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The Americans and Israelis again have the Arabs fighting each other

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The US Budget Is a Bank that Is Freely Robbed

The US Budget Is a Bank that Is Freely Robbed $521 billion known to be stolen each year, but only […]
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More Russian Blustering but Never Any Action

More Russian Blustering but Never Any Action Putin’s ever-widening war Russia Views Potential US Deployment of Troops to Baltic States […]
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Massenüberwachung und operative Befugnisse

Die Bundesregierung will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) umfassend neue Befugnisse zur Überwachung der Bevölkerung sowie dem Einsatz von Gewalt im Ausland erteilen. Die Nachrichtendienste sollen der „umfangreichsten und grundlegendsten Überarbeitung […] in der bundesdeutschen Geschichte“ (…)

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Abrissgenehmigung für Isar 2: CSU und Freie Wähler treiben die Zerstörung der Energieinfrastruktur selbst voran

Am 7. Oktober 2026 hat das bayerische Umweltministerium die zweite und letzte Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 2 erteilt. Damit ist der vollständige Rückbau des Reaktors rechtlich freigegeben, insbesondere der Abbau des Reaktordruckbehälters und des ihn umgebenden biologischen Schildes. Der Energiekonzern PreussenElektra gab die Entscheidung direkt nach ihrer Ausfertigung bekannt. Isar 2-Kraftwerksleiter Carsten Müller bestätigte […]

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Gutachten warnt vor schweren Umweltschäden durch Bergbauprojekt in Kasor

Ein geplantes Bergbauprojekt im Kasor-Becken im Landkreis Pasûr (tr. Kulp) von Amed (Diyarbakır) birgt erhebliche Risiken für Wasserressourcen, landwirtschaftliche Flächen und die geologische Stabilität der Region. Zu diesem Ergebnis kommt ein Sachverständigengutachten, das dem Verwaltungsgericht Diyarbakır im Rahmen eines laufenden Verfahrens vorgelegt wurde. Die Fachleute halten die bisherigen Umweltprüfungen und vorgesehenen Schutzmaßnahmen für unzureichend und kommen zu dem Schluss, dass die behördliche Umweltentscheidung für das Vorhaben nicht gerechtfertigt ist.

Das Unternehmen Kılıç Kardeşler Madencilik plant in dem Gebiet die Erkundung von Bodenschätzen durch Schürfgräben und Bohrungen. Gegen die Entscheidung, für das Projekt keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu verlangen, wurde Klage erhoben. Nach einer Ortsbesichtigung am 17. Juli untersuchte ein interdisziplinäres Sachverständigenteam die möglichen Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft und Ökosysteme. Das Gutachten stellt fest, dass sich das Projektgebiet auf Weideland und innerhalb der erweiterten Schutzzone des Silvan-Staudamms befindet. Besonders problematisch seien die Nähe zu aktiven Erdrutschgebieten, die Erdbebengefährdung und das Fehlen grundlegender Untersuchungen zu den örtlichen Wasserressourcen.

Erosionsgefahr durch Arbeiten an steilen Hängen

Für die geplanten Erkundungsarbeiten sollen an zwei Stellen insgesamt rund 360 Kubikmeter Abraum und erzhaltiges Material ausgehoben werden. Aufgrund des stark geneigten Geländes besteht die Gefahr, dass dieses Material unkontrolliert hangabwärts rutscht und Erosion auslöst. Im Projektantrag fehlen nach Feststellung der Sachverständigen konkrete Maßnahmen, um das Abrutschen des Abraums zu verhindern. Betroffen sein könnten insbesondere tiefer gelegene Siedlungen und landwirtschaftliche Flächen. Auch für die Arbeitssicherheit ergeben sich daraus Risiken.

Vorgesehen ist zudem, zunächst eine etwa einen halben Meter starke Bodenschicht abzutragen. Obwohl keine Sprengungen geplant sind, werden bei Erdarbeiten, Geländebegradigungen und Materialtransporten Staubemissionen entstehen. Wie diese wirksam begrenzt werden sollen, geht aus den Projektunterlagen nicht ausreichend hervor. Auch die Wiederherstellung des Geländes nach Abschluss der Arbeiten ist nicht hinreichend geregelt. Für die Beseitigung der Schürfgräben und die Wiederherstellung der Vegetation fehlt ein technisch ausgearbeiteter Renaturierungsplan.

Wasserquellen und Silvan-Staudamm gefährdet

Besondere Bedeutung misst das Gutachten den möglichen Auswirkungen auf die Wasserversorgung bei. Die geplanten Bohrstellen liegen in der Nähe von Wasserquellen und Bachläufen, die zur Trinkwasser- und landwirtschaftlichen Versorgung der Region beitragen. Bei Kernbohrungen könnten unterirdische wasserführende Schichten miteinander verbunden oder beschädigt werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die Wasserverhältnisse verändern oder Schadstoffe in bislang geschützte Grundwasserschichten gelangen.

Obwohl das Projektgebiet innerhalb der erweiterten Schutzzone des Silvan-Staudamms liegt, enthalten die Unterlagen keine ausreichenden Angaben über die Entfernungen zu den Wasserquellen, deren Durchflussmengen oder die bestehende Wasserqualität. Ohne diese Ausgangsdaten lassen sich mögliche Beeinträchtigungen und die Wirksamkeit geplanter Schutzmaßnahmen nicht verlässlich beurteilen.

Die Sachverständigen warnen zudem davor, die Risiken allein wegen der zeitlich begrenzten Erkundungsarbeiten als gering einzustufen. Eingriffe in das Grundwassersystem könnten auch langfristige Folgen haben und örtliche Trink- und Bewässerungswasserressourcen dauerhaft verunreinigen. Unvollständig ist dem Gutachten zufolge auch die Berechnung der Luftbelastung. Während der Materialtransport innerhalb des Projektgebiets berücksichtigt wurde, fehlen die Staub- und Abgasemissionen des Fahrzeugverkehrs auf der 3,2 Kilometer langen Zufahrtsstrecke. Ebenso wenig wurden die Emissionen der Baumaschinen und Generatoren ausreichend ermittelt.

Aktive Erdrutsche und Erdbebengefahr

Zusätzliche Risiken ergeben sich aus den geologischen Verhältnissen. Das Gutachten identifiziert an zwei Stellen, darunter am Punkt R2 innerhalb der Konzessionsgrenze und am südwestlich gelegenen Punkt R5, aktive Erdrutschbereiche. Erschütterungen durch Bohrmaschinen, Erdarbeiten oder Veränderungen des Wasserhaushalts könnten bestehende Hangbewegungen verstärken. Die Sachverständigen fordern deshalb detaillierte geologische Untersuchungen und Standsicherheitsnachweise für die betroffenen Hänge.

Hinzu kommt die hohe Erdbebengefährdung der Region. Das Zusammenwirken seismischer Aktivitäten und instabiler Hänge könnte bei unzureichend kontrollierten Bohr- und Aushubarbeiten größere Erdbewegungen auslösen.

Insgesamt bemängelt das Gutachten, dass die Auswirkungen des Vorhabens nicht ausreichend im Zusammenhang betrachtet wurden. Insbesondere fehlen Untersuchungen zum Zusammenspiel von zusätzlichem Verkehr, Eingriffen in den Wasserhaushalt, Erosion und bestehenden geologischen Risiken. Die Sachverständigen kommen deshalb zu dem Ergebnis, dass die technischen Grundlagen des Projekts für eine positive Umweltentscheidung nicht ausreichen.

Dorfbevölkerung sieht ihren Widerstand bestätigt

Die Bewohner:innen der betroffenen Dörfer, die sich seit Längerem gegen das Bergbauvorhaben wehren, sehen ihre Befürchtungen durch das Gutachten bestätigt. Gegenüber ANF erklärten sie, die möglichen Schäden an Wasserquellen, Weideflächen, Böden und natürlichen Lebensräumen seien nun auch durch unabhängige Fachleute als ernsthafte technische Probleme benannt worden. Besonders wichtig sei, dass die Sachverständigen nicht nur einzelne Belastungen, sondern auch deren Zusammenwirken untersucht hätten. Die Gefahren durch Erosion, Erdrutsche und Eingriffe in die Wasserressourcen beträfen die Lebensgrundlagen der gesamten Region.

„Wir führen unseren Kampf nicht gegen einzelne Personen, sondern um das Land, das Wasser, die Weideflächen und die Zukunft unseres Dorfes zu schützen“, erklärten die Bewohner:innen. Sie kündigten an, ihren Widerstand auf rechtlichem Wege fortzusetzen und sich dabei weiterhin auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu stützen: „Wie bisher werden wir auch künftig entschlossen für unsere Rechte eintreten. Wir verteidigen unser Land, unser Wasser und unsere Zukunft.“

Eine gerichtliche Entscheidung über die Klage gegen das Bergbauprojekt steht noch aus.

Cemil Aksu: „In einem verwüsteten Land haben weder Freiheit noch Frieden einen Sinn“Die ökologische Zerstörung in der Türkei und Kurdistan hat nach Einschätzung des Ökologieaktivisten Cemil Aksu längst eine neue Dimension erreicht. Wälder, Flüsse, landwirtschaftliche Flächen und g...ANF News Falsche Fotos im Umweltbericht: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen einIm Streit um den geplanten Solarpark bei Cixsê (tr. Ağaçlı) im kurdischen Landkreis Pasûr (Kulp) hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung eingestellt...ANF News Satellitenbilder dokumentieren ökologische Zerstörung in SüdkurdistanSatellitenaufnahmen aus zwanzig Gebieten der südkurdischen Provinz Duhok dokumentieren das Ausmaß der ökologischen Zerstörung im Zusammenhang mit der türkischen Besatzung. Die Bildvergleiche zeigen...ANF News Geothermische Erschließung bedroht Dörfer im Zîlan-TalIm Zîlan-Tal bei Erdîş (tr. Erciş) in der Provinz Wan (Van) verschärft sich der Konflikt um die geothermische Erschließung der Region. Die Dörfer Şorik (Ikizçalı), Karakilise (Işbaşı) und Çaxirbeg ...ANF News

 

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Gülistan Doku: Anwalt sieht staatlich organisierte Vertuschung entlarvt

Im Fall der mutmaßlich ermordeten Studentin Gülistan Doku in Dersim (tr. Tunceli) weiten sich die Ermittlungen gegen ein mutmaßliches Netzwerk aus, das den Feminizid über Jahre vertuscht haben soll. Im Zentrum stehen der Sohn des damaligen Gouverneurs Tuncay Sonel, Mustafa Türkay Sonel, als mutmaßlicher Täter sowie sein Vater, der staatliche Institutionen zur Verschleierung des Verbrechens eingesetzt haben soll. Beide befinden sich seit April in Untersuchungshaft. Nach inzwischen sechs Ermittlungswellen wird gegen rund 78 Personen vorgegangen, 38 wurden inhaftiert.

Der Familienanwalt Ali Çimen sieht durch die jüngsten Entwicklungen den jahrelangen Verdacht einer organisierten Vertuschung bestätigt. Im Gespräch mit ANF fordert er, die Ermittlungen gegen frühere Behördenverantwortliche auszuweiten und auch die Vermögensverhältnisse des Ex-Gouverneurs zu untersuchen. Trotz zahlreicher Festnahmen und neuer Beweismittel fehlt weiterhin die entscheidende Gewissheit: Der Leichnam der seit dem 5. Januar 2020 verschwundenen Gülistan Doku wurde bis heute nicht gefunden.

Ein Feminizid und ein Netzwerk zur Vertuschung

Die Wiederaufnahme der Ermittlungen im April hat den Fall grundlegend verändert. Während die Behörden das Verschwinden der damals 21-jährigen Studentin jahrelang mit einer angeblichen Selbsttötung in Verbindung brachten, konzentriert sich die Untersuchung inzwischen auf ein Tötungsdelikt und dessen systematische Verschleierung. Mustafa Türkay Sonel wird verdächtigt, Gülistan Doku sexuell missbraucht und anschließend erschossen zu haben. Sein Vater soll seine Stellung als Gouverneur genutzt haben, um Beweise verschwinden zu lassen und die Ermittlungen in eine andere Richtung zu lenken. Zu den Inhaftierten gehören neben Angehörigen der Familie Sonel auch frühere und aktive Polizeibeamte sowie Verantwortliche aus dem Gesundheitswesen.

Jahrelange Beweisvernichtung erschwert die Aufklärung

Für Çimen ist der Umfang der inzwischen aufgedeckten Verbindungen Ausdruck einer organisierten Vertuschung, bei der staatliche Macht gezielt instrumentalisiert wurde. Die Ermittlungen hätten zwar erhebliche Fortschritte gemacht, müssten aber sämtliche Beteiligten und Verantwortlichen erfassen. Die Folgen der verschleppten Ermittlungen zeigen sich insbesondere bei der Sicherung digitaler Spuren. Çimen verweist darauf, dass Aufzeichnungen öffentlicher Überwachungskameras nach drei Monaten und Daten der automatischen Kennzeichenerfassung nach zwei Jahren gelöscht werden.

Um dennoch an die ursprünglichen Informationen zu gelangen, wurden die zentralen Serverbetreiber kontaktiert. Die Ermittler:innen prüfen, ob sich ältere Aufzeichnungen wiederherstellen lassen. Für den Anwalt sind diese Schwierigkeiten eine unmittelbare Folge der jahrelangen Vertuschung. Auch deshalb fordert er, den Kreis der Beschuldigten weiter auszudehnen. Insbesondere gegen den inzwischen suspendierten Polizeidirektor der Provinz müssten die Ermittlungen fortgesetzt werden. Zudem erwartet Çimen weitere Maßnahmen zur Beschlagnahme von Vermögenswerten.

„Tuncay Sonels Telefon ist wie eine Verbrechensmaschine“

Besondere Bedeutung misst der Anwalt der Auswertung des Mobiltelefons des ehemaligen Gouverneurs bei. „Tuncay Sonels Telefon ist wie eine Verbrechensmaschine. Da wird noch mehr ans Licht kommen“, erklärte Çimen. Die darin enthaltenen Informationen dürften nicht unter Berufung auf Staatsgeheimnisse zurückgehalten werden. „Es gibt äußerst schwerwiegende Vorwürfe. Die Einzelheiten der Straftaten müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die notwendigen Ermittlungen müssen geführt werden.“

Die Forderung erhält zusätzliche Brisanz durch jüngst bekannt gewordene Nachrichten aus der Ermittlungsakte. Darin geht es um mutmaßliche Geschäfte mit 300 Kilogramm Heroin und Immobilien im Wert von 400 Millionen Türkischen Lira. Die Kommunikation soll zwischen Sonel und dem ebenfalls inhaftierten ehemaligen Polizisten Gökhan Ertok stattgefunden haben. Ob und in welchem Umfang daraus weitere Straftatvorwürfe entstehen, ist Gegenstand der Ermittlungen.  Çimen verlangt deshalb, auch die Vermögensverhältnisse des ehemaligen Gouverneurs umfassend zu untersuchen und unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte einzuziehen.

„Der Familie wird selbst das Recht auf Trauer verweigert“

Während sich das mutmaßliche Vertuschungsnetzwerk zunehmend aufklärt, bleibt der Verbleib von Gülistan Dok u ungeklärt. Aussagen aus der Ermittlungsakte deuten darauf hin, dass ihr Leichnam mehrfach an andere Orte gebracht worden sein könnte. Auch der Verdacht einer versuchten Beseitigung mit chemischen Substanzen wird untersucht.  Çimen ist überzeugt, dass die laufenden Ermittlungen schließlich zur Auffindung ihrer sterblichen Überreste führen werden. Von den zuständigen Behörden erwartet er, dass sie Gülistan ihrer Familie übergeben. „Sie konnten Gülistan nicht schützen. Und nun geben sie der Familie nicht einmal ihren Leichnam zurück. Ihr wird selbst das Recht auf Trauer verweigert“, kritisierte der Anwalt.

Fall Gülistan Doku: Neue Festnahmen wegen Verdachts auf VertuschungIm mutmaßlichen Feminizid an Gülistan Doku in Dersim (tr. Tunceli) ist eine weitere Festnahmeoperation angelaufen. Gegen elf Verdächtige, darunter aktive und ehemalige Angehörige der Polizei, wurde...ANF News Fall Gülistan Doku: Zahl der Inhaftierten steigt auf 32Im Fall der seit Januar 2020 verschwundenen Studentin Gülistan Doku sind nach der jüngsten Festnahmewelle vor knapp einer Woche weitere Verdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Zuletzt ord...ANF News Gülistan Doku: Hinweise auf organisiertes Vertuschungssystem verdichten sichMehr als sechs Jahre nach dem Verschwinden der kurdischen Studentin Gülistan Doku kommt Bewegung in die Ermittlungen. Neue Beweise und Aussagen zeichnen ein immer dichteres Bild möglicher gezielter...ANF News

 

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Krankengeld eingestellt, obwohl der Arzt weiter krankschreibt

Die Beschwerden dauern an, die Arztpraxis bescheinigt weiterhin Arbeitsunfähigkeit – und trotzdem kündigt die Krankenkasse das Ende der Krankengeldzahlung an. Für Betroffene entsteht damit neben der gesundheitlichen Belastung eine existenzielle Frage: Wovon sollen Miete und Lebensunterhalt bezahlt werden?

Eine solche Entscheidung muss nicht das letzte Wort sein. Wer rechtzeitig widerspricht, die medizinische Begründung prüfen lässt und die weitere Arbeitsunfähigkeit sorgfältig dokumentiert, kann seine Ansprüche auf Weiterzahlung beziehungsweise Nachzahlung verfolgen.

Warum die Krankenkasse trotz Krankschreibung die Zahlung beenden kann

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für den Krankengeldanspruch, bindet die Krankenkasse aber nicht in jedem Fall abschließend. Bestehen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, sieht § 275 SGB V eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.

Dessen Einschätzung kann von der Beurteilung der behandelnden Praxis abweichen. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliegen, kann die Krankenkasse darauf ihre Entscheidung über das Krankengeld stützen.

Über die Leistung entscheidet allerdings die Krankenkasse, nicht der Medizinische Dienst. Der Widerspruch richtet sich deshalb gegen den Bescheid der Kasse und nicht allein gegen das medizinische Gutachten.

Arbeitsfähig bedeutet nicht einfach „wieder gesund“

Bei Beschäftigten kommt es grundsätzlich darauf an, ob sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr verrichten können oder dadurch eine Verschlimmerung ihrer Erkrankung riskieren. Die konkreten Anforderungen der Arbeit müssen in die Beurteilung einfließen.

So sagt die Fähigkeit, einen kurzen Spaziergang zu unternehmen, wenig darüber aus, ob jemand eine volle Schicht mit schwerem Heben bewältigen kann. Auch bei psychischen Erkrankungen können Belastbarkeit, Konzentration und der Umgang mit beruflichem Stress erheblich eingeschränkt sein, obwohl einzelne Alltagsaktivitäten möglich bleiben.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet deshalb auch keine allgemeine Pflicht, im Bett zu bleiben.

Für Arbeitslose und bestimmte andere Versichertengruppen gelten abweichende Bewertungsregeln. Deshalb muss bei einem Streit auch geklärt werden, welcher berufliche und versicherungsrechtliche Status der Begutachtung zugrunde liegt.

Eine Begutachtung ohne Untersuchung ist nicht automatisch unzulässig

Viele Betroffene wundern sich, dass der Medizinische Dienst ihre Arbeitsfähigkeit beurteilt, ohne sie persönlich zu untersuchen. Eine Beurteilung nach Aktenlage ist jedoch grundsätzlich möglich, wenn aussagekräftige Befunde und ausreichende Informationen zur beruflichen Tätigkeit vorliegen.

Angreifbar kann eine solche Einschätzung werden, wenn wichtige Unterlagen fehlen, veraltete Befunde verwendet werden oder die tatsächlichen Arbeitsanforderungen unberücksichtigt bleiben. Entscheidend ist deshalb weniger, ob ein persönlicher Termin stattgefunden hat, sondern ob die medizinische Schlussfolgerung auf einer tragfähigen Grundlage beruht.

Den Bescheid prüfen und die Widerspruchsfrist sichern

Betroffene sollten sich eine angekündigte Zahlungseinstellung schriftlich bestätigen lassen und eine nachvollziehbare Begründung verlangen. Aus der Entscheidung sollte hervorgehen, ab welchem Zeitpunkt die Kasse nicht mehr zahlen will und worauf sie dies stützt.

Für den Widerspruch gilt nach § 84 SGG grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist nach § 66 SGG grundsätzlich ein Jahr.

Auf diese längere Frist sollte sich niemand ungeprüft verlassen. Ebenso wenig ist es sinnvoll, mit dem Widerspruch auf einen Facharzttermin oder die Übersendung des Gutachtens zu warten.

Zur Fristwahrung kann zunächst eine kurze Erklärung ausreichen: „Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom [Datum] über die Einstellung meines Krankengeldes Widerspruch ein.“ Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Der Widerspruch muss fristgerecht eingehen und die gesetzliche Form erfüllen, beispielsweise als unterschriebenes Schreiben oder über einen dafür zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg. Ein Telefonat oder eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür regelmäßig nicht; ein Zugangsnachweis sollte aufbewahrt werden.

Das vollständige Gutachten und die Entscheidungsunterlagen anfordern

Wer nur das Ergebnis kennt, kann die medizinische Bewertung kaum gezielt entkräften. Nach § 25 SGB X besteht grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die für das Verfahren relevanten Akten.

Betroffene können das vollständige Gutachten beziehungsweise die vollständige gutachtliche Stellungnahme und die zugrunde gelegten Unterlagen anfordern. Liegt der Krankenkasse nur eine Ergebnisübermittlung vor, sollte auch die vollständige Fassung beim Medizinischen Dienst verlangt werden.

Beim Lesen kommt es auf konkrete Fragen an: Welche Befunde wurden berücksichtigt, wie wurde die bisherige Tätigkeit beschrieben und warum soll die Arbeitsunfähigkeit gerade zum genannten Datum enden? Eine pauschale Aussage zur Belastbarkeit ersetzt keine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den dokumentierten Einschränkungen.

Was eine ärztliche Stellungnahme aussagekräftig macht

Eine weitere Bescheinigung mit derselben Diagnose beantwortet nicht unbedingt die Einwände aus dem Gutachten. Hilfreich ist eine ergänzende ärztliche Stellungnahme, die erklärt, welche Beschwerden und Funktionsbeeinträchtigungen weiterhin bestehen und warum diese der konkreten Arbeit entgegenstehen.

Bei einer körperlich belastenden Tätigkeit kann es etwa um eingeschränkte Beweglichkeit, fehlende Kraft oder eine ärztlich festgestellte Begrenzung beim Heben gehen. Bei psychischen Erkrankungen können nachvollziehbar dokumentierte Konzentrationsprobleme, Erschöpfung oder eine verminderte Belastbarkeit bedeutsam sein.

Die Darstellung sollte auch den Zeitraum nach der angekündigten Zahlungseinstellung erfassen. Aktuelle Behandlungsberichte können zeigen, ob die angenommene Besserung tatsächlich eingetreten ist oder die Beschwerden unverändert fortbestehen.

Die behandelnde Praxis kann ein Zweitgutachten anstoßen

Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht bei Meinungsverschiedenheiten einen besonderen Weg vor. Die behandelnde Vertragsärztin oder der Vertragsarzt kann mit schriftlicher Begründung bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf Grundlage eines Zweitgutachtens beantragen.

Dieser Antrag soll unverzüglich nach Kenntnis der abweichenden Einschätzung gestellt werden. Er ersetzt den eigenen fristgerechten Widerspruch gegen den Krankengeldbescheid nicht.

Die Arbeitsunfähigkeit weiterhin rechtzeitig feststellen lassen

Auch nach dem Zahlungsstopp sollten Betroffene die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen, solange sie tatsächlich besteht. Wer aus Enttäuschung über die Kasse keine Folgetermine mehr wahrnimmt, kann die Durchsetzung seines Anspruchs zusätzlich erschweren.

Nach § 46 SGB V muss die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit grundsätzlich spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt werden. Samstage zählen für diese Regel nicht als Werktage.

Endet die Bescheinigung an einem Freitag, reicht damit grundsätzlich die erneute Feststellung am folgenden Montag, sofern dieser kein Feiertag ist. Ein rechtzeitig vereinbarter Termin vor Ablauf der Bescheinigung verringert das Risiko vermeidbarer Schwierigkeiten.

Für bestimmte Versicherte enthält das Gesetz eine Schutzregel bei einer erneuten Feststellung innerhalb eines Monats. Daraus folgt jedoch keine allgemeine Zusage, dass bei einer Lücke sämtliche ausgefallenen Tage bezahlt werden.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erleichtert die Übermittlung, ersetzt aber nicht die rechtzeitige ärztliche Feststellung. Eine später rückdatierte Bescheinigung beseitigt eine versäumte Feststellung auch nicht automatisch.

Wird während des Widerspruchs weitergezahlt?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, weil die rechtliche Wirkung vom bisherigen Bewilligungsbescheid und der angegriffenen Entscheidung abhängt. Wird eine noch wirksame Bewilligung aufgehoben, kann der Widerspruch nach § 86a SGG grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben.

Anders liegt es, wenn Krankengeld nur für einen bereits abgelaufenen Abschnitt bewilligt war und die Kasse einen weiteren Abschnitt ablehnt. Dann schafft der Widerspruch allein noch keine neue Zahlungsbewilligung.

Betroffene sollten deshalb ausdrücklich prüfen lassen, ob sie bereits aus der bisherigen Bewilligung eine vorläufige Weiterzahlung verlangen können. Auch bei zunächst fortgesetzten Zahlungen ist der Anspruch damit noch nicht endgültig geklärt.

Welche Unterlagen bei der Prüfung helfen Unterlage Wofür sie benötigt wird Bisherige Bewilligung und Einstellungsbescheid Sie zeigen, welcher Zeitraum bewilligt war und welche Entscheidung angegriffen werden muss. Gutachten des Medizinischen Dienstes Es macht die medizinische Begründung und mögliche Informationslücken erkennbar. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Sie dokumentieren die ärztlichen Feststellungen und die bescheinigten Zeiträume. Aktuelle Befund- und Behandlungsberichte Sie können die fortbestehenden Einschränkungen und den Krankheitsverlauf belegen. Beschreibung der beruflichen Tätigkeit Sie hilft, das gesundheitliche Leistungsvermögen mit den tatsächlichen Arbeitsanforderungen abzugleichen. Nachweise zur finanziellen Situation Sie können bei einem gerichtlichen Eilantrag die besondere Dringlichkeit belegen. Bei existenzieller Geldnot kommt gerichtliche Eilhilfe infrage

Wenn das Geld für Miete und Lebensunterhalt fehlt, kann das Abwarten auf eine endgültige Entscheidung unzumutbar sein. § 86b SGG eröffnet dafür die Möglichkeit eines Eilverfahrens beim Sozialgericht, auch schon vor einer Klage.

Welche Form des Eilantrags passt, hängt davon ab, ob eine bestehende Bewilligung entzogen oder eine weitere Leistung abgelehnt wurde. Bei einem Antrag auf vorläufige Zahlung müssen insbesondere der geltend gemachte Anspruch und die drohenden wesentlichen Nachteile nachvollziehbar dargelegt werden.

Dazu können neben medizinischen Unterlagen aktuelle Kontoauszüge, Mietverpflichtungen und Angaben zu verfügbaren Einnahmen notwendig sein. Unterstützung bieten etwa Sozialverbände, unabhängige Beratungsstellen oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Parallel sollte geklärt werden, wie Lebensunterhalt und Krankenversicherung während des Streits gesichert werden können. Ob andere Sozialleistungen infrage kommen, hängt von der persönlichen Situation ab; die Zahlungseinstellung führt nicht automatisch zu einer Ersatzleistung.

Lehnt die Kasse den Widerspruch ab, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Für Versicherte ist das Verfahren in dieser Eigenschaft grundsätzlich gerichtskostenfrei; für anwaltliche Vertretung können jedoch Kosten entstehen.

Wann eine rückwirkende Zahlung möglich ist

Wird die Ablehnung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren korrigiert, kann Krankengeld für den zu Unrecht nicht bezahlten Zeitraum nachgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Anspruchsbedingungen für diesen Zeitraum tatsächlich erfüllt waren.

Deshalb reicht es nicht, nur den ursprünglichen Einstellungsbescheid anzugreifen und die weitere Entwicklung unbelegt zu lassen. Fortlaufende ärztliche Feststellungen und zeitnahe Befunde helfen, auch einen länger dauernden Streitzeitraum nachvollziehbar abzudecken.

Eine Nachzahlung ist dennoch kein Automatismus und entspricht nicht zwingend dem gesamten zunächst ausgebliebenen Betrag. Wurden für denselben Zeitraum andere Sozialleistungen erbracht, können Erstattungsansprüche zwischen den beteiligten Leistungsträgern zu berücksichtigen sein.

Nicht jede Zahlungseinstellung beruht auf dem Gutachten

Vor der Begründung des Widerspruchs sollte geprüft werden, ob die Krankenkasse tatsächlich die Arbeitsunfähigkeit bestreitet oder einen anderen Ablehnungsgrund nennt. Ein Streit über medizinische Belastbarkeit ist anders zu führen als ein Streit über die Bezugsdauer oder eine versäumte Mitwirkung.

Dass auch eine nicht angetretene Rehabilitation zu Problemen beim Krankengeld führen kann, zeigt ein auf heilpraxisnet.de dokumentiertes Urteil aus dem Jahr 2016. Eine weitere Krankschreibung räumt einen solchen eigenständigen Ablehnungsgrund nicht ohne Weiteres aus.

Sechs Fragen und Antworten zum eingestellten Krankengeld Darf die Krankenkasse trotz weiterer Krankschreibung das Krankengeld einstellen?

Ja, wenn sie nach Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Entscheidung kann jedoch mit Widerspruch und anschließend gegebenenfalls vor dem Sozialgericht überprüft werden.

Wie lange habe ich für den Widerspruch Zeit?

Grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Die Frist sollte durch einen formgerechten Widerspruch gesichert werden, auch wenn die ausführliche Begründung erst später möglich ist.

Kann ich das Gutachten des Medizinischen Dienstes einsehen?

Grundsätzlich ja, Sie können die vollständige gutachtliche Stellungnahme und Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen verlangen. Dafür kommen Akteneinsicht bei der Krankenkasse und gegebenenfalls eine Anforderung beim Medizinischen Dienst in Betracht.

Soll ich mich trotz eingestellter Zahlung weiter krankschreiben lassen?

Ja, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach ärztlicher Beurteilung fortbesteht. Die weiteren Feststellungen sollten rechtzeitig erfolgen, damit neben dem medizinischen Streit keine zusätzlichen Nachweisprobleme entstehen.

Muss die Krankenkasse während des Widerspruchs weiterzahlen?

Das hängt insbesondere davon ab, ob eine noch wirksame Bewilligung aufgehoben oder eine Zahlung für einen neuen Zeitraum abgelehnt wurde. Der Widerspruch allein garantiert deshalb nicht in jedem Fall eine laufende Auszahlung.

Bekomme ich das ausgebliebene Krankengeld später nachgezahlt?

Eine Nachzahlung ist möglich, wenn die Ablehnung korrigiert wird und die Anspruchsvoraussetzungen für den betreffenden Zeitraum erfüllt waren. Weitere Krankschreibungen sind dafür wichtig, ersetzen aber nicht die Prüfung des gesamten Anspruchs.

Der Beitrag Krankengeld eingestellt, obwohl der Arzt weiter krankschreibt erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Arbeitgeber verlangt Fortbildungskosten zurück: Doch diese Klauseln sind unwirksam

Wer nach einer vom Arbeitgeber bezahlten Weiterbildung kündigt, erhält manchmal eine hohe Rückforderung. Doch Beschäftigte müssen Fortbildungskosten nicht allein deshalb zurückzahlen, weil sie eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben haben. Entscheidend ist, ob die Rückzahlungsklausel wirksam ist und den konkreten Fall erfasst.

Eine Arbeitgeberin blieb mit ihrer Forderung vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos. Das BAG wies ihre Revision am 6. Oktober 2026 zurück (9 AZR 133/25). Damit bleibt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bestehen, das die Zahlungsklage vollständig abgewiesen hatte.

Fortbildungskosten zurückzahlen: Arbeitgeberin verliert vor dem BAG

Das veröffentlichte Sitzungsergebnis bestätigt die Zurückweisung der Revision. Die Arbeitgeberin trägt außerdem die Kosten des Revisionsverfahrens.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe des BAG wurden für diesen Beitrag noch nicht ausgewertet. Die folgende Erklärung zur beanstandeten Vertragsklausel stützt sich deshalb auf das Urteil der Vorinstanz vom 13. Juni 2025 (LAG Hamm, 1 SLa 21/25).

Warum die Rückzahlungsklausel unwirksam war

Der Arbeitnehmer hatte ein berufsbegleitendes Studium zum Physician Assistant absolviert, das seine Arbeitgeberin finanzierte. Vereinbart war eine anschließende Bindung von 36 Monaten. Wenige Monate nach dem Studienabschluss endete das Arbeitsverhältnis durch seine Kündigung.

Die Vereinbarung verlangte eine Rückzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Frist „auf Wunsch“ des Beschäftigten oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund endete.

Nach Auffassung des LAG erfasste die Formulierung zur Beendigung auf eigenen Wunsch sämtliche Eigenkündigungen, ohne ausreichend nach deren Gründen zu unterscheiden. Das benachteiligte den Arbeitnehmer unangemessen. Die vorformulierte Klausel war deshalb nach § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB unwirksam.

Auch die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien AVR-Caritas boten der Arbeitgeberin in diesem Fall keine Ersatzgrundlage. Die Parteien hatten für die Weiterbildung und die Rückforderung abweichende Vertragsbedingungen vereinbart.

Wann Arbeitgeber Weiterbildungskosten zurückfordern dürfen

Rückzahlungsvereinbarungen sind nicht grundsätzlich verboten. Arbeitgeber können ein berechtigtes Interesse daran haben, Beschäftigte nach einer finanzierten Qualifizierung für eine angemessene Zeit zu halten.

Eine vorformulierte Klausel muss jedoch auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen. Zu prüfen sind insbesondere der berufliche Vorteil der Weiterbildung, die Dauer der Bindung und die Gründe, die eine Rückzahlung auslösen.

Die Unterschrift unter einem Vertrag macht eine unangemessene Regelung nicht wirksam. Umgekehrt entfällt eine wirksam vereinbarte Rückzahlungspflicht nicht allein deshalb, weil ein anderer Arbeitsplatz attraktiver ist.

Eigenkündigung wegen Krankheit: Warum der Vertragswortlaut zählt

Eine Eigenkündigung kann unterschiedliche Ursachen haben. Beschäftigte wechseln möglicherweise freiwillig zu einem anderen Unternehmen. Sie können aber auch gezwungen sein, ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft aufzugeben.

Das BAG hat bereits am 1. März 2022 entschieden, dass eine Rückzahlungsklausel nicht auch Beschäftigte binden darf, die ihre geschuldete Arbeit unverschuldet dauerhaft nicht mehr leisten können und deshalb kündigen (9 AZR 260/21).

Bei der Prüfung vorformulierter Vertragsbedingungen zählt dabei nicht nur der tatsächliche Kündigungsgrund. Auch andere Situationen, die der Wortlaut erfasst, können eine Klausel unwirksam machen. Beschäftigte müssen also nicht selbst dauerhaft erkrankt sein, damit eine zu weit gefasste Regelung beanstandet werden kann.

Wer während einer längeren Erkrankung über eine Kündigung nachdenkt, sollte außerdem die Folgen für seine finanzielle Absicherung klären. Dazu passt unser Beitrag über Kündigungsratschläge der Krankenkasse und die Risiken einer Eigenkündigung.

Auch „zu vertretende Gründe“ können zu unklar sein

Eine scheinbare Einschränkung im Vertrag schützt den Arbeitgeber nicht automatisch. Das zeigt das BAG-Urteil vom 21. Oktober 2025 (9 AZR 266/24).

Die dortige Regelung knüpfte unter anderem an eine Beendigung aus Gründen an, welche die Arbeitnehmerin zu vertreten hatte. Das BAG hielt die Formulierung im Zusammenhang mit den übrigen Vertragsbestimmungen für mehrdeutig. Sie konnte auch eine Kündigung wegen unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit erfassen.

Die beanstandete Rückzahlungsregelung war unwirksam. Das Gericht beschränkte sie nicht nachträglich auf einen gerade noch zulässigen Inhalt. Für Beschäftigte bedeutet das: Eine Forderung lässt sich nicht schon damit begründen, dass eine enger formulierte Klausel möglicherweise zulässig gewesen wäre.

Bindungsdauer und Rückzahlungsbetrag prüfen

Wie lange Beschäftigte nach einer Weiterbildung an den Arbeitgeber gebunden werden dürfen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer muss zur Qualifizierung und dem beruflichen Vorteil passen. Eine im Vertrag genannte Frist ist deshalb nicht automatisch angemessen.

Auch die Berechnung verdient Aufmerksamkeit: Welche Kosten hat der Arbeitgeber tatsächlich übernommen? Welche davon erfasst die Vereinbarung? Und wie berücksichtigt die Forderung die Zeit, die Beschäftigte nach Abschluss der Weiterbildung bereits im Unternehmen geblieben sind?

Wer einen Jobwechsel plant, sollte diese Fragen möglichst vor der Kündigung klären. Das erleichtert es, die möglichen finanziellen Folgen einzuschätzen.

Rückforderung erhalten: Diese Unterlagen und Angaben sind wichtig

Eine Zahlungsaufforderung sollte erkennen lassen, auf welcher Grundlage der Arbeitgeber Geld verlangt und wie sich der Betrag zusammensetzt. Bei der Prüfung helfen folgende Punkte:

Prüfpunkt Wichtige Frage Vertragsgrundlage Welche Vereinbarung soll die Rückzahlung begründen? Beendigungsgrund Welche Kündigungen und sonstigen Beendigungen erfasst die Klausel? Bindungsdauer Wann beginnt und endet die vereinbarte Frist? Kostenaufstellung Welche übernommenen Ausgaben werden konkret zurückverlangt? Verringerung der Forderung Wurde die Beschäftigungszeit nach der Weiterbildung berücksichtigt? Weitere Vorschriften Gelten Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsvertragsregelungen? Fristen Sind vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen zu beachten?

Für eine Beratung sollten der Arbeitsvertrag, sämtliche Weiterbildungsvereinbarungen, die Zahlungsaufforderung und die Kündigungsunterlagen vorliegen. Hilfreich ist außerdem der Schriftwechsel über Kostenübernahme und Freistellung.

Fehlt eine nachvollziehbare Berechnung, können Beschäftigte zunächst eine Aufschlüsselung anfordern. Die rechtliche Prüfung kann etwa eine Gewerkschaft im Rahmen ihres Rechtsschutzes oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht übernehmen. Eine Ratenzahlungsvereinbarung oder ein Schuldanerkenntnis sollte erst nach Prüfung der Forderung unterschrieben werden.

Was ältere Beschäftigte vor einem Jobwechsel beachten sollten

Die rechtlichen Maßstäbe gelten unabhängig vom Alter. Besonders bedeutsam kann eine Rückforderung werden, wenn Beschäftigte sich nach einer Qualifizierung beruflich neu orientieren oder ihre bisherige Arbeit gesundheitlich nicht mehr bewältigen können.

Entscheidend sind zwei Fragen: Ist die Rückzahlungsklausel überhaupt wirksam? Falls ja, löst die konkrete Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dieser Vereinbarung eine Zahlungspflicht aus? Eine Kündigung allein beantwortet beides noch nicht.

Wer anschließend auf Arbeitslosengeld angewiesen wäre, sollte zusätzlich die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einer Eigenkündigung beachten. Ob Fortbildungskosten zurückzuzahlen sind und ob eine Sperrzeit eintritt, sind unterschiedliche rechtliche Fragen.

Häufige Fragen zur Rückzahlung von Fortbildungskosten Muss ich zahlen, weil ich die Vereinbarung unterschrieben habe?

Nicht automatisch. Vorformulierte Vertragsbedingungen können trotz Unterschrift unwirksam sein. Aus einer unwirksamen Rückzahlungsklausel lässt sich die Forderung nicht herleiten.

Schließt eine Erkrankung die Rückzahlung immer aus?

Nein. Eine Erkrankung allein beantwortet die Frage nicht. Die genannten BAG-Entscheidungen betreffen insbesondere Klauseln, die auch eine Kündigung wegen unverschuldeter dauerhafter Leistungsunfähigkeit erfassen. Vertragswortlaut und konkrete Umstände müssen geprüft werden.

Gelten bei Tarifverträgen und kirchlichen Regelungen dieselben Maßstäbe?

Solche Regelungen müssen gesondert betrachtet werden. Im Fall des LAG Hamm konnte die Arbeitgeberin wegen der abweichenden Vereinbarungen nicht ersatzweise auf die AVR-Caritas zurückgreifen. Daraus folgt keine allgemeine Aussage, dass kirchliche Rückzahlungsregelungen unwirksam sind.

Verbietet die aktuelle BAG-Entscheidung Rückforderungen generell?

Nein. Bestätigt ist, dass die Arbeitgeberin im Verfahren 9 AZR 133/25 mit ihrer Revision erfolglos blieb. Ein allgemeines Verbot von Rückzahlungsvereinbarungen lässt sich daraus nicht ableiten.

Rechtsstand geprüft am: 8. Oktober 2026. Die schriftlichen Entscheidungsgründe zu BAG 9 AZR 133/25 wurden für diesen Beitrag noch nicht ausgewertet.Quellen:

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Sozialhilfe: Das Sozialamt muss wegen Hitze nicht klimatisiertes Hotel übernehmen

Sozialhilfebezieher können bei einer extremen Hitzeperiode wegen ihrer unklimatisierten Wohnung nicht auf Kosten der Sozialhilfe die Unterbringung in einem klimatisierten Hotel verlangen.

Nur wenn die Temperatur in der Wohnung insbesondere in der Nachtzeit nicht mit anderen Mitteln wie einem Durchlüften gesenkt werden kann und der Aufenthalt in den eigenen vier Räumen zu einer konkreten Gesundheitsgefahr führt, kann ausnahmsweise eine Unterbringung in einem anderen Ort in Betracht kommen, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Mittwoch, 29. Juli 2026, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 4 SO 129/26 B ER).

Sozialhilfe-Bezieher verlangte Hotel mit Klimaanlage

Im Streitfall hielt es der aus dem Raum Frankfurt am Main stammende Antragsteller in seiner unter dem Dachgeschoss im 4. Stock gelegenen Wohnung wegen der extremen Hitzeperiode im vergangenen Juni nicht aus.

Der Sozialhilfebezieher beantragte daher per einstweiliger Anordnung die Kostenübernahme für die Unterbringung in einem klimatisierten Hotel.

Die „aktuelle Extremhitzeperiode“ führe angesichts seiner Herzprobleme zu einer „lebensgefährlichen Unterdeckung seines Unterkunftsbedarfs“. Der Staat müsse hier seiner Schutzpflicht nachkommen.

Gericht wies Klage ab

Das LSG wies den Antrag des Mannes mit Beschluss vom 2. Juli 2026 ab. Zwar könne es in Ausnahmefällen erforderlich werden, Hotelkosten zu übernehmen, wenn der Wohnbedarf anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Dies setze hier aber voraus, dass die vorhandene Wohnung des Antragstellers den Unterkunftsbedarf wegen der bestehenden Temperaturen nicht decken kann.

LSG Darmstadt: Sozialhilfebezieher kann auch Durchlüften

Eine Hitzeperiode stelle ein „allgemeines Zivilisationsrisiko“ dar. Dem Antragsteller sei es daher erst einmal zuzumuten – wie jeder andere Mensch ohne Klimaanlage auch – die Temperaturen mit vorhandenen Mitteln zu senken, etwa durch Verschattung oder mit Durchlüften.

Tagsüber sei auch für einige Stunden der Aufenthalt in kühleren öffentlichen Räumen zumutbar.

Die Wohnung müsse auch nicht mit einer Klimaanlage ausgerüstet werden. Denn diese gehöre nicht „zum Ausstattungsstandard für sozialhilferechtlich anerkennungsfähige Wohnbedürfnisse“.

Ausnahme: Wenn zur Nachtzeit die Temperatur trotz Kühlungsmaßnahmen hoch ist

Allerdings komme eine andere Unterbringung ausnahmsweise in Betracht, wenn insbesondere zur Nachtzeit die Temperatur trotz Kühlungsmaßnahmen so hoch ist, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht.

Der Antragsteller habe aber schon nicht glaubhaft gemacht, warum seine Wohnung in Hitzeperioden unbewohnbar sei. So habe er weder die Temperatur gemessen, noch habe er erklärt, warum er seine Fensterbänke zum Durchlüften nicht freiräumen konnte. Schließlich habe er auch kein klimatisiertes Hotel benannt, in dem er untergebracht werden könnte.

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Mieterhöhung: 90.000 Berliner Mieter sollen mehr zahlen

Für rund 90.000 Haushalte in landeseigenen Berliner Wohnungen soll die Miete steigen. Nach dem Bericht von rbb24 verlangen die Unternehmen im Durchschnitt 15 bis 30 Euro zusätzlich im Monat. Das sind 180 bis 360 Euro im Jahr.

Wer wenig verdient oder von einer kleinen Rente lebt, sollte neben dem Erhöhungsschreiben auch eine mögliche Entlastung prüfen: Für die landeseigenen Wohnungen gelten besondere soziale Schutzregeln.

Auch öffentliche Vermieter erhöhen die Mieten

Die Unternehmen begründen die Erhöhungen mit gestiegenen Bau- und Instandhaltungskosten. Laut rbb reichen die Aufschläge von wenigen Cent bis zu mehr als 100 Euro monatlich bei bestimmten großen Wohnungen. Nicht der gesamte Bestand ist betroffen.

Wie viel Sie persönlich zahlen sollen und ab wann, ergibt sich aus Ihrem Schreiben.

Die öffentliche Eigentümerschaft macht eine Forderung weder automatisch zulässig noch unzulässig. Auch hier lohnt es sich, eine Mieterhöhung vor der Zustimmung zu prüfen. Gestiegene Unternehmenskosten ersetzen bei einer Erhöhung nach § 558 BGB nicht die Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

2,9 Prozent sind keine persönliche Jahresgrenze

Die Berliner Senatsverwaltung nennt zwei unterschiedliche Grenzen: Die Durchschnittsmiete aller Bestandsmietverträge eines Unternehmens soll jährlich um höchstens 2,9 Prozent steigen. Für einzelne Verträge sieht die Vereinbarung bei Vergleichsmietenerhöhungen höchstens elf Prozent innerhalb von drei Jahren vor.

Ihre eigene Erhöhung kann deshalb über 2,9 Prozent liegen, ohne allein deswegen gegen die Vereinbarung zu verstoßen.

Die elf Prozent sind eine besondere Vereinbarung für die betroffenen Unternehmen, keine allgemeine bundesweite gesetzliche Kappungsgrenze. Unabhängig davon gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für Vergleichsmietenerhöhungen.

Dazu gehört grundsätzlich, dass die Miete beim Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert ist; Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen behandelt das Gesetz gesondert.

Welche zusätzlichen Euro-Grenzen Berlin nennt

Die Senatsverwaltung veröffentlicht folgende Grenzen nach Wohnungsgröße. Diese ersetzen weder die Vergleichsmietenprüfung noch die Prüfung früherer Erhöhungen.

Wohnfläche Genannte Obergrenze für die monatliche Erhöhung Bis 65 Quadratmeter 50 Euro Mehr als 65 bis 100 Quadratmeter 75 Euro Mehr als 100 bis 125 Quadratmeter 100 Euro Wenig Einkommen: Mietentlastung beantragen

Das Leistbarkeitsversprechen soll verhindern, dass anspruchsberechtigte Haushalte mehr als 27 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen müssen.

Dafür gelten Einkommens- und Wohnflächengrenzen. Ob Sie die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen, ist deshalb auch im bestehenden Mietverhältnis wichtig.

Beantragen Sie die Prüfung beim Wohnungsunternehmen und reichen Sie Einkommensnachweise ein. GESOBAU erläutert, dass auch Wohngeld und ähnliche Entlastungsleistungen zu berücksichtigen sind.

Bei einer zu großen Wohnung kann eine anteilige Berechnung auf die zulässige Fläche erfolgen. Fragen Sie ausdrücklich danach, statt einen Antrag wegen der Wohnungsgröße von vornherein aufzugeben.

Die 27 Prozent betreffen die Nettokaltmiete. Heiz- und Betriebskosten kommen hinzu. Prüfen Sie eine Nebenkostenabrechnung daher gesondert; das Leistbarkeitsversprechen begrenzt nicht Ihre gesamte Warmmiete auf diesen Anteil.

Fiktives Beispiel: Fernando aus Berlin-Schöneberg

Fernando wohnt allein in einer 45 Quadratmeter großen Wohnung eines landeseigenen Unternehmens. Seine Nettokaltmiete soll von 390 auf 420 Euro steigen. Das wären 30 Euro monatlich und 360 Euro jährlich mehr.

Für das Beispiel nehmen wir an, dass er die Einkommensvoraussetzungen erfüllt und das Unternehmen ein maßgebliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 1.500 Euro feststellt.

27 Prozent von 1.500 Euro sind 405 Euro. Fernando beantragt deshalb eine Begrenzung des Zahlbetrags auf 405 Euro. Bestätigt das Unternehmen sämtliche Voraussetzungen, müsste er gegenüber seiner bisherigen Nettokaltmiete nur 15 statt 30 Euro zusätzlich tragen.

Die Entlastung gegenüber der geforderten Miete betrüge 180 Euro jährlich. Heiz- und Betriebskosten bleiben in dieser Modellrechnung unberücksichtigt. Fernando lässt die Erhöhung prüfen und verlangt eine schriftliche Entscheidung über seinen Antrag.

Bei Zugang im Oktober läuft die Prüfungsfrist bis Ende Dezember

Verlangt Ihr Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung nach § 558 BGB, haben Sie grundsätzlich bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Geht das Schreiben im Oktober 2026 ein, endet diese Frist am 31. Dezember 2026.

Bei entsprechender Zustimmung wäre die erhöhte Miete grundsätzlich ab Januar 2027 zu zahlen.

Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Lassen Sie Unstimmigkeiten deshalb rechtzeitig prüfen. Ein Antrag auf Mietentlastung verlängert die gesetzliche Zustimmungsfrist nicht automatisch. Für Modernisierung, Staffel- oder Indexmieten gelten andere Regeln.

Jobcenter: Erhöhung sofort vorlegen

Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter, reichen Sie das Schreiben unverzüglich ein und beantragen Sie die Berücksichtigung der höheren Unterkunftskosten. Entscheidend ist nicht allein, dass die Wohnung einem öffentlichen Unternehmen gehört. Die Regeln zur Übernahme der Wohnkosten bleiben maßgeblich.

Überschreitet die neue Miete einen Richtwert, folgt daraus nicht in jedem Fall eine sofortige Kürzung. Das Jobcenter muss die gesetzlichen Voraussetzungen und Ihren Einzelfall prüfen.

Welche Rolle dabei eine Kostensenkungsaufforderung spielt, sollten Sie vor einer Entscheidung über einen Umzug klären.

Verlangen Sie bei einer Ablehnung einen schriftlichen Bescheid. Prüfen Sie dann, ob das Jobcenter die richtige Haushaltsgröße und die maßgeblichen Unterkunftskosten angesetzt hat. Hinweise dazu bietet der Beitrag über fehlerhafte KdU-Bescheide.

Wohngeld steigt nicht bei jeder Mieterhöhung sofort mit

Wer bereits Wohngeld erhält, bekommt wegen 15 oder 30 Euro mehr Miete nicht automatisch einen höheren Zuschuss. Für eine Neubewilligung im laufenden Bewilligungszeitraum verlangt § 27 WoGG bei einer Mietsteigerung grundsätzlich mehr als zehn Prozent beim maßgeblichen Vergleichsbetrag. Zusätzlich muss sich dadurch das Wohngeld erhöhen.

Einzelheiten erläutert der Beitrag zur Zehn-Prozent-Grenze beim Wohngeld.

Warum eine höhere Warmmiete allein nicht genügt, zeigt die gesetzliche Berechnung. Auch ein gesunkenes Gesamteinkommen oder zusätzliche Haushaltsmitglieder können eine Neuberechnung ermöglichen. Prüfen Sie deshalb sämtliche Veränderungen, die Ihr Wohngeld erhöhen können.

FAQ: Mieterhöhungen bei landeseigenen Wohnungen Muss ich wegen des öffentlichen Vermieters sofort zustimmen?

Nein. Auch ein landeseigenes Unternehmen muss die Voraussetzungen der jeweiligen Mieterhöhung beachten. Nutzen Sie die Prüfungsfrist.

Gilt die 27-Prozent-Grenze für meine Warmmiete?

Nein. Sie betrifft die Nettokaltmiete und setzt die maßgeblichen Einkommens- und Wohnflächenbedingungen voraus.

Wer hilft bei Streit über die besonderen Schutzregeln?

Die Ombudsstelle für die landeseigenen Wohnungsunternehmen berät zu den Berliner Vereinbarungen. Die mietrechtliche Prüfung kann ein Mieterverein oder eine anwaltliche Beratung übernehmen.

Quellen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 558 BGB, § 558b BGB, § 22 SGB II und § 27 WoGG.
GESOBAU: Damit Ihre Miete bezahlbar bleibt – Leistbarkeitsversprechen und Antragsverfahren.
rbb24: Mieten für rund 90.000 landeseigene Wohnungen steigen, September 2026.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin: Landeseigene Wohnungsunternehmen und Kooperationsvereinbarung.

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Mietrecht: Vermieter muss über 1.000 Euro Wassergebühren für seine Mieterin bezahlen

Ein Vermieter aus dem Raum Kassel soll mehr als 1.000 Euro Wasser- und Abwassergebühren begleichen, obwohl die Forderungen durch den Verbrauch einer früheren Mieterfamilie entstanden sind. Besonders brisant ist der Fall, weil die Mietparteien eigene Wasserzähler hatten und ihre Gebühren direkt mit dem Versorger abrechneten.

Wie die Hessische/Niedersächsische Allgemeine berichtet, verlangt die Stadt Kassel dennoch 1.066 Euro vom früheren Hauseigentümer. Möglich wird das durch die kommunalen Satzungen für Trinkwasser und Abwasser.

Warum der Vermieter trotz eigener Wasserzähler zahlen soll

Der betroffene Vermieter Jochen Stiegel besaß bis vor Kurzem ein Mehrfamilienhaus im Kasseler Stadtteil Wehlheiden. In einer seiner Wohnungen lebte zwischen 2023 und 2025 eine Mutter mit ihren drei Kindern, die laut Bericht Bürgergeld bezog.

Für die Wohnung existierte ein eigener Wasserzähler. Deshalb rechnete die Familie den Wasserverbrauch unmittelbar mit dem Versorger ab und nicht über die gewöhnliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Dem Eigentümer waren die offenen Beträge nach eigenen Angaben deshalb zunächst nicht bekannt. Erst Ende Mai erhielt er einen Heranziehungsbescheid der Stadt Kassel über insgesamt 1.066 Euro für noch offene Trinkwasser- und Abwassergebühren.

Zu diesem Zeitpunkt war die frühere Mieterin laut Bericht bereits seit rund zehn Monaten ausgezogen. Der Eigentümer hatte das Mehrfamilienhaus inzwischen ebenfalls verkauft.

Kasseler Satzung erlaubt Zugriff auf den Eigentümer

Die Forderung beruht nicht allein auf dem Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieterin. Ausschlaggebend ist das öffentlich-rechtliche Gebührenverhältnis zur Stadt.

Nach § 20 der Kasseler Wasserversorgungssatzung gehört zunächst der sogenannte Anschlussnehmer zum Kreis der Gebührenpflichtigen. Als Anschlussnehmer gelten unter anderem Grundstückseigentümer.

Gleichzeitig kann auch derjenige gebührenpflichtig sein, der tatsächlich Wasser aus der öffentlichen Versorgung entnimmt. Damit können Eigentümer und Bewohner nebeneinander als Gebührenschuldner in Betracht kommen.

Die Satzung enthält außerdem eine für den Fall besonders wichtige Bestimmung: Gibt es mehrere Gebührenpflichtige, haften diese als Gesamtschuldner. Die Stadt kann ihre Forderung deshalb unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch gegenüber einem Grundstückseigentümer geltend machen.

Auch beim Abwasser gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung

Ähnlich sieht es bei den Abwassergebühren aus. Nach der Kasseler Abwassersatzung können neben dem Anschlussnehmer auch Personen gebührenpflichtig sein, die tatsächlich Abwasser in die öffentliche Anlage einleiten.

Auch dort bestimmt die Satzung, dass mehrere Gebührenpflichtige als Gesamtschuldner haften. Zusätzlich ruhen bestimmte Abwassergebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Damit unterscheidet sich die Situation deutlich von einer gewöhnlichen privaten Rechnung. Dass der Verbrauch innerhalb einer vermieteten Wohnung entstanden ist, bedeutet nicht automatisch, dass die Stadt ausschließlich gegen die Bewohner vorgehen darf.

Direkte Abrechnung schützt Vermieter nicht automatisch

Gerade die getrennten Wasserzähler dürften bei vielen Eigentümern den Eindruck erwecken, mit Zahlungsrückständen der jeweiligen Mietpartei nichts mehr zu tun zu haben. Der Kasseler Fall zeigt jedoch, dass diese Annahme bei kommunalen Gebühren gefährlich sein kann.

Die direkte Abrechnung regelt zunächst, wer die laufenden Zahlungsaufforderungen erhält. Sie beseitigt aber nicht automatisch eine zusätzliche öffentlich-rechtliche Haftung des Grundstückseigentümers, wenn die örtliche Satzung eine solche Haftung vorsieht.

Vermieter sollten deshalb nicht nur prüfen, wie Wasser und Abwasser im Mietvertrag abgerechnet werden. Ebenso wichtig ist ein Blick in die kommunalen Gebühren- und Versorgungssatzungen des jeweiligen Wohnortes.

Die Rechtslage kann sich von Kommune zu Kommune unterscheiden. Der Kasseler Fall lässt sich deshalb nicht ohne Prüfung auf sämtliche Vermieter in Deutschland übertragen.

Stadt Kassel fordert jedes Jahr Eigentümer zur Zahlung auf

Nach Angaben der Stadt gegenüber der HNA handelt es sich bei solchen Heranziehungsbescheiden nicht um einen einmaligen Sonderfall. Die Zahl entsprechender Verfahren liege jedes Jahr im niedrigen dreistelligen Bereich.

Nach Darstellung der Stadt werde zunächst versucht, die offenen Forderungen beim jeweiligen Mieter beziehungsweise Wasserverbraucher einzuziehen. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos blieben, werde auf den Grundstückseigentümer zurückgegriffen.

Für Eigentümer kann das trotzdem überraschend kommen. Gerade bei einer unmittelbaren Abrechnung zwischen Mieter und Versorger bekommen sie Zahlungsrückstände möglicherweise über längere Zeit überhaupt nicht mit.

Warum die Stadt das Wasser nicht einfach abstellt

Die Kasseler Wasserversorgungssatzung sieht bei nicht beglichenen Gebühren unter bestimmten Voraussetzungen zwar eine Einstellung der Versorgung vor. Eine Wassersperre ist aber kein Automatismus.

Nach Angaben der Stadt gegenüber der HNA komme eine Unterbrechung selbst bei länger andauernden Zahlungsrückständen in solchen Fällen normalerweise nicht in Betracht. Die Heranziehung des Grundstückseigentümers werde stattdessen als weniger einschneidende Möglichkeit angesehen.

Das passt zu der hohen Bedeutung einer funktionierenden Wasserversorgung in bewohnten Wohnungen. Auch Vermieter dürfen Wasser bei Mietschulden keineswegs nach Belieben abstellen, wie der Beitrag „Kalte Kündigung: Darf der Vermieter Strom und Wasser abstellen?“ ausführlicher erläutert.

Kann der Vermieter das Geld von der früheren Mieterin zurückverlangen?

Dass die Stadt den Eigentümer zur Zahlung heranzieht, bedeutet nicht automatisch, dass dieser wirtschaftlich endgültig auf den Kosten sitzen bleiben muss. Nach Angaben der HNA verwies die Stadt den betroffenen Vermieter darauf, seine Forderung gegenüber der früheren Mieterin geltend zu machen.

Ob und in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch besteht, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Dabei kommt es unter anderem darauf an, welche Kosten die Bewohnerin zu tragen hatte, welcher Zeitraum betroffen ist und ob die Forderung korrekt berechnet wurde.

Selbst ein bestehender Anspruch bedeutet außerdem noch nicht, dass sich das Geld tatsächlich einziehen lässt. Ist die frühere Mietpartei nicht zahlungsfähig, kann der Eigentümer trotz eines Anspruchs zunächst auf der Zahlung gegenüber der Stadt sitzen bleiben.

Wasserkosten beim Bürgergeld: Die Kosten gehören nicht einfach zum normalen Regelbedarf

Bei der sozialrechtlichen Einordnung ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich. Haushaltsstrom muss bei SGB-II-Leistungen grundsätzlich aus dem Regelbedarf bezahlt werden, Wasser- und Abwasserkosten gehören dagegen normalerweise zu den Aufwendungen für Unterkunft.

§ 2 der Betriebskostenverordnung nennt sowohl die Kosten der Wasserversorgung als auch die Kosten der Entwässerung ausdrücklich als Betriebskosten. Werden solche Aufwendungen mietvertraglich geschuldet und sind sie angemessen, können sie im Rahmen der Unterkunftskosten nach § 22 SGB II berücksichtigt werden.

Das gilt auch für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gegen-Hartz hat die Einzelheiten im Beitrag „Bürgergeld: Jobcenter muss Betriebskostenabrechnung zahlen – Urteil“ ausführlich dargestellt.

Die pauschale Aussage, ein Bürgergeldempfänger müsse gewöhnliche Wasser- und Abwassergebühren generell aus seinem Regelbedarf finanzieren, greift deshalb zu kurz. Anders sieht es insbesondere beim gewöhnlichen Haushaltsstrom aus.

Direkte Wasserrechnung sollte dem Jobcenter vorgelegt werden

Wer SGB-II-Leistungen bezieht und Wasser oder Abwasser unmittelbar an einen Versorger zahlen muss, sollte entsprechende Gebührenbescheide und Abschlagsforderungen dem Jobcenter vorlegen. Entscheidend ist dabei, ob die Forderungen tatsächlich als Unterkunftskosten anzuerkennen sind und ob sie in angemessener Höhe entstehen.

Probleme können entstehen, wenn Unterkunftsleistungen zwar bewilligt werden, das Geld aber nicht beim Vermieter oder einem anderen Zahlungsempfänger ankommt. Das SGB II ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine unmittelbare Auszahlung von Leistungen für Unterkunft und Heizung an einen Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten.

Eine solche Direktzahlung kann insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungsproblemen helfen, weitere Schulden zu vermeiden. Betroffene sollten sich allerdings frühzeitig an ihr Jobcenter wenden und nicht erst reagieren, wenn bereits größere Rückstände entstanden sind.

Nachzahlungen können vom Jobcenter übernommen werden

Auch eine nachträgliche Betriebskostenforderung ist bei SGB-II-Beziehenden nicht automatisch aus dem laufenden Lebensunterhalt zu zahlen. Unterkunftskosten können auch dann einen zusätzlichen Bedarf auslösen, wenn sie als Nachzahlung fällig werden.

Wer eine entsprechende Rechnung erhält, sollte sie deshalb möglichst schnell beim Jobcenter einreichen. Weitere Hinweise zu typischen Problemen finden Betroffene im Beitrag „Nebenkostenabrechnung: Diese 5 häufigen Fehler kosten Mieter hunderte Euro“.

Auch eine fehlerhafte oder nicht nachvollziehbare Abrechnung sollte nicht einfach akzeptiert werden. Vor einer Zahlung sollte geklärt werden, welche Kosten tatsächlich geschuldet werden und welcher Zeitraum betroffen ist.

Der Bürgergeldbezug allein erklärt die Schulden nicht

Der betroffene Eigentümer äußerte gegenüber der HNA nach dem Vorfall Zweifel daran, künftig noch an Bürgergeldbeziehende vermieten zu wollen. Aus einem einzelnen Zahlungsausfall lässt sich jedoch nicht ableiten, dass SGB-II-Beziehende generell ein höheres Risiko für Vermieter darstellen.

Nach Aussage der Stadt weiß die mit der Gebührenerhebung befasste Behörde im Regelfall nicht einmal, ob ein Schuldner Sozialleistungen erhält. Sie wendet sich wegen offener Wasserforderungen auch nicht selbst an das Jobcenter.

Für Vermieter dürfte es deshalb sinnvoller sein, Zahlungswege und Abrechnungsverfahren möglichst transparent zu gestalten. Bei bekannten Problemen kann gemeinsam mit dem Mieter geprüft werden, ob Unterkunftskosten direkt an einen Empfangsberechtigten gezahlt werden können.

Fragen und Antworten zu offenen Wassergebühren bei Mietwohnungen 1. Muss ein Vermieter immer für unbezahlte Wasserrechnungen seines Mieters aufkommen?

Nein. Ob ein Vermieter von der Kommune herangezogen werden kann, richtet sich unter anderem nach der örtlichen Satzung und der konkreten Abrechnungssituation. Der Kasseler Fall kann deshalb nicht automatisch auf alle Städte und Gemeinden übertragen werden.

2. Schützt ein eigener Wasserzähler den Vermieter vor Forderungen?

Nicht zwingend. Auch bei einem eigenen Zähler und einer direkten Rechnung an den Bewohner kann eine kommunale Satzung zusätzlich den Grundstückseigentümer als Gebührenpflichtigen erfassen.

3. Warum kann die Stadt Kassel vom Eigentümer Geld verlangen?

Die Kasseler Wasser- und Abwassersatzungen sehen mehrere mögliche Gebührenpflichtige vor. Sind mehrere Personen gebührenpflichtig, haften sie nach den Satzungen als Gesamtschuldner.

4. Muss ein Bürgergeldempfänger Wasser aus dem Regelbedarf bezahlen?

Gewöhnliche Wasser- und Abwasserkosten sind im Regelfall den Unterkunftskosten zuzuordnen und nicht mit gewöhnlichem Haushaltsstrom gleichzusetzen. Bei SGB-II-Leistungen können angemessene Unterkunftskosten nach § 22 SGB II berücksichtigt werden.

5. Was sollte ein SGB-II-Beziehender bei einer hohen Wassernachzahlung tun?

Die Rechnung beziehungsweise der Gebührenbescheid sollte möglichst schnell beim Jobcenter eingereicht werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Forderung korrekt ist und tatsächlich Unterkunftskosten betrifft.

Der Beitrag Mietrecht: Vermieter muss über 1.000 Euro Wassergebühren für seine Mieterin bezahlen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Die Energiearmutsfalle ist völlig offen

klimaatgek Hier mal wieder ein Beitrag aus Holland

Energie-Control Austria, die ungarische Energie- und Versorgungsbehörde (MEKH) und VaasaETT führen monatliche Umfragen zu Strom- und Gaspreisen für Haushalte in 33 europäischen Ländern durch. Die monatliche Preisumfrage umfasst mittlerweile alle EU-Mitgliedstaaten sowie ausgewählte Mitglieder der Europäischen Energiegemeinschaft (Montenegro, Norwegen, Serbien und Ukraine) und Großbritannien und die Schweiz.


Abb. 1 Quelle: HEPI      [Diese Statiskik Quelle ist m.e. sehr interessant. – d.Übs.]

Das Bild ist eindeutig: Der Strompreis in den Niederlanden liegt im europäischen Durchschnitt, der Erdgaspreis hingegen ist der zweithöchste in Europa. Schauen wir uns das genauer an.


Abb. 2 Quelle: HEPI

Die Grafik zeigt, dass der Gesamtpreis für eine Kilowattstunde Strom in den Niederlanden im September 2026 bei 0,2888 € lag. Das ist etwas höher als der EU-Durchschnittspreis. [wie man sieht, ist in Deutschland der Preis noch viel höher, der zweit-höchste] Allerdings gibt es eine Besonderheit an diesem niederländischen Strompreis. Seit Januar 2020 erhält jeder Haushalt eine sogenannte Energiesteuergutschrift. Diese Gutschrift ist im Durchschnitt sogar etwas höher als die Energiesteuer, sodass ein niederländischer Haushalt einen „durchschnittlichen Preis“ zahlt. Der HEPI-Bericht erklärt auch, warum diese Steuergutschrift eingeführt wurde:

Textausschnitt

… Darüber hinaus zahlt ein typischer Verbraucher in Amsterdam ab Januar 2020 keine Energiesteuer mehr, da die erhöhte Steuergutschrift den ausgewiesenen Energiesteuerbetrag übersteigt. Vielmehr erhält er eine Rückerstattung für den übersteigenden Betrag der Steuergutschrift. Ziel dieser Rückerstattung ist es, Verbraucher zur Elektrifizierung sowie zur Abkehr von Gasheizungen und -geräten zu ermutigen. Ebenso zahlt ein typischer Kunde in Vilnius ab Januar 2026 aufgrund der reduzierten Gebühr für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (VIAP) eine negative Energiesteuer. Die Energiepreise werden alle sechs Monate von der staatlichen Regulierungsbehörde für den Energiesektor (VERT) genehmigt. Zudem zahlt ein typischer Kunde in Luxemburg-Stadt ab August 2026 – nach einer siebenmonatigen Unterbrechung – erneut eine negative Energiesteuer; dies ist auf eine neue staatliche Unterstützungsmaßnahme zurückzuführen, die darauf abzielt, wesentliche regulatorische Aufschläge abzufedern.

Abb. 3 Quelle: HEPI, S. 9 – 10

Soviel ist klar: Ziel dieser Steuergutschrift ist es, Verbraucher zu einem höheren Stromverbrauch und damit zu einem geringeren Gasverbrauch zu bewegen . Es ist bemerkenswert, dass kein anderes europäisches Land eine solche Politik verfolgt. Im Jahr 2026 beträgt diese Steuergutschrift für Haushalte einen Festbetrag von 635,19 € inklusive Mehrwertsteuer. Gäbe es diese Steuergutschrift nicht, wäre der Bruttostrompreis deutlich höher. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2.580 kWh im Jahr 2025 würde dies bedeuten, dass der Bruttostrompreis in den Niederlanden zu den höchsten in der EU zählen würde!


Abb. 4 Quelle: HEPI

Die Grafik in Abbildung 4 zeigt, dass der niederländische Gaspreis im September 2026 der zweithöchste in der gesamten EU war. Nur Schweden zahlt mehr für Erdgas. Dies lässt sich durch die geringe Größe des schwedischen Gasmarktes erklären. In ganz Schweden gibt es lediglich 77.000 Haushaltskunden, von denen 50.000 an das isolierte Gasnetz in Stockholm angeschlossen sind. Somit ist der niederländische Gaspreis faktisch der höchste in Europa. Und dabei sollten die Niederlande noch vor nicht allzu langer Zeit zum europäischen Gaszentrum aufsteigen. [Deutschland sogar niedriger ]

Textausschnitt

Unsere Untersuchung zeigt, dass in den europäischen Hauptstädten die Energiekosten (der wettbewerbsorientierte Preisbestandteil) durchschnittlich 52 % des Endkundenpreises für Erdgas ausmachen, während die Verteilungskosten bei 22 %, die Energiesteuern bei 10 % und die Mehrwertsteuer bei 16 % liegen. In den Niederlanden werden seit Januar 2020 Energiesteuern eingesetzt, um das Verhalten und den Energieverbrauch der Verbraucher gezielt zu beeinflussen („Nudging“). Derzeit macht die Energiesteuer für private Erdgaskunden in Amsterdam rund 29 % des Endkundenpreises aus. Ziel ist es, den Einsatz von elektrischen Heizsystemen und Geräten anstelle von Gas zu fördern.

Abb. 5 Quelle: HEPI, S. 16

Wie der Text in Abbildung 5 bereits verdeutlicht: Der extrem hohe Gaspreis in den Niederlanden ist das Ergebnis politischer Manipulation der Energiepreise.   Hohe Gaspreise (und niedrigere Strompreise) sollen Haushalte dazu bewegen, schneller von Gas auf Strom umzusteigen. Was das für den Geldbeutel der Haushalte bedeutet, ist inzwischen schmerzlich deutlich geworden.

Oben wurden die Strom- und Gaspreise für niederländische Haushalte mit denen anderer europäischer Länder verglichen. Die Unterschiede sind hauptsächlich auf unterschiedliche Steuersysteme zurückzuführen. Die Niederlande sind das einzige Land, das die Energiepreise offen manipuliert, um die Elektrifizierung des Energieverbrauchs privater Haushalte zu fördern. Weniger Gas und mehr Strom werden daher durch Preispolitik erzwungen. Abgesehen von den dadurch verursachten Netzengpässen bedeutet dies höhere Preise für die Haushalte .

Aber wie sieht es mit den Strompreisen für die Industrie aus? Ich habe die Industriestrompreise der Niederlande, Deutschlands, der EU, der USA und Chinas verglichen.


Abb. 6 Quellen: Eurostat , CBS , EIA , IEA , GlobalPetrolPrices

Abbildung 6 zeigt die Bruttostrompreise für Haushalte in den USA, China, den Niederlanden, Deutschland und der EU sowie für die sogenannten energieintensiven Industrien . Dabei handelt es sich um Großindustrien mit einem Stromverbrauch von über 150 GWh/Jahr.

Im Vergleich zu den USA und China sind die Strompreise für Haushalte in den Niederlanden und Deutschland extrem hoch. Deutschland führt die Liste an: Die Verbraucherpreise sind dort 2,5-mal höher als in den USA. In den Niederlanden sind die Preise mehr als 1,5-mal so hoch wie in den USA.

Die Strompreise für energieintensive Industrien in der EU sind mehr als doppelt so hoch wie in den USA und China. Die Folge: Große Industrien verlagern ihren Standort aufgrund der hohen Energiepreise. Dass dies nicht in größerem Umfang geschieht, liegt vor allem an der industriellen Trägheit – die oft kapitalintensive Infrastruktur dieser Industrien kann nicht mit ihnen verlagert werden.

Niederländische Bürger zahlen doppelt so viel für Strom wie die großen Industrieunternehmen in unserem Land (unter anderem aufgrund des Investitionsabzugs für Energie ). In Deutschland ist dieser Unterschied sogar noch viel größer (viermal so hoch!). Dennoch sind die Strompreise für Haushalte und Großunternehmen im Vergleich zu den USA und China immer noch extrem hoch . Sie können nicht viel niedriger werden, da wir zunehmend auf sogenannte nachhaltige Energie (Solar- und Windenergie) setzen, die schlichtweg viel teurer ist als fossile und nukleare Energie.

Fazit: Wenn wir nicht sofort umsteuern, versinken wir in Armut. Dass wir von Politikern abhängig sind (in den Niederlanden, Deutschland und der gesamten EU), die in Energiefragen unrealistischen Träumereien anhängen, macht die Lage nicht besser.

Dieser Beitrag wurde in der Kategorie „Unkategorisiert“ veröffentlicht am5. Oktober 2026

https://klimaatgek.nl/wordpress/2026/10/05/hoge-energieprijzen-in-nederland-en-bij-de-buren-de-armoedeval-staat-wijd-open/

 

Der Beitrag Die Energiearmutsfalle ist völlig offen erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Volksrat von Şengal fordert Anerkennung ezidischer Selbstverwaltung

Der Volksrat von Şengal hat anlässlich des Jahrestags des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan vom 9. Oktober 1998 die Freiheit des kurdischen Repräsentanten sowie die Anerkennung der Selbstverwaltungs- und Selbstverteidigungsrechte der ezidischen Bevölkerung gefordert. Bei einer Erklärung vor dem Gebäude des Volksrats, die der Politiker Kendal Şengalî verlas, wurde zugleich das am 9. Oktober 2020 zwischen der irakischen Zentralregierung und der Regierung der Kurdistan-Region des Irak (KRI) geschlossene Şengal-Abkommen erneut zurückgewiesen. Der Volksrat sieht darin einen Versuch, die eigenständigen Strukturen der ezidischen Gemeinschaft zu beseitigen.

„Unser Kampf für Öcalans Freiheit wird weitergehen“

In der Erklärung verurteilte der Volksrat das internationale Komplott, das am 9. Oktober 1998 mit der erzwungenen Ausreise Öcalans aus Syrien begann und am 15. Februar 1999 in seiner Verschleppung in die Türkei mündete. Ziel sei es gewesen, die unterdrückten Völker und ihren politischen Willen zu vernichten. Mit Öcalan habe das Komplott die gesamte Gesellschaft des Nahen Ostens getroffen.

 


Öcalan habe diese Pläne jedoch durch seinen Widerstand und seine politische Haltung vereitelt. Seine Ideen und seine Philosophie hätten der ezidischen Bevölkerung ermöglicht, sich zu organisieren und ihre eigene Verteidigung aufzubauen. „Wir wissen, dass das internationale Komplott erst mit der physischen Freiheit Abdullah Öcalans vollständig überwunden sein wird. Deshalb erklären wir, dass unser Kampf bis zu seiner Freiheit weitergehen wird“, heißt es in der Erklärung.

Selbstorganisierung nach dem Genozid von 2014

Der Volksrat erinnerte zugleich an den Angriff der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf Şengal im August 2014 und den Widerstand der ezidischen Bevölkerung. „In der Zeit des Fermans, als uns alle alleinließen, kamen uns die Freiheitsguerilla der kurdischen Bewegung zu Hilfe“, erklärte der Volksrat. Auf Grundlage der politischen Ideen Öcalans habe sich die ezidische Gesellschaft organisiert und ihren eigenen Willen entwickelt. Die damals entstandenen Selbstverteidigungsstrukturen hätten nicht nur die Bevölkerung gegen den IS geschützt, sondern auch das Şengal-Gebirge verteidigt, das Hunderttausenden Ezid:innen Zuflucht bot.

Şengal-Abkommen weiterhin abgelehnt

Scharfe Kritik übte der Volksrat am Şengal-Abkommen vom 9. Oktober 2020, das die damalige irakische Regierung unter Ministerpräsident Mustafa al-Kadhimi mit der KRI-Regierung geschlossen hatte. Die Vereinbarung wurde ohne Beteiligung der ezidischen Selbstverwaltungsstrukturen ausgehandelt und sieht unter anderem eine Neuordnung der Verwaltung und Sicherheitsstrukturen in Şengal vor.

Dass das Abkommen am 9. Oktober unterzeichnet wurde, betrachtet der Volksrat als bewusste politische Entscheidung. „Dieses Datum wurde absichtlich gewählt. Sie wollten das internationale Komplott gegen Abdullah Öcalan fortsetzen und es gegenüber der ezidischen Gesellschaft wiederholen“, heißt es in der Erklärung.

Die ezidische Bevölkerung habe das Abkommen von Beginn an zurückgewiesen und halte an dieser Haltung fest. Insbesondere Frauen und Jugendliche hätten mit ihrem Widerstand verhindert, dass die eigenständigen Errungenschaften der Gesellschaft beseitigt werden konnten.

Gespräche mit Bagdad eröffnen neue Möglichkeiten

Trotz der anhaltenden Ablehnung des Abkommens sieht der Volksrat in den jüngsten politischen Entwicklungen Chancen für eine demokratische Lösung der Şengal-Frage. Der Aufruf Abdullah Öcalans für Frieden und eine demokratische Gesellschaft habe neue Möglichkeiten geschaffen, bestehende Konflikte auf politischem Wege zu lösen. Auch die begonnenen Gespräche mit der irakischen Zentralregierung und die Perspektive einer demokratischen Integration könnten zur Lösung der Probleme der ezidischen Gemeinschaft beitragen. Der Volksrat sprach sich dafür aus, diese Gesprächskanäle auszubauen.

Voraussetzung sei jedoch die Anerkennung des Rechts der Ezid:innen, sich selbst zu verwalten und zu verteidigen. „Die Berge, die unserer Gesellschaft bis heute Zuflucht und Heimat geboten haben, dürfen nicht zum Gegenstand irgendwelcher Abkommen gemacht werden. Keine Macht darf unter dem Vorwand einer Lösung versuchen, sich unser Gebirge anzueignen“, erklärte der Volksrat. Abschließend bekräftigte er die Entschlossenheit der ezidischen Bevölkerung, ihre seit 2014 aufgebauten Strukturen zu bewahren: „Wir werden unsere Errungenschaften bis zum Ende verteidigen. So wie wir uns in den vergangenen Jahren selbst geschützt haben, werden wir unsere politische und gesellschaftliche Selbstverteidigung fortsetzen, bis der Staat unsere legitimen Rechte anerkennt.“

Hemrînî: Bagdad sucht in Şengal nach einem LösungsmodellDer Abzug der USA und der Internationalen Koalition aus dem Irak, die Bemühungen Bagdads, bewaffnete Kräfte unter staatliche Kontrolle zu bringen, und die angestrebte Stärkung der Zentralarmee verä...ANF News Şengal: Aufbau demokratischer Autonomie in einer umkämpften RegionDie êzîdische Bevölkerung Şengals wurde in der Vergangenheit immer wieder Opfer von Massakern und Völkermorden. Zuletzt verübte der sogenannte IS 2014 einen Genozid in der Region, die eines der let...ANF News Bagdad und PDK einigen sich auf US-Plan für ŞengalSeit einer Weile finden auf Anordnung der USA Gespräche zwischen der von der PDK kontrollierten Regionalregierung in Südkurdistan und der Zentralregierung in Bagdad zur Situation von Şengal statt. ...ANF News

 

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KCK: Im 29. Jahr des internationalen Komplotts den Kampf für Öcalans Freiheit verstärken

Die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) hat zum 28. Jahrestag des Beginns des internationalen Komplotts gegen Abdullah Öcalan an den Widerstand gegen seine Verschleppung und Inhaftierung erinnert und zur Verstärkung des Kampfes für seine Freiheit aufgerufen. In einer Erklärung verurteilt der Ko-Vorsitz des KCK-Exekutivrats die an der internationalen Operation beteiligten politischen Kräfte und würdigt die Menschen, die im Rahmen der Proteste unter der Losung „Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln“ ihr Leben verloren. Die KCK bezeichnet Öcalans politisches und ideologisches Wirken als entscheidenden Faktor für die Entwicklung der kurdischen Freiheitsbewegung und sieht in seiner Freiheit eine Voraussetzung für den Erfolg des Prozesses für Frieden und eine demokratische Gesellschaft.

Die Erklärung im Wortlaut:

„Wir verurteilen aufs Schärfste alle politischen Kräfte, die am internationalen Komplott gegen Rêber Apo [Abdullah Öcalan] beteiligt waren. Mit Dankbarkeit und Respekt gedenken wir der Gefallenen des Widerstands ‚Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln‘, die dem Komplott eine Barrikade aus Feuer entgegensetzten.

Die internationalen Verschwörer wollten Rêber Apo ausschalten, der das Schicksal des Nahen Ostens verändern wollte, dessen Völker seit Jahrhunderten ein schweres Schicksal erleiden. Rêber Apo verfolgte eine Politik, die darauf abzielte, die kurdische Frage, die zu einem unentwirrbaren Knoten und einer Fessel für die Staaten des Nahen Ostens geworden war, auf demokratischer Grundlage und im Geist der Geschwisterlichkeit der Völker zu lösen.

Dieser Kampf führte in den Staaten, die Kurdistan unter ihrer Herrschaft halten, zu bedeutenden Entwicklungen. Das beunruhigte jene Kräfte, die Kurdistan in vier Teile geteilt hatten, um ihre Vorherrschaft im Nahen Osten aufrechtzuerhalten. Die internationalen Mächte sahen in der Schwächung ihrer Verbündeten durch die von Rêber Apo geführte kurdische Freiheitsbewegung eine große Gefahr für ihre Hegemonie und organisierten ein beispielloses Komplott.

Ein unerbittlicher Kampf gegen das Komplott

Mit diesem Komplott wollten sie Rêber Apos Einfluss brechen, indem sie ihn entweder physisch vernichteten oder ideologisch und politisch ausschalteten. Doch sie stießen auf den entschlossenen Widerstand unseres Volkes, insbesondere in den Aktionen unter der Losung ‚Ihr könnt unsere Sonne nicht verdunkeln‘. Damit begann das Scheitern des internationalen Komplotts.

Nachdem seine physische Vernichtung verhindert worden war, führte Rêber Apo den Kampf gegen das Komplott auf Imrali auf ideologischer und politischer Ebene fort. Unsere Freiheitsbewegung und unser Volk schlossen sich um ihre Führung zusammen und machten das Komplott weitgehend wirkungslos. Unsere Bewegung entwickelte ihren Kampf weiter. Der Widerstand in allen vier Teilen Kurdistans machte die Kurd:innen zu einer Kraft, die nicht länger geleugnet werden kann. Wenn sie heute zu einem bedeutenden Faktor im Nahen Osten geworden sind, dann durch den unerbittlichen Kampf gegen das internationale Komplott.

In seiner Verteidigungsschrift für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklärte Rêber Apo in den ersten Jahren seiner Gefangenschaft: ‚Historische Komplotte können Entwicklungen nicht aufhalten, sondern beschleunigen sie.‘ Die Entwicklung unseres Freiheitskampfes in allen vier Teilen Kurdistans hat diese Einschätzung bestätigt.

Zweifellos dauert Rêber Apos Gefangenschaft an. Doch er hat eine gewaltige ideologisch-theoretische Entwicklung vollzogen, wie sie kein Mensch in Freiheit zu verwirklichen vermochte, und der Menschheit den Weg zur Befreiung aufgezeigt. Mit seinen Verteidigungsschriften und dem Manifest der demokratischen Gesellschaft hat er dem System der kapitalistischen Moderne, das Gesellschaft und Menschheit zunehmend zerstört, einen tödlichen Schlag versetzt. Nun wird die Geschichte der Überwindung des Kapitalismus im menschlichen Leben geschrieben werden. Der demokratische Sozialismus auf Grundlage des frauenbefreienden, ökologischen und demokratischen Gesellschaftsparadigmas wird dies verwirklichen.

Das Komplott richtete sich gegen alle Völker des Nahen Ostens

Rêber Apos Manifest der demokratischen Gesellschaft weist nicht nur dem kurdischen Volk, sondern der gesamten Menschheit den Weg im Kampf für ein freies und demokratisches Leben. Eine international gewordene und vielschichtige Frage wie die kurdische lässt sich nur mit einer weitreichenden ideologischen und politischen Perspektive lösen. Die Schwere der Probleme Kurdistans und des Nahen Ostens hat Rêber Apo zu einer Führungspersönlichkeit für die Befreiung der gesamten Menschheit gemacht. Mit begrenzten ideologischen und politischen Ansätzen lassen sich weder die Probleme der Völker des Nahen Ostens noch die des von Völkermord bedrohten kurdischen Volkes lösen.

Das internationale Komplott richtete sich damit über die Kurd:innen gegen alle Völker des Nahen Ostens. Mit seinem frauenbefreienden, ökologischen und demokratischen Gesellschaftsparadigma sowie seinem Projekt für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in der Türkei arbeitet Rêber Apo daran, dieses Komplott vollständig zu vereiteln. Den Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft mit der Freiheit Rêber Apos und des kurdischen Volkes zu krönen, bedeutet, das internationale Komplott endgültig zu vereiteln. Deshalb stehen wir im 29. Jahr des Komplotts vor der Aufgabe, den Kampf auf allen Ebenen zu verstärken und die Freiheit Rêber Apos und des kurdischen Volkes zu verwirklichen.

Wenn wir den Kampf auf Rêber Apos ideologischer und politischer Linie verstärken, wird das kurdische Volk ein freies und demokratisches Leben erreichen. Das 29. Jahr ruft das gesamte kurdische Volk, seine Freund:innen und die demokratischen Kräfte dazu auf, den Kampf zu intensivieren. Unser Volk, das am Jahrestag des Komplotts überall seinen Widerstand verstärkt, wird diesen Kampf ununterbrochen fortsetzen und die Verantwortlichen des Komplotts auf den Friedhof der Schandtaten der Geschichte schicken.“

KNK: Öcalans Friedenswille ist auch nach 27 Jahren Gefangenschaft ungebrochenAm 9. Oktober 1998 begann mit der erzwungenen Ausreise Abdullah Öcalans aus Syrien eine internationale Verfolgungsoperation, die am 15. Februar 1999 in seiner Verschleppung aus Kenia in die Türkei ...ANF News

 

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GdB 50: Bei diesen Erkrankungen ist eine Schwerbehinderung möglich

Viele Menschen leben mit chronischen Schmerzen, psychischen Erkrankungen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen. Was manche nicht wissen: Ihre gesundheitlichen Beschwerden können die Anerkennung einer Schwerbehinderung rechtfertigen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt ein Mensch unter den gesetzlichen Voraussetzungen als schwerbehindert.

Ein GdB von 50 ist beispielsweise bei schweren Depressionen, bestimmten Krebserkrankungen, Diabetes, Rheuma oder erheblichen Rückenleiden möglich. Allerdings führt nicht jede Diagnose automatisch zur Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Entscheidend ist, wie stark die Erkrankung den Alltag und die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigt. Auch mehrere gesundheitliche Einschränkungen können gemeinsam einen GdB von 50 begründen.

GdB 50: Ab wann gilt man als schwerbehindert?

Nach § 2 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gelten Menschen mit einem festgestellten GdB von mindestens 50 als schwerbehindert, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Eine Behinderung im Sinne des SGB IX liegt grundsätzlich vor, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen und die gleichberechtigte Teilhabe beeinträchtigen können.

Die zuständige Behörde richtet sich bei der Bewertung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung und den darin enthaltenen Versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Seit dem 3. Oktober 2025 gelten geänderte Bewertungsgrundsätze. Die sechste Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung hat insbesondere Teil A neu gefasst und die Orientierung an den tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigungen hervorgehoben.

Das bedeutet: Nicht allein die medizinische Diagnose ist ausschlaggebend, sondern die dauerhaften Auswirkungen der Erkrankung. Außerdem wird ausdrücklich zwischen dem Grad der Behinderung und der Erwerbsfähigkeit unterschieden.

Die Schwelle für eine Schwerbehinderung liegt weiterhin bei GdB 50. Bei einer erneuten Bewertung können die geänderten Grundsätze allerdings Bedeutung haben.

Tabelle: Bei diesen Erkrankungen ist ein GdB von 50 möglich

Bei zahlreichen körperlichen und psychischen Erkrankungen kann ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt werden. Die folgende Tabelle zeigt typische Krankheitsbilder und die Voraussetzungen, unter denen eine Schwerbehinderung in Betracht kommt.

Erkrankung Wann ein GdB von 50 möglich ist Depressionen Schwere psychische Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten Angst- und Zwangsstörungen Dauerhafte Einschränkungen der sozialen Anpassungsfähigkeit Diabetes mellitus Intensive Insulintherapie und gravierende zusätzliche Einschnitte in der Lebensführung Multiple Sklerose Neurologische Funktionsstörungen Rheumatoide Arthritis Erhebliche, dauerhafte Einschränkungen der Gelenkfunktion und des Allgemeinzustands Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Schwere Krankheitsverläufe mit deutlichen funktionellen Auswirkungen Wirbelsäulenerkrankungen Besonders schwere Bewegungseinschränkungen oder neurologische Ausfälle Herzerkrankungen Erheblich eingeschränkte Herzleistung und körperliche Belastbarkeit COPD und andere Lungenerkrankungen Gravierende Einschränkungen der Lungenfunktion Krebserkrankungen Je nach Tumorart, Stadium, Behandlung und gegebenenfalls während der Heilungsbewährung Epilepsie Entsprechend häufige oder schwere epileptische Anfälle Sehbehinderung und Schwerhörigkeit Bei ausgeprägten, nach den Bewertungsregeln festgestellten Funktionsverlusten

Wichtig: Die Tabelle dient der Orientierung. Sie bedeutet nicht, dass jede Person mit einer dieser Erkrankungen automatisch einen GdB von 50 erhält. Maßgeblich sind die individuellen medizinischen Befunde und die tatsächlichen Einschränkungen.

Depressionen: Wann ein GdB von 50 anerkannt wird

Auch psychische Erkrankungen können eine Schwerbehinderung begründen. Dazu gehören schwere Depressionen, Angststörungen, Zwangsstörungen und psychische Traumafolgestörungen.

Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen werden stärker behindernde psychische Störungen mit wesentlichen Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit häufig mit einem GdB von 30 bis 40 bewertet.

Ein GdB von 50 bis 70 kommt bei schweren psychischen Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht.

Solche Einschränkungen können sich beispielsweise durch erhebliche Probleme im Berufsleben, einen starken sozialen Rückzug oder Schwierigkeiten bei der selbstständigen Alltagsbewältigung zeigen.

Für die Anerkennung ist entscheidend, dass die Auswirkungen der Erkrankung nachvollziehbar beschrieben und möglichst durch fachärztliche Berichte dokumentiert werden.

Diabetes: Warum eine Insulintherapie allein nicht für GdB 50 reicht

Auch bei Diabetes mellitus kann ein GdB von 50 anerkannt werden. Die gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe stellen dafür jedoch besondere Anforderungen.

Nach Teil B Nummer 15.1 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze kommt ein GdB von 50 insbesondere bei einer Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen in Betracht. Dabei müssen Betroffene ihre Insulindosis selbstständig an den Blutzucker, die Mahlzeiten und die körperliche Belastung anpassen.

Zusätzlich müssen sie durch die Erkrankung erheblich in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein. Die Bewertung berücksichtigt auch die Qualität der Stoffwechseleinstellung.

Das Bundessozialgericht hat hervorgehoben, dass der Aufwand einer intensiven Insulintherapie allein nicht genügt. Entscheidend können ein darüber hinausgehender Therapieaufwand, ein unzureichender Behandlungserfolg oder andere gravierende Einschnitte in die Lebensführung sein.

Wie streng diese Voraussetzungen geprüft werden, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. August 2025 (Az. L 10 SB 89/23).

In dem Verfahren litt der Kläger unter Typ-1-Diabetes und Zöliakie. Trotz erheblicher Belastungen wurde ein Gesamt-GdB von 50 nicht anerkannt. Es blieb bei einem GdB von 40.

Der Fall verdeutlicht: Selbst mehrere Erkrankungen und ein hoher Therapieaufwand führen nicht zwangsläufig zur Anerkennung einer Schwerbehinderung.

Rückenleiden und Bandscheibenvorfall: Wann GdB 50 möglich ist

Chronische Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle und andere Wirbelsäulenerkrankungen gehören zu den häufigen gesundheitlichen Beschwerden. Ein GdB von 50 wird dafür allerdings nicht automatisch festgestellt.

Entscheidend sind die funktionellen Auswirkungen der Erkrankung.

Ein GdB von 50 kann insbesondere bei besonders schweren Wirbelsäulenschäden in Betracht kommen. Dazu gehören beispielsweise erhebliche Bewegungseinschränkungen in mehreren Wirbelsäulenabschnitten oder ausgeprägte neurologische Ausfälle.

Auch dauerhafte Schmerzen spielen bei der Bewertung eine Rolle. Allerdings sind die üblichen Schmerzen, die mit einer bestimmten Funktionsstörung verbunden sind, in den Bewertungsmaßstäben grundsätzlich bereits berücksichtigt.

Betroffene sollten deshalb möglichst genau dokumentieren, wie stark ihre Beweglichkeit, körperliche Belastbarkeit und Alltagsbewältigung eingeschränkt sind.

Rheuma und Multiple Sklerose: Die Krankheitsfolgen entscheiden

Bei rheumatischen Erkrankungen wie der rheumatoiden Arthritis kommt es insbesondere auf die Gelenkfunktion, die Entzündungsaktivität und den Allgemeinzustand an.

Schwere Krankheitsverläufe mit dauerhaften Bewegungseinschränkungen und erheblichen funktionellen Auswirkungen können einen GdB von 50 oder mehr begründen.

Bei Multipler Sklerose stehen dagegen die neurologischen Einschränkungen im Mittelpunkt.

Dazu gehören beispielsweise Gehstörungen, Koordinationsprobleme, Sehstörungen oder andere dauerhafte Funktionsausfälle.

Auch bei diesen Erkrankungen gilt: Die Diagnose allein bestimmt nicht den Grad der Behinderung. Entscheidend ist, welche Auswirkungen die Krankheit tatsächlich hat.

Krebserkrankungen: Schwerbehinderung während der Heilungsbewährung

Bei bestimmten Krebserkrankungen gelten besondere Bewertungsregeln.

Je nach Tumorart, Krankheitsstadium und Behandlung kann während der sogenannten Heilungsbewährung ein GdB von mindestens 50 festgestellt werden.

Die Heilungsbewährung berücksichtigt, dass nach einer Krebsbehandlung über einen bestimmten Zeitraum besondere gesundheitliche Belastungen und Risiken bestehen können.

Nach Ablauf dieser Zeit kann die zuständige Behörde den Grad der Behinderung erneut prüfen.

Eine zunächst anerkannte Schwerbehinderung bleibt deshalb nicht zwangsläufig dauerhaft bestehen. Wenn keine entsprechend schweren gesundheitlichen Folgen zurückbleiben, kann der GdB später herabgesetzt werden.

Mehrere Erkrankungen: So wird der Gesamt-GdB festgestellt

Viele Menschen leiden gleichzeitig an mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Beispielsweise können Rückenbeschwerden, Diabetes und Depressionen zusammenkommen.

Dann stellt sich die Frage, ob die einzelnen GdB-Werte addiert werden.

Das ist nicht der Fall.

Wer wegen eines Rückenleidens einen Einzel-GdB von 30 und wegen einer Depression ebenfalls einen Einzel-GdB von 30 erhält, bekommt nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 60.

Nach § 152 Absatz 3 SGB IX werden die Auswirkungen sämtlicher Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit bewertet.

Dabei kommt es darauf an, ob sich die Erkrankungen gegenseitig verstärken, unabhängig voneinander zusätzliche Einschränkungen verursachen oder teilweise dieselben Funktionsbereiche betreffen.

Ein Gesamt-GdB von 50 kann deshalb auch entstehen, obwohl keine einzelne Erkrankung für sich genommen mit einem GdB von 50 bewertet wurde.

GdB 50: Diese Vorteile haben schwerbehinderte Menschen

Wer einen GdB von mindestens 50 anerkannt bekommt, kann verschiedene Nachteilsausgleiche beanspruchen.

Dazu gehören steuerliche Vergünstigungen, besondere Rechte im Arbeitsleben und unter bestimmten Voraussetzungen ein früherer Rentenbeginn.

Vorteil bei GdB 50 Was Betroffene wissen sollten Schwerbehindertenausweis Amtlicher Nachweis der anerkannten Schwerbehinderung Behinderten-Pauschbetrag 1.140 Euro jährlich bei der Einkommensteuer nach § 33b EStG Zusatzurlaub Grundsätzlich fünf zusätzliche Urlaubstage bei einer Fünftagewoche nach § 208 SGB IX Besonderer Kündigungsschutz Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamts erforderlich Früherer Rentenbeginn Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei erfüllter Wartezeit und weiteren Voraussetzungen

Nicht alle Vergünstigungen ergeben sich allein aus einem GdB von 50.

Für die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bestimmte Parkerleichterungen sind beispielsweise zusätzliche Merkzeichen und weitere Voraussetzungen erforderlich.

Mit GdB 50 früher in Rente gehen

Ein wichtiger Nachteilsausgleich betrifft die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wer bei Rentenbeginn einen GdB von mindestens 50 hat und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt, kann unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen früher in Rente gehen.

Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gelten folgende Altersgrenzen:

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Rentenbeginn ab Jahrgang 1964 Ohne Abschläge 65 Jahre Mit Abschlägen Frühestens 62 Jahre

Bei einem Rentenbeginn drei Jahre vor der abschlagsfreien Altersgrenze beträgt der dauerhafte Rentenabschlag bis zu 10,8 Prozent.

Ein GdB von 50 allein begründet allerdings noch keinen Rentenanspruch. Die übrigen rentenrechtlichen Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Darauf sollten Betroffene achten

Wer einen GdB feststellen lassen möchte, muss einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Je nach Bundesland ist dafür beispielsweise das Versorgungsamt oder eine vergleichbare Behörde zuständig.

Für die Entscheidung sind vor allem medizinische Unterlagen und die nachvollziehbare Darstellung der dauerhaften Einschränkungen wichtig.

Checkliste für den Antrag auf Schwerbehinderung
  • Alle Erkrankungen angeben: Auch psychische Beschwerden und dauerhafte Begleiterkrankungen berücksichtigen.
  • Ärztliche Unterlagen beifügen: Aktuelle Facharztberichte, Krankenhausberichte und Untersuchungsergebnisse zusammenstellen.
  • Alltagseinschränkungen beschreiben: Erklären, welche Tätigkeiten nicht mehr oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich sind.
  • Behandlungen dokumentieren: Medikamente, Therapien, Hilfsmittel und Klinikaufenthalte angeben.
  • Bescheid prüfen: Kontrollieren, ob alle wesentlichen Erkrankungen und ihre Auswirkungen berücksichtigt wurden.

Eine bloße Aufzählung medizinischer Diagnosen reicht häufig nicht aus. Die Behörde muss erkennen können, wie sich die gesundheitlichen Beschwerden auf die Teilhabe auswirken.

GdB 50 abgelehnt: Wann sich ein Widerspruch lohnt

Nicht jeder Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung ist erfolgreich.

Manche Betroffene erhalten lediglich einen GdB von 30 oder 40, obwohl sie unter erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen leiden. In solchen Fällen sollte zunächst geprüft werden, welche medizinischen Unterlagen die Behörde berücksichtigt hat.

Möglicherweise fehlen wichtige Facharztberichte oder einzelne Funktionsbeeinträchtigungen wurden nicht ausreichend bewertet. Gegen einen Feststellungsbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Neufeststellung des GdB: Eine Verschlechterung kann auch Risiken haben

Wer bereits einen GdB anerkannt bekommen hat und dessen Gesundheitszustand sich wesentlich verschlechtert, kann einen Antrag auf Neufeststellung stellen.

Dabei ist allerdings Vorsicht geboten.

Die zuständige Behörde bewertet bei einer Neufeststellung den gesamten Gesundheitszustand erneut. Das kann dazu führen, dass ein bisher anerkannter GdB nicht nur erhöht, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch herabgesetzt wird.

Gerade vor einem Änderungsantrag sollten Betroffene deshalb prüfen, welche Erkrankungen und Einschränkungen aktuell medizinisch nachgewiesen werden können.

Die seit Oktober 2025 geltenden Änderungen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze können bei der Bewertung ebenfalls eine Rolle spielen.

Häufige Irrtümer beim Grad der Behinderung

„Wer eine bestimmte Krankheit hat, bekommt automatisch GdB 50.“ Das stimmt nicht. Entscheidend sind die dauerhaften Auswirkungen auf die Teilhabe. Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedliche GdB-Werte erhalten.

„Zweimal GdB 30 ergibt einen Gesamt-GdB von 60.“ Auch das ist falsch. Wie der vorliegende Artikel verdeutlicht werden einzelne GdB-Werte nicht addiert. Maßgeblich ist die Gesamtwirkung sämtlicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

„Der GdB zeigt, wie viele Stunden ich noch arbeiten kann.“ Nein. Der Grad der Behinderung misst nicht die Erwerbsfähigkeit. Ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird nach anderen gesetzlichen Voraussetzungen durch die Rentenversicherung geprüft.

Fazit: Ein GdB von 50 hängt von den tatsächlichen Einschränkungen ab

Ein Grad der Behinderung von 50 kann bei zahlreichen körperlichen und psychischen Erkrankungen anerkannt werden. Dazu gehören unter anderem schwere Depressionen, bestimmte Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, erhebliche Rückenleiden und Diabetes mit gravierenden Einschränkungen.

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Diagnose, sondern die dauerhafte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe.

Auch mehrere Erkrankungen können gemeinsam zu einem Gesamt-GdB von 50 führen.

Wer einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt, sollte deshalb sämtliche gesundheitlichen Einschränkungen sorgfältig dokumentieren und aktuelle medizinische Unterlagen einreichen.

Ein anerkannter GdB von 50 kann erhebliche Vorteile bringen – vom steuerlichen Pauschbetrag über besondere Arbeitnehmerrechte bis hin zu einem möglichen früheren Rentenbeginn.

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Schwerbehinderung und Jahrgang 1964: Die Rente ab 62 wird 2026 konkret

Wer 1964 geboren wurde und eine anerkannte Schwerbehinderung hat, erreicht 2026 die früheste Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Mit 62 Jahren ist der Einstieg möglich, sofern bei Rentenbeginn die Schwerbehinderteneigenschaft und mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre vorliegen.

Doch die frühere Rente hat einen dauerhaften Preis: Beim frühestmöglichen Beginn beträgt der Abschlag 10,8 Prozent. Für gesundheitlich belastete Beschäftigte kann das bedeuten, zwischen weiterer Arbeit und einem lebenslang niedrigeren Alterseinkommen entscheiden zu müssen.

Warum der Jahrgang 1964 jetzt an einer Grenze steht

Für die Jahrgänge vor 1964 wurden die Altersgrenzen schrittweise angehoben; beim Jahrgang 1963 liegt der früheste Beginn noch bei 61 Jahren und zehn Monaten, der abschlagsfreie Zugang bei 64 Jahren und zehn Monaten. Ab Jahrgang 1964 gelten die endgültigen Grenzen dieser Anhebung: 62 Jahre mit Abschlägen und 65 Jahre ohne Abschläge.

2026 tritt damit für diesen Jahrgang eine seit Langem gesetzlich vorgesehene Regel praktisch ein. Von einer überraschend neu eingeführten Kürzung zu sprechen, wäre falsch – die finanzielle Belastung für diejenigen, die früh aufhören müssen, bleibt trotzdem erheblich.

Die Voraussetzungen stehen in § 37 SGB VI, während § 236a SGB VI die Übergangsregeln für ältere Jahrgänge enthält. Einen ergänzenden Überblick bietet Gegen-Hartz.de zum vorzeitigen Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964.

GdB 50 muss bei Rentenbeginn vorliegen

Eine Diagnose oder langjährige gesundheitliche Beschwerden allein reichen für diese Altersrente nicht aus. Erforderlich ist eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 zum Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit bei einem GdB von 30 oder 40 eröffnet diesen Rentenzugang nicht. Auch ein GdB von 80 oder 100 senkt die Altersgrenze nicht weiter und beseitigt keine Abschläge.

Die häufige Annahme, ein höherer GdB ermögliche automatisch einen noch früheren Ruhestand, führt deshalb in die Irre. Dazu erläutert Gegen-Hartz.de, warum ein höherer Grad der Behinderung keinen zusätzlichen Zeitvorteil bei der Altersrente bringt.

35 Versicherungsjahre sind nicht gleich 35 Arbeitsjahre

Die geforderte Wartezeit entspricht 420 anrechenbaren Kalendermonaten. Dafür ist keine lückenlose Beschäftigung über dreieinhalb Jahrzehnte erforderlich.

Neben Beiträgen aus einer versicherten Beschäftigung können beispielsweise freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und anerkannte Pflegezeiten zählen. Auch bestimmte Zeiten von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schule oder Studium sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung können zur Wartezeit beitragen.

Welche Monate tatsächlich berücksichtigt werden, ergibt sich aus dem persönlichen Versicherungsverlauf und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Wer nur seine Arbeitsjahre zusammenzählt, kann den Anspruch daher ebenso falsch einschätzen wie jemand, der jede Lücke automatisch als Versicherungszeit behandelt.

Der Geburtstag entscheidet über den ersten Rentenmonat

Die Aussage „Jahrgang 1964 kann 2026 in Rente“ braucht eine Präzisierung: Die Altersrente beginnt grundsätzlich zum Monatsanfang, wenn zu diesem Zeitpunkt sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem Geburtstag im Laufe des Monats ist der früheste Beginn deshalb regelmäßig der erste Tag des Folgemonats.

Wer beispielsweise am 15. November 1964 geboren wurde, kann bei erfüllten Voraussetzungen frühestens zum 1. Dezember 2026 starten. Bei einem Geburtstag am 15. Dezember 1964 verschiebt sich dieser Termin auf den 1. Januar 2027.

Eine Besonderheit gilt bei einem Geburtstag am Monatsersten: Dann kann die Rente bereits am Geburtstag beginnen, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Geburtsjahrgang allein reicht deshalb für die Planung des konkreten Rentenbeginns nicht aus.

Wie aus 1.800 Euro rechnerisch 1.605,60 Euro werden

Für jeden Monat vor dem abschlagsfreien Beginn sinkt die Rente nach § 77 SGB VI um 0,3 Prozent. Wer die vollen drei Jahre zwischen 62 und 65 vorzieht, kommt damit auf 36 Monate und einen Abschlag von 10,8 Prozent.

Beginn nach Erreichen dieses Alters Monate vor dem abschlagsfreien Beginn Dauerhafter Abschlag Bruttorente bei 1.800 Euro Berechnungsbasis 62 Jahre 36 Monate 10,8 Prozent 1.605,60 Euro 63 Jahre 24 Monate 7,2 Prozent 1.670,40 Euro 64 Jahre 12 Monate 3,6 Prozent 1.735,20 Euro 65 Jahre 0 Monate 0 Prozent 1.800,00 Euro

Die Modellrechnung zeigt ausschließlich die Wirkung des Abschlags auf einen unveränderten Rentenanspruch von 1.800 Euro brutto vor Abschlag. Zusätzliche Beiträge durch längere Beschäftigung und spätere Rentenanpassungen sind nicht eingerechnet.

Beim Beginn mit 62 fehlen in diesem Beispiel monatlich 194,40 Euro brutto, über zwölf Monate gerechnet 2.332,80 Euro. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag hängt zusätzlich insbesondere von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab; eine mögliche Einkommensteuer ist ebenfalls gesondert zu betrachten.

Mit 65 verschwindet der Abschlag nicht

Besonders teuer wäre die Fehlannahme, die Kürzung ende mit dem 65. Geburtstag. Der Abschlag wegen des vorzeitigen Beginns bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze von 67 Jahren.

„Abschlagsfrei mit 65“ bedeutet, dass diese Altersrente bei einem entsprechend späteren Beginn ohne vorzeitigen Abschlag beansprucht werden kann. Es bedeutet nicht, dass eine bereits mit 62 gestartete Rente nach drei Jahren automatisch auf den ungekürzten Betrag angehoben wird.

Regelmäßige Rentenanpassungen können die gekürzte Rente erhöhen, beseitigen den Abschlag aber nicht. Wer früher aufhört zu arbeiten und keine weiteren Beiträge erwirbt, verzichtet außerdem auf zusätzliche Rentenansprüche, die durch eine längere versicherte Beschäftigung entstehen könnten.

Ein später niedrigerer GdB beendet die Rente nicht

Fällt die Schwerbehinderteneigenschaft erst nach dem rechtmäßigen Beginn dieser Altersrente weg, bleibt der Rentenanspruch erhalten. Eine spätere Herabsetzung des GdB von 50 auf 40 führt deshalb für sich genommen nicht zum Verlust der bereits rechtmäßig begonnenen Altersrente.

Anders muss eine Herabsetzung vor dem geplanten Rentenbeginn geprüft werden, einschließlich möglicher gesetzlicher Schutzfristen. Die Unterschiede erklärt der Beitrag über die Folgen eines sinkenden GdB vor und nach dem Rentenbeginn.

Vor der Entscheidung braucht es eine konkrete Rentenauskunft

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. Versicherungsverlauf, Nachweise zur Schwerbehinderung und der genaue Starttermin sollten möglichst vorher geklärt sein.

Wer sich zwischen einem Beginn mit 62, 63, 64 oder 65 entscheiden muss, sollte sich die voraussichtlichen Beträge für diese Termine berechnen lassen. Eine Hochrechnung der späteren Rente einfach um 10,8 Prozent zu kürzen, kann irreführen, wenn darin Beiträge für künftige Arbeitsjahre enthalten sind.

Die politische Zuspitzung liegt in der Lebenswirklichkeit: Ein früherer Zugang hilft wenig, wenn die verbleibende Rente kaum zum Leben reicht. Für Betroffene ist deshalb entscheidend, wie sich Gesundheit, weitere Beschäftigung und das dauerhaft verfügbare Einkommen tatsächlich miteinander vereinbaren lassen.

Beispiel aus der Praxis: Rentenbeginn im Dezember 2026

In einem Beratungsfall ist eine Verkäuferin am 15. November 1964 geboren, hat einen anerkannten GdB von 50 und erfüllt die Wartezeit von 35 Jahren. Sie kann ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei rechtzeitigem Antrag frühestens zum 1. Dezember 2026 beginnen.

Ihr bis dahin erworbener Rentenanspruch betrage vor Abschlag 1.800 Euro brutto; nach 10,8 Prozent Abschlag bleiben rechnerisch 1.605,60 Euro brutto. Beginnt sie die Rente bereits 2026, verschwindet dieser Abschlag auch dann nicht, wenn sie im November 2029 ihren 65. Geburtstag feiert.

Fragen und Antworten zur Schwerbehindertenrente für Jahrgang 1964 Kann jeder Mensch des Jahrgangs 1964 mit Schwerbehinderung 2026 in Rente gehen?

Erforderlich sind das Mindestalter von 62 Jahren, eine anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn und die Wartezeit von 35 Jahren. Bei einem Geburtstag vom 2. bis 31. Dezember 1964 liegt der früheste Beginn grundsätzlich erst am 1. Januar 2027.

Reicht ein GdB von 40 mit Gleichstellung aus?

Nein, eine Gleichstellung allein genügt für diese Altersrente nicht. Grundsätzlich ist ein GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn erforderlich.

Muss ich 35 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet haben?

Nein, für die Wartezeit können neben Beschäftigungszeiten auch andere rentenrechtliche Zeiten zählen. Dazu gehören beispielsweise Kindererziehungszeiten und bestimmte anerkannte Zeiten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Wie hoch ist der Abschlag bei einem Beginn mit 63 Jahren?

Für den Jahrgang 1964 beträgt er bei einem um genau zwei Jahre vorgezogenen Beginn 7,2 Prozent. Jeder Monat vor dem abschlagsfreien Beginn kostet 0,3 Prozent.

Wird meine Rente mit 65 automatisch abschlagsfrei?

Nein, ein bereits durch den vorzeitigen Rentenbeginn entstandener Abschlag bleibt bestehen. Der abschlagsfreie Zugang mit 65 gilt für einen entsprechend späteren Beginn dieser Altersrente.

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Bürgergeld: Kann das Jobcenter das Konto kontrollieren?

Kann das Jobcenter dein Konto kontrollieren? Diese Einblicke sind erlaubt

Das Jobcenter darf Bankverbindungen ermitteln, Kontoauszüge verlangen und unter gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte bei Banken einholen. Einen freien Zugang zum Onlinebanking oder eine laufende Übersicht über jede Zahlung erhält die Behörde dadurch jedoch nicht.

Für Leistungsbeziehende kommt es deshalb darauf an, verschiedene Prüfverfahren auseinanderzuhalten. Denn die Aussage „Das Jobcenter kann mein Konto sehen“ ist ebenso ungenau wie die Behauptung, sämtliche Bankdaten seien für die Behörde tabu.

Ein Kontenabruf zeigt Konten, aber keine Einkäufe

Über das gesetzlich geregelte Kontenabrufverfahren kann das Jobcenter bei der Steuerbehörde BZSt Informationen über bestehende Bankverbindungen erhalten. Dabei geht es um Kontenstammdaten, etwa die Zuordnung eines Kontos zu seinem Inhaber oder einer verfügungsberechtigten Person.

Kontostände und Kontobewegungen werden bei diesem Abruf nicht übermittelt. Ob jemand gestern 80 Euro abgehoben, eine Rechnung bezahlt oder eine Überweisung erhalten hat, lässt sich damit nicht feststellen.

Der Abruf kann allerdings Hinweise auf ein bislang nicht angegebenes Konto liefern. Welche Guthaben oder Einnahmen damit verbunden sind, muss anschließend gesondert geklärt werden.

Wann das Jobcenter einen Kontenabruf veranlassen darf

Nach § 93 Absatz 8 Abgabenordnung muss der Abruf zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erforderlich sein. Außerdem muss eine vorherige Auskunftsaufforderung an die betroffene Person erfolglos geblieben sein oder keinen Erfolg versprechen.

Die Behörde darf dieses Instrument daher nicht beliebig einsetzen. Eine zusätzliche Einwilligung ist bei einem gesetzlich zulässigen Abruf allerdings nicht erforderlich.

Muss die Behörde über den Kontenabruf informieren?

Grundsätzlich müssen Betroffene zuvor auf die Möglichkeit eines Kontenabrufs hingewiesen werden, wobei ein ausdrücklicher Hinweis in amtlichen Formularen oder Merkblättern ausreichen kann. Eine persönliche Ankündigung unmittelbar vor jedem Abruf ist deshalb nicht zwingend.

Nach dem Abruf ist grundsätzlich eine Benachrichtigung vorgesehen; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Nach § 93 Absatz 10 Abgabenordnung muss die ersuchende Behörde außerdem die Anfrage und das Ergebnis dokumentieren.

Kontoauszüge darf das Jobcenter auch ohne Betrugsverdacht verlangen

Anders als der Kontenabruf zeigen Kontoauszüge auch Guthaben, Einnahmen und Ausgaben. Bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen dürfen grundsätzlich Auszüge der vergangenen drei Monate verlangt werden, wie auch der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erläutert.

Dafür braucht das Jobcenter keinen konkreten Verdacht, dass jemand Einkommen verschweigt. Das Bundessozialgericht hat die Vorlagepflicht auch ohne solchen Verdacht bestätigt, unter anderem mit Urteil vom 19. Februar 2009, Aktenzeichen B 4 AS 10/08 R.

Die drei Monate sind allerdings keine ausnahmslose Höchstgrenze. Bei einem nachvollziehbaren zusätzlichen Prüfbedarf, etwa wegen einer selbstständigen Tätigkeit, kann ein längerer Zeitraum gerechtfertigt sein.

Die Forderung nach erheblich älteren Auszügen sollte deshalb einen erkennbaren Bezug zur konkreten Leistungsprüfung haben. Betroffene können schriftlich nachfragen, welcher Sachverhalt für welchen Zeitraum aufgeklärt werden soll.

Welche Prüfung welche Informationen liefert Prüfverfahren Was das Jobcenter erfahren kann Welche Grenze gilt Automatisierter Kontenabruf Kontenstammdaten und die Zuordnung zu Personen Keine Kontostände oder einzelnen Buchungen; gesetzliche Voraussetzungen müssen vorliegen Vorlage von Kontoauszügen Guthaben sowie Ein- und Auszahlungen im angeforderten Zeitraum Erforderlichkeit der Unterlagen und zulässige Schwärzungen sind zu beachten Auskunft bei der Bank Unter gesetzlichen Voraussetzungen etwa Guthaben und damit zusammenhängendes Einkommen Keine unbegrenzte Ermittlung unabhängig vom konkreten Leistungsfall Automatisierter Datenabgleich Gesetzlich bestimmte Hinweise etwa auf Beschäftigung, Renten oder gemeldete Kapitalerträge Keine laufende Übertragung sämtlicher Kontobewegungen Auch die Bank kann zur Auskunft verpflichtet sein

Die begrenzten Daten eines Kontenabrufs bedeuten nicht, dass das Jobcenter Guthaben niemals direkt bei einer Bank erfragen dürfte. § 60 Absatz 2 SGB II sieht Auskunftspflichten für Stellen vor, die für Antragsteller oder Leistungsbeziehende Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren.

Solche Auskünfte müssen für die Aufgaben des Jobcenters erforderlich sein; außerdem sind die Regeln des Sozialdatenschutzes einzuhalten. Grundsätzlich sollen die benötigten Angaben zunächst bei der betroffenen Person erhoben werden, während eine Erhebung bei Dritten zusätzliche Voraussetzungen hat.

Der regelmäßige Datenabgleich ist ein anderes Verfahren

Neben der Prüfung von Kontoauszügen gibt es den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II. Er erfolgt grundsätzlich quartalsweise und kann unter anderem Hinweise auf Rentenbezug, Beschäftigung oder bestimmte steuerlich gemeldete Kapitalerträge liefern.

Für Beschäftigungsdaten ist auch ein monatlicher Abgleich vorgesehen. Ein Treffer kann Nachfragen auslösen, liefert aber weder eine vollständige Bankübersicht noch automatisch den Beweis eines unberechtigten Leistungsbezugs.

Was auf Kontoauszügen privat bleiben darf

Die Pflicht zur Vorlage bedeutet nicht, dass jede persönliche Information offengelegt werden muss. Besonders geschützte Angaben auf der Ausgabenseite, etwa zur politischen Überzeugung, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, dürfen unter den entsprechenden Voraussetzungen geschwärzt werden.

Bei einem Mitgliedsbeitrag kann beispielsweise der konkrete Organisationsname verdeckt werden, während Zahlungsart, Datum und Betrag nachvollziehbar bleiben. Einnahmen, Kontostände und Buchungsbeträge dürfen dagegen nicht einfach unkenntlich gemacht werden.

Wer ganze Buchungszeilen entfernt, riskiert, erforderliche Nachweise unbrauchbar zu machen. Was im Einzelnen möglich ist, erläutert der Beitrag Kontoauszüge fürs Jobcenter richtig schwärzen.

Auch die Behörde hat Pflichten: Sie muss auf die zulässigen Schwärzungsmöglichkeiten hinweisen. Welche Folgen ein fehlender Hinweis haben kann, zeigt eine Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts zur rechtswidrigen Leistungsversagung.

Eine Einzahlung ist noch kein Beweis für anrechenbares Einkommen

Eine Gutschrift darf Fragen auslösen, beantwortet aber noch nicht, ob die Leistung gekürzt werden darf. Wer bereits vorhandenes eigenes Geld zwischen seinen Konten verschiebt oder zuvor abgehobenes Bargeld wieder einzahlt, erzielt dadurch grundsätzlich kein neues Einkommen.

Die Herkunft muss sich allerdings nachvollziehen lassen, beispielsweise anhand zusammengehöriger Auszüge und einer konkreten Erklärung. Weitere Hinweise enthält der Ratgeber Einzahlungen aufs Konto beim Jobcenter richtig erklären.

PayPal und weitere Konten sind nicht automatisch ausgenommen

Die Prüfung beschränkt sich nicht auf das Girokonto, auf das die Leistungen überwiesen werden. Auch weitere Konten und Zahlungsdienste können relevant sein, wenn dort Guthaben liegen oder für den Anspruch erhebliche Zahlungen eingehen.

Das Jobcenter kann deshalb auch erforderliche Nachweise zu PayPal verlangen, wie der Beitrag über PayPal-Kontoauszüge beim Jobcenter erläutert. Daraus folgt jedoch kein Zugang der Sachbearbeitung zum persönlichen PayPal-Konto.

Wann fehlende Unterlagen die Zahlung gefährden

Wer erforderliche Auszüge trotz ordnungsgemäßer Aufforderung nicht vorlegt, kann seinen Leistungsanspruch gefährden. Nach § 66 SGB I kommt eine vollständige oder teilweise Versagung beziehungsweise Entziehung in Betracht, wenn die fehlende Mitwirkung die Aufklärung erheblich erschwert und Anspruchsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sind.

Vorausgehen müssen ein schriftlicher Hinweis auf diese Folgen und eine angemessene Frist. Eine solche Entscheidung erfordert außerdem eine Ermessensprüfung und darf nicht allein auf zulässige Schwärzungen gestützt werden.

Eine pauschale Verweigerung sämtlicher Kontoauszüge ist daher riskant. Sinnvoller ist es, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen und umstrittene Anforderungen konkret und schriftlich zu beanstanden.

Wie sich Betroffene gegen überzogene Forderungen wehren können

Bei ungewöhnlich umfangreichen Anforderungen sollten Betroffene eine Erklärung zu Zweck, Zeitraum und benötigten Angaben verlangen. Datenschutzfragen können zusätzlich dem Datenschutzbeauftragten des Jobcenters oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Gegen einen Versagungs- oder Entziehungsbescheid ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Bleiben dadurch notwendige Mittel für den Lebensunterhalt aus, kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich sein.

Die Behörde muss Hilfebedürftigkeit prüfen können, aber jede Datenerhebung braucht eine rechtliche Grundlage. Wer Leistungen benötigt, verliert nicht seinen Anspruch auf Privatsphäre.

Sechs Fragen und Antworten zur Kontoprüfung durch das Jobcenter Kann das Jobcenter meinen aktuellen Kontostand jederzeit abrufen?

Über den automatisierten Kontenabruf erhält es keine Kontostände. Diese können jedoch aus angeforderten Kontoauszügen oder einer gesetzlich zulässigen Bankauskunft hervorgehen.

Braucht das Jobcenter für einen Kontenabruf meine Zustimmung?

Eine zusätzliche Zustimmung ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht nötig. Die vorgeschriebenen Hinweise und Benachrichtigungen muss die Behörde dennoch beachten, soweit keine Ausnahme greift.

Muss ich auch ohne Verdacht Kontoauszüge vorlegen?

Ja, soweit die Auszüge zur Prüfung des Leistungsanspruchs erforderlich sind. Bei Anträgen und Weiterbewilligungen betrifft das grundsätzlich die vergangenen drei Monate.

Darf ich private Angaben schwärzen?

Bestimmte nicht erforderliche Angaben auf der Ausgabenseite dürfen geschwärzt werden, insbesondere besonders sensible persönliche Informationen. Einnahmen und die für die Prüfung notwendigen Buchungsdaten müssen erkennbar bleiben.

Darf das Jobcenter Kopien der Auszüge behalten?

Ja, soweit dies zur rechtmäßigen Dokumentation der Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich ist. Auch die Aufnahme in eine elektronische Akte ist grundsätzlich zulässig.

Darf das Jobcenter wegen geschwärzter Auszüge sofort die Zahlung stoppen?

Zulässige Schwärzungen allein rechtfertigen das nicht. Fehlen dagegen notwendige Nachweise, ist eine Versagung oder Entziehung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

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Rente: Ab 2027 kommen die Finanzämter zu Rentnern in die Kommunen

Brandenburgs Finanzämter wollen ab Januar 2027 mit Veranstaltungen in die Kommunen gehen und insbesondere Rentner beim Umgang mit digitalen Steuerangeboten unterstützen.

Das klingt nach mehr Bürgernähe, hat aber eine Vorgeschichte: Mehrere bisherige Anlaufstellen sollen im Laufe des Jahres 2026 schließen.

Was ab Januar 2027 vorgesehen ist

Das angekündigte Format heißt „Finanzamt vor Ort: Digitale Teilhabe und Alterseinkünfte“ und richtet sich vor allem an Menschen mit Renten oder Pensionen. Alle 13 Finanzämter des Landes sollen dafür mit Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammenarbeiten.

Nach der Mitteilung des Finanzministeriums vom 7. Oktober 2026 wird die Organisation noch abgestimmt. Eine vollständige Terminübersicht enthält die Ankündigung nicht.

Ein Informationstermin ersetzt noch keine erreichbare Anlaufstelle

Von den beschlossenen Schließungen betroffen sind die Service- und Informationsstellen in Finsterwalde, Fürstenwalde und Pritzwalk sowie die Vor-Ort-Services in Neuruppin und Perleberg. Das neue Angebot soll auch deren bisherige Nutzer erreichen.

Ob das gelingt, lässt sich an einer Ankündigung nicht ablesen: Ein gelegentlicher Informationstermin hilft wenig, wenn die konkrete Frage erst Wochen später auftaucht. Wer digitale Verfahren erklären will, muss auch sagen, wo Menschen anschließend Unterstützung erhalten.

Es wäre deshalb zu früh, die Veranstaltungen bereits als gleichwertigen Ersatz zu feiern. Dafür müssten Häufigkeit, Erreichbarkeit und Umfang der Hilfe stimmen.

Aus dem Angebot wird keine allgemeine ELSTER-Pflicht

Die Initiative führt keine allgemeine Pflicht ein, als Rentner eine elektronische Steuererklärung abzugeben. Finanzminister Daniel Keller hatte bereits im Juli ausdrücklich erklärt, dass Menschen ohne gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung weiterhin Papier nutzen können.

Diese Einschränkung ist wichtig: Welche Übermittlungsform zulässig ist, hängt vom jeweiligen Steuerfall ab. Eine Informationsveranstaltung ändert daran nichts.

Wer Hilfe benötigt, muss zudem nicht bis 2027 warten: Nach Angaben des Ministeriums unterstützen Brandenburgs Finanzämter schon jetzt nach Terminvereinbarung bei der Einrichtung eines ELSTER-Benutzerkontos. Dieses bestehende Angebot sollte bei der öffentlichen Kommunikation nicht hinter dem angekündigten Neustart verschwinden.

Welche Wege Rentner bereits nutzen können Angebot Wofür es gedacht ist Was zu beachten ist Mein ELSTER Elektronische Steuererklärung und Kommunikation mit dem Finanzamt Hilfe zur Kontoeinrichtung ist in Brandenburg bereits nach Terminvereinbarung möglich. einfachELSTER Vereinfachte digitale Erklärung für geeignete Renten- und Pensionsfälle Die persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Vereinfachter Papiervordruck Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften In Brandenburg für bestimmte Einkommens- und Ausgabenkonstellationen verfügbar. einfachELSTER ist hilfreich, passt aber nicht zu jedem Steuerfall

Das kostenlose Angebot einfachELSTER richtet sich an Menschen mit inländischen Renten oder Pensionen. Nach den offiziellen Voraussetzungen werden außerdem eine inländische Meldeadresse und Kontoverbindung benötigt.

Ein Minijob und bestimmte Kapitaleinkünfte können mit dem Verfahren vereinbar sein. Bei zusätzlichen Mieteinnahmen oder anderen nicht vorgesehenen Einkünften reicht die vereinfachte Anwendung dagegen nicht aus.

Für die Registrierung sind die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum erforderlich; die Zugangsnummer kommt anschließend per Post. Wer das Verfahren erstmals nutzen möchte, sollte deshalb einen zeitlichen Vorlauf einplanen.

Vorliegende Rentendaten machen die Erklärung nicht automatisch vollständig

Bereits übermittelte Daten zu inländischen Renten beziehungsweise Pensionen sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt einfachELSTER automatisch. Eigene Angaben, etwa zu Spenden, Krankheitskosten, Behinderung oder Handwerkerleistungen, bleiben dennoch nötig, wenn entsprechende Vergünstigungen beansprucht werden sollen.

Genau hier sollte gute Unterstützung ansetzen: Die Bedienung einer Internetseite und das Verständnis der eigenen Steuerangelegenheiten sind zwei unterschiedliche Aufgaben. Ein erfolgreiches Einloggen beantwortet noch nicht die Frage, welche Ausgaben im eigenen Fall berücksichtigt werden können.

Auch auf Papier gibt es eine Vereinfachung

Die brandenburgische Finanzverwaltung bietet bereits einen vereinfachten Vordruck zur Veranlagung von Alterseinkünften an. Er kommt unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere bei ausschließlich Renten- beziehungsweise Pensionseinkünften und den im Formular vorgesehenen zusätzlichen Angaben infrage.

Damit lässt sich Bürokratie auch für Menschen verringern, die keinen Computer nutzen. Eine bürgerfreundliche Verwaltung muss solche Wege verständlich erklären und erreichbar halten.

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Lehrer bezieht 2600 Euro Rente: “Das ist ok aber irgendwie auch ungerecht”

Eine Altersversorgung von 2.600 Euro im Monat klingt für viele Rentnerinnen und Rentner zunächst nach einer hohen Rente. Dennoch empfindet ein angestellter Lehrer aus Nordrhein-Westfalen seine Rente im Vergleich zu verbeamteten Kollegen als ungerecht.

Der 65-Jährige rechnet nach eigenen Angaben mit etwa 2.200 Euro gesetzlicher Rente und weiteren 400 Euro aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Im Gespräch mit dem Magazin Stern erklärt er, die Summe sei “grundsätzlich in Ordnung”, der Abstand zu den Pensionen seiner Kollegen störe ihn jedoch dennoch.

Sein Fall zeigt einen Konflikt, der an vielen Schulen seit Jahren besteht. Angestellte und verbeamtete Lehrkräfte unterrichten dieselben Klassen, tragen eine vergleichbare Verantwortung und haben häufig ähnliche Arbeitszeiten – ihre Altersversorgung wird jedoch nach völlig unterschiedlichen Regeln berechnet.

2.200 Euro gesetzliche Rente sind ein hoher Anspruch

Der betroffene Lehrer erwartet aus der gesetzlichen Rentenversicherung rund 2.200 Euro im Monat. Hinzu kommen etwa 400 Euro aus der betrieblichen Zusatzversorgung, sodass er insgesamt auf die genannten 2.600 Euro kommt.

Eine gesetzliche Bruttorente von 2.200 Euro setzt ein langes Berufsleben und überdurchschnittliche Verdienste voraus. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Altersrente anhand der während des gesamten Versicherungslebens erworbenen Entgeltpunkte.

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ohne Abschläge wären für eine gesetzliche Monatsrente von 2.200 Euro rechnerisch knapp 51,74 persönliche Entgeltpunkte erforderlich.

Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient, erhält ungefähr einen Entgeltpunkt. Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen können mehr Punkte entstehen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Zusatzversorgung erhöht das Alterseinkommen

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten in vielen Fällen neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Häufig ist dafür die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zuständig.

Die sogenannte VBLklassik ist eine tarifvertraglich geregelte Pflichtversicherung. Während der Beschäftigung werden abhängig vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt Versorgungspunkte gesammelt, aus denen später die Betriebsrente entsteht.

Die Zusatzversorgung soll den Unterschied zur Beamtenversorgung verringern. Sie gleicht die finanzielle Lücke jedoch nicht in jedem Fall vollständig aus, besonders wenn eine Lehrkraft über Jahrzehnte ein höheres Amt ausgeübt hat.

Im geschilderten Fall bringen gesetzliche Rente und Zusatzversorgung zusammen 2.600 Euro. Der Lehrer geht dennoch davon aus, dass vergleichbare verbeamtete Kollegen im Ruhestand mehrere Hundert Euro mehr erhalten.

Beamtenpension wird nach einem anderen Verfahren berechnet

Verbeamtete Lehrkräfte zahlen während ihrer Beamtenzeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ihr Dienstherr zahlt ihnen nämlich im Ruhestand stattdessen ein Ruhegehalt aus Steuermitteln.

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz Nordrhein-Westfalen entstehen für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent.

Dieser Höchstsatz wird erst nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren erreicht. Teilzeit, längere Unterbrechungen, ein später Eintritt in das Beamtenverhältnis oder ein vorzeitiger Ruhestand können den Anspruch reduzieren.

Die Pension der Beamten orientiert sich vor allem an den ruhegehaltfähigen Bezügen am Ende des Berufslebens. Die gesetzliche Rente berücksichtigt dagegen die Einkommensentwicklung während des gesamten Versicherungslebens.

Rente und Pension im direkten Vergleich Tarifbeschäftigte Lehrkraft Verbeamtete Lehrkraft Erhält eine gesetzliche Altersrente aus den gesammelten Entgeltpunkten. Erhält ein Ruhegehalt nach dem jeweiligen Beamtenversorgungsgesetz. Die Einkommen des gesamten Versicherungslebens fließen in die Berechnung ein. Ausgangspunkt sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und die anrechenbare Dienstzeit. Zahlt gemeinsam mit dem Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlt während der Beamtenzeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Kann zusätzlich eine Betriebsrente der VBL oder einer anderen Zusatzversorgung erhalten. Erhält für die Beamtenjahre üblicherweise keine zusätzliche VBL-Betriebsrente. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden regelmäßig direkt von der Rente abgezogen. Erhält häufig Beihilfe und trägt daneben Beiträge für eine private oder freiwillige Krankenversicherung. Ein vorzeitiger Rentenbeginn kann dauerhafte Abschläge verursachen. Ein vorzeitiger Ruhestand kann ebenfalls zu Versorgungsabschlägen führen. Vergleich zeigt eine Lücke von fast 900 Euro

Wie groß der Abstand ausfallen kann, zeigt eine Berechnung, über die unter anderem der Sozialverband VdK berichtet hatte. Dabei wurde eine angestellte Lehrkraft mit einer verbeamteten Lehrkraft nach jeweils 42 Berufsjahren verglichen.

Die angestellte Lehrkraft mit einem letzten Bruttoverdienst von rund 5.900 Euro kam demnach auf 1.731 Euro gesetzliche Rente netto und 580 Euro Zusatzversorgung. Zusammen ergaben sich 2.311 Euro.

Für die verbeamtete Vergleichsperson wurden 3.214 Euro Pension netto errechnet. Der Unterschied belief sich damit auf etwa 900 Euro im Monat, obwohl beide Personen eine vergleichbare berufliche Tätigkeit ausgeübt hatten.

Solche Modellrechnungen lassen sich allerdings nicht unverändert auf jede Lehrkraft übertragen. Steuerklasse, Familienstand, Krankenversicherung, Dienstzeiten, Teilzeitphasen, Beförderungen und das Renteneintrittsalter können das Ergebnis deutlich verändern.

Durchschnittswerte bestätigen den großen Abstand

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes im Januar 2025 durchschnittlich 3.416 Euro Ruhegehalt brutto im Monat. In diesem Durchschnitt sind unterschiedliche Laufbahnen, Besoldungsgruppen und Dienstherren enthalten.

Ein einfacher Vergleich mit der durchschnittlichen gesetzlichen Rente ist aber nur eingeschränkt aussagekräftig. Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst auch Betroffene mit kurzen Versicherungszeiten, Teilzeitbeschäftigung, Minijobs oder langen Erwerbsunterbrechungen.

Bei Lehrkräften ist der Vergleich dennoch besonders deutlich, weil angestellte und verbeamtete Beschäftigte häufig direkt nebeneinander arbeiten. Ein ausführlicher Überblick zu den unterschiedlichen Durchschnittsbeträgen findet sich auch im Beitrag „Gesetzliche Rente versus Beamtenpension“.

Pension ist nicht automatisch gleich Nettobetrag

Hohe Bruttobeträge sagen noch nicht, wie viel Geld tatsächlich zur Verfügung steht. Sowohl Renten als auch Pensionen unterliegen der Besteuerung, allerdings gelten unterschiedliche steuerliche Verfahren.

Wer im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 84 Prozent der Rente versteuern. Das bedeutet nicht, dass auf 84 Prozent automatisch ein bestimmter Steuersatz erhoben wird.

Vom steuerpflichtigen Betrag werden unter anderem der Grundfreibetrag, Vorsorgeaufwendungen und weitere mögliche Abzüge berücksichtigt. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt von den gesamten Einkünften des Rentners und gegebenenfalls seines Ehepartners ab.

Bei Pensionen handelt es sich steuerlich um Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Dabei können ein Versorgungsfreibetrag und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag berücksichtigt werden, deren Höhe vom Beginn der Versorgung abhängt.

Auch die Krankenversicherung unterscheidet sich

Pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner zahlen aus ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag und den Zusatzbeitrag teilen sich Rentenversicherung und Rentner grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentner vollständig selbst. Die Deutsche Rentenversicherung behält die Beiträge direkt von der monatlichen Zahlung ein.

Auch auf eine Betriebsrente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Dabei gelten besondere Freibeträge und Freigrenzen, die bei der individuellen Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Beamte und Pensionäre erhalten häufig Beihilfe von ihrem Dienstherrn und schließen für die verbleibenden Krankheitskosten eine private Versicherung ab. Die tatsächlichen Beiträge hängen unter anderem vom Eintrittsalter, dem Tarif, dem Beihilfesatz und möglichen Risikozuschlägen ab.

Ein Vergleich muss dieselben Beträge gegenüberstellen

Bei Berichten über Rente und Pension werden Brutto- und Nettowerte teilweise miteinander vermischt. Dadurch kann der Unterschied größer oder kleiner erscheinen, als er nach allen Abzügen tatsächlich ist.

Für einen belastbaren Vergleich müssen entweder beide Bruttobeträge oder beide Nettobeträge betrachtet werden. Außerdem müssen die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die jeweilige Steuerbelastung einbezogen werden.

Auch die Zusatzversorgung angestellter Lehrkräfte darf nicht übersehen werden. Umgekehrt darf nicht automatisch unterstellt werden, dass jede verbeamtete Lehrkraft den Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht.

Kommission schlägt Annäherung bei Reformen vor

Die im Juni 2026 vorgelegten Empfehlungen der Alterssicherungskommission sehen derzeit keine sofortige Einbeziehung aller Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung vor. Die Kommission empfiehlt jedoch, künftige Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Sinkt das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente oder steigt die Regelaltersgrenze, sollen vergleichbare Veränderungen demnach auch bei Pensionen umgesetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass gesetzlich Versicherte dauerhaft stärker belastet werden.

Eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung, in die langfristig auch Beamte einzahlen, bleibt weiterhin Gegenstand der politischen Diskussion. Einen Überblick über die aktuellen Vorschläge bietet der Beitrag „Beamte sollen auch in die gesetzliche Rente einzahlen“.

Bislang handelt es sich bei den Vorschlägen der Kommission noch nicht vollständig um geltendes Recht. Die Bundesregierung hat angekündigt, Teile der Empfehlungen in ein Gesetzespaket einfließen zu lassen.

Angestellte Lehrkräfte sollten beide Auskünfte prüfen

Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist nicht allein die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung wichtig. Sie sollten zusätzlich die jährliche Auskunft ihres Zusatzversorgungsträgers prüfen.

Erst aus beiden Dokumenten ergibt sich eine realistische Einschätzung des späteren Alterseinkommens. Hinzugerechnet werden müssen mögliche private Renten, Kapitalerträge und weitere Einkünfte.

Fehlende Versicherungszeiten können die gesetzliche Rente reduzieren. Deshalb sollte das Versicherungskonto mehrere Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn geklärt werden.

Auch bei der VBL oder einer anderen Zusatzversorgung sollte geprüft werden, ob sämtliche Beschäftigungszeiten und Entgelte erfasst wurden. Fehler lassen sich vor dem Ruhestand meist leichter aufklären als nach Beginn der Auszahlung.

Beispiel aus der Praxis

Thomas ist 65 Jahre alt und arbeitet seit mehreren Jahrzehnten als angestellter Lehrer an einer Gesamtschule. Seine aktuelle Rentenauskunft weist nach der Rentenanpassung eine voraussichtliche gesetzliche Bruttorente von 2.200 Euro aus.

Von der Zusatzversorgung erwartet er weitere 400 Euro, sodass sein monatliches Bruttoalterseinkommen bei 2.600 Euro liegt. Ein verbeamteter Kollege mit ähnlicher Tätigkeit und langer Dienstzeit rechnet dagegen mit einer Pension von rund 3.300 Euro brutto.

Die Differenz beträgt auf dem Papier 700 Euro. Wie viel davon nach Steuern sowie Kranken- und Pflegekosten verbleibt, lässt sich erst anhand der persönlichen Daten beider Personen berechnen.

Thomas muss mit seiner Rente voraussichtlich nicht in Armut leben. Dennoch kann er nachvollziehbar kritisieren, dass dieselbe berufliche Arbeit je nach Beschäftigungsstatus zu deutlich verschiedenen Alterseinkünften führt.

Häufige Fragen und Antworten Warum bekommen verbeamtete Lehrer häufig mehr als angestellte Lehrer?

Die gesetzliche Rente wird aus den Entgeltpunkten des gesamten Versicherungslebens berechnet. Die Beamtenpension richtet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen, wodurch insbesondere lange Beamtenlaufbahnen höhere Ansprüche erzeugen können.

Erhalten angestellte Lehrer zusätzlich zur Rente eine Betriebsrente?

Viele Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind über die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse versichert. Die Betriebsrente muss häufig gesondert beantragt werden und wird zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente ausgezahlt.

Müssen Rentner und Pensionäre Steuern zahlen?

Beide Altersbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für gesetzliche Renten gilt ein vom Jahr des Rentenbeginns abhängiger Besteuerungsanteil, während bei Pensionen besondere Freibeträge für Versorgungsbezüge berücksichtigt werden können.

Müssen Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Eine allgemeine Versicherungspflicht für bereits beschäftigte Beamte ist bislang nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat jedoch vor allem empfohlen, Reformen der gesetzlichen Rente vergleichbar auf die Beamtenversorgung zu übertragen.

Was sollten angestellte Lehrkräfte vor dem Ruhestand prüfen?

Sie sollten sowohl das Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung als auch die Auskunft der Zusatzversorgung kontrollieren. Fehlende Beitragszeiten, unvollständige Beschäftigungsdaten oder nicht erfasste Entgelte können die spätere Auszahlung verringern.

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