Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Falsches Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer: Arbeitgeber muss 1.000 Euro Zwangsgeld zahlen
Ein Arbeitgeber verspricht vor Gericht ein gutes Arbeitszeugnis – und liefert anschließend einen lückenhaften Text mit falschen Geschlechtsbezügen.
Damit erfüllt er seine Verpflichtung nicht. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte ein Zwangsgeld von 1.000 Euro, weil das Unternehmen den vereinbarten Zeugnisanspruch nicht ordnungsgemäß umgesetzt hatte.
Das Geld erhält allerdings nicht der Arbeitnehmer: Es soll den Arbeitgeber zur Erfüllung zwingen.
Der Beschluss vom 17. September 2026 zeigt, weshalb Sie nach einem gerichtlichen Vergleich das gesamte Zeugnis prüfen sollten. Eine gute Bewertungsformel genügt nicht, wenn der übrige Inhalt hinter der Vereinbarung zurückbleibt. Entscheidend war außerdem ein ausdrücklich vereinbartes Recht des Beschäftigten, Änderungen vorzuschlagen. Das Aktenzeichen lautet 9 Ta 209/26.
Was der Arbeitgeber vor Gericht zugesagt hatteDer Arbeitnehmer arbeitete von August 2021 bis Ende Januar 2026 als ERP-Berater bei einem Softwareunternehmen. Im gerichtlichen Vergleich vom 17. Dezember 2025 verpflichtete sich das Unternehmen zu einem wohlwollenden, qualifizierten Arbeitszeugnis.
Für die Leistung vereinbarten beide Seiten die Bewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“, für das Verhalten „immer einwandfrei“.
Hinzu kamen eine übliche Bedauerns-, Dank- und Wunschformel sowie ein wichtiger Zusatz: Der Beschäftigte durfte Änderungswünsche äußern. Davon durfte der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen.
Solche Regelungen gehören zu den Punkten, die Sie bei einem Vergleich im Kündigungsschutzverfahren neben dem Ende des Arbeitsverhältnisses und einer möglichen Abfindung beachten sollten.
Gute Note, aber kaum Aussagen über die ArbeitDas ausgestellte Zeugnis enthielt zwar eine gute zusammenfassende Leistungsbewertung. Über weite Strecken beschrieb der Arbeitgeber jedoch sein eigenes Unternehmen.
Die individuelle Leistungs- und Verhaltensbeurteilung blieb nach Auffassung des Gerichts unzureichend. Es fehlte die notwendige Konkretisierung der Bewertung.
Ein qualifiziertes Zeugnis muss nach § 109 Gewerbeordnung auch Leistung und Verhalten erfassen. Im entschiedenen Fall vermisste das Gericht die nähere Darstellung etwa von Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise und Arbeitsergebnissen. Eine Unternehmensbeschreibung ersetzt diese Angaben nicht.
Fordern Sie deshalb neben noch offenen Ansprüchen nach einer Kündigung auch ein inhaltlich brauchbares Zeugnis ein.
Weibliche Formulierungen entwerteten das Zeugnis zusätzlichObwohl das Zeugnis einen männlichen Arbeitnehmer betraf, verwendete das Unternehmen mehrfach weibliche Bezüge. So hieß es zum Aufgabengebiet „Ihr Aufgabengebiet“ und später, das Unternehmen sei „von ihr“ sehr gut repräsentiert worden.
Das LAG behandelte diese Fehler nicht als belanglose Schreibversehen. Sie könnten den Eindruck erwecken, der Arbeitgeber wolle sich durch mangelnde Sorgfalt von der ausgesprochenen Bewertung distanzieren. Ob die Formulierungen bewusst oder unbewusst in den Text gelangt waren, änderte daran nichts.
Das Zeugnis wies nach Ansicht des Gerichts erhebliche inhaltliche und formelle Mängel auf.
Pauschale Vorwürfe retten den Arbeitgeber nichtDer Arbeitnehmer legte einen abweichenden Zeugnisentwurf vor. Das Unternehmen verweigerte die gewünschten Änderungen und berief sich auf angeblich schlechte Leistungen, verlorene Projekte und unzufriedene Kunden. Damit überzeugte es das Gericht nicht.
Eine Kundenbeschwerde aus Oktober 2023 stellte ohne nähere Erläuterungen nicht die gesamte Arbeitsleistung infrage. Bei einer Kündigung eines Kundenvertrags aus Juli 2026 blieb offen, was sie mit dem bereits Ende Januar ausgeschiedenen Beschäftigten zu tun hatte.
Auch ein behaupteter Vorfall bei einem Teammeeting ließ nicht erkennen, welche konkrete gewünschte Zeugnisformulierung deshalb unwahr sein sollte.
Das Gericht hielt dem Unternehmen vor, dass es den Vergleich freiwillig geschlossen hatte. An dessen konkrete Vorgaben musste es sich festhalten lassen. Ein Arbeitgeber darf die vereinbarte Bewertung nicht durch unbestimmte Anschuldigungen nachträglich aushöhlen.
Wie problematisch Zeugnisse als Druckmittel sein können, zeigt auch ein anderer Fall, in dem ein Arbeitgeber mit einem schlechten Zeugnis eine Unterschrift erzwingen wollte.
Warum das Gericht ein Zwangsgeld bestätigteDer Beschäftigte besaß bereits einen vollstreckbaren Anspruch aus dem gerichtlichen Vergleich. Er musste deshalb nicht zunächst erneut auf die Erteilung irgendeines Zeugnisses klagen. Das Arbeitsgericht setzte am 6. August 2026 ein Zwangsgeld von 1.000 Euro fest. Die sofortige Beschwerde des Unternehmens blieb vor dem LAG Hamm erfolglos.
Rechtsgrundlage ist § 888 Zivilprozessordnung. Ein Arbeitszeugnis muss der verpflichtete Arbeitgeber erteilen; eine andere Person kann diese Verpflichtung nicht einfach an seiner Stelle erfüllen. Das Gericht kann deshalb mit Zwangsmitteln auf ihn einwirken.
Die Kammer bezeichnete die Höhe von 1.000 Euro sogar als eher moderat. Eine Rechtsbeschwerde ließ sie nicht zu.
Die 1.000 Euro sind keine EntschädigungDas Zwangsgeld fließt bei seiner Beitreibung an die Staatskasse. Es soll ein ordnungsgemäßes Zeugnis erzwingen und gleicht keinen Bewerbungsschaden aus.
Der Arbeitnehmer erhält durch diesen Beschluss also keine zusätzlichen 1.000 Euro.
Davon zu unterscheiden sind eigene Zahlungsansprüche, etwa eine vereinbarte Abfindung oder Nachzahlungen nach einer unwirksamen Kündigung. Wer wegen eines fehlerhaften Zeugnisses Schadensersatz verlangt, muss die Voraussetzungen dieses gesonderten Anspruchs darlegen. Der Zwangsgeldbeschluss ersetzt das nicht.
Wann trotzdem eine neue Klage nötig werden kannDer Beschluss erlaubt Beschäftigten nicht, beliebige Wunschtexte zu erzwingen. Auch ein selbst formulierter Entwurf muss wahr und klar bleiben. Bringt der Arbeitgeber nachvollziehbare, konkrete Einwände gegen die Wahrheit bestimmter Angaben vor, kann eine gesonderte Klage auf Zeugnisberichtigung notwendig werden.
Im Hamm-Fall fehlten ausreichend konkrete Einwände. Zusätzlich genügte das erteilte Zeugnis bereits grundlegenden Anforderungen nicht. Ob Sie vollstrecken oder neu klagen müssen, hängt deshalb vom Wortlaut Ihres Titels und den tatsächlichen Streitpunkten ab.
Berücksichtigen Sie dabei auch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Wie Sie einen festgelegten Zeugnisanspruch durchsetzenVergleichen Sie das erhaltene Zeugnis Satz für Satz mit dem gerichtlichen Vergleich oder Urteil. Benennen Sie fehlende Angaben, widersprüchliche Bewertungen und formelle Fehler konkret.
Wenn Ihnen der Vergleich ein Entwurfs- oder Änderungsrecht einräumt, legen Sie eine eindeutige Fassung vor und dokumentieren deren Übermittlung sowie die Reaktion des Arbeitgebers.
Für die Vollstreckung braucht es die gesetzlichen Voraussetzungen, vor allem einen hinreichend bestimmten Titel, grundsätzlich eine vollstreckbare Ausfertigung und die erforderliche Zustellung. Im entschiedenen Fall waren diese Voraussetzungen erfüllt.
Einen Antrag auf Zwangsmittel nach § 888 ZPO stellen Sie beim zuständigen Prozessgericht des ersten Rechtszugs.
Schon bei der Verhandlung über eine Abfindung lohnt es sich deshalb, das Zeugnis genau zu regeln: Welche Bewertung gilt, welche Schlussformel gehört hinein und wer darf den Text vorgeben?
Wer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung wehrt, sollte diese Punkte bei einer möglichen Einigung mitdenken.
Verwechseln Sie das Zeugnis außerdem nicht mit der Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit. Diese dient der Entscheidung über Arbeitslosengeld und folgt anderen Regeln.
Was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung verweigert, ist deshalb gesondert zu prüfen.
FAQ: Fehlerhaftes Arbeitszeugnis und Zwangsgeld Erhalte ich die 1.000 Euro vom Arbeitgeber?Nein. Das Zwangsgeld dient der Durchsetzung des Zeugnisanspruchs und fließt bei Beitreibung an die Staatskasse. Es ist keine Entschädigung für Sie.
Reicht eine gute Gesamtnote im Zeugnis aus?Nein. Das Zeugnis muss die vereinbarten Anforderungen insgesamt erfüllen. Fehlende individuelle Bewertungen und erhebliche formelle Fehler können den Anspruch unerfüllt lassen.
Muss mein Arbeitgeber jeden Änderungsvorschlag übernehmen?Nein. Entscheidend sind die Vereinbarung und die Grenzen der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit. Im Hamm-Fall durfte der Arbeitgeber von Änderungswünschen nur aus wichtigem Grund abweichen.
QuellenBundesarbeitsgericht: Beschluss vom 7. Mai 2026 – 8 AZB 25/25, Zeugnisanspruch und Prozessvergleich.
Gesetze im Internet: § 109 Gewerbeordnung – Zeugnis.
Gesetze im Internet: § 888 Zivilprozessordnung – Nicht vertretbare Handlungen.
Landesarbeitsgericht Hamm: Beschluss vom 17. September 2026 – 9 Ta 209/26, Volltext wiedergegeben bei kvasir.
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Rente mit 63, 65 oder 67? So viel Rente bleibt übrig
Vier Jahre früher aus dem Beruf aussteigen und endlich mehr Zeit für sich haben: Für viele Beschäftigte ist das ein verständlicher Wunsch. Doch zwischen der Rentenzahl auf dem Papier und dem tatsächlich verfügbaren Geld liegen häufig mehrere hundert Euro.
Wer den Ruhestand plant, muss drei verschiedene Belastungen auseinanderhalten: Abschläge wegen eines frühen Rentenbeginns, fehlende weitere Rentenbeiträge und Abzüge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern. Erst wenn diese Beträge zusammen betrachtet werden, lässt sich beurteilen, welcher Rentenbeginn bezahlbar ist.
Mit 63, 65 oder 67 gelten unterschiedliche VoraussetzungenFür Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze nach geltendem Recht bei 67 Jahren. Eine vorgezogene Altersrente ab 63 ist mit mindestens 35 Versicherungsjahren möglich, allerdings grundsätzlich mit dauerhaften Abschlägen.
Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann ab diesem Jahrgang mit 65 abschlagsfrei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Diese Rentenart lässt sich nicht einfach gegen einen Abschlag auf 63 vorziehen.
Für ältere Geburtsjahrgänge gelten niedrigere, gestaffelte Altersgrenzen. Die folgenden Berechnungen beziehen sich deshalb ausdrücklich auf den Jahrgang 1964 und jüngere Versicherte unter den derzeit geltenden Regeln.
Rente mit 63: 14,4 Prozent weniger bleiben dauerhaftBei der Altersrente für langjährig Versicherte beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem abschlagsfreien Rentenbeginn. Wer statt mit 67 bereits mit 63 beginnt, zieht die Rente um 48 Monate vor und verliert dadurch 14,4 Prozent.
Aus einem bis zum frühen Rentenbeginn erworbenen Rentenanspruch von 1.800 Euro brutto werden damit 1.540,80 Euro. Der Abschlag verschwindet auch mit dem 67. Geburtstag nicht.
Die Rente nimmt zwar weiterhin an Rentenanpassungen teil, startet jedoch von einem niedrigeren Betrag. Weitere Informationen bietet die Übersicht zu Rentenabschlägen nach Rentenbeginn.
Mit 65 entscheidet die Rentenart über den AbzugWer mit 65 die Altersrente für langjährig Versicherte beansprucht, hat bei einer abschlagsfreien Altersgrenze von 67 noch 24 Monate vor sich. Daraus ergibt sich ein Abschlag von 7,2 Prozent.
Bei erfüllten 45 Versicherungsjahren ist dagegen mit 65 ein abschlagsfreier Rentenbeginn möglich. Allein dieser Unterschied macht bei einem erworbenen Rentenanspruch von 1.800 Euro monatlich 129,60 Euro brutto aus.
Eine weitere Möglichkeit besteht für schwerbehinderte Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren und einem anerkannten GdB von wenigstens 50 bei Rentenbeginn. Ab Jahrgang 1964 können sie mit 65 abschlagsfrei oder bereits ab 62 mit Abschlägen in diese besondere Altersrente gehen.
Vergleich: Was von 1.800 Euro tatsächlich ausgezahlt wirdDie folgende Modellrechnung unterstellt bei jedem Rentenbeginn denselben bereits erworbenen Anspruch von 1.800 Euro vor Abschlägen. Sie zeigt ausschließlich den Effekt des Abschlags und der Versicherungsbeiträge; zusätzliche Rentenansprüche durch längeres Arbeiten sind zunächst ausgeblendet.
Angenommen werden eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner, ein beispielhafter Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und ein Pflegebeitrag von 3,6 Prozent für einen Elternteil ohne weitere Kinderabschläge. Zusammen gehen dann 12,35 Prozent von der Bruttorente ab; eine mögliche Einkommensteuer ist noch nicht berücksichtigt.
Rentenbeginn und Voraussetzung Dauerhafter Abschlag Monatliche Bruttorente Auszahlung nach Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern Mit 63, mindestens 35 Versicherungsjahre, keine besondere Altersrente 14,4 % 1.540,80 Euro ca. 1.350,51 Euro Mit 65, mindestens 35 Versicherungsjahre, keine abschlagsfreie Sonderregelung 7,2 % 1.670,40 Euro ca. 1.464,11 Euro Mit 65, 45 anrechenbare Versicherungsjahre 0 % 1.800,00 Euro ca. 1.577,70 Euro Mit 67, Regelaltersrente 0 % 1.800,00 Euro ca. 1.577,70 EuroEigene Modellrechnung für Jahrgang 1964 und jünger; Rundungsabweichungen von wenigen Cent sind möglich.
Zwischen dem Rentenbeginn mit 63 und einer abschlagsfreien Rente liegen in diesem Modell rund 227 Euro monatliche Auszahlung. Dass die beiden abschlagsfreien Varianten gleich ausfallen, liegt allein an der Annahme identischer Rentenansprüche.
Die größere Falle steckt oft in der RenteninformationViele Beschäftigte ziehen den Abschlag einfach von der hochgerechneten Regelaltersrente aus ihrer Renteninformation ab. Diese Hochrechnung unterstellt jedoch weitere Beiträge bis zur Regelaltersgrenze, orientiert am Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.
Wer früher aufhört und anschließend keine weiteren Rentenansprüche erwirbt, erreicht diese hochgerechnete Summe nicht. Zuerst fehlen die zusätzlichen Entgeltpunkte, danach wirkt der Abschlag auf den tatsächlich erworbenen Anspruch.
Wie dieser Rechenfehler entsteht, erläutert auch der Beitrag „Rente mit 63: Denkfehler in der Renteninfo kostet Rentenanspruch“. Für eine belastbare Entscheidung braucht es deshalb eine Berechnung zum konkret gewünschten Rentenbeginn.
Vier weitere Arbeitsjahre können die Lücke deutlich vergrößernEin Entgeltpunkt entspricht beim seit Juli 2026 geltenden Rentenwert einer monatlichen Bruttorente von 42,52 Euro. Wer durch Weiterarbeit jährlich genau einen Entgeltpunkt erwirbt, erhöht seinen monatlichen Rentenanspruch innerhalb von vier Jahren damit rechnerisch um 170,08 Euro, bewertet zum heutigen Rentenwert.
Aus einem mit 63 erworbenen ungekürzten Anspruch von 1.800 Euro würden bei Weiterarbeit bis 67 unter dieser Annahme 1.970,08 Euro brutto. Nach den Versicherungsbeiträgen des Modells blieben ungefähr 1.726,78 Euro vor Steuern.
Beim sofortigen Rentenbeginn mit 63 wären es dagegen rund 1.350,51 Euro. Der Abstand beträgt damit etwa 376 Euro monatlich, wobei künftige Rentenanpassungen und Veränderungen der Beitragssätze in dieser Vergleichsrechnung unberücksichtigt bleiben.
Auch eine vorzeitige Rente ohne Abschläge kann daher niedriger ausfallen als eine Rente nach weiteren Beitragsjahren. „Abschlagsfrei“ bedeutet lediglich, dass kein prozentualer Abzug wegen des frühen Beginns erfolgt.
Kranken- und Pflegeversicherung mindern die AuszahlungPflichtversicherte Rentner tragen von ihrer gesetzlichen Rente grundsätzlich 7,3 Prozent Krankenversicherungsbeitrag und die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Den Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen sie vollständig selbst.
Für Kinderlose beträgt der Pflegebeitrag im hier betrachteten Personenkreis 4,2 statt 3,6 Prozent. Bei 1.800 Euro Bruttorente bedeutet das nochmals 10,80 Euro weniger im Monat.
Die Tabelle lässt sich nicht unverändert auf privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte übertragen. Insbesondere bei freiwillig Versicherten können weitere Einnahmen die Beitragsberechnung beeinflussen.
Der überwiesene Betrag ist noch nicht das endgültige NettoVon der gesetzlichen Rente wird Einkommensteuer normalerweise nicht wie Lohnsteuer direkt bei jeder Auszahlung einbehalten. Wer steuerpflichtig ist, muss deshalb einen Teil des überwiesenen Geldes für das Finanzamt einplanen.
Bei einem erstmaligen Rentenbeginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Das ist kein Steuersatz von 84 Prozent, sondern bezeichnet den Anteil der Rente, der grundsätzlich in die steuerliche Berechnung eingeht.
Ob tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt unter anderem von weiteren Einkünften, abziehbaren Versicherungsbeiträgen und der persönlichen Veranlagung ab. Ein pauschaler Steuerabzug würde deshalb eine Genauigkeit vortäuschen, die ohne diese Angaben nicht möglich ist.
Mehr Monatsrente ist nicht automatisch die bessere EntscheidungWer später in Rente geht, kann eine höhere monatliche Zahlung erreichen, bezieht sie aber auch später. Ein fairer Vergleich muss die bereits ausgezahlten Renten beim frühen Beginn ebenso berücksichtigen wie den Arbeitsverdienst beim längeren Verbleib im Beruf.
Dazu kommen Gesundheit, Belastung und die Frage, wie viel Geld nach Miete, Energie und Lebenshaltung tatsächlich übrig bleibt. Eine höhere Rente mit 67 hilft wenig, wenn der Weg dorthin gesundheitlich kaum durchzuhalten ist.
Zwei kurze Beispiele aus der Praxis Sabine entscheidet sich für mehr freie Zeit mit 63Sabine, Jahrgang 1964, hat mit 63 insgesamt 38 Versicherungsjahre und einen bis dahin erworbenen Rentenanspruch von 1.800 Euro brutto vor Abschlag. Nach 14,4 Prozent Abschlag sowie den angenommenen Kranken- und Pflegebeiträgen bleiben ihr rund 1.350,51 Euro monatlich vor Steuern.
Sie entscheidet sich wegen ihrer beruflichen Belastung für den frühen Beginn. Ihre Haushaltsplanung muss jedoch mit dieser niedrigeren Auszahlung funktionieren, nicht mit der höheren Prognose für eine Weiterarbeit bis 67.
Thomas erreicht mit 65 die erforderlichen 45 JahreThomas, ebenfalls Jahrgang 1964, erfüllt mit 65 die erforderlichen 45 Versicherungsjahre und hat bis dahin 1.800 Euro Bruttorente erworben. Ohne Rentenabschlag werden ihm unter den Modellannahmen rund 1.577,70 Euro monatlich vor Steuern ausgezahlt.
Zwei weitere Arbeitsjahre mit jeweils einem zusätzlichen Entgeltpunkt würden seinen monatlichen Bruttoanspruch zum heutigen Rentenwert um 85,04 Euro erhöhen. Dafür würde er bei einem aufgeschobenen Rentenbeginn seine ersten 24 Monatsrenten erst gar nicht beziehen – auch diese Gegenrechnung gehört zur Entscheidung.
Drei Fragen und Antworten Kann ich nach 45 Versicherungsjahren mit 63 ohne Abschläge in Rente?Für Jahrgang 1964 und jünger eröffnet die Altersrente für besonders langjährig Versicherte diesen Weg erst mit 65. Auch bereits mit 63 erfüllte 45 Versicherungsjahre senken diese Altersgrenze nicht.
Verschwindet der Abschlag, sobald ich 67 werde?Nein, der Abschlag wegen eines vorgezogenen Rentenbeginns bleibt dauerhaft bestehen. Rentenanpassungen erhöhen die gekürzte Rente, beseitigen den Abschlag aber nicht.
Kann ich aus meiner Renteninformation die Auszahlung mit 63 ablesen?Die hochgerechnete Regelaltersrente ist dafür keine ausreichende Grundlage, weil sie weitere Beitragszahlungen voraussetzt. Benötigt wird eine Berechnung für den gewünschten Beginn, von der anschließend Versicherungsbeiträge und gegebenenfalls Steuern abzuziehen sind.
Der Beitrag Rente mit 63, 65 oder 67? So viel Rente bleibt übrig erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Rentner muss kein Wohngeld beantragen: Sozialamt darf Sozialhilfe nicht verweigern
Wer mit seiner Rente nicht auskommt, darf vom Sozialamt nicht allein deshalb abgewiesen werden, weil ein Wohngeldanspruch bestehen könnte. Das Bundessozialgericht hat klargestellt: Der allgemeine Nachrang der Sozialhilfe reicht als Begründung für eine solche Ablehnung nicht aus.
Die Entscheidung erging unter dem Aktenzeichen B 8 SO 2/20 R. Sie betrifft eine Frage, die für Menschen mit kleinen Renten weiterhin entscheidend ist: Müssen sie Wohngeld beantragen, obwohl ihnen ergänzende Sozialhilfe unter dem Strich mehr helfen würde?
Warum ein Rentner lieber Sozialhilfe beziehen wollteDer alleinlebende Kläger aus Berlin erhielt damals eine Altersrente von 798,93 Euro und zahlte 440,18 Euro Warmmiete. Nachdem er Wohngeld beantragt hatte, entfiel seine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Als die Wohngeldbewilligung im November 2017 auslief, stellte er keinen Weiterbewilligungsantrag, sondern beantragte erneut Sozialhilfe. Ihm ging es um zusätzliche Vergünstigungen, insbesondere den damaligen Berlin-Pass und den damit verbundenen Zugang zu einem günstigeren Nahverkehrsticket.
Das Sozialamt lehnte ab und verwies auf den möglichen Wohngeldbezug. Vor Gericht setzte sich der Rentner durch: Ihm standen für Dezember 2017 insgesamt 64,84 Euro und für Januar bis Juni 2018 monatlich 71,87 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt zu.
Ein möglicher Anspruch bezahlt noch keine MieteDie Behörde berief sich auf § 2 Absatz 1 SGB XII, den sogenannten Nachranggrundsatz. Danach kommt Sozialhilfe grundsätzlich erst zum Einsatz, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel oder tatsächlich erhaltene Leistungen anderer gedeckt werden kann.
Daraus folgt jedoch kein eigenständiger Ablehnungsgrund für jeden Fall, in dem theoretisch eine andere Unterstützung erreichbar wäre. Das Bundessozialgericht stellte ausdrücklich fest, dass § 2 Absatz 1 SGB XII keine Ausschlussnorm ist.
Für Betroffene bedeutet das: Ein nur möglicher Wohngeldanspruch darf nicht wie bereits verfügbares Geld behandelt werden. Wer heute seinen Lebensunterhalt nicht decken kann, hat nicht schon deshalb ausreichend Einkommen, weil eine andere Behörde möglicherweise künftig zahlen würde.
Was das für die Grundsicherung im Alter bedeutetIm entschiedenen Fall ging es um Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht unmittelbar um Grundsicherung im Alter. Das Bundesarbeitsministerium hat die rechtlichen Folgen aber in einem Rundschreiben vom 24. März 2022 ausdrücklich auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erläutert.
Danach darf diese Leistung ebenfalls nicht ausschließlich unter Berufung auf § 2 SGB XII abgelehnt werden. Einkommen, das tatsächlich nicht zufließt, darf die Behörde nicht einfach als vorhandene Einnahme anrechnen.
Die übrigen Anspruchsvoraussetzungen bleiben bestehen: Einkommen, verwertbares Vermögen und der anerkannte Bedarf müssen geprüft werden. Das Urteil verschafft deshalb nicht jedem Rentner einen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen.
Das Sozialamt kann selbst tätig werdenEin uneingeschränktes Recht, einen möglichen Wohngeldbezug dauerhaft zu verhindern, folgt aus der Entscheidung allerdings nicht. Nach § 95 SGB XII kann ein erstattungsberechtigter Sozialhilfeträger selbst die Feststellung einer anderen Sozialleistung betreiben.
Dabei muss das Amt sein Ermessen ausüben und auch nachgewiesene finanzielle Nachteile berücksichtigen. Nach den Hinweisen des Bundesarbeitsministeriums soll es einen Wohngeldanspruch nicht auf diesem Weg verfolgen, wenn tatsächlich genutzte kommunale Vergünstigungen wegfallen und das höhere Wohngeld diese Mehrkosten nicht ausgleicht.
Gerade deshalb sollten Betroffene konkret darlegen, welche Ermäßigungen sie nutzen und welche zusätzlichen Ausgaben durch einen Wechsel entstehen würden. Eine nachvollziehbare Vergleichsrechnung ist aussagekräftiger als die pauschale Erklärung, lieber beim Sozialamt bleiben zu wollen.
Warum mehr Wohngeld nicht immer mehr verfügbares Geld bedeutetBei der Entscheidung zählt nicht allein der Betrag auf dem Bewilligungsbescheid. Wer durch einen Wechsel Vergünstigungen verliert, kann trotz einer höheren Überweisung am Monatsende weniger Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der Rundfunkbeitrag: Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter können eine Befreiung beantragen. Wohngeld allein begründet diesen Befreiungsanspruch nicht, wobei unter zusätzlichen Voraussetzungen eine Härtefallbefreiung möglich bleibt.
Die Befreiung erfolgt auch bei Sozialhilfebezug nicht automatisch. Wie Betroffene vorgehen müssen, erläutert gegen-hartz.de im Beitrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag auf Antrag.
Umgekehrt kann Wohngeld finanziell deutlich günstiger sein. Eine erste Orientierung bietet der Beitrag Wohngeld trotz Rente: Wie viel Anspruch Rentner haben können; eine bundesweit einheitliche Rentengrenze gibt es dafür nicht.
Wohngeld und Sozialhilfe lassen sich nicht beliebig kombinierenWer Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält und dabei Unterkunftskosten berücksichtigt bekommt, ist grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte Übergangs- und Erstattungsfälle.
Die praktische Frage lautet daher meistens, welche Unterstützung im konkreten Haushalt greift. Einen Anspruch auf zwei ungekürzte Zahlungen für denselben Bedarf schafft das Urteil nicht.
Situation Was Betroffene wissen müssen Wohngeld wäre möglicherweise erreichbar, wird aber nicht gezahlt Ein bloß möglicher Anspruch rechtfertigt keine pauschale Ablehnung der Sozialhilfe. Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt bereits die Unterkunftskosten Zusätzliches Wohngeld ist grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen müssen geprüft werden. Das Sozialamt will selbst einen Wohngeldanspruch verfolgen Dafür gelten die Voraussetzungen des § 95 SGB XII und Anforderungen an die Ermessensentscheidung. Durch den Wechsel entfallen tatsächlich genutzte Vergünstigungen Die zusätzlichen Ausgaben gehören in die finanzielle Vergleichsrechnung. Für Leistungen vom Jobcenter gelten andere RegelnWer Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter erhält, kann sich nicht ohne Weiteres auf dieses Urteil berufen. § 12a SGB II enthält ausdrücklich eine Verpflichtung, unter bestimmten Voraussetzungen vorrangige Sozialleistungen zu beantragen.
Beim Wohngeld gilt allerdings eine Einschränkung: Eine Verpflichtung besteht nicht, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht für mindestens drei zusammenhängende Monate beseitigt würde. Die Regeln für Jobcenter-Leistungen und Sozialhilfe dürfen deshalb nicht miteinander verwechselt werden.
Was Betroffene bei einer Ablehnung tun könnenLehnt das Sozialamt einen Antrag mit dem bloßen Hinweis auf mögliches Wohngeld ab, sollten Betroffene einen schriftlichen Bescheid verlangen und die Begründung prüfen lassen. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Wer Grundsicherung im Alter benötigt, sollte außerdem rechtzeitig den entsprechenden Antrag stellen. Diese Leistung wird grundsätzlich auf Antrag erbracht und bei erfüllten Voraussetzungen ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.
Die Hintergründe der Entscheidung erläutert gegen-hartz.de auch im Beitrag Sozialhilfe: Ein Verzicht auf Wohngeld kann sich lohnen.
Der Beitrag Rentner muss kein Wohngeld beantragen: Sozialamt darf Sozialhilfe nicht verweigern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Abholzung in Behdînan beschäftigt Parlament der Kurdistan-Region
Die anhaltende Abholzung in Behdînan ist zum Gegenstand einer Initiative im Parlament der Kurdistan-Region des Irak (KRI) geworden. Die Grüne Partei Kurdistans hat bei der Vertretung des Regionalparlaments in Silêmanî Beschwerde gegen die Rodungen und den Abtransport gefällter Bäume in die Türkei eingelegt. An einer Pressekonferenz zu der Initiative beteiligten sich auch Vertreter:innen der Patriotischen Union Kurdistans (YNK), der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK), der Goran-Bewegung und der Islamischen Union Kurdistans (Yekgirtû).
Die beteiligten Parteien bezeichneten die Wälder als nationales Naturerbe und die Abholzung als schweren Eingriff in die Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Sie riefen insbesondere die irakische Zentralregierung und die zuständigen Behörden der Kurdistan-Region dazu auf, gegen die fortschreitende Naturzerstörung vorzugehen.
Forderung nach Abzug der türkischen Armee
Die Initiative stellt die Abholzung zugleich in den Zusammenhang mit der türkischen Militärpräsenz in Behdînan. Um die Zerstörung der Natur zu stoppen, müssten die beteiligten politischen und gesellschaftlichen Kräfte gemeinsam handeln, hieß es bei der Pressekonferenz. Gefordert wurde neben Maßnahmen gegen die Rodungen auch der Abzug der türkischen Armee aus den betroffenen Gebieten. Seit Jahren werden insbesondere aus den Regionen Amêdî und Berwarî Bala großflächige Rodungen im Umfeld der türkischen Besatzung dokumentiert. Nach Angaben aus der örtlichen Bevölkerung werden natürliche Ressourcen weiterhin mit Lastwagen über die Grenze in die Türkei gebracht.
Am 1. Oktober 2026 veröffentlichte Aufnahmen von Roj News
Grüne Partei erhebt Vorwürfe gegen Cengiz Holding
Milko Bazyanî, Generalsekretär der Grünen Partei Kurdistans, erklärte, seine Partei habe die Vorgänge in Behdînan nun offiziell über die Parlamentsvertretung in Silêmanî zur Sprache gebracht. „Heute haben wir über die Vertretung des Parlaments der Kurdistan-Region Beschwerde gegen die Umweltzerstörung in Behdînan eingereicht“, sagte Bazyanî. Nach Angaben seiner Partei werde die Abholzung und der Abtransport der Bäume von der in der Türkei tätigen Cengiz Holding durchgeführt. Die Grünen wollen die Angelegenheit deshalb auch in das irakische Parlament tragen. „Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, das Thema dem irakischen Parlament vorzulegen. Auch den irakischen Umweltminister haben wir über diese Katastrophe informiert“, erklärte Bazyanî.
Duhok-Gouverneur bestreitet Aktualität der Aufnahmen
Unterdessen reagierte der Gouverneur von Duhok, Ali Tatar, auf in den vergangenen Tagen in sozialen Medien verbreitete Bilder von Baumfällungen. Er behauptete, die aktuellen Aufnahmen seien nicht in der Kurdistan-Region entstanden. Gleichzeitig bestätigte Tatar, dass in den vergangenen Jahren Bäume in der Region gefällt und in die Türkei gebracht wurden. Einen Teil der Rodungen führte er auf Straßenbauarbeiten zurück. Auf den militärischen Zusammenhang dieser Infrastruktur ging der Gouverneur nicht ein. Straßen werden in den von der türkischen Armee besetzten und militärisch beanspruchten Gebieten auch für deren weitere Bewegungen und Versorgung genutzt.
Kritik am Schweigen der Behörden
Aus der Bevölkerung und von Umweltaktivist:innen kommt seit längerem Kritik am Umgang der Behörden in Duhok mit der Naturzerstörung. Ihnen wird vorgeworfen, die Rodungen nicht zu verhindern und deren Ausmaß herunterzuspielen. Nach aktuellen Angaben aus der Region werden weiterhin natürliche Ressourcen aus Berwarî Bala und Amêdî mit Lastwagen in Richtung Türkei transportiert. Die Grüne Partei und die an der Initiative beteiligten politischen Kräfte wollen den Druck nun auch auf parlamentarischer Ebene erhöhen. Sie fordern ein gemeinsames Vorgehen, um die ökologische Zerstörung Behdînans zu stoppen und die Ursachen der fortgesetzten Eingriffe in die Region zu beseitigen.
https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-49090 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-48459 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/tonnenweise-gefallte-baume-werden-aus-besta-abtransportiert-52868 https://deutsch.anf-news.com/Oekologie/-37803
TEV-DEM verurteilt rassistische Provokation in Hesekê
Nach einer Demonstration mit antikurdischen Forderungen in Hesekê hat die Bewegung für eine Demokratische Gesellschaft (TEV-DEM) vor Versuchen gewarnt, ethnische Spannungen in der multiethnischen Stadt zu schüren. Bei der Kundgebung am Freitag im arabisch geprägten Stadtteil Xiwêran (Ghweiran) forderten rund 200 Menschen unter anderem, Kurd:innen aus den Institutionen der Provinz Hesekê zu entfernen.
Während der Demonstration, an der sich besonders viele Kinder und Jugendliche beteiligten, wurden zudem Parolen gegen kurdische nationale Symbole und Fahnen gerufen. Auch soll es nach dem Freitagsgebet zur Verbrennung von kurdischen Fahnen gekommen sein. TEV-DEM bezeichnete die Aktion am Sonntag als rassistische Provokation einer begrenzten Gruppe und wandte sich ausdrücklich dagegen, sie als Ausdruck der Haltung oder der Forderungen der arabischen Bevölkerung zu verstehen.
„Auf eine bestimmte Gruppe beschränkt“
Nach Einschätzung von TEV-DEM zielten die bei der Demonstration verbreiteten Parolen darauf, Rassismus gegen die kurdische Bevölkerung und andere gesellschaftliche Gruppen zu schüren. Die dort vertretene Haltung sei „auf eine bestimmte Gruppe beschränkt“. Die verwendete Sprache richte sich teilweise unmittelbar gegen die legitimen nationalen und politischen Rechte der Kurd:innen. Zugleich sei eine Rhetorik verbreitet worden, die gesellschaftliche Zwietracht schüre und damit „den Feinden Syriens“ diene. TEV-DEM betonte, dass die antikurdischen Forderungen nicht der arabischen Bevölkerung von Hesekê zugeschrieben werden dürften. Damit wandte sich die Bewegung zugleich gegen den Versuch, aus der Provokation einen ethnischen Konflikt zwischen Kurd:innen und Araber:innen zu konstruieren.
This protest is being live-streamed on social media - pictures and videos are being pumped into the digital space by the minute.
Even as that is happening - the Jolani cadres are trying to create a narrative that the “Agents of the SDF” are secretly filming the protests,… https://t.co/2TJzBmIgiG pic.twitter.com/SGk5uvdpd3
Untersuchung der Vorfälle gefordert
TEV-DEM forderte die zuständigen Stellen auf, eine transparente und verantwortungsvolle Untersuchung der Vorgänge einzuleiten. Personen, die Hass und rassistische Hetze verbreitet haben, müssten zur Verantwortung gezogen werden. Zugleich warnte die Bewegung davor, die Provinz Hesekê zum Schauplatz ethnischer Auseinandersetzungen werden zu lassen. Der Appell richtet sich an sämtliche Bevölkerungsgruppen der Region. Kurd:innen, Araber:innen, Suryoye und die weiteren Gemeinschaften sollten sich nicht von Hassreden gegeneinander aufbringen lassen, sondern an Dialog und gesellschaftlichem Zusammenleben festhalten.
https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/msd-warnt-nach-mord-an-sipan-hizni-vor-antikurdischer-gewalt-52700 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/proteste-fur-kurdischsprachigen-unterricht-gehen-weiter-52944 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/-52906
Ismail Güneş: Frieden muss die unverputzten und die Lehmhäuser zusammenbringen
Der Frieden muss die „unverputzten Häuser“ und die „Lehmhäuser“ zusammenbringen. Für den türkischen Regisseur Ismail Güneş liegt darin eine der gesellschaftlichen Voraussetzungen für ein Ende des jahrzehntelangen Konflikts in der Türkei: Auf der einen Seite stehen die armen türkischen Familien, deren Söhne als Soldaten in den Krieg geschickt wurden, auf der anderen die kurdischen Familien, deren Dörfer und Häuser über Jahrzehnte Schauplatz dieses Krieges waren.
Güneş beschäftigt sich seit langem mit Gewalt und ihren gesellschaftlichen Ursachen. In „Gülün Bittiği Yer“ („Wo die Rose endet“) setzte er sich mit der Folter nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 auseinander, in „Ateşin Düştüğü Yer“ („Wo das Feuer hinfällt“) mit patriarchaler Gewalt und der geplanten Ermordung einer jungen Frau. Sein jüngster Film „Sıvasız Evlerden Biri“ („Eines der unverputzten Häuser“) nähert sich nun der Kurdistanfrage und dem Krieg aus der Perspektive einer armen türkischen Familie.
Im Gespräch mit ANF spricht Güneş über die gesellschaftlichen Bedingungen von Gewalt, staatliche Straflosigkeit, Armut und patriarchale Normen, aber auch über die Verantwortung des Kinos in einer Zeit, in der der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in sein zweites Jahr gegangen ist.
Gewalt beginnt dort, wo die Sprache endet
Gewalt beginnt für Güneş dort, wo Menschen die Fähigkeit verlieren, mit dem „Anderen“ eine gesellschaftliche und menschliche Beziehung einzugehen. Sie sei eine primitive Form, die eigene Wahrheit durchzusetzen, wenn Worte nicht mehr ausreichten. In seinen Filmen versuche er deshalb, Gewalt nicht als isolierte Handlung einzelner Menschen darzustellen. Hinter ihr stünden gesellschaftliche Traumata, hierarchische Machtverhältnisse und eine Kultur der Straflosigkeit. Wo Menschen selbst Ohnmacht erfahren, werde Macht häufig gegenüber Schwächeren reproduziert.
„Der Mensch versucht in einer von oben nach unten wirkenden und durch Straflosigkeit genährten Machtkultur, seine verlorene Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, indem er über einen schwächeren ‚Anderen‘ Autorität ausübt“, sagt Güneş. Dass seine Geschichten häufig in armen und konservativen Bevölkerungsschichten angesiedelt sind, versteht er ausdrücklich nicht als Zuschreibung von Gewalt an Armut. Vielmehr interessiere ihn, was strukturelle Ungleichheit mit Menschen macht, denen gesellschaftliche und wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten genommen werden.
Armut sei mehr als materieller Mangel. Wo wirtschaftliche Perspektivlosigkeit mit mangelnder Bildung, sozialer Unsicherheit und traditionellen Machtverhältnissen zusammentreffe, könne körperliche Gewalt zur vermeintlich letzten Möglichkeit werden, Autorität zu behaupten. „Ich stelle arme Menschen nicht als ästhetisierte Armut oder als Zentrum von Kriminalität dar“, sagt Güneş. „Ich sehe sie als Spiegel dafür, wie die vom System hervorgebrachte strukturelle Ungerechtigkeit in eine Spirale der Gewalt umschlagen kann.“
Ein Film über Folter, den niemand zeigen sollte
Besonders unmittelbar setzte sich Güneş in „Gülün Bittiği Yer“ mit staatlicher Gewalt auseinander. Der Film thematisiert Folter nach dem Militärputsch vom 12. September und deren Folgen für einen jungen Menschen. Güneş wollte Folter dabei nicht allein als körperliche Misshandlung zeigen. Für ihn zerstört sie die psychische Integrität eines Menschen und zugleich die gesellschaftliche Beziehung zu seinem Gegenüber. Den Zug, in dem Teile des Films spielen, konzipierte er als Panorama einer Gesellschaft, die die Folter sieht und dennoch wegschaut.
Die Reaktionen auf den Film hätten diese Aussage auf unerwartete Weise bestätigt. Güneş, der politisch aus einem nationalistisch-konservativen Umfeld kommt, sei zunächst auch von Teilen der Linken mit Misstrauen betrachtet worden. Gleichzeitig habe der Staatsapparat versucht, die öffentliche Vorführung des Films zu verhindern. „Der Staat und die etablierte Zensurbehörde legten dem Film alle möglichen Hindernisse in den Weg, um seine Aufführung zu verhindern und dafür zu sorgen, dass er keine Kinosäle findet“, erinnert sich der Regisseur. Es sei bis zur Bedrohung von Kinos gekommen.
Für Güneş lag darin dieselbe Verweigerung, die sein Film thematisierte: „Gesellschaft und System entschieden sich, anstatt sich im Spiegel mit der nackten Wahrheit der staatlich oder durch ideologische Blindheit ausgeübten Gewalt auseinanderzusetzen, dafür, den Spiegel zu zerbrechen.“
Wenn patriarchale Gewalt zur gesellschaftlichen Pflicht wird
Mit „Ateşin Düştüğü Yer“ verlagerte Güneş diese Auseinandersetzung in die Familie. Im Zentrum steht ein armer Vater, der seine eigene Tochter im Namen der „Ehre“ töten soll. Den verbreiteten Begriff des „Traditionsmordes“ (tr. „Töre cinayeti“) lehnt der Regisseur ab. „Tradition“ umfasse für die Menschen zugleich positiv besetzte Werte. Einen Mord damit zu bezeichnen, könne deshalb dazu führen, die Tat gesellschaftlich zu relativieren. Auch hier sieht Güneş Armut nicht als Ursache der Gewalt. Entscheidend sei vielmehr das Zusammenspiel aus materieller Not, fehlender gesellschaftlicher Sicherheit und patriarchalem Konformitätsdruck. Der Vater werde von seinem Umfeld in die Rolle des Mannes gedrängt, der die vermeintliche „Ehre“ der Familie durch die Ermordung seiner Tochter wiederherstellen müsse.
Doch als Vater und Tochter gemeinsam aufbrechen, beginnt diese Ordnung zu zerfallen. Je weiter sie sich von ihrem sozialen Umfeld entfernen, desto schwächer wird dessen Zugriff. Die Tochter ist für den Vater nicht länger das abstrakte Objekt einer vermeintlichen Ehrverletzung, sondern wieder sein Kind. Aus einer geplanten Fahrt zur Hinrichtung entwickelt sich so eine Reise, auf der der Vater seine Tochter zunehmend vor äußeren Gefahren schützt. Gerade dieser Widerspruch treibt den inneren Konflikt voran: Der Mann soll einen Menschen töten, den er gleichzeitig instinktiv beschützt.
Für Güneş liegt darin eine zentrale Aussage seines Kinos: „Gewalt wird leichter, sobald der andere Mensch zum abstrakten Feind oder Objekt gemacht wird. Sie wird schwieriger, sobald dessen Gesicht, Schmerz und Menschlichkeit nicht länger ausgeblendet werden können.“
Der Krieg aus einem „unverputzten Haus“ betrachtet
Diesen Gedanken führt Güneş in seinem jüngsten Film „Sıvasız Evlerden Biri“ weiter. Diesmal richtet er die Kamera auf den jahrzehntelangen Krieg in Kurdistan – allerdings weder auf Gefechte noch unmittelbar auf die kurdische Bevölkerung. Er erzählt die Geschichte einer armen türkischen Familie. Im Mittelpunkt stehen Eltern, deren Sohn Soldat ist. Während die Mutter möchte, dass er die Konfliktregion verlässt, hofft der Vater darauf, dass sein Sohn beim Militär bleibt. Nicht aus Kriegsbegeisterung, sondern weil das Einkommen des Sohnes für die arme Familie existenziell ist.
„Ich habe diesen Film nicht gemacht, um die künstlichen Heldenerzählungen der Mächtigen oder politische Klischees zu wiederholen“, sagt Güneş. Ihn interessiere vielmehr die unsichtbare Tragödie jener „unverputzten Häuser“, in denen sich die großen Begriffe von Vaterland und Opferbereitschaft in eine sehr konkrete Frage verwandeln: Was geschieht, wenn das Überleben einer Familie wirtschaftlich mit dem Todesrisiko ihres Kindes verbunden wird?
Der Vater wünsche sich nicht den Tod seines Sohnes. Er klammere sich vielmehr an die Vorstellung, der Sohn sei beim Militär sicher und könne gleichzeitig der Familie eine wirtschaftliche Perspektive verschaffen. Ein Beutel mit Geld wird im Film zum Symbol dieses Widerspruchs. Die Familie braucht das Geld zum Leben, doch für den Vater ist es untrennbar mit dem Risiko verbunden, das sein Sohn dafür eingeht. Als der Beutel verloren geht, bricht auch die mühsam aufrechterhaltene Rechtfertigung des Vaters zusammen. Güneş will damit die heroischen Bilder vom Krieg durch dessen soziale Realität ersetzen: durch Armut, Gewissenskonflikte und Familien, die einen Preis zahlen, über den in den großen politischen Erzählungen kaum gesprochen wird.
Der Film ist bislang nicht regulär in die Kinos gekommen. Güneş führt das nicht auf eine direkte staatliche Zensur zurück, sondern auf die kommerzielle Logik der Filmindustrie und der Kinobetreiber:innen. Ein Land, das seit mehr als vier Jahrzehnten mit dem Krieg lebe, fülle seine Bildschirme lieber mit Mafiaerzählungen, Liebesgeschichten und Konsumwelten, als sich mit den sozialen Folgen dieses Krieges auseinanderzusetzen.
Frieden zwischen „unverputzten“ und „Lehmhäusern“
An diesem Punkt trifft Güneş' Film unmittelbar auf die aktuelle Friedensdebatte. Im Gespräch wurde er mit der Aussage eines kurdischen Autors konfrontiert: „Dieser Frieden wird zwischen denen geschlossen, die aus unverputzten Häusern gingen, und denen, die aus Lehmhäusern kamen.“ Güneş stimmt dem Gedanken ausdrücklich zu.
„Egal wie heftig die künstlichen Winde der Trennung wehen, die Politik, Ideologien und Heldenerzählungen erzeugen: In den großen Kämpfen dieser alten Länder sind es am Ende nicht diejenigen in den Elfenbeintürmen, die leiden und ihre Kinder begraben. Es sind die armen und allein gelassenen Menschen aus den ‚unverputzten Häusern‘ und den ‚Lehmhäusern‘.“ Was in der Sprache der Macht als abstrakte Frage staatlicher Existenz behandelt werde, verwandle sich in einem unverputzten Haus in einer anatolischen Kleinstadt und einem Lehmhaus in einem kurdischen Dorf in etwas sehr Konkretes: den Verlust eines Kindes.
Deshalb könne ein dauerhafter Frieden nicht allein aus politischen Vereinbarungen entstehen. „Wenn in diesen Ländern ein wirklicher, dauerhafter und aufrichtiger Frieden entstehen soll, dann wird er möglich, wenn die Menschen aus diesen beiden Häusern einander in die Augen schauen, ihren gemeinsamen Schmerz erkennen und jenes alte Mitgefühl wiederentdecken, das sie vergessen haben.“ Güneş sieht genau darin die Brücke, auf die sein Film verweist. „Die Rechnung für Gewalt und Zerstörung bezahlen immer die Menschen ganz unten, die keinen Putz, keinen Luxus haben.“
Kritik an der Darstellung von Kurd:innen und Krieg
Mit dem bisherigen Umgang des türkischen Kinos mit der Kurdistanfrage geht Güneş hart ins Gericht. Weder kurdische Figuren noch der jahrzehntelange Krieg seien angemessen dargestellt worden. Ein Teil des Kinos habe die menschliche Tragödie nationalistischer Heldenpropaganda untergeordnet. Ein anderer Teil habe die Menschen wiederum zu Figuren einer bereits feststehenden politischen Botschaft gemacht. In beiden Fällen gehe der konkrete Mensch verloren.
„Beide Pole versuchen, den Menschen, den Schmerz und die nackte gesellschaftliche Wirklichkeit dieser ‚unverputzten und Lehmhäuser‘ ihren theoretischen Schablonen anzupassen“, sagt Güneş. Kurdische und türkische Figuren würden dadurch nicht mehr als Menschen mit eigenen Widersprüchen, Ängsten und Gewissenskonflikten wahrgenommen, sondern als „Pappfiguren“ vorgefertigter ideologischer Thesen. Sein eigener Anspruch sei deshalb, Gewalt weder zu ästhetisieren noch als Spannungselement zu benutzen. Ihn interessiere weniger der Augenblick der Gewalt als das, was am nächsten Tag von ihr übrig bleibt: der Schmerz in den Menschen und Familien.
Welche Rolle kann Kunst im Friedensprozess spielen?
Daraus leitet Güneş schließlich eine Aufgabe für Kunst und Kino im gegenwärtigen Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft ab. Kunst dürfe sich weder darauf beschränken, politische Friedenserklärungen zu illustrieren, noch selbst zum Propagandainstrument werden. Sie müsse vielmehr dorthin gehen, wo die Folgen des Konflikts tatsächlich gelebt werden. „Kino und Kunst müssen in diesem Friedensprozess im Zentrum stehen – jenseits aller ideologischen Lager als Verteidiger von Menschlichkeit und Gewissen“, sagt Güneş.
Die Aufgabe von Kunst bestehe nicht darin, Menschen gegeneinander aufzubringen oder sie mit Heldenerzählungen zu blenden. Sie müsse sichtbar machen, was politische Sprache häufig verdeckt. „Der Künstler muss in die ‚unverputzten Häuser‘ und die ‚Lehmhäuser‘ beider Seiten gehen und der Gesellschaft mit derselben schonungslosen Ehrlichkeit zeigen, dass die Tränen um die verlorenen Kinder dieselbe Farbe haben und auf dieselbe Weise brennen.“
Erst wenn das Kino Verbote, Ausgrenzung und politische Lagerlogik hinter sich lasse, könne es zu einer wirklichen gesellschaftlichen Auseinandersetzung beitragen. Voraussetzung sei, Schmerz nicht als politisches Kapital zu behandeln und Menschen nicht auf ihre zugeschriebenen Rollen im Konflikt zu reduzieren. Für Güneş liegt darin die Haltung, die Kunst in einem Friedensprozess einnehmen muss: „Dem Slogan das Gewissen, der Gewalt das Mitgefühl und der Spaltung die unteilbare menschliche Verbundenheit entgegenzusetzen – und der Gesellschaft einen Spiegel vorzuhalten, der heilsam und zugleich erschütternd ist.“
https://deutsch.anf-news.com/kultur/semir-aslanyurek-kino-und-kunst-mussen-auf-der-seite-des-friedens-stehen-52924 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/psychologe-kaya-frieden-entsteht-nicht-durch-eine-erklarung-52951 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/bogos-yalim-demokratisierung-setzt-die-aufarbeitung-der-vergangenheit-voraus-52921
Tausend Kilometer für die Rechte von Kindern
Tanyel Süzer ist zu Fuß unterwegs von der iranischen Grenze bis nach Kilis. Rund tausend Kilometer will die Verhaltensanalytikerin und Fachfrau für kindliche Entwicklung zurücklegen, um auf Gewalt, Missbrauch und andere Rechtsverletzungen gegen Kinder aufmerksam zu machen. Dabei geht es ihr nicht allein um das Recht auf Leben, sondern auch um Bildung, Gesundheit, Schutz, Spiel und gesellschaftliche Teilhabe.
Am 12. September begann Süzer ihren „Marsch für das Recht auf Leben“ an der türkisch-iranischen Grenze. Ihre Route führt entlang der Grenzregionen Kurdistans. Täglich legt sie etwa 25 Kilometer zurück, derzeit befindet sie sich in Cizîr (tr. Cizre) in der Provinz Şirnex (Şırnak). Unterwegs besucht sie Dörfer, spricht mit Kindern und Eltern und organisiert Veranstaltungen zur Sensibilisierung für Kinderrechte. Mit ihrem Marsch will Süzer zugleich die Situation von Kindern sichtbar machen, deren Leben von Krieg, Flucht, Armut und mangelndem Zugang zu Bildung und sozialer Teilhabe geprägt ist.
„Ich musste etwas tun“
Süzer arbeitet seit vielen Jahren mit Kindern, jungen Frauen und Menschen mit Behinderungen. In den vergangenen drei bis vier Jahren konzentrierte sie sich zunehmend auf die Entwicklung kinderrechtlicher Konzepte. Dass immer wieder Kinder aus vermeidbaren Gründen sterben, Missbrauch straflos bleibt und selbst im Gesundheitswesen schwere Rechtsverletzungen bekannt werden, habe bei ihr schließlich den Entschluss ausgelöst, selbst aktiv zu werden.
„In den vergangenen Jahren sind wirklich unzählige Kinder bei vermeidbaren Unfällen gestorben, Missbrauch bleibt in einem solchen Ausmaß straflos, und besonders der sogenannte Neugeborenen-Skandal hat mich sehr getroffen“, erzählt Süzer. „Ich konnte damit nur schwer umgehen. Bei so vielen Ereignissen dachte ich immer wieder: Ich muss etwas tun.“ Andere Menschen zu organisieren, erschien ihr zunächst schwierig. „Also fragte ich mich, was ich allein tun kann. Daraus entstand die Idee zu diesem Marsch.“
Bewusst entlang der Grenzen
Dass ihre Route über rund tausend Kilometer durch Grenzregionen führt, ist kein Zufall. Dort leben besonders viele Kinder, während der Zugang zu Bildung und gesellschaftlichem Leben vor allem in ländlichen Gebieten begrenzt ist. Zugleich prägen Kriege und die dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen die Region. „Auf der von mir gewählten Route grenzen wir an drei Länder, und alle drei wurden in Kriege hineingezogen. Die daraus entstandene Flucht betrifft auch uns“, sagt Süzer. Auch der Ausgangspunkt an der iranischen Grenze habe eine symbolische Bedeutung. Ausschlaggebend sei für sie der US-Angriff auf die Mädchenschule in Minab im Februar, bei dem 168 Menschen getötet wurden, die meisten davon Schulkinder. „Ich wollte symbolisch deutlich machen, dass auch die Kinder auf der anderen Seite der Grenze genauso wertvoll sind.“
Gewalt gegen Kinder sichtbar machen
Auf ihrem Weg erlebt Süzer nach eigenen Angaben große Unterstützung. In den Dörfern komme sie mit Kindern ins Gespräch, die Bevölkerung begegne ihr wesentlich herzlicher, als sie vor Beginn des Marsches erwartet habe. Was sie über die Lebensbedingungen vieler Kinder erfährt, beschreibt sie dagegen als bedrückend. Besonders Missbrauch sei keineswegs auf einzelne Orte beschränkt. Nur ein Bruchteil der Fälle werde überhaupt bekannt. Süzer erinnert in diesem Zusammenhang an öffentlich gewordene Missbrauchsfälle in Şirnex und Cizîr. Besonders erschreckend sei, wenn Familien unter Druck gesetzt würden oder Personen, die über staatliche Macht verfügten, eine Aufklärung verhinderten. Für sie zeigt sich darin auch, warum Kinderschutz nicht erst einsetzen darf, nachdem Gewalt geschehen ist.
Kinder müssen ihre Rechte kennen
Eltern und Lehrkräfte müssten besser darin geschult werden, Anzeichen von Gewalt zu erkennen und Kinder zu schützen. Gleichzeitig hebt Süzer die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stellung von Frauen hervor. Eine Frau ohne eigenes Einkommen und berufliche Perspektive habe beispielsweise wesentlich geringere Möglichkeiten, mit ihrem Kind ein gewalttätiges Zuhause zu verlassen.
Doch Prävention dürfe Kinder selbst nicht zu passiven Schutzobjekten machen. „Wir sind keine Gesellschaft, die Kinderrechte – oder überhaupt Menschenrechte und den Begriff des Rechts – wirklich kennt“, sagt Süzer. „Wir kennen weder unsere Rechte als Bürger noch unsere grundlegenden Menschenrechte. Und wir bringen sie auch den Kindern nicht bei.“
Kinder müssten früh lernen, ihre eigenen Grenzen und ihren Körper zu kennen und zu verstehen, wann diese Grenzen verletzt werden. „Die Sicherheit von Kindern gewährleisten wir nicht allein dadurch, dass Erwachsene irgendwelche Schutzmaßnahmen treffen. Wir müssen ihnen vermitteln, wie sie sich und ihren Körper schützen können, und sie dadurch zu aktiven Individuen machen.“
Das Recht auf Leben bedeutet mehr als Überleben
Süzer versteht das Recht auf Leben umfassend. Ein Kind am Leben zu erhalten, reiche nicht aus. Zu einem Leben in Würde gehörten ebenso das Recht auf Bildung und Gesundheit wie Spiel, Kunst, Kultur und gesunde Ernährung. Gerade in den ländlichen Regionen ihrer bisherigen Route habe sie erlebt, dass es Kindern häufig schon an sicheren Orten zum Spielen und Zusammensein fehle.
„Wenn wir ein Leben in Würde wollen, müssen wir das Recht auf Bildung, Gesundheit, Spiel, Kunst, Kultur und gesunde Ernährung zusammendenken“, sagt Süzer. „In den ländlichen Regionen, durch die ich gekommen bin, war das größte Defizit, dass es praktisch nichts gab, was einem Kind ermöglicht, sich sicher draußen aufzuhalten.“ Der Gedanke, Kinder würden irgendwie von selbst groß, sei keine Grundlage für eine Gesellschaft, die ihre Rechte ernst nimmt. Der Staat müsse den Zugang zu qualifizierter und pädagogisch fundierter Bildung ebenso gewährleisten wie das Recht auf Spiel und gesunde Ernährung.
„Wir alle sind für alle Kinder verantwortlich“
Auf ihrem bisherigen Weg habe sie keine Probleme mit ihrer Sicherheit erlebt. Im Gegenteil: Immer wieder hielten Menschen an, um sie zu unterstützen. „Es gab Lastwagenfahrer, die nur anhielten, um mir Wasser zu geben. Darüber freue ich mich sehr“, erzählt Süzer. Viele Menschen verstünden, dass sie diese Strecke nicht einfach zum Vergnügen zurücklege. Für Süzer führt die Erfahrung zurück zum eigentlichen Gedanken ihres tausend Kilometer langen Marsches: Kinderrechte sind keine private Angelegenheit einzelner Familien. „Kinder sind nicht so wenig wert, dass man die Verantwortung für sie allein ihren Eltern überlassen könnte. Deshalb tragen die Gesellschaft, der Staat und wir alle Verantwortung für alle Kinder.“
https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-51288 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-49131 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-48944
Bürgergeld: Aufforderung des Jobcenters an Anwalt eine “persönliche Beleidigung”
LSG Niedersachsen-Bremen: Pflicht auch eines Rechtsanwalt zur Vorlage eines Nachweises seiner Bevollmächtigung im Widerpsruchsverfahren auf behördliches Verlangen
Auch ein Rechtsanwalt muss im Widerspruchsverfahren auf Verlangen der Behörde einen Nachweis der Bevollmächtigung im Original vorlegen. Das bloße Berufen auf die Anwaltszulassung reicht nicht aus, wenn das Jobcenter oder eine andere Sozialbehörde explizit die Vollmacht anfordert.
Das gibt aktuell das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ( Urteil vom 21.04.2026 – L 15 AS 310/22 – ) bekannt.
Verfahrensermessen der Behörde:Das Verlangen eines solchen schriftlichen Nachweises steht im sogenannten Verfahrensermessen der Behörde. Sie muss nicht in jedem Fall eine Vollmacht fordern, darf es aber tun.
Grenzen des Ermessens:Dieses behördliche Ermessen wird im Regelfall nicht durch die restriktiveren Regelungen der Sozialgerichtsordnung (§ 73 Abs. 6 Satz 5 SGG) eingeschränkt.
Ein Verstoß gegen die Grenzen des behördlichen Ermessens liegt im Verwaltungsverfahren grundsätzlich nur dann vor, wenn die Behörde willkürlich oder missbräuchlich handelt.
Die Aufforderung, einen schriftlichen Nachweis der Bevollmächtigung vorzulegen, war nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter aufgetreten ist.
§ 13 Abs. 1 SGB X sieht keine Differenzierung danach, ob als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder eine andere Person auftritt – wie etwa § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG -,vor ( BSG, Urteil vom 23.9.2025 – B 4 AS 10/24 R).
Weder aus dem Wortlaut noch aus den Gesetzesmaterialien folgt ein Hinweis, dass die Möglichkeit des Verlangens bei Rechtsanwälten nur eingeschränkt von der Behörde genutzt werden sollte.
Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass der Gesetzgeber bei Einführung des § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG zum 1. Juli 2008 – vorher waren Rechtsanwälte uneingeschränkt verpflichtet, eine schriftlich erteilte Vollmacht bis zur Verkündung der Entscheidung zu den Akten einzureichen – die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X unverändert gelassen hat.
Zudem scheidet eine entsprechende Anwendung des § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG im Kontext des § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X aber vor allem deshalb aus, weil dessen Konzeption auf ein dreiseitiges Prozessverhältnis zugeschnitten ist.
Die Aufforderung des Jobcenters, eine schriftliche Vollmacht einzureichen, hat die Grenzen des ihm zustehenden Verfahrensermessens gewahrt
Denn bei dem Nachweisverlangen handelt es sich um eine Verfahrenshandlung, die nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X dem Verfahrensermessen der Behörde unterliegt, ohne dass § 13 SGB X hierfür weitere Voraussetzungen nennt. Das der Verwaltung eingeräumte Ermessen ist nur an den allgemeinen Vorgaben des § 9 Satz 2 SGB X (einfache, zweckmäßige und zügige Verfahrensdurchführung) und allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen auszurichten (BSG, Urteil vom 23. September 2025 – B 4 AS 10/24 R -).
Nach diesen Maßgaben ist das Nachweisverlangen des Jobcenters nicht zu beanstandenDenn die Anforderung einer Vollmacht (auch) von einem Rechtsanwalt durch die Behörde ist grundsätzlich von einer Rechtsgrundlage gedeckt und stellt – mangels gesetzlich normierter Einschränkungen – in der Regel keinen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar.
Ein Nachweisverlangen – auch gegenüber Rechtsanwälten – entspricht durchaus auch den allgemeinen Vorgaben des § 9 Satz SGB X, insbesondere der Gewährleistung einer einfachen und zügigen Verfahrensdurchführung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung ist bis zum Abschluss des Vorverfahrens nicht nachgeholt worden
Und auch nicht wegen nachträglicher Genehmigung des Widerspruchs unbeachtlich. Demzufolge hat auch die Einreichung der Vollmacht im Berufungsverfahren keine “heilende” Wirkung. Eine nachträgliche Genehmigung des Widerspruchs durch den Kläger ist nach Erlass des Widerspruchsbescheids nicht mehr möglich.
Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Einwand des Prozessbevollmächtigten, er fasse die trotz vorliegender anwaltlicher Versicherung erfolgte Aufforderung zur Einreichung einer schriftlichen Vollmacht durch den Beklagten als persönliche Beleidigung auf, nicht nachvollzogen werden kann.
Die Aufforderung zur Einreichung einer Vollmacht hat grundsätzlich keinen beleidigenden Charakter. Das abweichende persönliche Empfinden eines einzelnen Rechtsanwalts ist im Übrigen nicht geeignet, eine andere rechtliche Bewertung der zugrunde liegenden Rechtsfragen zu begründen.
Rechtstipp: Unzulässigkeit des Widerspruchs bei Nichtvorlage der Vollmacht des BevollmächtigtenLeistungsempfänger nach dem SGB II müssen eine Vertretungsvollmacht des Rechtsanwalt für das Widerspruchsverfahren vorlegen ( LSG Hamburg, Urteil vom 30.04.2026 – L 4 AS 254/24 – ).
Auf Verlangen ist der Bevollmächtigte nach § 13 Abs. 1 S. 3 SGB 10 verpflichtet, seine Vertretungsbefugnis zur Einlegung eines Widerspruchs nach §§ 83, 84 Abs. 1 SGG nachzuweisen.
Bei fruchtlosem Ablauf der hierzu gesetzten Frist ist der Widerspruch als unzulässig zurückzuweisen. Der Mangel des Vollmachtsnachweises ist nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens nicht mehr zu heilen.
Im Widerspruchsverfahren gilt § 13 SGB 10, § 73 SGG hat keine Gültigkeit ( vgl. BSG, Urteil vom 23.9.2025 – B 4 AS 10/24 R -).
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Der Islamismus und seine unfreiwilligen Verteidiger
Vielleicht wäre es für Europas radikale Linke langsam an der Zeit, einen unangenehmen Unterschied zu lernen: Muslime zu verteidigen ist etwas anderes, als Islamismus zu verteidigen. Der Fall des omanischen FlyDubai-Copiloten Hammam al-Hammami, dem um ein Haar ein 9/11-ähnlicher Terroranschlag gelungen wäre, liefert dafür ein Lehrstück. Ein Mann mit Hochschulabschluss, internationaler Pilotenausbildung und Berufserfahrung in […]
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Rentner aufgepasst: Amazon hat einen Fehler begangen und Kunden können Beiträge zurückfordern
Amazon hat jahrelang höhere Prime-Beiträge eingezogen – jetzt ist die dafür verwendete Preisanpassungsklausel höchstrichterlich gescheitert. Der Bundesgerichtshof erklärte sie am 1. Oktober 2026 für unwirksam; für bestimmte langjährige Kunden soll das Abo deshalb wieder günstiger werden.
Auch Rentnerinnen und Rentner können davon profitieren und möglicherweise bereits gezahlte Aufschläge zurückbekommen.
Was der Bundesgerichtshof Amazon untersagt hatDer Rechtsstreit betrifft die Bedingungen, mit denen Amazon seine Prime-Mitgliedschaft im September 2022 verteuerte. Der Bundesgerichtshof beanstandete im Verfahren III ZR 205/25, dass daraus die Rechte der Kunden bei einer Preiserhöhung nicht ausreichend deutlich hervorgingen.
Mussten Betroffene kündigen, um die Erhöhung abzuwehren, oder konnten sie widersprechen und ihren Vertrag zum bisherigen Preis fortsetzen? Genau diese Unklarheit benachteiligte die Kunden nach Ansicht des Gerichts unangemessen und verstieß gegen das Transparenzgebot.
Für Verbraucher ist das ein wichtiger Erfolg: Wer einen laufenden Vertrag bezahlt, muss erkennen können, welche Möglichkeiten er gegenüber einer angekündigten Verteuerung hat. Eine schwer verständliche Vertragsklausel darf diese Entscheidung nicht erschweren.
Welche Kunden künftig wieder weniger zahlen sollenAmazon kündigte nach dem Urteil an, den Beitrag für Mitglieder vorübergehend anzupassen, deren Prime-Abonnement bereits vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert besteht. Betroffene sollen vor ihrem nächsten Zahlungstermin informiert werden.
Für diese Altkunden sollen bis auf Weiteres wieder die früheren Beiträge gelten: 69 Euro jährlich beziehungsweise 7,99 Euro monatlich. Eine dauerhafte Preisgarantie hat Amazon damit nicht abgegeben.
Wer Prime erst zu den höheren Preisen abgeschlossen hat, kann aus diesem Verfahren keine allgemeine Preissenkung für seinen Vertrag ableiten. Die Sammelklage richtet sich gegen die damalige Verteuerung bestehender Mitgliedschaften; Neuverträge gehören nicht dazu.
Wie viel Geld auf dem Spiel stehtBeim regulären Jahresabo erhöhte Amazon den Beitrag von 69 auf 89,90 Euro. Das entspricht einem Aufschlag von 20,90 Euro und einer Verteuerung um rund 30 Prozent.
Beim Monatsabo stieg der Preis von 7,99 auf 8,99 Euro. Wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt, hängt deshalb von der Zahlungsweise und der Zahl der tatsächlich gezahlten erhöhten Beiträge ab.
Reguläres Prime-Abo Beitrag vor der Erhöhung 2022 Erhöhter Beitrag Rechnerische Differenz Monatliche Zahlung 7,99 Euro 8,99 Euro 1 Euro je Monatszahlung Jährliche Zahlung 69 Euro 89,90 Euro 20,90 Euro je JahreszahlungWer beispielsweise vier erhöhte Jahresbeiträge bezahlt hat, kommt rechnerisch auf 83,60 Euro Mehrkosten. Bei fünf erhöhten Jahreszahlungen wären es 104,50 Euro; das sind Rechenbeispiele und keine pauschal zugesprochenen Erstattungen.
Die Rückforderung betrifft den Aufschlag, nicht den gesamten Mitgliedsbeitrag. Zusätzliche Ausgaben für Filmkäufe, andere Abonnements oder weitere Amazon-Leistungen gehören nicht automatisch dazu.
Warum der Gerichtserfolg noch keine Überweisung auslöstDer Bundesgerichtshof hat über die Wirksamkeit der Vertragsklausel entschieden. Über die Erstattung bereits eingezogener Mehrbeträge wird in einer gesonderten Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt, Aktenzeichen I-13 VKl 1/25.
Das Urteil stärkt die Position der Betroffenen, ersetzt aber keine Entscheidung über ihre konkreten Rückzahlungsansprüche. Wann tatsächlich Geld fließt, steht deshalb noch nicht fest.
Die angekündigte Beitragssenkung und die Rückforderung müssen also getrennt betrachtet werden. Eine künftig kleinere Abbuchung gleicht die Mehrkosten der vergangenen Jahre noch nicht aus.
Wie sich Betroffene der Sammelklage anschließen könnenDie Anmeldung erfolgt über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Informationsseite zur Amazon-Sammelklage einen Klage-Check und den Zugang zur Registrierung an.
Die Teilnahme ist kostenlos und mit keinem eigenen Prozesskostenrisiko verbunden. Wer wirksam angemeldet ist und die Voraussetzungen erfüllt, soll bei einem erfolgreichen Verfahren unmittelbar eine Erstattung erhalten können.
Nach den veröffentlichten Verfahrensinformationen ist eine Anmeldung weiterhin möglich. Die Frist endet grundsätzlich drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung; ein konkreter Verhandlungstermin ist dort bislang nicht angegeben.
Vertragsänderungen können die Rückforderung beeinflussenBesondere Aufmerksamkeit ist nötig, wenn zwischenzeitlich vom Monats- zum Jahresabo oder umgekehrt gewechselt wurde. Nach Einschätzung der Juristen der Stiftung Warentest kann darin eine Zustimmung zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen liegen.
Für Zahlungen nach einem solchen Wechsel könnte der Erstattungsanspruch deshalb entfallen, während zuvor entstandene Ansprüche bestehen bleiben können. Betroffene sollten den Verlauf ihrer Mitgliedschaft prüfen und nicht allein vom heutigen Tarif auf sämtliche vergangenen Zahlungen schließen.
Hilfreich sind die ursprüngliche Vertragsbestätigung, die damalige Mitteilung über die Preiserhöhung sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise. Damit lässt sich nachvollziehen, wann welcher Beitrag bezahlt und ob der Vertrag später geändert wurde.
Weshalb bloßes Abwarten Geld kosten kannRückzahlungsansprüche können verjähren. Die wirksame Anmeldung zur Sammelklage hemmt die Verjährung der erfassten Ansprüche und kann damit auch für ältere Zahlungen wichtig sein.
Wer seine Forderung individuell gegenüber Amazon verfolgt, muss die Verjährungsfrage gesondert beachten. Die Verbraucherzentrale verweist darauf, dass bei individuellen Rückforderungen grundsätzlich nur noch die vergangenen drei Jahre berücksichtigt werden können; eine pauschale Zusage für sämtliche Zahlungen seit 2022 wäre daher unseriös.
Rentner profitieren als KundenDie Entscheidung enthält keine Sonderregelung für Ruheständler. Entscheidend sind der Vertrag, die damalige Preiserhöhung und die geleisteten Zahlungen, nicht das Alter oder die Rentenhöhe.
Davon getrennt gibt es die Frage, ob soziale Nachweise eine vergünstigte Mitgliedschaft ermöglichen. Welche Unterschiede dabei zu beachten sind, erläutert der Beitrag Amazon Prime für Rentner: Wann eine Vergünstigung möglich ist.
Gerade bei einer kleinen Rente lohnt sich zudem ein Blick auf andere regelmäßig abgebuchte Gebühren. Dazu passt der Ratgeber So können Rentner Kontoführungsgebühren sparen.
Der Amazon-Fall zeigt, warum auch vergleichsweise kleine Aufschläge Aufmerksamkeit verdienen. Über mehrere Jahre wird daraus ein Betrag, den Verbraucher nicht vorschnell abschreiben sollten.
Beispiel aus der Praxis: 83,60 Euro mögliche RückforderungRentnerin Ingrid M. nutzt Prime seit 2020 und bezahlt jährlich; im November 2022, 2023, 2024 und 2025 wurden jeweils 89,90 Euro statt zuvor 69 Euro abgebucht. Sie hat ihre Zahlungsweise nicht geändert und kommt damit auf eine rechnerische Differenz von viermal 20,90 Euro, insgesamt 83,60 Euro.
Ingrid prüft ihre Unterlagen und meldet den Anspruch zur Sammelklage an. Ob und wann sie die 83,60 Euro erhält, hängt vom weiteren Verfahren und der Prüfung ihres Anspruchs ab; die angekündigte Senkung künftiger Beiträge ist davon unabhängig.
Fragen und Antworten zum Amazon-Urteil Bekommen alle Rentner mit Prime-Mitgliedschaft Geld zurück?Nein, der Rentenbezug begründet keinen besonderen Anspruch. Es geht um Kunden, deren bestehendes Abonnement 2022 verteuert wurde und bei denen die Voraussetzungen für eine Rückforderung vorliegen.
Hat der Bundesgerichtshof Amazon bereits zur Auszahlung an jeden Kunden verurteilt?Nein, das Urteil betrifft die verwendete Preisanpassungsklausel. Die Rückzahlung der Mehrbeträge ist Gegenstand des gesonderten Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Wie hoch kann die Erstattung sein?Beim regulären Prime-Abo beträgt die rechnerische Differenz 20,90 Euro je erhöhtem Jahresbeitrag oder einen Euro je erhöhter Monatszahlung. Wie viele Zahlungen berücksichtigt werden können, hängt vom individuellen Vertragsverlauf und der rechtlichen Durchsetzbarkeit ab.
Kostet die Anmeldung zur Sammelklage etwas?Die Anmeldung ist kostenlos, und angemeldete Verbraucher tragen kein eigenes Prozesskostenrisiko. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Rückzahlung bereits garantiert ist.
Wird Prime jetzt für jeden billiger?Nein, Amazon hat die vorübergehende Anpassung für Mitgliedschaften angekündigt, die vor dem 15. September 2022 begonnen haben und seither unverändert bestehen. Wer später abgeschlossen oder seinen Vertrag geändert hat, sollte daraus keine automatische Preissenkung ableiten.
Der Beitrag Rentner aufgepasst: Amazon hat einen Fehler begangen und Kunden können Beiträge zurückfordern erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Gleiches Gehalt, weniger Netto: Viele Arbeitnehmer müssen 2027 mit höheren Abzügen rechnen
Das Bruttogehalt bleibt gleich, trotzdem könnten 2027 höhere Sozialabgaben auf der Lohnabrechnung stehen. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung anzuheben.
Betroffen wären vor allem Beschäftigte, deren Einkommen oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Wie viel ihnen am Ende tatsächlich weniger ausgezahlt würde, hängt allerdings auch von den Beitragssätzen und der steuerlichen Berechnung ab.
Die höheren Grenzen sind noch nicht abschließend beschlossenDas Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 vorgelegt. Nach dem veröffentlichten Verfahrensstand stehen der Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Bundesrats noch aus.
Die vorgesehenen Werte sind deshalb eine Grundlage für die finanzielle Planung, aber noch keine endgültigen Abrechnungsbeträge. Auch eine persönliche Nettoeinbuße lässt sich daraus allein nicht verbindlich ableiten.
Warum ohne Gehaltserhöhung mehr Beiträge anfallen könnenEine Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge für den jeweiligen Versicherungszweig berechnet werden. Der darüberliegende Verdienst bleibt dort beitragsfrei.
Steigt diese Grenze, wird bei entsprechend hohem Gehalt ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig. Dafür muss weder der Arbeitgeber das Gehalt erhöhen noch der prozentuale Beitragssatz steigen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Grenze 2026 bei monatlich 5.812,50 Euro. In der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung sind es 8.450 Euro.
Versicherungszweig Monatliche Grenze 2026 Vorgesehene Grenze 2027 Zusätzlich beitragspflichtiger Verdienst höchstens Gesetzliche Krankenversicherung 5.812,50 Euro 6.375 Euro 562,50 Euro monatlich Allgemeine Rentenversicherung 8.450 Euro 8.850 Euro 400 Euro monatlich Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro 8.850 Euro 400 Euro monatlichDie letzte Spalte zeigt zusätzlich erfasstes Einkommen, keine zusätzlichen Beiträge. Wie hoch die Abzüge darauf ausfallen, ergibt sich erst aus den jeweiligen Arbeitnehmeranteilen.
Nicht jeder Arbeitnehmer wird dadurch stärker belastetBei einem gleichbleibenden Monatsbrutto von beispielsweise 4.000 Euro entsteht allein durch die höheren Grenzen keine Mehrbelastung. Dieses Einkommen liegt bereits heute vollständig innerhalb der beitragspflichtigen Bereiche.
Anders sieht es bei 6.000 Euro aus: Für die Krankenversicherung würden künftig weitere 187,50 Euro des Monatsgehalts berücksichtigt. Die höhere Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung hätte bei diesem Verdienst dagegen noch keine Auswirkung.
Wer mindestens 8.850 Euro monatlich verdient und in den genannten Versicherungszweigen beitragspflichtig ist, würde die Anhebungen vollständig spüren. Bei Einkommen zwischen alter und neuer Grenze fällt der zusätzliche beitragspflichtige Betrag entsprechend kleiner aus.
Diese Einordnung unterstellt ein gleichbleibendes Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen. Weihnachtsgeld, Boni oder weitere beitragspflichtige Beschäftigungen können eine genauere Betrachtung erforderlich machen.
In der Krankenversicherung kommt eine zusätzliche Anhebung hinzuDie jährliche Fortschreibung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung, nicht an der individuellen Gehaltserhöhung eines Beschäftigten. Für die Rechengrößen 2027 nennt das Ministerium eine Lohnentwicklung von 4,38 Prozent im Jahr 2025.
Bei der Krankenversicherung ist darüber hinaus eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro monatlich vorgesehen, die nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung auf gesetzlichen Vorgaben beruht. Der Sprung auf 6.375 Euro lässt sich deshalb nicht allein mit der üblichen jährlichen Fortschreibung erklären.
Was die höheren Grenzen rechnerisch kosten könntenFür eine Modellrechnung lässt sich der allgemeine Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent mit einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent kombinieren. Bei hälftiger Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 8,75 Prozent.
Auf die maximal zusätzlich erfassten 562,50 Euro entfielen damit rund 49,22 Euro mehr Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung im Monat. Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab; die Rechnung ist keine Vorhersage ihres Beitragssatzes für 2027.
In der allgemeinen Rentenversicherung ergäben sich bei unverändert 18,6 Prozent Gesamtbeitrag auf zusätzliche 400 Euro monatlich 37,20 Euro mehr Arbeitnehmerbeitrag. Bei unverändert 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung kämen weitere 5,20 Euro hinzu.
Zusammen wären das bei Einkommen ab der neuen Rentenversicherungsgrenze rund 91,62 Euro monatlich für diese drei Versicherungszweige. Die Pflegeversicherung und steuerliche Auswirkungen sind darin noch nicht enthalten.
Die Pflegeversicherung muss gesondert betrachtet werdenAuch bei der Pflegeversicherung können höhere Beitragsgrenzen zusätzliche Abzüge auslösen. Der am 30. September beschlossene Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, die zusätzliche Anhebung um 300 Euro monatlich entsprechend der Krankenversicherung nachzuvollziehen; das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen.
Der persönliche Pflegeversicherungsbeitrag hängt außerdem von der Elterneigenschaft und gegebenenfalls der Zahl berücksichtigungsfähiger Kinder ab. In Sachsen gilt eine andere Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weshalb eine einheitliche Gesamtsumme für alle Beschäftigten irreführend wäre.
Mehr Sozialabgaben bedeuten nicht denselben Betrag weniger NettoZusätzliche Arbeitnehmerbeiträge dürfen nicht einfach mit einer gleich hohen Nettoeinbuße gleichgesetzt werden. Beiträge zur Altersvorsorge sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung können innerhalb der gesetzlichen Regeln steuerlich berücksichtigt werden und dadurch die Belastung teilweise abfedern.
Für eine belastbare Nettoberechnung müssen deshalb auch die persönlichen Steuermerkmale und die für 2027 geltenden steuerlichen Vorgaben feststehen. Eine Überschrift mit einem festen monatlichen Nettoverlust für sämtliche Betroffenen würde mehr versprechen, als sich derzeit berechnen lässt.
Außerdem können höhere Rentenversicherungsbeiträge zusätzliche Rentenansprüche begründen, weil mehr Verdienst berücksichtigt wird.
Beispiel aus der Praxis: 6.000 Euro brutto, zusätzliche KrankenversicherungsbeiträgeEin fiktives Beispiel: Eine gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin verdient 2026 und 2027 jeweils 6.000 Euro brutto im Monat. Wird die geplante Grenze eingeführt, steigt ihr für die Krankenversicherung berücksichtigtes Gehalt von 5.812,50 Euro auf die vollen 6.000 Euro.
Bei einem unveränderten Arbeitnehmeranteil von 8,75 Prozent ergeben die zusätzlichen 187,50 Euro rund 16,41 Euro mehr Krankenversicherungsbeitrag monatlich. Die Anhebung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsgrenze belastet sie bei diesem Gehalt dagegen nicht zusätzlich.
Ob und wie stark ihr Auszahlungsbetrag insgesamt sinkt, hängt zusätzlich von Pflegeversicherung, Steuern und möglichen weiteren Änderungen ab. Das Beispiel zeigt dennoch: Ein unverändertes Gehalt schützt Beschäftigte oberhalb der bisherigen Grenze nicht vor höheren Beiträgen.
Quellen: Bundesarbeitsministerium, Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; Deutsche Rentenversicherung, Rechengrößen und Beitragssätze; Bundesgesundheitsministerium, Krankenversicherungsbeiträge, Finanzierung der Pflegeversicherung und Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz; Bundesagentur für Arbeit, Haushaltsplan 2026; § 10 Einkommensteuergesetz.
Der Beitrag Gleiches Gehalt, weniger Netto: Viele Arbeitnehmer müssen 2027 mit höheren Abzügen rechnen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
EM-Rentenzuschlag: Zusätzliche Überweisung ist verschwunden
Wer früher jeden Monat eine zusätzliche Überweisung zur Erwerbsminderungsrente bekam, sucht diesen Zahlungseingang inzwischen vergeblich. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Rentenversicherung den Zuschlag gestrichen hat.
Eine Überweisung weniger bedeutet nicht automatisch weniger RenteDie zusätzliche Buchung war für Betroffene ein gut sichtbares Zeichen: Neben der eigentlichen Rente kam noch ein weiterer Betrag an. Seit der Zusammenführung lässt sich am Kontoauszug allein nicht mehr erkennen, welcher Anteil der Zahlung auf den Zuschlag entfällt.
Wer lediglich nach der früheren Zusatzüberweisung sucht, kann deshalb einen falschen Eindruck bekommen. Entscheidend ist, ob der Zuschlag in der Rentenberechnung enthalten ist und der ausgewiesene Auszahlungsbetrag tatsächlich auf dem Konto ankommt.
Über die Zusammenführung von Rentenzuschlag und Monatsrente hatte Gegen-Hartz bereits vor der Umstellung berichtet. Der weggefallene Buchungsposten darf nicht mit einem weggefallenen Anspruch verwechselt werden.
Warum es zunächst zwei Zahlungen gabDie Auszahlung erfolgte wegen der aufwendigen technischen Umsetzung in zwei Stufen. Von Juli 2024 bis November 2025 kam der Zuschlag gesondert zwischen dem 10. und dem 20. des jeweiligen Monats.
Seit Dezember 2025 berechnet die Rentenversicherung zusätzliche persönliche Entgeltpunkte und berücksichtigt diese innerhalb der Rente. Für diese Umstellung war kein Antrag erforderlich.
Wer den Zuschlag erhalten kannDie Verbesserung betrifft grundsätzlich Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn zwischen Januar 2001 und Dezember 2018. Auch bestimmte unmittelbar anschließende Altersrenten sowie bestimmte Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten können erfasst sein.
Für die Zuschlagsregelung ab Dezember 2025 musste am 30. November 2025 Anspruch auf eine begünstigte Rente bestehen. Ein Rentenbeginn im genannten Zeitraum ist deshalb ein wichtiger Anhaltspunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung der weiteren Voraussetzungen.
Beginn der begünstigten Erwerbsminderungsrente Zuschlag auf die persönlichen Entgeltpunkte Januar 2001 bis Juni 2014 7,5 Prozent Juli 2014 bis Dezember 2018 4,5 ProzentDie Prozentsätze beziehen sich seit der Umstellung auf die persönlichen Entgeltpunkte, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde lagen. Sie lassen sich daher nicht einfach auf einen beliebigen aktuellen Kontoeingang anwenden.
So lässt sich die Zahlung sinnvoll prüfenFür eine nachvollziehbare Prüfung gehören der Bescheid zur Umstellung, die damaligen Kontoauszüge und die späteren Rentenmitteilungen nebeneinander. Beim November 2025 müssen die reguläre Rente und der gesonderte Zuschlag zunächst zusammengerechnet werden.
Dieser Gesamtbetrag lässt sich anschließend mit der für Dezember 2025 ausgewiesenen Zahlung vergleichen. Wer dagegen nur die beiden regulären Rentenüberweisungen gegenüberstellt, übersieht, dass im November noch ein Teil des Geldes separat kam.
Für die heutige Zahlung ist zusätzlich die jüngste Rentenmitteilung heranzuziehen. Zwischen Dezember 2025 und Oktober 2026 können weitere Änderungen liegen, weshalb ein Vergleich zweier Kontoeingänge allein keine zuverlässige Erklärung für jede Differenz liefert.
Eine fehlende Zusatzbuchung ist kein ausreichender Beleg für eine Kürzung. Ein nicht nachvollziehbarer Unterschied zwischen dem angekündigten Auszahlungsbetrag und dem tatsächlichen Eingang ist dagegen ein konkreter Anlass für eine Nachfrage.
Warum eine Nachzahlung möglich warMit der Zusammenführung änderte sich auch das Berechnungsverfahren. Deshalb prüfte die Rentenversicherung automatisch, ob der neue Zahlbetrag einschließlich Zuschlag für Dezember 2025 höher war als die entsprechende Gesamtsumme für November.
Die gesetzliche Vergleichsregel sieht bei einem positiven Unterschied grundsätzlich eine Nachzahlung des Unterschiedsbetrags multipliziert mit 17 vor. Die 17 Monate stehen für den Zeitraum von Juli 2024 bis November 2025.
Daraus folgt allerdings kein pauschaler Anspruch auf eine große Nachzahlung. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich entsprechende Nachzahlungen meist nur im Centbereich bewegen dürften.
Bei einer zusätzlichen Witwenrente genauer hinsehenEine tatsächliche finanzielle Folge kann sich ergeben, wenn neben der eigenen Rente eine Witwen- oder Witwerrente bezogen wird. Der integrierte Zuschlag zählt nun zum eigenen Renteneinkommen, das bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt wird.
Die durch diese Umstellung entstandene Einkommenserhöhung konnte sich nach Angaben der Rentenversicherung grundsätzlich erstmals zum 1. Juli 2026 auswirken. Ob die Hinterbliebenenrente dadurch sinkt, hängt insbesondere davon ab, ob das anzurechnende Einkommen den geltenden Freibetrag überschreitet.
Betroffene sollten deshalb beide Rentenbescheide betrachten. Warum die eigene EM-Rente steigen und zugleich die Witwenrente sinken kann, erläutert Gegen-Hartz in einem gesonderten Beitrag.
Wenn der Zuschlag im Bescheid nicht nachvollziehbar istWer die Berechnung nicht versteht, sollte die Rentenversicherung gezielt um eine Erläuterung des Zuschlags und des daraus entstandenen Auszahlungsbetrags bitten. Hilfreich sind das Datum des betreffenden Bescheids und die Angabe, für welchen Monat eine Abweichung vermutet wird.
Bei einem älteren, bereits bestandskräftigen Bescheid kann außerdem ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommen. Voraussetzung für eine rückwirkende Korrektur ist allerdings ein tatsächlicher rechtlicher oder sachlicher Fehler, durch den Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht wurden.
Beispiel aus der Praxis: Der vermeintlich gestrichene ZuschlagEin vereinfachtes Beispiel: Frau Berger erhielt im November 2025 eine Rentenzahlung von 1.000 Euro und zusätzlich 75 Euro Zuschlag. Für Dezember weist ihr neuer Bescheid einen gemeinsamen Auszahlungsbetrag von 1.075 Euro aus, der genauso überwiesen wird.
Weil die separate 75-Euro-Buchung fehlt, vermutet sie zunächst eine Kürzung. Der Vergleich zeigt jedoch: In diesem Beispiel ist der Monatsbetrag unverändert geblieben, lediglich die Aufteilung auf zwei Überweisungen ist entfallen.
Sechs Fragen und Antworten zum EM-Rentenzuschlag Wurde der Zuschlag im Oktober 2026 abgeschafft?Nein, das Ausbleiben der gesonderten Überweisung erklärt sich durch die Zusammenführung mit der Rente seit Dezember 2025. Daraus ergibt sich keine neue Oktoberänderung.
Muss ich die gemeinsame Auszahlung beantragen?Nein, die Prüfung und Umstellung erfolgten automatisch. Ein neuer Antrag allein wegen der geänderten Auszahlung war nicht erforderlich.
Wo kann ich erkennen, ob der Zuschlag berücksichtigt wurde?In der Rentenberechnung des Bescheids zur Umstellung. Für die Prüfung des heutigen Kontoeingangs sollten zusätzlich die späteren Rentenmitteilungen herangezogen werden.
Bedeutet eine höhere reguläre Rentenüberweisung automatisch mehr Geld?Nein, zuvor wurde ein Teil des Monatsbetrags separat überwiesen. Ein aussagekräftiger Vergleich muss diese frühere Zusatzüberweisung einbeziehen.
Bekommen alle Berechtigten eine Nachzahlung?Nein, eine Nachzahlung hängt vom Ergebnis der gesetzlichen Vergleichsberechnung ab. Die bloße Umstellung von zwei Überweisungen auf eine begründet noch keinen zusätzlichen Zahlungsanspruch.
Kann der Zuschlag meine Witwenrente vermindern?Ja, als Bestandteil der eigenen Rente kann er die Einkommensanrechnung beeinflussen. Die durch die Umstellung entstandene Einkommenserhöhung konnte sich grundsätzlich erstmals ab Juli 2026 auswirken, sofern die Voraussetzungen für eine Anrechnung vorliegen.
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Bis zu 2.000 Euro Bußgeld: Neue Vermieterpflicht kann bei Wohnungssuche treffen
Wer Leistungen vom Jobcenter bezieht und eine Wohnung sucht, könnte durch neue Vermieterpflichten auf zusätzliche Vorbehalte stoßen. Eigentümer müssen unter bestimmten Voraussetzungen Fragen zur Unterkunft beantworten und auf gesondertes Verlangen auch Belege vorlegen.
Die verbreitete Behauptung, dafür drohten pauschal 5.000 Euro Bußgeld, ist allerdings falsch. Tatsächlich unterscheidet das Gesetz zwischen Auskünften und Nachweisen – und setzt für Verstöße gegen die hier relevante Vorlagepflicht eine Obergrenze von 2.000 Euro.
Was sich seit Juli 2026 für Vermieter geändert hatSeit dem 1. Juli 2026 enthält § 60 Absatz 6 SGB II eine ausdrückliche Auskunftspflicht für Personen, die Leistungsberechtigten eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Vorgaben dazu mit einer Weisung vom 11. September 2026 aktualisiert.
Das Jobcenter kann beispielsweise nach der Miethöhe, der Dauer des Mietverhältnisses, der Zahl der Unterkunftsnutzer und den Abrechnungsmodalitäten fragen. Voraussetzung bleibt, dass die Angaben für die Aufgaben nach dem SGB II erforderlich sind.
Erfasst werden auch Fälle, in denen Leistungen erst beantragt wurden oder bereits in der Vergangenheit bezogen wurden. Eine allgemeine Meldepflicht für sämtliche Vermietungen entsteht daraus jedoch nicht: Das Gesetz verlangt Auskünfte auf ein entsprechendes Behördenersuchen.
Die bloße Verletzung der neuen Auskunftspflicht nach § 60 Absatz 6 SGB II ist nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nicht bußgeldbewehrt. Daraus folgt allerdings nicht, dass Vermieter rechtmäßige Anfragen nach Belieben ignorieren dürfen.
Anders liegt der Fall bei Beweismitteln: Reichen die Auskünfte zur Klärung nicht aus, kann das Jobcenter nach Absatz 7 passende Nachweise verlangen. Werden diese vorsätzlich oder fahrlässig nicht, fehlerhaft, unvollständig oder verspätet vorgelegt, kommt ein Bußgeld in Betracht.
Auch die 2.000 Euro werden nicht automatisch bei jedem verspäteten Schreiben fällig. Es muss eine rechtmäßige Vorlagepflicht bestehen, die schuldhaft verletzt wurde.
Situation Rechtliche Einordnung Vermieter beantwortet eine Anfrage nach § 60 Absatz 6 nicht Verletzung der Auskunftspflicht, für sich genommen kein Bußgeldtatbestand nach § 63 SGB II Ein nach Absatz 7 rechtmäßig verlangter Beleg wird schuldhaft nicht oder verspätet vorgelegt Bußgeld bis zu 2.000 Euro möglich Jobcenter schreibt Vermieter ohne konkreten Aufklärungsbedarf routinemäßig an Nach den BA-Vorgaben nicht zulässig Notwendige Fragen bleiben trotz Unterlagen des Mieters offen Weitere Ermittlungen können zulässig seinDiese Unterscheidungen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den dazu veröffentlichten Verwaltungsvorgaben.
Das Jobcenter darf nicht einfach jeden Vermieter anschreibenDie Bundesagentur setzt den Behörden eine klare Grenze: Routinemäßige Vermieterabfragen sind ausgeschlossen, grundsätzlich ist zuerst die Mitwirkung der leistungsberechtigten Person gefragt. Die neue Befugnis erlaubt deshalb kein automatisches Anschreiben bei jedem Leistungsantrag.
Bleiben entscheidungserhebliche Lücken oder Widersprüche, kann eine Nachfrage beim Vermieter dennoch erforderlich sein. Eine zusätzliche Bestätigung allein aus Gewohnheit lässt sich dagegen nicht mit der Reform rechtfertigen.
Was die Verwaltung dabei beachten muss, erläutert auch der Beitrag über die neue BA-Weisung zu Vermieteranfragen des Jobcenters. Die Vorgaben sind gerade dann hilfreich, wenn Betroffene bereits alle angeforderten Nachweise eingereicht haben.
Warum die Pflicht trotzdem Wohnungssuchende treffen könnteDie mögliche Belastung entsteht bereits bei der Auswahl neuer Mieter: Wer zusätzlichen Schriftverkehr mit dem Jobcenter erwartet, könnte Bewerber mit Leistungsbezug zurückstellen. Das wäre eine indirekte Folge der Regelung, obwohl sich die Pflicht an den Unterkunftsgeber richtet.
Was Wohnungssuchende und Mieter jetzt tun könnenBei einem geplanten Umzug sollten Leistungsberechtigte dem Jobcenter das konkrete Wohnungsangebot vorlegen und vor Vertragsabschluss die Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftskosten einholen. Mietkaution und Umzugskosten sollten ebenfalls vorab geklärt werden.
Eine fehlende Zusicherung führt allerdings nicht in jedem Fall dazu, dass überhaupt keine Miete übernommen wird. Die Unterschiede erläutert der Beitrag dazu, wann das Jobcenter auch ohne vorherige Zusicherung Unterkunftskosten zahlen muss.
Im laufenden Verfahren hilft es, Mietvertrag und benötigte Abrechnungen fristgerecht einzureichen und den Eingang zu dokumentieren. Ist trotzdem eine Vermieteranfrage vorgesehen, können Betroffene schriftlich nachfragen, welche konkrete Information noch fehlt.
Ein Verweis auf ältere Urteile ersetzt dabei nicht die Prüfung der heutigen Vorschriften. Das auf gegen-hartz.de erläuterte Urteil zur Anforderung vollständiger Betriebs- und Heizkostenabrechnungen betraf die frühere Rechtslage; seit Juli besteht eine zusätzliche gesetzliche Grundlage für erforderliche Belege.
Sechs Fragen und Antworten zur neuen Vermieterpflicht Gilt die Pflicht für alle Vermieter?Die hier behandelte Vorschrift betrifft Unterkunftsgeber in Verbindung mit Leistungen nach dem SGB II und anerkannten Unterkunftsaufwendungen. Sie begründet keine allgemeine Berichtspflicht über sämtliche Mieter.
Müssen Vermieter von sich aus Unterlagen an das Jobcenter schicken?Nein, Auskünfte und zusätzliche Belege werden nach diesen Vorschriften auf Verlangen angefordert. Allein der Abschluss eines Mietvertrags löst keine automatische Übersendungspflicht aus.
Darf das Jobcenter ohne Zustimmung des Mieters nachfragen?Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die fehlende Zustimmung rechtfertigt jedoch keine Routineabfrage und beseitigt nicht den Schutz der Sozialdaten.
Verhindern vollständig eingereichte Unterlagen jede Vermieteranfrage?Sind alle notwendigen Fragen geklärt, fehlt der Anlass für eine zusätzliche Abfrage. Bleiben erhebliche Widersprüche, können weitere Ermittlungen trotzdem zulässig sein.
Müssen Wohnungssuchende jetzt mit weniger Zusagen rechnen?Zusätzlicher Verwaltungsaufwand könnte einzelne Vermieter abschrecken. Wie stark sich die neue Pflicht tatsächlich auf Wohnungszusagen auswirkt, lässt sich aus den gesetzlichen Regelungen und den BA-Vorgaben nicht feststellen.
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Gegenwind:08: Teil 02: Wer verdient …?! Wieviel …?! Warum …?!
ganz viele zahlen in Deutschland zunehmend immer mehr Geld für unsere sogenannte Energiewende ein, das an ganz wenige umverteilt wird …! Wir sind Weltmeister bezüglich der Strompreise aller Industrieländer, produzieren aber immer noch mit den dreckigsten Strom. Teil 01 des Videos zu den wirtschaftlichen Hintergründen zeigte neue Details zur Steuermittel-Umverteilung an „gute Milliardäre“. Ein sehr großer Prozentsatz in Deutschland findet das trotzdem sehr wichtig – „Long-Tagesschau“ genannt – weil es ja dem Klimaschutz dienen und ein paar Euro in die leeren Kassen der Kommunen, der Bürger spülen soll.
Aber auch wenn permanent das Gegenteil wiederholt wird: Die Effekte für die Wertschöpfung „vor Ort“ sowie für das Klima sind nicht messbar […] die für die Lobby, die Investoren schon. Weil nun überall Geld für Bildung, unsere Infrastruktur, unser Gesundheitssystem etc. fehlt, werden Forderungen lauter, Super-Reiche – also Sie (!!!) machen Sie sich bloß nichts vor – noch stärker zu besteuern und: Weil das nicht reichen wird, noch mehr Schulden zu Lasten kommender Generationen zu machen.
Windkraft, Wasserstoff, Klimaneutralität, Grüner Stahl etc. etc.: Deutschlands Regierungen der letzten über 10 Jahre ließen Wunschzahlen als Ziele auch von deutschen Energiedienstleistern und deren Töchtern, den Netzbetreibern, und anderen Lobbyisten in Gesetze schreiben und nannten das Politik, Klimaschutz oder auch: unsere Demokratie. Wurden Ziele krachend verfehlt, wurde weder nachgerechnet geschweige denn korrigiert, denn die „Auftraggeber“ profitieren ja weiter, solange der Kühlschrank noch nicht ganz leer ist. Interesse an mehr Daten und Hintergründen zur „Vernetzung“ von Politik und Energiedienstleistern zu unseren Lasten und der Frage, an wen das viele Steuergeld wirklich verteilt wird …? Dann schauen Sie Teil 02 zum Thema Gegenwind: Ökonomie.
Der Beitrag Gegenwind:08: Teil 02: Wer verdient …?! Wieviel …?! Warum …?! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Behinderte Stellenbewerber sollen Schwerbehinderung offenlegen
Weisen schwerbehinderte Stellenbewerber in ihrer Bewerbung nur in den Anlagen auf ihre Schwerbehinderung hin, muss der Arbeitgeber davon nicht Kenntnis nehmen. Lehnt ein Arbeitgeber den Bewerber ohne nähere Begründung ab, kann ihm dann nicht vorgeworfen werden, dass die Absage aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt ist, entschied das Arbeitsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 4. August 2026 (Az.: 27 Ca 9020/25).
Nur wenn der Bewerber im Anschreiben oder im Lebenslauf auf seine Schwerbehinderung klar hinweist, kann der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung sicher Kenntnis erhalten.
Der schwerbehinderte Kläger hat Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften studiert. Im Mai 2025 bewarb er sich bei einem großen Softwaregeschäft in München auf die online ausgeschriebene Stelle als „Head of Product“. Seiner Bewerbung war ein 15-seitiger Lebenslauf beigefügt. Auf seine Schwerbehinderung wies er darin nicht hin. Nur in den Anlagen fügte er eine Seite des Teilabhilfebescheids der Stadt Düsseldorf bei, in der ein Grad der Behinderung von 90 genannt wurde.
Schwerbehinderter Bewerber bekam AbsageAls der Kläger ohne nähere Begründung eine Absage erhielt, ging er davon aus, dass der Arbeitgeber ihn wegen seiner Schwerbehinderung nicht genommen und ihn damit diskriminiert habe. Er verlangte eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von mindestens 40.000 Euro.
Der Arbeitgeber bestritt eine Diskriminierung. Der Kläger hätte in seiner Bewerbung schon offen auf seine Schwerbehinderung hinweisen müssen. Zudem habe sich der Kläger offenbar in rechtsmissbräuchlicher Weise beworben. Er habe schon zahlreiche Diskriminierungsklagen angestrengt. Ihm gehe es nur um eine Entschädigung und nicht um den Erhalt einer Stelle.
Per Widerklage wollte der Arbeitgeber den Kläger zur Auskunft verpflichten, auf wie viele Stellen er sich beworben und wie häufig er Entschädigungen verlangt hat.
Arbeitsgericht München: Arbeitgeber muss nicht alle Anlagen lesenDas Arbeitsgericht urteilte, dass dem Kläger keine Entschädigung zustehe. Ein Arbeitgeber könne einen schwerbehinderten Stellenbewerber nur wegen der Behinderung diskriminieren, wenn er von der Schwerbehinderung auch Kenntnis erhalten hat.
Hierfür sei es regelmäßig ausreichend, wenn über die Schwerbehinderung „im Bewerbungsschreiben oder an gut erkennbarer Stelle im Lebenslauf“ informiert werde. Es genüge allerdings nicht, wenn lediglich in den Anlagen eine Kopie des Schwerbehindertenausweises enthalten sei. Eine „uneingeschränkte Pflicht des ausschreibenden Arbeitgebers, jede einzelne Anlage einer Bewerbung auch wirklich zur Kenntnis zu nehmen“, gebe es nicht.
Da bereits nicht belegt sei, dass die Absage aufgrund der Behinderung erfolgte, könne die Frage nach der Rechtsmissbräuchlichkeit offenbleiben, so das Arbeitsgericht. fle
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Kindergeld steigt 2027 um fast 100 Euro – Tabelle zeigt Anstieg pro Kind
Fast 100 Euro mehr pro Kind: Die angekündigte Kindergelderhöhung klingt nach einer spürbaren Entlastung, gemeint ist allerdings der Jahresbetrag. Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen Familien ab Januar 2027 acht Euro mehr je Kind und Monat erhalten – bei manchen Haushalten bleibt davon nach der Anrechnung auf Sozialleistungen nichts übrig.
Vorgesehen ist eine Anhebung von derzeit 259 auf 267 Euro monatlich, ein Jahr später sollen es 272 Euro sein. Zum Stand vom 4. Oktober 2026 ist die Erhöhung jedoch noch nicht abschließend gesetzlich beschlossen.
267 Euro Kindergeld: Der Bundestag muss noch entscheidenDas Bundeskabinett hat die höheren Beträge mit dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 auf den Weg gebracht. Ein Kabinettsbeschluss allein schafft aber noch keinen Anspruch auf das zusätzliche Geld.
Die erste Beratung im Bundestag ist nach dessen Ankündigung zur ersten Lesung für den 8. Oktober 2026 vorgesehen. Danach folgen weitere parlamentarische Beratungen; für das Gesetz ist auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Eltern sollten die 267 Euro deshalb als geplanten Betrag einordnen. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens steht verbindlich fest, welche Erhöhung tatsächlich zum Jahreswechsel greift.
Die Tabelle zeigt, wie viel Familien zusätzlich bekämenFür jedes anspruchsberechtigte Kind gilt derselbe Monatsbetrag. Wird der Regierungsentwurf unverändert umgesetzt, ergeben sich folgende Zahlungen:
Kinder mit Kindergeldanspruch 2026 monatlich 2027 monatlich geplant Plus pro Monat Plus pro Jahr 1 Kind 259 Euro 267 Euro 8 Euro 96 Euro 2 Kinder 518 Euro 534 Euro 16 Euro 192 Euro 3 Kinder 777 Euro 801 Euro 24 Euro 288 Euro 4 Kinder 1.036 Euro 1.068 Euro 32 Euro 384 Euro 5 Kinder 1.295 Euro 1.335 Euro 40 Euro 480 EuroDie Jahresbeträge setzen voraus, dass für alle angegebenen Kinder zwölf Monate lang Anspruch besteht. Die Tabelle zeigt die zusätzliche Zahlung der Familienkasse, nicht eine garantierte Erhöhung des verfügbaren Haushaltseinkommens.
Die eigene Rechnung ist einfach: Zahl der anspruchsberechtigten Kinder mal acht Euro ergibt das geplante monatliche Plus. Für den Jahresvergleich wird dieser Betrag bei durchgehendem Anspruch mit zwölf multipliziert.
Warum beim Jobcenter aus acht Euro mehr auch null Euro werden könnenFür Familien mit ergänzenden Jobcenter-Leistungen hat die Ankündigung einen Haken: Kindergeld zählt grundsätzlich als Einkommen. Nach § 11 SGB II wird es einem Kind in der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet, soweit es für dessen Lebensunterhalt benötigt wird; Bedarfe für Bildung und Teilhabe bleiben dabei ausgenommen.
Bleiben Bedarf, sonstiges Einkommen und Abzüge unverändert, kann die höhere Kindergeldzahlung die ergänzende Leistung entsprechend verringern. Werden die zusätzlichen acht Euro vollständig angerechnet und besteht ein ausreichend hoher Leistungsanspruch, zahlt das Jobcenter acht Euro weniger.
Die Familie erhält dann zwar mehr Kindergeld, hat insgesamt aber keinen Euro zusätzlich zur Verfügung. Warum gerade einkommensarme Haushalte deshalb häufig nicht profitieren, erläutert auch unser Beitrag zur Kindergelderhöhung und ihrer Anrechnung auf Jobcenter-Leistungen.
2028 ist bereits die nächste Erhöhung vorgesehenNach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll das Kindergeld 2028 auf 272 Euro je Kind und Monat steigen. Das wären weitere fünf Euro gegenüber 2027 und insgesamt 13 Euro mehr als 2026.
Bei durchgehendem Anspruch entspräche das 156 Euro zusätzlich im Jahr gegenüber 2026. Auch diese zweite Stufe gehört zum laufenden Gesetzgebungsverfahren und ist noch kein bereits gesicherter Zahlungsanspruch.
Höhere Kinderfreibeträge sind keine zusätzliche ÜberweisungParallel sollen die steuerlichen Freibeträge für Kinder steigen: Der Gesamtbetrag aus Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung soll 2027 von 9.756 auf 10.056 Euro je Kind wachsen. Die Erhöhung um 300 Euro bedeutet jedoch nicht, dass Eltern diesen Betrag zusätzlich ausgezahlt bekommen.
Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld. Fällt die steuerliche Entlastung höher aus, wird der Kindergeldanspruch bei der Berechnung berücksichtigt; beide Vorteile lassen sich nicht einfach vollständig addieren.
Wie diese Günstigerprüfung funktioniert, erläutert das Familienportal des Bundes. Eine höhere steuerliche Freistellung und mehr Geld auf dem Konto sind deshalb zwei unterschiedliche Größen.
Bestehender Kindergeldbezug: Kein neuer Antrag nur wegen der ErhöhungWer bereits Kindergeld erhält, muss wegen einer gesetzlichen Erhöhung grundsätzlich keinen neuen Antrag stellen. Die Familienkasse passt laufende Zahlungen an; so verfuhr sie nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auch bei der Anhebung Anfang 2026.
Davon zu unterscheiden ist das neue Verfahren für Kindergeld nach einer Geburt, dem der Bundesrat am 25. September 2026 zugestimmt hat. Die antragslose Auszahlung soll 2027 schrittweise eingeführt werden und setzt unter anderem voraus, dass die erforderlichen Daten vorliegen.
Aus der Reform folgt deshalb nicht, dass ab Januar sämtliche Eltern auf jeden Antrag verzichten können. Weitere Einzelheiten beschreibt unser Überblick zu den geplanten Kindergeldänderungen für 2027.
Drei Fragen und Antworten zum Kindergeld 2027 Ist die Erhöhung auf 267 Euro bereits endgültig beschlossen?Nein, zum Stand vom 4. Oktober 2026 liegt die Erhöhung als Regierungsentwurf vor. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober angekündigt; das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gibt es knapp 100 Euro mehr im Monat?Nein, vorgesehen sind acht Euro zusätzlich je Kind und Monat. Die häufig genannten knapp 100 Euro entsprechen 96 Euro im gesamten Jahr, wenn für das Kind in allen zwölf Monaten Anspruch besteht.
Bleibt die Erhöhung bei Familien mit Jobcenter-Leistungen zusätzlich übrig?Bei vollständiger Anrechnung und ansonsten unveränderten Berechnungsgrundlagen regelmäßig nicht. Das höhere Kindergeld kann die ergänzende Jobcenter-Leistung um denselben Betrag verringern.
Der Beitrag Kindergeld steigt 2027 um fast 100 Euro – Tabelle zeigt Anstieg pro Kind erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
They’re Still Trying To Rehab Biden’s Genocidal Image, And Other Notes
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Biden insiders are still trying to redeem themselves in the eyes of history through a New York Times article titled “‘Ready to Blow His Stack’: How Biden Nearly Cut Off Netanyahu Over Gaza” about how the previous president almost nearly sorta kinda thought about not committing genocide.
I am so fucking sick of this. You don’t get any points for ALMOST NOT slaughtering tens of thousands of children.
Enough. For sixteen months we were inundated with bogus Biden PR about how the president is inches away from stopping the genocide so we should actually believe he’s a swell guy. Stop. He’s a genocidal monster. That’s his only legacy. End of story.
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Today in dystopia AI executives have become cultishly attached to the belief that their chatbots are actually conscious people, with The New York Times reporting that the leaders of Anthropic have been relating to their LLM “Claude” as a conscious being with a moral status on par with human beings.
Personally I refuse to even start entertaining claims that chatbots are conscious beings whose rights must be protected until I live in a society where all humans are treated as conscious beings whose rights must be protected.
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The more the world hates Israel the more we get told that “antisemitism” is some worldwide prejudice baked into every facet of our society like misogyny or white supremacy. Most non-Jews spend very little time thinking about Jews and Judaism (and spent even less prior to 2023), but we’re now being told that this is actually a massive condition which affects us all in ways we might not be fully conscious of.
And it’s so funny because, like, I’m me. I know my own thoughts and feelings. I know I rarely thought about Jewishness at all until a live-streamed genocide began and people started calling me an antisemite for opposing it. And the same is true of the overwhelming majority of non-Jews throughout our society. We all know we don’t “hate Jews” or have any special feelings about them one way or the other, but we’re being aggressively told to believe this is a major problem we all have.
We’re being told to disbelieve our own knowledge of our own thoughts and feelings, and trust that there is actually something closeted deep inside us which secretly hates the members of a small Abrahamic faith. It’s a really obnoxious form of gaslighting, if you think about it. It’s not okay to do that to people.
The best way to dispel your belief that antisemitism is a major problem in our society is to go online and publicly oppose well-documented Israeli atrocities. The people in your replies will explain to you that what you are doing is what’s meant by the word “antisemitism”.
Here’s what would need to change for me to believe antisemitism is a major threat that needs to be taken seriously:
1. “Antisemitism” would have to stop meaning “criticism of a genocidal apartheid state”, which is what Israel supporters have caused that word to mean by constantly accusing Israel’s critics of antisemitism.
2. I would need to see some actual, tangible reason to believe Jews are disadvantaged and discriminated against in our society in ways that are comparable to actual marginalized groups.
3. Antisemitism watchdog groups would need to stop pumping up their numbers on reported incidents of antisemitism by classifying instances of pro-Palestine speech as “antisemitic incidents”.
4. Zionist Jews would need to stop getting caught faking antisemitic hate crimes — an extensively documented phenomenon which is indisputably happening.
5. The push to “combat antisemitism” would need to stop manifesting as a push to stomp out pro-Palestine speech.
6. Israel would have to stop doing things likely to foment actual antisemitism, like committing genocide under the banner of the Star of David.
Change these six things, then get back to me.
Jewish Zionists are always going “I was hate crimed, someone screamed Heil Hitler at my synagogue,” but whenever they post actual video footage of an “antisemitic incident” it’s always something like an angry Israeli filming a Burger King employee telling them Free Palestine.
This nonsense is getting a thousand times more energy and attention than it should.
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Black person explaining what racism is: It’s when we’re killed and systemically abused and deprived of opportunities because of our race.
Zionist explaining what antisemitism is: It’s when someone says Jews aren’t entitled to an ethnostate located in the region described in their ancient scriptures where thousands of years ago people who practiced a similar religion used to live, or when someone opposes sending missiles to that ethnostate.
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It’s good to enrage Zionists. It’s a sign of virtue to be despised by the supporters of a genocidal apartheid state. Make them furious. Ruin their day.
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We’re seeing more Israel apologia than ever despite Israel having an all-time low public approval rating, so this is an obvious propaganda blitz which is clearly tied to Israel multiplying its propaganda budget and Zionist oligarchs ramping up their narrative control campaign.
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When Zionists claim they yearn for “peace” they’re not using the normal definition of that word. They mean they want everyone who opposes Israel to be dead or disarmed. The “peace” they yearn for is the peace you experience in an empty room. The peace of a graveyard.
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The other day someone told me “You probably would’ve been opposed to the state of Israel after the holocaust.” I told him “Everyone who opposed Israel’s creation has been proven correct by the subsequent course of history. It’s a failed experiment. It turns out giving the Zionists everything they want results in nonstop war, apartheid, ethnic cleansing and abuse. This has been thoroughly established.”
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Every so often you see Left Twitter erupt into a venting session about the fact that leftists can be very neurotic and bullying toward other leftists. The discourse about this reminds us that something gets lost when we choose to blame all our stress and psychological dysfunction on the system.
While it is true that the financial stress, needless toil and pervasive sense of meaninglessness that people experience under capitalism does dramatically deteriorate psychological wellbeing, we all still have a responsibility to try our best to be decent people and come to a reasonable amount of peace within ourselves. People in leftist spaces who use conflict and puritanical moralism to masturbate their drama addictions and distract from their inner misery are not being responsible with their pain.
Part of growing up and becoming a mature adult is accepting that sometimes the problem is in you, and taking seriously your responsibility to fix that problem. If you’re experiencing a lot of conflict and drama in your personal life or online, then you’re the common denominator in that equation, and it means you could use some inner work. Take a break from social media, begin a disciplined practice which helps you come to inner peace, and find some methodologies which help you heal your inner wounds. It’s not okay for you to keep harming and distressing the people around you with your inner condition, no matter how correct your politics happen to be.
The tendency in some leftist circles to externalize all our problems and always make our distress about an abusive system or a politically imperfect comrade creates a kind of learned helplessness where we assume all our suffering is completely beyond our control. In fact it is entirely possible to come to a great degree of inner tranquility and joy even in the midst of this brutal dystopia, as long as you’re willing to take responsibility for your inner wellbeing and do the work necessary to get there.
Healing is very possible. I say this as someone who has needed to do a whole lot of it. If you take this reality seriously and accept your responsibility to do something about it, you can become a much more effective opponent of the empire, and a much more pleasant person to be around.
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My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you feel inspired. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley. No generative AI used in any works.
Feature image by Jill Biden — https://x.com/JoeBiden/status/1806486230084812937, Public Domain, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=198956653
Pflegeheim: Angehörige können unnötige Zahlungen beenden
Der Umzug ins Pflegeheim ist organisiert, die Wohnung wird aufgelöst – doch der Rundfunkbeitrag läuft weiter. Zwischen Heimvertrag, Pflegekasse und Wohnungsübergabe kann eine Abbuchung untergehen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen beenden lässt.
Wer dauerhaft vollstationär in einem entsprechend zugelassenen Pflegeheim lebt und seine bisherige Wohnung aufgibt, kann sich beim Beitragsservice abmelden. Angehörige oder Betreuer können das übernehmen; für das Pflegezimmer selbst besteht keine Anmeldepflicht.
Bei derzeit 18,36 Euro monatlich geht es um 220,32 Euro im Jahr, wenn bislang der volle Beitrag gezahlt wurde. Gerade nach einem Heimeinzug ist das Geld, das für andere Ausgaben zur Verfügung stehen kann.
Für das Pflegezimmer ist kein Befreiungsantrag nötigDie Ausnahme betrifft Zimmer mit vollstationärer Pflege in Einrichtungen, die durch einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI entsprechend zugelassen sind. Der Beitragsservice bestätigt ausdrücklich, dass deren Bewohner nicht anmeldepflichtig sind.
Deshalb müssen Betroffene für dieses Zimmer weder eine geringe Rente noch den Bezug von Sozialhilfe nachweisen. Wird die bisherige Wohnung aufgegeben, ist die Abmeldung der passende Vorgang; ein Antrag auf soziale Befreiung ist dafür nicht erforderlich.
Ein eigener Fernseher im Pflegezimmer ändert daran nichts. Die Beitragspflicht knüpft an die Wohnsituation an, nicht an die Zahl der vorhandenen Geräte; weitere Hintergründe erläutert unser Ratgeber zur Abmeldung vom Rundfunkbeitrag.
Angehörige können helfen – das Heim muss bestätigenFür diesen Fall gibt es das offizielle Formular „Abmeldung für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung“. Benötigt wird die Beitragsnummer, die beispielsweise auf Schreiben des Beitragsservice oder auf dem Kontoauszug steht.
Der Beitragsservice verlangt, das ausgefüllte Formular auszudrucken, zu unterschreiben und die Angaben von der Pflegeeinrichtung bestätigen zu lassen. Das bloße Ausfüllen am Bildschirm schließt den Vorgang daher noch nicht ab.
Angehörige und Betreuer dürfen die Abmeldung ebenfalls veranlassen. Wer darüber hinaus stellvertretend mit dem Beitragsservice kommuniziert, benötigt nach dessen Vorgaben eine schriftliche Vollmacht oder eine Kopie des amtlichen Betreuerausweises.
Eine Vollmacht sollte die beteiligten Personen, ihren Umfang für Angelegenheiten des Beitragseinzugs und ihre Dauer nennen sowie Datum und Unterschrift enthalten. Kopien der eingereichten Unterlagen und einen Nachweis über die Übermittlung aufzubewahren, erleichtert spätere Rückfragen.
Der Umzug allein beendet das alte Beitragskonto nichtDie Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ersetzt die Mitteilung an den Beitragsservice nicht. Angehörige sollten deshalb ausdrücklich die bisherige Wohnung abmelden und anschließend auf die schriftliche Bestätigung achten.
Ein häufiger Denkfehler liegt darin, Pflegezimmer und bisherige Wohnung gleichzusetzen. Dass im Heim keine eigene Anmeldepflicht besteht, erledigt das bisherige Beitragskonto nicht von selbst.
Bleibt der Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung zurück, besteht für diese grundsätzlich weiterhin Beitragspflicht, sofern keine Befreiung greift. Der Auszug des bisherigen Zahlers muss dann mit einer Klärung verbunden werden, auf wessen Namen der Beitrag künftig geführt wird.
Betreutes Wohnen ist nicht automatisch beitragsfreiAus der Ausnahme für vollstationäre Pflegezimmer lässt sich keine allgemeine Beitragsfreiheit für Seniorenwohnungen ableiten. Wer in einem abgeschlossenen Apartment mit ambulanten Betreuungsleistungen wohnt, muss grundsätzlich weiterhin mit einem Rundfunkbeitrag rechnen.
Auch ein vorübergehender Aufenthalt zur Kurzzeitpflege beendet die Beitragspflicht für eine beibehaltene Wohnung nicht. Entscheidend ist daher, welche Unterkunft tatsächlich vorliegt und ob die bisherige Wohnung aufgegeben wird.
Wohnsituation Folge für den Rundfunkbeitrag Dauerhafter Einzug in ein zugelassenes vollstationäres Pflegeheim, bisherige Wohnung aufgegeben Abmeldung möglich; Pflegezimmer nicht anmeldepflichtig Ehepartner bleibt in der bisherigen Wohnung Wohnung grundsätzlich weiter beitragspflichtig Eigene Wohnung im betreuten Wohnen Keine automatische Beitragsfreiheit Kurzzeitpflege, bisherige Wohnung bleibt bestehen Beitrag für die bisherige Wohnung läuft grundsätzlich weiterDie Unterscheidung folgt aus den Regeln zur Wohnung und zur Wohnungsaufgabe; die Bezeichnung „Seniorenresidenz“ allein beantwortet die Beitragsfrage nicht.
Warum Angehörige die Abmeldung nicht aufschieben solltenNach § 7 Absatz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung endet, frühestens jedoch mit Ablauf des Monats der entsprechenden Anzeige. Eine verspätete Abmeldung kann deshalb weitere Beiträge auslösen.
Auf eine automatische rückwirkende Abmeldung ab dem Heimeinzug sollten Familien sich nicht verlassen. Die Mitteilung gehört möglichst unmittelbar zur Organisation der Wohnungsaufgabe.
Weitergezahlte Beiträge: Wann eine Erstattung infrage kommtWurde nach dem wirksamen Ende der Beitragspflicht noch gezahlt, kommt eine Erstattung überzahlter Beträge infrage. Dafür sollten Angehörige die Abmeldebestätigung mit den Abbuchungen und dem Beitragskonto abgleichen und eine Auszahlung des Guthabens verlangen.
Davon zu unterscheiden ist die rückwirkende Befreiung: Wer beispielsweise bereits Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bezogen hat, kann für entsprechende Zeiträume einen Befreiungsanspruch prüfen. Bei nachgewiesenen Voraussetzungen ist eine Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
Das ist jedoch kein pauschaler Erstattungsanspruch für alle Menschen, die ins Heim ziehen. Welche Leistungen eine Befreiung ermöglichen, erklärt unser Beitrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Pflegegrad und Pflegegeld allein reichen nichtWer zu Hause oder in einer eigenen betreuten Wohnung lebt, ist durch einen Pflegegrad allein nicht vom Rundfunkbeitrag befreit. Auch das übliche Pflegegeld der Pflegeversicherung begründet für sich genommen keinen solchen Anspruch.
Anders kann es bei Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder bei Grundsicherung im Alter aussehen. Diese Leistungen nennt der Beitragsservice ausdrücklich als mögliche Befreiungsgründe, für die ein Antrag erforderlich ist.
QuellenBeitragsservice: Bewohner von Pflegeeinrichtungen; Beitragsservice: Abmeldeformular Pflegeeinrichtung; Beitragsservice: Bevollmächtigte und Betreuer; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Abmeldung und Fristen; Beitragsservice: Sozialleistungen; Befreiung und Ermäßigung; Beitragsservice: Beitragshöhe.
Der Beitrag Pflegeheim: Angehörige können unnötige Zahlungen beenden erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Vier Jahre nach dem Mord an Nagihan Akarsel: DFG fordert Aufklärung
Vier Jahre nach der Ermordung von Nagihan Akarsel in Silêmanî hat der Journalistenverein Dicle-Fırat DFG an die kurdische Journalistin und Jineolojî-Forscherin erinnert und die Aufklärung des Mordes gefordert. Akarsel wurde am 4. Oktober 2022 mit elf Schüssen vor ihrer Wohnung erschossen. Hinter dem Mord stand der türkische Geheimdienst. Bis heute sind die Drahtzieher nicht zur Verantwortung gezogen worden.
Akarsel gehörte zu den prägenden Journalistinnen der kurdischen Frauenbewegung und war Mitglied des Jineolojî-Forschungszentrums. In Silêmanî arbeitete sie unter anderem am Aufbau einer Bibliothek, eines Archivs und eines Forschungszentrums für Frauen. Ihr Mord löste in Kurdistan und darüber hinaus Proteste aus und wurde von der kurdischen Frauenbewegung als gezielter Angriff auf ihre Organisierung und Wissensarbeit verstanden.
Zum vierten Jahrestag bekräftigte der DFG deshalb die Forderung nach Aufklärung: „Als ihre Kolleg:innen und diejenigen, die ihren Weg weitergehen, wiederholen wir auch in diesem Jahr unseren Aufruf, die wirklichen Verantwortlichen aufzudecken und vor Gericht zu stellen.“
„Ihr Freiheitskampf weist Millionen Frauen den Weg“
Der DFG würdigte Akarsel zugleich als eine Wegbereiterin der freien Presse und erinnerte an ihr journalistisches, wissenschaftliches und frauenpolitisches Wirken. „An ihrem vierten Todestag erinnern wir mit Respekt, Liebe und ungebrochener Sehnsucht an Nagihan Akarsel, eine der Pionierinnen der freien Presse“, erklärte der Verband.
Akarsel selbst hatte einmal über sich gesagt: „Ich bin eine Abenteurerin, ich bleibe nicht an einem Ort.“ Für den DFG wirkt der von ihr geführte Freiheitskampf bis heute fort: „Der Freiheitskampf, den Nagihan Akarsel bei sich selbst begonnen hat, weist heute Millionen Frauen den Weg.“
Frauen, ihre Kolleg:innen in der freien Presse und die Studierenden, die Akarsel unterrichtete, würden ihre Vorstellungen im Kampf um die Freiheit der Frauen weitertragen. „Nagihan Akarsels Feder schreibt auf allen Ebenen der freien Presse weiter“, heißt es in der Erklärung. „Wir erneuern unser Versprechen, das Vermächtnis und die Träume, die sie uns hinterlassen hat, weiterleben zu lassen.“
https://deutsch.anf-news.com/frauen/-52959 https://deutsch.anf-news.com/pressefreiheit/-34312 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-39251