Externe Ticker

„Die Menschen verteidigen das demokratische Zusammenleben“

Die Türkei greift immer wieder Ziele im Gebiet der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) an. Bei Drohnenangriffen auf eine Friedenswache an der Tişrîn-Talsperre hat die türkische Armee in den vergangenen Wochen 22 Menschen getötet und mehr als 200 verletzt. Auch der Brandenburger Jakob Rihn befindet sich unter ihnen. Der 25-Jährige ist Physiotherapeut und unterstützt seit zwei Jahren als humanitärer Helfer das Gesundheitskomitee der Selbstverwaltung. Am 18. Januar erlitt er Splitterverletzungen im Zuge eines sogenannten Double-Tab-Angriffs einer türkischen Drohne und musste operiert werden.

Wie geht es Ihnen mittlerweile seit der Verletzung?

Entsprechend der Situation geht es mir gut. Meine Wunden verheilen allmählich. Insbesondere meinem Bein geht es besser, sodass ich wieder laufen kann. Sechs Tage nach dem Angriff konnte auch endlich eine dringende Operation durchgeführt werden, bei der ein Splitter aus meinem linken Auge entfernt wurde. Diese Operation hätte aus medizinischer Perspektive eigentlich sofort stattfinden müssen. Ich wurde am 18. Januar bei der Friedenswache am Tişrîn-Staudamm durch einen türkischen Luftangriff verletzt, wie viele weitere Teilnehmende auch. Erst drei Tage später konnte ich den Damm verlassen, denn die Krankenwagen, die Verwundete in Krankenhäuser bringen wollten, wurden ebenfalls von Drohnen bombardiert. Hinzu kam dann, dass die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten für diese Augen-OP in Nord- und Ostsyrien nicht gegeben sind, sodass ich nach Hewlêr (Erbil) in die Kurdistan-Region des Irak gebracht werden musste.

Dies zeigte mir noch einmal sehr deutlich, welchen enormen Herausforderungen diese Region sich gegenübersieht.

Warum ist die Verteidigung des Staudamms so wichtig?

Es gibt mehrere Faktoren, die die Verteidigung des Tişrîn-Damms für die Bevölkerung in Nord- und Ostsyrien so wichtig machen. Die Region gehört zu den fruchtbarsten Gebieten des ganzen Landes, sie wird auch die Kornkammer von Syrien genannt. Vor allem aber sichert der Staudamm die Strom- und Wasserversorgung für ein riesiges Gebiet. Er ist bereits seit dem 10. Dezember aufgrund der türkischen Angriffe außer Betrieb und seitdem ist beispielsweise die Stadt Kobanê ohne Strom und ohne Wasser. Es geht hier wirklich ganz existenziell um die Lebensgrundlage der Menschen, und das ist einer der wichtigen Gründe, warum sie den Damm verteidigen. Da die Auswirkungen der Angriffe sehr weitreichend sind, kommen die Menschen aus allen möglichen Regionen, um sich an der Verteidigung zu beteiligen.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass der Tişrîn-Staudamm eine strategisch wichtige Lage hat: Er bietet einen Übergang über den Euphrat auf der Linie zwischen der jetzigen Position der Türkei-geleiteten SNA-Milizen und der Stadt Kobanê. Er muss also eingenommen werden, wenn die Türkei Kobanê angreifen will. Man kann daher sagen, dass aktuell am Tişrîn-Staudamm auch die symbolträchtige Stadt Kobanê und im Endeffekt ganz Nord- und Ostsyrien geschützt werden.

Die Menschen vor Ort verteidigen dabei nicht ausschließlich im materiellen Sinne das Land, sondern auch die Idee und den Aufbau eines demokratischen Zusammenlebens, eines mehrsprachigen Systems, in dem unterschiedliche Religionen gemeinsam leben.

Welche Konsequenzen hätte die Zerstörung des Staudamms?

Sollte der Staudamm durch das türkische Bombardement brechen, könnte schlimmstenfalls eine Art Kettenreaktion ausgelöst werden, bei der die Staudämme flussabwärts am Euphrat, wie beispielsweise in Tabqa, beschädigt oder zerstört würden. Die Auswirkungen könnten somit bis in den Irak reichen.

Konkret würde eine Zerstörung auf jeden Fall zu einer erneuten Massenflucht führen. Insbesondere seit ich in Nord- und Ostsyrien bin, habe ich vermehrt mit Geflüchteten zusammengearbeitet. Erst vor kurzem kamen Geflüchtete aus dem Libanon oder zuletzt aus Aleppo und der Şehba-Region dort an. Wenn dieser Staudamm bricht, würde erneut eine immense Zahl an Menschen vertrieben werden und riesige Flächen des Landes wären unbewohnbar.

Wie ist die Stimmung innerhalb der Friedenswache?

Die Stimmung der Friedenswache ist schwer zu beschreiben, es ist ein Gefühl, das ich vorher noch nie empfunden hatte. Es herrscht eine enorme Entschlossenheit vor und eine Angst, sich ausschließlich mit dem eigenen Körper und der eigenen Stimme gegen die allerschwersten Kriegswaffen zu stellen. Die Menschen stehen selbstbewusst auf diesem Staudamm und ringsherum schlagen Bomben ein, aber sie lassen sich nicht einschüchtern.

Tiefer Schmerz, Freude und Entschlossenheit sind nah beieinander. Natürlich sind die Menschen wütend und traurig, dass ihre Verwandten neben ihnen sterben oder verwundet werden. Gleichzeitig sagen sie: „Wir werden dafür sorgen, dass ihr euer Leben nicht umsonst gegeben habt. Wir werden euren Kampf weiterführen.“ Das ist eine Stimmung, die man nicht so einfach beschreiben kann. Menschen aus allen Städten der Region protestieren dort gemeinsam und bilden in ihrer Vielfalt eine Einheit. Sie versuchen, diese Angriffe zu stoppen und bringen dafür große Opfer. Soweit ich weiß, sind mittlerweile über 20 Menschen bei den Angriffen auf den Staudamm ums Leben gekommen und an die 100 verletzt [Anm. Red.: Die Zahl der Verletzten ist mit Stand vom 26. Januar auf 217 gestiegen].

Welche Botschaft wollen Sie an die internationale Gemeinschaft senden?

Es muss so schnell wie möglich gehandelt werden. Sicher gibt es schon viele diplomatische Gespräche, aber die reichen nicht aus, wenn die internationale Anti-IS-Koalition nicht sofort eine Flugverbotszone einrichtet. Außerdem müssen Hilfskorridore über die Landesgrenzen geöffnet werden, um die humanitäre und medizinische Versorgung vor Ort sicherzustellen. Das sind die allerwichtigsten Sofortmaßnahmen.

Weiterhin muss die Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien anerkannt werden, um die Versorgung der Menschen langfristig gewährleisten zu können.

Foto von Jakob Rihn © privat

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/Uber-ein-dutzend-verletzte-bei-weiterem-angriff-auf-mahnwache-45128 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/selbstverwaltung-verurteilt-angriff-auf-friedenswache-45066 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/tisrin-damm-turkei-beschiesst-krankenwagen-45041 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ein-toter-und-22-verletzte-bei-drohnenangriff-am-tisrin-damm-45080

 

Kategorien: Externe Ticker

Kurdische Stadt Sêrt unter Zwangsverwaltung gestellt

In der Türkei ist eine weitere Bürgermeisterin der DEM-Partei des Amtes entlassen worden. Sofya Alağaş, Ko-Bürgermeisterin der kurdischen Stadt Sêrt (tr. Siirt), wurde abgesetzt und durch den örtlichen Gouverneur ersetzt, teilte das Innenministerium am Mittwoch mit. Begründet wurde die Absetzung mit einem Urteil gegen die 34-jährige Politikerin wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“. Das Rathaus wurde daraufhin am frühen Morgen von zahlreichen Polizeieinheiten umstellt. Zwangsverwalter Kemal Kızılkaya verschaffte sich in Begleitung von bewaffneten Personenschützern Zutritt in das Gebäude und ließ als erste Amtshandlung eine große Türkei-Fahne am Eingang anbringen. Dort sammeln sich unterdessen immer mehr Menschen zum Protest an.

DEM: Angriff auf den Volkswillen

Die DEM reagierte empört auf die Entlassung von Alağaş. Die Regierung untergrabe weiter Schritt für Schritt den Volkswillen mit Hilfe „politisch motivierter Gerichtsurteile“, erklärte die Partei am Morgen in Ankara. Der Ko-Vorsitzende des Provinzverbands der DEM in Sêrt, Eşref Tekin, verurteilte den Schritt in einer Rede vor dem Rathaus als Versuch der Regierung, der kurdischen Bevölkerung die Lebensadern zu kappen. Die Kommunalverwaltungen seien für die kurdisch-demokratische Opposition nicht nur der Weg, nah am Volk zu sein, sondern eine alternative Politik zu derjenigen der Regierung zu praktizieren, die in vielen Bereichen wie etwa Sprache und Bildung, Frauen und Kultur ausschließlich auf Unterdrückung und Repression setze.

Sofya Alağaş © JinNews

Verurteilung wegen journalistischer Arbeit

Sofya Alağaş wurde am Dienstag von einem Strafgericht in Amed (Diyarbakır) zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Entscheidung geht auf eine Anklage aus dem Jahr 2022 zurück, die sich ursprünglich gegen 20 Medienschaffende verschiedener kurdischer Nachrichtenagenturen und Produktionsfirmen richtete und von Menschenrechtsorganisationen als Repression gegen die freie Presse kritisiert wurde. Mehrere der Betroffenen kamen damals in Untersuchungshaft. Sofya Alağaş saß rund ein Jahr lang in einem Gefängnis.

Die Argumentation des Verfahrens lautete ähnlich wie in anderen Prozessen gegen kurdische Journalist:innen. Den Angeklagten wurde unter anderem vorgeworfen, „Propaganda“ für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu betreiben, TV-Programme „zugunsten“ ihres Begründers Abdullah Öcalan zu produzieren, und zur Beeinflussung der Öffentlichkeit „Agitation“ zu praktizieren, indem der Eindruck erweckt würde, „Operationen türkischer Streitkräfte gegen die PKK würden sich gegen das kurdische Volk richten“. Außerdem sollen sie die PKK „mittels Nachrichtenbeiträgen und TV-Programmen über Operationen und Aktivitäten der Luftwaffe“ informiert haben.

Protest vor dem Rathaus in Sêrt am Mittwochmorgen © MA

Alağaş (damals lautete ihr Vorname noch Safiye) war zum Zeitpunkt der Verhaftungswelle Direktorin der Frauennachrichtenagentur JinNews. Nach ihrer Wahl zur Ko-Bürgermeisterin im März vergangenes Jahr mit 53 Prozent der Stimmen wurde das Verfahren gegen sie im Verlauf des Prozesses abgetrennt und mit einer weiteren Anklage, die in Sêrt im Zusammenhang mit politischen Reden während des Wahlkampfs erhoben wurde, zusammengelegt. Das Urteil gegen Alağaş ist noch nicht rechtskräftig und hätte daher laut der DEM-Partei nicht als Rechtfertigung für ihre Amtsenthebung herangezogen werden dürfen.

Zehn Gemeinden unter Zwangsverwaltung

Mit der Absetzung von Sofya Alağaş steigt die Zahl der seit den Kommunalwahlen 2024 unter staatliche Zwangsverwaltung gestellten Gemeinden auf zehn an. Erst im Januar war die aus Hoşyar Sarıyıldız und Nuriye Arslan bestehende Doppelspitze im Rathaus der südtürkischen DEM-Gemeinde Akdeniz in der Provinz Mersin abgesetzt und verhaftet worden. Zuvor waren auch die DEM-Bürgermeister:innen von Colemêrg (tr. Hakkari), Êlih (Batman), Mêrdin (Mardin), Xelfetî (Halfeti), Dersim (Tunceli) und Miks (Bahçesaray) sowie die CHP-regierten Gemeinden Pulur (Ovacık) und Esenyurt vom Innenministerium wegen vermeintlicher Verbindungen zur PKK abgesetzt.

https://anfdeutsch.com/pressefreiheit/journalistin-safiye-alagas-freigelassen-37897 https://anfdeutsch.com/aktuelles/turkei-dem-burgermeister-innen-verhaftet-und-abgesetzt-44977 https://anfdeutsch.com/kurdistan/sert-und-dersim-wir-haben-das-was-unser-ist-zuruckgeholt-41633

 

Kategorien: Externe Ticker

Das Sozialamt muss vertragliche Schadensersatzansprüche für Miet-Wohnung übernehmen – Urteil

Lesedauer 3 Minuten

Das Sozialamt muss Kosten der Auszugsrenovierung sowie vertragliche Schadensersatzansprüche der Vermieterin übernehmen.

Der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung hat Anspruch auf die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ( § 35 SGB XII ).

Zu den Unterkunftskosten gehören Kosten der Auszugsrenovierung dann, wenn der Hilfeempfänger hierzu mietvertraglich verpflichtet ist und die Renovierungskosten angemessen sind und im Zusammenhang mit einem notwendigen Umzug anfallen.

Dieser Anspruch steht unter dem Vorbehalt des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII), wenn und soweit der Hilfeempfänger in der Lage ist, die Renovierung selber durchzuführen.

Für die Entscheidung über die Kosten einer Auszugsrenovierung bleibt der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bezirk sich die bisherige Wohnung des Hilfeempfängers befindet, auch wenn dieser aus diesem Bezirk fortzieht, bevor der Hilfefall tatsächlich geregelt ist.

Zu den Kosten der Schönheitsreparaturen gehören auch vertragliche Schadensersatzansprüche

Dazu gehören neben den Kosten der Schönheitsreparaturen auch vertragliche Schadensersatzansprüche, denen sich die Hilfebedürftige seitens der früheren Vermieterin wegen der nachträglichen Ausführung der Schönheitsreparaturen ausgesetzt sieht.

Denn unter Aufwendungen in diesem Sinne fallen alle (Geld-) Aufwendungen, die der Leistungsberechtigte in der Bedarfszeit für die Nutzung einer bestimmten Unterkunft Dritten gegenüber kraft bürgerlichen oder öffentlichen Rechts aufzubringen hat.

Damit sind auch Ersatzansprüche als andere unterkunftsbezogene Aufwendungen erfasst, jedenfalls soweit diese bei – ordnungsgemäßer Wohnnutzung – entstanden sind.

“Folgekosten” wegen nachträglicher Ausführung der Schönheitsreparaturen durch die Vermieterin (Mietausfall für 2 Monate, Mahnkosten und Gebühren)

Auch diese Kosten muss der Sozialhilfeträger als Kosten der Unterkunft übernehmen.

Fazit:

1. Die Kosten für Schönheitsreparaturen in der gemieteten Wohnung sind nicht im Regelsatz enthalten. Kosten der Unterkunft sind nicht nur laufende Kosten, sondern auch einmalige Aufwendungen, die mit Bezug, Unterhaltung und Wechsel der Unterkunft zusammenhängen.

2. Die Kosten einer Auszugsrenovierung sind im Rahmen der Grundsicherung jedenfalls dann zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger hierzu mietvertraglich verpflichtet ist und der Wechsel in eine andere Wohnung unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit der Kosten notwendig war. Dieser Anspruch steht unter dem Vorbehalt des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII), wenn und soweit der Hilfeempfänger in der Lage ist, die Renovierung selber durchzuführen.

3. Dazu gehören neben den Kosten der Schönheitsreparaturen auch vertragliche Schadensersatzansprüche, denen sich die Leistungsempfängerin seitens der früheren Vermieterin wegen der nachträglichen Ausführung der Schönheitsreparaturen ausgesetzt sieht. Unter Aufwendungen in diesem Sinne fallen alle (Geld-) Aufwendungen, die der Leistungsberechtigte in der Bedarfszeit für die Nutzung einer bestimmten Unterkunft Dritten gegenüber kraft bürgerlichen oder öffentlichen Rechts aufzubringen hat.

Rechtstipp für Bezieher von Bürgergeld sowie Sozialhilfeempfänger

Kosten für die Grundreinigung der bisherigen Unterkunft nach Umzug muss das Jobcenter bei Beziehern von Bürgergeld nicht übernehmen.

Es sind kein Unterkunftsbedarf und keine Schönheitsreparatur.

Schadensersatzforderung des Vermieters ist auch vom Jobcenter nicht zu übernehmen, wenn sich der Hilfebedürftige durch vertragswidriges Verhalten dem Vermieter gegenüber ersatzpflichtig macht.

Die Kosten der Reinigung der Wohnung zählen auch sonst nicht zu den angemessenen Kosten der Unterkunft im Sinne der Vorschrift, und zwar unabhängig davon, ob sie wegen des Auszugs aus der Wohnung anfallen.

Das gilt auch dann, wenn sie vom Vermieter gegenüber dem Mieter im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend gemacht werden.

Ob solche Kosten dadurch zu übernahmefähigen KdU werden, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten nicht nachkommt und der Vermieter die Kosten der Selbstvornahme im Wege des Schadensersatzes vom Mieter erstattet verlangt, ist ebenfalls mit der Rechtsprechung des BSG zu beantworten.

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erfasst danach sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag bzw. einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung für die Unterkunft ergeben und tatsächlich gezahlt werden (BSG Urteil vom 7. Mai 2009, B 14 AS 14/08 R – zum Nutzungsentgelt für die Küchenmöblierung; Urteil vom 19. Februar 2009, B 4 AS 48/08 R – zu den Kosten eines Kabelanschlusses).

Angeknüpft wird an die rechtliche und tatsächliche Verpflichtung zur Mietzinszahlung im Rahmen des Mietverhältnisses. Ausreichend ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist.

Dem ist eine Beschränkung auf vereinbarte Kosten zu entnehmen, sodass keine Schadensersatzansprüche – auch wenn sie aus Vertragsverletzung folgen – erfasst sind.

Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits zum Bundessozialhilfegesetz entschieden, dass erstattungsfähig nur der Unterkunftsbedarf ist, der dem Hilfebedürftigen bei ordnungsgemäßer Wohnnutzung entsteht.

Soweit sich ein Hilfeempfänger aber – durch vertragswidriges Verhalten dem Vermieter gegenüber ersatzpflichtig macht, liegt die Durchsetzbarkeit von Ersatzansprüchen im Risikobereich des Vermieters; solche Schulden sind kein sozialhilferechtlicher Bedarf !

Rechtsquellen: § 35 SGB XII

SG Reutlingen S 3 SO 2047/05 – bestätigt durch LSG Baden-Württemberg – L 7 SO 4415/05 –

LSG Niedersachsen-Bremen – L 13 SO 26/07 ER –

Lesetipp

Kosten der Endrenovierung muss das Sozialamt bezahlen

Die Kosten für die Endrenovierung einer ehemaligen Wohnung in Höhe von 3.545 Euro muss das Sozialamt als Kosten der Unterkunft für einen Sozialhilfe-Leistungsbezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Denn Schönheitsreparaturen gehören zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft, soweit sie durch die Nutzung der Wohnung durch den Hilfebedürftigen tatsächlich entstehen und von ihm getragen werden müssen, auch unabhängig davon, wer dem Vermieter (oder einem Dritten) gegenüber vertraglich verpflichtet ist.

Der Beitrag Das Sozialamt muss vertragliche Schadensersatzansprüche für Miet-Wohnung übernehmen – Urteil erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Wirtschaftsforscher: Grundeinkommen statt Bürgergeld ist bezahlbarer

Lesedauer 2 Minuten

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigte, dass ein existenzsicherndes Grundeinkommen statt Bürgergeld erstens finanzierbar wäre und zweitens die Einkommen wesentlich gerechter gestalten würde.

Eine Finanzierung ist möglich

Fratscher zufolge ist ein Grundeinkommen finazierbar und würde die allermeisten Menschen nicht zusätzlich finanziell belasten.

Von welchem Modell geht die Studie aus?

Die Studie des DIW geht von einem Grundeinkommen von 1.200 Euro pro Erwachsenem und 600 Euro pro minderjährigem Kind aus. Die Kosten lägen bei 1.100 Milliarden Euro pro Jahr, doch würden sämtliche bisherigen Sozialleistungen wegfallen – wie Sozialhilfe, Bürgergeld, Bafög, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Damit bliebe immer noch eine Billion Euro an Kosten.

Einheitliche Steuer fängt die Kosten auf

Eine einheitliche Steuer von 50 Prozent auf alle Einkommen aus Arbeit und Kapital könnte dieses Geld erbringen. Jeder Mensch, der 1.200 Euro Grundeinkommen erhält, würde jeden darüber hinaus verdienten Euro zu 50 Prozent versteuern – ohne Freibeträge.

Einkommensungleicheit reduziert sich drastisch

Ein solches Modell würde, laut Fratzscher, die Einkommensungleicheit um ein Drittel senken. Besonders würde es die Situation von Familien mit Kindern verbessern, Singles würden zwar ebenfalls profitieren, aber weniger stark.

Armutsgefährung sinkt rapide

Noch stärker als die Ungleichheit der Einkommen würde die Armutsgefahr sinken. Statt derzeit rund 13 Millionen wären nur noch vier Millionen Menschen in Deutschland von Armut bedroht.

Gefahr für die Wirtschaft ist unwahrscheinlich

Das Risiko, dass die Wirtschaft durch ein solches Grundeinkommen leidet, schätzt Fratscher als gering ein. Zwar hätten Spitzenverdiener rund 15 Prozent weniger Einkommen als bisher.

Doch läge heute der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent und habe zur Zeit von Helmut Kohl noch über 50 Prozent gelegen. Die Achtzigerjahre, und die frühen Neunziger seien derweil wirtschaftlich sehr gut gewesen.

Erhebliche Verbesserungen für 80 Prozent der Bevölkerung

Die unteren 70 bis 80 Prozent der Einkommen würden, laut Fratzscher, finanziell entlastet. Ein Grundeinkommen käme also nicht nur Armen und Geringverdienern zugute, sondern der gesamten Mittelschicht.

Finanzierungslücke schließen

Es bliebe eine Finanzierungslücke von rund 200 Milliarden Euro. Diese ließe sich zum Beispiel schließen auf vermögensbezogene Steuern auf Immobilien und Erbschaftssteuern.

Vermögenssteuern an Frankreich oder die USA anpassen

Kaum ein Land besteuere Arbeit so hoch und Vermögen so gering wie Deutschland, merkt Fratscher an. Würde Deutschland Immobilien sowie Grund und Boden ebenso besteuern wie die USA, Großbritannien oder Frankreich, dann gäbe es 120 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen.

Grundeinkommen kann Arbeit und Proudktivität fördern

Laut Fratscher könnte ein bedingungsloses Grundeinkommen die Arbeit und Produktivität vieler Bürgerinnen und Bürger erhöhen. Diese seien heute durch einen Wust an Steuern, Abgaben und Leistungen gerade bei geringem Einkommen mit einem Transferentzug von fast 100 Prozent belastet.

Einsparungen in der Bürokratie

Das bedingungslose Grundeinkommen würde zudem zahlreiche Fachkräfte einsetzen, die im derzeitigen System mit der Verwaltung der Sozialbürokratie beschäftigt seien. Statt soziale Leistungen zu verwalten könnten solche Menschen in Unternehmen einen Mehrwert für Gesellschaft und Wirtschaft leisten.

Befähigung statt Schadensbegrenzung

Das bedingunglose Grundeinkommen würde die Logik der Sozialsysteme fundamental ändern, so Fratzscher. Statt als Sozialstaat lediglich zu reagieren, wenn ein Schaden bereits entstanden ist und Menschen Hilfe benötigen, würde der Sozialstaat Menschen befähigen und vorbeugen, bevor der Schaden überhaupt entsteht.

Der Beitrag Wirtschaftsforscher: Grundeinkommen statt Bürgergeld ist bezahlbarer erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Ways to launch financial relations with Germany discussed

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Januar 2025 - 10:55

Damascus, SANA- Ways to launch joint financial relations between Syria and Germany and strengthen them in all areas have been discussed.

That came during a meeting Wednesday that brought together Finance Minister, Mohammad Abazid  with a delegation from the German Foreign Ministry, headed by Byon Germann.

Minister Abazid welcomed the German delegation, which arrived in Syria on a visit that is considered one of the first visits by German delegations after the victory of the Syrian revolution.

Abazid affirmed Syria’s readiness to launch diplomatic and financial relations with Germany.

For his part, Germann expressed happiness with the warm welcome after Germany’s absence from Syria for about 13 years.

“We will reopen the German embassy in Syria and launch and establish German diplomatic relations with Syria again,”Germann said.

Ruaa al-Jazaeri

Kategorien: Externe Ticker

Ferda Ataman, süße Omis und der linke Sprachfaschismus: Dieser Wahnsinn muss aufhören!

Deutschland versinkt zwar in einem Chaos aus alltäglicher Migrantengewalt, wirtschaftlichem Zusammenbruch und einem ganzen Katalog weiterer Probleme, die rot-grüne Restregierung behält aber glücklicherweise den Überblick über die wirklich drängenden Probleme und setzt die entsprechenden Prioritäten. Die im grünen Familienministerium angesiedelte „Antidiskriminierungsbeauftragte“ Ferda Ataman hat im aktuellen „Altersbericht“ unter anderem auf Formulierungen hingewiesen, die die Regierung […]

<p>The post Ferda Ataman, süße Omis und der linke Sprachfaschismus: Dieser Wahnsinn muss aufhören! first appeared on ANSAGE.</p>

Kategorien: Externe Ticker

Foreign and Defense Ministers Meet UNDOF delegation

SANA - Syrian Arab News Agency - 29. Januar 2025 - 10:25

Damascus, SASA-Foreign and Expatriates Minister Asaad Hassan al-Shibani and Minister of Defense, Major General Murhaf Abu Qasra met met a UN delegation, headed by Ambassador Jean-Pierre Lacroix, Under-Secretary-General for Peacekeeping Operations, and Major General Patrick Gouesla, Acting Head of Mission and Force Commander of the United Nations Disengagement Observer Force (UNDOF).

During the meeting, it was emphasized that Syria is ready to cooperate fully with the United Nations and cover its positions on the borders, in accordance with the 1974 mandate, on the condition of an immediate Israeli withdrawal.

For its part, the United Nations Disengagement Observer Force reaffirmed its full commitment to resolving this issue and restoring stability to the border and the region.

It also expressed its readiness to provide support in demining operations and ensuring the quality of services, as well as coordinating between authorities and organizations working to remove explosives and remnants of war for a safer Syria.

Manar Salameh

Kategorien: Externe Ticker

Jobcenter kürzte Bürgergeld wegen gelegentlicher Pflege

Lesedauer 2 Minuten

Jobcenter müssen für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft schon konkret nachweisen, dass die zusammenlebenden Bürgergeld-Beziehenden dauerhaft füreinander einstehen. Eine gelegentliche Pflege eines Hilfebedürftigen reiche nicht aus.

Die gelegentliche Pflege und Versorgung eines nahen Angehörigen spricht noch nicht für den Willen, füreinander einzustehen, entschied das Sozialgericht Cottbus in einem veröffentlichten Urteil (Az.: S 10 AS 283/21).

Zieht ein Bürgergeld-Leistungsberechtigter nach sechs Monaten aus der gemeinsam bewohnten Wohnung wieder aus, sei dies zudem ein Indiz dafür, dass die Hilfebedürftigen nicht miteinander liiert waren und füreinander Verantwortung übernehmen wollten.

Jobcenter kürzte Leistungen

Die Kläger aus dem Landkreis Spree-Neiße hatten Hartz-IV-Leistungen, das heutige Bürgergeld, für den Zeitraum Dezember 2020 bis Mai 2021 beantragt. Das Jobcenter bewilligte zwar Leistungen, ging aber nach Aktenlage davon aus, dass die Kläger eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Deshalb führte das Einkommen des Klägers auch zur Minderung des Anspruchs bei der Klägerin.

Dagegen wehrten sie sich gerichtlich und führte an, dass gar keine Bedarfsgemeinschaft vorliege. Das Jobcenter sei zu Unrecht von einer Bedarfsgemeinschaft unter Anrechnung des Einkommens des Mannes ausgegangen. Die Klägerin habe Anspruch auf Bürgergeld ohne Anrechnung seines Einkommens.

Gelegentliche Angehörigenpflege begründet keine Bedarfsgemeinschaft

Die Klage hatte vor dem Sozialgericht Erfolg. Ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliege, hänge im Wesentlichen von zwei Merkmalen ab. Zum einen müssten beide Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Zum anderen müssten sie dauerhaft füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen wollen.

„Häusliche Gemeinschaft besteht immer dann, wenn eine Vereinigung von Tisch und Bett innerhalb derselben Wohnung stattfindet“, urteilte das Sozialgericht.

Das Jobcenter habe hier nur nach Aktenlage und nicht ausreichend geprüft, ob eine gemeinsame Haushaltsführung vorliege. Da die Klägerin nach sechs Monaten aus dem Haus ausgezogen sei, könne die gemeinsame Haushaltsführung nicht mehr rückwirkend geprüft werden.

Sozialgericht Cottbus: Einstandswille muss dauerhaft bestehen

Vielmehr sei der Auszug ein Indiz dafür, dass die Kläger „nicht dauerhaft liiert waren und den wechselseitigen Willen hatten, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“.

Zwar habe die Klägerin die Oma des Klägers gelegentlich gepflegt und versorgt. Dies lasse aber noch nicht auf einen Einstandswillen schließen. Versorgung setze kontinuierliche Unterstützungsleistungen voraus – und zwar in einem „mehr als nur unerheblichen zeitlichen Umfang“, betonte das Sozialgericht. fle

Der Beitrag Jobcenter kürzte Bürgergeld wegen gelegentlicher Pflege erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Witwenrente: Diese Falle führt zur hohen Rückzahlung

Lesedauer 3 Minuten

Die Frage, wie eigenes Einkommen auf eine Witwen- oder Witwerrente anzurechnen ist, führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) zeigt, welche gravierenden Folgen unvollständige oder falsche Angaben haben können.

Was geschah im konkreten Fall und warum kam es zur Rückforderung?

Der Witwer bezog seit dem Tod seiner Ehefrau im Jahr 1987 eine Witwerrente. Im Jahr 2007 beantragte er zusätzlich eine Altersrente, ohne diesen neuen Einkommensbezug bei der für die Witwerrente zuständigen Rentenversicherung zu melden.

Erst 2020 stellte sich heraus, dass der Mann über Jahre hinweg eine Altersrente bezogen hatte, die auf seine Witwerrente hätte angerechnet werden müssen.

Weil die Rentenversicherung nicht über das zusätzliche Einkommen informiert war, erhielt er erheblich mehr Hinterbliebenenleistung, als ihm zustand. Nachdem dies auffiel, forderte die Rentenversicherung eine Überzahlung in Höhe von insgesamt 10.788 Euro zurück.

Mitwirkungs- und Meldepflichten “vergessen”

Der Witwer erhielt bereits bei der Antragstellung auf Witwenrente den Hinweis, dass jede Art von Erwerbseinkommen oder vergleichbaren Einkünften (etwa einer Altersrente) unverzüglich mitzuteilen ist. Diese Pflicht, alle Einkünfte wahrheitsgemäß anzugeben, gilt nicht nur zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung, sondern grundsätzlich für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.

Genau hier setzte das Landessozialgericht an. Die Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass der Mann bewusst unvollständige oder falsche Angaben gemacht hatte. Er habe diese Pflichten gekannt und dennoch keinen Hinweis auf seinen Bezug der Altersrente gegeben, was sie als grob fahrlässig einstuften.

Warum kann falsches Verhalten in solchen Fällen so weitreichende Folgen haben?

In Hinterbliebenenrentenbescheiden wird zwar auf die Meldepflicht hingewiesen, allerdings sind die Formulierungen nicht immer leicht verständlich. Wer diese Hinweise jedoch übergeht, muss damit rechnen, die zu viel gezahlten Leistungen zurückzahlen zu müssen.

Die Rentenversicherung kann ihre Ansprüche selbst Jahre später geltend machen, sofern sie erst dann Kenntnis davon erlangt, dass gewisse Einkünfte verschwiegen oder nicht korrekt angegeben wurden. In gravierenden Fällen, in denen ein vorsätzliches Handeln festgestellt werden könnte, wäre sogar eine strafrechtliche Relevanz denkbar.

Lesen Sie auch:
Rente: Rentenabfindung bekommen wenn die Witwenrente wegfällt

Was bedeutet das Urteil für andere Hinterbliebene?

Das Urteil des LSG Sachsen-Anhalt bestätigt den Grundsatz, dass jede Einkommensart (einschließlich eigener Rentenleistungen) auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden muss, sofern die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden.

Hinterbliebene sind daher gut beraten, von Anfang an offen zu legen, welche Einkünfte sie beziehen. Dabei gilt es sowohl auf Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis als auch auf andere Einkünfte, etwa Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte, zu achten. Wer sich unsicher ist, ob eine bestimmte Einkunftsquelle angegeben werden muss, kann sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem zugelassenen Rentenberater informieren.

Im Alltag kann das konsequente Melden von Einkommensveränderungen sogar Vorteile haben, wenn sich das Einkommen reduziert. Sinkt nämlich das anrechenbare Einkommen in erheblichem Umfang, lässt sich eine höhere Witwen- oder Witwerrente geltend machen. Besonders dann sollten Betroffene nicht zögern, die Rentenversicherung über geänderte Einkommensverhältnisse zu informieren, damit die Rente neu berechnet werden kann.

Was ist aus dem Urteil und dem Fall zu lernen?

Der konkrete Fall zeigt, wie problematisch es sein kann, eine bereits laufende Witwenrente mit weiteren Einkünften zu kombinieren, ohne dies der Rentenversicherung mitzuteilen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten sehen eine umfassende Offenlegung sämtlicher Einkünfte vor, damit die Hinterbliebenenrente korrekt berechnet werden kann. Wer diese Vorgaben missachtet, begibt sich in ein hohes Risiko, irgendwann mit Rückforderungen konfrontiert zu werden.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt sprach in diesem Fall von grober Fahrlässigkeit und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Rückforderung.

Wäre die Sache noch deutlicher als vorsätzlich einzustufen gewesen, hätten sich für den Betroffenen nicht nur finanzielle, sondern möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben können.

Eine grundsätzliche Empfehlung lautet daher, alle Bescheide genau zu lesen, Veränderungen rechtzeitig zu melden und sich bei Unsicherheiten fachlichen Rat zu holen.

Auf diese Weise lassen sich langwierige und oft kostspielige Auseinandersetzungen vermeiden. Ebenso sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung angehalten, alle relevanten Informationen so transparent wie möglich mitzuteilen und den Betroffenen die Zusammenhänge zu erläutern.

Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht, sollte sich zudem damit befassen, ob das alte oder neue Hinterbliebenenrecht für ihn beziehungsweise für sie gilt.

Anhand dieses Unterscheidungsmerkmals können sich in der Praxis andere Freibeträge oder abweichende Regelungen ergeben. Auch dies gehört zur sorgfältigen Prüfung, um eine spätere Rückforderung und eine mögliche finanzielle Überlastung zu vermeiden.

Wie geht es konkret weiter?

Im geschilderten Fall endete der Rechtsstreit mit der Niederlage des Klägers, der die überzahlten 10.788 Euro an die Rentenversicherung zurückerstatten muss.

Der Fall zeigt, dass es durchaus lohnend sein kann, auf Einsprüche oder Berufungen zu verzichten, wenn ersichtlich ist, dass die entsprechenden Angaben tatsächlich versäumt wurden und eine Rechtswidrigkeit gegeben ist. Wer hingegen zu Unrecht einer Rückforderung ausgesetzt ist oder meint, berechtigte Einwendungen zu haben, sollte sich an fachkundige Stellen oder Rechtsbeistände wenden.

“In der Regel besteht die Möglichkeit, gegen einen Rückforderungsbescheid Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor den Sozialgerichten zu klagen. Wann ein solcher Schritt sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Falls ab”, sagt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt. “Ist allerdings klar, dass Einkünfte absichtlich oder grob fahrlässig verschwiegen wurden, sinken die Erfolgsaussichten für ein Rechtsmittel erheblich.” (Az: L 3 R 319/22)

Der Beitrag Witwenrente: Diese Falle führt zur hohen Rückzahlung erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Warum Ostafrika ein ausgewachsener Krieg droht

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 29. Januar 2025 - 10:00
Im Spiegel sind in den letzten Tagen viele Artikel über die Kämpfe veröffentlicht worden, die mit offensichtlicher Unterstützung Ruandas in der Demokratischen Republik Kongo toben. Eine wichtige Stadt ist umkämpft, oder sogar schon eingenommen. Worum es bei dem Konflikt geht, kann man beim Spiegel hingegen bestenfalls zwischen den Zeilen erfahren, wenn man die Artikel sehr […]
Kategorien: Externe Ticker

UNrechtssprechung der Gerichte in Sachen Masken(atteste) setzt sich fort!

Transition News - 29. Januar 2025 - 9:47

Spätestens mit der Veröffentlichung der RKI-Files und etwa auch durch Schlussfolgerungen des US-Ausschusses des Repräsentantenhauses kann niemand mehr ernsthaft behaupten, dass Lockdowns, 1,5-Meter-Abstandsregel oder auch die Maskenpflicht ein wissenschaftliches Fundament hatten. Dennoch werden immer noch Menschen, die während der «Corona-Zeit» gesundheitsbedingt keine Maske tragen wollten oder konnten und sich folglich ein Maskenbefreiungsattest von einer Ärztin oder einem Arzt haben ausstellen lassen, von deutschen Gerichten «knallhart» abgeurteilt.

Bei einer Angeklagten zum Beispiel hatten Staatsanwaltschaft und Landgericht in Hamburg sogar davon Kenntnis erlangt, dass sie fast ihr ganzes Leben lang an Asthma gelitten hat. Dennoch wurde ihre Berufung vom Gericht verworfen und sie wurde verurteilt – wissentlich, dass das Attest der Angeklagten inhaltlich richtig ist.

Die Vorgehensweise der Richterinnen und Richter wird umso absonderlicher, wenn man etwa bedenkt, dass die Politikerin Anna von Treuenfels gegen Ende 2021 (seinerzeit als FDP-Abgeordnete, inzwischen ist sie bei der CDU) auf die Anregung des Transition News-Journalisten Torsten Engelbrecht hin eine Anfrage bezüglich Maskenpflicht/Maskenbefreiungsattesten an den Hamburger Senat gestellt hatte (Drucksache 22/6137). Denn darin konzediert der Hamburger Senat auch, dass «die Ausstellung von Attesten und damit auch die Entscheidung über die dem Attest zugrunde liegenden Indikationen in der Verantwortlichkeit der ausstellenden Ärztinnen und Ärzte liegen».

Allein aus diesem Grund ist es nicht nachvollziehbar, dass Menschen, die zum Arzt gehen und dort aufgrund von Beschwerden durch das Maskentragen die Ausstellung eines Maskenbefreiungsattestes ersuchen, vor Gericht für diese Handlung zur Rechenschaft gezogen beziehungsweise abgeurteilt werden. So manches Gericht scheinen derlei Gedanken aber nach wie vor nicht zu interessieren.

So geschehen auch am gestrigen Dienstag beim Landgericht Hamburg. Dort fand eine Berufungsverhandlung in einem Maskenprozess statt, bei der einer 62-Jährigen zur Last gelegt wurde, in zwei Fällen von einem Maskenbefreiungsattest oder, wie es heißt, «unrichtigen Gesundheitszeugnis» Gebrauch gemacht zu haben. In erster Instanz war die Angeklagte zu 80 Tagessätzen verurteilt worden. Mit der Berufung begehrte ihre Verteidigung einen Freispruch.

Zunächst hatte der Vorsitzende Richter Johannes Schlichte bedauert, dass durch die Staatsanwaltschaft Hamburg im Vorwege keine Verständigung möglich gewesen sei. Seiner Ansicht nach wäre eine Einstellung mit Auflagen sinnvoller gewesen. Doch der sehr junge Staatsanwalt Marvin Manshardt lehnte dies ab, womit das Verfahren streitig zu führen war.

Schlichte erklärte dann, dass das Attest «schreit» und nicht ernst genommen werden könne. Es zeuge von Scharlatanerie und sei ein Grenzfall, dessen Dilettantismus allerdings für die nicht vorbestrafte Ersttäterin strafmildernd gewertet werden müsse. Das streitgegenständliche Attest weise keine Diagnosen auf, jedoch eine Kontraindikation.

Der Verteidiger der Angeklagten ordnet den § 279 StGB, also den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse, im unteren Bereich ein, vergleichbar mit einer Beleidigung, und kündigte eine umfassende Aussage seiner Mandantin an.

Unter Tränen sagte sie dann aus, als Zwanzigjährige vergewaltigt worden zu sein und in bestimmten Situationen Kreislaufprobleme gehabt zu haben. Sie sei in der Vergangenheit mehrfach kollabiert und könne deshalb keine Maske tragen.

Auf Nachfrage des Richters erklärte die Angeklagte, dass sie sich das Attest nur hat ausstellen lassen, um einkaufen gehen zu können. Ihr Hausarzt sei seinerzeit im Urlaub gewesen und sie habe sich vergeblich um einen anderen Arzt bemüht, der ihr ein Attest ausstellt. Sie habe im Vorwege stets Ablehnungen erhalten, ohne jemals angehört worden zu sein. Schließlich habe sie bei einem Hamburger Arzt Erfolg gehabt, jedoch sei sie unwissend darüber gewesen, dass sein Name auf einer vom LKA Hamburg erstellten schwarzen Liste aufgeführt gewesen sei.

Leider wurde jedoch auch in diesem Verfahren für den angeblichen Schuldnachweis nicht etwa auf tatsächliche Ermittlungen zurückgegriffen, sondern eben auf eine vom LKA Hamburg erstellte «schwarze Liste», die man auch als «Feindesliste» bezeichnen könnte und mit der man letztlich schlicht vorverurteilt hat (siehe TN-Beitrag «Prozess gegen Walter Weber: Schuldig gesprochen von Richterin Nele Behr»)

Dem Staatsanwalt scheint es derweil auch entgangen zu sein, dass das Arbeiten mit so einer Liste unzulässig ist. So hatte etwa die Taz einst in dem Artikel «Illegale Praktiken sind ihr Stil» berichtet, dass die städtische Betriebskrankenkasse (BKK) in Hamburg an Unternehmen eine Liste von ÄrztInnen zugesandt habe, die nach Meinung der BKK «Blaumacher» zu leicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausschreiben – und dass dies vom damaligen Datenschutzbeauftragten Hans-Herrmann Schrader «beanstandet» worden sei. Schrader wörtlich:

«Die BKK Hamburg hat damit die Vorschriften des Sozialgesetzbuches zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeiten von Versicherten missachtet und gegen das Datenschutzrecht verstoßen.»

Die Staatsanwaltschaft hat zwar in diesem Verfahren Ermittlungen geführt, diese richteten sich aber fast ausschließlich gegen den Arzt, aber nicht gegen seine Patientin. Die Frage, ob das für die Angeklagte ausgestellte Attest richtig oder unrichtig ist, wurde nicht beleuchtet.

Für die Angeklagte war der Arzt besonders ansprechend, da er auch Naturheilverfahren anbietet. Als merkwürdig hingegen empfand sie es, dass sie im Vorwege eine positive Google-Bewertung abgeben sollte. Jedoch seien das Ausstellen des Attests und der Termin unauffällig gewesen. Sie habe ihm ihre Probleme geschildert, Blutdruck und Puls seien gemessen worden – und letztlich sei gegen ein geringes Entgelt ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt worden.

Die Aussagen zur Dauer des Termins waren widersprüchlich. So hat sie bei einer Vernehmung beim LKA 30 Minuten angegeben, im Berufungsverfahren nur noch 15 Minuten, was dem lange zurückliegenden Arzttermin geschuldet sein kann.

Auf Nachfrage des Richters erklärte sie nochmals, dass sie sich nur ein Attest hat ausstellen lassen, um einkaufen gehen zu können. An Demonstrationen, bei denen ihr die Atteste jeweils abgenommen worden seien, habe sie erst später teilgenommen. Diesen Demonstrationen habe sie sich angeschlossen, weil sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden besonders von den Corona-Eindämmungsverordnungen betroffen gewesen sei.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden zwei Polizeibeamte vom LKA Hamburg nacheinander als Zeugen angehört. Übereinstimmend haben beide Ermittler ausgesagt, die Angeklagte persönlich im LKA Hamburg angehört zu haben. Die Angeklagte wurde von den Ermittlern gezwungen, zumindest auf dem Weg zum Verhörzimmer eine Maske zu tragen. Dabei sei aufgefallen, dass die Angeklagte schwer atmen würde, was sich erst mit dem Abnehmen der Maske gebessert habe.

Jedoch haben beide Ermittler in ihrer Aussage unterstellt, die Angeklagte würde schauspielern – objektivieren konnte man diese Behauptung jedoch nicht. Weiter haben die Zeugen erklärt, die Angeklagte hätte vor dem Verhör ihr Attest vorzeigen wollen, wovon ihr aber mit Verweis darauf, gegen ihren Arzt liege eine Strafanzeige vor, abgeraten worden sei. Sie würde sich damit strafbar machen, behauptete man ihr gegenüber. Dabei verschwiegen die Zeugen jedoch, dass der Arzt bis heute nicht verurteilt worden ist.

Die Angeklagte erklärte, dass sie bei einem Maskenzwang beim LKA keine Aussage machen wollte. Dies habe jedoch schwerere strafrechtliche Folgen für sie, sollen die Ermittler ihr gesagt haben. Daraufhin hat sie im Rahmen einer Nötigung eine Maske getragen, diese jedoch händisch vom Gesicht abgehalten, um Luft zu bekommen.

Seitens der Kammer und des Staatsanwalts gab es keine Einwände dahingehend, der Angeklagten nicht zu glauben. Die Angeklagte durfte also davon ausgehen, dass man ihr glaubt, aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen zu können, was das Stellen von Beweisanträgen erlässlich gemacht hat.

Die Verteidigung hat auf einen Freispruch plädiert. Begründung: Seine Mandantin leide unter Kreislaufbeschwerden und es sei unwiderlegt, dass sie kollabiert sei. Sie leide zudem unter einem starken traumatischen Erlebnis. Die Angeklagte habe sich umfassend geäußert, ihre Aussage sei stimmig, glaubhaft und unwiderlegt. Die Angeklagte sei völlig arglos gewesen und habe gedacht, das sei so in Ordnung.

Auch sei das Attest im August 2020 ausgestellt worden und seinerzeit ausschließlich dafür gedacht gewesen, um einkaufen gehen zu können. Sie habe zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, das Attest bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft vorzulegen, was gemäß § 279 StGB vor dem 24. November 2021 eine Strafbarkeit begründet hat.

Im Anschluss hat der Staatsanwalt plädiert. Ihm zufolge habe die Beweisaufnahme ergeben, dass das ausgestellte Gesundheitszeugnis objektiv unrichtig sei. Sie wüsste um die Falschheit des Attests. Man dürfe seinem Arzt, Kfz-Mechaniker oder Anwalt zwar trauen. Aber hier läge kein gewöhnlicher Arztbesuch vor. Die Aufforderung, eine Google-Bewertung abgeben zu müssen, hätte der Angeklagten schlagartig als unseriös erscheinen müssen – und sie hätte hellhörig werden müssen.

Auch habe sie gewusst, dass andere Ärzte keine Atteste ausstellen, weshalb sie sich nach dem «Warum» hätte fragen müssen. Weiter hieß es, dass kein Arzt in 30 Minuten eine psychische Erkrankung ermitteln könne. Eine Vielzahl an Indizien habe ergeben, dass das Attest nicht lege artis ausgestellt worden sei. Die Angeklagte hätte spätestens nach dem ersten Mal aufhören müssen und das Attest kein zweites Mal vorzeigen dürfen – habe es dann aber sogar noch beim LKA vorzeigen wollen, in dem Wissen, dass das Attest unrichtig sei. Der Staatsanwalt hat dann eine Gesamtstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen gefordert.

Die Angeklagte wiederum hat in ihrem letzten Wort ihre Unschuld bekräftigt und erneut betont, dass Sie gesundheitsbedingt keine Maske tragen könne.

Die Kammer zog sich daraufhin zur Entscheidungsfindung zurück – und eine dreiviertel Stunde später wurde das Urteil verkündet. Das erstinstanzliche Urteil wurde dahingehend abgeändert, dass 40 Tagessätze nun für die Tat und Schuld eine angemessene Strafe sein sollen. Das streitgegenständliche Attest sei zwar ein Attest, auch wenn es ein grenzwertiges Attest sei, aber es sei unrichtig, da keine Untersuchung stattgefunden habe, um eine Diagnose zu stellen.

In den Stunden zuvor wurde jedoch nicht in Frage gestellt, dass eine Untersuchung erfolgt ist. Die Angeklagte sei traumatisiert, was man nicht näher thematisieren wollte. Aber man glaube ihren subjektiven Beschwerden.

Bei der Urteilsverlesung hat der Richter erstmalig erklärt, die Untersuchung habe laut Krankenversicherungs-Abrechnung zwei Minuten und sechs Sekunden gedauert, was eine Untersuchung unmöglich mache. Nach der Urteilsverkündung hatte die Verteidigung somit keine Möglichkeit mehr, auf diesen neuen Aspekt einzugehen, zumal es sich im Allgemeinen der Kenntnis eines Patienten entzieht, wie und was ein Arzt abrechnet.

Die Kammer verkennt auch, dass laut Hamburger Senatskanzlei bereits niederschwellige Symptome wie Atembeschwerden oder Unwohlsein ausgereicht haben, um sich selbst von der Maske zu befreien.

Zum Aspekt der fehlenden Notwendigkeit einer physischen Untersuchung und von Vorerkrankungen siehe auch den Transition-News-Newsletter «Ärzte wie Weber und der gerichtliche Masken-Irrsinn».

Auch dieses Verfahren hat wieder gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft den wichtigsten Baustein eines Ermittlungsverfahrens, nämlich die be- und entlastenden Ermittlungen gegen Patienten, nicht einfach hätte weglassen dürfen. Eine «schwarze Liste» zu nehmen und zu behaupten, eine solche reiche aus für einen Schuldnachweis, genügt einer «sauberen» Wahrheitsfindung bei weitem nicht.

Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass die Richterinnen und Richter in Hamburg fast ausnahmslos der Staatsanwaltschaft gefolgt sind. Und leider hat man sich an den Gerichten auch nicht daran gestört, dass es stets an den nötigen ernsthaften Ermittlungen gefehlt hat.

Hamburg scheint da im Übrigen kein Einzelfall zu sein. So hat kürzlich die Welt am Sonntag berichtet, dass die Ausstellung von sogenannten Maskenattesten in der «Corona-Zeit» für Mediziner in Deutschland «weitreichende juristische Konsequenzen» habe. Es seien «mit Stand Oktober 2024 bereits mindestens 1000 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Dabei verhängten Richter Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro, Berufsverbote und Freiheitsstrafen».

Dass dies möglich ist, liegt in entscheidendem Maße auch daran, dass die Gerichte in einem nahezu «unbeobachteten Raum» agieren können. Denn die großen Medien sind in der Regel nicht vor Ort, um den Richterinnen und Richtern gegebenenfalls «die Leviten zu lesen» und sie daran zu erinnern, dass sie juristisch korrekt agieren mögen.

Gebraucht hätte man die Mainstreammedien ohne Frage viel früher – und am besten natürlich mit dem Bewusstsein wie dem von Andreas Rosenberger von der Welt, der kürzlich schrieb, dass die Maßnahmenkritiker, lange Zeit als «Querdenker», «Schwurbler» und «Verschwörungstheoretiker» verunglimpft, «wohl doch recht hatten» (siehe TN-Beitrag «Prozess gegen Walter Weber: Totalversagen der Staatsanwaltschaft»).

Kategorien: Externe Ticker

Nach Trump-Antritt: NGOs fordern von der EU einen klaren Kurs gegen Einfluss der Tech-Konzerne

Mehr als 30 Organisationen fordern die EU-Kommission in einem offenen Brief auf, ihre Regeln gegen Tech-Konzerne strikt durchzusetzen. Die engagierte Umsetzung des Digital Services Act, des Digital Markets Acts und der Wettbewerbspolitik ist entscheidend, um Bürgerinnen und Bürger und Demokratie zu schützen, Innovationen zu fördern und die Marktmacht der Tech-Konzerne zu begrenzen. Die EU darf sich in der aktuellen Situation nicht vom Lobbydruck einschüchtern lassen.

Mit dem Amtsantritt von Donald Trump als US-Präsident droht in Europa eine Schwächung der Regeln gegen Tech-Konzerne. Die großen Tech-Konzerne versuchen, ihren neuen Einfluss und die Verbindungen zur Trump-Regierung zu nutzen, um die europäischen Digitalgesetze anzugreifen.

Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert in dem Brief nun von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und den Kommissarinnen für Digitales und Wettbewerb, Henna Virkkunen und Teresa Ribera, ein entschiedenes Vorgehen der EU. 

Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) sind essenziell

„Die EU muss dem politischen Druck von Big Tech und der Trump-Regierung widerstehen und weiterhin entschieden gegen die Missachtung der europäischen Digitalgesetze durch Tech-Konzerne vorgehen“, erklärt Jan Penfrat von der Bürgerrechtsbewegung European Digital Rights (EDRi). „Der Digital Services Act oder Datenschutz-Regeln sind essenziell, um die Menschen vor dem Missbrauch digitaler Macht zu schützen und fremde Einflussnahme in unsere demokratischen Prozesse zu begrenzen.“

Lobbydruck der US-Tech-Konzerne gefährdet DSA und DMA

„Die EU muss die Verfahren gegen Verstöße der Tech-Konzerne gegen den DSA und den DMA zügig und konsequent zu Ende führen“, ergänzt Max Bank von LobbyControl. „Die Tech-Konzerne versuchen seit langem, mit hohem Lobbydruck die EU-Regeln abzuschwächen und ihre Umsetzung zu erschweren“, kritisiert Bank weiter. „Unter Trump wird der Druck zunehmen. Aber ein Einknicken der EU schwächt nur die eigene Position und gefährdet die digitale Souveränität.“

EU muss gegen Marktmacht von Big Tech vorgehen

„Die EU muss die Marktmacht der großen Tech-Konzerne und ihren Missbrauch konsequent bekämpfen“, so Ulrich Müller von der deutschen Anti-Monopol-Organisation Rebalance Now. „Dazu brauchen wir ein striktes Vorgehen in der Wettbewerbspolitik, etwa dem Verfahren zu Googles Machtmissbrauch in der Online-Werbung, dem sogenannten Adtech-Sektor. Die EU darf vor strukturellen Maßnahmen wie Abspaltungen nicht zurückschrecken, um unfaire Wettbewerbsbedingungen zu stoppen und Chancen für innovative, europäische Firmen zu erhalten.“

Hintergrund

Zu den Unterzeichnern gehören NGOs, Gewerkschaften und kleinere und mittelständische Unternehmen, darunter EDRi, LobbyControl, Rebalance Now, Somo, Finanzwende, Open Markets Institute, Aspiration und die Europäische Dienstleistungsgewerkschaft EPSU.

Zivilgesellschaftlicher Brief an von der Leyen, Virkkunen und Ribera.

The post Nach Trump-Antritt: NGOs fordern von der EU einen klaren Kurs gegen Einfluss der Tech-Konzerne appeared first on LobbyControl.

Kategorien: Externe Ticker

Diese Parteien wollen noch die Rente mit 63 – Bundestagswahl

Lesedauer 3 Minuten

Am 24. Februar ist die Bundestagswahl und die vorzeitige Rente ist dabei ein wichtiges Thema. Eine kritische Frage stellen sich viele, die Jahrzehnte in die Rentenversicherung eingezahlt haben:

Wird es die vorzeitige Altersrente ohne Abschläge nach 45 Jahren Versicherungszeit weiterhin geben? Wie äußern sich die politischen Parteien zu dieser Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Wahlprogramm der CDU zur Rente

Die CDU ist in Umfragen derzeit die stärkste Partei und wird deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit die dominante Kraft der nächsten Bundesregierung werden. Deshalb ist es wichtig, wie sie zur vorzeitigen Rente für besonders langjährig Versicherte steht.

Im Wahlprogramm der CDU können wir lesen: „Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.“

Das bedeutet erst einmal: Die CDU schafft, ihrem Wahlprogramm zufolge, die vorzeitige Altersrente ohne Abschläge nicht ab. Sie lässt aber, gewollt oder ungewollt, mit der Formulierung „rentennahe Jahrgänge“ offen, ob dies auch in einigen Jahren noch Gültigkeit hat.

Trotz der Aussagen im Wahlprogramm fordert der Unionsfraktionsvize Jens Spahn die sofortige Abschaffung der “Rente mit 63”. Sie kostet Wohlstand und belastet künftige Generationen, sagt Spahn.

Lesen Sie auch:

– Ein Jahr später in Rente gehen: Das lohnt sich doch nicht

Grüne wollen Rente mit 63 beibehalten

Die Grünen wollen die vorzeitige Rente ohne Abschläge nicht abschaffen. So steht im Wahlprogramm: „Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.“

„Rente mit 63“ war (und ist leider immer noch) ein in den Medien verbreitetes Schlagwort für diese Rentenform. Durch den Anstieg der Regelaltersgrenze ist der Begriff „Rente mit 63“ aber, wörtlich genommen, heute falsch.

Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit können zwei Jahre vor der Altersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten. 2025 bedeutet das statt mit 66 Jahren und zwei Monaten, mit 64 Jahren und zwei Monaten.

Rente mit 63 beim BSW?

Das BSW schreibt im Wahlprogramm: „Wer 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, muss abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen können.“

Die Formulierung ist eindeutig. Besonders langjährig Versicherte können mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings sind mehrere Deutungen möglich.

Entweder, das BSW will die bestehende Regelung für besonders langjährig Versicherte ändern. Diese würden dann nicht mehr zwei Jahre vorher in Rente gehen, sondern mit 63 Jahren (also aktuell drei Jahre und zwei Monate früher). Oder, was bedauerlicherweise auch möglich ist:

BSW kennt sich nicht genau mit dem deutschen Rentensystem aus, übernimmt das falsche Schlagwort „Rente mit 63“ für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für bare Münze und meint, diese Rentenform solle behalten werden.

Rente nach 45 Jahren bei der AfD?

Die AfD schreibt im Wahlprogramm nur, man müsse „nach 45 beitragspflichtigen Arbeitsjahren” abschlagsfrei in Rente gehen“ können. Von der Regelaltersgrenze und den zwei Jahren vorzeitigem Eingehen vor dieser Grenze als langjährig Versicherter findet sich bei der AfD keine Äußerung, sodass die Formulierung ausgesprochen vage bleibt.

Die SPD bleibt klar

Von allen bisher besprochenen Parteien äußert sich die SPD am klarsten und lässt keine Missverständnisse aufkommen: „Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird mit der SPD auch künftig zwei Jahre früher möglich bleiben.“

Keine Aussage von der FDP

Politiker aus der FDP und verbundene Unternehmer hatten sich in der jüngsten Vergangenheit immer wieder gegen die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgesprochen. In den Papieren der Partei zur Bundestagswahl finden sich dazu jedoch keine Aussagen.

Die Linke fordert die vorzeitige Rente für alle

Die Partei Die Linke möchte generell das Rentenalter von derzeit 67 auf 65 Jahre senken. Sie muss folgerichtig auch keine vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte fordern, da deren Vorteil, zwei Jahre früher in den Ruhestand einzutreten, mit der Wahl der Linken für alle gesetzlich Rentenversicherten Gültigkeit hätte.

Was ist das Fazit?

Keine der Parteien, die vermutlich über die Fünf-Prozent-Hürde kommen (oder kommen können), spricht sich deutlich gegen die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Versicherungszeit aus.

Den Wahlprogrammen zufolge wird sich an dieser Rentenform bei einer neuen Regierung vermutlich kaum etwas ändern.

Der Beitrag Diese Parteien wollen noch die Rente mit 63 – Bundestagswahl erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.

Kategorien: Externe Ticker

Biologen regen sich auf: Waldzerstörung durch Windrad-Bau!

von AR Göhring

Ein unzufriedener Ökologe schrieb uns unter dem Windkraft-Video aus der Reihe „Klimawissen“:

Ich arbeite als Biologe an drei neuen Windpark-Standorten im Odenwald. Alle drei werden in einen wunderschönen alten Buchen-Mischwald gebaut. Die unglaubliche Zerstörung des Waldes für die ersten fünf Anlagen mit ansehen zu müssen, nachdem ich davor ein Jahr lang in diesem Wald Amphibien und Biotoptypen kartiert habe, ist das schlimmste was ich im Laufe meiner beruflichen Laufbahn erlebt habe.

Diese vollkommen unnötige Zerstörung intaker Natur ist mit keinem Klimaschutz-Argument dieser Welt zu rechtfertigen. Und das alles, weil die landeseigenen Forstflächen ohne viel Bürokratie zu einem günstigen Preis verkauft bzw. gekauft werden können. Die völlig ausgeräumten und biologisch „toten“ Agrarflächen drum herum sind ja privat und deutlich teurer. Daß sogar die Naturschutzbehörden diesen Raubbau unterstützten, zeigt von wo der ganze Druck erzeugt wird. Nämlich aus der Politik. Und allen voran von den Grünen, die eigentlich Natur und Klima schützen wollen. So sagen sie es zumindest… Wie das in der Praxis umgesetzt wird, das interessiert sie offenbar nicht?

Auf unsere Frage „Wieso arbeiten Biologen an Windräder-Standorten? Als Feigenblatt?“ meinte der Experte:

Wir erfassen das Vorkommen geschützter Arten und schreiben auf dieser Grundlage Fachgutachten. In diesen zeigen wir auf welche Konflikte mit den Arten und Lebensräumen durch die WEAs entstehen und formulieren Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Da wir jedoch als Dienstleister nicht zum Verhindern sondern zum Ermöglichen dieser Bauvorhaben beauftragt werden, erstellen wir im Dialog mit den Naturschutzbehörden und dem Auftraggebern solche Maßnahmen, die sozusagen gesetzlich auf dem Papier als wirksam und gleichzeitig nicht allzu teuer für den AG sind.

In Deutschland ist es allgemein bei Eingriffen so, daß die man die Natur immer weiter zerstört und versiegelt, weil sich ja alles durch irgendwelche hübschen Ausgleichsflächen etc. „ausgleichen“ läßt. Im Bezug auf die Windparks im Wald sieht das in der Praxis dann so aus, daß man z.B. Waldparzellen in der Nähe für 20 Jahre vertraglich aus der forstwirtschaftlichen Nutzung herausnimmt – als Ausgleich für einen Wald der nach Jahrhunderten der Existenz für immer zerstört wurde. Inklusive Oberboden und Ökosystem. Ein Kleinkind würde verstehen, daß das eine Art Selbstbetrug ist.

Ein anderer Kommentator, offensichtlich mit ähnlichem Erfahrungsschatz, ergänzte:

Windkraftanlagen sind für unsere NGO-Umweltverbände wahre Goldgruben. Es müssen Umweltverträglichkeits- Prüfungen für 50.000€ im Vorfeld gemacht werden Dann natürlich muß das auch noch jedes Windrad weiter aus Umweltschutz-Sicht überprüft werden. So ist jedes Windrad für NABU BUND und Greenpeace 100.000€ wert. Solaranlagen nicht ein Cent…

Sind es tatsächlich auch NABU oder Grünfrieden, die hier direkt Kasse machen? Schreiben Sie es in die Kommentare, wenn Sie mehr wissen! Daß viele Ingenieurbüros wie 3E. sich des Geschäftsmodells annehmen, ist nachvollziehbar – aber politische Lobbyvereine ohne tatsächliche naturweissenschaftlich-technische Expertise?

Der Beitrag Biologen regen sich auf: Waldzerstörung durch Windrad-Bau! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

Kategorien: Externe Ticker

Drohnenangriff auf Markt: Zahl der Toten gestiegen

Nach dem Luftangriff auf einen Markt in Sirrîn hat sich die Zahl der Opfer deutlich erhöht. Die Behörde für innere Sicherheit (Asayîş) der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) gab die Zahl der Toten am Dienstagabend zunächst mit acht und anschließend mit zwölf an, unter ihnen auch Frauen und Kinder. Zudem seien aktuell noch 13 Verletzte in verschiedenen Krankenhäusern. Gestern war zunächst von sechs Toten die Rede gewesen.

Eine türkische Drohne hatte mittags das Marktviertel von Sirrîn bombardiert. Die Gemeinde liegt etwa 49 Kilometer südlich von Kobanê und ist Teil des selbstverwalteten Firat-Kantons. Zuvor war bekannt geworden, dass bei einem nächtlichen Drohnenangriff auf ein Haus in Zirgan (Abu Rasen) drei Menschen getötet und weitere verletzt wurden. Nach Angaben der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) waren alle Opfer Zivilpersonen.

 


Die Asayîş verurteilte die Angriffe als „Massaker“ und warf der Türkei vor, „Staatsterrorismus“ gegen die Bevölkerung Nord- und Ostsyriens zu betreiben. Es hätten sich weitere Glieder „in die endlos lange Kette“ türkischer Kriegsverbrechen in den Gebieten der DAANES eingereiht, erklärte die Behörde in einer Mitteilung und sprach den Angehörigen der Opfer ihr Beileid aus. Die internationale Gemeinschaft forderte die Asayîş auf, die Kriegsverbrechen der Türkei in der Region als solche zu verurteilen und dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die ungerechtfertigte Militärgewalt zu stoppen.

Unbeachteter Drohnenkrieg

Türkische Drohnenangriffe gehören seit Jahren zur Routine in Nord- und Ostsyrien. Die Türkei führt einen von der internationalen Öffentlichkeit weitgehend unbeachteten Drohnenkrieg gegen die autonome Region und begründet dies damit, „Terrorismus“ bekämpfen zu wollen. Damit verstößt das von Recep Tayyip Erdogan regierte Land gegen das Völkerrecht, doch Folgen haben diese Drohnenangriffe für Ankara nicht. Seit dem Sturz des syrischen Langzeitherrschers Baschar al-Assad Anfang Dezember und einer parallel dazu gestarteten Besatzungsoffensive der Dschihadistenallianz „Syrische Nationalarmee“ (SNA), die von der Türkei gesteuert wird, eskaliert der Drohnenterror.

https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/luftangriff-auf-markt-in-sirrin-45141 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/rojava-tote-und-verletzte-bei-drohnenangriff-auf-haus-45138 https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/zentrum-von-ain-issa-nach-drohnenangriff-ohne-strom-45140

 

Kategorien: Externe Ticker