«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
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Wohngeld: Wie viel Quadratmeter darf eine Wohnung für eine Person haben?
Wer zum ersten Mal Wohngeld beantragen will, stößt oft auf eine naheliegende Frage: Gibt es für eine alleinstehende Person eine feste Wohnungsgröße, die nicht überschritten werden darf? Die kurze Antwort lautet: Beim Wohngeld gibt es keine starre Quadratmetergrenze für eine Person. Entscheidend ist nicht in erster Linie die Wohnfläche, sondern ob die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten, das Einkommen und die Haushaltsgröße in den gesetzlichen Rahmen passen.
Keine feste Quadratmetergrenze beim WohngeldAnders als bei anderen Sozialleistungen knüpft das Wohngeld nicht an eine starre Wohnungsgröße an. Eine alleinlebende Person kann daher auch dann grundsätzlich wohngeldberechtigt sein, wenn die Wohnung größer als 45 oder 50 Quadratmeter ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, welche Miete oder Belastung bei der Berechnung berücksichtigt werden darf und ob das Einkommen im passenden Bereich liegt.
Viele Menschen verwechseln das Wohngeld mit den Regeln, die bei Bürgergeld oder in Teilen der Sozialhilfe für Unterkunftskosten gelten. Dort wird häufig stärker über angemessene Wohnfläche gesprochen. Beim Wohngeld läuft die Prüfung anders, weil das Gesetz auf einen Zuschuss zu den Wohnkosten abzielt und nicht auf die vollständige Übernahme der Unterkunftsausgaben.
Worauf die Wohngeldstelle tatsächlich schautFür die Berechnung des Wohngelds sind vor allem drei Punkte wichtig: die Zahl der Haushaltsmitglieder, das zu berücksichtigende Gesamteinkommen und die zuschussfähige Miete oder Belastung. Wer allein wohnt, bildet in der Regel einen Ein-Personen-Haushalt. Damit wird die Prüfung auf Grundlage der für eine Person geltenden Werte vorgenommen.
Die Wohnfläche wirkt dabei nur mittelbar mit. Sie kann sich in der Praxis auf die Miethöhe auswirken, weil größere Wohnungen meist teurer sind. Überschreitet die tatsächliche Miete den gesetzlichen Höchstbetrag, wird der darüberliegende Teil bei der Wohngeldberechnung nicht mehr einbezogen.
Warum die Quadratmeterzahl trotzdem nicht ganz belanglos istAuch wenn das Wohngeld keine feste Obergrenze in Quadratmetern vorgibt, ist die Wohnungsgröße nicht völlig ohne Bedeutung. Eine große Wohnung führt häufig zu höheren Kosten, und genau an dieser Stelle setzt die Wohngeldberechnung an. Wer allein in einer sehr großen Wohnung lebt, kann daher trotzdem Wohngeld erhalten, aber eben nur bis zu dem Betrag, den das Gesetz für den jeweiligen Wohnort und die Haushaltsgröße berücksichtigt.
Hinzu kommt, dass die Heizkosten im Wohngeld seit der Reform über pauschale Bestandteile einbezogen werden. Diese Zuschläge sind nach Haushaltsgröße gestaffelt und bilden die Wohnsituation nur pauschal ab. Dadurch wird nicht jede individuell hohe Wohnfläche vollständig aufgefangen.
Wie hoch darf die Miete für eine Person sein?Die passendere Frage lautet deshalb nicht: Wie viele Quadratmeter darf eine Wohnung haben? Wichtiger ist: Bis zu welcher Miethöhe rechnet die Wohngeldstelle bei einer Person mit? Diese Grenze hängt von der Mietstufe des Wohnortes ab, also vom örtlichen Mietenniveau.
Für einen Ein-Personen-Haushalt gelten im Jahr 2026 je nach Mietstufe unterschiedliche Höchstbeträge. In einer Gemeinde mit niedriger Mietstufe liegt der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag deutlich niedriger als in Städten oder Kreisen mit hohem Mietenniveau. Liegt die tatsächliche Miete darüber, fällt der Wohngeldanspruch nicht automatisch weg, doch der übersteigende Teil bleibt außen vor.
Wohnort / Haushaltslage Was beim Wohngeld zählt Alleinstehende Person in kleiner Wohnung Entscheidend sind Einkommen, Miethöhe und Mietstufe des Wohnortes Alleinstehende Person in großer Wohnung Keine automatische Ablehnung wegen der Fläche, aber hohe Miete wird nur bis zum Höchstbetrag berücksichtigt Wohnort mit niedriger Mietstufe Die anrechenbare Miete fällt niedriger aus als in teuren Städten Wohnort mit hoher Mietstufe Es kann eine höhere Miete in die Berechnung einfließen Was für eine Person im Jahr 2026 giltFür einen Ein-Personen-Haushalt reichen die berücksichtigungsfähigen Höchstbeträge im Jahr 2026 – je nach Mietstufe – von 490,60 Euro bis 806,60 Euro im Monat. Diese Werte umfassen den gesetzlichen Grundbetrag sowie Heizkosten- und Klimazuschlag. Sie zeigen, dass der Gesetzgeber nicht mit einer festen Wohnungsgröße arbeitet, sondern mit regional gestaffelten Kostenwerten.
Daraus folgt: Eine 60-Quadratmeter-Wohnung kann für eine Person beim Wohngeld unproblematisch sein, wenn die Miete noch im anrechenbaren Rahmen liegt. Eine 40-Quadratmeter-Wohnung kann umgekehrt Schwierigkeiten machen, wenn sie in einem teuren Ort eine sehr hohe Miete hat, die weit über dem Höchstbetrag liegt. Nicht die Fläche entscheidet also zuerst, sondern die Belastung durch die Wohnkosten.
Warum viele trotzdem von 45 oder 50 Quadratmetern hörenDie oft genannten Werte von 45 oder 50 Quadratmetern stammen meist aus anderen Rechtsbereichen oder aus Richtwerten zur Angemessenheit von Wohnraum. Solche Zahlen spielen etwa im Sozialhilferecht, im Bürgergeld oder im sozialen Wohnungsbau häufiger eine Rolle. Beim Wohngeld lassen sie sich jedoch nicht eins zu eins übertragen.
Das führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Wer Wohngeld beantragt, sollte sich daher nicht vorschnell von einer größeren Wohnung abschrecken lassen. Auch bei einer Wohnfläche oberhalb dieser bekannten Richtwerte kann ein Anspruch bestehen.
Wann eine größere Wohnung doch Fragen aufwerfen kannIn Einzelfällen kann eine ungewöhnlich große Wohnung bei der Prüfung näher betrachtet werden, etwa wenn die Wohnkosten im Verhältnis zur Lebenssituation sehr hoch sind oder wenn Angaben im Antrag unklar erscheinen. Das ändert aber nichts daran, dass das Wohngeldrecht keine starre Quadratmetergrenze für Alleinstehende vorsieht. Die entscheidende Hürde bleibt die rechnerisch ansetzbare Miete.
Wer unsicher ist, sollte vor allem auf die örtliche Mietstufe und die eigene Bruttokaltmiete schauen. Dazu kommt das anrechenbare Einkommen, denn selbst bei passender Miethöhe entfällt ein Anspruch, wenn das Einkommen zu hoch ist. Wohngeld ist eben ein Zuschuss für Haushalte mit begrenzten finanziellen Mitteln und keine pauschale Wohnbeihilfe für jede Person mit Mietkosten.
Beispiel aus der PraxisEine alleinstehende Rentnerin wohnt in einer 58-Quadratmeter-Wohnung in einer Stadt mit mittlerem Mietniveau. Ihre Bruttokaltmiete liegt bei 620 Euro monatlich. Obwohl die Wohnung größer ist, als viele Menschen bei einer Person für „erlaubt“ halten würden, ist nicht die Fläche ausschlaggebend, sondern ob die Miete in ihrem Wohnort bis zu einem ausreichenden Betrag berücksichtigt werden kann und ob ihr Einkommen innerhalb der geltenden Grenzen liegt.
Fällt ein Teil der Miete über den gesetzlichen Höchstbetrag hinaus, wird dieser Mehrbetrag bei der Berechnung nicht mitgerechnet. Trotzdem kann noch ein Wohngeldanspruch bestehen. Die größere Wohnfläche allein führt also nicht dazu, dass der Antrag scheitert.
QuellenDas Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erklärt, dass die Höhe des Wohngelds von Haushaltsgröße, Einkommen sowie Miete oder Belastung abhängt. Zudem wird dort erläutert, dass Heizkosten- und CO₂-Komponente nach Haushaltsgröße gestaffelt sind und die Wohnsituation nur pauschal abbilden.
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Teherans Machtkampf: Kriegskurs ohne klare Linie
Die Signale aus Teheran bleiben widersprüchlich – und sie werden schärfer. Hinter der Fassade offizieller Verlautbarungen zeigt sich ein System, das zunehmend von inneren Spannungen geprägt ist. Es geht nicht mehr nur um Strategie nach außen, sondern um die Frage, ob sich die Islamische Republik intern überhaupt noch auf einen Kurs verständigen kann. Der Journalist […]
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Ezgi Koman: In der Türkei gibt es kein funktionierendes Kinderschutzsystem
Zum diesjährigen 23. April, dem offiziellen Kinderfeiertag in der Türkei, zieht die Kinderrechtsaktivistin Ezgi Koman eine ernüchternde Bilanz: Von einem funktionierenden Schutzsystem für Kinder könne keine Rede sein. Gewalt, Ausgrenzung und strukturelle Vernachlässigung prägten den Alltag vieler Kinder; ein Zustand, der aus ihrer Sicht keinen Anlass für Feierlichkeiten lasse. Koman, die für das FISA-Zentrum für Kinderrechte tätig ist, betont im Gespräch mit ANF, dass die jüngsten Fälle von Gewalt an Schulen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. „In der Türkei gibt es kein System, das wirklich mit Kindern in Kontakt steht und sie schützt“, sagt sie. „Der Kinderschutz funktioniert nicht, deshalb geraten Kinder aus der Bahn.“
Strukturelles Versagen statt Einzelfälle
Nach Einschätzung Komans sind die sichtbaren Gewalttaten lediglich Symptome tiefer liegender Probleme. Verantwortlich seien nicht die Kinder selbst, sondern die Bedingungen, unter denen sie aufwachsen. „Die zunehmende Normalisierung von Gewalt in der Gesellschaft, die schwierigen Lebensbedingungen vieler Familien, das Übersehen der Probleme von Kindern und der Druck auf Lehrkräfte – all das hat dieses Bild hervorgebracht“, erklärt sie. Gleichzeitig verliere pädagogische Arbeit zunehmend an Bedeutung, während unterstützende Strukturen fehlten. Für Koman steht fest: Die aktuelle Situation sei kein überraschender Ausreißer, sondern das Ergebnis eines langfristigen Versagens. Ein System, das Kinder auffängt, begleitet und schützt, existiere faktisch nicht.
Wachsende Ungleichheit und fehlende Perspektiven
Koman sieht die Ursachen der aktuellen Entwicklung auch im gesellschaftlichen und politischen Klima. Ein zunehmend autoritäres Umfeld, eingeschränkte Meinungsfreiheit und soziale Ungleichheit wirkten sich nicht nur auf Erwachsene, sondern in besonderem Maße auf Kinder aus. Gerade Jugendliche in der Pubertät seien davon betroffen. „In dieser Phase brauchen Kinder Möglichkeiten, sich zu entfalten“, sagt Koman. „Doch diese Räume fehlen: Sie haben kaum Zugang zu Kunst, zu Sport oder zu Orten, an denen sie sich frei ausdrücken können.“ Hinzu komme, dass soziale Unterschiede im Alltag immer sichtbarer würden. Kinder würden früh mit Ungleichheit konfrontiert, etwa im Schulumfeld oder im sozialen Austausch mit Gleichaltrigen. „Diese Ungleichheiten schaffen große Spannungen“, so Koman. „Sie führen zu Frustration und zu Wut.“
Ezgi Koman | Foto: privat
Isolation statt Unterstützung
Entscheidend sei, dass es an Strukturen fehle, die diese Entwicklungen auffangen könnten. „Es gibt kein System, das diese Wut aufnimmt, verarbeitet und in etwas Positives verwandelt“, erklärt Koman. Stattdessen würden Kinder zunehmend sich selbst überlassen. Die Folge sei eine wachsende Isolation. Viele Kinder entfernten sich sowohl von ihren Familien als auch von ihrem sozialen Umfeld. „Sie ziehen sich zurück, werden allein gelassen, und am Ende entstehen Situationen, in denen sie entweder sich selbst oder anderen Schaden zufügen“, sagt sie. Koman beschreibt dies nicht als individuelles Versagen, sondern als Ausdruck eines strukturellen Problems: Kinder würden in einem Umfeld aufwachsen, das ihnen weder Sicherheit noch Perspektiven biete – und das zugleich kaum Mechanismen bereithalte, um auf Krisen angemessen zu reagieren.
Kinder in der Krise – nicht „gefährlich“, sondern gefährdet
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Gewalt warnt Koman davor, Kinder selbst zum Problem zu erklären. Die aktuelle Debatte, in der junge Täter vorschnell als „gefährlich“ eingeordnet würden, greife zu kurz und verschleiere die eigentlichen Ursachen. „Wir müssen sehen, dass nicht die Kinder gefährlich sind, sondern dass sie in Gefahr sind“, sagt Koman. Verhalten, das als aggressiv oder gewalttätig wahrgenommen werde, sei häufig Ausdruck von Überforderung und fehlender Unterstützung. „Ein Kind, das selbst in einer Risikosituation lebt, kann auch Verhalten entwickeln, das für andere gefährlich wird. Aber das ist das Ergebnis eines Prozesses.“
Fall Gurgum: Gewalt und ihre gesellschaftliche Spiegelung
Als Beispiel nennt Koman den Vorfall in Gurgum (tr. Maraş), bei dem ein 14-Jähriger einen bewaffneten Angriff auf seine Schule verübte. In den veröffentlichten Notizen des Jugendlichen seien vor allem Gefühle von Isolation und der Wunsch nach Wahrnehmung deutlich geworden. Für Koman verweist dies auf ein tiefer liegendes Problem: „Sichtbarkeit ist heute ein zentrales Thema, auch für Kinder.“ In einer Gesellschaft, in der auch Erwachsene permanent um Aufmerksamkeit ringen, könne man nicht erwarten, dass Jugendliche sich diesem Druck entziehen. „Wenn unsere eigene Verbindung zur Realität brüchig wird, wirkt sich das auf Kinder noch viel stärker aus.“
Besonders kritisch bewertet sie die Reaktionen auf den Angriff: Nachdem der Jugendliche vom Vater zweier Schüler:innen mit einem Messer tödlich verletzt worden war, sei dieser in Teilen der Öffentlichkeit als „Held“ dargestellt worden. „Wenn aus solcher Gewalt Heldengeschichten gemacht werden, ist das ein klares Zeichen dafür, wie sehr Gewalt bereits normalisiert ist“, so Koman. Solche Darstellungen wirkten auch auf Kinder zurück.
Fall Riha: Ausschluss statt Unterstützung
Auch ein weiterer Vorfall in Riha (Urfa) verdeutliche die strukturellen Probleme. Dort hatte ein Jugendlicher einen Angriff verübt, nachdem er zuvor von der Schule verwiesen worden war. Für Koman ist dies ein Beispiel dafür, wie schnell Kinder aus dem System gedrängt werden. „Wir sind an einem Punkt, an dem Kinder bei Schwierigkeiten einfach ausgeschlossen werden“, sagt sie. Was danach mit ihnen geschehe, bleibe weitgehend unbeachtet. Ein solcher Ausschluss verschärfe die Situation weiter. „In dem Moment, in dem ein Kind aus dem System fällt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es in destruktive Dynamiken gerät“, erklärt Koman. Gleichzeitig fehle es an Fachwissen und geeigneten Ansätzen, um mit solchen Situationen umzugehen. Stattdessen dominiere häufig eine Logik der Eskalation: Gewalt werde mit Gewalt beantwortet. „Wenn ein Kind als Bedrohung wahrgenommen wird, ist die erste Reaktion oft, es mit Gewalt zu stoppen“, sagt sie. Das zeige, wie sehr grundlegende pädagogische Prinzipien und professionelle Standards an Bedeutung verloren hätten.
Sicherheitslogik statt struktureller Lösungen
Koman kritisiert, dass die politischen Reaktionen auf Gewalt zunehmend auf Sicherheitsmaßnahmen beschränkt bleiben. Polizeipräsenz oder Überwachung könnten die tiefer liegenden Probleme nicht lösen. „Diese Fragen sind pädagogisch und gesellschaftlich, sie lassen sich nicht mit reinen Sicherheitsmaßnahmen beantworten“, sagt sie. Eine Politik, die Gewalt ausschließlich als Sicherheitsproblem behandle, greife zu kurz und verfehle die Ursachen.
Zugang zu Waffen als zentrales Risiko
Ein entscheidender Punkt sei der einfache Zugang zu Waffen. In einer Gesellschaft, die ohnehin von Spannungen und Frustration geprägt sei, verschärfe dies die Situation zusätzlich. „Wenn wir über Sicherheit sprechen, müssen wir zuerst darüber sprechen, wie leicht Kinder und Erwachsene Zugang zu Waffen haben“, betont Koman. Maßnahmen wie verstärkte Polizeipräsenz an Schulen seien wirkungslos, solange Waffen frei verfügbar seien. Gewalt könne sich dann einfach an andere Orte verlagern. Stattdessen fordert sie politische Schritte gegen die zunehmende private Bewaffnung. „In einem Umfeld, in dem Waffen nicht zugänglich sind, eskalieren solche Situationen nicht in dieser Form“, so Koman.
Kinderarbeit und strukturelle Ausbeutung
Auch die soziale Realität vieler Kinder steht im Zentrum der Kritik. Obwohl die Türkei die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, bleibe deren Umsetzung weitgehend aus. Koman verweist insbesondere auf das staatliche Programm der Berufsbildungszentren (MESEM), in dessen Rahmen Kinder früh in Arbeitsprozesse eingebunden werden. „Kinder werden faktisch zu Arbeitskräften gemacht und geraten in ausbeuterische Verhältnisse“, sagt sie. Die Folgen seien gravierend: Allein im Jahr 2025 seien mindestens 95 Kinder bei Arbeitsunfällen ums Leben gekommen. „Das zeigt, wie dramatisch die Situation ist“, so Koman. Kinder, die eigentlich Zugang zu Bildung haben sollten, würden arbeiten, seien Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt, und verlören im schlimmsten Fall ihr Leben.
Kein Anlass zum Feiern
Die Diskrepanz zwischen rechtlichen Verpflichtungen und tatsächlicher Praxis sei eklatant. Die UN-Kinderrechtskonvention schreibe vor, dass Bildung auf Menschenrechten basieren und die Entwicklung von Kindern fördern müsse. In der Realität sehe es anders aus: „Diese Rechte existieren in der Türkei weitgehend nur auf dem Papier“, sagt Koman. Weder sichere Lernumgebungen noch umfassender Schutz seien gewährleistet. Vor diesem Hintergrund stellt Koman auch den offiziellen Rahmen des 23. April, des „Tages der Kinder“, grundsätzlich infrage. Angesichts der aktuellen Situation könne von einem Feiertag kaum die Rede sein. „In einem solchen Klima können wir nicht von einem Fest sprechen“, sagt sie. Vielmehr müsse dieser Tag Anlass sein, die Realität von Kindern in der Türkei kritisch zu betrachten.
Appell an Gesellschaft und Politik
Koman richtet ihre Kritik nicht nur an politische Entscheidungsträger:innen, sondern auch an die Gesellschaft insgesamt. Verantwortung trügen nicht allein staatliche Institutionen, sondern auch zivilgesellschaftliche Akteure, Medien und Erwachsene im Alltag. „Wir müssen innehalten und uns fragen, was wir tun“, sagt sie. Es gehe darum, eigene Versäumnisse zu erkennen und die Bedingungen zu verändern, unter denen Kinder aufwachsen. Nur durch ein gemeinsames Umdenken könne eine Umgebung geschaffen werden, die Kindern Sicherheit, Perspektiven und echte Teilhabe ermöglicht.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/schulangriffe-sind-ausdruck-gesellschaftlicher-gewalt-51232 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/egitim-sen-fordert-erinnerungsort-nach-todlicher-schulattacke-51206 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/schusse-an-berufsschule-in-sewreg-16-verletzte-51159 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/gurgum-zahl-der-todesopfer-nach-schulmassaker-steigt-auf-neun-51182
Hinrichtungswelle in Iran hält an: Weitere Exekution nach Spionagevorwürfen
In Iran setzt sich die Welle von Hinrichtungen unvermindert fort. Nach Angaben staatlicher Medien wurde am Donnerstag ein weiterer Mann exekutiert, dem Verbindungen zum israelischen Geheimdienst Mossad sowie die Zugehörigkeit zu einer oppositionellen Gruppe vorgeworfen wurden. Wie das Justizportal Mizan berichtete, erfolgte die Hinrichtung am Morgen. Die iranische Justiz beschuldigte den Mann, mit ausländischen Geheimdiensten kooperiert zu haben. Menschenrechtsgruppen zufolge war Soltanali Shirzadi Fakhr politischer Gefangener und Mitglied der Organisation der Volksmudschaheddin.
Serie von Exekutionen innerhalb weniger Tage
Seit Beginn der Woche wurden in Iran mindestens fünf Todesurteile vollstreckt. Neben dem jüngsten Fall stehen mehrere Hinrichtungen im Zusammenhang mit Spionagevorwürfen sowie mit Protesten gegen das Regime. Ein Todesurteil wurde im Kontext der Januar-Proteste vollzogen, die infolge einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise ausbrachen und sich zu einem landesweiten Aufstand gegen die Islamische Republik entwickelten. Drei weitere Männer wurden unter dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit feindlichen Akteuren hingerichtet, darunter Mehdi Farid, ein ehemaliger Beschäftigter der iranischen Atombehörde.
Höchststand an Hinrichtungen
Menschenrechtsgruppen warnen, dass die Todesstrafe in Iran zunehmend als Instrument zur Abschreckung und Kontrolle eingesetzt wird, insbesondere in Zeiten politischer Spannungen. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights (IHR) wurden im vergangenen Jahr mindestens 1.639 Menschen in Iran hingerichtet. Damit erreichte die Zahl der Exekutionen den höchsten Stand seit mehr als drei Jahrzehnten.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-richtet-weiteren-demonstranten-hin-51256 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-richtet-zwei-oppositionelle-hin-51240 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/iran-sorge-um-politische-gefangene-in-yazd-51275 https://deutsch.anf-news.com/frauen/kjar-warnt-vor-hinrichtungswelle-in-iran-51062
Rojhilat-Allianz verurteilt iranische Angriffe und fordert internationales Eingreifen
Die Allianz der politischen Parteien Ostkurdistans hat die anhaltenden Angriffe des iranischen Staates auf kurdische Parteien in Südkurdistan scharf verurteilt und ein Eingreifen der internationalen Gemeinschaft gefordert. In einer unter dem Titel „An die Öffentlichkeit, Staaten, internationale Organisationen und Menschenrechtsinstitutionen“ veröffentlichten Erklärung wirft das Bündnis der Führung in Teheran vor, mit den dem Schatten des US-israelisch-iranischen Krieges eingesetzten Angriffen eigene politische und strategische Niederlagen zu kaschieren. Die zunehmenden Attacken seien Ausdruck der Schwäche des Regimes angesichts regionaler Veränderungen.
„Krieg des Regimes, nicht der Bevölkerung“
Die Allianz betont, dass der aktuelle Konflikt nicht als Krieg der Bevölkerung Irans verstanden werden dürfe. „Dieser Krieg ist nicht der Krieg der iranischen Gesellschaft, sondern der eines Regimes, das die gesamte Bevölkerung als Geisel hält“, heißt es in der Erklärung. Die Eskalation sei das Ergebnis jahrzehntelanger Politik, die von Interventionen, Repression und Unterstützung bewaffneter Gruppen geprägt gewesen sei.
Hunderte Angriffe auf kurdische Gebiete
Besonders hervorgehoben werden das Ausmaß und die Zielrichtung der Angriffe. Seit Beginn des Krieges Ende Februar habe Iran das Territorium des Irak und die Kurdistan-Region mehr als 700-mal angegriffen. Über 150 dieser Attacken richteten sich demnach direkt gegen Lager politischer Geflüchteter aus Ostkurdistan. Nach Angaben der Allianz kamen dabei mindestens 21 Menschen ums Leben, darunter zehn Mitglieder der Bündnisparteien. Die Angriffe richteten sich nicht nur gegen politische Strukturen, sondern auch gegen zivile Einrichtungen und Siedlungen.
Das Bündnis wertet diese Angriffe als klare Verletzung des Völkerrechts. Die gezielte Attacke auf Konsulate, politische Camps und zivile Infrastruktur stelle einen Verstoß gegen die Genfer Konventionen dar und erfülle den Tatbestand von Kriegsverbrechen.
Aufruf an internationale Gemeinschaft
Vor diesem Hintergrund ruft die Allianz Staaten, die Vereinten Nationen (UN) und internationale Organisationen dazu auf, eine klare Haltung gegenüber der Politik Teherans einzunehmen und die Angriffe nicht weiter unbeantwortet zu lassen. Gleichzeitig richtet sich ein Appell an die kurdische Diaspora und die Öffentlichkeit im Ausland. Menschen außerhalb der Region werden aufgefordert, sich zu organisieren, auf die Straße zu gehen und vor diplomatischen Vertretungen sowie politischen Institutionen gegen die Angriffe zu protestieren.
„Angriffe werden unseren Widerstand stärken“
Trotz der anhaltenden Gewalt zeigt sich die Allianz entschlossen, ihren Kurs fortzusetzen. „Diese Angriffe und die gezahlten Opfer werden unseren Willen nicht brechen“, heißt es abschließend. Vielmehr stärkten sie die Entschlossenheit, gegen das bestehende System zu kämpfen und für die Freiheit Kurdistans einzutreten.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/drohnenangriffe-auf-kurdische-parteien-in-surdas-51276 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/kurdische-parteien-beschwichtigung-gegenuber-iran-fordert-gewalt-51223 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/pjak-sieht-waffenstillstand-zwischen-iran-und-usa-als-fragil-51073 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/drei-tote-bei-iranischen-angriffen-in-sudkurdistan-51213 https://deutsch.anf-news.com/frauen/nach-drohnenangriff-peschmerga-kampferin-erliegt-verletzungen-51169
Wird der bulgarische Wahlsieger ein neuer Orban?
Rente: Tausenden Rentnern droht in 2026 die Streichung der Grundrente
Tausenden Rentnerinnen und Rentnern könnte 2026 die Grundrente gestrichen werden. Dahinter steckt allerdings kein pauschaler Wegfall für alle Betroffenen, sondern eine Überprüfung der Voraussetzungen, die für den Grundrentenzuschlag gelten. Wer die Bedingungen nicht mehr erfüllt oder wessen Einkommen neu bewertet wird, muss damit rechnen, dass der Zuschlag gekürzt oder vollständig entfällt.
Die Grundrente wurde eingeführt, um Menschen mit langen Versicherungszeiten und unterdurchschnittlichem Einkommen im Alter besser abzusichern. Sie soll vor allem diejenigen entlasten, die viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und trotzdem nur eine kleine Rente erhalten. Auch 2026 bleibt dieses Prinzip bestehen, doch die Anspruchsvoraussetzungen werden weiterhin genau geprüft.
Was hinter der Grundrente stecktDie Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Sie wird nicht automatisch jeder Person mit kleiner Rente ausgezahlt, sondern nur dann, wenn bestimmte Zeiten in der Rentenversicherung vorhanden sind und die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Schon deshalb kann der Eindruck, die Grundrente werde „gestrichen“, in vielen Fällen zu kurz greifen.
Entscheidend ist, ob mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorliegen. Dazu zählen etwa Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege. Wer auf weniger Jahre kommt oder bei einer späteren Prüfung nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt, kann den Zuschlag verlieren oder erst gar nicht bekommen.
Warum 2026 erneut geprüft wirdViele Rentenbescheide und Zuschläge werden nicht ein für alle Mal unangetastet gelassen. Behörden gleichen Einkommen, Steuerdaten und Versicherungszeiten regelmäßig ab, um festzustellen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Gerade bei der Grundrente kann sich dadurch im Laufe der Zeit etwas ändern.
Ein Grund für Kürzungen liegt oft im anrechenbaren Einkommen. Steigen etwa zusätzliche Einkünfte aus Betriebsrenten, Kapitalerträgen oder der Rente des Ehepartners, kann sich das auf die Höhe des Zuschlags auswirken. In manchen Fällen schrumpft die Grundrente dadurch Schritt für Schritt, in anderen Fällen entfällt sie ganz.
Wer besonders betroffen sein könnteBesonders aufmerksam sollten Menschen sein, deren finanzielle Situation sich in den vergangenen Monaten verändert hat. Wer neue Nebeneinkünfte erzielt, eine Hinterbliebenenrente bezieht oder durch andere Einnahmen über die maßgeblichen Grenzen rutscht, kann Post von der Rentenversicherung erhalten. Dann geht es nicht zwingend um einen Fehler, sondern um eine Neubewertung des Anspruchs.
Auch bei unvollständigen oder später korrigierten Versicherungsverläufen kann es problematisch werden. Wenn bestimmte Zeiten zunächst berücksichtigt wurden, später aber anders eingeordnet werden, kann sich der Anspruch auf den Zuschlag verändern. Für Betroffene wirkt das oft überraschend, weil sie bereits mit einem festen Zahlbetrag gerechnet haben.
Warum der Begriff „Streichung“ missverständlich sein kannOft entsteht schnell der Eindruck, der Staat nehme Rentnern einfach Geld weg. Tatsächlich geht es bei der Grundrente oft um die Frage, ob ein Zuschlag weiterhin gerechtfertigt ist. Das ist für Betroffene zwar finanziell belastend, rechtlich aber etwas anderes als eine willkürliche Kürzung der eigentlichen Altersrente.
Die gesetzliche Rente selbst bleibt davon unberührt, sofern keine anderen Änderungen vorliegen. Wegfallen kann vor allem der zusätzliche Betrag, der auf Grundlage der Grundrentenregelung gezahlt wurde. Genau diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie in vielen Schlagzeilen nicht sauber erklärt wird.
Wann eine Tabelle beim Verständnis hilftGerade bei der Grundrente ist es hilfreich, typische Gründe für eine Kürzung oder einen Wegfall übersichtlich darzustellen. So lässt sich besser erkennen, dass nicht jede Änderung dieselben Ursachen hat. Die folgende Übersicht zeigt häufige Konstellationen.
Grund für Änderung Mögliche Folge für die Grundrente Zusätzliches Einkommen steigt über die geltenden Grenzen Der Zuschlag wird gekürzt oder entfällt vollständig Versicherungszeiten werden neu geprüft oder anders bewertet Der Anspruch kann sinken oder wegfallen Fehlende Nachweise zu Kindererziehung oder Pflegezeiten Grundrentenzeiten werden möglicherweise nicht anerkannt Änderungen bei Hinterbliebenenrente oder weiteren Renteneinkünften Die Einkommensanrechnung kann den Zuschlag verringern Was Betroffene jetzt tun solltenWer einen Bescheid zur Grundrente erhalten hat oder bereits einen Zuschlag bezieht, sollte die Unterlagen sorgfältig prüfen. Vor allem Einkommensnachweise, Steuerbescheide und der eigene Versicherungsverlauf verdienen Aufmerksamkeit. Schon kleine Abweichungen können dafür sorgen, dass eine Behörde zu einer anderen Bewertung kommt.
Sinnvoll ist außerdem, frühzeitig zu kontrollieren, ob alle Erziehungs-, Pflege- und Beschäftigungszeiten richtig erfasst wurden. Gerade ältere Versicherungsverläufe enthalten mitunter Lücken, die sich nachteilig auswirken können. Wenn ein Bescheid unverständlich erscheint, kann eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einer Sozialberatungsstelle helfen.
Welche Folgen ein Wegfall haben kannFür Menschen mit ohnehin knapper Rente ist schon ein vergleichsweise kleiner Betrag spürbar. Wenn der Grundrentenzuschlag entfällt, fehlen monatlich Mittel für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente. Dadurch wächst bei vielen die Sorge, im Alltag kaum noch finanziellen Spielraum zu haben.
Hinzu kommt, dass Betroffene die Änderung oft nicht nur als rechnerische Anpassung erleben. Viele empfinden den Verlust des Zuschlags als mangelnde Anerkennung ihrer Lebensleistung. Gerade nach Jahrzehnten der Arbeit ist das emotional schwer zu verkraften.
Was die Debatte über Altersarmut zeigtDie Diskussion um die Grundrente 2026 verweist auf ein größeres Problem der Rentenpolitik. Viele Menschen haben lange gearbeitet und erreichen dennoch nur eine geringe Altersversorgung. Der Zuschlag sollte diese Lücke zumindest teilweise schließen, stößt in der Praxis aber an rechtliche und bürokratische Grenzen.
Deshalb dürfte das Thema auch politisch weiter umstritten bleiben. Während die einen auf eine strengere Prüfung pochen, fordern andere einfachere Regeln und mehr Verlässlichkeit für Rentnerinnen und Rentner. Die Auseinandersetzung um die Grundrente ist damit auch ein Spiegel dafür, wie angespannt die soziale Lage vieler älterer Menschen inzwischen ist.
Beispiel aus der PraxisEine Rentnerin aus Niedersachsen erhält seit einiger Zeit einen Grundrentenzuschlag, weil sie jahrzehntelang in Teilzeit gearbeitet und zwei Kinder erzogen hat. Nachdem zusätzlich eine kleine Betriebsrente ausgezahlt wird und bei der Einkommensprüfung neue Daten einfließen, wird ihr Zuschlag neu berechnet. Am Ende bleibt zwar die normale Altersrente bestehen, doch der bisherige Zusatzbetrag fällt deutlich kleiner aus, was sich sofort im monatlichen Haushaltsbudget bemerkbar macht.
Fragen und Antworten zur Grundrente 20261. Was ist die Grundrente überhaupt?
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber nur wenig verdient haben. Sie soll helfen, sehr kleine Renten im Alter etwas aufzustocken.
2. Wird die Grundrente 2026 für alle Rentner gestrichen?
Nein, ein allgemeiner Wegfall für alle ist nicht gemeint. Betroffen sind nur Personen, bei denen die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder deren Einkommen neu bewertet wird.
3. Warum kann die Grundrente wegfallen?
Der Zuschlag kann entfallen, wenn sich das anrechenbare Einkommen erhöht oder wenn bei einer Prüfung Versicherungszeiten anders bewertet werden. Auch fehlende Nachweise können dazu führen, dass der Anspruch neu berechnet wird.
4. Bleibt die normale Altersrente trotzdem bestehen?
Ja, die eigentliche gesetzliche Altersrente bleibt in der Regel bestehen. Wegfallen kann nur der zusätzliche Betrag aus der Grundrente.
5. Wer sollte seine Unterlagen besonders genau prüfen?
Vor allem Rentnerinnen und Rentner, bei denen sich das Einkommen verändert hat oder die zusätzliche Rentenleistungen erhalten. Auch Menschen mit lückenhaften Versicherungsverläufen sollten ihre Bescheide genau kontrollieren.
6. Was können Betroffene tun, wenn die Grundrente gekürzt wird?
Sie sollten den Rentenbescheid sorgfältig prüfen und kontrollieren, ob alle Beschäftigungs-, Pflege- und Erziehungszeiten korrekt erfasst wurden. Bei Unklarheiten kann eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer Sozialberatungsstelle sinnvoll sein.
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Familienministerium: Fachleute blenden Gefahren von Alterskontrollen aus
Die Familienministerin will ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Die von ihr berufenen Expert*innen eher nicht. Das zeigt deren erster Bericht – der jedoch eine gefährliche Leerstelle bei Alterskontrollen lässt. Die Analyse.
Familienministerin Prien (rechts) mit den Co-Vorsitzenden der Expert*innen-Kommission, Schön und Köller. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO/IPON; Bearbeitung: netzpolitik.orgMit einem pauschalen Social-Media-Verbot ist Kindern und Jugendlichen eher nicht geholfen, dafür sind die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex. Das geht hervor aus dem mit Ungeduld erwarteten ersten Bericht der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom 20. April. Im Vorfeld hatte Familienministerin Karin Prien (CDU) für ein Social-Media-Verbot geworben.
Auf 128 Seiten fächern die von ihr beauftragten Fachleute nun auf, was jungen Menschen im Netz passieren kann, und wo Hilfe ansetzen könnte. Dabei geht es nicht nur um Technologien und Plattform-Regulierung, sondern auch um die Rolle von Eltern, Schulen oder Ärzt*innen.
Die aktuelle Bestandsaufnahme soll lediglich „Handlungsfelder“ beschreiben. Konkrete Handlungsempfehlungen wollen die Expert*innen erst Ende Juni vorlegen. Erkennen lässt sich dennoch, in welche Richtung manche Empfehlungen gehen könnten. So legt der Bericht unter anderem strenge Alterskontrollen nahe.
Auf die Gefahren dieser Maßnahme für Privatsphäre, Datenschutz und Teilhabe aller Menschen im Netz gehen die Fachleute jedoch nicht ein. Diese Leerstelle fällt umso mehr ins Auge, weil im März mehr als 400 Forscher*innen aus 29 Ländern in einem offenen Brief eindringlich vor Alterskontrollen gewarnt hatten.
Unsere Analyse zeigt: Ohne kritische Auseinandersetzung mit den Technikfolgen von Alterskontrollen drohen die Expert*innen des Familienministeriums einen Kernaspekt der Debatte zu unterschätzen.
- Die 5C-Typologie: Das droht jungen Menschen im Netz
- Typisch Wissenschaft: Es kommt drauf an
- Von Eltern bis Ärzt*innen: Diese Menschen sollen Kindern helfen
- Alterskontrollen: Die Achillesferse des Berichts
- Forschende schlagen Alarm: Kontrollen „nicht hinnehmbar“
- Reaktion: SPD-Fraktion will „verpflichtende“ Altersverifikation
Ausführlich beschreiben die Expert*innen zunächst, was jungen Menschen im Netz drohen kann. Dabei nutzen sie die sogenannte 5C-Typologie. Das Modell sortiert die Phänomene in fünf Gruppen, die mit dem Buchstaben C beginnen.
- Content: Hier geht es um für junge Menschen potenziell schädliche Inhalte wie Gewalt, Hass und Pornografie, aber auch Fehl- und Desinformation.
- Contact: Im persönlichen Kontakt können Erwachsene junge Menschen etwa in Abhängigkeitsverhältnisse locken und sexuell erpressen, sie stalken oder für extremistische Ideologien rekrutieren.
- Conduct: Diese Risiken drehen sich um Verhalten unter Minderjährigen; hier können junge Menschen sowohl Opfer als auch Täter*innen sein. Es geht unter anderem um Mobbing, sexuelle Belästigung oder Communitys, in denen sich junge Menschen dazu motivieren, sich selbst zu verletzen.
- Contract: Hier geht es um Risiken, die sich auf Verträge oder kommerzielle Ausnutzung beziehen. Junge Menschen können etwa durch manipulative Designs oder glücksspielähnliche Mechanismen dazu verleitet werden, ihr Taschengeld zu verprassen.
- Cross-cutting: Zuletzt soll eine Sammelkategorie namens Querschnitt weitere Risiken bündeln, etwa Verletzung der Privatsphäre, negative Folgen für die Gesundheit wie Bewegungsmangel oder auch Diskriminierung.
Wie schlecht geht es jungen Menschen also in der digitalen Welt? Der Bericht fasst hierzu viele Studien zusammen, das Gesamtbild ist ambivalent. Manches ist alarmierend – etwa, dass 4,7 Prozent der 10- bis 17-Jährigen in Deutschland „die Voraussetzungen für eine pathologische Nutzung sozialer Netzwerke“ erfülle sollen. Andere Befunde wiederum machen Mut – etwa dass sich soziale Medien positiv auf die „Lebenszufriedenheit“ auswirken können.
Typisch Wissenschaft: Es kommt drauf anFür die Debatte um ein Social-Media-Verbot liefert die Bestandsaufnahme zwei wichtige Differenzierungen. Erstens zeigt die 5C-Typologie eindrücklich: Digitale Gefahren für junge Menschen lassen sich nicht auf soziale Medien reduzieren. Sie umfassen unter anderem auch Messenger (etwa beim Mobbing), Websites (etwa bei Gewaltdarstellungen) oder die Gaming-Welt (etwa bei manipulativen Designs). Ein Zuschnitt allein auf soziale Medien dürfte den Punkt verfehlen.
Zweitens zeigen die Schilderungen zum Forschungsstand: Digitale Gefahren für junge Menschen lassen sich nicht nur am Alter oder der Bildschirmzeit festmachen. „Aus der bisherigen Forschung lässt sich ableiten, dass digitale Risiken und Belastungen nicht für alle Jugendlichen gleichermaßen auftreten, sondern nach Geschlecht, Alter, und soziodemografischem Kontext variieren können“, schreiben die Forschenden.
Durchblick statt Schnellschüsse Recherchen wie diese sind nur möglich durch eure Unterstützung. Jetzt SpendenEs sei „entscheidend, nicht nur die Nutzungsdauer zu betrachten, sondern auch typische Nutzungsweisen sowie die Inhalte, denen Jugendliche ausgesetzt sind.“ Mehrere Studien würden betonen, „dass Auswirkungen digitaler Technologien weder einheitlich negativ noch einheitlich positiv sind, sondern die Wirkungen variieren – je nach Persönlichkeit, Nutzungsform, Plattform, Zeitverlauf und Lebenslage.“
Herunterdampfen lässt sich das auf die Formel: Es kommt drauf an.
Als anschauliches Beispiel nennen die Expert*innen junge Menschen, die Depressionen oder Angststörungen haben. Für sie kann etwa der soziale Vergleich durch Likes besonders belastend sein. Ein anderes Beispiel sind junge Menschen, die aufgrund emotionaler oder sexueller Misshandlung traumatisiert sind. Für sie wiegen Phänomene wie Mobbing oder nicht-einvernehmliche sexualisierte Kontaktaufnahme schwerer.
Zugleich halten die Expert*innen fest, wie wichtig die digitale Welt gerade für vulnerable junge Menschen sein kann:
(Digitale) Verbundenheit hat insbesondere für Jugendliche in isolierten Lebenssituationen einen hohen Stellenwert. Eine besonders konsistente Erkenntnis ist, dass marginalisierte Jugendliche überdurchschnittlich stark von Social Media profitieren. Dies betrifft queere Jugendliche, ethnische oder religiöse Minderheiten sowie Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankungen.
Für diese Gruppen und insbesondere für Gruppenangehörige aus ländlichen Regionen sind digitale Räume häufig die einzigen Orte, an denen sie akzeptierende Gemeinschaften finden, ihre Identität ausdrücken können und verlässliche Peer-Unterstützung erfahren. Plattformen werden damit zu einem niedrigschwelligen Zugangspunkt zu emotionaler Hilfe und stabilisierenden Beziehungserfahrungen.
Mit Blick auf die Rechtslage schlussfolgern die Expert*innen, es bedürfe „einer besonderen Begründung pauschaler Nutzungsverbote, die sich undifferenziert auf ganze Altersgruppen von Nutzenden erstrecken“. Kurzum: Der Bericht ist ein Dämpfer für alle, die sich Rückenwind für ein Social-Media-Verbot erhofft hatten.
Zumindest in ihrer Reaktion auf den Zwischenbericht hat Familienministerin Prien nicht erneut auf ein Social-Media-Verbot gepocht, sondern sich differenziert und zurückhaltend geäußert: „Es wird darum gehen müssen, bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen.“ Die Ministerin erwarte nun „mit Spannung die konkreten Handlungsempfehlungen“.
Von Eltern bis Ärzt*innen: Diese Menschen sollen Kindern helfenAktuell dreht sich die öffentliche Debatte um Jugendschutz im Netz vor allem um Regulierung und Technologien. Große Teile des Zwischenberichts haben dagegen einen anderen Fokus: Menschen.
Ausführlich gehen die Expert*innen auf die Rolle von Eltern ein. Aus dem Bericht geht hervor: Die Erwachsenen sollen erst einmal selbst das Handy weglegen: „Elterliches Medienverhalten, Erziehungsstil und mediale Vorbildfunktion beeinflussen das Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen.“
Programme für Prävention würden vor allem Eltern erreichen, die schon sensibilisiert sind, heißt es weiter. „Manche Eltern werden nur schwer oder gar nicht erreicht.“ Der Grund: Ein Großteil der Angebote für Eltern sei lediglich auf Deutsch und würde die „unterschiedlichen Lebenslagen von Familien“ nicht adressieren. Das deutet darauf hin, dass aktuelle Hilfsangebote wohl Familien benachteiligen, die ohnehin weniger Privilegien haben.
Wichtig ist dem Bericht zufolge außerdem, dass Eltern und Schulen an einem Strang ziehen: „Digitale Erziehung ist wirksamer, wenn Schule und Elternhaus konsistente Normen und Regeln festlegen“, so die Expert*innen. Ein wirksamer Erziehungsstil setze auf „Wärme, Struktur und Partizipation“. Die Formulierung lässt aufhorchen: Wärme statt Verbote.
Neben Eltern und Lehrer*innen gehen die Expert*innen auf weitere Menschen ein, die helfen können, gerade um „Familien mit Unterstützungsbedarf tatsächlich zu erreichen“. Konkret nennen sie Kinderärzt*innen, Gynäkolog*innen und Hebammen, „da sie in der Regel das Vertrauen der Familien genießen“.
Elternverbände sehen Daten von Kindern in Gefahr
Um Menschen geht es auch in der Kinder- und Jugendhilfe oder der Medienpädagogik. Letztere sei eine „freiwillige Leistung der Länder und Kommunen“, schreiben die Expert*innen; eine verlässliche Finanzierung sei „nicht gegeben“.
Sogar Polizist*innen sollen dem Bericht zufolge die Lage für Kinder und Jugendliche im Netz verbessern. Obwohl die Expert*innen keine Handlungsempfehlungen aussprechen wollen, heißt es im Bericht: Es „fehlt“ an „Formen zufälliger Sichtbarkeit von Polizeibehörden im Sinne einer Form von virtuellen Streifen in Deutschland.“ Der direkte Kontakt mit Beamt*innen im Netz könne angeblich die Bereitschaft junger Menschen erhöhen, Dinge wie Grooming anzuzeigen.
Was all diese Ansätze gemeinsam haben: Eltern und Fachkräfte müssten sich vermehrt Kindern und Jugendlichen widmen. Im Gegensatz zu Verboten und technischen Hürden kostet das Zeit und Geld.
Alterskontrollen: Die Achillesferse des BerichtsAuch Plattformregulierung spielt eine wichtige Rolle im Zwischenbericht. Das zentrale Regelwerk hierfür ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Demnach müssen unter anderem große Social-Media-Plattformen Maßnahmen zum Schutz junger Menschen ergreifen. Zum Beispiel können sie Chat-Kontakte mit Fremden einschränken oder es Nutzer*innen einfach machen, Vorfälle zu melden.
Eine wichtige Rolle spielen auch manipulative und suchtfördernde Designs, insbesondere die Sogwirkung personalisierter Feeds, von denen man sich ohne starke Impulskontrolle kaum lösen kann. Mithilfe des DSA könnte die EU genau dort ansetzen und Social-Media-Konzerne dazu zwingen, nicht länger die Aufmerksamkeit junger Menschen mit allen Mitteln zu Geld zu machen.
Alterskontrollen sind laut DSA nur eine Option unter mehreren solcher Vorsorgemaßnahmen. Offenbar wollen die Expert*innen Alterskontrollen jedoch mehr ins Zentrum rücken, eventuell zur Pflicht machen. Das zeigt folgender Schlüsselsatz:
Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie sie der DSA vorsieht, können ihre volle Wirksamkeit nur mithilfe einer funktionalen Altersüberprüfung entfalten.
Dahinter steckt ein folgenschwerer Regulierungsansatz. In diesem Fall wären Alterskontrollen überhaupt erst die Grundlage für weitere Jugendschutzmaßnahmen. Sie würden nicht mehr dazu dienen, junge Menschen von einer Plattform auszusperren. Stattdessen würden sie sicherstellen, dass junge Menschen einen Account wirklich nur im passenden Jugendschutz-Modus nutzen. Die mögliche Konsequenz wären großflächige Alterskontrollen über weite Teile des Internets.
Obwohl die Expert*innen noch keine Handlungsempfehlungen aussprechen wollen, fordern sie im Zwischenbericht sogar eine Ausweitung der Alterskontrollen über den aktuellen DSA hinaus: „Ausgangspunkt einer Altersverifikation sollten jedoch grundsätzlich bestehende Risiken für Kinder und Jugendliche sein, daher ist der Schutz auszuweiten“, heißt es. Konkret nennt der Bericht „Klein- und Kleinstunternehmer“, die der DSA aktuell von Jugendschutz-Pflichten ausnimmt.
Auch das hätte weitreichende Folgen: Selbst Unternehmen mit nur einem Angestellten müssten demnach möglicherweise Alterskontrollen für ihre Online-Angebote einführen.
Forschende schlagen Alarm: Kontrollen „nicht hinnehmbar“Solche Alterskontrollen sind nicht bloß ein Website-Feature. Um, wie oft gefordert, wirksam zu sein, müssen sich Nutzer*innen etwa mit Ausweisdokumenten oder biometrischen Gesichtsscans verifizieren. Die eingangs erwähnten mehr als 400 Forscher*innen aus den Bereichen Technologie, IT-Sicherheit und Privatsphäre warnten in ihrem offenen Brief eindringlich vor den Folgen.
Es fehle ein klares Verständnis dafür, was Alterskontrollen anrichten können – für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen. Deren Einführung ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“.
Staaten sollen Social-Media-Verbote stoppen
Jüngst hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Umsetzung von Alterskontrollen präsentiert: Eine App, die zunächst nur auf iOS und Android läuft, und primär Ausweispapiere nutzt. Bereits das schafft potenziell gefährliche Abhängigkeiten von den US-Konzernen Apple und Google, führt zu einem Handy-Zwang und benachteiligt Menschen, die keine (oder keine mit der App kompatiblen) Papiere haben.
Rund um die Alterskontroll-App der EU gibt es zudem mehrere technische Unklarheiten und falsche Versprechungen. So soll die App laut EU-Kommission „komplett anonym“ sein, setzt aber noch auf Pseudonyme. Die Spezifikationen der App bieten in der nationalen Umsetzung viele Spielräume, die Privatsphäre schlimmstenfalls weiter schwächen.
Die größte Gefahr von Alterskontrollen liegt jedoch darin, dass sie eine umfassende Kontroll-Infrastruktur im Netz schaffen. Selbst wenn zu Beginn Datenschutz und Privatsphäre im Mittelpunkt stehen: Es bräuchte lediglich eine kleine Anpassung im Code und eine neue Rechtsgrundlage – fertig wären Ausweis- und Klarnamenpflicht im Netz. Alterskontrollen rücken die EU gefährlich nah an eine Form der Massenüberwachung, die in der Türkei gerade auf dem Weg ist.
Reaktion: SPD-Fraktion will „verpflichtende“ AltersverifikationFür ihren Zwischenbericht mussten sich die Forschenden wohl sehr beeilen. Ursprünglich sollten alle Ergebnisse in Ruhe gemeinsam erscheinen, nach einem Jahr Arbeit. Aber Spitzenpolitiker*innen aus Bund, Ländern und der EU erhöhen seit Monaten den Druck.
Die Co-Vorsitzende der Expert*innen-Kommission hatte dem Tagesspiegel noch im März gesagt: „Ich rate der Politik dringend, uns in Ruhe arbeiten zu lassen“. Daraus ist nichts geworden. Früher als ursprünglich geplant hatten die Expert*innen nun die Bestandsaufnahme vorgelegt. Und selbst das geht manchen nicht schnell genug.
Nach der ersten Veröffentlichung, die ausdrücklich noch keine konkreten Empfehlungen geben sollte, sieht sich die SPD bereits in ihren Forderungen bestätigt. In einer hastigen Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Bundestag pochte die jugendpolitische Sprecherin Jasmina Hostert unter anderem auf „verpflichtende, datensparsame Altersverifikation“. Die CDU hatte sich schon per Parteitagsbeschluss im Februar auf verpflichtende Alterskontrollen eingeschworen.
Solche Schnellschüsse werfen die Frage auf, wie viel Respekt die Regierungsparteien gegenüber Wissenschaft und evidenzbasierter Politik haben. Zugleich zeigen sie den Expert*innen, wofür sich die Politik offenkundig am meisten interessiert. Zumindest bisher scheinen die Technikfolgen von Alterskontrollen für die Expert*innen-Kommission keine große Rolle gespielt zu haben.
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Die Elektroautoindustrie verzeichnete im Jahr 2024 aufgrund realitätsferner grüner Ideologien Verluste in Höhe von 70 Milliarden US-Dollar.
WUWT, NoTricksZone, P. Gosselin
Wie alles andere in der grünen Bewegung entwickelt sich auch die Elektromobilität zu einem riesigen Geldvernichtungssenke.
Das deutsche Online- Nachrichtenportal Blackout News berichtet , dass die globale Automobilindustrie aufgrund eines massiven finanziellen Einbruchs im Bereich der Elektrofahrzeuge (EV) vor einer „möglicherweise existenzbedrohenden Krise“ steht.
Im Jahr 2024 beliefen sich die Verluste im Segment der Elektroautos auf rund 60 Milliarden Euro (70 Milliarden US-Dollar). Große Hersteller wie Volkswagen, Ford und General Motors mussten aufgrund einer Überschätzung des Marktes erhebliche Wertberichtigungen vornehmen.
Erwartungen prallen auf die Realität
Blackout News weist auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Hersteller und der Realität hin. Berichten zufolge lehnen viele Kunden Elektrofahrzeuge ab oder verzögern den Kauf aufgrund von 1) hohen Anschaffungspreisen, 2) begrenzter Reichweite und langer Ladezeiten, 3) Unsicherheit bezüglich der Batterielebensdauer und 4) dem Auslaufen staatlicher Subventionen (Kaufprämien), die die Nachfrage zuvor künstlich gestützt hatten.
Die Verbraucher kooperieren nicht.
Der Artikel behauptet, dass Autohersteller politische Ziele (wie CO₂-Vorschriften und Verbote von Verbrennungsmotoren) über die Logik der Marktwirtschaft gestellt hätten. Diese „ideologische Fehlorientierung“ habe zu massiven Investitionen in Produktionskapazitäten geführt, die der Markt derzeit nicht tragen wolle.
Als Reaktion auf diese Verluste korrigieren die Unternehmen ihre Strategie drastisch. So reduziert Ford beispielsweise die Investitionen in Elektrofahrzeuge, General Motors passt die Produktionsziele an und Volkswagen intensiviert seine Kostensenkungsprogramme.
Die wirtschaftlichen Folgen sind gravierend. Die Krise führt zu Produktionskürzungen, Projektstopps und erhöhter Unsicherheit für Beschäftigte und Zulieferer. Hohe Rohstoffpreise und fehlende Skaleneffekte (aufgrund geringer Produktionsmengen) bedeuten, dass die Hersteller mit niedrigen Margen und Überkapazitäten zu kämpfen haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Übergang zur Elektromobilität ein „Milliarden-Euro-Grab“ darstellt, das dadurch verursacht wurde, dass die Hersteller die Präferenzen der Verbraucher ignorierten und stattdessen politischen Vorgaben und realitätsfernen grünen Ideologien folgten.
Werden die Gesetzgeber jemals aufwachen?
Der Beitrag Die Elektroautoindustrie verzeichnete im Jahr 2024 aufgrund realitätsferner grüner Ideologien Verluste in Höhe von 70 Milliarden US-Dollar. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
IMI-Studie zu deutsch-israelischer Militärkooperation veröffentlicht
Aus Völkerrechtsbrüchen lernen?
Die Lieferungen von US-Waffen in die EU verzögern sich wegen des Irankrieges teilweise um Jahre
Ich habe es satt!
In “UnsererDemokratie™” galt und gilt die Wahrheit nichts. Es wird munter gelogen und betrogen – und jene, die sich als moralische Vorbilder geben, sind die Schlimmsten. Schaltest Du heute die Medien ein (und damit meine ich nicht die sozialen Kanäle oder sogenannten “social medias”-Formate, sondern die Fernseh- und Radiosender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks), kannst Du so […]
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Benefiz-Kinoabend für Şengal und Rojava in Celle
In den Kammerlichtspielen in Celle ist am Mittwochabend der Film „14. Juli“ gezeigt worden, der den Widerstand politischer Gefangener im Gefängnis von Diyarbakır (ku. Amed) in den 1980er Jahren thematisiert. Die Vorführung fand im Rahmen eines Benefizabends statt, bei dem Spenden für Rojava und Şengal gesammelt wurden. Organisiert wurde die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Sî-Film-Kollektiv, Women Defend Rojava und #Riseup4Rojava. Der Kinosaal war gut gefüllt.
Erinnerung an Widerstand im Gefängnis von Amed
Der Film beleuchtet die Ereignisse im berüchtigten Militärgefängnis in Amed, das insbesondere nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 zum Symbol für systematische Folter und Repression wurde. Im Zentrum steht der Widerstand kurdischer Gefangener gegen die Haftbedingungen. In einem Grußwort betonte Regisseur Haşim Aydemir die anhaltende Relevanz des Themas. Die Unterdrückung von Kurd:innen dauere bis heute an, zugleich gebe es weiterhin vielfältige Formen des Widerstands. Es sei eine zentrale Aufgabe, diese Geschichten zu erzählen und weiterzugeben, sagte Aydemir. Film spiele dabei eine wichtige Rolle als Teil kultureller Erinnerung.
„Die Geschichte wiederholt sich“
Auch unter den Besucher:innen hinterließ die Vorführung einen starken Eindruck. Eine Zuschauerin erklärte, der Film habe sie tief bewegt und den Mut sowie die Entschlossenheit der Gefangenen eindrücklich vermittelt, gerade weil es sich nicht um Fiktion, sondern um reale Ereignisse handele. Eine weitere Besucherin zog eine Verbindung zur Gegenwart: Es sei erschütternd, dass sich Geschichte wiederhole und Kurd:innen weiterhin in türkischen Gefängnissen Repression ausgesetzt seien. Gleichzeitig sei es ermutigend zu sehen, dass Widerstand selbst unter diesen Bedingungen möglich bleibe.
Verbindung von Vergangenheit und Gegenwart
Neben der filmischen Auseinandersetzung stand auch die aktuelle Situation in Kurdistan im Mittelpunkt der Veranstaltung. Mit Unterstützung von Heyva Sor a Kurdistanê e.V. wurden Spenden für Rojava und Şengal gesammelt. Die Veranstalter:innen betonten, dass sich die Geschichte politischer Verfolgung nicht von aktuellen Entwicklungen trennen lasse. Unterdrückung müsse im Zusammenhang betrachtet werden, unabhängig davon, ob sie von staatlichen Akteuren oder anderen bewaffneten Kräften ausgehe. Gleichzeitig sei auch der Widerstand über regionale Grenzen hinaus miteinander verbunden.
Weitere Veranstaltungen in Celle sind bereits geplant und sollen diesen internationalistischen Ansatz fortführen.
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/14-juli-1982-ein-funke-der-das-feuer-entfachte-47082 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/grabbesuch-bei-mazlum-und-delil-dogan-in-dersim-50669 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/14-juli-1982-der-beginn-des-grossen-widerstands-20370
Geothermieprojekt in Gimgim: Bevölkerung warnt vor Erdbebenrisiko
Im Landkreis Gimgim (tr. Varto) in der Provinz Mûş wächst der Widerstand gegen ein geplantes Geothermieprojekt eines US-amerikanischen Unternehmens. Im Çaylar-Becken will die US-amerikanische Firma IGNIS H2 Energy mehrere Tiefenbohrungen in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen und auf einer aktiven Verwerfung durchführen. Anwohnende warnen vor erheblichen ökologischen und seismischen Risiken.
Das Projekt sieht vor, in mehreren Dörfern Bohrungen bis in eine Tiefe von rund drei Kilometern vorzunehmen, um geothermische Ressourcen zur Energiegewinnung zu nutzen. Insgesamt sind zehn Bohrlöcher geplant, die sich über mehrere Ortschaften erstrecken. Erste Arbeiten sollen in der Nähe des Dorfes Xwarik (Çalıdere) beginnen. In Teilen liegt das Projektgebiet nur etwa 260 Meter von Wohngebieten entfernt.
Sorge vor Eingriffen in aktive Verwerfungen
Für viele Bewohner:innen steht das mögliche Erdbebenrisiko im Zentrum der Kritik. Der Dorfvorsteher von Reqasa (Içmeler), Çayan Dursun, verweist auf die Lage des Projekts auf der Ostanatolischen Verwerfung, einer der aktivsten tektonischen Zonen der Region. „Der wichtigste Grund für unseren Widerstand ist die seismische Gefahr“, sagt Dursun. „Diese Arbeiten finden direkt auf einer aktiven Verwerfung statt. Wir befürchten, dass die Eingriffe die Verwerfung destabilisieren oder die Stärke möglicher Erdbeben erhöhen könnten.“ Besonders kritisch sehen Anwohner:innen das Verfahren, bei dem Wasser unter hohem Druck in die Tiefe gepumpt wird. „Nach der Energiegewinnung wird das Wasser wieder in den Untergrund injiziert. Dieser Druck kann die geologischen Strukturen beeinflussen und möglicherweise Erdbeben auslösen“, so Dursun.
Umwelt- und Gesundheitsrisiken
Neben der seismischen Gefahr warnen Anwohner:innen auch vor möglichen Schäden für Umwelt und Gesundheit. Bei geothermischen Projekten kommen mineralhaltige und chemisch belastete Flüssigkeiten zum Einsatz, die bei unsachgemäßer Handhabung Böden und Wasserquellen verunreinigen können. Dursun verweist auf bestehende Anlagen in anderen Teilen des Landes, bei denen es zu Umweltproblemen gekommen sei.
„Es besteht die Gefahr, dass diese chemischen Flüssigkeiten in Oberflächengewässer gelangen“, sagt er. Besonders betroffen wäre die lokale Landwirtschaft, die für viele Menschen in der Region die Existenzgrundlage bildet. Auch Luftverschmutzung wird als mögliches Risiko genannt. Wenn Filtersysteme aus Kostengründen nicht eingesetzt würden, könnten Schadstoffe in die Atmosphäre gelangen und über Niederschläge wieder in den Boden zurückkehren.
Kritik an fehlender Transparenz
Scharfe Kritik gibt es auch am Genehmigungsverfahren. Nach Angaben der Anwohner:innen wurde das Projekt auf Grundlage von Entscheidungen umgesetzt, die keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Dursun spricht von einem intransparenten Prozess: „Wir wurden erst spät über das Projekt informiert. Dabei hätte die Bevölkerung von Anfang an einbezogen werden müssen.“ Grundlage ist eine Regelung, nach der Projektflächen unter 25 Hektar von einer umfassenden Umweltprüfung ausgenommen werden können.
Lokaler Widerstand organisiert sich
Gegen das Vorhaben hat sich inzwischen breiter Widerstand formiert. In der Region sowie in anderen Städten wurden Komitees gegründet, die das Projekt begleiten und dagegen mobilisieren. Nach ihren Angaben könnten bis zu 16 kurdisch-alevitische Dörfer von den geplanten Bohrungen betroffen sein. Sollte das Unternehmen die erwarteten Ressourcen finden, könnte das Projekt weiter ausgeweitet werden und das gesamte Çaylar-Becken erfassen. Für viele in der Region steht daher nicht nur ein einzelnes Energieprojekt zur Debatte, sondern die Zukunft ihrer Lebensgrundlagen. Am Samstag ist eine Großkundgebung in gegen Geothermie in Gimgim angekündigt.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/widerstand-in-gimgim-lieber-hier-sterben-als-erneut-vertrieben-werden-51168 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/Okologiebewegung-mobilisiert-gegen-geothermieprojekte-in-gimgim-und-kanires-51270 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/gericht-setzt-frist-im-streit-um-geothermieprojekt-in-gimgim-51242 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/der-zugriff-auf-kurdistans-ressourcen-weitet-sich-aus-51254 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/gunes-ein-umfassender-krieg-gegen-die-natur-51230
JINMAP gestartet: Digitale Plattform soll Risiken für Frauen sichtbar machen
In der nordkurdischen Metropole Amed (tr. Diyarbakır) ist mit JINMAP eine neue digitale Plattform vorgestellt worden, die den Alltag von Frauen im öffentlichen Raum erfassen und sicherer machen soll. Entwickelt wurde die Anwendung von der Abteilung ür Frauenpolitik und der IT-Abteilung der Stadtverwaltung im Rahmen des Konzepts einer „Frauenstadt“.
Die Plattform ermöglicht es, Risiken und Probleme im städtischen Raum direkt zu melden und ortsbezogen zu dokumentieren. Dazu zählen unter anderem schlecht beleuchtete Straßen, unsichere Orte oder konkrete Bedrohungssituationen. Die gesammelten Daten sollen von den zuständigen Stellen ausgewertet und in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.
Daten aus Erfahrungen von Frauen
Nach Angaben der Verantwortlichen verfolgt die Anwendung einen neuen Ansatz: Erfahrungen von Frauen im Alltag werden systematisch erfasst und in Daten übersetzt. Diese sollen nach Stadtteilen und Vierteln ausgewertet werden und eine Grundlage für schnelle Reaktionen der Behörden bilden. „Mit JINMAP wird die Erfahrung von Frauen erstmals zu einer sichtbaren Datengrundlage“, sagte die Leiterin der Frauenpolitik-Abteilung, Özden Gürbüz Sümer. Ziel sei es, nicht nur Dienstleistungen anzubieten, sondern Frauen als aktive Akteurinnen gesellschaftlicher Veränderung einzubeziehen.
Stadtplanung aus der Perspektive von Frauen
Die Stadtverwaltung verknüpft das Projekt mit dem Konzept einer „Frauenstadt“. Dabei geht es um eine Stadtplanung, die sich an den Bedürfnissen von Frauen orientiert – von Sicherheit im öffentlichen Raum bis hin zu gleichberechtigter Teilhabe. Vize-Generalsekretärin Zerin Türk wies darauf hin, dass sich die Qualität einer Stadt nicht nur an ihrer Infrastruktur messe, sondern auch daran, wie sicher und gleichberechtigt Menschen den öffentlichen Raum nutzen können. Viele Frauen seien gezwungen, ihren Alltag nach Sicherheitsaspekten auszurichten. Ein Problem, das oft unsichtbar bleibe. JINMAP könne dazu beitragen, diese unsichtbaren Risiken sichtbar zu machen und gezielt anzugehen.
Mehr als eine technische Anwendung
Für den Ko-Oberbürgermeister von Amed, Doğan Hatun (DEM=, ist JINMAP nicht nur ein technisches Instrument, sondern auch ein gesellschaftliches Projekt. „Diese Plattform ist zugleich ein Netzwerk der Solidarität“, sagte er. Sie verbinde nicht nur Frauen untereinander, sondern ermögliche auch eine schnellere Koordination zwischen städtischen Einrichtungen. Probleme im öffentlichen Raum könnten direkt erfasst und an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Dazu gehörten etwa fehlende Beleuchtung oder der Bedarf an sicheren Orten. Gleichzeitig erleichtere die Anwendung die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Institutionen.
Mehrsprachig und mit Notfallfunktionen
Nach Angaben der IT-Abteilung ist JINMAP mehrsprachig angelegt und bündelt verschiedene Funktionen in einer Anwendung. Dazu gehören unter anderem die Meldung von Risiken, Notfallunterstützung, Informationen zu sicheren Orten sowie die Auswertung demografischer Daten. Die Verantwortlichen verstehen die Plattform als Ausgangspunkt für weitergehende Maßnahmen. Ziel sei es, langfristig eine Stadt zu schaffen, die auf die Bedürfnisse aller eingeht und Sicherheit sowie Gleichberechtigung stärker in den Mittelpunkt stellt.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-partei-stellt-feministische-stadtentwicklungsagenda-vor-49334 https://deutsch.anf-news.com/frauen/dem-kommunen-in-amed-starten-neue-initiative-gegen-gewalt-an-frauen-48782 https://deutsch.anf-news.com/frauen/workshop-in-amed-kommunen-diskutieren-aufbau-einer-frauenokonomie-50880
Amed: Internationales Theaterfestival sendet Signal für Dialog und Frieden
In Amed (tr. Diyarbakır) hat das 11. Internationale Theaterfestival unter dem Motto „Dialog für den Frieden“ begonnen. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Empfang im Cemil-Paşa-Herrenhaus am Mittwochabend im Altstadtbezirk Sûr. Zahlreiche Gäste nahmen an der Veranstaltung teil und setzten mit traditionellen und farbenfrohen Kleidungen sichtbare Zeichen für Vielfalt und Solidarität.
Im Mittelpunkt der Eröffnung stand die Rolle von Theater als gesellschaftlicher Raum jenseits von Spaltung und Gewalt. Die Präsidentin des Internationalen Theaterinstituts, Jessica Kaahwa, betonte die Verantwortung der Kunst in Zeiten globaler Krisen. „Lassen Sie uns ein Theater schaffen, das die Gewissen der Gleichgültigkeit überwindet und Empathie neu aufbaut“, sagte sie. Theater dürfe nicht auf Unterhaltung reduziert werden, sondern verbinde Menschen und gesellschaftliches Denken. Es sei einer der wenigen Räume, „in denen wir uns jenseits von Politik, Propaganda und Angst begegnen können“.
Kunst gegen Spaltung
Festivalkoordinatorin Berfin Emektar hob hervor, dass Kunst bewusst gegen gesellschaftliche Trennlinien stehe. „Uns wird eine Sprache der Trennung nach Religion, Herkunft und Identität vermittelt, wir stehen als Kunstschaffende genau dagegen“, sagte sie. Theater sei nicht nur Bühnenkunst, sondern ein Ort, an dem Erinnerung bewahrt und Begegnung zwischen unterschiedlichen Erfahrungen möglich werde. „Lasst uns im Dialog gegen den Krieg bleiben.“
Kurdisches Theater als Ausdruck von Geschichte und Widerstand
Die Ko-Oberbürgermeisterin von Amed, Serra Bucak (DEM), stellte die Bedeutung des kurdischen Theaters in den Mittelpunkt. Dieses habe sich „in allen vier Teilen Kurdistans entwickelt“ und sei eng mit der Geschichte, den Erfahrungen und dem Widerstand der Gesellschaft verbunden. „Die Bühne ist nicht nur Licht und Dekor“, sagte Bucak. „Sie ist das Gedächtnis dieses Volkes und der Widerstand der Sprache – ein Ort, an dem Geschichten nicht verloren gehen.“ Gerade in einer Stadt wie Amed, die von Konflikten, Leid und Widerstand geprägt ist, komme dem Theater eine besondere Rolle zu.
„Die Stimme des Friedens wird aus Sûr kommen“
Auch der Ko-Oberbürgermeister Doğan Hatun betonte die politische Bedeutung des Festivals. Kunst sei nicht nur ein kultureller Ausdruck, sondern auch ein Raum, in dem Forderungen nach Frieden artikuliert würden. „Die Stimme des Friedens wird von hier, aus Sûr, aufsteigen“, sagte Hatun. Künstler:innen würden ihre Arbeit bewusst in den Dienst von Theater und Frieden stellen. Das Festival solle diesen Stimmen Raum geben und sie verstärken.
Auftakt mit Musik und Ausblick auf das Programm
Zum Abschluss der Eröffnungsveranstaltung traten die Folkloregruppe Koma Govendê sowie Dengbêj-Sänger:innen auf und knüpften damit an die kulturellen Traditionen der Kurd:innen an. Das Festival wird in den kommenden Tagen mit zahlreichen Aufführungen fortgesetzt. Zum Auftakt steht am Donnerstag im Çand Amed das Stück „Moraşîn“ auf dem Programm.
https://deutsch.anf-news.com/kultur/theaterfestival-amed-offnet-zum-zehnten-mal-seine-vorhange-46032
Rente: 14,6 Prozent plus für Pensionen, aber nur 4,24 Prozent Rentenerhöhung
Die Unterschiede bei den Anpassungen von Altersbezügen sorgen erneut für Diskussionen. Während die gesetzlichen Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen, ist bei den Pensionen des Bundes nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Besoldung und Versorgung in einzelnen unteren Besoldungsgruppen von deutlich stärkeren Zuwächsen die Rede. In der Debatte steht dabei vor allem die Zahl von bis zu 14,6 Prozent, die für bestimmte Konstellationen genannt wird.
Auf den ersten Blick wirkt das wie eine Ungleichbehandlung zwischen Rentnern und Pensionären. Tatsächlich beruhen beide Systeme aber auf unterschiedlichen Regeln, Finanzierungswegen und politischen Mechanismen. Genau daraus entsteht der Eindruck, dass der Staat bei den eigenen Versorgungsempfängern großzügiger verfährt als bei Menschen, die jahrzehntelang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Warum Renten und Pensionen nicht nach derselben Logik steigenDie gesetzliche Rente wird in Deutschland über eine festgelegte Anpassungsformel erhöht. Entscheidend ist vor allem die Lohnentwicklung, hinzu kommen weitere Faktoren wie die Veränderung von Sozialabgaben. Die Deutsche Rentenversicherung hat für 2026 bestätigt, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 4,24 Prozent beträgt und der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro steigt.
Bei Pensionen läuft es anders. Sie orientieren sich nicht an einer Rentenformel, sondern am Besoldungsrecht für aktive Beamte sowie an versorgungsrechtlichen Regeln. Wenn die Dienstbezüge angehoben oder Tabellen neu strukturiert werden, wirkt sich das regelmäßig auch auf die Versorgung aus. Genau deshalb können sich aus einem Besoldungsgesetz für bestimmte Gruppen deutlich stärkere Sprünge ergeben als in der gesetzlichen Rente.
Woher die Zahl von bis zu 14,6 Prozent kommtDie oft genannte Zahl bezieht sich nicht auf alle Pensionäre in Deutschland und auch nicht auf eine allgemeine Standardanhebung. Sie stammt aus der aktuellen Debatte um die Besoldungs- und Versorgungsanpassung beim Bund. Berichtet wird, dass insbesondere in unteren Besoldungsgruppen, etwa im Bereich A4, rechnerisch Zuwächse von bis zu 14,6 Prozent möglich sind, weil mehrere Effekte zusammenkommen.
Dazu gehört zum einen die vorgesehene rückwirkende Anhebung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge um drei Prozent ab 1. April 2025. Zum anderen sieht der Entwurf ab 1. Mai 2026 eine Neufestsetzung der Grundgehaltstabellen vor. Wenn sich dadurch die Ausgangswerte in unteren Gruppen spürbar verschieben, steigt auch die Versorgung überproportional.
Wichtig ist allerdings die Einordnung. Die 14,6 Prozent sind kein pauschaler Satz für sämtliche Pensionen des Bundes, der Länder oder der Kommunen. Es handelt sich um einen Spitzenwert in besonderen Konstellationen innerhalb des aktuellen Bundesvorhabens, während viele andere Versorgungsempfänger deutlich niedrigere Anpassungen sehen dürften.
Warum die gesetzliche Rente bei 4,24 Prozent bleibtDie Rentenanpassung von 4,24 Prozent wirkt im Vergleich zu zweistelligen Pensionszuwächsen auf viele Menschen bescheiden. Für die gesetzliche Rente gilt jedoch kein politisch frei festsetzbarer Wert, sondern eine gesetzliche Berechnung.
Die diesjährige Erhöhung fällt laut Deutscher Rentenversicherung höher aus als noch Ende 2025 erwartet, weil sich die Lohnentwicklung besser entwickelt hat als zunächst angenommen.
Für viele Ruheständler ist das trotzdem nur ein begrenzter Ausgleich. Steigende Wohnkosten, Energiepreise, Pflegekosten und höhere Krankenkassenbeiträge fressen einen Teil des Zuwachses wieder auf. Deshalb fällt die Reaktion vieler Rentner nüchtern aus, obwohl eine Anhebung um mehr als vier Prozent auf dem Papier zunächst ordentlich wirkt.
Tabelle: Der Unterschied auf einen Blick Bereich Aktuelle Entwicklung 2026 Gesetzliche Rente Anpassung zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent nach gesetzlicher Rentenformel Pensionen des Bundes Im Zuge des aktuellen Besoldungs- und Versorgungsgesetzes sind je nach Besoldungsgruppe und Ausgangslage deutlich höhere Zuwächse möglich; als Spitzenwert werden bis zu 14,6 Prozent genannt Grund für die Erhöhung Rente folgt der Lohnentwicklung, Pension folgt Besoldungs- und Versorgungsrecht Wirkung Stärkerer Druck auf die Debatte über Gerechtigkeit zwischen Rentnern und Pensionären Kritik an der UngleichbehandlungDer Vergleich zwischen Pension und Rente ist heikel, weil er an ein altes Gerechtigkeitsthema rührt. Beamte zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, ihre Versorgung wird aus öffentlichen Haushalten finanziert. Wer eine kleine oder mittlere gesetzliche Rente bezieht, empfindet deshalb besonders starke Erhöhungen bei Pensionen schnell als schwer vermittelbar.
Hinzu kommt, dass Pensionen im Schnitt oft höher ausfallen als gesetzliche Renten. “Bereits der jüngste Versorgungsbericht des Bundes zeigt, dass die durchschnittlichen Ruhegehälter bei Bundesbeamten und Berufssoldaten deutlich über vielen gesetzlichen Altersrenten liegen. Wenn auf ein höheres Ausgangsniveau dann noch stärkere Anpassungen kommen, verschärft das den öffentlichen Unmut”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.
Warum der Staat die Besoldung überhaupt so deutlich anhebtDie geplanten Änderungen kommen nicht nur aus politischem Willen, sondern auch aus jurischem Druck. Hintergrund sind verfassungsrechtliche Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation.
Das Bundesinnenministerium verweist in seinem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich auf die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation sowie auf die Anpassung von Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026.
Was der Vergleich über das deutsche Alterssicherungssystem zeigtDie Debatte offenbart, dass Deutschland im Alter mit zwei sehr unterschiedlichen Sicherungssystemen arbeitet. Auf der einen Seite steht die beitragsfinanzierte gesetzliche Rente mit ihrer festen Anpassungsformel. Auf der anderen Seite steht die beamtenrechtliche Versorgung, die eng mit Besoldung, Gesetzgebung und Verfassungsrecht verbunden ist.
Solange diese Unterschiede bestehen, werden direkte Prozentvergleiche immer wieder zu Empörung führen. Denn viele Menschen vergleichen nicht die juristische Konstruktion, sondern nur das Ergebnis auf dem Konto. “Und dort steht nun mal im Sommer 2026 eben häufig ein Rentenplus von 4,24 Prozent einem möglichen Pensionsplus gegenüber, das in einzelnen Fällen erheblich höher ausfallen kann”, so Anhalt abschließend.
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Bundesgerichtshof: Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs, Verbot weiterer Passagen, teilweise Zurückverweisung
Schwerbehinderung: Bußgeld 55 Euro droht dem Falschen — wer jetzt Merkzeichen aG beantragen sollte
Wer kaum fünfzig Meter laufen kann, braucht keinen Beweis seiner Gehunfähigkeit mehr — er braucht das richtige Argument. Versorgungsämter lehnen das Merkzeichen aG, das für den blauen Behindertenparkausweis zwingend erforderlich ist, regelmäßig mit der Begründung ab, der Betroffene könne sich in vertrauter Umgebung noch ausreichend fortbewegen.
Das Bundessozialgericht hat genau diese Praxis am 9. März 2023 als rechtswidrig eingestuft — und damit Zehntausenden schwerbehinderten Menschen eine Widerspruchsbegründung in die Hand gegeben, die Versorgungsämter nicht ignorieren können. Wer einen Ablehnungsbescheid akzeptiert, verschenkt nicht nur einen Parkplatz, sondern reale Mobilität.
Blauer Parkausweis und Merkzeichen aG: Warum der Schwerbehindertenausweis allein nicht reichtEin Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 berechtigt nicht automatisch zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Der entscheidende Eintrag im Ausweis ist das Merkzeichen aG — für außergewöhnliche Gehbehinderung. Wer dieses Merkzeichen trägt, erhält auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde den blauen EU-Parkausweis, der in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt.
Wer das Merkzeichen nicht hat, kommt an den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlsymbol nicht heran — auch nicht mit G und B und einem GdB von 90.
Rechtsgrundlage für den blauen Ausweis ist § 45 Abs. 1b StVO. Die Voraussetzungen des Merkzeichens aG selbst regelt § 229 Abs. 3 SGB IX: Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht, muss vorliegen.
Die betroffene Person muss sich wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Nicht der Gesamt-GdB ist maßgeblich, sondern der GdB speziell für die mobilitätsbezogene Beeinträchtigung.
Außer bei Merkzeichen aG berechtigen auch Blindheit (Merkzeichen Bl) sowie beidseitige Amelie oder Phokomelie — angeborene Gliedmaßenfehlbildungen — zum blauen Ausweis. Vergleichbare Funktionseinschränkungen, etwa nach beidseitiger Beinamputation, können ebenfalls ausreichen. Diese Fälle werden von Versorgungsämtern weniger bestritten als das Merkzeichen aG — der Streit konzentriert sich auf die außergewöhnliche Gehbehinderung.
Der Unterschied zwischen blauem und orangem Ausweis ist gravierend: Der orange Ausweis — ausgestellt nach § 46 StVO auf Basis von Merkzeichen G und B mit bestimmten GdB-Kombinationen — erlaubt das Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohnerparkplätzen für bis zu drei Stunden. Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol bleiben tabu.
Der blaue Ausweis öffnet diese Plätze und gewährt zusätzlich kostenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie zeitlich unbeschränktes Parken im Zonenhalteverbot, solange in zumutbarer Nähe keine Alternative besteht.
Merkzeichen aG: Wie Versorgungsämter den falschen Maßstab anlegenDer häufigste Fehler, den Versorgungsämter bei der Begutachtung machen, ist gut dokumentiert: Sie bewerten die Gehfähigkeit der betroffenen Person in vertrauter oder geschützter Umgebung — der eigenen Wohnung, einem Krankenhausflur mit gleichmäßigem Boden. Wenn jemand dort noch zehn oder zwanzig Meter gehen kann, lehnen sie das Merkzeichen ab. Diese Praxis ist seit dem BSG-Urteil vom 9. März 2023 nicht mehr haltbar.
Das Bundessozialgericht hat in zwei Revisionen (Az. B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R) klargestellt: Maßstab ist der öffentliche Verkehrsraum nach dem Verlassen eines Kraftfahrzeugs. Bordsteinkanten, Bodenunebenheiten, Kopfsteinpflaster, abfallende und ansteigende Wege — das ist die Umgebung, die für die Beurteilung entscheidend ist, nicht die Strecke vom Sofa zur Küche.
Wer im öffentlichen Raum dauernd nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung gehen kann, erfüllt die Voraussetzung — auch wenn er in der Wohnung noch eigenständig mobil ist.
Das zweite Verfahren (B 9 SB 8/21 R) betraf einen Kläger mit globaler Entwicklungsstörung, der im häuslichen Umfeld frei gehen konnte, in unbekannter Umgebung jedoch zwingend auf Begleitung angewiesen war. Das BSG sprach ihm das Merkzeichen zu: Der Sinn des Schwerbehindertenrechts umfasse gerade das Aufsuchen veränderlicher, unbekannter Einrichtungen des sozialen und gesellschaftlichen Lebens.
Gehfähigkeit ausschließlich in vertrauter Umgebung steht der Zuerkennung des Merkzeichens aG nicht entgegen.
Renate M., 68, aus Hannover, leidet seit Jahren an einer schweren Herzinsuffizienz und fortgeschrittenem Kniegelenkverschleiß. Ihr GdB beträgt 80, sie trägt die Merkzeichen G und B. Im Freien bricht sie nach fünfzig Metern ab — die Beine versagen, der Atem stockt. Das Versorgungsamt lehnte aG ab: Sie könne sich in der Wohnung noch selbstständig bewegen. Mit dem BSG-Urteil von 2023 im Widerspruch änderte sich das Bild: Nicht die Strecke in der Wohnung zählt, sondern der Weg von der Parklücke zur Arztpraxis. Der Widerspruch hatte Erfolg.
Diese Erkrankungen können das Merkzeichen aG begründenDas Versorgungsamt prüft das Merkzeichen nicht anhand einer geschlossenen Diagnoseliste. Entscheidend ist, ob die konkrete Gehfähigkeit im öffentlichen Raum dauerhaft so eingeschränkt ist, dass der gesetzliche Maßstab erreicht wird. Das BSG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verschiedenste Gesundheitsstörungen in Frage kommen: Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen ebenso wie Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems.
In der Praxis kommen MS mit ausgeprägten Gangstörungen, Parkinson im fortgeschrittenen Stadium, neuromuskuläre Erkrankungen, schwere Herzinsuffizienz, periphere arterielle Verschlusskrankheit sowie Polyneuropathie mit Sturzgefahr in Betracht — aber auch psychische Beeinträchtigungen, die Mobilität in unbekannter Umgebung dauerhaft verhindern.
Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern die dokumentierte Gehfähigkeit im öffentlichen Raum: Gehstrecke im Freien, Einsatz von Hilfsmitteln, ärztliche Befunde zur Sturzgefahr. Diese Indikatoren muss ein Gutachten erfassen — und ein Versorgungsamt kann sie nicht mit einem Hinweis auf die häusliche Mobilität beiseitelegen.
Widerspruch gegen die Ablehnung von Merkzeichen aG: Fristen und StrategieWer einen ablehnenden Bescheid des Versorgungsamts erhält, hat einen Monat ab Zustellung Zeit, Widerspruch einzulegen. Diese Frist gilt auch dann, wenn die Begründung des Widerspruchs noch nicht fertig ist — der Widerspruch kann fristwahrend ohne Begründung eingelegt werden; die Begründung darf dann innerhalb eines weiteren Monats nachgereicht werden. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.
Der erste Schritt nach dem Widerspruch ist die Akteneinsicht. Das Recht darauf folgt aus § 25 SGB X und kann nicht verweigert werden. Aus den Akten wird erkennbar, welche Unterlagen dem Gutachter vorlagen, welche Diagnosen er berücksichtigt hat und auf welcher Grundlage er die Gehfähigkeit bewertet hat. Oft zeigt sich dabei, dass der Gutachter ausschließlich Befunde aus dem häuslichen Umfeld herangezogen hat — genau das, was das BSG 2023 für unzureichend erklärt hat.
Die Widerspruchsbegründung muss konkret schildern, wie die Gehfähigkeit im öffentlichen Raum aussieht — nicht abstrakt, sondern mit messbaren Angaben. Wie viele Meter schafft die betroffene Person auf einem normalen Gehweg mit Bordsteinen? Wie verhält es sich an einer Bushaltestelle, auf dem Weg zum Arzt, beim Einkaufen? Ärztliche Atteste, die diese Angaben enthalten, sind stärker als allgemeine Diagnose-Bestätigungen.
Neue Befunde können jederzeit bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgereicht werden — auch wenn sie nach dem Bescheid erstellt wurden.
Das BSG-Urteil vom 9. März 2023 ist dabei kein abstraktes Zitat, sondern ein handfestes Argument: Versorgungsämter und Widerspruchsbehörden müssen sich damit auseinandersetzen, wenn es im Widerspruch explizit benannt wird. Wer in der Begründung formuliert, dass die Behörde einen falschen Beurteilungsmaßstab angelegt hat — nämlich die häusliche Mobilität statt der Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum —, zwingt die Widerspruchsbehörde zur inhaltlichen Auseinandersetzung.
Lehnt auch die Widerspruchsbehörde ab, bleibt die Klage beim Sozialgericht. Die Frist beträgt ebenfalls einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Kläger tragen keine Gerichtskosten im sozialgerichtlichen Verfahren. Wer Prozesskostenhilfe benötigt, kann diese parallel beantragen. Die Erfolgsaussichten für gut begründete Klagen sind nach der BSG-Rechtsprechung von 2023 deutlich besser als zuvor.
Blauer Parkausweis beantragen: Unterlagen und zuständige BehördeDas Merkzeichen aG wird beim Versorgungsamt beantragt — entweder im Rahmen eines Erstantrags auf Feststellung der Behinderung oder als Änderungsantrag bei bestehendem Schwerbehindertenausweis. Der blaue Parkausweis selbst ist dann bei der Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt oder dem Landratsamt zu beantragen — je nach Bundesland und Gemeinde gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten.
Für den blauen Parkausweis werden benötigt: ein ausgefüllter Antrag (Vordruck online oder im Bürgeramt erhältlich), eine Kopie des Schwerbehindertenausweises — Vorder- und Rückseite —, eine Kopie des aktuellen Versorgungsamt-Bescheids sowie ein aktuelles Lichtbild. Der Ausweis ist kostenlos und wird für maximal fünf Jahre ausgestellt.
Er ist personenbezogen, nicht fahrzeuggebunden: Er kann genutzt werden, wenn die berechtigte Person im Fahrzeug mitfährt — gleichgültig ob sie selbst fährt oder gefahren wird.
Der Ausweis muss beim Parken gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Der Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht und berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Ein häufiger Fehler in der Praxis: Inhaber legen ihren Schwerbehindertenausweis statt des blauen Parkausweises aus — das gilt als Verstoß.
Was der blaue Parkausweis erlaubt — und was nichtDer blaue EU-Parkausweis öffnet ausgewiesene Behindertenparkplätze mit Rollstuhlsymbol. Darüber hinaus gelten weitere Parkerleichterungen: Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu drei Stunden geparkt werden, auf Anwohnerparkplätzen ebenfalls bis zu drei Stunden. An Parkuhren und Parkscheinautomaten entfällt die Gebühr.
Im Zonenhalteverbot darf die zugelassene Parkdauer überschritten werden. In verkehrsberuhigten Bereichen darf außerhalb markierter Flächen geparkt werden, sofern der durchgehende Verkehr nicht behindert wird. In Fußgängerzonen ist das Parken während der freigegebenen Ladezeiten erlaubt.
Diese Erleichterungen gelten nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht. Das absolute Halteverbot — Zeichen 283 — darf auch mit blauem Ausweis nicht ignoriert werden. Auf Gehwegen ist das Parken ebenfalls nicht erlaubt, selbst mit Parkausweis. Wer auf einem Behindertenparkplatz unbefugt parkt, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro — zusätzlich droht das Abschleppen.
Personenbezogener Parkplatz vor der WohnungWer einen blauen Parkausweis besitzt, kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen, einen Parkplatz direkt vor der Wohnung oder der Arbeitsstätte einzurichten — mit einem Schild, das nur dem jeweiligen Ausweisinhaber das Parken erlaubt. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht; die Behörde entscheidet nach Ermessen. Dieses Ermessen muss jedoch fehlerfrei ausgeübt werden: Eine Ablehnung ohne sachliche Prüfung der konkreten Situation ist anfechtbar.
Voraussetzungen für die Einrichtung: Es darf keine zumutbare Alternativparkmöglichkeit in erreichbarer Nähe geben — etwa eine barrierefrei zugängliche Garage. Die verkehrliche und bauliche Umsetzbarkeit muss vor Ort gegeben sein. Bei privaten Flächen ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Unterlagen, die üblicherweise verlangt werden: eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises, Führerschein, Fahrzeugzulassung, ein ärztliches Attest zur Gehfähigkeit sowie bei Mietern die Zustimmung des Vermieters.
Kommunen handhaben die Einrichtung personenbezogener Parkplätze unterschiedlich. In dicht besiedelten städtischen Gebieten wird die Ablehnung häufig mit fehlender Umsetzbarkeit begründet. Wer eine Ablehnung erhält, sollte prüfen, ob die Begründung konkret auf seine Situation eingeht oder lediglich allgemein formuliert ist — pauschalierte Ablehnungen sind im Widerspruchsverfahren angreifbar.
Häufige Fragen zum blauen Parkausweis und Merkzeichen aGReicht ein GdB von 80 für das Merkzeichen aG?
Nicht automatisch. Der Gesamt-GdB spielt keine Rolle — es muss ein mobilitätsbezogener GdB von mindestens 80 vorliegen, also der Teilwert, der allein auf die Einschränkung der Gehfähigkeit entfällt. Wer GdB 80 aus verschiedenen Teilwerten zusammensetzt, ohne dass einer davon allein 80 erreicht, erfüllt die Voraussetzung nicht.
Kann ich das Merkzeichen aG auch bei psychischen Erkrankungen bekommen?
Ja. Das BSG hat 2023 im Verfahren B 9 SB 8/21 R klargestellt, dass auch psychische und mentale Beeinträchtigungen das Merkzeichen begründen, wenn sie Mobilität im öffentlichen Raum dauerhaft und erheblich einschränken — etwa wenn jemand in unbekannter Umgebung zwingend auf Begleitung angewiesen ist.
Was tun, wenn das Versorgungsamt das aG ablehnt, weil ich zu Hause noch gehen kann?
Widerspruch einlegen — Frist: ein Monat ab Zustellung. Die Begründung muss auf das BSG-Urteil vom 9. März 2023 (B 9 SB 1/22 R) verweisen und darlegen, dass der Maßstab die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist, nicht im häuslichen Bereich. Ärztliche Atteste, die die Gehstrecke im Freien konkret beziffern, stärken die Position erheblich.
Darf meine Tochter mit meinem blauen Parkausweis parken, wenn sie mich fährt?
Ja — wenn Sie als berechtigte Person im Fahrzeug mitfahren. Wer das Fahrzeug nur für Erledigungen ohne die berechtigte Person nutzt, darf die Parkvergünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Das gilt auch für Familienangehörige.
Gilt der blaue Parkausweis auch im europäischen Ausland?
Ja, in allen EU-Mitgliedstaaten. Im Ausland muss der Ausweis aufgeklappt werden, damit der Text in der jeweiligen Landessprache sichtbar ist. Die konkreten Rechte variieren je nach Land und sind der beiliegenden mehrsprachigen Broschüre zu entnehmen.
Quellen:
Bundessozialgericht: Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 1/22 R
Bundessozialgericht: Urteil vom 09.03.2023, B 9 SB 8/21 R
ADAC: Behindertenparkplatz – Erleichterungen für Menschen mit Behinderung
reha-recht.de: BSG zur Definition einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
Plagemann Rechtsanwälte: BSG-Kommentar Merkzeichen aG, Urteil 09.03.2023
betanet: Parkerleichterungen – Behinderung
Der Beitrag Schwerbehinderung: Bußgeld 55 Euro droht dem Falschen — wer jetzt Merkzeichen aG beantragen sollte erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.