«Und während Sie über Ungarn mal dies hören und mal das, sollten Sie besser schleunigst nach Brüssel sehen, wo von der Leyen das Projekt der Zweckentfremdung der EU, der Vergewaltigung der europäischen Verträge und der finalen Entmachtung der Nationalstaaten vorantreibt, als gäb’s kein Morgen. Ein Projekt, das nie etwas anderes als Ihre eigene Entmachtung, werter Bürger, war, die unter dieser Kommissionspräsidentin natürlich verlässlich aufs Hässlichste verschleiert ist.» (– Martin Sonneborn)
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Sehbehinderter verliert 913 Euro Blindengeld, obwohl das Gesetz es schützt
Gerhard W., 58, aus Köln, ist seit einem Autounfall vor zwölf Jahren blind. Sein Schwerbehindertenausweis trägt den Grad der Behinderung 100 mit den Merkzeichen Bl und H. Er bezieht monatlich 913 Euro Blindengeld vom Land Nordrhein-Westfalen – einkommensunabhängig, zweckgebunden, gesetzlich geschützt.
Als ein alter Kredit vollstreckt wird und sein Konto gepfändet ist, sperrt die Bank alle Eingänge über dem Grundfreibetrag. Das Blindengeld fließt nicht mehr an Gerhard W., sondern an den Gläubiger. Er hat ein P-Konto. Es hilft ihm nicht.
Der Grund liegt nicht im Recht, sondern in einem Dokumentationsfehler: Gerhard W. hat nie eine Bescheinigung beim Amt beantragt, die das Blindengeld auf dem P-Konto als geschützte Zahlung ausweist. Sein Schwerbehindertenausweis – das Dokument, das ihm Parkplätze, Bustickets, Steuervorteile und Zusatzurlaub sichert – ist im Bankensystem wertlos. Die Bank kennt den GdB nicht. Sie sieht Geldingänge und wendet die Pfändungsregeln an.
Was ein Schwerbehindertenausweis ist – und warum er auf dem P-Konto nichts zähltSchwerbehindert im Rechtssinne ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, festgestellt durch das Versorgungsamt per Bescheid nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch. Der Schwerbehindertenausweis dokumentiert den GdB und die Merkzeichen: G für erhebliche Gehbehinderung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit, Gl für Gehörlosigkeit.
Jedes Merkzeichen öffnet andere Rechte – Steuerpauschbetrag, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, Zusatzurlaub, Frührente.
Auf dem P-Konto gilt keins davon. Das Pfändungsschutzkonto kennt keine Merkzeichen. Es schützt automatisch einen Geldbetrag – seit 1. Juli 2026 monatlich 1.587,40 Euro – und unterscheidet dabei nicht zwischen Lohn, Rente oder Blindengeld. Was über diesen Sockelbetrag hinausgeht, steht dem Gläubiger zur Verfügung, solange kein aktiver Nachweis vorliegt, dass der überschießende Betrag zu einer geschützten Leistungsart gehört.
Ein GdB von 100 im Portemonnaie reicht dafür nicht. Notwendig ist eine Bescheinigung der auszahlenden Stelle, die das Kreditinstitut verpflichtet, diesen Betrag ebenfalls freizustellen.
Das ist der Kern des Problems: Schwerbehinderung schützt im Vollstreckungsrecht nicht automatisch. Sie ist Voraussetzung für bestimmte Leistungen – aber ob diese Leistungen auf dem P-Konto sicher sind, hängt von einem zweiten Schritt ab, den die meisten Betroffenen nicht kennen.
Welche SB-Leistungen wirklich pfändungsfest sind – und welche nichtDie Grenze ist nicht intuitiv. Viele Leistungen, die SB-Betroffene beziehen, sind per Gesetz geschützt – andere tragen zwar den Namen „Schwerbehindertenleistung”, sind aber wie normales Einkommen pfändbar. Der entscheidende rechtliche Maßstab ist die Zweckbindung: Geldleistungen, die dazu dienen, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, sind unpfändbar. Lohnersatzleistungen dagegen folgen der normalen Pfändungstabelle.
Pfändungsfest sind dem Grunde nach: Landesblindengeld und Landesblindenhilfe, die die Bundesländer unabhängig vom Einkommen für blinde Menschen zahlen – erkennbar am Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis. Die Beträge variieren stark: Nordrhein-Westfalen zahlt für Menschen unter 60 Jahren 913 Euro monatlich, Baden-Württemberg zahlt 410 Euro, Hessen 757 Euro.
In Bayern halbierte sich das Landespflegegeld für Pflegebedürftige 2026 auf 500 Euro jährlich – das ist jedoch eine andere Leistung als das bayerische Blindengeld. Ebenfalls geschützt sind die Bundesblindenhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für einkommensarme Blinde (bis zu 913 Euro monatlich seit 01.07.2025), die Grundrente nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (ehemals BVG, seit 01.01.2024 im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch geregelt), die Kriegsopfern, Wehrdienstbeschädigten und Impfgeschädigten zusteht, weil sie körperlichen Mehraufwand ausgleicht und nicht dem Lebensunterhalt dient.
Gleichfalls pfändungsfest sind Mehrbedarfszuschläge wegen Behinderung aus SGB II oder SGB XII sowie Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit sie als Geldleistung ausgezahlt werden.
Pfändbar trotz Schwerbehinderung sind: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die zwar früher beginnt, aber wie jede Altersrente nach der Pfändungstabelle behandelt wird.
Auch die Erwerbsminderungsrente folgt der Pfändungslogik: Wer 1.900 Euro EM-Rente bezieht und allein lebt, kann davon 312 Euro monatlich gepfändet bekommen, egal welchen GdB er hat. Und – das überrascht besonders – die gesetzliche Verletztenrente der Unfallversicherung ist ebenfalls regulär pfändbar.
Gerichte haben klargestellt, dass diese Rente primär Einkommensausfall ersetzt und nicht ausschließlich den Körperschaden ausgleicht. Wer nach einem Arbeitsunfall Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft bezieht, genießt keinen automatischen Sonderschutz über den normalen Pfändungsfreibetrag hinaus.
Martina F., 63, aus Leipzig, hat einen GdB von 70 wegen einer schweren Herzerkrankung, die sie nach einem Arbeitsunfall vor acht Jahren erlitten hat. Sie bezieht monatlich 1.100 Euro Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft und 750 Euro Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zusammen 1.850 Euro – deutlich über dem Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro. Rund 262 Euro landen monatlich beim Gläubiger. Martinas Verletztenrente ist pfändbar wie Arbeitseinkommen. Ihr GdB schützt sie nicht. Eine Erhöhung des Freibetrags über das Vollstreckungsgericht ist möglich, wenn Martina nachweist, dass ihr konkrete behinderungsbedingte Ausgaben entstehen, die den normalen Bedarf übersteigen.
Blindengeld, Mehrbedarf, Eingliederungshilfe: Bescheinigung von wem und wieWer SB-spezifische Geldleistungen auf dem P-Konto schützen will, braucht eine Bescheinigung – keine allgemeine Erklärung, sondern eine gesetzlich geregelte Bescheinigung der auszahlenden Stelle, die das Kreditinstitut zur Freistellung der genannten Beträge verpflichtet.
Gesetz und Praxis unterscheiden sich dabei erheblich: Was auf dem Papier klar ist, lehnen manche Behörden in der Praxis ab oder stellen nur unvollständige Nachweise aus.
Landesblindengeld und Landesblindenhilfe: Zuständig ist die auszahlende Landesbehörde – je nach Bundesland das Versorgungsamt, der LVR oder LWL (NRW), das ZBFS (Bayern) oder die kommunale Stelle. Der Antrag lautet formlos: Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto, Angabe der IBAN, Hinweis auf die P-Konto-Bescheinigungspflicht.
Das Landesblindengeld ist nach den jeweiligen Landesgesetzen für unpfändbar erklärt und fällt deshalb in den gesetzlichen Schutzkatalog des P-Kontos, der ausdrücklich landesrechtlich unpfändbar erklärte Geldleistungen einschließt. Die Behörde ist verpflichtet zu bescheinigen. Wer auf Widerstand stößt, kann beim Vollstreckungsgericht einen Beschluss mit derselben Wirkung beantragen.
Mehrbedarfszuschläge wegen Behinderung: Wer Grundsicherung im Alter bezieht und im Leistungsbescheid den Mehrbedarf von 17 Prozent wegen Merkzeichen G oder aG ausgewiesen hat, beantragt die Bescheinigung beim Sozialamt – nicht beim Versorgungsamt, das den GdB festgestellt hat. Das Sozialamt zahlt die Leistung und ist deshalb zur Bescheinigung verpflichtet.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn jemand Bürgergeld bezieht und den Mehrbedarf nach dem Zweiten Buch erhält. Der Leistungsbescheid allein reicht der Bank häufig nicht – erst die gesonderte Bescheinigung entfaltet die gesetzlich vorgesehene Bindungswirkung gegenüber dem Kreditinstitut.
Eingliederungshilfe als Geldleistung: Wenn Eingliederungshilfe-Leistungen nach dem Neunten Buch – etwa anteiliges Pflegegeld nach § 64a SGB XII für Menschen im Assistenzmodell – auf das Konto überwiesen werden, ist der Träger der Eingliederungshilfe die zuständige Stelle für die Bescheinigung.
Das ist in der Regel der Landschaftsverband oder ein überörtlicher Sozialhilfeträger. Die Bescheinigung muss Leistungsart, Betrag und Zeitraum ausweisen. Sachleistungen der Eingliederungshilfe – Assistenzstunden, Hilfsmittel, Fahrtkosten direkt beim Anbieter – gehen nicht über das Konto und sind vom Pfändungsschutz unberührt.
Grundrente nach SGB XIV: Wer Versorgungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht bezieht, wendet sich für die Bescheinigung an das zuständige Amt für Soziales oder die Versorgungsbehörde des Bundeslandes. Die Grundrente nach SGB XIV gilt als zweckgebundener Mehraufwandausgleich und fällt unter den gesetzlichen Pfändungsschutz. Wer keine Bescheinigung erhält, kann den Schutz über das Vollstreckungsgericht durchsetzen.
Der GdB als Argument beim Vollstreckungsgericht: Wann er zählt, wann nichtDer Schwerbehindertenausweis ist beim Vollstreckungsgericht kein Freifahrtschein – aber ein wichtiges Beweismittel. Wer einen Antrag auf dauerhafte Erhöhung des P-Konto-Freibetrags stellt, weil seine tatsächlich unpfändbaren Beträge den automatischen Grundfreibetrag dauerhaft übersteigen, muss dem Gericht seinen Mehrbedarf konkret darlegen.
Der GdB und die Merkzeichen zeigen dabei, dass behinderungsbedingte Mehrkosten objektiv plausibel sind – sie ersetzen aber nicht die Aufstellung der tatsächlichen Ausgaben.
Für den Antrag beim Amtsgericht – Vollstreckungsabteilung – braucht man: Schwerbehindertenausweis mit aktuellem Bescheid des Versorgungsamts, Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Aufstellung monatlicher behinderungsbedingter Ausgaben (Fahrtkosten zum Arzt, nicht erstattete Hilfsmittel, Assistenzkosten, behinderungsbedingte Mehrverpflegung, Fahrdienste), ärztliche Bescheinigungen oder Atteste zu medizinisch notwendigen Mehrkosten sowie Nachweise der eingehenden Leistungen.
Das Gericht prüft, ob die Kosten objektiv notwendig und nicht bloß wünschenswert sind. Ein GdB von 100 mit Merkzeichen H überzeugt das Gericht eher als GdB 50 ohne Merkzeichen, weil Hilflosigkeit per Definition außergewöhnliche Mehrbedarfe begründet.
Wird der Antrag bewilligt, gilt der erhöhte Freibetrag dauerhaft. Die Bank erhält den Gerichtsbeschluss und setzt ihn ab dem nächsten Geldeingang um – ohne dass monatliche Einzelnachweise erforderlich sind. Das Gericht kann den Freibetrag auch dynamisch festlegen, bezogen auf die eingehenden Leistungen, sodass Betragsschwankungen keinen neuen Antrag auslösen.
Wichtig: Der Gerichtsantrag ist auch die richtige Route für Menschen, bei denen die Bescheinigung der zuständigen Behörde fehlt oder verweigert wird. Wer beim LVR auf Ablehnung stößt, wer vom Sozialamt auf das Jobcenter verwiesen wird und umgekehrt, wer keine zuständige Stelle findet – all das ist kein Hindernis, solange das Vollstreckungsgericht über den Antrag entscheidet. Der Beschluss des Gerichts hat dieselbe Rechtswirkung wie jede Bescheinigung und ist gegenüber der Bank durchsetzbar.
Häufige Fragen zu P-Konto und SchwerbehinderungSchützt der Schwerbehindertenausweis mein Guthaben auf dem P-Konto?
Nein. Der Schwerbehindertenausweis hat auf dem P-Konto keine Rechtswirkung. Das P-Konto schützt automatisch nur den gesetzlichen Grundfreibetrag – derzeit 1.555 Euro monatlich, ab 1. Juli 2026 sind es 1.587,40 Euro. Wer SB-spezifische Leistungen wie Blindengeld oder Mehrbedarf zusätzlich schützen will, braucht eine Bescheinigung der auszahlenden Stelle.
Ich erhalte Blindengeld in Höhe von 757 Euro monatlich. Mein P-Konto-Grundfreibetrag reicht. Muss ich trotzdem eine Bescheinigung beantragen?
Wenn Ihre gesamten monatlichen Eingänge unter dem Grundfreibetrag bleiben, greift der automatische Schutz. Sobald Eingänge darüber liegen – etwa weil Rente und Blindengeld zusammen den Freibetrag überschreiten –, schützt der Sockelbetrag das Blindengeld nicht mehr zuverlässig. Eine Bescheinigung der auszahlenden Landesbehörde ist dann zwingend, um den Blindengeld-Anteil separat freizustellen. Sie kostet nichts und gilt mindestens zwei Jahre.
Meine gesetzliche Verletztenrente liegt über dem P-Konto-Freibetrag. Kann ich sie als behinderungsbedingt schützen lassen?
Nein, nicht direkt. Die gesetzliche Verletztenrente der Unfallversicherung ist wie Arbeitseinkommen pfändbar – sie fällt nicht unter den Sonderschutz für Mehraufwandausgleich-Leistungen.
Was möglich ist: Wer nachweist, dass seine behinderungsbedingten Ausgaben den pfändbaren Anteil tatsächlich aufzehren, kann beim Vollstreckungsgericht einen erhöhten Freibetrag beantragen. Das Gericht entscheidet im Einzelfall auf Grundlage der dokumentierten Mehrkosten.
Ich beziehe Eingliederungshilfe im Arbeitgebermodell und erhalte anteiliges Pflegegeld nach SGB XII. Ist das geschützt?
Ja. Das anteilige Pflegegeld nach § 64a SGB XII ist eine zweckgebundene Leistung des Sozialhilfe-Pflegerechts und fällt unter den gesetzlichen Pfändungsschutz. Zuständig für die Bescheinigung ist der Träger der Eingliederungshilfe – nicht die Pflegekasse.
Wer beide Leistungen bezieht, braucht gegebenenfalls zwei separate Bescheinigungen: eine von der Pflegekasse für das SGB XI-Pflegegeld und eine vom Eingliederungshilfeträger für das SGB XII-Pflegegeld.
Was passiert, wenn mein Landesblindengeld höher ist als 500 Euro und auf ein gepfändetes Konto eingeht, bevor ich die Bescheinigung hatte?
Der noch nicht ausgekehrte Betrag kann nachträglich freigestellt werden. Beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht die Freigabe als unpfändbare landesrechtliche Leistung und legen Sie den Bescheid des Versorgungsamts bei. Beträge, die bereits an den Gläubiger ausgezahlt sind, bleiben bei diesem.
Die Beschleunigung des Verfahrens gelingt, wenn Sie gleichzeitig die Bescheinigung bei der auszahlenden Stelle beantragen und dem Gericht mitteilen, dass sie beantragt ist.
Gesetze im Internet (BMJV): § 54 SGB I – Pfändung
Bundesministerium der Justiz: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Gesetze im Internet (BMJV): § 850b ZPO – Bedingt pfändbare Bezüge
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Braucht Europa ein drittes Militärbündnis unter Einbeziehung der Ukraine?
John Helmer Reports: Israel Has Turned America Into a War Criminal, by Paul Craig Roberts
RETVRN to Rome, by Kevin DeAnna
The Real Story Tying Starmer and Mandelson Is Being Buried By A Conspiracy of Silence, by Jonathan Cook
When It Comes to Using Proxies, the US Far Surpasses Iran as a Sponsor of Terrorism, by Larry C. Johnson
Doctorow Reports That Russia’s Second Largest Party Challenges Putin for His Leadership Failure, by Paul Craig Roberts
Israel Runs Pentagon, by Kevin Barrett
Kolumbien verzeichnet die meisten Morde an Umweltaktivist:innen
Kuba und China prüfen Möglichkeiten der Ölförderung auf der Insel
Barcelona-Gipfel der Progressiven: Lateinamerikas Präsidenten treten für Kuba und gegen Kriege ein
Vom heißen Krieg der EU gegen Russland
… von ukrainischem Boden aus — und nicht nur das.
„Durch die Blume“ wird selbst von hohen offiziellen, politischen Vertretern in Kiew eingeräumt, wer tatsächlich den Krieg gegen Russland am Laufen hält. Der zweite Fakt erklärt dann auch den ersten: Denn die großen Absahner des blutigen Geschehens in der Ukraine und Russland sitzen viel weiter im Westen.
Eine eher unbedeutende, regionale Internet-Plattform aus der Ukraine, die im unter Kiewer Kontrolle befindlichen Gebiet Cherson – Mikolajew beheimatete Station Korabelov veröffentlichte vor einigen Tagen die Nachricht von einem Treffen Kyrylo Budanows mit ukrainischen Wirtschaftsvertretern. Wer konkret das auf der Wirtschaftsseite war, wurde nicht offengelegt. Auch waren die Informationen über den Inhalt des Treffens recht dürftig (1). Dürftig meint unvollständig. Man kann es aber auch umdrehen. Ganz gezielt wurde die Nachricht bei Korabelov genutzt, um eine bestimmte Botschaft zu transportieren. Wer noch transportiert Botschaften? Richtig, Nachrichtendienste. Nachrichtendienste nutzen Medien. Und manche Nachrichten sollen auch eher „unter dem Radar“ verbreitet werden. Sie möchten nicht an die große Glocke gehangen werden, sollen aber trotzdem Fußfassen im zu veröffentlichenden Informationsraum.
Kyrylo Budanow ist ein Geheimdienstoffizier. Nicht irgendeiner, er war bis in den November des vergangenen Jahres Direktor des Militärgeheimdienstes der Ukraine (im Deutschen kurz GUR oder HUR bezeichnet). Als solcher fungiert dieser Geheimdienst nicht nur im Sinne der Nachrichtenbeschaffung und -verbreitung, sondern er führt auch aktiv Operationen durch. Der HUR verfügt dafür über eigene militärische Kommandoeinheiten wie das Regiment Kraken und die Spezialeinheit Timur (2, 3).
Der wegen Korruptionsvorwürfen als Leiter der Präsidialverwaltung geschasste Andrij Jermak wurde nun im Januar von Selenskyj durch Budanow ersetzt (4). Es dürfte in Kiew kaum einen Posten geben, auf dem man man mehr Einfluss auf den Präsidenten der Ukraine ausüben kann. Durchaus interessant fiel Selenskyjs Begründung zur Wahl Budanows aus:
„Die Ukraine müsse sich stärker auf Sicherheitsfragen, die Entwicklung der Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und den diplomatischen Weg der Verhandlungen konzentrieren.“ (4i)
Gegenüber Pressevertretern äußerte der ukrainische Präsident: „Ich stärke mein Team für Friedensverhandlungen“ (5). Friedensverhandlungen? Das ist interessant. Erst recht, wenn dafür Leute hinzugezogen werden, die in ihrer Subversivität gegen Russland herausragen. Wessen Interessen verfolgt die ukrainische Politik — die der Ukraine? Ein Land mit dermaßen starken historischen, kulturellen Bindungen zu Russland wie die Ukraine handelt seit 2014 im Sinne nationaler Interessen? Woher kommen die Ideen kreativer Zerstörung, die der HUR — bis vor kurzem mit Budanow an der Spitze — als operativer Arm umsetzte? Das ist nicht die einzige Frage, denn diese Ideen bedürfen Logistik, Technologie, Nachrichten, Aufklärung und Steuerung. Faktoren, über die die Ukraine allein nie auch nur annähernd in genügendem Maße verfügte (6).
Die Operationen des HUR gegen russische Standorte strategischer Fliegerkräfte (7, 8) waren strategische Operationen. Die Anschläge auf die Krim-Brücke waren zudem Terroranschläge (9, 10). Was sie nicht bewirkten, war eine Veränderung der Kräfteverhältnisse auf dem Kriegsschauplatz, eine Verbesserung der prekären Lage für die ukrainischen Streitkräfte. Dafür verletzten sie rote Linien und verschoben sie dabei. Sie waren von politischer Dimension, Katalysatoren für die Weiterführung des Krieges und dessen Eskalation. Darauf weisen auch die Zeitpunkte dieser Operationen hin. Zeitpunkte, welche geeignet waren, gerade mühsam in Gang gekommenen Verhandlungen zu torpedieren (8i).
Was hatte Budanow nun jüngst bei einem Treffen von Wirtschaftsvertretern zu suchen? Er stellte klar, dass selbst die „Verbündeten“ der Ukraine dieser keine kritischen Komponenten verkaufen. Und er wies darauf hin, dass der Verlust von Fachwissen im Bereich der Steuerungssysteme die ambitionierten, eigenen Raketenprogramme behindern würde. Gerade bei Drohnen und diversen anderen Waffen sei die Ukraine in hohem Maße von ausländischen Technologien abhängig (11). Sich als vollwertiger Hersteller von technologisch anspruchsvollem Militärgerät zu bezeichnen, träfe nicht die Realität.
„All unsere Super-Verteidigungstechnologien — Drohnen und andere Dinge — woher stammen deren Komponenten? Was ist daran ukrainisch? Selbst der 3D-Drucker, auf dem die meisten Teile hergestellt wurden, gehört uns nicht. Selbst sein Filament [das Rohmaterial] gehört uns nicht. Wir sind Nutzer, mehr nicht.“ (1i)
Laut Budanow habe das Land im Laufe der vergangenen 20 Jahre eine ganze Reihe wichtiger Kompetenzen und Kapazitäten verloren, insbesondere im Bereich der Lenk- und Steuerungssysteme, was sich direkt auf die Entwicklung von Panzer- und Raketenprogrammen auswirken würde.
„Wie viele Panzer haben wir gebaut? Seit Beginn des umfassenden Krieges — null. Raketen werden zwar produziert, aber auch hier gibt es Nuancen, und zwar gravierende.“ (1ii)
Und der Präsidentenberater betonte, dass der Zugriff auf Schlüsseltechnologien des Westens für die Ukraine nicht gegeben ist.
„Die Komponentenbasis, bestimmte Baugruppen und Aggregate werden uns einfach nicht verkauft.“ (1iii)
Warum erzählt Budanow das? Das ist erst einmal einfach erklärbar: Er betreibt strategische Kommunikation. Damit wissen wir aber noch nicht, wem diese Kommunikation gilt und was sie im Einzelnen bezwecken soll. Eines ist sicher. Budanow weiß aus erster, militärisch-nachrichtendienstlicher Hand, dass der Krieg gegen Russland für die Ukraine existenzbedrohend ist. Nicht etwa weil er nicht zu gewinnen ist, sondern schlicht und einfach deshalb, weil er fortgesetzt wird. Budanow weiß außerdem, dass die Weiterführung des Krieges seitens der Ukraine von dessen Sponsoren abhängig ist, wobei die Ukraine weiter die Fußtruppen bereitzustellen, also ihre Bevölkerung zu verheizen hat. Aber Budanow konterkariert mit seiner Aussage, dass der Westen der Ukraine „nur“ Hilfe in deren Verteidigungskampf leisten und kein aktiver Kriegsteilnehmer sein würde. Er argumentiert also gegen das herrschende Narrativ. Warum macht er das?
Was bei der Beurteilung von Budanows Aussage von Interesse sein könnte, ist, wer diese Information durchgestochen hat. Denn in den für den öffentlichen Informationsraum gedachten Meldungen zu Treffen dieser Art mit Wirtschaftsvertretern sind vakante Aussagen wie die obigen nicht enthalten (12, 13).
Etwas ähnliches hat Budanow übrigens auch früher bereits getan. Als Anfang 2024 der russische „Oppositionsführer“ Alexej Nawalny in der Haft starb, wurde im Informationsraum sofort die Geschichte verbreitet, er sei von russischen Diensten ermordet worden. Aber ausgerechnet Budanow wurde zitiert mit: „Ich werde Sie vielleicht enttäuschen, aber wir wissen, dass er tatsächlich an einem Blutgerinnsel gestorben ist. Und das ist mehr oder weniger bestätigt. Das wissen wir“ (14).
Der Autor ist sich sicher: Die Operationen der ukrainischen Dienste wären ohne die Unterstützung westlicher Dienste schlicht undenkbar. Es sind also nur bedingt ukrainische Operationen. Das weiß Budanow am besten. Er weiß es wahrscheinlich sogar besser als Selenskyj. Budanow ist einfach am nächsten dran — zum Beispiel an den Geheimdiensten der Briten. Budanows Aussage zur Struktur und den Fähigkeiten des militärisch-industriellen Komplexes der Ukraine erweitert das Bild. Es zeigt uns, dass dieser Krieg als Ganzes nicht wirklich ein ukrainischer ist.
Vor Tagen tätigte Budanow dazu eine weitere, bemerkenswerte Aussage. Befragt ob der Perspektive für einen baldigen Friedensschluss sagte er gegenüber Pressevertretern:
„Im Gegensatz zu uns geben sie [Russland] ihre eigenen Mittel aus. Das sind enorme Summen — bereits in Billionenhöhe.“ (15)
Der nun Ex-Geheimdienstchef weiß also, dass die Ukraine nie in der Lage war, einen Krieg dieser Größenordnung selbst zu verwalten. Aber ist er sich auch im Klaren, dass die monetären Kosten des Krieges im Nullsummenspiel woanders die Kassen klingeln lassen? Dass dies sogar einen der entscheidenden Aspekte zur Führung des Krieges durch sein Land und letztlich ihn persönlich darstellt? Oder nimmt er das wissend in Kauf?
Es scheint so, als ob der ukrainische Präsident Selenskyj unermüdlich als Werbevertreter für Technologie- und Geldtransfer in Richtung des militärisch-industriellen Komplexes der Ukraine unterwegs wäre. Dafür verspricht er die Entwicklung von Wunderwaffen durch sein Land (16). Aber dem ist nicht so und Budanow spricht es frei heraus. Um sich in seinem Amt zu halten und seine pure Existenz zu sichern, wirbt Selenskyj für öffentliche Gelder der EU-Staaten und Großbritannien, um damit die großen Rüstungskonzerne dort, nicht etwa die in der Ukraine, zu mästen. Dafür erhält der mittels fragwürdiger parlamentarischer Kniffe in seinem Amt gehaltene Ex-Schauspieler die politische Unterstützung seiner westlichen „Gönner“.
Budanow ist erst 39 Jahre alt und seine Erfahrungen liegen im operativen Bereich. Er ist kein Stratege sondern ein radikaler Frontkämpfer (17). Er glaubt, die zu benutzen, die ihn benutzen. Das erklärt andererseits seine fehlende diplomatische Finesse — und macht ihn geeignet als Botschafter kritischer Informationen.
Von kritischer Tragweite sind diese Informationen vor allem deshalb, weil sie die öffentlich gültige Erzählung eines ukrainisch-russischen Krieges immer schneller aufweichen. Das Offensichtliche der Rolle von EU-Staaten als aktive Kriegsteilnehmer im Krieg gegen Russland lässt die Wahrheit in dünnem Rinnsal, doch stetig in den Informationsraum plätschern. Damit wird jedoch öffentlich die Legitimität gestärkt, die Russland für Angriffe auf kriegswichtige Infrastruktur in Deutschland oder anderswo beansprucht. Die typischen, provokanten Äußerungen des Mitglieds des Nationalen Sicherheitsrates Russland, Dimitri Medwedew, korellieren zeitlich erstaunlich gut auch mit Budanows Verlautbarungen (18, 19).
Im Verbund mit Großbritannien führen vor allem Deutschland und Frankreich als führende EU-Mitgliedsstaaten aktiv Krieg gegen Russland. Das ist etwas völlig anderes, als sich auf einen Krieg vorzubereiten. Damit hat sich allerdings auch die Haltung Russlands gegenüber einem Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union grundlegend geändert.
Die EU ist ein immer stärker militärisch ausgerichtetes und Russland feindlich gegenüberstehendes Bündnis. Damit ist es für Russland nicht mehr akzeptabel, die Ukraine der EU beitreten zu lassen.
Das ist der politische Prozess, den die russische Führung seit Jahren vorausgesagt hat. Die Bedingungen werden sich ändern. Sie werden sich zum Nachteil für diejenigen ändern, die nach wie vor Russland eine strategische Niederlage auf dem Schlachtfeld beizubringen versuchen.
Es gibt aber noch eine Wahrheit, die Budanow implizit zum Ausdruck gebracht hat, und die zeigt auf die Profiteure des blutigen Geschehens, in das sich zwei im Grunde eng verbundene Völker hineinziehen lassen haben. Diese Profiteure erzielen ihre Renditen nicht etwa aus ukrainischen Vermögen. Das Geld wird lediglich über die Ukraine umgeleitet. Es sind die diversen „Ukraine-Hilfen“ und „Verteidigungsinitiativen“, welche zum Beispiel in Deutschland etikettiert und dann, über die Ukraine umgeleitet, den Weg zurück in die westlichen Staaten finden, um schließlich bei europäischen Rüstungskonzernen beziehungsweise den dahinterstehenden Investoren zu landen (18i, 20).
Bitte bleiben Sie achtsam, liebe Leser.
Anmerkungen und Quellen
(Allgemein) Dieser Artikel von Peds Ansichten ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung — Nicht kommerziell — Keine Bearbeitungen 4.0 International) lizenziert. Unter Einhaltung der Lizenzbedingungen kann er gern weiterverbreitet und vervielfältigt werden. Bei Verlinkungen auf weitere Artikel von Peds Ansichten finden Sie dort auch die externen Quellen, mit denen die Aussagen im aktuellen Text belegt werden.
(1 bis 1iii) 11.04.2026; Korabelov; Budanov: Ukraine remains a user of foreign technologies; during the war it has not built a single tank; https://korabelov.info/en/2026/04/582109/budanov-ukraine-remains-a-user-of-foreign-technologies-during-the-war-it-has-not-built-a-single-tank/
(2) MilitaryLand; Kraken Operations Unit; https://militaryland.net/ukraine/main-intelligence-directorate/kraken-special-detachment/; abgerufen: 18.04.2026
(3) 04.11.2025; blue News; Militärgeheimdienst berichtet von Operationen in Pokrowsk; https://www.bluewin.ch/de/news/international/militaergeheimdienst-berichtet-von-operation-in-pokrowsk-2948647.html
(4, 4i) 02.01.2026; ARD-Tagesschau; Selenskyj ernennt Geheimdienstchef zum Büroleiter; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-selenskyj-bueroleiter-budanow-100.html
(5) 10.01.2026; ARD-Tagesschau; Florian Kellermann; Stühlerücken im ukrainischen Machtapparat; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-personal-selenskyj-100.html
(6) 24.06.2024; Kölner Stadt-Anzeiger; David Schmitz; Angriffswellen mit US-Raketen treffen Ziele auf der Krim — und bald auch Putins Brücke?; https://www.ksta.de/politik/atacms-attacke-us-raketen-treffen-krim-und-bald-putins-bruecke-815804; Artikel hinter Werbeschranke
(7) 02.09.2023; Berliner Zeitung, AFP; Katerina Alexandridi; „Wir arbeiten vom Territorium Russlands aus“ — ukrainischer Militärgeheimdienst-Chef; https://www.berliner-zeitung.de/news/ukrainischer-militaergeheimdienst-chef-wir-arbeiten-vom-territorium-russlands-aus-li.384962
(8, 8i) 02.06.2025; Deutsche Welle; David Ehl; Wie Russlands Luftwaffe der Ukraine ins Netz ging; https://www.dw.com/de/russland-ukraine-krieg-bomber-jets-geheimdienste-operation-spinnennetz-putin-v3/a-72761384
(9) 12.10.2022; Heute; Nikolaus Pichler; Er soll hinter Anschlag auf Krim-Brücke stecken; https://www.heute.at/s/er-soll-hinter-anschlag-auf-krim-bruecke-stecken-100232881
(10) 03.08.2024; RT deutsch; Ukraine veröffentlicht neue Drohung gegen Krim-Brücke; https://dert.online/international/214472-ukraine-veroeffentlicht-neue-drohung-gegen/
(11) 17.04.2026; RT deutsche; Kiews Ex-Geheimdienstchef Budanow zerstört Mythos der „ukrainischen“ Drohnen; https://freedert.online/europa/277459-kiews-ex-geheimdienstchef-budanow-zerstoert/
(12) 14.03.2026; 112.ua; Schostal Oleksandr; Kyrylo Budanow: Eine starke Wirtschaft ist die Grundlage für Verteidigung der Ukraine.; https://112.ua/de/kirilo-budanov-pro-ekonomiku-bez-potuznoi-armii-ne-zmoze-zahistiti-krainu-146866
(13) 13.04.2026; Ukrinform; Budanow: Rüstungsbranche soll das Gerüst der Wirtschaft werden; https://www.ukrinform.de/rubric-ato/4112104-budanow-rustungsbranche-soll-das-gerust-der-wirtschaft-werden.html
(14) 25.02.2024; Overton Magazin; Florian Rötzer; Ukrainischer GRU-Chef Budanow: Nawalny ist eines natürlichen Todes gestorben; https://overton-magazin.de/top-story/ukrainischer-gru-chef-budanow-nawalny-ist-eines-natuerlichen-todes-gestorben/
(15) 10.04.2026; Ukraine-Nachrichten, RBK Ukrajina; Ist der Frieden bald in Sicht? Budanow gab eine Erklärung zum Kriegsende ab; https://ukraine-nachrichten.de/frieden-bald-sicht-budanow-eine-erklärung-kriegsende_30660
(16) 21.04.2026; Merkur; Karsten-Dirk Hinzmann; Patriot-Kopie aus der Ukraine: Selenskyj will den Himmel über Europa schließen; https://www.merkur.de/politik/ukraine-krieg-putin-selenskyj-raketen-abwehr-patriot-usa-trump-iran-nato-eu-zr-94270973.html
(17) 16.07.2024; Berliner Zeitung; Nicolas Butylin; Geheimdienstchef der Ukraine: Wir haben oft versucht, Putin zu töten; https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/geheimdienstchef-der-ukraine-wir-haben-oft-versucht-putin-zu-toeten-li.2235531
(18, 18i) 15.04.2026; X; Wlad Sankin; https://x.com/wladsan/status/2044490948923596879/photo/1
(19) 16.04.2026; euronews; Alexei Doval; Deutschland auf Moskaus Radar? Brisante Drohnen-Liste sorgt für Aufsehen; https://de.euronews.com/my-europe/2026/04/16/deutschland-moskau-medwedew-drohnen
(20) 11.07.2024; Helsing; Helsing erhält 450 Mio. € in Serie-C-Finanzierung […]; https://helsing.ai/de/newsroom/helsing-further-strengthens-european-defence-capabilities-with-funding-round
(Titelbild) Krieg, Mavic, Drohne, Ukraine; Autor: Bernd Thomas (Pixabay); 25.03.2023; https://pixabay.com/photos/mavic-2-drone-dynamic-action-bokeh-7870679/; Lizenz: Pixabay License
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Moderna beginnt mit Injektion von mRNA-«Impfstoff» gegen Vogelgrippe bei 4.000 Erwachsenen
Moderna hat eine groß angelegte klinische Studie mit rund 4.000 Erwachsenen aus den USA und Großbritannien gestartet, die einen mRNA-basierten «Impfstoff» gegen die Vogelgrippe (H5N1) erhalten. Wie der Journalist Jon Fleetwood auf seinem Substack berichtet, ist dies weltweit die erste mRNA-Injektion gegen die Vogelgrippe, die die klinische Phase-3-Studie erreicht hat.
Der Schritt folgt auf die Ernennung von Dr. Erica Schwartz, einer Expertin für militärische Pandemieplanung, die Überwachungs-, Impf- und Durchsetzungssysteme aufgebaut und umgesetzt hat, zur Leiterin der Centers for Disease Control and Prevention (CDC) durch US-Präsident Donald Trump (wir berichteten).
Die Mitteilung von Moderna erfolgte einen Tag, nachdem der Pharmariese kundgetan hatte, dass er die EU-Zulassung für den kombinierten Grippe- und COVID-mRNA-«Impfstoff» für Erwachsene ab 50 Jahren erhalten habe (wir berichteten).
Fleetwood weist darauf hin, dass er im Dezember 2025 als Erster über eine Investition von 54,3 Millionen Dollar von Bill Gates' «Impfstoffkartell», der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), berichtet hatte, die darauf abzielte, die Zulassung der mRNA-Vogelgrippe-Injektion voranzutreiben. Moderna zufolge erklärte Dr. Richard Pebody, Direktor für Epidemien und neu auftretende Infektionen bei der britischen Gesundheitsbehörde UKHSA:
«Obwohl das derzeitige Risiko der Vogelgrippe für die menschliche Bevölkerung weiterhin gering ist, entwickelt sich das Virus weiter und verbreitet sich bei Vögeln und verschiedenen Tierwirten im Vereinigten Königreich und anderswo. Die UKHSA bleibt wachsam hinsichtlich der Möglichkeit, dass sich dieser Erreger so anpassen könnte, dass er von Mensch zu Mensch übertragbar wird, und wird weiterhin alle verfügbaren Daten überwachen.
Diese wichtige Initiative zur Erprobung eines neuen mRNA-Pandemie-Grippeimpfstoffs ist ein entscheidender Schritt zur weiteren Stärkung unserer Fähigkeit, die Bevölkerung vor künftigen Grippepandemien zu schützen.»
Fleetwood beschreibt eine Reihe von Kooperationen zwischen der Defense Advanced Research Projects Agency (DARPA) der USA und Moderna im Zusammenhang mit der Entwicklung der mRNA-Impfstofftechnologie. So habe die Finanzierung 2013 mit Fördermitteln zur Unterstützung der mRNA-Impfstoffforschung begonnen und sei durch spätere Vereinbarungen fortgesetzt worden, darunter ein Programm aus dem Jahr 2020 zur Entwicklung mobiler Produktionsplattformen für Nukleinsäure-Impfstoffe.
Insgesamt skizziere das DARPA-Programm einen einzigen integrierten Prozess, um das Influenzavirus zu erzeugen oder zu rekonstruieren, es zu sequenzieren und diese Sequenz rasch in eine mRNA-Injektion umzuwandeln, so der Journalist, der schließt:
«Modernas Phase-3-Impfstoff gegen die Vogelgrippe ist die Echtzeit-Umsetzung eines von der DARPA unterstützten Systems, das Influenzaviren und mRNA-Gegenmaßnahmen seit langem als Teil derselben Pipeline betrachtet – in der Krankheitserreger im Labor konstruiert oder rekonstruiert, in genetische Sequenzen umgewandelt und rasch in injizierbare Präparate verwandelt werden können.
Dieses System – finanziert von der DARPA, wiederbelebt durch die CEPI und geprägt von anhaltenden Pandemiewarnungen – geht nun in die Phase der groß angelegten klinischen Studien am Menschen über, unter der Leitung einer Bundesbehörde, die von eben jenem Architekten geleitet werden soll, der die militärisch geführte Infrastruktur zur Überwachung, Impfung und Durchsetzung von Maßnahmen bei Influenza-Pandemien entwickelt hat.»
«Allgemeine Gesundheitschecks sind schädlich»
Immer mehr Stimmen aus der evidenzbasierten Medizin stellen den Nutzen routinemäßiger Gesundheitschecks und groß angelegter Screeningprogramme infrage. Während sie lange als Kern präventiver Medizin galten, wächst die Kritik, dass sie weniger Nutzen als angenommen bringen – und teilweise sogar Schaden verursachen.
In dem vor einigen Tagen auf Brownstone.org veröffentlichten Beitrag «General Health Checks Are Harmful» argumentiert Peter C. Gøtzsche, dänischer Facharzt für Innere Medizin und Medizinforscher sowie Mitbegründer der Cochrane Collaboration, dass allgemeine Gesundheitschecks – auch als jährliche Vorsorgeuntersuchungen bekannt – keinen nachweisbaren Nutzen für die Sterblichkeit oder Krankheitsvermeidung haben. Stattdessen könnten sie sogar Schaden anrichten, etwa durch Überdiagnosen, unnötige Folgeuntersuchungen und die psychische Belastung durch falsch-positive Befunde.
Gøtzsches zentrale These lautet, dass allgemeine Gesundheitschecks bei asymptomatischen Menschen keinen nachweisbaren Nutzen in Bezug auf die Gesamtsterblichkeit oder schwere Krankheitsverläufe haben. Seine Argumentation stützt sich auf systematische Reviews und Meta-Analysen, insbesondere aus der Cochrane-Forschung, die zeigen, dass regelmäßige Check-ups weder Herz-Kreislauf-Todesfälle noch Krebsmortalität zuverlässig senken.
Ein zentraler Punkt seiner Kritik ist das Problem der Überdiagnose. Dabei werden Erkrankungen entdeckt, die im Verlauf des Lebens niemals Beschwerden verursacht hätten. Diese Befunde führen jedoch häufig zu weiteren Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen – einschließlich Operationen, Medikamenten und psychischer Belastung. Nach Gøtzsches Einschätzung entsteht dadurch ein «Kaskadeneffekt» medizinischer Interventionen, der Patienten eher schadet als nützt.
Eng damit verbunden ist das Konzept der Übertherapie: Weil durch Screening mehr «Auffälligkeiten» gefunden werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen behandelt werden, obwohl der Nutzen der Behandlung fraglich oder nicht vorhanden ist. Gøtzsche argumentiert, dass diese Übertherapie reale Risiken wie Komplikationen, Nebenwirkungen und Angstzustände erzeugt, ohne dass ein proportionaler gesundheitlicher Vorteil nachweisbar ist.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die wissenschaftliche Grundlage vieler Screeningprogramme. Gøtzsche betont, dass Surrogatendpunkte – etwa frühere Diagnosen oder mehr entdeckte Tumoren – häufig fälschlich als Erfolg gewertet werden. Entscheidend sei jedoch allein, ob Screening die Gesamtsterblichkeit oder die Lebensqualität verbessere. Genau hier zeige sich in vielen großen Programmen kein klarer Vorteil.
Diese Einschätzung wird auch in anderen kritischen Analysen aufgegriffen. Sogar in so einem orthodoxen Fachmedium wie der Deutschen Ärztezeitung hieß es kürzlich (TN berichtete):
«Falsch-positive Ergebnisse, Überdiagnosen und geringe Teilnahmeraten: Die Kritik an etablierten Krebsfrüherkennungsprogrammen lässt nicht nach. Es ist Zeit für ein Umdenken.»
Hintergrund ist die Erkenntnis, dass mehr Diagnosen nicht automatisch weniger Todesfälle bedeuten – ein zentrales Argument, das auch Gøtzsche immer wieder betont.
Besonders deutlich wird die Kritik auch im Zusammenhang mit dem Mammografie-Screening. Auch hier werden die kommunizierten Vorteile – insbesondere die Vorstellung einer deutlichen Reduktion der Brustkrebssterblichkeit – in vielen Studien überschätzt. Gleichzeitig ist das Ausmaß der Überdiagnosen erheblich: Ein relevanter Anteil der entdeckten Tumoren manifestiert sich klinisch nie. Für betroffene Frauen bedeutet dies oft invasive Eingriffe und psychische Belastung ohne klaren medizinischen Nutzen.
In der Gesamtschau ergibt sich aus diesen Positionen ein einheitlicher Kritikrahmen: Allgemeine Gesundheitschecks und breit angelegte Screeningprogramme basieren häufig auf der Annahme, dass frühere Diagnosen automatisch bessere Outcomes bedeuten. Die Arbeiten von Gøtzsche und anderen Kritikern stellen diese Grundannahme jedoch infrage und verweisen darauf, dass der tatsächliche Nutzen für die Gesamtbevölkerung häufig gering ist, während Schäden durch Überdiagnose und Übertherapie systematisch unterschätzt werden.
Studie: Mehr Vitamin D kann Sterberisiko senken
Eine kürzlich im Clinical Nutrition Journal veröffentlichte Analyse sorgt derzeit für Aufmerksamkeit, weil sie eine zentrale Frage der Vitamin-D-Forschung neu einordnet: Warum zeigen große randomisierte Studien bislang kaum Effekte auf die Gesamtsterblichkeit – und unter welchen Bedingungen könnte Vitamin D dennoch relevant sein?
Im Zentrum der Arbeit steht eine Re-Analyse großer Studiendaten, darunter auch bekannte randomisierte Untersuchungen wie VITAL und D-Health. Die Forscher nutzten dabei Daten aus der UK Biobank mit über 500.000 Teilnehmenden und simulierten die Bedingungen dieser Studien erneut – jedoch unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Vitamin-D-Ausgangsstatus. Die Analyse legt nahe, dass eine Erhöhung des Vitamin-D-Spiegels vor allem bei Menschen mit niedrigen Werten mit einem geringeren Sterberisiko verbunden sein könnte. Bei bereits ausreichendem Spiegel zeigt sich hingegen kein zusätzlicher Effekt.
Das Ergebnis ist differenziert, aber in Teilen bemerkenswert: In der Gesamtbevölkerung bestätigen die Modelle die bisherigen Studienergebnisse – Vitamin-D-Supplementierung zeigt keinen klaren Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit. Anders stellt sich das Bild jedoch dar, wenn die Analyse auf Personen mit niedrigen Vitamin-D-Spiegeln eingegrenzt wird. In dieser Gruppe zeigt sich eine deutliche Assoziation mit reduzierter Sterblichkeit. Fitbook.de schreibt dazu:
«Wurde ihr Spiegel rechnerisch um etwa 30 bzw. 38 nmol/L erhöht, ergab sich ein deutlicher Unterschied: Bei Werten unter 50 nmol/L wurde ein um etwa 15 bis 19 Prozent niedrigeres Sterberisiko geschätzt. Bei sehr niedrigen Werten unter 30 nmol/L lag die errechnete Verringerung bei etwa 21 bis 25 Prozent.
Insgesamt zeigte sich ein klares Muster: Sehr niedrige Vitamin-D-Werte gingen mit einem höheren Sterberisiko einher. Mit steigenden Spiegeln nahm dieses Risiko ab. Ab etwa 60 nmol/L veränderte es sich jedoch kaum noch.»
Die Studie legt damit nahe, dass der mögliche Nutzen von Vitamin D stark vom Ausgangsstatus abhängt.
Diese Ergebnisse fügen sich in eine breitere Debatte ein, die Vitamin D zunehmend nicht als universelles Supplement, sondern als kontextabhängigen Regulator betrachtet. In unserem Beitrag «Heilkraft der UV-Strahlung der Sonne» zum Beispiel wird betont, dass die natürliche Sonnenexposition eine zentrale Rolle für die körpereigene Vitamin-D-Produktion spielt.
UV-B-Strahlung ermöglicht in der Haut die Bildung von Vitamin D, das im Körper hormonähnliche Funktionen übernimmt – unter anderem in der Regulation des Immunsystems, von Entzündungsprozessen und des Calciumstoffwechsels. Der Artikel argumentiert, dass die moderne Lebensweise mit geringer Sonnenexposition zu einer systematischen Verschiebung dieses biologischen Gleichgewichts geführt haben könnte. Sonnenlicht wird dabei nicht nur als Risikofaktor, sondern als essenzieller physiologischer Reiz beschrieben, dessen Bedeutung im öffentlichen Gesundheitsverständnis unterschätzt werde.
Auch gibt es solide Hinweise darauf, dass Vitamin D bei Alterungsprozessen eine wichtige Rolle spielt. So soll eine tägliche Supplementierung von etwa 2000 IE Vitamin D3 mit einer verlangsamten Verkürzung der Telomere verbunden sein. Telomere gelten als Marker biologischen Alterns, da sie sich bei jeder Zellteilung verkürzen und mit chronischen Erkrankungen sowie dem Alterungsprozess in Verbindung stehen.
Demnach hat Vitamin D nicht nur kurzfristige physiologische Effekte, sondern ist von grundlegender Bedeutung und kann auch in zelluläre Alterungsmechanismen eingreifen – etwa über entzündungshemmende und immunmodulierende Prozesse.
EU reformiert Bargeldzugang – Fortschritt oder schleichende Kontrolle?
Die Europäische Union treibt mit der geplanten Richtlinie PSD3 den Umbau des Bargeldsystems voran. Klassische Abhebungen mit physischer Karte am Geldautomaten verlieren an Bedeutung. Stattdessen setzen Banken zunehmend auf Smartphone-Apps, digitale Wallets und temporäre Codes.
Offiziell geht es um Komfort und Sicherheit. Nutzer sollen Bargeld per App vorab anfordern, einen Code generieren und diesen am Automaten eingeben – oder gleich kontaktlos per Handy abheben. In einigen Ländern ist das bereits Realität, auch das sogenannte Cashback-System im Handel wird ausgebaut.
Doch die Entwicklung wirft Fragen auf. Der Zugang zu Bargeld wird stärker an digitale Infrastruktur gebunden – wer kein Smartphone nutzt oder technikfern ist, könnte ins Hintertreffen geraten. Gleichzeitig wächst die Abhängigkeit von Banken und Zahlungsanbietern, während anonyme Bargeldnutzung weiter eingeschränkt wird.
Die EU argumentiert, dass gerade in Regionen mit wenigen Bankfilialen neue Wege nötig seien. Künftig sollen auch Geschäfte Bargeld auszahlen dürfen – selbst ohne Einkauf, bis zu festgelegten Beträgen.
Trotzdem bleibt der Eindruck: Unter dem Deckmantel der Vereinfachung entsteht ein System, das Kontrolle, Nachverfolgbarkeit und technische Hürden erhöht. Die Abschaffung der Karte ist kein reiner Fortschritt – sondern ein weiterer Schritt in Richtung vollständig digitalisierter Finanzströme.