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Greetings to participants, guests and organisers of the 9th International Oncology and Radiotherapy Forum – For Life

PRESIDENT OF RUSSIA - 15. September 2026 - 14:00

Vladimir Putin sent greetings to the participants, guests and organisers of the 9th International Oncology and Radiotherapy Forum – For Life.

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Selbstermächtigung braucht kein Abitur

Im Gespräch mit Manova und Transition TV erklärt Kayvan Soufi-Siavash, weshalb ein vor fünf Jahren ursprünglich als Campus-Gelände angedachtes Projekt nun als Hybrid aus analoger und digitaler Wissensvermittlung an den Start geht.
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Hackspaces vor der Landtagswahl: „Was technisch ist, ist immer politisch“

netzpolitik.org - 15. September 2026 - 13:35

Was tun Hackspaces im Rechtsruck? Mitglieder aus vier Hackspaces in Mecklenburg-Vorpommern erzählen, wie sie über Rassismus aufklären, mit kontroversen Meinungen umgehen und Menschen den Rücken stärken.

Die Mitglieder von Hackspaces behalten die Bundes- und Landespolitik im Blick. Nicht nur, wenn es um Hackerparagrafen oder Staatstrojaner geht. – Alle Rechte vorbehalten: Hackspace Rostock

Während Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag wählte, fand zeitgleich auf Rügen das InselChaos statt. Das Hacker-Event war vier Monate im Voraus ausverkauft, mit dabei viele Tech-Begeisterte aus anderen Bundesländern und sogar von außerhalb Deutschlands. Den Erfolg findet Flo, der das InselChaos als Mitglied des Stralsunder Hackspace Port39 mitorganisiert, „immer noch ein bisschen surreal“.

Doch neben der Lust auf Technik und Tüfteln begleitete viele Teilnehmende an diesem Wochenende noch etwas anderes: Die Sorge vor dem eigenen Wahltag in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September. Die Umfragen vor der Landtagswahl zeigen, dass demokratische Parteien hier noch mehr Zuspruch erhalten als in Sachsen-Anhalt. Doch auch im Ostsee-Bundesland wird die AfD wahrscheinlich stärkste Kraft.

Der Port39 ist eine lokale Niederlassung des Chaos Computer Clubs. Und zwar die, in deren Umkreis am wenigsten Menschen wohnen. „Wir sind das dünnst besiedelte Chaos“, sagt Flo, ein bisschen stolz. „Neue Veranstaltungen brauchen hier eigentlich mindestens drei Anläufe, bis wir überhaupt wissen, ob sie funktionieren oder nicht. Wir haben ein ganz anderes Einzugsgebiet als Berlin, Hamburg oder Köln.“

Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur das Bundesland mit der dünnsten Bevölkerungsdichte, sondern auch der geringsten Lebenszufriedenheit, dem niedrigsten Lohnniveau und eines der Bundesländer mit den meisten rechtsextremen Straftaten pro Einwohner:in. Schon seit langem sehen die Mitglieder von Hackspaces es deshalb als Aufgabe von progressiven Räumen wie ihren, stabil zu bleiben.

„Das letzte InselChaos, bevor die Insel braun wird“

Der Port39 betreibt einen Hackspace in Stralsund, in dem regelmäßige Treffen und Workshops stattfinden. Es wird zusammen programmiert, gelötet, 3D-gedruckt. Dieses Jahr lud der Port39 zum zweiten Mal zum InselChaos ein, mit einem Programm zwischen „Technologie, Gesellschaft und Kreativität“.

Darin finden sich auch politische Schwerpunkte: Im vergangenen Jahr spielten sie die Migrationsdoku „Kein Land für Niemand“, dieses Jahr zeigten sie den Dokumentarfilm „Im Frühling die Brücken“ über Protest gegen rechtsextreme Aufmärsche in Demmin.

Zynisch werde auch mal gesagt, es sei „das letzte InselChaos, bevor die Insel braun wird“, erzählt Flo. Für ihn ist der politische Schwerpunkt der Community kein bloßes Nebenprodukt des Rechtsrucks, sondern das Warum hinter jeden technischen Frage: „Alles, was technisch ist, ist immer politisch.“

„Die Schulen hier oben haben Riesenprobleme mit Rassismus“

Der Fokus vom Port39 liegt auf der Bildung, denn an den Schulen sei es jahrzehntelang versäumt worden, Medien- und Digitalkompetenzen zu vermitteln. Im Rahmen von „Chaos macht Schule“ erreichen die Mitglieder neben Kindern auch deren Eltern und die Lehrkräfte. Das ist nur möglich, weil ihnen die Regierung Vertrauen entgegenbringt. Durch Kooperationen mit dem Bildungsministerium sind sie etwa Teil von schulinternen Lehrkräftefortbildungen.

Ein Dauerbrenner sei die digitale Selbstverteidigung, bei der sie auf Phishing, Cookies und Passwörter eingehen. Politisches käme oft auch bei Elternabenden auf, etwa wenn es um Risiken im Umgang mit Social Media geht. „Wenn du dir einen neuen TikTok-Account anlegst und sagst, du bist männlich, werden dir nur AfD-Inhalte oder sexualisierte Inhalte angezeigt.“

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Einige Mitglieder des Port39 arbeiten auch mit der Kriminalprävention der Polizei zusammen. „Die Schulen hier oben haben Riesenprobleme mit Rassismus“, sagt Flo. „Die Kriminalprävention holt uns teils für das digitale Thema dazu. Wir sprechen zum Beispiel über Dog Whistles, gerade in Chats, von denen Eltern keine Ahnung haben.“ Dog Whistles, das können Zahlencodes und Emojis sein, hinter denen sich etwa rechtsextreme oder homophobe Botschaften verbergen. Selbst in Chatgruppen an Grundschulen sei Menschenfeindlichkeit schon ein großes Problem.

Hackspaces als Third Spaces

„Wissen teilen und verbreiten steht im Kern von einem Hackspace“, sagt auch Gerd. „Das ist ein urdemokratischer Wert.“ Gerd, Mo und Anma sind Mitglieder des Hacklabor Schwerin. Hier, in der Landeshauptstadt, wird sich bald der neue Landtag bilden.

Im Hacklabor organisieren sie Veranstaltungen für Jugendliche, Software-Workshops und einmal im Monat den Digital Independence Day. Dort zeigen sie Menschen, wie sie sich von Big-Tech-Unternehmen lösen können.

Die Community debattiert schon öfter mal miteinander, erzählt Mo. Er sieht in ihrem Hacklabor einen Third Space, also einen Ort, an dem sich Menschen außerhalb ihres Jobs und ihres Wohnorts aufhalten können. Hier kämen Menschen zusammen: „Das ist das, was ich an Hackspaces mag“, sagt er. „Dass du über ein gemeinsames Interesse Leute triffst, die aus der gleichen Gegend kommen wie du, die aber total andere politische Ansichten oder andere Werte haben.“

Bei Vorträgen des Hackspaces zu MVs Sicherheits- und Ordnungs-Gesetz hätten auch mal Punks neben Fußballhooligans im Publikum gesessen. „Es gibt Leute, die Schmerzen damit haben, wenn politische Symbole aufgehängt werden und Bestimmtes gesagt wird. Dann findet eine Diskussion statt. Im Idealfall fördert das das Verständnis der einen für die andere Seite oder umgekehrt.“

Die eigene Blase verlassen

Johannes und Basti vom Hackspace Rostock sorgen sich jedoch, dass es für sie als Community kaum möglich ist, ins Gespräch mit Menschen mit rechtsextremen Ansichten zu kommen. „Wenn ich was gegen den Rechtsruck tun will, muss ich Menschen adressieren, die sonst in diese Strukturen geraten“, sagt Johannes. „Wir haben hier im Hackspace einen Wohlfühlort geschaffen. Das ist Demokratieerhalt.“ Die beiden zeigen auf eine Trans- und eine Pride-Flagge, die bei ihnen im Hackspace hängen. Aber, fügt Johannes hinzu: „Menschen da rauszuholen, funktioniert so nicht. Sie kommen hier nicht her.“

Die Fake-Flock-Kamera diente als Gesprächseinstieg. – Alle Rechte vorbehalten: Hackspace Rostock

Im Rostocker Hackspace haben sie sich schon immer mit Politik beschäftigt. Als sich aber die Schlagzeilen zur Chatkontrolle, zur Novellierung des Bundespolizeigesetz und des Informationsfreiheitsgesetzes geradezu überschlugen, sei es Zeit gewesen, nicht mehr nur zu beobachten. Schließlich kämen die Gesetzesänderungen auch allen künftigen Regierungen zu Gute. „Gerade weil so eine große Welle an unschönen Vorhaben auf uns zu kam, wollten wir uns klar positionieren“, sagt Basti.

Ausgestattet mit einer falschen Flock-Kamera als „Eyecatcher“ haben sie deshalb kürzlich einen Infostand zum Thema Überwachung in der Rostocker Fußgängerzone aufgebaut. Am ersten Tag haben sie mit mehr als hundert Menschen gesprochen, darunter einige, die sie nicht zu ihrer eigenen Blase zählen würden. Jetzt wollen sie regelmäßig auf der Straße stehen. „Wir wollen klarmachen, dass gerade ziemlich viel Überwachung aufgebaut und Freiheit abgebaut wird.“

Ob Vereine gemeinnützig bleiben, lässt sich beeinflussen

Gerd vom Hacklabor Schwerin sorgt sich auch darum, wie Räume wie ihrer nicht ins Visier von demokratiefeindlichen Kräften geraten. „Die autoritäre Wende ist schon längst im Gange und gemeinnützige Vereine werden schon jetzt angegriffen. Auch über Finanzierung, zum Beispiel über Fördermöglichkeiten wie Demokratie leben!, die nächstes Jahr vor dem Nichts stehen. Und Vereine wie wir hängen an der Gemeinnützigkeit.“

Das Hacklabor ist, wie auch der Port39 aus Stralsund und der Hackspace Rostock, als gemeinnütziger Verein eingetragen. Damit sind einige Privilegien verbunden, Spender:innen können etwa ihre Zuwendungen teilweise von der Steuer absetzen. Und für viele Fördermittel ist die Gemeinnützigkeit eine Voraussetzung.

„Die Entscheidung darüber, ob wir gemeinnützig bleiben oder nicht, wird aber von der Behörde getroffen, die natürlich beeinflussbar ist“, sagt Gerd. „Wenn sich da Situationen ändern, kann das Pflaster natürlich auch für uns entsprechend rauer werden. Es wird ja jetzt schon viel argumentiert darüber, was denn das Neutralitätsgebot für einen Verein ist. Viele fragen sich: Darf man sich überhaupt politisch äußern?“

Die AfD beruft sich seit einigen Jahren auf „politische Neutralität“, um unliebsame Vereine und Organisationen infrage zu stellen. Mit Beschwerden beim Finanzamt oder parlamentarischen Anfragen erhöht die Partei den Druck auf Organisationen, die sich für Demokratieförderung oder gegen Rassismus und Faschismus einsetzen. Es gibt jedoch kein staatliches Neutralitätsgebot, Vereine müssen lediglich parteipolitisch neutral agieren.

So stehen Workshops und Vorträge zu Fake News und Überwachung in Schwerin weiterhin auf dem Programm. „In vielen Fällen kann man keine Grenze zwischen dem technischen und dem politischen Aspekt ziehen“, findet Anma.

„Es hängt wie ein Damoklesschwert über dem Projekt“

Anma ist neben dem Hacklabor Schwerin auch Mitglied beim hackwald Greifswald. Die wöchentlichen Treffen der kleinen Community finden in der STRAZE statt. „Das ist ein Kultur- und Wohnprojekt, das schon lokalpolitisch in der Schusslinie der rechten und konservativen Parteien gewesen ist. Das ist für uns auf jeden Fall eine sehr präsente Bedrohung unserer Räumlichkeiten.“

Ein Mitglied der Greifswalder AfD-Bürgerschaftsfraktion bezeichnete die STRAZE und andere Kultureinrichtungen etwa als „Agitationszentren und politische Kampfeinrichtungen der linken Szene“ und lehnte ab, dass diese weiterhin Förderung erhalten. Die anderen Parteien hielten dagegen: Im Programm fände sich ein politisches Spektrum wieder, vor allem aber sei es eines voll mit Events wie „Jazzkonzert, Brettspieleabend, Kinderbuchlesung, Kostümshow, Lesungen und Kunstausstellungen“.

Der Träger der STRAZE erhält weiterhin seine jährliche Förderung. „Aber es hängt wie ein Damoklesschwert über dem Projekt und dem Gebäude“, sagt Anma.

Sie selbst ist schon seit längerer Zeit Wahlhelferin und beobachtet, wie die AfD an Zustimmung gewinnt. „Ich finde sehr beängstigend zu sehen, wie sich das ausbreitet über die Viertel, sich langsam über die ganze Stadt zieht. Ich halte es für notwendig, dass wir uns als Vereine positionieren und klar Haltung zeigen. Es gibt nichts Wichtigeres, als den Menschen, die stabil bleiben, den Rücken zu stärken.“

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Rentenreform: Kommen jetzt die angekündigten Kürzungen bei der Rente?

Die Rentenreform wird für Millionen Beschäftigte und Rentner zu einem der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung der kommenden Monate. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigte die geplanten Änderungen jetzt im Bundestag und machte deutlich: Ohne Einschnitte und Veränderungen sieht die Bundesregierung die langfristige Finanzierung der Rente tatsächlich als gefährdet.

Besonders umstritten ist die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Gleichzeitig warnt Bas davor, dass ohne eine Reform künftig Rentenkürzungen und massiv steigende Beiträge drohen könnten.

Rentenreform wird zum großen Streitpunkt im Bundestag

Zum Abschluss der Haushaltswoche wurde im Bundestag am 11. September 2026 intensiv über den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales debattiert. Dabei rückte vor allem die geplante Rentenreform in den Mittelpunkt.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas machte deutlich, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode “weitreichende Änderungen durchsetzen” will. Aus Sicht der Ministerin soll damit verhindert werden, dass “die Finanzierung der gesetzlichen Rente in den kommenden Jahren immer schwieriger wird”.

Bas sagte im Bundestag: „Wenn wir unser Versprechen einhalten wollen, dass auch in Zukunft die Renten sicher sein sollen, dann braucht es eine Reform.“ Gleichzeitig sollen nach ihrer Argumentation jüngere Beitragszahler nicht immer stärker belastet werden.

Mehr als 200 Milliarden Euro für Arbeit und Soziales

Wie groß die finanziellen Dimensionen sind, zeigt der Bundeshaushalt für 2027. Insgesamt plant der Bund Ausgaben von rund 555,4 Milliarden Euro.

Davon entfallen rund 201,46 Milliarden Euro auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Damit verfügt Bärbel Bas über den mit großem Abstand größten Einzeletat des Bundeshaushalts.

Ein sehr großer Teil dieser Mittel fließt in die Finanzierung der gesetzlichen Rente. Die Debatte über Einsparungen trifft deshalb ausgerechnet einen Bereich, für den der Bund bereits enorme Summen bereitstellt.

Bas warnt ausdrücklich vor Rentenkürzungen

Bemerkenswert ist die Begründung der Arbeitsministerin für die Reform. Bas warnt nicht nur vor höheren Rentenbeiträgen, sondern ausdrücklich auch vor Rentenkürzungen, falls das System nicht verändert wird.

Die Bundesregierung stehe damit nach ihrer Darstellung vor einem schwierigen Ausgleich. Einerseits sollen die Renten auch künftig zuverlässig finanziert werden, andererseits sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht durch immer höhere Beiträge überfordert werden.

Bas erklärte, ein Verzicht auf Reformen werde teuer und könne zu „Rentenkürzungen und zu massiv steigenden Beiträgen“ führen. Genau diese Aussage dürfte viele Rentner aufhorchen lassen.

Bedeutet die Reform jetzt Kürzungen für heutige Rentner?

Eine pauschale Kürzung bereits laufender Altersrenten hat die Bundesregierung bislang nicht angekündigt. Es wäre deshalb falsch, aus der Rede von Bas abzuleiten, dass heutigen Rentnern demnächst ein bestimmter Prozentsatz ihrer monatlichen Rente gestrichen wird.

Dennoch können die geplanten Veränderungen erhebliche Folgen haben. Besonders betroffen könnten Beschäftigte sein, die ihre persönliche Ruhestandsplanung auf einen früheren abschlagsfreien Rentenbeginn ausgerichtet haben.

Auch langfristig stellt sich die Frage, wie stark die gesetzlichen Renten nach dem Ende der derzeitigen Haltelinie noch steigen werden. Mehr zu den möglichen Folgen für bestehende Renten lesen Sie in unserem Beitrag zur Rentenreform für Bestandsrentner.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren steht vor dem Aus

Der derzeit politisch brisanteste Punkt betrifft die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den bisherigen abschlagsfreien früheren Renteneintritt nach mindestens 45 Versicherungsjahren abzuschaffen.

Im politischen Sprachgebrauch wird diese Rentenart häufig noch als „Rente mit 63“ bezeichnet. Für jüngere Jahrgänge ist diese Bezeichnung allerdings längst überholt, da beispielsweise der Jahrgang 1964 die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren erst mit 65 Jahren erreichen kann.

Wie die derzeit geltenden Altersgrenzen aussehen, haben wir im Beitrag „Rente mit 63: Das gilt für die Jahrgänge 1962 und 1964“ ausführlich erklärt.

Linke lehnt Kürzungen im Sozialbereich ab

Von der Linken kam ebenfalls scharfe Kritik am Sparkurs im Sozialbereich. Die Fraktion stellt grundsätzlich infrage, dass Einschnitte bei Rente, Jobcentern und anderen Sozialausgaben alternativlos seien.

In der Haushaltsdebatte verwies die Linke unter anderem auf hohe Ausgaben für Verteidigung. Während dort große Summen bereitgestellt würden, werde bei sozialen Leistungen nach Ansicht der Partei deutlich strenger auf jeden Euro geschaut.

Damit zeigt sich, wie politisch umkämpft die Rentenreform ist. Die Auseinandersetzung dreht sich nicht allein um die Rentenversicherung, sondern auch um die grundsätzliche Frage, welche Ausgaben der Staat künftig priorisiert.

Bas verspricht Übergangsregelungen bei der Rente nach 45 Jahren

Für Menschen kurz vor dem Ruhestand gab Bärbel Bas in ihrer Bundestagsrede zugleich ein wichtiges Versprechen ab. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll nicht von einem Tag auf den anderen für alle Betroffenen verschwinden.

Bas kündigte ausdrücklich Vertrauensschutz an. Beschäftigte, die ihre Altersvorsorge und ihren geplanten Rentenbeginn seit Jahren auf Grundlage der geltenden Regeln vorbereitet haben, sollen Übergangsregelungen erhalten.

Bereits Ende August hatte Bas einen Zeitraum von etwa fünf Jahren als mögliche Orientierung für Übergangsfristen genannt. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung steht jedoch noch aus.

Wer kurz vor der Rente steht, könnte geschützt werden

Damit dürfte für rentennahe Jahrgänge entscheidend werden, welcher Stichtag im späteren Gesetz festgelegt wird. Wer beispielsweise bereits 43 oder 44 Versicherungsjahre erreicht hat, könnte anders behandelt werden als jemand, der erst am Anfang seines Berufslebens steht.

Genau diese Details sind bislang nicht endgültig geregelt. Bas hat lediglich zugesagt, dass es einen Vertrauensschutz geben werde, auf den sich die Betroffenen verlassen könnten.

Eine Übersicht zur bisherigen Rechtslage und zur Unsicherheit für Menschen mit 45 Versicherungsjahren finden Sie auch in unserem Beitrag „Rente nach 45 Arbeitsjahren: Wie sicher ist die geplante Altersrente noch?“.

Die Abschaffung ist noch nicht geltendes Recht

Für Versicherte ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ist derzeit noch nicht abgeschafft. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften gelten weiterhin.

Die Alterssicherungskommission hat die Abschaffung empfohlen und die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung ihrer Reformvorschläge. Erst ein beschlossenes und verkündetes Gesetz kann die bestehenden Ansprüche für künftige Rentenzugänge verändern.

Wer aktuell die Voraussetzungen nach geltendem Recht erfüllt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die Rentenart bereits gestrichen worden ist. Mehr dazu lesen Sie auch unter „Aus für die Rente mit 63: So kann man dennoch in Frührente gehen“.

Warum die Bundesregierung überhaupt reformieren will

Hinter der Debatte steht vor allem die demografische Entwicklung. Immer mehr Menschen erreichen das Rentenalter, während das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern für die Finanzierung schwieriger wird.

Bleiben Leistungen, Rentenalter und Finanzierung unverändert, müssten langfristig entweder Beiträge und Steuerzuschüsse steigen oder Leistungen angepasst werden. Die Bundesregierung will deshalb mehrere Bestandteile der Alterssicherung gleichzeitig verändern.

Die Alterssicherungskommission hat insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehören neben Veränderungen beim Renteneintritt auch eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge und weitere Anpassungen am Rentensystem.

Was die Rentenreform für verschiedene Gruppen bedeuten kann Betroffene Mögliche Folge der Reform Aktueller Stand Heutige Rentner Keine pauschale Kürzung der laufenden Rente angekündigt Bestehende Rentenzahlungen laufen weiter Beschäftigte mit fast 45 Versicherungsjahren Abschlagsfreier früherer Rentenbeginn könnte künftig entfallen Bas verspricht Vertrauensschutz und Übergangsfristen Jüngere Beschäftigte Strengere Regeln für den Renteneintritt möglich Reform wird vorbereitet Arbeitnehmer und Arbeitgeber Reform soll stark steigende Rentenbeiträge verhindern Konkrete Beitragseffekte noch offen Kürzungen können anders aussehen als ein niedrigerer Rentenbetrag

Bei der Diskussion über Rentenkürzungen sollte deshalb nicht nur auf bereits laufende Rentenzahlungen geschaut werden. Eine Verschlechterung kann auch darin bestehen, dass ein Rentenzugang später möglich wird oder ein bislang abschlagsfreier Rentenweg verschwindet.

Wer dadurch beispielsweise ein Jahr länger arbeiten muss, ist wirtschaftlich erheblich betroffen, obwohl seine spätere Monatsrente nicht direkt gekürzt wird. Für Menschen in körperlich belastenden Berufen kann dies besonders schwer wiegen.

Hinzu kommen langfristig mögliche Veränderungen bei den jährlichen Rentenanpassungen. Wie sich eine veränderte Rentenformel auswirken könnte, erklären wir im Beitrag „Rentenkürzung durch neue Rentenformel für 21 Millionen Rentner“.

Die große Frage lautet: Wer trägt die Belastungen?

Die Haushaltsdebatte zeigt deshalb den eigentlichen Konflikt hinter der Rentenreform. Fast alle Parteien erkennen an, dass die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung vor großen finanziellen Herausforderungen steht.

Umstritten ist jedoch, wer dafür bezahlen soll. Diskutiert wird über höhere Beiträge, mehr Steuergeld, längeres Arbeiten, geringere Leistungszuwächse und den Wegfall bisheriger Möglichkeiten zum früheren Ruhestand.

Genau deshalb dürfte die Rentenreform zu einem der konfliktreichsten sozialpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode werden.

Fazit: Rentenkürzungen sind nicht vom Tisch – aber anders als viele denken

Die Bundestagsdebatte zeigt, dass die Bundesregierung bei der Rente Veränderungen durchsetzen will. Bärbel Bas argumentiert dabei ausdrücklich, dass gerade eine Reform notwendig sei, um spätere Rentenkürzungen und massiv steigende Beiträge zu verhindern.

Gleichzeitig enthält die geplante Reform selbst Einschnitte, besonders für Beschäftigte, die nach 45 Versicherungsjahren früher abschlagsfrei in Rente gehen wollen. Für rentennahe Jahrgänge stellt Bas allerdings Übergangsregelungen und Vertrauensschutz in Aussicht.

Eine pauschale Kürzung bestehender Renten ist derzeit nicht angekündigt. Für viele künftige Rentner kann die Reform dennoch darüber entscheiden, wann sie in Ruhestand gehen können und unter welchen Bedingungen sie ihre volle Altersrente erhalten.

Häufige Fragen zur Rentenreform und möglichen Kürzungen Werden die Renten jetzt direkt gekürzt?

Eine pauschale Kürzung bereits laufender Altersrenten ist derzeit nicht angekündigt. Bärbel Bas warnt vielmehr davor, dass ohne eine Reform langfristig Rentenkürzungen und stark steigende Beiträge drohen könnten.

Wird die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abgeschafft?

Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Abschaffung dieser Rentenart in ihrer bisherigen Form. Die Bundesregierung bereitet eine Reform vor, beschlossen ist die Abschaffung jedoch noch nicht.

Was hat Bärbel Bas Menschen kurz vor der Rente versprochen?

Bas hat im Bundestag ausdrücklich Vertrauensschutz zugesagt. Für Beschäftigte, die kurz vor dem geplanten Renteneintritt stehen, sollen Übergangsregelungen geschaffen werden.

Wie lang könnte die Übergangsfrist ausfallen?

Bas hatte bereits einen Zeitraum von etwa fünf Jahren als mögliche Orientierung genannt. Wie die endgültige Übergangsregel tatsächlich ausgestaltet wird, muss erst im Gesetz festgelegt werden.

Warum will die Bundesregierung die Rente reformieren?

Die Bundesregierung verweist vor allem auf die demografische Entwicklung und die wachsenden Finanzierungskosten. Ohne Veränderungen befürchtet Bas steigende Rentenbeiträge und langfristig Druck auf die Rentenleistungen.

Wie viel gibt der Bund 2027 für Arbeit und Soziales aus?

Der Haushaltsentwurf für 2027 sieht rund 201,46 Milliarden Euro für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Bei gesamten Bundesausgaben von rund 555,4 Milliarden Euro bleibt der Arbeits- und Sozialetat damit der mit Abstand größte Einzelhaushalt.

Der Beitrag Rentenreform: Kommen jetzt die angekündigten Kürzungen bei der Rente? erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Neue Heizkosten für Mieter geplant: Bis zu 50 Cent pro Quadratmeter zusätzlich

Auf Mieterinnen und Mieter könnten beim Anschluss ihrer Wohnung an Fern- oder Nahwärme neue Kosten zukommen. Die Bundesregierung will das bisherige Kostenneutralitätsgebot lockern und Vermietern ermöglichen, bestimmte Investitionskosten mit bis zu 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche und Monat auf die Bewohner umzulegen.

Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern wären damit bis zu 35 Euro zusätzlich im Monat möglich. Auf ein Jahr gerechnet ergibt das eine Mehrbelastung von bis zu 420 Euro – zusätzlich zu den eigentlichen Kosten für die gelieferte Wärme.

Noch ist diese Regelung allerdings nicht beschlossenes Gesetz. Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 zunächst Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket verabschiedet, aus denen erst die konkreten gesetzlichen Vorschriften entstehen sollen.

Was die Bundesregierung bei Fernwärme ändern will

Die Bundesregierung möchte den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen beschleunigen. Vor allem in dicht bebauten Städten sollen Wärmenetze künftig häufiger eine Alternative zu eigenen Heizungsanlagen im Gebäude sein.

Nach Angaben der Bundesregierung werden derzeit rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland mit Nah- oder Fernwärme versorgt. Dieser Anteil dürfte in den kommenden Jahren steigen, weil Städte und Gemeinden ihre Wärmeplanung vorantreiben.

Für Vermieter kann ein Anschluss an ein Wärmenetz allerdings erhebliche Investitionen verursachen. Leitungen müssen verlegt, Übergabestationen eingebaut oder bestehende Heizungsanlagen umgebaut beziehungsweise ersetzt werden.

Genau hier setzt das geplante Wärmenetzpaket an. Vermieter sollen künftig einen Teil solcher Investitionen auf ihre Mieter übertragen dürfen, auch wenn dadurch die Wohnkosten gegenüber der bisherigen Wärmeversorgung steigen.

Bis zu 50 Cent pro Quadratmeter zusätzlich

Nach den Eckpunkten soll die zusätzliche Belastung auf höchstens 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche und Monat begrenzt werden. Dabei handelt es sich um eine Obergrenze und nicht um einen automatisch fälligen Pauschalbetrag.

Ob tatsächlich die vollen 50 Cent verlangt werden dürfen, soll von der konkreten Investition und der späteren gesetzlichen Ausgestaltung abhängen. Welche Voraussetzungen Vermieter im Einzelnen erfüllen müssen, ist deshalb derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Für Mieter ist besonders wichtig, dass diese mögliche Belastung nicht mit dem eigentlichen Verbrauchspreis für Fernwärme verwechselt werden darf. Grundpreis, Arbeitspreis und weitere Wärmekosten können daneben weiterhin anfallen.

So hoch könnten die zusätzlichen Kosten werden Wohnfläche Maximal pro Monat Maximal pro Jahr 50 m² 25 Euro 300 Euro 60 m² 30 Euro 360 Euro 70 m² 35 Euro 420 Euro 80 m² 40 Euro 480 Euro 90 m² 45 Euro 540 Euro 100 m² 50 Euro 600 Euro

Gerade bei größeren Wohnungen können sich damit über mehrere Jahre erhebliche Beträge summieren. Hinzu kommt, dass die Kosten der Fernwärme selbst weiterhin schwanken können.

Heute schützt das Kostenneutralitätsgebot viele Mieter

Die geplante Änderung ist deshalb so bedeutsam, weil das geltende Mietrecht bislang einen weitreichenden Schutz enthält. § 556c BGB schreibt bei den von der Vorschrift erfassten Umstellungen auf eine gewerbliche Wärmelieferung grundsätzlich vor, dass die neuen Wärmelieferkosten die bisherigen Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser nicht übersteigen dürfen.

Der Vermieter muss eine solche Umstellung außerdem grundsätzlich mindestens drei Monate vorher ankündigen. Einzelheiten zum Kostenvergleich stehen in der Wärmelieferverordnung.

Dieses Kostenneutralitätsgebot soll verhindern, dass eine vom Vermieter veranlasste Umstellung auf einen Wärmelieferanten unmittelbar zu deutlich höheren laufenden Kosten für die Bewohner führt. Genau dieser Schutz soll nach den Regierungsplänen gelockert werden, um Investitionen in neue Wärmenetze attraktiver zu machen.

Gasetagenheizungen könnten besonders betroffen sein

Besonders interessant sind die Pläne für Wohnungen mit eigener Gasetagenheizung. Dort schließen Mieter ihren Gasvertrag häufig bislang selbst ab und bezahlen ihre Energie direkt beim Versorger.

Die Bundesregierung will die neuen Regeln ausdrücklich auch auf den Wechsel solcher Wohnungen zu Fern- oder Nahwärme ausdehnen. Damit könnten künftig sehr viel mehr Mietverhältnisse von einer Umstellung betroffen sein.

Wie schwierig die heutige Rechtslage sein kann, hat der Bundesgerichtshof im Mai 2026 bei der Umstellung von zuvor selbst betriebenen Einzelheizungen auf eine gewerbliche Wärmelieferung gezeigt. Mehr dazu lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag zu den neuen Heizkosten nach einer Umstellung der Wärmeversorgung.

Mieterbund warnt vor deutlichen Mehrkosten

Der Deutsche Mieterbund sieht die geplante Lockerung kritisch. Nach seiner Berechnung könnten bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung zusätzliche Kosten von 35 Euro im Monat und damit 420 Euro pro Jahr entstehen.

Der Verband verweist darauf, dass Fernwärme für viele Haushalte bereits heute teuer ist. Nach Angaben des Mieterbundes liegen die durchschnittlichen Fernwärmekosten für Mieter bei etwa zwei Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Mehr als 80 Prozent der mit Fernwärme versorgten Haushalte seien zudem Mieterhaushalte. Nach Auffassung des Verbandes besteht deshalb die Gefahr, dass ein großer Teil der Investitionskosten für den Ausbau der Wärmenetze letztlich von den Bewohnern getragen wird.

Die 50 Cent sind nicht die einzige mögliche Belastung

Für Mieter ist die geplante Obergrenze deshalb nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend für die tatsächliche monatliche Belastung bleibt zusätzlich der Preis, den das Wärmeunternehmen für die gelieferte Energie verlangt.

Ein Haushalt könnte deshalb trotz einer auf 50 Cent je Quadratmeter begrenzten Investitionsbelastung gleichzeitig mit höheren Grund- oder Verbrauchspreisen konfrontiert werden. Wie stark sich die Warmmiete verändert, lässt sich somit nicht allein anhand der 50-Cent-Grenze feststellen.

Auch bei der späteren Abrechnung lohnt sich eine genaue Prüfung. Welche Positionen Vermieter grundsätzlich nicht einfach als Betriebskosten weiterreichen dürfen, erläutert unser Beitrag zu unzulässigen Nebenkosten für Mieter.

Mehr Transparenz bei Fernwärmepreisen geplant

Das Wärmenetzpaket enthält nicht nur mögliche Mehrkosten. Gleichzeitig sollen die Rechte der Verbraucher gegenüber Wärmeversorgern verbessert werden.

Geplant ist unter anderem eine bundesweite Preistransparenzplattform. Wärmeunternehmen sollen dort ihre Preise, Tarifstrukturen und weitere Angaben veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren.

Damit könnten Mieter, Eigentümer und Kommunen künftig leichter erkennen, wie sich die Preise verschiedener Wärmenetze unterscheiden. Gerade bei Fernwärme ist ein klassischer Anbieterwechsel häufig nicht möglich, weil am jeweiligen Standort nur ein Wärmenetz vorhanden ist.

Neue Preisaufsicht soll Fernwärmeanbieter kontrollieren

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine bundesweite Preisaufsicht. Sie soll nachträglich prüfen können, ob verlangte Preise angemessen sind, und dabei beispielsweise Unternehmen mit vergleichbaren Strukturen gegenüberstellen.

Wärmeversorger sollen bestimmte Preis- und Kostenbestandteile offenlegen müssen. Zugleich soll für Unternehmen die Möglichkeit geschaffen werden, geplante Preisänderungen oder Investitionen vorab prüfen zu lassen.

Der Mieterbund begrüßt mehr Transparenz grundsätzlich, fordert jedoch stärkere Schutzmechanismen. Aus Sicht des Verbands reicht eine nachträgliche Kontrolle nicht aus, wenn Haushalte zuvor bereits erheblich höhere Beträge bezahlen mussten.

Auch eine Schlichtungsstelle ist vorgesehen

Bei Streitigkeiten mit Fernwärmeanbietern soll außerdem eine eigene Schlichtungsstelle geschaffen werden. Verbraucher könnten sich dort beispielsweise bei Problemen mit Anschluss, Wärmelieferung, Messung oder Abrechnung an eine unabhängige Stelle wenden.

Daneben sieht das Paket neue Möglichkeiten zur Anpassung überdimensionierter Wärmeleistungen vor. Dies kann wichtig sein, weil ein zu hoher vertraglich vereinbarter Leistungswert einen hohen Grundpreis verursachen kann.

Noch sind viele Details offen

Für Mieter besteht derzeit kein Grund, aufgrund der 50-Cent-Regel bereits höhere Zahlungen zu akzeptieren. Das Wärmenetzpaket ist in diesem Punkt noch keine geltende Rechtsgrundlage für eine neue Forderung des Vermieters.

Das Bundeswirtschaftsministerium muss zunächst einen konkreten Gesetzestext vorlegen. Danach folgen das weitere Gesetzgebungsverfahren und mögliche Änderungen durch Bundestag oder andere beteiligte Stellen.

Erst dann wird feststehen, wann genau eine Investition als ausreichend erheblich gilt, wie die Kosten nachgewiesen werden müssen und welche Schutzrechte Mieter erhalten. Ebenso muss sich zeigen, wie die geplante Regelung mit bereits bestehenden Vorschriften über Modernisierung und Mieterhöhungen zusammenspielt.

Mieter sollten Umstellungen genau prüfen

Erhalten Mieter schon heute ein Schreiben über die Umstellung ihrer Heizung oder einen neuen Fernwärmeanschluss, sollte zunächst geprüft werden, nach welcher gesetzlichen Vorschrift der Vermieter Geld verlangt. Eine bloße Berufung auf das geplante Wärmenetzpaket reicht derzeit nicht aus.

Wichtig sind außerdem der Mietvertrag, die Ankündigung der Umstellung und die spätere Heiz- beziehungsweise Betriebskostenabrechnung. Gerade bei neuen Wärmeliefermodellen können sich unterschiedliche Kostenarten vermischen.

Bei hohen Nachforderungen sollte deshalb auch Belegeinsicht verlangt werden. Weitere typische Probleme erläutern wir in unserem Beitrag über häufige Fehler in der Nebenkostenabrechnung.

Praxisbeispiel: 80 Quadratmeter können 480 Euro im Jahr mehr kosten

Eine Familie wohnt in einer 80 Quadratmeter großen Mietwohnung, die bislang über eine eigene Gasheizung versorgt wird. Der Vermieter möchte das gesamte Gebäude künftig an ein Fernwärmenetz anschließen und muss dafür Leitungen sowie neue technische Anlagen installieren lassen.

Würde die geplante Obergrenze später vollständig ausgeschöpft, könnten 40 Euro im Monat zusätzlich anfallen. Das wären 480 Euro im Jahr, bevor mögliche Veränderungen beim eigentlichen Fernwärmepreis berücksichtigt werden.

Die Familie müsste jedoch nicht allein deshalb zahlen, weil die Bundesregierung die Eckpunkte beschlossen hat. Erst wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage in Kraft tritt und die Voraussetzungen im konkreten Mietverhältnis erfüllt sind, kann daraus eine zusätzliche Zahlungspflicht entstehen.

Der Beitrag Neue Heizkosten für Mieter geplant: Bis zu 50 Cent pro Quadratmeter zusätzlich erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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18 Prozent und fallend: Wann knallt es endlich in der Union?

Wie blöd müsste eine echte, gut ausgebildete ausländische Fachkraft eigentlich sein, in dieses Hochsteuer- und Abzockland Deutschland zu kommen? Heute ist die Union nun bei 18 Prozent angelangt, dem historisch niedrigsten Wert seit Bestehen dieser ehemaligen Volkspartei. Der Herbst ist im Anmarsch, allmählich und vorläufig erst, doch der politische Herbst ist längst angebrochen; das unweigerliche […]

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Das Megagefängnis

Tausende Menschen haben in den letzten sieben Jahren in El Salvador ihre Freiheit verloren. Viele von ihnen sitzen in der modernsten und strengsten Strafvollzugsanstalt der Welt.
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Meeting with Head of Rospotrebnadzor Anna Popova

PRESIDENT OF RUSSIA - 15. September 2026 - 12:10

Vladimir Putin held a working meeting with Anna Popova, Head of the Federal Service for the Oversight of Consumer Protection and Welfare (Rospotrebnadzor) – Chief State Sanitary Physician of Russia.

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Schwerbehinderung: Krankenkasse zahlt Taxi auch ohne Merkzeichen

Schwerbehinderung: Krankenkasse zahlt Taxifahrten auch ohne Merkzeichen – diese Voraussetzungen gelten

Menschen mit einer Schwerbehinderung müssen Taxifahrten zu einer medizinischen Behandlung nicht immer selbst bezahlen. Besonders günstig sind die Regeln für Versicherte mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, denn bei ihnen kann eine ärztlich verordnete Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse möglich sein.

Doch auch ohne diese Merkzeichen ist eine Kostenübernahme keineswegs ausgeschlossen. Entscheidend sind die gesundheitlichen Einschränkungen, der Anlass der Fahrt und die Frage, ob öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Auto aus medizinischen Gründen benutzt werden können.

Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für das Taxi nicht aus

Ein häufiger Irrtum lautet: Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, könne Taxifahrten automatisch mit der Krankenkasse abrechnen. Das stimmt nicht, denn weder ein GdB von 50 noch ein GdB von 100 allein begründet einen allgemeinen Anspruch auf kostenlose Taxifahrten.

Bei Krankenfahrten kommt es insbesondere auf die medizinische Notwendigkeit und bestimmte Merkzeichen oder Pflegegrade an. Einen Überblick über die Bedeutung verschiedener Eintragungen im Ausweis finden Betroffene auch im Beitrag zu den Nachteilsausgleichen bei Schwerbehinderung und Merkzeichen.

Bei aG, Bl oder H ist die Taxifahrt besonders erleichtert

§ 60 SGB V sieht eine Erleichterung für Versicherte vor, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ enthält. Wird eine medizinisch notwendige Taxi- oder Mietwagenfahrt zu einer ambulanten Behandlung verordnet, gilt die Genehmigung durch die Krankenkasse in diesen Fällen grundsätzlich als erteilt.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Betroffene jederzeit und für jeden beliebigen Arztbesuch auf Kosten der Krankenkasse ein Taxi bestellen dürfen. Die Fahrt muss weiterhin medizinisch notwendig sein und das Taxi oder der Mietwagen muss das erforderliche Beförderungsmittel sein.

Auch bestimmte Pflegegrade reichen aus

Die gleichen Erleichterungen gelten nicht nur für Menschen mit den Merkzeichen aG, Bl oder H. Auch Versicherte mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 können unter den entsprechenden medizinischen Voraussetzungen Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung verordnet bekommen.

Bei Pflegegrad 3 kommt eine weitere Voraussetzung hinzu. Es muss eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität bestehen, aufgrund derer eine Beförderung erforderlich ist.

Voraussetzung Taxifahrt möglich? Vorherige Genehmigung Merkzeichen aG, Bl oder H Bei medizinischer Notwendigkeit und Verordnung Für entsprechende Krankenfahrten grundsätzlich nein Pflegegrad 4 oder 5 Bei medizinischer Notwendigkeit und Verordnung Grundsätzlich nein Pflegegrad 3 Bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung Grundsätzlich nein Keine entsprechenden Merkzeichen Im Einzelfall möglich Regelmäßig ja Dialyse oder bestimmte Krebstherapien Bei Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen Regelmäßig ja Auch ohne Merkzeichen kann die Krankenkasse das Taxi bezahlen

Besonders wichtig ist eine Regelung, die viele Versicherte nicht kennen. Die Krankentransport-Richtlinie erlaubt Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung auch dann, wenn weder aG, Bl oder H noch ein entsprechender Pflegegrad nachgewiesen werden kann.

Voraussetzung ist, dass eine Mobilitätsbeeinträchtigung besteht, die mit den Einschränkungen der ausdrücklich genannten Personengruppen vergleichbar ist. Zusätzlich muss eine ambulante Behandlung über einen längeren Zeitraum erforderlich sein.

In diesem Fall sollte die ärztliche Verordnung möglichst genau beschreiben, weshalb der Patient Bus, Bahn oder ein privates Auto aus gesundheitlichen Gründen nicht benutzen kann. Anders als bei aG, Bl, H oder den genannten Pflegegraden muss die Krankenkasse diese Fahrt grundsätzlich vorher genehmigen.

Merkzeichen G allein genügt nicht automatisch

Gerade beim Merkzeichen „G“ kommt es häufig zu Missverständnissen. Das Merkzeichen bestätigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, führt aber nicht automatisch zu derselben Genehmigungserleichterung wie aG, Bl oder H.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Menschen mit Merkzeichen G keine Taxikosten erhalten können. Wenn die tatsächlichen Mobilitätseinschränkungen entsprechend schwer sind und die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine Kostenübernahme nach einer individuellen Prüfung möglich sein.

Was das Merkzeichen G im Einzelnen bedeutet und welche weiteren Ansprüche damit verbunden sein können, erklären wir ausführlich im Beitrag Merkzeichen G bei Schwerbehinderung: Anspruch und Vorteile 2026.

Kein eigenes Auto zu besitzen reicht nicht

Allein die Tatsache, dass ein Versicherter kein Auto besitzt oder die nächste Bushaltestelle weit entfernt liegt, verpflichtet die Krankenkasse noch nicht zur Bezahlung eines Taxis. Für eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen muss die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines privaten Kraftfahrzeugs aus zwingenden medizinischen Gründen ausscheiden.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Die Krankenkasse übernimmt keine allgemeinen Mobilitätskosten, sondern Fahrkosten im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung.

Dialyse und Krebstherapie können ebenfalls einen Taxi-Anspruch auslösen

Ein Anspruch kann unabhängig von bestimmten Merkzeichen auch aufgrund der Art der Behandlung entstehen. Die Krankentransport-Richtlinie nennt insbesondere Behandlungen, die in hoher Häufigkeit über einen längeren Zeitraum erfolgen und bei denen die Beförderung notwendig ist, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Als typische Beispiele gelten Dialysebehandlungen, onkologische Strahlentherapien sowie bestimmte parenterale Krebstherapien. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend, sodass auch andere Erkrankungen und Therapien nach einer Einzelfallprüfung erfasst werden können.

Bei diesen planbaren Serienbehandlungen ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse grundsätzlich erforderlich. Versicherte sollten die Verordnung deshalb möglichst frühzeitig einreichen und nicht erst nach mehreren bereits bezahlten Taxifahrten tätig werden.

Stationäre Behandlung: andere Regeln für die Krankenfahrt

Bei Fahrten zu einer stationären Krankenhausbehandlung gelten andere Voraussetzungen als bei einem gewöhnlichen ambulanten Arzttermin. Ist eine Taxifahrt aus medizinischen Gründen notwendig, kann sie ärztlich verordnet werden, ohne dass hierfür dieselben Ausnahmevoraussetzungen einer ambulanten Krankenfahrt erfüllt sein müssen.

Ähnliche Regeln können bei vor- und nachstationären Behandlungen sowie bestimmten ambulanten Operationen gelten. Entscheidend bleibt, dass die Krankenbeförderung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse steht.

Taxi und Krankentransport sind nicht dasselbe

Auch die Art des Fahrzeugs ist wichtig. Ein Taxi oder Mietwagen ist eine sogenannte Krankenfahrt, bei der während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung stattfindet.

Benötigt ein Patient dagegen medizinische Betreuung, eine besondere Lagerung oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens, kann ein Krankentransport erforderlich sein. Für Krankentransporte zu ambulanten Behandlungen gelten teilweise andere Genehmigungsregeln.

Weitere Informationen zu den erleichterten Voraussetzungen finden Betroffene im Gegen-Hartz-Beitrag Schwerbehinderung: Taxi auf Rezept ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse.

Eine ärztliche Verordnung bleibt wichtig

Auch wenn aufgrund von aG, Bl, H oder eines entsprechenden Pflegegrades keine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss, darf das Taxi nicht einfach ohne medizinische Grundlage bestellt werden. Für die abrechenbare Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen ist grundsätzlich die entsprechende Verordnung erforderlich.

Die Ärztin oder der Arzt muss dabei beurteilen, welches Beförderungsmittel gesundheitlich erforderlich ist. Kann der Patient ohne gesundheitliches Risiko Bus, Bahn oder ein privates Fahrzeug benutzen, kann ein Taxi nicht allein aus Gründen der Bequemlichkeit verordnet werden.

Diese Eigenbeteiligung müssen Versicherte zahlen

Die Kostenübernahme bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrt vollständig kostenlos ist. Gesetzlich Versicherte müssen grundsätzlich zehn Prozent der Kosten je Fahrt selbst tragen, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Die Eigenbeteiligung darf allerdings nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten der Fahrt. Wer seine persönliche Belastungsgrenze für gesetzliche Zuzahlungen erreicht hat und von der Krankenkasse eine Befreiung erhalten hat, muss für den Rest des Kalenderjahres keine weiteren entsprechenden Zuzahlungen leisten.

Taxifahrten zur Arbeit oder zur sozialen Teilhabe sind ein anderer Anspruch

Nicht jede Taxifahrt eines schwerbehinderten Menschen fällt in die Zuständigkeit der Krankenkasse. Geht es beispielsweise um eine medizinische Rehabilitation oder eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, können Reisekosten einschließlich besonderer Beförderungsmittel von einem Rehabilitationsträger übernommen werden.

Auch das Eingliederungshilferecht kennt Leistungen zur Mobilität und Beförderungsdienste für Menschen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zugemutet werden kann. Für solche Leistungen gelten jedoch eigene Anspruchsvoraussetzungen und eine individuelle Prüfung.

Praxisbeispiel: Taxifahrt auch ohne aG möglich

Eine 61-jährige Frau hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80, jedoch weder aG, Bl noch H. Wegen einer schweren neurologischen Erkrankung kann sie kaum längere Strecken gehen und öffentliche Verkehrsmittel nicht sicher benutzen.

Sie muss über mehrere Monate regelmäßig zu einer ambulanten Behandlung. Ihre Ärztin begründet auf der Verordnung ausführlich die erhebliche Mobilitätseinschränkung und die Notwendigkeit einer Beförderung mit dem Taxi.

Die Frau reicht die Verordnung vor Beginn der Fahrten bei ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse kann die Krankenfahrten nach einer Einzelfallprüfung genehmigen, obwohl keines der besonders begünstigten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.

Fazit: Fehlendes Merkzeichen bedeutet nicht automatisch fehlenden Anspruch

Für Menschen mit aG, Bl oder H sowie bestimmten Pflegegraden ist der Zugang zu ärztlich verordneten Krankenfahrten deutlich einfacher. Bei einer ambulanten Behandlung mit Taxi oder Mietwagen gilt die Genehmigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits als erteilt.

Aber auch Menschen ohne diese Eintragungen sollten einen möglichen Anspruch nicht vorschnell aufgeben. Bei einer vergleichbar schweren Mobilitätseinschränkung oder bestimmten längerfristigen Behandlungen kann die Krankenkasse ebenfalls Taxifahrten übernehmen, allerdings regelmäßig erst nach vorheriger Genehmigung.

Häufige Fragen zu Taxifahrten bei Schwerbehinderung 1. Zahlt die Krankenkasse bei einem GdB von 50 automatisch das Taxi?

Nein. Die Höhe des GdB allein reicht nicht aus, denn entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit der Fahrt und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Krankenbeförderung.

2. Bei welchen Merkzeichen ist keine vorherige Genehmigung erforderlich?

Bei ärztlich verordneten Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gilt die Genehmigung insbesondere bei den Merkzeichen aG, Bl und H als erteilt. Die Fahrt muss dennoch medizinisch notwendig sein.

3. Kann ich auch mit Merkzeichen G Taxikosten erhalten?

Ja, das kann im Einzelfall möglich sein. Das Merkzeichen G allein löst die Genehmigungserleichterung jedoch nicht aus, sodass die tatsächliche Mobilitätseinschränkung und die Behandlungsdauer geprüft werden müssen.

4. Bekomme ich eine Taxifahrt auch ohne Schwerbehindertenausweis bezahlt?

Das ist möglich, wenn eine vergleichbar schwere Mobilitätseinschränkung besteht oder beispielsweise eine medizinisch notwendige längerfristige Serienbehandlung durchgeführt wird. In solchen Fällen ist regelmäßig eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

5. Muss ich trotz Kostenübernahme etwas selbst bezahlen?

Grundsätzlich ja. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, sofern keine wirksame Zuzahlungsbefreiung besteht.

6. Darf ich bei jedem Arzttermin einfach ein Taxi nehmen?

Nein. Die Fahrt muss aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sein, und für die Abrechnung eines Taxis muss dieses Beförderungsmittel medizinisch erforderlich sein.

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Waffengeschäfte

Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - 15. September 2026 - 12:01
Das Engagement in der IMI hat viele zu Zeitzeug*innen gemacht – zu genauen Beobachter*innen einer Entwicklung in all ihren Details. Wir haben die Umwandlung der Bundeswehr von einer auf Landesverteidigung ausgerichteten Truppe zu einer interventionsfähigen Armee begleitet: ablehnend, kritisch und (…)

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Der Sommer wird in Deutschland erst seit 1988 wärmer – Teil 2

Der Deutsche Wetterdienst zeigt: Keine Sommererwärmung durch Kohlendioxid

Von Josef Kowatsch, Matthias Baritz

  • Zunehmender Wärmeinseleffekt durch Bebauung und Flächenversieglungen, die Zunahme der Sonnenstunden, Trockenlegung der Landschaft und geänderte Großwetterlagen-Häufigkeiten bestimmen die Sommererwärmung seit 1988
  • Die Sommererwärmung seit 1988 fand hauptsächlich tagsüber statt.
  • Die Klimahysterie basierend auf CO₂ als Treibhausgas ist völlig unbegründet, ein frei erfundenes Medienereignis.

Teil 1: hier

Der Klimawandel fand ab 1988, im Sommer und vor allem tagsüber statt.

Hauptgründe sind die Zunahme der Sonnenscheindauer und die Zunahme der Strahlungsintensität der Sonne. Auch die Luftreinhaltegesetze halfen mit. Zudem hat der energiereiche UV-Anteil der Sonne im letzten Jahrzehnt je nach Ort bis zu 20% zugenommen. siehe hier. All das hat natürlich Auswirkungen auf die Temperaturentwicklung tagsüber.

Abb. 1: In grau die vom DWD gemessenen Tmax-Temperaturen. Die Sommererwärmung seit 1988 fand vor allem tagsüber statt.

Korrelation zwischen Sonnenstunden und Tmax (Tagestemperaturen)

Abb. 2: Korrelationskoeffizient R = 0,89 bei Tmax. Bei Tmin liegt der K.K. R nur bei 0,58. Was auch zu erwarten war, da Tmin weniger stark steigt als Tavg und Tmax

Merke 1: Da die Sonne im Sommer am stärksten und derzeit auch noch mit einem hohen UV-Anteil wirkt, ist auch der Einfluss auf die Tagestemperaturen am höchsten, laut Treibhaustheorie müsste es umgekehrt sein

Merke 2: Die seit 1988 starke Zunahme der sommerlichen Temperaturen tagsüber – immerhin 0,7 Grad/Jahrzehnt – zieht auch den Jahresschnitt der Deutschlanderwärmung seit 1988 stark nach oben.

Andere Einflüsse und Ursachen der Sommer-Klimaerwärmung seit 1988

Das zeigen wir an Einzelstationen: Es kommt auf den Standort und die vom Menschen vorgenommenen Standortveränderungen an.

Würde nur CO₂ die Temperaturen bestimmen wie die Treibhauskirche behauptet, dann müssten die Steigungslinien zumindest ab 1988 bei allen Stationen alle gleich sein!!

Wir bieten hier nun einen kleinen Querschnitt von 5 Wetterstationen quer Beet mit dem Verlauf der Tag/Nachtauswertungen.

Fast alle Stationen wurden vom DWD im Betrachtungszeitraum versetzt, und seien es auch nur wenige Meter, damit sie nun ganztägig von der Sonne beschienen werden können. Das ändert natürlich die Steigungslinien, ist für unsere Zwecke jedoch nicht relevant, da die Versetzung für die drei Temperatur-Betrachtungsparameter gleichzeitig waren. Wir achten viel mehr auf die Steigungsunterschiede bei den wie eine Schere auseinandergehenden Trendlinien zwischen Tag/Nacht.

Beginnen wir mit Konstanz, ganz im Süden

Grafik 3a: Bodenseenähe, die Zunahme der Sonnenstunden erwärmen auch den Bodensee, so dass die Nächte sich miterwärmen. Geringere Differenz zwischen Tmax/Tmin wegen Seenähe.

Der Gegensatz: Wetterstation Dachwig in Thüringen, absolut ländlich und trocken gelegte Landschaft

3b: Absolut ländlich in Thüringen, am Tage starke Erwärmung, hohe Differenz zwischen Tag- und Nachtsteigungsformeln, die Nächte wurden überhaupt nicht wärmer.

Das zeigt auch Nürnberg/Netzstall, absolut ländlich von Wiesen und Wald umgeben. Einige Kilometer entfernt vom Stadtrand. Die Station wurde vor 21 Jahren vom Ortsrand der Stadt zum kälteren Aussiedlerhof Netzstall verlegt, natürlich alle drei Messparameter gleichzeitig. Wir zeigen die Entwicklung der Station im Vergleich zu Nürnberg-Stadt.

3c: Die Sommernächte werden am ländlichen Standort Netzstall deutlich kälter, die Tage tagsüber deutlich wärmer, auch deutlich wärmer wie die städtische Station Nürnberg, siehe Steigungsformeln. Die Temperaturschere öffnet sich am ländlichen Standort deutlich mehr.

Trotz Versetzung an den vermeintlich kälteren Standort vor 21 Jahren sind die Sommertage tagsüber beim Aussiedlerhof Netzstall inzwischen gleich warm wie in der Stadt.

Düsseldorf, die Wetterstation am Flughafen.

3d: Hauptstadt von NRW, die sommerlichen Nachttemperaturen zeigen weniger Erwärmung als der DWD-Schnitt, allerdings auch eine Tageserwärmung unter dem Schnitt. Die Schere zwischen Tag/Nacht geht wie überall in Deutschland auseinander.

Einschub: Und was behauptet der gut bezahlte Treibhaus-Chefexperte (so nennt er sich selbst) namens Häckl, der bei RTL moderiert?

Das hier: Die Nächte würden sich aufgrund des CO₂-Treibhauseffektes stärker erwärmen. Und das versucht Häckl anhand der CO₂-Rückstrahlung zu erklären. Ein klassischer Schuss in den Ofen. Herr Häckl hätte sich als RTL-Experte wenigstens unsere Sommer-Grafik von Düsseldorf anschauen können.

Was würde Häckls Behauptung bedeuten? Das würde bedeuten, dass sich die Nachttemperaturen bei zunehmender CO₂-Konzentration immer mehr den Tagestemperaturen annähern würden bis es (in 100 Jahren?) schließlich gar keinen Unterschied zwischen Tag/Nacht mehr geben würde!!!

Nur wenn man annimmt, das kein oder kaum ein CO₂-Erwärmungseffekt wirkt, nur dann können Sonnenstundenzunahme und zunehmende Landschaftstrockenlegung=Versteppung zu einem Öffnen der Trendlinienschere führen. Vergleiche Wüste, höchste Tag/Nachtunterschiede. Und das ist bei den ländlichen Wetterstationen Deutschlands – im Sommer ein brauner Steppenboden – auch der Fall.

Inselwetterstation Helgoland, umgeben von der Nordsee, siehe auch diesen Artikel.

Abb. 3e: Der Temperaturverlauf wird viel stärker von der Nordseetemperatur, siehe Abb. 3f, bestimmt.

Zu Graphik 3e: Das sieht man u.a. auch an den Trendgeraden, die zwischen Tmax und Tmin nur knapp 4 Grad (1988) und gut 4 Grad (2026) auseinander liegen. Die Stationen im Landesinneren, Grafik 3a – 3d, haben eine Differenz von über 10 Grad zwischen Tmin und Tmax! Die Sonnenstunden haben auf Helgoland nicht zugenommen, auch deshalb ist der Steigungsverlauf zwischen Tag/Nacht nicht besonders gravierend, aber vorhanden. Das gleiche Verhalten der Temperaturtrendgeraden zeigt sich auch auf den Nordseeinseln Norderney und List auf Sylt. Sogar Arkona auf der Ostseeinsel Rügen zeigt dieses Verhalten.

Abb. 3f: Der Sommer-Temperaturverlauf der Inselwetterstationen wird viel stärker von der Nordseetemperatur bestimmt. Beachte, auch die Nordseetemperatur stieg seit 1988 ähnlich wie bei der DWD-Wetterstation Helgoland an, siehe Korrelations-Koeffizient, R = 0,95

Ergebnisse der Tag/Nachtvergleiche

Die starke Sommererwärmung seit 1988 fand in Deutschland tagsüber statt. Das beweist den Einfluss der zunehmenden Wärmeinselwirkung, aber auch der Sonnenstunden. Andere Faktoren sind teilweise Bestandteil der Wärmeinselwirkung und bedingen sich gegenseitig wie Niederschläge, Windrichtungen, Änderung der Großwetterlagen, Luftreinhaltemaßnahmen, kosmische Strahlung, Bebauung, Trockenlegungen, örtliche Klimabesonderheiten.

Die Sommererwärmung tagsüber und der Herbstmonate sind der Hauptgrund, weshalb die DWD-Jahresschnitte wieder wärmer werden seit 1988 und nicht ein Klimakiller Kohlendioxid, denn sonst müssten die Nächte laut Häckl stärker wärmer werden.

Merke: Die Gesamtjahreserwärmung Deutschlands fand hauptsächlich tagsüber im Sommer bis in den Herbst hinein statt.

Erkenntnis zu CO₂: Freispruch

  1. Der völlig unterschiedliche Verlauf der Tag/Nachtemperaturen in Deutschland zeigt, dass CO₂ überhaupt keine oder fast keine Wirkung hat.
  2. Würde wie behauptet, Kohlendioxid der alleinige Temperaturtreiber sein, dann müssten bei allen DWD-Wetterstationen der Tages- und Nachttemperaturverlauf dieselben Steigungsformeln aufweisen.
  3. Alle, das bedeutet streng genommen, dass alle hier gezeigten DWD Stationen ein- und dieselbe Steigungsformeln für Tag/Nacht und für den Schnitt (brauner Graph) haben müssten, nämlich Y= 0,0495 C/Jahr, wie in Grafik 1

Das ist überhaupt nicht der Fall. Jede DWD-Wetterstation hat je nach Standortverhältnissen und Umgebung ihren eigenen Verlauf mit einer eigenen Steigungsformel, dazu auch noch Tag/Nacht unterschiedlich. Dieser Grafikbeweis zeigt erneut, dass CO₂ allerhöchstens in homöopathischen Dosen wirken kann. Eventuell auch kühlend.

Gesamt: Das Klima wandelt sich immer, der stets verschiedene Sommersteigungsverlauf der einzelnen DWD-Wetterstationen zeigt: CO₂ hat daran keinen erkennbaren Anteil

Zusammenfassung:

1.) Die Sommertemperaturen variieren an allen Betrachtungsorten Deutschlands von Jahr zu Jahr. Die Gründe sind die unzähligen natürlichen und sich ständig ändernden Einflüsse auf das Wetter und das Klima.

3.) Weniger Nord-, dafür mehr Süd- und Hochdruckwetterlagen tragen ganz wesentlich zum Durchschnittstemperatur eines Monates bei. Es handelt sich um natürliche Einflussfaktoren auf das Wetter und Klima. Und die haben sich 1988 geändert.

3.) Wie die Grafiken zeigen, bewirkt die jährlich weltweite CO₂-Zunahme entweder gar nichts oder nichts Erkennbares, denn sonst könnten die Nachttemperaturen nicht fallen. CO₂ kann am Tage auch im Sommer nicht erwärmend und nachts abkühlend wirken.

4) Daneben übt der Mensch einen konstanten zusätzlichen Einfluss durch die Schaffung immer neuer zusätzlicher Wärmeinseleffekte aus. Bei manchen Stationen mehr, bei anderen weniger. Deshalb auch die unterschiedlichen Formeln der Regressionslinien.

Abschätzung des Korrekturfaktors in den DWD-Temperaturreihen seit 1988

Nach den Angaben von Raimund Leistenschneider haben wir den menschengemachten Anteil bei den Sommertemperaturen seit 1988 herausgerechnet. Neben dem WI-Anteil enthält der Korrekturfaktor auch die Standortänderung der Messstationen, die vielen ganz neuen Messstationen seit der Einheit und die neue DWD-Messerfassung

Abb. 4: Auch wärmeinselbereinigt wäre der Sommer in den letzten 39 Jahren wärmer geworden. Die grüne Kennlinie gibt den natürlichen Anteil der plötzlich seit 1988 einsetzenden Erwärmung an. 1987/88 haben sich die Großwetterlagen für Europa plötzlich geändert.

Damit ist die Definition des IPPC von Klimawandel falsch: Die behauptet nämlich, dass die CO₂-Zunahme der alleinige Temperaturtreiber wäre. Noch verwerflicher ist die derzeitige Klimapolitik der Bundesregierung, die ein klimaunwirksames, aber lebensnotwendiges Gas, das Schöpfungsgas der Erde bekämpfen will und dabei unsere Demokratie, unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand ruiniert. Das Geschäftsmodell CO₂-Treibhausgas will nur unser Geld, hier zusammen mit Prof. Dr. Döhler näher beschrieben.

Fazit: Es wird Zeit, dass endlich Umwelt- und Naturschutz in den Mittelpunkt des politischen Handelns gerückt werden, saubere Luft, genügend Trinkwasser zu verträgliche Preisen und gesunde Nahrungsmittel sind menschliche Grundrechte. Eine CO₂-Klimaabgabe taugt zu gar nichts, auf alle Fälle nicht dem Klima. Es handelt sich um ein Geschäftsmodell, das dem Sündenablasshandelsmodell der Kirche im Mittelalter nachempfunden ist. Neben den oben beschriebenen Gründen, abgeleitet aus den Grafiken, weshalb CO₂ nicht an der gemessenen Sommer-Erwärmung seit 1988 schuld sein kann, sollen noch fünf weitere Gründe genannt werden:

  1. Es gibt keinen Versuch, der die Klimasensitivität von CO₂ auch nur annähernd bestimmen kann. Behauptet werden 2° bis 5°C Erwärmung. Jeder Versuch liefert Null oder das Ergebnis verschwindet im Rauschen der Messfehler.
  2. Es gibt auch keinerlei technisches Anwendungsbeispiel, bei welchem wir Menschen uns den behaupteten CO₂-Treibhauseffekt positiv zunutze machen könnten.
  3. Bei der Sprengung der Nordstream-Pipeline entwichen 300 000 Tonnen des 25x stärkeren Treibhausgases Methan. Erhöhte Konzentrationen konnten gemessen werden, die dazugehörige Treibhauserwärmung gab es nicht.
  4. Damit scheidet auch die Erklärungsvorstellung so mancher Treibhausbefürworter aus, die davon ausgehen, dass es aufgrund der ständigen IR-Absorption und Emission bei IR-aktiven Gasen zu einer Verzögerung der Abkühlung in Richtung Weltall käme
  5. Schon bei der Elite der deutschen Physiker wie Einstein, Heisenberg, Hahn, Planck spielte der CO₂-Treibhauseffekt keine Rolle. Er existierte für sie schlichtweg nicht, obwohl die Hypothese dazu schon Jahrzehnte zuvor entwickelte wurde.
  6. Albert Einstein said 1917 no to  CO₂ radiative warming of the atmosphere: hier und hier
  7. Wir sind weit entfernt von einer bevorstehenden Klimakatastrophe oder gar Klimaverbrennung der Erde. Folgende Grafik sollte auf alle Leser, vor allem auf Politiker beruhigend wirken: Das derzeitige globale Klima ist völlig normal und zeigt keine großen Veränderungen.

Abb. 5: Einordnung der gegenwärtigen Temperaturen, Vergleich mit anderen Zeitepochen. Von einer Klimakatastrophe oder Erdverbrennung sind wir weit entfernt. Das Klima ist völlig normal und nicht außer Kontrolle. Nur in großen Teilen Europas beobachten wir seit 1988 eine Temperaturzunahme, aufgrund natürlicher und vom Menschen verursachter Erwärmungen durch Wärmeinselerweiterungen

Fazit: Der Klimawandel begann in Deutschland und anderen Teilen Europas 1987/88. Es wurde angenehm wärmer. Aber nicht durch Kohlendioxid.

Abb. 6: CO₂ ist kein globaler Temperaturregler.

Grundforderung von uns Natur- und Umweltschützern: Die bewusst geplante und von der Regierung gewollte CO₂-Klimaangstmacherei in Deutschland muss eingestellt werden. Man will nur unser Geld. Das Klima der Welt könnte eh nicht von Deutschland aus gerettet werden.

Was gegen heiße Sommertage hilft haben wir hier beschrieben.

Leider werden diese Vorschläge, die wirklich helfen würden, nicht umgesetzt; die Regierungsresonanz auf unsere Vorschläge war Null, obwohl wir viele Politiker angeschrieben haben. Daraus kann man nur den Schluss ziehen: die Regierung mitsamt ihren bezahlten Treibhausforschern und Angstmachern wollen gar keine Eindämmung der heißen Tage, dies würde die CO₂-Steuer und all die anderen dämlichen und teuren Klimarettungsmaßnahmen gefährden.

Wir brauchen mehr CO₂ in der Atmosphäre!

Eine positive Eigenschaft hat die CO₂-Zunahme in der Atmosphäre. Es ist das notwendige Wachstums- und Düngemittel aller Pflanzen, mehr CO₂ führt zu einem beschleunigten Wachstum, steigert die Hektarerträge und bekämpft somit den Hunger in der Welt. Diesen lebensnotwendigen Wachstumsstoff holen sich die Pflanzen aus der Luft. Ohne Kohlendioxid wäre die Erde kahl wie der Mond. Das Leben auf der Erde braucht Wasser, Sauerstoff, ausreichend Kohlendioxid und eine angenehm milde Temperatur. Der optimale CO₂-gehalt der Atmosphäre liegt bei 800 bis 1000ppm. Das Leben auf der Erde braucht mehr und nicht weniger CO₂ in der Luft. Wer CO₂ vermindern will, der handelt letztlich gegen die Schöpfung dieses Planeten.

Zusatz: Wer an CO₂ als anthropogenen Erwärmungstreiber glaubt, der muss auch von seiner Mitschuld an der Erwärmung seit 1988 überzeugt sein und ein schlechtes Gewissen haben. Abhilfe: solche Gläubige können sich hier ihr Gewissen durch eine monatliche Kollekte an die Kirchen beruhigen. Bitte mit gutem Beispiel bei sich selbst vorangehen und vorbildlich für andere wirken.

Josef Kowatsch, Naturschützer und unabhängiger, weil unbezahlter Klimaforscher

Matthias Baritz, Naturschützer und neutraler Naturwissenschaftler.

 

Der Beitrag Der Sommer wird in Deutschland erst seit 1988 wärmer – Teil 2 erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Razzien gegen sozialistische Strukturen: 39 Festnahmen in elf Provinzen

Bei einer neuen Welle politischer Razzien in der Türkei sind 39 Menschen festgenommen worden. Die Polizei durchsuchte am Dienstagmorgen 42 Wohnungen in Istanbul und zehn weiteren Provinzen. Unter den Festgenommenen befindet sich Mertcan Titiz, Ko-Vorsitzender der Partei des Sozialistischen Wiederaufbaus (SYKP).

Die Razzien erfolgten im Rahmen eines von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahrens. Betroffen sind unter anderem Menschen, die in der Vergangenheit in der Sozialistischen Partei der Unterdrückten (ESP) aktiv waren.

Mertcan Titiz

52 Menschen im Visier der Ermittlungen

Insgesamt werden in dem Verfahren 52 Personen beschuldigt. Acht von ihnen befinden sich den Angaben zufolge im Ausland, zwei weitere in Haft. Gegen die übrigen 42 wurden Festnahmeanordnungen vollstreckt beziehungsweise Razzien durchgeführt.

Allein in Istanbul wurden 25 Wohnungen durchsucht. Weitere 17 Razzien fanden in Ankara, Adana, Antalya, Aydın, Balıkesir, Amed (tr. Diyarbakır), Xarpêt (Elazığ), Mersin, Muğla und Riha (Urfa) statt. Dabei nahm die Polizei 39 Menschen fest.

Nach bislang vorliegenden Informationen soll das Ermittlungsverfahren auf den Aussagen eines Kronzeugen beziehungsweise Informanten beruhen. Nähere Angaben zu den konkreten Vorwürfen gegen die Festgenommenen wurden zunächst nicht bekannt.

Beitragsbild: Festnahmen am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2024 in Istanbul, Symbolbild

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51876 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-50180 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-50336

 

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Urteil: Wie hoch ist der Grad der Behinderung beim Restless-Legs-Syndrom?

Die Diagnose eines Restless-Legs-Syndroms allein führt noch nicht zu einem höheren Grad der Behinderung (GdB). Behörden und Gerichte prüfen vielmehr, wie stark die Erkrankung die gesellschaftliche Teilhabe tatsächlich beeinträchtigt.

Betreffen die Beschwerden hauptsächlich den Nachtschlaf, kann eine Untersuchung im Schlaflabor den notwendigen Nachweis liefern. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht. (Az. L 2 SB 115/22)

Behörde senkte den GdB von 50 auf 30

Die Behörde hatte bei der Klägerin nach einer Brustkrebserkrankung einen GdB von 50 festgestellt. Dieser Wert berücksichtigte die sogenannte Heilungsbewährung. In diesem Zeitraum trägt ein erhöhter GdB dem Risiko eines Rückfalls Rechnung.

Nachdem die fünfjährige Heilungsbewährungszeit ohne erneute Tumorerkrankung abgelaufen war, überprüfte die Behörde den GdB und senkte ihn auf 30. Sie bewertete die seelische Störung und das chronische Schmerzsyndrom mit einem Einzel-GdB von 30, das Restless-Legs-Syndrom mit 20 und den Teilverlust der rechten Brust mit Restbeschwerden mit 10.

Die Klägerin verlangte weiterhin einen Gesamt-GdB von mindestens 50. Sie hielt insbesondere die Bewertung ihrer psychischen Erkrankungen und des Restless-Legs-Syndroms für zu niedrig.

Nach der Heilungsbewährung zählen die verbliebenen Einschränkungen

Das Landessozialgericht bestätigte die Herabsetzung auf einen GdB von 30. Nach Ablauf der Heilungsbewährung rechtfertigt die frühere Krebserkrankung allein keine erhöhte Bewertung mehr. Die Behörde muss nun die verbliebenen Funktions- und Teilhabeeinschränkungen bewerten.

Die medizinischen Untersuchungen zeigten bei der Klägerin weder einen neuen Tumor noch Metastasen. Die Befunde beschrieben reizlose Narbenverhältnisse und Restbeschwerden nach dem teilweisen Verlust der rechten Brust.

Das Gericht hielt dafür einen Einzel-GdB von 10 für angemessen. Die medizinischen Unterlagen belegten keine weitergehenden Folgen wie Lymphödeme, Nervenschäden, Muskeldefekte oder Bewegungseinschränkungen der Arme.

Medizinische Unterlagen stützten keinen höheren GdB

Für die seelische Störung und das chronische Schmerzsyndrom setzte das Gericht einen Einzel-GdB von 30 an. Die medizinischen Unterlagen stützten zum maßgeblichen Zeitpunkt keinen höheren Wert.

Bei einer Klage gegen einen Herabsetzungsbescheid beurteilt das Gericht grundsätzlich die gesundheitliche Situation zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung. Eine spätere Verschlechterung durfte das Gericht deshalb in diesem Verfahren nicht berücksichtigen.

Betroffene benötigen folglich medizinische Befunde, die ihren Zustand im entscheidenden Zeitraum konkret beschreiben. Später erstellte Arztberichte helfen nur, wenn Ärzte daraus verlässliche Rückschlüsse auf den früheren Gesundheitszustand ziehen können.

Gericht bewertet Restless Legs wie eine Schlafapnoe

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten keine eigene Bewertungstabelle für das Restless-Legs-Syndrom. Gutachter, Behörden und Gerichte müssen deshalb nach einer Erkrankung mit vergleichbaren Auswirkungen suchen.

Bei der Klägerin traten die Beschwerden hauptsächlich während der Ruhe- und Nachtzeiten auf. Die Akten belegten dagegen weder dauerhafte Bewegungsstörungen noch motorische Ausfälle oder relevante Beschwerden bei Aktivitäten am Tag.

Die möglichen Teilhabeeinschränkungen ergaben sich damit vor allem aus dem gestörten Nachtschlaf, fehlender Erholung und einer möglichen Tagesmüdigkeit. Das Gericht zog deshalb die Bewertungsgrundsätze für das Schlafapnoe-Syndrom heran.

Eine Bewertung wie bei einer Polyneuropathie, einem Hirnschaden oder einer Parkinson-Erkrankung lehnte der Senat hingegen ab. Dafür fehlten motorische Ausfälle, sensible Störungen oder dauerhaft beeinträchtigte Bewegungsabläufe.

Betroffene müssen Schlafstörungen objektiv nachweisen

Die Diagnose Restless Legs genügt für die GdB-Bewertung nicht. Betroffene müssen zusätzlich nachweisen, wie die Erkrankung ihre Funktionen und ihre Teilhabe einschränkt.

Im vorliegenden Fall enthielten die Akten keine objektiven Befunde zur Schlafqualität oder Schlafdauer. Ärzte hatten die Klägerin außerdem nicht in einem Schlaflabor untersucht. Auch die medizinischen Gutachter beobachteten bei ihren Untersuchungen keine deutliche Müdigkeit, erhöhte Ermüdbarkeit oder schnelle Erschöpfung.

Der Senat sah deshalb keine nachgewiesenen Auswirkungen des Restless-Legs-Syndroms, die einen Einzel-GdB von mindestens 10 rechtfertigten.

Gerichte addieren Einzel-GdB nicht

Selbst ein Einzel-GdB von 20 für das Restless-Legs-Syndrom hätte nach Ansicht des Gerichts nicht zu einem Gesamt-GdB von 50 geführt.

Behörden und Gerichte addieren die einzelnen Werte nicht. Sie gehen zunächst von der stärksten Funktionsbeeinträchtigung aus. Anschließend prüfen sie, ob weitere Einschränkungen das Gesamtausmaß der Behinderung wesentlich vergrößern.

Im Fall der Klägerin überschnitten sich die möglichen Folgen des Restless-Legs-Syndroms – Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit und Erschöpfung – weitgehend mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung und des Schmerzsyndroms.

Das Restless-Legs-Syndrom hätte den Gesamt-GdB daher auch bei einem Einzel-GdB von 20 nicht erhöht.

Was Betroffene aus dem Urteil mitnehmen sollten

Wer wegen eines Restless-Legs-Syndroms einen GdB beantragt oder sich gegen eine Herabsetzung wehrt, sollte nicht nur die Diagnose einreichen. Die Unterlagen müssen möglichst konkret zeigen, wie die Erkrankung den Alltag und die gesellschaftliche Teilhabe einschränkt.

Wichtige Aspekte für die Höhe eines GdB sind ärztlich dokumentierte Schlafstörungen, ausgeprägte Tagesmüdigkeit, Konzentrationsprobleme und Einschränkungen bei alltäglichen Aktivitäten.

Stützen Betroffene ihren Antrag hauptsächlich auf einen gestörten Nachtschlaf, kann nach dieser Entscheidung eine Untersuchung im Schlaflabor den Ausschlag geben.

FAQ zum GdB bei Restless Legs Welchen GdB erhalten Menschen mit einem Restless-Legs-Syndrom?

Die Versorgungsmedizin-Verordnung nennt keinen festen GdB für das Restless-Legs-Syndrom. Behörden und Gerichte bewerten die nachgewiesenen Funktions- und Teilhabeeinschränkungen. Beeinträchtigt die Erkrankung hauptsächlich den Nachtschlaf, können sie die Regeln für das Schlafapnoe-Syndrom entsprechend heranziehen.

Müssen Betroffene immer eine Untersuchung im Schlaflabor vorlegen?

Nicht in jeder denkbaren Fallgestaltung. Stützt sich der Antrag jedoch vor allem auf schlechten Nachtschlaf, fehlende Erholung und Tagesmüdigkeit, verlangt das Gericht im Regelfall eine objektive Untersuchung der Schlafqualität. Diese Untersuchung kann ein Schlaflabor durchführen.

Dürfen Behörden mehrere Einzel-GdB zusammenrechnen?

Nein. Die Behörde beginnt mit der stärksten Funktionsbeeinträchtigung und prüft danach die Auswirkungen aller weiteren Einschränkungen. Überschneiden sich die Folgen verschiedener Erkrankungen weitgehend, erhöhen zusätzliche Einzel-GdB den Gesamt-GdB häufig nicht.

Quellen

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Juli 2023, Az. L 2 SB 115/22

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Widerspruch in gedruckter Form

Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V. - 15. September 2026 - 11:53
Als die Informationsstelle Militarisierung (IMI) 1996 gegründet wurde, war das erklärte Ziel, an der Schnittstelle zwischen Friedensbewegung und Wissenschaft die Entwicklung der deutschen Militärpolitik kritisch zu untersuchen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies geschieht bis heute in (…)

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Studie: Rentensplitting statt Witwenrente könnte Ehepaaren mehr als 150.000 Euro kosten

Eine Abschaffung der Witwenrente zugunsten eines verpflichtenden Rentensplittings könnte viele Ehepaare teuer treffen. Nach einer neuen Modellrechnung des ifo Instituts würden Ehepaare in fast allen untersuchten Konstellationen über den gesamten Lebensverlauf Geld verlieren – in einzelnen Fällen sogar sechsstellige Beträge.

Die Studie vom 11. September 2026 zeigt: Während einzelne Ehepartner durch zusätzliche eigene Rentenansprüche profitieren können, fällt die gemeinsame Bilanz für das Paar meist schlechter aus.

Der mögliche Effekt reicht je nach Modell von rund 153.000 Euro Vorteil bis zu rund 152.000 Euro Nachteil. Gleichzeitig könnte die Rentenversicherung durch niedrigere Ausgaben profitieren.

Beschlossen ist keine Abschaffung der Witwen- und Witwerrente. Die Alterssicherungskommission hat im Juni nur empfohlen, die Hinterbliebenenversorgung zu reformieren. Ein verpflichtendes Rentensplitting ist eine mögliche Variante. Das ifo Institut  hat diese jetzt durchgerechnet.

Witwenrente gegen Rentensplitting: Hier entsteht der Verlust

Beim heutigen System behält jeder Ehepartner zunächst seine selbst erworbenen Rentenansprüche. Stirbt einer von beiden, kann der andere zusätzlich eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Eigenes Einkommen kann die Leistung mindern. Seit Juli 2026 liegt der monatliche Freibetrag bei 1.122,53 Euro. Einkommen darüber wird teilweise angerechnet.

Ein verpflichtendes Rentensplitting würde anders funktionieren: Die während der Ehe erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche würden zwischen den Partnern geteilt. Der Partner mit den höheren Ansprüchen gibt Rentenpunkte ab, der andere erhält zusätzliche Punkte.

Die spätere Witwen- oder Witwerrente würde entfallen. Genau dadurch kann die gemeinsame Rentenleistung des Ehepaares deutlich sinken.

Anette und Horst-Dieter: Mehr eigene Rente, aber weniger Geld für beide

Anette erhält in unserem Beispiel eine eigene Monatsrente von 850 Euro. Horst-Dieter kommt auf 1.400 Euro. Damit orientiert sich das Beispiel an einer in der Berichterstattung zur ifo-Studie ausgewerteten typischen Rentenkonstellation.

Beim Rentensplitting würde Anette von Horst-Dieters höheren Ansprüchen profitieren. Ihre eigene Rente würde steigen. Horst-Dieters Rente würde entsprechend sinken.

Auf den ersten Blick erscheint das für Anette günstig. Entscheidend ist aber, was nach dem Tod von Horst-Dieter passiert. Im heutigen System könnte Anette zusätzlich zu ihrer eigenen Rente eine Witwenrente beanspruchen. Im Splittingmodell gäbe es diese zusätzliche Leistung nicht mehr.

Für eine vergleichbare Modellkonstellation summiert sich der Verlust des Ehepaares über den gesamten Lebensverlauf auf rund 26.500 bis 39.100 Euro. Wie hoch die Differenz ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wann die Ehe geschlossen wurde.

Ein Ehepartner kann durch das Splitting persönlich mehr eigene Rentenansprüche erhalten und das Paar zusammen trotzdem Geld verlieren.

Bei großen Einkommensunterschieden drohen sechsstellige Verluste

Noch drastischer werden die Ergebnisse, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen, die Ehe später geschlossen wurde oder ein größerer Altersunterschied besteht.

Das ifo Institut kommt zu dem Ergebnis, dass Ehepaare beim verpflichtenden Rentensplitting im Lebensverlauf teilweise einen sechsstelligen Betrag verlieren würden. Die Rentenversicherung spart entsprechend Ausgaben.

Die häufig genannten rund 152.000 Euro müssen allerdings richtig eingeordnet werden. In der detaillierten Auswertung bezeichnet diese Größenordnung den möglichen Nachteil eines einzelnen Ehepartners. Je nach Ehekonstellation reicht dieser individuelle Effekt von einem Vorteil von rund 153.000 Euro bis zu einem Nachteil von rund 152.000 Euro.

Für das Paar insgesamt bleibt die Bilanz in den untersuchten Konstellationen trotzdem regelmäßig negativ. Auch wenn der Partner mit der niedrigeren eigenen Rente durch das Splitting gewinnt, verliert der andere Ansprüche und zusätzlich fällt die Hinterbliebenenrente weg.

Warum vor allem die Rentenversicherung profitieren würde

Das Rentensplitting verteilt zunächst Rentenansprüche zwischen zwei Menschen. Dadurch allein spart die Rentenversicherung noch kein Geld: Was einer erhält, verliert der andere.

Der finanzielle Vorteil für die Rentenkasse entsteht , weil sie nach dem Tod eines Partners keine zusätzliche Witwen- oder Witwerrente zahlen muss.

Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden, bringt das Ergebnis deshalb auf einen klaren Nenner: Selbst wenn ein Partner vom Splitting profitiert, verliert das Ehepaar als Ganzes in fast allen untersuchten Fällen. Gleichzeitig würden die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich sinken.

Wer vom Rentensplitting trotzdem profitieren kann

Für einzelne Menschen kann das Splitting durchaus Vorteile haben. Das gilt besonders, wenn ein Partner während der Ehe sehr wenig verdient hat und deshalb nur geringe eigene Rentenansprüche besitzt.

Die zusätzlichen Rentenpunkte gehören ihm dauerhaft. Anders als eine Witwenrente werden diese eigenen Ansprüche nicht wegen eines hohen eigenen Einkommens gekürzt. Auch eine spätere Wiederheirat nimmt dem Betroffenen die durch das Splitting erworbenen Rentenpunkte nicht wieder weg.

Besonders günstig kann das Modell nach den ifo-Berechnungen für einen Partner ausfallen, der früh geheiratet, lange deutlich weniger verdient und nur eine geringe eigene Rente aufgebaut hat.

Was Anette allerdings durch zusätzliche Rentenpunkte gewinnt, verliert Horst-Dieter teilweise durch die Abgabe seiner Ansprüche. Fällt anschließend auch noch die Witwenrente weg, wird die gemeinsame Lebenszeitbilanz negativ.

Was heute gilt

Für Rentner und Ehepaare ändert sich durch die neue Studie zunächst nichts. Die gesetzliche Witwen- und Witwerrente besteht weiter.

Auch das Rentensplitting gibt es bereits, allerdings nicht als generellen Zwang. Berechtigte Ehe- und Lebenspartner können sich gemeinsam dafür entscheiden. Ein einmal wirksam durchgeführtes Splitting lässt sich nicht wieder rückgängig machen.

Die politische Debatte geht jetzt jedoch weiter. Die Alterssicherungskommission hat ausdrücklich empfohlen, Reformen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Kommission aufzugreifen.

Damit ist die Witwenrente politisch tatsächlich auf dem Prüfstand: ein konkretes Gesetz zur Abschaffung zugunsten eines verpflichtenden Rentensplittings liegt derzeit aber nicht vor.

Warum die 152.000 Euro keine normale Verlustprognose sind

Die Forscher vergleichen Modellbiografien mit Heiratsaltern, Einkommensunterschieden und Altersabständen. Sie berechnen den Barwert der erwarteten Rentenzahlungen und diskontieren künftige Zahlungen mit zwei Prozent pro Jahr.

Die Werte zeigen damit den finanziellen Unterschied zwischen zwei Rentensystemen über einen ganzen Lebensverlauf.

Für Betroffene zählt die Grundbotschaft: Wer die Witwenrente durch ein verpflichtendes Rentensplitting ersetzt, streicht eine Hinterbliebenenleistung. Genau dadurch kann der gemeinsame Rentenanspruch eines Ehepaares erheblich sinken.

Quellen

Alterssicherungskommission: Empfehlungen zur Reform der Alterssicherung, Juni 2026, Deutsche Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene; Rentensplitting statt Hinterbliebenenrente, 2026, ifo Institut: Ragnitz, Joachim / Thum, Marcel: „Rentensplitting statt Witwenrente: Wer gewinnt, wer verliert?“, ifo Schnelldienst 79/2026, Nr. 9

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Bundesverfassungsgericht zwingt zum Umbau der Gehälter für Beamte: Das ändert sich ab 2027

Nordrhein-Westfalen steht vor einem weitreichenden Umbau der Beamtenbesoldung. Auslöser ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, mit dem die Richter die Anforderungen an eine verfassungsgemäße Besoldung deutlich verändert haben.

Das Urteil betraf zwar unmittelbar die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020. Die darin entwickelten Vorgaben aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz müssen jedoch auch andere Bundesländer und der Bund bei ihren eigenen Besoldungssystemen beachten.

Die NRW-Landesregierung hat deshalb am 8. September 2026 einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen unter anderem die Grundgehälter neu strukturiert, Familienzuschläge verändert und die bisherige Staffelung nach regionalen Mietenstufen abgeschafft werden.

Karlsruhe führt eine neue Untergrenze für Beamtengehälter ein

Hinter der Entscheidung steht das sogenannte Alimentationsprinzip. Der Staat muss Beamtinnen und Beamten eine Besoldung gewähren, die ihrem Amt entspricht und ihnen eine wirtschaftlich abgesicherte Lebensführung ermöglicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung dieser Mindestbesoldung einen neuen Ansatz eingeführt. Entscheidend ist künftig nicht mehr die bisher verwendete Orientierung am Grundsicherungsniveau zuzüglich eines bestimmten Abstandes.

Als neue Untergrenze verwendet Karlsruhe die sogenannte Prekaritätsschwelle. Sie liegt bei 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens und damit oberhalb der Schwelle, unterhalb derer Einkommen nach den vom Gericht herangezogenen sozialwissenschaftlichen Maßstäben als prekär eingeordnet werden.

Beim Median-Äquivalenzeinkommen wird berücksichtigt, wie viele Erwachsene und Kinder in einem Haushalt leben. Dadurch lassen sich Einkommen unterschiedlich großer Haushalte miteinander vergleichen.

Urteil betrifft Berlin – hat aber Folgen für NRW

Wichtig ist eine juristische Unterscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hat nicht entschieden, dass die bisherige Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalens insgesamt verfassungswidrig war. Gegenstand des Verfahrens war die Besoldung von Berliner Landesbeamten.

Die Verfassungsrichter haben dabei jedoch allgemeine Vorgaben für die amtsangemessene Besoldung entwickelt. NRW muss deshalb überprüfen, ob sein eigenes Besoldungssystem diesen Anforderungen weiterhin entspricht.

Genau darauf reagiert die Landesregierung nun mit einer strukturellen Reform. Nordrhein-Westfalen gehört damit zu den ersten Ländern, die nach der Entscheidung aus Karlsruhe eine umfassendere gesetzliche Neuregelung auf den Weg bringen.

Grundgehälter sollen ab Januar 2027 um 1,68 Prozent steigen

Eine der auffälligsten Änderungen betrifft den bisherigen Familienzuschlag der Stufe 1. Dieser soll in die Grundgehälter eingebaut werden.

Durch diese Verlagerung sollen die Grundgehälter zum 1. Januar 2027 rechnerisch um 1,68 Prozent steigen. Die Änderung gilt unabhängig vom Familienstand und wirkt sich nach Angaben der Landesregierung auch auf die Beamtenversorgung aus.

Allerdings darf das Plus von 1,68 Prozent nicht bei jedem Betroffenen einfach als zusätzliche Gehaltserhöhung verstanden werden. Wer bisher bereits einen entsprechenden Familienzuschlag erhalten hat, bekommt einen Teil des bisherigen Besoldungsbestandteils künftig lediglich an einer anderen Stelle der Abrechnung.

Für Beamte, die den Zuschlag bislang nicht erhalten haben, kann die stärkere Verlagerung ins Grundgehalt dagegen günstiger sein. Die genaue Wirkung hängt deshalb von Besoldungsgruppe, Familienstand, Kindern und den bisherigen Zuschlägen ab.

Regional unterschiedliche Familienzuschläge sollen verschwinden

NRW hatte Familienzuschläge bislang unter anderem danach gestaffelt, welcher wohngeldrechtlichen Mietenstufe der Wohnort zugeordnet ist. Beamte in Regionen mit höheren Wohnkosten konnten dadurch höhere familienbezogene Zuschläge erhalten.

Diese Regionalisierung soll mit der Reform entfallen. Nach Auffassung der Landesregierung ist der bisherige Ansatz nach der neuen Karlsruher Berechnung der Mindestbesoldung nicht mehr in derselben Form erforderlich.

Gerade für Familien in Städten mit hohen Wohnkosten kann dieser Punkt finanziell bedeutsam werden. Deshalb sieht der Entwurf eine Ausgleichszulage vor, wenn die Umstellung gegenüber der bisherigen Berechnung zu einem Nachteil führt.

Familien mit Kindern sollen nicht unter die neue Untergrenze fallen

Die kindbezogenen Familienzuschläge sollen künftig so ausgestaltet werden, dass die verfassungsrechtlich verlangte Mindestbesoldung auch bei unterschiedlichen Familienkonstellationen eingehalten wird. Dabei hält Nordrhein-Westfalen an seinem bereits eingeführten Mehrverdienermodell fest.

Dieses Modell geht grundsätzlich davon aus, dass in einer Partnerschaft nicht zwingend nur eine Person das gesamte Familieneinkommen erwirtschaftet. Für Fälle, in denen der Ehe- oder Lebenspartner entgegen dieser Annahme kein Einkommen erzielt, soll weiterhin ein Ergänzungszuschlag möglich sein.

Damit unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung in NRW teilweise von dem Familienmodell, das bei der Prüfung der historischen Berliner Besoldung zugrunde lag. Die neue Grenze aus Karlsruhe muss daher in das jeweilige Besoldungssystem des Landes übertragen werden.

Was sich 2026 und 2027 bei der Beamtenbesoldung in NRW ändert Zeitpunkt Änderung Bedeutung 1. April 2026 Grundgehälter bereits um 3,36 Prozent erhöht Umsetzung der Tarifeinigung unter Berücksichtigung des Mindestbetrags 2026 Punktuelle weitere Anpassungen geplant Einhaltung der neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen 1. Januar 2027 Familienzuschlag Stufe 1 wird ins Grundgehalt verlagert Grundgehälter steigen strukturell um 1,68 Prozent 1. Januar 2027 Regionalisierung nach Mietenstufen entfällt Familienzuschläge werden neu berechnet 1. Januar 2027 Anwärtergrundbeträge steigen um 30 Euro Zusätzliche Anpassung für Anwärterinnen und Anwärter 1. März 2027 Weitere allgemeine Besoldungsanpassung um 2 Prozent Bereits beschlossene Übertragung der Tarifeinigung Die 1,68 Prozent kommen zur allgemeinen Tarifübertragung hinzu

Bei der Bewertung der Reform müssen zwei unterschiedliche Veränderungen auseinandergehalten werden. Die strukturelle Neuordnung aufgrund der Karlsruher Vorgaben ist nicht identisch mit den bereits beschlossenen allgemeinen Besoldungserhöhungen.

Seit dem 1. April 2026 wurden die Grundgehaltssätze in NRW um 3,36 Prozent angehoben. Familienzuschläge und zahlreiche weitere Besoldungsbestandteile wurden zum gleichen Zeitpunkt um 2,8 Prozent erhöht, während die Anwärtergrundbeträge um 60 Euro stiegen.

Ab dem 1. März 2027 ist bereits eine weitere allgemeine Erhöhung um zwei Prozent vorgesehen. Die zum 1. Januar 2027 geplante Umstellung des Besoldungssystems kommt zeitlich davor und verfolgt einen anderen Zweck.

Auch Pensionäre können von höheren Grundgehältern profitieren

Die Verlagerung von Besoldungsbestandteilen in das Grundgehalt ist auch für Versorgungsempfänger interessant. Die Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Stärkung der Grundgehälter auf die Versorgung auswirkt.

Beamtenpensionen funktionieren anders als die gesetzliche Rente. Einen ausführlichen Vergleich finden Betroffene im Beitrag „Ist die Beamtenpension wirklich so viel höher als die Rente?“.

Auch die Mindestversorgung für Beamte folgt eigenen gesetzlichen Regeln. Deshalb lassen sich Änderungen bei Beamtenbesoldung und gesetzlicher Rente nicht unmittelbar miteinander vergleichen.

NRW rechnet mit Kosten von mehreren hundert Millionen Euro

Die Reform ist für das Land mit erheblichen zusätzlichen Ausgaben verbunden. Für das Jahr 2026 kalkuliert Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben mit einmaligen Mehrkosten von rund 16 Millionen Euro.

Im Jahr 2027 sollen die zusätzlichen Ausgaben auf rund 464 Millionen Euro steigen. Davon entfallen nach der Kalkulation der Landesregierung rund 226 Millionen Euro auf die geplante Ausgleichszulage.

Diese Ausgleichszulage soll verhindern, dass Betroffene durch den Systemwechsel unmittelbar schlechter gestellt werden. Sie soll in den folgenden Jahren schrittweise abgeschmolzen werden.

Gewerkschaften verlangen, dass die Reform tatsächlich mehr Geld bringt

Der DGB Nordrhein-Westfalen begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung auf die neue Rechtsprechung reagiert. Gleichzeitig fordert die Gewerkschaft, dass Familien durch den Umbau nicht finanziell schlechter gestellt werden.

Besonders kritisch wird beobachtet, was aus den bisherigen regionalen Familienzuschlägen wird. Entscheidend wird deshalb sein, wie die geplanten Ausgleichsregelungen in den konkreten Besoldungstabellen ausgestaltet werden.

Die Diskussion erinnert auch an die Frage, warum verfassungsrechtlich erforderliche Erhöhungen für Beamte nicht automatisch auf Tarifbeschäftigte übertragen werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Besoldung bei Beamten steigt kräftig: Angestellte werden bei gleicher Arbeit weiter benachteiligt“.

Gibt es jetzt rückwirkend Geld für NRW-Beamte?

Aus dem Karlsruher Beschluss ergibt sich nicht automatisch ein pauschaler Nachzahlungsanspruch für alle Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen. Das Bundesverfassungsgericht hat über Berliner Besoldungsvorschriften aus den Jahren 2008 bis 2020 entschieden.

Für rückwirkende Ansprüche in NRW müsste unter anderem geklärt werden, ob die jeweiligen nordrhein-westfälischen Besoldungsvorschriften in einem bestimmten Jahr tatsächlich gegen die Verfassung verstießen. Hinzu kommen Fragen dazu, ob mögliche Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht oder durch Widersprüche offengehalten wurden.

Die aktuell geplante Reform darf deshalb nicht mit einer allgemeinen rückwirkenden Nachzahlung verwechselt werden. Der Gesetzentwurf konzentriert sich auf punktuelle Anpassungen für 2026 und die umfassendere Neuordnung ab 2027.

Warum das Urteil über NRW hinaus Bedeutung hat

Seit der Föderalismusreform bestimmen die Bundesländer die Besoldung ihrer Landesbeamten weitgehend selbst. Dadurch haben sich in Deutschland unterschiedliche Besoldungstabellen, Familienzuschläge und Berechnungssysteme entwickelt.

Die verfassungsrechtliche Verpflichtung aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz gilt jedoch für sämtliche Dienstherren. Deshalb müssen auch andere Länder überprüfen, ob ihre Besoldungsordnungen die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Mindestgrenze einhalten.

Das erklärt, warum derzeit in mehreren Ländern über deutliche Anpassungen der Beamtengehälter diskutiert wird. Einen Vergleich der unterschiedlichen Entwicklung von Pensionen und gesetzlichen Renten finden Sie auch im Beitrag „Pensionen im öffentlichen Dienst steigen, Rentner bekommen mehr Rente“.

Der Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig beschlossen

Bislang handelt es sich bei der neuen Strukturreform um einen vom NRW-Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Die Verbändeanhörung begann am 9. September 2026 und soll nach den Planungen der Landesregierung bis Anfang Oktober abgeschlossen werden.

Anschließend soll der Entwurf in den Landtag eingebracht werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 beendet werden, damit die neuen Vorschriften zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können.

Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind deshalb weiterhin möglich. Für Beamte und Versorgungsempfänger lohnt sich vor allem der Blick auf die endgültigen Besoldungstabellen und die konkrete Ausgestaltung der Ausgleichszulagen.

Beispiel aus der Praxis: Was die Reform für einen Beamten bedeuten kann

Ein verheirateter Landesbeamter in NRW erhält bislang neben seinem Grundgehalt einen Familienzuschlag und möglicherweise zusätzliche kindbezogene Leistungen. Wohnt die Familie in einer Gemeinde mit hoher Mietenstufe, konnte sich dies bislang auf die Höhe bestimmter Familienzuschläge auswirken.

Ab 2027 soll der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 in das Grundgehalt einfließen, während die regionale Staffelung wegfällt. Entsteht für die Familie dadurch rechnerisch ein Nachteil, soll eine Ausgleichszulage verhindern, dass das Einkommen unmittelbar sinkt.

Ob der Beamte tatsächlich jeden Monat deutlich mehr Geld erhält, kann daher nicht allein aus der angekündigten Erhöhung des Grundgehalts um 1,68 Prozent abgeleitet werden. Erst die neue Besoldungstabelle zusammen mit Familienzuschlägen und möglichen Ausgleichsbeträgen zeigt das tatsächliche Ergebnis.

Häufige Fragen zur neuen Beamtenbesoldung in NRW 1. Hat das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung in NRW für verfassungswidrig erklärt?

Nein. Die Entscheidung vom 17. September 2025 betraf die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020, die in großen Teilen nicht mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz vereinbar war.

Die dabei entwickelten verfassungsrechtlichen Vorgaben müssen allerdings auch Nordrhein-Westfalen, der Bund und die anderen Bundesländer bei ihren Besoldungssystemen beachten.

2. Was bedeutet die neue Grenze von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens?

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Mindestbesoldung, die einen ausreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko gewährleistet. Dafür verwendet das Gericht künftig die Schwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens als wichtigen Prüfwert.

3. Bekommen alle NRW-Beamten ab Januar 2027 genau 1,68 Prozent mehr Geld?

Nicht zwingend in dieser Höhe als zusätzliches verfügbares Einkommen. Die 1,68 Prozent entstehen durch die geplante Verlagerung des bisherigen Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehälter.

Wer diesen Zuschlag bislang bereits bezogen hat, erhält damit teilweise eine veränderte Zusammensetzung seiner Bezüge. Andere Beamte können stärker von der Erhöhung des Grundgehalts profitieren.

4. Was passiert mit den regionalen Familienzuschlägen?

Die bisherige Staffelung bestimmter Familienzuschläge nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen soll ab 2027 entfallen. Bei finanziellen Nachteilen infolge der Umstellung sieht der Entwurf eine Ausgleichszulage vor.

5. Bekommen NRW-Beamte wegen des Karlsruher Urteils rückwirkend Geld?

Ein allgemeiner automatischer Nachzahlungsanspruch lässt sich aus dem Berliner Urteil nicht ableiten. Rückwirkende Ansprüche würden davon abhängen, ob die NRW-Besoldung im betreffenden Zeitraum verfassungswidrig war und ob Ansprüche im jeweiligen Einzelfall wirksam geltend gemacht wurden.

6. Wann steht endgültig fest, wie hoch die neuen Beamtengehälter ausfallen?

Der Gesetzentwurf soll im Herbst 2026 in den Landtag eingebracht und das Gesetzgebungsverfahren noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Geplant ist, dass die neue Struktur zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

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Erwerbsminderung: Behördenfehler verursacht Not von 32-Jährigen: “Ich gehe früh schlafen, weil ich nichts zu essen habe”

Behördenfehler verschärft Not: 32-Jährige lässt Mahlzeiten aus

Eine 32-jährige Frau lebt wegen einer schweren Erkrankung von einer niederländischen Erwerbsminderungsleistung. Ihre finanzielle Situation ist inzwischen so angespannt, dass sie nach eigenen Angaben manchmal früh ins Bett geht, um kein Abendessen essen zu müssen.

Besonders bitter ist der Fall, weil ein Fehler der zuständigen Behörde ihre Schulden offenbar zusätzlich vergrößert hat.

Die Geschichte von Miriam, deren Name aus Datenschutzgründen geändert wurde, zeigt zugleich ein Problem, das auch viele Menschen mit Erwerbsminderungsrente in Deutschland kennen: Krankheit beendet das Erwerbsleben, während Miete, Lebensmittel und andere laufende Kosten weiter bezahlt werden müssen.

Miriam erhält 1.317 Euro im Monat

Wie das niederländische Nachrichtenportal Metro berichtet, erhält Miriam monatlich 1.317 Euro netto aus der niederländischen WIA, einer Leistung für Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Ihre Wohnung kostet nach Angaben des Portals 625 Euro im Monat.

Wichtig ist dabei eine Einschränkung, die in Berichten über den Fall leicht untergeht: Die 1.317 Euro verstehen sich laut der niederländischen Originalquelle ohne Wohn- und Krankenversicherungszuschüsse. Die Summe lässt sich deshalb nicht eins zu eins mit einer deutschen Erwerbsminderungsrente vergleichen.

Trotz der ergänzenden Leistungen reicht das Geld nach Miriams Schilderung kaum aus. Nachdem die laufenden Kosten bezahlt wurden, bleiben ihr teilweise nur rund 200 Euro für den restlichen Monat oder ihr Konto rutscht bereits ins Minus.

Behördenfehler soll 2.300 Euro Steuerschulden verursacht haben

Zur ohnehin schwierigen finanziellen Situation kam nach Darstellung der 32-Jährigen ein folgenschwerer Fehler der niederländischen Arbeits- und Sozialbehörde UWV. Bei ihrer Rückkehr in die Niederlande im Jahr 2024 sei eine steuerlich relevante Angabe falsch hinterlegt worden.

Dadurch seien gegenüber der Steuerverwaltung Schulden von rund 2.300 Euro entstanden. Miriam schildert, dass die Sozialbehörde nachträglich nichts mehr ändern wolle, während die Steuerverwaltung darauf verweise, dass sie die Angaben selbst hätte kontrollieren müssen.

Genau diese Konstellation ist für Betroffene besonders belastend. Zwei Behörden können sich auf unterschiedliche Zuständigkeiten berufen, während die finanzielle Forderung zunächst bei der betroffenen Person verbleibt.

Insgesamt haben sich rund 5.000 Euro Schulden angesammelt

Die Steuerforderung ist nicht Miriams einziges Problem. Nach eigener Schätzung belaufen sich ihre gesamten Schulden inzwischen auf etwa 5.000 Euro.

Unter anderem bestehen offene Forderungen bei der Krankenversicherung sowie private Schulden. Hinzu kommt eine Forderung der Gemeinde, auf die Miriam monatlich 67 Euro zurückzahlt.

Sie hat deshalb inzwischen Unterstützung durch eine Schuldnerhilfe organisiert. Eine vollständige gesetzliche Vermögensverwaltung möchte sie vorerst vermeiden, weil sie ihre finanziellen Angelegenheiten weiterhin möglichst selbst bestimmen möchte.

Jede Woche zur Lebensmittelausgabe

Besonders deutlich wird die finanzielle Not beim Essen. Miriam geht nach eigenen Angaben jeden Freitag zur Lebensmittelausgabe und versucht, mit den dort erhaltenen Lebensmitteln durch die Woche zu kommen.

Manchmal reicht selbst das nicht. Dann geht sie nach eigener Aussage früher schlafen, um auf das Abendessen verzichten zu können.

Finanzielle Armut bedeutet in solchen Situationen deshalb weit mehr als den Verzicht auf Urlaub oder größere Anschaffungen. Wenn Lebensmittel eingespart werden müssen, wird aus einem knappen Budget ein unmittelbares Alltagsproblem.

Geldnot führt auch zu sozialer Isolation

Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer sich Treffen mit Freunden, Restaurantbesuche oder gemeinsame Unternehmungen nicht leisten kann, zieht sich häufig zurück. Miriam beschreibt, dass sie Einladungen mehrfach absagen musste und irgendwann schlicht nicht mehr gefragt wurde.

Damit verstärken sich gesundheitliche, finanzielle und soziale Probleme gegenseitig. Gerade bei Menschen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, kann dieser Rückzug besonders belastend sein.

1.317 Euro liegen unter der deutschen Armutsgefährdungsgrenze

Ein unmittelbarer Vergleich zwischen Deutschland und den Niederlanden ist wegen der unterschiedlichen Sozial- und Steuersysteme nicht möglich. Dennoch zeigt eine deutsche Kennzahl, wie knapp ein Einkommen in dieser Größenordnung ist.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Armutsgefährdungsgrenze für einen alleinlebenden Menschen zuletzt bei 1.446 Euro netto pro Monat. Insgesamt galten 16,1 Prozent der Bevölkerung als armutsgefährdet.

Alleinlebende sind besonders häufig betroffen. Auch Nichterwerbstätige und Menschen im Ruhestand weisen überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdungsquoten auf.

Auch in Deutschland reicht die Erwerbsminderungsrente oft nicht

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente garantiert in Deutschland keine bestimmte Mindesthöhe. Die Höhe hängt insbesondere von den erworbenen Rentenansprüchen und den rentenrechtlich berücksichtigten Zeiten ab.

Wer schon in jungen Jahren dauerhaft erwerbsgemindert wird oder vor der Erkrankung nur geringe Einkommen erzielt hat, kann deshalb trotz Erwerbsminderungsrente auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sein. Mehr dazu erklärt Gegen-Hartz im Beitrag „Erwerbsminderungsrente Höhe: So hoch sollte die EM-Rente sein“.

Ende 2025 erhielten in Deutschland rund 519.800 Menschen unterhalb der Altersgrenze Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung. Insgesamt bezogen rund 1,284 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Bei niedriger EM-Rente kann Grundsicherung hinzukommen

Reicht eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente für den anerkannten Lebensunterhalt nicht aus, kann in Deutschland Grundsicherung nach dem SGB XII in Betracht kommen. Dabei werden neben dem Regelbedarf insbesondere anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe berücksichtigt.

Eine niedrige Rente allein entscheidet deshalb noch nicht darüber, ob ein Anspruch besteht. Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und die persönliche Lebenssituation müssen gemeinsam betrachtet werden.

Welche zusätzlichen Hilfen möglich sein können, erläutern wir ausführlicher unter „EM-Rente: Anspruch auf zusätzliche Zuschüsse“.

Situation Fall Miriam Mögliche Situation in Deutschland Leistung wegen Erwerbsminderung 1.317 Euro netto WIA Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung Zusätzliche Hilfe Wohn- und Krankenversicherungszuschüsse Je nach Fall Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Leistungen Behördenfehler Nach Angaben der Betroffenen rund 2.300 Euro Steuerforderung Bescheide und Rückforderungen müssen rechtlich geprüft werden Finanzielle Folgen Rund 5.000 Euro Schulden Schuldnerberatung und Prüfung von Sozialleistungsansprüchen möglich Lebensunterhalt Lebensmittelausgabe und zeitweiser Verzicht auf Mahlzeiten Existenzsichernde Leistungen sollen den notwendigen Lebensunterhalt abdecken Ein Behördenfehler bedeutet in Deutschland nicht automatisch eine Rückzahlung

Der Fall aus den Niederlanden lässt sich rechtlich nicht auf Deutschland übertragen. Auch hier können Behördenfehler jedoch erhebliche finanzielle Folgen verursachen, etwa wenn Leistungen falsch berechnet oder später zurückgefordert werden.

Dabei gilt nicht automatisch der Grundsatz, dass eine fehlerhaft ausgezahlte Sozialleistung immer vollständig zurückgezahlt werden muss. Unter anderem können die Ursache des Fehlers, die Angaben des Betroffenen, die Erkennbarkeit des Fehlers und der Vertrauensschutz entscheidend sein.

Erst vor wenigen Tagen berichtete Gegen-Hartz über ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 4. März 2026 mit dem Aktenzeichen L 4 SO 61/24. Das Gericht beanstandete eine Rückforderung von Grundsicherung, weil ein grober Fehler des Sozialamtes bei der Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt worden war: „Grundsicherung: Grober Behördenfehler macht Bescheid teilweise rechtswidrig“.

Der Beitrag Erwerbsminderung: Behördenfehler verursacht Not von 32-Jährigen: “Ich gehe früh schlafen, weil ich nichts zu essen habe” erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

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Jobcenter zahlt zu viel Bürgergeld: Auch nach Hinweis und Widerspruch überzahlt die Behörde weiter

„Laut Berechnung werde ich überzahlt“, schreibt uns ein Leser, der sich nach eigenen Angaben bereits an sein Jobcenter gewandt hat. Trotz seines Hinweises und eines Widerspruchs werde weiterhin eine Leistung gezahlt, die nach seiner eigenen Berechnung zu hoch ausfällt.

Der Leser bezieht sich ausdrücklich auf das Jobcenter Wartburgkreis und kritisiert dort erhebliche Probleme bei der Berechnung seiner Leistungen.

Leser meldet Überzahlung – trotzdem fließt offenbar weiter Geld

Der Fall zeigt ein Problem, das für Leistungsbeziehende ausgesprochen unangenehm werden kann. “Denn eine Überzahlung ist nicht automatisch ein Geschenk des Jobcenters, nur weil die Behörde selbst trotz eines Hinweises weiterzahlt”, warnt der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Besonders problematisch wird es, “wenn der Leistungsbeziehende bereits erkannt hat, dass die Berechnung möglicherweise falsch ist. Dann kann Monate später ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid folgen, obwohl der Fehler ursprünglich beim Jobcenter entstanden ist”, sagt Anhalt.

Wer den Fehler erkennt, sollte das zusätzliche Geld nicht ausgeben

Nach § 45 SGB X spielt bei einem von Anfang an fehlerhaften Bewilligungsbescheid unter anderem eine Bedeutung, ob der Leistungsbeziehende die Rechtswidrigkeit kannte oder wegen besonders schwerer Sorgfaltsverstöße nicht erkannt hat.

Wer selbst ausdrücklich mitteilt, dass ihm vermutlich zu viel Geld bewilligt wird, kann später nur schwer behaupten, von der möglichen Überzahlung nichts gewusst zu haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Hinweis an das Jobcenter ein Fehler war. Im Gegenteil: “Eine nachweisbare Mitteilung kann belegen, dass Einkommen, Veränderungen und Berechnungsbedenken nicht verschwiegen wurden”, so der Experte.

Ein Behördenfehler schützt nicht automatisch vor der Rückzahlung

Viele Betroffene gehen davon aus, eine Überzahlung müsse nicht erstattet werden, wenn ausschließlich das Jobcenter falsch gerechnet habe. So einfach ist die Rechtslage jedoch nicht.

“Wurde ein rechtswidriger Bewilligungsbescheid wirksam für die Vergangenheit zurückgenommen, können die zu viel erbrachten Leistungen nach § 50 SGB X grundsätzlich zurückgefordert werden. Bei Leistungen nach dem SGB II gelten zusätzlich besondere Vorschriften für die rückwirkende Aufhebung.”

Mehr zum Schutz vor späteren Forderungen haben wir im Beitrag „Vertrauensschutz schützt vor Rückforderungen des Jobcenters“ erläutert.

Drei unterschiedliche Arten einer Überzahlung

Für die rechtliche Bewertung muss zunächst festgestellt werden, wo der Fehler überhaupt liegt. Nicht jede zu hohe Zahlung entsteht auf dieselbe Weise.

Situation Mögliche Rechtsgrundlage Bedeutung Der Bewilligungsbescheid war bereits beim Erlass zu hoch § 45 SGB X und § 50 SGB X Es wird geprüft, ob und für welchen Zeitraum der Bescheid zurückgenommen werden darf. Der Bescheid war zunächst richtig, später änderten sich Einkommen oder andere Verhältnisse § 48 SGB X und § 50 SGB X Die Bewilligung kann ab dem Zeitpunkt der Änderung korrigiert werden. Der Bescheid nennt den richtigen Betrag, das Jobcenter überweist aber mehr § 50 Abs. 2 SGB X Auch eine Zahlung ohne entsprechenden Anspruch kann zurückverlangt werden. Der schriftliche Hinweis sollte möglichst genau sein

Wer eine Überzahlung erkennt, sollte nicht lediglich allgemein mitteilen, dass „etwas nicht stimmt“. Sinnvoll ist eine konkrete Gegenüberstellung der Werte aus dem Berechnungsbogen mit den eigenen Einkommens- und Bedarfsdaten.

Der Hinweis sollte nachweisbar beim Jobcenter eingehen, etwa über ein elektronisches Postfach mit Eingangsbestätigung oder durch persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung. Auf diese Weise lässt sich später belegen, wann das Jobcenter über den vermuteten Fehler informiert wurde.

Besonders wichtig: Überzahlten Betrag zurücklegen

Solange die Berechnung ungeklärt ist, sollte der möglicherweise zu viel gezahlte Betrag nach Möglichkeit nicht verbraucht werden. Eine spätere Rückforderung kann ansonsten schnell zu neuen finanziellen Problemen führen.

Dass die Behörde nach einem ausdrücklichen Hinweis weiterzahlt, bedeutet nicht automatisch, dass der Betrag damit endgültig behalten werden darf.

“Gerade wer selbst bereits Zweifel an der Berechnung geäußert hat, sollte damit rechnen, dass die Sache später erneut geprüft wird”, warnt Anhalt.

Jobcenter muss einen Widerspruch bearbeiten

Auch die Aussage des Lesers, sein Widerspruch interessiere beim Jobcenter niemanden, wirft eine andere rechtliche Frage auf. Wird einem wirksam eingelegten Widerspruch nicht abgeholfen, muss grundsätzlich eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren ergehen.

Bleibt eine Entscheidung ohne ausreichenden Grund länger aus, kann nach § 88 Abs. 2 SGG nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht in Betracht kommen. Mehr zu den aktuellen Regeln beim Widerspruch erläutern wir hier: Widerspruch gegen einen Grundsicherungsgeld-Bescheid.

Eine Rückforderung muss nachvollziehbar berechnet werden

Kommt später tatsächlich ein Erstattungsbescheid, sollten Betroffene die Forderung nicht ungeprüft akzeptieren. Das Jobcenter muss nachvollziehbar darlegen können, für welche Monate welche Leistung zu Unrecht gezahlt worden sein soll.

Schon kleine Fehler bei Einkommen, Freibeträgen, Unterkunftskosten oder der Zuordnung einzelner Monate können erhebliche Auswirkungen auf die Forderung haben. Welche Fehler bei Rückforderungsbescheiden häufiger auftreten, erklären wir im Beitrag „Jobcenter fordert Geld zurück – häufige Fehler im Bescheid“.

Der Leser hat mit seinem Hinweis einen wichtigen Nachweis geschaffen

Für den Leser aus dem Wartburgkreis ist deshalb vor allem eines wichtig: Sämtliche Schreiben, Berechnungen und Eingangsbestätigungen sollten aufbewahrt werden. Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, dass er das Jobcenter frühzeitig auf die von ihm vermutete Überzahlung aufmerksam gemacht hat.

Das schützt zwar nicht zwingend davor, das tatsächlich zu viel gezahlte Geld später zurückzahlen zu müssen. Es kann aber verhindern, dass ihm zusätzlich vorgehalten wird, Veränderungen oder bekannte Berechnungsprobleme verschwiegen zu haben.

Das eigentliche Problem darf nicht beim Leistungsbeziehenden landen

Der geschilderte Fall zeigt ein grundsätzliches Problem: Leistungsbeziehende müssen sich auf nachvollziehbare und überprüfbare Berechnungen ihrer existenzsichernden Leistungen verlassen können.

Wer selbst auf einen möglichen Fehler aufmerksam macht, sollte zeitnah eine verständliche Antwort und gegebenenfalls einen korrigierten Bescheid erhalten.

Für Betroffene ist es deshalb riskant, einfach abzuwarten und das zusätzliche Geld zu verbrauchen. Besser ist es, den Fehler schriftlich zu dokumentieren, eine konkrete Neuberechnung zu verlangen und den strittigen Betrag zunächst unangetastet zu lassen.

Und das sagt der Betroffene kritisch abschließend: “Danke an den Steuerzahler, dass ich auf Anordnung des Jobcenters mehr bekomme, als mir zusteht. In dieser Behörde gibt es große Probleme!”

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Wenn selbst die Absurdität noch gedopt wird: Der Staat als Zuhälter der Nation?

Der Staat warnt uns vor dem Rauchen, schützt uns vor dem Glücksspiel und Prostituierte vor ihren Zuhältern, nur aufs Mitverdienen möchte er ungern verzichten. Willkommen in Absurdistan, wo der Fiskus selbst an dem kassiert, wovor uns der Staat eigentlich schützen will! Manchmal genügt ein Blick auf die Tankquittung, oder auch ins Steuerrecht, um sich zu […]

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KNK bringt kurdische Vertretung bei UN auf die Tagesordnung

Der Nationalkongress Kurdistans (KNK) will die Frage einer Vertretung der Kurd:innen bei den Vereinten Nationen auf eine breitere politische und diplomatische Grundlage stellen. Dazu veranstaltet das kurdische Exilparlament am 3. Oktober in Brüssel eine Konferenz mit Vertreter:innen kurdischer Parteien, Organisationen und Institutionen sowie Wissenschaftler:innen und Fachleuten. Die Initiative geht auf die 24. Generalversammlung des KNK zurück, die im Juni stattgefunden hatte. Dort wurde beschlossen, auf die Anerkennung der Kurd:innen als Volk und eine Beobachtervertretung bei Organisationen der UN hinzuarbeiten. Als mögliches Modell nennt der KNK einen mit Palästina vergleichbaren Status.

Keine gemeinsame Vertretung auf internationaler Ebene

Der KNK sieht in der fehlenden rechtlichen und politischen Repräsentation der Kurd:innen eines der grundlegenden Hindernisse für eine wirksame internationale Diplomatie. Trotz jahrzehntelanger diplomatischer Arbeit, zahlreicher Konferenzen und der Gründung entsprechender Institutionen bestehe dieses strukturelle Problem fort. „Seit mehr als hundert Jahren haben Autor:innen und Wissenschaftler:innen über diese Frage geschrieben, Politiker:innen, Führungspersönlichkeiten und Diplomat:innen dazu gearbeitet“, heißt es im Konferenzaufruf. Dennoch habe bislang keine diplomatische Vertretung in einer Form aufgebaut werden können, „die dem kurdischen Volk gerecht wird“.

Der KNK verweist dabei auf eine kurdische Bevölkerung von rund 60 Millionen Menschen: „Insbesondere bei den Vereinten Nationen, wo nahezu alle Nationen vertreten sind, verfügt die kurdische Nation über keinerlei Vertretung, nicht einmal ihr Name wird genannt.“ Die Frage reicht historisch bis zur Neuordnung des Mittleren Ostens nach dem Ersten Weltkrieg zurück. Kurdistan wurde auf mehrere Staaten aufgeteilt; eine gemeinsame völkerrechtliche Repräsentation der kurdischen Bevölkerung entstand nicht.

Schreiben an UN-Generalsekretär Guterres

Seit dem Beschluss der Generalversammlung hat der KNK nach eigenen Angaben Gespräche mit Fachleuten geführt und sich mit einem Schreiben an UN-Generalsekretär António Guterres gewandt. Die Initiative könne jedoch nicht von einer einzelnen Organisation getragen werden. „Diese Frage ist zu groß und zu gewichtig, um sie mit einigen begrenzten Treffen und einigen Briefen lösen zu können. Der KNK kann diese Arbeit nicht allein bewältigen. Es braucht eine Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene.“ Dazu sollen auch führende Vertreter:innen politischer Parteien und Organisationen sowie gesellschaftliche Akteur:innen aus unterschiedlichen Teilen Kurdistans einbezogen werden. Zugleich schlägt der KNK öffentliche Veranstaltungen und Kampagnen vor, um die Bevölkerung an der Initiative zu beteiligen.

Brüsseler Konferenz soll nächste Schritte festlegen

Die Konferenz in Brüssel soll nun klären, auf welcher politischen und diplomatischen Grundlage die Initiative gemeinsam weitergeführt werden kann. „Wir wollen eine gesamtkurdische Auffassung und Haltung zur Vertretung der Kurd:innen bei den Vereinten Nationen entwickeln, allen Seiten unsere Position darlegen und unsere Stimme in der Weltöffentlichkeit hörbar machen“, erklärte der KNK. Neben Beiträgen von Fachleuten und Vertreter:innen verschiedener Organisationen sind Beratungen über die weitere Planung vorgesehen. Die Konferenz soll mit der Festlegung eines Arbeitsprogramms und einer gemeinsamen Abschlusserklärung enden. Die Veranstaltung unter dem Titel „Vertretung der kurdischen Nation bei den Vereinten Nationen“ findet am 3. Oktober 2026 von 10 bis 18 Uhr an der Vrije Universiteit Brussel (VUB) auf dem Campus Etterbeek im Nelson-Mandela-Saal statt.

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