Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
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Mieter: Die versteckten Mietaufschläge muss man nicht akzeptieren
Die Wohnung kostet 700 Euro kalt – doch mit Verwaltungspauschale, Möbelzuschlag und zusätzlichen Servicekosten wird daraus schnell eine deutlich höhere Monatsbelastung. Nicht jede Forderung wird rechtmäßig, nur weil sie im Mietvertrag steht oder seit Jahren bezahlt wird.
Allerdings ist auch nicht jeder Zuschlag verboten: Entscheidend sind die vereinbarte Leistung, die Vertragsgestaltung und die gesetzlichen Grenzen. Wer Geld zurückholen will, muss deshalb unterscheiden, ob es um eine unzulässige Nebenkostenposition oder eine überhöhte Miete geht.
Verwaltungskosten: Die Arbeit des Vermieters ist keine NebenkostenpositionHausverwaltung, Buchhaltung und die Erstellung der Betriebskostenabrechnung verursachen Aufwand, gehören bei Wohnraummiete aber nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. § 1 Absatz 2 der Betriebskostenverordnung schließt Verwaltungskosten ausdrücklich aus.
Auch eine zusätzliche monatliche „Verwaltungskostenpauschale“ ist nicht automatisch wirksam. Der Bundesgerichtshof beanstandete eine entsprechende Klausel in einem Formularmietvertrag mit Urteil vom 19. Dezember 2018, Aktenzeichen VIII ZR 254/17.
Die Grenze ist jedoch wichtig: Vermieter dürfen Verwaltungskosten in die Grundmiete einkalkulieren und deren Zusammensetzung offenlegen. Ein eindeutig als Grundmietbestandteil vereinbarter Betrag ist anders zu beurteilen als eine gesonderte Verwaltungskostenumlage; für die Miethöhenprüfung zählt dann die gesamte Grundmiete.
Reparaturen werden auch unter anderem Namen nicht zu BetriebskostenEine defekte Haustür, ein kaputtes Rohr oder eine reparierte Heizungsanlage dürfen nicht einfach über die jährliche Betriebskostenabrechnung finanziert werden. Instandhaltung und Instandsetzung sind nach der Betriebskostenverordnung keine Betriebskosten.
Besonders genau sollten Mieter hinschauen, wenn Rechnungen nur „Hausmeisterservice“ oder „Gebäudebetreuung“ ausweisen. Erledigt der Dienstleister neben umlagefähigen Arbeiten auch Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben, müssen diese Anteile herausgerechnet werden.
Eine wirksame Kleinreparaturklausel kann unter engen Voraussetzungen eine gesonderte Kostenbeteiligung begründen. Sie erlaubt aber nicht, beliebige Reparaturen als laufende Nebenkosten abzurechnen.
Kabelanschluss: Die alte Pflichtzahlung ist vorbeiSeit dem 1. Juli 2024 dürfen die früher über das sogenannte Nebenkostenprivileg umgelegten laufenden Kabel-TV-Grundgebühren nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung verlangt werden. Ein alter Sammelvertrag des Vermieters setzt diese Grenze nicht außer Kraft.
Davon zu unterscheiden sind bestimmte weiterhin umlagefähige Betriebskosten einer Gemeinschaftsanlage und ein gesetzlich geregeltes Glasfaserbereitstellungsentgelt. Auch ein gesondert abgeschlossener Fernsehvertrag kann Zahlungspflichten auslösen.
Die Bezeichnung „Kabel“ allein reicht deshalb noch nicht für die Beurteilung einer Rechnung. Weitere Einzelheiten erklärt der Beitrag zu Kosten, die Vermieter nicht einfach über die Nebenkosten abrechnen dürfen.
Möbelzuschlag: Ein Sofa setzt die Mietpreisbremse nicht außer KraftEine möblierte Wohnung darf teurer sein als eine vergleichbare unmöblierte Wohnung. Die Möblierung allein befreit Vermieter jedoch nicht von der Mietpreisbremse, wenn diese am betreffenden Ort gilt und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Ein beliebig hoher Aufpreis lässt sich deshalb nicht allein mit Bett, Tisch und Schrank rechtfertigen. Für die Prüfung sind die Ausstattung, ihr Alter und ihr Wert sowie die zulässige Miete für die Wohnung von Bedeutung.
Die Berliner Verwaltung nennt in ihren unverbindlichen Leitlinien als örtliches Berechnungsmodell monatlich zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel bei Überlassung. Das ist keine bundesweit geltende gesetzliche Pauschale; über streitige Zuschläge entscheiden letztlich die Gerichte.
Wer einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse prüfen will, kann nach § 556g BGB Auskunft über die dafür erforderlichen, nicht allgemein zugänglichen Tatsachen verlangen. Wie solche Zuschläge sozialrechtlich behandelt werden, erläutert der Beitrag zum Möblierungszuschlag beim Wohngeld.
Untermiete: Eine Erlaubnis ist kein Freibrief für AufschlägeWer nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung eines Teils der Wohnung entwickelt, kann unter den Voraussetzungen des § 553 BGB eine Erlaubnis verlangen. Daraus entsteht für den Vermieter kein automatischer Anspruch auf einen beliebigen Untermietzuschlag.
Eine angemessene Erhöhung darf zur Bedingung werden, wenn dem Vermieter die Überlassung sonst nicht zuzumuten wäre. Eine pauschale Forderung nach mehr Geld muss sich an dieser Voraussetzung messen lassen und lässt sich nicht allein mit dem Wort „Untermiete“ begründen.
Diese Unterschiede entscheiden über die Zahlungspflicht Forderung Rechtliche Einordnung bei Wohnraummiete Verwaltungskosten in der Betriebskostenabrechnung Nicht umlagefähig; ein klar vereinbarter Bestandteil der Grundmiete ist davon zu unterscheiden. Reparaturen innerhalb der Hausmeisterkosten Der Reparaturanteil muss aus den Betriebskosten herausgerechnet werden. Laufende Kabel-TV-Grundgebühren Seit Juli 2024 keine Umlage über das frühere Nebenkostenprivileg. Möblierungszuschlag Grundsätzlich möglich, aber kein Freibrief zur Umgehung der Mietpreisbremse. Untermietzuschlag Kein Automatismus; die Voraussetzungen des § 553 Absatz 2 BGB müssen vorliegen. Geld zurückfordern: Die richtige Beanstandung zähltBei einer auffälligen Betriebskostenabrechnung sollten Mieter die konkrete Position beanstanden und Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verlangen. Einwendungen müssen dem Vermieter grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung mitgeteilt werden.
Diese Einwendungsfrist bedeutet nicht, dass eine berechtigte Nachzahlung erst nach zwölf Monaten fällig wird. Hinweise dazu enthält der Beitrag Nebenkostenabrechnung prüfen und Fristen einhalten.
Bei der Mietpreisbremse ist dagegen eine Rüge nach § 556g BGB erforderlich, um überzahlte Miete zurückzuverlangen. Bei seit dem 1. April 2020 begründeten Mietverhältnissen kann eine innerhalb von 30 Monaten und während des laufenden Mietverhältnisses zugegangene Rüge grundsätzlich auch eine Rückforderung ab Mietbeginn ermöglichen.
Geht die Rüge später oder erst nach dem Ende des Mietverhältnisses zu, beschränkt das Gesetz die Rückforderung auf nach Zugang der Rüge fällig gewordene Mieten. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt auch von Ausnahmen und den Verjährungsregeln ab.
Die gesamte Monatsmiete eigenmächtig zu kürzen, ist deshalb keine gute Antwort auf eine verdächtige Zusatzposition. Bei ungeklärter Rechtslage kann eine ausdrücklich unter Rückforderungsvorbehalt geleistete Zahlung mit anschließender Prüfung durch Mieterverein oder Fachanwalt helfen, Zahlungsrückstände zu vermeiden.
Beispiel aus der Praxis: 300 Euro zu viel in einer AbrechnungRentnerin Martina entdeckt in ihrer Betriebskostenabrechnung für 2025 einen auf sie entfallenden Verwaltungskostenanteil von 180 Euro und weitere 120 Euro für die Reparatur der Haustür. Beide Beträge wurden zusätzlich zur vereinbarten Grundmiete als Betriebskosten angesetzt.
Sie beanstandet die Positionen rechtzeitig und verlangt die Rechnungen. Bestätigen die Belege diese Zuordnung, muss die Abrechnung um 300 Euro zu ihren Gunsten korrigiert werden; hat sie bereits gezahlt, kann daraus ein Erstattungsanspruch entstehen.
Sechs Fragen und Antworten zu versteckten Mietaufschlägen Muss ich jeden Zuschlag zahlen, den ich unterschrieben habe?Nein, zwingende gesetzliche Grenzen gelten auch bei einem unterschriebenen Mietvertrag. Ob eine konkrete Klausel unwirksam ist, hängt von ihrem Inhalt und ihrer Einordnung ab.
Sind Verwaltungspauschalen immer verboten?Als gesondert umgelegte Betriebskosten sind Verwaltungskosten bei Wohnraummiete unzulässig. Ein eindeutig vereinbarter Bestandteil der Grundmiete kann dagegen zulässig sein und zählt dann bei der Prüfung der Miethöhe mit.
Darf der Vermieter für Möbel zusätzlich Geld verlangen?Grundsätzlich ja, doch ein Möbelzuschlag ist nicht grenzenlos zulässig. Eine bestehende Mietpreisbremse wird durch die Möblierung allein nicht ausgeschaltet.
Muss ich Reparaturen des Hausmeisters bezahlen?Reparaturkosten gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung, auch wenn der Hausmeister die Arbeiten erledigt. Laufende, vertraglich umgelegte Hausmeisterleistungen sind davon zu unterscheiden.
Wie lange kann ich einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?Grundsätzlich müssen Einwendungen spätestens zwölf Monate nach Zugang beim Vermieter sein. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.
Bekomme ich überzahlte Miete automatisch zurück?Nein, eine Rückforderung muss geltend gemacht und rechtlich begründet werden. Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse gelten besondere Anforderungen an die Rüge und den Zeitraum der Erstattung.
Rechtsgrundlagen und Quellen: § 1 BetrKV, § 2 BetrKV, § 553 BGB, § 556 BGB, § 556g BGB, BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018, VIII ZR 254/17, sowie Berliner Leitlinien für Möblierungszuschläge.
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Immer mehr Rentner leben das Erbe ihrer Kinder
Jahrzehntelang sparen, im Rentenalter weiter verzichten und möglichst viel hinterlassen: Dieses Lebensmodell ist keine Verpflichtung. Wer Geld zurückgelegt hat, darf damit auch die eigenen Wünsche erfüllen – selbst wenn für die Kinder später weniger übrig bleibt.
Neuer Trend „SKI“Die Abkürzung SKI steht für „Spending the Kids’ Inheritance“, sinngemäß: das erwartete Erbe der Kinder ausgeben. Gemeint sind Menschen, die ihr Erspartes im Ruhestand bewusst für sich nutzen, statt möglichst viel davon zu bewahren.
Reisen, persönliche Interessen und ein angenehmer Alltag bekommen dabei Vorrang vor einem möglichst hohen Nachlass.
Das ist zunächst eine Entscheidung über Lebensqualität: Eine lange aufgeschobene Reise lässt sich mit 68 möglicherweise noch verwirklichen, mit 88 vielleicht nicht mehr. Geld kann erhalten bleiben, während die Gelegenheit, es nach eigenen Vorstellungen zu nutzen, verstreicht.
Ein Viertel der Rentner will Vermögen selbst ausgebenFür Deutschland liefert eine im März 2026 veröffentlichte Studie der Allianz Baufinanzierung diese Ergebnisse: Rund ein Viertel der befragten Immobilieneigentümer möchte das eigene Vermögen selbst aufbrauchen. Gut 60 Prozent wollen dagegen einen Teil ihrer Ersparnisse an ihre Nachkommen weitergeben.
Befragt wurden mehr als 1.100 Immobilieneigentümer über 60 Jahre.
Die Debatte übersieht arme RentnerWer darüber entscheiden kann, ob Ersparnisse für Reisen oder für die Kinder vorgesehen sind, hat überhaupt etwas zu verteilen. Für Menschen, deren Einkommen bereits durch Wohnen, Lebensmittel und laufende Rechnungen gebunden ist, stellt sich diese Frage kaum.
Kinder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ein vorzeitiges ErbeNach § 1922 BGB geht das Vermögen eines Menschen erst mit dessen Tod auf die Erben über. Allein die Aussicht, später zu erben, gibt Kindern grundsätzlich kein Recht, den Eltern Ausgaben für ihren eigenen Lebensunterhalt oder Urlaub zu untersagen.
Auch der Pflichtteil verpflichtet Eltern nicht dazu, einen bestimmten Kontostand für ihre Kinder zu erhalten. Er ist bei einer Enterbung grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben, dessen Höhe sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem beim Erbfall vorhandenen Nachlass richtet.
Anders zu beurteilen können Schenkungen sein: Sie können unter den Voraussetzungen des § 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Geld selbst zu verbrauchen und Vermögen an andere Personen zu verschenken, ist rechtlich deshalb nicht dasselbe.
Wer selbst Leistungen vom Jobcenter erhält, muss außerdem die sozialrechtlichen Folgen einer späteren Erbschaft beachten. Dazu erläutert Gegen-Hartz die Zusammenhänge zwischen Bürgergeld, Erbe und Pflichtteil.
Pflegekosten können das Erbe auch ohne Luxus aufzehrenEin kleinerer Nachlass muss keineswegs bedeuten, dass Eltern großzügig konsumiert haben. In der Allianz-Befragung stimmten 41 Prozent der Aussage zu, dass wegen hoher Gesundheits- und Pflegekosten vermutlich kein Vermögen mehr zu vererben sein werde.
Diese Sorge ist von der bewussten Entscheidung für Reisen oder andere Wünsche zu unterscheiden. Wer Ersparnisse zur Finanzierung notwendiger Unterstützung einsetzen muss, wählt keinen neuen Lebensstil, sondern bezahlt seinen Bedarf.
Reichen Einkommen und Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kann Hilfe zur Pflege in Betracht kommen; dabei wird grundsätzlich auch verwertbares Vermögen geprüft. Welche Ausnahmen bestehen, erklärt unser Beitrag über geschütztes Vermögen im Pflegefall.
Genießen braucht einen Plan für die späteren JahreAus dem berechtigten Wunsch nach einem angenehmen Ruhestand folgt nicht, dass jede Rücklage sofort ausgegeben werden sollte. Sinnvoll ist, zunächst die laufenden Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen und zusätzlich Geld für absehbare größere Belastungen einzuplanen.
Dazu gehören etwa Reparaturen, Unterstützung im Haushalt oder ein notwendiger Wohnungswechsel. Bei Paaren sollte die Rechnung außerdem berücksichtigen, wie sich die finanzielle Lage verändert, wenn einer der beiden stirbt.
Ein pauschaler Betrag, den alle Rentner bedenkenlos ausgeben könnten, wäre deshalb unseriös. Entscheidend ist, ob nach einer Ausgabe noch ausreichend Spielraum für den eigenen weiteren Lebensweg besteht.
Offene Gespräche verhindern falsche ErwartungenEltern müssen ihren Kindern nicht jede Anschaffung rechtfertigen. Sie sollten aber deutlich werden, wenn diese bereits mit einem späteren Erbe für den Hauskauf oder die eigene Altersvorsorge rechnen.
Umgekehrt dürfen Kinder ansprechen, wenn frühere Zusagen ihre Planung beeinflusst haben. Ein Gespräch über Erwartungen ist hilfreicher als ein Familienkonflikt, der erst entsteht, wenn das Geld längst ausgegeben wurde.
Die faire Frage lautet deshalb nicht, ob Eltern ihren Kindern etwas wegnehmen. Sie lautet, wie die eigene Absicherung, persönliche Wünsche und freiwillige Unterstützung der Familie zusammenpassen.
Sechs Fragen und Antworten zum Vermögensverbrauch im Ruhestand Was bedeutet SKI bei Rentnern?SKI bezeichnet die Haltung, Vermögen im Ruhestand bewusst selbst zu nutzen, statt es möglichst vollständig zu vererben. Der englische Ausdruck lautet „Spending the Kids’ Inheritance“.
Dürfen Eltern ihr Erspartes selbst ausgeben?Grundsätzlich ja: Die bloße Aussicht der Kinder auf eine Erbschaft begründet keine Pflicht, Vermögen für sie aufzubewahren. Bestehende vertragliche Verpflichtungen und gesetzliche Unterhaltspflichten bleiben davon unberührt.
Sichert der Pflichtteil einen bestimmten Geldbetrag?Nein, er garantiert keinen Betrag aus dem früher einmal vorhandenen Vermögen. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; für bestimmte Schenkungen gelten ergänzende Regeln.
Wollen die meisten älteren Menschen in Deutschland nichts mehr vererben?Das lässt sich aus der genannten Studie nicht ableiten. Unter den befragten Immobilieneigentümern über 60 wollte die Mehrheit weiterhin einen Teil der Ersparnisse weitergeben.
Ist ein kleineres Erbe immer die Folge hoher Konsumausgaben?Nein, auch notwendige Pflege, Unterstützung im Alltag und andere Ausgaben können Vermögen verringern. Der verbleibende Nachlass sagt deshalb allein wenig darüber aus, wie jemand gelebt hat.
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Supply-side Economics Explained
Remember “Trust the Science?” Well, it wasn’t science and the consequence of trusting it was fatal for many.
Le Pen scores ‘historic victory’ in French Senate vote
Illegal US Biowarfare labs have aerosolized the lethal ebola virus. Dr. Fauci claims he didn’t know.
Big Pharma and the Israel Lobby Prepare Their Shill for a Presidential Campaign
Having Pushed up US Diesel Price Fighting a War for Israel, Trump Is Faced with Banning Diesel Exports in Order to Protect Americans from his War Madness
Warum ein in die Donau geworfenes Handy die ungarische Politik bestimmt
Umzug ins Pflegeheim: So viel Geld dürfen Rentner behalten
Ein Pflegeheimplatz kann Ersparnisse aufzehren, die über Jahrzehnte zusammengetragen wurden. Doch niemand muss erst sein letztes Geld ausgeben, bevor Unterstützung vom Sozialamt möglich wird.
Für Alleinstehende bleiben grundsätzlich 10.000 Euro an Geldvermögen geschützt, für ein berücksichtigtes Ehepaar zusammen 20.000 Euro. Weitere Vermögenswerte können hinzukommen – und wer seine Heimkosten selbst finanzieren kann, unterliegt überhaupt keiner Vermögensobergrenze.
Die Vermögensgrenze gilt für Sozialhilfe, nicht für den EinzugRentner dürfen auch mit 50.000 Euro auf dem Konto oder einer eigenen Immobilie ins Pflegeheim ziehen. Ebenso werden die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Frage nach dem Schonvermögen stellt sich, wenn Pflegekasse und anrechenbares Einkommen die notwendigen Heimkosten nicht decken. Dann prüft das Sozialamt, ob eigenes verwertbares Vermögen eingesetzt werden muss oder ergänzende Sozialhilfe einschließlich der Hilfe zur Pflege infrage kommt.
Dabei reicht ein niedriger Kontostand allein nicht aus: Für stationäre Hilfe zur Pflege müssen auch die pflegerischen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere mindestens Pflegegrad 2 und die Notwendigkeit der stationären Versorgung. Was Betroffene bei einer Finanzierungslücke tun können, erläutert auch unser Beitrag zum Pflegeheim-Eigenanteil, wenn die Rente nicht mehr reicht.
10.000 Euro bleiben geschützt – aber nicht auf jedem KontoDer allgemeine Geldfreibetrag ergibt sich aus der Verordnung zu § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII. Sie schützt grundsätzlich 10.000 Euro je berücksichtigter volljähriger Person.
Der Betrag gilt insgesamt und weder je Bankkonto noch je Sparvertrag. Wer 6.000 Euro auf dem Girokonto und 9.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto besitzt, hat deshalb bei Alleinstehenden grundsätzlich 5.000 Euro oberhalb dieses Freibetrags.
Für ein nicht getrennt lebendes Ehepaar werden regelmäßig zusammen 20.000 Euro berücksichtigt. Hinzukommen können jeweils 500 Euro für Personen, die von den betreffenden Erwachsenen überwiegend unterhalten werden.
Situation oder Vermögenswert Was grundsätzlich geschützt sein kann Alleinstehende Person 10.000 Euro an kleineren Barbeträgen und sonstigen Geldwerten Nicht getrennt lebendes, gemeinsam berücksichtigtes Ehepaar Zusammen 20.000 Euro an entsprechenden Geldwerten Überwiegend unterhaltene weitere Person Zusätzlich 500 Euro unter den gesetzlichen Voraussetzungen Angemessenes, weiterhin geschütztes selbst genutztes Wohneigentum Zusätzlicher Schutz möglich; kein pauschaler Eurobetrag Angemessene, verbindlich zweckgebundene Bestattungsvorsorge Zusätzlicher Schutz nach Prüfung des Einzelfalls möglichDiese Übersicht betrifft die Vermögensprüfung bei Sozialhilfe und beschreibt keine monatlichen Freibeträge. Sie bedeutet auch nicht, dass jeder Vermögenswert oberhalb von 10.000 oder 20.000 Euro automatisch verkauft werden muss.
Das Sozialamt darf nicht nur auf den Kontostand schauenZum prüfbaren Vermögen gehören neben Bankguthaben beispielsweise Wertpapiere, verwertbare Lebensversicherungen und Immobilien. Entscheidend sind die tatsächliche Verwertbarkeit und die gesetzlichen Ausnahmen.
Nach § 90 SGB XII sind unter anderem angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug geschützt. Auch Familien- und Erbstücke können ausgenommen sein, wenn ihre Veräußerung eine besondere Härte bedeuten würde.
Ein gewöhnliches Sparkonto wird dagegen nicht allein dadurch zusätzlich geschützt, dass sein Guthaben gedanklich für die Enkel oder spätere Ausgaben vorgesehen ist. Das Sozialhilferecht schützt bestimmte Rücklagen und Gegenstände, aber nicht jeden privaten Verwendungswunsch.
Der Ehepartner zu Hause darf nicht übergangen werdenNach § 19 Absatz 3 SGB XII bezieht das Sozialamt auch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehepartners ein. Der pflegebedingte Umzug in ein Heim macht aus einer bestehenden Ehe nicht automatisch eine getrennte Lebensgemeinschaft.
Getrennte Bankkonten verhindern diese Prüfung deshalb nicht. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, was der zu Hause lebende Partner weiterhin für seinen Lebensunterhalt benötigt.
Bei einem längeren Heimaufenthalt verlangt § 92 Absatz 2 SGB XII, auch dessen bisherige Lebenssituation in die Einkommensprüfung einzubeziehen. Warum es dafür keinen einheitlichen Restbetrag für sämtliche Ehepaare gibt, erklärt unser Beitrag „Ehepartner im Pflegeheim: Wie viel Geld muss dem anderen bleiben?“.
Ein Eigenheim ist nicht automatisch verlorenBleibt der Ehepartner im gemeinsamen Haus oder in der Eigentumswohnung wohnen, kann die Immobilie zusätzlich zum Geldfreibetrag geschützt sein. Dafür müssen insbesondere die Angemessenheit und die weiteren Voraussetzungen des § 90 Absatz 2 Nummer 8 SGB XII erfüllt sein.
Bei der Prüfung zählen unter anderem die Zahl der Bewohner, ihr Wohnbedarf sowie Größe, Ausstattung und Wert der Immobilie. Ein Haus ist deshalb weder allein wegen seines Eigentumsstatus geschützt noch allein wegen des Heimeinzugs zu verkaufen.
Zieht dagegen eine alleinstehende Person dauerhaft ins Heim und bleibt die Immobilie unbewohnt zurück, kann der Schutz entfallen. Ist eine erforderliche Verwertung nicht sofort möglich, kommt nach § 91 SGB XII Sozialhilfe als Darlehen in Betracht.
Die Unterschiede zwischen geschütztem Wohneigentum und verwertbarem Immobilienvermögen erläutert auch unser Beitrag über die Schutzregeln für das Eigenheim beim Umzug ins Pflegeheim.
Für die eigene Bestattung kann zusätzlich Geld geschützt seinEine angemessene Bestattungsvorsorge kann über den allgemeinen Geldfreibetrag hinaus geschützt sein. Dafür braucht es eine nachweisbare, verbindliche Zweckbindung, etwa durch einen entsprechend ausgestalteten Bestattungsvorsorgevertrag.
Ein frei verfügbares Sparkonto mit dem Hinweis „für meine Beerdigung“ reicht dafür nicht ohne Weiteres. Ebenso gibt es keinen bundesweit einheitlichen Zusatzbetrag, den jeder Heimbewohner pauschal beanspruchen könnte.
Ob die Vorsorge angemessen ist, hängt von den vereinbarten Leistungen und den Umständen vor Ort ab. Vor einer Kündigung sollte deshalb geprüft werden, ob das Sozialamt dieses Vermögen überhaupt verlangen darf.
Die Rente ist Einkommen – und kein zusätzliches SchonvermögenDie laufende Rente wird bei der Finanzierung grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Der Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro bedeutet nicht, dass Rentner zusätzlich ihre vollständige Monatsrente behalten dürfen.
Wer im Heim Sozialhilfe für den Lebensunterhalt erhält, hat aber grundsätzlich Anspruch auf einen persönlichen Barbetrag für Bedürfnisse, die die Einrichtung nicht abdeckt. Für Erwachsene beträgt dieser nach § 27b SGB XII regelmäßig mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 und damit 2026 monatlich 152,01 Euro.
Hinzu kommt die gesonderte Versorgung mit Bekleidung und Schuhen nach den geltenden Vorgaben. Dieser monatliche Bedarf ist vom geschützten Ersparten zu unterscheiden und muss bei der Leistungsberechnung berücksichtigt werden.
Kinder sind anders geschützt als EhepartnerBeim Unterhaltsrückgriff des Sozialamts gegenüber erwachsenen Kindern gilt nach § 94 Absatz 1a SGB XII grundsätzlich eine Grenze von mehr als 100.000 Euro jährlichem Gesamteinkommen je Kind. Erst oberhalb dieser Grenze kommt eine Heranziehung in Betracht, deren Höhe zusätzlich von der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit abhängt.
Die Grenze bezieht sich auf das gesetzlich definierte Gesamteinkommen und nicht auf das Vermögen der Eltern. Sie schützt auch nicht den Ehepartner vor der Prüfung seiner eigenen finanziellen Verhältnisse.
Geld schnell zu verschenken kann die Familie teuer zu stehen kommenWer Erspartes an Kinder oder Enkel überträgt, schafft damit nicht zuverlässig geschütztes Vermögen. Bei späterer Bedürftigkeit können Rückforderungsansprüche wegen Verarmung des Schenkers entstehen, die das Sozialamt auf sich überleiten kann.
Dabei können Schenkungen innerhalb der zehn Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit betroffen sein; Voraussetzungen und Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden. Die 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt verhindert einen solchen Rückforderungsanspruch nicht.
Das Sozialamt informieren, bevor das Geld knapp wirdSobald absehbar ist, dass die verfügbaren Mittel nicht mehr reichen, sollten Betroffene den Hilfebedarf nachweisbar beim Sozialamt anzeigen. Nach § 18 SGB XII setzt Hilfe zur Pflege grundsätzlich ein, sobald der zuständige Träger von den Leistungsvoraussetzungen weiß.
Auf vollständig ausgefüllte Formulare zu warten, kann deshalb wertvolle Zeit kosten; fehlende Nachweise lassen sich nachreichen. Eine frühe Meldung ersetzt allerdings nicht die Prüfung, ab wann tatsächlich ein Anspruch besteht.
Für die Berechnung werden insbesondere Heimkostenaufstellung, Pflegekassenbescheid, Rentennachweise und Belege über das Vermögen benötigt. Wer zusätzlich geschützte Werte besitzt, sollte auch Bestattungsvorsorgeverträge oder Unterlagen zur weiter bewohnten Immobilie vorlegen.
Sechs Fragen und Antworten zum Vermögen im Pflegeheim Darf ich mit mehr als 10.000 Euro ins Pflegeheim ziehen?Ja, für den Einzug gibt es keine Vermögensobergrenze. Die 10.000 Euro betreffen den allgemeinen Geldfreibetrag bei der Sozialhilfeprüfung.
Wie viel Erspartes darf ein Ehepaar behalten?Bei nicht getrennt lebenden Ehepartnern, die gemeinsam berücksichtigt werden, bleiben regelmäßig insgesamt 20.000 Euro an entsprechenden Geldwerten geschützt. Weitere geschützte Vermögenswerte können hinzukommen.
Muss der Ehepartner aus dem eigenen Haus ausziehen?Nein, der Heimeinzug des anderen Partners löst das nicht automatisch aus. Ein angemessenes, weiterhin selbst bewohntes Eigenheim kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen geschützt bleiben.
Wie viel Geld bleibt im Heim für persönliche Ausgaben?Erwachsene mit entsprechendem Sozialhilfeanspruch erhalten 2026 regelmäßig mindestens 152,01 Euro monatlich als persönlichen Barbetrag. Bekleidung und Schuhe werden gesondert berücksichtigt.
Ist Geld für die eigene Beerdigung zusätzlich geschützt?Das ist bei einer angemessenen und verbindlich zweckgebundenen Bestattungsvorsorge möglich. Eine bloße private Zweckvorstellung für frei verfügbares Geld genügt nicht automatisch.
Muss das Konto leer sein, bevor ich Hilfe beantrage?Nein, geschütztes Vermögen muss grundsätzlich nicht aufgebraucht werden. Der Hilfebedarf sollte dem Sozialamt frühzeitig mitgeteilt werden, damit die Finanzierung rechtzeitig geprüft werden kann.
Der Beitrag Umzug ins Pflegeheim: So viel Geld dürfen Rentner behalten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Sozialhilfe: Keine Übernahme von Mietkosten bei Wohngemeinschaft unter Verwandten
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat sich im Eilverfahren mit der Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung bei einer Wohngemeinschaft zwischen Mutter und Sohn befasst. Der Sohn bezieht keine Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII.
Die wesentliche Aussage des Beschlusses: Ob § 42a Abs. 4 SGB XII in dieser Konstellation anzuwenden ist, muss abschließend im Hauptsacheverfahren geprüft werden (LSG NRW, Beschluss vom 07.09.2026 – L 9 SO 226/26 B ER).
Die Antragstellerin ist nach dem Vierten Kapitel des SGB XII leistungsberechtigt und hat somit gemäß § 42 Nr. 4 SGB XII Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung. Deren Höhe richtet sich gemäß § 42a Abs. 1 SGB XII nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels.
Anwendung des § 42a Abs. 4 SGB XII bleibt im Hauptsacheverfahren zu prüfenMit der Einführung dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber beispielsweise verhindern, dass bei einer Wohngemeinschaft aus drei Personen für jede Person die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung eines Einpersonenhaushalts als Bedarf berücksichtigt werden (BT-Drs. 18/9984, S. 94).
Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorschrift verhindern, dass mehrere Personen im Leistungsbezug zusammenziehen und dadurch einen unangemessen hohen Anspruch auf Übernahme von Unterkunftskosten erhalten.
Der Sohn der Antragstellerin bezieht nach deren Auskunft jedoch keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII. Ob § 42a Abs. 4 Satz 1 SGB XII auch in dieser Konstellation anzuwenden ist, muss abschließend im Hauptsacheverfahren entschieden werden.
Unterschiedliche Regelungen werfen Fragen zur Gleichbehandlung aufAuch die rechtliche Bewertung der unterschiedlichen Regelungen bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten: Aufgrund ihrer systematischen Stellung gilt die Regelung in § 42a Abs. 4 SGB XII nur für die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel und bei der Grundsicherung nach dem SGB II gibt es keine entsprechende Vorschrift, sodass dort weiterhin die Angemessenheitsgrenze für einen Einpersonenhaushalt gilt.
Ob diese unterschiedlichen Regelungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind, ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht abschließend zu beantworten.
Möglicher Bestandsschutz als weitere offene FrageSchließlich stellt sich die Frage, ob die Bestandsschutzregelung in § 133b Satz 1 Nr. 2 SGB XII der Anwendung des § 42a Abs. 4 SGB XII entgegensteht.
Nach dieser Vorschrift finden § 42a Abs. 3 und 4 SGB XII keine Anwendung auf Leistungsberechtigte, bei denen bereits vor dem 01.07.2017 Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 35 SGB XII anerkannt worden sind. Voraussetzung ist, dass diese Bedarfe die durchschnittliche Warmmiete eines Einpersonenhaushalts im örtlichen Zuständigkeitsbereich des für die Leistungen nach diesem Kapitel zuständigen Trägers nicht übersteigen.
Hier stellt sich die Frage, ob auch eine möglicherweise im betreffenden Zeitraum erfolgte Anerkennung von Unterkunftskosten nach § 22 SGB II vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift erfasst wäre.
Fazit: Keine besondere Eilbedürftigkeit im vorliegenden FallAngesichts dieser offenen Fragen ist eine Folgenabwägung durchzuführen. Auch unter Berücksichtigung des Grundrechtsschutzes der Antragstellerin fällt diese nicht zu ihren Gunsten aus, da keine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt.
Der Antragstellerin ist es zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten.
Zwar ist die Bewilligung von Unterkunftskosten nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eilbedürftig, da diese ebenso wie der Regelsatz zum Existenzminimum gehören.
Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Verlust der Unterkunft nicht zu befürchten ist, etwa weil ein Mietverhältnis unter Verwandten oder eine sonstige Nähebeziehung zwischen dem Vermieter und dem Anspruchsteller besteht (Beschluss des Senats vom 27.01.2023 – L 9 SO 350/22 B ER).
Eine entsprechende Konstellation liegt hier vor: Der Sohn der Antragstellerin ist vorläufig in der Lage, den ungedeckten Anteil ihrer Unterkunftskosten für die Wohnung zu übernehmen, in der er auch selbst lebt. Trotz einer entsprechenden Aufforderung durch den Senat wurde nichts Gegenteiliges glaubhaft gemacht.
Ob der Sohn gegenüber der Antragstellerin zivilrechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, ist dabei verfassungsrechtlich ohne Belang.
Dies ist für die Frage unerheblich, ob die Antragstellerin vorübergehend darauf verwiesen werden kann, dass ihr Sohn ihren Bedarf deckt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 BvR 371/11).
Der Beitrag Sozialhilfe: Keine Übernahme von Mietkosten bei Wohngemeinschaft unter Verwandten erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Zwei Gutachten für GdB 50 und trotzdem keine Schwerbehinderung anerkannt
Zwei medizinische Sachverständige empfehlen einen Grad der Behinderung von 50, das Sozialgericht gibt der Klägerin recht – und am Ende bleibt es trotzdem bei GdB 40. Eine Frau mit Diabetes und Insulinpumpe musste vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erfahren, dass selbst übereinstimmende Gutachten die Anerkennung einer Schwerbehinderung nicht garantieren.
Der Fall zeigt eine für Betroffene schmerzhafte Grenze: Die medizinische Einschätzung und die rechtliche Bewertung des GdB können auseinanderfallen. Entscheidend ist deshalb nicht allein, welche Zahl unter einem Gutachten steht, sondern wie nachvollziehbar die tatsächlichen Einschränkungen belegt sind.
Erst gewinnt die Frau, dann hebt das Landessozialgericht das Urteil aufDie Klägerin wollte ihren bereits festgestellten GdB von 40 auf 50 erhöhen lassen und damit die Schwelle zur Schwerbehinderung erreichen. Das Sozialgericht hatte ihr zunächst recht gegeben, doch das beklagte Land legte Berufung ein.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hob die erstinstanzliche Entscheidung mit Urteil vom 27. November 2025 auf und wies die Klage ab; das Aktenzeichen lautet L 10 SB 28/23. Die Berichterstattung im September 2026 betrifft damit ein bereits 2025 ergangenes Urteil.
Nach der Darstellung im späteren BSG-Beschluss vom 8. Juni 2026 sah das LSG bei der mit einer Insulinpumpe versorgten Frau weder einen besonderen Therapieaufwand noch einen unzureichenden Therapieerfolg, der die höhere Einstufung getragen hätte. Obwohl zwei Gutachten für GdB 50 sprachen, blieb es bei GdB 40.
Warum zwei Gutachten das Gericht nicht bindenMedizinische Sachverständige sollen Erkrankungen, Behandlungsaufwand und funktionelle Einschränkungen fachlich beurteilen. Welche rechtliche Bewertung daraus nach den versorgungsmedizinischen Vorgaben folgt, entscheidet im Prozess jedoch das Gericht.
Nach § 128 Sozialgerichtsgesetz würdigt es das gesamte Verfahren und die erhobenen Beweise in eigener Verantwortung. Auch zwei übereinstimmende Empfehlungen ersetzen diese Prüfung nicht.
Das ist allerdings kein Freibrief, medizinische Befunde zu übergehen oder eine Ablehnung ohne nachvollziehbare Gründe auszusprechen. Das Gericht muss seine Überzeugung begründen; die fehlende Bindung an die vorgeschlagene GdB-Zahl macht die zugrunde liegenden Befunde nicht bedeutungslos.
Bei Diabetes reicht die Insulinpumpe allein nicht ausFür die Bewertung eines Diabetes mellitus gelten die Vorgaben in Teil B Nummer 15.1 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Sie unterscheiden nach Therapie, Behandlungsaufwand und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen der Lebensführung.
Die Stufe 50 beschreibt eine intensive Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen und einer selbstständigen Anpassung der Dosis an Blutzucker, Mahlzeit und körperliche Belastung. Insulingaben über eine Pumpe sind ausdrücklich in die Dokumentationsvorgaben einbezogen.
Zusätzlich müssen erhebliche Einschnitte vorliegen, die das Leben gravierend beeinträchtigen. Die bloße Nutzung einer Pumpe, regelmäßige Messungen und Dosisanpassungen führen daher nicht automatisch zu GdB 50.
Die Rechtsprechung verlangt eine Betrachtung der gesamten Belastung und ihrer Folgen. Ein besonders hoher Therapieaufwand, ein unzureichender Therapieerfolg oder andere erhebliche krankheitsbedingte Einschnitte können die höhere Bewertung begründen; diese Gesichtspunkte müssen nicht ausnahmslos alle zugleich vorliegen.
Gute Blutzuckerwerte erzählen nicht die ganze GeschichteFür Betroffene liegt darin ein schwieriges Spannungsfeld: Eine aufwendige Behandlung kann gute Werte ermöglichen, obwohl der Alltag stark eingeschränkt bleibt. Gute Messergebnisse allein beantworten deshalb nicht, wie viel Aufwand und welche Belastungen hinter ihnen stehen.
Umgekehrt belegt der verständliche Wunsch nach einer höheren Anerkennung noch keine gravierende Teilhabebeeinträchtigung. Die Unterlagen sollten erkennen lassen, welche Einschränkungen tatsächlich auftreten, wie häufig sie vorkommen und wie lange sie anhalten.
Auch aus fehlenden Krankenhausaufenthalten lässt sich kein pauschaler Ausschluss von GdB 50 ableiten. Die versorgungsmedizinische Regelung verlangt keinen Klinikaufenthalt als eigenständige Pflichtvoraussetzung.
Das BSG hat GdB 40 nicht inhaltlich bestätigtDie Klägerin wollte die Sache anschließend vor das Bundessozialgericht bringen und legte eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Das BSG verwarf diese am 8. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen B 9 SB 1/26 B als unzulässig, weil die Beschwerdebegründung die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllte.
Das bedeutet: Die Entscheidung des LSG blieb bestehen, aber das BSG überprüfte die konkrete Einstufung nicht in einem Revisionsverfahren auf ihre inhaltliche Richtigkeit. Wer daraus eine höchstrichterliche Bestätigung ableitet, dass die Frau medizinisch und rechtlich zutreffend mit GdB 40 bewertet worden sei, geht über den Beschluss hinaus.
Eine Nichtzulassungsbeschwerde muss einen gesetzlichen Grund für die Zulassung der Revision hinreichend darlegen. Der Hinweis, das LSG habe trotz zweier günstiger Gutachten falsch entschieden, genügt dafür nicht.
Die Klägerin griff damit aus Sicht des BSG die Beweiswürdigung an. Eine solche Kritik kann nach den einschlägigen Vorschriften gerade nicht als Verfahrensmangel die Zulassung der Revision begründen.
Welche Nachweise den tatsächlichen Alltag sichtbar machenAus dem Fall lässt sich für die Antragspraxis ableiten, dass eine ausführliche Beschreibung der Einschränkungen mehr erklärt als eine isolierte Empfehlung für GdB 50. Sinnvoll ist es, medizinische Befunde und Behandlungsdaten mit konkreten Alltagssituationen zu verbinden.
Bereich Was nachvollziehbar dokumentiert werden sollte Therapieaufwand Notwendige Messungen, Insulingaben, zusätzliche Korrekturen und deren tatsächlicher Zeitbedarf. Nächtliche Belastungen Häufigkeit notwendiger Eingriffe, Dauer der Schlafunterbrechungen und Auswirkungen am folgenden Tag. Unterzuckerungen Häufigkeit, Schwere, Beschwerden und gegebenenfalls erforderliche Hilfe durch andere Personen. Einschränkungen im Alltag Konkrete Aktivitäten, die krankheitsbedingt ausfallen, abgebrochen werden oder nur mit Unterstützung möglich sind. Weitere Erkrankungen Ärztlich belegte Funktionsbeeinträchtigungen und ihr Zusammenwirken mit den Folgen des Diabetes.Ein solches Protokoll sollte den tatsächlichen Verlauf wiedergeben und nicht ausschließlich besonders schlechte Tage herausgreifen. Hinweise zu geeigneten Befunden enthält auch der Gegen-Hartz-Ratgeber zu den Unterlagen für einen Antrag auf Schwerbehinderung.
Bei zusätzlichen Erkrankungen werden einzelne GdB-Werte nicht einfach zusammengerechnet. Bewertet wird, wie sich die verschiedenen Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe auswirken.
GdB 40 und GdB 50: Zehn Punkte mit spürbaren FolgenAb einem GdB von 50 ist die gesetzliche Schwelle zur Schwerbehinderung erreicht. Die damit verbundenen Rechte erklären, warum Betroffene um diese zehn Punkte streiten.
Bei einem GdB von 30 oder 40 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit infrage kommen, wenn sie wegen der Behinderung zum Erlangen oder Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes benötigt wird. Welche Möglichkeiten bestehen, erläutert der Beitrag zu den Vorteilen einer Gleichstellung bei GdB 30 oder 40.
Eine Gleichstellung ersetzt die Schwerbehinderteneigenschaft jedoch nicht vollständig. Sie verschafft insbesondere keinen gesetzlichen Zusatzurlaub für schwerbehinderte Beschäftigte und keinen Zugang zur besonderen Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Beispiel aus der Praxis: Die Zahl allein erklärt die Belastung nichtEin fiktives Beispiel: Eine Frau mit Diabetes und GdB 40 beantragt eine höhere Einstufung und legt einen Arztbericht vor, der lediglich die Insulinpumpe erwähnt und GdB 50 empfiehlt. Wie sehr die Erkrankung ihren Alltag einschränkt, bleibt darin offen.
Ergänzend dokumentiert sie nun über mehrere Wochen medizinisch notwendige nächtliche Eingriffe, deren Dauer und die daraus folgenden Einschränkungen am Tag; ihre diabetologische Praxis ordnet diese Angaben fachlich ein. Das garantiert weiterhin keinen GdB 50, schafft aber eine wesentlich aussagekräftigere Grundlage für die Entscheidung.
Häufige Fragen zu Diabetes, Gutachten und GdB 50 Muss ein Gericht zwei übereinstimmenden Gutachten folgen?Nein, die empfohlene GdB-Zahl bindet das Gericht nicht. Es muss die medizinischen Feststellungen und das übrige Verfahren würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.
Führt eine Insulinpumpe automatisch zur Schwerbehinderung?Nein, eine Insulinpumpe allein begründet keinen Anspruch auf GdB 50. Zusätzlich zu den Anforderungen an die Insulintherapie müssen die erforderlichen gravierenden Einschränkungen der Lebensführung vorliegen.
Hat das Bundessozialgericht die Einstufung mit GdB 40 bestätigt?Nein, das BSG hat die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer unzureichenden Begründung als unzulässig verworfen. Die konkrete GdB-Einstufung wurde deshalb nicht in einem Revisionsverfahren inhaltlich überprüft.
Sind schwere Unterzuckerungen mit Krankenhausbehandlung zwingend erforderlich?Nein, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze schreiben Krankenhausbehandlungen nicht als zwingende Voraussetzung für GdB 50 vor. Solche Ereignisse können jedoch zusammen mit anderen Befunden die Schwere der Einschränkungen belegen.
Welche Unterlagen helfen bei der Bewertung?Aussagekräftig sind aktuelle ärztliche Berichte, dokumentierte Blutzuckerwerte und Insulingaben sowie konkrete Angaben zu den Auswirkungen auf den Alltag. Die Unterlagen sollten Häufigkeit, Dauer und Schwere der Belastungen erkennen lassen.
Kann man mit GdB 40 trotzdem besonderen Schutz im Beruf erhalten?Ja, unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommt eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit infrage. Sie kann insbesondere den Schutz im Arbeitsleben verbessern, verschafft aber weder den Schwerbehindertenausweis noch sämtliche Rechte einer Schwerbehinderung.
Der Beitrag Zwei Gutachten für GdB 50 und trotzdem keine Schwerbehinderung anerkannt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Gutachten sprach für die EM-Rente – trotzdem verlor der Kläger
Ein günstiges Gutachten sichert noch keine Erwerbsminderungsrente. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen: Ein Kläger konnte nicht nachweisen, dass sein Leistungsvermögen rechtzeitig auf unter sechs Stunden täglich gesunken war.
Entscheidend war sein Gesundheitszustand spätestens im Oktober 2015. Eine spätere ärztliche Einschätzung schloss diese Beweislücke nicht.
Das LSG wies die Berufung mit Urteil vom 8. Mai 2026 zurück (Az. L 4 R 553/22). Für Betroffene zeigt der Fall, wie eng medizinische Nachweise und Versicherungszeiten zusammenhängen: Sie müssen nicht nur belegen, wie stark eine Krankheit Sie einschränkt, sondern auch, seit wann die Einschränkung eine Erwerbsminderung belegt.
Warum der 31. Oktober 2015 über die Rente entschiedDer Kläger hatte als Altenpflegehelfer gearbeitet und litt unter chronischen Schmerzen und Wirbelsäulenbeschwerden. Im Berufungsverfahren verlangte er eine volle, hilfsweise teilweise Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab dem 13. Juli 2007.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllte er nach den Feststellungen des Gerichts zuletzt am 31. Oktober 2015. Bis dahin lagen im Fünfjahreszeitraum noch 36 Monate mit Pflichtbeiträgen. Ab November 2015 reichten die Pflichtbeitragszeiten nicht mehr aus.
Auch spätere Beiträge aus einer Pflegetätigkeit änderten das Ergebnis im nicht.
Grundsätzlich verlangt die EM-Rente neben der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Einzelne Zeiten können diesen Prüfungszeitraum verlängern; außerdem bestehen gesetzliche Ausnahmen.
Die Zusammenhänge erläutert der Beitrag zur 5-5-3-Regel bei Erwerbsminderungsrenten.
Es ging um den Zeitpunkt, bis zu dem beim Kläger eine anspruchsbegründende Erwerbsminderung eingetreten sein musste. Lassen Sie deshalb Ihren Versicherungsverlauf prüfen, bevor Sie einen vermeintlich endgültigen Verlust des Rentenschutzes hinnehmen. Welche Ausnahmen eine Rolle spielen können, behandelt Gegen-Hartz unter Erwerbsminderungsrente trotz fehlender Pflichtbeiträge.
Was für den Kläger sprach – und warum es nicht genügteEin internistisch-rheumatologischer Gutachter hielt 2019 nur noch leichte Tätigkeiten für drei bis unter sechs Stunden täglich für möglich. Für den Kläger war das eine wichtige Stütze seines Rentenbegehrens. Das Gericht sah jedoch erhebliche Schwächen in der Begründung.
Aus Sicht seines eigenen Fachgebiets hatte der Gutachter keine zeitliche Leistungsminderung festgestellt. Seine dennoch günstigere Gesamtbewertung stützte er auf Gesichtspunkte des psychiatrischen und psychotherapeutischen Fachgebiets.
Die entsprechende fachärztliche Begutachtung bestätigte eine zeitliche Einschränkung aber gerade nicht.
Hinzu kam die fehlende medizinische Grundlage für den Rückblick: Nach seinen eigenen ergänzenden Angaben hatte der Gutachter sich auf die Schilderungen des Klägers gestützt. Medizinische Unterlagen aus der Zeit von 2004 bis zu seiner Untersuchung lagen ihm nicht vor.
Deshalb setzte er sich auch nicht mit den früheren gerichtlichen Beurteilungen auseinander.
Es fehlten nicht alle alten Befunde – manche sprachen gegen die RenteAus früheren Verfahren lagen mehrere Gutachten vor. Diese bescheinigten dem Kläger überwiegend, dass er angepasste Tätigkeiten noch mindestens sechs Stunden täglich ausüben konnte. Auch frühere abweichende Einschätzungen überzeugten das Gericht nicht.
Wer Jahre später zu einem anderen Ergebnis kommt, muss diese Widersprüche medizinisch erklären: Welche damaligen Einschränkungen wurden übersehen? Welche Befunde sprechen für eine frühere Leistungsminderung? Warum ist die frühere Einschätzung nicht tragfähig? Ein für Sie günstiges Ergebnis allein beantwortet diese Fragen nicht.
Hinweise zur Prüfung medizinischer Bewertungen finden Sie im Beitrag Falsches Gutachten kann Erwerbsminderungsrente verhindern.
Eine spätere Diagnose beweist keinen früheren RentenanspruchEin Arzt beschrieb 2025 stärkere Bewegungseinschränkungen. Das Gericht hielt eine zwischenzeitliche Verschlechterung für möglich. Daraus folgte jedoch kein Nachweis, dass bereits bis Oktober 2015 eine Erwerbsminderung bestanden hatte.
Auch der später vorgetragene Verdacht auf ME/CFS schloss diese Lücke nicht. Selbst eine spätere Bestätigung hätte für sich genommen weder das damalige Ausmaß der Leistungsminderung noch deren rechtzeitigen Eintritt bewiesen.
Diagnose, Krankheitsbeginn und Eintritt der Erwerbsminderung können zeitlich auseinanderliegen. Entscheidend ist, ab wann Sie wegen Ihrer Erkrankungen nicht mehr ausreichend arbeiten konnten. Auch der beim Kläger anerkannte GdB von 50 ersetzte diese Prüfung nicht.
Den Unterschied erklärt der Beitrag Grad der Behinderung und trotzdem kein Anspruch auf EM-Rente.
Welche Unterlagen den früheren Zustand belegen könnenFür eine rückblickende Beurteilung helfen Unterlagen, die Ihre Einschränkungen im streitigen Zeitraum konkret beschreiben. Die folgende Übersicht ist eine praktische Orientierung. Entscheidend bleibt die medizinische Gesamtbewertung.
Hilfreicher Nachweis Worauf es ankommt Zeitnahe ärztliche Befunde Sie beschreiben konkrete Funktionsausfälle, deren Schwere und den damaligen Verlauf. Klinik- und Reha-Berichte Sie dokumentieren Belastbarkeit, notwendigen Pausenbedarf und das eingeschätzte tägliche Leistungsvermögen. Dokumentierte Arbeitsabbrüche Datum, Tätigkeit, Belastungsdauer und gesundheitlicher Abbruchgrund machen Probleme nachvollziehbar. Sie ersetzen nicht die Prüfung anderer Tätigkeiten. Nachweise über Fehlzeiten Sie belegen Krankheitsphasen. Arbeitsunfähigkeit allein beweist jedoch noch keine Erwerbsminderung. Aufzeichnungen zu Beschwerden und Belastung Sie können Dauer, Schwankungen und Erholungsbedarf veranschaulichen, ersetzen aber keine medizinischen Befunde. Spätere ärztliche Rückschau Sie benennt die ausgewerteten alten Unterlagen und erklärt, warum die Leistungsminderung schon damals bestand.Beschreiben Sie in Untersuchungen möglichst genau, wie lange Sie sitzen, stehen, gehen oder sich konzentrieren können und welche Folgen eine Belastung auslöst. Dazu gehören auch zusätzliche Pausen und längere Erholungszeiten.
Weitere Hinweise bietet der Beitrag zur Begutachtung für die EM-Rente.
Was Sie tun können, wenn alte Unterlagen fehlenFragen Sie frühere Haus- und Facharztpraxen, Kliniken und Reha-Einrichtungen gezielt nach Unterlagen aus dem entscheidenden Zeitraum. Benennen Sie möglichst genaue Behandlungsdaten. Prüfen Sie außerdem, welche Berichte bereits in früheren Renten- oder Gerichtsverfahren vorlagen.
Gerade dort können sich Unterlagen finden, die einem späteren Gutachter fehlten.
Fordern Sie Akteneinsicht an und vergleichen Sie die vorhandenen Berichte mit den Unterlagen, die das Gutachten tatsächlich berücksichtigt. Fehlt ein entscheidender Befund, benennen Sie ihn konkret.
Wie Sie solche Lücken aufspüren, erläutert Gegen-Hartz unter EM-Rente abgelehnt: Die Akte zeigt entscheidende Lücken.
Bitten Sie behandelnde Ärzte bei einer rückblickenden Stellungnahme darum, zwischen dokumentierten damaligen Feststellungen und Ihren heutigen Erinnerungen zu unterscheiden. Eine überzeugende Begründung erklärt den Zusammenhang zwischen Krankheit, konkreten Funktionsausfällen, täglicher Belastbarkeit und zeitlichem Verlauf.
Wer trägt das Risiko, wenn der Zeitpunkt ungeklärt bleibt?Das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen aufklären. Bleibt der rechtzeitige Eintritt der Erwerbsminderung nach der Beweisaufnahme dennoch unbewiesen, trägt der Versicherte das Risiko. Im entschiedenen Fall hielt das LSG eine frühere zeitliche Leistungsminderung allenfalls für möglich. Das genügte nicht.
Der erforderliche Vollbeweis verlangt keine absolute Gewissheit. Das Gericht muss sich aber mit einer an Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit überzeugen können.
Welche weiteren Hürden häufig übersehen werden, zeigt der Beitrag Fünf Gründe, warum der Antrag auf Erwerbsminderungsrente scheitert.
FAQ: Alte Befunde und rückwirkende Erwerbsminderung Kann ein späteres Gutachten eine frühere Erwerbsminderung nachweisen?Ja. Es muss den Rückschluss auf den früheren Zeitraum aber medizinisch nachvollziehbar begründen und vorhandene abweichende Befunde berücksichtigen. Eine bloße Übernahme heutiger Angaben reicht nicht automatisch.
Beweist eine lange Krankschreibung den Rentenanspruch?Nein. Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung folgen unterschiedlichen Maßstäben. Für die EM-Rente zählt grundsätzlich die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nur im bisherigen Beruf.
Sind fehlende alte Befunde immer das Ende des Antrags?Nein. Maßgeblich ist die gesamte Beweislage. Alte Berichte aus anderen Akten und nachvollziehbare ärztliche Rückschlüsse können helfen. Bleibt der erforderliche frühere Eintritt unbewiesen, kann der Anspruch jedoch scheitern.
QuellenBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 8. Mai 2026, L 4 R 553/22, insbesondere Randnummern 34–45; veröffentlichter Entscheidungsvolltext bei Rechtsanwalt Mathias Klose.
Der Beitrag Gutachten sprach für die EM-Rente – trotzdem verlor der Kläger erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Der Strandkorb
Die ZDF-Doku „Inside CDU“ ist wohl das mit Abstand ergiebigste Produkt, das in den letzten Jahren mit Gebührengeldern auf den Weg gebracht wurde. Betrachtet man die rasant zunehmende ironisierende Distanz in Bild, Schnitt und Ton der Staffel, ist es nicht besonders weit hergeholt, dass die Macher dem gewitterten Ableben einer Volkspartei noch etwas nachhelfen wollten. […]
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UN-Sonderberichterstatterin fordert Hinrichtungsmoratorium in Iran
Die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage in Iran, Mai Sato, hat die iranischen Behörden zu einem Moratorium für Hinrichtungen aufgefordert. Bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe müsse deren Vollstreckung ausgesetzt werden, erklärte Sato anlässlich des zweiten Jahrestags ihres Amtsantritts. Zugleich kündigte die Sonderberichterstatterin eine öffentliche Initiative an: Bis zum Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober will sie täglich ausgewählte Fälle vorstellen, die sie bereits gegenüber den iranischen Behörden thematisiert hat.
Ein Großteil dieser Fälle betrifft Menschen, denen unmittelbar oder weiterhin die Hinrichtung droht. Nach Angaben Satos wurden viele von ihnen in Verfahren zum Tode verurteilt, die erheblich von internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren abwichen. Unter den Betroffenen befinden sich Menschen, die im Zusammenhang mit Protesten festgenommen wurden, wegen Drogendelikten zum Tode Verurteilte sowie Personen, gegen die im Rahmen des iranischen Vergeltungsrechts (Qisas) Todesurteile verhängt wurden.
Satos Initiative steht auch im Zusammenhang mit der Repression nach den landesweiten Protesten, die im vergangenen Winter in Iran begannen. Die Internationale Unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Iran dokumentierte Tötungen und schwere Verletzungen, massenhafte Festnahmen, Folter und Misshandlungen sowie die Verweigerung medizinischer Versorgung. Zugleich stellte sie einen verstärkten Einsatz der Todesstrafe fest.
Die UN-Mission kam zu dem Schluss, dass einige der im Zuge der Niederschlagung dokumentierten Tötungen, Inhaftierungen und anderen schweren Freiheitsentziehungen sowie Fälle von Folter Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Die Untersuchung stützt sich unter anderem auf Gespräche mit 73 Personen sowie auf Foto- und Videoaufnahmen, Satellitenbilder, medizinische Unterlagen und Informationen von Menschenrechtsorganisationen und Fachleuten. Da das Regime der Mission keinen Zugang zum Land gewährte und Kommunikationsbeschränkungen die Dokumentation erschwerten, geht sie davon aus, dass das tatsächliche Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen größer sein könnte als bislang erfasst.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/anti-hinrichtungsprotest-erreicht-64-gefangnisse-in-iran-52832 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/schwerkranker-kurde-bleibt-trotz-haftunfahigkeit-in-evin-gefangnis-52902 https://deutsch.anf-news.com/frauen/-51694
Öcalan: Jetzt ist es an der Zeit, durch die geöffnete Tür weiterzugehen
Der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan hat sich mit einer ausführlichen Botschaft an die internationale „Peace and Democratic Integration Conference“ in London gewandt. Die zweitägige Konferenz, die an diesem Dienstag beginnt, befasst sich mit internationalen Erfahrungen aus Friedensprozessen und deren Bedeutung für eine demokratische und politische Lösung der Kurdistanfrage. Öcalan knüpft in seiner Botschaft an seinen Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 an und erklärt, nun müsse die damals eröffnete politische Perspektive praktisch weiterentwickelt werden.
Im Zentrum seiner Botschaft steht das Konzept der demokratischen Integration. Öcalan versteht darunter keine Assimilation und keine Aufgabe gesellschaftlicher Eigenständigkeit, sondern die freiwillige Beteiligung einer demokratisch organisierten Gesellschaft an einer demokratischen Republik auf der Grundlage kollektiver Rechte. Dauerhafter Frieden erfordere weit mehr als das Ende des bewaffneten Konflikts: rechtliche Garantien, eine Demokratisierung der Republik, die freie Entwicklung von Sprache und Kultur, gestärkte lokale Selbstverwaltung sowie gesellschaftliche Organisierung.
Wir dokumentieren die Botschaft im Wortlaut:
„Mein Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 hat die Tür zu einer neuen Phase geöffnet. Die PKK-Bewegung, die demokratische Politik, die im türkischen Parlament vertretenen Parteien und im weiteren Sinne die Gesellschaft der Türkei haben diesen Aufruf aufgegriffen. Jetzt ist es an der Zeit, durch diese geöffnete Tür weiterzugehen. Die Themen, mit denen Sie sich auf dieser Konferenz befassen, betreffen genau die Aufgaben, die an dieser Schwelle vor uns liegen. Indem Sie auf internationale Erfahrungen und kurdische Perspektiven zurückgreifen und darüber diskutieren, wie aus einer politischen Öffnung ein dauerhafter Frieden werden kann, verleihen Sie diesem Aufruf praktische Gestalt.
Frieden lässt sich nicht mit einem einzigen Abkommen oder einem einzigen Gesetz vollenden. Das Schweigen der Waffen ist ein Anfang. Dauerhaft ist der Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Der Übergang vom bewaffneten Konflikt zu einem nachhaltigen Frieden erfordert einen längerfristigen politischen, rechtlichen, institutionellen und gesellschaftlichen Wandel. Das eigentliche Ziel dieses Wandels ist der Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Meiner Auffassung nach ist Revolution kein Austausch von Macht, sondern Transformation durch Aufbau. Eine mit Gewalt errungene „Freiheit“ verkehrt sich innerhalb kurzer Zeit in das Gegenteil jener Werte, für die gekämpft wurde. Ohne einen Frieden in Würde können Demokratie und Freiheit keinen dauerhaften Bestand haben; im Schatten der Waffen kann sich weder Demokratie entwickeln noch gesellschaftlicher Frieden Wurzeln schlagen.
Die tausendjährigen Beziehungen der Kurd:innen zu Türk:innen, Perser:innen und Araber:innen beruhen nicht auf einem sich gegenseitig ausschließenden Gegensatz, sondern trotz aller Höhen und Tiefen auf einer wechselseitigen Dialektik. Heute ist es möglich, diese Beziehungen ohne Assimilation und ohne Trennung durch demokratische Integration zu erneuern. Separatistische Lösungen entsprechen nicht der Realität dieser Geografie, in der Völker, Kulturen und Glaubensgemeinschaften miteinander verflochten leben. Das Recht der Geschwisterlichkeit hingegen gründet auf historischen und soziologischen Gegebenheiten.
Die Beziehungen der Kurd:innen zu Türk:innen, Perser:innen, Araber:innen und den anderen Völkern dieser Region lassen sich nicht durch das Ziehen von Grenzen lösen. Millionen Kurd:innen leben in den Metropolen der Staaten dieser Region. Eine Trennung nach dem Muster „die Kurd:innen in den Norden, die Türk:innen in den Süden“ etwa entspricht weder der historisch gewachsenen Gemeinsamkeit noch der gesellschaftlichen Nähe. Integration ist das Gegenteil von Assimilation: Assimilation löst Identitäten auf und verstärkt Feindschaft; Integration führt zusammen und schafft Frieden und Geschwisterlichkeit. Diese Integration bedeutet die freiwillige Beteiligung einer demokratischen Gesellschaft an einer demokratischen Republik im Rahmen kollektiver Rechte und unter Wahrung ihrer eigenen Existenz.
Die von mir gegründete PKK entstand unter den Bedingungen ihrer Zeit als Kampf um Existenz. Sie hat die Existenz der Kurd:innen unter Beweis gestellt und die Kette der Verleugnung durchbrochen. In der Welt des Jahres 2025 ist das kurdische Volk eine historische Realität, die nicht mehr geleugnet werden kann. Deshalb ist die historische Aufgabe unserer Bewegung erfüllt. Wie jede revolutionäre Struktur muss auch sie sich, wenn ihre Mission erfüllt ist, in eine neue Form weiterentwickeln. Die Auflösung ist weder ein Ende noch eine Kapitulation, sondern der Übergang in eine neue historische Phase. Das Beharren auf der alten Form würde allen schaden, allen voran den Kurd:innen.
Die Waffen dürfen nicht länger verherrlicht werden; jetzt muss Gesellschaft aufgebaut werden. An die Stelle der Strategie des nationalen Befreiungskampfes ist die demokratische Politik getreten. Unsere stärkeren Waffen sind das Wort, das Recht und die organisierte Gesellschaft. Eine vollständig demokratische Politik ist nur unter normalen Bedingungen möglich, in denen nicht lediglich die Waffen schweigen, sondern Gewalt und die wechselseitige Bedrohung durch Krieg beseitigt sind.
Eine Türkei, an der sich die Kurd:innen mit ihrem demokratischen Bewusstsein beteiligen, wird zu einer wirklichen demokratischen Republik. In der Türkei und im Mittleren Osten darf das Ziel nicht die Trennung sein, sondern der gemeinsame Aufbau einer wirklichen Demokratie.
Der Ausweg aus der Krise im Mittleren Osten liegt nicht in der Suche nach neuen Nationalstaaten, die bestehende Grenzen aufbrechen, sondern darin, das Gemeinsame der Völker wiederzubeleben – also in einem auf Integration ausgerichteten Verhandlungsprozess und im Aufbau lokaler demokratischer Netzwerke.
Werte Freund:innen,
Dass aus einer politischen Öffnung ein dauerhafter Frieden wird, kann nicht durch die Entscheidung nur einer Seite erreicht werden. Integration erfordert wechselseitige Schritte, Verständigung und die Anerkennung des Leids der jeweils anderen Seite. Ein Prozess, der nicht durch rechtliche Vereinbarungen abgesichert ist, kann nicht über eine kurzfristige Phase der Konfliktfreiheit hinausgehen. Dauerhafter Frieden hingegen erfordert, dass demokratische Politik Eingang in den Alltag, in die Stadtviertel, die Städte und die Institutionen findet. Zugleich müssen sich unsere Gefühlswelt und unsere Denkweisen entsprechend den neuen Bedingungen verändern.
Ohne Recht kann Existenz keinen Status erlangen; dem demokratischen Kampf fehlt dann die Grundlage. Die notwendigen Garantien bestehen in der Anerkennung der demokratischen Gesellschaft, der freien Entfaltung von Sprache und Kultur, einem erweiterten Recht der lokalen Selbstverwaltung sowie darin, dass sich verfassungsmäßige Staatsbürgerschaft und freie Bürger:innen gegenseitig ergänzen. Solange das einseitige und zentralistische Recht des Nationalstaates nicht durch verfassungsrechtliche und gesetzliche Reformen neu gestaltet wird, kann kein Vertrauen entstehen. Wenn die Republik nicht demokratisiert wird, kann auch demokratische Integration nicht verwirklicht werden.
Menschen, die am bewaffneten Kampf beteiligt waren, müssen die Möglichkeit erhalten, in das politische und zivile Leben zurückzukehren und innerhalb der demokratischen Politik Verantwortung zu übernehmen. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, werden diese Freund:innen zu handelnden Subjekten der demokratischen Debatte, des Rechts und des zivilen Lebens. Demokratische Integration bedeutet, Teil der Gesellschaft und zum handelnden Subjekt einer unbewaffneten, gewaltfreien Phase zu werden.
Die Formen der Beteiligung, die den Übergang von einer Politik des Konflikts zu demokratischer Politik tragen werden, beschränken sich nicht auf parlamentarische Repräsentation und Wahlen. Netzwerke lokaler Demokratie, Stadtteil- und Stadträte, Genossenschaften, politische Parteien, Zivilgesellschaft und lokale Verwaltungen sind die Lebensadern dieses Übergangs. Demokratische Politik umfasst jede Form der Organisierung und des Handelns, durch die die Gesellschaft politisch handlungsfähig wird.
Verfassungsrechtliche und institutionelle Regelungen müssen der politischen, regionalen, sprachlichen und kulturellen Vielfalt nicht mit dem Projekt einer homogenen Nation, sondern mit dem Verständnis der demokratischen Nation begegnen. Die demokratische Nation ist ein politisches Modell, in dem unterschiedliche Identitäten ein gemeinsames Recht auf Gleichheit, Freiheit und Geschwisterlichkeit teilen. Unterschiede in Sprache, Glauben, Kultur und regionaler Zugehörigkeit sind ein Reichtum. Der Zwang zur Homogenität hat in dieser Region Krisen hervorgebracht; die Anerkennung der Vielfalt hingegen bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Lösung.
Da Existenz in Sprache und Kultur konkrete Gestalt annimmt, erfordert ihre Anerkennung die Beseitigung der Hindernisse, die Bildung und kultureller Entfaltung entgegenstehen.
In einer nachhaltigen Lösung sind lokale und regionale Verwaltungen nicht lediglich Instanzen, die der Zentralregierung Lasten abnehmen, sondern lokale demokratische Verwaltungen, die das gesellschaftliche Leben gestalten. Die Organisierung der demokratischen Gesellschaft funktioniert unter demselben politischen Dach wie der Nationalstaat und durch die unmittelbare Beteiligung der Gesellschaft. Das Gewicht der Lösung liegt nicht in zentral gebündelten Befugnissen, sondern in einem lokal verankerten und vertieften demokratischen Recht sowie gesellschaftlicher Organisierung. Die Bildung von Räten in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Kultur, Wirtschaft und Politik lässt die Keimzellen der demokratischen Gesellschaft entstehen.
Frauen, Minderheiten, Zivilgesellschaft und Medien sind keine Fragen des Friedens, die „später gelöst“ werden können, sondern bereits heute handelnde Subjekte dieses Prozesses. Die Frauenfrage ist eine der grundlegenden Fragen, vor denen die demokratische Gesellschaft steht. Die Freiheit der Frauen und ökologisches Bewusstsein bilden das Rückgrat beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Unterschiedliche Identitäten, Glaubensgemeinschaften und gesellschaftliche Gruppen müssen Subjekte kommunaler Arbeit sein. Ohne ihre wirkungsvolle Beteiligung können weder rechtliche Reformen Wurzeln schlagen noch kann gesellschaftliche Verständigung erreicht werden.
Liebe Freund:innen,
mein Aufruf an die Völker der Türkei und an diese Konferenz lautet: Das Ziel ist nicht die Trennung, sondern der gemeinsame Aufbau einer wirklichen Demokratie. Die kurdische Frage ist längst nicht mehr nur die Frage eines einzelnen Volkes; sie ist eine gemeinsame Zukunftsfrage der Türkei und des Mittleren Ostens. Von Ihnen wird erwartet, diesen Übergang und die theoretischen Erkenntnisse in die Praxis zu übertragen und internationale Erfahrungen mit dem historischen Fundament der Geschwisterlichkeit in dieser Region zu verbinden und zu konkretisieren.
In einem Mittleren Osten, in dem die kurdische Frage ungelöst bleibt, ist es nicht möglich, für alle eine friedlichere, sicherere und lebenswertere Zukunft aufzubauen.
Der Weg führt über wechselseitige Schritte, rechtliche Garantien und eine demokratische Organisierung, die alle Bereiche der Gesellschaft durchdringt. An der Schwelle zu einer neuen Epoche kommt es nicht darauf an, den Staat zu zerstören, sondern eine freie Gesellschaft aufzubauen.
Dieser Prozess richtet sich weder gegen irgendeinen gesellschaftlichen Teil noch ausschließlich an einen bestimmten Teil. Er ist eine ausgestreckte Hand an alle, die für eine Lösung, für Frieden und demokratische Werte eintreten, und ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln.
Mit freundlichen Grüßen und meinem Respekt
Abdullah Öcalan“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52863 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52907
Kündigung nach 38 Jahren weil ein Techniker seiner 83-jährigen Nachbarin half
38 Jahre im Unternehmen, dann die Kündigung nach einem Streit im Shop: Der Schweizer Techniker Sébastien Perriard wollte einer 83-jährigen Nachbarin bei Problemen mit ihren Verträgen helfen.
Sein Arbeitgeber Swisscom wirft ihm unangemessenes Verhalten bei diesem Besuch vor.
Der 54-Jährige bestreitet das und wehrt sich vor Gericht. Ein Urteil liegt nach den vorliegenden Berichten noch nicht vor.
Der Fall wirft eine Frage auf, die auch Beschäftigte in Deutschland betrifft: Wann darf ein Arbeitgeber einen privaten Konflikt zum Anlass für eine Kündigung nehmen?
Hilfe bei Verträgen endet im Streit mit dem ArbeitgeberWie FOCUS online berichtet, begleitete Perriard die Seniorin als Privatperson in einen Swisscom-Shop in Bulle. Sie wollte Verträge und Geräte rückgängig machen, die sie aus ihrer Sicht nicht benötigte. Der Filialleiter soll zunächst keine Lösung angeboten haben; über eine Telefonnummer ließ sich das Problem später klären.
Danach erreichte der Vorfall die Führungsebene. Nach der berichteten Arbeitgeberdarstellung hatte sich Perriard im Ton vergriffen. Swisscom kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31. August 2026.
Der Techniker hält dagegen: Er habe sich nicht falsch verhalten, seine Partnerin und die Nachbarin könnten das bestätigen.
Vorwürfe sind umstritten – die Kündigung ist noch nicht gerichtlich bewertetNau.ch berichtet ergänzend, dass den Aussagen der beiden Begleiterinnen die Darstellung des Shop-Leiters und zweier Mitarbeiterinnen gegenübersteht. Swisscom wollte sich dem Bericht zufolge wegen des laufenden Verfahrens nicht näher äußern.
Perriard verweist auf 38 Berufsjahre ohne Verwarnung oder Disziplinarmaßnahme. Die Gewerkschaft Syndicom unterstützt ihn. Nach dem Bericht von Nau.ch verlangte sie zunächst seine Wiedereinstellung und fordert inzwischen eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht des Saanebezirks sei für den 3. November 2026 angesetzt.
Schweizer Recht: Missbräuchliche Kündigung beendet den Job grundsätzlich trotzdemIm Schweizer Arbeitsrecht gilt grundsätzlich Kündigungsfreiheit. Sie hat Grenzen, etwa bei missbräuchlichen Kündigungsmotiven oder bestimmten Verstößen gegen die Fürsorgepflicht.
Eine missbräuchliche ordentliche Kündigung führt zu einem Entschädigungsanspruch. Nach Artikel 336a des Obligationenrechts kann die Entschädigung bis zu sechs Monatslöhne betragen.
Die Gerichte des Kantons Zürich weisen außerdem auf zwei Fristen hin: Die schriftliche Einsprache muss dem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zugehen. Die Klage muss innerhalb von 180 Tagen nach dessen Ende erhoben werden.
Deutschland: Privates Verhalten braucht einen Bezug zum ArbeitsverhältnisAuch in Deutschland ist ein privater Anlass kein vollständiger Schutz vor arbeitsrechtlichen Folgen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann rechtswidriges Verhalten außerhalb der Arbeit Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzen, wenn es sich negativ auf den Betrieb auswirkt oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat.
Was wurde tatsächlich gesagt oder getan? Welche arbeitsvertragliche Pflicht soll dadurch verletzt worden sein? Welche betrieblichen Folgen entstanden?
Dass die rechtliche Bewertung privater Vorgänge von den Einzelheiten abhängt, zeigt auch der Gegen-Hartz-Beitrag über einen Arbeitgeber, der private WhatsApp-Nachrichten las und anschließend kündigte.
38 Jahre Betriebszugehörigkeit müssen in die Abwägung einfließenEine lange Beschäftigung macht Sie nicht automatisch unkündbar. Sie kann bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit aber erhebliches Gewicht haben. Das Bundesarbeitsgericht verlangt, neben der Schwere eines Vorwurfs auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen bisherigen Verlauf zu berücksichtigen.
Warum eine fehlende Abmahnung wichtig sein kannBei steuerbarem Fehlverhalten verlangt das deutsche Arbeitsrecht regelmäßig zunächst eine Abmahnung. Sie soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihr Verhalten zu ändern. Eine Kündigung ohne vorherige Warnung kommt etwa bei besonders schweren Pflichtverletzungen oder dann infrage, wenn auch nach einer Abmahnung keine Verhaltensänderung zu erwarten wäre.
Die Behauptung, jemand habe in einem Gespräch einen scharfen Ton angeschlagen, beantwortet diese Fragen noch nicht. Entscheidend bleiben Inhalt, Schwere und Umstände.
Wie Sie auf konkrete Vorwürfe reagieren können, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Wenn Abmahnungen eine Kündigung vorbereiten – so können sich Betroffene wehren“.
Bei einer Kündigung in Deutschland bleiben grundsätzlich drei WochenErhalten Sie selbst eine schriftliche Kündigung, müssen Sie grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Ein Gespräch mit der Personalabteilung oder die Bitte um erneute Prüfung ersetzt keine Klage.
Wie teuer eine versäumte Frist werden kann, zeigt der Fall einer Arbeitnehmerin, die nach ihrer Kündigung 8.000 Euro verlangte und an der fehlenden rechtzeitigen Klage scheiterte. Sichern Sie deshalb das Kündigungsschreiben, notieren Sie das Zugangsdatum und halten Sie den streitigen Vorgang schriftlich fest, am besten mit Zeugen.
Die Kündigungsschutzklage richtet sich auf die Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat. Eine Abfindung ergibt sich daraus nicht automatisch.
Welche Möglichkeiten eine Verhandlung eröffnet, erklärt das Gegen-Hartz-Interview zur Kündigung und zu möglichen Abfindungen.
FAQ: Kündigung nach privater Hilfe Hat das Gericht die Kündigung des Swisscom-Technikers bereits aufgehoben?Nein. Die vorliegenden Berichte schildern einen offenen Rechtsstreit. Ein gerichtliches Ergebnis lässt sich daraus nicht ableiten.
Schützen jahrzehntelange Beschäftigung und eine saubere Personalakte vor jeder Kündigung?Nein. In Deutschland können sie bei der Interessenabwägung deutlich zugunsten des Beschäftigten sprechen. Eine automatische Unkündbarkeit entsteht dadurch aber nicht.
Gelten die genannten sechs Monatslöhne auch in Deutschland?Nein. Die genannte Entschädigungsgrenze betrifft die missbräuchliche Kündigung nach Schweizer Recht. In Deutschland gelten andere Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen.
QuellenBundesarbeitsgericht: Urteil vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09, Interessenabwägung und Abmahnung
Bundesarbeitsgericht: Entscheidung 2 AZR 611/17, außerdienstliches Verhalten und Rücksichtnahmepflicht
FOCUS online: Nach 38 Jahren: Techniker gefeuert, weil er seiner 83-jährigen Nachbarin half, Stand 29. September 2026
Gerichte des Kantons Zürich: Missbräuchliche Kündigung
Gesetze im Internet: Kündigungsschutzgesetz, insbesondere §§ 4 und 7
Nau.ch: Techniker hilft Seniorin – dann entlässt Swisscom ihn nach 38 Jahren, 23. September 2026
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: FAQ zu Kündigung
Der Beitrag Kündigung nach 38 Jahren weil ein Techniker seiner 83-jährigen Nachbarin half erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Kündigung: Betriebszugehörigkeit für Abfindung oft nicht wirklich wichtig
Die verbreitete Annahme, die Höhe einer Abfindung bemesse sich schematisch nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, hält einer näheren Prüfung selten stand. Ein aktueller Fall zeigt, dass selbst bei nur zwei Jahren im Unternehmen deutlich höhere Abfindungen möglich sind, wenn die rechtlichen und prozesstaktischen Hebel richtig eingesetzt werden.
Entscheidend ist nicht die magische Zahl „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“, sondern die Frage, ob die Kündigung wirksam ist – und welches Risiko der Arbeitgeber im Prozess trägt.
Zwei Jahre im Betrieb, 3.000 Euro als vermeintliche ObergrenzeDer betroffene Arbeitnehmer war erst zwei Jahre im Unternehmen. Legt man die populäre Rechnung von „0,5 Monatsgehältern pro Jahr“ zugrunde und unterstellt ein Bruttomonatsgehalt von 3.000 Euro, ergäbe sich eine Abfindung von lediglich 3.000 Euro.
Der Arbeitgeber bot „großzügig“ 4.000 Euro an. Eine solche Sicht blendet jedoch das Kernthema aus: Nicht die Formel entscheidet, sondern die Durchsetzbarkeit der Kündigung vor Gericht.
Betriebsbedingte Kündigung – und doch nur eine einzige TrennungIm Verfahren begründete der Arbeitgeber die Kündigung mit betrieblichen Erfordernissen. Auffällig war, dass ausschließlich dieser eine Mitarbeiter entlassen wurde, obwohl der Betrieb über hundert Beschäftigte zählte.
Das ist nicht zwingend rechtswidrig, weckt aber Zweifel. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine belastbare unternehmerische Entscheidung und deren „dringende“ Erforderlichkeit darlegen.
Zugleich hat er die Sozialauswahl zu beachten, also zu begründen, warum gerade dieser Arbeitnehmer – und nicht sozial weniger schutzwürdige Vergleichspersonen – gekündigt wird. Wenn in einem größeren Betrieb nur eine einzelne Person „aus Gründen der Auftragslage“ gehen soll, verlangt das eine besonders sorgfältige Begründungslage. Fehlt sie, kippt die Kündigung.
Die „Faustformel“ ist kein Gesetz – und häufig unpassendDie bekannte Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr ist kein Rechtsanspruch und kein verbindlicher Maßstab. Sie spiegelt eher Durchschnittswerte aus gütlichen Einigungen wider, oftmals in Konstellationen, in denen die Kündigung rechtlich solide erscheint oder die Parteien rasch Frieden schließen wollen.
In vielen arbeitsgerichtlichen Vergleichen spielt die Formel überhaupt keine Rolle. Maßgeblich sind dann Prozessrisiken, Beweisbarkeit, Verfahrensdynamik und die wirtschaftlichen Interessen beider Seiten. Daraus können Ergebnisse entstehen, die weit ober- oder unterhalb der „Formel“ liegen.
Prozessrisiko als Verhandlungsmotor: Annahmeverzugslohn und RückkehrgefahrIm geschilderten Fall sprach einiges dafür, dass die Kündigung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Bis zu einem Kammertermin und damit bis zu einem Urteil vergehen in der Praxis häufig mehrere Monate.
Verliert der Arbeitgeber, droht nicht nur die Rückkehr des Arbeitnehmers, sondern auch die Pflicht zur Zahlung von Annahmeverzugslohn für die Zeit seit Ablauf der Kündigungsfrist – also Gehälter, die der Arbeitnehmer trotz Nichtbeschäftigung verlangen kann.
Bei vier bis fünf Monaten Verfahrensdauer und einem Monatsverdienst von 3.000 Euro summiert sich dieses Risiko schnell auf 12.000 bis 15.000 Euro brutto, zuzüglich Nebenkosten und Unwägbarkeiten. Genau dieses Risiko prägt die Vergleichsverhandlungen erheblich.
Vom Scheinangebot zur tragfähigen Einigung: 10.000 Euro statt 4.000 EuroMit dieser Risikoperspektive im Rücken ist ein Angebot von 4.000 Euro nicht mehr überzeugend. Es trägt dem möglichen Annahmeverzug, der ungewissen Prozesslage und der Option der Weiterbeschäftigung nicht Rechnung.
Die Gegenseite wird sich fragen lassen müssen, weshalb sie ein gerichtliches Niederlagenrisiko in fünfstelliger Größenordnung eingeht, wenn eine verlässliche einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses für 10.000 Euro den Rechtsfrieden sofort herstellt. Im Ergebnis einigten sich die Parteien auf genau diesen Betrag – mehr als das Dreifache der anfänglichen „Formel“.
Rechtlicher Rahmen: Was bei betriebsbedingten Kündigungen zähltFür die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen genügt es nicht, pauschal auf Auftragsrückgänge zu verweisen. Erforderlich ist eine nachvollziehbare, auf die Zukunft bezogene unternehmerische Entscheidung, die den dauerhaften Wegfall des Beschäftigungsbedarfs für die konkrete Stelle plausibel macht.
Hinzu treten die Anforderungen der Sozialauswahl. Verglichen werden müssen Arbeitnehmer, die auf derselben Hierarchie- und Tätigkeitsebene austauschbar sind. Kriterien wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sind einzubeziehen.
Wird diese Auswahl nicht sauber durchgeführt oder nur formal behauptet, entstehen erhebliche Angriffspunkte. Gerade in größeren Betrieben greifen zudem weitere Schutzmechanismen, etwa Beteiligungsrechte des Betriebsrats. All das erhöht die Prüfmaßstäbe – und damit das Risiko des Arbeitgebers.
Warum individuelle Strategie wichtiger ist als RechenschemataDer Fall illustriert, dass starre Rechenwege der Realität des Kündigungsschutzrechts nicht gerecht werden. Entscheidend ist eine frühe, gründliche Prüfung der Kündigungsgründe, der Sozialauswahl, der betrieblichen Organisation und der Prozesschancen.
Daraus leitet sich die richtige Verhandlungstaktik ab: Wo die Erfolgsaussichten gut sind, sollte nicht mit der „Formel“ begonnen werden, sondern mit dem realen Risiko, das der Arbeitgeber trägt. Wo die Lage schwächer ist, kann eine Formel als Orientierungswert dienen, ersetzt aber nie die Einzelfallanalyse.
Zeit ist ein Schlüsselfaktor: Die Drei-Wochen-Frist und das MomentumWer eine Kündigung erhält, muss die gesetzlichen Fristen im Blick behalten. Die Kündigungsschutzklage ist binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist strikt.
Wer sie versäumt, riskiert, dass selbst eine eigentlich fehlerhafte Kündigung bestandskräftig wird. Gleichzeitig schafft ein zügig eingeleitetes Verfahren Verhandlungsmomentum: Der Arbeitgeber merkt früh, dass er seine Gründe belegen muss und dass die Uhr im Hinblick auf Annahmeverzugsrisiken tickt.
Was Arbeitnehmer aus dem Fall mitnehmen solltenDie Dauer der Betriebszugehörigkeit ist nur ein Baustein in einem komplexen Gefüge. Eine kurze Zugehörigkeit bedeutet nicht automatisch eine niedrige Abfindung.
Wichtig sind die Aussichten der Klage, die Qualität der arbeitgeberseitigen Begründungen und die Prozessführung. Wer seine Karten kennt, kann deutlich bessere Ergebnisse erzielen.
Dazu gehört eine fundierte Ersteinschätzung, die Prüfung der Unterlagen – vom Kündigungsschreiben über etwaige Auswahlrichtlinien bis zu Stellenbeschreibungen – sowie eine klare Verhandlungsstrategie, die die echten Risiken adressiert.
Fazit: Nicht die Formel verhandelt, sondern die ErfolgsaussichtAbfindungen entstehen in Deutschland in der Regel durch Verhandlung, nicht durch Automatismen. Die richtige Frage lautet daher nicht: „Wie viele Jahre war ich dabei?“, sondern: „Wie angreifbar ist die Kündigung – und welches Risiko steht auf Arbeitgeberseite?“
Wo diese Analyse sorgfältig erfolgt, verschiebt sich der Maßstab. Dann können aus vermeintlichen 3.000 Euro sehr schnell 10.000 Euro werden.
Wer eine Kündigung erhält, sollte sich deshalb umgehend fachkundig beraten lassen, die Fristen wahren und die Verhandlung am tatsächlichen Prozessrisiko ausrichten – nicht an einer simplen Rechenformel.
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Mieter müssen beim Auszug nicht streichen – auch wenn es im Vertrag steht
Der Umzug ist teuer genug, doch kurz vor der Schlüsselübergabe verlangt der Vermieter auch noch frisch gestrichene Wände. Viele Mieter greifen dann zum Pinsel, obwohl die Klausel im Mietvertrag sie dazu möglicherweise gar nicht verpflichtet.
Wer eine unrenovierte Wohnung ohne angemessenen Ausgleich übernommen hat, muss aufgrund einer vorformulierten Schönheitsreparaturklausel grundsätzlich nicht renovieren. Eine Unterschrift macht eine unwirksame Vertragsbestimmung nicht wirksam.
Der Auszug allein löst keine Pflicht zum Streichen ausNach der gesetzlichen Aufgabenverteilung gehört die Erhaltung der Wohnung grundsätzlich zu den Pflichten des Vermieters. Schönheitsreparaturen können zwar vertraglich auf Mieter übertragen werden, doch dafür braucht es eine wirksame Vereinbarung.
Selbst dann bedeutet das Ende des Mietverhältnisses nicht automatisch, dass sämtliche Räume frisch gestrichen werden müssen. Entscheidend ist auch, ob die geschuldeten Arbeiten nach dem tatsächlichen Zustand überhaupt fällig sind.
Eine längere Mietdauer ersetzt diese Prüfung ebenso wenig wie die pauschale Forderung der Hausverwaltung. Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zur Renovierung beim Auszug und den verbleibenden Pflichten von Mietern.
Unrenoviert eingezogen: Warum die Vertragsklausel scheitern kannDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. März 2015 entschieden, dass eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebener Wohnung ohne angemessenen Ausgleich unwirksam ist. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VIII ZR 185/14.
Andernfalls müssten Mieter unter Umständen auch die Gebrauchsspuren ihrer Vorgänger beseitigen und die Wohnung besser zurückgeben, als sie sie erhalten haben. Genau diese zusätzliche Belastung lässt sich ihnen nicht durch eine entsprechende Standardklausel auferlegen.
Dabei geht es um vorformulierte Vertragsbedingungen, wie sie in vielen Mietverträgen stehen. Bei tatsächlich individuell ausgehandelten Vereinbarungen ist eine gesonderte rechtliche Prüfung erforderlich.
Nicht jeder kleine Fleck macht die Wohnung unrenoviertEine Wohnung muss nicht völlig abgewohnt sein, um rechtlich als unrenoviert zu gelten. Nach dem BGH kommt es darauf an, ob sie insgesamt den Eindruck einer renovierten Wohnung vermittelt; ganz unerhebliche Gebrauchsspuren bleiben dabei außer Betracht.
Deutlich verschmutzte Wandflächen, alte Anstriche mit sichtbaren Abnutzungen oder beschädigte Tapeten können gegen einen renovierten Übergabezustand sprechen. Ein einzelner kaum sichtbarer Kratzer genügt dagegen nicht automatisch, um die Schönheitsreparaturpflicht abzuwehren.
Ein kleiner Mietnachlass reicht nicht automatischEin angemessener Ausgleich kann die Übertragung der Schönheitsreparaturen trotz unrenovierter Übergabe ermöglichen. Er muss den Mieter wirtschaftlich so stellen, als hätte er eine renovierte Wohnung erhalten; denkbar ist etwa eine ausreichend bemessene mietfreie Zeit.
Im Verfahren VIII ZR 185/14 genügte eine halbe Monatsmiete als Ausgleich nicht, weil in drei von vier Zimmern Streicharbeiten erforderlich waren. Daraus folgt keine feste Mindestzahl mietfreier Monate, sondern die Notwendigkeit, Vergünstigung und Renovierungsaufwand im konkreten Fall zu vergleichen.
Auch ein ausreichender Ausgleich heilt nicht jeden anderen Fehler im Vertrag. Enthält die Vereinbarung zusätzlich unzulässige starre Renovierungsfristen, bleibt dieser Einwand gesondert zu prüfen.
Welche Vertragsbestimmungen beim Auszug problematisch sindDer Mieterbund Bonn erläutert mehrere unwirksame Schönheitsreparaturklauseln. Dazu gehören starre Fristen und eine Endrenovierung, die unabhängig vom Zustand der Wohnung und von vorherigen Renovierungen verlangt wird.
Vereinbarung oder Situation Was daraus folgt Unrenovierte Übergabe ohne angemessenen Ausgleich Eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen ist unwirksam. Streichen zwingend nach festen Jahresabständen Eine starre Fristenregelung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf ist unwirksam. Vollständige Renovierung bei jedem Auszug Eine formularmäßige Endrenovierung unabhängig vom Renovierungsbedarf ist unwirksam. Verpflichtung zur Beauftragung einer Fachfirma Eine Formularklausel darf fachgerechte Eigenleistungen nicht ausschließen. Renovierte Übergabe und wirksame Übertragung Mieter können zu tatsächlich fälligen Schönheitsreparaturen verpflichtet sein.Flexible Zeitangaben können dagegen eine Orientierung geben, wenn der tatsächliche Renovierungsbedarf berücksichtigt wird. Ob die gesamte Regelung wirksam ist, lässt sich deshalb nicht zuverlässig an einem einzelnen Wort entscheiden.
Diese Grenzen beruhen auf der gesetzlichen Aufgabenverteilung und der Rechtsprechung. Die verbreitete Behauptung eines neuen Gesetzes, das Mieter pauschal vom Streichen befreie, ordnet unser Beitrag „Bei Auszug Wände streichen – gibt es ein neues Gesetz?“ ein.
Fotos und Übergabeprotokoll können viel Geld sparenWer sich auf den unrenovierten Einzugszustand beruft, muss diesen im Streitfall darlegen und beweisen. Den Nachweis eines angemessenen Ausgleichs muss dagegen der Vermieter führen.
Hilfreich sind aussagekräftige Fotos vom Einzug, ein detailliertes Übergabeprotokoll und Personen, die den damaligen Zustand gesehen haben. Auch Rechnungen über unmittelbar nach dem Einzug ausgeführte Arbeiten können die Darstellung stützen.
Fehlt ein Protokoll, ist der Einwand deshalb nicht automatisch verloren. Eine bloße Erinnerung an „ziemlich alte Wände“ ist allerdings weniger überzeugend als konkrete Angaben zu den betroffenen Räumen und Flächen.
Eine Absprache mit dem Vormieter ändert nicht automatisch den MietvertragManche Mieter übernehmen Einrichtungsgegenstände und versprechen dem Vormieter im Gegenzug, selbst zu renovieren. Eine solche Absprache macht eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Vertrag mit dem Vermieter nicht wirksam.
Das bestätigte der BGH am 22. August 2018 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 277/16. Etwaige Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit dem Vormieter sind davon getrennt zu beurteilen.
Für selbst verursachte Schäden können Mieter trotzdem haftenKeine Renovierungspflicht bedeutet keine Befreiung von der Haftung für Schäden. Normale Gebrauchsspuren sind nach § 538 BGB grundsätzlich hinzunehmen, schuldhaft verursachte Beschädigungen dagegen gesondert zu beurteilen.
Auch ungewöhnliche Wandfarben können beim Auszug teuer werden. Wer eine neutral gestaltete Wohnung übernimmt und sie in einem ausgefallenen Farbzustand zurückgibt, den viele Mietinteressenten nicht akzeptieren, kann schadensersatzpflichtig sein.
Der BGH hat dies am 6. November 2013 im Verfahren VIII ZR 416/12 entschieden. Daraus folgt allerdings keine allgemeine Vorschrift, jede Wohnung bei Rückgabe weiß zu streichen.
Was tun, wenn der Vermieter mit der Kaution droht?Eine unbegründete Renovierungsforderung wird nicht dadurch berechtigt, dass der Vermieter die Kaution einbehalten möchte. Mieter sollten sich schriftlich erläutern lassen, welche Arbeiten aus welcher Vertragsbestimmung oder wegen welcher konkreten Schäden verlangt werden.
Vor der Rückgabe empfiehlt es sich, den Zustand aller Räume zu fotografieren und strittige Punkte im Protokoll festzuhalten. Eine zusätzliche Verpflichtung zum Streichen oder zur Kostenübernahme sollte niemand ungeprüft unterschreiben.
Wenn keine Renovierung geschuldet ist, bleiben die sonstigen Rückgabepflichten bestehen. Ist eine besenreine Übergabe vereinbart, bedeutet das die Beseitigung grober Verschmutzungen und keine frisch renovierte Wohnung.
Schon unnötig renoviert? Ansprüche zeitnah prüfenWer im Irrtum über eine wirksame Renovierungspflicht bereits gearbeitet oder bezahlt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz verlangen. Die Höhe hängt davon ab, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden und rechtlich erstattungsfähig sind.
Hier kann die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses greifen, wie der BGH im Urteil vom 4. Mai 2011, VIII ZR 195/10, klargestellt hat. Betroffene sollten deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht und wie seine Verjährung verhindert werden kann.
Praxisbeispiel: Die geforderte Renovierung entfälltThomas übernimmt eine Zweizimmerwohnung mit deutlich fleckigen Wänden und abgenutzten Tapeten, was Fotos und Übergabeprotokoll dokumentieren. Einen Ausgleich erhält er nicht, der Formularmietvertrag überträgt ihm dennoch die Schönheitsreparaturen.
Vier Jahre später verlangt der Vermieter beim Auszug einen vollständigen Neuanstrich, obwohl außer gewöhnlicher Abnutzung keine Schäden vorliegen. Unter diesen Voraussetzungen kann Thomas die Forderung aus der unwirksamen Klausel zurückweisen und die Wohnung ohne die verlangten Malerarbeiten zurückgeben.
Der Beitrag Mieter müssen beim Auszug nicht streichen – auch wenn es im Vertrag steht erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Besê Hozat: Ohne Demokratisierung kann der Prozess nicht zum Erfolg führen
Besê Hozat, Ko-Vorsitzende des Exekutivrats der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK), sieht den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft an einem entscheidenden Punkt. Während die kurdische Freiheitsbewegung weitreichende Schritte unternommen habe, fehlten auf staatlicher Seite weiterhin konkrete demokratische, politische und rechtliche Maßnahmen. Im Gespräch mit Medya Haber TV macht Hozat deutlich, dass der Prozess nicht auf die Entwaffnungsfrage reduziert werden könne. Entscheidend seien die Demokratisierung der Türkei und Bedingungen, unter denen der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan den Prozess frei führen könne. Seine faktische Rolle müsse rechtlich abgesichert und offiziell anerkannt werden. Hozat spricht zudem über die Verantwortung gesellschaftlicher und demokratischer Kräfte, die Rolle der Frauen sowie die Entwicklungen in Başûr, Rojava und Rojhilat.
„Der Prozess kommt äußerst schleppend voran“
Wie Sie wissen, dauern die Diskussionen über den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft an. Als Bewegung haben Sie in diesem Zusammenhang wichtige Schritte unternommen. Noch vor der Parlamentspause wurde zudem das Rahmengesetz verabschiedet, das Sie als grundlegendes Gesetz bezeichnet haben. Was hätte nach der Verabschiedung dieses Gesetzes geschehen müssen? Was wurde bislang getan und was nicht? Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş erklärte, der Prozess laufe reibungslos. Läuft tatsächlich alles so, wie es vorgesehen war?
Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, möchte ich daran erinnern, dass sich am 25. September 2026 der Todestag unseres Genossen Rıza Altun jährte. Seiner wurde sowohl im Land als auch im Ausland mit zahlreichen Gedenkveranstaltungen gedacht. In der Person unseres Genossen Rıza gedenke ich zunächst aller Gefallenen der Revolution und des Freiheitskampfes mit Respekt, Liebe und Dankbarkeit.
Rıza hatte einen sehr bedeutenden Platz in unserem Kampf. Mit seinem theoretischen, ideologischen und politischen Wissen, seiner praktischen und persönlichen Erfahrung, seinem Bewusstsein und seiner großen Lebenserfahrung hat er allen Genoss:innen sehr viel vermittelt. Er hat unserem Kampf große Werte hinterlassen und Außerordentliches für ihn geleistet. Auf dem Weg, den Rıza und all unsere gefallenen Genoss:innen erhellt haben, werden wir diesen Kampf entschlossen, überzeugt und mit hohem Anspruch weiterführen. Wir werden ihn zum Erfolg führen und uns damit ihres Andenkens würdig erweisen. Dieses Versprechen möchte ich anlässlich seines Todestages noch einmal bekräftigen.
Was nun das Rahmengesetz betrifft: Dazu haben wir bereits Stellung genommen. Von Beginn an haben sowohl Rêber Apo [Abdullah Öcalan] als auch unsere Bewegung wiederholt erklärt, welche Anforderungen wir an dieses Gesetz stellen. Es hätte ein umfassendes Gesetz sein müssen, tatsächlich die Funktion eines grundlegenden Gesetzes erfüllen und gewissermaßen den Weg für eine demokratische Lösung der kurdischen Frage ebnen und die Grundlage dafür schaffen müssen. Das Gesetz entspricht diesem Anspruch jedoch nicht vollständig. Das haben wir auch kritisiert. Es weist erhebliche Lücken auf, enthält innere Widersprüche und ist in sich paradox. In seiner jetzigen Form lässt es sich auch kaum einfach so anwenden. Das ist ziemlich eindeutig.
Wenn wir von einem umfassenden Gesetz sprechen, dann hätte es zuallererst Rêber Apos physische Freiheit sowie freie Lebens- und Arbeitsbedingungen umfassen müssen. Ebenso hätte es die gesamte Führung der Bewegung und alle Freund:innen einbeziehen müssen, die derzeit vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sind – angefangen bei Rêber Apo und der Führung bis hin zur gesamten Struktur der Bewegung. Zugleich hätte das Gesetz einen Ansatz und einen politischen Willen erkennen lassen müssen, demokratische, politische und rechtliche Schritte einzuleiten. Denn inzwischen weiß jeder: Die Waffen sind eine Folge, die PKK ist eine Folge. Die Existenz der kurdischen Frage hat die PKK und den bewaffneten Kampf hervorgebracht. Deshalb braucht es zweifellos ernsthafte demokratische, politische und rechtliche Schritte, die den Weg zur Lösung dieser Frage öffnen und dafür die Voraussetzungen schaffen.
Diesen Anforderungen wird das Gesetz als Ganzes nicht gerecht. Das ist offensichtlich. Deshalb fällt es auch sehr schwer, tatsächlich von einem grundlegenden Gesetz zu sprechen. Es handelt sich um einen Rechtstext, und darin mag seine Bedeutung liegen. Es ist ein Schritt, ein rechtlicher Schritt, der im Verlauf dieses Prozesses zustande gekommen ist. Ihm darüber hinaus eine sehr weitreichende Bedeutung zuzuschreiben, wäre jedoch nicht realistisch. Seit Beginn des Prozesses haben wir als Bewegung in den vergangenen knapp zwei Jahren sehr wichtige Schritte unternommen. Insbesondere nach Rêber Apos Aufruf für Frieden und eine demokratische Gesellschaft vom 27. Februar 2025 wurden zahlreiche Schritte eingeleitet.
Der Auflösungskongress der PKK war eine historische Entwicklung von außerordentlicher Tragweite. Auf diesem Kongress wurde beschlossen, den bewaffneten Kampf gegen die Türkei zu beenden. Zugleich wurde als grundlegende Voraussetzung für das Funktionieren dieses Prozesses festgehalten, dass Rêber Apos physische Freiheit gewährleistet werden und er den Prozess unter freien Bedingungen führen können muss. Diese Voraussetzung besteht weiterhin.
Wie Sie bereits erwähnt haben, erklärte Numan Kurtulmuş vor einigen Tagen, der Prozess laufe reibungslos. Ich weiß nicht, worauf sich diese Aussage stützt. Einen Prozess, der reibungslos läuft, gibt es in Wirklichkeit nicht. Das ist die Realität. Wir haben es mit einem äußerst langsam voranschreitenden Prozess zu tun, der bislang von einseitigen Schritten geprägt ist.
Von staatlicher Seite wurden bislang keinerlei demokratische, politische oder rechtliche Schritte unternommen. Die Situation Rêber Apos ist bekannt. Obwohl völlig klar ist, dass freie Arbeits- und Lebensbedingungen für ihn eine unverzichtbare Voraussetzung dafür sind, dass sich dieser Prozess erfolgreich entwickeln kann, gibt es in dieser Hinsicht keinerlei Fortschritt. Wie man angesichts dessen davon sprechen kann, der Prozess laufe reibungslos, ist nicht nachvollziehbar. Er kommt äußerst schleppend und langsam voran. Bislang wurde der Prozess überwiegend durch einseitige Schritte vorangebracht. Das ist offensichtlich. Damit er tatsächlich funktionieren kann, müssen deshalb zunächst als grundlegende Voraussetzung freie Arbeits- und Lebensbedingungen für Rêber Apo geschaffen werden. Er muss diesen Prozess offiziell und faktisch unmittelbar führen können.
Rêber Apo muss sich ungehindert mit allen Personen und gesellschaftlichen Kräften treffen können, deren Austausch er für notwendig hält – seien es Politiker:innen, Akademiker:innen, Schriftsteller:innen, Intellektuelle, Journalist:innen, Vertreter:innen der Führung der Bewegung, politische Parteien oder andere Organisationen und Strukturen. Ebenso muss er seine Auffassungen offen und frei an die Öffentlichkeit vermitteln können. Nur unter diesen Voraussetzungen kann der Prozess erfolgreich verlaufen. Wenn er tatsächlich reibungslos funktionieren soll, dann muss er auf diese Weise funktionieren. Ein reibungsloser Verlauf setzt voraus, dass Rêber Apo diesen Prozess frei sowie offiziell und faktisch führen kann. Andernfalls bleibt es, wie gesagt, ein äußerst langsam voranschreitender Prozess, der sich vor allem durch einseitige Schritte entwickelt. Ein solcher Prozess kann aber nicht einseitig geführt werden. Das ist nicht möglich.
„Ohne Demokratisierung kann der Prozess nicht zum Erfolg führen“
Der türkische Staat hat die PKK und die Existenz des bewaffneten Kampfes in der Türkei stets als wesentliches Hindernis für eine Lösung der kurdischen Frage dargestellt. Mit den Schritten, die Sie unternommen haben, um diese Begründung aus dem Weg zu räumen, haben Sie Ihren Willen deutlich gemacht. Was aber muss für eine tatsächliche Lösung dieser Frage geschehen? Welche Veränderungen hätten auf das Rahmengesetz folgen müssen? Numan Kurtulmuş hat zuletzt auch von der Notwendigkeit einer neuen Verfassung gesprochen. Welche gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Veränderungen wären für die kommende Zeit denkbar? Und wie müsste Ihrer Ansicht nach eine Verfassung aussehen, die den Bedürfnissen der Gesellschaft in der Türkei und der Lösung ihrer Probleme gerecht wird?
Ohne Demokratisierung kann dieser Prozess in der Türkei nicht zum Erfolg führen. Die Demokratisierung der Türkei ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür. Das Land braucht eine demokratische, pluralistische, freiheitliche und egalitäre Verfassung sowie einen Demokratisierungsprozess, der auf lokaler Demokratie beruht. Das ist für den Erfolg dieses Prozesses unerlässlich. Wie ich bereits gesagt habe: Die PKK ist eine Folge, sie ist das Ergebnis eines Problems. Und dieses Problem ist die kurdische Frage. Sie muss auf der Grundlage lokaler Demokratie und der Demokratisierung der Türkei gelöst werden. Eine demokratische und freiheitliche Verfassung muss allen Völkern und Glaubensgemeinschaften, insbesondere den Kurd:innen, Freiheit garantieren und ihre Existenz anerkennen. Eine solche demokratische Verfassung ist für die Türkei von grundlegender Bedeutung.
Noch immer ist die Verfassung vom 12. September 1980 in Kraft, die inzwischen einem Flickenteppich gleicht. Auch die Regierung selbst hat das kürzlich so beschrieben. Zwar wurden im Laufe der Zeit einige Änderungen vorgenommen, doch waren auch diese nicht besonders demokratisch. Es handelte sich vielmehr um Änderungen, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Regierung und der politischen Macht orientierten. In diesem Sinne ist die bestehende Verfassung ausgesprochen monistisch und zentralistisch, sie hat einen faschistischen Charakter und beruht auf Verleugnung. An diesem Punkt muss diese Verfassung überwunden werden. Es braucht eine völlig neue Verfassung: eine demokratische und pluralistische Verfassung, die unterschiedliche Identitäten und Glaubensgemeinschaften anerkennt und ihnen Raum gibt. Eigentlich ist dieser Schritt längst überfällig.
Dafür müssen sich jedoch alle gesellschaftlichen Kräfte an diesem Prozess beteiligen: zivilgesellschaftliche Organisationen, die organisierten Strukturen der Gesellschaft, politische Parteien, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen, demokratische Kräfte, Frauen und Umweltorganisationen. All diese gesellschaftlichen Kräfte und organisierten demokratischen Strukturen müssen am Prozess zur Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung beteiligt werden. Das ist wichtig. Gegenwärtig erleben wir allerdings auch in dieser Frage eine ziemlich festgefahrene Debatte. Die Regierung setzt die Verfassungsfrage dann auf die Tagesordnung, wenn und soweit sie selbst einen Bedarf dafür sieht. Dann entstehen unterschiedliche Diskussionen. Im Grunde hat sich rund um die Verfassungsfrage eine ausufernde Demagogie entwickelt.
Es gibt keinen ernsthaften Plan und kein konkretes Programm für die Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Niemand kann behaupten, dass es so etwas derzeit gibt. Es handelt sich um eine Debatte, die, wie gesagt, immer dann auf die Tagesordnung gesetzt wird, wenn die Regierung sie für notwendig hält. Damit wird die Verfassungsfrage letztlich zum Instrument der Politik. Auch die Debatte über eine neue Verfassung wird gewissermaßen zu politischem Material gemacht. Entschlossenheit, politischer Wille und Ernsthaftigkeit sind dabei nicht wirklich zu erkennen. Das muss man feststellen. Solange die Lösung der kurdischen Frage nicht durch eine demokratische und pluralistische Verfassung abgesichert wird, die auch die kurdische Identität anerkennt, können wir in der Türkei nicht von einem dauerhaften Frieden, von Demokratie und einer Lösung sprechen. Deshalb ist die Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung von außerordentlicher Bedeutung.
Parallel dazu und eng damit verbunden müssen in der Türkei demokratische, politische und rechtliche Schritte eingeleitet werden. Für eine demokratische Lösung der Kurdistanfrage braucht es einen Prozess, der lokale Demokratie anerkennt und das monistische und zentralistische Regierungs- und Staatssystem einer tiefgreifenden Reform unterzieht. Bis heute hat sich in diesem Prozess jedoch keine ernsthafte politische Agenda und keine entsprechende Arbeit zur Lösung der kurdischen Frage entwickelt. Alles wird letztlich auf die Waffenfrage reduziert. Wenn die Ursachen des Konflikts nicht diskutiert werden, wenn weder über lokale Demokratie noch über die Demokratisierung der Türkei gesprochen wird und die gesamte Debatte ausschließlich an der Waffenfrage ausgerichtet und darauf reduziert wird, bleibt sie oberflächlich und eng und bringt keine Lösung hervor. Diese Verengung muss jetzt überwunden werden.
Öcalans Rolle muss rechtlich abgesichert werden
Wie Sie bereits angesprochen haben, gibt es in der Türkei Kreise, die den Prozess zunehmend auf die Frage der Entwaffnung verengen. Sie selbst haben dagegen stets in den Mittelpunkt gestellt, dass Abdullah Öcalan frei arbeiten und sich mit allen gesellschaftlichen und politischen Kräften austauschen können muss. Nach der Verabschiedung des Rahmengesetzes erklärten auch AKP-Vertreter, künftig könne jede Person, die dies wünsche, nach Imrali reisen; Intellektuelle, Schriftsteller:innen und Akademiker:innen könnten Öcalan besuchen und mit ihm sprechen. Bislang ist davon jedoch nichts zu sehen. Selbst die Imrali-Delegation reist inzwischen nur noch etwa einmal im Monat auf die Insel. Sowohl in der kurdischen Bevölkerung als auch in demokratischen Kreisen sorgt dies für erheblichen Unmut. Wie bewerten Sie diese Situation?
An den Bedingungen Rêber Apos hat sich nichts geändert. Wann immer sie wollen, lockern sie die Isolation, und wann immer sie wollen, verschärfen sie sie wieder. Mitunter finden über Wochen, teilweise bis zu zwei Monate lang, überhaupt keine Gespräche mit Rêber Apo statt. Gleichzeitig wird immer wieder erklärt, dass dieser Prozess auf einem staatlichen Beschluss beruhe. Es heißt, der Staat habe diesen Prozess beschlossen und sei entschlossen, ihn weiterzuführen. Wenn das so ist, dann müssen die Bedingungen Rêber Apos unverzüglich verändert werden. Er muss diesen Prozess frei führen können.
Derzeit werden verschiedene Gremien und Koordinierungsstrukturen diskutiert. Auch unsere Freund:innen haben sich in den vergangenen Tagen in verschiedenen Sendungen dazu geäußert. Doch entscheidender als all diese Konstruktionen ist, dass Rêber Apo den Prozess frei führen kann. Er ist die treibende und führende Kraft des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Er wird diesen Prozess führen und lenken. Für den Erfolg dieses Prozesses wird Rêber Apo eine entscheidende Rolle spielen. Dafür muss er aber selbstverständlich frei arbeiten können. Die Bedingungen, unter denen er frei leben und arbeiten kann, müssen rechtlich abgesichert und in einen rechtlichen Rahmen gefasst werden. So etwas kann nicht lediglich de facto geregelt werden. Wenn Rêber Apo den Prozess frei führen soll, dann muss auch diese freie Ausübung seiner Rolle über einen rechtlichen Rahmen verfügen. Es braucht eine gesetzliche Regelung. Seine Rolle muss rechtlich definiert sein und einen Status erhalten. Sie muss auch offiziell anerkannt werden. Rêber Apo muss den Prozess sowohl offiziell als auch faktisch führen können, und dafür braucht es einen rechtlichen Rahmen, eine klare Bezeichnung und eine definierte Funktion. Das ist wichtig.
Von Beginn an hat Rêber Apo enorme Anstrengungen unternommen, damit dieser Prozess erfolgreich verlaufen kann. Er investiert tatsächlich rund um die Uhr sehr viel Arbeit und Energie in diesen Prozess. Dem muss nun auch auf der anderen Seite eine entsprechende Haltung gegenüberstehen. Rêber Apo ist äußerst entschlossen, beharrlich und überzeugt, diesen Prozess voranzubringen. Aber selbstverständlich möchte er dieselbe Entschlossenheit, dieselbe Überzeugung und dieselbe Ernsthaftigkeit auch bei seinem Gegenüber sehen. Und wir als Bewegung wollen das ebenfalls sehen. Wenn also auch die andere Seite, wenn der Staat selbst diesen Prozess ernsthaft, entschlossen und mit entsprechendem Anspruch voranbringen will, dann muss er dafür die demokratischen, politischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen und demokratische Schritte einleiten. Das muss schnell geschehen und darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Es braucht rechtliche und politische Garantien dafür, dass Rêber Apo diesen Prozess unter freien Bedingungen führen kann.
„Öcalan ist Koordinator des gesamten Prozesses“
In diesem Zusammenhang gibt es eine Unterkommission, mit der auch Abdullah Öcalan in Verbindung gebracht wird. Mehmet Uçum hat sich zuletzt zu diesem Gremium geäußert und Öcalans Rolle dabei sehr stark heruntergespielt. Demgegenüber hieß es aus der Führung der Bewegung und von der DEM-Partei, Öcalan werde in dieser Unterkommission eine koordinierende Rolle übernehmen. Welche Rolle wird Abdullah Öcalan in diesem Prozess und in Bezug auf diese Unterkommission tatsächlich spielen?
Rêber Apo übernimmt keine Rolle in dieser Unterkommission. Soweit wir wissen, handelt es sich dabei um eine Wahrnehmung, die bewusst erzeugt wird. Rêber Apo ist Koordinator des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Wenn wir überhaupt von einem Koordinator sprechen wollen, dann ist Rêber Apo der Koordinator dieses gesamten Prozesses. Diese Rolle nimmt er bereits seit rund zwei Jahren wahr. Faktisch koordiniert Rêber Apo den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft seit seinem Aufruf vom 27. Februar. Er führt und leitet diesen Prozess und gibt ihm die Richtung vor. Was bislang faktisch geschieht, muss nun jedoch einen rechtlichen und offiziellen Rahmen erhalten. Es braucht dafür ein Verfahren und einen klar definierten Status. Diese Rolle muss offiziell benannt und selbstverständlich auch öffentlich erklärt werden. Genau darum geht es.
Die eingerichteten Gremien sind Gremien des Staates. Sie wurden vom Staat selbst geschaffen und mit Personen besetzt, die der Staat bestimmt hat. Der Staat beabsichtigt, diese Gremien entsprechend seiner eigenen Perspektive und der von ihm festgelegten Politik innerhalb des Prozesses arbeiten zu lassen. Rêber Apo hingegen ist der Koordinator des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft. Er führt und leitet diesen Prozess. Ich wiederhole das bewusst und unterstreiche es noch einmal, weil es von großer Bedeutung ist: Die Rolle, die Rêber Apo in diesem Prozess seit rund zwei Jahren faktisch ausübt, muss offiziell anerkannt, mit einem Status versehen und klar benannt werden. Das ist wichtig. Genau das wird gefordert und erwartet.
„Die Sorgen der demokratischen Kräfte teilen wir“
Seit Beginn des Prozesses hat es heftige Angriffe auf Abdullah Öcalan und die kurdische Freiheitsbewegung gegeben. Zugleich ist zu beobachten, dass sich der Ton in einigen kurdisch-nationalistischen Kreisen, bei bestimmten linken Gruppen und in Teilen des kemalistischen Spektrums weiter verschärft hat. Was sind die Gründe für diese Angriffe?
Wir waren während dieses Prozesses sehr stark beschäftigt und ich konnte diese Diskussionen tatsächlich nicht sehr genau verfolgen. Deshalb kann ich dazu keine allzu konkreten Einschätzungen abgeben. Wir wissen aber, dass es seit Beginn dieses Prozesses zahlreiche Diskussionen gibt. Dabei wird mitunter auch ungerechtfertigte Kritik geübt, und aus einigen Kreisen gibt es ausgesprochen hässliche Angriffe auf Rêber Apo. Die Kritik, Sorgen und Bedenken der demokratischen Kräfte und der linken und sozialistischen Bewegungen in der Türkei kann ich allerdings bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen. Der Staat hat bislang keinerlei demokratische Schritte unternommen. Die Regierung übt weiterhin massiven Druck auf die Gesellschaft, die demokratischen Kräfte und die Opposition aus und setzt ihre ausgesprochen antidemokratischen Angriffe und Praktiken fort. Das erzeugt erheblichen Unmut und große Wut.
Unter diesen Bedingungen ist die Frage, wie erfolgreich ein solcher Prozess in einem Land ohne Demokratie überhaupt geführt werden kann, natürlich Anlass zu ernsthafter Sorge. Die diesbezüglichen Bedenken der demokratischen Kräfte sowie der linken und sozialistischen Bewegungen sind berechtigt. Wir teilen diese Sorgen. Das muss man offen sagen. Ohne Demokratisierung kann der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in der Türkei nicht zum Erfolg führen. Solange sich die Türkei nicht demokratisiert, lokale Demokratie nicht anerkennt und keine demokratischen, politischen und rechtlichen Schritte unternimmt, ist das nicht möglich. Das ist eindeutig. Die Demokratisierung der Türkei hat für den Erfolg dieses Prozesses eine entscheidende Bedeutung.
Solange diese Voraussetzungen und dieses gesellschaftliche Klima nicht geschaffen werden und sich die Politik der Regierung in dieser Hinsicht nicht verändert, kann man kaum erwarten, dass der Prozess erfolgreich sein wird. Verschiedene Kräfte sehen die Praxis der Regierung und verlieren dadurch verständlicherweise Vertrauen und Zuversicht. Es entstehen ernsthafte Sorgen und Bedenken. Das wiederum führt zu problematischen Debatten und auch zu Vorurteilen gegenüber Rêber Apo und unserer Bewegung. Manche diskutieren beispielsweise so, als hätten Rêber Apo und die kurdische Freiheitsbewegung eine geheime Vereinbarung mit der AKP getroffen. Es heißt dann, die AKP verfolge ihre eigenen Kalküle – Wahlinteressen und andere machtpolitische Interessen – und werde diesen Prozess dafür instrumentalisieren. Wer daraus jedoch den Schluss zieht, Rêber Apo oder die Freiheitsbewegung hätten sich auf ein solches Arrangement eingelassen, kennt weder Öcalan noch die Freiheitsbewegung. Damit werden in gewisser Weise auch 53 Jahre Kampf und die Ergebnisse dieses Kampfes ausgeblendet. Das ist eine große Ungerechtigkeit. Auf solche Unterstellungen sollte man sich nicht einlassen.
Rêber Apo führt einen äußerst prinzipienfesten und umfassenden Kampf für Demokratie, Freiheit und Frieden. Wenn der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft erfolgreich ist, wird die Türkei aufatmen. Demokratie, Freiheiten und Gerechtigkeit werden sich weiterentwickeln, und die Türkei wird in eine völlig neue Phase eintreten. Davon bin ich überzeugt. Der 53-jährige Widerstand der Freiheitsbewegung und Rêber Apos und die daraus hervorgegangenen Errungenschaften sind dafür der Beleg. Deshalb halte ich solche Befürchtungen für unbegründet. Das möchte ich deutlich sagen. Wenn in der Türkei Demokratie, Frieden, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit gewollt sind, dann müssen all diese Kräfte diesen Prozess mit Nachdruck unterstützen. Sie müssen Verantwortung übernehmen und eine führende Rolle darin spielen. Gemeinsam mit der kurdischen Freiheitsbewegung und den demokratischen politischen Kräften müssen sie einen gemeinsamen Kampf für Demokratie, Freiheit und Gleichheit führen.
Im Zentrum dessen steht die Freiheit Rêber Apos. Seine Freiheit lässt sich nicht von der Freiheit der Kurd:innen und auch nicht von der Demokratisierung der Türkei trennen. Die Freiheit Rêber Apos bedeutet tatsächlich die Freiheit der Kurd:innen. Sie bedeutet, dass die Türkei in einen Demokratisierungsprozess eintritt. Das ist eindeutig. Deshalb ist es jetzt wichtig, die Kräfte darauf zu konzentrieren, dafür zu arbeiten, diesen Prozess entschlossen zu unterstützen und darin eine führende Rolle zu übernehmen. Das möchte ich ausdrücklich hervorheben.
Die getrennten Kämpfe müssen zusammenfinden
In diesem Zusammenhang haben zahlreiche Persönlichkeiten die Kampagne „1001 Unterschriften“ ins Leben gerufen, um den Prozess zu unterstützen. Wie bewerten Sie diese Initiative?
Das ist eine wirklich bedeutende und wertvolle Initiative. Sie muss weiter wachsen und eine größere gesellschaftliche Breite erreichen. Denn was ist eines der grundlegenden Probleme in der Türkei? Viele gesellschaftliche Kräfte führen ihren Kampf jeweils auf ihrer eigenen Ebene. Diese Kämpfe finden nicht zusammen, sie werden nicht zu einem gemeinsamen Kampf und entwickeln dadurch auch keine gemeinsame Dynamik. Die Frauenbewegung kämpft auf ihrem Feld, die Jugend auf ihrem, ebenso die Ökologie- und Umweltbewegungen, die Arbeiter:innen, die Bäuer:innen und die demokratischen Kräfte. Alle führen ihren Kampf gewissermaßen in ihrem eigenen Umfeld und auf ihrer eigenen Bahn. Wenn wir uns jede dieser Bewegungen als einen Fluss vorstellen, dann fließen all diese Flüsse von unterschiedlichen Orten aus in unterschiedliche Richtungen.
Wenn diese Flüsse zusammenfließen, wenn diese unterschiedlichen Kräfte des Kampfes zusammenkommen und daraus ein gemeinsamer, vereinter Kampf entsteht, dann kann sich in der Türkei eine sehr starke Demokratiebewegung und eine große demokratische Dynamik entwickeln. Zugleich würde damit eine starke gesellschaftliche Unterstützung für diesen Prozess entstehen. Das könnte eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft spielen. Genau das ist wichtig. Die von den Intellektuellen ins Leben gerufene Initiative ist beispielsweise sehr wertvoll und bedeutend. Wenn sie allerdings auf Intellektuelle beschränkt bleibt und letztlich nicht wesentlich über eine Kampagne mit 1001 oder etwas mehr Unterschriften hinausgeht, behält sie selbstverständlich ihren Wert und ihre Bedeutung. In ihrer gesellschaftlichen Wirkung wird sie dann aber nur begrenzte Ergebnisse hervorbringen können. Daneben gibt es beispielsweise den Kampf der Frauen. Auch die Frauen haben entsprechende Beschlüsse gefasst.
„Frauen sind Subjekt und führende Kraft dieses Prozesses“
Auch Frauen organisieren sich in Kurdistan und der Türkei. Künstlerinnen, Politikerinnen, Intellektuelle und Akademikerinnen wollen eine Konferenz veranstalten, um über die Rolle von Frauen im Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft zu beraten und eine gemeinsame Kampflinie gegen männliche und staatliche Gewalt zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wollte ich Sie ohnehin noch nach der Rolle der Frauen fragen.
Ja, richtig, danke für die Erinnerung. Auch die Frauen haben unter dem Namen „Nebeneinander“ einen Prozess, einen gemeinsamen Kampf begonnen. Soweit ich weiß, ist für Ende Oktober oder Anfang November eine weitere Zusammenkunft geplant. Dort soll ein gemeinsamer Kampfplan entwickelt werden, auf dessen Grundlage ein gemeinsamer und vereinter Widerstand geführt werden soll. Das ist sehr wichtig. Wenn der Kampf der Frauen, die von den Intellektuellen mit den „1001 Unterschriften“ entwickelte Initiative, die Kämpfe der Werktätigen, der Umwelt- und Ökologiebewegungen und insgesamt aller demokratischen Kräfte in der Türkei zusammenfinden und zu einem gemeinsamen Kampf werden, kann daraus eine sehr starke Demokratiebewegung entstehen. Denn im Kern richten sich die Forderungen all dieser Kräfte auf dasselbe: Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und ein gemeinsames demokratisches Leben.
Eine solche Verbindung der gesellschaftlichen Kämpfe könnte eine sehr starke Demokratiebewegung in der Türkei hervorbringen. Sie würde eine außerordentlich wichtige Rolle für den Erfolg des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft spielen und diesen Prozess, davon bin ich überzeugt, auch beschleunigen. Eine solche Bewegung würde zugleich erheblichen gesellschaftlichen Druck auf die Regierung ausüben. Sie könnte Staat und Regierung dazu bewegen, die notwendigen demokratischen, politischen und rechtlichen Schritte schneller einzuleiten, anstatt sie immer weiter hinauszuzögern. Das lässt sich nur durch Kampf erreichen. Wenn man lediglich zusieht und abwartet und alle ihren begrenzten Kampf jeweils nur in ihrem eigenen gesellschaftlichen Umfeld führen, wird dieser Prozess nicht in kurzer Zeit zum Erfolg gelangen.
Ich sage noch einmal: All diese einzelnen Kämpfe haben ihre Bedeutung. Aber sie müssen zusammengeführt und in einen gemeinsamen Kampf, in eine gemeinsame gesellschaftliche Dynamik verwandelt werden. Daraus können ein starker demokratischer Wille, eine starke gesellschaftliche Kraft und eine starke Demokratiebewegung entstehen. Eine solche Bewegung kann Staat und Regierung dazu zwingen, demokratische Schritte einzuleiten, und dazu beitragen, dass dieser Prozess schneller vorankommt. Genau das gilt es zu entwickeln. Für die Frauen gilt dies in besonderem Maße. Frauen sind Subjekt, führende und bestimmende Kraft dieses Prozesses. Sie sind eine grundlegende Kraft beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaft. Dieser Prozess wird sich tatsächlich unter der Führung der Frauen, durch ihre breite und starke Beteiligung und durch ihren Kampf entwickeln.
Zugleich müssen Frauen ihren Kampf mit den anderen demokratischen Kräften der Gesellschaft zusammenbringen und verbinden können. Sie müssen es schaffen, in all diesen Kämpfen als handelnde und führende Kraft aufzutreten. Das ist wichtig. Wenn das gelingt, bin ich überzeugt, dass daraus ein erheblicher Druck auf Staat und Regierung entstehen und dies demokratische Schritte nach sich ziehen wird. Deshalb sind diese Initiativen außerordentlich wertvoll. Vor einigen Tagen gab es beispielsweise in Giyadîn eine Demonstration unter dem Motto „Schützen wir unser Land und unser Wasser“. Das ist sehr wichtig. Überall findet eine massive Zerstörung der Natur statt – in Kurdistan ebenso wie in der Türkei. Gleichzeitig erstarken die Ökologiebewegungen und es entwickelt sich ein wachsendes Bewusstsein für diese Problematik.
Auch am Schwarzen Meer und in den Dörfern der Ägäis entsteht eine starke bäuerliche Bewegung, in der die Menschen ihr Land, ihre Bäume, ihre Olivenhaine, ihre Wälder und ihr Wasser verteidigen. Frauen stehen auch dort an vorderster Front. Das ist sehr wertvoll. In Gimgim wird seit Monaten, inzwischen beinahe seit einem Jahr, gekämpft; ebenso in Dersim und Şirnex. In Kurdistan findet ohnehin eine massive Naturzerstörung statt. Es handelt sich tatsächlich um eine ökologische Vernichtung. Diese Politik wird seit Jahren als Bestandteil der Genozidpolitik betrieben und ist bis heute nicht beendet worden. Sie wird fortgesetzt. Dagegen hat sich ein Bewusstsein entwickelt, doch dieses muss noch breiter werden und sich weiter verbreiten. Überall muss dagegen ein ernsthafter Kampf geführt werden.
Dann gibt es die Kampagne „Şiyar Be!“ gegen Drogen. Auch sie schafft ein wichtiges gesellschaftliches Bewusstsein. Über Drogen, Prostitution und Gewalt gegen Frauen wird eine Politik der gesellschaftlichen Zerstörung betrieben, die sich insbesondere gegen Jugendliche und Kinder richtet. Wenn sich all diese Kämpfe, wie gesagt, weiterentwickeln und ausbreiten und schließlich in einem gemeinsamen gesellschaftlichen Kampf zusammenfinden, wird daraus eine starke gemeinsame Dynamik und eine sehr starke gesellschaftliche Demokratiebewegung entstehen. Eine solche Bewegung wird für den Erfolg des Prozesses eine außerordentlich wichtige Rolle spielen. Darauf müssen wir hinarbeiten, darauf unsere Anstrengungen konzentrieren und dafür kämpfen.
Für eine demokratische Einheitsregierung in Başûr
In der letzten Zeit hat es auch in Südkurdistan positive Entwicklungen gegeben. Die Peschmerga von PDK und YNK wurden unter einem gemeinsamen Ministerium zusammengeführt und vereinigt. Welche Auswirkungen kann diese Entwicklung auf den Prozess haben?
Die Situation in Başûrê Kurdistanê ist von großer Bedeutung. Dass die Peschmerga unter einem gemeinsamen Ministerium zusammengeführt und vereinigt werden, ist eine gute und positive Entwicklung. Daneben gibt es die Diskussionen über die Regierungsbildung. Wie Sie wissen, konnte im Süden seit den Wahlen bislang keine neue Regierung gebildet werden. Es ist natürlich wichtig, dass auch diese Gespräche zu einem Ergebnis führen. Die Bildung einer demokratischen Regierung in Başûr ist von großer Bedeutung. Wir messen dem einen hohen Stellenwert bei. Die Zeit einer Herrschaft, die auf einzelnen Parteien und Familien beruht, muss in Başûr endlich überwunden werden. Es braucht eine demokratische Einheitsregierung, an der die Vertreter der gesamten Bevölkerung, die organisierten gesellschaftlichen Strukturen und die politischen Kräfte beteiligt sind und in der sie sich demokratisch artikulieren und vertreten können.
Zugleich muss sich die föderale Struktur in Başûr zunehmend zu einer demokratisch-föderalen Struktur und einem entsprechenden System entwickeln. Auch die Regierungs- und Verwaltungsstrukturen müssen demokratisiert werden. Ein System und eine Regierung, die demokratische Verhältnisse und inneren Frieden geschaffen haben, können eine sehr bedeutende Rolle bei der Demokratisierung des Irak und der gesamten Region spielen und dabei zu einer bestimmenden Kraft werden.
Wenn dies gelingt, kann der demokratische Kampf, den die Kurd:innen in der Türkei, in Başûr, in Syrien und in Iran führen, insgesamt eine sehr bedeutende Rolle bei der Demokratisierung des Mittleren Ostens spielen und zur Demokratisierung der gesamten Region beitragen. Auch Başûr kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Ein demokratisch-föderales Başûrê Kurdistanê, eine demokratische Einheitsregierung und eine vereinte Streitkraft der Peschmerga sind deshalb von großer Bedeutung. Wir sind überzeugt, dass dies einen wesentlichen Beitrag zur Demokratisierung sowohl Südkurdistans als auch des Irak leisten wird.
„Demokratische Integration ist nur mit einem demokratischen Staat möglich“
Auch in Rojava hat zuletzt ein Integrationsprozess begonnen. Es gab verschiedene Ernennungen und Entscheidungen zur Sprachenfrage. Zugleich ist in der Gesellschaft erheblicher Unmut darüber zu beobachten. Auch die Ereignisse in Kobanê zeigen, welchem Druck die Bevölkerung ausgesetzt ist. Wie bewerten Sie diese Situation und die Politik der Regierung in Damaskus? Wo liegen deren Fehler und wie könnten sie korrigiert werden?
Von einem demokratischen Staat, einer demokratischen Regierung oder Verwaltung kann in Syrien derzeit überhaupt keine Rede sein. In Damaskus besteht gegenwärtig ein zentralistisches, monistisches und faschistisches System. Eine demokratische Integration in ein solches zentralistisches und faschistisches System ist kaum möglich. Es ist deutlich zu erkennen, dass die gegenwärtigen Bemühungen um eine demokratische Integration in Rojava weder dem Wesen noch dem Geist dieses Prozesses entsprechen und sich die Integration nicht in der richtigen Weise entwickelt. Offenbar ist noch immer nicht vollständig verstanden worden, was demokratische Integration eigentlich bedeutet.
Demokratische Integration ist nur mit einem demokratischen Staat möglich. Ohne einen demokratischen Staat und eine demokratische Republik kann es keine demokratische Integration geben. Was bedeutet demokratische Integration? Sie bedeutet, dass der Staat lokale Demokratie, Selbstverwaltung und demokratische Autonomie anerkennt. Das wiederum bedeutet, dass auch der Staat sich verändern muss. Er muss sich für Demokratie öffnen und einen Prozess auf der Grundlage des Aufbaus einer demokratischen Republik entwickeln. Auch der Staat muss sich an der Schaffung einer demokratischen Verfassungsordnung beteiligen. Gibt es all das heute in Syrien? Nein.
Was wird also gegenwärtig unter Integration verstanden? Offenbar wird darunter eine Art Übertragung der seit 14 Jahren bestehenden Institutionen der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien an Damaskus verstanden. Es läuft darauf hinaus, Rojava und auch die Provinz Hesekê nach dem bestehenden staatlichen System zu verwalten. Das ist ein völlig falsches Verständnis von demokratischer Integration. Der Prozess der demokratischen Integration ist zudem kein Prozess, der sich einfach und problemlos vollziehen wird. Er muss parallel zur Demokratisierung des Staates, zur Demokratisierung Syriens und zum Aufbau eines demokratischen Syriens verlaufen. Diese Prozesse müssen aufeinander abgestimmt und miteinander verbunden sein. Dafür braucht es einen ernsthaften Kampf für Demokratie und entsprechende gesellschaftliche Arbeit.
Die Mentalität, die in Damaskus vorherrscht, ist bekannt. Dort besteht weiterhin eine ausgesprochen antidemokratische und faschistische Mentalität. Deshalb wird dieser Prozess von Spannungen geprägt sein und sich keineswegs problemlos entwickeln. Man muss sich dessen bewusst sein und auch diesen Prozess als einen Kampf für Demokratie führen. Dass der muttersprachliche Unterricht zuletzt auf drei Stunden pro Woche und auf ein Wahlfach reduziert wurde, ist Ausdruck genau dieser Haltung in Damaskus, von der ich gesprochen habe. Solange es in Damaskus kein demokratisches System und keine demokratische Regierungsform gibt, wird diese Mentalität natürlich auch keinen muttersprachlichen Unterricht akzeptieren. Das Äußerste, was sie akzeptiert, sind zwei oder drei Stunden freiwilliger Sprachunterricht pro Woche. Rojava wird jedoch seit 14 Jahren auf der Grundlage demokratischer Autonomie verwaltet. Dort hat das Paradigma der demokratischen Nation konkrete Gestalt angenommen.
Rojava hat für muttersprachlichen Unterricht einen hohen Preis gezahlt
Seit 14 Jahren leben die verschiedenen Bevölkerungsgruppen in Rojava und insgesamt in Nord- und Ostsyrien gemeinsam und unter demokratischen und freien Bedingungen zusammen. Jede Bevölkerungsgruppe konnte in ihrer eigenen Muttersprache unterrichtet werden. Das gilt insbesondere für die Kurd:innen. Sie erhielten Unterricht in ihrer Muttersprache, ebenso die Suryoye-Gemeinschaften. Gemeinsam mit der arabischen Bevölkerung haben die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen Nord- und Ostsyriens Rojava zu einer mehrsprachigen Gesellschaft gemacht.
Nun ist jedoch eine Haltung zu beobachten, die all dies vollständig ignoriert und in gewisser Weise zurückweist und verleugnet. Mit einer solchen Haltung, einem solchen Verständnis und einer solchen Mentalität wird es in Syrien weder Demokratie noch Frieden noch Freiheit geben. Sie wird auch kein freies und geschwisterliches Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Wenn diese Mentalität nicht überwunden wird, wird Syrien nicht aus dem Krieg herauskommen – wenn nicht heute, dann morgen, und wenn nicht morgen, dann zu einem späteren Zeitpunkt. Das Land wird weder Spannungen noch Instabilität überwinden können. Das ist eindeutig.
Mit drei Stunden freiwilligem Kurdischunterricht pro Woche kann niemand ernsthaft von kurdischsprachiger Bildung sprechen. Die Bevölkerung kann das nicht akzeptieren und erklärt bereits, dass sie es nicht akzeptiert. Jeden Tag gehen Kinder, Jugendliche und ältere Menschen auf die Straße – die gesamte Bevölkerung Rojavas, Jung und Alt. Es gibt massive Proteste, und offensichtlich werden sie weitergehen. Diese Entscheidung hat große Wut ausgelöst. Wenn du die Sprache eines Volkes und sein Recht auf Unterricht in der Muttersprache nicht anerkennst, dann bedeutet das, dass du auch die Existenz dieses Volkes nicht anerkennst. Die Existenz eines Volkes anzuerkennen bedeutet auch, sein Recht auf muttersprachlichen Unterricht anzuerkennen. Was bedeutet es also, Unterricht in der Muttersprache zu verbieten?
Diese Bevölkerung hat einen großen Kampf geführt und einen sehr hohen Preis gezahlt. Sie hat diesen Preis dafür gezahlt, in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden, sich frei selbst verwalten zu können, für ihre Selbstverwaltung und ihre Selbstverteidigung. All das zu ignorieren bedeutet, der Instabilität Syriens Tür und Tor zu öffnen. Deshalb braucht es in dieser Frage einen grundlegenden Mentalitätswandel. Ohne einen Mentalitätswandel in Damaskus kann sich auch kein gesunder und wirklicher Prozess demokratischer Integration entwickeln. Das ist nicht möglich.
„Mit Hinrichtungspolitik lässt sich die Gesellschaft nicht einschüchtern“
Vor wenigen Tagen jährte sich die „Jin, Jiyan, Azadî“-Revolution. Zugleich dauern die Krisen und Probleme in Iran an. Weder bei der Unterdrückung von Frauen noch bei der Demokratisierung oder den Hinrichtungen wurden Schritte unternommen. Welchen Weg sollten die Kurd:innen dort Ihrer Ansicht nach einschlagen?
Iran befindet sich natürlich in einem großen Krieg. Auch wenn sich die Lage gegenwärtig etwas beruhigt hat, dauert dieser Krieg im Grunde weiter an. Sanktionen und Angriffe gegen Iran werden in unterschiedlicher Form fortgesetzt. Im Verlauf dieses Krieges hat das Land eine erhebliche Schwächung erfahren. Das ist offensichtlich. Doch zugleich wurde von Seiten des Regimes massiver Druck auf die Gesellschaft ausgeübt. Die Politik der Hinrichtungen wurde immer weiter verschärft, und die Repression wurde in großem Umfang fortgesetzt. Durch Tötungen und Hinrichtungen sollte die Gesellschaft eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden. Dadurch ist in der Gesellschaft eine gewisse relative Ruhe eingetreten.
Das bedeutet jedoch keineswegs, dass die Wut auf das Regime verschwunden wäre oder die Forderungen der Gesellschaft nicht mehr bestünden. Wir gehen davon aus, dass auch das iranische Regime diese Realität sieht. In der Gesellschaft hat sich enorme Wut angestaut. Die Jin-Jiyan-Azadî-Aufstände waren der Ausbruch und zugleich der Höhepunkt dieser aufgestauten Wut. An diesen Aufständen beteiligten sich Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft Irans, Jung und Alt. Es waren nicht nur die Armen und auch nicht nur die Mittelschichten. Selbst aus Teilen der staatlichen Bürokratie beteiligten sich Menschen an den Protesten. Sie brachten ihren Unmut und ihre Forderungen zum Ausdruck.
An der Spitze dieser Aufstände standen selbstverständlich die Frauen. Es entwickelte sich ein wirklich beeindruckender Kampf der Frauen. Die Jin-Jiyan-Azadî-Revolution hat in Iran und in Rojhilat eine gesellschaftliche Revolution ausgelöst und einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel in Gang gesetzt. Dieser Prozess lässt sich nicht mehr zurückdrehen. Auch soziologisch hat sich die Gesellschaft in Iran erheblich verändert und demokratisiert. Die Forderungen nach Demokratie, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind enorm gewachsen. Wenn Iran davor die Augen und Ohren verschließt, diese Entwicklung ignoriert und die Forderungen der Gesellschaft nicht hören will, wird es letztlich alles verlieren. Das Land ist bereits mit Interventionen von außen konfrontiert, während zugleich im Inneren ein so tiefgreifender gesellschaftlicher Unmut besteht.
Nach unserer Einschätzung hat die gegenwärtige Regierung, hat das Regime inzwischen seine Legitimität verloren. Es hat einen erheblichen Legitimitätsverlust erfahren. Eine Regierung, die keine gesellschaftliche Zustimmung besitzt, kann sich auf Dauer nicht halten. Vielleicht kann sie ihre Existenz für eine gewisse Zeit durch Repression, Unterdrückung, Hinrichtungen, Einschüchterung und Angst verlängern. Aber eben nur für eine begrenzte Zeit. Auf Dauer kann sie sich so nicht behaupten.
Legitimität ist von entscheidender Bedeutung. Gegenwärtig haben wir es mit einem Regime und einer Regierung zu tun, die ihre Legitimität verloren haben. Deshalb gibt es letztlich zwei Möglichkeiten: Entweder werden tiefgreifende Reformen und demokratische Schritte eingeleitet. Dann kann Iran diesen Prozess bewältigen, indem es sich demokratisiert und auf die Forderungen der Gesellschaft und insbesondere der Frauen eingeht. Oder das bestehende System wird sich auflösen. Einen anderen Weg sehe ich nicht. Was wäre also der richtige Weg? Natürlich demokratische Schritte einzuleiten. Dabei kommt auch den Kurd:innen eine sehr wichtige Rolle zu.
„PJAK verfolgt richtige Strategie“
Vor allem die PJAK verfolgt von Beginn an eine sehr richtige Strategie. Ihre Politik zielt auf eine Demokratisierung Irans auf der Grundlage lokaler Demokratie. Auf dieser Grundlage hat sie gearbeitet und gekämpft. Das ist eine richtige Politik. Genau darin liegt auch der Weg zur Demokratisierung Irans. Dazu müssen insbesondere die Identität und die Freiheiten der Kurd:innen, aber auch ihre Rechte anerkannt und lokale Demokratie akzeptiert werden. Iran wurde historisch über lange Zeiträume und über Jahrhunderte hinweg in föderalen Strukturen regiert. Es gibt also auch eine entsprechende historische Tradition. Die gesellschaftliche Struktur und historische Realität bieten gute Voraussetzungen für eine demokratische Regierungsform, und es gibt in dieser Hinsicht umfangreiche Erfahrungen.
Auch heute gibt es in Iran zahlreiche Provinzen, darunter die Provinz Kurdistan. Diese Strukturen verfügen jedoch über wenig tatsächlichen Inhalt und kaum eigenständige Funktionen. Sie könnten neu ausgestaltet und mit tatsächlichen Kompetenzen versehen werden. Ein demokratisches, föderales Iran und ein Rojhilat, das auf demokratischer Selbstverwaltung und lokaler Demokratie beruht, wären ein möglicher Weg. Wenn sich alle in Iran lebenden Bevölkerungsgruppen, Völker und Glaubensgemeinschaften auf der Grundlage lokaler Demokratie frei artikulieren und organisieren können und sich Iran auf dieser Grundlage demokratisiert, kann das Land aus der gegenwärtigen Situation herausfinden und diesen Prozess erfolgreich bewältigen.
Auch deshalb sind der Kampf der Kurd:innen und die von ihnen entwickelte Strategie und Politik von großer Bedeutung. Sie können ein wichtiges Beispiel für andere Organisationen und für die übrigen demokratischen Kräfte in Iran und in Rojhilat darstellen. Auf dieser Grundlage ist auch ein demokratisches Bündnis in Iran von großer Bedeutung. Im Land gibt es zahlreiche gesellschaftliche Kräfte und unterschiedliche Kreise, die für eine Demokratisierung des Iran eintreten. Wenn diese Kräfte in einem solchen Bündnis zusammenkommen, sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Willen und eine gemeinsame Kraft des Kampfes entwickeln, kann diese Bewegung eine sehr wichtige Rolle bei der Demokratisierung des Iran spielen.
Auch gegen die Hinrichtungen wurde eine Kampagne begonnen. Die KJAR führt diesen Kampf bereits seit Jahren, inzwischen hat er sich auch zu einer breiteren Kampagne der PJAK entwickelt. Diese Kampagne darf jedoch nicht auf PJAK und KJAR beschränkt bleiben. Die Hinrichtungen sind eine äußerst brutale Praxis. Gerade in der heutigen Zeit ist eine solche Hinrichtungspolitik entsetzlich und nicht hinnehmbar. Deshalb muss die Kampagne dagegen zu einer breiten gesellschaftlichen Offensive weiterentwickelt werden, die von möglichst vielen Kräften getragen wird. Das betrifft alle vier Teile Kurdistans und die Menschen im Ausland ebenso wie sämtliche gesellschaftlichen und politischen Kräfte, die sich gegen Hinrichtungen und andere antidemokratische Praktiken wenden, für Demokratie, Freiheit und Gleichheit in Iran eintreten und für einen demokratischen Iran kämpfen. Es ist sehr wichtig, dass sie sich dieser Kampagne gegen die Hinrichtungen anschließen, ihre Stimme erheben, ihren Kampf verstärken und ihre Kräfte zusammenführen. Dagegen muss ein sehr entschlossener Kampf geführt werden.
Vor einigen Tagen gab es die Meldung, dass innerhalb einer einzigen Woche 28 Menschen in Iran hingerichtet worden seien. Das ist entsetzlich. Besonders in den vergangenen eineinhalb Jahren hat die Zahl der Hinrichtungen massiv zugenommen. Mit einer solchen Hinrichtungspolitik lässt sich diese Gesellschaft nicht einschüchtern. Eine Regierung, die das nicht erkennt, verschließt die Augen und Ohren vor der gesellschaftlichen Realität. Diese Politik lässt nur noch mehr Wut entstehen und verstärkt den Widerstand. Die Jin-Jiyan-Azadî-Aufstände waren, wie gesagt, das Ergebnis und der Ausbruch von Entwicklungen, die sich über Jahre und Jahrzehnte aufgestaut hatten. Dieser gesellschaftliche Prozess dauert bis heute an. Deshalb muss auch gegen die Hinrichtungen ein sehr starker Kampf geführt werden. Alle Kräfte, die für Demokratie, Freiheit und Gleichheit eintreten, sollten sich an die Seite der Organisationen in Rojhilat und der von ihnen entwickelten Kampagne stellen und sich an diesem Kampf beteiligen. Das halte ich für sehr wichtig.
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