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Bürgergeld-Urteil: Muss das Jobcenter auch einen Mehrbedarf für Hunde zahlen?

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Die Frage, was zum Existenzminimum gehört und was nicht, beschäftigt die deutschen Sozialgerichte immer wieder. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte aktuell über die Frage zu entscheiden, ob ein Mehrbedarf für die Haltung eines Hundes gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht werden kann.

Antrag auf Anschaffung und Mehrbedarf für ein Haustier

Der Antragsteller, der seit 2005 Arbeitslosengeld II (heute Bürgergeld) bezieht, beantragte beim Jobcenter die Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Haltung eines Hundes.

Er benötige einen Begleithund als soziale Unterstützung, insbesondere während und nach der Corona-Pandemie, um die Folgen der sozialen und finanziellen Isolation auszugleichen, eine Tagesstruktur zu entwickeln und soziale Kontakte zu knüpfen.

Die Gesamtkosten bezifferte der Betroffene auf 2.000 Euro für die Anschaffung und 200 Euro monatlich für laufende Kosten wie Futter und Hundesteuer.

Das Jobcenter lehnte den Antrag und den Widerspruch ab, woraufhin der Betroffene den Rechtsweg beschritt.

Sowohl das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg als auch zuvor das Sozialgericht Stuttgart wiesen die Klage ab. “Das Sozialgesetzbuch (SGB II) sieht keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen Mehrbedarf wegen Tierhaltung vor”, hieß es in der Urteilsbegründung.

Hunde sind eine soziale Unterstützung, gehören aber nicht zum Existenzminimum

Das Gericht erkannte zwar an, dass die Haltung eines Hundes eine Form der sozialen Unterstützung und sogar einen Ersatz für fehlende familiäre Kontakte darstellen und bei der Strukturierung des Alltags helfen könne.

Dennoch gehöre die Hundehaltung nicht zum Existenzminimum, das durch das SGB II abgedeckt werden könne.

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Der Kläger sei selbst in der Lage, diesen Bedarf zu decken. Anders als bei bestimmten Krankheiten mit dauerhaft erhöhtem Hygienebedarf, für die eine Kostenübernahme in Betracht komme, könne der Kläger die Kosten der Hundehaltung vermeiden, indem er sich keinen Hund anschaffe.

Gericht sieht keine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit des Klägers

Die Pflege sozialer Kontakte sei unabhängig von der Hundehaltung möglich.

Das Gericht sah auch keine außergewöhnliche Lebenssituation des Beschwerdeführers, in der ohne die Bedürfnisbefriedigung durch einen Hund verfassungsrechtlich geschützte Güter gefährdet wären.

Eine konkrete und unmittelbare Gefahr für die Gesundheit des Betroffenen, die durch einen Hund hätte abgewendet werden können, wollte das Gericht nicht erkennen.

Sie sei vom Kläger auch ausdrücklich nicht geltend gemacht worden, da er sich bewusst nicht an seine Krankenkasse gewandt habe, weil er nach seinem eigenen Vortrag keine „medizinische“ Leistung in Form eines „Psychotherapie-Assistenzhundes“, sondern einen „Begleithund“ als „soziale Kontakthilfe“ benötige.

Mehrbedarf nur wenn unabweisbarer und besonderer Bedarf besteht

Das SGB II bietet somit keine Rechtsgrundlage für einen Mehrbedarf für die Hundehaltung.

Ein Mehrbedarf kann nur anerkannt werden, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht und dieser nicht durch Dritte gedeckt werden kann. Zudem muss der Mehrbedarf erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichen. (Aktenzeichen: L 9 AS 2274/22)

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Längeres Arbeitslosengeld durch Krankengeld-Bezug

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Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet oder ruht und man keine Gehaltszahlungen mehr erhält, stellt sich für viele Menschen die Frage: Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Die Antwort hängt in erster Linie von der Dauer der vorherigen Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung ab.

Doch was viele nicht wissen: Auch die Zeit des Krankengeldbezugs kann sich auf die Beitragszeiten und damit auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken.

Im Folgenden erklären wir anhand eines Beispiels, wie sich das konkret gestaltet und welche Schritte Betroffene ergreifen sollten, wenn sie nach einer längeren Krankheitsphase arbeitslos werden – oder zumindest so erwerbsgemindert sind, dass sie nicht mehr in ihren alten Job zurückkehren können.

Was ist die reguläre Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I?

Um das reguläre Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen zu können, muss man eine bestimmte sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Diese Anwartschaft besagt:

  • Man muss in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Diese Voraussetzung ist die wichtigste Grundregel. Wird die Anwartschaftszeit erfüllt, so besteht mindestens ein Anspruch auf sechs Monate ALG I. Je länger jemand eingezahlt hat – und je älter man ist – desto länger kann man ALG I beziehen. Für Menschen ab 58 Jahren und mit entsprechend langer Beitragszeit kann der Anspruch auf bis zu 24 Monate ausgeweitet werden.

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Wie kann Krankengeld die Anwartschaft erfüllen helfen?

Wer eine Krankheit erleidet, erhält zunächst bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Ist die Genesung danach noch nicht erreicht, folgt in der Regel das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld kann maximal 72 Wochen (eineinhalb Jahre) in Anspruch genommen werden.

Während dieser Phase zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse. Wichtig zu wissen: Auch die Krankenkasse führt Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ab. Das bedeutet, dass sich mit dem Bezug von Krankengeld die sogenannte Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld verlängern kann.

Warum muss ich mich arbeitslos melden, obwohl ich noch einen Arbeitsvertrag habe?

Viele Betroffene sind irritiert, wenn sie am Ende des Krankengeldbezugs von der Krankenkasse über die sogenannte „Aussteuerung“ informiert werden und sich bei der Agentur für Arbeit melden sollen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis formal noch besteht, weil es arbeitsrechtlich nicht aufgelöst wurde.

Dennoch verlangt die Krankenkasse, dass man sich arbeitslos meldet, um gegebenenfalls Arbeitslosengeld zu beziehen.

Der Hintergrund: Nach 72 Wochen endet der gesetzliche Krankengeldanspruch. Wer weiterhin nicht arbeitsfähig ist und vom Arbeitgeber kein Gehalt mehr bekommt, muss seinen Lebensunterhalt anderweitig sicherstellen. Dazu gehört häufig der Gang zur Agentur für Arbeit, um ALG I in Anspruch zu nehmen – sofern die Anwartschaftszeit erfüllt ist.

Ein Beispiel

Ein Beispiel ist der Fall von Michael, der erst vier Monate nach seinem Studium in ein festes Arbeitsverhältnis eingetreten ist, bevor er schwer erkrankt ist.

  1. Kurze Beschäftigungszeit: Michael hat erst vier Monate gearbeitet. Wäre er direkt danach arbeitslos geworden, hätte er keinen Anspruch auf ALG I gehabt, da er die notwendige Beitragszeit von mindestens zwölf Monaten nicht erfüllt hätte.
  2. Krankheit und Krankengeld: Nach einer sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bekam Michael für bis zu 72 Wochen Krankengeld. In dieser Zeit übernahm die Krankenkasse die Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung.
  3. Gesamte Beitragsmonate: Rechnet man nun die vier Monate Beschäftigung plus sechs Wochen Lohnfortzahlung (die ebenfalls als sozialversicherungspflichtige Zeit zählt) und die anschließende lange Bezugszeit von Krankengeld zusammen, kommt Michael in Summe auf mehr als zwölf Beitragsmonate. Damit hat er nun doch Anspruch auf Arbeitslosengeld I – trotz seiner kurzen tatsächlichen Beschäftigungszeit.

Dank der Anrechnungszeiten während des Krankengeldbezugs steigt seine Anwartschaft auf das Maß, das für den ALG-I-Bezug notwendig ist.

Was geschieht nach dem Ende des Krankengeldes?

Ungefähr zwei Monate bevor das Krankengeld ausläuft, erhalten Betroffene meist ein Schreiben der Krankenkasse mit dem Hinweis auf die „Aussteuerung“. Man sollte sich dann umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld I anfordern.

Wer sich weiterhin in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, aber nicht arbeitsfähig ist, stellt zwar auf den ersten Blick einen ungewöhnlichen Fall dar, doch gilt auch hier die Regel: Sobald das Krankengeld endet, benötigt man eine finanzielle Absicherung. Das Arbeitslosengeld I kann diesen Bedarf decken, sofern die Anwartschaft vorliegt.

Wie wird das Arbeitslosengeld I nach Krankengeldbezug berechnet?

Eine der häufigsten Fragen lautet: Wird das Arbeitslosengeld I aus dem zuletzt erhaltenen Krankengeld berechnet oder aus dem früheren Gehalt? In den meisten Fällen zieht die Agentur für Arbeit das ursprüngliche sozialversicherungspflichtige Einkommen vor Beginn der Krankheit zur Berechnung heran. Das bedeutet, dass nicht das niedrigere Krankengeld, sondern in der Regel das zuletzt erzielte Arbeitsentgelt als Grundlage herangezogen wird.

Allerdings gibt es hier Sonder- und Grenzfälle, etwa wenn die Beschäftigung nur von sehr kurzer Dauer war oder der Verdienst deutlich unter früheren Einkünften lag. Daher ist es ratsam, sich bei Unklarheiten rechtzeitig beraten zu lassen – zum Beispiel bei Sozialverbänden wie dem SoVD oder direkt bei der Agentur für Arbeit.

Welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn das Ende des Krankengeldes naht?
  • Informationsschreiben abwarten: Meistens informiert die Krankenkasse zwei Monate vor Ende des Krankengeldanspruchs.
  • Kontakt zur Arbeitsagentur suchen: Um keine Fristen zu versäumen, sollte man sich frühzeitig arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden.
  • Benötigte Unterlagen bereithalten: Hierzu gehören unter anderem Bescheinigungen über die Beschäftigungszeiten, das Ende des Krankengeldbezugs (Aussteuerungsbescheid) und ärztliche Unterlagen.

Diese Schritte sind entscheidend, damit der Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld reibungslos funktioniert und keine finanziellen Lücken entstehen.

Fazit: Krankengeld kann den ALG-I-Anspruch retten

Das Beispiel von Michael zeigt eindrücklich, dass auch Menschen mit verhältnismäßig kurzer Beschäftigungszeit Arbeitslosengeld I beanspruchen können, wenn sie durch lange Krankheitsphasen mit Krankengeldbezug letztlich die nötigen Beitragsmonate „ansammeln“.

Wichtig ist es, sich rechtzeitig zu informieren: Wer sich in einer ähnlichen Situation befindet, sollte frühzeitig beim Sozialverband Rat einholen. So lassen sich mögliche Fristversäumnisse und finanzielle Engpässe vermeiden.

Gleichzeitig bietet eine genaue Prüfung der Beitragszeiten und Einkommensgrundlagen die Sicherheit, dass man den höchstmöglichen Arbeitslosengeldanspruch ausschöpfen kann.

Wer mehr zur konkreten Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer längeren Krankheitsphase erfahren möchte, sollte sich die zuständigen Stellen kontaktieren oder weiterführende Informationsquellen nutzen.

In vielen Fällen wird das Arbeitslosengeld nämlich auf Basis des alten Bruttoverdienstes berechnet, nicht jedoch auf Grundlage des Krankengeldes.

Damit gilt: Auch eine längere Krankheit schützt nicht vor finanziellen Risiken, aber sie kann im besten Fall sogar dazu beitragen, die Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld zu erfüllen.

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Die Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigen: Dezember und Januar verhalten sich vollkommen unterschiedlich …

… ein weiterer Beweis gegen den CO₂-Treibhauseffekt.

Von Matthias Baritz, Josef Kowatsch

  1. Die beiden Monate Dezember und Januar wurden seit 1987/88 deutlich wärmer, aber vollkommen unterschiedlich im Verlauf
  2. Damit ist die Erwärmung durch CO₂ als Haupttemperaturtreiber widerlegt.
  3. Der Ausstoß der Treibhausgase in Deutschland sinkt seit 1990

Laut dem linksgrünen Geschäftsmodell CO₂-Treibhauserwärmung sollen ausschließlich Treibhausgase und aus dieser Gruppe hauptsächlich CO₂ für die starke Klimaerwärmung der letzten Jahrzehnte verantwortlich sein. Demnach müsste die Erwärmung beider Monate gleich verlaufen, zumal CO₂ gleichmäßig und weltweit steigt und beide Monate auch noch direkt aufeinander folgen. CO₂ kann im Dezember nicht anders wirken als im Januar.

Also betrachten wir nun die Temperaturreihen beider Monate und beginnen mit dem Dezember. In der folgenden Grafik werden die Originaltemperaturen des DWD verwendet. Quelle.

Abb.1: Laut DWD zeigte der Dezember 90 Jahre lang gar keine Erwärmung. Ab 1988 begann abrupt eine steile Erwärmung, die bis heute 2,2 Grad beträgt.

Dazu im Vergleich der Januar:

Abb. 2: Der Monat Januar wurde 90 Jahre lang bis 1987 um 1 Grad laut DWD kälter, siehe violette Trendlinie. Von 1987 auf 1988 setzte ein plötzlicher Temperatursprung von gut 2 Grad ein auf ein höheres Plateau. Dort stagniert der Monat Januar seit 1988 bei knapp über 1 Grad Monatsschnitt.

Zusammen macht die Temperaturerwärmung ebenfalls 2,2 Grad aus wie beim Monat Dezember.

Mit der Gegenüberstellung beider Grafiken ist bereits gezeigt, die Gründe für diese unterschiedlichen Temperaturverläufe von Dezember und Januar. können nicht durch CO₂ hervorgerufen werden.

Zur angeblichen Erwärmung durch einen CO₂-Treibhauseffekt: Grundsätzlich ist die physikalische Absorption und Emission von Gasen physikalische Realität und wird durch die Belege unseres Artikels nicht in Frage gestellt. Aber wie hoch ist die dadurch geglaubte Thermalisierung? Gibt es überhaupt eine? Von uns wird die beängstigende Höhe von 2 bis 5 Grad Klimasensitivität (je nach Klimamodell, hierbei handelt es sich um fiktive Modelle und nicht um Realität) wissenschaftlich hinterfragt und anhand der Daten des Deutschen Wetterdienstes in diesem Artikel erneut widerlegt. Insbesondere zeigt sich, dass keine Grundlage für einen sog. Klimanotstand, schon gar keine Hysterie und darauf aufbauende Verbote und Panikmache besteht.

Die Originaldaten des Deutschen Wetterdienstes zeigen: Kohlendioxid kann kein Klimakiller sein.

Noch eindrucksvoller wird die Grafik, wenn wir beide Verläufe in eine ergänzen. Beim Vergleich der beiden Graphen bitte beachten: Auf den Dezember 1988 (braun) folgt der Januar 1989 (violett). Zur besseren Vergleichbarkeit sind 88/89 zu einer Zeitachse zusammengefasst. Januar 2025 ist von uns geschätzt auf 1,3°C

Abb.3: Die Grafik zeigt den Verlaufsvergleich von Dezember (braun) und den unmittelbar darauffolgenden Januar (violett). Dezember 1988 im Vergleich zu Januar 1989 sind auf demselben Punkt der Zeitlinie, ebenso Dez 2020 und der Jan. 2021

Ergebnis: Der Dezember wird seit 1988 deutlich wärmer in Deutschland, während der Januar sein (derzeit hohes) Temperaturniveau seit 1989 beibehält.

Zur Bestätigung dieser unterschiedlichen Temperaturverläufe sollen hier exemplarisch 3 weitere Grafiken außerhalb Mitteleuropas aufgeführt werden: CET (Zentralengland), Lerwick auf den Shetland-Inseln Karlstadt, SWE, Westeuropa und Skandinavien

Abb. 4a-4e: Wie bei den Daten des DWD steigen die Dezembertemperaturen deutlich, die Januartemperaturen zeigen eine fallende Trendlinie. In Skandinavien ist dies am deutlichsten zu sehen. Quelle Met Office HadCET, und GISS

Erklärung des Verhaltens mit dem angeblichen CO₂-Treibhauseffekt?:

  1. Das plötzlich seit 1988 wärmere Dezember: Erklärung durch den angeblichen CO₂-Treibhauseffekt: nicht möglich
  2. Das vollkommen unterschiedliche Erwärmungsverhalten des Monates Dezember und Januar ist ebenfalls durch keinen Treibhauseffekt möglich.

Merke: Kohlendioxid kann im Dezember nicht stark erwärmend wirken und dann plötzlich nach Silvester für den ganzen Januar aussetzen. Solche Gaseigenschaften gibt es nicht.

Damit steht fest: Der Temperaturverlauf von Dezember und dem darauffolgenden Januar kann überhaupt nicht durch eine „Treibhauseigenschaft“ des Kohlendioxids erklärt werden. CO₂ ist kein Treibhausgas oder es wirkt allerhöchstens in homöopathischen Dosen.

Anmerkung. Peter Dietze, ein Befürworter des Treibhauseffektes hat den Treibhaus-Erwärmungsanteil seit 1987 bis heute aufgrund der 75 ppm CO₂-Zunahme auf 0,1 Grad errechnet. Viele andere anerkannte Wissenschaftler wie Gerlich/Tscheuschner oder Prof. Kramm aus Alaska negieren auch diese Erwärmung. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass viele Klimaforscher sogar von einer leichten Abkühlungswirkung von Treibhausgasen ausgehen.

Weiteres Argument: Der Treibhausgasausstoß nimmt in Deutschland im Betrachtungszeitraum sogar deutlich ab.

Aufgrund vieler gesetzlicher Maßnahmen nimmt der Ausstoß (Emission) verschiedener Treibhausgase sogar ab. Erstaunlich ist: Trotz Emissionsabnahme nimmt die CO₂-Konzentration jedoch zu. In der nachfolgenden Grafik sind nur die Emissionen dargestellt.

Abb. 5: Die Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid in Deutschland nahmen von 1990 bis 2023 deutlich ab (Umweltbundesamt).

Unsere Schlussfolgerungen: Die teuren CO₂-Einsparungen in Deutschland seit 1990 hatten überhaupt keinen erkennbaren Einfluss auf das Temperaturverhalten im Monat Dezember und Januar.

Die Grafiken Dezember und Januar sind allein Beweis genug, dass CO₂ wenig oder gar nicht klimasensitiv ist. Der Begriff „Treibhausgas“ ist somit ein Fantasiebegriff aus der Werbebranche, der uns Angst einflößen soll, genauso wie diese völlig falsche UN-Definition von Klimawandel: Der Begriff „Klimawandel“ bezeichnet langfristige Temperatur- und Wetterveränderungen, die hauptsächlich durch menschliche Aktivitäten verursacht sind, insbesondere durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Oder hier: Der Begriff „Klimawandel“ bezeichnet langfristige Veränderungen der Temperaturen und Wettermuster. Diese Veränderungen können natürlichen Ursprungs sein und beispielsweise durch Schwankungen in der Sonnenaktivität entstehen. Doch seit dem 19. Jahrhundert ist der Klimawandel hauptsächlich auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen, allen voran die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas.

Oder hier: Bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen Treibhausgasemissionen, die sich wie ein Mantel um die Erde legen und so die Sonnenwärme zurückhalten und die Temperaturen ansteigen

Diese Definitionen sind allesamt total falsch. Sie sind menschengemacht und sollen das Geschäftsmodell Treibhausgasangst unterstützen.

Wir stellen für unsere Leser fest:

1) Das Klima wandelt sich immer.

2) Der neuzeitliche Klimawandel begann in Mitteleuropa erst im Jahre 1987/88 und nicht seit der Industrialisierung.

3) Die angeblichen Treibhausgase haben keine nachweisbare Wirkung auf den ständigen Klimawandel und auf den Temperaturverlauf weder in Deutschland noch sonstwo.

Wenn nicht CO₂, wer dann?

Richtige Erklärung für das unterschiedliche Dez/Jan-Verhalten seit 1988

Natürliche Ursachen: Rein statistisch haben die Westwetterlagen im Dezember leicht zugenommen und im Januar seit 1988 eher abgenommen. Doch weshalb ist das so? Und wie die beiden Monate sich weiter entwickeln werden, darüber können seriöse Klimawissenschaftler nur spekulieren oder Hypothesen zur weiteren Erkenntnisgewinnung aufstellen. In unseren Artikeln beschrieben wir (Baritz/Kämpfe/Kowatsch) immer einige Ursachen in Einzelartikeln, zuletzt hier. Wir haben neun aufgelistet.

Merke: Und selbstverständlich kann Kohlendioxid keine der vielen möglichen Ursachen sein, denn dieses „Wundergas“ kann doch im Dezember nicht anders wirken als im darauffolgenden Januar, beginnend in der Silvesternacht mit der Silvesterballerei.

Anthropogene Ursachen: Und der Wärmeinseleffekt?

Auch dieser kann nicht als Begründung herangezogen werden, denn der WI-effekt wirkt im Dezember und im nachfolgenden Januar gleich und sogar allgemein im Winter viel schwächer als im Sommer.

Anthropogen: Und die statistische Datenmanipulation des DWD?

Ebenfalls unwirksam, da zwischen Dezember und Januar wohl kaum Stationen ausgetauscht wurden, bzw. der Tausch wirkt dann in den nächsten Jahren gleich.

Fazit:

Der Dezember wurde in den letzten 36 Jahren in Deutschland deutlich wärmer, der Januar und (Februar) nicht. Das ist ein einfacher Beweis, dass es den CO₂-Treibhauseffekt nicht gibt oder dass er kaum Wirkung hat. Außerdem sinkt der Treibhausgasausstoß in Deutschland seit 1990, der Dezember verhält sich somit vollkommen gegensätzlich zum Treibhausgasausstoß in Deutschland.

Aus diesem Grunde gibt es auch keine CO₂ verursachte Klimakatastrophe, denn laut Einstein reicht bereits ein Gegenbeweis. Dieser Artikel mit dem Dezember/Januarvergleich und den dazugehörigen Grafiken sind ein weiterer Gegenbeweis von den vielen, die wir in unseren Artikeln ständig beschreiben.

Erkenntnis und unsere Forderung: Eine teure CO₂-Einsparung wie sie die Politik in Deutschland anstrebt, ist somit völlig wirkungslos auf das Temperaturverhalten der beiden Monate.

Das unterschiedliche Temperaturverhalten der beiden Wintermonate kann man nur mittels natürlicher Klimavariationen erklären. Wir haben mit den Wetterlagen oben nur eine ausführlicher genannt, er gibt sicherlich mehrere. Wir müssen engagiert Partei ergreifen gegen die falsche Klimapolitik, die nur unser Geld will, insbesondere in Deutschland durch die linksgrüne Politik mitsamt den Lügenmedien.

Grundforderung von uns Natur- und Umweltschützern:

Die werbemäßig geplante und regierungsgewollte CO₂-Klimaangstmacherei, sowie die Abzocke durch CO₂-Klimasteuern muss sofort und endgültig eingestellt werden. Sie ruiniert unser Land. Genau das ist auch der beabsichtige Sinn der ganzen Hysterie.

Wir sind auch gegen teure CO₂-Reduzierungsmaßnahmen, die dem Klima nichts nützen, sondern der Natur und Umwelt oft zusätzlich schaden. Wir lehnen auch jede Luftbesprühung aus Flugzeugen mit weißen Chemikalien-Staubwolken ab, um die Sonneneinstrahlung zu reflektieren und die Albedo der Erde wieder zu vergrößern.

Was man gegen heiße Sommertage und gegen die Trockenlegung Deutschlands vorgehen sollte, haben wir hier in 15 Punkten beschrieben.

Aber diese Klima-Hilfsmaßnahmen würden der CO₂-Treibhaustheorie widersprechen, deshalb entscheidet sich die Politik lieber für die teure CO₂-Bodenverpressung und andere vollkommen sinnlose CO₂-Reduzierungsmaßnahmen. Unsere Vorschläge hingegen wären zugleich ein Beitrag zum Naturschutz, die Vielfalt und die Ökologie der Landschaft würde sich verbessern.

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt menschlichen Handelns gestellt werden und nicht die Natur- und Landschaftszerstörung durch teure völlige unsinnige Maßnahmen. Die Erhaltung der natürlichen Vielfalt von Pflanzen und Tieren sollte ein vorrangiges Ziel sein und nicht diese unseriöse Panikmache von Medien und der Grünen im Verbund mit gut verdienenden und bezahlten Klima-Schwätzern in den Staatsmedien und sonstigen angsteinflößenden Märchenerzählern in den Medien.

Wir brauchen mehr CO in der Atmosphäre, CO₂ ist Leben
  • Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl und tot wie der Mond
  • Die Schöpfung der Erde ist auf Kohlenstoff und Kohlendioxid aufgebaut.

Bild Baritz

Kohlendioxid sorgt für das Pflanzenwachstum und die Vielfalt und Schönheit der Landschaft.

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt nicht bei 420 ppm wie derzeit, sondern etwa bei 800 bis 1000ppm, das sind 0,1%. Nicht nur für das Pflanzenwachstum, sondern wahrscheinlich für alle Lebewesen, also auch für uns eine Art Wohlfühlfaktor. Von dieser Idealkonzentration sind wir derzeit weit entfernt. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Untersuchungen der NASA bestätigen dies (auch hier) Und vor allem dieser Versuchsbeweis.

Es wird Zeit, dass endlich Natur- und Umweltschutz in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt werden und nicht das teure Geschäftsmodell Klimaschutz, das keinerlei Klima schützt, sondern über gesteuerte Panik- und Angstmache auf unser Geld zielt. Gegen die Terrorgruppe „letzte Generation“ muss mit allen gesetzlichen Mitteln vorgegangen werden, da die Gruppe keine Natur- und Umweltschützer sind, sondern bezahlte Chaosanstifter. Abzocke ohne Gegenleistung nennt man das Geschäftsmodell, das ähnlich wie das Sündenablassmodell der Kirche im Mittelalter funktioniert. Ausführlich hier beschrieben.

Josef Kowatsch, Natur- und Klimaforscher, unabhängig weil unbezahlt.

Matthias Baritz, Naturwissenschaftler und Naturschützer

 

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Der Westen zerlegt sich

Die Einigkeit der NATO-Staaten besteht nur noch unter der Bedingung, dass sich Europa den Interessen der USA vollkommen unterwirft.
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Krankgeschrieben nach dem Krankengeld

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Die Krankengeldzahlung setzt zwingend voraus, dass man durchgängig arbeitsunfähig geschrieben ist. Sobald eine Lücke zwischen zwei Krankschreibungen entsteht, läuft man Gefahr, dass die Krankenkasse für diesen Zeitraum kein Krankengeld mehr zahlt.

Dies ist vielen Krankengeld-Beziehern bekannt – doch die eigentlichen Probleme tauchen häufig erst auf, wenn das Krankengeld „ausgesteuert“, also beendet wird. Dann entsteht eine neue, mitunter sehr anspruchsvolle Situation: Man muss sich in der Regel bei der Arbeitsagentur melden und trifft dort auf zahlreiche bürokratische Hürden.

Was bedeutet die Aussteuerung des Krankengeldes konkret?

Unter „Aussteuerung“ versteht man das Ende des Anspruchs auf Krankengeld. In der Praxis sind Betroffene oft über Monate oder sogar bis zu 78 Wochen wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben.

Ist diese Zeit ausgeschöpft, beendet die Krankenkasse die Zahlung – die sogenannte Aussteuerung tritt ein.

Es folgt typischerweise der Gang zur Agentur für Arbeit, wo man Arbeitslosengeld (ALG) beantragen kann. Doch genau hier beginnt eine rechtlich komplexe Phase, die auch in der Sozialberatung immer wieder zu Nachfragen führt.

Warum ist die Nahtlosigkeitsregelung wichtig?

Der Begriff „Nahtlosigkeitsregelung“ findet sich zwar nicht ausdrücklich im Gesetz, hat sich jedoch als feststehender Begriff eingebürgert. Er beschreibt einen rechtlichen Mechanismus, der sicherstellen soll, dass Menschen, deren Krankengeld ausläuft, nicht plötzlich ohne Einkommen dastehen – insbesondere wenn sie auch weiterhin nicht arbeiten können.

Vereinfacht gesagt: Die Nahtlosigkeitsregelung ermöglicht den Bezug von Arbeitslosengeld, solange gesundheitlich unklar ist, ob eine Rückkehr in den Job zeitnah möglich ist oder eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt.

Damit die Nahtlosigkeitsregelung greift, wird geprüft, ob man innerhalb der nächsten sechs Monate für mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitsfähig sein wird.

Diese Einschätzung erfolgt nicht durch die Krankenkasse, sondern durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit. Er prüft nach Aktenlage, ob weitergehende Maßnahmen wie Rehabilitation oder gar eine Erwerbsminderungsrente angezeigt sind.

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Welche Konsequenzen hat die Nahtlosigkeitsregelung für mich?

Wenn der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass man in den kommenden sechs Monaten nicht in der Lage ist, mindestens 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten, wird die Nahtlosigkeitsregelung angewandt.

In diesem Fall fordert die Agentur für Arbeit in der Regel zur Stellung eines Reha-Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung auf. Das ist ein wichtiger Schritt, denn damit soll geklärt werden, ob eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt.

Wer den Reha-Antrag verweigert oder nicht rechtzeitig stellt, riskiert, dass die Agentur für Arbeit die Zahlung des Arbeitslosengeldes einstellt.

Läuft dieser Reha-Antrag bereits oder hat man kürzlich eine Rehabilitation durchlaufen, kann das den Prozess beschleunigen.

Während der Bearbeitungszeit des Reha-Antrags oder gegebenenfalls eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente bekommt man dennoch Arbeitslosengeld. Man steht also nicht plötzlich ohne Einkommen da – genau das ist Sinn und Zweck der Nahtlosigkeit.

Was gilt für die Krankschreibung nach dem Ende des Krankengeldes?

Solange die Nahtlosigkeitsregelung Anwendung findet, ist es völlig unproblematisch, sich weiter krankschreiben zu lassen.

Denn in diesem Szenario ist bereits anerkannt, dass eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit besteht und eine zeitnahe Rückkehr in den Job voraussichtlich nicht möglich ist.

Die Frage einer Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tritt in diesen Fällen erst einmal in den Hintergrund, weil die gesundheitliche Situation Priorität hat.

Anders sieht es jedoch aus, wenn die Nahtlosigkeitsregelung nicht greift.

Was passiert, wenn die Nahtlosigkeit nicht zur Anwendung kommt?

Kommt der ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zu dem Ergebnis, dass man zwar lange krank war, aber in den kommenden sechs Monaten voraussichtlich doch mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten kann, wird die Nahtlosigkeitsregelung nicht angewandt.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man kein Arbeitslosengeld erhält. Allerdings gilt nun eine andere Voraussetzung: Man muss sich dem Arbeitsmarkt offiziell „zur Verfügung stellen“.

Wer also weiterhin finanzielle Leistungen benötigt, muss sich bei der Arbeitsagentur so darstellen, als könne er arbeiten – und zwar in Vollzeit. So absurd es auch klingen mag, diese Vorgehensweise ist für viele der einzige Weg, Arbeitslosengeld I zu erhalten.

In der Praxis heißt das, dass man gegenüber der Arbeitsagentur eine grundsätzliche Arbeitsbereitschaft signalisiert.

Eine dauerhafte Vorlage weiterer Krankschreibungen kann dazu führen, dass die Agentur für Arbeit die Zahlung von Arbeitslosengeld einstellt, weil dann vermeintlich keine Vermittlungsfähigkeit besteht.

Diese Situation ist für viele Betroffene paradox und nicht selten auch belastend. Alle Beteiligten wissen, dass eine sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit gesundheitlich kaum realistisch ist.

Dennoch bleibt das Vorgehen oftmals, sich offiziell als arbeitsfähig zu melden und gleichzeitig auf eine geeignete Vermittlung zu hoffen – auch wenn diese nicht realistisch ist.

Wie wird das Arbeitslosengeld nach Ende des Krankengeldes berechnet?

Häufig stellt sich dann die Frage nach der Höhe des Arbeitslosengeldes. Grundsätzlich gilt: Die Berechnung erfolgt nach dem zuvor erzielten Einkommen aus der Beschäftigung.

Trotz längerer Krankheitsphasen bleibt also das vormals erzielte Entgelt die maßgebliche Grundlage. Auch hier kann es jedoch zu Einzelfragen und Abweichungen kommen, die man im Zweifel am besten direkt mit der Agentur für Arbeit oder mithilfe einer fachkundigen Beratung klärt.

Fazit

Die Zeit nach dem Ende des Krankengeldes ist für viele Betroffene eine der kompliziertesten Phasen im Sozialrecht. Während man medizinisch noch auf dem Weg der Genesung ist oder gegebenenfalls sogar über eine Erwerbsminderungsrente nachdenken muss, stellen sich anspruchsvolle bürokratische Herausforderungen.

  • Nahtlosigkeit oder nicht?
    Ob die Nahtlosigkeitsregelung greift, entscheidet letztlich über den weiteren Verlauf. Im Idealfall prüft der ärztliche Dienst, ob ein Reha-Antrag gestellt werden soll und gewährt nahtlos Arbeitslosengeld.
  • Krankschreibung ja oder nein?
    Nur wenn die Nahtlosigkeitsregelung feststeht, ist eine fortlaufende Krankschreibung unproblematisch. Greift sie nicht, muss man sich offiziell arbeitsfähig zeigen, um Leistungen zu beziehen.

Dennoch muss niemand völlig unvorbereitet in diese Situation gehen: Beratungsstellen, der Sozialverband (SoVD), Fachanwälte und auch die Agentur für Arbeit selbst bieten Hilfestellungen.

Es lohnt sich, frühzeitig Informationen einzuholen, um sich einen nahtlosen Übergang in die passende Leistung zu sichern – sei es durch die Arbeitsagentur, eine Rehabilitation oder sogar eine Erwerbsminderungsrente.

Der Weg mag kompliziert erscheinen, doch mit einer sorgfältigen Planung und rechtzeitiger Klärung vieler Details bleibt man nicht ohne finanzielle Absicherung.

Der Beitrag Krankgeschrieben nach dem Krankengeld erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Humanitarian needs in Syria remain massive_ OCHA says

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Januar 2025 - 14:40

New York-SANA- The United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) announced that humanitarian needs in Syria remain enormous, with $1.2 billion needed to provide essential assistance to 6.7 million people from the most vulnerable groups until March of this year.

During his daily press conference, reported by the UN News website, Stéphane Dujarric, Spokesman for the UN Secretary-General stated that “This includes providing 5.4 million people with food aid, 3 million people with healthcare, and 2.5 million people with clean water and sanitation.”

It was reported that more than 50,000 children, including children with disabilities, are deprived of education, as their schools are used as collective shelters for the displaced, he added.

Syria continues to host one of the world’s largest displaced populations, and some 40 per cent of those targeted with aid are internally displaced.

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Expeditionen ins Innere: Eine Lese- und eine Filmempfehlung

Immer mehr Menschen fragen sich, was eigentlich in einem Land passiert, das bis eben auf eine überwältigende Vielzahl von Dichtern, Denkern, Komponisten, Ingenieuren und Erfindern stolz war, jetzt aber in einem kakophonischen Geschrei von Halbstarken, Heuchlern, Haltungssoldaten und Hexenjägern förmlich versinkt. Um es vorwegzunehmen: Hierauf eine erschöpfend analytische Antwort geben zu wollen, ist aussichtslos. Aber […]

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The Democrats Who Stole an Election and Imprisoned the Protesters Must Be Held Accountable 

 

Update:  According to the latest information I have,  The J6 political prisoners in the D.C. prison have been released.  Kentucky is still holding one.  Everyone else released except for about 6 who are being held on unrelated state charges.

 

The Democrats Who Stole an Election and Imprisoned the Protesters Must Be Held Accountable 

Is there to be no accountability for election theft and wielders of weaponized law and prosecutions?

Paul Craig Roberts

The release of the pardoned J6 political prisoners has, for the most part, gone well, but in a few instances vindictive Democrat officials still hold a few of the pardoned.  It is a fluid situation, and my figures might be out of date by the time you read them.

The worst offender is the black female mayor of D.C. who at last report has not released 12 of the pardoned.  Kentucky is still holding 6, and there are a few others being held here and there.  Democrats in Pennsylvania were looking for a way of duplicating the pardoned federal charges with state charges in order to continue the incarceration of the pardoned political prisoners. It is possible that some of the non released J6 political prisoners have outstanding state charges unrelated to the J6 fake charges.

It seems that at the time of Trump’s pardon there were 242 J6 political prisoners still in prison and a number I don’t have in halfway houses. 

The issue has been raised whether some of the J6 prisoners had  chargeable offenses and should not have been pardoned. This is a red herring as rally attendees were arrested irrespective of whether they committed an offense. Before buying this argument, remember the facts.  The only reason there was a rally on January 6 was that the Democrats stole the 2020 presidential election, refused the evidence to be investigated, instead bringing court cases against those who made evidence-backed charges of electoral fraud.  

The rally was held to support the Republican senators who intended to present evidence of theft at the January 6 meeting when Congress assembled to certify Biden’s election.  To prevent the presentation of the evidence, the Democrats and RINO Republicans such as Mitch McConnell used the FBI and police to stage an “insurrection” in order to break up the meeting and prevent the presentation of the evidence. 

Remember that President Trump wanted to send 10,000 National Guardsmen to keep matters under control, but this interfered with the insurrection plot and Democrat House Speaker Nancy Pelosi prevented the deployment of the National Guard. 

Remember also that the FBI as revealed by FBI whistleblowers had agents embedded in the rally who incited violence at the Capitol.  

Remember also that the police began the violence by firing rubber bullets and teargas into the crowd of peaceful protesters.  These acts of violence committed by corrupt police incited the rally attendees to push back police barricades, which the whore US media played to the hilt as an “insurrection.”

Remember also that an appearance of violence was created by having a corrupt police officer fatally shoot US Airforce veteran Ashley Babbitt. The shooting was never investigated, and the officer was promoted for murdering an Airforce veteran without cause.

Remember that Democrats refused to release the videos of the alleged “storming of the Capitol.”  After Republicans regained control of the House, the videos were released.  The videos showed that there was no storming.  The police opened he doors and escorted the rally attendees around the Capitol.  There was no “invasion” of the Capitol.

Remember also that Derrick Garland lied through his teeth that the rally attendees killed a police officer.  The police officer’s family denied this.  The officer died the next day from a heart attack.

Remember also that the police attacked rally attendees with batons and bats, and attendees who raised their arms in defense were charged with “assaulting a police officer.” 

Remember also that a totally corrupt Justice (sic) Department violated privacy rights in order to hunt down and charge anyone who was present at the Capitol part of the rally.  Instead of calling “suspects” in for questioning, FBI SWAT teams, reincarnations of the Nazi Gestapo, broke into Americans’ homes in the middle of the night terrorizing children while dragging handcuffed parents out of the house.

Remember also the false and invented charges were enhanced with serious felony charges for those who refused to self-incriminate with a plea bargain.  The Democrats just wanted “convictions” for the whore media to hype to protect their rigged scheme from collapse.  

Remember also the instances of the wrongly incarcerated being held in solitary confinement, beaten, and imprisoned far from home in order to deny them support from visitations. Many were constantly shifted from prison to prison so that families did not know where they were.

The false indictments and convictions cost many their careers, their wives, their businesses, their homes. A young millionaire businessman lost his business and his wife. A medical student was disowned by his cowardly and stupid parents who fell for the bullshit fed to them. 

The abuses suffered by the J6 did not stop with their pardon. Had Gary Heavin and others not organized to meet the pardoned upon their release, some might have frozen to death. Some of the pardoned were released from prisons in the middle of nowhere in short pants into freezing temperatures without a cent and no ability to get to a safe place.

The stinking dirty Biden Regime and the gang of despicable criminals that comprised its Justice (sic) Department gave America FOUR YEARS of a Stalinist Gulag Archipelago.  Pardons for their innocent victims is just the first step of restoring justice to America. All of those responsible for the “insurrection” hoax and convictions of innocent Americans must be hunted down, arrested, indicted, and convicted.  

If the Democrats’ criminal act of stealing a presidential election and then, in order to cover up their theft,  refocusing attention on a concocted “insurrection” and falsely convicting 1,500 innocent Americans for something that never happened can escape accountability, Trump has no chance of making America great again.

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Big Pharma’s Ownership of the US Senate Is Apparent in Robert Kennedy’s Uphill Fight for Confirmation as Secretary of Health and Human Services

Big Pharma’s Ownership of the US Senate Is Apparent in Robert Kennedy’s Uphill Fight for Confirmation as Secretary of Health and Human Services

The criminality of the US pharmaceutical industry is revealed yet again with Merck hiding the crippling side effects of its highly profitable but ineffective cancer vax.

https://sputnikglobe.com/20250128/merck-charged-with-hiding-crippling-side-effects-of-highly-profitable-cancer-vax-1121514417.html 

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Kongra Star wirft Staatengemeinschaft Doppelmoral vor

Angesichts der Folgen der türkischen Angriffe gegen die Gebiete der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat Kongra Star Doppelmoral angeprangert. Die Ignoranz der internationalen Gemeinschaft gegenüber Kriegsverbrechen durch die Türkei stehe in „scharfem Kontrast“ zu Reaktionen des Westens auf Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern, kritisierte der Dachverband der Frauenbewegung in Nord- und Ostsyrien am Mittwoch. Diese Haltung mache das Völkerecht zur Farce.

„Die Kriegsverbrechen der Türkei gegen die Völker Syriens haben eine Systematik angenommen, doch die internationale Gemeinschaft ist einfach nicht in der Lage den Willen aufzubringen, mit sinnvollen Maßnahmen durchzusetzen, dass ihr Partner seine Verpflichtungen einhält, die sich aus internationalen Konventionen und Rechtsabkommen zum Schutz der Menschenrechte ergeben“, erklärte Kongra Star in einer scharf formulierten Stellungnahme.

Dass die Türkei und die von ihr kommandierten Söldnertruppe „Syrische Nationalarmee“ (SNA) bis heute in der DAANES „völlige Straffreiheit“ für eine „permanente Missachtung“ der Menschenrechte genieße, liege in einer „Kontinuität des Wegschauens“, betonte Kongra Star. Gerade die Angriffe der vergangenen Wochen mit dutzenden Toten und hunderten Verletzten seien „ein erschreckendes Beispiel“ dafür, was passiere, wenn Staaten glaubten, sie könnten das Völkerrecht missachten und Menschenrechte ohne Konsequenzen mit Füßen treten – und die internationale Gemeinschaft kontinuierlich schweige. „Doch Schweigen kommt einer Mitschuld gleich.“

Kongra Star forderte die Vereinten Nationen (UN), den UN-Sicherheitsrat und Menschenrechtsorganisationen daher auf, eine „angemessene Reaktion“ auf den von der Türkei betriebenen „Staatsterrorismus“ zu zeigen und sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Nord- und Ostsyriens und ihrer Infrastruktur zu ergreifen. Die Regierung in Ankara müsse daran erinnert werden, dass das humanitäre Völkerrecht „unmissverständlich und nicht optional“ sei. Es enthält klare Regeln, die eindeutig den Schutz von Zivilpersonen, humanitären Helfer:innen und zivile Infrastruktur in Konfliktgebieten vorgeben. Die Missachtung dieser Regeln dürfe unter keinen Umständen normalisiert werden, verlangt Kongra Star.

Dutzende Tote und hunderte Verletzte 

Seit dem Sturz des früheren Machthabers Baschar al-Assad in Syrien Anfang Dezember eskaliert die Türkei ihre kriegerische Aggression gegen die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien. Allein die Luft- und Bodenangriffe auf die seit drei Wochen durchgeführte Friedenswache an der Tişrîn-Talsperre südlich von Kobanê forderte bislang mindestens 22 Tote und 217 Verletzte aus der Zivilbevölkerung. Gestern töteten türkische Drohnen in Zirgan und Sirrîn mindestens 15 Zivilist:innen, dutzende weitere wurden teils schwer verletzt. Unter den Opfern sind auch zahlreiche Frauen und Kinder.

Foto: Beerdigung von sechs Zivilist:innen, die bei einem Drohnenangriff am 18. Januar auf die Mahnwache am Tişrîn-Damm getötet wurden. Bei dem Luftschlag war unter anderem der Brandenburger Physiotherapeut Jakob Rihn schwer verletzt worden.

https://anfdeutsch.com/hintergrund/die-mahnwache-verteidigt-das-demokratische-zusammenleben-45145 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/drohnenangriff-auf-markt-zahl-der-toten-gestiegen-45143 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/rojava-tote-und-verletzte-bei-drohnenangriff-auf-haus-45138

 

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Solidarität: Lied für den Widerstand am Tişrîn-Damm und in Kobanê

Zum Jahrestag der Befreiung Kobanês hat eine Gruppe von Künstlerinnen der Jineolojî in Deutschland ein Solidaritätsvideo gedreht. Sie schicken revolutionäre Grüße an alle Menschen, die am Tişrîn-Damm, in Kobanê, in ganz Nord- und Ostsyrien und darüber hinaus in diesen Momenten Widerstand leisten, um den Aufbau einer gerechten, ökologischen und befreiten Gesellschaft zu verteidigen.

In Erinnerung an die Ermordeten und Verletzten

Mit dem Slogan „Patriarchat entwaffnen – Jin, Jiyan, Azadî!“ tanzt die Kunstgruppe in Erinnerung an all diejenigen, die in den vergangenen Tagen beim Tanzen am Staudamm durch türkische Drohnenangriffe ermordet und verletzt wurden. „Seite an Seite stehen wir“, heißt es in dem Liedtext. Damit wollen die Künstlerinnen zum Ausdruck bringen, wie untrennbar die Kämpfe für Freiheit in Kurdistan, in Europa und in der ganzen Welt miteinander verwoben sind. Die Willensstärke, die die Frauen am Tişrîn-Damm, in Kobanê und an so vielen anderen Orten zeigen, inspiriere und stärke sie. Diese Kraft wollen sie mit ihrem Lied und Video in die Welt senden.

„We are Tishreen“

Die Gruppe schließt sich der Kampagne „We are Tishreen“ an und stellt sich hinter den Widerstand der Selbstverteidigungseinheiten und der Gesellschaften der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES). Sie unterstreichen die Forderungen des Syrischen Frauenrats sowie der Teilnehmer:innen der Friedensmahnwache am Tişrîn-Damm:

Die Erfahrungen der Frauenrevolution tragen große Bedeutung

„Die Besatzung und Angriffe auf Nord- und Ostsyrien müssen gestoppt und die Kriegsverbrechen des türkischen Militärs und ihrer Proxy-Milizen geahndet werden. Ein neues Syrien kann nicht ohne die aktive Beteiligung von Frauen, den Einbezug des Syrischen Frauenrats und der DAANES aufgebaut werden. Für die Jineolojî als Wissenschaft der Frauen und des Lebens sind die Erfahrungen und das Wissen, das die Frauen in den letzten Jahrzehnten in der Entwicklung der Frauenrevolution gemacht haben, von großer Bedeutung. Tişrîn, Kobanê, Rojava, Nord- und Ostsyrien zu verteidigen heißt, diejenigen Orte zu verteidigen, an denen dieses Wissen entwickelt, geteilt und gelebt wird.“

Das Video kann unter diesem Link aufgerufen werden: https://www.youtube.com/shorts/bSOi26tztTI

 

https://anfdeutsch.com/hintergrund/stimmen-fur-frieden-und-freiheit-in-syrien-44970 https://anfdeutsch.com/frauen/deklaration-des-syrischen-frauenrats-zur-neugestaltung-syriens-44742

 

 

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Vatermangel und Muttergift

Der Lilith-Mythos zeigt einen Weg der Versöhnung zwischen Mann und Frau“. Exklusivauszug aus „Die wilde Göttin.
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Türkische Drohnen verüben Massaker in Nordsyrien: 13 Zivilisten bei Angriff auf Markt getötet

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.

Bei einem türkischen Luftangriff in der Kreisstadt Sirrîn bei Kobanê sind nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (SOHR) 13 Menschen getötet und 20 weitere verletzt worden. Der Angriff ereignete sich gestern auf einem Marktplatz der Ortschaft. SOHR verurteilt das Massaker und fordert die internationale Gemeinschaft auf, sofort einzugreifen und das türkische Regime für seine wiederholten Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung zur Rechenschaft zu ziehen.

Türkei intensiviert Angriffe in Nordsyrien – Immer wieder Zivilist:innen im Visier

Die türkische Armee und ihre dschihadistischen Milizen der sogenannten SNA („Syrische Nationalarmee“) haben gestern weitere Angriffe verübt, unter anderem in Ain Issa, wo nach einem Drohnenangriff auf ein Umspannwerk das Stromnetz im Stadtzentrum komplett ausgefallen ist, sowie in Dörfern in Kobanê und am Tişrîn-Staudamm. In der Ortschaft Zirgan (Abu Rasen), östlich der seit 2019 besetzten Stadt Serêkaniyê (Ras al-Ain), wurden in der Nacht zum Mittwoch bei einem türkischen Drohnenangriff drei Menschen getötet und neun weitere verletzt.

Auch in der südkurdischen (nordirakischen) Stadt Ranya wurde am Montag ein ziviles Fahrzeug von einer türkischen Drohne angegriffen. Dabei wurden vier Menschen getötet und eine Person verletzt. Bei den Toten handelt es sich Berichten zufolge um eine Familie aus Rojava/Nordsyrien.

Bisher 22 Teilnehmer:innen an Friedensmahnwache ermordet

Ebenso dauern die türkischen Angriffe auf die Friedensmahnwache am Tişrin-Staudamm weiter an. Zuletzt wurden am Sonntag 14 Personen bei einer Mahnwache durch Granatenbeschuss verletzt. Am Dienstag gegen 15 Uhr begann eine erneute Angriffswelle. Seit dem 8. Januar findet am Tişrin-Staudamm eine Mahnwache für den Frieden statt, um die Angriffe der Türkei und SNA zu stoppen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur ANF wurden bisher 22 Teilnehmer:innen durch Angriffe der Türkei und ihrer Verbündeten getötet, mehr als 217 weitere Personen verletzt. Auch zwei deutsche Staatsbürger:innen gehören zu den Verletzten der türkischen Angriffe.

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Deutschland, der nützliche Idiot Amerikas

Es ist nichts Neues, sondern seit mehr als fünf Jahrzehnten die Regel: Wenn amerikanische Interessen erreicht wurden und an Vorteilen nichts Nennenswertes mehr zu holen ist, machen sich die Amis vom Acker und es ist ihnen völlig gleich, welche Scherbenhaufen sie dabei hinterlassen. Das steht als gleichbleibende Maxime fest im Raum und ob ein Republikaner […]

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Extreme Einsichten

Cap Allon

Im Gegensatz zum Geschrei der Alarmisten zeigen die Paradebeispiele dieser Bewegung – Wirbelstürme und Waldbrände – nicht die sich verschlechternden globalen Trends, die oft dem Klimawandel zugeschrieben werden. Stattdessen werden diese Muster durch natürliche Schwankungen und regionale Faktoren bestimmt.

Hurrikane

Indikatoren wie der Accumulated Cyclone Energy (ACE)-Index bewerten die Intensität und Dauer von tropischen Wirbelstürmen und Hurrikanen:

Die Daten zeigen, dass die Häufigkeit von Hurrikanen weltweit seit 1980 nicht mehr zugenommen hat und seit 1990 rückläufig ist. Bei den schweren Wirbelstürmen ist kein signifikanter Aufwärtstrend zu erkennen. Obwohl der Anteil der stärkeren Stürme zugenommen hat, ist dies auf einen Rückgang der Gesamtzahl der Hurrikane zurückzuführen, nicht auf eine Zunahme der schweren Hurrikane. Die von ACE gemessene globale Intensität tropischer Wirbelstürme zeigt den gleichen Trend.

Tropische Wirbelstürme sind Wirbelstürme mit einem warmen Zentrum mit organisierter Konvektion und geschlossener Windzirkulation. Wirbelstürme, Taifune und große Wirbelstürme werden nach zunehmender Windgeschwindigkeit eingeteilt, wobei die letzteren mindestens 170 km/h erreichen.

Wald- und Buschbrände

Waldbrände sind für Ökosysteme lebenswichtig, da sie das Unterholz beseitigen, Nährstoffe zurückführen und die Regeneration fördern. Allerdings haben menschliche Aktivitäten, wie z. B. die Stadtplanung, das Risiko von Waldbränden in bestimmten Regionen tatsächlich vergrößert.

Die Waldbrände in Kalifornien sind größtenteils auf den Menschen zurückzuführen: 97 % der Brände werden durch den Menschen ausgelöst, wobei alte Stromleitungen eine der Hauptursachen darstellen. Windbedingte Ereignisse wie die Santa-Ana-Winde* verschärfen das Risiko, da sie die Vegetation innerhalb weniger Stunden austrocknen.

[*Einschub: Santa-Ana-Winde: Ein Föhnwind wie im Lee der Alpen, aber ein paar Größenordnungen stärker: In den Halbwüsten m Hochland westlich der Küste wird die Luft sehr stark aufgeheizt. Das Gelände liegt auf 800 bis 1000 m Seehöhe. Von dort kann bei bestimmten Wetterlagen die Luft auf den Pazifik hinaus wehen, aber: Anders als am Alpennordrand kann die Luft nur durch wenige Täler abfließen – Bernoulli lässt grüßen. Außerdem wird die ohnehin schon sehr trockene und heiße Luft beim Absinken aus dem Hochland trocken-adiabatisch erwärmt um etwa 1°C pro 100 m. Die Luft kommt also mit Werten über 40°C unten an – aber nur dort, wo sich diese Täler zum Pazifik öffnen. Und genau an einer solchen Öffnung liegt die Stadt und das Gebiet um Los Angeles. Hätte man seinerzeit vor einer Stadtgründung ein meteorologisches Gutachten eingeholt, hätte man an jener Steller bestimmt keine Stadt gebaut. – Ende Einschub]

Weltweit sind die Häufigkeit von Waldbränden und die verbrannten Flächen in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich zurückgegangen:

Die gute Nachricht ist, dass weniger Menschen durch Naturkatastrophen sterben als je zuvor…

…aber die Trickser müssen weiter tricksen:

Um die Risiken von Wirbelstürmen und Bränden einzudämmen, ist es notwendig, die Infrastruktur zu verbessern, die Wettervorhersage zu verbessern, die Öffentlichkeit bzgl. der Gefahr von Waldbränden zu sensibilisieren, anstatt die Wirtschaft mit Emissions-Reduktionen zu belasten.

Da wir gerade von Wind sprechen…

UK: Windenergie unter 1%

Die Besessenheit Großbritanniens von Wind- und Solarenergie lähmt die Wirtschaft, treibt die Energiekosten in die Höhe und bringt keinerlei Vorteile für die Umwelt mit sich.

Der Einbruch der Windenergieerzeugung in dieser Woche unterstreicht, wie töricht es ist, sich bei einer kritischen Ressource, nämlich Strom, auf etwas so Unbeständiges wie das Wetter zu verlassen. Aufgrund einer atmosphärischen Flaute – einer „Dunkelflaute“ – sank die Produktion auf weniger als 1 % der Stromversorgung des Landes, was die Energiepolitik von UK als katastrophal kurzsichtig entlarvt.

Die 12.000 Windturbinen in UK, die als Rückgrat einer grünen Revolution angepriesen wurden, erzeugten an ihrem Tiefpunkt gerade einmal 200 Megawatt – weniger als 2 % ihrer Kapazität. Der Winterbedarf in UK liegt bei etwa 50 GW.

Während der Flaute in dieser Woche war Großbritannien gezwungen, mehr als 10 % seines Stroms über Unterseekabel aus Nachbarländern wie Frankreich und Norwegen zu importieren. In der Zwischenzeit mussten die veralteten und unbeliebten Gaskraftwerke, die nach wie vor den Löwenanteil der Energieerzeugung schultern versuchen, die Nachfrage zu decken. Die Kosten dafür waren astronomisch. Einem Gaskraftwerk wurde ein obszöner Preis von 745 Pfund pro Megawattstunde angeboten, verglichen mit dem üblichen Preis von 100 Pfund – ein Preisanstieg, der sich unweigerlich auf die Geldbörsen der Verbraucher auswirken wird.

Das Kohlekraftwerk Ratcliffe-on-Soar hätte das Netz um 2 GW erweitern können, wurde aber letztes Jahr als symbolische Geste zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen geschlossen – ein weiterer potenziell katastrophaler Fehler.

Das britische Stromnetz konnte diese jüngste Krise zwar überstehen, aber die Belastung war spürbar und die zusätzlichen Kosten waren horrend.

Die Befürworter von Wind- und Solarenergie haben ihre Vision mit dem Versprechen von Nachhaltigkeit, Zuverlässigkeit und Erschwinglichkeit verkauft. Bislang haben sie nichts davon erfüllt. Die britische Wirtschaft scheitert an der Last der explodierenden Energiekosten, die Haushalte müssen sich auf noch höhere Rechnungen gefasst machen, und dem Klima geht es auch nicht merklich besser: Arktische Stürme, Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürreperioden sind nach wie vor an der Tagesordnung!

Jetzt wurde Irland von einem verheerenden Orkan heimgesucht. Das einzige Problem ist, dass sie ein bisschen zu stark wehten. Wie sich herausstellt, werden die britischen Steuerzahler für die Abschaltung von Windturbinen aufgrund starker Winde bezahlen.

Quelle

Im Jahr 2024 gab UK 1 Milliarde Pfund für die Entschädigung von Windpark-Betreibern aus, die ihren Betrieb in Zeiten starken Windes einstellen mussten. Diese als „curtailment“ bezeichnete Praxis dürfte in den nächsten Jahren jährlich 2,5 Mrd. Pfund kosten.

Link: https://electroverse.substack.com/p/extremes-insights-wind-power-below?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Der Beitrag Extreme Einsichten erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Schwerbehinderung: Mit Merkzeichen ag-light und T jetzt Vorteile nutzen

Lesedauer 3 Minuten

Für Menschen mit Behinderungen spielen Nachteilsausgleiche wichtig, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zu den wichtigen Regelungen zählen das Merkzeichen „ag-light“(oranger Parkausweis für Parkerleichterungen) sowie das Merkzeichen „T“ (Berechtigung zur Nutzung von Telebus-Diensten).

Beide Nachteilsausgleiche richten sich an Menschen mit erheblichen mobilitätsbezogenen Einschränkungen, unterscheiden sich jedoch in Voraussetzungen und Nutzen. Der folgende Artikel beleuchtet die Details und stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen dar.

Was ist das Merkzeichen „ag-light“ und für wen ist es gedacht?

Das Merkzeichen „ag-light“ bietet behinderten Menschen mit erheblichen Einschränkungen der Mobilität eine Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie nicht die strengen Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) erfüllen. Ziel ist es, Betroffenen den Alltag zu erleichtern, insbesondere durch den sogenannten orangen Parkausweis.

Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis

Menschen, die das Merkzeichen „ag-light“ beantragen möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B:
    • Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, sofern diese das Gehvermögen beeinträchtigen.
  2. Kombinierte Funktionseinschränkungen:
    • Ein GdB von mindestens 70 an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitig ein GdB von mindestens 50 für Beeinträchtigungen des Herzens oder der Atemwege. Zusätzlich sind die Merkzeichen G und B erforderlich.
  3. Chronische Darmerkrankungen:
    • Ein GdB von mindestens 60 für Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa.
  4. Doppelte Stoma-Versorgung:
    • Ein künstlicher Darmausgang sowie eine künstliche Harnableitung mit einem GdB von mindestens 70.
Was bringt der orangene Parkausweis?

Der Parkausweis gilt ausschließlich in Deutschland und wird für maximal fünf Jahre ausgestellt. Er bietet folgende Vorteile:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden.
  • Nutzung von Be- und Entladezonen in Fußgängerbereichen während der Ladezeit.
  • Gebührenfreies und zeitlich unbegrenztes Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (in der Regel bis zu 24 Stunden).
  • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden.

Wichtig: Der orangene Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.

Merkzeichen „T“: Zugang zu Telebus-Diensten

Ein weiteres bedeutendes Merkzeichen ist das „T“, das speziell Menschen mit erheblichen Einschränkungen beim Gehen oder Treppensteigen einen erleichterten Zugang zu Telebus-Diensten verschafft. Diese Dienste, die in vielen Städten und Gemeinden verfügbar sind, bieten flexible Transportmöglichkeiten für Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel nur eingeschränkt oder gar nicht zugreifen können.

Voraussetzungen für das Merkzeichen T

Das Merkzeichen T wird schwerbehinderten Menschen zuerkannt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Vorliegen des Merkzeichens „aG“.
  • Ein mobilitätsbedingter Grad der Behinderung von mindestens 80.
  • Erhebliche Schwierigkeiten beim Treppensteigen.
Nutzen der Telebus-Berechtigung

Die Nutzung von Telebus-Diensten ermöglicht es Betroffenen, barrierefrei und flexibel unterwegs zu sein. Diese Sonderfahrdienste sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet und bieten unter anderem:

  • Haustür-zu-Haustür-Transporte.
  • Fahrten für Arztbesuche, Einkäufe oder soziale Aktivitäten.
  • Komfortable Fahrzeuge, die für Rollstühle und Gehhilfen geeignet sind.
Wie erfolgt die Antragstellung für „ag-light“ und „T“?

Die Beantragung der Nachteilsausgleiche erfolgt über die zuständigen Behörden:

  • Für den orangen Parkausweis (ag-light): An die örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder Ordnungsämter.
  • Für das Merkzeichen T: Über die zuständigen Versorgungsämter im Rahmen des Schwerbehindertenausweises.
Erforderliche Unterlagen
  • Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen.
  • Ärztliche Bescheinigungen und Gutachten zur Bestätigung der Behinderung.
  • Bei Bedarf Nachweise über Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa.
Wann reicht das Merkzeichen G nicht aus?

Das Merkzeichen „G“ allein gewährt keine Parkerleichterungen im Rahmen des orangen Parkausweises und berechtigt auch nicht zur Nutzung von Telebus-Diensten. Vielmehr dient es als Grundlage, wenn weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzukommen. Die kombinierte Bewertung von Einschränkungen an Gliedmaßen, Herz oder Atemwegen kann die Voraussetzungen für „ag-light“ oder „T“ schaffen.

Tabelle zur Zusammenfassung Merkzeichen Voraussetzungen Vorteile Antragstellung ag-light (oranger Parkausweis) – Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B
– GdB von mindestens 80 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder Lendenwirbelsäule
– GdB von mindestens 70 für untere Gliedmaßen und mindestens 50 für Herz- oder Atemwegseinschränkungen
– GdB von mindestens 60 bei chronischen Darmerkrankungen (Morbus Crohn/Colitis Ulcerosa)
– Künstlicher Darmausgang und Harnableitung mit GdB von mindestens 70 – Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden
– Gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (max. 24 Stunden)
– Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden
– Nutzung von Be- und Entladezonen in Fußgängerzonen während der Ladezeit Örtliche Straßenverkehrsbehörden oder Ordnungsämter T (Telebus-Berechtigung) – Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG
– Mobilitätsbedingter GdB von mindestens 80
– Erhebliche Probleme beim Treppensteigen – Nutzung von Telebus-Diensten (Sonderfahrdienste für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen)
– Haustür-zu-Haustür-Transporte
– Fahrten für Arztbesuche, Einkäufe oder soziale Aktivitäten Versorgungsämter im Rahmen des Schwerbehindertenausweises

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Schwerbehinderung: Verschlimmerungsantrag kann GdB verschlimmern

Lesedauer 5 Minuten

Ein Verschlimmerungsantrag bei einer Schwerbehinderung führt automatisch zu einer erneuten umfassenden Prüfung. Die Behörde berücksichtigt nicht nur die neu vorgetragenen Erkrankungen oder Verschlechterungen, sondern sieht sich auch die früheren Diagnosen, medizinischen Befunde und die aktuelle Rechtslage an.

Hier kann es passieren, dass alte Bewertungen angesichts geänderter Vorschriften oder aktualisierter medizinischer Leitlinien nicht mehr standhalten.

Das bedeutet, selbst wenn neue Einschränkungen hinzukommen, kann die Behörde letztlich zu dem Ergebnis gelangen, dass der ursprünglich festgesetzte Grad der Behinderung (GdB) zu hoch war.

In solchen Fällen droht eine Herabstufung, und es ist nicht ausgeschlossen, dass dadurch der Schwerbehindertenstatus (GdB 50 oder mehr) wegfällt.

Das folgende Beispiel verdeutlicht das Problem: Wer zum Beispiel viele Jahre wegen Diabetes einen Schwerbehindertenausweis besitzt, könnte aufgrund neuer Beschwerden – zum Beispiel Hüftproblemen – einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Wenn die zuständige Stelle bei der erneuten Prüfung jedoch feststellt, dass nach aktuellen Maßstäben der GdB für die Diabetes längst nicht mehr so hoch zu bewerten ist wie damals, kann sich der Gesamt-GdB am Ende verringern.

Hier wird besonders deutlich, wie wichtig es ist, vorab sorgfältig zu prüfen, ob ein Neufeststellungsantrag wirklich sinnvoll ist.

Welche Gründe sprechen für oder gegen einen Neufeststellungsantrag?

Ein Neufeststellungsantrag kann sinnvoll sein, wenn sich aus der Erhöhung des GdB oder aus zusätzlichen Merkzeichen reale Vorteile ergeben. Bei einem deutlich höheren GdB kann sich etwa der steuerliche Pauschbetrag erhöhen. Wer ein neues Merkzeichen wie „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „B“ (Begleitperson) erlangt, kann im Alltag und bei behördlichen Angelegenheiten spürbare Erleichterungen erfahren.

Auch bei Bedarf an bestimmten Nachteilsausgleichen, wie der kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr, kann ein Verschlimmerungsantrag eine wertvolle Option darstellen.

Nicht immer führt ein Antrag jedoch zu einem positiven Ergebnis. Wenn nur ein minimal höherer GdB erwartet werden kann, ohne dass sich dadurch in steuerlicher, finanzieller oder alltagspraktischer Hinsicht etwas ändert, lohnt sich der Aufwand nur selten.

Viele Betroffene haben zudem eine subjektive Wahrnehmung von Verschlechterung, die nicht immer mit den verbindlichen Kriterien im Schwerbehindertenrecht übereinstimmt.

Wer beispielsweise kleine Verschlechterungen im Alltag spürt, bei denen ärztlich und sozialrechtlich jedoch keine wesentliche Funktionseinbuße feststellbar ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erhöhung des GdB erreichen.

In solchen Fällen ist Vorsicht geboten, um nicht das Risiko einer Herabstufung einzugehen.

Was ist bei der ärztlichen Dokumentation zu beachten?

Ein zentraler Punkt für die Bewertung eines Verschlimmerungsantrags sind die medizinischen Unterlagen. Das Amt zieht dabei vor allem Befundberichte von Ärztinnen und Ärzten heran.

Es genügt nicht, in einem formlosen Schreiben lediglich neue Diagnosen zu nennen oder das subjektive Gefühl einer deutlichen Verschlechterung zu schildern.

Entscheidend ist, dass ausführlich dokumentiert wird, welche konkreten Einschränkungen sich im alltäglichen Leben zeigen.

Wenn zum Beispiel durch eine Erkrankung das Gehen nur noch mit Rollator möglich ist, wenn häufiger Schwindel auftritt oder wenn es psychische Beeinträchtigungen gibt, die den Umgang mit Menschen erschweren, sollte dies im Befundbericht genau beschrieben werden.

Eine schlichte Diagnose wie „Depression“ sagt wenig darüber aus, in welchem Ausmaß die betroffene Person im Alltag tatsächlich eingeschränkt ist.

Empfehlenswert ist es, vor der Antragstellung das Gespräch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu suchen. Anhand der vorhandenen Unterlagen lässt sich meist klären, ob die Verschlechterung medizinisch eindeutig belegbar ist und welche Funktionseinbußen in einem ausführlichen Attest oder Befundbericht sachgerecht dargestellt werden können.

Wenn diese Berichte nicht aussagekräftig genug sind, ist das Risiko groß, dass der Antrag abgelehnt wird oder sogar eine Herabstufung folgt.

Lesen Sie auch:

– Schwerbehinderung: Neue Entlastung für Rentner mit Behinderung 2025  Siehe Tabelle

Was besagt die Versorgungsmedizin-Verordnung und warum ist sie so wichtig?

Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) ist die zentrale rechtliche Grundlage, anhand derer Ämter und Gutachter den Grad der Behinderung einschätzen.

Sie listet zahlreiche Krankheiten, körperliche und psychische Beeinträchtigungen auf und ordnet ihnen entsprechende Orientierungswerte zu. Diese Werte geben Auskunft darüber, in welchem Bereich sich der GdB bewegen kann, je nachdem, wie stark die Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag sind.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung wird von Zeit zu Zeit überarbeitet. Dabei kann es für bestimmte Erkrankungen zu Anpassungen kommen, die in Richtung einer höheren oder niedrigeren GdB-Bewertung gehen.

Wer seinen Schwerbehindertenausweis schon vor vielen Jahren erhalten hat, sollte daher vor einem Verschlimmerungsantrag prüfen (lassen), ob die damals gültigen Richtlinien heute noch Bestand haben.

Es kommt immer wieder vor, dass eine früher hoch bewertete Erkrankung inzwischen niedriger eingestuft wird. In einem solchen Fall riskiert man bei einer Neufeststellung den Verlust des bisherigen Grads der Behinderung oder gar den Schwerbehindertenstatus.

Wie gehe ich sozialrechtlich und organisatorisch vor?

Eine gründliche Vorbereitung ist das A und O, um die Erfolgschancen eines Verschlimmerungsantrags realistisch einschätzen zu können.

Viele Betroffene wenden sich zunächst an einen Sozialverband oder an andere Beratungsstellen, die auf Fragen zum Schwerbehindertenrecht spezialisiert sind. Dort erhalten sie Unterstützung bei der Frage, ob und wie eine Neufeststellung sinnvoll erscheint.

Ebenso wichtig ist das Sammeln aller relevanten medizinischen Unterlagen. Wer diese Dokumente bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung mit einreicht, vermeidet Verzögerungen und unvollständige Begutachtungen.

Es empfiehlt sich, die Lage in einem formlosen Schreiben zu schildern und deutlich zu machen, in welchen Bereichen sich die Einschränkungen seit der letzten Feststellung verschärft haben.

Ein besonderes Augenmerk sollte darauf liegen, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die neu entstandene oder verschärfte Erkrankung und deren Auswirkungen präzise formulieren. Häufig wird eine Kurzdarstellung der Diagnose ohne exakte Angaben zu den funktionalen Auswirkungen abgelehnt oder nur teilweise anerkannt.

Wann lohnt sich ein Verschlimmerungsantrag nicht?

In manchen Fällen überwiegt das Risiko gegenüber den möglichen Vorteilen. Wer zum Beispiel nur eine geringe Erhöhung des GdB erwartet, ohne damit ein neues Merkzeichen oder nennenswerte finanzielle Erleichterungen zu erreichen, steht unter Umständen am Ende sogar schlechter da.

Auch wenn der Arzt nur mäßige Veränderungen dokumentieren kann und die aktuelle Rechtslage eine Herabstufung der bislang anerkannten Beschwerden wahrscheinlich macht, ist Vorsicht geboten.

Es gibt zudem Situationen, in denen sich die Beschwerden aus Sicht der betroffenen Person zwar massiv anfühlen, aber medizinisch und sozialrechtlich nicht in gleichem Maße zu beziffern sind.

Das kann dazu führen, dass die Behörde keine wesentliche Verschlechterung anerkennt, weil die Funktionsbeeinträchtigungen im Alltag nicht über einen bestimmten Schwellenwert hinausgehen. In solchen Fällen kostet ein Verschlimmerungsantrag oft Zeit, Energie und Nerven, ohne greifbaren Mehrwert zu bieten.

Welche Tipps helfen beim Verschlimmerungsantrag weiter?

Eine sorgfältige Reflexion vor der Antragstellung ist von großer Bedeutung. Es ist sinnvoll, vorab zu überlegen, ob ein höherer GdB oder ein neues Merkzeichen tatsächlich spürbare Vorteile für den Alltag, bei der Steuer oder beim Thema Mobilität bringen würde.

Wer sich über den konkreten Nutzen nicht im Klaren ist, sollte abwägen, ob das Risiko einer möglichen Herabstufung vertretbar ist.

Eine medizinische Rücksprache erleichtert die Entscheidung. Wenn die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bestätigen, dass es klare Anhaltspunkte für eine Verschlimmerung gibt und die daraus resultierenden Einschränkungen für den Alltag als substanziell anzusehen sind, spricht das für die Antragstellung. Wenn die Befundberichte jedoch eher vage ausfallen, sinkt die Aussicht auf Erfolg.

Wer schließlich davon überzeugt ist, einen Neufeststellungsantrag zu stellen, sollte die Versorgungsmedizin-Verordnung in ihrer aktuellen Fassung kennen oder zumindest kompetente Beratung hinzuziehen.

Manche Regelungen verändern sich im Lauf der Jahre, was fatale Folgen für den bisherigen GdB haben kann. Mit dieser Herangehensweise lässt sich das Risiko minimieren, dass eine eigentlich geplante Erhöhung des GdB in einer Absenkung mündet.

Nie ohne vorige Beratung Verschlimmerungsantrag stellen

Ein Verschlimmerungsantrag im Schwerbehindertenrecht kann sinnvoll sein, wenn sich Erkrankungen objektiv verschlechtert haben und sich dadurch konkrete Vorteile ergeben.

Er sollte allerdings immer mit großer Sorgfalt vorbereitet werden, da er ein erhebliches Risiko birgt. Bei jeder Neufeststellung überprüft die Behörde den gesamten Gesundheitszustand und die bestehenden Gutachten erneut. Wer hier nicht sorgfältig plant, könnte selbst bei tatsächlichen neuen Beschwerden am Ende sogar mit einem niedrigeren GdB dastehen.

Sinnvoll ist es, vorab abzuwägen, ob eine höhere Bewertung tatsächlich greifbare Erleichterungen bringt. Falls der Nutzen begrenzt ist oder die ärztlichen Unterlagen keine deutliche Verschlimmerung belegen, kann es ratsam sein, von einem Neufeststellungsantrag abzusehen.

Sofern die entscheidenden Kriterien jedoch erfüllt werden und medizinische wie sozialrechtliche Aspekte eine Erhöhung stützen, besteht eine realistische Chance auf einen höheren Grad der Behinderung oder zusätzliche Merkzeichen.

Eine rechtzeitige und kompetente Beratung, z.B. bei einem Sozialverband, ist in diesem Zusammenhang der beste Schutz vor unerwarteten Nachteilen.

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SAMS: improving healthcare in Damascus by provided medical supplies to the leading hospitals

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Januar 2025 - 11:54

Damascus, SANA- The Hospitals of Al-Mouwasat University Hospital, al-Mujtahid and Children hospitals in Damascus received three critical shipments of medical supplies, provided by the Syrian American Medical Society (SAMS), to improve the medical services provided to patients in the hospitals.

These shipments included essential items such as antiseptics, gloves, masks, and bandages—ensuring better care for patients across various departments.

Director of Supply at the Ministry of Health, Shadi Haj Hussein, indicated that providing these medical supplies is an important humanitarian step to develop the healthcare situation in Syria.

“This effort is part of a $1 million initiative funded by SAMS to strengthen Syria’s healthcare system and improve access to life-saving resources”He added.

Manar Salameh

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Real-O-Mat: Taten zählen mehr als Worte

netzpolitik.org - 29. Januar 2025 - 11:05

Seit heute ist der Real-O-Mat online. Das Tool vergleicht die eigene Position bei relevanten Fragen mit denen der Fraktionen im Bundestag. Grundlage dafür sind keine Wahlkampfversprechen, sondern das Abstimmungsverhalten.

Der Real-O-Mat schaut, wie die Fraktionen abgestimmt haben.

Der Wahlkampf für die Bundestagswahl am 23. Februar ist in vollem Gange. Die Debatte ist aufgeheizt und unübersichtlich, zudem bleibt von einem Wahlkampfversprechen nach dem Ringen um die Gunst der Wählenden oft wenig übrig. Der Real-O-Mat ist ein Tool, das Taten statt Worte miteinander vergleicht und so die eigene Wahlentscheidung unterstützen soll.

Wie funktioniert der Real-O-Mat?

Mit Hilfe von 20 Fragen, die von der Digital- bis zur Finanzpolitik reichen, kann die eigene Position mit denen der antretenden Parteien verglichen werden. Die Grundlage für den Vergleich sind Abstimmungen zu Anträgen und Gesetzesentwürfen während der zurückliegenden Legislaturperiode, nicht aber Wahlkampfforderungen oder eigene Antworten der Parteien.

Entwickelt wurde der Real-O-Mat von der Transparenzplattform FragDenStaat, als Partner:innen sind unter anderem abgeordnetenwatch.de, Wikimedia Deutschland und Sea-Watch dabei.

Wer hat eigentlich für härtere Sanktionen beim Bürgergeld oder für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn gestimmt – und warum? Wer stimmte für eine Verschärfung des Asylrechts, wer für das Selbstbestimmungsgesetz? Wie halten es die Fraktionen mit der Vorratsdatenspeicherung?

Wer den Real-O-Mat nutzt, erkennt schnell, welche Partei die eigene Position tatsächlich am besten vertritt. Nicht nur im Wahlkampf, sondern auch im Bundestag. Zudem liefert das Tool ausführliche Informationen und Begründungen für das Abstimmungsverhalten der Fraktionen.

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