Privatsphäre von Kindern:
Polizei und Verfassungsschutz bekommen immer mehr Befugnisse
Marie Bröckling im Interview mit Kaja Deller und Konstantin Welker
Der Verfassungsschutz ist plötzlich sehr nah an der Schule dran. Diese Entwicklung macht auch vor dem Klassenzimmer keinen Halt. Doch was können Lehrkräfte tun?
In der Schule sollen Kinder sich ausprobieren, lernen und frei entfalten. Doch angesichts der permanenten Angst vor terroristischen Anschlägen [vom Staat, den Medien und der NATO bewusst geschürte Ängste!! H.S.] werden die Überwachungsbefugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden auch auf Minderjährige ausgeweitet. So stehen Lehrkräfte heute vor der Frage, was sie eigentlich tun müssen und können, wenn sie vermuten, dass eine Schülerin sich radikalisiert.
Kaja Deller und Konstantin Welker haben sich dieser Frage gewidmet und für das 'Deutsche Institut für Menschenrechte' (DIMR) den Schutz der Privatsphäre von Kindern bei Radikalisierungsverdacht untersucht. Beide studieren Rechtswissenschaft und sind Teil der 'Humboldt Law Clinic für Grund und Menschenrechte' (HLCMR).
netzpolitik.org: Ihr habt eine Rechtsanalyse zur Privatsphäre von Kindern geschrieben, die unter dem Verdacht der Radikalisierung stehen. Was war eure Erfahrung?
Kaja Deller: Der Begriff Radikalisierung ist wie ein dicker Stein, immer wenn er fällt, spaltet er die Leute sehr stark. Da geht es schnell um persönliche Angst. Zugleich versteht jeder ein bisschen etwas anderes darunter, es ist ein sehr offener Begriff. Das führt aus rechtlicher Sicht dazu, dass das Kindeswohl oft nicht ausreichend berücksichtigt und abgewogen wird.
netzpolitik.org: Wie viele Fälle von vermeintlich radikalisierten Schüler:innen gibt es in Deutschland?
Konstantin Welker: Das ist schwer zu sagen. Nur ein Bruchteil der Fälle, mit denen Lehrer:innen tagtäglich konfrontiert sind, wird dokumentiert und so kommt fast nichts davon an die Öffentlichkeit. Durch die Beratungsstelle Radikalisierung beim BAMF wissen wir, dass dort in einem fünfjährigen Zeitraum aus circa 3100 Anrufen etwa 850 Beratungsfälle entstanden sind.
Von den insgesamt etwa 230 als „sicherheitsrelevant“ eingestuften Fällen waren 60 Prozent neu für die Sicherheitsbehörden. Aber ich glaube, dass das Phänomen viel weiter verbreitet ist.
netzpolitik.org: Konntet ihr da ein Muster ausmachen, welche Schüler:innen das betrifft?
Kaja Deller: Kinder, die unter den Verdacht der Radikalisierung gestellt werden, werden nicht mehr als Kinder, also potenzielle Opfer gesehen, sondern in erster Linie als mögliche Gefährdung. Und das betrifft in besonderem Maße Kinder of Color [1], die nachweislich schneller als Erwachsene behandelt werden als weiße Kinder, wie eine Studie der Georgetown-Universität zeigt.
Konstantin Welker: Auch in den Materialien, die wir untersucht haben, wurde fast immer von einer islamistischen Radikalisierung ausgegangen. In dem Zusammenhang ist es interessant, dass die Beratungsstelle Radikalisierung am BAMF angesiedelt ist und nicht im Innenministerium. Da sieht man schon, dass Radikalisierung als etwas verstanden wird, was von Migrant:innen und Geflüchteten ausgeht, sonst würde viel dafür sprechen, diese Stelle woanders anzusiedeln. Der antimuslimische Rassismus, den es in unserer Gesellschaft gibt, der zeigt sich gerade in solchen grundrechtlich brisanten Themen.
netzpolitik.org: Wann gilt denn ein Schüler als radikalisiert, was sind da Anhaltspunkte?
Kaja Deller: Das kann das äußere Erscheinungsbild sein. Es gibt ein Beispiel aus Großbritannien, wo ein achtjähriger Junge ein T-Shirt mit dem Schriftzug „I want to be like Abu Bakr al-Siddique“ getragen hatte und daraufhin gemeldet wurde. Das kann man verschieden interpretieren: Entweder handelte es sich um Unkenntnis des Unterschieds zwischen dem ersten Kalifen und dem Anführer des IS, Abu Bakr al Baghdadi, oder es wurde durch den Bezug auf den Kalifen auf eine Radikalisierung geschlossen. Hier ließ sich das einfach aufklären, aber das dürfte die absolute Ausnahme sein.
netzpolitik.org: Was passiert, wenn es den Verdacht einer Radikalisierung gegen eine Schülerin gibt?
Konstantin Welker: Für Lehrkräfte gibt es keine Übermittlungspflichten direkt an den Verfassungsschutz, egal ob auf Landes- oder auf Bundesebene. Aber in dem Moment, wo beispielsweise das Schulamt die Polizei einschaltet, kann die Polizei nach den Verfassungsschutzgesetzen zu sogenannten „Spontanübermittlungen“ verpflichtet sein. Und so kann es passieren, dass über die Schnittstelle der Polizei der Verfassungsschutz plötzlich sehr nah an der Schule dran ist.
netzpolitik.org: Muss die Polizei denn Fälle von vermeintlich radikalisierten Kindern an den Verfassungsschutz übermitteln?
Konstantin Welker: Wir sind in unserer Analyse zu der Schlussfolgerungen gekommen, dass die Schwelle der tatsächlichen Anhaltspunkte aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz [BVerfSchG], die aber wortgleich auch in vielen Ländern gilt, bei einer vermuteten Radikalisierung nicht gegeben sein dürfte und somit eine Übermittlung an den Verfassungsschutz in den von uns untersuchten Fällen nicht hätte passieren dürfen.
netzpolitik.org: Im Jahr 2016 wurde die Altersschwelle zur Speicherung von Informationen beim Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahren herabgesetzt.
Konstantin Welker: Und seitdem kommt in Wellen immer wieder die Frage auf, ob die Altersschwelle nicht komplett aufgehoben wird. Unter anderem Horst Seehofer hat letztes Jahr im März auf der Innenministerkonferenz vorgeschlagen, die Altersschwelle zur Speicherung von Informationen auf null Jahre abzusenken.
netzpolitik.org: Woher kommt dieser Gedanke, dass Kinder vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollten?
Konstantin Welker: In der medialen Berichterstattung der letzten Jahre stehen immer wieder Kinder im Fokus, deren Eltern sich extremistischen Organisationen angeschlossen haben. Der ganze Diskurs, in dem die Polizeigesetze in den letzten Jahren reformiert wurden, hängt eng mit den dadurch geschürten Ängsten zusammen. Und das gilt natürlich auch für den Verfassungsschutz, wo die Befugnisse in den letzten Jahren ebenfalls ausgeweitet worden sind.
netzpolitik.org: Und es gibt kein etabliertes Verfahren im Umgang mit vermeintlich radikalisierten Schüler:innen?
Kaja Deller: Nein, wir haben mit Vertreter:innen von Polizei und Akteuren aus Schulen gesprochen, die alle gesagt haben, dass es dahingehend keine Vorschriften gibt, sondern dass das relativ „frei“ gehandhabt wird.
netzpolitik.org: Warum entscheiden sich Lehrer:innen ihre Schüler:innen bei der Polizei zu melden? Müssen sie das?
Konstantin Welker: Nein. Wir argumentieren, dass für Fälle, in denen der weitere Verlauf so offen und so unvorhersehbar ist, die Offenbarungspflichten nicht die Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Kinder überwiegen können. Im ersten Schritt muss eigentlich immer mit den betroffenen Schüler:innen und Eltern gesprochen werden. Die Rechtsunsicherheit führt aber zu diesem vorauseilenden Benachrichtigen der Polizei.
Kaja Deller: Ich habe auch von keinem Fall gelesen, wo sich eine Person verantworten musste. Trotzdem muss man natürlich über die rechtliche Dimension hinaus beachten, dass das eine wahnsinnige persönliche Belastung ist, wenn irgendwas passieren sollte.
netzpolitik.org: Was läuft in diesem Bereich aus kinderrechtlicher Perspektive falsch?
Kaja Deller: Es gab den Fall eines Jungen aus Großbritannien, der sich vermeintlich radikalisiert hatte und bei dem Verhör durch die Sicherheitskräfte nicht einmal gefragt wurde, ob er seine Eltern dabei haben möchte. Das greift massiv in Kinderrechte ein.
Konstantin Welker: Ein anderer Gesprächspartner hat uns erzählt, dass teilweise in WhatsApp-Gruppen zwischen dem Schulkollegium und dem zuständigen Polizisten die Namen von verdächtigten Schüler:innen ausgetauscht wurden mit der Bitte, das doch mal schnell in der Kartei zu überprüfen, ob da irgendwas vorliegt. Da sieht man, dass die Rechtsunsicherheit zur kompletten Untergrabung der Privatsphäre der Kinder führt. Da sind bei uns natürlich alle Alarmglocken angegangen.
netzpolitik.org: Gegen den Verdacht der Radikalisierung durch die Sicherheitsbehörden lassen sich kaum entlastende Tatsachen hervorbringen.
Kaja Deller: Ja, das ist eine der Gefahren. Sobald so ein Verdacht im Raum steht, ist es schwierig, den abzuschütteln. Und selbst wenn man das natürlich so widerlegen kann, heißt es ja nicht, dass diese Einstufung nicht weiterhin besteht.
netzpolitik.org: Haben eure Gesprächs-Partner:innen den „Gefährder“-Begriff verwendet, um über die vermeintlich radikalisierten Schüler:innen zu sprechen?
Kaja Deller: Der Begriff wurde so nicht benutzt – ich glaube, sehr bewusst nicht. Aber wenn man sich die Fallkonstellationen anschaut, dann ist das genau dieselbe Problematik. Letztlich geht es darum, inwiefern eine Gefahr vorliegen muss, um Rechte einzuschränken.
netzpolitik.org: Was für Folgen hat das denn für das Kind, wenn so ein Verdacht bei der Polizei oder sogar beim Verfassungsschutz landet?
Kaja Deller: Das kann Auswirkungen auf zukünftige Aufenthaltstitel oder auf die Einbürgerung haben, genauso auf Jobaussichten, also sehr weitgehende Folgen, die das Kind noch nicht abzuschätzen kann.
Konstantin Welker: Darüber hinaus hat das Auswirkungen für die Wahrnehmung der Schule als Ort des Lernens. Es gibt einen Fall, wo sich ein Kind nach einem solchen Verdacht auf Radikalisierung nicht mehr getraut hat, sich zu melden und etwas zu sagen, weil es Angst hatte, es könnte wieder etwas sagen, das falsch verstanden wird.
netzpolitik.org: Was nehmt ihr daraus mit?
Kaja Deller: Es braucht klare gesetzliche Grundlagen für diese Eingriffe. In Bayern gibt es beispielsweise eine Bekanntmachung aus dem Innenministerium, die alles aufgelistet, was Schulen an die Sicherheitsbehörden weitergeben werden soll. Das müsste unserer Meinung nach in Form eines Gesetzes geschehen. Auch die Beratungsstelle Radikalisierung beim BAMF sollte eine formale gesetzliche Grundlage bekommen.
Konstantin Welker: Ich würde mir wünschen, dass die Schule als demokratischer Lernort verstanden und gestärkt wird. Kindern sollte die Möglichkeit geboten werden, sich ein bisschen auszuprobieren, ohne die ganze Zeit unter dem Blickwinkel einer potenziellen Gefahr für die Allgemeinheit beobachtet zu werden.
Kaja Deller: Das heißt natürlich nicht, dass man sich hinsetzt und nichts macht. Aber gerade bei Kindern in der Schule gibt es unzählige Möglichkeiten an pädagogischen Maßnahmen, die ergriffen werden können. Statt die Polizei zu rufen, gibt es andere Ansätze, die langfristigere positive Auswirkungen haben können.
netzpolitik.org: Was für Bilder habt ihr zu diesem Thema im Kopf?
Kaja Deller: Ich sehe so einen langen Schulgang mit vielen Fragezeichen. Dort gibt es einzelne Kinder, die herausstechen, vielleicht sogar auf Stufen stehen, was negativ behaftet ist. Ein anderes Bild zeigt eine Blase, darin ist die Schule gewissermaßen als Schutzraum, wo sich die Kinder entfalten können. Aber diese Blase bekommt an mehreren Stellen Löcher durch Papier, was da raus fliegt.
Konstantin Welker: Ich sehe ein fröstelndes Kind. Dabei denke ich an den chilling effect, also vorauseilenden Gehorsam. Dadurch, dass über sie geredet wird und die Kinder das mitbekommen, verhalten sie sich bereits anders. Diese Form der Freiheitseinschränkung lässt sich nur schwer messen. Aber hier stelle ich mir das als etwas sehr Körperliches, ja sehr Greifbares vor.
Marie Bröckling
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Marie Bröckling arbeitet seit Februar 2018 für netzpolitik.org. Sie schreibt und spricht vor allem über die Polizei, zum Beispiel auf der re:publica und auf dem Chaos Communication Congress. Sie ist unter marie.broeckling(at)netzpolitik.org erreichbar und als broeckling_ auf Twitter.
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[1] Anm. von Helmut Schnug: Zitat aus dem Artikel: »[..] Kinder of Color [..]« Mit dem Begriff 'Kinder of Color oder People of Color' (Singular: 'Person of Color'), also 'Farbige', habe ich ein Problem, auch wenn er in Deutschland sowohl aktivistisch als auch wissenschaftlich verwendet wird.
Karina Fuchs, eine selbstbewußte 'Social Media Redakteurin' mit deutschen als auch nigerianischen Wurzeln und hellbrauner Haut, schrieb in einem rtl-Kommentar vom 28. Mai 2020:
»Der Begriff "Schwarz" ist okay – im Gegensatz zu Maximalpigmentierter oder Farbiger. Meine Hautfarbe ist nicht "farbig". Sie ist nicht gelb, grün oder rot und auch nicht maximalpigmentiert. Zudem ist Farbige/farbig ein kolonialistischer Begriff und negativ konnotiert.«
»Der wohl passendste Begriff ist PoC – Person of Color. PoC ist eine Selbstbezeichnung von Menschen, die sich nicht als Weiß definieren und gilt als positive Umdeutung der abwertenden Zuschreibung "colored" (farbig). Der Begriff PoC verbindet geteilte Rassismus-Erfahrungen von Menschen, die "anders" als die weiße Mehrheitsgesellschaft aussehen. Dazu zählen alle Farben und Schattierungen dieser Welt - auch Menschen aus Lateinamerika, Südafrika oder Asien. Sich so zu bezeichnen ist auch politisch. People of Color fordern gleiche Chancen und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen.«
Ich erachte die Bezeichnung "Farbige" ebenso als unmenschlich, respekt- und würdelos, auch wenn der englischsprachige Begriff "colored / coloured people" teilweise von Schwarzen selbst verwendet wird. Der Begriff "Farbige" war als Selbstbezeichnung aber nie verbreitet. Keiner käme auf die Idee, Weiße als "Nichtfarbige", also quasi als "Farblose" zu bezeichnen. Absurd! Besser: nicht-hellhäutige Menschen, Schwarze, black people, non-whites, Afro-Amerikaner, Afrodeutsche, Asiaten, Latinos, Indigene.
Die Bezeichnung "Person of Color" (PoC) ist für mich - trotz weit verbreiteter Akzeptanz - ebenso problematisch. Wenn der Hinweis auf die Ethnizität verzichtbar ist, reicht natürlich auch "Mensch" völlig aus.
► Quelle: Dieser Text wurde erstveröffentlicht am 27. September 2020 auf NETZPOLITIK.org >> Artikel. Lizenz: Die von NETZPOLITIK verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-NC-SA 4.0). Die Artikelüberschrift wurde von Helmut Schnug geändert.
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1. Grundschulkinder im Schutzraum Klassenzimmer - die Kleinsten der Kleinen im Visier. Foto: Amanda Mills, USCDCP. Quelle: PIXNIO. Nutzung: Bild ist in Public Domain (CC0), urheberrechtsfrei, keine Rechte vorbehalten, frei für jegliche Nutzung. Sie können das Bild für private und kommerzielle Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung und kostenlos und verbindungslos nutzen. >> Foto.
2. Junge beim Faustschlag. Provokation geht – geistige Gesundheit vorausgesetzt – immer vom tatsächlich oder vermeintlich Starken aus und richtet sich immer gegen den tatsächlich oder vermeintlich Schwächeren. Foto: cre8tivehome0 / Merit, Mocksville/USA. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.