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Turkish, Indonesian presidents discuss regional, international issues

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. September 2026 - 18:48

Ankara, Sept. 28 (SANA) Turkish President Recep Tayyip Erdogan and Indonesian President Prabowo Subianto discussed bilateral relations and regional and international issues in a phone call Monday, according to Turkey’s presidential communications office.

Erdogan expressed satisfaction with the solidarity between the two countries on international platforms, Anadolu Agency reported, citing a statement from the communications office.

He stressed the importance of expanding cooperation in several areas, particularly trade and defense industries, and said the two countries would continue taking steps in that direction.

Erdogan also invited Subianto to attend the COP31 U.N. climate summit, scheduled to be held in the southern Turkish province of Antalya in November.

The talks come amid renewed regional tensions involving the United States and Iran and threats by Yemen’s Houthi militia to maritime traffic through the Bab al-Mandab Strait.

Erdogan said Saturday that the region was experiencing a “storm of crises,” adding that the international system had reached an impasse over legitimacy, representation and justice.

MZN

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40 Stunden Regel wird zur Wohngeld-Falle

Das Wohngeldgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ermöglichen Beziehern von Bürgergeld nach SGB II und Grundsicherung nach SGB XII den alternativen Bezug von Wohngeld, wenn ihre zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen (Nr 15.01 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift).

Wer diese 80-Prozent-Schwelle erreicht, kann Wohngeld anstelle von Bürgergeld nach SGB II bekommen.

Böse Überraschung nach dem Wohngeldbescheid

Viele, die diese Möglichkeit nutzten und vom Bürgergeld zum Wohngeld wechselten, oder gleich Wohngeld anstatt von Bürgergeld beantragten, erlebten beim Blick auf ihren Wohngeldbescheid jedoch eine böse Überraschung: Ihr Wohngeld wurde erheblich gekürzt!

Statt des mit Hilfe eines Wohngeldrechners ermittelten Wohngeldbetrages bekamen sie erheblich weniger, manche sogar nur die Hälfte des errechneten Wohngeldes. Ein Fehler? Leider nein.

Was kaum jemand weiß: das Wohngeldrecht erlaubt die teilweise und sogar vollständige Ablehnung des Wohngeldanspruches, wenn der Sachbearbeiter bei der Antragsbearbeitung zu der Auffassung gelangt, dass der Antragsteller einen geringeren oder gar keinen Wohngeldanspruch hätte, wenn er mehr arbeiten würde.

Diese Regelung findet sich in Nummer 21.34 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift und heißt „Unterlassene Einkommenserhöhung mangels Erwerbstätigkeit“.

Gänzliches Unterlassen einer Erwerbstätigkeit

Zwar stellt diese Regelung auf das gänzliche Unterlassen einer Erwerbstätigkeit ab, Verwaltungsgerichte legen diese aber seit langem so aus, dass auch das Unterlassen der Ausweitung der Erwerbstätigkeit zu einer teilweisen Ablehnung und damit faktischen Kürzung des Wohngeldes führt.

In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Antragsteller, der 40 Stunden pro Woche arbeiten könnte, aber trotzdem weniger arbeitet, die Voraussetzungen für eine solche teilweise Ablehnung erfüllt.

Wenn ein Antragsteller beispielsweise nur 30 Stunden pro Woche arbeitet und zumindest theoretisch auch 40 Stunden pro Woche arbeiten könnte, bekommt er nur das Wohngeld, welches er bekäme, würde er 40 Stunden pro Woche arbeiten und hätte wegen der dadurch höheren Einnahmen einen geringeren Wohngeldanspruch. So der Grundgedanke hinter dieser Regelung.

In der Realität fallen diese Kürzungen jedoch erheblich höher aus, da es keine rechtsverbindliche Berechnungsgrundlage dafür gibt. Nicht selten wird der Wohngeldanspruch pauschal einfach halbiert, weil Kommunen jede Chance nutzen, Ausgaben für Sozialleistungen einzusparen.

Doch nicht nur Bezieher von Bürgergeld sind von dieser Falle im Wohngeldrecht bedroht, es kann jeden treffen, der weniger als 40 Stunden pro Woche arbeitet.

Was können Betroffene jetzt tun?

Um diese Kürzung zu vermeiden, oder um erfolgreich dagegen vorgehen zu können, müssten Antragsteller nachweisen, dass ihnen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, wegen der Kinderbetreuung oder der Pflege eines Angehörigen) eine über die aktuelle Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeit nicht zuzumuten ist.

Der Beitrag 40 Stunden Regel wird zur Wohngeld-Falle erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Fuel-Economy Standards Axed by Trump Administration

The National Highway Traffic Safety Administration announced today that it is gutting fuel-economy standards for cars, SUVs, and pickup trucks, an inconceivable decision given the purpose of the federal fuel economy program – to reduce gasoline consumption – and the skyrocketing prices at the pump Americans are already struggling to pay.

The final rule weakens existing Corporate Average Fuel Economy (CAFE) standards, lowering the expected fleetwide average to just 34.9 miles per gallon by 2031 – below what automakers on average have already achieved. In its proposal, NHTSA predicted that its changes would force the average driver to pay $1,400 more in fuel costs over the lifetime of their vehicle.

The following is a comment from Atid Kimelman, an attorney at NRDC (Natural Resources Defense Council):

“With Americans struggling to afford gasoline that is more than $4 a gallon, the Trump administration is going to force them to pay more at the pump. Oil companies will get a windfall from gutting the fuel economy standards, but the rest of us are going to be handing over more of our hard-earned paychecks to fill up the tank.

“This is a harsh blow to American families struggling to afford rising energy costs. It will raise drivers’ costs while also worsening air pollution across the country following a scorching summer marred by devastating storms and wildfires.

“Congress established fuel economy standards five decades ago after Middle East unrest led to a spike in oil prices. But with the war with Iran driving up oil prices, the Trump administration is doing all it can to keep us dependent on gas guzzlers. In fact, most automakers would not need to make any fuel-economy improvements over the next five years to meet these new standards.

“This rollback is not only bad policy; it also violates the law. Stay tuned.”

Background

Over the past five decades, fuel economy standards have been one of the most significant actions the United States has taken to reduce its reliance on oil and save drivers money at the pump. A bipartisan Congress first established CAFE standards in 1975 in the wake of the OPEC Oil Embargo a few years earlier. As a result of federal clean car and fuel economy standards, vehicles in the United States today use less gas and create less pollution than they used to. Since enacted, fuel economy improvements have saved more than two trillion gallons of gasoline, enough to run every car and light truck in the U.S. for more than 15 years. They have also saved drivers a combined $5 trillion in fuel costs and avoided 14 billion metric tons of carbon dioxide emissions, a Princeton University study concluded.

NHTSA’s 2024 fuel economy standards were forecast to raise the average vehicle’s fuel efficiency to 50.4 miles per gallon, saving Americans $23 billion in fuel costs. Those standards are being repealed in this action by the Trump administration today, and a new average goal of just 34.9 miles-per-gallon set.

Instead of following its statutory mandate to set vehicle fuel-economy standards at “maximum feasible levels” to reduce fuel consumption, with these new standards NHTSA set goals below what vehicle fleets on the road today already achieve.

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'Consumers Will Pay the Price': Fury as Trump Pushes Through Rule Change to Make Vehicles Less Efficient, More Polluting

Earlier today, the federal government under President Donald Trump finalized a rollback of fuel economy standards for passenger cars and trucks. By doing so, the administration effectively eliminated the nation’s Corporate Average Fuel Economy (CAFE) standards, which have improved vehicle efficiency and saved families about $321 billion at the gas pump since the modern CAFE program was implemented in 2010.

Below is a statement by Dr. Dave Cooke, senior vehicles analyst for the Union of Concerned Scientist’s (UCS) Clean Transportation Program.

“The federal government’s decision to gut fuel economy standards is a handout to automakers and oil companies that will strap American consumers already struggling with an affordability crisis. According to UCS analysis, CAFE standards have saved consumers over $32 billion since the Iran War began and sent gas prices skyrocketing. Weakening these standards means drivers will spend more on fuel while having fewer options to choose efficient vehicles.

“The administration claims this rollback will save consumers money, but even the government’s own analysis shows the opposite: consumers will spend more over the lifetime of their vehicles. Any small reduction in upfront vehicle costs will be outweighed by higher fuel expenses.

“This rollback doesn't just stall progress—it moves the nation backward. For example, the administration’s 2031 standards are weaker than what the new vehicle fleet had already achieved in 2024. This industry giveaway is a raw deal for drivers, who deserve vehicles that cost less to operate and give them more choices—not a policy that forces them to spend more at the pump.”

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Trump Administration Guts Mile-Per-Gallon Auto Rule

President Trump’s Department of Transportation today finalized a rule gutting Corporate Average Fuel Economy, or CAFE, standards, which conserve billions of gallons of gas and save consumers billions at the pump.

Trump’s action is illegal because the law requires that the fuel economy standards be set at the “maximum feasible” level. The final rule ignores the feasibility of clean technology and the millions of fuel-efficient cars already on the road.

“Trump is tanking sensible mileage standards at the worst possible time for consumers, who’re getting hit with sky-high prices at the pump,” said Dan Becker, director of the Center for Biological Diversity’s Safe Climate Transport Campaign. “Consumers will pay the price for these reckless rollbacks while Trump’s Big Oil and Big Auto buddies reap the short-term profits. This move spells short- and long-term disaster for people’s health, the planet, and even U.S. automakers who’ll sit on the sidelines while clean cars advance around the world. This standard was the biggest single step any nation has taken to save gas, money at the pump, and auto pollution.”

The fuel economy rule would have saved 64 billion gallons of gas. Even before the current rise in gas prices, it was set to deliver $35 billion in savings to consumers over the lifetimes of the vehicles covered. To do this, it would have required automakers to add gas-saving technology so new cars averaged 50.4 miles per gallon by model year 2031. The Trump rule will result in cars averaging a mere 34.9 mpg in 2031.

The standards also would have slashed pollution that harms Americans’ health and worsens the climate crisis. Transportation makes up the biggest share of climate-heating pollution from the United States, the world’s second biggest carbon polluter.

Gutting the fuel economy standards will allow automakers to make vehicles that guzzle more gas and pollute more, costing consumers at the pump and at the doctor’s office.

“Trump’s creating a perfect storm to crush competitiveness of domestic car companies, drive up consumer costs and kill the climate,” said Becker. “There’s nothing Trump won’t sacrifice on the altar of fealty to Big Oil and auto polluters, whether it’s our health or our wallets. Trump’s rollbacks are speeding us toward a sicker, poorer America. Major carmakers asked Trump to give them this Trojan SUV that could spell their doom since they won’t have to compete against the best auto technology in the world.”

CAFE standards are important because the United States is the world’s biggest oil guzzler, consuming 20 million barrels (840 million gallons) per day — 20% of the world’s oil use. Transportation is the biggest consumer of that oil, making strong auto standards the most effective way to cut pollution and oil use.

By resetting standards back to 2022, the administration will allow automakers to build up credits for meeting or surpassing the standards for the last four years.

“Adding injury to insult, the administration is gutting standards for past as well as future years,” said Becker. “This will hobble a future administration in setting strong standards since carmakers will be able to evade them with the ‘get out of jail free’ credits collected under Trump.”

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Meeting with Director General of Rosatom State Corporation Alexei Likhachev

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 18:15

The President congratulated Alexei Likhachev on Nuclear Industry Worker’s Day and heard a report on the performance of the holding company.

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Amendments to Executive Order on special procedure for foreign buyers to meet their obligations to Russian natural gas suppliers

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 18:05

The President signed Executive Order On Amendments to Presidential Executive Order No. 172 of March 31, 2022, On the Special Procedure to Allow Foreign Buyers to Meet Their Obligations to Russian Natural Gas Suppliers.

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Gehirngewaschen durch Angst: Wie man zwei der Klima-Panik verfallene Generationen rettet

Frank Lasee

Seit mehr als vier Jahrzehnten werden die Amerikaner mit einer unerbittlichen Flut von Umwelt-Untergangsprognosen bombardiert. Sie wurden mit Warnungen vor saurem Regen, dem Ozonloch, schmelzenden Eiskappen, überfluteten Küstenstädten, Superstürmen und Massensterben in Angst und Schrecken versetzt. Dann kam Al Gore und mit ihm immer apokalyptischere Warnungen vor der globalen Erwärmung, die inzwischen in „Klimawandel“ umbenannt worden ist.

Heute sehen wir die Folgen. Zwei Generationen junger Menschen wurden dazu erzogen, die Umwelt nicht zu respektieren, sondern vielmehr Angst vor der Zukunft zu haben.

Die Zahlen sind beunruhigend. Eine Umfrage von „Lancet Planetary Health“ unter 15.793 Amerikanern im Alter von 16 bis 25 Jahren ergab, dass 85 Prozent zumindest mäßig besorgt über den Klimawandel waren, darunter 58 Prozent, die sehr oder extrem besorgt waren. Mehr als die Hälfte gab an, der Klimawandel lasse sie zögern, Kinder zu bekommen.

Andere Untersuchungen kommen zum gleichen Ergebnis. Eine Auswertung mehrerer Studien ergab, dass stärkere Klimasorge mit dem Wunsch nach weniger oder gar keinen Kindern einhergeht.

Denken Sie einmal darüber nach. Wir haben Millionen junger Menschen davon überzeugt, dass die Zukunft so düster ist, dass sie den Kinderwunsch überdenken sollten.

Doch das Bild eines sterbenden Planeten hat wenig mit der messbaren Welt um uns herum zu tun.

Die Erde wird immer grüner. Die NASA berichtete, dass sich 25 bis 50 Prozent der weltweit mit Vegetation bedeckten Landflächen zwischen 1982 und 2015 deutlich begrünt haben – eine Zunahme der Blattfläche, die etwa doppelt so groß ist wie die der kontinentalen USA. Die Forscher führten etwa 70 Prozent dieser Begrünung auf den steigenden Kohlendioxidgehalt zurück.

Kohlendioxid ist also keineswegs ein Schadstoff – es ist Pflanzennahrung.

Die Landwirtschaft bestätigt dies. Weltweit wird heute auf der gleichen Fläche fast dreimal so viel Getreide angebaut wie noch im Jahr 1961. Die dadurch eingesparte Anbaufläche entspricht fast der Gesamtfläche der USA und Indiens zusammen. Dies ist auf besseres Saatgut, Maschinen, Bewässerung, moderne Anbaumethoden, Düngemittel auf Basis fossiler Treibstoffe und eben diesen Kohlendioxid-Schub zurückzuführen.

Auch unsere Luft ist sauberer. Die EPA berichtet, dass die Emissionen der sechs wichtigsten Luftschadstoffe zwischen 1970 und 2024 um 79 Prozent gesunken sind, obwohl die Wirtschaft um 338 Prozent gewachsen ist, die Amerikaner 195 Prozent mehr Kilometer gefahren sind und die Bevölkerung um zwei Drittel zugenommen hat.

Auch der Wohlstand hat stark zugenommen. Die Zahl der weltweit in extremer Armut lebenden Menschen sank von rund 2,3 Milliarden im Jahr 1990 auf heute etwa 800 Millionen, obwohl die Weltbevölkerung um fast drei Milliarden gewachsen ist. Lebenserwartung, Alphabetisierungsrate und Lebensstandard befinden sich auf Rekordhöhen.

Wir haben solche Untergangsprognosen schon früher gehört. Paul Ehrlichs Bestseller „The Population Bomb“ aus dem Jahr 1968 prophezeite für die 1970er Jahre eine Massenhungersnot. Stattdessen versorgte Norman Borlaugs „Grüne Revolution“ eine Milliarde Menschen mehr mit Nahrung. Dass sie sich geirrt haben, hat die Schwarzmaler nie davon abgehalten weiterzumachen.

Das bedeutet keineswegs, dass Umweltprobleme nur Einbildung sind. Es bedeutet vielmehr, dass es sich um Probleme handelt, die es zu lösen gilt, und nicht um Gründe aufzugeben.

Frühere Generationen haben Staudämme gebaut, Krankheiten geheilt, das Atom gespalten, Ozeane überquert und Menschen auf dem Mond gelandet. Sie standen vor Weltkriegen, Wirtschaftskrisen und nuklearen Konfrontationen – echten existenziellen Gefahren. Ihre Antwort darauf war nicht, keine Kinder mehr zu bekommen. Es war, eine bessere Welt für sie zu schaffen.

Selbst Elon Musk, der fest davon überzeugt ist, dass vom Menschen verursachter Kohlendioxidausstoß das Klima bedroht, predigt Innovation und Expansion – nicht Rückzug und Verzweiflung. Das ist die Denkweise, die junge Menschen brauchen.

Vermitteln Sie also die wirklichen Probleme, gegen die wir etwas tun können – und nicht falsche Klimakatastrophen-Prophezeiungen. Vermitteln Sie die Erfolge, nicht nur die Panik. Vermitteln Sie, wie menschlicher Erfindungsreichtum unsere Luft und Flüsse gereinigt, die Ernteerträge verdreifacht, die extreme Armut um zwei Drittel reduziert und einen großen Teil des Planeten begrünt hat.

Liebe Eltern, das liegt an uns. Fragt euren Schulbezirk, was euren Kindern über das Klima beigebracht wird – und was nicht. Bittet darum, den Lehrplan einzusehen. Fragt, ob auch nur eine dieser Zahlen darin vorkommt. Und sagt das dann laut und deutlich bei der nächsten Elternbeiratssitzung.

Zwei Generationen wurden dazu erzogen, die Zukunft zu fürchten. Bringen wir der nächsten Generation bei, sie zu gestalten.

[Hervorhebungen vom Übersetzer]

This article originally appeared at The Hill

Link: https://www.cfact.org/2026/09/22/brainwashed-by-fear-how-to-save-two-generations-lost-to-climate-panic/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Gehirngewaschen durch Angst: Wie man zwei der Klima-Panik verfallene Generationen rettet erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Executive Order on the authorised personnel strength of the Russian Armed Forces

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 18:00

The President signed Executive Order On the Authorised Personnel Strength of the Russian Armed Forces.

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Der Narr im Funkhaus

Es gibt einen Satz in Jens-Christian Rabes aktuellem “Focus“-Essay „Der Ernst des Lachens“, der vil weiter führt, als es der Autor womöglich beabsichtigte: Dank „investigativer Comedy“, schreibt er sinngemäß, brauche inzwischen selbst die Wahrheit eine Pointe, wenn sie noch durchdringen wolle. Was nicht lustig sei, könne womöglich auch nicht mehr wahr sein. Das klingt zunächst […]

<p>The post Der Narr im Funkhaus first appeared on ANSAGE.</p>

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Executive Order on celebrating the 100th anniversary of the establishment of the Yamal-Nenets Autonomous Area

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 17:45

The President signed Executive Order On Celebrating the 100th Anniversary of the Establishment of the Yamal-Nenets Autonomous Area.

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Statt Pflegekasse: Erben müssen Kosten für Verhinderungspflege zahlen – Urteil

Erben können nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse regelmäßig keine Kostenerstattung für eine aufgewandte Verhinderungspflege beanspruchen. Nur wenn die pflegebedürftige Person noch zu Lebzeiten tatsächlich die Vergütung der Pflegeperson gezahlt hat, können Erben diese Kosten zwölf Monate ab dem Tod des Hilfebedürftigen von der Pflegekasse noch erstattet bekommen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Montag, 28. September 2026, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 P 10/25).

Die Klägerin hatte ihre pflegebedürftige Mutter zu Hause gepflegt. Die Mutter hatte hierfür von der Pflegeversicherung Pflegegeld erhalten. Als die Tochter krank oder in Urlaub war, wurde die Pflege von einer anderen Pflegeperson übernommen. Für diese Verhinderungspflege fiel in den Jahren 2020 bis 2022 eine Vergütung in Höhe von 4.850 Euro an, die jedoch zu keinem Zeitpunkt gezahlt wurde.

Nachdem die Mutter 2022 starb, machte die Tochter als Erbin bei der Pflegekasse erfolglos die Erstattung der Vergütung der Verhinderungspflegeperson geltend.

LSG Darmstadt: Pflegekasse muss nur für geleistete Vergütung zahlen

Sowohl das Sozialgericht als nun auch das LSG lehnten einen Anspruch der Klägerin gegen die Pflegekasse ab. Zwar habe die verstorbene Mutter zu Lebzeiten wegen der von ihrer Tochter geleisteten Pflege zu Hause einen Anspruch auf Verhinderungspflege gehabt, so das LSG. Dieser Anspruch sehe vor, dass Pflegebedürftige hinsichtlich der Vergütung in Vorleistung träten und dann die Erstattung der gezahlten Vergütung von der Pflegekasse verlangen können.

Doch die Klägerin könne diesen Anspruch als Erbin nicht geltend machen. Dem stehe die gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch I entgegen, da im Zeitpunkt des Todes der Pflegebedürftigen der Anspruch weder bereits festgestellt noch ein Verwaltungsverfahren über den Anspruch anhängig gewesen sei.

Vorgesehen sei, dass Erben einen Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten ab dem Tod des Pflegebedürftigen nur geltend machen können, wenn der pflegebedürftigen Person tatsächlich die Kosten durch Zahlung der Vergütung auch entstanden sind. Hieran fehle es, da die Vergütung der Verhinderungspflegeperson nie gezahlt worden sei, entschied das LSG in seinem rechtskräftigen Urteil vom 22. Juni 2026.

Der Beitrag Statt Pflegekasse: Erben müssen Kosten für Verhinderungspflege zahlen – Urteil erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Executive Order on celebrating the 100th anniversary of Magadan

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 17:40

The President signed Executive Order On Celebrating the 100th Anniversary of the Founding of Magadan.

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65 displaced families leave Manbij camp in voluntary return convoy

SANA - Syrian Arab News Agency - 28. September 2026 - 17:37

Aleppo, Sept. 28 (SANA) A second voluntary return convoy carrying 65 displaced families, or about 300 people, left al-Rasm camp in Manbij area of eastern Aleppo province on Monday for their home communities in Maskanah, Deir Hafer and Raqqa province.

Manbij area official Hashem al-Sheikh told SANA that the convoy was prepared in line with Legislative Decree No. 59 and as part of a plan aimed at making Aleppo province free of displacement camps by the end of 2026.

Al-Sheikh said local authorities were working with the Social Affairs Directorate and humanitarian organizations to facilitate voluntary returns and address challenges facing returnees, including livelihoods and the reconstruction of damaged homes.

Moataz al-Haj Ahmad, director of the Social Affairs and Labor Department in Manbij, said transportation had been arranged for families leaving al-Rasm al-Akhdar camp for their original homes in eastern Aleppo and Raqqa.

Returning after years of displacement

Several returnees welcomed the opportunity to go home after years of displacement.

Bahjat Mohammad Ramadan expressed his happiness at returning to his area and home, while Ibrahim Hussein al-Mohammad spoke about difficult conditions in the camp and called for continued support to rehabilitate schools and basic services and provide jobs and livelihoods, particularly as winter approaches.

The convoy was organized in coordination with the Manbij administration, the Social Affairs and Labor Directorate and the U.N. refugee agency (UNHCR) under the “Syria Without Camps” initiative.

Similar return convoys were organized in July and August, alongside projects to rehabilitate service facilities and infrastructure in rural Aleppo and neighboring provinces.

A/Dh – MZN

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The 318th Separate Special Operations Radio-Technical Regiment awarded Guards designation

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 17:35

The President signed Executive Order On Awarding an Honorary Designation to the 318th Separate Special Operations Radio-Technical Regiment.

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Schwerbehinderung: Privat versichert – Warum ein Rezept bei teuren Hilfsmitteln nicht reicht

Ein Rezept für einen Rollstuhl oder ein Hörgerät schützt Privatversicherte nicht vor hohen Eigenanteilen. Entscheidend ist auch, welche Leistungen ihr Vertrag zusagt. Wer vor der Bestellung nur auf die ärztliche Verordnung vertraut, kann auf mehreren Tausend Euro sitzen bleiben.

Prüfen Sie deshalb nicht nur den Erstattungssatz, sondern auch Höchstbeträge und Beschaffungsvorgaben.

Juliane drohen 3.500 Euro Eigenanteil

Fiktives Beispiel: Juliane, 64 Jahre, aus Bad Schwalbach im Rheingau benötigt wegen ihrer körperlichen Einschränkungen einen angepassten Rollstuhl und wegen ihres Hörverlusts ein Hörgerät. Die Angebote belaufen sich auf 4.500 Euro für den Rollstuhl und 3.000 Euro für das Hörgerät.

Wir nehmen an, dass Julianes Vertrag höchstens 2.500 Euro für den Rollstuhl und 1.500 Euro für das Hörgerät erstattet. Weitere Abzüge fallen nicht an. Von insgesamt 7.500 Euro übernimmt die Versicherung dann nur 4.000 Euro. Juliane müsste 3.500 Euro selbst tragen.

Warum das Rezept allein nicht reicht

Nach § 192 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz erstattet die private Krankenversicherung medizinisch notwendige Behandlungen im vereinbarten Umfang. Damit zählt neben dem medizinischen Bedarf auch die vertragliche Leistungszusage.

Eine ärztliche Verordnung erweitert den Versicherungsschutz nicht zwangsläufig. Für Ihren Anspruch kommt es auf Ihre eigenen Versicherungsunterlagen einschließlich späterer Änderungen an.

Welche Kostenregeln für gesetzlich Versicherte gelten, erklärt der Beitrag „Rente: Teure Hilfsmittel – diese Kosten müssen Rentner nicht selber tragen“. Die dort beschriebenen Ansprüche nach dem SGB V lassen sich allerdings nicht unbedingt auf eine privaten Krankenversicherung übertragen.

Konkrete Bedingungen zeigen die Unterschiede

Wie Begrenzungen aussehen können, zeigen die veröffentlichten HUK-COBURG-Bedingungen zum Komfort-Tarif mit Stand Januar 2020. Dort stehen unter den Hilfsmitteln Höchstrechnungsbeträge von 1.500 Euro je Hörhilfe und 2.500 Euro für Krankenfahrstühle einschließlich gegebenenfalls benötigten Zubehörs und Antriebs.

Das sind Grenzen der berücksichtigten Rechnung, keine pauschalen Auszahlungszusagen. Zusätzlich regelt der Tarif unterschiedliche Erstattungssätze je nach Rechnungshöhe und Nutzung des Hilfsmittelservices. Prüfen Sie mögliche Nachträge.

Dass Tarife anders ausgestaltet sein können, zeigen die Hallesche-Bedingungen NK.select XL, Stand Juni 2026: Sie sehen grundsätzlich 100 Prozent für die dort beschriebenen medizinischen Hilfsmittel vor und erfassen auch Unterweisung, Wartung und Reparatur, mit einzelnen Ausnahmen.

Einen vereinbarter Selbstbehalt sollten Sie dringend beachten.

Offener Katalog bedeutet nicht unbegrenzte Erstattung

Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog beschränkt die versicherten Hilfsmittel auf eine abschließende Aufzählung. Bei einem offenen Katalog können auch nicht ausdrücklich genannte Produkte unter die allgemeine Beschreibung fallen.

Ob ein neues Gerät dazugehört, hängt vom Wortlaut und seiner Funktion ab.

Auch ein offener Katalog kann finanzielle Grenzen enthalten. Suchen Sie deshalb nach Vorgaben zur Ausführung, Höchstbeträgen und Erstattungssätzen. Klären Sie zudem, ob eine Grenze pro Gerät, pro Jahr oder für mehrere Jahre gilt.

Ein hoher Prozentsatz hilft wenig, wenn der Vertrag nur einen kleinen Teil der Rechnung als erstattungsfähig anerkennt.

Diese Fragen gehören vor die Bestellung Prüfpunkt Was Sie schriftlich klären sollten Versicherungsumfang Unter welche Vertragsklausel fällt das konkrete Modell einschließlich notwendiger Ausstattung? Auszahlung Welchen Eurobetrag übernimmt der Versicherer nach allen Höchstgrenzen und Selbstbehalten? Beschaffung Beeinflussen Anbieterwahl, Hilfsmittelservice oder Kauf statt Miete die Erstattung? Folgekosten Welche Regeln gelten für Anpassungen, Wartung, Reparaturen und Ersatzversorgung?

Reichen Sie die Verordnung zusammen mit einem aufgeschlüsselten Kostenvoranschlag ein. Bitten Sie um eine Antwort, die sich ausdrücklich auf das angebotene Modell und die einzelnen Kostenpositionen bezieht. Die allgemeine Aussage, Hilfsmittel seien versichert, beantwortet Ihre Kostenfrage noch nicht.

Notwendige Ausstattung genau begründen

Wenn der Versicherer eine Ausstattung als bloßen Komfort einordnet, sollten Sie Ihren konkreten Bedarf dokumentieren lassen. Bei Juliane könnte der Arzt erläutern, welche Sitzanpassung sie benötigt und welche Beschwerden eine ungeeignete Versorgung auslösen würde. Beim Hörgerät können die dokumentierten Ergebnisse verschiedener Modelle die Begründung ergänzen.

Bitten Sie Arzt, Sanitätshaus oder Hörakustiker darum, benötigte Funktionen verständlich zu beschreiben. Das erleichtert die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit. Eine vertragliche Kostenobergrenze entfällt dadurch allerdings nicht zwingend.

Wie Versicherte ihren Hörbedarf dokumentieren können, greift auch der Beitrag „Anspruch auf Hörgeräte über dem Festbetrag bedeutend erleichtert“ auf. Er behandelt die gesetzliche Krankenversicherung. Hinweise zur Dokumentation können dennoch helfen, den eigenen Bedarf verständlich darzustellen; die dort erläuterten Erstattungsregeln gelten nicht automatisch für die PKV.

Beim Rollstuhl geht es zudem um die mögliche Selbstständigkeit. Diesen Aspekt beleuchtet der Beitrag „Schwerbehinderung: Amt darf Elektrorollstuhl nicht pauschal mit Verweis auf Angehörige ablehnen“. Der Fall betrifft die Eingliederungshilfe und damit eine andere Anspruchsgrundlage als den privaten Versicherungsvertrag.

Bei hohen Kosten Auskunft verlangen

§ 192 Absatz 8 Versicherungsvertragsgesetz gibt Ihnen vor einer Heilbehandlung mit voraussichtlichen Kosten über 2.000 Euro ein Auskunftsrecht zum Versicherungsschutz. Bei einer entsprechenden Hilfsmittelversorgung sollten Sie dieses Recht ausdrücklich in Textform geltend machen, beispielsweise per E-Mail mit Kostenvoranschlag.

Der Versicherer muss grundsätzlich innerhalb von vier Wochen begründet antworten, bei Dringlichkeit unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen.

Schweigt er innerhalb der Frist, gilt die Notwendigkeit bis zum Gegenbeweis als vermutet. Vertragliche Leistungsgrenzen bleiben gesondert zu prüfen.

Eine Kürzung müssen Sie nicht ungeprüft hinnehmen

Verlangen Sie bei einer Ablehnung die genaue Vertragsklausel und eine nachvollziehbare Berechnung. So erkennen Sie, ob der Streit die medizinische Notwendigkeit, eine Betragsgrenze oder den Beschaffungsweg betrifft. Reichen Sie fehlende Unterlagen gezielt nach und fordern Sie eine erneute Prüfung.

Bleibt der Konflikt ungelöst, können Sie sich an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Das Schlichtungsverfahren ist für Versicherte kostenlos. Eine gerichtliche Klärung bleibt möglich, wenn sich der Konflikt außergerichtlich nicht lösen lässt.

FAQ: Hilfsmittel in der privaten Krankenversicherung Zahlt die PKV jedes ärztlich verordnete Hilfsmittel vollständig?

Nein. Neben der medizinischen Notwendigkeit entscheiden die Vertragsbedingungen über die Erstattung. Höchstbeträge oder Selbstbehalte können einen Eigenanteil verursachen.

Reicht ein offener Hilfsmittelkatalog als Absicherung?

Er kann auch nicht ausdrücklich aufgezählte Hilfsmittel erfassen. Prüfen Sie trotzdem die finanziellen Grenzen und weitere Bedingungen Ihres Tarifs.

Was sollte Juliane vor dem Kauf tun?

Sie sollte beide Kostenvoranschläge mit den medizinischen Begründungen vorlegen und die konkrete Erstattung schriftlich klären. Erst damit kann sie den verbleibenden Eigenanteil verlässlich einplanen.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 192 Versicherungsvertragsgesetz
Hallesche Krankenversicherung: Tarif NK.select XL, Stand Juni 2026, Abschnitt I.1.7
HUK-COBURG-Krankenversicherung: Komfort-Tarif, Stand Januar 2020, Abschnitt 2 f; archivierte Versicherungsbedingungen
Netzwerk freier Finanzberater: PKV Hilfsmittelkatalog: Warum eine ärztliche Verordnung nicht immer zur vollen Erstattung führt, 25. September 2026
Verband der Privaten Krankenversicherung: Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung

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Der Beitrag Schwerbehinderung: Privat versichert – Warum ein Rezept bei teuren Hilfsmitteln nicht reicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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The 92nd Separate Special Operations Radio-Technical Brigade awarded Guards designation

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 17:30

The President signed Executive Order On Awarding an Honorary Designation to the 92nd Separate Special Operations Radio-Technical Brigade.

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Vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente: Diese 4 Punkte erleichtern den Zugang

Zu krank für eine regelmäßige Beschäftigung, aber weiter auf Leistungen vom Jobcenter angewiesen: Für Betroffene ist die Erwerbsminderungsrente häufig eine Hoffnung auf Absicherung ohne Drangsalierungen durch das Jobcenter.

Doch weder eine lange Krankschreibung noch die Einschätzung des Jobcenters ersetzt die Prüfung durch die Rentenversicherung.

Vier Ansatzpunkte können aber helfen, einen bestehenden Anspruch nachzuweisen und vermeidbare Ablehnungen zu verhindern.

1. Bürgergeldzeiten können den Versicherungsschutz erhalten

Die erste Hürde steht im Versicherungskonto: Für eine Erwerbsminderungsrente müssen grundsätzlich fünf Jahre Wartezeit erfüllt sein. Zusätzlich werden normalerweise mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung verlangt.

Das klingt für Menschen, die schon länger vom Jobcenter leben, zunächst wie eine Absage. Tatsächlich lässt sich aus fehlenden Beiträgen in den vergangenen fünf Kalenderjahren allein noch nicht ablesen, ob ein Anspruch besteht.

Nach § 43 Absatz 4 SGB VI verlängern bestimmte Zeiten den Prüfungszeitraum, soweit sie nicht bereits mit entsprechenden Pflichtbeiträgen belegt sind. Dazu gehören anerkannte Anrechnungszeiten, sodass auch weiter zurückliegende Pflichtbeiträge berücksichtigt werden können.

Bürgergeldzeiten können solche Anrechnungszeiten sein; für das heutige Grundsicherungsgeld besteht in § 58 SGB VI ebenfalls eine entsprechende Regelung. Ausnahmen gelten beispielsweise bei ausschließlich darlehensweisem Bezug oder wenn lediglich bestimmte einmalige Leistungen gewährt wurden.

Der Leistungsbezug erzeugt dabei selbst keine neuen Pflichtbeitragsmonate für die Rente. Er kann jedoch helfen, einen zuvor erworbenen Schutz zu erhalten – fehlende Versicherungszeiten werden dadurch nicht beliebig ersetzt.

Deshalb lohnt sich eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere bei Lücken oder fehlenden Meldungen des Jobcenters. Prüfen lassen sollte man auch, ob Beschäftigungs-, Kindererziehungs- oder versicherungspflichtige Pflegezeiten vollständig erfasst sind und ob eine gesetzliche Ausnahme von den üblichen Voraussetzungen greift.

2. Konkrete Belastungsgrenzen sind aussagekräftiger als eine Diagnoseliste

Eine schwere Krankheit begründet nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente. Entscheidend ist grundsätzlich, wie lange jemand trotz seiner Erkrankungen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch tätig sein kann.

Es geht damit regelmäßig um mehr als den bisherigen Beruf: Wer keine schweren Lasten mehr tragen kann, könnte aus Sicht der Rentenversicherung weiterhin eine andere, körperlich leichtere Tätigkeit ausüben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beantwortet diese weitergehende Frage nicht abschließend.

Tägliches Leistungsvermögen Grundsätzliche rentenrechtliche Einordnung Weniger als drei Stunden Volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen möglich. Mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden Teilweise Erwerbsminderung; bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt ist stattdessen eine volle Arbeitsmarktrente möglich. Mindestens sechs Stunden Grundsätzlich keine Erwerbsminderungsrente; besondere Ausnahmefälle müssen gesondert geprüft werden.

Die Einschränkungen müssen längerfristig bestehen; eine vorübergehende Erkrankung genügt nicht. Zusätzlich müssen die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Hilfreich sind ärztliche Berichte, die nachvollziehbar beschreiben, wie sich Erkrankungen auf Ausdauer, Konzentration, Beweglichkeit und die Fähigkeit zur regelmäßigen Arbeit auswirken. Häufige Ausfälle, zusätzliche Ruhepausen oder belastende Medikamentennebenwirkungen sollten dabei ebenso erfasst werden wie das Zusammenwirken mehrerer Erkrankungen.

Eigene Aufzeichnungen über Beschwerden können die Darstellung ergänzen, ersetzen aber keine medizinischen Befunde. Gute Vorbereitung bedeutet, tatsächliche Einschränkungen vollständig zu zeigen, ohne sie zu übertreiben oder herunterzuspielen.

Worauf Betroffene beim Untersuchungstermin achten können, erläutert der Beitrag zur Vorbereitung auf das Gutachten für die Erwerbsminderungsrente. Auch ein Schwerbehindertenausweis ersetzt diese Prüfung nicht.

3. Ein Reha-Verfahren kann den Rentenanspruch sichtbar machen

Die Rentenversicherung prüft zunächst, ob medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessern können. Der Grundsatz „Reha vor Rente“ bedeutet jedoch nicht, dass vor jeder Rentenbewilligung zwingend eine Reha absolviert werden muss.

Ein vorhandener Reha-Entlassungsbericht kann wichtige Hinweise liefern, weil er auch das verbliebene Leistungsvermögen beurteilt. Betroffene sollten deshalb prüfen, ob sich die Einschätzung nur auf ihren bisherigen Beruf oder auch auf Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes bezieht.

Hinzu kommt eine gesetzliche Möglichkeit, die vielen nicht bekannt ist: Nach § 116 Absatz 2 SGB VI gilt ein Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben unter bestimmten Voraussetzungen als Rentenantrag. Das betrifft vermindert erwerbsfähige Versicherte, wenn eine solche Leistung keine Aussicht auf Erfolg hat oder die Erwerbsminderung durch sie nicht verhindert werden konnte.

Dadurch kann ein früherer Antrag für den Rentenbeginn Bedeutung bekommen. Eine gescheiterte Reha allein garantiert allerdings keine Rente, denn auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen müssen vorliegen.

4. Bei drei bis unter sechs Stunden ist eine volle Arbeitsmarktrente möglich

Wer gesundheitlich noch vier oder fünf Stunden täglich arbeiten kann, muss sich nicht zwangsläufig mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente begnügen. Fehlt ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz und gilt der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen, kann nach den Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente als sogenannte Arbeitsmarktrente zustehen.

Gerade bei Menschen im Jobcenter-Bezug sollte diese Konstellation geprüft werden. Voraussetzung bleibt eine medizinisch festgestellte teilweise Erwerbsminderung; Arbeitslosigkeit oder schlechte Vermittlungschancen allein genügen nicht.

Die Rentenversicherung muss außerdem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die konkrete Beschäftigungssituation beurteilen. Betroffene sollten deshalb vollständig angeben, ob sie einen Arbeitsplatz haben und ob dieser ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen entspricht.

Eine Arbeitsmarktrente wird befristet bewilligt und kann bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden. Weitere Einzelheiten erklärt der Gegen-Hartz-Ratgeber zur Arbeitsmarktrente.

Das Jobcenter darf einen Rentenantrag nicht mit einer bewilligten Rente verwechseln

Ein gestellter Rentenantrag beendet den Anspruch auf Jobcenter-Leistungen nicht automatisch. Solange die Voraussetzungen für diese Leistungen weiter vorliegen, reicht der Hinweis auf ein laufendes Rentenverfahren nicht für eine Zahlungseinstellung.

Streiten Jobcenter und Sozialamt über die Erwerbsfähigkeit, sieht § 44a SGB II ein geregeltes Klärungsverfahren mit weiterer Leistungserbringung vor. Eine Einschätzung des Ärztlichen Dienstes ist zudem noch kein Rentenbescheid.

Auch eine bewilligte Rente beendet die Bedürftigkeit nicht zwingend: Bei einer niedrigen Arbeitsmarktrente können ergänzende Jobcenter-Leistungen möglich bleiben, weil medizinisch weiterhin ein Leistungsvermögen von mindestens drei Stunden besteht. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen kommt dagegen bei Bedürftigkeit Grundsicherung nach dem SGB XII in Betracht.

Eine Ablehnung sollte an ihrer Begründung geprüft werden

Lehnt die Rentenversicherung den Antrag ab, ist zunächst zu klären, ob Versicherungszeiten fehlen oder ob sie das gesundheitliche Leistungsvermögen anders einschätzt. Gegen einen Rentenbescheid kann bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 84 SGG grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Akteneinsicht und gezielte ergänzende Befunde helfen, konkrete Fehler aufzuzeigen. Welche Probleme häufig auftreten, erklärt der Beitrag „Fünf Gründe, warum der Antrag auf Erwerbsminderungsrente scheitert“.

Praxisbeispiel: Trotz längerer Jobcenter-Zeit ist eine Rente möglich

Ein fiktives Beispiel: Die 54-jährige Sabine hat viele Jahre versicherungspflichtig gearbeitet und bezieht seit längerer Zeit Leistungen vom Jobcenter. Wegen einer depressiven Erkrankung und chronischer Schmerzen hält sie sich inzwischen für nicht mehr ausreichend belastbar.

Bei der Kontenklärung zeigt sich, dass anerkannte Anrechnungszeiten den Prüfungszeitraum verlängern und ausreichend frühere Pflichtbeiträge vorhanden sind. Die medizinischen Unterlagen ergeben ein längerfristiges Leistungsvermögen von vier Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Damit kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht; fehlt ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz und ist der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen, kann eine volle Arbeitsmarktrente möglich sein. Ob Sabine ergänzende Jobcenter-Leistungen benötigt, hängt anschließend von ihrer Rentenhöhe und dem Bedarf ihres Haushalts ab.

Sechs Fragen und Antworten zum Wechsel in die Erwerbsminderungsrente Kann ich direkt während des Jobcenter-Bezugs eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

Ja, ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist auch während des Leistungsbezugs möglich. Eine vorherige Abmeldung beim Jobcenter ist dafür nicht erforderlich.

Zählt Bürgergeld wie eine Beschäftigung mit Rentenbeiträgen?

Nein, der Bezug allein schafft keine entsprechenden Pflichtbeitragsmonate. Anerkannte Anrechnungszeiten können aber den Prüfungszeitraum verlängern und dadurch frühere Beiträge für den Anspruch nutzbar halten.

Reicht eine lange Krankschreibung für die Rente?

Nein, die Rentenversicherung prüft das längerfristige Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind unterschiedliche rechtliche Bewertungen.

Muss vor dem Rentenantrag immer eine Reha stattfinden?

Nein, eine vorherige Reha ist keine pauschale Voraussetzung für die Antragstellung. Die Rentenversicherung prüft jedoch, ob geeignete Reha-Leistungen die Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessern können.

Kann ich trotz vier Stunden Leistungsvermögen die volle Rente erhalten?

Ja, bei medizinisch festgestellter teilweiser Erwerbsminderung kann eine volle Arbeitsmarktrente infrage kommen, wenn kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz vorhanden und der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Die erforderlichen Versicherungszeiten müssen ebenfalls erfüllt sein.

Bin ich mit einer Erwerbsminderungsrente automatisch vom Jobcenter unabhängig?

Nein, eine niedrige Rente kann ergänzende Sozialleistungen notwendig machen. Welche Behörde zuständig ist, hängt unter anderem von der Art und Dauer der Erwerbsminderung sowie der Haushaltskonstellation ab.

Der Beitrag Vom Bürgergeld in die Erwerbsminderungsrente: Diese 4 Punkte erleichtern den Zugang erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Bedarfsgemeinschaft: Wen das Jobcenter jetzt mitrechnen darf – und wen nicht

Wer Grundsicherung vom Jobcenter beantragt, muss häufig auch Auskunft über andere Menschen im Haushalt geben. Ob deren Einkommen den eigenen Anspruch verringern darf, hängt jedoch nicht einfach davon ab, wer unter derselben Adresse wohnt.

Die Zuordnung zur Bedarfsgemeinschaft kann darüber entscheiden, ob Geld ausgezahlt oder ein Antrag abgelehnt wird. Gerade deshalb darf aus einer gemeinsamen Wohnung nicht vorschnell eine gemeinsame finanzielle Verantwortung gemacht werden.

Was eine Bedarfsgemeinschaft überhaupt ist

Eine Bedarfsgemeinschaft ist eine gesetzlich bestimmte Gruppe von Personen, deren wirtschaftliche Verhältnisse das Jobcenter bei der Leistungsberechnung zusammen betrachtet. Wer dazugehört, regelt § 7 Absatz 3 SGB II.

Mindestens eine Person muss erwerbsfähig und nach dem SGB II leistungsberechtigt sein. Auch ein alleinlebender Leistungsberechtigter bildet eine Bedarfsgemeinschaft – der Begriff setzt also keine Familie oder Partnerschaft voraus.

Diese Personen können zur Bedarfsgemeinschaft gehören

Bei Familien und Paaren kommt es auf das Verwandtschaftsverhältnis, das Alter, die tatsächliche Lebenssituation und teilweise auf die eigenen finanziellen Mittel an. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fälle.

Person oder Wohnsituation Zuordnung zur Bedarfsgemeinschaft Erwerbsfähige leistungsberechtigte Person Gehört selbst zur Bedarfsgemeinschaft, gegebenenfalls als einziges Mitglied. Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner Gehört dazu, sofern die Partner nicht dauernd getrennt leben. Unverheirateter Partner Gehört dazu, wenn eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt besteht. Unverheiratetes Kind unter 25 Jahren Gehört grundsätzlich dazu, wenn es im Haushalt lebt und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann. Eltern eines unverheirateten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 15 und 24 Jahren Die im Haushalt lebenden Eltern oder der dort lebende Elternteil gehören dazu, ebenso dessen im Haushalt lebender Partner. Kind ab dem 25. Geburtstag oder verheiratetes Kind Gehört nicht mehr als Kind zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Mitbewohner einer reinen Wohngemeinschaft Gehört nicht allein wegen des Zusammenwohnens zur Bedarfsgemeinschaft. Geschwister, Großeltern oder andere Verwandte Die Verwandtschaft allein begründet keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft. Kinder gehören nicht automatisch bis 25 dazu

Bei Kindern müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen: Sie müssen unverheiratet, jünger als 25 Jahre und dem Haushalt zugehörig sein sowie ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Das betrifft auch Kinder des Partners, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Eine Ausbildungsvergütung oder Unterhaltszahlung beendet die Zugehörigkeit nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das nach den gesetzlichen Regeln zu berücksichtigende Einkommen zusammen mit weiteren Mitteln den eigenen Lebensunterhalt einschließlich des Unterkunftsbedarfs deckt.

Reichen die Mittel aus, gehört das Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Reichen sie nicht, kann es trotz eigener Einnahmen weiterhin dazugehören.

Mit dem 25. Geburtstag endet die Zugehörigkeit als Kind zur elterlichen Bedarfsgemeinschaft auch dann, wenn der Sohn oder die Tochter weiter zu Hause wohnt. Bei eigener Leistungsberechtigung entsteht grundsätzlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft; eine mögliche Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern ist gesondert zu prüfen.

Eine besondere Konstellation besteht, wenn ein erwerbsfähiges Kind unter 25 selbst mit einem eigenen Kind im Elternhaus lebt. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit wird es dann grundsätzlich der Bedarfsgemeinschaft mit seinem eigenen Kind zugeordnet.

Das Einkommen der Kinder ist kein frei verfügbarer Familientopf

Das eigene Einkommen eines Kindes wird innerhalb der Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich für dessen Bedarf eingesetzt. Es darf nicht einfach auf den Bedarf der Eltern oder Geschwister verteilt werden.

Beim Kindergeld gibt es allerdings eine Besonderheit: Soweit es zur Sicherung des Lebensunterhalts des Kindes benötigt wird, wird es diesem zugerechnet. Ein nicht benötigter Anteil kann beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen berücksichtigt werden.

Unverheiratete Paare: Eine Beziehung allein reicht nicht

Ohne Trauschein kann ebenfalls eine Bedarfsgemeinschaft bestehen. Dafür müssen eine Partnerschaft, eine gemeinsame Wohn- und Wirtschaftsführung und der gegenseitige Wille hinzukommen, füreinander Verantwortung zu übernehmen und einzustehen.

Eine gemeinsame Anschrift beweist diese Voraussetzungen für sich genommen ebenso wenig wie gelegentliche Übernachtungen. Umgekehrt verhindern getrennte Konten die Einstufung nicht, wenn das Paar tatsächlich gemeinsam wirtschaftet und füreinander einsteht.

Das Jobcenter muss deshalb die tatsächlichen Verhältnisse prüfen. Welche Umstände dabei betrachtet werden, erläutert auch der Beitrag Grundsicherung und Bedarfsgemeinschaft: So prüft das Jobcenter.

Warum das erste Jahr keine automatische Schonfrist ist

Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird der gegenseitige Einstandswille vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenwohnen. Die Vermutung greift auch, wenn sie Kinder oder Angehörige im Haushalt gemeinsam versorgen oder über Einkommen beziehungsweise Vermögen des anderen verfügen dürfen.

Daraus folgt kein garantierter Leistungsbezug ohne Anrechnung des Partnereinkommens während der ersten zwölf Monate. Eine Einstehensgemeinschaft kann schon vorher nachgewiesen werden oder ein anderer gesetzlicher Vermutungstatbestand erfüllt sein.

Ebenso wenig verwandelt der Ablauf eines Jahres jede Wohngemeinschaft in eine Bedarfsgemeinschaft. Die Vorschrift setzt Partner voraus, und eine bestehende Vermutung kann durch geeignete Nachweise widerlegt werden.

Gegen-Hartz erklärt diesen häufig missverstandenen Unterschied ausführlicher im Beitrag zur Ein-Jahres-Grenze bei der Bedarfsgemeinschaft.

Ehepartner: Zwei Wohnungen bedeuten nicht automatisch Trennung

Bei Ehepaaren kommt es darauf an, ob sie dauernd getrennt leben. Eine zweite Wohnung wegen der Arbeit oder ein krankheitsbedingter Aufenthalt an einem anderen Ort beendet die Bedarfsgemeinschaft nicht ohne Weiteres.

Umgekehrt setzt eine dauernde Trennung keine rechtskräftige Scheidung voraus. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse und der erkennbare Wille, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortzuführen.

Wohngemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft sind etwas anderes

Wer mit anderen Menschen lediglich die Wohnung und deren Kosten teilt, bildet mit ihnen keine Bedarfsgemeinschaft. In einer echten WG kann deshalb jeder leistungsberechtigte Bewohner eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.

Das Einkommen eines Mitbewohners darf nicht allein wegen derselben Adresse wie Partnereinkommen angerechnet werden. Gemeinsame Küche und gemeinsames Bad ändern daran für sich genommen nichts.

Bei Verwandten oder Verschwägerten kann dagegen eine Haushaltsgemeinschaft vorliegen, wenn sie zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Dann ermöglicht § 9 Absatz 5 SGB II unter bestimmten Voraussetzungen die Vermutung, dass Unterstützung geleistet wird.

Das ist jedoch keine pauschale Anrechnung des gesamten Einkommens der Angehörigen. Ob Unterstützung erwartet werden kann und ob die Vermutung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, muss gesondert geprüft werden.

Warum die Einstufung so viel Geld ausmachen kann

In einer Bedarfsgemeinschaft kann das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen des Partners den eigenen Leistungsanspruch mindern oder vollständig entfallen lassen. Gesetzliche Abzüge, Freibeträge und geschütztes Vermögen müssen dabei berücksichtigt werden.

Für volljährige Partner gilt außerdem grundsätzlich ein anderer Regelbedarf als für Alleinstehende. Die Frage nach der Bedarfsgemeinschaft betrifft deshalb nicht nur fremdes Einkommen, sondern auch die Höhe des eigenen anerkannten Bedarfs.

Ein Partner fällt nicht schon deshalb aus der Bedarfsgemeinschaft heraus, weil er arbeitet oder selbst keine Leistungen beantragt. Gerade sein Einkommen kann für die Berechnung des Anspruchs der übrigen Mitglieder relevant sein.

Kinder können zeitweise zu einem zweiten Haushalt gehören

Bei getrennt lebenden Eltern kann eine sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaft entstehen, wenn das Kind im Rahmen des Umgangs regelmäßig beim anderen Elternteil lebt. Unter den jeweiligen Voraussetzungen kommen für die Aufenthaltstage anteilige Leistungen in Betracht.

Die Meldeadresse des Kindes beantwortet die Frage deshalb nicht abschließend. Das Jobcenter muss auch die tatsächlichen Aufenthalte und die konkrete Bedarfssituation berücksichtigen.

Was Betroffene bei einer falschen Zuordnung tun können

Wer die Einstufung für falsch hält, sollte vom Jobcenter eine nachvollziehbare Begründung verlangen und die tatsächlichen Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse konkret darlegen. Mietvereinbarungen, nachvollziehbare Kostenaufteilungen und Zahlungsbelege können dabei helfen.

Die bloße Erklärung, man wolle nicht füreinander zahlen, genügt bei entgegenstehenden Tatsachen häufig nicht. Umgekehrt muss das Jobcenter die Tatsachen feststellen, auf die es eine gesetzliche Vermutung stützt.

Gegen einen belastenden Bescheid ist bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Wie Betroffene vorgehen können, erläutert der Ratgeber zum Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid.

Fehlt wegen der Entscheidung akut Geld für den Lebensunterhalt, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich sein. Ein laufender Widerspruch sorgt nicht automatisch dafür, dass die benötigten Leistungen ausgezahlt werden.

Sechs Fragen und Antworten zur Bedarfsgemeinschaft Bin ich allein auch eine Bedarfsgemeinschaft?

Ja, ein alleinstehender erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bildet eine Bedarfsgemeinschaft mit nur einer Person. Eine Partnerschaft oder Familie ist dafür nicht erforderlich.

Gehört jeder Mitbewohner zu meiner Bedarfsgemeinschaft?

Nein, gemeinsames Wohnen allein reicht nicht. Bei einer reinen Wohngemeinschaft werden die Bewohner grundsätzlich getrennt betrachtet.

Gehört mein unverheirateter Partner sofort dazu?

Das hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab. Besteht bereits eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, kann die Zuordnung auch vor Ablauf eines Jahres erfolgen.

Was ändert sich am 25. Geburtstag meines Kindes?

Die Zugehörigkeit als Kind zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern endet. Bleibt das Kind im Elternhaus wohnen, müssen ein möglicher eigener Leistungsanspruch und eine mögliche Haushaltsgemeinschaft gesondert geprüft werden.

Verhindern getrennte Konten eine Bedarfsgemeinschaft?

Nein, getrennte Konten sind allein kein ausreichender Gegenbeweis. Entscheidend bleibt, wie das Zusammenleben und die finanzielle Verantwortung tatsächlich gestaltet sind.

Zählt mein gut verdienender Ehepartner mit, obwohl er nichts beantragt?

Grundsätzlich ja, sofern die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben. Das zu berücksichtigende Einkommen kann den eigenen Anspruch mindern oder ausschließen.

Beispiel aus der Praxis: Gleiche Wohnung, getrennte Ansprüche

Ein fiktives Beispiel: Die 42-jährige Sabine verliert ihre Arbeit und beantragt Leistungen beim Jobcenter. Seit zwei Jahren wohnt sie mit einer Freundin zusammen, beide führen aber getrennte Haushaltskassen und bezahlen jeweils ihren vereinbarten Mietanteil.

Die beiden sind kein Paar und übernehmen keine gegenseitige finanzielle Versorgung. Allein aus der gemeinsamen Adresse und der Wohndauer darf das Jobcenter deshalb keine partnerschaftliche Bedarfsgemeinschaft ableiten.

Der Arbeitslohn der Freundin darf Sabine nicht als Partnereinkommen zugerechnet werden. Für Sabines Anspruch bleiben ihre eigenen Verhältnisse einschließlich ihres anerkennungsfähigen Unterkunftsbedarfs entscheidend.

Der Beitrag Bedarfsgemeinschaft: Wen das Jobcenter jetzt mitrechnen darf – und wen nicht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Meeting with Chairperson of the Central Election Commission Ella Pamfilova

PRESIDENT OF RUSSIA - 28. September 2026 - 17:15

Vladimir Putin held a meeting with Chairperson of the Central Election Commission Ella Pamfilova in the Kremlin.

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