Sammlung von Newsfeeds

Schwerbehinderten-Pauschbetrag 2026: Ohne Meldung fehlt der Vorteil

Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung können über den Behinderten-Pauschbetrag ihre steuerliche Belastung deutlich senken. Seit dem 1. Januar 2026 gilt allerdings ein neues Nachweisverfahren, das Betroffene bei einer neuen oder geänderten GdB-Feststellung unbedingt beachten sollten.

Der wichtigste Punkt: Ein neuer Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis allein reicht für den steuerlichen Nachweis grundsätzlich nicht mehr aus. Die zuständige Feststellungsbehörde muss die erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

Neue GdB-Feststellungen müssen elektronisch beim Finanzamt ankommen

Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist § 65 Absatz 3a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Danach setzt die Berücksichtigung des Behinderten-Pauschbetrags bei einer nach § 152 SGB IX festgestellten Behinderung voraus, dass die zuständige Stelle die Feststellungen elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt.

Das gilt nicht nur bei einer erstmaligen Feststellung des Grades der Behinderung. Auch wenn ein bereits anerkannter GdB erhöht oder herabgesetzt wird oder neue Merkzeichen festgestellt werden, greift das elektronische Verfahren.

Wer beispielsweise 2026 erstmals einen GdB von 50 erhält, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass es genügt, den Bescheid später zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für solche neuen Feststellungen ist die elektronische Datenübermittlung entscheidend.

Ohne Steuer-ID kann die Übermittlung scheitern

Besonders wichtig ist dabei die persönliche Steuer-Identifikationsnummer. Die betroffene Person muss der zuständigen Feststellungsbehörde ihre Steuer-ID mitteilen, damit die Daten eindeutig der richtigen Person bei der Finanzverwaltung zugeordnet werden können.

In den Antragsformularen der Versorgungsverwaltungen wird deshalb seit 2026 regelmäßig nach der elfstelligen Steuer-ID gefragt. Gleichzeitig kann dort die Übermittlung der Feststellungen an die Finanzverwaltung beantragt beziehungsweise freigegeben werden.

Die Steuer-ID darf dabei nicht mit der normalen Steuernummer des Finanzamts verwechselt werden. Die Steuer-ID wird einer Person dauerhaft zugeordnet, während sich die Steuernummer beispielsweise nach einem Umzug oder einem Wechsel des zuständigen Finanzamts ändern kann.

Diese Daten werden an die Finanzverwaltung übermittelt

Übertragen wird insbesondere der festgestellte Grad der Behinderung. Hinzukommen steuerlich relevante Merkzeichen wie G, aG, B, H, Bl und TBl sowie Angaben zum Datum des Antrags, zum Bescheid und zur Gültigkeitsdauer der Feststellung.

Damit kann die Finanzverwaltung grundsätzlich elektronisch erkennen, welcher Behinderten-Pauschbetrag in Betracht kommt. Der bisherige Papiernachweis wird bei neuen Feststellungen dadurch weitgehend ersetzt.

Mehr zu den seit 2026 geltenden Änderungen finden Betroffene in unserem Beitrag „Schwerbehinderung: Neue Regeln ab 2026“.

Der Pauschbetrag wird trotzdem nicht automatisch ausgezahlt

Die elektronische Übermittlung führt allerdings nicht dazu, dass das Finanzamt den Steuervorteil automatisch als Geldleistung auszahlt. Der Behinderten-Pauschbetrag vermindert das zu versteuernde Einkommen und muss weiterhin steuerlich geltend gemacht werden.

Bei der Einkommensteuererklärung erfolgt dies über die Angaben zu den außergewöhnlichen Belastungen. Arbeitnehmer können den Pauschbetrag unter bestimmten Voraussetzungen außerdem über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren bereits während des laufenden Jahres berücksichtigen lassen.

Betroffene sollten deshalb später den Steuerbescheid genau kontrollieren. Fehlt der Pauschbetrag trotz bestehender Voraussetzungen, sollte geprüft werden, ob die elektronische Meldung tatsächlich bei der Finanzverwaltung angekommen ist.

Warum das gerade seit der Umstellung wichtig ist, erläutern wir ausführlich im Beitrag „Schwerbehinderten-Pauschbetrag fehlt im Bescheid“.

So hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag 2026

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags hat sich durch das neue Verfahren nicht verändert. Anspruch besteht bereits ab einem festgestellten GdB von 20.

Grad der Behinderung Behinderten-Pauschbetrag pro Jahr GdB 20 384 Euro GdB 30 620 Euro GdB 40 860 Euro GdB 50 1.140 Euro GdB 60 1.440 Euro GdB 70 1.780 Euro GdB 80 2.120 Euro GdB 90 2.460 Euro GdB 100 2.840 Euro Hilflos, blind oder taubblind 7.400 Euro

Der Betrag wird nicht direkt vom Finanzamt überwiesen, sondern vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis ist, hängt deshalb unter anderem vom Einkommen und vom persönlichen Steuersatz ab.

Wann der Pauschbetrag gegenüber dem Nachweis tatsächlicher Aufwendungen besonders günstig ist, erklären wir auch in unserem Beitrag „Schwerbehinderung: Der Pauschbetrag ist nicht immer die beste Lösung“.

Alte Bescheide und Ausweise bleiben weiterhin wichtig

Die Neuregelung bedeutet nicht, dass alle vor 2026 ausgestellten Schwerbehindertenausweise und Feststellungsbescheide plötzlich steuerlich wertlos geworden sind. Für bereits vor dem 1. Januar 2026 ausgestellte und weiterhin gültige Unterlagen gibt es eine Übergangsregelung.

Solche bisherigen Feststellungen können weiter berücksichtigt werden. Ändert sich die Feststellung jedoch nach dem 1. Januar 2026, greift für die neue Entscheidung grundsätzlich das elektronische Verfahren.

Wer beispielsweise seit 2023 einen unbefristeten GdB von 60 besitzt, muss deshalb nicht allein wegen der Verfahrensänderung einen neuen Antrag stellen. Wird der GdB dagegen 2026 auf 80 erhöht, sollte sichergestellt werden, dass die neue Feststellung elektronisch übermittelt wird.

Auch bei einem Änderungsantrag sollte die Steuer-ID angegeben werden

Besonders leicht kann die neue Regel bei Verschlimmerungs- oder Änderungsanträgen übersehen werden. Viele Betroffene konzentrieren sich verständlicherweise auf die medizinischen Unterlagen und den gewünschten höheren GdB.

Steuerlich kann jedoch zusätzlich wichtig sein, dass die Steuer-ID im Antrag korrekt angegeben und die elektronische Übermittlung veranlasst wird. Fehlt diese Verbindung, kann die neue Feststellung beim Finanzamt zunächst nicht richtig berücksichtigt werden.

Das betrifft beispielsweise jemanden, dessen GdB im Laufe des Jahres von 40 auf 50 oder von 50 auf 70 steigt. Steuerlich gilt grundsätzlich der höchste im Kalenderjahr festgestellte GdB; der Pauschbetrag wird nicht monatsweise aufgeteilt.

Auch Merkzeichen können den Steuervorteil beeinflussen

Nicht nur der GdB selbst kann für die Steuer entscheidend sein. Bestimmte Merkzeichen eröffnen weitere steuerliche Vergünstigungen oder führen zu einem erheblich höheren Behinderten-Pauschbetrag.

Für Menschen, die als hilflos gelten, sowie für blinde oder taubblinde Menschen beträgt der Behinderten-Pauschbetrag 7.400 Euro. Auch deshalb werden entsprechende Feststellungen wie H, Bl oder TBl im neuen Verfahren elektronisch übermittelt.

Daneben existiert die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Sie beträgt unter bestimmten Voraussetzungen 900 Euro beziehungsweise 4.500 Euro und folgt eigenen gesetzlichen Bedingungen.

Eltern von Kindern mit Behinderung sollten ebenfalls auf die Steuer-ID achten

Das elektronische Verfahren kann auch Familien mit einem Kind mit Behinderung betreffen. Die Übermittlungspflicht gilt ebenso bei minderjährigen Betroffenen, weshalb auch für das Kind die Steuer-ID benötigt werden kann.

Unter bestimmten Bedingungen kann der einem Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden. Gerade hier ist eine eindeutige Zuordnung der Steuerdaten besonders wichtig.

Eltern sollten deshalb nicht nur prüfen, ob der GdB oder ein Merkzeichen richtig festgestellt wurde. Ebenso sollte geklärt sein, ob die erforderliche elektronische Meldung für die steuerliche Nutzung erfolgt ist.

Was tun, wenn der Pauschbetrag im Steuerbescheid fehlt?

Fehlt der Behinderten-Pauschbetrag im Steuerbescheid, obwohl ein entsprechender GdB vorliegt, sollte zunächst geprüft werden, aus welchem Jahr die Feststellung stammt. Bei einer neuen oder geänderten Feststellung aus dem Jahr 2026 sollte außerdem geklärt werden, ob die Feststellungsbehörde die Daten elektronisch übermittelt hat.

Betroffene sollten einen fehlerhaften Steuerbescheid nicht einfach hinnehmen. Gegen einen Steuerbescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden.

Gegebenenfalls lässt sich außerdem mit der Feststellungsbehörde klären, ob die Steuer-ID vorliegt und die elektronische Meldung erfolgt ist. Wichtig ist, nicht erst Jahre später festzustellen, dass ein steuerlicher Vorteil nicht berücksichtigt wurde.

Wer einen bereits länger bestehenden GdB steuerlich bislang gar nicht genutzt hat, sollte außerdem prüfen, ob für frühere Jahre noch Änderungen möglich sind. Dazu finden Sie weitere Hinweise unter „GdB seit Jahren, Pauschbetrag nie genutzt? Das ist jetzt noch zu holen“.

Praxisbeispiel: GdB 50 wird 2026 erstmals festgestellt

Eine Arbeitnehmerin beantragt im Frühjahr 2026 erstmals die Feststellung einer Behinderung. Die Behörde stellt im Juni einen GdB von 50 fest.

Im Antrag hat sie ihre Steuer-ID angegeben und die Übermittlung der steuerlich relevanten Daten beantragt. Die Feststellungsbehörde meldet den GdB elektronisch an die Finanzverwaltung.

In ihrer Einkommensteuererklärung für 2026 macht die Arbeitnehmerin anschließend den Behinderten-Pauschbetrag geltend. Bei einem GdB von 50 beträgt dieser 1.140 Euro für das gesamte Kalenderjahr und wird nicht lediglich für die Monate ab Juni anteilig angesetzt.

Hätte sie die erforderliche Datenübermittlung nicht veranlasst, könnte der neue Papierbescheid allein bei einer Feststellung aus 2026 grundsätzlich nicht mehr den vorgesehenen elektronischen Nachweis ersetzen. Genau deshalb sollten Betroffene bereits beim GdB-Antrag auf die Steuer-ID und die steuerliche Datenübermittlung achten.

Häufige Fragen zum Behinderten-Pauschbetrag 2026 Muss ich seit 2026 meinen Schwerbehindertenausweis an das Finanzamt schicken?

Bei neuen oder geänderten Feststellungen ab 2026 erfolgt der für den Behinderten-Pauschbetrag erforderliche Nachweis grundsätzlich elektronisch durch die zuständige Feststellungsbehörde. Das bloße Einreichen eines neuen Ausweises oder Bescheids ersetzt diese Meldung grundsätzlich nicht mehr.

Brauche ich für die elektronische Übermittlung meine Steuer-ID?

Ja. Die Steuer-ID ermöglicht die eindeutige Zuordnung der GdB-Daten zur richtigen Person bei der Finanzverwaltung und sollte deshalb im Feststellungs- oder Änderungsantrag angegeben werden, wenn der Behinderten-Pauschbetrag genutzt werden soll.

Gelten alte Schwerbehindertenausweise seit 2026 nicht mehr beim Finanzamt?

Doch. Vor dem 1. Januar 2026 ausgestellte und weiterhin gültige Feststellungen können aufgrund der Übergangsregelung weiter berücksichtigt werden, solange nicht eine neue oder geänderte Feststellung greift.

Wird der Behinderten-Pauschbetrag nach der elektronischen Meldung automatisch ausgezahlt?

Nein. Der Pauschbetrag ist keine direkte Sozial- oder Geldleistung, sondern vermindert das zu versteuernde Einkommen und muss weiterhin im Steuerverfahren geltend gemacht werden.

Wie hoch ist der Pauschbetrag bei einem GdB von 50 im Jahr 2026?

Bei einem GdB von 50 beträgt der Behinderten-Pauschbetrag 1.140 Euro pro Jahr. Die tatsächliche Steuerersparnis fällt geringer aus und hängt vom persönlichen Steuersatz ab.

Was passiert, wenn mein GdB im Laufe des Jahres erhöht wird?

Wird beispielsweise ein GdB von 50 im Laufe des Jahres auf 70 erhöht, ist grundsätzlich der höchste im Kalenderjahr festgestellte GdB für den Behinderten-Pauschbetrag entscheidend. Der Jahresbetrag wird dabei nicht auf einzelne Monate aufgeteilt.

Der Beitrag Schwerbehinderten-Pauschbetrag 2026: Ohne Meldung fehlt der Vorteil erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Ahmet Polad an die Türkei überstellt – sofortige Freilassung und medizinische Versorgung notwendig

ISKU | Informationsstelle Kurdistan e.V.

Der 27-Jährige kurdische Journalist Ahmet Polad, mit bürgerlichem Namen Mehmet Nizam Aslan, ist nach fast acht Monaten Gefangenschaft in Syrien an die Türkei überstellt worden und befindet sich dort weiterhin in Haft. Nach Angaben seiner Familie berichtete Polad bei einer kurzen Begegnung mit seinem Vater von schwerer Folter während seiner Gefangenschaft und davon, sich seit mehreren Monaten im Hungerstreik zu befinden. Sein körperlicher Zustand wird als stark abgemagert und erschöpft beschrieben.

Ahmet Polad war am 18. Januar 2026 gemeinsam mit der deutschen Journalistin Eva Maria Michelmann während ihrer journalistischen Arbeit in Raqqa von Kräften der syrischen Übergangsregierung verschleppt worden. Beide berichteten zu diesem Zeitpunkt über die Angriffe auf die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien und hielten sich mit zahlreichen Zivilist:innen in einem Jugendzentrum auf, als sie von den übrigen Schutzsuchenden getrennt und abtransportiert wurden.

Über Monate wurden Polad und Michelmann weitgehend von der Außenwelt isoliert. Angehörige, Anwält:innen und unabhängige Ärzt:innen erhielten keinen freien Zugang. Erst nach erheblichem öffentlichen und internationalen Druck bestätigte die syrische Übergangsregierung überhaupt ihre Inhaftierung. Eva Maria Michelmann wurde am 19. Juni nach fünf Monaten Gefangenschaft freigelassen und konnte nach Deutschland zurückkehren. Ahmet Polad blieb dagegen weiter in Haft.

Die Überstellung Polads an die Türkei ist mit der Gefahr weiterer Folter und politischer Verfolgung verbunden. Die Initiative „Freiheit für Eva und Ahmet“ verurteilt die Behandlung Ahmet Polads während seiner Haft in Syrien und kündigt an, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Zugleich fordert sie angesichts seines Gesundheitszustands, dass Ahmet Polad umgehend medizinisch versorgt und freigelassen wird. Die türkische Regierung müsse seine medizinische Behandlung gewährleisten und trage nun die Verantwortung für seine Gesundheit und sein Leben.

Journalistische Arbeit darf weder mit Verschleppung und Folter noch mit politischer Haft beantwortet werden. Der öffentliche Druck, der zur Freilassung Eva Maria Michelmanns beigetragen hat, muss nun mit gleicher Entschlossenheit für Ahmet Polad fortgesetzt werden.

The post Ahmet Polad an die Türkei überstellt – sofortige Freilassung und medizinische Versorgung notwendig appeared first on Civaka Azad.

Kategorien: Externe Ticker

Protest in Duisburg nach Tötung von Sîpan Hiznî

In Duisburg haben Kurd:innen gegen die Tötung von Sîpan Hiznî und die jüngsten Angriffe in Rojava protestiert. Zu der Kundgebung am Montagabend vor dem Hauptbahnhof hatte der Duisburger Volksrat aufgerufen. Die Teilnehmenden trugen Fahnen der kurdischen Freiheitsbewegung sowie Transparente und Schilder, die auf die Angriffe in Rojava aufmerksam machten. Nach einer Schweigeminute für die Gefallenen des kurdischen Freiheitskampfes informierten die Veranstalter:innen auf Deutsch über die aktuellen Entwicklungen in Rojava und die jüngsten Vorfälle.

Forderung nach vollständiger Aufklärung

Ahmed Kobanê, Ko-Vorsitzender der Föderation FED-MED, ging in seiner Rede insbesondere auf die Tötung von Sîpan Hiznî sowie den Brand im Gefängnis von Kobanê ein, bei dem neun Menschen ums Leben kamen. Die Vorfälle seien nicht hinnehmbar und müssten in allen Einzelheiten untersucht werden. Die Verantwortlichen müssten ermittelt und vor Gericht gestellt werden.

 


Kobanê erklärte, der gegenwärtige politische Prozess in Rojava und Syrien stoße bei bestimmten Akteuren auf Widerstand. „Mit Provokationen soll der Versuch sabotiert werden, die Selbstverwaltung in die künftigen staatlichen Strukturen Syriens zu integrieren und die kurdische Bevölkerung an der politischen Neuordnung des Landes zu beteiligen.“ Zugleich würden die Forderungen der Kurd:innen nach Selbstverwaltung und muttersprachlicher Bildung angegriffen. Für Kobanê zielen die jüngsten Vorfälle darauf ab, die kurdische Bevölkerung erneut in eine Phase von Konflikten und Unsicherheit zu ziehen.

„Defend Rojava“

Der Aktivist rief die Bevölkerung und die internationale Öffentlichkeit dazu auf, den Angriffen auf Rojava gemeinsam entgegenzutreten und sich für eine demokratische und friedliche Lösung in Syrien einzusetzen. Auf Transparenten und Schildern waren unter anderem die Forderungen „Die Mörder müssen gefunden werden“, „Defend Rojava“ und „Stoppt die Massaker in Rojava“ zu lesen. Die Kundgebung endete mit Parolen wie „Bijî Berxwedana Rojava“ (Es lebe der Widerstand von Rojava), „Bijî Yekîtiya Gelê Kurd“ (Es lebe die Einheit des kurdischen Volkes) und „Şehîd Namirin“ (Gefallene sind unsterblich).

https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tausende-nehmen-in-kobane-abschied-von-den-toten-des-gefangnisbrands-52734 https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/hunderte-demonstrieren-in-wien-gegen-angriffe-auf-rojava-52722 https://deutsch.anf-news.com/rojava-syrien/tausende-nehmen-abschied-von-sipan-hizni-52710

 

Kategorien: Externe Ticker

Aydar: Gesetz umsetzen und Öcalans Weg für aktive Rolle freimachen

Mit dem Inkrafttreten des Rahmengesetzes ist der Prozess für Frieden und eine demokratische Gesellschaft in eine neue Phase getreten. Wie diese praktisch ausgestaltet wird, hängt nach Einschätzung von Zübeyir Aydar vor allem davon ab, ob die vorgesehenen Mechanismen tatsächlich in Gang gesetzt und dem kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan Bedingungen für eine aktive Beteiligung am Prozess geschaffen werden.

Aydar, der Mitglied des Exekutivrats der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans (KCK) ist, bezeichnete das Gesetz gegenüber ANF trotz seiner Mängel als wichtigen ersten Schritt. Zugleich kritisierte er, dass mehr als einen Monat nach seiner Veröffentlichung wesentliche Strukturen noch immer nicht geschaffen wurden. Eine dauerhafte Lösung der Kurdistanfrage könne sich ohnehin nicht auf dieses Gesetz beschränken. Notwendig seien rechtliche Garantien für Identität, Sprache und Kultur sowie für politische Betätigung und gesellschaftliche Organisierung.

Den Gefallenen verbunden zu sein heißt, dem Kampf verbunden zu sein

Zu Beginn seiner Bilanz des seit fast zwei Jahren andauernden Prozesses erinnerte Aydar an die zuletzt bekanntgegebenen Gefallenen der kurdischen Freiheitsbewegung. Die jahrzehntelange Phase des bewaffneten Kampfes habe hohe Opfer gefordert. Der gesellschaftliche Umgang mit diesem Erbe dürfe sich deshalb nicht auf Gedenkveranstaltungen beschränken. „Das Volk steht zu seinen Gefallenen. Das ist sehr wichtig. Es hat einen großen Kampf und einen langen Krieg gegeben, für den hohe Preise gezahlt wurden. Einer der höchsten Preise ist der Tod unserer Gefallenen“, sagte Aydar. Ihnen verbunden zu sein bedeute zugleich, „den Werten, dem Prozess und der eigenen Organisierung verbunden zu sein“.

Die Aufgabe bestehe darin, die Ziele weiterzuverfolgen, für die sie gekämpft haben: „Wir stehen heute noch dort, wo wir von Anfang an standen. Nichts außer der Freiheit dieses Volkes kann uns zufriedenstellen. Das ist das Vermächtnis unserer Gefallenen.“ Aydar sprach insbesondere den Familien der Gefallenen sein Beileid aus. Ziel müsse sein, ihnen eines Tages sagen zu können: „Wir haben eure Ziele verwirklicht.“

Kritik an Verzögerung

Den Schwerpunkt seiner Kritik legte Aydar auf die bislang ausgebliebene praktische Umsetzung des Rahmengesetzes. Seit dessen Veröffentlichung im Amtsblatt ist mehr als ein Monat vergangen. Zwar hatte das der Präsidentschaft unterstellte übergeordnete Gremium einmal getagt, weitere vorgesehene Strukturen sind jedoch noch nicht eingerichtet worden. „Das ist eine erhebliche Verzögerung“, sagte Aydar. Insbesondere ist das Gremium, in dessen Rahmen Öcalan aktiv werden könne, noch nicht gebildet worden. Auch dessen Haftbedingungen haben sich nicht verändert.

„Niemand ist bisher zu ihm gegangen, in dieser Phase hat kein Gespräch mit ihm stattgefunden. Es wurde also gewissermaßen erneut Isolation praktiziert. Dabei hätten die Gespräche unmittelbar nach der Veröffentlichung des Gesetzes beginnen müssen.“ Zum Zeitpunkt des Gesprächs stand der für den 14. September angekündigte und am Tag zuvor stattgefundene Besuch einer Delegation auf Imrali noch bevor. Das Treffen hat inzwischen stattgefunden. An Aydars grundsätzlicher Kritik an der bisherigen Umsetzung ändert dies nichts: Die Gespräche mit Öcalan hätten seiner Auffassung nach bereits wesentlich früher aufgenommen werden müssen. Die Verzögerung gehe nicht von der kurdischen Freiheitsbewegung, sondern von der Regierung aus.

Öcalan müsse Besucher:innen empfangen, mit Medien sprechen, sich öffentlich äußern und unmittelbar in den Prozess eingreifen können. „Aus unserer Sicht besteht der erste Schritt darin, Abdullah Öcalans Situation so zu verändern, dass er sich frei bewegen, Verantwortung für den Prozess übernehmen und ihn praktisch führen kann.“ Trotz seiner Mängel habe die kurdische Seite das Rahmengesetz als Öffnung betrachtet und werde die daraus erwachsenden Schritte gehen. Nun müsse sich jedoch zeigen, wie Ankara das Gesetz tatsächlich anwende. Die vorgesehenen Gremien müssten ihre Arbeit aufnehmen und Öcalan gemeinsam mit seinem Sekretariat sichtbar am Prozess beteiligt werden. „Danach müssen entsprechend den Vorbereitungen Entscheidungen im Nationalen Sicherheitsrat getroffen und die im Gesetz vorgesehenen Mechanismen in Gang gesetzt werden. Der Prozess darf nicht weiter verzögert werden.“

Kurdistanfrage lässt sich nicht mit einem Gesetz lösen

Das Rahmengesetz selbst betrachtet Aydar nicht als Lösung der Kurdistanfrage, sondern als Instrument für den Übergang von der bewaffneten Auseinandersetzung auf eine politische und rechtliche Ebene. Es handele sich im Wesentlichen um ein Sicherheitsgesetz und müsse daher als erster Schritt verstanden werden. Mit der Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeit müssten nach seiner Auffassung zunächst jene rechtlichen Hindernisse beseitigt werden, die kurdische Identität, Sprache, Kultur und Organisierung einschränken. Darauf müsse ein Fahrplan für weitere politische und gesetzliche Veränderungen folgen. Aydar verwies dabei auf einen grundlegenden Widerspruch: Das Gesetz sehe die Niederlegung der Waffen und die Rückkehr von Mitgliedern der Guerilla in die Türkei vor, schaffe aber noch nicht die politischen Bedingungen dafür, was anschließend geschehen soll.

„Gibt es in der Türkei ein Umfeld, in dem die zurückkehrenden Menschen frei Politik betreiben können? Gibt es die Möglichkeit, sich frei zu organisieren? Derzeit gibt es sie nicht.“ Deshalb müssten die politischen und rechtlichen Bedingungen beseitigt werden, die den bewaffneten Kampf überhaupt hervorgebracht haben. Dazu gehöre die rechtliche Anerkennung der kurdischen Identität ebenso wie die Absicherung der kurdischen Sprache und Kultur sowie der Rechte auf freie Organisierung und politische Betätigung. „Die Kurd:innen sind heute ein Volk, dessen Existenz faktisch anerkannt wird, rechtlich werden sie jedoch weiterhin ignoriert und verleugnet. Diese faktische Realität muss rechtlich anerkannt werden. Erst dann kann von einer Lösung der Kurdistanfrage gesprochen werden.“

Demokratisierung und Lösung der Kurdistanfrage gehören zusammen

Eine Lösung der Kurdistanfrage und die Demokratisierung der Türkei lassen sich Aydar zufolge nicht voneinander trennen. Rechtsstaatlichkeit, eine unabhängige Justiz und gleiche Bürgerrechte seien ebenso Bestandteil einer politischen Lösung wie die Anerkennung kollektiver kurdischer Rechte. „Die Türkei kann die Kurdistanfrage nicht lösen, ohne sich zu demokratisieren. Demokratie wird von allen gebraucht. Gleichzeitig kann sich die Demokratie in der Türkei nicht in der notwendigen Weise entwickeln und dauerhaft werden, solange die Kurdistanfrage ungelöst bleibt.“ Aydar verwies auf die breite parlamentarische Mehrheit von 467 Stimmen für das Rahmengesetz. Ein vergleichbarer Konsens müsse auch bei weiteren Demokratisierungsschritten hergestellt werden. Dabei gehe es nicht allein um die kurdische Bevölkerung. Auch die Forderungen der Alevit:innen und anderer gesellschaftlicher und religiöser Gruppen müssten auf Grundlage gleicher Rechte behandelt werden. Ebenso notwendig sei eine Justiz, die unabhängig von der Regierung agiere. „Die Verbote gegenüber den Kurd:innen aufzuheben ist selbstverständlich notwendig, reicht aber allein nicht aus. Die gesamte Türkei braucht Demokratie.“

Neue Phase des demokratischen Kampfes

Mit dem Ende des bewaffneten Kampfes beginnt nach Aydars Einschätzung keine Phase politischer Passivität. Im Gegenteil müsse die gesellschaftliche und politische Organisierung nun eine Rolle übernehmen, die jahrzehntelang wesentlich durch den bewaffneten Kampf geprägt gewesen sei. „Die kurdische politische Bewegung führt derzeit einen Dialog mit der Türkei. Sie will die Frage von der Gewalt auf die Ebene von Politik und Recht verlagern. Das liegt sowohl im Interesse der Kurd:innen als auch der gesamten Türkei.“ Die Verhandlungen selbst seien Teil des politischen Kampfes. Deshalb dürfe das Rahmengesetz nicht als Signal verstanden werden, dass die Auseinandersetzung um Rechte beendet sei.

„Mit einem Gesetz ist nicht plötzlich alles vorbei und alle gehen nach Hause. Die Kurd:innen müssen sich in allen Bereichen ernsthaft organisieren. Ein unorganisiertes Volk ist nichts weiter als eine große Menschenmenge. Jedes Volk existiert durch seine Organisierung.“ Während zuvor Krieg, bewaffnete Auseinandersetzungen und Guerilla den politischen Alltag geprägt hätten, müsse der entstandene Raum nun gesellschaftlich ausgefüllt werden. „Wir sagen der Guerilla jetzt: Halt, wartet dort. Wir wollen das, was ihr bisher getan habt, mit einer anderen Kampfform erreichen – demokratisch, friedlich und politisch.“ Das bedeute zugleich mehr Verantwortung für Bevölkerung, gesellschaftliche Organisationen und politische Akteur:innen: „Wir müssen mehr arbeiten. Die Last, die bisher die Guerilla getragen hat, und die dadurch entstehende Lücke müssen vom Volk, von gesellschaftlichen Kräften und politischen Akteuren übernommen werden.“

Eine Lösung in der Türkei wirkt auf die gesamte Region

Aydar ordnete die Kurdistanfrage zugleich als regionale Frage ein. Entwicklungen in der Türkei hätten unmittelbare Auswirkungen auf Syrien, Irak und Iran und damit auf die politische Ordnung des Mittleren Ostens insgesamt. Während die Region von Kriegen, Aufrüstung und neuen militärischen Konfrontationen geprägt sei, werde in der Kurdistanfrage ein anderer Weg diskutiert: „Wir sprechen hier über Frieden. Die Probleme hier können nur auf friedlichem Weg gelöst werden. Ganz gleich, wie lange man Krieg führt – irgendwann muss man sich wieder an einen Tisch setzen.“ Eine demokratische Verständigung zwischen Kurd:innen und Türk:innen in der Türkei könne deshalb weit über die Landesgrenzen hinauswirken. „Der türkisch-kurdische Frieden und eine gemeinsame Verständigung würden sich als Frieden, Stabilität und Demokratie auf die Region auswirken.“ Eine friedliche Lösung in der Türkei werde insbesondere die Entwicklungen in Syrien, Irak und Iran beeinflussen. Die Kurdistanfrage lasse sich deshalb nicht innerhalb der Staatsgrenzen eines einzelnen Landes betrachten.

Rojava: „Integration ist keine Assimilation“

Mit Blick auf Syrien bezeichnete Aydar die Gespräche zwischen der Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien und der Übergangsregierung in Damaskus als wichtig, verwies jedoch auf weiterhin ungeklärte Fragen. Insbesondere Sprache, Bildung und Kultur seien trotz des Abkommens vom 30. Januar nicht abschließend geregelt. Wenn Damaskus Kurdisch als eine nationale Sprache Syriens anerkenne, müssten daraus konkrete Rechte folgen. „Dann müssen sämtliche Beschränkungen der Sprache aufgehoben werden. In Rojava muss Kurdisch von der Grundschule bis zur Universität Unterrichtssprache sein.“ Das Recht auf muttersprachliche Bildung dürfe zudem nicht auf Rojava beschränkt bleiben, da Kurd:innen in verschiedenen Teilen Syriens leben. Aydar unterstützte ausdrücklich die Proteste gegen Einschränkungen des kurdischsprachigen Unterrichts.

Auch die politische Integration könne nicht bedeuten, dass sich lediglich die bestehenden Strukturen Rojavas an einen unveränderten Zentralstaat anpassten. „Integration ist keine Assimilation. Integration ist auch nicht einseitig. Die Kurd:innen werden sich in Syrien integrieren, aber auch die syrische Zentralregierung muss sich auf diese Integration einstellen. Es handelt sich um gegenseitige Integration. Wenn sich nur eine Seite der anderen anpassen soll, ist das Assimilation.“ Zugleich warnte Aydar vor arabisch-nationalistischen, islamistischen und chauvinistischen Kräften in Syrien. Die jüngsten Vorfälle in Kobanê müssten sowohl von der Selbstverwaltung als auch von Damaskus unverzüglich aufgeklärt werden. Die Entführung und Tötung eines kurdischen Kämpfers sei nicht hinnehmbar. Die Verantwortlichen müssten ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden, bevor solche Vorfälle den politischen Prozess insgesamt gefährdeten.

Şengal: Autonomie und Selbstschutz sichern

Auch die Gespräche zwischen der Selbstverwaltung von Şengal und der irakischen Regierung bezeichnete Aydar grundsätzlich als notwendig. Dabei müssten jedoch die Interessen der ezidischen Bevölkerung selbst Ausgangspunkt jeder Vereinbarung sein. Im Mittelpunkt stünden die Sicherheit der Bevölkerung, die Rückkehr der Vertriebenen und die künftige politische Ordnung Şengals. Notwendig seien gemeinsame Strukturen, in denen diejenigen vertreten seien, die an der praktischen Umsetzung beteiligt sind. „Der Rahmen muss so aussehen, dass die kurdisch-ezidische Identität geschützt wird und die Menschen innerhalb des Irak auf gesetzlicher Grundlage über einen autonomen Status verfügen und sich selbst verwalten können.“ Eine mögliche Integration in staatliche Strukturen dürfe deshalb nicht mit der Auflösung der bestehenden Autonomie beginnen. „Zunächst muss der autonome Status behandelt und geschützt werden. Damit sich Angriffe und das Leid von 2014 nicht wiederholen, muss dieses Volk in der Lage sein, sich selbst zu schützen.“

„Die Tore von Imrali müssen geöffnet werden“

Die jüngsten politischen Kontakte in der Türkei wertete Aydar als Zeichen von Bewegung. Entscheidend sei jedoch, ob daraus konkrete Schritte bei der Umsetzung des Gesetzes folgen. „Die erste Priorität besteht darin, die Tore von Imrali unverzüglich zu öffnen – für Medien, Politiker:innen, Akademiker:innen und alle anderen – und Abdullah Öcalan in eine Lage zu versetzen, in der er diesen Prozess frei führen kann.“ Erst wenn dieser Schritt erfolgt sei, könne tatsächlich von einer neuen Phase gesprochen werden. Die bislang verzögerte Umsetzung des Rahmengesetzes müsse daher beschleunigt werden.

Zum Abschluss betonte Aydar, die kurdische Seite wolle eine politische Lösung und stehe zu den im bisherigen Prozess eingegangenen Verpflichtungen. Von der türkischen Seite erwarte sie einen grundlegenden Wandel im Verhältnis zur kurdischen Bevölkerung: „Wir wollen, dass sie dieses Volk, die Kurd:innen, als Volk sieht, anerkennt und als Freund betrachtet – nicht als Feind.“ Zugleich warnte Aydar vor der Erwartung schneller Ergebnisse. Eine politische Lösung werde Zeit benötigen. Umso wichtiger seien gesellschaftliche Organisierung, ein bewusster Umgang mit dem Prozess und Wachsamkeit gegenüber Provokationen. „Wir glauben, dass unser Volk am Ende dieses Weges frei sein wird. Das wird kein einseitiger Gewinn sein, sondern ein Gewinn für alle Menschen in der Türkei.“

https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52730 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52653 https://deutsch.anf-news.com/hintergrund/-52621

 

Kategorien: Externe Ticker

Schwerbehinderung: Die Strafen sind seit März 2026 noch einmal deutlich gestiegen

Arbeitgeber, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen nicht erfüllen, müssen 2026 erstmals die erhöhten Sätze der Ausgleichsabgabe zahlen. Die neue Staffelung betrifft das Anzeigejahr 2025 und wird zum 31. März 2026 relevant.

Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen gelten die höheren Beträge seit dem 1. Januar 2025. Erhoben werden sie jedoch erstmals im März 2026, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2025 fällig wird.

Wen die Beschäftigungspflicht betrifft

Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Wird diese Quote nicht erreicht, fällt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe an.

Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus dem Jahr 2025 muss bis spätestens 31. März 2026 bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehen. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass diese Frist nicht verlängert werden kann.

Kleinere Betriebe sind nicht in gleicher Weise betroffen. Für Arbeitgeber mit weniger als 20 Arbeitsplätzen fällt keine Ausgleichsabgabe an, während für Betriebe unter 60 Beschäftigten besondere Erleichterungen gelten.

Neue Sätze erhöhen den finanziellen Druck

Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich danach, wie weit ein Arbeitgeber von der vorgeschriebenen Beschäftigungsquote entfernt ist. Besonders teuer wird es für Unternehmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

In diesem Fall steigt der monatliche Betrag pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz auf 815 Euro. Damit soll der finanzielle Anreiz wachsen, offene Stellen stärker auch für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zu öffnen.

Beschäftigungsquote Monatliche Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz ab 2025 3 Prozent bis unter 5 Prozent 155 Euro 2 Prozent bis unter 3 Prozent 275 Euro Mehr als 0 Prozent bis unter 2 Prozent 405 Euro 0 Prozent 815 Euro Warum die Abgabe mehr ist als eine Strafzahlung

Die Ausgleichsabgabe ist nicht nur eine finanzielle Belastung für säumige Arbeitgeber. Die Mittel werden für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet.

Dazu zählen etwa Zuschüsse für die Einrichtung geeigneter Arbeitsplätze, technische Hilfen oder Eingliederungszuschüsse. Arbeitgeber zahlen also nicht in einen allgemeinen Haushalt, sondern in ein System, das berufliche Inklusion fördern soll.

Trotzdem ersetzt die Zahlung nicht die Beschäftigungspflicht. Unternehmen können sich durch die Abgabe nicht von ihrer Verantwortung freikaufen, sondern bleiben verpflichtet, geeignete Arbeitsplätze zu schaffen und Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ernsthaft zu prüfen.

Was die Änderung für schwerbehinderte Menschen bedeutet

Direkt erhalten schwerbehinderte Beschäftigte durch die höheren Sätze keine zusätzliche Zahlung. Die Wirkung entsteht vielmehr indirekt, weil Unternehmen stärker prüfen müssen, ob sie offene Stellen inklusiver ausschreiben und besetzen können.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung kann das neue Chancen eröffnen. Arbeitgeber, die bislang vor allem die Abgabe gezahlt haben, werden durch die höheren Beträge eher abwägen, ob eine Einstellung wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoller ist.

Entscheidend bleibt jedoch, ob Betriebe Barrieren im Bewerbungsprozess abbauen. Dazu gehören barrierefreie Stellenanzeigen, flexible Arbeitsmodelle, technische Unterstützung und eine Personalpolitik, die Fähigkeiten statt Einschränkungen in den Vordergrund stellt.

Unternehmen sollten ihre Daten frühzeitig prüfen

Für Arbeitgeber ist der 31. März 2026 nicht nur ein Zahlungstermin, sondern auch ein Meldetermin. Die Beschäftigungsdaten aus 2025 müssen vollständig und korrekt übermittelt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit verweist hierfür auf die kostenfreie Software IW-Elan. Mit ihr können Arbeitgeber ihre Anzeige erstellen, die Höhe einer möglichen Abgabe berechnen und die Daten elektronisch übermitteln.

Unternehmen sollten zudem prüfen, ob schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte korrekt erfasst wurden. Fehler in der Personalstatistik können dazu führen, dass eine Abgabe zu hoch berechnet wird oder Fristen versäumt werden.

Inklusion als Teil moderner Personalplanung

Die steigende Ausgleichsabgabe fällt in eine Zeit, in der viele Branchen über Fachkräftemangel klagen. Schwerbehinderte Menschen bringen häufig Qualifikationen, Berufserfahrung und Spezialisierungen mit, die in Betrieben dringend gebraucht werden.

Wer inklusive Beschäftigung ernst nimmt, sollte nicht erst bei der Abgabe ansetzen. Sinnvoll ist eine Personalplanung, die Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Arbeitsplatzgestaltung und Führungskultur gemeinsam betrachtet.

Unterstützung erhalten Arbeitgeber unter anderem durch die Agenturen für Arbeit, Integrations- und Inklusionsämter sowie Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber. Diese Stellen beraten zu Fördermöglichkeiten, technischer Ausstattung und passenden Wegen zur Beschäftigung.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein mittelständisches Unternehmen mit 120 Arbeitsplätzen müsste bei einer Fünf-Prozent-Quote rechnerisch sechs Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Beschäftigt es nur drei entsprechend anrechenbare Personen, bleiben drei Pflichtarbeitsplätze unbesetzt.

Liegt die Beschäftigungsquote damit zwischen zwei und unter drei Prozent, fallen ab dem Anzeigejahr 2025 monatlich 275 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz an. Für drei unbesetzte Plätze wären das 825 Euro pro Monat und 9.900 Euro im Jahr.

Stellt das Unternehmen stattdessen eine geeignete schwerbehinderte Fachkraft ein und passt den Arbeitsplatz mit technischer Unterstützung an, kann sich die Abgabe verringern. Gleichzeitig gewinnt der Betrieb eine zusätzliche Arbeitskraft und kann Förderangebote für eine inklusive Arbeitsplatzgestaltung nutzen.

Quellen

Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsämter und Hauptfürsorgestellen: Neue Sätze der Ausgleichsabgabe und Beträge ab 1. Januar 2025, Bundesagentur für Arbeit: Meldepflicht, Frist 31. März 2026, IW-Elan und Verwendung der Mittel, IHK Ostwestfalen: Überblick zur Ausgleichsabgabe 2026, Beschäftigungspflicht und neue Abgabestufen.

Der Beitrag Schwerbehinderung: Die Strafen sind seit März 2026 noch einmal deutlich gestiegen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Diese zwei neue Zeichen sollten Rentner ab 27. September kennen

Zwei neue Zeichen auf Produkten sollten Senioren kennen

Beim Kauf von Waschmaschine, Fernseher, Smartphone oder anderen Waren ändern sich ab dem 27. September 2026 wichtige Informationspflichten. Verbraucher sollen künftig leichter erkennen können, welche gesetzlichen Rechte sie bei einem defekten Produkt haben und wann ein Hersteller zusätzlich eine besondere Haltbarkeitsgarantie verspricht.

Dafür werden EU-weit zwei neue Kennzeichnungen eingesetzt: ein Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und das sogenannte GARAN-Label. Gerade ältere Verbraucher sollten den Unterschied kennen, denn Gewährleistung und Herstellergarantie werden im Alltag häufig miteinander verwechselt.

Ab 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben

Die neuen Kennzeichnungen gehören zu einem größeren europäischen Paket für bessere Verbraucherinformationen und gegen irreführende Umweltwerbung. Ab dem 27. September 2026 müssen Händler die neuen Informationspflichten sowohl im stationären Handel als auch beim Onlineverkauf beachten.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass gleichzeitig strengere Vorgaben für Aussagen wie „umweltfreundlich“ gelten. Pauschale Umweltversprechen dürfen künftig nicht ohne entsprechende Grundlage für die Werbung eingesetzt werden.

Für Käufer dürfte allerdings eine andere Änderung im Alltag deutlich sichtbarer werden: Sie sollen ihre Rechte bei mangelhaften Waren bereits beim Einkauf leichter erkennen können.

Das Gewährleistungslabel erinnert an mindestens zwei Jahre Schutz

Das neue Gewährleistungszeichen informiert darüber, dass Verbraucher beim Kauf von Waren grundsätzlich gesetzliche Gewährleistungsrechte besitzen. In der EU beträgt deren Mindestdauer bei neuen Waren mindestens zwei Jahre.

Wichtig ist dabei: Die Gewährleistung ist keine freiwillige Zusatzleistung eines Händlers oder Herstellers. Sie ergibt sich aus dem Gesetz und besteht unabhängig davon, ob eine zusätzliche Garantie angeboten wird.

Entdeckt ein Käufer einen Mangel, kann er sich grundsätzlich an den Verkäufer wenden. Im Rahmen der Nacherfüllung kommen zunächst insbesondere eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung infrage.

Das Zeichen muss nicht auf jedem einzelnen Produkt kleben

Die Bezeichnung „Gewährleistungslabel“ kann den Eindruck erwecken, künftig müsse jede Waschmaschine oder jeder Fernseher einen eigenen Aufkleber tragen. So ist die Regelung jedoch nicht ausgestaltet.

Der harmonisierte Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht soll im Geschäft gut sichtbar dargestellt werden. Beim Onlinehandel muss die entsprechende Information ebenfalls deutlich erkennbar sein.

Anders ist es beim GARAN-Label. Dieses Zeichen bezieht sich tatsächlich auf bestimmte Produkte, für die der Hersteller eine besondere Haltbarkeitsgarantie anbietet.

Das GARAN-Label verspricht mehr als die normale Gewährleistung

Das neue GARAN-Label ist für Verbraucher besonders interessant. Es zeigt an, dass der Hersteller für ein bestimmtes Produkt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt.

Damit das EU-Zeichen verwendet werden kann, muss die Garantie für das gesamte Produkt gelten. Sie muss außerdem ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher angeboten werden.

Auf dem Label wird die Dauer der Herstellergarantie in Jahren angegeben. Ein QR-Code führt zusätzlich zu Informationen über die Bedeutung der Kennzeichnung.

Nicht jede Garantie bekommt das GARAN-Zeichen

Ein dreijähriger oder fünfjähriger Garantiehinweis in einer Werbung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das GARAN-Label verwendet werden darf. Entscheidend sind die Bedingungen der Garantie.

Deckt eine Garantie beispielsweise nur einen bestimmten Motor, einen Akku oder einzelne Bauteile ab, erfüllt sie die Voraussetzungen für das EU-GARAN-Label nicht allein deshalb, weil sie länger als zwei Jahre läuft. Das Zeichen ist für Haltbarkeitsgarantien vorgesehen, die das gesamte Produkt erfassen.

Auch kostenpflichtige Garantieverlängerungen dürfen nicht einfach mit dem GARAN-Zeichen gleichgesetzt werden. Die damit gekennzeichnete Haltbarkeitsgarantie des Herstellers muss ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.

Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Ansprüche

Für Verbraucher ist der Unterschied besonders wichtig. Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist grundsätzlich der Verkäufer der Ansprechpartner, während eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie üblicherweise vom Hersteller stammt.

Anspruch Was bedeutet er? Ansprechpartner Gewährleistung Gesetzlicher Schutz bei mangelhafter Ware, grundsätzlich zwei Jahre bei Neuware Verkäufer GARAN-Haltbarkeitsgarantie Kostenlose zusätzliche Herstellergarantie für das ganze Produkt von mehr als zwei Jahren Hersteller Andere Garantie Freiwillige Leistung nach den jeweiligen Garantiebedingungen Je nach Garantiegeber

Eine Herstellergarantie beseitigt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht. Händler können Verbraucher daher nicht allein mit dem Hinweis auf eine Herstellergarantie abweisen, wenn ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.

Warum die neuen Zeichen gerade bei teuren Geräten hilfreich sind

Bei Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern oder Smartphones können Reparaturen schnell mehrere hundert Euro kosten. Für Menschen mit einer kleinen Rente oder Grundsicherung kann ein unerwarteter Defekt deshalb erhebliche finanzielle Folgen haben.

Das GARAN-Label kann bereits beim Kauf einen Hinweis darauf geben, dass ein Hersteller länger für die Haltbarkeit seines Produkts einsteht. Zwei ähnlich teure Geräte lassen sich dadurch besser miteinander vergleichen.

Ein Produkt mit beispielsweise fünf Jahren kostenloser Haltbarkeitsgarantie für das gesamte Gerät kann langfristig wirtschaftlicher sein als ein etwas günstigeres Produkt ohne eine solche Zusage. Entscheidend bleiben jedoch immer die konkreten Garantiebedingungen.

Seit Juli 2026 gibt es zusätzlich neue Reparaturrechte

Die neuen Labels treffen auf weitere Verbesserungen, die bereits seit dem Sommer 2026 gelten. Seit Ende Juli wurden die Rechte bei Reparaturen erweitert.

Bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026 kann sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängern, wenn ein Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit durch Reparatur beseitigt wird. Mehr zu den neuen Regeln lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Hersteller müssen Geräte bis zu zehn Jahre reparieren“.

Außerdem gibt es für bestimmte Produktgruppen einen eigenen Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller. Gegen-Hartz hat die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Reparaturrecht auch im Beitrag „Rentner Joschka lässt ab jetzt nur noch reparieren“ ausführlich erläutert.

Das Zwei-Jahres-Zeichen bedeutet nicht automatisch: Danach ist Schluss

Verbraucher sollten das neue Gewährleistungszeichen deshalb nicht als Hinweis verstehen, dass nach exakt zwei Jahren sämtliche Ansprüche enden. Es weist auf den gesetzlichen Mindestschutz hin.

Je nach Kaufdatum, Reparatur, Garantieversprechen und Produkt können zusätzliche Rechte bestehen. Besonders bei einem teuren Gerät lohnt es sich daher, Kaufbeleg, Rechnung und Garantieunterlagen aufzubewahren.

Wer eine Reparatur verlangt, sollte die Kommunikation mit dem Händler ebenfalls dokumentieren. Das kann später wichtig werden, wenn strittig ist, wann der Mangel gemeldet oder eine Reparatur vorgenommen wurde.

Vorsicht bei kostenpflichtigen Garantieverlängerungen

Das GARAN-Zeichen sollte außerdem nicht mit Garantieversicherungen verwechselt werden, die Händler beim Kauf zusätzlich verkaufen. Solche Verträge kosten häufig extra und können zahlreiche Ausschlüsse enthalten.

Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Zusatzversicherung sollten Käufer deshalb prüfen, welche Rechte sie ohnehin bereits über Gewährleistung, Reparaturrecht oder eine kostenlose Herstellergarantie besitzen. Ein großes GARAN-Zeichen weist gerade auf eine Haltbarkeitsgarantie hin, die ohne zusätzliches Entgelt gewährt wird.

Verbraucher sollten sich grundsätzlich nicht unter Zeitdruck zu Zusatzverträgen drängen lassen. Gerade im Onlinehandel lohnt sich ein genauer Blick darauf, ob tatsächlich eine kostenlose Herstellergarantie oder lediglich ein kostenpflichtiges Zusatzprodukt angeboten wird.

Auch Umweltwerbung wird ab 27. September strenger

Die neuen Labels sind Teil einer umfassenderen Änderung des Verbraucherrechts. Unternehmen müssen künftig genauer belegen können, wenn sie Produkte mit allgemeinen Umweltversprechen bewerben.

Dadurch sollen Käufer besser unterscheiden können, ob eine Aussage über Nachhaltigkeit tatsächlich nachvollziehbar ist oder hauptsächlich Werbezwecken dient. Auch Nachhaltigkeitssiegel dürfen nicht beliebig erfunden und verwendet werden.

Für Verbraucher bedeutet das, dass beim Einkauf künftig sowohl Haltbarkeitsversprechen als auch Umweltangaben nachvollziehbarer werden sollen. Ob dies in der Praxis tatsächlich zu verständlicheren Kaufentscheidungen führt, wird sich nach dem Start Ende September zeigen.

Praxisbeispiel: Rentnerin vergleicht zwei Waschmaschinen

Eine 72-jährige Rentnerin möchte eine neue Waschmaschine kaufen. Zwei Modelle kosten jeweils rund 600 Euro, doch nur eines trägt ein GARAN-Label mit einer Herstellergarantie von fünf Jahren für das gesamte Gerät.

Beim zweiten Gerät gibt es lediglich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und eine kostenpflichtige Garantieverlängerung. Die Rentnerin kann nun bereits vor dem Kauf leichter erkennen, dass die fünfjährige Haltbarkeitsgarantie des ersten Herstellers eine zusätzliche kostenlose Absicherung darstellt.

Geht das Gerät später kaputt, muss trotzdem geprüft werden, welcher Anspruch am günstigsten ist. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit kann zunächst der Verkäufer der richtige Ansprechpartner sein, während anschließend die zusätzliche Herstellergarantie Bedeutung bekommen kann.

Offizielle Informationen zu den neuen Kennzeichnungen

Die Bundesregierung informiert über die zum 27. September 2026 geltenden Änderungen unter „Was ist neu im September 2026?“. Ausführliche Informationen zum Gewährleistungs- und GARAN-Label stellt außerdem die Europäische Union bereit.

Häufige Fragen zu Gewährleistungslabel und GARAN-Label Was gilt ab dem 27. September 2026 neu?

Händler müssen Verbraucher mit einem EU-weit einheitlichen Hinweis besser über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Für bestimmte zusätzliche Haltbarkeitsgarantien der Hersteller wird außerdem das GARAN-Label eingesetzt.

Muss ab September jedes Produkt ein Gewährleistungslabel tragen?

Nein. Der Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung soll allgemein gut sichtbar im Geschäft beziehungsweise beim Onlineverkauf dargestellt werden und ist nicht zwingend ein Aufkleber auf jedem einzelnen Produkt.

Was bedeutet das GARAN-Label?

Es kennzeichnet eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers für das gesamte Produkt. Diese muss mehr als zwei Jahre dauern und ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.

Ersetzt eine Herstellergarantie die gesetzliche Gewährleistung?

Nein. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer zusätzlichen Garantie weiter.

An wen wende ich mich während der Gewährleistungszeit?

Bei einem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch ist grundsätzlich der Verkäufer der Ansprechpartner. Eine Herstellergarantie kann daneben zusätzliche Ansprüche gegen den Hersteller eröffnen.

Warum sind die neuen Kennzeichnungen für Senioren interessant?

Gerade bei teuren Haushaltsgeräten können längere kostenlose Haltbarkeitsgarantien erhebliche Reparaturkosten vermeiden. Die Kennzeichnungen sollen es einfacher machen, gesetzliche Rechte und freiwillige Herstellerleistungen bereits vor dem Kauf voneinander zu unterscheiden.

Der Beitrag Diese zwei neue Zeichen sollten Rentner ab 27. September kennen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.

Kategorien: Externe Ticker

Macklemore’s Tour Cancellation Shows Why Celebrities Don’t Criticize Israel

Caitlin Johnstone - 15. September 2026 - 6:36

Video reading by Tim Foley:

Macklemore has been removed from the duration of a tour with Ed Sheeran for saying “Free Palestine” and criticizing Israel’s genocidal atrocities in Gaza.

In an eloquent statement posted on social media, Macklemore said he was told by Sheeran that New England Patriots owner Robert Kraft had barred him from the Gillette Stadium and coordinated with other stadium owners on Sheeran’s tour to follow suit.

Robert Kraft has a net worth of some $15 billion. He was once publicly handed a trophy by Benjamin Netanyahu honoring his commitment to the Zionist project, after which he gave a speech saying, “After my family, there is nothing I’m more passionate about than the State of Israel and my Jewish identity.”

Macklemore said Sheeran defended his decision to comply with Kraft’s demand by telling him that “the words ‘Free Palestine’ and the image of the Palestinian flag were hurtful to a lot of people.” Which really says a lot about the detached celebrity cloud that Sheeran has been living on. If it hurts your feelings to hear someone saying genocide is bad and people should have freedom, then you deserve to have your feelings hurt.

WATCH: Patriots owner Robert Kraft, who allegedly got Ed Sheeran to kick Macklemore off his tour, receives an award from Israel presented to him by Netanyahu for his commitment to the Zionist project.

"After my family, there is nothing I'm more passionate about than the State of… https://t.co/eJ0W1Gud9n pic.twitter.com/SXmG9Obpv0

— Chris Menahan (@infolibnews) September 14, 2026

American oligarchs kicking an artist off a tour for supporting Palestine is a very in-your-face illustration of why mainstream culture is so vapid and fake these days.

This is what happens if someone stands on a large and influential platform and dissents against the imperial status quo. Their platform gets taken away.

Mainstream artists in our capitalist dystopia rely on infrastructure that is owned by billionaires, and if the billionaires don’t like what the artist is saying, the artist loses access to the infrastructure. In this specific case it was stadiums, but throughout modern history it has also been TV stations, movie studios, radio play, record labels, publications, etc. When the wealthy control all the major platforms, you don’t get to stand on a major platform and say things the wealthy don’t want you to say.

Macklemore explained this very nicely in his statement on the matter:

“What I said at MetLife I have been saying on stages around the world for almost three years. So why is it an issue now? Because now I’m sharing a stage with one of the biggest artists in the world, in some of the biggest stadiums in America. At a certain level of exposure, ‘Free Palestine’ becomes too much of a risk. If I kept doing the shows, saying Free Palestine, with Ed implicitly supporting it, the crowd getting loud and showing undeniable support for Palestinian liberation, what artist might speak out next? The stage becomes resistance. Maybe that’s why this time it became so important to silence me.”

Love it https://t.co/w2nlqI9JMy

— Marc Thiessen (@marcthiessen) September 14, 2026

If you’ve been wondering why more celebrities haven’t been speaking out about Gaza, this is why. They all know they’ll lose their lucrative platforms if they say anything that offends the sensibilities of the plutocrats they depend on for mainstream success. If they want to remain millionaires, they need to get along with the billionaires.

So they don’t say anything that offends the powerful. They don’t say anything critical of capitalism. They don’t say anything critical of Zionism. They don’t say anything critical of the western empire. They stick to churning out toothless tunes about romance and relationships, writing shallow lyrics about dancing and partying with your friends, making dopey Hollywood action flicks, and creating empty-headed sitcoms about friends getting up to hilarious antics in an imaginary universe where capitalism is working fine for everybody.

If you want to be a mainstream artist in this dystopia, your vehicles for creative expression are (A) propaganda or (B) empty distraction. That’s it. Nothing that edifies or helps improve the world is ever allowed past the keeper. The media-owning class wants us all to be a bunch of mindless, distracted, compliant consumers who march along to the imperial drum, so that’s the only type of “art” you get to make if you want to be rich and famous.

Macklemore: Genocide is bad.

Ed Sheeran: Hey some people find those words very hurtful.

— Caitlin Johnstone (@caitoz) September 14, 2026

In that sense the mainstream artists of our day are actually just mercenaries for the western empire. Ed Sheeran kicked Macklemore off the tour as soon as the Zionist billionaire told him to, and will replace him with an opening act who promises never to say “Free Palestine” on stage. Sheeran is essentially just a rich, soft-handed thug responsible for keeping any dissident ideas from reaching the ears of his audience, which is why he’s been allowed to become as famous as he has. If it were Sheeran saying “Free Palestine”, he’d be the one getting banned from stadiums.

Mainstream culture is designed to keep us docile, ignorant and submissive while thinking we are free. This is the dystopia we were warned about generations ago by fiction writers describing the dark future they saw approaching. This is it. We are living in it.

___________________

My work is entirely reader-supported, so if you enjoyed this piece here are some options where you can toss some money into my tip jar if you want to. The best way to make sure you see everything I publish is to get on my free mailing list. Click here for links for my social media, books, merch, and audio/video versions of each article. All my work is free to bootleg and use in any way, shape or form; republish it, translate it, use it on merchandise; whatever you want. All works co-authored with my husband Tim Foley.

Bitcoin donations: 1Ac7PCQXoQoLA9Sh8fhAgiU3PHA2EX5Zm2

Kategorien: Externe Ticker

Covert Pentagon Propagandists Are Tracking Anti-War Americans, Skirting the Law, by Wyatt Reed

When a semi-anonymous social media user declared that the federal government had targeted her in a bizarre entrapment scheme, the paranoid claim snowballed into a more disturbing revelation: the Pentagon appears to be breaking the law by paying conservative influencers to track, surveil, and propagandize Americans. Who else is involved in the covert scheme? In...
Kategorien: Externe Ticker

The Early Years of the 9/11 Truth Movement, by Kevin Barrett

People ask: Was it worth coming all the way from Morocco to New York City to attend the 25th anniversary 9/11 truth conference “Turning the Tide”? If Trump’s ICE goons had grabbed me at the border and disappeared me into Alligator Alcatraz, the answer would have been “no, not really.” Fortunately that didn’t happen. I...
Kategorien: Externe Ticker

The Hashemite Endgame: The Case That Jordan Is Next, by Larry C. Johnson

Nine weeks before the Houthis stunned the region by breaking out of their northern strongholds, Karl Miller told me it was coming. In a private note dated July 1, he reasoned that Mohammed bin Salman was running his familiar balance-of-power game — placing bets around his perimeter to deny Iran, Turkey, and Iraq any added...
Kategorien: Externe Ticker

Noel’s Arc: An Arday-Like Afro-Actor and Other Vibrant Visions from Brave New Britain, by Tobias Langdon

Soaring success, then abject humiliation and suicide. That was the arc of Jason Arday’s career. It may also be the arc of Noel Clarke’s career. Clarke has already had the soaring success and the abject humiliation. So maybe the suicide will follow. But I don’t think it will. Clarke is a youngish Black man like...
Kategorien: Externe Ticker

Why Keynes’ Proposals for a New Currency Order Are the Only Realistic Path to Durable and Stable de-Dollarization, by Michael Hudson

Radhika Desai: Hello and welcome to another Geopolitical Economy Hour, the socialist and anti-imperialist conversation that illuminates the fast-changing political economy and geopolitical economy of our times. I’m Radhika Desai, geopolitical economist. Today’s show is our regular fortnightly Geopolitical Economy Hour with Professor Michael Hudson. Welcome, Michael. Michael Hudson: It’s good to be back here....
Kategorien: Externe Ticker

The Road to Armageddon, by Paul Craig Roberts

The world is faced with two major war fronts, both of which are widening and could spin out of control. Ukraine is Washington’s proxy in the West’s war against Russia, a war that has moved deep within Russia herself far from the Donbas front. Nato countries such as Germany and Great Britain are openly involved...
Kategorien: Externe Ticker

Erneuter Angriff und Morddrohungen gegen indigene Anführerin in Peru

Iquitos/Lima/Weimar. Die peruanische Menschenrechts- und Umweltverteidigerin Olivia Bisa Tirko ist in der amazonischen Region Loreto Ziel eines Angriffs geworden. Dies geht aus einer Erklärung der autonomen Territorialregierung der Nación Chapra (GTANCH) hervor. Demzufolge wurde... weiter 15.09.2026 Artikel von zu Peru, Menschenrechte, Umwelt
Kategorien: Externe Ticker

Investigativ-Medium Criterio in Honduras bedroht

Gestrichene Fördergelder und Verleumdungskampagne erschweren Arbeit. Spendenkampagne soll Fortbestand sichern Tegucigalpa. Criterio ist eines der wenigen unabhängigen Medien in Honduras und beklagt eine Verleumdungskampagne sowie eine Serie von Attacken auf seine Inhalte. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass das Medium geschlossen werden soll. Hinzu kommt durch die Streichung von... weiter 15.09.2026 Artikel von zu Honduras, Medien
Kategorien: Externe Ticker

The Crippling Effects of Unnecessary War

In California, gas stations are facing a unique challenge. The station signs are only configured to go up to $9.99 per gallon and at several stations the price of diesel has reached that maximum. Diesel prices are higher than they have ever been in history. Worse, according to some news reports the advertising of the […]
Kategorien: Externe Ticker

Fatal Alliance: The Reality of the US-Israel Axis

To examine the unyielding multi-billionaire dollar shield that the United States provides Israel is to confront the coarse mechanics of modern empire. Washington has, for decades, maintained a posture of absolute defense, supplying advanced weaponry, providing diplomatic immunity, and rationalizing actions that human rights organizations and international courts characterize as war crimes, apartheid and genocide. […]
Kategorien: Externe Ticker

Unterstütze den Journalismus von Criterio.hn

Spendenaufruf um regierungskritischen Journalismus in Honduras zu unterstützen Criterio.hn ist ein unabhängiges Medienunternehmen, das sich der investigativen Berichterstattung, der gründlichen Analyse und der Faktenprüfung in Honduras verschrieben hat. Dein Beitrag ermöglicht es uns, die Machthaber weiterhin ohne wirtschaftlichen oder politischen Druck zu beobachten. Hilf... weiter 15.09.2026 Artikel von zu Honduras, Medien
Kategorien: Externe Ticker

Was ist mit der Tiermedizin passiert? (Teil 2)

Transition News - 15. September 2026 - 0:10

Transition News: Nochmal kurz zum Impfregime: Für Haustiere sieht das anders aus als für Nutztiere. Welche Impfungen sind vorgeschrieben, wie hat sich die Impf-Technologie verändert und wie ist Ihre Einschätzung der weiteren Entwicklung?

Claudia Schoene: Es gibt für Geflügel und Pferde vorgeschriebene Impfungen. Für Rinder und Schweine gibt es ebenfalls Leitlinien mit Empfehlungen. Es können auch Impfungen angeordnet werden, wenn in einer Region zum Beispiel die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist, dann kann für die angrenzenden Regionen die Impfung gegen den entsprechenden Erregertyp für große und kleine Wiederkäuer verbindlich vorgeschrieben werden.

Aber geht denn von Tieren tatsächlich eine Pandemiegefahr aus?

Wie ja weithin bekannt ist, hat die WHO 2009 im Rahmen der Schweinegrippe ihre Definition einer Pandemie geändert. Früher hieß es sinngemäß «mit ganz vielen Todesfällen und ganz schweren Krankheitsfällen». Das wurde rausgenommen.

Im Prinzip kann es praktisch gar keine Pandemien geben. Wir haben im Tiermedizinstudium gelernt: Ein Erreger ist entweder pathogen, dann ist er nicht virulent. Oder er ist virulent, dann ist er nicht pathogen. Pathogen heißt, ein Erreger richtet schlimmen Schaden an. Und virulent heißt, er verbreitet sich unheimlich schnell und weit.

Das bedeutet, wenn wir einen Erreger haben, der sich unheimlich schnell und weit verbreitet, dann ist er nicht gefährlich. Und wenn wir einen haben, der gefährlich ist, dann verbreitet er sich nicht unheimlich schnell und weit. Ebola ist relativ selbstbegrenzend, wenn es sich dabei tatsächlich um ein Virus handelt und nicht um mögliche Auswirkungen von den Stoffen, die zum Beispiel in Goldminen zum Einsatz kommen.

Starkes Immunsystem

In Uganda oder im Kongo können die Menschen damit umgehen. Solche Ereignisse bekommen sie relativ schnell in den Griff. Sie meiden diese Orte beziehungsweise verbleiben am Ort – solange die WHO sich nicht einmischt. Wenn die WHO dazukommt, kommt es oft zu einer Fluchtbewegung, weil die Leute eben Angst haben, dass sie sonst von den Mitarbeitern und Helfern der Organisation sehr drangsaliert werden.

Im Fall von Tuberkulose zum Beispiel, mit einer langen Inkubationszeit, kommt es vielleicht zuerst zu einigen Symptomen. Das Immunsystem des Körpers kann die Erreger aber zunächst abkapseln und das über Jahre. Erst wenn Sie an etwas anderem erkranken oder alt werden und das Immunsystem schwächer, bricht dieser Primär-Affekt-Komplex auf, die Tuberkel verteilen sich und dann sterben Sie 20 Jahre später an einer Tuberkulose. Davor gehen Sie hustend durch den Stall und können Ihre Kühe noch anstecken. Oder andersrum, die Kühe stecken Sie an – auch das kommt vor.

Bei Tuberkulose handelt es sich aber um Bakterien, die unter dem Mikroskop sichtbar und auch anzüchtbar sind: In Äthiopien zum Beispiel hatten wir einen Masterstudenten, der in einem Milchviehbetrieb sowohl das Sputum der Melker als auch die Milch der Kühe untersuchte und dann tatsächlich bei zwei oder drei denselben Erreger feststellen konnte – also die tatsächliche Übertragung einer Zoonose.

Ich möchte dazu auch auf folgende Publikation hinweisen: «Situation analysis on the roles and risks of wildlife in the emergence of human infectious diseases.» Die Autoren kommen zu dem Schluss: Nur 47, also 0,912 Prozent, der 5194 untersuchten Fälle von Infektionen beim Menschen wiesen wahrscheinlich auf ähnliche Infektionen beim Wildtier hin und könnten daher eventuell auf den Handel mit Wildtieren zurückzuführen sein.

Wenn von Tieren keine Pandemiegefahr ausgeht, wozu dann diese Überwachung, diese Surveillance, sogar Wildtiere werden aus dem All verfolgt?

Vielleicht mal den Tiefen Staat fragen. Aber es ist generell nicht schlecht, sich Gedanken darüber zu machen, ein krankes Tier nicht durch die ganze Welt zu führen. Ein Tier mit Eiter aus der Nase sollte nicht mit vielen anderen Tieren in Kontakt gebracht werden.

Natürlich gibt es übertragbare Krankheiten. Aber die Frage ist: Sterben alle daran oder können sie sich wieder erholen? Auch eine Kuh kann sich von Maul- und Klauenseuche erholen, bringt dann aber nicht mehr so gute Milchleistung oder kann auch nicht mehr als Fleischrind verkauft werden. Die Kuh kann aber durchaus weiterleben, ist aber natürlich für den Landwirt nicht mehr interessant, weil sich das einfach nicht mehr rechnet. Und der Landwirt möchte nicht den Nachbarn auch noch belasten, wenn er die Stiefel aus dem Stall nicht sauber macht und damit zum Nachbarn geht, der dann drei Tage später auch kranke Kühe hat.

Diese Biosecurity-Sachen – also einfache Hygiene, Reinigung, Desinfektion, Händewaschen – das ist alles sinnvoll.

Das haben Landwirte doch schon gemacht, als es noch nicht «Biosecurity» hieß.

Ich habe zum Beispiel eine gute Freundin, die vor dem Tiermedizinstudium in der DDR, in einem großen Milchviehbetrieb mit 1000 Kühen gearbeitet hat – weil ihr Bruder schon Medizin studierte. Sie hat mir erzählt: «Wir hatten kein Antibiotikum, aber auch keine Mastitis, weil wir uns immer morgens und abends gewaschen und alles gereinigt haben.»

Reinigung und Desinfektion, einfach Hygiene halten, das funktioniert. Viele Grundprinzipien reichen einfach aus.

Außerdem wird immer das Immunsystem vergessen. Es ist erschütternd, dass auch meine Zunft diesen Unsinn, dass ein pathogener Erreger virulent wäre, nicht sofort unterbunden hat. Schon die Änderung der Pandemie-Definition hätten wir nicht zulassen dürfen.

mod-RNA-Injektionen

Und dann diese Idee der mod-RNA-Injektionen – einer körpereigenen Zelle beizubringen, etwas Fremdes auf der Oberfläche darzustellen: Das Immunsystem erkennt darin einen Feind und zerstört diese Zelle. Dass das jetzt als wundervolle und tolle Impfmethode propagiert wird, ist unfassbar. Wir bringen unseren eigenen Körper bei, unser Feind zu werden. Das ist die Blaupause für eine Autoimmunerkrankung.

Wenn ich eine Atemwegsinfektion habe, dann kann ich mit einer intramuskulären Injektion sowieso nichts anfangen – damit bilde ich IgM und IgG. Ich brauche aber IgA, um meine Schleimhäute zu schützen.

Es ist unbegreiflich, warum wir Tiermediziner keine offene Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Impfungen führen können. Ich wollte das 2021 auf den Weg bringen, damals leitete ich noch die Fachgruppe Tropenveterinärmedizin und Internationale Tiergesundheit der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG). Aber das wurde verhindert.

Jetzt wollen wir dieselben Fehler in der Tiermedizin bei den Nutz-, Haus- und Heimtieren auch noch machen? Ich werde dann nicht mehr impfen. Ich verspritze dieses Zeug nicht. Und ich kenne genug Leute, die das mit ihren Tieren nicht machen lassen, weil sie am eigenen Körper erfahren haben, wie schädlich der Dreck ist.

Aber was soll denn ein Bauer machen, der von seinem Viehbetrieb lebt?

Das ist die Frage. Und was machen wir, wenn wir das dann essen sollen? Wir können dieses Fleisch nur so lange kochen, bis alles kaputtgeht. Ich habe darauf keine wirkliche Antwort.

Warum sind die offiziellen Stellen so auf Linie?

Weil ihre Projekte und damit sie selbst teilweise davon leben, dass sie Impfungen propagieren. Wir finden zum Beispiel beim Verein «Tierärzte ohne Grenzen» auch Mitarbeiter, die ihre Jobs durch Impfprojekte finanzieren. Solche Projekte werden eben eher unterstützt, als Projekte, bei denen ein paar homöopathische Kügelchen verteilt werden – dafür gibt es kein Geld. Man muss schon die Pharmaindustrie im Hintergrund haben, und dafür dient ja dieser One-Health-Ansatz.


Kühe bekommen ihre Ohrmarken, wenn sie eine Woche alt sind; Foto: Sophia-Maria Antonulas

Das heißt, welche Aufgabe hat die Tiermedizin im großen Schema «One Health»?

Es geht sicherlich um Tierseuchenbekämpfung, was auch sinnvoll ist. Es geht bestimmt auch um Zoonosen. Auch Reptilien können Zoonosen übertragen, zum Beispiel Tuberkelbakterien oder Parasiten. Dadurch, dass die Tiere gesund erhalten werden, soll natürlich die menschliche Gesundheit geschützt werden.

«Corona» hin oder her: Der Hund kann den Menschen anstecken oder umgekehrt, Stichwort Influenza – eine weitere spannende Sache. Es geht um die Gesunderhaltung der tierischen Populationen, Heimtiere, Nutztiere, Wildtiere sowie um den Tierschutz.

Also Tiergesundheitserhaltung im Rahmen der Weltgesundheitserhaltung. Menschen sollen gesund sein, Pflanzen sollen gesund sein, die Umwelt soll gesund sein, Tiere sollen gesund sein.

Das klingt doch eigentlich ganz gut, oder?

Ja, das klingt es auch. Auch die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNO klingen prima. Aber ich weise immer darauf hin, dass die Datenbanken in der Tiermedizin schon vorhanden sind. Wenn Menschen gechipt sind, brauchen sie nur noch darin aufgenommen zu werden. Wenn Kuh Erna eine Woche alt ist, muss sie spätestens ihre Ohrmarken bekommen. Wenn sie krank ist, kann ihr Weg zurückverfolgt und geprüft werden, ob auch auf den anderen Höfen eine Kuh krank ist.

Für mich ist das immer ein zweischneidiges Schwert. Denn diese Nachhaltigkeit bedeutet eben auch, Bewegungsüberwachung und genaue Registrierung, also Eigentumsüberwachung und Identitätsmarkierung.

Janusköpfe

Wenn Sie daran gewöhnt sind, dass Ihr Hund gechipt ist, finden Sie es vielleicht ganz klasse, wenn Sie auch gechipt sind, um ins Restaurant zu dürfen. Das ist bei Kühen im Rahmen der Netzwerkanalyse sinnvoll. Aber warum muss mein Auto, mein Elektroroller wissen, wann ich wohin fahre? Kann jemand beobachten, wo ich entlang gefahren bin? Warum muss er oder sie das wissen? Wenn ich nur noch digitales Geld habe, dann weiß jemand, wie viele Gummibärchen ich kaufe. Und wenn ich drei Tüten zu viel kaufen will, was dann? Warum will jemand über mich entscheiden?

Es geht um persönliche Freiheit. Und deshalb nehme ich zum Beispiel in meiner Praxis nur Bargeld an. Wenn ich dem Tier die Analdrüsen ausdrücke und den Gestank habe, möchte ich nicht, dass die Bank davon 50 Cent bekommt. Und außerdem geht das niemandem etwas an – nur den Patienten, seinen zweibeinigen Dosenöffner und mich.

Es ist alles positiv und negativ. Das sind alles Janusköpfe. Alles kann für Böses benutzt werden. Aber vor allen Dingen müssen wir plötzlich eine Autorität über uns akzeptieren, die besser wissen will, was für uns gut ist, als wir selbst.


Oktober 2019: menschenfeindliche Darstellungen im Auswärtigen Amt; Foto: Claudia Schoene

Auch beim One-Health-Dogma scheinen die Menschen im Wege zu stehen. Auf dieser Konferenz im Auswärtigen Amt stand auf einer Folie sinngemäß, die Menschheit störe die Ökosysteme dabei, lebenserhaltend zu wirken.

Warum dürfen wir nicht einfach mal für zehn Jahre ohne alle diese Regularien leben, und dann sehen wir mal, was passiert? Wie sind wir ins 21. Jahrhundert gekommen? Impfungen gibt es erst seit etwas mehr als 200 Jahren. Wenn die so wichtig wären, wichtiger als unser Immunsystem, dann wären wir schon ausgestorben – die Tiere übrigens auch.

Warum gibt es nur noch eine Wahrheit? Das hat nichts mit Wissenschaft zu tun und auch nichts mit Medizin. Nur weil jemand durch verbrecherische Tätigkeiten Geld angehäuft hat, weiß er es nicht besser. Es liegt an uns. Wir lassen das zu, dass man uns ein digitales Gefängnis baut.

One Health

Bei der Konferenz One Health, One Planet, One Future stellte Peter Daszak das Event 201 nur unter einem anderen Namen vor. Mit dabei waren unter anderem Chris Walzer von der Wildlife Conservation Society, Niels Annen (SPD), damals Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Sabine Grabytsch vom Potsdam Institute for Climate Research, Lothar Wieler vom RKI, Eckart von Hirschhausen und natürlich Christian Drosten. Und drei Monate später hatten wir die «Pandemie», die genauso abläuft, wie sie das in New York durchgespielt hatten. Und in New York sitzt übrigens auch die Wildlife Conservation Society, die die Konferenz im Auswärtigen Amt mitveranstaltet hat.

Und Vincent Munster, Leiter der Abteilung für Virusökologie beim US-amerikanischen Gesundheitsinstitut NIH, hielt einen Vortrag über Pandemic Preparedness, also Pandemievorsorge. Inzwischen ist er in den Vereinigten Staaten angeklagt, weil er mutmaßlich Affenpocken-Viren aus dem Kongo in die USA geschmuggelt hat.

In weiterer Folge brachte Niels Annen zusammen mit Cristián Samper einen Artikel über die ach so bösen Märkte mit den Fledermäusen heraus.

Bei dieser ganzen Geschichte wurde und wird nur immer vergessen, dass der Mensch ein Immunsystem hat. Wir kommen damit zurecht – außer wir sind anders angeschlagen.

Vorwegnahme des Pandemievertrags

Lassen die Berlin Principles, die auf dieser Konferenz im Auswärtigen Amt unterzeichnet wurden, darauf schließen, wie gegen die Menschheit vorgegangen werden soll – auch mit Rückblick auf die Scheinpandemie der 2020er-Jahre?

Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung der Manhattan Principles, die die Wildlife Conservation Society 2004 erarbeitet hatte. Praktisch geht es dabei um ein World Government – eine Weltregierung. Alles müsse weltweit durchgeführt, weltweit identifiziert und weltweit kontrolliert werden.

Für mich sind diese Berliner Prinzipien die Vorwegnahme des WHO-Pandemievertrags und der Änderung der internationalen Gesundheitsregularien. Damals war mir das gar nicht so klar. Wenn wir uns die Inhalte ganz neutral ansehen, hört sich das erst mal ganz sinnvoll an. Aber auch bei der Tierseuchenbekämpfungen muss die Umgebung mit einbezogen werden – bin ich am Meer oder auf den Bergen, gibt es hier viel Wald und so weiter. Wenn alles global durchgeführt wird, fällt das weg. Dafür gibt es dann eine Impfung, und Sie brauchen gar nichts mehr zu verstehen.

Informationen werden zusammengezogen und konzentriert, also typisches Herrschaftswissen.

Wir haben keine Entscheidungsmöglichkeiten mehr, weil eben alles zentralisiert wird. Und während der vorgetäuschten Pandemie haben wir ja gesehen, was mit denen passiert, die gewarnt haben: Wir wurden verhauen, die Praxen wurden gestürmt, wir wurden vor Gericht gezerrt, wir wurden auf Demos mit Pfefferspray besprüht, anstatt dass man einfach mal sagt: Lass uns mal zusammensetzen. Als ich eine wissenschaftliche Diskussion wollte, hieß es, ich wäre «unwissenschaftlich», und ich wurde rausgeschmissen.

Fauci sagte: «I'm Mr. Science.» Aber es gibt nicht «Die» Wissenschaft, die ändert sich jeden Tag. Und wenn wir etwas nicht offen diskutieren dürfen, ist es mit der Wissenschaft vorbei.

Jetzt sollen auch noch in der Tiermedizin vermehrt Leitlinien eingeführt werden. Mit Leitlinien erübrigt sich das Studium. Dann sagt uns die Pharma, heute nehmen Sie dieses Medikament, wenn die Rezeptpflicht abgelaufen ist, nehmen Sie jenes – weil das wieder mehr Geld einbringt.

Die KI versucht sich dann als «Tierarzt»?

Es gibt sogar schon die Möglichkeit, sich mithilfe von KI Diagnosen geben zu lassen. Und Boehringer Ingelheim hat jetzt ein Stethoskop auf den Markt gebracht, das mithilfe von KI das Herz abhört. Nur: Wenn ich als Tiermedizinerin ein Herzgeräusch höre, heißt das nicht, dass das Herz ein Problem hat. Dann schicke ich das Tier zum Ultraschall, um zu sehen, ob die Klappen korrekt schließen. Denn es kann auch zu einem Klappengeräusch kommen, weil das Tier einfach aufgeregt ist.

Mit einem KI-Stethoskop lernen Mediziner überhaupt nicht mehr, ihre Ohren zu trainieren. Wir verlernen, uns auf unsere fünf bis sechs Sinne zu verlassen und diese ständig zu trainieren. Wir werden systematisch verdummt und dann nicht mehr gebraucht – weil die KI das macht.

Die abschließende Frage: Was bleibt zu tun? Konkret: Wie kann sich denn ein Bauer wehren, wenn es heißt, seine Tiere müssten gekeult werden?

Das kann er nicht. Also gesetzlich geht das nicht. Er kann Widerspruch einlegen, das hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Wir sind abhängig von Menschen, mit denen wir nichts zu tun haben, die aber das System, so wie es ist, und wie es sich immer weiter ausbreitet, unterstützen.

Ihre Hühner müssen Sie anmelden. Und Herr Schwab hat ja schon gesagt, wenn Sie selber was im Garten züchten, sei das natürlich sehr viel umweltschädlicher, als das, was die Landwirtschaft produziert.

Solange Menschen diesen Schwachsinn glauben, müssen wir uns einfach widersetzen. Wir müssen stur bleiben. Und im Notfall eben untergehen, wenn wir uns nicht beugen wollen. Ich werde mich denen, die immer im Hintergrund bleiben, nicht unterwerfen, ganz bestimmt nicht.

Das Interview führte Sophia-Maria Antonulas.

Den ersten Teil des Interviews mit der Tierärztin Claudia Schoene finden Sie hier.

Kategorien: Externe Ticker

Mehr Angst vor dem Heim als vor dem Tod

Transition News - 15. September 2026 - 0:08

Dieser Beitrag erschien am 11. September 2026 zuerst auf Globalbridge. Transition News durfte ihn mit freundlicher Genehmigung der Autorin übernehmen.

Es gibt Themen, die erst dann sichtbar werden, wenn man lange genug über sie schweigt. Die Pflege von Menschen gehört dazu. Sie verschwindet im Lärm des öffentlichen Betriebs – zwischen Reformversprechen, Kostenstatistiken und Schlagzeilen, die den Alltag selten treffen. In Rheinland-Pfalz kam sie einen ganzen Tag lang selbst zu Wort: Ungeschminkt, widersprüchlich und dringlich. In Leutesdorf erzählten Angehörige, Ärztinnen und Helfende von Überforderung, Entmündigung und fehlender Unterstützung. Ihre Berichte über Pflege, Sterben und Selbstbestimmung zeigten, wie ein überfordertes System in Deutschland Menschen abhängig macht und warum Würde dort beginnt, wo Hilfe tatsächlich ankommt. Am Ende stand eine Frage, die weit über diesen Tag hinausweist. Wie wollen wir leben, wenn wir auf andere angewiesen sind?

Manchmal genügt ein einziger Satz, um eine Gesellschaft zu entlarven. An diesem Tag in Leutesdorf war es die Bemerkung einer Frau, die über Jahre gekämpft hatte. «Ich habe mehr Angst vor Pflegeeinrichtungen als vor dem Sterben.» Keine Übertreibung, sie hatte Erfahrung. Spätestens in diesem Moment wurde klar, weshalb die Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V. ihr zwanzigjähriges Bestehen nicht mit einer Festrede und Schulterklopfen beging. Dieser Tag war eine Zumutung. Er führte dorthin, wo das deutsche Pflegesystem seine freundlich anmutenden Prospekte verliert, an Krankenbetten, in Nachtdiensten, zu erschöpften Töchtern, überforderten Ehepartnern und alten Menschen, deren Wille hinter Diagnosen, Routinen und Zuständigkeiten verschwindet.

Der bundesweit tätige Verein mit Sitz in St. Katharinen (Rheinland-Pfalz) hatte Mitglieder, Fachleute und Interessierte eingeladen. Viele brachten Geschichten mit, die gewöhnlich hinter Wohnungstüren und Klinikmauern bleiben. Es ging um Sterben und Begleitung, um Vertrauen, medizinische Machbarkeit, die Erfahrungen der Corona-Zeit, die rechtliche Betreuung, den Personalmangel in Heimen und die Frage, ob Pflege wieder als Aufgabe einer Gemeinschaft verstanden werden kann. Im Zentrum stand ein Wort, das in Leitbildern oft harmlos wirkt und an diesem Tag sein ganzes Gewicht zurückerhielt: Ethik.

Verletzlichkeit anderer begegnen

Den ersten Teil des Tages trugen mehrere Frauen. Ihre Berichte führten aus unterschiedlichen Richtungen zu denselben Themen. Wie verändert eine schwere Erkrankung das Vertrauen in die Medizin? Was bedeutet es, Angehörige über Jahre zu begleiten? Und wie lässt sich Verantwortung übernehmen, ohne den eigenen Willen vollständig an Institutionen und Fachleute abzugeben? Moderiert wurde das Gespräch von Adelheid von Stösser, der Gründerin und Vorsitzenden des Vereins.

Dr. Fee Friese benannte ein Menschenbild, das viele der späteren Geschichten miteinander verband. Die moderne Medizin, sagte sie, neige dazu, den Tod als Störung zu behandeln. Als etwas, das beherrscht, hinausgezögert und technisch korrigiert werden müsse. Wo der Körper vor allem als Maschine erscheint, wird Sterben leicht zum Defekt. Selbst die Sprache verrät diese Sicht. Organe funktionieren oder versagen, Systeme werden stabilisiert und Werte optimiert. Am Beispiel der Transplantationsmedizin zeigte Friese, wie schnell ein Mensch in einer solchen Logik auf verwertbare Körperfunktionen reduziert werden kann. Entscheidend war das Dahinterliegende: Was geschieht mit unserer Haltung, wenn Machbarkeit zum wichtigsten Maßstab wird?

Friese stellte diesem Denken eine meditative Praxis entgegen, die sie seit Jahrzehnten begleitet. Zwei Sätze stehen für sie am Beginn. Die Dankbarkeit dafür, überhaupt als Mensch geboren worden zu sein, und die Gewissheit, dass der Tod wirklich ist und ohne Warnung kommen kann. Das sei keine Drohung, erklärte sie. Es sei eine Erinnerung an die Kostbarkeit des Lebens. Wer die eigene Endlichkeit nicht verdrängt, muss den Tod weniger als Niederlage behandeln. Und wer sich der eigenen Verletzlichkeit stellt, begegnet auch der Verletzlichkeit anderer anders.

Angst vor Gericht und Strafe

Von da an öffnete sich der Raum für Erfahrungen, die nicht in Pflegestatistiken erscheinen. Eine Frau berichtete, wie sie während der Corona-Zeit in einer psychiatrischen Einrichtung arbeitete und den Beruf schließlich aufgab. Anordnungen, die von «oben» kamen, gerieten in Konflikt mit dem eigenen fachlichen und moralischen Urteil. Kolleginnen hätten vieles mitgetragen, weil sie auf ihr Einkommen angewiesen waren, Kinder versorgten oder keine Alternative sahen. Was in der Ausnahmesituation als Gehorsam erschien, laufe einem später nach, sagte sie – dann, wenn die äußere Hektik vorbei ist und die eigene Beteiligung sichtbar wird.

Eine andere Teilnehmerin widersprach der Vorstellung, Vertrauen sei das Problem. Ohne Vertrauen könne kein Mensch leben. Gefährlich werde es dort, wo Vertrauen durch unvollständige Information missbraucht werde. Wer krank, erschöpft oder verängstigt ist, kann kaum sämtliche Diagnosen, Leitlinien und Folgen selbst prüfen. Aus Vertrauen wird blindes Vertrauen, wenn entscheidende Informationen fehlen und Zweifel als Störung behandelt werden. Friese nahm diesen Gedanken auf. Sie habe zugelassen, was mit ihr geschehen sei, sagte sie rückblickend auf ihre eigene Behandlung. Nicht als Selbstanklage. Eher als Ausgangspunkt für eine neue Haltung, sich zu informieren, Fragen zu stellen und Verantwortung nicht vollständig an vermeintliche Experten abzugeben.

Im weiteren Gespräch fiel das Wort «Selbstgeborgenheit». Es bezeichnete etwas, das in einer überreizten Gesellschaft leicht verlorengeht. Eine innere Orientierung, die nicht bei jeder neuen Anweisung, Schlagzeile oder Drohung zusammenbricht. Manche Teilnehmer sprachen über Religion, die ihnen keine Zuversicht vermittelt hatte, nur Angst vor Gericht und Strafe. Andere beklagten eine Kultur, die den Tod in Unterhaltung und Halloween-Symbole verlagert, während das ernsthafte Gespräch über Sterben, Abschied und ein gutes Ende kaum stattfindet. Wo diese Sprache fehlt, bleiben Menschen mit ihren Entscheidungen allein.

Bis die Rippen brachen

Besonders deutlich wurde das in der Geschichte einer Frau, deren 88-jährige Mutter dreihundert Kilometer entfernt lebte. Eines Tages setzte sie sich ans Fenster und hörte auf zu essen und zu trinken. Sie wollte nicht mehr leben. Erst Nachbarn bemerkten, wie weit sie sich bereits zurückgezogen hatte, und verständigten die Tochter. Dann begann die Maschinerie. Hilfe, Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Untersuchungen, Medikamente und nächtliche Fixierung. Der Satz der Mutter blieb derselbe. Das System hatte dennoch nur eine Antwort: Stabilisieren, behandeln, verlängern.

Die Tochter und ihre Familie fanden schließlich eine Einrichtung, in der mehr Ruhe und Menschlichkeit möglich waren. Die Mutter bekam ein Einzelzimmer. Die Tochter blieb bei ihr, verließ den Raum für kurze Zeit und fand sie bei ihrer Rückkehr tot vor. Bis heute frage sie sich, ob sie hätte bleiben müssen, ob sie zu wenig getan oder den Abschied verpasst habe.

Eine anwesende Ärztin antwortete mit einer Sanftheit, die den Saal für einen Moment still werden ließ, «Sie haben alles richtig gemacht.» Als Ärztin kenne sie die Gedanken, die nach einem Tod zurückbleiben, selbst dann, wenn medizinisch alles korrekt verlaufen sei. Menschen sterben nicht nach einem Plan, den Angehörige vollständig kontrollieren können. Sie berichtete auch von einer Reanimation bei einer 96-jährigen Frau, die auf Wunsch der Familie durchgeführt werden musste. «Wir haben auf ihr herumgedrückt, bis die Rippen gebrochen sind», sagte sie. Der Satz schnitt durch jede abstrakte Debatte. Er führte zur eigentlichen Grenze. Wann ist es genug? Und wer darf diese Entscheidung treffen?

Hinter sauberen Akten

Am Nachmittag veränderte sich der Ton. Die persönlichen Berichte blieben im Raum, doch Adelheid von Stösser zog die politische und institutionelle Linie durch zwanzig Jahre Vereinsarbeit. Von Stösser ist Krankenschwester, Lehrerin für Pflegeberufe und seit Jahrzehnten eine der beharrlichsten Kritikerinnen des deutschen Pflegesystems. 2005 gründete sie mit Mitstreitern den Pflege-Selbsthilfeverband e.V., 2018 wurde daraus die Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V..

Am Anfang stand die Hoffnung, über die Politik verbindliche Maßstäbe zu schaffen. Von Stösser arbeitete in einer bundesweiten Gruppe an der «Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen» mit. Das Dokument übersetzte Grundrechte in den Pflegealltag. Selbstbestimmung, Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung, eine angemessene Versorgung, Achtung der Privatheit und das Recht, als Person behandelt zu werden. Nichts daran war revolutionär. Gerade darin lag die Brisanz.

Als die Charta fertig war, hätten Vertreter von Trägern und Verbänden eingewandt, ihre Umsetzung erfordere mehr Personal, andere Strukturen und zusätzliche Mittel. Von Stösser erinnerte an die Versprechen derselben Einrichtungen. Auf Webseiten, in Broschüren und Leitbildern wurde längst eine Pflege beschrieben, die den Maßstäben der Charta entsprach. Erst als diese Versprechen überprüfbar werden sollten, galten sie als unrealistisch. Die Charta blieb unverbindlich. Kein Heim, keine Aufsicht und kein Gericht musste sich an ihr messen lassen. Für von Stösser war sie am Ende ein «schönes» Papier für die Ablage.

Aus dieser Ernüchterung entstand die Einsicht, dass Veränderung nicht allein von Ministerien und Verbänden zu erwarten war. Die Initiative begann, eigene Kriterien zu entwickeln, Missstände öffentlich zu machen und Menschen in konkreten Konflikten zu unterstützen. Ein Gutachterteam besuchte Pflegeheime jeweils zwei Tage lang, sprach mit Bewohnern, Angehörigen und Beschäftigten und beobachtete das Klima im Haus. Es ging nicht nur um korrekt ausgefüllte Formulare. Es ging um den Tonfall, um Aufmerksamkeit, um die Sorge, ob jemand im Rollstuhl in die Sonne gebracht wird, obwohl dies Zeit kostet. Zwölf Einrichtungen erhielten eine Auszeichnung.

Doch auch diese Erfahrung hatte eine bittere Seite. In einem ausgezeichneten Heim wechselte die Leitung. Die Person, die eine menschliche Kultur getragen hatte, wurde aus dem Haus gedrängt. Die Atmosphäre veränderte sich. Das Prädikat blieb zunächst, die Wirklichkeit nicht. «Wenn die Haltung verschwindet, verschwindet die Qualität», fasste von Stösser das Problem zusammen. Regeln können Mindeststandards setzen. Sie können keine Menschlichkeit erzeugen, wenn jene fehlen, die sie täglich leben.

2012 stellte die Initiative ihre eigenen Auszeichnungen ein. Angesichts glänzender Pflegenoten wollte kaum eine Einrichtung das Risiko eingehen, bei einer realitätsnahen Prüfung schlechter abzuschneiden. Zur gleichen Zeit etablierte der Medizinische Dienst ein Prüfsystem, das vor allem Dokumentationen bewertete. Die Pflegenoten lagen bald in einem erstaunlich guten Durchschnittsbereich. Ob Menschen wundgelegen, isoliert oder medikamentös ruhiggestellt wurden, ließ sich hinter sauberen Akten verbergen. Wer richtig dokumentierte, konnte eine gute Note erhalten. Das Papier wurde zum Beweis für eine Wirklichkeit, die es nicht gab.

«Was nachts passiert, sieht keiner»

Seit 2014 gehört die Besetzung der Nachtdienste zu den Schwerpunkten der Initiative. Von Stösser schilderte eine Praxis, die außerhalb der Heime kaum vorstellbar ist. Eine einzige Pflegekraft ist nachts mitunter für vierzig oder fünfzig Menschen verantwortlich. In Bayern gilt nachts ein Mindestverhältnis von einer Pflegekraft zu vierzig Bewohnern, in Baden-Württemberg von einer beschäftigten Person zu fünfundvierzig Bewohnern. Schon diese Schlüssel zeigen, wie wenig Raum für individuelle Hilfe bleibt. Wer stürzt, Schmerzen hat, sterbend im Bett liegt oder in einer demenziellen Krise umherwandert, konkurriert mit allen anderen um dieselbe Person.

«Was nachts passiert, sieht keiner», sagte von Stösser. Der Satz erklärt, weshalb dieses Thema politisch so lange im Schatten blieb. In der Corona-Zeit wurde ausführlich über Besuchsverbote gesprochen. Weniger Beachtung fand, dass dieselbe Nachtwache durch viele Zimmer ging und damit zur unfreiwilligen Verbindung zwischen sämtlichen Bewohnern wurde. Schutz wurde über Isolation organisiert, während die strukturelle Unterbesetzung unangetastet blieb.

Auch das Betreuungsrecht wurde für die Initiative zu einem Feld praktischer Gegenwehr. Von Stösser berichtete von Menschen, die gegen ihren Willen unter rechtliche Betreuung gestellt oder in Einrichtungen gebracht worden waren, obwohl sie ihren Willen noch äußern konnten. Manchmal reichten Schwerhörigkeit, Verwirrung nach einem Krankenhausaufenthalt oder das Fehlen durchsetzungsfähiger Angehöriger, damit andere über Wohnung, Vermögen und Lebensort entschieden.

Die Initiative sammelte Fälle und veröffentlichte die Broschüre «Erfahrungen mit rechtlicher Betreuung im Pflegebereich». Von Stösser schickte sie an die Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages und wurde als Sachverständige zu einer Anhörung eingeladen. Die Reform, die 2023 in Kraft trat, stärkte den Vorrang des Willens der betreuten Person und die unterstützte Entscheidungsfindung. Sie beseitigte den Machtmissbrauch nicht. Sie veränderte jedoch den rechtlichen Maßstab.

Wie viel davon im Einzelfall abhängt, ob jemand genau hinsieht, zeigte die Geschichte einer über neunzigjährigen Frau. Nach einem Schlaganfall war sie halbseitig gelähmt, auf einen Rollstuhl angewiesen und konnte nur schwer sprechen. Geistig war sie klar. Trotzdem galt sie als dement, ein Berufsbetreuer und das Heim entschieden über ihr Leben. Zwei Freundinnen wandten sich an die Initiative. Von Stösser dokumentierte den Willen der Frau, ordnete Unterlagen und konfrontierte die Verantwortlichen mit den Rechtsverletzungen. Am Ende konnte die Frau die Einrichtung verlassen und wieder in einer von ihr gewünschten Umgebung leben. Für von Stösser gehört dieser Fall zu den wichtigsten Erfolgen der Vereinsgeschichte. Er zeigt, was «gelebte Ethik» bedeutet. Den Willen eines Menschen auch dann ernst zu nehmen, wenn er leise, mühsam oder unbequem geäußert wird.

Die Summe der Defizite

Nach der Bilanz der Konflikte rückte ein Projekt in den Mittelpunkt, das die Grundsätze des Vereins in den Alltag übersetzt: Das HelferNetz-daheim. Das Angebot der Pflegeethik-Initiative bringt Menschen mit Unterstützungsbedarf und geschulte Helfende aus der Region zusammen. Ziel ist, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und Angehörigen verlässliche Freiräume zu verschaffen.

Andrea Otten, Heilpraktikerin in Dattenberg und Alltagsbegleiterin, stellte bei der Veranstaltung die Arbeit des Netzwerks vor. Die Helfer erhalten eine Basisschulung, Erste-Hilfe-Kenntnisse und Versicherungsschutz. Ihre Arbeit wird im Rahmen einer Aufwandsentschädigung vergütet. Bei der Tagung berichtete Otten von 21 Helfenden, 40 Betreuungsverträgen und 22 Menschen, die regelmäßig begleitet wurden. Hinter den Zahlen stehen Spaziergänge, Arzttermine, Friedhofsbesuche, Einkäufe, gemeinsames Kochen und Stunden, in denen jemand einfach «nur» da ist.

Ursula Groteclaes erzählte von einem älteren Mann. Alle paar Wochen sollte jemand die Wäsche waschen und das Bett beziehen. Er sei bewusst gern allein gewesen und habe kein Bedürfnis nach Gesprächen gezeigt. Groteclaes hielt sich an die Vereinbarung. Nach einem halben Jahr begann er von seiner Familie, seinem Beruf und seinen Sorgen zu erzählen. Nähe war entstanden.

Eine hochbetagte Frau, fast hundert Jahre alt, kannte ihre Vergesslichkeit und schämte sich dafür. Fragen nach dem vergangenen Tag oder dem Mittagessen versetzten sie in Panik, weil sie die Antwort nicht wusste. Also stellte Groteclaes diese Fragen nicht mehr. Beide gingen denselben vertrauten Weg, besuchten bekannte Cafés und sprachen über frühere Jahre. Dort war vieles wach. Die Frau musste nicht vorgeführt bekommen, was ihr Gedächtnis verloren hatte. Mit ihr buk Groteclaes Kuchen. Namen und familiäre Zusammenhänge waren kaum noch abrufbar. Doch die Hände wussten, wie Teig gerührt und Äpfel geschält werden. Als der Kuchen aus dem Ofen kam, fragte die Frau, woher er stamme. Es gab keinen Grund, sie zu korrigieren. Entscheidend war, dass sie für eine Weile etwas tun konnte, das ihr vertraut war. Die Würde lag im Tun.

Solche Begegnungen zeigen, was im engen Takt eines normalen Pflegedienstes verloren geht. Der Mensch erscheint dort leicht als Summe seiner Defizite. Das HelferNetz-daheim setzt an Fähigkeiten, Gewohnheiten und Beziehungen an. Es ist organisierte Nähe – geschult, versichert und verlässlich.

Wochen im Daueradrenalin

Wie weit Deutschland von einer solchen Verlässlichkeit entfernt ist, zeigte der Bericht von Ingrid Brill aus St. Peter-Ording. Ihre Mutter erlitt im Alter von 89 Jahren eine Hirnblutung, wurde operiert und fiel ins Koma. Kaum war sie erwacht, begannen Diskussionen über künstliche Ernährung, PEG-Sonde und Rehabilitation, als handele es sich um eine junge Patientin mit absehbarer Erholung. Brill setzte später durch, dass die Sonde entfernt wurde, nachdem keine Besserung mehr zu erwarten war. Die Mutter lebte noch sechs Jahre in einem Heim.

Brill versuchte, Missstände über Beschwerden und Strafanzeigen verfolgen zu lassen. Verfahren endeten mit dem Hinweis, es bestehe kein öffentliches Interesse. Später pflegte sie ihren deutlich älteren Ehemann zu Hause. Das Haus wurde umgebaut, die Familie organisierte Tagespflege, Kurse und die Unterstützung der Kinder. Pflege bedeutete rund um die Uhr Verantwortung. Während der Corona-Zeit brachen Entlastungsmöglichkeiten zeitweise weg. Nach dem Tod ihres Mannes musste Brill erst selbst wieder zu Kräften kommen.

Dann stellte sie fest, dass es auf der Halbinsel keine Tagespflege mehr gab. Eine Einrichtung war verkauft worden, Brandschutzauflagen und wirtschaftliche Erwägungen führten zur Schließung. Manche Betroffene fanden Plätze im fünfzig Kilometer entfernten Husum. Andere blieben zu Hause. Im Gespräch mit Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden, Seniorenvertretungen und Kommunalpolitikern begegnete Brill überall demselben Muster. Alle sahen das Problem, doch niemand fühlte sich in der Lage, es zu lösen. Für Kinder werden Kitas, Krippen und Horte als kommunale Infrastruktur geplant, damit Familien leben und arbeiten können. Für alte Menschen fehlt vielerorts ein vergleichbares Selbstverständnis.

Den härtesten Einblick in den Alltag pflegender Angehöriger gab ein Brief von Elke Feit, die selbst nicht zur Tagung nach Leutesdorf kommen konnte. Ihr Vater war nach Komplikationen eines Krankenhausaufenthaltes mit einem Bauchdeckenkatheter nach Hause entlassen worden. Feit musste lernen, Sauerstoff zu geben, den Katheter zu spülen, Medikamente zu kontrollieren und die Ernährung zu organisieren. Zugleich stritt sie mit Klinik, Hausarzt, Pflegedienst, Pflegekasse und Medizinischem Dienst. Die Entlassung war zu früh erfolgt. Für das Krankenhaus war der Vater «kein Fall mehr». Für die Tochter begann der Fall erst.

«Eigentlich muss man als pflegende Angehörige Psychologin, Ärztin, Pflegekraft, Juristin, Kämpferin und Mensch sein. Wie soll das gehen?», schrieb Feit. Sie beschrieb die Müdigkeit nach Wochen im Daueradrenalin, das ständige Fordern, Prüfen, Lernen und Rechtfertigen. Sie wünsche sich keine weiteren Beratungsangebote, erklärte sie, sie brauche aktive Hilfe. Keine Bittstellerrolle und keine neuen Schleifen. Ihr letzter Satz fasste den Tag zusammen, «Ich wünsche mir, dass meine Angst, alt zu werden, nicht noch größer wird.»

Zurück in die Kommune

Aus diesen Geschichten ergab sich die politische Frage fast zwangsläufig. Adelheid von Stösser hält die deutsche Pflegeversicherung in ihrer gegenwärtigen Form für strukturell verfehlt. Zu bürokratisch, zu weit vom Alltag entfernt und zu stark auf die Verwaltung festgestellter Pflegebedürftigkeit sei sie ausgerichtet. Das System verteilt Leistungen über Pflegegrade, Kassen, Gutachten und Träger. Es schafft damit Ansprüche, aber noch kein verlässliches Netz. Angehörige bleiben trotz anerkannter Pflegebedürftigkeit oft die zentrale Versorgungsinstanz.

Von Stösser plädiert deshalb für einen grundlegenden Richtungswechsel. Langfristig hält sie die Abschaffung der Pflegeversicherung und eine steuerfinanzierte Versorgung in Verantwortung von Ländern und Kommunen für den konsequenten Weg. Pflege solle schrittweise dorthin zurückkehren, wo der konkrete Bedarf sichtbar wird. Sie verweist auf Dänemark und andere skandinavische Länder, in denen Städte und Gemeinden die Versorgung organisieren. Wer Hilfe benötigt, wendet sich an eine kommunale Stelle. Eine Fachkraft kommt ins Haus, ermittelt gemeinsam mit dem Betroffenen und der Familie den tatsächlichen Bedarf und erstellt einen Versorgungsplan. Ambulante Hilfe, Tagesbetreuung, Fahrdienste, Mahlzeiten, Kurzzeitpflege und stationäre Angebote gehören zu einem örtlichen Netz. Ein Heim wird erst dann notwendig, wenn andere Lösungen nicht mehr tragen.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Perspektive. Eine Kommune hat ein Interesse daran, dass ihre Bürger möglichst lange selbstständig bleiben und Angehörige nicht zusammenbrechen. Prävention, frühe Hilfe und soziale Einbindung sparen nicht nur Kosten. Sie verhindern, dass aus einer kleinen Einschränkung eine umfassende Pflegebedürftigkeit wird. Pflegefachkräfte müssten in einem solchen System weniger Zeit mit Abrechnung und Minutentakten verbringen. Ihre fachliche und soziale Kompetenz könnte wieder am Menschen ankommen.

Betroffene stoßen auf Wartelisten

Wie brandaktuell von Stössers Kritik ist, zeigt der aktuelle Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Vordergründig geht es – so das Ministerium – um Prävention und eine bessere Begleitung pflegebedürftiger Menschen. Tatsächlich soll zugleich der Zugang zu Leistungen erschwert werden. Die Punkteschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 würden steigen. Nach den Berechnungen, auf die sich das Ministerium selbst beruft, könnten allein dadurch bei Erstbegutachtungen knapp zwölf Prozent weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt werden. Zusammen mit Änderungen bei der Bewertung einzelner Fähigkeiten wären es etwa 22 Prozent. Auch Höherstufungen könnten seltener werden.

Besonders einschneidend wäre die Veränderung bei Pflegegrad 1. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, mit dem bisher anerkannte Hilfen im Haushalt, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlt werden können, soll ab 2027 entfallen. An seine Stelle träte eine sogenannte «Pflegebegleitung». Sie soll den Bedarf feststellen, beraten, geeignete Angebote vermitteln und darauf achten, dass Empfehlungen zu Prävention und Rehabilitation umgesetzt werden. Menschen, die erstmals in Pflegegrad 2 oder 3 eingestuft werden, sollen zudem in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des vorgesehenen Entlastungsbudgets erhalten.

Die Begründung des Ministeriums klingt zunächst schlüssig. Der Entlastungsbetrag werde von weniger als der Hälfte der Berechtigten genutzt und habe eine Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend verhindert. Eine feste Ansprechperson könne früher erkennen, was fehlt, Angehörige entlasten und Hilfen besser koordinieren. Auch Sozialverbände halten eine solche Begleitung grundsätzlich für sinnvoll. Eine bessere Pflegeberatung ist jedoch nicht das Problem. Problematisch wird sie dort, wo sie eine praktische Leistung ersetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt, die neue Beratung könne die Lücke beim Pflegegrad 1 nicht schließen.

Denn aus der geringen Nutzung einer Leistung folgt noch nicht, dass sie überflüssig ist. Viele Betroffene finden keinen anerkannten Anbieter, stoßen auf Wartelisten oder wissen nicht, wie sie den Anspruch abrechnen können. Besonders in ländlichen Regionen fehlt es an Menschen, die regelmäßig ins Haus kommen, beim Einkauf helfen, einen Spaziergang ermöglichen oder Angehörige für einige Stunden ablösen. Die Bundesregierung löst damit ein Zugangs- und Angebotsproblem, indem sie den Anspruch streicht. Das ist ungefähr so, als würde man eine selten genutzte Buslinie abschaffen, ohne zu untersuchen, ob sie deshalb leer bleibt, weil sie nur zweimal am Tag fährt.

Rechtzeitig entlasten

Im Kreis Neuwied zeigt sich diese Trennung besonders deutlich. Dort gibt es Pflegestützpunkte und das rheinland-pfälzische Angebot «Gemeindeschwester plus». Die Fachkräfte beraten, führen präventive Gespräche und vermitteln vorhandene Hilfen. Sie übernehmen jedoch keine regelmäßige Alltagsbegleitung. Auch ambulante Pflegedienste sind in erster Linie für körperbezogene Pflege, medizinische Versorgung und Haushaltshilfe im vereinbarten Leistungsrahmen zuständig. Ein gemeinsamer Theaterbesuch, der Weg zum Fußball- oder Golfplatz oder einige Stunden Gesellschaft gehören meist nicht zu ihrem Alltag.

Genau diese Lücke schließt das Angebot «HelferNetz-daheim» der Pflegeethik-Initiative Deutschland. Die Helfer beraten nicht nur. Sie kommen ins Haus, verbringen Zeit mit den Menschen und verschaffen Angehörigen Freiraum. Sie werden durch den Verein geschult, versichert und können für ihre Tätigkeit eine Vergütung im Rahmen der Übungsleiterpauschale erhalten. Trotzdem finden sich nur begrenzt Menschen, die eine solche Aufgabe dauerhaft und verlässlich übernehmen. Denn Alltagsbegleitung ist mehr als eine gelegentliche Gefälligkeit. Sie verlangt Zeit, Verantwortung und die Bereitschaft, wiederzukommen.

Von Stössers Kritik richtet sich deshalb gegen einen grundlegenden Denkfehler. Der Staat formuliert einen finanziellen Anspruch, stellt jedoch kein flächendeckendes Angebot bereit. Vereine, Wohlfahrtsverbände oder engagierte Bürger müssen Helfer finden, schulen, versichern, Einsätze koordinieren und die Abrechnung organisieren. Fehlen solche Strukturen, bleibt der Anspruch ungenutzt. Seine geringe Nutzung wird anschließend als Beleg dafür angeführt, dass man ihn streichen könne.

Dass dabei auch ein Sparziel verfolgt wird, verschweigt der Entwurf nicht. Die veränderte Begutachtungssystematik soll die Pflegeversicherung bereits 2027 um 1,3 Milliarden Euro entlasten, bis 2030 werden 4,2 Milliarden Euro jährlich erwartet. Der Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 soll weitere 400 bis 500 Millionen Euro einsparen. Nur ein Teil der bisherigen Mittel fließt in die neue Pflegebegleitung. Prävention und Ausgabenkürzung werden damit in derselben Maßnahme verbunden.

Von Stösser bestreitet nicht den Wert guter Beratung. Sie bezweifelt, dass ein Gespräch jene Hilfe ersetzen kann, die Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag tatsächlich benötigen. Prävention beginnt für sie nicht mit einer weiteren Verwaltung der Zuständigkeit. Sie beginnt dort, wo jemand kommt und rechtzeitig entlastet. Das «HelferNetz-daheim» zeigt im Kleinen, wie eine solche Hilfe aussehen kann. Zugleich macht es sichtbar, was dem Pflegesystem fehlt. Die öffentliche Gewähr, dass aus einem gesetzlichen Anspruch auch ein erreichbares Angebot wird.

Eine andere Pflegekultur

Der Umbau muss nicht mit einem bundesweiten Großgesetz beginnen. Gemeinden könnten zunächst den tatsächlichen Bedarf erheben. Sie wissen, wie viele ältere Menschen vor Ort leben, verschicken Geburtstagsgrüße und Seniorenkalender. Sie könnten auch fragen, wer allein ist, wer einen Angehörigen pflegt, wo Tagespflege fehlt und an welcher Stelle wenige Stunden Entlastung eine Krise verhindern würden. Hausbesuche, Gespräche und lokale Pflegekonferenzen lieferten ein genaueres Bild als allgemeine Prognosen. Tagespflege könnte als kommunale Aufgabe verstanden werden, ähnlich selbstverständlich wie eine Kita. Bürgergenossenschaften könnten örtliche Pflegezentren, Demenz-Wohngemeinschaften und Begegnungsräume finanzieren. Entscheidend wäre, dass die Infrastruktur nicht bei jedem Betreiberwechsel oder Renditeproblem verschwindet.

Dahinter steht das Subsidiaritätsprinzip. Was eine Familie leisten kann, soll sie leisten können, jedoch ohne daran zu zerbrechen. Wo ihre Kräfte oder Möglichkeiten nicht reichen, ist die Gemeinde gefordert. Danach folgen Kreis und Land. Die gegenwärtige Pflege dreht dieses Verhältnis um. Entscheidungen werden weit entfernt getroffen, während die konkrete Verantwortung vor Ort liegen bleibt.

Die Angst vor dem Altwerden entsteht selten allein aus der Aussicht auf den Tod. Sie wächst aus dem Wissen, wie das Leben davor aussehen kann. Abhängig von überlasteten Diensten, wechselnden Bezugspersonen, anonymen Entscheidungen und Angehörigen, die für jede Entlastung kämpfen müssen. Entscheidend ist, ob Menschen in ihrem vertrauten Umfeld weiterhin am Leben teilhaben können.

Das «HelferNetz-daheim» im Kreis Neuwied zeigt, wie eine Antwort aussehen kann. Seine Bedeutung liegt nicht allein in den einzelnen Einsätzen. Das Projekt führt vor, was auch andernorts fehlt, eine verlässliche Verbindung zwischen professioneller Pflege, familiärer Verantwortung und dem Leben außerhalb der eigenen Wohnung. Ein Spaziergang, ein Theaterabend oder einige Stunden Gesellschaft erscheinen im Leistungssystem nebensächlich. Für einen pflegebedürftigen Menschen können sie den Unterschied zwischen Teilhabe und zunehmender Isolation bedeuten.

Das Beispiel ist regional, das Konzept dahinter reicht viel weiter. Überall, wo ältere Menschen zu Hause leben möchten, braucht es Personen und Strukturen, die zwischen medizinischer Versorgung und privater Aufopferung jene Lücke schließen, in der Alltag überhaupt erst möglich bleibt. Eine andere Pflegekultur beginnt deshalb nicht erst mit dem nächsten Reformgesetz. Sie beginnt dort, wo Gemeinden, Vereine und Bürger Verantwortung so organisieren, dass Hilfe nicht nur bewilligt wird, sondern tatsächlich ankommt.

Quellen und Anmerkungen: (abgerufen am 24.Juli 2026)

1.) Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V.: Bericht zur 20.Jahrestagung in Leutesdorf: https://pflegeethik-initiative.de/2025/11/23/was-am-ende-zaehlt/
2.) Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V.: Verein, Sitz und Arbeitsfelder: https://pflegeethik-initiative.de/
3.) Vorstand: Funktionen und beruflicher Hintergrund von Adelheid von Stösser, Dr. Fee Friese und Andrea Otten: https://pflegeethik-initiative.de/vorstand/
4.) Vereinsgeschichte: Umbenennung des Pflege-Selbsthilfeverbands zum 18. Januar 2018: https://pflegeethik-initiative.de/ueber-uns/
5.) Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publikationen/charta-der-rechte-hilfe-und-pflegebeduerftiger-menschen-77446
6.) Charta, vollständige Fassung: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93450/be474bfdb4016bbbca9bf87b4cb9264b/charta-der-rechte-hilfe-und-pflegebeduerftiger-menschen-data.pdf
7.) Pflege-Selbsthilfeverband: Historisches Projekt „Auszeichnung menschenwürdige Pflege“: https://www.heimauszeichnung.de/
8.) Pflege-Selbsthilfeverband: Kritik am früheren System der Pflegenoten: https://www.pflege-shv.de/index.php?page=pflegenoten
9.) Bayern: Gesetzlicher Mindestpersonaleinsatz im Nachtdienst, § 19 Abs. 5 AVPfleWoqG: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVPfleWoqG-19
10.) Baden-Württemberg: Mindestbesetzung im Nachtdienst, § 10 LPersVO: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007CCCNN00000000022
11.) Pflegeethik-Initiative: Nachtdienst und personelle Unterbesetzung aus Sicht des Vereins: https://pflegeethik-initiative.de/initiativen/
12.) Bürgerliches Gesetzbuch: Bestellung eines Betreuers nur bei Erforderlichkeit und nicht gegen den freien Willen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1814.html
13.) Bürgerliches Gesetzbuch: Vorrang der Wünsche und unterstützte Entscheidungsfindung, § 1821 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html
14.) Pflegeethik-Initiative: Betreuungswillkür und Erfahrungen im Pflegebereich: https://pflegeethik-initiative.de/category/initiativen/
15.) HelferNetz-daheim: Aufgaben, Zielgruppe und Einsatzgebiet Kreis Neuwied: https://pflegeethik-initiative.de/2024/02/07/haeusliche-pflege-auf-mehrere-schultern-verteilen/
16.) Bundesfinanzministerium: Steuerliche Voraussetzungen der Übungsleiterpauschale bei Betreuung und Pflege: https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/2-Steuerfreie-Einnahmen/Paragraf-3-Druck/r-3-26.html
17.) Dänemark: Kommunale Zuständigkeit für Altenpflege, häusliche Pflege und Rehabilitation: https://lifeindenmark.borger.dk/healthcare/the-danish-healthcare-system/how-the-danish-healthcare-system-works
18.) Dänemark: Individuelle Bedarfsprüfung und kommunaler Versorgungsplan: https://lifeindenmark.borger.dk/healthcare/the-danish-healthcare-system/holistic-care
19.) Dänemark: Kommunale Prüfung des Bedarfs an betreutem Wohnen oder einem Pflegeheimplatz:
https://lifeindenmark.borger.dk/healthcare/nursing-homes-and-elder-care/nursing-homes
20.) Pflegeethik-Initiative: Adelheid von Stössers Stellungnahme zum Pflegereformvorhaben 2026: https://pflegeethik-initiative.de/2026/06/10/pflegereform-2026-weiter-in-die-falsche-richtung/
21.) Bundesgesundheitsministerium: Geltender Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/weitere-leistungen-und-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag
22.) Bundesgesundheitsministerium: Übersichtsseite zum Pflegeneuordnungsgesetz; derzeit laufendes Verfahren: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog
23.) Bundesgesundheitsministerium: Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 5. Juni 2026; Schwellenwerte, Pflegegrade und Pflegebegleitung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf
24.) Bundesgesundheitsministerium: Erläuterung der einzelnen Maßnahmen und Finanzwirkungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/PNOG/PNOG_Erlaeuterung_Massnahmen.pdf
25.) Bund-Länder-Arbeitsgruppen: Fachliche Eckpunkte und Begründung der Neuausrichtung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Z/Zukunftspakt_Pflege/20251211_Papier_der_Fachebenen.pdf
26.) Bundesgesundheitsministerium: Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag und zur geplanten Pflegebegleitung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog
27.) Verbraucherzentrale Bundesverband: Stellungnahme zum Referentenentwurf; Kritik an fehlenden Angeboten und der Kürzung bei Pflegegrad 1: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Stellungnahmen_WP21/Pflegeneuordnungsgesetz_-_PNOG/vzbv_Stellungnahme_PNOG_bf.pdf
28.) Landkreis Neuwied: Gemeindeschwesterplus; Beratung und Vermittlung, keine pflegerischen Tätigkeiten: https://www.kreis-neuwied.de/leben-im-landkreis/soziales/angebote-zur-pflege/gemeindeschwesterplus/2026-gs-flyer-drei-fk-pr-mit-impressum.pdf?cid=9uv
29.) Landkreis Neuwied: Pflegestützpunkte, Gemeindeschwesterplus und anerkannte Alltagsangebote: https://www.kreis-neuwied.de/leben-im-landkreis/soziales/angebote-zur-pflege/uebersicht-pflegeangebote/stadt-neuwied/
30.) Deutscher Bundestag: Regulärer Weg eines Regierungsentwurfs und drei parlamentarische Lesungen: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
31.) Bundesrat: Fristen im Gesetzgebungsverfahren; regulär sechs Wochen, in besonderen Fällen drei oder neun Wochen: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/verfahren/verfahren-node.html
32.) Deutscher Bundestag: Sitzungswochen 2026; mögliche Zeitfenster, keine PNOG-Terminierung: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/sitzungskalender/bt2026-1084980
33.) AOK: Fortlaufende Übersicht zum Verfahrensstand des Pflegeneuordnungsgesetzes: https://www.aok.de/pp/gesetz/pnog/

Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht weiterhin nur den Referentenentwurf. Ein Kabinettsbeschluss sowie verbindliche Termine für die erste, zweite oder dritte Lesung sind noch nicht ausgewiesen. Verbindliche Termine für die parlamentarische Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes stehen bislang nicht fest.

Kategorien: Externe Ticker