«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
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Pflegegeld: 5 Insider-Tipps für einen hohen Pflegegrad
Die Begutachtung für einen Pflegegrad entscheidet häufig darüber, ob Menschen die Unterstützung erhalten, die ihren Alltag spürbar erleichtert. Für viele Betroffene und Angehörige ist das Verfahren entsprechend aufregend.
Wer sich aber gut vorbereitet, erhöht die Chance auf eine hohe Einstufung – und damit auf Leistungen, die Pflege wirklich absichern.
Warum diese Begutachtung so bedeutsam istEin anerkannter Pflegegrad öffnet den Zugang zu Geld- und Sachleistungen, zu Entlastungsangeboten und Hilfsmitteln. Er macht Pflege planbar, ermöglicht den Zukauf von Unterstützung und entlastet Angehörige.
Die Begutachtung soll den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag abbilden. Entscheidend ist daher nicht der „beste Tag“, sondern die übliche, alltägliche Situation – inklusive Erschöpfung, Schwankungen und den kleinen Hürden, die jeden einzelnen Tagesablauf prägen.
Tipp 1: Einschränkungen systematisch dokumentieren – entlang der sechs ModuleDer erste und wichtigste Schritt ist eine lückenlose Bestandsaufnahme. Orientieren Sie sich an den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments. Diese decken Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte ab.
Notieren Sie präzise, wo im Alltag Schwierigkeiten entstehen: vom Aufstehen über das Toilettengehen bis zum Essen, vom Duschen bis zum Medikamenten- und Wundmanagement, von Erinnerungslücken bis zu Antriebslosigkeit oder Angstzuständen.
Halten Sie fest, wie oft etwas nicht gelingt, wie lange es dauert und welche Folgen das hat. Ein Pflegetagebuch über zwei bis vier Wochen bringt die notwendige Tiefe. Wichtig ist die Realität, nicht der Wunschzustand. „Es geht, wenn ich fit bin“ gehört ebenso dazu wie „meistens geht es nicht“.
Tipp 2: Diagnosen und Befunde sichern – gerade bei seelischen BelastungenEinschränkungen brauchen, wo möglich, eine medizinische Entsprechung. Körperliche Beeinträchtigungen sind häufig durch Haus- oder Facharztbefunde belegt. Bei psychischen Erkrankungen, kognitiven Einbußen oder chronischer Erschöpfung ist eine fachliche Diagnose besonders bedeutsam, weil diese Aspekte in einem einstündigen Termin kaum sicher erschlossen werden können.
Sprechen Sie früh mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, lassen Sie relevante Diagnosen und Therapiepläne dokumentieren und nehmen Sie aktuelle Befunde, Entlassbriefe und Medikamentenpläne zur Begutachtung mit. So entsteht Kohärenz zwischen erlebten Einschränkungen und ärztlicher Einschätzung.
Tipp 3: Aus jeder Einschränkung einen konkreten Unterstützungsbedarf ableitenFür die Bewertung zählt nicht nur, dass etwas schwerfällt, sondern ob daraus verlässlich Hilfe entsteht. Formulieren Sie deshalb zu jeder Einschränkung, welche Unterstützung nötig ist: vollständige Übernahme, Teilhilfe, Anleitung, Motivation oder Kontrolle.
Wer kein Brot mehr schmieren kann, braucht an den meisten Tagen Zubereitung oder Anleitung – das ist etwas anderes, als sich „einfach“ mit Dosensuppe zu behelfen. Beschreiben Sie das Erfordernis der Hilfe so, wie es im Alltag tatsächlich besteht, und benennen Sie, wer diese Hilfe derzeit leistet oder leisten müsste. So wird der Bedarf messbar.
Tipp 4: Mit Unterstützung auftreten – und die Alltagssituation in den Mittelpunkt rückenAufregung, Adrenalin und der Anspruch, „funktionieren“ zu wollen, führen in Begutachtungen oft zu besseren Leistungen als im Alltag. Das verfälscht das Bild. Legen Sie daher den Fokus bewusst auf Ihre übliche Situation: Pausen, verlangsamte Abläufe, Unsicherheiten und Überforderungen dürfen sichtbar werden.
Eine vertraute Unterstützungsperson ist dabei Gold wert. Diese Person bringt die vorbereitete Liste mit Einschränkungen, Diagnosen und Unterstützungsbedarfen mit, ergänzt, wenn etwas vergessen wird, und achtet darauf, dass nichts untergeht.
Sie selbst dürfen Tempo und Umfang Ihrer Antworten steuern, Pausen einfordern und darum bitten, dass die Begleitung Sachverhalte präzisiert. Das ist keine „Taktik“, sondern hilft, den Alltag korrekt abzubilden.
Tipp 5: Rechte kennen und selbstbewusst nutzenViele Betroffene unterschätzen ihre Möglichkeiten, den Rahmen der Begutachtung mitzugestalten. Sie dürfen sich begleiten lassen, und zwar von mehr als einer Person, sofern der Ablauf nicht gestört wird.
Gerade Angehörige, ehrenamtlich Pflegende oder eine rechtliche Vertretung können helfen, komplexe Abläufe geordnet darzustellen.
Achten Sie gleichzeitig auf Vertraulichkeit und einen respektvollen Ton – das unterstützt eine sachliche Atmosphäre und hilft allen Beteiligten.
Zur Frage von Aufzeichnungen ist eine differenzierte Betrachtung wichtig. Bild- und insbesondere Tonaufnahmen in privaten Räumen sind rechtlich sensibel.
Eine pauschale „Zustimmung durch Betreten“ ist nicht in jedem Fall gegeben. Klären Sie vorab, ob die Begutachtungsstelle mit einer Aufzeichnung einverstanden ist, und dokumentieren Sie Einwilligungen eindeutig.
Unabhängig davon können Sie im Anschluss ein eigenes Gedächtnisprotokoll anfertigen: notieren Sie zentral, was gefragt und was geantwortet wurde, welche Beobachtungen gemacht wurden und welche Unterlagen übergeben wurden.
Auch beim Thema Datenschutz gilt: Sie müssen nicht mehr Privates preisgeben als erforderlich. Wenn eine Pflegeperson anonym bleiben möchte, ist das grundsätzlich möglich, solange dadurch die Feststellung des Bedarfs nicht verhindert wird.
Beachten Sie jedoch, dass bestimmte Leistungen zugunsten pflegender Angehöriger – etwa Rentenbeiträge oder Unfallversicherung – nur fließen, wenn die Person namentlich benannt ist. Eine spätere Nachmeldung kann in Betracht kommen; lassen Sie sich hierzu im Zweifel beraten.
Wie Begutachtungen ablaufen – und was Gutachterinnen und Gutachter sehen wollenBegutachtende sollen strukturierte Informationen erheben, Beobachtungen im Haushalt einordnen und die Angaben mit Unterlagen abgleichen. Hilfreich sind nachvollziehbare Beispiele: Wie gelingt das Umsetzen vom Bett in den Stuhl? Wie oft kommt es zu Stürzen oder Beinahe-Stürzen?
Wer erinnert an Medikamente, wer richtet sie, wer kontrolliert die Einnahme? Wie wird der Einkauf organisiert, wer trägt, wer räumt ein?
Welche Folgen hat Erschöpfung – etwa, dass Körperpflege aufgeschoben oder ganz ausgelassen wird? Diese Alltagsszenen machen Bedarf sichtbar, ohne zu dramatisieren.
Nach dem Termin ist vor der Entscheidung: Bescheid prüfen und reagierenWenn der Bescheid vorliegt, prüfen Sie ihn in Ruhe. Stimmen die Feststellungen mit der Realität überein? Sind die geschilderten Bedarfe erfasst, die Diagnosen berücksichtigt, die Module plausibel bewertet? Falls nicht, ist ein Widerspruch möglich.
Er sollte gut begründet sein, auf konkrete Punkte eingehen und nach Möglichkeit neue Unterlagen enthalten, die die Darstellung stützen. Wird der Pflegegrad nach Widerspruch höher festgesetzt, wirken Leistungen in der Regel auf den ursprünglichen Antrag zurück. Halten Sie Fristen ein und holen Sie sich, wenn nötig, Unterstützung bei Pflegeberatungsstellen oder Sozialverbänden.
Praxisnah vorbereiten, ruhig auftreten, ehrlich bleibenGute Vorbereitung ist kein „Trick“, sondern sorgt dafür, dass der tatsächliche Alltag abgebildet wird. Ein Pflegetagebuch, eine gegliederte Liste entlang der sechs Module, aktuelle ärztliche Unterlagen und eine informierte Begleitung sind die vier Bausteine, die nahezu jede Begutachtung verbessern. Bleiben Sie bei der Wahrheit, zeigen Sie typische Tage und benennen Sie Überforderungen klar.
Wer seine Rechte kennt, respektvoll kommuniziert und strukturiert vorgeht, verschafft sich die besten Chancen auf eine Einstufung, die dem realen Unterstützungsbedarf entspricht.
FazitDie Pflegegrad-Begutachtung ist kein Gegner, sondern ein Prüfverfahren mit klaren Kriterien. Wer Einschränkungen sorgfältig dokumentiert, Diagnosen sichert, konsequent den daraus resultierenden Hilfebedarf beschreibt, eine Unterstützungsperson einbindet und die eigenen Rechte kennt, macht es den Begutachtenden leichter, ein zutreffendes Bild zu gewinnen. So wird aus der nervenaufreibenden Situation ein fairer, transparenter Schritt hin zu den Leistungen, die Pflege im Alltag verlässlich machen.
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Syria International Construction Exhibition Syria Build officially launches in Damascus
Damascus – SANA
The Syria International Construction Exhibition “Syria Build” continues its activities at the Damascus Countryside Fairgrounds, with the second day marking the official opening attended by several ministers and officials, alongside broad participation from local and international companies specializing in the construction sector.
Assistant Secretary-General of the Presidency of the Republic for Cabinet Affairs, Engineer Ali Kaddah, affirmed that the exhibition represents a strategic step toward rebuilding Syria through the agreements and contracts to be signed by participating companies, which will positively impact trade activity and enhance import and export.
Minister of Religious Endowments, Mohammad Abu Al-Khair Shukri, emphasized that post-liberation Syria is steadily advancing toward urban development.
Minister of Public Works and Housing, Mustafa Abdul Razzaq, stated that “Syria Build” serves as a vital platform for exchanging expertise and modern technologies.
The exhibition is held under the patronage of the Ministry of Economy and Foreign Trade, the Ministry of Public Works and Housing, and Damascus Chamber of Commerce. It runs until the 30th of September, bringing together the latest innovations in the world of construction — a step toward rebuilding Syria with creativity and sustainability.
Macht Netanjahu die «Drecksarbeit» für BlackRock?
Ende August trafen sich im Weißen Haus neben Präsident Donald Trump dessen Außenminister Marco Rubio, dazu der Sondergesandte Steve Wittkoff, Trumps Schwiegersohn Jared Kushner sowie der ehemalige britische Premierminister Tony Blair (1). Die Herrschaften besprachen wohlwollend das 38-seitige Exposé einer Investorengruppe. Das Papier trägt den Namen: «The GREAT Trust – From a Demolished Iranian Proxy to a Prosperous Abrahamic Ally» (2).
«GREAT» wird großgeschrieben. Das ist eine Abkürzung für «Gaza Reconstitution, Economic Acceleration and Transformation». Heißt auf Deutsch also: «Plan für die Wiederherstellung, die wirtschaftliche Beschleunigung und Umwandlung von Gaza.» Untertitel: «Von einem demolierten iranischen Stellvertreter zu einem wohlhabenden Verbündeten des Abraham-Akkords.»
Ganz kurz zu den Abraham-Verträgen: im Jahre 2020, im Windschatten der Corona-Kampagne, schlossen Israel, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate einen Vertrag, der de facto eine enge Zusammenarbeit der drei Länder in den Bereichen Wirtschaft, Militär und Außenpolitik verabredete.
Der Gaza-Streifen, formal bislang noch ein eigenes staatliches Gebilde unter Kontrolle der Hamas, soll nach diesem Plan komplett planiert werden, um auf dem Boden sodann eine ultramoderne Sonderwirtschaftszone nach dem Vorbild von Singapur hochzuziehen. Für zehn Jahre soll eine supranationale Treuhandgesellschaft den Gaza-Streifen verwalten.
Die jetzigen Bewohner von Gaza sollen vor die Wahl gestellt werden, auszuwandern oder zu bleiben, um in besonderen Wohnanlagen untergebracht zu werden. Wer «freiwillig» auswandert, bekommt ein Handgeld von 5.000 Dollar, sowie als Starthilfe Zuschüsse zur Miete für vier Jahre. Die Investoren rechnen damit, dass ein Viertel der Palästinenser das Auswanderungsangebot annehmen wird.
Auf dem Territorium des Gaza-Streifens sollen sechs bis acht Smart Citys aus dem Boden gestampft werden. Eine Ringbahn trägt den Namen des saudi-arabischen Kronprinzen und de facto-Regenten Prinz Mohammed bin Salman. Ein riesiger Fabrik-Komplex trägt den Namen des Tesla-Unternehmers und Oligarchen Elon Musk.
Das dazugehörige Freizeit- und Hotelressort ist uns bereits aus einem vom Weißen Haus veröffentlichten Werbe-Video bekannt, und trägt den Namen des amtierenden US-Präsidenten Donald Trump (3). Dieses durch Künstliche Intelligenz verwaltete futuristische Konglomerat wird verbunden mit der saudi-arabischen Retortenstadt Neom (4). Die neu errichteten Hafenanlagen sollen den Handel zwischen Indien, der arabischen Welt und Europa wesentlich erleichtern.
Diese Planungen sind zynisch und menschenverachtend. Solche Überlegungen auch nur anzustellen, wo zur gleichen Zeit über 60.000 wehrlose Zivilisten in Gaza ermordet werden und die zivile Infrastruktur nahezu komplett vernichtet ist und die Menschen hungern, geschieht in übelster kolonialer Tradition. Die Verantwortlichen für diese perversen Pläne berufen sich darauf, einer regelbasierten, auf menschliche Werte achtenden Gemeinschaft westlicher Nationen anzugehören. Solche Pläne kann man der Öffentlichkeit eigentlich gar nicht präsentieren, ohne sich komplett unglaubwürdig zu machen.
Bemerkenswert ist die Art, in der wir so langsam an diese neokoloniale Perversion herangeführt werden. Das geschieht nämlich in verdaulichen Häppchen. Die Washington Post hat das gesamte Papier angeblich zugespielt bekommen und dann als «Leak», als Leckstelle im abgeschirmten Herrschaftswissen, veröffentlicht. Seltsam daran ist lediglich, dass die Washington Post niemand Geringerem als Jeff Bezos gehört.
Jeff Bezos ist mit geschätztem Marktwert von 200 Milliarden Dollar nicht nur einer der reichsten Männer der Welt, sondern auch Eigentümer des Weltkonzerns Amazon. Amazon wird nun allerdings in dem angeblich geleakten Exposé als eine der am GREAT-Projekt beteiligten Investoren ausdrücklich genannt.
Bezos hätte wahrscheinlich vehement dementiert, dass Amazon an diesem Projekt beteiligt ist, wenn das nicht nicht den Tatsachen entspräche. Die schwedische Firma IKEA wird auch in dem Papier mit Logo als Mit-Investor ausgewiesen. Von IKEA liegt laut Bild-Zeitung allerdings ein Dementi vor (5). Als weitere Investoren im Techno-Gaza erkennen wir die berüchtigte «Sicherheitsfirma» Academi (früher bekannt als Blackwater), den Rüstungskonzern Lockheed oder auch die Autofirma Tesla, um hier nur einige wenige uns durchaus bekannte Investoren zu nennen.
Trotz der extrem empörenden Pläne im GREAT-Papier ist die Reaktion in der westlichen Hemisphäre eher zurückhaltend. In Deutschland hat die Bild-Zeitung ungewohnt sachlich und faktenbasiert über dieses Projekt berichtet. Das ist bemerkenswert, denn jeder angehende Redakteur im Springer Verlag, dem Dachkonzern der Bild-Zeitung, muss bei seiner Einstellung unterschreiben, sich nicht nur für die «transatlantische» Verständigung einzusetzen, sondern auch für eine positive Berichterstattung über die israelische Regierung zu sorgen.
Auch hier fragt man sich, warum gerade von pro-israelischer Seite erste Eindrücke des bizarren GREAT-Projektes in kleinen Häppchen unserer geistigen Verdauung zugeführt werden. Handelt es sich hier um eine Art von «Serum-Methode»? Bekommen wir eine kleine Dosis der grausigen Wahrheit, um dann bei den vollendeten Tatsachen nicht mehr aufzubegehren?
Ansonsten erschien nur ein einziger Beitrag in der sogenannten alternativen Medienlandschaft (6). Vielleicht wird noch nicht so richtig realisiert, wie das GREAT-Projekt in das große geopolitische Gesamtgemälde eingebettet ist. Doch betrachten wir zunächst das GREAT-Trust-Projekt in seinen Einzelheiten.
Wiederaufbau, Wirtschaftliche Beschleunigung und Umwandlung von GazaWohlgemerkt: das GREAT-Papier ist kein unausgegorenes Hirngespinst einiger durchgeknallter Tagträumer. Das GREAT-Papier ist ein ernstgemeintes Exposé, mit dem ein Konsortium von Investoren weitere potenzielle Investoren ins Boot holen will. Das GREAT-Papier argumentiert deshalb auch knallhart betriebswirtschaftlich. Den interessierten Geldanlegern wird der Mund wässrig gemacht, wie viel Ertrag sich nach zehn Jahren aus der Gaza-Investition herausholen lässt.
Voraussetzung ist natürlich ein günstiges Investitionsklima. Dafür sollen die Regierungen von Israel und den USA als Garanten der Treuhandgesellschaft für eine sichere Geldanlage bürgen. Zu diesem Zweck trafen sich Trump und seine Paladine im Weißen Haus. Grafiken, Illustrationen und Konzept stammen bereits aus einem Papier von israelischen Geschäftsleuten aus dem Jahre 2024, das von Regierungschef Netanjahu gebilligt und an die USA weitergereicht worden war (7).
Also, im ersten Jahr des GREAT-Plans soll die noch im Wege stehende Hamas von israelischen Militärkräften ein für alle mal ausgeschaltet werden. In diesem ersten Jahr bleibt die Oberhoheit über Gaza bei Israel. In der gleichen Zeit werden die Trümmer des alten Gaza beiseite geräumt und noch aufgefundene Leichname identifiziert und bestattet.
Im zweiten Jahr geht dann die Verwaltung und das Management der Großbaustelle Gaza an den GREAT-Trust und die Gaza Humitarian Foundation (GHF) über. Die Gaza Humanitarian Foundation wurde erst in diesem Jahr von den USA und Israel gegründet und ist vornehmlich dadurch bekannt geworden, dass sie ohne Rücksprache mit anderen Hilfsorganisationen eigenmächtig Verteilungsstellen für Lebensmittel aufgemacht hat.
Jedoch waren die Wege für die hungernden Palästinenser so angelegt, dass die israelischen Streitkräfte die Hilfesuchenden immer wieder ungehindert abschießen konnten. Der Gaza Humanitarian Fund soll nun also zusammen mit internationalen «Sicherheits»firmen für das leibliche Wohl der in der Heimat gebliebenen Palästinenser sorgen. Ungestört von der Hamas kann nun die restlichen neun Jahre gebaut und investiert werden.
Israel bleibt als Kraft im Hintergrund, die eingreift, wenn es brenzlig werden sollte. Und über allem wacht als Garant die Regierung der USA. Die Regierungsgewalt übt ansonsten die vorwiegend private Treuhandgesellschaft GREAT Trust aus. Es entstehen auf diese Weise die bereits oben beschriebenen blühenden Landschaften, mit vorgelagerten künstlichen Inseln und – was im Papier unerwähnt bleibt – der ungehinderten Ausbeutung der gigantischen Öl- und Gasvorkommen im palästinensischen Hoheitsgewässer vor der Küste.
Nach zehn Jahren soll dann die Verwaltung auf umerzogene Palästinenser übergehen, die sich dem Abraham-Akkord (also dem Bündnis Israels mit ausgewählten arabischen Scheichtümern) zutiefst verpflichtet fühlen.
Nun beginnt die Modellrechnung für die interessierten Investoren. Natürlich muss der Staat als Investor erst mal großzügig vorangehen, und dann werden die privaten Investoren dann jauchzend folgen. So lesen wir in dem GREAT-Papier folgendes:
«70–100 Milliarden US-Dollar an öffentlichen Investitionen, die 35–65 Milliarden US-Dollar an privaten Investitionen auslösen. Die Finanzierung deckt alle Aspekte ab, darunter zehn Großbauprojekte, humanitäre Hilfe, wirtschaftliche Entwicklung, großzügige freiwillige Umsiedlungspakete und erstklassige Sicherheitsmaßnahmen. Dieser Plan ist nicht auf Spenden angewiesen.» (8)
Da kann man als privater Investor nicht meckern. Der Staat, also die öffentliche Solidargemeinschaft, übernimmt die Risiken. Da kann ja nichts mehr schiefgehen. Und wie sieht es mit der sozialen Auswirkung des Plans aus? Dazu sagen uns die Verfasser des GREAT-Plans:
«Soziale Auswirkungen (über 10 Jahre): 1 Million neue Arbeitsplätze (250.000 direkt + 750.000 indirekt), 11-fache Steigerung des BIP von Gaza auf 2,7 Milliarden US-Dollar pro Jahr im Jahr 2022 (200 Milliarden US-Dollar kumuliertes BIP), 13.000 neue Krankenhausbetten, 100 % der Kinder in dauerhaftem Wohnraum, >85 % der Kinder in der Schule, Gazas Wert >300 Milliarden US-Dollar (im Vergleich zu 0 US-Dollar heute).»
Also: heute ist der Gaza-Streifen null Dollar wert. Wie kommt das bloß? Aber das ist, das sehen wir doch sofort ein, eine optimale Investitionsbasis. Eine leere Tafel kann man ganz neu beschreiben. Der Ertrag wird uns Investoren recht geben. Denn, so weiter das Papier:
«Kapitalrendite über 10 Jahre: 324 Milliarden US-Dollar an Vermögenswerten, 37 Milliarden US-Dollar an Steuern (aus 185 Milliarden US-Dollar Einnahmen der Unternehmen der investierenden Länder), 24 Milliarden US-Dollar an direkten Einnahmen (Gesamt: 385 Milliarden US-Dollar Rendite auf eine Investition von 100 Milliarden US-Dollar). Der Jahresumsatz des Trusts wird bis zum zehnten Jahr 4,5 Milliarden US-Dollar übersteigen.»
Wohlgemerkt: das sind alles originale Passagen aus dem GREAT-Papier. Alles echt und ohne doppelten Boden. Nun ist es ja so, dass natürlich jeder Investor, der noch weiteres Kapital für sein Projekt haben will, die Gewinnaussichten so rosig wie möglich malt. Diese Super-Rendite ist nur zu erzielen, wenn die Politik für absolute Stabilität sorgt. Also muss die Netanjahu-Regierung noch einmal ordentlich auf die Tube drücken und jetzt ganz schnell vollendete Tatsachen schaffen. Darum wird Gaza-Stadt gerade planiert. Mitsamt seinen Bewohnern. Damit wieder ganz neu angefangen werden kann.
Immer wieder denkt man hier an den Soziologen Joseph Schumpeter und seinen Begriff der «schöpferischen Zerstörung». Es handelt sich um einen «Siedler-Kolonialismus»: fremde Siedler kommen in ein bereits bewohntes Gebiet. Um Platz zu schaffen, werden die rechtmäßigen Bewohner jetzt entweder vertrieben oder umgebracht (9). Das ist geschichtlich keine Neuigkeit. Allerdings geschah ein solcher Siedler-Kolonialismus noch nie so nahe vor unserer Haustür wie jetzt. Und das in unserer so menschlichen und angeblich so aufgeklärten Postmoderne.
Ein gezielter Angriff auf die alte WeltordnungWer glaubt, dass das Projekt des GREAT-Papiers sowieso zum Scheitern verurteilt ist, weil viel zu bizarr und gegen alle guten Sitten, der täuscht sich gewaltig. Die Privatisierung des Gaza-Streifens ist die Speerspitze einer Machtergreifung der Konzerne und der Vermögensverwalter. Denn Eigentumsrechte und Bodenrecht werden radikal umgestellt.
An die Stelle eines staatlich verbürgten Privateigentums tritt eine ganz neue Besitzorganisation, die als «Tokenisierung» bezeichnet wird. Eine komplexe Konstruktion, die an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden kann. In der Wirtschaftssonderzone Gaza wird ein ganz neues digitales Überwachungssystem ausprobiert. Das hört sich in der verklausulierten Sprache des Papiers so an:
«Ein ID-basiertes digitales System oder digitales Identitätssystem nutzt digitale Technologie, um ein einzigartiges digitales Profil zu erstellen, zu speichern und zu verifizieren, das eine Person oder Entität online und in digitalen Interaktionen repräsentiert. Diese Systeme, die dezentrale Identifikatoren (DIDs) und verifizierbare Anmeldeinformationen (VCs) verwenden können, ermöglichen sichere Online-Transaktionen, den Zugriff auf digitale Dienste und die Fernauthentifizierung ohne physische Dokumente. Zu den Vorteilen zählen mehr Komfort, verbesserte Sicherheit und bessere Kontrolle über personenbezogene Daten für Nutzer sowie verbesserte Betrugsprävention und optimierte Prozesse für Organisationen und Behörden.»
Wunderbar! Wie gut, dass für unsere einwandfreie Identitätsfindung gesorgt ist!
Aber Sarkasmus beiseite: Das Projekt ist fest eingebunden in ein geopolitisches Rahmenwerk, das Indien, die arabische Welt und Europa miteinander verbinden soll. Die Rede ist vom India-Middle-East-Europe-Economic-Corridor, kurz: IMEC. Hier handelt es sich um ein westliches Konkurrenz-Unternehmen zu der von China dominierten Seidenstraße. Waren gelangen von Indien kommend auf die arabische Halbinsel, wo sie auf dem Landweg bis an die Mittelmeerküste transportiert werden.
Nun fehlt eigentlich nur noch ein richtig großer, moderner Mittelmeerhafen, der von keinem souveränen Staat kontrolliert wird, der sich womöglich gegen die westlichen Konzerne wenden könnte. Und der bei der Gestaltung der Hafenanlagen und der dort herrschenden Arbeitsbedingungen ein Wörtchen mitreden möchte. Da bietet sich eine privatisierte Sonderwirtschaftszone Gaza doch geradezu an! Und entsprechend wird Gaza in dem Papier auch als der ideale Handelsplatz angepriesen.
IMEC wurde erst 2023 gegründet von Indien, USA, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Europäische Union, Frankreich, Italien und Deutschland. Die künftigen Transportstrecken sind bereits festgelegt, und auf einer offiziellen Karte ist als ein möglicher Hafen das israelische Haifa vorgesehen, doch ein anderer Weg endet – im Gaza-Streifen (10). Welch ein Zufall.
Schlussfolgerung: Das ist kein AusrutscherDer Plan für die Sonderzone Gaza ist kein bizarres Hirngespinst isolierter irre gewordener Möchtegern-Investoren. Hier handelt es sich um einen weiteren Versuch zur radikalen Umkrempelung der Weltordnung – hin zu mehr Konzernmacht, weiter weg von öffentlicher Kontrolle und Verantwortung. Weltweit mehren sich die Versuche, den öffentlichen Raum abzuschaffen und privatisierte, voll digital überwachte und verwaltete Räume zu schaffen.
Die Privatisierungspläne für Gaza stellen jetzt eine besonders brutale Provokation durch die internationalen Vermögensverwalter der Superreichen dar. Wenn diese Provokation widerstandslos von der Weltöffentlichkeit geschluckt wird, kommen als nächstes ganze Staaten unter den Hammer. Mit der Serum-Methode werden wir an die grausige Wahrheit herangeführt. Also zunächst kleine Portionen der grausigen Wahrheit enthüllen, damit die Öffentlichkeit für den großen Angriff unempfindlich ist. Und die Staaten, die das IMEC-Protokoll unterschrieben haben, werden sich freuen, wenn ihnen die Sonderwirtschaftszone Gaza eine hypermoderne Infrastruktur scheinbar kostenlos zur Verfügung stellt.
Dass der Wille zur Sonderwirtschaftszone Gaza bei höchsten Stellen vorhanden ist, steht außer Zweifel. Ob sich dieser Wahnsinn auch tatsächlich durchsetzen lässt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das Projekt könnte daran scheitern, dass doch nicht genug Geld zusammenkommt. Das Projekt könnte mitten in seiner Entstehungsphase scheitern, weil sich das Konsortium zerstreitet. Oder der Kostenvoranschlag viel zu niedrig ausgefallen ist.
Das Projekt ist ja eng verzahnt mit dem saudischen Privatstadt-Projekt Neom. Neom allerdings bleibt bislang katastrophal hinter seinen Vorgaben zurück. Es steht kurz vor dem Scheitern. Anrainerstaaten könnten sich weigern, ausreisewillige Palästinenser aufzunehmen. Die Bevölkerungen in den arabischen Scheichtümern sind über Israel und dessen Völkermordaktionen in Gaza sehr empört.
Wie lange können westliche Geheimdienste die arabischen Despoten noch gegen die eigene Bevölkerung schützen? Der eigenbrötlerische türkische Staatschef Erdogan ist zudem sauer auf das IMEC-Bündnis und will ein Konkurrenz-Bündnis aufmachen. Wird sich IMEC, also die westliche Antwort auf die Seidenstraße, auf die Dauer etablieren können? Das sind alles Fragen, die die Aufbruchstimmung der Investoren noch dämpfen könnten.
Aber, was ist mit unserer Solidarität mit den Palästinensern? Der Angriff auf die Palästinenser ist letztendlich ein Angriff gegen uns. Auf unsere Begriffe von Humanität und auf Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn Gaza verschwindet, verschwinden letztlich auch unsere Menschenrechte.
Quellen und Anmerkungen:
(1) https://www.freitag.de/autoren/sabine-kebir/us-plan-the-great-trust-wohlhabende-palaestinenser-duerfen-in-gaza-bleiben
(2) https://www.washingtonpost.com/documents/f86dd56a-de7f-4943-af4a-84819111b727.pdf
(3) https://www.youtube.com/watch?v=PslOp883rfI
(4) https://www.youtube.com/watch?v=r4ox214YLvw
(5) https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/brisanter-bericht-enthuellt-das-ist-trumps-great-plan-fuer-gaza-68b53ca25d3e123a945b2046
(6) https://www.youtube.com/watch?v=HW7xCmX-fPU&t=14s
(7) https://ynet-pic1.yit.co.il/picserver5/wcm_upload_files/2024/05/03/r1xP7iKGf0/Gaza_Businessmen_Initiative_heb___Copy__1_.pdf
(8)alle Zitate siehe Fußnote <2>
(9) Adam Hanieh/Robert Knox/Rafeef Ziadah: Resisting Erasure – Capital, Imperialism and Race in Palestine. London 2025
(10) https://en.wikipedia.org/wiki/India%E2%80%93Middle_East%E2%80%93Europe_Economic_Corridor#/media/File:IMEC_and_its_connections.png
Längste Einzahlung gleich höchste Rente: Hier liegt ein Denkfehler
Wer sein gesamtes Arbeitsleben Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, vermutet häufig, die höchste monatliche Rente gäbe es bei Eintritt in die „normale“ Altersrente zum gesetzlichen Rentenalter.
Dieser Gedanke klingt erst einmal logisch: Längere Beitragszeit, mehr Entgeltpunkte, folglich eine höhere Rente. Selbst wenn es vorgezogene, abschlagsfreie Varianten gibt, fehlen dort in der Theorie zusätzliche Jahre, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber Beiträge leisten könnten. In der Praxis sieht das Bild jedoch anders aus.
Durchschnittswerte und SelektionseffekteAus der Praxisberatung und aus statistischen Übersichten ergibt sich ein gegenläufiges Muster: Im Durchschnitt fällt die Regelaltersrente am niedrigsten aus. Höher liegen regelmäßig die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Jahren Wartezeit), gefolgt von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für langjährig Versicherte (frühestens ab 63 mit Abschlägen).
Dieses Ergebnis irritiert viele zunächst, erklärt sich aber durch einen starken Selektionseffekt: In der Regelaltersrente finden sich besonders viele Versicherte, die die längeren Wartezeiten für eine vorgezogene Rente nicht erfüllen und daher erst zum Regelalter einsteigen – oft mit vergleichsweise kurzen oder unterbrochenen Erwerbsbiografien und entsprechend geringeren Entgeltpunkten.
Wartezeiten: Was hinter 5, 35 und 45 Jahren stecktEntscheidend für den Zugang zu den verschiedenen Rentenarten sind Wartezeiten. Für die Regelaltersrente reichen fünf Jahre, die in der Regel schnell erreicht sind, auch wenn die Erwerbszeit lückenhaft war.
Für die vorgezogenen Varianten sind mindestens 35 Jahre erforderlich; angerechnet werden dabei nicht nur klassische Beschäftigungszeiten, sondern auch bestimmte Zeiten wie etwa Kindererziehung oder Phasen der Krankheit.
Die besonders privilegierte abschlagsfreie Variante setzt sogar 45 Jahre voraus. Je höher die Wartezeit, desto eher handelt es sich um Versicherte mit langen, oft nahezu durchgehenden Erwerbsverläufen – mit entsprechend mehr Entgeltpunkten und damit höheren durchschnittlichen Renten.
Warum die Regelaltersrente im Schnitt hinten liegtDie niedrigen Durchschnittsbeträge in der Regelaltersrente haben daher weniger mit einem „Nachteil“ der Rentenart selbst zu tun als mit der Zusammensetzung der Gruppe. Wer erst zum Regelalter in Rente geht, tut das häufig nicht, weil es finanziell die beste Variante ist, sondern weil die längeren Wartezeiten anderer Rentenarten nicht erfüllt wurden.
In dieser Gruppe finden sich überproportional viele mit Teilzeitphasen, längeren Erwerbsunterbrechungen oder insgesamt geringeren beitragspflichtigen Einkommen. All das reduziert jedoch die Entgeltpunkte und drückt die Durchschnittsrenten nach unten.
45 Jahre Wartezeit: Warum diese Rente häufig vorne liegtDie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gilt als der „starke“ Durchschnittsgewinner. Sie steht für Lebensläufe mit sehr langer und oft stabiler Erwerbstätigkeit. Solche Biografien bringen naturgemäß viele Entgeltpunkte, weil über Jahrzehnte regelmäßig Beiträge geflossen sind.
Dass in dieser Rentenart die durchschnittlichen Monatsbeträge deutlich höher ausfallen, folgt also weniger aus einem besonderen gesetzlichen „Bonus“, sondern aus den dahinterstehenden Erwerbsverläufen, die in Summe mehr Punkte auf dem Rentenkonto ergeben.
Schwerbehindertenrente vs. Rente für langjährig VersicherteDie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist an besondere gesundheitliche Voraussetzungen geknüpft. Sie kann vorzeitig in Anspruch genommen werden, teils mit Abschlägen, teils – je nach individueller Konstellation – günstiger.
Im Durchschnitt liegt sie vor der Regelaltersrente, was ebenfalls mit der Struktur der Anspruchsberechtigten zu tun hat: Viele dieser Versicherten haben trotz gesundheitlicher Einschränkungen langjährige Erwerbszeiten vorzuweisen, die sich in den Rentenpunkten widerspiegeln.
Die Altersrente für langjährig Versicherte ist die Variante, die – vereinfacht gesagt – ab 63 möglich ist, allerdings grundsätzlich mit Abschlägen.
Dass sie im Mittel dennoch über der Regelaltersrente liegt, lässt sich ebenfalls mit den Biografien erklären: Wer 35 Jahre Wartezeit zusammenbringt, hat häufig mehr Punkte als viele Neurentnerinnen und -rentner in der Regelaltersrente, die gerade so die Mindestwartezeit erreichen.
Die rechnerischen Abschläge mindern zwar den Monatsbetrag, heben ihn aber nicht zwingend unter das durchschnittliche Niveau der Regelaltersrente, wenn die zugrunde liegenden Entgeltpunkte höher sind.
Theorie gegen Praxis: Der Denkfehler hinter der „längsten Einzahlung“Die verbreitete Annahme „längste Einzahlung = höchste Rente“ verkennt, dass Durchschnittswerte immer Ausdruck einer Gruppenzusammensetzung sind. Wäre die Gruppe der Regelaltersrentnerinnen und -rentner ausschließlich mit Personen besetzt, die ohne Unterbrechungen von der Ausbildung bis zum Rentenalter voll erwerbstätig waren, lägen deren Renten im Durchschnitt sehr hoch.
In der amtlichen Statistik wird eine solche „Ideal-Kohorte“ jedoch nicht separat ausgewiesen. Näherungsweise abgebildet wird sie durch die Gruppe der besonders langjährig Versicherten, die – wenig überraschend – im Mittel die höchsten Beträge erzielt.
Was das für die persönliche Entscheidung bedeutetDie statistische Rangfolge ersetzt keine individuelle Berechnung. Wer die Wahl zwischen Rentenarten hat, sollte die eigene Biografie, die vorhandenen Entgeltpunkte, mögliche Abschläge und persönliche Faktoren wie Gesundheit, Arbeitsbelastung und Planungssicherheit zusammen betrachten.
Es ist sinnvoll, die Wartezeiten sauber zu prüfen, Kindererziehungs- und andere Anrechnungszeiten vollständig erfassen zu lassen und die finanziellen Auswirkungen eines früheren oder späteren Eintritts konkret durchrechnen zu lassen.
Nicht selten zeigt sich, dass eine vermeintlich „spätere“ Rente mit zusätzlichen Beitragsjahren weniger bringt als erwartet – oder umgekehrt, dass eine vorgezogene Rente trotz Abschlägen gut tragfähig ist, weil der zugrunde liegende Punktestand solide ist.
Die „höchste Rente“ ist statistisch – Ihre Rente ist individuellDie Frage „Welche Rentenart bringt am meisten Geld?“ lässt sich statistisch beantworten: Im Durchschnitt führt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte das Feld an; die Regelaltersrente liegt am Ende.
Das erklärt sich aus Selektion und Erwerbsbiografien, nicht aus einem systematischen Vor- oder Nachteil der Rentenarten selbst. Für die eigene Entscheidung zählt am Ende nicht der Durchschnitt, sondern das persönliche Rentenkonto, die erfüllten Wartezeiten und die Lebensplanung. Wer diese Aspekte nüchtern zusammendenkt, findet die Variante, die fachlich stimmig ist – und zum eigenen Leben passt.
Der Beitrag Längste Einzahlung gleich höchste Rente: Hier liegt ein Denkfehler erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Dr. Schiffmann’s Spike: Hochwirksamer Schutz für das Immunsystem – befristeter Exklusivrabatt!
Gemeinsam mit Heilnatura, dem Hersteller hochwertiger Gesundheits- und Nahrungsergänzungsprodukte in erstklassiger Bio-Qualität, hat der durch seine Corona-Kritik bekannt gewordene renommierte Mediziner Dr. Bodo Schiffmann das hochwirksame Präparat Dr. Schiffmann’s Spike in Kapselform entwickelt. Es vermag, schädliche Auswirkungen der Spike-Proteine etwa bei Geimpften zu verhindern und ist damit günstig bei der Vorbeugung und Neutralisierung von Impfnebenwirkungen. […]
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Anwaltskammer: Gerichtsmedizin blockiert Aufklärung im Fall Rojin Kabaiş
Ein Jahr nach dem Tod der Studentin Rojin Kabaiş in Wan (tr. Van) kritisiert die regionale Rechtsanwaltskammer schwere Versäumnisse im Ermittlungsverfahren. Der Vorsitzende Sinan Özaraz sieht das dem türkischen Justizministerium unterstehende Institut für Rechtsmedizin als zentrales Hindernis für die Aufklärung. Trotz mehrfacher Anfragen habe die Einrichtung wesentliche forensische Informationen zurückgehalten, sagte Özaraz gegenüber der Nachrichtenagentur MA.
Rojin Kabaiş war Erstsemesterstudentin im Fachbereich Kindheitspädagogik an der Universität Yüzüncü Yıl und ist am 27. September 2024 aus einem Studentinnenwohnheim in Wan verschwunden. Ihre Leiche wurde 18 Tage später am Ufer des Wan-Sees gefunden. Laut Autopsie soll die 21-Jährige ertrunken sein. An ihrem Körper sowie persönlichen Gegenständen wurden jedoch DNA-Spuren von zwei Männern sowie eine Blutspur auf einem Kleidungsstück gefunden. Bis heute wurde nicht geklärt, wem die Spuren gehören.
Sinan Özaraz © MA
„Das Institut für Rechtsmedizin hat zentrale Informationen zurückgehalten – darunter die Herkunft der DNA-Spuren am Körper von Rojin. Diese Angabe ist für das Verfahren von entscheidender Bedeutung“, so Özaraz. Die Ermittlungen würden seit Monaten blockiert. „Seit Januar warten wir auf eine Antwort, doch trotz mehrfacher Nachfragen beim Institut wurde bis heute nichts in die Ermittlungsakte aufgenommen“, kritisierte der Jurist.
Anzeige wegen Beweisunterdrückung
Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer von Diyarbakır (ku. Amed) hat die Kammer in Wan nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des rechtsmedizinischen Instituts erstattet. Die Anzeige richtet sich nicht nur gegen die in Istanbul angesiedelte Behörde, sondern auch das Fachgremium für Biologie. Die Kammer wirft dem Institut Verstöße gegen Artikel 257 (Amtsmissbrauch) und Artikel 281 (Beweisunterdrückung) des türkischen Strafgesetzbuches vor.
„Dass DNA-Spuren am Körper eines mutmaßlichen Gewaltopfers nicht lokalisiert werden, ist kein gewöhnlicher Verfahrensverzug – es geht hier um eine massive Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung“, betonte Özaraz. Die Ermittlungen litten zudem unter der anhaltenden Geheimhaltungsverfügung zur Akte, was unabhängige Bewertungen erschwere.
Zu den offenen Fragen zählen laut der Anwaltskammer die genaue Todeszeit, die Beschaffenheit des Wassers, in dem die Leiche der gefunden wurde, sowie toxikologische Befunde zum Mageninhalt der Verstorbenen. Auch diese Informationen seien bisher nicht vollständig übermittelt worden.
„Gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz wird beschädigt“
Özaraz warnt vor den gesellschaftlichen Folgen solcher Versäumnisse: „Bei ungeklärten Todesfällen von Frauen entsteht zunehmend der Eindruck, dass Ermittlungen gezielt verschleppt werden.“ Viele dieser Fälle würden ohne belastbare Aufklärung geschlossen – was das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz nachhaltig untergrabe.
https://deutsch.anf-news.com/frauen/gedenkmarsch-in-wan-fordert-gerechtigkeit-fur-rojin-kabais-48140 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/vater-von-rojin-kabais-stellt-antrag-bei-justizministerium-48032 https://deutsch.anf-news.com/frauen/elf-monate-nach-tod-von-studentin-rojin-kabais-familie-klagt-uber-vertuschung-47628
Alle Änderungen beim Bürgergeld ab 2026
2026 wird es bei der Grundsicherung einen doppelten Einschnitt geben: Zum Jahresbeginn bleiben die Regelsätze beim Bürgergelds unverändert, gleichzeitig bereitet die Bundesregierung einen Systemumbau zur „Neuen Grundsicherung“ vor. Was davon bereits beschlossen ist, was geplant und was rechtlich noch offen bleibt, zeigt dieser Überblick.
Regelsätze: Bestätigung der Nullrunde zum 1. Januar 2026Für 2026 hat das Bundeskabinett die Fortschreibung der Regelbedarfe ohne Erhöhung beschlossen. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, die übrigen Stufen bleiben ebenfalls auf Vorjahresniveau.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen; an den Beträgen ändert das in der Praxis nichts, solange keine gegenteilige Entscheidung fällt. Auch öffentlich-rechtliche Medien ordnen die Entscheidung als „Nullrunde“ ein.
Vom Bürgergeld zur „Neuen Grundsicherung“: politischer KurswechselDer Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, das Bürgergeld zu einer „Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzubenennen. Ziel sei “eine Neugewichtung von Rechten und Pflichten und eine stärkere Arbeitsmarktintegration”; Details werden gesetzlich ausgearbeitet. Der Umbau ist politisch gesetzt, die konkrete Ausgestaltung wird jedoch erst im Laufe des Jahres 2026 im Gesetzgebungsverfahren entschieden.
Sanktionen: Pläne für härtere Eingriffe – verfassungsrechtliche LeitplankenDie Regierung hat härtere Sanktionen angekündigt, etwa bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit. Was am Ende gilt, wird der Bundestag festlegen müssen. Klar ist: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 Leitplanken gezogen und Leistungskürzungen im Regelfall auf maximal 30 Prozent des Regelbedarfs begrenzt; strengere Eingriffe müssten diesen Maßstäben genügen. Eine komplette Regelsatz-Streichung wäre rechtlich heikel und sozialpolitisch umstritten.
Vermögen und Karenzzeit: Abschaffung in VorbereitungZur Debatte steht die Abschaffung der bisherigen Karenzzeit bei Vermögen. Künftig soll direkt bei Antragstellung geprüft werden; das künftige Schonvermögen soll stärker an der „Lebensleistung“ ausgerichtet werden. Diese Eckpunkte sind politisch benannt, die exakten Schwellen und Übergangsregeln müssen gesetzlich festgelegt werden.
Unterkunftskosten: „Angemessenheit“ bleibt – Deckel-Debatte läuftBundesrechtlich ändern sich die Regeln zu Kosten der Unterkunft und Heizung zum Jahresbeginn 2026 nicht; maßgeblich bleiben die kommunalen Angemessenheitswerte.
Parallel wird über pauschalere oder gedeckelte Wohnkosten im Leistungsbezug gestritten. Ob und wie solche Korrekturen kommen, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren 2026.
Arbeitsanreize und Hinzuverdienst: Verbesserungen in AussichtDie Koalition hat angekündigt, finanzielle Arbeitsanreize im Leistungsbezug zu verbessern. Fachinstitute weisen darauf hin, dass die heutige Abgaben- und Anrechnungslogik rasche Mehrarbeit oft nur schwach belohnt – hier soll die „Neue Grundsicherung“ nachjustieren. Konkrete Formeln werden im Gesetzgebungsprozess 2026 erwartet.
Verfahren, Zeitplan und was 2026 praktisch giltZum 1. Januar 2026 greift die Nullrunde. Im Laufe des Jahres 2026 soll der große Reformrahmen beraten und beschlossen werden; die Bundesregierung hat angekündigt, die bisherige – zuletzt zu Nullrunden führende – Fortschreibungsmechanik der Regelbedarfe grundsätzlich zu überarbeiten.
Solange das neue Gesetz nicht in Kraft ist, gelten die bekannten Bürgergeld-Regeln weiter. Über stufenweise Übergänge und eine automatische Überleitung in die „Neue Grundsicherung“ wird im Rahmen der Reform entschieden.
Was Betroffene jetzt wissen solltenFür Leistungsbeziehende bedeutet das Jahr 2026 zunächst Stabilität bei den Regelsätzen und Abläufen, aber auch Unsicherheit mit Blick auf die absehbaren Änderungen im zweiten Halbjahr: strengere Mitwirkungspflichten sind politisch gewollt, die Karenzzeit beim Vermögen steht auf der Kippe, bei den Wohnkosten wird weiter gerungen.
Wer betroffen ist, sollte Bescheide und mögliche Übergangsregelungen genau prüfen – und die politischen Beschlüsse 2026 im Blick behalten. Die großen Linien sind gesetzt, die Detailfragen werden das Parlament klären.
Quellen (Auswahl):
Bundesregierung und BMAS zur Nullrunde 2026; Deutschlandfunk zu angekündigten Sanktionen; Koalitionsvertragspassage der SPD zur „Neuen Grundsicherung“; IAB-Analyse zu Arbeitsanreizen; kommunale Angemessenheit bei Unterkunftskosten und laufende politische Debatte.
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Bürgergeld: Jobcenter digital einfach so wieder löschen
Mit der Einführung von Jobcenter digital wollte die Bundesagentur für Arbeit den Kontakt zwischen Leistungsbeziehenden und Verwaltung modernisieren und digitalisieren. Was zunächst nach einem Fortschritt klingt, stößt bei vielen Betroffenen auf Misstrauen – nicht ohne Grund.
Immer mehr Leistungsbezieher wollen der Plattform wieder den Rücken kehren. Wir erläutern mögliche Risiken auf und erklären, wie man die Online-Kommunikation deaktiviert oder das Konto sogar vollständig löschen kann.
Digitalisierung im Jobcenter: Fortschritt mit Nebenwirkungen?Die Plattform “Jobcenter digital” soll einen schnellen, papierlosen Zugang zu Anträgen, Mitteilungen und Post vom Jobcenter ermöglichen. Wer registriert ist, kann Nachweise hochladen, Termine verwalten oder Mitteilungen empfangen. Doch in der Praxis zeigen sich viele Schwächen, die das Vertrauen in die digitale Kommunikation erschüttern.
Ein häufiges Problem: Der Verlust von Dokumenten. Auch wenn Jobcenter digital offiziell als sicher gilt, berichten viele Betroffene davon, dass hochgeladene Unterlagen nicht beim zuständigen Sachbearbeiter angekommen seien oder später nicht mehr auffindbar waren.
Dies entspricht einem bekannten Phänomen aus der analogen Welt – verlorene oder nie dokumentierte Briefe –, das sich nun offenbar digital fortsetzt.
Keine rechtssicheren EingangsbestätigungenEin weiterer gravierender Punkt: Die Plattform bietet keine automatisch generierten Empfangsbestätigungen, aus denen eindeutig hervorgeht, welche Dokumente in welchem Umfang übermittelt wurden. Gerade im Streitfall – etwa bei drohenden Leistungskürzungen – kann dies für Leistungsbeziehende zum Problem werden.
Ohne einen dokumentierten Nachweis über den Versand und Inhalt einer Nachricht stehen Betroffene im Zweifel schlechter da.
Datenhunger und IntransparenzDer Umgang mit persönlichen Daten wirft weitere Fragen auf. Bei jeder Anmeldung auf Jobcenter digital werden umfangreiche Nutzungsdaten erhoben. Was genau mit diesen Informationen geschieht, bleibt unklar – ebenso, inwieweit sie später zur Bewertung der „Mitwirkung“ oder „Erreichbarkeit“ einer Person herangezogen werden.
Datenschutzrechtlich mag dies zulässig sein, doch viele empfinden es als unnötige Überwachung.
Zusätzlich steht die Plattform in der Kritik, weil Änderungen wie die Aktivierung der Online-Kommunikation offenbar still und leise umgesetzt wurden – etwa im Zuge einer Umstellung auf das neue Login-Verfahren mit E-Mail-Adresse. Wer sich nicht regelmäßig einloggt, läuft Gefahr, wichtige Nachrichten zu verpassen, ohne davon zu erfahren.
Abhängigkeit von Technik: Ein unterschätztes RisikoDer Zugang zu Jobcenter digital setzt funktionierende Technik voraus: Strom, Internetverbindung, kompatible Endgeräte – und zunehmend auch moderne Authentifizierungsverfahren wie „Passkey“.
Wer über keine stabile technische Infrastruktur verfügt, kann schnell ausgeschlossen werden oder wichtige Nachrichten verpassen. Das betrifft insbesondere sozial benachteiligte Gruppen, die nicht selten auf veraltete Smartphones oder unsichere Internetverbindungen angewiesen sind.
Der klassische Postweg als Alternative – mit HintertürchenInteressanterweise stellt das Video heraus, dass der klassische Briefversand – trotz seiner bekannten Schwächen – auch Vorteile bieten kann. Denn täglich gehen laut Schätzungen über 70.000 Briefe in Deutschland verloren.
Was aus Verwaltungssicht ein Problem ist, kann aus Sicht von Betroffenen im Einzelfall auch ein „Vorteil“ sein: Nicht zugestellte Schreiben führen nicht automatisch zu Sanktionen, wenn der Zugang nicht nachgewiesen werden kann.
Ein weiteres Argument gegen die Online-Kommunikation: Das Jobcenter selbst drängt aktiv auf die Nutzung von Jobcenter digital. Viele empfinden dieses Verhalten als unangemessen bevormundend und wollen sich dem gezielt entziehen.
Schritt-für-Schritt: So deaktivieren Sie die Online-KommunikationWer nicht mehr digital mit dem Jobcenter kommunizieren möchte, kann die Online-Kommunikation inzwischen selbst deaktivieren. Die Option findet sich im Nutzerprofil nach dem Login auf www.jobcenter.digital.
Nach dem Einloggen (z. B. via E-Mail oder Passkey) navigiert man zu „Profil bearbeiten“. Unter „Kommunikationsoptionen“ befindet sich ein Schieberegler, mit dem die digitale Kommunikation ein- und ausgeschaltet werden kann. Eine Hinweismeldung informiert darüber, dass bereits verschickte Online-Post dennoch für einige Tage im digitalen Postfach eintreffen kann.
Es empfiehlt sich daher, nach der Deaktivierung noch ein paar Tage regelmäßig den Account zu überprüfen.
Jobcenter digital Konto löschen: Eine neue MöglichkeitFrüher war die Löschung des Nutzerkontos mit erheblichem Aufwand verbunden – teils verbunden mit der Drohung, bei einem Löschwunsch könnten Leistungen entfallen oder verzögert ausgezahlt werden. Mittlerweile gibt es jedoch offenbar eine funktionierende Selbstlöschfunktion.
Nach dem Login müssen Betroffene zu den „Kontoeinstellungen“ (vermutlich oben rechts) navigieren und dort bis zur Rubrik „Kontonutzung“ scrollen. Dort findet sich die Option „Konto löschen“.
Nach ein bis zwei weiteren Bestätigungsschritten kann die Löschung des Accounts abgeschlossen werden. Wer diesen Weg geht, sollte dennoch prüfen, ob nachträglich noch Mitteilungen auf anderem Wege (z. B. postalisch) erfolgen und ggf. eine schriftliche Bestätigung einfordern.
Kein Zwang zu E-Mail und TelefonnummerAbschließend sei betont: Niemand ist verpflichtet, dem Jobcenter eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mitzuteilen. Wer dies in der Vergangenheit getan hat, kann jederzeit die Löschung dieser Kontaktdaten verlangen – schriftlich, unter Berufung auf datenschutzrechtliche Regelungen.
Damit kann verhindert werden, dass das Jobcenter kurzfristige Termine telefonisch oder per E-Mail kommuniziert, was rechtlich problematisch sein kann, wenn kein dokumentierter Zugang vorliegt.
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Greetings on Tiger Day
Vladimir Putin sent a message of greetings to the organisers, participants and guests of the Tiger Day celebrations.