastbares Funktionsprofil enthielt.
FAQ: Zeitpunkt, Fristen, typische StolpersteineSollte ich direkt nach der Diagnose stellen?
Kommt darauf an. Früh ist sinnvoll, wenn du kurzfristig Schutzrechte brauchst oder die Einschränkung bereits klar dauerhaft und alltagsrelevant ist. Warten ist oft sinnvoll, wenn Verlauf, Therapieeffekt und typische Alltagsgrenzen noch nicht belastbar dokumentierbar sind.
Warum ist die Prognose so wichtig?
Weil sie Dauerhaftigkeit stützt. Ohne Verlauf wirken Einschränkungen schnell wie eine Momentaufnahme – und werden häufiger vorsichtig eingeordnet.
Kann ein niedriger Erstbescheid spätere Erhöhungen erschweren?
Häufig ja – nicht weil es unmöglich wäre, sondern weil dann ohne neue, starke Unterlagen und klare Funktionsdarstellung mehr Begründungsarbeit nötig wird.
Sind Akut- oder Reha-Phasen problematisch?
Sie können verzerren, müssen aber nicht wertlos sein. Reha-Berichte sind oft sehr hilfreich, wenn sie ein realistisches Leistungsbild enthalten und durch eine dokumentierte Alltagsphase ergänzt werden.
Was ist der schnellste Weg, wenn der Bescheid offensichtlich zu niedrig ist?
Wenn die Frist noch läuft: Widerspruch in der Regel innerhalb eines Monats ab Zugang/Bekanntgabe – und gezielt nachreichen. Wenn die Frist vorbei ist oder sich der Zustand verändert hat: Änderungs-/Neufeststellungsantrag mit neuer Befund- und Verlaufslage.
Der Antrag auf Schwerbehinderung entscheidet sich selten an großen Worten, sondern an einem klaren Funktionsprofil in der Akte: Was geht dauerhaft nicht mehr, wie oft tritt es auf, welche Hilfe ist nötig, welche Teilhabe fällt weg – und was sagen Fachärzte und Verlauf dazu.
Wer früh stellen muss, sollte früh auch sauber dokumentieren. Wer nicht unter Zeitdruck steht, fährt häufig besser, wenn Prognose und Alltag so stabil sind, dass die Einschränkungen nicht wie eine Momentaufnahme wirken.
Der Beitrag Schwerbehinderung: GdB zu früh gestellt – zu niedrig bewertet erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Rente: Zu früh in Altersrente – Dann wird der früheste Start richtig teuer
Wer die Altersrente zum erstmöglichen Zeitpunkt startet, entscheidet nicht nur über ein paar Monate früheres Einkommen, sondern oft über dauerhafte Kürzungen, dauerhafte Beitragsnachteile in der Krankenversicherung und eine Steuerlogik, die viele falsch einschätzen.
Der häufigste Fehler ist dabei nicht, den Antrag „rechtzeitig“ zu stellen – sondern den falschen Startmonat verbindlich festzulegen, bevor alle Stellschrauben geprüft sind.
1) Abschläge: klein pro Monat, groß über JahrzehnteDer Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, wenn eine Altersrente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Diese Minderung wirkt lebenslang auf den gekürzten Rentenbetrag; sie verschwindet später nicht einfach wieder.
Praxisbeispiel: Enno
Enno startet 32 Monate vor seiner Regelaltersgrenze. 32 × 0,3 % = 9,6 % Abschlag. Aus 1.600 € werden rund 1.446 € brutto. Die Differenz beträgt 154 € monatlich; über 20 Jahre sind das rund 36.900 € – noch ohne Effekte aus Steuern, Beiträgen und Rentenanpassungen.
Wichtig: Genau an dieser Stelle passieren die teuersten Fehlentscheidungen, wenn nur „wenige Monate“ bis zur abschlagsfreien Alternative fehlen (etwa weil 45 Jahre knapp verfehlt werden oder eine Schwerbehinderung noch nicht festgestellt ist).
2) Steuer: Der Denkfehler „früher = höherer Besteuerungsanteil“Der Besteuerungsanteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt bei späterem Rentenbeginn grundsätzlich an; gleichzeitig wird der steuerfreie Teil als Eurobetrag (Rentenfreibetrag) aus dem ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben.
Was bedeutet das in der Praxis?Späterer Rentenbeginn → meist höherer Besteuerungsanteil.
Früherer Rentenbeginn kann trotzdem zu mehr Steuerbelastung insgesamt führen – nicht wegen eines „höheren Anteils“, sondern weil häufig Rente und weiteres Einkommen (Teilzeit, Selbstständigkeit, Abfindung, Kapitalerträge) länger zusammenfallen und die Progression greift.
Praxisbeispiel: Hildegard
Hildegard startet früh und arbeitet weiter. In vielen Fällen ist nicht die Rente „an sich“ das Problem, sondern die Kombination: Rente + Arbeitseinkommen. Ob ein späterer Rentenbeginn netto günstiger wäre, entscheidet sich deshalb weniger am Schlagwort „Besteuerungsanteil“, sondern an einer konkreten Jahresrechnung für die Jahre mit Doppelbezug.
Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) setzt eine Vorversicherungszeit voraus. Maßgeblich ist die sogenannte 9/10-Regel: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (gerechnet bis zur Rentenantragstellung) müssen überwiegend Zeiten in der GKV vorliegen.
Warum ist das hier so wichtig?
Weil ein zu früher, festgezurrter Rentenbeginn (bzw. eine zu frühe „Zäsur“) dazu führen kann, dass noch fehlende GKV-Zeiten nicht mehr aufgebaut werden. Dann bleibt oft nur die freiwillige Versicherung – und die kann dauerhaft spürbar teurer sein.
Praxisbeispiel: Wiebke
Wiebke war lange selbstständig bzw. privat versichert und „zieht“ die Altersrente früh. Wenn dadurch die 9/10-Vorversicherungszeit verfehlt wird, kann der Unterschied zwischen KVdR und freiwilliger GKV je nach Konstellation deutlich ausfallen – dauerhaft, Monat für Monat.
Teilrente ist kein exotischer Sonderfall, sondern eine zentrale Strategie, wenn jemand früher starten will, ohne alle Optionen sofort zu verbrennen. Die Teilrente kann zwischen 10 % und 99,99 % gewählt und später angepasst werden; hinzuverdienen ist bei Altersrenten grundsätzlich möglich.
Zwei harte Praxisregeln:
1. Wer mit der Teilrente auch den Krankengeld-„Schutzschirm“ im Blick hat, muss wissen: Der Krankengeldanspruch setzt typischerweise voraus, dass die Teilrente bereits zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestand – ein späterer Wechsel kann zu spät sein.
2. Die Teilrente ist besonders sinnvoll, wenn dadurch weiter Beiträge fließen und sich der Abschlag-Effekt abfedern lässt (vor allem, wenn nur wenige Monate bis zu einer besseren Rentenart fehlen).
Praxisbeispiel: Raimund
Raimund beantragt sofort Vollrente. Hätte er zuerst Teilrente gewählt, hätte er Gestaltungsspielräume behalten: weiterarbeiten, weiter Beiträge zahlen, später auf Vollrente hochziehen – ohne von Beginn an alles „auf Null“ zu stellen.
Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann Abschläge einer späteren vorgezogenen Altersrente durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Dafür wird vorher eine besondere Auskunft der Rentenversicherung eingeholt.
Das ist kein „Trick“, sondern ein legaler Gestaltungsweg: Wer später doch nicht früh in Rente geht, ist nicht verpflichtet, den frühen Beginn zu wählen – die Zahlung wirkt dann rentensteigernd, wird aber grundsätzlich nicht „einfach zurückgezahlt“.
6) Der entscheidende Punkt: Antrag stellen – aber Startmonat sauber setzenDie Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag für einen nahtlosen Übergang etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Das ist sinnvoll – aber nur, wenn der gewünschte Beginn präzise passt.
Die häufigste Kostenfalle ist der „vorsorgliche“ Antrag Monate früher, bei dem dann ein Monat als Rentenbeginn festgelegt wird, der später bereut wird (weil KVdR, 45 Jahre, Schwerbehinderung, Steuerjahr, Abfindung etc. noch nicht sauber geklärt waren).
7) Rücknahme/Änderung: Möglich – aber nur in enger ZeitlogikGrundregel: Solange noch kein Rentenbescheid vorliegt, kann der Antrag grundsätzlich geändert oder zurückgenommen werden. Nach Zugang des Bescheids geht das nur, solange er noch nicht bindend ist – regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung.
In Konstellationen, in denen ein anderer Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) beteiligt ist, kann es zusätzliche Hürden geben.
Vergleich: Vorzeitige Wege und typische Risiko-Treiber Rentenweg Was über das Netto entscheidet (typisch) Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) Abschläge (bis 14,4 %), oft zusätzlich: Doppelbezug (Rente + Arbeit), möglicher KVdR-Effekt, ggf. ungünstiges Steuerjahr Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) Abschläge möglich (bis 10,8 %), besonders wichtig: rechtzeitige Feststellung und Prüfung KVdR/Arbeitskonstellation Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Abschlagsfrei möglich (je nach Jahrgang); entscheidend ist, dass alle Zeiten im Konto korrekt erfasst sind Regelaltersrente Keine Vorzieh-Abschläge; häufig stabilstes Netto, weil Abschläge wegfallen und weniger Gestaltungsfehler passieren Entscheidungscheck in 5 SätzenVor der Festlegung des Rentenbeginns sollten diese fünf Punkte einmal „hart“ geprüft werden: Sind im Rentenkonto wirklich alle Zeiten drin und reicht es für 35/45 Jahre? Ist ein Schwerbehindertenstatus (GdB ≥ 50) vorhanden oder realistisch rechtzeitig feststellbar?
Ist eine Teilrente als Zwischenlösung sinnvoll, um Rechte und Beiträge zu sichern? Ist der KVdR-Status anhand der 9/10-Regel konkret geprüft (nicht geraten)? Und liegt der Rentenbeginn in einem Steuerjahr, das durch Abfindung oder starkes Zusatzeinkommen besonders teuer wäre?
FAQIst der frühestmögliche Rentenbeginn erlaubt?
Ja. Er ist rechtlich möglich – aber wirtschaftlich nicht automatisch sinnvoll, weil Abschläge, KVdR und Steuerjahre dauerhaft wirken.
Kann ich Abschläge später rückgängig machen?
Nein. Man kann sie nur vermeiden (z. B. durch spätere Rente/anderen Rentenweg) oder vorab teilweise ausgleichen (Sonderzahlungen).
Fixiert der Rentenbeginn den Besteuerungsanteil?
Ja. Der Besteuerungsanteil hängt am Jahr des Rentenbeginns; die tatsächliche Steuer hängt aber zusätzlich stark von weiterem Einkommen ab.
Kann ich nach dem Rentenbescheid noch „zurückrudern“?
Nur innerhalb enger Fristen; typischerweise innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung – und in Sonderfällen mit Zustimmung Dritter.
„Frühestmöglich“ ist keine Strategie, sondern ein Datum. Gute Rentenplanung beginnt damit, den Startmonat erst festzulegen, wenn 45-Jahre-Optionen, Schwerbehinderung, KVdR und das Steuerjahr geprüft sind – und wenn klar ist, ob Teilrente oder Ausgleichszahlungen den Unterschied zwischen „dauerhaft teuer“ und „sauber geplant“ ausmachen.
Der Beitrag Rente: Zu früh in Altersrente – Dann wird der früheste Start richtig teuer erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Die großen Rentenverlierer: Diese Jahrgänge bekommen am wenigsten Rente
In der öffentlichen Debatte ist häufig von „Rentenverlierern“ die Rede. Tatsächlich gibt es Geburtsjahrgänge und Erwerbsbiografien, die stärker vom demografischen Wandel, Reformen und Umbrüchen am Arbeitsmarkt getroffen sind als andere.
Unterschätzte Schattenseite der RenteDie gesetzliche Rente funktioniert im Umlageverfahren: Aktive Erwerbstätige finanzieren die Renten der aktuellen Ruheständler.
Weil geburtenschwache Jahrgänge nachrücken und die Lebenserwartung steigt, kommen heute auf eine Altersrentnerin oder einen Altersrentner nur noch rund zwei Beitragszahlende – Anfang der 1960er-Jahre waren es noch sechs.
Diese Verschiebung erhöht den Druck auf Leistungen und Beiträge und prägt alle Reformen der vergangenen Jahrzehnte.
Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen, was das häufig zitierte „Renteniveau“ überhaupt misst: Es bezieht sich nicht auf das letzte individuelle Gehalt, sondern setzt die sogenannte Standardrente (45 Entgeltpunkte) ins Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten – jeweils vor Steuern, aber nach Sozialabgaben. Damit ist das Rentenniveau ein Systemindikator, kein persönlicher Rentenbescheid.
Diese Jahrgänge sind besonders betroffenGeburtsjahrgang 1964 und jünger. Ab diesem Jahrgang gilt erstmals vollständig die Regelaltersgrenze 67. Wer 1964 geboren ist, erreicht die abschlagsfreie Standardrente regulär im Jahr 2031. Das ist faktisch die erste Generation, die die „Rente mit 67“ vollständig trägt.
Späte 1950er bis frühe 1960er. Diese Kohorten trafen mehrere Reformwellen (Nachhaltigkeitsfaktor, Dämpfungen) bei gleichzeitig oft brüchigen Erwerbsverläufen, etwa nach der Wiedervereinigung und in Phasen strukturellen Wandels.
Viele Berufsbiografien weisen längere Arbeitslosigkeit oder Niedriglohnphasen auf – insbesondere in Ostdeutschland, wo die Arbeitsmarktverwerfungen der 1990er bis in die 2000er Jahre hineinreichten.
Frauen der Jahrgänge etwa 1955 bis 1970. Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen ist hoch, weil Teilzeit, Minijobs, Erwerbsunterbrechungen für Kindererziehung und Pflege seltener zu vollen Entgeltpunkten führen – trotz Verbesserungen wie der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Der sogenannte Gender Pension Gap bleibt deutlich.
Warum gerade diese Generationen benachteiligt wirkenSeit den 2000er-Jahren sanken die Leistungszusagen relativ zu den Löhnen; das Sicherungsniveau „vor Steuern“ pendelte in den vergangenen Jahren um 48 Prozent.
Wichtig: Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber die Haltelinie von mindestens 48 Prozent nun bis 2039 fortgeschrieben und mit dem „Generationenkapital“ (Aktienanlage des Bundes für die Rente) eine neue Finanzierungsquelle aufgebaut. Ältere Prognosen, die ein Absinken bis etwa 43 Prozent erwarteten, sind dadurch politisch überholt.
Wandel des ArbeitsmarktsDeindustrialisierung in Teilregionen, der Trend zu Teilzeit und Minijobs und Phasen höherer Arbeitslosigkeit haben bei vielen Erwerbspersonen die jährlichen Entgeltpunkte verringert. Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; wer sich davon befreien ließ oder lange nur pauschal versichert war, hat entsprechend weniger Punkte aufgebaut.
Demografie und Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentnerinnen und RentnernDie Alterung der Gesellschaft verschiebt die Finanzierungsbasis. Heute steht einem Altersrentner statistisch nur noch rund zwei Beitragszahlenden gegenüber. Das dämpft – bei gegebenen Beitragssätzen – die Leistungsspielräume des Systems.
Was das bedeutet: eine saubere BeispielrechnungAuf der Seite “buerger-geld.org” heißt es: „Wer 40 Jahre lang jeweils 1.200 Euro brutto monatlich verdient hat, kann mit einer Monatsrente von rund 600 Euro rechnen.“
Das ist zu hoch, rechnet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nach. Korrigiert mit den 2025er Rechengrößen ergibt sich nämlich: 1.200 Euro brutto im Monat, diese entsprechen 14.400 Euro jährlich.
- 1.200 Euro brutto im Monat entsprechen 14.400 Euro jährlich.
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 liegt bei 50.493 Euro. Daraus entstehen pro Jahr 0,285 Entgeltpunkte; in 40 Jahren also rund 11,41 Punkte.
- Der Rentenwert ab 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro je Punkt. Daraus resultiert eine Bruttorente von ca. 465 Euro im Monat.
- Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (hälftiger KV-Beitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag; volle Pflegeversicherung) verbleiben – je nach Kasse und Kinderstatus – rund 405 bis 410 Euro netto vor Steuern.
Diese Beispielrechnung zeigt: Wer dauerhaft weit unter dem Durchschnittsentgelt verdient, erreicht ohne Zusatzvorsorge nur eine geringe gesetzliche Rente.
Folgen für die Lebensqualität im AlterDas Risiko von Altersarmut ist real – vor allem bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, langjähriger Teilzeit, gering entlohnten Tätigkeiten und niedrigen Entgeltpunkten. Statistische Indikatoren belegen das: 2024 lag die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung insgesamt bei 15,5 Prozent, bei den über 65-Jährigen höher.
Viele Ruheständlerinnen und Ruheständler verfügen über sehr niedrige monatliche Nettoäquivalenzeinkommen. Der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist über die Jahre gestiegen – bleibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung jedoch vergleichsweise niedrig.
Was man jetzt tun kann – Strategien, die wirklich tragenEine „Ein-Knopf-Lösung“ gibt es nicht. Sehr wohl aber ein Bündel von Stellschrauben, die – rechtzeitig genutzt – spürbar wirken.
Rentenansprüche klären und Lücken schließen. Fordern Sie die Kontenklärung und nutzen Sie die Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.
Freiwillige Beiträge, Nachzahlungen oder Ausgleichszahlungen für Abschläge können – je nach Lebenslage – sinnvoll sein.
Betriebliche Altersversorgung prüfen. Wo ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, sind Direktversicherung und Entgeltumwandlung oft vorteilhaft. Die Wirkung entfaltet sich über Jahrzehnte; die Konditionen sollte man dennoch kritisch vergleichen. (Allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung.)
Private Vorsorge systematisch aufbauen. Breite Kapitalmarkt-Sparpläne (z. B. in Form global diversifizierter ETF-Sparpläne) sind kostengünstig und transparent; geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten können insbesondere für bestimmte Haushalte steuerlich attraktiv sein. Prüfen Sie genau Kosten, Garantien, Renditeerwartungen und Flexibilität. (Hinweis: individuelle Steuer- und Produktberatung bleibt unerlässlich.)
Erwerbsbiografie aktiv gestalten. Weiterbildung kann Einkommen und damit Entgeltpunkte erhöhen. Wer kann und will, profitiert zudem von der Flexirente: Späterer Rentenbeginn bringt Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat ohne Rentenbezug; Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus lässt die Rente zusätzlich steigen.
Grundrente im Blick behalten. Seit 2021 prüft die DRV automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (für den vollen Zuschlag 35 Jahre) und eine Einkommensprüfung. Das ersetzt keine eigenständige Vorsorge, mildert aber niedrige Renten nach langen Erwerbs- oder Pflegezeiten.
Chancen auf NachbesserungenMit dem Rentenpaket 2025 ist die Haltelinie von mindestens 48 Prozent beim Sicherungsniveau bis 2039 Gesetz. Parallel baut der Bund das Generationenkapital auf, um langfristig Beitragssatz- und Leistungsziele zu stabilisieren. In der politischen Debatte stehen zusätzlich Modelle wie eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
Für die persönliche Finanzplanung gilt dennoch: Nicht auf den nächsten Beschluss warten, sondern die eigene Vorsorge aktiv gestalten.
FAQ – Häufige Fragen kurz beantwortetSind bestimmte Jahrgänge „verloren“? Nein. Angehörige der späten 1950er bis frühen 1960er Jahrgänge und ab 1964 Geborene stehen statistisch vor größeren Hürden – aber individuelle Renten hängen am Ende von Punkten, nicht vom Jahrgang. Wer hohe Entgeltpunkte sammelt oder lange arbeitet, kann trotz allgemeiner Trends solide Renten erreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter? Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente nach langen Versicherungszeiten und niedrigen Verdiensten; sie wird automatisch geprüft und ist keine Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsgeprüfte Sozialleistung, wenn das Gesamteinkommen den Bedarf nicht deckt.
Wie berechnet sich meine persönliche Rente? Entscheidend sind Entgeltpunkte, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn im Jahr exakt das Durchschnittsentgelt verdient wurde; bei geringerem Lohn entsprechend anteilig. Rechner und Beratungen stellt die DRV bereit.
Muss ich von der Bruttorente noch Abgaben zahlen? Ja. In der Krankenversicherung der Rentner tragen Rentenversicherung und Rentnerin bzw. Rentner den Beitrag je zur Hälfte (inklusive halbem Zusatzbeitrag); die Pflegeversicherung zahlen Ruheständige voll selbst. Zum 1. Juli 2025 lag der Rentenwert bei 40,79 Euro, der Pflegebeitragssatz bei 3,6 Prozent; der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen stieg 2025.
Fazit: Wer betroffen ist, sollte jetzt handelnEs gibt Kohorten und Lebensläufe, die stärker unter Druck stehen – vor allem, wenn niedrige Löhne, Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen zusammenkommen.
Zugleich ist das Bild differenziert: Die Rente mit 67 ist Realität, das Renteniveau bleibt gesetzlich bis 2039 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert, und es gibt wirksame Hebel von der Flexirente bis zur betrieblichen und privaten Vorsorge.
Wer heute zwischen 55 und 65 ist, sollte spätestens jetzt das Rentenkonto klären, die eigene Strategie überprüfen und – wo möglich – zusätzliche Bausteine aufsetzen. Das reduziert das Risiko einer zu niedrigen Altersversorgung spürbar.
Der Beitrag Die großen Rentenverlierer: Diese Jahrgänge bekommen am wenigsten Rente erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.