Skandal bei den Ärmsten der Armen: Jobcenter rechnen auf

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Skandal bei den Ärmsten der Armen: Jobcenter rechnen auf
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Skandal bei den Ärmsten der Armen:

Jobcenter rechnen auf

+++Bei 1.198.169 Menschen behielten die Jobcenter 2020 bis zu 30 % des Regelbedarfs ein. Aufrechnung wegen Rückforderung muss sofort ausgesetzt werden+++

von Laurenz Nurk, Dortmund neue Tabelle ergänzt, 15. Sept. 2021

Nur wenige Menschen kennen die Bundesagentur für Arbeit (BA) als gigantischen Daten–Pool, in dem es Zahlen über Zahlen gibt und gesammelt wird, was das Zeug hält. Da fallen Daten auf der Einnahmenseite z.B. von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung an, aus denen man detaillierte Informationen über Beschäftigungs- und Unternehmensstrukturen, Erwerbseinkommen und Arbeitszeiten bekommen kann. Auf der Ausgabenseite erhält man Informationen über die Qualifikation, Geschlecht, Alter, Gesundheit und Umfeld der Leistungsempfänger.

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Doch wenn es um Informationen über ihre eigene Arbeit geht, hält sich die BA bedeckt, so konnte die Agentur über Jahre hinweg angeblich keine Aussagen darüber machen, gegen wie viele Leistungsberechtigte im Rechtskreis Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) und Leistungsempfänger im SGB III offene Forderungen bestehen. Als Grund für dieses Manko spricht die BA davon, dass ihr im Rahmen des Einzugsverfahrens genutzte IT-Verfahren Auswertungen nur belegbezogen und nicht personenbezogen zulassen. Doch nun konnte im Rahmen einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/27674) an die Bundesregierung Licht ins Dunkel der Rückforderungen der Bundesagentur kommen und zwar mit unglaublichen Zahlen.

So wurde bekannt, dass im Jahr 2020, mitten in der Krisenzeit, die Ärmsten der Gesellschaft besonders benachteiligt waren. 1.198.169 Personen  waren von einer SGB II-Aufrechnung betroffen, das entspricht einem Anteil von 21,2 Prozent  der Menschen im Gesamtleistungsbezug. Im gleichen Jahr wurden 544.270 Widersprüche gegen SGB II-Bescheide entschieden, von denen 190.000 oder 35 Prozent vollständig oder teilweise stattgegeben wurde. Im Januar 2021 betrug der offene Forderungsbestand im SGB II insgesamt 2.889.454.456 Euro.

Das gewaltige Ausmaß der Einziehung bzw. Einbehaltung zeigen die Zahlen der Erstattungsbescheide aus den Jahren 2015, 2019 und 2020. Damals wurden im Rechtskreis des SGB II insgesamt rund 8,1 Millionen Bescheide erstellt, bei denen bis zu 30 Prozent des Regelsatzes vom Jobcenter einbehalten und verrechnet werden können.

Hartz IV Regelsatz

Der Hartz IV Regelsatz für 2021 sieht für das Bildungswesen monatlich 1,61 € vor, also 5,4 Cent täglich! Die Absicht unserer asozialen Politiker*Innen, die dieser Neuregelung zugestimmt haben, ist klar: abgehängte bildungsferne Menschen lassen sich besser kontrollieren. Und da verteilt man auch gerne mal gesundheitsschädliche FFP2-Masken an die Abgehängten dieser Gesellschaft. [H.S.]

_____________________

Die Regelbedarfsstufen (RBS) nach § 8 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) sind wie folgt:

Regel-
Bedarfs-
Stufe
Regelbedarf ab 2022 ab 2021 ab 2020 ab 2019 ab 2018 ab 2017
1 Erwachsene alleinstehende Person,
erwachsene alleinerziehende Person oder
erwachsene Person mit minderjährigem Partner
449 € 446 € 432 € 424 € 416 € 409 €
               
2 Erwachsene Partner einer Ehe, Lebenspartnerschaft, 
ehe- oder lebenspartnerschaftsähnl. Gemeinschaft, jeweils
404 € 401 € 389 € 382 € 368 € 374 €
               
3 Erwachsene in einer stationären Einrichtung,
alleinstehende Personen bis zum Alter von 24 oder
erwachsene Personen bis zum Alter von 24 mit minderj. Partner,
die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind
360 € 357 € 345 € 339 € 332 € 327 €
               
4 Kind bzw. Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 17 376 € 373 € 328 € 322 € 316 € 311 €
               
5 Kind im Alter zwischen 6 und 13 311 € 309 € 308 € 302 € 296 € 291 €
               
6 Kind, das jünger als 6 Jahre alt ist 285 € 283 € 250 € 245 € 240 € 237 €

 

Die Hauptursache für eine Überschuldung ist bei uns der Verlust des Arbeitsplatzes, für jeden fünften überschuldeten Menschen war die Erwerbslosigkeit im vergangenen Jahr der Grund für die finanzielle Notlage. Damit beginnt für viele die Spirale abwärts in die Schuldenfalle. Weil Schulden ein wichtiges „Vermittlungshemmnis“ bei der Arbeitssuche ist, finanzieren viele Jobcenter für die betroffenen Menschen eine Schuldnerberatung in externen Beratungsstellen.

Ist das Jobcenter oder die Bundesagentur (BA) aber selbst Gläubiger, verhält man sich dort ganz anders. Da werden die Schulden gnadenlos eingetrieben und Geld verrechnet und nicht ausgezahlt, so dass neue Schulden gemacht werden müssen, um überhaupt das Existenzminimum zu erreichen.

Ich bezweifle, dass jemand mit 600 Euro deutlich zufriedener wäre“, sagte Klugscheisser Detlef Scheele im Gespräch mit der „ZEIT“. „Wer sorgenlos leben möchte, der muss sich berappeln und möglichst gut entlohnte Arbeit finden“.

Detlef-Scheele-Bundesagentur-fuer-Arbeit-Hardliner-Hartz-IV-Regelsatz-Menschenverachtung-Neokannibale-Sozialchauvinist-Kritisches-Netzwerk-neoliberale-Ideologie-Teufel

Nur in besonderen Härtefällen dürfen sie sich bei der Schuldenregulierung auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. Damit ist bei allen verschuldeten, erwerbslosen Menschen, die auch bei der BA Schulden haben, ein Insolvenzverfahren vorprogrammiert, weil bei diesen außergerichtlichen Einigungen der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger mitmachen und auf einen Teil der Forderung verzichten.

► Jobcenter als Kreditgeber

Jeder Mensch, der im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs (SGB) Klienten berät, konnte in den letzten Jahren beobachten, dass die Zahl der Personen, die bei der BA verschuldet sind, unglaublich schnell angestiegen ist.

Vor allem verleihen die Jobcenter immer mehr Geld an die erwerbslosen Bedürftigen oder an die Geringverdiener. Im Januar 2021 erreichten die Darlehen, die Hartz-IV-Empfänger für Anschaffungen wie etwa einen Kühlschrank bekamen, eine vorläufige Rekordsumme. Der offene Forderungsbestand im SGB II  betrug insgesamt 2.889.454.456 Euro. Der durchschnittliche Darlehensbetrag lag im vergangenen Jahr bei 459 Euro, der Höchstwert seit Beginn der Betrachtung im Jahr 2007. Damals lag der Durchschnittswert noch bei 231 Euro.

Auch müssen die „Aufstocker“ sich immer häufiger beim Jobcenter verschulden, weil ihr Einkommen und damit die Unterstützung im Rahmen von Hartz-IV schwankt und sie dann zeitverzögert Geld zurückzahlen müssen. Laut Statistischem Bundesamt ist dieser Personenkreis „überproportional häufig überschuldet“.

► Inkasso

Inkasso-Faelligkeitstermin-saeumige-Forderungen-Inkassodienst-Jobcenter-Schuldenfalle-Schuldenregulierung-Kritisches-Netzwerk-Rueckforderung-ZahlungsstoerungSeit Anfang 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen eigenen Inkassodienst installiert, der sich verstärkt um säumige Forderungen kümmern soll. Die Behörde versprach sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro im Jahr. Schuldnerberatungsstellen machen seither die Erfahrung, dass sich Jobcenter auf keine Verhandlungen mehr einlassen.

Die rechtlichen Grundlagen für das Inkassoverfahren der BA finden sich vor allem in der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO und im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Die Sachbearbeitung des Inkasso-Service erfolgt in den Standorten Recklinghausen und Bogen. In den Standorten Halle, Hannover und Kiel wird eine telefonische Sachbearbeitung mit den verschuldeten Menschen angeboten.

Eine Forderung ist zahlungsgestört, wenn nach Ablauf des Fälligkeitstermins keine vollständige Zahlung erfolgt ist und die Gesamtsumme der Forderungsbeträge mindestens 7 Euro überschreitet. Das Inkasso der BA umfasst ab dem Zeitpunkt der Zahlungsstörung einer Forderung alle notwendigen Aufgaben, die bis zum endgültigen Abschluss eines Einziehungsverfahrens notwendig werden, das sind

Erstellung von Zahlungsaufforderungen und Mahnungen,

individueller Kontakt mit den verschuldeten Menschen (schriftlich oder telefonisch),

Auskünfte im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren (telefonisch oder schriftlich),

alleinige und abschließende Entscheidungen über Anträge in haushaltsrechtlichen Angelegenheiten im SGB III, Vorbereitung haushaltsrechtlicher Entscheidungen in allen Rechtskreisen (Stundung, Vergleich, Niederschlagung, Erlass) einschließlich Beteiligung des 'Beauftragten für den Haushalt' (BfdH)

und der individuelle Kontakt zu Dritten.

Die Zahl der Beschäftigten beim Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist von 2015 bis 2020 um 46 Prozent von 593 auf 863 Vollzeitkräfte gestiegen.

Inkasso-Geldeintreiber-Schuldeneintreiber-Inkassodienst-Inkassoverfahren-Insolvenzverfahren-Schuldenfalle-Schuldenregulierung-Kritisches-Netzwerk-Rueckforderung

► „Härtefälle“

Ein sogenannter Härtefall liegt für die BA immer dann vor, wenn eine Einziehung unbillig ist, d.h. wenn sie dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widerspricht. Die BA weist ihre Beschäftigten dabei an, die gesamten Umstände des Einzelfalles, insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners sowie Art und Höhe des Anspruchs, zu berücksichtigen. Pauschale Aussagen sollen seitens der BA aufgrund der Einzelfallbezogenheit der Erlassregelungen nicht gemacht werden, doch gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

Erlass von Forderungen an (ehemalige) Leistungsbezieher

Harald-Thome-Leitfaden-ALG-II-Ausgabe-31-Sozialhilfe-Kritisches-Netzwerk-Tacheles-Arbeitslosengeld-Sozialhilfe-Grundsicherung-Erwerbsminderung-Pauperisierung-Praekarisierung Der Erlass oder die Niederschlagung von Forderungen richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung und ist an sehr enge und strenge Kriterien gebunden, wie z.B. die auch für den Erlass von Steuerforderungen angewendet werden.

Nachdem das 'Bundesministerium für Arbeit und Soziales' (BMAS) im Januar 2016 der BA neue Weisungen hinsichtlich des Erlasses von Forderungen an (ehemalige) Leistungsbezieher erteilt hat, werden die Kriterien von den Inkassostellen der Bundesagentur sehr viel konsequenter umgesetzt, als dies davor der Fall war.

Ein (Teil-)Erlass ist laut dieser Weisung an persönliche und sachliche Erlassgründe gebunden, die eng ausgelegt und geprüft werden müssen. So ist die Erlassbedürftigkeit schon verwirkt, wenn der einzelne Mensch aufgrund geringen Einkommens sowieso  pfändungsgeschützt ist. Eine Krankheit oder das Alter stellen alleine keine persönlichen Erlassgründe mehr dar.

Genauso verhält es sich bei den sachlichen Gründen für einen Erlass. Es müssen hier besondere Härtefälle vorliegen, z.B.  wenn der Mensch „unter dem Druck der Verhältnisse sozial abgleiten und gänzlich den Halt“ verlöre. Allein „ungünstige“ wirtschaftliche Verhältnisse sind nicht ausreichend, um die Schuld zu erlassen.

Im Jahr 2020 wurden im Rechtskreis SGB II 31 Forderungen im Volumen von 5.061 Euro erlassen.

► Auslagerung des Inkassos

Seit Oktober 2016 beauftragt die BA die Inkassofirmen APONTAS und EOS-Group/Deutscher Inkassodienst mit dem Einzug von insgesamt 120.000 Rückforderungen. Vorausgegangen war eine entsprechende Ausschreibung.

Peter-Samol-Die-Leistungsdiktatur-Konkurrenzdruck-Kritisches-Netzwerk-Leistungsdenken-Leistungsdruck-Leistungskuerzung-Menschendressur-Langzeitarbeitslose-RepressionenBei den Forderungen sollte es sich überwiegend um Forderungen aus den Jahren 2006 bis 2010 gegen ehemalige Arbeitslosengeld-I-Bezieher handeln. Im Durchschnitt lag eine Forderung bei 1.200 Euro. Forderungen aus steuerfinanzierten Leistungen der Jobcenter waren nicht betroffen.

Die beiden Inkassounternehmen sind in einem eng abgesteckten rechtlichen Rahmen als verlängerter Arm der BA-Verwaltung tätig und damit auch an die sehr engen haushaltsrechtlichen Vorschriften zum Erlass bzw. der Niederschlagung öffentlich-rechtlicher Forderungen gebunden. Für eine außergerichtliche Einigung haben sie deshalb auch keine Möglichkeit.

Nach Bekanntwerden der Einschränkungen erklärte das Bundesarbeitsministerium schnell, dass man weiterhin jeden Einzelfall prüfen werde. Wenn die wirtschaftliche Existenz des verschuldeten Menschen ernsthaft bedroht sei oder die Überschuldung ihn „dauerhaft demotiviert und ihn unter dem Druck der Verhältnisse sozial abgleiten“ lasse, sei eine Einigung noch immer möglich.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird es für erwerbslose Menschen jedoch schwer sein, eine solch starke Belastung zu beweisen. Sie müssen auf jeden Fall für solch einen Beleg einen Arzt einschalten und ein Attest abliefern.

► Schuldenfalle

Für jede Person, die bei der BA/Jobcenter ein Darlehen erhält, kann dies der Eingang in die Schuldenfalle sein. Gängige Praxis ist, dass mehrere Darlehen hintereinander bewilligt werden, für die es früher Beihilfen gab, die nicht zurückgezahlt werden mussten. Bei Menschen im Hartz-IV-Bezug werden in der Regel die Schulden aufgerechnet, d.h. ein Teil der Forderungen wird durch Einbehaltung erst gar nicht ausgezahlt und vermindert entsprechend das Einkommen erheblich.

Nun kann der laufende Lebensunterhalt so nicht mehr gewährleistet sein und weitere Darlehen des Jobcenters werden erforderlich. Obwohl klar geregelt ist, dass nur 10 Prozent vom Regelsatz zurückfließen dürfen, kommt es in der Praxis sehr oft vor, dass bei Hartz-IV-Beziehern von dem Regelsatz von 446 Euro bis zu 120 Euro einbehalten werden oder ein Mix aus Ratenzahlung und Aufrechnung für eine enorme Einkommensminderung sorgt.

Die Einnahmen reichen nicht aus, die Ausgaben zu decken, die Leute sind zahlungsunfähig, was wiederum ein Kriterium für die Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist.

► Insolvenzverfahren

Die 'Bundesagentur für Arbeit' fördert auf Anweisung des Arbeitsministers nicht nur die Zahlungsunfähigkeit, sondern sie darf sich nur in besonderen Härtefällen bei der Schuldenregulierung auf eine außergerichtliche Einigung einlassen.

insolvenz_schulden_verschuldung_ueberschuldung_zahlungsunfaehigkeit_verbraucherinsolvenzen_insolvenzberatung_insolvenzrecht_insolvenzverfahren_kritisches_netzwerk_insolvent_armut_pleite.jpgMittlerweile ist es gängige Praxis, die Gesamtschuldensumme fällig zu stellen und bei Nichtzahlung auch in das unpfändbare Einkommen zu vollstrecken oder mit anderen Sozialleistungen aufzurechnen. Wünschenswerte Einigungsversuche wie angemessene Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen werden kategorisch abgelehnt.

Damit ist bei allen verschuldeten erwerbslosen Menschen, die auch bei der BA Schulden haben, ein Insolvenzverfahren vorprogrammiert. Weil bei diesen außergerichtlichen Einigungen der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen und auf einen Teil der Forderung verzichten, scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch in der Regel an der sturen Haltung der BA und es muss ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden.

Den Preis für die harte Linie des Arbeitsministeriums zahlen nicht nur die Arbeitssuchenden, sondern auch die Bundesländer. Etwa 2.000 Euro kostet ein Insolvenzverfahren, das den Menschen bei einer gescheiterten Einigung bevorsteht. Für mittellose Schuldner übernehmen dann die Länder die Verfahrenskosten.

Während das Bundesjustizministerium die teuren Insolvenzverfahren vermeiden will und es deshalb in der Insolvenzordnung die außergerichtliche Verhandlungspflicht gibt, will das Arbeitsministerium nur dann auf Geld verzichten, wenn dies für den Bund zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Erst werden die erwerbslosen Menschen mit Kettenkrediten in die Schuldenfalle getrieben, wenn sie dann überschuldet sind, ist der Weg für eine außergerichtliche Regulierung ihrer Schulden versperrt und sie müssen das aufwändige Insolvenzverfahren durchlaufen und sich dem Insolvenzverwalter unterwerfen.

Abgehaengte-Abwaertsspirale-Armut-Ausgrenzung-Aussortierte-Deklassierte-Humanschrott-Marginalisierte-psysische-Deprivation-Stigmatisierte-Ueberfluessige-Kritisches-Netzwerk

Ursächlich für die Misere sind aber die zu geringen Regelleistungen, die schon lange nicht mehr bis zum Monatsende reichen. Die Erhöhung zum Jahresanfang 2021 um 14 Euro für volljährige alleinstehende Menschen wird die Darlehensproblematik bei den Jobcentern noch vergrößern.

Laurenz Nurk, Dortmund (Quellen: Statistisches Bundesamt, Focus, BA, Arbeitsministerium, LAG Schuldnerberatung Hamburg, VZ-NRW, Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drucksache 19/27674, Berichte von Betroffenen)

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»Der Pauperismus ist, will man ihn durch ein einziges Wort definieren, die Epidemie der Armut«
(Émile Laurent, * 10. August 1830; † 19. Feb. 1900)

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»Ich dachte immer, das Schlimmste im Leben sei es, alleine zu sein.
Das ist es NICHT.
Das Schlimmste im Leben ist, mit Menschen zusammen zu sein,
die einem das Gefühl geben, allein zu sein.
«
(Robin Williams, * 21. Juli 1951; † 11. August 2014)

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»Die schlechteste Gesellschaft läßt dich fühlen, dass du ein Mensch mit Menschen bist.«
[Faust I, Vers 1637 f./ Mephistopheles]
(Johann Wolfgang von Goethe)

 
Unterdrueckung-Humanschrott-Nutzmenschhaltung-Markthomunculus-Homo-oeconomicus-Neoliberalismus-Kritisches-Netzwerk-Sozialabbau-Sozialdarwinismus-Sozialdumping-Mies-01

► Quelle: Erstveröffentlicht am 10. Mai 2021 auf gewerkschaftsforum-do.de >> Artikel. Die Texte (nicht aber Grafiken und Bilder) auf gewerkschaftsforum-do.de unterliegen der Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0 DE), soweit nicht anders vermerkt. Die Tabelle wurde am 15. September 2021 von Helmut Schnug nachträglich ergänzt.

ACHTUNG: Die Bilder und Grafiken sind nicht Bestandteil der Originalveröffentlichung und wurden von KN-ADMIN Helmut Schnug eingefügt. Für sie gelten ggf. folgende Kriterien oder Lizenzen, s.u.. Grünfärbung von Zitaten im Artikel und einige zusätzliche Verlinkungen wurden ebenfalls von H.S. als Anreicherung gesetzt.

► Bild- und Grafikquellen:

1. Verzweifelter Schuldner: Die Überschuldung tritt nicht plötzlich auf und hat nicht nur eine Ursache, meistens ist es ein schleichender Prozess mit mehreren gleichzeitigen Ursachen. Hinzu kommen die Änderungen in den Familienformen, der Haushaltszusammensetzung, der Beschäftigungssituation und der öffentlichen und privaten Versorgung, die in den letzten Jahrzehnten zu einer Verschlechterung der Alltagsökonomie und der wirtschaftlichen Lebenssituation führten. Urheber: geralt / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

2. Hartz IV Regelsatz-Illustration. Diese Grafik ist Teil eines Artikels von Jana Hacke mit dem Titel: "Offiziell: Bundestag beschließt Hartz IV Erhöhung 2021", veröffentlicht am 6. November 2020 auf hartziv.org/ >> Artikel mit Grafik. Die Bildrechte dieser Grafik (Kreisdiagramm Hartz IV Regelsatz / Regelsatztorte): © Peter Piekarz, Chefredakteur von hartziv.org.

3. Symbolbild Teufel: Seit dem 1. April 2017 ist SPD-Mitglied Detlef Scheele Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA). Er hat in seinen öffentlichen Verlautbarungen von vorne herein seine Hardliner-Positionen klargestellt und ganz neue Wortschöpfungen kreiert. Detlef Scheele hält eine Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf monatlich 600 Euro für nicht zielführend. „Ich bezweifle, dass jemand mit 600 Euro deutlich zufriedener wäre“, sagte Scheele im Gespräch mit der „ZEIT“. „Wer sorgenlos leben möchte, der muss sich berappeln und möglichst gut entlohnte Arbeit finden“. Vor dem Hintergrund solcher Aussagen erscheint das Auftreten von Detlef Scheele nicht nur arrogant und zynisch, sondern einfach nur widerlich. Illustration (ohne Text-Inlet): geralt / Gerd Altmann, Freiburg. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Illustration. Der Text wurde von H.S. eingefügt.

4. Hängeregister  INKASSO: Seit Anfang 2016 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen eigenen Inkassodienst installiert, der sich verstärkt um säumige Forderungen kümmern soll. Die Behörde versprach sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro im Jahr. Schuldnerberatungsstellen machen seither die Erfahrung, dass sich Jobcenter auf keine Verhandlungen mehr einlassen. Foto: Timm Reckmann. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung 2.0 Generic (CC BY 2.0).

5. Inkassodienst, Geldeintreiber, Schuldeneintreiber, Russisch Inkasso: Foto: Kai, Köln. Quelle: Flickr. Verbreitung mit CC-Lizenz Namensnennung Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 2.0 Generic (CC BY-NC-ND 2.0).

6. Buchcover: "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z". Standardwerk für Arbeitslosengeld II-Empfänger. 31. Auflage, Februar 2021, Lieferung voraussicht. im April 2021. Herausgeber: Harald Thomé u.a.; © Verlag: Digitaler Vervielfältigungs- und VerlagsService, Frankfurt/M. (DVS); Kt., 902 Seiten, ISBN 978-3-932246-68-5; Preis: 19,00 € inkl. Versandkosten. >> http://www.dvs-buch.de/ .

Inhalt:

Die 31. Auflage des bekannten "Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger" (Spiegel 43/2005) ist im Februar 2021 erschienen. Der Leitfaden wird vom Autorenteam rund um Frank Jäger und Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in Wuppertal herausgegeben. Der Verein Tacheles hat das Ratgeberprojekt für Leistungsbeziehende, Berater/-innen und Mitarbeiter/-innen in sozialen Berufen aufgrund der Pensionierung von Prof. Rainer Roth von der AG TuWas übernommen.

Harald-Thome-Leitfaden-ALG-II-Ausgabe-31-Sozialhilfe-Kritisches-Netzwerk-Tacheles-Arbeitslosengeld-Sozialhilfe-Grundsicherung-Erwerbsminderung-Pauperisierung-PraekarisierungDer Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von über 40 Jahren "Leitfadenarbeit" entwickelt wurde.

Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und das SGB XII (Sozialhilfe) ist er deswegen für Beratungszwecke und als Nachschlagewerk sowohl für Rechtsanwender als auch für Laien besonders geeignet.

Im ersten Teil werden in 92 Schlagworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 34 Schlagworten, wie Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen und sich erfolgreich gegen die Behörde wehren können.

Die Rechtsprechung und Gesetzgebung sind mit Stand vom Januar 2021 eingearbeitet und kritisch kommentiert. Auch der Blick auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit, ihre sozialen und wirtschaftlichen Ursachen und die Zielsetzung aktueller Sozialgesetzgebung fehlt nicht.

Die Autoren wollen mit diesem Leitfaden BezieherInnen von Sozialleistungen dazu ermutigen, ihre Rechte offensiv durchzusetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu beitragen, dass sie bei SozialberaterInnen, MitarbeiterInnen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwältinnen und Anwälten fachliche und parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die dringend benötigt wird. Jäger und Thomé empfehlen Erwerbslosen, sich lokal zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Um dem zunehmenden Abbau der sozialen Sicherung und der damit einhergehenden Ausweitung von Niedriglohn und schlechten Arbeitsbedingungen zu begegnen, treten sie dafür ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem Sozialabbau und Lohndumping den Kampf ansagen.

Die Autoren üben detaillierte Kritik an der Höhe des Existenzminimums oder der rechtswidrigen Ausdehnung von Unterhaltsverpflichtungen. Sie decken die leeren Versprechungen der Politik auf, die vorgeben, die Verschärfung des Sozialrechts würde Langzeitarbeitslosen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verschaffen.

Gerade weil sich die Behörden immer rigider über geltendes Recht hinwegsetzen, ist dieser Leitfaden nötiger denn je. (Quelle: Verlagstext! >> http://www.dvs-buch.de/.).

7. Buchcover »Die Leistungsdiktatur – Wie der Konkurrenzdruck unser Leben zur Hölle macht« von Peter Samol, Schmetterling Verlag Stuttgart 2021, ISBN 978-3-89657-196-0, Softcover, 234 Seiten, 16,80 Euro.

Schon vor Corona standen wir stets unter dem Zwang, uns mit unseren Mitmenschen zu vergleichen und in der Konkurrenz mit ihnen zu bestehen. Für manche beginnt das Leid bereits in frühester Kindheit, sofern sie das Pech haben, sehr ehrgeizige Eltern zu haben. Und am Ende wird mit sterblichen Überresten zuweilen sehr ruppig umgegangen, sofern die Betroffenen in ihrem Leben nicht gewisse Mindeststandards erfüllt haben und demzufolge nicht genügend Geldmittel für ein würdiges Begräbnis zur Verfügung stehen.

Was sind die Ursachen für diese Missstände? Im Kern liegen sie darin, dass in durch den perfiden, menschenfeindlichen Neoliberalismus verseuchten kapitalistischen Gesellschaften die erträglichen Arbeitsmöglichkeiten laufend weniger werden, indem sie entweder ganz verschwinden oder durch schlechte Beschäftigungsgelegenheiten ersetzt werden. Neue Technologien, neue Organisationsformen oder auch nur eine schlichte Änderung des Massengeschmacks können über Nacht jede hart erarbeitete Position sowie sämtliche erworbenen Qualifikationen wertlos machen.

Als einziges Rezept dagegen wird den Menschen empfohlen, sie sollten sich noch mehr anstrengen, noch härter arbeiten und noch intensiver miteinander konkurrieren. Wer sich angesichts dieser absurden Lage gar nicht erst bemüht, soll die Folgen ihres bzw. seines mangelnden Einsatzes deutlich in Form von Armut und Marginalisierung zu spüren bekommen. Einen Ausweg aus dieser sich ständig beschleunigenden Tretmühle gibt es letztlich nur, wenn wir die Arbeitsgesellschaft mitsamt ihrer Leistungslogik hinter uns lassen. Unsere Gesellschaft braucht deshalb eine grundlegende Änderung, die weit über kosmetische Maßnahmen hinausgeht. >> Auszug aus dem Buch - bitte hier weiterlesen.

8. INSOLVENT: Die Zahl verschuldeter Menschen steigt, die der Privatinsolvenzverfahren sinkt. Die Zahl der Insolvenzen bei Personen, die über 60 Jahre alt sind, stieg in den vergangenen Jahren in Deutschland im zweistelligen Prozentbereich an. Illustration: kai kalhh, Hamburg. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Illustration.

9. Mensch gefangen in Mauern: Abgehängte, Abwärtsspirale, Armut, Ausgrenzung, Aussortierte, Deklassierte, Demütigung, Entwürdigung, gesellschaftlicher und sozialer Absturz, Hartz-IV-Bezieher, Humanschrott, Marginalisierte, psysische Deprivation, Stigmatisierte, Überflüssige, Überlebenskampf, Überschuldung, Übriggebliebene . . Foto: bstad / Stadnik, Kralupy/Česko. Quelle: Pixabay. Alle Pixabay-Inhalte dürfen kostenlos für kommerzielle und nicht-kommerzielle Anwendungen, genutzt werden - gedruckt und digital. Eine Genehmigung muß weder vom Bildautor noch von Pixabay eingeholt werden. Auch eine Quellenangabe ist nicht erforderlich. Pixabay-Inhalte dürfen verändert werden. Pixabay Lizenz. >> Foto.

10. Unterdrückung abgehängter Menschen (Humanschrott):

»Der konformistisch-ökonomistisch und idiotisiert-funktionalisiert verformte Markt-Homunculus entspricht dem Menschenbild der Neoliberalen (Homo oeconomicus). Sie wollen den „neuen Menschen“ schaffen: Dieser darf sich nur innerhalb des gesetzten Rahmens der neoliberal pervertierten menschenverachtenden Ordnung „verwirklichen“, vor allem darf er den gesetzten Rahmen des Laufstalls organisierter Beschränkung, Verblödung und geistiger Enge nicht erkennen und schon gar nicht verlassen.

Die Herrschaftsträger setzen alles daran, dass der Mensch nicht befähigt wird, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen. Er soll gehorchen, funktionieren, keine Fragen stellen und sich der „freien Marktordnung“ und ihren „Wahrheiten“ hingeben. Seine einzige Funktion besteht darin, selbst zum Träger der neoliberalen Ideologie zu werden.

Er soll minimale Kosten verursachen – und soweit ökonomisch teilhabefähig – maximal konsumieren und für den Fall des „selbstverschuldeten“ Ausscheidens aus dem Markt – als dann lebensunwerter „Sozialschmarotzer“ – maximal frühzeitig aus dem Leben scheiden.« (-Zitat aus einem Artikel von Ullrich Mies).

Foto OHNE Inlet: Lode Van de Velde, Autor und Fotograf > http://lode.weebly.com/. Quelle: Lode Van de Velde hat dieses "Trampled Underfoot" Bild unter Public Domain Lizenz veröffentlicht (CC0 1.0). Das bedeutet, dass Sie es für Ihre persönlichen und gewerblichen Projekte nutzen und modifizieren können. >> Foto. Das Textinlet wurde nach einer Idee von Helmut Schnug von Wilfried Kahrs (WiKa) eingearbeitet.

11. Buchcover: "Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z". siehe #3

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