Meinungsfreiheit ist nicht nur das Recht, zu Allem seinen Senf dazu zu geben wie an einer Würstelbude. Es ist das Recht, Behauptungen der Mächtigen in Frage zu stellen, Erklärungen und Fakten einzuklagen und Alternativen einzufordern. Das mag unbequem sein, lästig, nerven, bremsen. Aber es ist der Motor des Fortschritts. Ohne Nörgler, Zweifler und Besserwisser kein Fortschritt. Zweifel ist eine gesellschaftliche Produktivkraft. Seine Diffamierung durch angeblich alternativlose Politik ist Rückschritt in vormoderne Zeiten. Deutschland braucht wieder einen Grundkurs in Debatte und Wiederbelebung der Streitkultur.» (- Roland Tichy, Journalist und Publizist)
Externe Ticker
"Sicherheitspaket 2.0": Sachverständige halten Gesetzentwürfe für verfassungswidrig
Die Bundesregierung will Polizeibehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neue Fahndungsmöglichkeiten erlauben. Fachleute halten die Befugnisse für viel zu weitreichend und warnten heute im Bundestag vor einer rechtlichen Wackelpartie.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bei einem Besuch im Terrorismusabwehrzentrum GTAZ. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Andreas GoraMit Gesichtserkennung im Internet fahnden oder mit Hilfe von Software möglichst große Datenmengen verknüpfen und analysieren. Diese neuen Befugnisse fordert die Bundesregierung in mehreren Gesetzentwürfen für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Auch das Bundesamt für Migration soll per Gesichtserkennung Asylsuchende identifizieren dürfen. Die Reformpläne – auch bekannt als “Sicherheitspaket 2.0” – sind heute Thema im Innenausschuss des Bundestages gewesen.
Der Weg dahin war weit. Bereits 2024 hatte die damalige Ampelregierung nach mehreren Terror-Anschlägen ein erstes “Sicherheitspaket” vorgelegt. Es scheiterte im Bundesrat. Bevor ein neuer Anlauf gemacht werden konnte, zerfiel die Koalition aus SPD, FDP und Grünen.
Das war das Ende der Ampel, nicht aber der Ambitionen. Ende April legte Schwarz-Rot neue Reformpläne vor, die den alten bedenklich ähneln. Das Paket umfasst nun drei Entwürfe für Änderungen des Bundespolizei- (BPolG) und Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) sowie der Strafprozessordnung.
Technische Machbarkeit vs. GrundrechteBürgerrechtsorganisationen und Verbände hatten bereits im Frühjahr eine Reihe von kritischen bis vernichtenden Stellungnahmen zu den Plänen eingereicht. Heute sprachen die Sachverständigen im Innenausschuss dazu.
Dabei ging es vor allem um zwei Punkte: Zum einen die neuen Befugnisse zur Gesichtersuche im Internet und zum anderen die Pläne, große Datenmengen automatisiert auszuwerten. Beides basiert auf Technologien, die unter dem Begriff “Künstliche Intelligenz” gefasst werden. Sie ermöglichen es, enorm große Datenmengen binnen kürzester Zeit zu erfassen und nach Mustern zu durchleuchten.
Doch nicht alles, was technisch möglich ist, sollten staatliche Behörden auch dürfen – etwa, weil es Grundrechte betrifft, die an den Kern der Demokratie reichen. Darauf weisen gleich mehrere der insgesamt acht Sachverständigen hin, darunter die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Louisa Specht-Riemenschneider. Mit Ausnahme der Vertreter*innen der Polizeibehörden selbst sehen fast alle Sachverständigen einen Nachbesserungsbedarf. Einige von ihnen fordern gar, die geplanten Gesetzesänderungen ersatzlos zu streichen.
BKA lobt “technikoffene Formulierungen”Martina Link, Sachverständige des BKA, hält die Befugnisse für „zeitgemäß“. Die Vizepräsidentin des Amtes begrüßt ausdrücklich die „technikoffene Formulierung“. Dass man für die Fahndung Drittanbieter wie PimEyes nutzen könne, hätte den Vorteil, dass die Sicherheitsbehörden öffentlich zugängliche Bilder nicht selbst sammeln und speichern müssen. Das nämlich verbiete die europäische KI-Verordnung.
Was Link nicht erwähnt: Auch diese Drittanbieter verstoßen mit ihrer Datensammlung gegen die KI-Verordnung. Das BKA müsste die Auflagen also zwar nicht selbst brechen, würde dann aber Anbieter nutzen, die das tun.
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Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, lobt den Entwurf. Dieser unterscheide klar zwischen öffentlich zugänglichen Daten und „geschützten privaten Kommunikations- und Rückzugsräumen“. Außerdem sorge er dafür, dass Behörden sensible Daten nur anlassbezogen und unter bestimmten Voraussetzungen abrufen dürfen, so Poitz.
“Technische Voraussetzung für eine flächendeckende Verfolgung”Pia Sombetzki von der NGO AlgorithmWatch hält die Maßnahmen hingegen für unvereinbar mit Vorgaben aus dem Grundgesetz und dem Europarecht. „Die Bundesregierung schafft mit den Gesetzen nichts anderes als die technische Voraussetzung für eine flächendeckende Verfolgung aller Menschen im öffentlichen Raum”, sagt Sombetzki.
Laut der KI-Verordnung ist das ziellose und massenweise Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet verboten, wenn damit eine Datenbank aufgebaut werden soll. Eben das ist aber die technische Voraussetzung für den Einsatz der Gesichtersuche. Sowohl ein Gutachten im Auftrag von AlgorithmWatch als auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommen zu dem Schluss, dass eine Foto-Fahndung ohne eine solche Datenbank nicht möglich ist.
Sombetzki warnt, mit den Plänen werde zudem „an der Praxis vorbeigeregelt“, die im Entwurf vorgesehenen Löschpflichten liefen ins Leere. „Menschen müssen davon ausgehen, mit ihren Gesichtern und Stimmen in der Datenbank erfasst zu sein.“ Das führe zu einem sogenannten Chilling Effekt: Menschen könnten sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen, weil sie fürchten, sonst ins Visier der Polizei zu geraten.
Markus Löffelmann, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, sieht bei der Gesichtersuche im Internet besonders schützenswerte Daten betroffen. Die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu Videoüberwachung oder automatisierter Kfz-Kennzeichenanalyse lasse sich, anders als die Bundesregierung behauptet, nicht übertragen. Die im Entwurf vorgesehenen Eingriffsschwellen und verfahrensrechtlichen Sicherungen seien Löffelmann zufolge unzureichend.
Die Regelungen der automatisierten Datenanalyse sieht Löffelmann besonders kritisch. „Hier ist noch Grundlagenarbeit erforderlich,“ mahnte der Jurist in der Anhörung. Er appelliert an die Abgeordneten, das nicht aus dem Blick zu verlieren. „Dieses Instrument dürfte das mächtigste sein, über das der Gesetzgeber in den letzten 25 Jahren zu entscheiden hatte.“
Schwarz-rotes Sicherheitspaket »zum Großteil verfassungswidrig«
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Kreis eingrenzen, kommerzielle Anbieter ausschließenAuch die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Louisa Specht-Riemenschneider lehnt die aktuellen Entwürfe in ihrer jetzigen Form ab und fordert eine grundlegende Überarbeitung. Insbesondere der biometrische Datenabgleich und die automatisierte Datenanalyse gehen ihr deutlich zu weit. Die Eingriffsschwellen seien zu niedrig angesetzt, der Kreis der Betroffenen zu weit gefasst, so Specht-Riemenschneider. Auch würden Mechanismen fehlen, die etwa den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung schützen oder eine Echtzeit-Überwachung verhindern.
Wenig hält Specht-Riemenschneider auch von den Plänen, kommerzielle Suchmaschinen wie die von PimEyes oder Clearview zu nutzen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte findet es zwar nachvollziehbar, dass es für die Behörden inakzeptabel sei, wenn Privatpersonen damit gesuchte Personen ausfindig machen, während die Polizei die Suche nicht nutzen darf. Die Datenbanken seien jedoch “datenschutzrechtlich höchst bedenklich” und mutmaßlich weder mit der KI-Verordnung noch mit den europäischen Datenschutzauflagen vereinbar. Die Befugnisse müssten wenigstens auf Personen beschränkt werden, die zur Öffentlichkeitsfahndung ausgeschrieben sind, so Specht-Riemenschneider.
Auch der Rechtsanwalt Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein warnt vor den Plänen. Schon heute dürften Beamt*innen im Netz recherchieren. Allerdings gebe es hier eine natürliche Grenze, betont er. Eine einzelne Beamtin könne nicht das gesamte Internet durchforsten. Automatisierte Analysen heben diese Grenzen nun auf. Hier müsse man sich bewusst sein, dass man es mit einer ganz anderen Analysebreite und ‑tiefe zu tun hat.
Die biometrische Gesichtserkennung und die Datenanalyse würden dadurch tiefgreifende Grundrechtseingriffe ermöglichen, ohne ausreichende Eingriffsschwellen oder Transparenz vorzusehen. Kempgens fordert, die Maßnahmen streng auf besonders schwere Straftaten zu beschränken und den Analyseumfang auf bestimmte Datenquellen zu begrenzen: „Man sollte nur da suchen dürfen, wo man auch vermutet, was zu finden. Und nicht völlig uferlos, wie es vorgesehen ist, in allen Datenquellen.“
Was die Behörden schon heute dürfenDas Bundeskriminalamt betreibt bereits seit Jahren eine biometrische Gesichtersuche. Das Gesichtserkennungsystem (GES) erlaubt den Abgleich mit allen Menschen, die bereits “erkennungsdienstlich behandelt” wurden. Das kann etwa nach einer Festnahme passieren, aber auch “vorbeugend”, etwa wenn Menschen Asyl in Deutschland beantragen.
Die Lichtbilder von mehr als fünf Millionen Menschen sind in der Datenbank des BKA gespeichert. Die geplante Fotofahndung im Netz wäre für dieses System ein gewaltiges Upgrade, weil damit theoretisch fast alle Menschen erfasst werden können – nämlich alle, deren Fotos im Netz zu finden sind.
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Xhaka räumt ein, eine «Impfbestätigung» erworben zu haben
Granit Xhaka, Captain der Schweizer Fußball-Nationalmannschaft, ist wegen der Dokumentation einer COVID-«Impfung» während der «Pandemie» ins Visier der Ermittler geraten (wir berichteten). Wie 20 Minuten mitteilt, hat der Fußballprofi nun eingeräumt, eine «Impfbestätigung» erworben zu haben. In einem Statement auf Instagram schrieb er:
«Im Zusammenhang mit der Covid-Impfung war ich persönlich stark verunsichert. Ich empfand tiefes Misstrauen gegenüber dem Impfstoff und war von Ängsten und Verunsicherung geprägt.
In dieser aufgewühlten Gefühlslage habe ich eine Impfbestätigung erworben, anstatt meine offenen Fragen auf dem vorgesehenen Weg zu klären.
Heute sehe ich klar, dass dieser Weg nicht richtig war. Es war ein Fehler. Das tut mir leid.
Ich übernehme die Verantwortung für diese Entscheidung, stelle mich der Aufarbeitung des Sachverhalts und kooperiere vollumfänglich mit den zuständigen Behörden.»
Laut 20 Minuten hat Xhaka nun gemeinsam mit der Führung des Schweizerischen Fussballverbands (SFV) beschlossen, nicht am bevorstehenden Zusammenzug des Nationalteams teilzunehmen. SFV-Präsident Peter Knäbel erklärte:
«Wir begrüssen, dass Granit diesen Schritt macht und sich der Aufarbeitung stellt. Gleichzeitig sind wir gemeinsam zum Schluss gekommen, dass es im Interesse der Mannschaft ist, diesen Zusammenzug ohne ihn zu bestreiten. Für uns geht es jetzt darum, Ruhe in die Situation zu bringen und den Fokus voll und ganz auf die Mannschaft und die bevorstehenden Aufgaben in der UEFA Nations League zu richten.»
Gegenüber 20 Minuten teilte Simon Kopp, Leiter der Medienstelle der Luzerner Staatsanwaltschaft, mit:
«Die Strafuntersuchungsbehörden haben bisher aus den Medien Kenntnis vom Geständnis. Wir nehmen dieses zur Kenntnis. Relevant werden die Aussagen in der Einvernahme sein. Diese ist noch nicht erfolgt.»
Laut dem Portal hatte die Staatsanwaltschaft bereits zuvor die Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens bestätigt. Ziel sei es, «zu klären, ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt im Zusammenhang einer möglichen Erschleichung einer falschen Beurkundung oder/und Urkundenfälschung (Corona-Zertifikate)». Es gelte die Unschuldsvermutung und das Verfahren sei hängig.
Kommentar Transition News:
Wie im Fall des Trainers der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft Patrick Fischer, der ebenfalls ein COVID-Zertifikat erworben hatte, um die «Impfung» zu vermeiden, werden diese Skeptiker weiterhin verurteilt – auch medial – und bestraft, anstatt dass endlich eine seriöse Aufarbeitung stattfinden würde. Sie haben zwar nach dem damals geltenden Recht illegal gehandelt, doch eine ernsthafte Aufarbeitung würde ergeben, dass der Impfzwang wissenschaftlich unfundiert war und diejenigen, die die experimentellen mRNA-Injektionen verweigert haben, vernünftig agiert haben.
Bedauerlich ist auch, dass Xhaka und Fischer weder damals noch heute zu ihrem Entscheid gestanden sind beziehungsweise stehen – im Gegensatz zu Tennisstar Novak Djokovic.
Budgets for submission: What Israel’s opposition offers Palestinian citizens
The terms of Arab participation in Israeli politics haven’t changed in 80 years. While the Joint List remains sidelined, Ra’am has taken the deal.
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Flaschenhals Irland: Nur 400 Millionen Strafe für Googles jahrelangen Rechtsbruch
Fast ein Jahrzehnt hat es gedauert, bis sich die irische Datenschutzbehörde zu einer Entscheidung durchringen konnte. Demnach hat Google sensible Standortdaten seiner Nutzer:innen massenhaft unrechtmäßig verarbeitet. Das verschleppte Verfahren zeigt einmal mehr das irische Durchsetzungsproblem auf.
Jahrelang hat Google seine Nutzer:innen heimlich manipuliert, um ihre Standortdaten zu horten. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / NurPhotoGoogle muss eine Geldbuße von 403 Millionen Euro bezahlen, gab heute die irische Datenschutzbehörde DPC (Data Protection Commission) bekannt. Demnach habe Google die Standortdaten von Nutzer:innen illegal erhoben und verarbeitet und somit die Datenschutz-Grundverordnung verletzt. Der Datenkonzern hat nun ein halbes Jahr Zeit, seine Datenverarbeitung gesetzeskonform umzubauen.
Genauer angesehen haben sich die Datenschützer:innen den Zeitraum zwischen 2018 und 2020. Dabei habe Google die Standortdaten in Web- und App-Aktivitäten sowie im Standortverlauf unrechtmäßig verarbeitet, so DPC. Zudem konnte Google nicht nachweisen, dass die erhobenen personenbezogenen Daten auf rechtmäßige und nachvollziehbare Weise verarbeitet wurden und kam auch Transparenzauflagen nicht nach. Außerdem habe Google gesammelte Daten in den genannten drei Diensten unrechtmäßig vorgehalten. Der vollständige Text der Entscheidung liegt derzeit noch nicht vor.
Um eine formelle Lappalie handelt es sich hierbei nicht, führt die DPC aus. So sei für Einzelpersonen womöglich nicht erkennbar gewesen, dass ihr Standort beispielsweise dazu genutzt wurde, sie durch Werbung zu beeinflussen oder Rückschlüsse auf ihre Interessen zu ziehen. Dies habe zu einem Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten geführt, so die DPC. „Die über das erforderliche Maß hinausgehende Speicherung von Standortdaten der Nutzer verschärfte diesen Kontrollverlust.“
Problem seit fast einem Jahrzehnt bekanntDie Strafe geht auf Medienberichte und Untersuchungen europäischer Verbraucherschutzorganisationen aus dem Jahr 2018 zurück. Damals konnte die norwegische Forbrukerrådet-Behörde nachweisen, dass Google mit manipulativem Design seine Nutzer:innen dazu bringt, sich permanent überwachen zu lassen. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur AP berichtet, dass Google den Standort von Nutzer:innen selbst dann speichert, wenn diese den Standortverlauf ausgestellt haben. Gemeinsam mit sieben anderen Verbraucherschutzorganisationen legte schließlich der Europäische Verbraucherverband BEUC eine Beschwerde in Irland ein.
Zwar begrüßt BEUC-Chef Agustín Reyna die heutige Entscheidung aus Irland, übt aber scharfe Kritik an der Dauer des Verfahrens. Dieses stehe in keinem Verhältnis zur Schwere des Verstoßes: „Ein verspätetes Einschreiten kann ebenso schädlich sein wie überhaupt kein Einschreiten. Die Grundrechte der Verbraucher müssen schneller und wirksamer gewahrt werden“, sagt Reyna in einer Pressemitteilung.
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Dabei sei klar: „Google hat über Jahre hinweg Hunderte Millionen europäischer Verbraucher nachverfolgt, um so viel wie möglich über sie in Erfahrung zu bringen“, sagt der BEUC-Chef. Standortdaten können äußerst sensibel sein, da sie „viel über unser Privatleben preisgeben: etwa, welche Schule unsere Kinder besuchen, wie oft jemand ein Krankenhaus oder auch eine religiöse Stätte aufgesucht hat. Dies greift massiv in die Privatsphäre ein, verletzt das Grundrecht auf Datenschutz und verstößt gegen die DSGVO“, so Reyna weiter.
Flaschenhals IrlandDer Fall landete bei der irischen DPC, da Google, wie viele andere Konzerne aus dem EU-Ausland, dort seinen Sitz in der EU hat. Angelockt hatte das Land sie mit niedrigen Unternehmenssteuern und mitunter rechtswidrigen Beihilfen in Milliardenhöhe. Dabei hat sich Irland zunehmend abhängig von diesen Firmen gemacht: Trotz der niedrigen Steuersätze soll fast die Hälfte der von Irland erhobenen Einnahmen aus Körperschaftssteuern von lediglich drei Konzernen stammen, mutmaßlich von Apple, Microsoft und dem ebenfalls aus den USA stammenden Pharmaunternehmen Eli Lilly.
Unter die Arme griff Irland, das als Nadelöhr bei der DSGVO-Durchsetzung gilt, den Konzernen auch auf regulatorischer Ebene. Seit bald einem Jahrzehnt häufen sich die Klagen darüber, dass irische Behörden wie die DPC Verfahren verschleppen, Entscheidungen im Sinne von Big Tech fällen oder gar geheime Absprachen mit den Konzernen treffen. Dies hatte vor wenigen Jahren zu einem ungewöhnlichen Schritt des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) geführt, der eine kaum nachvollziehbare Entscheidung der DPC über Bord warf und eklatant illegales Verhalten von Meta abstellte.
Irland schlägt „digitale Enteignung“ von Europäer:innen vorOb die jüngste Entscheidung aus Irland einen nachhaltigen Kurswechsel des Landes bei seinem Umgang mit den Tech-Konzernen einläutet, bleibt vorerst offen. Derzeit sieht es nicht danach aus: Weiterhin sind Dutzende Verfahren seit Jahren offen, wie die Datenschutzorganisation noyb dokumentiert. Zudem hat Irland bis zum Jahresende die Präsidentschaft des Rates der EU inne und kann entsprechend Prioritäten setzen. Dazu zählt unter anderem, das von der EU-Kommission vorgeschlagene Deregulierungsprogramm voranzubringen.
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Wie aktuell Politico berichtet (€), schlägt Irland im Rahmen des sogenannten „Digitalen Omnibus“ vor, dass Tech-Konzerne personenbezogene Daten praktisch uneingeschränkt für das Training von KI-Systemen nutzen dürften. Allein steht Irland mit seiner Sicht jedoch nicht, auch Deutschland soll zu den EU-Ländern zählen, die hinter dem Vorschlag stehen.
„Das ist nichts anderes als eine ‚digitale Enteignung’ der Europäer“, kommentiert der prominente noyb-Datenschützer Max Schrems, der mit der DPC seit Langem im Clinch liegt. „Alles, was wir jemals in digitale Systeme getippt haben oder die Konzerne anderweitig bekommen haben, wäre damit Freiwild für die KI-Konzerne.“
Zuletzt hatte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union dafür stark gemacht, sogenannte Künstliche Intelligenz möglichst flächendeckend in der EU auszurollen. Bereits im Mai hat sich die EU darauf geeinigt, die erst vor wenigen Jahren verabschiedete KI-Verordnung (AI Act) zu verwässern und Auflagen für die Industrie abzubauen.
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Das Duell der Giganten an der Promillegrenze
Schwerin: Was für eine Nacht! Was für Dramatik! Vergessen Sie den Kampf der AfD um den Gesamtsieg (38,2 Prozent) und vergessen Sie das sportliche Eintreffen der SPD auf Platz 2 (35,5 Prozent). Das wahren Drama, das wahre Spektakel spielte sich am gestrigen 20. September in den mecklenburgischen Niederungen ab: Der titanische Kampf im Unterholz der […]
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PDK- und YNK-Peschmerga offiziell unter gemeinsames Ministerium gestellt
Die bislang den beiden Regierungsparteien PDK und YNK unterstehenden Peschmerga-Verbände sind unter dem Dach des Peschmerga-Ministeriums der Kurdistan-Region des Irak (KRI) zusammengeführt worden. Die 80. Einheit der Demokratischen Partei Kurdistans (PDK und die 70. Einheit der Patriotischen Union Kurdistans (YNK) wurden als Erste und Zweite Region dem Ministerium unterstellt.
Peschmerga-Minister Şoreş Îsmaîl erklärte, der Zusammenführung seien Tausende Stunden an Gesprächen vorausgegangen. „Dass wir dieses Ergebnis erreicht haben und die Einheiten nun unter einem gemeinsamen Dach stehen, freut uns“, sagte Îsmaîl. Die Eingliederung der beiden Verbände bezeichnete er als „nationalen Erfolg“.
Îsmaîl fordert Regierungsbildung und Wiederaufnahme der Parlamentsarbeit
Îsmaîl forderte zugleich eine rasche Bildung der zehnten Regierung der Kurdistan-Region. Die dem Ministerium unterstellten Kräfte müssten anschließend an die neue Regierung übergeben werden. Auch das Parlament müsse seine Arbeit so schnell wie möglich wieder aufnehmen. Dies sei notwendig, um bestehende Anliegen der Peschmerga zu klären und ihre Rechte gesetzlich abzusichern.
Vereinigungsprozess seit 2022
Das Peschmerga-Ministerium hatte 2022 auf Drängen der USA einen Prozess zur Zusammenführung der Streitkräfte eingeleitet. Ein wesentlicher Teil der Peschmerga-Strukturen blieb jedoch weiterhin unmittelbar den beiden dominierenden Parteien PDK und YNK unterstellt. Politische Konflikte zwischen beiden Parteien verzögerten die Zusammenführung über Jahre. Mit der Eingliederung der 70. und 80. Einheiten in die Strukturen des Peschmerga-Ministeriums wurde dieser Teil des Reformprozesses nun abgeschlossen.
Beitragsbild: Peschmergakämpfer im Infanterieausbildungszentrums Atrush (ku. Etruş) | US Army, Master Sgt. Ray Boyington | DVIDS, gemeinfrei
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-52662 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-52189 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-51955
Hatimoğulları bei Mahnwache von Erdbebenfamilien: Ihre Stimmen müssen gehört werden
Die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, hat die Mahnwache von Angehörigen der Opfer der Erdbeben vom 6. Februar vor dem türkischen Justizministerium in Ankara besucht. Die Familien fordern seit elf Tagen ein Gespräch mit dem Ministerium und Konsequenzen für Bauunternehmer:innen, Verantwortliche der Bauaufsicht und staatliche Stellen.
Organisiert wird die Mahnwache von der Plattform „Familien auf der Suche nach Gerechtigkeit“. Vor dem Ministerium erinnern die Angehörigen mit Fotos an die bei den Erdbeben Getöteten. Auf Schildern ist unter anderem zu lesen: „Warum sind die Verantwortlichen für den 6. Februar noch auf freiem Fuß?“ und „Wer Pfuschbauten errichtet, Säulen entfernt und dies zulässt, muss bestraft werden.“
‚Mangelnde Kontrolle hat getötet‘
Hatimoğulları sprach zunächst mit den Familien über ihre Erfahrungen und Forderungen. Anschließend kritisierte sie, dass die Angehörigen seit Tagen auf ein Gespräch mit dem Justizministerium warten. Das Ausmaß des erlittenen Leids lasse sich kaum in Worte fassen, erklärte die Politikerin. Nach offiziellen Angaben sind mehr als 53.000 Menschen ums Leben gekommen, die tatsächliche Zahl liege jedoch weit darüber. Entscheidend sei, die Katastrophe nicht allein als Folge eines Naturereignisses zu betrachten.
„Naturkatastrophen töten nicht. Gebäude, die unter Missachtung aller Regeln errichtet wurden, töten. Gebäude, bei denen für Profite an Eisen und Zement gespart wurde, töten“, sagte Hatimoğulları. Fehlende Kontrollen und staatliches Versagen hätten die Folgen des Bebens verschärft. „Die Profiteure haben so viele Menschen getötet. Das ist ein Massaker.“
Die Familien verlangten deshalb nicht nur die strafrechtliche Verfolgung von Bauunternehmern. Auch diejenigen, die Mängel verursacht, zugelassen oder ihre Kontrollpflichten nicht erfüllt hätten, müssten zur Verantwortung gezogen werden. „Die Verfahren dürfen nicht mit Straflosigkeit enden, sondern müssen Konsequenzen haben, damit sich dieses Leid nicht wiederholt“, sagte Hatimoğulları. Dass die Folgen schwerer Erdbeben durch erdbebensicheres Bauen und wirksame Kontrollen erheblich begrenzt werden könnten, sei international längst erwiesen.
„Damit andere nicht dasselbe erleben müssen“
Die Familien wüssten, dass kein Gerichtsurteil ihre Kinder, Eltern oder anderen Angehörigen zurückbringen könne, erklärte Hatimoğulları. Ihr Kampf um Gerechtigkeit richte sich deshalb zugleich auf die Zukunft: „Sie sagen: Was wir erlebt haben, soll niemand anderes erleben müssen.“ Die Solidarität zwischen Menschen, die bei unterschiedlichen Katastrophen Angehörige verloren haben, bezeichnete Hatimoğulları als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung. Sie verwies auf eine Mutter, die bei einer Überschwemmung in Kırklareli sechs Angehörige verloren habe und sich der Mahnwache in Ankara angeschlossen habe, um gemeinsam mit den Erdbebenfamilien Gerechtigkeit einzufordern.
Hatimoğulları appellierte zugleich an die Polizei, die Mahnwache nicht weiter zu erschweren. Den Familien dürften angesichts der Kälte in Ankara weder Isomatten noch Campingstühle verweigert werden. Viele Polizist:innen hätten selbst Angehörige bei den Erdbeben verloren. „Diese Familien schaden niemandem. Im Gegenteil: Sie schaffen gesellschaftliches Bewusstsein und erinnern an gesellschaftliche Verantwortung“, sagte Hatimoğulları.
Forderung nach konkreten Konsequenzen
Von Justizminister und Justizbehörden verlangte Hatimoğulları konkrete Schritte. Berichte über Versäumnisse, Strafanzeigen und umfangreiche Akten lägen den Gerichten bereits vor. Den Familien gehe es daher nicht lediglich um einen Gesprächstermin im Ministerium. „Sie wollen nach diesem Gespräch die Zusicherung, dass der Gerechtigkeit tatsächlich Genüge getan wird“, erklärte Hatimoğulları. Die Stimmen und Forderungen der Angehörigen müssten gehört und mit konkreten Maßnahmen beantwortet werden.
Sie kritisierte insbesondere ein System der Straflosigkeit, von dem Verantwortliche mit wirtschaftlichem und politischem Einfluss profitierten. „Bis heute wurden Reiche, einflussreiche Leute und Bauunternehmer:innen geschützt“, sagte sie. Auch Verantwortliche für Gebäudekomplexe wie die beim Erdbeben eingestürzte Rönesans-Residenz seien geschützt worden. „Schützt sie nicht. Die Verantwortlichen müssen die notwendigen strafrechtlichen Konsequenzen tragen.“ Den Familien dankte Hatimoğulları dafür, die Erinnerung an die Katastrophe und die Forderung nach Aufklärung wachzuhalten. „Ihr tut das, weil ihr das Recht auf Leben verteidigt und weil künftig niemand mehr sterben soll. Euer Kampf ist unser Kampf.“
Kaya: Verantwortung reicht bis zu staatlichen Stellen
Döne Kaya, Sprecherin der Plattform, stellte anschließend klar, dass die Familien mit ihrer Forderung nach einem Gespräch keine Einflussnahme auf laufende Gerichtsverfahren verlangten. Sie wollten auf die überlange Dauer der Verfahren, Probleme bei der Strafverfolgung und aus ihrer Sicht unzureichende Strafen aufmerksam machen. „Unser Ziel ist nicht, in die Justiz einzugreifen. Wir wollen, dass die Verfahren unparteiisch und gerecht geführt werden“, sagte Kaya. Bei Ermittlungen gegen Amtsträger:innen würden bislang vor allem Beschäftigte auf unteren Ebenen belangt. Die Verantwortung für die Folgen der Erdbeben vom 6. Februar sei jedoch wesentlich breiter verteilt. „Die Verantwortungskette reicht von den Bauunternehmern über die Bauaufsicht bis zu den Ministerien.“
Kaya verwies darauf, dass staatliche Stellen bereits vor der Katastrophe über detaillierte Erkenntnisse zum Erdbebenrisiko verfügt hätten. Wenn es trotz dieses Wissens zu gravierenden Koordinationsproblemen gekommen sei, müsse auch dafür Rechenschaft abgelegt werden. Die Familien hätten während und nach dem Erdbeben Situationen erlebt, in denen Verschüttete stundenlang auf Rettung warteten. Ihr Kampf könne die Getöteten nicht zurückbringen, sagte Kaya. Er solle jedoch verhindern, dass sich eine solche Katastrophe wiederhole.
„Wir kämpfen dafür, dass keine Babys mehr sterben und der 6. Februar zu einer Zäsur wird“, erklärte sie. Nach dem Erdbeben von 1999 hätten Konsequenzen gezogen werden müssen. Wenn mehr als zwei Jahrzehnte später erneut Zehntausende Menschen bei einem Erdbeben ums Leben kommen, könne von Fortschritt keine Rede sein. Kaya rief deshalb auch die Öffentlichkeit dazu auf, die Erdbebenprozesse weiter zu verfolgen: „Wenn die Verfahren öffentlich beobachtet werden, verlaufen sie gerechter.“
https://deutsch.anf-news.com/aktuelles/-51931 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/-50178 https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/statt-wiederaufbau-verdrangung-isolation-und-stadtebauliche-ignoranz-50179
Petrichor: Verantwortliche für Schäden an Massengräbern müssen zur Rechenschaft gezogen werden
Die Menschenrechtsorganisation Petrichor will Verantwortliche für unbefugte Eingriffe und Schäden an Massengräbern in Şengal zur Rechenschaft ziehen. Organisationsvorsitzender Xêrî Elî erklärte gegenüber ANF, Petrichor werde seine Arbeit nicht auf die Exhumierung und Identifizierung der Opfer beschränken, sondern sich auch für die juristische Aufarbeitung früherer Eingriffe einsetzen.
Anlass ist die unlängst begonnene Exhumierung von sterblichen Überresten am Heiligtum Şerfedîn. Sie waren 2015 aus einem von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angelegten Massengrab bei Xanesor geborgen und anschließend von Behörden bei Şerfedîn erneut bestattet worden, ohne die Identifizierung der Opfer durch DNA-Analysen abzuschließen. Seit Jahren fordern Angehörige, die Überreste erneut zu exhumieren und ihre Identität festzustellen. Petrichor begleitet den Fall seit 2023.
Elî erklärte, die Organisation habe sich mit zahlreichen Massengräbern beschäftigt. Der Fall Xanesor sei jedoch aufgrund äußerer Eingriffe, insbesondere durch die in Hewlêr (Erbil) regierende PDK, einer der schwierigsten gewesen. „Die Familien, die bis zur Öffnung dieses Massengrabs große Schwierigkeiten durchstehen mussten, wussten zwölf Jahre lang nicht, ob sich ihre Angehörigen in Gefängnissen oder in Massengräbern befinden“, sagte Elî. Mit der jetzigen Exhumierung könnten die Familien endlich Gewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen erhalten.
Seit 2015 ohne Gewissheit
Nach Angaben von Petrichor befinden sich in dem Grab die Überreste von 67 ezidischen Opfern. Sie waren 2015 erneut bestattet worden, ohne zuvor durch DNA-Analysen identifiziert worden zu sein. Elî wies darauf hin, dass damit nicht nur das Schicksal der Betroffenen ungeklärt blieb, sondern ihnen und ihren Familien auch grundlegende Rechte vorenthalten wurden.
Knochen von Fluten fortgerissen
Elî erklärte in Anspielung auf die PDK, dass Kräfte, die sich in Şengal niedergelassen und die Bevölkerung 2014 vor dem anrückenden IS schutzlos zurückließen, zahlreiche Massengräber beschädigt hätten. Einige Gräber seien ohne Genehmigung und noch vor Abschluss der rechtlich vorgeschriebenen Verfahren geöffnet, andere durch Feuer beschädigt worden. Die Folgen dieser Eingriffe seien gravierend gewesen. „Einige Knochen wurden von Fluten fortgerissen, andere von Tieren verschleppt“, sagte Elî.
Dass unsachgemäße Eingriffe ein zentrales Problem des Falls Xanesor darstellen, ist bereits seit Jahren dokumentiert. Elî hatte schon 2023 darauf hingewiesen, dass die Bergung und erneute Bestattung der 67 Opfer nicht entsprechend dem dafür vorgesehenen irakischen Verfahren erfolgt sei. 2024 erklärte Petrichor, der Streit über Zuständigkeiten zwischen Bagdad und Hewlêr habe die spätere ordnungsgemäße Öffnung und Identifizierung zusätzlich verzögert.
Petrichor kündigt detaillierten Bericht an
Die Organisation will nun auch die Verantwortlichkeit für frühere Eingriffe aufarbeiten. „Alle diese Verstöße wurden vollständig dokumentiert“, erklärte Elî. Petrichor werde detaillierte Berichte erstellen und den zuständigen Stellen vorlegen. Die in Şengal ansässige Menschenrechtsorganisation arbeitet unter anderem zur Dokumentation des IS-Genozids und zu den Rechten der Opfer und ihrer Angehörigen. Nach ihren aktuellen Angaben wurden in Şengal bislang 96 Massengräber registriert. 77 davon wurden geöffnet, 19 stehen noch aus. Von insgesamt 857 geborgenen sterblichen Überresten konnten demnach bislang 296 identifiziert und ihren Familien übergeben werden.
Die Exhumierung bei Şerfedîn soll nun ermöglichen, die dort seit 2015 bestatteten Überreste forensisch zu untersuchen und durch DNA-Abgleiche zu identifizieren. Für die Angehörigen geht es damit nach mehr als einem Jahrzehnt des Wartens um die Gewissheit über das Schicksal ihrer Familienmitglieder und die Möglichkeit, deren sterbliche Überreste zurückzuerhalten.
https://deutsch.anf-news.com/kurdistan/Sengal-is-opfer-werden-zur-identifizierung-exhumiert-52803
Supermarktkette macht es vor: 10 Prozent Rabatt für Rentner
Zehn Euro weniger bezahlen, wenn für 100 Euro Lebensmittel im Einkaufswagen liegen: Für Menschen mit kleiner Rente ist das eine spürbare Entlastung. Die Supermarktkette Kauver bietet einen solchen Preisnachlass an bestimmten Tagen an. Wer ihn nutzen möchte, muss allerdings auf den Termin, den passenden Nachweis und die Bedingungen seines Marktes achten.
Kauver gewährt zehn Prozent am Rentner-TagNach den veröffentlichten Aktionsbedingungen von Kauver erhalten Rentnerinnen und Rentner sowie Personen ab 67 Jahren am ersten Dienstag jedes Monats zehn Prozent Rabatt. An der Kasse ist dafür ein Rentnernachweis oder Personalausweis vorzulegen. Fällt der Aktionstag auf einen Feiertag, verschiebt sich der Rabatt grundsätzlich auf den folgenden Mittwoch.
Die Unterscheidung zwischen Rentenbezug und Lebensalter ist wichtig: Die allgemeine Regel nennt ausdrücklich beide Gruppen. Wer bereits vor dem 67. Geburtstag Rente bezieht, sollte deshalb seinen Rentenausweis mitnehmen. Der Personalausweis allein belegt zwar das Alter, aber nicht den Rentenbezug.
In Hannover gibt es den Rabatt sogar jede WocheFür Hannover veröffentlicht Kauver eine günstigere Sonderregel: Dort gilt der Nachlass jeden Dienstag und bereits ab 60 Jahren. Bei einem Feiertag wird die Aktion allerdings nicht nachgeholt. Außerdem sind dort bereits reduzierte Waren und Aktionsartikel ausdrücklich ausgeschlossen.
Das kann die tatsächliche Ersparnis deutlich verändern. Enthält ein Einkauf für 100 Euro beispielsweise 30 Euro ausgeschlossene Artikel, bleiben nur 70 Euro als Rabattgrundlage. Zehn Prozent davon sind sieben Euro – bezahlt werden insgesamt 93 Euro.
Das Angebot gilt bei einer regionalen KetteKauver führt in seiner Marktübersicht zwölf Standorte in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen auf. Dazu gehören beispielsweise Hannover, Bremen, Bochum, Münster und Oberhausen. Es handelt sich somit um ein Angebot mit begrenzter regionaler Reichweite.
Aus der Aktion lässt sich kein flächendeckender Rentnerrabatt im deutschen Lebensmittelhandel ableiten. Einen Überblick über weitere Händler und örtliche Angebote bietet unser Beitrag über Rentnerrabatte beim Einkauf im Supermarkt. Für die eigene Einkaufsplanung zählen immer die Bedingungen des konkreten Geschäfts.
Wie viel zehn Prozent tatsächlich bringenEin prozentualer Nachlass klingt zunächst abstrakt, auf dem Kassenbon wird er konkret. Die folgende Rechnung zeigt die Ersparnis, wenn der jeweilige Einkaufsbetrag vollständig rabattberechtigt ist. Ausgeschlossene Artikel sind dabei nicht berücksichtigt.
Einkaufswert vor Rabatt Ersparnis bei 10 Prozent Zu bezahlen 40 Euro 4 Euro 36 Euro 80 Euro 8 Euro 72 Euro 100 Euro 10 Euro 90 Euro 150 Euro 15 Euro 135 EuroWer zwölfmal im Jahr jeweils 100 Euro rabattberechtigte Waren einkauft, spart rechnerisch 120 Euro. Voraussetzung ist, dass die Aktion unverändert besteht und bei jedem dieser Einkäufe genutzt werden kann. Aus einem einzelnen günstigen Einkauf wird so eine Entlastung, die im knappen Haushaltsbudget durchaus auffällt.
Der Rentenausweis gehört vor dem Bezahlen auf den TischPraktisch empfiehlt es sich, den Nachlass vor dem Kassieren anzusprechen und den Nachweis bereitzuhalten. Anschließend lässt sich auf dem Bon prüfen, ob der Rabatt berücksichtigt wurde. Unklarheiten über ausgeschlossene Waren oder die Kombination mit anderen Vergünstigungen sollten möglichst vor dem Einkauf geklärt werden.
Auch außerhalb des Supermarkts kann sich der Rentenausweis lohnen. Welche Ermäßigungen etwa bei Freizeitangeboten, Kultur oder Mobilität infrage kommen, erläutert unser Ratgeber „Mit dem Ausweis bekommen Rentner hier Rabatte“. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Ein Rabatt ersetzt keinen PreisvergleichZehn Prozent weniger bedeuten noch nicht automatisch den günstigsten Einkauf. Kostet ein Produkt regulär 3 Euro, bleiben nach dem Nachlass 2,70 Euro; bietet ein anderer Händler ein vergleichbares Produkt für 2,49 Euro an, ist dieses weiterhin günstiger. Entscheidend ist der Endpreis für die tatsächlich benötigte Ware.
Auch die Anfahrt gehört in die Rechnung. Wer für acht Euro Ersparnis zusätzliche Fahrtkosten von sechs Euro auf sich nimmt, behält nur zwei Euro Vorteil. Und wer allein wegen des Rabatts mehr kauft, als er verbrauchen kann, spart am Ende womöglich gar nichts.
Der Rentner-Tag zeigt trotzdem, wie unmittelbar ein Preisnachlass beim Lebensmitteleinkauf helfen kann. Er macht eine kleine Rente nicht auskömmlich, lässt aber beim passenden Einkauf etwas mehr Geld im Portemonnaie. Besonders sinnvoll ist er, wenn ohnehin benötigte Einkäufe ohne zusätzliche Wege auf den Aktionstag gelegt werden können.
Fragen und Antworten zum Rentnerrabatt Muss ich für den Rabatt mindestens 67 Jahre alt sein?Nein, die allgemeine Kauver-Regel erfasst auch Rentnerinnen und Rentner unter 67 Jahren mit entsprechendem Nachweis. Zusätzlich sind Personen ab 67 Jahren berechtigt. In Hannover gilt die Altersvergünstigung bereits ab 60 Jahren.
Gibt es die zehn Prozent bei jedem Einkauf?Nein, grundsätzlich gilt die Aktion am ersten Dienstag des Monats. Hannover bietet den Rabatt jeden Dienstag an, ausgenommen Feiertage. Über diese unterschiedlichen Termine berichtet auch Techbook zum Kauver-Rentner-Tag.
Werden auch Sonderangebote noch einmal günstiger?Für Hannover schließt Kauver bereits reduzierte Waren und Aktionsartikel ausdrücklich aus. Bei anderen Märkten sollten Kunden die dort geltenden Ausschlüsse und die Kombinierbarkeit mit weiteren Rabatten vorab erfragen. Eine pauschale Zusage für sämtliche Artikel wäre deshalb zu weitgehend.
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Sozialamt zahlt nach Eilantrag – Rentner verliert trotzdem vor Gericht
Ein Rentner wartet auf seine Grundsicherung, stellt einen Eilantrag beim Sozialgericht . Nur drei Tage später bewilligt das Sozialamt die Leistungen vorläufig. Trotzdem verliert der Mann anschließend den Eilprozess.
Der Grund liegt in einer entscheidenden Besonderheit des einstweiligen Rechtsschutzes: Sobald das Sozialamt während des Verfahrens ausreichend zahlt und damit die akute Notlage beseitigt, kann der Grund für eine gerichtliche Eilentscheidung entfallen.
Der Mann wollte mit seinem Eilantrag erreichen, dass seine existenzsichernden Leistungen weitergezahlt werden. Nachdem das Sozialamt Regelsatz, Mehrbedarf sowie die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten vorläufig bewilligt hatte, musste das Gericht keine zusätzliche Zahlungsanordnung mehr erlassen.
Die paradoxe Folge: Der Eilantrag kann praktisch sein wichtigstes Ziel erreicht haben – und vor Gericht trotzdem erfolglos bleiben.
Das LSG Baden-Württemberg bestätigte diese Linie mit Beschluss vom 20. Juli 2026 (L 2 SO 2263/26 ER-B). Eine ausreichende vorläufige Leistungsbewilligung kann den Anordnungsgrund entfallen lassen.
Eilantrag am 18. Mai – Bewilligung am 21. MaiAm 18. Mai 2026 wandte sich der Rentner an das Sozialgericht Mannheim. Er wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass das Sozialamt seine Grundsicherung über den 31. März hinaus weiterzahlt.
Nur drei Tage später, am 21. Mai 2026, bewilligte das Sozialamt vorläufig Leistungen für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2026.
Das Amt berücksichtigte den maßgeblichen Regelsatz, einen Mehrbedarf wegen Behinderung sowie die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Altersrente wurde als Einkommen angerechnet.
Fest steht die Reihenfolge: Am 18. Mai ging der Mann vor Gericht, am 21. Mai lag die vorläufige Bewilligung vor.
Genau die Zahlung ließ den Eilgrund entfallenFür das weitere Gerichtsverfahren war nun nicht entscheidend, weshalb das Sozialamt gezahlt hatte. Entscheidend war, dass es zahlte.
Ein Eilantrag nach § 86b Abs. 2 SGG setzt nicht nur einen möglichen Leistungsanspruch voraus. Es muss auch eine besondere Dringlichkeit bestehen. Ohne eine schnelle gerichtliche Entscheidung müssen wesentliche Nachteile drohen.
Das wird als Anordnungsgrund bezeichnet. Solange existenzsichernde Leistungen vollständig ausbleiben, kann ein solcher Eilgrund naheliegen. Werden die notwendigen Leistungen während des Verfahrens jedoch ausreichend bewilligt und gezahlt, kann die aktuelle Notlage beseitigt sein.
Dann fehlt dem Gericht der Anlass, die Behörde zusätzlich durch eine einstweilige Anordnung zur Zahlung zu verpflichten.
Das ist die entscheidende Eilfolge des Beschlusses:
Keine ausreichende Zahlung → akute Notlage kann einen Eilantrag rechtfertigen.
Ausreichende Zahlung während des Verfahrens → Notlage beseitigt → Anordnungsgrund kann entfallen.
Grundsicherung war zuvor ausgelaufenDer 1955 geborene Mann bezog eine Altersrente von lediglich 652,88 Euro monatlich. Weil diese seinen Lebensunterhalt nicht deckte, erhielt er seit vielen Jahren ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die letzte Bewilligung lief am 31. März 2026 aus.
Für eine Weiterbewilligung verlangte das Sozialamt weitere Unterlagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Eine unmittelbare Entscheidung über die weitere Grundsicherung traf die Behörde zunächst nicht.
Für den Rentner war das von erheblicher Bedeutung. Ohne ergänzende Leistungen musste er seinen laufenden Lebensunterhalt und seine Wohnkosten mit der niedrigen Altersrente bestreiten.
Sozialamt übernahm auch die tatsächlichen WohnkostenNach dem Gang zum Sozialgericht bewilligte die Behörde schließlich vorläufig Leistungen rückwirkend ab dem 1. April 2026.
Dabei wurden nicht nur Leistungen für den allgemeinen Lebensunterhalt berücksichtigt. Das Sozialamt berücksichtigte auch einen Mehrbedarf sowie die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Für das LSG gab es keine ausreichenden Anhaltspunkte mehr dafür, dass die bewilligten Leistungen den aktuellen existenziellen Bedarf des Mannes nicht deckten oder tatsächlich nicht ausgezahlt wurden.
Damit bestand gerade die Situation nicht mehr, für die einstweiliger Rechtsschutz vorgesehen ist: eine akute Notlage, die nur durch sofortiges Eingreifen des Gerichts verhindert werden kann.
Vorläufige Zahlung löst nicht jeden StreitDas bedeutet allerdings nicht, dass zwischen Rentner und Sozialamt anschließend sämtliche Fragen geklärt waren.
Die Behörde hatte die Grundsicherung nur vorläufig bewilligt. Hintergrund waren offene Fragen zu Einkommen und Vermögen. Das Sozialamt verlangte Unterlagen zu einem unbekannten Konto sowie zu Zahlungseingängen.
Der Rentner wollte Nachweise teilweise per E-Mail beziehungsweise durch Einsicht in Dokumente auf seinem Mobiltelefon erbringen, weil ihm Computer und Drucker fehlten.
Welche Unterlagen die Behörde letztlich verlangen durfte und wie der endgültige Leistungsanspruch zu beurteilen war, musste das LSG im Eilverfahren nicht klären.
Ein sozialgerichtliches Eilverfahren soll eine gegenwärtige existenzielle Notlage überbrücken. Es soll nicht endgültig offene Rechtsfragen zwischen Bürger und Sozialamt entscheiden.
Praktisch erreicht, was er wollte – formal trotzdem verlorenGerade darin liegt die Besonderheit dieses Falls. Der Mann ging vor Gericht, weil seine weitere Grundsicherung nicht bewilligt worden war.
Drei Tage später lag eine vorläufige Bewilligung vor – rückwirkend ab dem ersten Tag nach dem Ende des vorherigen Bewilligungszeitraums. Damit war das unmittelbare Problem, das den Eilantrag ausgelöst hatte, zunächst beseitigt.
Aus Sicht des Eilverfahrens führte genau dieser praktische Erfolg aber dazu, dass eine gerichtliche Zahlungsanordnung nicht mehr erforderlich war. Das Sozialgericht Mannheim lehnte den Eilantrag deshalb ab. Auch mit seiner Beschwerde beim Landessozialgericht hatte der Rentner keinen Erfolg.
Der Fall zeigt damit besonders anschaulich: Ein verlorenes Eilverfahren bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Gang zum Sozialgericht praktisch erfolglos war.
Beschwerde konnte keine endgültige Bewilligung erzwingenDer Rentner konnte über die Beschwerde auch nicht erreichen, dass aus der vorläufigen Bewilligung eine endgültige Entscheidung über seinen Anspruch wurde.
Das LSG stellte klar, dass der einstweilige Rechtsschutz grundsätzlich nicht dazu dient, das gesamte Rechtsverhältnis vorwegzunehmen.
Ist der aktuelle Lebensunterhalt gesichert, können offene Fragen über Einkommen, Vermögen, Mitwirkungspflichten oder die endgültige Leistungshöhe im regulären Verfahren geklärt werden.
Für Leistungsberechtigte ergibt sich daraus eine wichtige Unterscheidung:
„Ich bekomme aktuell kein Geld zum Leben“ kann eine Frage für das Eilverfahren sein.
„Wie hoch ist mein endgültiger Anspruch?“ muss dagegen im normalen Verfahren geklärt werden.
Wann ein Eilantrag bei ausbleibender Grundsicherung wichtig sein kannBleibt eine existenzsichernde Sozialleistung trotz gestellten Antrags aus, kann einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b SGG in Betracht kommen. Entscheidend ist die konkrete Dringlichkeit.
Kann ein Betroffener etwa seinen notwendigen Lebensunterhalt, seine Miete oder andere existenzielle Ausgaben nicht mehr finanzieren, sollte er diese Situation gegenüber dem Sozialgericht konkret dar- und belegen.
Zahlt der Leistungsträger während des Gerichtsverfahrens jedoch ausreichend und beseitigt damit die aktuelle Notlage, kann der Anordnungsgrund wieder entfallen.
Die Zahlung ereldigt dann nicht die Streitfragen. Sie beendet vielmehr den Grund, warum das Gericht im Eilverfahren eingreifen müsste.
FAQ: Wann entfällt der Grund für ein Eilverfahren Kann ein Eilantrag sinnvoll gewesen sein, obwohl das Gericht ihn später ablehnt?Ja. Leistet das Sozialamt während des laufenden Gerichtsverfahrens und beseitigt damit die aktuelle Notlage, kann der unmittelbare Zweck des Eilantrags praktisch erreicht sein. Gerade deshalb kann anschließend die Voraussetzung für eine zusätzliche gerichtliche Eilentscheidung fehlen.
Warum verlor der Rentner trotz der Zahlung?Weil das Gericht nach der vorläufigen Bewilligung keine fortbestehende akute Notlage mehr sah, die eine weitere einstweilige Anordnung erforderlich gemacht hätte. Die ausreichende Zahlung ließ damit den Anordnungsgrund entfallen.
Wann kommt ein Eilantrag gegen das Sozialamt in Betracht?Vor allem dann, wenn existenzsichernde Leistungen ausbleiben und deshalb konkrete wesentliche Nachteile drohen. § 86b Abs. 2 SGG ermöglicht eine einstweilige Anordnung, wenn eine vorläufige gerichtliche Regelung zur Abwendung solcher Nachteile erforderlich ist.
QuellenBundesministerium der Justiz: Sozialgerichtsgesetz, § 86b
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch XII, §§ 19, 41
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2026 – L 2 SO 2263/26 ER-B
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Trotz Pflegegrad 3 zahlt Sozialamt Pflegeheim nicht mehr – Rentner muss in die Obdachlosenunterkunft
Ein 77 Jahre alter Rentner mit Pflegegrad 3 musste ein Seniorenwohnheim in Neu-Ulm verlassen. Weil offene Heimkosten von mehr als 30.000 Euro aufgelaufen waren, wurde der arme Mann nach einem gerichtlichen Verfahren geräumt und in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht.
Mehrere Sozialhilfeträger streiten darüber, welche Behörde die ungedeckten Pflegekosten übernehmen muss. Währenddessen lebt ein pflegebedürftiger Senior an einem Ort, der für seine Versorgung allenfalls als kurzfristige Notlösung geeignet ist.
Mehr als 30.000 Euro Schulden beim PflegeheimNach Medienberichten aus Neu-Ulm lebte der 77-jährige Günter Koepke in einem Seniorenwohnheim des Bayerischen Roten Kreuzes. Der Mann hat Pflegegrad 3 und gilt damit als schwer in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt.
Im Laufe der Zeit sollen sich unbezahlte Heimkosten von mehr als 30.000 Euro angesammelt haben. Das Seniorenwohnheim forderte die ausstehenden Beträge, kündigte das Vertragsverhältnis und setzte die Räumung schließlich gerichtlich durch.
Mahnungen, Gespräche und Hinweise auf offene Finanzierungsfragen konnten den Auszug offenbar nicht verhindern. Seit Anfang Juni 2026 lebt der Rentner deshalb in der Neu-Ulmer Obdachlosenunterkunft „Nuißlheim“.
Pflegegrad 3 und trotzdem kein PflegeheimplatzPflegegrad 3 wird anerkannt, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Betroffene benötigen häufig Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden, bei der Mobilität, bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Gestaltung des Alltags.
Eine Obdachlosenunterkunft kann zwar vorübergehend ein Dach über dem Kopf bieten. Sie ist aber nicht automatisch personell, räumlich und organisatorisch darauf vorbereitet, einen Menschen mit einem erheblichen Pflegebedarf dauerhaft zu versorgen.
Nach den Berichten wurde für den Rentner innerhalb der Unterkunft ein besonderes Zimmer bereitgestellt. Das ändert jedoch nichts daran, dass eine Notunterkunft kein Pflegeheim ersetzt und gewöhnlich weder eine dauerhafte pflegerische Betreuung noch eine altersgerechte Wohnumgebung bieten kann.
Warum sich zwei Sozialhilfeträger für nicht zuständig haltenDer Streit dreht sich offenbar um den früheren gewöhnlichen Aufenthalt des Rentners. Der Bezirk Schwaben erklärte laut einem Bericht über den Fall, der Mann habe vermutlich vor seinem Einzug in das Neu-Ulmer Pflegeheim in Westerstetten im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis gelebt.
Deshalb sieht der Bezirk Schwaben das Landratsamt Alb-Donau-Kreis als zuständigen Sozialhilfeträger an. Dass der Rentner anschließend mehrere Jahre in einer stationären Einrichtung in Neu-Ulm lebte, soll nach dieser Auffassung keine neue örtliche Zuständigkeit in Bayern begründet haben.
Diese Argumentation beruht auf § 98 Absatz 2 SGB XII. Bei stationären Leistungen kommt es grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme in die Einrichtung an.
Warum der frühere Wohnort über die Heimkosten entscheidetDie gesetzliche Regelung soll verhindern, dass Städte und Landkreise mit vielen Pflegeheimen sämtliche Sozialhilfekosten tragen müssen. Ohne diese Regel könnten Pflegebedürftige aus anderen Regionen in ein Heim ziehen und allein dadurch die Zuständigkeit auf den Ort des Pflegeheims verlagern.
Für den betroffenen Menschen kann dieses Herkunftsprinzip jedoch schwer verständlich sein. Er lebt möglicherweise seit Jahren an einem neuen Ort, muss sich wegen der Kosten aber weiterhin an die Behörde seines früheren Wohngebiets wenden.
Frage Rechtliche Einordnung Wer zahlt zunächst die Pflege? Die Pflegekasse zahlt die gesetzlich festgelegten Leistungen entsprechend dem Pflegegrad. Wer trägt die verbleibenden Heimkosten? Rente, sonstiges Einkommen und verwertbares Vermögen müssen grundsätzlich eingesetzt werden. Was passiert, wenn diese Mittel nicht reichen? Dann kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beansprucht werden. Welche Behörde ist bei einem Pflegeheim zuständig? Regelmäßig der Sozialhilfeträger am gewöhnlichen Aufenthalt vor der Heimaufnahme. Was gilt bei ungeklärter Zuständigkeit? Bei einem Eilfall oder nach vier Wochen ohne Klärung muss der Träger am tatsächlichen Aufenthaltsort vorläufig entscheiden und leisten. Was kann bei einer Ablehnung getan werden? Widerspruch, ein Antrag auf vorläufige Leistungen und ein Eilantrag beim Sozialgericht kommen in Betracht. Hilfe zur Pflege soll genau solche Finanzierungslücken schließenDie gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie zahlt abhängig vom Pflegegrad einen begrenzten Betrag, während Bewohner zusätzlich für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und den verbleibenden pflegebedingten Eigenanteil aufkommen müssen.
Reichen Pflegekassenleistung, Rente und einsetzbares Vermögen nicht aus, kommt die sogenannte Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 ff. SGB XII in Betracht. Das Bundesarbeitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Sozialhilfe ungedeckte Pflegekosten ganz oder teilweise übernehmen kann.
Vorausgesetzt werden ein festgestellter Pflegebedarf, tatsächlich notwendige Pflegekosten und finanzielle Bedürftigkeit. Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person werden ebenso geprüft wie unter bestimmten Voraussetzungen die finanziellen Verhältnisse eines Ehe- oder Lebenspartners.
Ausführliche Informationen dazu finden Betroffene auch im Gegen-Hartz-Beitrag „Hilfe zur Pflege: Dann muss das Sozialamt die Pflegekosten übernehmen“.
Die Behörde am Aufenthaltsort kann zur Vorleistung verpflichtet sein§ 98 Absatz 2 Satz 3 SGB XII enthält eine wichtige Schutzregel. Steht innerhalb von vier Wochen nicht fest, welcher Sozialhilfeträger zuständig ist, oder liegt ein Eilfall vor, muss die Behörde am tatsächlichen Aufenthaltsort unverzüglich entscheiden und die Leistung zunächst erbringen.
Die beteiligten Behörden können anschließend untereinander klären, wer die Kosten endgültig zu tragen hat. Der pflegebedürftige Mensch soll während dieses Streits nicht ohne notwendige Versorgung bleiben.
Daneben sieht § 43 SGB I vorläufige Leistungen vor, wenn zwar ein Anspruch besteht, sich aber mehrere Leistungsträger über ihre Zuständigkeit streiten. Wird ein entsprechender Antrag gestellt, muss der zuerst angegangene Träger grundsätzlich vorläufig leisten, sofern der Anspruch dem Grunde nach besteht.
Ob diese Voraussetzungen im Neu-Ulmer Fall vollständig erfüllt sind, kann ohne Einsicht in die Anträge, Bescheide und Vermögensunterlagen nicht abschließend beurteilt werden. Die öffentlich bekannten Informationen zeigen jedoch, dass eine ungeklärte Zuständigkeit nicht zwangsläufig dazu führen darf, dass überhaupt keine Behörde handelt.
Offene Fragen zu Vermögen und AntragstellungAus den bisherigen Berichten geht nicht vollständig hervor, weshalb die Kostenübernahme über einen längeren Zeitraum ausblieb. Erwähnt werden neben der örtlichen Zuständigkeit auch offene Fragen zu möglichem Eigentum des Rentners.
Bei der Hilfe zur Pflege prüft das Sozialamt, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist. Für alleinstehende Leistungsberechtigte gilt grundsätzlich ein geschützter Barbetrag von 10.000 Euro, wobei weitere Vermögenswerte je nach Art und persönlicher Situation geschützt sein können.
Eine Immobilie oder ein anderer Vermögenswert führt nicht in jedem Fall zu einer sofortigen Ablehnung. Ist eine kurzfristige Verwertung nicht möglich oder würde sie eine besondere Härte auslösen, kann eine darlehensweise Kostenübernahme geprüft werden.
Auch ein unvollständiger Antrag kann die Bearbeitung verzögern. Rentenbescheid, Pflegegradbescheid, Kontoauszüge, Heimvertrag, Kostenaufstellung, Versicherungsunterlagen und Angaben zum Vermögen sollten deshalb möglichst früh eingereicht werden.
Wann ein Pflegeheim wegen Schulden kündigen darfPflegeheime dürfen einen Wohn- und Betreuungsvertrag nicht wie ein gewöhnliches Mietverhältnis ohne besonderen Grund beenden. Nach § 12 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes benötigt die Einrichtung einen wichtigen Grund, muss schriftlich kündigen und die Kündigung begründen.
Ein solcher Grund kann vorliegen, wenn Bewohner mit einem erheblichen Teil des vereinbarten Entgelts in Rückstand geraten. Vor einer Kündigung wegen Zahlungsrückständen muss das Heim grundsätzlich eine angemessene Zahlungsfrist setzen und auf die drohende Kündigung hinweisen.
Zieht die betroffene Person nicht freiwillig aus, benötigt die Einrichtung einen Räumungstitel. Im Fall des 77-Jährigen soll ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorgelegen haben.
Dass die Räumung zivilrechtlich zulässig war, beantwortet jedoch nicht die sozialrechtliche Frage. Eine Behörde kann weiterhin verpflichtet sein, notwendige Pflege zu finanzieren oder zumindest vorläufig sicherzustellen.
Warum eine Notunterkunft keine Dauerlösung sein darfEine kommunale Obdachlosenunterkunft soll eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit abwenden. Sie bietet eine einfache Unterkunft, ersetzt aber weder regulären Wohnraum noch eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Bei einem Menschen mit Pflegegrad 3 muss geprüft werden, ob Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Medikamentengabe und medizinische Versorgung zuverlässig sichergestellt sind. Fehlt diese Versorgung, kann sich der Zustand des Betroffenen schnell verschlechtern.
Hinzu kommt die seelische Belastung. Der Verlust des vertrauten Zimmers, der Betreuungspersonen und der gewohnten Tagesabläufe kann bei älteren und pflegebedürftigen Menschen Angst, Orientierungslosigkeit und gesundheitliche Krisen auslösen.
Der Neu-Ulmer Fall zeigt daher nicht nur ein Finanzierungsproblem. Er macht sichtbar, welche Folgen entstehen, wenn Heim, Sozialhilfeträger, Ordnungsamt und weitere Stellen keine rechtzeitige Übergangslösung erreichen.
Was Betroffene bei einer drohenden Räumung tun könnenSobald Heimkosten nicht mehr bezahlt werden können, sollte das Sozialamt schriftlich über den Bedarf informiert werden. Sozialhilfe setzt grundsätzlich ein, sobald der zuständigen Behörde die Notlage bekannt ist; eine beliebige rückwirkende Übernahme für längst vergangene Zeiträume ist dagegen nicht gesichert.
Bei einem Zuständigkeitsstreit sollte ausdrücklich eine vorläufige Leistung nach § 98 Absatz 2 SGB XII und § 43 SGB I beantragt werden. Der Antrag sollte den Hinweis enthalten, dass ohne sofortige Entscheidung der Pflegeheimplatz verloren geht oder die notwendige Versorgung nicht mehr gesichert ist.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Droht kurzfristig eine Kündigung, Räumung oder gesundheitliche Unterversorgung, kann zusätzlich beim Sozialgericht ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden.
Unterstützung bieten Sozialverbände, kommunale Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte und auf Sozialrecht ausgerichtete Beratungsstellen. Bei einer bereits eingegangenen Kündigung oder Räumungsklage sollte zudem rechtlicher Rat zum Heimvertrag eingeholt werden.
Praxisbeispiel: Zuständigkeitsstreit darf die Pflege nicht stoppenEin 79-jähriger Mann mit Pflegegrad 3 zieht aus einem Landkreis in Baden-Württemberg in ein Pflegeheim nach Bayern. Seine Rente und die Leistung der Pflegekasse reichen nicht aus, sodass monatlich 1.600 Euro ungedeckt bleiben.
Die bayerische Behörde verweist auf den früheren Wohnort, während der baden-württembergische Landkreis weitere Nachweise verlangt. Weil das Heim bereits mit einer Kündigung droht, beantragt der Rentner bei der Behörde seines tatsächlichen Aufenthalts ausdrücklich eine vorläufige Kostenübernahme.
Die Behörde muss nun prüfen, ob ein Eilfall vorliegt und zunächst Leistungen erbracht werden müssen. Welcher Landkreis die Kosten am Ende trägt, kann anschließend zwischen den Behörden geklärt werden, ohne dass der Mann seinen Pflegeplatz verlieren muss.
Fragen und Antworten zum Fall und zur Hilfe zur Pflege 1. Muss das Sozialamt Pflegeheimkosten übernehmen, wenn die Rente nicht reicht?Das Sozialamt kann den ungedeckten Betrag über die Hilfe zur Pflege übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Heimunterbringung notwendig ist und Pflegekassenleistungen, Einkommen sowie verwertbares Vermögen nicht ausreichen.
2. Warum ist nicht automatisch das Sozialamt am Ort des Pflegeheims zuständig?Bei stationären Leistungen wird grundsätzlich auf den gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme in das Pflegeheim abgestellt. Dadurch soll verhindert werden, dass allein der Standort einer Einrichtung über die örtliche Zuständigkeit entscheidet.
3. Was passiert, wenn sich zwei Sozialhilfeträger gegenseitig für unzuständig erklären?In einem Eilfall oder nach vier Wochen ohne geklärte Zuständigkeit muss der Sozialhilfeträger am tatsächlichen Aufenthaltsort unverzüglich über eine vorläufige Leistung entscheiden. Die Behörden können ihre Kostenfrage später untereinander klären.
4. Darf ein Pflegeheim einen Bewohner wegen offener Rechnungen räumen?Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann das Heim den Vertrag unter den Voraussetzungen des § 12 WBVG kündigen. Für eine zwangsweise Räumung benötigt die Einrichtung zusätzlich einen gerichtlichen Räumungstitel.
5. Ist eine Obdachlosenunterkunft für Menschen mit Pflegegrad 3 zulässig?Als kurzfristige Gefahrenabwehr kann eine kommunale Unterbringung erfolgen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass ein anerkannter Pflegebedarf ungedeckt bleibt oder eine gesundheitlich ungeeignete Unterbringung zur Dauerlösung wird.
6. Was sollten Angehörige bei einer drohenden Heimkündigung sofort tun?Sie sollten die Kostenübernahme schriftlich beantragen, sämtliche Bescheide und Heimrechnungen sichern und bei einem Behördenstreit ausdrücklich vorläufige Leistungen verlangen. Bei einer unmittelbar drohenden Räumung oder Versorgungslücke kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht.
Der Beitrag Trotz Pflegegrad 3 zahlt Sozialamt Pflegeheim nicht mehr – Rentner muss in die Obdachlosenunterkunft erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Vodafone-Kunden können jetzt Geld zurückbekommnen: EuGH stärkt Verbraucherrechte
Fünf Euro mehr im Monat für denselben Internetvertrag: Viele Vodafone-Kunden zahlen diesen Aufschlag seit 2023. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Position der Verbraucherschützer gestärkt. Mit Urteil vom 10. September 2026, Aktenzeichen C-669/24, stellt er klar, dass die europäische Telekommunikationsrichtlinie Anbietern kein eigenständiges Recht gibt, laufende Verträge einseitig zu ändern.
Für Betroffene verbessert das die Ausgangslage im Streit um Erstattungen. Eine automatische Rückzahlung folgt daraus allerdings noch nicht. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands hatten sich bis September 2026 bereits mehr als 116.000 Menschen der Sammelklage angeschlossen; weitere Anmeldungen sind möglich.
Ein Kündigungsrecht ist keine Erlaubnis für beliebige VertragsänderungenVodafone hatte im Ausgangsverfahren argumentiert, das Telekommunikationsrecht gestatte einen Änderungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kunden könnten als Ausgleich außerordentlich kündigen. Die Verbraucherschützer hielten die angegriffene Klausel dagegen für eine unangemessene Benachteiligung.
Der EuGH hat die rechtliche Trennlinie nun deutlich gezogen: Artikel 105 Absatz 4 der Richtlinie 2018/1972 regelt das Kündigungsrecht der Kunden bei Vertragsänderungen. Die Vorschrift setzt voraus, dass der Anbieter überhaupt ein wirksames Änderungsrecht besitzt. Sie schafft dieses Recht nicht selbst, wie aus dem Urteilsvolltext des EuGH hervorgeht.
Damit bleiben die allgemeinen Anforderungen des Verbraucherschutzrechts an Vertragsänderungen bestehen. Ein Unternehmen kann eine problematische Klausel also nicht allein dadurch rechtfertigen, dass es den Kunden den Ausstieg anbietet. Das Urteil verbietet jedoch nicht jede einseitige Vertragsänderung, für die eine andere wirksame Grundlage besteht.
Über Rückzahlungen entscheidet das Oberlandesgericht HammDas EuGH-Verfahren geht auf den Streit um die Vertragsklausel vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurück. Die Sammelklage wegen der Preiserhöhungen läuft gesondert beim Oberlandesgericht Hamm unter dem Aktenzeichen I-12 VKl 1/23. Die deutschen Gerichte müssen die Auslegung aus Luxemburg berücksichtigen, über die konkreten Ansprüche aber noch entscheiden, erläutert der vzbv zum Verfahrensstand.
Welche Vodafone-Kunden teilnehmen könnenDie Klage betrifft private DSL- und Kabelinternetverträge mit monatlichem Pauschalpreis bei Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH und Vodafone West GmbH. Auch frühere Verträge etwa von Unitymedia oder Kabel Deutschland können dazugehören. Reine Mobilfunkverträge sind nicht Gegenstand dieser Klage.
Die Preiserhöhung muss nach den Teilnahmehinweisen der Verbraucherzentrale noch 2023 angekündigt worden sein; eine höhere Rechnung erst ab Januar 2024 schließt die Teilnahme nicht aus. Wer wegen der streitigen Erhöhung bereits einen Vergleich oder eine andere gütliche Einigung geschlossen hat, kann nach diesen Hinweisen nicht teilnehmen.
Auch nach Kündigung oder Tarifwechsel kann Geld zurückkommenEhemalige Kunden kommen ebenfalls infrage, wenn ihr Vertrag erst nach Wirksamwerden der Erhöhung endete. Ein später ausdrücklich vereinbarter neuer Tarif begrenzt den berücksichtigten Zeitraum auf die Monate davor. Nach den Hinweisen zum Tarifwechsel genügt grundsätzlich bereits ein betroffener Monat.
Gerade bei einem Wechsel lohnt sich deshalb der Vergleich alter und neuer Unterlagen. Wie sorgfältig Kunden zusätzliche Vertragsangebote prüfen sollten, zeigt auch der auf Gegen-Hartz geschilderte Fall eines Rentners, dem nach einem Festnetzausfall ein neuer Vodafone-Vertrag angeboten wurde.
Aus fünf Euro monatlich werden schnell dreistellige BeträgeDie Sammelklage zielt auf die Erstattung der Differenz zwischen altem und erhöhtem Preis. Zusätzlich verlangt der vzbv Prozesszinsen, wie die Verfahrensübersicht zur Vodafone-Klage erläutert. Bei einem durchgehend gezahlten Aufschlag von fünf Euro ergeben sich ohne Zinsen folgende Rechenbeispiele.
Monate mit gezahltem Aufschlag Aufschlag pro Monat Zusätzliche Zahlungen insgesamt 12 Monate 5 Euro 60 Euro 24 Monate 5 Euro 120 Euro 36 Monate 5 Euro 180 Euro 40 Monate 5 Euro 200 EuroDie Tabelle zeigt die finanzielle Belastung, keine bereits zugesprochenen Erstattungen. Entscheidend sind die tatsächlich gezahlten Mehrbeträge und der Ausgang des Verfahrens.
So gelingt die kostenlose AnmeldungBetroffene können zunächst den Klagecheck der Verbraucherzentrale nutzen. Er hilft bei der Prüfung des eigenen Falls und liefert passende Textbausteine. Anschließend ist die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz erforderlich.
Ein abgeschlossener Klagecheck oder ein abonniertes Informationsangebot ersetzt diese Anmeldung nicht. Die Teilnahme ist kostenlos; Vertragsunterlagen und Rechnungen sollten für spätere Nachweise gesichert werden.
Nach § 46 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz ist die Anmeldung bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Sie muss insbesondere die Person, das Verfahren sowie Gegenstand und Grund des eigenen Anspruchs richtig bezeichnen. Die Registereintragung erfolgt ohne inhaltliche Prüfung und bestätigt deshalb noch nicht, dass ein Erstattungsanspruch besteht.
Für Haushalte mit wenig Geld zählt jeder MonatEin Aufschlag von fünf Euro wirkt auf einer einzelnen Rechnung überschaubar. Über Jahre fehlt dieses Geld jedoch für Lebensmittel, Strom oder andere laufende Ausgaben. Wer wenig finanziellen Spielraum hat, sollte deshalb auch kleinere wiederkehrende Mehrkosten prüfen.
Für Menschen im Leistungsbezug kommt hinzu, dass laufende Telefon- und Internetkosten grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu bezahlen sind. Davon zu unterscheiden sind bestimmte Anschlusskosten bei einem erforderlichen Umzug, wie Gegen-Hartz im Beitrag über Telefon- und Internetkosten beim Jobcenter erklärt.
Beispiel aus der Praxis: 200 Euro zusätzlich bezahltDie Rentnerin Ingrid zahlte für ihren Kabelinternetvertrag ursprünglich 29,99 Euro monatlich. Nach einem im Frühjahr 2023 erhaltenen Schreiben wurden ab Juni 2023 jeden Monat 34,99 Euro abgebucht. Sie wechselte weder den Tarif noch vereinbarte sie eine Erstattung.
Hat Ingrid den Aufschlag bis einschließlich September 2026 bezahlt, summieren sich 40 Monatsbeträge auf 200 Euro. Sie prüft ihren Fall mit dem Klagecheck und meldet ihren Anspruch im Register an. Ob sie die 200 Euro tatsächlich zurückerhält, hängt vom Verfahren und der Prüfung ihres Anspruchs ab.
Drei Fragen und Antworten zur Vodafone-Sammelklage Bekommen jetzt alle Vodafone-Kunden automatisch Geld zurück?Nein, das EuGH-Urteil ordnet keine pauschale Auszahlung an. Über die Rückzahlungsansprüche in der Sammelklage muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.
Muss ich noch Kunde bei Vodafone sein?Nein, auch ehemalige Kunden können teilnehmen. Ihr Vertrag muss über den Zeitpunkt hinaus bestanden haben, zu dem die beanstandete Preiserhöhung wirksam wurde.
Reicht eine Beschwerde bei Vodafone für die Teilnahme?Nein, dafür ist die Anmeldung im Klageregister beim Bundesamt für Justiz erforderlich. Hinweise und Textbausteine bietet der Klagecheck zur Vodafone-Sammelklage.
Der Beitrag Vodafone-Kunden können jetzt Geld zurückbekommnen: EuGH stärkt Verbraucherrechte erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Grundsicherung: 919,80 Euro zu viel erhalten: BSG kippt Rückforderung des Jobcenters
Der Leistungsbezieher hatte 919,80 Euro zu viel vom Jobcenter erhalten. Trotzdem musste die Behörde den Rückforderungsbescheid aufheben.
Das Bundessozialgericht stellte klar: Bei einer vorläufigen Bewilligung darf das Jobcenter vergangene Monate nicht nach § 48 SGB X rückwirkend aufheben. Es muss den Leistungsanspruch vielmehr nach § 41a SGB II abschließend berechnen.
Selbst wenn feststeht, dass Einkommen den Leistungsanspruch in einem Monat vollständig beseitigt hat, darf das Jobcenter nicht jeden rechtlichen Weg wählen, um eine Rückforderung zu verlangen.
BSG, Urteil vom 16. Juli 2025 – B 7 AS 19/24 R.
919,80 Euro waren tatsächlich zu viel gezahltDer Kläger war selbstständig und erhielt für Juli bis Dezember 2020 vorläufig Leistungen nach dem SGB II. Das Jobcenter ging zunächst von lediglich 100 Euro monatlichem Einkommen aus seiner Selbstständigkeit aus.
Für November waren ihm 919,80 Euro bewilligt worden. Davon entfielen 432 Euro auf den Regelbedarf und 487,80 Euro auf die vom Jobcenter anerkannten Unterkunftskosten.
Dann änderte sich sein Einkommen. Am 6. Oktober nahm der Mann zusätzlich eine abhängige Beschäftigung auf. Das Arbeitsverhältnis endete bereits am 20. November durch eine fristlose Kündigung.
Anfang November floss jedoch noch das Gehalt für Oktober auf sein Konto: 1.598,42 Euro. Nach Abzügen reichte dieses Einkommen aus, um seinen Bedarf für November zu decken.
Der Kläger gewann also nicht vor dem Bundessozialgerich, weil das Einkommen falsch berechnet worden wäre. Für November bestand tatsächlich kein Leistungsanspruch.
Jobcenter verlangte die kompletten 919,80 Euro zurückDas Jobcenter reagierte mit einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Es hob die Bewilligung für November rückwirkend nach § 48 SGB X vollständig auf und forderte die gezahlten 919,80 Euro.
Zusätzlich sollte die Forderung ab März 2021 mit monatlich 44,60 Euro gegen die laufenden Leistungen des Mannes aufgerechnet werden.
Das Sozialgericht Freiburg und anschließend das Landessozialgericht Baden-Württemberg hielten dieses Vorgehen zunächst für rechtmäßig. Das Bundessozialgericht hob jedoch beide Urteile auf, und ebenso den Bescheid des Jobcenters.
Der Fehler lag im Weg zur RückforderungDer ursprüngliche Leistungsbescheid war vorläufig ergangen. Das verändert die rechtlichen Regeln. Das BSG klärte auf: Eine rückwirkende Korrektur zulasten des Leistungsbeziehers über die §§ 45 oder 48 SGB X ist bei einer vorläufigen Bewilligung ausgeschlossen.
Das gilt nach der Entscheidung sogar dann, wenn sich ein Umstand geändert hat, der mit dem ursprünglichen Grund für die vorläufige Bewilligung gar nichts zu tun hatte.
Beim Kläger beruhte die Vorläufigkeit auf den unklaren Einkünften aus seiner Selbstständigkeit. Die spätere Überzahlung entstand dagegen durch das Einkommen aus einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung.
Dieser Unterschied rechtfertigte jedoch keine Rückforderung für das Jobcenter.
Jobcenter hätte abschließend abrechnen müssenDas Jobcenter hätte den Leistungsanspruch nach § 41a SGB II abschließend feststellen müssen. Bei der abschließenden Berechnung werden die Leistungen des maßgeblichen Bewilligungszeitraums nach den hierfür geltenden Regeln abgerechnet.
Vorläufig zu hohe Zahlungen für bestimmte Monate werden dann mit möglichen Nachzahlungen für andere Zeiten desselben Bewilligungszeitraums verrechnet.
Erst, wenn dann noch eine Überzahlung vorliegt, kann dieser Betrag zu erstatten sein (§ 41a Abs. 6 SGB II ). Beträgt die Summe für sämtliche Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft weniger als 50 Euro, wird sie nicht zurückgefordert.
Falsche Rückforderung ließ sich nicht rettenFür das Jobcenter kam noch ein weiteres Problem hinzu: Das BSG wandelte den fehlerhaften Aufhebungsbescheid nicht nachträglich in eine abschließende Entscheidung um.
Damit entfiel die Grundlage für die Erstattung über 919,80 Euro. Auch die darauf gestützte Aufrechnung konnte keinen Bestand haben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Leistungsbezieher jede Überzahlung behalten dürfen. Das Urteil sagt etwas anderes: Das Jobcenter muss das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren benutzen.
Vorläufiger Bescheid kann bei Rückforderung entscheidend seinWer eine Rückforderung erhält, sollte deshalb zuerst den ursprünglichen Bewilligungsbescheid prüfen. Fordert das Jobcenter anschließend Geld für bereits vergangene Monate zurück, kommt es darauf an, mit welchem Bescheid dies geschieht.
Problematisches Vorgehen Vorgesehener Weg Vorläufigen Bescheid für einen vergangenen Monat einfach nach § 48 SGB X aufheben Leistungsanspruch grundsätzlich abschließend nach § 41a SGB II feststellen Nur einen einzelnen überzahlten Monat herausgreifen Vorgaben für die abschließende Berechnung des Bewilligungszeitraums beachten Erstattung direkt auf den alten Aufhebungsbescheid stützen Verbleibende Überzahlung erst nach ordnungsgemäßer abschließender Feststellung verlangen Aufrechnung auf eine rechtswidrige Erstattungsforderung stützen Zunächst muss eine wirksame Forderung bestehenDas BSG formuliert die Grenze deutlich: Nachteilige Änderungen für bereits vergangene Zeiträume gehören bei einer vorläufigen Bewilligung in die abschließende Feststellung des Anspruchs.
Bundesagentur hat das BSG-Urteil inzwischen aufgegriffenDie Bundesagentur für Arbeit hat ihre Fachlichen Weisungen zu § 41a SGB II zum 1. Juli 2026 überarbeitet. Auch dort wird die besondere Funktion der abschließenden Entscheidung bei vorläufig bewilligten Leistungen berücksichtigt.
Die aktuellen Weisungen zu § 41a SGB II gehören damit bei Rückforderungsfällen zu den Prüfgrundlagen.
Eine tatsächliche Überzahlung beantwortet noch nicht die Frage, ob der Rückforderungsbescheid rechtmäßig ist. Entscheidend sind die ursprüngliche Bewilligungsform, die Rechtsgrundlage des späteren Bescheids und die abschließende Berechnung.
FAQ: Rückforderung von vorläufigen Leistungen Darf ich zu viel gezahlte Leistungen nach diesem Urteil immer behalten?Nein. Das BSG hat nicht entschieden, dass tatsächliche Überzahlungen generell nicht zurückgezahlt werden müssen. Das Jobcenter muss aber bei vorläufig bewilligten Leistungen das richtige Verfahren nach § 41a SGB II einhalten.
Woran erkenne ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid?Im Bescheid wird normalerweise ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen vorläufig bewilligt werden. Häufig nennt das Jobcenter zusätzlich § 41a SGB II und den Grund der Vorläufigkeit, beispielsweise noch nicht endgültig feststehendes Einkommen.
Was sollte ich bei einer Rückforderung zuerst prüfen?Prüfen Sie die ursprüngliche Bewilligung und die spätere Rückforderung. War die Bewilligung vorläufig, ist besonders wichtig, ob das Jobcenter eine abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II getroffen oder lediglich einen zurückliegenden Monat nach §§ 45 oder 48 SGB X aufgehoben hat.
QuellenBundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 41a SGB II, Stand 1. Juli 2026 (Bundesagentur für Arbeit)
Bundessozialgericht: Urteil vom 16. Juli 2025 – B 7 AS 19/24 R (recht.nulegal.eu)
Gesetze im Internet: § 41a SGB II, insbesondere Absatz 6 (Gesetze im Internet)
Der Beitrag Grundsicherung: 919,80 Euro zu viel erhalten: BSG kippt Rückforderung des Jobcenters erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Wildbergers Digitalministerium unterstützt gefährliche Forderungen der KI-Lobby
Aus einem geleakten Dokument der irischen EU-Ratspräsidentschaft geht hervor, dass die EU-Mitgliedstaaten in Zukunft personenbezogene Daten KI-Konzernen zu Trainingszwecken zur Verfügung stellen wollen. Damit erfüllt der aktuelle Vorschlag eine zentrale Lobbyforderung der KI-Industrie. Zu den treibenden Kräften hinter diesem beispiellosen Vorhaben zählt auch die Bundesregierung. Eine zentrale Rolle spielen dabei das zuständige Digitalministerium unter Karsten Wildberger sowie das Bundesinnenministerium.
Felix Duffy von LobbyControl kommentiert:„Gerade jetzt, wo die ganze Welt über die Gefahren von KI diskutiert, befeuert die deutsche Bundesregierung den gefährlichen Kurs der KI-Konzerne. Sie übernimmt die zentrale Forderung der KI-Lobby, unsere privaten Daten für das Training von KI ungehindert zu nutzen.
Von den Plänen würden vor allem die großen US-Tech-Konzerne profitieren. Anstatt Vorteile für europäische Unternehmen zu verschaffen, untergräbt die Bundesregierung damit ihr selbst gesetztes Ziel, unabhängiger von Big Tech und den USA zu werden.“
Bereits der Entwurf der EU-Kommission zum Digital Omnibus im November 2025 entspricht in weiten Teilen den Lobbyforderungen von Big Tech. Das zeigte eine Untersuchung von LobbyControl und CEO.
Bei der Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI ist der geleakte Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft sogar noch problematischer. Datenschutzaktivist Max Schrems von der Organisation NOYB bezeichnet die Vorschläge in einer Pressemitteilung als „digitale Enteignung der Europäer im Interesse von KI-Unternehmen“.
Google, Meta, Microsoft, Amazon und Apple zählen in Brüssel zu den mächtigsten Konzernen. Aktuell geben die Tech-Konzerne in Brüssel mehr als 39,5 Mio. € pro Jahr für Lobbyarbeit aus.
Hintergrund
- Das geleakte Dokument der irischen EU-Ratspräsidentschaft
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Erdgas ist billig – warum ist die Stromrechnung so hoch?
WASHINGTON, Pennsylvania—Janet Stechly, eine pensionierte Lehrerin, und ihr Mann, ein pensionierter Bergmann, prüfen jeden monatlichen Ausgabenposten genauestens. Einer der verwirrendsten Posten ist die monatliche Erdgasrechnung für ihr kleines Reihenhaus im Südwesten von Pennsylvania.
Ihre Rechnung vom März von Columbia Gas of Pennsylvania belief sich auf insgesamt 95,17 Dollar, doch davon entfielen nur 13,99 Dollar auf das Gas selbst. Die restlichen 81,18 Dollar deckten die Lieferkosten (40,68 Dollar) und eine Reihe schwer zu entschlüsselnder Posten ab, darunter eine „Kundengebühr“ (20,15 Dollar), „Weiterberechnungsgebühren“ (13,37 Dollar) und eine „Wetterausgleichszahlung“ (6,60 Dollar), die enthalten war, weil die Stechlys aufgrund des warmen Wetters weniger Gas verbraucht hatten als erwartet.
Die Rentner in dieser Kleinstadt im Westen von Pennsylvania werden in den kommenden Jahren wahrscheinlich mit noch höheren Gasliefergebühren konfrontiert sein, da in der Region immer mehr stromfressende Rechenzentren gebaut werden, um dem aufkommenden Zeitalter der KI gerecht zu werden. Während in mehreren Bundesstaaten öffentliche Proteste gegen höhere Stromrechnungen, den Wasserverbrauch und den Lärm durch den Ausbau von Rechenzentren ausgebrochen sind, sind sich die Verbraucher der Auswirkungen auf ihre Erdgasrechnungen weniger bewusst.
Laut Arif Gasilov, Leiter des Bereichs Energieregulierung bei der Gasilov Group, ist in Pennsylvania und anderen US-Bundesstaaten mit einem Anstieg der Gasrechnungen zu rechnen, weil die Kosten für den Bau neuer Kraftwerke sowie die Verlegung von Rohrleitungen und die Installation weiterer Anlagen von den Verbrauchern getragen werden. Und dieser Ausbau gewinnt derzeit an Fahrt, um den Strombedarf der Rechenzentren zu decken. „Die mit einem Teil dieses Ausbaus verbundenen Preiserhöhungen werden sich in Form von Liefer- und Nachfragekosten auf Ihrer Gasrechnung sowie als Kapazitätsgebühren auf Ihrer Stromrechnung niederschlagen“, sagte er.
In diesem Jahr haben die Gemeinden rund um die Stadt Washington [in Pennsylvania, nicht D. C. A. d. Übers] Vorschriften für Rechenzentren erlassen, um deren Auswirkungen auf die Umwelt zu mindern. Eine Autostunde östlich davon soll im Indiana County das größte geplante Gaskraftwerk des Landes entstehen, um Rechenzentren mit Energie zu versorgen, und Bauträger haben weitere Standorte in den benachbarten Landkreisen im Visier – Entwicklungen, gegen die sich die Stechlys und andere Bewohner dieser ländlichen Region zunehmend wehren.
„Wir haben hier draußen schon genug zu tun“, sagte die 77-jährige Janet Stechly. „Und ich weiß, wer am Ende dafür aufkommen muss: ich, mit meinem festen Einkommen.“
Gas ist der billige AnteilWie die Erfahrungen dieser Familie zeigen, haben steigende Gasrechnungen nichts mit dem Gaspreis selbst zu tun. Laut Angaben der American Gas Association macht der eigentliche Brennstoff landesweit nur 31 % der durchschnittlichen Rechnung aus. Bei den Stechlys, die in dem Landkreis mit den meisten Bohrungen in Pennsylvania leben, liegt dieser Anteil sogar noch niedriger. Washington County verfügt über 2.148 unkonventionelle Gasbohrlöcher – mehr als jeder andere Landkreis im Bundesstaat. Insgesamt förderten diese im vergangenen Jahr 1,15 Billionen Kubikfuß Gas.
Der Preis für den in dieser Region reichlich vorhandenen Rohstoff ist relativ niedrig, und Ökonomen gehen davon aus, dass dies noch einige Zeit so bleiben wird. Der teure Teil sind die Anlagen, Rohrleitungen und Kabel, die die Versorgungsunternehmen installieren, um den neuen Bedarf zu decken, und die Unternehmen wälzen diese Kosten über Jahrzehnte hinweg mit einer garantierten, von der staatlichen Public Utilities Commission (PUC) festgelegten Rendite auf jeden Kunden im Netz um. Und diese Gebühren für die Verbraucher fallen an, unabhängig davon, ob die Infrastruktur tatsächlich genutzt wird, um den erwarteten Bedarf zu decken.
Wie andere Versorgungsunternehmen auch verdient Columbia Gas of Pennsylvania, das 445.000 Kunden in 26 Landkreisen versorgt, nichts am Gas selbst; es kauft den Brennstoff ein und gibt die Kosten an die Gebührenzahler weiter.
„Erdgas selbst unterliegt keinerlei Regulierung. Das ist der günstige Teil“, sagte Dale Nesbitt, Präsident von ArrowHead Economics und ein in Stanford ausgebildeter Ökonom, der seit 1974 Energiemärkte modelliert. „Die Pipeline unterliegt einer Regulierung. Da wird man über den Tisch gezogen. Dort sind die Gebühren festgesetzt.“
Die Liefergebühren von Columbia Gas stiegen bereits, bevor in Pennsylvania überhaupt mit dem Bau eines Rechenzentrums begonnen wurde, weil die staatliche Versorgungskommission eine Erhöhung um 55,6 Millionen Dollar genehmigte, die am 1. Januar in Kraft trat.
Analysten gehen jedoch davon aus, dass Rechenzentren in den kommenden Jahren Preiserhöhungen vorantreiben werden. In West-Pennsylvania hat sich dieses Muster bereits zuvor gezeigt. Während des ersten Schiefergas-Ausbaus vor zwei Jahrzehnten wurde Gas billiger – weil es mehr davon gab –, und dennoch stiegen die Liefergebühren anschließend.
Der Anteil des Rohstoffs an einer durchschnittlichen Rechnung von Columbia Gas sank laut Daten der „Pittsburgh Post-Gazette“ zwischen 2006 und 2021 von 54 % auf 21 %. In den gleichen 15 Jahren hat Columbia Gas seine Grundgebühren in etwa verdoppelt, unter anderem zur Finanzierung von Infrastrukturprogrammen, die seit 2007 Ausgaben in Höhe von 2,5 Milliarden Dollar für das Verteilungsnetz umfassten.
„Selbst wenn der Gaspreis auf null sinken würde, würde die Rechnung dennoch steigen – so funktionieren Versorgungsunternehmen nun einmal“, sagte Gasilov. „Sie decken alle ihre Kosten über ihre Verbraucher ab. Das ist das gesamte Geschäftsmodell.“
Der Druck der DatenzentrenWeil weitere Anlagen hinzukommen werden, ist davon auszugehen, dass diese Kosten weiter steigen werden. Patrick Henderson, Vizepräsident für Regierungsangelegenheiten bei der Marcellus Shale Coalition erklärte, dass in Pennsylvania von 2012 bis 2019 etwa 15 neue und umgerüstete Gaskraftwerke gebaut worden seien, bevor der Ausbau ins Stocken geriet. In diesem Jahr markierte dann die Ankündigung, dass ein Kohlekraftwerk in Homer City bis 2029 zum größten Gaskraftwerk des Landes umgebaut werden soll, den Beginn einer neuen Bauwelle zur Versorgung von Rechenzentren.
Shawn Steffee, Gewerkschaftsvertreter der Boilermakers Local 154 sagte, dass möglicherweise weitere Erdgaskraftwerke gebaut werden könnten, um Rechenzentren in der Nähe des Wohnorts der Stechlys in Washington zu versorgen. „Wir sehen das Potenzial des Projekts ‚Hummingbird‘, bei dem es um die Stromerzeugung in Greene County geht“, sagte er. Er nannte außerdem das stillgelegte Kraftwerk Bruce Mansfield in Beaver County als Kandidaten für eine Wiederinbetriebnahme.
Diese und andere geplante neue Kraftwerke werden Strom an PJM liefern, den regionalen Netzbetreiber für Pennsylvania und ein Dutzend weiterer Bundesstaaten. Für den Zeitraum 2028–29 wird erwartet, dass Rechenzentren etwa 38 % des Stroms aus dem Netz beziehen werden, sagte Joseph Bowring, Präsident von Monitoring Analytics, dem unabhängigen Marktbeobachter des Netzes. Der Netzbetreiber rechnet bis 2030 mit einer neuen Spitzenlast von 32 Gigawatt, von denen etwa 30 von Rechenzentren in Anspruch genommen werden.
„Unabhängig davon, ob diese Nachfrage tatsächlich eintritt oder nicht, zahlen die Menschen bereits dafür“, sagte Analyst Gasilov. „Die Rechnung für die Prognose kommt, noch bevor man sagen kann, ob die Prognose richtig ist.“
Barbara Kates-Garnick, Professorin für Energiepolitik an der Fletcher School der Tufts University erklärte, es gebe Grenzen dafür, was die Verbraucher für den Ausbau der Kraftwerke zahlen müssten. Infrastruktur, die speziell für Rechenzentren bestimmt ist, werde in der Regel nicht von den normalen Stromkunden getragen. Es gebe jedoch gemeinsame Investitionen in das System, wie beispielsweise Leitungen für einen erhöhten Gastransport, die in die Tariferhöhungen einfließen würden, so Kates-Garnick.
Darryl Lawrence, der Verbraucherschützer von Pennsylvania, dessen Büro die Interessen der Gebührenzahler vertritt, stimmte zu, dass die Kostenbedenken der Verbraucher gerade bei diesen gemeinsamen Modernisierungsmaßnahmen liegen. „Für eine eigene Zuleitung zu einem Kraftwerk zahlt der Projektträger“, sagte er. „Eine Kompressorstation, von der das Versorgungsunternehmen sagt, dass sie die Versorgungssicherheit für alle verbessert, wird von allen bezahlt.“
Unklar ist, wie hoch die Tariferhöhungen für die Verbraucher ausfallen werden. Das hängt davon ab, welche Anlagen gebaut werden, welche Leitungen ein Versorgungsunternehmen in seine Tarifbasis aufnimmt und welche Kosten die PUC ihm zuerkennt. Diese Entscheidungen werden in den nächsten Jahren von Fall zu Fall getroffen.
Widerstand vor OrtDie Vorschläge für weitere Rechenzentren im Westen von Pennsylvania haben bei Anwohnern und lokalen Politikern gemischte Reaktionen hervorgerufen. Politiker wie Nick Sherman, Vorsitzender des Verwaltungsrats von Washington County, sprechen sich für die Anlagen aus, weil sie Investitionen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in die Region bringen würden.
Sherman bezeichnete den Standort „Zediker Station“ in South Strabane als „bereit für die Erschließung“, als dort im vergangenen Herbst ein 1.400 Acre großes Grundstück an Entwickler von Rechenzentren vermarktet wurde. Er schätzte, dass ein solches Projekt 300 bis 400 gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze im Baugewerbe schaffen könnte.
Anwohner, die sich gegen Rechenzentren aussprechen, haben sich damit abgefunden, die schädlichen Auswirkungen durch Bebauungsvorschriften einzudämmen. Doch die Befugnisse der Kommunalverwaltung reichen nicht für ein Verbot aus – das kann nur der Staat verhängen.
„Die einzigen Menschen, die kein Problem mit Rechenzentren haben, sind diejenigen, die nicht in deren Nähe wohnen“, sagte Judy Penasik bei einer Anhörung in South Strabane Township, das an die Heimatstadt der Stechlys grenzt.
Im Juni, nach mehr als sechs Monaten voller Anhörungen, genehmigten die Gemeindevertreter Beschränkungen für Rechenzentren, darunter einen Mindestabstand von rund 450 km zu Wohnhäusern, eine Mindestgrundstücksgröße von 12 ha sowie Lärm- und Staubvorschriften. Mehr als 70 Menschen drängten sich bei der Anhörung.
Gemeindevorsteher Jeff Bull erklärte gegenüber RealClearInvestigations, dass die Verordnungen lediglich zum Schutz eines Stadtviertels dienen können und nicht mehr. „Was wir kontrollieren können ist, was neben dem Haus eines Nachbarn gebaut wird, nebst den damit verbundenen Umweltauswirkungen“, sagte er.
Während die Abgeordneten des Bundesstaates Gesetze vorantreiben, um den Bau neuer Rechenzentren vorübergehend auszusetzen, befasst sich keine dieser lokalen und landesweiten Maßnahmen mit den steigenden Kosten, die wahrscheinlich auf den Gasrechnungen von Anwohnern wie den Stechlys auftauchen werden.
„Die Energiefragen werden bei der PUC in komplexen Anhörungen unter Einbeziehung zahlreicher Experten und Berater im Rahmen eines seit langem bestehenden Rechtsrahmens entschieden, der für den Einzelnen schwer zu verstehen und zu bekämpfen ist“, sagte Kates-Garnick von der Tufts University.
Analyst Gasilov sagt, dass die Anwohner bei diesen wichtigen Entscheidungen über die Tarife in den PUC-Sitzungen kaum Mitspracherecht haben. „Fast niemand nimmt daran teil“, sagte er.
Tech-Giganten verpflichten sich zur ZahlungOb all diese angekündigten Gaskraftwerke und Rechenzentrumskomplexe tatsächlich gebaut werden, ist eine andere Frage.
„Im Stromgroßhandelsgeschäft werden etwa fünf Prozent der Projekte tatsächlich umgesetzt“, sagte Nesbitt von Arrowhead Economics, der an vielen dieser Projekte beteiligt war. „Pipeline-Erweiterungen, Stromerzeugung, einfach alles. Fünf Prozent.“
Selbst wenn dieser Prozentsatz im Zeitalter der KI angesichts der bemerkenswert hohen Investitionen in Rechenzentren deutlich höher liegt, werden einige Projekte wahrscheinlich scheitern, und die Stromkunden könnten dennoch die Zeche zahlen. „Wenn Anlagen genehmigt wurden und die Investitionsausgaben in die Tarifbasis einflossen, würden gestrandete Vermögenswerte die Privatkunden belasten“, schrieb Michael Strickland, ein Energiebroker aus Dallas. „Sie würden für diese gestrandeten oder ungenutzten Vermögenswerte ‚bezahlen‘.“
Eine naheliegende Lösung für steigende Tarife für die Verbraucher besteht darin, dass die Rechenzentrumsbetreiber ihren Strom selbst erzeugen. Nesbitt sagte, einige Betreiber in Texas würden „ausschließlich netzunabhängige Stromversorgung aufbauen, um einer Regulierung zu entgehen“, obwohl erst nach Abschluss der Bauarbeiten klar sein wird, wie sich dies auf die bestehenden Übertragungskapazitäten für die Stromkunden auswirken wird.
Im März verpflichteten sich Alphabet, Meta, Microsoft und andere Rechenzentrumsbetreiber im Weißen Haus, die Verbraucher vor Preissteigerungen im Zusammenhang mit ihrem Energiebedarf zu schützen. Bowring von Monitoring Analytics erklärte jedoch, dass diese Zusage unter den derzeitigen Vorschriften der Netzbetreiber nicht eingehalten werden könne. „Es gibt nur einen Weg, das zu tun, was die Hyperscaler als richtig erachten, und zwar eine separate Auktion für ihren eigenen Strombedarf durchzuführen“, sagte er.
Conor Lamb, ein ehemaliger demokratischer Kongressabgeordneter, der Washington County vertrat sagte, der Druck, Unternehmen dazu zu bringen, ihre Kosten selbst zu tragen, sei „bislang nicht wirklich wirksam auf sie ausgeübt worden“. Das Ziel sei es, „die Verantwortung wieder auf die Unternehmen zu verlagern, ihre Rechenzentren hinter dem Zähler mit Strom zu versorgen, damit sie die Preise für Sie nicht erhöhen“, sagte er.
Bei den Stechlys wird das Ehepaar seine nächste Gasrechnung – wie schon die vorherigen – widerwillig genau unter die Lupe nehmen. Aber sie wissen, was sie erwartet. „Diese Kosten sinken nie“, sagte Janet. „Ich habe das Gefühl, dass ich viel Geld für nichts bezahle.“
Auf die Frage, ob die meisten Menschen, die sie kennt, ihre Gasrechnung verstehen und wissen, warum sie bald wieder steigen könnte, antwortete sie: „Ich war Lehrerin. Deshalb weiß ich natürlich, wie wenig sie wissen. Aber ich glaube schon, dass viele von uns Rentnern wissen, dass es schlimmer kommen wird als wir erwarten.“
This article was originally published by RealClearInvestigations and made available via RealClearWire.
Link: https://wattsupwiththat.com/2026/09/17/natural-gas-is-cheap-why-is-your-bill-so-high/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Erdgas ist billig – warum ist die Stromrechnung so hoch? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
Grundsicherung: Jobcenter darf Leistungen wegen Teilzeitstudium nicht verweigern – Urteil
Für ein aus gesundheitlichen Gründen in Teilzeit absolviertes Studium besteht kein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II. Das entschied der 9. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg am 17.01.2023 (Az. L 9 AS 2924/22).
Hierbei macht es nach Auffassung des Gerichts keinen Unterschied, ob das Studium von Anfang an nur in Teilzeit aufgenommen oder nachträglich auf diesen Umfang reduziert wird.
Teilzeitstudium: Entscheidend ist die Förderungsfähigkeit nach dem BAföGFür das Tatbestandsmerkmal der Förderungsfähigkeit nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II kommt es nur darauf an, dass die Ausbildung dem Grunde nach gefördert werden kann. Hingegen ist nicht von Belang, ob der Auszubildende individuell und konkret einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hat (allgemeine Ansicht, vgl. nur BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016, B 14 AS 40/15 R).
Indem sich die Klägerin für das Studium in Teilzeit immatrikuliert hat, entfällt die Förderungsfähigkeit nach dem BAföG, denn diese setzt voraus, dass die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Studierende aus krankheitsbedingten Gründen mit einem Teilzeitstudium weitgehend und voll ausgelastet ist und individuell zu einem Vollzeitstudium gar nicht in der Lage ist.
Denn der Leistungsausschluss nach § 2 Abs. 5 Satz 1 BAföG betrifft nicht die Förderung im konkreten Fall, sondern die abstrakte Förderungsfähigkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. August 2014, L 18 AS 1672/13).
Unerheblich ist im Fall der Klägerin, ob man für die Frage der Teilzeit jedes Semester gesondert oder das Studium insgesamt betrachtet (vgl. hierzu Hessisches LSG, Beschluss vom 15. Dezember 2020, L 9 AS 535/20 B ER). Denn zumindest zum Beginn des Studiums und damit zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Beklagten ist die Klägerin in Teilzeit immatrikuliert. Es ist auch nicht absehbar, dass sich dies im Laufe des Studiums ändern wird.
Persönliche Studienmotive und Erfolgsaussichten sind nicht maßgeblich§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II regelt das Verhältnis von Studium und Leistungsfähigkeit abschließend und stellt dabei allein auf die Förderungsfähigkeit des Studiums nach dem BAföG ab. Nicht maßgeblich sind die persönlichen Motive für die Studienwahl oder die Frage, ob ein solches Studium im konkreten Fall erfolgreich beendet werden kann.
Von Bedeutung sind auch keine übergeordneten sozialpolitischen Überlegungen, etwa ob beim Bezug von Grundsicherungsleistungen eine mittelbare Förderung des Studiums erfolgt oder die Dauer des Studiums einer raschen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zuwiderläuft.
Zweifel an der Erwerbsfähigkeit muss das Jobcenter gesondert prüfenEbenfalls stellt die Vorschrift nicht darauf ab, ob der Leistungsempfänger auch neben dem in Teilzeit absolvierten Studium aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden.
Etwaigen Zweifeln an der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf einen erfolgreichen Studienabschluss oder gar an der Erwerbsfähigkeit ist über das Verfahren nach § 44a SGB II, nicht aber durch einen Ausschluss von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nachzugehen.
Bestehen Zweifel an seiner Erwerbsfähigkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 8 SGB II, hat die Behörde nach § 44a SGB II vorzugehen. Der Selbsteinschätzung der Klägerin zu ihrer Leistungsfähigkeit kommt dabei allenfalls mittelbare Bedeutung zu.
Kein Leistungsausschluss im entschiedenen FallDamit steht einem Anspruch der Klägerin § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II nicht entgegen.
Dies ist in vergleichbaren Fällen bereits in der Rechtsprechung bejaht worden:
- Teilzeitstudium nach unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007, L 14 B 1224/07 AS ER.
- Teilzeitstudium wegen Beeinträchtigungen durch Epilepsie: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. August 2014, L 18 AS 1672/13.
- Teilzeitstudium wegen Kinderbetreuung: Thüringer LSG, Beschluss vom 15. Januar 2007, L 7 AS 1130/06 ER.
2026 wurde das Thema, ob bei einem Teilzeitstudium Anspruch auf Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung besteht, heiß diskutiert.
In der obergerichtlichen Rechtsprechung entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg 2026, dass ein Teilzeitstudium nach Reduktion aus individuellem Grund wie Angehörigenpflege dem Grunde nach BAföG-förderfähig bleibt und daher ein Bürgergeld-Ausschluss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II greift (Beschluss vom 22.01.2026 – L 13 AS 161/26 ER-B).
Bei kurzzeitiger Pflege und Wegbruch der Mittel komme gegebenenfalls ein Härtefalldarlehen nach § 27 SGB II in Betracht.
Das Gericht bricht mit älterer Rechtsprechung, die bei Teilzeit den Leistungsausschluss verneinte, und folgt streng der Linie des BSG (Urteil vom 21.06.2023 – B 7 AS 11/22 R).
Muss man der neueren Rechtsprechung folgen?Ich denke nein, denn im Sommer 2022 urteilte das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, dass ein Teilzeitstudium keinen Leistungsausschluss nach dem SGB II begründet. Es bestehe kein Ausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II für das in Teilzeit absolvierte und damit nach § 2 Abs. 5 BAföG nicht förderfähige Studiensemester (Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21; Revision zum BSG zugelassen).
Auch das SG Bayreuth (Az. S 13 AS 453/21 ER, unveröffentlicht) hatte geurteilt, dass Teilzeitstudierende, die nicht nach dem BAföG förderungsfähig sind, Arbeitslosengeld II beanspruchen können.
Mein Rat für Betroffene: Gegen die Ablehnung vorgehenWas, wenn Leistungen mit der Begründung verweigert werden, es bestehe ein Leistungsausschluss nach dem SGB II wegen des Teilzeitstudiums?
Hier muss man wirklich das Widerspruchsverfahren betreiben und bei Nichtabhilfe durch das Jobcenter ein Gerichtsverfahren betreiben.
Der Beitrag Grundsicherung: Jobcenter darf Leistungen wegen Teilzeitstudium nicht verweigern – Urteil erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.
Did Netanyahu ignore warnings of Hamas’ October 7 attack as the Israeli newspaper Haaretz reported because he knew a successful attack would serve his genocide of Palestine, or did Netanyahu orchestrate the October 7 attack?
Former German Chancellor Merkel Accuses Bill Gates of Using His Fortune to Pressure Governments to Do More Vaccination
It Seems the Florida State Police Use Flock Cameras to Frame People so that the Cops don’t have to take the trouble to actually investigate
Wohngeld optimieren kann zur Kürzung des Wohngelds führen
Ein Darlehensvertrag macht aus verfügbarem Geld nicht automatisch einen höheren Wohngeldanspruch. Das Verwaltungsgericht Weimar hat einem Studenten die begehrte Erhöhung verweigert, weil seine Vereinbarung mit den Eltern nach Auffassung des Gerichts zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme geführt hätte.
Die Entscheidung betrifft eine besondere Kindergeld-Konstruktion – kein pauschales Verbot familiärer Darlehen.
250 Euro monatlich – zurückzahlen erst mit 30Der Student erhielt von seinen Eltern monatlich 250 Euro, entsprechend dem damaligen Kindergeldbetrag im Jahr 2023. Daneben arbeitete er 20 Stunden wöchentlich als Steuerinspekteur und verdiente 1.537,39 Euro brutto im Monat. Für seine Wohnung beantragte er Wohngeld ab Oktober 2023.
Nach dem Scheitern einer früheren Vereinbarung schloss die Familie im Dezember 2023 einen Darlehensvertrag. Die laufenden Zahlungen sollten erst mit Ablauf seines 30. Lebensjahres zurückgezahlt werden und bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt bleiben. Die Behörde rechnete sie dennoch an.
Auch ein wirksamer Vertrag hätte nicht geholfenDas Verwaltungsgericht Weimar wies die Klage mit Urteil vom 29. Januar 2026 ab, Aktenzeichen 3 K 77/24. Ob die Darlehensvereinbarung ernsthaft und zivilrechtlich wirksam war, ließ es ausdrücklich offen. Selbst dann hätte die Missbrauchsvorschrift des Wohngeldgesetzes dem zusätzlichen Anspruch entgegengestanden.
Nach der Bewertung des Gerichts hätte der Kläger eine direkte Auszahlung des Kindergeldes an sich beanspruchen können. Stattdessen vereinbarte er eine spätere Rückzahlung an die Eltern und wollte zugleich mehr Wohngeld erhalten. Den dadurch entstehenden zusätzlichen Finanzierungsbedarf musste die Allgemeinheit nach Ansicht der Kammer nicht übernehmen.
Es ging damit um die begehrte Erhöhung, nicht um eine im Urteil ausgesprochene vollständige Streichung des bereits bewilligten Zuschusses. Die Begründung lässt sich im veröffentlichten Urteilstext nachlesen; Gegen-Hartz hat die Entscheidung zu Darlehensverträgen mit den Eltern ebenfalls aufgegriffen.
Missbrauch setzt keinen Betrug vorausNach § 21 Nummer 3 Wohngeldgesetz besteht kein Wohngeldanspruch, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Die Vorschrift erfasst nicht nur erhebliches Vermögen. Sie kann auch greifen, wenn eine finanzielle Gestaltung einen Unterstützungsbedarf erzeugt, der mit dem Zweck des Wohngeldes nicht vereinbar ist.
Dafür muss niemand falsche Unterlagen vorlegen oder die Behörde heimlich täuschen. Das Bundesverwaltungsgericht erläuterte bereits 2013, dass auch ein objektiv unangemessenes und sozialwidriges Verhalten ausreichen kann. Zu prüfen ist dabei der konkrete Einzelfall: Wird die Leistung tatsächlich zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens benötigt?
Die Bezeichnung „Missbrauch“ im Wohngeldrecht ist deshalb nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs gleichzusetzen. Für Betroffene folgt daraus aber auch: Vollständige Offenheit gegenüber der Behörde garantiert noch nicht, dass eine gewählte Vertragsgestaltung den gewünschten Leistungsanspruch auslöst.
Kindergeld lässt sich nicht beliebig umleitenEine Auszahlung an das Kind ist kein frei wählbarer Zahlungsweg ohne Voraussetzungen. § 48 SGB I regelt die Auszahlung von Geldleistungen für Kinder unter bestimmten Bedingungen; für das steuerrechtliche Kindergeld enthält § 74 Einkommensteuergesetz eine entsprechende Regelung. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob und in welchem Umfang der Kindergeldberechtigte Unterhalt leistet.
Aus dem Weimarer Fall lässt sich deshalb kein allgemeiner Anspruch jedes volljährigen Kindes auf direkte Auszahlung ableiten. Ebenso wenig beantwortet das Urteil sämtliche Fragen zur Anrechnung von Kindergeld in unterschiedlichen Haushaltskonstellationen. Es betrifft die konkrete Verbindung aus möglicher Auszahlung, vereinbarter Rückzahlung und beantragtem höheren Wohngeld.
Echte Familienhilfe bleibt möglichEin ernsthaft rückzahlbares Darlehen kann bei der Wohngeldberechnung grundsätzlich anders behandelt werden als eine laufende Unterstützung ohne Rückzahlungspflicht. Allerdings reicht die Überschrift „Darlehensvertrag“ nicht als Beweis dafür, dass tatsächlich eine Schuld besteht. Vereinbarung, Zahlungsfluss und vereinbarte Rückzahlung sollten nachvollziehbar zusammenpassen.
Wer Geld von Angehörigen leiht, sollte deshalb die Höhe, den Zeitpunkt der Auszahlung und die Rückzahlungsbedingungen dokumentieren. Bereits fällige und geleistete Tilgungen lassen sich durch Kontoauszüge belegen. Weitere Hinweise bietet der Beitrag über Nachweise für Familiendarlehen beim Wohngeld.
Gute Unterlagen helfen allerdings nur bei der Klärung des tatsächlichen Sachverhalts. Sie beseitigen keinen möglichen Missbrauch, wenn auf zumutbar verfügbare Mittel verzichtet wird, um dafür einen höheren staatlichen Zuschuss zu erhalten. Genau diese zweite Prüfung macht den Fall für Wohngeldbeziehende bedeutsam.
Drei Fragen und Antworten zum Thema Zählt jedes Darlehen der Eltern als Einkommen?Nein, ein ernsthaft vereinbartes Darlehen mit tatsächlicher Rückzahlungspflicht ist nicht automatisch wohngeldrechtliches Einkommen. Die Behörde darf aber prüfen, ob wirklich ein Darlehen vorliegt und ob die Gestaltung eine missbräuchliche Inanspruchnahme bewirkt.
Wurde dem Studenten das gesamte Wohngeld gestrichen?Nein, Gegenstand der Entscheidung war sein Verlangen nach höherem Wohngeld ohne Berücksichtigung der elterlichen Zahlungen. Diesen zusätzlichen Anspruch verneinte das Gericht.
Schützt ein unterschriebener Vertrag vor einer Ablehnung?Nein, ein Vertrag dokumentiert zunächst die Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Ob daraus ein höherer Wohngeldanspruch folgt, richtet sich zusätzlich nach dem Wohngeldgesetz und der tatsächlichen finanziellen Situation.
Der Beitrag Wohngeld optimieren kann zur Kürzung des Wohngelds führen erschien zuerst auf Gegen-Hartz.de – Sozialrecht, Rente, Pflege und Grundsicherung.