«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
Externe Ticker
Maischberger bizarr: Wen interessieren schon die Probleme Deutschlands – Trump-Bashing ist doch viel wichtiger
Nach dem überragenden Champion’s-League-Halbfinalfinalspiel der Bayern in Paris hab ich gestern Abend – gewissermaßen zur größtmöglichen und krassesten Abkühlung – bei Maischberger reingeschaltet. Man konnte glatt vergessen, dass man einen deutschen Sender schaute, eher wähnte ich mich bald schon vor der Glotze in New York, Detroit oder Chicago – und damit weit weg von der […]
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Wandern und Radfahren: Frei und dezentral ins Grüne
Viele Navigations- und Wanderapps setzen auf Premium-Abos oder sammeln viele persönliche Daten. Aber es gibt Alternativen.
Zum Wandern in der Natur gehört heute für viele auch eine digitale Navigation. – CC-BY-SA 4.0: Trail: Toebs, Tal: Holly Mandarich, Bearbeitung: netzpolitik.orgDie Bäume haben ihre Blätter ausgerollt, Löwenzahn tupft die Wiese gelb und dazwischen summt es immer lauter: Der Frühling ist da und bei steigenden Temperaturen holen viele die Räder aus dem Keller und putzen die Wanderstiefel für den Wochenendausflug.
Aber wohin soll es gehen? Wo finden wir die schönste Strecke für die Radtour am Fluss entlang und welcher Wanderweg bietet eine gute Aussicht? Wie können wir unsere Lieblingsstrecken aufzeichnen und vielleicht noch unsere Wegzeit von Anfang des Jahres mit unserem fitten Zukunfts-Ich vergleichen?
Schnell landet man bei der Suche nach digitalen Helferlein bei Apps mit zahlungspflichtigen Bonus-Funktionen, ohne die eine Orientierung im Funkloch flachfällt. Oder bei Anwendungen, bei denen wir unsere sensiblen Standortdaten mit unbekannten Dritten teilen müssen. Doch es gibt einige Alternativen zu den datenhungrigen Apps, die ihr Geschäftsmodell auf Premium-Abos und Werbung aufbauen. Eine garantiert unvollständige Auswahl findet ihr hier.
Wanderer Fotos, Strecken, Social-Funktionen gibt es mit wanderer.Mit und bei wanderer kann man Routen finden, teilen und austauschen.
Für wen? Alle auf der Suche nach Empfehlungen für Touren und alle, die gern ihre Lieblingsstrecken teilen.
Plattformen? Web
Was kann Wanderer? Die Strecken-Datenbank-Anwendung wanderer ist dezentral und basiert auf ActivityPub. Damit ist wanderer eine Fediverse-Version für den Austausch und das Teilen von Routen- und Streckenempfehlungen.
Nutzer:innen können Routen über gpx-Tracks hochladen und speichern, Beschreibungen und Fotos ergänzen und mit anderen teilen. Außerdem lässt sich über Suchfunktionen erkunden, welche Routen andere genommen haben. Man kann Profilen folgen und Strecken favorisieren.
Routen lassen sich auch von anderen Plattformen importieren, für Komoot und Strava gibt es direkte Import-Funktionalitäten.
Was trübt das Vergnügen? Auf den verschiedenen Wanderer-Instanzen ist teilweise noch nicht so viel los. Daher gibt es weniger Routen als auf den proprietären Plattformen.
OsmAnd OsmAnd beinhaltet viele Einstellungsmöglichkeiten, manchmal sind sie schwer zu finden.OsmAnd bietet eine datenschutzfreundliche Offline-Navigation, die so ziemlich alles kann – wenn man es findet.
Für wen? Wanderer, Radfahrerinnen und alle anderen, die von A nach B über C wollen.
Plattformen? Android, iOS, Web
Was kann OsmAnd? Die auf OpenStreetMap basierende Navigationsanwendung OsmAnd macht fast alles, was man sich vorstellen kann. Und funktioniert auch – wenn man die benötigte Karte vorher heruntergeladen hat – ganz ohne Netz. OsmAnd kann Rad- und Wanderwege highlighten, alle Supermärkte markieren oder Trinkwasserstellen anzeigen. Geplante Routen lassen sich im- und exportieren und ungeliebte Straßen bei der Navigation vermeiden.
Wer mag, kann mit einem Plugin auch gelaufene oder gefahrene Strecken aufzeichnen, um danach zum Beispiel die eigenen Geschwindigkeiten zu analysieren.
Wer mehr als sieben Regionenkarten offline nutzen will, muss dafür wahlweise einmal oder monatlich etwas zahlen. Gegen Geld gibt es auch Offline-Wikipedia-Artikel zu Orten und besonderen Punkten.
Was trübt das Vergnügen? Gerade am Anfang kann OsmAnd durch die vielen Konfigurationsmöglichkeiten vielleicht schnell überfordern. Und manchmal funktioniert die Suche nach Adressen nicht optimal, wenn man nicht die exakte Schreibweise gefunden hat – oder OsmAnd eine „Hauptstr“ nicht gleich mit einer „Hauptstraße“ matcht.
CoMaps und OrganicMaps Leichte Bedienung, reduzierte Features.CoMaps und OrganicMaps bieten datenschutzfreundliche Offline-Navigation mit intuitiver Bedienung.
Für wen? Wanderer, Radfahrerinnen und alle, die einfach einen Weg finden wollen.
Plattformen? Android, iOS, Web
Was können CoMaps und OrganicMaps? Wie OsmAnd basieren CoMaps und OrganicMaps auf der OpenStreetMap. Das Wichtigste, was man für den Ausflug braucht, bringen die Apps mit: Routen von A nach B festlegen, Zwischenstopps definieren, Supermärkte oder Sehenswürdigkeiten highlighten, Strecken importieren und exportieren. All das macht keine Probleme und ist schnell und intuitiv bedienbar.
Auch hier müssen Karten für die Offline-Navigation heruntergeladen werden. Die Anzahl der Karten-Downloads ist unbegrenzt.
CoMaps und OrganicMaps ähneln sich sehr: Vor rund einem Jahr entstand CoMaps als Abspaltung von OrganicMaps, da es Kontroversen in der Entwickler:innen-Gemeinschaft zu Führungsstil und Transparenz gab.
Was trübt das Vergnügen? Die leichtere Bedienbarkeit von CoMaps und OrganicMaps gegenüber OsmAnd liegt auch daran, dass die Anwendungen weniger Einstellmöglichkeiten haben. Wem es wichtig ist, etwa genau zu definieren, welche Untergründe vermieden werden sollen, oder wer einen extra Modus für Ski- oder Bootstouren braucht, wird sich über OsmAnd freuen.
BRouter Navigation für verschiedene FahrradtypenBRouter bietet Routenplanung, vor allem fürs Radfahren.
Für wen? Radler:innen, die nicht nur von A nach B wollen, sondern schöne und sichere Wege suchen.
Plattformen? Integration in andere Anwendungen, mehrere Web-Optionen
Was kann BRouter? BRouter ist eine Routing-Engine, die speziell fürs Radfahren entwickelt wurde. Sie berücksichtigt etwa Höhenmeter und offiziell deklarierte Radwege. Es lassen sich verschiedene Profile wählen und selbst konfigurieren. Damit lassen sich Präferenzen steuern, etwa speziell für die Fahrt mit einem Mountainbike oder einem Rennrad. Es gibt auch eines fürs Wandern zu Fuß, das gut funktioniert.
BRouter lässt sich als Routing-Engine unter anderem in OsmAnd nutzen. Aber es gibt auch mehrere Web-Interfaces, die auf BRouter setzen. Eines davon ist BRouter-Web.
Was trübt das Vergnügen? Wer seine Strecke mit BRouter-Web planen will, sollte das am besten am Desktop tun, dort fällt die Bedienung leichter. Die geplante Strecke lässt sich dann exportieren und in Navigations-Apps oder auf den Rad-Computer laden.
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Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50 und Pflegegrad 3 kein Anspruch
Viele Betroffene hoffen auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie über Jahre arbeitsunfähig sind und zusätzlich ein Grad der Behinderung oder ein Pflegegrad festgestellt wurde.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat jedoch entschieden, dass diese Punkte für sich genommen nicht ausreichen, wenn medizinische Gutachten noch ein Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich für leichte Tätigkeiten sehen. (21 R 215/24)
Konkreter Fall: Krankengeld, Herz-OP, Reha, GdB und PflegegradDie Klägerin war zuletzt als Baustoffprüferin beschäftigt und seit längerer Zeit arbeitsunfähig. Sie bezog Krankengeld, später wurde ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt und ein Pflegegrad 3 anerkannt. Parallel bestanden psychische Beschwerden wie Panikstörungen und Depressionen sowie körperliche Beschwerden, insbesondere ein relevantes Herzleiden.
Nach einer Reha wurde zunächst festgehalten, dass sie zwar arbeitsunfähig sei, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten könne. Später wurde sie am Herzen operiert und absolvierte erneut eine Reha, deren Entlassungsbericht ein aufgehobenes Leistungsvermögen annahm. Im Gerichtsverfahren wurden anschließend zwei unabhängige Gutachten eingeholt, ein internistisch-kardiologisches und ein psychiatrisches Gutachten.
Das internistisch-kardiologische Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass nur noch leichte Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung und überwiegend im Sitzen zumutbar seien. Dazu wurden konkrete Einschränkungen genannt, etwa kein Arbeiten auf Leitern, Gerüsten oder an gefährlichen Maschinen und kein großer Zeitdruck.
Für leichte Tätigkeiten hielt der Gutachter sogar bis zu acht Stunden täglich für möglich, allerdings mit einem zusätzlichen Pausenbedarf wegen Trainingsmangels.
Das psychiatrische Gutachten bestätigte eine Panikstörung, eine Somatisierungsstörung und eine mittelgradige Depression. Es sah die Leistungsfähigkeit auf sechs Stunden täglich begrenzt, allerdings ohne zusätzlichen Pausenbedarf über das Übliche hinaus.
Das Gericht folgte im Ergebnis der Linie, dass mindestens sechs Stunden täglich unter üblichen Bedingungen möglich seien und wies die Berufung zurück. Während des Berufungsverfahrens wurde der Klägerin zudem eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bewilligt, das änderte aber nichts an der Bewertung der Erwerbsminderung im streitigen Zeitraum.
Warum GdB, Pflegegrad und lange Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch zur EM-Rente führenEin Grad der Behinderung und ein Pflegegrad beschreiben Einschränkungen im Alltag und Unterstützungsbedarf, sind aber nicht automatisch gleichbedeutend mit Erwerbsminderung im Rentenrecht. Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich eine Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.
Auch eine lange Arbeitsunfähigkeit ist kein Beweis für Erwerbsminderung. Im Rentenrecht wird geprüft, ob ein Restleistungsvermögen für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Das kann von der Beurteilung im Arbeitsverhältnis oder in einer Reha abweichen, weil dort oft stärker auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und die konkrete Arbeitsplatzrealität geschaut wird.
Was „unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ bedeutetFür eine teilweise Erwerbsminderung reicht es nicht, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr geht. Maßgeblich ist, ob irgendeine zumutbare Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich möglich ist. Das können auch einfache, leichte Tätigkeiten sein, die keine besondere Qualifikation erfordern.
Das Gericht hat in diesem Fall typische leichte Tätigkeiten genannt, die grundsätzlich noch möglich sein können, etwa Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen oder einfache Bedienhandlungen. Wenn solche Tätigkeiten unter Beachtung der Einschränkungen noch mindestens sechs Stunden möglich sind, liegt nach dieser Logik keine Erwerbsminderung vor.
Pausen, Arbeitsmarktrente und „verschlossener Arbeitsmarkt“Die Klägerin argumentierte unter anderem, dass zusätzliche Pausen und die Summe der Einschränkungen den Arbeitsmarkt praktisch verschließen könnten. Das Gericht hat dazu ergänzende Stellungnahmen eingeholt und die Frage zugespitzt, ob ein betriebsunüblicher Pausenbedarf vorliegt.
Am Ende blieb es dabei, dass bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden täglich und leichten Tätigkeiten kein zusätzlicher Pausenbedarf angenommen wurde, der den Arbeitsmarkt als verschlossen erscheinen lässt. Auch eine sogenannte Arbeitsmarktrente half nicht weiter, weil diese Konstellation typischerweise an eine festgestellte teilweise Erwerbsminderung anknüpft und zusätzlich die Arbeitsmarktlage relevant wird.
Was das Urteil für Betroffene bedeutetDas Urteil zeigt, wie stark Gerichte auf die gutachterliche Stundenbewertung und die „üblichen Bedingungen“ abstellen. Entscheidend sind nicht einzelne Indikatoren wie Pflegegrad oder Schwerbehinderung, sondern die Gesamtschau der funktionalen Einschränkungen und die konkrete Stundenleistung, die medizinisch noch möglich ist.
Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt, sollte deshalb darauf achten, dass medizinische Unterlagen nicht nur Diagnosen enthalten, sondern nachvollziehbar beschreiben, welche Tätigkeiten in welchem Umfang noch möglich sind und warum gerade eine Sechs-Stunden-Tätigkeit nicht mehr geht.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und AntwortenReicht ein Grad der Behinderung von 50 für eine Erwerbsminderungsrente aus?
Nein. Ein GdB zeigt eine Behinderung im Schwerbehindertenrecht, entscheidet aber nicht automatisch über die Erwerbsfähigkeit im Rentenrecht.
Führt Pflegegrad 3 automatisch zur Erwerbsminderungsrente?
Nein. Pflegegrade betreffen Hilfebedarf im Alltag. Für die Erwerbsminderungsrente zählt, wie viele Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit noch möglich ist.
Warum kann man trotz jahrelanger Arbeitsunfähigkeit keine EM-Rente bekommen?
Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf die konkrete Beschäftigung oder den aktuellen Gesundheitszustand. Erwerbsminderung wird danach beurteilt, ob noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichendem Stundenumfang möglich ist.
Wann kommt eine Arbeitsmarktrente überhaupt in Betracht?
Typischerweise dann, wenn eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt ist, also ein Leistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden besteht, und zusätzlich kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz verfügbar ist.
Was ist bei zusätzlichen Pausen entscheidend?
Ob die Pausen über das betriebsübliche Maß hinausgehen und deshalb ein Einsatz unter üblichen Bedingungen praktisch nicht möglich ist. Wenn Gerichte das verneinen, hilft dieses Argument meist nicht weiter.
Auch mit Schwerbehinderung, Pflegegrad und langer Arbeitsunfähigkeit ist eine Erwerbsminderungsrente nicht automatisch durchsetzbar. Entscheidend bleibt die medizinische Kernfrage, ob unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten möglich sind. In diesem Fall hat das Gericht genau das angenommen und deshalb die Erwerbsminderungsrente abgelehnt.
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Bürgergeld: Vollzeitdruck ab Juli 2026 für aufstockende Minijobber
Wer einen Minijob oder eine Teilzeitstelle hat und ergänzend Grundsicherungsgeld bezieht, muss ab dem 1. Juli 2026 damit rechnen, dass das Jobcenter Vollzeitverfügbarkeit einfordert — und bei Weigerung die vollen 563 Euro Regelbedarf streicht. Das ist die härteste Konsequenz des neuen Gesetzes, das der Bundestag am 5. März 2026 beschlossen hat.
Rund 826.000 aufstockend Beschäftigte in Deutschland sind davon betroffen, und die meisten wissen noch nicht, unter welchen Voraussetzungen der Vermittlungsvorrang für sie gilt und wann er es nicht tut. Wer das bis Juli nicht klärt, gibt dem Jobcenter einen erheblichen Druckhebel in die Hand.
Was § 3a SGB II neu für aufstockende Beschäftigte ab Juli 2026 bedeutetMit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II kehrt ein Prinzip zurück, das die Bürgergeldreform 2023 ausdrücklich abgeschafft hatte: die Pflicht zur vorrangigen Arbeitsvermittlung.
Der neue § 3a SGB II, gültig ab 1. Juli 2026, sagt: Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Das gilt nicht nur für Arbeitslose — es gilt ausdrücklich auch für Menschen, die bereits aufstockend beschäftigt sind, aber mit ihrem Einkommen die Hilfebedürftigkeit nicht überwinden.
Der zweite Hebel ist § 2 Abs. 2 SGB II, der jetzt klarstellt: Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft in dem Umfang einsetzen, der erforderlich ist, um die Hilfebedürftigkeit vollständig zu überwinden. Vollzeitarbeit, soweit individuell zumutbar.
Wer bislang 20 Stunden pro Woche arbeitete und dabei Grundsicherungsgeld bezog, hat aus Sicht des neuen Gesetzes nicht genug getan — jedenfalls nicht, wenn das Jobcenter eine zumutbare Vollzeitstelle anbieten kann.
Claudia M., 44, aus Erfurt, arbeitet seit drei Jahren als Reinigungskraft auf Minijob-Basis, 520 Euro monatlich, und stockt mit rund 480 Euro Grundsicherungsgeld auf. Bislang hat das Jobcenter diese Konstellation als gegeben hingenommen.
Ab Juli 2026 ändert sich das: Im neuen Kooperationsplan muss das Jobcenter dokumentieren, warum eine Vollzeitvermittlung für Claudia nicht möglich oder zumutbar ist. Kann es das nicht, kann es ihr eine Vollzeitstelle als zumutbar anbieten — und ihre Weigerung sanktionieren.
Wie das Jobcenter aufstockende Beschäftigte ab Juli unter Druck setzen kannDas Jobcenter erhält durch den neuen Vermittlungsvorrang einen klaren Prüfauftrag: Es muss nachweislich untersuchen, ob eine schnelle Vollzeitvermittlung möglich ist, bevor es die aufstockende Teilzeitbeschäftigung einfach weiterläuft. Dieser Prüfauftrag wird im Kooperationsplan abgebildet.
Das Eingliederungsziel lautet künftig nicht mehr Stabilisierung der bisherigen Situation, sondern Überwindung der Hilfebedürftigkeit.
Was das konkret bedeutet: Jobcenter stehen intern unter dem Druck, Abgänge aus dem Leistungsbezug zu dokumentieren. Der Vermittlungsvorrang ist nicht nur ein gesetzlicher Grundsatz — er wird operative Steuerungsgröße. Das bedeutet, dass Teilzeitaufstocker, die jahrelang unauffällig im System waren, plötzlich wieder aktiv angesprochen werden, ob sie bereit sind, auf Vollzeitstellen zu wechseln.
Wer sich dieser Aufforderung ohne Begründung verweigert, riskiert nach § 31 SGB II eine sofortige Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate. Bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann der gesamte Regelbedarf für mindestens einen Monat wegfallen.
Besonders heikel ist die neue Lage für Aufstocker mit gesundheitlichen Einschränkungen, die bislang nicht offiziell anerkannt wurden, oder für Eltern, deren Kinderbetreuungssituation grenzwertig ist. In diesen Fällen kommt es auf die Dokumentation an — nicht auf die Lebensrealität, die dem Jobcenter mündlich geschildert wurde.
Wann der Vermittlungsvorrang für Aufstocker nicht giltNicht alle aufstockend Beschäftigten sind dem vollen Vermittlungsdruck ausgesetzt. Die Ausnahmen sind im Gesetz verankert, aber kein Automatismus. Wer sie nicht aktiv geltend macht, verliert den Schutz.
Kinderbetreuung: Wer Kinder unter einem Jahr betreut, ist von der Vollzeitpflicht befreit. Ab dem ersten Geburtstag des Kindes kann das Jobcenter Erwerbstätigkeit verlangen — aber nur, wenn eine Betreuung tatsächlich gesichert ist. Ein fehlender Kitaplatz, belegt durch eine schriftliche Ablehnung, ist ein handfestes Argument. Wer diesen Nachweis nicht führt, hat in einer Auseinandersetzung schlechte Karten.
Gesundheitliche Einschränkungen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht vollschichtig arbeiten kann, ist geschützt — aber nur mit Beleg. Ein aktuelles ärztliches Attest, das die Einschränkung und ihre Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit beschreibt, ist Pflicht. Vage Hinweise auf Beschwerden ohne Dokumentation reichen nicht, um das Jobcenter dauerhaft zurückzuhalten.
Pflege eines Angehörigen: Wer einen Angehörigen in erheblichem Umfang pflegt, hat einen anerkannten Zumutbarkeitsschutz. Der Pflegebedarf sollte durch einen Pflegegrad belegt sein. Ohne diesen Nachweis ist der Schutz zwar rechtlich möglich, aber schwer durchzusetzen.
Unter 30 Jahren und Qualifizierungsbedarf: Das Gesetz nennt ausdrücklich junge Leistungsberechtigte unter 30 Jahren als Gruppe, bei der eine Weiterbildungsmaßnahme “insbesondere” Vorrang vor schneller Vermittlung haben soll — wenn sie für eine dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender ist. Das schützt aufstockende Jüngere, die gerade eine Ausbildung oder Umschulung anstreben, vor dem Vollzeitdruck.
Selbstständige Aufstocker: Wer selbstständig tätig ist und aufstockt, unterliegt einer besonderen Prüfung: Nach einem Jahr ununterbrochenen Leistungsbezugs muss das Jobcenter untersuchen, ob ein Wechsel in abhängige Beschäftigung zumutbar ist. Für Existenzgründerinnen gibt es eine Anlaufzeit von drei Jahren, bevor diese Prüfung greift.
Was der Kooperationsplan ab Juli 2026 für Aufstocker bedeutetDer Kooperationsplan ist das Herzstück des neuen Rechts. Er muss künftig den Vermittlungsvorrang abbilden, das Eingliederungsziel benennen und ein persönliches Angebot des Jobcenters enthalten. Für aufstockend Beschäftigte heißt das: Das Ziel ist die vollständige Überwindung der Hilfebedürftigkeit — nicht die Stabilisierung des bisherigen Aufstockungsmodells.
Das Jobcenter kann im Kooperationsplan festhalten, dass Sie verpflichtet sind, sich aktiv auf Vollzeitstellen zu bewerben. Es kann dies aber nur, wenn es die individuelle Zumutbarkeit geprüft hat.
Entscheidend: Das Schlichtungsverfahren, das beim Bürgergeld noch eine Eskalation ausbremsen konnte, wurde abgeschafft. Früher konnten Betroffene bei Streit über den Kooperationsplan einen Schlichtungstermin beantragen und die Verpflichtung damit aufschieben.
Diesen Puffer gibt es ab Juli nicht mehr. Wer mit dem Inhalt des Plans nicht einverstanden ist, muss das sofort — schriftlich und beim Abschluss des Gesprächs — dokumentieren, bevor die Pflicht verbindlich wird. Lassen Sie sich nichts mündlich auftragen, das nicht schriftlich nachvollziehbar ist.
Widerspruch und Rechtsschutz gegen unzumutbare VermittlungsforderungenWenn das Jobcenter Ihnen Vollzeitverfügbarkeit vorschreibt, obwohl ein anerkannter Ausnahmetatbestand vorliegt, sollten Sie sofort schriftlich widersprechen. Eine Unterschrift unter den Kooperationsplan signalisiert Einverständnis. Fehlt sie, können Sie die Verpflichtung später anfechten.
Drei Schritte, die funktionieren: Erstens, dokumentieren Sie Ihren Ausnahmetatbestand mit belastbaren Unterlagen — Atteste, Pflegegutachten, Nachweis fehlender Kinderbetreuung.
Zweitens, fordern Sie schriftlich, dass das Jobcenter die Zumutbarkeit begründet, bevor es Ihnen eine Pflicht auferlegt.
Drittens, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein, wenn Ihnen ein Bescheid über eine Verpflichtung zugeht. Wird eine Leistungsminderung ausgesprochen, gilt: Sie wird aufgehoben, sobald Sie sich nachträglich ernsthaft bereit erklären, die Pflichten zu erfüllen — das ist ein häufig unbekanntes, aber wirksames Instrument. Rückwirkend wirkt es nicht, es stoppt aber weitere Schäden.
Unabhängige Sozialberatungsstellen, Verbraucherzentralen und Fachorganisationen wie Tacheles Sozialhilfe e.V. können helfen, den Kooperationsplan rechtlich zu bewerten. Gerade in den ersten Monaten nach Juli 2026, in denen Jobcenter die neuen Vorgaben unterschiedlich auslegen werden, ist diese Beratung wertvoll.
Was Sie vor dem 1. Juli noch tun könnenPrüfen Sie als erstes: Wann läuft Ihr aktueller Bewilligungsbescheid ab? Geht er über den 1. Juli hinaus, gilt das bisherige Recht für den Rest dieses Bewilligungszeitraums. Sie haben also bis zum nächsten Folgegespräch oder der nächsten Verlängerung Zeit, Ihren Ausnahmetatbestand zu dokumentieren. Diese Frist ist nicht beliebig — nutzen Sie sie gezielt.
Beschaffen Sie jetzt aktuelle ärztliche Atteste, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben. Die Atteste sollten nicht nur die Diagnose nennen, sondern ausdrücklich beschreiben, welche Arbeitsbelastungen dadurch eingeschränkt sind.
Wer Kinder betreut, sollte den schriftlichen Nachweis fehlender Kinderbetreuungsplätze einholen — eine Bestätigung der Kindertagesstätte oder des Jugendamts, dass kein Platz vorhanden ist. Selbstständige sollten prüfen, seit wann sie im Leistungsbezug sind: Wer seit mehr als zwölf Monaten aufstockt, kann bald mit der Tragfähigkeitsprüfung konfrontiert werden.
Lassen Sie sich nach dem 1. Juli nicht im Gespräch überrumpeln: Das Jobcenter muss Ihnen einen aktualisierten Kooperationsplan vorlegen, bevor Sie zu irgendetwas verpflichtet werden. Sie haben das Recht, das Gespräch zu unterbrechen, das Dokument in Ruhe zu lesen und Einwände schriftlich festzuhalten. Wer unvorbereitet zustimmt, gibt Spielräume auf, die danach nur noch schwer zurückzugewinnen sind.
Häufige Fragen zum Vermittlungsvorrang und aufstockender BeschäftigungMuss ich meinen Minijob aufgeben, wenn das Jobcenter Vollzeitarbeit fordert?
Nein, nicht automatisch. Das Jobcenter kann eine Vollzeitstelle nur verlangen, wenn es Ihre individuelle Zumutbarkeit geprüft hat und kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Sie können Ihren Ausnahmetatbestand geltend machen und sind nicht per Gesetz gezwungen, den Minijob sofort aufzugeben.
Gilt der Vermittlungsvorrang auch, wenn ich schon viele Jahre im selben Minijob arbeite?
Ja. Das Gesetz kennt keinen Bestandsschutz für langjährige aufstockende Beschäftigungsverhältnisse. Ab Juli 2026 prüft das Jobcenter bei jedem Leistungsberechtigten, ob die bestehende Beschäftigung die Hilfebedürftigkeit überwindet — unabhängig davon, wie lange der Minijob schon besteht.
Kann ich gegen eine Verpflichtung zur Vollzeitbewerbung Widerspruch einlegen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang des Verpflichtungsbescheids. Begründen Sie den Widerspruch schriftlich mit den konkreten Umständen, die eine Vollzeitstelle für Sie unzumutbar machen. Wird der Widerspruch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialgericht zu klagen.
Was passiert, wenn ich eine angebotene Vollzeitstelle ablehne?
Das Jobcenter kann eine Leistungsminderung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate verhängen. Bei einer zweiten Ablehnung innerhalb eines Jahres kann der gesamte Regelbedarf für mindestens einen Monat gestrichen werden. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen.
Muss das Jobcenter mir erklären, warum es eine Stelle für zumutbar hält?
Ja. Das Jobcenter muss die Zumutbarkeit im Kooperationsplan oder in einem Verpflichtungsbescheid begründen. Eine mündliche Ansage reicht nicht. Fordern Sie die schriftliche Begründung an — das ist Ihre Grundlage für einen Widerspruch.
Quellen:
Bundesgesetzblatt: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (13. SGBIIuaÄndG), Inkrafttreten 1. Juli 2026
Sozialrecht-Justament (Bernd Eckhardt): Ausgabe 4/2026 – Änderungen des SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetze
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Bürgergeld trotz Vermögen: Sozialgericht Freiburg schützt vor pauschaler Jobcenter-Logik
Ein alleinerziehender Vater, eine 21-jährige Tochter mit Pflegegrad 5, Behandlungskosten in Höhe mehrerer zehntausend Euro – und ein Jobcenter, das Leistungen verweigert, weil auf dem Konto und in landwirtschaftlichen Grundstücken mehr als 100.000 Euro liegen. So weit, so erwartbar. Was das Sozialgericht Freiburg daraus gemacht hat, ist dagegen bemerkenswert.
Die 15. Kammer hat das Jobcenter zur Bewilligung von Bürgergeld verurteilt – obwohl das Vermögen die gesetzlichen Freibeträge deutlich übersteigt. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7 SGB II, die Härtefallklausel. Ein Urteil, das zeigt, wo die Grenzen der Verwertungspflicht verlaufen – und unter welchen Umständen das Jobcenter schlicht keine Handhabe hat.
Der Fall: ME/CFS, Pflegegrad 5 und eine Krankenkasse, die nicht zahltDer 60-jährige Kläger lebt mit seiner Tochter zusammen, die an ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) erkrankt ist. Bei ihr wurde Pflegegrad 5 festgestellt – der höchste Pflegegrad, der eine vollumfängliche Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit voraussetzt.
Zugelassene Therapien oder Medikamente existieren für diese Erkrankung nicht. Die Tochter ist auf Off-Label-Medikamente und alternative Heilbehandlungen angewiesen, deren Kosten sich im Einzelfall auf mehrere zehntausend Euro belaufen. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Das vorhandene Vermögen – landwirtschaftliche Grundstücke, Girokonten, Spareinlagen und Sparbriefe – ist nach den Angaben des Vaters nicht für den laufenden Lebensunterhalt zurückgelegt worden.
Es soll die fortwährende medizinische Versorgung der Tochter sichern. Das Jobcenter sah das erwartungsgemäß anders: Vermögen über dem Freibetrag bedeutet keine Hilfebedürftigkeit. Antrag abgelehnt.
Das Sozialgericht Freiburg hat diese Sichtweise nicht geteilt. Die 15. Kammer verurteilte das Jobcenter zur Bewilligung von Bürgergeld. SG Freiburg, Urteil vom 03.07.2025 – S 15 AS 2846/24 (unveröffentlicht).
Anmerkung des VerfassersIn diesem Einzelfall ist die Entscheidung zu begrüßen. Wenn das Gericht hier eine Vermögensverwertung verlangt hätte, würde es den Steuerzahler belasten – denn dann wäre das Jobcenter dazu zu verurteilen, die von der Krankenkasse nicht übernommenen Kosten der Heilbehandlungen für die Tochter als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu tragen.
Wenn ein tatsächlich bestehender medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt wird, ist das Jobcenter für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich. Rechtsgrundlage kann hier § 21 Abs. 6 SGB II sein – man siehe dazu die Aussage des LSG NRW, rechtskräftig, L 12 AS 116/23:
Wird ein tatsächlich bestehender medizinischer Bedarf von einer Krankenkasse nicht gedeckt, ist das Jobcenter für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich und damit Ausfallbürge der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch Bezieher von Bürgergeld müssen ausreichend medizinisch versorgt sein, denn das sozialrechtlich zu gewährende menschenwürdige Existenzminimum aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung.
Wann von einer besonderen Härte im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Maßgebend können dabei nur außergewöhnliche Umstände sein, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden (BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 – B 11b AS 37/06 R).
Dabei gilt beim Bürgergeld ein strengerer Maßstab als im Recht der Sozialhilfe, in dem die Leistungsbewilligung nicht vom Einsatz und der Verwertung des Vermögens abhängig gemacht werden darf, wenn dies für den Anspruchsteller oder seine Angehörigen „eine Härte bedeuten würde”.
Für die Anwendung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7 SGB II müssen daher außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte. Dies machen auch die Gesetzesmaterialien deutlich.
Eine besondere Härte kann bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände begründet sein, die bei anderen Leistungsberechtigten regelmäßig nicht auftreten und in ihrem Zusammenwirken den Fall in einem besonders krassen Licht erscheinen lassen. Gerade familiäre Belange können aufgrund außergewöhnlicher Umstände zu einer Vermögensfreistellung führen.
Was Betroffene jetzt tun müssenWer einen ablehnenden Bescheid wegen Vermögens erhält und glaubt, dass besondere Umstände vorliegen, hat vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
Im Widerspruch müssen die außergewöhnlichen Umstände konkret dargelegt werden – mit Belegen: ärztliche Atteste, Pflegegradnachweis, Kostenbelege für nicht erstattungsfähige Behandlungen, Ablehnungsbescheide der Krankenkasse. Wer das lückenlos dokumentiert, hat eine reale Chance.
Im Zweifel lohnt der Gang zu einer Sozialberatungsstelle oder einem auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt – bevor das Jobcenter das Vermögen aufgezehrt hat, das eigentlich für die Pflege gebraucht wird. Wer jetzt schweigt, hat schlechte Karten.
FazitDas Sozialgericht Freiburg hat hier das Richtige getan – nicht aus Großzügigkeit, sondern weil das Gesetz es hergibt, wenn man es ernstnimmt. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nummer 7 SGB II ist kein Notausgang für Sonderwünsche, aber er ist auch kein toter Buchstabe. Dass das Jobcenter die Leistung zunächst verweigert hat, war rechtlich nicht haltbar. Es war aber auch nicht überraschend.
Quelle:
SG Freiburg, Urteil vom 03.07.2025 – S 15 AS 2846/24 – unveröffentlicht; BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 – B 11b AS 37/06 R; LSG NRW, rechtskräftig, L 12 AS 116/23
Der Beitrag Bürgergeld trotz Vermögen: Sozialgericht Freiburg schützt vor pauschaler Jobcenter-Logik erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Warum Macron ein Bündnis mit Polen schmiedet
No More Bombs for Iran, Economic War Instead?, by Larry C. Johnson
"Die bolivarische Regierung ist in Venezuela weiter an der Macht"
Trump Desperate? Nonsense., by Philip Kraske
Kuba gewinnt Naphtha, Heizöl und Diesel aus heimischem Schweröl
USA erlauben Venezuela, Maduros Anwaltskosten zu zahlen
Konferenz in Kolumbien zum Ausstieg aus fossilen Energien
Jetzt anmelden: 17. Internationale Klima- und Energiekonferenz, IKEK-17, in Halle an der Saale
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unterstützer, Freunde und Interessierte,
wir freuen uns, Sie herzlich zur 17. Internationalen Klima- und Energiekonferenz (IKEK-17) einzuladen, die am 26. und 27. Juni 2026 in den Räumlichkeiten der HALLE MESSE GmbH in Halle (Saale) stattfindet.
Die Konferenz bringt erneut hochkarätige internationale Wissenschaftler und Experten zusammen. Zu den Referenten zählen unter anderem:
- John Clauser, University of California, Berkeley, Nobelpreisträger Physik 2022
- Henrik Svensmark, Technische Universität Kopenhagen
- Michael Limburg, EIKE
- Stefan Kröpelin, Universität zu Köln
- Nicola Scafetta, Universität Neapel Federico II
- Ronan Connolly, CERES Science
- Willie Soon, Harvard University
- William Happer, Princeton University (angefragt)
Die gesamte Veranstaltung wird simultan in Deutsch und Englisch gedolmetscht.
Teilnahmegebühren:
- 2-Tagesticket (Fr./Sa., inkl. Abendessen): 200 €
- 1-Tagesticket (Fr., inkl. Abendessen): 150 €
- 1-Tagesticket (Sa.): 100 €
- Ermäßigtes 2-Tagesticket (mit Nachweis): 100 €
Tickets können unter folgendem Link erworben werden: TixTown (Link)
Anfahrt:Halle Messe
Messestr. 10
06116 Halle (Saale)
Der Veranstaltungsort Halle Messe ist sehr gut ausgeschildert und leicht über die A14 (Abfahrt „Halle-Ost“) zu erreichen. Per Bahn über den ICE-Knotenpunkt Halle (Saale) Hbf mit direkter ÖPNV-Anbindung u.a. an die S-Bahn-Haltestelle „Halle Messe“, per Flugzeug über den nahegelegenen Flughafen Leipzig/Halle (LEJ). Es gibt ausreichend Parkmöglichkeiten vor Ort.
Unterstützen Sie unsere Arbeit!
Die Durchführung einer internationalen Konferenz dieser Größenordnung erfordert erhebliche organisatorische und finanzielle Mittel. Als unabhängige und private Institution ist das Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE) e.V. auf die Unterstützung von Förderern, Freunden und engagierten Bürgern angewiesen.
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Darüber hinaus laden wir Sie ein, diese Einladung in Ihrem Netzwerk weiterzugeben und so weitere Interessierte und potenzielle Unterstützer zu erreichen.
Wir würden uns sehr freuen, Sie persönlich in Halle an der Saale begrüßen zu dürfen und gemeinsam zwei inspirierende Konferenztage zu erleben!
English version:
Dear supporters, colleagues and friends,
we are pleased to cordially invite you to the 17th International Climate and Energy Conference (IKEK-17), which will take place on 26 and 27 June 2026 at the premises of HALLE MESSE GmbH in Halle (Saale), Germany.
Once again, the conference will bring together distinguished international experts. Confirmed speakers include, among others:
- John Clauser, University of California, Berkeley (Nobel Laureate in Physics, 2022)
- Henrik Svensmark, Technical University of Denmark
- Michael Limburg, EIKE
- Stefan Kröpelin, University of Cologne
- Nicola Scafetta, University of Naples Federico II
- Ronan Connolly, CERES Science
- Willie Soon, Harvard University
- William Happer, Princeton University, (invited)
The preliminary conference program will be published shortly.
The entire event will be simultaneously interpreted in German and English.
Participation fees:
- 2-day ticket (Fri/Sat, incl. dinner): €200
- 1-day ticket (Fri, incl. dinner): €150
- 1-day ticket (Sat): €100
- Reduced 2-day ticket (with valid proof): €100
Tickets can be purchased via the following link: TixTown (Link)
Venue and directions:
Halle Messe
Messestr. 10
06116 Halle (Saale)
Germany
The venue, Halle Messe, is well signposted and easily accessible via the A14 motorway (exit “Halle-Ost”). By rail, it can be reached via the ICE-Train hub “Halle (Saale) Hauptbahnhof” with direct public transport connections, including the S-Bahn stop “Halle Messe”. By air, the nearest airport is Leipzig/Halle (LEJ). Ample parking is available on site.
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We would be delighted to welcome you in person in Halle (Saale) and to share two inspiring days of conference discussions with you!
Der Beitrag Jetzt anmelden: 17. Internationale Klima- und Energiekonferenz, IKEK-17, in Halle an der Saale erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
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Bibi’s Big Lie and Why Pluto Didn’t Bark In Tehran
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«Mainstreammedien ignorieren Sicherheitssignal der COVID-Impfstoffe nach wie vor»
«Die in den mRNA-Impfstoffstudien von Pfizer und Moderna zu COVID-19 festgestellten schwerwiegenden Nebenwirkungen sind seit fast vier Jahren in der Fachliteratur dokumentiert. Die etablierten Medien behandeln sie, wenn überhaupt, nicht als zu bewertende Evidenz, sondern als Fehlinformation, die es zu handhaben gilt.» Das schreibt der Mediziner Joseph Fraiman in einem auf Brownstone.org veröffentlichten Artikel.
Fraiman hatte 2022 gemeinsam mit Kollegen in der Fachzeitschrift Vaccines die Phase-III-Zulassungsstudien der beiden mRNA-«Impfstoffe» neu ausgewertet. Das Ergebnis war ernüchternd: In der gepoolten Analyse zeigten die «Geimpften» einen Überschuss an schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (Serious Adverse Events of Special Interest) von 12,5 pro 10.000 «Geimpften» im Vergleich zur Placebogruppe. Besonders auffällig war das ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis. Während die Impfstoffe lediglich wenige «COVID»-bedingte Krankenhauseinweisungen verhinderten, stieg die Zahl schwerwiegender Nebenwirkungen stärker an. Fraiman und seine Mitautoren schrieben dazu:
«Diese Ergebnisse lassen Bedenken aufkommen, dass mRNA-Impfstoffe mit mehr Schaden verbunden sind als ursprünglich zum Zeitpunkt der Notfallzulassung geschätzt.»
Fraiman wirft nun den etablierten Medien vor, dieses Signal konsequent zu ignorieren oder aktiv zu diskreditieren. Ein Beispiel sei die BBC, die den britischen Kardiologen Aseem Malhotra, der sich auf Fraimans Arbeit bezog, als Verbreiter von Fehlinformationen darstellte – ohne die Originalstudie gründlich geprüft zu haben. Zugleich seien Experten ohne ausreichende Expertise in klinischer Studienmethodik zitiert worden.
Fraiman kritisiert scharf, dass Pfizer in der Originalpublikation im New England Journal of Medicine behauptet habe, die Häufigkeit schwerwiegender unerwünschter Ereignisse sei «gering und vergleichbar» zwischen Impf- und Placebogruppe. Diese Darstellung sei nachweislich falsch, doch eine Korrektur sei bis heute nicht erfolgt. Zudem sei die Sicherheitsbewertung der Studien unterpowered (statistisch zu schwach), da sie nur auf einem sehr kurzen Beobachtungszeitraum basierte und verzögerte oder seltene schwerwiegende Ereignisse kaum erfassen konnte.
Die frühe Entblindung der Studien und die anschließende «Impfung» der Placebogruppe machten unterdessen eine langfristige, verblindete Sicherheitsanalyse unmöglich. Und ohne Freigabe der Rohdaten seien stratifizierte Analysen (zum Beispiel nach Alter, Vorerkrankungen oder Risikogruppen) nicht möglich (siehe TN-Artikel «Das Fiasko bisheriger Impfstoff-Placebo-Studien: Warum Kennedys Forderung nach soliden Placebo-Analysen gerechtfertigt ist – Teil 2 ‹Polio, HPV, COVID, Tuberkulose›»).
Während diese Kritik im Mainstream weiterhin weitgehend ungehört verhallt, lieferte eine britische Studie, veröffentlicht im Herbst 2025, zusätzliche Nahrung für die Debatte. Die britische Arzneimittelbehörde MHRA hatte mit dem «Yellow Card Vaccine Monitor» ein aktives Überwachungssystem aufgebaut und über 30.000 Geimpfte systematisch nachverfolgt. Die Ergebnisse zeigen: 13,7 Prozent der Teilnehmer berichteten von einem Ereignis, das als medizinisch ernsthaft eingestuft wurde.
Diese hohe Rate an als «medically serious» klassifizierten Ereignissen in einem aktiven Überwachungssystem ist bemerkenswert – gerade weil passive Meldesysteme wie Yellow Card bekanntermaßen stark unterberichten.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die «Forensische Analyse der 38 Todesfälle im 6-Monats-Zwischenbericht der klinischen Studie zum mRNA-Impfstoff BNT162b2 von Pfizer/BioNTech», die vom DailyClout Pfizer/BioNTech Documents Investigations Team zusammengestellt wurde.
In dieser Analyse heißt es (siehe auch TN-Beitrag):
«Die hier berichtete Analyse ist einzigartig: Es handelt sich um die erste Untersuchung der Originaldaten aus der klinischen Studie zum mRNA-Impfstoff BNT162b2 von Pfizer/BioNTech (C4591001), die von einer Gruppe durchgeführt wurde, die nicht mit dem Studiensponsor verbunden ist.
Zu den wichtigsten Ergebnissen gehört, dass von den 38 Todesfällen, die im 6-Monats-Zwischenbericht über unerwünschte Ereignisse gemeldet wurden, 21 auf diejenigen entfielen, die die Pfizer/BioNTech BNT162b2-Injektion erhielten, aber nur 17 aus der Placebo-Gruppe. Die Anzahl der aufgetretenen Herzkomplikationen war bei den Personen, die den BNT162b2-Impfstoff erhielten, 3,7-mal höher als bei den Placebo-Personen.»
Antikriegsfilm «Die Brücke am Kwai» – Intellektuelle Anklage gegen falsche Ideale
Teil 6 unserer Serie über Antikriegsfilme. Hier finden sie Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4 und Teil 5.
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Antikriegsfilme konzentrieren sich gewöhnlich nicht auf das Kampfgeschehen, sondern interessieren sich für Einzelschicksale, in denen die Sinnlosigkeit des Krieges zum Vorschein kommt. Das geschieht bisweilen auf humorvoll-ironische Weise, bisweilen melodramatisch.
Eine intellektuelle Spielart des Antikriegsfilms hat der britische Regisseur David Lean mit «Die Brücke am Kwai» vorgelegt. Der Streifen aus dem Jahr 1957 abstrahiert von der physischen Auseinandersetzung und sublimiert das Geschehen auf dem Schlachtfeld, indem er die Gefechte in die Köpfe seiner drei Protagonisten verlagert.
Jeder von ihnen repräsentiert eine Geisteshaltung: Ehre, Ehrgeiz und Zynismus. Diese Wertpositionen spielt Lean gegeneinander aus, um zu zeigen, dass sich keine von ihnen auf den Krieg anwenden lässt. Jedes dieser Ideale weist seine Tücken auf und zeitigt einen Bumerangeffekt.
So symbolhaft wie die Charaktere ist auch die titelgebende Brücke. Sie ist der Ausgangspunkt der Geschichte, die die Kriegsführung auf drei gänzlich gegensätzliche Figuren herunterbricht. Während des Zweiten Weltkriegs wird eine Kompanie gefangener britischer Soldaten in ein japanisches Arbeitslager verlegt, um die kriegswichtige Brücke zu bauen.
Saito, Nicholson, Shears – die drei ProtagonistenColonel Saito führt dort als Leiter ein strenges Regiment. Er muss dafür sorgen, dass der Bau termingerecht erfolgt. Sollte er die Frist nicht einhalten, droht ihm nach japanischem Brauch der Selbstmord. Saito repräsentiert folglich den Wert der Ehre. Das offenbart sich dann recht schnell, als er aufgrund des Zeitdrucks die Genfer Konvention missachtet. Um das eigene Gesicht zu wahren, gibt er die Menschenwürde auf.
Ihm gegenüber steht der britische Offizier Nicholson, dem das eigene Überleben unwichtiger ist als der Soldatenstolz. Er repräsentiert den Ehrgeiz. Mit seiner Trotzhaltung bringt er zunächst Saito dazu, alle britischen Offiziere von der Arbeit freizustellen. Als Befehlshaber seiner Truppe achtet er penibel darauf, dass seine Soldaten nicht wie einfache Sklavenarbeiter behandelt werden, sondern Stolz und Würde behalten.
Unter seiner Führung sollen sie schließlich eine technisch aufwendigere Brücke bauen, obwohl er sich eigentlich bewusst sein müsste, dass er damit dem Feind Hilfe leistet. Doch sein Soldatenstolz verdeckt diesen Aspekt. Er sieht nur die Möglichkeit, Saito mit dem Brückenbau die Überlegenheit des britischen Militärs zu demonstrieren.
Der Dritte im Bunde ist der US-amerikanische Commander Shears, ein Frauenheld im Korsett aus Zynismus. Um sich wenigstens ein bisschen Freiheit zu erhalten, hat er alle Ideale und Überzeugungen über Bord geworfen.
Ihm gelingt zunächst die Flucht aus Saitos Lager. Doch nach einer Erholungsphase im englischen Lazarett wird er wieder eingesetzt und muss zurück, um als Ortskundiger zusammen mit einer Spezialeinheit der Alliierten bei der Sprengung der Brücke mitzuhelfen.
Symbol für ÜberlebenswillenDie titelgebende Überführung wird so zum Symbol für Überlebenswillen und zum Fixpunkt, an dem sich zeigt, dass sich der Wahnsinn des Krieges mit keiner der drei Geisteshaltungen bändigen lässt. Er führt ins Verderben, egal wie man in ihm zu agieren versucht.
Bei der Einweihung der Brücke schließlich entdeckt Nicholson das Zündkabel und versucht aus Unwissenheit über die eigentliche Operation, die Sprengung zu verhindern. Erst spät erfährt er, was er aus Ehrgeiz angerichtet hat. Die Lage eskaliert, es fallen Schüsse, alle drei Protagonisten sterben.
Am dramatischsten ist der Tod Nicholsons inszeniert. Er wird von Splittern eines Mörsergeschosses getroffen, fällt auf die Zündvorrichtung und sprengt damit die Brücke, gerade in dem Augenblick, als der erste japanische Zug sie überqueren will.
Unkritische Haltung wird ad absurdum geführt«Die Brücke am Kwai», basierend auf dem gleichnamigen Roman von Pierre Boulle, erhielt sieben Oscars, unter anderem für die beste Regie. Doch nicht alle verstanden die Intention.
Regisseur Lean wurde mit der Kritik konfrontiert, sein Film sei eine positive Überhöhung unbedingter militärischer Pflichterfüllung. Dabei wollte er gerade diese unkritische Haltung ad absurdum führen. Sein Film ist eine Anklage gegen Militarismus und falsche Ideale. Denn oftmals sind sie das Fundament, auf dem Entscheidungsträger Kriege führen.
In der praktischen Ausprägung erweisen sich die Ideale als fehlgeleitet und haben fatale Auswirkungen. Sie verselbständigen sich und pervertieren ihren Kern. Der Wahnsinn des Krieges lässt sich mit keiner anderen Weltanschauung als dem Pazifismus bändigen, lautet die Aussage.
Diese fällt auch deswegen wirkungsvoller aus, weil der Film von der Romanvorlage teilweise abweicht, insbesondere am Ende, wo die zuvor erbaute Holzbrücke zerstört wird. Lean gelingt es dadurch, die Absurdität des Unternehmens zu unterstreichen.
Vom Helden zum IrregeleitetenAm eindrücklichsten zeigt sie sich im Charakter Nicholsons. Lean arbeitet bravourös seine ambivalente Entwicklung heraus. Wird Nicholson anfangs noch als Held figuriert, bekommt dieses Bild nach und nach Risse.
Mit dem obsessiven Bau an der Brücke mausert er sich zunehmend zu einem irregeleiteten Unterstützer des Gegners, während Saito nicht weniger ambivalent eine Entwicklung in die umgekehrte Richtung durchmacht. Tritt er zu Beginn als barbarischer Tyrann in Erscheinung, wirkt er später besänftigt und muss die britische Ingenieurskunst anerkennen.
Zwar konzentrierte sich Lean hauptsächlich auf die Darstellung des britischen Militärs als eines rigiden, unmenschlichen Systems. Doch die Kritik ist weitergefasst. Sie richtet sich auf alle Systeme, die aufgrund von Tradition und Ideologie mit Zwängen verbunden sind.
Auch Saito erweist sich letztlich als Gefangener einer bestimmten Erziehung. Das in Asien verbreitete Phänomen des Gesichtsverlusts prägt sein Verhalten genauso wie die instrumentelle Vernunft Nicholsons. Diese Konfliktlinien machen «Die Brücke am Kwai» zu einem Klassiker. Wie jeder gute Antikriegsfilm setzt er weniger auf Action als auf dichte Atmosphäre.
Istanbul: Dutzende Festnahmen vor dem 1. Mai
Wenige Tage vor dem 1. Mai sind in Istanbul zahlreiche Menschen im Zuge koordinierter Polizeirazzien festgenommen worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden am Dienstag 39 Personen in Gewahrsam genommen, gegen insgesamt 62 Menschen liegen entsprechende Anordnungen vor.
Die Maßnahmen richteten sich gezielt gegen linke, sozialistische und gewerkschaftliche Strukturen. Betroffen sind unter anderem Mitglieder verschiedener sozialistischer Parteien, Jugendorganisationen sowie gewerkschaftliche Aktivist:innen. Auch Funktionäre der dem linken Gewerkschaftsbund DISK angeschlossenen Gewerkschaft Dev Turizm-İş befinden sich unter den Festgenommenen.
Medienbüros durchsucht
Die Festnahmen erfolgten im Rahmen zeitgleicher Hausdurchsuchungen in mehreren Stadtteilen. Dabei beschlagnahmten Einsatzkräfte digitale Geräte und Unterlagen. Alle Festgenommenen wurden auf das Polizeipräsidium Istanbul gebracht. Im Zuge der Operation wurden zudem Redaktionsräume oppositioneller Medien durchsucht. Betroffen sind die Zeitungen „Özgür Gelecek“ und „Yeni Demokrasi“.
Die Staatsanwaltschaft begründete das Vorgehen mit dem Vorwurf, es lägen Erkenntnisse vor, wonach Betroffene „verbotene Aktionen durchführen könnten“. Auf dieser Grundlage seien Festnahmeanordnungen gegen insgesamt 62 Personen aus unterschiedlichen linken Organisationen erlassen worden, darunter MLKP, ESP und SODAP.
Geheimhaltungsverfügung und Anwaltsverbot
Gleichzeitig wurden weitreichende juristische Einschränkungen verhängt. Für das Verfahren gilt eine Geheimhaltungsanordnung, zudem wurde der Zugang zu anwaltlicher Vertretung für die ersten 24 Stunden beschränkt. Die Festgenommenen sollen nach bisherigen Informationen am 1. Mai einem Gericht vorgeführt werden.
Die aktuellen Maßnahmen fügen sich in eine Reihe von Repressionen im Vorfeld des 1. Mai ein. In der Türkei gehen die Behörden regelmäßig gegen linke und oppositionelle Strukturen vor, insbesondere rund um Aktionstage wie dem internationalen Kampftag der Arbeiterbewegung.
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Arbeitskampf erfolgreich: Bergarbeiter setzen Forderungen nach Hungerstreik durch
Nach über einer Woche Hungerstreik haben Bergarbeiter des Unternehmens Doruk ihren Arbeitskampf erfolgreich beendet. Wie die Unabhängige Bergarbeitergewerkschaft mitteilte, wurden sämtliche Forderungen der Beschäftigten nach Verhandlungen mit dem Arbeitsministerium akzeptiert. Die Arbeiter, die beim Konzern Yıldızlar SSS Holding beschäftigt sind, hatten im Kurtuluş-Park in Ankara gegen ausstehende Löhne, Abfindungen und grundlegende Arbeitsrechte protestiert.
Der Gewerkschaftsvorsitzende Gökay Çakır erklärte, die Gespräche mit dem Ministerium seien positiv verlaufen. Die Proteste würden daher mit sofortiger Wirkung beendet. Im Rahmen einer Abschlusskundgebung im Kurtuluş-Park bestätigte auch der Anwalt der Gewerkschaft, Mert Batur, dass ein Zahlungsplan für sämtliche bislang nicht beglichene Ansprüche der Arbeiter vereinbart worden sei. Zugleich betonte er, dass die Umsetzung der Vereinbarung von öffentlicher Aufmerksamkeit abhänge. Eine wirksame Kontrolle sei nur durch anhaltende gesellschaftliche Unterstützung möglich.
An der Kundgebung nahmen zahlreiche Vertreter:innen politischer Parteien sowie Organisationen der Arbeiterbewegung teil. Der Arbeitskampf hatte sich in den vergangenen Tagen zu einem Symbol für die prekäre Lage von Beschäftigten im türkischen Bergbausektor entwickelt. Gewerkschaftschef Çakır sprach von breiter Solidarität in der Bevölkerung und wertete den Ausgang des Protests als gemeinschaftlichen Erfolg. Zugleich übte er scharfe Kritik an regierungsnahen Gewerkschaften, denen er vorwarf, Werktätige in der Vergangenheit im Stich gelassen zu haben.
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