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„Unternehmt jetzt etwas – Morgen kann es zu spät sein!“

Der seit über 30 Jahren inhaftierten politischen Gefangenen Gülşan Adet wurde erneut die Entlassung trotz Ende des Vollzugs verweigert. Sie war 1994 inhaftiert und wegen „Störung der Einheit und Souveränität des Staates“ von einem der berüchtigten Staatssicherheitsgerichte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die für lebenslänglich vorgesehenen 30 Jahre endeten am 28. März. Der Vollzugsausschuss verweigerte ihr aber bereits zweimal die Freilassung. Einmal wurde ihre Entlassung um drei Monate verschoben, nun um sechs Monate.

Das ist Feindstrafrecht“

In einem Brief beantwortete die Gefangene die Fragen der Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA). Adet wies darauf hin, dass die Vollzugskommission als Begründung anführten, dass die Gefangene keine „gute Führung“ und daher nicht entlassen werde. Meist geht es darum, die Gefangenen zu brechen und zum Abschwören zu bringen. Sie sollen „Verbrechen“, die sie nie begangen haben, „bereuen“.

„Das Amt des Vollzugsrichters ist in Wirklichkeit eine Institution zur Bestätigung von Entscheidungen der Verwaltung. Der Ausschuss hat seit seiner Einrichtung auf keinen einzigen unserer Anträge positiv reagiert“, erklärte Adet. „Die Gerichte und die Vollzugskommissionen gehen im Gleichschritt gegen uns vor. Ankara wurde in dieser Hinsicht bereits als Pilotregion ausgewählt, denn die Region liegt im Zentrum aller staatlichen Mechanismen. Die Gefängnisverwaltung und alle anderen juristischen Institutionen wenden absolutes Feindstrafrecht gegen die politischen Gefangenen an.“

Es geht darum, uns die Luft zum Atmen zu nehmen“

Adet wies darauf hin, dass sie diese Entscheidungen der Vollzugskommission nun auch vor das Verfassungsgericht gebracht wurden, dass dieses aber bisher weder eine positive noch eine negative Entscheidung getroffen habe. Adet sagte: „Die sogenannten Regelungen, die mit dem 9. Justizpaket auf die Tagesordnung gesetzt wurden, richten sich komplett gegen politische Gefangene. Diese Bestimmungen sehen mehr Isolation und härtere Strafen vor. Kurz gesagt, es ist eine Richtlinie, um politischen Gefangenen den Atem zu rauben, ihre Hoffnungen zu zerstören und sie zu zwingen, sich zu fügen. Diese Praktiken sind nicht unabhängig von dem Krieg gegen das kurdische Volk und der Isolation, die dem PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan auferlegt wurde, zu betrachten. Die Isolation und die rechtswidrigen Praktiken haben ein Ausmaß erreicht, das die gesamte Gesellschaft erfasst hat. Mit dem Foltersystem von Imralı soll die gesamte Gesellschaft unterworfen werden. Deshalb versucht die Regierung, wo auch immer auf der Welt sie neue, unmenschliche Methode entdeckt, sie gegen politische Gefangene hier anzuwenden.“

Adet erinnerte daran, dass die Türkei von sich behauptet, nach den Normen der Europäischen Union (EU) zu handeln: „Wenn heute die Gefängnisse überfüllt sind und ständig neue Gefängnisse gebaut werden, dann liegt das daran, dass es dem Regime nicht gelungen ist, die kurdische Frage zu lösen. Seit 40 Jahren wird derselbe Weg beschritten und dieselbe Methode angewandt. Das ist seit nunmehr 40 Jahren die Grundstrategie des Spezialkriegsregimes gegen uns Gefangene. Der Kampf für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte ist ein Kampf, der Kontinuität erfordert. Deshalb will die Regierung diesen Kampf mit verschiedenen Mitteln gegen die politischen Gefangenen brechen.“

Devlet Bahçeli bestimmt, wer aus dem Gefängnis entlassen wird“

Adet sprach von Besonderheiten im Frauengefängnis von Sincan. Das Gefängnis werde von MHP-Kadern geleitet: „Der erste Gefängnisdirektor und der Staatsanwalt sind MHP-Kader. Devlet Bahçeli bestimmt, wer aus dem Gefängnis entlassen wird und wer nicht. Bahçeli ist der Wächter des Frauengefängnisses von Sincan. Deshalb kann man nicht erwarten, dass politische Gefangene wegen ‚guter Führung‘ entlassen werden.“

Die Gefangenen sind ihrem Schicksal überlassen“

Adet warnte mit eindringlichen Worten: „In der Tat werden Gefangene auf diese Weise langsam exekutiert, besonders in İmralı. Die Gefangenen sind ihrem Schicksal überlassen. Es werden neue Gefängnisse verschiedener Art gebaut. Die Gefangenen werden in Zellen festgehalten, und dieses System breitet sich immer weiter aus. In der Tat werden Gefangene auf diese Weise langsam umgebracht. Alle sollten dies erkennen und entsprechend handeln. Was auch immer getan werden muss, muss jetzt getan werden, morgen kann es zu spät sein.“

https://anfdeutsch.com/menschenrechte/weil-er-nicht-bereut-naif-isci-bleibt-in-haft-43277 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/massive-Uberbelegung-in-turkischen-gefangnissen-43266 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/krebskranker-gefangener-wird-kontrolluntersuchung-verweigert-43255 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/doppelstandards-gefahrden-leben-von-politischen-gefangenen-42590

 

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Rente: Die Rentenabfindung hilft wenn die Witwenrente wegfällt

Lesedauer 2 Minuten

Bei Wiederverheiratung entfällt die bisherige Witwenrente. Es gibt jedoch eine Starthilfe für die neue Ehe, um den Verlust der Hinterbliebenenrente auszugleichen. Wer hat Anspruch auf eine Rentenabfindung und wie hoch ist diese? Diese und andere Fragen werden in diesem Artikel beantwortet.

Bei der Rentenabfindung handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung nach einer Witwen- oder Witwerrente, wenn der Bund der Ehe erneut geschlossen wird. Hier bietet der deutsche Gesetzgeber eine einmalige Abfindung als “Starthilfe” an. Viele Berechtigte lassen diesen Anspruch jedoch verfallen, weil sie ihn nicht kennen.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Rentenabfindung

Die Grundlage für den Anspruch auf eine Rentenabfindung ist der Wegfall einer bestehenden Geschiedenen- oder Witwenrente durch eine erneute Heirat.

Dies betrifft sowohl heterosexuelle als auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Wichtig: der Anspruch auf diese Rentenabfindung besteht nicht, wenn die Rente nach dem vorletzten Ehegatten oder eine Erziehungsrente bezogen wurde.

Antragstellung und benötigte Unterlagen

Der Antrag auf die Rentenabfindung erfolgt formlos. Notwendig für die Bearbeitung sind die Versicherungsnummer des verstorbenen Partners und eine Kopie der neuen Heiratsurkunde.

Die Unterlagen können es der Rentenversicherung ermöglichen, den Anspruch zügig zu prüfen und über die Gewährung der Abfindung zu entscheiden. Die Unterlagen sollten also gleich mit dem formlosen Antrag anbei gesendet werden, um keine Zeit zu verlieren.

Lesen Sie auch:
Rente: Anspruch auf Witwenrente auch nach der Scheidung

Berechnung der Rentenabfindung

Die Höhe der Rentenabfindung ist grundsätzlich das 24-Fache der durchschnittlichen monatlichen (Geschiedenen-)Witwen- oder Witwerrente, die im letzten Jahr vor dem Wegfall der Rente bezogen wurde. Dabei wird der Rentenbetrag nach Einkommensanrechnung, jedoch vor Abzug der Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.

Wie hoch ist die Rentenabfindung?

Ein praktisches Beispiel zeigt die Berechnung: Lea K., Witwe seit Oktober 2021, erhielt bis März 2023 eine große Witwenrente. Bei ihrer Wiederheirat im März 2023 endete der Rentenanspruch, und die Abfindung wurde auf Basis der letzten zwölf Monate berechnet, in denen sie eine durchschnittliche Witwenrente von 540 Euro bezog. Ihre Abfindung errechnete sich somit auf 12.960 Euro.

Sonderfall: Kleine Witwenrente

Die kleine Witwenrente, die maximal für 24 Monate gezahlt wird, hat besondere Regelungen bezüglich der Abfindung. Hier wird der noch nicht verbrauchte Restbetrag bis zum Ende der regulären Bezugsdauer als Abfindung ausgezahlt.

Ein Beispiel: Rosa P. erhält seit 1. Oktober 2021 eine kleine Witwenrente. Am 30. September 2023 endet die 24-monatige Bezugsdauer. Rosa P. heiratet aber am 4. Mai 2023 wieder.

Damit hatte sie 20 Monate Anspruch auf ihre kleine Witwenrente. Ihre Abfindung beträgt somit das Vierfache der monatlichen Durchschnittsrente des letzten Jahres.

Keine automatisch gewährte Abfindung

Die Rentenabfindung muss beantragt werden, da die Deutsche Rentenversicherung die “kleine Starthilfe” nicht automatisch zahlt. Bei der Berechnung muss zwischen kleiner und großer Witwenrente unterschieden werden. Weitere Informationen zur Gewährung der sog. Rentenabfindung erteilt die Deutsche Rentenversicherung.

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Bürgergeld: Jobcenter muss für die Gartenlaube zahlen

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Das Sozialgericht Hildesheim gab einem Bürgergeld-Bezieher Recht, der vom zuständigen Jobcenter die Kostenerstattung für die Reparatur seiner Gartenlaube verlangte:

“Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides verurteilt, dem Kläger entstandene und verauslagte Reparaturkosten der Gartenlaube in Höhe von 211,51 Euro zu gewähren.” (Az.: S 36 AS 1541/19)

Worum ging es?

Der Leistungsberechtigte (Kläger) hatte beim Jobcenter (der Beklagte) einen Antrag gestellt auf Übernahme der Instandhaltungskosten für die Reparatur seiner Gartenlaube in Höhe von 211,51 Euro. Quittungen und Belege über die angeschafften Materialien hatte er vorgelegt. Die Arbeit erledigte er selbst.

“Gartenlauben fallen nicht unter unabweisbare Aufwendungen”

Das Jobcenter lehnte es ab, die Kosten zu übernehmen. Es begründete dies damit, dass sich die Übernahme von Kosten auf unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur des bewohnten Hausgrundstücks bezöge.

Dr Utz Anhalt zum Urteil

Gartenlauben auf dem Grundstück fielen nicht darunter.

Der Leistungsberechtigte legt Widerspruch ein

Der Betroffene legte beim Jobcenter Widerspruch ein, und das Jobcenter wies diesen Widerspruch ab. Die Begründung der Behörde lautete jetzt, dass die Laube nicht primär zum Wohnen genutzt werde.

Die Klage: “Reparatur nötig, um Stauraum zu erhalten”

Der Leistungsberechtigte reichte eine Klage beim Sozialgericht ein. Er argumentiere folgendermaßen: Erstens stünde die reparaturbedürftige Laube auf seinem Grundstück; zweitens sei das Dach undicht gewesen, und drittens hätte sich der Raum darunter deshalb nicht mehr als Stauraum nutzen lassen.

Der Paragraf 22 Abs.2 SGB II gebiete, auch Gebäude auf dem Grundstück zu erhalten, wenn “die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft gemessen an einer Mietwohnung nicht überschritten werden”. Dies treffe in seinem Fall zu.

Der Kläger beantragte, das Jobcenter zu verurteilen, ihm die Reparaturkosten zu erstatten.

Das Jobcenter sagt: “Gartenlaube dient nicht dem Wohnen”

Das Jobcenter weigerte sich weiter zu zahlen und argumentierte: Eine Gartenlaube diene nicht dem Wohnen, und der Leistungsberechtigte lebe nicht darin.

Gericht erklärt: “Gartenlaube ist wie Garage”

Das Gericht erkannte hingegen an, dass die Gartenlaube untrennbar mit dem Grundstück verbunden sei und somt wie eine Garage einzustufen. Deren Reparaturkosten müsste das Jobcenter unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls übernehmen.

“Reparatur der Gartenlaube ist zu berücksichtigen”

Als Erhaltungsaufwand seien die Kosten für die notwendige Reparatur der Gartenlaube eine berücksichtigungsfähige Ausgabe bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Dies gelte unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Wohnhausdach, das Dach einer Garage oder einer Gartenlaube handle.

“Gartenlaube dient dazu, Sachen unterzustellen”

Das Argument des Jobcenters, demzufolge die Gartenlaube nicht zum Wohnen diene, lehnte das Gericht ab.

Auch eine Garage, deren Kosten vom Jobcenter zu übernehmen seien, diene nicht dem Wohnen. Vielmehr dienten Garage wie Gartenlaube dazu, Sachen unterzustellen.

Das Gericht verurteilte deshalb das Jobcenter dazu, die Reparatur zu bezahlen.

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Two citizens martyred in an Israeli airstrike on Houla town, southern Lebanon

SANA - Syrian Arab News Agency - 19. August 2024 - 11:27

BEIRUT, SANA-Two citizens martyred on Monday  in an Israeli airstrike on Houla town, southern Lebanon.

The Lebanese Ministry of Health said in a statement, according to the Lebanese National News Agency, that “an Israeli enemy raid on the town of Houla this morning led to the martyrdom of two people.”

The Israeli Air Force also targeted the town of Aita al-Shaab in Bint Jbeil district, causing serious damage to property and infrastructure and coincided with an enemy drone launching a guided missile targeting the town of Hanin.

Manar Salameh

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Plattformarbeit: Wie Beschäftigte frei kommunizieren sollen

netzpolitik.org - 19. August 2024 - 11:14

Wer auf Plattformen arbeitet, hat oft wenig Kontakt mit seinen Kolleg:innen. Den braucht es aber, damit man sich über Probleme austauschen kann. Ein neues EU-Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen Kommunikationskanäle anbieten müssen, und ein Diskussionspapier bietet dafür erste Ansätze.

Aus vereinzelten Beschäftigten kann mit Kommunikation ein Netzwerk werden. – Public Domain Midjourney

Lieferdienst-Rider, Clickworker, Texter*innen, Reinigungs- und Pflegekräfte: Immer mehr Werktätige bekommen ihre Aufträge über Websites oder Apps direkt von den Kund*innen. Sie arbeiten oft einzeln. Das heißt: Bei zu niedrigem Lohn, Ausbeutung oder anderen Problemen können sie sich nicht miteinander austauschen und gemeinsam vorgehen.

Das ist eins der Probleme, dass die EU mit einem vor wenigen Monaten beschlossenen Gesetz angehen will. Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit soll unter anderem gegen Scheinselbständigkeit vorgehen und legt Unternehmen einen strengeren Datenschutz auf. Sie dürfen etwa keine biometrischen Merkmale oder emotionalen Zustände ihrer Beschäftigten mehr erheben und müssen die Risiken ihrer Algorithmen für die psychische und physische Gesundheit der Beschäftigten beurteilen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Recht auf Kommunikation.

Laut Artikel 20 der Richtlinie sollen Plattformarbeiter*innen privat und sicher miteinander kommunizieren können. Auch ihre Vertreter*innen, wie zum Beispiel Gewerkschaften, sollen sie so kontaktieren können. Außerdem dürfen Arbeitsplattformen nicht auf diese Kontakte und Kommunikation zugreifen oder sie überwachen. Ein wichtiger Schritt für mehr Arbeiter:innenrechte, denn miteinander reden zu können ist eine Grundvoraussetzung, um Betriebsräte zu gründen oder sich anderweitig selbst zu organisieren.

Die EU kann Gesetze entweder als Verordnung oder als Richtlinie beschließen, das Gesetz zur Plattformarbeit ist eine Richtlinie. Während eine Verordnung direkt als Gesetz gilt, müssen Richtlinien erst von den EU-Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden. Sie haben so einigen Spielraum – und haben sich während der langen Verhandlungen zur Richtlinie sogar noch mehr Spielraum herausgehandelt. In diesem Fall muss also Deutschland ein eigenes Gesetz schreiben, dass die Regeln der EU-Richtlinie enthält. Die Richtlinie soll im September offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, ab dann hat Deutschland zwei Jahre Zeit.

Digitale Zugangsrechte für alle

In Deutschland haben Betriebsräte und Gewerkschaften de facto bereits ein digitales Zugangsrecht. Angestelltenvertretungen dürfen demnach zum Beispiel über dienstliche E-Mail-Adressen oder das betriebliche Internet mit Angestellten kommunizieren. Die EU-Richtlinie fordert nun eine massive Ausweitung dieses Rechts auf alle Mitarbeitenden, unabhängig von Festanstellung und Gremienangehörigkeit.

Für diese Ausweitung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Das will vor der Ausgestaltung der nationalen Umsetzung „einen Stakeholderdialog mit den relevanten Akteuren aus der Plattformökonomie durchführen, um ihre Perspektiven auf die Umsetzung der Richtlinie einzuholen“, so eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage von netzpolitik.org.

Einen ersten Stakeholderdialog zum Thema gab es bereits. Er wurde zivilgesellschaftlich initiiert und liefert einen Vorgeschmack auf die Potenziale und Herausforderungen der Implementierung von Kommunikationskanälen für Plattformarbeiter*innen.

Fairere Plattformarbeit

Auf Einladung des Thinktanks Minor diskutierten im Mai Plattformbetreiber, Plattformarbeiter*innen und Menschen aus dem BMAS, Gewerkschaften, Beratungsstellen und Wissenschaft miteinander über mögliche Ausgestaltungen der verpflichtenden Kommunikationsplattformen. Das Gespräch und dessen schriftliche Auswertung als Discussion Paper fanden im Rahmen des Projekts Chancengerechte Plattformarbeit statt. Vorhergehende Veröffentlichungen beschäftigen sich beispielsweise mit Interessenvertretung oder sozialer Sicherung in der Plattformarbeit.

Das Recht auf Beschäftigtenkommunikation ist eine „wichtige Voraussetzung für kollektive Interessenvertretung“, so die Autorinnen des Papiers, außerdem befördere Kommunikation die Umsetzung der übrigen Forderungen der EU-Richtlinie. Die befragten Stakeholder sahen Ausgestaltungsbedarf unter anderem in folgenden Bereichen:

Zugang

Um zu kommunizieren, muss man erst einmal eine Adresse haben. Dafür müssen Plattformbetreiber*innen Listen mit Beschäftigten und deren Kontaktdaten herausgeben – oder zumindest wie bei einem E-Mail-Verteiler hinterlegen – ohne die geltenden Datenschutzanforderungen zu verletzen, heißt es in dem Paper. Zudem müsse das Angebot allen Plattformarbeiter*innen hinreichend bekannt gemacht werden.

Um freie Kommunikation zu ermöglichen, fordert das Paper, dass Arbeiter*innen auch unter einem Pseudonym mitreden können. Gleichzeitig dürfen aber nur Beschäftigte, auch von Subunternehmer*innen, und ihre Vertreter*innen Zugang zur Kommunikationsplattform haben. Problematisch: Eine Anmeldung über Firmen-Mail-Adresse sei im Fall selbstständiger Beschäftigter arbeitsrechtlich schwierig, die Nutzung privater E-Mail-Adressen hingegen bringe datenschutzrechtliche Probleme.

Das Kommunikationsinstrument muss außerdem einfach zu bedienen sein. Dafür soll etwa die Benutzeroberfläche niedrigschwellig zu bedienen sein und mehrsprachig angeboten werden. Laut Plattformarbeiter*innen, Unterstützungsstrukturen und Forscher*innen sollte in den Kommunikationskanälen nicht nur Informationsaustausch über Arbeitsinhalte und -probleme ermöglicht werden, sondern auch informeller Austausch, „um langfristig den Aufbau von Vertrauen unter den Kolleg*innen und Möglichkeiten für kollektives Engagement zu fördern“, so die Autorinnen.

Moderation

Wo es Kommunikation gibt, wird auch Moderation benötigt – das fordert auch das Gesetz. Deshalb braucht es laut dem Papier „Personen, die dafür Verantwortung tragen, dass der Austausch übersichtlich bzw. nachvollziehbar bleibt und Nutzende vor Desinformation, Diffamierung und Hassrede, Werbung oder belastenden und illegalen Inhalten geschützt werden. Diese Personen sollten sich außerdem nicht in einem Rollenkonflikt befinden, der die Sicherheit der Kommunikation vor Überwachung beeinträchtigt.“

Die Kriterien der Moderation sowie etwaige Sanktionsmöglichkeiten müssten schriftlich dokumentiert und für alle Nutzenden einsehbar sein. „Schafft man hier keine eindeutigen Zuständigkeiten und Regelungen, besteht die Gefahr, dass es zu einer unübersichtlichen Gemengelage kommt, in der scheinbar widersprüchliche gesetzliche Anforderungen, bspw. in Sachen Urheber-, Datenschutz- und Strafrecht auf diffuse Verantwortlichkeiten bzw. Rechtsunsicherheit treffen“, schreiben die Autorinnen.

Eric Reimer, Kurier und Betriebsrat bei Lieferando hat dazu schon einschlägige Erfahrungen gesammelt: „Gerade politische Themen abseits der arbeitsrechtlichen Themen rund um Plattformarbeit können Leute mehr gegeneinander aufbringen als miteinander verbinden. Bei rassistischen Beleidigungen bspw. muss man Leute ausschließen – diese erreicht man dann im Zweifel gar nicht mehr. Daher ist es ein großes Thema, wer moderiert und wie. Wir haben auch Erfahrungen mit Foren, bei denen aber auch Mitarbeitende des Managements der Plattform dabei waren: Da fand kein kritischer Austausch statt, die Plattform war quasi tot“, sagte er im Stakeholderdialog.

Finanzierung und Verwaltung

Von Seiten der Plattformarbeiter*innen und deren Interessensvertretungen wurden Bedenken geäußert, ob eine alleinige Finanzierung durch Plattformen sich negativ auf die Qualität der Kommunikationskanäle ausschlagen könnte. „Weil Kostendruck und potenziell mangelnder Umsetzungswillen seitens der Betreiber die Qualität der Kommunikationskanäle gefährden könnten, wird debattiert werden müssen, ob und wenn ja, welche, Mindeststandards für Kommunikationskanäle und deren technische Infrastruktur gelten sollen (und wie diese zertifiziert werden könnten)“, so die Autorinnen.

Wenn das Unternehmen die Kommunikationskanäle betreibt, bringt das außerdem ein „potenzielles Risiko für die Sicherheit der Kommunikation vor Überwachung“ mit sich. Stattdessen könnte der Betrieb auch an Externe ausgelagert werden, schlägt das Paper vor – zum Beispiel an Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder unabhängige Expert*innen. Austauschräume könnten auch in bestehenden Messengern oder Social-Media-Plattformen eröffnet werden, also einfach auf WhatsApp, Telegram oder Facebook, was aber auch wieder Abhängigkeiten eröffne. Möglich sei auch eine zentrale Kommunikationsplattform für die Plattformarbeiter*innen aller oder vieler Plattformen – in der sich diese wieder in Kanälen organisieren könnten.

Zu diskutieren sei auch noch, welche Interessensvertretungen zu welchen Kanälen Zugang erhalten. „Es besteht die Gefahr des ‚Overcrowding‘, wenn ohne entsprechende Regulierung zu viele unterschiedliche Akteure … in die Kanäle drängen und dort konkurrierend agieren.“ Das könne Übersichtlichkeit und Austauschqualität beinträchtigen.

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Jobs abbauen und Standorte ins Ausland verlagern, aber vor der AfD warnen: Systemtreue Konzerne mischen sich in Ost-Wahlkampf ein

Derzeit deutet alles darauf hin, dass die AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen am 1. September Kanter- bis Erdrutschsiege erringen wird. Alle Dämonisierungskampagnen konnten daran bisher nichts ändern und haben vermutlich sogar den Zuspruch zur AfD massiv verstärkt – weil die Menschen es endgültig leid sind, von den Versagerparteien und ihren Medien vorgeschrieben […]

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Meeting with President of Azerbaijan Ilham Aliyev

PRESIDENT OF RUSSIA - 19. August 2024 - 10:10

Vladimir Putin and President of Azerbaijan Ilham Aliyev held a meeting at the Zagulba Presidential Residence.

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Rojhilat: Iranische Regimetruppen töten Lastenträger

Wie Menschenrechtler:innen berichten, eröffneten iranische Regimetruppen bei Kirmaşan das Feuer auf kurdische Lastenträger (Kolbar) und töteten den aus Ciwanro stammenden 29-jährigen Eyub Muhammed. Sechs weitere Kolbar, die Tabak, Elektrogeräte, Tee etc. über die willkürlich durch Kurdistan gezogenen Grenzen transportieren, wurden verletzt.

Solche willkürlichen Tötungen kurdischer Lastenträger durch iranische Regimetruppen sind leider fast schon alltäglich. In diesem Jahr wurden allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mindestens 34 solcher extralegalen Tötungen von kurdischen Lastenträgern durch Regimetruppen registriert.

Diese Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs, da die meisten Fälle von Angriffen und insbesondere Übergriffen auf die kurdische Zivilbevölkerung nicht an die Öffentlichkeit dringen. Dennoch müssen, insbesondere aufgrund der besonders schweren Armut im von den iranischen Regimen gezielt unterentwickelt gehaltenen Ostkurdistan, unzählige Menschen täglich die lebensgefährliche Tätigkeit als Kolbar auf sich nehmen, um zumindest etwas Geld für die Familie zu verdienen.

https://anfdeutsch.com/kurdistan/rojhilat-iranische-regimetruppen-toten-lastentrager-42836 https://anfdeutsch.com/menschenrechte/monatsbericht-des-kurdischen-menschenrechtsnetzwerks-khrn-42395 https://anfdeutsch.com/kurdistan/iranische-truppen-toten-kurdischen-zivilisten-42193

 

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Temperatures above average, hot weather in general

SANA - Syrian Arab News Agency - 19. August 2024 - 9:50

Damascus, SANA- Temperatures will rise to become 3 to 5 degrees above average, as the country is affected by an Indian seasonal low air pressure accompanied by subtropical high air pressure in the upper layers of the atmosphere.

Meteorology department expected in its Monday bulletin that the weather will be hot and clear in general, while it will be misty in in the eastern regions, al-Jazeera and al-Badia.

The winds will be westerly to southwesterly over coastal and southern regions as it will be westerly to northwesterly above other regions, and the sea waves will be low in amplitude.

The expected temperatures in some major Syrian cities will be as follows: Damascus 38/23, Daraa 37/22, Homs 36/22, Hasaka 42/29, Tartous 34/26, Aleppo 19/8, Idleb 38/24, Deir Ezzor 43/29.

Nisreen Othman

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Laying a wreath at Heydar Aliyev’s grave

PRESIDENT OF RUSSIA - 19. August 2024 - 9:30

Vladimir Putin paid tribute to Azerbaijan’s national leader Heydar Aliyev by laying a wreath at his grave in the Alley of Honour in Baku.

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NEC: 6 weak tremors recorded over past 24 hours

SANA - Syrian Arab News Agency - 19. August 2024 - 9:26

Hama, SANA- The National Earthquake Center (NEC) announced that the stations of National Seismological Network recorded 6 weak tremors over the past 24 hours.

The center noted in a statement on Monday that the tremors occurred at different times in areas, east of Hama at 24, 22, 21 and 30 km, measuring between 1.9 and 3.3 magnitudes on the Richter scale.

Nisreen Othman

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Der Vertrag zur Rettung der Welt – gebrochen und vergessen

NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 19. August 2024 - 9:00

Im Jahr 1968 wurde ein Vertrag zur Rettung der Welt auf den Weg gebracht. Zug um Zug verpflichteten sich im Laufe der Zeit die Staaten, die Atomwaffen besaßen, unter internationaler Kontrolle vollständig abzurüsten. Die Staaten, die keine Atomwaffen hatten, versprachen im Gegenzug, auf den Erwerb von Atomwaffen zu verzichten. Heute gibt es 191 „teilnehmende Parteien“, 95 haben den Vertrag ratifiziert. Vier Staaten – Indien, Pakistan, Israel und der Südsudan – unterzeichneten den Vertrag nicht, und Nordkorea trat 2003 wieder aus. Von Oskar Lafontaine, mit freundlicher Genehmigung der Weltwoche.

Laut dem Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) verteilen sich die 12.100 Atomsprengköpfe auf neun Staaten. Russland und die USA haben den Löwenanteil und besitzen 10.200 Atombomben.

Ob es uns bewusst ist oder nicht, wir leben mehr denn je in einer verrückten Welt. Einige wenige Menschen haben die Macht, die Welt in die Luft zu jagen und Milliarden von Menschen zu töten. Wieder einmal bestätigt sich, was der Philosoph des Atomzeitalters Günther Anders als das prometheische Gefälle bezeichnet hat. Die Menschheit kann sich nicht mehr vorstellen, was sie herstellt. Wir sind unfähig, die unvorstellbar große Gefahr kognitiv und gefühlsmäßig wahrzunehmen und zu verarbeiten.

Aber wir können uns nicht darauf verlassen, dass nichts passiert, zumal viele Rüstungskontrollverträge, die unser Leben sicherer gemacht haben, gekündigt wurden. Zwei waren besonders wichtig, der ABM-Vertrag und der INF-Vertrag. Der Erstere verbot die Aufstellung von Raketenabwehrsystemen. So wusste jede Großmacht: Wer als Erster Interkontinentalraketen startet, stirbt als Zweiter. 2002 kündigte US-Präsident George W. Bush diesen Vertrag unter Verweis auf den Terrorismus. Mittlerweile stehen Abwehrraketen der USA in Polen und Rumänien, und selbstverständlich mussten die Russen davon ausgehen, dass solche Systeme auch in der Ukraine aufgestellt würden. Die Russen wissen, dass diese Raketenabwehrsysteme schnell so umgerüstet werden können, dass man von ihnen Angriffsraketen starten kann.

Eine Option“

Und als wäre das nicht genug, kündigte US-Präsident Trump 2019 den für die Europäer so wichtigen INF-Vertrag, nachdem beide Großmächte einander vorgeworfen hatten, den Vertrag zu verletzen. Auf dem NATO-Gipfel 2024 erklärte US-Präsident Biden, dass die USA ab 2026 wieder landgestützte Raketen in Deutschland aufstellen würden, die in wenigen Minuten Moskau erreichen können. Der devote deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz und sein ebenso unterwürfiger Kriegsminister Boris Pistorius stimmten diesem Plan der USA zu, ohne dass der Deutsche Bundestag damit befasst worden wäre. Man muss davon ausgehen, dass sie die Tragweite dieser Entscheidung nicht verstanden haben. Zu den Raketen, die in Wiesbaden aufgestellt werden sollen, gehören auch Hyperschallraketen, die aus technischen Gründen für Moskau noch gefährlicher sind als die Pershing 2, deren drohende Aufstellung in den Achtzigerjahren zu den großen Friedenskundgebungen in Westdeutschland geführt hatte.

Sollten die Russen in den kommenden Jahren einmal glauben, ein Raketenangriff der USA stünde kurz bevor, dann müssten sie als Erstes die in Deutschland aufgestellten Raketen ausschalten. Landgestützte Raketen ohne Vorwarnzeit sind das Messer am Hals des Rivalen. Es geht um die Fähigkeit zum Enthauptungsschlag, also darum, die Kommandozentralen der gegnerischen Atommacht auszuschalten. Der Verweis auf russische Raketen in Kaliningrad, der oft von deutschen „Sicherheitsexperten“ wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Anton Hofreiter, Roderich Kiesewetter oder Norbert Röttgen vorgebracht wird, liegt völlig daneben. Die für das Überleben der USA entscheidenden Kommandozentralen befinden sich auf der anderen Seite des Atlantischen Ozeans, viele Tausend Kilometer entfernt. Nur wenn russische oder chinesische Raketen auf Kuba, in Mexiko oder in Kanada aufgestellt würden, wäre Washington in ähnlicher Weise mit der Gefahr eines Enthauptungsschlages konfrontiert.

Statt atomar abzurüsten, entwickeln die Atommächte neue, „bessere“ Atombomben. Wahnsinnig gewordene Militärplaner faseln von der Führbarkeit eines Atomkrieges. Der israelische Minister für das Kulturerbe Amichai Elijahu nannte den Einsatz der Atombombe im Gazastreifen „eine Option“.

Die Gefahr eines Atomkrieges wächst. Daher müssen die gekündigten Rüstungskontrollverträge aktualisiert und wieder in Kraft gesetzt werden. Der UNO-Generalsekretär sollte jährlich eine UNO-Vollversammlung einberufen, auf der die Atommächte Rechenschaft darüber ablegen müssen, welche Schritte sie zur Erfüllung des Atomwaffensperrvertrages unternommen haben. Die Klimabewegung, in der sich besonders junge Menschen engagieren, sollte sich endlich auch für das Ziel einer atomwaffenfreien Welt einsetzen. Ein Atomkrieg, der morgen durch menschliches oder technisches Versagen ausgelöst werden könnte, wäre die größte vorstellbare Klimakatastrophe.

Titelbild: DesignRage/shutterstock.com

Dieser Artikel erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 33.24.

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15. August-Feiern in vielen europäischen Städten

Auch am Sonntag gingen die Feiern anlässlich des 40. Jahrestags der ersten Guerillaoffensive am 15. August weiter. In vielen europäischen Ländern fanden Feiern statt. Im deutschsprachigen Raum vor allem in der Schweiz und in Deutschland.

Festival in Berlin

 


In Berlin organisierte der Frauenrat Dest Dan gemeinsam mit Nav Berlin eine Feier mit Bühnenprogramm am Oranienplatz in Kreuzberg. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dilber Çıray und Yılmaz Peşkevin.

Das Festival begann mit einer Schweigeminute für die Gefallenen Kurdistans, anschließend ergriff der Ko-Vorsitzende von Nav Berlin, Hüseyin Yılmaz, das Wort. In seiner Rede unterstrich er die Bedeutung des 15. August und erklärte: „Wenn heute die ganze Welt das kurdische Volk anerkennt, verdanken wir dies der Ideologie des kurdischen Wegweisenden Abdullah Öcalan und unseren Gefallenen. Niemand von uns kann sagen, dass wir ein freies Leben führen, solange Rêber Apo nicht die physische Freiheit erlangt hat.“

Yılmaz Peşkevin sprach in seiner Rede über die Bedeutung des gemeinsamen Kampfes und der Solidarität. Er sagte, der Kampf der kurdischen Freiheitsbewegung sei nicht nur ein Kampf für das kurdische Volk, sondern für die Befreiung aller Völker und betonte, dass dieser Kampf verstärkt werden müsse. Es folgten Auftritte von Künstler:innen wie Bengî Agirî, Soner Soyer, Simurg, Neshwan Harikî und Mirxan. An Ständen konnten sich Menschen über kurdische Autor:innen, die Werke von Abdullah Öcalan und die Arbeit der Jugendbewegung informieren.

Feier in Hamburg

 


In Hamburg fand ebenfalls am Sonntag eine öffentliche Feier im Inselpark in Wilhelmsburg statt. Der Ko-Vorsitzende des kurdischen Dachverbandes FED-DEM, Cuma Özdoğan, erklärte: „Der Freiheitsmarathon, der mit einer Handvoll Revolutionären begann, hat heute Millionen von Menschen erreicht. Auch wenn wir um der Freiheit willen viele Opfer gebracht haben, sind wir stolz und haben unsere Würde. Während wir in dieser Würde leben, will man durch die PDK und die Familie Barzanî das Messer des Verrats ins Herz unseres Volkes stechen. Aber das kurdische Volk hat darauf mit der Vertiefung seiner Einheit reagiert. Die PDK muss diese verräterische Haltung aufgeben.“

Ausgelassene Tänze und Gedenken in Stuttgart

 


Der 15. August wurde auch in Stuttgart gefeiert. Mesut Dağhan und Pervin Azad, Ko-Vorsitzende des kurdischen demokratischen Gesellschaftszentrums, begrüßten die Teilnehmenden nach einer Schweigeminute für die Gefallenen. In den Reden stand die historische Bedeutung des Beginns des bewaffneten Kampfes der PKK im Mittelpunkt. Nach den Reden traten die Musikgruppen und Künstler:innen Koma Reber Davran, Hozan Şemdin und Zülfü Esen auf.

Bremen: Fest am Weserufer

 


In Bremen versammelten sich die Menschen am Weserufer, um den Aufbruch des 15. August zu begehen. Aufgerufen hatte das kurdische demokratische Gesellschaftszentrum und der Frauenrat Sêvê. Auf der Feier traten Musiker:innen wund Künstler:innen wie Hozan Aydın, Ziyadin Doğan, Özgür Cömert und Şurzen Beritan auf.

Saalveranstaltung in Darmstadt

 


In Darmstadt fand eine Saalveranstaltung zum 15. August statt. Dabei stand das Gedenken an die Gefallenen im Mittelpunkt.

Murşide Oltan erinnerte in der Festansprache an die Bedeutung des Kommandanten des 15. Augusts Egîd (Mahsum Korkmaz). Dieser habe dem kurdischen Volk den Weg des Kampfes gezeigt habe und die Grundlage des historischen Kampfes der Guerilla heute gelegt.

Saalveranstaltung in Kiel

 


In Kiel fand im kurdischen demokratischen Gesellschaftszentrum eine Saalveranstaltung, zu der der Dachverband FED-DEM aufgerufen hatte, statt. Im Namen von FED-DEM erklärte Ihsan Muş, dass der 15. August seit 40 Jahren andauere und permanent im Kampf fortgesetzt werde.

Nach der Ansprache wurden Videos gezeigt und es traten Künstler:innen auf. Die Veranstaltung endete unter der Parole „Bijî Serok Apo“.

15. August in Sion

 


Auch in der Schweiz wurde der 15. August am Sonntag weiter begangen.

Die von der Kurdischen Volksinitiative Sion am Ufer des Sioner Sees organisierte Feier begann mit einer Schweigeminute zum Gedenken an die Gefallenen. Insbesondere der Kommandant Egîd stand dabei im Mittelpunkt. Sozdar Sidar sprach im Namen der Frauenbewegung YJK-S grüßte insbesondere die anwesenden Angehörigen von Gefallenen und würdigte den Kampf der Guerilla.

Sidar erklärte: „Die Tatsache, dass dieser Kampf heute eine unbesiegbare Kraft darstellt, ist das Ergebnis der ersten Kugel, die Kommandant Egîd in das Herz des Feindes schoss. Das kurdische Volk, dessen Existenz man völlig missachten möchte, steht zu seiner Guerilla, die heute ihren Kampf in den Widerstandsgebieten fortsetzt und den Willen des Volkes verteidigt.“ Sidar wies auf die Isolation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan, von dem es seit drei Jahren kein Lebenszeichen mehr gibt, hin und rief zur Ausweitung des Kampfes zur Befreiung Öcalans auf.

Fest in Winterthur

 


Im Schweizer Winterthur versammelten sich die Menschen auf dem Gelände des Quartiervereins Gutschick. Ali Şimşek erklärte im Namen des Dachverbands CDK-S und des kurdischen Sprachinstituts: „Der 15. August brachte viele Veränderungen sowohl in der kurdischen Gesellschaft als auch im politischen Bereich mit sich. Das kurdische Volk hat für diesen Wandel einen hohen Preis bezahlt, aber es hat seinen Willen beansprucht. Nach und nach haben sich seine Ideen in der ganzen Welt verbreitet und es wurde in seiner Bedeutung weltweit anerkannt.“

Es folgten musikalische Beiträge von Hozan Kawa Urmîye Akın zu denen die Menschen ausgelassen feierten. Şemsettin Tunç, der Vater eines Gefallenen, trug ein Gedicht vor. Das Festival endete in Kreistänzen und Parolenrufen.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/feiern-zum-15-august-gehen-weiter-43284 https://anfdeutsch.com/aktuelles/feiern-zum-15-august-in-der-schweiz-und-Osterreich-43265 https://anfdeutsch.com/aktuelles/veranstaltung-in-berlin-guerilla-im-wandel-der-zeit-43275 https://anfdeutsch.com/kurdistan/kck-es-war-keine-rein-militarische-aktion-43252

 

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Türkisch-Irakische Kooperation: Es geht um mehr als die PKK

Die Zusammenarbeit zwischen Ankara und Bagdad erreicht in diesen Tagen eine bisher nicht gekannte Dimension. Das wird schon an der bloßen Anzahl der Treffen zwischen Regierungsvertretern beider Staaten in diesem Jahr deutlich. Nach den Besuchen des türkischen Außenministers Hakan Fidan, des Verteidigungsministers Yaşar Güler und des MIT-Chefs Ibrahim Kalın in Bagdad im März dieses Jahres und dem anschließenden Besuch des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan beim irakischen Premier Mohammed al-Sudani im Folgemonat April, reiste in der vergangenen Woche eine breit aufgestellte Delegation aus dem Irak nach Ankara. Neben den Außen- und Verteidigungsministern beider Länder nahmen auch die Leiter der Geheimdienste sowie der Innenminister der Kurdistan-Region des Irak (KRI), Rêber Ahmed, und der Chef der schiitischen Volksmobilisierungseinheiten (Hashd al-Shaabi), Falih al-Fayyad, an den Treffen teil. Begleitet wurden diese Treffen von zahlreichen Kooperationsprojekten zwischen den beiden Staaten, die eine Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit, Energie und Wirtschaft vorsehen. Die Errichtung der sogenannten Iraqi Development Road spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie die „Bewirtschaftung“ des Wassers von Euphrat und Tigris, das bisher von der Türkei durch ein Netz von unzähligen Staudämmen aufgestaut wird und zu Wasserknappheit im Irak und im benachbarten Syrien führt.

Freude in Bagdad und Washington über türkische Annäherung zum Nachbarn

In Bagdad freut man sich über die neue Kooperationsbereitschaft der Türkei. Die gemeinsamen Abkommen können große wirtschaftliche und geopolitische Auswirkungen auf die Zukunft des Landes haben. Erfreut ist man auch darüber, dass die türkische Regierung nun verstärkt die irakische Zentralregierung als Partner ins Boot holt, während früher vor allem Abkommen direkt mit der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK) als dominierender Kraft in der Autonomen Region Kurdistan ausgehandelt wurden. Bagdad waren diese Abkommen zwischen Erdoğans Regierung und der PDK, insbesondere wenn es um den Export von Erdöl ging, ein Dorn im Auge. Die neue Annäherung zwischen Bagdad und Ankara ist daher auch von strategischer Bedeutung für die irakische Zentralregierung, während die PDK mittelfristig zu den Verlierern des neuen Kurses der Regierung Erdoğan gehören könnte.

Auch die USA und andere NATO-Staaten dürften die Charmeoffensive Ankaras im Irak mit Wohlwollen beobachten. Denn ein wachsender türkischer Einfluss auf Bagdad geht letztlich auch mit einer Einschränkung des iranischen Einflusses auf die Irak-Politik einher. Seit dem Sturz des Diktators Saddam Hussein konkurrieren die Türkei und der Iran um Einfluss und Macht im Irak. Der Iran konnte bislang insbesondere über politische Vertreter der Schiiten, die im Land eine Bevölkerungsmehrheit darstellen, die irakische Politik mitbestimmen. Der Einfluss der Türkei beschränkte sich dagegen auf turkmenische Gruppen, die PDK und einige sunnitische Politiker. Die NATO hofft nun, dass durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Bagdad und Ankara der Einfluss des Iran gebrochen werden kann. Dies würde auch in die politische NATO-Strategie der Eindämmung des Iran in der Region passen, mit der die Einflusssphären Teherans im gesamten Nahen Osten schrittweise ausgetrocknet werden sollen.

Erdoğans geforderte Gegenleistung

Doch Erdoğan wäre nicht Erdoğan, wenn er nicht eine klare Vorstellung davon hätte, was er im Gegenzug für seine neue Offenheit gegenüber dem Irak erwartet. Ganz oben auf der Agenda der türkischen Regierung steht der Kampf gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Während die türkische Armee seit 2021 immer wieder mit völkerrechtswidrigen grenzüberschreitenden Militäroperationen gegen die Guerilla der PKK vorgeht, haben die Operationen im Sommer dieses Jahres eine neue Dimension erreicht. Bislang hatte Bagdad das türkische Vorgehen im Norden des irakischen Staatsgebiets eher kritisch gesehen. Mit den jüngsten Annäherungen hat sich dies geändert. Die Regierung in Bagdad signalisiert nicht nur Zustimmung zur türkischen Militäroffensive, beim jüngsten Ministertreffen wurde sogar ein Memorandum zur „militärischen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit und Terrorismusbekämpfung“ beider Seiten unterzeichnet.

Seit Jahren setzt die Regierung in Ankara ihr außenpolitisches Kapital ein, um Unterstützung für ihren Kampf gegen die PKK und die kurdische Freiheitsbewegung zu generieren: So geschehen beim unsäglichen „Flüchtlingsdeal“ zwischen der EU und der Türkei 2016, bei den NATO-Beitrittsverhandlungen Schwedens und Finnlands im vergangenen Jahr und nun bei den Kooperationsprojekten mit der irakischen Zentralregierung. Selbst eine Versöhnung mit dem einstigen Erzfeind Baschar al-Assad scheint nicht mehr undenkbar, sofern Damaskus im Gegenzug bereit ist, gemeinsam mit der Türkei die Demokratische Selbstverwaltung in der Region Nord- und Ostsyrien (DAANES) zu zerschlagen.

Nun könnte man zu Recht fragen, warum das Erdoğan-Regime vom Kampf gegen die PKK so besessen zu sein scheint, dass es die Außenpolitik des gesamten Landes maßgeblich auf die internationale Unterstützung hierfür ausrichtet? Umso erstaunlicher erscheint dies, weil die PKK und ihr inhaftierter Vorsitzender Abdullah Öcalan in der Vergangenheit immer wieder ihre Bereitschaft zu einer politischen Lösung der kurdischen Frage signalisiert haben.

Doch die Pläne der Türkei gehen letztlich über die bloße Bekämpfung der PKK hinaus. Sie zielen auf eine langfristige Besatzungspolitik in Kurdistan. Erdoğan hat bereits vor der UN-Generalversammlung auf einer Landkarte gezeigt, was er langfristig in der Region vorhat: nämlich die Errichtung einer 30 Kilometer tiefen „Sicherheitszone“ südlich der türkischen Grenze in Nordsyrien und im Nordirak. Es ist offensichtlich, dass die türkische Regierung diese als Sicherheitszone bezeichnete Region langfristig besetzen will. Aus den Reihen der türkischen Regierung wurden in den letzten Jahren nicht umsonst immer wieder die im Vertrag von Lausanne 1923 festgelegten Grenzen infrage gestellt.

Die PKK als letzte Verteidigungslinie gegen die Besatzung Kurdistans

Die alltägliche Praxis in den von der Türkei besetzten Gebieten in Nordsyrien zeigt ebenso deutlich, dass die Türkei langfristige Besatzungsziele in der Region verfolgt, wie der Einsatz von schwerem militärischem Gerät wie Panzern und die Errichtung von Straßensperren in Südkurdistan/Nordirak. Bereits jetzt hat die türkische Armee nicht weniger als 74 Militärstützpunkte in der Autonomen Region Kurdistan auf irakischem Staatsgebiet errichtet. Die PDK hat sich durch die verfehlte Politik der letzten Jahre völlig der Türkei ausgeliefert. Sie ist politisch und wirtschaftlich so abhängig von Ankara, dass sie bereitwillig die türkische Besatzungsoperation in der Region unterstützt, die eigene Bevölkerung der Türkei ausliefert und sich letztlich ihr eigenes Grab schaufelt. Entsprechend groß ist die Unzufriedenheit der kurdischen Bevölkerung mit der Politik der Barzanî-Partei.

Und so bleibt es letztlich den Kräften der Arbeiterpartei Kurdistans vorbehalten, die letzte Verteidigungslinie gegen die Besatzung Südkurdistans aufrechtzuerhalten. Seit Jahren tobt in Südkurdistan ein Krieg, in dem es also nicht nur um die PKK und die türkische Armee geht, sondern um nichts weniger als die Zukunft Kurdistans. Ein militärischer Erfolg der Türkei könnte daher die Errungenschaften des kurdischen Volkes im Kampf um Selbstbestimmung um 30 Jahre zurückwerfen. Gelingt es der kurdischen Freiheitsbewegung und der Bevölkerung Kurdistans, diesen vermutlich letzten großen Besatzungsversuch des türkischen Staates unter der Führung Erdoğans abzuwehren, wäre dies hingegen nicht nur eine erfolgreiche Verteidigung der Autonomie in Südkurdistan, sondern ein enormer Meilenstein für den Freiheitskampf in ganz Kurdistan.

https://anfdeutsch.com/aktuelles/ankara-und-bagdad-unterzeichnen-militarisches-memorandum-43264 https://anfdeutsch.com/kurdistan/erdogan-plant-kein-ende-des-krieges-in-kurdistan-sondern-dessen-eskalation-42928 https://anfdeutsch.com/aktuelles/krieg-ohne-aufmerksamkeit-knk-fordert-interventionen-gegen-ankara-42835 https://anfdeutsch.com/kurdistan/bericht-uber-zivile-opfer-bei-militareinsatzen-in-sudkurdistan-vorgestellt-43257 https://anfdeutsch.com/hintergrund/turkische-invasion-beschaftigt-bagdad-und-washington-42899

 

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Die Version der Nord-Stream-Sprengung durch ukrainische Taucher ist Unsinn

ANTI-SPIEGEL - Fundierte Medienkritik - 19. August 2024 - 9:00
Es kam unerwartet, aber das deutsche Nachrichtenmagazin Focus hat einen Artikel mit der Überschrift „Haftbefehl gegen ukrainischen Staatsbürger – Sprengten Ukrainer Nord Stream? Experte warnt vor schnellen Schuldzuweisungen“ veröffentlicht, in dem es genau erklärt, warum die Version der Nord-Stream-Sprengungen durch ukrainische Taucher unrealistisch ist. Der Focus bestätigt dabei im Kern alles, was ich und andere […]
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Schwerbehinderung: Weniger Abschläge bei der Rente mit einem hohen Grad der Behinderung?

Lesedauer 3 Minuten

Menschen mit Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen früher in den Ruhestand gehen. Doch welche Rolle spielt dabei der Grad der Behinderung (GdB)? Gibt es weniger Abschläge, wenn der GdB besonders hoch ist?

Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, sind zwei grundlegende Voraussetzungen erforderlich: Ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 und eine Wartezeit von 35 Jahren in der Rentenversicherung.

Dabei ist es unerheblich, ob der GdB 50, 70 oder sogar 100 beträgt. Für die Abschlagsregelungen spielt allein die Tatsache eine Rolle, dass ein GdB von mindestens 50 vorliegt. Liegt dieser Wert nicht vor, besteht kein Anspruch auf die spezielle Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wartezeit und Anrechnung relevanter Zeiten

Neben dem GdB ist die Wartezeit von 35 Jahren entscheidend. Diese 35 Jahre setzen sich nicht ausschließlich aus Arbeitszeiten im Angestelltenverhältnis zusammen. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Rehabilitationsmaßnahmen, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten werden angerechnet. Somit ist es für viele Personen einfacher als gedacht, die geforderte Wartezeit zu erfüllen.

Besonders im Vergleich zur Altersrente für langjährig Versicherte, bei der 45 Beitragsjahre notwendig sind, erweist sich die Wartezeit von 35 Jahren als überschaubar. Das bedeutet, dass viele Menschen mit Schwerbehinderung die Voraussetzungen für diese spezielle Altersrente leichter erfüllen können.

Renteneintritt mit oder ohne Abschläge

Erfüllen schwerbehinderte Menschen die Voraussetzungen, können sie bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für jemanden, der regulär bis 67 Jahre arbeiten müsste, bedeutet das, dass die Rente bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge beginnen kann. Wer jedoch noch früher in den Ruhestand möchte, muss Abschläge hinnehmen.

Die frühestmögliche Rente für schwerbehinderte Menschen kann bis zu fünf Jahre vor der gesetzlichen Altersgrenze bezogen werden, was in diesem Beispiel einem Rentenbeginn mit 62 Jahren entspricht. Für jeden Monat, den die Rente vorgezogen wird, entstehen Abschläge von 0,3 Prozent. Bei einem Rentenbeginn fünf Jahre vor dem regulären Renteneintritt summiert sich dies auf einen dauerhaften Rentenabschlag von 10,8 Prozent.

Ist ein höherer GdB relevant für geringere Abschläge?

Eine häufig gestellte Frage ist, ob ein höherer Grad der Behinderung zu geringeren Abschlägen bei der Rente führt. Die klare Antwort lautet: Nein, ein höherer GdB führt nicht zu niedrigeren Abschlägen. Entscheidend ist lediglich, dass der GdB mindestens 50 beträgt, um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können.

Ein GdB von 60, 70 oder gar 100 hat keinen Einfluss auf die Höhe der Abschläge. Diese bleiben bei 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts, unabhängig davon, wie hoch der GdB genau ist. Wer also früher als zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, muss die gleichen Abschläge hinnehmen, unabhängig davon, ob der GdB 50 oder 100 beträgt.

Beispielrechnung: Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt

Frank, geboren 1964, hat einen GdB von 50 und erfüllt die 35-jährige Wartezeit. Regulär würde er mit 67 Jahren in Rente gehen. Aufgrund seiner Schwerbehinderung kann er jedoch bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand treten. Frank entscheidet sich jedoch, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen.

In diesem Fall entstehen für die zwei zusätzlichen Jahre ein Abschlag von insgesamt 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent pro Monat).

Bedeutung des Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Zugang zu verschiedenen Vergünstigungen ermöglicht, einschließlich der vorgezogenen Altersrente. Dennoch reicht dieser Ausweis allein nicht aus. Die zusätzliche Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist zwingend erforderlich, um ohne oder mit reduzierten Abschlägen in Rente gehen zu können.

Wie die Rentenversicherung relevante Zeiten berücksichtigt

Die 35 Jahre Wartezeit können durch unterschiedliche Lebensphasen erreicht werden. Dazu zählen Pflichtversicherungszeiten aus Beschäftigungsverhältnissen, aber auch Zeiten, in denen man arbeitslos war oder sich um Kindererziehung gekümmert hat. Anders als bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind auch Zeiten der Arbeitslosigkeit in diesem Fall kein Hindernis.

Abschläge bei früherem Renteneintritt

Ein frühzeitiger Rentenbeginn ist zwar attraktiv, bringt aber spürbare finanzielle Einbußen mit sich. Die Regelung, dass jeder Monat, den man vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand tritt, einen Abschlag von 0,3 Prozent zur Folge hat, gilt auch hier. Bei voller Ausnutzung der fünf vorgezogenen Jahre summieren sich diese Abschläge auf bis zu 10,8 Prozent der gesamten Rente.

Planung und Kontenklärung sollten rechtzeitig angegangen werden

Wer plant, aufgrund einer Schwerbehinderung früher in Rente zu gehen, sollte frühzeitig eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung vornehmen. Es gilt zu prüfen, ob die 35 Beitragsjahre bereits erfüllt sind oder ob möglicherweise durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder Minijobs noch optimiert werden kann.

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Bürgergeld: Jobcenter lehnt Umzugskosten treuwidrig ab, muss dann trotzdem Kosten erstatten

Lesedauer 4 Minuten

Lehnt das Jobcenter die Zusicherung für die Umzugskosten treuwidrig ab, ist es trotzdem zur Kostenerstattung verpflichtet. Liegt allein deshalb keine vorherige Zusicherung zur Umzugskostenübernahme vor, weil der zuständige Jobcenter sie zu Unrecht abgelehnt hat, besteht dennoch ein Anspruch auf Kostenerstattung (SG Freiburg S 6 AS 185/08).

Begründung:

Liegt allein deshalb keine vorherige Zusicherung zur Umzugskostenübernahme vor, weil das Jobcenter (JC) sie zu Unrecht abgelehnt hat, besteht dennoch ein Anspruch auf Kostenerstattung

Denn es bedarf einer vorherigen Zusicherung dann nicht, wenn sich das Jobcenter treuwidrig eine fristgerechte Übernahmeerklärung verweigert (SG Duisburg, Beschluss v. 28.01.2008 – S 29 AS 123/07 ER; SG Dresden, Beschluss v. 06.06.2006 – S 23 AS 838/06 ER -).

Leistungsbezieher hatten einen Anspruch auf Zusicherung

Denn die Zusicherung zur Umzugskostenübernahme in § 22 Abs. 6 SGB II stellt eine Erweiterung der Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft in § 22 Abs. 4 SGB II dar, so dass auch deren Voraussetzungen vorliegen müssen.

Eine isolierte Zusicherung zur Übernahme der Kosten für den Umzug in die neue Unterkunft ist sinnlos, wenn eine Zusicherung zu den Aufwendungen für diese neue Unterkunft selbst gar nicht in Betracht kommt (vgl. LSG NW, Beschl. v. 28.06.2007 – L 20 B 129/07 AS ER -).

Anspruchsvoraussetzungen müssen vorliegen

Nämlich , dass der Umzug durch das Jobcenter veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig bzw. erforderlich ist, dass die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind und dass ohne die Zusicherung zur Umzugskostenübernahme eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann .

Der Umzug war erforderlich und notwendig

Weil ein Umzug ist dann erforderlich, wenn der Unterkunftsbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr hinreichend gedeckt werden kann. hier war der Mietvertrag gekündigt worden bzw. war befristet.

neue Wohnung war allerdings unangemessen – trotzdem Anspruch auf Umzugskosten

Denn die Antragsteller konnten nachweisen, dass bis zum Termin xxx keine andere angemessene Wohnung verfügbar war. ihre Suchbemühungen haben sie nachgewiesen ( 16 Angebote ).

Das Jobcenter irrt, wenn es meint, auch ohne die begehrte Zusicherung für die Umzugskosten hätten die Antragsteller eine angemessene Wohnung finden können

Denn gerade wenn eine besondere Dringlichkeit für das Auffinden einer neuen Wohnung – wie hier durch den fixen Endtermin des alten Mietvertrages besteht, muss davon ausgegangen werden, dass die erteilte Zusicherung zur Umzugskostenübernahme jedenfalls eine Erleichterung bei der Suche gewesen wäre.

Und sich so das Jobcenter aufgrund der rechtswidrigen Ablehnung der Zusicherung dann nicht darauf berufen kann, dass die Unterkunft tatsächlich auch ohne ihre Zusicherung gefunden wurde.

Fazit des Gerichts

Da die entsprechende Zusicherung hätte erteilt werden müssen, ist das Ermessen der JC in § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II auf Null reduziert. Die Umzugskosten sind somit dem Grunde nach zu übernehmen.

Was wurde an Umzugskosten übernommen

Zu den Umzugskosten gehören alle wegen des Umzugs anfallenden Kosten wie z.B. Transportkosten, An- und Abmeldegebühren sowie Aufwendungen zur Beköstigung und ggf. für die Unterbringung von Umzugshelfern.

Günstigster Umzugstransporter

Für Umzugshelfer mussten die Kläger insgesamt einen Betrag in Höhe von 265,00 Euro aufwenden – weil zur unentgeltlichen Hilfe bereite Familienangehörige oder Bekannte in der näheren Umgebung nicht vorhanden waren

Post-Nachsendeauftrag – Kfz-Ummeldegebühr – Telefon-Ummeldegebühr

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

Gerade fluten Deutschlands Jobcenter die Wohnungen von Bürgergeldempfängern mit Kostensenkungsaufforderungen.

Müssen sie also umziehen, vergessen sie nicht vorher die Umzugskosten beim JC zu beantragen, erst wenn die schriftliche Zusicherung seitens des JC vorliegt, können sie umziehen, was heißt, beim Antrag auf Umzugsübernahme müssen die Kosten, wenn möglich, schon von ihnen beziffert werden.

Benötigen sie einen Umzugstransporter, müssen sie mindestens 2-3 Kostenvoranschläge vorlegen, dass Günstigste wird denn wohl genommen.

Hinweis

So hat das BSG im Urteil vom 06.05.2010 (B 14 AS 7/09 R – ) entschieden, dass seitens der Leistungsempfänger die Obliegenheit besteht, die Umzugskosten möglichst gering zu halten, weshalb der Leistungsträger die Leistungsempfänger grundsätzlich auf Selbsthilfeleistungen inklusive privater Hilfeleistungen Dritter verweisen kann.

Nur dann, wenn Eigenbemühungen wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht zumutbar sind, müssen die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen werden; hierbei darf der Leistungsträger aber die Vorlage von Kostenvoranschlägen fordern und das günstigste Angebot auswählen (Piepenstock/Senger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 5. Aufl., Stand: 13.06.2024, § 22 Rn. 249, m.w.N.).

Gut zu wissen, aufgearbeitet von Detlef Brock

Die Behörde darf bei einem Umzug nicht abstrakt auf die Hilfe von Freunden und Bekannten verweisen!!

1. Der Leistungsberechtigte muss bei Vorbereitung und Durchführung eines Umzugs auf möglichst geringe Kosten achten (BSG vom 6.5.2010 – B 14 AS 7/09 R:

»Die in § 2 SGB II zum Ausdruck gekommene Obliegenheit zur Eigenaktivität kann als Auslegungshilfe bei der Allwendung und Interpretation aller Regelungen, die Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten normieren, herangezogen werden.«).

2. Als Ausnahmen werden Alter, Krankheit oder Behinderung und das Vorhandensein von Kleinkindern aufgeführt.

3. Aber auch sonstige in der Person liegenden Gründe:
Wenn man nicht im Besitz eines entsprechenden Führerscheins ist und weder Verwandte, Freunde oder Bekannte zur Verfügung stehen, ist ein Umzug in Eigenregie nicht möglich und die Kosten für einen gewerblichen Umzug sind vom Jobcenter zu übernehmen (vgl. BSG, Urt. v. 15.11.2012 – B 8 SO 25/11 R, Rn 21; SG Lüneburg, Beschl. v. 11.02.2013 – S 45 AS 50/13 ER, Rn 11 u. 12).

4. Soweit möglich und zumutbar, kann das Jobcenter daher auf Selbsthilfeleistungen verweisen (eigener Abbau, Einpacken und Aufstellen der Möbel in der neuen Wohnung).

Der Leistungsberechtigte ist auch gehalten, Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde ernsthaft um Hilfe zu bitten (LSG Sachsen-Anhalt vom 27.11.2012 – L 5 AS 902/12).

5. Allerdings sind Angehörige oder Freunde nicht verpflichtet, für einen Leistungsberechtigten einen Umzug durchzuführen.

Familienmitglieder sind nur als BG-Mitglieder zur Umzugshilfe verpflichtet. Die Notwendigkeit professioneller Hilfe kann deshalb nicht allein mit Verweis auf Freunde und Angehörige abgelehnt werden (BSG vom 15.11.2012 – B 8 SO 25/11 R; SG Lüneburg vom 11.2.2013 – S 45 AS 50/13 ER). (Vgl.Geiger in Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB II – Das Handbuch, §. Aufl., Stand: 01.05.2015, S. 308 f.)

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NACHDENKSEITEN - Die kritische Webseite - 19. August 2024 - 8:42

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Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Kein neues Geld mehr für die Ukraine
  2. Nord-Stream-Sprengung: Wie die Tagesschau unkritisch die Sprache der deutschen Behörden übernimmt
  3. Offener Brief von Nicht-Prominenten an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
  4. Russland und Europa: Rückkehr zu der gemeinsamen Sicherheit
  5. Verbrechen und Strafe
  6. Klimawandel: Die Wirtschaft hat keinen Rückwärtsgang
  7. Wärmepumpen-Chef zieht Habeck mit Foto „in den Lobbysumpf“
  8. Standortfaktor Energie – Energiewende-Barometer 2024 gibt Warnsignal
  9. RKI-Files zu Corona-Gefährlichkeit: Wie Jens Spahn die Pandemie herbeigetestet hat
  10. Manipulation? „Ich wäre sehr überrascht, wenn es so wäre“, sagt Lothar Wieler
  11. Bundesgesundheitsministerium hat 15 Millionen Corona-Impfstoffdosen bestellt
  12. „An Lebenserwartung anpassen“: CDU will offenbar schnell höheres Rentenalter beschließen
  13. Parteispenden: Das Bündnis Sahra Wagenknecht und das Rätsel der Vereins-Million
  14. Die schwarze Liste

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  1. Kein neues Geld mehr für die Ukraine
    Deutsche Waffen wie die Panzerhaubitze 2000 helfen der Ukraine in ihrem Überlebenskampf. Jetzt will Berlin das Geld für Munition und Nachschub kappen.
    Nach der aktuellen Haushaltsplanung der Ampelkoalition darf nur noch bereits bewilligte Militärhilfe an Kiew geliefert werden. Das hat Finanzminister Lindner nach F.A.S.-Informationen dem Verteidigungsministerium mitgeteilt.
    Quelle: FAZ

    dazu: Deutschland stoppt neue Militärhilfen für die Ukraine
    Bundesregierung hat die Finanzierung neuer Militärhilfen für die Ukraine eingestellt. Grund sind Budgetkürzungen. Grüne sind stinksauer. […]
    In der Ampelregierung soll es daraufhin zu einem “handfesten Streit” gekommen sein. Vor allem die von den Grünen geführten Ministerien für Auswärtiges und Wirtschaft zeigten sich nicht einverstanden. Aber auch das von Pistorius geführte Verteidigungsministerium sprach sich für den weiteren Transfer deutscher Steuergelder in die Ukraine aus.
    Lindner betonte, dass der Stopp neuer Hilfen nicht das Ende aller Hilfen bedeute. Lediglich die Finanzierung ändere sich. Statt aus dem deutschen Staatshaushalt sollen sie aus den eingefrorenen Guthaben der russischen Zentralbank finanziert werden.
    Doch auch diese Argumentation stieß auf wenig Gegenliebe.
    Quelle: Telepolis

    dazu auch: Offener Brief an Parteispitze: Grünen-Basis fordert Bekenntnis für Ukraine-Hilfen
    Die Bundesregierung plant, bei den militärischen Hilfen für die Ukraine den Haushalt zu schonen. Eine Realo-Gruppe der Grünen ist alarmiert, darunter auch bekannte Köpfe.
    Quelle: Tagesspiegel

  2. Nord-Stream-Sprengung: Wie die Tagesschau unkritisch die Sprache der deutschen Behörden übernimmt
    Mit Blick auf die Nord-Stream-Sprengung ist noch wenig faktisch sicher. Einige Medien sind sich aber jetzt schon sicher: Deutschen Behörden ist immer zu trauen.
    Viele der Berichte zu angeblichen neuen Erkenntnissen im Falle der gesprengten Nord-Stream-Pipelines erscheinen in wesentlichen Hinsichten fragwürdig, nicht zuletzt die Medienrealität betreffend. Mit Blick auf Versionen wie die der „Tagesschau“ als einem der bundesweit wichtigsten Medien oder auch wie jene der regional naheliegenden „Ostseezeitung“ bleiben Fragen bestehen – und es kommen neue hinzu. Zugespitzt formuliert: Das jetzt skizzierte Bild der drei Verdächtigen aus der Ukraine deutet auf eine besonders skurrile Verschwörungsannahme. Und an einem geostrategisch zentralen Ereignis samt dessen medialer Darstellung wird deutlich, dass journalistische Medienschaffende oft im wenig professionellen Sinne „mittendrin statt nur dabei“ sein wollen.
    Quelle: Berliner Zeitung

    dazu auch: Die Ukraine hat Nord Stream zerstört? Dem CDU-Politiker Kiesewetter ist es egal
    Führung? Fehlanzeige. Weil Politik und Medien sich seit den jüngsten Nord-Stream-Enthüllungen wegducken, kocht die Internetgemeinde über. Ein Kommentar. […]
    Indem die russische Spur nach Maßgabe des gesunden Menschenverstands vom Tisch ist, bleibt der eisern pro-ukrainischen Front in Deutschland ein einziges Argument: recht getan. Frei nach der Devise „Frechheit siegt“ verfährt dabei der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter, immerhin ein Mitglied des Deutschen Bundestags. Er sagt: „Außerdem sind die Ukrainer die Angegriffenen. Die Sicherheit der Ukraine – egal, ob sie das zerstört haben oder nicht – ist in unserem Interesse.“
    Klartext: Für die deutschen Interessen ist die Sicherheit der Ukraine so wichtig, dass wir den Ukrainern auch gestatten, unsere kritische Infrastruktur zu zerstören. Egal.
    Quelle: Berliner Zeitung

    und: Nord-Stream-Befürworter sollen sich „entschuldigen“ und „still sein“, schreibt Tusk
    Wenige Tage nach Bekanntwerden eines Haftbefehls gegen einen Ukrainer im Fall der Pipeline-Sabotage in der Ostsee hat sich der polnische Regierungschef Donald Tusk zu Nord Stream geäußert. „An alle Initiatoren und Schirmherren von Nord Stream 1 und 2: Das Einzige, was ihr jetzt tun solltet, ist euch entschuldigen und still sein“, schrieb Tusk auf der Online-Plattform X.
    Quelle: Welt Online

    Anmerkung Christian Reimann: Soso, nach dem Anschlag auf die wichtigste Infrastruktur Deutschlands sollen sich die Nord-Stream-Befürworter „entschuldigen“ und „still sein“. Nachdem zuvor die polnische Vorgängerregierung fragwürdige Reparationsforderungen an Deutschland richtete, äußert sich Herr Tusk zum größten Schaden nun so. Dabei dürften die jüngst ergangenen Haftbefehle Teil einer bzw. vornehmlich der Ablenkung dienen. Mittlerweile sind fast zwei Jahre Lügen über Nord Stream vergangen, aber die Bundesregierung lässt neue Erkenntnisse zu Nord Stream und Rolle der USA mit „Abscheu und Empörung“ zurückweisen und ist gegen UN-geführte Ermittlungen zum Nord-Stream-Anschlag.

  3. Offener Brief von Nicht-Prominenten an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
    Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
    wir schreiben Ihnen als Angehörige einer Generation, die als Kinder noch die letzten Hungermonate des zweiten Weltkrieges oder die Mangeljahre danach erlebt haben. Wir sehen noch unsere Väter vor uns und die vielen anderen Männer mit den amputierten Armen und Beinen. Wir sehen unsere Spielkameraden, deren Väter „im Krieg geblieben“ waren. Wir erinnern uns an unsere Spiele in den Trümmern der Städte und an unsere durch Krieg und Flucht traumatisierten Eltern. Wir haben Angst!
    Wir haben Angst, dass unsere Kinder und Enkel aus einem erneuten Weltkrieg ähnlich versehrt zurückkehren oder nie wieder nach Hause kommen, dass deren Kinder und Enkel wieder in Bombenkratern spielen. Wir haben Angst um unser Land! Wir sind aufgewachsen mit dem unabdingbaren Grundsatz „Nie wieder Krieg!“, einer Maxime, die selbst bei massiven Drohungen im „Kalten Krieg“ zu diplomatischen Anstrengungen führte, den Frieden zu bewahren.
    Herr Bundeskanzler, Sie haben versprochen, alles zu tun, dass Deutschland nicht in einen Krieg hineingezogen wird. Wir schätzen sehr, dass Sie bisher standhaft gegen eine Lieferung des Taurus-Marschflugkörpers geblieben sind und damit ihrem Versprechen folgen. Jetzt aber sollen als Drohung gegen Russland in der Bundesrepublik „weitreichende Waffensysteme“ der USA stationiert werden – ohne Beschluss eines Verfassungsorgans und ohne dass die deutschen Bürger gefragt wurden. Es gibt nicht einmal einen NATO-Beschluss. Statt notwendiger Rüstungskontrolle steht nun ein neues Wettrüsten an – mit der Gefahr, dass Deutschland zum zentralen Kriegsschauplatz in Europa wird. Dass Sie als SPD-Politiker diese hochgefährliche USA-Entscheidung befürworten, macht uns fassungslos. Wir bitten Sie, kehren Sie zurück zum Friedenskurs von Willy Brandt! Gehen Sie alle diplomatischen Wege, die helfen, das Töten in der Ukraine und auf der Welt zu beenden. Setzen Sie auf den Ausgleich der Interessen, verbieten Sie deutsche Lieferungen von Waffen, die zu einem Weltkrieg führen könnten, verhindern Sie die Stationierung von USA-Langstreckenraketen in Deutschland!
    Seien Sie ein Friedenskanzler, wir bitten Sie!
    Quelle: Wolfgang Kammerer
  4. Russland und Europa: Rückkehr zu der gemeinsamen Sicherheit
    Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat eine Vorgeschichte. Günter Verheugen und Petra Erler zeigen fulminant, wie es so weit kommen konnte. […]
    Wer Antworten sucht, sollte zu dem überaus lesenswerten Buch von Günter Verheugen und Petra Erler „Der lange Weg zum Krieg. Russland, die Ukraine und der Westen: Eskalation statt Entspannung“ greifen. Der Titel enthält die Botschaft: Dieser Krieg ist nicht über Nacht über die Ukraine gekommen, sondern hat eine lange Vorgeschichte, für die viele Verantwortung tragen. Und: Verständigung über gemeinsame Sicherheit ist zielführender als Konfrontation, Aufrüstung und gewaltsame Konfliktlösung.
    Die Verfasser bringen Zeitzeugenschaft aus unterschiedlichen Erfahrungszusammenhängen mit:
    Quelle: Berliner Zeitung

    dazu auch: Wie kam es zum Ukrainekrieg?
    Lassen Sie mich jetzt noch einen Gang höher schalten und die drei Hauptgründe für die Annahme darlegen, dass die Nato-Erweiterung die Hauptursache für den Ukrainekrieg ist.
    Quelle: John J. Mearsheimer in Overton Magazin

    Anmerkung Christian Reimann: Das ist der zweite Teil des Textes von John Mearsheimer. Den ersten Teil können Sie hier lesen.

  5. Verbrechen und Strafe
    Ein berühmter Roman Fjodor Dostojewskis kann uns viel über das Scheitern des Westens im Ukrainekrieg lehren.
    Dostojewski hat es in diesen Zeiten schwer. Posthum cancelt man seine Werke mancherorts, weil man ihm anlastet, aus dem gleichen Land zu stammen wie Wladimir Putin, welcher zu des Dichters Lebzeiten noch gar nicht geboren war. „Verbrechen und Strafe“, auch bekannt als „Schuld und Sühne“, ist ein Werk, dessen zeitlose Bedeutung sich in jeder Generation aufs Neue erweist. Heute gleicht vor allem der politische Westen Dostojewskis Antihelden Rodion Raskolnikow, der aus Größenwahn eine furchtbare Tat begeht und von deren Folgen unweigerlich eingeholt wird. Das „Verbrechen“ besteht im Versuch, das Riesenreich Russland in einen Krieg zu verwickeln und so zu zerstören. Die „Strafe“ ist nun, dass sich dieser Gegner als unzerstörbar erwiesen hat, dass es vielmehr der Westen selbst ist, der jetzt international ins Schlingern kommt. Fast alle Länder außerhalb des NATO-Gebiets wenden sich mit Grausen von dieser durch Heuchelei und Machtgier getriebenen Politik ab. Nicht Russland kämpft derzeit ums Überleben, sondern der Westen.
    Quelle: Patrick Baab in Manova
  6. Klimawandel: Die Wirtschaft hat keinen Rückwärtsgang
    Grüne fordern Wirtschaft rückzubauen, um Klima zu retten. Experte warnt: Rückwärts führt in die Katastrophe. Steckt ein fataler Denkfehler dahinter?
    Immer mehr hört man aus grünen Kreisen, dass alle Versuche einiger westlicher Staaten, mit kleinen nationalen Maßnahmen eine klimagerechte Wirtschaft und Gesellschaft aufzubauen, einfach nicht ausreichend sind. Man müsse die Wirtschaft rückbauen und sie nicht modifiziert weiter wachsen lassen.
    Man müsse zurück zu einem geringeren Einkommen, zu einem einfacheren Leben und insgesamt zu einem deutlich geringerem Ressourcenverbrauch. De-growth, also Schrumpfung, ist das Stichwort, das immer mehr um sich greift. […]
    Was, wenn es so allgemein dahingesagt wird, einfach und logisch klingt, ist allerdings unter realen gesellschaftlichen Bedingungen schlicht unmöglich. Die Wirtschaft hat keinen Rückwärtsgang. Rückwärts bedeutet Katastrophe, weil jederzeit die Gefahr besteht, dass die Wirtschaft kollabiert, obwohl die Befürworter der Schrumpfung das eigentlich nicht wollen.
    Kollabiert die Wirtschaft aber, dann ist es mit den grünen Wunschvorstellungen schnell vorbei, weil grün einfach nicht mehr gewählt wird.
    Quelle: Heiner Flassbeck auf Telepolis
  7. Wärmepumpen-Chef zieht Habeck mit Foto „in den Lobbysumpf“
    Drei Tage war Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in der vergangenen Woche „auf Tour“, war bei Besitzern von Wärmepumpen ebenso zu Gast wie bei Stadtwerken und Herstellern. Ziel der Aktion: Das ramponierte Bild der Wärmepumpe in Deutschland aufzupolieren. (…)
    Glaubt man dem Wärmepumpen- und Solarmodulhersteller Enpal hat Habecks Werbetour Erfolg: Die Nachfrage nach Wärmepumpen habe sich von Mittwoch bis Freitag um über 50 Prozent erhöht, schreibt der Hersteller auf „X“. Dazu postet Enpal ein Bild von Henning Rath, dem Geschäftsführer von Enpal China, zusammen mit Habeck im Regierungsflieger. Die Aufnahme soll bei einer Wirtschaftsreise nach Asien entstanden sein.
    Das Wirtschaftsministerium ist „Bild“ zufolge wohl nicht gerade erfreut über die Veröffentlichung der Aufnahme im Kontext des Tweets. „Tagesspiegel“-Journalist Julius Betschka sieht Habeck sogar „in den Lobbysumpf“ gezogen.
    Quelle: Focus Online
  8. Standortfaktor Energie – Energiewende-Barometer 2024 gibt Warnsignal
    Unsicherheiten bei der Energieversorgung und das im internationalen Vergleich hohe Preisniveau zählen weiterhin zu den größten Problemen deutscher Unternehmen am heimischen Standort. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung für ein Wachstumspaket zum Bundeshaushalt 2025 werden dieser Herausforderung nicht gerecht. Wie stark die Energiefragen insbesondere Industriebetriebe belasten, zeigt das bundesweite Energiewende-Barometer der IHK-Organisation mit seinen aktuellen Werten. Mit dem Barometer holt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit 2012 jedes Jahr die Einschätzungen von rund 3.300 Unternehmen aus der Breite der deutschen Wirtschaft zur Energiewende ein.
    Quelle: DIHK

    Anmerkung Christian Reimann: Eine Abkehr von der sog. Energiewende ist insbesondere bei der Ampelkoalition und den Unionsparteien nicht zu erkennen. Bitte lesen/sehen Sie dazu auch Plan: Industrie soll nach „Flatterstrom“ produzieren – mit Prof. Dr. Fritz Vahrenholt mit einer Anmerkung.

  9. RKI-Files zu Corona-Gefährlichkeit: Wie Jens Spahn die Pandemie herbeigetestet hat
    Die RKI-Files offenbaren: Die politische Einflussnahme auf die Einschätzung der Gefährdungslage war enorm. Das zeigt sich besonders im Umgang mit Inzidenzwerten und Massentests. (…)
    Die Enthüllung der restlichen Protokolle des Robert-Koch-Instituts durch die Journalistin Aya Velazquez sind im Mainstream angekommen und entfachen eine Welle von Aufarbeitungsdebatten der Pandemie-Politik.
    Erinnern wir uns jedoch an die ursprüngliche, vom Journalisten und Mitherausgeber des Multipolar-Magazins Paul Schreyer gestellte Frage, die zum Rechtsstreit um die Veröffentlichung der Protokolle führte. Er wollte in Erfahrung bringen, welche medizinische Grundlage für die Risikohochstufung des Coronavirus Mitte März 2020 vorlag. Es ging ihm um die Klärung der Gefahr, die durch das Virus für die Bevölkerung ausging, weil diese entscheidend für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der gesamten Corona-Maßnahmen ist.
    Heute ist gut belegt, dass sowohl der damalige RKI-Präsident Wieler als auch der aktuell amtierende Präsident Lars Schaade die Hochstufung nicht mit aussagekräftigen Daten begründeten, sondern die Öffentlichkeit mit den sogenannten Fallzahlen in die Irre führten.
    Quelle: Bastian Barucker in Berliner Zeitung

    dazu: Jessica Hamed zu den RKI-Files und Aufarbeitung
    Das – so muss man es leider formulieren – Versagen der Gerichte in der Corona-Krise hat mutmaßlich große Schäden angerichtet. So wurde z.B. durch #2G – mit der Adelung der angeblichen juristischen Rechtmäßigkeit – eine faktenfreie gefährliche Scheinsicherheit propagiert. (…)
    Am 5.9.21 ist in den geleakten #RKIfiles zu lesen: „Kurzfristig ist mehr Strenge und dadurch Druck auf Ungeimpfte sinnvoll, langfristig müssen die Maßnahmen für Geimpfte wieder verschärft werden: Auch für Geimpfte Testung. Langfristig ist 2G und Testung.“ Ab Anfang November 21 habe ich auf die Gefahren der Scheinsicherheit von 2G hingewiesen. Z.B. führte ich aus [3]: „Risikogruppen müssen wissen, dass 2G für sie im schlimmsten Fall fatal enden kann. Suggeriert wird aber Sicherheit.“ Derweil beim RKI-Krisenstab (5.11.21): „Schwere Erkrankungsfälle könnten verhindert werden, wenn dies Geimpften klargemacht werden kann. […] Kommunikation kann nicht geändert werden. Würde große Verwirrung hervorrufen. […] Soll 2G+ auf die Tagesordnung gesetzt werden?“ Es ist damit genau das passiert, was ich in meinem Gastbeitrag im
    @cicero_online
    am 18.11.21 festgestellt habe: nämlich dass die Politik (durch ihre wahrheitswidrige Kommunikation bzgl. der Impfwirkung) in einer Sackgasse steckte [4]: „Die Politik hat sich selbst in Geiselhaft genommen. Sie hat sich zur Gefangenen ihrer eigenen Versprechen gemacht und sich dabei derart verrannt, dass sie mit jedem Tag weiteren Schaden anrichtet. Den Ungeimpften hat sie versichert, dass es keine Impfpflicht geben werde und den Geimpften, dass sie ihre Freiheit zurückbekämen.
    Quelle: Jessica Hamed via X

    dazu auch: Paul Schreyer kommentiert Jessica Hamed
    Jessica Hamed bringt es auf den Punkt und skizziert, wo Aufarbeitung ansetzen sollte. Gerichte wurden durch politisch gewollte RKI-Aussagen getäuscht – und haben sich täuschen lassen. Die resultierenden Fehlurteile müssen jetzt überprüft werden.
    Quelle: Paul Schreyer via X

  10. Manipulation? „Ich wäre sehr überrascht, wenn es so wäre“, sagt Lothar Wieler
    Hat das Robert Koch-Institut die Protokolle seines Corona-Krisenstabs nachträglich massiv bearbeitet? Analysen von Metadaten brachten Ungereimtheiten ans Licht. Ein Journalist sieht sich arglistig getäuscht und will die Vorwürfe vor Gericht klären lassen. (…)
    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat im September vergangenen Jahres in einem Bericht darauf hingewiesen, was die „Grundsätze der Aktenführung in der Bundesverwaltung“ ausmacht. Dabei wird auch auf Fälle wie den von Schreyer verwiesen: „Wird eine Aufzeichnung nur zu dem Zweck, den Informationszugangsanspruch zu vereiteln, regelwidrig gelöscht oder entfernt, so komme ein Anspruch auf Wiederbeschaffung der Information in Betracht.“
    Lothar Wieler, bis März 2023 RKI-Chef, teilte WELT AM SONNTAG mit: „Dass das RKI nachträglich ändert – das kann ich nicht glauben. So sind die Mitarbeiter nicht.“ 100-prozentig ausschließlich könne er es nicht: „Ich wäre aber sehr überrascht, wenn es so wäre.“ Jens Spahn (CDU), bis Ende 2021 Bundesgesundheitsminister, versucht derweil, den Vorgang herunterzuspielen. Auf einem Wahlkampfauftritt in Brandenburg sagte Spahn kürzlich: In diesen „sogenannten“ RKI-Files stehe „nichts drin“, was nicht längst bekannt gewesen sei. Spahn sagte, er „verstehe das ganze Theater nicht“.
    Quelle: Welt Online
  11. Bundesgesundheitsministerium hat 15 Millionen Corona-Impfstoffdosen bestellt
    Zunächst werde Biontech sechs Millionen Dosen eines an die aktuell in Deutschland vorherrschende Variante JN.1 angepassten Impfstoffs liefern, sagte Gesundheitsminister Lauterbach den Funke-Medien. Insgesamt werde es voraussichtlich zwei angepasste Impfstoffe geben. Zudem gebe es auch wieder Protein-Impfstoffe für Menschen, die keinen mRNA-Impfstoff nehmen wollten.
    Der SPD-Politiker äußerte die Erwartung, dass es wieder zu sehr vielen Infektionen kommen werde. Eine Bedrohung bleibe Corona vor allem für Ältere und Risikopatienten, die zusammen ein Viertel der Bevölkerung ausmachten. Er empfehle daher allen in dieser Gruppe eine Auffrischungsimpfung, sagte Lauterbach.
    Quelle: Deutschlandfunk

    Anmerkung unseres Lesers H.M.: Auf den als Politiker getarnten Lobbyisten Karl Lauterbach ist Verlass: “Auffrischhilfe” für Biontech…

  12. „An Lebenserwartung anpassen“: CDU will offenbar schnell höheres Rentenalter beschließen
    Angesichts der demografischen Entwicklung ist ein stabiles Rentensystem eine der großen Herausforderungen für Deutschland. Zudem bereitet der Fachkräftemangel der Wirtschaft bereits große Probleme – und nach Ansicht von Experten dürfte sich der Trend noch verschärfen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine der diskutierten Maßnahmen ist, das Eintrittsalter für den Ruhestand zu erhöhen. In der CDU gibt es nun Pläne, im Falle einer Regierungsübernahme genau dies zu tun.
    „Es wird auch im Regierungsprogramm – wie im Grundsatzprogramm – stehen müssen, dass wir die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung anpassen“, sagte die Vorsitzende der CDU-Mittelstandsvereinigung MIT, Gitta Connemann, der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Sollten wir regieren, werden wir diese Kopplung auch schon in der nächsten Legislaturperiode beschließen müssen.“
    Quelle: Tagesspiegel

    Anmerkung Christian Reimann: Die CDU bleibt eine arbeitgeber-orientierte Partei. Für die Interessen der Arbeitnehmerschaft hat sie kaum etwas übrig. Das macht auch dieses Anliegen sehr deutlich.

  13. Parteispenden: Das Bündnis Sahra Wagenknecht und das Rätsel der Vereins-Million
    Ein Verein hat vor der Parteigründung für das Bündnis Sahra Wagenknecht Spenden in Millionenhöhe gesammelt. Die Partei kündigt eine Offenlegung aller größeren Spender an. Doch bisher gibt es keine Transparenz, sondern Verwirrung bei der Trennung von Verein und Partei.
    Quelle: Correctiv

    Anmerkung unserer Leserin U.P.: Und wieder sieht es danach aus, dass Correctiv sich als Schnüffler im Dienste der Herrschenden betätigt.

  14. Die schwarze Liste
    Warum haben es Magazine abseits des Mainstreams so schwer zu bestehen? — Das englische Portal „Unherd“ ist durch Zufall auf eine auch von deutscher Regierungsseite finanzierte „Rating-Agentur“ gestoßen, die Werbeagenturen vor unliebsamen Journalen warnt und diese auf eine „dynamische Ausschlussliste“ setzt. Ein kritischer Beitrag, und die Anzeigen-Einnahmen schrumpfen empfindlich. Eine Systemanalyse.
    Quelle: Anne Burger in Manova
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Bürgergeld: Fahrtkosten mit dem PKW zur Schule muss das Jobcenter zahlen

Lesedauer 2 Minuten

Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für einen schwerbehinderten Schüler unmöglich oder unzumutbar, sind im Rahmen des Anspruchs auf Leistungen der Schülerbeförderung auch die Aufwendungen für Pkw-Fahrten zu berücksichtigen ( Orientierungssatz Detlef Brock ).

Die Aufwendungen, die durch die Fahrten von der Wohnung seiner Mutter zur Schule und von der Schule zurück entstanden sind, sind unabhängig von den zivilrechtlichen Verhältnissen am Fahrzeug grundsicherungsrechtlich seinem Bedarf zuzuordnen ( vgl. LSG BW L 7 SO 5382/14 ).

Fahrtkosten bei Nutzung eines PKW sind durch Rückgriff auf Kilometerpauschalen zu bestimmen. In Anlehnung an § 5 Abs 1 BRKG (juris: BRKG 2005) sind 0,20 € pro Kilometer zugrunde zu legen.

Im Rahmen des Anspruchs auf Leistungen für Schülerbeförderung sind nicht lediglich die Aufwendungen für solche Fahrten zu berücksichtigen, in denen sich der zu befördernde Schüler (hier: der Kläger) in dem von dem Elternteil (hier: der Mutter) geführten Pkw befindet.

Sondern der Anspruch umfasst auch solche weiteren Fahrten, die zwingend oder zumindest vernünftigerweise mit der Beförderung zur Schule und / oder von der Schule zurück einhergehen.

Dies sind namentlich Fahrten, welche der befördernde Elternteil alleine zurücklegen muss, um nach dem Absetzen des Schülers an der Schule wieder nach Hause zu gelangen oder um den Schüler nach Beendigung des Unterrichts dort abzuholen.

So entschieden vom LSG Berlin- Brandenburg vom 24.11.2022 – L 34 AS 1588/18 –

Begründung

Bildung und Teilhabe – Schülerbeförderungskosten – Nutzung eines Pkw – Eigentumsverhältnisse am Pkw.

Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar

Denn wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar ist, sind vielmehr auch die Aufwendungen für Pkw-Fahrten zu übernehmen, zum Bsp. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen u. Behinderung.

Der behinderte Schüler leidet an einer Autismus-Spektrum-Störung sowie an Epilepsie. Das Gutachten der Bundesagentur für Arbeit hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für den behinderten Schüler – unzumutbar ist.

Auch wenn der Kläger selbst nicht Eigentümer des Pkw war

Ist der Anspruch auf Übernahme der Kosten gegeben, denn ie Aufwendungen, die durch die Fahrten von der Wohnung seiner Mutter zur Schule und von der Schule zurück entstanden sind, sind unabhängig von den zivilrechtlichen Verhältnissen am Fahrzeug grundsicherungsrechtlich seinem Bedarf zuzuordnen.

Dem Schüler darf kein Nachteil daraus erwachsen

Dass er auf die Inanspruchnahme kostenintensiver Transportmöglichkeiten (z. B. Taxi) verzichtet und stattdessen auf familiäre Hilfe zurückgegriffen hat.

Bemessung der Fahrtkosten nach Kilometerpauschalen

Die Höhe der Fahrtkosten ermittelt sich durch Rückgriff auf die Kilometerpauschalen des BRKG.

Das Jobcenter meint, dass lediglich die Aufwendungen für solche Fahrten zu berücksichtigen, in denen sich der zu befördernde Schüler in dem von der Mutter geführten Pkw befindet

Dem ist aber der 34. Senat des LSG BB nicht gefolgt

Denn der Anspruch umfasst auch diejenigen Fahrten, die der befördernde Elternteil alleine zurücklegen muss ( ebenso in Bezug auf die Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch im Rahmen der Eingliederungshilfe LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 – L 7 SO 5382/14 – )

Anmerkung Sozialrechtsexperte Detlef Brock

In beeindruckender Weise hat der 34. Senat hier klar und deutlich Rechtsprechung gesprochen zu Gunsten eines Schwerbehinderten.

Hinweis:

Fahrkosten für den Schulbesuch können auch im Rahmen der Eingliederungshilfe zu übernehmen sein.

Behinderungsbedingte Fahrtkosten für den Schulweg müssen von der Eingliederungshilfe bezahlt werden – Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts – BSG, Urt. v. 08.05.2024 – B 8 SO 3/23 R –

Behinderte Menschen können einen Anspruch auf die Übernahme von Taxikosten für Schulfahrten als Eingliederungshilfe haben, soweit diese nicht vom Träger der Schule erstattet werden. Dieser Anspruch folgt seit dem 01.01.2020 aus § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX (§§ 53, 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII a.F.).

Schwerbehinderung: Eingliederungshilfe muss Taxi für Schulweg bezahlen

 

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