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Security forces arrest deposed regime remnant in Lattakia

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 17:32

Lattakia, Dec. 29 (SANA) Internal Security forces in the Jableh area arrested Zulfiqar Mahmoud Deeb, identified as a member of the deposed regime’s remnants, during a high-precision security operation carried out in Baabda village, the Interior Ministry said on Monday via Telegram.

The ministry said preliminary investigations indicate that the suspect was involved in terrorist attacks that targeted army and internal security positions along the coast on March 6. It added that the suspect is also implicated in acts of desecration of the bodies of martyrs who were killed during those attacks.

The Interior Ministry said the operation is part of ongoing efforts to pursue the deposed regime’s remnants and anyone who threatens the safety of the country and its citizens, emphasizing that justice will take its course and that security services will continue their work relentlessly to uproot all pockets of terrorism.

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Zum Tod Brigitte Bardots fallen Deutschlands Gesinnungsspießern nur „rechtsnationale Eskapaden” ein

Mit Brigitte Bardot starb am Sonntag im Alter von 91 Jahre ein weiteres Symbol eines besseren Europas, das es nicht mehr gibt und nie wieder geben wird. Während dieser Verlust in Frankreich und dem Rest der Welt betrauert und Bardots Lebensleistung gewürdigt wird, fällt die linke Mainstream-Journaille in Deutschland gnadenlos über die Verstorbene her. Bardot hatte […]

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Congratulations to Alexandra Goryachkina, winner of the 2025 World Rapid Chess Championship in Doha

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 16:55

Vladimir Putin sent congratulations to Alexandra Goryachkina, winner of the 2025 World Rapid Chess Championship in Doha, Qatar.

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Burgum’s Offshore Wind Halt of Questionable Legality

The Secretary of the Department of the Interior’s (DOI) abrupt cessation of all leases for major offshore wind electric generation facilities under construction is not legally defensible and raises significant conflict of interest issues, according to a letter Public Employees for Environmental Responsibility (PEER) sent to congressional committees today.

Last week, DOI Secretary Doug Burgum announced that the administration was “pausing—effective immediately the leases for all large-scale offshore wind projects under construction in the United States” pending a national security review of the projects. This directive was in the form of five preemptory “orders” to five separate offshore wind projects issued by the Bureau of Ocean Energy Management (BOEM), an agency within DOI.

In its letter to the Chairs and Ranking Members of the Senate Energy and Natural Resource Committee and the House Committee on Natural Resources, PEER argues that the Congressional Review Act (CRA) stipulates that an agency action of this type must be submitted to Congress before it can take effect. Moreover, PEER argues that Burgum’s actions are a “major rule” which under the CRA cannot take effect for at least 60 days, during which Congress can move to block it.

“Burgum’s move is designed to bypass all Congressional and public input,” stated PEER’s Executive Director Tim Whitehouse, a former senior enforcement attorney with the U.S. Environmental Protection Agency. Whitehouse noted the irony of Republicans using the CRA to repeal the Biden administration’s administrative actions on offshore oil and gas drilling that they assert were not properly reported under the CRA while Burgum seeks to evade CRA review for his offshore wind moratorium.

In addition, PEER is raising conflict of interest concerns about Matthew Giacona’s — the acting director of BOEM — recent investments in the United States Natural Gas Fund, which will likely benefit from less offshore wind power generation. BOEM issues permits for offshore wind projects.

“Burgum’s actions on offshore wind appear to be motivated by the personal financial interests of those in the administration, not our collective national interests,” added Whitehouse. “This is another misguided step in transforming the federal government into a franchise of the fossil fuel industry.”

“On public lands across the United States, the Department of the Interior has tens of thousands of additional active leases related to oil, gas, wind, solar, and geothermal production and mining for energy-related minerals. If last week’s actions are allowed to stand, future presidents will have unchecked authority under the guise of national security to target federal leases related to entire disfavored energy industries for political purposes,” said Whitehouse.

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Central bank illuminates building to mark new currency

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 16:42

Damascus, Dec. 29 (SANA) The Central Bank of Syria will illuminate its facade this evening in the colors of the Syrian national flag, before transitioning to a visual display of the new currency denominations, Central Bank Governor Abdulkader Husrieh said on Monday in a post on Facebook.

Husrieh said the lighting “brings together symbolism, identity and confidence in the future,” adding that it forms part of Syria’s celebrations marking the launch of the new currency. He said the display underscores continuity and steadfastness, linking the country’s history with steps toward stability and modernization, in a scene that “reflects a spirit of belonging and embodies a national moment that lights memory and inspires hope.”

The governor said the executive instructions for Decree No. 293 of 2025 on currency replacement represent an important organizational step, signaling the start of the practical phase of this national undertaking. He said the instructions clarify mechanisms and procedures, ensure smooth implementation, protect citizens’ rights, and strengthen confidence in the monetary system within a clear legal framework.

Husrieh added that issuing the executive instructions confirms readiness to move into a new phase based on stability and modernization, serving the public interest and the national economy.

Earlier today, the Central Bank of Syria issued some of the executive instructions for Decree No. 293 of 2025 related to the launch of the new Syrian currency, noting that full details will be published later alongside the decree.

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Commentary by Aide to the President Yury Ushakov following a telephone conversation between Vladimir Putin and US President Donald Trump

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 16:30

Aide to the President Yury Ushakov: Colleagues,

Since it is December 29 today, and the New Year is just round the corner, an interesting – from a political point of view too – detail can be mentioned: in the outgoing year, President Vladimir Putin held 17 contacts with US representatives. This includes a visit to Alaska, ten telephone conversations with Donald Trump, and six meetings with his special envoys. What does this mean? You can draw your own conclusions. Now to the telephone conversation.

As agreed earlier, another telephone conversation took place today between the presidents of Russia and the United States. Donald Trump and his key advisers who were present during the call provided a detailed briefing on the main outcomes of yesterday’s talks with the Ukrainian delegation at Mar-a-Lago.

In their presentation, that is, the American presentation, during these talks the US side took an assertive stance in promoting the idea that Kiev needs to take real steps towards the final settlement of the conflict instead of using demands for a temporary ceasefire as cover. Zelensky was advised to not even try to secure a respite for his armed forces but instead focus on achieving a comprehensive agreement that would lead to the actual end to the armed conflict.

Donald Trump informed [the President of Russia] about certain results achieved by Zelensky’s team precisely in this direction, but which nevertheless, in our assessment, still leave the Kiev authorities room for various interpretations in order to evade fulfilment of their commitments.

And of course, Vladimir Putin drew attention of his counterpart Donald Trump to the fact that practically immediately after what the US side considers a successful round of talks at Mar-a-Lago, the Kiev regime carried out a terrorist attack involving a barrage of long-range unmanned aerial vehicles, an attack on the state residence of the President of Russia in the Novgorod Region.

The Russian side clearly stated that such reckless terrorist acts will, of course, not go unanswered and will meet with the most serious response.

The US President was shocked by this information, literally outraged. He said that he could not even imagine such irrational actions. And, as was stated, this will undoubtedly affect the approaches of the United States in the context of working with Zelensky, to whom the current administration, as Donald Trump himself said, did not, thankfully, give Tomahawks.

Vladimir Putin emphasised that the Russian side intends to continue close and productive work with its US partners in searching for ways to achieve peace. However, naturally, with regard to a number of agreements reached at the previous stage and the newly outlined solutions, Russia’s position will be revised. This was stated very clearly, and the Americans should treat this with understanding. Since Kiev is using the state terrorism, the Russian side cannot act otherwise.

Such was the nature of the conversation, at the end of which both presidents, in a very friendly manner, agreed to maintain dialogue onwards.

Thank you very much.

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Executive Order on holding International Youth Festival in Yekaterinburg in 2026

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 16:25

Vladimir Putin signed Executive Order On Holding the International Youth Festival in 2026.

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Executive Order on the annual International Municipal Forum

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 16:15

Vladimir Putin signed Executive Order On the International Municipal Forum.

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Executive Order on holding Space Week in Russia

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 16:10

The President signed Executive Order On Holding a Space Week in the Russian Federation.

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Syria’s foreign minister meets UNTSO head in Damascus

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 16:04


Damascus, Dec. 29 (SANA)
Syrian Foreign and Expatriates Minister Asaad Hassan al-Shaibani received Maj. Gen. Patrick Gauchat, head of the United Nations Truce Supervision Organization (UNTSO) mission, in Damascus on Monday, the Foreign Ministry said.

During the meeting, both sides underscored the role of the UNTSO mission in documenting Israeli violations in southern Syria and discussed ways to enhance existing cooperation and coordination, in a manner that supports stability and helps maintain calm in the region.

The talks took place within the framework of respect for the sovereignty of the Syrian Arab Republic and its territorial integrity, officials said.

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DEM-Partei warnt nach Einsatz in Yalova vor anhaltender IS-Bedrohung

Nach dem tödlichen Antiterroreinsatz in der nordwesttürkischen Stadt Yalova hat die DEM-Partei vor einer anhaltenden Bedrohung durch die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) und ähnliche Gruppen gewarnt. In einer Stellungnahme des Parteivorstands sprach die DEM-Partei den Angehörigen der getöteten Sicherheitskräfte ihr Beileid aus und wünschte den verletzten Polizisten eine rasche Genesung.

In dem Text heißt es, vergangene Fehler in der Türkei-Politik gegenüber Syrien, dem Irak und dem Nahen Osten hätten dazu beigetragen, dass dschihadistische Strukturen in das Landesinnere getragen wurden. Sowohl aktive als auch „schlafende“ Zellen des IS seien zu einem langfristigen Sicherheitsproblem geworden, betonte die Partei.

Die DEM-Partei kritisierte zugleich, dass der Kampf gegen den IS und verwandte Gruppierungen nicht ausschließlich mit sicherheitspolitischen Mitteln geführt werden könne. Er müsse vielmehr auch gesellschaftliche, politische und internationale Dimensionen berücksichtigen. Eine dauerhafte Lösung sei nur möglich, wenn sich die Politik mit den gesellschaftlichen Ursachen und den bisherigen staatlichen Maßnahmen kritisch auseinandersetze, hieß es weiter.

Besondere Sorge äußerte die Partei mit Blick auf die Entwicklungen in Syrien und im Irak. Diese dürften nicht erneut zur Grundlage für ein Erstarken dschihadistischer Kräfte werden. Schritte, die in der Vergangenheit im Kampf gegen den IS erfolgreiche Akteure schwächten, müssten im Interesse der Sicherheit der Türkei und der gesamten Region vermieden werden.

Der Kampf gegen den Terror müsse mit einem demokratischen, friedensorientierten und solidarischen Ansatz geführt werden, erklärte die DEM-Partei abschließend. Nur so könnten weitere tragische Vorfälle wie der in Yalova verhindert werden. Die Partei rief dazu auf, in gemeinsamer Verantwortung zu handeln.

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/neun-tote-bei-anti-is-operation-in-der-turkei-49458

 

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Bericht: Systematische Internetzensur in der Türkei

In der Türkei sind im Jahr 2025 tausende Online-Inhalte gesperrt worden – besonders häufig traf es regierungskritische Berichterstattung, kurdische Medien und zivilgesellschaftliche Gruppen. Das geht aus dem neuen Jahresbericht zur Internetzensur der Initiative „Free Web Turkey“ hervor, einem Projekt der Istanbuler Medienrechtsorganisation MLSA.

Demnach wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres insgesamt 1.306 Inhalte durch gerichtliche oder administrative Entscheidungen gesperrt, während 3.330 URLs aus der Türkei nicht mehr erreichbar waren. Besonders betroffen seien journalistische Inhalte, Beiträge in sozialen Netzwerken und unabhängige Medienangebote, heißt es in dem Bericht.

Zensur auf Grundlage diffuser Sicherheitsargumente

Am häufigsten wurde laut Free Web Turkey die Sperrung mit dem Verweis auf den Schutz der „nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung“ begründet. Allein unter diesem Vorwand wurden 496 Inhalte blockiert – das entspricht rund 38 Prozent aller dokumentierten Fälle. An zweiter Stelle folgen Sperren wegen angeblicher Verstöße gegen „Persönlichkeitsrechte“ oder „Markenschutz“. In 41 Fällen wurden Inhalte sogar ohne jegliche Begründung blockiert.

Kurdische Medien und soziale Bewegungen besonders im Visier

Besonders stark von der digitalen Repression betroffen seien laut Bericht kurdische Medien, darunter vor allem die Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA), deren Berichterstattung gleich mehrfach Ziel sogenannter „Sammelentscheidungen“ zur Sperrung wurde. Auch die feministische Frauennachrichtenagentur Jin News und die Zeitung „Yeni Yaşam“ seien systematisch blockiert worden – in einigen Fällen wurden sowohl Haupt- als auch Backup-Konten auf Social Media gesperrt.

Die Plattform X (ehemals Twitter) habe auf Ersuchen der türkischen Behörden mehr als 700 Nutzerkonten eingeschränkt. Darunter befänden sich laut Free Web Turkey mindestens 53 Accounts von Jugendorganisationen, 30 von Journalist:innen sowie mehrere von Frauen- und Menschenrechtsorganisationen.

Auch Inhalte zur Kritik an Zwangsverwaltungen, insbesondere in den kurdischen Provinzen Wan (tr. Van), Mêrdîn (Mardin) und Colemêrg (Hakkari), seien gezielt gelöscht oder blockiert worden. Allein in diesem Themenbereich dokumentierte der Bericht 174 Sperrungen. Livestreams von Protesten sowie Social-Media-Kampagnen gegen die Praxis der Zwangsverwaltung in kurdischen Kommunen seien ebenfalls entfernt oder zensiert worden, häufig mit dem Hinweis auf nationale Sicherheit oder angebliche „Provokation“.

Mehrheit der blockierten Inhalte betrifft Regierungspartei

Laut Bericht betraf ein Großteil der blockierten Beiträge Nachrichten über Mitglieder der Regierungspartei AKP, insbesondere in Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen oder Debatten über Vermögensverhältnisse. Insgesamt wurden 446 solcher Inhalte gesperrt.

Auch Beiträge von Evrensel und Bianet, zwei etablierten unabhängigen Nachrichtenportalen, waren Ziel von Sperrungen. Über 90 Artikel von Evrensel seien dabei unter dem Vorwurf der „Störung der öffentlichen Ordnung“ blockiert worden.

Zensur nimmt systematische Züge an

In der Auswertung des Berichts heißt es, die digitale Zensur in der Türkei habe inzwischen einen systematischen, umfassenden und mehrschichtigen Charakter angenommen. Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die breit angewandte Klausel 8/A des Internetgesetzes Nr. 5651, würden trotz Urteilen des Verfassungsgerichts weiterhin extensiv genutzt. Neben staatlicher Zensur kritisiert der Bericht auch globale Entwicklungen, etwa Veränderungen im Google-Algorithmus, die sich negativ auf die Sichtbarkeit unabhängiger Medien in der Türkei auswirkten.

Reformforderungen im Bericht

Free Web Turkey fordert unter anderem:

▪ Eine Einschränkung von Artikel 8/A auf akute Notfälle

▪ Stärkere gerichtliche Kontrolle der Sperrentscheidungen

▪ Rechtssichere und transparente Beschwerdemechanismen

▪ Ein Ende der standardisierten Begründungen durch Strafgerichte

▪ Eine Überarbeitung der Sperrpraxis im Einklang mit demokratischen Standards

Der Bericht von Free Web Turkey kann unter diesem Link eingesehen werden: https://tinyurl.com/bdxj939y

Foto: Gruppenausstellung „Fractured Spine – Widerstand durch Sichtbarkeit von Zensur in Journalismus und Kunst” des Vereins MigrArt, Zürich | ANF

https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/bericht-Uber-1-2-millionen-websites-in-der-turkei-gesperrt-47781 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/kurdische-und-arabische-sender-kunftig-uber-myflix-tv-verfugbar-47276 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/dfg-kritisiert-zensur-kurdischer-medieninhalte-auf-sozialen-netzwerken-48568 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/ihd-repression-gegen-medien-ist-zur-normalitat-geworden-47251

 

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Schwerbehinderung: GdB zu früh gestellt – zu niedrig bewertet

Lesedauer 5 Minuten

Viele stellen den Antrag auf Schwerbehinderung direkt nach einer ernsten Diagnose – und erleben später, dass der GdB zu niedrig ausfällt oder jede Erhöhung mühsam wird. Der Knackpunkt ist selten die Diagnose selbst, sondern die Unterlagenlage zum Zeitpunkt des Antrags:

Ein Antrag ist stark, wenn Einschränkungen im Alltag nachvollziehbar, wiederkehrend und voraussichtlich dauerhaft belegt sind. Manchmal ist frühes Handeln trotzdem richtig – etwa, wenn Schutzrechte im Job oder dringende Nachteilsausgleiche gebraucht werden. Dann kommt es darauf an, von Beginn an „bewertbar“ zu liefern.

Warum der erste Bescheid praktisch so wichtig ist

Der Erstbescheid setzt den Ausgangspunkt, an dem spätere Verfahren in der Praxis häufig anknüpfen. Das heißt nicht, dass spätere Neubewertungen „gebunden“ wären – sie sind möglich.

Aber: Wenn der Startbescheid niedrig ist und die Akte damals wenig hergab, wird es später ohne deutlich stärkere Befunde und eine saubere Alltagsdarstellung oft zäh, weil das Amt neue Tatsachen, einen veränderten Funktionsstatus oder eine deutlich klarere Dokumentation sehen will.

Sofort stellen oder strategisch warten: eine praxistaugliche Entscheidungshilfe Situation Was meist sinnvoll ist – und warum Schutzrechte/Nachteilsausgleiche werden kurzfristig benötigt (z. B. im Job, bei akuter Konfliktlage) Eher nicht warten. Früh stellen kann sinnvoll sein – aber nur, wenn du Einschränkungen alltagsbezogen und fachärztlich untermauerst, statt nur die Diagnose zu nennen. Einschränkung ist voraussichtlich dauerhaft und bereits klar sichtbar (irreversible Funktionsausfälle) Früher Antrag ist oft möglich, weil der Funktionsverlust schon objektivierbar ist. Entscheidend bleibt: Alltagseffekte und Grenzen sauber beschreiben. Akutphase/Ersttherapie läuft, Belastbarkeit ist noch nicht einschätzbar Häufig warten, bis Verlauf, Therapiewirkung und typische Alltagsgrenzen erkennbar sind. Momentaufnahmen führen sonst leicht zu „vorsichtigen“ Bewertungen. Schub- oder verlaufsdynamische Erkrankung, aktuell keine stabile Verlaufslinie Meist dokumentieren und dann stellen: Schübe, Häufigkeit, Erholung, Leistungsabfall – das macht die Einschränkung nachvollziehbar. Onkologie/Behandlungslage (typisch: befristete Bewertungen/„Heilungsbewährung“) Oft früher Antrag sinnvoll, weil Behandlung, Nebenwirkungen und Teilhabe-Einschnitte Teil der Bewertung sind – meist mit Befristung und späterer Neubewertung. Warum frühe Anträge oft zu niedrig bewertet werden

In frühen Krankheitsphasen fehlt häufig das, was Behörden am besten verwerten können: ein belastbares Bild davon, was im Alltag dauerhaft nicht mehr funktioniert. Therapien laufen an, gute und schlechte Tage wechseln, Belastungsgrenzen sind noch nicht stabil, Reha- oder Akutphasen verzerren den Eindruck.

Ein zweiter Klassiker: Viele beschreiben am Anfang, was noch geht – und sparen aus Stolz oder Gewohnheit aus, was regelmäßig scheitert, welche Hilfe nötig ist, welche Wege nicht mehr gelingen oder welche Teilhabe faktisch wegbricht. Das klingt in der Akte „besser“, senkt aber die Bewertung.

Prognose und Dauerhaftigkeit: was die Akte leisten muss

Für die Einordnung zählt, ob Einschränkungen voraussichtlich länger bestehen und wie stark sie den Alltag prägen. Solange Arztberichte noch deutlich auf „Besserung zu erwarten“, „Therapieeffekt offen“ oder „Stabilisierung wahrscheinlich“ hinauslaufen, wird oft vorsichtiger bewertet.

Sobald Verlauf und Prognose die Dauerhaftigkeit stützen, wird die Alltagsbelastung in der Akte verständlicher – und damit häufig auch die Bewertung.

Nicht Symptome, sondern Folgen: so wird Alltag „bewertbar“

Symptome erklären medizinisch, Folgen erklären Teilhabe. Bewertbar wird der Antrag, wenn er regelmäßig wiederkehrende Grenzen zeigt: Häufigkeit, Auslöser, Konsequenzen, Hilfen, Erholungszeiten.

Mini-Muster:
„Aufgrund von [Funktionsproblem, nicht Diagnose] kann ich [Aktivität] nur [Dauer/Distanz/Intensität] und muss anschließend [Erholungszeit/Folge] einplanen. Das tritt [Häufigkeit] auf, besonders bei [Auslöser]. Im Haushalt scheitert regelmäßig [konkrete Tätigkeit], weil [Folge].

Außer Haus sind [Wege/ÖPNV/Einkauf/Termine] nur möglich, wenn [Hilfsmittel/Begleitung/Pausen]. An guten Tagen gelingt [X] noch, an schlechten Tagen ist [Y] nicht möglich; im Monatsdurchschnitt sind es [Anzahl] stark eingeschränkte Tage. Therapien/Medikamente führen zu [Nebenwirkung/Restbeschwerde], sodass [Teilhabebereich] weiterhin eingeschränkt bleibt.“

Unterlagen, die den Antrag wirklich tragen Unterlage Was sie für die Bewertung leistet Facharztbericht mit Funktionsstatus (nicht nur Diagnose) Macht Einschränkungen objektiver und alltagsnäher. Reha-Entlassungsbericht/Leistungsbild Enthält oft konkrete Aussagen zu Belastbarkeit, Mobilität, Teilhabe. Therapieberichte (Physio/Ergo/Psychotherapie) Zeigen Verlauf, Persistenz und Grenzen über Zeit. Funktionsdiagnostik (z. B. Gehstrecke, Beweglichkeit, Kraft) Übersetzt „gefühlte“ Einschränkungen in nachvollziehbare Marker. Hilfsmittelverordnungen + tatsächliche Nutzung Belegt Kompensation – und was trotzdem nicht geht. Medikamentenplan + relevante Nebenwirkungen Zeigt zusätzliche Einschränkungen im Alltag. Eigene Alltagsdokumentation (repräsentative Wochen) Schließt die Lücke zwischen Arztbrief und Lebensrealität.

Wichtig bei der eigenen Dokumentation: Nicht „jeden Tag alles“, sondern typische Situationen plus schlechte Tage – jeweils mit Häufigkeit und konkreter Folge.

Sonderfall Onkologie: warum frühes Stellen hier oft richtig ist

Bei onkologischen Erkrankungen ist das Timing häufig anders als bei vielen anderen Diagnosen: Behandlung, Nebenwirkungen, Leistungseinbrüche und Teilhabe-Einschränkungen sind zentral – und werden in der Praxis oft zunächst befristet bewertet, weil der Verlauf beobachtet wird (Stichwort „Heilungsbewährung“).

Das ist kein Nachteil, sondern oft der normale Weg: Erst wird die akute Behandlungs- und Nachwirkungsphase abgebildet, später wird anhand aktueller Befunde geprüft, was geblieben ist. Wer hier „zu lange wartet“, verschenkt unter Umständen Zeit, in der die Einschränkungen bereits real sind und dokumentiert werden können.

Entscheidend ist, dass die Akte Behandlung, Nebenwirkungen, Belastbarkeit und Alltagseinschnitte konkret abbildet – nicht nur die Diagnose.

Sonderfall Schubkrankheiten: so machst du Verlauf belastbar

Bei schubförmigen Erkrankungen scheitert die Bewertung oft daran, dass die Akte nur einzelne Arztkontakte enthält und die Schwankung unsichtbar bleibt.

Hilfreich ist ein knapper, aber konsistenter Verlaufsnachweis: Schubtage (Datum/ Dauer), Funktionsverlust (z. B. Wege, Greifen, Konzentration), Erholungszeiten, Arztkontakte, Therapie- oder Medikationswechsel und das, was im Alltag in dieser Phase konkret ausfällt. Damit wird aus „wechselhaft“ ein nachvollziehbares Muster.

Wenn du bereits „zu früh“ gestellt hast: so gehst du sauber weiter

Ein früher Bescheid ist nicht endgültig. Entscheidend ist, den nächsten Schritt passend zu wählen und die Akte zu stärken.

Lage Nächster Schritt in der Praxis Bescheid ist neu, die Frist läuft noch Widerspruch ist häufig der direkteste Weg. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang/Bekanntgabe des Bescheids. Im Widerspruch zählt: gezielt nachreichen (Facharzt, Reha, Therapien, Alltag). Bescheid ist älter oder es gibt neue Befunde/Verlauf Änderungs-/Neufeststellungsantrag: nicht „es ist schlimmer“, sondern „so ist der Funktionsstatus jetzt – mit Verlauf und Unterlagen“. Akte war dünn, Alltag wurde zu „optimistisch“ beschrieben Nachreichen mit Fokus auf Folgen: Häufigkeit, Grenzen, Hilfen, Erholung – plus Berichte, die das Funktionsniveau klarer machen. Zwei Fälle, die den Unterschied zeigen

Rodrigo stellte kurz nach der Diagnose einer Autoimmunerkrankung. Therapie und Belastbarkeit waren noch offen, die Akte enthielt vor allem Diagnosen und wenige funktionsbezogene Aussagen. Im Antrag überwogen Formulierungen wie „geht noch“ – die typischen Ausfälle, Erholungszeiten und Einschränkungen in Mobilität und Alltag fehlten.

Der Bescheid fiel entsprechend niedrig aus. Erst später, mit Therapieverlauf, klarer Schub-/Belastungsdokumentation und fachärztlichen Funktionsangaben, ließ sich das tatsächliche Niveau belegen – der Weg war möglich, aber deutlich aufwendiger.

Susanne brauchte früh Nachteilsausgleiche im Job und stellte deshalb zügig – allerdings vorbereitet: Der Facharzt beschrieb konkrete Grenzen, ein Leistungsbild (u. a. aus Reha/therapeutischer Einschätzung) machte Belastbarkeit greifbar, und ihre Alltagsdarstellung zeigte wiederkehrende Ausfälle mit Häufigkeit und Konsequenz.

Der Erstbescheid wurde realistischer, und spätere Anpassungen ließen sich klarer begründen, weil die Akte von Beginn an ein belastbares Funktionsprofil enthielt.

FAQ: Zeitpunkt, Fristen, typische Stolpersteine

Sollte ich direkt nach der Diagnose stellen?
Kommt darauf an. Früh ist sinnvoll, wenn du kurzfristig Schutzrechte brauchst oder die Einschränkung bereits klar dauerhaft und alltagsrelevant ist. Warten ist oft sinnvoll, wenn Verlauf, Therapieeffekt und typische Alltagsgrenzen noch nicht belastbar dokumentierbar sind.

Warum ist die Prognose so wichtig?
Weil sie Dauerhaftigkeit stützt. Ohne Verlauf wirken Einschränkungen schnell wie eine Momentaufnahme – und werden häufiger vorsichtig eingeordnet.

Kann ein niedriger Erstbescheid spätere Erhöhungen erschweren?
Häufig ja – nicht weil es unmöglich wäre, sondern weil dann ohne neue, starke Unterlagen und klare Funktionsdarstellung mehr Begründungsarbeit nötig wird.

Sind Akut- oder Reha-Phasen problematisch?
Sie können verzerren, müssen aber nicht wertlos sein. Reha-Berichte sind oft sehr hilfreich, wenn sie ein realistisches Leistungsbild enthalten und durch eine dokumentierte Alltagsphase ergänzt werden.

Was ist der schnellste Weg, wenn der Bescheid offensichtlich zu niedrig ist?
Wenn die Frist noch läuft: Widerspruch in der Regel innerhalb eines Monats ab Zugang/Bekanntgabe – und gezielt nachreichen. Wenn die Frist vorbei ist oder sich der Zustand verändert hat: Änderungs-/Neufeststellungsantrag mit neuer Befund- und Verlaufslage.

Fazit

Der Antrag auf Schwerbehinderung entscheidet sich selten an großen Worten, sondern an einem klaren Funktionsprofil in der Akte: Was geht dauerhaft nicht mehr, wie oft tritt es auf, welche Hilfe ist nötig, welche Teilhabe fällt weg – und was sagen Fachärzte und Verlauf dazu.

Wer früh stellen muss, sollte früh auch sauber dokumentieren. Wer nicht unter Zeitdruck steht, fährt häufig besser, wenn Prognose und Alltag so stabil sind, dass die Einschränkungen nicht wie eine Momentaufnahme wirken.

Der Beitrag Schwerbehinderung: GdB zu früh gestellt – zu niedrig bewertet erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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Rente: Zu früh in Altersrente – Dann wird der früheste Start richtig teuer

Lesedauer 4 Minuten

Wer die Altersrente zum erstmöglichen Zeitpunkt startet, entscheidet nicht nur über ein paar Monate früheres Einkommen, sondern oft über dauerhafte Kürzungen, dauerhafte Beitragsnachteile in der Krankenversicherung und eine Steuerlogik, die viele falsch einschätzen.

Der häufigste Fehler ist dabei nicht, den Antrag „rechtzeitig“ zu stellen – sondern den falschen Startmonat verbindlich festzulegen, bevor alle Stellschrauben geprüft sind.

1) Abschläge: klein pro Monat, groß über Jahrzehnte

Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, wenn eine Altersrente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Diese Minderung wirkt lebenslang auf den gekürzten Rentenbetrag; sie verschwindet später nicht einfach wieder.

Praxisbeispiel: Enno
Enno startet 32 Monate vor seiner Regelaltersgrenze. 32 × 0,3 % = 9,6 % Abschlag. Aus 1.600 € werden rund 1.446 € brutto. Die Differenz beträgt 154 € monatlich; über 20 Jahre sind das rund 36.900 € – noch ohne Effekte aus Steuern, Beiträgen und Rentenanpassungen.

Wichtig: Genau an dieser Stelle passieren die teuersten Fehlentscheidungen, wenn nur „wenige Monate“ bis zur abschlagsfreien Alternative fehlen (etwa weil 45 Jahre knapp verfehlt werden oder eine Schwerbehinderung noch nicht festgestellt ist).

2) Steuer: Der Denkfehler „früher = höherer Besteuerungsanteil“

Der Besteuerungsanteil der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt bei späterem Rentenbeginn grundsätzlich an; gleichzeitig wird der steuerfreie Teil als Eurobetrag (Rentenfreibetrag) aus dem ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben.

Was bedeutet das in der Praxis?

Späterer Rentenbeginn → meist höherer Besteuerungsanteil.
Früherer Rentenbeginn kann trotzdem zu mehr Steuerbelastung insgesamt führen – nicht wegen eines „höheren Anteils“, sondern weil häufig Rente und weiteres Einkommen (Teilzeit, Selbstständigkeit, Abfindung, Kapitalerträge) länger zusammenfallen und die Progression greift.

Praxisbeispiel: Hildegard
Hildegard startet früh und arbeitet weiter. In vielen Fällen ist nicht die Rente „an sich“ das Problem, sondern die Kombination: Rente + Arbeitseinkommen. Ob ein späterer Rentenbeginn netto günstiger wäre, entscheidet sich deshalb weniger am Schlagwort „Besteuerungsanteil“, sondern an einer konkreten Jahresrechnung für die Jahre mit Doppelbezug.

3) Krankenversicherung: KVdR kann am Rentenantrag hängen

Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) setzt eine Vorversicherungszeit voraus. Maßgeblich ist die sogenannte 9/10-Regel: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (gerechnet bis zur Rentenantragstellung) müssen überwiegend Zeiten in der GKV vorliegen.

Warum ist das hier so wichtig?
Weil ein zu früher, festgezurrter Rentenbeginn (bzw. eine zu frühe „Zäsur“) dazu führen kann, dass noch fehlende GKV-Zeiten nicht mehr aufgebaut werden. Dann bleibt oft nur die freiwillige Versicherung – und die kann dauerhaft spürbar teurer sein.

Praxisbeispiel: Wiebke
Wiebke war lange selbstständig bzw. privat versichert und „zieht“ die Altersrente früh. Wenn dadurch die 9/10-Vorversicherungszeit verfehlt wird, kann der Unterschied zwischen KVdR und freiwilliger GKV je nach Konstellation deutlich ausfallen – dauerhaft, Monat für Monat.

4) Teilrente: Früh starten, aber Gestaltungsspielraum behalten

Teilrente ist kein exotischer Sonderfall, sondern eine zentrale Strategie, wenn jemand früher starten will, ohne alle Optionen sofort zu verbrennen. Die Teilrente kann zwischen 10 % und 99,99 % gewählt und später angepasst werden; hinzuverdienen ist bei Altersrenten grundsätzlich möglich.

Zwei harte Praxisregeln:

1. Wer mit der Teilrente auch den Krankengeld-„Schutzschirm“ im Blick hat, muss wissen: Der Krankengeldanspruch setzt typischerweise voraus, dass die Teilrente bereits zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestand – ein späterer Wechsel kann zu spät sein.

2.
Die Teilrente ist besonders sinnvoll, wenn dadurch weiter Beiträge fließen und sich der Abschlag-Effekt abfedern lässt (vor allem, wenn nur wenige Monate bis zu einer besseren Rentenart fehlen).

Praxisbeispiel: Raimund
Raimund beantragt sofort Vollrente. Hätte er zuerst Teilrente gewählt, hätte er Gestaltungsspielräume behalten: weiterarbeiten, weiter Beiträge zahlen, später auf Vollrente hochziehen – ohne von Beginn an alles „auf Null“ zu stellen.

5) Abschläge ausgleichen: Der oft übersehene Hebel ab 50

Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann Abschläge einer späteren vorgezogenen Altersrente durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Dafür wird vorher eine besondere Auskunft der Rentenversicherung eingeholt.

Das ist kein „Trick“, sondern ein legaler Gestaltungsweg: Wer später doch nicht früh in Rente geht, ist nicht verpflichtet, den frühen Beginn zu wählen – die Zahlung wirkt dann rentensteigernd, wird aber grundsätzlich nicht „einfach zurückgezahlt“.

6) Der entscheidende Punkt: Antrag stellen – aber Startmonat sauber setzen

Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag für einen nahtlosen Übergang etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Das ist sinnvoll – aber nur, wenn der gewünschte Beginn präzise passt.

Die häufigste Kostenfalle ist der „vorsorgliche“ Antrag Monate früher, bei dem dann ein Monat als Rentenbeginn festgelegt wird, der später bereut wird (weil KVdR, 45 Jahre, Schwerbehinderung, Steuerjahr, Abfindung etc. noch nicht sauber geklärt waren).

7) Rücknahme/Änderung: Möglich – aber nur in enger Zeitlogik

Grundregel: Solange noch kein Rentenbescheid vorliegt, kann der Antrag grundsätzlich geändert oder zurückgenommen werden. Nach Zugang des Bescheids geht das nur, solange er noch nicht bindend ist – regelmäßig innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung.

In Konstellationen, in denen ein anderer Leistungsträger (z. B. Krankenkasse) beteiligt ist, kann es zusätzliche Hürden geben.

Vergleich: Vorzeitige Wege und typische Risiko-Treiber Rentenweg Was über das Netto entscheidet (typisch) Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) Abschläge (bis 14,4 %), oft zusätzlich: Doppelbezug (Rente + Arbeit), möglicher KVdR-Effekt, ggf. ungünstiges Steuerjahr Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) Abschläge möglich (bis 10,8 %), besonders wichtig: rechtzeitige Feststellung und Prüfung KVdR/Arbeitskonstellation Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Abschlagsfrei möglich (je nach Jahrgang); entscheidend ist, dass alle Zeiten im Konto korrekt erfasst sind Regelaltersrente Keine Vorzieh-Abschläge; häufig stabilstes Netto, weil Abschläge wegfallen und weniger Gestaltungsfehler passieren Entscheidungscheck in 5 Sätzen

Vor der Festlegung des Rentenbeginns sollten diese fünf Punkte einmal „hart“ geprüft werden: Sind im Rentenkonto wirklich alle Zeiten drin und reicht es für 35/45 Jahre? Ist ein Schwerbehindertenstatus (GdB ≥ 50) vorhanden oder realistisch rechtzeitig feststellbar?

Ist eine Teilrente als Zwischenlösung sinnvoll, um Rechte und Beiträge zu sichern? Ist der KVdR-Status anhand der 9/10-Regel konkret geprüft (nicht geraten)? Und liegt der Rentenbeginn in einem Steuerjahr, das durch Abfindung oder starkes Zusatzeinkommen besonders teuer wäre?

FAQ

Ist der frühestmögliche Rentenbeginn erlaubt?
Ja. Er ist rechtlich möglich – aber wirtschaftlich nicht automatisch sinnvoll, weil Abschläge, KVdR und Steuerjahre dauerhaft wirken.

Kann ich Abschläge später rückgängig machen?
Nein. Man kann sie nur vermeiden (z. B. durch spätere Rente/anderen Rentenweg) oder vorab teilweise ausgleichen (Sonderzahlungen).

Fixiert der Rentenbeginn den Besteuerungsanteil?
Ja. Der Besteuerungsanteil hängt am Jahr des Rentenbeginns; die tatsächliche Steuer hängt aber zusätzlich stark von weiterem Einkommen ab.

Kann ich nach dem Rentenbescheid noch „zurückrudern“?
Nur innerhalb enger Fristen; typischerweise innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe/Zustellung – und in Sonderfällen mit Zustimmung Dritter.

Fazit

„Frühestmöglich“ ist keine Strategie, sondern ein Datum. Gute Rentenplanung beginnt damit, den Startmonat erst festzulegen, wenn 45-Jahre-Optionen, Schwerbehinderung, KVdR und das Steuerjahr geprüft sind – und wenn klar ist, ob Teilrente oder Ausgleichszahlungen den Unterschied zwischen „dauerhaft teuer“ und „sauber geplant“ ausmachen.

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Die großen Rentenverlierer: Diese Jahrgänge bekommen am wenigsten Rente

Lesedauer 5 Minuten

In der öffentlichen Debatte ist häufig von „Rentenverlierern“ die Rede. Tatsächlich gibt es Geburtsjahrgänge und Erwerbsbiografien, die stärker vom demografischen Wandel, Reformen und Umbrüchen am Arbeitsmarkt getroffen sind als andere.

Unterschätzte Schattenseite der Rente

Die gesetzliche Rente funktioniert im Umlageverfahren: Aktive Erwerbstätige finanzieren die Renten der aktuellen Ruheständler.

Weil geburtenschwache Jahrgänge nachrücken und die Lebenserwartung steigt, kommen heute auf eine Altersrentnerin oder einen Altersrentner nur noch rund zwei Beitragszahlende – Anfang der 1960er-Jahre waren es noch sechs.

Diese Verschiebung erhöht den Druck auf Leistungen und Beiträge und prägt alle Reformen der vergangenen Jahrzehnte.

Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen, was das häufig zitierte „Renteniveau“ überhaupt misst: Es bezieht sich nicht auf das letzte individuelle Gehalt, sondern setzt die sogenannte Standardrente (45 Entgeltpunkte) ins Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten – jeweils vor Steuern, aber nach Sozialabgaben. Damit ist das Rentenniveau ein Systemindikator, kein persönlicher Rentenbescheid.

Diese Jahrgänge sind besonders betroffen

Geburtsjahrgang 1964 und jünger. Ab diesem Jahrgang gilt erstmals vollständig die Regelaltersgrenze 67. Wer 1964 geboren ist, erreicht die abschlagsfreie Standardrente regulär im Jahr 2031. Das ist faktisch die erste Generation, die die „Rente mit 67“ vollständig trägt.

Späte 1950er bis frühe 1960er. Diese Kohorten trafen mehrere Reformwellen (Nachhaltigkeitsfaktor, Dämpfungen) bei gleichzeitig oft brüchigen Erwerbsverläufen, etwa nach der Wiedervereinigung und in Phasen strukturellen Wandels.

Viele Berufsbiografien weisen längere Arbeitslosigkeit oder Niedriglohnphasen auf – insbesondere in Ostdeutschland, wo die Arbeitsmarktverwerfungen der 1990er bis in die 2000er Jahre hineinreichten.

Frauen der Jahrgänge etwa 1955 bis 1970. Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen ist hoch, weil Teilzeit, Minijobs, Erwerbsunterbrechungen für Kindererziehung und Pflege seltener zu vollen Entgeltpunkten führen – trotz Verbesserungen wie der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Der sogenannte Gender Pension Gap bleibt deutlich.

Warum gerade diese Generationen benachteiligt wirken

Seit den 2000er-Jahren sanken die Leistungszusagen relativ zu den Löhnen; das Sicherungsniveau „vor Steuern“ pendelte in den vergangenen Jahren um 48 Prozent.

Wichtig: Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber die Haltelinie von mindestens 48 Prozent nun bis 2039 fortgeschrieben und mit dem „Generationenkapital“ (Aktienanlage des Bundes für die Rente) eine neue Finanzierungsquelle aufgebaut. Ältere Prognosen, die ein Absinken bis etwa 43 Prozent erwarteten, sind dadurch politisch überholt.

Wandel des Arbeitsmarkts

Deindustrialisierung in Teilregionen, der Trend zu Teilzeit und Minijobs und Phasen höherer Arbeitslosigkeit haben bei vielen Erwerbspersonen die jährlichen Entgeltpunkte verringert. Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; wer sich davon befreien ließ oder lange nur pauschal versichert war, hat entsprechend weniger Punkte aufgebaut.

Demografie und Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentnerinnen und Rentnern

Die Alterung der Gesellschaft verschiebt die Finanzierungsbasis. Heute steht einem Altersrentner statistisch nur noch rund zwei Beitragszahlenden gegenüber. Das dämpft – bei gegebenen Beitragssätzen – die Leistungsspielräume des Systems.

Was das bedeutet: eine saubere Beispielrechnung

Auf der Seite “buerger-geld.org” heißt es: „Wer 40 Jahre lang jeweils 1.200 Euro brutto monatlich verdient hat, kann mit einer Monatsrente von rund 600 Euro rechnen.“

Das ist zu hoch, rechnet der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nach. Korrigiert mit den 2025er Rechengrößen ergibt sich nämlich: 1.200 Euro brutto im Monat, diese entsprechen 14.400 Euro jährlich.

  • 1.200 Euro brutto im Monat entsprechen 14.400 Euro jährlich.
  • Das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 liegt bei 50.493 Euro. Daraus entstehen pro Jahr 0,285 Entgeltpunkte; in 40 Jahren also rund 11,41 Punkte.
  • Der Rentenwert ab 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro je Punkt. Daraus resultiert eine Bruttorente von ca. 465 Euro im Monat.
  • Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (hälftiger KV-Beitrag inkl. halbem Zusatzbeitrag; volle Pflegeversicherung) verbleiben – je nach Kasse und Kinderstatus – rund 405 bis 410 Euro netto vor Steuern.

Diese Beispielrechnung zeigt: Wer dauerhaft weit unter dem Durchschnittsentgelt verdient, erreicht ohne Zusatzvorsorge nur eine geringe gesetzliche Rente.

Folgen für die Lebensqualität im Alter

Das Risiko von Altersarmut ist real – vor allem bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, langjähriger Teilzeit, gering entlohnten Tätigkeiten und niedrigen Entgeltpunkten. Statistische Indikatoren belegen das: 2024 lag die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung insgesamt bei 15,5 Prozent, bei den über 65-Jährigen höher.

Viele Ruheständlerinnen und Ruheständler verfügen über sehr niedrige monatliche Nettoäquivalenzeinkommen. Der Anteil der Menschen, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist über die Jahre gestiegen – bleibt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung jedoch vergleichsweise niedrig.

Was man jetzt tun kann – Strategien, die wirklich tragen

Eine „Ein-Knopf-Lösung“ gibt es nicht. Sehr wohl aber ein Bündel von Stellschrauben, die – rechtzeitig genutzt – spürbar wirken.

Rentenansprüche klären und Lücken schließen. Fordern Sie die Kontenklärung und nutzen Sie die Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.

Freiwillige Beiträge, Nachzahlungen oder Ausgleichszahlungen für Abschläge können – je nach Lebenslage – sinnvoll sein.

Betriebliche Altersversorgung prüfen. Wo ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, sind Direktversicherung und Entgeltumwandlung oft vorteilhaft. Die Wirkung entfaltet sich über Jahrzehnte; die Konditionen sollte man dennoch kritisch vergleichen. (Allgemeine Einordnung, keine individuelle Beratung.)

Private Vorsorge systematisch aufbauen. Breite Kapitalmarkt-Sparpläne (z. B. in Form global diversifizierter ETF-Sparpläne) sind kostengünstig und transparent; geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Renten können insbesondere für bestimmte Haushalte steuerlich attraktiv sein. Prüfen Sie genau Kosten, Garantien, Renditeerwartungen und Flexibilität. (Hinweis: individuelle Steuer- und Produktberatung bleibt unerlässlich.)

Erwerbsbiografie aktiv gestalten. Weiterbildung kann Einkommen und damit Entgeltpunkte erhöhen. Wer kann und will, profitiert zudem von der Flexirente: Späterer Rentenbeginn bringt Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat ohne Rentenbezug; Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus lässt die Rente zusätzlich steigen.

Grundrente im Blick behalten. Seit 2021 prüft die DRV automatisch, ob ein Grundrentenzuschlag zusteht. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (für den vollen Zuschlag 35 Jahre) und eine Einkommensprüfung. Das ersetzt keine eigenständige Vorsorge, mildert aber niedrige Renten nach langen Erwerbs- oder Pflegezeiten.

Chancen auf Nachbesserungen

Mit dem Rentenpaket 2025 ist die Haltelinie von mindestens 48 Prozent beim Sicherungsniveau bis 2039 Gesetz. Parallel baut der Bund das Generationenkapital auf, um langfristig Beitragssatz- und Leistungsziele zu stabilisieren. In der politischen Debatte stehen zusätzlich Modelle wie eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung.

Für die persönliche Finanzplanung gilt dennoch: Nicht auf den nächsten Beschluss warten, sondern die eigene Vorsorge aktiv gestalten.

FAQ – Häufige Fragen kurz beantwortet

Sind bestimmte Jahrgänge „verloren“? Nein. Angehörige der späten 1950er bis frühen 1960er Jahrgänge und ab 1964 Geborene stehen statistisch vor größeren Hürden – aber individuelle Renten hängen am Ende von Punkten, nicht vom Jahrgang. Wer hohe Entgeltpunkte sammelt oder lange arbeitet, kann trotz allgemeiner Trends solide Renten erreichen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter? Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente nach langen Versicherungszeiten und niedrigen Verdiensten; sie wird automatisch geprüft und ist keine Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsgeprüfte Sozialleistung, wenn das Gesamteinkommen den Bedarf nicht deckt.

Wie berechnet sich meine persönliche Rente? Entscheidend sind Entgeltpunkte, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn im Jahr exakt das Durchschnittsentgelt verdient wurde; bei geringerem Lohn entsprechend anteilig. Rechner und Beratungen stellt die DRV bereit.

Muss ich von der Bruttorente noch Abgaben zahlen? Ja. In der Krankenversicherung der Rentner tragen Rentenversicherung und Rentnerin bzw. Rentner den Beitrag je zur Hälfte (inklusive halbem Zusatzbeitrag); die Pflegeversicherung zahlen Ruheständige voll selbst. Zum 1. Juli 2025 lag der Rentenwert bei 40,79 Euro, der Pflegebeitragssatz bei 3,6 Prozent; der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Kassen stieg 2025.

Fazit: Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln

Es gibt Kohorten und Lebensläufe, die stärker unter Druck stehen – vor allem, wenn niedrige Löhne, Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen zusammenkommen.

Zugleich ist das Bild differenziert: Die Rente mit 67 ist Realität, das Renteniveau bleibt gesetzlich bis 2039 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert, und es gibt wirksame Hebel von der Flexirente bis zur betrieblichen und privaten Vorsorge.

Wer heute zwischen 55 und 65 ist, sollte spätestens jetzt das Rentenkonto klären, die eigene Strategie überprüfen und – wo möglich – zusätzliche Bausteine aufsetzen. Das reduziert das Risiko einer zu niedrigen Altersversorgung spürbar.

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Damascus sends condolences to Ankara over Yalova ISIS clashes

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 15:50


Damascus, Dec. 29 (SANA)
The Syrian Ministry of Interior expressed its deep condolences and sympathy to the Republic of Turkey following the martyrdom of three Turkish police officers during clashes with the ISIS terrorist organization in Yalova, which also resulted in the killing of six ISIS members, according to Turkish officials.

In a statement, the ministry extended its condolences to the Turkish Interior Ministry and to the families of the fallen officers and the wounded, stressing that the group’s criminal actions underscore the danger it poses to the stability of countries across the region.

The Syrian Interior Ministry emphasized the need to continue uprooting terrorist organizations in all their forms and highlighted the importance of enhancing regional and international coordination to combat terrorism, in a way that protects civilians and reinforces security and stability.

Earlier at dawn on Monday, Turkish security forces carried out an operation against ISIS in Yalova province. Turkish Interior Minister Ali Yerlikaya said the operation “resulted in the killing of six ISIS members, the martyrdom of three police officers, and the injury of eight others during clashes with the organization.”

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Pflegegeld 2026: So viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3 und 4 – und dann wird weniger ausgezahlt

Lesedauer 3 Minuten

Das Pflegegeld ist für viele Familien die wichtigste monatliche Stütze, weil es die häusliche Pflege durch Angehörige finanziell absichert. Für 2026 gilt: Die Beträge bleiben auf dem Stand der letzten Anpassung – entscheidend ist deshalb weniger die „neue Höhe“, sondern die Frage, wann am Ende tatsächlich der volle Betrag auf dem Konto landet und wann Kürzungen ganz automatisch greifen.

Pflegegeld 2026: Die monatlichen Beträge Pflegegrad Pflegegeld 2026 pro Monat 3 599 Euro 4 800 Euro

Diese Beträge gelten, wenn die Pflege zu Hause überwiegend privat organisiert wird – also ohne „Vollversorgung“ über einen ambulanten Pflegedienst.

Warum 2026 kein Plus kommt

Die Leistungssätze sind gesetzlich an feste Anpassungsschritte gekoppelt. Nach der Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 ist die nächste reguläre Dynamisierung erst für 2028 vorgesehen. Solange der Gesetzgeber nicht zusätzlich eingreift, bleibt es 2026 deshalb bei 599 Euro (PG 3) und 800 Euro (PG 4).

Der häufigste Irrtum: Pflegegrad 3 oder 4 heißt nicht automatisch „volles Pflegegeld“

In der Praxis sinkt die Auszahlung vor allem dann, wenn ein Pflegedienst regelmäßig Leistungen über die Pflegekasse abrechnet. Dann entsteht die sogenannte Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden nicht gestapelt, sondern nach einer klaren Logik gegeneinander verrechnet.

Die Faustformel ist einfach: Wer x % des Sachleistungsbudgets nutzt, erhält (100 – x) % Pflegegeld.
Ein konkretes Bild macht den Unterschied sofort sichtbar: Nutzt jemand mit Pflegegrad 4 über den Monat verteilt 70 % der Sachleistungen, bleiben beim Pflegegeld 30 % von 800 Euro = 240 Euro.

Genau an dieser Stelle entstehen viele Missverständnisse, weil sich der Pflegegrad nicht ändert, die Auszahlung aber deutlich kippt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Pflegegeld wird zeitweise halbiert – aber nicht immer gleich

Sobald die private Pflegeperson ausfällt und Ersatz organisiert werden muss, kommt häufig Verhinderungspflege ins Spiel. Während solcher Phasen wird das Pflegegeld grundsätzlich nur zur Hälfte weitergezahlt – allerdings mit zwei Details, die in der Abrechnung oft untergehen.

Erstens wird für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege das volle Pflegegeld anteilig gezahlt; nur die übrigen Tage laufen typischerweise in halber Höhe. Zweitens gibt es die wichtige Ausnahme der stundenweisen Verhinderungspflege:

Wenn die Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert ist, wird das Pflegegeld für diesen Tag in der Regel nicht gekürzt. Wer solche Einsätze sauber dokumentiert, kann damit reale Einbußen vermeiden.

Bei Kurzzeitpflege gilt ebenfalls: Das Pflegegeld kann in dieser Zeit nur anteilig und in halber Höhe weiterlaufen. Für Betroffene ist deshalb weniger die Überschrift „Kurzzeitpflege“ entscheidend als die Frage, wie viele Tage tatsächlich als Kurzzeitpflege abgerechnet werden – und ob die Pflegekasse korrekt zwischen vollen, halben und nicht zu kürzenden Tagen unterscheidet.

Pflicht-Beratungsbesuch: Was 2026 bei Pflegegrad 3 und 4 gilt

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Für Pflegegrad 3 war das bereits ein halbjährlicher Rhythmus.

Neu ist für viele: Bei Pflegegrad 4 (und 5) reicht ab 2026 ebenfalls ein halbjährlicher Pflichttermin, statt wie bisher vierteljährlich. Wer mehr Bedarf hat, kann die Beratung weiterhin häufiger nutzen – nur die Pflicht wird reduziert. Diese Änderung ist nicht nur Bürokratieabbau, sondern schützt auch vor unnötigen Kürzungen, weil weniger Nachweise „zwischen den Terminen“ verloren gehen.

So prüfen Betroffene 2026 ihre Auszahlung – ohne Spezialwissen

Wenn das Pflegegeld niedriger ausfällt als erwartet, lohnt sich eine schnelle Plausibilitätsprüfung entlang von drei typischen Fehlerquellen. Zuerst sollte man klären, ob im betreffenden Monat Sachleistungen abgerechnet wurden und ob die Pflegekasse daraus korrekt den prozentualen Kürzungsanteil berechnet hat.

Danach gehört der Blick auf Zeiten mit Ersatzpflege oder Kurzzeitpflege: Hier entscheidet die Tagelogik über „voll“, „halb“ oder „nicht zu kürzen“, und genau dort passieren die teuren Abrechnungsfehler.

Schließlich sollte geprüft werden, ob bei reinem Pflegegeld der Beratungseinsatz fristgerecht nachgewiesen ist – denn fehlende Nachweise können zu Kürzungen führen, die wie ein „mysteriöser Abzug“ aussehen, tatsächlich aber formale Gründe haben.

FAQ: Pflegegeld 2026 bei Pflegegrad 3 und 4

Bleibt das Pflegegeld 2026 wirklich unverändert?
Ja, nach der aktuellen Rechtslage bleiben die Beträge 2026 auf dem Stand der letzten Anpassung, solange es keine zusätzliche politische Entscheidung gibt.

Kann Pflegegrad 4 trotzdem deutlich weniger als 800 Euro bekommen?
Ja. Sobald Sachleistungen über einen Pflegedienst genutzt werden, sinkt das Pflegegeld anteilig nach dem Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

Wird das Pflegegeld bei Verhinderungspflege immer halbiert?
In der Regel läuft es während Verhinderungspflege nur in halber Höhe weiter, aber für den ersten und letzten Tag wird anteilig das volle Pflegegeld berücksichtigt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden kann der Tag ohne Kürzung bleiben.

Wie oft ist der Beratungseinsatz 2026 Pflicht?
Bei reinem Pflegegeld ist er Pflicht. Pflegegrad 3 bleibt halbjährlich, und bei Pflegegrad 4 gilt ab 2026 ebenfalls halbjährlich als Pflicht; zusätzliche Termine sind bei Bedarf weiter möglich.

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Ein blindes Huhn findet einfach kein Korn: Ökonom Fratzscher wagt sich an die Stadtbild-Debatte – und liegt wieder zuverlässig daneben

Schon öfter wurde darauf hingewiesen auf Ansage!, dass kaum jemand in Deutschland so oft schief und schepp liegt mit seinen Prognosen wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher. Und das verdient Respekt – immerhin tritt er in diesem fragwürdigen Contest gegen Politiker der Grünen an. Viele seiner Vorhersagen haben sich als falsch falsch erwiesen. Auf dem Höhepunkt der […]

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Klima-Aktivistengruppe Climate Faithful räumt die Notwendigkeit fossiler Treibstoffe ein

Vijay Jayaraj 

Jahrelang warnten Kritiker der Klimaorthodoxie, dass eine Zukunft ohne fossile Brennstoffe eine Illusion sei. Nun geben sogar die weltweit führenden Energiebehörden zu, was Physik, Wirtschaft und Realität schon lange klar gemacht haben.

Jahrelang warnten vernünftige Stimmen außerhalb des Klima-Establishments, dass eine Zukunft ohne fossile Brennstoffe physikalisch unmöglich sei. Als Energiequellen und Rohstoffe sind Öl, Erdgas und Kohle die Grundlage der modernen Zivilisation. Kaum ein Produkt – sei es der Dünger, der die Ernährung von Milliarden Menschen ermöglicht, oder die Kunststoffe für medizinische Geräte, Smartphones und Tausende anderer Artikel – kommt in irgendeiner Weise ohne Kohlenwasserstoffe aus.

Dennoch verkauften grüne Aktivisten die Phantasterei einer „dekarbonisierten“ Welt als unvermeidlich. Angeblich stand uns der Peak Oil bevor – der Punkt, an dem die Produktion des wahrscheinlich nützlichsten Rohstoffs der Erde einen endgültigen Rückgang beginnt.

Wie eine heidnische Religion bestrafte das Klima-Establishment abweichende Meinungen, unterband Debatten und erzwang Konformität. Regierungen, Unternehmen und Medien wiederholten gedankenlos das Mantra „Netto-Null”, ohne zu verstehen, dass dieses Ziel unmöglich zu erreichen war, und ohne die Schäden vorauszusehen, die bei seiner Verfolgung entstehen würden. Die Öffentlichkeit musste sich unerbittliche Predigten, leidenschaftliche Appelle und erschreckende Vorhersagen einer mächtigen Clique von Aktivisten, subventionierten Medienplattformen und zynischen Politikern gefallen lassen.

Dennoch ist die Wahrheit von der einflussreichsten globalen Energieinformationsstelle ans Licht gekommen, der Internationalen Energieagentur (IEA). Der jüngste Politikausblick der IEA widerlegt die zentrale Behauptung der Umweltbewegung und bestätigt nachdrücklich, dass die Nachfrage nach Öl und Erdgas bis 2050 weiter steigen wird.

Die IEA geht davon aus, dass die Ölnachfrage nicht nur stabil bleibt, sondern sogar steigt – bis Mitte des Jahrhunderts soll sie 113 Millionen Barrel pro Tag erreichen, was einem Anstieg von rund 13 % gegenüber dem Niveau von 2024 entspricht. Der gleiche Bericht prognostiziert einen dramatischen Anstieg der Nachfrage nach Erdgas, insbesondere durch die Märkte für Flüssigerdgas (LNG), die von 560 Milliarden Kubikmetern im Jahr 2024 auf über 1.000 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2050 wachsen sollen.

Nach Jahren manipulativer Modellierungen zur Validierung von Klima-Illusionen musste sich die Agentur mit harten Daten auseinandersetzen, die einen steigenden Verbrauch, wachsende Bevölkerungszahlen, industrielle Expansion und den Energiebedarf von KI, Cloud Computing und elektrifiziertem Verkehr zeigten. Diese Faktoren bedeuten, dass der Bedarf an fossilen Brennstoffen noch für Jahrzehnte bestehen bleiben wird.

Die neue Prognose der IEA erkennt auch einen Nachfrageanstieg aus dem globalen Süden an. Länder wie Indien, Nigeria und Indonesien geben dem Zugang zu Energie Vorrang vor ideologischer Reinheit. Sie bauen Raffinerien, Kohleminen und Energieinfrastruktur, um ihre Zukunft zu sichern. Klarsichtige Politiker wissen, dass die Befreiung von Millionen Menschen aus generationenübergreifender Armut Vorrang hat vor der Nachsicht gegenüber dem Wahnsinn wohlhabender Eliten, die vorgeben, wegen einer theoretischen Erwärmung um ein paar Grad in 100 Jahren schlaflose Nächte zu haben.

Der massive Ausbau von KI-Rechenzentren und die Bemühungen um Elektrifizierung – einst als Beweis für eine „grüne“ Revolution angeführt – treiben die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen in die Höhe. Das digitale Zeitalter erfordert eine kontinuierliche Stromversorgung und die dafür notwendigen Kohlenwasserstoffe.

Die Sterbeurkunde für die „Peak Oil“-Illusion wurde ausgestellt.

Warum hat sich die Energiebranche so getäuscht? Weil die Physik sich nie um politische Narrative gekümmert hat. Die Gesetze der Natur und der Wirtschaft sind unveränderlich. Die bewährte Energiequelle Kohlenwasserstoffe durch politisch bevorzugte Technologien zu ersetzen, war und ist grundsätzlich nicht machbar.

Wind- und Solarenergie sind in jeder Hinsicht furchtbar schlecht – sie sind flächen- und ressourcenintensiv und oft gerade dann nicht verfügbar, wenn sie am dringendsten benötigt werden. Wind, Wasserstoff und Solarenergie sind unpraktikabel. Punkt.

Behauptungen, dass diese Technologien wirtschaftlich sind, basieren auf Kennzahlen, welche die enormen Kosten für die Notstromversorgung (in der Regel Erdgaskraftwerke) für intermittierende Wind- und Solarenergie, für neue Übertragungsleitungen und für die Stabilisierung eines durch „grüne“ Maschinen instabil gemachten Stromnetzes ausschließen.

Fossile Brennstoffe werden daher weiterhin das Rückgrat der Stromerzeugung bleiben, wie die Daten der IEA zeigen. Selbst unter optimistischen Annahmen für das Wachstum der Kernenergie wird prognostiziert, dass Öl und Gas bis zur Mitte des Jahrhunderts dominieren werden.

Die Zahl der Klimakämpfer, die bereit sind, diese Realität zu leugnen, scheint mit jeder Woche kleiner zu werden.

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht bei CO2 Coalition’s Substack am 17. Dezember.

Vijay Jayaraj is a Science and Research Associate at the CO2 Coalition, Fairfax, Virginia. He holds an M.S. in environmental sciences from the University of East Anglia and a postgraduate degree in energy management from Robert Gordon University, both in the U.K., and a bachelor’s in engineering from Anna University, India.

Link: https://clintel.org/climate-faithful-admit-need-for-fossil-fuels/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

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Helîm Yûsiv: „Schreiben ist für mich wie Atmen“

Helîm Yûsiv, einer der führenden Vertreter der modernen kurdischen Literatur, stammt ursprünglich aus Amûdê. Bei seiner letzten Reise durch Rojava hat er sich unter anderem in Dêrik und Kobanê zum literarischen und kulturellen Austausch mit Studierenden und Literaturliebhaber:innen getroffen. Zwar lebt der Schriftsteller in Deutschland, hat aber die tiefe Verbindung zu seiner Heimat nie abgebrochen und war seit der Rojava-Revolution bereits mehrfach zu Besuch in der Region.

Nach literarischen Gesprächen mit Studierenden der Universität von Kobanê, in denen er auch seine Biographie thematisierte, beteiligte Yûsiv sich an einem Literaturfestival in der Stadt. Er signierte seine Bücher und nahm an Podiumsdiskussionen teil. Während dieser Veranstaltungen teilte der Schriftsteller seine Gedanken zur kurdischen Sprache, Literatur und der Geschichte des Kampfes des kurdischen Volkes, was den Rückmeldungen zufolge vor allem die jüngeren Generationen inspirierte.

Durch Sprachverbot geprägte Schulzeit

In seiner Kindheit begegnete der Autor dem Sprachverbot, welches die kurdische Sprache lange Zeit aus bestimmten Bereiche verbannte. Die Konfrontation hiermit erlebte er in der Schule: „Als ich zur Schule ging, wurde dort eine andere Sprache gesprochen. Ich wusste nicht, dass meine eigene Sprache verboten war, da meine Mutter und mein Vater nur Kurdisch sprachen. Infolgedessen stellten sich mir viele unbeantwortete Fragen.“


Yûsiv sprach auch mit ANF über seinen Werdegang als Schriftsteller und reflektierte darüber, wie seine Beziehung zum Schreiben schon in jungen Jahren begann: „Meine Beziehung zum Schreiben begann, als ich noch sehr jung war. Meine Kindheit verbrachte ich an der Grenze, zwischen Minen, Soldaten und Stacheldraht. Nachts, wenn die Menschen in Amûdê auf den Dächern schliefen, konnte man die Lichter von Mêrdîn sehr deutlich sehen. Ich dachte immer, es seien Sterne. Erst später wurde mir klar, dass es gar keine Sterne waren, sondern eine Stadt. Die Familie meines Vaters stammt aus Nordkurdistan, und zwischen uns lag eine Grenze, die nicht überschritten werden konnte.

Fragen und die Suche nach Antworten

Als ich in die Schule kam, sprach mein Lehrer, wie bei allen kurdischen Kindern, eine andere Sprache als meine Mutter und mein Vater zu Hause. Diese sieben Jahre der Entfremdung in der Schule warfen viele Fragen in mir auf. Damals wurde mir klar, dass meine Sprache verboten war, dass sie keine Amtssprache und nicht die Sprache der Schule war. Während meiner gesamten Kindheit suchte ich nach Antworten auf diese Fragen.

Niemand sagte uns, dass dieses Land geteilt war oder dass unsere Sprache verboten worden war. Ich bewegte mich zwischen Fragen und suchte nach Antworten, und so kam ich zum Lesen. Wenn ich meine Gefühle niederschrieb, fühlte ich mich erleichtert. Ich hätte nie gedacht, dass ich einmal Schriftsteller werden würde oder dass meine Bücher veröffentlicht würden. Aber das Schreiben tat mir gut; Schreiben ist für mich wie Atmen.“

„Wir können in unserer eigenen Sprache schreiben“

Mit einer Entscheidung, die er 1996 traf, begann Helîm Yûsiv, alle seine Werke ausschließlich auf Kurdisch zu schreiben. Er unterstrich die Bedeutung der kurdischsprachigen Literatur und sagte: „Wenn ein Engländer auf Englisch schreibt und ein Türke auf Türkisch, dann können wir Kurden auch in unserer eigenen Sprache schreiben.“

In seiner Jugend sah sich Yûsiv aufgrund seiner Bücher dem Druck des syrischen Regimes ausgesetzt. Nachdem seine Werke wiederholt verboten worden waren und seine Familie Einschüchterungen ausgesetzt war, sah er sich Anfang der 2000er Jahre gezwungen, sich in Deutschland niederzulassen. Dort lebt der Schriftsteller auch heute und verfolgt während seiner Besuche in Rojava weiterhin aufmerksam den Widerstand und das kulturelle Erwachen des kurdischen Volkes.

Das Vertrauen in die eigene Sprache und sich selbst

Bis heute sind mehr als fünfzehn Bücher von Helîm Yûsiv erschienen. Zu seinen wichtigsten Werken gehören Mêrê Avis, Wehşê di Hundirê min de, 99 Morikên Belavbûyî, Auslandir Beg, Gava ku Masî tî dibe, Tirsa Bê Diran, Memê bê Zîn, Sobarto, Mirî Ranazin, Jinên Qatên Bilind, Firîna bi Baskên Şikestî, Serdema Qazîmazî, Romana Kurdî, Komara Dînan und Neviyê Tozê.

Yûsiv verbindet in seinen Werken kurdisches Leben, Unterbewusstsein, Träume und Realismus und schrieb sein jüngstes Buch als einen Roman, der von persönlichen Erinnerungen geprägt ist. Für die jüngere Generation ist ihm folgende Botschaft eine Herzensangelegenheit: „Ich hoffe, dass diese Generation, die in ihrer eigenen Sprache liest und schreibt, sowohl ihrer Sprache als auch sich selbst vertraut. Wenn wir etwas Kurdisches tun, dient es dem Kurdentum nicht, wenn wir es in einer anderen Sprache tun.“

https://deutsch.anf-news.com/kultur/sorgen-um-kurdische-literatur-verlage-beklagen-sinkendes-interesse-an-buchern-in-muttersprache-48640 https://deutsch.anf-news.com/kultur/akter-ich-schreibe-damit-meine-rebellion-gehor-findet-48596 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/jineoloji-im-fokus-der-internationalen-buchmesse-qamislo-48531 https://deutsch.anf-news.com/kultur/buchmesse-in-rojava-setzt-starkes-zeichen-der-kulturellen-blute-43987

 

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