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The Death of the Western World

The Death of the Western World

Paul Craig Roberts

Opposition to current government policies is being criminalized in the UK and the EU. A recent example is the case of the retired Swiss military intelligence officer who has been sanctioned by the EU and is unable to access his assets and bank account in order to pay his bills and maintain his life. Gilbert Doctorow discusses these totalitarian policies that now characterize what is called the “European democracies.”  https://www.youtube.com/watch?v=LkcraVlIJsg 

The freezing and seizure of assets and persons without due process of law is destroying the security of property and free speech in the very countries that have economic, social and political systems based on these rights. I understand this to mean that the Western world no longer believes in the values that it professes. We are presented with the picture of the Western world that has lost its belief system, which makes it easy for the West to be transformed by corrupt politicians and immigrant invaders imposing their own values on western societies. We are experiencing now in our own time the death of the Western world.

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Bürgergeld: Sanktionen bei schlechtem Bewerbungsgespräch – Das müssen Jobcenter beweisen

Lesedauer 3 Minuten

Nach den Plänen zur „Neuen Grundsicherung“ sollen Sanktionen nicht nur greifen, wenn ein konkretes Jobangebot abgelehnt wird, sondern auch dann, wenn Leistungsberechtigte durch ihr Auftreten die Einstellung erkennbar verhindern.

Gemeint sind Konstellationen, in denen das Verhalten im Vorstellungsgespräch oder schon bei der Kontaktaufnahme als „willentliche Verweigerung“ gewertet wird – also als zielgerichtetes Aus-dem-Weg-Gehen vor der Arbeitsaufnahme.

Bewertung eines Bewerbungsgesprächs

Genau hier setzt die Kritik an: Die Bewertung eines Bewerbungsgesprächs ist häufig hochgradig subjektiv. Was für den einen Arbeitgeber „unmotiviert“ wirkt, kann in Wahrheit Nervosität, Sprachbarriere, psychische Belastung, Missverständnis oder schlicht eine ungünstige Gesprächssituation sein.

Wenn Sanktionen auf solche Eindrücke gestützt werden, entsteht ein erhebliches Risiko für Fehlentscheidungen – und für Betroffene eine schwierige Lage, weil sie einen Vorwurf entkräften sollen, der sich im Kern um Deutung und nicht um harte Fakten dreht.

Subjektive Eindrücke reichen nicht – das Jobcenter trägt die Beweislast

Entscheidend ist: Eine Sanktion setzt nicht irgendeinen „schlechten Eindruck“ voraus, sondern ein vorwerfbares Verhalten, das in seiner Gesamtschau den sicheren Schluss zulässt, dass die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert werden sollte.

Das Jobcenter muss deshalb darlegen und im Streitfall belegen, dass eine Pflichtverletzung vorliegt – etwa eine Negativbewerbung oder ein gezielt vertragshinderndes Auftreten.

Gerade beim Bewerbungsgespräch ist diese Beweisführung heikel. Jobcenter-Mitarbeiter sind in der Regel nicht selbst anwesend, die Erkenntnisse stammen häufig aus Rückmeldungen Dritter, und diese Rückmeldungen sind nicht selten kurz, pauschal oder interessengeleitet.

Der Maßstab muss deshalb streng bleiben: Vorwürfe müssen konkret sein, zeitlich zugeordnet, nachvollziehbar und widerspruchsfrei – und sie müssen alternative Erklärungen ernsthaft mitdenken, statt sie von vornherein auszuschließen.

Was Gerichte bisher verlangen: „Ablehnungswille“ muss eindeutig sein

Die Rechtsprechung arbeitet seit Jahren mit einem klaren Kern: Ein „Weigern“ liegt regelmäßig nur vor, wenn sich der Ablehnungswille aus dem Gesamtverhalten eindeutig und zweifelsfrei ergibt.

Eine Verweigerung kann zwar ausdrücklich oder auch durch schlüssiges Verhalten („konkludent“) erfolgen, aber bei konkludentem Verhalten muss das zurechenbare Handeln oder Unterlassen so deutlich sein, dass der Schluss „will nicht“ hinreichend sicher ist.

In Einzelfällen haben Gerichte Sanktionen bestätigt, wenn Bewerbungen objektiv als abschreckend oder widersprüchlich erscheinen und dadurch faktisch einer Nichtbewerbung gleichkommen. Auch ein ersichtliches Desinteresse im Gespräch oder ein gezielt schlampiges, für den Arbeitgeber vertragshinderndes Erscheinungsbild kann – je nach Konstellation – als Pflichtverletzung bewertet werden.

Pflichtverstöße müssen sauber nachgewiesen werden

Umgekehrt zeigen Entscheidungen ebenfalls Grenzen: Nicht jede „ungewöhnliche“ Situation, nicht jede Nicht-Mitwirkung und nicht jede angeblich „falsche“ Reaktion trägt eine Sanktion, wenn der Pflichtverstoß nicht sauber nachgewiesen und rechtlich hergeleitet wird.

Gerichte schauen weniger auf Sympathiefragen, sondern auf die Frage, ob ein eindeutiger Ablehnungswille belegt ist – und ob das Verfahren des Jobcenters (Anhörung, Dokumentation, Begründung) tragfähig ist.

So schützen sich Betroffene praktisch

Wer nach einem Bewerbungsgespräch Probleme befürchtet oder bereits eine Anhörung wegen angeblicher Pflichtverletzung erhält, sollte strukturiert reagieren, statt reflexhaft in allgemeine Rechtfertigungen zu gehen. Es hilft, die Situation so zu dokumentieren, dass aus „Eindruck“ wieder „prüfbarer Sachverhalt“ wird.

Unmittelbar nach dem Gespräch ist ein Gedächtnisprotokoll oft der stärkste Hebel: Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Fragen, eigene Antworten, Besonderheiten (z. B. Hör-/Verständnisprobleme, Stress, Unterbrechungen), konkrete Aussagen, die später missverstanden werden könnten. Wichtig ist eine sachliche Sprache: nicht empört, nicht pauschal, sondern konkret und überprüfbar.

Anhörung gut vorbereiten

Kommt eine Anhörung, sollte die Stellungnahme genau an dieser Logik ansetzen: Welche konkrete Pflicht soll verletzt worden sein, woran macht das Jobcenter das fest, welche Tatsachen sind belegt, welche nur behauptet? Danach folgt die eigene Darstellung – wieder konkret, mit Rahmenbedingungen und plausiblen Gründen, die das Verhalten erklären, ohne auszuweichen.

Wenn gesundheitliche oder psychische Faktoren eine Rolle spielen, genügt meist eine knappe, sachliche Einordnung mit dem Hinweis, dass Nachweise vorliegen oder nachgereicht werden; ausschweifende Diagnosedarstellungen sind selten hilfreich und führen häufig nur zu neuen Angriffspunkten.

Besonders wichtig ist die Trennlinie zwischen „unglücklich gelaufen“ und „gezielt verhindert“: Wer nervös wirkt, langsam antwortet, etwas missversteht oder unglücklich formuliert, verhindert nicht automatisch eine Einstellung.

Sanktionstragend wird es erst dort, wo sich aus dem Gesamtbild eine bewusste Verhinderung ergibt – und genau diese Schwelle muss das Jobcenter plausibel überschreiten.

Wenn das Jobcenter mit „Negativbewerbung“ argumentiert

Bei der Negativbewerbung ist der Kern nicht, ob die Bewerbung „gut“ war, sondern ob sie objektiv so abschreckend oder widersprüchlich ist, dass der Ausschluss aus dem Auswahlprozess praktisch schon angelegt ist. Das kann beispielsweise dann diskutiert werden, wenn ein Schreiben sich nahezu ausschließlich auf Nicht-Können und Einschränkungen reduziert und keinerlei Bezug zur Stelle herstellt.

Umso wichtiger ist: Betroffene sollten Bewerbungen so aufbauen, dass sie erkennbar auf die Stelle zielen, einen Mindestbezug zu Anforderungen enthalten und keine Formulierungen verwenden, die als „verhindernd“ gelesen werden können – selbst dann, wenn die Jobchancen realistisch gering sind.

Verfassungsrechtlicher Hintergrund: Existenzsicherung darf nicht am „Bauchgefühl“ hängen

Eingriffe bis an die Grenze des Existenzminimums auf subjektive Eindrücke Dritter zu stützen, darf nicht die Regel werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Sanktionsrechtsprechung die realen Folgen von Leistungskürzungen deutlich benannt – bis hin zu Wohnungslosigkeit, Verschuldung, gesundheitlichen Risiken und sozialem Rückzug.

Genau deshalb muss jede Verschärfung so ausgestaltet sein, dass Fehlentscheidungen nicht systematisch begünstigt werden: klare Tatbestände, saubere Verfahren, belastbare Beweise und effektiver Rechtsschutz.

Fazit

Sanktionen wegen angeblichen „Fehlverhaltens“ im Bewerbungsgespräch sind rechtlich nur dann tragfähig, wenn ein eindeutiger, vorwerfbarer Ablehnungswille belegt ist und das Jobcenter seine Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert.

Für Betroffene liegt der Schlüssel in der schnellen, sachlichen Beweissicherung und in einer Stellungnahme, die das Geschehen konkret macht, alternative Erklärungen plausibel belegt und die Beweislast konsequent beim Jobcenter lässt.

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Global experience to Syria, currency reform as a gate way to economic recovery

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 14:07

Damascus, Dec. 29 (SANA) The Central Bank of Syria’s announcement of a new currency and the removal of two zeros from its nominal value underscores that currency reform is not an isolated measure or a temporary procedure, but part of a broader, integrated economic strategy.

Central Bank Governor Abdulkader Husrieh explained that the issuance of the new currency is part of a comprehensive reform program aimed at regulating liquidity, enhancing oversight of cash circulation, and stabilizing the money supply. “This step will strengthen confidence in the financial system and will not have negative effects on citizens during the transition between the old and new currency,” he said.

Two zeros removed

The practice of removing zeros from a national currency is widely used internationally to address the effects of inflation and restore confidence in the monetary system. France introduced the “new franc” in 1960 after removing two zeros as part of an economic reform plan that restored stability and laid the foundation for sustainable growth.

Turkey, in 2005, removed six zeros from its currency after years of high inflation, launching the “New Turkish Lira” alongside a broad program of fiscal discipline, banking reforms, and measures to boost production.
Germany’s post-World War II currency reform in 1948, which introduced the Deutsche Mark, similarly ended monetary chaos and restored confidence in the economy, serving as a foundation for long-term recovery.

Regain control

Conversely, experiences in countries such as Argentina, Venezuela, and Zimbabwe show that zero-removal alone fails if not accompanied by real reform and control over the money supply. This highlights the Central Bank of Syria’s emphasis that the current measure is not about printing extra money but a disciplined replacement within a clear monetary policy framework.

Experts note that the currency replacement could encourage cash held abroad or hoarded domestically to return to the banking system, providing the Central Bank with an opportunity to manage liquidity effectively, provided it is paired with strict banking oversight and an expansion of electronic payment systems — measures highlighted by Husrieh as part of the bank’s strategic plan.

Free of charge exchange process

For citizens, the Central Bank stressed that the exchange process will be completely free, with no fees or taxes, and without abrupt invalidation of old banknotes. Bank accounts will be converted automatically, alleviating concerns about losing savings or purchasing power. According to the bank, the value of the currency is determined by economic policy and fiscal discipline, not the physical appearance of the notes.

The significance of Syria’s experience lies in embedding zero-removal within a broader political and economic transformation. Moving away from policies of the former regime, which fueled inflation and eroded trust in the national currency, the new currency is presented as the beginning of a long-term reform path. Experts stress that its success will depend on accompanying measures in production, trade, banking, and digital payments, following the example of countries that have successfully implemented similar reforms.

R.K

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Four killed and 108 others were injured in remnant attacks in Latakia.

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 14:04

Latakia, Dec. 29 (SANA) Four people were killed and 108 others were injured in attacks carried out by former regime remnants against security forces and civilians during protests in Latakia on Sunday, according to the Latakia Health Directorate.

Director of Health Khalil Agha told SANA on Monday that the injured sustained wounds caused by sharp weapons, stones, and live gunfire. He said that medical teams provided immediate treatment and that hospitals were placed on full alert.

Latakia’s Internal Security Commander, Brigadier General Abdul Aziz Al-Ahmad, said that armed and masked individuals affiliated with the former regime assaulted security personnel in Latakia and Jableh North-western Syria and damaged police vehicles.

He reported that armed and masked elements affiliated with former regime remnants, including groups known as the “Coastal Shield Brigades” and the “Al-Jawad Brigades,” were present during protests at the Al-Azhari Roundabout in Latakia and the National Hospital Roundabout in Jableh. These groups have been accused of carrying out field executions and planting explosive devices on the M1 highway. Al-Ahmad added that some armed individuals fired shots into the air while security forces contained the situation and restored calm.

Since the fall of the former regime, these groups have rejected the political transition, inciting protests intended to provoke violence, target security forces, and damage public property.

R.H

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Sozdar Hacî: Das 10.-März-Abkommen ist ein Wendepunkt für Syrien

Die YPJ-Kommandantin Sozdar Hacî hat sich in einem Rückblick auf die Ereignisse des zurückliegenden Jahres zur innenpolitischen Lage Syriens, zur Rolle der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), zu geopolitischen Machtverschiebungen sowie zur Bedeutung des 10.-März-Abkommens im Lichte der Friedensinitiative Abdullah Öcalans geäußert. Die Analyse beleuchtet die Perspektive der Selbstverwaltung und stellt deren sicherheitspolitische, gesellschaftliche und politische Ziele in den Kontext eines weiterhin fragilen syrischen Staatengefüges.

Zusammenbruch des Baath-Regimes und regionale Umbrüche

Sozdar Hacî, die Mitglied des Generalkommandos von QSD und YPJ (Frauenverteidigungseinheiten) ist und zu dem Verhandlungskomitee gehört, das die Gespräche mit Damaskus führt, erklärte mit Blick auf die gegenwärtige Dynamik in Syrien, das mit der syrischen Übergangsregierung am 10. März unterzeichnete Abkommen sei eine Antwort auf die vielschichtigen Forderungen der Völker Syriens und insbesondere auf den Friedensappell Abdullah Öcalans.

„In unserer Region hat sich vieles tiefgreifend und in sehr kurzer Zeit verändert“, so Hacî. „Das über sechzig Jahre unter dem Einfluss Irans, der Türkei, der Hisbollah und weiterer externer Akteure regierte syrische Baath-Regime ist zusammengebrochen. Mit diesem Bruch verschoben sich die politischen Kräfteverhältnisse im Land grundlegend. Aufgrund der geostrategischen Lage Syriens hatte dieser Wandel unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Region.“

 


Die Kommandantin betonte jedoch, dass trotz des institutionellen Zerfalls keine ideologische Erneuerung innerhalb des Baathismus stattgefunden habe: „Weder Russland noch Iran haben ihre Verbindungen zum Regime aufgegeben, und das baathistische Denken bleibt bis heute intakt.“

HTS als Ausdruck externer Machtinteressen

In Bezug auf die Offensive vom 27. November 2024, die zum Fall des Langzeitherrschers Baschar al-Assad führte, erklärte Hacî, dass die Gruppierung „Hayat Tahrir al-Sham“ (HTS) mit internationaler Rückendeckung zur dominierenden Kraft aufsteigen konnte. „Auch wenn die Operation zunächst nicht wie ein großangelegter Plan erschien, wurde mit der Zeit deutlich, dass HTS durch koordinierte Absprachen systematisch der Weg zur Kontrolle über weite Teile Syriens geebnet wurde. Das zeigte: Internationale Kräfte sahen das Baath-Regime nicht mehr als funktionalen Partner.“

Der rasche Zusammenbruch eines langjährig gefestigten Staates innerhalb von nur zwölf Tagen könne nicht durch interne Dynamiken erklärt werden, so Hacî, sondern sei Ergebnis externer Einflussnahme. HTS sei bis nach Damaskus vorgedrungen, ohne auf offenen militärischen Widerstand zwischen Aleppo und der Hauptstadt zu stoßen. Die Kommandantin hob zudem hervor, dass die Regionen Efrîn-Şehba und Aleppo während dieser Phase schweren Angriffen Türkei-gestützter Dschihadistenmilizen ausgesetzt waren: „Tel Rifat, Şehba, sowie Aleppos kurdische Stadtviertel Şêxmeqsûd und Eşrefiyê waren besonders betroffen. Gegen diese Angriffe formierte sich ein entschlossener Widerstand.“

Widerstand in Nord- und Ostsyrien

Die QSD und YPJ hätten frühzeitig Maßnahmen zur Verteidigung der Bevölkerung getroffen und strategische Positionen eingenommen, um die Ausweitung der Gewalt einzudämmen. Der Konflikt breitete sich jedoch weiter aus, unter anderem in Richtung Minbic, Qereqozax, des Tişrîn-Staudamms und Dair Hafir. „Der Widerstand schloss auch Gebiete ein, die zuvor vom Baath-Regime kontrolliert wurden und die wir gegen den IS und andere Milizen verteidigten“, betonte Hacî. Die Angriffe seien nicht etwa Ausdruck eines Kampfes gegen das alte Regime, sondern richteten sich gezielt gegen demokratische und selbstverwaltete Strukturen.

Die militärische Unterstützung dieser Gruppen durch eine NATO-Armee mit erheblicher technologischer Überlegenheit sei offensichtlich gewesen. Dennoch hätten sich junge Menschen aus allen Teilen der Region, teils mit begrenzten Mitteln, erfolgreich zur Verteidigung organisiert – etwa bei der monatelangen Sicherung des Tişrîn-Staudamms, der zum Symbol kollektiver Selbstverteidigung wurde.

Erfolgreiche Operationen gegen IS

Hacî betonte, dass der Vormarsch von QSD-Einheiten in strategische Gebiete wie Deir ez-Zor, al-Mayadin und Abu Kamal kurz nach dem Fall Assads eine gezielte Rückkehr der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in die Region verhindert habe. „Zuvor nutzte das alte Regime verbündete Stämme und vor allem den IS selbst, um unsere Strukturen zu attackieren. Doch mit dem Eintritt der QSD in diese Regionen wurde dieser Bedrohung entgegengewirkt.“

Die Übergabe der Gebiete an die syrische Übergangsregierung sei als politisches Signal zu verstehen – zur Bekräftigung einer gemeinsamen nationalen Zugehörigkeit. Trotz wiederholter Versuche des IS, erneut Fuß zu fassen, sei es den QSD in Kooperation mit der internationalen Anti-IS-Koalition gelungen, zahlreiche Angriffe erfolgreich abzuwehren.

Ein Friedensappell mit weitreichender Wirkung

Als bedeutenden ideologischen Bezugspunkt nannte Hacî den im Februar veröffentlichten „Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft“ des in der Türkei inhaftierten kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan: „Dieser Appell war in einer angespannten Phase wie ein Gegengift zum Krieg. Er forderte eine politische Lösung durch Dialog und betonte die Notwendigkeit demokratischer Verhandlungen. Die Auswirkungen dieses Appells waren in ganz Syrien spürbar, besonders in den autonom verwalteten Regionen.“ Das daraus resultierende politische Klima habe die Grundlage für das spätere 10.-März-Abkommen geschaffen.

Das 10.-März-Abkommen als politischer Meilenstein

Abschließend ging Sozdar Hacî auf das zwischen der Selbstverwaltung und der syrischen Übergangsregierung geschlossene 10.-März-Abkommen ein: „Dieses Abkommen war ein direkter Ausdruck des Willens zur Deeskalation. Es sollte einen Genozid verhindern und den Dialog zwischen den Kräften institutionalisieren. Die Vereinbarung enthält zentrale Punkte zur Anerkennung von Vielfalt, zur Verhinderung von Wiederholung historischer Verbrechen und zur Schaffung einer demokratischen, ökologischen und geschlechtergerechten Gesellschaft.“

Insbesondere für das kurdische Volk sei das Abkommen von zentraler Bedeutung: „Es bekräftigt das Recht der Kurd:innen, als gleichberechtigte Bürger:innen in allen Teilen Syriens zu leben und ihre kulturelle Identität frei auszuüben.“ Allerdings zeigte sich Hacî enttäuscht über die ausbleibende Umsetzung der Vereinbarungsinhalte: „Abgesehen von der temporären Einstellung der Kampfhandlungen wurde bislang kein einziger Punkt des Abkommens realisiert, obwohl weiterhin bewaffnete Konflikte in verschiedenen Teilen des Landes anhalten.“

Im nächsten Teil der Analyse folgt ein vertiefender Blick auf die Politik der syrischen Übergangsregierung im Jahr 2025, ihre Rolle im politischen Gefüge des Landes sowie die Position der Kurd:innen und der YPJ in der Zukunft Syriens.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/haci-integration-bedeutet-nicht-identitatsverlust-sondern-demokratische-partnerschaft-49246 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/vorlaufige-einigung-uber-militarische-integration-in-syrien-erzielt-49311 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-kommandant-abdi-kundigt-reise-nach-damaskus-an-49415 https://deutsch.anf-news.com/frauen/ypj-kommandantin-zu-gesprachen-mit-damaskus-integration-heisst-nicht-unterwerfung-48453 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/aldar-xelil-syrien-wird-in-ein-vakuum-gefuhrt-und-der-weg-in-neue-konflikte-ist-vorgezeichnet-49416

 

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Geplantes Treffen zwischen Selbstverwaltung und Damaskus verschoben

Ein für diesen Montag angesetztes Treffen zwischen der Autonomieverwaltung Nord- und Ostsyriens und der syrischen Übergangsregierung zur Umsetzung des 10.-März-Abkommens ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Das teilten die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) mit.

In einer Erklärung des QSD-Pressezentrums hieß es, der Besuch von Generalkommandant Mazlum Abdi und einer Delegation der Autonomieverwaltung in Damaskus sei „aus technischen und logistischen Gründen“ vertagt worden. Ein neuer Termin werde derzeit zwischen beiden Seiten abgestimmt.

Das Treffen sollte ursprünglich der weiteren Umsetzung des 10.-März-Abkommens dienen – eines politischen Verständigungsdokuments, das als Grundlage für eine mögliche Zusammenarbeit im syrischen Übergangsprozess gilt. Die QSD betonten, dass die Verschiebung keinerlei Auswirkungen auf die angestrebten Ziele oder den generellen Fortschritt des Abkommens habe. Die Gespräche zwischen den Parteien zur Terminfindung dauerten an.

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/qsd-kommandant-abdi-kundigt-reise-nach-damaskus-an-49415 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/syrien-tote-bei-angriffen-auf-proteste-alawitischer-minderheit-49450 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/syriens-wandel-zentralistisches-beharren-und-fragile-vereinbarungen-49432

 

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Meeting on developments in the special military operation zone

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 13:30

The Supreme Commander-in-Chief chaired a meeting on the developments in the special military operation zone.

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Der feine Unterschied zwischen guten Sanktionen und bösen Sanktionen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 29. Dezember 2025 - 13:01
Die letzten Tage waren unterhaltsam, denn einerseits hat die EU wieder Europäer wegen deren abweichenden Meinungen auf die Sanktionsliste gesetzt und damit ein weiteres Mal gezeigt, dass es Europa keine Meinungsfreiheit, dafür aber viel Zensur gibt. Andererseits war die EU aber sehr entrüstet, als die US-Regierung Europäer wegen dieser Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Europa sanktioniert […]
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Kindergeld nach Trennung: An diese Person wird es ausgezahlt

Lesedauer 5 Minuten

Am Anfang steht oft derselbe Alltag: Das Kind schläft mal hier, mal dort. Elternteil A sagt, es sei „überwiegend“ bei ihm. Elternteil B hält dagegen: „Wir machen doch Wechselmodell.“ Parallel läuft das Kindergeld weiter – oder beide beantragen es.

Spätestens dann zählt nicht mehr, wer sich zuständig fühlt, sondern was sich für die Familienkasse nachvollziehbar belegen lässt: In welchem Haushalt ist das Kind tatsächlich aufgenommen, wie verteilt sich Betreuung über Wochen hinweg, und lässt sich der Ablauf mit neutralen Spuren aus Schule, Kita und Alltag stützen?

Kindergeld wird nur einmal ausgezahlt – und die Kasse benötigt eine klare Zuordnung

Kindergeld ist keine Leistung, die automatisch „halbiert“ wird, wenn Eltern getrennt leben. Es gibt pro Kind einen Auszahlungsempfänger. Sind beide Eltern anspruchsberechtigt, muss die Familienkasse entscheiden, wer das Kindergeld erhält.

In der Praxis kippt diese Entscheidung fast nie an großen Grundsatzfragen, sondern an der Dokumentation der Betreuung: Wer bildet den Lebensmittelpunkt ab, und wer kann diese Realität in prüfbaren Daten zeigen?

Haushaltsaufnahme ist der Maßstab – nicht das Bauchgefühl und nicht nur die Meldeadresse

Für die Zuordnung ist wichtig, ob das Kind in einem Haushalt „aufgenommen“ ist. Das meint nicht bloß eine Adresse, sondern ein gelebtes Familien- und Betreuungsverhältnis: regelmäßiges Wohnen, Versorgung im Alltag, verlässliche Zuständigkeit für die Organisation des Kindeslebens.

Die Meldeadresse kann ein Indiz sein, trägt aber in Streitfällen selten alleine, weil sie nichts darüber sagt, wie viele Übernachtungen tatsächlich stattfinden, wer die Übergaben steuert und wer im Alltag als Ansprechperson fungiert.

Residenzmodell: Schwerpunkt in einem Haushalt

Wenn das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt, ist die Lage meist stabil. „Überwiegend“ wird in der Praxis über den tatsächlichen Alltag sichtbar: die Mehrzahl der Übernachtungen, die Routine der Schul- oder Kitawoche, regelmäßige Arztbegleitungen, der Ort, an dem Kleidung, Lernmaterial und Alltagsorganisation verankert sind.

Konflikte entstehen hier hauptsächlich dann, wenn der andere Elternteil zwar engagierten Umgang hat, aber daraus einen gleichrangigen Haushalt ableiten will, ohne dass Übernachtungen und Verantwortlichkeiten das tragen.

Umgangsmodell: Häufiger Umgang ersetzt kein paritätisches Betreuungsmodell

Regelmäßige Wochenenden und Ferienblöcke sind wichtig, aber sie begründen nicht automatisch eine zweite Haushaltsaufnahme im kindergeldrechtlichen Sinn. Wer aus Umgang ein „Wechselmodell“ machen will, braucht mehr als ein paar zusätzliche Tage:

Es kommt darauf an, ob Betreuung über einen längeren Zeitraum annähernd gleich verteilt ist und ob sich das in belastbaren Wochenverläufen zeigt. Ein einzelner Ferienmonat oder eine kurzfristige Phase nach der Trennung reicht als Begründung häufig nicht, wenn die „Normalwochen“ wieder einen klaren Schwerpunkt haben.

Wechselmodell: Wenn Betreuung wirklich annähernd gleich verteilt ist

Im echten Wechselmodell ist das Kind in beiden Haushalten eingebunden, häufig mit einer wiederkehrenden Struktur wie 7/7, 2-2-3 oder vergleichbaren Rotationen, die sich über Monate halten. Trotzdem wird Kindergeld nicht geteilt, sondern an eine Person ausgezahlt.

Können Eltern sich nicht einigen, wer Empfänger sein soll, wird das Thema oft erst dann lösbar, wenn eine klare Bestimmung vorliegt, die die Auszahlung eindeutig macht. Entscheidend ist dabei: Wer „Wechselmodell“ behauptet, muss die Gleichwertigkeit der Betreuung über Wochen hinweg plausibel nachweisen, sonst wirkt das Modell schnell wie Umgang mit gutem Marketing.

Warum Unterhalt trotzdem eine Rolle spielt – auch wenn die Auszahlung an eine Person geht

Viele Konflikte um Kindergeld sind in Wahrheit Unterhaltskonflikte im Hintergrund. Denn wirtschaftlich wird Kindergeld im Unterhaltsrecht regelmäßig berücksichtigt, typischerweise über eine Anrechnung auf den Barunterhalt.

Das bedeutet: Auch wenn die Familienkasse an nur eine Person auszahlt, stellt sich im Innenverhältnis häufig die Frage, ob und wie das Kindergeld bei Unterhaltszahlungen „mitgerechnet“ werden muss. Genau deshalb ist es so wichtig, die Ebenen zu trennen:

Die Auszahlung klärt, wer das Geld von der Familienkasse bekommt; die unterhaltsrechtliche Verteilung klärt, wie es zwischen den Eltern wirtschaftlich wirkt. Wer beides vermischt, schreibt lange Briefe – und produziert wenig Entscheidungstaugliches.

Zusätzlich gibt es Sonderlagen, in denen Unterhalt für die Kindergeldzuordnung selbst bedeutsam wird, etwa wenn das Kind nicht in einem elterlichen Haushalt lebt oder wenn eine Abzweigung diskutiert wird, weil der Empfänger faktisch keinen Unterhalt leistet.

Dann zählt nicht die schönste Erklärung, sondern der Nachweis über tatsächliche Leistungen und Zeiträume.

Die Beleglogik, die Streitfälle entscheidet: Betreuung muss als „prüfbarer Ablauf“ dokumentiert werden

Sobald zwei Versionen der Wirklichkeit aufeinanderprallen, braucht die Familienkasse etwas, das sie prüfen kann, ohne Partei ergreifen zu müssen. Am stärksten ist deshalb eine Dokumentation, die drei Dinge gleichzeitig leistet:

Sie zeigt die Betreuungsverteilung über Wochen, sie benennt Übergaben und Zuständigkeiten, und sie lässt sich mit neutralen Alltagsspuren abgleichen.

Die folgende Matrix ist in der Praxis deutlich wirkungsvoller als ein reiner Kalenderausdruck, weil sie aus „Behauptung“ ein Datengerüst macht:

Was dokumentiert werden muss So sieht der Nachweis aus (prüffähig + Beleganker) Zeitraum und Grundmodell Klarer Zeitraum (mind. 8–12 Wochen) und kurze Einordnung: Residenz/Umgang/Wechselmodell; ab wann gilt die Struktur. Übernachtungen (Kernkriterium) Für jeden Tag festhalten: Schlafort (Haushalt A/B). Idealerweise als Wochenübersicht, lückenlos. Übergaben (wer, wann, wo) Übergabezeiten und -orte (z. B. Schule/Kita, Haustür), plus wer bringt/holt. Organisation der Schul-/Kitawoche Wer übernimmt Routinen (Hausaufgaben, Elternabende, Kommunikation mit Schule/Kita). Beleganker: Kontaktlisten, Abholberechtigungen, E-Mails/Schulportal-Auszüge. Arzt/Therapie und besondere Termine Wer begleitet regelmäßig. Beleganker: Terminbestätigungen, Praxiszettel, Therapiepläne (ohne Diagnosedetails im Schreiben). Vereins-/Freizeitstruktur Wer bringt/holt, wer ist Ansprechpartner. Beleganker: Trainingspläne, Anmeldungen, Kontaktangaben. Ferien/Feiertage (separat ausweisen) Ferienblöcke mit exakten Daten/Uhrzeiten und Zuständigkeit; nicht mit den Normalwochen vermischen. Beleganker: Ferienplan, Buchungen, Bestätigungen. Ausnahmen (Krankheit, Klassenfahrt, Sonderlagen) Kurz dokumentieren, warum die Woche abweicht, und wie Betreuung tatsächlich lief. Beleganker: Mitteilungen Schule, Arztbesuch, Klassenfahrtinfo. Unterhalt nur falls relevant (Sonderfälle/Abzweigung) Zahlungsnachweise mit Zeiträumen, Titel/Vereinbarung, nachvollziehbare Summen; keine pauschalen Behauptungen.

Wichtig ist nicht, dass jede Zeile „beweisstark“ ist, sondern dass die Logik konsistent wird: Übernachtungen plus Übergaben plus neutrale Anker müssen dieselbe Geschichte erzählen.

Welche neutralen Indizien besonders gut funktionieren

Am überzeugendsten sind Indizien, die nicht von einem Elternteil erstellt wurden, sondern aus der Lebensrealität des Kindes stammen: Abholberechtigungen, Kontaktlisten von Schule oder Kita, regelmäßige Begleitungen bei Arzt oder Therapie, Vereinsanmeldungen und Trainingspläne, Schreiben, die beide Haushalte als Ansprechpartner führen oder nur einen.

Je mehr diese Spuren mit dem Betreuungsplan harmonieren, desto schwerer wird es, die Darstellung als „bloße Behauptung“ abzutun.

Typische Ablehnungsgründe der Familienkasse – und wie man sie mit Gegenbelegen entkräftet

In der Praxis scheitern Anträge selten an „falschem Recht“, sondern an schwacher Substanz. Diese Muster tauchen häufig auf:

Wechselmodell ist nicht nachvollziehbar.
Das passiert, wenn ein Elternteil 50/50 behauptet, der Plan aber Lücken hat oder nur eine Momentaufnahme ist. Gegenstrategie: mindestens acht bis zwölf Wochen dokumentieren, Ferien separat ausweisen, Übergaben konkretisieren und neutrale Anker beilegen, die beide Haushalte als reale Betreuungseinheiten zeigen.

Meldeadresse spricht dagegen.
Eine abweichende Meldung ist nicht automatisch entscheidend, kann aber Zweifel auslösen. Gegenstrategie: Betreuung nicht über „Adresse“ erklären, sondern über Übernachtungen, Routinezuständigkeit und Alltagsindizien; zusätzlich sauber darstellen, seit wann die Betreuung so läuft und warum die Meldung (noch) nicht angepasst ist.

Der Vortrag ist zu allgemein.
Sätze wie „ich betreue überwiegend“ oder „wir teilen uns alles“ sind in Streitfällen wertlos. Gegenstrategie: Zahlen, Wochenverläufe, Übergabezeiten, wiederkehrende Muster, klarer Zeitraum.

Unterhalt wird behauptet, aber nicht belegt.
Das trifft vor allem Abzweigungsargumente. Gegenstrategie: Zahlungsnachweise mit Zeiträumen, Titel/Vereinbarung, nachvollziehbare Darstellung, was tatsächlich geleistet wurde und was nicht.

Sonderfälle, die im Alltag häufig übersehen werden

Einige Konstellationen wirken „wie Wechselmodell“, sind aber nur vorübergehend: Probephasen nach der Trennung, temporäre Umzüge wegen Schule oder Gesundheit, längere Krankenhaus- oder Rehaaufenthalte, Internats- oder Heimunterbringung.

In solchen Fällen zählt besonders, ob die Betreuungslage dauerhaft ist oder nur eine Phase – und ob der Nachweiszeitraum die Normalität abbildet, nicht die Ausnahme. Wer hier nur den spektakulären Monat dokumentiert, aber nicht die anschließenden Standardwochen, riskiert, dass die Familienkasse die Zuordnung anders bewertet als erwartet.

FAQ: Die wichtigsten Fragen, wenn Kindergeld bei Trennung zum Streit wird

Reicht es, wenn das Kind bei mir gemeldet ist?
Als Indiz ja, als alleinige Grundlage in Streitfällen oft nicht. Entscheidend ist die nachweisbare Betreuungsrealität.

Kann Kindergeld im Wechselmodell geteilt werden?
Ausgezahlt wird an eine Person. Eine interne Verteilung ist eine Frage des Innenverhältnisses, nicht der Auszahlung.

Was ist der stärkste Nachweis für „wer betreut wann“?
Ein Zeitraum von mindestens acht bis zwölf Wochen mit Übernachtungen, Übergaben und neutralen Indizien, die den Plan stützen.

Was, wenn beide Eltern Unterlagen schicken und die Familienkasse „nicht entscheidet“?
Dann braucht es meist eine noch klarere, konsistente Dokumentation der Normalwochen. Im Wechselmodell kann zusätzlich eine verbindliche Bestimmung des Empfängers nötig werden, damit die Auszahlung eindeutig wird.

Was, wenn der andere Elternteil Kindergeld bekommt, das Kind aber faktisch überwiegend bei mir lebt?
Dann ist der Ansatz nicht „Empörung“, sondern Nachweis: Zeitraum dokumentieren, neutrale Anker beilegen, klare Darstellung seit wann der Schwerpunkt besteht und warum die bisherige Auszahlung nicht mehr zur Realität passt.

Wann ist eine Abzweigung realistisch?
Wenn der Empfänger tatsächlich keinen oder deutlich zu wenig Unterhalt leistet und das belegbar ist. Ohne Zeiträume und Nachweise bleibt es regelmäßig eine Behauptung.

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Nein, sowas aber auch… BR24 enthüllt: Schüler malen Hakenkreuze in Hefte!

Einst schrieb ich, dass der “Bayerische Rundfunk” (BR) der Einäugige unter den Blinden sei; sprich: die Sendeanstalt des ARD-Schundfunks, die noch nicht ganz verloren ist. Hierbei bezog ich mich allerdings ausschließlich auf den Hörfunk; Bewegtbilder der öffentlich-rechtlichen Meinungsmaschinerie tue ich mir nur in Ausnahmefällen an, während die Radiosender – ich gestehe und wiederhole – noch […]

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Information minister rejects sectarian projects and affirms Syria’s unity

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 12:30

Damascus, Dec. 29 (SANA) Information Minister Hamza al-Mustafa stressed on X that attempts by some groups to exploit events to advance sectarian agendas have failed. “These efforts had no connection to Syria’s national unity and resembled the methods of the former regime, which often betrayed Syrians and justified its crimes with false pretexts,” he said.

Al-Mustafa emphasized that the freedom of expression and protest guaranteed by the new state is a moral gain and a cornerstone for building modern institutions. “However, some have misunderstood it. The unity of Syria and its people remains a national principle beyond debate,” he added.

The minister highlighted that the new state has implemented political approaches aimed at uniting Syrians and overcoming divisions entrenched by the former regime. These efforts, he noted, have helped resolve many issues while rising above the legacy of past conflicts and massacres.

He underscored that every crisis provides an opportunity to distinguish between initiatives that benefit the people and those that are harmful, urging Syrians to reject divisive projects and work together to build a homeland inclusive of all.

Since the country’s liberation, the Syrian state has pursued policies to strengthen national cohesion and overcome lingering divisions from the conflict years. Authorities have stressed repeatedly that Syria’s unity and sovereignty are non-negotiable and that foreign agendas seeking to exploit internal divisions will be opposed.

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Israel’s recognition of Somaliland draws Arab League condemnation

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 12:19

Cairo, Dec. 29 (SANA) The Council of the League of Arab States condemned Israel’s recognition of Somaliland, describing it as null, illegal, and a threat to Arab national security and regional stability. The Council reaffirmed that Somaliland is an integral part of the Federal Republic of Somalia and rejected any direct or indirect recognition of its secession.

The move, the Council said, serves illegitimate political, security, and economic agendas, including facilitating the displacement of Palestinians and using northern Somali ports for military purposes. It called on the international community to oppose the recognition and to uphold Somalia’s unity and sovereignty.

The Council urged mobilizing international support, in coordination with Somalia, the African Union, and relevant Arab and global bodies, to prevent any geopolitical or security changes in the Gulf of Aden and Red Sea region. Arab League Secretary-General Ahmed Aboul Gheit called on the UN Security Council, the UN Secretary-General, and the AU Commission Chair to take a firm stance and report to the Council’s next ministerial session.

Israel announced recognition of Somaliland on December 26, becoming the only country to do so since the region’s unilateral declaration of independence in 1991.

The step was widely rejected by the international community and Arab and Islamic states as a violation of international law and a threat to regional stability.

R.H

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Windkraft als Biodiversitätskiller – Klimaschau 241

Windkraftanlagen werden seit geraumer Zeit als gefährlich für Fluginsekten, Vögel und Fledermäuse, darunter zahlreiche gefährdete Arten, eingeschätzt. Verteidiger der Erneuerbaren Energien wenden in dem Zusammenhang ein, daß die Zahl durch Windrotoren getöteter Tiere weit geringer sei als durch Verkehr.
Nun zeigt aber eine Studie des Magazins „Nature reviews biodiversity“ mit dem Titel „Auswirkungen der Windenergieerzeugung an Land auf die Biodiversität“, daß zum Beispiel in den Ländern mit der höchsten Windraddichte jährlich eine Million Fledermäuse durch die Anlagen getötet werden. Die Autoren um Todd Katzner sind keine Klimakritiker oder Fossillobbyisten, sondern eine bunte Gruppe von Wissenschaftlern des US Geological Survey, von Universitäten und Naturschutzorganisationen.
Zum Vergleich: Als die Deepwater Horizon-Ölbohrinsel von British Petrol 2010 im Golf von Mexiko havarierte, starben geschätzte 600.000 Seevögel. Die Empörung der Umweltschützer grenzenlos – und das völlig zu Recht. Bei den Fledermäusen durch Windkraft? Betretenes Schweigen. Oder eben maue Verweise auf getötete Flugtiere durch Autoverkehr.

Der Beitrag Windkraft als Biodiversitätskiller – Klimaschau 241 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Nach Schneesturm in Südkurdistan: 21 Vermisste gerettet

In der südkurdischen Biradost-Region (Sîdekan) sind insgesamt 21 Personen, die seit zwei Tagen wegen eines heftigen Schneesturms als vermisst galten, lebend geborgen worden. Das teilten örtliche Behörden am Montag mit.

Die Betroffenen – 13 aus Rojhilat (Ostkurdistan) und acht aus dem Süden – waren auf der Lolan-Hochebene nahe der iranischen Grenze eingeschneit. Laut dem Gouverneur Ihsan Çelebi wurden sie nach intensiven Suchmaßnahmen wohlbehalten gerettet. Todesmeldungen, die zwischenzeitlich kursierten, seien falsch, so Çelebi.

„Alle 21 Personen konnten heute dank der Anstrengungen der Behörden und der Bevölkerung lebend gerettet werden“, sagte Çelebi gegenüber der lokalen Presse. Die Gesundheitszustände der Geretteten seien stabil, eine baldige Rückkehr zu ihren Familien sei geplant.

Die Gruppe hatte sich in höher gelegene Weidegebiete begeben, um Vieh zu hüten, als sie von starkem Schneefall überrascht wurde. Die Schneedecke erreichte laut Behörden örtlich bis zu zwei Meter Höhe. Die Region war in den vergangenen Tagen von einer schweren Kälte- und Niederschlagswelle betroffen, die voraussichtlich bis zum Wochenende anhalten wird.

Die Behörden riefen die Bevölkerung erneut zur Vorsicht auf. Insbesondere Aufenthalte in hochgelegenen Bergregionen sollten vermieden werden.

https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/mehrere-vermisste-nach-heftigen-schneefallen-in-sudkurdistan-49444

 

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Schwerbehinderung bei seltenen Erkrankungen: Aus dem Raster gefallen – und trotzdem anerkannt

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Versorgungsämter lehnen Anträge auf Schwerbehinderung bei seltenen Erkrankungen bisweilen häufig ab, weil sie keine gelistete Diagnose finden und ihnen deshalb die Einordnung fehlt. Diese Praxis verkennt den gesetzlichen Prüfmaßstab.

Denn das Schwerbehindertenrecht verlangt keine Diagnoseliste, sondern eine Bewertung realer Einschränkungen. Sozialgerichte greifen genau dort ein, wo Behörden fälschlich pauschal statt individuell entscheiden.

Das Schwerbehindertenrecht misst Teilhabe, nicht Etiketten

Rechtsgrundlage für die Feststellung des Grades der Behinderung ist § 152 SGB IX in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung. Maßgeblich sind die Auswirkungen der Gesundheitsstörung auf die Teilhabe, nicht deren medizinischer Name.

Es geht um die Einschränkungen in der Teilhabe

Sozialgerichte beanstanden regelmäßig Bescheide, in denen Versorgungsämter nicht die tatsächlichen Einschränkungen würdigen. Erforderlich ist eine individuelle Gesamtbetrachtung, die körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen zusammenführt. Eine schematische Tabellenentscheidung genügt diesen Anforderungen nicht.

Nicht die Diagnose entscheidet, sondern die Beeinträchtigung

Behinderung liegt rechtlich dort vor, wo gesundheitliche Einschränkungen dauerhaft auf Barrieren treffen und die gleichberechtigte Teilhabe erheblich beeinträchtigen. Sozialgerichte prüfen deshalb, ob Einschränkungen über mindestens sechs Monate hinweg das tägliche Leben prägen, etwa durch reduzierte Belastbarkeit, Mobilitätseinbußen oder kognitive Defizite. Dieser funktionsbezogene Maßstab folgt dem international anerkannten WHO-Verständnis und ist verbindlich anzuwenden.

Wenn die Tabelle nicht passt, greift die Analogbewertung

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen ausdrücklich vor, nicht gelistete Gesundheitsstörungen vergleichend zu bewerten. Versorgungsämter untersuchen daher, welchen gelisteten Störungen die funktionellen Auswirkungen am nächsten kommen. Lehnen Versorgungsämter Anträge auf Basis nicht gelisteter Krankheiten ab, ohne die konkreten Folgen zu prüfen, ist der Bescheid rechtswidrig.

Welche seltenen Krankheiten sind mit welchen gelisteten Erkrankungen vergleichbar?

Wenn eine seltene Erkrankung nicht ausdrücklich in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen auftaucht, verlangt das Recht eine Vergleichsbewertung mit gelisteten Erkrankungen, deren Funktionsbeeinträchtigungen ähnlich schwer wiegen. Entscheidend ist dabei nicht die medizinische Ursache, sondern das Ausmaß der Einschränkungen in Mobilität, Belastbarkeit, Wahrnehmung, Selbstversorgung oder sozialer Teilhabe.

Das Amt prüft dann, ob etwa Gehstreckenminderung, Belastungsintoleranz oder neurologische Ausfälle eine ähnliche Intensität erreichen. Sozialgerichte verlangen diesen Vergleich ausdrücklich, um Gleichbehandlung sicherzustellen.

Fatigue und neurologische Erkrankungen

So wird etwa das Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) regelmäßig mit schweren internistischen oder neurologischen Erkrankungen verglichen, bei denen eine ausgeprägte Belastungsintoleranz, reduzierte Gehfähigkeit und kognitive Leistungseinbrüche vorliegen. Als Vergleich dienen gelistete Erkrankungen mit dauerhafter Leistungsunfähigkeit und erheblicher Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit, etwa schwere Herz- oder Lungenerkrankungen mit geringer Belastungsreserve.

MCAS – Allergie und Immunologie

Das Mastzellaktivierungssyndrom (MCAS) lässt sich funktionell mit schweren allergologischen oder immunologischen Erkrankungen vergleichen, bei denen multiple Organsysteme betroffen sind. Wenn Kreislaufzusammenbrüche, Atemnot, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Notfallsituationen den Alltag prägen, orientieren sich die Gerichte an gelisteten Erkrankungen mit systemischer Organbeteiligung und hoher Anfallsdichte.

Auch die konkrete Ausprägung entscheidet über den Vergleich

Beim seltenen Ehlers-Danlos-Syndrom zum Beispiel kommt es auf die konkrete Ausprägung an. Bestehen chronische Schmerzen, Gelenkinstabilitäten, wiederkehrende Luxationen und eingeschränkte Mobilität, erfolgt die Vergleichsbewertung häufig mit schweren Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, etwa ausgeprägten Wirbelsäulenschäden oder Gelenkerkrankungen mit dauerhafter Funktionseinbuße.

Vergleich mit Defiziten

Eine Autoimmunenzephalitis wird funktionell nicht über ihre immunologische Ursache bewertet, sondern über die verbleibenden neurologischen und kognitiven Defizite. Vergleichsmaßstab sind gelistete Erkrankungen des zentralen Nervensystems mit anhaltenden Störungen von Konzentration, Gedächtnis, Reizverarbeitung oder emotionaler Steuerung, wie sie etwa nach schweren Hirnschädigungen auftreten.

Seltene Dysautonomien oder autonome Neuropathien lassen sich mit gelisteten Erkrankungen vergleichen, bei denen das vegetative Nervensystem dauerhaft gestört ist. Wenn Kreislaufregulation, Temperatursteuerung, Verdauung oder Belastbarkeit massiv eingeschränkt bleiben, orientiert sich die Bewertung an schweren neurologischen Funktionsstörungen mit systemischer Auswirkung.

Vergleich statt Diagnose

Diese Vergleichslogik zwingt die Behörde, den Blick von der Diagnose zu lösen und sich auf die tatsächliche Beeinträchtigung zu konzentrieren. Je klarer Sie darlegen, welche gelisteten Funktionsverluste Ihrer Erkrankung entsprechen, desto schwerer fällt es dem Versorgungsamt, Ihren Anspruch mit dem Hinweis auf eine fehlende Nennung abzulehnen.

Warum viele Krankheiten nicht gelistet sind

Die Versorgungsmedizin-Verordnung kann die Vielzahl seltener Erkrankungen nicht vollständig abbilden. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein funktionsbezogenes System entschieden, um medizinischen Fortschritt und neue Krankheitsbilder einzubeziehen. Probleme entstehen erst dort, wo Behörden Tabellen als starres Ausschlussinstrument missverstehen.

Ablehnungsfloskel „Ihre Diagnose ist nicht in der Tabelle“

Diese Begründung ist rechtlich unzulässig, weil sie die vorgeschriebene Analogbewertung ignoriert. Sobald eine Erkrankung nicht ausdrücklich genannt ist, muss die Behörde vergleichen, begründen und bewerten. Sozialgerichte heben Bescheide auf, die diesen Schritt unterlassen.

Ablehnungsfloskel „Objektiv nicht nachweisbar“

Auch ohne eindeutige Laborwerte müssen Versorgungsämter eine Gesamtschau aus Befunden, Verlauf und fachärztlichen Einschätzungen vornehmen. Eine pauschale Abwertung als „subjektiv“ genügt nicht. Gerichte verlangen eine nachvollziehbare Beweiswürdigung aller vorliegenden Unterlagen.

Was Betroffene tun können, um Anerkennung durchzusetzen

Sie sollten Ihren Antrag als Beschreibung Ihrer Teilhabeeinschränkungen formulieren, nicht als Diagnosensammlung. Ärztliche Stellungnahmen müssen konkret darstellen, was Sie nicht mehr können, wie lange die Einschränkungen bestehen und wie sie den Alltag beeinflussen. Widerspruch und Klage eröffnen häufig erst die zwingend erforderliche individuelle Prüfung.

Anerkennung trotz seltener Erkrankung bei Babette

Babette leidet an Myalgischer Enzephalomyelitis mit ausgeprägter Belastungsintoleranz und kognitiven Einbrüchen. Nach zunächst niedriger Bewertung erkannte das Amt im Widerspruchsverfahren einen GdB von 50 an, weil die dauerhaften Funktionsstörungen mehrere Lebensbereiche erheblich einschränkten.

Anerkennung nach Widerspruch bei Cecilia

Cecilia entwickelte nach einer Autoimmunenzephalitis bleibende Konzentrations- und Wahrnehmungsstörungen. Erst eine neurologische Zusatzbewertung führte zur Anerkennung der Schwerbehinderung, weil die Einschränkungen dauerhaft und alltagsrelevant waren.

Anerkennung über Analogbewertung bei Ronny

Ronny lebt mit einem Mastzellaktivierungssyndrom mit schweren Kreislaufproblemen und Multisystembeteiligung. Durch konsequente Analogbewertung anhand vergleichbarer Organbeeinträchtigungen erkannte das Versorgungsamt schließlich eine Schwerbehinderung an.

Wenn Krankheiten aus dem Raster fallen und nicht anerkannt werden

Hubert scheiterte mit einer seltenen Schmerzstörung, weil seine Unterlagen keine konkreten Alltagsausfälle belegten. Mandinka verlor, weil episodische Stoffwechselkrisen nicht als dauerhaft lebensprägend dokumentiert waren. Justine erhielt keine Anerkennung, weil Ausfallzeiten und Einschränkungen bei ihrer seltenen Migräneform nicht konsistent nachgewiesen wurden.

Worauf müssen Sie bei einem Antrag mit nicht gelisteter Erkrankung besonders achten?

Wenn Ihre Erkrankung nicht ausdrücklich in den Tabellen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze erscheint, entscheidet die Qualität Ihres Antrags über Erfolg oder Ablehnung. Sie müssen deutlich machen, welche konkreten Funktionsbeeinträchtigungen bestehen und wie diese Ihr tägliches Leben dauerhaft einschränken.

Allgemeine Diagnosen reichen nicht aus, wenn nicht erkennbar wird, was Sie im Alltag tatsächlich nicht mehr oder nur noch unter großen Anstrengungen bewältigen können. Gerade bei seltenen Krankheiten ist ein solider ärztlicher Befundbericht sehr wichtig.

Zentral sind präzise ärztliche Dokumentierungen und Bewertungen, die nicht nur Symptome nennen, sondern deren Auswirkungen beschreiben, etwa reduzierte Gehstrecken, eingeschränkte Belastbarkeit, kognitive Einbußen oder die Notwendigkeit regelmäßiger Ruhephasen. Ebenso wichtig sind detaillierte Schilderungen Ihres Alltags, die zeigen, wie oft und wie lange Einschränkungen auftreten, welche Hilfe Sie benötigen und welche Tätigkeiten nicht mehr möglich sind.

Je klarer sich aus den Unterlagen ergibt, dass Ihre Beeinträchtigungen dauerhaft und teilhaberelevant sind, desto schwerer fällt es dem Versorgungsamt, Ihren Antrag schematisch abzulehnen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Schwerbehinderung bei seltenen Erkrankungen

Muss meine Krankheit in der Tabelle stehen?
Nein, entscheidend sind die funktionellen Auswirkungen, nicht die Nennung der Diagnose.

Was ist bei seltenen Erkrankungen besonders wichtig?
Eine detaillierte Beschreibung der Alltags- und Teilhabeeinschränkungen.

Kann ich gelistete Krankheiten vergleichen?
Ja, die Analogbewertung ist ausdrücklich vorgesehen.

Lohnt sich ein Widerspruch?
Sehr häufig, weil Erstbescheide oft schematisch bleiben.

Brauche ich einen Anwalt?
Nicht zwingend, aber bei komplexen medizinischen Fragen oft hilfreich.

Fazit

Seltene Erkrankungen fallen oft aus dem Raster der Tabellen, aber nicht aus dem Recht. Sozialgerichte verlangen eine individuelle, funktionsbezogene Bewertung und korrigieren pauschale Ablehnungen regelmäßig. Wer die typischen Floskeln erkennt, Vergleichsmaßstäbe nutzt und seine Einschränkungen konsequent belegt, kann auch jenseits der Tabelle eine Schwerbehinderung durchsetzen.

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Ruhestand mit 63 dann in Rente mit 65 ohne Abschlag

Lesedauer 6 Minuten

Mit 65 ohne Abschläge in Rente zu gehen klingt nach einem klaren Plan. In der Praxis ist es jedoch oft ein Rechenspiel mit rechtlichen Fallstricken, bei dem einzelne Monate entscheiden können, ob der Übergang gelingt oder ob am Ende lebenslange Rentenminderungen stehen.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt nimmt genau diesen Übergang in den Blick: den Versuch, einige Jahre vor dem regulären Rentenalter aus dem Arbeitsleben auszusteigen und die Zeit bis zur Rente über Arbeitslosengeld zu überbrücken. Was auf dem Papier nach einer eleganten Brücke aussieht, kann an zwei Punkten scheitern: an der Frage, ob die 45 Versicherungsjahre tatsächlich schon erreicht sind, und an der Frage, ob beim Arbeitslosengeld Sperr- oder Ruhezeiten entstehen, die den Zeitplan sprengen.

„Rente mit 63“ führt in die Irre

Die öffentliche Debatte arbeitet seit Jahren mit dem Begriff „Rente mit 63“. Rentenrechtlich ist das keine eigene Rentenart, sondern ein populärer Kurzname für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Entscheidend ist dabei, dass das „früher“ nicht für alle gleich früh ist. Die Altersgrenze wurde für die Jahrgänge nach 1952 schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht diese abschlagsfreie Rente nicht mit 63, sondern erst mit 65 Jahren. Gleichzeitig bleibt die Regelaltersgrenze für diese Jahrgänge bei 67 Jahren. Der Abstand „zwei Jahre früher“ existiert also weiterhin, aber er liegt eben zwischen 65 und 67 und nicht zwischen 63 und 65.

Damit verschiebt sich auch die typische Planung: Viele Menschen denken an einen Ausstieg um 63 und eine abschlagsfreie Rente mit 65. Für die Jahrgänge 1964 und jünger ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren tatsächlich mit 65 erreichbar, aber nur dann, wenn die 45 Jahre zu diesem Zeitpunkt vollständig erfüllt sind. Und genau hier beginnt das Risiko, das das Script beschreibt.

Die 45 Jahre Wartezeit: Monate, die zählen – und Monate, die plötzlich fehlen

Die 45 Jahre setzen sich aus bestimmten rentenrechtlichen Zeiten zusammen. Dazu gehören Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie weitere anerkannte Tatbestände.

Auch Zeiten mit Arbeitslosigkeit können grundsätzlich mitzählen, wenn Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Diese scheinbar beruhigende Aussage ist jedoch nur die halbe Wahrheit, denn es gibt eine Einschränkung, die in der Praxis besonders häufig unterschätzt wird: Zeiten des Bezugs von Leistungen der Agentur für Arbeit werden in den letzten zwei Jahren vor dem gewünschten Rentenbeginn für diese 45-Jahres-Wartezeit in der Regel nicht berücksichtigt. Ausnahmen sieht der Gesetzgeber nur in besonderen Konstellationen vor, etwa wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder durch eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ausgelöst wurde.

Das ist der Mechanismus, der in der Lebenswirklichkeit für böse Überraschungen sorgt. Wer mit 63 aus dem Job geht, mit 65 die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren anpeilt, aber zum Zeitpunkt des Ausscheidens „nur“ 44 Jahre und einige Monate zusammenhat, versucht oft, die fehlenden Monate über Arbeitslosengeld zu schließen. Genau das klappt in vielen Fällen nicht, weil die Rentenversicherung diese Monate im Zwei-Jahres-Fenster nicht zählt.

Der Plan scheitert dann kurz vor dem Ziel – nicht, weil die Person „zu wenig gearbeitet“ hätte, sondern weil ein rechtlich eng definierter Ausschluss greift.

Die Brücke über Arbeitslosengeld: wann sie trägt und wann sie bricht

Eine Frage, das in Beratungen häufig auftaucht: die Brücke vom Ausstieg aus dem Arbeitsleben bis zum Rentenbeginn. Diese Brücke kann tragen, aber nur unter Voraussetzungen, die sich nicht per Faustregel absichern lassen. Wer die 45 Jahre bereits erfüllt, bevor die letzten zwei Jahre vor der abschlagsfreien Rente beginnen, kann Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum deutlich entspannter betrachten, weil dann nicht mehr „jeder Monat“ für die Wartezeit gebraucht wird. Die rentenrechtliche Mindestvoraussetzung wäre schon erfüllt; der Übergang hängt dann eher an Fragen des Arbeitslosengeldes, der Kranken- und Pflegeversicherung sowie am sauberen Timing.

Brüchig wird es hingegen, wenn die 45 Jahre noch nicht erreicht sind und die fehlenden Monate ausgerechnet in die letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn fallen. Dann ist Arbeitslosengeld I als „Füllmaterial“ häufig untauglich. Dass es Ausnahmen gibt, ist zwar wichtig, aber gefährlich als Planungsgrundlage, weil die Ausnahmevoraussetzungen eng sind und im Streitfall sogar gerichtlich geklärt werden können. Wer darauf „setzt“, plant mit Unsicherheit.

Arbeitslosengeld I: Anspruchsdauer ist kein Automatismus

Ein zweiter Irrtum betrifft die Dauer des Arbeitslosengeldes. Zwei Jahre Arbeitslosengeld I sind möglich, aber keineswegs garantiert. Die Anspruchsdauer hängt vom Lebensalter bei Anspruchsentstehung und von den Versicherungspflichtzeiten in der Arbeitslosenversicherung ab. Die Höchstdauer von 24 Monaten wird grundsätzlich nur erreicht, wenn das 58. Lebensjahr vollendet ist und innerhalb der maßgeblichen Vorversicherungszeit genügend Monate mit Versicherungspflicht nachgewiesen werden.

Wer hier nur „überschlägt“, kann in eine Finanzierungslücke geraten: Der Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis steht fest, der Rentenbeginn ist noch nicht erreichbar – und der Arbeitslosengeldanspruch endet früher als gedacht.

Hinzu kommen die formalen Pflichten. Wer weiß, dass sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich rechtzeitig arbeitsuchend melden, in der Regel spätestens drei Monate vor Beendigung. Liegen zwischen Kenntnis des Endes und dem Ende weniger als drei Monate, gilt eine sehr kurze Frist. Wer diese Fristen ignoriert, riskiert leistungsrechtliche Nachteile, die in einem ohnehin engen Zeitfenster besonders schmerzhaft sind.

Sperrzeit: wenn die Agentur für Arbeit „selbst verursacht“ annimmt

Das Script betont einen Punkt, der in vielen Renten- und Ausstiegsplänen unterschätzt wird: Beim Arbeitslosengeld zählt nicht nur, dass Arbeitslosigkeit vorliegt, sondern auch, warum sie eingetreten ist.

Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, muss grundsätzlich damit rechnen, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt; häufig wird zudem die Gesamtdauer des Anspruchs verkürzt. Typischerweise geht es um eine Sperrzeit von zwölf Wochen.

Entscheidend ist dabei nicht die Etikette „Eigenkündigung“ oder „Aufhebungsvertrag“ allein, sondern die Begründung.

Ein „wichtiger Grund“ kann eine Sperrzeit verhindern, wenn er nachweisbar ist und von der Agentur anerkannt wird. In der Praxis sind das oft Konstellationen, in denen sonst ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung drohte und der Aufhebungsvertrag die Kündigung lediglich vorwegnimmt, oder Situationen, in denen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre. Wer allerdings allein mit dem Wunsch argumentiert, nicht mehr arbeiten zu wollen, wird damit regelmäßig keinen Sperrzeitschutz erreichen.

Ruhen des Arbeitslosengeldes: die Rechenlogik, die Zeit kosten kann

Neben der Sperrzeit gibt es ein zweites Instrument, das Pläne durcheinanderbringt, ohne dass es um „Vorwurf“ geht: das Ruhen des Anspruchs. Ein Ruhen kann eintreten, wenn im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Job noch Ansprüche wirtschaftlich so wirken, als sei man noch abgesichert, etwa durch Urlaubsabgeltung oder durch Regelungen, die eine Kündigungsfrist faktisch verkürzen.

Auch Entlassungsentschädigungen können Auswirkungen haben. Für Betroffene fühlt sich das schnell wie eine Sperre an, ist aber rechtlich anders begründet: Es wird nicht sanktioniert, sondern verrechnet. Für die Brückenplanung ist das Ergebnis trotzdem ähnlich, denn die Zeit bis zur Rente wird kürzer, während der Beginn der Zahlung nach hinten rutscht.

Gerade bei einem Ausstieg „auf Kante“ ist das der Moment, in dem Planungen scheitern, obwohl die grundsätzliche Anspruchslage eigentlich gegeben wäre. Wer vor dem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags nicht klärt, wie Urlaub, Abfindung, Kündigungsfrist und Meldetermine zusammenwirken, riskiert, dass der Übergang finanziell nicht durchfinanziert ist.

Wenn die 45 Jahre fehlen: dann bleibt oft nur die Rente nach 35 Jahren – mit Abschlägen

Scheitert der Plan zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren, bleibt für viele als nächster Anker die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier genügt eine Wartezeit von 35 Jahren. Diese Rente kann früher beginnen, aber Abschläge sind der Preis. Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen. Wer mehrere Jahre vorzeitig startet, merkt diese Kürzung lebenslang – sie wirkt jeden Monat, nicht nur in der Übergangsphase.

Wer die 45 Jahre verfehlt, rutscht schnell in eine Rentenart, die zwar den frühen Ausstieg ermöglicht, aber finanziell dauerhaft nachwirkt. Genau deshalb ist die Aufforderung zur exakten Prüfung so wichtig. Es geht nicht um „ungefähre“ Lebensleistung, sondern um die konkrete Zuordnung von Kalendermonaten im Versicherungskonto.

Der „Extra-Tipp“: warum Arbeitslosengeld manchmal die bessere Rechnung ist als sofortige Rente

Selbst wenn die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erreichbar ist, kann es im Einzelfall finanziell sinnvoller sein, zunächst Arbeitslosengeld I zu beziehen und die Rente später – etwa zur Regelaltersgrenze – zu beginnen. Der Hintergrund ist ein Strukturunterschied in der Berechnung. Die gesetzliche Rente spiegelt die Beitragsleistung über das gesamte Erwerbsleben wider. Wer in früheren Jahren deutlich weniger verdient hat und erst spät höhere Einkommen erzielt, trägt dieses „frühe Niedrig“ im Lebensdurchschnitt weiter mit.

Das Arbeitslosengeld I hingegen orientiert sich am pauschalierten Nettoentgelt aus dem Bemessungszeitraum und liegt typischerweise bei 60 Prozent, mit Kind bei 67 Prozent. Wer zuletzt gut verdient hat, kann deshalb ein Arbeitslosengeld erhalten, das über der zu erwartenden Monatsrente bei einem frühen Rentenstart liegt. Zusätzlich kommt ein Effekt hinzu, der in der Planung häufig übersehen wird: Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden in der Regel weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gemeldet und zwar auf Basis eines anteiligen Entgelts. Das kann dazu führen, dass eine später beginnende Rente höher ausfällt, als sie bei einem früheren Rentenbeginn gewesen wäre.

Natürlich hat diese Variante einen Haken, den das Script offen anspricht. Arbeitslosengeld ist keine „Freistellung“. Die Agentur für Arbeit erwartet grundsätzlich Mitwirkung, Bewerbungsbemühungen und die Bereitschaft, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen. In der Praxis kann die Vermittlungsintensität bei Personen kurz vor dem Rentenalter geringer sein, sicher zugesagt ist das aber nicht. Wer diese Option wählt, sollte sie deshalb nicht romantisieren, sondern als nüchterne Abwägung zwischen höheren laufenden Leistungen, späterer Rentensteigerung und den Pflichten im Leistungsbezug betrachten.

Fazit

Wer den Übergang aus dem Arbeitsleben frühzeitig plant, gewinnt Optionen; wer erst kurz vor dem Ziel rechnet, erhöht das Risiko teurer Fehlentscheidungen. Praktisch bedeutet das, dass die Klärung des Rentenkontos und die Prüfung der Wartezeiten nicht „irgendwann“ erfolgen sollten, sondern bevor arbeitsrechtliche Tatsachen geschaffen werden.

Ein Aufhebungsvertrag kann in manchen Konstellationen vernünftig sein, er kann aber auch Sperr- oder Ruhezeiten auslösen, die den gesamten Zeitplan verschieben. Ebenso sollte niemand davon ausgehen, dass Arbeitslosengeld automatisch zwei Jahre läuft, nur weil das eigene Alter in diese Größenordnung passt.

Am Ende ist der vermeintlich einfache Satz „mit 65 ohne Abschläge“ eben kein Versprechen, sondern ein Ergebnis. Es entsteht erst dann, wenn die 45 Jahre wirklich im Versicherungskonto stehen und wenn der Weg bis dorthin sozialrechtlich sauber organisiert ist.

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6.0-Magnitude Earthquake Injures at Least 25 in Northern Lima, Peru

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Dezember 2025 - 11:08

Lima, Dec. 29 (SANA) At least 25 people were injured in a 6.0-magnitude earthquake that struck Peru’s Ancash region north of the capital, Lima, authorities reported.

Agence France-Presse (AFP) quoted local authorities as saying that the earthquake, which occurred Sunday near the coastal city of Chimbote, caused injuries to at least 25 people and inflicted damage to the main hospital, as well as numerous homes and schools in the city, which has a population of about half a million.

Peru, with a population of around 34 million, lies within the Pacific “Ring of Fire,” a zone of high seismic activity that extends along the western coast of the Americas. The country was previously hit by a devastating earthquake in 1970 in the Ancash region, which claimed approximately 67,000 lives.

R.A

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Meeting with Moscow Region Governor Andrei Vorobyov

PRESIDENT OF RUSSIA - 29. Dezember 2025 - 11:00

Vladimir Putin held a working meeting with Governor of the Moscow Region Andrei Vorobyov.

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Wohngeld kann bei Schulden helfen

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Schulden verändern das Leben spürbar, auch wenn sie das anrechenbare Einkommen formal nicht senken. Monatliche Raten engen aber den finanziellen Spielraum ein und verschärfen die Belastung durch Miete und Nebenkosten. Genau hier setzt das Wohngeld an, wenn Einkommen und Wohnkosten in ein untragbares Verhältnis geraten.

Das Wohngeldrecht bewertet Zahlen – nicht Lebensentscheidungen

Das Wohngeldrecht knüpft den Anspruch ausschließlich an Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten. Schulden sind diesbezüglich „neutral“: Sie werden weder auf das anrechenbare Einkommen aufgeschlagen noch von diesem abgezogen.

Die Wohngeldstelle sanktioniert keine Schulden und verlangt keine finanzielle Makellosigkeit. Wer Schulden als Ausschlussgrund darstellt, ersetzt geltendes Recht durch moralische Wertungen. Zugleich dient Wohngeld nicht dazu, bestehende Schulden zu tilgen.

Warum Schulden indirekt dennoch Bedeutung haben

Schulden senken nicht das rechnerische Einkommen, sie erhöhen aber die tatsächliche Belastung eines Haushalts. Hohe Raten führen dazu, dass die Miete einen immer größeren Anteil des verfügbaren Geldes verschlingt. Ein Wohngeldanspruch leitet sich aus hohen Raten jedoch nicht ab.

Umgekehrt gilt: Wenn Sie während des Wohngeldbezugs bei ansonsten unverändertem Einkommen Ihre Schulden tilgen, also real mehr Geld zur Verfügung haben, bleibt der Wohngeldanspruch bestehen.

Wann sollten Sie mit Schulden dringend Wohngeld beantragen?

Grundsätzlich sollten Sie immer Wohngeld beantragen, wenn Sie vermutlich einen Anspruch darauf haben. Das gilt verstärkt, wenn Sie außerdem Schulden abbezahlen müssen. Denn das Wohngeld kann hier das Zünglein an der Waage sein, um aus der Schuldenfalle zu kommen.

Der Zuschuss von zum Beispiel 100,00 oder 150,00 Euro pro Monat entscheidet nicht selten darüber, ob Sie laufende Raten ausgleichen können oder weitere Schulden anhäufen, ob Sie innerhalb Ihres Dispositionskredits bleiben oder trotz Schulden Ihre Miete bezahlen können.

Vorsicht bei Mietschulden

Wenn Sie Mietschulden abbezahlen müssen und Wohngeld beziehen, kann der Vermieter diesen Mietzuschuss pfänden, um die Mietschulden zu begleichen. Diese Ausnahme für den Vermieter, wenn Sie mit der Miete im Rückstand sind, regelt der Paragraf 54, Absatz III 2 a im Sozialgesetzbuch I. Bei anderen Schulden ist das Wohngeld jedoch nicht pfändbar.

Zugleich entsteht aus bestehenden Mietschulden für Sie kein Anspruch auf Wohngeld. Denn diese Sozialleistung gilt nicht rückwirkend.

Richten Sie ein Pfändungsschutzkonto ein

In jedem Fall sollten Sie jedoch auch bei Wohngeldbezug als Schuldner ein Pfändungsschutzkonto einrichten, damit Sie zumindest über Guthaben in Höhe der persönlichen Freibeträge ohne Zugriff der Gläubiger verfügen können. Sie sollten auch bei Wohngeldbezug bei komplexen Schulden unbedingt eine Schuldnerberatung aufsuchen.

Dann sind Sie wohngeldberechtigt

Sie sind wohngeldberechtigt, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten und keine Sozialleistung beziehen, in der die Wohnkosten bereits enthalten sind. Entscheidend ist, ob Ihr anrechenbares Einkommen unterhalb der gesetzlichen Grenze liegt und Ihre Miete oder Belastung einen erheblichen Teil Ihres Einkommens bindet. Schulden schließen den Anspruch nicht aus, solange die rechnerischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann rechnerisch ein Anspruch auf Wohngeld besteht – und wie er sich berechnet

Schulden spielen für die Grundprüfung keine Rolle, weil das Wohngeldrecht ausschließlich mit objektiven Zahlen arbeitet. Ein rechnerischer Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen. Ihr anrechenbares Haushaltseinkommen muss erstens unter der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegen.

Ihre berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung muss zweitens innerhalb der zulässigen Höchstbeträge bleiben. Sie dürfen drittens keine Sozialleistung beziehen, in der die Wohnkosten bereits enthalten sind wie Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Welche Miete bei der Berechnung zählt

Berücksichtigt wird nur die Miete bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nach Mietstufe und Haushaltsgröße. Liegt Ihre tatsächliche Warmmiete darüber, bleibt der überschießende Teil unberücksichtigt. Genau an dieser Stelle entstehen viele fehlerhafte Ablehnungen.

Wie Einkommen und Miete zusammenwirken

Je niedriger das anrechenbare Einkommen und je höher die berücksichtigungsfähige Miete, desto höher fällt das Wohngeld aus. Schon geringe Abweichungen können über Anspruch oder Ablehnung entscheiden. Deshalb ist eine exakte Berechnung entscheidend.

Vergleichstabelle: Wann Wohngeldanspruch besteht – und wann nicht Wohngeldanspruch besteht Kein Wohngeldanspruch besteht Anrechenbares Einkommen liegt unter der gesetzlichen Grenze Anrechenbares Einkommen liegt oberhalb der Grenze Warmmiete bindet einen erheblichen Teil des Einkommens Mietbelastung ist rechnerisch gering Keine Sozialleistung mit Kosten der Unterkunft Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung mit Miete Schulden bestehen, ändern aber die Berechnung nicht Schulden werden fälschlich als Anspruchsgrund angesehen Freibeträge wurden korrekt berücksichtigt Freibeträge fehlen oder werden ignoriert Miete liegt innerhalb des berücksichtigungsfähigen Höchstbetrags Wohnkosten sind bereits vollständig anderweitig gedeckt Praxismodelle: Wohngeld mit Schulden

Moritz verdient 1.550 Euro, zahlt 720 Euro Warmmiete und 280 Euro Kreditrate. Die Wohngeldstelle lehnt zunächst ab. Nach korrekter Berechnung erhält er 145 Euro Wohngeld. Er muss zwar nach wie vor jeden Euro dreimal umdrehen, kann aber seine Raten bezahlen.

Marianne: Schulden nach Trennung

Marianne hat sich von Ihrem Partner getrennt, ist in eine eigene Wohnung gezogen, und sie muss durch die Trennung 1000,00 Euro Schulden bei Freunden abbezahlen. Sie verfügt über 1.320 Euro Einkommen, zahlt 650 Euro Warmmiete und hat abgemacht, die tausend Euro in monatlichen Raten von 100,00 Euro auszugleichen. Nicht die Schulden entscheiden, sondern die Mietbelastung gibt den Ausschlag für die Wohngeldstelle. Sie bekommt 170 Euro Wohngeld, und das erleichtert den finanziellen Druck.

Ludger: Inkassoschulden verhindern den Anspruch nicht

Ludger verdient 1.480 Euro und zahlt 780 Euro Warmmiete sowie 190 Euro Inkasso-Raten. Die Raten spielen bei der Berechnung keine Rolle. Da die Miete aber mehr als die Hälfte seines Einkommens ausmacht, besteht Wohngeldanspruch.

Mina: Krankheitsschulden bleiben unbeachtlich

Mina erzielt 1.260 Euro Einkommen und zahlt 610 Euro Warmmiete. Wegen einer chronischen Erkrankung hat sie sich verschuldet. Nach Korrektur erhält sie 185 Euro Wohngeld wegen niedrigen Einkommens und prozentual hoher Miete. Schulden spielten rechtlich keine Rolle.

Wann mit Schulden kein Anspruch auf Wohngeld besteht

Bei Einkommen oberhalb der Grenze gibt es kein Wohngeld. Klaus verdient 2.100 Euro netto und muss jeden Monat Kreditraten von 300,00 Euro leisten. Trotz seiner Schulden besteht kein Anspruch auf Wohngeld, weil sein Einkommen rechnerisch zu hoch ist.

Wohnkosten bereits durch Sozialleistung gedeckt

Danuscha erhält Bürgergeld, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Die Miete (Kosten der Unterkunft) übernimmt das Jobcenter vollständig. Wohngeld ist gesetzlich ausgeschlossen, da Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II die Kosten der Unterkunft abdecken.

Mietbelastung rechnerisch zu gering

Lisa zahlt 420 Euro Warmmiete bei 1.450 Euro Einkommen. Obwohl Sie weit weniger verdient als Klaus, ist die Miete zu niedrig für einen Wohngeldanspruch. Der Kredit, den sie für ihren Kleinwagen abbezahlt, spielt bei der Berechnung keine Rolle. Die Mietbelastung reicht rechnerisch nicht aus, um Wohngeld auszulösen.

So prüfen Sie, ob Ihr Wohngeldanspruch richtig berechnet ist

Weist der Bescheid exakt Ihr Nettoeinkommen als anrechenbares Einkommen aus, fehlen häufig Freibeträge. Schon 100 Euro zu viel angesetztes Einkommen können den Anspruch kippen. Prüfen Sie jede Zahl sorgfältig.

Achten Sie auch auf kleine Differenzen

Wird Ihre Warmmiete gekürzt, muss die Behörde den Höchstbetrag benennen. Schon 80 Euro Differenz verändern den Anspruch erheblich. Fehlt eine Begründung, ist der Bescheid angreifbar.

Pauschale Aussagen wie „Einkommen zu hoch“ reichen in einem Wohngeldbescheid nicht aus. Können Sie die Rechnung nicht nachvollziehen, verlangen Sie eine Neuberechnung. Transparenz ist zwingend erforderlich.

Rechenhilfe: So schätzen Sie Ihren Wohngeldanspruch grob ab

Liegt Ihre Warmmiete über 35 Prozent Ihres Nettohaushaltseinkommens, sollten Sie Wohngeld prüfen. Ab 45 Prozent ist ein Anspruch sehr häufig. Besonders Ein- und Zwei-Personen-Haushalte profitieren.

Sollten Sie Schulden im Antrag offenlegen?

Sie sollten Schulden nicht verschweigen, obwohl sie formal nicht einkommensmindernd wirken. Sie zeigen damit Ihre reale finanzielle Belastung. Das stärkt Ihre Position bei Grenzfällen.

Prüfen Sie Einkommen, Miete, Freibeträge und Begründung. Hinterfragen Sie jede Kürzung. Akzeptieren Sie keine pauschalen Ablehnungen. Setzen Sie sich bei Unstimmigkeiten so schnell wie möglich mit der Wohngeldstelle in Verbindung. Falls Sie falsche Berechnungen in einem Bescheid vermuten, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch sein. Informieren Sie die Behörde über jede Änderung der Verhältnisse.

FAQ: Wohngeld und Schulden

Schließen Schulden einen Anspruch auf Wohngeld aus?
Nein. Schulden sind kein gesetzlicher Ausschlussgrund. Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße und Miete.

Werden Schulden oder Ratenzahlungen vom Einkommen abgezogen?
Nein. Schulden sind „neutral“. Sie mindern das anrechenbare Einkommen weder, noch erhöhen sie es.

Sollte ich Schulden im Wohngeldantrag angeben?
Ja. Sie zeigen damit Ihre tatsächliche finanzielle Belastung.

Lohnt sich ein Widerspruch bei Ablehnung wegen angeblich zu hohen Einkommens?
Sehr häufig ja. Viele Ablehnungen beruhen auf Rechenfehlern oder fehlenden Freibeträgen.

Ist Wohngeld für Schulden pfändbar?
Generell darf Wohngeld nicht für bestehende Schulden gepfändet werden. Eine Ausnahme sind Mietschulden. Vermieter haben das Recht, Wohngeld zu pfänden, um Mietrückstände auszugleichen.

Fazit: Schulden dürfen den Zugang zu Wohngeld nicht versperren

Schulden versperren nicht den Zugang zu Wohngeld, sie verstärken allerdings auch nicht den Anspruch. Wohngeld kann bei laufenden Zahlungspflichten eine wichtige Erleichterung darstellen und eine Neuverschuldung verhindern oder zumindest dämpfen. Es kann somit ein Baustein sein, um die Schulden auszugleichen.

Der Beitrag Wohngeld kann bei Schulden helfen erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

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