«Der Staat ist eine Institution, die von Banden geführt wird, die aus Mördern, Plünderern und Dieben besteht, umgeben von willfährigen Handlangern, Propagandisten, Speichelleckern, Gaunern, Lügnern, Clowns, Scharlatanen, Blendern und nützlichen Idioten - eine Institution, die alles verdreckt und verdunkelt, was sie berührt.» (– Prof. Hans-Hermann Hoppe).
Sammlung von Newsfeeds
Haseloffs Bannspruch gegen die Demokratie
„Es kann doch nicht sein, dass eine für uns gesichert rechtsextreme Partei die stärkste politische Kraft in dieser Bundesrepublik Deutschland wird.“ Dieser entlarvende Satz Reiner Haseloffs im ZDF-“Morgenmagazin” am Vortag zum Tag der Deutschen Einheit klingt wie ein Bannspruch, wie ein Exorzismus gegen das politisch Unreine. Er ist ein Stück verbaler Hochsicherheitspolitik, gesprochen von einer […]
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18 Medals for Syria’s Athletics Team at West Asia Championship
Beirut – SANA
Syria’s youth athletics team claimed a total of 18 medals at the 3rd West Asia Athletics Championship, held in the Lebanese capital, Beirut.
The medals were distributed as follows:
• 3 gold
• 9 silver
• 6 bronze
The championship featured teams from Kuwait, the UAE, Yemen, Qatar, Jordan, Palestine, Iraq, host country Lebanon and Syria.
Mazen
Sozialabbau für Kriegswirtschaft: Eine Kriegserklärung an das eigene Volk
Die schwarz-rote Koalition will einen „Herbst der Reformen“. Ein zentrales Thema der Großen Koalition ist die “Reform” der Sozialsysteme. Wie Bundeskanzler Friedrich Merz macht auch CSU-Chef Söder Druck – für weitere Einschnitte. CDU-Chef Friedrich Merz kündigte bei den Haushaltsberatungen im Bundestag eine tiefgreifende Reform des Sozialsystems an. Dabei gehe es nicht um Details, sondern um sehr […]
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EU-Überwachungsgesetz: Kinderschutzbund stellt sich gegen Chatkontrolle
Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle ab und fordert von der Bundesregierung „zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung“ im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass Kinderschutz mit Kinder- und Grundrechten vereinbar bleibe.
Der Kinderschutzbund betont, dass die Chatkontrolle auch die Privatsphäre und Grundrechte von Kindern verletzt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / photothekDer Deutsche Kinderschutzbund stellt sich erneut gegen die EU-Pläne einer Chatkontrolle. Am 14. Oktober soll im EU-Rat über einen Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft abgestimmt werden, der ein anlassloses Scannen privater Kommunikation von EU-Bürger:innen enthält. Dabei ist die Position der Bundesregierung entscheidend. Die beteiligten Ministerien sollen laut Informationen von netzpolitik.org und D64 am morgigen Dienstag über diese entscheiden.
Der mit 50.000 Einzelmitgliedern mitgliederstärkste Kinderschutzverband in Deutschland unterstützt grundsätzlich, dass die EU-Kommission Darstellungen sexualisierter Gewalt bekämpfen will. „Allerdings lehnen wir die Möglichkeit zum Scan verschlüsselter privater Kommunikation, die sogenannte Chatkontrolle, ab“, sagt Elena Frense, Fachreferentin für Medien und Digitales des Verbandes gegenüber netzpolitik.org.
„Zielgerichtete Maßnahmen statt anlassloser Überwachung“Laut dem Verband setze die Chatkontrolle an der falschen Stelle an, da Darstellungen sexualisierter Gewalt in der Regel nicht über private Messenger, sondern File-Hosting-Dienste ausgetauscht würden. Der Verband lehnt die Chatkontrolle ab, „weil sie tief in die Privatsphäre aller eingreifen würde – auch in die von Kindern.“ Auch Kinder hätten ein Recht auf vertrauliche Kommunikation – wenn ihre Chats ohne Anlass überwacht werden, würden ihre Privatsphäre und ihre Grundrechte verletzt, so Frense weiter.
„Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Kinderschutz mit den Kinder- und Grundrechten vereinbar bleibt.“ Statt anlassloser Überwachung brauche es zielgerichtete Maßnahmen: Prävention, Aufklärung und klare Verpflichtungen für Anbieter: etwa verbindliche Sicherheitsauflagen, Risikoanalysen und den Scan unverschlüsselter Inhalte. „Zudem muss anlassbezogene Ermittlungsarbeit unter Nutzung existierender Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet werden“, so die Sprecherin des Verbandes.
Zivilgesellschaft mobilisiert gegen die ChatkontrolleSeit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards, Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig. Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Das Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft derzeit dazu auf, für die Abstimmung relevante Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die an der deutschen Positionsfindung beteiligten Bundesministerien sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungsparteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Website des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.
Gleichzeitig hat das Bündnis eine Last-Minute-Petition gestartet, in der es die Bundesregierung auffordert, sich im EU-Rat gegen die Chatkontrolle zu stellen.
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Anwaltskammer Amed fordert Freilassung von Demirtaş
Die Anwaltskammer Amed (tr. Diyarbakır) hat die sofortige und bedingungslose Freilassung des früheren HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş gefordert. In einer Stellungnahme verweist die Kammer auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das die Inhaftierung des kurdischen Politikers als politisch motiviert und rechtswidrig einstuft.
Gegen Demirtaş, seit 2016 im Gefängnis, war 2019 erneut Untersuchungshaft verhängt worden – trotz eines früheren EGMR-Urteils, das seine Freilassung forderte. Das neue Urteil vom 8. Juli 2025 bekräftigt laut der Anwaltskammer, dass das Vorgehen der türkischen Justiz auf „keiner tragfähigen rechtlichen Grundlage“ beruhe und im Kern politisch motiviert sei.
Auch Kobanê-Gefangene müssen freikommen
Das Gericht habe festgestellt, dass durch die Inhaftierung mehrere Grundrechte verletzt wurden – darunter das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren in angemessener Frist sowie das Recht auf richterliche Überprüfung der Haftbedingungen. Zudem behindere der Vorgang die öffentliche Debatte und verletze das passive Wahlrecht von Demirtaş, heißt es in der Erklärung.
Die Kammer betont, die Türkei sei durch das Urteil verpflichtet, Demirtaş umgehend freizulassen und vergleichbare Maßnahmen künftig zu unterlassen. In weiteren Entscheidungen habe der EGMR ähnliche Feststellungen zu weiteren politisch motivierten Inhaftierungen, etwa im Fall der früheren HDP-Vorsitzenden Figen Yüksekdağ, getroffen und dabei auch die Unabhängigkeit der türkischen Justiz in Zweifel gezogen.
„Die im Demirtaş-Urteil getroffenen Feststellungen gelten in ihrer Tragweite auch für weitere Politikerinnen und Politiker, die im Zusammenhang mit dem sogenannten Kobanê-Verfahren weiterhin inhaftiert sind“, so die Kammer. Die Freilassung aller Betroffenen sei ein notwendiger Schritt, um dem gesellschaftlichen Klima in der Türkei eine positive Wendung zu geben.
Umsetzung des Urteils Frage der Rechtsstaatlichkeit
Dringlich wird der Aufruf auch aus juristischer Sicht: Sollte die Türkei bis Mittwoch (8. Oktober) keinen Einspruch einlegen, wird das Urteil rechtskräftig – und damit verbindlich. Die Anwaltskammer verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 90 der türkischen Verfassung, wonach internationale Übereinkommen Vorrang vor nationalem Recht genießen.
„Die Umsetzung dieses Urteils ist kein politischer Akt, sondern eine Frage der Rechtsstaatlichkeit und der internationalen Verpflichtung“, heißt es wörtlich. Neben der sofortigen Freilassung von Selahattin Demirtaş fordert die Anwaltskammer auch ein Ende aller politisch motivierten Inhaftierungen sowie eine Rückkehr der Justiz zu den Prinzipien des internationalen und verfassungsmäßigen Rechts.
https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/neue-anklage-gegen-selahattin-demirtas-48123 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/dem-partei-fordert-freilassung-aller-kobane-gefangenen-48214 https://deutsch.anf-news.com/menschenrechte/egmr-verurteilt-turkei-erneut-wegen-inhaftierung-von-selahattin-demirtas-46995
Higher Committee for Parliament Elections Issues official results of the 2025 term
The Higher Committee for the Syrian People’s Assembly elections issued on Tuesday the official results of the parliament elections in the electoral constituencies across the Syrian provinces.
The committee said that the ballot boxes sorted out 119 Syrian names as winners in the recent parliamentary elections.
A total of 1,578 voters from 49 electoral constituencies across Syria, including 14 percent of women, ran in the elections, Chairman of the Higher Committee for People’s Assembly Elections, Mohamed Taha Al-Ahmad, said during a press conference.
“The high level of integrity was the most prominent feature of the electoral process, which took place across 49 electoral colleges across Syria,” Al-Ahmad said.
Earlier, Spokesperson of the Higher Committee for People’s Assembly Elections Nawar Najmeh said that Parliament is the official platform of national dialogue among Syrians, and fair elections reflect realism in the political action.
Najmeh added that the one-third portion appointed by President of the Republic has nothing to do with the electoral committees.
“I believe that President Ahmad al-Sharaa will consider correcting all negative aspects by appointing the final one-third of the assembly’s members,” he added.
Najmeh said that members of the Parliament who will have a seat represent all Syrians, regardless of their spectrum.
Mazen Eyon
Trump’s Latest Insult to Social Security: A Part-Time Commissioner
The following is a statement from Nancy Altman, President of Social Security Works, on this morning’s announcement that Social Security Commissioner Frank Bisignano will also serve as CEO of the IRS:
“Frank Bisignano is so underqualified for the job of Social Security commissioner that his first move was to google ‘Social Security’. Bisignano’s decision to take on a second job running the IRS highlights that he has learned nothing. It also puts the lie to Donald Trump’s claim that he won’t hurt Social Security.
The Trump administration has already plunged Social Security into crisis by pushing out thousands of the most experienced, knowledgeable workers. They are causing chaos and real harm, including ending paper checks for Americans who have previously shown they need them. Now, Bisignano’s divided attention will create a bottleneck that makes the inevitable problems that arise even harder to correct.
Never in Social Security’s 90-year history has a commissioner held a second job. Bisiginano’s new role will leave a leadership vacuum at the top of the agency, especially since Trump hasn’t even nominated a deputy commissioner.
It always takes less time and effort to destroy something than to build and maintain it. By denying the system a full time commissioner, the Trump administration is allowing Social Security to rot through sabotage and neglect.”
Kongress: Gentechnik für den Naturschutz?
Die Motion 133 fordert ein Moratorium für die genetische Veränderung von wildlebenden Arten in natürlichen Ökosystemen. Eingebracht hat den Vorschlag die französische Umweltorganisation Pollinis, unterstützt von weiteren Organisationen aus Benin, Kanada, Ecuador, Deutschland, Pakistan und der Schweiz. Aus ihrer Sicht verstößt die Freisetzung gentechnisch veränderter Arten gegen Werte und Prinzipien des Naturschutzes. Denn solche Freisetzungen in natürliche Ökosysteme seien irreversibel, könnten zu unvorhersehbaren räumlichen und zeitlichen Auswirkungen führen und Ökosysteme erheblich schädigen. Auch würden dadurch wirksame Naturschutzstrategien untergraben, die vielfach auf dem traditionellen Wissen und den Praktiken indigener Völker und lokaler Gemeinschaften beruhten.
Deshalb soll der Weltnaturschutzkongress ein „Moratorium für synthetische Biologie und damit verbundene technologische Ansätze“ beschließen. Gelten soll es für „genetisch veränderte wildlebende Organismen in natürlichen Ökosystemen“, für „veränderte mikrobielle Gemeinschaften“ und für gentechnisch veränderte Organismen mit einem Gene Drive, der die Vererbung beschleunigt. Auch sollen keine neuen genetischen Elemente in natürliche Ökosysteme eingebracht werden. Das Moratorium soll so lange gelten, bis es ein Weltnaturschutzkongress der IUCN formell wieder aufhebt.
Die Motion 87 betont dagegen Chancen und Risiken gentechnischer Anwendungen in der Natur gleichwertig und plädiert für eine Fall zu Fall-Entscheidung, der eine „strenge, umfassende und transparente“ Risikobewertung zugrunde liegen soll. Deren Detailschärfe soll „der Bedeutung der Risiken und Vorteile entsprechen, beabsichtigte und unbeabsichtigter Auswirkungen, Wechselwirkungen“ sowie kurz- und langfristige Effekte umfassen. Betont wird auch die notwendige „freie, vorherige und informierte Zustimmung“ betroffener indigener Völker und lokaler Gemeinschaften sowie deren faire und gerechte Beteiligung an möglichen Erträgen. Entstanden ist dieses Papier in einer Arbeitsgruppe, die vom Weltnaturschutzkongress 2021 in Marseille eingesetzt wurde, um eine „IUCN-Politik zur synthetischen Biologie in Bezug auf den Naturschutz“ zu entwickeln. An ihr beteiligten sich zahlreiche Gentechnikbefürworter:innen, etwa die von der Bill und Melinda Gates Stiftung finanzierte Organisation Target Malaria. Sie will gentechnisch veränderte Moskitos mit Gene Drive freisetzen, um die tropische Krankheit zu bekämpfen. Manche Mitgliedsorganisationen der IUCN plädieren dafür, mit Gentechnik invasive Arten zu bekämpfen oder gefährdete Arten wie die amerikanische Kastanie zu retten.
Zahlreiche Umweltorganisationen kritisierten den Prozess als intransparent, unausgewogen und bemängelten die fehlende Beteiligung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften. Sie kritisierten auch, dass die IUCN das „stark voreingenommene“ International Centre for Genetic Engineering and Biotechnology“ in die Erarbeitung des Papiers eingebunden habe. Dies stelle einen klaren Interessenkonflikt dar. Deshalb stiegen zahlreiche Umweltorganisationen aus dem Prozess aus und legten eine eigene Resolution für ein Moratorium vor. Die Befürworter von Gene Drives hingegen stellten sich hinter die Motion 87 und sprachen von einem ausbalancierten Vorgehen. Auch zahlreiche Gentechniker:innen und mit ihnen zusammenarbeitende Umweltorganisationen haben sich für die Motion 87 ausgesprochen.
Diese enthält in ihrer aktuellen Version einen nachträglich eingefügten roten Absatz: „Wenn die Vorgaben dieser Richtlinie nicht angewendet werden, sollten Anträge auf Freisetzung in natürliche Ökosysteme von genetisch veränderten wildlebenden Organismen, zur Veränderung mikrobieller Gemeinschaften oder zur Erzeugung neuartiger genetischer Elemente in natürlichen Ökosystemen von den zuständigen Stellen nicht genehmigt oder anderweitig weiterverfolgt werden.“ Ob es den Gentechnik-Befürworter:innen mit dieser Ergänzung gelingt, zusätzliche Stimmen einzufangen, wird sich in den kommenden Tagen in Abu Dhabi zeigen. [lf]
Telephone conversation with Prime Minister of Israel Benjamin Netanyahu
Vladimir Putin had a telephone conversation with Prime Minister of the State of Israel Benjamin Netanyahu
EU-Überwachungspläne: Last-Minute-Petition gegen Chatkontrolle gestartet
Private Chat-Nachrichten müssen auch künftig privat bleiben, fordern zivilgesellschaftliche Organisationen in einer Online-Petition. Gerichtet an die Bundesregierung soll sie dazu beitragen, dass die im EU-Rat die Chatkontrolle ablehnt. Die deutsche Position zu den Überwachungsplänen ist maßgeblich, ob diese angenommen werden.
Chatkontrolle wäre wie eine Kameraüberwachung beim Briefeschreiben, bevor der Brief in den Umschlag gesteckt wird. (Symbolbild) – Public Domain generiert mit Midjourney.comDas Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ hat kurzfristig eine Petition gegen die Chatkontrolle gestartet. Sie richtet sich an Bundeskanzler Friedrich Merz sowie Innenminister Alexander Dobrindt, Justizministerin Stefanie Hubig sowie Digitalminister Karsten Wildberger. Die Bundesregierung soll laut Informationen von netzpolitik.org und D64 am Dienstag über die deutsche Position zur Chatkontrolle entscheiden. Über die Chatkontrolle soll am 14. Oktober in Brüssel im EU-Rat abgestimmt werden. Bislang hatte Deutschland nicht zugestimmt, das ist nun jedoch unsicher.
In der Petition heißt es unter anderem:
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Chatkontrolle im EU-Rat klar abzulehnen. Sie muss verhindern, dass alle unsere privaten Nachrichten zukünftig ohne jeden Verdacht durchsucht werden dürfen. Deutschland muss am 14. Oktober mit „Nein“ stimmen und aktiv für den Schutz von Verschlüsselung eintreten. Die Chatkontrolle ist ein Angriff auf die Privatsphäre, auf sichere Kommunikation und auf die Grundprinzipien unseres demokratischen Rechtsstaats.
Mit der Chatkontrolle gäbe es keine vertrauliche Kommunikation mehr, so die zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Petition. „Jede private Nachricht an Freund*innen, jedes Familienfoto, jedes Gespräch über Gesundheit, Politik oder intime Themen wird automatisiert gescannt.“ Was heute noch privat sei, würde morgen von Algorithmen ausgewertet. Dabei warnen die Initiatoren der Petition vor ungenauen Algorithmen, wodurch auch auch unproblematische Materialien an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden könnten.
Warum ist Chatkontrolle so gefährlich für uns alle?
Seit Jahren reden sich Hunderte von IT-Expertinnen und Sicherheitsforschern, Juristinnen, Datenschützern, Digitalorganisationen, Tech-Unternehmen, Messengern, UN-Vertretern, Kinderschützern, Wächterinnen der Internetstandards, Wissenschaftlerinnen weltweit den Mund gegen die Chatkontrolle fusselig.
Eine unglaubliche Breite der Zivilgesellschaft lehnt die Chatkontrolle ab, weil sie die größte und gefährlichste Überwachungsmaschine Europas werden würde.
Anruf- und Mailkampagne gegen die ChatkontrolleDas Bündnis „Chatkontrolle stoppen“ ruft zudem dazu auf, die relevanten Personen und Organisationen zu kontaktieren. Das sind vor allem die beteiligten Bundesministerien sowie die Fraktionen und Abgeordneten der Regierungsparteien im Bundestag. Am besten wirken direkte E-Mails und Telefonanrufe, oder auch rechtzeitig ankommende Briefe. Auf der Webseite des Bündnisses gibt es Tipps und Adressen, um selbst aktiv zu werden.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Bürgergeld: Eilhammer aus Berlin – KdU wieder rauf aber nur bis Abschnittsende
Mit einem frischen Beschluss stärkt das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die Rechte von Bürgergeld-Beziehenden im Eilverfahren – setzt aber zugleich deutliche Grenzen. Wer sich gegen eine Kürzung der Unterkunftskosten mitten im Bewilligungszeitraum wehrt, kann sich die höheren Zahlbeträge ab Eingang des Eilantrags beim Sozialgericht sichern.
Für künftige Bewilligungsabschnitte gilt das jedoch nicht automatisch: Hier ist ein neuer Rechtsschutzantrag nötig.
Worum ging es?Das Jobcenter hatte die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) innerhalb eines laufenden Bewilligungsabschnitts abgesenkt. Zuvor waren 1.200 Euro monatlich vorläufig anerkannt; nach einem Umzug legte die Behörde einen niedrigeren Betrag zugrunde. Die Betroffenen zogen vor Gericht und verlangten im Eilverfahren „höheres Bürgergeld ab Antragseingang“.
Das LSG gab ihnen teilweise Recht: Die aufschiebende Wirkung der Klage wurde angeordnet, sodass das Jobcenter bis zum Ende des betreffenden Bewilligungsabschnitts wieder höhere KdU berücksichtigen musste – allerdings nur bis zur gerichtlich festgelegten Obergrenze von 1.040,30 Euro monatlich.
Eilverfahren: Was gilt ab wann?Wichtig ist die zeitliche Schiene. Das Gericht stellte klar: Ab Eingang des Eilantrags beim Sozialgericht dürfen gekürzte Leistungen wieder vorläufig höher fließen, sofern die Kürzung voraussichtlich rechtswidrig war.
Das heißt konkret: Der frühere – für die Betroffenen günstigere – Zustand lebt auf. Aber: Dieser Schutz reicht nur bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums. Wer auch für einen folgenden Abschnitt (z. B. ab Jahreswechsel) höhere KdU sichern will, muss erneut einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Karenzzeit ist kein FreifahrtscheinBrisant ist der Beschluss mit Blick auf die Karenzzeit im Bürgergeld. Sie soll eigentlich den Druck vom Wohnungsmarkt nehmen, indem Bestandsmieten im ersten Jahr des Leistungsbezugs grundsätzlich anerkannt werden. Das LSG bremst überzogene Erwartungen: Wer in der Karenzzeit in eine teurere Wohnung umzieht, bekommt die höheren Kosten nur bei vorheriger Zusicherung des Jobcenters.
Ohne Zusicherung gilt die Angemessenheitsgrenze – selbst wenn die bisherige (teils höhere) Miete in der Karenzzeit vollständig übernommen wurde. Die Botschaft ist eindeutig: Erst Zusicherung einholen, dann umziehen.
Wie ermittelt das Gericht die „angemessenen“ KdU?Im Eilverfahren greift der Senat zur Ersatzbemessung, wenn der Träger kein schlüssiges Konzept zur Mietobergrenze vorlegt oder die Klärung im Eilverfahren nicht leistbar ist. Dann werden die tatsächlichen Unterkunftskosten bis zu den Werten des Wohngeldgesetzes (WoGG) plus 10 % angesetzt.
So kam das LSG hier auf einen Bruttowarm-Höchstbetrag von 1.040,30 Euro. Mehr gibt es im einstweiligen Rechtsschutz nicht – der Rest bleibt Streitstoff für das Hauptsacheverfahren.
Was heißt das für Betroffene?Wer im laufenden Abschnitt eine Kürzung kassiert, sollte schnell handeln: Eilantrag stellen und ab Antragseingang die höheren Zahlbeträge sichern. Wer dagegen ohne Zusicherung in eine teure Wohnung umzieht, riskiert Deckelungen – auch in der Karenzzeit.
Der Beschluss ist damit Doppelbotschaft: starker kurzfristiger Schutz gegen Kürzungen einerseits, klare Leitplanken für Umzüge und Mietobergrenzen andererseits.
Auf einen Blick
Kernaussage Konkrete Folge Höheres Bürgergeld ab Antragseingang im Eilverfahren Gekürzte KdU können ab Eingang des Eilantrags wieder vorläufig höher fließen. Begrenzung auf den aktuellen Bewilligungszeitraum Für spätere Abschnitte ist ein neuer Eilantrag nötig. Karenzzeit ≠ Blankoscheck Umzug ohne Zusicherung ⇒ nur angemessene KdU werden anerkannt. WoGG + 10 % als Obergrenze Im Eilverfahren Deckel bei 1.040,30 € in diesem Fall. FazitDas LSG stärkt Bürgergeld-Beziehende, die sich zügig gegen Kürzungen wehren – und schützt so die Existenzsicherung ab Antragseingang.
Gleichzeitig macht das Gericht klar: Die Karenzzeit legitimiert keine kostspieligen Umzüge auf Jobcenter-Rechnung. Wer klug vorgeht, holt sich im Eilverfahren schnell wieder angemessene Zahlbeträge – und vermeidet teure Fallstricke durch fehlende Zusicherungen.
Der Beitrag Bürgergeld: Eilhammer aus Berlin – KdU wieder rauf aber nur bis Abschnittsende erschien zuerst auf Gegen Hartz IV - Bürgergeld Ratgeber und Hartz 4 Tipps.
Bürgergeld: Jobcenter stoppt Bürgergeld wegen Darlehen – Urteil kippt zahllose Bescheide
Leistungsberechtigte sind nach den §§ 60 bis 62, 65 SGB I verpflichtet, dem Jobcenter alle leistungsrelevanten Tatsachen mitzuteilen – dazu gehören auch Angaben zu privaten Darlehen, die das verfügbare Einkommen beeinflussen können. Kommt eine Person dieser Mitwirkung nicht nach, kann (nicht „muss“!) das Jobcenter gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I die Leistung bis zur Nachholung ganz oder teilweise versagen.
Das Wort “kann” zeigt: Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Bei dieser Prüfung muss das Jobcenter insbesondere klären, welche Angaben fehlen, ob diese Angaben für die Leistungsberechnung entscheidend sind, ob eine Teilversagung ausreichen würde, um die Mitwirkung zu erreichen, und welche Folgen eine vollständige Versagung für den Lebensunterhalt hat. Werden diese Punkte nicht nachvollziehbar abgewogen oder dokumentiert, ist der Bescheid rechtswidrig.
Das Urteil des LSG Hamburg (Az. L 4 AS 269/18)Im entschiedenen Fall fehlten ausschließlich Auskünfte über ein Darlehen; sämtliche anderen Unterlagen lagen vor oder hätten durch das Jobcenter selbst beschafft werden können (z. B. Rentenauskunft). Trotzdem wurden die Leistungen vollständig verweigert. Das Gericht hob den Bescheid auf, weil:
- Ermessensnichtgebrauch – Vollversagung ohne jede Abwägung.
- Abwägungsdefizit – finanzielle Interessen des Klägers blieben unberücksichtigt.
- Formelhafte Begründung – Standardsätze wie „Gleichbehandlung“ und „Sparsamkeit“ ohne Einzelfallbezug.
- Unrichtiger Sachverhalt – pauschale Behauptung fehlender Mitwirkung, obwohl nur Darlehensdaten offenstanden.
Auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen stellte klar: Versagungsbescheide sind aufzuheben, wenn das Jobcenter eine Teilversagung gar nicht prüft. Eine vollständige Streichung der Leistung ist nur zulässig, wenn die fehlenden Angaben so fundamental sind, dass selbst eine vorläufige Berechnung unmöglich ist – das ist selten der Fall.
Typische Ermessensfehler im Detail Fehlerart Beschreibung & Folgen Ermessensmissbrauch Sachfremdes Motiv (z. B. Abschreckung) → Bescheid rechtswidrig Abwägungsdisproportionalität Relevante Punkte falsch gewichtet → Bescheid aufheben/ändern Formelhafte Wendungen Nur Textbausteine, keine Einzelfallprüfung → Verstoß gegen Begründungspflicht (§ 35 VwVfG) Ermessensunterschreitung Behörde prüft keine Alternativen → Entscheidung fehlerhaft Ermessensnichtgebrauch Vollversagung ohne Abwägung → Bescheid muss aufgehoben werden Was gilt bei „subjektiver Unmöglichkeit“?Der Bürgergeld-Experte Detlef Brock betont: Verlangt das Jobcenter Unterlagen, deren Beschaffung für die betroffene Person subjektiv unmöglich ist, entfällt die Mitwirkungspflicht. Eine Versagung in solchen Fällen ist immer rechtswidrig (vgl. gegen-hartz.de, Abruf 06.08.2025).
Vorgehensweise bei Versagungsbescheiden- Fristgerechter Widerspruch (innerhalb eines Monats).
- Akteneinsicht verlangen, um die tatsächliche Sachlage zu prüfen.
- Fehlende Unterlagen nachreichen, sofern beschaffbar.
- Einstweiliger Rechtsschutz (§ 86b SGG) beim Sozialgericht beantragen, wenn der Lebensunterhalt gefährdet ist.
- Beratung durch Sozialberatungsstellen oder Fachanwält\innen nutzen.
Tipp: Reagiert das Jobcenter drei Monate lang nicht, ist eine Untätigkeitsklage (§ 88 SGG) möglich.
- Unvollständig ausgefüllte Ermittlungsbögen.
- Fehlendes Bewusstsein, dass § 66 SGB I keinen Automatismus darstellt.
- Zeitdruck und standardisierte Textbausteine ohne Fallprüfung.
Diese Versäumnisse ließen sich durch bessere Schulungen und sorgfältigere Aktenarbeit vermeiden. Eine fundierte Ermessensausübung spart allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven.
FazitVersagung nur bei echter Mitwirkungsverletzung: Fehlt lediglich eine Angabe (z. B. zu einem Darlehen), ist eine Komplettversagung unverhältnismäßig.
Ermessensprüfung dokumentieren: Das Jobcenter muss nachvollziehbar darlegen, warum es sich für Voll- oder Teilversagung entschieden hat.
Bescheide mit Standardfloskeln sind angreifbar: Sie verletzen die Begründungspflicht und offenbaren oftmals einen Ermessensfehler.
Betroffene sollten aktiv werden: Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz sichern den Lebensunterhalt – häufig endet das Verfahren mit der Aufhebung des Versagungsbescheids.
Kurzum: Wenn das Jobcenter ohne gründliche Ermessensprüfung Leistungen streicht, stehen die Chancen gut, den Bescheid erfolgreich anzufechten.
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Memo of Understanding between SANA and Petra to Enhance Media Cooperation
Amman – SANA
Director General of the Syrian Arab News Agency (SANA) Ziyad Al-Mahamid, and Director General of Jordan News Agency (Petra) Fayrouz Al-Mubaydeen, signed on Tuesday a memorandum of understanding tin Amman to enhance cooperation between the two brotherly countries in the fields of journalism and media services.
SANA’s correspondent in Amman said the memorandum aims to strengthen joint efforts between the two agencies through the exchange of news, photos, media content, technical expertise and coordination in international media forums.
This collaboration seeks to promote the quality of media output for both institutions and promote unified Arab media.
Director General of SANA stressed the importance of intensifying cooperation among Arab media institutions to counter the spread of rumors and provide accurate, reliable information—especially in light of the challenges facing the region and the widespread influence of social media on news credibility.
Al-Mahamid also presented an overview of SANA’s recent developments, including its relaunch and the technical and professional upgrades introduced to meet the demands of modern media.
He referred to the agreements and memoranda of understanding that SANA has signed and renewed with other Arab and friendly news agencies.
For her part, Petra’s Director General welcomed the Syrian delegation and emphasized the importance of exchanging expertise between the two agencies, particularly in journalism, training, skill development, and technical innovation—especially amid the rapid digital transformation and technological advancements in modern media.
Al-Mubaydeen noted that training in various journalistic disciplines plays a vital role in developing human capital and enriching journalistic identity, calling for the adoption of modern and reliable mechanisms that meet the demands of today’s media landscape.
In a relevant context, Petra’s department directors provided a detailed explanation of editorial work and media production, including news writing and editing, digital content design, photography, translation, and information security, as well as the agency’s efforts to enhance the capabilities of its journalistic and technical staff.
The visit concluded with a field tour for the Syrian delegation across Petra’s departments, offering insights into the agency’s daily operations and its role in strengthening media content.
Mazen
Trumps Rede vor den UN: Der Klimakaiser steht nun entblößt da
Tilak Doshi
Wurde der Klima-Kaiser endlich entlarvt? In dieser scharfsinnigen Analyse von Trumps Rede vor der UNO deckt Tilak Doshi die Risse in der globalen Klimadiskussion auf.
Am 23. September 2025 schritt Präsident Donald J. Trump zum Podium der Generalversammlung der Vereinten Nationen und hielt eine Rede, in der er die von den Eliten des kollektiven Westens verbreiteten Fiktionen – „eine Welt ohne Grenzen“, „vom Menschen verursachter katastrophaler Klimawandel“ – unverblümt und kompromisslos anprangerte. In einer Welt, die von scheinheiligen Plattitüden über Massenmigration und Klimawandel überschwemmt ist, bezeichnete Trump diese beiden Kräfte als solche, „die einen großen Teil der freien Welt zerstören“. Er richtete seine Bemerkungen an seine unglücklichen westeuropäischen Verbündeten und sagte: „Ihr braucht starke Grenzen und traditionelle Energiequellen, wenn ihr wieder groß sein wollt. … Dieses zweischneidige Monster zerstört alles in seinem Weg, und sie dürfen das nicht länger zulassen.“
Mit seiner charakteristischen Direktheit bezeichnete er die globale Klimabewegung als „den größten Betrug, der jemals an der Welt begangen wurde“, als einen mehrere Billionen Dollar schweren Schwindel, der Nationen, Volkswirtschaften und einfachen Menschen von einer Clique eigennütziger Eliten, Bürokraten und grüner Ideologen aufgezwungen worden sei. Dies war keine bloße rhetorische Floskel – es war ein Kampfansage an das globalistische Establishment, ein Aufruf zur Vernunft und ein trotziger Standpunkt für einen realistischen Umgang mit Energie. Diesmal gab es kein Kichern von selbstgefälligen deutschen Delegierten, wie es bei einer früheren Rede Trumps vor der UNO in seiner ersten Amtszeit der Fall gewesen war.
In Anlehnung an den furchtlosen Geist des Honigdachses, wie ihn der Energieanalyst David Blackmon treffend beschreibt, war Trumps Rede eine grundlegende Ablehnung des Klimaindustriekomplexes, in der er dessen Widersprüche und Heucheleien mit unverblümter Klarheit aufdeckte. Die künstliche Klimahysterie wurde durch einen Präsidenten, dem es offen gesagt völlig egal war, was die westlichen Delegierten bei der UNO von ihm hielten, vor ihrer bislang größten Herausforderung gestellt.
Der Klimaschwindel: Eine Multi-Billionen-Dollar-IllusionDie Erzählung vom Klimawandel ist, wie Trump es formulierte, ein Kartenhaus, das auf wackeligen wissenschaftlichen Grundlagen, politischem Opportunismus und wirtschaftlicher Ausbeutung aufgebaut ist. Seit Jahrzehnten wird der Welt eine stetige Diät apokalyptischer Vorhersagen serviert – steigende Meeresspiegel, brennende Wälder und zusammenbrechende Ökosysteme –, die Angst und Gehorsam schüren sollen. Doch wie Präsident Trump betonte, sind die versprochenen Katastrophen bisher sämtlich ausbleiben. Die Eisbären sind nicht nur noch da, sondern vermehren sich und werden immer dicker, die Malediven bleiben hartnäckig über Wasser, wobei einige Inseln sogar an Größe zunehmen, und die weltweite Nahrungsmittelproduktion nimmt weiter zu. Der Klimaindustriekomplex lebt jedoch nicht von Beweisen, sondern von Narrativen, gestützt durch ein Netzwerk von NGOs, die von der linken Milliardärsklasse finanziert werden, ideologisch motivierten Akademikern, die dazu neigen, „edle Lügen“ zu verbreiten, und gefügigen Massenmedien, die bereitwillig als Propagandasender fungieren.
Trumps Rede legte die wirtschaftlichen Folgen des Klimaschwindels offen. Allein die Vereinigten Staaten haben Hunderte von Milliarden für Subventionen für erneuerbare Energien, Steuergutschriften und „grüne“ Infrastrukturprojekte ausgegeben, die nur magere Erträge bringen. Windkraftanlagen und Solarzellen, die als Retter des Planeten gepriesen werden, liefern nur wetterabhängige, intermittierende Energieströme, benötigen jedoch riesige Flächen und sind auf fossile Brennstoffe als Reserve-Energiequelle angewiesen, um die Lichter am Leuchten zu halten. In seiner unnachahmlichen Art äußerte sich Trump wie folgt zu Wind- und Solarenergie:
Wir werden die falsch benannten erneuerbaren Energien abschaffen. Übrigens sind sie ein Witz. Sie funktionieren nicht. Sie sind zu teuer. Sie sind nicht stark genug, um die Kraftwerke anzutreiben, die Sie brauchen, um Ihr Land großartig zu machen. Der Wind weht nicht, diese großen Windräder sind so erbärmlich und so schlecht, so teuer im Betrieb, und sie müssen ständig neu gebaut werden, sie beginnen zu rosten und zu verrotten. Die teuerste Energie, die je erfunden wurde, und es ist tatsächlich Energie – mit Energie soll man Geld verdienen, nicht Geld verlieren, man verliert Geld, die Regierungen müssen subventionieren, man kann sie ohne massive Subventionen nicht betreiben.
Die sogenannte Energiewende ist gar keine Wende, sondern eine kostspielige Ergänzung zu einem bereits robusten Energiemix, der von fossilen Brennstoffen dominiert wird. Trump schloss sich dieser Meinung an und verwies auf die Absurdität von Maßnahmen, die Öl, Gas und Kohle verteufeln – also genau die Brennstoffe, die über 80 % des weltweiten Energiebedarfs decken – während Steuergelder in ineffiziente Technologien fließen, die ohne eine Lähmung der Wirtschaft nicht skalierbar sind. Man denke nur an das Beispiel Deutschlands, das sich rasch deindustrialisiert und weltweit führend im Bereich „grüne Energie” ist.
[Hervorhebung vom Übersetzer]
In seiner Rede hob Trump die Manipulation der Wissenschaft zur Erreichung politischer Ziele hervor. Er sprach über eine frühere Phase der Angst vor einer „globalen Abkühlung“, die sich zu einer Angst vor der „globalen Erwärmung“ gewandelt habe, wobei alles unter dem Oberbegriff „Klimawandel“ zusammengefasst werde, unter dem jedes Wetterereignis als direkter Beweis für eine „Krise“ ausgelegt werden könne. Er sagte, dass der sogenannte wissenschaftliche Konsens über die globale Erwärmung von „dummen Menschen“ geschaffen worden sei.
Objektiven Beobachtern ist mittlerweile klar, dass der Weltklimarat der Vereinten Nationen (IPCC) – durch seinen Bericht „Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger”, der in der Presse mit den üblichen Schreckensszenarien von Extremwetter und drohendem Untergang breitgetreten wird – eine politische Machenschaft ist. Er wählt Daten und Modelle selektiv aus, um vorab festgelegte Schlussfolgerungen zu rechtfertigen. Das Mantra vom „97-prozentigen Konsens”, das von Klimaalarmisten endlos wiederholt wird, ist ein statistischer Trick, der die Vielfalt der wissenschaftlichen Meinungen über das Ausmaß und die Auswirkungen der vom Menschen verursachten Erwärmung im Gegensatz zu natürlichen Schwankungen ignoriert.
Trumps Energie-KonterrevolutionSeit seinem Amtsantritt im Januar 2025 hat Trump eine Entwicklung in Gang gesetzt, die man nur als Energie-Konterrevolution bezeichnen kann. Seine Regierung unter der Führung von Energieminister Chris Wright, EPA-Administrator Lee Zeldin und Innenminister Doug Burgum hat das von den Regierungen Obama und Biden errichtete Gebäude gegen fossile Brennstoffe systematisch abgebaut. Vom erneuten Austritt der Vereinigten Staaten aus dem Pariser Klimaabkommen bis zur Einstellung der Finanzierung der Klimainitiativen der Vereinten Nationen hat Trump deutlich gemacht, dass Amerika keine globalistische Agenda mehr subventionieren wird, die seine wirtschaftliche Souveränität untergräbt.
Die Tragweite der politischen Kurswechsel der Trump-Regierung wurde auf diesen Seiten ausführlich dokumentiert: Streichung der Finanzmittel für linke NGOs und Universitäten, die sich für DEI und „Klimagerechtigkeit“ einsetzen, Abschaffung von „Effizienz“-Vorgaben, welche die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränken, und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Ausbau der Energie-Infrastruktur. Trumps Team hat der Energiesicherheit und -bezahlbarkeit Priorität eingeräumt und Pipelines, Raffinerien und Bohrprojekte genehmigt, die zuvor durch bürokratische Hürden blockiert worden waren.
Trump warf den europäischen Staats- und Regierungschefs Heuchelei vor – sie würden anderen aggressive CO₂-Ziele aufzwingen, während sie selbst „wegen der grünen Energieagenda am Rande der Zerstörung“ stünden. Er verspottete die Torheit der deutschen Energiewende, die Kernkraftwerke stillgelegt und auf Wind- und Solarenergie gesetzt habe, nur um dann einen Anstieg der Energiepreise und einen Anstieg des Kohleverbrauchs zu erleben. Dennoch lobte er Deutschland für seine Entscheidung, sich von einer rein „grünen“ Energiepolitik abzuwenden und wieder fossile Brennstoffe und Kernkraftwerke zu nutzen. Der Klimabetrug, so Trump, sei nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein geopolitischer Betrug, der die Nationen schwäche, indem er sie zwinge, sich auf unzuverlässige Energiequellen zu verlassen, während China und Indien in rasendem Tempo Kohlekraftwerke bauen.
In Bezug auf seinen Verbündeten Großbritannien, mit dem er eine „besondere Beziehung“ pflegt, demütigte Präsident Trump Premierminister Starmer, indem er das Ölsteuerregime in der Nordsee und dessen Unterstützung für Windparks scharf kritisierte. Er bedauerte, dass die britische Regierung zugelassen habe, dass Massenmigration und grüne Energie das Land ruinieren. Abgesehen von Trumps Angriff auf Sadiq Khans Verwaltung der großartigen Stadt London lohnt es sich, Trumps vernichtende Worte über die grüne Politik Großbritanniens zu wiederholen:
Sie haben ihren mächtigen Vorteil aufgegeben, viele der Länder, über die wir im Zusammenhang mit Öl und Gas sprechen, beispielsweise durch die Schließung der großen Ölfelder in der Nordsee. Oh, die Nordsee, ich kenne sie so gut. Aberdeen [in Schottland] war einst die Ölhauptstadt Europas, und in der Nordsee gibt es noch enorme noch nicht entdeckte Ölvorkommen. Enorme Ölvorkommen, und ich war mit dem Premierminister zusammen, den ich sehr schätze und mag, und ich sagte: „Sie sitzen auf dem größten Vermögen.“ Sie haben es im Wesentlichen geschlossen, indem sie es so hoch besteuert haben, dass kein Entwickler, keine Ölgesellschaft dorthin gehen kann. Sie haben noch enorme Ölvorkommen, und was noch wichtiger ist, sie haben enorme Ölvorkommen, die noch nicht einmal entdeckt worden sind. Was für ein enormer Reichtum für UK, und ich hoffe, der Premierminister hört zu, denn ich habe ihm das drei Tage hintereinander gesagt. Das ist alles, was er gehört hat. Nordseeöl, Nordsee, denn ich möchte, dass es ihnen gut geht.
Ich möchte nicht mehr mit ansehen, wie sie diese wunderschöne schottische und englische Landschaft mit Windrädern und riesigen Sonnenkollektoren ruinieren, die sich über sieben Meilen mal sieben Meilen erstrecken und Ackerland wegnehmen. Aber wir lassen das in Amerika nicht zu.
Der Honigdachs der Klima-GeopolitikDavid Blackmons Charakterisierung von Trump als „Amerikas Honigdachs“ könnte nicht treffender sein. Wie dieses furchtlose, hartnäckige Tier, das sich ohne zu zögern Löwen und Hyänen stellt, hat Trump eine unheimliche Fähigkeit und moralischen Mut bewiesen, sich festgefahrenen Interessen frontal zu stellen. Seine Rede vor der UNO war ein Meisterstück dieser Herangehensweise, in der er Trotz mit unverblümter Wahrheit verband. Er nahm kein Blatt vor den Mund, wenn es um den Klima-Industrie-Komplex ging, auch bekannt als „Green Blob“ – ein weitverzweigtes Netzwerk aus NGOs, rentenorientierten und subventionshungrigen „Erneuerbare-Energien“-Unternehmen und eifrigen Bürokraten, die den Mythos einer bevorstehenden Klimakatastrophe aufrechterhalten. Wie Blackmon bemerkt, zeichnet sich Trump durch seine Bereitschaft aus, das auszusprechen, was andere nicht zu sagen wagen – sei es, die Korruption in der Klimawissenschaft anzuprangern oder die wirtschaftliche Torheit der Netto-Null-Politik aufzudecken –, und hebt ihn damit als einen Führer hervor, der keine Angst vor dem Zorn des Establishments hat.
Diese Furchtlosigkeit zeigte sich deutlich, als Trump die Rolle der UNO bei der Aufrechterhaltung des Klimaschwindels ansprach. Er warf der Organisation vor, als Sprachrohr der globalistischen Eliten zu dienen und den Klimawandel als Vorwand zu nutzen, um Wohlstand von den entwickelten Nationen an unverantwortliche Bürokratien umzuverteilen. Mit dem Austritt der USA aus dem Pariser Abkommen und der Streichung der Mittel für UN-Klimainitiativen signalisierte Trump, dass Amerika diese Farce nicht länger mitmachen werde. Seine Botschaft dürfte bei Ländern wie Indien, Brasilien und anderen im globalen Süden auf Resonanz gestoßen sein, die sich seit langem gegen die Versuche des Westens wehren, ihnen Klimavorgaben aufzuzwingen, die ihr Wirtschaftswachstum behindern.
Die Klimabewegung lebt von einem künstlich geschaffenen Konsens, der abweichende Meinungen unterdrückt und unbequeme Wahrheiten ignoriert. Die Besessenheit von Kohlendioxid – einem für das Leben unverzichtbaren Spurengas – wurde zu einem fast religiösen Dogma erhoben, obwohl es Belege dafür gibt, dass sein Einfluss auf die globalen Temperaturen weit weniger sicher ist, als Alarmisten behaupten. Tatsächlich ist es viel wahrscheinlicher, wie der Physiker William Happer argumentiert, dass mehr CO₂ gut für die Welt ist. Das Streben nach Netto-Null-Emissionen mit den damit verbundenen Kosten für Arbeitsplätze, Sicherheit der Energieversorgung und Wirtschaftswachstum ist eine Lösung auf der Suche nach einem Problem, die die Magnaten der grünen Energie bereichert und gleichzeitig die einfachen Bürger verarmt.
In seiner Rede forderte Trump die Nationen auf, ihre Bevölkerung vor abstrakten Idealen zu priorisieren, Energieüberfluss vor künstlicher Knappheit zu bevorzugen und die Panikmache abzulehnen, welche die globale Politik schon viel zu lange in ihrer Hand hält. Damit positionierte er sich nicht nur als Amerikas Honigdachs, sondern auch als der weltweit einflussreichste Führer im Kampf gegen den Klimabetrug. Die Rede von Präsident Trump vor der UNO war ein Wendepunkt, eine kühne Erklärung, dass die Ära der unangefochtenen Dominanz des Klimaalarmismus‘ vorbei ist.
Indem er die Klimabewegung als den größten Betrug der Geschichte bezeichnete, gab er Millionen Menschen eine Stimme, die seit langem die Sinnhaftigkeit in Frage stellen, Wohlstand auf dem Altar der grünen Ideologie zu opfern. Die Maßnahmen seiner Regierung – die Abschaffung von Subventionen, die Liberalisierung der Energiemärkte und die Wiederherstellung der wissenschaftlichen Integrität – zeigen, dass es sich hierbei nicht um bloße Rhetorik handelt, sondern um eine kohärente Strategie zur Wiederherstellung der Energiesicherheit und der wirtschaftlichen Vernunft.
Bloßstellung von des Kaisers neuen KleidernWie der sagenumwobene Kaiser, der nackt vor seinen Höflingen paradierte, während diese seine unsichtbaren Prachtgewänder lobten, hat der Klimaindustriekomplex die Welt davon überzeugt, dass seine kostspieligen, unpraktischen Lösungen der einzige Weg zur Erlösung sind. Trump stand wie der kleine Junge in Hans Christian Andersens Märchen vor der globalen Elite und erklärte das Offensichtliche: Der Kaiser ist nackt, und der Klimabetrug ist eine Fiktion, die von Angst, Gier und Gruppendenken aufrechterhalten wird. Die Analogie ist nicht nur reine Rhetorik. Dem Jungen fehlen, wie Präsident Trump, die Filter, Eigeninteressen und die Angst vor Blamagen, die Erwachsene haben, sodass er direkt spricht. Dies wird oft als Symbol für unverfälschte Wahrhaftigkeit interpretiert.
Wie der kleine Junge im Märchen hat Trump es gewagt, die Wahrheit auszusprechen, die andere nicht zuzugeben wagten. Der Klimakaiser steht bloßgestellt da, und die Welt steht nun vor einer Entscheidung: weiterhin der Illusion zu applaudieren oder die Realität anzunehmen, dass erschwingliche, zuverlässige Energie das Rückgrat des menschlichen Fortschritts ist. Während Trumps Honigdachs-Geist die globale Energiepolitik weiter umgestaltet, ist eines klar: Die Tage der unangefochtenen Herrschaft des Klimaschwindels sind vorbei.
Dieser Artikel wurde erstmals bei The Daily Sceptic veröffentlicht.
Dr. Tilak K. Doshi ist Energie-Redakteur bei Daily Sceptic. Er ist Wirtschaftswissenschaftler, Mitglied der CO2 Coalition und ehemaliger Mitarbeiter von Forbes. Folgen Sie ihm auf Substack und X.
Link: https://clintel.org/trumps-un-speech-the-climate-emperor-now-stands-exposed/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Trumps Rede vor den UN: Der Klimakaiser steht nun entblößt da erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Chatkontrolle: „Total unausgegoren und technisch nicht tragfähig“
Klaus Landefeld, Vorstand des IT-Branchenverbandes eco, stellt sich im Interview gegen die EU-Pläne zur Chatkontrolle. Neben den massiven Grundrechtseinschränkungen kritisiert er auch die technischen Probleme. Die Qualität der Software, die verdächtige Inhalte erkennen soll, sei nicht ausreichend und zentrale technische Fragen ungeklärt.
Wenn man die Nadel in einem ohnehin schon riesigen Heuhaufen sucht, hilft es dann, noch mehr Heu aufzuhäufen? – CC-BY-NC-SA 2.0 david_dreiIn der Europäischen Union liegt der Vorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft zur Chatkontrolle auf dem Tisch. Die deutsche Position dazu ist bedeutsam, da die Zustimmung zum Gesetz maßgeblich von dieser abhängt. Die deutsche Bundesregierung muss sich vor dem 14. Oktober auf eine Position einigen. Denn dann wird im EU-Rat über den Vorschlag abgestimmt.
Der dänische Vorschlag sieht eine verpflichtende Chatkontrolle vor. Sie soll Anbieter von Messaging- und anderen Kommunikationsdiensten die Anforderung aufbrummen, in den Nachrichten der Nutzer nach Missbrauchsfotos und -videos zu scannen. Dann sollen die Betreiber der Dienste die Nutzer-Nachrichten auf diese Inhalte untersuchen. Werden verdächtige Inhalte detektiert, wird der Nutzer der Polizei gemeldet. Soweit jedenfalls der Plan, doch der Teufel steckt im Detail.
Die Idee der Chatkontrolle wird stark und breit kritisiert, vor allem wegen der erheblichen Grundrechtseingriffe und auch wegen der weitreichenden Folgen für Whistleblower und Journalisten. Sie beinhaltet mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Client-Side-Scanning auf Nutzergeräten. Das bedeutet, dass die Inhalte von Nachrichten direkt auf dem Gerät des Nutzers gescannt würden, noch bevor diese versendet und verschlüsselt werden.
Wir haben über die Chatkontrolle mit Klaus Landefeld, Vorstand im IT-Branchenverband „eco“, gesprochen. Der Verband engagiert sich als Partner bei INHOPE schon viele Jahre erfolgreich bei der Identifizierung und Entfernung von Kindesmissbrauchsmaterial aus dem Internet.
„Völlig falscher Weg“ Klaus Landefeld.netzpolitik.org: Klaus Landefeld, wie ist die Position des eco zu den Chatkontrolle-Plänen?
Klaus Landefeld: Wir haben uns seit 2022 immer dagegen ausgesprochen. Dieser neue, noch verschlimmerte Ansatz, der momentan von Dänemark in den Raum gestellt worden ist, wird von uns rundweg abgelehnt. Wir halten Chatkontrolle für einen völlig falschen Weg.
Wir betreiben ja eine Beschwerdestelle und sind daher permanent mit Strafverfolgungsbehörden zusammen in der Bekämpfung von CSAM-Inhalten aktiv. Aber verpflichtendes Scanning für quasi jegliche Kommunikation, vor allem das Client-Side-Scanning, halten wir für einen falschen Weg, weil er die Sicherheit von allen untergräbt.
netzpolitik.org: Welche Belastungen kämen eigentlich auf Unternehmen zu, wenn tatsächlich eine verpflichtende Chatkontrolle vorgeschrieben würde?
Klaus Landefeld: Das kommt auf die technischen Ausprägungen an: Also was genau müsste gescannt werden, wie funktioniert das technisch? Auch die Fragen danach müssten geklärt sein, ob alle Dienste betroffen wären, also ob beispielsweise auch E-Mail, Chats oder verschlüsselte Messenger-Apps darunterfallen. Es müssten auch die Details um die Frage geklärt sein, ob man „nur“ nach bekannten Inhalten oder auch nach neuen Inhalten scannt. Das ist ein ganz elementarer Punkt, weil mit dem Scannen nach bisher unbekannten Inhalten insbesondere auch jede Form von ganz persönlichen Bildern oder Familienfotos in die Datenbanken und die vorgeschlagenen KI-Systeme reingegeben würden.
netzpolitik.org: Was kann man zur Qualität der Software sagen, die CSAM-Inhalte erkennen soll?
Klaus Landefeld: Womit wir ein großes Problem haben, sind die Fehlerquoten. Um das ganz klar zu sagen: Zum Scanning sollen KI-Systeme verwendet werden, die bei allen Tests, die wir machen konnten, viele Fehler produzieren. Auch in unserer Beschwerdestelle werden dazu regelmäßig Tests gemacht. Denn wir prüfen dort regelmäßig: Was bringen KI-Systeme für die Bewertung von Beschwerden? Und wir sehen immer wieder: Nein, diese Systeme funktionieren nicht, sie funktionieren vor allen Dingen nicht in der nötigen Qualität, zumindest Stand heute. Deswegen halten wir den Vorschlag auch für total unausgegoren und technisch nicht tragfähig.
Interviews Wir kommen gern ins Gespräch. Unterstütze unsere Arbeit! Jetzt spendennetzpolitik.org: Was sind das für „KI-Systeme“, die zum Einsatz kommen? Was sollen die leisten?
Klaus Landefeld: Es sollen Systeme zum Einsatz kommen, die tatsächlich Inhalte erkennen. Sie sollen auch neue Inhalte bewerten und bestimmen, was auf Bildern gezeigt wird. Dafür kann man KI-Systeme trainieren, sie sollen beispielsweise erkennen: Auf dem Bild sind drei Leute oder fünf Leute, da sind Kinder dabei, die Leute haben Kleidung oder keine Kleidung an.
Das heißt aber auch: Die Familienbilder vom nächsten Urlaub oder Bilder von einem FKK-Strand könnten einen Verdacht auslösen. Aus meiner Sicht ist das eine gefährliche Idee. Eine ähnliche Diskussion haben wir bei der automatischen Bewertung des Alters im Bereich Social-Media-Nutzung: Können KI-Systeme durch ein Bild einer Person wirklich verlässliche Aussagen darüber machen, wie alt jemand ist? Das ist gerade in den Grenzbereichen, wo es um die Frage geht, ist jemand 14, 16 oder 18 Jahre, alles andere als zuverlässig. Es gibt keine klare Bewertung, ob jemand 18 ist oder vielleicht noch 17 oder 19 Jahre. Das funktioniert einfach momentan nicht.
netzpolitik.org: Kann solche Software das in absehbarer Zeit leisten?
Klaus Landefeld: Im Moment mit Sicherheit noch nicht. Das wird wahrscheinlich noch geraume Zeit so bleiben. Wir testen reale Systeme, die momentan existieren. Das sind Systeme, die heute von den Anbietern genutzt werden können, die uns auch angeboten werden. Dazu untersuchen wir den Stand der Forschung. Und da kommt immer wieder das Ergebnis heraus: Nein, diese Systeme sind im Moment nicht tragfähig genug, dass das funktioniert.
Parallel zu der CSAM-Diskussion haben wir wie schon erwähnt die gleichen Fragen bei Altersnachweisen bei Social-Media-Nutzung. Es wäre völlig absurd, wenn wir in diesem Bereich zu der Aussage kämen, dass eine vernünftige Bewertung durch Software nicht möglich ist, und bei der Chatkontrolle zum Schutz von Kindern soll das funktionieren.
Welche Grenzen überschritten werdennetzpolitik.org: Welche Bewertung kann eine Software heute leisten? Und was heißt das für die Chatkontrolle?
Klaus Landefeld: Heutige Systeme können relativ gut beurteilen, ob ein abgebildetes Kind sechs oder sieben Jahre alt ist oder vielleicht 16 oder 17 Jahre. Diesen Unterschied können die Systeme schon erkennen. Aber bei neuen Inhalten, also bei bisher unbekannten Inhalten muss man sich fragen: Wenn sich Menschen innerhalb der Familie zum Beispiel Bilder zuschicken, sollen dann irgendwelche KI-Systeme in diese privaten Bilder reingucken? Das ist für mich ein absolutes No-Go, denn das verletzt die Grundrechte. Wir haben einen festgeschriebenen Schutz von privater Kommunikation, und über nichts anderes reden wir hier. Denn die Chatkontrolle soll auch für individuelle Ende-zu-Ende-Kommunikation von Menschen eingeführt werden. Das ist das, wo für mich die Grenze überschritten ist.
netzpolitik.org: Ist nicht noch eine weitere Grenze überschritten? Wir reden doch eigentlich auch über Eingriffe in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, also in die Intimsphäre, die in Deutschland besonders geschützt ist.
Klaus Landefeld: Das sehe ich ganz genau so. Wir haben zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung oder Telekommunikationsüberwachung Vorschriften, dass Ermittler aufhören müssen zuzuhören, wenn Gespräche in den Kernbereich privater Lebensgestaltung gehen. Das gehört zum Kernbereichsschutz, den wir in Deutschland haben. Interessanterweise ist das in Europa schwierig zu diskutieren, weil es diesen Kernbereichsschutz in den meisten Ländern nicht gibt.
Warum ist Chatkontrolle so gefährlich für uns alle?
netzpolitik.org: Wie könnte denn bei der Chatkontrolle technisch vorgegangen werden?
Klaus Landefeld: Bei elektronischer Kommunikation, wie wir sie heute mit Messengern haben, wird typischerweise Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingesetzt. Sie soll nicht untergraben werden. Das wird immer wieder betont. Das heißt: Es bleibt nur Client-Side-Scanning übrig. Das wiederum heißt: Wir haben auf unseren Geräten eine Spionagesoftware, die jede Form von Bildern scannt, die wir übertragen und an jemand anderen schicken. Die Bilder werden von einer Software im Hintergrund abgeglichen. Damit kann ich mich nicht anfreunden.
Das Problem beim Client-Side-Scanningnetzpolitik.org: Was für IT-Sicherheitsprobleme sind damit verbunden?
Klaus Landefeld: In dem Moment, wo ich Verschlüsselung durchbrechen wollte, damit das Scanning beim Anbieter stattfindet, ist völlig klar: Ich habe die Sicherheit geschwächt. Ich habe sogar die IT-Sicherheit in großem Stil untergraben.
Beim Client-Side-Scanning ist das Problem aus meiner Sicht ein bisschen anders gelagert. Natürlich könnte ich Software produzieren, bei der ich kein IT-Sicherheitsproblem im klassischen Sinne schaffe: Daten würden damit durchsucht, ähnlich wie etwa bei einem Virenscanner. Ein Virenscanner ist kein Sicherheitsproblem …
netzpolitik.org: … kann aber zu einem werden, wenn er selbst Sicherheitslücken enthält oder fehlerhaft bestückt wird.
Klaus Landefeld: Das ist genau das Thema. Denn das ist nämlich genau die Frage: Nach was suche ich eigentlich? Und wer kontrolliert, nach was ich suche? Das ist ein administratives Problem. Denn zu dem eigentlichen IT-Sicherheitsproblem kommt die Frage dazu: Wie kann ich denn sicherstellen, dass dieses Scanning nur geordnet abläuft?
Die administrative Kontrolle wird gar nicht diskutiertnetzpolitik.org: Welche Fragen stellen sich, wenn ein Client-Side-Scanning verpflichtend würde?
Klaus Landefeld: Die erste Frage wäre: Wer kontrolliert denn, wer das Client-Side-Scanning benutzen darf? Und es kommen weitere Fragen dazu: Wer darf Anforderungen stellen? Wer darf Daten einstellen, nach denen gescannt wird? Wer stellt wie sicher, dass nur etwas, was im Sinne dieser Verordnung ist, gescannt wird und nicht nach ganz anderen Inhalten?
Es ist jetzt schon völlig klar: Da werden auch Daten von Ländern eingestellt werden, von denen wir uns das vielleicht nicht wünschen. Denn Staaten, von denen wir das nicht wollen, müssen wir auch mit an Bord nehmen, denn ansonsten werden diese den Einsatz dieser Software verbieten. Polizeien dieser Staaten haben auch Muster, nach denen sie suchen wollen. Das sind vielleicht Inhalte, wo wir sagen würden, das wollen wir gar nicht.
Doch die administrative Kontrolle wird in diesem ganzen Vorschlag gar nicht richtig diskutiert. Wer stellt da eigentlich was ein? Wer kontrolliert, was wie reinkommt?
netzpolitik.org: Alternativ wurde ja auch eine freiwillige Chatkontrolle für Internet-Dienste diskutiert, die von der vergangenen dänischen EU-Ratspräsidentschaft ins Spiel gebracht worden war. Wäre das eine bessere Option?
Klaus Landefeld: Die Frage ist natürlich, wer das freiwillig umsetzt. Größere Dienste würde man wahrscheinlich über die Plattformregulierung angehen und sie verpflichten, wenn sie sehr groß sind. Für kleine und mittlere Unternehmen wäre Freiwilligkeit erstmal ein Schritt in die richtige Richtung, weil insbesondere die kleineren eine Chatkontrolle nicht umsetzen müssten.
Aber Freiwilligkeit wird in dieser Form nicht kommen, weil diese Systeme sehr aufwendig sind. Allein der Betrieb der Datenbanken hintendran, aber auch das Einführen dieser Technologien in die unternehmenseigene Software ist sehr aufwendig und für kleine mittelständische Unternehmen gar nicht zu leisten. Ich erinnere mich an Vorschläge im Jahr 2022, wo Anbieter wie Google gesagt haben, dass Dritte ihre Datenbanken von CSAM-Inhalten auch benutzen könnten. Denn klar war: Kleinere Unternehmen können diese Datenbanken gar nicht bereitstellen. Ein Ansatz der Freiwilligkweit mitigiert das Problem und macht es vielleicht besser erträglich, bietet aber keine Lösung.
Dazu kommt: Erwartet man dann von Anwendern, dass sie sich überlegen: Nutze ich jetzt einen Anbieter, der scannt, oder einen Anbieter, der nicht scannt? Das kann ja nicht die Lösung sein. Denn die Privatheit der Kommunikation sollte und muss bei allen Anbietern geschützt sein.
netzpolitik.org: Ist in Europa einheitlich definiert, welche Inhalte unter eine Chatkontrolle fallen würden?
Klaus Landefeld: Nein, es gibt beispielsweise Unterschiede bei der sog. Jugendpornographie oder auch beim Cyber Grooming. Es ist zwar völlig klar, dass sog. Kinderpornographie überall strafbar ist. Aber es gibt viele Graubereiche und sehr unterschiedliche Gesetze. Das ist natürlich ein Problem, denn nach welchem Standard sollen sich Anbieter dann richten? Wenn etwa zwei Personen miteinander kommunizieren, die in zwei unterschiedlichen Ländern sind, was ist dann das anzuwendende Rechtssystem? Und das betrifft nur die Frage, um welche Inhalte es eigentlich geht. Eine zweite Frage wäre, was melde ich weiter?
Ein Recht, das in der Praxis überhaupt nicht funktioniertnetzpolitik.org: Die Strafverfolgungsbehörden sollen ja Verdachtsfällen nachgehen. Wie könnte das technisch ablaufen?
Klaus Landefeld: Im Prinzip wäre es ja eine Entlastung des Anbieters: Verdachtsfälle werden an Strafverfolgungsbehörden gemeldet, die müssten dann tätig werden oder müssten Materialien einsehen. Doch da sind noch technische Fragen, die vorher geklärt werden müssen: Wie kommen die Strafverfolgungsbehörden denn eigentlich an dieses Material ran?
Wenn man sich praktisch vorstellt, man hätte jetzt ein Verdachtsfall aus privater Kommunikation. Es soll ja eigentlich so sein, dass das verdächtige Originalbild gar nicht beim Anbieter landet, sondern seine Software das erkennt und als Verdachtsfall meldet. Doch was passiert dann? Das ist genau der Punkt. Das Ganze ist ja nicht verbunden mit irgendeiner Speicherverpflichtung. Die Frage, was eigentlich aus so einem Verdachtsfall wird, ist völlig ungeklärt.
Man will ein Recht schaffen, das in der Praxis in dieser Form überhaupt nicht funktionieren würde, völlig unabhängig von allen Rechtsfragen. Denn rein technisch würde das in dieser Form nicht funktionieren können, ohne dass man wieder Inhalte speichert und weitergibt. Und das wäre der absolute Super-GAU: Wenn Inhalte privater Kommunikation wegen eines automatisch von KI erzeugten Verdachtsfalls gespeichert und weitergegeben würden.
netzpolitik.org: Im aktuellen Vorschlag zur Chatkontrolle sind ja auch Scans nach bisher unbekanntem Material vorgesehen. Wie realistisch ist das?
Klaus Landefeld: Für Verdachtsfälle aus neuem Material ist die Automatisierung sehr schwierig. Das sind Phantasievorstellungen, wie so etwas ablaufen könnte, die mit der Realität und mit dem, was tatsächlich von den Systemen heute geleistet werden kann, nichts zu tun haben.
Wir haben Mitarbeiter in unserer Beschwerdestelle, die jeden Tag mit dieser Materialform zu tun haben. Wir veröffentlichen jedes Jahr einen Bericht darüber, zuletzt 2024. Es geht dabei um Meldungen, die natürliche Personen an die Beschwerdestelle gemeldet haben. Die Beschwerdestelle schaut sich die Inhalte an und bewertet, ob ein Straftatbestand erfüllt ist oder nicht. Die Quoten sind sehr gering, was dann tatsächlich an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wird. Um die 80 Prozent erfüllen tatsächlich keinen Straftatbestand. Wenn man sich überlegt, wie oft ein Verdacht an Strafverfolgungsbehörden automatisiert weitergegeben worden wäre, dann ist das ein absolutes Unding.
netzpolitik.org: Welche Größenordnungen von automatischen Meldungen landen heute bei den Strafverfolgungsbehörden?
Klaus Landefeld: Momentan haben wir im CSAM-Bereich sehr viele NCMEC-Meldungen aus den USA, mittlerweile über 100.000 Meldungen jedes Jahr. Für jeden Fall muss das BKA im Prinzip Ermittlungen einleiten, weit überwiegend machen die Ermittler das tatsächlich. Das geht dann alles zu den Anbietern, wir erhalten diese Anfragen ja als Anbieter von Internetzugängen. Das BKA sagt, dass im weit überwiegenden Fall keine Daten mehr da seien und man diese Anzahl im Prinzip gar nicht richtig verarbeiten kann. Die Anbieter sehen das etwas anders, denn oft mangelt es nur an der Qualität der Anfragen – so erhalten wir oft nur eine IP-Adresse statt der erforderlichen IP- und Port-Kombination.
Das führt heute schon dazu, dass die Kriminalitätsstatistik negativ verzerrt wird. Konkret hängt es an der absoluten Anzahl automatisierter Meldungen aus den USA und darauf resultierenden potentieller Ermittlungsverfahren. In Europa will man das im Prinzip nun kopieren: Es sollen automatisierte Meldungen bei Verdachtsfällen erfolgen, wo dann ermittelt werden soll. Das Problem ist: Wir haben eine riesengroße Black Box mit einer sehr niedrigen Aufklärungsquote. Wenn ich vorn noch viel mehr reinstopfe, ändere ich an der Aufklärungsquote erstmal gar nichts, sie sinkt sogar weiter ab.
netzpolitik.org: Was wäre der bessere Weg?
Klaus Landefeld: Die Herausforderung wäre eigentlich, die Aufklärungsquote zu erhöhen und sich zu überlegen, wie man tatsächlich vernünftig ermitteln könnte und nicht bereits überforderte Strafverfolgungsbehörden mit noch mehr Fällen zu überfordern, die im weit überwiegenden Fall zu nichts führen und noch nicht mal einen Straftatbestand erfüllen. Man müsste Maßnahmen ergreifen, die effektiv die Aufklärungsquoten verbessern – die hierzu notwendigen Ressourcen werden aber nicht bereitgestellt.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Gespräch!
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Germany: Syrian election is an important step towards broader political participation
German Ministries of Foreign Affairs and Economic Cooperation and Development said that the Syrian People’s Assembly election is an important first step towards broader political participation, stressing Berlin’s continued support for a political process in Syria that includes all components of the country.
A joint statement by the two ministries stated that “after the end of the authoritarian rule of the Assad regime and the tragedies of the war, the Syrian people want to participate in shaping the political future of their country”, noting that “only a few months after the end of the war, a political path based on participation and institutional change began”.
They stressed that the People’s Assembly elections are an important first step towards broader political participation, and it is important that people across Syria are able to participate in the elections, which requires completing the election process in the governorates of Hasakah, Raqqa and Sweida, where elections were not held.
The two ministries called on all parties in Syria to show readiness to accept “compromise solutions that serve the territorial integrity of Syria”, and indicated that the German government is working to support reconstruction and revive the Syrian economy, and plans for the reconstruction of Syria include taking measures in the areas of health, infrastructure, education, water, economic development, and strengthening Administration and the rule of law.
Schwerbehinderung: Die 2-Monats-Falle – Darum scheitern so viele Hilfsmittel-Anträge
Ob Rollstuhl, Hörgerät oder Orthese: Die Frage, ob die Krankenkasse ein Hilfsmittel übernimmt, ist für viele Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung existenziell. Gleichzeitig erleben Betroffene immer wieder Verzögerungen oder Ablehnungen.
Dabei gibt es klare Regeln – und effektive Wege, den eigenen Anspruch durchzusetzen.
Der Grundsatz: Erst prüfen, dann genehmigen – aber mit klaren FristenStellen Versicherte einen Antrag auf ein Hilfsmittel, muss die Krankenkasse entscheiden. Wie lange sie dafür Zeit hat, hängt vom Zweck des Hilfsmittels ab. Dabei sind zwei Rechtsbereiche zu unterscheiden: die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) und das Rehabilitationsrecht (SGB IX).
Zweck / Rechtsgrundlage Frist & Folge Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung (z. B. Stützkorsett während laufender Therapie) – § 13 Abs. 3a SGB V 3 Wochen (ohne MD) bzw. 5 Wochen (mit Medizinischem Dienst). Verpasst die Kasse die Frist ohne rechtzeitige, begründete Mitteilung samt neuem Entscheidungstermin, gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Behinderung vorbeugen / Behinderung ausgleichen (z. B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen) – § 18 SGB IX Entscheidung spätestens innerhalb von 2 Monaten. Erst nach Ablauf dieser 2 Monate greift eine Genehmigungsfiktion – ebenfalls nur, wenn keine rechtzeitige, begründete Verlängerungsmitteilung kommt.Wichtig: Die oft gehörte Aussage „die Kasse informiert, wenn es länger dauert“ reicht nicht. Eine bloße Hinhaltetaktik ist unzulässig. Die Krankenkasse muss konkret begründen, warum sie mehr Zeit braucht, und einen neuen, bestimmten Entscheidungstermin nennen.
Wenn die Frist verstrichen ist: Genehmigungsfiktion und KostenerstattungHält die Kasse die Frist nicht ein und erfüllt die oben genannten Voraussetzungen nicht, gilt die Leistung als genehmigt. Wer sich das Hilfsmittel nach Fristablauf selbst beschafft, hat Anspruch auf Kostenerstattung in notwendiger Höhe. Gleiches gilt, wenn eine Ablehnung sich nachweislich als rechtswidrig erweist.
Praxistipp: Holen Sie sich vor einer Selbstbeschaffung idealerweise eine ärztliche Verordnung und dokumentieren Sie die Fristüberschreitung (Eingangsbestätigung des Antrags, fehlende oder unzureichende Verlängerungsmitteilung).
Ablehnung erhalten – was nun?Kommt ein ablehnender Bescheid, können Versicherte Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat, mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt diese, bleibt dafür ein Jahr Zeit.
Form: Der Widerspruch muss schriftlich mit Unterschrift (Brief, Fax) oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse eingelegt werden. Eine E-Mail genügt nur, wenn die Kasse den elektronischen Zugang ausdrücklich eröffnet hat (qualifizierte elektronische Form). Für den Anfang reicht ein kurzes Widerspruchsschreiben; die Begründung können Sie nachreichen.
Inhaltlich zählt die medizinische Argumentation. Stimmen Sie sich mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten ab und legen Sie Befunde, Verläufe und eine alltagsbezogene Begründung vor:
Wobei genau hilft das Hilfsmittel? Welche Teilhabeeinschränkungen bestehen ohne? Gibt es Alternativen – und warum sind sie ungeeignet?
Nachweis nicht vergessen: Versenden Sie den Widerspruch nach Möglichkeit per Einschreiben mit Rückschein oder geben Sie ihn vor Ort zur Niederschrift ab. So können Sie die fristgerechte Einlegung belegen.
Wenn die Kasse schweigt: UntätigkeitsklageDauert das Widerspruchsverfahren länger als drei Monate, dürfen Sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Kasse verzögert und verpflichtet sie zur Entscheidung. Eine Klage gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid muss innerhalb von einem Monat eingelegt werden.
In der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang – fachkundige Unterstützung durch eine Sozialrechtskanzlei oder Beratungsstellen ist dennoch empfehlenswert.
Zuzahlungen – was Sie selbst tragen müssenFür von der GKV bewilligte Hilfsmittel fällt grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises an, mindestens 5 € und höchstens 10 € – pro Hilfsmittel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind in der Regel befreit, ebenso Versicherte, die ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Prüfen Sie, ob eine Befreiung greift.
Pflegehilfsmittel nicht verwechselnNicht jedes benötigte Produkt ist ein Hilfsmittel der Krankenversicherung. Pflegehilfsmittel (z. B. zum Verbrauch wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen) laufen über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI – mit anderen Voraussetzungen und eigenen Antragswegen. Die Abgrenzung spart Ärger und Zeit.
Check zum Schluss – so sichern Sie Ihren Anspruch- Zweck klären: Behandlung sichern (SGB V) oder Behinderung ausgleichen/vorbeugen (SGB IX)?
- Frist im Blick: 3/5 Wochen (SGB V) oder 2 Monate (SGB IX).
- Verzögerungsbrief prüfen: Begründet? Konkreter neuer Termin? Sonst läuft die Frist weiter.
- Dokumente sammeln: Verordnung, Befunde, Alltagsschilderungen.
- Widerspruch fristgerecht, formwirksam – Begründung nachreichen.
- Nachweis sichern: Einschreiben/Rückschein oder Niederschrift.
- Gericht: Untätigkeitsklage nach 3 Monaten; Klage binnen 1 Monat nach Widerspruchsbescheid.
Fazit: Mit klarer Fristenkontrolle, guter medizinischer Begründung und sauberer Form wackelt fast jede pauschale Ablehnung. Wer die Regeln kennt, bringt die Krankenkasse in die Pflicht – und kommt schneller an das Hilfsmittel, das den Alltag wirklich erleichtert.
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GCC, EU reaffirm Support for Syria’s unity and stability
The Gulf Cooperation Council (GCC) reaffirmed its full support for all steps to enhance Syria’s security, stability and territorial integrity.
Secretary-General Jassim Mohammed Al-Budaiwi said during the launch of the joint ministerial meeting with the European Union in Kuwait ‘’ The Council expresses its support for all steps that enhance the security, stability and territorial integrity of Syria, and condemns the ongoing Israeli attacks on its territory and foreign interference in its affairs,” as Kuwait News Agency said.
Al-Budaiwi stressed that ‘’the security and stability of Syria constitute two basic pillars of the security and stability of the region, adding that the Council supports measures and procedures aimed at combating terrorism and acts of violence aimed at destabilizing it.
In turn, EU High Representative for Foreign Affairs and Security Policy, Kaja Kallas, noted “encouraging developments in Syria”, stressing that international political and financial support for Syria will be essential to ensure that all Syrians benefit from reconstruction efforts.
The European official stressed that the world is currently witnessing an escalation in conflicts and human suffering, and in this situation, work must be done to ensure respect for the sovereignty and territorial integrity of states and international solidarity to confront current challenges that affect global security and stability.
The 29th joint ministerial meeting between the Gulf Cooperation Council and the European Union began today in the Kuwaiti capital, with the participation of foreign ministers and senior officials from both sides.
French PM quits just hours after being appointed, deepening political crisis
France’s new Prime Minister Sebastien Lecornu and his government resigned on Monday, hours after Lecornu announced his cabinet line-up, making it the shortest-lived administration in modern French history and deepening the country’s political crisis.
French Prime Minister Sebastien Lucorno submitted his resignation today to President Emmanuel Macron, hours after announcing the composition of his government.
AFP reported that the resignation of Lucorno, a former army minister, came after he was criticized by opponents and the right alike, after he revealed yesterday evening the composition of his government, in which many ministers from the previous government retained their portfolios, such as Foreign Minister Jean-Noël Barrow, Interior Minister Bruno Rotayo, and Justice Minister Gerald Darmanin, despite the escalating political crisis in the country.
On September 9, Macron tasked Lucorno with forming the new government, after the National Assembly withdrew confidence from François Bayrou’s government, following his proposal of an austerity budget that met with widespread opposition in parliament divided between political movements, without any party obtaining an explicit majority.
Disagreements over the government have previously toppled Bayrou as well as his predecessor Michel Barnier, as France has been suffering from a deep political crisis since Macron called early legislative elections last year, but this step resulted in a fragmented parliament between three rival parliamentary blocs.
Rente: Versorgungsausgleich trotz Pfändung: Dieses Urteil ändert alles
Eine Pfändung an der Rente – und dann kommt die Scheidung mit Versorgungsausgleich. Darf die Rentenversicherung das Anrecht trotzdem intern teilen? Und wer haftet, wenn das Familiengericht von der Pfändung nichts erfährt?
Genau darum ging es in einem Verfahren aus Wiesbaden, das bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen wurde. Die Botschaft der Gerichte ist deutlich: Eine Pfändung blockiert den Versorgungsausgleich nicht. Der Ausgleich erfolgt – aber unter Beachtung der Beschränkungen, die aus Pfändung und Überweisung folgen.
Und: Eine generelle Informationspflicht des Versorgungsträgers gegenüber dem Familiengericht im Interesse des Pfändungsgläubigers gibt es nicht.
Worum es konkret gingEine Gläubigerin hatte gegen die Rentenansprüche eines Mannes gepfändet. Währenddessen lief dessen Scheidungsverfahren. Das Familiengericht führte den Versorgungsausgleich durch und teilte das Anrecht intern.
Die Gläubigerin fühlte sich dadurch benachteiligt und verlangte Schadensersatz – in Höhe der Differenz zwischen dem, was sie aus der Pfändung ohne Ausgleich erhalten hätte, und dem, was tatsächlich geflossen ist (Zeitraum Juni bis Dezember 2015). Sie argumentierte, die zuständige Zusatzversorgungskasse hätte das Familiengericht über die Pfändung informieren müssen.
Die Entscheidungen der GerichteDas Amtsgericht Wiesbaden wies die Klage ab. Begründung: Selbst bei einer Information des Gerichts wäre kein sicherer Mehrertrag für die Gläubigerin entstanden, denn der Versorgungsausgleich ist rechtlich zulässig – auch bei gepfändeten Anrechten. Das Landgericht Wiesbaden (5 S 9/19) bestätigte:
Das Pfändungspfandrecht verbietet den Versorgungsausgleich nicht, es begrenzt ihn nur. Die begehrte Zahlung von knapp 1.959,25 Euro blieb aus.
Der BGH (XII ZR 28/20) hat diese Linie später klargezogen: Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden. Ein Zahlungsverbot an den Schuldner steht dem nicht entgegen.
Eine allgemeine Pflicht des Versorgungsträgers, das Familiengericht proaktiv über die Pfändung zu informieren, besteht nicht. Für die Gläubigerin bedeutete das: kein Schadensersatz, weil ihre Rechtsposition durch die (unter Pfändungsbeschränkungen) zulässige Teilung nicht verletzt wurde.
Was heißt das für die Praxis?Der Fall macht zweierlei deutlich: Erstens genießt der Versorgungsausgleich als Teil der Scheidungsfolgen hohes Gewicht – auch neben der Zwangsvollstreckung. Zweitens sind Pfändungsgläubiger gut beraten, ihre Rechte aktiv zu sichern, statt auf eine „automatische“ Beteiligung des Versorgungsträgers zu hoffen.
Entscheidend ist die ordnungsgemäße Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner sowie die fortlaufende Kontrolle der Zahlflüsse. Kommt es zur internen Teilung, können sich vollstreckungsrechtliche Reibungsverluste (z. B. Teilungskosten) ergeben – die hat der Gläubiger grundsätzlich hinzunehmen.
Schnellüberblick: Versorgungsausgleich & Pfändung Frage Kurzantwort Sperrt eine Pfändung den Versorgungsausgleich? Nein. Der Ausgleich findet statt – unter den Beschränkungen aus Pfändung/Überweisung. Muss der Versorgungsträger das Familiengericht über Pfändungen informieren? Nein, keine generelle Informationspflicht zugunsten des Pfändungsgläubigers. Hat der Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz, wenn nicht informiert wurde? Regelmäßig nein, wenn der Ausgleich rechtmäßig war und kein kausaler Mehrschaden nachweisbar ist. Was bedeutet „interne Teilung“? Aufteilung des Anrechts im Versorgungssystem; Zahlungen an den ausgleichsberechtigten Ex-Partner entstehen innerhalb des Trägers. Und die Pfändung? Bleibt bestehen; der Träger zahlt unter Beachtung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Tipps für Gläubigerinnen und GläubigerWer pfändet, braucht Sorgfalt und Timing. Wichtig ist, dass der Pfändungsbeschluss wirksam zugestellt wird und die Drittschuldnererklärung vollständig vorliegt. Läuft parallel eine Scheidung, sollte der Gläubiger aktiv kommunizieren – mit Drittschuldner und ggf. mit dem eigenen Vollstreckungsorgan.
Denn der Versorgungsausgleich lässt sich nicht per Pfändung „wegdrücken“, sondern nur in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen begrenzen.
Was Betroffene wissen solltenWer sich scheiden lässt, kann sich nicht darauf verlassen, dass eine Pfändung die Rententeilung verhindert. Umgekehrt bedeutet die Teilung nicht, dass Gläubiger leer ausgehen. Es geht um Ausgleich, nicht um Vorrang um jeden Preis.
Das Familiengericht muss beide Interessen – Ausgleichsberechtigte/r und Pfändungsgläubiger/in – fair austarieren. Am Ende steht häufig ein Ergebnis, das für beide Seiten zumutbar ist, auch wenn niemand „alles“ bekommt.
FazitDie Wiesbadener Entscheidungen, bestätigt durch den BGH, schaffen Rechtssicherheit: Pfändung und Versorgungsausgleich schließen einander nicht aus. Sie greifen ineinander – mit klaren Spielregeln. Für Gläubiger heißt das: Rechte sichern, Zustellungen sauber dokumentieren, Zahlungen prüfen.
Für Ausgleichsberechtigte: Anspruch prüfen und durchsetzen, selbst wenn eine Pfändung im Raum steht. Für alle Beteiligten gilt: Wer die Mechanik versteht, verliert kein Geld durch vermeidbare Fehler.
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