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Warum Präsidenten hinter Gittern landen

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - vor 2 Stunden 53 Minuten
Der ehemalige französische Präsident Sarkozy musste diese Woche seine Haftstrafe antreten. Die russische Nachrichtenagentur TASS hat das zum Anlass genommen, in einem Artikel Beispiele dafür zu zeigen, in welchen Ländern Präsidenten schon zu Haftstrafen verurteilt wurden. Ich habe den TASS-Artikel übersetzt. Beginn der Übersetzung: Verschwendung und Aufruhr: Warum Präsidenten hinter Gittern landen Der ehemalige französische […]
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Israeli Forces Continue Violations, Conduct New Incursions in Quneitra Countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 3 Stunden 11 Minuten

Israeli forces launched a new incursion into al-Hamidiya village in Quneitra countryside on Wednesday, accompanied by heavy engineering equipment, including two excavation machines, a bulldozer, and a transport truck. SANA reporter said.

The reported added that the forces began excavation work at a site where they have maintained a presence for approximately six months.Israeli forces continue their incursions in violation of the 1974 Disengagement Agreement, international law, and UN resolutions.

Syria strongly condemns these actions and urges the international community to take decisive action to halt them.

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NEIN zu einer globalen UN-Klimasteuer!

Craig Rucker via E-Mail

Die UN wollen durch die Erhebung einer Kohlenstoffsteuer auf den Schiffsverkehr die Preise für alles erhöhen. Die USA versuchen, dies zu verhindern.

Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) steht kurz vor der Abstimmung über ein neues „Netto-Null-Rahmenwerk”, das in Form einer Steuer von Reedereien an einen gigantischen UN-Klimafonds umgesetzt werden soll.

Für UN-Bürokraten würde damit ein lang gehegter Traum wahr werden.

Die UN sind für ihre Finanzierung auf Zuschüsse der Mitgliedstaaten angewiesen. Die Durchsetzung einer neuen Befugnis der UN, weltweit Steuern zu erheben, würde eine enorme Ausweitung der Autorität der UN bedeuten, ganz zu schweigen von vielen Milliarden, welche die UN nach dem Ermessen unserer zukünftigen globalen Herrscher ausgeben und umverteilen könnten.

Die Trump-Regierung erklärte in einer Pressemitteilung, dass Amerika „diesen Vorschlag vor der IMO eindeutig ablehnt und keine Maßnahmen tolerieren wird, welchedie Kosten für unsere Bürger, Energieversorger, Reedereien und deren Kunden oder Touristen erhöhen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahme könnten katastrophal sein, wobei einige Schätzungen einen Anstieg der globalen Versandkosten um 10 % oder mehr prognostizieren.“

Das WSJ nahm kein Blatt vor den Mund und schrieb: „Dies ist ein weiteres Programm zur Umverteilung von Einkommen für irgendwelche Ideen, die die UN-Bürokratie für würdig erachtet. Wenn Sie glauben, dass Zuwendungen an undemokratische Länder für vage definierte „Klimaziele” gewissenhaft im öffentlichen Interesse verwaltet werden, dann haben wir eine CO2-neutrale Barge für Sie zu verkaufen.”

Die USA haben mit wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen gegen Länder gedroht, die sich dieser Geldbeschaffung der UN anschließen, um diese zu blockieren.

Es ist eine Freude, dass die US-Regierung endlich auf unserer Seite steht.

Was glauben Sie würde die UNO mit einem milliardenschweren Klima-Schmiergeldfonds anstellen?

Für die Natur und auch für die Menschen – die offizielle Erklärung der Trump-Regierung steht hier bei CFACT (Siehe im Folgenden)

Die Vereinten Nationen wollen Steuern von Ihnen erheben! Siehe hier im WSJ!

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Die Presseerklärung im Wortlaut [übersetzt]

Maßnahmen zum Schutz Amerikas vor der ersten globalen Kohlenstoffsteuer der Vereinten Nationen – dem „Net-Zero Framework“ (NZF) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO)

Presseerklärung des US Department of State, Office of the Spokesperson

Gemeinsame Erklärung von Außenminister Rubio, Energieminister Wright und Verkehrsminister Duffy

Präsident Trump hat deutlich gemacht, dass die Vereinigten Staaten kein internationales Umweltabkommen akzeptieren werden, das die Vereinigten Staaten unangemessen oder unfair belastet oder den Interessen des amerikanischen Volkes schadet. Nächste Woche werden die Mitglieder der IMO über die Verabschiedung eines sogenannten NZF abstimmen, das darauf abzielt, die globalen Kohlendioxidemissionen des internationalen Schifffahrtssektors zu reduzieren. Dies wäre das erste Mal, dass eine UN-Organisation eine globale Kohlenstoffsteuer auf die Welt erhebt.

Die Regierung lehnt diesen Vorschlag vor der IMO entschieden ab und wird keine Maßnahmen tolerieren, welche die Kosten für unsere Bürger, Energieversorger, Reedereien und deren Kunden oder Touristen erhöhen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahme könnten katastrophal sein, wobei einige Schätzungen einen Anstieg der globalen Versandkosten um 10 % oder mehr prognostizieren. Wir bitten Sie, sich uns anzuschließen und die Verabschiedung des NZF auf der Sitzung im Oktober abzulehnen, damit wir gemeinsam für unsere kollektive wirtschaftliche und energetische Sicherheit eintreten können.

Der Vorschlag der NZF birgt erhebliche Risiken für die Weltwirtschaft und unterwirft nicht nur die Amerikaner, sondern alle IMO-Mitgliedstaaten einem nicht genehmigten globalen Steuersystem, das strafende und regressive finanzielle Sanktionen vorsieht, die vermieden werden könnten. Die Vereinigten Staaten erwägen folgende Maßnahmen gegen Länder, die diese globale Kohlenstoffsteuer für amerikanische Verbraucher unterstützen:

• Durchführung von Untersuchungen und Erwägung möglicher Vorschriften zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Praktiken bestimmter gemeldeter Länder und zur Verhinderung der Einfahrt von in diesen Ländern registrierten Schiffen in US-Häfen;

• Verhängung von Visabeschränkungen, einschließlich einer Erhöhung der Gebühren und Bearbeitungskosten, obligatorischer erneuter Befragungen und/oder einer Überarbeitung der Kontingente für C-1/D-Visa für Seeleute;

• Verhängung von Handelsstrafen im Zusammenhang mit Verträgen der US-Regierung, darunter neue Handelsschiffe, Flüssigerdgasterminals und -infrastruktur, und/oder andere finanzielle Strafen für Schiffe, die unter der Flagge von Ländern fahren, die die NZF unterstützen;

• Erhebung zusätzlicher Hafengebühren für Schiffe, die Ländern gehören, von diesen betrieben werden oder unter deren Flagge sie fahren, die das Rahmenwerk unterstützen; und

• Bewertung von Sanktionen gegen Beamte, die von Aktivisten vorangetriebene Klimapolitik unterstützen, die amerikanische Verbraucher belasten würde, neben anderen in Betracht gezogenen Maßnahmen.

Die Vereinigten Staaten werden diese Maßnahmen gegen Länder ergreifen, die diesen von Europa angeführten neokolonialen Export globaler Klimaregulierungen unterstützen. Wir werden hart dafür kämpfen, unsere wirtschaftlichen Interessen zu schützen, indem wir Ländern, die das NZF unterstützen, Kosten auferlegen. Unsere Kollegen in der IMO sollten sich darauf gefasst machen.

H/T CFACT

Link: https://wattsupwiththat.com/2025/10/15/taking-action-to-defend…

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag <strong>NEIN</strong> zu einer globalen UN-Klimasteuer! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Syria Discusses benefiting from Saudi Arabia Pioneering Housing Projects

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 3 Stunden 56 Minuten

Syrian Minister of Public Works and Housing, Mustafa Abdel Razzaq discussed on Wednesday with Saudi Ambassador Faisal bin Saud al-Mujfel, ways of enhancing bilateral cooperation at housing and real estate sectors.

The two parties, discussed the pioneering Saudi experience in housing and providing funds for individuals, as a successful pattern which could be applied in developing housing policies in Syria.

The two sides agreed on holding upcoming meetings between them in participation with specialists in the two countries to discuss axes of future cooperation which includes studying the comprehensive Saudi experience at housing, enhancing data governance and implementing digital transformation concepts in this vital sector.

At the end of the meeting the Ambassador al-Mujfel called the Syrian side to examine the Saudi experience at privatizing the public sector companies and developing governance and financing systems, noting to his country readiness to exchange technical and institutional experiences in this regard.

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Früher in Rente ohne Abschlag: So klappt der Ruhestand vor 67

Ein vorgezogener Rentenbeginn ist keine bloße Lebensentscheidung, sondern eine Weichenstellung mit Wirkung auf Jahrzehnte. Jeder Monat, den Sie früher in den Ruhestand gehen, kann Ihre Rente dauerhaft mindern.

Der gesetzliche Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat und summiert sich bei vier Jahren Vorlauf auf 14,4 Prozent – lebenslang und unwiderruflich.

Wer die richtigen Paragrafen kennt und seine Versicherungszeiten klug plant, kann dennoch früher aus dem Berufsleben ausscheiden, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Die Regelaltersrente: der sichere, aber späte Weg

Die Regelaltersrente ist die Standardform der Altersrente. Sie wird ausschließlich mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt und ist dann stets abschlagsfrei.

Ein vorzeitiger Bezug ist nicht möglich. Für die heutigen Rentenjahrgänge steigt die Regelaltersgrenze stufenweise an; wer 1959 geboren wurde, erreicht sie mit 66 Jahren und 2 Monaten, beim Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich die Grenze von 67 Jahren.

Altersrente für langjährig Versicherte: flexibel ab 63, aber mit Preis

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre („Wartezeit“) nachweisen kann, darf grundsätzlich ab 63 in Rente gehen. Der Preis für diese Flexibilität sind dauerhafte Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat des Vorziehens; maximal sind es 14,4 Prozent, wenn der Start vier Jahre vor der Regelaltersgrenze liegt.

Die Kürzung wird nicht zurückgenommen, auch nicht, wenn später die reguläre Altersgrenze erreicht wird. Es handelt sich um eine lebenslange Minderung des monatlichen Zahlbetrags.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: früher ohne Abschläge

Die oft verkürzt „Rente mit 63“ genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 anrechenbare Versicherungsjahre voraus. Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Ruhestand zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze.

Die Altersgrenze hierfür wird jedoch seit Jahren angehoben: 2025 liegt sie – je nach Geburtsmonat und -jahr – bei 64 Jahren und 6 Monaten (Jahrgang 1961) oder 64 Jahren und 4 Monaten (Jahrgang 1960).

Ab Geburtsjahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Grenze einheitlich das 65. Lebensjahr. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann also vor dem 67. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen: zwei bis drei Jahre vorher

Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine weitere Option.

Auch hier gilt das Prinzip der Anhebung: Für ab 1964 Geborene ist die abschlagsfreie Grenze das 65. Lebensjahr. Ein vorgezogener Beginn ist bis zu drei Jahre früher möglich, dann allerdings mit denselben Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat – maximal 10,8 Prozent. Die Kürzung wirkt lebenslang.

Wartezeiten richtig zählen: die Tücken der letzten 24 Monate

Die 45-Jahre-Wartezeit für die abschlagsfreie „besonders langjährig“-Rente ist streng definiert. Anrechenbar sind vor allem Pflichtbeitragszeiten, etwa aus Beschäftigung, versicherungspflichtigen Minijobs, Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung, ergänzt um bestimmte Anrechnungs- und Ersatzzeiten.

Nicht jede Phase der Arbeitslosigkeit hilft jedoch weiter: Kalendermonate mit Arbeitslosengeld I innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn werden grundsätzlich nicht auf die 45 Jahre angerechnet; Ausnahmen gelten nur bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Diese Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht 2024 ausdrücklich bestätigt. Wer nahe am Ziel steht, sollte daher die letzten 24 Monate besonders sorgfältig planen.

Der legale Trick: Lücken schließen mit Minijob oder freiwilligen Beiträgen

Fehlen wenige Monate bis zur Wartezeit von 45 Jahren, lassen sich diese gezielt füllen. Ein versicherungspflichtiger Minijob liefert Pflichtbeiträge und zählt voll zur 45-Jahre-Wartezeit – und zwar auch dann, wenn parallel Arbeitslosengeld bezogen wird.

Wichtig ist, nicht von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreit zu sein. Alternativ können freiwillige Beiträge gezahlt werden; sie zählen für die 45 Jahre allerdings nur, wenn bereits mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen im Versicherungskonto stehen.

Wer diese Stellschrauben kennt und rechtzeitig nutzt, kann die entscheidenden Monate sichern und so die abschlagsfreie „besonders langjährig“-Rente erreichen.

Abschläge vermeiden, abmildern oder kompensieren

Nicht immer lassen sich die 45 Jahre genau treffen. In solchen Fällen gibt es drei Hebel. Der erste ist Zeit: Wer den Rentenbeginn verschiebt, vermeidet Abschläge und profitiert zusätzlich von Zuschlägen bei späterem Start.

Der zweite ist Arbeit: Seit 2023 dürfen Beziehende vorgezogener Altersrenten unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Beschäftigung vor der Regelaltersgrenze bleibt in der Regel rentenversicherungspflichtig und erhöht die spätere Rentenhöhe.

Der dritte Hebel ist frei kaufen: Ab 50 können Versicherte per Sonderzahlungen nach § 187a SGB VI künftige Abschläge ganz oder teilweise „freikaufen“. Die Rentenversicherung erstellt auf Antrag eine individuelle Berechnung über die maximal mögliche Ausgleichszahlung; gezahlt werden kann einmalig oder in Teilbeträgen.

Teilrente strategisch nutzen – und den Krankenversicherungsschutz wahren

Die Teilrente ist ein unterschätztes Mittel für den Ruhestand. Wer den Übergang gleitend gestaltet und neben einer Teilrente weiterarbeitet, bleibt versicherungspflichtig beschäftigt und sammelt zusätzliche Rentenpunkte.

Ein weiterer Vorteil zeigt sich im Krankheitsfall: Anders als beim Bezug einer Vollrente kann der Anspruch auf Krankengeld erhalten bleiben, wenn parallel ein Beschäftigungsverhältnis besteht und die Teilrente rechtzeitig beantragt wurde. Für viele, die noch einzelne Monate überbrücken oder flexibel reduzieren möchten, ist dies ein rechtssicherer Weg mit doppeltem Nutzen.

Tabelle: Früher in Rente vor 67: Alle Möglichkeiten Weg in die Rente vor 67 Voraussetzungen / Alter / Abschläge (Stand 2025) Regelaltersrente (Jahrgänge bis 1963) Abschlagsfrei bei Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze, die je nach Geburtsjahrgang unter 67 liegt (bis zu 66 Jahre + x Monate). Ab Geburtsjahrgang 1964 gilt 67 als Regelaltersgrenze. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfrei mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren (540 Kalendermonate). Altersgrenze liegt 2025 – je nach Jahrgang – bei etwa 64 Jahren + 4/6 Monaten; ab Geburtsjahrgang 1964 einheitlich 65. Damit bis zu 2 Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze ohne Abschläge. Altersrente für langjährig Versicherte Mit mindestens 35 Versicherungsjahren vorzeitig ab 63 möglich. Dauerhafter Abschlag von 0,3 % pro Monat des Vorziehens, maximal 14,4 % bei 48 Monaten. Abschläge gelten lebenslang. Altersrente für schwerbehinderte Menschen Voraussetzung: Grad der Behinderung ≥ 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre. Abschlagsfrei – je nach Jahrgang – zwischen 64 und 65. Vorzeitiger Beginn bis zu 3 Jahre früher möglich mit 0,3 % Abschlag je Monat (maximal 10,8 %). Abschläge gelten lebenslang. Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Für Versicherte mit 25 Jahren ständiger Arbeit unter Tage. Rentenbeginn – je nach Jahrgang – bis hin zu 62 möglich (für ältere Jahrgänge teils niedriger). Bei Erfüllung der Voraussetzungen regulär ohne Abschläge.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung – Informationen zu Altersrentenarten, Anhebungen und Abschlägen (inkl. besonders/langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen, Bergleute

Häufige Planungsfehler – und wie Sie sie vermeiden

Die größten Fallstricke liegen in falschen Annahmen über die Dauer von Abschlägen und in zu frühen Anträgen. Abschläge enden nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sie bleiben dauerhaft. Wer knapp vor 45 Jahren aufgibt, verschenkt unter Umständen eine abschlagsfreie Rente.

Ebenso kritisch sind unklare oder unvollständige Versicherungsverläufe; nicht erfasste Zeiten, etwa aus Kindererziehung, Pflege oder geringfügiger Beschäftigung, sollten vorab geprüft und nachgewiesen werden. Ein Blick in die Renteninformation und eine rechtzeitige Kontoklärung schaffen Transparenz.

Für die konkrete Zeitplanung empfiehlt sich zudem der offizielle Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung, der den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn für alle Rentenarten ausweist.

Fazit: Mit Planung und den richtigen Stellschrauben früher – und ohne Abzüge – in Rente

Wer 2025 früher in Rente gehen möchte, ohne Abschläge zu riskieren, braucht vor allem zwei Dinge: eine saubere Bilanz der eigenen Versicherungszeiten und eine kluge Gestaltung der letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn.

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt der Königsweg – erreichbar, wenn 45 Jahre zusammenkommen und die angehobenen Altersgrenzen beachtet werden.

Wer kurz davorsteht, kann durch einen versicherungspflichtigen Minijob oder gezielte freiwillige Beiträge die entscheidenden Monate retten. Wo Abschläge unvermeidbar scheinen, lassen sich diese ab 50 Jahren durch Ausgleichszahlungen kalkulierbar machen.

Mit diesem Instrumentarium ist ein früher, finanziell abgesicherter Ruhestand realistisch – und zwar ohne, dass Sie dauerhaft auf einen Teil Ihrer Rente verzichten müssen.

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Der Louvre-Raub und die kulturelle Ausplünderung Europas

Der durch den Juwelendiebstahl im Pariser Louvre entstandene Schaden wird inzwischen auf rund 88 Millionen Euro geschätzt; der kulturelle Verlust ist hingegen überhaupt nicht zu beziffern. Immer mehr zeichnet sich ab, dass auch diese Tat in ihrer symbolische Bedeutung ein Sinnbild für den Zustand des Niedergangs Europas ist. Dass es vier maskierten Tätern gelang, am […]

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Syria and Iraq Join Forces to Seize Large Drug Shipment, Arrest Smugglers

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 4 Stunden 26 Minuten

In a joint operation between Syria and Iraq, authorities have intercepted a significant drug shipment and arrested several suspects connected to transnational smuggling networks. The operation resulted in the seizure of 108 kilograms of hashish and more than 1.27 million Captagon pills.

In a statement shared on its Telegram channel, the Syrian Interior Ministry confirmed that the operation was carried out through close intelligence sharing and field coordination between Syria’s Anti-Narcotic Directorate and Iraq’s General Directorate for Drug Control. The operation also led to the arrest of several individuals wanted by international law enforcement agencies for their involvement in cross-border drug trafficking.

“The operation is part of a series of ongoing international efforts carried out by Syria’s Anti-Narcotic Directorate in collaboration with both neighboring and allied countries,” the statement read. It emphasized that these efforts are part of a broader framework of continuous security and intelligence coordination aimed at tackling the global drug trade.

The Ministry reiterated its commitment to safeguarding society from the dangers of drugs, describing it as a national and ethical responsibility. “We will remain resolute in our efforts to protect our youth and national security from the devastating effects of drug trafficking,” the statement added.

“We will continue working closely with our international partners to enhance cooperation and ensure the safety and stability of Syria and the wider region,” it concluded.

This operation underscores the growing collaboration between neighboring countries in combating the global drug trade, a significant issue for the Middle East.

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Grad der Behinderung von 30 auf 50 erhöhen – Darauf kommt es wirklich an

Eine Leserin von gegen-hartz.de fragt: „Wissen Sie, wie ich meine 30 % Schwerbehinderung auf 50 % erhöhen kann? Ich habe schwere Arthrose, und es stehen viele Operationen an. Ich habe jetzt echt Angst wegen meiner Arbeit.“ Diese Frage beantworten wir gerne.

Der Zustand muss sich verschlechtert haben

Damit dass zuständige Versorgungsamt einen höheren Grad der Behinderung anerkennt, müssen sich die Einschränkungen verschlimmert haben. Sie brauchen erst einmal neue ärztliche Gutachten von den behandelnden Ärzten, die nach den Richtlinien der Versorgungsmedizin so präzise wie möglich erläutern, warum ein GdB 50 angemessen ist.

Medizinisch objektive Nachweise sind nötig

Arthrose ist ein gutes Beispiel, um dies zu erklären, denn bei einer Arthrose hängt der Grad der Behinderung davon ab, wie stark die Schmerzen sind und wie stark die Mobilität beeinträchtigt ist. Dabei ist bei einer Arthrose, je nach dem Ausmaß der Einschränkungen, ein Grad der Behinderung von Null bis 100 möglich.

Bei einer Arthrose sind objektive medizinische Nachweise zum Beispiel Röntgenbilder und die deutlich präziseren bildgebenden Verfahren der Radiologie in Verbindung mit ärztlichen Befunden eines Facharztes (dieser wäre ein Orthopäde).

Auch einige Ausführungen spielen eine erhebliche Rolle

Die objektiven medizinischen Nachweise und Befunde bilden also den Kern, um einen Grad der Behinderung zu beurteilen. Das bedeutet aber nicht, dass ihre eigenen Ausführungen ohne Bedeutung sind. Das Gegenteil ist der Fall: Ihre eigenen Beschreibungen ihrer konkreten Probleme im Alltag stellen oft das Zünglein an der Waage dar.

Jedes Detail zählt

Deshalb sollten Sie unbedingt ein Tagebuch führen, in dem Sie akribisch die Beeinträchtigungen im Alltag notieren. Bei einer Arthrose wären das zum Beispiel Punkte wie die Beschwerden, aus dem Bett aufzustehen und hinein zu gelangen, Leiden und Mühen beim Treppen steigen und im Öffentlichen Personennahverkehr – ganz besonders die Einschränkungen am Arbeitsplatz. Dabei zählt jedes Detail.

Vorsicht: Das Versorgungsamt kann den Grad der Behinderung auch senken

Über ein Risiko müssen Sie sich bewusst sein: Das Versorgungsamt kann den Grad der Behinderung auch senken und bei ihrem Neuantrag zu dem Ergebnis kommen, er sei nicht höher, sondern niedriger als zuvor.

In unserem Fall hätten Sie dann -entgegen ihrem Ziel- keinen Grad der Behinderung von 50, sondern von 20, zehn oder Null. Sie sollten sich vor dem Neuantrag also ärztlich beraten lassen, und zwar von einem Mediziner, der sich mit den Richtlinien der Versorgungsmedizin sehr gut auskennt.

Der Antrag auf Neufeststellung

Ausgerüstet mit ärztlichen Befunden, persönlichen Beschreibungen der Leiden, möglichen Zeugenaussagen von Verwandten, Freunden und Arbeitskollegen stellen Sie dann einen Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt.

Prüfung und zusätzliche Gutachten

Das Amt prüft dann entweder ausschließlich auf Aktenlage oder lässt zusätzlich einen eigenen Befund eines beauftragten Arztes erstellen. Diese ärztliche Einschätzung kann der ihres behandelnden Facharztes widersprechen (das passiert nicht selten).

Widerspruch und Klage

Wenn das Versorgungsamt Ihnen keinen höheren Grad der Behinderung zugesteht, dann haben Sie nach Zugang des entsprechenden Bescheids einen Monat Zeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Diese Klage sollten Sie nicht nur gut begründen, sondern auch mit soviel Belegen dafür wie nur möglich stützen, dass sich Ihr GdB verschlimmert hat.

Schwerbehinderung bedeutet Arbeitsschutz

In unserem Fall geht es der Betroffenen um Probleme am Arbeitsplatz. Sie hat Angst, ihren Job zu verlieren, weil sich ihre Arthrose verschlimmert und sich wegen anstehender Operationen die Fehlzeiten häufen.

Unsere Leserin hat also auch deswegen das Ziel, einen Grad der Behinderung von 50 zu erreichen, weil dieser die Grenze zur Schwerbehinderung markiert.

Schwerbehinderung bedeutet dann zusätzliche Nachteilsausgleiche. Dazu gehört ein außergewöhnlicher Schutz des Arbeitsplatzes mit besonderem Kündigungsschutz, dem Verbot von Mehrarbeit und dem Recht auf eine angepasste Arbeitsstelle.

Gleichstellungsantrag statt Antrag auf Neufeststellung

Wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht, dann ist es vielleicht sinnvoller, bei einem Grad der Behinderung von keinen Grad der Behinderung von 50 zu beantragen, sondern einen Gleichstellungsantrag zu stellen.

Diesen Antrag stellen Sie nicht beim zuständigen Versorgungsamt, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie begründen darin, möglichst mit arbeitsmedizinischen Befunden, dass die Behinderung ihren Arbeitsplatz gefährdet.

Wenn Sie einen GdB von mindestens 30 haben und ihre Behinderung des Arbeitsplatz gefährdet oder die Jobsuche erschwert, haben Sie Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz.

Bei erfolgreichem Antrag bekommen Sie also am Arbeitsplatz den gleichen besonderen Kündigungsschutz, den gleichen Anspruch auf angepasste Gestaltung der Arbeitsstelle, das gleiche Verbot von Mehrarbeit etcetera. Ausgenommen sind der Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage und eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dafür ist immer ein GdB von mindestens 50 erforderlich.

Warum ist der Gleichstellungsantrag der ungefährlichere Weg

Wenn Sie bei einem Grad der Behinderung von 30 Angst um Ihren Arbeitsplatz haben, ist ein Gleichstellungsantrag der ungefährlichere Weg. Denn selbst wenn die Bundesagentur den Antrag ablehnt, wirkt sich dies nicht auf ihren Grad der Behinderung aus. Dieser bleibt in jedem Fall bei 30.

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Früher in Rente ab dem Grad der Behinderung von 30 – Was wirklich funktioniert

In den vergangenen Monaten taucht immer häufiger die Frage auf, ob sich die Voraussetzungen für einen vorgezogenen Rentenbeginn bei Menschen mit Behinderung geändert haben. Viele Betroffene und Angehörige berichten davon, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 30 inzwischen ausreichen solle, um früher in die Altersrente gehen zu können.

Hier liegt allerdings ein Missverständnis vor. Trotz einzelner Diskussionen und Gerüchte ist das Gesetz unverändert: Wer die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte, benötigt nach wie vor einen GdB von mindestens 50.

Warum reicht ein GdB von 30 oder 40 nicht aus?

Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Berufsleben ist ein wichtiger Schutz, der Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 zugutekommen kann.

Diese Gleichstellung bezieht sich allerdings ausschließlich auf arbeitsrechtliche Aspekte wie Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub und bietet im Rentenrecht keinen Vorteil. Um also die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen zu können, ist ein Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 nötig.

Welche Voraussetzungen gelten für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Wer sich mit dem Thema Frühverrentung bei Behinderung befasst, stößt oft auf verschiedene Begriffe und Rentenarten. Entscheidend sind zum einen der festgestellte GdB von mindestens 50 und zum anderen die sogenannte Wartezeit von 35 Versicherungsjahren.

Diese 35 Jahre setzen sich aus allen Zeiten zusammen, in denen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder gleichgestellte Tatbestände berücksichtigt wurden.

Hierzu gehören neben Zeiten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auch Kindererziehungszeiten, Phasen der Arbeitslosigkeit oder sogar Bezugszeiten einer Erwerbsminderungsrente.

Wie unterscheiden sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Rente nach 45 Versicherungsjahren?

In der öffentlichen Wahrnehmung ist die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren, auch bekannt als „Rente für besonders langjährig Versicherte“, deutlich präsenter.

Dies liegt unter anderem an ihrer relativ hohen durchschnittlichen Rentenhöhe und an der Vielzahl der Personen, die 45 Beitragsjahre erreichen. Jedoch bietet die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wichtige Vorteile in Bezug auf Flexibilität.

Während bei 45 Versicherungsjahren eine vorzeitige, abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich ist, kann bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen sogar noch weiter vorgelagert in Rente gegangen werden – dann allerdings mit Abschlägen, die jedoch in vielen Fällen geringer ausfallen als bei anderen Rentenarten.

Weshalb ist die Flexibilität so entscheidend?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet nicht nur die Möglichkeit, zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente zu gehen. Wer sich dazu entscheidet, noch früher aufzuhören zu arbeiten, zahlt für jeden Monat vor diesem frühen Zeitpunkt einen Abschlag von 0,3 Prozent.

Entscheidend ist, dass diese Abschläge nicht vom gesetzlichen Renteneintrittsalter (zum Beispiel 67 Jahre), sondern von der individuell abschlagsfreien Grenze berechnet werden.

Bei der Rente für schwerbehinderte Menschen liegt dieser individuelle Startpunkt zwei Jahre unterhalb der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Wer also zusätzliche Monate vorzeitig in Rente geht, wird so häufig mit einem niedrigeren Abschlag konfrontiert als eine Person, die zwar 45 Versicherungsjahre erfüllt, aber noch weiter vor dem regulären Rentenbeginn aufhören möchte.

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Rente bei Schwerbehinderung: Dann lohnt sich die Rente – Neue Tabelle

Warum wird die Rente nach 45 Jahren dennoch häufiger erwähnt?

Die Beliebtheit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ergibt sich nicht nur aus ihren vergleichsweise hohen Durchschnittsrenten, sondern auch aus dem Umstand, dass sehr viele Versicherte auf 45 Beitragsjahre kommen.

Viele Menschen kennen genau diese Möglichkeit der abschlagsfreien Rente ab 63 oder 64 (je nach Geburtsjahr), weil sie medial stark verbreitet wurde. Dagegen haben deutlich weniger Menschen einen Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50 und die entsprechende Beitragszeit, sodass das Thema Altersrente für schwerbehinderte Menschen in der Berichterstattung oft weniger Raum einnimmt.

Die “Superrente” bei einer Behinderung

Mitunter stellen sich Betroffene die Frage, ob eine Kombination aus 45 Versicherungsjahren und dem Schwerbehindertenstatus für eine besonders günstige Rentenkonstellation sorgt. Grundsätzlich kann sich diese Doppelvoraussetzung insofern lohnen, als Betroffene sich aus zwei Optionen die für sie vorteilhafteste auswählen können.

Wer neben den 45 Jahren noch einen GdB von 50 besitzt, sollte genau prüfen, welche Rentenart in puncto Abschläge oder Rentenhöhe am besten passt.

Für manche kann es sinnvoll sein, bereits zwei Jahre vor der eigentlichen Schwerbehinderten-Altersgrenze auszusteigen und einen niedrigen Abschlag in Kauf zu nehmen. Andere möchten möglichst lange versicherungspflichtig beschäftigt bleiben, um ihren Rentenanspruch zu maximieren.

Was ist das Fazit und worauf sollten Versicherte jetzt achten?
Der hartnäckige Mythos, ein GdB von 30 reiche bereits für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus, hält sich zwar im Internet und in Gesprächen unter Betroffenen, entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Tatsachen.

Wer diesen Rentenweg gehen möchte, muss einen GdB von mindestens 50 haben. Gleichzeitig lohnt es sich aber, die individuelle Situation genau zu prüfen.

Unterschiedliche Lebensläufe und Beitragsverläufe führen zu verschiedenen Perspektiven. Menschen mit einem GdB 50 oder höher profitieren von einer größeren Flexibilität beim Vorziehen der Rente als diejenigen, die sich allein auf ihre 45 Versicherungsjahre stützen können.

In jedem Fall empfiehlt es sich, frühzeitig eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen, um die jeweiligen Vor- und Nachteile detailliert abzuwägen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, Klarheit über die persönliche Rechtslage zu gewinnen und Entscheidungen fundiert zu treffen.

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Der Gas-Wahn der EU

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - vor 4 Stunden 52 Minuten
Am Montag haben die EU-Staaten auf einem Treffen der EU-Außenminister mit Mehrheit beschlossen, russische Gaslieferungen an Anfang 2028 zu verbieten. Die Slowakei und Ungarn, die noch große Mengen Gas aus Russland beziehen, wurden überstimmt. Die EU-Energieminister stimmten am Montag in Luxemburg für ein Gesetz, das einen schrittweisen Ausstieg vorsieht. Darüber müssen die EU-Staaten nun noch […]
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UN Calls for International Cooperation to Ensure Ceasefire Compliance in Gaza

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 4 Stunden 56 Minuten

Jeremy Laurence, spokesperson for the United Nations High Commissioner for Human Rights, urged the international community to intensify its efforts and cooperation to ensure the effective implementation of the ceasefire in the Gaza Strip.

In a statement to Anadolu Agency, Laurence emphasized that “the Gaza Strip is entering a critical phase, requiring all parties to take responsibility and ensure that this political momentum translates into lasting peace and security.” He highlighted the importance of countries working together to ensure the agreement’s successful implementation.

This statement comes as Israeli forces continue to violate the ceasefire, which took effect on the 10th of October. Since then, Israeli forces have launched numerous attacks on Palestinian civilians, resulting in dozens of casualties.

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UN Human Rights Office warns of Unprecedented Settler Violence Against Palestinians

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 5 Minuten

Head of the United Nations Human Rights Office in the West Bank, Ajith Sunghay, has confirmed an unprecedented escalation in violence by Israeli settlers against Palestinians in support of Israeli forces.

UN News center quoted Sunghay as saying at a press conference in Ramallah that the intensifying Israeli assaults during the olive harvest season, are part of a broader pattern of violations aimed at severing Palestinians from their land and facilitating illegal settlement expansion. He warned of catastrophic consequences, noting that between 80,000 to 100,000 Palestinian families rely on the olive harvest as a primary source of livelihood.

Sunghay emphasized that the denial of Palestinians’ rights to life, livelihood, security, dignity, and self-determination by Israeli authorities is both unlawful and unacceptable. He stressed that no matter how long the occupation persists, it must not be normalized, and that Israel is legally obligated to end the occupation and reverse its annexation of the West Bank.

He also highlighted that in 2023, approximately 96,000 dunams of olive-planted land in the West Bank were left unharvested due to Israeli discriminatory policies, resulting in losses exceeding $10 million for Palestinian farmers. The same pattern continued during the 2024 harvest season.

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Verfassungsrechtlich kein Anspruch von Familien durchgehend Kinderzuschlag zu erhalten

Nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht nicht sofort ein Anspruch auf Kinderzuschlag!

Nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht nicht sofort ein Anspruch auf Kinderzuschlag, auch wenn das laufende Einkommen der Höhe nach einen Anspruch auf Kinderzuschlag begründen würde. Denn für die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag ist ausnahmslos der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 6a Abs. 7 Satz 1, 2 BKGG) maßgeblich.

Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so aktuell das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss zum Kinderzuschlag Az. L 9 BK 2/25 B -.

Kurzbegründung und Sachverhalt

Für die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag ist ausnahmslos der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 6a Abs. 7 Satz 1, 2 BKGG) maßgeblich.

Dass nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit sofort ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen müsse, wenn das laufende Einkommen – wie es wohl bei der Klägerin der Fall ist – der Höhe nach einen Anspruch auf Kinderzuschlag begründen würde, besteht keine Rechtsgrundlage.

Für eine von der Klägerin gewünschte – wie auch immer geartete – abweichende Auslegung ist bereits deswegen kein Raum, weil nicht nur der Gesetzeswortlaut eindeutig ist, sondern auch der Gesetzgeber ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass mögliche nachteilige Folgen für die Betroffenen aufgrund der Heranziehung des Einkommens vor Beginn des Bewilligungszeitraums abgemildert werden, etwa indem Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können.

Angesichts dieser Abmilderungen seien die gegebenenfalls nur für einzelne von höchstens sechs Monaten eintretenden Nachteile für die Betroffenen im Hinblick auf das Anliegen einer grundlegendenden Verwaltungsvereinfachung hinnehmbar (BT-Drs. 19/7504 S. 36).

Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere – nicht verletzt. Zwar liegt eine Ungleichbehandlung vor, indem Familien vom Kinderzuschlag ausgeschlossen werden, die vor dem maßgeblichen Bewilligungszeitraum kein Einkommen erzielt haben, während andere Familien mit dem gleichen Einkommen ihn erhalten können, wenn sie dieses schon vor dem Bewilligungszeitraum bezogen haben. Diese Ungleichbehandlung ist jedoch sachlich gerechtfertigt.

Der Umstand, dass – wie im vorliegenden Fall – bei einem Wechsel vom SGB II-Bezug in die Erwerbstätigkeit ggfs. – bis zum durchschnittlichen Erreichen der Mindesteinkommensgrenze – kein Kinderzuschlag zusteht, ist vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich hinzunehmen.

Denn anders als die Klägerin wohl meint gibt es keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch von Familien mit Kindern, durchgehend entweder Leistungen nach dem SGB II oder einen Kinderzuschlag zu erhalten.

Fazit:

Nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besteht – nicht sofort – ein Anspruch auf Kinderzuschlag, auch wenn das laufende Einkommen der Höhe nach einen Anspruch auf Kinderzuschlag begründen würde.

Denn für die Berechnung des Anspruchs auf Kinderzuschlag ist ausnahmslos der Durchschnitt des Einkommens aus den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 6a Abs. 7 Satz 1, 2 BKGG) maßgeblich.

Die Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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U.S. Chamber of Commerce Urges Complete and Permanent Repeal of Caesar Act

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 18 Minuten

The U.S. Chamber of Commerce has called for the full and permanent repeal of the Caesar Syria Civilian Protection Act, arguing that the law is no longer serving its intended purpose following the fall of the Assad regime and the rise of a new Syrian government.

In a letter sent Tuesday to key U.S. lawmakers, including Senator Jim Risch, Chairman of the Senate Foreign Relations Committee, and Representatives Brian Mast and Gregory Meeks of the House Foreign Affairs Committee, John Murphy, Senior Vice President of the U.S. Chamber of Commerce, expressed support for a bipartisan effort to end the law.

“On behalf of the U.S. Chamber of Commerce, I write in support of the bipartisan effort to fully and permanently repeal the Caesar Syria Civilian Protection Act of 2019 (Caesar Act),” the letter read. Murphy added that with the collapse of the Assad regime and the emergence of a transitional government, the Caesar Act no longer aligns with U.S. strategic interests.

While the Caesar Act was originally designed to hold the Assad regime accountable for its human rights abuses, the Chamber argues that other sanctioning mechanisms are now available to achieve the same objective.

The letter also stressed the negative impact the Caesar Act continues to have on American businesses, restricting their ability to invest and engage in trade with Syria. Despite some waivers and executive actions from the Trump administration, the six-month renewal cycle and the risk of “snapback” sanctions create an environment of uncertainty that discourages long-term investment and planning.

American companies, the letter argued, need clarity and predictability to compete effectively in global markets. With the ongoing ambiguity surrounding the Caesar Act’s future, U.S. firms are at a competitive disadvantage, allowing foreign competitors to take the lead in shaping Syria’s economic future.

Murphy concluded by urging Congress to act swiftly and completely repeal the law. “Repealing the Caesar Act will not only advance U.S. economic interests but also contribute to regional stability and the long-term prosperity of the Syrian people,” he said.

Earlier this month, the U.S. Senate voted to include a repeal of the Caesar Act as part of the National Defense Authorization Act.

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6.1-Magnitude Earthquake Strikes Coastal Ecuadorian Province

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 20 Minuten

A 6.1 magnitude earthquake struck near Arenillas in Ecuador’s El Oro province at 7:05 p.m. local time on Tuesday, with tremors felt across 11 provinces including Guayaquil.

“The epicenter was 43 kilometers south of Machala at a depth of 83 kilometers in a seismically active border zone with Peru. “According to the Ecuadorian Geophysical Institute.

 Authorities reported no casualties or major damage, and emergency teams are assessing coastal areas while monitoring for aftershocks.

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Saudi Embassy in Damascus Marks World Food Day; 110 Projects Implemented in Syria

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 26 Minuten

On World Food Day, the Saudi Ambassador to Damascus announced that Saudi Arabia has implemented 1,056 humanitarian projects globally, with 110 of those in Syria, focused on improving food security and supporting vulnerable populations.

During a ceremony organized by the Saudi Embassy in Damascus, Ambassador Faisal bin Saud al-Mujfel emphasized Saudi Arabia’s ongoing commitment to humanitarian aid through the King Salman Humanitarian Aid and Relief Center. He said that the Relief Center has invested over $8 billion in food-related projects worldwide, of which more than $145 million directed toward 110 projects in Syria alone, aiming to assist those most in need while bolstering global food security.

Al-Mujfel further highlighted Saudi Arabia’s strategic focus on food security and agricultural development, noting that these sectors are key to achieving the goals of its Vision 2030. He added that the agricultural sector’s contribution to the country’s GDP reached approximately 109 billion riyals in 2023, and increased to 114 billion riyals in 2024, signaling sustainable growth in this vital industry.

In terms of food security, al-Mujfel noted that Saudi Arabia ranks 41st in the 2022 Global Food Security Index, advancing two spots from the previous year. He also pointed to the Kingdom’s investments in major agricultural initiatives, such as the $9 billion livestock city being developed in Hafr Al-Batin, which aims to increase local production and support self-sufficiency.

“World Food Day serves as a reminder that achieving food security requires global collaboration, strategic investments, and collective action for the benefit of our nations and peoples,” ambassador al-Mujfel stated.

Syrian Minister of Culture Mohammad Al-Saleh, told SANA, underscored the significance of World Food Day in promoting sustainable resource management and consumption. He emphasized that securing access to food is a fundamental right and an essential part of strengthening national identity and culture.

Minister al-Saleh also drew parallels between the resilience needed in agriculture and the ongoing rebuilding process in Syria. “Just as a farmer plants a seed today and patiently awaits the harvest, Syria’s journey of rebuilding, which began after liberation, is a testament to endurance and hope,” he said.

Marianne Ward, the World Food Programme (WFP) Country Director in Syria, also spoke on the importance of the day. “World Food Day highlights the urgent need for global food security,” she said, noting that nearly 800 million people worldwide still face hunger and uncertainty about where their next meal will come from. “The WFP and the international community must continue to work together to change this reality.”

Ward also praised Saudi Arabia’s advancements in agricultural technology, which have positioned the country as a leading wheat producer. The WFP hopes that Saudi Arabia’s agricultural expertise can be transferred to Syria’s dry climate, helping to restore the country’s food security and agricultural viability.

World Food Day is observed every year on October 16, a day designated by the Food and Agriculture Organization (FAO) of the United Nations to raise awareness about global hunger and the importance of sustainable food systems.

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Rente ohne Abschlag folgt auf eine Altersrente mit Abschlag – BSG urteilte

Erstattet die Haftpflicht eines Unfallverursachers die vorzeitige Altersrente, die der Geschädigte in Anspruch nimmt, dann muss die Rentenversicherung die folgende reguläre Altersrente ohne Abschläge auszahlen. So entschied das Bundessozialgericht. (B 13 R 13/17 R).

Die vorzeitige Altersrente mit Abschlägen

Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Wartezeit können eine bis zu vier Jahren vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Jeden Monat vor der Regelaltersgrenze berechnet die Rentenversicherung dabei mit 0,3 Prozent Abschlag von der Rente.

Wer die vollen vier Jahre ausreizt, bekommt also jeden Monat 14,4 Prozent weniger Rente, und das für den Rest des Lebens.

Bis zum Geburtsjahrgang 1951 gab es auch noch eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit für Versicherte, die ab einem Alter von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war. Auch für diese Rentenform galt ein Abschlag bei der späteren regulären Altersrente.

Kein Abschlag bei Ausgleich

Das Bundessozialgericht stellte klar, dass dieser Abschlag nach der Regelaltersgrenze nicht erhoben werden darf, wenn eine Haftpflichtversicherung der Deutschen Rentenversicherung die geleisteten vorzeitigen Rentenzahlungen erstattet.

In diesem Fall ist der Grund für die geforderten Abschläge, nämlich die vorzeitige und längere Auszahlung der Rente, nicht mehr vorhanden.

Altersrente mit Abschlag

Der Betroffene hatte vier Jahre eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach einem Unfall bezogen. Dann begann seine reguläre Altersrente. Für diese berechnete ihm die Rentenversicherung einen Abschlag von 15,3 Prozent wegen der zuvor bezogenen Rente.

Doch die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hatte, wegen dem der Betroffene arbeitslos geworden war, hatte der Rentenversicherung die zuvor erhaltene Rente vollständig erstattet.

Es geht vor das Sozialgericht

Der Rentner klagte vor dem Sozialgericht Braunschweig, da er es für ungerecht hielt, Abschläge für längst ausgeglichene Zahlungen zu leisten. Das Sozialgericht gab ihm Recht, doch es ging weiter durch die Instanzen bis zum Bundessozialgericht.

Abschläge sind rechtswidrig

Das Bundessozialgericht stellte sich ebenfalls auf die Seite des Rentners. Die Abschläge seien zu Unrecht erhoben worden. Bei einer vollständigen Erstattung der Altersrente durch einen Haftpflichtversicherer des für den Unfall Verantwortlichen darf die Rentenversicherung bei einer vorzeitigen Altersrente keinen Abschlag auf die spätere reguläre Altersrente fordern.

Betroffene in dieser Situation hätten Anspruch auf den regulären Zugangsfaktor von 1,0, also auf die normale volle Rente.

Das Urteil schließt eine wichtige Lücke

Der Paragraf 77 Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 des Sozialgesetzbuches VI definiert zwar, dass der Zugangsfaktor zur Rente erhöht wird, wenn eine Rente nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen wird.
Vor dem Urteil des Bundessozialgerichtes wurden davon aber keine Fälle erfasst, in denen ein Haftpflichtversicherer die ausgezahlte Rente eines Unfallopfers übernimmt.

Der Abschlag ist damit begründet, dass jemand, der vorzeitig Rente bezieht, längere und damit größere Zahlungen von der Rentenkasse erhält als jemand, der regulär in Rente geht. Wenn jemand diese vorzeitige Rente aber nicht in Anspruch nimmt, dann entfällt der Grund für den Abschlag.

Das Bundessozialgericht urteilte jetzt, dass eine vollständige Erstattung durch eine Haftpflicht analog zu behandeln ist wie eine vorzeitige Rente, die nicht in Anspruch genommen wird. Denn auch in diesem Fall muss die Rentenkasse keine höhere Zahlung ausgleichen.

Laut dem Bundessozialgericht habe das Gesetz nicht berücksichtigt, dass bei einer wegen einer Schädigung vorzeitig bezogenen, später aber übernommenen Altersrente eine unbefristete Fortführung des reduzierten Zugangsfaktors nicht richtig sei.

Damit gibt es Rechtssicherheit für diejenigen Rentner, die wegen eines Unfalls vorzeitig Altersrente beziehen müssen, diese aber von der Haftpflicht des Verursachers erstattet bekommen.

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Two Civilians Killed, Five Injured in Attack Targeting Car in Idleb Countryside

SANA - Syrian Arab News Agency - vor 5 Stunden 38 Minuten

Two civilians were killed and five others were injured when militants targeted a civilian car in the Kafr Mars area of Jabal al-Summaq in northern Idleb countryside.

The director of Internal Security in Harem, Idleb, told SANA that the armed attack was carried out by unknown militants on a motorcycle, resulting in two fatalities and five others being injured, some with varying degrees of severity.

The security official confirmed that investigations are ongoing to uncover the circumstances of the incident and bring the perpetrators to justice, as part of efforts to ensure citizen security and regional stability.

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