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Mahnwache in Genf geht in die 248.

Die Mahnwache vor dem Gebäude der Vereinten Nationen (UN) für die physische Freiheit von Abdullah Öcalan geht in die 248. Woche. Aktivist:innen riefen zu einer starken Beteiligung an der Demonstration auf, die am 8. November in Köln stattfinden soll.

Die Demokratische Kurdische Gemeinde in der Schweiz (CDK-S) ruft jeden Mittwoch zu einem Protest vor dem Gebäude der Vereinten Nationen (UN) in Genf auf. Die seit dem 25. Januar 2021 wöchentlich stattfindende Mahnwache geht mit ihrer Forderung nach der physischen Freiheit des Gründers der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, nun in die 248. Woche.

Die Versammlung dieser Woche, die in einem Zelt auf dem Platz der Nationen, wo sich das UN-Büro befindet, abgehalten wurde, ist mit einer Schweigeminute zum Gedenken an Bêrîtan Hêvî (Gülnaz Karataş), Stêrk Serdar (Zozan Dozdar Haran), Xebat Karaz (M. Yusuf Şık) und Rizgar Serhildan (Reşit Çetinkaya), die im kurdischen Freiheitskampf gefallen sind, eröffnet.


Ramazan Kızılkurt erklärte im Namen des Aktionskomitees, dass Abdullah Öcalans „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ vom 27. Februar ein Aufruf zur Verantwortung sei, und fügte hinzu: „Wir bekräftigen hiermit unser Versprechen, dieser Verantwortung nachzukommen.“

„Die Angriffe gehen weiter“

Auch der Ko-Vorsitzende des Demokratischen Kurdischen Gemeindezentrums in Genf (CDK-GE), Osman Tekin, richtete seine Worte an die versammelten Menschen. Er erläuterte hierbei das anhaltende Isolations- und Folterregime auf Imrali, der türkischen Gefängnisinsel, auf der der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan seit 27 Jahren in politischer Geiselhaft gefangen gehalten wird.

Der Aktivist forderte internationale Institutionen auf, „ihrer Verantwortung nachzukommen“ und sagte: „Trotz des Aufrufs von Rêber Öcalan zu Frieden und einer demokratischen Lösung gehen die Angriffe weiter. Diese Angriffe richten sich sowohl gegen sein Manifest als auch gegen die Hoffnung der Menschen auf Frieden.“

Tekin erklärte abschließend, dass auch die in Genf lebenden Kurd:innenen sich in großer Zahl an der Demonstration „Freiheit für Öcalan – Eine politische Lösung für die kurdische Frage“ am 8. November in Köln beteiligen werden.

Die Dauermahnwache in Genf

Jeden Mittwoch veranstalten Aktivist:innen vor dem UN-Gebäude in Genf eine Protestaktion, um die Freilassung des inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan zu fordern. Die Aktion wird im Rahmen der „Zeit für Freiheit“-Kampagne (ku. Dem dema azadiyê ye) durchgeführt und richtet sich gegen die Isolation der kurdischen Führungspersönlichkeit auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali, die türkischen Besatzungsangriffe auf Kurdistan, die Massaker in kurdischen Gebieten und das Schweigen der UN.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/demo-am-8-november-in-koln-freiheit-fur-Ocalan-als-schlussel-fur-frieden-48474 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnwache-in-genf-Ocalans-freiheit-ist-voraussetzung-fur-frieden-47807 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/mahnwache-in-genf-fordert-dialogprozess-46920

 

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Die komplizierten Interessen im Kampf um die Dominanz im östlichen Mittelmeer (und weit darüber hinaus)

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - vor 5 Stunden 8 Minuten
Ich habe einen Artikel übersetzt, der bei The Cradle erschienen ist und der mich auf Zusammenhänge hingewiesen hat, die zwar offensichtlich sind, die ich aber trotzdem bisher nicht in dem Umfang gesehen habe. Der Grund dafür ist banal und liegt darin, dass ich mit anderen Themen beschäftigt bin. Hätte ich mir die Zeit genommen, die […]
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Ballots Open for People’s Assembly Supplementary Elections in Tal Abyad and Ras al-Ain

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 18 Minuten

Members of the electoral bodies began casting their votes to elect representatives to the People’s Assembly from the Ras al-Ain and Tel Abyad electoral districts, located in Raqqa and Hasakah governorates.

The election centers opened at 9 a.m. at the border crossing hall in Tal Abyad, the cultural center in Ras al-Ain, and the People’s Assembly headquarters in Damascus.

The electoral bodies in Tal Abyad consist of 100 members, who will elect two representatives to the council. Ras al-Ain’s electoral body consists of 50 members, who will elect one representative to the council.

The Syrian parliamentary elections were held on October 5 across most electoral districts in the country.

Nawar Najmeh, spokesperson for the Higher Committee for People’s Assembly Elections, confirmed that the remaining seats in Raqqa and Hasakah governorates, along with those in Sweida governorate, will remain vacant until the appropriate security and political conditions are met for by-elections.

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Syrian Network for Human Rights: Mass Graves as Proof of the Former Regime’s Crimes

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 38 Minuten

Fadel Abdulghany, director of the Syrian Network for Human Rights (SNHR), stated that the discovery of mass graves and human remains in various locations, including Damascus countryside, al-Kadam, and Homs, represents an “additional crime” committed by the former regime.

In a statement to SANA, he emphasized that these graves are “tangible evidence of a systematic and organized policy pursued by the previous regime,” noting that killings under torture, enforced disappearances, and mass burials constitute “crimes against humanity and war crimes” under Articles 7 and 8 of the Rome Statute.

He stressed that the widespread massacres documented in various Syrian provinces serve as tangible evidence of the responsibility of the “criminal Bashar al-Assad.”

Abdulghany argued that the continued uncertainty about the fate of those arrested by the former regime is part of a systematic policy that perpetuates the suffering of the families of the disappeared.

Since the liberation in December 2024, many mass graves have been uncovered, the most recent being the discovery of a burial site in al-Otaiba, in the Damascus countryside, and another in the northeastern Homs countryside.

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Greetings to the 9th International Scientific and Practical Conference “Problems of Human Rights Protection: Exchange of Best Practices of Ombudsmen”

PRESIDENT OF RUSSIA - vor 6 Stunden 8 Minuten

Vladimir Putin sent greetings to participants in the 9th International Scientific and Practical Conference “Problems of Human Rights Protection: Exchange of Best Practices of Ombudsmen.”

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Egyptian President Urges for Strengthening Gaza Ceasefire and Ensuring Aid Entry

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 6 Stunden 12 Minuten

Egyptian President Abdel Fattah El-Sisi has urged the world to exert efforts to strengthen the ceasefire in the Gaza Strip, ensure the regular entry of humanitarian aid, and initiate the reconstruction process in the region.

Egypt’s presidential spokesperson, Mohamed El-Shenawy, stated in a statement published Wednesday on the presidency’s website that President Sisi expressed, during his meeting in Brussels with EU High Representative for Foreign Affairs and Security Policy, Kaja Kallas, Egypt’s desire to enhance cooperation with the EU to implement the Gaza ceasefire agreement and U.S. President Donald Trump’s plan.

The spokesperson also noted that during the meeting, Sisi outlined the upcoming conference Egypt will host next month focused on reconstruction and recovery in Gaza.

For her part, Kallas affirmed that the European Union looks forward to actively participating in implementing the ceasefire agreement in Gaza and expressed its readiness to support reconstruction efforts in the Strip.

The ceasefire agreement in Gaza went into effect on the 10th of this month, aimed at ending the two-year Israeli war on the Strip.

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Jordan Condemns Israeli Knesset’s Move to Annex the West Bank

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 6 Stunden 27 Minuten

Jordan has condemned the Israeli Knesset’s approval of a preliminary bill to annex the West Bank, asserting that this action represents a blatant violation of international law and the Palestinian people’s right to establish an independent state based on the June 4, 1967 lines.

In a statement, Jordanian Foreign Ministry spokesman Fuad Majali emphasized the Kingdom’s “absolute rejection and strong condemnation of any Israeli attempts to impose sovereignty over the occupied West Bank.” He described this move as a “flagrant violation of international law and United Nations Security Council resolutions, particularly Resolution 2334.”

Majali referred to the advisory opinion of the International Court of Justice, which confirmed the illegality of Israel’s occupation of Palestinian land, as well as the nullity of settlement construction and annexation measures in the occupied West Bank.

He also warned against the continuation of Israel’s illegal unilateral policies that violate international law and relevant UN resolutions. Majali reaffirmed that all Israeli actions in the West Bank, as well as violations of Islamic and Christian sanctities in occupied Jerusalem, are illegal and unlawful.

The spokesperson called on the international community to uphold its legal and moral responsibilities, urging it to compel Israel to halt its dangerous escalation and unlawful actions in the West Bank and to respect the Palestinian people’s legitimate rights.

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Mütterrente: Duldung kürzt Rente

Kindererziehungszeiten erhöhen die Entgeltpunkte und können fehlende Wartezeitmonate schließen. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg zeigt jedoch: Ob diese Zeiten angerechnet werden, hängt nicht nur davon ab, dass Kinder tatsächlich erzogen wurden, sondern auch davon, unter welchem aufenthaltsrechtlichen Status die Erziehung im Inland stattfand.

Eine Duldung reicht in der Regel nicht aus, um Kindererziehungszeiten (KEZ) rentenrechtlich zu berücksichtigen.

Der Fall: Ein Leben zwischen Aufenthalt auf Zeit und späterer Einbürgerung

Die Klägerin wurde 1952 im Libanon geboren und reiste 1974 mit Ehemann und zwei Kindern nach Deutschland ein. Ihr Asylantrag wurde 1976 rechtskräftig abgelehnt; in den folgenden Jahren lebte sie mehrfach nur mit befristeten Duldungen hier, kehrte zwischenzeitlich in den Libanon zurück, reiste 1983 erneut ein und erhielt 1991 die deutsche Staatsangehörigkeit.

Als sie 2017 die Regelaltersrente beantragte, verlangte sie die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten für die Jahre 1974 bis 1980. Die Rentenversicherung lehnte ab – maßgeblich mit der Begründung, es habe in diesem Zeitraum kein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestanden.

Das LSG wies die Berufung der Klägerin zurück; die Revision ließ es nicht zu.

Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und der „gewöhnliche Aufenthalt“

Rentnerinnen und Rentner erhalten Kindererziehungszeiten für die ersten Lebensjahre eines Kindes; bei vor 1992 geborenen Kindern werden nach den Reformen („Mütterrente I und II“) bis zu 30 Kalendermonate bzw. 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben, bei ab 1992 geborenen Kindern 36 Monate bzw. 3 Entgeltpunkte. Diese Zeiten erhöhen die Rente unmittelbar.

Zwingende Voraussetzung ist, dass die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen Erziehung gleichsteht. Das ist im Gesetz über die gesetzliche Rentenversicherung ausdrücklich geregelt.

Die Erziehung gilt als im Inland erfolgt, wenn sich der erziehende Elternteil zusammen mit dem Kind gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat. Was als gewöhnlicher Aufenthalt gilt, definiert das Sozialgesetzbuch I: Es handelt sich um einen Aufenthalt unter Umständen, die erkennen lassen, dass man nicht nur vorübergehend verweilt – es braucht also einen zukunftsoffenen, rechtlich gesicherten Verbleib.

Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes) setzen die gleichen Grundvoraussetzungen voraus wie die KEZ; sie ergänzen die rentenrechtliche Bewertung, ändern aber nichts am Erfordernis eines gewöhnlichen Aufenthalts während der Erziehung.

Warum das Gericht die Anrechnung verneinte

Im Mittelpunkt der Entscheidung steht das Merkmal des gewöhnlichen Aufenthalts. Das LSG betont, dass bei ausländischen Elternteilen deren aufenthaltsrechtliche Position in die notwendige Prognose einzubeziehen ist: Ein Aufenthalt gilt nur dann als gewöhnlich, wenn er rechtlich zukunftsoffen ist.

Eine Duldung ist demgegenüber lediglich die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – kein Aufenthaltstitel und keine belastbare Grundlage für einen dauerhaften Verbleib. Wer lediglich geduldet ist, muss jederzeit mit der Beendigung des Aufenthalts rechnen; damit fehlt es regelmäßig an der erforderlichen rechtlichen Beständigkeit. Genau daran scheiterte die Klägerin.

Das Gericht setzte sich zudem mit dem Einwand auseinander, Schwangerschaften und die tatsächliche Betreuung kleiner Kinder hätten eine Abschiebung ohnehin verhindert.

Auch diese Umstände begründen nach der Rechtsprechung für sich genommen keinen gewöhnlichen Aufenthalt; entscheidend bleibt die rechtliche Aufenthaltsposition. In der Sache sah das LSG schließlich weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht, dass die maßgebliche Erziehung im Sinne des Gesetzes in Deutschland erfolgt ist.

Was heißt „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Rentenrecht?

Die Vorgaben kommen aus § 56 SGB VI in Verbindung mit § 30 SGB I. Maßgeblich ist eine vorausschauende Betrachtung der Gesamtumstände: Ist der Aufenthalt rechtlich auf Dauer angelegt? Bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern oder in ausdrücklich geregelten Konstellationen kann sich ein Aufenthaltsrecht unmittelbar aus EU-Recht ergeben; für Drittstaatsangehörige verlangt die Verwaltungspraxis für die Anerkennung von KEZ regelmäßig einen Aufenthaltstitel, der den Verbleib nicht nur vorübergehend gestattet.

Genau diese Linie wiederholt die Bundesregierung in einer Antwort an den Deutschen Bundestag: Kindererziehungszeiten werden anerkannt, wenn Erziehende und Kind sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten; „gewöhnlich“ setzt rechtlich beständigen Aufenthalt voraus.

Auslandserziehung, EU-Koordinierung und Gleichstellungen

Kindererziehungszeiten im Ausland können anerkannt werden, wenn sie einer Inlandserziehung gleichstehen. Dafür verlangt das Gesetz und die Praxis der Rentenversicherung in der Regel eine Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt während der Erziehung oder unmittelbar zuvor; innerhalb der EU/EWR/Schweiz greifen zudem die Koordinierungsregeln der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 sowie die Rechtsprechung des EuGH (u. a. „Reichel-Albert“). Für Drittstaatsangehörige ohne entsprechenden Integrationssachverhalt – insbesondere bei rein geduldetem Aufenthalt – fehlt diese Gleichstellung.

Konsequenzen für Betroffene: Kontenklärung und Nachweise sind entscheidend

Das Urteil ist keine bloße Einzelfallentscheidung, sondern bestätigt eine klare Linie: Kindererziehungszeiten zählen nur, wenn die Erziehung im Inland unter einem rechtlich gesicherten, zukunftsoffenen Aufenthalt erfolgt.

Wer sich im maßgeblichen Zeitraum lediglich geduldet hier aufgehalten hat, kann entsprechende Zeiten in der Regel nicht anrechnen lassen – selbst wenn die Kinder tatsächlich in Deutschland gelebt haben.

Auch für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung gilt nichts anderes. Frühzeitige Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, das Sichten von Melde-, Aufenthalts- und Familienunterlagen sowie – wo einschlägig – von Schul- oder Kita-Nachweisen erhöht die Chance, anrechenbare Zeiten korrekt zu erfassen.

Was die „Mütterrente“ konkret bringt – und wie viel ein Entgeltpunkt wert ist

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden seit der „Mütterrente II“ bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt; das entspricht 2,5 Entgeltpunkten. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, bleiben es 36 Monate bzw. 3 Entgeltpunkte.

Ein Entgeltpunkt ist bares Geld: Seit dem 1. Juli 2025 beträgt der aktuelle Rentenwert 40,79 Euro pro Monat. Schon wenige zusätzliche Punkte können daher die Rente deutlich erhöhen – rund 30 bis 50 Euro monatlich entsprechen etwa 0,75 bis 1,25 Entgeltpunkten.

Fazit

Kindererziehungszeiten werden in Deutschland nicht automatisch berücksichtigt. Sie setzen eine Erziehung im Inland oder eine anerkannte Gleichstellung und einen gewöhnlichen, rechtlich gesicherten Aufenthalt voraus. Eine Duldung genügt hierfür regelmäßig nicht.

Das LSG Berlin-Brandenburg hat diese Grundsätze am 03. April 2025 noch einmal deutlich hervorgehoben und damit die Ablehnung zusätzlicher Entgeltpunkte im konkreten Fall bestätigt.

Wer Unsicherheiten in seinem Versicherungskonto hat, sollte die Kontenklärung veranlassen und die Anerkennung von Kindererziehungszeiten frühzeitig und umfassend belegen.

Quellen (Auswahl):

LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2025 – L 22 R 684/22; § 56 und § 57 SGB VI; § 30 SGB I; § 60a AufenthG; Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur „Mütterrente“; BMAS/Verordnung zum aktuellen Rentenwert 2025.

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Höhere EM-Rente: Der richtige Zeitpunkt ist sehr wichtig

Die Frage, wann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sinnvoll ist, entscheidet in vielen Fällen darüber, wie hoch das verfügbare Einkommen in den kommenden Jahren ausfällt. Eine zu frühe Antragstellung kann ebenso teuer werden wie ein verspäteter Schritt. 

Warum der Monat des Rentenbeginns über Dauer und Höhe entscheidet

Für befristete EM-Renten gilt eine feste Karenzzeit: Sie starten frühestens mit Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Wer also im Januar arbeitsunfähig wird, kann erst ab August eine Zahlung erwarten. Unbefristete Renten dürfen rückwirkend gezahlt werden, wenn der Antrag binnen drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung eingereicht wird; in der Praxis bewilligt die Deutsche Rentenversicherung solche unbefristeten Leistungen aber nur in Ausnahmefällen.

Ein späterer Rentenbeginn wirkt sich zudem positiv auf den sogenannten Zugangsfaktor aus. Jede aufgeschobene Zahlungs­phase erhöht die Zahl der Entgeltpunkte geringfügig: Ein Jahr Aufschub bringt derzeit ein Plus von etwa sechs Prozent gegenüber einer sofort beginnenden Rente.

Höhere Einkommen vor der Rente: Krankengeld, Verletztengeld und Arbeitslosengeld

Wer nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld bezieht oder nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld erhält, kommt netto häufig besser weg als mit einer EM-Rente.

Gleiches gilt in vielen Fällen für das – ebenfalls zeitlich befristete – Arbeitslosengeld. Dass Krankengeld grundsätzlich höher ausfällt als Arbeitslosengeld und häufig auch als die spätere Rente, ist in der Praxis gut dokumentiert.

Mit einem zu frühen EM-Antrag endet das Krankengeld; bei einer nur teilweisen EM-Rente wird es um den Rentenbetrag gekürzt. Das gleiche Prinzip gilt beim Arbeitslosengeld.

Lesen Sie auch:

– Rente: Gleich 2 mal Rentenerhöhung im Juli plus Rentenzuschläge

Behördlicher Druck: Reha-Aufforderung und Umdeutung des Antrags

Krankenkassen dürfen Versicherte verpflichten, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen; unterbleibt er, ruht das Krankengeld. Die Bundesagentur für Arbeit setzt bei Arbeitslosen eine Monatsfrist.

Ein solcher Reha-Antrag kann automatisch in einen Rentenantrag „umgedeutet“ werden, wenn der Renten­versicherungsträger eine Reha für aussichtslos hält (§ 116 Abs. 2 SGB VI). Nach einer behördlichen Aufforderung lässt sich diese Umdeutung nur noch mit Zustimmung von Krankenkasse oder Arbeitsagentur verhindern – damit kann man gegen seinen Willen früher als geplant in die Rente gedrängt werden.

Der optimale Zeitpunkt: frühestens wenn die letzte höhere Leistung endet

Finanziell am günstigsten ist es, den EM-Rentenantrag erst dann zu stellen, wenn die letzte besser dotierte Leistung – in der Regel das Arbeitslosengeld – ausläuft oder die Behörde bereits eine Reha-Aufforderung ausgesprochen hat. So lässt sich verhindern, dass Krankengeld oder Arbeitslosengeld vorzeitig wegfallen und dass die spätere Altersrente durch einen zu frühen EM-Beginn dauerhaft sinkt.

Überbrücken bis zum Rentenbescheid: Bürgergeld, Sozialhilfe und Nahtlosigkeitsregelung

Zwischen Antrag und Bewilligung vergehen meist Monate, bei Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren sogar Jahre. Wer in dieser Zeit weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, gilt grundsätzlich als nicht erwerbsfähig und scheidet aus dem Bürgergeld hinaus.

Ist aber abzusehen, dass die gesundheitliche Einschränkung binnen sechs Monaten wieder wegfällt, bleibt das Jobcenter zuständig.

Hält die Einschränkung voraussichtlich länger an, greifen zwei Varianten der Sozialhilfe nach SGB XII: die Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und – wenn eine Besserung wahrscheinlich ist – die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Wer wegen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) weiterhin Arbeitslosengeld bezieht, kann damit die Renten­entscheidung überbrücken; der Anspruch endet aber spätestens nach Erschöpfung der persönlichen ALG-Bezugsdauer.

Familien und Wohnen: Alternativen Wohngeld und Kinderzuschlag

Fällt die Bedarfsgemeinschaft wegen höherer Einkommen oder Vermögen aus dem Bürgergeld, kommen weiterhin Wohngeld – erhältlich für Mieter und Eigentümer – und der Kinderzuschlag von derzeit bis zu 297 Euro pro Kind in Betracht. Beide Leistungen haben großzügigere Vermögensfreibeträge als das Bürgergeld.

Arbeiten trotz Antrag: Grenzen bei Stunden und Einkommen

Eine Erwerbsminderung bedeutet nicht zwingend ein Arbeitsverbot. Entscheidend sind zwei Kriterien. Erstens darf die tägliche Arbeitszeit das vom Renten­versicherungsträger festgestellte Restleistungs­vermögen nicht überschreiten: Bei voller EM-Rente sind das weniger als drei Stunden, bei teilweiser weniger als sechs Stunden.

Zweitens gilt für 2025 eine jährliche Hinzuverdienst­grenze von 19 661,25 Euro bei voller und mindestens 39 322,50 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung; über­schreitende Beträge werden zu vierzig Prozent auf die Rente angerechnet.

Wer diese Regeln beachtet, kann eine Teilzeit­beschäftigung fortführen oder neu aufnehmen, ohne den Rentenanspruch zu verlieren.

Fazit

Die EM-Rente ist eine Absicherung, doch ihr Nutzen hängt maßgeblich vom Zeitpunkt des Antrags ab. Zu frühes Handeln mindert die Rente und beendet Übergangsleistungen; zu spätes Handeln lässt wertvolle Anspruchsmonate ungenutzt verstreichen.

Wer die gesetzlichen Fristen, die behördlichen Aufforderungen und die Alternativen zur Überbrückung kennt, verschafft sich Handlungs­spielraum. Im Zweifel lohnt ein Beratungsgespräch bei Rentenversicherung, Sozialverband oder Fachanwalt, um die individuelle Strategie abzusichern.

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Dublin: Schwere Krawalle nach Vergewaltigung von 10-jährigem Mädchen durch illegalen Migranten

Schwere Ausschreitungen in der irischen Hauptstadt Dublin: Migrationskritische Aktivisten haben am Dienstag in der Nähe eines Hotels, in dem Asylbewerber untergebracht sind, ein Polizeifahrzeug in Brand gesetzt und Beamte angegriffen. Einen Tag zuvor war ein Mann wegen eines sexuellen Übergriffs auf ein 10-jähriges Mädchen in der Nähe festgenommen worden. Der Vorfall ereignete sich zwei Jahre, […]

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Israeli Forces carry out aggression on Daraa Countryside and Quneitra

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 6 Stunden 41 Minuten

Israeli forces shelled the outskirts of the town of Koya in the Yarmouk Basin area of southern Daraa countryside on Wednesday night.

A SANA reporter in Daraa stated that the Israeli attacks coincided with the sound of explosions heard throughout the city.

 In the same context ,Israeli forces carried out an incursion into Saida al-Hanout village in southern Quneitra Countryside.

According to SANA reporter in Quneitra, a force consisting of 5 military vehicles penetrated center of the village and left shortly afterward.

Israeli forces continue their aggressions against Syrian territory, in violation of the 1974 disengagement agreement, international law, and United Nations resolutions. Syria condemns these aggressions and calls on the international community to take a firm stand to stop them.

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Grad der Behinderung 30 – Was das jetzt für die Rente bedeutet

Rund um den Grad der Behinderung kursieren immer wieder vermeintliche Expertentipps, nach denen bereits ein GdB von 30 zu rentenrechtlichen Vorteilen führe.

Vorweg: Sozialrechtlichist ist das unzutreffend. Die Schwelle zur Schwerbehinderung verläuft klar und eindeutig bei einem GdB von 50 nach § 2 Absatz 2 SGB IX. Erst mit dieser Einstufung entstehen die speziellen Rechte im Rentenrecht, insbesondere die Möglichkeit einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 236a SGB VI.

Aber: Ein GdB 30 kann gleichwohl Wirkung entfalten – jedoch vor allem im Arbeitsrecht, im Kündigungsschutz und bei der Beweislage rund um eine Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Wer seriös planen will, muss diese Trennlinien kennen und die Rechtsfolgen präzise unterscheiden.

Rechte mit GdB 30: Gleichstellung als arbeitsrechtlicher Schutzschirm

Wer einen GdB 30 hat, kann sich von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, wenn der Arbeitsplatz ohne diesen Schutz ernsthaft gefährdet ist.

Die Grundlage dafür bildet § 2 Absatz 3 SGB IX in Verbindung mit weiteren Vorschriften des SGB IX. Diese Gleichstellung entfaltet ihre Wirkung im Arbeitsleben. Sie stärkt den Kündigungsschutz, kann Ansprüche auf betrieblichen Nachteilsausgleich begründen und erleichtert die Durchsetzung angemessener Beschäftigungsbedingungen.

Für die gesetzliche Rentenversicherung ändert die Gleichstellung hingegen nichts. Weder das Renteneintrittsalter noch die Rentenhöhe noch der Zugang zu einer besonderen Altersrente werden durch eine Gleichstellung beeinflusst, weil sie – anders als die Schwerbehinderteneigenschaft – kein rentenrechtliches Tatbestandsmerkmal ist.

Steuerliche Entlastung: Der Pauschbetrag als unmittelbarer Vorteil

Finanziell spürbar wird der GdB 30 im Steuerrecht. Nach § 33b EStG steht Menschen mit Behinderung ein Behinderten-Pauschbetrag zu, der Verwaltungsaufwand erspart und die steuerliche Belastung mindert. Bereits ab GdB 20 greift dieser Pauschbetrag; bei GdB 30 beläuft er sich aktuell auf 620 Euro jährlich (Stand 2025).

Diese Werte wurden im Zuge der Reform 2021 deutlich angehoben und seither fortgeschrieben. Für Betroffene kann das die jährliche Steuerlast merklich reduzieren – unabhängig davon, ob weitere außergewöhnliche Belastungen im Einzelnen nachgewiesen werden.

GdB 30 und Erwerbsminderungsrente: Die Leistungsfähigkeit ist ausschlaggebend

Im Kontext der Erwerbsminderungsrente zählt nicht der GdB, sondern die verbliebene Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt, wie sie § 43 SGB VI zugrunde legt. Wer nur noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt – bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – die Bedingungen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Sinkt die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden, kommt die volle Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Ein höherer GdB kann in der Praxis die medizinische Beweislage stützen, ist aber keine formale Voraussetzung.

Entscheidend bleibt, welche Tätigkeiten in welchem Umfang noch ausgeübt werden können, und ob die Wartezeit sowie die Pflichtbeitragszeiten erfüllt sind. Der GdB 30 wirkt hier daher eher mittelbar: Er dokumentiert eine gesundheitliche Beeinträchtigung, ersetzt aber keine leistungsmedizinische Begutachtung.

GdB 30 hat keine Vorteile bei der Altersrente

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen – abhängig vom Geburtsjahr und mit oder ohne Abschläge. Rechtsgrundlage ist § 236a SGB VI. Zwingende Zugangsvoraussetzung ist die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch, also ein GdB von mindestens 50 nach § 2 Absatz 2 SGB IX. Daran führt kein Weg vorbei.

Ein GdB 30 verändert weder die maßgeblichen Altersgrenzen noch die Berechnungsparameter der Rente. Selbst die erwähnte Gleichstellung im Arbeitsrecht kann diese rentenrechtliche Schwelle nicht ersetzen, denn ihre Wirkungen sind auf den Beschäftigungsschutz begrenzt und entfalten keine rentenversicherungsrechtliche Bindungswirkung.

Wann ein GdB 30 dennoch entscheidend helfen kann

Auch ohne direkten Rentenbonus kann ein GdB 30 strategisch sinnvoll sein. Zum einen ist er häufig Ausgangspunkt für weitere medizinische Begutachtungen.

Zum anderen bildet er die Basis, auf der mehrere Leiden im Sinne der versorgungsmedizinischen Grundsätze zusammenwirken können. Verschlimmern sich Beschwerden oder kommen weitere Funktionsbeeinträchtigungen hinzu, kann dies in einem höheren GdB resultieren.

Erreicht die Summe der Einschränkungen die Schwelle von 50, besteht die Chance auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung – mit den dann eröffneten rentenrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Parallel kann eine dokumentierte gesundheitliche Entwicklung die Bewertung der Erwerbsfähigkeit beeinflussen und so den Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtern, wenn sich die tägliche Belastbarkeit dauerhaft unter sechs beziehungsweise drei Stunden reduziert.

Praxisrelevanz: Planungssicherheit statt Phantomversprechen

Für Betroffene bedeutet das: Ein GdB 30 ist ein wichtiges Signal an Arbeitgeber, Behörden und Finanzamt – allerdings ohne die rentenrechtlichen Effekte der Schwerbehinderung. Er verschafft arbeitsrechtliche Stabilität, insbesondere in angespannten Beschäftigungssituationen, und bringt messbare steuerliche Vorteile.

Er ersetzt jedoch keine Schwerbehinderteneigenschaft und bietet keinen Abkürzungsweg in eine vorgezogene Altersrente. Seriöse Beratung wird darum stets darauf hinweisen, dass rentenrechtliche Privilegien erst ab GdB 50 greifen und die Gleichstellung dieses Kriterium nicht ersetzt.

Wer seine Erwerbsbiografie planen will, sollte die Unterschiede zwischen Arbeits-, Steuer- und Rentenrecht strikt auseinanderhalten und seine Schritte darauf abstimmen.

Was bedeutet ein GdB 30?

Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 festgestellt. Ein GdB 30 markiert eine mittelgradige Beeinträchtigung, die den Alltag spürbar, aber nicht gravierend einschränkt. Diese Feststellung bescheinigt eine Behinderung im Sinne des § 152 Absatz 1 SGB IX, begründet jedoch ausdrücklich keine Schwerbehinderung.

Damit sind zwar bestimmte Nachteilsausgleiche und Erleichterungen erreichbar, die rentenrechtlichen Privilegien einer Schwerbehinderung bleiben aber unberührt.

FAQ: Alle Fragen und Antworten zum GdB 30 und Rente

Bringt ein GdB 30 rentenrechtliche Vorteile?
Nein. Rentenrechtliche Privilegien – insbesondere die Altersrente für schwerbehinderte Menschen – setzen zwingend einen GdB von mindestens 50 voraus. Ein GdB 30 verändert weder Renteneintrittsalter noch Rentenhöhe.

Kann ich mit GdB 30 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen?
Das ist ausgeschlossen. Für diese besondere Altersrente ist die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch erforderlich. Ein GdB 30 reicht dafür nicht aus.

Welche Bedeutung hat die Gleichstellung bei GdB 30?
Bei gefährdetem Arbeitsplatz kann die Agentur für Arbeit Betroffene mit GdB 30 schwerbehinderten Menschen gleichstellen. Diese Gleichstellung wirkt im Arbeitsrecht, etwa beim Kündigungsschutz, hat aber keine rentenrechtlichen Effekte.

Gibt es durch die Gleichstellung Zusatzurlaub wie bei Schwerbehinderten?
Zusatzurlaub ist ein Recht schwerbehinderter Menschen. Eine Gleichstellung vermittelt regelmäßig keinen Anspruch auf diesen Zusatzurlaub. Sie dient vor allem dem Schutz des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Welche Vorteile habe ich steuerlich mit GdB 30?
Ab GdB 20 steht der Behinderten-Pauschbetrag zu. Bei GdB 30 beträgt er derzeit 620 Euro jährlich (Stand 2025). Er mindert das zu versteuernde Einkommen ohne Einzelnachweise außergewöhnlicher Belastungen.

Hilft der GdB 30 bei der Erwerbsminderungsrente?
Der GdB ist kein Anspruchskriterium. Maßgeblich ist die tatsächliche Leistungsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein GdB 30 kann die gesundheitliche Situation dokumentieren und damit die Beweisführung unterstützen, ersetzt aber keine medizinische Leistungsbeurteilung.

Wann liegt eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vor?
Als grobe Orientierung gilt: Leistungsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich führt – bei erfüllten Versicherungszeiten – zur teilweisen Erwerbsminderungsrente; unter drei Stunden zur vollen Erwerbsminderungsrente. Diese Feststellung erfolgt unabhängig vom GdB.

Verändert ein GdB 30 das gesetzliche Renteneintrittsalter?
Nein. Weder das reguläre Rentenalter noch die Zugangsfaktoren werden durch einen GdB 30 beeinflusst. Erst die Schwerbehinderteneigenschaft kann – je nach Jahrgang – einen früheren Rentenbeginn eröffnen.

Spielt der GdB 30 bei der Berechnung der Rentenhöhe eine Rolle?
Nein. Rentenansprüche und -höhe ergeben sich aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktoren und weiteren rentenrechtlichen Zeiten. Ein GdB 30 ändert diese Parameter nicht.

Welche arbeitsrechtlichen Wirkungen sind mit GdB 30 realistisch?
Mit Gleichstellung lassen sich ein besonderer Kündigungsschutz und betriebliche Nachteilsausgleiche erreichen. Das kann die Beschäftigungssituation stabilisieren, insbesondere wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Kann ein GdB 30 später zu einem GdB 50 werden?
Ja. Verschlimmern sich Gesundheitsstörungen oder summieren sich mehrere anerkannte Leiden, kann eine Höherstufung erfolgen. Ab GdB 50 bestünde dann die Schwerbehinderteneigenschaft mit weitergehenden Rechten.

Sollte ich bei Verschlechterung meines Gesundheitszustands aktiv werden?
Ja. Eine Verschlimmerungsanzeige oder ein neuer Antrag kann sinnvoll sein, wenn sich die gesundheitliche Lage dauerhaft verschlechtert. Ärztliche Befunde und Reha-Berichte erhöhen die Aussagekraft.

Hat ein GdB 30 Einfluss auf Reha, Hilfen oder Arbeitsplatzgestaltung?
Er kann Türen zu begleitenden Hilfen öffnen und die Notwendigkeit von Anpassungen am Arbeitsplatz unterstreichen. Konkrete Leistungen hängen vom Einzelfall und den jeweiligen Leistungsträgern ab.

Wie weise ich meine Rechte mit GdB 30 nach?
Grundlage ist der Bescheid des Versorgungsamts mit Angabe des GdB. Für arbeitsrechtliche Gleichstellung ist zusätzlich ein Bescheid der Agentur für Arbeit erforderlich. Für steuerliche Vorteile genügt der Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

Gilt die Gleichstellung auch für das Rentenrecht?
Nein. Die Gleichstellung entfaltet keine rentenrechtliche Wirkung. Sie ersetzt die Schwerbehinderteneigenschaft nicht und eröffnet keinen Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Was ist die häufigste Fehlannahme rund um GdB 30?
Weit verbreitet ist der Irrtum, ein GdB 30 ermögliche eine frühere Altersrente. Tatsächlich ist dafür ausnahmslos ein GdB von mindestens 50 notwendig.

Welche nächsten Schritte sind sinnvoll, wenn ich GdB 30 habe?
Sichern Sie arbeitsrechtliche Vorteile durch die Prüfung einer Gleichstellung, nutzen Sie den steuerlichen Pauschbetrag und halten Sie Ihre medizinische Dokumentation aktuell. Bei anhaltender oder zunehmender Einschränkung prüfen Sie eine Höherstufung oder – bei deutlich reduzierter Leistungsfähigkeit – die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.

Klarheit über Schwellenwerte ist der beste Schutz

Ein GdB 30 bedeutet Anerkennung einer Behinderung, aber keine Schwerbehinderung. Er verleiht robusten arbeitsrechtlichen Schutz und bringt steuerliche Entlastung, verändert jedoch weder das Renteneintrittsalter noch den Zugang zu der speziellen Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für die Erwerbsminderungsrente bleibt die tatsächliche Leistungsfähigkeit das zentrale Kriterium, der GdB kann dabei lediglich die Beweisführung stützen.

Wer langfristig denkt, nutzt den GdB 30 als solide Basis, beobachtet die gesundheitliche Entwicklung sorgfältig und prüft bei Verschlimmerungen die Voraussetzungen für eine Höherstufung oder eine Erwerbsminderungsrente.

Lassen Sie sich nicht von nebulösen Ratschlägen leiten – maßgeblich sind die klaren gesetzlichen Vorgaben des SGB IX und SGB VI. Nur mit einem GdB von 50 oder mehr gilt man rentenrechtlich als schwerbehindert und erhält Zugang zu den entsprechenden Altersrentenregelungen.

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Jordan and the Netherlands Discuss Developments in Syria and the Region

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 6 Stunden 50 Minuten

Jordanian Deputy Prime Minister and Foreign Minister Ayman Safadi met on Wednesday in Amman with Dutch Foreign Minister David van Weel to discuss the latest developments in Syria and the region.

Jordan’s state news agency (Petra) reported that Safadi reaffirmed the Kingdom’s support for Syria’s reconstruction efforts, based on principles that preserve its unity, stability, sovereignty, and territorial integrity, and ensure benefits for the Syrian people.

The two ministers also reviewed regional developments, emphasizing the need to uphold the Gaza ceasefire, fully implement its provisions, end the conflict, and ensure the timely and adequate delivery of humanitarian aid to alleviate the suffering in the Strip.

Safadi also stressed the importance of halting the dangerous escalation in the West Bank, as well as ending Israeli violations against Islamic and Christian holy sites in occupied Jerusalem.

The Jordanian official praised the Netherlands’ firm support for the two-state solution and the Palestinian people’s right to establish an independent state in accordance with international law.

The ministers underscored the importance of enhancing bilateral cooperation in education, tourism, trade, industry, and water within the Jordan–EU partnership and agreed on a joint plan to expand collaboration across key sectors.

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EM-Rente kann vor Abschlägen bei der Altersrente schützen

Viele Betroffene fragen sich, ob und warum ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt wird – und ab wann sie vor Abschlägen sicher sind. Hinter diesen Fragen stecken sowohl rechtliche Regeln als auch praktische Fallstricke.

Dr. Utz Anhalt ordnet die wichtigsten Punkte: Wie Abschläge entstehen, wann sie entfallen, warum die Erwerbsminderungsrente oft höher ist als die spätere Altersrente und wieso der gesetzliche Bestandsschutz beim Übergang in die Altersrente so bedeutsam ist.

Warum es überhaupt Abschläge gibt – und wie sie berechnet werden

Auch bei der Rente wegen Erwerbsminderung werden Abschläge erhoben, wenn der Rentenbeginn vor einer maßgeblichen Altersgrenze liegt. Der Mechanismus entspricht dem der vorgezogenen Altersrente: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns mindert sich die Rente um 0,3 Prozentpunkte; der Abschlag ist auf 10,8 Prozent gedeckelt. Seit 2024 gilt für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente grundsätzlich die Altersgrenze 65.

Damit ergibt sich rechnerisch ein maximaler Minderungskorridor von 36 Monaten × 0,3 Prozentpunkten. Diese Grundsätze sind in Praxisinformationen und gesetzlichen Erläuterungen bestätigt.

Die wichtige Ausnahme: Abschlagsfreie EM-Rente ab 63 bei 40 Versicherungsjahren

Neben der Grundregel existiert eine Vertrauensschutz- und Ausnahmeregelung: Liegen bestimmte Wartezeiten vor, kann eine Erwerbsminderungsrente bereits ab 63 ohne Abschläge beginnen. Seit dem Auslaufen der Übergangsregel zum 31. Dezember 2023 verlangt das Gesetz dafür 40 Jahre relevanter Zeiten.

Zuvor reichten in einem zeitlich befristeten Übergangszeitraum 35 Jahre, was seit 2024 nicht mehr gilt. Rechtsgrundlage ist § 77 SGB VI in Verbindung mit der beendeten Übergangsnorm § 264d SGB VI; einschlägige Auslegungen der Deutschen Rentenversicherung erläutern, dass für den Abschlagsmechanismus bei EM-Renten in diesen Fällen auf die früheren Altersmarken 60/63 abgestellt werden kann – womit der Abschlag entfällt. Dr. Utz Anhalt  bestätigt die jetzt maßgebliche „40-Jahre-Schwelle“.

Zurechnungszeit: Warum die EM-Rente oft höher ist als die spätere Altersrente

Ein entscheidender Grund, weshalb die Erwerbsminderungsrente in vielen Fällen höher ausfällt als die spätere Altersrente, ist die Zurechnungszeit. Sie rechnet – stark vereinfacht – Zeiten bis zur regulären Altersgrenze so an, als hätte die versicherte Person weitergearbeitet.

Gesetzlich ist die Zurechnungszeit in § 59 SGB VI definiert; die Deutsche Rentenversicherung erläutert, dass sie vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur maßgeblichen Altersgrenze reicht. Dadurch kann die EM-Rente trotz begrenzter Erwerbsbiografie relativ hoch ausfallen, während die Altersrente keine neue Zurechnungszeit erhält.

Bestandsschutz beim Wechsel in die Altersrente: Was § 88 SGB VI garantiert

Beim Übergang von der EM-Rente in eine Altersrente greift der gesetzliche Besitz- bzw. Bestandsschutz. Kern der Regel: Beginnt innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der EM-Rente eine Altersrente, müssen der neuen Rente mindestens die persönlichen Entgeltpunkte der bisherigen Rente zugrunde gelegt werden.

Praktisch bedeutet das, dass die Altersrente nicht niedriger sein darf als die zuvor bezogene EM-Rente, sofern der Wechsel fristgerecht erfolgt. Die Norm findet sich ausdrücklich in § 88 SGB VI; die Deutsche Rentenversicherung und seriöse Fachquellen weisen auf diese 24-Monats-Schranke hin.

Vorzeitig in die Altersrente wechseln – trotz regulärer Abschläge?

Viele Versicherte erfüllen mit 35 Versicherungsjahren die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63, allerdings normalerweise mit deutlichen dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent.

Wer jedoch bereits eine EM-Rente bezieht und innerhalb von 24 Monaten in eine Altersrente wechselt, profitiert vom Besitzschutz: Auch wenn die vorgezogene Altersrente rechnerisch niedriger wäre, darf sie den Betrag der EM-Rente nicht unterschreiten.

Das macht den vorzeitigen Wechsel in Einzelfällen finanziell neutral – unabhängig davon, dass die Altersrente „auf dem Papier“ Abschläge trägt.

Ab wann keine Abschläge mehr drohen

Absolute Sicherheit vor Abschlägen besteht, wenn die EM-Rente erst mit oder nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Seit 2024 ist das grundsätzlich das 65. Lebensjahr; für die Ausnahme ab 63 ohne Abschläge sind 40 Wartejahre erforderlich. In allen anderen Fällen wirken die genannten 0,3 Prozentpunkte pro Monat bis maximal 10,8 Prozent – solange die Rente vor der maßgeblichen Grenze beginnt.

Was Betroffene praktisch beachten sollten

Wer heute Anfang 60 ist und krankheitsbedingt eine EM-Rente beantragen muss, sollte zunächst prüfen, ob die 40 Jahre Wartezeit erreicht werden und damit ein abschlagsfreier Bezug ab 63 möglich ist.

Wer bereits eine EM-Rente erhält und über den Wechsel in eine Altersrente nachdenkt, sollte die 24-Monats-Frist für den Bestandsschutz im Blick behalten und im Zweifel vorab eine Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

So lässt sich klären, ob und wann der Wechsel sinnvoll ist, ohne den bisherigen Zahlbetrag zu riskieren. Dass die EM-Rente häufig höher als die spätere Altersrente ausfällt, ist kein Rechenfehler, sondern Folge der Zurechnungszeit – der Bestandsschutz verhindert in diesen Fällen spürbare Einbußen beim Übergang.

Fazit

Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente sind die Regel, nicht die Ausnahme – 0,3 Prozentpunkte je Monat Vorverlagerung, gedeckelt auf 10,8 Prozent. Zwei Stellschrauben entschärfen das jedoch spürbar: Zum einen die Ausnahmeregel für einen abschlagsfreien EM-Renteneintritt ab 63 bei 40 Versicherungsjahren, zum anderen der gesetzliche Bestandsschutz, der beim fristgerechten Wechsel in die Altersrente einen niedrigeren Zahlbetrag verhindert.

Wer seine individuelle Situation entlang dieser Regeln prüft, kann unfaire Einbußen vermeiden und den Übergang in die Altersrente planvoll gestalten.

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Deutsche Energiewende in der Klemme

„Der Schweizer Wissenschaftsjournalist Alex Reichmuth ist einer der wenigen publizistischen Stimmen im deutschsprachigen Raum, welche die Themen Klimaschutz und Energiewende kritisch beleuchten. Nun hat Reichmuth im Rahmen seiner Tätigkeit für die liberale Online-Plattform nebelspalter.ch seinen ersten Newsletter „Klima und Energie“ verschickt, der künftig wöchentlich erscheinen wird. Dieser Newsletter soll fundierte Informationen, klare Analysen und unabhängige Einschätzungen bieten. Einen besonderen Fokus richtet Alex Reichmuth dabei auf Entwicklungen in den Bereichen Klima und Energie, die in anderen Medien unbeachtet bleiben oder einseitig dargestellt werden.

In der ersten Ausgabe des Newsletters geht es unter anderem um die deutsche Energiewende in der Klemme, um den Entscheid von Hamburg, das Netto-null-Ziel bereits 2040 zu erreichen, sowie um übertriebene Warnungen vor sogenannten Klima-Kipppunkten. Worum geht es?

  • Die deutsche Regierung will in den nächsten Jahren bis zu 40 grosse Gas-Reservekraftwerke bauen, die immer dann Energie liefern, wenn der Strom von Wind- und Solaranlagen ausfällt (siehe hier). Weil der Bau und der Betrieb solcher Lückenbüsser-Kraftwerke aber hochdefizitär sind, muss der deutsche Staat den Betreibern viele Milliarden an Beihilfen zusichern.
  • Doch diese Beihilfen verstossen gegen das EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt zumindest die Kanzlei K&L, die auf Wettbewerbs- und Vergaberecht spezialisiert ist (siehe hier). Schon länger wird diskutiert, ob die EU Subventionen an Backup-Kraftwerke genehmigt. Brüssel verlangt dazu unter anderem, dass der Betrieb dieser Kraftwerke bald von Gas auf klimaneutralen Wasserstoff umgestellt wird – was Deutschland aber nicht garantieren kann.

Hier kann der Newsletter abonniert werden: https://nebelspalter.us7.list-manage.com/subscribe?u=b694e6e724242690c3f0cea9b&id=7a2dcca43d

Hier geht es zur Web-Version des ersten Newsletters: https://www.nebelspalter.ch/themen/2025/10/stromabkommen-klimakipppunkte-und-deutsche-energiewende

Und hier kann man die Plattform nebelspalter.ch mit einem Abo unterstützen: https://www.nebelspalter.ch/abonnierung

 

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Yusufoğlu: Mit Werten und Prinzipien gegen Spezialkriegs-Methoden

Während kontinuierlich versucht wird, die Partei der Völker für Gleichheit und Demokratie (DEM) mal als Vertretung der Regierung mal als der Opposition darzustellen, repräsentiere diese vielmehr einen „dritten politischen Weg“, wie DEM-Parteiratsmitglied Ünal Yusufoğlu im Gespräch mit ANF erklärt. Immer wieder werde sie daher zum Ziel von Attacken auf verschiedensten Ebenen.

Während er im zweiten Teil bereits darauf eingegangen ist, wie die Inszenierung einer Spannung zwischen Selahattin Demirtaş und Abdullah Öcalan zum Scheitern gebracht wird, geht Yusufoğlu im dritten Interviewteil auf weitere Methoden des Spezialkriegs ein und umreißt die Strategien der DEM-Partei für die neue politische Periode.

Die DEM-Partei steht auf der Seite der Unterdrückten

Die Angriffe auf die DEM-Partei finden von allen Seiten statt. Nicht nur parteiinterne Spannungen würden anvisiert, sondern auch die Spaltung der Opposition und der demokratischen Kräfte in der Türkei insgesamt, meint Yusufoğlu. Das Vorgehen, das seitens der Regierung aktuell gegen die CHP gezeigt werde, verurteile die DEM-Partei seit Beginn als rechtswidrig. Der kurdischen Bewegung seien derlei Maßnahmen, wie Zwangsverwaltung und willkürliche Inhaftierungen, seit dreißig Jahren aus eigener Erfahrung bekannt. Die derzeitige Regierungspolitik ziele darauf ab, „die Opposition zu eliminieren, zu spalten, zu schwächen und zu verwirren“ und richte sich aktuell „am intensivsten gegen die CHP“.

Entsprechend ihrer politische Ausrichtung stehe die DEM-Partei auch angesichts dieser Repressionen auf Seiten all derjenigen, „die unter Druck, Unterdrückung oder Angriffen leiden“ und dies „im Gegensatz zu anderen Parteien“ unabhängig davon, wer sie sind. Alle Partei-Organe der DEM auf allen Ebenen hätten ihre Haltung zu den Angriffen auf die CHP und auf andere Fälle von Zwangsverwaltung wiederholt und eindeutig zu Ausdruck gebracht, so Yusufoğlu.

Mangelnde Positionierung der DEM-Partei?

Äußerungen, die der DEM-Partei vorwerfen, ihre Haltung gegenüber den Angriffen auf die CHP sei nicht ausreichend gewesen, und die eine Mobilisierung der gesamten Basis forderten, entgegnet Ünal Yusufoğlu: „Lassen Sie mich Folgendes betonen: Solidarität ist gegenseitig, und eine Vorgehensweise entsteht aus einem gemeinsamen Verständnis.

Wir wissen, dass unsere Ko-Vorsitzenden und der Vorsitzende der CHP in dieser Frage einen Konsens erzielt haben. Wir glauben auch, dass es einen gesunden Informationsfluss gibt. Ich bin zuversichtlich, dass die CHP-Führung die Entschlossenheit und Aufrichtigkeit der DEM-Partei in dieser Frage anerkennt. Die Aussagen von Özgür Özel spiegeln dies ebenfalls wider.

„Die CHP hat das System geprägt“

Ich muss jedoch sagen, dass derzeit eine ernsthafte Wahrnehmungskampagne im Gange ist, die darauf abzielt, eine Konfrontation zwischen der DEM-Partei und der CHP herbeizuführen. Natürlich sind wir nicht verpflichtet, jede Erklärung der CHP zu akzeptieren, genauso wie die CHP nicht verpflichtet ist, jede Erklärung von uns zu akzeptieren. Wir sind verschiedene Parteien.

Tatsächlich sind wir eine Partei, die weit über das bestehende System hinausgeht. Die CHP hingegen ist einer der Hauptbestandteile dieses Systems. Wir wollen dieses System ändern, aber wir wollen auch alle Denkweisen ändern, die es geschaffen haben. Die CHP gehört zu denen, die die Denkweise dieses Systems geprägt haben.

Natürlich werden wir die CHP kritisieren und uns gegen ihre falsche Politik stellen, genauso wie wir uns gegen die Politik der AKP oder jeder anderen Partei stellen werden. Aber wenn eine Partei an der Macht eine andere Partei verfolgt, die sich ihr widersetzt, wenn diese Partei die AKP ist, dann werden wir uns dagegen stellen, und wir werden dies auch weiterhin tun.“

Methoden des Spezialkriegs

Hinter den Attacken auf die DEM-Partei, die Opposition und die demokratischen Kräfte in der Türkei erkennt Yusufoğlu Methoden des Spezialkriegs, die darauf abzielen, „die Opposition und alle ihre Strukturen zu schwächen, um die Forderung nach einer demokratischen Gesellschaft, das Projekt der Neuordnung der Türkei, das Zusammenleben der Völker und die Neugestaltung des kurdisch-türkischen Friedens und der Beziehungen zu vereiteln“.

In diesem Bezug benennt der DEM-Politiker klar die Mitverantwortung der DEM-Partei für die Inhaftierung von Figen Yüksekdag und Selahattin Demirtaş sowie für das System der Zwangsverwaltungen. „Die Denkweise, die besagt: ‚Es ist verfassungswidrig, aber wir werden mit Ja stimmen‘, gehört zur CHP. Es ist die CHP, die den Treuhändern die Tür geöffnet und damit den Interessen der Regierung gedient hat“, so sein diesbezüglicher Wortlaut.

Werte und Prinzipien der DEM-Partei

Gleichzeitig stellt der Politiker klar, dass die vergangenen Handlungen der CHP nicht dazu führen würden, dass die DEM-Partei zu den aktuellen Angriffen auf die Oppositionspartei schweigt. Dies sei ein grundlegender Unterschied der DEM zu anderen Parteien, unterstreicht Yusufoğlu, sie verfolge keine Idee des Auge-um-Auge, sondern hätte klare Werte und Prinzipien: „Weil wir an Demokratie, Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit glauben, werden wir uns natürlich gegen Angriffe auf diese Prinzipien wehren.“

„Der Prozess muss mit Öcalan diskutiert werden“

Die DEM-Partei werde, zeigt sich der Politiker sicher, ihre ganze Kraft einsetzen, um den Prozess in seinem „natürlichen Verlauf“ voranzutreiben, alle Kräfte der Türkei in den Prozess einzubeziehen und die „Friedensfront gegen die Kriegsfront zu stärken“.

Yusufoğlu schloss seine Ausführungen wie folgt: „Wir hoffen, dass der Prozess seinem natürlichen Verlauf folgt. Das bedeutet, dass die im Parlament gebildete Kommission Gesetze zu den Rechten und Freiheiten verabschieden und sie der Generalversammlung vorlegen sollte. Es bedeutet auch, diesen Prozess gründlich mit Herrn Öcalan zu diskutieren und zu einem gemeinsamen Verständnis zu gelangen. Die Ansichten und Vorschläge von Herrn Öcalan entgegenzunehmen und seine Perspektiven zu berücksichtigen, muss zu den ersten Schritten gehören.

Die Lösung einer existenziellen Frage

Nicht nur das: Während alle Dynamiken der Türkei in diesen Prozess einbezogen werden, muss die wichtigste Maßnahme die Demokratisierung der Türkei und die Entstehung einer Denkweise sein, die auf eine befreiende Lösung der kurdischen Frage ausgerichtet ist. Wir hoffen, dass sich sowohl in der Regierung als auch in der Opposition eine Haltung und ein Diskurs entwickeln werden, die Angriffen von außen sowie innen standhalten und solche Druckversuche überwinden können. Dies ist der zentrale Schwerpunkt all unserer Diskussionen.

Wir sagen, dass sich die gesamte Politik im Einklang mit dem von Herrn Öcalan vorgestellten Projekt für die neue Periode aktualisieren muss. Das ist die Zukunft der Türkei. Die oft als ‚Überleben der Türkei‘ bezeichnete Frage, ein Ausdruck, den ich nicht mag, ihn aber der Klarheit halber verwenden muss, wird hier im Wesentlichen gelöst.

„Die Friedensfront gegen die Kriegsfront stärken“

Deshalb werden wir sensibel und beharrlich dafür sorgen, dass der Prozess weitergeht, und wir werden alle unsere Ressourcen gegen jede negative Entwicklung mobilisieren. Könnte der Prozess gestört werden? Das ist möglich. Aber wie auch immer das Ergebnis aussehen mag, wir werden auf Frieden bestehen.

Wir werden uns bemühen, alle Teile der türkischen Gesellschaft in diesen Prozess einzubeziehen und eine starke öffentliche Meinung zu bilden, die gemeinsam gegen Krieg und eine Politik der Sicherheit um jeden Preis vorgeht. Wir beabsichtigen, die Opposition, demokratische Massenorganisationen, Gewerkschaften, Frauen, Jugendliche, Akademiker und Schriftsteller, einfach alle, um diesen Prozess herum zu vereinen und eine Friedensfront gegen die Kriegsfront zu organisieren.

Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt, dass die Türkei keine neuen Verluste erleidet und dass wir das Notwendige getan haben.“

https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/yusufoglu-dem-partei-vertritt-weder-opposition-noch-regierung-48497 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/yusufoglu-hauptakteur-in-friedensprozess-ist-Ocalan-nicht-die-dem-partei-48446 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hatimogullari-warnt-vor-ruckschritten-im-friedensprozess-48478

 

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Beschließt die EU heute die Konfiszierung der russischen Vermögenswerte?

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - vor 7 Stunden 8 Minuten
Anscheinend hat Bundeskanzler Merz sich mit seiner Idee durchgesetzt, der Ukraine einen „Reparationskredit“ über 140 Milliarden Euro zu geben, der mit den in Belgien blockierten russischen Vermögenswerten abgesichert werden soll. Die Rückzahlung soll aus den Reparationen erfolgen, die Russland nach dem Willen von Merz zahlen soll, nachdem es den Krieg verloren hat. Den Vorschlag hat […]
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